Vollständige Mitschrift der Sitzung 30, 2023-05-11.
Sprach am meisten: Vasili Franco (6% Wörter). Redner: 51, Wortmeldungen: 127.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der diesjährige 1.-Mai-Feiertag war der friedlichste 1.-Mai-Feiertag seit 1987. Über diese positive Entwicklung dürfen wir uns alle freu- en. Ihnen, sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister, und Ihnen, sehr geehrte Frau Innensenatorin, möchte ich dazu gratulieren! Dieser 1. Mai war nicht durch Rechtsbruch, Gewalt, Straßenschlachten, brennende Barrikaden und hundertfa- che Angriffe auf Polizeibeamte geprägt. Vielmehr haben die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt das Kernanliegen des 1.-Mai-Feiertages wieder in den Vordergrund geholt. Der 1. Mai ist kein Randaletag. Er ist in einer großen Tradition der Tag der Arbeit – und das endlich auch wieder in Berlin. (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2481 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Wir verdanken das all denjenigen, die durch ihr persönli- ches Verhalten dazu beigetragen haben, aber wir verdan- ken es vor allem dem professionellen und konsequenten Einsatz unserer Polizei. Das waren etwa 7 100 Polizisten, davon 2 500 aus anderen Bundesländern. Sie haben dem verfassungsrechtlich geschützten Versammlungsrecht maximalen Raum gegeben, und zugleich haben sie jede Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unterbunden. Wir haben allen Anlass, unserer Polizei für ihren Einsatz zu danken. Das war Spitzenklasse! Es war keine Selbstverständlichkeit, dass das so gut ge- laufen ist. Wer die sogenannte Revolutionäre-1.-Mai- Demonstration beobachtet hat, der hat Hass, Aggression und Gewaltbereitschaft gesehen. Es war eine taktische Meisterleistung unserer Polizei, dass sich diese Gewaltbereitschaft nur in einzelnen Fällen entladen konnte. Wir können auf unsere Polizei wirklich stolz sein! Und dennoch: Neun verletzte Polizeibeamte sind genau neun verletzte Polizeibeamte zu viel. Es gab Anlass zu 67 Festnahmen, 99 Verfahren mussten eingeleitet wer- den, alle im Zusammenhang mit der sogenannten Revolu- tionären-1.-Mai-Demonstration. Auch antisemitische Ausrufe waren dort zu vernehmen. Wir sind uns sicher alle einig, dass das völlig inakzeptabel ist. Berlin hat das freiheitlichste Versammlungsrecht, [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Ihnen ist das nicht zu verdanken! –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Wunder ist geschehen! Kaum drei Tage ist Schwarz-Rot im Amt, da wird der diesjährige 1. Mai so ruhig wie noch nie. Der Linksextremismus ist besiegt, ein Hoch auch den neuen Senat! Da haben Sie ja ein schönes Märchen aufgebaut, Herr Dregger! Aber Märchen sind bekanntlich Fantasiegebil- de; ich hole Sie gerne wieder zurück in die Realität. Man singt zwar: „Wunder gibt es immer wieder“, aber ich muss Sie leider enttäuschen: Ein Wunder war das nicht, ganz im Gegenteil. Der diesjährige 1. Mai, fast ohne Zwischenfälle und da- mit noch ruhiger als der letztes Jahr – das ist ein Grund zur Freude, das stimmt, aber das liegt weder am Lächeln von Herrn Wegner noch am Lächeln von Franziska Giffey, nein, es ist das Ergebnis einer jahrelangen Dees- kalationsstrategie, die zu dieser Entwicklung geführt hat. Es ist das Lernen aus den Fehlern von 1987, als Knüppel und Wasserwerfer die Antwort des Senats waren. Gut, dass wir diese Ära überwunden haben. Ich war auch die- ses Jahr wieder als parlamentarischer Beobachter vor Ort, und ich kann bestätigen: Deeskalation zahlt sich aus. Zur Wahrheit gehört auch: Ruhig war der 1. Mai vor allem für die Menschen, die nicht in Neukölln oder Kreuzberg wohnen und die nicht bei Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, in den Rettungsstellen oder bei der BSR arbeiten. Für die dort Beschäftigten war dieser 1. Mai kein Feiertag, sondern Akkordarbeit. Statt zu feiern, leis- ten sie vollen Einsatz für Berlin, dafür vielen Dank! „Guter Verlauf des 1. Mai“ lautet die Anmeldung für die Aktuelle Stunde. Woran messen wir denn einen guten 1. Mai? Ist die Anzahl an eingesetzten Polizistinnen und ausbleibende Gewalt alles, was zählt? – Ich hoffe nicht. Vergessen wir nicht: In erster Linie ist der 1. Mai der Tag der Arbeit. Er ist geprägt von Demonstrationen und Kundgebungen, die glücklicherweise auch in den letzten Jahren immer diverser und kreativer geworden sind. Es ist gut, dass wir statt über Gewalt mehr über Politik reden. In einer Zeit von Unsicherheit, Existenzängsten und gleich mehreren Krisen brauchen wir lauten Protest für mehr Gerechtig- keit und Solidarität – die CDU anscheinend nicht. Die traditionelle Kundgebung des DGB zog wie immer einige Tausend Menschen an. Höhere Löhne in Zeiten von Inflation, mehr Tarifbindung, bessere Arbeitsbedin- gungen: Es darf doch nicht zu viel verlangt sein, ange- messen bezahlt zu werden und gesund arbeiten zu kön- nen. Für viele Berlinerinnen ist das jedoch noch lange (Burkard Dregger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2483 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 nicht Realität. – Ihr Vorstoß, Frau Senatorin Kiziltepe, in der Berliner Verwaltung eine Viertagewoche einzufüh- ren, war in der Hinsicht daher ein guter Schritt nach vor- ne, doch Ankündigungen und Prüfaufträge sind noch lange keine Taten. Kein Wunder, dass Ihr zukunftsweisender Vorschlag es nicht in den Koalitionsvertrag der Rückschrittskoalition geschafft hat. Für eine Schlagzeile reicht’s, passieren wird nichts. Und selbst das, was im Koalitionsvertrag steht, ist erst mal alles nur eine Ankündigung. Kommt sie denn jetzt, die Ausbildungsplatzumlage – also vielleicht, wenn die Wirtschaft das möchte und ihren Segen gibt –, oder ist das auch nur ein weiterer Prüfauftrag für die Schublade? Der Grundsatz Gute Arbeit gilt unter Schwarz-Rot wohl nur für die Büroleitung der Senatorinnen. Pech gehabt, Berlin! Doch zurück zum 1. Mai. Die „Revolutionäre-1.-Mai- Demo – Herr Dregger war wohl nicht vor Ort, sonst hätte er es anders geschildert – gehört mittlerweile fest zum Programm und zieht große Menschenmassen an, darunter immer mehr Schaulustige und Touristinnen auf der Suche nach dem großen Open-Air-Spektakel. Streckenweise fragt man sich da schon, wer in der Überzahl ist: linke Protestgruppen oder diejenigen, die am Rand stehen und auf Sensationen warten. Aber egal, wie sehr: Die lieben Kollegen von rechts außen versuchen das Bild von links- extremistischen gewaltbereiten Massen im Vorfeld her- beizureden. Wir alle haben es gesehen: Die gibt es nur in Ihren Köpfen. Dennoch, ein Déjà -vu vom letzten Jahr wirft einen Schat- ten: Auch dieses Jahr waren wieder antiisraelische und antisemitische Parolen zu hören. Ich halte die Toleranz für die Teilnehmer an der Demonstration für falsch. Bei aller berechtigten Kritik an der israelischen Regierung gerade in diesen Zeiten: Es ist und bleibt unerträglich, wenn „From the River to the Sea“-Rufe skandiert werden und Israel auf Bannern als Apartheidsstaat bezeichnet wird. Erst gestern meldete die Recherche- und Informations- stelle Antisemitismus Berlin 848 antisemitische Vorfälle im letzten Jahr. Das dürfen und werden wir nicht hin- nehmen. Bei Antisemitismus gibt es keine Spielräume, nicht am 1. Mai, genauso wie an keinem anderen Tag im Jahr. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten Woldeit?
Nein, vielen Dank! – Politisches Highlight des Berliner 1. Mai ist seit einigen Jahren die MyGruni-Demo, dieses Jahr unter dem Motto: „Kohle abbaggern im Tagebau Grunewald“. Protest geht kreativ, offensiv und friedlich. Herr Wegner! Sie haben doch angekündigt, die Stadt zusammenführen zu wollen. Es gäbe doch keinen geeig- neteren Ort als diese Demonstration. Wo waren Sie denn? Waren sie noch beschäftigt, die eigene Koalition nach dem Wahldesaster vor zwei Wo- chen zusammenzuführen? – Ja, das holen wir jetzt nach! Ich hoffe doch, wir sehen uns dann nächstes Jahr im Grunewald. Wunderbar! Wir Grüne unterstützen Sie gerne dabei, die Spaltung in der Stadt zu beenden durch sozial gerechten Abbau fossilen Kapitals für eine solidarische Gesellschaft und konsequenten Klimaschutz. Da sind wir auf jeden Fall dabei, Herr Wegner, ganz nach dem Motto: „Wo eine Villa ist, ist auch ein Weg“. Wir schaffen das zusammen! Ich will jetzt auch nicht zu fortschrittlich für die Rück- schrittskoalition werden, aber das mit der Einladung zur Demo war wirklich ernst gemeint, Herr Wegner! – Wunderbar! – Zurück zum Thema: Etwas Kritik bleibt Ihnen dann doch nicht erspart, schließlich kann man aus jedem Fehler lernen und es nächstes Jahr ein bisschen besser machen. Mindestens 28 000 Menschen nahmen dieses Jahr an Versammlungen und Demonstrationen in ganz Berlin teil, demgegenüber standen 7 100 Polizistin- nen und Polizisten, die im Einsatz waren, ein gutes Drittel davon aus anderen Bundesländern. Das bedeutet einen Betreuungsschlüssel von einer Einsatzkraft auf vier De- monstrierende. Es sind übrigens 1 000 Einsatzkräfte mehr als im vergangenen Jahr. Warum eigentlich? – Zumindest mir waren keine Gefährdungslagen bekannt, die das er- forderlich gemacht hätten, ganz im Gegenteil, wir stellen (Vasili Franco) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2484 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 seit Jahren eine kontinuierliche Befriedung mit klarem Rückgang von Zwischenfällen fest; stattdessen in diesem Jahr noch mehr Hundertschaften. Das mag vielleicht für Pressefotos gut wirken, wenn Demos eng mit Helm und Montur begleitet werden, doch das ist eben nur ein Teil des Bildes des 1. Mai. Unter diesen Monturen stecken Menschen, die hier Überstunden leisten und vielleicht lieber am 1. Mai auch bei ihren Familien wären, statt als Fotokulisse zu dienen. Zudem hilft ein Kommunikationsteam, das auch ganz ohne Montur auskommt, an mancher Stelle mehr als eine zusätzliche Hundertschaft. Das reicht dann vielleicht nicht für gute Pressefotos, aber die Leute machen wirk- lich einen richtig guten Job und nicht nur am 1. Mai, auch dafür vielen Dank! Insgesamt, das muss man so festhalten, waren die Ein- satzkräfte gut vorbereitet, professionell, ruhig und koor- diniert, auch das trug zu wenigen Vorfällen bei. Die Poli- zei hat ihren Beitrag geleistet, und das kann man auch anerkennen. Das befreit dennoch nicht davon, die ver- bleibenden Fragen anzusprechen. Die versuchte Räu- mung der Oranienstraße nach dem Ende der Demo war schlicht unnötig. Es ist ja auch keine Überraschung, dass bei bereits dicht gedrängten Gehwegen wenig Platz für diejenigen ist, die genau deshalb auf die freie Straße ausweichen. Und ob sich das aggressive Verhalten von Einsatzkräften aus Mecklenburg-Vorpommern im rechtli- chen Rahmen bewegte, wird untersucht. Das ist gut und richtig, denn jedes Fehlverhalten, das nicht aufgearbeitet wird, schadet all jenen Polizistinnen und Polizisten, die an diesem Tag den Einsatz professionell und abgeklärt gemeistert haben. Deeskalation, Kommunikation, polizeiliche Zurückhal- tung sind der Garant, dass friedlich gefeiert und demons- triert werden kann. Wir müssen dazulernen, damit das auch so bleibt, deshalb mit Blick auf das nächste Jahr: Einige von Ihnen haben ja das Myfest vermisst, ich als Friedrichshain-Kreuzberger übrigens nicht, denn hier kann beim besten Willen nicht die Rede von einem ruhi- gen 1. Mai sein. Das Myfest hat, das stimmt, seinen wert- vollen Beitrag zur Befriedung des 1. Mai geleistet, aber dass viele Kreuzbergerinnen und Kreuzberger nicht nur Freude empfinden, ist genauso klar. Dass mein Bezirk am Tag danach auch ohne Gewalt wie ein Schlachtfeld aus- sieht, ist kein schöner Anblick. Sie haben sicherlich alle die Bilder von den Müllbergen, den Glasflaschen, den Urinpfützen gesehen. Die BSR hat hier zwar tolle erste Hilfe im Rekordtempo geleistet, aber was glauben Sie, wie gut sich Glasscherben aus Grünflächen und Sandkäs- ten entfernen lassen, oder wie viele Liter Urin ein Busch verträgt, bevor er eingeht? – Wir brauchen nicht noch ein Myfest obendrauf, wir brauchen ein richtiges Gesamt- konzept. Kreuzberg ist am 1. Mai mittlerweile für viele Berlinerin- nen und Berliner Tradition. Die Rolle als Publikumsmag- net können wir nicht wegzaubern, aber wir sollten es nicht noch größer machen. Wir sollten auch dafür sorgen, dass es für alle, die dort leben, ein friedliches Fest bleibt. Es ist also auch nächstes Jahr kein Selbstläufer, denn es werden wieder viele Menschen auf den Straßen sein, um zu demonstrieren oder um zu feiern. Herr Kollege, Sie müssen bitte zum Schluss kommen!
– Ich beende! – Eine Forderung habe ich noch an den Senat, es braucht nämlich seine Unterstützung für die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln, damit wir einen sicheren 1. Mai auch nächstes Jahr hinbekom- men, darum an dieser Stelle abschließend ein Wunsch, so spannend polizeiliche Einsatzlagen sind und ich auch dieses Jahr wieder gern hier rede: Ich würde mich freuen, wenn wir nächstes Jahr dem 1. Mai wirklich gerecht werden, indem wir hier keine innenpolitische Debatte, sondern eine über gute Arbeit, Gerechtigkeit und Solida- rität führen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat Kollege Matz jetzt das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach allen Erkenntnissen handelt es sich bei dem diesjährigen 1. Mai tatsächlich um den friedlichsten seit 1987, als die Gewalt damals rund um die zentralen Kundgebungen in Kreuz- berg eskalierte. Kollege Franco hat eben darauf hinge- wiesen, dass der neue Senat erst wenige Tage im Amt war und damit nicht so viel damit zu tun haben könnte, aber glücklicherweise sind die Innensenatorin und ihre SPD-Vorgänger, die für die Strategie der Deeskalation gestanden haben, schon länger im Amt, deswegen ist das Ergebnis dieses 1. Mai kein Zufall. Deswegen gehört an den Anfang auch der Dank an die Berliner Polizeiführung für angemessenes und besonne- nes Vorgehen. Die politische Strategie, für die die Innen- senatorin Iris Spranger steht, einen sicheren und fried- (Vasili Franco) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2485 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 lichen 1. Mai zu erreichen, ist aufgegangen, und dafür noch einmal einen Glückwunsch und herzlichen Dank! Auf den insgesamt 19 Versammlungen und drei Veran- staltungen am 1. Mai waren, das wurde eben schon er- wähnt, 28 000 Teilnehmende auf den Straßen unterwegs. Damit bewegte sich das Niveau, die Anzahl dieser Teil- nehmerinnen und Teilnehmer, auf dem der vergangenen Jahre vor Corona. Das zeigt auch die ungebrochene An- ziehungskraft, die dieser symbolträchtige Tag hat. Zur Begleitung der Veranstaltung waren in der Spitze tatsäch- lich sehr viele Polizeikräfte im Einsatz, darunter auch, wie üblich in den letzten Jahren, Unterstützungskräfte aus dem Bund und zahlreichen Bundesländern, auch denen ist zu danken. Auch in der Walpurgisnacht am 30. April waren schon 3 300 Polizistinnen und Polizisten unter- wegs, und auch hier haben schon Unterstützungskräfte aus dem Bund und anderen Ländern geholfen. Die Gesamtbilanz weist eine überschaubare Anzahl von Festnahmen und Ermittlungsverfahren aus: Es wurden am 1. Mai neun Polizeikräfte verletzt, und ja, Kollege Dreg- ger hat das auch zu Recht gesagt, jede Verletzung einer Polizeibeamtin oder eines -beamten ist eine zu viel. Den- noch muss man diese Zahl bewerten, indem man sie mit den Vorjahren vergleicht. Zum Beispiel waren noch im Jahr 2009 273 Verletzungen von Polizistinnen und Poli- zisten zu verzeichnen. In dem Jahrzehnt war es eigentlich jedes Jahr eine dreistellige Zahl. Vor dem Hintergrund und auch in Relation zu den vergleichsweise ruhigen Jahren wie 2018 oder 2021 zeigt sich hier der gute Ge- samtverlauf des 1. Mai, und deswegen auch an dieser Stelle noch mal, nachdem ich der Leitung dafür den Dank ausgesprochen habe, für die SPD-Fraktion auch noch mal Dank und Anerkennung an alle Einsatzkräfte, die am 1. Mai und am 30. April unterwegs gewesen sind, ob sie von der Berliner Polizei, von den unterstützenden Kräften oder auch aus der Berliner Feuerwehr und von den Ret- tungskräften stammten! Ich war vor Ort und habe durchaus die Rufe am Abend des 1. Mai in Kreuzberg gehört, deswegen an der Stelle: Ganz Berlin steht aber mehrheitlich hinter der Polizei. Es war nach den Erfahrungen der Silvesternacht auch richtig, eine polizeiliche Begleitung der Rettungsdienste vorzusehen, glücklicherweise haben sich diese Erschei- nungen erst mal nicht wiederholt. Gleichzeitig sind aber Polizeipräsenz und Einsatzstrategie an einem solchen Tag nur zwei Bausteine für das, was am 1. Mai zu einem friedlichen Verlauf beiträgt. Man sollte auch einmal her- vorheben, dass die Demonstrantinnen und Demonstranten auch in brenzligen Situationen überwiegend besonnen geblieben sind, und dass es auch deswegen gelungen ist, den politischen Protest und die politischen Forderungen weitgehend gewaltfrei vorzutragen und Veränderungen in der Gesellschaft einzufordern, ohne dies mit Gewalt zu unterlegen. Das ist auch sinnvoll im Übrigen, denn je friedlicher der 1. Mai, desto höher ist die Aufmerksam- keit für die Gewerkschaften und ihre Versammlungen und ihre Forderungen und auch für andere im friedlichen und kreativen Protest wie dem im Grunewald, der sati- risch überhöht zu Diskussionen anregt, wie auch immer man dazu steht, aber der auch nur deswegen überhaupt gehört wird, weil der 1. Mai im Großen und Ganzen ein friedlicher 1. Mai gewesen ist. Wir müssen im Nachgang noch auf einige Dinge achten. Natürlich ist es absolut wichtig, dass die israelfeindli- chen, antisemitischen Parolen dokumentiert wurden und der Staatsschutz hierzu die Ermittlungen übernommen hat. Es ist auch gut, dass ein auf Video festgehaltener Vorfall aus der Oranienstraße genau untersucht wird und wir das Ergebnis dazu sicherlich noch diskutieren kön- nen. Aber über den 1. Mai hinaus muss auch klar sein, innere Sicherheit kostet Geld und bedarf weiterer finanzieller Anstrengungen und Investitionen. Da geht es auch um die Liegenschaften und die Ausstattung der Polizei, der Feu- erwehr und der Rettungskräfte. Es geht um die Ausstat- tung von Präventionsarbeit, die auch finanziell und per- sonell entsprechend unterlegt sein muss. Wir werden in dieser Koalition anhand des Koalitionsvertrages sehen, dass eine Reihe von Anstrengungen vorgesehen sind. Die Innenpolitik muss insgesamt geprägt sein durch ein Gleichgewicht aus innerer Sicherheit auf der einen Seite und der Durchsetzung von Bürgerrechten auf der ande- ren. Das ist auch nur scheinbar ein Widerspruch, denn die meisten, die gerade auch in den betroffenen Bezirken wohnen und sich auch für Bürgerrechte sehr stark einset- zen, sind nach unserer Überzeugung genauso auch daran interessiert, dass die innere Sicherheit funktioniert und dass sie sicher auf die Straße gehen können. Es sind verschiedene Aspekte und Akteure, die zu einem vergleichsweise ruhigeren 1. Mai beigetragen haben. Aber eines ist klar: Die kluge und abgewogene Linie der Innensenatorin in der polizeilichen Einsatzleitung muss fortgesetzt werden. Der Weg von den ersten Ansätzen der Deeskalation vor über 30 Jahren bis hierher war lang. Wir dürfen seinen Erfolg unter gar keinen Umständen gefähr- den. – Vielen Dank! (Martin Matz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2486 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Linksfraktion hat der Kollege Schrader das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Her- ren! Ich komme mir ein bisschen vor wie bei „Täglich grüßt das Murmeltier“, wenn ich hier so stehe, weil wir vor einem Jahr auch schon mal die Aktuelle Stunde hat- ten genau an dieser Stelle zum guten Verlauf des 1. Mai. Deswegen kann ich hier auch wieder sagen: Berlin hat einen weitgehend friedlichen 1. Mai erlebt. Darüber sind wir uns alle einig. Die beste Nachricht daran ist, wir kön- nen wieder mehr über Politik reden, über das, wofür der 1. Mai steht, nämlich über die vielen Forderungen zum Tag der Arbeit, für die die vielen Menschen auf die Stra- ßen gehen, nämlich gute Arbeit, Kampf gegen Armut und soziale Spaltung in diesem Land. Da sind wir uns einig. Das ist eine gute Sache. Die Koalition hat schon einmal gezeigt, wo ihre Priorität beim Thema gute Arbeit liegt, nämlich bei kräftigen Gehaltserhöhungen für die eigene Führungsriege. Dass Sie hier nach einem Winter, nach dem viele Menschen nicht einmal wissen, wie sie ihre nächste Stromrechnung oder ihre nächste Miete bezahlen können, die Schlangen bei der Tafel immer länger werden, quasi als erste Amts- handlung erst einmal den eigenen Büroleitungen Gehälter verschaffen, von denen andere nur träumen, dass Sie neue Stellen in den Führungsetagen schaffen, ist wirklich an Schamlosigkeit nicht zu überbieten. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –
Das haben sie sich bei den Grünen abgeschaut!] Wenn ein paar Tage nach dem Tag der Arbeit eine große Gewerkschaft eine Pressemitteilung herausgibt mit dem schönen Titel „Der Berliner Haushalt ist kein Selbstbe- dienungsladen, Herr Wegner!“, sollte sich die Koalition noch einmal gründlich überlegen, ob es angemessen ist, sich hier im Zusammenhang mit dem Tag der Arbeit so abzufeiern. Wir ringen doch seit Jahren darum, die Gehälter im öf- fentlichen Dienst konkurrenzfähig zu machen, aufzubes- sern. Sie machen es, Herr Wegner, aber nur für Ihre eigenen Parteischäfchen. Da fangen Sie erst einmal ganz oben an. Herr Wegner und auch Herr Dregger! Sie reden immer von Respekt gegenüber der Polizei und von Wertschät- zung. Wie erklären Sie das denn dem Streifenpolizisten auf der Straße mit Besoldungsstufe A7 oder A8? Ist das der Respekt, den Sie denen entgegenbringen? Das ist doch so etwas von bigott. Das merken die Beschäftigten im öffentlichen Dienst auch. Was hören wir denn noch für Signale zum Thema soziale Spaltung in dieser Stadt? – Der Bausenator kündigt erst einmal an, dass die Mieten in den landeseigenen Woh- nungen wieder steigen werden. Grundstücke sollen wie- der an Private veräußert werden. Da reiben sich einige in der Immobilienbranche schon wieder die Hände und gründen Genossenschaften, damit sie auch ein Stück vom Kuchen abbekommen. Bei diesen Signalen darf man auch berechtigte Zweifel haben, wenn die Arbeitssenatorin die alte linke Forderung wieder aufnimmt von der 4-Tage-Woche. Da darf man Zweifel haben, ob das mehr ist als eine wohlfeile Presseerklärung. So begrüßenswert die Forderung ist – wir haben sie im- mer unterstützt –, aber ob dem auch Taten folgen, daran werden die vielen Menschen, die für gute Arbeit auf die Straße gegangen sind, diesen Senat messen. Ich finde es auch schon ziemlich skurril, jetzt kommen wir einmal zu den Geschehnissen am 1. Mai, wie Sie sich hier als Koalition selbst für die Friedlichkeit des 1. Mai loben, als hätte das irgendetwas mit dem Regierungs- wechsel zu tun. Es hat in erster Linie etwas zu tun mit den vielen Menschen, die zum Tag der Arbeit friedlich auf die Straße gegangen wird. Denen ist zu danken. Auch die Einsatztaktik der Polizei hat sich in diesem Jahr nicht wesentlich unterschieden von den letzten Jahren. Das ist im Großen und Ganzen die Deeskalationsstrategie, die wir schon lange haben, und die wir übrigens gegen die CDU und gegen Leute wie Sie, Herr Dregger, erkämpft haben. Insofern ist es insgesamt gut gelaufen. Aber ich will hier auch klar darüber sprechen, was nicht gut gelaufen ist. Erster Punkt, die 18-Uhr-Demo. Man kann inhaltlich von ihr halten, was man will. Auch die Kritik an antisemitischen Ausrufen ist berechtigt. Eines war sie aber in diesem Jahr, nämlich gewaltlos. Trotzdem wurde sie von Anfang an abgefilmt und teilweise im Spalier begleitet ohne erkennbaren Grund, von Anfang an. Da muss ich ganz klar sagen, die Aufgabe der Polizei nach unserer Verfassung ist es in allererster Linie, Ver- sammlungen zu schützen, deren Durchführung zu ge- währleisten und nicht, sie zu filmen, zu gängeln oder zu kriminalisieren. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2487 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Zweiter Punkt: Ich habe nach dem Ende der 18-Uhr- Demo das Geschehen am Kotti beobachtet. Da war ich da. Die Abwege für die vielen Menschen wurden von der Polizei größtenteils versperrt. Trotzdem hat man sie auf- gefordert, umgehend den Platz zu verlassen. Das war für viele nicht möglich. Es wurde richtig eng. Manche wur- den sogar panisch. Dann rennt die Polizei mit einzelnen Trupps durch die Menge und schubst die Leute noch herum. Das war komplett kontraproduktiv. Das war eine gefährliche Situation, die die Polizei mit herbeigeführt hat. Das darf so nicht vorkommen, Frau Innensenatorin! Ich fordere Sie auf, das nachzubearbeiten. Ich finde es schon spannend, dass Sie das hier als takti- sche Meisterleistung bezeichnet haben, Herr Dregger. Auch von Herrn Wegner habe ich es im Radio gehört. Da dachte ich schon, ich spinne. Entweder haben Sie vom Polizeitaktik keine Ahnung, oder Sie fanden es auch noch gut, was da passiert ist. Dritter Punkt: Polizeikräfte – das ist schon genannt wor- den – marschieren spätabends wie eine Gang durch die Oranienstraße und versuchen, feiernde Menschen mit unverhältnismäßiger Gewalt von der Straße zu räumen. Da haben viele von uns diese Videos gesehen, die kur- siert sind. Auch hier, Frau Innensenatorin, auch wenn es auswärtige Kräfte waren, begrüße ich, dass Sie das unter- suchen wollen, aber das war auch Amtshilfe für das Land Berlin, also sind Sie da auch in der Verantwortung, Frau Innensenatorin. Das geht gar nicht. Also Sie sehen, ob in der Regierung oder in der Oppositi- on, ich habe es in den letzten Jahren ähnlich gemacht und offen angesprochen, werden wir immer wieder einfor- dern, dass die Polizei deeskalativ vorgeht, rechtsstaatlich und verhältnismäßig, nicht mehr und nicht weniger. Eines kann man wirklich aus den letzten Jahren feststel- len: Jedes Jahr, wenn man das beobachtet in den Debatten vorher, wird im Vorfeld fast ritualhaft heraufbeschworen, dass es in diesem Jahr so richtig knallt, dass es so richtig Konfliktstoff gibt. Aber in der Realität ist die Zeit der Straßenschlachten vorbei. Ich habe es im letzten Jahr gesagt und sage es auch dieses Jahr noch einmal: Lassen Sie uns hinterfragen, ob jedes Jahr 6 000 bis 7 000 Poli- zeikräfte noch zeitgemäß sind. Ich finde, wir sind an dem Punkt, wo man das schrittweise zurückfahren muss. Das ist auch im Sinne der Polizei. Gute Arbeit für Poli- zeikräfte heißt auch, sie von nicht nötigen Aufgaben zu entlasten. Die haben einen harten Job, und die haben genug zu tun in dieser Stadt. Sie haben zu viele Über- stunden. Also weniger Polizei am 1. Mai, das wäre die richtige Konsequenz aus den letzten beiden Jahren. Wenn man sich aber das innenpolitische Programm der Koalition so anschaut, Herr Dregger ist auch darauf ein- gegangen, da muss ich sagen, gewinnt man nicht unbe- dingt den Eindruck, als wäre weniger Polizei oder weni- ger Repression jemals eine Option für Sie. Da stehen Dinge im Koalitionsvertrag wie fünf Tage Unterbin- dungsgewahrsam, Videoüberwachung, Staatstrojaner, flächendeckend Taser, finaler Todesschuss. Das sind nur einige Beispiele. Die Innensenatorin redet auf Konferen- zen schon davon, dass man den Unterbindungsgewahr- sam jetzt zur Abschreckung gegen Klimakleber einsetzen möchte. Ein gefahrenabwehrrechtliches Instrument! Da bringen Sie grundsätzliche Prinzipen des Rechtsstaats durchei- nander; ich bin schockiert. Sie sind Innensenatorin. Das geht nicht! Man sieht bei diesem Programm, was dabei heraus- kommt, wenn in einer Regierung das bürgerrechtliche Korrektiv fehlt. Ich sehe da kein Gleichgewicht, Herr Matz, zwischen Grundrechten und Repression. In Ihrem Koalitionsvertrag steht nichts zum Thema Stärkung der Grundrechte in dieser Stadt. Nichts! Übrig bleibt die Repression, aber gesellschaftliche Konflikte löst man nicht mit Polizei und Repression – nicht am 1. Mai und auch nicht im Rest des Jahres. Ich fasse zusammen: Sie wollten, glaube ich, in der Aktu- ellen Stunde für die Koalition einmal ein angenehmes Thema aufrufen. Das ist auch irgendwie verständlich. Die letzte Sitzung war, glaube ich, ziemlich anstrengend für Sie – übrigens für uns auch –, aber man kann am 1. Mai die Themen gut verdeutlichen: Politik der guten Arbeit nur für sich selbst, die Mietenpo- litik nur für Besserverdienende, Innenpolitik auf Re- (Niklas Schrader) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2488 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 pressionskurs, Misstrauen in den eigenen Reihen. Ich glaube, dieser Start für diese Koalition war richtig mies. Das kann man hier nicht in Abrede stellen. Ich bin mir ganz sicher: Die nächsten drei Jahre werden sich die Berliner so nicht gefallen lassen. – Danke! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat nun der Abge- ordnete Woldeit das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste! Als ich die Überschrift zur heutigen Aktuellen Stunde las – „Guter Verlauf des 1. Mai in Berlin“ –, war für mich relativ absehbar, wie die Debatte verlaufen wird. Die frisch im Amt befindliche Koalition wird sich für einen guten Einsatz loben. Die sich jetzt in der Opposition befindlichen Linken und Grünen werden sich für eine jahrelange angebliche Deeskalationsstrategie loben, die jetzt zu dem, wie man in weiten Teilen der Medien gelesen hat, friedlichsten 1. Mai aller Zeiten führte. Eines macht mich aber gerade im Rahmen dieser Debatte rich- tig glücklich und zufrieden: dass Linke und Grüne dank unserer Stimmen nicht mehr in der Regierung sind, meine Damen und Herren! Wenn man nach einem Kollegen der Linkspartei spricht, fehlen einem mitunter hier die Worte. Es ist klar und offensichtlich, Herr Schrader, in welche Richtung Sie ticken; das haben Sie übrigens auch in der Regierungsverantwortung gemacht. Sie haben ganz klar gezeigt, wo Sie stehen. Das ist außerhalb des rechtsstaatlichen Verhaltens und volldurchtränkt mit Polizeifeindlichkeit. Das sage ich ganz deutlich! [Beifall bei der AfD – Beifall von Kurt Wansner (CDU) –
Das nennt man Glaubwürdigkeit!] Darüber hinaus haben Sie offensichtlich von Polizeitaktik überhaupt keine Ahnung. Sie haben keine Ahnung, im Gegensatz zu anderen Kollegen im Raum. Sie waren doch bei der Lagebesprechung am Mittwoch vor dem 1. Mai dabei. Sie haben klar gehört, was der Einsatzleiter Herr Katte gesagt hat, warum wir den Kräfteansatz so gewählt haben, warum wir 3 700 Menschen am 30. April und über 7 000 Menschen am 1. Mai brauchen. Sie waren offenbar nicht am Kottbusser Tor wie der Kollege Matz, der hat nämlich die Sprachchöre dort angesprochen. Dort sind Zehntausende Menschen „Ganz Berlin hasst die Polizei“ skandierend durchgelaufen. Ich widerspreche dem. Ganz Berlin hasst Menschen, die so etwas skandie- ren! [Beifall bei der AfD –
Bravo! – Zuruf von Niklas Schrader (LINKE)] Ich habe mir die Taktik vor Ort angeschaut; die war her- vorragend: Die Postenketten standen. Die Kommunikati- on der Beamten mit teilweise sehr gewaltbereiten De- monstranten war hervorragend und vorbildlich. Das ge- samte Einsatzverhalten vor Ort war hervorragend und vorbildlich. Ich habe mich vor Ort mit der Innensenatorin via WhatsApp ausgetauscht und habe darüber berichtet. Wir waren froh, dass genau diese Taktik gewählt wurde. Frau Senatorin! Ich danke Ihnen an dieser Stelle für Ihre gute Kommunikation, für die Einladung zur Lagebespre- chung und auch für den Austausch vor Ort. Das ist gut. Der Polizei danke ich für die hervorragende taktische Ausrichtung! Herr Schrader sagte noch, dass das nichts mit dem Regie- rungswechsel zu tun habe. Ich habe mir auch die Frage gestellt, ob das eventuell etwas mit dem Regierungs- wechsel zu tun haben könnte. Ich habe auch mit den Beamten gesprochen, und ich hatte das erste Mal in knapp sieben Jahren den Eindruck, dass die Polizei ir- gendwie ein Stück weit eine Last weniger mit sich trägt, dass die Polizisten vor Ort das Gefühl hatten, dass sie endlich, nachdem Linke und Grüne nicht mehr in der Regierung sind, einen Rückhalt durch die Politik erfahren werden, dass wir nicht nur ausschließlich Debatten über irgendwelche Dinge, die einsatztaktisch nicht hundert- prozentig gelaufen sind, führen, sondern dass sie Rück- halt durch eine starke AfD in der Opposition und durch die Regierungskoalition haben. Das ist ein Schritt nach vorne. [Beifall bei der AfD –
Das ist die Traumkoalition!] Herr Franco! Ich weiß nicht, wo Sie als parlamentarischer Beobachter waren; am Kottbusser Tor waren Sie nicht. Sie waren wahrscheinlich nur im Grunewald. Wie kom- men Sie auf den Trichter, dass dort kein Gewaltpotenzial gewesen sei? Das war über Stunden omnipräsent. Das war ganz klar auch zu sehen. Deswegen brauchten wir auch den Polizeieinsatz, deswegen brauchten wir auch die Kräfte, deswegen brauchten wir auch die Taktik. Sie werfen uns vor, dass wir das schwadronieren und dass das unsere Einbildung sei – seien Sie vor Ort! Gehen Sie (Niklas Schrader) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2489 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 mit offenen Augen und Ohren zu solchen Einsatzlagen, dann wissen Sie, dass wir mit unseren Ankündigungen recht haben! „Guter Verlauf des 1. Mai in Berlin“: aus polizeitakti- scher Sicht ja. Wir nehmen die reine Bilanz: Ja, wir hat- ten mit nur – das sage ich ausdrücklich in Anführungszei- chen – neun verletzten Polizisten die geringste Anzahl von verletzten Polizisten seit 1987, aber auch da sage ich, wie schon einige Vorredner vor mir: Jeder einzelne ver- letzte Polizist, jede einzelne verletzte Rettungskraft ist eine verletzte Kraft zu viel! Gehen wir mal weiter in die Faktenbilanz: Wir haben 67 Festnahmen, 99 laufende Ermittlungsverfahren, wir haben Straftatbestände wie Landfriedensbruch, schweren Landfriedensbruch, tätlichen Angriff auf Vollstreckungs- beamte, Gefangenenbefreiung, Körperverletzung, gefähr- liche Körperverletzung. Wissen Sie, ich habe vor einem Jahr gesagt, dass wir in Berlin nach knapp sechseinhalb Jahren linksgrüner Regierungsbeteiligung etwas erleben, was man linksextremistische Inflation nennen kann. Warum? – Es ist mitunter normal geworden, dass links- extreme Kräfte hier denken, dass sie tun und machen können, was sie wollen. Nein, es ist nicht normal! Es wird Zeit, dass wir genau diesen Kräften zeigen, wo Schluss ist und wo es nicht mehr weitergeht – ob das die Klimaterroristen sind, die sich festkleben, die Rettungs- kräfte behindern, ob das Menschen sind, die Rettungskräfte und Polizisten angreifen, die sich mit Antisemiten verbünden. Nein, denen müssen wir aufzeigen: Hier ist Schluss und nicht mehr weiter! Dazu bedarf es auch richtiger und starker Rechtsgrundla- gen, Herr Kollege Dregger! Es bedarf endlich einer rich- tigen Novellierung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Unmittelbarer-Zwang-Geset- zes. Setzen Sie jetzt – jetzt haben Sie die Chance – unsere Anträge um! Setzen Sie unsere Anträge zum Einsatz des Tasers und zum Einsatz der Bodycams, insbesondere auch im Rahmen des Datenschutzes bei häuslicher Ge- walt, um. Setzen Sie unseren Antrag zum finalen Ret- tungsschuss um. Setzen Sie unseren Antrag im Rahmen des Vorbeugegewahrsams um. Machen Sie es! Wir sind da mit dabei; es sind unsere Anträge, die in Ihrem Koali- tionsvertrag stehen. Allesamt! Ich freue mich auf die Debatte! Herr Dregger! Ja, Sie haben recht. Es geht nicht nur um die Sicherheit unserer Rettungskräfte am 1. Mai, es geht auch um die Sicherheits- und Rettungskräfte an den ande- ren 364 Tagen im Jahr. Es macht mich tief bedrückt, dass wir im letzten Jahr 307 verletzte Rettungskräfte und auf die Zahl genau 8 726 Angriffe auf Polizeikräfte hatten. Das ist übrigens ein Stück weit der Zeitgeist, der von Links und Grün in der Regierung übrig geblieben ist, von linksgrüner Innenpolitik. Das darf so nicht weitergehen. Ich wünsche mir, dass wir jetzt zu einer konstruktiven Innenpolitik kommen, die an der Sache orientiert ist, die für die Beamten da ist, die die Rechtsgrundlagen schafft, damit sie ihren Beruf vernünftig und richtig ausüben können. Wie gesagt, ich lade Sie ein: Setzen Sie unsere Anträge um! Da haben Sie uns konstruktiv mit an der Seite. Las- sen Sie uns Berlin endlich sicherer machen! – Vielen Dank! Bevor ich der Innensenatorin das Wort gebe, freue ich mich besonders, heute Polizistinnen und Polizisten be- grüßen zu dürfen. Sie waren am 1. Mai in der Direktion Einsatz/Verkehr, in verschiedenen Abschnitten innerhalb Direktion 2 und dem LKA und in der Direktion Zentrale Sonderdienste im Einsatz. Ich habe Sie stellvertretend für alle Polizistinnen und Polizisten, die in den letzten Tagen in der Großlage im Einsatz waren, eingeladen und möchte mich persönlich und auch im Namen des Hauses ganz herzlich für Ihren Einsatz bedanken. Für den Senat spricht jetzt die Innensenatorin Frau Spranger. – Bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolle- ginnen und Kollegen Abgeordnete! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen oben auf der Tribüne! Ich freue mich sehr, dass Sie heute hier sind. Ihre Innensena- torin ist wie immer sehr stolz auf Sie. Es ist richtig, ich verantworte jetzt den zweiten 1. Mai als Innensenatorin. Im vergangenen Jahr haben wir und ich an der gleichen Stelle vom friedlichsten 1. Mai seit vielen Jahren gesprochen. Ich kann dieser Aussage nichts Wei- teres hinzusetzen, denn es sind wiederum ein sehr fried- (Karsten Woldeit) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2490 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 licher 1. Mai und eine sehr friedliche Walpurgisnacht gewesen. Dafür danke ich der Berliner Polizei und all den Unterstützungskräften, die uns vom Bund und von den Ländern zur Verfügung gestellt wurden. Ich habe mir fortlaufend einen Überblick verschafft, im Vorfeld über die Planungen, im Einsatz über die Maßnahmen, habe mit den Einsatzkräften gesprochen und komme immer wieder zu dem Schluss: Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, leisten Außerordentliches. Bei all dem danken wir auch der Berliner Feuerwehr für ihre umfassende Vorbereitung und ihren Einsatz, von dem ich mich gemeinsam mit dem Regierenden Bürger- meister in der Feuerwache Neukölln überzeugen konnte. Ja – es ist heute schon angesprochen worden –, es ist gut, dass die Berlinerinnen und Berliner und ihre Gäste die Walpurgisnacht und den 1. Mai für ihre friedlichen Pro- teste und für ihr friedliches Feiern genutzt haben. Sie haben damit alle zusammen ein Zeichen gegen Gewalt gesetzt. Auch davon habe ich mir gemeinsam mit dem Regierenden Bürgermeister ein Bild gemacht – ob im Wedding am Mauerpark, wie schon gesagt, in Neukölln oder im Böcklerpark. Ich denke, jede und jeder hat noch ganz andere Bilder – das wurde heute schon gesagt – vom 1. Mai vor Augen. Und dafür muss man gar nicht immer in die Achtzigerjahre schauen, auch in den Zweitausen- dern hat der 1. Mai ein ganz anderes, gewalttätigeres Gesicht gehabt. Ich hoffe, dass das die Vergangenheit bleibt. Ein Schlüs- sel dafür kann ein wieder stärkeres Engagement auch auf Bezirksebene sein. Vielleicht hätte ein ausgeprägterer Einsatz bereits dieses Jahr noch mehr positive Wirkung entfalten können. Insgesamt haben die Einsatzkräfte am 1. Mai 19 Ver- sammlungen und drei Veranstaltungen geschützt. Ich sage, geschützt. Über den ganzen Tag verteilt und bis in die Nacht hinein – da muss ich noch mal etwas korrigie- ren – waren es knapp 6 700 Einsatzkräfte, die für die Sicherheit in Berlin gesorgt, friedliches Feiern in den Parkanlagen gesichert und ermöglicht und Versammlun- gen geschützt haben. Etwa 2 500 von diesen waren Un- terstützungskräfte vom Bund und von den Ländern. Hier darf ich auch noch mal die Bundesländer aufzählen: Bay- ern, Brandenburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thü- ringen. Herzlichen Dank dafür! Sie haben gemerkt, ich habe in der Pressekonferenz von 7 100 Einsatzkräften in der Spitze gesprochen. Die An- zahl der Einsatzkräfte wurde nach erneuter Prüfung – das ist dann manchmal so – durch die Polizei noch einmal korrigiert. Die Differenz ergibt sich aus einer Umgliede- rung von Einsatzkräften im laufenden Einsatz und einer Doppelerfassung. Die Anzahl war aber genau richtig. Wir werden an dieser Anzahl nichts verändern, auch wenn immer versucht wird herbeizureden, dass man auch mit weniger auskommt. – Nein, es hat zur Sicherheit der Berlinerinnen und Berliner und ihrer Gäste beigetragen. Deshalb war die Strategie von uns, von der Berliner Poli- zei und der Berliner Feuerwehr völlig richtig. Am 1. Mai und in der Walpurgisnacht fanden sich in den Parkanlagen viele Tausend Menschen zusammen und feierten ausgelassen und friedlich. Insgesamt nahmen an den im Rahmen des Einsatzes geschützten Versammlun- gen und Veranstaltungen circa 28 000 Menschen teil. Die Versammlungslage – das wissen Sie – begann mit dem DGB-Aufzug, an dem sich 6 000 Menschen beteiligten. Bei dem Aufzug im Grunewald waren es letztendlich 3 700 Personen. Beiden Versammlungen und bis dahin sämtlichen weiteren war gemein, dass sie friedlich verlie- fen. Erst mit der sogenannten Revolutionären-1.-Mai- Demo änderte sich dies etwas, auch wenn die Lage nicht mit den vorangegangenen Jahren – nicht dem letzten Jahr, sondern davor – vergleichbar war. Der Aufzug startete kurz nach 18 Uhr. Weil dies angesprochen und die Fragestellung immer wieder an mich gerichtet wurde, möchte ich auf einzelne Sachen eingehen: Wir haben nach 18 Uhr etwa 4 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gehabt. Und das wuchs bis auf 12 000 an. Aufgrund antisemitischer Aus- rufe am Antreteplatz und zu Beginn der Versammlung wurde durch die Polizei Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet, auf die Versamm- lungsleitung eingewirkt und die Beweissicherung durch Videoaufnahmen angewiesen. Der dort eingesetzte Dol- metscher und der Sprachmittler hatten die Ausrufe zwar nicht wahrgenommen, doch bei der einsatzbegleitenden Auswertung – das ist eben sehr wichtig – von öffentlich zugänglichen Social-Media-Kanälen konnte das Video, das die Tat zeigt, herausgefiltert werden. Die Ermittlun- gen dazu führt der Polizeiliche Staatsschutz der Polizei Berlin. Über das Video hinaus wurden und werden weite- re öffentlich zugängliche Social-Media-Kanäle ausgewer- tet. Ziel ist es, weiteres Beweismaterial zu erlangen, et- waige weitere Taten zu erfassen und die Täter zu identifi- zieren. Im weiteren Verlauf der Versammlung kam es zu verein- zelten Flaschenwürfen auf Einsatzkräfte, eine Bank und die Kotti-Wache. Sie blieben jedoch alle folgenlos. Auch Pyrotechnik wurde eingesetzt und zu direkten Angriffen auf Einsatzkräfte genutzt. Nachdem die Versammlungs- leitung – das wurde vorhin angesprochen – den Aufzug in die Adalbertstraße in Richtung Oranienstraße führte, wurde im dortigen Kreuzungsbereich eine zuvor nicht geplante Zwischenkundgebung abgehalten. Im Rahmen dieser erklärte die Versammlungsleitung die Ver- (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2491 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 sammlung gegen 20 Uhr für beendet. Sie informierte hierüber jedoch nicht sämtliche Versammlungsteilneh- mende, wodurch diesen in Teilen nicht klar war, dass der Aufzug bereits beendet wurde. Dies verzögerte den Abstrom der vormaligen Versammlungsteilnehmenden. Die Polizei Berlin setzte taktische Lautsprechertrupps ein, um die ausgebliebene Information an die Personen zu kompensieren. Bis auf die Sicherung in der Adalbertstraße und eine Maßnahme an einer etwa 250 Personen umfassenden Gruppe, der Gewaltbereitschaft zuzurechnen war, hat die Polizei Berlin keinen Einfluss auf die Möglichkeiten zum Verlassen des Ortes genommen. Die in Rede stehende Personengruppe, die sich zu dem Zeitpunkt auf dem Kottbusser Damm vor dem Kottbusser Tor befand, wurde daran gehindert, sich in nördliche Richtung zu entfernen. Hierbei wurden Einsatzkräfte beleidigt und vereinzelt angegriffen. Die anderen Versammlungsteilnehmenden verteilten sich mit der Zeit in Kreuzberg und gingen in den Feiernden mit auf. Die Polizei war in den späten Abend- bezie- hungsweise Nachtstunden hauptsächlich nur wegen Ru- hestörungen gefragt. Insgesamt – das wurde schon ge- sagt – wurden über den 1. Mai verteilt 82 Personen fest- genommen, davon 55 im Zusammenhang mit der Revolu- tionären-1.-Mai-Demo. Es wurden zwölf Einsatzkräfte leicht verletzt, davon neun im Zusammenhang mit der Revolutionären-1.-Mai-Demo, und ich glaube, wir kön- nen allen Kolleginnen und Kollegen der Polizei Berlin eine gute Besserung aus diesem Hohen Haus schicken. Ein Ereignis möchte ich nun noch herausheben: Ihnen allen ist das Video zur Einheit aus Mecklenburg- Vorpommern sicherlich bekannt. Hierzu wurden durch die Polizei Berlin von Amts wegen Ermittlungen aufge- nommen. Das für Polizeidelikte zuständige Fachkommis- sariat führt diese Ermittlungen. Auch wenn wir auf einen friedlichen 1. Mai zurückbli- cken, sollte uns allen klar sein, dass wir weiterhin in die Sicherheit investieren müssen. Wussten Sie, dass wir ein besonderes Schutzkonzept für unsere Rettungskräfte, für die Berliner Feuerwehr vorgeplant und auch umgesetzt haben? – Die Polizei Berlin hat den Feuerwachen eigens Polizistinnen und Polizisten vorgehalten, die erforderli- chenfalls zu Einsätzen der Feuerwehr begleiten, um die Rettungskräfte zu schützen. Seit Jahren wird darüber gesprochen, dass immer mehr Rettungs- und Einsatzkräf- te Opfer einer Gewalttat werden. Ist es nicht unsere Auf- gabe, unsere gemeinsame Aufgabe, die Menschen, die uns rund um die Uhr helfen, uns retten, uns schützen, vor Gewalt so gut wie nur irgendwie möglich zu bewahren, dass wir gemeinsam dafür kämpfen, dass wir sie genauso schützen, wie sie uns schützen? Und das ist wichtig, denn meine Antwort ist dazu ein klares Ja. Wir sind hier gemeinsam gefragt, Prozesse anzustoßen und zu bewegen, die sich mit der Herkunft dieser Gewalt auseinandersetzen, und ihr entgegenzuwirken. Der Ju- gendgipfel gibt dahingehend gute Impulse, beinhaltet vielversprechende Ansätze. Präventionsarbeit bildet dabei einen klaren Schwerpunkt. Wie so häufig sehen wir ledig- lich das Symptom einer meist gesellschaftlichen Ursache, der wir deshalb gesellschaftlich und politisch begegnen müssen. Dabei muss uns immer klar sein, und das wurde schon gesagt: Innere Sicherheit kostet Geld. Wichtig ist vor allem eine verbesserte Ausrüstung der Einsatzkräfte. Dazu gehört die flächendeckende Einführung der Bo- dycams für Polizei und Feuerwehr und die Ausweitung der Ausstattung mit Tasern. Zu einer guten Arbeit gehört auch ein gutes Arbeitsum- feld. Im Rahmen der vielen Besuche der Dienststellen der Feuerwehr und der Polizei habe ich mir selbst ein Bild vom Ist-Zustand gemacht, und glauben Sie mir, vor uns liegt auch hier noch eine Menge Arbeit. Deshalb ist es so wichtig, dass wir das Sanierungsprogramm weiter und vor allem schneller vorantreiben. Das Sondervermögen Klimaschutz des neuen Senats bietet hierfür eine sehr große Chance, die Dienststellen auch energetisch herzu- richten und umfassend zu sanieren. Aber auch über die energetische Sanierung hinaus kann das Sondervermögen selbstverständlich Wirkung entfal- ten. Ich denke da zum Beispiel an die Beschaffung von leis- tungsfähigen Elektrofahrzeugen. Gerade mit Blick auf die Menschen in Uniform – im übertragenen Sinne, da wir ja auch Kolleginnen und Kollegen ohne eine solche haben – freue ich mich daher sehr, dass wir die angesprochenen Punkte im Koalitionsvertrag verankert haben und denje- nigen, die den Kopf für uns hinhalten, nicht nur eine Perspektive, sondern künftig auch mehr Sicherheit geben. Die Sicherheit der Rettungs- und Einsatzkräfte von heute zahlt sich auch in der Nachwuchsgewinnung der Zukunft aus, denn gerade die Sicherheit wirkt sich nachhaltig auf die Attraktivität als Arbeitgeberin aus. Dass dies allein nicht ausreicht, liegt auf der Hand und ist für uns alle nicht neu. Umso wichtiger ist es, dass wir uns mit den bisherigen Anreizen auch künftig auseinandersetzen. (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2492 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Schauen wir, was wir noch besser machen können, um gezielt geeignetes Personal für Feuerwehr und Polizei und für den gesamten Landesdienst zu gewinnen. Ja, wir tun viel, sei es nun über die Wohnungsfürsorge, das gut gelegene und bezahlbare Beschäftigtenwohnen, Bezu- schussungen zum Führerschein, Öffnen der Zugangsmög- lichkeiten, Hebung der Altersgrenze für die Einstellung und so weiter. Aber wir sehen auch sehr deutlich, dass junge Menschen als künftiges Personal im gesamten Landesdienst hart umkämpft sind. Wir werden daher auch künftig in die bereits bestehenden Maßnahmen und neu investieren müssen, um als Arbeitgeberin Land Berlin mithalten zu können. – Ich bedanke mich für Ihre Auf- merksamkeit! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erle- digung gefunden. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 2 und rufe auf lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz ge- fasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein, ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldun- gen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht min- destens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Es beginnt die CDU-Fraktion und hier der Kollege Häntsch. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die Ergebnisse des gestrigen Treffens der Ministerpräsidenten mit dem Bun- deskanzler, und wo sehen Sie angesichts der aktuellen Zahlen ankommender Flüchtlinge auf Bundesebene drin- genden Handlungsbedarf? Herr Regierender Bürgermeister, bitte schön! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Häntsch! Erst ein- mal begrüße ich es, dass gestern eine Sonderministerprä- sidentenkonferenz stattfand, die die Länder sich ge- wünscht hatten. Ich war, ehrlich gesagt, sehr überrascht – es war meine erste Ministerpräsidentenkonferenz –, in welcher Einigkeit und Geschlossenheit die Ministerpräsi- denten gemeinsam bei den großen Herausforderungen, die im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung und der Integration der geflüchteten Menschen in unser Land vor uns liegen, gegenüber dem Bund ihre Positionen vertre- ten. Ich habe mich sehr gefreut, dass alle 16 Ministerprä- sidenten hier an einem Strang gezogen haben. Es ging natürlich um das Thema Integration, es ging um Asylver- fahren, um die Beschleunigung von Verfahren, wo wir große Übereinstimmungen, um nicht zu sagen, Einstim- migkeit hatten, und es ging um die Streitfrage, die wir mit dem Bund hatten: Wie kann sich der Bund noch besser an den Kosten, an der Finanzierung beteiligen? Wir haben dann mit dem Bund die Ministerpräsidenten- konferenz gehabt. Es war eine lange Ministerpräsidenten- konferenz. Ich habe aber gehört, es kann noch länger dauern; ich fand das so schon ganz schön lang. Aber das Allesentscheidende ist, dass wir am Ende des Tages ein Ergebnis hatten. Ich will gar kein Hehl daraus machen: Ich hätte mir mehr gewünscht. Ich hätte mir tatsächlich mehr gewünscht. Ich hätte mir gewünscht, dass wir zu einer dauerhaften, atmenden Finanzierung auch des Bundes kommen zur Unterstüt- zung der Länder und Kommunen. Aber das Gute ist: Es ist ein erster Schritt gemacht. Die Länder bekommen 1 Milliarde Euro zur Unterstützung. Das werden wir auch hier in Deutschland für die Länder und Kommunen zur Verfügung stellen. Wir werden das Thema Digitalisie- rung diesbezüglich auch vorantreiben. Was uns als Berliner Senat ganz besonders wichtig war, und ich freue mich sehr, dass das gelungen ist: dass auf der einen Seite das Sonderbaurecht für den Neubau von Unterkünften verlängert wird; aber was uns zusätzlich gelungen ist, was wir schon im Koalitionsvertrag festge- schrieben haben, ist, dass wir gemeinsam mit dem Bund Erleichterungen erreichen werden bei dem Bau von Schu- len und Kitas. Denn genau hier – vor Ort – findet dann auch Integration gerade für die Jüngsten statt, die zu uns gekommen sind. Ich finde, es ist ein ganz starkes Signal, etwas, was wir in Berlin sehr zügig und schnell umsetzen werden. Ich will auch noch einmal betonen – ich habe ja gesagt, ich hätte mir mehr gewünscht –: Das Gute ist, dass wir im Juni eine nächste Ministerpräsidentenkonferenz haben werden. Es wird auch eine Arbeitsgruppe geben, die sich (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2493 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 jetzt damit auseinandersetzt, wie wir zu einer dauerhaf- ten, langfristigen Finanzierung kommen werden, gemein- sam, Bund und Länder. Ich bin ganz optimistisch, dass wir hier zu einem Paradigmenwechsel kommen. Ich glaube, es geht nicht mehr, immer nur Pauschalen zu zahlen, sondern es gilt, langfristig dieser gemeinsamen Verantwortung gerecht zu werden. Herr Häntsch! Sie haben noch die Situation in Berlin angesprochen. – Frau Präsidentin! Lassen Sie mich noch einen Dank aussprechen! Wir haben eine angespannte Situation in Berlin; das ist doch gar keine Frage. Viele Geflüchtete kommen zu uns nach Berlin. Ich möchte mich auch an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei allen Berlinerinnen und Berlinern, bei den Hilfsorganisa- tionen bedanken, ob in Tegel oder anderswo in Berlin, die Großartiges leisten, um die Geflüchteten hier unterzu- bringen, die bei der Integration der geflüchteten Men- schen helfen. Ein herzliches Dankeschön an alle Berline- rinnen und Berliner, die sich hier einbringen! Wir als Berliner Senat stehen bei der Herausforderung zusam- men. Wir werden eine Taskforce einrichten. Ich will das an dieser Stelle sagen, Frau Arbeitssenatorin: Das werden wir gemeinsam machen, sowohl aus der Senatskanzlei als auch mit Ihrer Verwaltung. Denn ich will an dieser Stelle noch ausdrücklich sagen: Diese Herausforderung, vor der Berlin steht, die wir aber mit Optimismus anpacken und angehen werden, diese Verantwortung ist eine Aufgabe für den gesamten Berliner Senat, nicht für eine, nicht für zwei Verwaltungen, sondern für den gesamten Berliner Senat. Da freue ich mich und bitte Sie auch um Ihre Un- terstützung, denn Berlin steht vor großen Herausforde- rungen, aber gemeinsam können wir sie meistern. Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Häntsch.
Ich habe so weit keine Nachfrage, danke! Dann geht die erste Nachfrage an die Kollegin Eralp. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Mich würde interessieren, was Sie im Namen des Senats zu der aus meiner Sicht und von vielen Organisationen wie Pro Asyl scharf kritisierten Einigung auf europäischer Ebene zum GEAS dort für Berlin ausge- sagt haben und inwiefern Sie diese Verabredung zur – beispielsweise – Inhaftierung Minderjähriger an den Außengrenzen mittragen. Herr Regierender Bürgermeister! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Wir haben uns auch in den Beratungen gestern nicht nur mit den Finanzierungsfragen auseinandergesetzt, sondern auch mit rechtlichen Möglichkeiten. Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur sagen, dass die Ministerpräsidenten mit einer Stimme gesprochen haben. Das heißt, ich hatte dort eine sehr ähnliche Auffassung wie der Ministerpräsident aus Thüringen, Bodo Ramelow. – Wie bitte? Das mag ja alles sein, aber der Beschluss fand einstimmig statt. Das heißt, auch Herr Ramelow hat dafürgestimmt. Das zeigt noch einmal deutlich, dass wir hier vor großen Herausforderungen stehen. Ich finde auch, dass wir diese großen Herausforderungen gemeinsam anpacken sollten. Da geht es um Asylverfahren, auch an den Außengren- zen, da geht es um mehr Integration, um so viele Punkte, die wir gestern geeint haben. Wenn Sie da konkrete Fra- gen haben, sollten Sie das in der Linkspartei dann mal mit Bodo Ramelow besprechen. Wir hatten gestern zumindest eine sehr einhellige Mei- nung dazu. Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Dann geht die zweite Nachfrage an den Abgeordneten Ubbe- lohde. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wann wird der Senat verstärkte Anstrengungen unternehmen, vollziehbar aus- reisepflichtige Personen tatsächlich auszuweisen, um die 1 Milliarde Euro pro Jahr sinnvoll in den Wohnungsbau stecken zu können? (Regierender Bürgermeister Kai Wegner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2494 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Herr Regierender Bürgermeister, bitte schön! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Wissen Sie, das ist sehr typisch für Sie. Anstatt dass wir uns einfach mal freuen, dass wir ein Sonderbaurecht bekommen für Kitas und Schulen, wo mehr Integration stattfinden kann, anstatt dass wir uns einfach mal freuen, dass viele Berlinerinnen und Berliner hier richtig helfen, dass wir hier eine gemeinsame Kraftanstrengung angehen wollen, stellen Sie solche Fragen. Das wundert mich nicht, das sind Sie halt; das macht es aber nicht besser. Ich kann Ihnen nur sagen: Wissen Sie – und das ist doch das Schöne –, die allermeisten Berlinerinnen und Berliner helfen, die allermeisten Berlinerinnen und Berlin unter- stützen und wollen einen Beitrag dazu leisten, dass die Menschen, die Hilfe brauchen, Hilfe verdienen, die Schutz suchen und hier auch Schutz finden, Chancen bekommen. – Ich wäre vorsichtig bei solchen Äußerungen. Es steht mir aber nicht zu zu bewerten, ob das parlamentarisch ist oder nicht. Ich sage Ihnen nur, worum es mir geht. Wir wollen den Menschen helfen und diejenigen unterstützen, die Hilfe brauchen. Dafür haben wir uns in der Minister- Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! Dann geht die nächste Frage an die SPD-Fraktion, und hier an die Kollegin König. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Kürzlich gab es bei der Charité einen Strom- ausfall. Was ist dem Senat über die Ursachen und den Umgang damit bekannt? Frau Senatorin Dr. Czyborra – bitte schön! Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete König! In der Tat gab es in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai für einige Stunden einen Stromausfall am Standort der Cha- rité in Mitte, unter anderem auch im Bettenhochhaus. Ursächlich war ein Spannungsausfall, ein Kurzschluss in einem Bauteil in einem Stromumwandler wegen eines Materialfehlers, wie sich herausgestellt hat. Vorher waren alle gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen ordnungs- gemäß erfolgt und dokumentiert. Nichtsdestotrotz gab es diesen Materialfehler. Eine tiefergehende Ursachenermittlung und die Überprü- fung des Netzschutzkonzeptes durch externe Sachver- ständige, Hersteller und Betreiber wurden beauftragt. Wir haben das ausführlich in der Aufsichtsratssitzung bespro- chen und dazu nachgefragt. Was nicht richtig ist, ist, dass die Notstromversorgung nicht funktioniert habe. Sie war funktionsbereit. Das Problem war nicht die externe Stromversorgung, auch nicht das Notstromaggregat, sondern der interne Netzfeh- ler. Es hat etwas gedauert, ihn zu analysieren. Nichtsdes- totrotz ist es relativ schnell gelungen zu analysieren, woran es lag, und Abhilfe zu schaffen. Alle kritische Technik war ausreichend durch Akkus abgesichert. Patientinnen und Patienten sind nicht zu Schaden ge- kommen. Alle Beteiligten haben hoch professionell und effizient gearbeitet. An dieser Stelle auch noch mal von mir, vom Senat, einen herzlichen Dank an alle Beschäf- tigten, die in der durchaus herausfordernden Situation sehr professionell und ruhig gearbeitet und trotz Dunkel- heit die Patientinnen und Patienten versorgt und auch beruhigt haben. 16 Patientinnen und Patienten wurden intern, 3 extern verlegt. Weitere Evakuierungen oder Verlegungen waren vorbereitet, wurden aber nicht durch- geführt, weil das Problem in der Zwischenzeit behoben war. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2495 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Es wird jetzt natürlich geguckt, wie man solche Situatio- nen vermeiden beziehungsweise wie in so einer Situation noch besser reagiert werden kann. Es gibt Ausweitungen von Evakuierungsübungen, die jetzt durchgeführt werden, Fortbildungen, aber auch so etwas Einfaches wie zusätz- liche Kopfleuchten und Akkulampen werden angeschafft, damit auch mit Licht gearbeitet werden kann. Wir wurden umgehend informiert, und, wie gesagt, auch im Aufsichtsrat haben wir uns umfassend damit befasst. Wir werden natürlich noch einmal nachhalten, wie weite- re Konzepte dort umgesetzt werden, damit so etwas ers- tens nicht passiert und zweitens, wenn es wieder zu Stromausfällen kommen sollte, womit wir nicht rechnen, dann auch eine gute Ausstattung da ist. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die erste Nachfrage geht an den Kollegen Otto.
Frau Senatorin! Sehen Sie Anlass, auch bei anderen Krankenhäusern, etwa beim Vivantes Konzern, der uns ja auch gehört, die Havarieplanungen zu überprüfen? Oder halten Sie das für unnötig? Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Sehr geehrter Herr Abgeordneter Otto, vielen Dank für diese Frage! Selbstverständlich müssen alle Häuser gu- cken, ob es vielleicht ähnliche Bauteile gibt, vielleicht ähnliche Fehler auftreten können, und aus diesen Lessons Learned, die wir jetzt bei der Charité zu verzeichnen haben, ihre eigenen Schlüsse ziehen. Wir werden das natürlich nachhalten. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die zweite Nachfrage geht an die Kollegin Pieroth-Manelli. – Bitte schön!
Frau Senatorin! Hat es in dieser Situation auch Personal- engpässe gegeben? Wie können Sie sich in Zukunft so vorbereiten, dass es nicht zu ihnen kommt? Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Von Personalengpässen ist uns nichts bekannt. Im Gegenteil! Es wurde berichtet, dass sämtliches Personal professionell und engagiert gearbeitet hat und Personalengpässe nicht aufgetreten sind. Vielen Dank, Frau Senatorin! Die nächste Frage geht an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier an die Kollegin Schneider. – Bitte schön!
Also keine Änderung der Eingruppierung und weniger Personal!] Vielen Dank, Herr Senator! – Die erste Nachfrage geht an die Kollegin Schneider. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich gehe davon aus, dass der Finanzsenator sehr wohl auch jetzt in der Lage ist, stellenscharf zu berechnen, was die Mehrkosten einer solchen Umstrukturierung wären, und dieses genau bezif- fern zu können. Ich gehe deshalb davon aus, dass Sie uns gerade dargestellt haben, dass Sie versichern, dass durch Ihre Umstrukturierung null Mehrkosten entstehen. Frau Kollegin! – Es müsste eine Frage kommen, mit Fragezeichen hinten dran.
Entschuldigung! Dann stelle ich eine Frage: Inwieweit haben Sie denn die Anpassung der Besoldungsstruktur, wie von Ihnen gerade dargestellt, mit dem Beamtenbund abgestimmt? Herr Senator Wesener! – Bitte schön! Entschuldigung! Herr Senator Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Dann bitte ich den Kollegen doch gerne nach vorne zur Beantwortung! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abge- ordnete! Da scheint ein Missverständnis vorzuliegen. Ich habe ja gerade schon gesagt, dass die Umsetzung des Senatsbeschlusses und konkret der jeweilige Umfang der Ausgestaltung der Leitungsbereiche in jeweils eigener Verantwortung der Häuser liegt und wir dann, wenn er vollzogen ist, bezogen auch auf den Doppelhaushalt, konkret beziffern können werden, welcher mögliche Mehraufwand sich tatsächlich ergibt. Ich bin da sehr zurückhaltend mit meiner Einschätzung, einfach deswegen, weil nach unserer Prognose relativ wenige zusätzliche Stellen geschaffen werden. Was die Frage einer Abstimmung mit dem DBB oder einer Änderung der Besoldungsstruktur angeht, kann ich nur sagen, dass wir keine Änderung der Besoldungsstruk- tur vorgenommen haben, sondern die vorhandene Besol- dungsstruktur, die für einen Leiter des Leitungsstabs gegeben war, auf die Musterausstattung der Leitungsbe- reiche in den Senatsverwaltungen insgesamt übertragen haben. Vielen Dank! Dann geht die nächste Frage an die Linksfraktion, und hier an den Kollegen Schenker. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Während viele Menschen ihren Kühlschrank nicht mehr vollbekommen, haben Sie wenige Tage nach Amtsantritt Mieterhöhungen für 350 000 landeseigene Wohnungen angekündigt. Wie kommen Sie darauf, dass Mietsteige- rungen aktuell für Mieterinnen verkraftbar sind, obwohl Berlin den größten Mietenanstieg seit Jahrzehnten erlebt, die Angebotsmieten innerhalb weniger Monate um 27 Prozent gestiegen sind und wir uns doch eigentlich immer einig waren, dass die landeseigenen Wohnungsun- ternehmen der entscheidende Hebel sind, um den Mieten- anstieg in Berlin insgesamt zu bremsen? Herr Senator Gaebler! Bitte schön! (Bürgermeister Stefan Evers) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2498 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schenker! Wir sind uns einig, dass die landeseigenen Wohnungsunternehmen entschei- dend auf dem Mietenmarkt mitgestalten und dass wir sie deshalb auch gut ausstatten müssen, dass sie aber auch wirtschaftlich in der Lage sein müssen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehört nicht nur, bezahlbare Mieten zu gewährleis- ten, sondern es gehört auch dazu, gute Wohnverhältnisse zu schaffen, sich um ihr Umfeld zu kümmern, ins Quar- tiersmanagement zu investieren. Von Ihnen und anderen höre ich, sie sollen auch noch günstige Mieten für Kiez- initiativen machen, sie sollen Vereine und Verbände unterbringen, sie sollen Sozialstationen finanzieren, sie sollen Pflegestationen finanzieren. Das alles sollen sie auch machen, dazu müssen sie aber auch in der Lage sein. Jedes Unternehmen, dass wirtschaftlich handelt, muss auch gewisse Einnahmen haben. Wir haben vor Corona auch noch unter Regie einer von den Linken geführten Hausleitung moderate Mieterhöhungen gehabt, die wir mit den landeseigenen Gesellschaften vereinbart haben. Wir haben sie wegen Corona etwas abgesenkt. Wir haben dann jetzt wegen der zusätzlichen Energiekrise ein Miet- moratorium verhängt, aber immer mit der Aussicht, dass das ein Ende haben muss und dass dann wieder moderate Mieterhöhungen möglich sein müssen. Nicht mehr und nicht weniger ist an der Stelle angekündigt worden. Wir haben auch noch von der letzten Koalition Härtefall- regelungen mit auf den Weg gebracht, die auch vermei- den, dass irgendjemand unter einen solchen Druck kommt, dass er seine Wohnung verlassen muss. Insofern denke ich, dass Mieterinnen und Mieter in der Stadt sehr wohl bereit sind, für eine ordentliche Miet- wohnung auch einen ordentlichen Preis zu bezahlen, der sie nicht überfordert. Daran werden wir auch weiter fest- halten. Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die erste Nach- frage an den Abgeordneten Schenker. – Bitte schön!
Sie haben das Kündigungsmoratorium angesprochen. Wie erklären Sie sich denn, dass trotz Kündigungsmora- torium, welches im letzten Herbst vom Senat beschlossen wurde, im vergangenen Jahr 4 000 Mieterinnen und Mie- tern bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen auf- grund von Mietrückständen gekündigt wurde, und zwar fristlos gekündigt wurde, und auch 640 Räumungen an- gestrengt wurden? Wird es mit dem Senat vor diesem Hintergrund eine Verschärfung und Verlängerung des Kündigungsmoratoriums geben, oder auf was dürfen wir uns da einstellen? Herr Senator! Bitte schön! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter Schenker! Das Kündigungsmoratorium wird von den landeseigenen Gesellschaften eingehalten. Es gibt aber immer Fälle, die nichts mit mangelnder Zahlungsfähig- keit, sondern etwas mit anderen Dingen zu tun haben, die es erforderlich machen, einen Mietvertrag zu kündigen. Das ist zum Beispiel unzumutbares Verhalten gegenüber der Nachbarschaft. Das ist eine zweckwidrige Verwen- dung des Wohnraums. Das sind nicht genehmigte Unter- vermietungen. Alles so was! Ein großer Teil der Wohnungen, die von Kündigungen betroffen waren, waren übrigens auch gar nicht mehr bewohnt. Insofern: Wenn Sie sehen, dass sie am Ende, glaube ich, zu 219 konkreten Räumungen gekommen sind, bei 350 000 Wohnungen, muss ich sagen, ist das in jedem Fall etwas, das man sich genau angucken muss. Aber hier von massenhaften Räumungen zu reden, halte ich doch für sehr übertrieben. Das ist im Übrigen eine Praxis, die immer schon so prak- tiziert worden ist, weil wir eigentlich generell bei den landeseigenen Wohnungen darauf achten, dass es keine Kündigung gibt, weil jemand seine Miete nicht bezahlen kann, sondern dass es dann Angebote gibt, die Menschen entweder zu unterstützen, ihnen andere Wohnungen zu vermitteln, ihnen vielleicht auch mal zu vermitteln, einen Wohngeldantrag zu stellen, was viele ja nicht machen, sondern stattdessen sagen: Ich zahle halt nicht. – An solchen Stellen braucht es Hilfe und Unterstützung. Das leisten die landeseigenen Wohnungsunternehmen, aber es gibt Fälle, wo der Mieter die Mietsache so behandelt, dass eine Kündigung und am Ende auch eine Räumung erforderlich ist, oder er gar nicht mehr da ist. Auch da sage ich: Sie sind ja einer, der auch immer sehr darauf achtet, dass Leerstand verfolgt wird. Insofern ist das dann auch ein Punkt, wo wir sagen: Da müssen Konsequenzen gezogen werden, damit jemand Neues einziehen kann. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2499 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Vielen Dank! – Dann geht die zweite Nachfrage an die Kollegin Schmidberger. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Lieber Herr Senator! Können Sie uns erklären, was Sie unter moderaten Miet- erhöhungen verstehen? Reden wir jetzt gerade über die 2 Prozent Mieterhöhung pro Jahr, die früher in der Ko- operationsvereinbarung unter Rot-Grün-Rot vorgesehen waren? Und inwiefern werden Sie Ihre Blockadehaltung bei der Verbesserung der Härtefallregelung für einkom- mensschwache Mieterinnen und Mieter, die wir im letz- ten Koalitionsvertrag unter Rot-Grün-Rot vereinbart hatten, die aber leider nie kam – – Werden Sie das denn wenigstens jetzt auch umsetzen, damit auch gerade ein- kommensschwache Mieterinnen und Mieter vor diesen Mieterhöhungen besser geschützt werden? Herr Senator Gaebler! Bitte schön! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Schmidberger! Ich weiß nicht, ob man mir nach zwei Wochen im Amt schon zu irgendetwas Blockadehaltung vorwerfen kann. Ich hatte noch gar nicht die Möglichkeit, mich dazu zu ver- halten, als Senator jedenfalls nicht. – Ja, aber davor ist mir auch keine Blockadehaltung be- kannt. Mir ist nicht bekannt, dass wir irgendwas an der Stelle generell abgelehnt haben. Wir sind da in Gesprächen und werden sehen, was wir dort noch verbessern können, auch und gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Ent- wicklung, weil wir sagen – wenn wir jetzt wieder zu moderaten Mieterhöhungen kommen und, Frau Schmid- berger, da haben Sie schon in die richtige Richtung ge- dacht –, dass wir natürlich daran anknüpfen wollen, was unter Rot-Grün-Rot auch vor Corona mit den Gesell- schaften vereinbart war, dass wir uns in dem Rahmen jetzt in Gesprächen bewegen. Das werden wir dann si- cherlich auch im Parlament besprechen. Aber das halte ich in etwa für die Größenordnung, über die wir sprechen. Nicht das, was in Zeitungen geschrie- ben stand, sondern dass wir uns daran orientieren. Das wäre zumindest ein Schritt: zu sagen, die Gesellschaften können wirtschaftlicher handeln. Die Bewohnerinnen und Bewohner, Mieterinnen und Mieter werden nicht über Gebühr belastet. Und da, wo es Härtefälle gibt, gibt es eine Härtefallregelung. – Und wenn es dort besonderen Bedarf für Nachbesserungen gibt, dann sind wir auch gerne bereit, darüber zu sprechen. Wie gesagt, wir werden das in den nächsten Wochen klären. Das Mietmoratorium läuft ja noch bis zum Jahres- ende, und da haben wir genug Zeit, uns darüber zu unter- halten, was dann danach passiert. Vielen Dank, Herr Senator! Dann geht die Frage der AfD-Fraktion an den Abgeord- neten Ubbelohde. – Bitte schön!
Vielen Dank! Ich frage den Senat: Wie stellt sich in Ber- lin die Lage der Arzneimittelversorgung, insbesondere bei Kinderantibiotika, dar? Frau Senatorin Dr. Czyborra! Bitte schön! Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter! Die Arzneimittelversorgung, insbesondere bei diesen Fiebersäften, ist bundesweit ein Problem. In Berlin stellt sich das nicht anders dar als in allen anderen Bundeslän- dern. Wenn ein Antrag beim LAGeSo gestellt wird, diese nicht zugelassenen, aber jetzt durch die Bundesregierung zugelassenen Säfte zu importieren, wird dem selbstver- ständlich stattgegeben. Dann können sie importiert wer- den. Leider liegt ein solcher Antrag bislang nicht vor, weil es höchstwahrscheinlich gar keine Bestände gibt, die importiert werden könnten. Wenn diese Bestände gefun- den werden und ein solcher Antrag kommt, wird dem – wie in allen anderen Bundesländern auch – stattgege- ben. Eine Allgemeinverfügung ist dazu nicht notwendig. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Abgeordneten Ubbelohde. – Bitte schön! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2500 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023
Vielen Dank! – Was wird der Senat unternehmen, um das grundsätzliche Problem einer derzeit unsicheren Versor- gung mit Medikamenten bei Aufrechterhaltung der Quali- tätsstandards zu lösen? Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Die Verantwortung für die Arzneimittelversorgung liegt natürlich beim Bundesministerium. Der Senat wird in den Diskussionen mit dem Bund darauf drängen, dass wir hier Lösungen finden. Allerdings liegt es nicht in unserer Macht, das eigenständig zu lösen. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass es keinen Sinn macht, sich bei „Sehr geehrte Frau Präsidentin“ mit einer Nachfrage einzudrücken, weil es dann noch keine Nachfrage geben kann. Das macht es uns hier oben wirklich schwer, den Überblick zu behalten. Helfen Sie uns dabei, dass die Nachfragen gerecht verteilt werden! Eine zweite Nachfrage gibt es nicht, jedenfalls hat sich kein weiterer Kollege dafür rechtzeitig eingedrückt. Das bedeutet, dass wir jetzt die Runde nach der Stärke der Fraktionen beendet haben. Nun kommen wir zu den wei- teren Meldungen im freien Zugriff. Ich werde diese Run- de mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unbe- rücksichtigt. Ich gehe davon aus, dass alle Fragerstellerinnen und Fragesteller die Möglichkeit hatten, sich anzumelden, und beende die Anmeldung. Ich darf die Liste der ersten Meldungen verlesen: Das sind der Abgeordnete Schenker, die Abgeordnete Genn- burg, der Abgeordnete Ronneburg, der Abgeordnete Vallendar, der Abgeordnete Ubbelohde, der Abgeordnete Otto und die Abgeordnete Burkert-Eulitz. Auch die wei- teren Meldungen bleiben selbstverständlich erhalten. Wir starten mit dem Abgeordneten Schenker. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich möchte den Senat fragen: Wie will der Senat angesichts dessen, dass private Immobilienkonzerne wie Vonovia angekündigt haben, ihren Neubau vorerst einzustellen, überhaupt in die Nähe seiner Neubauziele von jährlich bis zu 20 000 neuen Wohnungen kommen? Herr Senator Gaebler, bitte schön! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Schenker! Zum einen hat Vonovia nur gesagt, sie werde mit Neubeginnen bei den Projekten zurückhaltend sein. Ansonsten führen sie ihre Bauprojekte in Berlin, die sie schon angefangen haben, fort – ob im gleichen Tempo oder nicht, muss man erst einmal sehen. Auf jeden Fall sind wir an dem Thema dran. Wir schauen auch bei Projekten, die Projektentwickler jetzt erst einmal auf Eis legen, ob eventuell landeseigene Gesellschaften einspringen können. Wobei natürlich auch die mit den Kosten am Baumarkt und insbesondere mit der Zinsentwicklung ihre Schwierigkeiten haben. Wir schauen, wie wir die Wohnungsbauförderung noch einmal deutlich verbessern können, um gerade den Bau von preisgebundenen Wohnungen zu beschleunigen und zu verstärken. Am Ende kann ich immer nur sagen: 20 000 Wohnungen entsprechen dem Bedarf, der sich als Durchschnitt für die nächsten zehn Jahre aus dem ergibt, was wir an Zuwäch- sen schon hatten und haben. Jede Wohnung, die gebaut wird, schafft ein neues bezahlbares Zuhause für Men- schen in der Stadt. Insofern zählt jede Wohnung. Wenn wir 20 000 erreichen, dann entspricht das dem Bedarf. Wenn wir etwas weniger erreichen, liegt das unter dem Bedarf. Das ist aber kein Grund für Häme, sondern ein Grund zu gucken, wie wir gemeinsam dazu beitragen können, dass schneller und mehr gebaut wird. – Ich gucke auch deshalb auch in Ihre Richtung und in Richtung der Grünen, weil es eine gemeinsame Aufgabe ist. Sie sind in Bezirken in der Verantwortung und kön- nen dort mithelfen, dass Sachen vorangebracht werden. Ich würde auch sehr dafür werben zu schauen, wie wir gemeinsam Dinge voranbringen, entscheiden und umset- zen können. Da bleibt vielleicht das eine oder andere Projekt auf der Strecke. Wenn dafür andere Projekte endlich fertig werden, haben wir gemeinsam etwas für die Stadt erreicht. Das muss, glaube ich, das Ziel sein. Wir sollten weniger darüber reden, was wir nicht schaffen, sondern schauen, was wir gemeinsam schaffen und vo- ranbringen können. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2501 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die erste Nach- frage an den Kollegen Schenker. – Bitte schön!
Ich frage noch einmal nach dem sozialen Wohnungsbau – das haben Sie gerade angekündigt –: Wird der Senat, wie jetzt in der Presse zu lesen war, in seinen Haushalts- planentwurf, wie von der Bauverwaltung angekündigt, jährlich 1,5 Milliarden Euro für die Wohnungsbauförde- rung vorsehen, obwohl die Senatsbauverwaltung bereits jetzt einschätzt, dass die für dieses Jahr vorgesehenen 350 Millionen Euro zumindest zu einem Drittel nicht verbraucht werden? Herr Senator, bitte schön! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordne- te! Herr Abgeordneter Schenker! Was in diesem Jahr verbraucht wird, werden wir sehen. Wir glauben auch, dass wir, wenn wir in diesem Jahr die Wohnungsbauför- derung noch einmal verändern, zusätzliche Anträge be- kommen und einen zusätzlichen Schwung an Anträgen haben werden. – Lieber Kollege Zillich! Sie wissen ganz genau, dass wir aus der Vergangenheit auch einen gewissen Nachlauf haben. Weil die Wohnungsbauförderung nicht geändert worden ist, gab es eine ganze Weile keine Anträge, und es dauert etwas, bis sich die Leute darauf einstellen, dass es jetzt wieder neue Förderbedingungen gibt, die wir dankenswerterweise nach einigem Zögern letztes Jahr noch mit Ihrer Unterstützung auf den Weg gebracht ha- ben. Vielen Dank dafür! Wir bauen ja viel mit den landeseigenen Wohnungsbau- gesellschaften, die darauf warten, dass sich das in den Förderrichtlinien entsprechend widerspiegelt. Insofern bin ich zuversichtlich, dass wir da vorankommen und wir das Geld, das wir brauchen, um diese Förderungen aus- zuzahlen, auch im Haushalt haben. Das ist eine relativ komplizierte Rechnung, weil es teilweise Kassenmittel sind. Teilweise sind es VEs, also Verpflichtungsermäch- tigungen. Damit will ich Sie jetzt nicht quälen. Das ver- steht Herr Zillich vielleicht noch besser als ich. Insofern können Sie sicher sein, dass diese Koalition, wie sie sich in ihrer Koalitionsvereinbarung verständigt hat, dieses Geld zur Verfügung stellt, um 5 000 sozial gebun- dene Wohnungen zu finanzieren. Das werden wir auch machen, damit die Mittel zu dem Zeitpunkt, wo sie ab- fließen, auch bereitstehen. Das wird so passieren. Dass das Ganze ein relativ komplexes Finanzierungsmodell ist, wissen Sie selbst. Insofern sagen wir: 1,5 Milliarden Euro stehen zur Verfügung, in welcher Konstellation auch immer. Es geht aber nicht um die 1,5 Milliarden Euro, sondern um die 5 000 Wohnungen, die wir damit fördern wollen. Das werden wir hinbekommen. Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die zweite Nach- frage an die Kollegin Schmidberger. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Senator Gaebler! Vielleicht können Sie uns erklären: Sie haben im Koaliti- onsvertrag angekündigt, 5 000 Sozialwohnungen pro Jahr bauen zu wollen. Wir haben schon ein erstes und zweites Fördermodell. Sie wollen jetzt für die obere Mittelschicht ein drittes Fördermodell einführen. Wie können Sie si- cherstellen, dass diese neuen Sozialwohnungen für die obere Mittelschicht nicht auf Kosten der Unterschicht entstehen, wenn Sie insgesamt nur bei den 5 000 Woh- nungen bleiben wollen? Herr Senator, bitte schön! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordne- te! Frau Abgeordnete Schmidberger! Wir werden das in der bewährten Art und Weise machen, die Sie schon kennen und die wir intensiv miteinander besprochen haben. Wir werden die 30 Prozent, die wir im Berliner Modell für den ersten Förderweg festgeschrieben haben, auch weiterhin festschreiben. Das andere kommt aus dem sonstigen Bereich dieser Förderung. Wir gehen davon aus – Sie haben das selbst in der „taz“ gesagt –, dass wir auch für Menschen mit mittleren Einkommen inzwischen eine Förderung brauchen, weil die sich am Wohnungsmarkt auch nicht mehr versorgen können. Sie haben auch ge- sagt, dass das nicht zulasten des ersten Förderwegs gehen soll. Da sind wir uns völlig einig. Das werden wir in dem Modell auch berücksichtigen. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2502 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Vielen Dank, Herr Senator! Die nächste gesetzte Frage geht an die Kollegin Genn- burg.
Lies mal Zeitung, Torsten!] Bitte schön, Herr Senator Gaebler! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordne- te! Frau Abgeordnete Gennburg! Ich habe meine Erleb- nisse mit dem AIV schon gehabt, ich will mich jetzt aber nicht ausdrücklich von ihm distanzieren. Aber zur Sache an sich: Ich kann als Mitglied in einer der Arbeitsgruppen, in der die Stadtentwicklung auch diese Frage der Genossenschaftsförderung bearbeitet hat, nur sagen: Ich habe weder mit dem Vertreter des AIV ge- sprochen noch ihn irgendwie wahrgenommen und kann das auch für unsere Verhandlungsführerin, Frau Kizilte- pe, sagen. Insofern halte ich das für, sagen wir mal, eine ziemliche Show, die da von einer Person betrieben wird. Klar ist außerdem, dass, wenn wir Genossenschaftsförde- rung betreiben und gerade, wenn wir sagen, wir wollen in einzelnen Fällen von dem Grundsatz: kein Verkauf von Grundstücken – abweichen, das nur für Genossenschaften gelten kann, die eine entsprechende Tradition haben, die einen entsprechenden Bestand haben und die auch eine entsprechende Verlässlichkeit haben. Insofern kann Herr Nöfer gründen, was er will, aber dass jede sich Genossen- schaft nennende Neugründung jetzt sofort Zugriff auf Landesvermögen bekommt, kann ich, glaube ich, aus- schließen. Da bin ich mit dem Finanzsenator, denke ich, sehr einig. Vielen Dank, Herr Senator! – Dann erhält die Kollegin Frau Gennburg die Möglichkeit der Nachfrage.
Vielen Dank! – Herr Senator! Ich hätte noch eine Rück- frage. Vielleicht können wir kurz zur Sachlichkeit zu- rückkommen. Welche, ich hoffe strenge, Kriterien wird denn der Senat anlegen, wenn es um die Privatisierung von Grundstü- cken geht, und können Sie uns mal definieren, was Sie mit: im Einzelfall Grundstücke privatisieren und an Ge- nossenschaften vergeben – meinen? Bitte schön, Senator Gaebler! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordne- te! Frau Abgeordnete Schmidberger! Das werden wir gemeinsam im Senat noch besprechen, weil wir eine Koalitionsvereinbarung haben, die nach den Richtlinien der Regierungspolitik umgesetzt wird, und auf dieser Grundlage werden wir Kriterien entwickeln, die wir na- türlich mit dem Parlament diskutieren, weil am Ende das Parlament entscheidet, ob ein Grundstück verkauft wird oder nicht. Insofern sind Sie sowieso mit im Spiel. Wie gesagt, erst mal entscheidet das ganze Parlament, auch wenn es da eine Mehrheit gibt, aber trotzdem sind Sie auf jeden Fall beteiligt, und wir wollen Sie auch im Vorfeld beteiligen. Ich bin da völlig für Transparenz und dass Sie alle Ihre Ideen mit einbringen, aber Sie kennen selbst die Diskussion mit den Genossenschaften. Sie haben selbst gesagt, man muss mal gucken, ob man viel- leicht das eine oder andere lösen kann. Ich denke, da können wir zu guten Lösungen kommen, wenn alle tat- sächlich sagen: Wir wollen was Gutes rausbekommen – und nicht nur: Wir wollen irgendwo das Haar in der Sup- pe finden. – Insofern, lassen Sie uns gemeinsam darüber reden, und dann finden wir auch eine gute Lösung, die nicht über das Ziel hinausschießt, aber den Genossen- schaften mehr Einsatz beim Wohnungsbau ermöglicht, was wir alle gemeinsam wollen. Vielen Dank, Herr Senator! Die nächste Frage stellt der Kollege Ronneburg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich frage den Senat: Sena- torin Schreiner hat gestern erklärt, dass es das 29-Euro- Ticket bald wieder geben soll. Erste Gespräche hätten mit Brandenburg stattgefunden und sie gehe davon aus, dass es zu einer Einigung kommen werde. Wie soll diese Eini- gung nach Vorstellung des Senats aussehen? – Danke! Frau Staatssekretärin Dr. Stutz, bitte schön! Sie habe das Wort. Staatssekretärin Dr. Claudia Elif Stutz (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es handelt sich um ein wichtiges Thema, das sich die Koalition vorgenommen hat. So gesehen hat meine Senatorin auch schon gesagt, dass erste Gespräche mit dem VBB stattgefunden haben und auch ein Austausch mit dem Landesminister aus Bran- denburg dazu stattfindet, weil das Thema in einem Zu- sammenhang steht. Im Übrigen werden jetzt die Arbeiten daran fortgeführt. Das 29-Euro-Ticket steht auch im Kon- text mit vielen anderen Themen, mit dem Deutschlandti- cket und weiteren Fragen, für die wir uns auch auf Bun- deseite einsetzen werden. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin! – Herr Ronneburg! Haben Sie eine Nachfrage? – Bitte schön!
Vielen Dank! – Ja, ich hätte jetzt sehr viele Nachfragen, denn ich habe daraus nichts inhaltlich Substanziiertes heraushören können. Ich möchte Sie vielleicht noch mal so fragen: Plant der Senat tatsächlich, wieder ein 29- (Senator Christian Gaebler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2504 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Euro-Ticket Berlin AB einzuführen neben dem 49-Euro- Ticket, das bekanntermaßen bundesweit gilt, oder wird er sich den Vorschlag der Linken zu eigen machen, dass aufsetzend auf dem Deutschlandticket, so, wie es Ham- burg gemacht hat, der Preis runtersubventioniert wird, sodass wir in Berlin beispielsweise den Berlinerinnen und Berlinern ermöglichen könnten, für 29 Euro bundesweit den Nahverkehr zu nutzen und auch Sozialticketberech- tigte für 9 Euro bundesweit den Nahverkehr nutzen könn- ten? Bitte schön, Frau Staatssekretärin Dr. Stutz! Staatssekretärin Dr. Claudia Elif Stutz (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Der Austausch zu der konkreten Ausgestaltung ange- sichts vieler verschiedener Möglichkeiten findet derzeit statt. Da bitte ich um Nachsicht, dass ich in Woche zwei dazu noch keine konkrete Aussage treffen kann, aber Sie können davon ausgehen, dass dieses wichtige Thema dann mit der entsprechenden Priorität weiter fortgeführt wird. Vielen Dank! – Ich muss noch mal, wie die Präsidentin zuvor auch, darauf hinweisen, dass das Eindrücken erst möglich ist, wenn in der Beantwortung zumindest ein Satz gefallen ist. Deswegen liegen keine Nachfragen vor. Als Nächstes kann der Kollege Vallendar seine Frage stellen.
Vielen Dank! – Wie konnte es Klimaextremisten der Letzten Generation erneut gelingen, auf das Hochsicher- heitsgelände des BER einzudringen und diesmal sogar mit Fahrrädern über das Flughafenareal zu fahren? [Katina Schubert (LINKE): Der Flughafen liegt in Brandenburg, schon gehört? –
Das Land Berlin ist Gesellschafter, schon gehört?] Herr Staatssekretär Hochgrebe, bitte schön! Staatssekretär Christian Hochgrebe (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Der Flughafen Berlin-Brandenburg Willy Brandt befindet sich auf dem Gebiet des Landes Brandenburg, sodass wir dazu nichts äußern können. – Vielen Dank! [Dr. Kristin Brinker (AfD): Sie sind beteiligt! –
Dann meine Nachfrage: Was unternehmen denn der Senat und der Landesverfassungsschutz, um die aus dem Aus- land stammenden Finanzflüsse der Klimaextremisten der Letzten Generation, welche auch für die Begehung von Straftaten verwandt werden, zu identifizieren, gegebenen- falls zu unterbinden? Bitte schön, Herr Staatssekretär! Staatssekretär Christian Hochgrebe (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Vielen Dank! Ich danke Ihnen für die Nachfrage. Die Innensenatorin hat die Thematik der Finanzierung von Initiativen bereits auf dem Polizeikongress diese Woche thematisiert und hat dort zum Ausdruck gebracht, dass wir durchaus ein Inte- resse daran haben zu untersuchen und zu prüfen, woher Initiativen finanziert werden. Es geht letztlich darum, dass das Gesetzgebungsrecht im Abgeordnetenhaus von Berlin liegt und wir in der Tat ein großes Interesse daran haben zu verhindern, dass durch ausländische Staaten und durch Geldströme, die aus solchen Quellen kommen, hier auf die Willensbildung, die im Abgeordnetenhaus von Berlin vorzunehmen ist, Einfluss genommen wird. Inso- fern werden wir uns die durchaus bereits vorhandenen Veröffentlichungspflichten, die es gibt, noch mal genauer anschauen, evaluieren, wie wir hier zu einer Schärfung oder zu einer weiteren Transparenz beitragen können. Transparenz bedeutet nicht immer, dass man zwar durch- aus viele Quellen hat, aber nicht immer weiß, was es ist. Da müssen wir möglicherweise noch mal nachschauen und werden uns das entsprechend anschauen. Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Die zweite Nachfra- ge stellt die Kollegin Kapek. (Kristian Ronneburg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2505 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich nehme Bezug auf die letzte Antwort des Senats und frage insofern, ob der Senat die jüngst auf dem Polizeikongress getätigte Aus- sage beziehungsweise Unterstellung, dass die Gelder, die zur Finanzierung des Klimavolksentscheides dienten, einen extremistischen Hintergrund haben sollten, kennt und ob dem Senat bekannt ist, dass diese öffentlich im Transparenzregister nachvollziehbar wären. Bitte schön, Herr Staatssekretär! Staatssekretär Christian Hochgrebe (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Abgeordnete! Ich hatte eben schon ausgeführt, dass die Veröffentlichungs- pflichten bereits bestehen. Die entsprechenden Finanzie- rungsmöglichkeiten werden transparent ab einer Geld- summe von 5 000 Euro auf der Internetseite der Senats- verwaltung für Inneres und Sport veröffentlicht und kön- nen dementsprechend nachgelesen werden. Die Innense- natorin hat sich auch auf dem Polizeikongress in keiner anderen Weise eingelassen. Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Die nächste Frage stellt der Kollege Ubbelohde.
Vielen Dank! – Was wird der Senat unternehmen, um die unter anderem in der heutigen „BZ“ dokumentierten unhaltbaren hygienischen Zustände in Sanitär- und Duschräumen der Berliner Polizei schnellstens zu besei- tigen? Bitte schön, Herr Staatssekretär Hochgrebe! Staatssekretär Christian Hochgrebe (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich danke Ihnen für die Frage, weil sie mir noch mal Gele- genheit gibt – auch das ist heute schon angeklungen –, deutlich zu machen, dass die Koalition und der Senat insbesondere großen Wert darauf legen, sich hinter die Sicherheitskräfte des Landes Berlin zu stellen, dass das natürlich auch Einklang bringt – der Kollege Evers wird mir da gerne zustimmen –, dass wir die Sicherheitsbehör- den des Landes Berlin – dazu gehört nicht nur die Polizei, sondern auch die Feuerwehr – mit den erforderlichen finanziellen Mitteln ausstatten wollen und werden. Dazu gehört es auch, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dazu gehört es auch, insbesondere Sanitärräume zu sa- nieren. Die konkreten Berichterstattungen, die heute in den Medien der Springerpresse erschienen sind, sind deswegen erschienen, weil die Frau Innensenatorin Spranger und ich gemeinsam die konkrete Liegenschaft am Mauerpark, das ist der Abschnitt 15, am 30. April und am 1. Mai in Augenschein genommen haben. Wir waren am ganzen 1.-Mai-Wochenende, gemeinsam auch mit dem Herrn Regierenden Bürgermeister, unterwegs, um den Einsatzkräften der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr deutlich zu machen, dass wir hinter ihnen stehen. Im Zuge dessen haben Frau Spranger und ich uns die konkret in Bezug genommenen sanitären Einrichtun- gen angeschaut und haben uns ein Bild davon gemacht. Ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern, dass der Senat nicht nur an dieser Wache, sondern insgesamt dafür sor- gen wird, dass möglicherweise bestehende Missstände so schnell wie möglich korrigiert und beseitigt werden. Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Herr Ubbelohde, bitte schön!
Vielen Dank! – Sie sprachen gerade schon die Finanzen an, auch die Finanzprioritäten. Wie hoch ist denn nach Kenntnis des Senats der Sanierungsstau in den Einrich- tungen der Berliner Polizei? Ist insbesondere die Ein- schätzung der Gewerkschaft realistisch, die von mehr als 2 Milliarden Euro spricht? Bitte schön, Herr Staatssekretär! Staatssekretär Christian Hochgrebe (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich danke Ihnen auch für diese Nachfrage. Ich hatte versucht, in meiner ersten Antwort schon deutlich zu machen, dass der Senat sehr stark, und zwar in jeder Hinsicht, deutlich macht, dass er hinter den Einsatzkräften von Polizei und Feuerwehr steht, dass wir uns vorgenommen haben, den Sanierungsstau in allen Wachen und Wehren in sehr erheblichem Maße zurückzuschrauben. Wir werden uns daran gebunden fühlen. Das hat auch Ausfluss im Koali- tionsvertrag gefunden, gleichermaßen, wie das auch in den Haushaltsverhandlungen jetzt Berücksichtigung fin- den wird. Insofern seien Sie versichert, dass der beste- hende Sanierungsbedarf, der ohne Zweifel gegeben ist, jetzt mit hoher Priorität und hoher Intensität angegangen werden wird. Dafür machen wir uns stark. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2506 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Die zweite Nachfra- ge stellt die Kollegin Burkert-Eulitz.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Was wird der Senat unternehmen, um von Schimmel befallene Schulen in unserer Stadt besser zu unterstützen, diesen Schimmelbefall zum Schaden unserer Kinder ganz schnell zu beseitigen? Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön, Sie haben das Wort! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Vie- len Dank für die Frage, Frau Burkert-Eulitz! Das ist ein Thema, was uns seit vielen Jahren beschäftigt. Das ist nichts Neues. Wir werden an den begonnenen Maßnah- men festhalten. Wir werden zum einen die Haushaltsmit- tel dahingehend aufstocken, die Schulen, die ganz drin- gend einen Sanierungsbedarf haben, schnellstmöglich in die Umsetzung zu bringen. Wir werden gemeinsam mit den Bezirken in eine engere Abstimmung gehen, die Planungsunterlagen schneller erstellen und die Prioritä- tenliste in Zukunft gemeinsam noch enger mit den Bezir- ken dahingehend abstimmen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU –
Nicht schlecht! Stellen Sie so einen Haushalt ganz alleine auf? – Zuruf von Steffen Zillich (LINKE)] Vielen Dank, Frau Senatorin! Die nächste Frage stellt der Kollege Otto. – Bitte schön!
Ich frage den Senat: Sie haben überraschend die Teile 5 und 6 des Berliner Mobilitätsgesetzes, die wir hier bera- ten wollten, zurückgezogen. Was stört Sie denn an die- sem Entwurf? Frau Staatssekretärin Dr. Stutz, bitte schön! Staatssekretärin Dr. Claudia Elif Stutz (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abge- ordneter Otto! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeord- nete! Der Senat hat beschlossen, einen überarbeiteten Entwurf des Mobilitätsgesetzes in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Dieser wird jetzt daraufhin ge- prüft, welche Regelungen, gerade mit Blick auf die Her- ausforderungen des Wirtschaftsverkehrs, jetzt zeitnah kommen sollten, wie im Übrigen dann auch die Regelun- gen mit dem Ziel eines sinnvollen Verkehrsmixes und mit denen der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie auch der Sicherstellung ihrer Mobilität bestmöglich Rechnung getragen wird. – Darauf kann ich direkt antworten. Genau, wir gehen davon aus, wenn das Gesetz dann ins Parlament einge- bracht wird, dass das dann hier ausführlich beraten wer- den wird. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin! – Herr Otto, bitte schön!
Der Zeitplan ist natürlich sehr interessant. Wie ist denn der Zeitplan des Senats? Wann rechnen Sie mit dem Senatsbeschluss, der Einbringung in das Abgeordneten- haus, und wann sollen aus Ihrer Sicht die ersten Lieferzo- nen, auf die die Wirtschaft dringend wartet, eingerichtet sein? Frau Staatssekretärin, bitte schön! Staatssekretärin Dr. Claudia Elif Stutz (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Danke für die Nachfrage! – Ich habe gesagt, schnellst- möglich. Dafür werden jetzt die erforderlichen Abstim- mungen durchgeführt, wie das üblich ist. Die zuständige Senatsverwaltung legt, also wir legen einen überarbeiteten Entwurf vor. Der wird dann inner- halb der Senatsverwaltung abgestimmt. Es finden ent- sprechende Abstimmungen mit den Vorläufen für den Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2507 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Senatsbeschluss so statt, dass das dann so schnell wie möglich auch das Parlament erreicht. [Beifall bei der CDU –
Frau Präsidentin! Ich versichere Ihnen, ich rede genauso präzise zur Geschäftsordnung wie die Kollegin vor mir zu einer persönlichen Erklärung gesprochen hat. Ich habe großes Verständnis für die Phantomschmerzen der Linken, auch der Grünen, jetzt hier keine politische Verantwortung mehr zu übernehmen, will aber daran appellieren, dass sie auch Verantwortung als Oppositi- onsparlamentarier haben. Die SPD-Fraktion beantragt die Einberufung eines Ältestenrats, und diesmal nicht am Schluss der Sitzung, sondern sie beantragt eine Sitzungs- unterbrechung. Ich erkenne derzeit keinen qualitativen Unterschied – nicht in der politischen Ausrichtung, son- dern in der Art des Vortrags – zwischen Ihrer Hetze und der Hetze von denen da drüben. [Unruhe –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der Beantragung der Ältesten- ratssitzung mit Sitzungsunterbrechung ist mir, einem der dienstältesten Parlamentarischen Geschäftsführer Deutschlands, ein klarer Fehler unterlaufen, denn ich habe mich verstiegen, die Partner im Kampf gegen De- mokratiefeindlichkeit, Rechtschauvinismus und Faschis- mus zu diskreditieren, indem ich sie im Eifer des Ge- fechts mit der Hetze, die ich bei der AfD verortet habe, wofür die Fraktionsvorsitzende eine Entschuldigung von mir verlangt hat, die sie selbstverständlich nicht bekom- men wird, gleichgesetzt habe. Das könnte gefahrgeneigt sein zu relativieren, und des- halb will ich meine Ausführungen diesbezüglich zurück- nehmen und korrigiert wissen. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege Schneider! – Als Nächste hat Frau Dr. Brinker das Wort für eine Persönliche Bemer- kung gemäß § 65 unserer Geschäftsordnung. Im Rahmen einer Persönlichen Bemerkung dürfen nur persönliche Angriffe zurückgewiesen oder eigene Ausführungen berichtigt werden. – Bitte schön, Sie haben das Wort!
Sehr geehrter Herr Kollege Schneider! Ich kann ja nach- vollziehen, dass bei Ihnen und speziell bei der SPD die Nerven nach den letzten zwei Wochen blank liegen. Das darf aber niemals dazu führen, dass Sie sich hier unparlamentarisch Verhalten, und genau das haben Sie heute hier getan, indem Sie uns mit einer Partei gleichgesetzt haben, die ihre Existenz unmittelbar darauf zurückführt, dass sie in der DDR ein Unrechtsregime gestützt hat. Das ist das Erste. Das Zweite ist: Ich verwahre mich dagegen, dass Sie meiner Fraktion hier einfach pauschal das Wort Hetze um die Ohren hauen. Das stimmt schlicht nicht. Das ist gelo- gen. Zum Dritten möchte ich Ihnen mit auf den Weg geben: Wir haben hier im Plenarsaal vor zwei Wochen dafür gesorgt, dass Berlin eine Regierung hat, damit es hier endlich mal weitergeht. [Beifall bei der AfD –
Haben Sie nicht!] Und wir haben dafür gesorgt, dass die Grünen hier nicht mehr in Regierungsverantwortung sind. Darauf bin ich stolz, und ich hoffe, Sie tragen jetzt endlich mal die Ver- antwortung, so wie das die Berliner erwarten dürfen. – Danke schön! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2509 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Vielen Dank! – Ich möchte bemerken, dass das Wort „gelogen“ hier im Hohen Haus unparlamentarisch ist und wir das nicht verwenden wollen. Ich fahre in der Tagesordnung fort. Wie eingangs be- schlossen rufe ich vorgezogen auf lfd. Nr. 39 A: Einsetzung von weiteren Ausschüssen Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der AfD-Fraktion Drucksache 19/0973 Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Vorgesehen ist eine sofortige Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzei- chen. – Das sehe ich bei allen Fraktionen. Formal frage ich noch: Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich nicht. Und wer enthält sich? – Das sehe ich auch nicht. Damit ist der Antrag angenommen, und die Ausschüsse sind so einge- setzt. Dann darf ich noch festhalten, dass alle Vorgänge, die vor der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 an Aus- schüsse überwiesen worden sind, entsprechend der Zu- ständigkeit an die soeben eingesetzten Ausschüsse über- wiesen sind. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 3: Bericht des Bürger- und Polizeibeauftragten über seine Tätigkeit ab dem 1. August 2022 Bericht Drucksache 19/0930 Ich begrüße hierzu den Bürger- und Polizeibeauftragten Herrn Dr. Oerke im Abgeordnetenhaus und erteile ihm das Wort. – Schön, dass Sie da sind! Kommen Sie gerne nach vorn! – Bitte sehr! Dr. Alexander Oerke (Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Berlin): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank, dass ich Ihnen heute den Stand des Aufbaus der Ombudsstelle und deren Ar- beit vorstellen darf! Obwohl die Veröffentlichung meines Jahresberichts erst sechs Wochen her ist, gibt es Neues zu berichten, denn der weitere Aufbau der Ombudsstelle wie auch das Beschwerdeaufkommen gestalten sich doch recht dynamisch. Um es salopp auszudrücken: Es geht ganz gut voran. Mit dem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum Bür- ger- und Polizeibeauftragtengesetz am 23. Februar 2023 habe ich die Dienstherreneigenschaft erhalten, die Vo- raussetzung für die Einstellung von Mitarbeitenden ist. Daher konnte ich zum 1. April beziehungsweise 1. Mai vier Mitarbeitende in die Ombudsstelle versetzen bezie- hungsweise abordnen lassen. Da die Ombudsstelle nun eine oberste Landesbehörde ist, die sich komplett selbst verwaltet, bedarf es auch einer Verwaltungsabteilung. Diese leitet mein bereits in die Ombudsstelle versetzter Stellvertreter und Bürochef. Für zwei weitere Stellen für die Haushalts- und die Personalsachbearbeitung laufen die Ausschreibungsverfahren. Die weiteren Stellen sind für die Bearbeitung der Beschwerden und Eingaben vor- gesehen. Hier folgt die Aufstockung des Personalbestands dem steigenden Eingangsaufkommen, und das gehen wir jetzt an. Kurz zur Statistik: Nachdem im Jahr 2022 leider nur, muss ich sagen, 78 Beschwerden und Eingaben einge- gangen waren, sind ab dem 1. Januar dieses Jahres erfreu- licherweise bereits 113 Fälle eingegangen. Dies hochge- rechnet, rechne ich im Jahr 2023 mit einem Eingangsauf- kommen im mittleren dreistelligen Bereich. Für die Implementierung einer neuen Beschwerde-, Schlichtungs- oder Ombudsstelle gibt es keine konkreten Handlungsanweisungen, wie man mit den Anliegen um- zugehen hat. Daher muss die beste Verfahrensweise am jeweiligen Fall erprobt und gegebenenfalls weiter verfei- nert werden. Leitlinie der Arbeit des Bürgerbeauftragten ist die gesetzliche Vorgabe in § 1 des Bürger- und Poli- zeibeauftragtengesetzes, „die Stellung des Bürgers oder der Bürgerin im Verkehr mit den Behörden zu stärken.“ – Es geht darum, die Beschwerdeführenden mit der Berli- ner Verwaltung auf Augenhöhe zu bringen und berechtig- ten Anliegen zum Erfolg zu verhelfen. Hierfür gibt es offenbar einen wachsenden Bedarf, wie die aktuellen Zahlen belegen. Die meisten Beschwerden betreffen soziale Leistungsan- sprüche gegen den Staat wie das Wohn- und das Bürger- geld, Leistungen der Grundsicherung, aber auch Hortkos- ten. Es gibt aber auch Probleme mit dem Jugendamt so- wie bei der Zuteilung eines Schulplatzes oder bei der Ausstellung amtlicher Bescheinigungen. Auch stockende baurechtliche Verfahren sind neuerdings ein Thema. Es sind also nicht die bedeutsamen, großen politischen Fra- gestellungen und öffentlichkeitswirksamen Diskussionen, die an den Bürgerbeauftragten herangetragen werden und die ich eher in der Zuständigkeit des Petitionsausschusses Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2510 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 sehe, sondern es sind ganz konkrete Probleme unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Diese beklagen vielfach die mangelnde Erreichbarkeit der Behörde, unverhältnis- mäßig lange Bearbeitungszeiten oder Untätigkeit, und das wird oftmals als Schikane empfunden. Nicht alle Bürgerinnen und Bürger können sich schrift- lich oder online äußern und sind darauf angewiesen, ihr Anliegen persönlich im Amt vorzutragen. Haben sie ihr Anliegen angebracht oder einen Antrag gestellt, warten sie mitunter Monate auf einen Termin oder auf Antwort. Manche Menschen verstehen auch die Bescheide nicht und benötigen Erklärungshilfe, damit sie keinen Rechts- nachteil erfahren. In diesen Fällen können wir in der Regel schnell und unbürokratisch helfen. Deshalb konn- ten wir von den 57 dieses Jahr an den Bürgerbeauftragten gerichteten Beschwerden bereits 41 erledigen. Formale Beanstandungen sind im Bereich des Bürgerbeauftragten bislang selten, denn die Beschwerdeführenden kommen mit unserer Unterstützung doch regelmäßig zu ihrem Recht auf Gehör, auf Verfahrensbeschleunigung oder auf Beratung. Mit dem Amt des Polizeibeauftragten sind hohe Erwar- tungen verbunden; das spiegelt sich auch in der Presse wider. Das sehen die Bürgerinnen und Bürger offenbar ähnlich, denn 68 der dieses Jahr eingegangen Beschwer- den und Eingaben betreffen diese Zuständigkeit. Davon sind zehn Vorgänge interne Beschwerden, also Eingaben von Polizeibediensteten. Auch hier ausgehend von der gesetzlichen Vorgabe für den Polizeibeauftragten, näm- lich, die Bürger und Bürgerinnen im Dialog mit der Poli- zei zu unterstützen und darauf hinzuwirken, „dass be- gründeten Beschwerden abgeholfen wird“, hat sich in der Praxis gezeigt, dass es vielen Bürgerinnen und Bürgern gerade auf den persönlichen Dialog ankommt. Eine schriftliche Beanstandung durch den Polizeibeauftragten, eine disziplinarische oder strafrechtliche Verfolgung befriedigt viele Beschwerdeführenden offenbar weniger als die Einsicht der betroffenen Polizeidienstkraft in ihr Fehlverhalten und eine persönliche Entschuldigung. So- fern die Beschwerdeführenden eine persönliche Klärung zwischen den Betroffenen wollten, fanden sich erfreuli- cherweise auch die Polizeidienstkräfte im Rahmen eines vertraulichen Schlichtungsgesprächs hierzu bereit. Nach meiner bisherigen Erfahrung lässt sich verloren gegangenes Vertrauen in die Polizei mit einer erfolgrei- chen Schlichtung am besten wiederherstellen und damit auch die Akzeptanz in der Polizei. Auch bei Eingaben ist uns kürzlich eine Schlichtung gelungen – mit der Folge, dass die entlassene Polizeidienstkraft wie- der eingestellt werden wird, sofern sie die polizeiärztli- chen Voraussetzungen erfüllt. Bei allen erfreulichen Entwicklungen gibt es natürlich auch Probleme, die mir Sorgen bereiten. Hierzu zählt insbesondere mein fehlendes Recht auf Einsicht in poli- zeiliche und strafrechtliche Ermittlungsakten. Anlässe für ein solches Einsichtsbegehren sind unter anderem in den sozialen Medien geteilte Videos und Fotos, Berichte in der Presse, auch Dokumentationen von Betroffenenver- tretungen, aber auch Beschwerden an den Polizeibeauf- tragten über angebliche Fälle rechtswidriger Polizeige- walt anlässlich von Kontrollen und sonstigen Maßnah- men. Leider bekomme ich solche Beschwerden noch immer viel zu wenig. Das kann natürlich zum einen an der fehlenden Bekanntheit meiner Person und meiner Aufgabe liegen. Zum anderen muss ich aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die Betroffenenvertretungen mir diese Fälle, von denen sie vielfach berichten, noch immer nicht geben. Das ist natürlich unbefriedigend, denn gera- de die öffentlichkeitswirksamen Vorfälle waren mit ur- sächlich für die Implementierung eines Polizeibeauftrag- ten in Berlin. Anders als bei den Schilderungen der Betroffenenvertre- tungen, die keiner Verifizierung durch eine neutrale Stel- le unterzogen werden, besteht die Aufgabe des Polizeibe- auftragten darin, diese Vorwürfe neutral zu überprüfen und zu bewerten. Dies erfolgt in einem fairen Verfahren, in dem die Vorwürfe und Schilderungen der Betroffenen sowie die Stellungnahmen der Polizei und gegebenenfalls auch der Innenverwaltung einzubeziehen und unabhängig zu bewerten sind. Bei den strafbaren Vorwürfen, über die ich jetzt hier reden möchte, muss die Polizei nach dem Legalitätsprin- zip einen Ermittlungsvorgang anlegen. Es handelt sich dabei um eine Tatsachensammlung, in der Anzeigen, Zeugenaussagen, dienstliche Stellungnahmen, Obdukti- onsberichte und Ähnliches enthalten sind, und diese Un- terlagen sind auch für meine Prüfung von großer Bedeu- tung. Denn anhand dieser Unterlagen kann ich effektiver und verlässlicher zu einer objektiven Bewertung gelan- gen, als wenn ich diese Fakten selbst ermitteln müsste, abgesehen davon, dass ich viele Beweise gar nicht selbst erheben kann; nehmen Sie nur das Beispiel eines Obduk- tionsberichts. Das Berliner Landesrecht berechtigt den Polizeibeauf- tragten in § 18 Absatz 1 Nummer 2 grundsätzlich, Ein- sicht in Akten aus dem Geschäftsbereich der Polizei Ber- lin zu verlangen. Dies darf unter anderem nur verweigert werden, wenn gegen eine Polizeidienstkraft ein straf- rechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Dann scheidet eine Einsichtnahme in polizeiliche oder staats- anwaltliche Ermittlungsakten schon in vielen Fällen aus. Dies gilt jedoch nicht nur bei strafrechtlichen Ermittlun- gen gegen Polizeidienstkräfte, sondern auch dann, wenn gegen meine Beschwerdeführenden ein Ermittlungsver- fahren eröffnet wurde, zum Beispiel wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, sodass ich in allen Fällen (Dr. Alexander Oerke) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2511 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 strafrechtlicher Ermittlungen keine Einsicht in die ent- sprechenden Akten erhalte. Dies gilt auch nach Abschluss der Ermittlungen. Dass dieser Umstand mir eine objekti- ve Prüfung und Bewertung erschwert, wenn nicht sogar unmöglich macht, dürfte auf der Hand liegen. Woran liegt das? – Es handelt sich nicht um eine bewuss- te Regelung oder ein Versehen des Landesgesetzgebers, sondern es beruht darauf, dass sich die Staatsanwaltschaft als Herrin des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens allein an der Strafprozessordnung orientiert, die nach Artikel 31 unseres Grundgesetzes – „Bundesrecht bricht Landesrecht.“ – Vorrang hat. Die Strafprozessordnung kennt aber die Polizeibeauftragten der Länder nicht, so- dass auch die Beauftragten in den meisten anderen Bun- desländern keine Einsicht in Strafakten erhalten. Ich habe das Problem in meinem Bericht angesprochen, allerdings damals die vorstehend beschriebene bundesrechtliche Komponente noch nicht überblickt. Angesichts dieser weitgehenden Einschränkungen meiner Ermittlungsmöglichkeiten muss ich leider nach wie vor feststellen, dass, je gewichtiger die strafrechtliche Rele- vanz des Beschwerdevorwurfs ist, desto weniger Mög- lichkeiten für den Polizeibeauftragten bestehen, zu eige- nen objektiven Erkenntnissen zu gelangen. Hier muss der Bundesgesetzgeber handeln. In dem Entwurf eines Bun- despolizeibeauftragtengesetzes aus dem Jahr 2019 ist dieses Problem wie auch andere Probleme, die hier zu weit führen, erkannt worden. Dort heißt es: Die oder der Polizeibeauftragte erhält im Rahmen ihrer oder seiner Zuständigkeit gemäß § 474 Ab- satz 1 Satz 2 der Strafprozessordnung auch Ein- sicht in Strafverfahrensakten. Mit solch einer Regelung wäre auch für die Polizeibeauf- tragten der Länder viel gewonnen. Ich wäre Ihnen dank- bar, wenn Sie die Landespolizeibeauftragten bei dem Ziel einer entsprechenden Klarstellung in der Strafprozessord- nung unterstützen würden, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Dr. Oerke! – In der Besprechung be- ginnt die Fraktion der CDU, der Kollege Dregger. – Bitte schön, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute den ersten Bericht des Bürger- und Polizeibeauftragten, den Sie, sehr geehr- ter Herr Dr. Oerke, uns soeben vorgestellt haben. Gleich zu Beginn möchte ich Ihnen und Ihrem Team für die geleistete Arbeit herzlich danken und das verbinden mit dem Wunsch nach einer guten Zusammenarbeit. Auf 20 Seiten haben Sie über Ihre Arbeit in den ersten Monaten seit Ihrer Bestellung berichtet. Sie befassen sich entsprechend Ihrem gesetzlichen Auftrag mit drei Arten von Eingaben: Bürgerbeschwerden an den Bürgerbeauf- tragten, Bürgerbeschwerden an den Polizeibeauftragten und Eingaben von Polizeibeschäftigten an den Polizeibe- auftragten. Ich darf vorwegschicken, dass mir Ihre Arbeit praktisch sehr vertraut ist. Als Abgeordneter dieses Hauses bearbei- te ich seit Jahren derartige Fälle, wenn sie an mich herangetragen werden, was regelmäßig der Fall ist. Ich selbst betrachte es in meinem Selbstver- ständnis als gewählter Abgeordneter als meine Pflicht, mich um diese Fälle wie ein Bürgerbeauftragter zu küm- mern, denn es ist meine und unser aller Aufgabe, den Senat und die Landesbehörden zu kontrollieren. Das machen wir nicht nur über die Fraktionen und in den Fachausschüssen bei den großen Linien der Senatspolitik, sondern auch in den Einzelfällen seines Umgangs mit unseren Bürgerinnen und Bürgern. Unser Petitionsaus- schuss macht sich hier sehr verdient, aber auch wir alle als individuelle Abgeordnete sind aufgerufen, Bürgeran- liegen aufzunehmen und uns um Abhilfe zu bemühen. Dies alles zeigt, dass Ihre Aufgabe im Wesentlichen eine originäre Aufgabe des Parlamentes und seiner Abgeord- neten darstellt. Sie bearbeiten Bürgeranliegen im Rahmen unseres ver- fassungsmäßigen Auftrages, die Exekutive, das heißt den Senat und die Landesbehörden, zu kontrollieren. Aus diesem Grunde sind Sie als Bürger- und Polizeibeauftrag- ter nicht etwa vom Senat ernannt, sondern vom Abgeord- netenhaus gewählt worden, und das ist genau richtig. In Ihrem Bericht werfen Sie einige interessante Fragen auf, die für uns als Gesetzgeber von besonderem Interesse sind und die ich deshalb aufgreifen möchte. Sie monieren – auch gerade in Ihrem Beitrag – in zwei Fällen, dass Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Polizeibeauftragter auf Schwierigkeiten bei Ihrem Bemühen um Akteneinsicht stoßen. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Aktenein- sicht, und Sie benötigen sie auch, um die Ihnen angetra- genen Fälle zu prüfen. Hier geht es aber um Fälle, die in den Verantwortungsbereich der Justiz gelangt sind, so zum Beispiel um den Fall, dass wegen einer dienstlichen Handlung zulasten Ihres Beschwerdeführers ein straf- rechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen Polizeibe- amten geführt wird. In einem solchen Fall erhalten Sie derzeit keine Akteneinsicht, auch nicht in die Parallelak- ten, die im Fall eines gleichzeitig gegen den Beschwerde- führer gerichteten Ermittlungsverfahrens geführt werden. Ich verstehe Ihr Anliegen, aber ich habe doch einige (Dr. Alexander Oerke) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2512 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 grundsätzliche Fragen: Sieht § 18 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über den Bürger- und Polizeibeauftragten nicht genau deshalb kein Akteneinsichtsrecht für den Polizeibeauftragten vor, weil die Justiz den Fall ermittelt? Ist denn nicht die Justiz in jedem Falle die kompetente Institution, um im Rahmen eines rechtsstaatlichen Ver- fahrens strafrechtliche Vorwürfe gegen einen Polizeibe- amten zu untersuchen und zu entscheiden? Ist es in diesen Fällen nicht der gesetzliche Auftrag der Justiz, die Exeku- tive zu kontrollieren? Worin könnte der Sinn bestehen, wenn neben der Justiz eine weitere Kontrollbehörde pa- rallele Ermittlungen aufnimmt? Was passierte, wenn der Polizeibeauftragte zu einem von der Justiz abweichenden Prüfungsergebnis kommt? Käme dies nicht einem Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz und das Vertrauen in die Justiz gleich? Führte dies nicht dazu, dass der Polizeibeauftragte dann ungewollt zu einer ungesetzlichen Revisionsinstanz über die Entscheidungen der Justiz wird, zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung? Widerspräche dies nicht unserer verfassungsmäßigen Gewaltenteilung, die ein Kontrollrecht des Parlamentes, das Sie ja im Auftrag des Abgeordnetenhauses ausüben, nur über Entscheidungen des Senates vorsieht, aus gutem Grunde aber nicht über Entscheidungen der Justiz? [Vasili Franco (GRÜNE): Nein! –
Nein!] Sie haben uns berichtet, dass Sie sich in dieser Frage an die Generalstaatsanwaltschaft gewandt und diese um eine generelle Regelung für Ihre Akteneinsicht bei laufenden Verfahren der Justiz gebeten haben. Ich bin mir sicher, dass die Generalstaatsanwaltschaft sich dieselben Fragen stellen wird, und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie ohne Weiteres darüber hinweggehen wird. Blicken wir in andere Bundesländer, so ist es zum Bei- spiel in Rheinland-Pfalz so geregelt, dass der Polizeibe- auftragte bei laufenden Ermittlungsverfahren der Justiz gar nicht tätig werden kann. Ohne Frage besteht die Ratio Legis darin, dass der Polizeibeauftragte nicht die Befug- nis haben soll, zur Superrevisionsinstanz der Justiz zu werden und zudem kein Sinn darin gesehen wird, dass sich neben der Justiz eine Paralleljustiz etabliert. Es ist aus meiner Sicht eine gravierende Schwäche des Berliner Gesetzes über den Bürger- und Polizeibeauftragten, dass hier keine klare und unmissverständliche Abgrenzung zur Justiz vorgenommen wird. Eine solche klare und unmiss- verständliche Abgrenzung fehlt übrigens auch zum Lan- desantidiskriminierungsgesetz. Die dort geregelte Om- budsstelle ist derzeit ebenfalls befugt, eigenständige Er- mittlungen zu führen. Die in Ihrem Bericht genannten Fälle können zum Ergeb- nis haben, dass wegen ein und desselben Vorganges drei Institutionen parallel und unabgestimmt zueinander er- mitteln können und dabei zu unterschiedlichen Ergebnis- sen kommen können: Justiz, der Bürger- und Polizeibe- auftragte und die Ombudsstelle nach dem LADG. Ich meine, das ist, gelinde gesagt, mehr als unglücklich, inso- fern mögen wir als Gesetzgeber gefordert sein, wenn unsere weiteren Beratungen meine Einschätzung bestäti- gen sollten. In jedem Falle freue ich mich auf einen direkten Aus- tausch mit Ihnen hierzu und zu den anderen wichtigen Fragen Ihrer Tätigkeit im Innenausschuss, auch gerne im direkten Gespräch. Danke noch mal für Ihre Tätigkeit! – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Kollege Franco.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der 9. Juni 2022 war ein guter Tag: Gemeinsam haben wir vor einem Jahr an dieser Stelle Herrn Dr. Ale- xander Oerke zum ersten unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten des Landes Berlin gewählt. Na ja, fast gemeinsam. Eine Fraktion hat ihn nicht gewählt, und die Farbe dieser Fraktion war nicht blau oder braun, die war schwarz. Die CDU hat geschlossen mit Nein gestimmt. – Ich kann nur hoffen, liebe CDU, dass Sie diese Entschei- dung heute bereuen. Zumindest wenn man einen Blick in den vorliegenden ersten Bericht wirft, sollten Sie merken, dass Ihre Ent- scheidung damals eine Fehlentscheidung war. Bereits seit dem ersten Gesetzgebungsverfahren waren Sie ganz vor- ne mit dabei in der üblichen Dauerschleife der Ewiggest- rigen. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich Herrn Dregger. Der ist jetzt neu im Parlament, war damals aber noch Fraktionsvorsitzender und sprach auch damals schon von einer Paralleljustiz. Er sprach davon, dass der Beauftragte – ich zitiere – die Arbeit der Berliner Polizei behindern wird, bürokratisieren und die Polizei einem Generalverdacht aussetzen wird. – Geben Sie an dieser Stelle doch bitte einfach zu: Das war sub- stanzlose Stimmungsmache. Ich möchte an dieser Stelle aber nicht länger über ein Polizei- und Rechtsstaatsverständnis aus dem letzten Jahrhundert sprechen, denn viel wichtiger ist nicht nur, (Burkard Dregger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2513 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 dass wir endlich einen handlungsfähigen Beauftragten haben, sondern dass wir mit Blick in den Bericht aus den ersten acht Monaten viel lernen können, wenn wir denn lernen wollen, liebe Kolleginnen. Der Bericht gibt einen ersten Überblick über unterschiedlichste Fälle, in denen Bürgerinnen mit ihren Beschwerden nicht alleingelassen werden. Da können Sie natürlich davon reden, das seien alles Einzelfälle. Genau genommen sind sie es auch, doch damit ist die Sache eben nicht abgehakt. Jedem einzelnen Fall wird nachgegangen. Jeder Fall verdient es, ernst genommen zu werden, schließlich verdient jede Bürgerin und jeder Bürger es, ernst genommen zu werden. Und da unterscheiden wir uns, liebe CDU. Uns ist es eben nicht egal, dass all diese Einzelfälle in der Versenkung ver- schwinden, sondern wichtig, dass sie angehört, unabhän- gig überprüft und beurteilt werden. Das ist gelebte Rechtsstaatlichkeit! Nicht immer ist der Rechtsweg, den Sie angesprochen haben, auch der beste Weg, Herr Dregger, Konflikte zu klären. Nicht immer ist der Rechtsweg für Betroffene überhaupt eine Option – rechtliches Know-how, Zeit zu klagen, ganz allein auf sich gestellt zu sein. Da sollten wir nicht wegschauen. Der Job des unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten ist der eines neutralen Vermitt- lers, ein Vermittler zwischen Betroffenen, Polizei und Behörden. Manchmal hilft es eben, miteinander zu reden, statt sich Schreiben auf Verwaltungsdeutsch hin- und herzuschicken. Diese Erkenntnis sollte nicht weltbewe- gend sein, und sie ist auch nicht polizeifeindlich. Ein Schlichtungsgespräch, eine Entschuldigung ist manchmal alles, was es braucht. Eine ernst gemeinte Entschuldigung ist manchmal mehr als Recht: Sie bedeutet Gerechtigkeit. Ich habe nie verstanden, woher der große Widerstand im Grundsatz gegen Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen rührt. Das gilt in der Politik genauso wie bei jedem einzelnen Verwaltungsakt, genauso wie bei jeder einzelnen polizeilichen Maßnahme. Schon im ersten Semester des Verwaltungsrechts habe ich gelernt: kein Handeln ohne Gesetz, kein Handeln gegen das Gesetz. – Woher stammt also die Angst, sich zu erklären? Mit dem unabhängigen Bürger- und Polizei- beauftragten schaffen wir mehr Transparenz. Transparenz schafft Verständnis; Verständnis schafft Vertrauen; und Vertrauen in staatliches Handeln, in die Arbeit der Polizei ist doch unser gemeinsames Anliegen. Lassen Sie uns mit dem Beauftragten gemeinsam daran arbeiten, Schritt für Schritt, Fall für Fall! Es ist übrigens unbestritten, dass in dieser Stadt Tag für Tag die Beschäftigten des Landes, in den Senatsverwal- tungen, in den Bezirken, bei Polizei und Feuerwehr vol- len Einsatz zeigen. Sie sind es, die letztendlich auch unse- re Entscheidungen, die wir hier im Parlament treffen, in Berlin Realität werden lassen. Dafür gebührt ihnen auch unser aller Dank. Transparenz bedeutet an dieser Stelle jedoch auch, wenn Fehlverhalten vorkommt, dass es erkannt, benannt und reflektiert wird. Wer nicht aus Fehlern lernt, verspielt Vertrauen. Umso wichtiger ist, dass wir genau hinschau- en. Wie kann es also beispielsweise passieren, dass es einen Polizeieinsatz in einer Wohnung gibt, bei dem die dort wohnende Familie von einem unbekannten Dritten auch noch beklaut wird, und die Polizei hat im Nachhinein nicht mal eine Ahnung, dass ein Polizeieinsatz stattfand? Wie kann es sein, dass zwei Männer davon berichten, dass zivil gekleidete Polizisten Waffen gezogen hätten, ohne sich vorher als Polizisten erkennen zu geben? Ist es nicht verständlich, dass so eine Aktion mehr Angst als Vertrauen schafft? Dieser Fall, den ich gerade angesprochen habe – das steht im Bericht – zeigt ein weiteres Problem auf. Herr Oerke hat darauf hingewiesen. In diesem Fall hat ihm die Poli- zei Einsicht in sämtliche Ermittlungsakten verwehrt. Zwar haben wir als Gesetzgeber dem Beauftragten weit- gehende Akteneinsichts- und Betretungsrechte verliehen, schließlich ist dieses Recht essenziell, um einen Fall überhaupt vollumfänglich erfassen, überprüfen und beur- teilen zu können, doch dieses Recht greift nicht immer. Um das mal plakativ zu machen: Ein Betroffener von Polizeigewalt zeigt ein polizeiliches Fehlverhalten an. Die Polizei stellt Gegenanzeige wegen Widerstands ge- gen Vollstreckungsbeamte. Nichts geht mehr. Die Akten bleiben zu. Wir sehen in diesem Bericht natürlich auch, dass es Fälle gab, bei denen die Schlichtung und die Vermittlung ge- lungen ist, also Fälle, bei denen am Schluss Behörde und Betroffener mit einem guten Gefühl das Gespräch verlas- sen konnten. Der Ausschluss des Beauftragten in Fällen laufender Ermittlungen, kein Zugriff auf Bodycamauf- nahmen oder aktuelle Ermittlungsstände der Staatsan- waltschaft machen die Arbeit in diesen Fällen allerdings schlicht unmöglich. Daher begrüße ich ausdrücklich die Forderung des Beauftragten, eine Gesetzesänderung in der Strafprozessordnung auf Bundesebene vorzunehmen. Dort wird ebenfalls an einem Gesetz für einen unabhän- gigen Polizeibeauftragten gearbeitet. Und wenn schon die CDU nicht mitmacht: Gut, dass wir sie auf Bundesebene nicht brauchen, nicht war, liebe SPD? Genauso unterstützen wir als Grüne die Forderungen nach einem geregelten Zeugnisverweigerungsrecht. Es wäre absurd, wenn sich Betroffene im Vertrauen an den Beauftragten wenden und der Vorgang dann jedoch ohne das Einverständnis doch auf dem Tisch von Polizei oder (Vasili Franco) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2514 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Staatsanwaltschaft landet. Ich erwartet bis zur gesetzli- chen Klarheit auch entsprechende Rücksichtnahme durch Polizei und Staatsanwaltschaften, nicht den vorgesehenen Gesetzeszweck zu umgehen. Abschließend möchte ich Ihnen einen nicht unwesentli- chen Teil des Berichts nicht vorenthalten. Denn gerade in Eingaben von Polizistinnen und Polizisten lesen wir im- mer wieder: lückenhafte Aktenführung, überlange Bear- beitungsdauer, verzögerte beziehungsweise unterlassene Vorgangsbearbeitung gerade beim Dienstunfallrecht. – Wenn Polizistinnen mit Verletzung aus dem Einsatz kommen, gab es ein Beispiel, das für sich spricht. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: Trotz Anerkennung eines Dienstunfalls habe die Polizei ihm die erforderliche Therapie verwehrt und entstandene Arztkosten nicht erstattet. Statt- dessen sei ein Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit gegen ihn eingeleitet worden. Ferner seien von ihm eingesandte Unterlagen teil- weise nicht zu den Akten gelangt. Anträge und Widersprüche seien über viele Monate nicht bear- beitet worden – Zitat Ende. – Ein Polizist, der nach einem schweren Dienstunfall so etwas erlebt, hat einen anderen Umgang verdient. Wie hätten wir also über einen solchen Fall erfahren? Wahrscheinlich nie, wenn uns der Beauftragte dies nicht schwarz auf weiß auf den Tisch gelegt hätte, denn der Beauftragte ist genauso Anlaufstelle für Polizistinnen und Polizisten. Er ist nicht der Feind der Polizei, er ist genauso für sie da. Sehr geehrter Herr Dr. Oerke! Abschließend möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei Ihnen bedanken. Es war – typisch Berlin! – ein etwas holpriger Start. Es hat gedauert, bis Sie in der Lage waren, Personal einzustel- len, da wir Ihnen zunächst den Behördenstatus ermögli- chen mussten. Sie haben die schwierige Aufgabe, aus dem Nichts die Stelle des unabhängigen Beauftragten mit Leben zu füllen. Sie haben es selbst gesagt: Da liegen noch einige Aufgaben auf Ihrem Weg. Auch die kritische Berliner Zivilgesellschaft hat hohe Erwartungen an Sie. Vertrauen aufzubauen geschieht nicht von heute auf morgen. Das ist eine Daueraufgabe. Nicht in jedem Fall werden Sie sich Freunde machen, sei es bei der Polizei oder enttäuschten Betroffenen. Auch das gehört zum Job. Daher danke ich Ihnen an dieser Stelle persönlich für die stets konstruktive Zusammenar- beit und nicht zuletzt für Ihr Engagement, das Vertrauen in unsere staatlichen Institutionen zu stärken. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Als Nächstes hat der Kollege Matz für die SPD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Her- ren! Ich möchte auch hier mit einem Dank beginnen, nämlich an Herrn Dr. Oerke für den ersten Bericht des Bürger- und Polizeibeauftragten, der heute hier bespro- chen werden kann. Allein, dass wir diesen Bericht haben, ist schon ein gutes Zeichen, auch wenn – das muss man dazu sagen – die wenigen Monate, über die sie berichten konnten, noch nicht ausreichen, um sich ein volles Bild der Tätigkeit des Beauftragten zu machen, denn, Sie haben es selber ge- sagt, der Aufbau Ihrer kleinen Behörde dauert noch bis in die Gegenwart an. Von daher sind vielleicht auch wegen der Frage der Bekanntheit in der Stadt die Zahlen der Fälle, die sich an Sie gewandt haben, noch nicht so ge- waltig. Aber auch die Debatte heute hier kann dazu bei- tragen, dass die Stelle des Bürger- und Polizeibeauftrag- ten bekannter wird, und von daher wird in anderen Fällen, in denen Bürgerinnen und Bürger oder eben Polizistinnen und Polizisten sich an eine Stelle wenden möchten, auch klarer, dass es so etwas gibt. Wir sehen an Ihrem Bericht, dass Sie sowohl als Bürger- beauftragter als auch als Polizeibeauftragter schon kon- taktiert worden sind, im Verhältnis 26 zu 52, aber es zeigt trotzdem, dass beide Funktionen nachgefragt sind. Man sieht an der Statistik auch, dass zwischen den fünf Monaten des Jahres 2022 und den ersten drei Monaten des laufenden Jahres langsam aber sicher mehr Fälle bei Ihnen ankommen. Das zeigt zum einen noch mal, dass in der Startphase vielleicht die volle Handlungsfähigkeit noch nicht gegeben war, zum anderen aber auch, dass langsam aber sicher Ihre Stelle vielleicht bekannter wird und man sich dann auch an Sie wendet. Insofern sind die Zahlen, die wir dem Bericht entnehmen, ganz bestimmt noch nicht das letzte Wort. So, wie gerade noch Anfang dieses Jahres mit einer No- velle die Behördeneigenschaft der Stelle des Beauftragten klargestellt wurde, lohnt es, mit der Erfahrung der ersten Zeit Ihrer Tätigkeit auch noch einmal das Zuständigkeits- verhältnis zum Petitionsausschuss und zur Ombudsstelle zu beleuchten und gegebenenfalls zu präzisieren. Deshalb hat sich die Koalition dieses ja auch vorgenommen. (Vasili Franco) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2515 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Auch die gestern in der RBB-„Abendschau“ angespro- chene Änderung der Strafprozessordnung bezüglich des Akteneinsichtsrechts des Beauftragten wird in der Debat- te bleiben. Das ist allein deswegen schon so, weil Sie selber angekündigt haben, dass Sie sich weiter darum bemühen wollen. Gleichwohl muss man hier feststellen, auch wenn vielleicht der Kollege Schrader das gleich noch mal stark machen wird und der Kollege Dregger eher dagegen gesprochen hat, dass wir am Ende nicht im Berliner Abgeordnetenhaus darüber entscheiden können, sondern es ist eine bundespolitische Frage, ob die Straf- prozessordnung eine Anpassung bekommen wird oder nicht. Da werden wir nicht so viel ausrichten können. Das hat ja auch der Kollege Schrader gestern in der Abend- schau eingeräumt. Insgesamt hoffe ich, dass sich die Bedenken, die sich zum Beispiel aus Teilen der Polizei gegen die Einrichtung dieser Stelle ergeben haben, durch Ihre praktische Tätig- keit und die Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inzwi- schen als unbegründet herausgestellt haben und sich die Offenheit, die viele andere gehabt haben, um sich diesem neuen Instrument zu öffnen, am Ende bewährt. Ich habe mir die Argumente meines geschätzten Vorvor- gängers, Frank Zimmermann von der SPD-Fraktion, hier im Plenum bei der Beratung des Bürger- und Polizeibe- auftragtengesetzes noch einmal angesehen, und ich finde sie sind nach wie vor gültig. Auch die kleinen Änderun- gen, die sich aus den praktischen Erfahrungen ergeben haben, relativieren das nicht, sondern sie beruhen auf den praktischen Erfahrungen, die wir jetzt machen und die wir sicher noch nicht alle gemacht haben. Ich kann mir vorstellen, dass wir in den nächsten ein, zwei, drei Jahren noch schlauer werden. Wir als SPD-Fraktion blicken jedenfalls Ihrer weiteren Amtsausübung mit Spannung entgegen. Herr Dr. Oerke! Ich möchte mich bei Ihnen im Namen der Fraktion für Ihre bisherige Tätigkeit bedanken. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke spricht nun der Kollege Schrader.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Forde- rung nach der Einrichtung von unabhängigen Beschwer- destellen und Untersuchungsmechanismen für insbeson- dere rechtswidriges Polizeihandeln ist sehr alt. Ebenso lange währt die Diskussion darüber, ob so eine Institution eine sinnvolle Sache ist oder eher eine Art Störfaktor. Wir sagen ganz klar – ich glaube, der Bericht von Herrn Oerke zeigte es auf –: Eine moderne Polizei braucht un- abhängige Kontrolle von außen, denn sie ist fehlbar. Aber sie kann lernen, und dafür ist diese Stelle da. Es ist ein großer Fortschritt, dass die rot-grün-rote Koalition diese Stelle in der letzten Wahlperiode geschaffen hat. Auch in der Funktion des Bürgerbeauftragten liegt ein Mehrwert, nämlich für Menschen, die sich bei Beschwer- den gegenüber Behörden oder über behördliches Handeln nicht an die Behörde selbst wenden möchten, sondern an eine unabhängige, neutrale Stelle. Insofern auch von uns noch einmal vielen Dank an Sie, Herr Dr. Oerke, für die geleistete Aufbauarbeit! Ja, ich weiß, Ihnen wurde der Anfang nicht ganz leicht gemacht. Das war etwas holprig. Das stimmt. Insofern war es schon eine große Leistung, dass Sie parallel zum Aufbau der Stelle auch schon angefangen haben, sich zu vernet- zen und inhaltlich zu arbeiten. Danke dafür! Der Blick in die Statistik zeigt, dass die Eingaben und Beschwerden, die in der Funktion des Polizeibeauftragten hereingekommen sind, einen weitaus größeren Anteil ausmachen als die in der Funktion des Bürgerbeauftrag- ten. Ich muss sagen, das ist ungefähr auch das, was wir erwartet haben, denn beim Thema Polizei gibt es in dieser Stadt einen sehr hohen Bedarf an einer solchen Instituti- on. Ich hätte hier vorausgesagt, dass das noch weiter ansteigen wird, aber Sie haben eben schon selbst in Ihrer Rede berichtet, Herr Dr. Oerke, dass das auf beiden Sei- ten weiter ansteigt. Genau die unabhängige Untersuchung, die Sie jetzt ma- chen, ist, bevor wir das eingeführt haben, immer wieder auf Widerstand gestoßen. Was haben wir uns nicht alles anhören müssen? – Herr Franco hat es zitiert: Wir würden einen Generalverdacht gegen die Polizei aussprechen. Wir würden das Vertrauen in die Polizei untergraben. Uns wurde sogar vorgeworfen, wir würden die öffentli- che Sicherheit gefährden, weil die Polizei dann nicht mehr richtig arbeiten könne. – So etwas mussten wir uns von Leuten wie Ihnen, Herr Dregger, anhören. Daran sieht man, dass wir uns da grundsätzlich unterscheiden, denn es geht hier um nichts weniger als um die grund- sätzliche Frage: Was wollen wir eigentlich für eine Poli- zei? Wollen wir eine Polizei, die sich einigelt? Wollen wir eine Polizei, die bei Kritik zumacht, nach dem Motto: Die Staatsmacht hat man nicht zu hinterfragen; es wird immer seine Richtigkeit gehabt haben? Oder wollen wir eine offene Fehlerkultur in der Polizei? Wollen wir eine Polizei, die an sich arbeitet? Wollen wir eine Polizei, die lernt? – Da ist unsere Ant- wort klar: Wir wollen keine Kultur des Wegschauens. Wir wollen nicht, dass man sich bei der Polizei einigelt, wenn es dort problematische Vorgänge gibt. Wir wollen, dass Probleme offen angesprochen werden und man dar- aus Konsequenzen zieht. (Martin Matz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2516 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Natürlich ist das nicht immer bequem, wenn man über Probleme redet. Das ist doch klar. Aber nur, wenn man bereit ist, sich diesen Problemen zu stellen, und den Blick von außen nicht verwehrt, wird man auch in der Lage sein, Vertrauen in der Bevölkerung zu gewinnen. So wird es gelingen. Die Arbeit des Bürger- und Polizeibeauftragten hat gera- de erst angefangen. Aber schon die im ersten Bericht aufgeführten Fälle zeigen, dass da ganz konkrete und grundsätzliche Problemstellungen adressiert werden. Es würden Lücken bei der Dokumentation von Einsätzen aufgetan. Die Polizei kann einen Einsatz, der stattgefun- den hat, nicht mehr wiederfinden. Die Mängel bei der Bearbeitung von Dienstunfällen wurden schon angespro- chen. Und es werden schwerwiegende Vorwürfe wegen unrechtmäßiger Polizeigewalt untersucht. Alles wichtige und grundsätzliche Fragen. Der Bericht zeigt aber auch auf, wo es noch Verbesse- rungsbedarf bei der Arbeitsfähigkeit gibt. – Herr Dr. Oerke, Sie haben es ganz klar angesprochen. – Dazu will ich noch mal ein bisschen zurückblicken: Wir sind ganz bewusst in Berlin den Weg gegangen, der es dem Beauftragten grundsätzlich ermöglichen soll, auch aufzu- klären, wenn gleichzeitig zu einem Vorgang ein Strafver- fahren oder ein Disziplinarverfahren läuft. Da sind wir bewusst weiter gegangen als beispielsweise Rheinland- Pfalz, wie Herr Dregger korrekt angemerkt hat. Die schließen das in ihrem Gesetz quasi aus. Das war eine bewusste Entscheidung, denn sonst würde es tatsächlich darauf hinauslaufen, dass so eine Beauftragtenstelle in diesen Fällen zur Untätigkeit verdammt ist. Die Justiz hat in diesen Fällen auch ein Defizit, Herr Dregger. Die Staatsanwaltschaft greift auf polizeiliches Ermittlungs- personal zurück. Insofern ermittelt am Ende wieder die Polizei gegen sich selbst. Das ist nicht immer neutral, und das erklärt auch, warum es in gravierenderen Fällen, wie Körperverletzung im Amt, so gut wie keine Verurteilun- gen gibt, wenn man sich das statistisch anschaut. Das ist ein Defizit. Deshalb müssen wir einen Weg finden, wie auch in diesen Fällen die Akteneinsicht ermöglicht wird. Das ist völlig klar. Ich will auch noch einmal sagen: In dem Gesetz, das wir in Berlin haben, wird die Akteneinsicht in solchen Fällen auch nicht ausgeschlossen. Sie ist grundsätzlich möglich. Sie kann verweigert werden. Es gibt auch andere Rechte wie das Auskunftsrecht, das Zutrittsrecht oder die Anhö- rung von Beteiligten. Es gibt durchaus Instrumente in diesen Fällen für den Beauftragten, und da kann man Sie nur bitten, Herr Dr. Oerke – das werden Sie selbst wissen –, die bestmöglich zu nutzen. Dass aber bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft in diesen Fällen ganz grund- sätzlich und regelmäßig dichtgemacht wird, ist nicht im Sinne der Transparenz und der Aufklärung. Da erwarten wir eine größere Offenheit bei diesen Behörden. Gleiches gilt für die Bilder der Bodycams. Es kann doch ein großer Vorteil dieser Instrumente sein, dass sie unab- hängige Aufklärung ermöglichen, von der beide Seiten profitieren können. Aus diesem Grund haben wir das so im ASOG verankert. Ich finde, es kann nicht sein, dass dem Beauftragten dauerhaft diese Daten verweigert wer- den. Das müssen wir ändern. Das ist nicht leicht, aber meine Bitte an Sie, Herr Dr. Oerke, ist: Seien Sie in solchen Fällen hartnäckig! Fordern Sie die Aufklärung ein, und scheuen Sie nicht den Weg an die Öffentlichkeit oder auch hier ins Parla- ment! Wir stehen da an Ihrer Seite. Wir sind auch immer bereit, über Vorschläge zur Nachschärfung des Gesetzes in dieser Frage zu reden. Das war von Anfang an ein neuralgischer Punkt, weil es juristisch kompliziert ist, das auf Landesebene so weit zu fassen, wie man es eigentlich möchte. Aber wir waren immer für einen Polizeibeauf- tragten, und daran halten wir auch fest, der mehr ist als ein Grußonkel zum Händeschütteln. Vermitteln ist auch wichtig, miteinander reden ist auch wichtig, aber er muss auch handfeste Aufklärungsmöglichkeiten haben. Lassen Sie uns diese Debatte weiterführen! Zum Abschluss will ich noch einmal eins in Erinnerung rufen und ein bisschen einordnen: Die Einführung von unabhängigen Kontrollmechanismen – gerade für den Polizeibereich – steckt in Deutschland in den Kinder- schuhen. Wir sind da gerade erst am Anfang. Das gibt es erst seit wenigen Jahren, und das gibt es auch nur in we- nigen Bundesländern. Andere Staaten sind da schon wei- ter. Deshalb muss man sich auch internationale Beispiele ansehen, gerade im Hinblick auf die Frage des Verhält- nisses von solchen Stellen zur Justiz und zu den ermit- telnden Staatsanwaltschaften. Natürlich haben wir da auch Erwartungen an die Bundesebene. Das ist ausge- sprochen worden, und das möchte ich noch einmal ein bisschen bekräftigen. Die Ampel hat sich das in den Koa- litionsvertrag geschrieben, und insofern ist sie aufgefor- dert, da keine halben Sachen zu machen und nicht auf halber Strecke stehen zu bleiben. Wir brauchen eine Ein- bettung solcher Stellen in die Strafprozessordnung. Wir brauchen eine Einbettung und keine Abgrenzung, Herr Dregger. Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege!
Ich komme zum Schluss. – Die Einführung einer solchen Stelle ist ein Anfang, der lange erkämpft werden musste. Insofern ist das erst einmal ein guter Aufschlag. Danke (Niklas Schrader) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2517 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 für Ihren Bericht! Wir werden diese Debatte zu den recht- lichen Grundlagen weiterführen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat Herr Woldeit nun das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollegen Abgeordnete! Sehr geehr- ter Herr Dr. Oerke! Vorab von mir vielen Dank für Ihren Bericht und Ihr Engagement! Ich glaube, es ist gerade in Berlin kein Zuckerschlecken, eine solche Behörde aufzu- bauen. Man muss die Strukturen schaffen, man muss das Personal irgendwie heranschaffen, ob es – das haben Sie auch gesagt – eine Versetzung oder eine Abordnung ist. Da gibt es natürlich auch beamtenrechtliche Schwierig- keiten und Hürden. Das haben Sie geschafft, und Sie haben es sogar vermocht, im Aufbau Ihrer Behörde be- reits anzufangen zu arbeiten. Das ist eine Leistung, das kann man durchaus honorieren. Dafür unseren herzlichen Dank! Meine Damen und Herren Kollegen! Herr Dr. Oerke! Sie wissen, dass ich bei der Institution eines Polizeibeauftrag- ten durchaus offen in der Diskussion war. Ich fand den Gedanken gar nicht schlecht. Warum? – Ich habe selber in 20 Dienstjahren Erfahrung bei der Bundeswehr einen Wehrbeauftragten erlebt und eine unabhängige Ombuds- stelle, die es einem Petenten ermöglicht, unter Nichtein- haltung des Dienstweges – das ist der wesentliche Punkt – Missstände innerhalb einer Behörde anprangern zu können. Das ist eine wesentliche, gute und wichtige Auf- gabe. Wir haben es beispielsweise im Rahmen der Schießstandaffäre in der Berliner Polizei erlebt, dass diejenigen, die auf Missstände hingewiesen haben – hier ging es um toxikologische Vergiftungen von Vielschie- ßern und SEK-Beamten –, oftmals als Nestbeschmutzer galten, weil sie etwas gesagt haben, was eigentlich nicht nach außen gehen soll. Das war falsch, und es hat Jahre gedauert, bis diese Kolleginnen und Kollegen die Aner- kennung dafür bekommen haben, die sie verdient haben, und das wäre mitunter schon früher möglich gewesen, wenn wir einen ordentlichen Polizeibeauftragten gehabt hätten. Herr Dr. Oerke! Sie haben sich bei uns in der Fraktion vorgestellt, und, das habe ich Ihnen auch gesagt, Sie sind jemand für mich, der diese Stelle als Person mit Ihrer Qualität, mit Ihrer Vita wunderbar ausfüllt; aber, das sage ich auch ganz deutlich, ich hatte meine Schwierigkeiten mit der Ausgestaltung des Gesetzes, wie es jetzt vorliegt und wie es in Kraft ist: ein Bürger- und Polizeibeauftrag- ter. – Ein reiner Polizeibeauftragter, der genau die Prob- leme anspricht, die ich gerade aufgelistet habe, wäre der richtige Weg gewesen. Immer, wenn ein Gesetz von Rot-Rot-Grün oder Rot- Grün-Rot aufs Tableau gebracht wird, klingeln bei kon- servativen Menschen die Ohren. – Herr Schrader, ich bin immer wieder dankbar, wenn Sie reden. Ich wünsche mir, dass möglichst viele Polizeibeamte dementsprechend Ihre Reden hören. Es trieft in jeder Äußerung von Ihnen von Misstrauen, Polizeifeindlichkeit sondergleichen. Sie reden in Ihrer Rede gar nicht über einen Bürger- und Polizeibeauftrag- ten, sondern im Schwerpunkt versuchen Sie darzustellen, dass die Polizei eine sukzessive Rassismusproblematik mit sich bringt, dass sie rechtswidrig handelt und Ähnli- ches, und das ist nicht der Fall. Das ist definitiv nicht der Fall. Das können Sie mantraartig wiederholen. Ich weiß nicht, ob das nicht schon eine manische Sache bei Ihnen ist, aber sie ist falsch. [Beifall bei der AfD –
„Sukzessive“?] Warum kritisiere ich das, genauso wie ich das LADG kritisiere? – Wenn wir Doppelstrukturen schaffen, und der Kollege Dregger hat genau auf die Schwierigkeit hingewiesen, wenn wir Doppel- und Dreifachstrukturen schaffen, wird es schwierig. Erstens: An wen wendet sich der Bürger? Wir haben Beschwerdestellen bei der Berli- ner Polizei. Wir haben Beschwerdestellen in Ordnungs- ämtern. Wir haben eine Ombudsstelle durch das Landes- antidiskriminierungsgesetz, und wir haben jetzt einen Bürger- und Polizeibeauftragten. Und ist es wirklich die Aufgabe einer Behörde, sich um eine verlorengegangene Eintrittskarte für den Berliner Zoo zu kümmern, wo eine mangelnde Kulanz des Unter- nehmens Berliner Zoo angeprangert wird? – Ich denke, nicht. Das ist übrigens, was ich im Gesetzgebungsverfahren in der ersten und zweiten Lesung gesagt und angesprochen habe, das haben Sie in Ihrem Bericht auch dargelegt: dass es natürlich Tür und Tor öffnet für Querulanten, für De- nunziation. Sie haben es auch reingeschrieben. Es gab genau solche Dinge, mit denen Sie sich beschäftigen mussten, die aber unter dem Strich nicht zielführend waren, und das ist das, was nachgebessert werden muss. Gut ist es, dass wir die Bereiche haben, die Sie auch angesprochen haben. Dass im Rahmen des Dienstunfall- rechtes, wenn ein Beamter eine traumatisierende oder gesundheitseinschränkende Belastung zu erleben hat und über Wochen und Monate – ich kenne übrigens den Fall, den Sie im Bericht beschrieben haben, in dem Fall waren (Niklas Schrader) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2518 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 es anderthalb Jahre – Akten hin- und hergeschoben wer- den, Arztrechnungen nicht beglichen werden können, das sind unhaltbare Zustände, und genau dafür sind Sie da. Hier machen Sie Ihren Job gut, das entnehme ich Ihrem 20-seitigen Bericht, und dafür sage ich Ihnen auch noch mal herzlichen Dank. Wenn es aber dazu führt, dieser Fall wurde auch ange- sprochen, dass stark alkoholisierte Personen in ihrer, wie gesagt, unter Alkoholeinfluss stehenden Wahrnehmung einen Beamten in Zivil nicht erkennen, und es wurde keine Schusswaffe gezogen, es wurde eine Schusswaffe gezeigt, dann steht Aussage gegen Aussage. – Wissen Sie, mein Großvater hat immer gesagt: Ich will der Aus- sage des Schutzmanns glauben und nicht der Aussage des Verbrechers. Natürlich kann es mal so und so gehen, aber grundsätz- lich ist für mich die Aussage des Schutzmanns – so hat er es gesagt – als rechtsstaatlicher Träger etwas glaubwürdi- ger als die eines Verbrechers. So bin ich sozialisiert wor- den. Wenn es dann dazu führt, dass ein Ermittlungsver- fahren aufgenommen wird, das die Staatsanwaltschaft führt, das höchstwahrscheinlich eingestellt wird – ich gehe davon aus –, wir dann, wie gesagt, parallel eine Ermittlung haben durch den Bürger- und Polizeibeauf- tragten, wenn Disziplinarverfahren aufgeführt werden, und am Ende stellt sich heraus, da ist nichts dran, die Ermittlungen werden eingestellt, die Polizisten haben rechtsstaatlich gehandelt im Rahmen ihrer Vollzugsbe- fugnisse, macht das aber trotzdem etwas mit den Beam- ten. Die Beamten sind im Rahmen eines Disziplinarver- fahrens nicht in der Lage, befördert zu werden, egal, wie gerechtfertigt oder ungerechtfertigt das Disziplinarverfah- ren ist. Das kann, wie gesagt, auch monetäre Nachteile haben. Es bietet in der Tat zusätzlich Misstrauen und Missgunst. Es bietet eine Unsicherheit im Handeln. All das darf so nicht passieren. Herr Kollege Dregger! Sie haben übrigens auch im Wahlkampf angesprochen, Sie wollen das Landesantidis- kriminierungsgesetz abwickeln. Das haben Sie aus unse- rem Programm abgeschrieben. Jetzt sind Sie in der Regie- rung. Gemäß Ihrem Koalitionsvertrag sind Sie, glaube ich, schon eingeknickt. Helfen Sie jetzt mit, solche un- nützen polizeifeindlichen Gesetze rückabzuwickeln und Gesetze, die fehlerbehaftet sind, wie Sie selber erkannt haben, so anzupassen, dass der Bürger- und Polizeibeauf- tragte seinen Job vernünftig machen kann und dass es der Polizei und den Bürgern hilft. – Ich danke Ihnen! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Es wird vor- geschlagen, den Bericht an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung zu überweisen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Ich darf Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Oerke, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Namen des Hauses herzlich für die geleistete Arbeit danken. Vielen Dank! Wir kommen zur lfd. Nr. 4: Prioritäten gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Ich rufe auf lfd. Nr. 4.1: Priorität der Fraktion der SPD Tagesordnungspunkt 22 Gesetz über die Kostenbeteiligungsfreiheit für die Jahrgangsstufe 3 in der ergänzenden Förderung und Betreuung Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0962 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD. – Herr Kollege Hopp, bitte schön, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns als Sozialdemokratie ist die gebühren- freie Bildung von der Kita bis zum Hochschulabschluss eine zentrale Voraussetzung, wenn wir von Chancenge- rechtigkeit sprechen. Für uns ist und bleibt klar: Gute Bildung darf nicht vom Portemonnaie der Eltern abhängen. Und damit dieser von wahrscheinlich allen politischen Farben hier viel genutzte Ausspruch nicht nur eine leere Worthülse bleibt, arbeiten wir als Berliner SPD seit vielen Jahren hart daran, dass Bildung auch wirklich gebührenfrei wird, und nun gehen wir mit der Kostenbefreiung für die Hortbetreuung in der 3. Klasse konsequent den nächsten großen Schritt. (Karsten Woldeit) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2519 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Wir sind der Grundüberzeugung, dass Chancengerechtig- keit den vollständigen Zugang für alle Familien zur früh- kindlichen und schulischen Bildung braucht, Gebühren aber wirken hier ganz klar als Hürde, als Bildungshemm- nis und auch als finanzielle Belastung für Familien. Des- halb haben wir bis heute die Gebühren für die Kita, für das Schülerticket, für das Schulmittagessen, für Schulbü- cher und für die Hortbetreuung der Jahrgangsstufen 1 und 2 abgeschafft. Damit entlasten wir erheblich und spürbar die Berliner Familien. Gerade in Zeiten der Inflation, der Lebensmittel- und Energiepreissteigerungen und hoher Mieten ist diese finanzielle Entlastung absolut wichtig für unzählige Familien in unserer Stadt. Damit ist Berlin übrigens auch bundesweit Vorreiter und Vorbild für viele andere Bundesländer, die sich nun auch auf den Weg hin zur gebührenfreien Bildung machen. Und bevor der Vorwurf kommt, es gehe uns als Berliner SPD bei der gebührenfreien Bildung nur um die finanzi- elle Entlastung von Familien mit der Gießkanne: Das ist verkürzt und schlichtweg nicht wahr. Eine gebührenfreie Kita und ein gebührenfreier Hort sorgen dafür, dass mehr Familien dieses Bildungs-, För- der- und Betreuungsangebot in Anspruch nehmen, dass mehr Kinder frühzeitig vor dem Schuleintritt und Schüle- rinnen und Schüler unterschiedlicher sozialer Herkünfte außerhalb des Unterrichts pädagogisch begleitet, mitei- nander betreut und gezielt gefördert werden. Eine gebührenfreie Kita und ein gebührenfreier Hort leisten einen wichtigen Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie ermöglichen es Eltern und insbe- sondere Frauen und Alleinerziehenden, ihre Erwerbstä- tigkeit überhaupt ausüben zu können. Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist: Nur eine Stadt, die familienfreundlich ist, ist eine attraktive Stadt, ist ein attraktiver Arbeits-, Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort. Aus diesen Gründen ist die Ausweitung der Kostenbetei- ligungsfreiheit auf die dritte Klassenstufe nicht nur aus bildungspolitischer und sozialer Sicht sinnvoll, sondern auch aus der Perspektive der Familienpolitik, der Gleich- stellungspolitik, der Integrationspolitik, der Arbeits- und Wirtschaftspolitik. Deshalb greift auch der Blick auf die Kosten der Gebüh- renfreiheit zu kurz. Durch die gebührenfreie Hortbetreu- ung für die dritte Jahrgangsstufe nimmt Berlin schät- zungsweise 12,8 Millionen Euro weniger im Jahr ein. Ja, das ist eine Menge Geld, aber wie eben dargelegt sollte uns dieser Schritt durch den unbestreitbaren Mehrwert, der daraus erwächst, auch jeden Euro wert sein. Wer also die Gebührenfreiheit mit einem eingeschränkten Blick auf die Kosten oder auch mit dem Pauschalargu- ment der Gießkannenpolitik in Zweifel zieht, argumen- tiert im Kern gegen Chancengerechtigkeit, gegen das Wohl dieser Stadt und gegen das Wohl unserer Familien. Aus Sicht der SPD ist die Ausweitung der gebührenfreien Hortbetreuung für die dritte Jahrgangsstufe, die wir hier heute angehen, auch vor dem Hintergrund der Wiederho- lungswahlen bemerkenswert. Im rot-grün-roten Koaliti- onsvertrag 2021 haben wir uns auf das kostenfreie dritte Hortjahr geeinigt, es mit dem Doppelhaushalt 2022/23 finanziell unterlegt, und nun setzen wir unter der neuen schwarz-roten Koalition dieses Ziel um. Es ist kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir als SPD in beiden Konstellationen jeweils einen Partner hatten und haben, der nicht wirklich dafür bekannt ist, der größte Vorkämpfer der gebührenfreien Bildung zu sein. Dass letztlich aber beide Koalitionen das kostenfreie dritte Hortjahr mit uns eingeführt hätten, zeigt ja deutlich, wie wichtig uns als SPD dieses Thema ist und auch wie wichtig es ist, dass die SPD Teil der Berliner Regierung ist. Für uns war und für uns ist immer klar: Eine Regierungs- beteiligung der SPD ohne gebührenfreie Bildung wird es nicht geben. Oder im Umkehrschluss formuliert: Ohne SPD ist die gebührenfreie Bildung in dieser Stadt gefähr- det. Mit dieser Ausweitung der Gebührenfreiheit setzen wir nun den langen Weg sozialdemokratischer Bildungspoli- tik fort. Ab dem 1. August ist das dritte Hortjahr gebüh- renfrei: Ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengerech- tigkeit und für unsere Familien und damit ein guter Tag für Berlin. – Danke! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU –
Bravo!] FĂĽr die Fraktion BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen hat nun die Kollegin Burkert-Eulitz das Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben heute eine Premiere, ein (Marcel Hopp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2520 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 einzigartiges Phänomen: Die neue Koalition macht sich als erste bildungs- und familienpolitische Maßnahme einen Gesetzesentwurf von Rot-Grün-Rot zu eigen. Das hat dieses Haus auch noch nicht erlebt. Ich finde es gut! Den vorliegenden Gesetzentwurf hat der rot-grün-rote Senat vor wenigen Tagen erst beschlossen. Wir Grünen werden dem Gesetzesentwurf zustimmen. Um hier noch einmal mit einem Märchen aufzuräumen, das immer von einer ehemaligen Spitzenkandidatin – jetzt nur noch Wirtschaftssenatorin – erzählt wurde: Wir Grünen waren dem rot-grün-roten Koalitionsvertrag immer treu und sind es jetzt sogar im Nachgang. Für Personalfragen, die unsere Kinder und Jugendlichen unmittelbar betroffen haben, haben Sie, Frau Giffey, in der Vergangenheit kein gutes Händchen gehabt. Und darüber – da bin ich mir sicher – besteht in diesem Haus und in der ganzen Stadt Einigkeit. Frau Günther-Wünsch, ich teile zwar die bildungspoliti- sche Agenda der CDU nicht, aber ich hoffe, Sie verges- sen in Ihrer jetzigen Rolle nicht, wo und für welche Kids Sie bisher Verantwortung getragen und sich engagiert haben; und das nicht mit, sondern trotz dieses Koalitions- vertrages. Sie wissen selbst, dass Gymnasiastinnen und Gymnasiasten in der Regel nicht diejenigen jungen Men- schen sind, deren Gegenwart und Zukunft durch die Fol- gen massiver Kinder- und Familienarmut gefährdet ist. Schwarz-Rot: Das ist die Koalition der Volksentscheid- Ignoriererinnen. Nachdem Sie schon klargemacht haben, dass Sie „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ und Tem- pelhof ignorieren wollen, setzen Sie nun auch noch den einzigen Volksentscheid um, der doppelt gescheitert ist: „Pro Reli“ hatte sowohl das Quorum verfehlt als auch mehr Nein-Stimmen als Ja-Stimmen. Und die SPD macht mit. Das von der CDU geforderte Kopftuchverbot für Kinder kommt Gott sei Dank nicht. Das ist gut so. Aber dafür wird die lange geplante unabhängige Beschwerdestelle gegen Diskriminierung in Bildungseinrichtungen, ange- siedelt hier im Parlament, nicht kommen. Das muss besonders Frau Lasić und Herrn Hopp bitter aufstoßen. Die Koalitionspartnerin muss man sich eben gut aussuchen. Unabhängige Ombudschaft ist in der Jugendhilfe bundes- gesetzlich gezwungen. Da muss dann auch Schwarz-Rot ran. Diesen Bereich werden Sie ausbauen müssen, weil das Gesetz so ist, übrigens beschlossen von Schwarz-Rot auf Bundesebene. Daran kommt auch diese Koalition nicht vorbei. Als Landesregierung in Berlin bleibt die gleiche Farbkonstellation hinsichtlich unserer Schulen im letzten Jahrtausend kleben. Das ist schon traurig. Projekte wie die Anlauf- und Beratungsstelle gegen Diskriminie- rung in Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg zeigen, dass der Bedarf enorm hoch ist. CDU und SPD lassen die Schülerinnen und Schüler, die diskriminiert werden, allein. Wie erklären Sie eigentlich den Kindern und Jugendli- chen der Lina-Morgenstern-Schule und ihren Eltern, dass dieser Koalition die Antidiskriminierung schon bei der ersten Entscheidung egal ist? Der linke Teil dieses Hauses und die gesamte Stadt der Vielfalt werden Ihnen hier genau auf die Finger schauen. Und die SPD macht wieder mit. Und nun noch etwas zu den bildungspolitischen High- lights der CDU: das Wahlpflichtfach Religion, das nie- mand braucht, weil es von niemandem gefordert wurde. Ich habe in über zehn Jahren hier in diesem Haus noch nie, nicht einmal von der CDU selbst, in Form eines An- trages oder hier im Plenum irgendein Engagement erlebt – nichts! Hinzu kommt, dass es eine klare Ablehnung in der Stadt gibt und dass dafür keine Lehrkräfte und Räume zur Verfügung stehen. Die brauchen wir nun wirklich eindeutig an anderer Stelle. Nicht einmal die Oberstudi- endirektoren finden diese Idee toll. Aber die SPD macht wieder mit. Und hat Schwarz-Rot nicht öffentliche Gebäude und Flächen an private Finanziers verscherbelt? Das dürfen Sie nicht! Erinnern Sie sich an Anfang der Zweitausen- derjahre, als genau diese Farbkonstellation den völligen Ruin der Stadt durch einen Bankenskandal herbeigeführt und dann die halbe Stadt an Spekulanten und Finanzaben- teurer verkauft hat! Von den Folgen haben wir uns noch nicht erholt, und davon wird sich der öffentliche Bereich, gerade im Woh- nungsbestand, auch nicht wieder erholen. Während Rot- Grün-Rot jedes Jahr über eine Milliarde Euro für den Schulbau eingeplant hatte, nimmt die CDU mit öffent- lich-privaten Partnerschaften billigend in Kauf, dass öffentliche Schuldgebäude und Flächen in private Hände gelangen können. Und die SPD macht wieder mit. (Marianne Burkert-Eulitz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2521 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Die CDU hat dafür Sorge getragen, dass das Wort „Gym- nasium“ siebenmal im Koalitionsvertrag erwähnt wird. Die anderen Schulformen können froh sein, wenn sie kurz erwähnt werden. Der große Wurf ist wahrlich nicht gelungen. Der Zugang zum Gymnasium wird erschwert durch die Verschärfung der Bedingungen der Förderprog- nosen in der 6. Klasse. Welchem Stress Kinder und Eltern ab der 5. Klasse jetzt schon ausgesetzt sind, weiß jeder Elternteil hier in diesem Raum. Und es wird noch schlimmer werden: mehr Selektion als Inklusion. Und wer macht mit? – Die SPD. Der Koalitionsvertrag ist ambitionslos, Schwarz und Rot bremsen sich gegenseitig aus, die CDU hat gar keinen Plan. Die Berliner Schule, unsere Kinder verlieren wert- volle Zeit. – Frau Senatorin! Ich wünsche Ihnen persön- lich alles Gute. Wir werden hier gemeinsam miteinander streiten, und darauf freue ich mich. Für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Khalatbari das
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht von Mutter und Vater und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht, so will es auch das Grundgesetz. Als Familienpartei setzt sich die AfD dafür ein, dass Kinder möglichst wenig unter staatli- chem Einfluss stehen und möglichst viel Zeit mit ihren Eltern verbringen können. Bedauerlicherweise können sich heute nur noch wenige Familien den Luxus leisten, dass Mutter oder Vater zu Hause bleiben, nämlich aufgrund Ihrer katastrophalen Politik, der Politik der Altfraktionen, müssen heute in der Regel beide Elternteile arbeiten, um überhaupt über die Runden zu kommen. Kostenfreie Angebote zur Entlastung von Familien sind deshalb richtig und wichtig und werden natürlich auch von der AfD unterstützt, dazu gehört auch die Hortbe- treuung. Für die Schüler der 1. und 2. Klasse ist sie ja bereits kostenfrei, für die Kostenfreiheit der 3. Klasse wurden bereits Mittel im Haushalt eingestellt. Eine folge- richtige Ausweitung, wir haben das ja bereits gehört, der Kostenfreiheit für die 4. Klasse ist bekanntlich an den Grünen gescheitert; Frau Brychcy, ich muss Sie da korri- gieren. Das ist ja insofern nur konsequent, als dass die Grünen und ihre klimaextremistischen Vorfeldorganisati- onen ja ohnehin propagieren, dass Kinder schlecht für die CO2-Bilanz sind, insofern ist deren kinderfeindliche Posi- tion nicht wirklich überraschend. Als Familienpartei wollen wir dagegen jungen Menschen die Entscheidung zur Familiengründung erleichtern und im Rahmen einer positiven Sozialpolitik familienfreund- liche Rahmenbedingungen schaffen. Ja, es ist richtig, dass manche Familien von der Kostenfreiheit bei der Hortbetreuung mehr profitieren als andere, weil die Höhe nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt ist. Dabei ist es uns wichtig, dass die Gebührenfreiheit – und ich beto- ne es – für alle Familien kommt, denn die finanziellen Belastungen, unter denen Familien in den letzten Jahren aufgrund einer falschen und unsozialen Politik der Alt- fraktionen gelitten haben, müssen endlich ein Ende ha- ben. Dabei kann natürlich die Kostenfreiheit bei der Hortbe- treuung nur ein kleiner Baustein sein. Sie wollen uns doch das, was Sie uns heute vorgelegt haben, nicht tat- sächlich als familienpolitisches großes Förderprogramm verkaufen; was Sie uns in Wirklichkeit vorgelegt haben, ist vielmehr das Schienen eines Beinbruchs mit einem Heftpflaster. Wir dagegen fordern einen echten Paradig- menwechsel in der Berliner Familienpolitik. Dafür brau- chen wir eigentlich nur ins europäische Ausland zu schauen, um zu sehen, wie solch ein Paradigmenwechsel aussehen könnte. Schauen Sie doch mal nach Frankreich, Polen oder Ungarn! In Ungarn beispielsweise sind Mütter von mindestens vier Kindern lebenslang von der Ein- kommenssteuer befreit. Junge Mütter zahlen bis zu ihrem 30. Lebensjahr überhaupt keine Einkommenssteuer. Das ist Familienpolitik, wie wir sie uns vorstellen. In Ungarn haben Eltern Anspruch auf drei Jahre bezahlte Elternzeit, im ersten Jahr beziehen sie 100 Prozent ihres Einkommens. Das ist Familienpolitik, wie wir sie uns vorstellen. [Beifall bei der AfD –
Ja, Faschistenpolitik!] Und in Ungarn können Eltern, seit 2020 auch die Großel- tern, ein Kinderbetreuungsgeld beziehen, um ihre Kinder selbst zu betreuen. Für ein solches Landeserziehungsgeld hat meine Fraktion in den letzten Haushaltsberatungen bereits Anträge eingebracht. Das ist eine Familienpolitik, wie wir sie uns vorstellen. Die Devise in der Familienpolitik muss lauten: Kle- ckern – – Nicht kleckern, sondern klotzen, selbstverständlich. Hö- ren Sie endlich auf, den Familien über die Steuerlast das Geld aus der Tasche zu ziehen und im Rahmen von Um- verteilungsprogrammen zweckzuentfremden! Die finan- zielle Diskriminierung der Familie muss endlich beendet werden, damit zumindest mit der Geburt eines Kindes nicht schon direkt finanzielle Nachteile entstehen. – Vie- len Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Franziska Brychcy) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2524 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Vorschlag ist die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Haupt- ausschuss. – Widerspruch höre ich dazu nicht, entspre- chend verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.2: Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tagesordnungspunkt 39 Mieten sozial gestalten – Bundesratsinitiative zur Begrenzung des Anstiegs von Indexmieten starten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0964 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier die Abgeordnete Schmidberger. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Einen Mietvertrag zu bekommen, gleicht heute fast einem Lottogewinn. Aber nicht jeder Mietver- trag ist ein guter Mietvertrag. Seit Jahren greifen immer mehr Vermieterinnen und Vermieter auf sogenannte Indexmietverträge zurück. Mit ihnen können sie die Mie- ten jährlich erhöhen, und zwar gesetzlich völlig ungede- ckelt in der Höhe der Inflationsrate. Das Bundesmietrecht lässt nämlich zu, dass mit Indexmietverträgen die Erhö- hung der Nettokaltmiete an die Steigerung des Verbrau- cherpreisindex gekoppelt wird. Praktisch bedeutet das dann für einen Zweipersonenhaushalt bei einer Inflation von 7,5 Prozent eine Mietsteigerung von 7,5 Prozent. Oftmals sind es mindestens 100 Euro Mehrbelastung, und das jeden Monat. Für die meisten Menschen in der Stadt ist das viel zu viel. Damit werden viele Mieterinnen und Mieter gleich mehr- fach bestraft. Sie müssen die gestiegenen Lebenshal- tungs- und Energiekosten schultern und ganz nebenbei durch die Inflation horrende Mietensteigerungen stem- men. Wir reden hier nur von der Nettokaltmiete. Der Deutsche Mieterbund hat mit einer Erhebung von Neu- vermietungen in den sechs großen Städten herausgefun- den, dass 2022 bereits jeder dritte neue abgeschlossene Mietvertrag in Deutschland eine Indexmiete enthielt. In Berlin sollen sogar bis zu 70 Prozent der Neuverträge Indexmieten sein. Sie verschärfen die Situation auf den Wohnungsmärkten auch deutlich und nutzen die Notsitu- ation vieler Wohnungssuchender aus, die nicht selten über ihrem Budget mieten müssen, um überhaupt noch Wohnraum zu finden. Daher brauchen wir dringend die Einführung einer Kappungsgrenze beziehungsweise einer gesetzlichen Begrenzung der Indexmieten. Schwarz-Rot darf dieses Problem in der Hauptstadt der Indexmieten nicht nur an den Bund schieben. Indexmieten dürfen kein neues Geschäftsmodell für leistungslose Renditen wer- den. Senator Gaebler hat neulich im „Tagesspiegel“ mit Blick auf das Wohnungsbündnis bilanziert – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: Was uns bislang bekannt ist, haben sich die Betei- ligten aus der Wohnungswirtschaft auch an die Vereinbarungen gehalten, … Wunderbar. Wenn Sie das so genau wissen, Herr Gaebler, können Sie sicher bald dazu auch Zahlen liefern. Aber vor allem können Sie die großen Privaten im Wohnungs- bündnis bestimmt dazu bringen, in Zukunft auf In- dexmietverträge ganz zu verzichten und die bestehenden zurückzunehmen. Mieterschutz bedeutet übrigens nicht, erst einmal die Mieten bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen erhöhen zu wollen und höherpreisige Wohnung zu pla- nen. Mieterschutz bedeutet, den Bestand zu sichern, ihn bezahlbar zu halten, um den steigenden Angebotsmieten etwas entgegenzusetzen. Dafür muss man politisch auch arbeiten mit besseren Gesetzen für den Mieterschutz und mehr Personal. Nein, Herr Senator Gaebler, anders, als Sie propagieren, sind höherpreisige Wohnungen nicht per se gut für unsere Stadt. Der Sickereffekt ist nirgendwo belegt. In welcher Stadt hat allein der Neubau geholfen? Zum Thema Indexmieten wird von der CDU bestimmt gleich kommen: Aber die Vermieter und Vermieterinnen haben doch durch die Inflation auch höhere Kosten. – Ja, aber die können sie größtenteils über die Betriebskosten beziehungsweise die zweite Miete abdecken, oder warum kommen andere Vermieter auch ohne Indexmietverträge klar? Weiter wird bestimmt auch gleich eingeworfen, oh, Ihr Vorschlag schadet mal wieder dem Neubau. – Nein, wir reden hier nicht über Neubau, denn da gilt auch keine Mietpreisbremse. Da können die Investoren sowieso frei verlangen, was sie wollen. Bei den Indexmieten reden wir vor allem vom Bestand und von Häusern, die längst ab- bezahlt sind. Indexmieten sind zwar kein einseitiges Geschäft – lange war die Inflation niedrig –, aber wir müssen uns doch hier heute die Frage stellen, ob wir diese Art der Mieterhö- hungsbegründung für noch zeitgemäß und für gerecht halten. Wir Grüne finden das nicht, denn Indexmieten untergraben jetzt die Regelungen des Mietspiegels. Sie treiben die Mieten künstlich nach oben. Liebe SPD! Sie sind zwar nicht formal Mitantragstellerin, aber ich kenne den Text schon sehr gut, das müssten Sie Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2525 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 jedenfalls auch. Wir hatten das bereits verhandelt. Ich will sagen, wir verhandeln gerne weiter mit Ihnen dar- über. Wir sind da sehr kompromissbereit. Wir können uns gerne darüber streiten, wie hoch eine Kappungsgrenze für Indexmieten sein muss. Ich denke, wir alle sind hier auf- gefordert, zum Wohle der Mieterinnen und Mieter zu handeln. Es gibt nichts Gutes, außer man tut es. In diesem Sinne: Wenn Schwarz-Rot das Beste für Berlin will, dann müss- ten eine Bundesratsinitiative in Sachen Indexmieten und eine verbindliche Absprache mit den ach so bereitwilli- gen Partnerinnen und Partnern des Wohnungsbündnisses drin sein. Die Mieterinnen und Mieter und wir sind jeden- falls gespannt. – Vielen Dank! Für die CDU-Fraktion hat nun der Kollege Dr. Nas das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Da- men und Herren Kollegen! Uns liegt der Antrag der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke vor. Er wurde vorhin vorgestellt. Diesen Antrag können wir leider in dieser Form nicht unterstützen. Der Antrag wirft nicht nur rechtliche Fragen auf, sondern er ist auch in dieser Form nicht umsetzbar. Die Absicht, Mieten sozial zu gestalten, ist sehr begrüßenswert. Das wollen wir unterstützen. Dafür brauchen wir aber nicht diesen Antrag. Ich finde es schon sehr bemerkenswert, dass dieser An- trag von der Linksfraktion kommt. Sie hatten über sechs Jahre Zeit, über sechs Jahre Regierungsverantwortung, und hätten solche Anträge ohne Weiteres einbringen und beschließen können. Frau Schmidberger! Es geht hier nicht um Vermieter, sondern es geht um Mieterschutz. Die Mieterinnen und Mieter Berlins werden mit der neuen Regierung eines deutlich spüren, wir werden nicht nur über die Probleme der Mieter und des Mieterschutzes reden, sondern wir werden Lösungsansätze bieten und diese umsetzen. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD –
Und die sind zum Beispiel? –
Hört, hört!] Wir werden nicht die Probleme einfach umschreiben, sondern wir werden zur Tat schreiten, so wie Sie das vorhin gesagt haben. Die Grundzüge unseres Handelns haben wir bereits im Koalitionsvertrag niedergeschrieben. So können Sie dem Koalitionsvertrag entnehmen, dass wir die Anliegen der Mieter zur sozialen Frage des Jahr- zehnts gemacht haben. Wir haben zusammen mit der SPD-Fraktion ein Maß- nahmenpaket beschlossen, das ich gerne kurz ansprechen würde. Wir wollen nicht nur bezahlbaren Wohnraum schaffen, sondern uns für einen effektiven Mieterschutz einsetzen. Wir wollen alles unternehmen, um die Miet- preisbremse effektiver zu gestalten und Verstöße gegen die Mietpreisbremse auch effektiver zu sanktionieren. Wir haben eine Kappungsgrenze. Auch das können Sie lesen. Wir haben deutliche Verbesserungen im Kündi- gungsschutz. Wir wollen die Wohnungsaufsicht deutlich verbessern. Es muss möglich sein, Mängel in der Woh- nung und Rückstände bei der Instandhaltung effektiver zu bekämpfen. Herr Senator Gaebler hat es heute gesagt: Es geht den Mieterinnen und Mietern da draußen nicht nur darum, dass sie einen bezahlbaren Wohnraum haben, sondern es geht ihnen auch darum, dass sie gute Wohn- verhältnisse haben. Gerade über dieses Instrument der Wohnungsaufsicht wollen wir dafür sorgen, dass Rück- stände bei der Instandhaltung bekämpft werden. Ja, wir werden uns auch mit Indexmietverträgen auseinanderset- zen. Auch das haben wir in den Vertrag hineingeschrie- ben. Die CDU-Fraktion und die Koalition werden diese Maßnahmen Schritt für Schritt abarbeiten. Auch Sie wer- den Zeuge dessen sein, was effektive Umsetzung von Mieterinteressen und Mieterschutz ist. Um einen weiteren Punkt deutlich hervorzuheben: Mie- terschutz bedeutet nicht nur, Rechte zu schaffen oder zu erweitern, sondern Mieterschutz bedeutet auch, dass diese Rechte durchgesetzt werden können. Daher werden wir uns bewusst der Frage widmen, wie die prozessualen Rechte der Mieter und Möglichkeiten verbessert werden können. Wie können die Mieter besser über ihre Rechte beraten werden? Wie können die Mieter einfacher und schneller ihre Rechte durchsetzen? Gibt es vielleicht nicht die Notwendigkeit einer Ombudsstelle, einer unabhängigen Ombudsstelle für Mietstreitigkeiten? Ja, all das wollen wir umsetzen. Die Mieterstadt Berlin verlangt, dass die Politik nun endlich handelt. Das werden wir tun, aber sicherlich nicht mit diesem Antrag. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Katrin Schmidberger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2526 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Es folgt für die Linksfraktion der Kollege Schenker.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann, glaube ich, noch einmal sagen: Herz- lichen Glückwunsch, SPD! Ihr sitzt jetzt mit der phrasen- dreschenden Vermieterpartei in einer Regierung, die hier noch einmal wirklich eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat, dass sie überhaupt keine Ahnung vom Thema hat, aber was nicht ist, kann ja noch kommen. Wir sind optimistisch. [Beifall bei der LINKEN – Heiterkeit bei Katalin Gennburg (LINKE) –
Richtig!] Jede Berlinerin und jeder Berliner weiß, wie schwer es ist, in Berlin eine bezahlbare Wohnung zu finden. Wer jetzt nach monatelanger Suche endlich etwas in Aussicht hat, den erwartet der Preishammer durch Indexmieten. Die Lebensmittelpreise steigen, die Energiekosten steigen und obendrauf explodieren die Mieten innerhalb weniger Monate um 25 Prozent. Schuld ist ein absurdes Konstrukt der Indexmieten, was sachlich völlig fachfremd verursacht, dass Mieten auch dann steigen können, und zwar die gesamte Nettokaltmie- te, wenn nur ein ganz geringer Anteil dessen eigentlich inflationsabhängig ist. Deshalb haben Zehntausende Mie- terinnen und Mieter in Berlin Angst vor Horrorabrech- nungen. Die Mietbelastung ist für ganz viele eine Ar- mutsfalle geworden. Der Mieterverein schätzt, dass im vergangenen Jahr in Berlin 70 Prozent aller Neuvermie- tungen als Indexmietverträge abgeschlossen wurden und bundesweit jeder dritte Mietvertrag – wohlgemerkt von privaten Unternehmen, die kommunalen Unternehmen, auch in Berlin, sind da ganz anders unterwegs – mittler- weile als Indexmietverträge abgeschlossen werden. Im- mobilienkonzerne und Spekulanten wittern ihre große Chance und ziehen den Mieterinnen und Mietern in Ber- lin gnadenlos das Geld aus der Tasche. Die sind die Ab- sahner und profitieren von der Inflation in ganz erhebli- chem Umfang. Dagegen müssen wir etwas tun, denn kein Mensch kann sich Preissprünge von 10 Prozent oder mehr einfach so leisten. [Beifall bei der LINKEN –
Aber eine neue Heizung!] Es kann nicht sein, dass sich Konzerne in der Krise die Taschen vollmachen, während Mieterinnen und Mieter unter immer weiter steigendenden Mieten leiden. Wir brauchen einen bundesweiten Mietendeckel, und wir brauchen mindestens eine Kappungsgrenze, eigentlich sogar ein Verbot, von Indexmieten. Was macht die Ampel im Bund? Was macht die Bundes- regierung? – Keinen Mietenstopp, kein Verbot von In- dexmieten, keine Wiederherstellung des Vorkaufsrechts, keine Wohngemeinnützigkeit – diese Bundesregierung ist ein mietenpolitischer Totalausfall. Bundesbauministerin Klara Geywitz versteckt sich hinter dem breiten Kreuz der FDP. Ich finde, das ist an Rück- gratlosigkeit kaum zu übertreffen. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten Ubbelohde aus der AfD-Fraktion?
Nein! – Viele Menschen bekommen ihren Kühlschrank nicht mehr voll und werden von dieser Bundesregierung vollends im Stich gelassen. Ich frage mich auch, wie das sein kann, dass sich die Kanzlerpartei ständig von einer so kleinen FDP – hier ist sie glücklicherweise nicht mehr vertreten – erpressen lässt. Wo bleibt die Richtlinienkompetenz für bezahlbare Mieten? Was ist aus dem Kanzler für bezahl- bares Wohnen geworden? – Ich glaube, dasselbe wie aus dem Kanzler für Klimaschutz. Menschen fliegen durch die immer weiter steigenden Mieten aus den Wohnungen oder werden aus ihrem Le- bensstandard verdrängt, und von der Bundesregierung gibt es Achselzucken. Deshalb muss der Druck auf den Bund steigen, muss aus den Bundesländern wie Berlin steigen, wo die Mieterinnen und Mieter die Mieten nicht mehr zahlen können. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir den Senat zu dieser Bundesratsinitiative auffor- dern. Es ist auch richtig, dass wir Sie auffordern, das Wohnungsbündnis jetzt noch einmal in Anschlag zu bringen. Dass wir von diesem Wohnungsbündnis, oder besser gesagt Runden Tisch mit Immobilienkonzernen, nichts halten, wissen Sie. Angesichts der wirklich schmalspurigen Ergebnisse – man könnte auch der Nicht-Ergebnisse sagen –, die dieses Bündnis bisher zutage gebracht hat, ist das auch nach- vollziehbar. Sie haben nun vielleicht die letzte Chance, noch einmal unter Beweis zu stellen, dass Sie auf diesem Wege tatsächlich eine schnelle, spürbare Entlastung für Mieterinnen und Mieter erreichen können. Andernfalls sollten Sie einfach zugeben, dass dieses Bündnis von vornherein eine Showveranstaltung war, mit der Ihre Ex- Regierende Bürgermeisterin versuchte, das als Alternati- ve zu dem erfolgreichen Volksentscheid „Deutsche Woh- nen & Co enteignen“ zu konstruieren – vergeblich, Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2527 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 wohlgemerkt. Vonovia und andere Konzerne wollten Sie als Problemlöser darstellen; dabei weiß jede Berliner Mieterin, dass die die Probleme verursachen. Vonovia muss aus dieser Stadt wirklich rausgeschmissen werden! Viele Konzepte zum Schutz bezahlbaren Wohnens liegen auf dem Tisch. Was machen Sie? – Kaum eine Woche im Amt, verkünden Sie Mieterhöhungen für 350 000 landes- eigene Wohnungen. Wir erleben den größten Mietenan- stieg seit Jahrzehnten, und Sie gießen weiter Öl ins Feuer und begründen das damit, dass angeblich kein Geld vor- handen sei, um den Mietenstopp bei den landeseigenen weiter zu finanzieren. Genug Geld haben Sie natürlich, um noch mehr und noch besser dotierte politisch besetzte Posten in den Verwaltungen zu schaffen. Ich könnte die ersten zwei Wochen Schwarz-Rot so zu- sammenfassen: Für die eigenen Leute sorgen Sie für höhere Löhne, für Zehntausende Mieterinnen und Mieter für höhere Mieten. Ich finde das schäbig, sehr geehrte Damen und Herren der Regierung, um das in aller Deut- lichkeit zu sagen! Sie haben schon jetzt jegliche mietenpolitische Glaub- würdigkeit in diesem Land verspielt und das nach nur zwei Wochen. Das muss man erst einmal schaffen. Seien wir mal ehrlich: Die Linke war das mietenpolitische Ge- wissen der Regierung. Gegen Ihren erklärten Willen haben wir einen funktionie- renden Mietendeckel durchgesetzt. Als der gekippt wur- de, haben wir die wesentlichen Bestandteile bei den lan- deseigenen Wohnungsunternehmen behalten. Als Senator Geisel im letzten Herbst erklärte, es brauche keinen Mie- tenstopp, haben wir uns gegen ihn durchgesetzt. Keine zwei Wochen ohne Linke im Senat, schon entledigen Sie sich aller mietenpolitischer Errungenschaften der letzten sieben Jahre und überlassen den Wohnungsmarkt wieder den Konzernen, aber nur gegen unseren Widerstand. – Vielen Dank! Für die SPD-Fraktion folgt die Kollegin Aydin.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, dass der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die Energiekrise und die Folgen der Coronapandemie die Situation der Mieterinnen und Mie- ter in dieser Stadt verschärft haben, weil sie einerseits mit steigenden Lebenshaltungskosten und andererseits mit Zusatzkosten für Energie und Heizung zu kämpfen ha- ben. Auch die Inflation hat teilweise bis zu 10 Prozent zugenommen. Dieser enorme Anstieg der Inflation in den letzten 1,5 Jahren hat insbesondere bei Indexmietverträ- gen zu unverhältnismäßigen starken Mieterhöhungen geführt. Der Grund hierfür ist, dass bei Indexmieten für die Mieterhöhung alleine der Verbraucherindex maßge- bend ist und die Regelungen der Mietpreisbremse nicht gelten. Auch eine Begrenzung durch die ortsübliche Ver- gleichsmiete erfolgt bei der Indexmiete nicht. Besonders in diesen herausfordernden Zeiten, in denen Mieterinnen und Mieter durch gestiegene Energie- und Lebenshal- tungskosten belastet werden, müssen wir dieser Dynamik etwas entgegensetzen. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir als SPD-Fraktion bereits in der alten rot-grün-roten Koalition auf Landesebene mit dem Berliner Entlastungspaket in Höhe von 3 Milliarden Euro getan. Dazu gehören das Kündigungsmoratorium oder der Mietenstopp bei den städtischen Wohnungsunternehmen, der bis Ende 2023 gilt. Damit werden rund 750 000 Berlinerinnen und Ber- liner in über 360 000 Mietverhältnissen vor allem vor Wohnungsverlust aufgrund der hohen Energiepreise geschützt. Zudem unterstützen wir mit dem Härtefall- fonds Energieschulden Mieterinnen und Mieter, die auf- grund unerwarteter Energiepreissprünge von Energiesper- ren bedroht sind. Wir haben eine 75 Millionen Euro um- fassende Heizkostenhilfe für Öl-, Kohle- und Flüssiggas- heizungen beschlossen und auf den Weg gebracht. Auch auf der Bundesebene haben wir als SPD beispielsweise dafür gesorgt, dass die Strom- und Gaspreisbremse und das Wohngeld Plus, das auch die Heizkostenpauschale vorsieht, eingeführt werden. Ich bin froh, dass die SPD-geführte Senatsverwaltung die Wohngeldreform in Berlin sehr schnell umgesetzt hat und wir den Bezirken das entsprechende Personal über den Nachtragshaushalt bereitgestellt haben. Was die Indexmieten angeht, hat die SPD-Fraktion be- reits im Dezember 2022 einen Antrag beschlossen, der eine Bundesratsinitiative zur Begrenzung von Mieterhö- hungen bei Indexmietverträgen vorsieht. Parallel dazu gab es auch einen Antrag von den Grünen, das wissen wir. Aufgrund der Wiederholungswahl hatten wir nicht mehr die Möglichkeit, diesen Antrag als rot- grün-rote Koalition einzubringen. Dennoch freue ich mich sehr darüber, dass gleich mehre- re Absätze unseres SPD-Antrags Eingang in die Begrün- dung des vorliegenden Antrags der Opposition gefunden haben. (Niklas Schenker) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2528 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Uns als SPD-Fraktion war es für uns wichtig, das will ich betonen, dass die Bundesratsinitiative zur Begrenzung von Mieterhöhungen bei Indexmietverträgen auch in dem neuen Koalitionsvertrag mit der CDU steht. Ich begrüße es sehr, dass die Opposition dieses Vorhaben der neuen Regierung unterstützt. Wir wissen allerdings – und das darf man nicht unter den Tisch kehren –, dass das Mietrecht Bundesrecht ist. Das Bauministerium von Klara Geywitz hat bereits Vorschlä- ge zur Begrenzung von Indexmieten erarbeitet. Es stimmt, Herr Schenker, dass die FDP aktuell vieles blo- ckiert. Es gab bereits auf der Bundesratsebene mehrere Initiativen – eine im Juni 2022. Die Länderjustizminister und -ministerinnen haben Herrn Buschmann aufgefordert, die Einführung einer wirksamen, dämpfenden Regelung für die Erhöhung von Indexmieten zu prüfen. Der Bun- desrat hat diese Aufforderung Mitte Dezember 2022 ausdrücklich unterstützt. Es gab auch eine Initiative aus Hamburg, die leider abgelehnt worden ist. Und ich freue mich darüber, dass Berlin dieser Initiative zugestimmt hat. Man muss aber auch sehen, dass das im Bundesrat gerade die schwarz-grünen Regierungen abgelehnt haben. Ich nehme Kai Wegner im Wahlkampf beim Wort, wenn er sagt, dass er sich für einen starken Mieterschutz ein- setzt. Denn wir haben nicht umsonst die Bundesratsinitia- tive in unseren neuen Koalitionsvertrag geschrieben. Ich freue mich, wenn uns die Opposition bei diesem neuen Vorhaben, das wir sowieso noch mal einbringen werden, unterstützt. Die SPD wird sich auf jeden Fall dafür ein- setzen. – Danke für die Aufmerksamkeit! Für die AfD-Fraktion hat der Kollege Vallendar das
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH hat ange- kündigt, die beiden Filialen in der Wilmersdorfer Straße und am Leopoldplatz im Wedding zu schließen. Für die anderen Berliner Standorte hat die GmbH angekündigt, bis zu 20 Prozent des Personals abzubauen und an einigen Standorten ganze Etagen dichtzumachen. Das bedeutet für alle Berliner Standorte, für alle Kaufhäuser nichts anderes als einen Tod auf Raten. Das bedeutet, dass in Berlin in den Kaufhäusern mehrere Tausend Jobs akut bedroht sind. Und für die Beschäftigten, das muss man sich mal klarmachen, bedeutet das Kündigung in der Insolvenz. Das bedeutet trotz teilweise jahrzehntelanger Betriebszugehörigkeit praktisch keine Abfindung, keine Transfergesellschaft. Und für die Kolleginnen, die da arbeiten, das sind ganz überwiegend Frauen, oft in einem etwas fortgeschrittenen Arbeitsalter, bedeutet das, dass sie nie wieder im Einzelhandel einen Job finden, wo sie auch nur annähernd so viel verdienen werden wie bei Galeria Karstadt. Deswegen muss man klar sagen: Diese Schließungsabsichten sind eine Sauerei, und wir müssen alles tun, um sie zu stoppen. Es ist vor allem deswegen eine Sauerei, weil es ja mög- lich wäre, diese Kaufhäuser dauerhaft wirtschaftlich in den schwarzen Zahlen zu betreiben. Wenn das nicht mög- lich wäre, wenn es nicht eine dauerhafte Fortsetzungsper- spektive für die Kaufhäuser gäbe, hätten gar nicht über 600 Millionen Euro öffentliche Hilfsgelder dahin fließen können. Das Problem ist, um diese Kaufhäuser dauerhaft wirtschaftlich zu betreiben, müssen Investitionen vorge- nommen werden. Und der Signa-Konzern, dem die Gale- ria Karstadt Kaufhof GmbH gehört, hat den Geldhahn zugedreht und weigert sich, diese Investitionen vorzu- nehmen. Warum macht er das? – Weil es ein Immobili- enkonzern ist, der gar kein Interesse an dem Kaufhausge- schäft hat, sondern die Immobilien verwerten will. Das heißt, die Kaufhäuser und die Beschäftigten stehen den Immobilienplänen von Signa im Weg. Deswegen lässt Signa die Kaufhaussparte am langen Arm verhungern, obwohl der Konzern Hunderte von Millionen Gewinn macht. Was Signa macht, ist unsozial und zutiefst ver- werflich. Das machen allerdings viele Konzerne. Hier steht das Ding auf der Tagesordnung, weil es nicht nur unsozial ist, sondern es ist auch ein Bruch der Ver- einbarung, die der Senat 2020 mit Signa abgeschlossen hat, dem berühmt-berüchtigten Letter of Intent – LOI. Signa verletzt diesen LOI, und wir als Linke, das ist be- kannt, haben diesen LOI immer relativ kritisch gesehen, weil wir wissen, dass die Immobilienpläne von Signa, die Baupläne, für das angestammte Gewerbe Preisexplosio- nen bedeuten. Wir wissen, dass diese Baupläne ein Brandbeschleuniger für Gentrifizierung sind. Am Her- mannplatz zum Beispiel ist das vereinbarte Masterplan- verfahren noch nicht mal begonnen worden. Trotzdem wird der Bebauungsplan dort vorangetrieben. Aber das alles soll heute gar nicht das Thema sein, denn wir müssen gar nicht mehr über den LOI diskutieren, (Marc Vallendar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2530 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 denn spätestens durch die erneute Insolvenz von Galeria Karstadt Kaufhof ist die Geschäftsgrundlage des LOI weggefallen. Der LOI ist vollkommen gegenstandslos. Signa hat die Vereinbarung gebrochen und seine Zusagen nicht eingehalten, und deshalb muss jetzt auch der Senat die Konsequenzen ziehen und seine Gegenleistungen zurückziehen, und das bedeutet, der Senat muss die Be- bauungsplanverfahren für die beiden Signa-Immobilien am Hermannplatz und am Ku’damm stoppen. Warum sage ich, Signa hat den LOI gebrochen? – Einmal sieht die Vereinbarung vor, dass die Berliner Filialen für mindestens zehn Jahre betrieben werden sollen oder dass das zumindest angestrebt wird. Für dieses Anstreben des Fortbetriebes hätten aber Investitionen getätigt werden müssen, und das habe ich vorher gesagt: Genau das hat Signa nicht gemacht. Inzwischen liegt eine Insolvenz vor, das heißt, die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH kann überhaupt nichts mehr anstreben – wenn überhaupt, ent- scheiden das die Gläubiger. Und allein aus diesem Grund, allein aufgrund der Insolvenz, ist die Geschäftsgrundlage des LOI entfallen. Zweitens: Der Kern des Deals beim LOI ist doch, dass Signa bestimmte Immobilien umbauen darf, und dafür sichern sie zu, dass der Fortbetrieb für zehn Jahre zuge- sagt wird oder zumindest angestrebt wird. Jetzt sehen wir am Leopoldplatz im Wedding, dass selbst in einer Filiale, die umgebaut wird, alle Beschäftigten gekündigt werden. Signa macht einen Trick; die sagen: Wir kündigen erst- mal alles, und dann machen wir vielleicht später wieder auf und stellen die Leute wieder ein. – Das heißt: Kündi- gung trotz Fortbetriebs. Ein heftigster Bruch des LOI, und genau das ist es auch, was uns am Hermannplatz droht. Signa bricht also ganz offen und schamlos die Vereinba- rung mit dem Senat, und damit darf der Signa-Konzern nicht durchkommen. Der Konzern braucht jetzt einen ganz klaren Schuss vor den Bug, und deshalb fordern wir mit unserem Antrag den Senat auf, das Bebauungsplanverfahren für diese beiden Immo- bilien am Hermannplatz und am Ku’damm sofort zu beenden. Herr Senator Gaebler! Ich erlaube mir, mich direkt an Sie zu wenden, Sie sitzen ja hier. Apropos beenden –
Ich bin gleich fertig! – Weil Sie hier gerade so nah bei mir sitzen, meine Aufforderung an Sie: Fallen Sie den Beschäftigten, die jetzt riskieren, auf die Straße gesetzt zu werden, nicht in den Rücken. Stoppen Sie jetzt die Bebauungsplanverfahren für die Signa-Immobilien für den Hermannplatz und für den Ku’damm. Die Beschäftigten haben verdient, dass jetzt maximaler Druck ausgeübt wird auf den Signa-Konzern. Die müssen sehen, dass sie mit uns nicht Scheibe spielen können, und deswegen unsere Aufforderung an Sie: Stoppen Sie diese Bebauungsplanverfahren! Zeigen Sie, wer Herr im Haus ist in Berlin! Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Gräff.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts, undurchsichtige Finanzierungsmodelle, massiver Perso- nalabbau und Kaufhausinsolvenzen – die Presseberichte über Signa werfen ein schlechtes Licht auf den Konzern und zeigen deutlich: Signa ist kein guter Partner für Städ- te und Kommunen. Da hier vom Vorredner gerade von Verblendung und Ähnlichem gesprochen wurde: Damit hat das nichts zu tun, sondern eigentlich nur damit, dass es ein gesunder Menschenverstand ist, sich die Fakten anzugucken und dann zu bewerten. Das werde ich im Weiteren tun und komme zu einem Beispiel, das das sehr deutlich macht: Alleine zwischen 2020 und 2022 hat die Signa Prime Selection AG, also die Immobiliensparte von Signa, mehr als 500 Millionen Euro an seine Investoren ausgeschüttet. Gleichzeitig hat Signa für seine Kaufhaussparte staatliche Unterstützungskredite in Höhe von 680 Millionen Euro kassiert. Ein Großteil davon ist nach der erneuten Insolvenz für den Staat verloren, und viele Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter sind ihre Jobs los. Einmal mehr werden Gewinne privatisiert und die Verluste der Allgemeinheit auf- (Christian Gräff) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2532 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 gedrückt. Hören wir endlich auf, dieses Spiel immer weiter mitzuspielen! Wir alle wissen: In der Hochphase der Kaufhauskrise hat der damalige Senat einen hoch umstrittenen Letter of Intent geschlossen. Egal, wie der nun bewertet wird, eines müssen wir feststellen: Er wird von Signa einseitig nicht eingehalten. Der Konzern hat darin unter anderem die Zusage gemacht, 45 Millionen Euro in vier Kaufhaus- standorte zu investieren. Die Warenhäuser sollten weiter- entwickelt, modernisiert, nachhaltig stabilisiert werden. Und genauso hätte man die Kaufhäuser und die Arbeits- plätze auch zukunftsfähig machen können, aber passiert ist nichts, und das wird von Verdi und vielen anderen auch zu Recht kritisiert. Den Punkt, was die Geschäftspraxis von Signa für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet, hat der Kolle- ge Valgolio eben bereits sehr treffend ausgeführt. Das gibt mir ein bisschen die Gelegenheit, noch etwas mehr auf die stadtentwicklungspolitische Dimension des An- trags einzugehen. Denn auch bei den Bauvorhaben von Signa passiert sehr viel Fragwürdiges, so zum Beispiel am Kurfürstendamm. Der Letter of Intent von 2020 sieht hier zwei Hochpunkte vor. Abenteuerlich wird es dann ein Jahr später. Bei einer Geheimsitzung des Baukollegi- ums werden hinter verschlossenen Türen frühere Emp- fehlungen geändert. Statt der früheren Hochpunkte aus dem Letter of Intent sind jetzt Türme bis zu 120 Metern möglich. – Das ist gut für Signas Bilanz und die Buchgewinne, aber eine städtebauliche Fehlentscheidung. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Nein!] Wie sehr Signa versucht, Debatten und Prozesse in sei- nem Sinne zu steuern und zu beeinflussen, zeigt noch ein weiteres Beispiel. Kürzlich kam heraus, dass Signa im Vorfeld des öffentlichen städtebaulichen Werkstattver- fahrens zum Kurfürstendamm ein vorgesehenes Jurymit- glied wieder aus der Jury rausgeworfen haben soll, und das, weil die Person sich kritisch zum Bauprojekt geäu- ßert hat, wie aus den Akten der Senatsverwaltung zu entnehmen ist. Ist das etwa der neue Umgang mit Kritikerinnen in Ber- lin? Kommen wir zum Hermannplatz: Hier sollte es mal ein großes Masterplanverfahren mit breiter Beteiligung zu den Signa-Plänen geben; es kam aber nie. Trotzdem ist im Koalitionsvertrag von CDU und SPD eine „breite öffentliche Beteiligung“ versprochen worden. Was wir aber stattdessen sehen und erleben, ist die gesetzlich vorgeschriebene Minimalbeteiligung im Rahmen des Bebauungsplans, die nächste Woche startet. Das eine „breite öffentliche Beteiligung“ zu nennen, ist peinlich. Weiterhin offen ist auch die Frage, wie ein zweites Alex- anderplatz-Szenario am Hermannplatz ausgeschlossen werden soll. Unter dem Karstadt-Gebäude verlaufen mit der U 7 und der U 8 zwei der wichtigsten U-Bahn-Linien der Stadt. Wie gefährlich der Neubau von massiven Ge- bäuden über U-Bahn-Tunneln ist, sehen wir seit Monaten an der gesperrten U 2. Den U-Bahnhof Hermannplatz nutzen laut BVG 880 000 Fahrgäste pro Woche, und sie alle hätten mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen. Es ist fatal, dass hier scheinbar bereitwillig für die Ge- winne eines Immobilienkonzerns in Kauf genommen wird, dass der Verkehr im schlimmsten Falle lahmgelegt wird. Natürlich wüsste dann am Ende niemand von ir- gendetwas – das kennen wir ja schon. Lassen Sie mich abschließend zusammenfassen: Signa ist kein verlässlicher Partner, weder im Bereich Stadtent- wicklung noch, wenn es um Kaufhäuser und Einzelhan- del geht. Signa geht es immer nur um die Versilberung der eigenen Immobilienbestände und um eine maximale Rendite. Dafür brauchen sie Baurecht. Stadtentwicklung darf sich aber nicht abhängig machen von fragwürdigen Geschäftsmodellen. Berlin darf sich nicht von einem Konzern erpressen lassen, der nur seine eigenen Interes- sen im Blick hat, dem die Mitarbeiterinnen in den Kauf- häusern egal sind, der mit Korruptionsermittlungen in Verbindung gebracht wird und der auf einem wirtschaft- lich fragwürdigen Modell beruht. Es ist höchste Zeit, die Signa-Vorhaben einer kritischen Revision zu unterziehen und wo nötig auch zu stoppen. – Vielen Dank! Für die SPD-Fraktion folgt der Kollege Stroedter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolle- ginnen und Kollegen! Ich frage mich jetzt, nach den bei- den Reden der Linken und der Grünen, bei allem Ver- ständnis für die Kritik an Signa, ob Sie glauben, mit den Klassenkampfparolen auch nur einen einzigen Arbeits- platz bei den Beschäftigten zu retten. Das Gegenteil wird doch der Fall sein. Sie schädigen den Standort, und das finde ich sehr bedauerlich. (Julian Schwarze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2533 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Wir müssen den Berliner Einzelhandel in den Quartieren stärken, damit wir lebendige Stadtquartiere behalten. Darüber sind wir uns sicherlich alle hier im Raum einig. Ich gebe den Antragstellern recht, wenn sie in dem An- trag schreiben: Die Warenhäuser sind für die Kieze und Nachbar- schaften wichtige Versorgungsstrukturen und An- kerpunkte. Auch die Standorte der Galeria Karstadt Kaufhof sind wichtig in den Quartieren. Deshalb finde ich es auch wichtig und richtig, auch Standorte in den Geschäftsstra- ßen zu entwickeln. Aber es geht auch darum, dass jeder Arbeitsplatz, der abgesichert werden kann, erhalten wer- den muss und bei erweiterter Nutzung auch neue Arbeits- plätze entstehen. Die letzten Jahre – auch das haben wir im Wirtschaftsausschuss diskutiert, lieber Kollege Dami- ano – waren für den Einzelhandel keine leichte Zeit. Die Schließungen und Restriktionen während der Pandemie haben dem Einzelhandel sehr geschadet. Das betrifft viele Geschäfte in vielen Branchen. Dazu kommt, dass immer mehr Menschen online einkaufen. Auch das macht den stationären Einzelhandel schwer. Herr Kollege Stroedter! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Gennburg zulassen.
Ich lasse ja grundsätzlich Zwischenfragen zu. – Bitte, Frau Kollegin!
Es ist ganz einfach beantwortet: Wenn Sie den Stecker bei Signa jetzt herausziehen – das wollen Sie in Berlin machen –, dann verlieren Sie Arbeitsplätze ohne Ende, und das ist für den Standort eine Katastrophe. Das kann ich als Regierungsvertreter in keiner Weise begrüßen. Gehen wir doch mal in die Geschichte zurück: Am 3. August 2020 hat das Land Berlin mit Signa einen ers- ten Schutzschirm verabredet, und ein zweites Schutz- schirmverfahren schloss sich am 31. Oktober 2022 an. Die Gläubigerversammlung hat dem Insolvenzplan des Unternehmens zugestimmt. Danach sollen acht Filialen in Berlin erhalten bleiben, und die betroffenen Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter sollen Angebote für einen Wech- sel in eine Transfergesellschaft erhalten. Die Besonderheit am Standort Wilmersdorf ist, dass die Eigentümerin der Immobilie den Mietvertrag nicht ver- längert hat, weil sie andere, eigene Pläne mit der Immobi- lie verwirklichen will. Das bedauere ich sehr, aber ich sehe hier keine Möglichkeit aus Sicht des Landes Berlin, positiv im Sinne des Erhalts der Galeria-Karstadt- Kaufhof-Filiale einzuwirken. Anders ist die Situation am Standort Müllerstraße. Da ist verabredet, dass nach dem Umbau ein Warenhaus weiter betrieben wird und weitere Angebote ergänzt werden. Aus meiner Sicht muss sich das Land Berlin hier kon- struktiv im Sinne des Erhalts möglichst vieler Arbeits- plätze und der Belebung und Weiterentwicklung der innerstädtischen Kiezzentren verhalten. Deshalb kann es aus meiner Sicht nur ein Festhalten am Letter of Intent für das Land Berlin geben. Wir haben damit viele Ar- beitsplätze in Berlin abgesichert. Nach meiner Kenntnis wurden auch die verabredeten konkreten Arbeitsplatz- und Standortgarantien dort eingehalten. Bei der Investiti- on für die Müllerstraße geht Signa nun mit den geplanten 190 Millionen Euro sogar weit über die zugesicherten 45 Millionen Euro hinaus. Damit plant Signa mehr als verabredet. Das wird dem Standort mittelfristig guttun; das ist gerade bei dem Standort Müllerstraße sehr wich- tig. Deshalb sollten wir auf jeden Fall den intensiven Austausch mit Signa dort fortsetzen. Herr Kollege! Ich darf Sie nun auch fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Valgolio zulassen.
Na dann, bitte! (Jörg Stroedter) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2534 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023
Vielen Dank, Kollege Jörg! Ich bin ja überhaupt kein Klassenkämpfer, anders als andere. Ich finde, man kann Deals machen, auch mit Signa, und der Deal war viel- leicht gar nicht schlecht: Baurecht dagegen, dass sie die Arbeitsplätze erhalten. – Darüber kann man reden, kein Problem, kein Klassenkampf. Herr Kollege! Sie müssten eine Frage stellen.
Was mich allerdings wundert, ist, dass Sie jetzt sagen, die Vereinbarung wurde eingehalten an der Müllerstraße. Wenn im LOI geschrieben steht, der Standort wird erhal- ten, und jetzt werden die Kolleginnen und Kollegen dort alle gekündigt, und in drei, vier Jahren werden vielleicht neue Leute eingestellt, um das Kaufhaus weiterzubetreiben – – Herr Kollege! Das funktioniert so nicht. Entweder Sie melden eine Zwischenbemerkung an, oder Sie stellen jetzt eine Frage!
Jetzt kommt die Frage: Ist das nach Ihrer Auffassung wirklich ein Einhalten des LOI hinsichtlich der MĂĽllerstraĂźe?
Nach meiner Auffassung ist das ein Einhalten – und auch die einzige Chance am Standort. Ihre Idee ist, zu prüfen, ob aufgegebene Standorte wie zum Beispiel das Kaufhaus in der Wilmersdorfer Straße als Genossenschaft gesichert werden können. Die Idee führt aber absolut in die Irre. So sehr ich die Idee von Genossenschaften grundsätzlich gut finde, so funktioniert sie an dieser Stelle nicht. Die Eigen- tümerin der Immobilie in Wilmersdorf hat den Mietver- trag der Galeria nicht verlängert, weil sie eigene Pläne hat. Deshalb muss man das auch zur Kenntnis nehmen. Wir würden auch das gute Instrument einer Genossen- schaft kaputtreden, wenn wir meinen, wir könnten es von Staatsseite einsetzen. Auch die Forderung der Linksfraktion, die Arbeit an den Bebauungsplänen für Karstadt Hermannplatz und Kar- stadt Kurfürstendamm mit sofortiger Wirkung einzustel- len, ist kein Weg. Denn auch hier würden nur noch mehr Arbeitsplätze gefährdet werden. Wir wollen keinen weite- ren wirtschaftlichen Schaden an den Standorten der Gale- ria Kaufhof hervorrufen und wollen keinen weiteren Verlust von Arbeitsplätzen. Weil das so ist, werden wir den vorliegenden Antrag natürlich intensiv im Wirt- schaftsausschuss besprechen. Wir haben da die Federfüh- rung. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ideen einzu- bringen. Ich sage Ihnen aber heute schon: In der Wirt- schaft läuft es ein bisschen anders ab. Wenn Sie sich dort nicht in den Gesprächen mit den Unternehmen einigen und versuchen, Lösungen zu finden, dann werden Sie unter dem Strich Arbeitsplätze vernichten und keine gewinnen. Für unseren Standort und für das, was die Koalition sich vorgenommen hat, ist es wichtig, mehr Arbeitsplätze zu generieren und dafür zu sorgen, dass die Wirtschaft hier die Möglichkeit hat, Investitionen zu machen. Das ist mit bestimmten Partnern wie Signa nicht einfach, aber es ist unsere Aufgabe, das zu tätigen. Ich glaube, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden unter dem Strich zufrieden sein, wenn wir uns dafür ein- setzen. – Vielen Dank! Für die AfD-Fraktion hat der Kollege Hansel das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum wundert es mich jetzt nicht, dass die Linke hier heute das spektakuläre Bauvorhaben des Wie- deraufbaus des historischen Karstadt-Gebäudes am Her- mannplatz stoppen will? Warum wundert es mich nicht, dass im Antrag dafür vorgeblich das Argument der Siche- rung von Arbeitsplätzen instrumentalisiert wird? Und warum wundert es niemanden mehr im Hause, dass die Linke, endlich abgewählt und machtlos, jetzt diesen Keil in die neue Koalition treiben will? Die dunkelroten Genossen wissen, dass sich die roten spezialdemokratischen Genossen in der Kreisdelegierten- versammlung von Friedrichshain-Kreuzberg, lieber Kollege, bereits einstimmig gegen dieses Bauvorhaben ausgesprochen haben, so, wie sich dieser Kreisverband auch gegen Schwarz-Rot ausgesprochen hat. Was liegt also näher, liebe Kollegen, hier mal auszutesten, wie weit die neuen Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2535 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Koalitionsschwüre reichen, und die Giffey-Landes-SPD vorzuführen? Es gibt derzeit tatsächlich nur wenige Bauprojekte in Berlin, die wirklich spektakulär sind, Hingucker wie der Wiederaufbau des historischen Karstadt-Gebäudes am Hermannplatz. Ex-Bausenator Geisel leitete im Frühjahr 2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans ein, nachdem der Senat dem grünen Bezirks- baustadtrat Gott sei Dank, sage ich hier, die Planungsho- heit für das Projekt entzogen hatte. Jetzt können die Ber- liner noch 2023 mit dem Baustart für das ambitionierte Projekt rechnen. Die mögliche Eröffnung könnte bei vierjähriger Bauzeit im Jahr 2027 erfolgen. Das wären fast genau 100 Jahre, nachdem das Gebäude in den Jah- ren 1927 bis 1929 in nur zwei Jahren als größtes Waren- haus der Weimarer Republik fertiggestellt worden ist. Merken Sie etwas? Zwei 60 Meter hohe Türme der historischen Konstruktion entstehen nach Plänen von David Chipperfield. Die Auf- stockung erfolgt in Holzbauweise. Das war hier immer gewollt. Nach Planungsstand entstehen weiterhin kom- merzielle Verkaufsflächen, Büros, gemeinwohlorientierte Nutzung und 4 100 Quadratmeter bezahlbarer Wohn- raum, und das Schönste ist, das kann ich mir schon rich- tig schön vorstellen: Die große Dachterrasse wird öffent- lich und vielfältig nutzbar. Wo haben wir das schon in Berlin? Signa erwartet, das haben die Kollegen angespro- chen, durch das überarbeitete Warenhauskonzept zudem 2 000 zusätzliche Arbeitsplätze. Ja, natürlich ist es ein Problem, dass der Kaufhauskon- zern in der Insolvenz ist und andere Häuser in der bishe- rigen Warenhausstruktur mit den entsprechenden Folgen für die Beschäftigten geschlossen wurden. Es ist aber nun wirklich keine neue Erkenntnis und keine Überraschung, dass sich das Konzept Warenhaus wie auch das Konzept der Malls in einer Strukturkrise befindet, Kollege Stroed- ter hat es angesprochen, die durch Corona und Ihre politi- sche Lockdownpolitik einerseits und durch das dadurch bedingte starke Wachstum des Onlinehandels andererseits beschleunigt wurde. Bedauerlich, aber so ist es, und das ist jetzt eigentlich die stadtpolitische Herausfor- derung für Berlin insgesamt, nicht nur am Hermannplatz, auch in der Friedrichstraße im Rahmen einer kreativen Konzeption für die historische Mitte Berlins, auch in der Wilmersdorfer Straße wie auch in vielen Mittelzentren unseres Landes, die ebenfalls von der Strukturkrise des Einzelhandels generell betroffen sind. Hier hilft es nicht, das antikapitalistische Gerede von unseren Enteignungs- fetischisten von Linken und Grünen, die dieses Narrativ setzen wollen. Nein, Sie wollen das Kind mit dem Bade ausschütten, und nein, hier helfen nur neue, konkret ortsbezogene kreative Konzepte, die vom Handelsverband, der lokalen Wirtschaft, der Gastronomie, den Investoren und der Politik gemeinsam erarbeitet werden müssen. Nur mit innovativen Konzepten um dieses bauliche Leuchtturm- ensemble herum werden letztlich zukunftsfeste Arbeits- plätze gesichert und neue geschaffen, die wir alle wollen. Das Signal des Senats, die Absichtserklärung mit Signa von 2020 trotz aller Schwierigkeiten jetzt nicht zu kippen, sich aber auch nicht erpressen zu lassen, ist politisch genau das Richtige und wird hoffentlich außerhalb Ber- lins investorenseitig auch als Signal verstanden, dass man in Berlin willkommen ist. Ich erinnere nur an das damals kiezseitig so umstrittene Hotel Orania am Oranienplatz. Was wurde da alles unternommen, um es zu verhindern oder den Investor zu vergraulen? Und heute? – Es zeigt doch, wie gut es funktionieren kann, wenn man echte Qualität in die Stadt holt und sie eben nicht bewusst ver- hindert. Wir stehen für ein funktionierendes, wirtschaftlich pros- perierendes Berlin und werden hier zukünftig auch ent- sprechende Beiträge leisten. – Herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe und mit- beratend an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. – Widerspruch höre ich dazu nicht, dann verfahren wir so. Ich rufe auf die lfd. Nr. 4.4: Priorität der AfD-Fraktion Tagesordnungspunkt 39 B Nach den Messerangriffen auf Schülerinnen in Neukölln nicht einfach zur Tagesordnung übergehen – die Opfer verdienen eine unmittelbare Reaktion Dringlicher Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0974 Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion mit dem Kol- legen Weiß. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Berline- rinnen und Berliner! Zunächst möchte ich mich bei den (Frank-Christian Hansel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2536 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Kollegen bedanken, dass Sie der Dringlichkeit unseres Antrags zugestimmt haben. Die schrecklichen Ereignisse an der Evangelischen Grundschule in Neukölln fordern eine unmittelbare Reaktion durch dieses Hohe Haus. Am 3. Mai ist ein mutmaßlich durch Drogenmissbrauch psychisch gestörter Mann auf den Schulhof der Evangeli- schen Grundschule in Neukölln eingedrungen und hat scheinbar wahllos mit einem Messer auf zwei Schülerin- nen eingestochen. Dieser verachtenswerte Angriff auf zwei unschuldige Kinder macht uns fassungslos. Den beiden Mädchen wünschen wir eine rasche Genesung. Ihren Angehörigen, den Mitschülern, den Eltern und Lehrern sprechen wir unser tiefes Mitgefühl aus. Die Frage, die sich im Nachgang solcher Verbrechen immer stellt, lautet: Wie kann und muss die Politik darauf reagieren? – Zunächst einmal müssen wir angemessen mit der Situation umgehen, und da ist die Aussage der Frau Bildungssenatorin, die von einem unglücklichen Einzelfall sprach, leider wenig hilfreich, denn die Wirk- lichkeit sieht mittlerweile ganz anders aus. Auch das Signal, das man vor allem Eltern und Lehrern aussendet, wenn man von einem Restrisiko spricht, dem unsere Kinder an Schulen ausgesetzt wären, ist als Reaktion auf dieses Verbrechen nicht angemessen. Unsere Schulhöfe dürfen kein Risikogebiet für Verbrechen sein, unsere Schulhöfe müssen sichere Schutzräume für unsere Kinder sein. Deshalb sind auch die vielen betroffenen und bestürzten Bekundungen der verantwortlichen Politiker, die implizit mit der Bitte verbunden sind, doch baldmöglichst zur Normalität zurückzukehren, unangemessen, wenn nicht sogar verlogen, denn die beiden angegriffenen Mädchen werden niemals mehr ein normales Leben führen können. Man kann körperlich genesen, in der Seele aber bleibt ein Schrecken zurück. Was ist das für eine Normalität, zu der wir zurückkehren sollen? Sind wir dazu verdammt, in einer Restrisikogesellschaft zu leben? Gehören Men- schen, die wegen drogeninduzierter Psychosen gewalttä- tig werden, zur neuen Normalität? Ist diese Verwahrlo- sung der Gesellschaft der Preis für eine offene Gesell- schaft und alternativlos? Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wir wollen diese Restrisikogesellschaft nicht, nicht für unsere Kinder und auch nicht für uns. Wie kann und muss die Politik nun darauf reagieren? Die Eltern der Schule, die uns angeschrieben haben, wol- len verständlicherweise über die Sicherheit an Schulen sprechen. Deshalb fordern wir in unserem Antrag unter anderem entsprechende Gesprächsformate für Elternver- treter. Forderungen, unsere Schulen in Hochsicherheits- einrichtungen wie in den USA zu verwandeln, erteilen wir hingegen eine klare Absage. Wir wollen, dass unsere Schulen offene und freie Räume bleiben. Die Beurteilung der Sicherheitslage an einer Schule muss individuell getroffen, die erforderlichen Maßnahmen müssen schnell und konsequent umgesetzt werden. Dazu gehört auch die Schulung des Lehrerpersonals und die Überarbeitung der Notfallordner. Die entscheidende Frage muss deshalb lauten: Wie konnte es dazu kommen, dass ein durch Dro- genmissbrauch psychisch gestörter Mann auf einen Schulhof eindringen und Kinder angreifen konnte? Eine mögliche Erklärung könnte die Tatsache sein, dass die Evangelische Schule mitten in einem Drogen-Hotspot liegt, den der Täter Berhan S. sein Zuhause nennt. In den letzten Jahren wurden im Café Easy in der Reuterstraße mehrere Drogenrazzien durchgeführt – 75 Meter von der Schule entfernt, direkt an der Ecke gegenüber! Das hat sich in all den Jahren nicht geändert. Auch heute ist die Gegend bei den Anwohnern genau dafür bekannt, für Drogenhandel, Drogenmissbrauch und Drogenkriminali- tät. Das wusste vor allen Dingen auch die Senatsinnen- verwaltung, und sie hat bedauerlicherweise das Problem bis heute nicht in den Griff bekommen. Die Frage muss deshalb nicht lauten: Wie hoch muss der Schulzaun wer- den? –, sondern: Wie halten wir die Drogenjunkies von unseren Schulen fern? Die AfD-Fraktion hat bereits vor fünf Jahren ein Konzept zur Drogenpolitik erarbeitet. Wir haben schon damals gefordert, dass in der Nähe von Räumen für Kinder wie Spielplätzen, Kitas und Schulen keine drogenbelasteten Orte Bestand haben dürfen. Was ist passiert? – Nichts! Die Drogenszene durfte sich weiter auf unseren Schul- plätzen ausbreiten. Das ist ein Skandal! Deshalb – und ich komme zum Schluss – ist dieser schreckliche Angriff auf das Leben zweier Kinder vor allem auch ein Auftrag an die Innensenatorin, dafür zu sorgen, dass nicht nur unsere Schulen, sondern auch der Schulkiez zukünftig frei von Gefahren für Leib und Wohl unserer Kinder sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerk- samkeit! Für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Khalatbari das
Nein, vielen Dank, Herr Präsident! Zu Ihrem fragwürdigen Antrag lassen Sie mich bitte noch Folgendes sagen: Unsere Senatorin muss von Ihnen nicht aufgefordert werden zu handeln. Das hat sie zeitnah und in äußerst angemessener Art und Weise getan. Als ehe- malige Schulleiterin und jemand, der in Problemregionen gelebt und gearbeitet hat, kann ich Ihnen versichern, dass das Krisenmanagement der Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Familie gegriffen hat. Dafür möchte ich unserer Senatorin, ihrem Team sowie der Schullei- tung und allen Beteiligten danken. Nur zu gut kann ich persönlich mich in die mulmigen Gefühle vieler Eltern hineinversetzen, gingen doch meine eigenen Söhne von 2008 bis 2013 in Islamabad zur ame- rikanischen Schule, welche eher einem Hochsicherheits- trakt glich, weil dort wegen der vielen Terrorbedrohun- gen überall Maschinengewehrstellungen eingerichtet wurden. Wir sind hier aber nicht in Islamabad, wir sind in einer der demokratischsten und modernsten, tolerantesten und weltoffensten Städte der Welt und werden auch hier Wege finden, unsere Schulen, die im Übrigen zu den sichersten der Welt zählen, weiterhin gut zu schützen, und zwar durch Präventionsarbeit, um kontinuierlich auf alle möglichen Szenarien vorbereitet zu sein – gemäß der Devise: Better safe than sorry! Mit der von Ihnen geforderten Aktualisierung der Not- fallpläne entlarven Sie sich als windige Zaungäste. Sie fordern etwas, was längst schon getan wird. Sie fordern populistisch die Neuerfindung des Rades. Sie scheinen in einer Welt der politischen Odyssee zu leben, in der die schrillen Töne der Sirenen als wichtiger erachtet werden als der handwerkliche Umgang mit Kompass und Karte. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Partei, die aus meiner Sicht definitiv keine Alternative darstellt: [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN –
Doch, sind wir!] Als ehemalige Schulleiterin lade ich Sie hier und heute zum Nachsitzen ein, denn Sie haben Ihre Hausaufgaben anscheinend nicht gemacht und verschwurbeln stattdes- sen mit Ihrem Antrag populistische Ansichten. Frau Kollegin! Ihre Stunde wäre zu Ende, um in der Sprache zu bleiben. [Beifall bei der AfD – Lachen von Gunnar Lindemann (AfD) –
Setzen, weg!] Ich möchte Sie bitten, die Rede zu beenden.
Selbstverständlich, Herr Präsident! – Jetzt heißt es für Sie, alternativlos zu hören: Seit 2005 steht allen Berliner Schulen ein Notfallordner zur Verfügung, der Schullei- tungen und anderen mit der Bewältigung von Gewalt- (Sandra Khalatbari) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2538 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 und Notfallsituationen im Schulalltag befassten Personen Orientierung und Handlungsanweisungen gibt. Mit dem Notfallordner werden den Schulen wichtige Informatio- nen für den Umgang mit Gewalt-, Notfall- und Krisensituationen zur Verfügung gestellt. Neben den nach Gefährdungsgraden gegliederten Handlungsanwei- sungen für die Lehrkräfte und Schulleitungen, Kontakt- verzeichnissen zu Unterstützungsangeboten, Hinweisen zu Kooperationen mit Jugendhilfe, Polizei, Schulpsychologie und Gesundheitseinrichtungen – – Frau Kollegin! Sie müssen wirklich mit der Rede zu Ende kommen. Ihre Redezeit ist deutlich überzogen.
Ja! – Also, diese Notfallpläne gibt es, und all die populis- tischen Schlagworte Ihres Antrages finden sich dort auf- gelistet und zugeordnet. Ich finde: Wieder einmal ging es Ihnen anscheinend nicht um die Sache, sondern nur um Ihre Selbstdarstellung. – Herzlichen Dank! Besten Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Schedlich das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal bin ich sehr erleichtert, dass die beiden Mädchen außer Lebensgefahr und auf dem Weg der Besserung sind. Dann bin ich der Schulgemein- schaft sehr dankbar, wie rücksichtsvoll und bedächtig sie mit dieser Situation umgeht. Ebenso danke ich den Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern des SIBUZ, die sich pro- fessionell um die Schulgemeinschaft kümmern und den Bedarf unterstützen, und auch der Bildungsverwaltung und der Senatorin, dass sie so schnell vor Ort waren. Wir sind in Gedanken weiterhin bei den betroffenen Kindern, ihren Familien, den Mitschülerinnen und Mitschülern, die die Tat mit ansehen mussten, und der gesamten Schulge- meinschaft. Wir bieten gerne unsere Hilfe und offenen Ohren an, um das Sicherheitsgefühl der Menschen vor Ort wiederherzustellen und eine gute Aufklärung zu ge- währleisten. Über das Thema Sicherheit an Schulen sprechen wir auch sehr gerne, sowohl im Innen- als auch im Bildungsaus- schuss, nur nicht mit der AfD, denn wer wirklich Sicher- heit erzeugen will, muss über Verkehrssicherheit, über psychosoziale Anlaufstellen, Betreuung, Präventionsar- beit und auch Antidiskriminierung sprechen. All das sind Themen, über die man reden muss, wenn man mehr Si- cherheit gewährleisten will. Aber das wollen Sie gar nicht. Sie wollen nur weiter Hass und Hetze verbreiten und nichts anderes. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Das überlassen wir Ihnen! –
Das zieht doch nicht mehr!] Und überhaupt: Wie wäre es, wenn Sie sich mal an die eigene Nase fassen, wenn die AfD wie gestern in der Reinickendorfer Bezirksverordnetenversammlung selbst verbale Gewalt ausübt, indem sie andere Verordnete rassistisch beleidigt? Ja, ein Verordneter meiner Partei machte sich in der Sitzung gestern stark für sprachliche Vielfalt, für Mehrsprachigkeit und bekam dafür von ei- nem Verordneten der AfD-Fraktion Beleidigungen zu hören in der Sitzung und danach auf dem Parkplatz vor dem Haus. Hier sieht man mal wieder: Sie säen den Nährboden für mehr Gewaltbereitschaft in der Stadt. Das ist das wahre Gesicht der AfD. Solidarität kennt sie nicht, und aus diesem Grund werden wir keinem ihrer scheinheiligen Anträge zustimmen, auch diesem nicht. – Vielen Dank! Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Frau Dr. Lasić das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörende! Wenn so etwas Schreckli- ches passiert wie der Vorfall an der Evangelischen Schule Neukölln, gibt es ein natürliches Bedürfnis, das Mitge- fühl auszudrücken. Auch mir ist es an dieser Stelle ein Bedürfnis, an die betroffenen Mädchen zu denken, die glücklicherweise nicht mehr in Lebensgefahr schweben, an ihre Familien und das Leid, das sie gerade durchma- chen, und an die Schulgemeinschaft, die sich nur Stück für Stück von dem erlittenen Schock erholen wird. Für meine Fraktion möchte ich betonen, dass wir in unse- ren Gedanken bei den betroffenen Familien sind und den Kolleginnen der Schule viel Kraft wünschen in den an- spruchsvollen Zeiten, die ihnen mit ihrer Schulgemein- schaft bevorstehen. (Sandra Khalatbari) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2539 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Als politische Akteure haben wir alle zusammen eine besondere Verantwortung. Diese besteht darin, neben dem angemessenen Ausdruck von Mitgefühl sehr gut abzuwägen bezüglich der Forderungen, die im Nachgang zu solchen Vorkommnissen in den Raum gestellt werden. Der Ruf, auch aus der Öffentlichkeit, nach schnellen, einfachen Lösungen ist sehr schnell da. Man erwartet von uns, dass wir Antworten liefern und Lösungen, damit so etwas nie wieder passiert. Wir aber müssen der Versu- chung widerstehen, auf die schnellen, lauten Rufe nach einfachen Lösungen zu springen und das Gefühl zu ver- mitteln, es gebe eine Welt der absoluten Sicherheit; man müsse nur machen. Wie man die Kommunikation in der Krise richtig macht, hat unsere neue Senatorin Günther-Wünsch gezeigt. An dieser Stelle möchte ich einen herzlichen Dank ausspre- chen im Namen der SPD-Fraktion. Sie waren da, Sie haben unseren Gedanken und unserem Mitgefühl vor Ort Ausdruck verliehen und haben der betroffenen Schulgemeinschaft das Gefühl gegeben, in der Krise nicht alleine zu sein. Sie haben aber auch etwas viel Wichtigeres gemacht. Sie haben der Versuchung widerstanden, dem schnellen, lauten Ruf nach flächende- ckendem Wachschutz und Schließanlagen nachzugeben. Damit bleibt zwar das genuine öffentliche Bedürfnis nach der schnellen Lösung nicht befriedigt, aber wir bleiben unserem Bekenntnis nach möglichst hohen Freiheitsgra- den treu und vermitteln nicht das Gefühl, dass es die absolute Sicherheit geben könne. Denn die absolute Si- cherheit kann es nur unter der absoluten Aufgabe unserer Freiheit geben, und wir alle leben gerne in dieser Gesell- schaft, weil wir diese Freiheit weiterhin genießen wollen. Danke daher für das kluge, besonnenen Agieren in dieser schwierigen Zeit! Im Gegensatz zu Frau Senatorin Günther-Wünsch ist die AfD an der vergleichbaren Herausforderung gescheitert. Sie haben es nicht geschafft, der Verlockung zu widerste- hen, und haben uns einen Antrag vorgelegt, der den An- schein erwecken will, es gebe einfache, schnelle Lösun- gen, die es jetzt umzusetzen gelte, und dann werde alles gut. Der genaue Blick zeigt aber: Ihre Forderungen sind nicht viel mehr wert als Schall und Rauch. Sie sprechen vom Zeichen, das von einem Runden Tisch ausgehen soll. Sie sprechen von der Überarbeitung der Notfallordner im Sinne der Anpassung an die aktuelle Gefährdungslage. Sie sprechen von der Verbesserung der Prävention. Sie können aber in keinem der Fälle sagen, welche Verbesse- rungen damit verbunden wären im Vergleich zu den be- stehenden Konzepten. Jenseits der konkreten Forderungen nach besonderer Unterstützung für die betroffenen Familien, zu denen sich allerdings die Senatorin und die Bildungsverwaltung schon bekannt haben, steht nichts Neues drin. Also kom- me ich nicht umhin festzustellen, dass es Ihnen womög- lich gar nicht um die betroffenen Familien ging, sondern nur um sich und Ihre Selbstdarstellung: die AfD als die große Problemlöserin, aber ohne einen echten Lösungs- vorschlag. Schade, dass Sie es wenigstens diesmal nicht geschafft haben, der Versuchung zu widerstehen. Ich hätte es den betroffenen Familien gegönnt. – Vielen Dank! Es folgt dann für die Linksfraktion die Kollegin Brych- cy. – Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe alle! Der Angriff auf zwei Grundschüle- rinnen in Neukölln letzte Woche ist eine unvorstellbare, schreckliche Tat, und auch ich möchte den beiden Mäd- chen und ihren Eltern sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern, Pädagoginnen und Pädagogen, Helferinnen und Helfern im Namen auch meiner Fraktion mein tiefs- tes Mitgefühl aussprechen. Gut war, dass das Kriseninterventionsteam, das SIBUZ, die Bildungsverwaltung sofort vor Ort waren und in die- ser Notfallsituation die Schulgemeinschaft unterstützt haben. Dafür lieben Dank! Und gut ist vor allem auch, dass inzwischen beide Opfer außer Lebensgefahr sind. So sehr wir über diesen furchtbaren Gewaltvorfall be- stürzt sind, gilt es dennoch, nicht in blinden Aktionismus zu verfallen, denn kein Zaun, keine Zugangskontrolle und kein Wachschutz können solche Vorfälle, auf dem Schulweg oder auf dem Schulgelände, zu 100 Prozent ausschließen. So hat sich übrigens auch der Vorsitzende des Landesel- ternausschusses unmittelbar nach der Tat wiederholt (Dr. Maja Lasić) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2540 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 geäußert. Unsere offenen Bildungseinrichtungen und unsere offene Gesellschaft sind verwundbar. Und den- noch: Wir wollen Schulen, die sich in den Stadtteil öff- nen. Wir wollen Angebote von Vereinen, Volkshoch- schulen, Musikschulen, Stadtteilzentren, freien Trägern in unseren Schulen ermöglichen, für lebendige Kieze und gute Bildungs- und Sportinfrastruktur. Natürlich ist es wichtig zu diskutieren, welche Maßnah- men wir konkret angehen können. Im Dringlichkeitsan- trag der AfD jedoch steht keine einzige Maßnahme, die nicht ohnehin schon umgesetzt wird. Es gibt eine gute Kommunikation mit der Schulgemeinschaft. Der Notfall- ordner wird derzeit überarbeitet. Es gibt Härtefallrege- lungen für Prüfungsleistungen für die Schülerinnen und Schüler. Und die Verbesserung der psychosozialen Ver- sorgung war bereits unter Rot-Grün-Rot ein Schwer- punkt. Ihr Antrag ist schlicht und ergreifend überflüssig, zumal die Verallgemeinerungen in der Begründung bezüglich psychisch erkrankter Menschen und auch Menschen, die Drogen konsumieren, aus fachlicher Sicht überhaupt nicht zielführend sind. Es bleibt sogar der Eindruck, dass die AfD diese schreckliche Tat instrumentalisiert und eigentlich, wie Sie es auch gesagt haben, Herr Weiß, gegen die offene Gesellschaft hetzt – Frau Kollegin!
– und die Schwächsten in der Gesellschaft wie Drogen- abhängige und Menschen, die psychisch beeinträchtigt sind, hier außen vor lässt, und das ist wirklich fatal. Es ist richtig, dass man sich mit sinnvollen Maßnahmen, auch mit psychosozialer Versorgung beschäftigen muss, mit Prävention von Gewaltvorfällen, aber blinden Aktio- nismus, Hetze und Ihren Dringlichkeitsantrag ohne fach- lichen Mehrwert brauchen wir ganz sicher nicht. Daher werden wir als Linke diesen auch unbedingt ablehnen. Frau Kollegin! Nur formal: Gestatten Sie eine Zwischen- frage des Kollegen Ubbelohde von der AfD-Fraktion?
Nein! Dann liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags feder- führend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Fami- lie und mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Si- cherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir entsprechend. Die laufende Nummer 4.5, das war die Priorität der Frak- tion der CDU, wurde bereits unter dem Tagesordnungs- punkt 4.1 behandelt. Die Vorlage zu Tagessordnungs- punkt 5 wurde, wie eingangs schon mitgeteilt, zurückge- zogen. Ich rufe damit auf lfd. Nr. 6: Mit Ordnung, Mitarbeit, Fleiß und Betragen zum schulischen Erfolg! – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0193 Erste Lesung (Wiederholung) Ich eröffne die erneute erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 7: Vollkostenmodell für die freien Schulen und faire Teilhabe an allen Landesförderprogrammen, Wartefrist verkürzen und nachträgliche Kostenbeteiligung nach erfolgreicher Wartefrist – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0194 Erste Lesung (Wiederholung) Ich eröffne die erneute erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie an den Hauptaus- schuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf (Franziska Brychcy) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2541 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 lfd. Nr. 8: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0365 Erste Lesung (Wiederholung) Ich eröffne auch hier die erneute erste Lesung des Geset- zesantrags. Eine Beratung ist hier auch nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesan- trags federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicher- heit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäfts- ordnung, Verbraucherschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 9: Gesetz zur Änderung des Landesabgeordneten- gesetzes zur Überprüfung der Mitglieder des Abgeordnetenhauses im Einklang mit dem Stasi- Unterlagen-Gesetz Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0420 Erste Lesung (Wiederholung) Ich eröffne die erneute erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäfts- ordnung, Verbraucherschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 10: Kleingartenflächensicherungsgesetz Berlin – Kleingartenkultur und Erholungsraum erhalten! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0543 Erste Lesung (Wiederholung) Ich eröffne die erneute erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 11: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anstalt des öffentlichen Rechts IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZAöRG) Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0617 Erste Lesung (Wiederholung) Ich eröffne die erneute erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen, und vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Aus- schuss für Digitalisierung und Datenschutz sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 12: Wider den Kulturvandalismus, die Kulturvergessenheit und den Kulturverfall – der Staat ist zum Kulturgüterschutz verpflichtet: Ein Kulturgutschutz-Gesetz für Berlin (KuguG Berlin) Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0622 Erste Lesung (Wiederholung) Ich eröffne die erneute erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 13: Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0721 Erste Lesung (Wiederholung) Ich eröffne die erneute erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz und mitbe- ratend an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr sowie den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 14: Drittes Gesetz zur Änderung des Sozialberufe- Anerkennungsgesetzes Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0725 Erste Lesung (Wiederholung) (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2542 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Ich eröffne die erneute erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage hier federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und mitberatend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales und an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich auch hier nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 15: Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes und des Berliner Straßengesetzes Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0852 Erste Lesung (Wiederholung) Ich eröffne auch hier die erneute erste Lesung der Geset- zesvorlage. Eine Beratung ist auch hier nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorla- ge an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr. – Wider- spruch höre ich auch hier überraschenderweise nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf. Hier wurde die Vorlage, wie eingangs mitgeteilt, zurückgezogen. Ich rufe auf lfd. Nr. 16 A: MSA-Abschluss an Gymnasien durch Versetzung in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0012 Erste Lesung (Wiederholung) Der Ergänzung der Tagesordnung haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die erneute erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesan- trags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich darf dann aufrufen lfd. Nr. 17: Einflussnahme aus dem Ausland bei direkter Demokratie beschränken – Chancengleichheit im Land Berlin stärken – Gesetz zur Änderung des Abstimmungsgesetzes Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0928 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Hier wird beraten, und in der Beratung beginnt die AfD- Fraktion, und zwar der Kollege Hansel.
Verehrter Herr Präsident! Liebe Berlinerinnen und Berli- ner! Kurz vor dem Volksentscheid zur vorgezogenen Klimaneutralität 2030 der – das war auch gut so – Gott sei Dank deutlich gescheitert ist, haben wir als alternative Hauptstadtfraktion die verheerenden Folgen einer eventu- ellen und von den Ökosozialisten gewollten Fehlent- scheidung hier im Plenum zum Thema gemacht. Es wa- ren übrigens nur wir, die sich hier im Plenum zu einem klaren Nein zum Klimavolksentscheid positioniert haben. Den beiden neuen Koalitionsparteien ist dabei sicher ein Stein vom Herzen gefallen, dass wir hier recht behalten sollten. In besagter Rede habe ich auch auf die zum großen Teil aus dem Ausland finanzierte Werbekampagne für den Volksentscheid hingewiesen und für unsere Fraktion erklärt, dass wir hier Handlungsbedarf sehen, nämlich das demokratietheoretisch notwendige Schließen einer Geset- zeslücke. Worum geht es? – Der Bundesgesetzgeber hat den politi- schen Parteien die Entgegennahme von ausländischen Spenden verboten, damit das Ausland auf die deutsche Gesetzgebung keinen Einfluss nehmen kann. Im Fall des Berliner Klimavolksentscheids wurde offensichtlich eine Regelungslücke in § 40c des Gesetzes über Volksinitiati- ve, Volksbegehren und Volksentscheid ausgenutzt. Zwar wird im Gesetz die Finanzierung durch Parlamentsfrakti- onen und Unternehmen der öffentlichen Hand untersagt, um zu verhindern, dass landeseigene Betriebe oder Berli- ner Politiker Volkes Stimme durch Propagandafinanzie- rung missbrauchen, um eigene Ziele durchzusetzen, aber an eine Beeinflussung durch das Ausland hat damals noch keiner gedacht. Ich rufe in Erinnerung: Für den Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“ kamen insgesamt 1,2 Millionen Euro an Spenden zusammen und dabei ein großer Teil Spenden aus den USA. Die Trägerin des Volksentscheids hatte mehr Geld zur Verfügung als die meisten Parteien zuletzt im Wahlkampf zur Wiederholungswahl. Das Spenden- verbot in § 40c muss also dringend nachgebessert werden und eben auch ausländische Geldquellen einschließen. Denn es ist offensichtlich, dass bereits der Verdacht, dass Abstimmungen von auswärts käuflich sein könnten, ein massives Demokratieproblem darstellt, das einen Ver- trauensverlust in die Legitimität direktdemokratischer Prozesse nach sich ziehen kann – direktdemokratische Prozesse, die wir von der AfD übrigens immer einfor- dern. (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2543 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Ich freue mich darüber, und ich bin der Innensenatorin Spranger, die heute vertreten ist durch den Staatssekretär, der sich heute Morgen in der Fragestunde auch dazu eingelassen hat, und der Innenverwaltung dankbar, dass sie mir damals offenbar gut zugehört haben und unsere Sicht auf das Problem teilen. Denn die Innensenatorin will ausländische Spender, die Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen, künftig untersu- chen und eine entsprechende Initiative auf der Innenmi- nisterkonferenz einbringen, um zu verhindern, dass durch ausländische Geldgeber Einfluss auf die deutsche Ge- setzgebung genommen werden könnte, wie sie es auf dem Europäischen Polizeikongress verlautbart hat. Mögliche Einflussnahmen auf demokratische Prozesse, wie den der Gesetzgebung, durch andere Staaten wollen wir unterbin- den. Und noch einmal: Es ist gut, dass die verantwortli- che Innensenatorin das auch so sieht. Ich hoffe, sie steht hier pars pro toto für den ganzen Senat, Herr Wegner! Und weil am Klimavolksentscheid beispielhaft transpa- rent zu sehen war und ist, dass ausländische Geldgeber maßgeblichen Anteil an der Finanzierung der Kampagne hatten, ist die hier von uns vorgeschlagene Gesetzesände- rung geboten und im Übrigen auch handwerklich sauber. Sie würden sich also viel Mühe und Zeit sparen, wenn Sie heute schlicht unserem Gesetzesänderungsantrag zustimmen würden. Da aber nicht sein kann, was nicht sein darf, nämlich dass Sie anerkennen, dass die AfD im Berliner Abgeordneten- haus vernünftige, unsere Demokratie stärkende Vorschlä- ge einbringt, würde es mich und uns nicht überraschen, wenn hier die unparlamentarische Unart der Distanzeritis und Ausschließeritis uns gegenüber einmal mehr greift, unser richtiger Antrag also abgelehnt wird, um einige Zeit später mit gleichem Inhalt von den Koalitionsfraktionen eingebracht zu werden. Wir können damit gut leben, nur irgendwann wird der Wähler merken, dass er gute Politik nicht nur über verspätete Umwege über andere Parteien bekommt, sondern dass er gute Politik auch gleich direkt mit uns bekommen kann und deshalb uns dann auch wählt. Und spätestens dann haben Sie das Problem. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Dregger das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt hier ein Gesetzentwurf vor zur Änderung des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegeh- ren und Volksentscheid. Es geht, wie ja eben schon aus- geführt worden ist, darum, einen etwaigen Einfluss aus dem Ausland auf Gesetzgebungsakte im Inland zu mini- mieren. Dass es daran grundsätzlich ein Interesse gibt, ergibt sich aus dem Parteiengesetz, weil für demokrati- sche Parteien eine entsprechende Regelung besteht. Die Fragen, die sich für mich stellen und denen wir, glaube ich, vertieft nachgehen müssen, sind drei Fragen. Gibt es das Phänomen, das Sie beschrieben haben? Ist es ein Problem? – Wir haben die Presseberichterstattung über den Fall, den Sie geschildert haben, wahrgenommen, aber ich finde die Datenlage etwas dünn, deswegen sind wir, glaube ich, aufgefordert, hier ein bisschen zu recher- chieren, insbesondere auch zu den Erfahrungen, die wir mit dem Parteiengesetz und entsprechenden Regelungen dort gemacht haben. Die zweite Frage, die wir uns stellen müssen, ist: Ist die Situation einer Volksinitiative vergleichbar mit einer deutschen politischen Partei? Was ist die Rolle der politi- schen Parteien in unserem Land, und was ist die Rolle von Volksinitiativen? Das sind ja häufig spontane Initia- tiven, Bürgerinitiativen und Ähnliches. Ist das eine ver- gleichbare Interessenlage? – Ich will noch gar nicht mei- ne abschließende Meinung dazu sagen, weil ich noch bei der Meinungsbildung bin, aber ich glaube, dass die de- mokratischen Parteien in Deutschland schon eine verfas- sungsrechtlich andere Stellung haben, eine sehr viel be- deutsamere Stellung haben, die es auch rechtfertigt, ihre Aktivitäten, auch ihre Finanzierung genauer unter die Lupe zu nehmen, sodass das für mich nicht per se ver- gleichbar ist mit einer Volksinitiative. Dennoch bin ich bereit, mir das auch weiter im Detail anzusehen. Die dritte Frage, die wir uns stellen müssen: Wäre ein Verbot wirksam, oder müssen wir befürchten, dass es umgangen wird? – Die Vorstellung, dass Geld aus dem Ausland in irgendeiner Weise dieses Land erreicht, über wen auch immer, ist ja sehr einfach nachvollziehbar, also stellt sich die Frage: Ist das ein probates Mittel, um ein Ergebnis zu erzielen? Auch hier bin ich noch offen und schlage vor, dass wir uns diesen Fragen im Ausschuss mit der nötigen Sorgfalt nähern. – Herzlichen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen hat die Kollegin Dr. Kahlefeld das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Prä- sidentin! Am 4. Mai 2023 berichtete der „Tagesspiegel“, (Frank-Christian Hansel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2544 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 dass die Innensenatorin der schwarz-roten Koalition die Finanzströme an Initiativen untersuchen will, die – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin – beispielsweise durch Volksentscheide Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen wollen. Sie kündigte eine entsprechende Initiative auf der Innen- ministerkonferenz im Juni 2023 an. Als Beispiel nannte Senatorin Spranger die Initiative Klimaneustart. Sie be- gründete – so heißt es weiter im „Tagesspiegel“ – ihre Forderung mit der Sorge, dass durch ausländi- sche Geldgeber Einfluss auf die deutsche Gesetz- gebung genommen werden könnte. Sie müssen also nicht jammern, liebe AfD, sondern Sie können sich freuen: Sie haben bereits die öffentliche Zusage, dass der heute eingebrachte Antrag von der Koa- lition, namentlich der Innensenatorin, angenommen und umgesetzt wird. Ich rede daher nicht nur zu dem AfD-Antrag, sondern auch zu der geplanten Initiative der Senatorin auf der Innenministerkonferenz. Hat es der Senatorin nicht genügt, den Abstimmungster- min entgegen dem gesetzlich verbrieften Recht der Initia- tive – § 32, geändert übrigens in der rot-rot-grünen Koali- tion am 12. Oktober 2020 – nicht mit einer Wahl zusam- menzulegen? Sie musste jetzt auch noch das Anliegen diskreditieren und „ausländische“ Einflussnahme behaup- ten. Aber wer springt denn auf dieses Etikett „auslän- disch“ überhaupt an? Der Klimawandel ist global, unsere Unternehmen sind global. „Ausländisch“ scheint mir nun wirklich überhaupt kein Kriterium für etwas Kritikwürdi- ges zu sein; den Gleichklang mit der AfD dagegen finde ich erschreckend. Wir haben 2020 hier im Abgeordnetenhaus auf Initiative des damaligen Kollegen Dr. Efler die Nachweispflichten der Initiatorinnen von Volksbegehren und Volksinitiati- ven bezüglich der Spenden verschärft. Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Woldeit?
Nein, ich möchte jetzt zum Ende kommen können. – Diese Verschärfung war eine Reaktion auf den Parteien- entscheid, den die FDP zu Tegel veranstaltet hatte. Die Initiatorinnen müssen nun eine Übersicht der Gesamtein- nahmen und -ausgaben vorlegen; sehen Sie nach in § 40b. Diese wird von der Landeswahlleiterin veröffentlicht, und zwar vor der Durchführung des Volksentscheids, sodass das für die Abstimmenden auch transparent ist. Nicht die Spenderinnen, sondern die selbstverständliche Annahme der AfD und der FDP, dass nicht nur Bürgerinnen, son- dern Parteien Trägerinnen von Volksbegehren und - initiativen sein können, ist demokratietheoretisch prob- lematisch, ebenso wie die in der Begründung des Antrags selbstverständlich formulierte Annahme, dass mit den Spenden Stimmen gekauft werden könnten. Dieser An- trag ist in jeder Hinsicht unannehmbar. Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordne- te Lehmann jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal möchte ich mich entschuldigen, dass hier einige Worte wiederholt fallen wie in der Rede von Frau Khalatbari, also „schwurbeln“, „Unsinn“, „populis- tisch“, aber auch dieser Antrag ist ja von der AfD. Geld spielt auch in der Demokratie, gerade im Kapitalis- mus, eine große Rolle. Parteien brauchen Geld für ihren Betrieb und für ihre Wahlkämpfe, und auch Volksinitiati- ven brauchen Geld, um sich bekannt zu machen und die Menschen von ihren Anliegen zu überzeugen, also sam- meln diese Initiativen Spenden. Zum Teil lässt sich der Einfluss und auch die Abhängigkeit von Spenden ein- grenzen, indem der Staat Teile der Finanzierung über- nimmt, wie es zum Beispiel bei den Parteien der Fall ist. Für Trägerinnen von Volksinitiativen ist das gerade keine Option, denn erst nach dem Entscheid können sie sich die Kosten zum Teil erstatten lassen, und so bleibt eben nur die Finanzierung über Spenden. Bereits jetzt müssen Volksinitiativen alle Geld- und Sachspenden über 5 000 Euro der Innenverwaltung mel- den – das wurde schon gesagt –, und diese Transparenz ist auch wichtig, damit wir wissen, wer gegebenenfalls die Lobbyisten sind. Sicher hätten sich vor einigen Jahren weniger Menschen für die AfD entschieden, wenn sie gewusst hätten, wie viel Geld die AfD und ihre Partei- spitze illegal und geheim aus der Schweiz erhalten. Der vorliegende Antrag wird der Debatte aber keineswegs gerecht, sondern ist, wie vom rechten Rand dieses Parla- ments nicht anders zu erwarten, populistischer Unsinn. Er ist populistisch, weil er suggeriert, dass das Abstim- mungsergebnis des Klimavolksentscheids mit Geld ge- kauft sei. Im Gegensatz zu den Geldern der AfD aus der (Dr. Susanna Kahlefeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2545 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Schweiz sind die Spenden der Initiative aber vollkommen legal und transparent gelaufen, zum Großteil aus den USA. Das wissen wir, und dass wir das wissen, zeigt doch auch, dass wir hier, wie der Staatssekretär Hochgrebe vorhin in der Fragestunde schon angekündigt hat, mit Augenmaß auf die vorhandenen Regeln schauen werden. Geplant sind sinnvolle Anpassungen. Hier zeigt sich wieder, dass die AfD selbst kein Vertrauen in die Wähle- rinnen und Wähler hat. Es lässt sich aber nicht alles mit Geld kaufen; jedenfalls nicht der gerade gelaufene Volks- entscheid, denn letztlich bekam er ja auch keine Mehr- heit. Der Antrag ist nicht nur populistisch, er ist auch tatsäch- lich Unsinn, er ist handwerklich und inhaltlich schwach – einfach einen Paragrafen aus dem Parteiengesetz zu ko- pieren, reicht hier eben nicht, denn die Regelungen sind für Parteien und nicht für Volksinitiativen brauchbar. Im Abstimmungsgesetz gibt es ja gerade die Regelung für die Parteien, dass sie sich, wenn sie Träger einer Volks- initiative sind, besser offenlegen sollen. Das zeigt doch, dass der Gesetzgeber das Problem der Unterscheidung der Parteien und Volksinitiative nicht übersehen, sondern dass bewusst eine Abwägung stattgefunden hat. Setzen wir hier bei den Volksentscheiden aber zu strenge Re- geln, machen wir die direkte Demokratie schwerer oder gar unmöglich und erzwingen geradezu, dass nur hoch professionelle und gut finanzierte Volksinitiativen Erfolg haben. Das will ich nicht, und das will die Berliner SPD nicht. Spenden für den Klima-Volksentscheid sind nicht das Problem, sondern dass Volksentscheide zum Klima über- haupt nötig sind, vielleicht begreift das irgendwann auch die AfD. – Vielen Dank! Für die Linksfraktion hat jetzt der Kollege Schlüsselburg das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Es entbehrt nicht eines erheblichen Maßes an Ironie und einer weitgehenden Schamlosigkeit, dass ausgerechnet die AfD hier solch einen Antrag vor- legt. Ausgerechnet die AfD, die erst im vergangenen Jahr zu Strafzahlungen von fast 400 000 Euro verurteilt wor- den ist, weil sie Großspenden aus der Schweiz von Schweizer Unternehmen entgegengenommen hat, ausgerechnet die AfD, deren Finanzquellen auch sonst undurchsichtig sind und bei denen der Verdacht besteht, dass sie ihren Ursprung jedenfalls zum Teil in Moskau haben. [Dr. Kristin Brinker (AfD): Das sagt der Richtige! –
Das sagt Die Linke!] Und wie immer, wenn die AfD das Wort „Demokratie“ in den Mund nimmt, dann ist es so, dass es ihr nicht um die Demokratie geht. Für die AfD ist „Demokratie“ nur ein Schlagwort zur Denunziation von ihr unbequemen Akteu- ren und Themen, und so ist es auch hier. Einziges Ziel dieses Antrags ist es, die Klimabewegung zu denunzieren. Die AfD versucht den Eindruck zu erwe- cken, beim Klimaneustart-Volksbegehren habe es sich um eine Aktion ausländisch bezahlter und gesteuerter Agenten gehandelt, eine Masche, die Sie sich wohl bei Ihrem Spiritus Rector in Moskau abgeschaut haben, mei- ne Damen und Herren aus der rechten Ecke, denn was die AfD in der Begründung schreibt, hätte auch nach dem Regelungsgehalt des Antrags überhaupt keine Auswir- kungen auf das Spendenaufkommen von Klimaneustart gehabt. Die angesprochenen Spender sind Deutsche, auch wenn die AfD das vielleicht anders sieht. Die Familie Danziger musste in den Neunzehndreißigerjahren vor Ihren geistigen Ahnen aus Deutschland fliehen. So oder so ist dieser Antrag in keiner Weise zustimmungsfähig und wird von uns abgelehnt. Lassen Sie mich trotzdem zum Schluss noch ein paar Überlegungen zur Finanzierung von direktdemokrati- schen Initiativen anstellen. Wenn es um Parteien geht, ist die Haltung von uns Linken klar: Wir sind die einzige Partei, hier im Hause und im Bundestag, die ausnahmslos keine Spenden von Großfirmen oder Verbänden an- nimmt, und wir wollen diese auch gesetzlich verbieten. Darum sehen unsere Parteitage auch als einzige nicht wie Lobbymessen aus. Allerdings spricht viel dafür, dass bei direktdemokratischen Initiativen andere Maßstäbe gelten können oder sogar müssen. Diese Initiativen bilden sich, das wurde schon gesagt, in der Regel ad hoc und zeitlich begrenzt, das heißt, ihnen fehlen die rechtlichen und tatsächlichen Privilegien, Ressourcen und Apparate von Parteien. Wer direkte Demokratie will, muss diesen Initi- ativen also auch größere Spielräume zur Finanzierung einräumen. Wichtig dabei ist aber, dass jederzeit 100 Prozent transparent ist, wie sie sich finanzieren, um (Jan Lehmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2546 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, dies bei ihren Entscheidungen und auch schon vor ihrer Entscheidung angemessen berücksichtigen zu können. Andernfalls droht direkte Demokratie zum Privileg derer zu verkommen, die es sich leisten können. Die Volksent- scheide „Pro Reli“ oder TXL müssen uns an dieser Stelle warnende Beispiele sein. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit! Ich freue mich darauf, gemeinsam mit Ihnen diesen demagogischen Antrag dahin zu stimmen, wo er hingehört, nämlich in die parlamentarische Papiertonne. – Herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Aus- schuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Wider- spruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 18: Gesetz zur Neufassung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin und Änderung weiterer Vorschriften Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0940 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann können wir so verfahren. Ich rufe auf lfd. Nr. 19: Die Erinnerung an den 17. Juni 1953 stärken: Den 70. Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR zum einmaligen Feiertag machen – Änderung des Feiertagsgesetzes Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0947 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist hier ebenfalls nicht vorgesehen. Vorgeschla- gen wird die Überweisung des Gesetzesantrags federfüh- rend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ord- nung sowie mitberatend an den Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 20: Gesetz zur Fortentwicklung der Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0955 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier die Kollegin Dr. Vandrey. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Neustrukturierung unseres Landgerichts war schon im letzten Jahr wichtiges Thema im Parlament. Mit dem Gesetz zur Neustrukturierung des Landgerichts ist uns noch im Februar 2023, also gerade eben erst, unter Rot- Grün-Rot ein wichtiges rechtspolitisches Vorhaben ge- lungen, maßgeblich befördert durch den Landgerichtsprä- sidenten Dr. Holger Matthiessen. Das Gesetz, das wir heute behandeln, ergänzt das bisheri- ge Gesetz um einen wichtigen Punkt, nämlich die Zuwei- sung der Zuständigkeit für die Notar- und Geldwäschean- gelegenheiten an das neu geschaffene Landgericht Ber- lin II für Zivilsachen. Diese Zuweisung war bereits Ge- genstand des Beteiligungs- und Mitzeichnungsverfahrens, wurde jedoch zunächst zurückgestellt, weil bei Verab- schiedung des Gesetzes die bundesgesetzlichen Rahmen- bedingungen noch nicht gegeben waren. Das ist nun der Fall, sodass die Ergänzung vorgenommen werden kann, damit wird das gesetzliche Regelwerk zur neuen Struktur unseres Landgerichts komplett. – Ruhig mal klatschen! – Die Bekämpfung der Geldwä- sche und der organisierten Kriminalität, um die es dabei geht, muss mit voller Kraft weitergehen. Dazu wurde in den letzten Jahren schon viel getan, nicht nur unter Sena- torin Dr. Kreck, auch und vor allem unter Senator Dr. Behrendt war die Bekämpfung der organisierten Kri- minalität schon Schwerpunkthema. Unter Dr. Behrendt wurden beispielsweise zahlreiche Immobilien, die aus der organisierten Kriminalität stammten, eingezogen – ein rechtspolitischer Erfolg im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Bereits unter Rot-Rot-Grün wurde 2020 auch schon die Taskforce Notaraufsicht eingesetzt, auch ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die Geldwäsche. Geldwäsche muss künftig noch effektiver bekämpft wer- den, gerade in Berlin. Berlin ist wegen des hier sehr auf- geheizten Wohnungsmarkts ein beliebtes Spielfeld für Geldwäsche im Immobilienbereich, dies schädigt auch Mieter und Mieterinnen in Berlin. Wir brauchen hier starke Aufsichtsbehörden und klare Zuständigkeiten. In Deutschland werden leider große Mengen krimineller (Sebastian Schlüsselburg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2547 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Gelder gewaschen, neben dem Immobilienbereich auch durch Gesellschaftsgründungen. Nach dem Geldwäsche- gesetz dürfen Notarinnen und Notare nur in bestimmten Fällen einen Verdacht melden. Hier ist eine Verschärfung des Bundesrechts über eine Bundesratsinitiative zu über- legen, wie sie 2021 schon mal unter Rot-Rot-Grün einge- bracht wurde und jetzt vonseiten der Linken auch wieder angekündigt wurde, was wir begrüßen. Natürlich sind hierbei, da wende ich mich besonders an Herrn Schlüs- selburg, die Notarinnen und Notare und deren Ver- schwiegenheitspflichten zu berücksichtigen. Auf Berliner Ebene ist unsere grüne rechtspolitische Forderung, Immobiliengeschäfte nur noch unbar, also ohne Bargeld, durchzuführen, sowie die Einführung eines Immobilienregisters, das die wirtschaftlich Berechtigten offenlegt, um Transparenz über Grundstücksverkäufe herzustellen und so Geldwäsche den Boden zu entziehen. Nach alledem habe ich mich gefreut zu lesen, dass auch die neue Justizsenatorin, die nun ihr Amt beginnt, die Bekämpfung von Geldwäsche und organisierter Krimina- lität zu ihrem Schwerpunktthema machen möchte. Hier- bei sichern wir ihr gern die Unterstützung unserer Grü- nenfraktion zu. Ein herzliches Willkommen an die neue Senatorin und auf konstruktive Zusammenarbeit! – Vie- len Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Hermann das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Drei Monate, nachdem wir hier das Gesetz zur Neustruk- turierung der Berliner Landgerichtsstruktur auf den Weg gebracht haben, gibt es heute schon das Gesetz zur Fort- entwicklung. Die Kollegin Dr. Vandrey hat eben richtig ausgeführt, warum es notwendig ist. So weit, so unspek- takulär. Dann hat sie hier ihre Antrittsrede, ihre Begrüßungsrede in Richtung unserer neuen Justizsenatorin gehalten. Das ist toll. Das ist gut so. Herzlich willkommen auch noch einmal von der CDU-Fraktion. Wir freuen uns. Sie haben wahrscheinlich dem Kollegen Schlüsselburg jetzt einiges an Rede weggenommen. Ich glaube, das macht er dann galant wieder wett. Das Thema Geldwäschebekämpfung ist aber keines, das Sie für sich gepachtet haben, sondern wir haben dies im Koalitionsvertrag sehr deutlich auch für uns formuliert. Wir wollen die Vermögensabschöp- fung stärken, und wir wollen – das ist neu und wichtig – ressortübergreifend mit Landeskriminalamt, Staatsan- waltschaft und Senatsverwaltung für Finanzen die Wirt- schaftskriminalität und die Geldwäsche bekämpfen. Ich bin ganz sicher, dass unsere Justizsenatorin diesen Kampf auch erfolgreich führen wird, und dass wir in der Sache gemeinsam Wirtschaftskrimi- nalität und Geldwäsche die Rote Karte zeigen. Diese haben in Berlin keinen Platz. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das gemeinsam auf den Weg bringen. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Dann hat der Kollege Schlüsselburg das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Herrmann! Ja, es soll einige we- nige Leute, auch Sie, geben, die hier feststellen, dass ich gern und viel rede. Das gilt natürlich vor allem für Themen, die der Linken und auch mir persönlich besonders am Herzen liegen. Das Thema Bekämpfung der Geldwäsche und der organi- sierten Finanzkriminalität ist genau eines dieser Herzens- themen. Berlin ist tatsächlich ein Hotspot für Geldwäsche und zwar vor allem auch bei Immobilien. In diesem Bereich schadet die Geldwäsche unserer Gesellschaft gleich dop- pelt, zum einen, weil kriminelles Geld überhaupt gewa- schen wird, zum anderen, weil durch diese Transaktionen der Immobilienmarkt weiter angeheizt und überhitzt wird und nicht selten nach den Eigentumswechseln Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Rot-Rot-Grün hat deswegen die Bekämpfung der Geld- wäsche zu einem Schwerpunkt gemacht. Kollegin Dr. Vandrey hat die Maßnahmen genannt. Ich hoffe und gehe auch davon aus, dass die neue Koalition zumindest diesen Weg fortsetzen wird. – Frau Senatorin, da haben Sie uns weiter an Ihrer Seite! Ich werde jetzt aber trotzdem zum Schluss kommen, denn dieser Gesetzentwurf ist vor allem eine technische Ände- rung, die wir erst jetzt beschließen können, weil wir unter anderem auf die im Übrigen nicht weit genug gehende Änderung des Geldwäschegesetzes auf Bundesebene und anderer Vorschriften warten mussten. Zur Verschärfung der Geldwäschegesetzregelungen werden wir in der nächsten Sitzung einen Antrag beraten auf Antrag meiner Fraktion. Aber hier und heute machen wir einen Punkt. (Dr. Petra Vandrey) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2548 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Ich bitte Sie alle um Zustimmung zu diesem hervorra- genden Gesetzentwurf der Justizsenatorin a. D. Dr. Lena Kreck. – Vielen Dank! Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Lehmann das
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vergangene Berliner Senat hatte bereits die Neuordnung des Landgerichts in Berlin beschlossen, und bereits im Plenum zum 12. Januar dieses Jahres haben wir das Reformvorhaben in der ersten Lesung hier be- sprochen. Schon damals signalisierte meine Fraktion auch Zustimmung zu diesem Vorhaben. Im Rechtsausschuss wurde das Vorhaben auch unter der Anhörung des amtie- renden Präsidenten des Berliner Landgerichts Dr. Holger Matthiessen besprochen. Die Anhörung ergab damals auch, dass der Wunsch nach der Anpassung aus der Richterschaft selbst komme. Der Deutsche Richterbund und auch der Bundesverband eh- renamtlicher Richter haben sich dafür ausgesprochen und finden die Reform positiv. Künftig sollen also alle Straf- und Zivilsachen bei jeweils einem Landgericht konzentriert werden. Von der Tren- nung dieser beiden Rechtsbereiche und der damit verbun- denen Dezentralisierung erhofft man sich eine bessere Spezialisierung der Richterschaft sowie eine effizientere Organisationsstruktur. Insofern ist es auch nur logisch, die Ergänzungsregelung der Konzentration in Notar- und (Sebastian Schlüsselburg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2549 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Geldwäschesachen einem Landgericht zuzuordnen. Inso- fern ist eigentlich die Debatte hier über diesen Vorschlag unspektakulär. Es wurde aber schon richtig angesprochen: Allein mit der Schaffung einer neuen Präsidentenstelle und ein paar Umräumarbeiten und ein paar Veränderungen der Tür- schilder wird es nicht getan sein. Die Platzprobleme der Berliner Justiz an ihren Standorten sind besorgniserre- gend. Verschlossene Aktenschränke in Fluren, da inner- halb der Räume der Geschäftsstellen kein Platz mehr besteht, fehlende Richterzimmer, fehlende Räume für die Ausbildung von Referendaren und Rechtspflegern – das sind nur ein paar Teile der Mängel. Der neue Berliner Senat wird daher gefordert sein, die Standorte zu modernisieren und ausreichend Verhand- lungssäle zur Verfügung zu haben und die Entscheidun- gen des alten Senats auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprü- fen. Mit „Überprüfen“, wie es in Ihrem neuen Koalitions- vertrag fast in jedem zweiten Satz des Justizabschnitts vorkommt, wird die neue Koalition allerdings kein langes Bestehen haben. Sie müssen in den verbliebenen drei Jahren auch handeln. Der Neubau eigener Justizstandorte zum Beispiel erscheint als ein Projekt, welches unbedingt ins Auge gefasst werden sollte. Der aus unserer Sicht gescheiterte Versuch, ein Verwaltungsgericht in ein ma- rodes, denkmalgeschütztes und noch dazu im Vergleich zu anderen Gerichtsstandorten extrem hässliches Kathrei- ner-Haus zu verlegen, darf schon jetzt als gescheitert betrachtet werden. Wir als AfD-Fraktion fordern die Stärkung der Berliner Justiz. Wir werden diese Reform begleiten und beobach- ten, inwieweit der neue Senat tatsächlich in diesem Be- reich liefert. Stellen Sie schon einmal auf eine Vielzahl von schriftlichen Anfragen in diesem Bereich ein. Herr Abgeordneter! – Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Nein danke! Meine Rede ist jetzt zu Ende. – Vielen herz- lichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Aus- schuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz und an den Haupt- ausschuss. – Widerspruch hierzu höre ich nicht, dann können wir so verfahren. Ich rufe auf lfd. Nr. 21: Gesetz über die Neuordnung der Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0961 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier der Kollege Omar. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Das Gegenteil von gut ist nicht böse, sondern gut ge- meint“ – das hat Kurt Tucholsky bereits vor 100 Jahren erkannt. Gut gemeint, schlecht gemacht – anders kann man den Planungsstand zur Zentralisierung der Einbürge- rungen in Berlin nicht beschreiben. Es reicht eben nicht, ein poliertes Schild für ein Landesamt zu präsentieren, wenn kein Konzept dahintersteht. In der rot-grün-roten Koalition hat die SPD das Projekt Zentralisierung der Einbürgerungen für sich beansprucht, um einen schnellen Applaus zu ernten. Als Grüne haben wir das Vorhaben für eine Zentralisierung der Einbürgerung mitgetragen, aber mit dem Ziel, Einbürgerungsprozesse zu beschleuni- gen und zu vereinfachen. Damit wollten wir die im bun- desweiten Vergleich sehr niedrigen Einbürgerungszahlen hier in Berlin steigern. Was die Innenverwaltung nun verursacht hat, grenzt an Arbeitsverweigerung. Nun baden die Bezirke das Chaos aus. Seit Anfang des Jahres werden die Einbürgerungsanträge gar nicht mehr bearbeitet, teilweise nicht mehr angenommen. Wie konn- te es nur so weit kommen? Damit wir das auch verstehen: Innensenatorin Iris Spran- ger hatte von uns die Aufgabe bekommen, ein gutes Kon- zept für die Übergangsphase zu erarbeiten, und zwar mit den Bezirken und nicht gegen sie. Dafür hat sie von dem ehemaligen Finanzsenator 120 neue Stellen im Haushalt bekommen. Unsere Warnungen und Bedenken in den Koalitionsrunden und im Senat haben Sie, Frau Spranger, hingegen in den Wind geschlagen. Das Ergebnis sehen wir jetzt, und das erleben auch die Betroffenen. Das Er- gebnis ist: Behördenchaos in den Bezirken und Frustrati- on bei den Einbürgerungswilligen. Dieses Versagen war absehbar und vermeidbar. Wie soll ein Übergang funktionieren, wenn kein Konzept dafür da ist? Wir haben bereits im letzten Jahr mehrfach, auch auf parlamentarischen Wegen, nach einem Konzept für die Übergangsphase der Zentralisierung gefragt, aber keine Antworten bekommen. Einige Bezirke sind so verärgert, dass sie bereits resigniert haben, etwa der CDU-Stadtrat in Steglitz-Zehlendorf, der jetzige Koalitionspartner der (Marc Vallendar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2550 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Innensenatorin, der vor zwei Wochen in der RBB- „Abendschau“ öffentlich gesagt hat, dass die Innenver- waltung die Verantwortung dafür trägt, dass sie Einbür- gerungspersonal in seinem Bezirk verlieren. Das sagen auch andere Bezirke. Wegducken ist also keine Antwort, liebe Innenverwal- tung, Sie müssen das jetzt heilen. Sie schlittern zum Leidwesen der Betroffenen, die sich einbürgern lassen wollen, geradezu in eine Katastrophe! Einige von ihnen habe ich heute eingeladen. Die sitzen hier auf der Tribüne und werden unsere Debatte verfolgen, weil sie die Welt nicht mehr verstehen. Sie haben nichts falsch gemacht, sie haben alles richtig gemacht, aber unsere Verwaltung hat leider alles falsch gemacht. Wer das Chaos nicht sieht, sollte mit diesen Menschen sprechen, die seit Jahren auf ihre Einbürgerung warten. Nehmen wir zum Beispiel Herrn Ghazaleh, der seit zwei Jahren auf die Bearbeitung seines Antrags in Steglitz- Zehlendorf wartet, oder Herrn Slebi aus Neukölln, der mit seiner Familie fünf Einbürgerungsanträge eingereicht hat. Er hat sein Abitur hier gemacht. Er studiert aktuell Medizintechnik. Sie haben ihre Anträge im März letzten Jahres eingereicht, aber die Bearbeiterin ist nicht mehr da. Nur der Antrag seiner Schwester wurde bearbeitet, und der Rest wartet auf Gewissheit, weil die Zentralisie- rung schlecht geplant wurde. [Rolf Wiedenhaupt (AfD): Wer war denn in der Regierung? –
Nein, danke! – Die Realität ist so, dass die Einbürgerung seit Anfang des Jahres de facto lahmgelegt ist. Das ist nicht nur ein politischer Skandal. Die Einbürgerungswil- ligen haben einen Rechtsanspruch darauf, einen Antrag zu stellen, und genauso ein Recht darauf, dass ihre Anträ- ge bearbeitet werden, und zwar zügig. Diese Menschen auf Wartelisten zu setzen, ohne die Gewissheit zu haben, ob ihre Anträge im Jahr 2024 bearbeitet werden, ist keine Lösung. Wenn die Innensenatorin jetzt kein Konzept vorlegt, müssen wir uns auch nicht wundern, wenn zu Recht eine Welle von Untätigkeitsklagen gegen die Verwaltung eingereicht wird. Das wäre ein Armutszeugnis, Herr Wegner. Machen Sie die Sache zur Chefinnensache, weil Ihre Innensenatorin das nicht mehr hinbekommt! Erarbeiten Sie ein Konzept für die Übergangsphase, erar- beiten Sie Lösungen, um das bestehende Personal zu retten und das neue Personal einzuarbeiten, vereinfachen Sie die unnötigen bürokratischen Schritte, wie zum Bei- spiel zwei- oder dreifache Identitäts- oder Gehaltsnach- weise! Nutzen Sie die breiten Landesspielräume zuguns- ten der Betroffen! Denn diese Menschen sind eine Berei- cherung für unsere Stadt und unser Land, und wir müssen sie auch so behandeln. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Dregger das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten hier in erster Lesung ein Ge- setz über die Neuordnung der Zuständigkeit in Staatsan- gehörigkeitsangelegenheiten. Ich kann Ihnen dazu einen Fall aus meinem Wahlkreis berichten, der kein Einzelfall ist. Es ist ein mir sehr vertrauter – schon seit Jahren – Bürger im Kiez, der seit Jahren deutscher Staatsbürger werden will und alle Voraussetzungen erfüllt. Er arbeitet, und er sagt: Mensch Burkard, ich will dich mal wählen. Wann darf ich das endlich? – Dagegen habe ich ja nichts. Er hat im letzten Jahr einen Brief bekommen, in dem er auf dieses Jahr vertröstet worden ist, und er hat in diesem Jahr einen weiteren Brief bekommen, dass er aufs (Jian Omar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2551 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 nächstes Jahr vertröstet wird. Diese Zustände sind in keiner Weise akzeptabel. Deswegen begrüßen ich und die CDU-Fraktion die Vor- lage – zur Beschlussfassung –, die vorliegt. Das Ziel ist, die derzeit gespaltenen Zuständigkeiten – auf der einen Seite die Senatsverwaltung für Inneres, auf der anderen Seite die zwölf Bezirke – zusammenzuführen, um zu effizienteren und schnelleren Entscheidungen zu kom- men. Das wird in der Übergangsphase noch ruckeln, es wird auch zu Verzögerungen kommen, aber ich bin der festen Überzeugung, dass das Landesamt für Einwande- rung in der Lage sein wird, ein effizientes Verfahren aufzubauen und dann zu schnellen Entscheidungen zu kommen. Die bisherige Zweiteilung der Zuständigkeiten in die Anspruchseinbürgerungen auf bezirklicher Ebene und die Ermessenseinbürgerungen auf Landesebene füh- ren zu der Notwendigkeit, dass die verschiedenen Behör- den miteinander kommunizieren. Das alles führt natürlich zu Verzögerungen und ist nicht effizient. Deswegen be- grüße ich das im Interesse der Einzubürgernden, aber ich begrüße es auch im Interesse unserer gemeinsamen Be- mühungen, die Verwaltung von Berlin effizienter und leistungsfähiger zu strukturieren. Deswegen wird die CDU-Fraktion nach der Beratung diesem Entwurf zu- stimmen. – Herzlichen Dank! Vielen Dank! – Für die Linksfraktion hat die Abgeordne- te Eralp jetzt das Wort.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle- gen! Das ist meine erste Oppositionsrede, und als Linke können wir auch Opposition. Aber ich muss sagen, dass ich immer noch fassungslos darüber bin, dass sich die SPD-Führung nach so einem rassistischen Wahlkampf der CDU dazu entschieden hat, mit ihr zu koalieren und sie ins Rote Rathaus zu schicken. Zur Vorlage: Das Landeseinbürgerungszentrum ist ein R2G-Projekt gewesen, weil wir echte Teilhabe für alle Menschen ermöglichen wollen. Wir stehen auch weiter zur Zentralisierung, weil es nicht sein darf, dass es davon abhängt, in welchem Bezirk ich lebe, ob ich eine Chance auf baldige Einbürgerung habe oder bis zu zwei Jahre warten muss, aber sie muss auch gut gemacht sein, und da hat die Innenverwaltung ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Aktuell stauen sich in den Bezirksämtern über 20 000 Einbürgerungsanträge, und die meisten werden noch lange liegenbleiben, denn die Innenverwaltung hat veranlasst, dass seit Jahresbeginn eingegangene Anträge nicht mehr bearbeitet werden, Altfälle nur dann, wenn sie bis zum Übergang abgeschlossen werden, und auf Erst- termine soll sogar gänzlich verzichtet werden. Etliche Einbürgerungswillige wenden sich deswegen an mich, und Herr Omar hat es auch schon gesagt. Was soll ich ihnen sagen? Dass sie jetzt lieber keinen Antrag stellen und warten sollen, bis es die Innenverwaltung geschafft hat, dass die neue Abteilung ihre Arbeit aufnimmt? Kön- nen wir überhaupt davon ausgehen, dass es ab 2024 rei- bungslos läuft, wo das Landeseinwanderungsamt doch schon jetzt völlig überfordert ist und Menschen monate- lang, manchmal länger als die Gültigkeitsdauer ihres Aufenthaltstitels, was etliche Folgeprobleme bringt, auf einen Termin warten? Kann man den Übergang von Be- zirks- auf Landesebene eigentlich noch schlechter organi- sieren? –, frage ich mich da. Auch als antidiskriminierungspolitische Sprecherin bin ich unzufrieden. Das LEA wird von vielen Menschen mit Migrationsgeschichte derzeit nicht als Willkommensbe- hörde wahrgenommen. Immer wieder wird mir über Dis- kriminierungen berichtet. Wenn aber das LEZ beim LEA angesiedelt wird, braucht es eine externe, diskriminie- rungskritische und diversitätsorientierte Organisations- entwicklung. – Ja, da lachen Sie, denn davon haben Sie keine Ahnung, das weiß ich ja. Das hatte unsere Justizsenatorin auch eingebracht. Vieles davon steht noch in Ihrer Vorlage, aber ungeklärt bleibt die Finanzierung. Diese muss aber die Innenverwaltung sicherstellen, denn Antidiskriminierungsarbeit ist Quer- schnittsaufgabe und gehört in alle Häuser. Wenn ich mir den Koalitionsvertrag dazu anschaue, frage ich mich aber, ob das überhaupt kommt, denn unsere R2G-Formulierung, dass das LEZ interkulturell aufge- stellt sein und proaktiv in Communitys kommunizieren soll, ist gestrichen. Verschwunden ist auch die Ausschöp- fung von Handlungsspielräumen im Sinne der Betroffe- nen bei Ausnahmen von Sprachkenntnissen und Lebens- unterhaltssicherung. So wird es weder gelingen, dass das LEZ als Willkommensbehörde wahrgenommen wird, noch, dass es tatsächlich zu einer erheblichen Steigerung der Einbürgerungen kommt. Das größte Problem bei Letzterem ist aber, dass die FDP die dringend notwendige Reform des Staatsbürgerschaftsrechts auf Bundesebene blockiert, genauso wie die AGG-Reform. Vor allem die CDU/CSU-Fraktion mit Dobrindt hat herabwürdigende Diskurse mobilisiert und von einer Verramschung des (Burkard Dregger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2552 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 deutschen Passes gesprochen. Nun raten Sie mal, wer diese Äußerung verteidigt hat? – Natürlich Kai Wegner, der gerade so ins Amt gekommene heutige Bürgermeister Berlins! Ja, so war es, passend zur Vornamensabfrage im Wahl- kampf stellte er sich hinter Dobrindt und machte seine Ablehnung vom Doppelpass und der Notwendigkeit einer parallelen Rückführungsoffensive deutlich. Trotz allem hat sich die SPD und vor allem die SPD- Führung, muss man ja sagen, mit der CDU nun auch noch in Berlin einen Blockierer progressiver Politik an die Seite geholt. Da muss ich Sie doch fragen, wie ernst Sie es eigentlich mit dem Versprechen der gleichen Teilhabe für alle meinen, liebe SPD-Kolleginnen und -Kollegen! Die Berliner Linke wird jedenfalls weiter an der Seite der Zivilgesellschaft für einen deutschen Pass für alle Men- schen, die hier leben, kämpfen, und zwar, ohne dass sie ihre bisherige Staatsbürgerschaft abgeben müssen, ohne entwürdigende Einbürgerungstests und ohne Einkom- mensvoraussetzungen, denn Menschen mit Migrationsge- schichte sind keine Bittsteller, sondern ein gleichberech- tigter Teil unserer Gesellschaft, und müssen sich echte Teilhabe auch nicht erst verdienen, auch wenn Menschen wie Herr Wegner das vielleicht nie verstehen werden. Diese Rechte stehen ihnen genauso zu wie allen anderen Menschen auch. – Danke! Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Özdemir das Wort.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle- gen! Erst einmal möchte ich sagen, es ist absolut nach- vollziehbar, dass die Kolleginnen und Kollegen da oben, die diese Anträge stellen und jetzt seit über zwei Jahren warten, frustriert sind. Das ist, glaube ich, absolut nach- vollziehbar, und dafür muss man sich als Land Berlin natürlich auch entschuldigen. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Nein, keine Zwischenfrage! – Dieses Zentrum wird gera- de mal seit sieben Monaten geplant, das Gebäude wurde gerade gefunden, es wird gerade ertüchtigt, die Aus- schreibungen für die Stellen werden gerade gemacht. Also da existiert noch grundsätzlich gar nichts, und hier wird sozusagen so getan, als ob die schon seit drei Jahren arbeiten würden und keinen einzigen Menschen einge- bürgert hätten. Das finde ich ein bisschen problematisch, um ehrlich zu sein. Der Kollege sagt, vor über zwei Jahren hat der Kollege diesen Antrag gestellt. Daraus, dass dieser Mensch immer noch nicht eingebürgert ist, zu schließen, das sei die Schuld der Innensenatorin, wo er den Antrag vor über zwei Jahren gestellt hat und wir die Planung erst seit sieben Monaten machen, ist schon sehr weit hergeholt, denn die Wahrheit ist, dass wir in Berlin ein Einbürge- rungsproblem haben, aber das war ein bezirkliches Prob- lem. Wir haben in Berlin in den letzten Jahren selten über 5 000 Menschen im Jahr eingebürgert. Das war doch der Grund, warum wir uns zusammen auf den Weg gemacht und gesagt haben: Wir müssen etwas tun, weil Einbürge- rung die Rechtsgleichstellung von Menschen ist. Das jetzt zu behaupten, bevor dieses System überhaupt angelaufen ist, bevor wir sozusagen eine Struktur, einen strukturellen Aufbau geschaffen haben, der in den nächsten Jahrzehn- ten dafür sorgen wird, dass Menschen wie Sie da oben in kürzerer Zeit, Ziel ist ein Jahr, eingebürgert werden, finde ich problematisch. Das sage ich ganz ehrlich. Ich verstehe die Emotion, aber ich finde es schräg, dass man dieses LEZ schon jetzt in der Art und Weise schlechtredet. Ich würde diese Diskussion gerne in anderthalb Jahren füh- ren, denn dann können wir wirklich mal schauen, was wir für ein Ergebnis haben. Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordne- te Dr. Bronson das Wort. (Elif Eralp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2553 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die deutsche Staatsbürgerschaft im Schnellverfahren! Ursprünglich war die Berliner Ausländerbehörde bis vor drei Jahren noch eine untergeordnete Abteilung des Lan- desamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Die Betonung liegt hier auf „untergeordnet“. Am 15. Januar 2020 wuchs die Ausländerbehörde unter dem rot-grünen Senat von Michael Müller zu einem eigenständigen Lan- desamt für Einwanderung – LEA. Als Gründe wurden genannt: der demografische Wandel, der daraus vermeintlich entstehende Fachkräftemangel und das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15. August 2019. Aber: Nach der Bundesagentur für Arbeit standen im letzten Jahr 884 796 gemeldeten offenen Stellen 2 418 133 gemeldete Arbeitslose gegenüber. Das sind annähernd drei Arbeitslose auf eine Stelle. Und wir brau- chen ausländische Fachkräfte? Arbeitsminister Heil hält eine qualifizierte Zuwanderung dennoch für notwendig. Damit hat er vielleicht nicht unrecht, aber die deutsche Staatsbürgerschaft ist nun einmal kein Facharbeiterbrief. Zwei Drittel unserer Lang- zeitarbeitslosen haben keine abgeschlossene Berufsaus- bildung. Das ist doch ein ausreichendes Reservoir für eine gezielte Fort- und Weiterbildung. Warum wird das nicht genutzt? Sollte sich unser Land nicht besonders um die große Zahl der Schulabbrecher kümmern? Zum 31. Dezember 2021 wurden 104 000 Schulabbrecher der traurige Gegenstand der Debatte. Die AfD fordert eine Willkommenskultur für diese zurückgelassene Generati- on, denn diese jungen Menschen brauchen eine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Deutschland ist bei Steuern und Abgaben einsamer Weltmeister. Wer Fachkräfte aus dem Ausland anziehen will, der sollte ein lukratives Angebot machen. Die Ma- ximalbesteuerung gehört nicht dazu, eine Schnelleinbür- gerung auch nicht. Die Staatsbürgerschaft sollte der End- punkt der Integration sein und nicht deren Türöffner. Unbeeindruckt von dieser Faktenlage setzte der rot-grüne Senat von Franziska Giffey das vom Senat Müller Be- gonnene fort. Jetzt sollten im LEA alle Staatsangehörig- keitsangelegenheiten zusammengeführt werden. Das zielte vor allem auf die Entscheidungen über Einbürge- rungen ab, die von der Bezirks- auf die Landesebene verlagert werden sollten. Wie Sie vielleicht noch wissen, wollte der kurzlebige Senat Giffey die Zahl von jährlich 7 000 auf 20 000 Einbürgerungen fast verdreifachen. Ursprünglich ging es um die Duldung von Ausländern, heute geht es um ihre Einbürgerung. Die Schlüsselbegrif- fe dabei sind Zentralisierung und Digitalisierung. Vom schwarz-roten Senat, von Kai Wegner kommt heute die dazugehörige Gesetzesänderung. Es soll, anders kann man es nicht sagen, eine Stempelbehörde rechtlich einge- kleidet werden, die auf Hochdruck Einbürgerungen abfer- tigt. Mit derzeit 600 Beschäftigten ist das LEA heute schon die mit Abstand größte Ausländerbehörde Deutschlands. Sie wird weiter wachsen. Bis 2024 sollen zusätzlich bis zu 200 Dienstkräfte unter das Dach des LEA kommen, inklusive 83 bezirkliche Stellen. Auf dem Vorblatt der Gesetzesvorlage heißt es, dass mit der Zentralisierung „unter der Fachaufsicht der Senatsverwaltung … größt- mögliche Synergieeffekte“ erzeugt werden sollen. – „Fachaufsicht der Senatsverwaltung“ – damit ist die Kat- ze aus dem Sack. Mit der Zentralisierung erhält die Poli- tik über die Senatsverwaltung unmittelbar Zugriff auf ausnahmslos alle Einbürgerungen. Das muss man sich an dieser Stelle einmal klarmachen. Die postulierte „einbür- gerungsfreundliche Entscheidungspraxis“ ist dabei das Leitmotiv. Nun kann niemand ernsthaft gegen die Vereinfachung von Prozessen argumentieren. Nur müssen wir hier an dieser Stelle auch darüber sprechen, welche Inhalte eine Prozessoptimierung eigentlich befördern soll. Damit kommen wir in die Welt des Irrealis. Das ist der Modus Operandi rot-grüner Fantasien, denen jetzt ein schwarzer Mantel umgehängt wird. Schon bei der Umsetzung der Zentralisierung ist unklar, wie genau der Prozess ablaufen soll. Das haben meine Vorredner zur Genüge dargelegt. Aus der „Morgenpost“ vom 4. Januar dieses Jahres zitiere ich den zuständigen Stadtrat aus dem Bezirk Steglitz- Zehlendorf, Tim Richter von der CDU; ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: Viele Angestellte verlassen uns schon jetzt wegen der Unsicherheit, ob und wo sie in Zukunft arbei- ten werden. – Zitat Ende. – Nun wissen wir, was die Parteikollegen von Tim Richter und die Genossen hier im Abgeordne- tenhaus diesbezüglich ausgeheckt haben. Auf dem Vor- blatt zur Vorlage heißt es – und ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: Bei der Personalgewinnung ist besonders auf die Bemühung um diverses und diversitykompetentes Personal zu achten. Die Behörde kann besonders dann für Vielfalt werben, wenn sie selbst hetero- gen, vielfältig und antidiskriminierungs- und diversitykompetent aufgestellt ist. Und damit will das LEA erfahrenes Personal gewinnen? – Das glaubt doch niemand! An dieser Stelle muss ich die Union daran erinnern, dass der Senat Wegner eine Minderheitsregierung ist, die von der AfD nur toleriert wird. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2554 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Denn als großer Verfechter vereinfachter Prozesse, die nun im LEA bei der Einbürgerung wirken sollen, stellt sich mir eine berechtigte Frage: Warum wird nicht mit dem gleichen Enthusiasmus die Abschiebung vollziehbar Ausreisepflichtiger vorangetrieben? Nicht nur die Ein- bürgerung ist der oft zitierte letzte Schritt der Einwande- rungsbewegung, nein, sondern auch die vollzogene Ab- schiebung nicht Bleibeberechtigter. Eine erfolgreiche Abschiebung ist auch der letzte Schritt einer Einwande- rungsbewegung und sollte vollumfänglich unterstützt werden. In Deutschland leben über eine Viertelmillion vollziehbar Ausreisepflichtiger. Ende 2021 gab es allein in der Hauptstadt nach Angaben des Ausländerzentralregisters 18 092 vollziehbar Ausreisepflichtige. Mit Erlaubnis der 18 000 ausreisepflichtige Personen in Berlin müs- sen endlich konsequent zurückgeführt werden – und ja, liebe Vertreter der Grünen und der Linken, auch bis zu 3 200 ausreisepflichtige Asylbewerber aus Moldawien, die jetzt und auch in Zukunft kei- nerlei Bleibeperspektive haben. – Zitat Ende. – Das Zitat stammt von Björn Wohlert von der CDU, der dort hinten, im Hintergrund die Gescheh- nisse beobachtet und den ich an dieser Stelle ganz herz- lich begrüßen möchte. Es freut mich sehr, dass die Union jetzt die Gelegenheit hat, ihre klugen Pläne umzusetzen. Auch die Ampelregierung hat sich das Ziel einer Rück- führungsoffensive gesetzt. Hier kann Berlin auf Länder- ebene eine Vorreiterstellung einnehmen, wenn die CDU nicht nur sagt, sondern auch macht. Allen Menschen in dieser Stadt ist bekannt, dass ganz Berlin eine professionalisierte Verwaltung braucht, nicht nur das LEA. Wer die Kette von Duldungen und Frustra- tionen durchbrechen will, von denen wir heute hier gehört haben, der muss groß denken. Wir müssen uns um die 3,8 Millionen Menschen in ganz Berlin sorgen. Wir brau- chen mehr Personal in allen Berliner Ämtern, nicht nur im LEA. Wir brauchen kurzfristige Terminvergaben, Sprechstunden mit berufsfreundlichen Zeiten und eine Digitalisierung auf allen Ebenen. Nutznießer soll eben nicht nur das LEA sein, das man aus politischen Gründen ganz klar hofiert. Die gesamte Verwaltungsstruktur Ber- lins ist bekanntlich reformbedürftig und hoffnungslos überfordert. Es gibt ein Zerrbild einer verwöhnten Demokratie, die zum Mitmachklub einlädt, für alle, die gerade Lust haben, sich zu beteiligen. Der Staat wäre nur noch eine zufällige Versammlung ohne Verbindlichkeiten, ohne Pflichten, mit Turboeinbürgerungen als Regelfall. Der Einzelne hat nur noch Rechte und Ansprüche gegenüber dem Staat: auf Inklusion, Partizipation, Diversifikation. – Das ist keine Perspektive, sondern ein Armutszeugnis und mit der Alternative für Deutschland nicht zu machen. Wir müssen die Vorlage in dieser Fassung ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Aus- schuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir entspre- chend. Tagesordnungspunkt 22 war die Priorität der Fraktion der SPD unter der Nummer 4.1. Ich rufe auf lfd. Nr. 23: Zweites Gesetz zur Änderung des Hundesteuergesetzes Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0963 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke, und hier der Kollege Schlüsselburg.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Am 30. September 2021 hat dieses Haus mit den Stimmen der Koalition aus SPD, Linken und Grünen das Hundesteuergesetz geändert. Seitdem sind Transferleistungsempfangende für die Dauer ihrer Bezüge von der Steuer für einen Hund befreit. Seitdem ist ein Hund, der aus dem Tierheim in ein liebendes Zuhause geholt wird, fünf Jahre steuerfrei, und seitdem sind alle Rentnerinnen und Rentner für einen Hund von der Steuer befreit. Bis Ende Februar haben circa 20 000 Berlinerin- nen und Berliner von dieser Befreiung Gebrauch ge- macht. Ich freue mich, dass wir diese Menschen entlasten und wir zumindest einen kleinen Anreiz zum Tierschutz setzen konnten. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass uns allen damals ein kleiner Fehler unterlaufen ist. Mein geschätzter Kollege Sven Kohlmeier hatte für die SPD-Fraktion in der Koali- tion vorgeschlagen, die erwähnte Befreiung für Rentne- rinnen und Rentner vorzunehmen. Diese Idee fanden wir richtig, denn 14,5 Prozent der über 65-Jährigen sind in Berlin armutsgefährdet. Wir reden hier von einem Pro- Kopf-Einkommen von 1 098 Euro. Auch diejenigen, die darüberliegen, haben wenig Geld und müssen entlastet werden. Deswegen – und auch wegen Bürokratie- (Dr. Hugh Bronson) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2555 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 bedenken – haben wir uns damals gegen eine Bedarfsprü- fung entschieden. Der Fehler bestand nun darin, dass damals vergessen wurde, die Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner und Pensionärinnen und Pensionäre mit aufzunehmen. So ist eine Ungleichbehandlung entstanden, für die ich jeden- falls keine ausreichende Rechtfertigung zu erkennen vermag, denn auch hier gibt es leider viele Menschen mit kleinen Betriebsrenten oder kleinen Pensionen; ich glau- be, jede Fraktion hat zu dieser Frage schon Post von Betroffenen erhalten. Das wollen wir jetzt ändern. Leider haben wir es vor der Wahlwiederholung nicht mehr ge- schafft, das zu korrigieren. Ich hoffe, dass wir unter den demokratischen Fraktionen zu einer gemeinsamen Lösung für die Betroffenen kom- men werden. Wir Linke sind offen für Änderungsvor- schläge, die dem Prinzip „Starke Schultern sollen mehr als schwache Schultern tragen“ folgen. Aber, das sage ich auch, wir sollten im Blick behalten, dass wir kein neues Bürokratiemonster schaffen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen heute und in den zuständigen Ausschüssen, bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche eine gute Beratung. – Vielen Dank! Danke schön! – Für die CDU-Fraktion setzt der Kollege Goiny mit den Beratungen fort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Schlüsselburg! Vielen Dank noch mal für den kleinen Rückblick auf die Genese des Geset- zes, das heute wieder zur Diskussion steht! Das ist auch schön, und ich glaube, wir haben gemeinsam eine Hal- tung dazu, dass das Thema Tierwohl, Tierschutz und die besonderen Beziehungen, die der Mensch gerade zum Hund hat, auch im Parlament durch die Debattenbeiträge hinreichend gewürdigt werden. Dem möchte ich mich inhaltlich erst einmal anschließen; das sehen wir als CDU-Fraktion genauso. Allerdings ist es auch so, dass, als das Gesetz beschlossen wurde, schon bekannt war, dass etwas fehlt. Es ist nicht so, dass es erst hinterher aufgefallen ist. Diejenigen je- denfalls, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, ha- ben damals schon gemerkt, da fehlt etwas. Wir haben uns damals gewundert, wie das sein kann, und dann gab es wortreiche Erklärungen aus der damaligen Koalition, warum das nun mal so richtig sei. Es hat uns damals nicht ganz überzeugt. Nun kann man zu dem Thema in der Tat unterschiedliche Auffassungen haben: Braucht man an der Stelle tatsächlich diese Befreiung? Braucht man sie in dem Umfang? Haben wir noch jemanden vergessen? Das ist sicherlich eine Diskussion, die wir jetzt noch einmal auch unter der neuen Koalition gemeinsam führen kön- nen, insofern ist das, glaube ich, noch mal ein interessan- ter Anstoß zur Diskussion. Wir werden uns sicherlich auch noch mal im Hauptausschuss ausführlich mit der Thematik befassen. Es ist auch interessant zu sehen, dass zumindest das Steueraufkommen bei der Hundesteuer, wenn ich die aktuellen Zahlen richtig überblicke und interpretiere, durch diese Gesetzesänderung nicht abge- senkt worden ist, sondern sich im Gegenteil sogar, glaube ich, erhöht hat. Also insofern gibt es da verschiedene interessante Perspektiven, die wir bei diesem Antrag, dieser Initiative noch einmal diskutieren wollen, und dann werden wir uns auch noch mal im Hauptausschuss darauf verständigen, wie wir damit umgehen. Ich freue mich in diesem Sinne auf die Beratungen dort. – Herzli- chen Dank! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgt der Kolle- ge Schulze. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Finanzpolitik ist immer auch Sozialpolitik. Auch wenn ein Antrag zur Hundesteuer auf den ersten Blick nach einer recht trockenen Steuerdebatte klingen mag, verfolgt dieser Antrag, wie so oft, ein zutiefst so- zialpolitisches Ziel. Ja, es geht uns auch um Steuerge- rechtigkeit. Und ja, es geht uns auch um die bisherige steuerliche Unterscheidung in Seniorinnen und Senioren erster und zweiter Klasse. Aber, und hier liegt, mit Ver- laub, der Hund begraben: Zuallererst geht es uns um die zunehmende Einsamkeit im Alter. Aber von vorne! Mit der Hundesteuer erhebt das Land Berlin eine örtliche Aufwandssteuer. Das bedeutet: Wir als Abgeordnetenhaus können selbstständig über die Höhe, Fälligkeit und Festsetzung entscheiden und damit auch über gezielte finanzielle Entlastungen für bestimmte Personengruppen. Mit der ersten Änderung des Hunde- steuergesetzes – die Kollegen Schlüsselburg und Goiny haben schon die Geschichte ausgeführt – durch Rot-Rot- Grün im Jahr 2021 müssen sich Berlinerinnen und Berli- ner mit geringem Einkommen nicht mehr zwischen Hund und Hobby, zwischen Vierbeiner und Vereinssport ent- scheiden. Die Zahlen belegen: Rot-Rot-Grün hatte damit einen Nerv getroffen. Seitdem hat sich die Zahl der Anträge auf Befreiung von der Hundesteuer mehr als verdoppelt. (Sebastian Schlüsselburg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2556 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Heute profitieren mehr als 20 000 Berlinerinnen und Berliner von dieser Entlastung. Finanzpolitik ist eben auch Sozialpolitik. Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir nun eine steuer- liche Gerechtigkeitslücke innerhalb der Generation 65 plus schließen. Künftig sollen sich auch Pensionärin- nen und Pensionäre sowie Betriebsrentnerinnen und Be- triebsrentner, die privat Hunde halten, unkompliziert von der Hundesteuer befreien lassen können. Denn ob kleine Rente oder kleine Pension – für uns gibt es nicht Senio- rinnen und Senioren erster und zweiter Klasse. Und ja, fernab der finanziellen Entlastung stellt unser Antrag auch ein Zeichen der Wertschätzung dar. – Liebe Pensio- närinnen und Pensionäre! Das Abgeordnetenhaus küm- mert sich auch weiterhin um Beamtinnen und Beamte, auch nachdem sie aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind. Ist Berlin vielleicht deshalb die Stadt der Hunde, weil es die Stadt der Einsamen ist? Das fragte ein Artikel im „Tagesspiegel“ im Mai 2018. Wissenschaftliche Studien zu Einsamkeit im Alter belegen, dass Berlin bereits vor Corona trauriger Spitzenreiter war. Die Auswirkungen der Pandemie gingen auch an Pensionärinnen und Pensi- onären nicht spurlos vorbei, denn auch in dieser Gruppe ist das Risiko für Einsamkeit im Alter gestiegen. For- schende sind sich einig, dass Hunde Stress mildern, dass regelmäßiges Ausführen zu mehr Bewegung an der fri- schen Luft führt und Hunde das Leben ihrer Halterin und Halter strukturieren. Auch sind sie fabelhafte Kontaktstif- ter. Ein Hund kann damit nicht nur dem Gefühl der Ein- samkeit vorbeugen, ein Hund mindert aktiv das Risiko für Isolation im Alter. Grüne Finanzpolitik ist immer auch Sozialpolitik. Des- halb ist es nur folgerichtig, gegen die zunehmende Ein- samkeit im Alter in unserer Stadt auch Pensionärinnen und Pensionären diesen steuerlichen Anreiz zu gewähren. Meine Fraktion legt gemeinsam mit der Fraktion Die Linke mit diesem Antrag eine wirksame, kostengünstige und bürokratiearme Maßnahme zum Wohl unserer Pensi- onärinnen und Pensionäre vor. Jetzt liegt es an den Frak- tionen von CDU und SPD, unseren Ball aufzunehmen. Stimmen Sie für Steuergerechtigkeit, für eine spürbare Entlastung und für weniger Einsamkeit im Alter! Stim- men Sie für unseren Antrag! Für die SPD-Faktion hat die Kollegin Lüdke das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag gibt in der Begründung an, ein Redaktionsversehen zu beheben. Es wurde gerade schon dargestellt, wie es dazu kam. Ich selbst war damals bei der Entstehung des Antrags nicht dabei, und es liegt mir auch fern, jetzt zu beurteilen, ob es sich allein um einen redaktionellen Fehler handelt. Bei diesen vier Zeilen aber, die jetzt im Gesetzestext ergänzt werden sollen, ist meine Überzeugung, dass wir das schon noch mal im Grundsatz diskutieren sollten. Denn: Warum sind bestimmte Perso- nengruppen von der Hundesteuer befreit? – Der Kollege hat es gerade schon an einigen Stellen benannt: Es gilt für Hunde, die bestimmte Unterstützung leisten. Das heißt, es gilt für Blindenhunde, Therapiehunde, Sanitätsrettungs- hunde. Es gilt natürlich auch für bestimmte Personen- gruppen, deren Einkommen gering ist, weil Finanzpolitik auch Sozialpolitik ist. Diese Einkommensgruppen sollen natürlich auch weiterhin nicht benachteiligt werden, wenn es darum geht, sich einen Hund anzuschaffen. Hunde stärken körperliche und psychische Gesundheit, soziale Kontakte und lassen auch Kinder Verantwortung lernen. Das dürfen wir Einzelnen natürlich nicht abhängig vom Einkommen vorenthalten. Zusätzlich geht es bei der Befreiung auch darum, Men- schen aktiv dazu zu ermutigen, sich einen Hund anzu- schaffen. Deshalb haben wir für fünf Jahre Hunde, die aus dem Tierheim geholt werden, von der Steuer befreit, denn wir wollen, dass die Leute zuerst im Tierheim gu- cken und nicht direkt beim Züchter damit anfangen. Außerdem ist die komplette Gruppe der Rentnerinnen und Rentner befreit. Das ist das Zeichen, dass wir gerade ältere Personen dazu animieren, sich einen Hund zuzule- gen, fit zu bleiben, Kontakte zu pflegen und auch zu erneuern. Ich möchte aber schon aus einer tierschutzpolitischen Perspektive auch eine Frage stellen, ob Haustiere das erste Mittel sein sollten, Einsamkeit zu beseitigen, denn unter den falschen Voraussetzungen ist man im schlimmsten Fall einfach nur gemeinsam einsam. Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden. Die Einnah- men, die sie generiert, helfen uns aber schon dabei, Kos- ten zu stemmen, zum Beispiel die Beseitigung von Hun- dehaufen. Es hilft auch dabei, die Tiersammelstelle finan- ziell zu unterstützen, dort, wo Hunde abgegeben werden, die eben nicht mehr versorgt werden können, die nicht mehr gewollt waren. Jetzt ist es so: Nun auch Pensionärinnen und Betriebs- rentner in die Ausnahme mit einzubeziehen, lässt uns auf weitere Einnahmen verzichten, und ich möchte hier schon sehr sorgsam abwägen. Die Tiersammelstelle ist völlig überlaufen, und auf weitere Einnahmen zu verzichten, würde hier einen weiteren Engpass schaffen. (André Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2557 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Es vergeht außerdem kaum ein Tag, an dem sich nicht irgendjemand hier darüber beschwert, wie viel Hundekot hier eben nicht eingesammelt werden kann. Auch, wenn es um Personen im fortgeschrittenen Alter geht, sind es auch Personengruppen, die überwiegend über ein Ein- kommen verfügen, sodass sich 120 Euro im Jahr ohne eine unzumutbare Benachteiligung schon entrichten las- sen. Ich freue mich daher, diese Abwägung noch mal genau ausführlich und vor allen Dingen kritisch im Hauptaus- schuss zu besprechen. – Vielen Dank! Für die AfD-Fraktion folgt der Kollege Vallendar. – Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Hundesteuer war ja bereits in der vergangenen Legislatur in diesem Hohen Hause Thema, und es ist eine der wenigen Steuern, auf die das Land Berlin auch unmittelbar Einfluss nehmen kann. Die Koa- lition aus Rot-Rot-Grün hatte erkannt, dass sozial Schwa- che Schwierigkeiten haben, die Versorgung ihrer Tiere sicherzustellen, wenn sie gleichzeitig mit der Hundesteu- er belangt werden und das dazu noch in Coronazeiten. Anstatt damals also den richtigen Schritt zu gehen und zu sagen: Wir schaffen die Hundesteuer gleich ganz ab –, entschied man sich lieber dafür, ein Bürokratiemonster mit Ausnahmen und Befreiungen für einzelne Personen- gruppen zu schaffen. Dabei gibt es keine sachlichen Ar- gumente für die Beibehaltung der Steuer. Wie bei jeder anderen Steuerart fließen die Einnahmen aus der Hundesteuer in den allgemeinen Haushalt und sind nicht zweckgebunden. Wer also denkt, die Einnah- men aus der Hundesteuer dienten dazu, die Hinterlassen- schaften der Vierbeiner auf den Straßen und in den Parks zu beseitigen, Fiffitütenspender aufzustellen oder Hun- dewiesen einzurichten, der irrt. Hundekotbeseitigung in der Stadt ist eigentlich Aufgabe der Herrchen, und wenn die Ordnungsämter ausreichend ausgestattet wären, könn- te man durch Bußgelder auch ausreichend Geld erwirt- schaften, um die Beseitigung illegalen Hundekots zu finanzieren. Ganz nebenbei wäre mit dem Argument auch jeder Hun- debesitzer bestraft, der brav die Hinterlassenschaften entfernt. Die Hundesteuer soll einfach nur Geld in den Staatskessel spülen. Sie ist aber nichts weiter als eine Bagatellsteuer, die in einem modernen Steuersystem keinen Platz mehr haben sollte. In Dänemark gibt es seit 1972 keine Hundesteuer mehr, in Frankreich wurde die Hundesteuer bereits 1979 abge- schafft, in England 1990 sowie in Schweden 1995. In den vergangenen Jahren wurde die Hundesteuer auch in Bel- gien, Spanien, Italien, Griechenland, Ungarn und Kroa- tien abgeschafft, nur natürlich in Deutschland und vor allen Dingen Berlin nicht. Nun kommen die Linken und Grünen erneut mit der Änderung des Hundesteuergesetzes daher, weil man eben im ersten Anlauf noch geschlampt hat. Dabei wird erneut nur an den Symptomen herumgearbeitet. Folgen Sie doch lieber unserem Antrag auf die generelle Abschaffung der Hundesteuer, den wir am 6. Dezember letzten Jahres hier ins Plenum eingebracht haben und der jetzt auf seine Beratung in den Ausschüssen wartet. Nicht nur, dass es nach wie vor kein Argument gibt, wa- rum Hunde besteuert werden und Katzen, Wellensittiche oder andere Tiere nicht – nein, wir haben obendrauf noch eine große Inflationskrise. Tierarztbehandlungen und deren Kosten werden durch die Anpassung der Gebüh- renordnung um 100 Prozent erhöht, die Tierfutterkosten wachsen neben den Lebensmittelkosten im Supermarkt unaufhörlich. Wie bereits in meiner letzten Plenarrede zur Entlastung des Tierheims Berlin bleibt auch hier festzuhalten, dass der Staat von ungeahnten Mehreinnahmen durch die Verbrauchersteuer im Zuge der Inflation profitiert. Bür- ger und Tierbesitzer hingegen sind immer größeren Be- lastungen ausgesetzt, und deswegen geht ihr Antrag aus unserer Sicht eindeutig in die falsche Richtung. Wir soll- ten alle Hundebesitzer in Berlin entlasten, und der richti- ge Weg wäre daher die komplette Abschaffung der Hun- desteuer, und das ist der Weg der Alternative für Deutschland. – Vielen herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Haupt- ausschuss. Widerspruch höre ich dazu nicht – dann ver- fahren wir so. Tagesordnungspunkt 24 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf (Tamara Lüdke) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2558 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 lfd. Nr. 25: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936 Der interaktive Teil des Abends! Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für dieses Gremium haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt erneut zur Wahl vor: Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson und Herrn Abgeordneten Martin Tref- zer. Die Wahl erfolgt auf Antrag der AfD-Fraktion geheim, und ich darf Ihnen noch einmal das übliche Wahlverfah- ren erläutern. Abgeordnete, deren Name mit A bis K beginnt, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der lin- ken Seite. Abgeordnete, deren Name mit L bis Z beginnt, nutzen bitte die rechte Seite. Jedem Abgeordneten wird nach Namensaufruf und vor Eintritt in die Wahlkabine der Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel sieht für beide Vorschläge die Möglich- keit vor, jeweils „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzu- kreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld ange- kreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitge- stellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Um- schlag zu legen. Abgeordnete, die ihren Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäfts- ordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an und warten Sie, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist! Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen und dass die Plätze hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum jetzt frei gemacht werden müssten. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzu- stellen, und außerdem die Beisitzerinnen und Beisitzer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen und dann auch mit dem Namensaufruf zu beginnen und die Stimmzettel auszugeben. Dann fangen wir jetzt mit dem Namensaufruf an. – Bitte sehr, Frau Kollegin! So, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie können jetzt beide Seiten nutzen, dann geht es ein wenig schneller. Dann frage ich mal, ob auch die Präsidiumsmitglieder schon die Gelegenheit hatten zu wählen. – Nein. Dann wäre es sinnvoll, jetzt zu tauschen. Hatten jetzt alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses einschließlich der Präsidiumsmitglieder die Chance zu wählen? – Ich höre nichts Gegenteiliges. Dann schließe ich jetzt den Abstimmungsvorgang und bitte die Beisitze- rinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Ich unterbreche bis zur Feststellung des Ergebnisses die Sitzung und schlage vor, dass wir um 18 Uhr hier ge- meinsam fortsetzen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte, die Plätze einzunehmen, die Sitzung wird fortgesetzt. Ich gebe das Wahlergebnis bekannt zur Wahl von zwei Mit- gliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses von Berlin, Drucksache 19/0936. Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: für Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson, gültig: 146, ungültig: keine, Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 130, keine Ent- haltungen, damit nicht gewählt; und Herr Abgeordneter Martin Trefzer, gültige Stimmen: 146, keine ungültigen, Ja: 15 Stimmen, Nein: 130 Stimmen, hier mit einer Ent- haltung, nicht gewählt. Ich rufe auf lfd. Nr. 25 A: Wahl eines Mitglieds des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/0971 Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. In der Plenarsitzung am 16. März 2023 haben wir das Präsidium neu gewählt. Auf Vorschlag der Fraktion der SPD wurde unter anderem Frau Ellen Haußdörfer zum Präsidiumsmitglied gewählt. Frau Haußdörfer hat wie eingangs mitgeteilt ihr Mandat niedergelegt und ist damit auch aus dem Präsidium ausgeschieden. Für die Nachfol- ge schlägt die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Derya Çağlar vor. Wer die Kollegin Çağlar zum Mitglied des Präsidiums des Abgeordnetenhauses zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sehe ich bei allen Fraktionen. Formal mache ich die Gegenprobe. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Und Enthaltungen? – Auch niemand. Damit ist Frau Abgeordnete Çağlar ins Präsidium gewählt. Herzlichen Glückwunsch! Ich rufe auf (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2559 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 lfd. Nr. 25 B: Wahl eines Mitglieds des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0972 Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. In der Plenarsitzung am 16. März 2023 wurde auch Frau Abgeordnete Katharina Günther-Wünsch zum Präsidi- umsmitglied gewählt. Die Kollegin hat nach ihrer Ernen- nung zur Senatorin ihre Mitgliedschaft im Präsidium niedergelegt. Für die Nachfolge schlägt die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Lilia Usik vor. Wer Frau Abge- ordnete Lilia Usik zum Mitglied des Präsidiums des Ab- geordnetenhauses zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sehe ich ebenso bei allen Frakti- onen. Formal die Gegenprobe: Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich nicht. Und Enthaltungen? – Enthaltungen sehe ich auch keine. Damit ist Frau Abgeordnete Usik ins Präsidium gewählt. Auch Ihnen herzlichen Glückwunsch! Die Tagessordnungspunkte 26 und 27 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 28: Vierter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 50 Absatz 1 Satz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/0967 Die Fraktion Die Linke beantragt die Überweisung der Vorlage an den Ausschuss für Bundes- und Europaange- legenheiten, Medien. Dementsprechend wird verfahren. Im Übrigen hat das Haus von der Vorlage hiermit Kennt- nis genommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 29: Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/0965 Von den vorgelegten Rechtsverordnungen hat das Haus hiermit Kenntnis genommen. Die Tagessordnungspunkte 30 bis 34 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 35: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über die Rundfunkanstalt Berlin- Brandenburg durch den Senat von Berlin und Feststellung etwaiger Missstände betreffend die wirtschaftliche und rechtlich einwandfreie Verwendung finanzieller Mittel durch die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0920 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. – Herr Gläser, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Her- ren! Auch die Aneinanderreihung von Unwahrheiten und Behauptungen, die Sie hier wieder vorgetragen haben, ist noch lange kein Beleg dafür, dass der Weg, den Sie hier vorschlagen, ein richtiger ist. Warum? Zum einen ist es so, dass wir diese Vorkommnisse und Verfehlungen im RBB in der Tat an verschiedenen Stel- len aufgearbeitet oder in der Aufarbeitung sehen. Die Gremien des RBB, der RBB selbst haben eine Anwalts- kanzlei beauftragt, die in wenigen Wochen einen Ab- schlussbericht vorstellen wird. Die beiden Rechnungshö- fe von Berlin und Brandenburg sind dabei, auch ihre Berichte demnächst vorzulegen, und es gibt in Branden- burg einen Untersuchungsausschuss, den Sie da zu ver- antworten haben, der auch tätig ist. Insofern ist es so, dass Sie einen Großteil Ihrer Behaup- tungen, sofern sie denn zutreffend waren, aus genau die- sen Aufarbeitungen hergezogen haben, um dann daraus noch einmal eine neue Geschichte zu drehen. Da kann ich Ihnen nur sagen: Erstens glauben wir nicht, dass ein par- lamentarischer Untersuchungsausschuss unter dem Gebot der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks das richtige Instrument ist. Wir sehen vielmehr die Aufklärung in den schon laufen- den Untersuchungen durch die Rechnungshöfe und durch die Anwaltskanzlei auf dem richtigen Weg. Auch der RBB selbst hat juristische Schritte eingeleitet, um die Rechte des Senders zu wahren und etwaige Verfehlungen auch zu ahnden. Insofern, muss man sagen, ist all das, was Sie hier versuchen, auch eine erneute Propaganda gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die Sie hier (Ronald Gläser) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2561 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 mit einer Vielzahl von Unterstellungen und Falschbe- hauptungen versucht haben zu unterstützen. Glaubwürdig wäre Ihre Vortragsweise nur gewesen, wenn Sie seiner- zeit, als diese Vorgänge bekannt geworden sind, so wie Ihre Kollegen in Brandenburg, es versucht hätten, hier einen Untersuchungsausschuss zu etablieren. Jetzt hinken Sie in primitiver Weise hinterher. Sie leisten keinen Bei- trag zur Aufklärung, sondern einen weiteren Beitrag zum Schaden von Pressefreiheit und öffentlich-rechtlichem Rundfunk. – Deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank! – Nun erhält der Kollege Gläser die Gele- genheit zu einer Zwischenbemerkung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Skandal um den RBB hat im letzten Jahr bundesweit die öffentlich-rechtlichen Medien erschüttert. Schon vorher war klar, dass es großen Reformbedarf gibt, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Hinblick auf die heutigen gesellschaftlichen Anforderungen zu moder- nisieren. Nun sind seit dem letzten Jahr vor allem The- men wie Compliance und Kontrolle, die Gestaltung und Ausstattung der Rundfunk- und Verwaltungsräte oder die Intendantinnen- und Intendantengehälter in den Fokus gerückt. Der Nachbesserungsbedarf ist erheblich. Etliche Reformen wurden vom RBB selbst schon veranlasst. Die Vorfälle müssen gründlich aufgeklärt werden. Vorrangig ist das die Aufgabe der Kontrollgremien, in die auch Abgeordnete aus Berlin und Brandenburg entsendet sind. Gleichzeitig existiert bereits ein Untersuchungsausschuss im Landtag Brandenburg. Was wir definitiv in Berlin nicht brauchen, ist ein weite- rer Untersuchungsausschuss, der noch mal exakt dieselbe Arbeit wiederholt, die bereits in Potsdam stattfindet, oder, liebe AfD, trauen Sie Ihren eigenen Parteikollegen so wenig über den Weg, dass Sie denen noch mal über die Schulter schauen wollen? Das sollten Sie dann doch lieber parteiintern klären und nicht öffentliche Ressour- cen mit einem unnötigen Untersuchungsausschuss ver- schwenden. Was bei all den notwendigen Reformen und Diskussio- nen nicht infrage steht, sind Freiheit und Unabhängigkeit der öffentlichen Medien. Das bezieht sich nicht nur auf die Inhalte, sondern auch auf die Finanzierung über die Beiträge und vor allem auch auf die staatlichen Kontroll- befugnisse. Es ist nicht Aufgabe der Regierung oder des (Christian Goiny) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2562 Plenarprotokoll 19/30 11. Mai 2023 Parlaments, den RBB zu gestalten, sondern nur die Rechtsaufsicht. Und schon gar nicht ist es die Aufgabe einer Partei, die die Anstalten zusammenkürzen und die Unabhängigkeit und Freiheit der öffentlich-rechtlichen Medien abschaffen will. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat nun die Kolle- gin Kühnemann-Grunow das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grundlage des vorliegenden AfD-Antrags ist eins zu eins der Einsetzungsbeschluss zum Brandenburger Untersu- chungsausschuss, lässt aber leider keinerlei spezifische Berliner Auseinandersetzung mit dem Thema erkennen. Auch in Brandenburg ist der Untersuchungsausschuss nicht wirklich zielführend. Eines ist klar, die Vorkommnisse beim RBB haben uns alle erschüttert. Sie haben großen wirtschaftlichen Scha- den beim RBB verursacht. Sie haben aber vor allem einen riesigen Schaden hinsichtlich des Vertrauens in den öf- fentlich-rechtlichen Rundfunk und seiner Akzeptanz verursacht. Der Aufklärungsbedarf im Rundfunk Berlin- Brandenburg nach der fristlosen Entlassung der Intendan- tin Schlesinger und weiterer Mitglieder der Führungseta- ge ist groß, aber vor allem die Beschäftigten des RBB selbst haben bewiesen, dass sie aufklären wollen und dass sie vor allem aufklären können. Ein Untersuchungsaus- schuss ist hier nicht zielführend. Zur Kanzlei, die beauftragt wurde, hat der Kollege Goiny bereits etwas gesagt. Aber es ist auch so, dass die Landes- rechnungshöfe prüfen. Sie prüfen den Zahlungsverkehr, sie prüfen Bonuszahlungen. Zum anderen ist es viel wich- tiger, dass wir hier den RBB-Staatsvertrag überarbeiten und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärken. Mir ist wichtig, dass wir das Vertrauen wieder aufbauen. Hier würde ich mir Beiträge der AfD übrigens wünschen. Aber an all dieser Unterstützung ist der AfD nicht gele- gen. Der Koalition ist eine gemeinsame eigenständige regional verankerte Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg enorm wichtig. Wir bekennen uns aus- drücklich zum RBB. Das haben wir im Koalitionsvertrag auch noch einmal gemeinsam festgehalten. Und die AfD? – Die AfD hat im Ausschuss keine Gelegenheit versäumt, vor allem die Inhalte des Programms und der Berichter- stattung des RBB zu kritisieren. Mit Verlaub, gerade das steht der Politik nicht zu. Wir stehen zum staatsfernen, neutralen und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. [Lachen bei der AfD –
Kalauer des Tages! –
Sind Sie immer noch nicht fertig?] Selbstverständlich sind Reformen nötig. Es braucht Er- neuerungen in vielen Bereichen, mehr Krisenresilienz, vor allem strenge Compliance-Regelungen, entsprechen- de Maßnahmen zur Korruptionsprävention, im Hinblick auf Vergütungsstrukturen Transparenz, Öffentlichkeit sowie Maßstäbe für Gehälter. Auch darüber haben wir schon gesprochen. Es ist nicht verständlich, dass Inten- danten dermaßen viel Geld verdienen. Die Kontrollgre- mien – hat der Kollege auch ausgeführt – wurden bereits neu aufgestellt. Jetzt wird es darum gehen, vor allem eine Professionalisierung auch in Form einer besseren Aus- stattung der Geschäftsstelle hinzubekommen. Bei allen Debatten über Auftrag und Struktur des öffent- lich-rechtlichen Rundfunks, die absolut berechtigt und notwendig sind, bleiben die konkreten Inhalte und For- men der Sendungen der Entscheidung der Rundfunkan- stalten vorbehalten. Die Programmgestaltung unterliegt den Intendanten und Intendantinnen. Als oberstes Auf- sichtsgremium kontrolliert der Rundfunkrat die Entschei- dungen der Intendanten und Intendantinnen, berät nur in allgemeinen Programmangelegenheiten und überwacht die Einhaltung der Programmgrundsätze, nicht die Politik und schon gar nicht die AfD. Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Kollegin!
Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag der AfD- Fraktion zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ab. Und mit Verlaub: Niemand hier möchte dem öffent- lich-rechtlichen Rundfunk Handschellen anlegen. – Vie- len Dank! Vielen Dank! – Nun erhält der Kollege Gläser erneut die Gelegenheit, eine Zwischenbemerkung an uns zu richten.
Herr Gläser! Niemand hat weggeschaut, niemand hat irgendetwas ignoriert! Im Gegenteil: Die Kontrollgremien wurden an bestimmten Stellen auch wissentlich und wil- lentlich übergangen und eben auch fehlinformiert. Ich möchte aber noch ganz kurz die Gelegenheit nutzen, und etwas zu den Gebühren sagen: Ein staatsferner Jour- nalismus, ein staatsferner öffentlich-rechtlicher Rund- funk, wie wir ihn in Deutschland haben, ist ein hohes Gut. Es gibt viele Länder auf dieser Erde, die uns für diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk beneiden. Die Gebühren sind die Grundlage dafür, und es ist die Aufgabe der Politik, also dieses Hauses hier, auch diese Gebühren zu verteidigen. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter Kostendruck einbricht, haben Fake News, Hass, all das, was Ihre Partei im Netz so gerne hat, offene Tü- ren und Tore, und dem wirken wir hier entgegen. Deswe- gen: Gebühren sind zur Finanzierung dieses Rundfunks unbedingt notwendig. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Nun hat die Kollegin für die Fraktion Die Linke, Frau Helm, das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Gläser, ich weiß nicht, ob das nicht ein Fehler war, dass Sie Ihr Pulver jetzt schon verschossen haben, aber dann schließe ich diese Runde gerne ab und kann gerne, weil Sie mich dazu aufforderten, der Kollegin bestätigen, dass Herr Gläser auch in der Vergangenheit im Ausschuss immer wieder das Programm und den In- halt kritisiert hat, dass er sich mit hochrotem Kopf darüber aufgeregt hat, dass es Aufklärungsprogramme für Jugendliche gibt, in denen das Wort „Klitoris“ fällt, obwohl er ganz offen- sichtlich nicht die Zielgruppe ist. Ich glaube, dafür ist alles zu spät. [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU –