Vollständige Mitschrift der Sitzung 3, 2021-12-21.
Sprach am meisten: Franziska Giffey (21% Wörter). Redner: 11, Wortmeldungen: 15.
Saleh klatscht!] Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pop! Eine Wirt- schaftssenatorin wird immer auch an Zahlen gemessen. Die Wirtschaftszahlen für Berlin waren vor der Pandemie sehr gut. Die Stadt war im wirtschaftlichen Aufschwung, und es gibt berechtigte Hoffnung, dass wir dort wieder anknüpfen können. Das ist natürlich nicht allein das Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 90 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 Verdienst der Wirtschaftssenatorin, aber es zeigt, dass Sie gute Rahmenbedingungen für die Berliner Wirtschaft geschaffen haben. – Dafür danke ich Ihnen! Alles Gute für Ihre Zukunft! Sehr geehrte Frau Senatorin Breitenbach! Als Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales hatten Sie die Anlie- gen der Menschen im Blick, die am dringendsten auf unsere Hilfe angewiesen sind und deren Interessen oft kaum Gehör finden. Ich denke da beispielsweise an ge- flüchtete oder obdachlose Frauen und Männer sowie an Menschen mit Behinderung. Hier haben Sie klar gezeigt, dass in Berlin alle dazugehören, dass niemand vergessen werden darf. – Haben Sie vielen Dank dafür! Sehr geehrte Frau Senatorin Scheeres! Zehn ereignisrei- che Jahre lang haben Sie als Senatorin für Bildung, Ju- gend und Familie unterschiedliche Interessengruppen vereint. 50 000 Kitaplätze und 20 000 Schulplätze wur- den geschaffen, und es werden weitere folgen. Die bil- dungspolitischen Aufgaben der Coronapandemie sowie die Schulbauoffensive – das alles waren und sind große Herausforderungen. Dafür sagen wir als Abgeordneten- haus herzlichen Dank! Sehr geehrter Herr Senator Dr. Behrendt! Als Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung sind Sie vor allem mit dem Berliner Antidiskriminierungsge- setz einen neuen Weg gegangen, der nun anderen Bun- desländern als Vorbild dient. Der Tier- und Verbraucher- schutz wurde gestärkt, und auch die Berliner Justiz steht personell besser da als vor fünf Jahren. Sie haben gezeigt, dass Berlin eine Stadt der Toleranz und der Vielfalt ist, in der wir marginalisierte Gruppen schützen. Danke für Ihr Wirken! Sehr geehrte Frau Senatorin Kalayci! Sie und Ihre Ver- waltung haben die letzten beiden Jahre in einem ständi- gen Krisenmodus gearbeitet. Die Pandemie hat auch Berlin sehr zugesetzt. Der Gesundheitsschutz in Zeiten von Corona ist beherrschendes Thema geworden. Sie wurden nie müde, alles zu tun, damit sich am besten alle Berlinerinnen und Berliner impfen lassen. Sie haben als Gesundheitssenatorin die Krise immer auch als persönli- che Herausforderung verstanden. Vielen Dank, Frau Kalayci, für Ihren Einsatz! Sehr geehrte Frau Senatorin Günther! In einer Stadt wie Berlin ist die Mobilität eine zentrale Frage, auch eine Frage, die durchaus konfliktträchtig ist. Trotz eines zu- kunftsweisenden Mobilitätsgesetzes stoßen die Interessen der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer oft unversöhn- lich aufeinander. Es gibt wohl kein Patentrezept, es allen recht zu machen. Da mussten Sie dann als Senatorin viel aushalten, zumal bei Planungsprozessen manchmal der Eindruck entsteht, es würde nichts vorangehen. Ich wün- sche Ihnen für Ihren weiteren Weg alles Gute und danke Ihnen! Sehr geehrter Herr Senator Kollatz! Unaufgeregt, was für einen Finanzsenator eine gute Voraussetzung ist, haben Sie dafür gesorgt, dass Berlin über viele Jahre Schulden abbauen konnte. Auch Ihr Ressort blieb von den Auswir- kungen der Pandemie nicht unberührt, im Gegenteil. Sehr schnell mussten öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die Menschen, Betriebe und Künstler in unserer Stadt während des Lockdowns wirtschaftlich überleben. Durch Ihre Umsicht hat Berlin trotzdem solide Finanzen. Herzlichen Dank auch für Ihre Arbeit! Sehr geehrter Herr Senator Scheel! In Ihrer kurzen Amts- zeit musste Ihr Ressort zwei weitreichende Gerichtsurtei- le hinnehmen. Der Mietendeckel scheiterte. Zum anderen wurden Vor- kaufsrechte in Erhaltungsgebieten gerichtlich untersagt. Die Urteile zeigen, dass der Gestaltungsspielraum von Ländern und Kommunen im Themenfeld, derzeit zumin- dest, sehr begrenzt ist. Sie haben sich trotzdem mit viel Einsatz an die Seite der Mieterinnen und Mieter gestellt. Für Ihren Einsatz, dass Berlin eine bezahlbare Wohnstadt bleibt, danke ich Ihnen! Danken möchte ich auch allen ausscheidenden Staatssek- retärinnen und Staatsekretären! Ich habe folgenden Mandatswechsel bekanntzugeben: Herr Sebastian Scheel von der Fraktion Die Linke hat (Präsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 91 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 sein Mandat niedergelegt. Ich danke ihm daher nochmals auch für sein Wirken in dieser Funktion. Bei der Fraktion Die Linke ist nachgerückt Herr Dr. Ale- xander King. Herzlich willkommen im Abgeordneten- haus und auf gute Zusammenarbeit! Dann darf ich auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Dringlichkeitsliste verweisen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die dort verzeichneten Vorgänge unter den Tagessordnungspunkten 14 A, 17 A und 25 A in der heutigen Sitzung zu behandeln. Ich gehe davon aus, dass den zuvor genannten Vorgängen die dringliche Behand- lung zugebilligt wird. – Widerspruch zur Dringlichkeits- liste höre ich nicht. Dann ist die dringliche Behandlung dieser Vorgänge beschlossen. Auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Konsensliste darf ich ebenfalls hinweisen – und stelle fest, dass auch dazu kein Widerspruch erfolgt. Die Konsensliste ist damit angenommen. Zum Ablauf der heutigen Plenarsitzung: Die Fraktionen haben vereinbart, dass heute keine Aktuelle Stunde und keine Fragestunde erfolgt. Vorgesehen ist zunächst als Tagesordnungspunkt 1 die Wahl und Vereidigung der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin. Anschließend erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von etwa 90 Minuten bis zum Eintreffen der neuen Senatsmitglieder, die so- dann unter Tagesordnungspunkt 2 vereidigt werden. Danach soll der Tagesordnungspunkt 6, die Wahl der auf das Land Berlin entfallenden Mitglieder der 17. Bundes- versammlung, vorgezogen werden. Im Anschluss daran ist eine Rederunde zu Vorgängen mit Bezug zur Coronapandemie vorgesehen. Dazu soll Ta- gesordnungspunkt 8 vorgezogen und verbunden werden mit den Tagesordnungspunkten 13 bis 18 und 25 A. Danach ist der Aufruf von Tagesordnungspunkt 3, das sind die Prioritäten, vorgesehen, wobei nur die AfD- Fraktion eine Priorität angemeldet hat. Die übrigen Tagesordnungspunkte werden nur geschäft- lich behandelt. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann ist unsere heutige Tagesordnung so beschlossen. Ich rufe auf die lfd. Nr. 1: Wahl und Vereidigung der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin Hierzu liegt mir ein Schreiben des Vorsitzenden der SPD- Fraktion, Herrn Raed Saleh, vom 20. Dezember 2021 mit einem Wahlvorschlag vor, das ich jetzt vorlese: Sehr geehrter Herr Präsident, im Namen der SPD-Fraktion im Abgeordneten- haus von Berlin schlage ich für die Wahl zur Re- gierenden Bürgermeisterin Frau Franziska Giffey, MdA, vor. Mit freundlichen Grüßen Raed Saleh Vorsitzender Das kommt für viele vielleicht überraschend. – Weitere Wahlvorschläge liegen mir nicht vor. Nach § 75 unserer Geschäftsordnung erfolgt die Wahl der Regierenden Bürgermeisterin ohne Aussprache und mit verdeckten Stimmzetteln, also geheim. Gemäß Artikel 56 Abs. 1 der Verfassung von Berlin wird die Regierende Bürgermeisterin mit der Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses gewählt. Das sind bei 147 Abgeordneten mindestens 74 Ja-Stimmen. Ich möchte Ihnen das Wahlverfahren erläutern und bitte dafür um Ihre Aufmerksamkeit: Bitte bleiben Sie auf Ihren Plätzen bis Sie aufgerufen werden. Auf Ihrem Platz liegt ein Kugelschreiber des Abgeordnetenhauses, den Sie bitte für die vorgesehene Wahl nutzen. Wenn Sie aufge- rufen worden sind, kommen Sie mit diesem Stift nach vorne. Bitte setzen Sie zuvor Ihre Maske auf, und denken Sie daran, Abstand zu halten. Ein Mitglied des Präsidi- ums händigt Ihnen den Stimmzettel und Umschlag aus. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnt, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abge- ordnete, deren Namen mit L bis Z beginnt, nutzen bitte die rechte Seite. Wer, wie von der Fraktion der SPD vor- geschlagen, Frau Franziska Giffey zur Regierenden Bür- germeisterin wählen möchte, der muss „Ja“ ankreuzen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, „Nein“ oder „Ent- haltung“ anzukreuzen. Es darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz oder mit mehreren Kreuzen oder mit zusätzlichen Bemerkungen sind ungül- tig. Der Stimmzettel darf nur in der Wahlkabine ausge- füllt werden und ist noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihren Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeich- nen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Abs. 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren (Präsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 92 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 Namen an und warten bis Ihr Name auf der Liste abge- hakt worden ist. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzu- stellen. Ich weise außerdem darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum sind freizumachen. Ich bitte, vor allem aber in diesen Pandemiezeiten darauf zu achten, dass es zu keinen Ansammlungen kommt und der erforderliche Abstand jederzeit eingehalten wird. Mitglieder, die noch nicht zur Wahl aufgerufen worden sind oder bereits gewählt haben, sitzen bitte auf ihrem Platz oder halten sich außerhalb des Plenarsaals auf. Nun bitte ich die Beisitzerinnen und Beisitzer an den Wahlkabinen bzw. Wahlurnen Aufstellung zu nehmen und die Ausgabe der Stimmzettel vorzunehmen und deren Abgabe zu kontrollieren. Meine Damen und Herren! Ich appelliere ausdrücklich an Sie alle, den Wahlvorgang diszipliniert und geduldig durchzuführen, um einen geordneten und einwandfreien Ablauf zu gewährleisten. Insbesondere beim Einwurf der Umschläge bitte ich um Rücksichtnahme auf die die Stimmabgaben kontrollierenden Beisitzerinnen und Bei- sitzer. Ich eröffne die Wahl und bitte Frau Kollegin Kühne- mann-Grunow, mit dem Aufruf der Namen zu beginnen. Ich frage, ob alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses die Gelegenheit zur Wahl hatten, insbesondere, ob auch alle Beisitzer und Beisitzerinnen gewählt haben. – Das ist offensichtlich der Fall. Ich schließe den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Bis zur Feststellung des Ergebnisses unter- breche ich die Sitzung. Ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen. Wir können die Sitzung dann fortsetzen. Ich würde gern das Wahlergeb- nis bekannt geben. Zur Wahl der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin: erforderliches Quorum 74 Stimmen. Abgegebene Stim- men: 139, ungültig: 1, Ja-Stimmen 84. Mit Nein haben gestimmt: 52, Enthaltungen: 2. – Ich stelle fest, Frau Franziska Giffey ist damit zur Regieren- den Bürgermeisterin gewählt. – Frau Giffey! Nehmen Sie die Wahl an?
Herr Präsident! Ich nehme die Wahl sehr gerne an! Damit sind Sie die ordnungsgemäß gewählte Regierende Bürgermeisterin von Berlin. Herzlichen Glückwunsch! Das Amt darf allerdings erst nach der Vereidigung aus- geübt werden. Deshalb, Frau Giffey, darf ich Sie bitten, nach vorne zu kommen. Ich bitte Sie alle, sich nach Mög- lichkeit von Ihren Plätzen zu erheben. Die Regierende Bürgermeisterin leistet gemäß § 4 Sena- torengesetz vor dem Abgeordnetenhaus folgenden Eid, der jetzt von mir vorgesprochen wird: Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch getreu der Verfassung und den Gesetzen zu führen und meine ganze Kraft dem Wohle des Volkes zu widmen. Ich bitte Sie nun, den Eid mit der Schwurformel: „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“ oder: „Ich schwöre es.“ zu leisten. Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe. Frau Regierende Bürgermeisterin! Ich überreiche Ihnen nun gemäß § 2 Abs. 2 Senatorengesetz die Urkunde über Ihre Wahl. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für Ihr Amt! Mögen Sie es mit kühlem Verstand, aber heißem Herzen zum Wohle der Stadt führen. Meine Damen und Herren! Wie eingangs mitgeteilt un- terbreche ich nun die Sitzung für etwa 90 Minuten. Meine Damen und Herren! Ich setze die Sitzung fort und bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen. (Präsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 93 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 Ich rufe auf lfd. Nr. 2: Vereidigung der weiteren Mitglieder des Senats von Berlin Die Regierende Bürgermeisterin ist nach ihrer Wahl vor unserem Haus vereidigt worden. Auch die übrigen Mit- glieder des Senats werden jetzt vor dem Abgeordneten- haus vereidigt. Die Regierende Bürgermeisterin hat mir mitgeteilt, dass sie zwischenzeitlich folgende Damen und Herren zu Mitgliedern des Senats von Berlin ernannt und ihnen folgende Geschäftsbereiche übertragen hat: Frau Bettina Jarasch zur Bürgermeisterin und Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Herrn Dr. Klaus Lederer zum Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa, Frau Astrid-Sabine Busse zur Senato- rin für Bildung, Jugend und Familie, Herrn Daniel Wese- ner zum Senator für Finanzen, Frau Iris Spranger zur Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport, Frau Katja Kipping zur Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Frau Prof. Lena Kreck zur Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, Herrn Andreas Geisel zum Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Herrn Stephan Schwarz zum Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe und Frau Ulrike Gote zur Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Das Amt darf gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 des Senatorenge- setzes erst nach der Vereidigung ausgeübt werden. Wir wollen daher nun die Vereidigung vornehmen, und ich bitte Sie, dazu nach Möglichkeit aufzustehen. Die von der Regierenden Bürgermeisterin ernannten Mitglieder des Senats leisten gemäß § 4 des Senatorenge- setzes vor dem Abgeordnetenhaus folgenden Eid, der jetzt von mir vorgesprochen wird: Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zu führen und meine ganze Kraft dem Wohle des Volkes zu widmen. Die Mitglieder des Senats leisten den Eid mit der Schwurformel „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe!“ oder „Ich schwöre es!“. Ich bitte Sie nun einzeln in der soeben vorgetragenen Reihenfolge um Ihre Schwurfor- mel. Es beginnt Frau Bettina Jarasch, Bürgermeisterin und Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. – Bitte sehr! Bürgermeisterin Bettina Jarasch (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz): Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe! Herzlichen Dank, Frau Senatorin Jarasch! Sie sind damit im Amt. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! Bürgermeisterin Bettina Jarasch (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz): Vielen Dank! Herr Dr. Klaus Lederer, Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa, bitte sehr! Bürgermeister Dr. Klaus Lederer (Senatsverwaltung für Kultur und Europa): Ich schwöre es! Herzlichen Glückwunsch, Herr Dr. Lederer! Auch Sie sind damit im Amt. Alles Gute für Ihr Amt! Frau Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, bitte sehr! Senatorin Astrid-Sabine Busse (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe! Vielen Dank, Frau Senatorin! Herzlichen Glückwunsch, alles Gute für Ihr Amt! Senatorin Astrid-Sabine Busse (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Danke sehr! Herr Daniel Wesener, Senator für Finanzen, bitte sehr! Senator Daniel Wesener (Senatsverwaltung für Finanzen): Ich schwöre es! (Präsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 94 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 Vielen Dank, Herr Senator! Auch für Sie alles Gute für Ihr Amt! Frau Iris Spranger, Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport, bitte sehr! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport): Ich schwöre es! Herzlichen Glückwunsch! Auch Sie sind damit im Amt. Auch für Sie alles Gute! Frau Katja Kipping, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, bitte sehr! Senatorin Katja Kipping (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales): Ich schwöre es! Herzlichen Glückwunsch, Frau Senatorin! Auch für Sie alles Gute im Amt! Frau Prof. Lena Kreck, Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, bitte sehr! Senatorin Dr. Lena Kreck (Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung): Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe! Herzlichen Glückwunsch, Frau Senatorin! Auch Sie sind damit im Amt. Alles Gute für Sie! Herr Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bau- en und Wohnen, bitte sehr! Senator Andreas Geisel (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Ich schwöre es! Herr Senator! Auch Sie sind damit im Amt. Alles Gute auch für Sie! Herr Stephan Schwarz, Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe, bitte sehr! Senator Stephan Schwarz (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe): Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe! Herzlichen Glückwunsch, Herr Senator! Auch Sie sind damit im Amt. Frau Ulrike Gote, Senatorin für Wissenschaft, Gesund- heit, Pflege und Gleichstellung, bitte schön! Senatorin Ulrike Gote (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung): Ich schwöre es! Herzlichen Glückwunsch, Frau Senatorin! Auch Sie sind damit im Amt. Damit haben wir einen vereidigten Se- nat. – Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Ich rufe nunmehr, wie eingangs beschlossen, vorgezogen auf Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 95 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 lfd. Nr. 6: Wahl der auf das Land Berlin entfallenden Mitglieder der 17. Bundesversammlung Wahl Drucksache 19/0050 Dazu begrüße ich die anwesenden vorgeschlagenen Mit- glieder sehr herzlich. Die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung ist am 13. Februar 2022 vorgesehen. Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Län- der nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Gemäß der Bekanntmachung der Bundesregie- rung vom 15. November 2021 wählt das Abgeordneten- haus für die Bundesversammlung 30 Mitglieder. Nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt ergibt sich folgende Aufteilung auf die Fraktionen: acht Mitglieder für die Fraktion der SPD, sieben Mitglieder für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sechs Mitglieder für die Fraktion der CDU, fünf Mitglieder für die Fraktion Die Linke und je zwei Mitglieder für die AfD-Fraktion und die Fraktion der FDP. Die Fraktionen haben sich als Wahlvorschlag auf eine gemeinsame Liste verständigt, die Sie der Ihnen vorlie- genden Tischvorlage entnehmen können. Wer die dort aufgeführten Personen in die 17. Bundesversammlung wählen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Linken, CDU, FDP und AfD. Ich frage nach Gegenstim- men. – Enthaltungen? – Dann ist die Liste einstimmig beschlossen. Damit sind alle Personen wie vorgeschlagen zu Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern gewählt. Ich gra- tuliere allen, die Berlin in der Bundesversammlung ver- treten werden. Die Gewählten zur Bundesversammlung, die heute anwe- send sind, bitte ich, sich in den Vorraum unseres Plenar- saals zu begeben, damit sie dort die Wahlannahme unter- zeichnen können. – Vielen Dank! Ich rufe wie eingangs beschlossen auf lfd. Nr. 8: Amtshilfe sicherstellen: Bundeswehr als starker Partner bei der Corona-Kontaktnachverfolgung Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 8. Dezember 2021 Drucksache 19/0046 zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0025 in Verbindung mit lfd. Nr. 13: Elfte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 Satz 1 des Berliner COVID-19- Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0032 und lfd. Nr. 14: Zwölfte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 Satz 1 des Berliner COVID-19- Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0045 und lfd. Nr. 14 A: Vierte Verordnung über erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Vierte SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – 4. InfSchMV) Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 Satz 1 des Berliner COVID-19- Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0063 und lfd. Nr. 15: Fünfte Verordnung zur Änderung der Zweiten Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/0030 und lfd. Nr. 16: Sechste Verordnung zur Änderung der Zweiten Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/0056 und (Präsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 96 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 lfd. Nr. 17: Sechste Verordnung zur Änderung der Dritten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 Satz 1 des Berliner COVID-19- Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0031 und lfd. Nr. 17 A: Siebte Verordnung zur Änderung der Dritten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 des Berliner COVID-19- Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0068 und lfd. Nr. 18: Dritte Verordnung zu Regelungen in zugelassenen Krankenhäusern während der Covid-19-Pandemie (Dritte Krankenhaus-Covid-19-Verordnung) Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 des Berliner COVID-19- Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0051 und lfd. Nr. 25 A: Feststellung der Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 des § 28a des Infektionsschutzgesetzes Dringliche Vorlage – zur Beschlussfassung – (gemäß § 28a Abs. 8 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes) Drucksache 19/0066 hierzu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0066-1 Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Annahme einer Entschließung Drucksache 19/0075 Den Dringlichkeiten haben Sie bereits eingangs zuge- stimmt. Zunächst möchte die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Vorlage zur Beschlussfassung begründen. – Bitte sehr, Frau Senatorin Gote! Senatorin Ulrike Gote (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abge- ordnete! Ich stehe hier vor Ihnen in einem neuen Amt, zwischen einer, wie wir hoffen und sehen, leicht abeb- benden vierten Coronawelle und einer sich aufbauenden neuen fünften Welle, die wahrscheinlich noch härter wird, als das, was wir bisher erlebt haben, mitten in einer dynamischen Abstimmung zwischen Bund und Ländern darüber, was jetzt und vor allen Dingen wie schnell zu tun ist. Ich übernehme einen Antrag zur Erklärung der pandemischen Notlage von meiner Amtsvorgängerin – einen Antrag, der einen Vertrauensvorschuss des Parla- ments gegenüber dem Senat bedeutet, wie mir wohl be- wusst ist. Ich danke, dass diese Vorlage heute hier auf den Weg gebracht wurde. Sie fragen, wie das weitergehen wird. – Ich möchte Ihnen sagen, dass ich mich in der nächsten Zeit und in der Be- kämpfung der Coronapandemie von drei Grundsätzen leiten lasse – erstens: Die Pandemie bekämpfen wir mit fachlich fundiertem, planvollen Vorgehen. Wir holen uns von Experten und Expertinnen Rat und handeln danach. Zweitens: Die Pandemie bekämpfen wir nur gemeinsam, gemeinsam mit Ihnen hier im Hause, mit dem Senat, zwischen dem Senat und den Bezirksämtern, gemeinsam mit allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in meiner neuen Verwaltung und vor allem gemeinsam mit allen Bürgerinnen und Bürgern. Mit Aufklärung und mit An- sprache kommen wir weiter. Wir müssen im Gespräch bleiben, wir müssen erklären, wir müssen Vertrauen schaffen. Drittens: Wir nehmen auf die Schwächsten Rücksicht, auf die verletzlichen Gruppen und insbesondere auf die Kin- der und Jugendlichen, die von den Maßnahmen am här- testen getroffen werden. Politik beginnt mit dem Betrachten der Realität, und die Realität ist, dass Omikron fast alles verändert, was wir über die Pandemie bislang gelernt haben. Die Übertra- gungsrate ist so hoch, dass man sich – in wenigen Tagen werden wir das alle sehen – überall anstecken kann. Die Ansteckungsrate der Virusvariante ist so gravierend, dass es nicht mehr wie bisher alleine um die Aufrechterhal- tung der Krankenversorgung geht, es geht mehr darum, dass wir insgesamt die Infrastruktur aufrechterhalten. Es geht nicht mehr um alte Abläufe und um Planungsschrit- te. Wir müssen jetzt vordenken, was zu tun ist, wenn gleichzeitig geimpfte wie ungeimpfte Menschen, die für uns in dieser Stadt Dienstleistungen erbringen, z. B. U- Bahnfahrer und -fahrerinnen, BSR-Bedienstete, Mitarbei- ter und Mitarbeiterinnen im Lebensmitteleinzelhandel, erkranken – vielleicht nicht schwer erkranken, aber krank (Präsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 97 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 werden – und ihrem Dienst oder ihrer Arbeit nicht mehr nachkommen können, dann ist unser gemeinsames Leben wirklich bedroht. In einer Gesellschaft mit einem sehr viel höheren Alters- durchschnitt als Südafrika wird es darum gehen, die Funktionalität unseres täglichen Lebens aufrechtzuerhal- ten. Das alles können Sie in der Stellungnahme des neuen Experten- und Expertinnenrats der Bundesregierung lesen. Dieser Beschluss wurde von den Experten und Expertinnen einstimmig gefasst und veröffentlicht. Ich bin sehr froh, dass die Bundesregierung jetzt mit diesem Experten- und Expertinnenrat zusammenarbeitet. Jetzt müssen wir gemeinsam danach handeln. Das heißt, wir werden wieder alle unsere Kontakte reduzieren müs- sen – wir alle. Das ist frustrierend und ermüdend, aber es wird leider noch einmal nötig sein. Die aktuell sinkenden Infektionszahlen gehen auf die bisherigen Maßnahmen zurück. Das ist gut und es verschafft uns vielleicht einen kleinen Puffer gegenüber Ländern wie Großbritannien, Dänemark, Norwegen oder den Niederlanden, die jetzt schon in einen harten Lockdown gehen mussten. Aber das reicht nicht: Die Omikronwelle kommt unaufhaltsam auf uns zu und wird uns alle sehr schwer treffen, wenn wir nicht gegensteuern, bevor die Welle über uns zusam- menbricht. Eine Lektion der Pandemie war bisher, dass wir schnell und entschlossen handeln müssen. Das langsame Runter- fahren der öffentlichen Infrastruktur bringt einen ver- gleichsweise geringen Nutzen. Die Höchstzahlen für Besucher und Besucherinnen von Veranstaltungen zu reduzieren, erst den einen Bereich, dann den anderen Bereich, dann einen Wirtschaftszweig, dann den anderen runterfahren, frustriert, aber es macht mehr als das, es hilft. Wir können jetzt unseren Vorsprung nutzen, und deshalb begrüße ich außerordentlich, dass in der heutigen Bund-Länder-Schalte Vorkehrungen für ein bundesein- heitliches Vorgehen getroffen werden sollen. Wir werden uns alle miteinander auf weitgehende Maßnahmen ein- stellen müssen; wahrscheinlich noch vor Weihnachten, in wenigen Tagen. Am besten beginnen wir von uns aus schon jetzt gleich damit. Meine Linien zur Pandemiebekämpfung als Gesundheits- senatorin von Berlin sind erstens: Impfungen. Wir müs- sen die Impfquote weiter erhöhen. Impfen schützt, auch wenn gegen Omikron nicht so gut wie bisher gegen die anderen Varianten. Aber Impfen schützt. Ein absolutes individuelles und noch mehr gesellschaftliches Risiko ist es, gar nicht geimpft zu sein. Deshalb müssen wir weiter dafür sorgen, dass alle Menschen sich impfen lassen und dass möglichst viele jetzt schnell auch die dritte Impfung, die Boosterimpfung, bekommen. Zweitens: Testen. Durch Tests, gerade jetzt mit dem Blick auf Weihnachten, kann man auch vor privaten Treffen etwas mehr Sicherheit schaffen, kann man Infek- tionen rechtzeitig erkennen. Drittens: Infektionsschutzmaßnahmen. Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig, logisch und nachvollziehbar sein, und sie müssen gut erklärt werden. Es wird mit mir keine Denkverbote geben. Infektionsschutzmaßnahmen müssen zielgerichtet und effizient sein. Je wirksamer sie sind, desto eher sind sie auch wieder entbehrlich. Das ist doch unser gemeinsames Ziel. Viertens: Ich habe es erwähnt, und ich erwähne es be- wusst wieder, wir handeln wissenschaftsbasiert. Der Input von Expertinnen und Experten ist für mich unver- zichtbar. Aber auch die Begleitforschung zu den gesund- heitlichen und sozialen Folgen der Pandemie sowie die Übertragung und Anwendung dieser Ergebnisse sind mir ein besonderes Anliegen. Fünftens: gute Zusammenarbeit. Mein Ziel ist ein gutes Miteinander in dieser Krisenlage, ein Miteinander zwi- schen allen Akteurinnen und Akteuren, insbesondere zwischen der Senatsverwaltung und den Gesundheitsäm- tern, mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und den Krankenhäusern, mit der Pflege, den Hilfsorganisati- onen und all den anderen, die ein so großes Engagement in dieser Zeit zeigen. Ich habe ein großes Vertrauen in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege, Gleichstellung und Wissenschaft. Ich weiß, dass der Krisenstab seit bald zwei Jahren Au- ßerordentliches leistet und dass viele Mitarbeitende hier weit über die Grenzen ihrer eigentlichen Aufgaben und teilweise auch ihrer Belastung hinausgehen. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit und möchte meinen Beitrag für Berlin leisten. Sechstens: Wir müssen die Menschen mitnehmen. Wir müssen miteinander reden. Kommunikation ist wichtig. Wir benötigen eine klare Sprache, eine klare Kommuni- kation in die Bevölkerung hinein und eine zielgruppenge- rechte Ansprache in den Impf- und Testkampagnen be- züglich der Akzeptanz der Maßnahmen und vieles mehr. Und zuletzt: Wir brauchen auch eine mittelfristige Strate- gie. Das Ziel ist klar. Aus der Pandemie wird eine Epi- demie werden, die uns noch einige Jahre beschäftigen wird. Wir werden noch länger damit zu tun haben. Wir brauchen eine verlässliche, wirksame, konsequente und durchdachte maßvolle Strategie, damit uns das miteinan- der gut gelingt, damit wir in den nächsten Jahren gut zurechtkommen mit der Pandemie, die eine Epidemie wird und mit der wir umgehen lernen müssen, in der Bevölkerung, alle gemeinsam. (Senatorin Ulrike Gote) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 98 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 Ich bitte Sie, mich und vor allen Dingen den Senat als Ganzes heute mit der Zustimmung zur Senatsvorlage zu unterstützen und unseren gemeinsamen Weg als Parla- ment zu begleiten. – Vielen Dank! Den Fraktionen steht aufgrund einer Verständigung der Fraktionen für die gemeinsame Besprechung eine Rede- zeit von bis zu zehn Minuten pro Fraktion zur Verfügung. Es beginnt gleich für die Fraktion der SPD der Kollege Düsterhöft. Vorab möchte ich noch mitteilen, dass sich die Regieren- de Bürgermeisterin für die heutige Sitzung ab 14 Uhr für die Teilnahme an der Vorbesprechung sowie der sich daran anschließenden Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur aktuellen Lage der Coronapandemie entschul- digt hat. – Herr Düsterhöft, Sie haben das Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wieder steht Weihnachten vor der Tür, und wie- der haben wir eine Situation, in der wir uns nicht ent- spannt treffen, in der wir nicht unbeschwert miteinander sein können. Wieder heißt es: Kontakte reduzieren, Ab- stand halten und sich testen. Die aktuelle Coronasituation sorgt dafür, dass wir alle über kaum ein anderes Thema sprechen. Wir sind müde, über das Thema zu sprechen. Wir sind müde, über Imp- fungen zu diskutieren, über die Inzidenzen zu fachsim- peln und uns gegenseitig die Infektionsverläufe von Freunden, Bekannten und Verwandten zu schildern. Die Beschäftigten in unseren Krankenhäusern sind müde vom dauerhaften Ausnahmezustand, in dem sie immer wieder alles geben müssen. Und die Coronalage spaltet Familien. Gerade bei der Vorbereitung der Weihnachtsfeiertage wird so mancher Konflikt, welcher bisher gut verdrängt und wegignoriert werden konnte, offen ausgetragen. Bei allen Meinungs- verschiedenheiten, bei allen Konflikten: Wir dürfen uns nicht auseinanderdividieren lassen. Ängste, Vorbehalte und andere Meinungen sind vielleicht schwer zu ertragen, trotzdem müssen wir gerade deshalb im Gespräch blei- ben. Fackelaufzüge und Spaziergänge, die ganze Hun- dertschaften beschäftigen, sind kein Ausdruck von Ge- sprächen. Wer bei all diesen mitmarschiert, ist mitverantwortlich für Hass und Spalterei. Das sind keine Treffen von be- sorgten Bürgerinnen und Bürgern. Diese Bewegungen sind von der AfD und anderen rechten und rechtsextre- mistischen Bewegungen längst vereinnahmt. Es gibt ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Es gibt aber kein Grundrecht auf Verantwortungslosigkeit. In einer Situation, in der Krankenhäuser überlastet sind, Kita- gruppen geschlossen werden, Schülerinnen und Schüler im Homeschooling lernen, das höchste Infektionsgesche- hen unsere Kinder und Jugendlichen betrifft und jeden Tag so viele Menschen sterben, als ob ein Jumbojet ab- stürzen würde, auf Versammlungen zu gehen, auf denen mit Ansage auf Masken und Abstand verzichtet wird, hat mit Meinungsfreiheit nichts zu tun. Das ist unsozial und verantwortungslos. Solche Versammlungen können und müssen untersagt werden. Herr Düsterhöft, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Woldeit?
Nein, danke! – Ich danke ausdrücklich den Polizistinnen und Polizisten, die seit nun über eineinhalb Jahren dafür sorgen, dass es keinen rechtsfreien Raum gibt. Auch unsere digitalen sozialen Medien sind keine gute Basis für ein Miteinander. Manche Diskussion, manche De- monstration, manche Bewegung würde es ohne die Ver- breitung von Falschmeldungen via Facebook, WhatsApp oder Telegram nicht geben. Wir wären mit der Bekämp- fung der Pandemie deutlich weiter und würden wohl die Situation heute gemeinsam etwas anders einschätzen können. – Zur Wahrheit gehört aber natürlich auch, dass die Kommunikation des Staates besser sein könnte. Für Betroffene ist es immer noch eine große Herausforde- rung, alle Informationen schnell und einfach zu finden und dann auch zu verstehen. Schnell fühlt man sich al- leingelassen und überfordert. Heute kommt es darauf an, die Situation und die Fakten sachlich und ruhig zu bewerten. Der Senat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember eine Vorlage zur Beschlussfas- sung verabschiedet, mit der das Abgeordnetenhaus gebe- ten wird, die Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 des § 28a des Infektionsschutzgesetzes für das Land Berlin zunächst bis zum 31. Januar 2022 festzustellen. Ich halte dies in Anbetracht der Lage für richtig, und ich möchte Sie alle bitten, dieser Vorlage zuzustimmen. Es geht dabei nicht darum, Ängste zu schüren. Es geht darum, jetzt vorausschauend zu handeln. – Ja, Sie können mal googeln, wie viele Menschen in einem Jumbojet oder einem A 380 sitzen, und dann schauen Sie sich mal die Todeszahlen in Deutschland an. (Senatorin Ulrike Gote) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 99 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 Dann werden Sie feststellen, dass es da eine Ähnlichkeit gibt. Es geht dabei nicht darum, Ängste zu schüren. Es geht darum, jetzt vorausschauend zu handeln und dem Senat die Möglichkeit zu geben, die passenden Instrumente zur Eindämmung der Pandemie zu ergreifen. Nur das wird uns unsere Freiheit wiederbringen. Mit Blick auf die Entwicklung der derzeitigen Fallzahlen wird deutlich, dass die bisher getroffenen Maßnahmen in Kombination mit einer höheren Impfquote ausreichend sind, um die Deltavariante Stück für Stück in den Griff zu bekommen. Die Inzidenzen sinken seit einiger Zeit, und auch bei der Hospitalisierung gibt es durchaus einen leichten Rückgang zu verzeichnen. Mit Blick auf unsere Nachbarländer wird uns aber auf dramatische Weise gezeigt, dass unsere Maßnahmen nicht ausreichen, um die Omikronvariante zu kontrollieren. Es ist keine Welle, die unsere Nachbarländer gerade erreicht: Es ist eine Wand. Und auch, wenn alles darauf hindeutet, dass die Verläufe weniger dramatisch sind und weniger Menschen sterben werden, wird allein die schiere Anzahl an Neuinfektionen doppelt zu einem Problem werden. Einmal droht unser Gesundheitssystem überlastet zu werden, und dann stehen wir vor großen Herausforderungen, wenn Tausende oder Hunderttausende Arbeitnehmende sich gleichzeitig in Quarantäne befinden und nicht den Alltag in den Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Feuerwachen oder beispielsweise bei der BSR oder der BVG garantieren können. Wenn wir vergleichsweise gut mit der vor uns liegenden Omikroninfektionslage zurechtkommen wollen, dann müssen wir umgehend unsere Maßnahmen gegen die aktuelle Deltavariante verstärken, die Infektionszahlen deutlich reduzieren und unser Gesundheitssystem mög- lichst schonen. Dabei hilft neben dem drastischen Redu- zieren der Kontakte tatsächlich nur eines: sich impfen zu lassen. Über 1,1 Millionen Berlinerinnen und Berliner haben sich bereits ein drittes Mal piksen lassen. Die Inzidenz liegt bei ungeimpften Personen bei 235,8 pro 100 000 Men- schen. Die Inzidenz bei vollständig geimpften Personen liegt bei gerade einmal 52,3, und die Inzidenz bei ge- boosterten Personen liegt bei lächerlichen 5,3. Ich glaube, deutlicher kann der Nutzen der Impfung nicht sein. Mehrere Studien belegen zudem in Bezug auf die Omi- kronvariante einen deutlich verbesserten Impfschutz nach erfolgter Boosterimpfung mit den derzeit verfügbaren mRNA-Impfstoffen. In den kommenden Tagen und Wochen heißt es also: Maßnahmen verschärfen, Infektionszahlen reduzieren, die Ausbreitung der Omikronvariante verlangsamen und impfen, impfen, impfen. Die Impflücke muss so schnell wie möglich geschlossen werden. Ich kann mir wirklich viele andere, tolle Themen vorstel- len, über die ich hier viel lieber mit Ihnen diskutieren würde. Politik muss aber vorausschauend handeln. Wir können nicht darauf warten, liebe AfD, dass die prognostizierten und woanders bereits eingetretenen Szenarien Realität werden. Wir müssen dieses Mal sofort und entschlossen handeln und nicht zögerlich und in Salamitaktik. Es kommt also auf entschlossenes Handeln an, welches unsere Freiheiten aber nur so weit einschränkt, wie es notwendig ist. Dass alle Maßnahmen verhältnismäßig bezüglich der Einschränkung der Grund- und Freiheits- rechte sein müssen, ist eine Selbstverständlichkeit. Wenn wir heute die epidemische Lage für das Land Ber- lin feststellen, dann machen wir das aus einer Notlage heraus, weil alles andere unverantwortlich wäre, aber wir machen es mit Bedacht, zeitlich begrenzt und nicht allein. Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen haben dies bereits getan. Wir sind an einem Punkt, an dem keine Person mit einer Rede hier im Haus auch nur eine Berlinerin oder einen Berliner noch motivieren kann, sich impfen zu lassen. Auch die Argumente der AfD sind nur noch heiße Luft in der Debatte. Ich möchte daher alle ungeimpften Berline- rinnen und Berliner aufrufen, die verhärteten Fronten für einen kurzen Moment zu überwinden und sich durch einen Arzt, eine Ärztin des Vertrauens ruhig und sachlich ein einziges Mal beraten zu lassen. Die meisten Ängste, die meisten Vorbehalte lassen sich ausräumen. Die meis- ten Falschmeldungen und Überdramatisierungen lassen sich richtigstellen oder erklären. Ich erlebe es gerade im eigenen Familienkreis. Ein Irren gefährdet Ihre Gesundheit und die Ihrer Liebsten. Irren kann sogar tödlich sein. Irren Sie sich nicht! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank! – Als Nächstes hat für die CDU-Fraktion Herr Zander das Wort. (Lars Düsterhöft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 100 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass das Abgeordnetenhaus sich heute mit der Feststellung der epidemischen Notlage befasst, hat im Wesentlichen zwei Gründe. Der eine Grund – und ich denke, das ist der weitgehend unumstrittene und in den Vorreden erwähnte – ist, dass es eine dynamische Ent- wicklung des Infektionsgeschehens gibt und dass es daher absolut notwendig ist, sich jetzt rechtzeitig die Möglich- keit zu öffnen, entschieden und entschlossen handeln zu können, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlang- samen und in einem nächsten Schritt auch wieder zu- rückdrängen zu können. Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass die Omik- ronvariante in einigen anderen europäischen Ländern schon sehr viel stärker Fuß gefasst hat als in Deutschland und wir an diesen Beispielen sehen können – und nicht nur erahnen oder mutmaßen –, welche Entwicklungen Deutschland in den nächsten Wochen nehmen könnte. So gibt es in den Niederlanden wieder einen harten Lock- down, und auch Dänemark, das erst im September nahezu alle Coronabeschränkungen gelockert hatte, muss hart umsteuern, und Großbritannien ist Virusvariantengebiet. Der andere Grund ist einer, den wir uns eigentlich hätten ersparen können, nämlich der, dass die neue Ampelbun- desregierung sich leider dagegen entschieden hat, die sogenannte Bundesnotbremse zu verlängern, die sich auch meiner Sicht tatsächlich bewährt hat und vor allem für klare und auch einheitliche Regelungen in ganz Deutschland gesorgt hat. Was wir nun stattdessen haben, auch erst nach einigem Zögern und mehreren Nachbesserungsversuchen, ist die Länderöffnungsklausel. Diese ist – und das möchte ich betonen – kein gleichwertiger Ersatz für die Bundesnot- bremse, da die Pandemiebekämpfung mit ihr sehr viel effektiver möglich gewesen wäre als mit der neuen Rege- lung. Warum ist das so? – Eine einheitliche Handhabung über alle Bundesländer hinweg ist nicht gewährleistet, da es den Bundesländern freigestellt ist, ob und wann sie von dieser Öffnungsklausel Gebrauch machen. Runden wie heute, der Corona-Krisengipfel zwischen Bundesre- gierung und den Länderchefinnen und -chefs, wie sie auch gleich wieder stattfinden, wo Frau Giffey hingegan- gen ist, sind daher weiterhin erforderlich, um möglichst einheitliche Regelungen in Deutschland auf den Weg zu bringen. Sie ist auch deshalb nicht gleichwertig, weil die Bundes- regierung gerade einige Maßnahmen explizit ausge- schlossen hat, die also von den Ländern nicht geregelt werden können, die aber vorher Bestandteil der Bundes- notbremse waren, Stichwort unter anderem auch: Aus- gangsbeschränkungen, Schließung von Gemeinschafts- einrichtungen. Herr Zander! Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Bauschke aus der FDP-Fraktion?
Nein, auch zukünftig bitte keine! Auch zukünftig keine Zwischenfragen!
Wir bleiben hinter den Möglichkeiten, die wir noch bis vor Kurzem hatten, zurück. Über die Beweggründe kann man spekulieren, aber die Furcht vor dem Bundesverfas- sungsgericht hätte es nicht sein dürfen, denn es hat fest- gestellt, dass das Vorgehen der großen Koalition und des Kabinetts Merkel eindeutig zulässig die Regeln aufge- stellt hat, denn, ich zitiere das Bundesverfassungsgericht: Die Beurteilung des Gesetzgebers, es habe … eine Gefahrenlage für Leben und Gesundheit sowie die Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems bestanden, beruhte auf tragfähigen tatsächlichen Erkenntnissen. Denn er hat sich unter anderem in Sachverständigenanhörungen … mit den fach- wissenschaftlichen Grundlagen befasst. Deshalb muss an dieser Stelle die Kritik an der Abschaf- fung der Bundesnotbremse erlaubt sein und muss auch wieder erneuert werden. Denn mit Blick auf die anderen Länder, und wenn wir darauf hören, was die Expertinnen und Experten sagen, von denen hier auch gerade die Rede ist, steht zu befürch- ten, dass Deutschland eine ähnliche Situation durchlaufen wird und Maßnahmen notwendig werden, die von der jetzigen Infektionsschutzregelung nicht gedeckt sind. Die im April festgestellte Gefahrenlage besteht unter etwas anderen Vorzeichen auch heute leider noch. Zwar haben wir deutlich mehr Geimpfte, aber noch immer Millionen von Menschen ohne jeglichen Impfschutz, ungefähr 10 Millionen. Wir haben mit Omikron eine Variante, die nach einigen Studien noch einmal um ein Vielfaches infektiöser ist – einige sagen bis zu 70-fach im Vergleich zu Delta – und daher Geimpfte erst dann wie- der besser geschützt sind, wenn sie sich boostern lassen, aber auch nicht so gut, wie gegen die Deltavariante. Wir haben also eine Situation, in der sich die Lage in sehr vielen Krankenhäusern wieder dramatisch zugespitzt hat Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 101 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 und das Personal händeringend gebraucht wird. Darin zeigt sich auch die Überlastung des Gesundheitssystems, unter anderem auch darin, dass medizinisch indizierte Operationen zum Teil erneut nicht mehr durchgeführt werden können, da das Personal von diesen Stationen in die Intensivbereiche abgezogen worden ist. Auch andere Auswirkungen gibt es auf Krankenpflege- kräfte, nämlich: Diejenigen, die sich fortbilden lassen wollen, dürfen diesen Kurs nicht fortsetzen, sondern werden abgezogen, weil sie in den Krankenhäusern ge- braucht werden. Nicht nur mit Corona infizierte Menschen sind Gesund- heitsgefahren ausgesetzt, sondern auch die Beschäftigten, die unter enormer Belastung und unter Ableisten erhebli- cher Überstunden auf den Stationen arbeiten, aber auch diejenigen, die nicht mehr adäquat in anderen Gesund- heitsbereichen versorgt werden können und deren OPs verschoben werden. Daher haben wir aus meiner Sicht keine andere Wahl, als mit diesem Beschluss die Grund- lage zu schaffen, notwendige Maßnahmen treffen zu können, um Schlimmeres zu verhindern. Nicht zustimmen werden wir aber dem Dringlichkeitsan- trag von Rot-Grün-Rot. Ehrlich gesagt, erkenne ich gar nicht Notwendigkeit, da auch der Kollege Düsterhöft gesagt hat, es sei eine Selbstverständlichkeit, dass staatli- che Institutionen nach Recht und Gesetz handeln und auch die Verhältnismäßigkeit wahren. Wir wissen daher nicht, welche Zielrichtung der Antrag noch hat, wenn es sich sowieso um Selbstverständlichkeiten handelt. Daher werden wir uns hierbei enthalten. Den Änderungsantrag der FDP werden wir ablehnen. Im Umkehrschluss kann man natürlich auch sagen, am 13. Januar kann das Parlament auch beschließen, dass die epidemische Notlage nicht mehr besteht. Solange sollten wir sie aber gelten lassen. Dann können wir uns in der Sitzung Ende Januar erneut damit befassen, ob die Lage fortbesteht. Es geht hier nicht um die Verordnung, die immer vier Wochen lang Gültigkeit hat, sondern um etwas anderes. Noch ein bisschen Kritik muss ich immer an der etwas euphorischen Ausrufung des Freedom Days für den 19. März 2022 üben. Dass Lockerungen im Herbst in einer Phase erfolgten, in der die vierte Welle schon im Entstehen begriffen war, sowie das Auslaufen der Bun- desnotbremse, ist alles in meinen Augen kein glückliches Agieren, zumal es unter solchen Vorzeichen ungleich schwieriger ist, den Menschen klarzumachen, wie ernst die Lage ist, wenn noch vor wenigen Wochen das Bild vermittelt worden ist, das Ende von Corona sei schon nahe. Wie Frau Senatorin Gote vorhin sagte: Das frus- triert. Wenn man jemandem etwas schenkt oder fast in Aussicht stellt und dann wieder wegnimmt, ist das immer ein Negativerlebnis. Ebenso unglücklich finde ich es daher, dass unser Antrag zur Amtshilfe durch die Bundeswehr abgelehnt worden ist, anstatt sich ganz klar dazu zu bekennen. Wir brauchen sehr viel Unterstützung auch und gerade der Bundeswehr, mit der wir gute Erfahrungen gemacht haben. Vor allem brauchen wir Unterstützung, wenn ich daran denke, wie gut, oder soll ich eher sagen, wie schlecht die Kontakt- nachverfolgung läuft, insbesondere wenn ich Rückmel- dungen aus den Schulen höre. Aus meiner Sicht ist eine gute Kontaktnachverfolgung einer der wichtigen Schlüs- sel bei der Pandemiebekämpfung. Daher ist die Ableh- nung unseres Antrags hier ein völlig falsches Signal. Wir als Land Berlin müssen selbst alle uns möglichen An- strengungen unternehmen, wenn wir auf der anderen Seite von den Berlinerinnen und Berlinern Entbehrungen und Einschränkungen einfordern. Je mehr wir uns an- strengen, desto weniger müssen sich die Menschen ein- schränken. Damit komme ich nun zu der Konsequenz des heutigen Beschlusses über das Bestehen einer epidemischen Not- lage. Denn es wird wahrscheinlich bedeuten, dass sich Einschränkungen wiederholen oder noch einmal weiter verschärfen, gerade für diejenigen Branchen, die schon von den vorherigen Lockdowns und auch vor den Covid- Schutzverordnungen am härtesten betroffen waren, bei- spielsweise der Veranstaltungsbereich, Kulturschaffende, Gastronomie und Hotellerie. Hier brauchen wir – Voraus- schauen war vorhin das Wort – Hilfsprogramme oder Vorbereitung von Hilfsprogrammen, die die Erfahrung der vergangenen zwei Jahre aufnehmen, daraufhin ange- passt und an den tatsächlichen Unterstützungsbedarfen ausgerichtet und optimiert werden müssen. Das betrifft einerseits die Art der Förderung und den Umfang, aber auch die Formalitäten zur Antragstellung und Abwick- lung der Förderung. Sicher gilt das auch für die Bundes- ebene, aber natürlich auch für die Hilfsprogramme des Landes Berlin, die spezifisch auf unsere Berliner Situati- on abstellen sollen. Diese sollten jetzt vorbereitet werden und nicht erst dann, wenn ein Lockdown da ist. Ich nehme die Worte von den Leitlinien der neuen Sena- torin Gote auf und hege den Wunsch, dass diesen Worten auch Taten folgen, denn Kommunikation und Erklären des eigenen Handelns sind besonders wichtig, waren aber den letzten Jahren nicht gerade die Stärke der Gesund- heitsverwaltung. Ich wünsche mir daher, dass sie besser und transparenter mit dem Parlament kommunizieren und, speziell auf Corona bezogen, mit denjenigen, die auf den Stationen, in den Impfzentren, in den Arztpraxen, in den Schulen, in den Kitas, in den Pflegeeinrichtungen und so weiter direkt mit dem Thema Corona und dessen Leid konfrontiert sind. Ich denke und hoffe auch, dass Sie das können und beherzigen werden. Zum Schluss appelliere ich noch einmal an unsere Selbstdisziplin und daran, Vorsicht walten zu lassen. Das ist leider wieder das Gebot der Stunde. Im Übrigen waren (Christian Zander) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 102 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 das, Disziplin und Vorsicht, auch Hauptgründe, weshalb wir aus der ersten Welle der Coronakrise einigermaßen glimpflich herausgekommen sind. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Als nächstes hat für die Grünen-Fraktion das Wort Frau
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Verehrte Senatorin! Es klang ja ganz gut, was Sie hier angekündigt haben, nämlich zuzuhören und aufeinander zuzugehen. Was wir aber in den letzten knapp zwei Jahren erleben, (Silke Gebel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 104 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 ist eine schleichende, sich aber immer deutlicher ab- zeichnende Verschiebung hin zu etwas, was ich jetzt mal Anordnungsstaat nennen möchte. Grundlage dieser Ver- schiebung ist nicht etwa das Coronavirus selbst als sol- ches, sondern der politische Umgang mit ihm – präziser: der machtpolitische Umgang –, und dieser basiert zwei- felsohne auf Angst. Der Soziologe Maurizio Bach schreibt dazu in seinem Aufsatz „Das Damoklesschwert der Inzidenzzahlen und die Fallstricke der Lockdown- Politik“ – ich darf zitieren –: Diffuse, entfesselte, irrationale Angst ist seit jeher eine unverzichtbare Quelle von Macht und Herr- schaft. Sie ist für politische, vor allem staatliche Zwecke bestens einsetzbar, weil sie als eines der stärksten Motive der Fügsamkeit wirkt. Wer Angst hat, sucht Schutz bei Stärkeren und unterwirft sich deren Autorität. … Angst ist eines der probatesten Mittel zur individuellen sowie kollektiven Af- fektmodellierung und Verhaltenssteuerung. Peter Weibel vom Karlsruher Zentrum für Kunst und Medien hat hier von herrschaftlich bewusst geschürter Angst gesprochen und dieses Phänomen als Phobokratie bezeichnet. Vor diesem Hintergrund stellen wir fest, dass sich darüber Freundschaften, Familien, Organisationen und übrigens zum Teil auch Parteien entzweien und Er- fahrungen und Einschätzungen einander unversöhnlich gegenüberstehen, ja, die gesamte Gesellschaft gespalten scheint, auch wenn der neue Kanzler das Gegenteil be- hauptet, und zwar gespalten nicht nur in der Frage des Ja oder Nein zur Impfung. Bei dieser Frage sollte sich die Politik jedweder Couleur schlicht heraushalten. Die Exe- kutive hat ausschließlich die organisatorischen und infra- strukturellen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Impfun- gen flächendeckend und zu jeder Zeit möglich sind. Das hat bisher nicht funktioniert. Das ist ihre Aufgabe, aber nicht die bewusste Spaltung der Bevölkerung in die Schlechten, die Ungeimpften, und die Guten, die Geimpf- ten. Der Umgang mit SARS-CoV-2 ist historisch einzigartig, weil keine wirklich plurale, sachliche Diskussion stattfin- det und die Maßnahmen eben bisher nicht evidenzbasiert, vielmehr aber widersprüchlich und unverhältnismäßig sind. Dass da kein Missverständnis aufkommt: Covid-19 ist für viele Menschen eine gefährliche und für einige auch tödliche Krankheit. Es ist gebotener politischer Auftrag, mit dieser Gefahr bewusst umzugehen und die Schäden für alle geringzuhalten. Covid-19 ist aber weder die ein- zige noch die größte Gefahr für unsere Gesundheit, zumal einige der Maßnahmen zum Schutz davor gravierende negative Wirkungen auf unser aller soziales und wirt- schaftliches Leben, ja unsere demokratische Verfasstheit haben. Die AfD hat darauf immer wieder und zu Recht hingewiesen. Mit den Ausgangsbeschränkungen wird die Bewegungs- freiheit eingeschränkt. Das Eigentumsrecht und die Ge- werbefreiheit werden durch erhebliche, geschäftsschädi- gende Einschränkungen beschnitten. – Schade, dass der Wirtschaftssenator gerade nicht da ist! – Die Versamm- lungsfreiheit wird eingeschränkt, da Demonstrationen untersagt und aufgelöst werden. Die freie Berufsaus- übung ist bei Schließung von Kultureinrichtungen, der Gastronomie oder der Tourismusinfrastruktur nicht mehr gewährleistet. Die Religionsfreiheit ist durch Gottes- dienstverbote eingeschränkt, und das Recht auf Bildung – die Senatorin weiß, wovon ich rede, wir haben sie oft dazu im RBB gehört – ist durch die Schließung von Schulen und Hochschulen eingeschränkt. Und jetzt steht mit der erneuten Inkraftsetzung der epidemischen Notla- ge möglicherweise erneut familiäres Zusammenleben durch Kontaktbeschränkungen und Besuchsverbote zwi- schen den Weihnachtsfeiertagen und Silvester zur Dispo- sition. Wir sind also wieder da, wo wir vor einem Jahr auch waren: beim Schauen-wir-mal, beim Nicht-wirklich- Wissen, ob und wie Omikron tatsächlich – und es geht um schwere – Krankheitsverläufe veranlasst, aber beim bereits empirischen Erfahrungswissen, dass die Anti- Corona-Maßnahmen immense materielle und seelische Schäden verursachen. Das Nichtwissen bezüglich des Virus und seiner Varianten kann doch nicht ernsthaft dazu führen, wissentlich Schaden anzurichten. Es ist wieder die Frage der Verhältnismäßigkeit, die of- fenbar einmal mehr keine Rolle spielt, obwohl Abwägung gerade die Hausaufgabe von Politik ist. Wir verharmlosen Covid nicht, ganz im Gegenteil. Tatsache ist aber – und niemand bestreitet das –, dass das Virus insbesondere für einen begrenzten Personenkreis tatsächlich gefährlich und teilweise auch tödlich ist. Diesen Personenkreis mit teils organischen Vorschädi- gungen und Erkrankungen, von denen einige selbst bis- lang gar nichts wissen, gilt es prioritär zu schützen – aber nicht im Wege der Wegnahme unveräußerlicher Grund- rechte für alle! Daher ist der Schutz der oft zitierten vulnerablen Grup- pen gesundheitspolitisch das zwingende Gebot der Stun- de, aber nicht das generelle Runterfahren des gesell- schaftlichen und wirtschaftlichen Lebens, egal ob für Ungeimpfte oder Geimpfte, zumal – das klang gerade schon an – bei Letzteren das Übertragungsrisiko ja auch fortbesteht. (Frank-Christian Hansel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 105 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 Sie alle wissen, dass die Zählungen von Toten nicht zwi- schen an und mit Covid-19-Verstorbenen unterscheiden. Statt diejenige Krankheit, die primär als Todesursache anzusehen ist, oder im Zweifelsfall diejenige, derentwe- gen eine Person ins Krankenhaus eingeliefert wurde, auch offiziell als Todesursache anzugeben, wird bei all den Verstorbenen Covid-19 als Todesursache angegeben, die vor dem Todeszeitpunkt positiv getestet worden sind, auch wenn eine Covid-19-Erkrankung gar nicht ursäch- lich für den Tod war. Menschen sterben – und darauf weisen die Evidenzbefunde in der obduzierenden Patho- logie hin – an Schlaganfällen, Herzinfarkten, Krebs, Dia- betes, Lungenentzündungen und so weiter. Ist aber einer positiv getestet, stirbt er eben an Covid. Sollen so im öffentlichen Fernsehen täglich möglichst dramatische Zahlen präsentiert werden? Werden damit nicht wieder Ängste geschürt, um strengere Maßnahmen, sprich: den Anordnungsstaat, zu rechtfertigen? Oder soll durch die Dramatisierung des Virus, das quasi als Natur- katastrophe bekämpft werden soll, davon abgelenkt wer- den, dass schlicht politische Fehler begangen wurden wie das Kaputtsparen im Gesundheitssektor, der Bettenabbau in den Krankenhäusern und die unangemessen niedrige Bezahlung der Pflegekräfte? Nun zur Widersprüchlichkeit von Maßnahmen, die die Akzeptanz echter Schutzmaßnahmen konterkariert, statt sie zu steigern: Sie verlangen von Menschen Dinge, die sie überhaupt nicht erbringen können. Ein Ungeimpfter zum Beispiel im Berliner Südwesten, der sonntags den ÖPNV nutzen will, hat gar keine Chance, sich korrekt zu verhalten, weil es im Radius mehrerer Kilometer keine geöffneten Testzentren gibt. Ergebnis: Regeln werden gebrochen, weil es gar nicht anders geht. – Während der Lockdowns wurden die Bürger unter nächtliche Aus- gangssperre gestellt, wobei der Aufenthalt draußen an der frischen Luft bekanntermaßen unkritisch ist. Allerdings wurde nachts unterwöchig die Buslinie N8 zwischen Hermannplatz, Mitte und Wedding noch im Zehnminu- tentakt bedient, und das um 2 Uhr nachts. Rechtschaffene Bürger werden zu Hause eingesperrt, aber eine schnelle Fahrt zwischen den Shishabars in Neukölln und den Wettbüros in Mitte – das blieb weiterhin möglich. Wa- rum, glauben Sie denn, wächst der Unmut in der Gesell- schaft? Es gehen immer mehr Bürgerinnen und Bürger auf die Straße, jetzt auch im Westen, im Rahmen von montägli- chen Spaziergängen, und das vermehrt mit einer unver- mittelten Dynamik, die Ihnen zu denken geben müsste. Dieses Erwachen der Menschen ist übrigens nicht von uns, Herr Düsterhöft, von der AfD initiiert oder gesteuert; die Leute gehen nicht wegen oder für uns auf die Straße, sondern von sich aus. Sie sollten sie auch nicht als Co- vidioten, Verschwörungstheoretiker, Impfgegner und anderes beschimpfen und ausgrenzen; es sind Bürger aus der Mitte der Gesellschaft, die sich durch Worte wie die des neuen Kanzlers herausgefordert fühlen, der meint, er kenne keine roten Linien mehr. Passen Sie auf, dass Sie den Modus des Anordnungsstaa- tes im permanenten Ausnahmezustand nicht überziehen. Es könnte dann sein, dass der alle vier beziehungsweise fünf Jahre mal seine Stimme Abgebende auch im Westen der Republik plötzlich selbstbewusst als Citoyen vor Ihnen steht. Darum fordern wir Sie auf: Kehren Sie zurück zu Ver- nunft, Mitte und Maß! Beenden Sie den Panikmodus! Klären Sie die Menschen über die gesundheitlichen Ge- fahren auf, und zwar da, wo sie wirklich sind; klären Sie auf, wer die tatsächlich empirisch Betroffenen sind – im de facto doch minimalen Prozentbereich. Das Virus trifft eben nicht jeden schicksalhaft, sondern es schlägt da zu, wo es anknüpfen kann. Schützen Sie die, die wirklich geschützt werden müssen, konzentrieren Sie sich evi- denzbasiert auf die Risikogruppen. Hören Sie auf zu spalten, deeskalieren Sie verbal und auf der Straße, denn die Bilder massiver Polizeihundertschaften in martiali- scher Montur gegen friedlich versammelte Bürgerinnen und Bürger – jetzt verstärkt, ich habe es schon gesagt, auch überall in Westdeutschland – verstören die Leute. Das Narrativ, das wären alles für die Vernunft verlorene Querdenker, Spinner oder Extremisten, wird Ihnen nicht helfen. Denken Sie an Johannes Rau: Die Devise heute heißt „versöhnen statt spalten“, bevor sich die Fronten so verhärtet haben werden, dass die Dinge außer Kontrolle geraten, und zwar nicht gesundheitlich, sondern gesell- schaftlich. Als Partei des politischen Realismus aus der Mitte der Gesellschaft wollen wir das nicht und stimmen daher heute mit Nein und damit gegen die Verschärfung des Anordnungsstaates im Ausnahmezu- stand. Wir plädieren für eine Rückkehr zu Vernunft, Maß und Mitte, für eine konzentrierte, tatsächlich gesund- heitspolitische, effektive Bekämpfung des Virus dort, wo es wirklich zuschlägt. Als Nächster hat für die Fraktion Die Linke Herr Schatz das Wort. (Frank-Christian Hansel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 106 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Es ist schon ein kleiner Treppenwitz, wenn aus- gerechnet die Formation hier rechts außen etwas von einem Politikmodus erzählt, der auf Angst beruht. Das ist ja etwas, womit die sich sehr genau auskennen. Meine Oma hätte dazu gesagt: Was ich selber denk und tu, traue ich anderen Menschen zu. Jetzt aber zurück zum Thema: Mit dem Aufkommen der Omikron-Variante des Coronavirus ist erneut eine be- drohliche Situation in dieser Pandemie entstanden. Damit bewahrheitet sich etwas, was wir schon zu Beginn der Pandemie gesagt haben und was damals schon klar war: Niemand ist sicher, solange nicht alle sicher sind. Die Pandemie lässt sich nicht lokal besiegen, wir müssen sie weltweit bekämpfen. Deshalb ist es an der Zeit, dass Deutschland seinen Widerstand gegen eine Aufhebung des Patentschutzes für Impfstoff endlich aufgibt und stattdessen für den Transfer von Wissen und Technologie eintritt, damit nicht immer wieder und wieder neue Mutationen entstehen, die uns zurückwerfen. Deshalb meine klare Aufforderung an die Bundesregierung: Blockieren Sie den von Indien und Südafrika beantragten TRIPS-Waiver nicht länger! Noch sind die Auswirkungen nicht hundertprozentig klar, aber die Nachrichten aus Großbritannien, Dänemark, den Niederlanden, Frankreich, Spanien sind so eindeutig wie beunruhigend: Omikron lässt die Infektionszahlen in die Höhe schnellen, und auch, wenn Verläufe vielleicht nicht schlimmer sind als bei Delta, so droht alleine schon durch die schiere Anzahl eine erhebliche Belastung unseres Gesundheitswesens – und nicht nur des Gesundheitswe- sens, sondern auch anderer kritischer Infrastrukturen. Deshalb muss es eine der ersten Aufgaben des Senats sein, sich auf eine Situation vorzubereiten, in der sich viele Menschen in Quarantäne begeben müssen. Es gilt, wichtige Funktionen wie die Feuerwehr, die Energiever- sorgung, den ÖPNV, aber auch Schule und Kita trotz eventueller Personalengpässe aufrechtzuerhalten. Mit der Ausrufung der pandemischen Notlage geben wir dem Senat die Möglichkeit, diese Entwicklung angemessen vorzubereiten. Es gilt, uns auf den Ernstfall vorzubereiten und gleichzeitig alles zu tun, um zu vermeiden, dass er eintritt. Der wichtigste Beitrag, den wir alle dabei leisten können, ist, die Impfkampagne mit Hochdruck fortzuführen. Die verläuft in Berlin zum Glück bisher ganz erfolgreich. Bis zum heutigen Tag haben sich über 1,2 Millionen Berline- rinnen eine Boosterimpfung abgeholt; die Boosterquote der über Sechzigjährigen liegt bei 62,8 Prozent; das ist bundesweit Spitze. Mit 2,7 Millionen Erstimpfungen erhöht sich die Zahl der Erstimpfungen seit Mitte No- vember wieder deutlich – gut so! Das ist auch darauf zurückzuführen, dass wir in Berlin anders als in anderen Bundesländern nicht alle Impfzentren geschlossen hatten und dass wir mittlerweile über ein dichtes Netz an Impf- stellen verfügen, an denen man sich unkompliziert imp- fen lassen kann. Vor allem liegt es aber an dem enormen Einsatz, den das Personal in den zahlreichen Arztpraxen seit Wochen an den Tag legt. Dem möchte ich dafür an dieser Stelle ausdrücklich danken. Wir wissen aber auch, dass das alleine nicht reicht. Wir müssen jetzt anfangen zu planen, wie wir die Menschen erreichen, die aus unterschiedlichsten Gründen noch immer zögern, sich oder ihre Kinder impfen zu lassen, die nicht auf Anhieb verstehen, warum es jetzt eine weitere und im Frühjahr möglicherweise eine nächste Impfung geben muss. Das ist nicht damit erledigt, dass wir viel- leicht eine allgemeine Impfpflicht einführen. Wir werden diese dadurch flankieren müssen, dass diese Menschen aufgesucht und aufgeklärt werden. Ich habe hier vor sechs Wochen auf Bremen verwiesen, und ich wünsche mir, dass wir uns daran in Berlin ein Beispiel nehmen. Ich erneuere hiermit unseren Vorschlag, zu einem Berli- ner Impfgipfel einzuladen, um mit den Bezirken, den Trägerverbänden der mobilen Impfteams, mit Religions- gemeinschaften, Sozialverbänden, Vereinen und Initiati- ven aus der Kultur, dem Bildungsbereich, der Wirtschaft, dem Sport und aus anderen gesellschaftlichen Bereichen zu beraten, wie wir die Impfquote steigern können. Berlin ist gut, aber wir können und müssen noch besser werden. Ich teile ausdrücklich die Auffassung des Expertinnen- und Expertenrates der Bundesregierung, dass die Impfung allein die Omikron-Welle nicht brechen kann und es weiterer Maßnahmen, insbesondere die Beschränkung von Kontakten, bedarf. Als Linksfaktion hätten wir uns zum Beispiel ein Vorziehen oder auch eine Verlängerung der Weihnachtsferien vorstellen können, wie das in ande- ren Bundesländern der Fall ist. Das ist jetzt vergossene Milch. Ich rege aber an, dass wir uns mit Blick auf die bald wieder bevorstehenden Winter- ferien darüber noch einmal verständigen. Das gilt auch für die Aufhebung der Präsenzpflicht, die wir befürworten, und die Möglichkeit, zum Wechsel- unterricht überzugehen wenn die Schulen es wollen. Die Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 107 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 Sorge um die Bildungs- und Entwicklungsverluste der Schülerinnen und Schüler ist wichtig, aber die Sorge um mögliche Folgen von Long Covid, über die Ansteckung vorerkrankter Eltern, Großeltern und Kinder ist es auch. Die Lage ist ernst, aber ich bin mir sicher, wir können sie meistern. Ich kann hier und heute nicht ausschließen, dass wir dazu demnächst auch wieder in einen begrenzten Lockdown übergehen müssen. Das kann auch die FDP nicht, selbst wenn hier gleich das Gegenteil behauptet werden wird. Deshalb ist es wichtig, dass die begleiten- den Maßnahmen zur Hilfe und Unterstützung fortgeführt und erweitert werden. Das gilt insbesondere für die Ver- längerung und eine höhere Aufstockung des Kurzarbei- tergeldes und die vollständige Übernahme der Sozialver- sicherungsbeiträge. Bei der Überbrückungshilfe IV sollte eine Absenkung des Förderkriteriums Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent erfolgen. Die von Corona- schutzmaßnahmen in Gestalt von 2G- oder 3G-Zutrittsre- gelungen direkt betroffenen Unternehmen müssen schnellstens zusätzliche Hilfen und Unterstützungsleis- tungen für die Umsetzung der dafür erforderlichen Kon- trollen erhalten. Es wäre aus unserer Sicht auch endlich an der Zeit, kleine Renten, Hartz IV und andere Transfergelder um mindes- tens 100 Euro monatlich zu erhöhen, denn diese Men- schen sind es, die durch die andauernde Krise am härtes- ten getroffen sind. Es bleibt eine Schande, dass sie mit deren Folgen immer noch alleingelassen werden. Für uns ist es aber auch wichtig, dass wir in einer solch schwierigen Situation die Grund- und Bürgerinnen- und Bürgerrechte achten und diese nur insoweit einschränken, wie es unbedingt notwendig ist. Deshalb fordern wir den Senat mit unserem Entschließungsantrag auf, das bei allen Maßnahmen in den Mittelpunkt zu stellen und nicht das, was womöglich polizeiliches Handeln erleichtert. Größere Ansammlungen von Menschen zu Silvester sind sicherlich keine gute Idee, aber es ist auch nicht sinnvoll, das Durchqueren bestimmter Gebiete zu untersagen. Der Expertinnen- und Expertenrat der Bundesregierung betont, wie wichtig es sei, die bestehenden Regeln klar zu kommunizieren. Deshalb habe ich eine Bitte an unsere neue Gesundheitssenatorin: Es wäre sehr hilfreich, wenn es Ihnen gelänge, sich mit den bezirklichen Amtsärztin- nen und Amtsärzten auf Regeln zu verständigen, die in ganz Berlin gelten, zum Beispiel wann Kontaktpersonen in Quarantäne müssen. Ich fürchte, es ist angesichts des Umstandes, dass sich auch Geimpfte, ja, sogar Ge- boosterte mit der Omikron-Variante infizieren können, nur schwer erklärbar, weshalb diese als Kontaktperson in einigen Bezirken richtigerweise in Quarantäne müssen, während ihnen in anderen mitgeteilt wird, dass sie wei- terhin zur Arbeit gehen können. [Vereinzelter Beifall bei der CDU und der FDP –
Merken Sie was?] Glauben Sie mir: Ich weiß, worum ich Sie damit bitte, aber wenn wir selbst nicht klar sind, ist es schwer, es von den Bürgerinnen und Bürgern zu verlangen. Ich möchte mich abschließend vor allen Dingen bei den Berlinerinnen und Berlinern dafür bedanken, dass viele seit nunmehr 21 Monaten trotz alledem vernünftig han- deln, dass sie sich impfen lassen, Masken tragen, sich regelmäßig testen, Kontakte einschränken und vieles andere mehr. Dass sie sich auch von manchen Kapriolen, die wir zu verantworten haben, nicht aus der Ruhe brin- gen lassen. Sie sind – neben der eine Million Menschen, die sich aktuell fast täglich impfen lassen in Deutsch- land – die größte Coronademonstration, die täglich statt- findet. Sie haben die Aufmerksamkeit verdient, die eine kleine Minderheit in diesem Land gerade lautstark für sich reklamiert. Meine Bitte: Halten Sie durch und bleiben Sie gesund! – Vielen Dank! Als Nächstes hat für die FDP-Fraktion Herr Kluckert das
Was erzählen Sie denn für Verschwörungsmythen?] Sie hätten damals schon die richtigen Weichen dafür stellen können, dass die Kontaktnachverfolgung heute funktioniert. Ein Jahr später – wieder funktioniert sie nicht. Lassen Sie uns das bitte angehen! Nehmen Sie unseren Vorschlag noch einmal auf! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Lux von der Fraktion der Grünen?
Vielen Dank! – Herr Kollege Kluckert! Erinnern Sie sich noch daran, wie Sie unter anderem im Februar 2020, als wir eine Aktuelle Stunde zum Aufziehen des Coronavirus hatten, diese – ich erinnere mich sinngemäß – als lang- weiligste Aktuelle Stunde, als Angstmacherei bezeichnet haben? Würden Sie angesichts Ihres historischen und wirklich weitgreifenden Irrtums bei der Frage nach der Organisation und der Arbeit der Kontaktnachverfolgung jetzt nicht vielleicht etwas mehr Demut an den Tag legen wollen?
Haben Sie vielen Dank! – Können Sie mir sagen, wann wir im Ausschuss oder hier im Plenum besprochen oder beschlossen haben, dass wir Intensivbetten abbauen? Erzählen Sie mir das mal! Wann haben wir das gemacht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann beziehungsweise die gleiche Körperschaft entwe- der der Mächtigsten oder der Adligen oder des Volkes folgende drei Machtvollkommenheiten ausübte: Gesetze erlassen, öffentliche Beschlüsse in die Tat umsetzen, Verbrechen und private Streitfälle aburteilen. – Zitat von Montesquieu aus seinem Werk „Vom Geist der Gesetze“, 1748. Darin analysierte er die damalige englische Verfassung und knüpfte an den englischen Philosophen John Locke an, der die Trennung von gesetzgebender und Regie- rungsgewalt postulierte. Montesquieu ging weiter: Er trennte die Bereiche Gesetzgebung, Regierungsgewalt und Rechtsprechung. Die Institutionen dieser Checks and Balances stellen sicher, dass es nicht zu einem Macht- missbrauch Einzelner kommen kann. Die Herrschenden müssen dementsprechend überhaupt nicht tugendhaft sein, damit es nicht zu einem Machmissbrauch kommt. Die natürlichen Fehler und Laster der Menschen werden also durch die Gewaltenteilung geheilt und ausgeglichen. Dieser Grundsatz der Gewaltenteilung inspirierte sämtli- che Verfassungsgeber aller demokratischen Staaten in der Welt und ist heutzutage auch in Deutschland im Grund- gesetz in Artikel 20 Abs. 2 festgehalten: Die Staatsgewalt wird vom Volke … durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Trotzdem herrscht in Deutschland die sogenannte Ge- waltenverschränkung. Sie durchbricht die klassische Lehre der strikten Gewaltenteilung. Diejenigen, die trotz- dem immer noch vom klassischen Konzept ausgehen und die ursprünglich intendierte Aufgabenverteilung zwi- schen Legislative und Exekutive fordern – so unter ande- rem auch Bundespräsident Johannes Rau und seine drei Amtsvorgänger Roman Herzog, Richard von Weizsäcker und Walter Scheel in ihrem „Präsidentenappell“ vom September 1999 – können sich allerdings auf eine ernst zu nehmende Autorität berufen, nämlich jene Gewalten- teilungsnorm des Grundgesetzes. Bereits vor fünf Jahren versuchte meine Fraktion in die- sem Hohen Haus, auf diesen Missstand in der Berliner (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 112 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 Verfassung aufmerksam zu machen und eine entspre- chende Reform der Berliner Verfassung auf den Weg zu bringen. Genau wie damals ist dies zu Beginn der neuen Legislatur ein höchst aktuelles Thema, denn der neu gebildete Senat um Rot-Grün-Rot hat in dieser Frage keine einheitliche Position vorzuweisen. Während die Linke die Trennung von Amt und Mandat bei der Frage der Besetzung von Senatorenämtern in der Praxis bereits umsetzt, scheint den Grünen und der SPD die Frage nach einer strikten Gewaltenteilung eher lästig, ja, die Grünen verstoßen sogar gegen ihre eigenen Parteitagsbeschlüsse und gegen ihr eigenes Programm. Die Grünen stellen mit Frau Kollegin Jarasch und Herrn Kollegen Wesener zwei Abgeordnete für Senatorenämter auf, die SPD schickt Frau Kollegin Giffey als Regierende Bürgermeisterin sowie Frau Kollegin Spranger und Herrn Kollegen Geisel als Senatoren ins Amt. Jeder Beamte muss beim Eintritt in ein deutsches Parlament dem Prin- zip der Gewaltenteilung folgend sein Beamtenverhältnis ruhen lassen. Jedoch ausgerechnet bei den Spitzen der Exekutive ist dieses Prinzip ausgesetzt. Wir sagen hier klar und deutlich: Wer Parlamentarier ist, soll in Zukunft nicht mehr Teil der Exekutive sein dürfen und umge- kehrt! Jeder Abgeordnete, der auf die Regierungsbank wechselt und sein Mandat behält, schwächt das Parlament. Die Trennung von Amt und Mandat gewährleistet die Ab- grenzung der Verantwortungsträger in den verschiedenen Institutionen. Regierungsmitglieder, die für Vorlagen und Gesetzentwürfe verantwortlich zeichnen, sollen nicht zugleich auch über ihre eigenen Vorlagen bestimmen können. Hinzu kommt die ungerechtfertigte Bereicherung derer, die zeitgleich Senatoren und Abgeordnete sind. Neben der Besoldung nach B 11 treten nämlich noch 50 von 100 der Abgeordnetenhausentschädigung monatlich hinzu. Kein Senator hat in der Vergangenheit in diesem Hause jemals wirklich als Abgeordneter gearbeitet. Es wäre auch vollkommen absurd: Warum soll ein Senator als Abgeordneter parlamentarische Anfragen an sich selbst stellen, um diese dann in seiner Funktion als Senator zu beantworten? Deswegen findet man übrigens auch, wenn man bei PARDOK mal die letzte Legislaturperiode durchforstet, keine einzige parlamentarische Anfrage des Abgeordne- ten Geisel. Auch an den Ausschüssen nehmen die Abge- ordneten nicht teil, oder jedenfalls nur als Senatoren. Schon diese Beispiele zeigen deutlich, warum es gewähl- ten Abgeordneten durchaus zuzumuten ist, sich zu ent- scheiden, ob sie Teil der Exekutive oder Teil der Legisla- tive sein möchten. Wenn in diesem Hohen Hause immer davon gepredigt wird, das Parlament sei das oberste Kontrollorgan aus frei gewählten und nur ihrem Gewissen unterworfenen Abge- ordneten gegenüber der Regierung und nicht nur ein Erfüllungsgehilfe der Regierungsmehrheit, dann sollten Sie diesen Grundsatz auch in letzter Konsequenz leben. Wie aber festzustellen ist, ist der freiwillige Verzicht eher die Ausnahme als die Regel. Daher sollte dieses Parla- ment den Mut fassen und in dieser Frage wesentlich wei- tergehen als es der bisherige Verfassungsrahmen vorsieht. Wir sollten daher eine verbindliche Regelung, die die Trennung von Amt und Mandat in der Berliner Verfas- sung aufnimmt, festschreiben. Wir wären als Stadtstaat auch nicht allein, denn bereits die Verfassungen der Länder Bremen und Hamburg se- hen genau eine solche identische Regelung vor. Dort wird die strikte Gewaltenteilung bereits seit Jahren praktiziert. Folgen wir ihrem Beispiel! Ich hörte, dass die mir nachfolgenden Redebeiträge sich nur auf den von Frau Dr. Vandrey von der Grünen- Fraktion erstrecken werden. Da bin ich ein wenig ver- blüfft, vor allen Dingen, dass die CDU und die FDP die Grünen für sich reden lassen, aber wir werden es ja se- hen. Ansonsten bleibt mir noch als Abschluss, allen ein schö- nes, gesegnetes und fröhliches Weihnachtsfest mit Ihren Freunden und Ihrer Familie zu wünschen! Kommen Sie gut in das neue Jahr! – Vielen herzlichen Dank! Wie bereits angekündigt, erwidert Frau Abgeordnete Dr. Vandrey von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte sehr!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nun zu guter Letzt – ohne Maske ist es besser – noch eine Replik auf den Antrag, den die AfD heute unbedingt behandelt wissen wollte. Der Antrag ist ja eigentlich eine Art Wiedergänger. Einen fast wortgleichen Antrag hat die AfD schon in der letzten Wahlperiode einzubringen versucht, ebenfalls erfolglos. Nun ein neuer Versuch, dem heute auch kein Erfolg beschieden sein kann. (Marc Vallendar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 113 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 Ich möchte indes festhalten: Die Trennung von Amt und Mandat ist an sich ein wertvoller Grundsatz. Dahinter steckt ja der gute Gedanke der Gewaltenteilung. Es soll inkompatibel sein, gleichzeitig ein Amt in der Exekutive und ein Mandat in der Legislative zu haben. Regierung und Parlament sind getrennt. Beide Gewalten sollen sich gegenseitig kontrollieren. Es sollte auch vermieden wer- den, dass eine einzelne Person zu viele Ämter auf sich vereint. Ich selbst halte die Trennung von Amt und Man- dat grundsätzlich für wünschenswert. Allerdings – und jetzt kommt das Aber – : In der staats- rechtlichen Literatur und der Verfassungsrechtsprechung gibt es keinerlei Stütze dafür, dass die Trennung von Amt und Mandat zwingend ist. Die klassische Gewaltenteilung stammt aus der konstitu- tionellen Monarchie Englands. Ganz entscheidend ist der Grundsatz auch in der präsidialen Demokratie der USA, die ja durch eine ausgeprägte Gewaltenteilung – Checks and Balances – gekennzeichnet, aber auch ganz anders als unser System aufgebaut ist. Bei uns in der parlamentari- schen Demokratie wird die Exekutivspitze vom Parla- ment berufen und geht nicht selten aus diesem hervor. Die Regierung wird daher in einer Parteiendemokratie von einer Mehrheit des Parlaments getragen. Daher haben wir bei uns genau genommen eine Gewaltenverschrän- kung. Verfassungsrechtlich und von der Systematik her ist die Trennung von Amt und Mandat also bei uns kein juristi- sches Muss. Das Grundgesetz steht der Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Regierungsamt juristisch nicht entgegen. Nun noch zur Kontrollfunktion: Natürlich soll das Parla- ment den Senat kontrollieren – und das tun wir hier auch –, aber, hier lohnt sich ein Blick auf die Zahlen, stellen Sie sich vor: Selbst wenn alle unsere Senatoren gleichzei- tig Abgeordnete wären, hätten wir doch deutlich mehr Abgeordnete ohne Senatorenposten, sodass angesichts dieser Mengenverhältnisse in unserer parlamentarischen Demokratie ein Kontrollproblem nicht wirklich entsteht. Im Berliner Parlament ist es schließlich Usus, dass die Verbindung von Amt und Mandat zugelassen wird, ohne dass es meines Wissens in der Praxis je ein Problem da- mit gab. Auch deutschlandweit ist die Verbindung parla- mentarische Praxis. Es gibt nur zwei Bundesländer, die es anders machen. Letztlich, und das ist das Wichtigste, ist es die Entschei- dung jedes und jeder einzelnen Abgeordneten, wie er oder sie verfährt, wenn er oder sie einen Senatorenposten einnimmt. Eine persönliche Entscheidung, die jede ein- zelne Person in diesem Falle treffen muss und auch tref- fen darf. Irgendein Regelungsbedürfnis, den Trennungs- grundsatz nun in die Berliner Verfassung aufzunehmen, ist rechtlich nicht erkennbar. Der Antrag der AfD ist also schon abzulehnen, weil er überflüssig ist. Dazu kommen handwerkliche Mängel. Warum es beispielsweise eines Ausführungsgesetzes für die von der AfD gewünschte Verfassungsänderung be- dürfen sollte, erschließt sich jedenfalls mir nicht. Noch eine Anmerkung zum Schluss: Es ist schon ver- wunderlich, dass die AfD gerade in ihrem Antrag mit der Verschwendung von Steuermitteln zu argumentieren sucht. Zahlreiche AfD-Abgeordnete haben nicht einmal ein Problem damit, gleichzeitig zwei Parlamenten anzu- gehören, zum Beispiel Landtag und Bundestag, und sich hierfür doppelt bezahlen zu lassen. Bevor sich also die AfD mit der Trennung von Amt und Mandat befasst, wäre es schön, wenn die AfD erst einmal Mandat und Mandat auseinanderhalten könnte. Im Fazit haben wir es hier mit einem AfD-Theaterantrag zu tun, der rechtlich nicht haltbar ist. Daher lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Vorgeschla- gen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den künftig für Verfassungsangelegenheiten zuständigen Ausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Zu den Tagessordnungspunkten 3.5 und 3.6 ist keine Priorität angemeldet worden. Tagesordnungspunkt 4 war Priorität der AfD-Fraktion unter der Nummer 3.4. Ich rufe auf lfd. Nr. 5: Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0027 (Dr. Petra Vandrey) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 114 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den künftig für Gesundheit zuständigen Ausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 6 wurde bereits nach Tagesord- nungspunkt 2 behandelt. Tagesordnungspunkt 7 steht auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 8 wurde bereits nach Tagesordnungspunkt 2 behandelt. Die Tagesord- nungspunkte 9 bis 12 stehen auf der Konsensliste. Die Tagesordnungspunkte 13 bis 18 wurden bereits in Ver- bindung mit Tagesordnungspunkt 8 behandelt. Ich rufe auf lfd. Nr. 19: Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/0057 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion der CDU und die Fraktion Die Linke haben die Überweisung der Verordnung über den Radverkehrsplan des Landes Berlin an den künftig für Verkehr zuständigen Ausschuss beantragt. Die Fraktion der CDU hat die Überweisung der Verordnung zur Bestimmung des Landes Berlin als Ge- biet mit einem angespannten Wohnungsmarkt gemäß § 201a des Baugesetzbuchs an den künftig für Wohnen zuständigen Ausschuss beantragt. Dementsprechend wird verfahren. Im Übrigen hat das Haus von den vorgelegten Rechtsverordnungen hiermit Kenntnis genommen. Die Tagesordnungspunkte 20 bis 25 stehen auf der Kon- sensliste. Tagesordnungspunkt 25 A wurde in Verbin- dung mit Tagesordnungspunkt 8 behandelt. Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unse- rer heutigen Sitzung. Die nächste Sitzung findet am Don- nerstag, dem 13. Januar 2022, um 10 Uhr statt. Ich wün- sche Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weih- nachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Die Sitzung ist geschlossen. (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 115 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 Anlage 1 Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Lfd. Nr. 7: Wahl von Vertrauensleuten und Vertreterinnen/Vertretern für den bei dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg zu bestellenden Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter Wahl Drucksache 19/0026 an den künftig für Recht zuständigen Ausschuss mit dem Auftrag zur Durchführung der Wahl Lfd. Nr. 9: Nr. 2/2021 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 8. Dezember 2021 Drucksache 19/0047 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 10: Nr. 15/2021 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 8. Dezember 2021 Drucksache 19/0048 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 11: Nr. 16/2021 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 8. Dezember 2021 Drucksache 19/0049 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 12: Zweiter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag) Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 50 Abs. 1 Satz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/0061 Kenntnisnahme Lfd. Nr. 20: Der organisierten Kriminalität keine kontrollfreien Räume bieten! Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0028 an den künftig für Inneres zuständigen Ausschuss Lfd. Nr. 21: Einsamkeit bei LSBTI-Menschen – Ursachen und Auswirkungen wirkungsvoll entgegentreten! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0053 an den künftig für Antidiskriminierung zuständigen Aus- schuss Lfd. Nr. 22: Begleitung für Schwangere und Neugeborene in Geburtskliniken verbessern Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0054 an den künftig für Gesundheit zuständigen Ausschuss Lfd. Nr. 23: Einsetzung eines Ausschusses für die Zusammenarbeit der Länder in der Metropolregion Berlin und Brandenburg Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0055 an den künftig für Geschäftsordnung zuständigen Aus- schuss Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 116 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 Lfd. Nr. 24: Wiedereinführung der Vorschulklassen Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0059 an den künftig für Bildung zuständigen Ausschuss und Haupt Lfd. Nr. 25: Vorfahrt für Bildung – Berlin braucht endlich eine Lehrkräfteoffensive Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0060 an den künftig für Bildung zuständigen Ausschuss (f), an den künftig für Wissenschaft zuständigen Ausschuss und Haupt Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 117 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 Anlage 2 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses Zu lfd. Nr. 1: Wahl und Vereidigung der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin Gemäß Artikel 56 Abs. 1 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 75 der Geschäftsordnung des Abge- ordnetenhauses von Berlin wurde zur Regierenden Bür- germeisterin von Berlin gewählt und gemäß § 2 Senato- rengesetz vereidigt: Frau Abgeordnete Franziska Giffey (auf Vorschlag der Fraktion der SPD) Zu lfd. Nr. 2: Vereidigung der weiteren Mitglieder des Senats von Berlin Gemäß § 3 Absatz 2 Senatorengesetz wurden vereidigt: Frau Bettina Jarasch Bürgermeisterin und Senatorin für die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Herr Dr. Klaus Lederer Bürgermeister und Senator für die Senatsverwaltung für Kultur und Europa Frau Astrid-Sabine Busse Senatorin für die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herr Daniel Wesener Senator für die Senatsverwaltung für Finanzen Frau Iris Spranger Senatorin für die Senatsverwaltung für Inneres, Digitali- sierung und Sport Frau Katja Kipping Senatorin für die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Prof. Dr. Lena Kreck Senatorin für die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung Herr Andreas Geisel Senator für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Herr Stephan Schwarz Senator für die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Frau Ulrike Gote Senatorin für die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Zu lfd. Nr. 6: Wahl der auf das Land Berlin entfallenden Mitglieder der 17. Bundesversammlung Wahl Drucksache 19/0050 Gemäß § 4 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsi- denten durch die Bundesversammlung wählt das Abge- ordnetenhaus die auf das Land Berlin entfallenden Mit- glieder sowie die Ersatzmitglieder. Gemäß der Bekanntmachung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 17. Bundesversammlung vom 8. November 2021 (BGBl. I, S. 4901) hat das Abgeordnetenhaus von Berlin 30 Mitglieder zu wählen. Es wurden gewählt: auf Vorschlag der Fraktion der SPD als Mitglieder: 1. Herr Abg. Raed Saleh 2. Frau Abg. Franziska Giffey 3. Herr Abg. Dennis Buchner 4. Frau Abg. Derya Çağlar 5. Herr Detlef Prinz 6. Frau Abg. Bettina König 7. Herr Dieter Puhl 8. Frau Abg. Melanie Kühnemann-Grunow sowie als Ersatzmitglieder: 1. Herr Abg. Christian Hochgrebe 2. Frau Abg. Mirjam Golm 3. Herr Abg. Lars Düsterhöft 4. Frau Abg. Sevim Aydin 5. Herr Abg. Robert Schaddach auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Mitglieder: 1. Frau Abg. Antje Kapek 2. Frau Abg. Silke Gebel 3. Frau Abg. Bettina Jarasch 4. Frau Abg. Dr. Bahar Haghanipour 5. Frau Ferda Ataman 6. Herr Prof. Dr. Christian Drosten Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 118 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 7. Herr Erik Marquardt sowie als Ersatzmitglieder: 1. Frau Maren Schellenberg 2. Herr Abg. Louis Krüger 3. Herr Sergey Lagodinsky 4. Herr Abg. Stefan Ziller auf Vorschlag der Fraktion der CDU als Mitglieder: 1. Frau Dr. h.c. Friede Springer 2. Frau Abg. Cornelia Seibeld 3. Herr Abg. Kai Wegner 4. Herr Eberhard Diepgen 5. Herr Markus Voigt 6. Herr Bernd Siggelkow sowie als Ersatzmitglieder: 1. Herr Abg. Sven Rissmann 2. Frau Manuela Anders-Granitzki 3. Herr Abg. Dr. Robbin Juhnke 4. Frau Abg. Katharina Günther-Wünsch 5. Herr Abg. Christian Goiny 6. Herr Peer Mock-Stürmer 7. Herr Abg. Ariturel Hack auf Vorschlag der Fraktion Die Linke als Mitglieder: 1. Frau Ayşe Demir 2. Frau Dr. Johanna Hambach 3. Frau Abg. Anne Helm 4. Herr Ricardo Lange 5. Frau Gloria Viagra sowie als Ersatzmitglieder: 1. Frau Abg. Katina Schubert 2. Herr Abg. Carsten Schatz auf Vorschlag der AfD-Fraktion als Mitglieder: 1. Frau Abg. Dr. Kristin Brinker 2. Herr Carl-Wolfgang Holzapfel sowie als Ersatzmitglieder: 1. Herr Abg. Gunnar Lindemann 2. Herr Abg. Karsten Woldeit auf Vorschlag der Fraktion der FDP als Mitglieder: 1. Herr Abg. Sebastian Czaja 2. Herr Abg. Florian Kluckert sowie als Ersatzmitglieder: 1. Herr Abg. Felix Reifschneider 2. Herr Abg. Tobias Bauschke Zu lfd. Nr. 10: Nr. 15/2021 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 8. Dezember 2021 Drucksache 19/0048 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Der Bestellung eines Erbbaurechts am Grundstück Schopfheimer Str. 25, Flur 2, Flurstück 373/61 in Berlin Steglitz-Zehlendorf zu den im Erbbaurechtsvertrag vom 19. August 2021 zur UR-Nr. 624/2021 der Notarin Ursula Stange in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zuge- stimmt. Dem Vorschlag des Senats zur Herauslösung des Grundstücks aus dem Treuhandvermögen des Liegen- schaftsfonds wird zugestimmt und die Zuweisung zum Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht be- triebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) zum Zeitpunkt des Nutzen-/Lastenwechsels zur Kenntnis genommen. Zu lfd. Nr. 11: Nr. 16/2021 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 8. Dezember 2021 Drucksache 19/0049 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Dem Verkauf des Grundstücks Werderscher Markt (Flur- stück 359 der Flur 820) in Berlin-Mitte an die Bundesstif- tung Bauakademie zu den von der BIM Berliner Immobi- lienmanagement GmbH (BIM) im Kaufvertrag vom 10. August 2021 zur UR-Nr. 123/2021 des Notars Dr. Nicolas Böhm vereinbarten Bedingungen wird zuge- stimmt. Zu lfd. Nr. 25 A: Feststellung der Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 des § 28a des Infektionsschutzgesetzes Dringliche Vorlage – zur Beschlussfassung – (gemäß § 28a Absatz 8 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes) Drucksache 19/0066 Für das Land Berlin besteht die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit- 2019 (COVID-19). Vor diesem Hintergrund wird die Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 des § 28a des Infekti- onsschutzgesetzes für das Land Berlin bis zum 31. Januar Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 119 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 2022 festgestellt. Zu lfd. Nr. 25 A: Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus- Krankheit 2019 (COVID-19) im Land Berlin und Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Absatz 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für das Land Berlin nach § 28a Absatz 8 Satz 1 IfSG Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Annahme einer Entschließung Drucksache 19/0075 Das Abgeordnetenhaus von Berlin erwartet vom Senat im Hinblick auf die Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung von COVID-19 im Land Ber- lin und Feststellung der Anwendbarkeit des § 28a Ab- satz 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für das Land Berlin nach § 28a Absatz 8 Satz 1 IfSG und unter Beachtung der Regelungen des Berliner COVID- Parlamentsbeteiligungsgesetzes eine Grund- und Frei- heitsrechte schonende Anwendung der möglichen Schutzmaßnahmen. Entsprechend der Regelungen im IfSG sind Demonstrationsverbote ausgeschlossen. Soweit die konkrete epidemische Lage erfordert, größere An- sammlungen von Menschen zu vermeiden, soll bei mög- licherweise angedachten Ansammlungsverboten jegliche stigmatisierende Wirkung sowohl im Hinblick auf Stadt- quartiere als auch auf Menschen vermieden werden. Das Abgeordnetenhaus wird in seiner ersten Sitzung im Januar 2022 über das weitere Vorliegen der Gründe zur Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID- 19) im Land Berlin entscheiden. Zu lfd. Nr. 9: Nr. 2/2021 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 8. Dezember 2021 Drucksache 19/0047 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 120 Plenarprotokoll 19/3 21. Dezember 2021 1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Entnahme der nachfolgend genannten Teilflächen des Grundstücks aus dem Sondervermögen Immo- bilien des Landes Berlin (SILB) rückwirkend zum 15. Juli 2020 zu: Lfd. Nr. Liegenschaft Bezirk Gemarkung Flur Flurstück Grundstücksfläche in m² 1 Ferdinand- Schultze-Str. 55 Lichtenberg Hohenschönhausen 20 390 392 362 45 Ferdinand- Schultze-Str. 55 Lichtenberg Hohenschönhausen 21 411 426 425 409 415 1.615 26 ca. 1.361 Teilfläche ca. 163 Teilfläche ca. 56 Teilfläche gesamt 3.628 2. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuweisung der nachfolgend genannten Teilfläche des Grundstücks in das SILB rückwirkend zum 15. Juli 2020 zu: Lfd. Nr. Liegenschaft Bezirk Gemarkung Flur Flurstück Grundstücksfläche in m² 2 Schleizer Str. 75 Lichtenberg Hohenschönhausen 21 547 ca. 870 Teilfläche gesamt 870