Protokoll — Sitzung 28 Abgeordnetenhaus von Berlin

Vollständige Mitschrift der Sitzung 28, 2023-03-23.

Sprach am meisten: Laura Neugebauer (16% Wörter). Redner: 33, Wortmeldungen: 67.

Vollständige Mitschrift

Alexander Herrmann

Da es seit dem Vorfall keine Fragestunde im Plenum gab, frage ich den Senat: Wie erklärt der Senat die vorläufige Freilassung eines rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilten Clankriminellen, weil im Berliner Maßregel- vollzug kein Haftplatz mehr verfügbar war? Herr Staatssekretär, bitte schön! Staatssekretär Dr. Thomas Götz (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es ist für mich ja heute ein Novum, hier bei Ihnen berichten zu dürfen. Ganz kurz zum Kranken- haus des Maßregelvollzugs – das ist Ihnen ja auch aus der Presse bekannt –: Das Krankenhaus des Maßregelvoll- zugs ist mit 541 ordnungsbehördlich genehmigten Betten übervoll. Zurzeit sind circa 600 Patientinnen und Patien- ten dort anwesend. Das führt eben unter anderem auch dazu – Berlin ist dort aber keine Ausnahme –, dass in Organisationshaft befindliche Patientinnen und Patienten oder zukünftige Patientinnen und Patienten des Maßre- gelvollzugs aus der Organisationshaft entlassen werden müssen. Der besagte Patient hat sich im Krankenhaus des Maßregelvollzugs vorgestellt und ist da aufgenommen worden. Unabhängig davon ist es natürlich wichtig, dass ausreichend Plätze dafür geschaffen werden, damit sich solche Sachen nicht wiederholen. Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Dann darf ich fragen, ob es eine Nachfrage des Kollegen Herrmann gibt. – Bitte schön!

Alexander Herrmann

Vielen Dank! – Der Clankriminelle konnte sich durch seine Entlassung der mehrjährigen Resthaftstrafe durch Ausreise zwischenzeitlich entziehen. Welche Maßnah- men befinden sich in der Umsetzung oder wurden ange- stoßen, um die eben von Ihnen geschilderte Lage im Maßregelvollzug kurz- und langfristig massiv zu verbes- sern? Herr Staatssekretär, bitte schön! Staatssekretär Dr. Thomas Götz (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung): Danke! – Als Erstes geht es da um kurzfristige Maßnah- men, es geht darum, bereits gesicherte Räumlichkeiten zu finden, in denen kurzfristig Patientinnen und Patienten des Maßregelvollzugs untergebracht werden können. Wir sind zusammen mit der BIM auf der intensiven Suche nach solchen Räumlichkeiten. Wir haben ein Objekt bereits angeschaut, welches aber deutlich wiederherstel- lungsbedürftig ist, sodass man hier keine kurzfristige Lösung finden würde. Es werden jetzt in den nächsten Wochen weitere Objekte besichtigt, die kurzfristig herge- richtet werden können. Mittel- und langfristig geht es natürlich darum, auch konkret auf dem Gelände des Krankenhauses des Maßregelvollzugs entsprechende Räumlichkeiten erweiternd zur Verfügung zu stellen. Hier kommt das Haus 8 infrage, wo entsprechende Be- planung bereits begonnen hat. Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Dann geht die zweite Nachfrage an den Abgeordneten Vallendar. – Bitte schön!

Marc Vallendar

Ich frage den Senat in dem Zusammenhang: Warum hält der Senat den Standort Karl-Bonhoeffer für den Ausbau des Maßregelvollzugs für geeigneter als den Standort Buch? Herr Staatssekretär, bitte schön! (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2406 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 Staatssekretär Dr. Thomas Götz (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung): Am Standort Buch befinden sich wenige Objekte, die hergerichtet werden können. Am Standort Karl- Bonhoeffer-Nervenklinik-Gelände gibt es eben zurzeit nicht genutzte Objekte, die hergerichtet werden können. Vielen Dank! Dann geht die zweite Frage an die SPD-Fraktion und dort die Kollegin König. – Bitte schön!

Bettina König

Ich frage den Senat: Wie steht der Senat als Eigentümer dazu, dass Vivantes und Charité für die Streiks der nächs- ten Tage keine Notdienstvereinbarung abgeschlossen haben, obwohl es eine durch Verdi vorgelegte Not- dienstvereinbarung gibt, die genau so bundesweit bei Streiks von Kliniken genutzt wird und 2021 von Berliner Gerichten auch bestätigt wurde? Herr Staatssekretär – bitte schön! Staatssekretär Dr. Thomas Götz (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung): Vielen Dank für die Frage! – Sehr geehrte Frau Präsiden- tin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Die Möglichkeit, an Streiks teilzunehmen, ist natürlich ein elementares Recht, und das gilt selbstredend auch für Tarifbeschäftigte in Krankenhäusern. Die Besonderheit in Krankenhäusern, und das wissen Sie auch, ist natürlich, dass lebensrettende Interventionen gewährleistet sein müssen, und die von Ihnen bereits genannte Notdienstregelung ist ja gerade ein Instrument, um hier auch Klarheit zu schaffen. [Katina Schubert (LINKE): Wenn die CDU das Gesundheitsressort hat, wird alles besser! –

Stefan Evers

Stimmt! –

Torsten Schneider

Soll er das beantworten?] Vor diesem Hintergrund ist eine bilateral getroffene Not- dienstvereinbarung natürlich wünschenswert. Die Frage ist ja, inwieweit die Gesundheitsverwaltung hier jetzt tätig werden kann, zum Beispiel im Sinne einer Anwei- sung. Ich bin natürlich nicht in der Lage, das zu machen. Die Verwaltung ist auch nicht in der Lage. Der Aufsichts- rat wäre in der Lage. Ich bin nicht Aufsichtsratsmitglied, aber ich bin natürlich der Meinung, dass das dort auf jeden Fall thematisiert werden sollte, und kann an der Stelle nur sagen, dass ich persönlich das unterstützen würde, so eine Notdienstvereinbarung zu treffen. Vielen Dank! – Dann geht die erste Nachfrage an die Kollegin König. – Bitte schön!

Bettina König

Das hört sich ja erst einmal gut an, aber was genau wer- den Sie jetzt unternehmen? Die Streiks laufen ja jetzt. Es muss jetzt schnell eine Entscheidung über eine Not- dienstvereinbarung herbeigeführt werden. Herr Staatssekretär – bitte schön! Staatssekretär Dr. Thomas Götz (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung): Wie bereits gesagt: Ich persönlich kann keine Weisung erteilen. Ich werde natürlich das Begehr an die Senatorin herantragen. Wir haben ja auch noch ein anderes Auf- sichtsratsmitglied hier. Ich kann von meiner Seite aus nur anbieten, dass ich noch einmal moderierend mit den Par- teien ins Gespräch gehe, ohne Gewähr, dass man hier kurzfristig eine Lösung finden kann. Vielen Dank! – Dann geht die zweite Nachfrage an die Kollegin Pieroth-Manelli. – Bitte schön!

Catherina Pieroth-Manelli

Würden Sie noch einmal darauf eingehen, wie Sie bewer- ten, dass die Klinikleitungen das Streikrecht aushebeln? Herr Staatssekretär – bitte schön! Staatssekretär Dr. Thomas Götz (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung): Vielen Dank! – Ich hatte ja bereits gesagt, dass ich es persönlich sinnvoll und wichtig finde, dass man das Streikrecht umfassend wahrnehmen kann. Das ist ein Grundrecht, und vor dem Hintergrund vereinfachen sol- che Notdienstvereinbarungen das. Ich persönlich spreche mich sehr dafür aus, dass solche Vereinbarungen getrof- fen werden. Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Dann geht die nächste Frage an die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen und den Kollegen Franco. – Bitte schön! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2407 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023

Vasili Franco

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wir erinnern uns sicher, dass bei der Wiederholungswahl am 12. Februar 450 Wahlbriefe im Bezirk Lichtenberg zwar eingegangen sind, aber nicht am gleichen Tag erfasst und ausgezählt wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat, wie bei der Durchführung des Volksentscheids am Sonntag sichergestellt wird, dass alle eingegangenen Briefwahl- stimmen am 26. März auch gezählt werden können. – Vielen Dank! Frau Senatorin Spranger – bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter! Selbstverständlich haben wir das ausgewertet. Ich habe ja hier schon öfter berichtet, dass wir sehr eng mit dem Landeswahlleiter dort auch entsprechend arbeiten. Wir haben natürlich wieder entsprechende Briefwahlunterla- gen bekommen. Mit dem Datum von gestern, also vom 22. März, liegen uns insgesamt 447 000 Briefabstim- mungsunterlagen vor, die beantragt worden sind. Die Bezirke selbst, mit denen wir natürlich auch in enger Verbindung stehen – das ist ja in Lichtenberg passiert, das haben Sie ja völlig richtig gesagt –, haben darauf ein sehr klares Augenmerk. Das haben wir auch gemeinsam mit dem Landeswahlleiter noch einmal ausgewertet, und insofern denke ich, dass so etwas nicht noch einmal vor- kommen wird. Die Bezirke sind da sehr sensibel. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Franco.

Vasili Franco

Mir wurde dieses Mal auch berichtet, und zwar sehr häu- fig, dass sehr lange Zeiträume – bis zu zwei Wochen – zwischen der Beantragung und der Zustellung der Brief- wahlunterlagen vergangen sind. Was empfiehlt der Senat den Berlinerinnen und Berlinern, die zwar bereits die Briefwahl beantragt haben, aber ihre Unterlagen noch nicht erhalten haben beziehungsweise bis Freitag nicht erhalten werden? Frau Senatorin – bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport): Natürlich können Briefwahlunterlagen, und das haben wir auch, bevor wir die Wahlwiederholung hatten, hier noch einmal sehr deutlich gesagt, auch immer persönlich – wenn sie also zu spät eingegangen sind – in den zuständi- gen Bezirksamtswahlleitungen abgegeben werden, in den Ämtern dafür. Insofern ist es die gleiche Bestimmung wie damals schon bei der Wiederholungswahl: Wenn jemand denkt, dass er sie nicht mehr einstecken möchte, bitte zu den Bezirkswahlämtern gehen, und dort kann man dann die entsprechende Briefwahlunterlage auch noch abge- ben. Vielen Dank! – Dann geht die zweite Nachfrage an den Kollegen Dr. Taschner. – Bitte schön!

Dr. Stefan Taschner

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wie gedenkt denn der Senat mit Briefwahlunterlagen umzugehen, die zwar rechtzeitig abgesendet worden sind, aber aufgrund von Schwierigkeiten bei Post und PIN AG – kennen wir ja alle – einfach nicht rechtzeitig eingegangen sind? Frau Senatorin Spranger – bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport): Danke schön! – Wir haben ja schon beim letzten Mal berichtet, dass wir, sollte es Vorfälle geben, sehr eng mit der Post und auch mit der PIN AG in Verbindung stehen, und zwar fast täglich, insofern ist uns jetzt nicht bekannt, dass dort – beim letzten Mal war es ja ein entsprechender Streik – irgendwelche Fehler unterlaufen. Deshalb bin ich sehr zuversichtlich, dass das ordentlich gehandelt wird von den Briefzustellern. Vielen Dank, Frau Senatorin! Dann hat für die Linksfraktion die Kollegin Eralp die Gelegenheit zur nächsten Frage.

Elif Eralp

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wie bewertet der Senat die Anfang dieser Woche in einem offenen Brief an den Senat und die Politik von Antidiskriminierungsverbänden und Berliner Initiativen aufgeworfenen Sorgen bezüglich der ministeriellen Antidiskriminierungsarbeit? Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2408 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 Frau Senatorin Kreck – bitte schön! Senatorin Dr. Lena Kreck (Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Frau Eralp! – Ja, wie bewerte ich, wie bewertet der Senat diesen Brief? Natürlich muss man einen solchen Brief als große Wertschätzung und Anerkennung für die geleistete Arbeit in den vergangenen sechs Jahren werten, und so werte auch ich persönlich diesen Brief. Wir haben in der letzten Woche, bei der Konstituierung des Hohen Hauses, ge- hört, dass sich Politik nicht an den Worten, sondern an den Taten messen lassen muss, und so unterstelle ich, dass jede Person hier in diesem Raum – selbst diejenigen, die rechts außen sind – von sich weisen würde, dass sie für eine diskriminierende Politik steht. Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass aber tatsächlich nur das Bekennt- nis allein, diskriminierungsfrei politisch handeln zu wol- len, nicht dazu führt, dass schlussendlich auch Antidis- kriminierungspolitik gemacht wird. Die Kernaussage des offenen Briefes ist, eine wirksame Antidiskriminierungspolitik läge im gesamtgesellschaftli- chen Interesse. Es geht also nicht nur darum zu erkennen, dass es unterschiedliche Diskriminierungsformen in die- ser Gesellschaft gibt, die sich in ganz unterschiedlicher Art und Weise gruppenbezogen äußern können. Es bedarf – wenn ich sage, es geht nicht nur darum – ganz konkre- ter Maßnahmen, was diese Gruppen angeht. Diese Dis- kriminierungen müssen entsprechend identifiziert und analysiert werden, um dann eben zu erkennen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um diese konkreten Aus- schlüsse, die auch über Verschränkungen stattfinden, zurückweisen zu können. Darüber hinaus ist es aber so, dass es eine Zusammenfüh- rung von Strategien, von der Arbeit im Querschnitt, braucht, was sich eben nicht nur in der konkreten, einzel- nen Maßnahme erschöpft. Das heißt also, Antidiskrimi- nierungspolitik ist mehr als ein Maßnahmenkatalog und die Frage der Zuwendungsförderung, sondern es stellt sich eben die extrem große Herausforderung, diese ver- schränkten Ausschlüsse zu erkennen und daraus Strate- gien in größeren Linien zu entwickeln. Diese Herausforderungen können aber gemeistert wer- den, denn es gibt bereits sehr viel Wissen darüber, was zu tun ist. Es ist in der Vergangenheit sehr viel getan wor- den. Dieses Wissen generiert sich aus der Zivilgesell- schaft, und auch der Berliner Senat hat sich in den letzten Jahren einiges an Expertise aneignen können. Der Senat sucht das Verbindende, nicht das Trennende, und hat historisch Strukturen aufgebaut wie die Landesantidis- kriminierungsstelle, aber auch in dieser Legislaturperiode die Abteilung V in meinem Haus, Vielfalt in Justiz und Gesellschaft. Insofern haben sich große Aufgaben ge- stellt, aber diese Aufgaben werden sich weiterhin stellen. Nutzen wir die Ressourcen, die wir haben, um diese gro- ßen und schwierigen Aufgaben zu meistern! – Danke schön! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an die Kollegin Eralp. – Bitte schön!

Elif Eralp

Vielen Dank für diese Antwort! – Was zeichnet den ganzheitlichen Ansatz in der Antidiskriminierungsarbeit aus, der in dem Brief ja auch positiv erwähnt wird? Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Dr. Lena Kreck (Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung): Bei „ganzheitlich“ denke ich normalerweise nicht an Antidiskriminierungspolitik, sondern bin eigentlich im- mer so ein bisschen anders unterwegs, aber ich versuche das zu deuten und habe ja gerade schon angerissen, was die Strategie des bisherigen Senats ist. Ich kann sagen, dass die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Anti- diskriminierung da tatsächlich einen Schritt weiter geht. Wir haben bereits eine Binnenverwaltungsreform ange- stoßen, indem wir in einen Strategie- und Organisations- entwicklungsprozess eingetreten sind – einigen von Ihnen dürfte das als „SenJustVA 2037“ bekannt sein –, denn ich bin der festen Überzeugung, dass Verwaltung sich wei- terentwickeln muss, will sie eben nicht nur individueller Diskriminierung begegnen, für die es auf verschiedenen gesetzlichen Ebenen bereits Ansprüche der Betroffenen gibt, sondern möchte sie darüber hinaus ernsthaft und nachhaltig strukturelle und institutionelle Diskriminie- rung abbauen. – Danke schön! Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an den Kolle- gen Schrader.

Niklas Schrader

Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Ausführungen! – Ich habe eine Nachfrage mit Blick auf den Landeshaushalt, den wir hier ja im Laufe des Jahres noch diskutieren werden. Wie hoch ist denn aus Ihrer Sicht der Bedarf an finanzieller Ausstattung für eine weiterhin erfolgreiche und wirksame oder vielleicht sogar noch weiter verbes- serte Antidiskriminierungsarbeit? Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2409 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 Frau Senatorin! Senatorin Dr. Lena Kreck (Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung): Vielen Dank! – In der Tat ist es so, dass der Haushalt bezogen auf Antidiskriminierung und Vielfalt in den letzten Jahren sukzessive angestiegen ist, und tatsächlich sind wir dennoch nicht auskömmlich ausgestattet. Ich möchte das mit einem Beispiel untermauern: Die LADG- Ombudsstelle ist in der Situation, dass wir als Senatsver- waltung keine Werbung für dieses wichtige Instrument der gesellschaftlichen Bearbeitung von Diskriminierung machen können, weil die Zahlen ohne dass wir proaktiv werben schon so hoch sind, dass die Aufgabe kaum mehr zu bewältigen ist. Wir drohen in eine Situation zu kom- men, in der die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung ihrem gesetzlichen Auftrag nicht mehr nachkommen kann und in die Verweisberatung gehen muss. Ich bringe das als Beispiel, um deutlich zu machen: Es braucht ein deutliches Mehr, um diese gesell- schaftlichen Aufgaben zu stemmen, und die Tendenz, die in den letzten Jahren gefahren worden ist, muss unbedingt fortgesetzt werden. – Vielen Dank! Vielen Dank! Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Ubbelohde die Gelegenheit zur Frage.

Carsten Ubbelohde

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Viele Berliner leiden nach Coronaimpfungen an erheblichen gesundheitlichen Schäden und fühlen sich in der Erwartung einer zügigen angemessenen Bearbeitung ihrer Entschädigungsansprü- che vom Senat ignoriert. Ich frage den Senat: Wie lange dauert es durchschnittlich, bis die Entschädigungsanträge bearbeitet sind? Herr Staatssekretär, bitte schön! Staatssekretär Dr. Thomas Götz (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter! Zu dem Thema Entschädigung kann ich nur bedingt etwas sagen, weil das Angelegenheit des LAGeSo, der dortigen Entschädigungsstelle, ist. Die rechtliche Grundlage ist ja in § 60 des Infektionsschutzgesetzes geregelt. Ich müsste jetzt kurz nachschauen, ob ich hier aktuelle Bearbei- tungszahlen habe. Wenn Sie mir kurz Zeit geben, dann kann ich das gerne machen; ansonsten würde ich Ihnen das schriftlich nachreichen. Vermutlich ist es angesichts der Zeit besser, Sie bekommen das schriftlich. Dann darf ich fragen, ob es eine Nachfrage gibt. – Bitte schön, Herr Ubbelohde!

Carsten Ubbelohde

Vielen Dank! – Auf eine Schriftliche Anfrage der AfD- Fraktion hat der Senat geantwortet, er kenne die Anzahl der Betroffenen gar nicht. Stehen Sie denn mit dem LA- GeSo im Austausch, und interessieren Sie sich für die Anzahl der tatsächlich von solchen erheblichen gesund- heitlichen Einschränkungen betroffenen Bürger dieser Stadt? Herr Ubbelohde! Ich darf Sie bitten, beim nächsten Mal Fragen zu stellen, ohne Koreferate. – Herr Staatssekretär hat jetzt die Gelegenheit zur Antwort. Staatssekretär Dr. Thomas Götz (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Selbstverständlich stehen wir mit dem LAGeSo in Austausch. Wie gesagt, das ist eine andere Abteilung, die hier zuständig ist. Wir reden hier von unerwünschten Nebenwirkungen. Wir werden vom LAGeSo die Zahlen bekommen. Man muss hier natürlich differenzieren zwischen der Zahl der An- träge und der am Schluss bewilligten Anträge; das ist auch noch mal wichtig. Wie Ihnen sicherlich auch be- kannt ist, gibt es ein zentrales Register beim Paul- Ehrlich-Institut, wo auch die entsprechenden Meldungen einsehbar sind. Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Weitere Nachfragen gibt es nicht, dann hat die Runde nach der Stärke der Fraktionen hiermit ihre Beendigung gefunden. Dann können wir die weiteren Meldungen im freien Zu- griff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftas- te anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt. Ich gehe davon aus, dass alle Fragestellerinnen und Fra- gesteller die Möglichkeit hatten, sich anzumelden, und beende die Anmeldung. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2410 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 Dann verlese ich die Liste der ersten zehn Kolleginnen und Kollegen, die sich eingedrückt haben. Es beginnt der Abgeordnete Trefzer, dann der Abgeordnete Vallendar, die Kollegin Kühnemann-Grunow, der Kollege Ronne- burg, der Abgeordnete Ubbelohde, gefolgt von Herrn Gläser, dann kommen die Kollegin Kapek, der Kollege Schlüsselburg, die Kollegin Burkert-Eulitz und die Kol- legin Schmidberger. – Dann darf ich dem Kollegen Tref- zer das Wort geben. – Bitte schön!

Martin Trefzer

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich wollte vor dem Hintergrund des Volksentscheids am Wochenende noch mal nachfragen – der Senat hat dazu ja eine Stellungnah- me abgegeben, aber für viele Wählerinnen und Wähler ist das nach wie vor eine Blackbox –: Welche konkreten Konsequenzen, welche konkreten Auswirkungen auf die Haushaltslage und die Unternehmen in Berlin und auf die Berliner Wirtschaft hätte eine Annahme des Klimavolks- entscheids am Sonntag nach Auffassung des Senats? Frau Senatorin Jarasch, bitte schön! Bürgermeisterin Bettina Jarasch (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz): Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Frage! – Mit dem Volksentscheid „Berlin 2030 Klimaneutral“ ent- scheidet die Berliner Bevölkerung zunächst einmal dar- über, ob gesetzlich festgeschrieben wird, dass Berlin bis 2030 klimaneutral sein soll, werden muss. Die erste Kon- sequenz wäre, dass der Senat binnen einer festgesetzten Frist von drei Monaten ein Maßnahmenbündel, ein Maß- nahmenpaket vorlegen muss, mit dem er zeigt, wie er schneller werden kann, denn entscheidend für die Umset- zung eines solchen Gesetzes ist natürlich nicht die Ziel- zahl, sondern sind die konkreten Maßnahmen. Es gibt in der beigelegten Infobroschüre zu dem Volks- entscheid eine Kostenschätzung; es ist allerdings schwie- rig, jetzt seriös zu beziffern, wie hoch die Kosten tatsäch- lich sind, denn das hängt natürlich maßgeblich auch von den vereinbarten Maßnahmen ab. Klar ist aber, dass selbst nach einer konservativen Schätzung für die Errei- chung der Klimaneutralität in Berlin auf jeden Fall von einem hohen zweistelligen Milliardenbetrag ausgegangen werden müsste. Das sind Investitionen insbesondere in die Infrastruktur unserer Stadt, was den Gebäudebestand angeht, was eine klimaneutrale, nachhaltige Wärmever- sorgung angeht, was den Ausbau der erneuerbaren Ener- gien angeht, aber auch beispielsweise die Umrüstung der Fahrzeugflotten und viele andere Dinge mehr. Insofern: Es geht auf jeden Fall um einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag an Investitionen, die man allerdings auch als Zukunftsinvestitionen bezeichnen könnte. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Abgeordneten Trefzer. – Bitte schön!

Martin Trefzer

Dann möchte ich noch mal nachfragen: Ein hoher zwei- stelliger Milliardenbetrag, der sich ja dann aus unter- schiedlichen Quellen speisen würde – wie hoch beziffern Sie denn die Belastung für den Berliner Landeshaushalt, kumuliert für die Jahre bis 2030? Frau Senatorin, bitte schön! Bürgermeisterin Bettina Jarasch (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz): Wie gesagt, da die tatsächlichen Kosten von den be- schlossenen Maßnahmen abhängen, kann ich Ihnen keine seriöse Kostenschätzung sagen. Ich sage Ihnen, nach vorsichtiger, zurückhaltender Schätzung auch meines Hauses würde es sich auf jeden Fall um einen zweistelli- gen Milliardenbetrag handeln, der allerdings auch nicht automatisch nur vom Land Berlin – Stichwort Landes- haushalt – erbracht werden müsste, denn selbstverständ- lich reden wir auch von Investitionen, die, wenn bei- spielsweise, wie auch jetzt in der EU diskutiert, eine Sanierungspflicht für den Gebäudebestand kommt, auch von der privaten Wohnungswirtschaft oder anderen Ak- teurinnen und Akteuren erbracht werden müsste. Ganz viele Investitionen, gerade in den Umstieg auf Erneuerba- re, in die Transformation aber auch in den Gebäudebe- stand, werden ja aus einem wirtschaftlichen Eigeninteres- se, auch von Unternehmen, von der Wirtschaft sowieso, jetzt erbracht, weil das ganz nachweislich ja auch Kosten spart. Es gibt natürlich auf der anderen Seite auch kostenmin- dernde Effekte, Herr Trefzer, beispielsweise die Vermei- dung von Klimaschäden, die in der Zukunft auch sehr teuer werden, aber auch positive Arbeitsplatzeffekte, denn man kann solche Investitionsprogramme, Infrastruk- turprogramme natürlich auch immer, wenn Sie so wollen, als ein Arbeitsplatzprogramm verstehen, und auch Ener- gieeinsparungen, die sonst durch die öffentliche Hand zu tragen wären. Insofern kann ich nur sagen: Es gibt auf der Gegenseite positive Effekte, die auch Geld sparen. Nicht die gesam- ten Kosten werden vom Land Berlin, von den Steuerzah- lern getragen werden, also im Landeshaushalt abzubilden sein. Wie sich das genau verteilt, kann Ihnen heute nie- mand seriös sagen, da es von den Maßnahmen abhängt, die zu beschließen sein werden. (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2411 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die zweite Nachfrage an den Kollegen Penn.

Maik Penn

Vielen Dank, Frau Senatorin! Ich habe eine Verständnis- frage. Sie haben als Umweltsenatorin im Senat eine Vor- lage eingebracht und sich dort fachlich dafür ausgespro- chen, mit Nein zu stimmen. Auf dieser Grundlage hat der Senat votiert, für das Abgeordnetenhaus mit Nein zu stimmen, und auch das Plenum hat vor den Wiederho- lungswahlen hier einstimmig im vergangenen Jahr ent- schieden, die Wählerinnen und Wähler dazu aufzurufen, mit Nein zu votieren. Nunmehr höre ich seit einigen Ta- gen, dass Sie dazu aufrufen, mit Ja zu stimmen. Wie erklären Sie sich diesen Unterschied, diesen Sinneswan- del? Frau Senatorin, bitte schön! Bürgermeisterin Bettina Jarasch (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz): Die fachliche Stellungnahme meines Hauses trage ich mit, trage ich auch nach wie vor mit. Die besagt im We- sentlichen, ohne dass ich jetzt zu sehr ins Detail gehen werde, dass wir mit den Möglichkeiten, die wir derzeit haben, auch mit den Vereinbarungen, den Maßnahmen, die wir bisher beschlossen haben, 2030 nicht erreichen werden. Und sie sagt zweitens, auch das ist wichtig, dass wir als Land Berlin nicht eine Insel sind, also dass das natürlich auch alles davon abhängt, was sich im Bund und auch auf der europäischen Ebene tut. Beispielsweise hängen wir beim Thema Energiewende an unserem Nachbarland Brandenburg, aber auch an Maßnahmen, die der Bund trifft und die auf EU-Ebene entschieden wer- den. Allerdings gibt es dort, Herr Penn, inzwischen auch eine sehr deutliche Dynamik, was Ausbauziele, ambitionierte Ausbaupfade und auch eine Beschleunigung angeht, übrigens auch von Genehmigungsverfahren, da die Dringlichkeit der Energiewende, der Wärmewende und anderer Maßnahmen vor dem Hintergrund des Ukraine- kriegs und der Energiekrise im letzten Jahr noch mal deutlicher geworden ist. Es ist also nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Energiekrise noch mal deutlicher geworden, dass wir schneller werden müssen. Diese Bundesgesetze und auch die jetzt geplanten europä- ischen Maßnahmen und Standardsetzungen verändern natürlich auch die Rahmenbedingungen hier im Land Berlin, und zwar positiv, was die Prognosen angeht, wie schnell wir werden können. Insofern würde ich sagen: 2030 ist schwierig, aber schneller werden ist möglich und muss auch möglich sein, denn wir unterstützen als Land Berlin ja auch sehr eindeutig die Erreichung der Pariser Klimaschutzziele und somit den Versuch, noch auf einen 1,5-Grad-Pfad zu kommen. Eine letzte Anmerkung muss mir erlaubt sein. Ich spreche hier als Fachsenatorin, ich habe mich auch als eine Grüne geäußert, soweit ich weiß, gibt es auch aus Ihrer Partei öffentliche Werbung für diesen Klimavolksentscheid, der nicht unbedingt Ihrer Position entspricht. Es gibt Menschen, die politisch aktiv sind, als Bürger aktiv sind und in ihrem Amt aktiv sind. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen. Aber, wie gesagt, zu dieser fachlichen Stellungnahme aus meinem Haus stehe ich nach wie vor. Vielen Dank, Frau Senatorin! Die nächste Frage geht an den Abgeordneten Vallendar. – Bitte schön!

Marc Vallendar

Aus Brandenburg wird berichtet, dort habe es regelmäßi- ge Treffen der dortigen Staatskanzlei und der RBB-Spitze gegeben, bei denen unter anderem über das Programm gesprochen wurde. Kann der Senat ausschließen, dass es auch in Berlin solche Treffen der Senatskanzlei mit der RBB-Spitze unter dem Regierenden Bürgermeister Wo- wereit, Müller oder Giffey gab? Frau Regierende Bürgermeisterin, bitte schön! Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich kann für meine Amtszeit sprechen, und das beantworte ich Ihnen gern: Solche Treffen gab es nicht. – Vielen Dank! Gibt es eine Nachfrage, Herr Vallendar?

Marc Vallendar

Wie bewertet der Senat diese Form des Austausches zwischen einer Landesregierung und der RBB-Spitze unter dem Gesichtspunkt der Staatsferne des Senders? Und gab es vor Ihnen Treffen von Herrn Müller oder Herrn Wowereit? Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2412 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 Frau Regierende Bürgermeisterin, Sie dürfen sich jetzt eine der beiden Fragen aussuchen. Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey: Ich habe Ihnen schon gesagt, dass es solche Treffen nicht gab. Natürlich gilt die Staatsferne, und natürlich gibt es im Rahmen unserer Medienaufgaben einen Austausch, aber keine Absprachen, wie Sie sie beschreiben. In die- sem Sinne kann ich auch diese Treffen nicht bewerten, denn es hat sie in dieser Form nicht gegeben. Vielen Dank! Dann hat die Kollegin Kühnemann-Grunow die Gelegen- heit zur nächsten Frage.

Melanie KĂĽhnemann-Grunow

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die Auswirkungen eines Be- schlusses, die Verordnung zur Senkung der Kappungs- grenze für Mieterhöhungen für fünf weitere Jahre zu verlängern? – Danke schön! Herr Senator Geisel, bitte schön! Senator Andreas Geisel (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Her- ren! Frau Kühnemann-Grunow! Der Senat hat in der vorvergangenen Woche den Beschluss gefasst, die Kap- pungsgrenzenverordnung, die 2018 durch den damaligen Senat beschlossen worden ist und die am 10. Mai dieses Jahres ausgelaufen wäre, abermals um fünf Jahre, also bis 2028 zu verlängern. Hintergrund ist dabei, dass § 558 BGB für Bundesmietrecht festlegt, dass es möglich ist, die Mieten innerhalb von drei Jahren um 20 Prozent anzuheben. In angespannten Wohnungsmärkten ermög- licht dieser Paragraf des BGB, eine Absenkung auf 15 Prozent Mietsteigerung innerhalb von drei Jahren vorzunehmen. Da Berlin ein angespannter Wohnungs- markt ist, hat der Senat diese Möglichkeit ausgeschöpft und diese entsprechende Kappung der Mieterhöhungs- möglichkeiten beschlossen. Wir haben abermals analysiert, ob es sich in Berlin um einen angespannten Wohnungsmarkt handelt. Die Ant- wort ist ganz klar: ja, begründet mit der geringen Leer- standsquote, den zwar im Vergleich der Metropolen mo- deraten Bestandsmieten, aber sehr hohen Angebotsmie- ten. Die Kombination aus Knappheit des Wohnungs- marktangebotes und hohen Angebotsmieten führt dazu, dass es einen entsprechenden Druck auf den Wohnungs- markt gibt, deshalb ist es notwendig, die Mietentwick- lung im Land Berlin zu dämpfen. Mit dieser Auffassung ist der Berliner Senat nicht allein, auch andere Ballungsräume, andere große Städte in Deutschland haben einen angespannten Mietwohnungs- markt, deshalb gab es im Bundesrat die Auffassung, dass diese Kappungsgrenze im Bundesmietrecht noch mal so angepasst werden sollte, dass in angespannten Woh- nungsmärkten diese Kappung nicht bei 15 Prozent, son- dern bei 11 Prozent erfolgen sollte. Im Februar vergange- nen Jahres hat der Bundesrat eine entsprechende Initiative beschlossen. Ich nutze Ihre Frage hier noch mal, die Bundesregierung ganz eindeutig aufzufordern, diesen Beschluss des Bun- desrates, der übrigens auch in der aktuellen Koalitions- vereinbarung der Ampelregierung verankert ist, dann auch umzusetzen und eine solche Kappungsgrenze von 11 Prozent auf drei Jahre umzusetzen. Insofern war dieser Beschluss des Berliner Senats ein guter Tag für die Mie- terinnen und Mieter, sowohl gut für die einzelnen Mieter- haushalte als auch für die gesamte Mietentwicklung in der Stadt, aber eine wirkliche Entspannung auf dem Wohnungsmarkt in Berlin werden wir nur erreichen, wenn es uns gelingt, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die erste Nach- frage an die Kollegin Kühnemann-Grunow. – Eine zweite Nachfrage gibt es nicht. Dann geht die nächste Frage – – Es tut mir wahnsinnig leid; es funktioniert technisch irgendwie nicht, weil ich keine eingedrückte Mitteilung habe. Die Technik müsste einmal helfen, wer sich zuerst eingedrückt hat. Okay, dann hat die Kollegin Schmidberger das Wort.

Katrin Schmidberger

Vielen Dank! – Herr Geisel! Sie wissen, dass 15 Prozent Mieterhöhung in drei Jahren immer noch viel zu viel ist. Deswegen würde ich gerne wissen, was Sie tun, um auf die Bundesbauministerin Frau Geywitz oder auf die Staatssekretärin Frau Kiziltepe einzuwirken, um endlich die Blockade im Bund zu stoppen. Wann kommt die Verlängerung der sogenannten Kündigungsschutzklausel- Verordnung, die den Kündigungsschutz vor Eigenbedarf für zehn Jahre vorsieht und die leider bald ausläuft? Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2413 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 Herr Senator Geisel, bitte schön! Senator Andreas Geisel (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Schmidberger! Ich weiß da die Bundesbauministerin Frau Geywitz und auch ihre Staatssekretärin ganz fest an unserer Seite. Im Bund ist dafür der Bundesjustizminister Herr Buschmann von der FDP zuständig. Innerhalb der Bundesregierung und der Ampelkoalition gibt es entsprechende Bestrebungen, auf den Bundesjustizminister einzuwirken, diese Kap- pungsgrenze von 11 Prozent umzusetzen. Für Berlin haben wir schon im Bündnis für bezahlbare Mieten und Neubau reagiert. Das Bündnis ist im Juni vergangenen Jahres beschlossen worden. Da haben wir die 11-Prozent-Kappungsgrenze vorgezogen, und die Unternehmen und Verbände, die sich im Bündnis enga- gieren, haben diese Kappungsgrenze im vergangenen Jahr auch eingehalten. Eine Bewertung ist erst nach drei Jah- ren möglich; das ist klar. Im Moment gehen wir davon aus, dass diese Vereinbarung im Bündnis steht. Das än- dert aber nichts an der Tatsache, dass eine gesetzliche Bundesregelung kommen muss. Was die Umwandlungsverordnung betrifft, bereitet mein Haus diese Umwandlungsverordnung ebenfalls vor; die läuft im Herbst dieses Jahres aus. Ich gehe davon aus, dass diese Umwandlungsverordnung verlängert wird, weil der Druck auf die Mieterhaushalte durch die Um- wandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erheblich ist. Auf dem Höchststand hatte die Umwandlung pro Jahr eine Größenordnung von 14 000 Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden. Das ist durch diese Verordnung fast auf null reduziert worden. Das zeigt, dass solche Instrumente wirksam sind und dass Berlin diese Regelungen unbedingt verlängern sollte, um den Druck vom Mietmarkt wegzunehmen. Wie gesagt, mein Haus bereitet das vor. Wir halten den Termin ein. Vielen Dank, Herr Senator! – Dann hat die Kollegin Gennburg die Gelegenheit zur Nachfrage.

Kristian Ronneburg

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Aktuell läuft an Stand- orten der Jugendberufsagentur ein Barrierefreiheitscheck. Ich frage den Senat: Was ist der Hintergrund dieser Maß- nahmen, und was unternimmt der Senat noch in Sachen inklusiver Ausbildung? Frau Senatorin Kipping, bitte schön! Senatorin Katja Kipping (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales): Werter Herr Abgeordneter! Frau Präsidentin! Manchmal sind es Dinge, die scheinbar klein erscheinen, zum Bei- spiel ein fehlendes Piktogramm, eine Kante an einem Notausgang, eine automatische Tür, die zu schnell wieder schließt, oder bei einem Fahrstuhl ein Knopf, der viel zu weit oben ist, der es Menschen mit Beeinträchtigung faktisch unmöglich oder extrem schwer macht, gleichbe- rechtigt teilzuhaben. Deswegen haben wir gesagt, dass Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2414 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 wir noch mehr Fortschritte bei der Inklusion erzielen wollen, gerade bei der Berufsberatung. Deswegen wird an sechs Standorten der Jugendberufsagenturen ein entspre- chender Barrierefreiheitscheck durchgeführt. Ich habe die Tage zusammen mit Herrn Evthimiou und der Firma GETEQ einmal daran teilgenommen. Da durchlaufen Menschen, die entweder eine Seh- oder Hörbeeinträchtigung oder eine Mobilitätseinschränkung haben, als Expertinnen und Experten der Praxis das Ver- fahren und geben uns wichtige Hinweise. Ich kann nur ganz generell sagen, dass dieses Wissen der Betroffenen, die Expertise von sozusagen Expertinnen und Experten des Alltags unglaublich wichtig ist. Das muss viel mehr zum Tragen kommen. Das Interessante war, dass auch die Teams in der Jugendberufsagentur gesagt haben: Wir sind total froh über jeden Hinweis. Wir nehmen das überhaupt nicht als einen Angriff, sondern wir wollen besser werden und ein bisschen mehr machen, denn dass junge Men- schen mit einer Beeinträchtigung gleichermaßen Zugang zu einer Ausbildung haben, ist unglaublich wichtig. Das ist nur eine Maßnahme von vielen, die wir mit geför- dert haben. Weiterhin gibt es die Inklusionsberatung im Handwerk. Wenn ein Handwerksunternehmen sich ent- scheidet, einem jungen Menschen mit einer Behinderung einen Ausbildungsplatz anzubieten, brauchen wir eine gewisse Beratung und Begleitung, zum Beispiel beim Beantragen von Unterstützung. Dann gibt es „Barrieren? – Nein, Danke!“ und ein Projekt, wo bei der Berufsorien- tierung gezielt Menschen, die durch unterschiedlichste Barrieren abgehalten werden, angesprochen werden, und wir haben die „Berufsorientierung kompakt“ 3.0. Das große Ziel ist, ganz klar zu sagen, dass der Zugang zu Ausbildung ein Menschenrecht ist, und der muss für junge Menschen mit Beeinträchtigung deutlich verbessert werden. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die erste Nachfrage geht an den Kollegen Ronneburg. – Bitte schön!

Kristian Ronneburg

Vielen Dank! – Ich möchte die Frage an den Senat ergän- zen, ob man es auch so interpretieren kann, dass sich der Senat mit den Bezirken grundsätzlich und auch insgesamt einig ist, dass die Jugendberufsagenturen barrierefrei werden müssen. Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Katja Kipping (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales): Vielen Dank für die Nachfrage, Herr Abgeordneter! – Bei dem Termin, den ich gemacht habe, war ganz bewusst ein Vertreter des Bezirks, Stadtrat Keller, mit dabei. Die Zusammenarbeit in der Jugendberufsagentur läuft immer unter Einbeziehung der Bezirke. Ja, das ist eine Pflicht, die da besteht. Wir haben jetzt einen Test bei jedem zweiten Standort. Mein Fazit lautet ganz klar, dass wir das ausweiten müssen. Wir brauchen generell auch in öffentlichen Gebäuden einen entspre- chenden Barrierefreiheitscheck, weil es zum einen viele Menschen mit Beeinträchtigung gibt, die darauf angewie- sen sind, und man zum anderen aber auch sagen muss, dass wer einmal einen Muskelfaserriss oder eine Knie-OP hatte oder mit dem Kinderwagen irgendwo lang musste, gemerkt hat, dass manchmal jeder von uns auf Barriere- freiheit angewiesen ist. Sie zu schaffen ist zum einen eine Frage von Gerechtigkeit und zum anderen in unser aller Sinn. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die zweite Nachfrage geht an die Kollegin Burkert-Eulitz. – Bitte schön!

Marianne Burkert-Eulitz

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Senatorin Kip- ping! Ihnen ist sicherlich bekannt, dass der größte Teil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht sichtbare Behinderungen hat, wie geistige Einschränkungen, Lern- behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten, was uns auch in den Schulen umtreibt. Was machen Sie für die, damit diese einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Ausbildung haben? Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Katja Kipping (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales): Frau Abgeordnete! Sie haben ein ganz zentrales Thema angesprochen. Es gibt eine deutliche Zunahme und einen großen Teil, deren Beeinträchtigungen nicht sofort sicht- bar sind, was es für diese Menschen noch einmal beson- ders schwer macht, dass sie in ihrem Alltag auf Ver- ständnis und eine Sensibilität treffen. Eine Maßnahme, die wir haben, ist eine Förderung eines Projekts des Annedore-Leber-Berufsbildungswerks, wo es zum Beispiel um Schülerinnen und Schüler von der 7. bis zur 10. Klasse mit sonderpädagogischem Förderbe- darf geht, wo es eine ganz gezielte Ansprache gibt. Und auch bei dem von mir bereits angesprochenen „Barrieren? – Nein, Danke!“ geht es bei der Berufsorientierung um (Senatorin Katja Kipping) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2415 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 sehr unterschiedliche Barrieren, nicht nur um die ganz klassischen, die man sich vorstellt, wie zum Beispiel eine Treppe, sondern auch um mehr kognitive Sachen und anderes. Ein Pfad ist bei diesem Barrierefreiheitscheck, immer mit leichter Sprache zu arbeiten. Es ist in vielerlei Hinsicht gut, wenn das genutzt wird. Es erleichtert, dass sich Dinge einprägen, und schafft Inklusion. In einer Gesellschaft, in der viele Menschen nicht Deutsch als Muttersprache haben, ist es extrem hilfreich, auf leichte Sprache zu setzen. Das sollte fortgesetzt werden. Vielen Dank, Frau Senatorin! Dann geht die nächste Frage an den Abgeordneten Ubbe- lohde. – Bitte schön!

Carsten Ubbelohde

Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Warum hat der Senat bei der Entscheidung zur Bebauung des Bereichs Os- sietzky-/Kavalierstraße in Pankow demokratische Prozes- se über den Haufen geworfen und sich nicht nur gegen die Stimmen der Anwohner, sondern auch über den ein- stimmigen Beschluss der BVV Pankow hinweggesetzt? Es antwortet Herr Senator Geisel. – Bitte schön! Senator Andreas Geisel (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Her- ren! Herr Abgeordneter Ubbelohde! Die Entscheidung ist in meinem Haus auf der Rechtsgrundlage des § 246 Ab- satz 14 des Baugesetzbuches getroffen worden, der soge- nannten Schaffung von Baurecht für die Unterbringung von geflüchteten Menschen. Wir haben die Situation, dass im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg im vergangenen Jahr 75 000 Menschen nach Berlin gekommen sind und hier einen längerfristi- gen Aufenthalt beantragt haben. Diese Menschen sind im Moment in Massenunterkünften in den Hangars des ehe- maligen Flughafens Tempelhof und in einer Zeltstadt auf dem Vorfeld des ehemaligen Flughafens Tegel unterge- bracht. Es ist dem Senat mit den beauftragten Trägern gelungen, die Belegung von Turnhallen, wie wir sie 2015, 2016 und 2017 hatten, zu vermeiden. Es gibt individuel- lere Lösungen in den Hangars von Tempelhof. Das ändert aber nichts daran, dass es eine Massenunterkunft ist und dass wir den Menschen, die nach Berlin gekommen sind, um sich in Sicherheit zu bringen, nicht sagen können: Wir machen ein fünfjähriges Bebauungsplanverfahren, weil die BVV Pankow beschlossen hat, dass es ein ge- ordneter Prozess sein sollte, und nach den fünf Jahren Bebauungsplanverfahren werden wir sehen, ob wir Un- terkünfte schaffen und Ihnen Wohnraum zur Verfügung stellen. – Ich glaube, dass das ein unangemessener Zeit- raum wäre. Deswegen ist es notwendig, dass sich alle Senatsverwal- tungen, Bezirksämter und Bezirksverordnetenversamm- lungen dieser Stadt wie auch das Abgeordnetenhaus von Berlin darüber im Klaren sind, dass wir eine Verpflich- tung haben, die Menschen angemessen und nicht in Not- unterkünften unterzubringen. Ich glaube, zu dieser Ver- antwortung, die theoretisch jeder von uns mitträgt, gehört dann auch, entsprechende Entscheidungen zu treffen und mit dem durch den Bund geschaffenen Baurecht schneller Wohnungen für Menschen zu schaffen. Das betrifft die Kavalierstraße in Pankow. Da gab es übrigens im Jahr 2020 eine umfassende Bürgerbeteili- gung. Die Lösung, die die GESOBAU dort jetzt gefunden hat, ist Ergebnis dieser Bürgerbeteiligung von 2020. Es ist nicht so, dass wir über die Belange der Anwohner vollständig hinweggegangen sind. Auch die Vorwürfe, dass der dortige Kinderspielplatz überbaut wird und nicht wieder entsteht, sind falsch. Der neu entstehende Spielplatz wird größer sein als der vorhandene. Das gehört alles mit dazu, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass man Verantwortung auch wahrnehmen muss. Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die erste Nach- frage an den Abgeordneten Ubbelohde. – Bitte schön!

Carsten Ubbelohde

Herr Senator! Warum bereinigen Sie nicht diese Situation in Pankow, übrigens auch im Interesse der Flüchtlinge, die nach Berlin kommen und einen berechtigten An- spruch haben, indem Sie Ihrer Verpflichtung nachkom- men und ausreisepflichtige Migranten zurückweisen, ausweisen, damit die Situation in Berlin eine verantwor- tungsbewusste neue Ausrichtung erhält? Herr Senator, bitte schön! Senator Andreas Geisel (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Her- ren! Herr Ubbelohde! Ich will mich nicht zu tief in die Angelegenheiten der Innensenatorin mengen, aber Sie wissen ganz genau, dass Rückführungen von ausreise- pflichtigen Menschen (Senatorin Katja Kipping) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2416 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 auch bedeuten würden, dass wir Rückführungen nach Syrien, Afghanistan und in den Irak vornehmen müssten, und dass diese aus den entsprechenden Gründen, die ich jetzt hier nicht weiter ausführen muss, unter anderem, weil es gar keine Flüge in diese Länder gibt und weil in diesen Ländern Menschenrechte verletzt werden und Bürgerkrieg herrscht, nicht umsetzbar sind. Ich glaube, wir werden mit der Situation verantwortungsvoll umge- hen müssen. Berlin ist Stadt der Freiheit. Deutschland ist ein Land, das garantiert, dass Menschen, die vor Krieg und Bedrohung des Lebens, ihres eigenen Lebens und des Lebens ihrer Kinder, zu uns flüchten, die Möglichkeit haben, hier Schutz zu finden. – Sie müssen sich nicht zu dem Solidarprinzip bekennen, das ist vielleicht der Unterschied zwischen uns, aber die Mehrheit des Hauses bekennt sich zu dem Solidarprinzip! Und wenn wir uns dazu bekennen, Menschen zu schüt- zen, dann gehört dazu auch, dass wir sie angemessen mit Wohnraum versorgen und ihnen angemessene Integrationsmöglichkeiten bieten, und dann muss man die entsprechenden Entscheidungen treffen. Vielen Dank, Herr Senator! – Die zweite Nachfrage geht an den Abgeordneten Laatsch. – Bitte schön!

Harald Laatsch

Danke, Frau Präsidentin! – Der Senator bekannte sich gerade zum Solidaritätsprinzip. Kann sich der Senat vor- stellen, sich auch mit Berlinern, also einheimischen Ber- linern, solidarisch zu erklären, indem er ein vergleichba- res Gesetz wie § 246 schafft, um Bauen in Berlin für Einheimische zu beschleunigen? Herr Senator Geisel, bitte schön! Senator Andreas Geisel (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Bei der Beschleunigung des Bauens differenzieren wir nicht zwischen den Bedürftigkeiten und zwischen ein- heimischen und nicht einheimischen Menschen. Es ist, glaube ich, unsere Verpflichtung, schnell Wohnraum zu schaffen. Wir haben im vergangenen Jahr 16 500 Wohnungen neu gebaut. Angesichts der krisenhaften Situation ist das im Vergleich zu anderen Bundesländern herausragend viel gewesen, aber weniger, als wir benötigen. Das heißt, Maßnahmen zu ergreifen, wie wir schneller Baurecht schaffen können, ist unbedingt Aufgabe dieses Senats wie auch des Abgeordnetenhauses und der verschiedenen Bezirksverwaltungen. Wenn wir gemeinsam dafür sorgen können, schneller Baurecht zu schaffen, dafür auch Be- denken an der einen oder anderen Stelle zurückzustellen und zu sagen, dieser angespannte Wohnungsmarkt braucht bezahlbaren Wohnraum – da sind alle Vorschläge herzlich willkommen. Der Senat arbeitet engagiert an dieser Aufgabe. Vielen Dank, Herr Senator! Die nächste Frage geht an den Abgeordneten Gläser. – Bitte schön!

Andreas Otto

Vielen Dank für Ihre Antwort bis dahin, Frau Senatorin! Jetzt werden Sie es sicherlich auch so sehen, dass wir die Verwaltungsreform zumindest nicht ganz abwarten kön- nen, um dieses Thema zu lösen. Haben Sie denn im Senat besprochen, wie man diesen Leuten relativ zügig doch helfen kann? – Es muss einfach ein bisschen schneller gehen. In der Verwaltungsreform muss man entscheiden: Bleibt das eine bezirkliche Aufgabe, oder wird das eine Senatsaufgabe? –, aber wir müssen uns da heranarbeiten. Vielleicht können Sie dazu noch zwei Sätze sagen. – Danke schön! Frau Senatorin Spranger, bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport): Ich habe mich gerade noch einmal mit der zuständigen Senatorin dazu verständigt: Der Leitfaden, der ja über Frau Jarasch in die Bezirke gegangen ist, ist noch einmal an die Bezirke gegangen mit dem ausdrücklichen Wunsch, das jetzt sehr schnell vorzunehmen. Ich habe natürlich beispielsweise in den Direktionen der Polizei nachgefragt: Ist das alles nach dem Leitfaden in die entsprechenden Bezirke übermittelt worden? – Das ist erfolgt. Da ist sehr deutlich geworden, dass die Kollegin- nen und Kollegen wirklich den Nachweis gebracht haben, wo sie arbeiten et cetera. Das ist alles gemacht worden. Trotzdem: Den Leitfaden sollten die Bezirke bitte an- wenden. Ich kann nur appellieren. Ich habe kein Durch- griffsrecht auf die Bezirke, sonst hätte ich das schon angewandt, weil mir die Kolleginnen und Kollegen, die das jeden Tag zu zahlen haben, auch persönlich sehr leid tun. Das ist kein angemessener Umgang mit denjenigen, die jeden Tag für uns alle da sind. Deshalb muss der neue Senat da eine entsprechende Regelung finden, und ich (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2418 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 würde vorschlagen, das sollte dann zentral über den Senat erfolgen und nicht mehr über die Bezirke. [Beifall von Kurt Wansner (CDU) –

Kurt Wansner

Sehr gut!] Vielen Dank, Frau Senatorin! Dann geht die letzte Frage des heutigen Tages an Kolle- gin Kapek. – Bitte schön!

Antje Kapek

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Das Berliner Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 2. September 2021 beschlossen, dass der Radikalenerlass, der 1972 im Abgeordnetenhaus von West-Berlin be- schlossen wurde, wissenschaftlich aufbereitet werden soll. Ich wüsste gern, wie der aktuelle Stand ist. – Vielen Dank! Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport): Da kann ich nur ganz kurz antworten: Die wissenschaftli- che Untersuchung erfolgt. Dann hat Kollegin Kapek Gelegenheit zur ersten Nach- frage.

Antje Kapek

Ich hatte die Hoffnung, Sie seien schon ein bisschen weiter. Deswegen wäre meine Nachfrage, welchen Mehrwert der Senat darin sieht, die Aufarbeitung der verhängten Be- rufsverbote durch den damaligen Radikalenerlass vorzu- nehmen. Herr Senator Wesener, bitte schön! Senator Daniel Wesener (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank Frau Ab- geordnete! Entschuldigen Sie bitte, es liegt in der Tat nicht auf der Hand, aber für die Umsetzung dieses Auf- trags des Abgeordnetenhauses ist die Finanzverwaltung zuständig; nicht weil die Finanzverwaltung immer für die besonders schönen oder in diesem Fall radikalen Projekte zuständig wäre, sondern weil es sich im Kern um ein Personalthema handelt. Sie haben völlig recht, das Abgeordnetenhaus hat den Senat mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Fol- gen des Radikalenerlasses von 1972 beauftragt. Im Fokus stehen dabei die Folgen für diejenigen, die von einem Berufsverbot betroffen waren und die nach dem Willen des Abgeordnetenhauses rehabilitiert werden sollen. Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass wir in der Tat einen bedeutenden Schritt weiter sind. Wir haben in dieser Woche den Zuwendungsbescheid für ein For- schungsprojekt mit dem Titel „Der Radikalenerlass in West-Berlin: Entstehung – Wirkung – Folgen“ erteilt. Es handelt sich dabei um ein universitätsübergreifendes Forschungsprojekt, also eine Kooperation von drei re- nommierten Institutionen beziehungsweise Forschenden. Das ist zum einen Professorin Gabriele Metzler von der Humboldt-Universität, Professor Paul Nolte von der Freien Universität Berlin und Professor Martin Sabrow, ehemaliger Leiter des Leibniz-Zentrums für Zeithistori- sche Forschung in Potsdam, dem ZZF. Dieses Projekt wird jetzt in einem ersten Schritt insbe- sondere drei Ziele verfolgen, und zwar die Erarbeitung einer in einem wissenschaftlichen Verlag zu veröffentli- chenden Studie, wie vom Abgeordnetenhaus gefordert, die Durchführung einer eintägigen Vortrags- und Podi- umsveranstaltung, um die Ergebnisse einer breiten Öf- fentlichkeit zugänglich zu machen, sowie die Erstellung einer Executive Summary zur weiteren Verwendung durch das Land Berlin, hier federführend vertreten durch SenFin, und das Abgeordnetenhaus. Insofern bin ich gespannt auf die Ergebnisse dieses Projekts, das jetzt mit der erteilten Zuwendung starten kann. Wir gehen davon aus, dass die ersten Ergebnisse im Jahr 2025 Ihnen, aber auch der Öffentlichkeit vorliegen werden. – Danke schön! Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die zweite Nach- frage an Kollegen Ronneburg. – Bitte schön! Dann an Kollegin Burkert-Eulitz! (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2419 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023

Marianne Burkert-Eulitz

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat, ob im Zuge der Aufarbeitung auch die Möglichkeit ange- dacht ist, dass es Entschädigungszahlungen an Menschen gibt, die durch unrechtmäßige Entscheidungen des Staa- tes in ihren Biografien so eingeschränkt wurden, dass sie bestimmte Einkommen nicht erlangt haben – wir kennen ja auch andere Vorgänge, die wir da schon hatten –, und ob möglicherweise Opferentschädigungszahlungen vor- genommen werden. Herr Senator Wesener, bitte schön! Senator Daniel Wesener (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank für diese Nachfrage, Frau Abgeordnete! Die Frage der Entschädi- gung beziehungsweise die Forderung nach einer solchen ist nicht Gegenstand des Beschlusses des Abgeordneten- hauses gewesen und dementsprechend auch nicht Auftrag des Senats. Ich glaube auch, dass das eine kluge Ent- scheidung ist. So ist meines Wissens in diesem Beschluss des Abgeordnetenhauses formuliert, einen ersten Schritt zu machen und durch eine wissenschaftliche Aufarbei- tung auch den Betroffenen die Gelegenheit zu geben, ihre Geschichten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Frau Burkert-Eulitz, ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Diskussion damit nicht abgeschlossen ist, sondern dass es Folgediskussionen geben wird. Sie wis- sen vielleicht, dass es Landesregierungen in der Bundes- republik gegeben hat, die sich bereits ganz formell bei den damals Betroffenen der Berufsverbote entschuldigt haben. Ich könnte mir vorstellen, dass die von Ihnen angesprochene Frage, ob hier eine Entschädigung ange- bracht ist, ebenfalls eine Diskussion wert ist. Ich denke aber, es lohnt sich, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung abzuwarten und dann, ob jetzt hier im Haus oder in der Berliner Öffentlichkeit, dieser wie allen weite- ren Fragen und Diskussionen nachzugehen. Vielen Dank, Herr Senator! – Damit ist die Fragestunde für heute durch Zeitablauf beendet. Ich freue mich besonders, heute Soldatinnen und Solda- ten des Territorialen Führungskommandos der Bundes- wehr, des Landeskommandos Berlin und des Wachbatail- lons beim Bundesministerium der Verteidigung bei uns im Abgeordnetenhaus ganz herzlich begrüßen zu dürfen. Dann rufe ich auf lfd. Nr. 2: Prioritäten gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Die Fraktion der CDU hat auf die Anmeldung einer Prio- rität verzichtet. Wir kommen daher direkt zur lfd. Nr. 2.2: Priorität der Fraktion der SPD Tagesordnungspunkt 6 Gesetz zur Abbildung der Stärkeverhältnisse in der Bezirksverordnetenversammlung im Bezirksamt infolge der Wiederholungswahl des Abgeordnetenhauses am 12. Februar 2023 Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. März 2023 Drucksache 19/0908 zum Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0896 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Para- graphen 1 bis 9 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu ver- binden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD und hier der Kollege Schneider. – Bitte schön!

Torsten Schneider

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir reden heute über ein Gesetz in zweiter Lesung, das vor allem politisch überlagert ist, das ist die Determinante, nämlich das politische Selbstverständnis, jedenfalls von vier Fraktionen in diesem Haus, dass sich trotz der Ein- maligkeit einer vollständigen Wiederholungswahl dieses Wahlergebnis in den politischen Realitäten in den Bezir- ken, auch in den Bezirksverordnetenversammlungen und den Bezirksämtern widerspiegeln muss, so schwer das vielleicht sein mag. Das ist aber erst einmal unser politi- sches Selbstverständnis, das uns hier eint. Es ist jetzt aber so, dass wir zugleich in diesem Zusam- menhang uns selbst adressieren. Berlin schafft es immer mal wieder: Wir schreiben hier Rechtsgeschichte, nicht wegen dieses Gesetzes, sondern wegen des Solitärs, dass das erste Mal in der Bundesrepublik wegen Vollzugsde- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2420 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 fiziten eine gesamte Wahl auf Landes- und quasi kom- munaler Ebene wiederholt wird. Wir hatten das einmal wegen Defiziten im Aufstellungsverfahren bei einer Par- tei, wegen eines verfassungswidrigen Gesetzes in einem anderen Bundesland, aber wegen Vollzugsdefiziten ist das bundesweit das erste Mal. Das zeigt uns, deswegen adressiere ich uns auch, dass wir es mit gesetzlichen Regelungslücken zu tun haben, was diesen Fall sehr kompliziert macht, mit Regelungslücken, die wir nicht vorausgesehen haben, weil wir einen Fall der vollständigen Wiederholungswahl jedenfalls nicht abschließend mitgedacht haben. Das zeigt auch der Ge- setzentwurf der CDU-Fraktion vom 26. Januar, diesen Vorgang der vollständigen Wiederholungswahl dem schon gesetzlich geregelten Fall einer vorgezogenen Neuwahl gleichzustellen. Es spricht einiges dafür, das auch für die Zukunft dem Grunde nach so zu handhaben. Es besteht aber Einigkeit darin, dass das jedenfalls rechts- sicher wegen verschiedener Rechtsmeinungen in diesem konkreten Fall so einfach nicht geht. Da will ich noch einmal daran erinnern: Dieses Abgeordnetenhaus hat sich auch im Wesentlichen politisch darauf verständigt – das betrifft vor allem unsere Fraktion – trotz der eindeutigen Verfassungslage, dass das Abgeordnetenhaus für die gesamte Legislaturperiode die oder den Präsidenten wählt und nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln abwählt – so ist es in der Verfassung geregelt –, hier eine andere Regelung anzustreben. Die haben wir auch schon vollzo- gen, indem wir die neue Präsidentin gewählt haben. Auch in der Verfassung ist der Fall geregelt, dass das Abgeordnetenhaus den Regierenden oder die Regierende Bürgermeisterin wählt. Der Fall einer Abwahl im weites- ten Sinne mit Mehrheit der Mitglieder des Hauses steht ebenfalls in der Verfassung. Hier haben wir das Gleiche, die Bezirksämter betreffend. Nach der Verfassung wählen die Bezirksverordnetenversammlungen die Bezirksämter und können sie nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln abwählen. Wir sind der Überzeugung, dass diese Regelung im We- sentlichen nicht den Fall der vollständigen Wiederho- lungswahl vor Augen hatte, sondern der Gesetzgeber, der wir nun einmal selbst sind, jedenfalls unsere Vorgänger, eher sichergestellt wissen wollten, dass Animositäten oder einzelne Entscheidungen in den Bezirksämtern, da mal einen Baum zu fällen, nicht zu Ad-hoc- Entscheidungen und Übersprünglichkeiten führen sollen, sondern da eine qualifizierte Mehrheit adressiert ist. Gleichwohl bleibt es bei diesem Wortlaut. An dem kann man nicht so einfach vorbeisteuern. Deshalb haben wir in einem komplizierten und längeren Abstimmungsvorgang entschieden – das sehen Sie allein daran, dass der Hauptausschuss hier noch einmal einen Änderungsantrag dem Plenum vorschlägt –, dass wir die besondere verfassungsrechtliche Abwägung so ansteuern, dass es zu einer Neuwahlsituation kommt, wir aber gleichzeitig zu einer Vollalimentierung kommen müssen, aus Rechtsgründen. Das ist mir wichtig, hier noch einmal zu erwähnen. Es geht hier nicht darum, goldene Hand- schläge zu verteilen, sondern um eine Rechtsabwägung. Wenn wir das im Blick gehabt hätten, dann hätte ich zuerst an die Kolleginnen und Kollegen der FDP gedacht, die ausgeschieden sind und denen dieser Vorteil nicht zupass kommt. Im Bundestag gibt es eine Regelung, nach der Hälfte der Legislaturperiode so zu verfahren. Es geht hier um eine Rechtsabwägung, aber auch um eine menschliche Komponente. Jetzt will ich einmal an alle appellieren: Diese Leute, die da jetzt betroffen sind, und wahrscheinlich bin ich selbst, der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses in Wahrnehmung der Kontrollfunk- tion, denen das eine oder andere Mal auf den Fuß getre- ten, wofür ich mich nicht entschuldigen kann und will, es sei denn, es war etwas Persönliches dabei. Denen jetzt vorzuwerfen, dass sie hier mit solchen Mit- nahmeeffekten durch die Stadt laufen, unabhängig von der Farbe oder Partei, der sie angehören mögen, finde ich vollkommen unangemessen und sogar unanständig. Deshalb bleibt es, was es ist, eine politische, aber vor allem auch eine verfassungsrechtliche Abwägung, die wir uns nicht einfach gemacht haben, zu der wir aber voll- kommen stehen, denn sie war überlagert durch das Selbstverständnis, dass sich diese Wahl in den politischen Realitäten in den Bezirken auch abbilden muss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Melzer das Wort.

Heiko Melzer

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor zwei Jahren hätte sich das wirklich noch keiner vorstellen können, dass wir über eine solche gesetzliche Regelungs- lücke debattieren, weil eine vollständige Wiederholungs- wahl nicht nur im Land, sondern auch in allen Berliner Bezirken durchgeführt werden musste. Deswegen will ich zuallererst sagen: Dass eine Gesetzeslücke jetzt mit der übergroßen Mehrheit dieses Hauses gemeinschaftlich geschlossen werden kann, ist ein gutes Signal, dass das Demokratieprinzip hier eben auch die notwendigen Fol- gen einer ausgetragenen Wahl auch in den Bezirken (Torsten Schneider) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2421 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 abbildet. Es ist gut und richtig, dass wir das heute ge- meinsam beschließen. Natürlich wäre es besser gewesen, Dinge schon vor der Wahl zu klären. Es ist aber gerade auch dargestellt wor- den, dass es eben kaum jemanden gegeben hat, der sich diese Situation überhaupt hätte vorstellen können. Dass wir im Januar als CDU-Fraktion einen Gesetzent- wurf eingebracht haben, um diese Debatte anzustoßen, ist das eine. Dass wir jetzt für den 12. Februar und die Ab- bildung der jetzigen Stärkeverhältnisse auch in den Be- zirksverordnetenversammlungen und in den Bezirksäm- tern eine gemeinschaftliche Regelung treffen, ist die einzig richtige Schlussfolgerung aus den Wahlergebnis- sen, mal ganz unabhängig davon, welche Partei vorne, welche Partei weniger vorne ist. Es ist die einzig richtige Schlussfolgerung, denn keiner hier im Hause hätte erklä- ren können: Geht zu den Wahlen, wählt auch kommunal in den Bezirken! Und im Übrigen: Nach eurer Wahlent- scheidung ändert sich nichts. – Dass sich da jetzt etwas ändert, auch mit diesem Gesetzentwurf und dem Geset- zesbeschluss im Anschluss, ist gut und notwendig und demokratietheoretisch absolut die einzig richtige Mög- lichkeit. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten Hansel?

Heiko Melzer

Nein, danke! – Dass wir in Zukunft, auch das hat Kollege Schneider gerade gesagt – selbst wenn wir alle hoffent- lich davon ausgehen dürfen, dass es nie wieder durch ähnliche Organisationsschwierigkeiten zu einer vollstän- digen Wiederholungswahl im Land und in den Bezirken kommen muss –, diese gesetzliche Regelung auch unab- hängig vom 12. Februar 2023 und ganz grundsätzlich klären müssen, das steht, hoffe ich, auch außer Frage. Die neuen Regelungen ermöglichen Neuwahlen in den Bezirksämtern, Neuwahlen bei den Bezirksbürgermeis- tern, und zwar in einem sehr speziellen Verfahren, näm- lich: Immer dann, wenn ein neuer Bürgermeister, ein neuer stellvertretender Bürgermeister oder neue Stadträte gewählt werden, streng nach d’Hondt und Stärkeverhält- nis, scheidet derjenige, der nach d’Hondt einer Fraktion, einer Partei angehört, die keinen Zugriff mehr hat, aus dem Kollegialorgan aus. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es ein Spannungsverhältnis zwi- schen Demokratieprinzip und den Urkunden für Beamte auf Zeit bei den Stadträten und Bezirksamtsmitgliedern gibt. Dieses aufzulösen ist mit dem vorliegenden Gesetz- entwurf gelungen. Das ist gut und richtig. Dass wir uns vor der Wahl auch hätten vorstellen können, das und auch die Abfindungsregelungen gleichzusetzen mit den Rege- lungen einer vorzeitig beendeten Legislaturperiode, das bleibt so. Das sollten wir uns für die zukünftig grundsätz- liche Regelung gemeinsam als Parlament vornehmen. Jetzt geht es um wenige Kollegen Stadträte oder Be- zirksamtsmitglieder, die von dem Verfahren negativ betroffen sein werden. Lassen Sie uns heute insofern die Grundlage dafür legen, dass es ein klares Abbild der Stärkeverhältnisse der sou- veränen Wahlentscheidung der Berlinerinnen und Berli- ner gibt, nicht nur im Berliner Abgeordnetenhaus, son- dern in allen Bezirken dieser Stadt. Das ist das, was am Ende in allgemeinen, freien und gleichen Wahlen gelten muss. Wir hatten Entscheidungen durch den Souverän, das Volk, und die Politik hat die Verantwortung, diese auch in ihren Stärkeverhältnissen abzubilden. Wir stellen das heute gemeinschaftlich si- cher, und das ist ein wichtiges Signal an alle Bezirke und an die Berlinerinnen und Berliner. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen hat die Kollegin Gebel das Wort.

Silke Gebel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Wiederholungswahl hat in den letzten Wochen und Monaten ein paar interessante Wendungen der Berliner Landespolitik zur Folge gehabt. Ich glaube, ich kann für alle in diesem Haus sprechen: Die Frage der Bezirksämter und des Umgangs damit, das Demokratie- prinzip und die Bezirksamtsbesetzung, das ist etwas, was ganz weit oben bei der Frage steht, welche interessanten Wendungen passiert sind. Es ist auch klar: Wenn ein Jahr nach einer Wahl eine Wahl wiederholt wird mit dem Ziel – und das hat das Landesverfassungsgericht damals sehr deutlich gesagt –, das Vertrauen in die Demokratie zu stärken, dann muss sich auch der geänderte politische Wille der Bevölkerung an jeder Stelle widerspiegeln. (Heiko Melzer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2422 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 – Es gibt auch ein Recht, jemanden nicht zu wählen, auch wenn Sie damit nicht klarkommen. Es gibt keinen Automatismus, gewählt zu werden, wenn man Kolleginnen und Kollegen vorschlägt, die sich nicht auf dem Boden der Demokratie bewegen. – Wir stehen ganz klar auf dem Boden der Demokratie und haben gesagt: Das, was bei dieser Wiederholungswahl passiert, muss sich auch in einem Vorschlagsrecht in den Bezirks- ämtern widerspiegeln. Deswegen machen wir heute ein Sonderplenum, um dafür eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die das Demokratieprinzip hochhält, aber die auch rechtssicher ist. Das ist uns gelungen, und ich will einmal den parlamentarischen Geschäftsführern danken, dass sie so intensiv beraten haben und diesen guten mi- nimalinvasiven Vorschlag vorlegen. Ich möchte kurz noch eine Sache allgemein anmerken; ich glaube, da müssen wir alle auch ein bisschen selbst- kritisch sein: Ja, es hätte diese Regelung schon früher geben müssen, denn es gab jetzt eine Unklarheit; das war für die Bezirke ziemlich blöd. Die haben da zum Teil auch verhandelt, und es war irgendwie nicht klar, ob sich die Stimme, die die Bevölkerung abgegeben hat, auch wirklich in den Bezirksämtern widerspiegeln wird oder nicht. Da können wir uns alle an die eigene Nase fassen, dass wir das in dem Vorwahlkampf nicht gemeinsam hinbekommen haben. Es gab immer wieder Versuche, aber wir haben es nicht geschafft. Das finde ich auch bedauerlich, weil ich glaube, dass man als demokratische Kräfte in der Lage sein muss – auch wenn es eine harte Wahlauseinandersetzung gibt –, die Säulen, die eine Demokratie tragen, gemeinsam aufzubauen. Es gab eine Regelungslücke, weil es diese beamtenrechtliche Rege- lung gab, dass diese Leute für fünf Jahre gewählt sind, und das Demokratieprinzip andererseits eigentlich viel höher steht; als Parlament muss man das so sehen. Das aufzulösen, das ist uns nicht gelungen. Ich finde aber gut, dass es uns jetzt gelungen ist, denn das ist am Ende des Tages das, was zählt. Ich hätte mir aber auch gewünscht, das sage ich einmal so deutlich: Ich finde das Urteil des Landesverfassungsge- richts richtig. Ich glaube da auch an die Gewaltenteilung; das haben wir als Grüne immer sehr deutlich gemacht. Ich habe mich aber etwas gewundert, dass das Landesver- fassungsgericht eine Wiederholungswahl anordnet, aber nicht auflöst, wie man mit dieser konkurrierenden gesetz- lichen Lage umgeht und dafür keinen Vorschlag macht. Es gab etliche Rechtsgutachten, die das Problem auch nicht aufgelöst haben. Dadurch ist diese Rechtsunklarheit für die Bezirke entstanden. Das finde ich doch auch ein bisschen misslich. Aber das ist alles vergossene Milch. Es zeigt vor allen Dingen: Wir brauchen eine allgemeingültige Regelung. Es gibt eine Gesetzeslücke; das wurde eben deutlich. Ich fände es gut – das machen wir heute ja nicht –, wenn es im nächsten halben Jahr noch mal eine allgemeingültige Regelung gäbe, wie man damit umgeht, falls es wieder einmal eine Wiederholungswahl gibt. Wir hoffen, glaube ich, alle miteinander, dass das nicht der Fall sein wird, aber es ist eine Regelungslücke. Diese konkurrierende Gesetzgebung zwischen der beamtenrechtlichen Rege- lung und dem Proporzbezirksamt muss aufgelöst werden. Dafür braucht man ein Gesetz. Das hätte man heute ei- gentlich auch beschließen können. Wenn man sagt, wir müssen beim Bezirksamt grundsätzlich andere Regelun- gen finden, wie zum Beispiel zum politischen Be- zirksamt, stehen wir als grüne Fraktion immer gerne zur Verfügung, um das anders zu regeln. Wenn man aber an das Proporzbezirksamt glaubt, dann muss man, glaube ich, auch für eine Wiederholungswahl eine Regelung treffen. Ich habe jetzt nur noch 41 Sekunden. Ich wollte eigent- lich noch kurz sagen, dass ich finde, dass dieser minimal- invasive Weg zwischen dem Demokratieprinzip und der Rechtssicherheit der richtige ist, weil er etwas auflöst, was kaum aufzulösen ist, was aber hoffentlich zur Folge hat, dass es kaum bis keine Klagen gibt. Ich glaube, das Allerschwierigste wäre gewesen, wenn wir als Land eine gesetzliche Regelung getroffen hätten, mit der alle Be- zirksämter zurücktreten müssen, es dann quasi Neuwah- len gibt und das dann zur Folge hat, das geklagt wird und wir das absolute Chaos haben. Unser Ziel war immer, dass die Bezirke gut und schnell regieren können, dass sie handlungsfähig sind, denn für eine funktionierende Stadt in einer funktionierenden Demokratie sind wir es schul- dig, dass die Bezirksämter und die Bezirke gut und schnell arbeiten können. Ich glaube, das ist mit diesem Gesetz möglich, deswegen werden wir dem auf jeden Fall zustimmen. Vielen Dank, Frau Kollegin! – Dann hat für die AfD- Fraktion Frau Dr. Brinker das Wort. – Bitte schön!

Dr. Kristin Brinker

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Demokratie bedeutet Macht und Verantwortung auf Zeit. Jede Regierung ist nur so lange im Amt, bis sie wieder abgewählt wird. Das hat die Demokratie, zum Glück, allen anderen Regierungsformen voraus. Eine schlechte Regierung kann also abgewählt werden, und (Silke Gebel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2423 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 genau das haben die Berliner vor ungefähr einem Monat getan. [Beifall bei der AfD –

Tobias Schulze

Haben Sie nicht! Schauen Sie sich die Wahlergebnisse an!] Sie haben die Regierung von SPD, Grünen und Linken abgewählt, unter anderem weil diese Regierung nicht einmal in der Lage war, demokratische Wahlen zu orga- nisieren. Allein das hat uns schon 39 Millionen Euro gekostet. Die Verluste an den Wahlurnen sind natürlich auch mit dem Verlust zahlreicher Mandate und Positionen verbun- den. Die FDP hat bekanntlich alle ihre Sitze hier im Ab- geordnetenhaus verloren. Das ist hart, aber gerecht. So funktioniert Demokratie. In den Bezirken wird und muss die Wahlwiederholung natürlich zu Veränderungen führen, auch wenn das mit dem Verlust von Stadtratspositionen für die Wahlverlie- rer von SPD, Grünen und Linken einhergeht. Der vorlie- gende Antrag besagt trotz allem: Trotz der Wahlniederla- ge sollen voraussichtlich elf bisherige Amtsinhaber bei voller Bezahlung für die nächsten dreieinhalb Jahre frei- gestellt werden. – Im Prinzip sagen Sie damit, Sie haben sich darauf geeinigt, einfach elf zusätzliche, neue Positio- nen in den Bezirken zu schaffen, quasi ohne Funktion. Die abgewählten Stadträte werden also bei voller Bezah- lung für die restlichen dreieinhalb Jahre dieser Legisla- turperiode in den Urlaub geschickt – dreieinhalb Jahre Zeit zum Spazierengehen bei voller Bezahlung. Was für eine unverschämte Missachtung des Wählerwillens! Dieser Vorwurf ist nicht den betroffenen Personen zu machen, sondern denen hier im Hause, die dieses Gesetz heute positiv abstimmen. Den Steuerzahler wird diese Regelung ein Vermögen kosten. Wir reden hier von mo- natlichen Einkommen zwischen 9 500 und 10 500 Euro. Wenn es sich tatsächlich um die elf Betroffenen handelt, kosten uns diese monatlich über 100 000 Euro, 1,2 Millionen Euro im Jahr, über 4 Millionen Euro für den Rest der Legislaturperiode. Meine Damen und Her- ren! Sie missachten hier nicht nur den Wählerwillen, Sie bedienen sich damit schamlos an unseren Steuermitteln. Es sind 4,2 Millionen Euro, die wir dringend für die Sa- nierung von Schulen, für den Ausbau von U-Bahnen und die Digitalisierung der Berliner Verwaltung brau- chen. Dabei ist es doch ganz einfach. Nach der Wahlwiederho- lung muss der Wählerwille abgebildet werden. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Ja, die Folgen einer Wahl- wiederholung sind verfassungsrechtlich tatsächlich nicht im Detail geregelt. Trotzdem wäre eine Lösung möglich gewesen, nämlich die Abwahl der Betroffenen auf Basis der bishe- rigen gesetzlichen Regelung: Die gewählten Vertreter bekommen 71 Prozent für einen begrenzten Zeitraum. – So brauchen Sie sich nicht mehr zu wundern, dass immer mehr Berliner da draußen über die Politik frustriert sind und die Politikverdrossenheit weiter zunimmt; das ist doch klar. Der Wille der Wähler ist Ihnen offenbar egal. Das erleben wir hier, an diesem Beispiel, genauso wie bei der Nicht- wahl unserer Stadträte seit 2021 durch die Bezirke oder wie hier im Hohen Haus in der vergangenen Woche bei der Nichtwahl unserer beiden Präsidiumskandidaten. Hier muss ein Wählerwille abgebildet werden, und das tun Sie definitiv nicht einmal hier im Abgeordnetenhaus. Demokratie bedeutet Teilhabe aller demokratisch gewähl- ten Parteien am Parlamentarismus und an dessen Gremi- en. Genau das ist der Auftrag der Wähler an alle gewähl- ten Parteien. Noch einmal direkt zu Frau Gebel, die vor mir gespro- chen hat: Wir, die AfD, die Partei, die Fraktion, wir ste- hen mit beiden Beinen fest auf dem Boden der freiheit- lich-demokratischen Grundordnung – ganz klar. Es ist definitiv nicht der Wählerauftrag, Positionen für demokratisch gewählte Parteien zu verhindern, ge- schweige denn sich selbst mit Positionen und Geld zu versorgen. Das, was Sie hier tun, mit Verlaub, ist Demo- kratieverachtung und Steuergeldverschwendung. Die Berliner haben SPD, Grüne und Linke abgewählt. Das muss auch für rote und grüne Stadträte gelten. Alles andere ist ungerecht und undemokratisch. – Vielen Dank! (Dr. Kristin Brinker) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2424 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 [Beifall bei der AfD –

Torsten Schneider

Sie haben gesagt, 71 Prozent wären okay gewesen! Dann sind wir auch bei Millionen! Das nennt man Populismus! –

Jeannette Auricht

Halt doch den Rand!] FĂĽr die Linksfraktion hat der Kollege Zillich das Wort.

Steffen Zillich

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte den Zwischenruf des Kollegen Schneider jetzt noch hören und ihm zustimmen. – Der Berliner Verfassungsge- richtshof hat uns mit seiner Anordnung von vollständigen Wiederholungswahlen vor eine ganze Reihe von Aufga- ben gestellt, und er hat dies getan, ohne uns mit Maßga- ben und Hinweisen zu überschütten, in welcher Art und Weise diese Aufgaben im Konkreten gelöst werden müs- sen; aber wir müssen es trotzdem tun. Dieses Gesetz ist ein Ausdruck dessen. Vielleicht eine kleine Replik an die Kollegin Gebel: Si- cherlich wäre es schöner gewesen, vor den Wahlen eine Lösung zu finden, aber wir alle haben miterlebt, wie es nicht ganz einfach war, sich im Einzelnen, Schritt für Schritt die Ergebnisse und Konsequenzen dieses Urteils des Verfassungsgerichtshofs zu erschließen, sodass es nicht ganz wahrscheinlich war, eine solche Lösung zu finden. Ja, in der Tat, die Frage, die wir zu lösen haben, ist fol- gende: Wie bilden sich die Ergebnisse einer vollständigen Wiederholungswahl, die auch für die Bezirksverordne- tenversammlungen angeordnet wurde, im Proporz der Bezirksämter ab? – Da gibt es einerseits den Punkt, der hier angesprochen wurde: Wie tun wir das für die Zu- kunft? – Wir werden das für die Zukunft – ich glaube, da gibt es eine weitgehende Einigkeit – sicherlich in eine Richtung tun, wie es die CDU vorgeschlagen hat, näm- lich dass die vollständigen Wiederholungswahlen als Möglichkeit erstens vorgesehen und zweitens einer vor- zeitigen Beendigung der Wahlperiode, die bis jetzt vorge- sehen ist, gleichgestellt werden. Dafür spricht einiges; das werden wir tun – erstens. Zweitens, und das ist die viel größere Aufgabe, stehen wir jetzt vor der Situation, mit den konkreten Auswir- kungen der stattgefundenen Wiederholungswahl umzu- gehen. Und da ist es nun einmal so, dass die Rechtslage relativ klar ist. – Na ja, vieles ist ja relativ, aber diese Rechtslage, muss man sagen, ist relativ klar. Die gewählten Bezirksamts- mitglieder sind im Amt, und zwar bis zum Ende der Wahlperiode; sie sind ernannt. Die Wahlperiode ist auch nicht beendet worden durch das Urteil des Verfassungs- gerichtshofs. Insofern besteht dieses Dienstverhältnis. Das Ergebnis der Wiederholungswahl hat zunächst ein- mal keinen Einfluss auf dieses Dienstverhältnis. Es war auch nicht vorgesehen in der gesetzlichen Situation und hat zunächst keinen Einfluss darauf. Das Amt ist ge- schützt, besonders durch unsere Verfassung. Man kann diese Leute, die Bezirksamtsmitglieder gegen ihren Wil- len nämlich nur mit einer Zweidrittelmehrheit abberufen. Natürlich hätte man, verehrte Frau Brinker, sagen kön- nen: Okay, das ist eine schöne Rechtslage, wir benutzen die! – Aber man kann doch nicht, wie Sie es hier tun, sagen: Wir rennen mit dem Demokratieprinzip auf der Fahne los, und dann buddeln wir die Fahne ganz klein ein und sagen: Die Umsetzung dessen hängt aber davon ab, ob sich zwei Drittel der Mitglieder einer Bezirksverord- netenversammlung in Bezug auf die konkrete Konse- quenz einig werden. – Das ist doch kein Demokratieprin- zip, das ist doch Unsinn! [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN –

Dr. Kristin Brinker

Ich erwarte von Ihnen, dass Sie das Prinzip umsetzen! – Zuruf von der AfD: Das ist doch normal!] – Na, was denn jetzt, Demokratie oder Anstand? Das ist nicht immer das Gleiche. Insofern versuchen Sie sich hier in populistischer Weise über einen Widerspruch in Ihrer eigenen Argumentation hinwegzusetzen, und das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Aber es gab trotz dieser Rechtslage hier im Haus unter vielen Parteien die klare politische Zielsetzung: Wir wol- len, dass sich die Mehrheitsverhältnisse in der Bezirks- amtsbildung abbilden. Deswegen haben wir einen Weg gefunden, der über die verfassungsrechtlichen Hürden der Einschränkung der Dienstverhältnisse hinweggeht. Wir haben gesagt, wir ermöglichen die Neuwahl in den Fäl- len, in denen es proporzrelevant ist. Und indem wir eine Neuwahl ermöglichen, stellen wir die bisherigen Amtsin- haberinnen und Amtsinhaber frei, sodass wir sie klaglos stellen und die Regelung deswegen rechtssicher machen. Das ist der Grund, weshalb wir diese Regelung gewählt haben. Wer sie kritisiert, muss eine bessere vorschlagen; bisher hat keiner eine bessere vorgeschlagen. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2425 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 Insofern ist das, was wir hier gemacht haben, sicherlich eine schwierige Aufgabe zu lösen. Es war wichtig, dass wir sie unter den demokratischen Fraktionen breit getra- gen lösen, weil es eine schwierige Situation ist. Es ist uns in einer Situation gelungen, in der sich sicherlich nie- mand einen besonderen politischen Mehrwert bei der Frage erhofft, in der die konkreten Interessen in der Si- tuation in den Bezirken stark auseinandergegangen sind. Aber deswegen war es so wichtig, dass wir eine gesetzli- che Regelung treffen, bei der die Umsetzung der Mehr- heitsverhältnisse der Wiederholungswahl nicht von der individuellen Entscheidung Einzelner und auch nicht von unüberwindlichen Hürden abhängt. Das ist uns hier ge- lungen, und, ja, wir nehmen die Konsequenzen, die dar- aus folgen, in Kauf und finden sie auch nicht unanstän- dig. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/0896 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Annahme mit Änderungen. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0908 mit Änderung annehmen möch- te, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Gegenstim- men? – Gegenstimmen bei der AfD-Fraktion. – Enthal- tungen? – Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Ge- setzesantrag so angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 2.3: Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tagesordnungspunkt 17 Die Situation von Endometriose-Betroffenen in Berlin verbessern Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0850 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier die Kollegin Pieroth-Manelli. – Bitte schön!

Catherina Pieroth-Manelli

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! – Beim Thema Endometriose wollen wir sicherlich alle das Glei- che. Dafür müssen wir dringend Unsichtbares sichtbar machen, um diese oft mit starken Schmerzen verbundene Erkrankung bekannt zu machen und sie damit zu enttabu- isieren. Stellen Sie sich vor, eine Heranwachsende hat zyklisch so starke Unterbauchschmerzen, dass an den Gang zur Schu- le nicht zu denken ist. Jeden Monat muss eine neue Aus- rede her. Einfach darüber zu sprechen, scheint undenkbar. Schließlich ist ja bekannt, dass Periodenschmerzen ganz normal sind. Auch wenn es nicht allen bekannt ist: Endometriose ist eine der häufigsten gynäkologischen Erkrankungen. Es ist eine Erkrankung mit teilweise schwerwiegenden Folgen. Noch immer vergehen in Deutschland sechs bis acht Jahre vom Auftreten erster Symptome bis zur Diagnose, und die Krankheit zählt zu den häufigsten Ursachen eines unerfüllten Kinderwunsches. Sie betrifft 10 bis 15 Pro- zent der Frauen zwischen Pubertät und Wechseljahren. Zum Vergleich, damit Sie eine Vorstellung davon haben: Die Prävalenz für Diabetes mellitus Typ 2 liegt in der Gesamtbevölkerung bei 9,8 Prozent. Weil Endometriose so wenig im öffentlichen Bewusstsein vorkommt, dauert es in der Regel mehrere Jahre, bis endlich eine Diagnose erstellt wird. Beträfe Endometriose vor allem die Prostata, sähe das vielleicht anders aus. Wir müssen mehr forschen, mehr aufklären und besser individuell beraten. Dafür bietet sich eigentlich ein Ge- spräch in einer gynäkologischen Praxis an. Allerdings zeigt die Studie „Jugendsexualität“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von 2020, dass 20 Prozent aller 17-Jährigen noch nie in einer gynäkolo- gischen Praxis waren. Im Durchschnitt suchen Mädchen und junge Frauen mit 15 Jahren das erste Mal eine gynä- kologische Praxis auf, 2015 lag der Durchschnitt noch bei 13 Jahren. Das ist ein bundesweites Thema, und da müs- sen wir insgesamt ran, um mehr individuelle Beratung zu ermöglichen. Wir sind insgesamt noch ganz am Anfang, was einen sachgerechten Blick auf geschlechtsspezifische Beson- derheiten im Gesundheitssystem angeht. Die Endometrio- seforschung ist dafür ein gutes Beispiel. Es gibt aber auch Fortschritte. Die Sonderauswertung des RKI von 2020 „Gesundheitliche Lage der Frauen in Deutschland“ rückt bisher vernachlässigte und tabuisierte gesellschaftliche Bereiche ins öffentliche Licht. Auch die immer lauter werdende Debatte zum Gender-Health-Gap lässt uns diesbezüglich zuversichtlich sein. (Steffen Zillich) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2426 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 Deswegen wollen wir in Berlin weiterhin die Familien- planungszentren, Fachverbände und erfahrene Träger bei ihrer Arbeit unterstützen. Auch da sind wir uns sicherlich einig. Wir wollen die Versorgungsforschung zur Endometriose stärken. An der Charité haben wir mit dem Endometrio- sezentrum bereits eine ausgezeichnete Einrichtung, die es zu erhalten und auszubauen gilt. Gleichzeitig wollen wir die Weiterbildung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte verbessern, denn Betroffene brauchen schnellere und bessere Versorgung und müssen mit ihren Be- schwerden endlich ernst genommen werden. Unser Ziel muss also nicht sein, dass wir alle zu Endo- metrioseexpertinnen und -experten werden. Wir sind ja auch nicht alle Diabetesexpertinnen. Aber von Diabetes haben wir alle schon einmal gehört. Dieses Ziel müssen wir auch in Bezug auf Endometriose als eine der häufigs- ten gynäkologischen Erkrankungen stecken. – Ich danke Ihnen herzlich! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Zander das Wort.

Christian Zander

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag hatte hier schon einen gewissen parlamentarischen Vor- lauf. Wir haben im Dezember dazu eine Anhörung mit zwei Expertinnen im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und auch einen Antrag der FDP ge- habt, der dort auch Grundlage war, der noch mal für eine weitere Beratung zurückgestellt worden ist. Insofern wird der Antrag, den wir jetzt gerade beraten, in gewisser Weise auch ein Ergebnis sein, weil er auch eine Weiter- entwicklung ist. Insofern stimmt es nicht so ganz, was in der Begründung des Antrags steht: dass wir uns hier im Abgeordnetenhaus noch nicht näher mit diesem Thema beschäftigt haben. Auch wurde das Thema im Deutschen Bundestag erst kürzlich behandelt, da ein Antrag der CDU/CSU- Bundestagsfraktion aufgerufen worden ist, der sehr gute Aspekte, in meinen Augen, beinhaltet. Dem werden Sie sicherlich auch zustimmen können, da viele Aspekte aus Ihrem Antrag sich auch in dem Antrag der CDU/CSU- Bundestagsfraktion befinden. Allerdings fehlen aus unserer Sicht noch ein paar Aspekte in dem Antrag, den wir hier heute besprechen. Dennoch sind viele gute und richtige Vorschläge in diesem Antrag enthalten, weshalb wir diesen Antrag unterstützen und ihm auch sehr wohlwollend gegenüberstehen. Denn die Anhörung im Ausschuss hat sehr deutlich gemacht, dass es einen großen Handlungsbedarf bei diesem Thema gibt, der nicht nur auf Bundesebene, zum Beispiel bei Verhü- tungsfragen und Abrechnungsfragen, besteht, sondern auch Berlin kann hierzu noch einen großen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten. Es wurde ja schon gesagt, dass die Endometriose eine der häufigsten Unterleibserkrankungen bei Frauen ist. Schät- zungsweise bis zu 4 Millionen Frauen sind betroffen, und deshalb fordert die Union aus gutem Grunde auf Bundes- ebene eine nationale Strategie für den Kampf gegen En- dometriose, wie es sie auch schon in anderen europäi- schen Ländern gibt. Ich finde es gut, dass Berlin mit diesem Antrag nun auch nachzieht und eine entsprechen- de Bundesinitiative fordert. Die Auswirkungen und die Symptome der Endometriose beziehen sich nicht nur auf starke Unterleibsschmerzen, sondern es kann, wie vorhin auch schon gesagt worden ist, zu Fruchtbarkeitstörungen, Blasenproblemen, Darm- verschlüssen und auch zu neurologischen Krankheitszei- chen wie Arm- und Beinschmerzen kommen. Das zeigt, dass es viele Symptome gibt, die deshalb auch nicht immer zu der Diagnose führen, dass eine Endomet- riose vorliegt und dass es deshalb in vielen Fällen viele Jahre dauert, bis die zutreffende Diagnose vorliegt. Das hat die fatalen Folgen, dass dann bereits oftmals irrever- sible Organschäden eingetreten sind und man den Be- troffenen auch nicht mehr vollständig helfen kann. Genau deshalb ist es wichtig, zum einen die Ärzteschaft zu sensibilisieren und nicht nur Gynäkologinnen und Gynäkologen, und vor allen Dingen auch, die medizini- sche Ausbildung vor diesem Hintergrund anzupassen. Es sollte das Ziel sein, dass es auch dann frühzeitig gezielte Untersuchungen gibt durch Screenings, durch Ultraschall, ob eine Endometriose vorliegt oder dass man sie zumin- dest ausschließen kann. Schließlich ist es auch noch von Bedeutung, dass die Betroffenen selbst besser aufgeklärt werden und Menst- ruationsbeschwerden nicht einfach als solche hingenom- men werden, sondern auch auf den Grund gegangen wird, ob eine Ursache dafür nicht die Endometriose sein könn- te. Insofern fragen wir uns als CDU-Fraktion, weshalb im vorliegenden Antrag, anders als noch in dem Vorschlag der FDP oder auch im Antrag der CDU/CSU im Bund, (Catherina Pieroth-Manelli) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2427 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 die Forderung zu Aufklärungsangeboten für Bürgerinnen und Bürger nicht enthalten sind. Gerade vor dem Hinter- grund, dass Frau Prof. Dr. Mechsner in der Anhörung ausgeführt hat, dass es bereits eine fertig konzipierte Aufklärungskampagne für Schulen gibt, die jederzeit starten könnte, es aber dafür keine Finanzierung gibt, finde ich es wichtig, dass diese Forderung noch mal auf- genommen und das Ganze dann auch umgesetzt wird. Ich bin mir sicher, dass wir in der Ausschussberatung den Antrag an dieser Stelle also noch ein klein wenig ergän- zen und optimieren können und dann zu einer guten Lö- sung kommen. Wir sollten auch noch einmal schauen, der Bund hatte erst kürzlich 5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt, wie wir das auch noch ein bisschen ausweiten und die Mittel sinnvoll für Berlin nutzen kön- nen. Insofern finden wir den Antrag gut. Wir können uns damit identifizieren, würden aber noch die eine oder andere Ergänzung vorschlagen. – Herzlichen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin König das Wort.

Bettina König

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An vielen Krankheiten erkranken sowohl Männer als auch Frauen. Andere Krankheiten treten hingegen geschlechtsspezi- fisch auf oder haben bei Männern und Frauen unter- schiedliche Symptome und Verläufe. Lange war die me- dizinische Forschung einseitig auf den männlichen Kör- per ausgerichtet. Man ging davon aus, dass das Ge- schlecht bei Krankheiten keinen Unterschied macht. Man ging davon aus, dass Ursachen und Verläufe gleich sind und eine Differenzierung bei Therapien nicht nötig ist. Seit einiger Zeit weiß man, es macht sehr wohl einen Unterschied. Frauen erkranken anders und brauchen andere Therapien. Außerdem gibt es Krankheiten, die nur Frauen betreffen und die lange nur wenig beachtet wur- den. Frauenspezifische Erkrankungen haben in der Medi- zin lange ein kaum zu erklärendes Schattendasein gefris- tet. Damit muss Schluss sein. Die Unterschiede zwischen Mann und Frau müssen in der Gesundheitsforschung bei Therapien und Diagnosever- fahren berücksichtigt werden. Es ist an der Zeit, der Frau- engesundheitsforschung in der medizinischen Forschung mehr Raum zu geben. Ein wichtiges Beispiel ist die Krankheit Endometriose. Dabei handelt es sich um eine üble Erkrankung, die aus- schließlich Frauen betrifft. Bei den Erkrankten siedelt sich Gewebe, das nur innerhalb der Gebärmutter wachsen darf, außerhalb der Gebärmutter an. Die Krankheit be- trifft 10 bis 15 Prozent aller Frauen im fortpflanzungsfä- higen Alter und ist damit die zweihäufigste gynäkologi- sche Erkrankung. Wie meine Kollegen beide schon sag- ten: Es sind sehr viele Frauen bundesweit betroffen. Die Auswirkungen für die Erkrankten sind groß. Endometrio- se verursacht starke Schmerzen im Unterleib und oft auch Unfruchtbarkeit. Die immer wiederkehrenden starken Schmerzen schränken die Lebensqualität der betroffenen Frauen ein. Die Erkrankung kann auch zu Nachteilen in Ausbildung und Beruf führen. Endometriose bringt aber noch weitere Probleme mit sich. Zum einen ist die Diagnose der Erkrankung sehr schwierig. Sicher diagnostiziert werden kann Endometri- ose bisher nur über einen operativen Eingriff, nämlich über eine Bauchspiegelung in Vollnarkose. Dies führt dazu, dass die Krankheit oft erst nach Jahren diagnosti- ziert wird, und diese verzögerte Diagnose führt wiederum dazu, dass oft erst sehr spät mit der Behandlung begon- nen wird und es dann mitunter für die Realisierung eines Kinderwunsches zu spät ist. Zum anderen sind die Ursa- chen, die zu Endometriose führen, überhaupt noch nicht klar. Die Behandlung konzentriert sich daher aktuell auf die Symptome, behebt aber nicht die Ursachen. Lange Zeit wurde die Endometriose in der Forschung wenig beachtet. Gerade einmal 500 000 Euro wurden in den letzten 20 Jahren zur Erforschung dieser Krankheit in Deutschland ausgegeben. Das ist sehr wenig. Es ist daher gut, dass der Bundestag kürzlich endlich eine deutliche Aufstockung der Finanzmittel für die Erforschung von Endometriose beschlossen hat. Ich hoffe sehr, dass En- dometriose damit langfristig in der Forschung den Stel- lenwert erhält, der erforderlich ist, um diese Krankheit zu verstehen. Auch aus dem Abgeordnetenhaus wollen wir Verbesse- rungen für die betroffenen Frauen auf den Weg bringen. Wir wollen, dass das Berliner Endometriosezentrum gefördert und ausgebaut wird. Wir wollen, dass die Wei- terbildung der Ärzte zu dieser Krankheit gestärkt wird und dass Berlin im Bundesrat anregt, dass Deutschland eine nationale Strategie gegen Endometriose entwickelt, wie es übrigens in anderen europäischen Ländern schon längst der Fall ist. Damit wollen wir die Rahmenbedin- gungen zur Versorgung der Betroffenen auch hier aus Berlin heraus verbessern. Ich grüße an dieser Stelle meine ehemalige Kollegin Frau Dr. Jasper-Winter, die das Thema als Erste hier im Abge- ordnetenhaus adressiert und uns sensibilisiert hat, hier etwas zu tun. (Christian Zander) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2428 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 Mir ist wichtig, dass die Krankheit den Stellenwert be- kommt, den sie angesichts der vielen leidenden Frauen verdient hat, damit es diesen Frauen besser geht, damit Ursachen gefunden und Therapien möglich werden. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Ubbelohde das Wort.

Carsten Ubbelohde

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Nach elf Jahren Schmerzen, schrecklichen Symptomen und vielen unbeantworteten Fragen wurde schließlich Endometriose diagnostiziert. – Das ist ein nicht seltener, typischer Erfahrungsbericht einer betroffe- nen Frau zu einer Krankheit, die kaum jemand kennt, eine Krankheit, die weit über die mit einer Menstruation oh- nehin verbundenen Beschwerden einhergeht. Blutungen bis in den Bauchraum, Blasenprobleme und sogar Darm- verschlüsse sowie erhebliche psychische Belastungen können auftreten und ein Martyrium für die betroffenen Frauen, aber auch für die Partner und die gesamte Familie darstellen. Deshalb ist es aus Sicht der AfD-Fraktion richtig und notwendig, sich dieses Themas mit dem Ziel anzunehmen, diese Frauen mit ihrer chronischen Erkran- kung endlich nicht weiter alleine zu lassen. Nicht nur die Patientinnen benötigen Aufklärung, sondern überhaupt erst mal eine Erklärung, was sie haben, wes- halb sie nicht selten massive Beeinträchtigungen im All- tag erleben. Auch viele Frauenärzte suchen nicht syste- matisch nach einer Endometriose. Im September 2022 führte die Bundesregierung übrigens aus, dass es ihr ein besonderes Anliegen sei, die Betroffenen zu unterstützen. – Ach was! Das ist ja schön. Das ist gut zu wissen. Ver- besserungen der Information und Aufklärung über diese Krankheit sind sicher genauso begrüßenswert wie die einen oder anderen Forschungsgelder. Aber überall dort, wo es für die Millionen betroffenen Frauen hätte konkre- ter werden müssen, verlieren sich die Aussagen der Bun- desregierung in Allgemeinplätzen. Der Erkenntnis fehlen die Taten. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass zwei der antragstellenden nicht, oder besser gesagt, noch Koalitionsfraktionen, nun quasi bottom-up versuchen, ihre eigenen Parteifreunde in der Bundesregierung zum Jagen zu tragen. In der Tat ist auch der Bund in der Pflicht, aber das bitte in der richtigen Reihenfolge. Als Erstes ist im Land Ber- lin eine bedarfsorientierte Versorgungsstruktur mit Unter- stützung der Forschung zu schaffen, damit der Bedarf dann gut diagnostizierter und informier- ter Frauen auch auf fruchtbaren leistungsfähigen Boden trifft. Es ist notwendig, die Grundlagenforschung in unse- rer Stadt unverzüglich zu fordern und auszubauen, damit Pilotprojekte zum Beispiel zu sekundärer Prävention Erfolg verheißen. Hier wird es Zeit, bei all den gelegent- lich arg ideologisch geprägten Investitionen des Senates endlich die richtigen Prioritäten zu setzen. Neue Anreizsysteme sind erforderlich. Bund und Länder müssen sich unbedingt mit dem derzei- tigen Finanzierungssystem ärztlicher Leistungen beschäf- tigen. Wir, die AfD, haben bereits auf unserem Sozialpar- teitag auch für das Gesundheitssystem detaillierte weiter- führende Vorschläge vorgestellt. Wo ärztliche Leistungen umfangreich Beratung erfor- dern, muss dies auch honoriert werden. Die Expertin in der Anhörung hier im Abgeordnetenhaus brachte es im Dezember auf den Punkt: Man habe im Korsett gedeckel- ter Honorare an sich nur ungefähr fünf bis acht Minuten Zeit und bräuchte regelmäßig aber eigentlich eine Drei- viertelstunde. Dieser Missstand muss endlich im Sinne der Patienten beendet werden. Die Gesundheitssenatorin wollte zudem das Thema Endometriose zu Recht auf der Gesundheitsministerkonferenz zur Sprache bringen. Ich bin gespannt auf ihren Bericht. Wir haben im Gesundheitsausschuss erfahren, dass Frau- en heute durch ausbleibende oder sehr späte Geburten – Achtung! – wesentlich häufiger unter starken Menstruati- onsblutungen leiden und infolge die Wahrscheinlichkeit, eine Endometriose überhaupt zu entwickeln, laut Aussage der Charité deshalb um ein Vielfaches zugenommen hat. Es ist schon fast zynisch, dass ausgerechnet die Fraktion diese Debatte heute priorisiert hat, die mit ihrer Politik seit Jahren wesentlich dazu beiträgt, dass eine kinderbe- jahende Familienplanung heutzutage sehr spät oder gar nicht mehr stattfindet. Sie sind dafür in gewisser Weise politisch mitverantwort- lich, dass Frauen heute viel stärker von Endometriose betroffen sind als noch vor Jahrzehnten. (Bettina König) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2429 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 Letztlich ist das Ausufern dieser Krankheit damit auch die Folge Ihrer ideologiegetriebenen, familienfeindlichen, wirklichkeitsfremden Politik. [Beifall von Robert Eschricht (AfD) –

Christian Zander

Pfui!] Wir müssen in unserer Verantwortung als Volksvertreter zunächst einmal alles tun, um den betroffenen Menschen sofort, tatsächlich und pragmatisch zu helfen. Die AfD- Fraktion wird ihren Beitrag dazu – übrigens auch bei den Haushaltsberatungen – definitiv leisten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! Für die Linksfraktion hat die Kollegin Schmidt das Wort.

Kristian Ronneburg

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Links wirkt: Wie berechtigt unsere Forderungen nach einem bezahlbaren Nahverkehr waren, hat der Er- folg des 9-Euro-Tickets im vergangenen Jahr eindrück- lich unter Beweis gestellt. Gerne wurde uns ja unterstellt, dass ein stark vergünstigter Nahverkehr keine Effekte zeigen würde, viel zu teuer wäre und stattdessen doch lieber in den Ausbau des Nahverkehrs investiert werden sollte. Beides ist richtig, beides muss möglich sein: ein stark vergünstigter Nahverkehr ohne große Hürden, der dazu einlädt, Bus und Bahn zu nutzen, und gleichzeitig ein stark ausgebauter Nahverkehr, genügend Wagen, motiviertes, gut bezahltes Personal, moderne Infrastruk- tur, attraktive Bahnhöfe, Sauberkeit und Sicherheit. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke haben beim Thema bezahlbarer Nahverkehr seit 2016 geliefert. Der Preis des Sozialtickets wurde gesenkt, das Schülerinnen- ticket wurde kostenlos gemacht, das Azubi- und Jobticket wurde attraktiver gemacht, und wir haben Preisstabilität beim Semesterticket. Und wir haben nach dem Ende des 9-Euro-Tickets im Bund mit dem 29-Euro-Ticket und dem 9-Euro-Sozialticket für bezahlbaren Nahverkehr für die Berlinerinnen und Berliner gerade in Zeiten der Krise gesorgt und obendrein auch noch dafür, dass der Druck aufrechterhalten wird, dass eine Nachfolge für das 9- Euro-Ticket gefunden wird. Denn wir mussten ja eines feststellen: Das 9-Euro-Ticket wurde zerredet, die Ampel im Bund war zu mutlos, es rechtzeitig fortzuführen – stattdessen ewige Debatten über eine mögliche Fortführung, und am Ende kam nun das 49-Euro-Ticket dabei heraus: aus unserer Sicht, der Linken, völlig ungenügend, viel zu weit weg vom 9- Euro-Ticket, und dann auch noch ohne soziale Staffelun- gen beispielsweise für Schülerinnen und Schüler, Studie- rende und Azubis; im Übrigen eine Position, die auch der Deutsche Bahnkunden-Verband teilt, der jedoch beklagt, dass nun die Länder eigene Angebote und soziale Staffe- lungen einführen wollen. Das ist zwar richtig, man würde sich wünschen, wir hätten wieder das 9-Euro-Ticket: alles gleich, niedrigschwelliger Zugang, ein einfaches System, sehr durchschaubar für jeden Einzelnen von uns. Jetzt haben wir eine direkte Konsequenz aus der Politik dieser Bundesregierung, sodass wir natürlich in Berlin weitere Vergünstigungen anbieten müssen, und ich sehe hier, im Rahmen des Abgeordnetenhauses, auch eigent- lich eine breite Zustimmung für dieses Anliegen. Wir dürfen es also – und deswegen haben wir diesen Antrag eingebracht – in Anbetracht der hohen Inflation nicht zulassen, dass diese Entlastungsmaßnahmen im Nahver- kehr Ende April 2023 auslaufen. Vom 9-Euro-Sozialticket profitieren Berlinerinnen und Berliner mit Berlin-Pass, also Bezieherinnen und Bezie- her von Arbeitslosengeld II, von Sozialhilfe, von Grund- sicherung, von Leistungen nach dem Asylbewerberleis- tungsgesetz, von Wohngeld sowie von Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz oder von NS- Ausgleichsrenten. Es ist eine konkrete, spürbare Entlas- tung für die Menschen in der Stadt mit wenig Geld, die von der Krise und der anhaltenden Inflation besonders betroffen sind. Deswegen fordern wir die Fortführung des 9-Euro-Sozialtickets und auch die Fortführung des 29- Euro-Berlin-AB-Tickets. Wir haben das gemeinsam noch als alte Koalition vereinbart und finanziell abgesichert. Jetzt sollte der nächste Schritt kommen: dass es durch den Senat geht und im VBB bestätigt wird. Wir haben hier keine Zeit, auf Koalitionsverhandlungen zu warten, und wir haben erst recht keine Zeit zu warten, bis hier ein neuer Senat steht. Ich darf vielleicht auch hinzufügen, es gibt ja bereits viele positive Entwicklungen. Wir konnten zur Kenntnis neh- men, der VBB-Aufsichtsrat hat am 9. März beschlossen, dass das Sozialticket auf einen Betrag von 9 Euro bis 19 Euro bis zum 31. Dezember gesenkt werden kann. Wir sind sehr optimistisch, dass wir möglicherweise noch als eine der letzten Amtshandlungen von Rot-Grün-Rot diese Verlängerung des Sozialtickets beschließen können. Aber was passiert dann eigentlich mit dem 29-Euro- Ticket? – Weiterhin gilt ja der Beschluss des VBB, wo- nach das Ticket nur bis maximal Ende April verlängert werden kann. In einer Woche wird der VBB darüber beraten, und ich gehe stark davon aus, dass auch dieses Angebot dann bis Ende des Jahres verlängert werden kann. Sehr verwundert kann man jedenfalls nur darüber sein, dass presseöffentlich verkündet wird, dass die BVG den Koalitionspartnern in spe mitgeteilt hat, dass sie dieses Ticket gar nicht fortführen könnten, man müsse ja ein neues technisches Vertriebssystem einführen. – Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2431 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 Bastelt man da vielleicht schon an einer Legende, warum das 29-Euro-Ticket dann ab 1. Mai eingestellt werden muss? – Ich hoffe doch nicht. Ich hoffe doch, dass den Worten der Koalitionspartner in spe dann auch Taten folgen werden, und dass Sie sich auch heute in dieser Debatte hinstellen, ehrlich machen und den Berlinerinnen und Berlinern ganz klar sagen können: Wird es ab dem 1. Mai weiterhin in Berlin ein 29-Euro-Ticket geben, ja oder nein? Das ist heute die Gelegenheit dafür, hier reinen Tisch zu machen. Außerdem möchte ich noch auf einen letzten Aspekt aus unserem Antrag hinweisen: Wir brauchen unter dem Eindruck des 49-Euro-Tickets, das ab 1. Mai kommen soll, ein neues VBB-Tarifsystem. Vor allem müssen wir uns auch sehr schnell darüber verständigen, welche An- gebote wir auf dem 49-Euro-Ticket aufsetzend dann einführen wollen. Beispielsweise können wir uns sehr gut vorstellen, das Deutschlandticket für Berlin-Pass-Inhaber auf 9 Euro zu senken, damit wir für bezahlbare Mobilität für den Kreis der Empfängerinnen und Empfänger nicht nur in Berlin, sondern auch bundesweit sorgen. Außer- dem brauchen wir auch viele andere Lösungen, bei- spielsweise für das Semesterticket, auch das ist sehr wichtig, auch das muss gelöst werden. Also gehen wir entschlossenen Schrittes weiter voran und sorgen ge- meinsam für dauerhaft bezahlbare Mobilität für die Berli- nerinnen und Berliner. – Vielen Dank! Für die CDU-Fraktion hat nun der Kollege Friederici das

Melanie KĂĽhnemann-Grunow

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das 29-Euro-Ticket ist in Berlin in der Tat eine Erfolgsgeschichte, einerseits für die Verkehrswende, aber auch für den Klimaschutz in Berlin. Das 29-Euro-Ticket hat in einem Winter voller Belastun- gen mit hoher Inflation und hohen Energiekosten für spürbare Entlastung gesorgt. Mit dem 29-Euro-Ticket haben wir als einziges Bundesland einen Anschluss an das 9-Euro-Ticket des Bundes geschaffen, andere Bun- desländer warten seit August des vergangenen Jahres darauf. Berlin hat geliefert. Daher teilen wir grundsätzlich das Anliegen der Links- fraktion in ihrem Antrag. Immerhin haben wir, das ist ja eben auch bei Herrn Ronneburg angeklungen, das 29- Euro-Ticket und das 9-Euro-Ticket gemeinsam einge- führt. Aber ich höre auch Herrn Friederici sehr deutlich zu, dass er neben dem Thema Wirtschaftlichkeit selbst- verständlich auch das Anliegen angesprochen hat, dass wir in der Stadt auch einen sozialen Ausgleich schaffen wollen. Und ich freue mich, dass damit die CDU ein weiterer Partner im Parlament ist, der das Anliegen unterstützt. Vielleicht nur so viel: Die SPD hat sich in den Sondie- rungen mit der CDU bereits darauf verständigt, dass wir das 29-Euro-Ticket unbefristet und vor allem für alle Berlinerinnen und Berliner weiterführen wollen, nicht nur für ausgewählte Gruppen. Ich kann also feststellen, dass es hier im Haus mindestens drei Fraktionen gibt, die die Verlängerung des 29-Euro- Tickets für alle unterstützen, egal, ob sie Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer oder selbstständig sind. – Bleiben Sie doch mal cool und warten Sie ab! – Teil- weise hört man ja das Argument, dass man nicht einzeln als Landesregierung für die Menschen in seinem Bundes- land hätte tätig werden, dass wir lieber auf den Bund hätten warten sollen. – Aber ich sage ganz ehrlich: Was wäre gewesen, wenn wir auf die Ratschläge im Septem- ber 2022 gehört hätten? – Das 49-Euro-Ticket wird jetzt zum ersten Mal kommen, das heißt, es hätte für sieben Monate, von Oktober des letzten Jahres bis zum April, kein 29-Euro-Ticket gegeben. Wir wissen, was das an Mehrbelastungen für die Berlinerinnen und Berliner dar- gestellt hätte. Auch verkehrs- und klimapolitisch war die Einführung des Tickets ein sinnvoller Schritt. Die Zahl der BVG- Abonnenten hat sich seit Oktober erstmals in der Berliner Geschichte auf über eine Million Abonnentinnen und Abonnenten erhöht. Das ist ein Erfolg. In kürzester Zeit sind über 150 000 neue Abonnenten dazugekommen, die jetzt weniger Auto fahren. Wer die Verkehrswende will, der kann nicht gegen das 29-Euro- Ticket sein, und wer jetzt fordert, das 29-Euro-Ticket auslaufen zu lassen und auf spätere Initiativen des Bun- des zu warten, legt die Hände in den Schoß und vertröstet die Berlinerinnen und Berliner im schlimmsten Fall auf den Sankt Nimmerleinstag. Das wollten wir im Septem- ber des vergangenen Jahres nicht, und das wollen wir auch jetzt nicht. Für uns ist auch klar, wir streben diese Lösung unter dem Dach des VBB an. Wir finden es schade, dass es bei den bisherigen Festlegungen zum 29-Euro-Ticket im VBB immer nur temporäre Lösungen gab, aber wir stehen zu einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenar- beit im und mit dem VBB. So haben wir es in der Ver- gangenheit geschafft, dass die kreisfreien Städte in Bran- denburg wie Cottbus oder auch Frankfurt (Oder) eigene (Oliver Friederici) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2433 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 städtische Tarife haben. Wir haben in Berlin, das ist auch schon genannt worden, das kostenlose Schülerticket ein- geführt. Die gegenseitigen Bedürfnisse zu berücksichti- gen und zu wertschätzen, ist genau der Umgang, den wir hier pflegen, den wir uns im VBB wünschen, aber auch in den Verhandlungen mit dem VBB. In diesem Sinne wer- den wir uns dafür stark machen, dass wir das 29-Euro- und das 9-Euro-Ticket weiterführen. – Vielen Dank! Für die AfD-Fraktion hat der Kollege Wiedenhaupt das

Oda HassepaĂź

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Das deutschlandweite 9-Euro- Ticket zur Entlastung der Menschen für drei Monate im letzten Sommer war ein Meilenstein. Das ab Mai starten- de langfristige Deutschlandticket ist eine Revolution – eine Revolution für die Mobilitätsgeschichte dieses Lan- des, für eine Verkehrspolitik, die die Schwächsten schützt und das Klima schont – einfach, einheitlich und deutsch- landweit. Für zukünftige Generationen wird es gar nicht mehr vorstellbar sein, dass der ÖPNV in Deutschland jemals teuer, kompliziert und nur regional organisiert war. Das lassen wir jetzt hinter uns. Wir Grünen sind begeistert, dass sich der Vorschlag eines 29-Euro-Tickets und eines 9-Euro-Sozialtickets für die Berlinerinnen und Berliner damals durchgesetzt hat. Das war eine wichtige Entlastungsmaßnahme, um die Zeit bis zur Einführung eines jetzt startenden Deutschlandtickets zu überbrücken. Viele Bundesländer beneiden uns dafür. Vielen Dank dafür an unsere grüne Verkehrssenatorin und ihr Team! Auch die weitere Verlängerung des 9- Euro-Sozialtickets bis Ende 2023, wie sie die Kollegin- nen und Kollegen der Linken fordern, hat Bettina Jarasch zusammen mit Dr. Meike Niedbal bereits beim VBB erwirkt. Dafür gibt es grünes Licht. Dafür braucht es keinen Antrag mehr, denn das kommt. Für eine Verlängerung des 29-Euro-Tickets über den April hinaus als Berlin-Alleingang parallel zum Deutsch- landticket bräuchte es allerdings noch einige Schritte: eine Tarifgenehmigung, die Zustimmung des VBB- Aufsichtsrats und auch eine Finanzierung. Die zusätzli- chen Kosten dafür werden auf mindestens 270 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Unser grünes ÖPNV-Ziel ist jedoch, ein möglichst erfolgversprechendes und wirt- schaftliches Ticketsystem zu etablieren. Erfolgverspre- chend ist es dann, wenn es über den AB-Bereich hinaus angeboten werden kann, denn nur dann ist es auch für die Pendlerinnen und Pendler interessant. Auch hier wurden die Voraussetzungen bereits geschaf- fen. Ab Mai wird es das besagte Deutschlandticket geben, und das ist fantastisch. Auf der Grundlage dieses attrakti- ven Deutschlandtickets, das 49 Euro kostet, wird das nochmals vergünstigte Jobticket angeboten werden kön- nen. Es ist zu erwarten, dass das Jobticket mit einem Arbeitgeberzuschuss für die meisten sogar deutlich weni- ger als 29 Euro kosten wird. Das lohnt sich also richtig und gilt in allen Tarifbereichen. Das ermöglicht wohnort- nahen Zustieg. Die längeren Anfahrten bis in die nächste Tarifzone werden komplett überflüssig. Ich kann direkt in Bernau einsteigen und muss nicht erst bis nach Buch fahren. Nun profitieren nicht nur die AB-Innenstädter, und das begrüßen wir sehr. So schaffen wir eine zukunftsweisende Mobilität über die Landesgrenzen hinweg. Basierend auf dem Deutschland- ticket kann es weitere Vergünstigungen mit sozialen Staffelungen zum Schutz der Schwächsten geben – Stichwort Sozialticket deutschlandweit, Stichwort Mit- nahme von Kindern für Familien, Stichwort Vergünsti- gungen für Jugendliche, Azubis und Studierende. Berlin muss hier wie immer zukunftsweisende Impulse setzen. Auch an dieser Stelle gibt es bereits Tarifvorschläge der SenUMVK. Noch einmal deutlich: Die Entlastung der Berlinerinnen und Berliner durch das Übergangsticket war richtig und wichtig. Die bessere Lösung, jetzt, wo es das Deutschland-Ticket gibt, ist, dieses als Basis zu nut- zen, um alle davon profitieren zu lassen. Starten wir ge- meinsam die Revolution, zusammen mit dem Bund, den Ländern, dem VBB, der BVG und vor allem über Berlin AB hinaus! – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Hauptaus- schuss. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann verfah- ren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 2.5: Priorität der AfD-Fraktion Tagesordnungspunkt 21 Volksentscheid ernst nehmen und Klima-Irrsinn verhindern: Am 26. März „Nein“ zu „Berlin 2030 klimaneutral“! Antrag der AfD-Fraktion auf Annahme einer Entschließung Drucksache 19/0902 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und hier der Abgeordnete Hansel.

Frank-Christian Hansel

Vielen Dank, Herr Präsident! – Kolleginnen und Kolle- gen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Es geht jetzt um etwas sehr Ernstes, es geht um den harmlos daherkom- menden Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“. Die Berliner Öffentlichkeit muss wissen, welche verhee- renden Folgen bei einem Erfolg dieses Volksentscheids auf uns zukommen. Wir wachen dann nämlich am nächs- ten Morgen plötzlich alle als Geiseln der Klimakreuzzüg- ler auf, die unser aller Wohlstand den Kampf ansagen. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2435 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 Es geht um nichts anderes als um unser aller Lebenswei- se. Die Klimakreuzzügler wollen Berlin nämlich total umkrempeln. – Ja, das ist doch Ihr heiliger Krieg! Wenn Monika Herrmann von den Grünen twittert, Frei- heit und Eigenverantwortlichkeit seien Synonyme für eine unsolidarische, egoistische Gesellschaft und stellten kein überlebensfähiges Konzept dar, dann zeigt das, wo- hin die Reise gehen soll. Dazu gesellen sich Stimmen wie zum Beispiel von Regis- seur Mario Sixtus, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Wir brauchen nicht nur ein Klimaschutzgesetz, wir brauchen dazu auch noch eine Klimaschutzpolizei. Spätestens jetzt müssten eigentlich bei allen Menschen, die bei Verstand sind, die Alarmglocken läuten. Wenn eine solche Klimaschutzsonderpolizeitruppe gegen renitente Bürger vorgehen würde, dann möchte ich mal wissen, ob am Ende möglicherweise auch Umerziehungs- lager stehen. Im Kern geht es nämlich darum: Bisher unverbindliche Klimaziele werden per Gesetz gültige und einklagbare Klimaverpflichtungen. Die sind weder realistisch mach- bar, das wissen Sie alle, noch finanzierbar. Zwei Beispie- le: Würde man die komplette energetische Sanierung von 95 Prozent des Berliner Gebäudebestandes bis 2030 um- setzen, würde das um die 100 Milliarden Euro kosten. Das sind dann nämlich schon dreistellige Zahlen, Frau Senatorin! Die Mieter, 85 Prozent der Betroffenen, müssten dazu vom Steuerzahler zusätzlich eine Dauersubvention be- kommen, um dann auch die erhöhten Mieten dafür zahlen zu können. Einmalkosten zuzüglich laufender Dauersub- ventionen, das ist schlicht nicht finanzierbar. „2030 klimaneutral“ hieße auch, dass maximal noch 5 Prozent der heute in Berlin zugelassenen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor betrieben werden dürften. Der Rest muss abgewrackt oder durch E-Autos ersetzt werden. Diese gigantische Vernichtung von Vermögenswerten ist irre und unzumutbar. Die Kosten betrügen für diesen Wechsel grob geschätzt 40 Milliarden Euro. Dazu kämen 8 bis 10 Milliarden für die Ladeinfrastruktur. Die muss ja auch geschaffen wer- den. Um es klar zu sagen: Es geht nicht. Und was erfährt der Bürger? Was steht in den Abstim- mungsunterlagen, die jeder Bürger ins Haus geschickt bekam? – Wachsweiche, wohlwollend vernebelnd schöne Worte! Der Senat halte das Volksbegehren nicht für ziel- führend. Es sei nicht geeignet, weil die Initiatoren des Volksentscheids die Handlungsoptionen des Landes fehl- einschätzten. Das klingt so, als würde es nur noch ein paar Informationen bedürfen, und dann würde schon alles gehen, da müsse man ein bisschen nachsteuern, und dann würde alles klappen. – Nein, es geht nicht! Aber dieses Nein, liebe Berlinerinnen und Berliner, ist öffentlich gar nicht vernehmbar. Es gibt keine Plakate mit Nein, die sich gegen die teure, teils auslandsfinanzierte grüne Ja-Plakat-Kampagne richten, sodass der allerdings falsche Eindruck entsteht, es wären eigentlich alle dafür. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage Ihres Fraktionskollegen Herrn Laatsch?

Frank-Christian Hansel

Sehr gerne! – Finanziert wird die Kampagne, die etwa 1,2 Millionen Euro kostet, zu knapp 50 Prozent aus dem Ausland, konkret aus den USA, wo finanzstarke US- Stiftungen wie die Wenger-Danziger-Foundation, die Tides Foundation und die Eutopia Foundation insgesamt 431 000 Euro in das Projekt stecken. – Ich weiß doch, welche Frage kommt, weil sie genau richtig ist, weil sie in der Debatte gar nicht vorkommt. Wunderbar, dann lassen wir die Zwischenfrage jetzt ein- fach weg! (Frank-Christian Hansel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2436 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023

Frank-Christian Hansel

Es geht um die Auslandskampagne, und das sollte auch jeder wissen. Das ist nämlich bei der Parteienfinanzie- rung verboten. Hier haben wir eine Regelungslücke im Gesetz. Das müssten wir dann auch noch klären. Viele Berliner fragen sich bei der Durchsicht der Ab- stimmungsunterlagen, warum das Abgeordnetenhaus keine Stellungnahme abgegeben hat. Ich kann es ihnen sagen. Zu einem Nein des Senats konnten sich die ihn tragenden Fraktionen aus SPD, Linken und Grünen nicht selbst durchringen, weil Wahlkampf war und die drei Linksparteien keine Lust hatten, sich mit ihrer ökosozia- listischen Basis anzulegen oder negativ aufzufallen. Wir als AfD lassen Ihnen das nicht durchgehen. Wir haben den Mut zur Vernunft und fordern hiermit CDU und SPD als die den neuen Senat tragenden Mehrheits- parteien auf, uns zuzustimmen und den Berlinern jetzt zu sagen, am Sonntag mit Nein zu stimmen. Dann hätten wir den Auftrag des Abgeordnetenhauses mit Würde erfüllt, um Schaden von den Berlinern abzuwenden. – Vielen Dank! Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Schneider das

Stefan Evers

Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, in einem sind wir uns meistenteils einig: Wir stehen in Sachen Klimawandel vor einer histo- rischen Herausforderung. Die Auswirkungen des Klima- wandels spüren wir immer stärker und ehrlicherweise auch in Berlin immer schneller. Auch für die AfD wird es eigentlich immer schwerer, ihn zu leugnen. – Zu Ihnen komme ich aber gerne später noch. [Lachen von Ronald Gläser (AfD) –

Dr. Kristin Brinker

Wer leugnet denn den Klimawandel?] Gleichzeitig, und das macht die Situation so einzigartig, kommt noch der Angriff Russlands auf die Ukraine hin- zu, also der Umstand, dass enorme Belastungen durch steigende Preise gerade im Energiebereich auf die Berli- nerinnen und Berliner zugekommen sind. Ich glaube, es herrscht deswegen unter uns Konsens, dass wir die Ab- hängigkeit von fossilen Energieträgern schnellstmöglich beenden müssen. Nur wenn wir jetzt richtig und im gro- ßen Maßstab handeln, werden wir die Herausforderungen des Klimawandels auch als Chancen für Berlin nutzen können. Es geht beim Klimaschutz darum, unsere Stadt von Grund auf zu modernisieren und sie in eine nachhaltige Zukunft zu führen. Ich kann Ihnen versichern, eine von der CDU geführte Koalition wird alles dafür tun, dass wir die Klimaziele Berlins schnellstmöglich erreichen. Wir haben deswegen auch eine historische Kraftanstren- gung verabredet. Wir haben in den Gesprächen mit der SPD einen Klima-Turbo eingelegt. Wir haben 5 Milliar- den bis 10 Milliarden Euro zusätzlich für Klimaschutz und Resilienz verabredet und kommen damit vom Reden ins Machen, und das in einer Dimension, die es so noch in keinem anderen Bundesland unter keiner anderen Regierung gab. Wir begegnen der Klimanotlage entschlossen mit Innova- tion und mit Investitionen. Sie sehen, wir haben höchste Ambitionen. Doch zur Wahrheit gehört: Ziele müssen auch erreichbar bleiben. Deswegen ist unsere Haltung zum Volksentscheid auch genauso klar: Ja zu mehr Klimaschutz, aber nein zu ei- nem Volksentscheid der falschen Versprechen. Das Gesetz, über das die Berlinerinnen und Berliner bei dem Volksentscheid am Sonntag abstimmen sollen, ist keine seriöse Klimapolitik. Das ist eine Wundertüte, bei der nicht einmal die Initiatoren wissen, was eigentlich drin steckt. Jeder, der am Sonntag sein Kreuz bei einem „Ja“ machen will, der muss sich die Frage stellen: Wollen wir wegen dieses Volksentscheids an Kindergärten, an Schulen, am Breitensport, an der Obdachlosenhilfe, am sozialen Wohnungsbau wirklich drastisch sparen – ja oder nein? Im Zweifel müssen am Ende Gerichte entscheiden, was Vorrang hat, und das kann niemand wollen. Wir wollen es jedenfalls nicht. [Beifall bei der CDU –

Dr. Stefan Taschner

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Dringlichkeit, Maßnahmen zur Begren- zung des Klimawandels zu ergreifen, wurde uns erst diese Woche durch den jüngsten Bericht des IPCC noch einmal deutlich vor Augen geführt. Eindringlich wie nie zuvor fordert der Weltklimarat drastische Maßnahmen, denn das Tempo und die bisherigen Bemühungen reichen nicht aus. Mehr Tempo und konsequenteren und ambitionierteren Klimaschutz wünschen sich auch die Berlinerinnen und Berliner. Mehr als 260 000 von ihnen haben für das Volksbegehren der Initiative Klimaneustart Berlin unter- schrieben und wünschen sich, dass unsere Stadt bereits 2030 klimaneutral wird. Ich prognostizierte, dass am Sonntag dieser Zahl noch mal deutlich steigen wird, am besten über die magische Quorumszahl von 608 000 Ja- Stimmen. [Beifall bei den GRÜNEN –

Marc Vallendar

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die durch die gescheiterte Energiewende und die Sanktionspolitik infolge des Ukrainekriegs massiv ge- stiegenen Energiekosten stellen nicht nur für die Men- schen in unserer Stadt eine enorme Belastung und Her- ausforderung dar. Auch dem Tierheim Berlin bereitet die Energiekrise massive Probleme. Meine parlamentarische Anfrage vom 7. Oktober 2022 ergab, dass für das Tier- heim mit einer Verdreifachung der Stromkosten im Jahr 2022 auf mindestens 350 000 Euro zu rechnen sei. Das Tierheim Berlin erwartet zudem einen Anstieg der Gaskosten von 100 000 Euro auf 250 000 Euro. (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2443 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 Deutschland ist im Jahr 2022 Weltmeister beim Strom- preis gewesen. 40,6 Cent pro Kilowattstunde zahlt der durchschnittliche Verbraucher. Zum Vergleich: In Frank- reich sind es gerade mal 21 Cent. Mit den steigenden Energiepreisen steigt auch die Inflation, und damit stei- gen auch die Kosten von Tierarztbehandlungen. Diese wurden durch die Anpassung der Gebührenordnung um 100 Prozent erhöht. Die Tierfutterkosten wachsen neben den Lebensmittelkosten im Supermarkt auch unaufhör- lich. Im September letzten Jahres lag der Wert für den Verbraucherpreisindex schon bei 116,6 Punkten. Die Preise sind im Vergleich zum Referenzjahr 2015 um circa 17 Prozent gestiegen. Auch die Kette Futterhaus bestätigt Preiserhöhungen von bis zu 10 Prozent auf Tierfutter. Und der Staat? – Der profitiert von ungeahnten Mehrein- nahmen durch die Verbrauchersteuer. Je teurer die Pro- dukte, umso höher die Einnahmen durch die Mehrwert- steuer. Inflation lohnt sich für den Staat, nicht aber für den Verbraucher und auch nicht für die Tiere. Bereits jetzt ist das Tierheim durch die Auswirkungen der Coronakrise, die Anpassung der Gebührenordnung der Tierärzte, durch den Inflationsdruck und die gestiegenen Mindestlöhne an der finanziellen Belastungsgrenze. Nach Auskunft des Tierschutzbundes sind Tierheime aktuell bereits überfüllt mit Tieren, die während der Pandemie angeschafft wurden und nun abgegeben werden. Ange- sichts der zunehmend angespannten finanziellen Lage vieler Berliner droht zudem eine weitere Abgabewelle von Tieren, weil sich die Besitzer ihre Haustiere schlicht und einfach nicht mehr leisten können. In dieser ohnehin angespannten Lage wird das Tierheim Berlin nicht in der Lage sein, ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung seine wichtigen Aufgaben im erforderli- chen Maße erfüllen zu können. Und auch um dem in Artikel 20a GG verankerten Tierschutz weiterhin gerecht zu werden, muss aufgrund dieser Entwicklung in der aktuellen Zeit eine rasche und unbürokratische Unterstüt- zung stattfinden. Wir müssen anerkennen, dass Tierheime eine kommunale Pflichtaufgabe erfüllen und dafür leis- tungsstarke Strukturen erhalten bleiben müssen. Mit unserer Forderung greifen wir den Ruf des Tierschutzver- eins für Berlin auf, der bereits im Oktober des vergange- nen Jahres eine Energiepauschale vom Senat gefordert hat. Gerade für exotische Tiere muss eine Temperatur von 25 bis 28 Grad kontinuierlich gewährleistet werden. Das treibt die Energiekosten weiter in die Höhe. Lassen Sie uns daher als Tierfreundeparlament schnell und unbü- rokratisch handeln! Lassen Sie uns auch bedenken, dass es jetzt schon die ersten Fälle gegeben hat, dass die Veterinäre des Landes Berlin Fundtiere nicht mehr im Tierheim Berlin abgeben konnten oder zurückgewiesen wurden. Die Folge war, dass die Veterinäre jetzt in Brandenburg suchen müssen, ob sie dort jemanden finden, der Fundtiere aufnehmen kann. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Wir müssen natür- lich auch die finanziellen Leistungen, die wir dann dem Tierheim zukommen lassen, mit der Bedingung verknüp- fen, dass das Tierheim Berlin wieder Fundtiere in Berlin annimmt. Deswegen: Lassen Sie uns im Ausschuss, der noch zu bilden sein wird, gerne darüber verhandeln, wie hoch die Energiepreispauschale sein sollte! Aber lassen Sie uns die Energiepreispauschale bitte auf den Weg bringen! Das Tierheim Berlin braucht sie, und die Tiere in Berlin war- ten darauf. – Vielen herzlichen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Lüdke das Wort.

Tamara LĂĽdke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der AfD ist leider kein Thema zu schade, um es – auch hier in diesem Antrag – dazu zu missbrauchen, ein angeb- liches Scheitern der Energiewende herbeizureden, die Sanktionspolitik des Bundes zu kritisieren, nur um wieder einmal zu verschweigen, dass die steigenden Energiekos- ten schlussendlich die Folge eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges von Russland gegen die Ukraine sind. [Beifall bei der SPD –

Dr. Stefan Taschner

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle- gen! Das Tierheim Berlin versorgt täglich etwa 1 300 Tiere; mal sind es deutlich weniger, wenn wie in Coronazeiten ganz viele Berlinerinnen und Berliner sich so ein Haustier wünschen und da auch auf das Tierheim zugehen, oder es sind eben auch deutlich mehr, wie in den letzten Monaten wohl leider viele ihre Coronatiere beim Tierheim abgegeben haben. Um an der Stelle vielleicht noch die nicht korrekten Aus- sagen der AfD aufzuklären: Das Tierheim Berlin nimmt (Tamara Lüdke) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2445 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 selbstverständlich Fundtiere – alle – weiterhin an, und auch bei den Sicherstellungen wird zwar eine Priorisie- rung vorgenommen, aber auch diese Tiere kommen unter. So wird es eben auch mal voll im Tierheim, in den Hun- dehäusern, in den Katzenhäusern, im Kleintierhaus, aber vor allem im Exotenhaus. Denn insbesondere das Exo- tenhaus ist derzeit stark im Fokus. Dort tummeln sich Schildkröten, Bartagamen, aber auch meterlange Würge- schlangen, die dort ihr Leben verbringen, weil sie entwe- der dort abgegeben wurden oder ihren Haltern wegen tierschutzwidriger Haltung die Haltung entzogen wurde. Insbesondere diese Exoten brauchen es schön kuschelig warm, bei Temperaturen von mindestens 25 bis 28 Grad. Damit diese Heizkosten das Tierheim nicht in absolute, existenzielle Not bringen, hat der Tierschutzverein schon sehr stark vorausschauend in der Vergangenheit gehan- delt, geplant und gebaut, und zwar mit einer Wärmepum- pe für die Exoten und einer Solaranlage, die mehr oder weniger das komplette Dach des Tierheims belegt. Wo- mit keiner rechnen konnte, ist, dass leider immer mehr Exoten im Tierheim ankommen und somit sich auch der Energiebedarf deutlich erhöht hat. Es ist deswegen gut, dass die Energiekostensteigerungen Gegenstand von Gesprächen waren zwischen dem Tierheim und der Se- natsverwaltung für Umwelt, Klimaschutz und Verbrau- cherschutz und jetzt geprüft wird, wie die Förderung des Tierheims, aber auch anderer Tierschutzorganisationen wie der Tiertafel weiterhin möglich ist, und vor allem, wie das weiter ausgebaut werden kann. Da ist mein Appell an Sie, Tamara Lüdke und Danny Freymark: Setzen Sie sich bitte in den Koalitionsverhand- lungen dafür ein, dass diese Förderung, die wir seit der grünen Regierungsbeteiligung endlich mal auf den Weg gebracht haben, jetzt nicht einschläft, sondern dass sie konsequent fortgeführt wird! Sorgen Sie dafür, dass das Tierheim weiterhin darin bestärkt wird, den erneuerbaren Weg zu gehen und sich auch unabhängig von fossilen Energieträgern zu machen. Denn auch hier sollte der neue Senat den eingeschlagenen Weg weitergehen, denn damit schützt das Tierheim nicht nur das Klima, sondern sorgt auch für bezahlbare Energiepreise und kuschelige Tem- peraturen für seine Tiere. – Vielen Dank! Für die Linksfraktion spricht die Kollegin Seidel.

Tobias Schulze

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über 3 000 Lehrkräfte waren gestern am inzwischen elften Streiktag der GEW Berlin für einen Tarifvertrag Gesund- heitsschutz auf der Straße. Die Kolleginnen und Kollegen haben die Schnauze voll und das völlig zu Recht. Bei nur noch 96,6 Prozent liegt im laufenden Schuljahr die Personalausstattung an Berliner Schulen, wohlge- merkt im Durchschnitt 96,6 Prozent. Das bedeutet, wir haben auch Schulen, die deutlich unter diesen 96,6 Prozent liegen, insbesondere in den schnell wach- senden Ostbezirken und in sozialen Brennpunkten. 875 Vollzeitstellen konnten zu Beginn des letzten Jahres nicht besetzt werden. In der Praxis bedeutet das, Sprach- förderung und Inklusion fallen weg zugunsten von Ver- tretungsunterricht. Und trotz der vielen Vertretungen fällt Unterricht aus. Die Klassen werden immer größer. Da- runter leiden die Schülerinnen und Schüler, aber darunter leiden auch die Beschäftigten, von denen viele nach mo- natelangen 60-Stunden-Wochen schlicht und ergreifend krank werden. Die Krankenstände sind so hoch wie nie. Das Berliner Schulsystem brennt lichterloh. Fast 60 Prozent der neu eingestellten Lehrerinnen und Lehrer haben keinen entsprechenden Abschluss, an den Grund- schulen sind sogar 80 Prozent keine ausgebildeten Lehr- kräfte. Ohne Selbstausbeutung und den massenhaften Quereinstieg würde unser Schulsystem augenblicklich zusammenbrechen. Wir als Linke waren gestern beim Streiktag und haben den Lehrkräften zugehört. Das sollten alle hier im Haus einmal machen. Es hilft. Die Lehrerinnen und Lehrer streiken nämlich nicht für mehr Geld, sondern für bessere Arbeitsbedingungen und mehr ausgebildete Kolleginnen und Kollegen. Aber warum trage ich Ihnen das als Wissenschaftspoliti- ker hier eigentlich vor? – Weil der zentrale Baustein zur Lösung dieses Problems in unserer Zuständigkeit im Land Berlin liegt. Die Hochschulen müssen endlich aus- reichend Lehrkräfte ausbilden. Im Sondierungspapier von CDU und SPD können wir lesen – Zitat –: Berlin wird deutlich mehr Lehrkräfte ausbilden als bisher, um den wachsenden Schülerzahlen gerecht zu werden. Ganz ehrlich, das ist leider eine Nullaussage. Deutlich mehr als die faktischen 900 Absolventinnen und Absol- venten sind schon in den jetzigen Hochschulverträgen vereinbart. Die entscheidende Frage an Sie von CDU und SPD lautet dagegen: Streben Sie an, ausreichend Lehr- kräfte auszubilden, also so viele Lehrkräfte, dass der Bedarf der Berliner Schulen damit gedeckt werden kann? – Das ist die entscheidende Frage. Das wären nämlich ausweislich der Bedarfsanalyse der Bildungsverwaltung von Mai 2022, rote Nummer 0353, mindestens 3 000 neue Lehrkräfte pro Jahr. Diese Prog- nose enthält noch nicht einmal die steigenden Bevölke- rungsprognosen und die aus der Ukraine geflüchteten Kinder. Sie ist also eigentlich noch zu niedrig angesetzt. Zudem gehen auch viele Absolventinnen und Absolven- ten unserer Universitäten in andere Bundesländer, zum Teil sind sie da hergekommen und gehen einfach wieder zurück. Diese Bundesländer bilden zu wenig aus. Das heißt, wir können das nur über einen bundesweiten Staatsvertrag ändern und nicht im Land Berlin. Kurzum: Wenn Sie irgendwann einmal vor diese Welle kommen wollen, wenn Sie irgendwann einmal nicht zu Beginn des Schuljahres das Fehlen von Hunderten Lehr- kräften beklagen wollen, müssen Sie jetzt mit den kom- menden Hochschulverträgen, die bis 2028 laufen, die Weichen in Richtung 3 000 Absolventinnen und Absol- venten pro Jahr stellen. Jetzt! (Katrin Seidel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2447 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 Wer nicht einmal den politischen Willen formuliert, be- darfsgerecht auszubilden, handelt verantwortungslos. Das muss man auch mal klar sagen. Nun werden Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD insbesondere, einwenden, dass es bei aktuell 900 Absolventinnen – die Tendenz ist leider fal- lend – egal sei, ob man 2 000 oder 3 000 Absolventinnen anstrebe. Aber ich sage Ihnen als Wissenschaftspolitiker: Das ist nicht egal. Wenn die Unis bedarfsgerecht ausbilden müssen, weil wir sie dazu verpflichten, dann müssen sie intern die Prioritäten auch anders setzen. Dann müssen sie die Res- sourcen intern umverteilen. Und dann müssen sie die Qualität des Studiums steigern, sonst werden sie es nicht schaffen. Ich sage hier auch ganz klar: Vor der Kür kommt die Pflicht. Wenn immer mehr Drittmittelanträge und Exzel- lenzcluster die Kür sind, dann ist die bedarfsgerechte Ausbildung von Lehrkräften im Land Berlin die Pflicht. Wir haben mit Rot-Rot-Grün noch 17 Millionen Euro für die Jahre 2023 bis 2025 zusätzlich zu den Hochschulver- trägen gesichert. Die neue Koalition sollte diese Mittel fortführen und am besten noch was draufsatteln, auch Investitionsmittel. Ich kann Ihnen das nur noch zum Schluss mitgeben: Wir bezahlen heute für die viel zu niedrig angesetzten Ziel- zahlen von vor zehn Jahren, und solch einen Fehler soll- ten wir den zukünftigen Generationen von Schülerinnen und Schülern nicht noch mal antun. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Es folgt für die CDU-Fraktion die Kollegin Khalatbari.

Sandra Khalatbari

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Berlin hat sich neu gewählt. Das zeigt auch der Antrag der Fraktion Die Linke, „Lehrkräftebildung an den Berliner Hochschulen stärken!“. Dieser Antrag ist ein historisches Dokument, nicht vom Inhalt, sondern vom Datum, eine politische Momentaufnahme, denn die Drucksache vom 7. März stellt nichts weniger dar als den eigenen und alleinigen Antrag von Die Linke. Das Dokument zeigt, dass Berlin ein neues Kapitel aufge- schlagen hat. Das Dokument zeigt, dass es die alte Koali- tion nicht mehr gibt. Das Dokument zeigt, dass sich gegenwärtig eine neue Koalition formt, und das ist auch gut so für unsere fleißigen Studentinnen und Studenten, unser hart arbeitendes Lehrpersonal, unsere Universitäten und damit auch für unsere Stadt, ein Berlin, das wieder bärenstark werden will. Der Antrag greift ein umfassen- des Thema auf, das momentan bei den Koalitionsver- handlungen stark und intensiv diskutiert wird. Wir alle wissen: Eine tiefgründige Befassung erfordert eine hin- reichende Zeit, und die nehmen wir uns, weil wir Qualität abliefern wer- den und keine Schnellschüsse. Sobald in den Koalitionsverhandlungen ein gemeinsamer Nenner vorliegt, werden wir dieses wichtige Thema selbstverständlich in die Umsetzung bringen, und bis dahin bitten wir freundlich um ein wenig Geduld. Lassen Sie mich noch kurz eine Fußnote setzen. Wir sehen Ihre eifrigen Versuche mit offenen Augen. Wir verstehen, warum Sie diesen Antrag jetzt einbringen, aber dies ist hier kein Zirkus, und deswegen springen wir hier nicht übers Stöckchen. Frau Kollegin! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage des Kollegen Ziller von den Grünen zulassen.

Sandra Khalatbari

Nein! Vielen Dank, Herr Präsident! – Wichtige Themen nehmen wir hingegen ins Visier, und wir wissen genau: Ein besseres Berlin ist möglich. Deshalb fordern wir schon lange einen Dreiklang, der aus bester Bildung, mehr Lehrkräften und mehr Studienabsolventen besteht. (Tobias Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2448 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 Erlauben Sie mir, kurz darzustellen, warum beste Bildung so wichtig ist. [Stefan Ziller (GRÜNE): Das ist eine Oppositionsrede! –

Tobias Schulze

Der Wahlkampf ist vorbei!] Wir wollen gute Schulen in unserer Stadt, die allen jun- gen Berlinerinnen und Berlinern die Chance auf einen guten Schulabschluss bieten. Bildungsgerechtigkeit ist der Schlüssel für ein faires Miteinander. Ich bin mir si- cher, dass niemand von uns einen Lehrkräftemangel gut- heißen kann. Ende des Jahres 2022 waren 973 Vollzeit- stellen nicht besetzt, und das bei einem ursprünglichen Einstellungsbedarf von 2 645 Vollzeitstellen im Schuljahr 2022/2023. Wir haben das im Blick, und wir werden auch hier die richtigen Stellschrauben ordentlich anziehen. Die Versorgung der Berliner Schulen mit ausreichend und gut qualifizierten Lehrkräften ist doch auch unser Ziel. Als ehemalige Schulleiterin und Mutter zweier schulpflichtiger Kinder sind mir die zahlreichen Miss- stände und Unzulänglichkeiten von beiden Seiten der Medaille wirklich gut bekannt. Ich kann Ihnen versichern, dass ebenso die Hochschulverträge und der Doppelhaus- halt 2024/2025 maßgebliche Stellschrauben sein werden, die wir fest im Blick haben. Auch uns ist eine nachhaltige Stärkung der Lehrkräfteausbildung an Berliner Hoch- schulen ein großes und wichtiges Anliegen. Allerdings führen viele Wege nach Rom, und wir sind dabei, im Rahmen der Koalitionsgespräche den besten herauszuar- beiten. Lassen Sie mich am Schluss bitte festhalten, dass Ihr alleiniger Antrag im Ausschuss auf eine neue Koalition treffen wird, denn, wie bereits gesagt, Berlin hat sich neu gewählt, und wenn Sie mich fragen, ist das auch gut so. – Vielen Dank! Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Frau Dr. Czyborra das Wort.

Martin Trefzer

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Problem des Lehrermangels ist ja nicht das erste Mal Thema hier im Plenum, und auch nicht in den Ausschüssen. Wir hatten erst wenige Tage vor der Wiederholungswahl am 9. Februar über dieses Thema debattiert. Mein Kollege Thorsten Weiß hat für meine Fraktion unsere Vorschläge für die Gewinnung zusätzlichen Lehrpersonals vorge- stellt, wie zum Beispiel den Ein-Fach-Lehrer, zu dem wir auch einen Antrag eingebracht haben. Es gibt zusätzliche Vorschläge, auch sehr sinnvolle Vorschläge, der Ständi- gen Wissenschaftlichen Kommission der KMK. Heute soll es jetzt um den Flaschenhals bei der Lehrkräf- tegewinnung gehen, nämlich die Lehrkräfteausbildung an den Universitäten. Das ist in der Tat der Dreh- und An- gelpunkt, wenn wir mehr Lehrer an unsere Schulen holen wollen. Jetzt fordert Die Linke, die Zielzahl der Lehr- amtsabsolventen von 2 000 auf 3 000 zu erhöhen. Da musste ich schon ein bisschen schmunzeln, liebe Kolle- gen, weil ich mich noch an die Jahre 2017 und 2018 erin- nere, als die letzten Hochschulverträge verhandelt wur- den. Ich habe damals daran erinnert, dass es schwierig wird, das umzusetzen, wenn die Hochschulen das nur zähneknirschend akzeptieren oder sagen: Das wird eng, das wird schwierig, das klappt nicht. – Und genau das ist auch eingetroffen: Wir sind immer noch unter 1 000 Absolventen; von 2 000 kann bei den Absolventen überhaupt keine Rede sein. Vor dem Hintergrund frage ich mich: Was hat es für einen Sinn, jetzt die Zielzahl wiederum von 2 000 auf 3 000 Absolventen anzuheben, ohne dass man mit den Unis die Bedarfe für die Erreichung dieser Zielzahl über- haupt einmal realistisch abgeklopft hat? Es hilft jetzt nichts, im Sinne eines Fünfjahresplans irgendwelche Zahlen vorzugeben, die dann wieder nicht erreicht wer- den. Deswegen habe ich den Senat in einer Anfrage im Januar einmal ganz konkret gefragt, was die Universitäten an Unterstützung eigentlich fordern. Was brauchen die Unis eigentlich, um bei der Lehrerausbildung voranzukom- men? Die Antwort des Senats war natürlich wirklich bezeichnend. Er hat sich hier mit allgemeinen Formulie- rungen herausgeredet. Die konkreten Ausbildungsziele und die dafür nö- tigen finanziellen Ressourcen sind Gegenstand der Vertragsverhandlungen. – heißt es nur. Man ist sich darüber also gar nicht im Klaren. Der Umfang des nötigen Ausbaus der Lehrkräfte- bildung ist … abzustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so wird das wieder nichts. Ich will hier jetzt nicht erneut die Kassandra spie- len, aber wenn wir an der Stelle nicht mehr auf die Unis eingehen, wird auch diese Zielzahl uns nicht weiterhel- fen. Jetzt kommen wir mal auf den Hintergrund dieses An- trags zu sprechen. Frau Khalatbari, Sie haben ja hier schon ein Stichwort genannt. Um was es da geht, ist ei- gentlich ein Blame Game, oder Schwarzer-Peter-Spiel, innerhalb der alten Koalition, der bestehenden, amtieren- den Koalition, und leider auch zwischen dem Senat und (Dr. Ina Maria Czyborra) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2450 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 den Universitäten. Sie, Herr Schulze, hatten ja schon im Januar die 3 000 Absolventen als Zielzahl genannt. Von den Grünen und der Senatorin wurden 2 300 Absolventen genannt. Von der SPD gab es andere Zahlen. Und ich verstehe, dass Sie jetzt eine Marke setzen wollen, aber das führt an der Stelle nicht weiter. Was mich an diesem Antrag vor allem irritiert, ist dieses Blame Game mit den Universitäten, dass Sie den Finger auf die Universitäten richten und jetzt sagen, hier müssen wir die Daumenschrauben andrehen, wir brauchen Sank- tionen bei den Universitäten, wenn es mit dem Kapazi- tätsausbau nicht klappt. Da sage ich Ihnen ganz klipp und klar: So werden wir nicht weiterkommen. Das würde die Motivation der Hochschulen, die Lehrerausbildung aus- zubauen, ausbremsen. Der Ausbau der Lehramtsausbil- dung gelingt nur mit den Universitäten und nicht gegen die Universitäten, und schon gar nicht mit Sanktionen gegen die Universitäten. Weiter fordert Die Linke im vorliegenden Antrag von den Hochschulen, die Zulassungsverfahren zu ändern, damit weniger Bewerber abgelehnt werden. Das hat Frau Bil- dungssenatorin Busse ja auch schon einmal ins Gespräch gebracht, mit dem Vorschlag, den Numerus clausus abzu- senken. So einfach ist es an der Stelle aber eben nicht: Wenn es Grenzen bei der Aufnahme gibt, dann sind die Hochschulen nach § 3 Hochschulzulassungsgesetz ver- pflichtet, Beschränkungen einzuführen, und da kann man diese auch nicht durch gute Vorschläge umgehen. Was nottut, sind konkrete Maßnahmen in den Mangelfä- chern. Es mangelt ja nicht an Vorschlägen, was da alles zu tun wäre: Betreuung im Studium und im Praxissemes- ter muss verbessert werden, auch Michael Müller hat ja schon Maßnahmen angekündigt, um dem Studienabbruch entgegenzuwirken. Das alles hat bislang nicht gegriffen, und deswegen, denke ich, sollten wir schon auch einmal über grundsätzliche Alternativen in der Lehrerausbildung nachdenken, Frau Dr. Czyborra, wenn es wieder hakt. Und da gibt es durchaus den einen oder anderen guten Vorschlag des ehemaligen Staatssekretärs Mark Rackles, das muss ich schon sagen. Wir sollten uns einfach auch mal wieder mit dem Gedanken vertraut machen, ob wir nicht Pädagogische Hochschulen brauchen, so wie es sie in Berlin bis 1980 ja auch gab. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir die Lehreraus- bildung besser dualisieren, die theoretischen und die Praxisphasen besser miteinander verzahnen, wir brauchen fächerorientierte Zugänge, wir brauchen Zugänge zu den Mangelfächern, und wir brauchen einen punktgenauen Ansatz. Was wir nicht brauchen – da trifft Ihr Antrag einen wun- den Punkt –, das ist ein Closed Shop, wo der Senat mit den Hochschulen irgendetwas verhandelt, und am Ende kommt etwas heraus und niemand weiß, wie es dazu kam. Da haben Sie recht, Herr Schulze, wir brauchen mehr Transparenz bei den Hochschulverhandlungen, daran führt kein Weg vorbei. Wir müssen die Probleme in Ber- lin benennen, um auch Lösungen zu finden. Wenn Berlin seine Hausaufgaben macht, sind wir dann auch auf einem guten Weg. Was aber nicht geht, ist das Uni-Bashing und Sanktionen gegen Unis, was hier in diesem Antrag durchklingt. Das wird es mit uns nicht geben. – Vielen Dank! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dann zum Abschluss die Kollegin Neugebauer das Wort.

Laura Neugebauer

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauende! Ich danke erst einmal der Fraktion der Linken dafür, dass wir mit dem Antrag heute noch einmal über dieses wichtige Thema reden. Die ganze Stadt weiß: In den Berliner Schulen mangelt es an Lehrkräften, und das nicht erst seit gestern. Aktuell sind es knapp unter 1 000 Lehrerstellen, die nicht besetzt sind. Noch schlimmer wird es mit dem Blick in die Zu- kunft: Alleine nächstes Jahr liegen wir dann schon bei 1 600 unbesetzten Stellen. Dabei stagniert die Zahl der Lehramtsabsolventinnen und -absolventen, und eins ist ja wohl klar: Alleine mit Quereinsteigerinnen und Querein- steigern können wir diese Lücke nicht füllen, und wir können Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger auch nicht zum Allheilmittel für alles erklären. Wir haben die Verpflichtung, den Kindern Berlins die bestmögliche Schulbildung zu bieten. Die Herausforde- rung der nächsten Jahre wird deshalb sein, mehr Lehr- amtsstudierende zu einem qualifizierten Abschluss zu bringen und so motivierte Lehrinnen und Lehrer für unse- re Schulen zu gewinnen, denn Bildung sichert die Zu- kunft Berlins und muss deshalb Priorität haben. Klar ist aber auch, dass das eine Mammutaufgabe wird, die gute Planung braucht. Deshalb begrüßen wir den Vorschlag in diesem Antrag, eine Bedarfsanalyse von Lehrkräften in Berlin zu machen, die auch nach Fächern und Schulformen differenziert ist. Grundschulen stehen vor anderen Problemen als weiterführende Schulen, und der Bedarf an zusätzlichen Lehrkräften in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik lässt sich nicht mit anderen vergleichen. So bietet ein Blick auf die Bedarfe der unterschiedlichen Umstände die Chance, eine (Martin Trefzer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2451 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 wirklich zielgerichtete Strategie zu entwickeln, um unsere Probleme zu verringern. Dem erklärten Ziel des Antrags, die Zahl der Lehramts- absolventinnen und -absolventen zu erhöhen, schließen wir uns an. Eine einfache Zielzahl und eine Erhöhung dieser wird uns aber nicht reichen. Klar würde ich mich freuen, wenn wir von heute auf morgen einen Schalter umlegen könnten und hätten 3 000 Absolventinnen und Absolventen pro Jahr. Ein einfaches Erhöhen dieser Ziel- zahl wird uns aber nichts bringen. Bereits jetzt sollten es jährlich 2 000 Lehrkräfte sein, die unsere Hochschulen verlassen, es sind nur 917. Das heißt, die Debatte sollte nicht sein, was die Zielzahl ist, sondern wie wir diese tatsächlich erreichen können. Die Zahlen zeigen uns: Das Problem liegt nicht bei den Studienanfängerinnen und -anfängern, denn viele junge Menschen entscheiden sich für ein Lehramtsstudium. Das Problem ist die hohe Quote von Abbrecherinnen und Abbrechern und die Zahl an Absolventinnen und Absol- venten, die nicht in ihrem Beruf arbeiten wollen. Deshalb müssen wir stärker auf persönliche Betreuung und pra- xisorientierte Lehre setzen, denn nur, wer sich gut auf seinen Beruf vorbereitet fühlt, wird diesen später auch ergreifen, und auf diese Debatte freue ich mich im Ausschuss. Klar ist natürlich auch, dass die Hochschulen finanzielle Planungssicherheit brauchen. Das heißt, eine Versteti- gung und feste Aufnahme in die Budgets der Hochschul- verträge ist das, was jetzt geboten ist. Die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern muss aus der Projektfinan- zierung heraus. Um das Lehramtsstudium zu verbessern und die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen zu erhöhen, müssen wir verlässlich wissen, woran es hakt. Deshalb hat die letzte Koalition in der Vergangenheit die Mittel im Haus- halt eingestellt, um hierzu die entsprechenden Studien zu vollziehen, damit wir wissen, was unsere Studierenden motiviert und warum sie aber auch abbrechen. Gute Lehrerinnen und Lehrer auszubilden heißt, so früh wie möglich angeleitet zu werden, mit der Welt in Kon- takt zu kommen, und auch, nicht nur mit Theorie ins kalte Wasser geworfen zu werden. Es heißt aber auch, im Pra- xissemester neben dem Vollzeitjob nicht auch noch für die Miete in den Nebenjob gehen zu müssen. Gute Lehr- kräftebildung muss umfassend, gezielt und bedarfsge- recht sein. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss hierüber. – Danke! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den künftig für Wissenschaft zuständigen Ausschuss, außer- dem mitberatend an den künftig für Bildung zuständigen Ausschuss und an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich dazu nicht, dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 20 war die Priorität der Fraktion Die Linke unter der Nummer 2.4. Tagesordnungs- punkt 21 war die Priorität der AfD-Fraktion unter der Nummer 2.5. Ich rufe auf lfd. Nr. 21 A: Wiedereinsetzung des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0909 Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Vorgesehen ist eine sofortige Abstimmung. Wer den Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD, Bünd- nis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Druck- sache 19/0909 auf Wiedereinsetzung des Untersuchungs- ausschusses Neukölln annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen und Enthaltungen kann es entsprechend nicht geben. Damit ist der Antrag angenommen. Die Wahl der Mitglieder erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Tagesordnungspunkt 22 steht auf der Konsensliste. Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unse- rer heutigen Tagesordnung. Die nächste Plenarsitzung findet wie eingangs beschlossen statt am Donnerstag, den 27. April 2023, um 10 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen. (Laura Neugebauer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2452 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 Anlage 1 Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Lfd. Nr. 9: Verlängerung des Charité-Vertrages gemäß § 4 Abs. 2 Berliner Universitätsmedizingesetz für das Jahr 2023 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 23. Januar 2023 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0877 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0726 einstimmig – mit allen Fraktionen – angenommen Lfd. Nr. 11: Nr. 29/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0879 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 12: Nr. 30/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0880 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 13: Nr. 1/2023 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0881 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einstimmig – bei Enthaltung AfD – zugestimmt Lfd. Nr. 16: Berlin endlich sicherer machen! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0838 vertagt Lfd. Nr. 18: Energie für Berlin: Sicher, günstig und technologieoffen – für eine Beendigung der Energiekrise Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0883 vertagt Lfd. Nr. 22: Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2021 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0874 an Haupt Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2453 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 Anlage 2 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses Zu lfd. Nr. 8: Wahl von vier Abgeordneten zu Vertreterinnen und Vertretern Berlins für die 42. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. Mai 2023 in Köln Wahl Drucksache 19/0813 Es wurden gewählt: auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Herr Abgeordneter Christian Gräff Herr Abgeordneter Stephan Schmidt auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Frau Abgeordnete Franziska Becker auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Abgeordnete Antje Kapek Zu lfd. Nr. 9: Verlängerung des Charité-Vertrages gemäß § 4 Abs. 2 Berliner Universitätsmedizingesetz für das Jahr 2023 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 23. Januar 2023 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0877 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0726 Dem Abschluss einer Verlängerung des Charité-Vertra- ges gemäß § 4 Abs. 2 Berliner Universitätsmedizingesetz für das Jahr 2023 (Anlage) wird zugestimmt. Zu lfd. Nr. 10: Schutz von Studierenden vor Benachteiligung bei hochschulischen Prüfungen Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 1. März 2023 Drucksache 19/0888 zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0866 Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Berliner Hochschulen sicherzustellen, dass ein wirksamer Schutz Studierender vor dem Hintergrund der bestehenden Pan- demielage und der Inflations- und Energiekrise sicherge- stellt ist. Hierzu sollen folgende Punkte erörtert und im Sinne der Studierenden geklärt werden: die zusätzliche Bereitstellung von hybriden Lehr- und Prüfungsmöglichkeiten für Studierende; eine Erweiterung der Anzahl der Prüfungsversuche für alle Studierenden; eine nachweisbar studierendenfreundliche Handha- bung der Regelungen im Prüfungswesen der Hoch- schulen; die Schaffung von belastbaren Härtefallregelungen für besonders betroffene Studierende; Studierende sollen nicht durch finanzielle Hürden gehindert werden, ihre Rechte wahrzunehmen. Über die Maßnahmen ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Mai 2023 zu berichten. Zu lfd. Nr. 11: Nr. 29/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0879 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Der Bestellung eines Erbbaurechts am Grundstück Lissa- bonallee 6 in Berlin-Nikolassee, Gemarkung Düppel, Flur 2, Flurstück 803, zu den im Erbbaurechtsvertrag UVZ-Nr. 180/2022 vom 15. November 2022 des Rechts- anwalts René Wölfer als amtlich bestelltem Vertreter des Notars Dr. Christof Hupe in Berlin vereinbarten Bedin- gungen wird zugestimmt. Zu lfd. Nr. 12: Nr. 30/2022 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0880 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2454 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 Dem Ankauf des Grundstücks Babelsberger Str. 14-16/ Waghäuseler Str. 12, Flur 3, Flurstück 99/4, Gemarkung Wilmersdorf in Berlin-Wilmersdorf zu den im Kaufver- trag vom 21. November 2022 zur UR-Nr. CG 100/2022 der Notarin Cornelia Gorn in Berlin vereinbarten Bedin- gungen wird zugestimmt. Zu lfd. Nr. 13: Nr. 1/2023 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Februar 2023 Drucksache 19/0881 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Dem Ankauf des Grundstücks der Gemarkung Köpenick, lfd. Nr. 1, Flur 473, Flurstück 184 zu den im Kaufvertrag vom 16. November 2022 zur UVZ-Nr. G 629/2022 des Notars Thomas Götze in Berlin vereinbarten Bedingun- gen wird zugestimmt. Zu lfd. Nr. 21 A: Wiedereinsetzung des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0909 I. Der in der 11. Plenarsitzung am 5. Mai 2022 eingesetzte Untersuchungsausschuss (Beschluss Nr. 2022/11/26 A) wird gemäß Artikel 48 der Verfassung von Berlin wieder eingerichtet. II. Der Ausschuss besteht aus neun Mitgliedern (drei Mit- glieder der Fraktion der CDU, zwei Mitglieder der Frak- tion der SPD, zwei Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ein Mitglied der Fraktion Die Linke und ein Mitglied der AfD-Fraktion) sowie neun Stellvertrete- rinnen oder Stellvertretern. III. Jede Fraktion erhält für die personelle Ausstattung eine pauschale Erstattung nach § 8 Abs. 6 des Fraktionsgeset- zes. Diese entspricht für die Dauer der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses monatlich dem Entgelt einer Vollzeitstelle in Höhe der jeweils geltenden Vergütung für die Entgeltgruppe E 13 / Erfahrungsstufe 3 TV-L zzgl. Arbeitgeberanteil monatlich. § 10 Abs. 1 des Frak- tionsgesetzes gilt entsprechend. IV. Der Untersuchungsauftrag und der Untersuchungszeit- raum entsprechen den in der 11. Plenarsitzung am 5. Mai 2022 vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Maßgaben. Entsprechend soll der Untersuchungsausschuss die nach- folgenden Sachverhalte prüfen: A. Bisheriges Behördenhandeln der Polizei Berlin im Zusammenhang mit Straftaten und Verdachtsfäl- len der Anschlagsserie in Berlin-Neukölln 1. Welche Straftaten konnten aufgrund welcher Kriterien der Straftatenserie („Neukölln- Komplex“) zugeordnet werden? Ab wann wur- den die Delikte im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen als Serie betrachtet und wie erfolg- te die zeitliche Abgrenzung? 2. Welche Ermittlungsansätze haben sich daraus ergeben, welche Stellen waren an den Ermitt- lungen beteiligt? Welche Akten wurden in die- sen Zusammenhängen angelegt? 3. Welche kriminaltechnischen Untersuchun- gen/Tatortarbeit und weiteren technischen Er- mittlungsmaßnahmen fanden bei den einzelnen Delikten, insbesondere bei den Brandanschlä- gen, statt? Inwieweit und zu welchen Zeitpunk- ten erfolgte eine Befragung der Nachbarschaft bei den Ermittlungen zu den einzelnen Delikten? 4. Welche Annahmen bzgl. der Täter:innenstruktur lagen den Ermittlungsansätzen zu Grunde? In- wiefern wurden (zu welchem Zeitpunkt) Struk- turermittlungen durchgeführt bzw. erwogen? 5. Wie ist der Stand der Ermittlungen zu allen be- troffenen Fällen, aus welchen Gründen wurden Verfahren eingestellt bzw. abgeschlossen und welche Ergebnisse wurden festgehalten? 6. Welche Tatverdächtigen gibt es zu der Strafta- tenserie und welche Straftaten werden diesen zugeordnet? Welche Tatsachen/Beweismittel sprechen für die Täterschaften der Verdächtigen bei welchen Delikten? Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2455 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 7. Welche Ergebnisse konnten durch die Ermitt- lungsgruppen (EG Rex, OG Rex, EG Süd-Ost RAP REX, EG ReSin BAO Fokus) erzielt wer- den? 8. Welche Delikte im Bereich PMK – rechts – sind in Neukölln im Zeitraum seit 2009 im Zusam- menhang mit Tatverdächtigen der Straftatenserie erfasst und nicht der Serie zugeordnet worden? 9. Inwieweit lagen der Polizei Berlin phänomenbe- reichsspezifische Erkenntnisse, insbesondere aus dem LKA 5 und 6 sowie den betroffenen Ab- schnitten, im Hinblick auf Tatserie, Verdächtige sowie mögliche Unterstützer:innen und Struktu- ren vor? Inwieweit wurden diese Erkenntnisse überprüft mit welchem Ergebnis? 10. Inwieweit wurden Tatverdächtige oder Personen aus dem Unterstützer:innenumfeld als Gefährder oder Relevante Personen geführt? Stehen oder standen Personen auf der bundesweiten Liste rechter Gefährder? Inwiefern wurden Gefähr- deransprachen mit den Tatverdächtigen oder weiteren Personen im Bereich PMK – rechts –, die in Neukölln leben, aufgrund von Vorfällen in Neukölln geführt? 11. Inwieweit und mit welcher Begründung ergaben sich in der Führung der EG ReSin seit Gründung personelle Veränderungen? 12. Gab es Erkenntnisse zum Umgang mit Waffen im mutmaßlichen Täter:innenumfeld? 13. Wie erfolgten jeweils die Auswahl und Zusam- menstellung der Mitarbeitenden für die speziali- sierten Dienststellen der Polizei im Zusammen- hang mit Rechtsextremismus in Neukölln und der Straftatenserie? Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Mitarbeitenden auf ihre per- sönliche Eignung zum Einsatz im Bereich der Bekämpfung von Rechtsextremismus zu über- prüfen? Wie wurde der Wissenstransfer sicher- gestellt? 14. Wie erfolgte die Aktenführung bezüglich Ermitt- lungen und Gefahrenabwehr und konnte ein ef- fektiver inner- und zwischenbehördlicher Er- kenntnisaustausch sichergestellt werden? 15. Bei welchen Personen und Objekten fanden im Rahmen der Ermittlungen zur Straftatenserie oder aufgrund von PMK-rechts-Bezug in Neu- kölln für welchen Zeitraum Observationen und TKÜ-Maßnahmen (u. a. „Ostburger Eck“) und mit welchen Ergebnissen statt? 16. Welche Feindeslisten wurden digital oder analog bei Tatverdächtigen sichergestellt? Wie fand die Auswertung statt? Welche Erkenntnisse gab es zur Erstellung und Verbreitung der Feindeslisten (u. a. Datensammlung, Webseiten & Netzwer- ke)? Welche Ermittlungen resultierten aus die- sen Informationen? Wie und wann fand eine In- formation der auf den Feindeslisten auftauchen- den Personen und Organisationen statt, und nach welchen Kriterien wurde die Form der Informa- tion ausgewählt? 17. Wurde im Rahmen der Untersuchung der be- schlagnahmten IKT Verbindungen zu Personen, die in persönlichen Chats oder Chatgruppen im Zusammenhang auftauchten, nachgegangen? Welche Erkenntnisse ergaben sich aus den ein- sehbaren Chatverläufen? 18. Wurden Delikte außerhalb Neuköllns auf Ver- bindungen zu den Taten der Serie und den Tat- verdächtigen überprüft? Bestanden Erkenntnisse über die Beteiligung der Tatverdächtigen an Straftaten in Treptow-Köpenick und anderen Bezirken, insbesondere im Rahmen der systema- tischen Bekämpfung einzelner Personen auf- grund ihres antifaschistischen Engagements? 19. Spielte der Polizeiabschnitt Treptow (früher 65, jetzt 35) bei den Ermittlungen zur Neuköllner Straftatenserie eine Rolle? Wurden Parallelen zwischen Aktionsformen und Personenkreisen bei Straftaten in Neukölln und Treptow- Köpenick im Rahmen der Ermittlungen betrach- tet? 20. Welche Erkenntnisse bestanden zur Entstehung der Begehungsform der Anschlagsserie in der rechtsextremen Szene? In welchen Fällen in Berlin oder Brandenburg gab es ähnliche Muster vor oder nach Beginn der Neuköllner Straftaten- serie? B. Verfahren und Erkenntnisse der Generalstaats- anwaltschaft sowie der Staatsanwaltschaft Berlin 21. Welche Ermittlungen haben die Staatsanwalt- schaft Berlin sowie die Generalstaatsanwalt- schaft bezüglich der Anschlagsserie in Neukölln veranlasst? 22. Welche Erkenntnisse zur Straftatenserie Neu- kölln lagen im Untersuchungszeitraum vor und ab wann wurden die Taten als Serie behandelt und priorisiert? Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2456 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 23. Welche Verfahren sind von der Staatsanwalt- schaft Berlin sowie der Generalstaatsanwalt- schaft geführt und mit welchem Ergebnis abge- schlossen worden? Welche Verfahren sind aus welchen Gründen eingestellt worden? 24. Wie gestaltete sich die Arbeitsweise der Abtei- lung 231 der Staatsanwaltschaft Berlin in Bezug auf den Ermittlungskomplex? Aus welchen Gründen wurden die Brandstiftungsdelikte zu- nächst auf unterschiedliche Dezernate verteilt? 25. Wie wurde die staatsanwaltschaftliche Sachlei- tungsbefugnis wahrgenommen? 26. Aus welchen Gründen wurde die Äußerung, die eine Befangenheit von Oberstaatsanwalt F. möglich erscheinen ließ, nicht an Vorgesetzte und Aufsichtsbehörden übermittelt? 27. Welche Ergebnisse erbrachte eine diesbezügli- che Überprüfung und welche Veranlassungen wurden auf diese Ergebnisse hin getroffen? Er- folgte nach den Umsetzungen der Staatsanwälte S. und F. eine Revision der bis dahin erfolgten Verfahrensführung und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 28. Gab es zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Generalbundesanwalt einen Austausch im Zusammenhang mit den Ermittlungen? 29. Inwieweit und in welcher Form erfolgte zu den einzelnen Taten, der Straftatenserie, zu Ermitt- lungen und Erkenntnissen eine Information der jeweiligen Behördenleitungen und/oder der Hausleitungen der mit der Straftatenserie befass- ten Senatsverwaltungen? C. Vorgehen und Erkenntnisse des Berliner Verfas- sungsschutzes 30. Welche Erkenntnisse zur Straftatenserie Neu- kölln bzw. zu den Tatverdächtigen und dahinter- liegenden Strukturen und Organisationen lagen für den Untersuchungszeitraum vor? 31. Innerhalb welcher Vorgänge und mit welchen auch nachrichtendienstlichen Mitteln wurden diese Erkenntnisse gewonnen und wie wurde mit den gewonnenen Erkenntnissen verfahren? Wel- che Ziele verfolgten diese Maßnahmen? 32. Welche Maßnahmen wurden nach den Hinwei- sen der Sonderermittler:innen zur unvollständi- gen Auswertung von G-10-Daten veranlasst? Gab es weitere Erkenntnisse des Verfassungs- schutzes zu Gefahrenlagen, die später in Strafta- ten mündeten? 33. Welche Erkenntnisse zur rechten Szene in Neu- kölln konnten durch Lagebilder, Sachakten und weitere Erkenntnisse des Verfassungsschutzes erhoben werden? Welche der Informationen wurden jeweils wann und in welcher Form an die Ermittlungsbehörden weitergegeben? 34. Was waren Gegenstand und Folge der vom Ver- fassungsschutz an die Ermittlungsbehörden übermittelten Behördenzeugnisse? 35. Welche Erkenntnisse hat der Verfassungsschutz im Rahmen der Sachakten zur rechts-extremen Szene in Neukölln zu den Aktivitäten, Personen, Kennbeziehungen und Treffpunkten seit 2000? 36. Welche Erkenntnisse bestehen zum Einstieg der Tatverdächtigen in die rechtsextreme Szene (insb. Zeitpunkt, Kontaktpersonen, Aktionsbe- teiligung)? 37. Bei welchen Personen und Objekten fanden im Rahmen der Ermittlungen zur Straftatenserie oder aufgrund von PMK-rechts-Bezug in Neu- kölln für welchen Zeitraum Observationen und TKÜ-Maßnahmen (u. a. „Ostburger Eck“) und mit welchen Ergebnissen statt? D. Zusammenarbeit der Strafverfolgungs- und Si- cherheitsbehörden 38. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit der Ber- liner Polizei mit der Staatsanwaltschaft Berlin und dem Berliner Verfassungsschutz? 39. Welche Erkenntnisse ergaben sich zum Ermitt- lungskomplex durch die Einrichtung des GIBZ? 40. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehör- den des Bundes und des Landes Brandenburg? 41. Welche Informationen erhielten die Berliner Si- cherheits- und Strafverfolgungsbehörden durch Behörden anderer Länder oder des Bundes? In- wiefern waren der Ermittlungskomplex, Tatver- dächtige oder Betroffene Gegenstand von Bera- tungen des GAR bzw. GETZ? 42. Bestanden Absprachen zwischen der Polizei Berlin und den Nachrichtendiensten des Landes Berlin, anderer Bundesländer oder des Bundes bezüglich der Erkenntnisgewinnung, des -aus- tauschs und der -verwendung zu Tatserie, Ver- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2457 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 dächtigen, Strukturen oder Organisationen? In- wieweit wurden Erkenntnisse aus nachrichten- dienstlichem Aufkommen für gefahrenabwehr- rechtliche oder strafprozessuale Maßnahmen verwendet? 43. Welche strukturellen Maßnahmen wurden in den Berliner Sicherheitsbehörden seit 2009 zur ef- fektiven Bekämpfung rechtsextremer Gewalt er- griffen? E. Umgang mit den Betroffenen der Straftatenserie Neukölln sowie den zivilgesellschaftlichen Ak- teur:innen 44. Welche Beschwerden bzgl. der Ermittlungsar- beit gingen von Betroffenen und Zeugen ein? Wie haben sich die Kommunikation und der Umgang mit den Betroffenen im Laufe der Er- mittlungen verändert (u. a. auch Dienstanwei- sungen/Polizeidienstvorschriften)? Hatten die Erkenntnisse aus den Berichten der BAO Fokus und der Sonderermittler:innen Auswirkungen auf den weiteren Umgang mit den Betroffenen? 45. Wie wurde mit Hinweisen von Betroffenen bzw. Dritten auf verdächtige Beobachtungen umge- gangen? 46. Wie erfolgte die Gefährdungseinschätzung für die Betroffenen nach den Anschlägen? Inwie- fern sind resultierend aus der Auswertung der Taten Sicherheitsgespräche geführt bzw. Schutzmaßnahmen gegenüber den Geschädigten und weiteren als gefährdet eingestuften Dritten vorgenommen worden? 47. Gab es im Vorfeld der Taten Erkenntnisse zu Gefahrenlagen bei Verfassungsschutz oder Poli- zei? Wenn ja, wie wurde mit diesen Informatio- nen verfahren und inwieweit wurden Personen gewarnt und gefahrenabwehrrechtliche Maß- nahmen getroffen? F. Mögliche disziplinarrechtliche oder strafrechtli- che Verfehlungen im Zusammenhang mit der Straftatenserie Neukölln 48. Lagen bei der Polizei Berlin und der Staatsan- waltschaft Berlin zu möglichen dienst- rechtlichen oder strafrechtlichen Verfehlungen von Angestellten oder Beamt:innen des Landes Berlin mit Bezug zu der Neuköllner Straftaten- serie Erkenntnisse vor und welche Maßnahmen zur Ermittlung und ggf. Ahndung erfolgten im Zusammenhang mit a. einem möglichen rechtswidrigen Abruf oder der Weitergabe von Daten und Informationen über Betroffene von rechtsextremer Gewalt oder Weitergabe von ermittlungsrelevanten Informationen, b. rechten oder rechtsextremen „Chatgruppen“ wie z. B. „Die Eierköppe“, c. der Beteiligung des Polizeibeamten S. K. in EG Rex und OG Rex, d. der mutmaßlichen Anwesenheit des Polizei- beamten A. W. sowie eines der Hauptver- dächtigen der Neuköllner Straftatenserie in der Kneipe „Ostburger Eck“ am 16. März 2018, e. möglichen weiteren Verfehlungen oder ent- sprechenden Verdachtslagen? 49. Konnten innerhalb entsprechender Ermittlungen rechte oder rechtsextreme Netzwerke ermittelt oder festgestellt werden und welche Konse- quenzen erfolgten ggf. daraus? Inwiefern wur- den dabei Kennverhältnisse zu unter Rechtsext- remismusverdacht stehenden Mitarbeitenden in anderen Sicherheitsbehörden überprüft? 50. Gab es auffällige Abfragen und Abfragemuster von Daten von Betroffenen oder Personen auf den Feindeslisten in den einschlägigen polizeili- chen Informationssystemen? G. Erkenntnisse und Behördenhandeln zu möglichen Bezügen der Tötungsdelikte Burak Bektaş und Luke Holland sowie der versuchten Tötung von vier weiteren Personen am 5. April 2012 zur Neu- köllner Anschlagsserie 51. Welche Ermittlungsschritte wurden jeweils zur Aufklärung der Tötungsdelikte sowie zur Unter- suchung eines möglichen Zusammenhangs mit der Neuköllner Tatserie unternommen und wel- che Erkenntnisse konnten hieraus jeweils ge- wonnen werden? 52. Inwieweit wurden Zeug:innenaussagen, Hinwei- se und phänomenologische Kenntnisse zum Rechtsextremismus – insbesondere aus örtlich zuständigen Polizeidienststellen sowie den LKA-Dienststellen 51, 53, 55, 62, 64 und 65 – zu Tatbegehungen, Tatverdächtigen sowie zu einschlägig bekannten Personen, Örtlichkeiten, Veranstaltungen, möglichen Unterstützer:innen, Mitwisser:innen, Strukturen und Organisationen Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2458 Plenarprotokoll 19/28 23. März 2023 im Hinblick auf die Tötungsdelikte überprüft? Welche Erkenntnisse konnten aus diesen Über- prüfungen jeweils gewonnen werden und in welcher Form wurden diese festgehalten? 53. Inwieweit, in welcher Form und mit welchem jeweiligen Ergebnis erfolgte eine Ab-stimmung bezüglich der Ermittlungen, der Erkenntniserhe- bung oder ein Erkenntnisaus-tausch zu den Ta- ten mit Nachrichtendiensten von Ländern und Bund, Polizeibehörden anderer Länder oder des Bundes oder dem Generalbundesanwalt? 54. Inwieweit und in welcher Form erfolgte zu den Taten und Ermittlungen jeweils die In-formation von Behördenleitungen und befassten Senats- verwaltungen? 55. Wie ist die Aktenführung zu Ermittlungen und weiteren Erkenntnissen jeweils erfolgt und ist ein angemessener Erkenntnisaustausch zwischen allen beteiligten Dienststellen und Behörden gewährleistet worden? 56. Welche weiteren schweren Straftaten, bei denen ein Zusammenhang mit der Neuköllner Tatserie – etwa über das Tatmuster – in Frage kommt, konnten seit 2009 nicht aufgeklärt werden? H. Vernetzung rechtsextremer Strukturen innerhalb Berlins und bundesweit 57. Welche Erkenntnisse bestanden zu Verbindun- gen der Tatverdächtigen und ihres Neuköllner Umfelds zu organisierten rechtsextremen Struk- turen und Parteien in Berlin und bundesweit und ihrer Mitwirkung (auch zwischenzeitlich nicht mehr aktiver Strukturen) sowie zu regelmäßigen Trefforten? Welche/r Mitwirkung/Einfluss be- stand insbesondere in den Organisationen Freie Kräfte Neukölln, Nationaler Widerstand Berlin, NPD Neukölln? 58. Welche Erkenntnisse bestanden darüber, dass die Tatverdächtigen oder ihr Umfeld Zugang zu Waffen hatten bzw. jene besessen haben? Gab es Teilnahmen an Schusswaffen oder paramilitä- rischen Trainings, Mitgliedschaften in Schüt- zenvereinen oder Bezüge zu rechtsextremen Netzwerken bei der Bundeswehr (bspw. Nord- kreuz)? 59. Welche Hinweise gab es auf Tatbeteiligte aus anderen Bezirken Berlins bzw. anderen Bundes- ländern (insb. Brandenburg) an der Straftatense- rie bzw. inwiefern wurden solche Verbindungen untersucht? 60. Hatten die Berliner Sicherheits- und Strafverfol- gungsbehörden Erkenntnisse zu Verbindungen zwischen den Tatverdächtigen und ihrem Um- feld und dem NSU-Helfer:innennetzwerk? V. Vor dem Hintergrund des identischen Untersuchungsauf- trags ergeht an den Untersuchungsausschuss die Empfeh- lung, den im bisherigen Untersuchungsverfahren seit dem 5. Mai 2022 erworbenen Aktenbestand sowie sämtliche in diesem Rahmen ergangenen Beweisbeschlüsse zu übernehmen.

Sitzung 28 · Radoskop Berlin

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