Vollständige Mitschrift der Sitzung 18, 2022-10-20.
Sprach am meisten: Niklas Schrader (10% Wörter). Redner: 38, Wortmeldungen: 94.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen im Abgeordnetenhaus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir stehen vielleicht vor dem härtesten Winter seit Langem. Es ist eine Zeit, in der sehr vielen Menschen sehr viel abverlangt und zugemutet wird. Es ist eine Zeit, in der wir alle in Berlin zusammenstehen müssen. Es ist eine Zeit, in der Bürger zu Recht erwarten, dass Regierung und Opposition so eng, zumindest, wie es möglich ist, zusammenstehen, dass Regierung und Opposition ge- meinsam dafür Verantwortung tragen, dass niemand vom Land Berlin zurückgelassen wird. Alle Menschen brau- chen Sicherheit, dass die Politik in Krisenzeiten fest an (Sandra Brunner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1539 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 ihrer Seite ist und sie mit schnellen, konkreten und wirk- samen Maßnahmen durch den Kältewinter bringt. Verantwortung heißt für die Opposition, dass wir uns sachlich, konstruktiv und im Sinne der Bewohner Berlins zu den Entlastungspaketen des Bundes und des Landes einbringen und eigene Vorschläge vorbringen. Vor die- sem Hintergrund haben wir vor Wochen den Senat aufge- fordert, sich für einen zeitlich befristeten Energiepreisde- ckel einzusetzen. Der Bund hat nun einen Deckel für Gas und Strom durch eine Kommission entwerfen lassen. Für 500 000 Berliner, die mit Heizöl heizen, ist aber weiter- hin keine Entlastung vorgesehen. Hier muss es dringend Nachbesserungen geben. Wir dürfen nicht die Menschen zurücklassen, die von Preisverdopplungen beim Heizöl betroffen sind. Die Heizperiode hat längst angefangen, die Vorauszahlungen sind deutlich gestiegen, und die Rechnungen müssen jetzt beglichen werden. Deshalb kommt die Übernahme der Abschlagszahlungen im Dezember viel zu spät. Wir brauchen vor Beginn des Winters Planungssicherheit und Verlässlichkeit bei den Heiz- und Stromkosten. Niemand darf mit gestiegenen Energiekosten in Berlin zurückge- lassen werden. Es ist richtig, in diesen schwierigen Zeiten zu Solidarität und zu mehr Miteinander in der Gesellschaft aufzurufen. Es reicht aber nicht, wenn medienwirksam mit dem soge- nannten „Netzwerk der Wärme“ eine zusätzliche Stelle im Senat geschaffen, Orte der Begegnung als Wärme- punkte sichtbarer gemacht werden sollen, eine digitale Stadtkarte angekündigt und ein Papier unterzeichnet wird. Von Symbolpolitik und dem „Berlin Spirit“, wie es die Sozialsenatorin ausdrückt, haben zumindest viele Men- schen genug. Wir brauchen vielmehr einen Schutzschirm für soziale Träger, wie zum Beispiel die Arche, die gar keine Zu- wendung vom Land Berlin erhalten. Keine soziale Ein- richtung darf aufgrund steigender Kosten schließen und kein sozialer Träger seine Angebote einschränken müs- sen. Wir brauchen diese Vertrauensorte für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wir brauchen aber nicht nur direkte finanzielle Entlas- tung, sondern auch mehr Energieberatungsstellen. Wir brauchen keine Aktionswochen, wir brauchen mobile Teams an beliebten Orten. Die Beratung muss zu den Menschen. Jeder muss wissen, wie er zu Hause in den eigenen vier Wänden Energie und damit auch Geld spa- ren kann. Niemand darf in der Krise allein zurückgelas- sen werden, niemand darf aufgrund dieser Krise in eine finanzielle Schieflage geraten. Es ist daher richtig, dass wir gemeinsam, fraktionsübergreifend einen Härtefall- fonds für Menschen insbesondere mit niedrigen Ein- kommen für Heiz- und Stromkosten eingerichtet haben. Vier Monate nach unserem Beschluss ist aber weiterhin unklar, wer überhaupt anspruchsberechtigt ist und wann und über wen die finanziellen Mittel verausgabt werden können. Das Land Berlin darf Menschen nicht zurücklas- sen, deren Sorgen und Nöte täglich wachsen und die bereits auf jeden Cent unserer Unterstützungsprogramme angewiesen sind. Wir brauchen endlich schnelle und unbürokratische Hilfen. Neben wirksamen Entlastungen sind ambitionierte Ziele beim Wohnungsbau wichtig. Es ist absolut richtig, dass der rot-grün-rote Senat 5 000 neue Sozialwohnungen pro Jahr bauen will. Die Situation auf dem Berliner Woh- nungsmarkt ist desolat, die hohe Nachfrage und das ge- ringe Angebot haben zu erheblichen Steigerungen bei Neuvermietungen geführt. Gerade jetzt braucht Berlin mehr bezahlbare Wohnungen. Doch von den 5 000 ver- sprochenen Sozialwohnungen wurde in diesem Jahr keine einzige beantragt. Wer als Berliner im Kältewinter eine neue, günstigere Wohnung will oder braucht, wird von diesem rot-grün-roten Senat zurückgelassen. Positiv ist aber zumindest, dass das Land Berlin, das war auch unsere Forderung, einen Kündigungsstopp für alle Mieter der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verhängt hat. Darüber hinaus fordern wir für die nächsten sechs Monate ein Kündigungsmoratorium für alle priva- ten Strom- und Gaslieferverträge und den Verzicht von Wohnungsräumungen durch die Vermieter aufgrund von nicht bezahlten Nebenkosten. Kein Mieter darf im Kälte- winter zurückgelassen werden, niemand darf seine Woh- nung verlieren. Statt jedoch konkrete Initiativen auf den Weg zu bringen und das Hilfssystem neu auszurichten, flehen zwei linke Senatorinnen lieber öffentlich Gerichte an, sich über geltendes Recht hinwegzusetzen. Das ist kein seriöser Politikstil und hilft auch keinem Betroffenen. Aber es kommt ja gleich etwas Versöhnliches. Um Sie wieder zu beruhigen, im Ziel sind wir uns doch einig: Gemeinsam wollen wir Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Berlin nachhaltig überwinden. Frau Brunner hat es angesprochen, Housing First ist da- bei ein wichtiger Beitrag. Wir unterstützen das auch. Wenn aber schon keine Sozialwohnungen gebaut werden – die brauchen wir ja auch für Housing First –, dann sollten wir wenigstens pragmatisch vorangehen und zum Beispiel Little Homes und Safe Places für obdachlose Menschen bereitstellen. (Björn Wohlert) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1540 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Dort kann im Kältewinter ihre konkrete Lebenssituation zumindest kurzfristig verbessert und eine geschützte Übernachtung ermöglicht werden. Zum Start der Käl- tehilfe in Berlin hat Neuköllns Sozialstadtrat Falko Liecke zu Recht die Höhe des Tagessatzes kritisiert. Die tatsächlichen Kosten für eine Übernachtung in der Käl- tehilfe lagen 2021 im Schnitt aller Bezirke bei 32 Euro. Selbst die Mindestversorgung mit Schlafplatz, Dusche, Abendessen und Frühstück mit dem nun etwas erhöhten, aber dennoch frei erfundenen Tagessatz von 26 Euro ist nicht leistbar. Wir brauchen endlich eine solide und ver- lässliche Finanzierung der Kältehilfe, eine durchgehende Betreuung durch Sozialarbeiter und sogenannte Peers, ehemalige Obdachlose, die wir als Kommunikatoren einsetzen. Mit weniger als 1 Million Euro pro Jahr könnten in allen Bezirken mehr Plätze angeboten, Ehrenamtliche entlastet und die Qualität der Versorgung erhöht werden. Das ist im Übrigen weniger als ein Prozent der Kosten, die das 29-Euro-Ticket in Anspruch nimmt. Für die CDU- Faktion bleibt Priorität: Kein Mensch darf im Berliner Kältewinter auf der Straße zurückgelassen werden, erfrie- ren oder gesundheitliche Schäden erleiden. Der Senat und das Land Berlin dürfen niemanden zurücklassen. Für die Fraktion der SPD folgt der Kollege Düsterhöft.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Berlinerinnen und Berliner haben eine or- dentliche Kodderschnauze – wenn wir nicht herumhusten. Wir sind direkt, manchmal ruppig und oftmals ganz schön grummelig. „Da kann man nicht meckern“ – ist schon fast das höchste Lob, das wir kennen. Aber unter dieser sehr rauen Schale steckt doch ein weicher, sehr sozialer Kern. Dann, wenn es darauf ankommt, sind wir miteinander auch sehr solidarisch. Tausende Berlinerin- nen und Berliner haben spontan ihr Gästebett zur Verfü- gung gestellt, als am Hauptbahnhof die ersten Geflüchte- ten aus der Ukraine ankamen. Tausende Menschen waren rund um die Uhr am Hauptbahnhof und am ZOB, um den Geflüchteten zu helfen. Diese Solidarität haben wir nicht zuletzt in der Corona- pandemie erlebt. Im ersten Lockdown haben die Ber- linerinnen und Berliner innerhalb von wenigen Tagen Netzwerke organisiert, um den Menschen zu helfen, die besonders auf Hilfen angewiesen waren. Doch die Kon- taktreduzierungen der letzten Jahre haben tiefe Gräben hinterlassen. Gerade alleinstehende Menschen hat die Reduzierung der Kontakte massiv getroffen. Heute, am Beginn dieses doch besonderen Winters, kommt es darauf an, die Wärme und Solidarität zwischen den Berlinerin- nen und Berlinern neu zu organisieren. Hierbei kommen auf unsere Verwaltung und unsere sozialen Einrichtungen herausfordernde Zeiten zu. Ich danke ausdrücklich der Sozialsenatorin Katja Kipping und dem gesamten Senat, dass sich ein Teil unseres Berliner Maßnahmenpaketes nicht primär mit Geld befasst, sondern mit der Wärme zwischen den Menschen. Das „Netzwerk der Wärme“ soll bestehende Orte zu Knotenpunkten des Zusammenhalts werden lassen, hier soll es Möglichkeiten zum Austausch und, was noch viel wichtiger ist, unkomplizierten Zugang zu Beratungsange- boten geben. Hier soll man sich aufhalten können und Gleichgesinnte treffen. Unsere Stadt hat wirklich viele dieser Orte: Stadtteilzentren, Nachbarschaftsinitiativen, Kiezklubs in Treptow-Köpenick, öffentliche und sozial engagierte Unternehmen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Kulturorte. All diese Orte können und sollten wir jetzt stärken, vernetzen, bewerben und für die Menschen öffnen. Gemeinsam können wir den sozialen Zusammenhalt stärken, den Folgen einer möglichen Energieknappheit entgegenwirken und die bestehenden Beratungsangebote, die es doch sehr zahlreich in unserer Stadt gibt, für deutlich mehr Menschen zugänglich ma- chen. Ich danke dem Senat, dass er unsere Stadt auch auf diese Eventualität vorbereitet. Das „Netzwerk der Wärme“ wird ein ganz wichtiger Teil sein, um unsere Stadtgesell- schaft solidarisch, gemeinsam durch diesen Winter und durch diese Krise zu bringen. Noch wichtiger wird es aber sein, die beschlossenen Maßnahmenpakete Realität werden zu lassen, sodass die Wohnungen auch erst einmal warm bleiben. Dabei geht es nicht darum, nur die Menschen im Blick zu haben, die es sonst schon schwerer haben. In diesem Winter ist es die große Herausforderung, Hunderttausende Menschen, die ein geringes Einkommen und Angst vor der nächsten Mieterhöhung haben, sicher durch diese kalte Zeit zu bringen. Wenn ich als Sozialdemokrat über das heutige Thema spreche, habe ich die gesamte Stadt im Blick. Wir müssen der Alleinerziehenden, dem alleinstehenden Rentner, der Mittelschichtsfamilie, der Studentin, dem Auszubildenden und der Arbeitnehmerin mit geringem beziehungsweise durchschnittlichem Einkommen helfen. Wir werden ein ganzes Tableau an Maßnahmen brau- chen, um möglichst niemanden hängen zu lassen und jedem Hilfe anbieten zu können. Dabei, das ist ganz klar, werden wir nicht unfehlbar sein. Die Maßnahmenpakete der SPD-geführten Bundesregierung, das Maßnahmenpa- ket des rot-grün-roten Senats werden nicht Lösungen für (Björn Wohlert) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1541 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 alle Probleme bieten. Es wird Fehler geben. Es wird Lü- cken geben. Wir werden einfach mal nachsteuern müssen. So ehrlich muss man sein. Die Berlinerinnen und Berliner können sich aber darauf verlassen, dass wir alles unter- nehmen werden, um die Menschen gut durch die Wirren dieser Zeit zu bringen. Ich könnte nun vermutlich mehr als eine Stunde über all die Maßnahmen sprechen, die in den letzten Monaten, Wochen, Tagen, teils sogar Stunden auf den Weg ge- bracht wurden, um die Berlinerinnen und Berliner zu unterstützen. Gern möchte ich drei herausgreifen. Besonders wichtig ist mir das von der SPD durchgesetzte 29-Euro-Ticket. Es ist die Fortsetzung einer Politik der Entlastung, welche dafür gesorgt hat, dass diese Stadt, unsere Stadt, trotz steigender Mieten gerade für Familien und junge Menschen noch immer eine erschwingliche Stadt ist. Wir haben die Kitagebühren abgeschafft. Zeigen Sie mir ein anderes Bundesland, das so vorausgegangen ist! In unseren Grundschulen bekommen alle Kinder ein kosten- loses Mittagessen. Zeigen Sie mir ein anderes Bundes- land, wo das so gut funktioniert wie hier bei uns! Unsere Kinder fahren selbstverständlich kostenfrei mit Bus und Bahn. Sie werden nicht einmal mehr kontrolliert. Man braucht nicht einmal mehr den Schülerausweis da- beizuhaben. Unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler werden selbstverständlich kostenfrei im Hort betreut. Das ist für mich beispielsweise eine riesige Entlastung, auf die ich mich verlassen kann. Unsere Seniorinnen und Senioren und die Besitzerinnen und Besitzer des Berlin-Passes fahren seit Jahren für deutlich weniger Geld durch die gesamte Stadt. An unse- ren Grundschulen gibt es die Lernmittelfreiheit. Man muss nicht für ein Schulbuch bezahlen. Darauf können wir tatsächlich alle sehr stolz sein, dass wir die Menschen so entlasten. Das 29-Euro-Ticket ist die Entlastung für möglichst viele Berlinerinnen und Berliner. Über 100 000 Tickets wurden bereits verkauft. Wer zuvor ein Abo hatte, so wie ich, spart jeden Monat 34 Euro. Muss man Anträge stellen? Belasten wir damit unsere Verwaltung? – Nein! Das ist eine direkte Entlastung, wirksam am Automaten, wirk- sam am Fahrkartenschalter. Ich finde, da kann man wirk- lich nicht meckern. 75 Prozent der Berlinerinnen und Berliner unterstützen das 29-Euro-Ticket. Die SPD-Fraktion steht dafür, dass das 29-Euro-Ticket dauerhaft fortgesetzt wird und wir die Berlinerinnen und Berliner beständig entlasten. Wir ste- hen auch dafür, dass die Preise für das Sozialticket und für das Seniorenticket dauerhaft unterhalb dieser 29 Euro liegen. Das wollen wir nicht nur, weil es den Menschen tatsäch- lich im Geldbeutel ganz unmittelbar hilft. Diese Maß- nahme wird auch dafür sorgen, dass deutlich mehr Men- schen dauerhaft auf Busse und Bahnen umsteigen. Gera- de die Erlebnisse mit dem 9-Euro-Ticket haben gezeigt, dass man mit einem anderen Angebot auch etwas bewe- gen kann. Die Mobilitätswende, die wir alle hier im Haus gemeinsam wollen, erfährt durch diesen neuen Anreiz den dringend benötigten Schub. Dafür brauchen wir keine City-Maut, keine Fahrverbote, keine viele Jahre dauern- den Umbauten von Straßen, sondern tatsächlich neue, gute Anreize. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass es besonders wichtig sein wird, die Entlastungs- und Unterstützungs- maßnahmen schnell umzusetzen. Hierbei denke ich be- sonders an den Energiepreisdeckel, der übrigens auch tatsächlich dankenswerterweise hier aus Berlin maßgeb- lich angeheizt wurde. Nur durch dieses Drängeln aus Berlin gab es dann auch die Bewegung im Bund. Ich denke an die Wirtschaftshilfen. Ich denke an die Hil- fen für die Krankenhäuser. Ich denke an die Hilfen für die sozialen Einrichtungen, an den Härtefallfonds sowie an die geplanten Einmalzahlungen. Besonders betreffen wird uns aber auch das neue Wohn- geld der Bundesregierung. Hier wird es darauf ankom- men, dass die zu erwartenden zahlreichen Anträge schnell und unbürokratisch abgearbeitet werden, denn das neue Wohngeld wird besonders den Menschen mit einem klei- nen und geringen Einkommen ordentlich helfen können. Erstmals wird es eine Bezuschussung der warmen Ne- benkosten geben. Die Bundesregierung hebt das allge- meine Leistungsniveau deutlich an. Viele Haushalte oberhalb der bisherigen Einkommensgrenzen werden erstmals vom Wohngeld profitieren. Das ist ein riesiger Erfolg und eine ganz wichtige Unterstützung. Ganz aktuell möchte ich mich noch bei Andreas Geisel und der abwesenden Regierenden Bürgermeisterin Fran- ziska Giffey bedanken. Ich weiß, dass es seit dem 7. Oktober intensive Gespräche und Diskussionen über ein Mietmoratorium gab. Ich bin wirklich froh und dank- bar, dass es gelungen ist, innerhalb kürzester Zeit diese Vereinbarung zu treffen, die uns dann heute Morgen auch mit einer Pressemitteilung erreicht hat. Ich glaube, das ist (Lars Düsterhöft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1542 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 ein ganz starkes Zeichen an die Berlinerinnen und Berli- ner, die in unseren Wohnungen wohnen, dass es in den nächsten 14 Monaten keine Mieterhöhung geben wird, dass es keine Kündigungen geben wird. Es ist ein ganz starkes Zeichen an die Genossenschaften und an die pri- vaten Wohnungsvermieter, dem sie auch sehr gern folgen dürfen. Wirklich herzlichen Dank, Andreas, für diesen Einsatz! Ich weiß, alle Senatsmitglieder beschäftigt die Situation gerade sehr intensiv. Auch im letzten Ausschuss, Katja, hatten wir intensiv darüber gesprochen, was ihr gerade alles bewegt. Ich weiß, dass ihr schlaflose Nächte habt. Vielen Dank für diesen Einsatz, den ihr alle hier erbringt! Zum Schluss, meine Redezeit ist schon zu Ende, möchte ich mich aber doch noch mal auf meine Vorrednerin Sandra beziehen und einfach herzlichen Dank sagen für diese hervorragende Rede. Es macht Spaß, gemeinsam mit euch Politik für obdachlose Menschen in Berlin zu machen. Es macht Spaß, mit diesem Senat – Herr Kollege! Sie müssten bitte zum Schluss kommen!
– tatsächlich voranzukommen. – Habt vielen Dank! Für die AfD-Fraktion hat die Abgeordnete Auricht das
Bravo!] Schuld an den explodierenden Heizkosten ist, neben der Energiewende, auch eine völlig fehlgeleitete Euro- Rettungspolitik, und davor hat die AfD seit Jahren ge- warnt. Jetzt kommen wir mal zum Wohnungsmangel. Dieses Jahr wird Berlin um ungefähr 65 000 Einwohner wach- sen. 65 000! Ja, das liegt momentan vor allen Dingen an den ukrainischen Flüchtlingen, aber auch im vergangenen Jahr sind schon über 80 000 Migranten nach Berlin gekommen. Das waren in zwei Jahren 150 000 Menschen. – Hören Sie doch zu! – Das sind gigantische Zahlen. Berlin wächst alle zwei Jahre um die Einwohnerzahl von Groß- städten wie Regensburg und Darmstadt. Wenn wir all diese Menschen in Wohnungen unterbringen wollen, müssen wir in Berlin ganze Stadtteile aus dem Boden stampfen, jedes Jahr einmal Hellersdorf. Und was passiert? – Woh- nungen wurden im vergangenen Jahr gebaut. Wie viele? – Nicht einmal 16 000. Noch weniger als im Vorjahr. Die Folge ist offensichtlich. Weil nicht genug Wohnungen gebaut werden, wird der Wohnraum immer knapper. Auch das ist ziemlich logisch. Das müsste eigentlich jeder verstehen. 150 000 Zuwanderer der letzten zwei Jahre landen auf einem völlig überhitzten Wohnungsmarkt und konkurrie- ren dann mit den eingesessenen Berlinern. Ich muss mich fragen: Wundern Sie sich wirklich, dass die Mieten in Berlin bei dieser Situation immer weiter steigen? Selbst- verständlich steigen die Preise, wenn immer mehr Men- schen auf einen immer knapperen Wohnungsmarkt tref- fen. Das versteht jedes Kind, nur dieser Senat offensicht- lich nicht und Sie offensichtlich auch nicht. Statt den Berliner Wohnungsmarkt mit einem Aufnahme- stopp zu entlasten, wollen Sie aber noch mehr Migranten nach Berlin holen. Frau Kipping sagt jedes Mal: Berlin hat Platz! Wir haben Platz! – Wo bitte, Frau Kipping, ist denn dieser Platz? Den müssten Sie mir mal zeigen. (Jeannette Auricht) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1544 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Berlin hat eben keinen Platz mehr. Es gibt viel zu wenige Wohnungen. Hören Sie auf, immer mehr Menschen nach Berlin zu holen! Diese Politik ist einfach verantwortungs- los. Doch damit nicht genug; es gibt ja immer noch eine Stei- gerung. Weil die Flüchtlingsunterkünfte aus allen Nähten platzen, will der Berliner Senat jetzt auch Migranten mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus den Zugang zum Berliner Wohnungsmarkt erleichtern. Im Koalitionsvertrag steht dazu wörtlich: Der Wohnberechtigungsschein wird für alle in Berlin lebenden … Wohnungslosen … ermöglicht, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Das kann doch nicht wirklich Ihr Ernst sein! Schon heute haben über 1 Million Berliner die Berechti- gung für einen Wohnberechtigungsschein. Bei der Woh- nungsknappheit ist der doch vollkommen wertlos. Der rot-grüne Senat behauptet heute allen Ernstes: „Ber- lin lässt niemanden zurück“. Das ist wirklich dreist, denn dieser Berliner Senat lässt vor allem die Berliner zurück, weil dieser Senat die Energieversorgung aufs Spiel setzt, weil dieser Senat nichts gegen die Preissteigerung unter- nimmt, weil dieser Senat keine Wohnungen baut und immer noch mehr Menschen nach Berlin holt. Das sind die eigentlichen Gründe für Wohnungsnot und Kältewinter. [Beifall bei der AfD –
Richtig!] Sie machen Politik völlig an den Interessen der Menschen in diesem Land und in dieser Stadt vorbei. Heute sehen wir, dass diese Politik unser Land in eine beispiellose Krise geführt hat. Deutschland wird das Armenhaus von Europa, schrieb schon der „Spiegel“ vor einigen Jahren. – Da brauchen Sie gar nicht zu lachen! – Eine aktuelle Studie der Credit Suisse zeigt das auch. Während die Deutschen über ein Durchschnittsvermögen von 16 000 Euro verfü- gen, kommen die Griechen auf über 40 000 Euro und die Italiener sogar auf über 100 000 Euro. Fast die Hälfte der Deutschen kann wegen der niedrigen Löhne gar keine Rücklagen mehr bilden. Wie sollen diese Menschen die Nachzahlung für Heizung und Strom stemmen? Das erzählen Sie mir mal! Die vielen Rentner, die ihren Lebensunterhalt mit einer Durchschnittsrente von 900 Euro bestreiten müssen – was soll denn aus denen werden? Die haben doch nicht ihr Leben lang geschuftet, um jetzt im Winter zu frieren! Mehr als ein „Netzwerk der Wärme“ haben Sie nicht anzubieten. Was soll das denn sein? – Wie suche ich am schnellsten meinen Kälteschutzraum? Den Deutschen fehlt das Geld, um ihre Wohnungen im Winter zu heizen, und schuld ist die Politik, die auch noch unser Geld in alle Welt verschenkt. Wohnungsnot und Energiekrise sind dann die direkten Folgen, da muss sich kein Mensch wundern. Der kommende Kältewinter zeigt vor allem eins: Deutschland ist kein reiches Land mehr. Wir können nicht der ganzen Welt helfen. Berlin hat keinen Platz mehr, und Sie sollten endlich wieder Politik für die Berliner Bürger machen. – Vielen Dank! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilt ihre Redezeit auf zwei Abgeordnete auf. Es beginnt zunächst der Kol- lege Kurt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bürgermeisterin! Liebe Berlinerinnen, liebe Berliner! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Immer mehr Menschen in Berlin wissen nicht, wie sie über die Runden kommen sollen. Die Preise steigen und steigen und machen für viele ein halbwegs normales Leben unbezahlbar. Kundinnen und Kunden der GASAG müssen seit Mai 26 Prozent mehr bezahlen. Die Preise im Supermarkt explodieren und machen Butter, Tomaten und Gurken zu neuen Luxusprodukten für Bes- serverdienende. Und das dicke Ende kommt erst noch – mit den Nachzahlungen für Strom, Gas und die Neben- kosten für die eigene Wohnung. Wenn es einen Begriff gibt, der all das zusammenfasst, was so viele Menschen gerade in Berlin fühlen, dann ist es „Existenzangst“ – Angst, nicht mehr über die Runden kommen zu können und demnächst bei der Tafel anste- hen zu müssen, Angst, in die Armut abzurutschen, und (Jeannette Auricht) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1545 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Angst, die eigene Wohnung nicht mehr halten zu können, wenn nach der Nachzahlung auch noch die Mieterhöhung reinflattert. Diese Angst vor der Zukunft hat bereits jetzt ganz kon- krete Folgen: Heizungen werden maximal herunterge- dreht, beim Einkaufen wird nur noch das Nötigste ge- kauft, und der Gedanke an Weihnachten löst bei vielen Familien gerade keine Vorfreude, sondern noch mehr Sorgen angesichts der Preisexplosion aus. Die Berlinerinnen und Berliner sind verunsichert, und sie schauen auf uns, auf ihre gewählten Abgeordneten und auf ihre Landesregierung, weil sie Antworten verlangen; Antworten, was wir konkret tun werden, um soziale Här- ten in Berlin abzufedern. Dieser Verantwortung stellen wir uns im Gegensatz zu anderen Fraktionen hier aus- drücklich. Deshalb sage ich ganz klar an dieser Stelle: Wir lassen niemanden in dieser Zeit allein. Berlin ist eine solidarische Stadt, und wir werden alles dafür tun, dass kein Mensch in Berlin zurückbleibt. Berlin funktioniert nur gemeinsam, und deshalb handeln wir auch so als Koalition: gemeinsam. Mit dem Berliner Entlastungspaket werden wir einen Härtefallfonds aufle- gen und denjenigen, die ihre Energierechnung nicht zah- len können, unter die Arme greifen, um Strom- oder Gassperren zu verhindern, weil Energie kein Luxus für Gutverdiener ist, sondern lebensnotwendig für alle zum Wohnen. Mit dem 29-Euro-Ticket entlasten wir die Men- schen finanziell, damit mehr Geld zum Leben bleibt. Das ist gut für das Klima, und auch das Sozialticket soll ab dem 1. Januar günstiger werden – das ist öko und soziale Politik, und dafür danke ich dem ganzen Senat. Mit dem Kündigungsmoratorium für landeseigene Woh- nungsbaugesellschaften sorgen wir dafür, dass die Miete- rinnen und Mieter in den 350 000 Wohnungen landesei- gener Wohnungsbaugesellschaften nachts ruhig schlafen können und keine Angst haben müssen, ihre Wohnung zu verlieren. Das ist alles gut für die Menschen in Berlin, weil es das Vertrauen in den Sozialstaat stärkt, weil es den Berlinerinnen und Berlinern konkret hilft und weil es eine ökosoziale Politik ist für mehr Klimaschutz und für mehr soziale Gerechtigkeit, die beides zusammendenkt und nicht gegeneinander ausspielt. Die Auswirkungen der multiplen Krisen unserer Zeit – die Coronapandemie, die Wohnungsnot, die Folgen des Ukrainekriegs und die steigenden Preise, um nur einige zu nennen – treffen nicht alle Menschen in Berlin gleich. Sie treffen besonders diejenigen hart, die es ohnehin schon schwer hatten im Leben. Sie treffen die Tausenden Obdachlosen in Berlin, die jeden Tag auf der Straße ums Überleben kämpfen müssen. Für sie ist es nicht möglich, den Gürtel angesichts von Inflation und Pandemie noch enger zu schnallen, denn da ist nichts mehr, was man noch enger schnallen kann. Für sie geht es diesen Winter nicht um Nachzahlungen, sondern um das pure Überle- ben. Schauen wir nicht weg, schauen wir hin! Tausende Menschen sind in Berlin obdachlos, und auch die Woh- nungslosigkeit steigt rapide an. Frauen, Männer, Jugend- liche – hinter jedem Schlafsack steckt ein eigenes Schick- sal. Damit finden wir uns aber nicht ab, und deshalb müs- sen wir alles dafür tun, um Wohnungs- und Obdachlosig- keit bis zum Jahr 2030 zu überwinden. Mit dem Programm Housing First machen wir als Koali- tion vor, wie es geht: Seit 2018 konnten 95 Wohnungen an obdachlose Menschen vermittelt werden, und das bei diesem angespannten Wohnungsmarkt. Das ist ein Erfolg, und er wird weitergehen, aber das kann nur ein Baustein von vielen Bausteinen der Wohnungslosenhilfe sein. Housing First muss das Leitprinzip in der Wohnungslo- senhilfe werden. Dafür müssen wir die Hilfen für Men- schen in besonderen sozialen Schwierigkeiten weiterent- wickeln, mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen und schließlich alles daran setzen, dass es gar nicht erst zum Verlust der eigenen Wohnung kommt. Denn ist eine Wohnung erst mal weg, ist sie weg. Des- halb brauchen wir ein Kündigungsmoratorium und ein Zwangsräumungsmoratorium auch für die privaten Woh- nungsbaugesellschaften. Ebenso brauchen wir ein Moratorium für Strom- und Gassperren, weil Energiesperren kalte Wohnungsräu- mungen sind. Wer wie die Energieversorger gerade jetzt Millionen- und Milliardengewinne macht, muss etwas an die Menschen zurückgeben. Diese Krise trifft aber auch noch eine andere Personen- gruppe besonders, und das sind die von Armut Betroffe- nen. 19,6 Prozent aller Menschen in Berlin sind armuts- gefährdet. Das sind die Alleinerziehenden, die doppelt so stark armutsgefährdet sind wie der Berliner Durchschnitt; das sind die Working Poor, die Pakete ausliefern, Gebäu- de putzen oder im Verkauf arbeiten; das sind besonders die armen Seniorinnen, deren Armutsgefährdung in Ber- lin in den letzten Jahren auf 17 Prozent explodiert ist; und es sind natürlich insbesondere die Kinder und Jugendli- chen. Armut ist besonders weiblich in Berlin, Armut macht krank, und Armut macht einsam. (Taylan Kurt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1546 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Damit dürfen wir uns nicht abfinden. Es ist gut, dass der Senat an einer integrierten Armuts- und Sozialberichter- stattung arbeitet und die Beratungs- und Schuldnerbera- tungsstellen weiterhin ausbauen will. Wir brauchen aber auch weitere Entlastungen, insbesondere für Menschen mit Berlin-Pass, um ihnen soziale und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen, damit der Besuch im Zoo für Familien nicht zum Luxus wird. Die Zeiten sind schwierig, der kommende Winter wird ein besonderer sein. Jetzt geht es um verantwortungsvolles, klares Regierungshandeln gegen Existenzangst, für Solidarität und soziale Sicher- heit. Das bleibt unsere Richtschnur für ein soziales Ber- lin, das niemanden zurücklässt. – Danke schön! Es folgt Kollegin Schmidberger, ebenfalls für die Frakti- on der Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während die einen schon nicht mehr wussten, wie sie über den Monat kommen sollen, verzeichneten andere noch Rekordgewinne: Der Gutachterausschuss hat in seinem Bericht zum Berliner Immobilienmarkt für 2021 fast 24 Milliarden Euro als neuen Höchstwert für den Geldumsatz des Berliner Immobilien- und Grundstücks- marktes ermittelt – 24 Milliarden Euro für Verkäufe, Vermietungen und Neubau. Noch nie ist so viel Geld für Immobilien über die Berli- ner Ladentheke gegangen, und die Mieterinnen sind die, die diesen Umsatz durch ihre Mieten größtenteils refinan- zieren müssen. Laut Statista sind die Mieten in Berlin auch 2022 weiter gestiegen. Die Angebotsmieten zwischen dem ersten und dritten Quartal dieses Jahres haben sich um über 6 Pro- zent weiter erhöht. Das Spekulationskarussell mit Immo- bilien und Boden hat sich also in Berlin trotz Krisen wei- tergedreht und zeigt, wie zentral der Bestandsschutz von Mieterinnen ist. Diese extreme Notlage muss jetzt zu wirkungsvollen Notmaßnahmen führen. Wir brauchen jetzt einen Mietenstopp für alle Berlinerinnen, denn die Mieterinnen sollen zumindest nicht weiter belastet wer- den. Es gibt leider bisher keine Übergewinnsteuer auf überteu- erte Mieten; angebracht wäre es jetzt aber doch ange- sichts der Zeitenwende. Daher sind temporäre Einnahme- verzichte durch einen Mietenstopp für ein Jahr nicht zu viel verlangt. Es wäre ein wichtiges Signal der Solidarität der Immobilienwirtschaft an die Mieterinnen und Mieter. Machen wir uns nichts vor: Diese Krise wird nicht ohne Wohlstandsverlust gehen, denn wir werden nicht allen alles bezahlen können. Alle müssen ihren Beitrag leisten, und als Politik ist es unsere Aufgabe, hier in diesem Haus dafür zu sorgen, dass die Lasten gerecht verteilt werden. Auch deshalb ist es jetzt an der Zeit, dass auch die Im- mobilienwirtschaft sich an dieser Krise beteiligt. Ich danke Ihnen, Herr Senator Geisel, dass Sie vor eini- gen Wochen ein Kündigungsmoratorium bei den landes- eigenen Wohnungsunternehmen ausgesprochen haben. Das ist gut, aber das reicht noch nicht. Es kann ja nicht sein, dass wir als Land in dieser Situation auch noch die Mieten erhöhen. Wenn wir heute einen Mietenstopp von der privaten Wohnungswirtschaft einfordern, müssen wir das eben auch selbst tun und dem Beispiel von Potsdam folgen. Treten wir also endlich auf die Bremse! Ich bin sehr froh, dass nun auch Sie erkannt haben, dass ein Mie- tenstopp für die Berlinerinnen notwendig ist. Es ist gut, dass die Bundesregierung jetzt das Wohngeld verdoppeln und den Empfängerinnenkreis verdreifachen will. Das ist über einen begrenzten Zeitraum notwendig, aber das Wohngeld packt das Problem eben nicht an der Wurzel. Es kostet nicht nur den Bund Geld, sondern auch uns als Land Berlin. Jedes Jahr werden wir wahrschein- lich 100 Millionen Euro oder mehr aufbringen müssen. Klar, soziale Wohnungspolitik gibt es nicht umsonst, aber wir können und wollen steigende Mieten nicht dauerhaft subventionieren. Zentral ist jetzt vor allem, Herr Geisel, die schnelle Umsetzung, damit die Menschen das Geld nicht erst im späten Frühjahr bekommen. Ich setze da ganz auf Ihre allseits bekannte Aufsichtspflicht und auf konkretes Handeln von Ihnen. Sie müssen die Bezirke unbedingt unterstützen! Der eigentliche Hebel für einen Mietenstopp für alle liegt aber auf der Bundesebene. Neben einem Mietenstopp muss jetzt das angekündigte und wohl vereinbarte Kündi- gungsmoratorium durch den Bund kommen. Auch In- dexmieten müssen endlich gedeckelt werden. Die Ampel musste sich jetzt entscheiden – die Mieterinnen jetzt schützen oder im Regen stehen lassen. Wir in Berlin als Rot-Grün-Rot sind dagegen klar: Wir tun alles, was wir können, um den Berlinerinnen und Berlinern nicht nur warme Worte, sondern warme Wohnungen zu sichern. – Vielen Dank! (Taylan Kurt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1547 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Es folgt für die FDP-Fraktion Kollege Bauschke. [Torsten Schneider (SPD): Jetzt sind wir gespannt! –
Das ist ja das Gegenteil wie bei der kalten Progression!] Wir haben Menschen, die jetzt schon jeden Cent doppelt umdrehen müssen. Und wenn wir über die Gruppe der Mieterinnen und Mieter in dieser Stadt sprechen, dürfen wir eine Gruppe nicht außer Acht lassen, die vor allem von der linken Seite oft vergessen wird, nämlich Klein- vermieter und Eigentümer, denn auch die stehen vor gewaltigen Herausforderungen. Wenn Mieterinnen und Mieter ihre Miete nicht mehr zahlen können, dann sind auch diese Menschen betroffen. Manche, ganz klar, kön- nen das verkraften, aber es gibt auch Betroffene, insbe- sondere im Kleinvermieterbereich, für die damit eine existenzielle Krise beginnt. Für manche ist es dann plötzlich die Altersvorsorge, die wegbricht. Es verschärft die soziale Lage in unserer Stadt. Ja, die Energiekrise macht Berliner Vermieter und Mieter zu einer Schicksalsgemeinschaft. Der „Tagesspie- gel“ beleuchtete vor wenigen Wochen genau einen sol- chen Fall und fragte: Was wird aus diesem Haus? – Da- rauf muss die Politik jetzt antworten. Für das Problem der Wohnungslosigkeit spielen sicher- lich viele individuelle Faktoren eine Rolle. Das Problem der fehlenden und bezahlbaren Wohnungen in dieser Stadt hat jedoch einzig und allein politische Gründe. Als Freie Demokraten sagen wir es ganz klar: Die Bauver- hinderungspolitik dieses Senats führt zu einer wachsen- den Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Hier zeigt sich das große Scheitern des Senats und der Regierungskoalition. Viele Berlinerinnen und Berliner finden schlicht und einfach kein Zuhause, weil es schlicht und einfach kein Zuhause mehr gibt. Die Landeseigenen können und sol- len nicht mehr bauen, die Privaten sollen und dürfen nicht mehr bauen. – Politbüro heißt es doch bei Ihnen, oder? Wenn wir den Kampf gegen die wachsende Wohnungs- und Obdachlosigkeit wirklich aufnehmen wollen, dann ist dies eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von Bund, Land und Bezirken. Wenn wir Debatten führen, wo eine Fußbodenheizung oder ein Fahrstuhl zum Thema barrie- refreie Wohnung plötzlich Ausdruck von Luxuswohnun- gen sind, dann sind das Debatten, die falsch laufen. Wir haben schon das Thema Sozialwohnungsbau ange- sprochen: null Anträge in diesem Jahr. Wenn ich an den Bereich der WBS-Wohnungen denke: Ein Zehntel der Menschen, die WBS-berechtigt sind, haben die Möglich- keit, eine dieser Wohnungen zu bekommen. Bis 2027 werden davon 25 Prozent aus der sozialen Bindung lau- fen. Man sieht, hier läuft etwas gewaltig schief. Über das Thema digitalisierte Verwaltung, leichte An- tragstellung und Onlineverfahren schweige ich lieber. An wirkungsvollen Ansätzen muss es Ihnen aber nicht man- geln, liebe Koalition, denn wir als Freie Demokraten haben schon in der letzten Legislaturperiode ein durchaus starkes Papier mit liberalen Ansätzen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erarbeitet und vorgelegt. Es ist kein neoliberales Hexenwerk, wie es sicherlich manche in diesem Haus bewerten würden, sondern es sind pragmati- sche und umsetzbare Vorschläge für eine würdevolle Politik, die den Menschen wirklich hilft und Elend und Not nicht nur verwaltet. Dazu gehört auch eine Housing-First-Strategie, die Per- spektive bietet. Gerade hier in Berlin können wir auf die Expertise vieler erfolgreicher karitativer Träger zurück- greifen. Daher war es auch wichtig, dass wir die Mittel erhöht haben. Wir als FDP hätten die Mittel in den Haus- haltsberatungen gerne noch weiter erhöht, es wurde aber leider nicht angenommen. Denn klar ist, wir müssen den Leuten eine Perspektive geben. Liebe Frau Kollegin Brunner! Diesen Seitenhieb kann ich mir nicht ganz ver- kneifen: Ich fand es wichtig und richtig, dass wir hier insbesondere über Frauen sprechen, aber wenn ich an das Thema Kriseneinrichtungen für Frauen denke, dann ha- ben wir hier wirklich noch Hausaufgaben zu machen. Da hätten wir wesentlich schneller sein können. Sie sehen also, es sind zahlreiche Herausforderungen, für die wir Lösungen brauchen. Wenn uns dies nicht gelingt, wird das dazu führen, dass unser demokratisches System und unsere demokratische Kultur weiterhin ins Wanken geraten. Die rechten Ränder wachsen, die gesellschaftli- che Spaltung nimmt zu. Die soziale Frage in diesem be- vorstehenden Winter ist entweder Zündstoff oder Lösch- mittel. Was es ist, das liegt an uns und unseren Entschei- dungen. Die große Mehrheit in diesem Haus ging doch in (Tobias Bauschke) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1549 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 die Politik, um irgendwie zu gestalten, und wir wollen doch auch noch gestalten. Es ist jetzt an uns, dass wir die Probleme lösen, Vertrauen schaffen und beweisen, dass unsere Demokratie stark, wehrhaft und mitfühlend ist. – Herzlichen Dank! Für den Senat spricht die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales. – Bitte sehr, Frau Kipping! Senatorin Katja Kipping (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales): Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Zuerst eine Wohnung – die Idee hinter Housing First ist bestechend einfach: Niemand muss erst bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um als wohnfähig zu gelten. Und ist der Miet- vertrag dann unterschrieben, hört die Arbeit nicht auf, ganz im Gegenteil: dann fängt sie erst so richtig an, denn wer auf der Straße lebt, der hat in der Regel ein Päckchen an verfestigten Problemen zu tragen. Diese Probleme werden bearbeitet, aber aus der Sicherheit einer eigenen Wohnung heraus. Dieser Ansatz ist extrem erfolgreich, und deswegen sind wir uns im Senat einig: Housing First muss vom Pilotprojekt zum Leitmotiv werden. Ich danke dem Parlament ganz ausdrücklich, dass es die Gelder dafür verdoppelt hat. Diese Mittelaufstockung hat ermöglicht, dass die Angebote ausgeweitet werden. So findet jetzt auch eine Vermittlung von Paaren, ja, und von Frauen mit Kindern statt. Wohnungslose Mütter mit Kin- dern – noch nach Jahren merke ich in mir jedes Mal ein inneres Stocken. Wie soll es gelingen, aus einer Woh- nungslosigkeit heraus dem Kind einen guten Start ins Leben zu ermöglichen? – Und doch wissen wir, dass es Mütter gibt. Teilweise lassen sie die Kinder bei Bekann- ten übernachten, um ihnen das Leben auf der Straße zu ersparen. Dass wir für diese Frauen über Housing First jetzt ein schnelles Hilfsangebot haben, das ist so richtig, und das war so sehr notwendig. Eine der Wegbereiterinnen für Housing First in Berlin ist Elke Breitenbach. Wenn ein Weg einmal bekannt ist, kann man sich gar nicht vorstellen, dass das mal Neuland war, vor dem viele warnten. Elke Breitenbachs Team musste am Anfang einige Hindernisse aus dem Weg räumen. – Danke, liebe Elke, für diesen Einsatz! Dieser Einsatz hat Strahlkraft weit über Berlin hinaus. So warb die Bundesbauministerin Klara Geywitz neulich bei der Eröffnung einer neuen Station dafür – Zitat –, bun- desweit von dieser Berliner „Erfolgsstory“ zu lernen. Berlin hat hier einen Impuls gesetzt, der hoffentlich bun- desweit Schule macht. Ich möchte gern auf einiges aus der Debatte reagieren. – Frau Auricht: Wenn Sie mich zitieren, dann bitte richtig. So viel Sorgfalt muss auch für die Opposition gelten. Mein Ansatz lautet nicht, einfach zu behaupten, wir ha- ben Platz, sondern alles Mögliche in die Wege zu leiten, um Plätze zu schaffen, weil es unsere verdammte huma- nitäre Pflicht und Schuldigkeit ist. Ansonsten hat Ihre Rede eines deutlich gemacht: den Unterschied zwischen der Kälte, die von dort kommt, und dem klaren Ansatz von Wärme und Solidarität, für den dieser Senat steht. Um Menschen in der kalten Jahreszeit Wärme und Schutz vor dem Erfrieren zu bieten, gibt es in Berlin die Kältehil- fe. Neben ganz praktischer Hilfe ist dieses System auch mit einer wichtigen Botschaft verbunden: Wir schauen angesichts von frierenden Obdachlosen nicht weg. Wir schauen hin, und Berlin fragt nach, ob Hilfe gewünscht ist. – Vor diesem Hintergrund war ich froh, dass die BVG positiv auf meine Anregung reagiert hat, dass die Käl- tehilfe-App jetzt auch in die Diensthandys der Kontrol- leure kommt, damit auch sie Hilfe rufen können. Dieses Jahr hat mein Haus zum ersten Kältehilfegipfel eingeladen, und zwar nicht erst kurz vor dem Herbst, sondern zu Beginn des Sommers, als gerade die Hitze- welle anfing, haben wir mit den Bezirken gemeinsam beraten, wo wir noch neue Unterkünfte schaffen können. Das war dieses Jahr besonders anstrengend und besonders schwer, weil der Immobilienmarkt so extrem angespannt ist. Und weil hier schon die Finanzierung angesprochen wurde: Zur ganzen Wahrheit gehört auch, und dafür bin ich der Senatsverwaltung für Finanzen sehr dankbar, dass sie vor der Kältehilfesaison den Bezirken ganz klar zuge- sagt hat, die Basiskorrektur zu finanzieren. Das war ein wichtiges Signal, und damit ist auch diese Kältehilfesai- son auf sichere Füße gestellt. Nun ist die Kältehilfe ein Notfallsystem, doch durch diese Angebote kann auch Vertrauen entstehen, was für die Arbeit mit Wohnungslosen sehr wichtig ist. Wie dieses Vertrauen entstehen kann, darüber konnte ich mich in (Tobias Bauschke) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1550 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 meiner ersten Nacht als Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales im Dezember 2021 überzeugen. An dem Tag, an dem wir hier ernannt wurden, fuhr ich eine Nacht im Kältebus mit, und da hat mich besonders eine Begeg- nung mit einer obdachlosen Frau an einer Haltestelle beeindruckt. Die Freiwillige der Stadtmission erzählte mir, als sie dieser Frau zum ersten Mal begegneten, war sie so voller Misstrauen, dass sie nicht mal die warme Tasse Tee entgegengenommen hat. Inzwischen nimmt sie Tee und Suppe und freut sich über das Gespräch. Viel- leicht nimmt sie in Zukunft auch mal eine Decke oder einen Ratschlag entgegen. – An dieser Stelle deswegen ein riesengroßes Dankeschön an alle Ehrenamtlichen, alle Hauptamtlichen und an alle sozialen Träger, die mit ih- rem Engagement die Kältehilfe überhaupt erst möglich machen! Das Berliner Entlastungspaket, auf das sich die rot-grün- rote Koalition verständigt hat, ist dem Sozialen verpflich- tet. Wenn Zuwendungsempfangende, wenn soziale Orte der Begegnung mit den explodierenden Energiepreisen zu kämpfen haben, dann lassen wir sie nicht im Regen ste- hen. Vielmehr wollen wir im Nachtragshaushalt Geld in die Hand nehmen, um sie zu unterstützen, denn gerade in diesen krisenhaften Zeiten brauchen wir mehr denn je soziale Orte der Begegnung. Und weil Herr Bauschke und Herr Wohlert so kritisch beim „Netzwerk der Wärme“ nachgefragt haben, will ich noch mal sagen: Sie können schon sicher sein, wenn wir so etwas in die Hand nehmen, dass das auch materiell und substanziell unterfüttert wird. Wir werden am Dienstag im Senat beschließen, mit wie viel Geld wir das entsprechend unterstützen. Als jemand, der Gespräche mit den verschiedensten Multiplikatoren dieser Stadt dazu geführt hat, der einen Gipfel mit über 100 Stadtteilinitiativen und vielen Initiativen der migran- tischen Selbstorganisation geführt hat, kann ich Ihnen nur sagen: Das Interesse daran und die Begeisterung darüber in dieser Stadt sind groß. Wer sich selber einen Gefallen tun will, sollte davon Abstand nehmen, darüber despek- tierlich zu reden. Zu dem Entlastungspaket gehören auch Maßnahmen für private Haushalte, der Härtefallfonds, an dem wir unter Hochdruck arbeiten, und die Reduktion beim Monatsti- cket, und natürlich gehört zu einer zielgerichteten Entlas- tung auch die deutliche Absenkung des Sozialtickets. Bettina Jarasch hat dankenswerterweise für den Senat im Verkehrsverbund auch einen entsprechenden Beschluss erwirkt und erstritten. Nun werden wir uns im Zuge des Nachtragshaushalts verständigen, wie groß die Reduktion beim Sozialticket ausfällt. Ich werbe sehr dafür, es so weit wie möglich zu reduzieren und damit ein klares Signal auszusenden: Dieser Senat denkt an die Sorgen der Menschen mit mittleren Ein- kommen genauso wie an die Sorgen der Ärmsten in die- ser Stadt. Das wichtigste Mittel gegen Wohnungslosigkeit heißt Prävention, also das Vermeiden von neuer Wohnungslo- sigkeit. Deswegen war dem Senat eines sofort klar: Wir müssen dringend verhindern, dass Menschen jetzt im Winter der Energiearmut womöglich wegen Energie- schulden aus ihrer Wohnung fliegen, und so hat Andreas Geisel für den gesamten Senat ein entsprechendes Mora- torium mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen durchgesetzt. Ja, mit landeseigenen Wohnungsunterneh- men ist so etwas möglich, genauso wie eine Verabredung zum Mietenstopp. Private haben sich dieser Verabredung bisher noch nicht angeschlossen. Ich meine, das ist ein weiteres Argument für möglichst viele Wohnungen in öffentlicher Hand. Unverzichtbar für die Prävention ist die Arbeit der Sozia- len Wohnhilfen, denn wann immer eine Räumungsklage bevorsteht, sollen sie informiert werden, damit sie diese Räumung gemeinsam mit den Betroffenen verhindern können. Als wir in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erfahren haben, dass diese Stellen, obwohl wir sie gestärkt haben, nicht mehr hinterherkom- men, weil es so viele Anfragen waren, da haben wir die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskrimi- nierung informiert. Gemeinsam haben wir dann in aller Demut vor der Gewaltenteilung versucht, die Gerichte für diese außerordentliche Ausnahmesituation der Belastung der Hilfssysteme zu sensibilisieren. Nun hat der Vorsitzende des Richterbundes daraufhin gesagt, Richter dürfen – Zitat – „keine Streitpartei bevor- teilen“. Keine Streitpartei bevorteilen – bei Familien, denen Obdachlosigkeit droht, handelt es sich nicht ein- fach um neutrale Streitparteien wie in einem Nachbar- schaftsstreit unter gleichberechtigt Streitenden. Bei Men- schen, denen Obdachlosigkeit droht, handelt es sich um soziale Notfälle. Diese gilt es zu vermeiden, und ich werde nicht nachlassen, alles Mögliche dazu zu versu- chen. (Senatorin Katja Kipping) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1551 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Natürlich brauchen wir mehr bezahlbare Wohnungen, nicht nur im Kampf gegen Wohnungslosigkeit, auch für die vielen Menschen in Berlin mit kleinen und mittleren Renten und Löhnen. Dafür braucht es gezielten Neubau, aber es braucht auch klare Verabredungen mit den Woh- nungsunternehmen. In Berlin gibt es dafür ein Instrument, liebevoll KoopV genannt. Ausgesprochen heißt das Ko- operationsvereinbarung – eine Vereinbarung zwischen Land und landeseigenen Unternehmen. Diese wird nun neu verhandelt. Diese Woche ging just bei Herrn Geisel, Herrn Wesener und mir ein Brief von Gewerkschaften, Mieterinitiativen und sozialen Verbänden mit Anregun- gen zu dieser KoopV ein. Die Anregungen sind gespeist aus der sozialen Praxis. Ich will an dieser Stelle sagen: Vielen Dank für die Anregung! Wir werden sie uns sehr genau anschauen. Überhaupt sollten der Senat und all jene, die sich in die- ser Stadt für bezahlbares Wohnen einsetzen, in einem engen Austausch bleiben, denn Wohnen ist eine der zent- ralen sozialen Fragen. Dieser Senat ist dem Sozialen verpflichtet. Dieser Senat tut alles, was im Rahmen der Landespolitik mit den Lan- desinstrumenten möglich ist, um in dieser Krisensituation die Menschen zu entlasten und ihnen zur Seite zu stehen. Dieser Senat steht für eine Stadt, die niemanden zurück- lässt. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden. Ich rufe auf lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Ich erläutere, wie es funktioniert: Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allge- meinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfra- ge dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfra- ge kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Frage und Nachfragen werden von den Sitzplätzen aus gestellt. Für die SPD-Fraktion stellt der Kollege Stroedter die
Ja, ich würde gerne eine Nachfrage stellen! – Nachdem Sie das so positiv gesagt haben, würde ich gerne von Ihnen den Zeitplan hören, denn die zwei Sonntage sind nicht mehr so fern. Wann rechnen Sie damit, dass das verkündet werden kann? (Senatorin Katja Kipping) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1552 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Bitte sehr, Frau Senatorin! Senatorin Katja Kipping (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales): Das hängt auch davon ab, welches Ergebnis bei den Ge- sprächen rauskommt. Ich will noch einmal, weil Sie auf den Zeitablauf hingewiesen haben, sehr deutlich machen, dass mein Haus, als es im Frühsommer die Begründung vom Gericht bekommen hat, sofort gehandelt und ver- sucht hat, jenseits der Öffentlichkeit und der großen Auf- regung eine geräuschlose Lösung zu schaffen. Meine Erfahrung ist, bevor Dinge öffentlich werden, ist es meis- tens leichter, etwas hinzubekommen. Das ist bis zum heutigen Tag nicht passiert. Dann gibt es Verständigun- gen, wo wir unterschiedliche juristische Gutachten einge- holt haben und jetzt mit einer Situation konfrontiert sind. Ich würde sagen, die genaue Festlegung des Zeitplans in dieser Frage obliegt – weil diese Frage auch eine Senats- angelegenheit ist – der Regierenden Bürgermeisterin. Da bitte ich um Verständnis, dass ich nicht – weil wir es vor dem Plenum nicht mehr geschafft haben, die finalen Konsequenzen daraus zu ziehen – jetzt einen Termin in die Luft puste. Dazu würde ich gerne eine finale Abspra- che mit den Kolleginnen und Kollegen im Senat führen. Besten Dank! – Die zweite Nachfrage geht an die Kolle- gin Frau Dr. Jasper-Winter.
Ja, gerne! – Wie sieht denn die Prognose für die kom- menden Wochen aus? Und was schlagen Sie da zum Schutz der Bevölkerung vor? Sie dürfen sich eine der beiden Fragen aussuchen! Senatorin Ulrike Gote (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung): Danke schön, Herr Präsident, ich wähle die Prognose! – Wir wissen aus der Erfahrung, dass, wenn die Jahreszeit kälter wird und die Menschen sich eher in Innenräumen aufhalten, das Infektionsgeschehen noch einmal an Ge- schwindigkeit zunimmt. Jetzt haben wir in diesem Okto- ber relativ warmes Wetter gehabt. Es ist also zu befürch- ten, dass, wenn es jetzt wirklich kalt wird, sich das Infek- tionsgeschehen hier noch weiter zuspitzt. Wir haben auch Prognosen des RKI, die die bestehenden Parameter immer auch auf die Zukunft hochrechnen. Da gehen wir im Moment davon aus, basierend auf dem Wert des RKI, dass sich die Belegungszahl in unseren Krankenhäusern in Berlin binnen 20 Tagen verdoppelt. Dann sind wir weit über dem, was wir in der höchsten Phase in Berlin gesehen haben. Das ist im Moment die Prognose. Deshalb denke ich, dass es jetzt wirklich da- rum gehen muss – den Schluss können Sie jetzt selbst ziehen –, Maßnahmen zu ergreifen, die wir jetzt begin- nen, die aber für die Zukunft wirken. Wir müssen uns bewusst sein: Wenn wir jetzt Maßnahmen ergreifen, dann wirken die in zwei, drei Wochen. – So ist meine Progno- se. Die zweite Nachfrage geht in die Reihen der CDU- Fraktion, und zwar an den Kollegen Zander.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Ich frage Sie: Wie sehen denn die konkreten Daten aus, bezie- hungsweise wie sieht denn auch die Entwicklung der Daten aus, die Sie aus den Beprobungen der Abwässer nehmen? Ist denn da eine klare Tendenz erkennbar? Bitte sehr, Frau Senatorin! Senatorin Ulrike Gote (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung): Es ist leider so, dass uns die Daten aus dem Berliner Abwassermonitoring noch nicht zur Verfügung stehen. Wir sind hier seit vielen Wochen in Verhandlungen mit den Wasserbetrieben. Das, was heute und vor ein paar Tagen in der Zeitung stand, entspricht nicht dem Sachstand, den wir hier tat- sächlich in Berlin haben; das ist deutlich zu positiv darge- stellt. (Senatorin Ulrike Gote) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1554 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Hinzu kommt, dass die Daten, wie wir sie in Berlin ha- ben, leider noch nicht das erfüllen, was wir uns vom Abwassermonitoring erhoffen, nämlich, dass wir dichter dran sind am aktuellen Stand. Derzeit ist es noch so, dass die Auswertung der Daten fünf, sechs Tage dauert. Bis sie dann ausgewertet und nachberechnet sind, denn man muss diese Daten bearbeiten – das wäre jetzt ein bisschen kompliziert zu erklären –, man muss sie insofern glätten, das heißt, nicht schönen, sondern statistisch glätten, sind fünf bis sieben Tage vergangen. Insofern liefert uns das im Moment noch keine bessere Datenlage – oder würde uns liefern, wenn wir die Daten denn hätten, was die Situation nicht verbessert. Wir kommen aber, das kann ich sagen, und das ist die gute Nachricht, Stück für Stück voran. Wir sind jetzt so weit, dass wir demnächst die Daten bekommen werden. Wenn Sie das beobachtet haben: Auch im Pandemieradar der Bundesregierung, des RKI sind die Abwasserdaten angekündigt worden und seit ein oder zwei Wochen tat- sächlich auch drin. Aber auch diese Daten sind noch nicht so, dass wir Prognosen ableiten können. Zum Beispiel im Pandemieradar beim RKI können wir ablesen, dass bei weit über der Hälfte der Messstellen, die dort einfließen, die Tendenz der nachgewiesenen Covidparameter stei- gend ist. Das ist schon einmal ein wichtiger Hinweis. Wir wissen das aber noch nicht auszuwerten, weil noch nicht klar ist: Sind die Daten wirklich repräsentativ? Ist dieser Trend verlässlich? – Hier sind wir bundesweit noch nicht ganz so weit, wie wir uns das gewünscht hätten. Ich sage aber auch ganz klar: Es ist mein Bestreben, dass wir in Zukunft, und zwar in naher Zukunft hier ein Ge- samtbild bekommen für Berlin, das uns deutlich näher an die Lage bringt. Das wird auch so kommen. Lange dauert es hoffentlich nicht mehr. Dass wir in Zukunft die Ab- wasseruntersuchungen auch für andere Krankheitserreger und andere Lagen in Berlin und zum Teil auch in Bran- denburg nutzen können, daran arbeiten wir sehr intensiv. Herzlichen Dank! Die gesetzte Frage für die CDU-Fraktion geht an die Kollegin Günther-Wünsch.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wel- che Konsequenzen zieht der Senat aus den besorgniserre- genden Ergebnissen des aktuellen IQB-Bildungstrends, denen zufolge sich die Leistungen der Berliner Viert- klässler sowohl in Hinblick auf die Regelstandards als auch auf die Mindestanforderungen, gerade im bundes- weiten Vergleich, in allen geprüften Kompetenzbereichen erneut verschlechtert haben? Lange Frage! – Bitte sehr, Frau Senatorin Busse! Senatorin Astrid-Sabine Busse (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Frau Gün- ther-Wünsch, für die Frage! Ja, erst mal positiv gesehen: Es ist gut, dass Daten erhoben werden. Zum dritten Mal – – Ja, das ist schon gut, denn nur mit Daten kann man arbeiten. Es werden alle Viertklässler in Mathematik und Deutsch geprüft, und zwar die Kompetenzen. Und ja, Berlin hat da nicht so gut abgeschnitten. Jetzt muss man aber hingucken, auch mit der Prüfung: Wann ist geprüft worden in Berlin? – Praktisch gleich nach dem Lockdown und Wechselunterricht, weil hier in Berlin der Ferienbeginn so früh war. Da muss man also auch mal gucken, es anders hinzubekommen. Ja, und Berlin, alle Schulen, die ausgewählt wurden nach einem statistischen – Hören Sie mir doch einfach mal zu! – Mittelwert, haben ihre Daten ehrlich und pünktlich geliefert. Das haben übrigens nicht alle Bundesländer so hinbekommen. Natürlich müssen wir genau hinschauen: Die Ergebnisse – Sie und ich haben auch gewusst, dass wir da jetzt nicht Spitzenwerte erreichen nach der Pandemie – haben ge- zeigt, dass die Auswirkungen der Pandemie und der Schulschließungen, die nie mehr passieren können, noch gravierender waren, als man sich das vorgestellt hat, auch als ich es mir vorgestellt habe. Nach dem ersten Schließen – es waren nämlich nur ungefähr sechs Wo- chen, mit Feiertagen – war das noch nicht so dramatisch. [Sebastian Czaja (FDP): Sie können sich das doch nicht schönreden! –
Vielen Dank, Herr Präsident! – Es ist sehr charmant, dass Sie die frühkindliche Bildung erwähnen. Dann können wir davon ausgehen, dass die Sprachkitas erhalten blei- ben. Frau Kollegin! Sie müssten eine Frage stellen.
– Ja, ich bin dabei. Frau Senatorin hat auch sehr lange geredet. – Auch Ihre Anregung, ein eigenes Institut zu erstellen, ist für die aktuelle Situation nicht die Lösung. Sie erwähnten die Deutschstunde und den Sprachbil- dungsunterricht. Können wir dann davon ausgehen, dass Sie die Personaldecke, die Sie in den Schulen auf 95 Prozent gedeckelt haben, wieder auf 100 Prozent an- heben, sodass die Schulen auch in der Lage sind, mit Vertretungslehrern, Studenten et cetera dieses Angebot zur Sprachbildung umzusetzen? Frau Senatorin, bitte! Senatorin Astrid-Sabine Busse (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Herr Präsident! Danke, Frau Günther-Wünsch! Ich glau- be, die Fragestunde reicht nicht aus, um das alles zu be- sprechen. Ja, es gibt den Personalmangel in allen Bereichen unseres Landes, aber auch da sind wir mit aller Anstrengung hinterher, sodass wir möglichst viele neue Kolleginnen und Kollegen einstellen. Der Berlin-Tag hat auch schon große Erfolge gezeigt. Ich kann das an den Einstellungen sehen. Und es ist wichtig. Sie haben vollkommen recht: Wir brauchen das Personal, um diesen wichtigen Sprachbil- dungsunterricht anzubieten, aber – ich wiederhole mich – man muss auch in der Lage sein, das wirklich gut zu können. Das machen unsere Sprachbildungsmultiplikato- ren, die es an jeder Schule gibt, denn man muss geschult sein, um das zu können. Ja, ich wünsche mir auch eine Personalausstattung von – was weiß ich – über 100 Prozent, aber im Moment sieht es nicht so aus. Wir müssen mit dem arbeiten, was wir haben, auch die Kolleginnen unterstützen, dass sie auch unter größeren Herausforderungen erfolgreich arbeiten. Ich kann Ihnen sagen: Ich besuche ganz regelmäßig Schulen. – Gestern bin ich auch wieder in einer gewesen, und ich kann Ihnen sagen, dass die Kollegien mit großer Anstrengung und viel Herz ihre Aufgaben erfüllen. (Senatorin Astrid-Sabine Busse) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1556 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Herzlichen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Frau Burkert-Eulitz.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ohne Eltern geht es nicht. Das ist eine gute Erkenntnis. Ich frage die Senatorin: Nach dem § 55 Schulgesetz gibt es eine Sprachstandsfeststellung für Kinder, die keine Kita besuchen. Die Inanspruchnahme von Förderangebo- ten in diesem Rahmen ist sehr gering, Frau Kollegin! Auch Sie müssten eine Frage stellen.
obwohl mehrere Tausend Kinder die Kita nicht besuchen. Deswegen frage ich: Was unternimmt der Senat, um die Inanspruchnahme der Sprachförderangebote und Kitabe- suche gerade dieser Kinder zu verbessern? Bitte sehr, Frau Senatorin! Senatorin Astrid-Sabine Busse (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Burkert-Eulitz! Sie haben vollkommen recht. 1 000 Kinder, die sehr spät an die deutsche Sprache herangeführt werden, sind 1 000 Kinder, die sehr spät an die deutsche Sprache her- angeführt werden, zu viel. Die können nichts dafür, und die Eltern haben aus mannigfaltigen Gründen vielleicht den Ernst nicht erkannt. Jetzt könnte ich auch einfach sagen: Die Bezirke sind zuständig. – Sind sie auch, aber auch die müssen die Familien anschreiben. Das ist ein langer Weg. Wir wer- den uns dafür einsetzen, dass wir viel früher damit begin- nen werden, Kinder, die in keiner Kita sind – das sind Gott sei Dank nicht so viele – vorher schon kennenzuler- nen, sodass sie dann Sprachunterricht bekommen und am besten natürlich auch in eine Kita gehen, also viel früher, als es jetzt geschieht. Dafür werden wir uns einsetzen. Herzlichen Dank! Die gesetzte Frage für die Linksfraktion stellt der Kollege Schrader.
Vielen Dank! – Erst gestern wurde ein Fall bekannt, in dem ein Polizeibeamter sich volksverhetzend in einem polizeiinternen Chat geäußert haben soll. Jetzt werden solche Fälle zwar nicht jeden Tag bekannt, aber leider in einer verlässlichen Regelmäßigkeit. Vor dem Hintergrund habe ich die Frage: Wann und wie wird der Senat die Empfehlungen der kürzlich veröffent- lichten Studie zu Rassismus in der Polizei umsetzen? Frau Senatorin Spranger! Bitte sehr! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport): Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kollegin- nen und Kollegen! Bevor ich zur Beantwortung der Frage komme: Ich glaube, von diesem Haus gilt erst mal unser Dank all denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die tag- täglich auf der Straße für unsere Sicherheit unterwegs sind. Die Polizei genießt in der Bevölkerung – und das auch zu Recht – ein sehr hohes Ansehen, und die Menschen ver- trauen selbstverständlich der Polizei. Wir alle wollen, dass das so bleibt, und deshalb müssen wir uns natürlich ständig verbessern, hinterfragen und natürlich auch wei- terentwickeln. Diskriminierung und Rassismus haben in unserer Gesell- schaft nichts zu suchen. Leider – und ich komme gleich zu dem Fall, den Sie gerade benannt haben – ist es in einigen Fällen – das ist auch hier der Fall – in den letzten Jahren medienwirksam zu rechten Chatgruppen und zum NSU 2.0 gekommen, die uns gemeinsam natürlich, und das auch in der Polizei, vor Herausforderungen stellen. Das, was Sie gerade ange- sprochen haben, ist eine Untersuchung, und zwar eine Durchsuchung bei einem Polizisten gestern wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft hat in enger Zusammenarbeit mit dem polizeilichen Staatsschutz und der Ermittlungsgruppe Zentral wegen Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1557 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 dieses Anfangsverdachts gestern auch eine Durchsuchung durchgeführt. Bei menschenverachtenden Inhalten, die er wohl in die Chatgruppe gestellt haben soll, kam es dazu, dass andere Chatgruppenmitglieder sich sehr deutlich davon distan- ziert haben. Deshalb wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Strafrechtliche Maßnahmen werden aktuell auch zu dienstrechtlichen Schriften und Schritten getroffen. Ent- sprechend des Ausgangs des Strafverfahrens nach Frei- gabe durch die Justiz werden weiterhin disziplinarische Konsequenzen geführt. Sie haben in Ihrer Frage auf die Studie, die wir in der letzten Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung miteinander besprochen haben, entspre- chend rekurriert. Berlin hat sich bewusst – das war Teil des Elf-Punkte- Programms – für so eine Studie ausgesprochen, um eine unabhängige Stelle damit zu beauftragen, den Blick von außen auf die Polizei zu werfen. Frau Howe, die uns die Studie vorgestellt hat, hat sehr deutlich auch im Innenausschuss gesagt, dass die Unter- suchung nicht darum ging, den Daumen hoch oder runter über die Kolleginnen und Kollegen der Polizei zu heben oder zu senken, um das auch hier noch mal zu sagen. Die zentralen Untersuchungsziele waren unter anderem die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen. Sie haben natürlich gesagt, dass wir die Transparenz polizei- lichen Handelns offenlegen, und das erfolgt. Das machen wir, indem Sie als Hohes Haus beispielsweise den Bür- ger- und Polizeibeauftragten eingesetzt haben. Mir selbst und auch der Polizei hat man ganz klar gesagt, dass wir die Transparenz des polizeilichen Handelns selbstver- ständlich immer auch machen. Das ist wichtig. Warum? – Transparenz gehört unter anderem dazu, dass wir den Einsatz der Bodycams erhöhen. Wenn man bei solchen Einsätzen – und die gab es ja – die Möglichkeit hat, eine Kamera einzuschalten, ist das für beide Seiten sehr wichtig, auch im Nachgang, wenn es zu Ermittlungen kommt. Wir haben zurzeit genau 30 Bodycams. Das reicht natürlich nicht aus. Bis zum Ende des Jahres werden 300 Bodycams einge- setzt werden. Ich muss Ihnen ganz deutlich sagen, gerade auch vor dem Hintergrund der jetzigen Diskussion wird es zu weiteren Bodycams als Notwendigkeit führen müssen. Wir haben die Ausbildung – um auch hier noch mal die Transparenz sehr deutlich zu machen – in der Polizei, um gegen Ras- sismus und Diskriminierung vorzugehen, sehr deutlich noch mal verschärft. Das heißt also, es ist ein fester Be- standteil, dass schon am Anfang der Ausbildung und auch bei der Einstellung sehr klar darauf hingewiesen wird, dass das in der Polizei nicht geduldet wird. Aber ich lasse nicht zu, dass Verallgemeinerungen dazu beitragen, dass von außen gesehen so getan wird, als ob Rassismus in der Polizei normal wäre. Das ist nicht der Fall. Herzlichen Dank! – Herr Kollege Schrader, wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen?
Ja, wünsche ich. Danke! – Nun haben Sie jetzt dankens- werterweise etwas zu dem Fall gestern gesagt und auch zu dem Thema Bodycams. Nun hat die Studie ja sehr viele Empfehlungen gemacht, bei denen es vor allem um den Alltag, das alltägliche Handeln, in der Polizei geht, in Richtung verpflichtende Fortbildungen, mehr Selbstrefle- xionsmöglichkeiten beim Dienst Herr Kollege, auch Sie müssten die Frage stellen.
– Ja, das ist Teil meiner Frage, sie kommt jetzt –, Super- vision und so weiter. Das kostet alles Geld und Personal. Werden Sie sich dafür einsetzen, das im Detail zu verbessern, und uns vielleicht dafür auch haushälterische Vorschläge machen? Frau Senatorin Spranger, bitte sehr! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport): Sie sind der Haushaltsgesetzgeber, [Beifall bei der CDU und der FDP –
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Frau Sena- torin! Frau Senatorin, Sie sprachen die Studie an, die am Montag vorgestellt wurde. Sind Sie mit mir einer Mei- nung, dass das von Linken und Grünen immer wieder unter- stellte Monstrum des strukturellen Rassismus durch diese Studie und insbesondere auch durch die Erläuterung von Frau Howe eindeutig widerlegt wird? Frau Senatorin Spranger, bitte sehr! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport): Die Bewertung übernehmen Sie. Ich kann nur sagen, in der Studie wurde – das habe ich vorhin schon gesagt – sehr klar gesagt, welche Arbeitsbedingungen die Kolle- ginnen und Kollegen haben müssen. In der Studie wurde natürlich auch von außen bewertet, inwieweit die Polizei das bereits in die Ausbildung aufgenommen hat. Das wurde positiv bewertet. Ich kann nur aus meiner Erfah- rung heraus sagen – und ich bin in vielen Direktionen der Polizei unterwegs –, dass es so ist, dass sehr sensibel auf Kolleginnen und Kollegen, natürlich schon im Anfangs- stadium, wenn sie in die Direktion reinkommen, einge- wirkt wird und es ein klares Bekenntnis gegen Rassismus in der Polizei gibt. Das hat die Studie auch hervorge- bracht. Das hat im Übrigen auch Frau Howe mehrfach im Ausschuss betont. – Danke schön! Es folgt dann die gesetzte Frage für die AfD-Fraktion. – Die stellt Herr Vallendar!
Vielen Dank! – Ich frage den Senat, ob es der Meinung des Gesamtsenats über die Berliner Richterschaft ent- spricht, wenn nicht nur die Sozialsenatorin, sondern auch die Justizsenatorin ausweislich ihres Aufrufs vom 7. Oktober der Ansicht sind, die Berliner Richterschaft müsse in dieser herausfordernden Zeit zunächst mal sen- sibilisiert werden, um die notwendigen und angemesse- nen Entscheidungen zu treffen. Das macht dann Frau Senatorin Kreck, bitte! Senatorin Dr. Lena Kreck (Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung): Danke, Herr Präsident! – Ich habe gestern im Rechtsaus- schuss meinen Brief an die Präsidenten und Präsidentin- nen der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorgelesen. Mitnich- ten haben wir es, wie wir das heute schon gehört haben, mit einem Anflehen zu tun. Es ist auch kein Aufruf. Den- jenigen, die das noch mal nachverfolgen wollen, empfeh- le ich die Videoaufzeichnung des Rechtsausschusses. Da können Sie sich meinen schön vorgetragenen Brief nochmals anhören. Es geht in der Tat darum, so wie es in der Vergangenheit übrigens auch schon getan worden ist, über eine bestimmte Situation, in einer ver- schärften Situation, in der wir uns befinden, gerade in (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1559 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 diesem Winter in besonderer Art und Weise, hinzuwei- sen, anlässlich der Kapazitäten in der Obdachlosenhilfe, die sich immer im Stresstest befinden, und die jetzt in besonderer Art und Weise in den nächsten Wochen und Monaten herausgefordert werden. Wie ich im Rechtsaus- schuss schon gesagt habe, geht es um nichts weiter als eine Sensibilisierung. Die Adressatinnen und Adressaten dieses Briefes können dann natürlich selbst entscheiden, wie sie damit umgehen wollen. Vielen Dank! – Dann geht die erste Nachfrage an den Abgeordneten Vallendar.
Frau Senatorin! Beabsichtigen Sie denn, dem Deutschen Richterbund auf seine Stellungnahme zu antworten, dass dieser Ihre Aussagen als unzulässige politische Einfluss- nahme kritisiert hat, oder lassen Sie das einfach so ste- hen? Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Dr. Lena Kreck (Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung): Mir ist nicht bekannt, dass der Deutsche Richterbund mich persönlich adressiert hat. Mir ist nur die Medienbe- richterstattung bekannt. Wenn mich Gremien, Zusam- menschlüsse oder Ähnliches anschreiben, antworte ich selbstverständlich. Ansonsten habe ich mich eindeutig öffentlich geäußert, und, wie gesagt, auf Nachfrage der CDU, gerade den Brief wortwörtlich vorgelesen. Ich denke, dass die Bewertung dessen, inwiefern es hier um eine unzulässige Einflussnahme geht, den kundigen Zu- hörerinnen und Zuhörern durchaus gelingen wird. Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Jotzo. – Bitte schön!
Ich frage den Senat: Nach einer Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts könnten 80 Prozent der deutschen Kliniken einen Stromausfall von einer Woche und mehr nicht mit eigenen Notstromaggregaten überbrücken. Ein Fünftel der Kliniken ist sogar nur für wenige Stunden autark. Wie stellt sich diese Situation an den Berliner Krankenhäusern dar? Frau Senatorin Gote, bitte schön! Senatorin Ulrike Gote (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! – Vielen Dank für diese Frage! Es ist so, dass wir sehr froh sind, dass die Krankenhäuser dezidiert und ausdrücklich als geschützte Kunden anerkannt sind. Insofern gehen wir nicht davon aus, dass wir jeweils in diese Lage kommen, dass es überhaupt so weit kommt. Es ist so, dass die Kranken- häuser natürlich unterschiedliche, das liegt an den Aus- gangsbedingungen der Infrastruktur, Notfallpläne haben. Nur eines sind die Notstromaggregate. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir auch seitens meiner Verwaltung hier in einem guten Austausch sind mit allen Häusern und es auch abgefragt haben und ich hier zurzeit keine Gefahr sehe, dass wir in so eine Lage kommen in Berlin. Vielen Dank! – Dann geht die erste Nachfrage an den Abgeordneten Vallendar.
Welche konkreten Anstrengungen unternimmt denn der Senat, um die Autarkie der Berliner Krankenhäuser, auch im Falle eines Blackouts, schnellstmöglich zu vergrößern und diese zum Beispiel mit Dieselkraftstoff zu beliefern? Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Ulrike Gote (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung): Die Notfallpläne der Krankenhäuser sind im Prinzip alle darauf ausgerichtet, auch solche Dinge werden dort mit- besprochen und auch in die städtischen Überlegungen insgesamt eingebracht. Wir sind hier auch mit dem Kol- legen Schwarz im Austausch, auch zum Beispiel bezüg- lich Diesellieferung. Aber es geht auch noch weiter, zum Beispiel auch hinsichtlich Belieferungen oder Lieferket- ten mit Spezialgasen, zum Beispiel mit Stickstoff. Das sind auch Dinge, die wir uns angucken, auch Materiallie- ferungen, da muss die Lieferkette passen. Es geht also auch darum, dass die Zulieferer die Möglichkeit haben, zu tanken, wenn es tatsächlich zu der Situation kommen sollte, dass hier Kraftstoff knapp wird. Aber das haben wir alles in den Blick genommen, und, wie gesagt, wir übernehmen dazu natürlich weitere Anstrengungen auf Bundesebene, dass wir hier auch dafür sorgen, dass die Krankenhäuser bei allen Maßnahmen, die die Bundesre- gierung ergreift, immer ganz oben mit drinstehen. Ich bin mir ganz sicher, dass unsere Regierende Bürgermeisterin dieses gerade im Moment in der gemeinsamen Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit dem Kanzler sehr stark machen wird. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die zweite Nachfrage an den Abgeordneten Gläser, bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung des Kammergerichts zur Rechtmäßigkeit der Ausschreibung des Mietspiegels und der Bestätigung der Rechtmäßigkeit frage ich den Senat, wie sich der weitere Zeitplan in Bezug auf die Mietspie- gelerstellung darstellen wird. Vielen Dank! – Herr Senator Geisel, bitte schön! Senator Andreas Geisel (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Her- ren! Herr Abgeordneter Schlüsselburg! Es ist in der Tat so, Berlin hat jetzt auch in der letzten Instanz beim Kammergericht diesen Rechtsstreit gewonnen. Ich hatte ja dazu in einer der vorangegangenen Sitzungen des Ab- geordnetenhauses schon berichtet, dass das erwartbar war. Aber man muss konstatieren, dass es durch diese Klage basierend auf dem Vergaberecht den Klägern ge- lungen ist, eine Verzögerung in der Größenordnung von zehn bis elf Monaten herbeizuführen. Da der aktuelle qualifizierte Mietspiegel in Tabellenform bis Mai 2023 gilt und jetzt der Zuschlag auf die Aus- schreibung von September 2021 endlich erteilt werden kann, gehen wir davon aus, dass wir Ende des Sommers / Anfang Herbst 2023 einen qualifizierten Mietspiegel in Tabellenform wieder zur Verfügung haben. Es entsteht also eine Differenz von drei bis vier Monaten. Wir arbei- ten im Moment mit den Verbänden der Wohnungsunter- nehmen und den Mieterschutzverbänden an einem soge- nannten Verbändemietspiegel, das heißt, ebenfalls ein rechtskräftiges Instrument, ebenfalls ein funktionierender Mietspiegel, um diesen Zeitraum von drei bis vier Mona- ten zu überbrücken. Wir sind guter Dinge, weil sowohl die Vertreterinnen und Vertreter der Mieter als auch der Wohnungswirtschaft ein großes Interesse daran haben, dass auf diesem Gebiet Rechtssicherheit besteht, und auch beide Seiten erklären, dass sie ein großes Interesse daran haben, dass der neue Mietspiegel wieder in Berlin in Tabellenform entsteht. Insofern gehe ich davon aus, dass wir vermutlich im Frühjahr 2023 diesen Verbände- mietspiegel stehen haben, der dann bis Herbst 2023 in Kraft sein wird, und dann durch den ordentlichen, quali- fizierten Mietspiegel abgelöst wird. Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die erste Nach- frage an den Kollegen Schlüsselburg.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Senator, für die Antwort! Vor dem Hintergrund der von Ihnen ja auch erwähnten drei- bis viermonatigen aus Perspektive der Mieterinnen und Mieter entstandenen Schutzlücke hätte ich noch die Frage, inwieweit Sie vor dem Hintergrund des auch von Ihnen als erwartbar be- zeichneten Urteils, das ja jetzt diesen Angriff auf den Mietspiegel beendet hat, davon ausgehen, dass zumindest dieser, ich nenne es mal Angriffsvektor, in Zukunft nicht mehr gewählt wird, um den Schutz von Mieterinnen und Mietern infrage zu stellen. Herr Senator, bitte schön! Senator Andreas Geisel (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter Schlüssel- burg! Die Entscheidung ist jetzt rechtskräftig und kann nicht angefochten werden. Insofern ist das erst mal ver- bindlich, aber, wie ich auch schon auf eine Frage in einer der vorangegangenen Plenarsitzungen geantwortet habe, wir müssen uns als Land Berlin natürlich überlegen, welchen Weg wir zukünftig wählen, einen solchen Miet- spiegel zu erstellen. Wenn wir weiter über Ausschreibun- gen gehen, sind wir natürlich an solchen Stellen immer wieder angreifbar. Ich bedauere, dass bei diesem Angriff das Vergaberecht genutzt wurde, einfach, um zu verzö- gern. Das Vergaberecht haben wir ja geschaffen, damit jemand, der sich auf eine Ausschreibung für einen Auf- trag bewirbt, das selbstverständliche Recht bekommt, dass eine solche Entscheidung überprüft wird. Hier haben wir den Fall, dass jemand, der sich gar nicht beworben hat, geklagt hat. Es ging gar nicht um den Schutz eines bei einer Ausschreibung nicht berücksichtigten Bieters, sondern es ging an dieser Stelle um eine Prinzipienfrage. Ich gehe sogar so weit zu sagen, dass es da durchaus Motive gab, das Mietniveau in Berlin über den sogenann- ten Regressionsmietspiegel anheben zu können. Ein miss- liches Verfahren. Wir werden uns überlegen müssen, wie wir künftig sol- chen Angriffen begegnen. Eine Möglichkeit wäre, einen solchen Mietspiegel selbst erstellen zu lassen. Dann müssten wir aber Fachpersonal akquirieren, das in der Lage ist, diese Daten tatsächlich zu erstellen, oder einen der Dienstleister des Landes Berlin, beispielsweise die IBB oder andere, das ist noch nicht geklärt, zu beauftra- gen, tätig zu werden, um solche Angriffe zukünftig zu vermeiden. Auch das muss mit den Verbänden der Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1564 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Wohnungswirtschaft und mit den Mietervertreterinnen und -vertretern besprochen werden, damit wir dort zu einer allseits akzeptierten Verfahrensweise kommen. Vielen Dank, Herr Senator! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Jotzo.
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die rot-grün-rote Koalition will eine spezialisierte Einheit bei der Berliner Staatsan- waltschaft schaffen, die gegen Unternehmen ermittelt, die sich strafbar machen, indem sie die Arbeit oder die Wahl von Betriebsräten behindern. Manche nennen das auch eine Sonderstaatsanwalt gegen Union Busting. Wir wol- len Betriebsräte, die jeden Tag ihren Kopf für die Kolle- ginnen und Kollegen im Betrieb hinhalten, effektiv schützen, und dafür müssen wir dafür sorgen, dass solche Arbeitgeber, die sich strafbar machen, die rechtswidrig gegen solche Betriebsräte vorgehen, dafür vor Gericht landen. Hegel hat gesagt, die Wahrheit ist immer konkret. Des- wegen möchte ich dafür sorgen, dass wir alle wissen, worüber wir reden und Ihnen mal einen konkreten Fall schildern, mit dem ich zu tun habe. Da gibt es die Vorsit- zende eines Betriebsrates in einem Berliner Industrie- (Senator Andreas Geisel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1565 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 zulieferer. Die bekommt in einem guten Jahr ungefähr zehn Abmahnungen. Dann wird ihr ein Teil des Gehalts abgezogen, weil sie angeblich zu viel Zeit im Betriebsrat verbracht habe. Das muss sie einklagen. Dann wird ihr kurzfristig der Sommerurlaub verweigert, weil es angeb- lich nicht mehr geht, und sie muss wieder zum Arbeitsge- richt laufen und per einstweiliger Verfügung ihren Urlaub durchsetzen. Dann kriegt sie einen neuen Arbeitsplatz direkt im Blickwinkel eines Vorgesetzten und bekommt für jede Kleinigkeit wieder eine Abmahnung. Jetzt ist die Kollegin länger krankgeschrieben worden. Es wird über einen Aufhebungsvertrag verhandelt, und die zuständige Gewerkschaft hat schon angekündigt, dass Strafanzeige erstattet wird. Jetzt ist die große Frage: Was wird aus dieser Strafanzeige? – Dass eine strafbare Handlung nach § 119 Absatz 1 Nummer 3 BetrVG vorliegt, dürfte relativ klar sein, aber die Frage ist: Landet die Sache vor Ge- richt? – Bisher jedenfalls nicht. Bisher ist so etwas nicht vor Gericht gelandet. In den letzten sechs Jahren ist knapp 30 Mal in Berlin Anzeige nach § 119 BetrVG erstattet worden, und Anklage erhoben worden ist in keinem einzigen Fall. Ich sage es noch mal: In keinem einzigen dieser Fälle ist tatsächlich Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben worden. Es ist fast alles ein- gestellt worden. Die zweite große Frage ist natürlich: Woran liegt das? – Teilweise sicherlich an der Arbeitsüberlastung bei der Staatsanwaltschaft, teilweise auch an fehlenden arbeits- rechtlichen Fachkenntnissen. Staatsanwälte sind keine Arbeitsrechtler. Das ist wahrscheinlich gut so, aber in diesen Fällen können sie gar nicht genau entscheiden, wann eine Abmahnung oder Kündigung gerade noch vertretbar ist oder wann eine strafbare Schikanehandlung vorliegt. Das ist schwer abzugrenzen. Man muss, das zeigt der Fall, den ich gerade geschildert habe, so etwas über einen längeren Zeitraum betrachten. Handlungen, die für sich genommen vielleicht gerade noch legal sind, sind eine strafbare Schikanehandlung, wenn sie zusam- menkommen. Man muss ermitteln. Man muss sich damit ein bisschen auskennen, sich ein bisschen Zeit nehmen, und deswegen brauchen wir eine spezialisierte Einheit bei der Staatsan- waltschaft, die arbeitsrechtlich geschult ist, die weiß, was im Betrieb los ist und die in solchen Union-Busting- Fällen wirklich effektiv ermitteln kann. Um zu erkennen, dass der Druck auf Betriebsräte ständig zunimmt, reicht schon ein Blick in die Zeitung. Früher waren es einzelne schwarze Schafe, die sich rechtswidrig verhalten haben. Inzwischen gibt es ganze Branchen, wo es schon fast normal ist, dass beispielsweise massiv ge- gen Betriebsratsgründungen vorgegangen wird. Nehmen wir Lieferdienste, nehmen wir die Digitalwirtschaft. Be- sonders bekannt ist der Fall des Lieferdienstes Gorillas. Da ist hier in Berlin vor einem Jahr über einstweilige Verfügung, über verschiedenste Maßnahmen versucht worden, die Betriebsratsgründung zu verhindern. Später wurden die Wahlen angefochten. Der gesamte Betrieb wurde aufgespalten, und es laufen Kündigungsverfahren gegen Mitglieder des Wahlvorstands. Oder nehmen wir die hoch und runter gehypte Online- bank N26. Auch dort wurde alles versucht, um die Be- triebsratswahl hier in Berlin zu verhindern. Es hat zum Glück nicht geklappt. Oder nehmen wir, jüngstes Beispiel, den Lieferdienst Lieferando. Dort wurde erfreulicherweise im September erfolgreich ein Betriebsrat gewählt. Natürlich, muss man fast sagen, ficht der Arbeitgeber die Wahl an, das ist schon fast normal, und gleichzeitig wurden Kündigungs- verfahren gegen fast die Hälfte der 13 neu gewählten Betriebsratsmitglieder angestoßen, um sie loszuwerden. Ich halte das für einen Skandal. Ich denke, das ist eine Entwicklung, die wir nicht hin- nehmen können. Wir haben die Pflicht, diejenigen zu schützen, die sich als Betriebsräte für ihre Kolleginnen und Kollegen im Betrieb einsetzen. Wenn Betriebsräte ungestraft drangsaliert und fertiggemacht werden können, dann ist die gesamte betriebliche Mitbestimmung in Ge- fahr, die eine der Säulen unserer Demokratie insgesamt ist. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass Betriebsrat- Bashing endlich effektiv bekämpft wird. Das geht nur, wenn wir dafür sorgen, dass es Staatsanwälte gibt, die sich damit auskennen, die dagegen vorgehen können. Berlin geht da mit gutem Beispiel voran und sorgt dafür, dass wir solche Staatsanwälte bekommen. Das ist gut so.– Glück auf! Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Herrmann das
Insofern würden wir uns an dieser Stelle nicht in dieses pauschale Schelten der Staatsanwaltschaft einreihen. Sie haben das dann auch, eher als persönliche Meinung, als dass es empirisch belegt wäre, gesagt, die Staatsanwälte haben davon keine Ahnung. Ich glaube schon, dass die Staatsanwaltschaft Berlin davon Ahnung hat. Ob diese Ahnung nicht noch geschärft werden kann durch Weiter- bildung, das ist eine spannende Frage. Insofern werden wir dieses Thema gern mit Ihnen im Rechtsausschuss diskutieren. Wir werden das Thema gern noch einmal beraten und uns intensiv anschauen. Ich würde dazu dann eine Anhörung im Rechtsausschuss beantragen und freue mich, da auch Erkenntnisgewinne mitzunehmen. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Dörstelmann das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle- gen! Natürlich ist es ein wichtiges Thema, das wir hier heute besprechen. Es geht um die betriebliche Mitbe- stimmung und auch um ihre Durchsetzung. Die Durch- setzung ist erforderlich. Insofern ist der Antrag, der sich hier auf die Staatsanwaltschaft und § 119 Betriebsverfas- sungsgesetz bezieht, natürlich nicht nur ein Detail, son- dern er erfasst das Große und Ganze. Herr Kollege Val- golio hat es eben schon gesagt. Er hat es eine Säule der Demokratie in diesem Land genannt. Ich sage jetzt ein- mal: Es ist auch ein Eckpfeiler des Aufstiegs dieser Re- publik gewesen. Es ist ein Eckpfeiler der Erfolgsge- schichte Deutschlands, dass es die betriebliche Mitbe- stimmung nach dem Krieg in ausgeprägter Form gegeben hat. Sie hat zusammen mit der Arbeit der Gewerkschaften natürlich dafür gesorgt, dass wir hier einen Wohlstand in der Breite haben, dass wir einen guten Arbeitsschutz haben, dass wir gute Arbeitsbedingungen und hohe Stan- dards haben. Ich glaube, man darf gar nicht unterschät- zen, was das auch für die Wirtschaft und ihre Wettbe- werbsfähigkeit selbst bedeutet. In der Zeit des Fachkräf- temangels sind attraktive Arbeitsbedingungen und hohe Standards ein hohes Gut und ein Standortvorteil. Betriebliche Mitbestimmung, das ist auch ein Stück De- mokratie in der Wirtschaft. Sie schützt natürlich auch vor einem unfairen Wettbewerb, wenn sie durchgesetzt wird. Sie schützt vor Dumping, und sie schützt vor anderen Nachteilen auch zulasten der Wirtschaft. Sie ist aber natürlich auch gefährdet. Betriebliche Mitbestimmung ist nicht immer bequem, aber sie ist vor allem aus einer anderen Richtung aktuell gefährdet. Wir erleben Zeiten, in denen große Geldmengen anonym verwaltet und wahnsinnig schnell bewegt werden können. Glasfaser- technik ermöglicht die Verschiebung von Milliarden als Transaktion in Millisekunden. Das bedeutet, dass sich anonym eingesammeltes Geld auch immer weiter vom Unternehmen selbst, in das in- vestiert wird, entfernt. Das bleibt nicht ohne Folgen für die Unternehmen, die mehr und mehr zum Spielball die- ser Geldmengen werden, die zur Handelsware werden. Es bleibt auch nicht ohne Folgen für die Belegschaften in den Unternehmen und ihre Möglichkeiten, aus diesen Unternehmen etwas mit heraus zu gestalten. (Alexander Herrmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1567 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Dann haben wir eine zweite Entwicklung. Wir haben die Entwicklung, dass viel Geld, viel Vermögen in der Hand weniger liegt. Diese Entwicklung explodiert natürlich gerade. Beispiele wie Zuckerberg, Bezos oder, hier natür- lich sehr gut bekannt auch aus unserer Umgebung, Elon Musk, zeigen, wie schnell Vermögen angesammelt wer- den und in der Hand einiger weniger verbleiben kann. Die Gestaltungsmacht, da liegt an der Stelle dann auch die Gefahr auf dem Wort „Macht“, die damit verbunden ist, dürfen wir nicht unterschätzen. Wenn Menschen in der Lage sind, als Einzelne ohne demokratische Kontrolle über ganze Schicksalsgemeinschaften zu entscheiden vor Ort, Tausende von Menschen, die davon betroffen sind, dann brauchen wir demokratische Kontrolle für solche Vorgänge. Das ist in unserer Rechtsordnung schon lange verankert für den Begriff des Eigentums. Eigentum verpflichtet. Das stellt hier niemand infrage, und es ist gut. Das wird auch gelebt in unserer Gesellschaft. Aber was ist mit der Situation „Vermögen verpflichtet“. Die haben wir gesetz- lich nicht so implementiert. Daraus erwachsen die Risi- ken und ein Konfliktfeld, in dem es heißt „Vermögen versus Demokratie“. An der Stelle sage ich ganz klar, diese Koalition steht in diesem Konfliktfeld an der Seite der Demokratie. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Vallendar jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute einen Antrag, der den Senat auffordern soll, eine spezialisierte Zuweisung bei der Staatsanwaltschaft für Straftaten gegen das Betriebsver- fassungsgesetz vorzunehmen. Hintergrund des Antrags der Koalition dürften Pläne des Arbeitsminister Hubertus Heil sein, das Betriebsverfassungsgesetz so zu ändern, dass die Justiz bei Verdacht auf Störung oder Behinde- rung einer Betriebsratswahl von Amts wegen ermitteln kann, ohne dass eine Anzeige vorliegen muss. Aus dem Antragsdelikt soll ein Offizialdelikt werden. Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes steht aber noch aus. Nun will man auf Landesebene schon Handlungen einlei- ten, um diesen Vorgang zu begleiten. Lassen Sie mich vorab festhalten, dass wir dem Antrag gegenüber neutral eingestellt sind. Im Ergebnis ist der Schutzzweck des § 119 Betriebsverfassungsgesetz begrüßenswert. Arbeit- geber, die die Gründung eines Betriebsrats unterbinden, riskieren zu Recht, bestraft zu werden. Das Strafrecht ist in diesem Falle aber die absolute Ausnahme. Die Koaliti- on vermag es nicht, in ihrer Antragsbegründung zu schil- dern, warum es erforderlich ist, eine eigene Zuweisung innerhalb der Staatsanwaltschaften einzurichten. Der pauschale Verweis, dass es sich um starke Überschnei- dungen zum Arbeitsrecht handele und daher Fachwissen der Staatsanwälte benötigt wird, überzeugt allein nicht. Ich hätte mir beispielsweise gewünscht, dass Sie vorab den Senat fragen, wie hoch das Fallaufkommen bei der Berliner Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes ist und von wie vielen Fällen wir hier eigentlich jährlich reden. In Ihrer Antragsbegründung gehen Sie, wie gesagt, tat- sächlich noch auf Schlecker ein; das fand ich äußerst unterhaltsam. Dennoch: Es gibt vermehrt Stimmen aus der Anwalt- schaft, aber auch aus den Gewerkschaften, die die Zuwei- sung zu einer spezialisierten Staatsanwaltschaft für sinn- voll erachten. Es wäre gut, zu erfahren, wie das die Staatsanwaltschaften selbst sehen, auch innerhalb des Ausschusses im Wege einer Anhörung. Insgesamt trägt die aktuelle Rechtslage zu einer unguten Entwicklung bei, denn in nur noch 9 Prozent aller vom Gesetz erfass- ten Betriebe existiert heute ein Betriebsrat. Vor 20 Jahren war das noch in 12 Prozent der Fall. Da in größeren Be- trieben häufiger als in kleinen eine Wahl zustande kommt, werden gut 40 Prozent aller vom Gesetz erfassten Arbeitnehmer durch einen Betriebsrat vertreten. Der Betriebsrat ist damit ein Minderheitsphänomen. Vor 20 Jahren waren noch über 50 Prozent der Arbeitnehmer vertreten. Wie ich aber schon angesprochen habe: Das Strafrecht allein ist nicht das passende Mittel, um gegen Arbeitgeber vorzugehen, die Betriebsratsgründungen behindern. Meist sind einstweilige Verfügungen vor dem Arbeitsgericht sinnvoller, denn wenn zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern das Tischtuch nicht komplett zerschnitten ist, ist das besser, denn man will sich danach ja noch in die Augen schauen können. Spätestens wenn Strafverfah- ren eingeleitet werden und strafrechtliche Verurteilungen folgen, ist der Zug jedenfalls abgefahren. Deswegen bietet sich der zivilrechtliche Prozessweg eher an. Strafrechtliche Verfahren sollten die Ausnahme bil- den. Eines gilt es auch zu bedenken: Sollte es tatsächlich ein Offizialdelikt, nicht nur ein Antragsdelikt werden, dann besteht auch noch die Gefahr, dass wir eine Art Arbeits- polizei durch Dritte erleben, dass sich also Dritte berufen (Florian Dörstelmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1568 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 fühlen, Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft einzu- reichen und sich in das Verfahren einzumischen. Wie gesagt, eine geringe Gefahr. Wir sind dem Antrag gegenüber offen eingestellt. Wir würden aber doch gerne hören, was die Berliner Staats- anwaltschaften dazu zu sagen haben, ob sie das für sinn- voll erachten. Eine spezialisierte Staatsanwaltschaft bei nur drei Fällen im Jahr halte ich für völlig übertrieben. Da sollten Sie sich lieber bei den Klima-Klebern mit mehr als 600 Verfahren Gedanken machen, ob wir dafür nicht eine spezialisierte Staatsanwaltschaft brauchen. Vielen herzlichen Dank! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Vandrey das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich beginne meine Rede mit einem Beispiel. Es wurde von meinem Kollegen Valgolio eben auch schon erwähnt, jetzt aber noch einmal in aller Deutlichkeit: Ein bekannter Lieferdienst in Berlin, jeder kennt ihn – Essen bestellen und zehn Minuten später soll es da sein –, der Lieferdienst Gorillas war schon mehrfach in den Schlagzeilen, meist unrühmlich wegen schlechter Arbeitsbedingungen. Das Unternehmen steht aber nicht nur wegen seiner schlechten Arbeitsbedingungen in der Kritik. Seine Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter werden aktiv daran gehin- dert, einen Betriebsrat zu gründen. Nach mehreren Ver- suchen sollte der Betriebsrat jetzt ganz aktuell endlich gewählt werden. Das Unternehmen versuchte erst, die Wahl abzubrechen. Das Berliner Arbeitsgericht entschied dann: Die Wahl muss stattfinden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Gorillas hatten sich aber zu früh gefreut. Es wurde nichts mit der demokratischen Mitbe- stimmung im Betrieb. Das Unternehmen hatte sich zuvor in viele einzelne Unternehmensbestandteile aufgeteilt und argumentierte, ein Betriebsrat dürfe nicht für mehrere Unternehmen zuständig sein. Ergo: Das Landesarbeitsge- richt musste die Entscheidung aufheben. Der Betriebsrat war außer Gefecht gesetzt. Sehr bedauerlich! Mit solchen und anderen Winkelzügen macht sich in Deutschland ein Phänomen breit, das man früher haupt- sächlich aus den USA kannte, das sogenannte Union Busting, auch Betriebsrat-Bashing genannt. Unternehmen versuchen gezielt, betriebliche Mitbestimmung zu ver- hindern. Die Mittel sind mal mehr, mal weniger subtil. Mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich unange- passt – in Anführungszeichen – verhalten, wird schlecht umgegangen. Es werden bewusst Vorwände aufgebaut, um unliebsame Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schi- kanieren. Es werden teils sogar Kündigungsgründe insze- niert. Manchmal wird einfach fristlos gekündigt, in der vollen Absicht, sich dann vor dem Arbeitsgericht zu streiten. Der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin bekommt dann zwar eine Abfindung, aber das Unternehmen ist den unliebsamen Menschen los. So etwas muss verhindert werden. Das Schlimmste daran ist: Die Behinderung von Be- triebsräten erfolgt immer ungenierter und professioneller. Es gibt inzwischen ganze Anwaltskanzleien und Unter- nehmensberatungen, die Seminare für Arbeitgeber anbie- ten. Ich habe mich mal umgeschaut, wie die Titel so lau- ten. Ich habe zum Beispiel ein Seminar mit dem Titel „Die häufigsten Betriebsratssünden und die richtigen Reaktionsmöglichkeiten“ gefunden. In solchen Seminaren werden ernsthaft Tipps gegeben, wie man Betriebsräte am besten behindert. Natürlich, und es ist mir wichtig, das an dieser Stelle zu betonen, gibt es auch sehr vorbildliche Unternehmen, wo die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern großgeschrieben werden. Gerade in Zeiten von Fachkräf- temangel haben viele Unternehmen erkannt, dass zur Attraktivität eines Arbeitsplatzes nicht nur eine vernünf- tige Bezahlung gehört, sondern auch gute Bedingungen für die Arbeit, selbstverständlich auch betriebliche Mitbe- stimmung. Viele Betriebe, in denen ein Betriebsrat zuläs- sig wäre, haben heutzutage aber keinen mehr; die Zahl ist rückläufig. Es gibt leider immer weniger Betriebsräte. Wir wollen, dass sich das wieder ändert. Union Busting ist ein Phänomen, das es rechtlich gesehen nicht einmal geben dürfte. Im Betriebsverfassungsgesetz ist die Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmern gesetzlich geschützt. Wer die Wahl oder die Arbeit eines Betriebsrats behindert, muss mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe rechnen. Das ist aber nur Theo- rie. Die Realität sieht leider anders aus. Zu Verurteilun- gen kommt es kaum. Ein Grund dafür ist neben der schwierigen Beweislage die Tatsache, dass die betreffen- de Norm im Betriebsverfassungsgesetz eben nur ein An- tragsdelikt ist, kein Offizialdelikt. Es wird also leider nicht von Amts wegen verfolgt, sondern nur auf Antrag. Dies soll jetzt auf Bundesebene geändert werden. Die Ampelkoalition im Bund strebt genau dies an. Es gibt schon eine Gesetzesvorlage aus dem Bundesarbeitsminis- terium. Das ist gut. (Marc Vallendar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1569 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Wir sind nun hier im Berliner Abgeordnetenhaus, wir überlegen uns also, was wir auf Landesebene in Berlin machen können. Auch in Berlin gibt es kaum Verurtei- lungen, wenn Unternehmen Betriebsräte verhindern. Die im Gesetz vorgesehenen Sanktionen werden selten umge- setzt. Obwohl sie ganz offensichtlich gegen geltendes Recht verstoßen, kommen auch in Berlin Unternehmen oft straffrei davon, denn die Beweislage ist schwierig. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte lehnen solche Ver- fahren manchmal mangels öffentlichem Interesse ab. Außerdem kennen sie sich mit der schwierigen Spezial- materie des Arbeitsrechts oft nicht gut genug aus, was kein Wunder ist, denn nicht jeder Staatsanwalt, jede Staatsanwältin hat das Fachgebiet Arbeitsrecht studiert. Was wir hier in Berlin für die Betriebsräte tun können, ist, die Staatsanwaltschaft besser zu schulen und eine Spezialisierung zu erreichen. Problematisch ist nämlich auch, dass es bei den Staatsanwälten und Staatsanwältin- nen zu wenig Sachkenntnis zu diesem wichtigen Thema gibt. Hier setzt unser Antrag an. Demokratische Mitbestim- mung in Unternehmen ist uns wichtig. Gerade – und ich komme zum Schluss – in wirtschaftlich angespannten Zeiten darf die Mitbestimmung in Unternehmen nicht unter die Räder kommen. Dafür setzen wir uns ein, dem dient unser Antrag, die Betriebsräte in Unternehmen zu stärken. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die FDP-Fraktion hat der Kollege Krestel jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Krestel! Da Sie die Zwischen- frage nicht zugelassen haben, mache ich es jetzt über das Instrument der Kurzintervention: Ihre Rede gerade war ein Musterbeispiel dafür, wie man am Anfang eine posi- tive Erwartungshaltung aufbaut und sie dann selber mit seinen eigenen Worten ins Bodenlose zusammenreißt. Unfassbar! Sie haben sich hier am Anfang hingestellt und haben mit Verweis auf die traditionsreiche Geschichte der freiheitli- chen demokratischen Partei gesagt: Wir sind hier die Gralshüter der betrieblichen Mitbe- stimmung –, um dann zu sagen, dass dieser Antrag an der Stelle überflüssig ist, und am Ende sogar noch auf die zu erwartende Rechtsänderung auf Bundesebene zu kom- men, für deren Durchsetzung das Instrument, das wir hier einführen, besonders sinnvoll ist. Dieses Maß an Schizophrenie habe ich hier wirklich selten erlebt und die Widersprüche, die Sie in Ihrer eige- nen Rede hatten. Noch mal zur Aktualität: Aufwachen, Herr Krestel! Sie sind rechtspolitischer Sprecher Ihrer Fraktion. Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass es heute um 9.29 Uhr eine Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts gegeben hat, wo es genau um diesen Fall des Union Bus- tings geht? Haben Sie Frau Vandrey zugehört, die darauf eingegangen ist? Haben Sie Herrn Valgolio zugehört, der genau auf diese Situation eingegangen ist? – Dieser An- trag hier ist so aktuell wie selten, er ist tagesaktuell. Stattdessen stellen Sie sich hier hin und machen What- aboutism und versuchen, irgendwas zu schwadronieren über irgendwelche Klimaaktivistinnen. Das ist doch wirklich unangemessen, ein unangemessenes Niveau – das kann man noch nicht mal Niveau nennen – für die Debattenkultur in diesem Hause. Wir brauchen eine spezialisierte Zuweisung in der Staats- anwaltschaft, weil wir tatsächlich das Problem haben, dass es bisher zu wenige – obwohl es Befunde gibt, die presseöffentlich sind – strafrechtliche Anträge oder Un- tersuchungen in diesem Bereich gibt. Darüber werden wir im Rechtsausschuss auch noch genauer sprechen; ich finde die Idee einer Anhörung gar nicht so schlecht. – Deswegen ist dieses Instrument wichtig. Letzter Punkt, wo Sie auch noch mal Ihre Unkenntnis der Berliner Rechtspolitik wirklich zur Schau gestellt haben: Im System der Berliner Staatsanwaltschaft gibt es keine Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Hätten Sie der Senato- rin zugehört, hätten Sie das am Beginn dieser Wahlperio- de auch schon feststellen können. Deswegen sprechen wir in diesem Antrag ganz bewusst von spezialisierten Zu- weisungen. Also bitte: Bevor Sie hier das nächste Mal eine in sich völlig widersprüchliche Rede halten, eine Whataboutism-Rede, machen Sie Ihre Hausaufgaben, und bringen Sie Niveau und Sachkenntnis in die Debatte. Das kann man von Ihnen oder wenigstens von Ihren Re- ferenten doch wirklich erwarten. Ich hoffe, die schreiben Ihnen das beim nächsten Mal vielleicht ein bisschen bes- ser und mit mehr Genauigkeit auf. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Zuruf: Der hat Angst, dass er nach der (Holger Krestel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1571 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Neuwahl nicht mehr hier reinkommt! –
Ich werde immer direkt gewählt, keine Sorge!] Zur Erwiderung hat Herr Kollege Krestel das Wort.
Und auf der anderen Seite der Mauer!] Sie stehen hier aber für die mehrfach umbenannte Sozia- listische Einheitspartei. Wer andere Menschen hier mit psychologischen oder psychischen Krankheitsbildern belegt, der sollte sich mal selber hinterfragen. – Danke! Vielen Dank, Herr Kollege! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskrimi- nierung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 3.2: Priorität der AfD-Fraktion Tagesordnungspunkt 36 Berliner Tafeln in Krisenzeiten unterstützen! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0581 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und für die AfD die Abgeordnete Auricht. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eines gleich vorausschicken: Selbstverständlich sind die Berliner Tafeln ein unabhängiger Verein, und so soll es auch bleiben. Wir finden es wichtig und anerkennens- wert, dass sich die Tafeln ihre Unabhängigkeit von staat- licher Finanzierung und damit auch staatlicher Einfluss- nahme bewahren wollen. Ich kann Ihnen versichern, niemand in diesem Haus, wirklich niemand, ist mehr dafür, sich von staatlicher Alimentierung unabhängig zu machen oder sich seine Unabhängigkeit zu bewahren, als die Mitglieder meiner Fraktion. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1572 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Aber besondere Zeiten erfordern ja bekanntlich besonde- re Maßnahmen. Die hier formulierten Forderungen zur Unterstützung der Tafeln stellen lediglich vorübergehen- de Maßnahmen in einer durch die Politik verursachten, aktuellen sozialen Notlage dar. Die steigenden Energie- und Lebensmittelpreise – wir haben das heute in der Aktuellen Stunde schon oft genug gehört – führen dazu, dass immer mehr Menschen auf Unterstützung der Tafeln angewiesen sind. Die Tafeln selbst schätzen den Bedarf bundesweit auf etwa 2 Millionen Menschen. Während die inflationsbedingten Kosten und der Bedarf gestiegen sind, hat die Spendenbereitschaft abgenommen. Klar, wer weniger hat, kann auch weniger geben. Daran gibt es nichts zu deuteln. Darüber hinaus stellen enorm steigende Kosten für Energie, Verkehr und Lagerung von Le- bensmitteln auch für die Tafeln eine große Herausforde- rung dar, die ja ausschließlich durch Spenden finanziert werden. In einer sozial schwachen Stadt wie Berlin ist die Lage schon lange extrem angespannt, weil ohnehin viele Men- schen am Existenzminimum leben. Über diese Menschen brechen nun die steigenden Energie- und Lebensmittel- preise wie eine Katastrophe herein. Waren es Anfang dieses Jahres etwa 40 000 Menschen, die monatlich in die Ausgabestellen gingen, hat sich die Zahl mittlerweile verdoppelt. Ebenfalls gestiegen ist die Nachfrage durch soziale Einrichtungen. Die Berliner Tafeln fahren etwa 400 Obdachlosen- und andere soziale Einrichtungen an und erreichen zusätzlich noch mal 90 000 Menschen – erschreckende Zahlen! An mehreren Ausgabestellen gibt es für Bedürftige nur noch alle 14 Tage eine Tüte mit Obst, Gemüse und etwas Brot, alle 14 Tage! Es sind nicht mehr nur – – Und das „nur“ stelle ich mal hier in Anfüh- rungszeichen, denn es ist eigentlich für ein reiches Land wie Deutschland eine Schande, ja, es ist eine Schande, dass sich Menschen in Deutschland Lebensmittel nicht mehr leisten können. Es sind also nicht mehr nur die Langzeitarbeitslosen, Alleinerziehenden und Rentner, die sich Lebensmittel nicht mehr leisten können, inzwischen sind es auch Men- schen, die einer geregelten Arbeit nachgehen und sich den Lebensunterhalt trotzdem nicht mehr leisten können, die sogenannten Working Poor, auf Deutsch, die Men- schen, die arm trotz Arbeit sind. Darunter sind Kraftfah- rer, Verkäufer, Friseure, Soloselbstständige. Sie müssen teilweise mit noch weniger Geld auskommen als Hartz- IV-Empfänger. So viel nur mal zum Lohnabstandsgebot! Das kennen Sie wahrscheinlich schon gar nicht mehr. Traurig, aber wahr, die Existenz der Tafeln ist für viele Menschen eine wichtige Stütze. Die Existenz der Tafeln führt uns aber auch das Versagen der Politik, also Ihr Versagen, liebe Kollegen der Koalition, bei der Überwin- dung von Armut deutlich vor Augen. Die Inanspruchnahme von Tafeln sollte nur die Ausnah- me und kein Dauerzustand sein, denn die Daseinsvorsor- ge ist nicht die Aufgabe der Tafeln, es ist eine staatliche, also eine Aufgabe der Regierung. Sie werden sich daher nicht auf dem Rücken der Ehrenamtlichen aus Ihrer poli- tischen und sozialen Verantwortung stehlen können. Deshalb fordern wir in diesem Antrag den Berliner Senat auf, analog zu dem sächsischen Modell Maßnahmen zu ergreifen, um die Berliner Tafeln bei kleinen investiven Maßnahmen, zum Beispiel in der Logistik, zu unterstüt- zen. Um die Tafeln von den hohen Energiekosten zu entlasten, muss man einen Notfallfonds einrichten. Aus dem muss dann unbürokratisch, unkompliziert und schnell ausgezahlt werden können. Ähnliche Unterstüt- zungsvorhaben sind aus anderen Bundesländern bekannt, also kein Hexenwerk, was wir hier machen, beispielswei- se aus Hannover, wo gerade der Aufbau eines Tafello- gistikzentrums unterstützt wird. Meine Damen und Herren im Senat! Lassen Sie die Men- schen, denen Sie diese katastrophale soziale Suppe ein- gebrockt haben, diese nicht alleine auslöffeln, helfen Sie den Berliner Tafeln, und stimmen Sie unserem Antrag zu! Ich und die Menschen in dieser Stadt danken Ihnen dafür. – Vielen Dank! Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Düsterhöft das
Das Geld des Steuerzahlers, nicht meins!] Schon bei der Gründung der Berliner Tafel 1993 hat Frau Werth, die Gründerin, sich ganz klar gegen jede staatliche Unterstützung ausgesprochen. Das macht sie heute übri- gens immer noch; ich habe vorgestern noch mal mit ihr telefoniert, aufgrund Ihres hervorragenden Antrags. Aber wissen Sie, liebe AfD, Sie können sich ja gern für die auskömmliche Finanzierung der sozialen Einrichtun- gen in Berlin einsetzen. Aber nein, das machen Sie auch nicht. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass Sie sich zum Beispiel in der aktuellen Situation für die Sicherung der sozialen Einrichtungen einsetzen. Nein, das machen wir. Wir legen derzeit einen Fonds auf, um die Mehrkos- ten in den sozialen Einrichtungen abzufedern, und wir haben deutliche Mittelerhöhungen im laufenden Haushalt umgesetzt. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN –
Jawohl!] Und wenn Sie sich fragen, was das jetzt wiederum mit der Berliner Tafel zu tun hat: Die Berliner Tafel beliefert über 400 soziale Einrichtungen in Berlin mit Essen, da- runter Wohnheime, Frauenhäuser, Obdachlosenunter- künfte, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Drogennot- dienste und viele mehr. Würde man die noch mal stärker finanzieren, dann wäre vielleicht auch die Berliner Tafel in der Lage, sich stärker darauf zu konzentrieren, was sie machen möchte, nämlich den Menschen vor Ort zu hel- fen. Und übrigens: Was auch noch eine weitere, wirklich gute Hilfe wäre, wäre ein Gesetz, das es den Supermärkten verbieten würde, Lebensmittel wegzuschmeißen, und es vielmehr eine Auflage gäbe, diese Lebensmittel an karita- tive Einrichtungen zu spenden. Solch ein Gesetz gibt es in Frankreich, dort gibt es deutlich mehr Lebensmittel- spenden als hier in Deutschland. Aber bleiben Sie mal bei Ihrem Antrag. Liebe AfD! Es ist ein bisschen so wie immer: Sie küm- mern sich nicht wirklich um die Probleme. Sie tun so, als ob Sie die Kümmerer wären, und wie immer kann man Ihnen belegen, dass Sie es ganz genau nicht sind. Mehr noch: Wenn ich an das Bürgergeld denke, dann komme ich zu dem Schluss: Sie sind Teil des Problems. – Ich danke Ihnen! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Wohlert das Wort. (Lars Düsterhöft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1574 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen im Berliner Abgeordnetenhaus! Sehr geehrte Damen und Herren! Durch die Berliner Tafel werden an den Laib- und-Seele-Ausgabestellen und in sozialen Einrichtungen monatlich schon über 170 000 Menschen unterstützt. Mit überwiegend ehrenamtlichen Kräften werden nicht nur 660 Tonnen Lebensmittel im Jahr vor dem Wegwerfen gerettet, sondern auch Menschen mit geringem Einkom- men zusätzlich versorgt. Von Sabine Werth als erste ihrer Art gegründet, engagiert sich die Berliner Tafel seit bald 30 Jahren in unserer Stadt. An dieser Stelle möchte ich sagen: Danke für das starke Engagement für den sozialen Zusammenhalt! Der Antrag der AfD sieht diverse finanzielle Hilfen für die Berliner Tafel vor. Mit Genehmigung der Präsidentin zitiere ich gerne ihr Leitbild: Die Berliner Tafel finanziert sich ausschließlich über Spenden und lebt von der aktiven Unterstüt- zung der Bürgerinnen und Bürger. Staatliche Gel- der werden bewusst nicht in Anspruch genommen. … Die Berliner Tafel – und das, liebe AfD, ist auch ein sehr wichtiger Hin- weis – lässt sich nicht für die Interessen anderer verein- nahmen. Sie entlässt … den Staat nicht aus der Pflicht, die Grundversorgung der Bevölke- rung zu gewährleisten. Sehr geehrte Damen und Herren der AfD! Wenn es Ihnen wirklich um die Sache, um die Unterstützung der Berliner Tafel und ihres Engagements, gehen würde, dann hätten Sie das Leitbild gelesen – das unterstelle ich mal, weil Sie es zumindest in Teilen zitiert haben –, aber es auch mit Respekt zur Kenntnis genommen und einen solchen über- flüssigen Antrag nicht ins Parlament eingebracht. Es gibt aber etwas, was wir für die Berliner Tafel tun können. In den kommenden Wochen muss die Tafel mit ihrer Lager- und Verteilhalle auf dem Berliner Großmarkt umziehen. Für die Kosten für die Umbauarbeiten in Höhe von 800 000 Euro wurden erst – und ich betone: einmalig – Mittel aus der Lottostiftung Berlin beantragt. Eine Ent- scheidung des Stiftungsrats wird bald getroffen. Ich den- ke, ohne dem Ergebnis vorwegzugreifen auch im Namen anderer Fraktionen des Hauses sprechen zu können: Die Berliner Tafel kann stets auf unsere Unterstützung zäh- len. Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen hat der Kollege Kurt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wer heute Morgen in der Aktuel- len Stunde der Rede der AfD-Fraktion zugehört hat, der hat sich entweder wie in einer Comedyshow gefühlt oder wie in einem schlechten Propagandafilm. Angesichts der multiplen Krisen, in denen wir uns befinden – die Coro- napandemie, die grassierende Wohnungsnot oder die ex- plodierenden Lebensmittel- und Energiepreise, die eben auch schon angesprochen wurden –, erwarten die Bürge- rinnen und Bürger von uns zu Recht, dass wir mit dieser Situation verantwortungsvoll umgehen und hier echte Lösungen diskutieren statt Schaufensteranträge. Wir leben heute in schweren Zeiten. Diese Krisen treffen nicht alle Menschen in Berlin gleich. Sie treffen die von Armut betroffenen Berlinerinnen und Berliner besonders hart. – Ich habe eben schon einige Zahlen genannt. – Sie treffen die 100 000 Alleinerziehenden, von denen 40 000 armutsgefährdet sind, sie treffen die über 156 000 armen Kinder und Jugendlichen, sie treffen die Seniorinnen und Senioren, deren Armutsgefährdung auf 17 Prozent explo- diert ist, und sie treffen zunehmend auch die Berlinerin- nen und Berliner mit Migrationsgeschichte, deren Ar- mutsgefährdung dreimal so hoch ist wie bei Menschen ohne Migrationsgeschichte. Das bildet sich auch bei den Tafeln ab. Kamen Anfang des Jahres noch etwa 40 000 Menschen je Monat zu den Tafeln und früher vornehmlich Erwerbslose und Erwerbsminderungsrentne- rinnen, sind es heute mit 70 000 fast doppelt so viele. So ist nach einer Studie des DIW Berlin mittlerweile jeder vierte Tafelbesucher erwerbstätig; 11 Prozent arbeiten sogar Vollzeit. Die Armut in Berlin verändert ihr Gesicht. Sie betrifft viele aus allen Altersschichten und zunehmend auch aus mehr Einkommensschichten. Diese Entwicklung ist zu- tiefst beunruhigend und muss ein Weckruf für uns sein, alles zu tun, um Armutsbetroffene besser zu unterstützen. Am Helene-Weigel-Platz in Marzahn zeigt sich diese Entwicklung bereits in aller Deutlichkeit. Einmal monat- lich stehen hier Hunderte Menschen aus der Nachbar- schaft für eine Tüte Lebensmittel an. Diese Bilder armer Menschen, die für eine Tüte Lebensmittel anstehen müs- sen, sind für mich unerträglich, weil ein Sozialstaat sol- che Zustände nicht zulassen darf. Gleichwohl bin ich sehr froh über das Engagement der vielen Ehrenamtlichen und des Deutschen Roten Kreuzes, um von Armut betroffenen Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1575 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Menschen ganz konkret zu helfen und Lebensmittel auch der Tafel zu verteilen. Umso verwunderter frage ich Sie als antragstellende Fraktion: Warum bringen Sie in das Plenum einen Antrag zu den Berliner Tafeln ein, während zeitgleich Herr Lin- demann in einer Schriftlichen Anfrage an den Senat aus meiner Sicht sehr deutlich macht, dass für ihn nicht die Verteilung von Lebensmitteln in Marzahn im Vorder- grund steht, sondern Brandschutzfragen, um diese Vertei- lung zu verhindern. Das finde ich heuchlerisch. Genauso heuchlerisch ist das ganze Verhalten, wenn es um die Unterstützung von armutsbetroffenen Menschen in Berlin geht. Ihre Antwort auf die sozialen Fragen unse- rer Zeit sind wie immer Hass und Hetze. Ihre Antwort auf die Armut ist das Sich-Festketten an russisches Gas. Die Abhängigkeit davon hat uns erst in diese katastrophale Situation gebracht. Und Ihre Antwort ist, die Volksseele kochen zu lassen, weil Sie ja selbst sagen: Je schlechter es den Menschen geht, desto besser für Ihre Partei. – Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Die AfD ist keine soziale Partei, die etwas für arme Menschen tun will, sondern eine, die sich auf der Armut der Menschen aus- ruht. Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Punkt anspre- chen, wenn es um ernsthafte Armutsbekämpfung und nicht um Schaufensteranträge geht: Wir müssen Armuts- betroffene besser unterstützen und dafür auch über die bisherige Armutsbekämpfung sprechen. Wir haben diver- se Senatsverwaltungen, die sich in verschiedenen Facet- ten um Armutsbekämpfung kümmern. Da ist die Senats- verwaltung für Stadtentwicklung, die kümmert sich um die Quartiersmanagements, die Bildungsverwaltung um das Bonusprogramm, die Jugendverwaltung um die Kommission für Kinder- und Familienarmut und die Sozialverwaltung um die Stadtteilzentren. Das ist alles gut und richtig, aber es gibt Wechselwirkungen. Deswe- gen brauchen wir eine Armutsbekämpfung, die aus einem Guss kommt, weil Armut mehrdimensional ist und es nicht das eine Programm gibt, sondern viele ganzheitli- cher miteinander arbeiten müssen. Das wird die Aufgabe für die kommende Zeit sein, und ich bin mir sicher, dass die Fraktionen, die ein ernsthafteres Interesse daran ha- ben, sich mit diesem Thema auseinandersetzen werden. Für Schaufensteranträge ist diese Zeit jedoch zu schade. – Danke! Vielen Dank! – Für die FDP-Fraktion hat der Kollege Bauschke das Wort.
Frau Präsidentin, vielen Dank! – Wir haben es von An- fang an gesagt – wenn Sie zugehört hätten –: Wir wollen, dass die Tafeln unabhängig bleiben, ganz klar. Es gibt aber auch – das habe ich in meinem Beitrag gesagt – Modelle in anderen Bundesländern, die die Tafeln trotz- dem unterstützen. Es soll auch nur eine temporäre Unter- stützung sein. Das einmal dazu. Ich will mal sagen, was Ihre Bilanz von 20 Jahren Sozial- politik in dieser Stadt ist: Wir haben steigende Kinderar- mut, wir haben steigende Altersarmut. Das ist Ihr Kon- zept für die Bekämpfung der Armut in dieser Stadt. Er- folglose Politik ist Ihre Antwort, mehr nicht! Wenn jemand hier heuchelt, dann sind Sie das, nicht wir. Wenn es nach Ihnen ginge – ich habe schon gewusst, dass Sie das machen: Den Antrag der AfD brauchen wir nicht, natürlich brauchen Sie den nicht, Sie können sowieso alles viel besser –, sitzen die Leute schon in ihren (Tobias Bauschke) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1577 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 warmen Wohnungen beim Festschmaus, freuen sich über ihre dicken Bankkonten und allen geht es gut. Wunder- bar! – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD –
Haben Sie etwa weniger Geld als die anderen, oder was? – Weitere Zurufe von der LINKEN] Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrages an den Ausschuss für Integration, Arbeit und Soziales. – Widerspruch höre ich nicht; dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 3.3: Priorität der Fraktion der FDP Tagesordnungspunkt 41 Strategie für Rechenzentren entwickeln – Digitalstandort Berlin stärken Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0586 In der Beratung beginnt die Fraktion der FDP und hier der Kollege Czaja. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Erst mal möchte ich mich bei der FDP bedan- ken, dass Sie in Ihrem Antrag die Gigabitstrategie des Senats ausdrücklich herausstellen und offenbar so gut finden, dass Sie die sogar ergänzen wollen. Das freut sicherlich auch den Wirtschaftssenator und auf jeden Fall auch meine Fraktion – vielen Dank! Zu dem Punkt ICC: Da sind wir völlig offen, was die Nachnutzung betrifft. Aber eins muss klar sein: Es müs- sen auch wieder Kongresse stattfinden. Eine Kombinati- onslösung ist ein Thema, das der Senator schon ins Ge- spräch gebracht hat. In der Tat hat das Land Berlin hier schon viel gemacht und ist mitten in der Umsetzung. Der Senatsbeschluss der Gigabitstrategie gibt die Richtung für den ohne Frage wichtigen Ausbau der digitalen Infrastruktur vor. Am 14. März 2022 hat der Senat auf Initiative von Wirt- schaftssenator Schwarz bereits einen Lenkungskreis ein- gesetzt, der als zentrales Monitoring- und Steuerungs- gremium die Erreichung der gesetzten Strategieziele gewährleistet. Aber: Was die Berliner Gigabitstrategie eigentlich macht und Berlin sich insgesamt vorgenommen hat, möchte ich hier noch einmal mit einigen Worten erläutern. Da haben Sie, Herr Czaja, schon einiges angesprochen. Neben einem umfassenden Breitbandausbau wird auch ein flächendeckender Mobilfunkausbau vorangetrieben. Bis spätestens 2025 soll in Berlin eine vollständige 5G- Versorgung aller Haushalte, Unternehmensstandorte und oberirdischer Verkehrswege erreicht werden. Das ist nicht mehr lange. Auch bis spätestens 2025 soll Berlin über eine flächendeckende Gigabitversorgung, die auch HFC-Netze einschließt, verfügen. Bis spätestens 2030 soll Berlin eine flächendeckende Glasfaserversorgung haben. – Das sind alles ehrgeizige Ziele, die erfüllt wer- den sollen. Ziel ist auch die Implementierung einer investitions- freundlichen und effizienten Genehmigungsstruktur auf Landes- und Bezirksebene. Wir wissen: Da ist noch man- ches nachzubessern. Das alles schließt ein, dass Berlin auch die Ansiedlung neuer Rechenzentren ermöglicht und hier bereits in zahlreichen Gesprächen mit Ansiedlungs- interessenten steht. Hier ist nicht nur die Senatsverwal- tung für Wirtschaft, Energie und Betriebe aktiv, auch die Berlin Partner GmbH bestätigt, dass es im Vergleich zu früheren Jahren wieder vermehrt Ansiedlungsanfragen für Rechenzentren gibt. Vor wenigen Tagen erst hat die Regierende Bürgermeis- terin Franziska Giffey an der feierlichen Eröffnung der Vergrößerung der Rechenzentrumskapazität des Ge- schäftsbereichs Global Datum Centers von NTT in Berlin teilgenommen. Sie sehen: Da wird auch schon konkret etwas stattfinden. Ich bin froh, dass es gelungen ist, auch vor dem Hintergrund der Klimakrise und steigender Energiepreise, denn das ist ja unser aktuell wichtigstes Thema, die Nutzung der CO2-freien Abwärme des Re- chenzentrums für die Beheizung und das Warmwasser von Berliner Gebäuden sicherzustellen. Das ist sicherlich ein kluger Ansatz. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt zu mehr Klimaschutz. Die Wärmerückgewinnung und -einspeisung in das Fernwärmekonzept der Stadt Berlin an allen Rechenzentrumsstandorten ist erklärtes politisches Ziel der Koalition. Wir wollen die gesamte IT- Infrastruktur nachhaltig so aufstellen, dass sie den Pariser Klimazielen entspricht. Ich hoffe, dass das alle Fraktio- nen in diesem Hause so wollen. Aus meiner Sicht muss Politik aber auch Freiräume schaffen und bewahren. Nur dann können sich IT- Unternehmen bedarfsgerecht entwickeln. IT-Infrastruktur braucht Freiräume, auch für neue kreative Lösungen und innovative Ideen. Das ist zum Beispiel bei Zukunftsideen wie bei Penta Infra in Mahlsdorf bereits der Fall. Weitere Neuansiedlungen von Rechenzentren sind bereits in der Planung. Auch hier arbeiten die Senatsverwaltung und die Berlin Partner GmbH schon intensiv und eng mit Brandenburg zusammen, damit auch bei größeren Flä- chenbedarfen die Ansiedlung der Rechenzentren in unse- rer Metropolenregion realisiert werden kann. Die „Märkische Allgemeine Zeitung“ hat unlängst über die Pläne von Google berichtet – das wissen Sie –, in der Nähe von Mittenwalde, südlich vom Flughafen BER, ein Rechenzentrum errichten zu wollen. Laut einer Studie kann Berlin mit weiteren Ansiedlungen von Rechenzen- tren rechnen und hat ein Potenzial für ein weiteres (Sebastian Czaja) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1579 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Wachstum von Rechenzentrumsleistungen von 45 MW im Jahr 2020 auf 199 MW im Jahr 2024. Der Bitkom e. V. hat als führender Verband der Digital- wirtschaft in Deutschland Berlin schon heute als den zweitwichtigsten Standort bezeichnet. Berlin kommt nach Frankfurt am Main und ist schon wichtiger als München und Hamburg. Ich denke, ich habe mit meinen Ausführungen ausführ- lich dargestellt, dass Berlin und insbesondere Wirt- schaftssenator Schwarz bereits sehr aktiv mit ansied- lungswilligen Unternehmen, die weitere Rechenzentren errichten wollen, in Kontakt stehen, insbesondere die Unterstützung – – Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Czaja?
Ich bin eigentlich fast am Ende. – Aber wenn Sie noch etwas zur Verbesserung betragen können, bitte, Herr Kollege! [Werner Graf (GRÜNE): Sind wir gespannt! –
Wir denken, in der Region Berlin-Brandenburg – da muss man nicht so kleinkariert denken – muss nicht immer jede Frage in Berlin gelöst werden. Wenn der Standort in Brandenburg in dem Falle günstiger und besser geeignet ist, ist das richtig. Das ist auch einvernehmlich und zwischen den Ministern besprochen. Deshalb zum Abschluss: Insbesondere die Unterstützung bei der Suche nach Flächen und bürokratische Erleichte- rung bei der Genehmigung auf Landes- und Bezirksebene geht der Senat an, und er kooperiert hier, wie gesagt, bereits mit Brandenburg. Wir werden die Debatte sicher- lich noch im Ausschuss vertiefen können. Ich kann beim besten Willen nicht sehen, warum wir dazu Ihren Antrag brauchen, aber wir werden das natürlich seriös und solide im Ausschuss beraten. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Gräff das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern, die anderen Windmühlen. Kaum ein Sprichwort, das Berlin besser beschreiben könnte! Keine andere Stadt hat nach dem Fall des Eisernen Vor- hangs so sehr von der Digitalisierung, den Vorzügen und dem Nutzen der digitalen Revolution profitiert wie unsere durch Krieg und Misswirtschaft industriell marginalisier- te Stadt. Aus diesen Ruinen ist ein sehr reales Second Life aufer- standen. Mehr als jeder zweite hierzulande von Investo- rinnen und Investoren bereitgestellte Euro fließt mittler- weile in Berliner Start-ups. Berlin ist längst der Anzie- hungspunkt für Menschen aus aller Welt und gilt als eine Art progressiver Digital Hub, ja sogar als Safe Haven für intellektuelle, aber eben auch kreative Umtriebigkeit, und das nicht nur für die Bubble der Plattformen und Inter- netkonzerne. Ideenreich, diskriminierungssensibel, optimistisch, pro- gressiv, wachsam und wirtschaftlich erfolgreich – wir leben den Traum. Und doch ist klar: Zu jedem Start-up- Erfolg gehören auch mindestens fünf Fuck-up-Storys, zu jedem Exit etliche Existenzsicherungsmaßnahmen und auch mal der Gang zum Jobcenter. In der letzten Wahlperiode hat diese Koalition unter Grü- ner Federführung für die Digitalisierung entscheidende Schritte unternommen. Gerade gestern noch konnten wir uns im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz mit dem Ausbau der Breitbandversorgung beschäftigen und zu der Erkenntnis gelangen, dass die 2021 beschlos- sene Gigabitstrategie des Senats nicht mehr nur ein Ap- felkern ist, sondern längst zu einem Baum geworden ist, der nunmehr Früchte trägt. Jetzt gilt es, die bestehenden Versorgungslücken zu schließen. Keine digitalwirtschaftspolitische Rede ohne Krisenkon- text! Wir haben in dieser Zeit der Stapelkrisen gelernt, dass der Klimawandel einen Bewusstseinswandel, auch bezüglich der digitalen Infrastruktur, erfordert. Um es konkreter zu machen: Die mit dem Klimawandel einher- gehenden Krisen, gerade auch die Rohstoffkrise, machen unsere Gesellschaft in den Grundfesten angreifbar. – Darauf müssen wir reagieren. Ich sehe zwei Handlungsfelder. Wer sichere Infrastruktur will, der darf sie nicht an wenigen Großstandorten kon- zentrieren. Wir brauchen eine feine Netztopografie aus Glasfasersträngen, die regional gut verteilte leistungsfä- hige Knoten verbinden. Und es versteht sich von selbst, dass Berlin ein größerer dieser Knoten sein wird. Die Begründung liegt auf der Hand. Dafür braucht man nicht mal nur an eine Flutkatastrophe wie die im Ahrtal 2021 zu denken, bei der auch die gesamte digitale Infrastruktur weggespült wurde. Zu wenige Stränge und Knoten kön- nen zentrale Dienste durch wortwörtlich wenige Scheren- schnitte lahmlegen. Zweitens – wir müssen den Ausbau von der Frage der Effizienz her denken. Der Flächen- und Energiehunger durch bedenkenlos aufgebaute ineffiziente Serverfarmen kann enorm sein. Die Stadt Frankfurt am Main beispiels- weise kämpft derzeit als einer der zwei Megahotspots unseres Kontinents gegen die sich erbarmungslos ansie- delnden Rechenzentren. Diese beanspruchen jedes Jahr weitere 7 Hektar Fläche in oft zentralen Lagen. Übrigens ist es dort die FDP-Fraktion, die am lautesten nach Regu- lierung ruft. Kluge Flächenauswahl statt Wildwuchs! Diese Anlagen, die ohne Publikumsverkehr auskommen, dürfen auch in Berlin nicht den Todesstoß für Kieze oder Einkaufsstraßen bedeuten. Die neue Bundesregierung hat das Problem erkannt. Sie will Rechenzentren in Deutschland gesetzlich auf Stadt- verträglichkeit, ökologische Nachhaltigkeit und Klima- schutz ausrichten, unter anderem durch Nutzung der Abwärme. (Christian Gräff) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1581 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 – Ja! Der Volker Wissing regiert ja auch alleine! – Des- halb, durchaus im Sinne des Antrags: Ja, wir wollen un- sere Region als Infrastrukturstandort auch für Rechenzen- tren profilieren. Dass das Erfolg haben kann, hat etwa die Ansiedlung der Google-Cloud in der Region Berlin- Brandenburg im vergangenen Jahr gezeigt. Machen Sie sich keine Sorgen, liebe Kolleginnen der FDP! Die Koalition bringt den nötigen Willen mit und übrigens auch die nötige Digitalkompetenz. Das sei hier noch mal an der Stelle gesagt. Im Cloud-Computing- Sprech, der Ihnen vielleicht bekannt ist, würden wir von „Government as a Service“ sprechen. Ich freue mich in jedem Fall über die fachliche Debatte im Ausschuss. – Herzlichen Dank! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Vallendar das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nur ein paar englische Worte um sich zu werfen, reicht noch nicht, um einen Digitalstandort in Berlin festzumachen. [Roman-Francesco Rogat (FDP): Man muss sie auch verstehen! –
Aber es schadet auch nicht!] Der FDP-Antrag hat grundsätzlich ein paar interessante Ansätze, denn Berlin ist in der Tat bereits ein wichtiger Standort für die Digitalwirtschaft, und in unserem Stadt- gebiet gibt es auch bereits ein paar Rechenzentren. Aller- dings muss man sich zum einen die Frage stellen, ob eine explizite Ansiedlungsstrategie für weitere Rechenzentren überhaupt erforderlich ist und ob das Land Berlin zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt in der Lage wäre, geeignete infrastrukturelle Voraussetzungen schaffen zu können. Eine gezielte Ansiedlungs- oder Anwerbestrategie erach- tet meine Fraktion für nicht erforderlich. Rechenzentren entstehen typischerweise dort, wo Nachfrage besteht und wo die Akteure der freien Wirtschaft auf gute Rahmen- bedingungen stoßen. Dass im uns umgebenden Bundes- land Brandenburg gute Bedingungen bestehen, sieht man zum Beispiel daran, dass derzeit in Mittenwalde ein neues Google-Rechenzentrum projektiert wird. Man sollte aber hinterfragen, wie groß darüber hinaus die Nachfrage nach zusätzlichen Serverkapazitäten in den nächsten Jahren überhaupt sein wird. Weiterhin wäre zu klären, wo diese überhaupt in unserer Stadt noch errichtet werden können. Auch wäre eine wichtige Frage, ob wir in einer Zeit, in der über eine mögliche Unterversorgung mit elektrischer Energie debattiert wird, das Anwerben energieintensiver Industrien überhaupt noch eine gute Idee ist. Berlin als Stadtstaat hat nur sehr wenig freie Flächen, ganz im Ge- gensatz zu unserem Nachbarland Brandenburg. Die pri- märe Herausforderung der nächsten Jahre wird es sein, die bestehenden Freiflächen für den Wohnungsbau zu nutzen. Das Ansinnen der FDP-Fraktion, Abwärme aus den Rechenzentren zu nutzen, ist zwar theoretisch gut, setzt aber auch voraus, dass diese Rechenzentren unmit- telbar in der Nähe der Wohnbebauung errichtet werden. Wir haben auch schon in Kreuzberg bei der Ansiedlung von Google gesehen, welche Widerstände alleine in die- ser Stadt auftauchen. Nebenbei möchte ich erwähnen, dass der gesamtstädti- sche Nutzen von Rechenzentren relativ begrenzt ist. Re- chenzentren verbrauchen viel Strom, der Flächenbedarf ist recht groß, und für den Arbeitsmarkt sind sie ziemlich uninteressant. Typischerweise werden Rechenzentren nur mit einer sehr überschaubaren Menge Personal betrieben. Es sollte also niemand auf ein Jobwunder durch Rechen- zentren hoffen. Auch wird das Ansehen der Stadt dadurch nicht unbedingt gesteigert. Im Schaulaufen um den at- traktivsten Digitalstandort wird typischerweise auf andere Kriterien geschaut. Zu guter Letzt möchte ich noch anmerken, dass wir gera- de auf dem Weg in eine schwere Rezession sind und uns auch noch in einer großen Energiekrise befinden – Re- chenzentren sind Energiefresser –, tagtäglich lesen wir davon in der Presse, und es müssen überall Sparappelle gemacht werden. Das ist natürlich durch diese Regierung verschuldet, das ist vollkommen klar, und auch durch die Bundesregierung. Aber jetzt zu fordern, dass wir noch Rechenzentren extra ansiedeln sollen, obwohl wir nicht einmal genügend Strom produzieren, das ist doch Traumtänzerei. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD –
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viel- leicht sollte man mal ausrechnen, wie viel Kapazität der Berliner Rechenzentren von der Netzhetze der AfD bean- sprucht wird und wie das Wachstum da geplant ist. (Tuba Bozkurt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1582 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Vielleicht haben Sie dazu eine andere Position. Aber dass Sie nicht verstanden haben, was Infrastruktur bedeutet, das wurde hier, glaube ich, deutlich. Ich glaube, Berlin lebt von der Rechenleistung, die wir in dieser Stadt haben, denn in vielen komplexen Anwendungen kommt es auf jede Millisekunde an. Die Gamer unter uns wissen, dass der Ping und die Millisekunden beim Ping die ent- scheidende Ressource sind. Daher ist es auch nicht egal, wo ein Rechenzentrum steht, auch wenn es aus der Per- spektive des Energieverbrauchs natürlich günstig wäre, das zum Beispiel nach Norwegen oder Island zu verla- gern, wo der Strom billig ist und wo es kalte Luft gibt, um die Dinger zu kühlen. Datenpakete von Island brau- chen aber etwa 18 Millisekunden im besten Fall, wenn alles glatt läuft, bis hierher. Das ist für viele Anwendun- gen viel zu langsam, auch für Videokonferenzen zum Beispiel. Deswegen ist es viel besser, wenn der Rechner- park um die Ecke steht, zum Beispiel in Berlin oder Brandenburg. Je mehr Anwendungen cloudbasiert laufen, desto höher sind auch die Anforderungen an Speicherplatz und Leis- tung der Zentren. Hier gibt es gute Nachrichten: Die Effizienz von Rechenzentren steigt deutlich. Es ist nicht nur immer weniger Fläche für die Leistung notwendig, sondern auch immer weniger Strom. Heute werden für dieselbe Rechenleistung nur noch 20 Prozent des Stroms benötigt wie etwa vor zehn Jahren. Das sind Welten, die dazwischen liegen. Beides ist sehr gut, aber die Bedarfe steigen doch deutlich schneller als die Fortschritte bei der Effizienz. Das wurde heute schon erwähnt. Deswegen hat die FDP vermutlich ihren Antrag gestellt. Wir brauchen neue Kapazitäten, gerade in einer Stadt wie Berlin, die vom und im Internet lebt und arbeitet. Die Hälfte der Betreiber in Deutschland plant nach einer Umfrage von Bitkom Investitionen in mehr Fläche und mehr Rechenleistung. Unsere Stadt ist bereits jetzt in Deutschland nach Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet der zweitgrößte Standort von Rechenzentren. Die Ten- denz, auch für Berlin, steigt weiter, auch gerade wegen der wirtschaftlichen Bedeutung. Allein im laufenden Jahr werden die Kapazitäten in Berlin um 70 Prozent aufge- baut. In einem Jahr um 70 Prozent! Die FDP will nun mit ihrem Antrag darauf aufmerksam machen, dass die Stadt- politik Vorsorge treffen soll, Vorsorge insbesondere für Standorte neuer Rechenzentren, bebaubare Grundstücke beispielsweise. Ich will nur mal darauf hinweisen, dass Google in Mittenwalde 30 Hektar gekauft hat. Wir kön- nen ja mal gucken, wo wir 30 Hektar finden. In Berlin vielleicht in Steglitz-Zehlendorf, Herr Czaja, da ist es ja so schön grün, da ist bestimmt noch was frei. – Sie haben das Tempelhofer Feld dafür wahrscheinlich im Blick gehabt, nehme ich mal an. Es sind also Riesenflächen, die wir nicht mal einfach locker haben. Deswegen ist es natürlich nachvollziehbar, dass Firmen wie Tesla oder Google sich für solche Flä- chen nach Brandenburg orientieren. Das ist aber gar nicht der Punkt. Auch die Nutzung von Abwärme, die der FDP-Antrag adressiert, ist in Zeiten der Energiekrise natürlich richtig. Das wird aber auch schon gemacht. Aktuell beispielswei- se will Vattenfall in das Kraftwerk Klingenberg ein Re- chenzentrum einbauen, was eine sehr schlaue Idee ist, denn von dort gehen die Fernwärmeleitungen weg, und man kann das Ganze richtig gut miteinander verschrän- ken. Aber es fehlen eben auch Aspekte in Ihrem Antrag von der FDP. So nennen die Betreiber den Fachkräftemangel als größtes Ausbauhindernis für Kapazitäten. Dazu finde ich nichts bei Ihnen. Das müssten wir noch mal gemein- sam aufarbeiten. Ebenso fehlten bei Ihnen die Fragen der Energiewende und des erneuerbaren Stroms. Es wurde schon gesagt: Wir brauchen die entsprechenden Strom- netze dafür. Wir brauchen natürlich auch den Ausbau von Glasfaserinfrastruktur. Das haben wir ja gerade im Aus- schuss miteinander debattiert, wo es da weitergehen soll. Wenn wir über Strategie reden – Sie wollen ja gerne ein strategisches Vorgehen –, dann müssten wir diese Fragen schon mitdenken, die wir dabei adressieren. Das klären wir im Ausschuss. Darüber werden wir miteinander dis- kutieren. Ob wir das noch machen, ohne dass wir in die Wahlen gehen, werden wir mal sehen. Klar ist aber: Re- chenzentren sind das Herzstück der Digitalisierung in Berlin und der Ausbau auch. Es geht übrigens insbeson- dere auch um kleinere Rechenzentren, nicht immer alles in große Parks, sondern kleinere Rechenzentren, die auch in die neuen Stadtentwicklungsgebiete mit eingebaut werden können, sogenannte Edge Center, die vor Ort sind und auch Abwärme produzieren. Darüber unterhalten wir uns dann. Ich freue mich drauf. – Danke! Vielen Dank! – Dann hat der Kollege Czaja die Gelegen- heit zu einer Zwischenbemerkung.
Google hat explizit nach einem Standort für seinen Mega- rechnerpark gesucht, nicht für ein kleines Rechenzent- rum, sondern für ein riesengroßes. Die Frage, warum sie sich für Brandenburg entschieden haben, dürfte viele Faktoren haben, aber ganz bestimmt nicht die, dass Berlin nicht offen ist, solche Standorte in Gang zu bringen. Der Wirtschaftssenator und übrigens auch schon die letzte Wirtschaftssenatorin und auch schon die davor haben immer offen mit den Investoren darüber gesprochen. Wir wissen aber auch, es gibt die Subventionspolitik – davon sind Sie wahrscheinlich nicht so ein Freund, nehme ich an –, die da eine Rolle spielt. Es geht natürlich auch um weitere Fragen. Zum Beispiel: Liegt der Standort von Google direkt an der Autobahn. – Wir haben nicht so viele Standorte in dieser Größe, die direkt an der Autobahn liegen, was vielleicht für Google richtig ist. Insofern ist das ein Mix von Faktoren, die dazu geführt haben, dass Google sich anders entschieden hat, aber bestimmt nicht der fehlende politische Wille. Über alle anderen Fragen un- terhalten wir uns dann gerne, wie es mit der Infrastruktur weitergehen soll. Ich wünsche mir aber auch, dass Sie zum Beispiel die Bedeutung des Fernwärmenetzes für die Nutzung von Abwärme erkennen und dass wir da bessere Chancen haben, das zu nutzen, wenn es in öffentlicher Hand ist, als wenn es in privater Hand ist. Da sind wir uns dann hoffentlich auch einig. – Danke! [Beifall bei der LINKEN –
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zeit schreitet voran. Bald ist das Ende der Existenz der DDR genauso lange her wie sie gedauert hat. Dennoch müssen wir feststellen, dass die Auswir- kungen dieser 40 Jahre uns immer noch beschäftigen. Noch immer suchen Opfer Hilfe. Das können wir auch der empirischen Studie entnehmen, die der Beauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur – lieber Herr Sello, herzlich willkommen von mir –, kürzlich veröffent- licht hat. Nach wie vor besteht Bedarf an Rehabilitierung, Leistung und Beratung. Von daher war es folgerichtig, dass 2019 im Bundestag das Unrechtsbereinigungsgesetz diese Dinge entfristet hat. Wir erkennen, dass viele der Hilfesuchenden erst im Alter erkennen, dass offensicht- lich die Rente geringer ist, als sie vielleicht gedacht ha- ben oder auch mit höherem Alter die Auseinandersetzung mit diesen Fragen dann doch in den Vordergrund tritt. Von daher weist der Bericht, auf den ich noch mal hin- weisen möchte, mehrere Aktionsfelder aus, mit denen wir uns beschäftigen sollten. Das ist zum einen das Thema Rehabilitierung. Hier sind die Stichworte Verfahrensdau- er, Transparenz und komplexe Antragsvoraussetzungen nach wie vor Felder, die uns beschäftigen sollen. Es sind aber auch die materiellen Leistungen an sich, die teilwei- se nicht ausreichend sind. Es wird auch darauf hingewie- sen, dass Beratungsstellen vorhanden sind, aber oftmals nicht bekannt ist, wo sie sind und dass hier nachgebessert werden muss. Ein ganz wichtiger Punkt, der uns vor allem im politi- schen Bereich beschäftigen sollte, ist die Frage, dass viele sich nicht ausreichend wahrgenommen fühlen, dass also die Würdigung der Verfolgten des SED-Regimes nach (Dirk Liebe) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1585 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 wie vor ein Manko darstellt. Auf diesem Feld müssen wir tätig werden, denn wir müssen den Menschen deutlich machen, dass uns ihre Opferbiografie bewegt und dass wir daraus den Auftrag ableiten, nie wieder einen Un- rechtsstaat, wie den in der ehemaligen DDR, zuzulassen. Die Würdigung, das Gedenken und das Lernen müssen Hand in Hand gehen, wenn die Leiden der Opfer nicht umsonst gewesen sein sollen. Hier kann die Politik etwas leisten. Ein Beitrag ist auch der vorliegende Antrag, der schon beschrieben wurde, der verschiedene Aspekte hat. Ich möchte unterstreichen: Ausstellungen, Vermittlungs- angebote und Programme zu den Jubiläumsfeierlichkei- ten, aber auch deutlich machen, dass mehr gelernt werden muss über die Implosion des sowjetischen Machtberei- ches, denn gerade der russische Überfall auf die Ukraine und die damit verbundene Delegitimierung der ukraini- schen Nation durch Putin zeigt, dass offensichtlich hier für viele historischer Nachholbedarf ist, wenn man man- che Debatten in der Vergangenheit sich vor Augen führt und wir jüngerem Publikum auch noch mal die genauen Begleitumstände dieser Ereignisse darbringen sollen. Deswegen ist es eine gute und richtige Forderung, was dieser Antrag hier heute mit sich führt. Wir dürfen es aber nicht nur bei den Gedenkfeierlichkei- ten belassen, wir müssen auch weitere Maßnahmen vo- rantreiben. Ich denke da an die Weiterentwicklung des Gedenkortes in der Keibelstraße, des ehemaligen DDR- Polizeigefängnisses, aber auch an den Campus für De- mokratie, wo mit der Machbarkeitsstudie für das Forum Opposition und Widerstand durch die Robert-Havemann- Stiftung ein wichtiger Schritt nach vorne gemacht wurde. Das Forum soll ja gerade die Rolle der Opposition in SBZ und DDR betonen und damit auch ein wichtiges Zeichen setzen und das Aufbegehren gegen die kommu- nistische Diktatur als bedeutsames Kapitel der deutschen Freiheits- und Demokratiegeschichte unterstreichen. Das wird Geld kosten, auch Geld aus Berlin. Darüber müssen wir noch reden. Wir haben aber nun mit dieser Machbarkeitsstudie eine Diskussionsgrundlage. Das ist ein wichtiger Punkt. Auch das Mahnmal für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft in Deutschland ist ein wichtiges Thema, dessen Errichtung ja bereits 2019 im Deutschen Bundestag beschlossen wurde und leider bis- her über konzeptionelle Arbeiten nicht hinausgekommen ist. Das liegt unter anderem daran, dass wir uns nach wie vor über einen geeigneten Ort unterhalten müssen. Aus meiner Sicht kann dieser nur im politischen Zentrum der Stadt liegen, muss auch eine eigene inhaltliche Eigen- ständigkeit und eine deutliche Sichtbarkeit haben. Des- wegen finde ich, dass die aktuell diskutierten Standorte Scheidemannstraße oder am Spreebogenpark durchaus von Interesse sind. In jedem Fall hoffe ich auf zielführen- de Gespräche zwischen den Beteiligten, BKM, UOKG und dem Land Berlin. Von daher wollen wir hoffen, dass die Standortfrage bald entschieden ist und alle Beteiligten konstruktiv und ziel- orientiert an einer Lösung arbeiten. Ich glaube, das macht deutlich, dass uns die DDR-Aufarbeitung nach wie vor viele wichtige Aufgaben stellt und auch noch nach 35 Jahren manches zu bewältigen ist. Doch ich möchte auch nicht verkennen und zu kurz kommen lassen: Es gibt auch Grund zum Feiern, wenn wir uns vorstellen, dass es vor 35 Jahren gelungen ist, dass Bürger gegen ihre kommunistischen Unterdrücker aufbegehrt haben, dass die Allmacht gewohnte Staatspar- tei SED praktisch über Nacht zu einem zahnlosen Tiger geworden ist, und dass ohne Blutvergießen ein Traum vieler möglich wurde, nämlich das Niederreißen der Mauer und letztendlich die Vollendung der Einheit unse- res Vaterlandes und unserer Stadt Berlin in Einigkeit und Recht und Freiheit. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun die Kollegin Schneider.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Sello! Um es gleich vorweg zu nehmen, der vorliegende Antrag von fünf Fraktionen dieses Hauses ist eine wohl- feile Absichtserklärung ohne jede politische Substanz. Mehr noch, er ist ein Feigenblatt für die weitgehende Untätigkeit des Senats bei den aktuellen Herausforderun- gen der SED-Aufarbeitung. Man kann sich wirklich nur wundern, wie sich CDU und FDP zu einem solchen kleinsten gemeinsamen Nenner mit der SED- Nachfolgepartei breitschlagen lassen konnten. (Julia Schneider) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1587 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Vor dem Hintergrund der unüberhörbaren Mahnung, die Tom Sello am 5. Oktober im Ausschuss Engagement, Bund, Medien ausgesprochen hat, finde ich es, ehrlich gesagt, ganz schön dreist, sechs Tage später mit einem so nichtssagenden Antrag hier um die Ecke zu kommen, in dem alle wesentlichen Punkte, die Ihnen der Landesbe- auftragte ins Stammbuch geschrieben hat, einfach ausge- klammert werden. Das ist mehr als dreist. Deswegen will ich an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, was Tom Sello gesagt hat. Tom Sello hat nicht erst den November 2024, sondern bereits den Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR, der sich am 17. Juni kommenden Jahres zum 70. Mal jährt, ins Auge gefasst und ganz konkret zwei Dinge gefordert. Erstens: Am 17. Juni 2023 muss endlich der symbolische Spatenstich für den seit bald zehn Jahren geplanten Bau des Mahnmals für die Opfer des Kommunismus erfolgen, und zwar an einem zentralen Ort und nicht im Hinterhof der Mauerstiftung. Das ist seine Forderung. Das ist unse- re Forderung. Ich freue mich, Herr Liebe, dass es auch Ihre Forderung ist, aber dann schreiben Sie es auch bitte in den Antrag hinein und gehen Sie nicht einfach darüber hinweg. Gleicher Totalausfall der fünf Fraktionen beim Thema Bundesratsinitiative zur Novellierung der Unrechtsberei- nigungsgesetze. Tom Sello hat dazu im Ausschuss wört- lich gesagt: Das muss jetzt bis zum 17. Juni passieren. – Er hat hinzugefügt: Von der Rückmeldung von Senatssei- te bin ich mehr als enttäuscht. Muss denn der Landesbeauftragte noch deutlicher wer- den, damit Sie sich endlich zum Handeln bewegen las- sen? Ihre Reaktion in dem Antrag, nach dem Motto: Lasst uns erst einmal über den November 2024 reden, muss dem Landesbeauftragten eigentlich wie ein schlechter Witz erscheinen. Ähnliches ließe sich zum Forum Widerstand und Dissi- denz sagen. Auch hier kommt der Senat nicht in die Pu- schen, nachdem die Machbarkeitsstudie nun endlich vorliegt. Es herrscht überall Untätigkeit oder Verzöge- rungstaktik. Wie sieht es nun mit Ihrem Plan für die Feierlichkeiten zum November 2024 aus? Es ist sicherlich nicht alles falsch, was in dem Antrag steht. Das ist keine Frage. Aber ich hätte mir dann doch schon mal ein kritisches Wort dazu erwartet, was beim letzten Mal im November 2019 schiefgegangen ist. Denn erneut soll die Kulturpro- jekte Berlin GmbH mit den Feierlichkeiten beauftragt werden. Aber in dem Antrag taucht kein Wort darüber auf, dass der Kulturprojekte Berlin GmbH beim letzten Mal ein schlimmer Fehler passiert war, als bei der Vorbe- reitung der Bühnenshow zum 30. Mauerfalljubiläum eine antiisraelische Videosequenz durchgewunken wurde, die dann tatsächlich auch so gezeigt wurde. So etwas darf sich nicht wiederholen im November 2024. Es hätte dem Antrag sicherlich nicht geschadet, das auch hineinzuschreiben. Denn nach allem, was wir im Haus der Kulturen der Welt im Juni, oder jetzt bei der Docu- menta Fifteen, erleben mussten, sollten wir dieses Mal sicherstellen, dass das 35. Mauerfalljubiläum nicht wie- der für antizionistische BDS-Propaganda genutzt werden kann. Im Vordergrund der Feierlichkeiten im November 2024 muss aus unserer Sicht ganz klar die Würdigung des Widerstands in der DDR und die Leistung derjenigen Frauen und Männer stehen, die zum Sturz der DDR- Diktatur beigetragen haben. Aber auch dazu gibt es kein Wort in Ihrem Antrag. Es muss in erster Linie darum gehen, keinen belanglosen Reigen an Events zu initiieren, sondern es muss darum gehen, das Wissen um den ver- brecherischen Charakter des Kommunismus und das Leiden der Opfer im Bewusstsein auch der kommenden Generationen wachzuhalten. Dafür ist die Arbeit des Landesbeauftragten einfach unverzichtbar. Ganz herzli- chen Dank auch noch einmal, lieber Herr Sello, an dieser Stelle. – Und mein Appell an Sie: Nehmen Sie Tom Sello deshalb endlich ernst, statt ihn weiter im Regen stehen zu lassen. Unterstützen Sie ihn endlich beim Mahnmal für die Opfer des Kommunismus, beim Forum Opposition und Widerstand, sowie bei der Novellierung der SED- Unrechtsbereinigungsgesetze. Ihr heutiger Antrag ist dafür leider keine Hilfe. – Vielen Dank für Ihre Aufmerk- samkeit! Für die Fraktion Die Linke hat nun die Kollegin Helm das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Tom Sello! Die Licht- grenze 2014 war ein beeindruckendes Event, das interna- tional Beachtung erfahren hat und für sehr viel Ge- sprächsstoff gesorgt hat. Es waren besondere, sehr indivi- duelle und emotionale Geschichten, die waren es, die sich zu einem Großereignis zusammensetzten und so den Geist der friedlichen Revolution 25 Jahre später auf eine einmalige Weise erlebbar machten. „Einmalig“ ist hier natürlich das richtige Stichwort. Wir wollen dieses Ereig- nis natürlich nicht wiederholen. Das betone ich hier, weil ich das im Vorfeld dieser Diskussion oft gefragt worden bin. (Martin Trefzer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1588 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Die Welt wird 2024 eine andere sein, als sie 2014 war. Auch wenn sich die historischen Ereignisse selbstver- ständlich nicht rückwirkend ändern, so verändern sich doch unsere Perspektiven darauf und die Lehren, die wir daraus ziehen müssen. In der gesamten aktuellen politischen Großlage wird uns schmerzlich bewusst gemacht, wie Demokratiebewegun- gen nicht nur, aber eben auch in Europa immer stärker unter Druck geraten, wie Gewaltenteilung und Rechts- staatlichkeit geschliffen werden, auch in EU-Ländern wie Ungarn und Polen, wie brutale Autokraten wie Putin und Erdoğan ihre Nachbarn militärisch überfallen und die Opposition im eigenen Land brutal unterdrücken. Zugleich erleben wir, wie inflationär ahistorische Gleich- setzungen betrieben werden, wenn von einer Merkel- oder Coronadiktatur beispielsweise die Rede ist, oder wenn bei Pegida die Parole skandiert wird: Merkel nach Sibirien, Putin nach Berlin. – So werden Demokratie und Diktatur völlig beliebig gemacht. Das beweist, wie drin- gend eine gesellschaftliche Auseinandersetzung über die erfahrene Diktatur und über die selbst erkämpfte Demo- kratie notwendig ist. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, die hier schon diverse aktuelle Bezüge zu der Debatte deutlich gemacht haben, die ich alle wichtig finde. Ich möchte aber noch eine ergänzen. Auch postmigrantische Perspektiven auf Mauerfall und Friedliche Revolution nehmen an Bedeu- tung zu. Damit meine ich sowohl die Perspektiven von Berlinerinnen und Berlinern, die nach dem Mauerfall in die Stadt gekommen sind, und hier auch insbesondere diejenigen aus ehemaligen Sowjetrepubliken, aber ich meine auch die von Migrantinnen und Migranten, die in dieser Stadt auf beiden Seiten der Mauer gelebt haben. Die Perspektiven, die sie haben und wie die Teilung und Wiedervereinigung prägend waren für ihr eigenes Leben, das ist in der Vergangenheit sehr oft unterbeleuchtet geblieben. Auch das verdient noch einmal eine besondere Würdigung Und das auch selbstverständlich mit einer kritischen Reflexion zum Schutz von Bürgerinnen- und Bürgerrech- ten und zu Demokratiedefiziten, die es selbstverständlich auch gibt. Wichtig ist uns, dass wir 2024 nicht nur ein einmaliges Event feiern, das schön ist, aber verpufft. Wir wollen, dass das Jubiläum eine Nachhaltigkeit entwickelt im gesellschaftlichen und im wissenschaftlichen Diskurs aber gern auch im Berliner Stadtbild. Ich bedanke mich bei den zuständigen Kolleginnen und Kollegen und natür- lich bei Tom Sello für die konstruktive Zusammenarbeit in dieser Sache, und es stimmt mich zuversichtlich. Ich habe großes Vertrauen in Kulturprojekte, in die zuständi- ge Kulturverwaltung und die anderen Beteiligten, dass es ein bemerkenswertes und lebhaft diskutiertes Jubiläum mit einer breiten Beteiligung geben wird. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion der FDP spricht nun der Kollege Förster.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir zwei Gesetzentwürfe. Einen, der wurde eben schon erwähnt, von der Koalition, der nicht so richtig gut ist, da er unter anderem eine Regelung enthält, die in der letzten Sitzung des Gesundheitsaus- schusses für etwas Verwirrung gesorgt hat, und einen deutlich besseren Entwurf der CDU-Fraktion, [Werner Graf (GRÜNE): Oh! –
Der war sogar früher da!] der die Krankenhäuser nicht unnötig beschränkt und im Gegensatz zu dem Entwurf der Koalition mit seinem klaren Regelungsgehalt überzeugt. Worum geht es? – Es geht um die Frage, wann Kranken- häuser die Auftragsdatenverarbeitung durch Dritte erledi- gen lassen dürfen, also auch um cloudbasierte Lösungen und folglich darum, dass – erstens – den Berliner Kran- kenhäusern der Weg geebnet werden soll, den Pfad der Digitalisierung erfolgreich zu beschreiten. Zweitens geht es darum, dass sie die Mittel aus dem Digitalpakt sinnvoll einsetzen können und dass – drittens – im Ergebnis ein Nutzen für die Patientinnen und Patienten, aber natürlich auch für die Krankenhäuser und das Gesundheitswesen entsteht. Das alles geht nur, indem der noch existieren- de Absatz 7 des § 24 Landeskrankenhausgesetz gestri- chen oder, wie Sie es als zweitbeste Lösung vorschlagen, zumindest geändert wird. Die bisherige Variante beinhal- tet unüberwindbare Hürden für einen erfolgreichen Digi- talisierungsprozess. Das sah der Senat vor einem halben Jahr erstaunlicher- weise noch völlig anders, als er nämlich in seiner Stel- lungnahme zum Antrag der CDU-Fraktion betonte, er sehe keine Notwendigkeit einer Änderung. Das ist doch sehr verwunderlich, denn wie soll eine Behandlung der Patienten optimiert werden, wenn Daten nur anonymisiert verarbeitet werden dürfen? Und wie sollen es die Kran- kenhäuser leisten, selbst digitale Verfahren zu entwi- ckeln? Zum Glück ist diese Position, wie man eben auch von Herrn Ziller gehört hat, längst überholt, und die alte Regelung – als Erbe der vormaligen Datenschutzbeauf- tragten, die für ihre restriktive Haltung bekannt war –, wird durch eine praxistaugliche ersetzt. Doch, Herr Ziller, Sie sagten, Sie kannten die Frist. Des- halb verwundert es, dass das erst jetzt geschieht, fünf Tage, bevor die alte Datenschutzregelung außer Kraft treten soll und obwohl die Krankenhäuser schon lange angemahnt haben, hier tätig zu werden, um Planungssi- cherheit zu haben. Unterstützung für die Berliner Kran- kenhauslandschaft sieht anders aus, liebe Koalition! Deshalb haben wir als CDU-Fraktion unseren Gesetzent- wurf schon im Februar eingebracht. Leider wurde er so lange verschoben, bis Sie als Koalition Ihren eigenen Entwurf gefertigt hatten und ihn dann als Dringlichkeits- antrag vor vier Wochen einbrachten, weil es sonst keine fristgerechte Lösung gegeben hätte. Kommen wir nun zu den beiden Anträgen – dem der CDU und dem der Koalition. Wir sehen, anders als Sie, keine Notwendigkeit, für Krankenhäuser Datenschutzre- gelungen aufzustellen, die über die Regelungen der EU- Datenschutz-Grundverordnung hinausgehen, denn das Schutzniveau für die Auftragsdatenverarbeitung ist in Artikel 28 der DSGVO schon sehr hoch. Wir sind als CDU-Fraktion auch nicht die Einzigen, die das so sehen, denn bis auf eine Ausnahme hat kein weiteres Bundes- land eine spezielle Regelung für den Datenschutz seiner Krankenhäuser. Weshalb sollten wir in Berlin einen Son- derweg einschlagen? Weshalb sollten wir insbesondere einen anderen, strengeren Weg als Brandenburg einschla- gen? Erst gestern haben die für Gesundheit zuständigen Ausschüsse Berlins und Brandenburgs gemeinsam getagt. Wer eine stärkere Zusammenarbeit möchte, sollte als Erleichterung auch für eine Harmonisierung der gesetzli- chen Regelungen sorgen. Wir sollten auch die gestern gehörten Worte ernst neh- men: Der in Deutschland überbordende Datenschutz schränkt zu sehr ein und führt dazu, dass der Standort Deutschland, gerade auch als Wissenschaftsstandort, im Bereich der Gesundheit und in der Forschung, an Wett- bewerbsfähigkeit einbüßt. Es ist doch schon traurig, wenn wir Daten aus dem Ausland heranziehen müssen, weil wir an unsere eigenen nicht herankommen. (Stefan Ziller) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1592 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Deshalb sieht unsere Lösung vor, den Absatz ersatzlos zu streichen. Das ist die bessere Lösung im Vergleich zum Vorschlag der Koalition. Die Koalition streicht zwar die realitätsfernen Regelungen, schränkt aber den Hand- lungsspielraum der Krankenhäuser immer noch ein. Ich komme zurück auf die Verwirrung im Gesundheits- ausschuss, die ich ansprach. Die Koalition sieht in Ab- satz 7 Nummer 3 eine Anzeigepflicht gegenüber der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung vor, weshalb diese in der Sitzung zu bedenken gab, dass sie der falsche Adressat sein dürfte, da sie ja keine Datenschutzprüfun- gen vornehme. Erklärt wurde daraufhin vonseiten der Koalition, es solle gar keine Prüfung vorgenommen wer- den, das sei Aufgabe der Datenschutzbeauftragten. Es ginge nur darum, dass die Verarbeitung angezeigt werde. Es ist ein bisschen problematisch, dass die Regelung nicht ganz so verständlich ist und dass eine rechtzeitige Anzeige die Voraussetzung für die Zulässigkeit der Vergabe sein soll. Warum machen Sie das zur Vorausset- zung, wenn die eingereichten Unterlagen einfach nur abgelegt und gar nicht geprüft werden? Oder wollen Sie doch eine Prüfung und haben nur vergessen, es im Ge- setzentwurf zu erwähnen? Was ist überhaupt „rechtzeitig vorher“? – Eine Woche? Ein Monat? An dieser Stelle scheint mir das Gesetz handwerklich nicht gut gemacht. Die Regelung ist unklar, nicht konkret definiert und vor allem nicht zielführend. Aus meiner Sicht wäre eine ein- fache Anzeigepflicht nach der Auftragsvergabe ausrei- chend, und ein Verstoß könnte als bußgeldbewehrte Ord- nungswidrigkeit eingestuft werden. Es wird mal wieder deutlich: Gut gemeint, ist nicht immer gut gemacht. Daher werbe ich um Zustimmung für unseren Antrag. Beim Antrag der Koalition hatten wir uns im Ausschuss enthalten, da er immer noch besser ist als das, was wir bislang im Gesetz haben. Abschließend habe ich aber noch eine Bitte. Kommen Sie bitte zum Schluss!
Herr Ziller! Sie hatten vorhin schon gedroht – ich komme gleich zum Schluss! –, aber: Verwenden Sie künftig Ihre Energie nicht mehr dafür, immer neue und kompliziertere Datenschutzregelungen zu entwerfen, denn da sind wir in Deutschland schon sehr gut, eigentlich bereits zu gut aufgestellt. Was wir brauchen und was Sie am Ende Ihrer Rede offensichtlich verwechselt haben, ist nicht mehr Datenschutz. Was wir brauchen, ist mehr Datensicherheit. Herr Kollege, bitte kommen Sie zum Schluss!
Da haben wir und da hat gerade die Berliner Verwaltung einen großen Nachholbedarf. – Herzlichen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat nun der Kolle- ge Lehmann das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 25. Mai 2018 ist die DSGVO in Kraft getreten. Wissen Sie das noch? Das war damals der An- fang, als wir alle anfingen, die Cookie-Banner wegzukli- cken, um weiter im Internet surfen zu können. Diese Datenschutzgrundverordnung stellte das europäische und damit auch das deutsche Datenschutzrecht auf neue Grundpfeiler. Datenschutz ist aber keine blockierende Marotte oder überflüssige Bürokratie. Es ist auch ein Unterschied, Herr Zander: Datenschutz und Datensicher- heit sind zwei verschiedene Begriffe, was wir im Aus- schuss für Digitalisierung immer wieder erörtern. Datenschutzregeln sollen uns davor schützen, dass gegen unseren Willen alles, was es über uns zu wissen gibt, und alles, was uns ausmacht, in Form von Einsen und Nullen überall in die Welt weitergegeben, veröffentlicht und kommerziell genutzt wird. Es geht um den Schutz unserer personenbezogenen Daten. Die Datenschutzgrundverord- nung gibt uns Europäerinnen und Europäern einen welt- weit einmaligen Schutz. Die EU hat dabei Vorbildcharak- ter in der ganzen Welt. Nach dem Inkrafttreten der neuen DSGVO mussten wir unsere Gesetze anpassen; Herr Ziller hat es ausführlich geschildert. Deshalb wurde das Berliner Datenschutz-Anpassungsgesetz verabschiedet. Natürlich spielt auch der Standort Berlin eine große Rol- le, als Weltstadt mit einer umfangreichen Forschungs- landschaft, Herr Zander hat es auch erwähnt, und einer deutschlandweit einzigartigen Start-up-Szene. Deshalb müssen und können wir jetzt zeigen, wie Rot-Grün-Rot hier einen starken und zugleich lebensnahen Datenschutz gestaltet. Mit unserer Gesetzesanpassung zum Kranken- hausgesetz heute wollen wir sicherstellen, dass die Kette des Datenschutzes nicht unterbrochen wird, wenn Kran- kenhäuser zum Beispiel personenbezogene Daten außer Haus geben. Es kommt hinzu, dass die Krankenhäuser häufig mit sogenannten sensiblen Daten umgehen, also mit Informationen zu Geschlecht, Krankheiten, Abstam- mung und so weiter. Hier kommt es per se auf einen noch viel besseren Schutz an. Das machen wir hier und heute (Christian Zander) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1593 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 mit dem damals vor zwei Jahren vertagten Teil zum Krankenhausdatenschutzgesetz. Jetzt hat die Koalition einen neuen ausgewogenen Vor- schlag erarbeitet, und dieser trifft die schwierige Balance zwischen fortschreitender Digitalisierung mit all ihren Vorteilen und dem von uns gewünschten hohen Daten- schutzniveau genau. Diese Änderung des Landeskran- kenhausgesetzes bedeutet einen besseren Schutz unserer Patientendaten. Sie macht zwar für einige einen Umstieg in den Arbeitsprozessen notwendig, ohne Frage beein- flusst sie auch die immer stärkere und fortlaufende Digi- talisierung des gesamten Gesundheitswesens. Doch für die Koalition mit Rot-Grün-Rot ist klar: Die sensibelsten Daten erhalten auch den höchstmöglichen Schutz. Das gehört sich auch so. Ach ja, heute liegt auch der Antrag der CDU vor, der diesen weitgehenden Schutz nicht beinhaltet; Herr Zander hat es gerade erwähnt. Die CDU macht sich wie immer einen schlanken Fuß. Sie möchte am liebsten gar nichts regeln und nichts für den Datenschutz tun. Aber wenn ich mir zum Beispiel die Arbeit von Ex-Minister Spahn von der CDU anschaue, dann ist Nichtstun vielleicht noch das Beste, was die Berliner CDU machen kann. [Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Beifall von Steffen Zillich (LINKE) –
Das ist das, was sie am besten kann! –
Mal sehen, ob das die Berlinerinnen und Berliner auch so sehen!] Rot-Grün-Rot dagegen, unsere Koalition, wägt ab: auf der einen Seite, wie viel Sicherheit wir für die Daten wollen, und auf der anderen Seite braucht ein modernes Krankenhaus natürlich die Möglichkeit, gerade die be- sonderen personenbezogenen Daten besonders effizient zu verarbeiten. Die Digitalisierung der Gesundheitsdaten ermöglicht eine bessere und kostengünstigere Diagnose und Behandlung. Sie spart Geld und Zeit, die das Kran- kenhaus besser für die Versorgung der Patienten selbst aufwenden kann. Herr Lehmann! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Zander?
Oh nein, bitte nicht! Danke! Um den Ausgleich der verschiedenen Interessen des Krankenhauses zu schaffen, erlauben wir die Datenverarbeitung auch außerhalb von Krankenhäusern. – Es ist peinlich, dass Sie den gesund- heitspolitischen Sprecher hier sprechen lassen und nicht den digitalpolitischen der CDU. Wer ist das denn eigent- lich? [Beifall bei der SPD und den GRÜNEN –
Wir dürfen ja nicht mal Fragen stellen!] Mit den drei strengen Voraussetzungen, das hat Herr Ziller gesagt, werden wir das Problem des Ausgleichs des Datenschutzes im Gesundheitswesen gut lösen. Ich komme zum Schluss: Mit dem Krankenhausgesetz, das wir jetzt vorschlagen, der Änderung des Paragrafen, erreichen wir in Berlin einen deutschlandweit einzigartig hohen Datenschutzstandard, ohne die Arbeit der Kran- kenhäuser zu erschweren. Die Krankenhausgesellschaft war seit Februar eingebunden. Wir haben Sie alle mitge- nommen, Sie waren alle informiert, wir haben immer alles öffentlich weitergegeben, und Sie haben mitgespro- chen. Dieser rot-grün-rote Gesetzesvorschlag wird heute hier abgestimmt. Er ist gut für unser Gesundheitswesen und für ganz Berlin. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat nun Herr Han- sel das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kolle- gen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Die Linkskoaliti- on will in ihrer Priorität heute über das Gesetz zur Ände- rung des Landeskrankenhausgesetzes sprechen. Diese Änderung betrifft die Änderung eines Wortes und die Hinzufügung dreier neuer Sätze und soll den Kranken- häusern die Möglichkeit eröffnen, externe Datenverarbei- tungsexpertise hinsichtlich sensibler Patientendaten ein- zukaufen, weil externe Cloud-Lösungen das besser, si- cherer und effizienter können als die Krankenhäuser selbst. Die Kollegen haben dazu schon umfassend ausge- führt; das kann man so machen. Interessant ist, dass die Linkskoalition in der Priorität aber nicht über die Lage der Berliner Krankenhäuser sprechen will. Die Lage ist nämlich gerade sehr prekär, und darum machen wir das als AfD. Wie gesagt: Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die hier schon besprochen wurden, muss ich nicht wie- derholen. Ich brauche ja nicht alles zu wiederholen, was (Jan Lehmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1594 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 die Kollegen schon Interessantes gesagt haben. Wir ent- halten uns da, präferieren aber den Gesetzesentwurf der CDU. Vielmehr möchte ich die Krisensituation der Kranken- häuser, aber auch der Rehakliniken, Pflegeheime und Arztpraxen ansprechen, die ebenfalls, wie auch die Wirt- schaft insgesamt, von den zu hohen Energiekosten betrof- fen sind. In der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses fragte ich im Rahmen der Aktuellen Viertelstunde Frau Senato- rin Gote – Sie werden sich erinnern –, was sie bezie- hungsweise der Senat hinsichtlich dieser für die Gesund- heitswirtschaft drängenden Fragen unternimmt. – Frau Gote, Sie verwiesen nicht zu Unrecht auf den Bund. Die Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben fortlaufend möglichen Handlungsbedarf zur Si- cherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähig- keit von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabili- tationseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen un- ter Berücksichtigung verschiedener Leistungsbe- reiche und Kostenträger. Die Regierung sei dazu mit den Leistungsträgern, die die Problematik der steigenden Energiepreise und deren Auswirkung auf die Angebote und Einrichtungen im Blick ha- ben, im engen Austausch heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage – Nummer 20/3376 – der AfD-Bundes- tagsfraktion. Für die Krankenhäuser habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Bundestag wegen stark gestiegener Betriebskosten ein Hilfspaket angekündigt. Dafür würden in den nächsten Wochen konkrete Vorschläge vorgelegt und gemeinsam mit den Ländern abge- stimmt. Die vorgesehenen Hilfen, die die Gaspreiskommission – wir erinnern uns, wie das im Fernsehen übergeben wor- den ist – der Bundesregierung im Rahmen eines Hilfs- fonds für Krankenhäuser vorgeschlagen hat, reichen, so die Deutsche Krankenhausgesellschaft, nicht aus, wie man im „Ärzteblatt“ vom 10. Oktober nachlesen konnte. Wir hatten im Rahmen der gestrigen parlamentarischen Konferenz mit dem Landtag Brandenburg die erste ge- meinsame Ausschusssitzung von Abgeordnetenhaus und Landtag in Potsdam; Herr Zander hat darauf hingewiesen. Auch da war dieser Komplex Thema, und Prof. Einhäupl warnte eindringlich vor drohenden Insolvenzen. Im 200-Milliarden-Euro-Paket der Bundesregierung sind auch Hilfen für die Krankenhäuser eingepreist. Allerdings sind sie das nicht in Bezug auf die inflationsbedingten Kosten. Wenn der Bund jetzt bei den Energiekosten im Gesundheitswesen entlastet, man sei auf Bundesebene ja in Gesprächen, so ist das teilweise richtig, nur kommen diese Gespräche für die Krankenhäuser jetzt zu spät. Trotz der schon Anfang des Jahres vorhersehbaren Infla- tionsentwicklung gibt es keine Vorschläge zu einem Inflationsausgleich und auch keine Entlastung für die Krankenhäuser in Berlin. Die „Berliner Zeitung“ spricht in ihrer Ausgabe vom 19. September diesbezüglich schon von einer – Ach- tung! – „Alarmstufe Rot“, „Kliniken vor dem Aus?“. Unabhängig von der akuten Notlage der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Krankenhäuser bleibt ein anderes Prob- lem: Die Länder kommen ihrer Verpflichtung für aus- kömmliche Investitionskosten seit vielen Jahren nicht nach. Das hat auch zur Folge, dass zum Beispiel Heizkos- ten deutlich höher sind, als sie sein könnten, weil die Heizungsanlagen teilweise veraltet und ineffizient sind, von der Dämmung von Gebäuden ganz abgesehen. Der Senat muss daher seinen Verpflichtungen nachkom- men. Wir haben dazu in den Haushaltsberatungen beim Posten Investitionen in die Berliner Krankenhäuser eine substanzielle Erhöhung beantragt, um den Investitions- rückstau abzubauen. Im Übrigen belasten auch die ganze Fallpauschalenprob- lematik und die entsprechenden wirtschaftlichen Zwänge die Gesamtsituation der Krankenhäuser. Eine Reform des Systems ist im Koalitionsvertrag der Ampel vorgesehen, bisher jedoch kein Gesetzesentwurf in Sicht. Darum sage ich es jetzt mal in den Worten von Johannes Danckert – Sie kennen ihn alle –, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Berliner Krankenhausgesellschaft und Chef des Kli- nikkonzerns Vivantes, und ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: Viele Politiker haben die Brisanz der Lage noch nicht begriffen. Denn so ernst war die Lage noch nie. – Wir haben dazu im Übrigen den konstruktiven Antrag „Umgehender Inflationsausgleich für Berliner Krankenhäuser“ einge- reicht, den wir verfahrenstechnisch der Eile halber direkt an den Gesundheitsausschuss überwiesen haben und im Ausschuss beraten wissen wollen, um zeitnah zu entspre- chenden Lösungen zu kommen. – Vielen Dank! Für die Fraktion Die Linke spricht nun Herr Kollege Schulze. (Frank-Christian Hansel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1595 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hansel! Wenn es Mode wird, dass man bei den einzelnen Tagesordnungspunkten zu irgendwas redet, nur nicht zu dem Thema, um das es gerade geht, können wir uns Par- lamentsdebatten auch schenken. [Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und der FDP –
Vielen Dank! – Weil es jetzt schon ein paar Mal gesagt wurde, dass unser Gesetzentwurf das verhindern würde: Können Sie erklären, wie die Anzeigepflicht in irgendei- ner Weise verhindert, dass Datenverarbeitung in Berlin anders stattfindet als beispielsweise in Brandenburg, oder sehen Sie wie wir, dass unsere Anzeigepflicht genau das ermöglicht, eine einheitliche Handhabung in Deutsch- land, aber in Berlin gucken wir beim Patientinnendaten- schutz besonders genau hin? Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1597 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema ist eines, das eigentlich nicht kontrovers ist, jedenfalls nicht zwischen fünf Fraktionen in diesem Hau- se. Alle sind sich einig, dass der Zustand, bevor die Gene- ralstaatsanwältin einen datenschutzrechtlichen Mangel erkannt hat, der das bisherige Prozedere behindert hat, die Situation war, die dem Opferschutz und der Ermittlung eines Gesamtlagebildes für verschiedene Tatphänomene gerechter geworden ist. Die einzige Stelle, an der sich die Fraktionen in diesem Haus uneinig sind, ist: Wie geht man damit um, und wie sehr ist der Senat in der Lage, das Problem zu lösen und den Opferschutz wieder vor den Datenschutz zu stellen? Worum geht es? – Seit Jahren hat die Polizei in einem durchaus erprobten und erfolgreichen Szenario statisti- sche Daten über verschiedene Straftaten – zugegebener- maßen zu einem frühen Zeitpunkt, nämlich im Ermitt- lungsverfahren – übermittelt, sortiert nach Daten, Tather- gang und anderen statistischen Kriterien, die selbstver- ständlich anonymisiert übermittelt worden sind. Diese Daten haben die Opferstellen oder Recherchestellen ab- geglichen mit den bei ihnen selber angekommenen In- formationen zu verschiedensten Straftaten und haben damit ein Gesamtszenario, also ein Lagebild über sämtli- che Straftaten, die zu einem bestimmten Phänomen er- folgt sind, dargestellt, tatsächlich häufig deutlich umfas- sender, als die Polizei es konnte. Das hängt mit verschie- denen Fragen zusammen, beispielsweise mit Tateinheit und Tatmehrheit und mit der Frage: Gibt es auch Situati- onen, die noch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gewe- sen sind? Dieses Gesamtlagebild, das die verschiedenen Opfer- schutzverbände gebildet haben, ist sowohl was die Frage, wie man präventiv arbeitet, als auch was den Opferschutz angeht sehr sinnvoll. Gerade am Beispiel von RIAS, der Recherchestelle für Antisemitismus in Berlin, die bun- desweit einmalige Arbeit jedenfalls in diesem Umfang und in dieser Form gemacht hat, hat man gesehen, wie wichtig es ist, diese Zusatzinformationen, die die Op- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1598 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 ferstellen leisten können, zu haben. Das hat uns allen hier in diesem Haus sehr geholfen, das hat auch den Opfern sehr geholfen, und das hilft, sowohl Taten aufzuklären als auch präventiv zu arbeiten und zukünftige Taten zu ver- meiden, egal ob es im Bereich Antisemitismus, homo- phober Taten, rassistischer Taten oder anderer Bereiche ist. Das Problem ist seit dem Frühjahr dieses Jahres bekannt. Es gab verschiedene Gespräche in diesem Hause, auch zwischen den Fraktionen. Alle sind sich einig, dass wir das Problem beheben wollen. Was ist bisher passiert? – Es gibt eine Arbeitsgruppe, die festgestellt hat, es ist ju- ristisch schwierig – es ist juristisch schwierig; Daten- schutz ist meistens juristisch schwierig –, und die Ar- beitsgruppe hat Unterarbeitsgruppen gebildet, die jetzt in Einzelfallsituationen für die einzelnen Opferstellen Mög- lichkeiten schaffen sollen, wie das Ganze funktionieren soll. Das, finde ich, ist aber keine Basis, mit der man tatsächlich vernünftig mit diesem Problem und mit dieser Situation umgehen kann. Was wir brauchen, ist eine be- lastbare, auch rechtlich belastbare, Situation, wie wir diese Möglichkeiten wieder nutzen können. Die Staatsanwaltschaft hat selber vorgeschlagen, aus ihrer Sicht gibt es zwei Alternativen, nämlich einmal das Sze- nario, die StPO zu ändern, eine Gesetzesgrundlage dafür zu schaffen; also mit anderen Worten eine Bundesratsini- tiative. Auch die hätte man in einem Dreivierteljahr auf den Weg bringen oder auf Bundesebene anstoßen kön- nen. Die andere, die durchaus denkbar wäre, wäre: Die Polizei übernimmt die Aufgabe, die Daten zusammenzu- tragen, und erstellt das Lagebild, das bisher Private er- stellt haben. Es lässt sich durchaus hören, dass private Verbände und Vereine möglicherweise mit diesen Daten nicht ohne Weiteres hantieren können. Aber dann müssen wir, nachdem wir alle erkannt haben, dass wir die Daten brauchen und dass sie wichtig sind, eine andere Stelle finden, die in der Lage ist, die Daten übereinanderzulegen und ein Gesamtszenario darzustellen und uns in den Zu- stand zu versetzen, dass wir weiterhin aus diesem Lage- bild präventive Maßnahmen ableiten können und Opfer- schutz über Datenschutz stellen. Dass ein Dreivierteljahr außer Unterarbeitsgruppen gar nichts passiert ist, ist tat- sächlich ein Armutszeugnis für den Opferschutz. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat nun der Kolle- ge Özdemir das Wort.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle- gen! Ich hatte mir hier eine Rede vorbereitet. Die sollte eigentlich sehr kollegial sein, weil wir uns ja mit den Akteuren, mit den NGOs getroffen hatten und eigentlich abgemacht hatten, dass wir dieses sehr sensible Thema Hand in Hand, solidarisch, gemeinsam behandeln und zu einem guten Ende führen und daraus eigentlich keine Wahlkampfnummer machen wollen. Diesen Deal haben Sie heute gebrochen. Ich werde diese Rede heute auch gar nicht in Anspruch nehmen, weil ich gerne mal kurz darauf eingehen möchte, Frau Seibeld, was Sie eigentlich heute gesagt haben. Wir haben uns überfraktionell, mit den demokratischen Frak- tionen, alle gemeinsam mit den NGOs zusammengesetzt und haben gesagt: Wir wollen das zusammen Hand in Hand machen. – Wir haben gesagt, der Senat muss auch handeln, und die NGOs haben selber gesagt, dass sie teilhaben möchten an dem Prozess und an der Lösungs- findung. Und was passiert jetzt? – Jetzt stellen Sie sich hier hin und greifen genau dieses Konstrukt, das auch die NGOs wollten, dass man sich mit dem Senat zusammensetzt und gemeinsam diese Lösungsfindung macht, an. Das heißt also, Sie entsolidarisieren sich im Endeffekt eigentlich sogar mit den Leuten, die betroffen sind und mit denen wir abgesprochen haben – Sie waren auch an dem Tisch – , dass wir dieses Problem gemeinsam angehen wollen. Das finde ich extrem schwierig. Ich finde es sehr enttäu- schend, um ehrlich zu sein, dass Sie daraus ein Thema machen, das jetzt hier sozusagen zum Spielball bei einer drohen- den Wahlwiederholung wird. Ich bin aufrichtig ent- täuscht. Ich habe auch in der Sache wirklich sehr viel von Ihnen gehalten. Dass Sie heute hier herkommen und sich hinstellen und diese Rede halten, finde ich bemerkenswert. Vielen Dank! – Die Kollegin kann selbst darauf antwor- ten und bekommt nun noch mal das Wort für eine Kurzintervention. – Bitte schön, Frau Seibeld! (Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1599 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022
Danke schön, Frau Präsidentin! – Tatsächlich bin ich auch enttäuscht. Wir haben im Mai vereinbart, dass wir uns gemeinsam dem Thema widmen. Wir haben dann vereinbart, dass wir einen ergebnisoffenen Antrag ins Auge fassen könnten, dass wir das Problem beseitigen wollen. – Sie sind auch ohne dass Sie jetzt nach vorne laufen dran, Herr Özdemir, denn Sie dürfen immer repli- zieren, wenn ich fertig bin; allerdings auch erst dann. – Sie haben dann Zeit und Gelegenheit gehabt, darauf zu reagieren – haben Sie nicht. Es gab übrigens gar keine Reaktion außer vom Kollegen Schrader, mit dem wir tatsächlich im Gespräch waren. Das war alles; die FDP natürlich noch. Die anderen Fraktionen haben sich zu dem Thema nicht verhalten, übrigens auch auf Nachfrage nicht, und zwar gar nicht, Herr Özdemir. Alle Informati- onen, die ich dazu habe, habe ich von RIAS, aber die habe ich weder von Ihnen, noch habe ich die von der Senatsverwaltung. Das ist kein kollegiales Miteinander. Wenn ich eine pöbelige Rede hätten halten wollen, dann hätte ich die gehalten. Das habe ich aber nicht, weil ich das Thema nicht als Wahlkampfthema geeignet finde, aber wenn Sie sechs Monate lang überhaupt nicht antwor- ten, dann müssen Sie sich nicht wundern, dass man das Thema irgendwann auf das Tableau hebt. Ehrlicherweise: Mit Einzelarbeitsgruppen werden Sie das Problem nicht lösen, weil es viel komplizierter und viel komplexer ist, als es auf den ersten Blick scheint, und weil die Datenschutz-Grundverordnung im Konzept und im Zusammenspiel mit privaten Vereinen und Daten, die eine Reanonymisierung zulassen, überhaupt nicht banal ist und das Thema nicht in Einzelarbeitsgruppen zu lösen sein wird. Ich wette mit Ihnen heute schon, dass Sie mit den Einzelarbeitsgruppen weder bis zum 12. Februar 2023 noch bis zum 12. Februar 2024, noch bis 12. Febru- ar 2025 eine Lösung gefunden haben werden, weil es leider viel komplexer ist. – Vielen Dank! Der Kollege Özdemir erhält das Wort für eine Erwide- rung. – Bitte schön!
Liebe Frau Kollegin Seibeld! Um ehrlich zu sein, Sie haben viel geredet, aber wenig gesagt. Der Punkt ist doch folgender: Wenn Sie sagen, dass Ding ist eigentlich nur über eine Bundesratsinitiative lösbar, warum schreiben Sie es nicht in den Antrag rein? Ganz ehrlich, warum schreiben Sie es nicht in den Antrag rein? Ihr Antrag, so wie Sie ihn formuliert haben, hat überhaupt keine Aussa- ge. Entweder sagt der Antrag, der Senat soll arbeiten – und das tut er mit den Betroffenen NGOs –, oder Sie sagen, sie sollen so weitermachen wie früher, und das können sie nicht, weil es die Rechtsgrundlage nicht gibt. Das war doch unsere Abmachung, dass wir gesagt haben, der Senat soll die betroffenen NGOs beteiligen. Wenn die beschlossen haben, dass die Untergruppen machen wol- len, dann haben Sie das ganz einfach zu akzeptieren. [Beifall von Sven Meyer (SPD) –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Özdemir! Sie haben leider gerade eine Falschaussage getätigt. Sie haben gesagt, dass Sie mit allen demokratischen Fraktionen in diesem Haus gesprochen hätten. Mit meiner Fraktion haben Sie nicht gesprochen. Das tut mir leid, das muss ich leider korrigie- ren. [Beifall bei der AfD –
Demokratische Fraktionen!] Zum Antrag der Kollegin Seibeld – ich sage es mal so: Der Kollege Özdemir hat in einem Punkt recht. Sie haben in der Rede Punkte angesprochen, die gar nicht im Antrag stehen. Das eine ist eine Bundesratsinitiative, wo Sie sagen, es muss eine Gesetzesänderung geben, damit das Datenschutzrecht der Sache nicht im Wege steht. Die hätte man erst einmal entwerfen und ins Parlament ein- bringen müssen. Das Datenschutzrecht scheint die Prob- lematik zu sein, warum den NGOs diese Daten nicht rausgegeben werden. Der andere Punkt – und da bin ich absolut bei Ihnen – ist die Frage, ob die Polizei in Berlin, die über die Daten verfügt, diese Daten eigentlich nicht selbst nutzen kann, um zum Beispiel eine Dunkelfeldstudie zu erstellen, also eine interne Studie, eine eigene, staatlich erstellte Studie, so wie es übrigens schon andere Bundesländer längst getan haben. Im Land bemängeln wir andauernd, dass wir keine Ahnung über das Dunkelfeld von Straftaten haben. Ständig wird das beklagt. Jetzt wird gesagt, dass es das Hindernis gibt, dass man diese Daten gar nicht herausge- ben kann. Genau deswegen fordern wir als AfD-Fraktion – das steht auch in unserem Wahlprogramm, und das haben wir schon mehrfach ins Parlament eingebracht –, dass endlich eine Dunkelfeldstudie für das Land Berlin offiziell in Auftrag gegeben wird. Das ist absolut richtig, und diese Forderung können wir unterstützen. Zu den Opferschutzverbänden: Mit Sicherheit gibt es einige, die großartige Arbeit leisten, und wo man eine Lösung erarbeiten sollte, wie die möglicherweise an Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1600 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Informationen zum Abgleich von statistischen Werten, die datenschutzkonform sind, geraten. Dennoch gebe ich zu bedenken, dass der Wildwuchs von NGOs, die Statis- tiken mit einer politischen Agenda dahinter erstellen, auch immer größer wird. Das muss man auch im Blick behalten, weswegen ich es als sinnvoller erachten würde, die Erstellung von offiziellen Statistiken für die Bevölke- rung in staatliche Hände zu geben. – Vielen herzlichen Dank! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Bozkurt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Antidiskriminierung scheint nun auch bei den Kolleginnen und Kollegen der CDU und FDP angekommen zu sein. Hurra! Ich verrate der Koali- tion kein Geheimnis, aber für alle Kolleginnen noch ein- mal zur Erinnerung: Berlin hat in seiner Vielfalt viele marginalisierte und vulnerable Gruppen. Rassistische, antisemitische, queerfeindliche und frauenfeindliche Hassdelikte sind Kriminalität, die wir gemeinsam be- kämpfen müssen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kolle- gen der CDU- und FDP-Fraktion, herzlich willkommen auf der guten Seite! Willkommen im Jahr 2022! Das Problem erkannt zu haben, ist das eine. Die glaub- würdige Präsentation adäquater Vorschläge eine voll- kommen andere Sache. So bleiben Sie etwa zum von der Koalition beschlossenen Vorhaben eines Landesgesetzes zur Prävention von Gewalt und Kriminalität merkwürdig still. Dabei könnte genau dieses Gesetz eine rechtssichere Grundlage für die Zusammenarbeit staatlicher und zivil- gesellschaftlicher Stellen bieten. Eines ist klar: Grund- und Freiheitsrechte müssen auch bei der Präventionsar- beit gewahrt werden – allen voran die Rechte der Opfer, aber auch die der Beschuldigten. Das ist in einem Rechts- staat selbstverständlich. Wenn hier Bedenken in Bezug auf die bisherige Praxis bestehen, dann müssen und werden wir sie ausräumen. Ich verstehe auch nicht, dass die Polizei Daten im Rah- men von Pressestatements über Vorfälle und Straftaten veröffentlichen kann, aber nicht anonymisiert an Recher- chestellen und Opferschutzverbände weitergeben darf. In dieser wie auch der letzten Legislatur war es die rot- grün-rote Koalition, die sich glaubwürdig für Antisemi- tismusbekämpfung und für die Unterstützung von Anti- diskriminierungsprojekten eingesetzt hat. Wir haben Budgets bereitgestellt und strukturell nachgesteuert, um die Arbeit der Träger zu ermöglichen und zu erleichtern. Maneo und die Recherche- und Informationsstelle Anti- semitismus Berlin – RIAS – leisten wie alle anderen Registerstellen einen wichtigen Beitrag für die Präventi- onsarbeit. Wir unterstützen die unabdingbare und wert- volle Arbeit von Dokumentations- und Registerstellen und Opferschutzverbänden, also auch von ReachOut, Proaktiv und NOAH, der Servicestelle für Betroffene von Straftaten und der Koordinierungsstelle Nachsorge, Op- fer- und Angehörigenhilfe. Erfolgreiche gesamtgesellschaftliche Gewaltprävention geht aber nur mit Nachhaltigkeit. Wir wollen im Vorfeld der Entstehung von Gewalt ansetzen und in Familien, Kitas, Grundschulen, Schulen, an Arbeitsplätzen, in Sportvereinen, in allen relevanten Sozialräumen wichtige Antidiskriminierungsarbeit leisten. Aufklärung und Wis- sen sind der wichtigste Datentransfer gegen Angst und Hass in unserer Gesellschaft. Solange Sie Aufklärungs- und Beratungsmaterial, beispielsweise Broschüren zu Trans- und Intergeschlechtlichkeit als „linksgrüne Ideo- logiedröhnung“ und Frühsexualisierung verhöhnen, för- dern Sie Tabus, machen Betroffene zu Aussätzigen und damit zu Opfern. Solange Sie die Forschung zu antimuslimischen Rassis- mus als unwissenschaftlich diffamieren, „Kopftuchakti- vismus“ als gängiges Konzept in Ihren Reihen dulden und zukünftig wieder in den Haushaltsberatungen die Mittel für zum Beispiel die Arbeit des LADS – das hatten wir kürzlich – kürzen wollen, sind Sie als Partnerinnen und Partner im Kampf gegen Antisemitismus und Dis- kriminierung nicht glaubwürdig. Unter anderem wegen solcher Kampagnen und Aktionen kann ich Ihnen Ihren Einsatz an dieser Stelle noch nicht abnehmen. Das Anliegen, den Opferschutzverbänden Zugang zu den anonymisierten polizeilichen Erkenntnissen zu verschaf- fen, ist richtig. Ich darf das an dieser Stelle noch einmal transparent machen: Darauf hatten wir uns bereits inter- fraktionell im Anschluss an die von der Koalition bean- tragten Anhörung im Innenausschuss verständigt. In jener interfraktionellen Runde hatten wir als Koalitionsfraktio- nen signalisiert, einen gemeinsamen Antrag stellen zu wollen. Statt mit einem gemeinsamen, ausgereiften An- trag haben wir uns nun mit einem Schaufensterschnell- schuss beschäftigen müssen. Sehr schade! Als Koalition werden wir uns jedenfalls auch in Zukunft für eine ehrliche Lösung und aufrichtige Antidiskriminie- rungsarbeit einsetzen. – Vielen Dank! (Marc Vallendar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1601 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Für die Fraktion der FDP spricht nun der Kollege Förster.
So, dauert ein bisschen; Herr Förster ist groß! – Frau wir eine Lösung. Jetzt haben über Jahre die verschiedenen Organisationen der Opferhilfe und Recherchestellen im Bereich der Hasskriminalität einen konstruktiven Austausch mit Be- hörden entwickelt. Am Anfang, das muss man auch dazu- sagen, war das erst mal eher eine alternative Zählung der Zivilgesellschaft zu derjenigen der Polizei, ob das Über- griffe durch rechte Gewalt sind, antisemitische Übergrif- fe, queerfeindliche Übergriffe. Da landet ja nicht jeder Fall in der polizeilichen Statistik. Nicht jeder Übergriff ist eine Straftat. Nicht immer wird die Motivation von den Opfern so bewertet wie von der Polizei oder umgekehrt. Da gibt es Unterschiede. Mittlerweile ist das ein unver- zichtbarer Bestandteil für die Diskussion über Hass und Gewalt in unserer Gesellschaft. Wir haben festgestellt: Nur mit dieser zivilgesellschaftlichen Expertise bekom- men wir ein halbwegs vollständiges Bild vom Ausmaß dieses Hasses. Nur mit der Zivilgesellschaft kann man das auch effektiv bekämpfen. Deshalb sind Initiativen wie ReachOut, Maneo, RIAS oder die Registerstellen so unverzichtbar, und deshalb fördern wir sie auch mit so einer Menge Geld aus unserem Landeshaushalt. Deswe- gen müssen wir alles tun, um ihre Arbeit fortzusetzen. Danke an all diese Leute, die sich da engagieren! Dann hat sich über die Jahre ein Austausch zwischen der Zivilgesellschaft, zwischen diesen NGOs und den staatli- chen Stellen entwickelt, insbesondere der Polizei. Das ist auch nicht selbstverständlich, und es ist auch nicht überall so, das stimmt. Erst gab es auch eher eine Abwehrhaltung in den Behörden. Da hieß es: Behörde ist Behörde, da reden uns keine NGOs rein! – Aber langsam wuchs die Erkenntnis, dass auch eine Behörde wie die Polizei davon profitieren kann. Jetzt, mittlerweile, reflektiert die Polizei ihre Daten, gleicht sie auch ab, beispielsweise mit den Daten von ReachOut im Bereich PKS. Das ist dann wirk- lich eine Erhellung des Dunkelfelds. Da werden Lücken in der polizeilichen Erfassung geschlossen. Auf dieser Grundlage erst können wir Gegenmaßnahmen gegen bestimmte Entwicklungen ausarbeiten, Strategien der Prävention entwickeln, die Opferhilfe zielgenauer aus- richten. Das steht jetzt in der Tat auf dem Spiel, weil die Behör- den hier eine Rechtsunsicherheit sehen. Das kann man anders sehen, das kann man ärgerlich finden, aber wir müssen damit umgehen. Da finde ich es etwas einfach zu sagen, wie Sie, Herr Förster: Wir gehen jetzt einfach mal über die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft hinweg und weisen die an! – Das finde ich schon etwas sportlich, das einfach mal so zu tun. Ich glaube auch nicht, Frau Seibeld, dass es die beste Lösung ist, wie Sie es in Ihrer Rede vorgeschlagen haben, dass die Polizei das alles macht. Ich glaube, das ist nicht im Sinne der Organisationen der Zivilgesellschaft; die wollen das na- türlich selbst machen, und die haben dafür auch die Ex- pertise. Jetzt ist es richtig, dass der Senat tätig geworden ist und sich dieses Problems angenommen hat. Das erwarten wir auch, aber er hat das angefangen. Es gibt diese ressort- übergreifende Arbeitsgruppe der Innen- und der Justiz- verwaltung, es hat Gesprächsrunden mit den betroffenen Trägern gegeben, es gibt die Suche nach individuellen Lösungen. Wir haben an den Senat diese Erwartung. Vielen Dank, dass er da tätig geworden ist! Aber – da unterscheide ich mich jetzt doch etwas in der Ansicht von dem ansonsten geschätzten Kollegen Özde- mir –: Ich finde, es spricht nichts dagegen, das hier mit einem Antrag zu begleiten. Im Grundsatz finde ich das, was in dem Antrag, der jetzt vorliegt, steht, auch völlig richtig. Der ist offen und gibt keinen Lösungsweg vor. Er sagt nur: Es muss eine Lösung gefunden werden. In der Zielstellung sind wir uns alle einig. In der inter- fraktionellen Gruppe zum Thema Antisemitismus waren wir uns auch alle einig. Ich finde: Lassen Sie uns doch jetzt gemeinsam wieder die Kurve kriegen und gemein- sam an einer Lösung arbeiten! Falls es dafür gesetzliche Änderungen braucht, dann stehen wir natürlich bereit, die zu diskutieren, aufzuneh- men und umzusetzen. Wenn es eine Bundesratsinitiative braucht, unterstützen wir auch das, gerne. Aber im Grundsatz, das kann ich für meine Fraktion jedenfalls sagen, sind wir offen, auch diesen Antrag im Ausschuss zu diskutieren. Da kann man vielleicht die eine oder an- dere Formulierung etwas verbessern. Wir wären offen dafür, den Antrag auch zu beschließen. Da freue ich mich auf die Diskussion. Aber natürlich werden wir auch ge- meinsam die Arbeit des Senats eng begleiten und da Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1603 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 weiter Druck machen, sodass da auch eine Lösung gefun- den wird. – Vielen Dank! Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrages feder- führend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechts- angelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung und mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie an den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Damit kommen wir zu den geheimen verbundenen Wah- len. Ich rufe auf lfd. Nr. 4: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0038 und lfd. Nr. 5: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Wahl Drucksache 19/0092 und lfd. Nr. 6: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Richterwahlausschusses Wahl Drucksache 19/0100 und lfd. Nr. 7: Wahl einer/eines Abgeordneten zum Mitglied und einer/eines Abgeordneten zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung Wahl Drucksache 19/0039 und lfd. Nr. 8: Wahl einer Person zum Mitglied und einer weiteren Person zum Ersatzmitglied des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/0041 und lfd. Nr. 9: Wahl einer Person zum Mitglied und einer weiteren Person zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/0042 und lfd. Nr. 10: Wahl eines Mitglieds des Beirates der Berliner Stadtwerke GmbH Wahl Drucksache 19/0204 und lfd. Nr. 11: Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln Wahl Drucksache 19/0279 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt zur Wahl vor: für die G-10- Kommission nunmehr Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als Beisitzer und Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als stellvertretenden Beisitzer, für den Aus- schuss für Verfassungsschutz nunmehr Herrn Abgeordne- ten Tommy Tabor als Mitglied und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als stellvertretendes Mitglied, für den Richterwahlausschuss erneut Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als ständiges Mitglied und Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als ständiges stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium der Berliner Landeszentrale für politi- sche Bildung nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als Mitglied und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratori- um des Lette-Vereins nunmehr Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als Mitglied und Herrn Abgeordneten (Niklas Schrader) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1604 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Thorsten Weiß als Ersatzmitglied, für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses nunmehr Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als Mitglied und Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als stellvertretendes Mitglied, für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH nunmehr Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglied und für den Untersuchungsausschuss erneut Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als stellvertretenden Vorsitzenden. Die Wahl für den Richterwahlausschuss erfolgt gemäß § 88 Absatz 1 Satz 1 des Berliner Richtergesetzes ge- heim. Für die übrigen Wahlen hat die AfD-Fraktion eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einver- nehmlich vereinbart, diese acht Wahlen in einem Wahl- gang durchzuführen. Sie erhalten für jedes Gremium einen Stimmzettel, also acht verschiedenfarbige Zettel, auf denen Sie für jeden Vorschlag „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen können. Sofern in einer Zeile kein Kreuz oder mehrere Kreuze gemacht wurden, gilt dies für den jeweiligen Wahlvorschlag als ungültige Stimme. Stimmzettel, die zusätzliche Bemerkungen enthalten, sind insgesamt un- gültig. Stifte werden in den Wahlkabinen bereitgestellt. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzu- stellen. Bitte räumen Sie die Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahl- kabinen ausgerichtet werden dürfen. Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen für die Auszählung unterbro- chen. Nun bitte ich die Beisitzerinnen und Beisitzer Ihre Plätze einzunehmen, um die Ausgabe der Stimmzettel vorzu- nehmen und deren Abgabe zu kontrollieren. Vielen Dank für die Vorbereitungen! Ich eröffne die Wahlen und bitte um Aufruf der Namen und Ausgabe der Stimmzettel. Dann frage ich, ob alle Kolleginnen und Kollegen zumin- dest schon einmal nach vorne gekommen sind, um ihr Wahlrecht in Anspruch zu nehmen. – Ich frage, ob die Mitglieder des Präsidiums entweder schon gewählt haben oder jetzt in den Wahlakt gehen. Sie können beide Seiten nutzen. – Dann frage ich, ob alle Mitglieder des Abge- ordnetenhauses die Gelegenheit zur Wahl hatten. – Hat- ten alle Beisitzerinnen und Beisitzer die Gelegenheit zur Wahl? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann scheinen jetzt alle Kolleginnen und Kollegen gewählt zu haben. Ich schließe den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, die Auszählung vorzunehmen. Ich unter- breche die Sitzung bis zum Vorliegen des Wahlergebnis- ses und denke, dafür sind 35 Minuten ausreichend. Dem- nach machen wir hier um 16.50 Uhr weiter. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die Sitzung dann miteinander fort, und ich lese die Ergebnisse der eben erfolgten Wahlen vor. Das ist zunächst die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin; das war die Druck- sache 19/0038. Da sind auf die Wahlvorschläge der AfD- Fraktion folgende Stimmen entfallen: als Mitglied Herr Harald Laatsch – gültige Stimmen: 127, 2 ungültige Stimmen, Ja: 18, Nein: 102, Enthaltungen: 7, nicht ge- wählt; und als stellvertretendes Mitglied Herr Gunnar Lindemann, – 127 gültige Stimmen und 2 ungültige Stimmen, 15-mal Ja, 111-mal Nein, 1 Enthaltung, nicht gewählt. Dann haben wir die Wahl eines Mitglieds und eines stell- vertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungs- schutz, das ist die Drucksache 19/0092; auf die Wahlvor- schläge der AfD-Fraktion sind folgende Stimmen entfal- len: als Mitglied Herr Abgeordneter Tommy Tabor – abgegebene Stimmen: 128 gültige und 1 ungültige. Ja- Stimmen: 18, 100 Nein-Stimmen, 10 Enthaltungen, nicht gewählt; als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Martin Trefzer – 128 gültige Stimmen und eine ungültige Stimme abgegeben, 18-mal Ja, 100-mal Nein, 10 Enthal- tungen, nicht gewählt. Als Punkt 6 der Tagesordnung hatten wir die Wahl des Richterwahlausschusses, Drucksache 19/0100; auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion sind folgende Stim- men entfallen: als Mitglied Herr Abgeordneter Marc Vallendar – 128 gültige und 1 ungültige Stimme abgege- ben, 19-mal Ja, 99-mal Nein, 10 Enthaltungen, nicht gewählt; als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Antonin Brousek – 128 gültige und eine ungültige Stim- men abgegeben, 19-mal Ja, 100-mal Nein und 9 Enthal- tungen, nicht gewählt. Wahl einer oder eines Abgeordneten zum Mitglied und einer oder eines Abgeordneten zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung; das ist die Drucksache 19/0039. Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion sind hier folgende Stimmen entfallen: als Mitglied Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker – 128 gültige und 1 ungültige Stimme abgegeben, 19-mal Ja, 98 Nein und 11 Enthaltungen, damit nicht gewählt; als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Dr. Hugh Bronson – 128 gültige und 1 ungültige Stimme abgegeben, 18-mal Ja, 101 Nein- Stimmen und 9 Enthaltungen, nicht gewählt. Dann haben wir die Wahl einer Person zum Mitglied und einer weiteren Person zum Ersatzmitglied des Kuratori- ums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts auf Drucksache 19/0041. Auf die Wahlvorschläge der (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1605 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 AfD-Fraktion entfielen hier folgende Stimmen: als Mit- glied Herr Abgeordneter Marc Vallendar – 127 gültige und 2 ungültige Stimmen abgegeben, 19-mal Ja, 94-mal Nein, 14 Enthaltungen, nicht gewählt; als Ersatzmitglied Herr Abgeordneter Thorsten Weiß – 127 gültige Stimmen und 2 ungültige Stimmen abgegeben, 19-mal Ja, 95 Nein- Stimmen und 13 Enthaltungen, nicht gewählt. Wahl einer Person zum Mitglied und einer weiteren Per- son zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts auf Drucksache 19/0042; hier sind auf die Wahl- vorschläge der AfD-Fraktion folgende Stimmen entfallen: als Mitglied Herr Abgeordneter Karsten Woldeit – 128 gültige und 1 ungültige Stimme wurden abgegeben, 19-mal Ja, 98-mal Nein und 11 Enthaltungen, nicht ge- wählt; als stellvertretendes Mitglied Frau Jeannette Au- richt – 128 gültige und 1 ungültige Stimme abgegeben, 19-mal Ja, 102 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen, nicht gewählt. Dann haben wir Punkt 10 der Tagesordnung, die Wahl eines Mitglieds des Beirates der Berliner Stadtwerke GmbH; das ist Drucksache 19/0204. Auf den Wahlvor- schlag der AfD-Fraktion entfielen hier folgende Stim- men: als Mitglied Frau Abgeordnete Jeannette Auricht – 128 gültige und 1 ungültige Stimme abgegeben, 18-mal Ja, 104 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Punkt 11 der Tagesordnung war die Wahl eines stellver- tretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusam- menhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln auf Drucksache 19/0279. Hier sind auf den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion folgende Stimmen entfallen: als stellvertretender Ausschussvorsitzender Herr Abgeordneter Antonin Brousek – 110 gültige und 19 ungültige Stimmen wurden abgegeben, 15 Ja- Stimmen, 86 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Ich rufe auf lfd. Nr. 12: Vierundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität vom 28. September 2022 Drucksache 19/0558 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0431 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Arti- kel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu ver- binden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Bera- tung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/0431 empfiehlt der Fachausschuss ein- stimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 19/0558 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Frak- tionen. Gegenstimmen und Enthaltungen kann es entspre- chend nicht geben. Damit ist die Gesetzesvorlage ange- nommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 13: Zweites Gesetz zur Änderung des Berliner Straßengesetzes – Vereinfachung des Erlaubnisverfahrens für die Einrichtung von Baustellen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 10. Oktober 2022 Drucksache 19/0571 zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0177 Zweite Lesung Dieser Vorgang soll nach Verständigung der Fraktionen vertagt werden. – Widerspruch höre ich nicht. Dann ver- fahren wir so. Tagesordnungspunkt 14 wurde bereits in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 15 behandelt. Tagesordnungs- punkt 15 war die Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Nummer 3.5. Ich rufe auf lfd. Nr. 16: Siebtes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Oktober 2022 Drucksache 19/0592 zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der AfD-Fraktion und der Fraktion der FDP Drucksache 19/0528 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht (Präsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1606 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag auf Drucksa- che 19/0528 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer den Gesetzesantrag also gemäß der Beschlussemp- fehlung auf Drucksache 19/0592 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es entsprechend nicht. Damit ist der Gesetzesantrag angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 17: Erstes Gesetz zur Änderung des Partizipationsgesetzes Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales vom 13. Oktober 2022 Drucksache 19/0600 zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0549 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Ich höre auch dazu keinen Widerspruch. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag auf Drucksa- che 19/0549 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Fraktion der FDP – die Annahme. Wer den Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0600 an- nehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Enthaltungen? – Ent- haltungen bei der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion. Damit ist der Gesetzesantrag angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 17 A: Gesetz zur Änderung des Berliner Richtergesetzes Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung vom 19. Oktober 2022 Drucksache 19/0604 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0404 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Wider- spruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorge- sehen. Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 19/0404 emp- fiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen – die Annahme. Wer die Geset- zesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung Drucksa- che 19/0604 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Ge- genstimmen? – Gegenstimmen sehe ich nicht. Enthaltun- gen? – Bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen ist da- mit die Gesetzesvorlage angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 18: Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Berlin und zur Änderung weiterer Gesetze Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0561 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsord- nung, Antidiskriminierung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 19: Sechstes Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0563 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist heute nicht mehr vorgesehen. Vorgeschlagen wird Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 20: Interkollegialer Austausch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung – Gesetz zur Änderung des Berliner Heilberufekammergesetzes Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0576 Erste Lesung (Präsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1607 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. Das Wort hat der Abgeordnete Simon.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Da- men und Herren! Die CDU bringt heute einen Gesetzes- änderungsantrag ins Berliner Abgeordnetenhaus ein. Das Gesetz, das wir gerne ändern, ergänzen würden, ist das Gesetz mit dem schönen Namen: Berliner Heilberufe- kammergesetz. Ergänzt werden soll ein Absatz, der den interkollegialen Austausch bei Verdacht auf Kindeswohl- gefährdung ausdrücklich ermöglicht. Kindeswohlgefähr- dung gilt es zu entdecken und – so möglich – für die Zukunft zu unterbinden. Diesen Auftrag erteilt uns rich- tigerweise schon unsere Berliner Verfassung. Dort heißt es in Artikel 13 Absatz 1, ich zitiere mit Erlaubnis des Jedes Kind hat ein Recht auf gewaltfreie Erzie- hung und auf den besonderen Schutz der Gemein- schaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeu- tung. Hintergrund unseres Vorschlags ist, dass es bei der Miss- handlung und beim Missbrauch von Kindern oft zur Stra- tegie der Täter gehört, durch gezieltes und häufiges Wechseln des jeweils Behandelnden Symptome von Misshandlungen bei den Opfern zu verschleiern. Wir meinen, es sollte eine Gegenstrategie der Gesellschaft geben. Wir sollten eine zusätzliche Möglichkeit schaffen, die Kinder zu schützen. Bei Missbrauchsfällen im familiären Umfeld sind die Eltern am häufigsten die Täter, tragisch, aber so ist es. Mehr als jeder zweite Täter ist entweder Vater, Mutter, Stief- oder Pflegevater beziehungsweise -mutter. Hinzu kommt, drei von vier Kindern, die durch ihre Erzie- hungsberechtigten misshandelt werden, so die Vereinten Nationen, sind zwischen zwei und vier Jahre alt. Sie besuchen also keine Schule und in Berlin in vielen Fällen auch keinen Kindergarten, wo ihr Leid entdeckt werden könnte. Umso wichtiger ist es bei anderen Berührungs- punkten mit unabhängigen Verantwortlichen außerhalb der Familie, dass für die Behandelnden, jedenfalls die, die im Berliner Heilberufekammergesetz genannt sind, eine weitere Möglichkeit zum Entdecken von Kindeswohlge- fährdung geschaffen wird. Wenn man sich zum Beispiel in die Lage einer Ärztin versetzt, bei der ein Kind mit blauen Flecken vorgestellt wird, das seit Kurzem wieder einnässt, steht die Ärztin mit der jetzigen Regelung, die wir in Berlin haben, vor einem Problem, denn es lässt sich nichts beweisen. Zu- rück bleibt ein komisches Bauchgefühl. Die Ärztin könn- te ihren Befund besser einordnen, wenn sie die Befugnis hätte, eventuelle Befunde von zuvor behandelnden Ärzten zu erfragen: Sind dort ebenfalls Verletzungen oder Auf- fälligkeiten beim Kind vorgekommen? – Diese wichtigen Informationen darf sie zurzeit nur mit dem Einverständnis der Eltern einholen. Oder sie darf die Information derzeit nur dann einholen, wenn eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für das Kind besteht, so unser Straf- gesetzbuch. Im Strafgesetzbuch ist es sanktioniert, wenn die Schweigepflicht durchbrochen wird. Wenn eine ge- genwärtige Gefahr besteht, dann drohen keine strafrecht- lichen Konsequenzen. Für die Ärztin dreht sich also alles um diese Frage, ob eine gegenwärtige Gefahr besteht. Kann sie die Frage sicher mit Ja beantworten, oder muss sie sie mit Nein beantworten? – Das ist die Frage, das ist das Problem, das sie haben wird. Und das würden wir mit der Gesetzesergänzung gerne lösen. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat im März, also vor wenigen Monaten, in zweiter Lesung das Gesetz, das dort Heilberufsgesetz genannt wird, ergänzt, und zwar hat er das einstimmig getan. Ich freue mich, wenn auch wir in Berlin in der Ausschussberatung dazu kommen, mit breiter Mehrheit eine Änderung des Berliner Heilberufe- kammergesetzes hin zu mehr Kinderschutz zu beschlie- ßen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Haußdörfer das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Verehrte Berliner! Die Forderung und der Antrag der CDU, die fehlende rechtliche Absicherung für einen interkollegia- len Austausch im Kinderschutz zu beheben, ist ein guter Antrag. Als vierfacher Familienvater steht das Kindes- wohl für mich persönlich an allerhöchster Stelle; selbst- verständlich sehen das fast alle Eltern ebenfalls so. Den- noch kommt es immer wieder zu traurigen Ereignissen auch auf staatlicher Ebene, aber eben auch im privaten Bereich. Aberwitzige Experimente wie das Kentler-Pro- jekt, Stichwort Odenwaldschule, Kinderläden, Original Play – um nur einige Beispiele zu nennen, wo der Senat eklatant versagt hat. Doch in dem beschriebenen Antrag geht es nicht nur um sexuellen Missbrauch, sondern auch um körperliche Un- versehrtheit insgesamt und psychische Gewalt gegen Kinder. Nach der vom BKA veröffentlichten Statistik ist die Zahl der jährlich getöteten und misshandelten Kinder konstant geblieben. Im Jahr 2020 sind 152 Kinder vor- sätzlich oder fahrlässig getötet worden, 115 davon waren jünger als sechs Jahre. Das ist beschämend, das ist be- stürzend und macht mich persönlich sehr traurig. Jährlich werden bundesweit über 4 000 Fälle von körper- licher Misshandlung erfasst. Die Dunkelziffer ist garan- tiert weitaus höher. Bei kaum einem Gewaltdelikt sind die Vertuschungsmöglichkeiten – Herr Simon hat es schon erwähnt – so groß wie bei der Kindesmisshand- lung. Ärzte sollen dringend in die Lage versetzt werden, sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung untereinan- der auszutauschen. Daten zum Schutz der Kinder müssen ausgetauscht werden dürfen. Datenschutz darf dem Gan- zen nicht im Wege stehen. Datenschutz ist wichtig und auch richtig, aber nicht um jeden Preis. Es kommt leider immer wieder vor, dass Gewalttaten gleich welcher Art und Weise gegen Kinder durch das sogenannte Doctor-Hopping verschleiert werden sollen; teilweise leider mit Erfolg. Daher sollten wir dem (Ellen Haußdörfer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1609 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Beispiel aus NRW folgen und Ärzte in die Lage verset- zen, bei Kindeswohlgefährdung über den Weg des inter- kollegialen Ärzteaustauschs Informationen weiterzugeben und sich im Dialog mit den jeweiligen Kollegen über Befunde auszutauschen, um Verdachtsfälle abzuklären. Lassen Sie uns gemeinsam der Gesetzesänderung Leben einhauchen! Wir freuen uns auf die Beratung im Aus- schuss und werden diesem Antrag auf jeden Fall bei- pflichten, also zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Auf- merksamkeit! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Burkert-Eulitz jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist zu begrüßen, dass wir uns mit dem Thema Kinder- schutz noch mal intensiv beschäftigen sollten, aber viel- leicht nicht, indem man einfach nur Gesetzestexte aus anderen Bundesländern abschreibt und die per Copy-and- paste hier in unser Land reinbringt, sondern: Wenn Sie sich NRW genau anschauen, gab es da eine längere De- batte miteinander, einen Diskurs, den wir hier in diesem Land überhaupt noch nicht geführt haben. NRW hatte, das wissen Sie auch, 2019 den Missbrauchs- skandal von Lügde hinter sich, der auch deutschlandweit Erschütterung hervorgebracht hat. Wenn Sie sich die Forderungen der Kinderärzte anschauen, sind das ganz andere als diejenigen, die Sie hier aufmachen. Im Positi- onspapier der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin geht es darum, dass es eine Sicherung von flächendeckenden Strukturen für den Kinderschutz im Gesundheitssystem geben soll. Dabei steht Berlin gut da mit den Kinderschutzambulanzen, dem Childhood-Haus und auch einem weit ausgebauten Kinderschutznetzwerk. Wenn ich mir die ganzen Forderungen von den berufli- chen Verbänden, die gerade auch zum Kinderschutz in der Gesundheit arbeiten, anschaue – das sind der Berufs- verband Kinderkrankenpflege Deutschland, der Berufs- verband der Kinder- und Jugendärzte, die Deutsche Ge- sellschaft für Kinderchirurgie, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, die Deutsche Gesell- schaft Pädiatrische Psychosomatik und so weiter und so fort, und auch die Rechtsmedizinerinnen und -mediziner –: Die fordern nicht die Öffnungsklausel aus NRW, son- dern sie wollen flächendeckende Beratungsangebote, Austausch mit Fachkräften, eine bessere Vernetzung mit den Jugendämtern, fachliche Standards, Kinderschutzfäl- le in interdisziplinären Vorgängen miteinander bespre- chen, Risikoabwägung. Das sind die Forderungen, die die Kinderärzte landesweit stellen. Sie wissen, dass wir hier in Berlin einen Mangel an Kinderärztinnen und -ärzten haben, sodass es fast unmöglich ist, einen neuen Kinder- arzt zu finden. Also: Wir werden Ihren Antrag, Ihren Gesetzentwurf selbstverständlich miteinander beraten. Wir haben das Bundeskinderschutzgesetz, nach dem Berufsgeheimnis- trägerinnen wie Ärzte und Psychotherapeutinnen in Kin- derschutzfällen selbstverständlich auch ihre Schweige- pflicht aufheben und entsprechende Informationen wei- tergeben können. Ob dem jetzt damit gedient ist, dass sie sich sozusagen mit Klarnamen auf irgendwelchen Inter- netforen miteinander austauschen, darüber müssen wir, glaube ich, mit den Fachkräften noch mal diskutieren; ob das wirklich der richtige Weg ist, den wir da gehen soll- ten. Deswegen werden wir das selbstverständlich im Ausschuss miteinander und sicherlich auch mit den Ge- sundheitsfachmenschen diskutieren. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die FDP hat der Kollege Fresdorf das Wort. – Entschuldigung! Erst Herr Simon mit seiner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Kollege! Norma- lerweise ist es doch so, wenn man einen Gesetzesentwurf einbringt, dass es vorher eine Debatte, einen gesellschaft- lichen Diskurs in der Stadt gibt, dass die Kinderärztinnen und -ärzte miteinander und mit uns sprechen, dass man die Leute beteiligt. Das ist der Vorwurf, den ich Ihnen mache. Diesen Beteiligungsprozess haben Sie nicht ge- macht. Den müssten wir eigentlich nachholen, damit die Fachleute, die Kinderärztinnen und -ärzte, die Therapeu- tinnen und Therapeuten, die Sie meinen, ihr Statement abgeben können, ob sie diese Gesetzesänderung brauchen oder nicht. Wenn Sie sich die – das hat schon Frau Haußdörfer ge- sagt – Plenarsitzung und die Ausschussbefassung in Nordrhein-Westfalen anschauen, waren gerade die Psy- chotherapeutenkammer, aber auch die Ärztekammer gegenüber diesem Gesetzesentwurf sehr kritisch. Deswe- gen können wir nicht einfach sagen, dass das ganz toll ist, sondern wir müssen mit den betroffenen Fachleuten in einen intensiven Austausch kommen. Den gab es noch nicht, sodass das erst einmal nachgeholt werden muss, damit man die ganze Sache intensiv bewerten kann. – Danke schön! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Jetzt hat der Kollege Fres- dorf für die FDP-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um erst mal das Rankingproblem mit Herrn Rogat auszuräumen: Berlin ist im Smart-City-Index der Bitkom im Jahr 2022 auf Platz 11. In Teilbereichen mag es schlechter gewesen sein, aber in vielen Teilbereichen auch besser. Es ist Oktober. Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Es wird früher dunkel. Es wird kälter. Die Bäume verlieren ihr Laub. Auf manche Dinge kann man sich verlassen. Verlass ist auch darauf, dass die FDP regelmäßig Anträge zum Thema Digitalisierung macht, die zwar gut gemeint, aber schlecht gemacht sind. [Vereinzelter Beifall bei der SPD –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da- men und Herren! Herr Lehmann! Auch, wenn Sie inzwi- schen hier im Hause sind und an Bord sind, müssen wir dennoch über viele schwache Performances Ihrer Regie- rungskoalition und des Senats reden, denn Berlin verkauft Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1615 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 sich bei der Digitalisierung weiterhin sehr stark unter Wert. Berlin hinkt hinterher, und das konsequent. Das gilt für Dienstleistungen, die gemäß Onlinezugangsgesetz digita- lisiert werden sollten. Hier wurden Fristen gerissen. Das gilt auch für die Einführung der E-Akte, die auf den 1. Januar 2025 verschoben werden musste, und ich bin mir nicht mal sicher, ob wir dieses Datum überhaupt halten werden. Das Thema Free Wifi wird zu einem neuen BER. Eigent- lich versprach die Regierende Bürgermeisterin Giffey, dass Ende dieses Jahres ein Regelbetrieb für freies WLAN an den Start gehen sollte. Versprochen gebro- chen! Im Ausschuss haben wir erfahren: Man ist jetzt gerade dabei, das Ganze zu vergeben. Bei der Versorgung mit 5G haben wir noch ganz große Lücken, und wir haben erst gestern im Ausschuss gehört, dass es bis 2030 dauern wird, bis wir die Gigabitstrategie in unserem Land umgesetzt haben. Und jetzt legen die Kollegen der FDP hier den Finger in die Wunde. Sie gehen hier in eine gute Richtung, indem Sie einen gesetz- lichen und einklagbaren Anspruch der Bürger auf Nut- zung digitaler Dienstleistungen der Berliner Verwaltung fordern. Mir ist schon klar, warum die Koalitionsfraktionen diesen Antrag ablehnen werden. Wir haben es von Herrn Leh- mann gehört: Sie haben Angst, dass früher oder später die Einklagbarkeit gar nicht durchgesetzt werden kann und wir überall Klagen zu erwarten haben. Nach den Vorstellungen der FDP soll der Zugang zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen unter anderem dadurch gewährleistet werden, dass es einen flächende- ckenden Zugang zum Internet gibt. Das finde ich gut. Das ist überfällig. Hier muss bei der Hardware nachgearbeitet werden, also bei der Versorgung mit Gigabitbreitband und mit 5G. Das ist ein nicht zu unterschätzender Faktor für den Wirtschaftsstandort Berlin, bei dem wir noch viel Nachholbedarf haben. Werte Kollegen der FDP! Ich finde es aber bedauerlich, dass Sie in Ihrem Antrag sehr vage bleiben und auch nicht den großen Sprung wagen. Sie zitieren das bayerische Digitalgesetz. Wenn Sie es in Ihrem Antrag zitieren, dann seien Sie doch so mutig und gehen den Schritt, den die Landtagskollegen in Bayern gegangen sind. Im Übrigen: Ihre Kollegen der FDP im bayerischen Landtag haben das Gesetz am Ende dahinge- hend kritisiert, dass es nur halbgare Lösungen gab. Sie scheinen sich hier allerdings damit zufriedenzugeben, dass wir das E-Government-Gesetz in Berlin nur ein Stück ausweiten oder konkretisieren. Es ist gut, dass aus unserem Parlament Druck kommt, aber der Senat und die Koalitionsfraktionen müssen stär- ker vorangehen. Da reicht noch lange nicht das, was wir wahrscheinlich zukünftig zu erwarten haben. Ich vermis- se generell Mut. Ich vermisse Ideen. Ich vermisse Strate- gien. Die CDU-Fraktion hat schon viele Punkte vorgeschlagen, was man anders machen kann. Warum können Banken Kunden darauf hinweisen, wenn die Karten ablaufen und diese neu verschicken? Warum schaffen wir das nicht als Stadt? Warum schafft der Senat es nicht, seine Bürger darüber zu informieren, wenn zum Beispiel der Personal- ausweis abgelaufen ist und verlängert werden muss? Berlin scheitert mit diesem Senat an Grundlagen, Umset- zung, Onlinezugangsgesetz, Einführung E-Akte, Versor- gung mit schnellem Internet. Werte Koalitionsfraktionen! Werter Senat! Wenn Sie mut- und visionslos sind oder auch einfach keine Lust haben, machen Sie den Weg frei für Menschen, die hier was reißen wollen. Die CDU will was reißen. Wir stehen bereit. Ich freue mich, dass wir diesen Antrag demnächst im Ausschuss diskutieren werden und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen hat der Kollege Ziller jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Sehr geehrte Berlinerinnen! Ich freue mich über die Gelegen- heit, zum Thema E-Government zu sprechen. Zum An- trag der FDP möchte ich allerdings nur kurz etwas sagen, denn ich glaube, der Antrag spricht für sich. Der Antrag fordert den Senat auf, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen dieser Stadt einen gesetzlichen Anspruch einzuräumen. Ich denke, das spricht für sich selbst. Entweder, die FDP bringt hier einen Gesetzesentwurf ein, oder sie überarbei- ten Ihren Antrag noch mal. Aber der Senat räumt keine Rechtsansprüche oder Gesetze ein. Die beschließen wir. Wir sind Gesetzgeber. (Christopher Förster) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1616 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Insofern glaube ich, dass Sie nicht besonders viel darüber nachgedacht haben. Zum Glück ist das bei uns Grünen anders. Mit dem Koalitionsvertrag haben wir dem Senat den Auftrag gegeben, eine Novelle des E-Government- Gesetzes im Jahr 2022 auf den Weg zu bringen. Leider liegt noch nichts vor, aber wir können die Debatte nutzen, der für Digitalisierung zuständigen Senatorin noch mal nahezulegen, intern nachzufragen, wo es denn hakt, so- dass wir den Gesetzentwurf demnächst kriegen. Es wäre doch schön, das noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Um ein wenig nachzuhelfen haben Bündnis 90/Die Grü- nen inzwischen Eckpunkte erarbeitet. Die liegen den Koalitionspartnerinnen vor. Ich will die Debatte nutzen, um fünf Punkte daraus kurz darzustellen und damit auch den Wettstreit um gute Gesetze und gute Ideen zu beför- dern. Als Erstes: Wir brauchen diskriminierungsfreie Automa- tisierungs- und Entscheidungssysteme. Denn manche Formulare kann auch der Computer prüfen. Unser Ziel für die Gesetzesüberarbeitung ist, dass die Verwaltung regelmäßig prüft, welche Vorgänge und Leistungen au- tomatisch erbracht werden können. Wir sind überzeugt, dass die Digitalisierung Verwaltung entlasten kann. Gleichzeitig wollen wir in dem Gesetz sicherstellen, dass dies nur durchdacht passiert und jede Automatisierung vorher eine Prüfung erhält, damit sie keine Diskriminie- rung befördert. Wir wissen alle, das kann bei Algorith- men relativ schnell passieren. Das Zweite, das Recht auf E-Mail an die Verwaltung: E-Mails ersetzen heute in fast allen Lebensbereichen den traditionellen Brief. Das muss auch für Behörden gelten. Wir wollen das Recht auf elektronische Kommunikation unmissverständlich im neuen Gesetz verankern. Das ergänzt das Recht aller Bürgerinnen, Leistungen vor Ort in Anspruch zu nehmen. Klar ist, die Digitalisierung meint eben vor und hinter dem Schreibtisch. Deswegen soll es keine Faxgeräte mehr geben, kein Abtippen. Eine moderne und digitale Verwaltung bedeutet, dass Service- leistungen verständlich und online für die Bürgerinnen und Bürger sind, aber auch für die Abläufe intern in der Verwaltung. Wir wollen die Medienfreiheit im neuen E-Government- Gesetz nach vorne stellen, und wir wollen die Mehrspra- chigkeit verankert, denn in einigen Bezirken leben mehr Berlinerinnen mit Migrationshintergrund als ohne. Daher denken wir unsere Vision einer digitalen Verwaltung nicht in einer, sondern in mehreren Sprachen. Wir schla- gen vor, im Gesetz mindestens die Zweisprachigkeit für Serviceleistungen zu verankern. Zu guter Letzt, weil die CDU hier durchaus einen Punkt hat: Alle unsere Vorhaben werden nur umgesetzt, wenn die politische und organisatorische Steuerung funktio- niert. Mit dem neuen Gesetz wollen und müssen wir den bisherigen IKT-Lenkungsrat durch eine handlungsfähige, ebenenübergreifende Gremienstruktur ersetzen. Wir schlagen dazu eine Verkleinerung nach Brandenburger Vorbild vor. Meine Frage an Sie: Was haben Sie für Vorschläge? Vielleicht können wir im Ausschuss darüber reden, wie wir da vorankommen. Vielleicht haben Sie auch Ideen, dann her damit. Die potenzielle Wahlwieder- holung darf in meinen Augen nicht Ausrede sein, die Novelle des E-Government-Gesetzes auf die lange Bank zu schieben. Mit der Senatsstudie mit Handlungsempfeh- lungen zur Fortentwicklung des Rechts der digitalen Verwaltung aus dem Mai 2021, ich glaube, da war Kolle- ge Geisel noch Digitalisierungssenator, liegt eine Ent- scheidungshilfe lange vor. Lassen Sie uns gemeinsam das nächste Kapitel E-Government in Berlin auf den Weg bringen. Den FDP-Antrag brauchen wir dafür aber nicht. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Vallendar jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es direkt zu sagen, wir werden diesen Antrag ablehnen, nicht, weil wir das inhaltliche Ziel nicht mittra- gen würden. Auch die AfD-Fraktion wünscht sich Fort- schritte bei der Digitalisierung der Verwaltung. Auch wir wünschen uns, dass die Bürger möglichst bald viele Be- hördendienste digital in Anspruch nehmen können. Aber, was Sie, werte Herren und Damen von der FDP-Fraktion, hier fordern, begründet einen Rechtsanspruch für Bürger gegenüber dem Land Berlin. Vom Land Berlin würden mit solchen Gesetzesnormen Leistungen erwartet, die es teils gar nicht liefern kann. Ich möchte das kurz erläutern. Erstens: Bei der Bereitstel- lung von Internetzugängen und Mobilfunk ist das Bun- desland Berlin letztlich auf Mitwirkung der Wirtschaft angewiesen, kann also das, was Sie fordern, nicht ab- schließend garantieren, sondern lediglich die Rahmenbe- dingungen für die Telekommunikationsbranche setzen, beziehungsweise verbessern. Zweitens: Das Bundesland Berlin kann die Verwaltungs- digitalisierung nicht ohne die Mitwirkung des Bundes oder anderer Bundesländer durchführen. Ja, Sie sprechen in Ihrer Begründung zum Antrag an, dass die elektroni- sche Akte bis 2025 zur Verfügung stehen solle, aber das allein reicht nicht, um alle Verwaltungsfachverfahren (Stefan Ziller) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1617 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 online zur Verfügung zu stellen. Interessant ist letztlich, ob bis 2025 alle IKT-Fachverfahrens soweit modernisiert sein werden, dass sie die Anforderungen des Onlinezu- gangsgesetzes sowie des Berliner E-Government- Gesetzes erfüllen. Die Entwicklung und Modernisierung der circa 600 ein- zelnen IKT-Fachverfahren erfolgt nach dem Einer-für- alle-Prinzip in Kooperation mit den anderen Bundeslän- dern. Das heißt, das Land Berlin hat nur bedingten Ein- fluss auf die Gesamtzeitplanung. Weiterhin gibt es einige grundlegende Hemmnisse, die sich aus der Bundesge- setzgebung ergeben. Werte Kollegen von der FDP! Sie sind doch im Bund mit an der Regierung. Vielleicht kön- nen Sie Ihre Kollegen dort daran erinnern, dass es immer noch etliche Einzelgesetze gibt, die papierschriftliche Unterschriften verlangen, teils sogar persönliche Vor- sprachen auf dem Amt. Das heißt letztlich, dass nach aktueller Gesetzeslage einige Fachverfahren gar nicht vollständig digitalisierbar sind. Solange solche gesetzgeberischen Hemmnisse bestehen, ist der Antrag, der uns hier heute zur Debatte vorliegt, schlicht nicht umsetzbar. Daher können wir ihm leider auch nicht zustimmen. – Vielen herzlichen Dank! Für die Fraktion Für Die Linke hat Kollege Schulze das
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Liebe Berliner! Dieser rot-grün-rote Senat von Berlin regiert Berlin im Blindflug und führt die Stadt in Zustände nahe- zu wie 2015. Sozialsenatorin Kipping, die gerade nicht anwesend ist, hat es selbst gesagt: Die Asylunterkünfte in Berlin sind zu 100 Prozent ausgebucht. Was macht man, wenn wir keinen Platz mehr haben? – Dann muss man entweder Platz schaffen, oder man kann keine Gäste mehr einladen. Allein die Zahlen der Asylbewerber haben sich vom letzten Jahr bis zu diesem Jahr nahezu verdoppelt. Berlin leistet sich dennoch Landesaufnahmeprogramme für Syrer, Iraker, Afghanen und wollte sogar von den grie- chischen Inseln Asylbewerber nach Berlin einfliegen. Diese Landesaufnahmeprogramme werden mit Millionen Euro Steuergeld von den Berliner Steuerzahlern finan- ziert, gerade in dieser Krise, wo die Menschen in Berlin nicht einmal mehr wissen, wie sie sich ihre Wohnung, ihre Heizkostenabrechnung oder ihr Essen leisten können. Wir sagen daher, dass diese Aufnahmeprogramme zu streichen sind, dass das Geld für die Berliner Bevölke- rung ausgegeben werden muss und vor allen Dingen auch: Die Berliner finden keinen Wohnraum, die Kita- und Schulplätze in Berlin reichen für die einheimische Bevölkerung bei Weitem nicht aus. Schaffen Sie erst einmal ausreichend Wohnraum, schaffen Sie ausreichend Kita- und Schulplätze! Dann kann man natürlich weiter darüber reden, ob man irgendwelchen Menschen aus anderen Ländern hilft. Hinzu kommt noch, was Frau Kipping schon im Aus- schuss gesagt hat: Im sicheren Polen sind hunderttausend Ukrainer in nicht winterfesten Quartieren untergebracht. Das heißt, Sie wissen schon, dass diese hunderttausend Menschen auch nach Berlin kommen können. Trotzdem haben Sie immer noch Ihre Landesaufnahmeprogramme, und Sie haben in diesem Jahr sogar die Zahlen der Pro- gramme erhöht. Darum, verehrte Kollegen, fordern wir Sie auf: Streichen Sie die Landesaufnahmeprogramme! Unterstützen Sie die Berliner Bevölkerung und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Herzlichen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion der SPD liegt keine Anmeldung vor. Für die Fraktion der CDU hat der Kolle- ge Wohlert nun das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen im Berliner Abgeordnetenhaus! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist, glaube ich, wieder so ein typischer asyl- politischer Antrag der AfD: Er besteht aus einem Satz, hat zwar eine Begründung, die auf den ersten Blick sach- lich wirkt, reiht aber eigentlich nur relativ wild Zitate und Fakten aneinander. Mit so einer Art der Auseinanderset- zung können wir die vielen Herausforderungen, die wir in der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern haben, nicht meistern. Da brauchen wir auch von Ihnen ganz konkrete Vorschläge. Da wird so salopp gesagt: Wir brauchen stattdessen mehr Geld für die Berliner Bevölkerung –, machen aber eigent- lich gar keinen konkreten Vorschlag. Dann fallen wieder so Formulierungen wie „mehr Gäste einladen“ – als wenn Flüchtlinge und Asylbewerber aktiv von jemandem ein- geladen werden müssten. Ich glaube, eine Sache muss man an der Stelle, unabhängig davon, wie man zum Thema Landesaufnahmeprogramme steht, sagen – da gibt es natürlich auch Dinge, die man kritisch sehen kann, das haben wir in der letzten Debatte schon ausgeführt, dass es mit Blick auf die Bundeseinheitlichkeit sicherlich nicht (Tobias Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1619 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 sinnvoll ist, wenn es noch einmal extra Landesaufnahme- programme gibt –: Den Eindruck zu erwecken, dass hun- derttausend Ukrainer in nicht winterfesten Quartieren in Polen mit wenigen Hundert aufzuwiegen sind, die aus Landesaufnahmeprogrammen zu uns kommen werden, das ist schon fast unverschämt und bringt uns in der flüchtlingspolitischen Debatte keinen Schritt voran. Was brauchen wir für eine bessere Unterbringung und Versorgung? – Wir haben es schon vorhin in der Debatte gesagt: Wir brauchen mehr Anstrengungen beim sozialen Wohnungsbau. Wir müssen auch unabhängig von Lan- desaufnahmeprogrammen noch einmal überlegen, wo wir weitere Unterkünfte schaffen. Wir müssen dafür sorgen, dass tatsächlich bleibeberechtigte Flüchtlinge hier gut untergebracht, gut versorgt werden. Ein Aspekt, der auch wichtig ist: Wir müssen natürlich auch Ausreisepflichtige konsequenter zurückführen. Ich glaube aber, das Thema Landesaufnahmeprogramme mit wenigen Hundert Men- schen ist jetzt nicht die dringendste Frage, die wir in dieser Stadt zu lösen haben. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Omar.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Für jedes komplexe Problem gibt es bekanntlich eine einfache Lösung. Oft ist diese einfache Lösung aber eine falsche Lösung, und so zeigt dieser populistische Antrag der AfD, dass diese Partei auf eine komplexe Sachlage keine richtigen Antworten liefern kann. Der Grund, wieso wir in diesem Jahr mehr Geflüchtete aufnehmen – in Europa, in Deutschland und in Berlin –, ist der Kriegsverbrecher Putin und der Angriffskrieg auf die souveräne Ukraine. Der russische Krieg in der Ukraine terrorisiert die Zivil- bevölkerung in der Ukraine, verwandelt Städte in Trüm- merhaufen, sorgt für die Energiekrise hier in Europa und weltweit für Nahrungsmittelkrisen. Putins Taktik ist, die europäischen Demokratien vor die Wahl zu stellen, ent- weder Kriegsverbrechen in Europa zu akzeptieren und mitzutragen oder zu ihren demokratischen Werten zu stehen und dafür wirtschaftliche Härten in Kauf zu neh- men. Die AfD wiederum setzt fort, was Putin begonnen hat. Putins Kriege in der Ukraine und zuvor in Syrien zwingen Millionen von Menschen zur Flucht. Diese Ge- flüchteten werden aus ihren Heimatländern vertrieben. Die AfD betreibt dann Hass und Hetze gegen die an- kommenden Geflüchteten, um unsere Gesellschaft zu spalten. Beide, sowohl Putin als auch die AfD, zielen auf unsere humanitären und demokratischen Werte ab. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD –
Darum geht es doch gar nicht!] In ihrem Antrag verliert die AfD aber kein Wort über den Kriegsverbrecher Putin, den Verursacher dieses Krieges. Ganz im Gegenteil! Nach wie vor reisen die Abgeordneten der AfD in den Kreml, in die besetzten Gebiete der Ukraine. Und auf Ihren Demos hier schwenken Menschen auch die russi- schen Flaggen. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf von der LINKEN: Pfui! –
Weil es um die Afghanen geht!] Inhaltlich kommt von der AfD nichts, absolut nichts. Wir sitzen in den Ausschüssen zusammen – von Ihnen kommt inhaltlich nichts, was zur Bewältigung der Krisen der Berlinerinnen und Berliner beiträgt. Diese Partei setzt auf die Spaltung unserer Gesellschaft. (Björn Wohlert) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1620 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Diese Partei setzt darauf, dass wir in den diversen Krisen versinken. Sie setzen darauf, dass wir in den diversen Krisen versin- ken, in der Hoffnung, dass Sie bei der nächsten Wahl ein paar Stimmen mehr holen, um ein paar Schwurbler mehr in die Parlamente zu schicken. Das ist der Kern der AfD. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der FDP –
Die Krisen haben Sie doch ausgelöst!] Wir setzen auf unsere Demokratie und auf den Zusam- menhalt in unserer Gesellschaft. Wir beschäftigen uns mit den sozialökologischen Herausforderungen unserer Zeit. Wir erarbeiten Lösungen im Senat, entlasten die Bürgerinnen und Bürger gezielt und schaf- fen Alternativen zum russischen Öl und Gas, damit wir uns aus Putins Abhängigkeit befreien. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Sie haben die Krisen mit Ihrer falschen Politik erst ausgelöst, ganz einfach! – Zuruf von Frank-Christian Hansel (AfD)] Eines sage ich Ihnen: Wir werden es schaffen, denn unse- re Demokratie ist stärker als der Terror autoritärer Staaten und als der Populismus dieser rechten Partei hier im Par- lament. Deswegen lehnen wir als Koalition diesen Antrag ab. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die FDP-Fraktion spricht nun Kollege
Vielen lieben Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr ver- ehrten Damen und Herren Kollegen! Zu fortgeschrittener Stunde noch ein wirklich ernstes und wichtiges Thema, aber lassen Sie mich voranstellen: Wir debattieren aktu- ell, im Sportausschuss und heute auch im Plenum, ob wir im Jahr 2022 im angeblich sichersten, besten und reichs- ten Deutschland aller Zeiten unsere Schwimmbäder of- fenhalten müssen. Der Ursprung dieser Thematik liegt mitnichten bei Ihrem Dauersündenbock Putin und dem Krieg in der Ukraine; der Ursprung dieser Debatte liegt schlicht und ergreifend darin, dass wir über Jahre eine total verfehlte Energiepoli- tik zu verantworten haben. Wissen Sie, als ich zu Beginn der Legislatur zum Innen- ressort den Fachbereich Sport mit übernommen habe, habe ich – das ist, glaube ich, nachvollziehbar, das wird der eine oder andere Kollege auch machen – Verbindung aufgenommen zu sämtlichen Verbänden; dem Lan- dessportbund, dem Berliner Fußball-Verband und Ähnli- chen und natürlich auch zum Berliner Schwimm- Verband. Damals war der Krieg in der Ukraine noch in weiter Ferne, aber ich wollte wissen: Wo können wir helfen? Wo drückt euch der Schuh? Wo kann die Politik konkret helfen? Der Austausch mit dem Landesschwimm-Verband war hochemotional. Man berichtete von der besonderen Her- ausforderung in der Coronazeit, man berichtete von den Sorgen und Nöten der Schwimmvereine, von zahlreichen Mitgliedsverlusten, die man hatte; aber was noch viel schlimmer ist: Man berichtete von den Schwimmfähig- keitsverlusten unserer Kinder. Nahezu 40 Prozent aller zehnjährigen Kinder in Berlin können nicht oder nicht ausreichend schwimmen – 40 Prozent. Was hat das im schlimmsten Fall zur Folge? – Eine Schlagzeile, die wir im Sommer lesen: Badeunfall, Kind ist ertrunken. – Das darf so nicht passieren. Es geht nicht nur um die Vereine, es geht auch um den Schulsport. Dort werden Grundlagen für die Schwimmfä- higkeit gelegt. Wir hatten – ich habe es kurz angespro- chen – in der vergangenen Sitzung des Sportausschusses genau zu diesen Thematiken eine Anhörung. Wir haben einen Antrag zu Energiekrise und Sport im allgemeinen gestellt, die Koalitionsfraktionen einen mit Schwerpunkt auf die Berliner Bäder-Betriebe. Wenn ich mir überlege, was dort für Maßnahmen diskutiert wurden – gut, Saunen wurden schon geschlossen, es wurde beraten, dass die Duschen geschlossen werden müssen. Zum Glück hatten wir eine gute Stimme der Vernunft: den Präsidenten des Landessportbunds, Herrn Härtel, der vielen dieser Vor- schläge einfach eine Absage erteilt hat. Man kann Maßnahmen erwirken. Wir haben uns in unse- rem Antrag einem Forderungskatalog von sachkundigen Leuten angeschlossen. Ich empfehle der Politik immer wieder, in die Verbände reinzugehen, um dementspre- chend aus der Basis heraus, aus dem Alltag heraus zu erfahren, wo der Schuh wirklich drückt. Wir haben Forderungen aufgenommen der Deutschen Schwimmjugend, wir haben Forderungen aufgenommen der Bäderallianz Deutschland, und – ganz wichtig – wir haben Forderungen aufgenommen vom Deutschen Olym- pischen Sportbund. Die Staatsekretärin für Sport, Frau Böcker-Giannini, hatte etwas ausweichend gesagt, sie wolle nicht, dass Schwimmbäder geschlossen werden, konnte es aber nicht ausschließen. Ich bin Frau Senatorin Spranger dankbar, dass sie unmittelbar – ich glaube, in der Folgewoche am Montag – gesagt hat, dass es ihr politischer Wille ist, Schwimmbäder offen zu lassen. Wir haben zwei Jahre lang ein massives Problem durch die Coronakrise gehabt. Wir dürfen diese Krise nicht weiter fortsetzen, indem wir vergangene Fehler weiter fortsetzen. Das darf nicht sein. Frau Senatorin Spranger! Ich hoffe auf Ihren politischen Willen. Sie sind, was solche Dinge angeht, in der Regel sehr verlässlich. Das schätze ich an Ihnen. Bitte sorgen Sie in Ihrem Haus, in Ihrer Hausleitung dafür, dass nicht wieder solche Fehler begangen werden und dass unsere Mädchen und Jungen, unsere Kinder nicht 40 Prozent an Schwimmfähigkeit verlieren, sondern dass wir uns den 100 Prozent mal wieder annähern können. – Herzlichen Dank! Für die SPD-Fraktion spricht nun Kollege Liebe.
Schmerzlich, nicht?] – Genau! – Wir haben tatsächlich alles, was eine mögli- che Bäderschließung angeht, im letzten Sportausschuss vernünftig miteinander besprochen, und wir haben die Zusicherung von Herrn Dr. Kleinsorg als Vorsitzendem der Berliner Bäder-Betriebe und auch von der zuständi- gen Staatssekretärin, Frau Böcker-Giannini, dass die Bäder offen bleiben. Es ist auch wichtig, dass die Bäder offen bleiben. Deshalb ist es gut, dass wir darüber ge- sprochen haben, denn wir haben nach der Coronakrise schon viel zu viele Kinder und Jugendliche gehabt, die das Schwimmen nicht erlernen konnten. Deshalb müssen wir alles daransetzen, dass diese wirklich lebenswichtige Voraussetzung für die zukünftigen Generationen wieder erlernt werden kann. Lassen Sie mich vielleicht noch einmal ganz kurz daran erinnern – dafür mag es dann auch gut sein, dass wir noch mal darüber gesprochen haben –, dass wir in der letzten Legislaturperiode, und zwar alle gemeinsam, von den Linken, über die Grünen, die SPD, die CDU bis zur FDP, einen wirklich guten Antrag dazu ins Rennen gebracht haben. Darin ging es nämlich darum, die Schwimmfähig- keit der Kinder und Jugendlichen zu erhöhen. Wir haben gemeinsam zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die übrigens auch heute, weil der Antrag so gut war, noch ihre Gültigkeit haben. Das heißt: Diesen Antrag einfach weiter befolgen, alle Maßnahmen, die damals dort festge- schrieben worden sind, weiter umsetzen, und dann ist es um die Schwimmfähigkeit unserer Kinder gut bestellt. (Dirk Liebe) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1623 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Das ist besonders wichtig. Deshalb setzen wir uns auch weiter im Sportausschuss dafür ein. Der Antrag hier heute war eher ein Schaufensterantrag und völlig überflüssig. – Herzlichen Dank! Der Kollege Liebe hat es bereits angekündigt, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt keine Anmeldung vor. – Für die Fraktion der FDP hat der Kollege Förster das Wort.
Tärä! Karneval!] Das war der erste Punkt. – Der zweite Punkt ist: Wissen Sie, in dieser Stadt funktioniert so ziemlich gar nichts. Sie kriegen keinen Wohnungsbau hin, auf den Gehwegen stehen die E-Roller. – Herr Schneider, rufen Sie nicht immer dazwischen, denken Sie an Ihre Gesundheit! Ich sage Ihnen das seit ein paar Jahren. Ganz ruhig, bleiben Sie entspannt! Die Herbstferien kommen auch für Sie. Dann können Sie sich wieder zwei Wochen ausruhen. Ich sage es ganz deutlich: Es funktioniert nichts in dieser Stadt. Ich wiederhole mich natürlich gerne noch mal: Wir haben keinen Wohnungsbau, wir haben immer noch die E-Roller auf den Wegen, die Klimakleber, diese kriminel- le Vereinigung geht durch die Stadt und legt die Stadt lahm, es passiert fast gar nichts, um hier den Verkehr flüssig zu halten. Ich weiß, dass das bei Grünen und Lin- ken auf Sympathie stößt. – Ich weiß, Sie rufen dazwischen. – Aber es funktioniert ja nichts in dieser Stadt, und das sind die großen Themen. Jetzt haben wir mal ein kleines Thema: Es geht darum, die Inklusion zu leben, dass ein Mensch, der eine Um- weltkarte in Papierform oder in Scheckkartenform hat, die er an seine Frau, an Freunde, an Nachbarn geben möchte, das auch digital machen kann. Das wollen Sie nicht, das können Sie nicht, weil es so neumodisch ist. Da kommen Sie gleich wieder mit dem FDP-Bundesver- kehrsminister, der sich am besten morgen früh um 8.30 Uhr darum kümmert, und wenn er es nicht gleich bis 9 Uhr gelöst hat, dann wieder schuld ist. Wissen Sie, Sie regieren hier in Berlin. Sie haben keine Wahlen hinbekommen. Sie kriegen so vieles nicht hin. Sie kriegen nicht mal ein einfaches Projekt, eine digitale Übertragung einer Umweltkarte, hin. Und da wollen Sie ernsthaft noch mal sagen, Sie wollen diese Stadt regieren, und Sie wollen sie in die Zukunft führen, wie Sie es uns vorhin groß und vollmundig erklärt haben. – Herr Schneider! Wissen Sie, wenn Sie von der SPD-Fraktion immer dazwischenrufen: Wer schreit, hat Unrecht! – Das trifft es in diesem Fall ganz besonders. Deswegen bitte, auch von der Unionsfraktion, dieser Antrag muss so schnell wie möglich im Mobilitätsaus- schuss beraten und beschlossen werden, damit wir ihn wieder hier reinkriegen und in der Schlussabstimmung Ross und Reiter nennen können, wer dafür und wer dage- gen ist. Das ist das Wesen von Politik, klar und deutlich zu ma- chen, ich blicke auch auf den Wahltermin, was wir wol- len und können und was Sie nicht möchten und nicht können. – Vielen Dank! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Kaas Elias das Wort.
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Liebe Berliner! Wenn der FDP nichts mehr einfällt zum Thema ÖPNV, dann fällt ihr ein, dass man vielleicht die Fahrkar- ten digitalisieren kann, weil die FDP gerne digitalisiert und das offenbar ein Lieblingsthema der FDP zu sein scheint. Die Frage ist natürlich auch erst einmal, die wir uns stel- len müssen: Wie viele Menschen nutzen überhaupt ein Ticket in einer App, was man derzeit buchen kann und was derzeit nicht übertragbar ist? – Das ist ein minimaler Prozentsatz. Die meisten Menschen – Frau Jarasch wird das bestätigen können – nutzen Abokarten oder Papier- karten zum Kaufen. Dann haben Sie selber gesagt, Herr Reifschneider, Sie wollen die Anzahl der Personen, auf die das Ticket per App übertragen werden kann, begrenzen. Das heißt, Sie erklären uns hier selber, warum Ihr Antrag überflüssig ist. Wenn Sie sagen, nur eine bestimmte Anzahl an Personen, da brauchen Sie nicht zu lachen, darf dieses Ticket nut- zen, dann ist es gar nicht mehr übertragbar. So sieht ein übertragbares Ticket aus. Damit kann ich fahren, und wenn ich hier bin, kann ich es Frau Jarasch oder Herrn Reifschneider geben. Dann können sie weiterfahren, und dann geben sie mir das zurück, und dann fahre ich weiter. Bei diesem Ticket ist es ausgeschlossen, dass diese Ti- ckets missbraucht werden, denn nur wer diese Fahrkarte hat, kann sie nutzen. Gibt es auch in Papierform. Für die, die kein Abo haben, kann man es auch monatlich kaufen. Darum: Ihr Antrag ist ein Schaufensterantrag. Wir sehen keinen Grund, diesem zuzustimmen, zumal selbst der FDP-Verkehrsminister Wissing gesagt hat: Das 49-Euro- Ticket soll nicht übertragbar sein. Es soll ein persönliches Ticket sein. Das kann man dann auch nicht mehr in einer App über- tragen, und dann werden diese Tickets, die derzeit etwa 60 Euro kosten, im Abo natürlich überflüssig, weil es dann ein 49-Euro-Ticket gibt. Ich denke, da sollten Sie (Alexander Kaas Elias) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1627 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 sich besser absprechen. Am besten ziehen Sie Ihren An- trag zurück, denn er ist überflüssig bis zum geht nicht mehr. Schönen Abend noch! Für die Fraktion Die Linke spricht nun der Kollege Ron- neburg laut meinen Unterlagen. – Dann ist das angemel- det. Das wollte ich gerade klären. – Bitte schön, Herr Schulze!
Der Kollege Ronneburg musste die Sitzung verlassen. Deswegen kann ich ihn hier vertreten, Frau Präsidentin! – Ein bisschen hat man manchmal den Eindruck, es ist wie: Bürger fragen – Politiker antworten, wenn die FDP hier Anträge stellt. Sie sagen, mit gesundem Menschenverstand müsste es doch möglich sein, und haben selber offenbar gar keine eigene Vorstellung, wie das umgesetzt werden könnte, dass man digitale Tickets, Handytickets auf andere Nut- zerinnen und Nutzer überträgt. Ich habe das mal ein biss- chen recherchiert. Es gibt in Deutschland kein einziges Handyticket in Verkehrsverbünden, das man übertragen kann, und auch die Bahn hat keine übertragbaren Handy- tickets. Natürlich gibt es die Möglichkeit grundsätzlich. Wir haben das, das wurde erwähnt, im Sport oder im Veranstaltungsbereich. Der Unterschied ist aber, dass die Tickets entwertet sind, wenn man sie einmal gescannt hat, und das ist natürlich trivial. Das ist auch technisch trivial. Sie haben aber recht, wo das Problem liegt. Das Problem liegt darin, dass wir natürlich hier weniger Leistung für dasselbe Geld haben. Also wenn jemand in der App das Ticket kauft, bekommt er weniger Leistung als jemand, der eine Chip- karte in seinem Portemonnaie mit sich führt. Das ist na- türlich in der Tat kein schöner Zustand. Sie haben auch recht, wir müssen darauf achten, dass wir in Zukunft natürlich die Handynutzungen vorantreiben. Als wir ukrainische Geflüchtete hier begrüßt haben, woll- ten sie sofort ihre Chipkarte in ihr Handy übertragen und haben gesagt: Wie, das geht nicht? Geht nur Chipkarte oder Handy? Aber warum kann ich das nicht übertra- gen? – Insofern ist das Ansinnen vollkommen berechtigt zu sagen, wir müssen dafür eine Lösung finden. Man muss aber auch sagen: Missbrauch auszuschließen, tech- nische Lösungen zu schaffen, ist nicht trivial, ist auch datenschutzrechtlich übrigens nicht trivial, denn natürlich müssen diese Karten gescannt werden und dann entspre- chend über Server laufen und gegengecheckt werden, ob sie an anderer Stelle irgendwo im System eingeloggt sind oder nicht. Ich denke, die Verkehrssenatorin wird sich dieses Themas annehmen. Auch die BVG hat sich dieses Themas bereits angenommen. Es ist adressiert. Es werden Lösungen erarbeitet, aber es ist natürlich ein System, das dann auch über die Zahlungsdienstleister laufen muss bzw. die Anbieter der Apps, die bundesweit ähnlich sind. Die BVG baut auf einem bestimmten System auf, das bundesweit auch genutzt wird. Insofern muss dieser Dienstleister diese Möglichkeit auch anbieten, und ich denke, das ist möglich. – Danke schön! Gestatten Sie eine Zwischenfrage? – Ich wollte Ihren Redefluss nicht unterbrechen.
Eine Zwischenfrage von Herrn Jotzo? – Natürlich! Bür- ger fragen – Politiker antworten. Herr Jotzo, bitte schön!
Genau! Der Witz an der Sache ist natürlich, und deswe- gen hat es auch kein anderer Verkehrsverbund in Deutschland bisher gemacht, dass die Kontrolleure ver- netzte Systeme brauchen, die sozusagen jederzeit einlog- gen können, wenn jemand sein Handyticket vorzeigt und sofort an anderer Stelle auch mitbekommen, wenn je- mand anderes dasselbe Ticket nutzt. So etwas haben wir bisher nicht, und das ist auch datenschutzrechtlich nicht ganz trivial. Insofern können Sie mal bei den anderen Bundesländern und Landkreisen nachfragen, wie das so ist. Wir sollten daran arbeiten, aber sich hier einfach hinzustellen und zu sagen: Der gesunde Menschenver- stand sagt mir, das müsste doch möglich sein, das ist, ehrlich gesagt, für Politik ein bisschen unterkomplex. – Danke schön! (Gunnar Lindemann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1628 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Mobilität. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 41 war die Priorität der Fraktion der FDP unter der Nummer 3.3. Tagesordnungspunkt 42 war Priorität der Fraktion der CDU unter der Nummer 3.6. Tagesordnungspunkt 43 steht auf der Konsensliste. Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unse- rer heutigen Tagesordnung. Für die erste und zweite Lesung des Nachtragshaushaltes sind zwei Sondersitzun- gen am 10. und 14. November 2022 vorgesehen. Die nächste Plenarsitzung findet daher am Donnerstag, dem 10. November 2022 um 10 Uhr statt. Ich wünsche Ihnen einen guten Heimweg und schöne Herbstferien. Die Sit- zung ist geschlossen. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1629 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Anlage 1 Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Lfd. Nr. 22: IT-Sicherheitsbericht auch weiterhin dem Abgeordnetenhaus vorlegen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz vom 7. September 2022 Drucksache 19/0500 zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0372 einstimmig – mit allen Fraktionen – für erledigt erklärt Lfd. Nr. 23: Verfahrensverzeichnis für automatisierte Entscheidungsprozesse in der Verwaltung Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz vom 21. September 2022 Drucksache 19/0534 zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0406 mehrheitlich – gegen CDU und FDP – abgelehnt Lfd. Nr. 24: Berlin und Brandenburg: Gemeinsam denken – gemeinsam handeln Beschlussempfehlung des Ausschusses für Engagement, Bundesangelegenheiten und Medien vom 5. Oktober 2022 Drucksache 19/0568 zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0103 mehrheitlich – gegen CDU bei Enthaltung FDP – abge- lehnt Lfd. Nr. 25: Aufgabe eines Jugendspielfelds und einer Einfeldsporthalle zugunsten der Errichtung eines schulischen Erweiterungsbaues am Standort Alt- Blankenburg 26, 13129 Berlin, gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 7. Oktober 2022 Drucksache 19/0575 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0461 einstimmig – bei Enthaltung CDU, AfD und FDP – ange- nommen Lfd. Nr. 27: Nr. 10/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Oktober 2022 Drucksache 19/0593 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 28: Nr. 17/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Oktober 2022 Drucksache 19/0594 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 29: Nr. 18/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Oktober 2022 Drucksache 19/0595 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1630 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Lfd. Nr. 30: Bürgerwillen umsetzen – 17. Bauabschnitt der A 100 zügig planen und bauen lassen! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0421 vertagt Lfd. Nr. 32: Den Schulversuch „Deutsch-ukrainische Begegnungsschulen“ ausweiten Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0577 an BildJugFam Lfd. Nr. 34: Rettung der Krisenhäuser – Evaluation der Krisenhäuser (nach § 67 SGB XII) mit dem Ziel der langfristigen Sicherung der Einrichtungsform Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0579 an Haupt Lfd. Nr. 38: Umgehender Inflationsausgleich für Berliner Krankenhäuser Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0583 an GesPflegGleich Lfd. Nr. 43: Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2021 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0559 an Haupt Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1631 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 Anlage 2 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses Zu lfd. Nr. 25: Aufgabe eines Jugendspielfelds und einer Einfeldsporthalle zugunsten der Errichtung eines schulischen Erweiterungsbaues am Standort Alt- Blankenburg 26, 13129 Berlin, gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 7. Oktober 2022 Drucksache 19/0575 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0461 Der Aufgabe eines Jugendspielfelds und einer Einfeld- sporthalle zugunsten der Errichtung eines schulischen Erweiterungsbaues am Standort Alt-Blankenburg 26, 13129 Berlin gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz wird zugestimmt. Zu lfd. Nr. 26: Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2021 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung und für die Bezirke Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Oktober 2022 Drucksache 19/0591 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0508 Das Abgeordnetenhaus genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin nachträglich die vom Senat und von den Bezirksämtern zugelassenen, in der vorgelegten Übersicht – Anlage 1 zur Drucksache 19/0508 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen. Zu lfd. Nr. 27: Nr. 10/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Oktober 2022 Drucksache 19/0593 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Dem Ankauf des Grundstücks Dolomitenstr. 85, Flur 163, Flurstücke 465 und 466, Gemarkung Pankow in Berlin-Pankow zu den im Kaufvertrag vom 14. Juni 2022 zur UR-Nr. P 347/2022 und der Ergänzungsurkunde vom 30. August 2022 zur Ur-Nr. P 477/2022 des Notars Rüdi- ger Probst in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zu- gestimmt. Zu lfd. Nr. 28: Nr. 17/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Oktober 2022 Drucksache 19/0594 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Der Bestellung eines Erbbaurechts am Grundstück Fal- kenberger Chaussee 74 in Berlin-Lichtenberg (Flurstück 598) zu den im Erbbaurechtsvertrag vom 20. Juli 2022 zur UVZ-Nr. 756/2022 LF des Notars Jan Lindner-Figura in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt. Zu lfd. Nr. 29: Nr. 18/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Oktober 2022 Drucksache 19/0595 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Der Bestellung eines Erbbaurechts an dem 723 m² großen Grundstück Robert-Uhrig-Straße 15a (ehem. neben 17) in Berlin-Lichtenberg zugunsten der GENIUS Wohnbau eG zu den im Erbbaurechtsvertrag vom 20. Juni 2022 von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt. Zu lfd. Nr. 33: Berlin feiert 35 Jahre Friedliche Revolution und Mauerfall Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke und der Fraktion der FDP Drucksache 19/0578 Der Senat wird aufgefordert, das 35. Jubiläum der Fried- lichen Revolution im Jahr 2024 vorzubereiten. Analog zu den Jubiläen 2009, 2014 und 2019 soll die Konzeption Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1632 Plenarprotokoll 19/18 20. Oktober 2022 dezentral angelegte Ausstellungen, Vermittlungsangebote und Programme für ein breites Publikum an historisch entscheidenden und hochfrequentierten Orten in Berlin sowie eine zentrale Veranstaltung am 9. November bein- halten. Wichtige Orte wie etwa der Campus für Demokra- tie in der ehemaligen Stasi-Zentrale, der Alexanderplatz, der Schlossplatz oder die Gethsemanekirche sind einzu- beziehen. Einzelne Elemente selbst sollten über die Feier- lichkeiten hinaus nutz- und erfahrbar sein. Vor dem Hintergrund von Russlands verbrecherischem Krieg gegen die Ukraine sollen darüber hinaus die Revo- lutionen im sowjetischen Machtbereich und der Zerfall des Imperiums sowie deren Nachwirkungen bis in die Gegenwart eine besondere Berücksichtigung erfahren. In die Konzeption sollen die maßgeblichen Berliner Institu- tionen eingebunden werden, die sich mit der SED- Diktatur und deren Ende auseinandersetzen und die histo- rischen Ereignisse vermitteln – insbesondere der Berliner Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, die Stif- tung Berliner Mauer, die Robert-Havemann-Gesellschaft und Kulturprojekte Berlin. Zudem sind internationale Partner, insbesondere aus Osteuropa, auch im Rahmen von wissenschaftlichem Austausch, zu integrieren. Eine Einbindung von Einrichtungen und Akteuren des Bundes und der Bezirke ist anzustreben. Ein erster Zwischenbericht soll dem Abgeordnetenhaus im Dezember 2022 vorgelegt werden.