Vollständige Mitschrift der Sitzung 21, 2022-11-17.
Sprach am meisten: Torsten Schneider (8% Wörter). Redner: 47, Wortmeldungen: 134.
Da klatscht keiner! Gucken Sie mal rüber!] – Ja, die warten noch auf den Schlusspunkt! Der Schlusspunkt zum Thema Sicherheit sieht nämlich folgendermaßen aus: Es ist doch ganz klar, dass wir in Berlin dafür sorgen müssen, dass an jedem Ort dieser Stadt nicht das Recht des Stärkeren gilt, sondern die Stärke des Rechts. – Wenn Sie sagen, dass das eine Selbstverständlichkeit ist, kann ich genauso entgegnen, dass die Demokratie doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist. Sie ist es aber nicht. Sie ist es leider nicht, weil wir Men- schen haben, die der Demokratie, der Sicherheit, der Arbeit für Recht und Ordnung in unse- rer Stadt entgegenwirken. Und da müssen wir als diejenigen, die politische Verant- wortung tragen, ganz klar Flagge zeigen und auch ganz klar sagen: Wir unterstützen diejenigen, die sich für eine demokratische Gesellschaft, für ein freies Land, gegen Hass und Hetze, gegen jede Form von Gewalt einsetzen. Das ist eben nicht einfach gegeben. Das muss jeden Tag neu erkämpft werden. Dafür muss investiert werden. Dafür braucht es Rückendeckung für die, die das vor Ort machen, und genau das tun wir. Und eines ist ja auch klar, das möchte ich als letzten Punkt hier bringen: Das ist das Thema der funktionieren- den Stadt. Und ja, es ist eine große Aufgabe, das anzugehen, nicht nur, was das Thema Wahlen betrifft; ich habe das schon deutlich gemacht. Es ist die Aufgabe, dass wir es besser machen, dass wir dafür sorgen, dass es funktioniert. Aber es ist genauso die Frage, wie wir es in allen anderen Be- reichen der öffentlichen Verwaltung, unserer Dienstleis- tungen, unseres Services machen und wie wir die Verwal- tung, unseren Landesdienst modernisieren. Es sind kon- krete Schritte passiert in den ersten elf Monaten. Wir haben einen Chief Digital Officer eingesetzt, wir haben gesagt, wir machen eine Digitalstrategie für die Digitali- sierung des öffentlichen Dienstes, für die Smart City Berlin. Das wird auch gemacht. Es werden die Verwal- tungsprozesse gebündelt, sie werden effizienter gemacht. Wir werden in die digitale, dienstleistungsorientierte Verwaltung investieren; wir machen das schon, wir in- vestieren. Es gibt einen zentralen Grundsatz dabei: Ma- chen, was den Menschen nutzt, was den Zugang erleich- tert und den Service verbessert. Diese Digitalisierung findet nur dann Akzeptanz, wenn es leicht ist und wir auch die berücksichtigen, die heute noch nicht den Zugang zur digitalen Welt und noch nicht diese Möglichkeiten haben. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir die analogen Angebote, die Beratungen, die (Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1703 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Unterstützung im Gespräch genauso stärken wie unsere Digitalisierungsprojekte. Bevor es wieder heißt: Da pas- siert ja nichts Konkretes! –, nenne ich Ihnen konkrete Zahlen. Wir arbeiten im Moment an 230 Digitalisie- rungsprojekten. Wir haben 236 Onlinedienstleistungen, die bereits im Serviceportal für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Das sind Angebote – über die Anmeldung, über den Kinderzuschlag, zur Frage des digitalen Elterngeldes; viele, viele Punkte. Wir haben einen klaren Fahrplan. Wir konzentrieren uns auf die Topseller. Wir wollen Anfang des Jahres die An-, die Um- und die Abmeldung digital möglich machen. Das sind eine halbe Million Fälle im Jahr. Wir verhandeln mit dem Bund darüber, ob die 350 000 Personalausweise und die 250 000 Reisepäs- se, die wir haben, ohne zusätzlichen Termin zu den Men- schen nach Hause geschickt werden können. Genau das Gleiche gilt für die Vereinfachung von Beglaubigungen von Zeugnissen, von Urkunden, die wir künftig digital anbieten. Wir haben den elektronischen WBS in der Vor- bereitung. Wir werden die digitale Bauakte umsetzen. Das sind Dinge, die konkret funktionieren. Wir haben die digitalen Mietzuschüsse, die seit April beantragt werden können. Seit April können Mietzu- schüsse digital beantragt werden. 20 000 Anträge bear- beiten wir, da sind wir dabei. Es gab die digitalen An- meldeverfahren für die Menschen aus der Ukraine, und das hat geholfen, um Dinge abzuwickeln. Auch das Wohngeld wird mit einem digitalen Prozess laufen. Der Punkt Bürgerämter kommt in Ihren Reden heute garantiert vor. Ich will noch mal klarmachen: Wir sind bei den Bürger- ämtern im Moment bei insgesamt 170 000 Terminbu- chungen im Monat. Das sind im Jahr 2 Millionen Ter- minbuchungen. Damit liegen wir aktuell über dem Niveau des Vor- Coronawertes von 2019. Wir arbeiten am 14-Tage-Ziel. Bei den vereinbarten Terminen haben wir bei der Hälfte der Termine das 14-Tage-Ziel erreicht. Wir arbeiten wei- ter daran. Man muss wissen, dass etwa 60 Prozent der Bevölkerung überhaupt nur einen Termin in 14 Tagen wollen. Es gibt auch welche, denen ein bisschen früher einfällt, dass sie vielleicht einen Ausweis haben, der in drei Monaten abläuft. Aber das ist egal, denn es geht darum, dass der Anspruch ist, das 14-Tage-Ziel zu erreichen. Daran werden wir arbeiten. Wir haben mit einer Terminrate von über 2 Millionen im Jahr schon einen großen Punkt, der zeigt: Wir werden dieser Aufgabe gerecht. Die ersten elf Monate unserer Regierungszeit waren von größter Dynamik geprägt. Viele akute Aufgaben waren zu lösen. Wir hatten Prioritäten, die immer wieder zu hinterfragen, neu zu setzen waren. Wir waren eigentlich die ganze Zeit im Krisenmodus. Der russische Angriffskrieg hat die Rahmenbedingungen unserer Politik gravierend verändert. Das, was Bundes- kanzler Olaf Scholz als „Zeitenwende“ bezeichnet, hat insbesondere Auswirkungen auf die Metropole Berlin. Es ist nicht einfach, damit umzugehen. Wir wollen aber zeigen, dass diese Landesregierung die Situation im Griff hat, und das tun wir auch: mit Entlastungen, mit Versor- gungssicherheit, mit Einsparungen, mit Vereinbarungen, die wir mit all unseren Partnern treffen. Wir machen Krisenpolitik, aber wir machen auch Zu- kunftspolitik für diese Stadt. Deswegen hat Berlin sich auch Gehör im Bund verschafft, deswegen haben wir im Bund vieles erreicht, was auch für die Berlinerinnen und Berliner hier Verbesserungen bedeutet. Wir haben die Weichen gestellt, um diese Krise gut zu meistern, und wir werden diese Krise gut meistern! Wir werden weiterar- beiten, damit Berlin gut durch den Winter kommt. Ich kann Ihnen versprechen, dass ich auch unter den Vorzeichen einer Wiederholungswahl für eine starke Regierung arbeiten werde, mit einer starken Regierung arbeiten werde, die professionell, pragmatisch und lö- sungsorientiert für unsere Stadtgesellschaft handelt. – Berlin liegt mir am Herzen. Als Berlinerin und als Regierende Bürgermeisterin will ich, dass unsere Stadt auf allen Ebenen funktioniert und dass sie den Anspruch einer Hauptstadt erfüllt. Berlin kann das, Berlin wird das tun. Daran arbeiten wir seit knapp einem Jahr. Wir werden die Entscheidung des Verfassungsgerichts respektieren, wir werden alles dafür tun, dass das, was jetzt daraus folgt, gut umgesetzt wird. Ich appelliere auch ein Stück weit an uns alle: Lassen Sie uns auch unter den Vorzeichen einer Wiederholungswahl mit Zuversicht, mit Tatkraft, mit Mut und mit Verantwor- tung für unsere Stadt dafür arbeiten, dafür, der Stadt Bestes zu erreichen. – Vielen Dank! (Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1704 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Wir kommen jetzt zur Aussprache; dafür ist eine Redezeit von bis zu 20 Minuten pro Fraktion vereinbart. Es be- ginnt der CDU-Fraktion, Kollege Wegner hat das Wort!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Giffey! Jetzt ha- ben wir eine ganze Weile eine Menge gehört, Sie haben viel erzählt: Eigentlich alles gut, funktioniert doch. – Ich glaube, die Berlinerinnen und Berliner haben ein anderes Gefühl, spätestens seit gestern. Sie haben einmal mehr eine große Anzahl von Geldsum- men genannt. Das haben wir schon beim Nachtragshaus- halt hier diskutiert. Ich kann Ihnen nur sagen: Viel Geld hilft eben nicht, wenn eine Stadt nicht mehr funktioniert, Frau Giffey! Viel Geld hilft alleine nicht. Ich sage Ihnen auch: Nach dem gestrigen Tag hätte ich ehrlicherweise noch ein bisschen mehr Demut erwartet, und ich glaube, die Berlinerinnen und Berliner hätten endlich eine klare Entschuldigung verdient, Frau Giffey! Auch die sind Sie heute schuldig geblieben. Denn jetzt haben wir es schriftlich, auf 155 Seiten schwarz auf weiß: Dieser Senat ist noch nicht mal in der Lage, eine demo- kratische Wahl ordentlich zu organisieren. Früher hieß es mal „arm, aber sexy“, heute „unglaublich, aber wahr“. Ich frage mich wirklich, mit welchem Gefühl Sie heute Morgen aufgestanden sind. Katerstimmung dürfte wohl das Mindeste sein. Keine Demokratie ohne funktionie- rende Wahlen – und genau daran ist der Senat gescheitert. Was für eine Blamage! Für diese Blamage trägt Ihre Partei, Frau Giffey, die SPD, die allergrößte Verantwor- tung. Ich sage Ihnen: Die Berlinerinnen und Berliner verdienen nicht, dass über unsere Stadt gelacht wird. Sie verdienen keine Häme, sie verdienen kein Kopfschütteln. Die Berli- nerinnen und Berliner wollen einfach nur stolz auf eine funktionierende Stadt sein, und das können sie zur Zeit leider nicht mehr sein. Ich frage mich dann auch, wie man so liederlich mit den Grundfesten unserer Demokratie umgehen kann. Das war ein beispielloser Vorgang, eine historische Schlappe. Wenn selbst Demokratie nicht mehr funktioniert, dann muss ein Punkt sein, wo Schluss ist. Das Landesverfassungsgericht hat gestern unzählige Fehler des SPD-Wahlchaos aufgearbeitet, konsequent und transparent. Das Verfassungsgericht hat auch dem öffentlichen Druck der SPD widerstanden. Es hat sich nicht beeindrucken lassen, es hat die einzig richtige Ent- scheidung getroffen: Diese Wahl muss wiederholt wer- den. – Was die SPD verbockt hat, wird jetzt durch die souveräne Entscheidung eines unabhängigen Gerichts geradegerückt. Deshalb sage ich Ihnen: Auch wenn ges- tern ein schlimmer Tag war, war es für Berlin, für die Politik, für unsere Demokratie ein guter Tag. Eine kom- plette Wahlwiederholung, weil eine Regierung es nicht kann – das hat es in Deutschland noch nie gegeben. Das darf auch nicht ohne Konsequenzen bleiben. Als zuständiger Innensenator, Herr Geisel, haben Sie alle Warnungen in den Wind geschlagen. Und es gab War- nungen aus verschiedensten Ecken: von allen zwölf Bezirkswahlleitern, im Rat der Bürger- meister und weit darüber hinaus. Selbstverständlich gab es Warnungen vor der letzten Wahl auch hier im Parla- ment, im Hauptausschuss. Ich habe mir gestern erst wie- der eine Drucksache dazu angeschaut, und Ihnen wurde ganz klar gesagt: Doppelwahlen mit Volksentscheid am Marathontag – ein Himmelfahrtskommando. Aber nein, bloß nicht auf Experten hören; einfach weiter so, wird schon werden. – Vielleicht kann man Ihnen das noch nicht einmal wirklich verübeln. Wer über 30 Jahre die Stadt regiert, der kann schon mal die kritische Distanz zu sich selbst verlieren. Aber es ist jetzt höchste Zeit für Verantwortliche, die tatsächlich auch Verantwortung übernehmen. – Herr Geisel, treten Sie zurück! Und da sich Frau Giffey ganz klar hinter ihren jetzigen Bausenator gestellt hat, ist jeder Tag, an dem Herr Geisel im Amt bleibt, auch ein Tag, an dem Frau Giffey beschä- digt wird. Frau Giffey! Um Ihre Glaubwürdigkeit wie- derherzustellen, müssen Sie endlich handeln. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1705 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Aber das Wichtigste und das Einzige, was zählt, sind die Menschen in unserer Stadt, [Torsten Schneider (SPD): Machen Sie bitte so weiter wie bisher! –
Ja, die SPD!] Was braucht denn die Wirtschaft? – Die Wirtschaft braucht, dass Bürokratie abgebaut wird, dass mittel- standsfreundlich gehandelt wird, dass das Vergabegesetz entschlackt wird, dass es vereinfacht wird und dass Un- ternehmer nicht gegängelt werden. Unternehmer wollen unternehmen. Unternehmer schaffen Arbeitsplätze – 8,8 Prozent Arbeitslosenquote. Unternehmer schaffen Ausbildungsplätze, geben jungen Leuten eine Perspekti- ve. Lassen Sie Unternehmerinnen und Unternehmer in der Stadt machen, dann bekommen wir es auch hin, dass die hohe Arbeitslosenquote endlich runtergeht! Frau Giffey! Bildung: ganz dunkle Bilanz. Da trägt Ihre Partei 26 Jahre Verantwortung. Die Schulbauoffensive kommt nicht voran, und in der Zeit müssen Kinder weiter in verdreckte, marode Schu- len. 173 Schulen in Berlin haben einen Sanierungsbedarf, aber nur 40 bekommen bis 2026 Geld für nötige Arbei- ten. Rund 130 Schulen gehen leer aus. Ich sage Ihnen, dass Schulen endlich schneller saniert werden müssen. Schulen müssen auch schneller gebaut werden. Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch. Wir brauchen endlich ein Sonderbaurecht für den Schulneubau. (Kai Wegner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1707 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Wir haben immer noch zu wenig Lehrer. Jede zehnte Unterrichtsstunde wird vertreten oder fällt aus. Wer in Berlin zehn Jahre zur Schule geht, wird nur neun Jahre planmäßig unterrichtet. Ein komplettes Schuljahr besteht aus Vertretungsunterricht oder fällt ganz aus. Das ist kein Hauptstadtniveau! Das muss sich ändern, denn es geht um die Zukunft unserer Kinder. Wohnungsbau: viel angekündigt, nette Fotos vor Schlüs- seln aus Pappe, aber was ist hier eigentlich besser gewor- den? Wo kommt der Wohnungsneubau in dieser Stadt eigentlich voran? Was ist eigentlich für die Menschen konkret besser geworden? Was haben Sie erreicht? Ich sage Ihnen, Sie haben sich an Ihren fünf Bs verhoben. Für mich zählt nur ein B: das B für Berlin. 33 Jahre, Herr Schneider, ist die SPD an der Macht. Seit 21 Jahren stellt sie ununterbrochen den Regierenden Bürgermeister. Sie tragen Verantwortung dafür, wie Ber- lin heute dasteht. Sie sind träge geworden. Sie haben sich verbraucht. Sie tun so, als gehöre Ihnen die Stadt! Ich sage Ihnen, es ist gut so, dass die Stadt nicht der SPD gehört, sondern den Berlinerinnen und Berlinern. Das System SPD hat fertig! Herr Kollege! Sie müssten zum Schluss kommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Berlin ist eine großartige Stadt. Eine Stadt mit Menschen, die diese Stadt wirklich voranbringen wollen, auch im gesellschaftlichen Bereich. Berlin ist eine Stadt mit enormen Chancen. Ich sage Ihnen: Lassen Sie uns die Chancen endlich nutzen! Berlin wird in den letzten Jahren schlecht regiert, und das muss sich endlich ändern. – Herzlichen Dank! Für die SPD-Fraktion folgt der Kollege Saleh!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben gerade eine Regierende Bürgermeisterin er- lebt, und danach kam der Herr Wegner von der CDU. Jede Stimme zählt! Dieser Grundsatz ist für freie, gleiche und geheime Wahlen in einem demokratischen Staat elementar. Ebenso elementar ist die organisatorisch ordnungsgemäße und korrekte Durchführung des Wahlprozesses am Tag der Wahl. Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September 2021 war diese elementare Bedingung in unserer Stadt nicht flächendeckend gegeben. Zu diesem Urteil ist gestern der Berliner Verfassungsgerichtshof gekommen. Die Richterinnen und Richter bewerten die organisatorischen Unzulänglichkeiten bei der Vorberei- tung und Durchführung der Wahlen im zurückliegenden Jahr als derart schwerwiegend, dass ein erneuter Urnen- gang aus ihrer Sicht notwendig ist, um einen größeren Schaden von unserer parlamentarischen Demokratie in Berlin abzuwenden. Die Verfahrensfehler, die es am Wahltag im vergangenen Jahr gegeben hat, haben das Vertrauen in den konkreten demokratischen Ablauf von Wahlen in unserer Stadt erschüttert. Die aufgedeckten Verfehlungen am Wahltag aus der Begründungen des Urteils schmerzen uns als Demokra- tinnen und Demokraten. Wir nehmen es mit Demut zur Kenntnis. Es geht nun darum, mit dem Urteil der Richte- rinnen und Richter mit voller Professionalität umzugehen. Das Gericht hat eine sehr weitreichende Entscheidung getroffen. Damit haben wir respektvoll umzugehen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den vielen Wahlhel- ferinnen und Wahlhelfern bedanken, die sich im vergan- genen Jahr bei den Wahlen engagiert haben und denen man keinen Vorwurf für die Verfahrensfehler machen kann. Ich möchte Ihnen für Ihren großartigen Einsatz mit vollem Herzen danken. Ohne Ihr ehrenamtliches Engagement ist die Durchfüh- rung von Wahlen nicht denkbar. Sie alle sind ein großar- tiges Beispiel dafür, dass eine Demokratie von einer aktiven Zivilgesellschaft lebt. Vielen Dank für Ihren Einsatz für Berlin und für die Demokratie! (Kai Wegner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1708 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Wir sind uns alle einig: Es darf in unserer Stadt nicht wieder zu systematischen Organisationsfehlern beim Ablauf von Wahlen wie im vergangenen Jahr kommen. Es ist deshalb richtig, dass Innensenatorin Iris Spranger eine externe Experten- und Expertinnenkommission ein- gesetzt hat, die einen ausführlichen Bericht über die Prob- leme bei der vergangenen Wahl erarbeitet hat. Die Experten- und Expertinnenkommission hat darüber hinaus einen ausführlichen Maßnahmenkatalog zur Ver- besserung der Wahlabläufe in Berlin vorgelegt, der bei den anstehenden Wiederholungswahlen im kommenden Frühjahr umgesetzt werden soll. Ich erwarte, dass die bereits durch die Experten- und Expertinnenkommission vorgeschlagenen allgemeinen berlinweiten Standards umgesetzt werden. Es müssen künftig deutlich mehr Wahlkabinen in den einzelnen Wahllokalen vorhanden sein. Es muss ausreichende Mengen von Stimmzetteln in je- dem Wahllokal geben, ohne dass nachgeliefert werden muss. Und die Berlinerinnen und Berliner müssen ihre Stimmen zügig ohne lange Wartezeiten abgeben können. In jedem Wahllokal sind zumutbare Bedingungen zu gewährleis- ten. Für die Durchführung konkreter, guter Wahlen haben wir als Parlament in dem gerade beschlossenen Nach- tragshaushalt die nötigen Mittel bereitgestellt. Ich bin zuversichtlich, dass diese erneute Abstimmung 2023 nach den uns vorliegenden Ergebnissen der Expertenkommis- sion korrekt und ordentlich ablaufen wird. Ich bin sehr froh, dass wir mit dem renommierten Verwaltungswis- senschaftler Stephan Bröchler einen guten neuen Berliner Wahlleiter haben, einen ausgewiesenen Fachmann und Experten. Vielen Dank, dass Sie diese Arbeit angenom- men haben! Jede Stimme zählt – dieser elementare Grundsatz muss immer gelten, bei den Wiederholungswahlen im kom- menden Frühjahr so wie bei allen Wahlen, die es in Zu- kunft in unserem Berlin geben wird. Wir sind es den Menschen in unserer Stadt und nicht zuletzt unserer De- mokratie schuldig. Was Berlin in der aktuellen Situation, in dieser Zeit vielfältiger Krisen und großer Herausforde- rungen braucht, sind Kontinuität, Stabilität und eine Politik, die klug und nachhaltig handelt. Kluge und nachhaltige Politik, das ist in der gegenwärtigen Situation eine Politik, die auf die Entlastung der Men- schen in der Energie- und Gaskrise setzt und die die Wirtschaft inmitten der Inflation und der weiter steigen- den Preise unterstützt, eine Politik, die soziale Infrastruktur in der Stadt zu- kunftsfähig absichert, eine Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt, eine Politik, die niemanden mit seinen Sorgen und Nöten alleinlässt. Kluge und nachhaltige Politik nimmt in der Inflation, in der der Staat mehr Steuergelder als zuvor einnimmt, Geld in die Hand, um es den Menschen wieder zurückzugeben. Kluge und nachhaltige Politik in der Krise setzt nicht den Rotstift bei Bibliotheken, Schwimmbädern und Jugend- zentren an. Kluge und nachhaltige Politik investiert gera- de jetzt, damit die Gesellschaft als Ganzes gestärkt aus der Krise hervorgeht. Eine kluge und nachhaltige Politik sagt, in der Krise spart man nicht. Das ist das Rezept, mit dem wir in Berlin bereits gut und erfolgreich durch die Coronapandemie gekommen sind und mit dem wir auch jetzt wieder stark sind. Wir haben in Berlin als Fraktionen, aber auch als Senat klug, nach- haltig und verantwortungsbewusst gehandelt. Die Regierende Bürgermeisterin hat gerade viele Beispie- le genannt, wie sich die Situation der Menschen in die- sem Bundesland ganz konkret verbessert hat. An der Stelle danke der gesamten Koalition Rot-Grün-Rot! Was wir in dieser Zeit der vielfältigen Krisen und großen Herausforderungen für unsere Stadt und unser Land nicht brauchen, sind politisch unsichere Verhältnisse. Was Berlin jetzt nicht braucht, ist eine Auseinanderset- zung, ein Wahlkampf, der mit den Sorgen und Nöten der Menschen spielt. Das tun Sie, und dafür sollten Sie sich schämen, lieber Herr Wegner! Was Berlin jetzt nicht braucht, ist ein Wahlkampf, in dem Hass und Hetze geschürt werden, ein Wahlkampf, der polarisiert und auf die Spaltung unse- rer Gesellschaft ausgerichtet ist. Die Berlinerinnen und Berliner wollen keinen Wahl- kampf, in dem Geflüchtete, die wegen Krieg und Zer- (Raed Saleh) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1709 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 störung zu uns kommen, als Sozialtouristen verunglimpft werden. Sie wollen keinen Wahlkampf, in dem von Er- oberung der Stadt die Rede ist. Die Berlinerinnen und Berliner sind klug. Sie wollen nicht, dass mit dem Urteil des Berliner Ver- fassungsgerichtshofs politische Spielchen gespielt wer- den. Sie wollen nicht, dass der Schaden für ihre Stadt, der durch die fehlerhafte Abstimmung im vergangenen Sep- tember entstanden ist, durch eine Instrumentalisierung der Situation noch weiter verschlimmert wird. – Die AfD sollte den Mund halten, wenn es um Demokra- tie geht! Belehren Sie mich nicht! Sie sind die Letzten, die uns belehren, wie man Demokratie definiert. Die Berlinerinnen und Berliner sind klug, und sie sind stark. In ganz alltäglichen Gesprächen mit Menschen auf der Straße, beim Einkaufen und auf dem Sportplatz sagen uns die Leute: Die Nachwahl ist jetzt nicht gerade unser drängendstes Thema. Kümmert euch bitte um die The- men, um die Probleme, die jetzt wichtig sind! – Wir nehmen diesen Appell der Berlinerinnen und Berliner als Auftrag wahr, auch in den kommenden Wochen bis zur Wahlwiederholung gute und kluge Politik für die Men- schen in unserer Stadt zu machen, als Auftrag an das Parlament und den Senat, unsere Politik der Entlastung der Menschen, der sozial gerechten und ökologisch nach- haltigen Stadt, der Stadt für alle konsequent weiterzufüh- ren. Am Ende sind es doch die Berlinerinnen und Berliner, die bei den anstehenden Wahlen über die Zukunft der Stadt entscheiden. Lassen Sie uns einen Wahlkampf für die Menschen machen, in dem es um den ehrlichen und fai- ren Wettstreit der Parteien und die besten politischen Programme und Angebote für Berlin geht! Was die Ber- linerinnen und Berliner nicht wollen, ist Ihr Verhalten, Herr Wegner! Denn hier geht es nicht um das Wohlbefin- den von 30 CDU-Abgeordneten, hier geht es um die Lebensumstände von 3,7 Millionen Berlinerinnen und Berlinern. Aber Sie haben es nicht verstanden. Sie verstehen Berlin nicht, und Sie sind keine Hilfe für Berlin. Genauso wichtig wie ein ehrlicher und fairer Wahlkampf ist es jetzt in den Wochen bis zur Wiederholungswahl, dass wir im Interesse der Berlinerinnen und Berliner konzentriert arbeiten. Wir versprechen den Berlinerinnen und Berlinern: Wir werden das mit voller Leidenschaft und Professionalität weiterhin tun, denn die großen Prob- leme und Herausforderungen unserer Zeit gehen in den nächsten Wochen nämlich nicht in den Winterschlaf. Wir müssen dafür sorgen, dass in der größten Krise seit Jahrzehnten infolge des russischen Angriffskriegs die Menschen in der Stadt ihren Unterhalt bestreiten können, ihre Wohnungen behalten und heizen können. An dieser derzeit wichtigsten Aufgabe im Interesse der Menschen hat sich nichts geändert. Daran müssen sich alle Parteien messen lassen. Auch jetzt im kommenden Winter werden wieder viele Geflüchtete aus der Ukraine zu uns kommen. Wir wollen und werden in Berlin für die Menschen wieder solida- risch zur Stelle sein. Wir werden die Menschen, die zu uns kommen, humanitär versorgen und in unserer Mitte willkommen heißen. In einer großen gemeinsamen Kraft- anstrengung und auch dank des ehrenamtlichen Engage- ments vieler Berlinerinnen und Berliner hat es unsere Regierende Bürgermeisterin gemeinsam mit ihrem Team fast geräuschlos geschafft, die Geflüchteten gut und si- cher unterzubringen und sie bestmöglich zu versorgen. Wir haben es in Berlin geschafft, dass die Kinder, die oft durch den Krieg traumatisiert sind, so schnell wie mög- lich in die Schule gehen und ein soziales Umfeld be- kommen. Wir haben das Ankunftszentrum im ehemaligen Flughafen Tegel organisiert und prozentual so viele Ge- flüchtete erstversorgt wie sonst kein anderes Bundesland. Menschen in Not helfen, Menschen entlasten, den Alltag etwas leichter machen – das ist achtsame, das ist mensch- liche Politik für ein achtsames, für ein menschliches Ber- lin. In der aktuellen Situation ist es entscheidend, dass wir uns als Gesellschaft gemeinsam abgrenzen von denjeni- gen, die versuchen, politisches Kapital aus der Krise zu schlagen. (Raed Saleh) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1710 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Wir müssen uns abgrenzen von denjenigen, die versu- chen, die Krise für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Wir müssen es hinbekommen: Wir müssen unseren Weg der sozialen und bezahlbaren Stadt konsequent weitergehen, damit niemand in Berlin zurückbleibt, damit wir beieinanderbleiben. Dafür braucht unsere Stadt eine stabile, verlässliche und ver- antwortungsvolle soziale Politik. Diese Koalition wird das Urteil des Gerichts annehmen und die Kontinuität staatlichen Handelns bis zur Konstituierung eines neuen Parlaments sicherstellen, denn das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs mit Respekt zur Verantwortung anzunehmen bedeutet für uns, weiterhin gute Arbeit für die Menschen und unsere Stadt zu leisten, während ande- re trotz aller Appelle der Berlinerinnen und Berliner wahrscheinlich doch ihre politischen Spielchen spielen werden. Wir versprechen den Berlinerinnen und Berlinern, für ein menschliches, ein achtsames Berlin, für ein Berlin der Freiheit, eine Stadt der Chancen zu kämpfen. Die Berli- nerinnen und Berliner können sich darauf verlassen, dass diese Koalition alles daransetzt, dass der Grundsatz gilt: Jede Stimme zählt! Für die AfD-Fraktion folgt dann die Kollegin Frau Dr. Brinker.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! – Verehrte Frau Giffey! Eines muss man Ihnen wirklich zugestehen: Von all den Talenten, die Sie haben, ist das der Selbsttäuschung vielleicht das ausgeprägteste, denn die Chuzpe muss man erst mal haben, eine so kata- strophale Bilanz in rosaroten Farben zeichnen zu wollen, wie Sie das hier heute gemacht haben! Sie sind – das haben Sie in Ihrer Rede auch klar erklärt – die Bürgermeisterin der Kommissionen und der Stabsstel- len, aber nicht die Bürgermeisterin der Berliner. Tatsächlich ist das jetzt nicht die Zeit der Schönfärberei. Mehr denn je kommt es jetzt darauf an, dass die Regie- rungspolitik in unserer Stadt verlässlich und berechenbar ist, und dass eine Regierung bereit ist, in Zeiten von Krieg und hoher Inflation Ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern gerecht zu werden. Leider kann ich beim rot-grün-roten Senat nichts davon erkennen. Deshalb ist es auch gut, dass Berlin mit dem gestrigen Urteil eine zweite Chance bekommt und die Berliner im Februar noch einmal wählen dürfen. In ihrem Urteil sind die Richter unserem Antrag, dem Antrag der Alternative für Deutschland, gefolgt. Nur wir haben Beschwerde gegen die Chaoswahl eingelegt, als einzige Fraktion in diesem Hause. Alle anderen Parteien, die hier so vollmundig tönen, haben gegen diese Chaos- wahl nichts einzuwenden gehabt. Das hier, das ist das Dokument der Schande für unsere Stadt, und das ist katastrophal! Und wenn die CDU es sich hier noch extra leicht macht und sich als Trittbrettfahrer geriert, dann ist das auch nur peinlich, mehr nicht, denn es ist unser Erfolg, den wir gestern eingefahren haben, für die Demokratie, für die Demokratie in dieser Stadt. Und dann ist es auch peinlich, wenn Herr Saleh sich hier hinstellt und behauptet, er hätte die Demokratie erfunden und er würde sie leben. Wo waren Sie denn? Wo haben Sie denn geklagt gegen das, was hier in der Stadt passiert ist? – Sie haben nichts getan, gar nichts! Sie spucken nur große Töne, mehr nicht! Dieses Urteil zeigt, wie wichtig und notwendig eine echte Oppositionspartei in dieser Stadt ist, und diese echte und starke Oppositionspartei sind wir, die Alternative für Deutschland, keine andere Partei hier in diesem Hause! Das Wahldebakel zeigt aber vor allem eines: Berlin wird inzwischen seit Jahrzehnten schlecht regiert; selbst die Durchführung demokratischer Wahlen bekommen Sie nicht mehr hin. Noch nie in der Geschichte der Bundes- republik mussten Landtagswahlen wegen gravierender systemischer Fehler wiederholt werden. Was für eine Blamage für unsere Hauptstadt Deutschlands! Diese Unfähigkeit der rot-grün-roten Regierung ist einzigartig, und selbst jetzt wird von Ihnen, von der Berliner SPD, jegliche Verantwortung geleugnet. Es wird höchste Zeit, dass der für das Wahlchaos verantwortliche Senator sei- nen Hut nimmt. – Herr Geisel, treten Sie endlich zurück! Ich freue mich sehr über das Gerichtsurteil, denn es be- weist: Die Gewaltenteilung funktioniert. (Raed Saleh) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1711 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Berlin braucht dringend eine Wahlwiederholung, denn noch nie hatten so wenige Berliner Vertrauen in die Kompetenz ihrer Landesregierung. Ein historischer mise- rabler Rekord. Verehrte Frau Giffey! In den vergangenen zwölf Monaten hatten Sie genug Zeit, Ihre Vision für unsere Stadt in die Tat umzusetzen. Sie hatten sich viel vorgenommen: be- zahlbare Wohnungen, eine nachhaltige Infrastruktur, eine funktionierende Verwaltung, ein leistungsfähiges Bil- dungswesen und viele andere ehrgeizige Ziele. Was ist aus Ihren Vorhaben geworden, aus der Stadt der Einwan- derung und Zuflucht? – Beginnen wir beim Thema Mig- ration: Es ist richtig und gut, dass Menschen aus ukraini- schen Kriegsgebieten in Berlin Zuflucht finden; bis Ok- tober waren es gut 100 000. Von ihnen leben nur etwa 3 000 in Unterkünften des Landesamts für Flüchtlingsan- gelegenheiten. Alle anderen haben bei Freunden, Bekann- ten und Gastfamilien in Berlin Zuflucht gefunden. Ohne das private Engagement der Bürger unserer Stadt wäre diese Flüchtlingspolitik des Senats längst kollabiert. Jetzt steht dieser Kollaps unmittelbar bevor, denn über die Balkanroute werden zusätzlich Migranten aus Syrien, Afrika und Afghanistan zu uns geschleust, und der rot- grün-rote Senat will all diese Menschen aufnehmen, er hat aber keine Ahnung, wo er sie unterbringen soll. Ich zitiere den Sprecher der Sozialsenatorin, der nämlich sagt: Die Situation ist extrem angespannt. Wir haben keine Reserven mehr für die Unterbringung der Geflüchteten, erst recht nicht, wenn mehrere Men- schen, eine Familie …, zusammen kommen. Fast 15 000 Migranten sind illegal hier, nach- weisbar ausreisepflichtig. Warum wird nicht abgescho- ben? Sozialsenatorin Kipping will jetzt sogar winterfeste Zeltstädte für Flüchtlinge bauen – sozial ist das nicht, im Gegenteil. Frau Kipping ist die Senatorin der Zeltstädte und Wär- mehallen. Das ist ein Armutszeugnis für Berlin und für diesen Senat! [Beifall bei der AfD –
Sie wollen die Menschen verhungern und erfrieren lassen! Das ist ein Armutszeugnis!] Wenn Sie Menschen nach Berlin holen wollen, dann müssen Sie die auch unterbringen können und nicht ir- gendwo in irgendwelchen Wärmehallen oder Zeltstädten, das ist doch klar, das ist doch logisch! Im Schatten der Energiekrise erleben wir derzeit eine neue Flüchtlingskrise, das ist nämlich die Wahrheit! Selbst der Präsident des Deutschen Landkreistages warnt vor der Dynamik der Zuwanderung, die längst die Di- mension von 2015 überschritten hat. Die Berliner Behörden sind mit diesem Ansturm völlig überfordert. Sie haben keinen Platz und keine Chance, die Leute vernünftig unterzubringen, seien Sie doch mal ehr- lich! [Beifall bei der AfD –
Sie wollen auf die Leute schießen, anstatt sie unterzubringen!] Der rot-grün-rote Senat hat aus den schlechten Erfahrun- gen mit Merkels Willkommenskultur offenbar nichts gelernt; Wohnungsnot und Verelendung werden sich doch noch verschlimmern. Wer mit offenen Augen auf dem Alexanderplatz oder mit der U-Bahn unterwegs ist, kann das deutlich sehen und erleben. Deutsche, Berliner Familien flüchten mittlerweile nach Brandenburg. Allein in der ersten Hälfte des Jahres haben fast 70 000 Berliner ihrer Heimat den Rücken gekehrt. Im Ergebnis bedeutet das: Leistungsträger und Steuerzahler wandern ab, und Transferempfänger wandern ein. Ist das die Zukunft unserer Stadt? Das kann doch nicht sein! 70 Prozent der Flüchtlinge aus Syrien leben nach wie vor von Hartz IV, sieben Jahre nach der Ankunft in Deutsch- land. Fast die Hälfte der Hartz-IV-Empfänger sind Aus- länder. Das ist das Ergebnis Ihrer Migrationspolitik. Sie machen damit den Sozialstaat kaputt. Das muss aufhören. Wir brauchen einen Aufnahmestopp. Wir können nicht noch mehr illegale Migranten aufnehmen. – Ganz ruhig! – Schauen wir uns die nächste Baustelle an! Da sind wir nämlich auch beim Thema – der Woh- nungsbau. Bezahlbares Wohnen sollte durch ein breites Bündnis für Wohnungsbau ermöglicht, 20 000 neue Wohnungen jedes Jahr gebaut werden. Was ist passiert? – Nicht mal ein Drittel haben Sie gebaut. Viel zu wenig! Sie reden viel über bezahlbares Wohnen, es passiert aber nichts. Stattdessen sorgen Sie dafür, dass in Berlin immer weni- ger gebaut wird. Die landeseigenen Wohnungsbaugesell- schaften wissen jetzt schon nicht mehr, wie sie Sanierung und Neubau in Zukunft finanzieren können. Und die private Bauwirtschaft weicht gleich in andere Städte aus, wo man nicht jahrelang auf Baugenehmigungen warten (Dr. Kristin Brinker) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1712 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 muss und immer drangsaliert wird mit irgendwelchen Vorschriften, die nicht einzuhalten sind. Noch ein Beispiel? – Der Umgang mit dem Volksent- scheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ wird immer noch in einem sogenannten Expertengremium diskutiert. Ergebnisse nach mittlerweile zwölf Monaten? – Keine! Das kostet alles viel Geld. Neuer Wohnraum wird so nicht geschaffen. Stattdessen schaffen Sie Verunsiche- rung, null Investitionen und sorgen für Stadtflucht. Tolles Ergebnis dieser Koalition! [Beifall bei der AfD –
Sind Sie dafür oder dagegen? Sagen Sie mal!] Und wenn man denkt, schlimmer wird es nicht – keine Sorge! In Berlin geht immer noch mehr. Können Sie sich vorstellen, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen? In Berlin wird das zunehmend zum Glücksspiel. 70 Stunden stehen die Berliner jedes Jahr im Stau, fast zwei Arbeits- wochen. Das muss man sich mal vorstellen. Zu den Dauerbaustellen auf Berliner Straßen kommen jetzt noch die Klimakleber. Trauriger Höhepunkt dieses Klimairrsinns sind die Blockaden von Rettungsfahrzeu- gen, wie uns der furchtbare Tod einer Radfahrerin in Wilmersdorf gezeigt hat. Der Senat darf diese lebensge- fährlichen Aktionen nicht länger tolerieren. Diese Straftaten dürfen kein Mittel politischer Auseinan- dersetzung sein. Und das Ganze ist noch viel schlimmer. Die Klimakleber werden vom grünen Bundeswirtschaftsminister finanziert. Mit über 150 000 Euro fördert Habeck die Straßenblo- ckaden in deutschen Städten. Der Steuerzahler darf seine eigene Nötigung im Straßen- verkehr also auch noch selber bezahlen. Das ist doch grotesk. Und unsere Verkehrssenatorin Jarasch von den Grünen hat die Aktionen der Straßenkleber bisher auch nicht verhindert. Im Gegenteil: Frau Jarasch errichtet sogar eigene Straßenblockaden, um den Verkehr zu behindern. Mitten in der Coronakrise haben die Grünen die Fried- richstraße für den Autoverkehr gesperrt und zu einem Radschnellweg umgebaut, mit fatalen Folgen: Eine zent- rale Einkaufsstraße in Berlin stirbt, weil die Grünen ihren Traum von einer autofreien Innenstadt verwirklichen wollen, um jeden Preis. Der Einzelhandel, der schon zuvor unter den Ausgangs- sperren in der Coronazeit gelitten hat, ist den Grünen egal. Die Verkehrssenatorin hat sich über geltendes Recht hinweggesetzt. Ist egal! Die Sperrung der Friedrichstraße war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht klar im Oktober festgestellt. Retten wir endlich die Friedrichstra- ße und den gesamten Kiez im Verbund mit den Anrainern und Anliegern! Das rechtswidrige Vorgehen dieses Senats hat offensicht- lich System. Ist das Vorsatz oder Ignoranz? – Gute Frage! Die Pop-up-Radwege mussten erst zurückgenommen werden. Die Sperrung der Friedrichstraße muss zurück- genommen werden. Die Busspur an der Clayallee muss zurückgenommen werden. Der Mietendeckel muss zu- rückgenommen werden. Tolle Bilanz dieser Regierung! Wahnsinn! In allen Fällen haben Gerichte gegen Rot-Grün-Rot ent- schieden. Man möchte der Regierung täglich am liebsten zurufen: erst denken, und dann handeln! Eines ist klar: Die Verkehrspolitik dieses Senats ist vor allem eine Politik gegen die Autofahrer in dieser Stadt. Auch das überrascht nicht. Die Behinderung des Auto- verkehrs ist im Koalitionsvertrag sogar vereinbart, denn da steht Die Stadtquartiere sollen … so geplant und gestal- tet werden, dass es den Verzicht auf das eigene Auto fördert. So steht das da. Und so wird es auch umgesetzt, egal, ob in den Stadtquartieren Menschen wohnen, die dringend auf ein Auto angewiesen sind. Frau Jarasch ist mit dieser Politik keine Verkehrssenatorin, sondern eine Stausenato- rin geworden. Und wer glaubt, in Bus und Bahnen von den Zumutungen dieses Senats verschont zu bleiben, der täuscht sich. Vor drei Tagen erst hat der Senat eine Verlängerung der Mas- kenpflicht im öffentlichen Nahverkehr beschlossen. Die grüne Gesundheitssenatorin wollte die Maskenpflicht sogar ausweiten. Berlin geht damit schon wieder einen Sonderweg. In Paris, London, Amsterdam ist die Mas- kenpflicht längst passé, abgeschafft. Nur bei uns soll es so weitergehen. Ich sehe schon die Vorfreude bei der CDU, wenn Jens Spahn und Kollegen wieder neue Maskengeschäfte wit- tern. Die Staatsanwaltschaft ermittelt sogar gegen die EU-Kommissionspräsidentin der CDU von der Leyen. (Dr. Kristin Brinker) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1713 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Sie soll überteuerte Deals mit der Pharmaindustrie abge- schlossen haben, und es geht um die Vergabe von För- dergeldern an einen Pharmakonzern, bei dem ihr Ehe- mann in einer Führungsposition tätig ist. Wir sehen heu- te: Corona war offenbar auch für führende CDU-Politiker ein Riesengeschäft. Das ist aber ein Skandal. Wir dürfen in Berlin diese Geschäftemacherei nicht un- terstützen. Frau Gote! Hören Sie auf, die Gesundheit der Berliner für die Geschäftsinteressen Einzelner auf das Spiel zu setzen. Alle Maßnahmen müssen sofort beendet werden. Kommen wir zum Thema Bildungspolitik. Frau Giffey und ihre Bildungssenatorin hatten ja ein leistungsfähiges Bildungswesen versprochen. Noch im Mai hat ihr Frakti- onsvorsitzender Saleh ein „bildungspolitisches Feuer- werk“ angekündigt. Was ist passiert? – Ein Feuerwerk neuer Katastrophenmeldungen! Die Berliner Schulen befinden sich in einem armseligen Zustand. Viele Schu- len sind baufällig. Für 20 000 Schüler fehlen Plätze. Es fehlen Lehrer. Im Gymnasium am Europasportpark sind die Fenster so verrottet, dass der Schulbetrieb wohl eingestellt werden muss. Was für ein Armutszeugnis für diese Stadt! Und trotzdem hat der Senat gerade im September einen großen Teil der dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen gestrichen und verschoben. Man braucht das Geld offen- bar an anderer Stelle, nämlich für Klientelpolitik im Wahlkampf. Mit dieser bildungsfeindlichen Politik zementiert Rot- Grün-Rot weiter den Abstieg Berliner Schüler im natio- nalen und internationalen Vergleich, denn fast ein Drittel der Berliner Viertklässler kann nicht richtig lesen und schreiben. Mehr als ein Drittel kann nicht rechnen. Die Industrie- und Handelskammer warnt jetzt schon, dass die Qualität der Bildung in Berlin eine ernstzunehmende Bedrohung für unseren Wirtschaftsstandort ist. Diese Misere ist nicht vom Himmel gefallen. Sie ist das traurige Ergebnis von mehr als 30 Jahren sozialdemokra- tischer Bildungspolitik. Wer es sich leisten kann, schickt nämlich seine Kinder auf eine Privatschule. Bildungsge- rechtigkeit sieht anders aus. Aber wen wundert das? Lesen, Schreiben, Rechnen sind nicht die Prioritäten rot-grün-roter Bildungspolitik. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag – da steht drin, dass sich die Koalition „für starke Diversity- und Queerkom- petenzen“ einsetzt und „das Themenfeld der sexuellen Vielfalt und Identität“ stärken will. So steht es da drin. Das Ergebnis sehen wir heute: Berliner Schulabgänger können zwar nicht richtig lesen und schreiben, sie wissen aber genau, wie viele verschiedene Geschlechter es geben soll und kennen jede noch so abwegige Sexualpraktik. – Eine völlig falsche Prioritätensetzung dieses Senats. Und zu Recht gehen Schüler, Eltern und Lehrer am 26. November auf die Straße und demonstrieren. Wir unterstützen diese Forderungen nach einer besseren Leh- rerausbildung, nach einer Sanierungsoffensive im Schul- bau. Berlin braucht endlich ein leistungsorientiertes und gerechtes Bildungssystem. Lesen, Schreiben und Rech- nen sind wichtiger als Gendertheorien und Klimawahn. Berlin war einmal das wichtigste Forschungszentrum Europas. Albert Einstein, Werner Heisenberg, Max Planck haben an unseren Universitäten gelehrt. Davon sind wir heute weit entfernt. Wir brauchen gute Bildung schon in der Schule, schon bei den Kleinsten, und wir brauchen kluge Köpfe. Das ist unser wichtigstes Kapital. Nächstes Thema, nächste Dauerbaustelle – die Berliner Verwaltung. Ich weiß nicht, wie oft ich hier im Haus das Wort Digitalisierung schon gehört habe, wie oft das Wort Verwaltungsreform, immer wieder verpackt in schönen Sonntagsreden. Schöne Reden helfen den Berlinern aber nicht. Die Berliner wollen einfach zum Amt gehen und ihre Anliegen erledigen. Sie wollen digital, schnell, kom- plikationslos Urkunden, Ausweise und Pässe beantragen. Nichts davon funktioniert bis heute gesichert. Immer noch ist es ein Glücksspiel, im Bürgeramt meiner Wahl einen Termin zu bekommen. Kommen wir schließlich noch zu einem der letzten trau- rigen Höhepunkte dieser vergangenen zwölf Monate: Die millionenschwere Vetternwirtschaft beim Rundfunk Ber- lin-Brandenburg. Fast 400 000 Euro Jahresgehalt für eine Intendantin, bezahlt aus den Rundfunkzwangsgebühren, 1,4 Millionen Euro für die Renovierung der Chefetage, bezahlt aus den Rundfunkzwangsgebühren. Dieser Skan- dal zeigt, einige wenige verstehen die öffentlichen Rund- funkanstalten offenbar als Selbstbedienungsladen. Und wenn der Ehemann von Bürgermeisterin Jarasch ohne Ausschreibung zum Programmdirektor des RBB mit üppigem sechsstelligen Jahresgehalt befördert werden soll, ist das ein trauriger Höhepunkt der Abgehobenheit der Entscheidungsträger. (Dr. Kristin Brinker) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1714 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Wie viele Menschen, wie viele Kinder sind dagegen in Berlin von Armut betroffen? – Wir können es uns nicht leisten, dass sich eine kleine Elite den öffentlich- rechtlichen Rundfunk zur Beute macht. Und noch mehr wundert es mich allerdings, warum CDU, SPD, Grüne und Linke die Vetternwirtschaft und einseitige Berichter- stattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterstützt haben. Warum haben Sie, die im Rundfunkrat sitzen, nicht die Zustände beim RBB kritisiert? Warum haben Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht wahrge- nommen? Warum haben Sie Champagnerpartys und Luxusgehälter nicht kritisiert? [Beifall bei der AfD –
Die profitieren doch!] Wenn wir in der Energiekrise über die Entlastung der Berliner sprechen, dann sollten wir auch eine wirklich unnötige Belastung ins Auge fassen, nämlich diesen Rundfunkzwangsbeitrag. Mit diesem Zwangsbeitrag müssen die Berliner offenbar den Korruptionssumpf beim RBB finanzieren. Lassen Sie uns diese unnötigen Zwangskosten abschaffen, dann hätte jeder Bürger 220 Euro mehr in der Tasche. Zwölf Monate lang hat dieser Senat seine Zerstrittenheit und seine völlige Konzeptlosigkeit unter Beweis gestellt. Frau Giffey und Kollegen wollen Probleme lösen, die wir ohne sie nicht hätten. Lasst uns die Chance einer Wahlwiederholung nutzen und eine bessere Regierung wählen. Im Februar werden wir hier ein neues Abgeordnetenhaus und eine neue Re- gierung haben. Lassen Sie uns diese Chance ergreifen, und lassen Sie Berlin eine echte Zukunftshauptstadt wer- den. Wir sind bereit und reichen allen die Hand, die diese Stadt zum Besseren verändern wollen. – Vielen Dank! Frau Kollegin! Ob das Parlament der richtige Ort ist, um Sexualpraktiken zu bewerten, lasse ich mal dahingestellt. Ich bin mir allerdings sicher, dass das Parlament kein Ort ist, in dem wir den Begriff der „Abartigkeit“, auch aus historischen Gründen, verwenden sollten. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU –
Herr Wegner! Was ist denn das fĂĽr eine Opposition!] FĂĽr die Fraktion BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen hat der Kollege Graf das Wort.
Nee!] Aber neben der positiven Bilanz müssen wir gerade an einem Tag wie heute die Größe und den Mut haben, die Missstände auch zu benennen und sie dann endlich struk- turell anzugehen. [Beifall von Stefan Evers (CDU) –
Mach mal!] Heute Morgen konnte ich online keinen Termin im Bür- geramt buchen. Öffentliche Gebäude wie die Rathäuser, aber auch Dienstgebäude der Polizei und der Feuerwehr sind sehr marode und verfallen zum Teil. Der BER, Lehrerinnen- und Lehrermangel als Normalzu- stand und jetzt noch diese vergeigte Wahl. Das sind nur ein paar Beispiele, die zeigen, dass Berlin im Augenblick nicht so funktioniert, wie es sein sollte. [Beifall bei den GRÜNEN und der CDU –
Erkenntnis ist der erste Weg zur Besserung!] Das sind Beispiele, die auch vom System her zeigen, dass Berlin Probleme hat. War es wirklich so unvorhersehbar, dass der Marathon am selben Tag mit der Wahl zu großen Problemen führen könnte? Wie konnte es passieren, dass die Wahllokale zu wenig Stimmzettel hatten? Warum waren da teilweise die fal- schen Stimmzettel, und warum fiel das erst am Wahltag auf? Wir müssen klären, wer die Fäden dafür in der Hand hatte. Wieso hören wir von allen immer nur, dass die anderen schuld waren, dass man nur die Aufsicht hatte? Es muss in Berlin nun endlich Schluss sein damit, dass wir uns hinter der Aufsichtspflicht verstecken, dass wir uns hinter unklaren Zuständigkeiten verstecken oder dass wir uns hinter der Verwaltung verstecken. Berlin ist in seiner Verfasstheit einfach zu komplex. Berlin verheddert sich immer wieder selber an seiner eigenen Bürokratie. Berlin funktioniert eben nicht so, wie es sollte. Deshalb brauchen wir jetzt den Mut für ein Update von Berlin. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU –
Warum erst jetzt?] Denn es sind nicht die Menschen in der Verwaltung, die nicht gut arbeiten. Es sind auch nicht nur einfach zu wenige von ihnen. Die Missstände Berlins lassen sich nicht einfach nur mit mehr Personal lösen. Im Übrigen lassen sich die Missstände auch nicht einfach mit dem Schlagwort Digitalisierung lösen. Denn ein schlechter analoger Ablauf ist auch ein schlechter digitaler Ablauf. Nein, wir müssen ran an die Arbeitsprozesse. Wir müssen Berlin wieder vom Kopf auf die Füße stellen. (Werner Graf) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1716 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Dafür gibt es fünf Leitlinien, an denen wir uns jetzt orien- tieren müssen. Erstens: Wir brauchen eine klare Aufgabenverteilung und Transparenz über diese klaren Aufgabenverteilungen statt Bürokratie und Unzuständigkeiten. Oft ist in Berlin überhaupt nicht klar, wer wann wofür wie zuständig ist. Man fühlt sich oft wie Asterix und Obelix auf der Suche nach dem Passierschein A38. Um diese Verantwortlich- keiten eindeutig zu klären, sind folgende drei Fragen zentral. Erstens: Liegt die Aufgabe auf der Landes- oder der Bezirksebene? Zweitens: Sind es staatliche Aufgaben, die das Gesetz vorschreibt, oder sind es gemeindliche Aufgaben, die wir im Sinne unserer Kommunalpolitik übernehmen? [Stefan Evers (CDU): Das haben wir hier immer wieder gesagt! –
Unsere Programmatik!] Drittens: Geht es bei dem Thema um Steuerungsaufgaben oder um operative Aufgaben? Wenn wir alle drei Fragen beantworten, können wir die Aufgaben in sechs verschiedene Kategorien einteilen, mit klaren Zuständigkeiten und klaren Verantwortungen. Wenn wir dann noch davon ausgehen, dass Querschnitts- aufgaben vorhanden sind, die überall anfallen, haben wir insgesamt sieben Aufgabenarten, nach denen wir Berlin klären und strukturieren können. Das mag erst mal technisch klingen und auch ein biss- chen trocken, und die Verwaltungsmodernisierung ist nicht immer nur sexy, das weiß ich. Aber gerade diese klare Aufgabentrennung führt zu Transparenz, und das ist der beste Antibürokratiebooster, den wir haben können. Schmeißen wir ihn endlich an! [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Sandra Brunner (LINKE) –
AfD-Programm!] Zur zweiten Leitlinie: Wir müssen den Mut haben loszu- lassen. Wir müssen den Mut haben, Macht, Verantwor- tung und Gestaltungsentscheidungen komplett abzugeben und dafür im Gegensatz Gesamtverantwortung bei den Aufgaben zu bekommen, die das Land, die Berlin wirk- lich machen muss und machen darf. Oder lassen Sie es mich anders sagen: Haben wir den Mut, Aufgaben ent- weder ganz in die Bezirke oder ganz an das Land zu geben. Wir müssen weg von der Lösung, nur Zentralisierung löst alle Probleme. Es gibt vieles, was bei den Bezirken besser angesiedelt ist. Wie soll sich der Kiez entwickeln? Wo brauchen wir Spielplätze, wo mehr Bänke, wo mehr Bäume? All das wissen die Verantwortlichen vor Ort viel besser. Lassen wir sie entscheiden und hören wir auf, vom Land ständig mit reinzureden und besser zu wissen, was sie in den Bezirken zu tun hätten. Aber dafür müssen wir im Gegenzug auch Aufgaben ganz auf die Landesebene holen, denn dort machen auch zentrale Aufgaben manchmal Sinn. Das beste Beispiel ist hier die Kältehilfe. Statt dem Pingpong zwischen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit den zwölf Bezirken um die Frage, ab wann die Unter- künfte bis wann angemeldet werden können und müssen, um dann noch ins Dreieckspiel mit der Senatsverwaltung für Finanzen zu gehen, damit am Ende wirklich keine Zeit mehr bleibt, schnell Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, sollten wir diese Aufgabe an ein Landesamt ge- ben, das für die ganze Stadt die Kältehilfe zentral organi- siert und auch steuern kann, und zwar automatisch, jedes Jahr aufs Neue. Drittens: Wir müssen auch die Digitalisierung voranbrin- gen. Natürlich müssen wir die Prozesse besser und transparen- ter machen. Natürlich ist ein schlechter analoger Prozess auch digital kein guter Prozess. Aber um wirklich die Bürgerämter zu entlasten, müssen wir auch das digitale Bürgeramt Wirklichkeit werden lassen. Ein Wohnungs- umzug, die E-Akte oder der Projektstand der verschiede- nen Bauvorhaben, all das muss auch bald digital möglich und einsehbar sein. Viertens: Wir brauchen viel mehr dynamisches und viel mehr projektorientiertes Arbeiten. Die meisten Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung sind heute schon weiter, als es die Strukturen wirklich zulassen. Sprengen wir diese engen Korsetts! Sprengen wir das versäulte Senatshäuserdenken und fangen an, in Politik- feldern, in Projekten, in Zielen zu denken und zu ar- (Werner Graf) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1717 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 beiten! Neuseeland, New York, nehmen wir uns daran ein Beispiel, wie sie es geschafft haben, Scheuklappen zu überwinden und gemeinsam am Ziel des Gemeinwohls zu arbeiten. Fünftens: Verankern wir die gesamtstädtische Steuerung endlich in der Verfassung. Das heißt, dass wir, wo Ziel- vereinbarungen zwischen Land und Bezirken geschlossen wurden, die Fachaufsicht wieder einführen sollten. Das heißt, dass wir die Bezirke endlich auch politisieren und das politische Bezirksamt einführen müssen, damit auch die Bezirke mit einer klaren politischen Linie regiert werden können. Jede dieser fünf Leitlinien steht für sich alleine. Jede dieser fünf Leitlinien muss endlich in einem klaren und mutigen Prozess angegangen werden. Warum ich das betone? Weil ich klarmachen will, dass es nicht mehr länger hinzunehmen ist, dass wir uns hinter einer möglichen Verfassungsänderung verstecken. Nein, wir müssen diese Sachen nun angehen. Ja, die Verfas- sungsänderung ist richtig und gut. Aber eine klare Aufga- benzuteilung und eine wirkliche Transparenz gehen auch ohne Verfassungsänderung. Das Abgeben von Macht auf eine Ebene, Land oder Be- zirk, geht auch ohne Verfassungsänderung. Die Digitali- sierung des Bürgeramtes geht auch ohne Verfassungsän- derung. Ich weiß, Diskussionen über die Verfasstheit Berlins sind nicht schlagzeilentauglich, ein neues Aufgabendiagramm nicht gerade das beste Titelbild für den Boulevard. Das ist schwere Kost mit drögen Themen und komplizierten Antworten. Deshalb einmal danke, dass Sie bisher hier zugehört haben! Ich finde, diese Wiederholungswahl muss für uns der letzte Warnschuss gewesen sein, endlich die Probleme der Stadt, die Probleme dieser Verfasstheit anzugehen. Wir dürfen als Berlin nicht bei Momper und Diepgen stehenbleiben. Wir brauchen ein Update Berlins in dieses Jahrtausend! Es braucht ein Update, weil wir dafür Verantwortung tragen, dass so etwas wie dieses Wahldesaster nie wieder vorkommen wird. Es braucht ein Update, weil Berlin als polyzentristische Stadt es verdient hat zu funktionieren. Es braucht ein Update, weil die Herausforderungen in der nächsten Zeit eher größer als kleiner werden. Ja, ich habe schon viele verschiedene Beschreibungen für die aktuelle Zeit gehört: Multiple Krisen, Polykrisen, Stapelkrisen. Fragen Sie mich nicht, wo der genaue Un- terschied ist. Ich persönlich glaube eher, dass wir eine Art Krise als Normalzustand für die nächsten Jahre akzeptie- ren müssen und in dieser leben werden. Die Klimakata- strophe wird uns noch jahrzehntelang begleiten. Auf die Coronapandemie mögen wir vielleicht keine Lust mehr haben, aber sie ist nicht einfach verschwunden. Sie ist immer noch da. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die da- mit folgende Inflation und Energiekrise werden nicht einfach im nächsten Jahr weg sein. Und die schwindende Kaufkraft wird Berlin in den nächsten Jahren besonders hart treffen. Als Stadtstaat haben wir gerade noch die Effekte der Mehreinnahmen im Staatshaushalt. Doch die Geschichte der Inflation und der Deflation zeigt uns, dass dies nur kurzfristig, meist nur im ersten Jahr, wirklich der Fall ist. Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind riesig, und sie werden Jahre andauern. Umso wichtiger ist es, dass Berlin wirklich funktioniert, dass die Zahnräder Berlins wieder ineinandergreifen und rundlaufen, denn nur so werden wir den bitter nötigen ökosozialen Umbau Berlins beim Verkehr, bei der Wärme oder bei der Be- grünung unserer Stadt wirklich hinbekommen. [Beifall bei den GRÜNEN –
War doch jetzt eine Abschiedsrede von der SPD! – Weiterer Zuruf von der CDU – Weitere Zurufe] Für die FDP-Fraktion spricht nun der Kollege Czaja.
Selbst wir haben zugehört, Herr Czaja!] Ich würde es gerne auf eine Zeile herunterbrechen: Noch nie hat Scheitern so viele Chancen eröffnet. Bei den Herausforderungen, vor denen wir stehen, muss man eben auch festhalten, dass wir seit gestern beschä- mende Gewissheit haben: Erstmals in der bundesdeut- schen Geschichte muss die Wahl eines Bundeslandes vollständig wiederholt werden – eine Wiederholung, die allein notwendig wird, weil die politisch Verantwortli- chen es entweder durch Ignoranz oder erschreckende Inkompetenz bewusst dazu haben kommen lassen. Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss vollständig wiederholt werden, weil sie so schlecht organisiert war, dass sie im Ergebnis den bedeutungsvollen Grundsätzen unserer Demokratie nicht entsprochen hat. – Herr Hansel! Wir reden hier nicht von irgendeiner kor- rupten Bananenrepublik, sondern wir reden über die Hauptstadt der führenden Wirtschaftsnation Europas, über genau diese Hauptstadt, in der das nicht funktioniert. Und das ist für uns alle miteinander eine Aufgabe, die wir anzugehen haben. Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Ich schäme mich für dieses Bild meiner Heimatstadt in der Welt. Ich schäme mich für ihre politischen Akteure, die die Verantwortung für dieses Desaster nicht übernehmen und nicht das nöti- ge Rückgrat mitbringen, um diese Verantwortung tragen zu wollen. Und das hat der Tag gestern eindrucksvoll gezeigt: dass man nicht bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Wenn ich daran erinnere, wie Bettina Jarasch auf die Sozialdemokratie gezeigt hat, wie die Linken auf die Sozialdemokratie gezeigt haben, dann will ich auch mal daran erinnern, dass genau diese politischen Akteure die letzten Jahre diese Stadt mitgestaltet und geprägt haben und gemeinsam dafür Verantwortung haben und Sie diese Verantwortung auch zu übernehmen haben. Das ist insbesondere in einer Zeit, in der unsere Demo- kratie so fragil ist und sich innerlich und äußerlich einer permanenten Bedrohung ausgesetzt sieht, unheimlich schwierig, denn Sie liefern hier an dieser Stelle nur über- zeugende Argumente, die dazu beitragen, an unserer Verfasstheit, an unserer Verfassung, an unserer Demokra- tie zu zweifeln. Das ist brandgefährlich, gerade in diesen Zeiten. Abgeordnetenhauswahl, BVV-Wahl, Bundestagswahl, ein Volksentscheid und ein Rekordmarathon mit über 45 000 Teilnehmern einmal komplett durch den Tarifbe- reich AB, alles am gleichen Tag – ich sage Ihnen, in einer funktionierenden Stadt wäre das kein Problem gewesen. – Frau Regierende Bürgermeisterin! Ich musste den Ein- druck gewinnen, dass die Märchentage auch bei Ihnen im Roten Rathaus angekommen sind. (Werner Graf) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1719 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Denn das, was ich heute hier gehört habe, empfinde ich ein Stück weit als Parallelwelt. Sie sind demütig in Ihre Regierungserklärung eingestiegen. Das machte Hoffnung, dass Sie sich tatsächlich mit dieser Frage auseinanderset- zen, denn irren ist menschlich, Fehler können passieren. Doch Wahlen sind so verletzliche Akte der demokrati- schen Partizipation, dass sie besonders akribisch und verantwortungsvoll geplant und durchgeführt werden müssen. Daher müssen wir uns alle die Frage stellen, was genau die Gründe waren, damit so etwas nie wieder pas- sieren kann. Wir haben im Abgeordnetenhaus von Berlin schon oft und viel über den Zustand unserer Berliner Verwaltung gesprochen. Wir haben über die massiven, veralteten Verwaltungsstrukturen geredet, eine kaum vorhandene Digitalisierung, eine Reformträgheit und auch über zu wenig Personal und über die Frage, wer in dieser Stadt eigentlich politisch verantwortlich Aufgaben übernehmen und diese Vier-Millionen-Metropole organisieren und gestalten möchte. Wir haben in der letzten Legislaturpe- riode einen Vorschlag für eine Enquete-Kommission, eine Anti-Chaos-Kommission gemacht, die wir gerne auf den Weg gebracht hätten. Wir haben gemeinsam über die Frage Verfassungskon- vent gesprochen, um die Dinge miteinander zu verabre- den und Lösungen in dieser Stadt herbeizuführen. Nichts ist daraus geworden. Stattdessen haben wir jetzt diesen Zustand, den wir alle hier heute miteinander beklagen. Das hätte besser laufen können in Berlin. Ich will es an dieser Stelle noch einmal sehr deutlich sagen: Ich habe große Achtung vor den Menschen in der Berliner Verwaltung, die angesichts der Herausforderun- gen, der politisch gewollten Voraussetzungen ihren tägli- chen Beitrag dazu leisten, dass dieses System noch nicht vollständig kollabiert ist. Diese Dysfunktionalität mag manch einer in Ihrer Regierungskoalition extrem char- mant, unkonventionell und typisch Berlin finden; ich sage Ihnen eins: Für die Menschen in unserem Berlin ist es beschämend, erdrückend und für immer mehr Menschen leider auch der Grund, nach Brandenburg zu gehen. Deshalb ist diese mittlerweile weltweit bekannte Dys- funktionalität wirklich ein Ausdruck von lästiger Einzig- artigkeit, und es ist und bleibt ein Armutszeugnis, mit dem wir uns ebenso auseinanderzusetzen haben, denn das Verfassungsgericht hat dieser Stadt gestern deutlich ein Denkmal für Dysfunktionalität gesetzt. Ich frage mich immer wieder: Wann ist diese so großarti- ge und einst so stolze Stadt mit ihrer Verwaltung so vom Weg abgekommen? – Es wäre so einfach, das Problem allein an Ihnen festzumachen, Frau Regierende Bürger- meisterin! Wenn man sich allerdings Ihre letzten Monate im Roten Rathaus sehr genau anschaut, dann könnte man frei nach Goethe meinen: Den Anspruch habe ich wohl, allein, mir fehlt der Wille – oder eben das Können? Aber gehen wir doch mal ins Detail und schauen hin: Wir konnten von Ihnen in der Vergangenheit hören, dass Sie Enteignungen verhindern wollten. Wir konnten von Ihnen hören, dass Sie die A 100 weiterbauen wollten. Sie wollten den Milieuschutz neubaufreundlicher und seniorengerechter machen und ihn reformieren. Sie wollten eine funktionierende Stadt, und Sie wollten, dass Berlin nicht Bullerbü wird. Das waren Sie. Sie wa- ren genau das, was Sie für diese Stadt wollten. Und Sie wollten im Herbst 2021 eigentlich einen politischen Neu- anfang, Berlin durch gutes Regieren in die Zukunft füh- ren. Doch heute führt Sie täglich nur noch Frau Jarasch vor, und das ist das Ergebnis nach den letzten Monaten. Ich sage Ihnen: Es geht einem Verfechter der Demokratie kaum über die Lippen, aber für dieses juristisch verordne- te Zurück in die Zukunft muss man an dieser Stelle, an diesem Tag fast dankbar sein. Mit Erlaubnis der Präsidentin darf ich zitieren; Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin – Zitat –: Mein Herz schlägt pragmatisch und lösungsorien- tiert. Und mein Herz schlägt für Menschen, die gute Arbeit abliefern und die sich um die Proble- me in unserer Stadt kümmern … So erklärten Sie das vor einigen Wochen. Wenn man die Politik dieser Koalition allerdings einfach mal an ein EKG-Diagramm legen würde, dann wäre das eine absolu- te Nulllinie, Frau Regierende Bürgermeisterin, wenn ich dieses Zitat von Ihnen mal hinterfragen würde. Statt die drängendsten Probleme pragmatisch und lö- sungsorientiert anzugehen, müssen die Gerichte diesen Senat immer wieder an die Rechtsstaatlichkeit erinnern. Mietendeckel, Vorkaufrecht, Friedrichstraße, Carsharing – das sind nur einige Beispiele, die als Beweis an dieser Stelle genannt sein sollten. Aus Sicht der Freien Demo- kraten muss Politik verlässlich sein. Diese Verlässlichkeit haben wir in Ihrem politischen Handeln – einige Bei- (Sebastian Czaja) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1720 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 spiele: Mietendeckel, Vorkaufrecht, Friedrichstraße, Carsharing – nicht erkennen können. Wenn wir eins erkennen können, dann, dass Sie in dieser Legislaturperiode, in der Zeit, in der Sie Verantwortung hatten, etwas geschafft haben, und das ist die Organisati- on des staatlichen Rechtsbruchs. Beispiele dafür habe ich genannt. Die SPD ist seit 31 Jahren Teil des Berliner Senats und seit 21 Jahren in der Verantwortung für das Rote Rathaus. In wenigen Politikfeldern hat unsere Stadt in den letzten Jahrzehnten einen wirklich großen Schritt nach vorne gemacht oder konnte einen Erfolg verzeichnen. Erfolg konnten wir, wenn überhaupt, nur dort verzeichnen, wo Sie sich zunehmend rausgehalten haben. Doch die Natur einer Koalition bringt es mit sich, dass man die Verantwortung nicht alleine tragen muss. Ihr grüner Koalitionspartner probiert, seit er in der Regierung sitzt, die ganze Stadt zu Friedrichshain-Kreuzberg zu machen. Das ist eine Herausforderung beim Regieren; das mag ich wohl glauben. Die Linken haben die Stadt erst kaputtgespart – bis es quietscht –, und glauben jetzt, die Erlösung bringen zu können, indem sie sich grenzenlos neuverschulden. Das ist eine große Herausforderung, mit der Sie zu jonglieren haben. – Sie alle können sich dieser Verantwortung nicht entzie- hen, Herr Zillich. Sie alle tragen dafür die Verantwor- tung, weil Sie gemeinsam in dieser Stadt miteinander regieren. Damit haben Sie für diese Stadt Verantwortung übernommen. Dazu gehört auch, dass Sie sich gemeinsam mit dem Versagen auseinanderzusetzen haben und daraus auch die Konsequenzen ziehen müssten. Auch das wäre eine Auf- gabe, der Sie sich gemeinsam stellen müssten. Das alles gipfelt jetzt tatsächlich in dem, was wir disku- tieren, nämlich in einem absoluten Desaster und in einer Neuwahl. Wir alle müssen jetzt unseren Beitrag dazu leisten – das ist vollkommen richtig –, damit wir wieder stolz auf diese Stadt sein können. Die Aufgabe ist doch jetzt, wieder stolz auf diese Stadt sein zu können. Wir sollten uns nicht mehr schämen müssen und nicht mehr in der Welt erklären müssen, warum in dieser Stadt so wenig funktioniert. Wir sollten über absolute Selbst- verständlichkeiten nicht mehr diskutieren müssen, son- dern sie sollten einfach umgesetzt werden. Das ist das, woran wir jetzt alle miteinander arbeiten müssen, und das gerade in diesen Zeiten. Die globalen Entwicklungen werden uns in den nächsten Jahren noch viel härter prüfen. Sie werden noch direkter unser Zusammenleben verändern und uns zugleich die ein oder andere Chance bringen. Eine Rezession zu überwin- den, tut man nicht, indem wir am Status quo festhalten, sondern nur mit der Bereitschaft zur Veränderung. Stadt- entwicklung angesichts des fortschreitenden Wachsens der Hauptstadtregion ist ein aktiver Planungs- und Ver- änderungsprozess. Nicht die Ausweitung von Milieu- schutzgebieten und Vorkaufrechten oder infantilen Stra- ßenraumgestaltungen mit Asphaltfarbe und ein paar Pol- lern, sondern die Entwicklung neuer, liebenswerter, be- zahlbarer und nachhaltiger Stadtquartiere wäre jetzt das Richtige. Wer den ÖPNV nutzen soll, der braucht Gewissheit, dass er genügend Züge und Busse verlässlich in dieser Stadt vorfindet und dass er, egal in welchem Bezirk er lebt, wohnt und arbeitet, von A nach B kommt. Es ist die Auf- gabe, dafür zu sorgen, im ÖPNV nicht Angst vor Über- griffen haben zu müssen oder davor, in einer ekligen Ecke im ÖPNV unterwegs zu sein. Das müssen wir än- dern. Da können wir richtig etwas machen. Das wollen wir angehen. Wer mit dem Rad fahren soll und will, der braucht natür- lich sichere Verkehrswege, die nicht von irgendwelchen Autos zugeparkt werden, und der braucht die Garantie, dass Fahrraddiebstahl eine absolute Seltenheit in dieser Stadt ist. Wer mit dem Elektroauto oder dem E-Fuel im Tank morgens um 4 Uhr zum Schichtbetrieb muss, der braucht auch Straßen und zukunftsweisende Carsharing- modelle. Hunderttausende Menschen kommen in unserer Stadt dauerhaft an. Die einen suchen Schutz vor individueller Verfolgung oder kommen aus Kriegsgebieten; die ande- ren suchen einfach nur ein neues Zuhause und eine besse- re Zukunft. Viele Menschen, die bereits lange hier woh- nen, wollen einfach nur noch eine größere oder kleinere Wohnung; sie wollen umziehen; sie wollen Flexibilität. Sie wollen diese Flexibilität am Wohnungsmarkt haben, um auf die Bedürfnisse in ihrem Leben reagieren zu kön- nen. Wir sind verantwortlich dafür gewählt, dafür zu sorgen, dass das auch wieder in dieser Stadt möglich wird. Darum müssen wir bereits jetzt darüber sprechen, wo im kommenden Jahrzehnt 100 000 neue Wohnungen entste- hen sollen. Wir müssen den Menschen erklären, warum wir alle dichter zusammenwachsen werden, warum wir die einen Räume aufgeben und die anderen gewinnen (Sebastian Czaja) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1721 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 werden – aufrichtig, auf Augenhöhe, aber immer ent- schieden, und das sowohl in der Ansprache als auch dann im Handeln. Diese Neuwahl ist in aller Tragik eine große Chance. Auch das haben wir heute Morgen vielfach gehört. Wir können einen absoluten Neustart wagen. – Sie singen hier im Parlament immer das große Lied, wenn es um parlamentarische Meinungs- und Willensbil- dungsprozesse geht. Wenn Sie das wirklich ernst meinen, dann unterlassen Sie solche Zwischenrufe! Wenn Sie das wirklich ernst meinen und nicht auf dem Niveau der AfD unterwegs sind, dann unterlassen Sie das! Ich sage Ihnen eins: Wir können einen absoluten Neustart in dieser Stadt wagen. Wir können dazu beitragen, nach Jahrzehnten endlich die richtigen Entscheidungen für unsere Stadt zu treffen, Zukunftsperspektiven zu schaf- fen, Verhältnisse neu zu justieren und uns auch digital auszurichten. Und ja, Fehler können passieren, aber aus Fehlern muss man lernen. Wir glauben daran, dass auch Sie in der Lage sind zu erkennen, dass es so nicht weitergehen darf. Eini- ge Punkte haben wir gehört. Wir als Freie Demokraten haben das Chaos in der Stadt nicht angerichtet. Das will ich noch einmal in aller Deutlichkeit sagen. Aber wir sind bereit, es mit Ihnen zusammen aufzuräumen. Wir sind hier, um in unserer Stadt dafür zu sorgen, dass sie zu- kunftssicher wird. Wir sind hier, um die Kontrolle über unsere Verwaltungsstrukturen wieder zurückzuerlangen. Wir sind hier, um zukunftssichere Jobs zu schaffen und um ein Bildungssystem zu schaffen, das aus eigenen Fehlern lernt. Wir sind hier, um eine Verkehrspolitik zu machen, auf die sich jeder Einzelne in dieser Stadt verlas- sen kann. Wir sind hier, um genau das zu tun, was viele in diesen Tagen nicht wollen, um Verantwortung zu übernehmen – gerne mit jedem von Ihnen, der sich der Zukunft unserer Stadt stellen möchte und der in dieser Stadt Politik aus der Mitte machen möchte und sich auch dieser verpflichtet. Eins steht heute fest: So, wie es ist, darf es nicht bleiben. Berlin ist eine großartige Stadt, aber eben auch eine mit großen Problemen. Deshalb gilt es jetzt, diese großen Probleme anzupacken. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat nun die Kollegin Helm das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das gestrige Urteil ist nach der öf- fentlichen Verhandlung für niemanden mehr überra- schend gekommen, auch wenn es natürlich seitdem eine durchaus sehr kontroverse öffentliche Debatte von sehr renommierten Verfassungsrechtlerinnen und Verfas- sungsrechtlern gegeben hat. Wir werden das Urteil selbstverständlich annehmen und akzeptieren. Es ist keine Banalität, wenn das Verfassungsgericht unserer Stadt zu der Auffassung kommt, dass aufgrund der eklatanten organisatorischen Missstände, die es bei der Wahl gege- ben hat, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in deren Rechtmäßigkeit so weit gelitten hat, dass es nur durch eine Wiederholung wiederherzustellen ist. Das ist eine Klatsche, die wir sehr ernst nehmen müssen und aus der wir auch Schlussfolgerungen zu ziehen haben. Es ist ernster jedenfalls, als die ersten Reaktionen der zuständigen Senatsverwaltung unmittelbar nach der Wahl das nahegelegt haben. Es war jetzt nicht unbedingt ein Ruhmesblatt, dass es ganze neun Tage gebraucht hat, bis es der Finanzsenator war, der sich für den Senat bei den Berlinerinnen und Berlinern entschuldigt hat. Ich möchte mich heute auch entschuldigen, und ich möchte mich dieser Entschuldigung anschließen. Ich möchte sie be- sonders aussprechen gegenüber den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Viele Missstände sind mittlerweile aufgeklärt worden. Viele Fehlerquellen sind erkannt worden, und die Wahl- helferinnen und Wahlhelfer waren es nicht. Sie haben an diesem Tag versucht, noch zu retten, was zu retten war. Ich bitte Sie alle, die sich dort engagiert haben: Ich kann verstehen, wenn dieser Tag Frustration bei Ihnen hinter- lassen hat, aber ich möchte Sie herzlich bitten, sich trotz- dem wieder zur Verfügung zu stellen. Berlin braucht Sie als Wahlhelfende. Vielen Dank! Es ist leider auch nicht unbedingt atypisch, dass wir hin- terher Hinweise bekommen auf unklare Verantwortlich- keiten im Zusammenhang mit früheren Problemen bei Wahlen und dass darauf gar nicht reagiert wurde. Damit sich so etwas nicht wiederholt, hat der neue Senat gehan- delt. Eine Expertinnenkommission hat viele wichtige organisatorische Hinweise geliefert, die wir selbstver- ständlich umsetzen werden. Und ebenso sollte die ge- meinsame Kommission beim Präsidenten ihre Arbeit an einer Reform des Wahlgesetzes fortführen. (Sebastian Czaja) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1722 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Auch wenn dieser Tag in der Lage ist, das Vertrauen in die demokratischen Prozesse in dieser Stadt zu beschädi- gen, so ist mindestens das Ausnutzen dieser Situation von Teilen der Opposition, von Teilen der AfD und der Freien Wähler, jetzt zu suggerieren, in trumpistischer Manier, es hätte Wahlfälschung gegeben, mindestens eine genauso große Gefahr für die Demokratie, und das müssen wir entschieden zurückweisen. [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN –
Wer hat das behauptet? Niemand hat das behauptet! – Zuruf von rechts: Quelle!] Diese gerichtliche Klatsche ist natürlich besonders ärger- lich, weil dadurch natürlich ein altes Klischee über Berlin von einer dysfunktionalen Stadt, in der das Chaos herrscht, seine Bestätigung findet. Wir haben als Koaliti- on in der letzten und der aktuellen Wahlperiode sehr viel Geld und sehr viel Arbeit in die Infrastruktur und in die Verwaltung investiert, um aus Berlin die offene und gut funktionierende Weltstadt zu machen, die großen Teilen der rechten Opposition ein echter Dorn im Auge ist, und das trotz der zugleich zu bewältigenden Krisen. Daran werden wir natürlich weiter arbeiten. Es war heute in der Debatte schwer zu überhören, dass spätestens am heutigen Tag der Wahlkampf begonnen hat. Aber ich möchte auch an uns alle appellieren: Wir alle hier in diesem Saal tragen bis zum Wahltag trotzdem immer noch eine Verantwortung, nämlich die Berlinerin- nen und Berliner sicher durch diesen Winter und diese Energie- und die aufkommende Wirtschaftskrise zu brin- gen und die Handlungsfähigkeit der Politik unter Beweis zu stellen. Wir haben dafür zu sorgen, dass unsere öffentliche Infra- struktur, also unsere öffentlichen Unternehmen, die Kul- turreinrichtungen, die Krankenhäuser, Schulen, Kitas und Universitäten und ebenso die vielen freien Träger es gut durch diese Krise schaffen und natürlich auch, dass unse- re Berliner Wirtschaft das schafft, so, wie wir es auch gemeinsam durch die Coronakrise geschafft haben. In Berlin haben wir erst einmal ganz schnell und unbürokra- tisch geholfen, statt die Menschen mit seitenlangen An- trägen in den Wahnsinn zu treiben, nur damit wir für jede Eventualität abgesichert sind. Wir haben von Anfang an die Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen mit im Blick gehabt, Stichwort Soloselbstständige. Das alles hätten sich viele Menschen in anderen Bundeslän- dern zu dieser Zeit auch gewünscht. Wir hatten von Anfang an auch die Menschen mit gerin- gen Einkommen und auch obdachlose Menschen im Blick, die oftmals sonst durch das Raster fallen, gerade in akuten Handlungssituationen. Wir haben in dieser Zeit viel Erfahrung gesammelt und Strukturen entwickelt, von denen wir auch heute noch nachhaltig profitieren. Wirk- same Hilfe für Menschen, die dringend auf Unterstützung angewiesen sind, das geht nur mit Rot-Grün-Rot. Es ist kein Zufall, dass es in Berlin jetzt ein 29-Euro-Ticket und ein 9-Euro-Sozialticket geben wird und wir immer noch nicht wissen, wann im Bund endlich das 49-Euro-Ticket kommt. Ich finde, das ist schon ein erheblicher Unterschied. Ich halte es für nicht vorstellbar, dass so etwas mit der CDU oder der FDP im Senat möglich gewesen wäre, und wenn überhaupt, dann wahrscheinlich nur im Deal mit irgend so einer anderen Quatschaktion wie zum Beispiel, ich weiß nicht, ein Berliner Tankrabatt oder die kleine Schwester, ein Rabatt für die Parkgebühren, alles solches Klein-Klein, was niemanden nachhaltig entlastet, vor allem nicht die Menschen mit geringen Einkommen, die wesentlich weniger Auto fahren und mehr den ÖPNV nutzen. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN –
Vielen herzlichen Dank! – Ich frage den Senat: Wie plant die Senatsverwaltung, die 343 Millionen Euro Wirt- schaftshilfen – davon waren 75 Millionen Euro explizit als Heizkostenzuschüsse für private Haushalte und KMU mit Kohle, Öl oder Pellets aus dem Nachtragshaushalt – sowie aber auch das Härtefallprogramm des Bundes für die KMU, das auf der Wirtschaftsministerkonferenz am 25. November entschieden werden soll, in die Anwen- dung zu bringen? – Vielen Dank! Herr Senator Schwarz, bitte schön! Senator Stephan Schwarz (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete Lüdke! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir arbeiten mit Hochdruck daran, schnell zu helfen und den Menschen in dieser schweren Krise auch Ängste zu neh- men. Wir wollen niemanden zurücklassen, deshalb haben wir auch schon Mitte Oktober unser 100 Millionen Euro schweres Liquiditätsprogramm auf den Weg gebracht. Berlin ist hier ganz klar vorne. Wir sind als erstes (Anne Helm) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1726 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Bundesland hier am Start gewesen, um ein Liquiditäts- programm auf den Weg zu bringen. Ich höre aus den anderen Bundesländern, dass einige hier jetzt nachziehen wollen. Sie haben es richtig gesagt: Dank Ihnen, dem Haushalts- gesetzgeber, stehen für die Hilfen statt der ursprünglich geplanten 200 Millionen Euro jetzt über 340 Millionen Euro zur Verfügung. Hier geht es um Wirtschaftshilfen, hier geht es aber auch darum, Lücken zu schließen, die aus den schon angekündigten Strom- und Gaspreisbrem- sen im Bund entstehen. Wir halten das, was der Bund entschieden hat, für sehr richtig, weil es den Unternehmen Planungssicherheit gibt, es gibt auch den Menschen in unserer Stadt wieder Pla- nungssicherheit, hier über den Winter zu kommen; es zeichnet sich aber auch ab, dass bestimmte Energieträger bisher jedenfalls noch nicht berücksichtigt worden sind. Dazu gehören Ölheizungen, dazu gehören aber auch Pellets und Kohle. Das spielt in Berlin eine große Rolle: Wir haben in Berlin über 319 000 Wohnungen, die noch mit Öl beheizt werden, ungefähr 7 000 mit Pellets und 1 900 mit Kohle. Genau hier wollen wir mit den 75 Mil- lionen Euro in Form eines Zuschussprogramms ansetzen. Wir sind bereits im Gespräch mit der IBB und wollen das, sobald sich abzeichnet, wie genau die Gaspreis- bremse im Bund aussieht – das wird jetzt in den nächsten Tagen als Gesetzentwurf eingebracht – entsprechend in Berlin umsetzen. Was die Wirtschaftshilfen anbelangt: Sie haben den Här- tefallfonds angesprochen, die Härtefallhilfen aus dem Bund. Hier wird es am 25. November eine Wirtschafts- ministerkonferenz geben. Das Land Berlin ist gewillt und entschlossen, sich daraus ergebende Lücken zu schließen. Wir sind bereits in Gesprächen mit der Handwerkskam- mer und mit der IHK, um hier ganz gezielt um die Härte- fallhilfen des Bundes herum zu unterstützen. Wir glau- ben, dass diese Unterstützung notwendig sein wird, weil uns einige Branchen, zum Beispiel die Bäckerbranche, schon signalisieren, dass das, was vom Bund kommt, vermutlich nicht ausreichen wird. Gerade Berlin hat eine starke kleine und mittelständische Wirtschaft, und hier wollen wir ganz gezielt unterstützen. Vielen Dank, Herr Senator! – Wünschen Sie eine Nach- frage? – Bitte schön!
Vielen herzlichen Dank! – Sie haben zu Beginn schon das aktuell laufende Liquiditätshilfeprogramm erwähnt. Wie läuft das denn? Haben Sie da auch einen aktuellen Stand? Herr Senator, bitte schön! Senator Stephan Schwarz (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete Lüdke! Das Programm läuft seit Mitte Oktober über die IBB, kann dort beantragt werden. Es richtet sich an Unternehmen fast aller Branchen; es gibt im EU-Beihilferecht ein paar Ausnahmen wie Bergbau, aber das spielt für Berlin keine große Rolle. Die Hilfen können dort beantragt werden, und mittlerwei- le haben wir 30 Anträge in der Pipeline mit einem Volu- men von insgesamt schon 8 Millionen Euro, die zurzeit in der Bearbeitung sind. Meine persönliche Hoffnung ist, dass wir die Grenze von 100 Millionen Euro, die wir hier zur Verfügung stellen, nicht ausnutzen werden, weil ja jetzt auch die Gaspreisbremse und die Strompreisbremse kommen und den Unternehmen ein Stück weit Sicherheit geben. Unser Ziel bei dem Programm ist, Unternehmen, die aufgrund der derzeitigen Situation energiegetrieben, in- flationsgetrieben in Zahlungsschwierigkeiten kommen, zügig zu helfen. Wie gesagt: Da ist Berlin ganz vorn. Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt Kollege Wap- ler von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Senator! Welche konkreten Vorbereitungen treffen Sie, um Wirtschaftshil- fen in Berlin gerade Kleinstunternehmen und Soloselbst- ständigen möglichst unbürokratisch und niedrigschwellig zukommen zu lassen? Bitte schön, Senator Schwarz! Senator Stephan Schwarz (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe): Danke, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeord- neter! Wir sind mit den Playern aus der Wirtschaft dazu in engem Austausch. Wir stimmen uns regelmäßig mit der IHK, mit der Handwerkskammer und mit einzelnen Innungen ab, um passgenaue Programme zu konzipieren. Es ist aber wenig sinnvoll, und das sagen uns die Kam- mern auch, jetzt schon, bevor der Bund mit seinem Pro- gramm auf den Weg kommt, ein eigenes Programm an- zubieten, einfach, um Doppelförderungen zu vermeiden. (Senator Stephan Schwarz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1727 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Das will auch die Wirtschaft nicht, und das wollen wir nicht. Die Vorbereitungen gehen aber dahin, dass auch die Kammern mittlerweile signalisiert haben, dass sie uns in der Antragsvorbereitung unbürokratisch unterstützen wollen. Das ist ein klares Hilfsangebot von Handwerks- kammer und IHK. Ich habe gestern noch mit dem Präsi- denten der IHK und letzte Woche mit der Präsidentin der Handwerkskammer gesprochen; beide haben uns zugesi- chert, hier ein passgenaues Verfahren für die Unterneh- men zu begleiten und mit den Ressourcen der Kammern gemeinsam mit der IBB zu unterstützen. Vielen Dank, Herr Senator! Die nächste gesetzte Frage stellt Kollege Schulze für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Welches Finanzierungsmodell strebt der Senat bei der angestrebten Rekommunalisierung der Fernwärme bezie- hungsweise dem Einstieg in die GASAG an? Herr Senator Wesener, bitte schön! Senator Daniel Wesener (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Wie Sie wissen, sind wir noch in Gesprä- chen und ist noch keine finale Entscheidung bezüglich eines Erwerbs der Fernwärme gefallen. Dementsprechend gibt es auch keine finale Entscheidung, was die Finanzie- rung eines solchen Vorgangs angeht. Allerdings hat ja die öffentliche Hand grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wenn sie Unternehmen beziehungsweise Unternehmensanteile erwerben will: Der eine Weg ist ein Erwerb dieser Anteile durch eine Kreditaufnahme im Landeshaushalt. Das fassen wir dann unter dem Begriff der finanziellen Transaktion zusammen und haben damit einen Effekt, der keine negativen Auswirkungen auf die zulässige Nettokreditaufnahme hat. Das Ganze ist also schuldenbremsenneutral. Die zweite grundsätzliche Möglichkeit ist, dass nicht das Land selber, sondern ein Unternehmen der öffentlichen Hand ebenfalls kreditfinanziert ein anderes Unternehmen beziehungsweise Unternehmensanteile erwirbt. Dabei kann man darüber nachdenken, zwecks der Verbesserung der Kreditkonditionen für dieses öffentliche Unternehmen eine Landesbürgschaft zu vergeben. In der Vergangenheit haben wir letzteren Weg präferiert. Das wäre auch heute meine Antwort auf Ihre Frage, wenn es um eine Präferenz geht. Gleichwohl: Final ist das durch den Senat und das Abgeordnetenhaus bekanntlich noch nicht entschieden worden. Vielen Dank! – Herr Kollege Schulze, wünschen Sie eine Nachfrage? – Dann haben Sie das Wort.
Vielen Dank, Herr Senator, für die Antwort! Vielleicht als zweite Frage: Welcher Einfluss kann durch eine Be- teiligung des Landes an eben diesen beiden Bereichen, Fernwärme und GASAG, auf die Energie- und Wärme- wende genommen werden? Bitte schön, Herr Senator Wesener! Senator Daniel Wesener (Senatsverwaltung für Finanzen): Ich glaube, die einzig korrekte und seriöse Antwort, Herr Abgeordneter, ist: Es kommt darauf an. – Genau das ist natürlich auch Gegenstand der Gespräche, die wir führen. Wir haben deutlich gemacht, dass wir eine Mehrheitsbe- teiligung anstreben. Richtig ist aber auch, dass nicht al- lein die Mehrheit relevant ist für die Frage, wie groß dann am Ende der Einfluss des Mehrheitseigners ist, sondern hier gibt es noch viele andere Aspekte, die in der Regel aktionärsvertraglich festgehalten werden. Das heißt, ne- ben der Frage, ob man eine Minderheits- oder eine Mehr- heitsbeteiligung anstrebt, gibt es weitere Aspekte der sogenannten Governance, die für uns insofern relevant sind, als dass wir in der Tat mit einem möglichen Erwerb das Ziel verbinden, maßgeblichen Einfluss auf die Unter- nehmenspolitik, auf die Investitionen und auf die Fern- wärmeversorgung in der Stadt Berlin zu nehmen. Vielen Dank, Herr Senator! – Die zweite Nachfrage stellt Kollege Dr. Taschner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Mich würde noch inte- ressieren – wir haben ja schon viel in den Zeitungen dar- über gelesen, dass es erste Gespräche mit Vattenfall gab –, kann man schon irgendwie so eine Art Zeitplan ersehen, bis wann können wir mit solch einem Erwerb in der Rekommunalisierung der Fernwärme und einen Ein- stieg bei der GASAG rechnen? (Senator Stephan Schwarz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1728 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Bitte schön, Herr Senator! Senator Daniel Wesener (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Herr Abgeordneter, auch für diese Nachfra- ge! Wenn es nach dem Land Berlin geht, kann ich sagen: so schnell wie möglich. Wir haben allerdings das Signal von Vattenfall bekommen, dass der Konzern selbst bei dem Bewertungsvorgang, den er ja bereits im Sommer angekündigt hat, noch etwas Zeit braucht. Das heißt, Vattenfall ist selbst noch dabei, in Form eines standardi- sierten Verfahrens zu eruieren, zu welchen Werten es denn letzten Endes einen Käufer für die Vattenfall Wär- me Berlin AG sucht. Wir haben unsererseits deutlich gemacht, dass wir bereitstehen und dass wir gern in ex- klusive Verhandlungen einsteigen wollen. Ein Element dieser exklusiven Verhandlung wäre dann auch eine gemeinsame Bewertung, die wir vornehmen wollen und auch müssen. Sie wissen ja, dass nach der Landeshaus- haltsordnung die klare Vorgabe ist, dass die Wirtschaft- lichkeit eines solchen Ankaufs für das Land Berlin gege- ben sein muss, etwa im Sinne eines Ertragswerts. Das heißt, wir hoffen, dass Vattenfall so bald wie möglich seine internen Prüfungen und Debatten abschließt und dann hoffentlich zu einer positiven Antwort betreffs unse- res Angebots kommt. Vielen Dank! Die nächste gesetzte Frage stellt der Kollege Evers für die
Vielen herzlichen Dank! – Unabhängig davon, dass ich die Antwort unanständig finde, bewegt mich dennoch die Nachfrage, und ich halte mich einmal erneut an den Wor- ten besagter Tageszeitung fest: Geschieht dieser Schritt nicht, bleibt bei den Bür- gerinnen und Bürgern zwangsläufig der Eindruck hängen, man könne als Politiker ein demokrati- sches Grundrecht gegen die Wand fahren und doch keinen Schaden davontragen. Für die Wert- schätzung der Demokratie in Berlin ist es fast ge- nauso schädlich wie das fabrizierte Wahlchaos selbst. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1729 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Meine Frage an den Senat: Was wird die Regierende Bürgermeisterin unternehmen, damit genau dieser Ein- druck nicht bei den Berlinerinnen und Berlinern hängen- bleiben muss? Frau Regierende Bürgermeisterin Giffey, Sie haben das Wort! Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey: Sehr geehrter Herr Evers! Meine Damen und Herren! Der beste Beweis, den man erbringen kann, dass man diese Situation ernst nimmt, und da kann ich an das, was gesagt wurde, anknüpfen, ist, dass wir jetzt unsere Arbeit ma- chen. Wir haben eine Wahl zu organisieren. Und ich sagte Ihnen, ich bin selbst ja auch Betroffene. Ich war damals selbst Kandidatin und bin selbst jetzt in der Situa- tion, dass ich, wie wir alle, mit dieser Lage umzugehen habe. Wir haben uns alle miteinander heute gesagt, wie schwie- rig und herausfordernd die Situation ist, aber wir haben eine Wahl seriös vorzubereiten. Das machen wir seit Wochen. Und wir haben hier eine Krise zu managen, dafür brauchen wir alle Menschen, die dazu beitragen können, das zu tun. Das bedeutet, dass wir arbeiten und zeigen, dass zum Beispiel dieses Entlastungspaket, das hier beschlossen wurde, nicht nur ein Beschluss ist, son- dern in der Tat auch hilft. Ich glaube, dass die Menschen das dann sehen, und wir sie am besten überzeugen kön- nen, indem wir nämlich hier einfach das tun, was jetzt zu tun ist: diese Krise zu meistern, diese Wahl gut vorzube- reiten und gut durchzuführen und dafür zu sorgen, dass die Themen, die auf der Straße liegen, die jetzt direkt behandelt und bearbeitet werden müssen, auch ordentlich bearbeitet werden. Das ist meine Verantwortung, die ich in die Zukunft gerichtet auch wahrnehme. Das werde ich machen, und das habe ich heute hier fast eine Stunde lang ausgeführt. Ich glaube, dem ist heute nicht mehr so viel hinzuzufügen. Vielen Dank, Frau Regierende Bürgermeisterin! Die zweite Nachfrage stellt nun der Kollege Vallendar für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Senator Geisel! Sie sagten gerade eben, dass die Verantwortung nicht an einer Person hän- gen würde. Die Landeswahlleiterin Michaelis hat ja da- mals ihr Amt niedergelegt, ist zurückgetreten und hat Verantwortung übernommen. Wenn Sie sagen, dass es mehrere Personen sind, warum übernehmen Sie nicht diese Verantwortung und folgen Frau Michaelis? Herr Senator Geisel, bitte schön! Senator Andreas Geisel (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Herr Vallendar, da empfehle ich die Lektüre des Urteils des Verfassungsgerichts von gestern und die Lektüre des Expertenberichtes, also der eingesetzten Expertenkom- mission, um die Fehler der Wahl aufzuarbeiten, der jetzt die Grundlage für die Arbeit der Taskforce ist. Daraus geht eindeutig hervor, wie die Trennung zwischen Lan- deswahlleitung, Bezirkswahlleitung und Innenbehörde ist. An einer Stelle führen wir in der Tat eine Diskussion, das hat Herr Wegner vorhin auch getan: War die Wahlor- ganisation dieser komplexen Herausforderung tatsächlich gewachsen? Wenn man das rückblickend analysiert, könnte man tat- sächlich, wenn man das Urteil liest, zu dem Schluss kommen, dass es besser gewesen wäre, die Wahlen vom Bundestag und Abgeordnetenhaus voneinander zu tren- nen, um die Komplexität zu reduzieren. Aber dann steht auch die Frage, dass unter Coronabedingungen ja nicht 21 000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingesetzt wa- ren, sondern 37 000. Die Frage wäre gewesen: Wäre Berlin in der Lage gewesen, zwei Wochenenden hinterei- nander 37 000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aufzubie- ten? Hätten wir das geschafft? Und hätten die Vorausset- zungen im Wahlgesetz geändert werden müssen, um diese Komplexität der Aufgabe zu bewältigen? – Hinter- her ist man an dieser Stelle immer schlauer. Ich habe jetzt mehrfach gesagt und sage das auch an dieser Stelle wie- der: Ich nehme Verantwortung wahr, indem ich arbeite. Vielen Dank, Herr Senator! Damit kommen wir zur nächsten gesetzten Frage. Diese stellt die Kollegin Klein für die Fraktion Die Linke. – Bitte schön! (Stefan Evers) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1730 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die geplanten temporären Schlie- ßungen einzelner Bürgerämter – und damit auch den Wegfall von bereits gebuchten Terminen – zur Vorberei- tung der Wiederholungswahlen in etwa sieben Berliner Bezirken wie Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf, Lich- tenberg, Neukölln, Spandau, Pankow und Treptow- Köpenick? Frau Senatorin Spranger, bitte schön, Sie haben das Wort! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für die Frage. Es stimmt, einzelne Bürgerämter haben in einzelnen Bezir- ken geschlossen. Wir haben einen enormen Aufwand für das Personal in den Bezirken, die Organisation der Wah- len in 90 Tagen zu realisieren. Ich muss an dieser Stelle – die Regierende Bürgermeisterin hat das vorhin schon ausgeführt – den Bezirken meinen sehr herzlichen Dank dafür ausdrücken, dass sie wirklich sehr schnell – nach- dem wir die AG Wahlen auf Landesebene eingerichtet haben – gemeinsam reagiert haben, gemeinsam in der AG Wahlen festgelegt haben, welche klaren, einheitlichen Strukturen wir für die Wahlen brauchen. Dazu gehört es, dass wir Personal zur Verfügung stellen. Wir werden weiteres Personal brauchen. Einzelne Bezir- ke haben bereits Neueinstellungen über sogenannte Be- schäftigungspositionen gemacht. Ich habe gestern im Senat noch einmal ausführlich darüber gesprochen und informiert, dass wir zusätzliches Personal auch in die Bezirke für die Bewältigung der Aufgaben geben werden. Ich bin mir da auch mit dem Finanzsenator einig, dass wir das tun müssen. Ich selbst habe den Bezirken verspro- chen, dass wir die Bezirke bei der Aufgabe nicht allein- lassen. Wir werden versuchen – auch da stehe ich mit den Bezir- ken in Verbindung –, dass die Termine, die die Berline- rinnen und Berliner in den Bürgerämtern gebucht haben, die eventuell ausfallen, weil Bürgerämter geschlossen haben – das sind einzelne Bürgerämter. Ich hätte es gerne verhindert, und die Bezirke selbst hätten es auch gerne verhindert, das zu tun –, durch andere Bürgerämter aufge- fangen werden. Wir sind dabei, das müssen wir klären. Da haben Sie völlig recht, aber es ist eben eine sehr große Herausforderung. Deswegen mein herzlicher Dank an jeden im Bezirk, der das dort vorbereitet. – Danke schön! Vielen Dank! – Frau Klein, Sie haben die Möglichkeit einer Nachfrage!
Vielen Dank, Frau Senatorin! Müssen weitere Bürgeräm- ter schließen? Wann bekommen die Menschen voraus- sichtlich Bescheid, dass sie woanders einen Termin be- kommen? Wie schnell geht das? Frau Senatorin Spranger! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport): Ich stehe gemeinsam mit dem Landeswahlleiter – was ich mache, ist ja die Unterstützung für den Landeswahllei- ter – mit den Bezirken in Verbindung, dass wir so wenig wie möglich Termine an andere Bürgerämter vergeben müssen. Lassen Sie mich noch eines sagen: Wir werden – das ist unabhängig von der Organisation der Wahl; das habe ich hier im Hohen Haus schon öfter kundgetan und habe das auch im Hauptausschuss gesagt – zusätzlich fünf neue Bürgerämter in die Bezirke geben und dafür 100 neue Kolleginnen und Kollegen einstellen. Das ist das, was ich gesagt habe, dass bereits einige Beschäfti- gungspositionen – die dann auch unbefristet sein sollen, die unbefristet in den Bezirken bleiben sollen – für die Bürgerämter wirklich nützlich sind. Es ist so, dass es eine große Herausforderung ist. Die Bezirke brauchen für die Vorbereitung der Wahl – viel- leicht darf ich das auch noch sagen – Personal mit Wissen zu melderechtlichen Fragen. Das wird sehr wichtig sein. Deshalb haben sich einzelne Bezirke dazu entschieden. Ich hoffe, wir müssen pro Bezirk wirklich nur ein Bür- geramt schließen. Das liegt in der Entscheidung der Be- zirke. Wir haben in der nächsten Woche wieder die Schalte zu den Vorbereitungen in den Bezirken. Ich habe den Bezirken zugesagt, dass wir nach dem Gerichtsurteil selbstverständlich noch einmal mit den Bezirken – auch ich dann – in Kontakt treten werden und das, was wir in den AG Wahlen gemeinsam festgelegt haben, zu guten Wiederholungswahlen führen wird. Ich bedanke mich sehr herzlich für die Mitarbeit der Bezirke, und zwar aller Bezirke. Vielen Dank, Frau Senatorin! Eine weitere Nachfrage liegt nicht vor. Die nächste gesetzte Frage stellt der Kollege Vallendar für die AfD-Fraktion. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1731 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wie steht der Senat zu der von der Innensenatorin erhobenen Forderung, den sogenannten Unterbringungsgewahrsam in Berlin wieder für bis zu 96 Stunden oder länger zu ermöglichen, wie es bis 2021 der Fall war? Frau Senatorin Spranger, bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport): Herzlichen Dank, verehrte Frau Präsidentin! – Sehr ver- ehrter Abgeordneter! Ich habe diese Frage schon öfter gestellt bekommen. Sie haben recht. Bis zur letzten Wahlperiode war es möglich, diesen Gewahrsam länger durchzuführen. Die Koalition hat eine andere Entschei- dung dazu getroffen. Das habe ich zu respektieren und respektiere das auch. Es kann nur das Hohe Haus als Gesetzgeber wieder verän- dern. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Herr Kollege, wünschen Sie eine Nachfrage? – Dann haben Sie hiermit das Wort.
Danke, Frau Senatorin! Dann werden wir mal sehen, ob es in der Wiederholungswahl genügend Stimmen dafür gibt. – Danke! Herr Kollege Vallendar! Ich möchte darauf hinweisen, dass das keine Frage war. – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Jotzo.
Das Thema interessiert hier echt jeden!] Frau Senatorin Jarasch, bitte schön! Bürgermeisterin Bettina Jarasch (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz): Sehr gerne! – Es gab ein Gerichtsurteil, das gesagt hat, dass die Übergangsverordnung, die wir für den Über- gangszeitraum erlassen haben, um keine Unruhe in die- sem Gebiet zu stiften, nicht rechtens war. Ich habe auf eine Beschwerde verzichtet und werde deswegen die Friedrichstraße vorübergehend wieder für den Autover- kehr freiräumen, fristgemäß, wie vom Gericht vorgegeben, spätestens zum Ablauf des 22. November 2022. Das heißt kommende Woche. Ich freue mich, Ihnen heute mitteilen zu können, dass es gelingen wird, zeitgleich die Fahrradstraße in der Char- lottenstraße zu eröffnen. Denn auch der Radfahrstreifen in der Friedrichsstraße wird dann entfernt, und es braucht eine sichere Lösung für den Radverkehr. Gleichzeitig arbeiten wir wie vorge- sehen an einer rechtssicheren, gut abgewogenen, end- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1732 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 gültigen Begründung für die Umwidmung des Teilab- schnitts der Friedrichsstraße zu einer Fußgängerzone. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Der Kollege hat noch einmal das Wort!
Ich frage die Senatorin: Binden Sie bei solchen schwieri- gen Verkehrsbereichen gerade in der Mitte der Stadt die Regierende Bürgermeisterin mit ein, damit Sie möglich- erweise eine größere Zustimmung im Senat zu Ihrer Ver- kehrsplanung bekommen? Frau Senatorin, bitte schön! Bürgermeisterin Bettina Jarasch (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz): Die Regierende Bürgermeisterin und ich sind, soweit ich das weiß, uns einig, dass dieser Teilabschnitt der Fried- richstraße ein attraktiver Stadtraum mit Schwerpunkt auf dem Fußverkehr, sprich eine Fußgängerzone, werden soll. Wirklich attraktiv kann er erst werden, und auch da sind wir uns durchaus einig, wenn es eine endgültige Teilein- ziehung gibt, denn größere Umgestaltungsmaßnahmen sind natürlich nicht möglich, solange es sich nur um ein Provisorium handelt und nicht klar ist, dass es eine dau- erhafte Umwidmung und damit eine Herausnahme des Kfz-Verkehrs und, wie gesagt, auch dieses Rad- schnellstreifens gibt. Sobald das erfolgt ist, kann die dauerhafte Umgestaltung zu einem attraktiven Stadtraum, insbesondere für Passantinnen und Passanten, erfolgen. Vielen Dank, Frau Senatorin! Die Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit been- det. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit ei- nem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftas- te anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt. Ich gehe jetzt davon aus, dass alle Fragestellerinnen und Fragesteller die Möglichkeit zur Anmeldung hatten. – Dann beende ich die Anmeldung. Dann verlese ich Ihnen die Liste der Namen der ersten zehn Wortmeldungen. Das sind Herr Vallendar, Herr Jotzo, Herr Ronneburg, Herr Wansner, Herr Schrader, Herr Evers, Herr Dr. Bronson, Herr Schlüsselburg, Frau Brunner und Herr Grasse. Die Liste der Wortmeldungen, die ich soeben verlesen habe, bleibt hier erhalten, auch wenn Ihre Mikrofone diese Anmeldung nicht mehr dar- stellen. Sie können sich also wieder zu Wort melden, wenn sich aus der Beantwortung des Senats Nachfragen ergeben. – Herr Vallendar, bitte schön, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wie war es möglich, dass Mitglieder der sogenannten und selbst ernannten „Letzten Generation“ am 9. November mit einem Rüst- wagen auf das Brandenburger Tor gelangen konnten, ohne dass irgendwelche Sicherheitsmaßnahmen griffen? (Bürgermeisterin Bettina Jarasch) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1733 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Frau Senatorin Spranger, bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Verehrter Herr Abgeordneter! Die Polizei hat, und das habe ich ja schon mehrfach ausgeführt, einen sehr hohen Personalaufwand, der zur Sicherung der Gefahrenabwehr für die Berlinerin- nen und Berliner beiträgt, unter anderem eben auch zur Sicherheit gegen Straftaten zu agieren. Es sind Straftaten, wenn man andere am Verkehr hindert, wenn man bei- spielsweise RTWs in entsprechenden Staus behindert. Ich habe hier schon mehrfach ausgeführt, ich finde es nicht gut, dass man auch vonseiten der Klimaaktivisten sich selbst in Gefahr bringt. Wir haben ein Konzept bei der Polizei aufgelegt, das nicht nur einen enormen Personalaufwand absichert, sondern wir haben natürlich auch ein Konzept, das über die Höhenrettung hinausgeht. Wir haben auch viele ge- habt, die auf den Autobahnen nach oben gegangen sind und sich an den Schildern festgeklebt haben, und wir haben sie mit der Höhenrettung wieder heruntergeholt. Das heißt, wir haben jetzt auch mit der Autobahnmeiste- rei abgeklärt, dass die entsprechenden Leitern nicht mehr angebracht sind, sodass die Gefahr für die auf der Auto- bahn Fahrenden und natürlich auch die Gefahr oben auf diesen Brücken nicht mehr stattfinden kann. Wir merken, dass sich die Klimaaktivisten sehr radikali- sieren und versuchen, zu immer mehr Aufmerksamkeit zu gelangen. Das verurteile ich, denn dadurch versuchen sie, die Aufmerksamkeit zu bekommen. Keiner hier im Hohen Haus, niemand hier im Hohen Haus sagt, dass das Thema Klima nicht wichtig ist. Und auch ich sage das. Aber andere, gerade die Berli- nerinnen und Berliner, in Geiselhaft zu nehmen, ist kein gutes und auch kein richtiges Zeichen. Da uns vorher leider die einzelnen Standorte nicht be- kannt waren – anderen aus der Presse waren sie bekannt, das habe ich jetzt erfahren müssen, als ich im RBB war, dass der RBB 20 Minuten vor der Polizei eingetroffen ist und es demzufolge wahrscheinlich schon vorher wusste, dass solche Aktionen passieren. Ich finde das sehr scha- de, dass Einzelne vorher Bescheid wissen und die Polizei erst im Nachgang, sobald sie es gemeldet bekommt, und die Berlinerinnen und Berliner sind mittlerweile sehr aufmerksam dabei, solche Meldungen sofort an die Poli- zei durchzugeben. Die Polizei leistet eine hervorragende Arbeit. Anders kann ich das nicht sagen. Es ist keine leichte Arbeit, denn auch sie sind Berlinerinnen und Berliner, auch sie stellen sich zum Klimaschutz. Allen zu unterstellen, die aktiv für die Gesundheit, für die Sicherheit in Berlin da sind, und das sind nun mal Polizei, Feuerwehr und Sicherheitskräf- te, dass sie das Klima nicht im Blick haben, ist eine fal- sche Aussage. Deshalb habe ich das jetzt noch mal etwas länger ausgeführt, aber ich bin bekannt dafür, dass ich da sehr klare Aussagen mache, denn Straftaten werden wir in Berlin nicht dulden. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Herr Kollege Vallendar! Möchten Sie eine Nachfrage stellen? – Bitte schön!
Ja, vielen Dank! – Als 2016 Mitglieder der sogenannten Identitären Bewegung ebenfalls auf das Brandenburger Tor kletterten und Transparente entrollten, verurteilte der Berliner Senat durch den Regierenden Bürgermeister die Aktion scharf und kündigte an, dass die Sicherheitsvorkehrungen dort erhöht werden. Warum unterblieb eine vergleichbare Reaktion des Senats nach der Besetzung des Tores durch die sogenannte Letzte Generation? Frau Regierende Bürgermeisterin Giffey, bitte schön! Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich hoffe, Sie haben die letzten Senatssitzungen genau verfolgt. Wir haben uns in einer der letzten Senatssitzungen ausführlich mit dem gesamten Auftreten der Klimaklebeaktionen beschäftigt und eine klare Haltung des Senats dazu formuliert. Das ist auch in der Senatspressekonferenz kundgetan worden. Wir haben uns darüber hinaus, sowohl die Senatsverwal- tung für Inneres, Digitalisierung und Sport als auch die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskrimi- nierung, in einer gemeinsamen Abstimmung darauf ver- ständigt, dass hier in den nächsten Tagen und Wochen sehr genau sowohl eingeleitete Strafverfahren als auch alle Aktivitäten von Polizei und Justizverwaltung ent- sprechend abgestimmt werden. Wir werden in einer der nächsten Senatssitzungen auch einen aktuellen Sach- standsbericht von beiden Verwaltungen haben. Es ist seitens des Senats ganz klar eine Haltung gegen diese Aktionen formuliert worden. Wir haben es nicht unterlas- sen, uns hier klar zu positionieren, denn es geht um den Moment, wenn solche Aktionen zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen, die über das Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1734 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Maß eines Protests hinausgehen, und in dem Moment, wo solche Gefährdungen auftreten, haben wir uns als Senat auch sehr klar positioniert. Sie sehen das alleine daran, dass bereits über 700 Strafverfahren eingeleitet worden sind und dass über 130 000 Einsatzstunden der Polizei geleis- tet worden sind, um hier entsprechend zu agieren. Es sind bereits über 240 Strafbefehle ergangen, und weitere Ver- fahren laufen jetzt. Sie können sich aber sicher sein: Es gab eine einzige Einstellung dieser Strafverfahren, eine. Alle anderen werden verfolgt. Das haben wir auch abge- stimmt, dass das passiert, und die Haltung des Senats ist klar. Das gilt für jeden Ort, an dem sich festgeklebt wird und an dem die öffentliche Sicherheit und Ordnung ge- fährdet wird, egal ob es das Brandenburger Tor ist oder ob es eine Autobahnabfahrt ist oder ein Rettungsweg. Wir haben uns dazu sehr klar positioniert, und das können Sie auch nachlesen. Insofern werden wir dieses Thema natür- lich auch weiter bearbeiten. Mir geht es darum, dass Strafverfahren, die eingeleitet werden, auch konsequent verfolgt werden – das geschieht – und dass die Polizei hier auch den Rückhalt und die Unterstützung für diese außerordentliche Arbeit be- kommt, die hier seit Monaten geleistet wird. Das tun wir, und ich glaube, es ist ganz deutlich, dass wir als Senat dazu auch eine klare Haltung formuliert haben. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt der Kollege
Sehr geehrte Präsidentin! Ich stelle die Frage: Ist im Rahmen des „Netzwerks der Wärme“ schon Geld geflos- sen, und wenn nein, warum nicht? Frau Senatorin Kipping, bitte schön! Senatorin Katja Kipping (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales): Werter Herr Abgeordneter! Frau Präsidentin! Geld darf nach den Regeln der Haushaltswirtschaft erst am ersten Tag nach Inkrafttreten des Nachtragshaushalts fließen. Warum? – Weil es sich hier um ein neues Projekt handelt, für das es vorher keinen Titel gab. Wir haben jetzt natür- lich mit der Arbeit nicht gewartet, aber man muss ganz klar sagen: Bevor ein Träger etwas bekommt oder eine Zuwendung ausgezahlt wird, muss der Haushalt entspre- chend veröffentlicht und in Kraft getreten sein. Wir haben dieses großartige Produkt. Dieses Haus hat hier die Ände- rungsanträge beschlossen, aber das Inkrafttreten dauert erfahrungsgemäß noch etwas. Meine Nachfrage ergab, Ende nächster Woche ist damit zu rechnen. Ich will vorab noch mal sagen: Das, was wir mit dem „Netzwerk der Wärme“ aufsetzen, ist vom Umfang her ein Projekt, das normalerweise drei Jahre Vorbereitungs- zeit bräuchte, damit man alles nacheinander aufstellt, was Förderrichtlinien anbelangt, was das Werben der Akteure anbelangt und so weiter. Weil die äußeren Umstände aber (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1736 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 so sind, wie sie sind, mit Krisen, die sich überlagern, haben wir uns bewusst dafür entschieden, all die Dinge, die sonst hintereinander herlaufen nun parallel durchzu- führen – Orte zu gewinnen, Publikum einzuladen und die Gelder aufzustellen. Die gute Nachricht ist aber, es sind ganz konkret Gelder eingeplant, um nur einen Punkt schon mal zu nennen – pro Bezirk 1 Million Euro –, die dann ausgezahlt werden können. Die Bezirke sind schon vorab informiert, und Mitte nächster Woche ist bereits ein Termin angesetzt, in dem wir die Bezirke über die Feinheiten und Details informieren, damit das Geld schnell dort ankommt, wo die Türen geöffnet werden. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Wünschen Sie eine Nach- frage, Herr Ronneburg?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank auch, Frau Senatorin, für die Beantwortung der Frage! Sie hatten gerade etwas zu den Geldern gesagt. Haben Sie denn bereits jetzt ein Bild davon, welche Unterstützungsange- bote sich da anbahnen und auf welchen Zuspruch das Ganze in der Stadtgesellschaft bereits stößt? Frau Senatorin Kipping! Bitte schön! Senatorin Katja Kipping (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales): Ich kann was zu den Summen sagen, die der Senat vorge- schlagen hat und die vom Abgeordnetenhaus hier noch mal bestätigt wurden. Neben der eingeplanten 1 Million Euro pro Bezirk, wovon eher Orte und Projekte der be- zirklichen Sozialraumplanung profitieren sollen, sind 837 000 Euro für Stadtteilzentren, Selbsthilfeorganisatio- nen, migrantische Selbstorganisation, soziale Treffpunkte eingeplant, kurzum: Akteure, mit denen es im Rahmen von Integrierten Sozialprogrammen einen Rahmenvertrag gibt. – Dort sind auch schon die Akteure entsprechend vorab informiert, und die Kooperationspartner in der Sozialverwaltung stehen bereit. Zum Zweiten sind 750 000 Euro für die Bibliotheken vorgesehen. Das meint auch die bezirklichen. Die sind bereits eingestellt, sodass sie ihre Öffnungszeiten – in einer Vielzahl von Bibliotheken hat es dazu schon Ver- ständigung gewesen – als einen Beitrag zum „Netzwerk der Wärme“ auch deutlich ausweiten. Die Mehrkosten, die entstehen, können darüber mit abgefangen werden. Da läuft die Kooperationsbeziehung stark über den Kul- turbereich. Zudem hat der Senat entschieden, dass die Familienzen- tren hier im Rahmen des „Netzwerks der Wärme“ auch noch mal ihr Angebot ausweiten, und dafür sind für 49 Familienzentren 833 000 Euro eingeplant. Das war eine Anregung, die aus dem Hause von Frau Busse kam, die wir gerne aufgegriffen haben. Zudem wissen wir, dass es aus der Landesarbeitsgemein- schaft der Werkstätten für behinderte Menschen Berlin viele Ideen gibt, welche Angebote man in den Werkstät- ten einbringen kann. Auch die sollen, wenn dabei Mehr- kosten entstehen, entsprechend unterstützt werden. Für was für eine Art von Mehrkosten sind zum Beispiel Gelder vorgesehen? Diese Aufzählung, die jetzt kommt, ist ausdrücklich nicht abschließend, sondern soll eher die Fantasie anregen. Wenn es zum Beispiel längere Öff- nungszeiten gibt, fallen höhere Betriebskosten an. Wenn zu einem gemeinsamen Kochen eingeladen wird, entste- hen natürlich Kosten für die Beschaffung von Nahrungs- mitteln. Womöglich – das weiß ich aus einem gemeinsa- men Gipfel mit Nachbarschaftsinitiativen – verabreden sich auch Menschen im Rahmen des „Netzwerks der Wärme“, um zu kochen und danach an Punkte zu gehen und das Essen zu verteilen. Dafür müssen womöglich entsprechende Gerätschaften angeschafft werden. Auch solche Gerätschaften könnten darüber abgerechnet wer- den. Wir haben nicht vorgesehen, dass innerhalb kürzester Zeit ganz viele Stellen eingestellt werden, denn das ist ein Nachtragshaushalt, noch kein dauerhafter. Aber wir ha- ben sehr wohl gesagt, Honorare können davon abgerech- net werden. Ich weiß schon aus einzelnen Treffpunkten, dass sie vorhaben, sich zum Beispiel Beratungsexpertise zu holen – sei es in Mietfragen, sei es in anderen Fragen – und das über Honorare zu finanzieren. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass man auch, wenn es gewünscht ist, vorübergehend die Stundenzahl aufstocken kann, wo es bereits Sozialberatung gibt und die dortige Sozialbearbeiterin auf Teilzeit ist. Das sind ganz konkrete Maßnahmen, die über das „Netzwerk der Wärme“ abzurechnen sind. Auch wenn laut Gesetzeslage noch kein einziger Euro fließen konnte, will ich doch sagen, dass schon eine gewisse Dynamik entstanden ist. Um nur zwei Beispiele zu nennen – bei der Unterzeich- nung der Charta haben sich die Werkstätten mit der Nati- onalgalerie verabredet. Da wird es einen Austausch ge- ben, wovon wahrscheinlich sowohl die Kultur als auch Menschen mit Beeinträchtigungen profitieren. Und als ich gestern beim Landesseniorenbeirat war, haben die Bibliotheken sich vorgestellt, dass man da auch noch mal in einen stärkeren Austausch geht und Angebote bekann- ter macht und neues Publikum gewinnt. So weit ein klei- ner Einblick! (Senatorin Katja Kipping) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1737 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Vielen Dank! – Die zweite Zwischenfrage stellt der Kol- lege Kurt.
Vielen Dank, Frau Senatorin! Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Wie wird personell sichergestellt, dass der tat- sächliche Ausbau der Stadtteilzentren auch stattfinden kann, um das „Netzwerk der Wärme“ zum Erfolg zu führen? Bitte schön, Frau Senatorin! Senatorin Katja Kipping (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales): Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Frau Präsidentin! Der Ausbau der Stadtteilzentren ist ein gemeinsames Vorha- ben dieser Koalition, ganz unabhängig vom „Netzwerk der Wärme“. Wir haben uns darauf verständigt, zehn weitere Stadtteilzentren zu gründen. Dafür sind auch die entsprechenden Schritte schon in die Wege geleitet wor- den. Es hat mit den Bezirken eine Konsultation gegeben, weil wir nicht einfach aus der Senatsverwaltung heraus den Bezirken vorschreiben würden, was der Ort, der Raum ist, wo unbedingt ein neues Stadtteilzentrum entstehen soll, sondern natürlich sind wir in einem sehr kooperati- ven Prozess mit den Bezirken. Die Bezirke haben geliefert. Wir haben jetzt eine geeinte Liste, wie die Prioritäten sind, und da laufen nach und nach die Ausschreibungen. Es gibt ja auch einen Zeitplan. Es können nicht alle zehn im ersten Jahr entstehen. So viele Gelder hat uns das Abgeordnetenhaus dann doch nicht gleich im ersten Jahr zur Verfügung gestellt und auch nicht im zweiten Jahr, sodass das jetzt schrittweise vonstattengeht. Darin sind dann natürlich auch die Perso- nalmittel vorgesehen. Die Stadtteilzentren werden ihr Angebot auch auf ver- schiedenste Art und Weise im Rahmen des „Netzwerks der Wärme“ ausweiten, allerdings ist dort dafür, wie gesagt, nicht das Personal da, es werden nicht weitere Stellen geschaffen, sondern die werden ganz normal mit der Neueröffnung der Stadtteilzentren geschaffen. Aber mit der Koordinierung des stadtweiten Netzwerkes wird ein Träger beauftragt, und die Beauftragung erfolgt dann über eine Zuwendung, und die kann, wie gesagt, erst in die Wege geleitet werden, wenn der Nachtragshaushalt veröffentlicht ist. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die Fragestunde ist damit für heute beendet. Wir kommen zur lfd. Nr. 3: Prioritäten gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Ich rufe auf lfd. Nr. 3.1: Priorität der AfD-Fraktion Tagesordnungspunkt 38 Eine Woche autarken Strafvollzug im Land Berlin sicherstellen! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0623 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. Herr Kollege Vallendar! Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Bei Blackout Knackis frei“ titelte die „B. Z.“ vorletzte Woche. Aufgeworfen wurde die Frage, wie die Berliner Gefängnisse auf das Katastrophenszenario Black-out vorbereitet sind. Um die Frage vorab zu be- antworten: nicht zeitgemäß und nicht ausreichend! Ein länger als vier Tage anhaltender Black-out, in einigen Haftanstalten sogar nach ein bis zwei Tagen, führt zu weitreichenden Konsequenzen. Ein Einwand, der darauf- hin in letzter Zeit häufiger zu hören ist: alles halb so schlimm, das Szenario eines Black-outs sei ohnehin schwindend gering; dass die Forderung nach gesteigerten Vorsorgemaßnahmen nur Panikmache und rechte Ver- schwörungstheorien seien. Doch ist dem wirklich so? – Das Wirtschaftsministerium unter Robert Habeck antwortete auf die Parlamentarische Anfrage meines Kollegen Leif-Erik Holm im Sommer vielsagend. Die Stromversorgung in Deutschland ist derzeit sicher, es liegen keine Beeinträchtigungen im Stromsystem vor. Soweit der einleitende Satz. Wenige Passagen später heißt es aber: Der zweite Netzstresstest zeigt, dass stundenweise krisenhafte Situationen im Stromsystem im Winter 2022/2023 zwar nicht sehr wahrscheinlich sind, aber nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1738 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Hört, hört! Und noch etwas zeigt, dass die Bundesregierung auf- grund einer möglichen Energieknappheit Szenarien eines Black-outs durchspielt. Das Bundesministerium des In- nern und für Heimat hat alle seine nachgeordneten Be- hörden – dazu zählen auch das Bundesamt für Verfas- sungsschutz, das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das Bundes- amt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Bundespolizei – auf das Thema Black-out und Versor- gungskrise vorbereitet. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastro- phenhilfe warnt die Bevölkerung besonders in diesem Jahr vor eventuellen Stromausfällen, welche auch länger anhalten können, und empfiehlt der Bevölkerung einen Notvorrat von mindestens zehn Tagen an Getränken und kalt zu verzehrenden Lebensmitteln zu bevorraten. Die Berliner Gefängnisse hingegen würden in ernsthafte Schwierigkeiten geraten. Nach derzeitigem Stand schaf- fen sie nicht mal die Hälfte der vorgesehenen Zeit durch- zuhalten. Hauptlebensader der Gefängnisse ist die Bevor- ratung der Dieselgeneratoren. Schalten sich diese ab, sind die Folgen weitreichend: Keine Videoüberwachung und Ausfall sämtlicher elektronischer Sicherungssysteme. Die Trink- und Abwasserversorgung gerät mangels elektri- scher Pumpen in Schwierigkeiten. Gefängniskantine und Kühlbereiche funktionieren nicht mehr, Heizsysteme fallen aus, was gerade im Winter zu unzumutbaren Tem- peraturen in den Zellen führen könnte. Immerhin schlie- ßen die Zellentüren in Berlin noch analog. Glück gehabt, dass Berlin bei der Modernisierung der Haftanstalten, mal abgesehen von Tablets für Gefangene, weit hinterher- hinkt. Die JVA wäre im Ernstfall auf externe Versorgung und Hilfe von außen angewiesen. Ob diese erfolgt, wissen wir nicht. Erfolgt sie nicht, so findet § 455a StPO Anwen- dung, der sogenannte Strafausstand aus Gründen der Vollzugsorganisation. Kann die Sicherheit des Vollzuges aus Organisationsgründen nicht mehr sichergestellt wer- den, wird dem Senat also nichts anderes übrigbleiben, als die Gefängnistore zu öffnen. Selbst die im Paragrafen vorgesehene Abwägung mit den überwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit wird dann zurückstehen müs- sen, wenn Leib und Leben der Gefangenen in Gefahr gerät. Dann bleibt also auch zu befürchten, dass sogar Verbrecher schwerster Kriminalität wie Mörder, Tot- schläger oder Vergewaltiger vorübergehend auf freien Fuß gesetzt werden müssten, und das zu einem Zeitpunkt, wo die Berliner Polizei bereits mit Plünderungen von Supermärkten rechnet. Das Aufrechterhalten der Sicher- heit und Ordnung kann unter diesen Umständen nicht mehr gewährleistet werden. Die bisherigen Krisenpläne des Berliner Senats wurden an die neue Situation der Energieknappheit nicht ange- passt. Die Anschaffung der Dieselvorräte geht noch in eine Zeit zurück, wo Atomkraftwerke am Netz waren, russisches Gas floss und Kohlekraftwerke als Reserve zur Verfügung standen. Kurzfristige Stromausfälle waren immer denkbar. Ein Blackout hat aber eine andere Qualität. Es dauert mindes- tens eine Woche, um das europäische Stromnetz wieder einigermaßen zum Laufen zu bekommen. Diese Woche haben die Berliner Gefängnisse aber nicht. Es muss dabei nicht alleine die durch die grüne Energiepolitik verur- sachte Stromknappheit sein. Ein Anschlag auf unsere kritische Infrastruktur könnte bereits reichen, um einen Blackout zu verursachen. Dass dieses Szenario nicht nur wahrscheinlich ist, zeigen auch die bisher unaufgeklärten Anschläge auf Nordstream 1 und 2. Unser Antrag fordert das absolute Minimum in der Krisenvorsorge; Gefängnis- se, welche mindestens eine Woche autark von der Au- ßenwelt betrieben werden können. Die Freilassung von Gefangenen darf keine Option zur Gefahrenprävention sein. Deshalb bitten wir um Unterstützung unseres An- trags. – Vielen herzlichen Dank! Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Dörstelmann das
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer vor Ort und daheim an den Empfangs- geräten! Ich wollte eigentlich gleich mit dem AfD-Antrag loslegen, aber ich glaube, zu dem Loblied, das Herr Kol- lege Dörstelmann eben zum Zustand des Bevölkerungs- schutzes des Berliner Senats gesungen hat, bedarf es noch ein paar klarstellender korrigierender Worte. – Ganz so rosig sieht es nicht aus, lieber Kollege Dörstelmann. Auch im Bereich Polizei und Feuerwehr hängen wir weit hinter dem zurück, was wir leisten müssten für wahr- scheinliche und auch unwahrscheinliche Krisensituatio- nen. Wenn ich zum Beispiel vernommen habe auf eine Anfrage von mir durch die Innensenatorin, dass wir bei der Berliner Feuerwehr keine Treibstofftanks haben, dass wir auch dort nur auf Versorgungsverträge angewiesen sind, wird mir schon Angst und Bange. Dort gibt es nicht mal die Chance, auf kurzzeitige Ver- sorgungsengpässe zu reagieren, anders als in den Justiz- vollzugsanstalten. Wenn ich dann höre, dass diese Gene- ratoren die Notstromaggregate an den Katschutz- Leuchttürmen, die jetzt endlich eingerichtet werden, immer noch nicht in Betrieb sind, aber zumindest auf einem guten Weg, das ist in Berlin auch schon mal etwas, dann sind wir da bei 12 Stunden. Jetzt, die Frage sei ge- stattet, wenn wir die Katastrophenschutzleuchttürme sowieso nur 12 Stunden laufen lassen können, dann ist es doch okay, wenn in den Gefängnissen irgendwo mindes- tens 100 Stunden alles funktioniert. Dann gibt es die Gefahr, die Sie heraufbeschworen haben, eigentlich gar nicht. Lassen Sie uns noch mal ganz kurz beim Bevölkerungs- schutz bleiben. Die Innensenatorin beziehungsweise die Innenverwaltung hat bis heute kein Satellitentelefon, sagt man. Auch das wäre etwas, was Bevölkerungsschutz und Kri- sensituationen erforderlich machen. Auch der berlinweite Katastrophenschutzplan lässt weiter auf sich warten. Gesetzlich ist er vorgeschrieben. Auch der ist in Arbeit. So viel zu Ihrem Loblied. Aber jetzt zurück zum Antrag der AfD. Ich glaube, der Senat hat hier in den letzten Jahren immer nach dem Motto gehandelt: Wird schon schiefgehen. – Bisher ist es gut gegangen. (Florian Dörstelmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1740 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Aber vielleicht geht es irgendwann mal schief. Insofern muss man natürlich abwägen, welche Konzepte man für welche Situation braucht, wie realistisch das ist, was eintreten könnte. Natürlich kann es auch den Fall eines Blackouts geben. Sie haben eben aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministers zitiert, der von mehrstündi- gen Blackouts sprach. Da sind wir, glaube ich, mit 100 Stunden ganz gut aufgestellt. Aber wir müssen uns natürlich auch mit diesem Szenario auseinandersetzen, das aber nicht so, wie Sie es jetzt hier machen, mit einer Einzellösung im Justizvollzug, sondern das brauchen wir gesamtstädtisch. Das sollten wir angehen und jetzt hier nicht schauen, wohin wir im Justizvollzug gehen. Wir brauchen einen gesamtstädtischen Katastro- phenschutzplan. Zur Rechtslage hat der Kollege Dörstelmann eben ausge- führt. Das geht übrigens – wenn Sie Ihre eigenen Anfra- gen und vor allen Dingen die Antworten des Senats lesen würden – aus der eigenen Antwort, die Sie am 19. Oktober erhalten haben, hervor. Diese vorzeitige Entlassung betrifft nur bestimmte Ge- fangenengruppen. Dieses Szenario, was Sie hier herauf- beschwören, um Angst und Schrecken der Berliner zu provozieren, geht fehl. Dafür ist natürlich vorgesorgt. Insofern ist mein Appell, unser Appell an den Senat: Lassen Sie uns beim Thema Katastrophenschutz endlich nach vorne kommen, die Hausaufgaben der Vergangen- heit jetzt erledigen, aber für alle Bereiche nach vorne kommen, für die Feuerwehr, die Polizei und natürlich auch für den Justizvollzug. Ich persönlich glaube aber, dass die 100 Stunden an der Stelle schon ganz gut sind. Ich habe in Ihrem Antrag und auch in den Antworten nicht gefunden, wie Sie auf die Woche kommen, die Sie hier fordern. Das ist also eine völlige Phantasterei, um etwas zu Papier zu bringen und Panik zu verbreiten. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen hat die Kollegin Dr. Vandrey jetzt das Wort!
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der AfD ist, wie schon gewohnt, populistisch und noch dazu völlig überflüssig. Der AfD-Antrag tut hier nur eins: Er trägt massiv zur Panikmache bei. Panikmache brauchen wir hier ganz sicher als Allerletztes. Der Antrag der AfD suggeriert, Berlin habe nicht ausrei- chend vorgesorgt, was die Gefängnisse angeht, wenn der Strom ausfallen sollte. In der Schriftlichen Anfrage der AfD, die dem Antrag vorausging, ist gar von Haftauf- ständen und freigelassenen Häftlingen die Rede, die in Berlin frei herumlaufen. So etwas bringt überhaupt nichts, außer dass damit Ängste geschürt werden. Die AfD spielt massiv mit Ängsten und beschwört Katastro- phenszenarien herauf. Das ist nicht verantwortlich. Gera- de jetzt ist nicht Panikmache gefragt, sondern Besonnen- heit. Richtig ist allerdings, für den Fall von Stromausfällen Vorsorge zu treffen, auch wenn Stromausfälle von einer ganzen Woche wohl eher unrealistisch sein dürften. Vor- sorge treffen wir hier natürlich, und zwar für die gesamte sensible Infrastruktur des Landes Berlin, für Krankenhäu- ser ebenso wie für Verwaltungseinheiten, Gerichte und die Gefängnisse. Aus der Antwort der Senatsverwaltung für Justiz müsste die AfD eigentlich längst wissen, dass für die Haftanstalten Vorsorge getroffen wurde. Auch im Rechtsausschuss haben wir darüber schon mehrfach ge- sprochen. Für die Berliner Gefängnisse sind detaillierte, gestaffelte Maßnahmenpläne bei Krisensituationen genau festgelegt. Hierzu gehört erst einmal die Zusammenlegung von Un- terbringungsbereichen, dann Langzeitausgänge. Der so- genannte Strafausstand, auf den hier rekurriert wird, kommt natürlich immer nur bei ganz bestimmten Gefan- genengruppen und immer nur als Ultima Ratio in Be- tracht. Der Betrieb der sicherheitsrelevanten Systeme der An- stalten, wie Schließanlagen des geschlossenen Vollzugs, wird bei einem Stromausfall durch die Notstromversor- gung gewährleistet, wobei angemerkt werden darf, dass die Schlüssel heutzutage ohne elektrische Schließanlagen funktionieren. Dazu kann ich nur sagen: leider. Denn wir sind im Berliner Strafvollzug von Modernität noch weit entfernt. Das Wichtigste ist aber, dass die Mitarbeitenden des Justizvollzugs umfassend ausgebildet sind, und zwar im Umgang mit den Gefangenen, aber gerade auch in Kri- sensituationen. Schon während Corona haben die Voll- zugsbeamtinnen und -beamten in Berlin übrigens gezeigt, dass sie mit Krisen umgehen können. Während Corona war es gerade in den Gefängnissen sehr herausfordernd, den Alltag zu bewältigen. Die Mitarbeitenden der Berli- ner Strafgefängnisse haben das glänzend gemacht. Sie sind krisenerprobt. Hierfür an dieser Stelle noch einmal vielen Dank an die engagierten Menschen, die bei uns in Berlin im Strafvollzug arbeiten! (Alexander Herrmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1741 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Für den Fall eines Stromausfalls ist also Vorsorge getrof- fen. Soviel zu den hoffentlich nicht eintretenden Notla- gen. Wenn hier aber – und das auch noch als Prio der AfD – schon von den Berliner Gefängnissen die Rede ist, möch- te ich als Rechtspolitikerin die schöne Gelegenheit nut- zen, auf etwas sehr Wichtiges hinzuweisen. – Sie dürfen ruhig weiterhin zuhören! Ich möchte auf etwas rechtspolitisch Wichtiges hinwei- sen, nämlich auf die schlechten Haftbedingungen in den alten Berliner Gefängnissen. Es ist wichtig, und zwar jenseits aller Notlagen, sich um den Ist-Zustand der Ber- liner Gefängnisse zu kümmern, der ja bekanntlich verbes- serungsbedürftig ist, auch ohne jede Notlage, wie uns auch schon die Verfassungsgerichte bescheinigt haben. Auch Menschen in Haft haben Grundrechte und sind menschenwürdig unterzubringen. Positiv ist, dass die Senatsverwaltung für Justiz hier wei- terhin am Ball ist. Eine vernünftige und menschenwürdi- ge Unterbringung von Gefangenen ist die beste Gewähr dafür, dass Resozialisierung gelingt. Resozialisierung ist die beste Gewähr dafür, dass Straftäter nicht rückfällig werden. Das nützt keineswegs nur den Straftätern selbst, das nützt uns als Gesellschaft im Ganzen. Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kol- legen Rissmann?
Nein. Ich bin nämlich jetzt mehr oder weniger am Schluss. Ich möchte noch abschließend sagen: Die Priorität der AfD zeigt vor allem eins: Dass das Interesse der AfD das Schüren von Ängsten und die Panikmache ist. So etwas brauchen wir hier sicher nicht. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die FDP-Fraktion hat der Kollege Krestel jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Um eine Sa- che vorwegzunehmen – das wird Sie nicht überraschen –: Wir werden diesen Antrag mit deutlicher Mehrheit ableh- nen. Dieser Antrag steht erneut als eine Chiffre für das billige Geschäft der AfD, das sie hier und in anderen Parlamenten betreibt, nämlich das Geschäft mit der Angst und der Panikmache – und keine Seriosität. Deswegen werden wir diesen Antrag in den Papierkorb der Ge- schichte drücken. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kol- legen Krestel?
Zu Herrn Krestel wollte ich gleich noch was sagen; das üben wir mal kurz, ja? Dann müssten Sie mir ein Signal geben, wann „gleich“ ist.
Ich gebe Ihnen ein Signal, Frau Präsidentin! Zweitens: Dieser Antrag zeigt, dass die AfD null Ahnung von dem Justizwesen in dieser Stadt hat. Er ist völlig substanzlos, und ich sage Ihnen auch ganz konkret, wa- rum. Wenn Sie Ahnung hätten, dann wüssten Sie, dass es bereits einen Krisenstab Energiesicherheit für die Justiz- vollzugsanstalten gibt, der auf Anordnung von Senatorin Kreck arbeitet. Wenn Sie Ahnung hätten, dann wüssten Sie, was Herr Kollege Dörstelmann schon angedeutet hat, dass mit dem heutigen Tag der erste Stresstest für die Energieversorgung in der JVA Plötzensee gestartet ist. Und ich sage Ihnen: Dieser Stresstest wird in den anderen Justizvollzugsanstalten fortgesetzt. Was wollen Sie ei- gentlich? – Keine Ahnung, keine Substanz in Ihrem An- trag. Wir haben für jede JVA des geschlossenen Vollzugs ein Aggregat. Mit diesem Aggregat können wir, vorausge- setzt, dass der Treibstoff kommt, den ununterbrochenen Betrieb und die Sicherheit gewährleisten. Im offenen Vollzug, wo wir diese Aggregate nicht haben, können wir sehr schnell nach dem internen Sicherheitskonzept maß- gerecht mit Verlegungen arbeiten. Auch da besteht also überhaupt kein Sicherheitsrisiko. Jetzt noch kurz zu Herrn Krestel, und dann können Sie auch gleich Ihre Zwischenfrage stellen. Sie haben mit dem Hinweis auf notwendige Investitionen und auf die Intensivierung der Investitionen für die öf- fentliche Infrastruktur recht. Ich bitte Sie aber auch, zur Kenntnis zu nehmen, dass seit den sprudelnden Steuer- einnahmen – das ging schon zur Endphase der großen Koalition vor 2016 los – die Investitionssummen deutlich zugenommen und unter Rot-Rot-Grün und Rot-Grün-Rot einen historischen Höhepunkt erreicht haben. Insofern bitte ich Sie, das zur Kenntnis zu nehmen; Ihre Kollegin Meister weiß das. – Aber jetzt bin ich gespannt auf Ihre Zwischenfrage. Dann bitte der Kollege Krestel!
Vielen Dank, Herr Krestel! Sie haben insofern recht, als dass Sie die inflationsbedingten Mehreinnahmen adres- sieren, die insbesondere seit dem Frühjahr dieses Jahres, also nach dem verbrecherischen Angriffskrieg des russi- schen Präsidenten auf die Ukraine, zugenommen haben, also 10 Prozent Inflation, 7 Prozent Inflation. Wir hatten aber auch – Herr Krestel, hören Sie zu, ich beantworte Ihre Frage! –, Gott sei Dank, aufgrund des guten Wirtschaftswachstums in Berlin auch schon vorher, wenn Sie so wollen, reguläre sprudelnde Steuereinnahmen, unter anderem deswegen, weil unter Rot-Rot-Grün die Prüfquote bei Einkom- mensmillionären verx-facht wurde und wir dadurch ein erhebliches Maß an Steuermehreinnahmen generieren konnten, wo wir noch keinen Inflationsbefund haben. Die rote Linie dieser Koalition – das haben wir beim Nachtragshaushalt deutlich gesagt – ist es, dass wir die inflationsgetriebenen, wenn Sie so wollen, Übergewinne der öffentlichen Hand sofort als Entlastungsmaßnahmen an die Berlinerinnen und Berliner zurückverteilen. Das haben wir mit dem 3-Milliarden-Euro-Nachtragshaushalt gemacht, den Sie übrigens abgelehnt haben, Herr Krestel! So viel zu Ihrer Zwischenfrage. Ich will noch einen Punkt am Ende hinzufügen: Wenn wir über die Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten sprechen, dann reden wir vor allen Dingen auch über die Lebensmittel-, Trinkwasser- und Medikamentenvorsorge für die Gefangenen dort. Denn wir haben eine Fürsorge- pflicht für die Menschen, die wir dort unterbringen und die wir dort resozialisieren wollen. Auch da kann ich Ihnen sagen: Aktueller Stand – wir haben in jeder Justiz- vollzugsanstalt eine Sieben-Tage-Bevorratung für Le- bensmittel, Trinkwasser und Medikamente. Und falls es erforderlich ist, wird das selbstverständlich aufgestockt. Insofern ist dieser Antrag Panikmache. Da machen wir nicht mit. Das können Sie für Ihre Twitter-Blase oder für Ihre Social-Media-Blase produzieren. Aber bitte nehmen Sie dafür nicht unsere wertvolle Zeit in Anspruch! Wir werden diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrages an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenhei- ten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung. – Wider- spruch höre ich hierzu nicht, sodass wir so verfahren können. Ich rufe auf lfd. Nr. 3.2: Priorität der Fraktion der FDP Tagesordnungspunkt 51 Schadensersatzplattform für Ansprüche gegen kriminelle Klebe-Blockierer Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0647 In der Beratung beginnt die Fraktion der FDP, und hier der Kollege Jotzo. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle- gen! Das ist unverändert ein sehr ernstes Thema, weil wir in den vergangenen Wochen einen fürchterlichen Unfall mit einem Todesopfer erleben mussten und weil wir in den vergangenen Tagen die Mitteilung erhalten haben, dass bereits 18 Rettungseinsätze durch die Blo- ckaden behindert wurden. Wer solche Blockaden errichtet und damit weiß, dass Rettungswege verschlossen werden, der gefährdet das Leben anderer Menschen, und das muss man auch einmal deutlich sagen. Weil wir das wissen, ist auch ganz klar, dass es sich um Straftaten handelt, und Straftaten müssen adäquat verfolgt werden. Das geschieht. Es gab zwar immer Diskussionen über die Art und Weise der Verfahren, die angezeigt seien, aber inzwischen haben wir bei der Staatsanwaltschaft eine große Anzahl an Verfahren, die bearbeitet werden. Ich glaube, dass wir damit der Sache schon einen Schritt näher gekommen sind. Ich habe es ja bereits gesagt: Ich halte inzwischen das Strafbefehlsverfahren für nicht mehr geeignet, weil wir wissen, dass Rechtsmittel eingelegt werden. Wenn man das weiß – und damit komme ich unmittelbar zum Kern Ihres Antrags, verehrter Kollege Jotzo –, dann kann man etwas deutlich Effektiveres in- stallieren als das, was Sie etwas nebulös in den Raum gestellt haben. Sie wollen eine Plattform errichten, auf der Ansprüche – ja, was? – eingesammelt werden. Wie werden die eingesammelt? Von wem werden die einge- sammelt? An wen werden die abgetreten? Wer macht die geltend? Wie wird ausgezahlt? In welchen Verfahren soll das alles geschehen? Eine Antwort auf das alles bleiben der Antrag und seine Begründung schuldig. Es wäre auch so ohne Weiteres wahrscheinlich nicht umsetzbar. (Björn Matthias Jotzo) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1745 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Es gibt aber eine andere Möglichkeit. Interessanterweise haben Sie die in Ihrer schriftlichen Begründung auch erwähnt. Sie haben das erwähnt, aber nicht hier in Ihrer Rede behandelt. Natürlich kann man, wenn man sich vom Strafbefehlverfahren verabschiedet, was in diesen Fällen sinnvoll wäre, die Betroffenen darauf hinweisen und ihnen auch Unterstützung anbieten, sich im Adhäsions- verfahren diesen Verfahren anzuschließen. Das hat für sie den Vorteil, dass im Amtsermittlungsgrundsatz der Sach- verhalt ermittelt wird und gleichzeitig ihre Ansprüche rechtskräftig festgestellt werden können. Das wäre der richtige Weg. Es hat mich gewundert, dass Sie es zwar schreiben, aber nachher überhaupt nicht reflektiert haben. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kol- legen Jotzo?
Ja, bitte!
Grundsätzlich müssen Sie ja immer alle Angaben ein- sammeln, um einen Anspruch zu begründen. Das wissen Sie so gut wie ich. Welcher Weg dafür der geeignete ist, darüber mag es unterschiedliche Beurteilungen geben. Aber am Ende brauchen Sie immer ein Verfahren, in dem gegebenenfalls streitig rechtskräftig festgestellt wird, dass der Anspruch besteht. Dazu müssen Sie vor Gericht na- türlich auch diesen Anspruch belegen – in der einen oder der anderen Weise. Es wäre sicherlich sinnvoll, wenn man – darüber könnte man ja nachdenken, und das wäre ein kleiner Vorschlag an dieser Stelle – den Betroffenen vor Ort, die in dieser Schlange stehen, genötigt werden und damit Opfer von Straftaten werden, bereits entspre- chende Merkblätter geben würde, vielleicht auch Formu- lare, die es vereinfachen, mit der direkten Adresse an die Staatsanwaltschaft. All das ist denkbar. Das ist ohne großen Aufwand zu machen, und es enthebt uns all dieser Rechtsfragen, mit der direkten Adresse an die Staatsan- waltschaft, die Sie aufgeworfen, aber mit ihrer Plattform nicht beantwortet haben. Im Ergebnis glaube ich, dass man mit dem hier vorge- schlagenen Weg dann auch sehr viel weiter kommt, weil man einheitliche Entscheidungen hat. Das wäre endlich mal eine Fallkonstellation, bei der das Adhäsionsverfah- ren in großem Umfang die Justiz, aber auch die Betroffe- nen, entlasten würde. – Vielen Dank für Ihre Aufmerk- samkeit! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Förster jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da- men und Herren! Die Mitglieder der Letzten Generation begehen seit Monaten schwere Straftaten, die eine erheb- liche Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeuten. Die Taten sind nicht nur Begleiterscheinungen, sondern ge- zielter Mittelpunkt der Aktionen. Unabhängig davon, wie man deren erklärte Ziele einschätzt, der Zweck heiligt nicht die Mittel. Das kann nicht sein, dass Straftaten und die Gefährdung von Menschenleben zum Mittel der poli- tischen Auseinandersetzungen werden. Die Letzte Gene- ration wird sich weiter radikalisieren, und das betrachten wir mit großer Sorge. Unzählige Menschen leiden bereits darunter, der Hand- werker, der nicht zu seinem Auftrag kommt, die Lieferan- ten, die ihr Material nicht rechtzeitig an den Mann oder die Frau bringen, der Pflegedienst, dessen Zeitplan voll- kommen aus dem Rahmen fliegt. Hier leiden vor allem auch die Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Auch Kulturinstitutionen leiden. Erste Einrichtungen haben bereits erklärt, dass sie keine Kunstwerke mehr verleihen. Das wird viele Menschen treffen, die Galerien und Museen besuchen. Ich will an den Tod der Radfahre- rin erinnern, die ihren Verletzungen erlegen ist, nachdem sie von einem Betonmischer überrollt worden war. Mir hat sich der Magen umgedreht, als ich gelesen habe, dass der Betonmischer ein zweites Mal über die Frau fahren musste, da der Rüstwagen noch im Stau stand, ausgelöst durch die Klimakleber. Es trifft ganz massiv unsere Einsatzkräfte, Polizistinnen und Polizisten, die regelmäßig Personen von der Straße lösen müssen, die Personen von Schilderbrücken her- (Florian Dörstelmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1746 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 untereskortieren, es betrifft die Feuerwehrleute, die zum Bundestag gefahren sind, gestern zur FDP-Zentrale. Dass mehr oder weniger täglich die Rettungsdienste, die sich in einem Ausnahmezustand befinden, bemühen und da hinfahren müssen, durch fälschlich ausgelöste Rettungssi- tuationen, das will sich mir nicht erschließen. Das haben die Feuerwehrleute auch nicht verdient, und das scheint auch den Unterstützern, den Mitgliedern der Letzten Generation, vollkommen egal zu sein. Es sind meist spek- takuläre Aktionen, über die berichtet wird. Nichts anderes möchten diese Damen und Herren erreichen. Mittlerweile beschäftigt sich die Justiz in unzähligen Verfahren mit den Delikten der Klimakleber. Auch ich habe Anzeige wegen Bildung einer kriminellen Vereini- gung erstattet. [Beifall bei der CDU und der FDP – Vereinzelter Beifall bei der AfD –
Lächerlich!] Deswegen sehe ich die Intention dieses Antrages der FDP auch positiv. Tag für Tag schauen wir nur auf die Täter, aber nie auf die Opfer der Aktion. Es ist gut, den Blick- winkel auch mal auf die Opfer zu richten. Das tut der vorliegende Antrag dann aber auch nur in der Theorie. Es gibt so viele andere Anlässe, bei denen der Staat in der Rechtsdurchsetzung unterstützen könnte. Warum setzen wir das nicht bei Fluggastrechten um, bei Verspätungen der Deutschen Bahn, bei der missbräuchlichen Rechtsan- wendung durch Massenabmahnungen, Stichwort Google Fonts. Bei mir im Wahlkreis würden sich Anwohner im Blumenviertel sicherlich darüber freuen, wenn Sie Hilfe des Senats bekämen, gegen den Senat zu klagen, der Wohnraum vernichtet. Sie merken, ich spitze zu. Man muss aber diesen Antrag auch zu Ende denken, denn wenn man diesen Weg konsequent weitergeht, landen wir in einem Rechtssystem, in dem wir unweigerlich nicht landen wollen. Aber wischen wir das einmal beiseite und schauen wir uns an, was das praktisch bedeuten würde beziehungs- weise wie das gehen soll. Wer soll das denn umsetzen? Wir haben in Berlin unzählige andere Baustellen. Ich will das alles hier gar nicht mehr weiter vertiefen. Das haben wir oft genug getan. Ich sage nur Stichworte: OZG, E-Government-Gesetz, digitale Akte, Bürgeramtstermine, öffentliches WLAN. Das sollte Ihnen schon genügen. Das alles sind Baustellen, die wir hier im Land Berlin leider nicht gelöst bekommen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, wir sollten auch Erbarmen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Land Berlin haben, die unter schlechten Umständen verdammt gute Arbeit machen. Da wäre so ein Portal an der Stelle auch nicht noch hilfreich. Sie benennen in Ihrem Antrag auch die Alternativen schon selbst. Es klappt hervorragend bei den Fluggast- rechten. Es klappt beim Straßenverkehr und Mietrecht. Warum sollte es also nicht auch bei bei dieser Tat mas- senhaften Verfahren klappen? Warum gerade sollte hier der Staat einspringen? Das erschließt sich uns nicht. Der Markt kann das selbst regeln. Vielleicht findet sich auch von der FDP ein cleverer Anwalt, der das dann in Zu- kunft umsetzt und den Job nicht vom Senat machen lässt. Abschließend kann ich sagen, wir haben das gleiche Anliegen. Die zunehmende Radikalisierung der soge- nannten Letzten Generation muss gestoppt werden. Das ist vorrangig Aufgabe der Justiz unter Anwendung des geltenden Rechts. Die Generalstaatsanwaltschaft hat bereits die Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgenommen. Das ist gut und richtig so. Politisch erwarte ich vor allem hier im Haus, dass man sich zu Recht und Gesetz bekennt. Ich weiß, dass einige hier im Haus das anders sehen und nicht nur die Ziele, sondern auch die Mittel der Letzten Generation guthei- ßen. Es ist klar, liebe Kollegen der FDP, dass Sie von denen keine Unterstützung erwarten können. Wir können dem Antrag allerdings auch nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt der Kollege Franco das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst den Hinterbliebenen der verstorbenen Radfahrerin mein aufrichtiges Beileid aussprechen. Sie haben in den letzten Wochen nicht nur einen geliebten Menschen verloren. Sie mussten eine zutiefst belastende öffentliche Debatte erleben, in der nicht wenige versuchten, eine Verkehrstote zu instrumen- talisieren. Ich wünsche Ihnen von Herzen viel Kraft und Ruhe, um zu trauern. Die Emotionen kochen hoch, wenn es um die Blockaden der Letzten Generation geht. Aber gerade wenn Emotio- nen hochkochen, ist Sachlichkeit das Gebot der Stunde. Man muss die Mittel der Letzten Generation nicht richtig finden. Auch ich kann bei einigen Aktionen nur den Kopf schütteln. Ich kann jeden verstehen, der morgens genervt im Auto sitzt, wenn er aufgrund einer Protestblockade im Stau steht. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten Hansel? (Christopher Förster) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1747 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022
Nein! Vielen Dank! – Was mir nämlich auch Sorgen macht, ist, wenn ich sehe, wie gewaltaffin und rechts- staatsverachtend die Blockierenden angegangen werden. Wer von „Klima-RAF“, „Terrorismus“ oder auch wer bei Gewalt gegen Blockierende von Not- wehr schwafelt, verhöhnt die Opfer von Terror und phy- sischer Gewalt. Das ist einfach unanständig. Jede und jeder hat das Recht, politischen Protest kundzu- tun. Nicht umsonst genießt das Grundrecht auf Versamm- lungsfreiheit einen hohen Stellenwert in unserer Demo- kratie. Wir sehen doch leider gerade weltweit, wie un- liebsame Proteste mit Gewalt und Gefängnisstrafen un- terdrückt werden. Ich bin, verdammt noch mal, froh, dass wir nicht in einem solchen Land leben. Das Bundesverfassungsgericht hat auch den zivilen Un- gehorsam zu Recht als legitimes Mittel des politischen Protests anerkannt, selbst wenn es dabei zu Nötigung kommt. Aber dann, wenn das passiert, dann gilt, die Poli- zei erfasst, die Staatsanwaltschaft ermittelt und die Ge- richte entscheiden. So arbeitet ein funktionierender Rechtsstaat. Das ist auch gut so. Wer glaubt, dass Strafverschärfungen die richtige Ant- wort auf politischen Protest sind, der hat das Problem nicht verstanden. Wenn immer mehr Menschen so ver- zweifelt sind, dass sie bereit sind, Straftaten zu begehen, um echten Klimaschutz einzufordern, kann Wegsperren doch keine Lösung sein. Auch der Vorschlag der FDP ist an Absurdität kaum zu überbieten. [Holger Krestel (FDP): So ein Quatsch! –
Ihr macht die Leute verrĂĽckt!] Herr Kollege!
Keine Zwischenfragen! – Es gab mal eine Zeit, da war die FDP eine Partei der Bürgerinnen und Bürger und der Freiheitsrechte. Was Sie hier vorlegen, ist das Gegenteil von liberal. Sie wollen praktisch, dass der Staat in das Privatrecht eingreift, also das Zivilrecht. Die Auseinan- dersetzung zwischen privatrechtlichen Konfliktparteien wird durch die Einmischung des Staates durch die Partei- nahme der Polizei komplett ad absurdum geführt. Ich frage mich: Was ist das denn für ein autokratisches Rechtsstaatverständnis, liebe FDP? Es ist aber aktuell nicht nur die FDP, die rechtsstaatliche Prinzipien über Bord wirft. Die CDU, die übrigens jahr- zehntelang die Klimakrise verschlafen hat, die die Ver- kehrswende blockiert und uns in die Abhängigkeit von fossilen Energien getrieben hat, fordert eine verfassungs- unterminierende Strafrechtsverschärfung. Da ist meine Frage: Soll das dann eigentlich nur für Klimaaktivistin- nen und -aktivisten gelten, oder wandert dann der Bau- ernverband beim nächsten Treckerkonvoi auch ins Ge- fängnis und jeder Zweite-Reihe-Parker und Radwegeblockierer gleich hinterher? Selbst bei allem Ärger über Verkehrs- sünder, soweit würde nicht einmal ich gehen wollen. [Beifall bei den GRÜNEN –
Hört, hört! –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Berlin verfügt über ein Sammelsurium an Bera- tungsstellen, zum Beispiel eine Diskriminierungsbera- tungsstelle oder sogar eine Demokratieberatungsstelle. Wir haben den Opferbeauftragten, wir haben die Frauen- beauftragte, wir haben Gleichstellungsbeauftragte mit Sternchen oder ohne. Was wir nicht haben: eine Bera- tungsstelle, wenn man Opfer einer Massennötigung im Berliner Straßenverkehr durch die sogenannten Klima- Kleber geworden ist. Ja, es gibt die Möglichkeit, die Tat über die Onlinewache bei der Berliner Polizei anzuzeigen. Man bekommt eine Vorgangsnummer – und fertig. Meist hört man nichts mehr. Vielleicht gibt es noch ein Schreiben der Staatsan- waltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde oder die Beschuldigten mittels Strafbefehl abgeurteilt wurden. Manch ein Bürger weiß nicht einmal, dass der Stau, in- dem er gerade stand, durch kriminelle Fremdeinwirkung verursacht wurde, gerade wenn er ganz weit hinten im Stau stehen darf. Auch der Bürger, der zu spät ins Kran- kenhaus kommt, weil entweder der Rettungswagen zu spät zu ihm kommt oder ihn zu spät dorthin bringt, er- fährt davon nur selten. Wer zivilrechtliche Schadenser- satzansprüche geltend machen will, muss sich also einen Anwalt nehmen und Akteneinsicht beantragen. Schäden kann es mannigfaltige geben, von einfachen Schäden wie ein verpasstes Bewerbungsgespräch, Ar- beitszeitausfall, Betreuungskosten und Ertragseinbußen über bisher nicht bekannt gewordene Unfallschäden durch Auffahrunfälle am Stauende bis hin zu schweren Fällen, wie zum Beispiel einer verspäteten Behandlung, die zu gesundheitlichen Folgeschäden führt, oder auch zu Fällen mit Todesfolge, weil ein Spezialfahrzeug im Stau steht und man zur Rettung mit dem Betonmischer ein weiteres Mal über die verletzte Person fahren muss. Der einfache Bürger muss sich dann noch mit einer gut finanzierten Armee von Anwälten aus dem Umfeld der Roten Hilfe oder anderer Klimaorganisationen auseinan- dersetzen, wenn er privatrechtliche Schadenersatzansprü- che gegen die Verursacher geltend machen will. Er trägt die Beweislast für die Kausalität und für die Schadendo- kumentation und natürlich auch das Prozessrisiko. Hinzu tritt, dass die Vernetzung der sogenannten Klimaaktivisten mit der linksextremen Szene fließend ist, wie vereinzelt Verfassungsschutzämter bereits einräumen müssen. Das bedeutet eine besondere Bedrohungslage für diejenigen, die versuchen, den vermeintlichen Helden des Klimaschutzes finanziell ans Leder zu wollen. Da darf sich dann der Bürger nicht wundern, wenn der eine oder andere Stein das Fenster trifft oder die Hauswand mit „Klimaleugner“ besprüht wird. Auch das dürfte abschre- ckend wirken. Oder, wie Tadzio Müller, ein ehemaliger Referent für Klimagerechtigkeit der Rosa-Luxemburg- Stiftung, also der steuerfinanzierten Stiftung der Links- partei, den Unfall mit Todesfolge kommentierte: Scheiße, aber: nicht einschüchtern lassen. Es ist Klimakampf, nicht Klimakuscheln, & shit hap- pens. Das ist menschenverachtend und stammt von einem Ge- sinnungsgenossen der Linken in diesem Haus. Insofern geht der Antrag der FDP in die richtige Rich- tung. Er stellt einen wichtigen Baustein bei der Bekämp- fung dieser sektenartigen kriminellen Strukturen und Vereinigungen dar, die die Berliner Bevölkerung nun schon seit über einem Jahr terrorisieren. Der Antrag kann aber auch nur als ein Baustein verstan- den werden. Berlin muss endlich an die Hintermänner dieser Angriffe auf die Berliner Infrastruktur ran. Es kann nicht angehen, dass die jungen, teils minderjährigen Ak- tivisten durch Hintermänner zu ihren Taten angestiftet werden oder sie, wie eine vermeintliche Klimaaktivistin im YouTube-Format von Leeroy offen zugab, Anrufe aus dem Backoffice erhalten, wo die nächste Station stattfin- den soll; diesen Befehlen folgt man dann blind, ohne zu wissen, wer eigentlich in diesem Backoffice sitzt. Auch kann es nicht angehen, dass solche Aktionen und die finanziellen Schäden, die die Aktivisten davontragen, durch einen Klimafonds in Deutschland unbürokratisch ausgeglichen werden. Hier erwarten wir ein entschiedeneres Vorgehen der Berliner Behörden, insbesondere des Verfassungsschut- zes im Vorfeld, aber auch der Berliner Staatsanwaltschaft bei der Strafverfolgung. Es kann nicht sein, dass uns Oberstaatsanwalt Raupach im Ausschuss erzählt, es gebe keine Anklagen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, weil der Staatsanwaltschaft kein Fall bekannt sei, wo ein Rettungswagen im Stau stecken ge- blieben sei, und wenige Wochen später erzählt Frau (Vasili Franco) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1749 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Noch-Regierende-Bürgermeisterin Giffey den Pressever- tretern, dass es bereits 18 solcher Fälle gegeben habe. Das ist ein Widerspruch. Insofern wäre eine lückenlose Do- kumentation der Vorfälle und der verursachten Schäden dringend geboten. Geboten auch deshalb, weil die richter- liche Beurteilung für die Schwere einer Tat auch davon abhängt. Geboten auch deshalb, weil wir die Berliner Stadtgesellschaft nicht länger auf den Kosten sitzen blei- ben lassen sollten. Deswegen werden wir den Antrag unterstützen. Für die Linksfraktion hat der Kollege Schlüsselburg jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Vallendar! Eine Information, weil Sie mit Beratungsstellen angefangen haben – das müssten Sie eigentlich wissen –: Stand 2021 hatten wir in Berlin 14 599 zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwäl- te. Das sind Organe der Rechtspflege, und an die kann sich jeder Mensch wenden, wenn er zum Beispiel einen deliktischen Anspruch gerichtlich durchsetzen möchte. Er findet dort eine sehr substantiierte Beratung. Was erzäh- len Sie hier, völliger Quatsch! [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –
Dann brauchen wir ja keine Landesantidiskriminierungsstelle! Dann kann man ja auch einen Anwalt nehmen!] Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Jotzo?
Herr Jotzo, jetzt nicht! Ich komme gleich noch zu Ihrem Antrag! Das war das mit dem Signal.
Mache ich! Haben wir ein Glück, Frau Präsidentin! – Weil Sie Herrn Tadzio Müller angesprochen haben, Herr Vallendar: Zu einer redlichen Diskussionskultur würde dazugehören – und ich zitiere jetzt Herrn Müller mit Erlaubnis der Präsidentin –: Das war, mit Verlaub, richtig shit von mir. Zitat Ende. – Herr Müller hatte den Anstand, sich für seinen unbedachten Tweet, den Sie zitiert haben, zu ent- schuldigen. Wenn wir hier jedes Mal einen Penny bekommen würden für eine Entschuldigung für eine Entgleisung von Ihnen, seitdem Sie in diesem Haus sind, könnten wir den Berli- ner Schuldenberg tilgen, mit einem Schlag. [Beifall bei der LINKEN –
Machen Sie das auch?] Herr Kollege! Ich hätte noch eine Zwischenfrage von Herrn Krestel.
Auch da gebe ich ein Signal, Frau Präsidentin. Ich würde jetzt erst einmal versuchen, ein bisschen in den Flow zu kommen. Herr Kollege Jotzo! Sie haben einen guten Teil Ihrer Rede erneut verwendet, um auf die Grundproblematik, nämlich die aktuellen Klimaaktivistinnen und -aktivisten und ihr Vorgehen, ihre Demonstrationen, hinzuweisen. Ich schließe mich dem Kollegen Dörstelmann an: Ich fand Ihre Rede zwar unterhaltsam – ich habe sie inhalt- lich nicht geteilt –, aber ich finde, sie war von der Tonla- ge her dem Gegenstand, den wir miteinander diskutieren, nicht angemessen. Wir reden über einen komplexen Grundrechtsabwägungsvorgang, und ja, möglicherweise auch über strafrechtliche Abwägungstatbestände. Damit, finde ich, muss man schon ein bisschen seriöser umge- hen, als es von der Tonlage her jedenfalls bei Ihnen der Fall war. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin, um ein bisschen Sachlichkeit in die Debatte zu bringen, den geschätzten Herrn Schifferdecker, den Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes. Er hat im RBB gesagt, Zitat: Man muss bedenken, dass die – er meint die Klimaaktivisten – ein verfassungsrechtlich geschütztes Demonstrati- ons- und Versammlungsrecht ausüben. Und weiter, zu der Frage, ob Gefängnis- bzw. Präven- tivhaft für Straßenblockierer angezeigt wäre: Das sind keine Straftaten, die für Ersttäter eine Gefängnisstrafe vorsehen. Eine solche Forderung entspricht überhaupt nicht unserem Rechtssystem. (Marc Vallendar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1750 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Ich habe das an dieser Stelle zum Vortrag gebracht, weil es noch mal unterstreicht, dass sowohl der Richterinnen- und Richterbund als auch die Staatsanwaltschaft – das sind beides Organisationen oder staatliche Entitäten, die nicht verdächtig sind, Vorfeldorganisationen der Linken zu sein – wesentlich komplexer und sachlicher mit die- sem Phänomen, das wir im Moment erleben, umgehen, als es die Opposition in diesem Hause tut. Denn es ist nichts Neues, dass insbesondere Umwelt- schutzaktivistinnen und -aktivisten Versammlungsformen für sich in Anspruch nehmen, die zu Streitigkeiten füh- ren, die dann bis hin zu den Verfassungsgerichtsbarkeiten gehen und erst da grundsätzlich geklärt werden. Die Brokdorf-Entscheidung, die große Leitentscheidung, die das liberale Versammlungsrecht überhaupt zur Grundlage gebracht hat, war so ein Beispiel, wo in der Bau- und Planungsphase eines Atomkraftwerkes Blocka- dehandlungen stattgefunden haben. Jede Generation nimmt für sich aufgrund der Missstände, die sie empfindet und die sie betreffen, das Demonstrati- ons- und Versammlungsrecht in Anspruch. Dann muss man in jedem Einzelfall konkret gucken: An welcher Stelle zum Beispiel im Rahmen der Verwerflichkeitsprü- fung, wenn man schematisch die Nötigungstatbestände durchprüft, überwiegt sozusagen die Verwerflichkeitsprü- fung und lässt im Einzelfall den Nötigungstatbestand durch, und in welchem Fall überformt bei dem konkreten Vorgang das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit den Vorgang? – Diesen schwierigen Job machen gerade die Gerichte, und da sollten sie auch entsprechend arbeiten. Jetzt noch kurz zu Ihrem Antrag, und dann auch gerne noch zu Ihrer Zwischenfrage. Ich verstehe einen Kon- struktionsaspekt Ihres Antrages nicht: Privatrecht und die Privatautonomie – das ist von der Grundlage her das Recht unter Gleichen. Wenn ich einen deliktischen An- spruch – und Sie meinen ja vermutlich vordergründig Ansprüche nach § 823 BGB – durchsetzen möchte, dann muss ich das tun unter Zuhilfenahme von Rechtsanwäl- tinnen und Rechtsanwälten und dann zum Beispiel der Amtsgerichtsbarkeit. Ich finde es etwas merkwürdig, dass Sie ein staatliches Instrument schaffen wollen, um diese Grundkonstruktion des Privatrechts als Recht unter Glei- chen zumindest infrage zu stellen. Wenn die Präsidentin gestattet, möchte ich Ihnen jetzt natürlich gern noch die Möglichkeit zur Zwischenfrage geben. Dann zunächst Herr Jotzo!
Herr Jotzo! Ich stimme mit Ihnen überein, dass es natür- lich mit einigem Aufwand und einigen Kosten verbunden ist, zum Beispiel Ihre rechtsanwaltliche Expertise für die Durchsetzung solcher möglichen deliktischen Ansprüche in Anspruch zu nehmen. Das ändert doch aber nichts an der Tatsache, dass wir erst mal zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Privatrecht Recht unter Gleichen ist und dass es an der Stelle erst mal wesensfremd ist zu sagen, der Staat möge jetzt aus Steuermitteln eine Plattform finanzieren, die dann in irgendeiner Art und Weise hilf- reich sein soll, das Ganze zu machen. Ich fand, wenn man sich überhaupt in die Richtung einlassen möchte, die Einlassungen von Kollegen Dörstelmann zum Adhäsi- onsverfahren an der Stelle zumindest aus meiner Sicht substanziierter und nachvollziehbarer, auch wenn ich das für nicht unbedingt erforderlich halten würde. Aber ich finde, diesen Widerspruch zwischen dem Privat- recht auf der einen Seite und der Funktionsweise des öffentlichen Rechts auf der anderen Seite konnten Sie nicht wirklich substanziiert in der Begründung und auch nicht in Ihrer Rede auflösen. Deswegen ist das für uns in concretum nicht zustimmungsfähig, und ich bedauere, dass Sie das hier wieder zum Anlass genommen haben, um eine pauschale Kriminalisierung von Menschen vor- zunehmen, die erst einmal den Schutz des Versamm- lungsrechtes haben, und wo in jedem Einzelfall geguckt werden muss, wie weit und wie lange er im konkreten (Sebastian Schlüsselburg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1751 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Einzelfall gereicht hat und wo er beendet war. – Vielen Dank! [Beifall von Vasili Franco (GRÜNE) –
Ihr müsst mal klatschen bei der Linken! – Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsord- nung, Antidiskriminierung. – Widerspruch hierzu höre ich nicht, sodass wir so verfahren können. Ich rufe auf lfd. Nr. 3.3: Priorität der Fraktion der SPD Tagesordnungspunkt 17 Erstes Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 12. Oktober 2022 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 9. November 2022 Drucksache 19/0656 zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0479 Zweite Lesung in Verbindung mit lfd. Nr. 13: Das Berliner Vergaberecht von Ballast befreien – Gesetz zur Vereinfachung und Entbürokratisierung des Berliner Vergaberechts Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 12. Oktober 2022 Drucksache 19/0601 zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0374 Zweite Lesung und lfd. Nr. 16: Unbürokratische-und-wirtschaftliche-Vergabe- Gesetz (BerlAVG) Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 9. November 2022 Drucksache 19/0655 zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0135 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der drei Gesetzesanträge. Ich rufe jeweils die Überschrift, die Einleitung sowie die einzelnen Artikel der Anträge auf und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu ver- binden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. In der Bera- tung beginnt die SPD und hier Kollege Stroedter. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit unserer Koalition gibt es öffentliches Geld nur für gute Arbeit. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN –
Das kauft Ihnen doch keiner ab! – Zuruf von der CDU: Und wie kommt ihr über die Runden?] Das ist ein wichtiger Grundsatz, für den sich die SPD immer wieder starkmacht. Wir stärken heute die Men- schen mit knappem Geldbeutel, indem wir das Mindest- entgelt im Vergabegesetz auf 13 Euro erhöhen. [Christian Gräff (CDU): Ihr beschließt es doch gar nicht! –
Das glaubt Ihnen doch kein Mensch!] (Jörg Stroedter) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1754 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Sie wussten nicht, ob sie erst am 1. Januar 2023 Löhne und überhaupt Gehälter weiterzahlen können. Es ist über Monate nichts passiert. Sie haben erst reagiert, als der nahestehende Wahlkampf ausgerufen wurde, meine Da- men und Herren von der Linkspartei, gerade Sie und Ihre Senatorin. Lesen Sie es nach, es ist ja die Antwort Ihrer eigenen Senatorin auf die Anfrage. Schauen Sie einmal nach, was Ihre Senatorin da so macht und nicht nur medial in bun- ten Bildern produziert, sondern tatsächlich macht, wenn sie mit freien Trägern verhandelt. [Beifall bei der CDU und der FDP –
Sie sagen bewusst die Unwahrheit!] Noch ein ganz anderes Thema: Wenn Sie schon dieses Thema hätten diskutieren wollen und in dieser Frage ernsthaft darum bemüht sind: Reden Sie doch mal mit Wohnungsbaugesellschaften! Reden Sie mit den Verga- bestellen der Bezirksämter, wie viele Unternehmen sich noch bewerben! Wir hatten dieses Thema, dass sich teil- weise Unternehmen nicht mehr darauf bewerben, gar keine Ausschreibungsergebnisse mehr bekommen, öfter in den letzten 10, 11 Monaten an dieser Stelle. Bei den vielen, vielen Dingen, die wir in Berlin bewegen müssten, von der Schule, über Hochbaumaßnahmen, Universitäten, Charité, Gesundheitseinrichtungen, bis zu den notwendi- gen Straßensanierungen. Dann reden Sie mal mit denje- nigen, die das ausschreiben, warum sich die Unternehmen gar nicht mehr bewerben! Weil das in Berlin nämlich viel zu kompliziert ist, unabhängig davon, dass sie davon ihren Mitarbeitern keine fairen Löhne zahlen können, weil das Vergaberecht viel zu kompliziert ist. Auch des- wegen sind die Vorschläge, die CDU und FDP in den letzten Monaten gemacht haben, das Vergaberecht in Berlin zu entrümpeln, damit wir sanieren, bauen und sozialen Wohnungsbau in der Stadt bekommen können. Das sind die richtigen Vorschläge! Nichts, aber auch gar nichts tun Sie! Ganz im Gegenteil: Sie machen Aus- schreibungen immer komplizierter und wundern sich dann, wenn Sie mit dem wahren Leben konfrontiert wer- den und Unternehmen sich überhaupt nicht mehr auf diese Ausschreibungen bewerben. Das ist die Realität, und deswegen kommen wir mit sol- chen Gesetzesvorschlägen keinen Zentimeter weiter, aber auch das wird sich nach dem 12. Februar 2023 ändern, meine Damen und Herren! – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Wapler das Wort.
Endlich mal wieder Wirtschaft in den Prioritäten! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Weil wir die Tagesordnungspunkte so zusammengefasst haben wie auch bei der Diskussion im Wirtschaftsaus- schuss, lassen Sie mich vor allem sagen, wie wichtig es für die Beschäftigten in Berlin ist, dass wir die Erhöhung des Vergabemindestlohns aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Gerade jetzt, wo so viele Menschen in dieser Stadt von einer Krise in die andere geworfen werden, wo Inflation und hohe Energiekosten Existenzgrundlagen bedrohen, muss der Grundsatz dieser Koalition gelten – ich sage es gerne noch einmal –: Öffentliches Geld gibt es nur für gute Arbeit und für faire Bezahlung. Das Land Berlin nutzt damit seine Macht als Marktteil- nehmer zum Schutz der Beschäftigten und der Unterneh- men vor Preisunterbietung durch Lohndumping. Wir wirken Altersarmut entgegen und stellen uns der Ver- pflichtung, die soziale Ungerechtigkeit in der Stadt zu bekämpfen. Das – lassen Sie mich das noch einmal ganz klar sagen – macht die Koalition der progressiven Kräfte in dieser Stadt aus. Es ist die eindeutige Absage an eine neoliberale Politik, die gerade jetzt ihre Stunde gekommen sieht, um Löhne zu drücken und soziale Standards zu schleifen. Ja, auch die Debatte um das Bürgergeld zeigt es einmal mehr: Wer schwadroniert: Arbeit muss sich wieder loh- nen! –, und gleichzeitig gegen Mindestlöhne ist, will nur nach unten treten und sonst nichts. Die Politik dieser Koalition sieht anders aus. Wir wollen, dass Löhne gezahlt werden, von denen Menschen leben und für das Alter vorsorgen können. Wir unterstützen damit auch die Unternehmen, die fair entlohnte und tarif- gebundene Arbeitsplätze anbieten. Die demokratische Opposition in diesem Haus muss auch erkennen, dass die öffentliche Hand bei der Auftragsvergabe eine gesell- schaftliche Verantwortung hat. Nicht alleine, weil sie Steuergelder aufwendet, sondern weil wir ein legitimes Interesse haben, die öffentliche Auftragsvergabe als Len- kungsinstrument für soziale und ökologische Ziele einzu- setzen. Das, was insbesondere die FDP mit ihrem Antrag „Berli- ner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abschaffen“ macht, ist im Grunde eine Absage an jede Form von Politik. Dann könnten wir den Laden dichtmachen und nach Hause gehen. Das können und wollen wir nicht. (Christian Gräff) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1755 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Würden Sie sich auch zu einer sozialen und ökologischen Politik bekennen und wären Sie auch bereit, etwas dafür zu tun, dann würden Sie einsehen, dass wir als öffentliche Auftraggeber unseren Beitrag zur nachhaltigen Entwick- lung leisten müssen. Dann könnten wir zwischen Koaliti- on und demokratischer Opposition in diesem Haus end- lich zielführend diskutieren. – Ja, gerne! Frau Kollegin Jasper-Winter, bitte schön!
Ich schaue immer gerne nach Hamburg, aber es gibt si- cherlich viel, was wir besser machen können als Ham- burg. Vor allem stellen wir uns hier der Frage, wie wir unsere Marktmacht einsetzen, um soziale und ökologi- sche Kriterien in die Auftragsvergabe zu bringen und den gesellschaftlichen Fortschritt in dieser Stadt voranzubrin- gen. Andere Bundesländer sind gerne aufgefordert, unse- rem Beispiel zu folgen. Ich bin mir sicher, sie werden das auch noch tun. Wenn Sie so weit sind, dann können wir gemeinsam an die Frage gehen, wie wir die praktische Umsetzung des Vergabegesetzes verbessern. Ihre Anträge müssten wir dann aber hinter uns lassen. Die Koalition hat das Thema Vergabe im Ausschuss aufgerufen und Expertinnen und Experten eingeladen, weil wir bei der Praxis noch Anpassungsbedarf sehen. Die Anhörung im Ausschuss hat gezeigt, dass die gesetz- lichen Spielräume noch nicht ausreichend genutzt wer- den. Viel zu oft bleibt der niedrigste Preis als Kriterium ausschlaggebend, sodass doch wieder das billigste Ange- bot den Zuschlag bekommt. Das, Herr Gräff, und nicht die sozialen und ökologischen Kriterien in der Ausschrei- bung, hält gegenwärtig noch zu viele faire Unternehmen ab, sich zu bewerben. Jeder Betrieb, der seine Beschäftigten gut behandelt und nachhaltig wirtschaftet, wird sich dem Verfahren stellen und seine Qualitäten ausspielen, wenn er denn weiß, dass er damit bei den Vergabestellen durchdringt. Das ist die Aufgabe von Politik und Verwaltung. Dazu haben wir von den Anzuhörenden auch schon einige Vorschläge gehört. Teilweise sind sie auch im Koalitionsvertrag niedergelegt. Wir müssen die Verfahren bündeln, etwa über die Bildung von Produktgruppen, wir müssen die vielen Vergabestellen im Land Berlin qualifizieren, mit- einander vernetzen und Unsicherheiten bei der Anwen- dung sozialer und ökologischer Kriterien beseitigen. Wir müssen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter- stützen und ermutigen, die entsprechenden Entscheidun- gen zu treffen. Wir können die Verfahren einfacher gestalten und gleich- zeitig die für uns – ich sage es noch einmal – unverzicht- baren sozialen und ökologischen Kriterien einhalten. Das ist die politische Debatte, die wir führen wollen. Da sind Sie von der Opposition halt ein bisserl hinten dran, wenn Sie das Rad wieder zurückdrehen wollen und sagen: Dieser soziale und Ökokram hat im Vergabegesetz nichts verloren. – Hat er doch! Wenn Sie diese „hehren Ziele“, wie Sie immer ein bisschen despektierlich sagen, teilen, rufe ich Sie noch einmal auf: Stehlen Sie sich nicht weiter aus der Verantwortung! Wenn wir öffentliche Mittel effizient und verantwor- tungsvoll einsetzen wollen, dann müssen wir dafür sor- gen, dass Aufträge an Unternehmen gehen, die sich öko- logisch und sozial verhalten. Die Zeiten der sogenannten vergabefremden Kriterien sind vorbei, die kommen auch nicht wieder. Akzeptieren Sie das bitte endlich! Wir ent- wickeln die Vorschriften im Dialog mit allen Akteurinnen und Akteuren, mit Gewerkschaften, mit Kammern und Verbänden weiter. Ich freue mich auch auf die politische Diskussion mit Ihnen, wenn Sie denn zu einer konstrukti- ven Diskussion zum Vergaberecht im Land Berlin bereit sind. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordne- te Hansel das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fange mal so an: Die CDU-Fraktion hat mit ihrem Antrag in einem Punkt völ- lig recht: Insbesondere im Baubereich übersteigt die Nachfrage deutlich das Angebot. Für die Firmen ist es unattraktiv, sich an den komplizierten Vergaben zu betei- ligen, und für kleinere Unternehmen sind die Hürden zu hoch. Leider bleibt die CDU wieder auf dem halben Weg stehen. In ein Gesetz hineinzuschreiben, dass von Min- destlohn bis Umweltschutz die Bundesgesetze gelten, ist einfach überflüssig. Darüber hinaus bietet der Gesetzes- vorschlag der Union zwar die richtige Analyse, aber kein (Christoph Wapler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1756 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 überzeugendes Angebot. Wenn man die geforderten Nachweispflichten und die staatliche Kontrolle zur Ein- haltung von Vorschriften, zur Prüfung, zur Kontrolle erhöhen will, führt das eben nicht dazu, dass es mehr Anbieter geben wird. Das ist leider lebensfremdes Wunschdenken. Auch wenn der Antrag in die richtige Richtung geht, ist die Position der FDP schon deutlich ehrlicher. Klar, weil das unsere ist. Wir haben schon letztes Mal gesagt, dass wir das Gesetz überhaupt nicht wollen. Sie erinnern sich, dass wir in der 18. Legislaturperiode dieses Gesetz mit drei anderen unnützen rotgrünen Ideologiemonstern durch Abschaffung der Gesetze rückgängig machen woll- ten. Wir brauchen in Berlin kein gesondertes Vergabege- setz. Das eigentliche Problem ist, dass der Linkssenat an seiner falschen Politik festhält, obwohl die Probleme längst bekannt sind, weil es dem Senat auch an dieser Stelle mehr um Ideologie als um eine wirtschaftsfreundliche und realistische Vergabepraxis geht, die auch zu Ange- botsannahmen führt. Die Vergabe soll an öko-soziale Kriterien geknüpft sein – wir haben es gerade vom Kolle- gen Wapler gehört. Es ist gerade so, dass jetzt rein verga- befremde Vorgaben in der Vergabepraxis sind und darum das ganze Gesetz auch scheitert. Es geht dabei um Aspek- te wie die ILO-Arbeitsnormen und Frauenförderung. Dazu sage ich mal etwas: Es gibt 0,5 Prozent Frauen in der Bauwirtschaft in Berlin. Das ist schwere körperliche Arbeit, und eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es nicht, weil oft auswärts gearbeitet wird. Das ist die Wahrheit. Das sage nicht ich, sondern das hat die ehrliche Analyse in der Ausschussanhörung ergeben. Aber vom Mut zur Wahrheit wollen Sie ja nichts wissen. Sie ma- chen die Augen und Ohren zu. Dabei sage ich noch was: Der Typ Frau, der auf die Bau- stelle gehen will, der da arbeiten will, der ist da schon längst, und das ist auch völlig richtig so, daran stört sich keiner, das ist gut so. Den muss man aber nicht dahin fördern, sondern der will dahin und kann dahin, und das ist völlig in Ordnung. Das ist nämlich der Unterschied. Meine Damen und Herren auf der Senatsbank, auf der Sie in dieser Konstellation vielleicht noch drei Monate sitzen! In einer Stadt, in der nicht mal die Parlamentswahlen klappen, geschweige denn Bauprojekte, nützt es nichts, wenn man sich einen Bauarbeiter in Birkenstocksandalen vorstellt, der dann mit dem Fahrrad zur Baustelle fährt. Was das Thema Mindestlohn betrifft, das wissen doch alle, ist die Realitätsverweigerung, zumindest für den Baubereich, ähnlich. Im Baubereich sind nämlich die 13 Euro nicht relevant. Im Baubereich wird mehr bezahlt, um die Leute zu halten. Dann ist es auch so, dass man auf dem Bau ganz viele Arbeiter trifft, die alles Mögliche sprechen, nur kein Deutsch. Das an sich ist aber kein Problem, nicht dass Sie mich da falsch verstehen. Nur was sagt das aus? Was passiert bei der Vergabe in der Praxis? – Da wird, Kollege Wapler hat das gerade noch mal bestätigt, an die billigsten Anbieter vergeben. Da kommen dann Leute ran, die vom Bau in ihren Hei- matländern völlig andere Löhne gewohnt sind und die bei uns mehrere Wochen auf der Baustelle leben. Das ist doch die Realität. Das sind oft Firmen mit einer geringen Facharbeiterquote, wo auch die Ausbildung auf einem ganz anderen Niveau ist. Die Anständigen, die nach Tarif bezahlen, die Unternehmen aus unserer Region mit gut ausgebildeten Mitarbeitern beteiligen sich gar nicht an öffentlichen Ausschreibungen. Das ist doch das Problem. Herr Senator! Das wissen Sie doch auch. Wo müssen wir jetzt also ansetzen? – Die Vergabe weni- ger am Preis und stattdessen an der Qualifikation, also am Ergebnis ausrichten, mit der Auftragsvergabe den ein- heimischen Mittelstand und den eigenen Wirtschafts- standort fördern und außerdem auch eine gewisse Profes- sionalisierung, denn wir haben in Berlin, im Land und in den Bezirken, viel zu viele unterschiedliche Vergabestel- len – auch ein Ergebnis der Anhörung. Die Personaldecke dort ist sehr dünn. Nötig sind eine zentrale Anlaufstelle und Schulungen. Weiterhin müssen die Vorschriften drastisch vereinfacht werden. Für die Bearbeitung der Vorschriften ist in den Unternehmen ein immenser perso- neller, zeitlicher und finanzieller Aufwand notwendig. Die Kollegen haben das alles schon selber festgestellt. Großunternehmen können das machen, kleine und mittle- re Unternehmen aber nicht. Kein kleines Unternehmen kann eigene Juristen beschäftigen, um im ohnehin schon komplizierten Vergaberecht noch mitzuhalten, das Sie in Berlin nochmals verkompliziert haben. So kann es nicht bleiben. Wir haben in Berlin Mammutaufgaben zu stemmen, so- wohl in Bezug auf den Wohnungsneubau als auch bei der Sanierung öffentlicher Gebäude. Das kennen Sie alles. Eine abweichende Berliner Regelung zu den europäi- schen und bundesdeutschen Ausschreibungsgesetzen ist überflüssig, nein, rein kontraproduktiv. – Vielen Dank! Für die Linksfraktion hat Herr Kollege Dr. King das Wort. (Frank-Christian Hansel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1757 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022
Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin! – Liebe Kollegin- nen und Kollegen! Die CDU hat das Bürgergeld am Mon- tag im Bundesrat gestoppt. Kollege Stroedter hat es ge- sagt. Und sie hat diese politische Großtat, die viele Men- schen richtig übel im Regen stehen lässt, auch noch mit einer bösartigen Kampagne gegen die reichen Arbeitslo- sen begleitet. Das war wirklich unterirdisch. Logisch ist Ihre Politik auch nicht, denn wer zu Recht der Meinung ist, dass es sich lohnen muss, arbeiten zu gehen, der kann eigentlich nichts dagegen haben, wenn unsere Koalition in Berlin die wenigen Instrumente, die die Politik hat, um Arbeitsbedingungen zu verbessern, nutzt, zum Beispiel, indem sie den Vergabemindestlohn erhöht. Herr Gräff! Es gibt zwei Möglichkeiten, auf das Urteil von gestern zu reagieren. Man kann Chaos stiften und 90 Tage Stillstand provozieren, wie Sie das jetzt offen- kundig versuchen, oder man kann weitermachen und die wichtigsten Vorhaben voranbringen, um die Lebensbe- dingungen gerade von denjenigen zu verbessern, die das jetzt am dringendsten brauchen. Das Urteil gibt das her, und das wird unser rot-grün-roter Weg sein. Nun noch eine Bemerkung zu Ihrem Vorwurf in Richtung Senat, den Sie gerade so couragiert vorgetragen haben, der aber völlig substanzlos ist, denn die Entgeltverhand- lungen haben sich nicht ohne Grund hingezogen. Wir hatten die Sondersituation steigender Energiepreise, das ist doch klar und leicht nachzuvollziehen, aber das Er- gebnis kann sich sehen lassen. Das sagt nicht nur der Senat, das sagen alle Beteiligten. Vielleicht erkundigen Sie sich da mal! Sie wollen den Vergabemindestlohn verschleppen, weil Sie die 13 Euro nicht wollen, zum Schaden vieler Arbeit- nehmer in Berlin. Das sollten alle Berliner wissen. Nach Ihrer Logik kann es mit Reallöhnen und Sozialleis- tungen immer nur nach unten gehen, Hauptsache, der Abstand bleibt gewahrt. Das ist nicht sozial. Das ist nicht gerecht. Das ist zynisch. Die öffentliche Hand, das wurde auch schon gesagt, ist kein normaler Arbeitgeber, der rein marktwirtschaftlich rechnet, sondern einer mit gesell- schaftlicher Verantwortung. Diese ergibt sich in Berlin aus einem jährlichen Milliardenauftragsvolumen aus Steuermitteln. Das ist Marktmacht, und die wollen wir zum Wohle der Menschen, auch und gerade der Steuer- zahler, nutzen. Deswegen gibt es völlig zu Recht Ansprüche an die Auf- tragnehmer im Hinblick auf Arbeitsstandards, Geschlech- tergerechtigkeit und Nachhaltigkeit, weil wir der Mei- nung sind, dass diese Kriterien für eine gute Entwicklung unserer Stadt wichtig sind, und weil wir dazu beitragen wollen, dass man in Berlin von seiner Arbeit leben kön- nen und auch keine Angst vor Altersarmut haben muss. Gerade jetzt ist das eine große Verantwortung in der Energiepreiskrise. Mit einer Inflation von über 10 Prozent verlieren die arbeitenden Menschen derzeit einen be- trächtlichen Teil ihres Einkommens. Deshalb ist es rich- tig, dass das Land Berlin mit dem Vergabegesetz, mit höherem Vergabemindestlohn und der Tariftreueklausel, die, da bin ich jetzt mal optimistisch, hoffentlich bald in Kraft gesetzt wird, seinen kleinen Beitrag zur Stärkung guter Arbeit leistet. Noch ein Wort zum Antrag der CDU: Sie stellen in Ihrem Antrag die Dinge auf den Kopf, verwechseln zum Bei- spiel Angebots- und Nachfragemärkte, so viel zur angeb- lichen Wirtschaftskompetenz der CDU, und Sie wollen Berlin regieren? – Lieber nicht! Aber wichtiger als die Verirrungen in Ihren Anträgen sind die Entwicklungen im wahren Leben. Im Moment erleben wir im Bau nämlich das Kippen von einem An- gebots- zu einem Nachfragemarkt. Lesen Sie mal die aktuellen Konjunkturprognosen und Verlautbarungen der Bauindustrie! Umsatz und Auftragseingang brechen ein. Insofern ist die Bauindustrie jetzt auch auf die öffentliche Hand als Nachfrager angewiesen und formuliert das ja auch. Die Bauindustrie ringt jetzt eigentlich wieder um öffentliche Aufträge. – Lesen Sie doch mal die Verlautbarungen, natürlich ist das so! Wir haben 5 Prozent Umsatzeinbußen im Bau und 14 Prozent Rückgang bei den Auftragseingängen. – Dann lesen Sie doch mal die Presseerklärungen der Bauindustrie! Was heißt denn hier „Lüge“? Erkundigen Sie sich! Natürlich haben wir auch Probleme in der Auftragsverga- be. Das haben wir im Wirtschaftsausschuss gehört. Natür- lich ist vieles zu kompliziert, viel zu umfangreich. Gerade für kleine Unternehmen, das wurde hier auch zu Recht gesagt, die keinen großen Verwaltungsapparat haben, ist das schwer zu bewältigen. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1758 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Die Verfahren zu entschlacken, zu vereinfachen und zu bündeln, ist wichtig. Genau das hat sich diese Koalition vorgenommen und auch schon begonnen, wie Sie wissen. Wir werden das auch fortsetzen. Aber wir müssen Fol- gendes unterscheiden: Viele der Probleme bei der Aus- schreibung beziehungsweise den Leistungsbeschreibun- gen sind ja landesrechtlich gar nicht zu regeln, sondern folgen europarechtlichen Vorgaben. Einfach zu behaup- ten, Tariftreue, Mindestlohn oder der Nachweis eines Frauenförderplans seien komplizierte Kriterien und das größte Problem bei der Angebotserstellung, ist schlicht nicht sachgerecht. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Jörg Stroedter (SPD) –
Doch!] Das Landesvergabegesetz stellt fairen Wettbewerb sicher, verhindert Wettbewerbsvorteile durch Lohndumping und ermöglicht es, unsere zentralen Anliegen – gute Arbeit, ökologische Nachhaltigkeit und Gleichstellung – im Wirtschaftsleben und damit auch in unserer Gesellschaft zu fördern. Deshalb muss und wird es selbstverständlich auch weiterhin ein fortschrittliches Landesvergabegesetz geben, perspektivisch auch mit einem höheren Mindest- lohn. Das können Sie nicht ewig blockieren. Für die FDP-Fraktion hat die Kollegin Dr. Jasper-Winter jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Bürgerinnen und Bürger! In rund einem Monat ist Weihnachten. Ruhe, Einkehr, Zeit für Freundinnen und Freunde und Familie: Das gilt gerade für viele Frauen in diesen Tagen nicht, denn Weihnachten ist auch, wenn die Streitereien, die Eskalation, die Gewalt zu Hause zunehmen. Jedes Jahr schießen gerade zu Weihnachten die Gewaltzahlen in die Höhe, wird Frauen das Recht auf ein Leben ohne Gewalt genommen. Berlin (Dr. Maren Jasper-Winter) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1760 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 hat einen staatlichen Schutzauftrag, und den nehmen wir in dieser Koalition ernst. Deshalb sorgen wir in der Koalition mit einem Monito- ring dafür, dass häusliche und partnerschaftliche Gewalt aus dem Dunkelfeld kommt. Mit dem Doppelhaushalt stärken wir das gesamte Hilfesystem in Berlin, und unse- re Gleichstellungssenatorin Gote entwickelt aktuell einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der Gewaltschutzkon- vention, denn Gewaltschutz rettet Leben. Gewalt gegen Frauen findet aber jeden Tag statt. In den allermeisten Fällen schlägt sie dort zu, wo Frauen sich am sichersten fühlen sollten: im eigenen Zuhause. Wir dürfen nicht unterschätzen, wie viel Kraft es kostet, wie viele Gefahren es bedeutet, aus einer Gewaltspirale auszubre- chen und Hilfe zu erhalten. Darum legen wir in der Koali- tion einen Grundsatz fest: Wir sind für die Frauen da! Jetzt, zum Tag gegen Gewalt an Frauen, legen wir als Koalition noch mal nach und stärken mit dem vorliegen- den Antrag die proaktive Beratung in den Notaufnahmen. Wenn Patientinnen in den Notaufnahmen ankommen und ein Verdacht auf Gewalt besteht, dann wird ihnen ein professionelles Beratungsangebot gemacht. Die vertrauliche Ansprache kann Türen öffnen, weil Frauen nicht alleine gelassen werden – raus aus der Ge- waltspirale. Die Beratung stärkt unseren Berliner Gewalt- schutz und die Umsetzung der überlebenswichtigen Is- tanbul-Konvention. Dafür arbeiten wir in dieser Koalition eng zusammen, und dafür bin ich dankbar. Wenn wir gerade über die Istanbul-Konvention sprechen: Ich bin verdammt froh, dass unsere Bundesfrauenministe- rin Elisabeth Paus in diesen Tagen klargemacht hat, dass die Istanbul-Konvention nicht nur für einige Men- schen gilt, sondern für alle Frauen, egal, woher sie kom- men und wie ihr Aufenthalt geregelt ist, denn Gewaltfrei- heit gilt für alle. Dieses Versprechen hat Deutschland jahrelang nicht eingelöst, sondern es hat fadenscheinige Vorbehalte vor- geschoben. Darum ist es überfällig, dass Artikel 59 und Artikel 44 zur Gerichtsbarkeit endlich greifen werden. Um es klar zu sagen: Gewaltschutz darf keine Frage der Herkunft sein. Gewaltschutz gilt ohne Wenn und Aber. Dafür kämpfen wir auch zu Weihnachten. Jetzt komme ich noch zu den zwei weiteren Anträgen. Was Sie in Ihrem Antrag fordern, sehr geehrte Kollegin- nen und Kollegen der FDP, ist, wie Sie gehört haben, bereits im Gange. Nichtsdestotrotz ist Ihr Grundanliegen natürlich richtig. Auch wir wollen einen Rundumschlag für Gewaltschutz. Und ich finde es gut, wenn sich mög- lichst viele, auch die Herren in diesen Reihen, für Ge- waltschutz stark machen, aber es braucht auch konkrete Konzepte und Projekte anstatt eines Schaufensterantra- ges. Wenn ich mir noch einen Punkt erlauben darf, dann wün- sche ich mir von den Kolleginnen der FDP-Fraktion, dass sie sauberer arbeiten. Sie schreiben zum Thema Täterar- beit – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: Es reicht nicht aus, einen einzigen Träger in Berlin zu haben, der Täterarbeit leisten kann. Und des Weiteren: Im Haushalt der Senatsverwaltung für Inneres wurden entsprechende Mittel eingeplant. Erstens – diese Mittel sind nicht vom Himmel gefallen. Es ist ein großer gleichstellungspolitischer Erfolg, dass die Koalitionsfraktionen diese Mittel bei der Senatsver- waltung für Inneres, Digitalisierung und Sport verankert haben. Vielen Dank auch hier für die gute Zusammenarbeit in der Koalition! Zweitens – wer fehlende Träger ankreidet, sollte zuerst sauber zählen. Im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass es nicht nur einen Träger für Trägerarbeit gibt, sondern zwei: die Volkssolidarität Berlin und das Berliner Zent- rum für Gewaltprävention, zwei Träger, die obendrein eng mit den Interventions- und Beratungsstellen zusam- menarbeiten. – Aber wenn Sie nicht zuhören, dann ist hier wohl auch nicht mehr zu erwarten, verehrte Kolle- ginnen und Kollegen. Noch ein Satz zum sogenannten Änderungsantrag der AfD! Sie haben wohl verschlafen, einen eigenen Antrag zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen einzubringen, denn Ihr Änderungsantrag hat rein gar nichts mit dem Vorschlag der Koalitionsfrak- tionen zu tun, und das ist einfach nur peinlich und alleine deswegen schon abzulehnen. (Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1761 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Zander das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! – Wir sind uns alle einig, dass psychische, sexua- lisierte und körperliche Gewalt gegen Frauen entschieden abzulehnen ist und mit allen Mitteln verhindert werden muss. Hierzu sieht die Istanbul-Konvention Mindeststan- dards und Handlungsempfehlungen vor, die umgesetzt werden müssen. Der Senat hat eine Evaluation auf den Weg gegeben, aber auch ohne das Ergebnis abzuwarten, müssen wir heute schon feststellen, dass wir zwar Anstrengungen unter- nommen haben, aber vom gewünschten Ergebnis noch immer recht weit entfernt sind. Im Bereich der sexualisierten und häuslichen Gewalt haben wir also alle erkannt, dass einiges mehr geschehen muss. Führen wir uns die schrecklichen Zahlen vor Augen: Jedes Jahr weist die polizeiliche Statistik ungefähr über 10 000 Gewaltstraftaten im häuslichen Bereich aus. Hin- zu kommt noch die große Dunkelziffer vieler Fälle, die gar nicht erfasst sind. An mehreren Stellen diskutieren wir die Umsetzung der Forderungen aus der Istanbul-Konvention. Die einen wollen einen Landesaktionsplan, andere, wie die AfD, nebulöse Gesamtkonzeptionen und wieder andere erst mal Evaluationsstudien. Ich kann die Kritik der AfD in ihrem Änderungsantrag an dem Antrag der Koalition nicht nachvollziehen. Es ist durchaus sinnvoll, auch mal konkrete Vorschläge zu machen und sich nicht im Gro- ßen und Ganzen zu verlieren und am Ende gar nichts zu erreichen. Es ist also sinnvoll, hier einen wichtigen Punkt herauszuziehen, zumal dieses Vorhaben ja schon in der Praxis erprobt und auch wissenschaftlich begleitet wor- den ist. Wir wissen also, was uns da an positiven Er- scheinungen erwartet. Darüber hinaus gibt es auch den Runden Tisch, der das Thema insgesamt betrachtet, und außerdem haben wir auch im Bereich der proaktiven Beratung nach polizeili- cher Wegweisung vor gut 15 Jahren in Berlin schon Er- fahrungen gemacht, die auch wissenschaftlich begleitet worden sind. Wir verstehen, dass viele angesichts der vergangenen Zeit langsam ungeduldig werden, dass mehr passieren muss und auch schneller. Die Anhörung zum Thema im Aus- schuss im August war ausgesprochen aufschlussreich. An dieser Stelle möchte ich noch einmal den vier Referentin- nen herzlich für ihre Beiträge danken. 30 Prozent der Betroffenen von häuslicher und sexuali- sierter Gewalt wenden sich mit ihren Fragen an das Ge- sundheitssystem. Der Antrag der Koalition greift daher zu Recht auf, dass es ein Beratungsangebot in den Notauf- nahmen geben muss, dass sich an die Opfer richtet. Wir glauben auch, dass hier die richtige Stelle ist, proaktiv verstärkt auf die Betroffenen zuzugehen. So weit, so gut! Allenfalls bleiben wir etwas neugierig, warum im Antrag der Bezug auf die psychische Gewalt fehlt. Immerhin haben die Anzuhörenden explizit auf dieses Facette hin- gewiesen und auf die Mangelsituation dort. Darüber kön- nen wir gerne noch im Ausschuss reden. Dass es zusätzliche Angebote für anonyme Spurensiche- rung brauche, war der Anhörung nicht unbedingt zu ent- nehmen. Die Gewaltschutzambulanz selbst spricht von 72 Stunden als ausreichendem Zeitraum. Wichtiger scheint mir die Erkenntnis zu sein, dass die Bekanntheit solcher Anlaufstellen im gesamten Gesund- heitssystem gefördert werden muss, und auch die Kennt- nis darüber, wie man tatsächlich zu einer anonymisierten Spurensicherung kommen kann. Hier könnte man den Antrag der Koalition vielleicht noch passend ergänzen. Die Berliner Gewaltschutzambulanz ist jedenfalls ein herausragendes Gesundheitsprojekt für ganz Berlin. An dieser Stelle wollen wir Frau Dr. Etzold und ihrem Team herzlich für ihre engagierte Arbeit danken. Das Ergebnis der proaktiven Beratung sollte sein, dass sich eine Weitervermittlung der Opfer anschließt, und zwar vorzugswürdig nicht nur in Form einer Empfeh- lung – das war zum Beispiel bei der polizeilichen Weg- weisung bei der Untersuchung mehrfach der Fall –, son- dern besser in einer aktiven Vermittlung, damit man weiß, dass die Personen auch tatsächlich dort ankommen, wohin man sie vermitteln möchte, wohin man sie emp- fehlen möchte. Man sollte wirklich Wert darauf legen, dass man sicher ist, dass dann diese Beratung am Ende auch wirklich gefruchtet hat. Klar ist dabei auch, dass wir in diesen Bereichen ausrei- chend Kapazitäten haben müssen, wenn wir diese proak- tive Beratung durchführen und dieses Hilfsangebote auch äußern. Hier setzt auch der Antrag der FDP-Fraktion an, Stichwort zum Beispiel: die Frauenhausplätze. – Da ha- ben wir ganz lange gewartet, bis es mal zu einem Ausbau Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1762 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 kommt. Ich möchte noch mal ganz explizit die Problema- tik bei Frauenhausplätzen für Mütter mit älteren Söhnen erwähnen, oder aber auch Psychotherapieplätze. Wir haben auch in vielen anderen Bereichen schon gehört, dass die Faktenlage ganz anders ist und auch hier ein deutlicher Mangel an Plätzen besteht, obwohl die Statis- tik etwas anderes sagt. Was wir aber auch fortlaufend brauchen, ist die Schulung und die Sensibilisierung derjenigen, die an den Schnitt- stellen arbeiten – in den Jugendämtern, bei der Polizei und eben auch im Krankenhaus –, denn ich kann nur die proaktive Beratung anbieten, wenn ich erkannt habe, dass ein Verdacht auf häusliche Gewalt vorliegt. Dazu muss das Personal nun mal sensibilisiert sein, damit es weiß: Hier ist ein Fall, jetzt kommt die proaktive Beratung zum Zuge. – Sonst kann das nicht passieren. Deshalb ist es immer wichtig, dass man nicht vergisst, diesen wichtigen Aspekt immer weiter zu machen. Auch die Studien, die es gab – auch von Signal e. V., die auch begleitet worden ist –, haben gezeigt, dass die Sensibilisierung des Personals auch signifikant gestiegen ist, wenn man den Schwer- punkt auf die Kliniken gelegt hat. Aus Sicht der CDU-Fraktion handelt es sich bei dem Antrag der Koalition also um einen guten und unterstüt- zenswerten Antrag, der vielleicht noch an der einen oder anderen Stelle nachgeschärft werden könnte. Auch das Ansinnen des Antrags der FDP-Fraktion werden wir unterstützen. – Herzlichen Dank! Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Golm das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 25. November ist, wie jedes Jahr, Tag gegen Gewalt an Frauen. An diesem Tag stellen wir immer wieder aufs Neue erschrocken fest, wie allgegenwärtig Gewalt an Frauen ist. Geschlechtsspezifische Gewalt fängt bei Alltagssexismus an und endet mit Femiziden. Diese Gewalt ist allgegenwärtig und fest in unseren patri- archalen Strukturen verankert. Die Zahlen sind besorg- niserregend hoch, und auch, wenn Sie sie heute schon so oft gehört haben: In Deutschland ist jede dritte Frau min- destens einmal in ihrem Leben von physischer oder auch sexualisierter Gewalt betroffen. Das sind mehr als 12 Millionen Frauen. Alle 45 Minuten wird eine Frau in Deutschland durch ihren Partner körperlich verletzt. Je- den dritten Tag tötet ein Mann seine Partnerin oder Ex- partnerin. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass die Dunkelziffer der Gewalttaten noch viel höher ist und nur ein ganz geringer Teil überhaupt zur Anzeige kommt. Diese entsetzliche Männergewalt ist erschütternd. Deshalb müssen wir ständig an weiteren Angeboten ar- beiten, um es Frauen zu ermöglichen, sich aus diesen Gewaltsituationen zu befreien. Das tun wir hier gerade. Frau Kollegin, ich müsste die Herren bei der FDP- Fraktion bitten, das an anderer Stelle zu machen. Es ist im Moment so still, dass man das hier vorne alles sehr deutlich hört. – Bitte, Sie können fortfahren!
Ja, Männer halt! – Auch wenn die Zahlen, die wir jetzt hier gerade gehört haben, erschreckend sind, können wir auch eine andere Seite sehen. Wir sehen die Zahlen der Frauen, die die Spirale der Gewalt durchbrochen haben und nicht mehr nur Opfer sind, sondern als befreite Frau- en jetzt ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben leben. Sie waren Opfer, jetzt sind sie starke Frauen. Sich aus einer solchen Gewaltsituation zu befreien, ist eine enorme Leistung und die ganz eigene und persönliche Leistung jeder einzelnen Frau. Sie verdient unser aller Respekt. Aber wie so oft im Leben bedarf es in schwierigen Situa- tionen der Hilfe, um sie zu überwinden und daraus ge- stärkt hervorzugehen. Deshalb wollen wir hier mit der Umsetzung eines proaktiven Beratungsangebots in den Zentralen Notaufnahmen der Berliner Kliniken für Pati- entinnen, die häusliche Gewalt erlebt haben, ein weiteres Angebot im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frau- en hinzufügen. Der proaktive Beratungsansatz ist nicht neu und eingebet- tet in die bestehende Beratungsstruktur. Er bedeutet, dass die Initiative zur Kontaktaufnahme jetzt nicht nur aus- schließlich von der Frau selbst ausgehen muss, sondern auch von einer Beraterin ausgeht. Es ist ein zugehendes, zusätzliches Angebot und soll die bisher ausschließlich auf Komm-Struktur ausgerichtete psychosoziale Versor- gung von Frauen bei häuslicher Gewalt um ein deutlich niedrigschwelliges Angebot ergänzen. Warum jetzt in den Rettungsstellen? – Die Rettungsstel- len sind oft der erste Anlaufpunkt für von Gewalt be- troffene Frauen. Sie werden als Stellen der gesundheitli- chen Notversorgung von allen Bevölkerungsgruppen aufgesucht. Die Mitarbeitenden hier haben eine besonde- re Rolle, nicht zuletzt deshalb, weil sie der Schwei- (Christian Zander) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1763 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 gepflicht unterliegen und in der Bevölkerung ein hohes Maß an Vertrauen genießen. Wir alle hier arbeiten daran – wir als Koalition arbeiten daran –, dass dieser Tag gegen Gewalt an Frauen bald überflüssig sein wird, dass wir nicht jedes Jahr diese schrecklichen Zahlen verlesen müssen. Lassen Sie uns nicht vergessen, dass hinter den Zahlen Frauen und Schicksale stecken. Diesen Frauen sind wir es schuldig zu helfen, denn jede Frau verdient ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben, gerade hier bei uns in Berlin, in der Stadt der Frauen. Ich komme auch noch zum Antrag der FDP. Natürlich ist es uns hier auch sehr wichtig, die Vorgaben der Istanbul- Konvention umzusetzen. Deshalb haben wir sie noch einmal im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Wir erhö- hen kontinuierlich die Anzahl der Schutzplätze und ver- fügen als Land Berlin im Augenblick über sieben Frau- enhäuser, 47 Zufluchtswohnungen und 50 Zweite-Stufe- Wohnungen. Hinzu kommen noch 150 Notfallplätze. Bald wird es ein achtes Frauenhaus geben und eine Clea- ringstelle. Denn jeder Frau soll ein entsprechendes Ange- bot gemacht werden können, um nicht in ihrer Gewaltsi- tuation zu bleiben. Weiter im Antrag geht es um den ausreichenden Schutz für von Gewalt betroffenen Männer. Natürlich gibt es im Land Berlin auch ausreichend Schutz für von Gewalt betroffene Männer, wie das Beratungsangebot MUT – Traumahilfe für Männer*, denn jeder Mensch sollte vor Gewalt geschützt werden, natürlich auch Männer. Wobei ich heute hier aber noch einmal betonen möchte, dass der 25. November der Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen ist und vielleicht einmal an diesem Tag der Fokus auch auf ihnen liegen sollte. Zum ausreichenden Angebot an Täterarbeit haben wir schon gehört, dass es zwei Angebote gibt und jetzt noch ein weiteres zusätzlich. Es gibt noch einen Punkt in Ihrem Antrag, den letzten, und da stimme ich Ihnen vollumfänglich zu. Die Famili- engerichte müssen endlich bei ihren Entscheidungen über das Umgangs- oder Sorgerecht auch Vorfälle und die Gefahr von häuslicher Gewalt in das Verfahren mit ein- beziehen. Die Zeit nach der Trennung ist statistisch gese- hen die gefährlichste für eine Frau, um Opfer einer Ge- walttat zu werden. Sie erhöht sich um das Fünffache. Sorge- und Umgangsregelungen ermöglichen dem Täter die Aufrechterhaltung von Gewalt gegen die Mutter. Wir müssen endlich den Gewaltschutz von Frauen und vor allem auch von Kindern über das Recht auf Umgang des gewalttätigen Elternteils stellen. Ich hoffe sehr, dass es bald auf der Bundesebene die dafür erforderlichen Re- formen im Familienrecht geben wird. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die AfD-Fraktion hat nun das Wort die Abgeordnete Auricht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hagha- nipour! Nein, wir haben nicht vergessen, einen Antrag zu stellen. Wir wollten Ihnen nur die Chance lassen, aus Ihren großen Ankündigungen auch mal Taten folgen zu lassen. Dann kam das raus, was jetzt hier rausgekommen ist, nämlich dieser Antrag, der sicherlich einen guten Punkt anbietet, der aber gar nicht weit genug greift. [Beifall bei der AfD –
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, dass Sie alle jetzt viel lieber statt mir meine liebe Kollegin Frau Schmidt gesehen und eine von ihren leidenschaftlichen Reden für die Frauen in Berlin gehört hätten. Aber leider müssen Sie heute mit mir vor- liebnehmen, weil Frau Schmidt sich gerade von einer OP erholt. Ich wünsche ihr von dieser Stelle aus – ich gehe davon aus: auch im Namen der Kolleginnen und Kolle- gen – schnelle und vollständige Genesung. Ich bin sicher, dass sie diese Debatte zu Hause gerade sehr engagiert verfolgt. Ich glaube, sie kann zur Kenntnis nehmen, dass es bisher eine sehr konstruktive Debatte ist, die der Ernsthaftigkeit der Thematik angemessen war – dass sie eine solche Debatte verfolgen konnte. Auch dafür möchte ich mich hier bedanken. Wir haben im Rahmen des Internationalen – – Das stimmt hier nicht mit den 60 Sekunden, oder? – Gut, danke! – Sonst hätte ich es zu Protokoll gegeben. Aber ein paar Dinge will ich doch sagen. Wir haben nun schon als Tra- dition immer auch eine Aktuelle Stunde im Rahmen des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen angemel- det und uns jedes Jahr einen anderen Schwerpunkt ge- setzt, um die Istanbul-Konvention umzusetzen. Dieses Jahr ist der Schwerpunkt, den sich die Koalition gesetzt hat, die Frauengesundheit. Die Frauengesundheit ist ein Bereich in der Istanbul- Konvention, der leider häufig zu wenig Beachtung er- fährt. Aber die Frauengesundheit bräuchte sehr viel mehr Beachtung. Das, worauf der Antrag zielt, ist nur ein Teil- bereich dieser Schwerpunktsetzung. Insofern ist das kein umfassendes Konzept, sondern eine Schwerpunktsetzung. Es wurde schon das Problem erläutert, dass oftmals der erste Ort, an dem betroffene Frauen von körperlicher und sexualisierter Gewalt aufschlagen, die Rettungsstellen sind, oder vielleicht auch der Zahnarzt oder der Hausarzt. Das ist eine ganz entscheidende Stelle, denn oftmals ist die Entscheidung noch nicht getroffen worden, ob über- haupt eine Beratungsstelle aufgesucht wird, ob überhaupt eine Anzeige erstattet wird. Aber in diesem Moment, wo ein solcher Übergriff festgestellt wird, muss schon ge- handelt werden. Deswegen ist es sehr wichtig, die Infra- struktur an exakt dieser Stelle zu stärken und das Personal zu schulen, zum einen im Erkennen, im Dokumentieren von solchen Gewaltübergriffen, aber vor allem auch in der Beratung und im Umgang mit Betroffenen. Da fangen wir natürlich nicht bei null an; das ist keine Frage. Wir haben zum Glück schon den Träger Sig- nal e. V. in Berlin, den wir im letzten Haushalt finanziell aufgestockt haben, der mit über 1 000 Schulungen pro Jahr Ärztinnen, Praxisteams und Klinikmitarbeitende unterstützt und schult in der Versorgung von von Gewalt betroffenen Patientinnen. Das Erkennen von häuslicher und sexualisierter Gewalt, das aktive Ansprechen von Betroffenen und das gerichtsfeste Dokumentieren von Verletzungen muss nämlich ausgebildet und geschult werden, und dafür treten wir auch finanziell ein. Auch die Gewaltschutzambulanz ist mit mehr Geld ausgestattet worden, um das Klinikpersonal zu schulen. Zudem stellt die Justizverwaltung mehr Geld zum Einkauf und zur Verteilung von DNA-Kits für Betroffene von Vergewal- tigungen in den Berliner Kliniken bereit. Es ist besonders wichtig, dass es sich herumspricht, dass es in allen Zentralen Notaufnahmen – in allen, betone ich noch mal – bereits Visitenkarten und Poster zur Kontakt- aufnahme zur Gewaltschutzambulanz gibt und dass in den Fachberatungsstellen in den Frauentoiletten auch solche ausliegen und aushängen. So wird dafür gesorgt, dass auch mal schnell eine Telefonnummer aufgeschrie- ben werden kann oder dass vielleicht auch mal eine Visi- tenkarte schnell eingesteckt werden kann, wenn eine Frau nicht alleine da ist, sodass sie später Kontakt aufnehmen kann. Es darf nicht unterschätzt werden, wie wichtig solche niedrigschwelligen Angebote sind. Es ist wichtig, beim Erstkontakt möglichst wenige Hürden zu haben. Die Koalition hat seit dem Beschluss des letzten Haus- halts zwei sehr wichtige Projekte zur Versorgung von Frauen im Gesundheitsbereich auf den Weg gebracht. Zum einen schließen wir die Lücke und bieten jetzt auch die proaktiven Beratungsangebote, die hier schon von den Kolleginnen erläutert worden sind, in den 41 Zentralen Notaufnahmen in den Berliner Kliniken an. Zum Zweiten unterstützen wir den Ausbau und die weitere Vernetzung des Traumanetzwerks von Signal in Bezug auf die (Jeannette Auricht) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1766 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Versorgung und die Hilfe für komplextraumatisierte Frauen mit Kindern und natürlich auch ohne Kinder. Die involvierten Einrichtungen, die von ambulanter und stati- onärer Traumatherapie bis hin zu Selbsthilfegruppen reichen, vernetzen sich weiter, damit Betroffene von jeder Stelle im Hilfenetz, die sie aufsuchen, Zugang zu trauma- therapeutischen Angeboten erhalten. Ziel unserer Politik ist es, das Netz Stück für Stück – auch im Gesundheitsbe- reich – enger zu spannen, damit Frauen und Mädchen mit Gewalterfahrung nicht ungesehen und natürlich auch nicht unbehandelt bleiben. Lassen Sie mich noch kurz zum Antrag der FDP kom- men: Viele von Ihren adressierten Anliegen sind schon in der Umsetzung, und andere Ihrer adressierten Anliegen sind schon lange ein aufgeworfenes Problem, das sich leider auf Senatsebene nicht lösen lässt. Aber ich möchte aufzählen, was bereits in dem Bereich schon in der Um- setzung ist. Der Bereich Täterarbeit – auch hier schon angesprochen – wird ab dem nächsten Jahr durch die Innenverwaltung mit 450 000 Euro pro Jahr gefördert. Hier wird ein ganz eigenes Projekt angeboten, welches sich allein mit dem Schutz vor Gewalt in der Familie und im sozialen Nahumfeld befasst. Ich betone noch einmal: Es ist ein zusätzliches Angebot. – Danke schön! – Außerdem wird im nächsten Jahr dann endlich auch das achte Frauenhaus mit 40 Plätzen eröff- net. 190 000 Euro werden bereitgestellt, um all die ge- nannten Maßnahmen auch extern zu evaluieren. Die Stu- die dazu soll gemeinsam mit dem Landesaktionsplan gegen häusliche Gewalt die aktuelle Versorgungsrealität und zukünftige Bedarfe von Frauen und Mädchen ermit- teln. Es ist Geld in die Hand genommen worden, damit wir dann valide schauen können, wie der Umsetzungsstand der eigenen Projekte ist und wo wir etwaige Leerstellen haben. Das können wir dann gemeinsam bewerten. Ich lade auch Sie, Frau Dr. Jasper-Winter, herzlich ein, mit uns weiter in der Diskussion das Verwaltungshandeln energisch und konstruktiv zu begleiten. Das werden wir sicherlich in der Ausschussarbeit auch tun. Davon gehe ich aus. – Vielen Dank! Für die FDP-Fraktion hat die Kollegin Dr. Jasper-Winter das Wort.
Es geht um Schulungen!] Insofern würde ich mir da wünschen, dass diese Worte, die wir immer aus Wohlwollen geben an dem Tag, auch gehört werden und dass die Umsetzung besser passiert und das nicht nur, weil es auch besser für uns ist, als Parlament, sondern vor allem, weil das einzig den be- troffenen Männern, Frauen und Kindern hilft gerade im verletzlichen Bereich der Familie gegen häusliche Ge- walt. Diese Hilfe duldet keinen weiteren Aufschub. Ich muss einfach sagen, wenn wir uns in diesen Tagen zu anderen Anlässen über die Dysfunktionalität der Stadt unterhalten und über die Kernaufgaben des Staates, dann ist der Schutz vor häuslicher Gewalt, Entschuldigung! Ich muss jetzt auch die SPD-Fraktion einmal bitten! – Danke schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ging heute in diesem Hause schon ziemlich heftig zur Sache. Jetzt, glaube ich, wird es ein bisschen technischer, aber nicht weniger wichtig, denn das Thema Grundsteuer und Grundsteuerreform ist eines, was uns aktuell schon beschäftigt – es gab dazu schon ver- schiedentlich Anträge, über die ich heute nicht noch ein- mal sprechen möchte –, und es wird 2025 für viele von uns hier in Berlin sehr teuer, wenn das, was bisher durch den Senat geplant ist, umgesetzt wird. Wie ist die Situation in Berlin? – Der Senat hat sich aus unserer Sicht für das schlechteste und vor allem kompli- zierteste Modell, das auf Olaf Scholz, den aktuellen Bun- deskanzler, zurückgeht, entschieden. Der Senat hat die Betroffenen so gut wie gar nicht informiert, ganz im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern. Hier hat man gesagt: Eine Pressemitteilung reicht. Es liest doch jeder alle zwei Wochen das Amtsblatt, und dann muss er wissen, dass er bis zum 31. Oktober die Grundsteuerer- klärung abzugeben hat. Zudem lässt dieser Senat die Betroffenen bei der Abgabe der Grundsteuererklärung völlig allein, auch das ganz im Gegensatz zu anderen Bundesländern. Nahezu sämtliche Daten, die abgefragt werden – die Grundstücksgröße, die Flächen, die für Wohnen genutzt werden, verschiedene andere Dinge, selbstverständlich auch die Bodenrichtwerte –, sind Dinge, die den Behör- den des Landes Berlin vorliegen. Und so macht es Bran- denburg den Menschen denn auch viel einfacher, indem viele Informationen automatisch bereitgestellt werden. Und: Der Senat macht, obwohl wir in Berlin eine ganz besondere Situation haben, zu der ich gleich noch kom- me, bisher keinen Gebrauch von der Öffnungsklausel, um eigene Bewertungs- und Grundsteuergesetze zu erlassen. Auch hier sind andere Bundesländer viel weiter, Ham- burg beispielsweise, aber auch Hessen, Baden-Würt- temberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen. Selbst Branden- burg hat da einige Dinge gemacht. Was ist die besondere Situation? – In Berlin wird die Grundsteuer aktuell auf der Basis zweier unterschiedli- cher Einheitswerte berechnet, einmal östlich des Bran- denburger Tors, einmal die Bezirke westlich des Bran- denburger Tors. Da kann man doch nicht so tun, als wäre Berlin in dieser speziellen Situation mit Flächenländern vergleichbar, egal ob im ehemaligen Osten oder im ehe- maligen Westen. Da muss man doch mal genauer hinschauen und antizi- pieren oder zumindest herausfinden, wie man darauf adäquat reagiert. Viele, viele Antworten auf viele, viele Schriftliche Anfragen, unter anderem von mir, machen aber deutlich, dass man sich damit offensichtlich nicht beschäftigt hat. Worüber sprechen wir? – Wir sprechen im Wesentlichen über die Grundsteuer B. Die gilt für Wohngebäude. Das ist ein Jahresaufkommen von 816 Millionen Euro in Summe, also die gesamte Grundsteuer. Darauf entfallen 152 Millionen Euro auf die Bezirke östlich des Branden- burger Tors und 304 Millionen Euro auf die Bezirke westlich des Brandenburger Tors. Das sind übrigens bei 1,9 Millionen Wohneinheiten in dieser Stadt 240 Euro pro Wohnung, pro Jahr, die jeder von uns zu bezahlen hat. Wenn ich sage „jeder“, dann meine ich damit nicht nur die Eigentümer. Die Grund- steuer bezahlt jeder, der in dieser Stadt lebt, egal, ob Eigentümer oder Mieter. Wenn wir uns diese Grundsteuer in den letzten zehn Jahren anschauen, dann sind die Ein- nahmen aus der Grundsteuer von 750 Millionen Euro auf jetzt fast 850 Millionen Euro gestiegen, also um über 100 Millionen Euro. Das sind 10 Millionen Euro pro Jahr, die die Berliner in Summe zahlen müssen. Übrigens hat Berlin mit 810 Prozent einen Grundsteuer- hebesatz, der seinesgleichen sucht. Es gibt ganz wenige Kommunen, die aber mit Berlin überhaupt nicht ver- gleichbar sind, die etwas um die 900 Prozent haben. Das sind kleine Kommunen mit 500 oder 600 Einwohnern. Zum Vergleich: Die sonst so teure Stadt München liegt mit 535 Prozent, Hamburg mit 540 Prozent deutlich unter dem Grundsteuerhebesatz des Landes Berlin. Frankfurt, auch eine Stadt, die mit Berlin vergleichbar ist, kommt auf 500 Prozent. Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage des Abgeordneten Zillich zulassen.
Sofort, nach dem nächsten Satz sehr gerne! – Das bedeu- tet ein Pro-Kopf-Aufkommen von 225 Euro, die jeder Einwohner Berlins bezahlt. Das ist deutlich mehr als in München, deutlich mehr als in Köln, deutlich mehr als in Dortmund und doppelt so viel wie in unserer Nachbar- stadt Potsdam. – Jetzt gerne eine Frage!
Herr Kollege! Weil Sie das Grundsteuer-B-Aufkommen durch die Wohnungen geteilt haben: Ihnen ist schon (Präsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1771 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 bewusst, dass auch Grundsteuer auf Gewerbebetriebe im Grundsteuer-B-Aufkommen enthalten ist?
Das ist sicherlich richtig; wir reden über die Grundsteu- er A und über die Grundsteuer B und über die Grundsteu- er C. Ich wollte nur deutlich machen, dass wir hier nicht über kleine Summen reden, sondern dass es durchaus ein erheblicher Betrag ist, den bei- spielsweise jeder Mieter in der Nebenkostenabrechnung vorfindet. Ich habe es gerade schon gesagt: Betroffen sind Eigentü- mer und Mieter. Was bedeutet die aktuelle Regelung, also nach der Umsetzung der Reform? – Es wird Steuererhö- hungen quasi automatisch geben, weil man sich für ein Ertragsmodell entschieden hat. Es wird der Bodenricht- wert des Jahres 2021 zugrunde gelegt, obwohl die Steuer dann erst im Jahr 2025 und dann bis zum Jahr 2032 fällig wird. Die Bodenrichtwerte sind in den letzten Jahren ganz massiv gestiegen, aus verschiedenen Gründen, unter anderem auch, weil es nicht gelungen ist, hier entspre- chend Wohnraum zu schaffen. Auch dafür trägt dieser Senat sicherlich ein gutes Stück Mitverantwortung. Der Faktor des Gebäudealters spielt bei dieser Regelung eine ganz erhebliche Rolle. Da machen wenige Jahre viele Prozente aus, die es dann mehr oder weniger zu bezahlen gilt. Es gibt ganz unklare Regelungen, auf die ich mit Blick auf die Uhr jetzt aber nicht eingehe. – Wir haben gerade einen Widerspruchsbescheid vom Finanzamt Pan- kow/Weißensee bekommen. Da wird ein Erholungs- grundstück mit einem Bodenrichtwert von 450 Euro besteuert, wo es überhaupt kein Baurecht gibt. Da stehen sicherlich noch viele Dinge an, die zu klären sind. Übrigens: Modellrechnungen von uns, aber auch vom VDGN und verschiedenen anderen zeigen, dass sich im Ostteil der Stadt bei Ein- und Mehrfamilienhäusern die Grundsteuer, das, was zu zahlen ist, um den Faktor 3,5 bis 5 erhöhen wird. Das sind Dinge, die aus unserer Sicht überhaupt nicht gehen. Gleichzeitig werden über die Grundsteuer C brachliegen- de Grundstücke, wo man Wohnungen bauen könnte, wo man Gewerbeimmobilien bauen könnte, quasi subventio- niert, weil da eben nicht das Ertragswertverfahren ange- wandt wird, sondern das einfache Flächenmodell und damit die Steuereinnahmen viel geringer sind. Mit dem Blick auf die Uhr möchte ich aber, nachdem ich die Situation dargestellt habe, zu unserem Antrag kom- men. Was wollen wir? – Wir wollen eine sozial gerechte und eine viel weniger aufwändige Grundsteuer in dieser Stadt. Dazu haben wir Ihnen einen Gesetzesantrag vorgelegt, der kleine und mittlere Vermögen entlastet. Das betrifft, wenn ich von Vermögen rede, aber eben auch die eher preiswerte Mietwohnung, das kleine Einfamilienhaus, das ältere Haus, wo vielleicht jemand, der in Rente ist, wohnt. Das wollen wir tun durch gestaffelte Abschläge auf den Steuermessbetrag, bei Größenordnungen von 300 000 Euro um 40 Prozent, 500 000 Euro um 25 Pro- zent, bis 700 000 Euro um 15 Prozent. Was bedeutet das? – Dass das kleine Einfamilienhaus, das vielleicht ein bisschen älter ist und einen Ertragswert von 250 000 Euro hat, um 40 Prozent entlastet wird. Ein Haus, ich sage mal, ein mittleres Einfamilienhaus oder auch Mehrfamilienhaus, wo die Einheit 500 000 Euro wert ist, wird immer noch um ein Drittel entlastet, und wenn es richtig teuer wird – ich habe es nur mal exempla- risch gerechnet –, vielleicht das schicke Loft oder die Villa am Wannsee oder wo auch immer für 2,5 Millionen Euro, dann sind es gerade eben noch 6 Prozent. Das heißt, wir verteilen von oben, von den reichen Menschen, nach unten, in die Mitte der Gesellschaft, um. Wir haben eine Härtefallregelung vorgesehen; wenn sich jemand diese dann höhere Grundsteuer nicht leisten kann, kann sie auf Antrag auch erlassen werden. Und es darf keine automatische Steuererhöhung geben, denn wir wollen das Grundsteueraufkommen einem Deckel unter- ziehen, der liegt bei dem Aufkommen des Jahres 2024, sodass es nicht automatisch, weil die Ertragswerte steigen werden, alle sieben Jahre zu Steuererhöhungen kommt. Das ist unser Vorschlag für eine sozial gerechte und nicht so bürokratische Grundsteuerreform und deren Umset- zung hier in Berlin. Dafür bitten wir herzlich um Zu- stimmung. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU –
Ein CDU-Mietendeckel! Erst verhindern und dann fordern! – (Steffen Zillich) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1772 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Zurufe von Christian Gräff (CDU) und Sibylle Meister (FDP)] Für die SPD-Fraktion spricht Kollegin Becker.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Verehrte Kollegin! Vielen Dank auch Ihnen, liebe SPD-Fraktion! Ich habe mich ehrlicherweise, als ich zugehört habe, gefragt, ob Sie den Antrag gelesen haben. Mein Eindruck war, eher nicht. Wie kommen Sie denn auf 400 Millionen Euro? Das, was Sie gerade gesagt haben, braucht, glaube ich, einige Klarstellungen. Erstens: Das Thema Gleichbe- handlung, das, was uns das Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben hat, ist natürlich damit erfüllt, denn alle werden gleichbehandelt in diesem Land. Und es gibt die Länderöffnungsklausel; natürlich können wir eigene Regelungen machen, so wie es viele andere Län- der auch getan haben. Es geht darum, die verschiedenen Einheitswerte, die auf Grundlage verschiedener Jahresda- ten ermittelt wurden, anzupassen. Das ist der Grund ge- wesen, der vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt wurde, und nichts anderes. Also: Erster Punkt abgeräumt. Zweiter Punkt: Aufkommensneutralität haben Sie ange- sprochen. Das haben Sie offensichtlich verstanden. Wenn wir davon ausgehen, wir haben dieselben Einnahmen im Jahr 2025 wie 2024, und wir wissen gleichzeitig, dass das Einheitswertverfahren im Osten geringere Grundsteuern eintreibt als im Westen, dann ist doch klar, was passiert: dass im Osten die Grundsteuer erheblich steigen wird. Das ist eine einfache Rechnung. Das ist ein Dreisatz, mehr nicht. Dann haben Sie gesagt, wir würden die Eigentümer sub- ventionieren. Ich weiß nicht, ob Sie im Eigentum leben oder eine Mietwohnung haben. Gucken Sie mal in Ihre Betriebskostenabrechnung: Da steht ein Anteil für die Grundsteuer drin. Wenn wir Objekte entlasten, also die Gebäude entlasten, die Immobilien entlasten, dann entlas- ten wir damit selbstverständlich auch die Mieterinnen und Mieter. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der FDP –
Das ist doch Quatsch!] Dann geben die Vermieter nämlich nicht mehr diese Grundsteuer weiter. Das dürfen sie auch gar nicht. Zum Thema automatische Steuerprogression: Wenn wir ein Ertragswertverfahren haben, und wir gehen mal da- von aus, dass diese schöne Stadt wächst und dass wir es vielleicht auch schaffen, Wohnungen zu bauen, aber dass die Stadt attraktiv bleibt, dann ist doch davon auszuge- hen, dass zumindest tendenziell die Ertragswerte der Immobilien steigen werden. Das haben wir in den letzten zehn Jahren und darüber hinaus gesehen, und das werden wir auch perspektivisch weiter sehen. Wenn Sie einen Ertragswert berechnen und gleichzeitig die Mieten, die Bodenrichtwerte und die Verkehrswerte steigen, dann steigt damit automatisch auch der Ertragswert Ihres Grundstückes, und damit steigt automatisch Ihre Steuer, und zwar sieben Jahre. Ich finde, das ist relativ gut nach- zuvollziehen. Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen und Un- klarheiten ein Stück weit ausräumen und darf noch mal für diesen Antrag werben. – Vielen Dank! (Franziska Becker) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1774 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Vielen Dank! – Die Kollegin wünscht keine Antwort auf den Beitrag. – Damit kommen wir zur nächsten Rede: der Kollege Laatsch aus der AfD-Fraktion. [Stefan Evers (CDU): Schachmatt! –
Wird ja nicht besser, wenn ihr zweimal denselben Quatsch erzählt! Die Mieter zahlen die Zeche für eure Gesetze!]
Lieber Herr Schneider! Das ist schon mal Quatsch! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kol- legen! Vor allem liebe Zuschauer an den Fernsehgeräten und Radiogeräten! Jetzt wird es wichtig für euch, weil Mieter in Berlin selten Kenntnis davon haben, was sie an diesen Staat an Abgaben zahlen. Solche Informationen sind irgendwo in der Nebenkosten- abrechnung, die die meisten nicht verstehen, versteckt. Da ist die Grundsteuer drin, das heißt, glaubt mal gar nicht, dass das euer Vermieter bezahlt, das bezahlt ihr. Und deswegen jetzt bitte volle Aufmerksamkeit: Wir haben gerade schon gehört, es gibt die Länderöffnungs- klausel, und damit sind wir schon genau da, wo das Bun- desverfassungsgericht eingegriffen hat. Es hat nämlich gesagt: Ungleichbehandlung, Gleichheitsgrundsatz ist wieder verletzt durch die Länderöffnungsklausel, weil es unterschiedliche Grundsteuern in unterschiedlichen Bun- desländern eigentlich so nicht geben darf unter Gleich- heitsgesichtspunkten. Der nächste Punkt ist, dass die CDU zu dieser Ungleich- heit eine neue Ungleichheit schaffen will, indem sie auch noch unterschiedliche Grundsteuersätze innerhalb des Landes einsetzen will. Das geht schon mal gar nicht. Das ist die nächste Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Ich nenne diese Grundsteuer die Lebensberechtigungs- steuer, weil jeder, der ein Dach über dem Kopf hat, Grundsteuer zahlen muss. Man muss schon irgendwo auf der Straße leben, um nicht grundsteuerpflichtig zu wer- den. Das ist für mich eine Pervertierung des Lebens im Großen und Ganzen. Gleiches gilt für die CO2-Steuer zum Beispiel, die Steuer zum Atmen. Jeder von uns, der irgendwie nur mal eine Heizung aufdreht oder mit seinem Auto um die Ecke fährt, zahlt eine CO2-Steuer, genau dasselbe. Immer mehr wird das Leben besteuert, und das sehe ich als äußerst gefährlich an, dass man die reine Existenz des Menschen einfach mit Steuern belastet, und das in einem Land, in dem die höchsten Preise für Energie gezahlt werden, die höchsten Steuern, die höchs- ten Abgaben weltweit in der zivilisierten Welt, die nied- rigsten Haushaltsvermögen herrschen, die niedrigsten Renten bei höchstem Renteneintrittsalter und die nied- rigste Eigentumsquote weit und breit. 70 Prozent aller EU-Europäer leben im Eigenheim; in Berlin gerade mal 15 Prozent. Hier wird die Armut institutionalisiert durch Ihre Steuerpolitik. Jetzt nehmen wir mal das Beispiel der CDU, was Sie jetzt hier vorhaben. Irgendwo am Rand – Bodenrichtwert vergessen Sie gleich wieder, das ist die Kennzahl – der Stadt kostet ein Quadratmeter Boden 300 Euro oder mei- netwegen auch 500 Euro, und am Bayerischen Platz und Umgebung kostet er 6 000 Euro – 20-mal so viel. Das ist in Zukunft die Basis für die Berechnung der Grundsteuer. Glauben Sie ernsthaft, dass jemand irgendwo in Schöne- berg ungefähr 20-mal so viel Miete bezahlt wie jemand am Stadtrand? Doch im Traum nicht, oder? Wieso sollte also diese Immobilie oder der Mieter letzten Endes so hoch belastet werden? Das ist doch nicht sozial, meine Herrschaften von der CDU. Sie waren ja in Düs- seldorf an der längsten Theke der Welt, aber ich glaube, Sie hätten sich ein bisschen mehr Gedanken über diese Steuer machen müssen. Sozial ist die überhaupt nicht. Jetzt kommt der absolute Hattrick: Nehmen wir mal an, jemand besitzt zehn Wohnungen, die 299 000 Euro wert sind. Der bekommt auf jede einzelne Wohnung 40 Prozent Rabatt. Besitzt aber einer ein Mehrfamilien- haus mit zehn Wohnungen, das dann als Ganzes 3 Milli- onen Euro wert ist, dann bekommt er keinen Rabatt. Haben Sie was gemerkt? – Völlig verrechnet, aber so was von. Das kann man überhaupt nicht nachvollziehen. Dann hat sich Frau Becker gerade so ein bisschen selbst verraten. Ich beobachte das bei der SPD schon seit 2014 oder so; da haben die schon darüber geredet, und zwar über das mit der Zeit ansteigende Aufkommen der Grundsteuer. Jetzt halten Sie sich fest: Vor ungefähr 20, 30 Jahren lag in Schöneberg der Quadratmeterboden- richtwert bei 500, 600 Euro. Der liegt jetzt bei 6 000 Euro. Das heißt, in der Zwischenzeit hätte sich die Grundsteuer da verzehnfacht, und genau das ist das Prob- lem: Mit der getriebenen Inflation treibt es auch die Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1775 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Bodenrichtwerte, und damit treibt es das Steueraufkom- men, und da kommen die Löhne und Einkommen über- haupt nicht hinterher. Sie müssen einfach mal verglei- chen, wie die Preise gestiegen sind im Verhältnis zum Einkommen, und dann sieht man, wie dieser Staat weiter mit steigendem Steueraufkommen die Menschen verarmt. Das ist einfach asozial. – Danke! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Schulze das Wort. [Zuruf von den GRÜNEN: Jetzt kommt die Stimme der Vernunft! –
So kann man es sagen!]
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion stellt mit diesem Ge- setzesentwurf durchaus die richtigen Fragen – aber wie so oft geben Sie die falschen Antworten. Statt eines sozial ausgewogenen, schlanken und passen- den Gesetzes, das eine substanzielle Verbesserung für die Menschen bringt, liefern Sie hier einen unausgegorenen Gesetzesentwurf ab. Dieser verteilt die Steueranteile zulasten von Mieterinnen und Mietern, sieht ein bürokra- tisches Erlassmodell vor und belastet den Landeshaushalt mittelfristig. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN –
So ist es!] Aber lassen Sie mich die Punkte einzeln durchgehen: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Grundsteuermessbe- trag anhand fester Werte bis zu 750 000 Euro stufenweise reduziert wird. Dieses Modell läuft grundsätzlich dem Ziel einer einheitlichen Bemessungsgrundlage zuwider. Mit der Regelung werden einseitig kleinere und mittlere Immobilienwerte begünstigst, ohne dass sich darin zwin- gend finanzielle Leistungsfähigkeit und soziale Ausge- wogenheit widerspiegeln. Sie schaffen neue Ungerech- tigkeiten, indem Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern von die- sen Regelungen zulasten von Mieterinnen und Mietern in Mehrfamilienhäusern profitieren werden. Sie haben es uns ja selber vorgerechnet: Mit der Eigen- tumswohnung für 300 000 Euro kriege ich bei Ihnen 40 Prozent Grundsteuererlass. Wohne ich aber in einem Mehrfamilienhaus mit 2,5 Millionen Euro Wert – viele Mehrfamilienhäuser sind sogar noch mehr wert –, bin ich nur noch im einstelligen Bereich. Ihr angeblich sozialer Ansatz entpuppt sich bei genauer Betrachtung mal wieder als kostspielige Interessenpolitik. Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Nein, danke! Keine Zwischenfragen.
Darüber hinaus legen Sie Rechnungen und Werte vor, ohne dass dafür bisher eine solide Datengrundlage über- haupt existiert, denn sinnvolle Aussagen über konkrete Schwellenwerte sind erst mit dem Abschluss der Erhe- bung und einer Aufbereitung der Steuerdaten möglich. Liebe CDU-Fraktion, hätten Sie sich doch wenigstens um diese belastbaren Zahlen für Ihre Argumentation bemüht. Aber nein, stattdessen – Steuerung+C, Steuerung+V – übernehmen Sie hier in diesem Gesetzentwurf ungeprüft die Abschlagsforderungen vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer, mit dem Sie gemeinsam seit Monaten eine Grundsteuerkampagne führen. Ich kann nur hoffen, dass Sie wenigstens Ihre Gesetzentwürfe noch selbst schreiben. Punkt zwei: Mit diesem Gesetzentwurf stellt die CDU völlig anlasslos die politisch zugesagte Aufkommens- neutralität der Grundsteuerreform infrage, die sowohl von dieser Koalition als auch vom Senat stets vertreten wurde. Und auch heute sage ich Ihnen: Wir werden zu unserem Versprechen stehen und den Hebesatz für das Jahr 2025 entsprechend aufkommensneutral festlegen. Hingegen ist eine Regelung, die das Grundsteuervolumen dauerhaft in der Höhe des Jahres 2024 festschreibt, wenig sinnvoll. Die Tendenz der letzten Jahre zeigt ein insgesamt stei- gendes Volumen der Grundsteuer bei einem seit 2007 unveränderten Hebesatz, da insgesamt mehr Grund- stückswerte besteuert wurden. So stieg das Volumen von 2014 bis 2020 für die Grundsteuer B um gut 50 Millionen Euro an. Eine dauerhafte gesetzliche Festschreibung des absoluten Grundsteuervolumens von 2024 würde daher de facto mit einer laufenden Senkung des Hebesatzes einhergehen. Diese Belastung des Landeshaushalts halten wir sowohl haushalterisch als auch inhaltlich für falsch. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die besonde- re Berliner Situation bei der Umsetzung der Grundsteuer- reform adressieren will. Das lohnt zunächst mal die De- batte. Eine Lösung ist es aus unserer Sicht nicht, aber darüber werden wir gleich reden. Worum geht es? – Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil die zugrunde liegende Wertermittlung der Grundstücke nach ganz unterschiedlichen Maßstäben erfolgt ist, des- halb die Grundsteuerreform. Dass bei der Umsetzung grundsätzlich besser beraten werden muss, um der um sich greifenden Verunsicherung zu begegnen, darüber haben wir schon geredet. Das ist heute nicht das Thema. Aber das muss so sein, dieser Auffassung sind wir auch, damit genau nicht der Eindruck entsteht, wenn ich den Bescheid bekomme, mein Grundstück hat sich verviel- facht, also vervielfacht sich auch meine Grundsteuer. Es ist ein Fehlschluss, dass das daraus folgt. Das muss den Menschen in dieser Situation klar sein. Es muss also besser beraten werden, aber das steht heute nicht im Vor- dergrund der Debatte. Es geht heute um die inhaltliche Ausgestaltung. Und da beschreibt die CDU durchaus zu Recht eine Herausforde- rung, vor der wir nur in Berlin stehen, nämlich die unter- schiedlichen Grundstücksbewertungen, die wir hier in einer Stadt haben, nämlich vor allem zwischen Ost und West. Es ist also – wenn wir eine verfassungsgemäße Lösung haben wollen – keine Option zu sagen, es soll sich für alle nichts ändern. Das wird nicht gehen. Das hat die CDU-Fraktion immerhin erkannt. Das ist ein Fort- schritt gegenüber Ihrer Position, die Sie vor einigen Mo- naten in Antragsform gekleidet haben. Ich würdige das. Es ist ebenfalls ein großer Fortschritt, dass sich die CDU zur Grundsteuer bekennt. In der Tat brauchen wir die über 800 Millionen Euro in Berlin, um die öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Ja, gleichzeitig haben wir das Ver- sprechen der Aufkommensneutralität der Reform. Das gilt. Durch die Reform soll es nicht zu Mehreinnahmen kommen, aber das, was Sie hier vorschlagen, schießt dann doch über das Ziel hinaus. Ein generelles Einfrieren des Aufkommens war nicht versprochen und hätte eine Preisentwicklung in Rechnung gestellt, eine Belastungs- verschiebung gegenüber anderen Steuerarten zur Folge. So ehrlich muss man dann auch sein. Das sind Sie hier nicht. Die CDU-Fraktion erkennt aber durchaus ein weiteres Problem, das wir in Kombination mit dem bereits Ange- sprochenen in diesem Ausmaß wohl nur in Berlin haben. Wir haben das Problem, dass wir in der Tat eine Anzahl – ja viele – arme Menschen haben, die in Häusern wohnen, die ihnen gehören. Das muss man berücksichtigen, wenn man durch die Reform nicht zu einer sozialen Schieflage beitragen will. Wir haben das Problem, dass es nicht wenige Menschen gibt, die trotz Vermögen einkommens- arm sind. Deshalb hat sich die Koalition verständigt, soziale Härten bei der Grundsteuerreform vermeiden zu wollen. Das ist auch ein ganz wichtiger Punkt. Einkom- mensarm trotz Vermögen ist das Thema, über das wir reden. Das ist auch das Bild, das wir bei der Frage, wer durch diese Reform eigentlich belastet wird, im Auge haben. Allerdings, da war doch etwas. Da stellt sich doch eine Frage – einkommensarm trotz Vermögen. Gibt es nicht gerade eine Debatte, in der die CDU alles daransetzt, dass Menschen, die arbeitslos geworden sind, auch ihr letztes Vermögen verfrühstücken sollen, bevor sie staatliche Hilfen erhalten können? Ist die CDU dabei sogar nicht bereit, den Ärmsten, die ohnehin viel zu geringe Erhöhung der Grundsicherung beim Bürgergeld zu verweigern? – Das ist doch ein Wi- derspruch in dem, was Sie adressieren. Was ist das denn hier? Ist das ein Aufstand der Berliner CDU gegen die Bundespartei? Werden Merz und Czaja für den Wahl- kampf in Berlin ausgeladen? Das müssen Sie mal erklä- ren, wenn Sie eine konsistente Position formulieren wol- len! Dafür, dass es der CDU bei diesem Thema besonders ernst ist, liefert sie jedenfalls selbst keine Anhaltspunkte. (Sibylle Meister) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1778 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Schauen wir uns den CDU-Vorschlag genauer an; das ist auch schon gemacht worden. Die CDU-Fraktion schlägt vor, Grundstücke mit geringerem Wert gegenüber Grund- stücken mit höherem Wert bei der Grundsteuer zu entlas- ten, zu begünstigen. Das ist im Kern der Vorschlag. Sie differenziert da auch nicht weiter nach Grundstücksarten, und das ist der Kern des Vorschlags. Das hört sich erst einmal gut an, hat aber den Effekt, der alles andere als gerecht ist. Denn die Grundsteuer, wie schon erwähnt, zahlen nicht nur Eigentümerinnen und Eigentümer, son- dern auch Mieterinnen und Mieter. Das kritisieren wir, aber das ist die bundesweite Rechtslage. Je mehr Miete- rinnen und Mieter in einem Haus wohnen, je mehr Woh- nungen ein Haus hat, umso höher ist logischerweise auch der Wert einer Immobilie, jedenfalls in der Tendenz. Das ist Ihr Vorschlag: Ein Vorschlag, der automatisch zu einer Umverteilung der Steuerlast zugunsten des Eigen- tums und zulasten von Mieterinnen und Mietern bei an- genommener Einkommensneutralität führt. Das machen wir nicht mit. Wenn Sie sich zu einer Abschaffung der Umlagefähigkeit bekennen und wir die gemeinsam im Bund durchgesetzt haben, dann schauen wir uns den Vorschlag noch einmal genauer an. Wenn ich es richtig sehe, weicht Ihr Vorschlag genau an einem Punkt von der Debatte ab, wie ich Sie vom Ver- band Deutscher Grundstücksnutzer kenne. Sie machen diese Entlastung für alle Grundstücke. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer adressiert, soweit ich weiß, Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer. Diese Differenz müssen Sie erklären. Das Thema Härtefallregelung – um das noch abzuschlie- ßen – werden wir uns genau anschauen. Nach meiner Einschätzung werden wir eine Härtefallregelung brau- chen. Wir werden schauen, wie die vernünftig ausgestal- tet werden kann. Ob so, werden wir uns ansehen. Wir brauchen die Debatte, wir werden sie auch nicht kurzfristig abschließen können. So, wie der Vorschlag der CDU-Fraktion formuliert ist, führt er zu Ungerechtigkei- ten, und die Glaubwürdigkeit der CDU auf dem Feld der Entlastung von Menschen mit geringem Einkommen steht ohnehin in Frage. Wir brauchen aber, und das mög- lichst dringend und bald, eine Verbesserung der Beratung der Steuerpflichtigen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Jetzt bekommt der Kollege Gräff die Möglichkeit zu einer Zwischenbemerkung.
Na ja, Herr Kollege! Ich habe den Verdacht, das mit der Wahlkampfpolemik werden wir uns noch ein paar Wo- chen gegenseitig vorwerfen. Deswegen sind wir in einer schwierigen Argumentations- situation; ich habe es in der letzten Rede bereits gesagt. Erstens: weil wir zu wenig Beratung haben, weil zu we- nig Klarstellung gerade gegenüber Eigentümerinnen und Eigentümern von kleinen Grundstücken erfolgt, dass die Wertsteigerung ihres Hauses nicht identisch ist mit der zu erwartenden Erhöhung der Grundsteuerbelastung. Das muss man erst einmal klarstellen, dass das nicht so sein wird. Davor ist noch eine Bestimmung des Hebesatzes, und davor ist noch eine Bestimmung – wo wir uns auch Freiheiten nehmen wollen – der Steuermesszahl. Das Problem, das wir haben, ist: Wenn wir die Aufkom- mensneutralität ernst nehmen, brauchen wir erst einmal eine Grundlage, um zu berechnen, was der Wert der Grundstücke ist und wie wir den mit den Steuermesszah- len und Hebesätzen verschieben können. Das ist ein Prob- lem, dass wir das jetzt noch nicht können, aber wir legen auch nicht einen Vorschlag vor, der behauptet, das Prob- lem zu lösen, aber das Problem nicht löst. Deswegen können wir derzeit nur sagen, dass wir versprechen, dass wir genau solche Extreme ausschließen wollen, für Men- schen, die einkommensarm sind und im eigenen Eigen- tum wohnen. Wir versprechen nicht, dass es keine Ver- änderung geben wird, und wir versprechen, den Spiel- raum, den es in Sachen Hebesatz und Steuermesszahlbe- stimmung gibt, auszureizen. Wir können noch nicht sa- gen, wie das Modell genau aussieht, weil das genau da- von abhängt, was genau die Erhebung der Grundstücks- werte ergibt. Eines werden wir auch nicht machen, jeden- falls nicht als generelles Modell – und das werden Sie auch verstehen, und das werden Sie auch nicht als Vertei- lungsdebatte so in die Stadt bringen können. Wir werden nicht ein Modell fahren, das heißt, wir verschieben die Grundsteuerlasten vom Eigentum zu den Mieterinnen und Mietern, weil das grundsätzlich falsch ist und weil das auch mit Gerechtigkeit nichts zu tun hat. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Haupt- ausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 3.6: Priorität der Fraktion Die Linke Tagesordnungspunkt 36 Bundesratsinitiative zum Wahlrecht auf Landes- und kommunaler Ebene für Drittstaatsangehörige und Unionsbürger*innen Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0609 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. – Frau Kollegin Eralp, bitte schön, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, sehr geehrte Präsidentin! – Liebe Kollegin- nen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Ich freue mich sehr darüber, dass wir heute unseren Koaliti- onsantrag zum Wahlrecht für alle beraten. Wir wollen uns zum einen im Bund mit einer Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass im Grundgesetz das Wahlrecht auf kom- munaler und Landesebene ausgeweitet wird, damit knapp 10 Millionen Menschen, also 14 Prozent der Bevölke- rung, die derzeit mangels deutschen Passes von Wahlen ausgeschlossen sind, endlich überall in Deutschland die- ses urdemokratische Recht wahrnehmen können. Übrigens fordern wir als einzige der hier im Parlament vertretenen Parteien auch eine Ausweitung auf Bundes- und europäischer Ebene entsprechend der Volksinitiative „Demokratie für alle“. Zum anderen wollen wir als Koali- tion selbst landesrechtliche Wege gehen, denn jede fünfte Berlinerin, jeder fünfte Berliner ist betroffen und konnte beispielsweise beim Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ nicht mitabstimmen, obwohl sie ge- nauso von zu hohen Mieten und Verdrängung betroffen sind wie alle anderen auch. Ja, ich kenne die Entschei- dung des Bundesverfassungsgerichts von 1990 und auch die Bremer Entscheidung, die sagt, das Wahlrecht stünde nur deutschen Staatsangehörigen zu, auch wenn in den maßgeblichen Grundgesetzartikeln nur vom Volk ohne den Zusatz „deutsch“ die Rede ist. Al- (Christian Gräff) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1780 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 lerdings hat das Gericht selbst festgestellt, dass – ich zitiere – eine Kongruenz zwischen den Inhabern demo- kratischer Rechte und den dauerhaft einer bestimmten staatlichen Herrschaft Unterworfenen herzustellen ist. Es hat dann aber auf Einbürgerungserleichterungen verwie- sen. Diese sind wichtig, und ich freue mich, wenn die Ampel diesbezüglich ihr Versprechen einlöst, aber die letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass auf diese Weise die de- mokratische Kluft nicht geschlossen werden konnte. Die Einbürgerungsquote blieb gering trotz einer durchschnitt- lichen Aufenthaltsdauer von 16 Jahren. Vor allem ist es ein demokratisches Grundprinzip, dass von Gesetzen und Regierungshandeln Betroffene mitentscheiden dürfen. Es entspricht dem verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und auch der Menschenwürde, dass Menschen, die hier leben, arbeiten, sich engagieren, auch wählen dürfen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht mehr zeitgemäß. Nach ihr wurde das kommunale Wahlrecht 1992 bereits auf Unionsbürgerinnen und Uni- onsbürger ausgeweitet. Deutschland hat inzwischen end- lich anerkannt, ein Einwanderungsland zu sein, und auch das Migrationsrecht modernisiert. Der Volksbegriff des Grundgesetzes muss daher heute anders ausgelegt werden als damals und die gesamte Bevölkerung umfassen. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Professor Dr. Bryde hat daher zu Recht ausgeführt – ich zitiere –: Die Behauptung, dass dieser Weg verfassungs- rechtlich blockiert ist, macht eine Aussage über das Grundgesetz, die es nicht verdient hat, dass es nämlich nicht imstande ist, mit neuen Lagen adä- quat fertig zu werden. Daher gehe ich gemeinsam mit vielen anderen Juristinnen und Juristen davon aus, dass wir auch ohne Grundgesetz- änderung durch Änderung der Berliner Verfassung und der Wahlgesetze eine Ausweitung vornehmen können, und ich lade die demokratische Opposition ein, daran mit zu tun, denn es ist nicht allein die Angelegenheit Be- troffener, sondern eine Frage der Demokratie und ob wir es ernst damit meinen. Übrigens besitzen Drittstaatsangehörige in über der Hälf- te der EU-Länder bereits das kommunale Wahlrecht und in Ländern wie Chile und Neuseeland sogar auf Bundes- ebene. Wegen der gegenüber der Volksinitiative geäußer- ten Bedenken von FDP und CDU möchte ich daran erin- nern, dass auch mit Ihrer Hilfe die Ehe für gleichge- schlechtliche Paare geöffnet wurde, trotz ständiger Recht- sprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Ehe nur zwischen Mann und Frau möglich sei. Das geschah durch bloße Änderung auf einfachgesetzlicher Ebene des Bürgerlichen Gesetzbuches, nicht des Grundgesetzes. Gesellschaftlicher Wandel führt zu Verfassungswandel. Daher lassen Sie uns bitte auch hier dieser jahrzehntelan- gen Diskriminierung gemeinsam ein Ende setzen, wie es schon die Gastarbeitergeneration forderte und heute Initi- ativen wie „Nicht ohne uns 14 Prozent“ und „Demokratie für alle“! An dieser Stelle möchte ich mich auch bei mei- nen Kollegen Orkan Özdemir und Jian Omar für die gute Zusammenarbeit bedanken. Ich freue mich, dass wir heute mit diesem Koalitionsantrag verdeutlichen können, wofür Rot-Grün-Rot steht, für ein offenes, ein solidari- sches Berlin, denn für uns gilt in der Mieten- und Sozial- politik wie auch hier, dass diese unsere Stadt allen Men- schen gehören muss, die hier leben. Dafür werden wir als Berliner Linke immer einstehen. – Danke! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat nun der Kolle- ge Wohlert das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen im Berliner Abgeordnetenhaus! Sehr geehrte Damen und Herren! Aufgrund schwerwiegender Fehler bei der Vor- bereitung und Durchführung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss diese wiederholt werden. Unter anderem standen nicht ausreichend oder falsche Wahlzet- tel zur Verfügung. Statt nun aber das Urteil des Landesverfassungsgerichts mit etwas mehr Demut anzunehmen, sollen wir heute im Parlament darüber diskutieren, wie wir die Zahl der Wahlberechtigten noch weiter steigern können, wie wir das Grundgesetz erweitern können, obwohl wir in Berlin anscheinend noch Defizite haben, es anzuwenden. (Elif Eralp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1781 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Und ob das alles mit der gebotenen Zurückhaltung zu- sammenpasst, die uns das Landesverfassungsgericht auferlegt hat, wenn mit einer Bundesratsinitiative das Grundgesetz geändert werden soll, würde ich zumindest in Zweifel ziehen. Ich muss gestehen, ich finde den Zeitpunkt der Debatte im Lichte des gestrigen Urteils mehr als befremdlich. Es gehört schon sehr viel staatspolitischer Mut dazu, dieses Thema heute als Priorität auf die Tagesordnung zu setzen. Selbstverständlich werden wir uns aber mit Ihren Vor- schlägen in der gebotenen Sachlichkeit auseinanderset- zen. – Das mache ich sehr gerne! – Wenn wir an die Auswei- tung des kommunalen Wahlrechts für Ausländer denken, dann haben wir sicherlich alle auch den gut integrierten, zum Beispiel polnischen oder türkischen Staatsbürger im Kopf, der über ein Jahrzehnt in Berlin lebt, jeden Morgen aufsteht, zur Arbeit fährt, unternehmerisch erfolgreich ist, Steuern zahlt, sich in Kita, Schule oder Sportverein eh- renamtlich engagiert. Wir haben sicherlich auch bleibebe- rechtigte Flüchtlinge im Kopf, die schnell Deutsch ge- lernt und schnell eine berufliche Tätigkeit gefunden ha- ben und sich seit Jahren vorbildlich in unsere Gesell- schaft einbringen. Berlin kennt diese vielen Erfolgsge- schichten der Integration, Berlin ist auch stolz auf seine neuen Bewohner und die Unterstützung vieler Berlinerin- nen und Berliner. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung, mehr Men- schen mit Migrationshintergrund aktiv zu beteiligen und zu ermuntern, sich in unserer Gesellschaft zu engagieren. Zur Wahrheit gehört aber, Berlin kennt auch Clankrimi- nelle, Putin- und Erdoğan-Unterstützer, ausreisepflichtige und über Jahre geduldete Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Ihnen dürfen wir das Tor zu unserem Wahlrecht, dem Kernstück unserer Demokratie, keinen Spalt öffnen. Nach acht Jahren auf Dauer angelegten Aufenthalts in Deutschland können Menschen, die sich in unsere Gesell- schaft vollumfänglich integriert haben, die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Sie überzeugen uns mit ihren erworbenen deutschen Sprachkenntnissen, und sie legen ein klares Bekenntnis zur freiheitlichen demokrati- schen Grundordnung des Grundgesetzes ab. Beides sind wichtige Voraussetzungen, um sich als neuer Staatsbürger mit Wahlen auf Bundes- und Landesebene, die erhebliche Auswirkungen auf unsere Gesellschaft haben, auseinanderzusetzen, sich über die Ziele unter- schiedlicher Parteien breit zu informieren und im Sinne unserer Demokratie eine Wahlentscheidung zu treffen. Die weitere Ausdehnung des Wahlrechts auf Ausländer wäre ein erheblicher Bruch mit bisherigen staatsrechtli- chen Grundsätzen. „Demokratie“ kommt vom griechi- schen Wort „Demos“, „Volk“; zu diesem gehören nach unserer Rechtsauffassung deutsche Staatsbürger. Die vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes wäre dahingehend ein Verstoß gegen das grundgesetzlich ge- schützte Demokratieprinzip, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und vom Volke unter anderem in Wahlen ausgeübt wird. Die Ewigkeitsgarantie im Grund- gesetz untersagt nach unserer Rechtsauffassung, vom Demokratieprinzip abzuweichen. Aus inhaltlichen und auch den dargelegten rechtlichen Gründen, nach unserer Rechtsauffassung, lehnen wir deshalb eine weitere Ausdehnung des Wahlrechts auf Unionsbürger und Nicht-EU-Ausländer ab. Stattdessen sollten wir gemeinsam daran arbeiten, dass einbürge- rungswillige Menschen, die ausnahmslos alle Vorausset- zungen für die Einbürgerung erfüllen, unbürokratischer, schneller und mit umfassenderer Beratung deutsche Staatsbürger und damit wahlberechtigte Berliner werden. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Nun hat der Kollege Özdemir für die SPD-Fraktion das Wort. – Bitte schön, Herr Özdemir!
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! – Herr Wohlert, was sage ich jetzt dazu? – Ich finde es bemerkenswert, wie Sie das Verfassungsge- richtshofurteil hier irgendwie vermengt haben mit der Diskussion, die wir gerade führen; ich verstehe das gar nicht, und ich wundere mich, dass auf der rechten Seite des Plenums irgendjemand das versteht – ich glaube, auf der linken Seite gab es nur Erstaunen –, und dass Sie den Wunsch nach Teilhabe, den Wunsch, zu etwas zu gehö- ren, jetzt in diesem Diskurs in Verbindung bringen mit Clankriminalität, ist absurd, absurd, absurd. (Björn Wohlert) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1782 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Ich habe in den letzten zwölf Monaten – wie Sie hoffent- lich auch – 70 Initiativen und Vereine besucht und habe mit fast 300 Bürgerinnen und Bürgern aus allen Bereichen in meinem Stadtteilbüro geredet. Ich habe Berlinerinnen kennengelernt, die in ihrer Freizeit anderen Berlinerinnen bei Problemen und Notsituationen beistan- den und sie unterstützt haben; nicht punktuell, sondern als Teil ihres Selbstverständnisses als Berlinerinnen und Berliner. Ich habe Berlinerinnen kennengelernt, die jeden Tag aufstehen und mit dazu beitragen, dass diese Stadt funktioniert. Ich treffe jeden Tag Berlinerinnen, die diese Stadt als Gastarbeiterinnen mit aufgebaut haben, und ich treffe jeden Tag Menschen, die das neue Gesicht Berlins nicht nur mit abbilden, sondern mit ihrer Kultur, ihrer Sprache und ihrem Aussehen zum großen Teil mit geformt haben. Ich sehe Menschen, die sich nicht als Türkinnen, Irane- rinnen, Polinnen identifizieren, ich sehe Menschen, die, wenn wir sie fragen: Woher kommst du? –, mit großem Stolz „Berlin“ sagen. Ich sehe Menschen, die von allen Entscheidungen, die wir hier im Parlament treffen, unmittelbar betroffen sind. Ich sehe Menschen, die da draußen mit jeder Faser ihres Seins Berlinerinnen sind, aber nicht die Möglichkeit haben, mitzuentscheiden, wie es mit ihrer Stadt, ihrer Heimat, ihrem Zuhause, mit ihnen selbst weitergeht. Ich sehe Menschen, die mittendrin, aber außen vor sind. Und ich sehe Menschen, die Demokratie und Mitwirkung aus Verantwortung so weit verinnerlicht haben, dass sie in Form von Initiativen und Vereinen den innigen Teilha- bewunsch jetzt auch artikulieren. Dafür möchte ich die- sen Menschen und diesen Initiativen danken. Jetzt muss man sich die Frage stellen: Was ist das im Kern? – Das ist im Kern der Wunsch, gehört und gesehen zu werden, der Wunsch, Teil von etwas Größerem zu sein, es ist der Wunsch, zum Souverän zu gehören, und was kann es Schöneres geben für unsere Demokratie, als dass diese Menschen diese Forderung aufstellen? Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Nein, danke! – Der Diskurs um das sogenannte Auslän- derwahlrecht auf Landesebene ist kein Diskurs, der in Deutschland zum ersten Mal geführt wird. Es gibt sehr gute Argumente dafür, und es gibt auch einige wenige Argumente dagegen. Wir müssen das diskutieren und müssen diesen Diskurs führen, denn es ist unsere Ver- antwortung als Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die verfassungsrechtliche Ist-Situation immer und immer wieder darauf zu prüfen, ob diese noch zeitgemäß ist. Das Besondere an unserem Grundgesetz und auch an der Landesverfassung ist, dass es eine Rechtskonstruktion ist, die Menschen zusammenführt, die vom positiven Recht ausgeht und nicht vom negativen Recht. Es ist eine Kon- struktion, die Teilhabe und Solidarität in der DNA hat. Es ist eine Rechtskonstruktion, die Engagement und proakti- ves Handeln der Bürgerinnen und Bürger unterstützt und auch fördert. Wir können natürlich nun sagen: Wir haben eine der besten Verfassungen der Welt, warum etwas daran än- dern? – Ganz einfach: Eine Verfassung ist immer nur so gut, wie sie die Realitäten und Bedarfe einer Gesellschaft in Betracht zieht. Berlin ist nicht mehr das Berlin der Fünfzigerjahre des letzten Jahrhunderts. Der weltweite Charme unserer Stadt baut auf seiner Diversität und Chancenfülle auf. Menschen kommen nach Berlin, weil Berlin das Versprechen vermittelt, Träume und Ziele bestmöglich verwirklichen zu können. Es wird also Zeit, dass wir unserer Pflicht als Parlamenta- rier nachkommen und bestimmte Bestimmungen des Grundgesetzes und der Landesverfassung auf den Prüf- stand stellen. Fast ein Viertel der Berlinerinnen und Ber- liner liebt, lebt und stirbt in dieser Stadt, ohne jemals mitbestimmen zu dürfen, was sie unmittelbar und konkret betrifft. Das kann uns nicht egal sein! Ganz ehrlich: Diese Menschen sind gut genug, um unser Brot zu backen, sie sind gut genug, um sich um unsere Kinder zu kümmern, sie sind gut genug, um mit uns im Stadion unsere Berliner Klubs anzufeuern, sie sind gut genug, um sie Freunde zu nennen – sie sind aber nicht gut genug, um mitzuentscheiden, wenn es um grundlegende Fragen unserer Stadtgesellschaft geht, die sie selber be- treffen. Ich komme zum Ende: Es ist Zeit, dass wir genau diesen Menschen, die Teil unseres täglichen Lebens, Teil unse- rer Stadtgesellschaft sind, das Recht der demokratischen Stimmabgabe ermöglichen. Es ist Zeit, ihnen das Recht der politischen Teilhabe zu geben; die Chance, als Teil unserer Stadt gewertschätzt zu werden, die Chance, (Orkan Özdemir) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1783 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 gehört und gesehen zu werden. Ich glaube, das ist auch in Ihrem Sinne. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Nun hat der Kollege Vallendar für die AfD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich meine Rede zu Ihrem Antrag, der in meinen Augen einen direkten Angriff auf die Volkssouveränität und unser Grundgesetz darstellt, in zwei Teile fassen. Zunächst einmal möchte ich die ver- fassungsrechtlichen Aspekte beleuchten, um im An- schluss eine politische Bewertung Ihrer Forderungen vorzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat 1990 die Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts in Schleswig- Holstein und Hamburg für verfassungswidrig erklärt. Im Leitsatz des Urteils stellte das Bundesverfassungsgericht damals klar – Zitat –: Das Staatsvolk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, wird nach dem Grundgesetz von den Deutschen, also den deutschen Staatsangehörigen … gebildet. – Zitat Ende. – Trotzdem wird neuerdings versucht, die- sen Grundsatz weiter aufzuweichen. Versuchte man in Schleswig-Holstein und Hamburg, das Ausländerwahl- recht noch durch einfaches Gesetz einzuführen, wird nun eine Verfassungsänderung vorgeschlagen, um dies zu ermöglichen. Doch ist es verfassungsrechtlich überhaupt zulässig? – Es ist nur dann verfassungsrechtlich zulässig, wenn eine solche Änderung nicht der Ewigkeitsklausel des Arti- kels 79 Absatz 3 des Grundgesetzes entgegensteht. Arti- kel 79 Absatz 3 verweist auf die in Artikel 20 Grundge- setz niedergelegten Grundsätze und damit sowohl auf das in Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz enthaltene allgemeine Demokratieprinzip als auch auf das in Artikel 20 Ab- satz 2 näher spezifizierte Prinzip der Volkssouveränität. Letzteres ist aber nach der Rechtsprechung des Bundes- verfassungsgerichts an das Staatsvolk gebunden, das wiederum alleine aus der Summe der deutschen Staatsan- gehörigen und den diesen nach Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz gleichgestellten Personen besteht. Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz ist vor allen Din- gen auch eine Definition des demokratischen Legitimati- onssubjekts. Da aber das Homogenitätsgebot in Arti- kel 28 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz den legitimierungs- bedürftige Staatsgewalt ausübenden Gemeinden und Kreisen die gleiche demokratische Struktur wie dem Staat auferlegt, ist über Artikel 20 Absatz 1 und 2 Grundgesetz auch Artikel 28 Absatz 1 des Grundgesetzes einer Ver- fassungsänderung gemäß Artikel 79 Absatz 3 des Grund- gesetzes entzogen. Eine Änderung des Grundgesetzes, wie von Ihnen gefor- dert, unterfällt also der Ewigkeitsklausel. Ihre Forderung ist im besten Fall verfassungswidrig und im schlimmsten Fall sogar verfassungsfeindlich. Ihr Antrag geht sogar über die Einführung des Wahl- rechts auf kommunaler Ebene für Drittstaatsangehörige hinaus. Sie wollen gleich das oberste Legislativorgan, das Landesparlament, von Drittstaatsangehörigen wählen lassen. Dabei tun Sie so, als sei das fehlende Wahlrecht für Ausländer mit einem Wohnsitz in Berlin ein schreien- des Unrecht innerhalb der demokratischen Legitimation. Es handelt sich dabei um den völkerrechtlichen Normal- fall in der gesamten Welt. Mit Ausnahme einiger weniger Länder wie Chile gibt es nirgendwo auf der Welt das Wahlrecht für Drittstaatsan- gehörige. Es ist ja auch nicht so, dass man als Nichtdeutscher kei- nerlei Möglichkeiten hätte, das demokratische Mitbe- stimmungsrecht zu erlangen und Teil des Staatsvolkes zu werden. Es gibt die Möglichkeit der Beantragung der Staatsangehörigkeit. Außerdem besteht selbstverständlich ein Wahlrecht im Herkunftsland, sollte es sich um ein demokratisches Land handeln. Das, was Sie hier fordern – und deshalb lassen Sie mich zum politischen Teil meiner Rede kommen –, ist nichts anderes als die Abschaffung und die Entmündigung des deutschen Staatsvolkes. Das ist mit uns nicht zu machen. Besonders perfide ist die politische Motivation und Agenda, die verklausuliert dahintersteht. Sie lautet in etwa: Deutschland finde ich zum Kotzen. Daher hole ich Menschen aus fremden Ländern ins Land, bezahle ihnen Leben und Unterkunft mit Geldern der deutschen Steuer- zahler und erkaufe mir dann ihre Stimme bei den kom- menden Wahlen, wenn die Gefahr besteht, dass die schon länger hier Lebenden meinen Machenschaften auf demo- kratischem Wege ein Ende bereiten wollen. Kurzum, folgt mir das Volk nicht, mache ich mein eige- nes Volk, ganz nach dem Ausspruch von Frau Baerbock: Es ist mir egal, was meine deutschen Wähler denken. – (Orkan Özdemir) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1784 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Sie forcieren mit dieser Forderung und diesem Antrag den Großen Austausch, jetzt noch nicht mal mit einem erforderlichen Bekenntnis zum neuen Heimatland unter Annahme einer Staatsbür- gerschaft. Nein – jetzt ist das deutsche Staatsgebiet gleich Siedlungsgebiet und Herrschaftsgebiet für Drittstaatler. Sie folgen dem Ruf der kommunistisch-marxistischen Lehre, wonach der Nationalstaat und die Volkssouveräni- tät und damit auch die Demokratie als solche als großes Übel zu überwinden sind. Die internationale Solidarität, wie sie in der großen Sow- jetunion herrschte! Und es ist genau diese Art der Miss- achtung von Volkssouveränität, welche wir in der Ukrai- ne beobachten dürfen. Wer an den Grundpfeilern von Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatsgebiet sägt, riskiert den Frieden, aber auch die Demokratie in unserem Land, und deswegen werden wir diesen Antrag bekämpfen, mit allen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen. – Danke! Vielen Dank! – Als Nächstes spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Omar.
Herr Vallendar! Wenn Sie von Verfassungsfeindlichkeit sprechen, dann sitzen die Verfassungsfeinde in Ihren Reihen! Der Verfassungsschutz beobachtet Ihre Partei, also hören Sie auf, diese Lügen hier zu verbreiten! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD hat gerade eben so viel Fake News verbreitet wie noch nie, aber das zeigt auch, dass es Kern dieser Partei ist, und diese Partei kann nichts anderes, auch zu so einem Antrag! Wahlrecht für alle bedeutet Demokratie für alle. Davon sind wir in dieser Stadt aber aktuell weit entfernt, denn 20 Prozent der volljährigen Berlinerinnen und Berliner, also jede Fünfte und jeder Fünfte in dieser Stadt, dürfen nicht wählen. Sie dürfen bei Wahlen auf Landesebene nicht wählen. Sie dürfen zum Teil auch auf kommunaler Ebene nicht wählen. Das ist ein Ausschluss von demokratischer Mit- bestimmung, und deswegen haben wir uns als Koalition für diesen Antrag entschieden, und wir bringen diesen Antrag in das Parlament ein, wo es hingehört. Einen Antrag, mit dem wir – – Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kol- legen Woldeit?
Gerne!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Kollege Omar! Sie haben gerade beim Kollegen Val- lendar Fake News unterstellt. Ihnen ist aber schon bewusst, dass gerade im ersten Teil, dem formal juristischen Teil der Rede des Kollegen, ausschließlich aus dem Grundgesetz zitiert wurde? Kann ich Sie richtig verstehen, dass Sie Auszüge des Grundge- setzes als Fake News bezeichnen?
Nein! Das meinte ich auch nicht. Ich meinte seine politi- sche Bewertung. In der politischen Bewertung hat er den demokratischen Parteien Vorwürfe gemacht, die nicht stimmen. Er hat hier Zitate angebracht, die überhaupt nicht stimmen, und das sind Fake News, und das ist der Kern der AfD. [Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Beifall von Kai Wegner (CDU) –
Was denn genau?] (Marc Vallendar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1785 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Deswegen, um wieder zur konstruktiven Diskussion zurückzukehren, bringen wir diesen Antrag als Koalition ein, denn mit diesem Antrag wollen wir das Wahlrecht auf kommunaler Ebene und auf Landesebene für alle Berlinerinnen und Berliner einführen, die seit mindestens fünf Jahren ihren Lebensmittelpunkt in dieser Stadt ha- ben. Darum muss es gehen, nicht um die Staatsbürger- schaft. Zuerst geht es auch um die Drittstaatsangehörigen, die weder auf kommunaler noch auf Landesebene wählen dürfen. Das ist absurd, denn viele von ihnen leben seit Jahrzehnten hier. Das haben wir auch in einigen Beiträ- gen der Kolleginnen von der SPD und der Linken gehört. Sie haben diese Stadt mit aufgebaut. Viele von ihnen gehören zu jener Gastarbeiterinnengeneration, der wir einen Teil unseres heutigen Wohlstands verdanken. Diese Berlinerinnen und Berliner ohne deutsche Staatsbürger- schaft leben in dieser Stadt, arbeiten hier, zahlen ihre Steuern, ziehen ihre Kinder hier auf, engagieren sich ehrenamtlich, und nur an Wahlen und Volksabstimmun- gen dürfen sie nicht teilnehmen. Das ist nicht nur absurd, das ist nicht nur unfair, das ist auch ein Demokratiedefizit, das es zu beheben gilt, denn Wahlrecht für alle bedeutet Demokratie für alle. Das Ziel dieses Antrages ist, politische Teilhabe für alle Berlinerinnen und Berliner zu ermöglichen, ob mit oder ohne deutschen Pass, denn politische Teilhabe ist ein wichtiger Teil gesellschaftlicher Verwurzelung. Eine breite politische Teilhabe erhöht zudem die Akzeptanz politischer Institutionen und ihrer Entscheidungen. Eine lebendige Demokratie braucht beides: die politische Auseinandersetzung mit den Sachthemen, die die Men- schen beschäftigen, und auch die Möglichkeit, tatsächlich mit der eigenen Stimme Politik zu gestalten. Auch die EU-Staatsbürgerinnen und -Staatsbürger sind betroffen. Wir haben hier zwar Wahlrecht auf kommunaler Ebene für EU-Staatsbürgerinnen und -Staatsbürger, aber sie dürfen nicht an Wahlen zum Abgeordnetenhaus teilneh- men. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Wir haben innerhalb der Europäischen Union das Recht auf Freizügigkeit. Es ist ein Versprechen für die EU- Bürgerinnen und -Bürger, dass sie innerhalb der Europäi- schen Union umziehen, woanders studieren, sich dort verlieben, sich eine Existenz aufbauen können. Aber was ist diese Freizügigkeit wert, wenn die EU- Bürgerinnen und -Bürger an ihrem frei gewählten Le- bensmittelpunkt nicht demokratisch mitgestalten dürfen, nicht wählen dürfen? Eine Person, die aus Brüssel, Paris oder Madrid nach Berlin gezogen ist, darf unsere Landes- politik nicht mitbestimmen, weder nach drei Monaten noch nach 30 Jahren, Herr Wegner! Das ergibt keinen Sinn. Viele andere europäische Länder, zum Beispiel Finnland, Dänemark und die Niederlande, sind uns übrigens voraus. Wir stehen hinter ihnen, was das angeht. Dort dürfen die EU-Bürgerinnen und -Bürger nach zwei oder drei Jahren wählen. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Orkan Özdemir (SPD) –
Nein! Fake News!] Unsere Stadt ist vielfältig und weltoffen, und wir müssen endlich sicherstellen, dass auch alle, die hier leben, de- mokratisch wählen und diese Stadt politisch mitgestalten können. Mit diesem Antrag wollen wir zwei Wege einschlagen, und die Kollegin Eralp hat auch die rechtlichen Wege aufgezeigt. Darauf werde ich nicht weiter eingehen. Es geht zum einen um eine Bundesratsinitiative. Zum ande- ren wollen wir die Landesspielräume zur Erweiterung des Wahlrechts auf kommunaler Ebene und auf Landesebene prüfen lassen. Hierzu wollen wir auch ein juristisches Rechtsgutachten in Auftrag geben, damit wir die Verfas- sungsrechtlichkeit unseres Vorhabens gewährleisten können. Mit diesem Antrag wollen wir diese so wichtige Debatte um Teilhabe in die politischen Entscheidungsräume ho- len, wohin sie gehören, nämlich hier in das Parlament. Die Initiative „Demokratie für alle!“ hat innerhalb weni- ger Monate in Berlin über 25 000 Unterschriften gesam- melt. Das ist ein Auftrag für uns und für das Land Berlin, die Diskussion mit den anderen Bundesländern im Bun- desrat zu führen. An dieser Stelle gilt mein Dank auch den Initiatorinnen und Initiatoren für den Rückenwind für dieses politische Vorhaben, das schon lange ein Kernan- liegen von uns Grünen ist. Deswegen bin ich froh, dass wir diesen Antrag heute endlich beraten, damit wir hof- fentlich sehr bald unter den demokratischen Fraktionen in diesem Haus einen Konsens erzielen und nicht länger jeden Fünften in dieser Stadt von der politischen Teilhabe ausschließen. (Jian Omar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1786 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Vielen Dank! – Für die FDP-Fraktion hat der Kollege Jotzo das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zahlen sind dramatisch. Über eine halbe Million Kinder und Jugendliche in Berlin haben keinen Vater und keine Mut- ter mehr. Sie haben „Elter 1“ und „Elter 2“. Künftig müs- sen Sie damit rechnen, dass Ihr Kind aus der Schule kommt und Ihnen sagt: Du bist nicht mehr meine Mut- ter! – Haben Sie aber keine Sorge, dass das Verhältnis zu Ihren Kindern gestört sein könnte. Nein. Ihre Kinder hatten einfach in der ersten Stunde diversitätsorientierte Sprachförderung bei einer Lehrkraft, einem „Lehri“ oder einem „Lehrx“, sonst ändert sich nichts. Wenn man früher in der Schule gelernt hat, dass man „antifaschistischer Schutzwall“ und nicht „Mauer“ sagt, dann kann man heute wohl offenbar auch auf Mutter und Vater verzichten. Sprache ist nicht am Reißbrett von Ingenieuren entworfen worden, sondern vor allem etwas historisch Gewachse- nes. Für eine positive seelische und geistige Entwicklung junger Menschen ist die Ausbildung einer guten Sprach- fähigkeit unabdingbar. Gendersprache aber nimmt keiner- lei Rücksicht auf das gewachsene Kulturgut und unter- wirft es künstlich den Zielen einer vermeintlichen Ge- schlechtergerechtigkeit, die auf diese Weise nicht einmal erreicht wird. Welche normale Frau fühlt sich durch ein Gendersternchen oder die heute praktizierte Schluckauf- sprache von Fernsehsprechern schon gleichberechtigt? Am 31. Mai diskutierte der Bayerische Rundfunk mit „Gäst*innen“ und „Schüler*innen“ in einem Diversitäts- talk über das Thema Gendern. Nach der Gesprächsrunde wurde eine „Schüler*innen“-Befragung durchgeführt. Die Moderatorin stellte mit Entsetzen fest: Die Antwort: Gendern finde ich ab jetzt klasse –, hatte niemand ge- wählt. Die „Schüler-Schluckauf-innen“ votierten stattdessen für: Gendern finde ich ab jetzt doof, Gendern finde ich wei- terhin unnötig. – Das deckt sich auch mit Umfragen, nach denen eine deutliche Mehrheit der Deutschen – nämlich zwei Drittel, übrigens 60 Prozent aller Frauen – diesen orwellschen Sprachunsinn ablehnt. Zu welchen idiotistischen Auswüchsen diese Ideologie schließlich führen kann, hat im letzten Jahr eindrucksvoll die Stadt Weimar bewiesen, wo die Geschäftsordnung des Stadtrates nicht etwa nur gegendert wurde, sie wurde in ausschließlich weiblicher Form geschrieben. Dort regiert seitdem die Oberbürgermeisterin Peter Kleine. Klingt nicht nur irre, ist es auch. [Beifall bei der AfD –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Zwei Politiker stehen an einer Bar. Sagt der eine: Ich bin schwanger. – Sprache malt Bilder, Bilder von unserer Welt, wie wir sie wahrnehmen. Unsere Sprache prägt unser Miteinander und beeinflusst die Realität konkret. Unsere jetzige Sprache, welche vor allem Männer an- spricht, schließt nicht nur ganze Personengruppen aus, sondern mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung. Es ist nicht überraschend, dass es der AfD an einem Verständ- nis für ein solidarisches Miteinander fehlt, aber der Rest von uns sollte das nicht ignorieren. Frau Kollegin! Ganz kleinen Moment! – Ich würde Sie bitten, wenn Sie sich unterhalten möchten, gerne rauszu- gehen oder ansonsten gerne Platz zu nehmen. Wir warten, bis Sie sich gesetzt haben oder rausgegangen sind. Jetzt erteile ich Ihnen eine Rüge für die Kritik am Stuhl! Frau Kollegin! Jetzt können Sie fortfahren, bitte schön!
Vielen Dank! – Ich wollte gerade dazu kommen, Ihnen Folgendes zu erklären: Sprache verändert sich über Jahre und Jahrzehnte. Das bedeutet nicht, dass Rechtschreibung und Grammatik über den Haufen geworfen werden, son- dern dass sich die Gesellschaft weiterentwickelt und damit auch ihre Kommunikation. Ihr Antrag ist also nur wieder ein Beweis dafür, dass die Gesellschaft meilen- weit weiter, humaner und offener ist als Ihre rückwärts- gewandte Partei. Der Antrag zeigt auch, Sie wollen gar nicht, dass sich unsere Gesellschaft weiterentwickelt. Sie wollen den gesellschaftlichen Rollback, und zwar vor allem für Frau- en. Wir wollen genau das Gegenteil und fördern von klein auf das Verständnis für ein vielfältiges und solidari- sches Miteinander. Im Antrag wird sich auf eine Pressemitteilung vom Rat der deutschen Rechtschreibung bezogen. Hier haben Sie allerdings den Teil ignoriert, der Ihnen klar widerspricht. Der Rat ist nämlich der Auffassung, dass allen Menschen mit gendergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen. Er verweist auch auf unsere, also die politische, Verantwortung, liebe Kolleg*innen. Es ist ein erklärtes Ziel dieser Koalition zu beweisen, dass die Politik nicht nur von Gleichberechti- gung redet, sondern auch handelt. Die AfD widerspricht nicht nur dem Rat für deutsche Rechtschreibung, sondern auch sich selbst. Man darf nicht vorschreiben, wie gesprochen werden soll, aber gleichzeitig sollen Vorschriften für Schulen gemacht werden. – Hm! Das war wohl nicht ganz zu Ende ge- dacht. Auch nicht zu Ende gedacht ist die Argumentation mit Inklusion und Barrierefreiheit. Diese Themen hat die schlechteste Alternative plötzlich und unfachlich aufge- griffen, sich aber nicht darüber informiert, dass es bereits eine Lösung für leichte Sprache gibt. Die nennt sich neut- rale Form. Ein Beispielsatz extra für Sie: Die Antragstel- lenden haben keine Ahnung vom Thema. Nach 35 Jahren empirischer Forschung gibt es mittlerwei- le genügend Studien, welche beweisen, dass es sehr wohl eine Rolle spielt, wie wir sprechen. Man könnte sagen: Nur ein kleiner Stern in einem Wort, aber ein großer Schritt für die Menschlichkeit. Für genau diese steht die Koalition. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vie- len Dank! Vielen Dank! – Für die FDP-Fraktion hat der Kollege Fresdorf das Wort.
So ein Quatsch!] – Ich höre Sie schon rufen, das ist doch Quatsch, das stimmt doch gar nicht, aber wenn Sie einmal schauen, was Ihre Kollegen in Sachsen auf Instagram in den letz- ten Wochen geteilt haben, dann weiß man, wes Geistes Kind Sie sind. [Beifall bei der FDP und den GRÜNEN –
Ach!] Da sieht man, und ich würde es gerne den Kolleginnen und Kollegen kurz zeigen, eine Grafik mit einer moder- nen, befreiten Feministin und einer traditionellen Frau. Die traditionelle Frau wird so beschrieben: Sie kümmert sich um die Erziehung und Bildung der Kinder, und es ist ihre erste Pflicht. Sie lebt stolz in der Familie für ihre Kinder und unterstützt den Mann in Liebe. – Die Fünfzi- gerjahre lassen grüßen. Die moderne Frau, die befreite Feministin wird verteufelt, denn sie ist auf Abtreibung stolz und kriegt auch nur den Mindestlohn. Das ist ein wirklich ekelhaftes Klischee, das Sie hier verbreiten. Und das scheint auch der Antrieb Ihres Antrages zu sein. Wir Freien Demokraten stehen für einen pragmatischen, liberalen Umgang mit Sprache. Wir sollten aber immer wieder beobachten und überprüfen, wie es in unseren Bildungseinrichtungen aussieht und ob das Nichtverwen- den von gendergerechter Sprache zu schlechteren Noten führt, denn das wäre verwerflich. Das muss die Bildungs- verwaltung auch immer wieder klarstellen. Schülerinnen und Schüler müssen die Möglichkeit haben, sich zu kont- roversen Themen eigene Meinungen bilden zu können. Und die gendergerechte Sprache ist nun tatsächlich ein kontroverses Thema, weshalb wir sie in Schulen grund- sätzlich nicht verordnen sollten. – Danke, liebe Kollegen, das ist sehr freundlich! – Wir brauchen diesen Diskurs. Wir müssen ihn in dieser Stadt führen und sollten uns dabei nicht von Ideologien leiten lassen. Gesellschaftliche Veränderungen werden immer irgendwann durch die Sprache abgebildet, und wer weiß, welche Formen der Sprache uns eines Tages überraschen werden, vielleicht ganz andere als die, über die wir ge- (Paul Fresdorf) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1793 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 rade sprechen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksam- keit! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0196 empfiehlt der Fachausschuss gemäß Beschlussempfehlung Drucksa- che 19/0602 mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD- Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, Linken, FDP und offensichtlich auch CDU, also alle anderen Fraktionen. Enthaltungen kann es demgemäß nicht geben. Damit ist der Antrag abgelehnt. Die Tagesordnungspunkte 26 bis 29 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 30: Rettung der Krisenhäuser – Evaluation der Krisenhäuser (nach § 67 SGB XII) mit dem Ziel der langfristigen Sicherung der Einrichtungsform Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 9. November 2022 Drucksache 19/0657 zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0579 in Verbindung mit lfd. Nr. 23: Besser spät als nie – die Existenz von Kriseneinrichtungen durch sofortige Hilfsmaßnahmen sichern! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales vom 4. Oktober 2022 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Oktober 2022 Drucksache 19/0597 zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0083 Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD und hier der Abgeordnete Düsterhöft.
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer mit offenen Augen durch unsere Stadt geht bezie- hungsweise viel mit der S-Bahn und der U-Bahn fährt, weiß, dass es in unserer Stadt wirklich zahlreiche Men- schen gibt, die mal an einem Punkt im Leben waren be- ziehungsweise sind, an dem sie sofortige und umfassende Hilfen brauchten beziehungsweise aktuell auch brauchen, um ein Abrutschen in Obdachlosigkeit beziehungsweise tiefste psychologische Erkrankungen zu verhindern. Die Berliner Krisen- und Clearingeinrichtungen richten sich mit zahlreichen Angeboten genau an diese Menschen, die kurz vor dem Abrutschen sind, die ganz aktuell Hilfe und Unterstützung brauchen. In diesen Einrichtungen können die Menschen Hilfe bekommen, die in einer akuten Kri- sensituation sind. Viele von ihnen sind bereits wohnungs- los beziehungsweise stehen kurz davor, ihre Wohnung zu verlieren. Dabei handelt es sich nicht um eine Randgruppe, es ist auch kein Gedöns oder ein Thema für Feinschmecker, nein, es kann tatsächlich jeden treffen. Es reicht manch- mal ein ganz kleiner Schicksalsschlag, ein Todesfall oder sonst etwas, sodass man sich ganz schnell in einer Situa- tion befindet, aus der man selbst nicht mehr heraus- kommt. Aus meiner eigenen engen Familie weiß ich, wie schnell es tatsächlich gehen kann und wie schnell man sich dann in einer Situation befindet, in der man gar nicht mehr weiß, wie man die Probleme, die sich plötzlich aufhäufen, allein wieder lösen soll. In meinem familiären Fall gab es dann Gott sei Dank einen sehr guten Arbeit- geber, eine sehr engagierte Chefin, ein bisschen Glück und die Familie, sodass aus einer nie dagewesenen Kri- sensituation und einer daraus folgenden Wohnungslosig- keit dann doch nur ein temporärer Zustand wurde und die Person sehr schnell wieder in geregelte Bahnen zurück- fand und heute auch wieder eine eigene Wohnung hat. In den beiden vorliegenden Anträgen geht es im Kern um die fehlerhafte Refinanzierung der Krisen- und Clearing- einrichtungen in unserer Stadt. Wenn die leistungbewilli- genden Bezirke Gefahr laufen, nicht 100 Prozent der vergleichsweise wirklich hohen Kosten erstattet zu be- kommen, dann neigen nun mal die Verantwortlichen verständlicherweise dazu, diese Leistungen eher nicht zu bewilligen. Die Folgen können wir seit Jahren beobach- ten. Die Krisen- und Clearingeinrichtungen waren nicht ausgelastet, obwohl die Hilfesuchenden vor der Tür stan- den beziehungsweise in den entsprechenden Ämtern landeten und dort dementsprechend beraten und weiter- vermittelt hätten werden können. Im Ergebnis haben wir heute nur noch zwei Einrichtun- gen. Erst im Frühjahr dieses Jahres schloss die dritte Einrichtung. Die Senatsverwaltung für Soziales war in den letzten Jahren und Monaten immer wieder sehr be- müht, dieses Problem zu lösen und die Sozialämter darauf hinzuweisen, wie das System funktioniert und wie gut die (Paul Fresdorf) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1794 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Angebote sind, um die Sozialämter mit auf den Weg zu nehmen, die Krisen- und Clearingeinrichtungen besser abzusichern, aber das Problem der fehlerhaften Refinan- zierung wurde niemals grundhaft angegangen. Mit dem Antrag der Koalition sorgen wir dafür, dass bis zum 30. April 2023 eine Evaluierung der Finanzierung der Krisenhäuser durchgeführt wird. Ziel der ganzen Übung ist es, dass wir eine langfristige Sicherung der Einrichtungsformen über das Jahr 2023 hinaus bekom- men und, was noch viel wichtiger ist, wir wieder in einen Modus kommen, dass wir bedarfsgerecht ausbauen kön- nen. Wenn wir mehr Plätze brauchen, dann muss es auch mehr Einrichtungen geben können, und die müssen dann auch ordentlich finanziert sein. Und wir beschließen, dass die Finanzierung der beste- henden Häuser bis Ende 2023 gesichert ist und es auch wieder genügend zusätzliches Geld gibt, um eine Wie- dereröffnung der vor Kurzem geschlossenen Einrichtung zu ermöglichen, und das selbstverständlich unabhängig von der Evaluierung der Finanzierung. Bevor ich zum Ende meiner Rede komme, möchte ich noch die Chance nutzen und die gute und besondere Zu- sammenarbeit zu diesem Thema würdigen, weil uns das im Sozialausschuss in den letzten Monaten intensiv be- schäftigt hat. Seit einem Dreivierteljahr haben wir ge- meinsam daran gearbeitet, und „gemeinsam“ heißt, nicht nur die Koalition, sondern in diesem Falle auch die FDP. Frau Dr. Jasper-Winter, Maren! Ich möchte dir ganz be- sonders danken, dass du uns immer wieder mit diesem Thema genervt hast und auch mit dem vorliegenden An- trag dazu beigetragen hast, dass es genügend Druck im System gab, sodass wir diese Lösung heute gefunden haben. – Und ich weiß, dass Stefanie Fuchs uns gerade im Livestream zuschaut: Herzliche Grüße aus dem Abge- ordnetenhaus an dich! – In gewohnter Art und Weise hat sie in den Verhandlungen immer wieder gedrängelt, ge- stichelt und uns alle so lange genervt, bis wir uns zum Schluss darauf einigen konnten, wie wir gemeinsam ei- nen Weg gehen wollen. Nun möchte ich, dass wir genau diesen Weg der Evaluierung und der Sicherung der Fi- nanzierung der Kriseneinrichtungen gemeinsam gehen. – Ich habe noch acht Sekunden: Ich danke Ihnen! Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Wohlert das
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Die Tage werden kürzer, das Wetter wird immer kälter, und der Winter macht sich immer mehr bemerkbar in unserer Stadt. Auch wenn die Zeiten aufgrund der steigenden Preise gerade hart sind für viele Berlinerinnen und Berli- ner: Vergessen wir niemals, dass es Menschen in der Stadt gibt, für die das Leben noch herausfordernder ist, weil sie auf der Straße leben. Auch sie brauchen gerade jetzt unsere Solidarität, weil sie keine eigene Wohnung haben, in die sie heute Abend gehen können, weil für sie „Stay at Home“ nicht möglich ist, um sich vor Corona zu schützen, und weil für sie das Leben nicht in halbwegs geordneten Bahnen ver- läuft, sondern sie aus dieser Bahn herausgeworfen wur- den. Damit dürfen wir uns niemals abfinden, und deshalb müssen wir alles dafür tun, um Wohnungs- und Obdach- losigkeit bis zum Jahre 2030 zu überwinden. Gestern habe ich bei der Stadtmission am Hauptbahnhof ausgeholfen. Ich habe mit angepackt, Sandwiches ge- schmiert, Eintopf ausgeschenkt und mit den vielen Eh- renamtlichen gesprochen, um auch von ihnen zu hören: Was müssen wir tun, um die Situation für Menschen, die wohnungs- und obdachlos sind, zu verbessern? – Eine Aussage kam dabei immer wieder vor: Der Zustand der Menschen verschlechtert sich dramatisch. Psychosen, aber auch Krisen sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass Menschen immer häufiger auf der Straße landen und dort auch bleiben. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Wir müssen diesen wohnungs- und obdachlosen Menschen helfen, ihnen in Krisen besseren Schutz bieten, bessere Hilfe für sie organisieren und auch eine Brücke bauen in eine eigene Wohnung, um das Leben wieder in geordne- ten Bahnen leben zu können. Maßgeblich dafür sind die Kriseneinrichtungen in der Wohnungslosenhilfe in dieser Stadt. An dieser Stelle will ich mich ausdrücklich bei allen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern aus den Kriseneinrichtungen bedanken, die seit Jahren unter erschwerten Bedingungen alles dafür geben, wohnungslosen Menschen in Krisen bestmöglich zu helfen. – Danke! Aber Dank allein hilft den Kriseneinrichtungen nicht, wir haben es gerade gehört. Schauen wir uns die Situation genau an: Vor Jahren hatten wir sechs Kriseneinrichtun- gen, heute nur noch zwei. Warum? – Weil wir einerseits ein Finanzierungssystem in der Wohnungslosenhilfe haben, das Kriseneinrichtungen benachteiligt, und ande- rerseits die jahrelangen Hilferufe nicht ausreichend Gehör gefunden haben. Im Frühjahr musste die einzige Kriseneinrichtung für wohnungslose Frauen in Berlin schließen. Das ist eine sozialpolitische Katastrophe, denn Frauen verdienen immer und überall besonders unseren Schutz, gerade auf der Straße. Als Frau obdachlos zu sein, bedeutet, immer sexualisierter Gewalt ausgesetzt zu sein, nachdem sie diese meist schon erfahren haben. Als Frau auf der Straße zu leben, bedeutet, sich zu verstecken, sich nicht zu zei- gen; aus Angst, aus Scham. Deshalb müssen wir alles dafür tun, damit diesen Frauen in Krisensituationen ge- holfen wird und die Kriseneinrichtung für wohnungslose Frauen so schnell wie möglich wieder eröffnet. Das war es aber nicht; wir wollen mehr. Wir wollen end- lich, nach Jahren, das Finanzierungssystem bei den Kri- seneinrichtungen nachhaltig gestalten und fordern die Evaluation der Finanzierung der Krisenhäuser, damit sie sich in Zukunft auf ihre Aufgaben konzentrieren können und nicht an ihre Finanzierung denken müssen. Es wird in Berlin immer Menschen geben, die sich in psychischen Krisensituationen befinden und sich aus ihrer eigenen Kraft nicht aus dieser Lage befreien können. Sie brauchen Hilfsangebote wie die Kriseneinrichtungen, auf die sie sich verlassen können. Die Kriseneinrichtungen sind der Schlüssel für wohnungslose Menschen in psychosozialen Krisensituationen. Damit sie gut funktionieren, brauchen wir daneben mittelfristig auch die Weiterentwicklung der Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierig- keiten. Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Satz sagen: Ich bin sehr froh, dass wir an dieser Stelle einen großen Kon- sens zwischen Koalition und Opposition hatten. Ich will mich dem Dank an Frau Dr. Jasper-Winter anschließen. – Danke, Maren! Das war super, dass du bei dem Thema so hartnäckig nachgebohrt hast. – Lasst uns alle zusammen daran arbeiten, Kriseneinrichtungen wirklich dauerhaft zu sichern! – Danke! Es folgt dann die Abgeordnete Auricht für die AfD-Frak- tion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die Not- wendigkeit von Kriseneinrichtungen sind wir uns hier im Haus ja alle einig. Der Vorgang ist aber doch noch einmal Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1796 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 beispielhaft dafür – finde ich jedenfalls, und das muss auch mal angesprochen werden –, dass Willensbekun- dungen allein eben nicht ausreichen, um Betroffenen zu helfen; nicht nach dem Brandbrief des Trägers, der uns ja schon 2021 erreichte, oder dem Appell des Beirats „Wohnungs- und Obdachlosigkeit von Frauen“ der Über- parteilichen Fraueninitiative Berlin oder nach wiederhol- ten Beratungen im Ausschuss. Ich muss sagen: Das Theater im Ausschuss war schon ein besonderes Erlebnis, denn den ursprünglichen Antrag der FDP fanden ja alle ganz großartig. Vor allen Dingen die Koalition fand ihn ganz großartig und wichtig – und dann lehnten Sie ihn ja doch ab! Warum eigentlich? War er Ihnen dann am Ende nicht gut genug, oder kam er von der falschen Partei? – Ich weiß es nicht; können Sie mir ja vielleicht irgendwann mal erklären. Wenn Sie, Frau Kipping, schnelles Handeln fordern, beispielsweise von der Bundesregierung, damit sich die Menschen darauf verlassen können, dass Politik handelt und soziale Sicherheit herstellt, ist doch nicht nachvoll- ziehbar, dass der Senat so viele Jahre verstreichen ließ, um entsprechende Einrichtungen vor dem Untergang zu retten. Denn dieses Kriseneinrichtung, um die es hier ja überwiegend geht, ist die einzige in Berlin gewesen, in der Frauen in sehr belastenden psychosozialen Notlagen – meistens nach schwerer Gewalterfahrung oder diejenigen, die aus der Psychiatrie entlassen wurden oder die wirk- lich durch jedes Raster sozialer Hilfssysteme fallen – Zuflucht finden konnten. Diese Einrichtung ist jetzt geschlossen, und umso bedau- erlicher ist es, dass der Grund für die Schließung nicht nur die mangelnde Belegung, sondern vor allem das späte Reagieren und die fehlende Finanzierung von Senat und Bezirk war. Anstatt zu handeln, wurden Zuständigkeiten hin- und hergeschoben. Bürokratie erschwere die Hilfe – so aus dem Brandbrief. Ich würde mich nicht auf Vergangenheitsbewältigung konzentrieren, wenn dieser Fall nicht so besonders wäre, und ja, er ist auch beschämend. Er ist beschämend für die Regierung und die Regierungsfraktionen. Es ist beschä- mend, dass Frauen in solch einer prekären Situation kei- nen Schutz finden konnten. Gerade eine so soziale Koalition hätte doch schon längst eine Lösung finden müssen, denn das Thema ist seit 2015 bekannt. Da steht schon „Krisenhäuser in der Krise“. Das ist jetzt fast sieben Jahre her, 4. Dezember 2015. In dem Appell des Beirates „Wohnungs- und Obdachlo- sigkeit von Frauen“ anlässlich der Abgeordnetenhaus- wahl 2021 heißt es dazu – und ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: Die finanzielle Schieflage der Finanzierung der Einrichtung ist seit dem Fachtag „Krisenhäuser in der Krise?!“ im Jahr 2015 in der Fachöffentlich- keit / den zuständigen Senatsverwaltungen / den Bezirken und der Politik bekannt. Der Träger hat bereits 2018 die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales um Hilfe gebeten und Lösungen vorgeschlagen. Warum die Senatsverwaltung auch danach keinen Bedarf zu einer Finanzierungsrege- lung sah – ich weiß es nicht. Anscheinend war die ehema- lige Frau Senatorin Breitenbach eher mit dem Kampf gegen rechts oder mit der Verfolgung von konspirativen Mächten und Feindbildern beschäftigt oder mit irgend- welchen anderen Dingen. Dennoch wäre es wünschenswert, wenn endlich ein gutes und nachhaltiges Konzept erstellt werden würde. Richtig ist, dass Vereinbarungen dergestalt geschlossen werden, dass zum einen die Kriseneinrichtung über das Jahr 2023 hinaus gesichert ist und zum anderen bedarfsgerecht finanziert wird. Dem Antrag wurde im Hauptausschuss aus den genann- ten Gründen auch schon zugestimmt. Wichtig ist aber auch, dass dieser sogenannte Konstruktionsfehler bei der Finanzierung von Einrichtungen wie der Kriseneinrich- tung in Reinickendorf durch nachhaltige Finanzierungsin- strumente abgelöst wird, die sowohl den tatsächlichen Hilfsbedarf berücksichtigen als auch klar und transparent die finanziellen Lasten verteilen. Ob der Senat es diesmal schafft, ein nachhaltiges Konzept zu erarbeiten? – Wir werden sehen. Vielleicht kann ich Ihnen in ein paar Jahren wieder eine Broschüre vorhalten. – Vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da wir uns im Moment gegenseitig eigentlich ganz gut zuhören, hört man es nach wie vor relativ laut auch hier vorne, wenn sich in den Sitzreihen unterhalten wird, und ich würde bitten, die Unterhaltungen nach draußen zu verlegen. – Als Nächstes hat dann Frau Kollegin Brunner für die Linksfraktion das
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Die Berli- ner Schulbauoffensive ist in aller Munde und das schon seit vielen, vielen Jahren. Erst fehlte das Geld. Jetzt gibt es ein wenig mehr. Gebaut wird trotzdem nicht. Schauen wir uns einmal die Zahlen an. Im Mai dieses Jahres muss- te die Berliner Senatsverwaltung oder mussten die Be- zirksämter das erste Mal 370 Schulbescheide verschi- cken, ohne dass Schulplätze zugewiesen werden konnten. Aktuell fehlen 20 000 Schulplätze in Gesamtberlin. Gleichzeitig müssen Schulen geschlossen werden auf- grund ihres desolaten Zustands. Ich erinnere an die Anna- Lindh-Grundschule, ich erinnere an das Gymnasium am Europasportpark. Alleine 7 000 Schüler wurden nach den Sommerferien in Containern unterrichtet. Und bis jetzt sind über Zehntausend Schüler aus der Ukraine ange- kommen, von denen noch Tausende in den Bezirken sitzen, weil ihnen kein Schulplatz zugewiesen werden kann. Schauen wir uns an, was der Senat in den letzten Jahren geleistet hat. Wie viele Schulplätze sind geschaffen wor- den? – Es sind exakt sechs Schulen. Ich traue mich gar nicht, das in Schulplatzzahlen auszuweisen. Es ist verhee- rend. Dafür gibt es Gründe. Wenn man sich allein das Regel- verfahren für eine Schulbaumaßnahme anschaut, sieht man, es umfasst 21 Schritte. Das klingt vernünftig. Ich sage Ihnen, ab wann Sie einen Bagger auf der Baustelle sehen: ab Schritt 20. Die ersten 19 Schritte sind aus- schließlich Verwaltung und Bürokratie: Bedarfspro- gramme aufstellen, prüfen, genehmigen, Vorplanungsun- terlagen, Bauplanungsunterlagen, Leistungsverzeichnisse. Wenn das Ganze im schlimmsten Fall – Herr Schneider, hören Sie gut zu! Das ist der Moloch, von dem Sie spra- chen! – noch von fünf Baudienststellen begleitet wird, ist das Chaos perfekt. Da ist es auch kein Wunder, dass ein Schulbau in Berlin sieben bis acht Jahre dauert. Machen wir uns ehrlich: Da muss eine Familie schon relativ viele Kinder kriegen, um mal ein Erfolgserlebnis zu haben. Die Antwort der SPD auf dieses Versagen ist: Es läuft ja mit der HOWOGE, holen wir uns die Berlinovo! Das, was Sie da verschweigen, liebe SPD, ist, dass die Ber- linovo auf Schritt 0 zurückgeht, noch nicht mal auf Schritt 1. Sie macht nämlich als Erstes eine Prioritäten- feststellung, eine Bedarfsfeststellung, und wenn Sie ganz ehrlich sind – doch, Herr Schneider! –, hat es bei der HOWOGE drei bis vier Jahre gedauert. Drei bis vier Jahre, um sicherzu- stellen, dass ich als Unternehmen diese Milliarden in die Hand nehme und Ihnen eine Schule baue. Das passiert nicht morgen und übermorgen. Drei bis vier Jahre, bis die HOWOGE sich sicher ist, dass sie dieses Verfahren in die Hand nimmt. Das ist keine Beschleunigung, Herr Schneider, das ist eine Blendgranate, die Sie da mit der SPD zünden. Auch Ihre 300 Millionen, die Sie im Nachtragshaushalt eingestellt haben: Mit diesen 300 Millionen finanzieren Sie keine einzige weitere Maßnahme. Ich habe nichts vom Rosa-Luxemburg-Gymnasium gehört, vom Del- brück-Gymnasium, von der Johanna-Eck-Schule, von keiner einzigen I-Maßnahme, die Sie gestrichen haben. Das, was Sie machen, ist, die Lücken stopfen, die Sie aufgrund der verschleppten Baumaßnahmen finanziell geschaffen haben. Wodurch sind sie entstanden? – Sie gehören auf jeden Fall dazu, aber Sie können auch allen erklären, dass Sie damit nichts zu tun haben, Herr Schneider. – Schulbau dauert zu lange. Die Finanzierung fliegt uns um die Oh- ren, und wir brauchen das Geld, um die Löcher zu stop- fen. Berlin braucht nicht nur – hören Sie gut zu, Herr Schnei- der! Danach können wir debattieren! – eine Offensive, Berlin braucht einen Turbo. 2016 war Berlin auch in einer außergewöhnlichen Situation, wo Anforderungen und Bürokratie nicht aufeinandergepasst haben. Was haben wir gemacht? – Wir haben das Bauge- setzbuch genommen, § 246. Was ist uns gelungen? – Wir haben die Bürokratie beiseitegeschoben. Wir haben Pla- nungs- und Vergabeschritte reduziert, um schneller zu bauen, was dringend notwendig und bedarfsgerecht war. Und jetzt, liebe Koalition, lieber Herr Schneider, brau- chen unsere Schüler, die Eltern und die Pädagogen dieser Stadt eine flexible und unbürokratische Lösung. Berlin könnte endlich mal zeigen, dass es auch was kann. – Vielen Dank! Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Kühnemann- Grunow das Wort. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1801 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Da- men und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Günther-Wünsch! Ich freue mich ja, dass die CDU dem Thema Schulneubau eine ebenso große Bedeutung zumisst, wie es die SPD-Fraktion im Übrigen schon seit Langem tut, und dass Sie mit diesem Antrag hier auch einen Vor- schlag – – Da brauchen Sie gar nicht so zu lachen, Herr Fresdorf! Dass der Schulneubau ein dringliches Anliegen ist, ist Konsens hier im Haus. Schon vor über sechs Jahren, im Übrigen, Frau Günther Wünsch, noch in einer gemeinsamen Koalition mit der CDU, hat die SPD-Fraktion die Berliner Schulbauoffen- sive ins Leben gerufen. Angefangen haben wir mit einer Viertelmilliarde Euro. Inzwischen investiert das Land Berlin insgesamt über 1 Milliarde Euro in den Schulbau. Wir geben uns mit dem Erreichten nicht zufrieden. – Frau Günther-Wünsch! Wenn Sie hier sagen, es sei nichts passiert, stimmt das schlichtweg nicht. Es sind in Berlin seitdem insgesamt 25 000 neue Schulplätze entstanden. Dass uns das nicht reicht, da sind wir d’accord. Dass wir daran weiterarbeiten müssen, auch. Aber so zu tun, als wäre nichts passiert, ist einfach eine Frechheit. Es ist nicht so, dass wir nur neue Schulgebäude errichtet haben. Wir haben auch die notwendigen Sanierungen im Blick. Gucken Sie sich in den Bezirken um, was da in- zwischen passiert ist! Wir tun sogar noch mehr: Mit dem Nachtragshaushalt haben wir ein Sondervermögen Schul- baufinanzierungsfonds geschaffen, und alle nicht veraus- gabten Mittel der Berliner Schulbauoffensive werden in einer Rücklage gebunden und der Berliner Schulbauoffensive wieder zugeführt. Also auch hier: Wir geben das Geld, das wir für den Schulbau angekündigt haben, auch aus. Aber, ich gebe zu, und das ist vielleicht ein Punkt in Ihrem Antrag, den ich ähnlich sehe: Natürlich reicht Geld alleine nicht aus, um alle Schulplätze zu schaffen, die wir angesichts der wach- senden Stadt und auch der steigenden Zahlen von Schüle- rinnen und Schülern in Berlin brauchen. Wir brauchen auch dringend die entsprechenden Grundstücke und das entsprechende Planungsrecht dafür. Daran arbeiten aber der Senat und auch die Bezirke mit Hochdruck. So hat zum Beispiel der Bezirk Pankow einen besonders hohen Bedarf an Schulplätzen; das wissen wir alle. Hier wird mit Hochdruck an einem B-Plan für den Standort einer Integrierten Sekundarschule erarbeitet, in der Elisabeth- Aue. Ebenso liegt seit einigen Monaten im Ausschuss für Stadtentwicklung ein B-Plan für Johannisthal zur Verab- schiedung bereit, in dessen Rahmen ebenfalls eine neue Schule errichtet wird. Die SPD-Fraktion freut sich in jedem Fall, wenn diese B- Pläne zügig bearbeitet und beschlossen werden. Nicht zuletzt ist der Bedarf an Schulplätzen durch den An- griffskrieg Russlands – Sie hatten die vielen Schülerinnen und Schüler, die aus der Ukraine zu uns gekommen sind, angesprochen – weiter gewachsen. Glauben Sie mir, ich bin an der Debatte im Ausschuss interessiert; der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat hier die Federführung. Wir freuen uns, wenn wir Sie an unserer Seite haben, wenn es um den Schulbau geht. Aber es wird im Wesentlichen darum gehen, dass wir uns mit unseren Ansprüche befassen, die wir an modernen Schulbau haben. Da geht es halt eben nicht immer nur um schnell, schnell, sondern es geht auch um modernen Schulbau, um guten Schulbau, es geht darum, die notwendige Geschwindigkeit, die wir sicher- lich brauchen, damit in Einklang zu bringen. – Vielen Dank! Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Weiß das
Was fällt mir da zu „Weiß“ ein?] Dieser Senat hat abgewirtschaftet. Wir brauchen einen Neustart in der Bildungspolitik. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Es folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Krüger.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem gestrigen Urteil des Verfassungsgerichtshofs scheint so mancher in der CDU sich schon im Roten Rathaus zu sehen. Aber, Frau Günther-Wünsch, wenn das Ihre Bewerbungsrede als Bildungssenatorin gewesen sein soll, dann kann ich Ihnen leider nur sagen: So wird man Sie nicht zum Vor- stellungsgespräch einladen! [Beifall und Heiterkeit bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN –
Kommt da auch noch was Fachliches? – Weitere Zurufe] – Geht los, keine Sorge! – Zum Fachlichen: Es wird hier von einem Sonderbaurecht gesprochen. Es wäre schön, wenn jetzt wieder der Kollege das Wort haben könnte, und nur der Kollege.
Sie fordern ein Sonderbaurecht, und gleichzeitig reden Sie vor allem von Planungsverfahren, die beschleunigt werden sollen, die aber mit dem Baurecht an sich gar nichts zu tun haben und auch überhaupt nicht im Zusam- menhang stehen mit dem von Ihnen zitierten § 246, wo es um die Unterkünfte für die Geflüchteten ging. Insofern weiß ich gar nicht, in was für eine Richtung Sie hier ei- gentlich gehen wollen. Ich glaube, Sie wollten nur einmal erzählen, wie schlecht alles mit dem Schulbau läuft, wollten schaufenstermäßig eine Antwort geben, die nicht trägt. Wenn das Ihre Ant- wort auf den Schulplatzmangel in Berlin ist, dann mache ich mir echt gar keine Sorgen um den Wahlkampf, gehe da sehr entspannt rein. Und bei allem Respekt: Wenn man die Wörter „Turbo“ und „Bundesratsinitiative“ in einem Satz bringt, halte ich das eher für gewagt. (Thorsten Weiß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1803 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten Stettner von der CDU-Fraktion?
Nein, danke! Vielleicht reden wir jetzt einmal darüber, was den Schul- bau wirklich voranbringt, und das ist die Berliner Schul- bauoffensive. Wenn Sie jetzt sagen, dass die Schulbauof- fensive viel zu langsam geht, dann sage ich Ihnen: Ohne Ihr Versagen in Regierungsverantwortung wäre die Schulbauoffensive gar nicht notwendig gewesen. Wir räumen jetzt auf, was Ihre Partei verschuldet hat. [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Steffen Zillich (LINKE) –
Jetzt mal Schluss mit diesem SPD-Bashing!] Wir haben 25 000 neue Schulplätze geschaffen, wir ha- ben die Mittel für den Schulbau auf über 1 Milliarde Euro pro Jahr steigern können, wir haben die HOWOGE als starke Partnerin in den Schulbau geholt, und jetzt haben wir sogar noch ein Sondervermögen Schulbau geschaf- fen, um in den schlimmsten Fällen auch kurzfristig helfen zu können. Was bleibt zu tun? – Wir müssen tatsächlich die Abstim- mungsprozesse zwischen Land und Bezirken verbessern. Einen Aufschlag hat die Finanzverwaltung gemacht, indem sie das erste Mal die Bezirke bei der Investitions- planung nicht vor vollendete Tatsachen gestellt hat, son- dern mit ihnen vorher ins Gespräch gegangen ist. Wir brauchen aber auch mehr Transparenz beim Schul- bau. Es kann nicht sein, dass Informationen, wann eine Schule gebaut wird, wie viel sie kosten wird und wie der aktuelle Planungsstand ist, aus fünf verschiedenen PDF- Dokumenten zusammengesucht werden müssen. Deswe- gen plädiere ich für eine Transparenzplattform für den Schulbau. – Vielen Dank! Das Wort für eine Zwischenbemerkung ist für die Kolle- gin Günther-Wünsch angemeldet worden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Herr Krü- ger! Sie starten ja gern mit viel Polemik und persönlichen Angriffen; das wischen wir mal beiseite, denn wir wollen über den Schulbau reden. Ich helfe Ihnen auch gerne auf die Sprünge: Das, was Ihr Job als Koalition jetzt wäre, ist, sich im Bundesrat für eine Erweiterung des Sonder- baurechts einzusetzen. [Beifall bei der CDU –
Und dann schicken Sie das in den Vermittlungsausschuss! Haben wir ja gerade gesehen!] – Ach, Herr Schneider! – Herr Krüger! Alles, was Sie hier gemacht haben, ist, den Bedarf, den Berlin hat, kleinzureden. Die Schüler, die Eltern, die Pädagogen lassen Sie im Regen stehen. Ich erkläre Ihnen gern noch mal, was es bedeutet, Son- derbaurecht anzuwenden: – Lassen Sie mich doch mal ausreden, Herr Schneider, ein bisschen gute Kinderstube! – Die 21 Schritte, die wir jetzt haben, da rollt ab Schritt 20 der Bagger. Der Bagger rollt dann ab Schritt 2, und die anderen Schritte weise ich hinterher nach. Wenn Ihnen das bisher nicht bekannt war, helfe ich Ihnen da gern auf die Sprünge. Wir brauchen jetzt Schulplätze. Ihre Bedarfe haben die Bezirke übrigens schon 2016 aufgeschrieben. Der Kolle- ge Czaja – der ist jetzt weg – sagte, wir haben schon 2017 und 2018 über das Sonderbaurecht gesprochen. Sie sagen jetzt, Sie wollen immer noch eine Plattform. Und dann sagen Sie, meine Partei ist daran schuld. Auch da, Herr Krüger, helfe ich Ihnen gern auf die Sprünge: Ihr Koalitionspartner in der zweiten Legislatur bedient seit 26 Jahren den Bildungssenat. [Beifall bei der CDU und der FDP –
Wo ist denn Ihre Partei gewesen die letzten Jahrzehnte? – Zuruf von der FDP: Das war jetzt schon fast Womansplaining!] Dann frage ich Kollegen Krüger, ob er erwidern möchte. – Das ist offensichtlich der Fall. Dann haben auch Sie drei Minuten Zeit!
Frau Kollegin! Ich habe nicht versucht, die Bedarfe, die offensichtlich in der Stadt vorhanden sind, kleinzureden, aber ich habe darüber geredet, was man tun kann, um diesen Bedarfen gerecht zu werden und mehr Schulplätze zu schaffen. Das Sonderbaurecht wird uns an der Stelle Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1804 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 nicht entscheidend weiterbringen. Das ist tatsächlich fachlich einfach so, da kann ich Ihnen leider auch nicht weiterhelfen. Wir können das gern im Stadtentwicklungs- ausschuss – beziehungsweise wir beide dann im Bil- dungsausschuss – besprechen, aber ich glaube, wir haben eher andere Wege, wie wir den Schulbau voranbringen müssen, als mit diesem Sonderbaurecht. Wenn Sie die Entscheidung am Ende an den Bund ab- schieben wollen und hoffen, da irgendwie weiterzukom- men – ich glaube nicht, dass wir damit den entscheiden- den Schritt vorankommen. Wir müssen pragmatisch vor- gehen. Mit einer Bundesratsinitiative werden wir da nicht weiterkommen. Dann hat als Nächster für die FDP-Fraktion Kollege Fresdorf das Wort.
„Sollten“!] Schulen sind die Orte, an denen unsere Kinder und Ju- gendlichen einen großen Teil ihrer Kindheit und Jugend verbringen. Sie sollten sichere Orte sein, zu denen die Kinder gerne kommen und in denen sie sich wohlfühlen. Die Realität ist allerdings in Berlin eine andere. Es sind keine Zukunftswerkstätten, es sind Riesenbaustellen. Das ist beschämend. Repetitio mater studiorum est – die Wiederholung ist die Mutter des Lernens. Darum kann man es gar nicht oft genug sagen: Seit 26 Jahren lässt die SPD die Berliner Schulen verwahrlosen. Das ist das Problem in dieser Stadt. Jüngste Beispiele, auf die ich sogar im Urlaub in Öster- reich angesprochen wurde, sind die Schule am Euro- pasportpark und die Anna-Lindh-Schule. Berlin ist für seine schlechten Schulen – ich wollte fast sagen be- rühmt –, aber wohl eher berüchtigt. Das ist ein Zustand, den wir nicht haben sollten. Schulen sind doch Orte, an denen Kinder und Jugendliche sich bilden sollten und sich nicht vor herunterfallendem Schutt schützen müssen. Wir müssen doch schauen, dass die Kinder alles Handwerkzeug mitnehmen können, mit dem sie ihre Zukunft gestalten, und nicht mit dem sie ihre Schule wiederaufbauen. [Beifall bei der FDP und der CDU –
Red’ mal zum Antrag, Paul!] – Mache ich gleich, Torsten! Wir müssen ja erst mal eine gemeinsame Grundlage schaffen, und es dauert bei euch ja so ein bisschen, bis das durchsickert. – Schon 2016 wurde festgestellt, dass wir in den Berliner Schulen einen Sanierungsbedarf in Höhe von 5,5 Milliarden Euro hatten, und diese sind jährlich gestie- gen. Wenn man eine normale Baukostensteigerungen nehmen würde, wären wir jetzt schon bei einem zweistel- ligen Milliardenbetrag. Wir haben aber in den letzten Jahren keine normale Baukostensteigerung gehabt, son- dern eine außergewöhnlich hohe, sodass der Betrag sich annähernd verdreifacht haben wird. Und jetzt kommen Sie und rühmen sich dafür, dass Sie mehr Geld in die sogenannte Schulbauoffensive, eine der längsten Offensiven der Weltgeschichte, die im Übrigen keine Erfolge erzielt, stecken würden. Aber das ist doch nur ein Abfedern der Probleme, die entstehen, weil Sie nicht rechtzeitig das Geld auf die Schiene bekommen. In den Nachtragshaushaltsberatungen haben wir gehört, jetzt machen Sie das so – was ja auch richtig ist –, dass Sie das Geld, wenn Sie es nicht ausgeben können, auch noch in die Folgejahre übertragen können. Das ist ja doch eine kleine Lernkurve, sodass wir hoffen, dass da ein bisschen mehr passiert. Aber wenn Sie sich mal anschau- en, wie Ihre Schulbauoffensive organisiert ist, wie viel Geld in den Hubs, die Sie gebildet haben, die die Bezirke vereinen, allein in die Öffentlichkeitsarbeit fließt, da wird sich eher darum gekümmert, wie das Band aussieht, das durchgeschnitten wird, als darum, wie der Schulhof ge- staltet werden soll. Aber kommen wir zum Antrag der Kolleginnen und Kol- legen der CDU. (Louis Krüger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1805 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Der zeigt, dass man bei den Zuständen, die die Berliner Schulen hergeben, schon zu Verzweiflungstaten neigt, denn dieses temporäre Sonderbaurecht, das die CDU fordert, ist nichts anderes. Die Frage ist allerdings, ob es eine geeignete Lösung ist. Wir haben Ihnen im Jahr 2017 einen Schulbauturbo, das kam mir so bekannt vor, als ich den Titel gelesen habe, vorgeschlagen. Wir brauchen eine landeseigene Schulinfrastrukturgesellschaft, die die Schu- len im Land saniert und baut. Das haben Sie nicht hinbe- kommen. Sie haben sich von den Bezirken am Nasenring durch die Manege ziehen lassen und haben jetzt diese kleine sogenannte Schulbauoffensive probiert, indem Sie die HOWOGE einbauen und jetzt ja auch noch nach weiteren Partnern suchen. Aber was soll man von einem Senat erwarten, der es nicht mal schafft, zwei Wahlen gleichzeitig zu organisieren, wie soll er da 827 allgemeinbildende Schulen instand halten? – Das ist natürlich eine Riesenherausforderung für Sie. Aber das Werk für das Sonderbaurecht, das ja in der Regel für Flüchtlingsunterkünfte und temporäre Bauten genutzt wird, scheint nicht die Lösung zu sein, denn tat- sächlich brauchen wir im Schulbau nicht so viele tempo- räre Bauten, wir brauchen dauerhafte Lösungen, die uns in die Zukunft führen. Daher sind wir der Auffassung, dass Sie uns mit dem Antrag nicht weiterbringen. Er ist gut gemeint, er ist sicherlich eine Verzweiflungstat, aber wir können ihn leider nicht mittragen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir brauchen einen echten Schulbauturbo, eine landesei- gene Infrastrukturgesellschaft, die sich darum kümmert und alles aus einem Guss macht, wir brauchen auch nicht weiter vier Stellen, die sich dann um ein Schulklo küm- mern. – Vielen Dank! Für die Linksfraktion hat noch die Kollegin Brychcy das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Günther-Wünsch! Ich freue mich persönlich, dass der CDU der Schulbau und der bauliche Unterhalt so wichtig sind, denn ich komme aus Steglitz- Zehlendorf, und da war die CDU nicht 26 Jahre, sondern tatsächlich 50 Jahre in Verantwortung. [Beifall und Lachen bei der SPD und der LINKEN –
Nein, jetzt nicht, weil ich kurz vorm Ende bin. Danke schön! Sie sehen, Frau Günther-Wünsch, dass der Schulbau aus unserer Sicht höchste Priorität hat, um kurz- und langfris- tig weitere Schulplätze zu schaffen und Ihr gefordertes Sonderbaurecht leider an der Problemlage vorbeigeht. Wir sorgen für die Baukapazitäten und die Investitions- mittel, damit wirklich jedes Kind in Berlin einen guten, wohnortnahen Schulplatz hat. – Danke! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfah- ren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 48: Wohnen im Eigentum fördern – bezahlbaren Wohnraum schaffen Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0643 Dieser Antrag soll nach Verständigung der Fraktionen heute vertagt werden. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 49: KMUs und Selbstständigen wieder Luft zum Atmen geben – liquiditätssichernde Maßnahmen jetzt ergreifen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0645 Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Der Tagessordnungspunkt 50 wurde bereits in Verbin- dung mit der Priorität von Bündnis 90/Die Grünen unter der Nummer 3.4 behandelt. Der Tagespunkt 51 war Prio- rität der Fraktion der FDP unter der Nummer 3.2. Die Tagesordnungspunkte 52 und 53 stehen auf der Konsens- liste. Ich rufe auf lfd. Nr. 53 A: Festlegung über die personelle Ausstattung der Fraktionen in der Parlamentarischen Konferenz Berlin-Brandenburg Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der AfD-Fraktion und der Fraktion der FDP Drucksache 19/0675 Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt und eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Hauptaus- schuss. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfah- ren wir so. (Franziska Brychcy) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1807 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Tagesordnungspunkt 54 steht auf der Konsensliste. Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unse- rer heutigen Tagesordnung. Die nächste Plenarsitzung findet am Donnerstag, den 1. Dezember 2022, um 10.00 Uhr statt. Die Sitzung ist geschlossen. (Präsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1808 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Anlage 1 Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Lfd. Nr. 12: Zweites Gesetz zur Änderung des Berliner Straßengesetzes – Vereinfachung des Erlaubnisverfahrens für die Einrichtung von Baustellen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 10. Oktober 2022 Drucksache 19/0571 zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0177 vertagt Lfd. Nr. 20: Wider den Kulturvandalismus, die Kulturvergessenheit und den Kulturverfall – der Staat ist zum Kulturgüterschutz verpflichtet: Ein Kulturgutschutz-Gesetz für Berlin (KuguG Berlin) Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0622 vertagt Lfd. Nr. 22: Warme Wohnungen statt soziale Kälte: Maßnahmen gegen die Energiearmut Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Oktober 2022 Drucksache 19/0596 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0470 vertagt Lfd. Nr. 24: Konzeptverfahren für das Gebäude des Flughafen Tempelhof – Zukunft sichern mit privatem Entwickler Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 26. September 2022 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Oktober 2022 Drucksache 19/0598 zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0474 mehrheitlich – gegen FDP bei Enthaltung AfD – abge- lehnt Lfd. Nr. 26: Strategie zur Bekämpfung von Einsamkeit und sozialer Isolation Beschlussempfehlung des Ausschusses für Engagement, Bundesangelegenheiten und Medien vom 19. Oktober 2022 Drucksache 19/0606 zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0229 vertagt Lfd. Nr. 27: Straßenblockierer stoppen – Rechtsdurchsetzung den Trends der Gefährder anpassen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung vom 19. Oktober 2022 Drucksache 19/0607 zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0174 mehrheitlich – gegen CDU, AfD und FDP – abgelehnt Lfd. Nr. 28: Klima schützen – Konzept zur Energierückgewinnung aus Abwasserwärme erstellen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz vom 13. Oktober 2022 Drucksache 19/0611 zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0380 vertagt Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1809 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Lfd. Nr. 29: Eine Wissenschaftsbrücke nach Berlin – Hochschulen bei der Aufnahme der aus der Ukraine geflüchteten Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und Studierenden unterstützen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 17. Oktober 2022 Drucksache 19/0615 zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0376 vertagt Lfd. Nr. 31: Nr. 21/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 9. November 2022 Drucksache 19/0653 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 32: Nr. 22/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 9. November 2022 Drucksache 19/0654 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 33: Erste Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin und § 3 Satz 1 des Berliner COVID-19- Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0631 an GesPflegGleich Lfd. Nr. 34: Mehr Transparenz im Schulsystem: Das Verschweigen der Migrantenquote und anderer Schuldaten verstößt gegen Landesrecht! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0507 vertagt Lfd. Nr. 39: Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg erhalten Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0624 an WiEnBe (f) und KultEuro Lfd. Nr. 40: Gründung einer Allianz für Lehrkräftebildung Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0635 vertagt Lfd. Nr. 41: Lernen ohne Limit – Eine 24-Stunden- Universitätsbibliothek für Berlin Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0636 vertagt Lfd. Nr. 42: Das Aufholprogramm „Stark trotz Corona“ komplett nutzen – Lernförderung von Schülerinnen und Schülern fortsetzen Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0637 an BildJugFam Lfd. Nr. 43: Forschung zu urbaner Klimaresilienz stärken: Berlin muss Smart Climate City werden Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0638 an WissForsch (f) und UVK Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1810 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Lfd. Nr. 44: Chaos und Verwahrlosung beenden – Ausschreibung für Elektrokleinstfahrzeuge jetzt Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0639 vertagt Lfd. Nr. 45: Kulturfestivals von A-C Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0640 an KultEuro Lfd. Nr. 46: Räume für die Kultur jetzt – Neugestaltung des „Bündnisses für Arbeitsräume“ Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0641 an KultEuro und Haupt Lfd. Nr. 52: Mieterstrom attraktiver machen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0648 an WiEnBe Lfd. Nr. 53: Namensrechte nutzen – Sportstättensanierungen finanzieren Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0649 an Sport Lfd. Nr. 54: Kreditermächtigung der Berliner Bodenfonds GmbH Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0621 an Haupt Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 1811 Plenarprotokoll 19/21 17. November 2022 Anlage 2 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses Zu lfd. Nr. 30: Rettung der Krisenhäuser – Evaluation der Krisenhäuser (nach § 67 SGB XII) mit dem Ziel der langfristigen Sicherung der Einrichtungsform Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 9. November 2022 Drucksache 19/0657 zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0579 Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. April 2023 eine Evaluation der Finanzierung der Krisenhäuser nach §§ 67 ff. SGB XII durchzuführen. Ziel ist die langfristige Sicherung der Einrichtungsform über das Jahr 2023 hin- aus sowie der bedarfsgerechte Ausbau des Angebotes. Bis zum Ende des Jahres 2023 wird die Finanzierung der bestehenden Häuser gesichert und eine Wiedereröffnung des vor Kurzem geschlossenen Hauses ermöglicht. Zu lfd. Nr. 31: Nr. 21/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 9. November 2022 Drucksache 19/0653 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Der Bestellung eines Erbbaurechts am Grundstück Ru- dolf-Seiffert-Str. 26, 28 in Berlin-Lichtenberg zu den im Erbbaurechtsvertrag vom 12. September 2022 zur UR-Nr. 251/2022 des Notars Dr. Thomas Puffe in Berlin verein- barten Bedingungen wird zugestimmt. Zu lfd. Nr. 32: Nr. 22/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 9. November 2022 Drucksache 19/0654 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Der Bestellung eines Erbbaurechts am Grundstück Erich- Kästner-Straße 52 in Berlin-Marzahn-Hellersdorf (Ge- markung Kaulsdorf, Flur 1, Flurstück 3699) zu den im Erbbaurechtsvertrag vom 22. September 2022 zur UVZ- Nr. CG 85/2022 und in der Nachtragsurkunde vom 17. Oktober 2022 zur UVZ-Nr. CG 91/2022 jeweils der Notarin Dr. Cornelia Gorn in Berlin vereinbarten Bedin- gungen wird zugestimmt.