Vollständige Mitschrift der Sitzung 32, 2023-06-15.
Sprach am meisten: Steffen Zillich (5% Wörter). Redner: 59, Wortmeldungen: 144.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Vertreter der Opferver- bände und Aufarbeitungsinitiativen, sofern Sie noch anwesend sind! Meine Damen und Herren! Der Volks- aufstand vom Juni 1953 war die erste große Erhebung im kommunistischen Machtbereich nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Ausgehend von den Dörfern und ländlichen Regionen, wie ja gerade die Forschung der letzten Jahre gezeigt hat, haben sich die Menschen in der DDR ab dem 12. Juni gegen die kommunistische Un- rechtsherrschaft gestellt. Die SED-Diktatur brach schließ- lich unter dem Proteststurm des Volkes am 17. Juni in der gesamten Breite wie ein Kartenhaus zusammen und ist nur durch sowjetische Panzer gerettet worden. Dabei wurde noch dem letzten Gutgläubigen vor Augen geführt, was die DDR war, nämlich eine menschenverachtende Diktatur und ein Unrechtsstaat, der gegen das eigene Volk gerichtet war. An diesem Verdikt seiner eigenen Bürger konnten die DDR-Oberen auch bis 1989 nichts Wesentliches mehr ändern. So war der Volksaufstand zwar zunächst geschei- tert, er verankerte im Bewusstsein aller Deutschen aber die Hoffnung, die SED-Diktatur und die deutsche Teilung eines Tages überwinden zu können. Insofern wies der 17. Juni bereits auf den November 1989 voraus. In der Tat wurde aus der Perspektive von 1989 schlagar- tig klar, dass die Ereignisse vom 12. bis zum 21. Juni 1953 wenn nicht ein Vorläufer, so doch ein erster Anlauf zu einer friedlichen Revolution gewesen waren. So gehö- ren 1953 und 1989 zusammen. Sie gehören in Deutsch- land genauso zusammen wie die Aufstände 1956 in Un- garn, 1968 in der Tschechoslowakei und 1980/1981 in Polen mit den jeweiligen Revolutionen 1989 zusammen- gehören, denn der 17. Juni 1953 war genauso wie die Aufstände 1956, 1968 und 1980/1981 ein bedeutender Meilenstein für die Überwindung des Sozialismus und den Weg zur Freiheit in Europa. Allerdings fällt ins Auge, dass der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 im nationalen Geschichtsbewusstsein der Deutschen heute fast keine Rolle mehr spielt, im Gegen- satz zum Ungarischen Volksaufstand 1956, dem Prager Frühling 1968 und der Solidarność-Bewegung von 1980/1981, die im nationalen Geschichtsbewusstsein ihrer jeweiligen Nationen eine herausragende Rolle spie- len. In Ungarn, der Tschechischen Republik und in Polen gelten diese Aufstände als die jeweils wichtigsten Ereig- nisse der Nachkriegsgeschichte. Begünstigt wurde die Geringschätzung des 17. Juni in Deutschland durch die Tatsache, dass der Aufstand weit- gehend führungslos abgelaufen war und keine bekannten Gesichter hervorbrachte, die mit dem Juni 1953 hätten verbunden werden können. Dieser Faktor ist nicht zu unterschätzen, denn historisch einprägsame Ereignisse sind in der Regel mit Namen von Persönlichkeiten ver- bunden, an die wir uns erinnern. Vom 17. Juni 1953 gibt es hingegen keinen Namen, mit dem sich der Aufstand unauflösbar verband. Es gab keinen deutschen Lech Wałęsa, keinen deutschen Alexander Dubček oder Imre Nagy des Jahres 1953. Die Proteste waren spontan, weit- gehend unorganisiert und zumeist führungslos. Und doch gibt es einzelne Persönlichkeiten, die stellver- tretend für die Erhebung stehen und ohne die der Auf- stand so nicht denkbar gewesen wäre. Ihrer müssen wir uns wieder stärker erinnern, wenn der 17. Juni nicht in Vergessenheit geraten soll. Herr Bundespräsident a. D. Gauck hat hierzu das Richtige gesagt. Deshalb möchte ich hier auf eine der historischen Persön- lichkeiten des 17. Juni 1953 hinweisen, die beispielhaft für den Mut der Frauen und Männer des 17. Juni steht. Es ist der 47-jährige Elektromonteur Paul Othma, der spätere sogenannte Löwe von Bitterfeld. Er war es, der sich am 17. Juni 1953 im Elektrochemischen Kombinat in Bitter- feld ein Herz fasste und auf das Führerhaus eines Lkws stieg, um zu einer Demonstration aufzurufen. 11 000 De- monstranten zogen daraufhin aus dem Kombinat in Rich- tung Innenstadt. Ihnen schlossen sich immer mehr Arbei- ter umliegender Betriebe an, sodass der Zug schließlich auf 30 000 Personen anschwoll. Die Streikenden zogen auch an der Comenius-Oberschule vorbei, wo der Lehrer Wilhelm Fiebelkorn die Szene beobachtete. Später be- richtete er – Zitat –: Dann aber … schob sich eine schwarze Wand wo- gend vorwärts. … Die Arbeiter kamen! Vor Er- (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2683 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 regung schlug mein Herz bis zum Hals. Ich sah, daß die Arbeiter sich gegenseitig untergehakt hat- ten. Ein jeder zog und schob jeden. … Vor der schwarzen Menschenmasse ging ein einzelner Mann: Paul Othma. Als Paul Othma sich schließlich auf dem zentralen Platz von Bitterfeld als erster Redner über eine Lautsprecheran- lage an die Menge, die mittlerweile auf 50 000 bis 70 000 Personen angewachsen war, wandte, sagte er die denkwürdigen Worte – ich zitiere wieder –: Liebe Freunde! Wenn ich heute eure strahlenden Gesichter sehe, dann möchte ich euch am liebsten umarmen und an mein Herz drücken. Der Tag der Befreiung ist da, die Regierung ist weg, die Ty- rannei hat ein Ende. Dieser Auftritt Paul Othmas, mit dem er die damalige Stimmung auf den Punkt brachte, sollte sein Leben be- reits wenige Stunden später auf den Kopf stellen. Noch am Nachmittag erfuhren die Aufständischen, dass sowje- tische Panzer auf Bitterfeld zurollten. Paul Othma kehrte an diesem Abend nicht zu seiner Frau zurück, sondern versteckte sich, um nach Bayern fliehen zu können. Er wurde allerdings verraten und nach monatelangen Verhö- ren im November 1953 wegen Boykotthetze als „Feind unserer demokratischen Ordnung“ zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt. Da er seiner Überzeugung treu blieb und auf dem Standpunkt stand, nur seine Pflicht für sein Volk und sein Vaterland getan zu haben, galt er als unbe- lehrbar. Er wurde immer wieder von der Gefängnislei- tung vorgeladen, um ihm eine vorzeitige Haftentlassung in Aussicht zu stellen, wenn er nur seine Schuld eingeste- hen würde. Aber er blieb standhaft. Auf ein Gnadenge- such seiner Frau wurde noch im Sommer 1964 geantwor- tet, dass in seinem Fall die volle Strafverbüßung erforder- lich wäre, da, wie es hieß, der Umerziehungsprozess noch nicht abgeschlossen sei. Schließlich befiel die Staatsorga- ne kurze Zeit später die Angst, Paul Othma könne als Märtyrer in Haft versterben, nachdem er an einer Leber- zirrhose erkrankt war, und man verfiel auf die Lüge, das Erziehungsziel wäre als erreicht anzusehen, um ihn vom Westen freikaufen lassen zu können. Paul Othma wurde nach Bitterfeld entlassen und starb 1969, ohne jemals zu erfahren, dass er freigekauft worden war. Das Schicksal Paul Othmas und vieler anderer mutiger Frauen und Männer des 17. Juni 1953 führt uns vor Au- gen, dass ein Leben in Freiheit keine Selbstverständlich- keit ist. Ihre persönlichen Geschichten geben dem Auf- stand ein Gesicht. Ihr Mut, ihre Standfestigkeit und ihr zum Teil verblüffendes Urteilsvermögen nötigen uns noch heute Respekt ab und sind ein Vorbild auch für unsere Zeit. Deshalb ist es jetzt an uns, ihr Schicksal und die Geschehnisse des 17. Juni dem Vergessen zu entrei- ßen und zu einem positiven Bezugspunkt unserer Ge- schichte zu machen. Umso alarmierender sind die Zahlen einer aktuellen For- sa-Umfrage im Auftrag der Bundesstiftung zur Aufarbei- tung der SED-Diktatur. Sie zeigen eine beklagenswerte Wissenslücke zum 17. Juni gerade bei jungen Menschen. Nur jeder siebte Befragte im Alter von 14 bis 29 Jahren kann mit dem Datum überhaupt etwas anfangen. Deshalb ist es gut und richtig, dass in beiden vorliegenden Ent- schließungsanträgen gefordert wird, den 17. Juni wieder stärker im Schulunterricht zu verankern. – Liebe Frau Günther-Wünsch, Sie haben also die Unterstützung des gesamten Hauses, wenn Sie darauf hinwirken, den 17. Juni wieder in den Berliner Rahmenlehrplan aufzu- nehmen. Ein weiterer wichtiger Punkt, um den 17. Juni wieder präsenter zu machen, ist die Pflege der Gedenkkultur im öffentlichen Raum. Gerade das Denkmal mit dem noch aus dem Juni 1953 stammenden Holzkreuz in Nikolassee ist in einem beklagenswerten Zustand, nicht zuletzt als Folge des langjährigen Behördenwirrwarrs dort. Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass beide Entschließungsanträge den Senat auffordern, den Ort dauerhaft zu pflegen und nötigenfalls instand zu setzen. Bislang war es nicht zu- letzt der Vereinigung 17. Juni 1953 e. V. und dem ehren- amtlichen Engagement ihrer Mitglieder zu verdanken, dass der Gedenkort am Autobahnkreuz Kleeblatt über- haupt noch gepflegt wurde. Herzlichen Dank dafür an die Vereinigung 17. Juni! Umso befremdlicher erscheint es vor diesem Hintergrund, dass die grüne Bezirksbürgermeisterin von Steglitz- Zehlendorf, Frau Schellenberg, nun versucht, der Verei- nigung 17. Juni eine angemessene Beteiligung am bezirk- lichen Gedenken zu verweigern. Dabei wusste Frau Schellenberg bis vor Kurzem noch gar nicht, dass es diese Gedenkstätte überhaupt gibt. Eine solche Missach- tung der Vereinigung 17. Juni ausgerechnet am 70. Jah- restag des Volksaufstands ist nicht nur ein Mangel an Fingerspitzengefühl, sondern auch eine bodenlose Unver- schämtheit gegenüber den ehrenamtlich Engagierten und ein Schlag ins Gesicht der Opfer des SED-Unrechts. [Beifall bei der AfD –
Richtig!] Die Vereinigung 17. Juni 1953 e. V., deren Beirat Persön- lichkeiten wie Eberhard Diepgen und Karl Wilhelm Fri- cke angehören, hat mehr für das Gedenken an den 17. Juni getan als jede grüne Bezirksbürgermeisterin. Ich gehe deshalb davon aus, dass sich das Bezirksamt an dieser Stelle korrigieren und die Vereinigung 17. Juni auch in Zukunft angemessen am Gedenken beteiligen wird. Denn, damit komme ich zum Schluss, die Erinne- rung an den 17. Juni darf nicht in Vergessenheit geraten. Das sind wir den Opfern der kommunistischen Diktatur, (Martin Trefzer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2684 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 das sind wir aber auch uns selbst und den Nachgeborenen schuldig. Ohne eine lebendige Erinnerung an die mutigen Frauen und Männer des 17. Juni bleibt unser nationales Erbe unvollständig. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerk- samkeit! Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Kollege Dr. Juhnke das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ost-Berlin war als Zentrum der DDR der Kris- tallisationspunkt der Ereignisse rund um den 17. Juni 1953. In Aufruhr war allerdings der ganze sowje- tisch besetzte Teil Deutschlands, gerade auch viele länd- liche Gemeinden. Die von der DDR-Regierung beschlos- senen Arbeitsnormerhöhungen trafen auf eine bestehende Unzufriedenheit vieler mit den Lebensbedingungen in der DDR. Die SED-Machthaber hatten vorher bereits erheb- lich an Autorität eingebüßt. Der Generalstreik wurde von Berlin aus ausgerufen. Das Ergebnis war nichts Geringe- res als ein Volksaufstand. Insbesondere in der Provinz, wo die Panzer ferner waren, kam es zur regelrechten Machtübernahme durch die Aufständischen. Nur die sowjetische Besatzungsmacht war schließlich in der La- ge, den Protest niederzuschlagen und den Status quo ante wiederherzustellen. Doch dieser versprach nur eine scheinbare Ruhe. Der Geist, den die tapferen Männer und Frauen des 17. Juni in die Welt gesetzt hatten, sollte sich nie mehr vollständig durch die Obrigkeit in die Flasche zurückdrängen lassen. Die Angst der DDR-Führung vor dem eigenen Volk, die in Stasi-Überwachung und Mau- erbau gipfelte, ist ohne den 17. Juni nicht zu verstehen. Und auch, wenn das Ergebnis des Aufstands die Restitu- tion der alten Herrschaft war, sind insbesondere der Mut der Handelnden und die Tragweite der Ereignisse bemer- kenswert. Für mindestens einige teilweise mit Tränen der Freude gefeierte Stunden hatte das SED-Regime die Kontrolle über sein Territorium eingebüßt. Nicht von ungefähr wurde daher der 17. Juni als nationa- ler Feiertag im freien Teil Deutschlands bis zur Wieder- vereinigung begangen. Nicht umsonst diskutieren wir heute die Ereignisse von damals in einer Aktuellen Stun- de und legen dazu eine Entschließung vor. Und aus gu- tem Grund gab es vor dem Beginn unserer heutigen Ple- narsitzung eine Feierstunde aus diesem Anlass. Ich möch- te noch einmal Herrn Bundespräsident a. D. Gauck für seine sehr bewegenden und tiefgehenden Ausführungen danken! Gestatten Sie mir auch eine Bemerkung zu meinem Vor- redner. Die Einstellung Ihrer Partei und Ihr Verhalten in der Feierstunde mit Bezug auf die um ihre Freiheit kämp- fenden Menschen in der Ukraine entwertet alle Ihre Be- mühungen um das Erlangen der Deutungshoheit der SED-Aufarbeitung und macht Ihre Ausführungen zur Makulatur. Vermutlich hätte niemand eine günstigere Prognose ab- gegeben, aber nun haben wir es auch durch eine Umfrage schwarz auf weiß, dass das Wissen um den 17. Juni bei vielen, insbesondere Jüngeren, nur noch gering ausge- prägt ist. Das darf uns nicht egal sein. Um dem entgegen- zuwirken, haben wir in unserer Entschließung verschie- dene Erwartungen an den Senat formuliert. So soll der Jahrestag weiterhin jährlich angemessen gewürdigt und die öffentliche Wahrnehmung für diesen Tag in der Be- völkerung wachgehalten werden. Die historischen Orte und Denkmale werden dauerhaft gepflegt und bei Bedarf instand gesetzt. Der 75. Jahrestag am 17. Juni 2028 wird als einmaliger gesetzlicher Feiertag für Berlin in diesem Sinne begangen und mit einem Maßnahmen- und Veran- staltungskonzept begleitet. Vielleicht noch wichtiger: Der Volksaufstand muss in den Schulen systematischer ver- mittelt und besprochen werden. Mittelfristig sehe ich auch das Forum für Opposition und Widerstand als einen ganz wichtigen Akteur. Doch was ist die Erinnerung ohne die Kraft, daraus Er- kenntnisse für die Gegenwart und Zukunft zu ziehen? Welche Bedeutung haben die Ereignisse von vor 70 Jahren für uns heute? – Eine Gemeinschaft kann nur erfolgreich bestehen, wenn sie einen ausreichend großen Anteil in Übereinstimmung in Grundfragen besitzt. Das war 1953 im Osten Deutschlands nicht mehr der Fall. Es mangelte an Vielem. Woran es aber nicht mangelte, wa- ren wachsende Erkenntnisse, dass in der DDR die Obrig- keit Privilegien besaß, die mit dem Ideal einer klassenlo- sen Gesellschaft nicht in Einklang zu bringen waren. Dies bezog sich auf materielle Privilegien, aber auch auf das Privileg, als einzige eine Meinung haben zu dürfen. Die- ser Mangel führte somit zu der Situation, wo die DDR- Gesellschaft mit ihrer Übereinstimmung in Grundfragen an Grenzen gelangt war. Die Reaktion im Unrechtsstaat DDR war der Ruf nach militärischer Gewalt durch die Besatzungsmacht. Es war die Ultima Ratio gefordert, um den puren Machterhalt der SED und einer sozialistischen Gesellschaftsordnung zu sichern – so viel zu den Mecha- nismen einer Diktatur, zur Reaktion eines Unrechtsstaa- tes. Doch welche Spielräume hat eine Demokratie? Wie rea- giert ein Rechtsstaat auf ein Auseinanderdriften in Grund- fragen? Was sind seine Handlungsmöglichkeiten, um gesellschaftliche Konflikte gar nicht erst auf ein Niveau eskalieren zu lassen, wo Menschen bereit sind, einen (Martin Trefzer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2685 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Aufstand zu erwägen? Diese Frage muss allen wichtig sein, die die Demokratie als ein kostbares Gut erachten. Diese Frage muss allen wichtig sein, die um die Fragilität der Demokratie wissen. Was unsere Gesellschaft resilient macht, ist vor allem Pluralismus, Meinungsfreiheit und der demokratische Diskurs. Das zu schützen und zu leben, ist die vornehmste Aufga- be von uns als Parlamentarier, aber die gesamte staatliche Ordnung, vor allem die Rechtsordnung, hat sich dem zu unterwerfen. Deshalb bin ich stolz darauf, dass in mei- nem Land jeder seine Meinung sagen kann, solange er es nicht beleidigend oder mit Unwahrheiten unternimmt. Es gibt einen wichtigen Garanten dieser Kundgebungs- und Meinungsfreiheit in Deutschland. Das ist unsere Polizei. Sie schützt das Recht zu demonstrieren und sich öffent- lich zu artikulieren. Im Umkehrschluss muss von jedem, der Veränderung und Debatten in unserer Gesellschaft anstoßen will, erwartet werden, dass er sich an die für alle geltenden Spielregeln hält, niemand darf seine Meinung für so überlegen halten, dass er für deren Durchsetzung bereit ist, die Rechte anderer zu verletzen. Wer mutwillig den Straßenverkehr blockiert, andere nötigt oder Sachen beschädigt, wer das Hausrecht oder die Bannmeile des Deutschen Bundestages verletzt, ja, wer nicht davor zurückschreckt, staatliche Vertreter oder politisch Andersdenkende mit physischer Gewalt anzu- greifen, nimmt aktiv an der Delegitimierung unserer Gesellschaftsordnung teil. Er setzt sich außerhalb des demokratischen Konsenses und muss deshalb auch mit den Mitteln des Rechtsstaats zur Verantwortung gezogen werden. Einen weiteren wesentlichen Beitrag zur demokratischen Resilienz durch Pluralismus leisten auch die Medien und die veröffentlichte Meinung in den sozialen Netzwerken oder anderswo. Auch hier gibt es bei allen professionellen Akteuren eine hohe Verantwortung, vor allem in der Frage des Wahrheitsgehaltes und der Trennung von Be- richt und eigener Meinung. Die Anforderung an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind dabei noch höher. Hier tritt neben die Wahrheit und der Trennung von Be- richt und Meinung auch noch die Anforderung der politi- schen Ausgewogenheit. Ein so aufgestellter und ausge- wogen agierender öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist wesentlicher Bestandteil und ein Erfolgsfaktor für die pluralistische Demokratie. [Ronald Gläser (AfD): Wo gibt es den denn? –
Wenn es so wäre, Herr Kollege!] – Ihre Ausführungen zeigen, dass Sie das Grundverständ- nis für eine Demokratie offensichtlich nicht mitbringen, dass Sie auch nicht verstehen, wie Sie sich einbringen können, und dass wir gemeinsam an dem Werk weiterar- beiten möchten, dass wir hier auch eine pluralistische Gesellschaft erhalten und aufbauen. Sie tun dafür immer nur das Gegenteil. Neben Schlussfolgerungen für den Volkswillen in einer Demokratie erlaubt uns der Volksaufstand aber auch Erkenntnisse aus dem Spezialfall DDR zu ziehen. Ein wesentlicher Konfliktpunkt war damals die angemaßte Allwissenheit der SED-Führung um das vermeintlich wahre Wohl des Volkes. Wenn kollektivistische Ideen davon ausgehen, dass die ganz große Mehrzahl, bezie- hungsweise im Idealfall alle, homogene Interessen und Bedürfnisse hat, hat das keinen Bezug zum realen Leben. Anders formuliert: Sozialismus und Kommunismus sind mit individueller Freiheit nicht vereinbar – das nur als Hinweis für alle diejenigen, die angesichts großer Her- ausforderungen der Menschheit die einzige Lösung in kollektiven Mechanismen sehen. Das gilt übrigens auch für alle, die sich als die einzigen Vertreter und wahren Kenner des eigentlichen Volkswil- lens gerieren. In einer wehrhaften Demokratie spielt da- her auch der Verfassungsschutz eine wichtige Rolle, um totalitäre Bestrebungen aufzudecken und bekämpfen zu können. Es gibt also viele Themen, bei denen uns der 17. Juni auch 70 Jahre später noch wertvolle Hinweise geben kann. Gedenken wir der mutigen Männer und Frauen von damals mit Respekt und Ehrfurcht! Gedenken wir der Toten, gedenken wir der physisch oder psychisch lebens- lang Gezeichneten mit unserer tiefen Anteilnahme! Ge- denken wir, dass 1953 durch die Forderung nach Recht und Freiheit ein Pfad begründet wurde, der knapp vier Jahrzehnte später mit dem Ruf nach Einigkeit und Recht und Freiheit endete. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerk- samkeit! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Otto das Wort. (Dr. Robbin Juhnke) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2686 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe im Vorfeld dieses Tages, dieser Debat- te, ein paar Leute gefragt – ein paar jüngere, ein paar ältere –: Was wisst ihr über den 17. Juni? Was bedeutet euch der? – Die Antworten waren sehr unterschiedlich. Es gibt Menschen, die wissen gar nichts darüber, und es gibt andere, die hatten das in der Schule, haben es in der Familie besprochen oder wissen etwas darüber. Die Al- lerwenigsten von uns verbindet mit dem ehemaligen Bundespräsidenten Gauck, der das als Zeitzeuge erlebt hat, eine Zeitzeugenschaft. Die Allermeisten sind später geboren und kennen das aus Büchern und Erzählungen. Wir müssen uns da heranarbeiten. Jetzt ist die Frage, wie schlimm es eigentlich ist, wenn Wissen über Gedenktage in unserer Gesellschaft nicht präsent ist. Wie schlimm ist das, wenn man nicht genau weiß, wo der 1. Mai herkommt oder warum wir Pfingst- montag nicht arbeiten müssen? – Ich glaube, beim 17. Juni ist das schlimm. Beim 17. Juni, gerade hier in Berlin, haben wir es mit einem Tag zu tun, der zur Ge- schichte der Demokratie gehört, zur Geschichte der De- mokratie in Berlin und in Deutschland. Wir können ei- gentlich – ich bin froh, dass das heute schon vom Regie- renden Bürgermeister gesagt wurde – nicht genug tun, und wir müssen noch viel mehr tun, damit solches De- mokratietun in unserer Gesellschaft präsent ist. Demokra- tie ist nicht selbstverständlich. Das merken wir jeden Tag. Die Protestierenden haben am 17. Juni und in den Tagen davor gestreikt. Streiks waren in der DDR nicht vorgese- hen. Sie waren quasi verboten. Das ist auch etwas, was viele gar nicht wissen. Wenn heute Streiks stattfinden, dann ärgern wir uns manchmal darüber, aber die gehören dazu, auch wenn es nervt. Die gehören dazu. Sie sind Ausdruck dessen, dass in unserer Gesellschaft heute Aus- handlungsprozesse ganz normal sind. In der DDR war das verboten; da war nichts auszuhandeln. Wir hatten eine Arbeiter- und Bauernregierung, die sich so nannte. Wenn man sagt, man sei Arbeiter, ist es nicht zulässig, dass andere Arbeiter eine andere Meinung haben. So war das. Ich glaube, es sind ganz kleine Sachen, auch alltägliche Dinge, die man immer wieder erzählen muss, um heraus- zustellen, dass es Gesellschaften gibt, die keine Demokra- tie haben, die auch keine freien Wahlen, keine Meinungs- freiheit haben. Ich fand es wunderbar von Herrn Gauck, in seinem Schlusssatz zu sagen: Da ist unsere Solidarität gefragt. Wo diese Werte nicht gelten, da müssen wir aktiv werden. In der DDR gab es die ersten freien Wahlen 1990, am 18. März. Zu den Wahlen davor – ich weiß nicht, wer sich daran erinnern kann – ist ein Jahr zuvor das erste Mal aufgedeckt worden, dass diese gefälscht waren. Das waren aber nicht die ersten gefälschten Wahlen – im Mai 1989 –, sondern sie waren immer gefälscht. Das weiß man, seit die ersten Wahlen in der DDR 1950 durchge- führt wurden. Heute ist es so: Wenn wir in eine Wahlka- bine gehen, können wir uns aussuchen, wen wir wählen – die CDU, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Das stand in der DDR alles fest. Eigentlich waren auch die Sitze schon verteilt, und eigentlich war es auch egal, wie viele zur Wahl gegangen sind und was sie angekreuzt haben, denn auch die 99 Prozent Zustimmung standen vorher bereits fest. Daran kann man erkennen, wie wich- tig und welch hohes Gut Wahlen in unserem Land sind. Ich bin jedes Mal sehr froh und auch ein bisschen stolz, dass wir alle vier Jahre – wir in Berlin machen das ja jetzt etwas öfter – an Wahlen teilnehmen und selbst bestimmen können, wer uns regiert. Der 17. Juni ist in der DDR in der Erinnerung verblasst. Das ist hauptsächlich damit zu erklären, dass er als fa- schistischer Putsch diffamiert wurde. Ich habe das in der Schule gelernt, und wenn man sich noch einmal alte Schulbücher heraussucht, sieht man, das stand da so: Das ist von westdeutschen Agenten mithilfe des Rundfunk- senders RIAS organisiert worden; die wollten die DDR beschädigen. Dass aber Leute von sich heraus, und es waren viele Hunderttausend, wenn nicht über eine Million, feststellen, dass etwas nicht in Ordnung ist, dass man ihre Normen erhöht, ohne sie zu fragen, dass man Lohnkürzungen vornimmt und ihnen das nicht erklärt und dafür wirbt, dass man ihnen den Mund verbietet, wenn sie Forderun- gen stellen – all das war natürlich. Das war kein Putsch. Das musste auch nicht von außen reingetragen werden, das war vielmehr die Lebenswelt der Menschen damals. Die wollten schon an einem großen Aufbauwerk teilha- ben – wir haben ja den Beginn an der Stalinallee und am Krankenhaus Friedrichshain verortet, da waren die Bau- arbeiter besonders unzufrieden –, die wollten da arbeiten, die wollten etwas aufbauen, aber die wollten ordentlich bezahlt werden, die wollten ihre Meinung sagen, und die wollten Freiheit. Deswegen sind sie auf die Straße gegan- gen, und davor kann man auch heute noch den Hut zie- hen. In der Bundesrepublik wurde der Tag gefeiert, er wurde zum Feiertag. Aber wie das mit der Erinnerung so ist: Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2687 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Wenn man etwas feiert, das mit einem selbst wenig zu tun hat, dann verblasst das. Dann war das irgendwann, das habe ich mir jedenfalls sagen lassen, ein schöner arbeitsfreier Tag; im Sommer, im Juni ist das auch okay, den Tag kann man gebrauchen. Aber auch da verblasste die Erinnerung, und so haben wir die Chance verpasst, 1990 festzustellen: Das ist eigentlich ein Tag, an den wir uns alle erinnern können – in Ost, weil da was passiert ist, in West, weil es diesen Feiertag halt schon gab. Das ist verpasst worden, und auch daran, glaube ich, müssen wir arbeiten, dass wir gemeinsam sagen: Ja, das ist ein Teil der gemeinsamen deutschen Geschichte. Wenn wir dahin kommen wollen, dass es keine unterschiedliche Ost- und Westgeschichte mehr gibt, dann müssen wir sagen: Das ist deutsche Geschichte, die zusammenge- hört. – Auch wenn jemand später geboren ist, auch wenn jemand vielleicht in einem ganz anderen Land geboren ist, dann rufen wir alle auf: Versucht, das anzunehmen, das ist Teil der Tradition! Da wollen wir feiern und an die Leute denken, die sich für Freiheit – Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und freie Wahlen – eingesetzt haben. Es war eine Zeit, als die SED den Kommunismus aufbau- en wollte, als Betriebe enteignet wurden, als die Land- wirtschaft kollektiviert wurde. Die Bauern hatten zum Teil gerade vorher erst, nach dem Krieg, Ländereien bekommen; sie mussten ihre Äcker wieder abgeben und durften nicht mehr selbst bestimmen, was sie dort an- bauen. Es gab die Unterdrückung der Kirchen. Wer sich in der Öffentlichkeit als Christ bekannte, durfte zum Beispiel nicht studieren. Aus den Universitäten wurden Menschen verbannt, die zu kirchlichen Gruppen, etwa zur Jungen Gemeinde, gehörten. Das ist alles 70 Jahre her. Wir haben nur noch wenige Zeitzeugen, die das miterlebt haben. Deshalb ist die Frage, die wir uns stellen: Was machen wir jetzt? – Das, was einem zuerst einfällt, ist natürlich die Bildungsarbeit. In den Rahmenlehrplänen für die Schulen ist angelegt, dass man sehr wohl über den 17. Juni in der Schule sprechen und darüber etwas lernen kann. Es gibt keine Pflicht, den Tag zu behandeln, aber ich glaube: Am besten lernt man, wenn es irgendwie cool ist, wenn man schöne Angebote hat, wenn man sich viel- leicht Zeitzeugeninterviews angucken kann. Das Abge- ordnetenhaus und der Landesbeauftragte für die Aufar- beitung der SED-Diktatur haben zusammen ein Co- micprogramm entworfen. Ich weiß nicht, wer das gesehen hat oder sich auf sein Handy hat schicken lassen. Das ist ziemlich cool, finde ich. – Das ist alles Schule. An der Stelle schaue ich nach oben zur Tribüne. Da sitzen junge Menschen aus einer 7. Klasse des Robert-Blum- Gymnasiums und lauschen unserer Debatte. – Herzlich willkommen! Wir freuen uns, dass Sie da sind, dass ihr da seid! Zur Schule vielleicht noch eine Bemerkung: Der Landes- beauftragte hat uns schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass die Lehrerinnen und Lehrer zu wenig über den 17. Juni wissen. Das hat damit zu tun, dass es für DDR-Geschichte fast keine Lehrstühle an den Universitä- ten gibt, auch nicht in Berlin. Ich war neulich auf einer Tagung, wo Frau Dr. Kaminsky von der Bundesstiftung Aufarbeitung gesagt hat, dass das damit zu tun habe, dass DDR-Geschichte unter den Historikern eine Zeit lang nicht sexy war. Es gibt die Hoffnung, dass sich diese Interessensenke jetzt in die andere Richtung bewegt, aber das ist vielleicht auch eine Aufgabe für uns – ich schaue mal zu den Wissenschaftspolitikern –: Wir müssen da etwas tun! Gerade in Berlin muss DDR-Geschichte, muss auch der 17. Juni an den Universitäten vorkommen! Außerschulisch geht es um die Orte. Wir haben den Lernort in der Keibelstraße im ehemaligen Polizeige- fängnis, der schon da ist. Das Gefängnis an sich ist aber nicht saniert, es ist für die Öffentlichkeit nicht zugäng- lich. Ein anderes Projekt, das wir haben, ist der Campus für Demokratie. Auch da gehört der 17. Juni natürlich hin. Da hat vielleicht Mielke geplant, wie er Leute fer- tigmacht, wie er Leute in den Knast schickt, wie Leute nach Sibirien geschickt werden. All das ist da geschehen, und das ist, glaube ich, ein geeigneter Ort, auch über den 17. Juni zu informieren. Das müssen wir machen, das wollen wir tun. Jetzt ist meine Redezeit leider vorbei. Ich wünsche uns allen einen würdevollen 17. Juni. Besuchen Sie die histo- rischen Orte! Ich will vielleicht einen Ort hervorheben, weil das vorhin angesprochen wurde: Am Sonnabend um 12 Uhr wird am Freiheitskreuz in Steglitz-Zehlendorf die Bürgermeisterin eine Rede halten und einen Kranz nie- derlegen. Dazu sind auch Sie alle herzlich eingeladen. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Geisel das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Her- ren! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Ich finde es gut, dass wir uns in der Aktuellen Stunde mit dem 17. Juni 1953 und seinen Folgen beschäftigen. Es ist auch gut, dass wir das auf der Grundlage eines gemeinsamen (Andreas Otto) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2688 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Entschließungsantrages aller vier demokratischen Frakti- onen dieses Hauses tun. Der 70. Jahrestag bietet sich für historisches Erinnern natürlich an, doch möchte ich den 17. Juni eigentlich nicht nur in den Geschichtsbüchern erhalten. Wenn wir lesen, wie wenig Menschen heute aktuell etwas mit dem 17. Juni 1953 verbinden, dann muss uns das zeigen, dass wir ihn inhalt- lich aufladen müssen, dass wir sein Vermächtnis inhalt- lich aufladen müssen. Ich wünsche mir, dass es uns ge- lingt, aus dem Gedenken an den 17. Juni 1953 zukünftig mehr zu machen, nicht nur das Gedenken an ein histori- sches Ereignis, sondern – und da halte ich es mit Roland Jahn –: Das wäre ein guter Tag der lebendigen Demokra- tie. Mit Erlaubnis der Präsidentin würde ich an der Stelle gern Bertolt Brecht zitieren, sein Gedicht „Die Lösung“, das er unmittelbar nach dem 17. Juni 1953 geschrieben hat: Nach dem Aufstand des 17. Juni Ließ der Sekretär des Schriftstellerverbands In der Stalinallee Flugblätter verteilen Auf denen zu lesen war, daß das Volk Das Vertrauen der Regierung verscherzt habe Und es nur durch verdoppelte Arbeit zurückerobern könne. Wäre es da Nicht doch einfacher, die Regierung Löste das Volk auf und Wählte ein anderes? – Zitat Ende. – Wir schmunzeln über Brechts pointierte Kritik, aber ich schmunzle weniger, wenn ich mir an- schaue, wie die Vertrauensraten, die Zustimmungsraten der Bevölkerung heute zur parlamentarischen Demokratie aussehen, und das muss uns zu denken geben. Geschichte wiederholt sich nicht so einfach, aber wenn es eine Lehre aus dem 17. Juni 1953 gibt, dann eben, dass Freiheit und Demokratie keine Selbstverständlichkeit, kein Naturge- setz sind. 1953 gab es massenhaften Protest. 1 Million Menschen gingen in 700 Orten der DDR auf die Straße. Der Volks- aufstand stand tatsächlich auf der Schwelle zum Erfolg und konnte eben nur durch sowjetische Panzer niederge- schlagen werden. Die Folge waren fluchtartiges Verlas- sen der DDR, Resignation, teilweise Vergessen. Erst 36 Jahre später, 1989, hatten wir wieder eine Situation, in der „die da unten“ nicht mehr wollten und „die da oben“ nicht mehr konnten. Die Menschen errangen Freiheit und Demokratie. Jeder von uns hat ja prägende Ereignisse und Erinnerun- gen in seinem Leben. Bei mir sind das Familientreffen, bei denen es lustig zuging. Meine Eltern saßen da, meine Schwester, ihr Freund. Es wurden politische Witze er- zählt, es war laut. Und ganz oft sagte dann meine Mutter: Pst! Die Nachbarn können uns hören! – Das hat sich bei mir tief eingebrannt. Es ist eben keine Selbstverständ- lichkeit, dass Demokratie und Freiheit herrschen, nicht in Deutschland und nicht international. Und die Frage ist: Was können wir tun? – Wir beschließen heute einen einmaligen gesetzlichen Feiertag am 17. Juni 2028, am 75. Jahrestag des Volksaufstands. Aber wenn wir uns erst 2028 wieder erinnern, rituell erinnern, haben wir nicht viel gewonnen; deshalb zwei konkrete Vorschläge. Erstens: Am 17. Juni der nächsten Jahre erinnern wir uns nicht nur und legen Kränze nieder, sondern wir reden über lebendige Demokratie, und zwar nicht nur überei- nander, sondern wir reden miteinander. Themen gibt es genug, aktuelle Bezüge, national, international. Die de- mokratischen Fraktionen dieses Hauses haben ihnen nahestehende politische Stiftungen, die uns dabei helfen können. Die Verteidiger und Vertreter der Demokratie müssen wehrhaft sein, und wehrhaft sind wir, indem wir für De- mokratie werben. Und der zweite Vorschlag: Wir nutzen die nächsten fünf Jahre, um den Ort für dieses lebendige Erinnern zu ent- wickeln. Andreas Otto hat eben vom Campus für Demo- kratie gesprochen. Genau, da hat er recht! Aber der Cam- pus für Demokratie darf eben nicht nur ein Ort des histo- rischen Erinnerns sein, sondern es muss ein Ort sein, an dem wir über lebendige Demokratie diskutieren. Wir haben doch die Chance, aus der ehemaligen Stasi- Zentrale in der Normannenstraße, dem Ort der Diktatur, ein lebendiges Zentrum der Demokratie zu machen! Und das kann auch in Zukunft nur Erfolg haben, wenn wir plural diskutieren, nicht parteigebunden; weil wir hier im Haus plural aufgestellt sind, mit unterschiedlichen Auf- fassungen, weil auch die DDR-Opposition sehr heterogen war: beispielsweise katholisch geprägt im thüringischen Eichsfeld, sozialdemokratisch in Schwante, die Kirchen- bewegung, die Punkerszene in Ost-Berlin, Robert Have- mann als SED-Mitglied und überzeugter Kommunist, der für den besseren demokratischen Sozialismus streiten wollte – plural. Deshalb ist es wichtig, in diesem Campus für Demokratie nicht nur Glaubenssätze auszutauschen, sondern um Lö- sungen zu ringen. Wir haben dort eine Chance: Wir ha- ben eine Chance für die Zukunft, und wir haben die Chance, gleichzeitig die Versäumnisse von 2011, als die Deutsche Bahn dieses 7 Hektar große Grundstück mit 180 000 Quadratmetern Bruttogeschossfläche am (Andreas Geisel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2689 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 S-Bahn-Ring einfach an einen Abrissunternehmer ver- kaufte, zu korrigieren. Bund und Land haben dieses Ziel in ihren Koalitionsver- einbarungen, und da ist eine Menge zu tun. Die Stadtent- wicklungsverwaltung muss den Bebauungsplan entwi- ckeln, die Senatsverwaltung für gesellschaftlichen Zu- sammenhalt über den Inhalt sprechen. Wir müssen die verschiedenen Verbände und Vereine, die sich an diesem Standort engagieren, zusammenbringen, in einem Beirat über die inhaltliche Zukunft des Campus für Demokratie reden. Wir müssen den Bund gewinnen, an diesem Standort tatsächlich zu investieren. Es ist also eine Menge zu tun. So können wir den 17. Juni 1953, das Vermächtnis des 17. Juni 1953, in Erinnerung halten und fortentwickeln. Der 17. Juni darf eben nicht nur ein Ritual sein, das wir dann am 18. Juni ruhigen Gewissens wieder in die Abtei- lung Gedenken verabschieden, bis zum nächsten Jubilä- um, sondern Nutzen für die Demokratie entwickelt das Ganze nur, wenn wir auch an den Tagen dazwischen um die Zukunft der Demokratie miteinander ringen. Herr Regierender Bürgermeister! Herr Senator für gesell- schaftlichen Zusammenhalt! Meine Damen und Herren! Das Vermächtnis der Frauen und Männer des 17. Juni 1953 ist ein Vermächtnis, das uns Respekt abringt – da sind Menschen für ihre Ideen, für ihren Einsatz für Frei- heit, Menschenrechte und Demokratie gestorben –, aber für uns ist es vor allem ein Arbeitsauftrag. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Dann hat der Abgeordnete Trefzer die Gelegenheit zu einer Zwischenbemerkung. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Geisel! Ich wollte etwas zu dem sagen, was Sie gerade ausgeführt haben, zum Thema demokratische Fraktionen. Ich weiß ja, dass Sie Mitglied in der SED waren, Herr Geisel, aber ich hätte nicht gedacht, dass das noch so tief in Ihnen drinsteckt, muss ich ganz ehrlich sagen. [Beifall bei der AfD –
Pfui Teufel! – Zurufe von Carsten Schatz (LINKE) und Tobias Schulze (LINKE)] Sie können ja gerne Ihre gemeinsamen Anträge mit den ehemaligen SED-Sozialisten machen, aber ich möchte Ihnen mal etwas sagen: Die Hauptstadt der DDR nannte sich ja bis 1961 „der demokratische Sektor Berlins“ oder ganz einfach nur „das demokratische Berlin“. Kennen Sie dieses Bild, wie ein Demonstrant des 17. Juni mit diesem abgerissenen Sektorenschild hier am Potsdamer Platz an der Leipziger Straße entlangparadierte? Da stand dann nur noch drauf: „Ende des demokratischen“. Und wissen Sie, wie das gemeint war, was die Demonstranten gefeiert haben? – Ende der demokratischen Heuchelei und der Lüge, dass dieser Staat eine Demokratie war! Und wenn Sie hier jetzt wieder in der Sprache der DDR von einem demokratischen Block reden, dann sollten Sie mal überlegen, was Sie damit bei den Opfern und bei den Dissidenten dieser Diktatur auslösen und was Sie diesem Staat antun. Akzeptieren Sie bitte, dass es eine Oppositi- on gibt, die demokratisch legitimiert ist. Und diese Wäh- ler, 20 Prozent in der Bundesrepublik Deutschland, sind Teil dieses Volkes, und die lassen sich nicht von Ihnen im DDR-Stil als An- tidemokraten beschimpfen. Es ist das gute Recht der Opposition, ihre Meinung kund- zutun. Ich danke der Präsidentin, dass sie zu Beginn ihrer Amts- zeit auch auf die Rechte der Opposition in diesem Haus hingewiesen hat, die Sie mit Füßen treten! [Beifall bei der AfD –
Sie treten die Demokratie mit Füßen!] Da sind Sie leider Geistes Kind Ihrer ehemaligen Partei von 1989, Herr Geisel. Sie sollten wirklich mal in sich gehen. Sie sollten die demokratischen Rechte respektieren, Sie sollten auch die Sorgen der ehemaligen Dissidenten und Opfer der DDR ernst nehmen. Hören Sie auf, hier über den demokrati- schen Block zu reden! Das ist Quatsch, das ist absolut unhistorisch, und das ist vor allem selbst undemokratisch. Dann hat zur Erwiderung Kollege Geisel das Wort. (Andreas Geisel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2690 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Her- ren! Herr Trefzer! Da muss ich lächeln, weil Sie sich damit entlarven. Wissen Sie, wenn Sie den Antrag, den die AfD heute gestellt hat, lesen, dann ist davon die Rede, dass die AfD sich als einzige Fraktion mit diesem Thema beschäftigt. [Martin Trefzer (AfD): Das steht da nicht! –
Können Sie nicht lesen? –
Fake News!] Das ist faktisch falsch, und es zeigt den eigentlichen Zweck Ihres Antrags, nämlich eitle Selbstbespiegelung Ihrer Fraktion. Das ist ein Missbrauch der Opfer des 17. Juni 1953. [Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN –
Können Sie nicht lesen? – Zuruf von Dr. Kristin Brinker (AfD)] Und ja, ich gehe transparent mit meiner Geschichte um. Ich bin im Alter von 17 Jahren in die SED eingetreten, und ich bin mit 23, vor dem Mauerfall 1989, wieder aus- getreten. [Lachen bei der AfD –
Gerade rechtzeitig!] Das war ein Prozess des Lernens, des Erwachsenwerdens und des Politischwerdens. Ich glaube, jeder von uns hat seinen Lebensweg, mit dem er umgehen muss. Es kommt nicht darauf an, woher wir kommen, sondern was wir daraus machen und wohin wir gehen. Ich habe hier vorhin gesagt, die Demokraten, die Vertei- diger der Demokratie müssen wehrhaft sein. Zum Wehr- haftsein gehört, plural für die Demokratie einzutreten, aber sich nicht mit den Gegnern der Demokratie zu ver- bünden. Das gilt insbesondere für eine Fraktion und eine Partei, die Schwierigkeiten mit dem Grundgesetz hat [Lachen bei der AfD –
Ganz im Gegenteil! Wir schützen das Grundgesetz!] und die deswegen unter Beobachtung des Verfassungs- schutzes steht und bei der ein prägender Kopf, der Faschist Höcke, Anleihen an den Nationalsozialismus nimmt. Ich glaube, zur lebendigen Demokratie gehört es an die- ser Stelle, sich zu wehren. Diese Abgrenzung ziehe ich. [Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN –
Wenn Sie so weitermachen, sind wir bald bei 25 Prozent!] Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Linksfraktion hat jetzt der Kollege Zillich das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gedenken, das Aufarbeiten von Geschichte, das Erinnern ist ein bedeutsames Gut in unserer Gesellschaft, denn nur so haben wir die Chance, aus Fehlern und Erfolgen zu lernen, Fehler nicht noch einmal zu begehen und vor allen Dingen gemeinsam an der Stärkung demokratischer Errungenschaften zu arbeiten. Das ist auch das Motto, das Ziel, um das es gehen muss, wenn wir über historische Daten reden. Es geht um die Stärkung von Demokratie, und das gilt beim 17. Juni ganz besonders. – Wissen Sie, Sie haben gerade demonstriert, die Kolle- gen von der AfD, dass immer, egal worüber geredet wird: Sie reden über die AfD. Sie sind immer bereit, egal welches Thema für Ihre eige- ne Selbststilisierung zu benutzen, und das bei einem solch sensiblen, wichtigen Datum deutscher Geschichte. Das ist nichts weiter als Instrumentalisierung. Sie haben sich hier selbst aus der Debatte geschossen. Des 17. Juni 1953 gehört zu den Tagen deutscher Ver- gangenheit, die daran erinnern, wie viel Kraft Menschen entwickeln können, die gemeinsam gegen Unrecht aufbe- gehren und für ein besseres Miteinander eintreten. Viele Hunderttausend Menschen legten an diesem Tag ihre Arbeit nieder und trugen in über 700 Orten ihren Protest auf die Straße. Was war der Auslöser? – Durch die SED-Führung wurde der Kurs zum sogenannten planmäßigen Aufbau des Sozialismus vorgegeben. Dieser führte innerhalb kür- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2691 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 zester Zeit zu eklatantem Mangel und Unzufriedenheit in der Bevölkerung. Die Militarisierung der DDR führte dazu, dass Geld in anderen Bereichen, in Bildung oder auch in Produktion, fehlte. Es kam zu einer Fluchtbewe- gung vieler Bauern gen Westen, was zur Knappheit von Grundnahrungsmitteln beitrug. Die Länder der DDR – Thüringen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg und Sachsen-Anhalt – wurden diesem Kurs entsprechend aufgelöst, damit auch die Landesregierungen und Landta- ge, und der Grundstein für einen zentralistischen Staat wurde gelegt. Hinzu kam eine neu beschlossene Erhö- hung der Arbeitsnormen, eine faktische Lohnsenkung von 10 Prozent; sie war der Tropfen, der schließlich 1953 das Fass zum Überlaufen brachte. Es waren zuerst die Bauarbeiter in Berlin, die ihre Arbeit niederlegten, um gegen diese Normerhöhung zu protestie- ren. Innerhalb kürzester Zeit gingen die Forderungen weit über die Rücknahme der Normerhöhung hinaus und rich- teten sich gegen die Etablierung eines Staates nach stali- nistischem Modell samt der Maßnahmen, die damit zu- sammenhängen. Die Menschen demonstrierten nicht nur durch Städte und Ortschaften, sie besetzten Rathäuser und befreiten Hunderte politische Häftlinge aus den Ge- fängnissen. Mit diesem enormen Protest zwangen sie die Regierung zum Handeln und erreichten die Rücknahme der beschlossenen Normerhöhung. Leider liegt in der Geschichte des Aufstandes aber nicht nur dieser Erfolg. Im Gegenteil: Viele andere Forderun- gen wie die nach freien Wahlen, nach Presse- und Rede- freiheit und dem Rücktritt der DDR-Regierung wurden nicht nur ignoriert, sondern mit Unterstützung der sowje- tischen Armee hart bestraft. Mindestens 55 Menschen verloren ihr Leben, sie wurden bei der Zurückdrängung der Aufstände erschossen oder fielen standrechtlichen Erschießungen zum Opfer. Manche starben während der auferlegten Haft oder nahmen sich im Gefängnis das Leben. Etliche Aufständische wurden mit drakonischen Gefängnisstrafen versehen. Der Aufstand wurde auf diese Weise brutal niedergeschlagen. Für Jahrzehnte wurde Oppositionellen in der DDR auf traumatische Art und Weise vor Augen geführt, dass das SED-Regime bereit war, seine Macht im Zweifel auch mit militärischer Macht zu erhalten. Gleichzeitig wurde demonstriert, dass die SED-Führung nicht nur nicht fähig war, den Erwar- tungen aus der Sowjetunion eine eigene Position entge- genzusetzen, sondern dass auch ihre Handlungen im Zweifel eher von ihrer stalinistischen Binnenlogik als von den Notwendigkeiten des Landes und der Bevölkerung bestimmt war. Natürlich muss bei der Beurteilung der Ereignisse, die zum Aufstand führten, berücksichtigt werden, dass der schreckliche Krieg, der von Deutschland ausging, und die Verbrechen der Nazis keine Dekade her waren, und na- türlich stimmt es, dass es eine eskalierende Blockkon- frontation gab, aber das kann die Bedeutung dieses zu- nächst sozialen Protestes, der in politischen Widerstand überging, ganz sicher nicht relativieren und die gewalt- same Reaktion darauf bei Leibe nicht rechtfertigen. Wenn ich mich – und ich habe das getan – in der Rück- schau mit dem 17. Juni 1953 beschäftige, ist für mich neben vielem anderen immer wieder eines bemerkens- wert: die tiefe Kluft zwischen dem, was in der SED-Füh- rung diskutiert wurde, und dem, was die Bevölkerung diskutierte, vor allen Dingen die Arbeiterinnen und Ar- beiter. Da gab es kaum eine Brücke, und diejenigen, die darauf hinwiesen oder Brücken bauen wollten, wurden nicht selten zerrieben. Ich bin mir bewusst, dass die Vertreter einer Vorgänger- partei meiner Partei die Verantwortung für das Versagen und die Verbrechen, für die der 17. Juni 1953 steht, tra- gen. Ich bin überzeugt davon, dass wir deswegen heute eine Verantwortung haben, ein Vergessen nicht zuzulas- sen und der Opfer zu gedenken. Aber weit darüber hinaus muss es in den historischen Erfahrungsschatz und zum politischen Grundsetting aller gehören, die sich als Linke verstehen, dass es ohne Frei- heit und ohne Demokratie nicht geht und dass gute Ab- sicht niemals ein Ersatz dafür sein kann. Auch deshalb ist die historische Aufarbeitung und das Gedenken an Re- pressionen und Widerstand im real existierenden Sozia- lismus auch ein ureigenes Anliegen linker Politik. Indem wir dem mutigen Aufbegehren dieser Menschen einen Platz in unserer Erinnerungskultur einräumen, vermitteln wir den Wert, sich gegen Unrecht zu erheben und für Freiheitsrechte einzutreten; ein Wert, der nicht an Bedeutung verliert, ein Wert, der aber gleichwohl in jeder kommenden Generation neue Wurzeln schlagen muss. Gleichzeitig sollte die repressive Reaktion, das gewalt- same Niederschlagen dieses Aufstandes durch die DDR- Regierung und die sowjetischen Panzer als abschrecken- de Negativfolie für den Umgang mit Protestbewegungen dienen. Eine Regierung, die nur mit Gewalt in der Lage ist, ihre Machtposition zu erhalten, hat keine Legitimati- on. Den demokratischen Weg, auf den sich unsere Gesell- schaft verständigt und begeben hat, dem wir als Politike- rinnen und Politiker verpflichtet sind, gilt es immer wie- der neu zu erringen. Demokratische Regierungen müssen Widerspruch ertragen, ja wertschätzen. Das Handeln staatlicher Institutionen muss sich im öffentlichen Hin- (Steffen Zillich) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2692 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 terfragen und Diskutieren rechtfertigen. Der Blick in die Geschichte kann hierfür Orientierung geben. Deshalb finde ich es im Übrigen auch komplett inakzep- tabel, wenn ich dieser Tage in Zeitungen Floskeln wie „Energie-Stasi“ lesen muss. Wer mit solchen Formulie- rungen um sich wirft oder diese duldet, relativiert und erweist der Aufarbeitung des staatlichen Terrors durch das Ministerium für Staatssicherheit einen Bärendienst. Das gilt im Übrigen genauso, wenn sich ein ehemaliger baden-württembergischer Ministerpräsident durch die Medien überwacht fühlt wie bei der Stasi. Nein, es zeugt nicht vom Lernen aus der Geschichte, wenn historische Vergleiche vor allem mit politischer Instrumentalisierung und dem Verlust der Maßstäbe verbunden sind. Solche rhetorischen Ausfälle unterstreichen allerdings die Forderung, dass die Bildungsarbeit im Kontext der DDR- Aufarbeitung weiter ausgebaut und gestärkt werden muss. Darum möchte ich nachdrücklich das Anliegen des Ent- schließungsantrages bekräftigen, den 17. Juni 2028 ein- malig zum gesetzlichen Feiertag zu machen und damit vor allem mit umfangreichen Bildungsmaßnahmen und Veranstaltungskonzepten das Gedenken, die Erinnerung, das Wissen und das Begreifen der Geschichte zu beglei- ten. Im besten Fall lernen so nicht nur junge Menschen mehr über die deutsche Vergangenheit. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für den Senat spricht nun der Senator für Kultur und Gesellschaftlichen Zusam- menhalt. – Bitte sehr, Herr Chialo! Senator Joe Chialo (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt): Sehr geehrte Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Wir erinnern heute an den Volksaufstand in der DDR vom 17. Juni 1953, und wir gedenken der Opfer jener Tage im Juni vor siebzig Jahren. Im Westen Deutschlands, wo ich geboren und aufge- wachsen bin, war der 17. Juni ein gesetzlicher Feiertag. Die wirkliche Bedeutung dieses Feiertages habe ich aber erst nach meinem Umzug nach Berlin erfasst. Zu fern das Ereignis und zu kurz der Blick zurück, um die Bedeu- tung, ja die Wucht der Ereignisse für die Menschen im Osten zu überblicken. Natürlich kennen wir alle die Bilder und wir haben es hier heute auch gesehen, wie die Menschen erst in Mas- sen, dann im Tumult damit konfrontiert wurden: Schwarz-Weiß, Rauch, Verletzte und Tote, sowjetisches Militär, all das. Wie Reinhard Mey es in seinem Lied über Berlin einmal sang: Dann der Junitag, als der Potsdamer Platz in Flammen stand ich sah Menschen gegen Panzer kämpfen mit der bloßen Hand Trotzdem wurde mir und vielen anderen die Tragweite dieser Ereignisse erst viel später bewusst, die Zeitlinie über den 13. August 1961, der die Stadt zerriss, bis zum Oktober und November 1989, als mutige Menschen in der DDR erneut aufbegehrten, während die Bilder des 17. Juni als drohende Gefahr über ihnen hingen. Es blieb friedlich, zum Glück. So sind wir seit mehr als 30 Jahren eine vereinte Stadt, ein wiedervereintes Land. Mit dem 3. Oktober haben wir einen neuen Feiertag. Das Schöne und Gute zu begehen, ist richtig und auch wichtig. An unserem Gedenken und der Erinnerung an den 17. Juni dürfen wir allerdings dennoch nicht rütteln. Gedenken wir dabei doch eines Akts der Selbstbehauptung gegen Unterdrückung, gegen Diktatur und gewaltvolle Fremdbestimmung. Mit Blick auf den russischen Angriffskrieg gegen den Freiheits- kampf der Ukraine ist das noch einmal sehr wichtig und nicht weit weg. Der Volksaufstand vom 17. Juni markierte kaum vier Jahre nach der Gründung der DDR die erste große Erhe- bung gegen ein kommunistisches Regime. Während die- ses Aufstandes starben viele Menschen. 18 Menschen wurden standrechtlich erschossen, weitere circa 50 Men- schen starben während der Demonstration durch sowjeti- sche Kugeln. Etwa 15 000 Menschen wurden nach dem Aufstand verhaftet und zu teilweise langen Haftstrafen verurteilt. Insgesamt kam es bis 1955 im Zusammenhang mit dem Aufstand zu 1 800 politischen Urteilen. Der Senat von Berlin misst dem Gedenken an die Opfer und der Vergegenwärtigung der Bedeutung des Volksauf- standes des 17. Juni große Bedeutung bei. Wir haben uns auch im Koalitionsvertrag dazu bekannt, diesen Jahrestag angemessen zu begehen. Angemessen begehen, das be- deutet für mich, das bedeutet für uns, diesen Tag lebendig zu begehen. Nur eine lebendige Erinnerungskultur schafft es, nicht in Ritualen zu erstarren, sondern auch den kom- menden Generationen ihre Bedeutung zu vermitteln. Nur eine lebendige Gedenkkultur kann es schaffen, Interesse zu wecken, die erkämpften Werte in ihrer Bedeutung zu stärken und die richtigen Lehren zu ziehen. Auch für den 17. Juni gilt, dass die Zahl der unmittelba- ren Zeitzeugen abnimmt, Geschichte nicht mehr in Ge- schichten von persönlich Erlebten vermittelt werden kann. Wir brauchen sie jedoch. Wir brauchen sie als stabilen Boden, auf dem wir geeint durch gemeinsame (Steffen Zillich) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2693 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Werte stehen. Die Werte von Demokratie, Meinungs- und Pressefreiheit, von persönlicher Freiheit, diese Werte sind nicht selbstverständlich. Viele in meiner Generation wurden damit groß, nahmen sie als gegeben hin. Erst jetzt, wo Gewissheiten erschüt- tert werden, Demokratie unter Druck gerät, Meinungs- freiheit zu Hass und Hetze verkommt, spüren wir, dass wir aktiv werden, uns positionieren, mitunter dagegen- stemmen müssen. Unsere demokratischen Errungenschaften sind über eine sehr lange Zeit und unter großen Opfern wie dem vom 17. Juni 1953 eben im wahrsten Sinne errungen worden. Es ist unsere Aufgabe, sie zu verteidigen, im Zweifel immer wieder neu zu erringen. Diese Errungenschaften sind für den gesellschaftlichen Zusammenhalt lebens-, ja überlebenswichtig. Deshalb ist es unsere Pflicht, uns selbst und die kommenden Generationen zu befähigen, streitbare Demokraten zu werden. Dies bedeutet, das Lernen und Vermitteln stärker in den Blick zu nehmen. Im Bereich der SED-Diktatur arbeiten wir eng mit dem Berliner Beauftragten zur Aufarbeitung der SED- Diktatur, Frank Ebert, zusammen. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für seinen sehr engagierten Ein- satz für die Einrichtungen, die von ihm geführt werden, darunter namentlich das Stasimuseum und die Robert- Havemann-Gesellschaft. Als Kultursenator verantworte ich in meinem Ressort den Bereich der SED-Aufarbeitung im Bereich der Gedenk- stätten und Erinnerungskultur. Wir werden auch weiterhin die Gedenkstätte Berlin- Hohenschönhausen und die Stiftung Berliner Mauer strukturell stärken. Ich möchte betonen, dass ich eine gute Ausstattung der Gedenkstätten für zentral halte, um eine angemessene Erinnerung und Aufarbeitung der SED- Diktatur zu gewährleisten und daran festhalten werde. Vor uns stehen aber auch neue Projekte, die wir engagiert und im Bündnis mit den anderen Verwaltungen, dem Beauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sowie unseren Einrichtungen vorantreiben. Ein herausragendes Projekt, bei dem wir uns auf sehr gutem Weg befinden, ist der Erinnerungsort Keibelstraße, ein historisch bedeut- samer Ort, an dem die zentrale Untersuchungshaftanstalt der Berliner Polizei im DDR-Regime ihren Sitz hatte und der auch bei den Ereignissen um den 17. Juni 1953 eine zentrale Rolle spielte. Wir werden dort einen Erinne- rungs- und Lernort entwickeln. Zweitens prüfen wir gerade die Einrichtung eines Erinne- rungsortes am Checkpoint Charlie. Nachdem das Grund- stück erfolgreich zurückgekauft werden konnte, soll nun die inhaltliche Programmierung des Ortes erar- beitet werden. Drittens setzen wir uns für die Weiterentwicklung des ehemaligen Geländes des Ministeriums für Staatssicher- heit in Berlin-Lichtenberg zu einem Campus für Demo- kratie ein, gemeinsam mit dem Bund, der Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, dem Beauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und vielen Akteuren vor Ort. Das Forum für Opposition und Widerstand ist dabei ne- ben dem vom Bund geplanten Archivzentrum zu den Überlieferungen der DDR aus meiner Sicht zentral. Dazu hat sich auch die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag bekannt. Wir setzen uns daher beim Bund mit Nachdruck dafür ein, das geplante Forum am Campus für Demokra- tie umzusetzen und unterstützen den Bund durch die Schaffung von Planungsrecht und die geplante Übertra- gung von Grundstücken. Der 17. Juni ist ein Tag der Erinnerung und des Geden- kens, aber auch ein Tag der Verantwortung und des Auf- bruchs. Lassen Sie uns aus dieser Geschichte lernen und gemeinsam eine lebendige und freie Zukunft gestalten. Die harte Arbeit in den Erinnerungs- und Lernorten unse- rer Stadt ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie und ihrer Werte. Ich möchte deshalb allen danken, die mit ganzer Kraft und Überzeugung für diesen wichtigen Be- reich arbeiten und sich tagtäglich engagieren, denn die Erinnerung an den Widerstand gegen Diktatur, Terror und Gewalt darf nicht auf Gedenktage beschränkt blei- ben. Wir tragen gemeinsam das historische Erbe für kommen- de Generationen in unseren Händen und in unseren Her- zen. Lassen Sie uns dieses Erbe bewahren, aktiv weiter- tragen und entschlossen gegen Angriffe auf unser kultu- relles Gedächtnis kämpfen. – Ich zitiere den Bundesprä- sidenten a. D. aus seiner Rede: „Deutschland kann Frei- heit.“ – Herzlichen Dank! Vielen Dank, Herr Senator! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erle- digung gefunden. (Senator Joe Chialo) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2694 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, freue ich mich heute ganz besonders, im Abgeordnetenhaus haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mal- teser Berlin als Gäste begrüßen zu können. Willkommen bei uns im Abgeordnetenhaus und herzlichen Dank für Ihre Arbeit und Ihr Engagement. Vorgesehen ist eine sofortige Abstimmung über die An- träge auf Annahme einer Entschließung. Die Abstim- mung erfolgt in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs. Zunächst folgt daher eine Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/1012 „Aufstand für Freiheit und Einheit: Das Abgeordnetenhaus gedenkt des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953“. – Wer diesen An- trag annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Hand- zeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion – gibt es Enthaltungen? – ist der Antrag damit abgelehnt. Dann folgt die Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksa- che 19/1031 „70. Jahrestag des 17. Juni 1953 – dem mu- tigen Volksaufstand ein würdiges Andenken bewahren.“ – Wer diesen Antrag annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD- Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfaktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist der Antrag damit ange- nommen. Ich komme zu lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz ge- fasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfra- ge dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfra- ge kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Es beginnt für die CDU-Fraktion der Kollege Herrmann. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Wie stellt der Senat die Umsetzung seiner auf der Klausurtagung am letzten Wochenende beschlossenen politischen Schwerpunkte sicher? Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Her- mann! Meine Damen und Herren! Jetzt hat der Senator das Wort. Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Zunächst einmal danke ich für die Frage genauso für die spürbare Vorfreude auf die Beantwortung. Natürlich werde ich die Gelegenheit gerne nutzen, ein kleines Re- sümee zu ziehen nach einem Wochenende, an dem wir uns sehr intensiv mit den Schwerpunktsetzungen des Senats insgesamt, aber auch der einzelnen Häuser ausei- nandergesetzt haben und das in relativ kurzer Zeit nach der Regierungsneubildung. Insofern war es auch eine gute Gelegenheit, einander nach dem Start auch noch einmal in der Abstimmung der Häuser, in der Abstim- mung unserer gemeinsamen Politik für Berlin besser kennenzulernen Es war insofern auch ein persönlicher Gewinn, aber politisch allemal auch im Sinne des Mottos: Wir suchen und finden gemeinsam das Beste für die Stadt. Wir haben uns auf 52 Sofortmaßnahmen geeinigt. Das war gar nicht leicht, insofern als alle Häuser noch sehr viel mehr an Schwerpunkten hätten benennen wollen. Ich erinnere mich auch daran, dass die einen oder anderen wirklich Mühe hatten, sich auf drei oder vier je Haus zu konzentrieren. Auch dafür sage ich noch einmal herzli- chen Dank. Bitte gehen Sie nicht davon aus, dass wir uns mit 52 Maßnahmen begnügen in den nächsten Monaten, denn es handelt sich eben dezidiert um erste Schwerpunk- te der Häuser. Insofern will ich einen kleinen Parforceritt durch die Ressorts unternehmen. Unsere Wirtschaftssenatorin und (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2695 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Bürgermeisterin Frau Giffey wird in ihrem Ressort die Initialisierung eines umfassenden Start-up-Pakets unter- nehmen, also das Thema Erleichterung von Gründungen, insbesondere auch die Stützung von Start-up-Stipendien, um gerade Nicht-Akademiker im Bereich von Unterneh- mensgründungen zu stärken, zu unterstützen und auszu- bauen. Wir haben uns auf einen Chancenfonds geeinigt. Insbesondere Gründerinnen, also Frauen sollen mit einem Gründerinnenstipendium unterstützt werden. Auch das ist sehr wichtig, da wir gesehen haben, dass das unter den Unternehmensgründungen ein besonderes Thema ein- nimmt. Auch die Ausweitung des Förderprogrammes SolarPLUS nahm einen besonderen Raum für sie ein. Frau Badenberg als Justizsenatorin hat insbesondere die Themen organisierte Kriminalität und Clankriminalität in den Fokus genommen und hat das Thema Stärkung der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Jugendkrimi- nalität betont und die Einrichtung eines zweiten Standorts in der Verbraucherzentrale Berlin. Wissenschaftssenatorin Czyborra hat über den Abschluss der Hochschulverträge als Schwerpunkt berichtet, die Einführung des Promotionsrechts an der Hochschule für – Sie wollen hören, wie wir das anschließend umsetzen? Herr Senator! Darf ich Sie ganz kurz unterbrechen. – Herr Trefzer! Sollten Sie das als Kritik am Stuhl gemeint haben, stünden Sie ganz kurz vor einer Rüge. Insofern würde ich Sie bitten, jetzt einfach innezuhalten und dem Senator zuzuhören, der sich bei den verbleibenden Punk- ten sicher kurz fassen wird. Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Sehr konzentriert! – Wissenschaftssenatorin Czyborra hat über den geplan- ten Abschluss der Hochschulverträge als Schwerpunkt berichtet, die Einführung des Promotionsrechts an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Einrichtung einer Ombudsstelle für Auszubildende nach dem Pflegeberufegesetz. Innensenatorin Spranger hat vor allem rechtssetzende Maßnahmen angekündigt. Das betrifft natürlich auch die Modernisierung der Befugnisse für Polizei und Ord- nungsämter. Wir haben die Stärkung von Präventionspro- jekten besprochen und das Nachhaltigkeitsprogramm „Inklusion 23“. Unsere Arbeitssenatorin – sie ist für viele Themen mehr verantwortlich – Kiziltepe hat das Bündnis für Ausbil- dung sehr engagiert vorgestellt, auch den Landesaktions- plan für die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Berlin und die Einsetzung eines Queerbeauftragten noch im Laufe dieses Sommers. Kultursenator Chialo – wir haben ihn gehört – sprach über das Berliner Bibliotheksgesetz, Koordinierungsstel- len, Einrichtungen für das Thema Bürgerengagement und den anstehenden Kultursommer. Verkehrssenatorin Schreiner sprach insbesondere über die Novellierung des Mobilitätsgesetzes, Themen und Pro- jekte der Geothermie und die Gründung einer Zero- Waste-Agentur. Stadtentwicklungssenator Gaebler hat sehr anspruchsvol- le Vorhaben angemeldet, insbesondere im Bereich der Wohnungsbauförderungsbestimmungen, die uns sehr zeitnah im Senat beschäftigen werden, das Thema der Kündigungsschutzklausel-Verordnung – da sind wir schon tätig geworden – und das Schneller-Bauen-Gesetz. Bildungssenatorin Günther-Wünsch hatte die Themen der Lehrerverbeamtung, der Beschleunigung von Schulbau- maßnahmen, des Kitaausbaus und der Änderung des Schulgesetzes auf der Agenda. Das alles zusammengenommen bedeutet, dass wir natür- lich erhebliche Anstrengungen zu leisten haben – ge- meinsam –, all das als Prioritäten des Senats auch finan- ziell so zu unterlegen, dass es uns in der Umsetzung ge- meinschaftlich gelingt. Wir haben uns angeschaut, was im Rahmen des laufenden Haushalts dort umsetzbar und möglich ist; da sind wir zuversichtlich. Ich spreche hier- mit die Zuversicht aus, dass das schon im Rahmen dieses Sofortprogramms, bezogen auf das laufende Jahr, nicht nur gelingen kann, sondern auch gelingen wird. Aus der Natur der Sache folgt, dass wir auch eine Reihe von Maßnahmen beschlossen haben, die in den Wir- kungszeitraum des noch aufzustellenden Doppelhaushalts hineinfallen. Insofern kann ich Ihnen versichern, dass alle Senatsverwaltungen sich der Verpflichtung und des An- spruchs bewusst sind, dass angesichts der zunehmenden Knappheit von Mitteln durch Priorisierung in den Einzel- plänen, durch Priorisierung im Haushalt des kommenden und des übernächsten Jahres dafür Sorge zu tragen ist, dass genau diese Prioritäten auch abgebildet werden in dem Haushalt, den wir Ihnen als Parlament anschließend für die weiteren – parlamentarischen – Haushaltsberatun- gen im Herbst vorlegen. (Bürgermeister Stefan Evers) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2696 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Insofern erleben Sie einen zuversichtlichen Senator, der sich der Grenzen aller Möglichkeiten bewusst ist und diese Grenzen auch den Kollegen regelmäßig vermittelt, das auch sehr eingängig macht. Auch da bin ich mir nach diesem Wochenende sehr si- cher, dass die Kollegen diese Einsicht mit mir teilen und die Disziplinierung und Priorisierung im kommenden Doppelhaushalt vornehmen werden. – Herzlichen Dank dafür! Vielen Dank, sehr geehrter Herr Senator! – Dann hat der Kollege Herrmann das Wort zu einer Nachfrage.
Vielen Dank, Herr Senator, für die ausführliche Beant- wortung meiner Frage! Ich vermisse allerdings doch noch einen Punkt, und ich meine nicht das Tischtennisspiel, sondern ich hätte gerne noch gewusst, was es mit dem Sondervermögen auf sich hat, das dort Ihrerseits, durch den Senat, geplant ist. Vielen Dank, Herr Kollege! – Dann hat der Senator Evers das Wort. – Bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Auch dieses Thema hat uns beschäftigt. Es hat ja nicht unmittelbar mit dem Haushalt zu tun. Die Errichtung des Sondervermögens ist eine eigene Schwerpunktsetzung jenseits der Aufstellung des Doppelhaushalts; sie muss es auch sein, und zwar inso- fern, als dass es einen sehr klar abgegrenzten Anwen- dungsbereich und Handlungsschwerpunkt setzt. Naturgemäß werden nicht nur die hier vertretenen Se- natsverwaltungen, sondern auch viele andere Akteure in Berlin darauf angewiesen sein, schnellstmöglich Klarheit, nicht nur über den Umfang des Sondervermögens, son- dern auch über die Mechanismen, Abläufe und Strukturen zu bekommen. Wir arbeiten unter Hochdruck daran, die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen und zu schaffen, aber eben auch die Kriterien für die Maßnahmen, die anschließend, konkret ab dem kommenden Jahr im Um- fang der zunächst 5 und bis zu 10 Milliarden Euro insge- samt in Berlin zu einer sichtbaren Veränderung und auch dazu beitragen, dass wir unsere klimapolitischen Ziele wirksam und schnellstmöglich erreichen. Unser Plan ist, dass wir das bis zum Beschluss des Dop- pelhaushalts im Senat, der für den 11. Juli verabredet wurde, auch schaffen. Das ist ambitioniert, weil es um sehr komplexe rechtliche Fragestellungen geht. Aber auch da erleben Sie einen zuversichtlichen Finanzsenator. Wir sind jetzt auch in der Abstimmung der Häuser gut unterwegs. Es sind ja eine ganze Reihe von Fachverwal- tungen betroffen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständig- keiten: für Klimaschutz, für Energie, für Stadtentwick- lung. Das alles sind Themen, die natürlich zu beachten sind, wenn wir uns darauf verständigen, hier gemeinsam Schwerpunkte im Sondervermögen zu setzen. Noch ein- mal: Der Zeitplan mag ambitioniert sein, wir werden aber unseren Teil bis zum 11. Juli abschließen und dem Par- lament damit allen Raum geben, im zeitlichen Zusam- menhang mit der Aufstellung des Doppelhaushalts auch über die Errichtung des Sondervermögens zu beraten. Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die zweite Nach- frage an den Kollegen Ziller. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Jetzt habe ich entweder nicht zugehört oder verpasst, dass Verwaltungsmodernisierung noch Thema im Senat sein soll. Deshalb frage ich, ob Sie mir begründen können – und vielleicht noch Details zur Um- setzung sagen können –, warum Sie das Eckpunktepapier mit redaktionellen Änderungen einfach noch einmal be- schließen wollen und erst dann anfangen zu arbeiten. Vielleicht können Sie uns das einfach noch mal erklären. Herr Senator, bitte schön! – Frau Senatorin Giffey – Ent- schuldigung! –, bitte schön! Bürgermeisterin Franziska Giffey (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe): Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben uns das ein bisschen aufgeteilt; ich kann gerne zu dem, was Sie sa- gen, Stellung nehmen. Das Thema Verwaltungsreform ist und bleibt ein essenziell wichtiges Thema für das Gelin- gen aller Vorhaben, die Herr Kollege Evers gerade prä- sentiert hat. Es ist notwendig, dass wir eine handlungsfä- hige, starke Verwaltung haben. Deshalb haben wir uns in der Koalition darauf verständigt, dass das, was im letzten Jahr im Zuge der Eckpunkte für die Berliner Ver- (Bürgermeister Stefan Evers) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2697 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 waltungsreform erarbeitet worden ist, weiter gilt und dass darauf aufgebaut werden soll. Es ist aber auch notwendig, dass sich der neue Senat noch einmal verständigt und einen eigenen Beschluss fasst über die Bedingungen für das Weiterbestehen und Gelin- gen der Eckpunkte der Verwaltungsreform. Deswegen ist es nicht so zu interpretieren, dass das, was bisher erarbei- tet wurde, nicht mehr gilt oder dass darauf nicht aufge- baut wird – dadurch, dass der Senat sich erneut dazu bekennt –, sondern es ist ein Startpunkt für die neue Lan- desregierung, auf dem aufzubauen, was vorgearbeitet ist. Es geht darum, dass wir die Digitalisierung und die Bür- gerdienstleistungen voranbringen, dass wir weitere Pro- dukte unseres öffentlichen Dienstes digitalisieren und auf dem aufbauen, was erarbeitet wurde. Wir haben eine laufende Legislaturperiode. Es ist völlig legitim, das zu tun. Wir werden natürlich das, was bisher geschah, auch um weitere Punkte ergänzen, damit die Themen der Ver- waltungsreform und der Digitalisierung auch intensiv und konzentriert vorangebracht werden können. Vielen Dank, Frau Senatorin! – So, dann unterbrechen wir auf Antrag der AfD-Fraktion jetzt kurz die Sitzung und machen Ältestenrat. Um 12 Uhr machen wir weiter und unterbrechen so lange die Fragestunde. Wir fahren mit der Sitzung fort. Wir sind bei Tagessord- nungspunkt 2, der Fragestunde. Die nächste gesetzte Frage stellt die Kollegin Frau Aydin für die SPD-
Wann wird der nächste qualifizierte Mietspiegel vorge- legt? Bitte schön, Herr Senator! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Vielen Dank! – Die Daten dazu werden mit Stichtag 1. September vom Amt für Statistik erhoben. Die Aus- wertung und Tabellenerarbeitung wird dann noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Insofern gehen wir davon aus, dass der nächste Mietspiegel im Mai 2024 veröffentlicht werden kann. Dann wird es auch noch mal eine detaillier- tere Ausarbeitung der Betriebskosten geben, die jetzt in dem einfachen Mietspiegel nicht enthalten sein kann. Vielen Dank! – Die nächste Frage stellt Herr Kollege
Sie müssen nichts zu Fragen sagen! Ich sage nur: Herr Herrmann!] Vielen Dank, Herr Kollege! – Ich bitte Sie noch mal, das gilt für alle Fraktionen, Ihre Frage klar und deutlich zu stellen. Bitte eine Frage und keine Koreferate! – Bitte schön, Herr Senator, Sie haben das Wort! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter Schenker! Zum einen hat es in dem Bündnis für Woh- nungsneubau und bezahlbares Wohnen im Vorfeld, bevor dieses Bündnis abgeschlossen wurde, sehr intensive Dis- kussionen gegeben, in die sich damals auch die Mieter- verbände mit dem Berliner Mieterverein eingebracht haben. Da ist auch vieles in das Bündnis eingeflossen. Dass der Mieterverein dann beschlossen hat, sich dem Bündnis nicht anzuschließen, ist eine Entscheidung, die ich bedauere, die aber letztendlich der Mieterverein zu treffen hatte. Insofern ist das, was im Bündnis vereinbart worden ist, durchaus von den Mieterverbänden mitge- prägt und kann sich, glaube ich, an der Stelle sehen las- sen. Zu der Frage konkret, wie das bei der Aushandlung oder bei dem Gespräch über den Mietspiegel gewesen ist: Das ist eine Sache, die die jeweiligen Verbände aus ihrer Sicht beurteilen müssen. Da gibt es offensichtlich unter- schiedliche Berechnungsmethoden. Ich will das gar nicht im Einzelnen werten. Ich glaube, es wäre gut gewesen, wenn sich die Verbände untereinander verständigt hätten. Wir haben aber unsere Aufgabe wahrgenommen, so, wie es gesetzlich vorgesehen ist, dass auch die Gemeinde einen Mietspiegel festsetzen kann. Das haben wir anhand von nachvollziehbaren Berechnungen gemacht und nicht anhand von irgendwelchen Daumenwerten oder Vermitt- lungsgesprächen. Damit sind wir, glaube ich, auf der sicheren Seite, und die Mieterinnen und Mieter können vor allen Dingen sehr zufrieden damit sein, dass sie jetzt an der Stelle Rechtssicherheit haben bei dem, was von ihnen verlangt werden kann und wogegen sie rechtlich vorgehen können. Vielen Dank, Herr Senator! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die Abge- ordnete Wahlen eine Frage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat in Anbetracht der nun startenden Special Olympics: Was plant der Senat, um Inklusionssport in Berlin dauerhaft zu stärken? Bitte schön, Frau Staatssekretärin Dr. Böcker-Giannini! Sie haben das Wort. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2699 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Staatssekretärin Dr. Nicola Böcker-Giannini (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Vielen Dank! Wir haben eine ganze Menge an Dingen, die wir auch in Zukunft umsetzen werden. Wir haben zum einen das Inklusionsprogramm „Inklusion ’23“ mit einer ganzen Reihe von Projekten, die jetzt laufen. Da steht zum Beispiel der Inklusionsmanager, der beim Lan- dessportbund angesiedelt ist. Der wird auch in Zukunft weiterarbeiten können. Die Stelle wurde verlängert. Da gibt es in Zukunft noch eine zweite Person, die sich um den Inklusionssport kümmern wird. Ansonsten gibt es die Beratung für zahlreiche Vereine und Verbände im Inklu- sionsbereich. Wir haben für Special Olympics Berlin die Förderung eingestellt und werden weiterhin dafür sorgen, dass der Verband gestärkt wird. Auch der Behinderten- sportverband ist bekanntermaßen sehr dabei, in dem Be- reich zu unterstützen, und wird auch entsprechend geför- dert. Es gibt im Rahmen von „Inklusion ’23“ noch viele weite- re Projekte, die über den Sport hinausgehen, in die Ge- sellschaft wirken und dann auch verstetigt werden. Da ist zum Beispiel die Museumsinsel zu nennen, die ein inklu- sives Programm macht. Es ist aber auch der VBB zu nennen, der eine App entwickelt, die über die Spiele hinaus Gültigkeit hat und Menschen mit Behinderung den barrierefreieren Zugang ermöglichen soll, und noch viele weitere Projekte. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin! – Die Kollegin Wah- len stellt ihre erste Nachfrage.
Vielen Dank! – Das hört sich gut an. Ich möchte trotzdem noch fragen, welche Inklusionssportarten im Breitensport gefördert werden können. Bitte schön, Frau Staatssekretärin! Staatssekretärin Dr. Nicola Böcker-Giannini (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Beim inklusiven Sport verfolgen wir das Ziel, möglichst alle Menschen in die Sportvereine zu bekommen und gar nicht so sehr speziell bestimmte Sportarten zu unterstüt- zen, denn Inklusion betrifft alle Sportarten. Wie wir jetzt bei den Special Olympics sehen können, haben wir allein 26 verschiedene Sportarten von Golf bis Reiten, und da muss es das Ziel des Senats sein, und das ist es auch, die Sportvereine zu unterstützen, unter anderem mit dem Inklusionsmanager, den ich gerade schon benannt habe, und darüber allen Menschen mehr Zugang zu den Verei- nen zu ermöglichen. Das ist noch eine Aufgabe, die wir alle vor uns haben, und da ist sicherlich noch Luft nach oben, das muss man ganz klar sagen. Die Special Olym- pics sind aber eine sehr gute Möglichkeit, für das Thema zu sensibilisieren. Wenn man sich allein anguckt, wie viele Sportvereine am Brandenburger Tor sind – der Platz ist nämlich beim Familiensportfest komplett ausge- bucht –, um im Rahmen der Special Olympics ihr Pro- gramm vorzustellen, macht das deutlich, dass die Bereit- schaft der Vereine da ist und das auch gewürdigt wird. Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt die Kollegin Schedlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, und auch an die Staats- sekretärin für die bisherige Beantwortung! – Wenn wir in Berlin den Rückenwind nutzen wollen, den uns die Spe- cial Olympics bieten, um noch mehr Inklusionssport auch in Breitensportvereinen zu ermöglichen, braucht es auch Sportstätten. Deswegen wäre meine Frage: Inwiefern nutzen wir den Rückenwind zur Verbesserung und um beim Umbau, Neubau der Infrastruktur, wie beispielswei- se dem dritten Bauabschnitt im Friedrich-Ludwig-Jahn- Sportpark, schneller und noch besser voranzukommen? Bitte schön, Frau Staatssekretärin! Staatssekretärin Dr. Nicola Böcker-Giannini (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Vielen Dank für die Fragestellung! Sie haben gerade schon den Inklusionssportpark genannt. Das ist sicherlich eine unserer größten Herausforderungen und eines der inklusivsten Projekte, weil wir mit dem Jahn-Stadion ein vollinklusives Stadion bauen wollen. Da ist natürlich die Herausforderung, das entsprechend zu verankern und im Haushalt zu hinterlegen. Dazu haben die Regierungsfrak- tionen eine sehr deutliche Aussage getroffen, auch im Koalitionsvertrag, nämlich, dass genau das eines unserer Hauptziele im Sport sein soll, dafür zu sorgen, dass der Jahn-Sportpark umgesetzt werden kann. Das war bereits bisher das gemeinsame Ziel der Vorgängerregierung. Das ist aber sicherlich nur eine Baustelle. Das wäre ein euro- paweites Leuchtturmprojekt. Wir haben aber ebenfalls in den Richtlinien der Regie- rungspolitik hinterlegt, dass es zwei inklusive Sportanla- gen pro Bezirk geben soll. Auch da sind wir natürlich weiter dran, und auch da ist der Jahn-Sportpark ein Teil der Lösung. Wir sind aber ebenfalls weiter damit beschäf- tigt, eine inklusive Typensporthalle zu entwickeln. Der Prozess startet in den nächsten Wochen mit Einbindung aller Beteiligten, sodass wir auch hier auf einem guten Weg sind, das Thema Inklusion weiter voranzutreiben Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2700 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 und im Sinne der Special Olympics nachhaltig zu veran- kern. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin! Die nächste gesetzte Frage für die Fraktion Die Linke stellt der Kollege Ronneburg.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich stelle die Frage an den Senat: Wie ist der weitere Zeitplan zur Untersuchung der Wassereinsickerung in den Bahnhof der U 5 am Ale- xanderplatz, und welche Auswirkung hat die Untersu- chung an der U 5 auf die geplanten Hebungsmaßnahmen an der U 2 in zeitlicher oder technischer Hinsicht? Bitte schön, Frau Dr. Schreiner! Senatorin Dr. Manja Schreiner (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bisher verliefen alle Arbeiten zur Wieder- aufnahme des Tunnels der U 2 planmäßig. Wir haben ein abgestimmtes Sanierungskonzept, das regelmäßig über- prüft wird. Unsere technische Behörde hat dazu umfang- reiche Bauauflagen erteilt, die in Messsystemen, Schwel- lenwerten und sehr kurzfristigen Kontrollen und Be- richtspflichten bestehen. Man kann ganz klar sagen: Der Sanierungsplan kann nach derzeitigem Stand eingehalten werden, und wir können die U 2 planmäßig nach den Sommerferien wieder zweigleisig betreiben. Das Ganze ist natürlich ein iterativer Prozess. Das heißt, man muss immer gucken, wenn die einzelnen Sanie- rungsschritte abgearbeitet sind, ob wirklich so, wie ge- plant, weitergemacht werden kann, aber aktuell ist der Stand so. Der Wassereintritt, der im Moment bei der U 5 festge- stellt wird, kann verschiedenste Ursachen haben. Was auf jeden Fall eine gute Nachricht ist: Es ist kein statisches Problem ersichtlich, denn auch der U-5-Tunnel ist im Monitoringsystem. Das heißt, da ist kein statisches Prob- lem. Trotzdem wird natürlich eruiert, woher diese Was- serpfützen kommen. Das kann vielfältige Ursachen ha- ben, denn Wasser sucht sich seine Wege, und es wird selbstverständlich auch eruiert und repariert. Es gibt aber aktuell keine Hinweise auf statische Einschränkungen. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Der Kollege Ronneburg hat die Gelegenheit für die erste Nachfrage.
Vielen Dank! – Ich stelle gern noch eine Nachfrage, die etwas darüber hinausgeht, und zwar: Ich möchte den Senat nach seiner Auffassung fragen beziehungsweise fragen, ob er die Auffassung teilt, dass es an der Zeit ist, ein Moratorium für weitere Hochhausbaumaßnahmen an oder über U-Bahnen zu erlassen, bis die Untersuchungen und zu ziehenden Konsequenzen aus dem Desaster an der U 2 und gegebenenfalls an der U 5 vollständig abge- schlossen wurden, um jedes Risiko weiterer Schädigun- gen an zentraler Infrastruktur der Stadt, beispielsweise durch Bauten am Hermannplatz und am Alexanderplatz, auszuschließen. Bitte schön, Herr Senator Gaebler! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Das fällt eher in meinen Bereich. Deshalb haben wir uns gerade abgestimmt, dass ich dazu etwas sage. Bei allen Baumaßnahmen im Bereich von ÖPNV-Anlagen, insbe- sondere U-Bahn-Tunneln, gibt es besondere Vorkehrun- gen, besondere Auflagen und einen ziemlich langen Vor- lauf, wo genau untersucht wird, was dort passiert. Bestes Beispiel ist das Hines-Hochhaus am Alexanderplatz, über dem Bahnhof der U 5, wo seit ungefähr zwölf Jahren darüber nachgedacht wird, wie man das am besten absi- chert, und wo deshalb noch nicht mit Bauarbeiten begon- nen worden ist. Insofern haben die Bauaufsichtsbehörden der Bezirke, die vorrangig dafür zuständig sind, das im Blick. Das ist bei allen Planungsverfahren so. Ein gene- relles Moratorium halte ich deswegen für überflüssig. Richtig ist aber, dass wir weiterhin achtsam damit umge- hen und überlegen müssen, wie man bestimmte Dinge absichert und welche Arbeiten erforderlich sind. Das werden wir weiter bei den verschiedenen Projekten im Blick haben. Vielen Dank, Herr Senator! – Die zweite Nachfrage stellt der Kollege Schwarze für die Fraktion Bündnis 90/Die
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie passt das zusammen, dass einerseits nach Auskunft der Berliner Wasserbetriebe die Trinkwasserversorgung auch langfristig und in Dürreperioden gesichert ist, ande- rerseits aber der Senat öffentlich über die Rationierung von Trinkwasser nachdenkt? Frau Senatorin Dr. Schreiner, bitte schön, Sie haben das Wort! Senatorin Dr. Manja Schreiner (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Vielen Dank Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Ab- geordneter! Wir sind deutschlandweit bestrebt – daran arbeiten wir hier in Berlin schon seit längerer Zeit und deutschlandweit im Rahmen einer Wasserstrategie –, dass die Wasserversorgung auch in Anbetracht des Klima- wandels und jetzt noch einmal erschwert durch den Um- bau der Braunkohleregionen gesichert ist. Natürlich ist es so, dass im Rahmen einer Wasserstrategie ganz viele Maßnahmen adressiert werden. Da sind wir, wie gesagt, im guten Austausch mit dem Bund und den anderen Bun- desländern. Jedes Bundesland muss sich darüber Gedanken machen, wie Wasser gespart werden kann. Da gibt es viele Ele- mente, die adressiert werden. Das betrifft natürlich auch die Frage, wie sich die Bevölkerung verhält und wie man mit den Wasserbetrieben in die Infrastruktur investieren kann, damit möglicherweise Rückhaltebecken et cetera gebildet werden. Das betrifft natürlich auch eine ganz enge Zusammenarbeit mit Brandenburg. All das machen wir. Im Rahmen einer Wasserstrategie werden auch im- mer rechtliche Möglichkeiten geprüft, wie man im Rah- men eines Stufenplans bestimmte regulative Wasserbe- darfe adressieren kann. Das werden wir natürlich tun. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Herr Bertram, Sie haben Gelegenheit, eine Nachfrage zu stellen. – Bitte schön!
Erst einmal vielen Dank für die Ausführungen! Sie sind jetzt ein bisschen im Ungefähren geblieben. Mich würde an der Stelle interessieren: Wie will der Berliner Senat im Fall einer Rationierungssituation den Wasserverbrauch der Berliner überwachen und gegebenenfalls bestrafen, wenn mehr verbraucht wird? Welche Planungen gibt es da bisher? Das würde mich sehr interessieren. Bitte schön, Frau Senatorin! Senatorin Dr. Manja Schreiner (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Danke schön, Frau Präsidentin! – Es gibt aktuell keine Trinkwasserknappheit in Berlin. Insofern stellt sich diese Frage akut nicht. Im Rahmen von Planungen wird man über all diese Sachen diskutieren müssen. Man wird dort auch festlegen können, wie solche Dinge, die man adres- siert, auch durchgesetzt werden können. Deswegen wird all das ein Diskussionsgegenstand sein, wenn man einen Stufenplan erarbeitet. Der ist aber, wie gesagt, Teil einer großen, umfassenden Wasserstrategie. (Julian Schwarze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2702 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Vielen Dank, Frau Senatorin! – Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir hier im Präsidium ein Eindrü- cken für eine Nachfrage erst berücksichtigen können, wenn der Senat die Gelegenheit hatte, eine Antwort zu geben, aus der eine Nachfrage resultieren kann. Deshalb darf jetzt die zweite Nachfrage die Kollegin Gennburg stellen.
Vielen herzlichen Dank! – Ich frage den Senat: Worin genau bestehen die erheblichen Aufwendungen zur Schaffung von technischer Infrastruktur, mit denen die erhebliche Verteuerung des Projekts zur Resozialisierung von Gefangenen durch Digitalisierung um rund 10 Milli- onen Euro begründet wird? Bitte schön, Frau Senatorin Dr. Badenberg, Sie haben das Wort! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Sehr gerne, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abge- ordneter Vallendar! Ich danke Ihnen sehr für diese Frage, die wir bereits gestern im Rahmen des Rechtsausschusses erörtert haben. In der Tat sind die Kosten gestiegen. Das ist ein Projekt aus der Digitalisierungsstrategie für den Bereich Justiz. Neben vielfältigen anderen Projekten werden wir uns auch mit diesem Teilprojekt beschäftigen. Wir befinden uns derzeit in den Haushaltsverhandlungen. Das Parlament als Haushaltsgesetzgeber hat die Ent- scheidung noch nicht getroffen. Insofern kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Stellung- nahme dazu abgeben, ob dieses Projekt weiter fortgesetzt wird oder nicht. Vielen Dank, Frau Senatorin. – Bitte schön, Herr Val- lendar!
Inwieweit beabsichtigt der Senat, bei seiner Vorlage für den Entwurf des Haushalts eine neue Evaluierung bezie- hungsweise die Streichung des Projekts dem Parlament vorzuschlagen? Bitte schön, Frau Senatorin! Sie haben das Wort. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2703 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter! Wie bereits dargelegt, befinden wir uns in den Haushalts- verhandlungen. Die sind noch nicht abgeschlossen, so- dass ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen dazu treffen kann, ob dieses Projekt gestrichen wird oder nicht. – Herzlichen Dank! Die zweite Nachfrage stellt der Abgeordnete Ubbelohde.
Vielen Dank! – Welche Erkenntnisse hat der Senat, denen zur Folge das Modellprojekt zur Resozialisierung von Gefangenen durch Digitalisierung überhaupt messbare positive Effekte auf die Rückfallquoten hat? Bitte schön, Frau Senatorin Dr. Badenberg! Sie haben das Wort. Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Sehr gerne, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abge- ordneter! Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass es durchaus positive Auswirkungen auf die Resozialisie- rung der Gefangenen hat. Insofern werden diese Projekte auch künftig weiter fortgesetzt werden. – Danke! Vielen Dank, Frau Senatorin! Die nächste Frage stellt der Kollege Schmidt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Was unternimmt der Senat, um das PrimaVita-Bad in Zehlendorf zu erhalten? Frau Senatorin Günther-Wünsch, Sie haben das Wort. Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Abgeord- neter Schmidt! Die Verwunderung ist groß, warum ich beim Therapiebad aufstehe – weil die Angelegenheit uns berührt. Das ist ein großes Gelände. Es beinhaltet inzwi- schen drei Gebäude. Wir haben die JFK-Schule, wir ha- ben das Therapiebad, das an PrimaVita vom Krankenhaus Waldfriede übergeben worden ist, und wir haben eine Kita auf dem Gelände. Als das 2016 vom Bezirk an die BIM übertragen worden ist, war allen klar, dass alle Gebäude einen großen Sanie- rungsbedarf haben. Die Debatte, die bedauerlicherweise in der Vergangenheit aufgekommen ist, dass das Thera- piebad zugunsten des Sanierungsbedarfs der JFK ge- schlossen wird, können wir momentan so nicht bestäti- gen. Was die aktuellen Verhandlungen betrifft, sind wir dabei, den Betrieb an dem Therapiebad zu verlängern, gleichwohl wir eine Bedarfsanalyse durchführen, wie groß der Sanierungsbedarf sowohl am Schulstandort ist als auch beim Bad, obwohl das Bad nicht in unserer Zu- ständigkeit liegen würde, und der Kita. Wir müssen ganz klar sagen, dass die Situation am JFK so ist, dass wir eine Mensa brauchen. Momentan essen die Kinder der JFK in der Aula. Das ist, wie Sie alle wis- sen, kein schöner Zustand. Den haben wir an vielen Schu- len. Auch die JFK ist so gewachsen, dass die Aula nicht mehr ausreichend ist und wir dringend einen anderen Standort brauchen. Wir analysieren und prüfen gerade die Bedarfe auf dem Grundstück. Unser Ziel ist es, alle drei Standorte zu erhalten und zunächst gemeinsam mit dem Bezirk in Gesprächen dafür zu sorgen, dass das Therapie- bad geöffnet bleibt, zumindest während des Zeitraums der Bedarfsplanung und darüber hinaus auch. Wobei ich noch einmal betonen möchte: Grundsätzlich liegt das Therapiebad nicht in unserer Zuständigkeit. Das Haus SenBJF ist für die Schule JFK und für den Ausbau der Mensa zuständig, aber wir wollen das gemeinsam mit allen anderen Beteiligten auf dem Gelände klären. – Dan- ke! Vielen Dank! – Herr Schmidt, Sie haben die Gelegenheit für eine Nachfrage!
Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Antwort! – Ich habe eine Nachfrage: Können Sie schon sagen, wann die nächsten Gespräche mit den Vertretern des Bezirks Steglitz-Zehlendorf stattfinden werden? Bitte schön, Frau Senatorin! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Die Gespräche sollen auf jeden Fall allesamt noch vor der Sommerpause stattfinden, damit das Therapiebad so schnell wie möglich Klarheit bekommt. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2704 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Die zweite Nachfrage stellt der Abgeordnete Standfuß.
Danke! – Ich habe noch einmal die Frage, ob Sie das vielleicht noch klarer sagen können, ob es so ist, dass wir noch mindestens ein Jahr, sprich das Jahr 2024, Zeit haben, bis die Verträge tatsächlich aufgelöst werden, um eine mögliche Lösung zur Rettung des PrimaVita-Bades finden zu können. Bitte schön, Frau Senatorin! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Ich möchte noch einmal grundsätzlich betonen: In meiner Zuständigkeit liegt ausschließlich die JFK-Schule. Wir brauchen für die John-F.-Kennedy-Schule eine Mensa. Die ist momentan nicht vorhanden, und wir versuchen, auf dem Gelände an diesem Standort außerhalb des The- rapiebades einen Standort zu finden. Das Therapiebad soll, wenn es nach uns geht, auf jeden Fall während der Bedarfsplanung geöffnet bleiben. Da reden wir mindes- tens von einem Jahr, wenn nicht sogar noch viel länger, bis die gesamten Planungen abgeschlossen sind, gleich- wohl die Lösung für das Therapiebad mit dem Bezirk gefunden werden soll, wenn wir darum bemüht sind, außerhalb dieses Standorts für die JFK-Schule die Mensa zu errichten. Vielen Dank, Frau Senatorin! Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Penn.
Das Strandbad Müggelsee wird mit Unterstützung des Bundes und aus Landesmitteln gerade saniert. Mit Blick auf erhöhte Baukosten und Verzögerungen durch Bau- mängel frage ich den Senat: Wie ist der aktuelle Stand der Fortführung der Sanierungsmaßnahme Strandbad Müggelsee aus Finanzmitteln des Landes Berlin? Herr Senator Evers, bitte schön! Sie haben das Wort. Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank! – Zu den Bädern stehen jetzt ungewohnte Senatoren auf, aber tatsächlich geht es hier um eine Fi- nanzierungsfrage und den Umstand, dass im Raum steht, wie angesichts der gestiegenen Kosten die Sanierungs- maßnahme, die überhaupt erst mit Unterstützung des Bundes und einer Beteiligung des Landes angeschoben und möglich gemacht werden konnte, gesichert werden kann. Insofern: Es ist bedauerlich, dass es nicht möglich war, das geplante Fertigstellungsdatum 2024 aufgrund dieser Entwicklungen, die mit Mehrkosten in Summe um die 7 Millionen Euro zu begründen waren, zu halten. Umso glücklicher stimmt es mich, im Ergebnis mitteilen zu können, dass aufgrund dessen, dass einerseits der Bund – was nicht zwingend der Fall ist – am ursprünglichen Modell der 50-prozentigen Kofinanzierung auch für den Mehrbedarf festhält und umgekehrt wir seitens meines Hauses alles tun werden, was wir im Rahmen der Mög- lichkeiten tun können, den landesseitigen Anteil von 50 Prozent ebenfalls sicherzustellen. Vielen Dank, Herr Senator! – Herr Penn, bitte schön!
Vielen Dank, Herr Senator! – Noch einmal die präzise Nachfrage: Wie ist es gelungen, die weitere Finanzierung zu sichern? Konkret: Welche Bemühungen gibt es gegen- über dem Bund, gegebenenfalls auch welche Zusagen hinsichtlich des Mehrbedarfs? Bitte schön, Herr Senator! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank! – Seitens des Bundes gibt es die Zusage, den Mehrbedarf zu 50 Prozent kozufinanzieren. Das hat der Bezirk uns mitgeteilt. Insofern kann ich im Übrigen auch alle Bezirke und alle Verwaltungen immer ermun- tern, auch in den Fördermöglichkeiten des Bundes, der Europäischen Union und wer uns auch immer zu Gebote steht nachzuforschen, wo es solche Finanzierungsmög- lichkeiten zur Entlastung des eigenen Haushalts gibt. Hier ist das der Fall. Die übrigen 50 Prozent werden wir ver- suchen landesseitig einerseits durch eine Fortschreibung der I-Planung 2023 bis 2027 sicherzustellen. Das sollte möglich sein. Das gilt vorbehaltlich eines entsprechenden Senatsbeschlusses über die I-Planung. Wir befinden uns gerade nicht nur über den Haushalt, sondern auch über die Finanz- und I-Planung in Verhandlungen. Weiterhin werden wir mit Zustimmung des Hauptausschusses und meines Hauses zu einem entsprechenden Antrag zur Änderung des Bedarfsprogramms und der Erhöhung der Gesamtkosten dem Bezirk eine entsprechende vorbehalt- liche Finanzierungszusage auch mitteilen können, sodass Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2705 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 ich insgesamt optimistisch bin, dass es zu einem guten, wenn auch späteren, Abschluss kommen kann. Vielen Dank, Herr Senator! Eine zweite Nachfrage liegt nicht vor. Dann kommen wir zur Frage des Kollegen Omar. – Bitte schön, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – In einem offenen Brief an die Innensenatorin Iris Spranger appellieren Dutzende NGOs, Menschenrechtsorganisationen sowie der Zentral- rat Deutscher Sinti und Roma, die gewaltvolle und un- menschliche Abschiebepolitik gegenüber Sinti und Roma nach Moldau zu beenden. Wie gedenkt die Innensenato- rin auf diesen offenen Brief zu reagieren? Herr Staatssekretär Hochgrebe! Bitte schön, Sie haben das Wort! Staatssekretär Christian Hochgrebe (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Sehr herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Ich darf die Gelegenheit nutzen, sehr geehrte Damen und Herren, Ihnen sehr herzliche Grüße der Innensenatorin Iris Spran- ger zu übermitteln, die momentan auf der Innenminister- konferenz weilt. Deswegen teilen wir uns das heute ein bisschen, aber ich glaube, das bekommen wir hin. Das Land Berlin, sehr geehrter Herr Abgeordneter, ist in den Multikrisensituationen, in denen wir uns befinden, mit einer Vielzahl von Einwanderungsfragen befasst. Wir haben im ersten Teil dieser Legislaturperiode ja auch gemeinsam Strategien entwickelt, wie das Thema, das in den Gesamtkomplex thematisch sicherlich hineingehört, nämlich Beendigung von Aufenthalten insbesondere bei vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen, die sich im Land Berlin aufhalten, geregelt wird. Die Innensenatorin hat zu diesem Punkt immer wieder deutlich gemacht – und insofern ist das auch die Position des Senates –, dass wir beispielsweise in harten Wintermonaten in Regionen wie Moldau nicht abgeschoben haben. Fakt ist aber zu- gleich auch, dass sich eine große Zahl von vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen gerade aus den Ländern Georgien und Moldau in Berlin befindet. Das Thema ist, insofern darf ich Ihnen das noch übermit- teln, auch eines, mit dem sich die Innenministerkonferenz gestern, heute und morgen auseinandersetzt. Es ist ein Thema, das bundesrechtliche Bezüge hat, weil die Frage im Raum steht, ob nicht möglicherweise gerade die von Ihnen in Bezug genommenen Länder Georgien und Mol- dau zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden sollen. Im Ganzen ist das also eine Frage, die im Fluss ist. Insgesamt ist es natürlich so, und auch das hat die Innen- senatorin immer wieder deutlich gemacht, dass der Senat, dass das Land Berlin humanitäre Grundsätze auch bei Fragen der Rückführung wahrt und sich daran weiterhin gebunden fühlt. Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Herr Kollege Omar, Sie haben die Gelegenheit zu einer Nachfrage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wie bewertet der Senat den Kritikpunkt in diesem offenen Brief, dass Berlin auch schwer kranke Menschen sowie Menschen mit Behinde- rung abschiebt und auch Familientrennungen bei diesen Abschiebungen in Kauf nimmt? Bitte schön, Herr Staatssekretär! Staatssekretär Christian Hochgrebe (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich habe bereits in meinem ersten Ant- wortteil versucht, deutlich zu machen, dass das Land Berlin auch bei der Frage der Rückführung humanitäre Grundsätze wahrt. Jeder Einzelfall wird im Lichte dessen natürlich gründlich geprüft. Die Möglichkeiten der je- weils Betroffenen, sich Beratung einzuholen, sich zu wehren, sind vielfältig – bis hin zur Härtefallkommission, bis hin zum Petitionsausschuss in diesem Haus. Davon macht eine Vielzahl der Menschen, um die es hier geht, auch Gebrauch. Letztlich steht aber auch hier der Grundsatz der Wahrung humanitärer Grundsätze im Vordergrund. Wenn Einzel- fälle vorliegen, bei denen es sich, wie von Ihnen in Bezug genommen, um schwer erkrankte Menschen handelt, wird gegenwärtig von Rückführungen abgesehen. Familien reißen wir nicht auseinander. Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt die Kollegin
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Im gestrigen Verkehrsausschuss gaben die Vertreter der Senatspartei SPD zu Protokoll, ihre Partei sei für den Rückbau der A 103 und der ehemaligen A 104. Wie steht der Senat insgesamt zum Erhalt dieser wichtigen Ver- kehrsanbindungen? Bitte schön, Frau Senatorin Dr. Schreiner! Senatorin Dr. Manja Schreiner (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Abgeord- neter! Wir sind hier insgesamt in einem Prozess. Gestern haben wir dem Verkehrsausschuss eine Machbarkeitsstu- die überreicht, die noch meine Vorgängerin unterzeichnet hat. Die haben wir gestern im Verkehrsausschuss vorge- stellt. Es wurden verschiedene Varianten, den Breiten- bachplatz betreffend, adressiert. Was eigentlich ganz klar ist: Auch nach dieser Machbarkeitsstudie muss ein Ver- kehrskonzept erstellt werden. Das muss natürlich plane- risch alles gemacht werden und nimmt in der Regel einen etwas größeren Zeitraum in Anspruch. Dadurch, dass wir zwischenzeitlich den Schlangenbader Tunnel schließen mussten, ist es so, dass wir uns das Konzept gerade sozusagen live angucken. Aufgrund der Havariesituation mussten wir sehr schnell agieren, sind jetzt aber, glaube ich, gut im Fluss – alles ist aufgestellt, Ausschilderungen, insbesondere über der Autobahn, sind erfolgt. Wir werden uns jetzt den Verkehrsfluss angucken und das gesamte Verkehrskonzept daraufhin überprüfen. Es wird also ein längerer Prozess sein, und es wird ver- schiedene Alternativen geben, die wir jetzt prüfen. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Herr Ubbelohde, bitte schön, Sie haben das Wort!
Vielen Dank! – Die von Ihnen erwähnten Punkte betrafen nur einen Teil der von mir angesprochenen Verkehrsver- bindungen. Wann ist mit der Prüfung und deren Ab- schluss insgesamt, bezüglich beider Verkehrsanbindun- gen, zu rechnen? Und wie stehen Sie persönlich zu diesen Rückbauplänen bezüglich beider Verkehrsachsen? Vielen Dank! Ich bitte Sie, immer nur eine Frage zu stel- len. – Frau Senatorin, bitte schön, Sie haben das Wort! Senatorin Dr. Manja Schreiner (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es ist nicht meine persönliche Maßgabe, vielmehr halte ich mich genau an das, was in den Planungsprozessen rauskommt. Es wäre vorweggenommen, wenn ich jetzt einfach irgendeine Variante präferierte. Es geht um eine Gesamtbetrachtung, und das ist die Betrachtung des Breitenbachplatzes, die, glaube ich, auch im parlamentarischen Raum schon gro- ßen Raum eingenommen hat, weshalb bestimmte Mei- nungen dazu schon bestehen. Wir werden die fehlende Verkehrsanalyse jetzt noch einmal dagegenlegen müssen, und dann hat man Zahlen auf dem Tisch. Dieses Verfahren wird mutmaßlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Den genauen Planungs- zeitraum kann ich Ihnen nicht nennen, weil wir erst ein- mal damit zu kämpfen hatten, die Havarie in den Griff zu kriegen und ein Notfallverkehrskonzept aufzustellen. Das wird jetzt in ein vernünftiges konzeptionelles Verfahren gegossen und beobachtet, und dann kann die Diskussion weitergehen. (Elif Eralp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2707 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt die Kollegin
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage zum Thema Wettbewerbsverfahren Jahn-Sportpark, fehlende Unterla- gen. Frage: Warum wurden den Teilnehmerinnen des Wettbewerbsverfahrens Jahn-Sportpark die Grundrisse der Haupttribüne von 1987 im Maßstab 1 : 100, die stati- sche Berechnung und Konstruktionsbeschreibung der Flutlichtmasten sowie die Fundamentbewehrungs- und Stahlbaupläne von 1986 in den Maßstäben 1 : 200 und 1 : 10 vorenthalten und lediglich vereinfachte Pläne aus dem Brandschutzkonzept übergeben? Bitte schön, Herr Senator Gaebler! Sie haben das Wort. Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter Otto! Vielen Dank für die Frage, die mir die Möglichkeit gibt, das mal etwas klarzustellen, was der „Tagesspiegel“ aus unserer Sicht etwas verkürzt berichtet hat. In den Anlagen zur Auslobung waren sämtliche uns vorliegende Planunterlagen zum bestehenden Stadion beigefügt. Das waren im Einzelnen die Draufsicht, die Ansichten und Schnitte des Tribünengebäudes von 1987, die Aufmaß- pläne der BIM aller Geschosse als PDF, DWG und DXF sowie das Brandschutzkonzept. Hier sind also mitnichten nur Sachen aus dem Brandschutzkonzept übermittelt worden, sondern auch alles, was uns an Plänen vorliegt. Wenn der BI weitere Pläne vorgelegen haben und sie der Meinung war, diese seien nicht mit einbezogen worden, hätte sie im Preisrichterkolloquium auch schon die Mög- lichkeit gehabt, diese zur Verfügung zu stellen. Die BI war nämlich im Preisrichter- und im Sachverständigen- gremium mit mehreren Personen vertreten. Die Unterla- gen, die wir zur Verfügung gestellt haben, sind übrigens online verfügbar – ich lese die Internetadresse hier jetzt nicht vor, gebe sie Ihnen aber gerne –, insofern ist aus unserer Sicht das Verfahren rechtskonform. Alle relevan- ten Unterlagen waren der Auslobung beigelegt. Es gab auch keine Rüge von anderen Wettbewerbsteilnehmen- den. Insofern gehen wir davon aus, dass dieser Vorwurf, sagen wir mal, etwas konstruiert ist und eher darauf ab- zielt, das Verfahren weiter zu verzögern. Da wir ein dringendes Interesse daran haben, dort ein neues, inklusives Stadion zu bauen, werden wir weiterhin daran arbeiten. Aktuell wird die Ausschreibung der Schadstoffentsorgung vorbereitet. Diese soll dann ab dem vierten Quartal 2023 durchgeführt werden, und die Ab- rissarbeiten sind in den kommenden Jahren geplant. Vielen Dank! – Herr Otto, möchten Sie eine Nachfrage stellen? – Bitte schön!
Das kann man alles so und so sehen. Ich glaube, das Thema heißt ja: Werden Wettbewerbe ordnungsgemäß durchgeführt? –, insofern will ich fragen: Wenn da Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2708 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 tatsächlich diese Unterlagen nicht zur Verfügung standen – ob Sie die jetzt im Schrank hatten oder nicht, Herr Se- nator, das spielt ja keine Rolle –, wurde damit nicht, möglicherweise wissentlich, die Grundlagenermittlung und damit eine ordnungsgemäße Planung behindert? Bitte schön, Herr Senator! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Otto! Der Wider- spruch steckt ja schon etwas in Ihrer Frage; dass Sie sa- gen: Wenn Unterlagen nicht vorhanden waren, ob sie dann wissentlich vorenthalten wurden. Also da muss man sich dann schon entscheiden. Aus unserer Sicht lagen die Unterlagen nicht vor, und deshalb konnten sie auch nicht wissentlich vorenthalten werden. Zum anderen sind wir der Auffassung – und das haben meines Erachtens die Entwürfe auch gezeigt –, dass die Architektinnen und Architekten eine ausreichende Grundlage hatten, um ihre Planungen darzulegen, um sich mit dem Gebäude zu befassen. Es hatten auch alle die Möglichkeit, das Ge- bäude vor Ort zu begehen, um sich noch persönlich ein Bild davon zu machen. Insofern: Als Ingenieur sage ich, es ist immer gut, wenn man mehr Pläne hat als weniger; aber zu behaupten, wenn man nicht ganz viele Pläne hat, kann man nicht arbeiten, ist, glaube ich, auch nicht richtig. Das kann man so oder so sehen, wie Sie schon richtig sagten. Wir sehen es so, dass die Unterlagen ausreichend waren, dass es hier keinen Wettbewerbsverstoß gibt und dass deswegen auch weiter an der Umsetzung gearbeitet werden kann. Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt die Abgeord- nete Billig.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Natürlich sind nicht ganz viele Pläne automatisch auch besser; es müssen auf jeden Fall die richtigen sein. Ich würde gerne wissen: Die genannten Unterlagen liegen ja im Bundesarchiv vor. Warum wurden sie denn nicht durch die Senatsverwal- tung ausgereicht? Bitte schön, Herr Senator Gaebler! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Wir haben die Unterlagen zur Verfügung gestellt, die auch den Betreibern des Geländers zur Verfügung stan- den und die bisher immer die Grundlage für alle Überle- gungen, Diskussionen und Planungen waren, und sind davon ausgegangen, dass an der Stelle keine weiteren Planungen vorliegen und auch nicht erforderlich sind. Wenn wir jetzt bei jedem Vorhaben sämtliche Archive der Republik abfragen würden, würden wir, glaube ich, auch nicht sehr weit kommen mit unseren Verfahren. In diesem Falle wäre das sicherlich eine Überlegung gewe- sen, wenn wir keine Pläne zur Verfügung gehabt hätten, aber da es, wie ich bereits gesagt habe, flächendeckend Aufmaßpläne aller Geschosse gab, ist das, glaube ich, eine gute Grundlage, um darauf Architekturplanung zu machen. Vielen Dank, Herr Senator! – Die Fragestunde ist damit für heute beendet. Wir kommen zu lfd. Nr. 3: Prioritäten gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Ich rufe auf lfd. Nr. 3.1: Priorität der Fraktion Die Linke Tagesordnungspunkt 26 Saubere Schulen, gute Arbeitsbedingungen: Schulreinigung kommunalisieren Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1015 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. – Bitte schön, Frau Kollegin Klein, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Schulreinigung beschäftigt Berlin und die Bezirke ja schon seit 20 Jahren. Ich weiß schon gar nicht mehr, wann die Schulreinigung wirklich mal insgesamt zufriedenstellend lief. Vor einigen Jahren gründete sich daher die Initiative „Schule in Not“, und sie hat es über Einwohneranträge und ein Bürgerbegehren geschafft, dass in acht Bezirksverordnetenversammlun- gen in den letzten dreieinhalb Jahren Beschlüsse dazu gefasst worden sind. „Schule in Not“ hat richtig viel Engagement reingesteckt, und sie tun es noch immer. Sie haben es sich auch nicht einfach gemacht. Sie haben nicht (Andreas Otto) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2709 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 nur einfach gesagt: Politik, nun mach mal! – Es fanden mehrere Veranstaltungen mit Gewerkschaften statt, sie sprachen mit Menschen in den Verwaltungen, wie das umgesetzt werden kann, sie stellten aufwendige Berech- nungen auf, sie entwickelten Organisationskonzepte und sprachen natürlich mit Reinigungskräften über ihre teil- weise sehr prekäre Lage. Hut ab und vielen Dank an dieser Stelle! Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Tabor von der AfD-Fraktion?
Inhalte dieser Beschlüsse in den Bezirksverordnetenver- sammlungen sind saubere Schulen und gute Arbeitsbe- dingungen für die Reinigungskräfte, umgesetzt mit der Kommunalisierung der Schulreinigung. Zuständig für die Schulreinigung in Berlin sind ja die Bezirke. Sie bekom- men Geld vom Land, um die Schulreinigung mit Reini- gungsfirmen umzusetzen. Die Bezirke schreiben in Losen aus, und wir alle wissen, dass hier ein großes Problem liegt: Zum einen sind die Kriterien der Ausschreibung unzureichend für wirklich saubere Schulen, und zum anderen führen diese Ausschreibungen zu Lohndumping und prekären Arbeitsverhältnissen. Wieso? Mit den vorhandenen finanziellen Mitteln kann nicht genug gefegt, nass oder feucht gewischt werden, sodass es wirklich sauber ist. Schulleitungen weigern sich, Hygi- eneeimer in den Toiletten aufzustellen, weil die Reini- gungsleistung das nicht hergibt. Für das wenige Geld finden sich selten Ersatzdienstleister bei Krankheit oder Urlaub. Die Reinigungszeit ist zu knapp, um ordentlich zu reinigen. Der Lohn für die Reinigungskräfte ist ein Witz, tarifliche Bezahlung ist nicht vorgeschrieben. Ver- tretungen sind oft nicht geregelt, die Arbeitszeiten sind hart. Und der Dank dafür ist dürftig. Oft gibt es Zwist auf- grund nicht erbrachter Leistungen, dreckiger Schulen, schlechter Zusammenarbeit. Alle pfeifen auf dem letzten Loch. Die Schulleitungen haben aufgrund sehr hoher Arbeitsbelastung aus bekannten Gründen oft nicht die Zeit und nicht die Instrumente, sich mit dem Thema kon- struktiv auseinanderzusetzen. Und genau hier ist insbe- sondere sehr stark zu spüren, was es heißt, wenn der billigste Anbieter nach Ausschreibung den Zuschlag bekommt. Dann ist doch klar, wohin die Reise geht. Wir sind es den Kindern schuldig, in sauberen Schulen zu lernen, wir sind es den Reinigungskräften schuldig, gute Arbeitsbedingungen, gesicherte Arbeitsplätze und faire Löhne zu erhalten, und wir sind es den Lehrkräften und Erzieherinnen schuldig, sie vom Dreck zu entlasten. Vorarbeiten sind dafür bereits gemacht. Mehrere Bezirke haben großes Interesse an einer Umsetzung und benöti- gen dafür den Senat. Es ist ganz klar eine gesamtstädti- sche Aufgabe, hier zu koordinieren, zu unterstützen, die Rahmenbedingungen zu schaffen und die Ressourcen für den Wandel bereitzustellen. Die vorletzte Regierung – also in der letzten Wahlperiode – hat die Tagesreinigung ermöglicht. Das war schon mal ein erster, wirklich großer Schritt. Hier hat sich gezeigt, wie wichtig es ist, wenn Reinigungspersonal, Schülerinnen und Lehrkräfte sich tatsächlich begegnen. Der letzte Senat hat im Rahmen der Neustart-Agenda einen wichtigen Punkt zur Umsetzung der Kommunalisierung gesetzt, und das Abgeordneten- haus hat Geld für die Vorarbeiten zur Verfügung gestellt. Nun, passiert ist mit dem Geld leider nichts. Es gab im- mer eine Bremserin, und das war die Senatsverwaltung für Bildung; politische Ebene, ausgerechnet diese. Sie wollte die Federführung für das Projekt haben, sagte aber gleichzeitig: Keine Zeit! – Dann hat sich das Bezirksamt Neukölln bereit erklärt, mit der Geschäftsstelle Schulbau den organisatorischen und konzeptionellen Part zu über- nehmen – vielen Dank dafür! –, doch die Senatsverwal- tung für Bildung interessierte sich nicht dafür. Pankow und Tempelhof-Schöneberg haben sich mit ihren Schulämtern bereits an Konzepte gewagt und ausgelotet, was geht, und vor allem, ab wann. Es gibt die Möglich- keit, dass ein Bezirksamt selbst die Reinigungskräfte einstellt, es gibt aber auch die Möglichkeit, den Landes- betrieb für Gebäudebewirtschaftung fit zu machen, und es gibt die Möglichkeit, einige Eigenbetriebe zu gründen, wo mehrere Bezirke einfach gemeinsam zusammenarbei- ten. Dazu hatte sich dann die Senatsverwaltung für Fi- nanzen auf den Weg gemacht. Die Kommunalisierung der Schulreinigung ist das richti- ge Instrument, um alle Fehler im System zu beheben. Wir können faire Löhne zahlen mit tariflicher Bindung, wir können die Arbeitszeiten familienfreundlicher regeln, wir können unbefristete Arbeitsverhältnisse anbieten, wir können in den Schulen die Zusammenarbeit mit Reini- gungskräften, Hausmeistern, Schülerinnen und dem pä- dagogischen Personal verbessern, und natürlich können wir mit der Kommunalisierung der Schulreinigung end- lich saubere Schulen haben. Das ist echte Wertschätzung. Wir fordern daher den Senat auf, die Arbeiten hierzu weiterzuführen. Ich finde, das hätte auch sehr gut ins Sofortprogramm gepasst. – Danke! (Hendrikje Klein) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2710 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat nun der Kolle- ge Bocian das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Berlinerinnen und Berliner! Wir haben hier von der Linksfraktion viele blumige Wor- te gehört. Die habe ich auch im Antrag lesen können; was ich nicht gelesen habe, ist, wie es um das Thema Ausbil- dung steht. Das haben Sie gar nicht erwähnt. Dort steht nicht drin, wie gelingen soll, was Sie uns hier vorschlagen; wie es finanziert werden soll, steht nicht drin. Sie erwähnen vielleicht das Wort Doppelhaushalt, aber das reicht nicht. Ich finde es auch wunderbar, wie Sie sich hier selbst beschimpfen, denn Sie haben, glaube ich, sechs oder sieben Jahre lang regiert, Sie haben es versucht, sind gescheitert und wollen jetzt von uns ein Problem gelöst haben, das so nicht lösbar ist. Ich komme zurück zum Thema Ausbildung. – Jetzt lassen Sie mich doch mal ausreden! [Zuruf von Katina Schubert (LINKE) – Zuruf von der CDU: Einfach mal zuhören! –
Danke schön, Frau Präsidentin! – Ich kann aus diesem Antrag nichts Machbares herauslesen, aber ich kann zwi- schen den Zeilen etwas lesen: Wir haben es in den letzten sechs, sieben Jahren nicht auf die Reihe gekriegt! – steht da. Jetzt wollen Sie uns das Problem überhelfen, ohne zu sagen, wie das gehen soll. Sie wissen aber, dass es so nicht geht, weil Sie selbst gescheitert sind. Es gibt große Probleme nach einer Kommunalisierung mit Abwesenheit und Krankheit, davon steht nichts in Ihrem Antrag. Wer soll die Kontrolle der Reinigungsleis- tung übernehmen? Sollen das die Schulleitungen machen oder die Lehrer? Keiner der Bezirke, die das in ihren BVVen beschlossen haben, hat es bis jetzt umgesetzt. Vor drei Jahren wurde das schon einmal im Hauptausschuss beraten unter dem Vorgang rote Nummer 3466 C. Dort können Sie ganz genau nachlesen, dass das bis zu 260 Prozent Mehrkosten verursacht, circa 100 Millionen Euro pro Jahr. Wir schauen mal nach Düsseldorf. Dort wurde kommunalisiert. Und was ist dort? – Wir haben dort Eltern mit Klobürsten in der Hand vor den Rathäusern und Demonstrationen, weil es eben nicht funktioniert. Wir werden an der AG Schulreinigung festhalten und den begonnenen Prozess der Zielvereinbarung „Sau- bere Schulen“ zu Ende bringen. Wir werden uns dazu noch einmal im Ausschuss hören. – Recht schönen Dank! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2711 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Wapler das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will mal wieder zum Antrag sprechen. Der wird manchen von Ihnen wahrscheinlich bekannt vorkommen. Tatsächlich ist das Thema Schulreinigung seit Jahren in der Diskussion, und die rot-grün-rote Koali- tion hatte sich fest vorgenommen, die Reinigungskräfte zurück in den öffentlichen Dienst zu holen, und – jetzt ist sie gerade gegangen – ich erinnere mich auch an die Wahlkampfaussage einer ehemaligen Bildungsstadträtin, ehemaligen Familienministerin und ehemaligen Regie- renden Bürgermeisterin, die die feste Zuordnung des Personals zu bestimmten Schulen durch die Kommunali- sierung der gesamten Schulreinigung zu ihrem persönli- chen Ziel erklärt hat. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Schulreinigung ist eines, das uns als Parlament seit Langem beschäftigt. Diejenigen unter Ihnen, die schon in der letzten Legislaturperiode da wa- ren, erinnern sich vermutlich an die starke zivilgesell- schaftliche Bewegung, intensive Debatten in den Bezirks- parlamenten und Runde Tische, die wir auch beim Parla- ment etabliert hatten. Ohne all diese Engagements, müs- sen wir zugeben, hätte es die Fortschritte, die im Schulall- tag zu verzeichnen sind, nicht gegeben. Der Dank gilt daher ausdrücklich allen engagierten Elternvertretungen, allen Bezirksverordneten und zivilgesellschaftlichen Akteuren, die sich über Jahre hinweg für das wichtige Thema eingesetzt haben. Vielen Dank! Es hat gewirkt, wenn auch noch nicht so weit, wie wir es gerne hätten. Wir sind ein ganzes Stück weiter. Die in der letzten Legislaturperiode aus dem Parlament heraus ein- geführte Tagesreinigung hat die zwingend notwendige und spürbare Entlastung in das unter Druck stehende System gebracht. Das durfte ich auch in den letzten Mo- naten als zuständige Stadträtin erfahren. Die Tagesreini- gung ist heute aus dem Schulalltag nicht mehr wegzu- denken. Wir haben, das muss man zugeben, in der Breite immer noch Probleme, aber die Praktiker bestätigen im Großen und Ganzen, dass unsere Schulen sauberer sind als noch vor ein paar Jahren. Es ist aber auch klar, wir mögen zwar mit dem Thema Sauberkeit heute in einer entspannteren Situation sein als noch vor einigen Jahren, eine systemi- sche Lösung für das Thema gute Arbeit in der Schulreini- gung haben wir noch nicht. So ehrlich muss man sein. Man kann das Thema gute Arbeit in der Schulreinigung auf verschiedenen Wegen adressieren. Ein Weg ist inner- halb des bestehenden Systems, indem berlinweit einheit- liche Standards bei Vergaben eingeführt und eben auch optimiert werden. Hier leistet die AG Schulreinigung, die sich um das mühsame Erarbeiten einheitlicher Standards bemüht, eine wichtige Arbeit. Die jetzige Koalition be- kennt sich ausdrücklich zur Arbeit der AG Schulreini- gung und dem Ziel, gute Arbeit bei Vergaben stärker verbindlich zu verankern. Mit dieser Arbeit wird der Grundbaustein gelegt, mit dem Arbeitsbedingungen der Reinigungskräfte in allen Bezir- ken verbessert werden, unabhängig davon, ob sie sich auf den Weg der Rekommunalisierung machen oder nicht. Der Koalitionsvertrag der jetzigen Regierung ist da ein- deutig. An den verbindlichen Standards werden Sie uns messen können. Ich mache aber keinen Hehl daraus, dass für meine Fraktion, die SPD, der Weg durch die Verbes- serung der Vergaben nicht zu Ende ist. Wir wollen das Thema Schulreinigung zurück in die öffentliche Hand holen. Wir wollen dabei Hand in Hand mit den Bezirken arbei- ten und bereits in dieser Legislaturperiode erste Schritte gehen. Zu diesem Weg leistet der vorliegende Antrag betrach- tenswerte Ansatzpunkte, sodass ich mich auf den direkten Schlagabtausch im Bildungsausschuss freue. Der Hauptausschuss wird vielleicht auch ein paar Sätze dazu kommentieren dürfen, nachdem wir die Beratung gehabt haben. Jedenfalls bin ich mir ziemlich sicher, in dieser Legislaturperiode bleibt es spannend beim Thema Schulreinigung. Ich freue mich auf die weiteren Debatten. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Weiß.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Berli- nerinnen und Berliner! Der uns vorliegende Antrag for- dert die flächendeckende Rekommunalisierung der Schul- reinigung in Berlin. Zunächst einmal gilt es festzuhalten – da bin ich bei Frau Klein. Ich fand ihre Ausführung am Anfang schon sehr bemerkenswert, dass nicht nur das kaputte Berliner Bildungssystem, der marode Zustand vieler Schulgebäude, sondern auch die mangelnde Sau- berkeit an den Schulen bereits seit vielen Jahren – Sie sprachen von 20 – ein großes Problem sind, aber dass mitverantwortlich für diesen katastrophalen Zustand die hier antragstellende Verliererkoalition aus Linken und Grünen ist, denn Sie haben viele, viele Jahre in dieser Stadt regiert. Zum Glück müssen wir uns mit Ihnen als Nichtregie- rungspartei nicht mehr allzu viel beschäftigen, mit den Problemen, die Sie den Berliner Schulen und den Berliner Schülerinnen und Schülern hinterlassen haben, damit Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2713 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 leider umso mehr. Eines dieser Probleme ist nun einmal die mangelnde Sauberkeit an unseren Schulen. Die entscheidende Frage, die sich in diesem Zusammen- hang stellt, ist: Wird die Rekommunalisierung das Prob- lem lösen können? Dazu gibt es eine Vielzahl an Mei- nungen, Pro und Contra. Ich gestehe, ich stehe der Sache durchaus aufgeschlossen gegenüber. Allerdings gibt es durchaus auch andere Stimmen, auf die man vielleicht einmal ein Stück weit eingehen soll. Der Bundesin- nungsmeister, Thomas Dietrich, von der Berliner Landes- innung des Gebäudereinigungshandwerks, kommentiert Ihre Pläne zum Beispiel so: Er spricht von einer Verstaat- lichungsdebatte, die ein reines Ablenkungsmanöver sei, inhaltlich nicht zielführend, sondern rein ideologisch geprägt, was mit Blick auf die Antragsteller natürlich naheliegend ist. Er weist zu Recht darauf hin, dass durch Ideologie natürlich noch lange keine Schule sauber wird. Er schlägt drei Punkte vor, die ich durchaus sinnvoll finde. Der erste erklärt sich von selbst. Die Schulen müssen natürlich gerade in den intensiv genutzten Bereichen häufiger gereinigt werden. Zweitens: Die Tagesreinigung, die bereits etabliert ist und auch hervorragend funktio- niert, muss beibehalten werden. Drittens, das erscheint mir dann doch auch ausschlaggebend, sollte bei den Aus- schreibungen das Qualitätskriterium anstatt der Kosten wieder im Fokus stehen. Es kann nicht sein, dass Reini- gungskräfte aus Gründen der Gewinnmaximierung unter immer stärkerem Zeitdruck stehen und immer mehr Flä- chen in immer weniger Zeit säubern müssen. Ein Klas- senzimmer in 90 Sekunden zu reinigen, ist völlig illuso- risch. Auch die hohe Fluktuation beim Personal der Rei- nigungsfirmen stellt die Schulen richtigerweise vor das Problem mangelnder Verlässlichkeit. Ja, und dass auf- grund von Personalausfällen der Reinigungsfirmen zeit- weise sogar Lehrer zu Reinigungsarbeiten herangezogen werden müssen, ist absolut inakzeptabel. Insoweit ist die Kritik berechtigt. Ein ganz wesentliches Problem sind aber ganz offenbar nicht die privaten Unternehmen, sondern die Ausschrei- bungspraxis, die zu einem Niedrigpreiswettbewerb führt. Deshalb müssen bei den Ausschreibungen zwingend wieder Qualitätskriterien im Vordergrund stehen. Es ist doch logisch, wer immer nur den billigsten Anbieter wählt, darf sich über schlechte Qualität nicht wundern. Von den gut 30 Firmen, die in Berlin die Schulreinigung leisten, ist gerade einmal die Hälfte Innungsmitglied. Darauf muss bei den Ausschreibungen in Zukunft wieder viel stärker geachtet werden. Ich bin übrigens ganz bei dem Vorsitzenden des Landeselternausschusses, Norman Heise, der es im Prinzip auf den Punkt bringt, wenn er sagt: Dass die Rekommunalisierung für bessere Schulen sorgen wird, muss erst noch bewiesen werden. Womit hingegen bereits gute Erfahrungen gemacht wor- den sind, und das sollte entsprechend beibehalten werden, ist die bereits angesprochene Tagesreinigung im laufen- den Schulbetrieb, wodurch die Reinigungskräfte an- sprechbar sind und bei Bedarf tätig werden können. Das wiederum führt zu einer Verbesserung der Sauberkeit, zu mehr Sichtbarkeit und damit auch zu mehr Wertschät- zung. Im Übrigen gibt es noch einen weiteren Weg, und ich bin verwundert, dass diesen bisher noch niemand angespro- chen hat, nämlich die Schüler selbst in die Schulreinigung mit einzubeziehen. In Japan zum Beispiel werden einzel- ne Reinigungsaufgaben von den Schülern selbst über- nommen, ergänzend selbstverständlich. Damit wurden hervorragende Erfahrungen gemacht, denn dadurch steigt einerseits das Verständnis der Schüler für Ordnung und Sauberkeit, auch die Verschmutzung der Schule nimmt grundsätzlich ab, weil die Schüler mehr darauf achten. Der Personalansatz für Reinigungskräfte ist geringer, somit auch die Kosten. Das ist ein Ansatz, der meines Erachtens durchaus einmal in einem Pilotprojekt erprobt werden sollte. Kommen Sie bitte zum Ende.
Ich komme gleich zum Schluss. – Einige Bezirke haben sich bereits über BVV-Beschlüsse für die Kommunalisie- rung ausgesprochen. Das ist ihr gutes Recht. Wir sind allerdings der Meinung, dass die Bezirke gleich viel Geld für Schulreinigung erhalten sollten, um dann selbst zu entscheiden, wie sie vorgehen wollen. Im Übrigen setzen wir uns dafür ein, dass auch die freien Schulen entspre- chende Mittel erhalten sollten. Wir stehen den Lösungs- ansätzen also grundsätzlich offen gegenüber und erwarten die Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Hauptausschuss, und mitberatend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. Widerspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so. Ich rufe auf (Thorsten Weiß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2714 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 lfd. Nr. 3.2: Priorität der AfD-Fraktion Tagesordnungspunkt 25 Einsetzung einer Enquete-Kommission „Aus Corona lernen – Berlin für die Zukunft resilient aufstellen“ Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1013 In der Beratung beginnt die Fraktion der AfD. – Herr Kollege Ubbelohde, bitte schön! Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürger! In Erinnerung an die Coronazeit fragen sich viele Menschen in unserer Stadt, ob wir einfach zur Tagesordnung übergehen dürfen – so, als wäre in den drei langen Jahren nichts geschehen; so, als würden wir alles wieder so machen. Nein, natürlich nicht! Doch was würden, was müssten wir denn anders machen? Ist es nicht unerlässlich, das auf einer möglichst breiten gesellschaftlichen Basis zu beantworten? In einem offe- nen Brief fordern aktuell über 560 Wissenschaftler und Experten eine geordnete und systematische Aufarbeitung. Politiker unterschiedlicher Parteizugehörigkeit regen eine kritische, aber konstruktive Inventur des Krisenmanage- ments an. Ziel müsse sein, aus Fehlern zu lernen, und das Land für künftige Gesundheitskrisen zu wappnen. Selbst der amtierende Bundesgesundheitsminister musste einräumen, dass man im Nachhinein den einen oder ande- ren Weg anders beschreiten würde. Und Nordrhein- Westfalen hat bereits Ende Mai, auf Antrag der AfD- Fraktion, die Einsetzung einer Enquete-Kommission beschlossen. Alle Benannten eint, unabhängig von ihrer politischen Herkunft, die positive Selbsterkenntnis, dass es nach dieser dreijährigen, für die Menschen mit erheblichsten Einschränkungen verbundenen Krise kein einfaches Wei- ter-so geben kann und geben darf. Es ist zwingend notwendig zu schauen, was gut funktio- niert hat und was eben nicht. Die damals beispielsweise in weiten Teilen als „alternativlos“ bezeichneten Ent- scheidungen, Schulen und Kindertagesstätten zu schlie- ßen, sind nur ein Beispiel, bei dem es eben nicht aus- reicht, heute festzustellen, dass die betroffenen Kinder und Schüler erheblich unter den Folgen – wie Lern- und Bildungslücken sowie psychischen Problemen – leiden. Es braucht praktikable und aufeinander abgestimmte Lösungen, um für die Zukunft solche Folgeschäden für unsere Kinder zu vermeiden. Zu diesen Schließungen gab es beispielsweise durchaus kritische Stimmen: Wäre es nicht angebracht gewesen, die vorgebrachten Argumente abzuwägen? Die drei Kri- senjahre waren geprägt von einer Fixierung auf die eige- nen Standpunkte. Die Bereitschaft, alternative Perspekti- ven zu akzeptieren, ist sicherlich auf allen Seiten zumin- dest eingeschränkt gewesen. Das hat den Raum für einen offenen Austausch noch weiter und unnötigerweise ein- geschränkt. Die Folge ist ein reines Schwarz-Weiß-Denken gewesen. Das Potenzial für innovative Lösungen in Debatten ist unnötig verschenkt worden. Eine Enquete-Kommission, die nach vorne anstatt nach hinten schaut, bietet uns allen Chancen, jenseits parteipolitisch geprägter Auffassungen Lösungen für die Zukunft zu formulieren und zu lernen, einander wieder zuzuhören, und damit das Schwarz- Weiß-Denken auf allen Seiten aufzubrechen. Dass auch im Land Berlin einiges nicht so funktioniert hat, ist sicherlich von niemandem zu bestreiten. Das zeigt sich bereits in der Orientierungsprüfung des Landesrech- nungshofs vom März dieses Jahres. Das beginnt mit der Notwendigkeit von klar umrissenen Krisenstäben, mit nachvollziehbaren Kommunikationsstrukturen, und mit definitiven Zuständigkeiten, die eine effektive Reaktion ermöglichen. Selbstverständlich gehört auch eine unverzügliche Evalu- ierung unseres landeseigenen Gesundheitssystems und unserer Gesundheitsversorgung dazu. Eine robuste und gut ausgestattete Gesundheitsversorgung ist entscheidend, um zukünftig besser auf Krisen wie Epidemien oder Pan- demien vorbereitet zu sein. Es wird auch hier niemand bestreiten können, dass die Krisenbewältigung unter teilweise erheblichsten Ein- schränkungen unserer grundrechtlich garantierten Frei- heitsrechte erfolgt ist. Auch während einer Krise müssen die Freiheitsrechte der Menschen so lange wie möglich gewahrt bleiben. Wenn es zu Einschränkungen kommt, müssen solche Entscheidungen zukünftig transparent und nachvollzieh- bar kommuniziert werden. Das sind nur einige wenige der zahlreichen Punkte, die es für die Zukunft gilt so auszugestalten, dass der politische Umgang mit einer Krise nicht zu einer Spaltung der Ge- sellschaft, sondern zum gemeinsamen Kampf gegen die mit der Krise verbundenen Herausforderungen führt. All das kann nur eine fraktionsübergreifende und von Exper- ten wissenschaftlich begleitete Enquete-Kommission leisten. Verweigern wir uns dieser Aufarbeitung und dem damit verbundenen Lernen für zukünftige Herausforde- rungen, wäre das gegenüber zukünftigen Generationen nicht zu rechtfertigen. (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2715 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Nur diejenigen, die Angst vor der Auseinandersetzung mit dieser nahen Vergangenheit haben, werden sich die- ser chancenreichen Möglichkeit verweigern. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam und konstruktiv, ohne mit Groll nach hinten zu schauen, aus den Fehlern lernen, denn es geht nicht um uns, es geht um die Menschen in dieser Stadt. – Danke! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat nun der Kolle- ge Zander das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag greift ja grundsätzlich ein wichtiges Thema auf, denn die Pandemie hat offengelegt, wo es in Deutschland Schwachstellen gibt. Sie hat aber auch gezeigt, wo unsere Stärken liegen: So kann man der Leistung, in nur wenigen Monaten ein voll funktionstüch- tiges Ersatzkrankenhaus auf dem Messegelände errichtet zu haben, durchaus Respekt zollen. Letztlich können wir aber froh sein, es nicht genutzt ha- ben zu müssen, was auf eine weitere Stärke hinweist, nämlich darauf, dass wir es – anders als andere Staaten – geschafft haben, alle an Corona Erkrankten im Regelsystem aufzunehmen. Nun ist es ja richtig und wichtig, aus der Geschichte und Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Ob Sie von der AfD das aber wirklich können oder wollen, darf doch stark bezweifelt werden, denn sonst wären Sie ja zum Beispiel vernünftigerweise auch gar nicht erst Mitglied in der AfD. Außerdem ist ja gut erinnerlich, dass die AfD alles andere als einen konstruktiven Part in der Coronapandemie ge- spielt, sondern oftmals versucht hat, Kapital aus Ängsten, Sorgen und Verunsicherung zu schlagen, während alle anderen hier vertretenen Parteien weitestgehend an einem Strang gezogen haben. Wenn es Schwarz-Weiß-Denken noch nicht gegeben hätte, hätten Sie es erfunden. Schaut man sich den umfangreichen Antrag an, aber auch gewisse politische Entwicklungen in den letzten Monaten deutschlandweit, so beschleicht mich ein ungutes Gefühl. Nachdem die FDP im Bund im März eine Enquete- Kommission vorgeschlagen hatte, springen Sie in einigen Bundesländern nun auf den Zug auf, um Ihr eigentliches Ziel zu erreichen, nämlich aus dem Thema Corona wei- terhin Honig zu saugen. Noch im Herbst hat Ihre Bundespartei nämlich einen Untersuchungsausschuss gefordert, was bei Ihren Moti- ven weitaus ehrlicher ist. Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Nein, danke schön! – Weite Stellen Ihres Antrags ähneln dem Einsetzungsantrag eines Untersuchungsausschusses, insbesondere am Ende, wo es um Daten und Dokumente geht, deren geforderter Umfang die Verwaltung lahmle- gen würde. Selbstverständlich ist es notwendig, sich mit den Folgen von Corona auseinanderzusetzen, einerseits mit den ge- sundheitlichen, andererseits mit den gesellschaftlichen Folgen, aber auch mit Handlungs- und Entscheidungsfä- higkeiten und -strängen. Nun ist es nicht so, wie Sie be- hauptet haben, dass wir alle zur Tagesordnung übergehen oder warten, bis uns eine Eingebung auf den Kopf fällt. Vielmehr haben wir uns im Parlament bereits ver- schiedentlich damit beschäftigt, so zum Beispiel mit den aus Corona und den Coronamaßnahmen folgenden seeli- schen Erkrankungen, insbesondere bei jungen Menschen, oder auch gerade in der letzten Woche – da waren Sie ja auch dabei – in der Anhörung zum Thema Long Covid, Post Covid und Post-Vac-Syndrom. Schließlich ist als Lehre aus den vergangenen Jahren wohl für jeden offensichtlich, dass fehlende Digitalisie- rung und zu stringenter Datenschutz effektives Handeln ausgebremst und teilweise sogar unmöglich gemacht haben. Hier müssen wir unbedingt und möglichst schnell nachbessern. Natürlich wurde auch offenkundig, dass wir keine adä- quaten Krisenstrukturen hatten, sondern stattdessen langwierige Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Das kann und muss man analysieren und auch neu gestal- ten. Ebenso müssen Maßnahmen besser erklärt werden. Es ist aber nicht so, was Sie eben auch suggeriert haben, dass Verantwortungsträger in der Politik ihre Entschei- dungen nicht sorgfältig auf Basis dessen, was man über (Carsten Ubbelohde) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2716 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 das Virus wusste, abgewogen hätten. Anders, als von Ihnen oft suggeriert wird und es auch in Ihrem Antrag leise anklingt, hat der Staat zwar in die Grundrechte eingegriffen, aber das Bundes- verfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen in Sachen Schulschließungen, Gastronomieschließungen, Ausgehverbote immer entschieden: Das war kein verfas- sungswidriges, sondern grundrechtskonformes Handeln. Jede Krise ist individuell. Man kann Entscheidungsmus- ter und Meldewege vorbereiten, aber nicht schon vorher alle Antworten auf die sich in einer Krise ergebenen Fragen kennen und vorbereiten. Die Ergebnisse wissen- schaftlicher Untersuchungen lassen sich in solchen Sze- narien nicht vorbereiten, und damit auch nicht die ver- bundenen Entscheidungen; sie stehen erst am Ende. In Deutschland, in der ganzen Welt haben wir erst nach und nach das Virus und seine Mutationen kennengelernt und haben nach und nach Übertragungswege und die Gefährlichkeit herausgefunden sowie Wirkstoffe entwi- ckelt. Ich will damit sagen: Hinterher ist man immer schlauer, und man kann leicht sagen, wo die Fehler wa- ren. Doch müssen wir uns in die damalige Zeit hineinver- setzen. Gerade zu Beginn und in der Hochphase von Corona wurden politisch-administrative Entscheidungen getroffen, die auf wissenschaftlicher Expertise und Ein- schätzung beruhten. Aber auch die Experten konnten mangels Erfahrung mit Corona nicht mit Sicherheit sa- gen, was genau zu tun sei. Das heißt, auch bei optimalen Krisenstrukturen wären Fehler unvermeidlich gewesen. Das darf man rückblickend bitte nicht vergessen bezie- hungsweise falsch gewichten. Abschließend möchte ich noch sagen, dass es aus Sicht der CDU vernünftigerweise richtig wäre, eine Enquete- Kommission auf der Bundesebene anzusiedeln, denn es geht vor allem auch darum, deutschlandweit vertikale und länderübergreifende effektive Strukturen und Hand- lungswege zu etablieren und Bundesrecht anzupassen. Was wir nicht gebrauchen können, ist eine Vielstaaterei mit unterschiedlichen Hierarchien und Zuständigkeiten – sonst steht am Ende noch Ihr Ruf nach einer Enquete- Kommission, um die unterschiedlichen Ergebnisse der Enquete-Kommissionen diverser Bundesländer in Ein- klang zu bringen. Folglich lehnt die CDU-Fraktion den Antrag ab. Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun die Kollegin Pieroth-Manelli.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage Sie: Was haben Ressentiments mit vermeintlicher Für- sorgeabsicht gemeinsam? – „Aus Corona lernen – Berlin für die Zukunft resilient aufstellen“, das klingt erst einmal vernünftig, denn – richtig – wir müssen die Pandemiezeit aufarbeiten, aber ganz sicher nicht, um einer Fakten fürchtenden Fraktion eine Bühne für ihre zweifelhaften Narrative zu liefern. Dass es ausgerechnet der AfD auf einmal um seriöse, nach vorn gerichtete Aufarbeitung geht, wage ich wirk- lich zu bezweifeln. Vielmehr geht es hier wieder einmal um Schuldzuwei- sungen und Deutungshoheit. Dies wird auch in der Be- gründung des vorliegenden Antrags deutlich. So geht es hier unter anderem um die Untersuchung „politischer Managementkompetenz“ und die Effektivität des „Kri- senmanagements der Berliner Regierung“. Da frage ich Sie: Bringt uns eine erneute Diskussion um Köpfe in Vorbereitung auf mögliche neue Krisen wirklich weiter? Wir müssen dringend Transparenz schaffen und einen konstruktiven, objektiven Lernprozess anstoßen, damit dieser auch eine integrative Wirkung auf die Zivilgesell- schaft hat. Die Frage ist hier nicht das Ob, sondern das Wie. Und wieder frage ich: Ist eine Enquete-Kommission in diesem Fall das richtige Mittel der Wahl? – Eine sol- che Kommission ist zwar ein effektives parlamentari- sches Instrument, es ist aber auch – da halte ich es mit meinem Kollegen Janosch Dahmen aus dem Bund – sehr zeitintensiv und mit hohem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Die Pandemie und der Umgang damit haben sich in allen Lebensbereichen niedergeschlagen und betreffen damit eine Vielzahl an Themen, die sich in den unterschied- lichsten Fachbereichen wiederfinden. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ubbe- lohde der AfD-Fraktion?
Nein, danke! – Es wird den einzelnen Themen und der Vorbereitung auf mögliche Pandemien nicht gerecht, sie nur in einem Gremium zu behandeln. Wie können wir aber dennoch die Probleme und Sorgen der Menschen ernst nehmen und Learnings aus der Pandemie ziehen? – Indem wir zum Beispiel die betreffenden Themen an geeigneter Stelle wie den zugeordneten Fachausschüssen behandeln. Der Kollege Zander hat eben darauf hin- (Christian Zander) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2717 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 gewiesen, wie wir im Gesundheitsausschuss – es war der letzte – das Thema Long Covid und Post Vac diskutiert haben. Auch hier hat sich gezeigt, dass es der antragstel- lenden Fraktion weniger um konstruktive Analyse, Dis- kussion und Lösungsfindung geht als vielmehr um ver- zweifelte Versuche, nachträglich ihr Weltbild bestätigen zu wollen. Das können Sie alle im zugehörigen Aus- schussprotokoll nachlesen. Wir hingegen stehen für eine differenzierte Aufarbeitung und fachlich fundierte Diskussion unter breiter Beteili- gung in allen relevanten Gremien, für ein nach vorn gerichtetes Krisenmanagement, für eine nach vorn gerichtete Kommunikation und für ein Zurück- gewinnen von Vertrauen durch das Nachvornbringen von selbstbestimmtem Handeln. Denn das sind wir den Berlinerinnen schuldig, besonders all jenen, die unter den psychosozialen Auswirkungen der Pandemie sehr gelitten haben, seien es Kinder und Ju- gendliche, An- und Zugehörige an ihren Belastungsgren- zen, Personal oder Ältere und in Pflege Befindliche, die nach wie vor unter Vereinsamung leiden. Sie alle verdie- nen Aufarbeitung. Ein zentraler Punkt – ich werde nicht müde, das zu wie- derholen – sind hier die Angebote unserer Gesundheits- ämter, die wieder in die Lage versetzt werden müssen, ihre Aufgaben der Prävention und Daseinsfürsorge erfül- len zu können; das heißt, mit dem Pakt für den ÖGD in einen starken öffentlichen Gesundheitsdienst zu investie- ren, kurz: das Geld vor allem in Personalentwicklung und Digitalisierung zu stecken. Unser Fazit ist: Aufarbeitung ja, unbedingt, aber politisch den Einzelthemen angemessen in den Fachausschüssen, zukunftsgerichtet durch die Förderung von Studien- und Forschungsprojekten und daran angepasste Maßnahmen in der Prävention und Daseinsvorsorge – und eben nicht als Showveranstaltung für eine profilierungssüchtige Partei. – Danke schön! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion spricht nun die Kollegin König.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Coronapandemie hat die Menschheit weltweit vor eine bis dato einmalige Herausforderung gestellt. Es war die schwerste Gesundheitskrise der Neuzeit. Die Pandemie hat dabei neben dem Gesundheitssystem auch viele ande- re Lebensbereiche und Politikfelder betroffen und schwer auf die Probe gestellt: in Berlin, in Deutschland, in Euro- pa und weltweit. Deutschland ist im Vergleich zu anderen Ländern relativ gut durch die Pandemie gekommen. Die Anzahl der To- desfälle lag in vielen anderen Ländern deutlich höher. Grund dafür war unter anderem eine besonnene und schützende Politik, die stets den Schutz der Bevölkerung und die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Gesund- heitswesens in den Mittelpunkt gestellt hat. Leicht war das nicht. Teilweise mussten sehr schwierige und unpopuläre Ent- scheidungen getroffen werden. Trotzdem sind durch und mit Corona auch in Deutschland viele Menschen gestor- ben, mittlerweile laut RKI über 174 000; weltweit sind es 6,8 Millionen. Im Übrigen erkranken und sterben immer noch Menschen an Corona, und es leidet eine nicht uner- hebliche Anzahl von Menschen an Post Covid. Berlin liegt mit einer Letalitätsrate von 0,4 im Bundesländerver- gleich im Durchschnitt und übrigens weit unter den Wer- ten zum Beispiel aus Sachsen oder Thüringen. Dieser eher niedrige Wert hat ganz sicher auch maßgeblich mit den Entscheidungen und dem Agieren unserer Landesre- gierung in der Pandemie zu tun. [Lachen bei der AfD –
Sicher nicht!] Zu nennen sind beispielsweise der sehr schnelle Aufbau der Impfzentren und das Impfen vulnerabler Personen vor Ort, zum Beispiel in den Altenheimen. Mit diesem Vor- gehen war Berlin beispielhaft. Diese von uns allen erstmals erlebte Situation einer Pan- demie hat kein Vorbild, von dem sich eine Best Practice abgucken ließe. Ungewissheit war ein steter Begleiter der Pandemie. Es waren trotz der Unsicherheiten und der enormen Tragweite schnelle Entscheidungen zu treffen. Natürlich ist es eine schwerwiegende Entscheidung in unserer freien Gesellschaft, Abstandsregeln, Masken, Zugangsregelungen und Ausgangsbeschränkungen zu verhängen. Viele dieser Entscheidungen wurden von den Menschen als Einschränkungen und auch als Zumutung empfunden. Trotzdem waren sie in der Gesamtabwägung notwendig und auch aus heutiger Sicht richtig. Ich bin (Catherina Pieroth-Manelli) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2718 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 froh, in einem Land zu leben, in dem sich die Regierung nicht scheut, diese unliebsamen Entscheidungen zu tref- fen, um die Schwachen der Gesellschaft zu schützen. Eine Untersuchung der Uni Bochum hat ergeben, dass durch die Einhaltung der auferlegten Schutzmaßnahmen in Deutschland bis zu 13 mal weniger Menschen verstorben sind als in anderen Ländern. Trotzdem sind natürlich auch einige Dinge in der Pande- mien nicht gut gelaufen und Entscheidungen getroffen worden, die falsch oder zumindest unnötig waren. Das kann man heute im Rückblick so sagen, denn heute ver- fügen wir über ein anderes, viel größeres Wissen. So war in den ersten Pandemiemonaten zum Beispiel nicht be- kannt, wie die Übertragungswege des Virus aussehen. Man ging von Tröpfcheninfektion aus und setzte auf Desinfektionen. Wenig später wurde bekannt, dass die Übertragung von Corona aber über Aerosole erfolgt, was dann zum Einsatz der Schutzmasken führte, die man vorher als nutzlos betrachtete. Desinfektionsmittel rückten in den Hintergrund, die Mas- ken dagegen wurden Alltagsbegleiter. Man wusste es vorher nicht besser. Auch kann man heute durchaus kri- tisch sehen, dass in der ersten Phase der Pandemie Spiel- plätze geschlossen wurden. Man weiß heute, was nicht gut war. Niemand geht einfach zur Tagesordnung über, Auswertungen finden statt, und natürlich hat der Senat und erst recht die Bundesregierung die Verantwortung dafür, zu evaluieren und dass Lehren aus der Pandemie gezogen werden, und genau das passiert. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ubbe- lohde?
Nein, danke! – So steht in unserem Koalitionsvertrag, dass eine landesgesetzliche Grundlage für Gesundheitsla- gen neben dem Katastrophenschutzrecht geschaffen wird, um die nötigen Strukturen sowie materielle Ressourcen bereitzuhalten. Im Gesundheitsausschuss wurde schon erwähnt, dass zudem bereits ein Tagesordnungspunkt „Lehren aus der Coronapandemie für eine Stärkung des Gesundheitssystems in Berlin“ beantragt worden ist. Hier werden wir uns ausführlich damit auseinandersetzen, wie wir unser Berliner Gesundheitssystem krisenfester ma- chen, das muss jetzt Thema sein. Es gibt zudem den Bericht des Landesrechnungshofs, der dem Senat Schlussfolgerungen zum Verwaltungshandeln und dem Krisenmanagement aufzeigt. Auch haben wir bereits begonnen, die Folgeerkrankungen Long/Post Covid und auch Post Vac stärker in den Blick zu nehmen, das wurde hier erwähnt. Hier ist anzusetzen und für Ver- besserungen in der Versorgung zu sorgen. Das ist drin- gend erforderlich und mir persönlich ein großes Anlie- gen. Die AfD beantragt jetzt eine Enquete-Kommission zum Thema Evaluierung Corona. Dazu kann ich nur sagen, eine Enquete-Kommission ist für diesen Zweck ungeeig- net. Eine Enquete-Kommission ist laut unserer Ge- schäftsordnung dazu gedacht, Entscheidungen über um- fangreiche oder bedeutsame Sachverhalte in den Lebens- bereichen vorzubereiten. So gab es in den letzten Jahr- zehnten eine Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ und eine Enquete „Eine Zukunft für Berlin“. Es geht bei einer Enquete-Kommission im Kern also darum, zukunftsgerichtete Entscheidungen mit einer langen Reichweite proaktiv vorzubereiten, und nicht darum, vergangenes Verwaltungshandeln zu bewerten. Eine Enquete-Kommission ist an dieser Stelle als Instrument also komplett ungeeignet, und es ist zumindest zu vermu- ten, dass die AfD über dieses Instrument einen verkapp- ten Untersuchungsausschuss installieren will. Da Sie aber selbst offenbar erkennen, ein Berliner Unter- suchungsausschuss Corona ist weder angemessen noch notwendig, kommen Sie mit dem Umweg Enquete. Auf- grund Ihres Agierens während der Pandemie zweifle ich sehr an Ihrer Intention. Es ist für mich kaum vorstellbar, dass Sie an seriöser, nach vorne gerichteter Auswertung der Maßnahmen interessiert sind. Gerade Sie, die in der Pandemie keinerlei Interesse an einer seriösen Mitarbeit bei der Pandemiebekämpfung hatten. In der Pandemie haben Sie damit immer wieder eindrücklich bewiesen, dass Sie kein Interesse an Lösungen haben, sondern vor allem hoffen, die Sorgen und Ängste der Berlinerinnen und Berliner für Ihre politischen Zwecke zu missbrau- chen. Kommen Sie bitte zum Schluss!
Wir werden daher dem vorliegenden Antrag nicht zu- stimmen. – Vielen Dank! (Bettina König) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2719 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Vielen Dank! – Und für die Fraktion Die Linke spricht nun der Kollege Schulze.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD ist der parlamentarische Arm der Protestbewegung gegen die Coronamaßnahmen. – Das stammt nicht von mir, sondern von Frau Dr. Brinker, das hat sie selbst erklärt. Und Sie haben damit auch erklärt, dass Querdenker, Coronaleugner, Impfgegner und Schwurbler die Klientel sind, auf die Sie ganz bewusst gesetzt haben. – Das war Ihre Äußerung. Die Kritik an den Coronamaßnahmen haben Sie benutzt, um im Bündnis mit Reichsbürgern und anderen Rechts- extremen staatliche Instanzen grundsätzlich anzugreifen. Es waren Nazis, Reichsbürger und die Nachwuchsrechts- radikalen von der Jungen Alternative, die im August 2020 den Reichstag anlässlich Corona stürmen wollten. „Putin, Putin!“, wurde dort gerufen und russische und Reichs- kriegsflaggen geschwenkt, und AfD-Abgeordnete aus diesem Haus haben diese Demonstrationen begrüßt und die AfD-Mitglieder aufgerufen, an den Demonstrationen teilzunehmen. Sie haben das Elend der Coronapandemie benutzt, um das Klima in der Gesellschaft weiter zu vergiften und gegen staatliches Handeln insgesamt zu hetzen. Dafür sollten Sie sich, ehrlich gesagt, schämen! [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN –
So ein Unsinn!] Aber nicht nur für die Demokratie sind Sie eine Gefahr: Ihre Hetze, Ihre Desinformation und Ihre Schwurbelei haben Menschen das Leben gekostet. Und da geht es gar nicht nur um die AfD-Politiker selbst, die stolz darauf waren, dass sie sich nicht haben impfen lassen und das nicht überlebt haben, sondern es geht auch um die Impfpflicht für Pflegekräfte, gegen die Sie agitiert haben. Menschen, die mit hochvulnerablen Gruppen in Krankenhäusern und Pflegeheimen arbeiteten, waren verunsichert. – Keine Zwischenfragen, bitte! – Danke! – Dabei haben wir schon eine Impfpflicht in Deutschland, nämlich die gegen Masern, die vollkommen reibungslos gelaufen ist. Erst als die Rechtsradikalen Corona als Thema entdeckt haben, entstand der Widerstand gegen Impfpflichten. Und man muss sagen: Ihr Schwurbeln tötet, meine Damen und Herren, und zwar ganz konkret. [Ronald Gläser (AfD): Lächerlich! –
Das ist so peinlich!] Es ist nicht glaubwürdig, wenn Sie als selbst ernannter parlamentarischer Arm der Coronaproteste und Quer- denker, der staatliches Handeln insgesamt infrage stellt, nun hier eine Enquete-Kommission beantragten. Eine Enquete-Kommission, die ja gerade darauf gerichtet sein muss, zur besseren Aufstellung staatlichen Handelns beizutragen. Aber warum haben Sie keinen Untersuchungsausschuss beantragt, wie im Bundestag oder wie in anderen Landta- gen, zum Beispiel in Brandenburg? Haben Sie sich das nicht getraut? Aber Sie sind doch eine Partei! Sie hätten diesen Untersuchungsausschuss ver- mutlich benutzt, wie in anderen Ländern auch, um Ihre Verschwörungstheorien abzufragen und Ihre Blase zu füttern. Aber halten Sie uns mit dem Antrag nicht für dumm, indem Sie hier die seriösen Zukunftsplaner geben! Wir kennen Sie aus den Ausschüssen, wir wissen, was Sie dort getan haben. Während der Pandemie haben wir nichts von Ihnen zu Krankenhauskapazitäten oder zum öffentlichen Gesund- heitsdienst gehört, nur Schriftliche Anfragen zu Impf- pflichten oder zu angeblicher staatlicher Propaganda. Das waren Ihre Themen während der Pandemie. Jetzt ist es daran, dass die Fachausschüsse diese Pande- mie seriös aufarbeiten, dazu brauchen wir keine Enquete- Kommission und schon gar nicht Ihren Antrag. – Schö- nen Dank auch! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Vorgeschla- gen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege und mitbera- tend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ord- nung sowie an den Ausschuss für Verfassung- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucher- schutz. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Ich rufe auf Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2720 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 lfd. Nr. 3.3: Priorität der Fraktion der CDU Tagesordnungspunkt 12 Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1006 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Kollege Grasse, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Werte Zuschauende! Nach nur wenigen Wochen in der Regierung machen CDU und SPD bereits dem Namen „Rückschrittskoalition“ alle Ehre, und nicht überraschenderweise stehen ganz oben auf der Liste des Rückschritts die fairen Arbeitsbedingungen für die Wissenschaft. Es ist beschämend, wie die Regierungskoalition hier gerade versucht, klammheimlich über ein Schnellverfah- ren die lang überfälligen Entfristungen für die Arbeits- verhältnisse von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Hochschulen aus dem Weg zu räu- men. Durch die Verlängerung und die Veränderung der Über- gangsfrist soll das Inkrafttreten von § 110 Absatz 6 BerlHG um fast zwei weitere Jahre verzögert werden. Somit werden Entfristungsperspektiven von Beschäftig- ten de facto gekappt, und die Koalition hat das Fortbeste- hen von prekärsten Bedingungen für Tausende Beschäf- tigte in der Berliner Wissenschaft zementiert. Das, Herr Kollege Grasse, ist nicht minimalinvasiv. Es ist schon lange bekannt, wie schlecht es um die Ar- beitsbedingungen in der Wissenschaft steht. Wir liefern in Berlin Tausende von Beschäftigten einem System aus, das von unsicheren und perspektivlosen Arbeitsbedin- gungen geprägt ist. Wir wollen internationaler, innovati- ver Wissenschaftsstandort sein, aber speisen gleichzeitig unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ohne Aussicht auf Stabilität mit befristeten Verträgen ab. Wie sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nicht einmal wissen, ob sie nächstes Jahr oder gar nächs- ten Monat noch eine Beschäftigung haben, innovativ forschen und arbeiten können? Und wie sollen sie ihr persönliches Leben vorausplanen, ihre Miete zahlen, ihre Familien finanzieren können? Wie können wir das Verur- sachen solcher existenziellen Fragen moralisch verant- worten? Gute Arbeitsbedingungen sind Grundlage für qualitativ hochwertige, freie Wissenschaft. Wenn wir die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fördern und aus der ganzen Welt nach Berlin holen wollen, müssen wir ihnen diese bieten. Und jetzt vielleicht noch mal in einer Sprache, die die CDU versteht: Ein derartiger Roll- back bei den Beschäftigungsbedingungen ist ein nachhal- tiger Wettbewerbsnachteil im internationalen Wettbewerb für den Berliner Wissenschaftsstandort. Schlechte Arbeitsbedingungen beeinträchtigen aber gera- de auch Gruppen, die es im Wissenschaftsbetrieb ohnehin schon schwerer haben und mehrfach belastet sind, zum Beispiel Frauen in der Wissenschaft. Somit vertiefen sich auch hier wieder Diskriminierungsstrukturen. Das ist natürlich menschlich verwerflich. Aber wenn wir über den Innovationsstandort Berlin sprechen wollen, ver- schenken wir auch hier wieder wertvolles Potenzial an Wissen und Forschung in unserer Stadt. Hochschulen spielen eine Schlüsselrolle in der Gestaltung einer lebenswerten Zukunft, und so sollten wir die Wis- senschaft und diejenigen, die diese trägt, auch behandeln. Deswegen auch hier meine Frage an die Koalition: Wie kann man glaubhaft Berlin als Innovationsstandort an- preisen, wenn wir so mit unseren klügsten Köpfen umge- hen? (Adrian Grasse) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2722 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Gute Wissenschaft braucht Stabilität, Planungssicherheit und Zukunftsperspektiven, und das nicht nur in den Hochschulverträgen. Als Grund für die Verschiebung der Entfristung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schieben CDU und SPD vor, die Entwicklung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf Bundesebene berücksichtigen zu wollen. Doch das ist nur ein schlech- ter Vorwand, um sich bis dahin der Verantwortung hier im eigenen Bundesland zu entziehen. Statt Gesetzesände- rungen über den Senat in einem Verfahren mit Anhörung der Betroffenen, sowohl der Hochschulen als auch des Mittelbaus, hat die Koalition hier das Mittel des Parla- mentsgesetzes gewählt. So weit, so gut! Ich persönlich hoffe jedoch sehr, dass sich der Verdacht nicht erhärtet, dass dieses Mittel gewählt wurde, um noch schnell dieses Gesetz durchzudrücken, ohne dabei die Betroffenen zu beteiligen, denn sie sind die Expertise, die gerade beson- ders weiß, was es braucht, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Wir sollten den Anspruch haben, Gesetze nicht über die Köpfe derer hinweg zu verabschieden, sondern mit de- nen, die von ihnen betroffen sind. Das ist unsere Aufga- be. Deshalb hoffe ich sehr, dass sich die Koalition der Debatte in der von uns und den Linken beantragten An- hörung im nächsten Ausschuss für Wissenschaft und Forschung – nicht nur mit der Opposition, sondern mit allen Beteiligten – stellt. Das heißt, wenn es Ihnen nicht um Ihre eigene Agenda geht. – Danke! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat nun der Kolle- ge Hopp das Wort
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Koalition hat sich zum Ziel bekannt und vereinbart, verlässliche und dauerhafte Perspektiven für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaffen. Wir als SPD-Fraktion standen in der rot-grün-roten Koa- lition hinter diesem Ziel, und wir tun es auch jetzt weiter- hin in der neuen Koalition. Das Problem der prekären Arbeit in der Wissenschaft ist uns lange bekannt, spätestens seit der Gradwurzelbewe- gung unter dem Hashtag #IchBinHanna ist auch einer breiten Öffentlichkeit bewusster, dass das Sonderbefris- tungsrecht in der Wissenschaft unsichere Arbeitsbedin- gungen zementiert. Viele haben es mitbekommen: Seit Juni 2020 haben über 9 000 Personen, die von prekärer Arbeit in der Wissen- schaft betroffen sind, unter dem Hashtag #IchBinHanna mit ihren Erfahrungen sich eingebracht und der prekären Arbeit in der Wissenschaft eine Stimme mit vielen Ge- sichtern gegeben. Im ursprünglichen Erklärvideo des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz mit der fiktiven Figur Hanna, worauf der Hashtag #IchBinHanna reagiert, wird das Sonderbefristungsrecht als notwendige Vorausset- zung für Innovation dargestellt und von der Gefahr der Systemverstopfung gesprochen, sollte man Wissenschaft- lerinnen und Wissenschaftler normale Arbeitsverhältnisse anbieten. Diese neoliberale und arbeitnehmerfeindliche Begründung von prekären Arbeitsverhältnissen lehnen wir als Sozialdemokratie aus guten Gründen in allen Arbeitsbereichen ab, und natürlich kämpfen wir auch im Bereich der Wissenschaft für gute Arbeitsbedingungen und für verlässliche und dauerhafte Perspektiven für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Aus diesem Grund haben wir und insbesondere unsere heutige Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra, damals noch als SPD-Fraktionssprecherin für Wissenschaft und Forschung, gemeinsam mit Linken und Grünen für die Novellierung des § 110 des Berliner Hochschulgesetzes, kurz BerlHG, gekämpft. Wir wollten damit der prekären Arbeit in der Wissenschaft ein Ende bereiten, und zwar konkret, indem promovierten wissenschaftlichen Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern unter der Bedingung, dass das im Arbeitsvertrag benannte Qualifikationsziel erreicht wird, eine verbindliche Anschlusszusage gegeben wird. Die Umsetzung des § 110 bedeutet einen grundlegenden Wandel der Personalstruktur an Berlins Hochschulen. Berlin geht hier als bundesweiter Vorreiter einen ganz neuen und auch einzigartigen Weg. Liebe Opposition! An diesem Weg zweifeln wir als SPD-Fraktion, auch als Teil der neuen Koalition, überhaupt nicht. Die heutige Änderung des Berliner Hochschulgesetzes dreht diese Entscheidung auch nicht zurück, sondern behält sie bei. Was wir tun, ist, dass wir den Übergangs- zeitraum für die Umsetzung der Änderung verlängern. Diese Verlängerung ist aus mehreren Gründen notwen- dig. Erstens: Wir wollen die Reform des Wissenschafts- zeitvertragsgesetzes auf der Bundesebene abwarten und diese genau und kritisch dahin gehend prüfen, welche Auswirkungen eine veränderte Bundesgesetzgebung auf unsere Landesgesetzgebung hat und welche landesrecht- lichen Anpassungen hier gegebenenfalls notwendig wä- ren. Sie wissen auch, die Novellierung des Berliner Hoch- schulgesetzes ist rechtlich umstritten. Darauf haben die Vorredner hingewiesen. Es wird juristisch geklärt wer- den, ob Berlin überhaupt die rechtliche Kompetenz dafür hat, in das Arbeitsrecht an Hochschulen im Rahmen des (Laura Neugebauer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2723 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 BerlHG einzugreifen. Politisch – das habe ich, glaube ich, deutlich gemacht – ändert das nichts an unserer Haltung und Überzeugung für das geänderte BerlHG, aber der Unterschied von Regierung zur Opposition ist eben auch, dass die Opposition laut fordern kann, sich aber wenig Sorgen über die Verantwortung und Folgen politischer Entscheidungen machen muss. Wir nehmen unsere Re- gierungsverantwortung aber ernst, wir wollen die rechtli- che Klärung haben, bevor eine solch zentrale Gesetzes- änderung wirksam wird. Es ist Ihr gutes Recht zu fordern, eine gegenteilige Reihenfolge beizubehalten, aber ich sage Ihnen, es ist niemandem im wissenschaftlichen Be- trieb geholfen, wenn wir eine gut gemeinte Gesetzesände- rung jetzt wirksam werden lassen, die dann in einem juristischen Worst-Case-Szenario wieder einkassiert wird. Neben diesen sehr zentralen Gründen ist eine Verlänge- rung der Übergangsfrist auch deshalb wichtig, weil die Hochschulen deutlich gemacht haben, dass sie mehr Zeit zur Anpassung ihrer Grundordnungen und Satzungen brauchen. Die im BerlHG zugrunde liegenden Fristen sind zu eng. Es sollte in unser aller Interesse sein, dass die Hochschulen die Möglichkeit erhalten, ihre Satzungen sorgfältig zu erstellen und Änderungsbedarfe mit Verord- nungen durch das Land aufzufangen. Für beides braucht es mehr Zeit, und diese möchten wir den Hochschulen geben. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Linksfaktion hat der Kollege Schulze das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Einstieg will ich mal der CDU-Fraktion meinen Dank aussprechen. Sie machen diesen Gesetzentwurf zu Ihrer heutigen Prio- rität und stellen damit sehr klar, auf wessen Seite Sie nicht stehen. Sie stehen nicht auf der Seite der Tausenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Berlin, die seit 2021 auf das Inkrafttreten dieses wegweisenden Ge- setzes warten, sondern ganz klar auf der Seite der weni- gen, die weiterhin auf Kettenbefristungen und Hire and Fire in unseren Hochschulen setzen. Danke für diese Ehrlichkeit! Das wollte ich am Anfang deutlich machen. Das neue Berliner Hochschulgesetz ist ein Modell, das deutschlandweit als Vorbild für eine nachhaltige Perso- nalstruktur in der Wissenschaft diskutiert wird. Es folgt einem konkreten Grundsatz: Wer promoviert ist, darf nur dann weiter befristet angestellt werden, wenn über festge- legte Kriterien eine Dauerstelle zu erreichen ist. – Dieser Grundsatz zieht sich durch alle Personalkategorien, ob Juniorprofessur, Dozentur oder WiMi. Unsere Höchst- qualifizierten müssen mit Mitte dreißig wissen, ob sie eine Perspektive in der Wissenschaft haben oder nicht. Das ist das Ziel. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine der Leistungsfähigkeit und der Wettbewerbsfä- higkeit der Berliner Hochschulen. Das hat die Kollegin Neugebauer schon angesprochen. 90 Prozent des wissen- schaftlichen Mittelbaus an unseren Universitäten sind befristet beschäftigt. Bei den Promovierten sind es immer noch 60 Prozent. Sie kämpfen alle paar Monate oder Jahre darum, dass es für sie irgendwie weitergeht. Ich zitiere hier mal mit Erlaubnis des Präsidenten eine re- nommierte Kollegin aus der Humboldt-Universität: Ich war in vier Jahren an acht Unis, und das war nicht mein Wunsch. Die BahnCard 100, die ich brauchte, hat mir niemand bezahlt. Viele Kolle- ginnen, die ich kannte, sind an dieser Situation zerbrochen. Das ist die Realität in unseren Universitäten. Wir ver- schleudern derzeit das Potenzial unserer Nachwuchswis- senschaftlerinnen. Sie kämpfen um ihre Existenz, anstatt diese Energie in Forschung und Lehre zu investieren. Das ist das Problem. 70 Prozent unserer wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichen keine Dauer- position, sondern fliegen im mittleren Alter einfach aus dem System. Wir haben eine Bestenauslese in der Wis- senschaft, die Besten steigen nämlich aus und suchen sich was anderes oder gehen ins Ausland. Das ist die Besten- auslese. Bundesweit sind in dieser Woche Forscherinnen und Forscher aus dem Mittelbau auf die Straße gegangen. Sie fordern von Bund und Ländern das, was im neuen Berli- ner Hochschulgesetz in § 110 steht: Befristung nach der Promotion nur noch mit einer Anschlusszusage. Und sie werden darin von Tausenden Professorinnen und Profes- soren unterstützt. Der „Ich bin Hanna“-Bewegung folgt jetzt die Bewegung „Profs für Hanna“. Es lohnt sich auch, mal Berliner Hochschulpräsidentinnen wie Profes- sorin Rauch von der TU zuzuhören, die genau dieses Modell Anschlusszusage bewerben. Das ganze Wissenschaftssystem ist im Umbruch und diskutiert derzeit darüber, wie prekäre Verhältnisse in unseren Hochschulen und Forschungseinrichtungen überwunden werden können. Was tut diese Koalition in dieser Situation? – Sie verschiebt das einzige deutsch- landweite Hochschulgesetz, das ein Vorbild für eine bundesweite Personalstrukturreform sein kann, auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Ist das Ihr Ernst, ganz ehrlich, in dieser Situation? – Wir haben diese Woche diese Akti- onswoche der WiMis und der Nachwuchswissenschaftle- rinnen, und Sie haben nichts anderes zu tun, als dieses Gesetz hier einzubringen. Das ist, ehrlich gesagt, irre. (Marcel Hopp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2724 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Die Hochschulen haben bereits mit der Umsetzung der Entfristung begonnen. Sie haben Kommissionen gegrün- det und Modelle für den Tenure-Track, also die Bewäh- rung bis zur Dauerstelle, erarbeitet. Ab Oktober sollte es losgehen. Unsere Unis sind bereit, und jetzt stoppen Sie diesen Aufbruch. Sie schaden der Berliner Wissenschaft. Viele weitere Nachwuchswissenschaftlerinnen werden sich entnervt von Berlin abwenden. Schon die zweijähri- ge Übergangsfrist von 2021 zu 2023 hat sie geärgert, aber die jetzige Kehrtwende von CDU und SPD lässt die Hoffnung in die Politik endgültig schwinden. Ich muss noch mal sagen, es wurde schon angesprochen: Offenbar haben Sie Angst vor den Reaktionen aus der Wissenschaft, oder warum verweigern Sie im Wissen- schaftsausschuss eine Anhörung zu diesem Gesetzent- wurf? Lassen Sie uns darüber reden! Laden Sie die Be- troffenen ein! Laden Sie die Gewerkschaften ein! Sie hätten genug Zeit, das Gesetz dann noch durchzubringen, um es im Septem- ber beschließen zu lassen. Mutig und innovativ, so sollte gute Wissenschaft sein. Was Sie hier machen, ist leider mutlos und rückwärtsge- wandt. Sie können sich auf entschiedenen Widerstand gefasst machen, von den Betroffenen, von den Gewerk- schaften, von den Initiativen, von den Nachwuchswissen- schaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, von den Menschen aus dem Mittelbau und selbst von den Profes- sorinnen und Professoren, die sich mit der Vorbereitung dieser Personalstrukturreform befasst haben. Und Sie können sich auch auf unseren entschiedenen Widerstand gefasst machen. – Danke schön! Es folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Trefzer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einmal die Ausgangssituation für die heutige Debatte skizzieren! Die damalige rot-grün-rote Koalition hat am Ende der letzten Wahlperiode, also im September 2021, eine mit heißer Nadel gestrickte Änderung des Hochschulgesetzes im Schweinsgalopp durch dieses Parlament gepeitscht. Die damaligen Partner haben alle Warnungen, nicht nur der Opposition, damals CDU, FDP und AfD, sondern auch der Hochschulen leichtfertig in den Wind geschlagen. Dabei hat sich die damalige Koali- tion weder darum geschert, ob die neue Regelung zur dauerhaften Anstellung von Postdocs an Hochschulen überhaupt umgesetzt werden kann, noch, ob die Ausfi- nanzierung und die langfristige Tragfähigkeit gesichert sind. Die Quittung waren die Rücktritte von HU- einfach dieses Gesetz, wenn Sie es für verfassungswidrig halten, jetzt, wo Sie die Regierungsverantwortung tragen? Warum reichen Sie die Hand für diesen merkwürdigen Kompromiss? – Sie scheinen selbst nicht mehr zu wissen, was Sie eigentlich wollen. Dass Sie als Antragsteller jetzt auch noch die umstrittene Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf der Bundesebene als Begründung vorschieben, macht die Verwirrung komplett. Denn die monierte Verfassungs- widrigkeit des Gesetzes ändert sich ja nicht, je nachdem, wie der Streit um das neue Wissenschaftszeitvertragsge- setz auf der Bundesebene ausgeht, denn eine Öffnungs- klausel zugunsten der Länder wird überhaupt nicht disku- tiert. Das heißt, wir sind jetzt in einem Szenario gefan- gen, das sowohl die Universitäten als auch die Beschäf- tigten unbedingt vermeiden wollten. Zwei Koalitionen haben ein immenses Chaos verursacht, und das Ergebnis ist, dass niemand mehr Handlungssi- cherheit besitzt, weder die Hochschulen noch die Be- schäftigten, und das ist fatal. Natürlich haben sich die Mitarbeiter an den Hochschulen darauf eingerichtet, nun ab Herbst entfristete Stellen zu erhalten, vollkommen richtig. Mit Ihrem Schlingerkurs haben Sie für die Mit- (Tobias Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2725 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 arbeiter der Hochschulen einen maximalen Schaden an- gerichtet. Dabei liegen in der Sache alle Beteiligten gar nicht so weit auseinander. Alle wollen familienfreundlichere Hochschulen. Dazu gehört es selbstverständlich auch, klare Karriereperspektiven zu ermöglichen. Aber doch nicht so, lieber Herr Grasse! Die AfD-Fraktion hatte deshalb bereits bei der Beratung der letzten Novelle die salomonische Lösung einer Soll- bestimmung angeregt. Das scheint uns auch heute noch der beste gangbare Ausweg zu sein. Deswegen werden wir in den bevorstehenden Beratungen erneut vorschlagen, die offensichtlich verfassungswidrige Mussbestimmung zur dauerhaften Weiterbeschäftigung von Postdocs in eine Sollbestimmung zu ändern. Dabei hätten die Universitäten genügend Spielraum, um flexibel zu reagieren, falls sie eben nicht ausreichend Mittel für die Entfristung bereitgestellt bekommen. So könnte das Befristungsproblem deutlich entschärft werden und gleichzeitig den Universitäten die Möglichkeit an die Hand gegeben werden, die Entfristungen zu drosseln, falls sie zu einer Einengung der Flexibilität führen soll- ten. Denn eines ist klar: Eine verstärkte Entfristung, so wün- schenswert sie ist, darf nicht zu weniger Doktorandenstel- len führen. Das würde die Wissenschaft dauerhaft schwä- chen. Wir brauchen auch in Zukunft genügend Qualifika- tionsstellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Was Not tut, ist ein Gleichgewicht, das Raum für Entfristung schafft, aber auch zukünftige Karrierewege offenhält. Zu einer solchen Regelung auf der Basis einer Sollbestim- mung reichen wir gerne die Hand. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Vorgeschla- gen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung. – Wider- spruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir so. Die SPD-Fraktion hat auf die Anmeldung einer Priorität verzichtet. Wir kommen daher direkt zu lfd. Nr. 3.5: Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tagesordnungspunkt 28 Verkehrssicherheit erhöhen – Geschwindigkeitskontrollen ausweiten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1017 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und hier die Kollegin Kapek.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 17. Juni ist der Tag der Verkehrssicher- heit, oder besser der Tag der Verkehrsunsicherheit. Denn die größte Gefahr für Leib und Leben entsteht nach wie vor im Verkehr auf Berliner Straßen. 16 281 Menschen wurden alleine im letzten Jahr auf Berliner Straßen ver- letzt, 2 159 davon sogar schwerwiegend. Seit 2013, also in den letzten zehn Jahren, sind ganze 438 Menschen ums Leben gekommen. Das entspricht etwa drei Mal so viel, wie gerade hier im Plenarsaal sitzen, oder auch einfach der durchschnittli- chen Anzahl von Kindern in einer Berliner Grundschule. Ich muss sagen: Das ist einfach furchtbar. Das sind Zehntausende Opfer, deren Knochen brechen, die im Koma liegen oder die sogar mit ihrem Leben be- zahlen. In den meisten Fällen sind es Kinder oder ältere Menschen. Von den 34 verunglückten Menschen im letzten Jahr saß ein Fünftel im Auto, ein Drittel war zu Fuß unterwegs, und ein weiteres Drittel fuhr mit dem Rad. Der übrige Rest saß auf dem Moped oder Scooter. Das bedeutet, vier von fünf Opfern hatte keine schützen- de Karosserie und auch keine Knautschzone. Wer also innere Sicherheit will, muss vor allem für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Deshalb fordere ich den Senat, also Senatorin Schreiner, aber auch Senatorin Spranger, auf: Sorgen Sie endlich für Recht und Ordnung, indem Sie die Sicherheit auf der Straße endlich zur Priorität machen! (Martin Trefzer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2726 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Sie selbst sagen ja bereits in Ihrem Koalitionsvertrag, dass Sie die Verkehrssicherheit erhöhen wollen. Deutlich erhöhen reicht aber nicht. Wer ernsthaft dafür sorgen will, dass es künftig gar keine Verkehrstoten oder Ver- letzten mehr gibt, muss hier andere Prioritäten setzen. Jetzt wird der eine oder andere sagen: Ja, das kostet aber alles Geld. – An der Stelle muss ich nur sagen: Für Taser und Bodycams war das Geld auch ganz plötzlich da. Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten Schneider aus der SPD-Fraktion?
Unbedingt!
Vielen Dank, Frau Kollegin! Ich habe gerade genau zu- gehört. Sie haben die Verkehrssenatorin aufgefordert, die Verkehrssicherheit endlich zur politischen Priorität zu machen. Darf ich das als schwerwiegende Kritik an Ihrer Fraktionsvorsitzenden und der ehemaligen Verkehrssena- torin, Frau Jarasch, verstehen?
Das ist eine sehr schöne Frage, Herr Schneider! Das ist eine sehr schöne Frage, Herr Kollege Schneider, die ich natürlich so absolut verneinen kann, weil ich weiß, dass meine Kollegin, Frau Jarasch, die Verkehrssi- cherheit zur maximalen Priorität erkoren hat. Jetzt haben wir seit einigen Wochen einen neuen Senat, Frau Spranger sogar deutlich länger. Deshalb lassen Sie mich eins sagen: Wenn ich Verkehrsverstöße tatsächlich ahnden möchte, dann muss ich das Instrumentarium nicht mal neu erfinden. Ganz im Gegenteil, die besten Instru- mente für mehr Strafverfolgungen – das sagte der Kolle- ge Dregger neulich im Innenausschuss, wir haben ein Defizit in der Strafverfolgung – sind tatsächlich flächen- deckende Kontrollen und mehr Blitzer. Seit der Wahl 2021, lieber Herr Schneider, haben wir gerade fünf neue Blitzer aufgestellt. Fünf! Für dieses Jahr sind acht ge- plant. Acht Blitzer in einer Stadt mit fast 4 Millionen Einwohnern, mit einer Fläche von 50 mal 70 Kilometern! [Zuruf von Heiko Melzer (CDU) –
Ja, und Ihre Innensenatorin ist zuständig dafür!] Ganz ehrlich! Das ist nicht nur nicht „deutlich erhöhen“, wie es im Koalitionsvertrag steht, sondern man könnte fast glauben, das ist politisch gewollte Anarchie. Ich sage es deshalb mal umgekehrt: Wer mehr Kontrolle will, wer mehr Sicherheit will, der muss tatsächlich für flächendeckende Kontrollen von Geschwindigkeitsüber- schreitungen, zugeparkten Rad- und Gehwegen, Rotlicht- verstößen, Alkoholmissbrauch und Handynutzung am Steuer sorgen. Und es gibt Instrumente dafür. Ich helfe Ihnen gerne. Aber damit Sie mich nicht falsch verstehen: Das ist natür- lich nicht nur eine Frage der inneren Sicherheit und der Kontrolle. Die Sicherheit auf der Straße beginnt mit Infrastruktur. Und wenn Sie glauben, Frau Senatorin Schreiner, dass es eine gute Idee ist, Fahrradwege jetzt grundsätzlich infrage zu stellen, dann bitte ich Sie um eins: Denken Sie dabei an alle Kinder auf ihrem mor- gendlichen Weg zur Kita oder zur Schule! Denken Sie an alle Rentnerinnen und Rentner in dieser Stadt, die mit dem Rollator zum Supermarkt gehen! Denken Sie an die Familien, die zum Ausflug an den See fahren! Wenn Sie also sagen, die systematische Ausweitung des Ausbaus von sicheren Radwegen an Hauptstraßen müsse überprüft oder gar infrage gestellt werden, dann, liebe Frau Senato- rin Schreiner, sage ich Ihnen: Das ist lebensgefährlich. Nicht umsonst ist das letzte Wort zum Abschied unserer Liebsten regelmäßig: Sei vorsichtig! Fahr vorsichtig, und melde dich, wenn du sicher zu Hause angekommen bist! – Deshalb, liebe Frau Senatorin Schreiner, es ist ehrlich nicht böse gemeint, aber ich hoffe ganz ernsthaft, dass es, wenn Sie wirklich den Fahrradverkehr in dieser Stadt beschneiden oder das Mobilitätsgesetz so verändern wol- len, dass nur noch die mit Knautschzone und Karosserie sicher von A nach B kommen, es nur bei den Ankündi- gungen bleibt, denn das wäre mit Sicherheit sicherer für uns alle. – Vielen Dank! Für die CDU-Fraktion folgt dann der Kollege Penn.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige grundsätzliche Vorbemerkungen. (Antje Kapek) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2727 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Ich bin schon ein wenig verwundert über den Antrag der Grünen und der Linken nach sechseinhalb Jahren Regie- rungszeit. Da stellt sich schon die Frage, was Sie in den sechseinhalb Jahren eigentlich erreicht oder nicht erreicht haben, um wenige Wochen, nachdem Sie aus der Regie- rung ausgeschieden sind, einen solchen Antrag zu stellen. Darüber hinaus stellt sich die Frage: Haben Sie ein Stück weit auch Ihr Wahlergebnis reflektiert, warum Sie ge- wählt wurden, warum Sie nicht gewählt wurden und warum Sie nicht mehr in der Regierung sind? An dieser Stelle möchte ich Franziska Giffey und Raed Saleh sowie der Berliner SPD danken, die der Stadt einen Dienst erwiesen haben, indem sie die vorherige Koalition beendet haben, die Maß und Mitte gerade in der Ver- kehrspolitik verloren hatte, die gerade in der Verkehrspo- litik vor allem ideologiegeleitet war. Danken möchte ich an dieser Stelle Manja Schreiner – ich wünsche auch alles Gute auf dem Weg in die Ver- kehrs- und Umweltpolitik im Land Berlin –, die gerade dabei ist, diese Bereiche auf das Gebotene zu reduzieren, die Menschen mitzunehmen und ihnen nichts aufzudrü- cken. Die Überschrift des Antrags „Verkehrssicherheit erhöhen – Geschwindigkeitskontrollen ausweiten“ klingt gut, aber beim Inhalt wird es schon schwieriger. Sie wollen 30er- Zonen ausweiten, sogar bundesweit über eine Bundesrats- initiative, so steht es im Antrag. In Berlin darf man be- reits heute auf zwei Dritteln der Straßen nur 30 Kilometer in der Stunde fahren. Damit sind wir bundesweit an der Spitze. Weiterhin fordern Sie in Ihrem Antrag, Aktionswochen für Tempo 30 durch die Polizei durchzuführen. Neben der fortlaufenden Geschwindigkeitsüberwachung gibt es bereits derartige Schwerpunkteinsätze der Polizei. Wenn ich mit Kollegen der Linken spreche, höre ich häufig: Mehr Stellen für die Polizei haben keine Priorität oder sind ausdrücklich nicht gewünscht. – Mit welchem Per- sonal wollen Sie denn eigentlich diese XXL-Kontrollen vornehmen? Es ist ja nicht nur die Polizei auf der Straße, die unterwegs ist, sondern es ist auch die Bußgeldstelle, die Sie mit Ihrem Antrag erheblich belasten wollen, und das ist schlichtweg nicht zu bewerkstelligen. Allein von Januar bis November 2022 gab es nach Angaben der Innenverwaltung – also innerhalb von rund 330 Tagen – in Berlin 5 924 stationäre Überwachungseinsätze, 4 086 mobile Überwachungseinsätze, insgesamt 1,24 Millionen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen. Daraus resultierten mehr als 130 000 Personenanzeigen und mehr als 1 Mil- lion Kennzeichenanzeigen. Allein schon die Bußgeldstel- le kann objektiv nicht mehr bewältigen. Woher soll das Personal kommen? Auch dazu haben Sie keine Vorschlä- ge. Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage zulassen.
Nein! – Frau Kapek! Sie haben einige Zahlen zur Ent- wicklung der Verkehrszahlen genannt, beziehungsweise Sie haben Verkehrszahlen genannt, die sehr dramatisch klingen. Sie haben aber nicht erwähnt, dass die Unfall- zahlen rückläufig sind. Wir haben uns am 6. Februar in der Sitzung des Innen- ausschusses umfassend mit Verkehrssicherheit und der Bußgeldstelle befasst. Mit Schreiben vom 25. Mai hat Innenstaatssekretär Hochgrebe alle offenen Fragen, die wir im Ausschuss im Februar hatten, beantwortet. Die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt zu prüfen, die Bußgeldstelle mit einem eigenen Wirt- schaftsplan umzubauen sowie die Digitalisierung und automatisierte Bearbeitung voranzubringen. Wenn Sie sich über Prüfaufträge im Koalitionsvertrag wundern und ärgern – das hört man hier ja häufig –, dann wäre mir lieber gewesen, der Vorgängersenat hätte manche The- men geprüft, anstatt sie gar nicht oder nur ideologisch anzugehen. Weitere Maßnahmen und Aktionsprogramme zur Geschwindigkeitskontrolle müssen in der Bußgeld- stelle bearbeitbar sein. Die neue Koalition aus CDU und SPD wird mit Augen- maß, sachgerecht und an den Interessen aller Verkehrs- teilnehmer orientiert weitermachen. Der vorliegende Antrag von Grünen und Linken geht an der Sache vorbei. Er berücksichtigt aktuelle Gegebenheiten nicht. Lassen Sie uns also gemeinsam im Innenausschuss und im Ver- kehrsausschuss nachjustieren. In dieser Form ist der An- trag jedenfalls nicht zustimmungsfähig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Kapek eine Zwischenbemerkung angemeldet. – Bitte sehr!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Verehrter Herr Penn! Sie sind weder für das eine noch für das andere Thema der Sprecher. Insofern sei es Ihnen nachgesehen. Aber ich muss an einer Stelle doch mal sagen: Es kann nicht Ihr Ernst sein. Sie sitzen im Innenausschuss und tönen dort mit großen Worten, wir müssten endlich unser Defizit in der Strafverfolgung abbauen. Wir sollten endlich mehr für innere Sicherheit in Berlin sorgen, indem wir konse- quent Straftaten ahnden. Und dann sagen Sie ausge- (Maik Penn) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2728 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 rechnet an der Stelle, wo es tatsächlich um Menschenle- ben geht, um das Verhindern von Schäden, um die kör- perliche Unversehrtheit, da hätten wir nicht genug Perso- nal. Ich bitte Sie! Das kann ja wohl nicht Ihr Ernst sein. Das zeigt, wie inkonsequent Ihre Forderungen an der Stelle sind. Aber was ich an der Stelle noch viel dramatischer finde: Wenn es um die Letzte Generation oder andere Dinge geht, wo es Ihnen gerade politisch opportun erscheint, sind Sie die ersten, die härtere Strafen fordern. Das kostet auch Personal, Kapazitäten und Ressourcen. Sie gehen sogar so weit, Schwerpunktstaatsanwaltschaften und sonst was zu fordern. Aber wenn es darum geht, ein wirk- lich effektives Instrument wie das systematische Messen von Geschwindigkeiten in Berlin aufzubauen, indem ich zum Beispiel einfach eine Software kaufe, die ich in jede Ampel integrieren kann, dann ist die Antwort immer: Ach nein, das geht nicht, denn wir haben nicht die Kapazitä- ten, um das alles zu verarbeiten. – Ganz ehrlich, ich fin- de, das ist ein menschenverachtender Umgang mit den Leuten, die tagtäglich von Rasern bedroht werden, die Opfer von illegalen Autorennen werden. Da müssen Sie nicht kommen und noch ein einziges Mal behaupten, Ihre Partei und Ihre Koalition würden für mehr Sicherheit in Berlin sorgen. Noch ein letzter Punkt: Wir gehen im September oder im Oktober – wann immer Sie so weit sind – hier in die parlamentarischen Haushaltsberatungen. Da will ich mal eins sagen: So ein Blitzer kostet viel Geld. Aber es gibt wenig Technik, die sich so schnell und so effektiv amor- tisiert wie das Erfassen von überhöhten Geschwindigkei- ten, denn wenn ich das System vernünftig aufbaue – der Regierende Bürgermeister hat hier mehrfach vollmundig verkündet, dass das passieren wird –, dann nehme ich deutlich mehr Geld ein. Wenn ich mir allein die Bilanz der Bußgeldstelle angucke, dann könnte man hier, wenn man es richtig aufsetzen würde, sehr schnell zu einer Win-win-Situation kommen, die nicht nur dazu führt, dass wir mehr Strafverfolgung haben, sondern endlich auch mehr Sicherheit. Da werden wir Sie künftig beim Wort nehmen und fragen: Geht es um Sicherheit immer nur dann, wenn Sie linke Gruppierungen drangsalieren können, oder geht es Ihnen tatsächlich um die körperliche Unversehrtheit von allen Schulkindern, allen Kitakindern und jeder älteren Dame, die mit dem Fahrrad zum Su- permarkt fährt? – Vielen Dank! Wenn das Wort zur Erwiderung gewünscht wird, dann hat der Kollege Penn jetzt noch einmal die Gelegenheit.
Vielen Dank, Frau Kapek! Das gibt mir Gelegenheit, noch mal ein bisschen nachzusetzen. Sie sind leider auf eine ganze Reihe von Punkten aus meiner Rede gar nicht eingegangen. Vielleicht haben Sie nicht richtig zugehört, vielleicht auch nicht im Innenausschuss. Die Zahlen im Bereich der Unfallstatistik sind rückläufig. Das ist eine positive Entwicklung – übrigens bundesweit – der Verkehrstoten. Welchen Grund gibt es in diesem Zusammenhang, in der Form draufzusatteln, wie Sie es gerade vorgetragen haben? Ich habe von Ihnen noch keinen einzigen Vorschlag zur Personalausstattung ge- hört, wie Sie der Meinung sind, dass die Bußgeldstelle, die bereits jetzt absolut überlastet ist, diese weiteren Vor- gänge, die dann hinzukämen, bearbeiten soll. – Sie, Herr Kollege, haben sechseinhalb Jahre mitregiert! Wo sind denn Ihre Ergebnisse der sechseinhalb Jahre in der Bußgeldstelle gewesen, um die Bußgeldstelle in die Situation zu bringen, mehr zu machen? Sechseinhalb Jahre! Jetzt sind wir gefühlt sechseinhalb Wochen dran, und Sie legen uns diesen Antrag hin, als wären wir sechseinhalb Jahre dran gewesen. Das funktioniert so nicht. Ich bin achteinhalb Jahre Tag für Tag die Skalitzer Straße zur Arbeit gefahren. In mei- ner subjektiven Wahrnehmung haben sich dort 80 bis 90 Prozent der Radfahrer nicht an Verkehrsregeln gehal- ten. Ich finde, unter der Überschrift: Alle Verkehrsteil- nehmer im Blick haben! –, sollten Sie auch diese mal erwähnen. Das geht weit über das Aufstellen von Blitzern hinaus. – Vielen Dank! Für die Linksfraktion hat der Kollege Ronneburg das
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ver- kehrssicherheit ist ein wichtiges Thema, und deshalb ist es richtig, dass wir heute darüber sprechen. Zentraler Bestandteil des vorliegenden Antrags ist die Anschaffung von 60 mobilen und stationären Geschwindigkeitskon- trollgeräten, auch Blitzer genannt. Der neue Senat setzt sich einen anderen Schwerpunkt und sagt: Wir machen erfolgreiche Verkehrssicherheit nicht an 60 Blitzern fest, sondern wir wollen sie diversifizierter und wirkungsvol- ler erreichen. Dabei setzen wir vor allem auf Qualität und Quantität von sicheren Fuß- und Radwegen, Kreuzungen, intelligenten Ampelschaltungen sowie auf die Errichtung von Zebrastreifen und Querungsmöglichkeiten. Eine kurze Bestandsaufnahme: Auf 70 Prozent unserer Straßen gilt bereits Tempo 30, und bei den übrigen 30 Prozent handelt es sich zumeist um Hauptverkehrsstraßen und damit um verkehrliche Lebensadern in unserer Stadt. Frau Kapek! Sie wollen Tempo 30 ausweiten und bezie- hen sich im Antrag auf das Begehren der Kommunen gegenüber der Bundesregierung, dies zu vereinfachen. Dazu fordern Sie den Senat auf, eine Bundesratsinitiative vorzubereiten. Was Sie allerdings in dem Antrag nicht erwähnen, ist, dass diese Forderung auf eine Initiative des Deutschen Städtetags zurückgeht, der sich längst nicht alle Großstädte angeschlossen haben. Warum nicht? – Weil die meisten Großstädte Pendler- und Wirtschafts- metropolen sind, die auf einen guten Zu- und Abfluss des Verkehrs angewiesen sind. Gleichwohl macht sich dieser Senat auf der Bundesebene dafür stark, das Straßenver- kehrsrecht zu modernisieren, um die Belange des ÖPNV stärker zu berücksichtigen. Busse und Bahnen müssen grundsätzlich Vorrang und Vorfahrt haben. Herr Kollege! Ich darf Sie kurz fragen, ob Sie eine Zwi- schenfrage der Kollegin Kapek zulassen.
Nein! – Die Anordnung von Bussonderfahrstreifen darf nicht an den restriktiven Bedingungen der Verwaltungs- vorschrift zur StVO scheitern. Der Senat bekennt sich sehr wohl und ganz klar zu den Grundsätzen der Vision Zero und setzt diese auch um. Die Maßnahmen hierbei sind vielfältig, ich gebe Ihnen gern ein Beispiel. Im letz- ten Jahr sind allein die mobilen Blitzer auf rund 49 000 Messstunden gekommen, mehr als die Hälfte davon übri- gens in 30er-Zonen, welche auch künftig priorisiert blei- ben, gerade im Umfeld von Schulen, Kitas, Senioren- und Betreuungseinrichtungen und Wohngebieten. Die Polizei hat das im Blick und plant eine sukzessive Erweiterung aller Anlagen. Die Finanzmittel werden wir selbstverständlich auch in Zukunft als Parlament zur Verfügung stellen. Herr Kollege! Ich habe noch ein Zwischenfragebegehren. Lassen Sie generell keine Zwischenfragen zu?
Ja! – Gleiches gilt auch für das Personal in den Bußgeld- stellen. Hier ist bereits für den kommenden Doppelhaus- halt ein Aufwuchs angemeldet. 2022 hat die Polizei Berlin über 1 400 präventive Veran- staltungen durchgeführt, auch zum Thema Geschwindig- keit im Straßenverkehr. – All das, liebe Frau Kapek, wissen Sie, und deshalb ist es auffällig, dass Sie genau diese Punkte bei der Formulierung Ihres Antrages ausge- blendet haben. Aber schauen wir weiter! Sie fordern im Antrag außer- dem, dass die Bezirksämter weiterhin bauliche Maßnah- men zur Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzun- gen auf den Weg zu bringen haben. Was die Verkehrssi- cherheit im Übrigen auch fördert, verehrte Kollegin, ist die Umsetzung von Zebrastreifen. Wir hatten gestern bereits im Ausschuss die Diskussion, wie es aussieht und was da in den letzten Jahren, was 2022 gelaufen ist. Wie viele Zebrastreifen, Fußgängerüberwege haben wir er- richtet? – Ich sage es Ihnen: neun Zebrastreifen! Nicht etwa in meinem Wahlkreis oder in Pankow, nein, neun Zebrastreifen in ganz Berlin. Das ist eine stolze Leistung. So viel zum Thema maximale Priorität Ihrer ehemaligen Verkehrssenatorin. [Beifall bei der SPD und der CDU –
Sie kennen doch die Straßenverkehrsordnung, oder?] Der jetzige Senat wird die Möglichkeiten des Mobilitäts- gesetzes nutzen. Dazu gehört, dass er sein ordnungspoliti- sches Recht an sich ziehen wird, entsprechende Aus- schreibungen vorzunehmen und die Umsetzung von Zeb- rastreifen und Querungshilfen zu veranlassen, wenn die Bezirke dies nicht aus eigener Kraft tun. Sie sehen, die Voraussetzungen sind da. Jetzt kommt es darauf an, diese mit Leben zu füllen und die Maßnahmen endlich in die Umsetzung zu bringen. Das wird dieser (Kristian Ronneburg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2731 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Senat tun, darauf können Sie sich verlassen. – Vielen Dank! Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Woldeit jetzt das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Wann immer Linke und Grüne Anträge zur Innenpolitik oder zur inneren Sicher- heit einreichen, muss man nicht nur hellhörig sein, son- dern ganz genau hingucken. Ich bin übrigens sehr dankbar, dass Sie diesen Antrag heute zur Priorität gemacht haben. Es soll vermeintlich um Verkehrssicherheit gehen. Herr Kollege Ronneburg sagte, im verkehrspolitischen Bereich haben wir in der Regel Konsens. Hier haben wir aber keine Debatte zur Verkehrssicherheit. Hier haben wir eine Anti-Auto-, eine Autofeindlichkeitsdebatte. Frau Kapek! Ich bin immer wieder sehr bewegt, wenn Sie hier vorne leidenschaftlich vortragen, Verkehrsopfer instrumentalisieren und einen Zustand beschreiben, der nahezu apokalyptisch zu sein scheint. Gucken wir uns die Situation an, stellen wir fest, wie Kollege Penn es schon gesagt hat: Die Zahlen sind rückläufig. Verkehrssicher- heit ist ein wichtiges Thema. Ich bin immer ein Freund davon, wenn wir Verkehrssicherungsmaßnahmen vor Kitas, Schulen und Ähnlichem machen, vor Altenheimen und so etwas. Da macht das auch Sinn. Aber, Frau Ka- pek, wenn Sie Auto fahren – bis vor Kurzem hatten Sie ja einen schönen großen Dienstwagen, als Sie noch im Se- nat waren, den scheinen Sie zu vermissen –, dann werden Sie feststellen, dass die Durchschnittsge- schwindigkeit in Berlin irgendwo bei 15,16 km/h liegt. – Gut, dann sind Sie wahrscheinlich immer vorbildlich mit dem Fahrrad gefahren; dann waren Sie schneller als jedes Auto. Die Maßnahmen, die Sie vorschlagen – Aktionswochen Tempo 30, 60 neue Blitzer, bauliche Maßnahmen, die die Bezirksämter umsetzen müssen –, meine Güte, das ist so etwas von ideologiedurchtränkt und zeigt ganz genau, wie Sie ticken. Wir hätten heute übrigens auch den Lauf- bahnänderungsantrag für den Rettungsdienst besprechen können; da wäre ich sogar relativ nahe bei Ihnen gewe- sen. Hier aber schießen Sie komplett über das Ziel hinaus. Und, Frau Kapek: Fast alle Maßnahmen, die im Rahmen der Verkehrsüberwachung geahndet werden, sind Ord- nungswidrigkeiten und keine Straftaten. Außer natürlich die Straßenrennen von Ihren besonders geliebten Clanfreunden. Da sind wir natürlich im Straf- tatbereich. Wenn wir wirkliche Sicherheitspolitik machen wollen, dann nehmen wir mal andere Zahlen. Wie gesagt, jeder im Verkehr verletzte Mensch ist eine Tragödie, und das ist auch traurig. Aber: Wir haben im Land Berlin 100 Morde und Tote im Jahr. Wir haben 7 000 Vergewal- tigungen. Wir haben 70 000 Rohheitsdelikte. Das sind Zahlen, und hinter den Zahlen stecken Menschen, und um diese Straftaten zu vermeiden und aufzuklären, müssen wir die richtigen Prioritäten setzen. Die richtige Priorität ist: Stärkung der Sicherheitskräfte, Stärkung der Ausrüs- tung statt ein neues Lastenfahrrad oder ein neuer Blitzer. Das sind Ihre Prioritäten, nicht meine. Schließen möchte ich mit einem schönen Zitat von Franz Josef Strauß: Die Grünen kann man vergleichen mit einer Melone. Außen sind sie grün. Innen sind sie rot, und mitunter findet man braune Samen. – Ich danke Ihnen! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Mobilität und Ver- kehr. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir so. Wir kommen jetzt zu den geheimen verbundenen Wah- len. Ich rufe dazu auf lfd. Nr. 4: Wahl eines Mitglieds des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 (Tino Schopf) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2732 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 in Verbindung mit lfd. Nr. 5: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0915 und lfd. Nr. 6: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936 und lfd. Nr. 7: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Richterwahlausschusses Wahl Drucksache 19/0945 und lfd. Nr. 8: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute erneut zur Wahl vor: für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als Mitglied, für die G-10-Kommission Herrn Abgeordneten Ronald Gläser als Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretendes Mit- glied, für das Präsidium Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als Mitglied und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als Mitglied, für den Richterwahlausschuss Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als ständiges Mitglied und Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als ständiges stell- vertretendes Mitglied sowie für den Ausschuss für Ver- fassungsschutz Herrn Abgeordneten Ronald Gläser als Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretendes Mitglied. Die Wahl für den Richterwahlausschuss muss gemäß § 88 Absatz 1 Satz 1 des Berliner Richtergesetzes geheim stattfinden. Für die übrigen Wahlen hat die AfD-Fraktion die geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben ein- vernehmlich vereinbart, diese Wahlen in einem Wahl- gang durchzuführen. Sie erhalten wieder fünf Stimmzettel in fünf unterschiedlichen Farben. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Jedem Mitglied des Abgeordnetenhauses wird nach Na- mensaufruf und vor Eintritt in die Wahlkabine ein Um- schlag mit Stimmzetteln ausgehändigt. Der Stimmzettel sieht jeweils die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen. Für jeden Vor- schlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vor- schlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahl- kabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurück- zuweisen. Der Umschlag ist auch erst dann in die Wahl- urne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitze- rin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an und warten, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum sind jetzt bitte freizumachen. Wir werden die Sitzung heute nach den Wahlen direkt fortsetzen und nicht für eine Auszählung unterbrechen. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen. Ich bitte die Bei- sitzerinnen und Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze ein- zunehmen. – Es wäre schön, wenn die Beisitzerinnen und Beisitzer jetzt wirklich hier nach vorne kommen könnten; verständlicherweise die, die noch nicht da sind. – Ah, es füllt sich! Dann würde ich die Kollegin Kühnemann- Grunow bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen, und die Kollegen Koçak und Düsterhöft, die Stimmzettel auszugeben. – Bitte schön! Hatten jetzt alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses einschließlich aller Mitglieder des Präsidiums die Gele- genheit zur Wahl? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich den Abstimmungsvorgang und bitte die Bei- sitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu begin- nen. Wie angekündigt, werde ich die Sitzung gleich fort- setzen und die Wahlergebnisse später bekannt geben und bitte den Saaldienst, jetzt abzubauen. Dann darf ich bitten, die Plätze wieder einzunehmen. Der Bistrotisch wird auch abgeräumt. Vielleicht mag schon mal jemand den Senatsmitgliedern ein Zeichen geben, dass es hier gleich weitergeht. Dann rufe ich jetzt auf (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2733 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 lfd. Nr. 9: Gesetz zur Abschaffung der Verwaltungsgebühr für den Kirchenaustritt Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0975 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz und mitberatend an den Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokra- tieförderung sowie an den Hauptausschuss. – Wider- spruch höre ich nicht; dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 10 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 11: Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln) Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1002 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und hier der Abge- ordnete Woldeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Wer mich aus dem Innen- ausschuss kennt, die letzten sechseinhalb Jahre, oder jetzt auch eineinhalb Jahre aus dem Sportausschuss, der wird wissen, dass ich in der Regel von Herausforderungen spreche und nicht von Problemen. Aber was unsere Si- cherheitsarchitektur angeht, haben wir ein Problem. Das Land Berlin hat die schwächsten Polizeigesetze, die schwächsten Polizeibefugnisse in ganz Deutschland. Sie erinnern sich, bei der letzten Plenarsitzung hatte ich unse- ren Leitantrag „Berlin endlich sicherer machen!“ vorge- stellt, konkrete Punkte, konkrete Thesen. Ich habe Ihnen auch gesagt, warum das notwendig ist. Unsere Berliner Sicherheitskräfte brauchen nicht nur eine personelle Stärkung. Sie brauchen nicht nur bessere Aus- stattung, bessere Fahrzeuge, bessere Bewaffnung. Sie brauchen vor allen Dingen die Rechtsgrundlagen für das polizeiliche Handeln. Ich hatte Ihnen angekündigt, dass wir Ihnen dort zur Seite stehen, dass wir Sie unterstützen mit den Dingen, die im Koalitionsvertrag verankert sind, die großenteils unsere Forderungen waren und wo ich dankenswerterweise wahrgenommen habe, dass Sie ver- standen haben, dass wir die richtigen Impulse gesetzt haben, die richtigen Akzente gesetzt haben und dass Sie mittlerweile auch verstanden haben, dass wir hier Not- wendigkeiten haben. Einen dieser konkreten Gesetzesänderungsanträge bera- ten wir heute in der ersten Lesung. Hier geht es um den Unterbindungsgewahrsam, auch bekannt als Präven- tivhaft. Herr Kollege! – Darf ich einmal bitten, die Gespräche da hinten ein wenig leiser zu führen. Man hört sie leider bis hier nach vorn. – Besten Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Mit der letzten Novellie- rung unter Rot-Rot-Grün ist der Präventivgewahrsam im Land Berlin heruntergedrückt worden auf zwei Tage, das heißt, er bringt de facto gar nichts. Stellen Sie sich fol- gendes Beispiel vor – und wir hatten eine solche Konstel- lation: Es gab ein Heimspiel von Hertha BSC gegen Ein- tracht Frankfurt. Die Hooligans der Fankategorie C ver- abreden sich. Sie schlagen wild aufeinander ein. Wir haben es sogar Innenausschuss damals behandeln müs- sen. Mit der jetzigen gesetzlichen Regelung, obwohl man weiß, sie kommen hier an, sie wollen Straftaten begehen, sie wollen Körperverletzungsdelikte begehen, hätten wir jetzt gar keine Maßnahme, diese von der Straße zu brin- gen, abzuwarten, bis das Spiel vorbei ist, und dann wie- der in den Zug zu setzen – auf Wiedersehen nach Frank- furt. Gleiches gilt auch, wenn wir uns die Situation ansehen, wie wir als Land Berlin drangsaliert wurden von den sogenannten Klimaaktivisten – ich nenne sie Terroristen. Wir reden von 2 200 Strafanzeigen. 276-mal wurde sich hier in Berlin festgeklebt. Das hieß übrigens im Umkehr- schluss 220 000 Einsatzstunden für die Berliner Polizei. 120-mal wurden dabei Rettungskräfte blockiert. In einem Fall gab es einen tödlichen Vorfall, weil eine Radfahrerin schwer verletzt nicht mit entsprechendem Einsatzgerät geborgen werden konnte. Da hätte ich übrigens auch gern eine Reaktion und etwas von den Grünen gehört, um auch ein Stück weit Mit- (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2734 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 gefühl zu sehen. Aber Sie stehen eher auf der Seite der Gesetzesbrecher, die vermeintlich denken, [Beifall bei der AfD –
Ich stehe auf der Seite der Staatsanwaltschaft] dass sie für die gute Sache kämpfen, indem sie Tausende von Menschen im Berliner Stadtverkehr festhängen las- sen, die nicht zur Arbeit kommen, die nicht zur Kita kommen, die nicht zur Schule kommen, die eventuell Verträge nicht einhalten können, die, wie ich, nicht ins Parlament kommen, die Kunstwerke beschmieren, die Sachbeschädigungen begehen. Ich sage es deutlich: Das sind Straftäter. Wenn jemand, wie passiert, gerade frisch verurteilt, aus dem Gefängnis kommt und kündigt für die nächsten Tage wieder Straftaten an, was ist dann? – Dann gibt es doch nur eine Möglichkeit, die harte Antwort des Staates, des Rechtsstaates. Da gibt es auch keine zweite Meinung. Herr Abgeordneter! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwi- schenfrage des Kollegen Düsterhöft aus der SPD- Fraktion zulassen möchten.
Wie immer sehr gern.
Haben Sie vielen Dank, Herr Kollege! – Was mir heute schon ein paar Mal aufgefallen ist und gerade eben – deswegen möchte ich gern die Zwischenfrage stellen –: Finden Sie die Äußerungen von Ihnen in Bezug auf die Grünen und deren Positionen eigentlich noch demokra- tisch, beziehungsweise halten Sie es für eine sachorientierte Diskussion, oder ist das nicht einfach nur Bashing, was Sie betreiben, beziehungsweise ein Herabwürdigen ande- rer Meinungen?
Ich glaube, dass Ihre Zwischenfrage sogar berechtigt ist. [Lachen bei der SPD –
Sehr nett von Ihnen!] Ich stelle eine Gegenfrage: Glauben Sie – ich bin heute hart in meiner Rhetorik; das war ich übrigens die letzten Male auch, hart, aber immer parlamentarisch –, dass die Äußerungen von manchen Linken und Grünen, wir sind Ratten, wir sind Antidemokraten, wir sind weiß der Geier was, noch zum parlamentarischen Diskurs gehören, Herr Kollege Düsterhöft? Wie Herr Kollege Geisel mal gesagt hat, als er noch In- nensenator war, als es diverse Angriffe auf meine Person gab, mitunter auch geschürt aus verschiedenen Kreisen: Wer austeilt, muss auch einstecken können. – Ich mache es nur verbal. Andere unterstützende Kräfte machen es mit Sachbeschädigung, mit Morddrohungen und Ähnli- chem. Das will ich nur noch einmal sagen. Wir fordern in unserem Antrag den Präventivgewahrsam für 30 Tage. Damit liegen wir im Schnitt im Bereich von Baden-Württemberg – 14 Tage –, Nordrhein-Westfalen – 28 Tage –, Sachsen – 14 Tage –, Schleswig-Holstein – unbegrenzt – und Bayern – zwei Monate. Ich habe gehört, dass die Koalition aus SPD und CDU da noch uneins ist. Der SPD-Parteitag will am liebsten gar keine Verschär- fung. Die CDU möchte 10 Tage haben. Ich hoffe, wir sind uns alle einig, dass es wichtig ist, dass wir eine Ver- schärfung brauchen. Wir brauchen sie schnell. Noch einmal der Appell: Wenn Sie uns als Gegenargument liefern, es wird eine Senatsvorlage mit einer Gesamtno- vellierung des Polizeigesetzes geben, also Gesetz über den unmittelbaren Zwang und ASOG, die Zeit haben wir nicht. Wir müssen die Gesetze jetzt, unverzüglich und Schritt für Schritt und sauber anpacken. Die ersten Geset- zesänderungsanträge haben Sie. Der Erste liegt hier vor zur Beratung in der ersten Lesung. Lassen Sie uns im Innenausschuss sachlich und ordentlich dazu beraten, wie wir Berlin wieder sicher machen können! – Ich danke Ihnen! Vielen Dank, Herr Kollege! – Ich glaube, ich lege Wert darauf, dass die Bezeichnung „Ratten“ hier noch nie protokollrelevant geworden ist. [Karsten Woldeit (AfD): Das war Herr Saleh, leider! –
Das können wir nachprüfen! –
Das war vielleicht „Rattenfänger“! Wir wissen doch, was wir sagen!] – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Häntsch das
Der befindet sich auch in einer Koalition!] Dort sind es zehn Tage. In Niedersachsen, wo die Grünen mitregieren, sind es 14 Tage, in Mecklenburg- Vorpommern 10 Tage, in Hamburg – auch dort regieren die Grünen mit – 10 Tage, und in Baden-Württemberg mit einem grünen Ministerpräsidenten gönnt man sich ebenfalls zwei Wochen. Der gerade geschilderte Vergleich mit anderen Bundes- ländern zeigt, dass die Forderung der AfD, den Präven- tivgewahrsam nun auf einen Zeitraum von 30 Tagen auszudehnen, eher atypisch ist. Somit kommen wir wieder zu dem, was ich anfangs sag- te: Sie schießen wieder über das Ziel hinaus. – Fünf Tage, so, wie es sich die Regierungskoalition vorstellt, (Stefan Häntsch) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2736 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 so, wie wir es dann auch diesem Hohen Hause vorschla- gen werden, bewegen sich daher eher am unteren Rand dessen, was in der föderalen Republik bei uns derzeit angewandt wird. Aus diesem Grund sind die 30 Tage deutlich zu lang. Wir werden daher Ihren Antrag entspre- chend ablehnen. Abschließend möchte ich doch noch auf einen weiteren Aspekt hinweisen. Wie ich bereits gesagt habe: Das Fest- nehmen einer Person ist immer ein Grundrechtseingriff. Von daher ist das, was wir hier als Gesetzgeber machen, nur, dass wir einen Rahmen schaffen. Dieser Rahmen steht immer unter einem ausdrücklichen Richtervorbe- halt, sodass wir auch den § 31 ASOG, in dem das ent- sprechend geregelt ist, niemals antasten würden. Es wird immer ein Richter darüber entscheiden, ob dieser Rah- men von fünf Tagen – so, wie wir es Ihnen vorschlagen werden – dann tatsächlich ausgeschöpft werden soll oder kann. – Vielen Dank! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Franco das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! 30 Tage eingesperrt, und das, ohne eine Straftat begangen zu haben! – Das klingt mehr nach einem autokratischen System als nach einem Rechtsstaat. Kein Wunder also, dass die AfD eine solche Regelung in das Berliner Polizeigesetz schreiben will. Spätestens jetzt sollte vielleicht die Einsicht bei den Kol- leginnen von CDU und SPD reifen, dass sie sich von ihrer Idee der Ausweitung der Präventivhaft verabschie- den sollten, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Die Präventivhaft ist kein Allheilmittel für die Proteste der Letzten Generation – außer, man nimmt dafür ein verfassungswidriges Gesetz in Kauf, so, wie es die AfD hier möchte. Dass die Kollegen von rechts es nicht so mit der Verfas- sungstreue haben, ist ja bekannt, aber liebe Kolleginnen der Koalition, liebe Senatorin Spranger! Rennen Sie nicht den Rechten hinterher! Verbreiten Sie nicht den gleichen Populismus! Stoppen Sie die Ausweitung der Präven- tivhaft! Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage des Kollegen Woldeit von der AfD zulassen möch- ten.
Die AfD redet hier eh schon genug im Plenum – vielen Dank! Der Freiheitsentzug ist einer der größten Grundrechtsein- griffe, die das deutsche Recht vorsieht. Nicht zuletzt sind deshalb die Grenzen in Artikel 104 GG eng normiert. Wir reden hier nicht einmal über Strafe, wir reden hier über Gefahrenabwehr im Polizeirecht. Die Hürden dafür dür- fen nicht willkürlich sein. Ich zitiere mit Erlaubnis des … Die Polizei darf aus eigener Machtvollkom- menheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten. … Dabei haben sich die Mütter und Väter des Grundgeset- zes schon etwas gedacht. Die Ausweitung der Präven- tivhaft ist de facto nichts anderes als eine Aushöhlung des Rechtsstaats. Ich würde mir wünschen, dass wir hier in diesem Hohen Hause mit Gesetzen nicht gegen, sondern für den Rechtsstaat arbeiten. Die Regelung zur Präventivhaft ist in den Polizeigesetzen mit der berechtigten Begründung der Terrorismusbe- kämpfung geschaffen worden. – Liebe Sozialdemokraten! Sind Sie nun wirklich bereit, diese Rechtsnorm auf Klimaaktivisten auszuweiten? Denn sowohl die AfD als auch die CDU wollen in diesem Hause nicht nur die Vermutung von schweren Straftaten als Schwelle zur Anordnung von Präventivhaft heranziehen, sondern eben auch Ordnungswidrigkeiten. Ich weiß ja nicht, wie Sie Terrorismus definieren, aber wenn ich in das Ordnungswidrigkeitengesetz schaue, dann sehe ich da keinen einzigen Paragrafen, der auch nur im Entferntesten an Terrorismus herankommt. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Das ist doch keine Ordnungswidrigkeit!] – Das war Ihr Gesetzentwurf! Den haben Sie erst vor einem Jahr eingebracht, liebe CDU! – Nun können Sie von der AfD natürlich behaupten, dass alle, die sich für (Stefan Häntsch) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2737 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Klimaschutz einsetzen, Terroristen sind. Wie scheinheilig das ist, haben Sie in diesem Hause heute selbst unter Beweis gestellt. Sie haben sich hier vorhin im Rahmen der Aktuellen Stunden groß aufgespielt und von dem Mut zur Freiheit und Demokratie gesprochen. Gerade die Versammlungsfreiheit ist doch genau der Inbegriff des- sen, was die Vorkämpferinnen für die Demokratie in Deutschland geleistet haben, ja, eben auch gegen Regeln und Gesetze. Ein Glück, dass sie damals so mutig waren. Damals wurden die Panzer gerufen. Heute haben wir sie hier zu Recht gefeiert. [Dirk Stettner (CDU): Panzer! –
Panzer!] Ich möchte keinen Menschen ins Gefängnis stecken, erst recht nicht präventiv, wenn sie uns auf die größte Aufga- be der Menschheitsgeschichte aufmerksam machen, wenn sie ihr Freiheitsgrundrecht, das das Bundesverfassungsge- richt ihnen 2021 klar und deutlich zugesprochen hat, einfordern. Hören wir auf, ihnen heute die Freiheit zu nehmen, weder heute mit der Präventivhaft noch morgen durch das Unterlassen von Klimaschutz! Wenn Ihre Antwort hier im Parlament auf die Klimakrise die Präventivhaft ist, dann streuen Sie den Menschen einfach Sand in die Augen. Hören Sie auf, damit die Wut der Bürgerinnen und Bürger auf die Letzte Generation weiter zu schüren und anzuhei- zen! – Frau Senatorin Badenberg! Ich hoffe, Sie haben es gerade in den letzten Wochen gemerkt, auf welch dünnes Eis Sie sich bereits begeben haben. Maß und Mitte ist das Gebot der Stunde. Das lässt die AfD natürlich vermissen; das wundert mich nicht. Aber ich hoffe, die Koalition macht es besser und beendet endlich diese unsägliche Debatte zur Ausweitung der Präventivhaft. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Niklas Schrader (LINKE) und Katina Schubert (LINKE) –
War aber nicht sehr schlüssig, Herr Kollege! –
Dann war es wie immer! – Zuruf von Torsten Schneider (SPD)] Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Matz das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der AfD, einen präventiven Gewahrsam von bis zu 30 Tagen zu ermöglichen, zeigt vor allen Dingen ein mangelndes Demokratie- und Rechtsstaatsverständnis. Wir haben auch aus Ihrer Begründungsrede heute heraus- gehört, dass es von Ihnen am Ende als eine Sanktion verstanden wird, Menschen in Gewahrsam zu nehmen. Wenn Sie das auf die verschiedenen Beispiele, die Sie genannt haben, anwenden, dann geht es am Ende um eine Sanktion und nicht um die Verhinderung einer Straftat. Dafür ist ein Präventivgewahrsam nie und nimmer da. Für Strafen sind ordentliche Gerichtsverfahren da, für welche Straftaten auch immer. Jetzt wollen Sie das natürlich ganz besonders bei den Klimaaktivisten angewandt wissen, und das dann auch noch 30 Tage lang. Da empfehle ich mal, dass man an den wenigen Stellen, wo wir schon eine Rechtsprechung haben, auch mal reinguckt und dann feststellt, dass zum Beispiel das Amtsgericht München nicht nur gesagt hat, dass sie den Präventivgewahrsam in einem Fall aufheben wollten, weil er nicht verhältnismäßig ist, sondern dass sie ihn auch aufheben wollten, weil die Gefahr einer Wiederholung oder das Stattfinden einer bestimmten Straftat in irgendeiner Form zeitlich bestimmbar sein muss. Und da unterscheidet sich natürlich ein bestimmtes Datum, eine Veranstaltung in irgendeiner Form, deren Datum vorher schon feststeht, von diesem Klimaaktivis- mus, bei dem nicht am Ende des Folgetags, auch nicht nach fünf Tagen, aber auch nicht nach 30 Tagen absehbar ist, dass bis dahin dieses Thema erledigt wäre, also dass es tatsächlich die Wiederholung auch verhindert. Selbst wenn man sich auf den Gedankengang einlässt, den Sie dahinter erkennen lassen, erkennt man sofort, dass der Präventivgewahrsam das falsche Mittel ist. Nun ist es trotzdem sinnvoll, und deswegen haben wir uns dem Thema tatsächlich über die schweren Terror- straftaten angenähert, dass wir in manchen Fällen einen längeren Präventivgewahrsam als bis zum Ende des Fol- getags brauchen. Das steht auch im Koalitionsvertrag, da ist auch nicht irgendwie unklar, ob das null ist, weil wir das nicht wollen, oder die CDU zehn oder so etwas will, sondern da steht ganz klar drin, dass es um fünf Tage geht. Und unter welchen Umständen und welchen Bedin- gungen das gelten kann, haben wir ja auch schon im Innenausschuss erörtert, dafür werden die Koalitionspar- teien einen Vorschlag machen. Dem brauchen Sie mit Ihrem Vorschlag und schon gar nicht diesen völlig unan- gemessenen 30 Tagen nicht vorwegzukommen. Der Richtervorbehalt wird immer so diskutiert, als ob das besondere Freundlichkeit wäre, dass man den dann auch in einer Regelung vorsieht. Der Richtervorbehalt ist na- türlich etwas, was sich aus der Verfassung zwingend ergibt. Der steht überhaupt gar nicht zur Disposition, und ich wage auch die Vorhersage, dass Sie für das, was Sie (Vasili Franco) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2738 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 hier träumen, keine Richterin und keinen Richter finden, der das als verhältnismäßig empfindet und entsprechend anordnen würde. Deswegen ist das eine reine Luftblase, eine reine Schaufensterdebatte, die wir hier an der Stelle führen, anstatt dass wir uns wirklich um das kümmern, was die Sicherheit in Berlin braucht, und das sind die Themen, die wir in den nächsten Monaten und in den nächsten Jahren angehen werden. – Vielen Dank! Ich darf Sie fragen, ob Sie noch eine Zwischenfrage des Kollegen Franco nutzen möchten.
Ja!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Kolle- ge Matz, dass Sie das noch zulassen! Ich habe zwei ganz konkrete Fragen an Sie. Sie dürfen aber nur eine davon stellen, suchen Sie sich eine aus!
Okay, dann mache ich es so: Sie haben gesagt, Sie haben sich in der Koalition damit beschäftigt. Haben Sie denn ein konkretes Beispiel, wo der Gewahrsam von zwei Tagen im Bereich der häuslichen Gewalt oder der Hooligans nicht ausgereicht hat? Das würde mich mal interessieren.
Jeder von uns kann sich, glaube ich, vorstellen, dass es im Bereich von schweren Terrorstraftaten solche Um- stände geben kann, unter denen ein fünftägiger Gewahr- sam tatsächlich die Begehung einer Straftat verhindern kann. Ob es darüber hinaus noch weitere geeignete Bei- spiele gibt, kann man noch diskutieren. Wir werden im Übrigen, wenn wir einen Gesetzentwurf machen, diesen sowieso noch einmal alle miteinander diskutieren. Jetzt warten Sie einfach noch mal ein paar Tage ab, bis wir einen solchen vorgelegt haben und damit diese Diskussi- onsgrundlage dasteht. Dafür braucht man nicht solche Clownsanträge wie die von der AfD. Herr Kollege, Sie könnten noch mehr Verlängerung be- kommen. Es gibt noch den Wunsch von Herrn Woldeit nach Beantwortung einer Zwischenfrage.
Selbst das machen wir mal.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Kolle- ge! Ich bin Ihnen erst einmal dafür dankbar, dass Sie sich dem Antrag auch ein Stück weit sachlich genähert haben, aber Ihre mitunter überzogene Kritik irritiert mich dahin gehend, dass Sie – – Herr Kollege, Sie müssten eine Frage stellen!
– Ja, ja die Frage kommt. – Sind Sie nicht mit mir der Überzeugung, dass unser Gesetzänderungsantrag, der sich ja an anderen Polizeigesetzen orientiert, rechtmäßig ist? Wäre es nicht im Umkehrschluss dann für Sie auch so, dass das Polizeiaufgabengesetz in Bayern und das Allge- meine Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Hessen nach Ihrer Bewertung auch irregulär wären? Auch das waren zwei Fragen, Sie dürfen sich eine aussu- chen.
Entscheidend ist für mich nicht, ob es irregulär ist, son- dern entscheidend ist für mich, dass ich die Regelung in Bayern von der Länge her, die dort im Gesetz verankert ist, völlig absurd finde. Deswegen brauchen wir das gar nicht ernsthaft für Berlin zu diskutieren und werden es auch nicht tun. – Danke! Eine dritte Zwischenfrage kann es nicht geben, aber der Kollege, der sie begehrt, ist ohnehin der nächste Redner für die Linksfraktion. – Bitte, Herr Schrader!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass sich die AfD, wenn es um Coronamaßnahmen geht, als große (Martin Matz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2739 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Verteidigerin der Freiheitsrechte aufspielt und hier gleichzeitig mit diesem Gesetzentwurf Menschen allein auf Verdacht bis zu 30 Tagen einsperren will, das ist schon eine Verlogenheit, die wirklich nur die AfD zu- stande bringt. Es ist aber auch keine Überraschung, dass so eine Partei, die durch und durch autoritär aufgestellt ist, hier so einen Antrag einbringt. Aber Sorgen, finde ich, sollten sich Leute, denen Frei- heitsrechte wichtig sind, auch über Ankündigungen aus der aktuellen Koalition machen. Die Innensenatorin Spranger hat es als Erste gefordert, das will ich hier noch mal festhalten. Als Erste im letzten Herbst hat sie im Zusammenhang mit den Klimaprotesten gesagt: Wir brauchen eine Verlängerung der Präventivhaft. – Dann ist die CDU darauf eingestiegen. Kai Wegner hat die Forde- rung im Wahlkampf aufgenommen und gesagt: Wir brau- chen mehr Unterbindungsgewahrsam, weil die Letzte Generation sonst denkt, in Berlin wird so etwas nicht bestraft. Dann hat die Innensenatorin auf dem Europäischen Poli- zeikongress noch einen draufgelegt und klargemacht: Die Koalition wird die Frist verlängern, damit das endlich abschreckt. – Das ist das Zitat, das dort genannt wurde. Da frage ich: Was ist denn das für ein gruseliges Rechts- staatsverständnis im Senat? Der Unterbindungsgewahr- sams dient einzig und allein der Gefahrenabwehr, der Verhinderung von Straftaten. Wer Polizeirecht zur Be- strafung oder zur Abschreckung einsetzt, der missbraucht dieses Recht. Das müssen Sie im Senat wissen! Wir haben, daran möchte ich noch mal erinnern, SPD, Grüne und Linke, das ist hier schon genannt worden, erst vor zwei Jahren, 2021, den Unterbindungsgewahrsam auf maximal 48 Stunden verkürzt. Da gab es eine Diskussion über terroristische Bedrohungen, ob man da 48 Stunden oder lieber zwei, drei oder vier Tage nimmt. Andreas Geisel wird sich erinnern. Aber niemand, auch nicht in der SPD, hat gesagt: Man braucht das jetzt auch für wei- tere einfache Straftaten. – Erst jetzt mit den Klimaprotes- ten ist diese Diskussion wieder aufgekommen, und das ist doch kein Zufall. Es ist doch klar, dass es um diese Pro- teste geht. Jetzt muss man sich mal angucken: Was kommt denn jetzt? – Die Koalition kündigt da ja Verschiedenes an. Im Koalitionsvertrag steht: Fünf Tage soll die Frist verlän- gert werden –, aber unter welchen Voraussetzungen, für wen, das wird nicht klar. Da kommen unterschiedliche Signale. Die Innensenatorin und der Regierende wollen das, wie gesagt, für die Klimakleber. Das haben sie ein- deutig gesagt. Herr Matz hat jetzt noch mal ein bisschen was anderes gesagt, dafür bin ich Ihnen in dieser Rede- runde dankbar. Sie haben den Terrorismus betont. Der SPD-Parteitag hat auch gesagt, wenn überhaupt, darf es da nur um Terrorismus gehen. Jetzt hat die Innensenato- rin im Ausschuss aber auch noch weitere Begründungen dafür herangezogen. Da frage ich mich dann schon: Was soll das denn jetzt in der Koalition werden? Machen Sie sich mal ehrlich, und klären Sie das mal! Wir sind da ganz klar: Inhaftierung darf nur Ultima Ratio sein, und das schließt eine wochenlange Haftdauer auf Verdacht ebenso aus wie das Einsperren von gewaltlosen Aktivisten. Deswegen ist dieser AfD-Antrag natürlich jenseits von Gut und Böse, aber auch die Pläne der Koali- tion verheißen da nichts Gutes. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesan- trags an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ord- nung. – Widerspruch höre ich dazu nicht, dann verfahren wir so. Jetzt frage ich mal, ob es schon ein Wahlergebnis gibt. – Dann teile ich Ihnen die Wahlergebnisse aus den ver- schiedenen Wahlgängen jetzt mit. Das war zunächst Punkt 4 der Tagesordnung, die Wahl eines Mitglieds des Untersuchungsausschusses zur Unter- suchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neu- kölln (UntA Neukölln II), Drucksache 19/0909. Auf den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion entfielen fol- gende Stimmen – das war Herr Abgeordneter Robert Eschricht –: abgegebene Stimmen: 145, ungültig waren davon 2. Auf Herrn Eschricht entfielen 17 Ja-Stimmen, 120 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen. Damit ist er nicht gewählt. Punkt 5 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10- Kommission des Landes Berlin auf der Drucksache 19/0915. Hier entfielen auf die Wahlvorschläge der AfD- Fraktion folgende Stimmen: als Beisitzer Herr Abgeord- neter Ronald Gläser, hier wurden 145 Stimmen abgege- ben, davon waren 2 ungültig, 13 Ja-Stimmen, 125 Nein- Stimmen und 5 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Als stellvertretender Beisitzer Herr Abgeordneter Karsten Woldeit, 145 abgegebene Stimmen, davon waren 4 un- gültig, 14 Ja-Stimmen, 122 Nein-Stimmen und 5 Enthal- tungen, damit nicht gewählt. (Niklas Schrader) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2740 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Punkt 6 der Tagesordnung war die Wahl von zwei Mit- gliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses auf Drucksache 19/0936. Hier entfielen auf die Wahlvor- schläge der AfD-Fraktion die folgenden Stimmen: auf Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson: 145 abgegebene Stimmen, davon 1 ungültig, 19 Ja-Stimmen, 120 Nein- Stimmen und 5 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Auf den Abgeordneten Martin Trefzer: 145 abgegebene Stimmen, davon waren 5 ungültig, 17 Ja-Stimmen, 119 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Punkt 7 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Richterwahlaus- schusses auf Drucksache 19/0945. Auf die Wahlvor- schläge der AfD-Fraktion entfielen dabei folgende Stim- men: als Mitglied Herr Abgeordneter Marc Vallendar: 145 abgegebene Stimmen, keine ungültig, 17 Ja- Stimmen, 123 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Antonin Brousek: 145 abgegebene Stim- men, davon 3 ungültige Stimmen, 19 mit Ja, 118 Nein- Stimmen, 5 Enthaltungen, nicht gewählt. Punkt 8 der Tagesordnung wiederum war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Aus- schusses für Verfassungsschutz. Das ist die Drucksache 19/1000. Hier entfielen auf die Wahlvorschläge der AfD- Fraktion folgende Stimmen: Als Mitglied Herr Abgeord- neter Ronald Gläser: 145 Stimmen wurden hier abgege- ben, die waren alle gültig, und 17 davon waren Ja- Stimmen, 123 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen, nicht ge- wählt. Als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Karsten Woldeit: Hier gab es 145 abgegebene Stimmen, davon 3 ungültige, Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 117 und 7 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Tagesordnungspunkt 12 war Priorität der Fraktion der CDU unter der Nummer 3.3. Ich rufe auf lfd. Nr. 13: Zweites Gesetz zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1007 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt hier die Fraktion der CDU, und das mit der Kollegin Khalatbari. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Das Abgeord- netenhaus wird heute in erster Lesung das Zweite Gesetz zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes beschlie- ßen, exakter formuliert: berufsbegleitende Maßnahmen zur Deckung des Unterrichtsbedarfes. Notwendig ist das, weil das Verwaltungsgericht Berlin im Dezember 2022 in einem Urteil feststellte, dass für die berufsbegleitenden Studien der quereinsteigenden Lehr- kräfte keine ausreichenden Rechtsgrundlagen bestehen. Um dem Gesetzesvorbehalt in Artikel 12 Absatz 1 Satz 2 GG zu entsprechen – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsi- denten –: Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. –, ist das Lehrkräftebildungsgesetz entsprechend anzu- passen. Mit der vorgelegten Änderung von § 12 LBiG wird eine dem Gesetzesvorbehalt Artikel 12 GG entspre- chende Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes vorge- nommen. Ergänzende Regelungen werden durch eine Rechtsverordnung getroffen werden, die derzeit durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erar- beitet wird. Eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass dieser Rechtsverordnung wurde in den Entwurf des neuen § 12 LBiG aufgenommen. Diejenigen quereinstei- genden Lehrkräfte, die schon über ausreichende Studien in zwei Schulfächern verfügen, beginnen sofort mit dem Referendariat. Beziehen sich die Studien nur auf ein Schulfach, sind noch ergänzende Studien in einem weite- ren Fach, für das Lehramt an den Grundschulen in zwei weiteren Fächern nötig. Durch die Vorlage werden Inhalt und Zweck dieser Stu- dien gesetzlich festgelegt. Mit dieser gesetzlichen Ände- rung wird eine rechtssichere Grundlage für die Qualifizie- rung der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger geschaf- fen, die vor Beginn des berufsbegleitenden Vorberei- tungsdienstes noch berufsbegleitende Studien zu absol- vieren haben. Wir alle wissen, dass die Deckung des Lehrkräftebedarfs weder im Land Berlin noch in anderen Bundesländern mit an den Universitäten ausgebildeten Absolventinnen und Absolventen gedeckt werden kann. Mit diesem Gesetz leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Deckung dieses Bedarfs. Ein wesentliches Ziel der Quereinstiegsqualifizierung ist es, in Fächern mit besonderem Lehrkräftebedarf mög- lichst zügig, in ausreichender Zahl Lehrkräfte mit Lehr- amtsbefähigung zu qualifizieren. Wir wollen so schnell wie möglich sicherstellen, dass Unterricht für die Schüle- rinnen und Schüler in allen Schularten in Berlin garantiert werden kann. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass der Landes- schulbeirat die getroffenen Regelungen als mögliche Absicherung der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in dem Prozess der Ausbildung zur Lehrkraft ausdrück- lich begrüßt. Nehmen Sie bitte wohlwollend zur Kennt- nis, dass der Senat alles tut, um Schule im Land Berlin (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2741 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 weiter zu qualifizieren, und geben Sie dem Gesetzesent- wurf heute in erster Lesung Ihre Zustimmung! – Vielen Dank! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Abgeordnete Louis Krüger das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit ihren unterschiedlichen fachlichen Hintergründen sind eine Bereicherung für alle Berliner Schulen und längst unverzichtbar für die Aufrechterhaltung des schuli- schen Alltags. Unser bildungspolitisches Ziel muss daher sein, Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern eine an- gemessene pädagogische Ausbildung und ausreichend Unterstützungssysteme auf dem Weg in den Lehrerinnen- und Lehrerberuf zur Verfügung zu stellen. Es ist wichtig, dass nun endlich eine rechtliche Grundlage für die berufsbegleitenden Studien und die vorausgehen- den Qualifizierungen für Quereinsteigerinnen und Quer- einsteiger in das Lehramt geschaffen wird. Das haben wir auch als rot-grün-rote Regierung in der Bildungsverwal- tung schon angestoßen. Gut, dass das nun weiterverfolgt wird! Der vorliegende Gesetzesentwurf bietet eine gute Grundlage für eine Diskussion, und viele Kritikpunkte wurden auch bereits eingearbeitet. Nichtsdestotrotz be- stehen meiner Ansicht nach noch Änderungsbedarfe. Gerade hinsichtlich des Prüfungssystems, der Bestehens- voraussetzung, der Begleitstrukturen und konkreter Inhal- te bleiben bei mir noch offene Fragen. Diese werden wir planmäßig nächste Woche im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie diskutieren können. Ich habe mich deshalb auch ein wenig gewundert, dass die CDU heute schon unbedingt eine Rederunde zu diesem Thema an- gemeldet hat, vermutlich aus Mangel an Alternativen. Ich weiß es nicht genau. Dieser Gesetzesentwurf bedarf einer fachlichen Debatte und keines politischen Schlagabtauschs. Deswegen halte ich ihn nicht sehr geeignet dafür, ihn heute zu debattieren. Sie werden merken: Es ist auch sehr fachlich, sehr tech- nisch. – Ich versuche trotzdem, Ihnen das Thema näher- zubringen, und werde auf einige Lücken inhaltlich hin- weisen und freue mich dann auf die fachliche Diskussion nächste Woche im Fachausschuss. Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung wird in dem Gesetzentwurf dazu ermächtigt, das Nähere über die berufsbegleitenden Maßnahmen zur Deckung des Lehrkräftebedarfs durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Das hat Frau Khalatbari auch schon angespro- chen. Wie die berufsbegleitenden Maßnahmen im Detail ausgestaltet werden, hängt also wesentlich von der noch zu erlassenen Rechtsverordnung ab. Daher sollten die gesetzlichen Vorgaben für diese Rechtsverordnung mög- lichst detailliert und konkret sein. In den Vorgaben für die Rechtsverordnung fehlen aber bisher Regelungen zu den Inhalten der pädagogischen Qualifizierungsmaßnahmen und den berufsbegleitenden Studien. Diese Inhalte sind aber von entscheidender Re- levanz, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung si- cherzustellen. Gerade für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die kein klassisches Lehramtsstudium absolviert haben, sollte hier ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden. Es sollte sichergestellt werden, dass Pädagogik und Didak- tik, Schulrecht und Schulentwicklung, Diversität und Inklusion, Diagnostik und Leistungsbewertung sowie Selbstreflektion Teil der pädagogischen Qualifizierungs- maßnahmen und berufsbegleitenden Studien sind. In den bisherigen gesetzlichen Vorgaben für die Rechts- verordnung sind auch die Prüfungsformate, der konkrete Prüfungsverlauf, die Aufsichtsführung bei der Prüfung und die Nachkontrolle der Prüfungsergebnisse nicht ver- ankert. Das kann so nicht bleiben, entscheidet doch die Prüfung am Ende darüber, ob die Person für den Schul- dienst geeignet ist und längerfristig einsteigen kann. Die- se Frage war schließlich auch der Grund für die Klage einer Quereinsteigerin, durch die das Fehlen der Rechts- grundlage überhaupt erst in die Öffentlichkeit kam, und warum wir darüber reden. Hier erscheint das Fehlen also besonders bemerkbar zu sein, und deswegen sollte das entsprechend geregelt sein. Unklar bleibt auch, wie die Auswahl der Dozentinnen und Dozenten erfolgen soll, die Dauer ihrer Beauftragung und die Abberufung. Das hinterlässt bei allen Beteiligten Unsicherheit und Unklarheiten und sollte unbedingt in die gesetzlichen Vorgaben für die Rechtsverordnung mit aufgenommen werden. Ich will weitere Fragen stellen. Ich frage mich, warum Quereinsteiger in dem berufsbegleitenden Vorbereitungs- dienst nicht einfach wie im regulären Vorbereitungsdienst von 18 auf 24 Monate ausdehnen können. Ich finde im aktuellen Gesetzentwurf dazu leider keine Angaben. Ein berufsbegleitender Vorbereitungsdienst in Teilzeit sollte aber eine Selbstverständlichkeit sein und könnte vor allem Quereinsteigende ohne berufliche Vorerfahrung entlasten und die Erfolgsquote deutlich erhöhen. Weiter! Was ist mit dem Nachteilsausgleich bei körperli- chen Einschränkungen und chronischen Erkrankungen? – Die Universitäten gehen hier mit gutem Beispiel voran und haben längst umfassende Regelungen für Studierende (Sandra Khalatbari) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2742 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 etabliert. Es ist höchste Zeit, dass ein Nachteilsausgleich auch für den Vorbereitungsdienst und die berufsbeglei- tenden Maßnahmen zur Deckung des Lehrkräftebedarfs implementiert wird. All diese Forderungen werde ich auch im Bildungsaus- schuss einbringen, und ich hoffe, dass der Gesetzentwurf in diesem Sinne angepasst wird. Eine solide Ausbildung für angehende Lehrkräfte und ein berufsbegleitender Quereinstieg erfordern klare und präzise Vorgaben, um eine hohe Qualität und genügend Unterstützung zu ge- währleisten. Das haben die engagierten Menschen ver- dient, die sich in das Abenteuer Quereinstieg begeben und Verantwortung für die Schülerinnen in dieser Stadt übernehmen. – Danke schön! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Dr. Lasić jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war letzte Woche zusammen mit Marcel Hopp bei der SPD-Sprecherinnenkonferenz für Bildung und habe dort mit Kolleginnen und Kollegen aller Bun- desländer über Fachkräftemangel im Bildungsbereich gesprochen. Der Lehrkräftemangel ist, wie wir alle wis- sen, überall angekommen, und das eint einfach alle Län- der in Deutschland, doch überraschend ist, wie uneinheit- lich der Umgang mit Quereinsteigenden ist. Gefühlt ist alles dabei. Manche Länder stellen etwas stümperhaft ohne jegliche Vorbereitung ein und lassen Quereinstei- gende ohne jegliche Unterstützung einfach allein klar- kommen. – Es gibt mehrere Länder, und wir kürzen die Titel nicht, um so zu werden. – Andere machen Crashkurse. Viele senken die Unterrichtsverpflichtung gar nicht. Nur ein Teil hält am Referendariat fest. Das engmaschige Netz- werk des Berliner QuerBer, mit dem die Quereinsteigen- den ab dem ersten Tag begleitet werden, hat bundeswei- ten Vorbildcharakter. Ja, die anderen Länder schauen ganz klar auf uns als Vorbild bei der Qualifizierung von Quereinsteigenden. Da dürfen wir richtig stolz auf uns sein. Das Lob für Berlin war für mich ein schöner Moment in der Runde. Auch wenn das heute etwas in Vergessenheit geraten ist, es waren wir hier im Parlament, die bei den Haushaltsberatungen 2017 den Rahmen für eine gesunde Ausgestaltung der Quereinsteigerausbildung gesetzt ha- ben. Der Mangel an Lehrkräften war schon da absehbar und nicht weit weg. Uns lag ein Haushaltsentwurf des Senats vor, der wesentliche Fragen der Quereinsteiger- ausbildung noch nicht adressiert hatte. Ja, es waren Zei- ten von Haushaltsüberschüssen, die die neuen Kollegin- nen unter Ihnen nur vom Hörensagen kennen. Wir haben es gewagt. Wir haben damals als R2G auf dem SPD-Ticket ein großes Quereinsteigerpaket von 60 Milli- onen Euro für den Doppelhaushalt auf den Weg gebracht. Erst durch diese Anpassung im Parlament war die Stun- denabsenkung auf 17 Stunden möglich, die heute den Quereinsteigenden das Leben rettet. Die zwei Mentoring- stunden kommen aus diesem Paket, ein klarer Vorteil auch gegenüber den Referendaren. Der vorbereitende Kurs vor dem Eintritt in das Referendariat und die sub- stanzielle Stärkung des StEPS dabei, all das, was wir heute als essenzielle Bestandteile von QuerBer ansehen und was dazu beiträgt, dass unsere Quereinsteigenden angemessen ausgebildet werden, war Teil dieses Pakets. Daher ist es wichtig und richtig, dass wir diesen starken, bewährten Weg ins Lehramt auch rechtlich absichern. Damit schaffen wir nicht nur rechtlich die Grundlage für die Gleichwertigkeit der Ausbildung zwischen grund- ständig ausgebildeten Lehrkräften und Quereinsteigen- den, wir bekennen uns auch grundsätzlich und langfristig zum Quereinstieg als regulären Weg ins Lehramt. – Ich ende hiermit und freue mich auf die Beratung der Geset- zesänderung im Ausschuss und auf einen hoffentlich baldigen Beschluss hier. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Linksfraktion hat die Kollegin Brychcy das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Lehrkräftemangel ist verheerend. Zu Be- ginn des laufenden Schuljahres konnten 875 Stellen nicht besetzt werden, und im kommenden Schuljahr werden es knapp 1 500 sein. Wir sind auch noch gar nicht an der Spitze des Eisbergs angekommen. Laut der neuen Lehr- kräftebedarfsprognose des Senats wird die Lücke bis 2026 sogar noch auf 2 500 anwachsen. Ein Drittel der neu eingestellten Lehrkräfte sind aktuell Quereinsteigende. Wir begrüßen sehr, dass mit der vorliegenden Gesetzes- änderung eine Rechtsgrundlage für die berufsbegleiten- den Studien beziehungsweise den Quereinstieg für Lehr- kräfte geschaffen wird. Das Verwaltungsgerichtsurteil von Januar hat die Dringlichkeit noch mal unterstrichen, dass der Zugang und die Prüfungsverfahren des Querein- stiegs rechtlich geregelt werden müssen. Die vielleicht wahlkampfbedingte Panik der CDU damals, dass gegebe- nenfalls die Notengebung für Tausende Quereinsteigende in Gefahr gewesen sei, hat sich ja nun nicht bewahrheitet. (Louis Krüger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2743 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Trotzdem ist es gut, wenn hier endlich Rechtssicherheit geschaffen wird. Natürlich wünschen wir uns, dass perspektivisch auch wieder ausreichend grundständig an den Hochschulen ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Wir disku- tieren auch gerade die Kapazitäten und Zielzahlen für Lehramtsabsolventinnen und die nötigen Mittel dafür anlässlich der Hochschulvertragsverhandlungen, denn wir müssen dahin kommen, dass Berlin endlich wieder be- darfsdeckend ausbildet, das heißt, 3 000 Lehrkräfte. Ansonsten werden wir die eklatante Lehrkräftelücke nicht schließen können, auch nicht mit Quereinsteigenden. Das Besondere am Quereinstieg in Berlin ist – Frau Lasić hat darauf hingewiesen –, dass er im Vergleich zu ande- ren Bundesländern zu einem gleichwertigen Abschluss führt, das heißt, auch das zweite Staatsexamen. Hier braucht es einerseits eine sehr gute Balance zwischen der Gleichwertigkeit mit den Anforderungen der grundstän- digen Lehrkräfteausbildung, und andererseits brauchen wir auch Flexibilität, um möglichst vielen Menschen den Zugang und schnellen Abschluss zu ermöglichen. So ist es auch im Quereinstieg zum Beispiel für das Grund- schullehramt, dass das Studium von drei Fächern nötig ist, aber dass zum Beispiel die Bildungsverwaltung auch entscheiden kann, für welche Mangelfächer der Querein- stieg absolviert wird. Es ist sehr gut, dass wir hier flexibel sind. Wir finden als Linksfraktion, es macht auch Sinn, darüber nachzudenken, weitere Gruppen für den Quereinstieg zu erschließen, zum Beispiel die Lehrkräfte für Fachpraxis. Das sind die Meisterinnen und Meister, die in technischen Berufen an den Berufsschulen tätig sind, und es wäre eine Chance, auch ihnen den Quereinstieg zu ermöglichen, damit sie Pädagogik, Didaktik und ein zweites Fach stu- dieren können, um dann in eine eigene Laufbahn eintre- ten zu können. So könnten wir diese Gruppe auch als Lehrkräfte gewinnen. Auch wenn der Gesetzentwurf jetzt schnell beschlossen werden muss, sollten wir danach unbedingt weiter disku- tieren, wie wir den Quereinstieg weiter öffnen können. Vor dem berufsbegleitenden Studium – Frau Lasić hat es schon erwähnt – haben wir die Einstiegsphase, die Be- gleitphase und die Vertiefungsphase, und die Mentorin- nen und Mentoren in der Begleitphase sind auch eine Entlastung für das komplette Kollegium, was gerade jetzt sehr wertvoll ist. Deswegen begrüßen wir sehr, dass der Gesetzentwurf ermöglicht, dass die Hochschulen auch mit der Durchführung der Studien beauftragt werden können, weil die enge Zusammenarbeit der Hochschulen und des StEPS auch für die Studienqualität entscheidend ist. Wir werden da im Wissenschaftsausschuss sehr genau hingucken, ob das gewährleistet ist. Wenn wir sagen, dass die Lehrkräfteausbildung aus- schließlich an den staatlichen Hochschulen oder am StEPS erfolgen soll, wofür wir als Linke sind, dann müs- sen wir natürlich auch die Lehrkräfte für die freien Schu- len mit ausbilden. Deswegen reichen die 2 500 Lehramtsabsolventinnen und -absolventen auch nicht, sondern wir müssen jetzt die Weichen für 3 000 Lehrkräfte perspektivisch in den Hochschulverträ- gen stellen. Wir unterstützen die Verankerung des Quer- einstiegs im Lehrkräftebildungsgesetz, wollen aber weiter diskutieren, wie wir, wie gesagt, den Quereinstieg für weitere Gruppen öffnen können. Denn bis zu dem Punkt, wo wir wirklich bedarfsdeckend an den Hochschulen ausbilden, ist es noch ein langer Weg. Wir brauchen jetzt wirklich jede und jeden, der oder die bereit ist, auch be- rufsbegleitend in das Lehramt zu gehen. – Danke! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordne- te Weiß jetzt das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Berli- nerinnen und Berliner! Wir sprechen, wie bereits häufig erwähnt, heute über die Vorlage des Senates zur Ände- rung des Lehrkräftebildungsgesetzes. Zur Qualifizierung quereinsteigender Lehrkräfte werden berufsbegleitende Studien angeboten. Für diese Studien bedarf es gesetzli- cher Regelungen – Rechtssicherheit ist wichtig, da sind wir ganz bei Ihnen –, und es soll gleichsam eine Rege- lungslücke geschlossen werden. Insoweit ist das parla- mentarische Routine. Bedauerlich – das kritisieren wir – finden wir das Ver- säumnis der Koalition, dass die Chance vertan wurde, hier bereits die Grundlage für den Ein-Fach-Lehrer zu schaffen, denn eine Regelung wäre genau an dieser Stelle anzulegen. Ein Gesetz ändert man schließlich nicht jeden Monat. Angesichts des großen Lehrermangels sollte ge- rade in den Bereichen Kunst und Musik oder Physik der Ein-Fach-Lehrer entsprechend ermöglicht werden. Die AfD-Fraktion hat in der letzten Wahlperiode bereits einen Gesetzesantrag dazu eingebracht. Auch im Koalitionsver- trag heißt es ja: Wir prüfen den Quereinstieg von Ein-Fach- Lehrkräften in Mangelfächern. Nachdem die Frau Bildungssenatorin bereits mehrfach in der Presse den Ein-Fach-Lehrer thematisiert hat, wün- schen wir uns nun, dass Sie auch zeitnah Taten folgen lassen. Die Berliner Schulen können sich keinen langen Prüfungszeitraum leisten. Nutzen Sie Ihre KMK-Präsi- dentschaft, um sich dazu mit den anderen Bundesländern abzustimmen! (Franziska Brychcy) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2744 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Ein weiterer Kritikpunkt, den der Verband Deutscher Privatschulen Berlin-Brandenburg vorgebracht hat und dem wir uns anschließen wollen, ist, dass im Geset- zesentwurf vorgesehen ist, dass die berufsbegleitenden Studien nur von einer von der Senatsverwaltung beauf- tragten Einrichtung durchgeführt werden. Wir schlagen an dieser Stelle vor, dass die berufsbegleitenden Studien nicht nur von Trägern durchgeführt werden können, die von der Senatsverwaltung beauftragt sind, sondern auch von weiteren Trägern, sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Wir werden dazu entsprechende Vorschlä- ge machen und erwarten die Debatte im Ausschuss. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich habe die Gesetzesvorlage vorab an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie überwiesen – und darf hierzu Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen. Ich rufe auf lfd. Nr. 14: Berliner Transparenzgesetz Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1014 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrages. Eine Beratung ist hier nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrages an den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz sowie an den Haupt- ausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 15: Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 Die AfD-Fraktion schlägt Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretenden Vorsitzenden vor. Der Abgeordnete Eschricht wurde nicht zum Mitglied des Ausschusses gewählt, sodass er auch nicht zum stellver- tretenden Vorsitzenden des Ausschusses gewählt werden kann. Dieser Vorgang wird daher vertagt. Ich rufe auf lfd. Nr. 16: Wahl von fünf Personen zu ordentlichen Mitgliedern des Gnadenausschusses und fünf weiteren Personen zu stellvertretenden Mitgliedern des Gnadenausschusses Wahl Drucksache 19/0937 Nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 bedarf es einer Neuwahl der Mitglieder des Gnadenaus- schusses. Wie Sie der Tischvorlage entnehmen können, werden zur Wahl vorgeschlagen: von der Fraktion der CDU Herr Dieter Hapel und Herr Abgeordneter Sven Rissmann als Mitglieder sowie Herr Gregor Hoffmann und Herr Abgeordneter Dr. Timur Husein als stellvertre- tende Mitglieder, von der Fraktion der SPD Frau Monika Höppner als Mitglied und Frau Burgunde Grosse als stellvertretendes Mitglied, von der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen Frau Dr. Annette Linkhorst als Mit- glied und Herr Benedikt Lux als stellvertretendes Mit- glied, von der Fraktion Die Linke Frau Kerstin Pohnke als Mitglied und Herr Abgeordneter Sebastian Schlüssel- burg als stellvertretendes Mitglied. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, alle vorge- schlagenen Personen in einem Wahlgang mittels einfa- cher Abstimmung durch Handaufheben zu wählen. Wer die genannten Personen zu Mitgliedern beziehungsweise zu stellvertretenden Mitgliedern zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU- Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Gegenstimmen? – Enthal- tungen? – Bei Enthaltungen der AfD-Fraktion sind damit alle vorgeschlagenen Personen gewählt. Ich rufe auf lfd. Nr. 17: Wahl von zwei Abgeordneten zu Mitgliedern des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages Wahl Drucksache 19/0998 Nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 bedarf es einer Neuwahl auch der Mitglieder des Haupt- ausschusses des Deutschen Städtetages. Wie Sie der Tischvorlage entnehmen können, werden zur Wahl vor- geschlagen: von der Fraktion der CDU Herr Abgeordne- ter Stephan Standfuß und von der Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Franziska Becker. Die Fraktionen haben sich auch hier darauf verständigt, die vorgeschlagenen Personen in einem Wahlgang mittels einfacher Abstimmung durch Handaufheben zu wählen. Wer also die Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Thorsten Weiß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2745 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 und die Linksfraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der AfD-Fraktion. Damit sind die vor- geschlagenen Abgeordneten zu Mitgliedern des Haupt- ausschusses des Deutschen Städtetages gewählt worden. Ich rufe auf lfd. Nr. 18: Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB- Stiftung) Wahl Drucksache 19/1011 Nach der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023 bedarf es einer Neuwahl auch der Mitglieder der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin. Zur Wahl werden vorge- schlagen: von der Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Dirk Stettner, von der Fraktion der SPD Herr Abgeordne- ter Raed Saleh und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Silke Gebel. Die Fraktionen haben sich auch hier darauf verständigt, die vorgeschla- genen Personen in einem Wahlgang mittels einfacher Abstimmung durch Handaufheben zu wählen. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die CDU- Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Gegenstimmen? – Enthal- tungen? – Bei Enthaltungen der AfD-Fraktion sind damit die Abgeordneten zu Mitgliedern des Stiftungsrats der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin gewählt worden. Tagesordnungspunkt 19 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 20: Siebter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 50 Absatz 1 Satz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/1022 Von der Vorlage hat das Abgeordnetenhaus hiermit Kenntnis genommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 21: Filmfreundliche Hauptstadt – Bagatelldreharbeiten genehmigungsfrei machen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0911 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion, und hier der Abgeordnete Gläser. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Forderung der AfD lässt mich, ähnlich wie den Kollegen Goiny, ein wenig ratlos zurück. Im Grunde genommen schreiben Sie lediglich von unserem Senats- beschluss für die filmfreundliche Stadt ab und tun so, als sei es irgendwie Kritik oder Ihre Idee. Ich bin da ein bisschen ratlos, aber Sie tun eben so, als würden Sie sich einsetzen. Wenn Sie in der vergangenen Ausschusssit- zung dem Chef der Senatskanzlei aufmerksam zugehört haben, dann hätten Sie das heute eigentlich zurückziehen müssen, weil ganz vieles schon passiert. Aber zur Sache: Bagatelldreharbeiten sind Dreharbeiten, die sich nur geringfügig auf den Gemeingebrauch aus- wirken. Häufig sind das Dreharbeiten, die mit nicht mehr als fünf Beteiligen gedreht werden. Was wird gedreht? – Es gibt viele Formate: Imagefilme, Interviews auf der Straße, Beiträge von Videobloggern oder auch In- fluencern. Es kann aber auch sein, dass Studentenfilme oder kleine Dokumentarfilme gedreht werden. Allen gemein ist, dass es sehr kleine Teams sind, dass sie sehr beweglich sind, dass sie sehr volatil sind, dass sie ohne viel Technik und Aufbauten auskommen und im Grunde wenig stören. Die Bagatelldreharbeiten waren lange in Berlin genehmigungsfrei, was wir grundsätzlich begrüßen und wo wir auch wieder hinwollen. Der Kollege Goiny hat auf die Initiative „Filmfreundliche Stadt“ hingewiesen, die wir seit 1999 haben. Der Senat hat unter Franziska Giffey den Beschluss noch einmal erneuert und bekräftigt. Seit 1999 hat sich Berlin zum Filmstandort Nummer eins entwickelt, und in den letzten zehn Jahren hat sich die Anzahl der Drehtage vervielfäl- tigt. Das Rekordhoch von 6 000 Drehtagen im Jahr 2021 konnte auch im vergangenen Jahr gehalten werden. (Christian Goiny) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2748 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Wie wir schon lange wissen, wächst der Bedarf an Dreh- arbeiten. Damit wächst aber auch der Verwaltungsauf- wand, der sich zudem ungleich über die Stadt verteilt. Die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Charlotten- burg-Wilmersdorf gehören zum Beispiel zu den belieb- testen Bezirken für Drehanfragen. Hier befinden sich auch die beliebtesten Motive, und es sind die Bezirke, bei denen viele der Genehmigungen beantragt werden. Die prüfen die Genehmigungsfreiheit von Bagatellarbeiten jetzt auf ihre Rechtssicherheit, und das ist auch richtig so. Da es sich bei Drehgenehmigungen vorrangig um kom- merzielle Nutzungen handelt, sind die Drehs jetzt in der Regel genehmigungspflichtig. Aber glauben Sie mir, die Bezirke nutzen durchaus ihre Spielräume. Der Senat nimmt seine gesamtstädtische Verantwortung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen wahr. Sowohl für kleine Drehs als auch für große Produktionen hat der Senat, wie gesagt, im September des vergangenen Jahres den Beschluss „Filmfreundliche Stadt“ gefasst. Aus die- ser Vorlage, aus unserem Bekenntnis zur Filmstadt Berlin schreiben Sie jetzt ab und fordern einen Prozess, der seit Jahren läuft. Das ist ein bisschen weird. – Herzlichen Glückwunsch! Wir lehnen Ihren Antrag ab, weil wir ihn schlichtweg nicht brauchen, und halten an den Vorschlägen aus dem Senatsbeschluss fest. Das heißt, es wird vereinfachte Verfahren geben, bei denen das Ermessen bei der zustän- digen Behörde liegt, und wir ermuntern, Spielräume im Sinne der Filmfreundlichkeit zu nutzen. Außerdem halten wir selbstverständlich an der Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle fest. Der Chef der Senatskanzlei hat im Aus- schuss über den Stand der Umsetzung berichtet. Wir sind guter Dinge und brauchen diesen AfD-Antrag an dieser Stelle nicht. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die Linksfraktion hat der Kollege Ronneburg das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion beantragt, sogenannte Baga- telldreharbeiten genehmigungsfrei zu machen. Sie schlägt uns vor, dass wir dazu die Münchner Regelung überneh- men. München sollte als Vorbild dienen. Hier ist aller- dings klar, dass es ein bisschen anders ist. München hat die Regelung ursprünglich mal von Berlin übernommen. München hatte sich an den Regelungen aus Berlin orien- tiert. Aber vor einigen Jahren kamen dann doch Bezirks- ämter und die Polizei zu der Einschätzung, dass rein rechtlich jede Filmarbeit kommerziell sei und es eine Meldepflicht für diese Arbeiten geben müsse. Insofern sollte das hier noch einmal zur Kenntnis gegeben werden. Es gibt noch andere Gründe, warum diese ursprünglich sehr unbürokratischen Regelungen verändert worden sind, nämlich die Erfordernisse, die aus einer Hauptstadt- funktion hervorgehen. Das wurde von den Kolleginnen und Kollegen schon umrissen. Es gibt hier nun einmal besondere Sicherheitsinteressen. Versetzen Sie sich nur einmal in die Lage des Bezirks Mitte mit all den Bot- schaften. Mit den entsprechenden Sicherheitsinteressen muss ein solcher Bezirk auch sensibel umgehen. Insofern hat sich eine andere Verwaltungspraxis in den Bezirken entwickelt – durchaus auch mit langwierigen Verfahren; das ist keine Frage. Aber es ist natürlich nichts gegen mehr Genehmigungs- freiheit einzuwenden. Diesen Ansatz teilen wir. Denn bei den Bagatelldreharbeiten geht es in der Regel um folgen- de Dinge: Dokumentarfilme, studentische Abschlussfil- me, kleinere Musikvideos et cetera. Wir sollten alle ein Interesse daran haben, diesen Projekten nicht unnötig Steine in den Weg zu legen. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten Gläser?
Nein, keine Zwischenfrage! Ich denke, wir können das Thema schnell erledigen. – Es gibt bereits einen Senats- beschluss zum Thema „Filmfreundliches Berlin“. Der ist bereits erwähnt worden. Es hat in der Vergangenheit auch schon Anstrengungen gegeben, ein berlinweit einheitli- ches Verfahren zu etablieren. Aber aufgrund der bereits genannten Sicherheitsinteressen kam man zu keinem einheitlichen Ergebnis. Fakt ist allerdings, dass Rot- Grün-Rot mit dem Senatsbeschluss unter anderem noch einmal unterstrichen hat, dass dafür eine Lösung gefun- den werden soll. Senatskanzlei, Innenverwaltung, Mobili- tätsverwaltung und die Bezirke sollten ein einheitliches, vereinfachtes Verfahren finden. Dazu sollten Gespräche stattfinden. Dabei sollten natürlich auch die Polizei und die Filmcommission involviert werden. Alle sollten sich gemeinsam an einen Tisch setzen. Die Wiederholungs- wahlen kamen noch dazwischen. Daran will ich erinnern, wenn wir uns die Genese des Beschlusses und der Ent- wicklungen danach anschauen. Wir gehen davon aus, dass der Senat dieses Grundanliegen weiterverfolgt. Das ist ein offener Prozess, der bereits in Gang gesetzt wor- den ist. Insofern erschließt sich für uns nicht, warum dieser Antrag gestellt worden ist. Wir erwarten bald die Diskussion im entsprechenden Fachausschuss. – Danke! (Melanie Kühnemann-Grunow) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2749 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Me- dien. Widerspruch hierzu höre ich nicht. – Dann verfah- ren wir so. Tagesordnungspunkt 22 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 23: Eine Perspektive für die Beschäftigten an Berliner Schulen Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1009 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke und hier die Kollegin Brychcy. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch nie war der Lehrkräftemangel in Berlin so akut wie jetzt. Mit dramatischen Folgen: Stress, Über- lastung, Burnout bis hin zur Flucht aus dem Beruf. Die Lehrkräfte können gar nicht so für die Schülerinnen und Schüler da sein, wie es pädagogisch notwendig wäre. Und es sind die Kinder und Jugendlichen, die bei diesem Personalmangel hinten runterfallen, insbesondere in den Kiezen, in denen sie am meisten Unterstützung brauchen. Deswegen muss der Senat jetzt handeln. Die Beschäftigten der Berliner Schulen brauchen ange- sichts des Mangels, der uns noch viele Jahre begleiten wird – das hatte ich eben schon einmal ausgeführt: jetzt 1 500 Stellen unbesetzt, 2026 2 500 Stellen unbesetzt –, eine verlässliche Perspektive. Seit Monaten kämpfen die Beschäftigten für bessere Arbeitsbedingungen und kleine Klassen. An bislang 14 Streiktagen haben sie sich für einen TV Gesundheitsschutz eingesetzt. Das ist Ihnen nicht leichtgefallen. Wir solidarisieren uns mit den Be- schäftigten und fordern den Senat auf, unverzüglich in Tarifverhandlungen einzutreten – mit dem Ziel, Klassen- höchstfrequenzen und entsprechende Ausgleichsmecha- nismen zu regeln, wenn die Klassengrößen nicht einge- halten werden können. Dass wir von heute auf morgen nicht mehr Personal ha- ben werden, ist klar. Das erwartet aber auch niemand. Es geht um eine verbindliche stufenweise Regelung der Klassengrößen und vor allem um Entlastung für überbe- legte Klassen, zum Beispiel durch Doppelsteckung mit Bachelorstudierenden, die im Unterricht unterstützen könnten. Nach einer Umfrage der Universitäten sind ohnehin 60 Prozent der Bachelorstudierenden in Berlin bereits als PKB-Kräfte an Schulen tätig. Aber sie sind es bisher ungesteuert. Dies könnte man allen Lehramtsstu- dierenden anbieten, verbunden mit Reflektionsmodulen der Hochschulen, um Praxiserfahrung im Studium struk- turiert reflektieren zu können. Was gar nicht geht, ist, die Teilzeitmöglichkeiten einzu- schränken, denn das hätte einen kontraproduktiven Ef- fekt. Lehrkräfte gehen nicht aus Spaß in Teilzeit, sondern weil sie es nicht anders schaffen. Wir wollen gute Ar- beitsbedingungen schaffen, damit sie sich zutrauen, in Vollzeit zu gehen. Die Senatorin hat gesagt, sie wird Anreize schaffen, aber sie hat noch nicht gesagt, wie die aussehen sollen. Wir freuen uns auf die Vorschläge. Wir wollen junge Menschen begeistern, ins Lehramtsstu- dium zu gehen. Das geht natürlich nur, wenn sie gute Arbeitsbedingungen vorfinden und den Schulalltag be- wältigen können. Angesichts der Situation vermissen wir eine offene Debatte über die Veränderung der Stundenta- fel, über eine Priorisierung, über die Frage Unterrichts- qualität vor Quantität, weil klar ist, wenn man nur 80 Prozent Personalausstattung hat, dass es nicht weiter- geht wie bisher. Für diesen Zeitraum des extremen Man- gels müssen wir uns auf das Wesentliche konzentrieren, explizit nicht die Unterrichtstafel gegen Inklusion und Sprachförderung ausspielen, sondern gemeinsam einen guten Weg mit den Schulleitungen finden. Das erwarten wir auch von der Senatsverwaltung, dass sie diesen Pro- zess organisiert. Beim Tarifvertrag Gesundheitsschutz argumentiert der Senat einerseits, dass ein solcher nur mit Zustimmung der Tarifgemeinschaft der Länder verhandelt werden könne, andererseits bringt er öffentlich wiederholt den Austritt aus dem Arbeitgeberverband und damit den Tarifvertrag der Länder ins Spiel. Was denn nun? Auf jeden Fall geht es nicht, die Mitgliedschaft in der TdL vorzuschieben, nur um sich nicht um die Entlastung der Lehrkräfte kümmern zu müssen. Das geht nicht! Es handelt sich auch nicht um die erste landesspezifische Regelung innerhalb der TdL. Da muss man auch einmal klar sagen, dass es nicht geht, dass man innerhalb der TdL mit zweierlei Maß misst. Das machen wir auf jeden Fall nicht mit. Sollte wirklich keine tarifvertragliche Lösung möglich sein, hätte der Senat immer noch die Möglichkeit, die Klassenfrequenzen schulgesetzlich fest- zuschreiben und für Entlastungs- und Ausgleichsmecha- nismen zu sorgen. Es gibt also keinerlei Ausrede. Im Wahlkampf und bei der Streikdemo letzte Woche haben Sie, Frau Günther-Wünsch, gesagt, dass Sie die Lehrkräf- te entlasten. Die Botschaft sei angekommen. Da nehmen wir Sie beim Wort. Bitte setzen Sie das jetzt um! Die Beschäftigen warten auf einen Lichtblick. Bei den Pflegebeschäftigen von Vivantes und Charité hat es trotz Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2750 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 eklatantem Fachkräftemangel funktioniert. Der Entlas- tungstarifvertrag ist bundesweit Goldstandard, was gute Arbeitsbedingungen anbelangt, und zieht neue Fachkräfte an. Lassen Sie uns das für den Bildungsbereich auch erreichen, für die Beschäftigen, aber vor allem für die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt die Kolle- gin Khalatbari das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Mit Ihrem Antrag „Eine Perspektive für die Beschäftigen an Berli- ner Schulen“ wollen Sie von der Fraktion Die Linke etwas erreichen, was meiner Meinung nach schlicht und einfach so nicht funktionieren kann und wird. Eigentlich, so formulieren Sie es im Antragstext, möchten Sie eine verlässliche Perspektive auf Entlastung. Mir als früherer Schulleiterin ist die wirklich deutliche Belastung vor allem der Lehrkräfte, aber auch der Erzieherinnen und Erzieher, der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mehr als hinreichend vertraut. Unterricht und Erziehung in der Berliner Schule sind eine Herkulesaufgabe. Sie wird in unserer heutigen Zeit wohl nicht unbedingt einfacher und leichter, weder für die Schülerinnen und Schüler noch für die Erwachsenen. Das muss ich hier in diesem Hause sicherlich niemandem im Detail erläutern, schließlich sind wir alle einmal selbst zur Schule gegangen. Nicht wenige von Ihnen sind auch selbst ausgebildete Lehrkräf- te. Sie wollen uns glauben machen, dass die Beschäftigen an Berliner Schulen seit Monaten für kleinere Klassen kämpfen. Das trifft einfach nicht zu. Genau diese Forde- rung, das umzusetzen – und ich bin schon seit vielen Jahren, um nicht zu sagen Jahrzehnten, im Geschäft – erheben Lehrkräfte und Schulleitungen schon seit Ewig- keiten, schon seit Jahr und Tag, nicht erst seit Monaten. Der Wunsch nach spürbarer Entlastung ist keineswegs unberechtigt, weil Unterrichten und Erziehen aus ver- schiedenen Gründen nie einfach war und nicht leichter wird. Es ist eine Gewerkschaft, deren Vorsitzender bekannter- maßen auch Mitglied der Partei Die Linke ist, die immer wieder zum Streik aufruft. Das Echo dazu ist innerhalb der Elternschaft bekannter- maßen und völlig zu Unrecht durchaus zwiespältig. Für die Eltern sind mit diesen Streiks die Verlässlichkeit von Schule, die Planbarkeit und Durchführung von Prüfungen nicht gewährleistet. Genau das ist aber Pflichtaufgabe des Staates. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Land Berlin beim Abschluss eines Tarifvertrags Gesund- heitsschutz aus der Tarifgemeinschaft der Länder ausge- schlossen wird, nahezu garantiert. So etwas billigend in Kauf zu nehmen, halten wir als CDU-Fraktion für rechts- staatlich nicht tolerabel. Allen Mitgliedern dieses Hauses dürfte klar sein, dass, solange wir in der Berliner Schule keine flächendeckende Unterrichtsausstattung haben – und das gilt auch für ge- nau die kommenden Schuljahre –, sich dieser Ausfall vergrößern wird. Selbstverständlich ist alles wichtig, was wir hier sagen, und eine Entlastung ist unbedingt not- wendig, aber wir müssen gemeinsam nach Lösungen suchen. Wir haben mit der Verbeamtung einen guten Schritt in die richtige Richtung getan, und wir möchten allen Lehrenden und Lernenden das Bestmögliche gestal- ten. Unser Weg unterscheidet sich bei dem nur von Ihrem Weg, denn wir wollen uns auf dem Boden des Rechts bewegen. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen hat der Kollege Krüger das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mit Ihrer Erlaubnis würde ich gerne mit folgendem Zitat starten: Bei steigendem Personal und ausreichend Schul- plätzen wollen wir ... die Größe von Klassen ver- kleinern. So steht es im grünen Wahlprogramm zur Abgeordneten- hauswahl 2021 und 2023. Dieses Zitat benennt klar das Ziel kleinerer Klassen zur Entlastung der Lehrkräfte und Steigerung der Bildungsqualität. Darin steckt aber auch eine weitere Botschaft: Zur Erfüllung dieses Ziels sind bestimmte Rahmenbedingungen notwendig. Deswegen ist die Debatte, die wir heute hier führen, nicht nur eine nach dem Ziel, sondern auch nach den Maßnahmen auf dem Weg dahin. Für uns als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist klar, dass wir im Sinne guter Lehr- und Arbeitsbedingungen einen Handlungsbedarf in Berlin haben. Die Situation in den Schulen verschärft sich stetig; Klassen werden angesichts fehlender räumlicher und personeller Ressourcen immer voller. Aus diesem Grund teilen wir auch das Ziel der GEW. Wir brauchen kleinere Klassen, und wir brauchen eine bessere Ausstattung mit Schulsozialarbeit und Schulpsychologinnen und -psychologen. (Franziska Brychcy) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2751 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Gleichzeitig ist klar, dass wir aus dem Streikmodus her- auskommen müssen. GEW und Senat haben sich im Streit um den Tarifvertrag Gesundheitsschutz vollkom- men festgefahren. Sie drehen sich im Kreis und der Senat verschränkt die Hände. Eine Lösung ist nicht in Sicht. Das hat auch der Beitrag von Frau Khalatbari gezeigt. Es gibt kein Aufeinanderzugehen. Dieser Zustand belastet unsere Stadt und muss dringend gelöst werden. Nicht nur, weil viele Eltern die Betreuung ihrer Kinder während der Streiktage inzwischen nicht mehr leisten können, sondern auch, weil wir die Entlastung der Pädagoginnen und Pädagogen nicht weiter auf die lange Bank schieben können. Deswegen halten wir auch die weitere Auseinan- dersetzung um die Umsetzbarkeit des Tarifvertrags, wie sie gerade schon wieder zwischen Linken und CDU ge- führt wurde, und damit auch den Antrag der Linken an dieser Stelle nicht für zielführend. Diese Einschätzung teilt inzwischen auch die Bildungssenatorin Günther- Wünsch, die im Wahlkampf noch den damaligen Finanz- senator Wesener vollmundig zu Verhandlungen aufgefor- dert hatte. Nun, wo der Finanzsenator ein Parteikollege ist, ist davon nicht mehr viel zu hören; man legt die Hän- de in den Schoß. Wir schlagen als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Lösung vor. Wir wollen den Knoten endlich lösen und verbindlich erste Schritte hin zu kleineren Klassen und der Entlastung von Lehrkräfte gehen. Viele Lehrkräfte arbeiten an der Belastungsgrenze und darüber hinaus. Es braucht deshalb rasch konkrete Entlastung, die nicht von zusätzlichen Lehrkräften abhängig ist. Der Lehrkräfte- mangel darf keine Ausrede sein, die dringend notwendige Entlastung des Personals aufzuschieben. Wer täglich mit sehr großen Klassen arbeitet, soll einen Anspruch auf eine direkte Unterstützung erhalten. Dafür werden wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Maßnahmen zur Entlastung erarbeiten, die bei einer Überschreitung der vorgesehenen Klassengröße zur An- wendung kommen. Um die Anwendung der Maßnahmen verbindlich zu regeln, wollen wir das Schulgesetz ändern und dort eine maximale Klassengröße sowie Ausgleichs- maßnahmen bei Überschreitung derselben festlegen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf werden wir gemein- sam mit Expertinnen und Experten erarbeiten und in der zweiten Jahreshälfte 2023 ins Parlament einbringen. Auch mit der GEW wollen wir uns zu Gesprächen tref- fen, um Lösungen im Sinne der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten zu finden. So hoffen wir, dass aus Streiktagen bald Fachtage werden. Das ist eine echte Perspektive für die Beschäftigten der Berliner Schulen. Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Hopp jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Linksfaktion! Es ist doch immer wieder erstaunlich, was Wahlkampf – und Opposition ist nicht nur Regieren im Wartezustand, sondern vor allem Wahl- kampf im Dauerzustand – mit politischen Überzeugungen machen kann. Noch bevor klar wurde, dass wir in Berlin in eine Wie- derholungswahl gehen müssen, hat die Linksfraktion der Forderung der GEW Berlin nach einem Tarifvertrag Gesundheitsschutz mit verbindlicher Verkleinerung der Klassengröße aus rechtlichen und auch aus Umsetzungs- gründen angesichts einer immer größer werdenden Per- sonallücke eine klare Absage erteilt. Mit Beginn des Wahlkampfes änderte sich das plötzlich, und jetzt wird hier so getan, als sei man schon immer dafür gewesen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist unehrlich, das ist wohlfeil und für alle Beteiligten ein absolut durch- schaubares Manöver. Dass es als Oppositionsfraktion auch anders geht, zeigen die Grünen. Vielen Dank dafür! Kompliment! Louis Krüger hat immer die Haltung vertreten, dass es keine tarifrechtliche Grundlage für TdL-Verhandlungen für den Finanzsenator, egal welcher Farbe, gibt. Außerdem wür- den wir dann unweigerlich auch aus der TdL fliegen. Die Umsetzung der Forderung nach kleinen Klassen wird jetzt hier ein bisschen anders kommuniziert; dafür habe ich noch Verständnis, darüber können wir dann reden, dennoch an dieser Stelle: Danke, dass die grundsätzliche Positionierung hier so klar kommuniziert wurde! Ich finde, das zeigt Größe. Was wir als SPD mit einer SPD-Bildungssenatorin gesagt haben, sagen wir jetzt auch ohne eine SPD- Bildungssenatorin, und wir würden es auch sagen, wenn wir in der Opposition wären: Eine tarifrechtlich veranker- te Verkleinerung der Klassen in einer Situation, in der die Personallücke so eklatant ist, in der uns Tausende Schul- plätze fehlen, in der der Schulbau nicht hinter der wach- senden Stadt herkommt, ist nicht umsetzbar. Es ist, und da ist vielleicht ein Unterschied auch zwischen den Koalitionspartnern vorhanden, und das ist auch völlig in Ordnung, die Aufgabe der GEW, als stolze Gewerk- schaft für ihre Beschäftigten zu kämpfen und diese Maxi- (Louis Krüger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2752 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 malforderung zu kommunizieren. Dafür haben wir voll- stes Verständnis. Es ist allerdings völlig unseriös und politisch unverantwortlich, dass Sie hier Versprechungen machen und Erwartungen wecken, von denen Sie ganz genau wissen, dass sie nicht umsetzbar sind. Wir als SPD-Faktion sagen in Richtung der Lehrkräfte: Wir sehen eure Arbeitsbelastung, und wir hören den berechtigten Ruf nach Entlastung. Es ist nicht die popu- listische, aber dafür die ehrliche und seriöse Antwort: Wir arbeiten hart daran, die Personallücke zu verkleinern und perspektivisch zu einer Situation zu kommen, in der zeit- liche Entlastungen möglich sind. Das wird nicht morgen passieren, aber wir sind hier auf einem guten Weg, unter anderen, und das ist nur eine Auswahl aufgrund der be- grenzten Zeit, mit der Reform des Lehramtsstudiums, mit der dras- tischen Erhöhung der Zahl der Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen, mit der Forderung nach einem Staatsvertrag auf KMK-Ebene, für eine Ausbildungsof- fensive, mit dem strukturellen Ausbau multiprofessionel- ler Teams, mit mehr Tempo bei der Schulbauoffensive, mit der Perspektive zeitlicher Entlastung an Brennpunkt- schulen, mit der Verbesserung des PKB-Systems, mit dem Quereinstieg von Ein-Fach-Lehrkräften in Mangel- fächern und mit der beschleunigten Anerkennung auslän- discher Abschlüsse. Damit schaffen wir Schritt für Schritt eine Perspektive für die Beschäftigten an Berliner Schu- len – so ist ja auch der Titel des Antrags. Mit unrealisti- schen und unehrlichen Forderungen aber schaffen wir das nicht. – Danke schön! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Weiß das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Berli- nerinnen und Berliner! Viele Lehrer in Berlin haben zum wiederholten Mal gestreikt. Sie fordern Entlastung durch kleinere Schulklassen – eine Entlastung übrigens auch für die Schülerinnen und Schüler. Trotz des akuten Lehrermangels sagen wir: Das ist ihr gutes Recht. Wer kein Verständnis für die Lehrer hat, für den hat die AfD- Fraktion auch kein Verständnis. Die Berliner Lehrer und Schüler sind durch die vielen ihnen aufgebürdeten Zusatzaufgaben völlig überlastet. Die aufgrund einer falschen Migrations- und Flüchtlings- politik der Altparteien – ja, das wollen Sie nicht hören, aber das ist nun mal die Realität – übervollen Klassen bedeuten einen nicht mehr leistbaren Arbeitsaufwand. Durch den Schulplatzmangel kommt es im Zuge von sogenannten schulorganisa- torischen Maßnahmen, wie das so wohlfeil umschrieben wird, zu Überbelegungen von Klassen und zur Streichung von Teilungsstunden. Das alles macht sich bei den Leh- rern negativ bemerkbar. Die Debatte über kleine Klassen, auch die, die wir heute führen, ist indes nicht neu. Interessanterweise, und das gilt es an diesem Punkt zu erwähnen, hat sich die CDU vor der Wiederholungswahl noch dafür ausgesprochen, dass Senat und GEW in Gespräche über einen Tarifver- trag für kleinere Klassen treten. Finanzsenator Evers erklärte zwar vollmundig, er nehme gerne an Gesprächen teil, zu einem konkreten Gesprächsangebot an die Lehrer kam es dennoch lange Zeit nicht. Die Frau Bildungssena- torin merkte lediglich an, die Streiks kämen zur Unzeit. Ein angemessener Umgang mit den Lehrern sieht wahr- lich anders aus. Nachdem es dann ein gemeinsames Gespräch mit Ge- werkschaftsvertretern gegeben hat, verwiesen sowohl Finanzsenator Evers als auch die Frau Bildungssenatorin darauf, dass Berlin der Tarifgemeinschaft der Länder angehöre und hier keinen Alleingang unternehmen könne. Das mag rechtlich richtig sein, das Vorgehen ist dennoch zu kritisieren. In diesem Zusammenhang, Frau Günther- Wünsch, möchte ich Sie einmal an Ihre Zeit als Abgeord- nete erinnern. Als es um eine höhere Zulage für Lehrer, die nicht verbeamtet werden können, ging, gab es auch den Zusammenhang mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Das Problem war das gleiche, doch diese Tarif- gemeinschaft war Ihnen in diesem Zusammenhang herz- lich egal. Sie sollten sich deshalb vielleicht einmal ehrlich machen und sich um eine wirkliche Lösung bemühen. Die Lehrer warten auf Entlastung, und sie verdienen sie auch. Ich mache Ihnen gerne einen konkreten Vorschlag für eine gangbare Lösung. Sie könnten beispielsweise die Größe der Schulklassen verbindlich über das Schulgesetz regeln. (Marcel Hopp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2753 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Bislang ist die Klassengröße nur über Verordnungen geregelt. Auf die Forderung nach kleineren Klassen wird immer wieder als Argument angeführt, dass das gerade in der aktuellen Situation nicht umsetzbar ist, dass das auf- grund des Lehrermangels schwerlich realisierbar ist, aber man könnte den Lehrern durch eine Gesetzesänderung, die beispielsweise ab dem Schuljahr 2026/2027 greifen würde, zumindest eine Perspektive geben. Und um es Ihnen ganz einfach zu machen, wird meine Fraktion demnächst eine entsprechende Änderung des Schulgeset- zes ins Plenum einbringen. Dann muss Ihre Koalition dem Antrag nur noch zustimmen. Die Berliner Lehrer und Schüler rechnen mit Ihrer Unterstützung. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie an den Hauptaus- schuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann können wir so verfahren. Tagessordnungspunkt 24 wurde bereits in Verbindung mit der Aktuellen Stunde behandelt. Tagessordnungs- punkt 25 war Priorität der AfD-Fraktion unter der Num- mer 3.2. Tagessordnungspunkt 26 war Priorität der Frak- tion Die Linke unter der Nummer 3.1. Ich rufe auf lfd. Nr. 27: Städtebauliche, architektonische und freiraumplanerische Qualität durch offene Wettbewerbe verbessern Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1016 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke und hier die Abgeordnete Gennburg. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir aus dem Haus gehen, dann sehen wir Architektur. Wenn wir uns durch Berlin bewegen, dann sehen wir Städtebau. Wir sehen, wie öffentliche und private Räume gestaltet wurden. Wir erleben, wie die Stadt auf uns wirkt und was ihre Gestaltung mit uns macht. Deshalb ist es so wichtig, dass wir uns darum kümmern, wie und mit welcher Qualität die Stadt entwi- ckelt wird, und dass wir das eben nicht dem Zufall über- lassen dürfen. Dabei kommt es natürlich darauf an, dass wir die richti- gen Schwerpunkte setzen, dass wir die Themen Klima- resilienz und klimagerechter Stadtumbau in den Mittel- punkt stellen, das Kooperative und Soziale hervorheben, denn die Stadt sollte in erster Linie für die Menschen gedacht und gestaltet werden, die hier leben und arbeiten. Jetzt ist es mit Architektur und Städtebau ein bisschen so wie mit Süßigkeiten: Die einen mögen das, die anderen jenes, und es lässt sich ausgiebig über den Geschmack streiten. Damit wir aber überhaupt streiten können, brau- chen wir eine Auswahl. Und damit kommen wir dann auch zum Thema der offenen Wettbewerbe, denn nur, wenn wir es zulassen, dass es einen offenen und fairen Wettstreit der Ideen gibt, nur dann haben wir auch die Möglichkeit, über die besten Lösungsvorschläge zu dis- kutieren. Dabei sind offene Wettbewerbe nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe ein nicht zu unterschätzender Bau- stein, auch wenn sich das erst einmal technisch anhören mag. Die Richtlinien für Planungswettbewerbe sind ein Rahmen für stadtentwicklungspolitische Entscheidungen. Sie sorgen für Konkurrenz und bessere Ergebnisse, und sie folgen einem klaren und transparenten Regelwerk. Wie wichtig solche offenen Wettbewerbe sind, fasst das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen treffend zusammen – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: Bei großen Bauaufgaben ist es selbstverständlich, dass … Qualität am ehesten mit Hilfe des Ideen- Wettstreits um die beste Lösung für städtebauli- che, architektonische, baulich-konstruktive oder künstlerische Aufgaben erreicht und erhalten wer- den kann. – Zitat Ende. – Trotzdem fristet die Anwendung der Richtlinie für Planungswettbewerbe in Berlin eher ein Nischendasein. In der vorherigen Koalition hatten wir uns als Grüne und Linke gemeinsam mit der SPD noch das Ziel gesetzt, offene und beteiligungsorientierte Wettbe- werbsverfahren zu fördern, auch, um eine breite Teil- nahme von Planungsbüros zu ermöglichen. Als antrag- stellende Fraktionen stehen wir weiterhin zu diesem Ziel. Unser Antrag bezieht sich dabei sowohl auf die öffentli- che Hand als Bauherren, er richtet sich aber auch an Baumaßnahmen in privater Trägerschaft. Denn auch dort muss verstärkt auf die Durchführung offener Wettbewer- be hingewirkt werden. Es ist zum Beispiel nicht nach- vollziehbar, warum an einem so zentralen Ort wie dem Kurfürstendamm und dem Bauvorhaben des Immobilien- unternehmens Signa eben kein offener Wettbewerb statt- gefunden hat. Gerade hier wäre es doch spannend gewe- sen zu sehen, was es alles an Ideen gegeben hätte. Statt- dessen wurden einige wenige Büros handverlesen einge- laden. Es ist nur zu mutmaßen, ob Signa sich davon eine bessere Kontrolle der Ergebnisse versprochen hat. Ein vielfältiger Wettbewerb sieht jedenfalls anders aus. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns, glaube ich, sowohl mit Linken als auch mit Grünen einig, dass wir alle auf der Suche nach den besten Lösungen für architektonische, städte- bauliche oder auch baulich konstruktive Aufgaben in der Stadt sind. Daher ist das Anliegen, das der Antrag bein- haltet, unterstützenswert, aber das, worauf er abzielt, ist bereits gängige Praxis, denn bezüglich der Wettbewerbe gibt es bereits seit vielen Jahren Handeln bei SenSBW in der Verwaltung. Ich habe nachgefragt: Es gibt derzeit 27 laufende oder in Planung befindliche Verfahren, Be- teiligungen der Senatsbaudirektorin, und viele von denen sind auch einem breiteren Publikum bekannt, beispiels- weise am Checkpoint Charlie, am Güterbahnhof Köpe- nick und so weiter. Auch das Vergabemonitoring der Architektenkammer hat im Jahresbericht 2022 bescheinigt, dass der Senat da insgesamt eine gute Arbeit macht. Die Verbesserungsbe- darfe werden vor allem da gesehen, wo landeseigene Unternehmen bauen oder die Bezirke selbst Projekte anschieben wollen. Die Architektenkammer bemängelt da vor allem das mangelnde oder fehlende Bewusstsein dafür, dass der Mehraufwand, der natürlich mit einem offenen Wettbewerbsverfahren verbunden ist, zu besseren Ergebnissen führen kann, obwohl es länger dauert. Und sie kritisieren vor allem bei den Bezirken, muss man sagen, dass sie zu enge Grenzen setzen und zu hohe Hür- den bauen für die Teilnahme gerade von kleineren und mittleren Büros. Wenn man sich den Bericht durchliest, dann ist da vor allem der Bezirk Friedrichshain-Kreuz- berg an der Spitze. Die Grundlage für all diese Verfahren ist die schon viel genannte RPW. Das ist eine bewährte Richtlinie, die sowohl rechtssichere, aber auch faire Verfahren für die Planung garantiert. Die RPW sieht aber eben nicht nur offene Verfahren vor, sondern eben auch nicht offene oder kooperative Verfahren. Dabei ist nämlich wichtig, dass das Verfahren so gewählt wird, dass es den Zielen und vor allem der Komplexität der Aufgabe gerecht wer- den kann, um die besten Ergebnisse zu erzielen. Pauschal mehr zu fordern, klingt zwar total nice – würde ich auch gerne haben –, aber das bringt halt im Ergebnis nicht das beste Ergebnis und führt fachlich in die falsche Richtung. Das sieht übrigens auch der Vorstand der Bundesstiftung Baukultur so, der sagt, dass man sie dort anbieten soll, wo sie sinnvoll sind, aber nicht unnötig Ressourcen ver- brennen soll. Richtig ist: Es gibt verschiedene Verfahren, die wir da, wo es sinnvoll ist, ausschöpfen sollten, aber nicht immer sind offene Verfahren das beste Mittel der Wahl. Was ich mir generell wünsche, ist, dass, wenn wir solche Verfahren durchführen, sich gerade auch dort Büros be- werben und wir mehr Teilnehmerinnen an laufenden Verfahren haben. Das ist richtig und soweit total eingän- gig. Ich glaube, Wettbewerbe dienen dazu, dass sie eine Einladung sind, auch die eigenen Grenzen mal zu über- schreiten, kreative Köpfe einzuladen, an der Planung dieser Stadt mitzuwirken und unerwartete und berei- chernde Lösungen herauszuarbeiten. Ich freue mich auf die Debatte dazu im Fachausschuss, weil ich glaube, dass die Instrumente, die Sie hier be- nannt haben, und dass wir mit offenen Verfahren arbeiten sollten eine Lösung sein mag; es ist aber nicht die einzige Lösung. Sie haben auch das Baukollegium in die Ideen verwoben und haben zum Beispiel gar nicht beachtet, dass man auch in der universitären Forschung zur Bau- kultur was machen könnte in der Stadt. Deswegen, finde ich, ist es wichtig, dass wir in der Debatte über die In- strumente sprechen, aber so, wie der Antrag ist, ist er erst mal eine gute Grundlage zur Diskussion, aber auch nicht mehr. Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Laatsch.
Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Man muss sich ja fragen, warum Links-Grün hier Anträge stellt, die im Großen und Ganzen eigentlich längst Praxis sind, aber dazu komme ich später noch mal. Städtebauliche Wettbewerbe sind natürlich da sinnvoll, wo wir besondere Orte oder besondere Objekte planen, sie sind aber kein Selbstzweck. Sie kosten Zeit, und sie kosten Geld. Sie haben vorhin schon vorweggenommen, Herr Kollege Schwarze, dass sie Zeit kosten; darauf komme ich gleich noch mal zurück. Realisierende Wett- bewerbe sind sogar verbindlich, das heißt, haben Sie so etwas angestoßen, kommen wir da nicht mehr raus, oder wir machen es so wie Herr Otto heute Morgen und stellen einfach infrage, was dabei herausgekommen ist. (Julian Schwarze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2757 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Und damit sind wir schon mitten im Thema, warum Sie solche Anträge stellen: Es geht letzten Endes um nichts anderes, als dass Sie das machen wollen, was Sie immer gemacht haben. Die letzten sechseinhalb Jahre, so lange wir hier im Parlament sind, ist es Ihr ganzes Ansinnen gewesen, mit Anträgen, mit Gesetzen, mit Verordnungen, mit allem Möglichen, was Sie gemacht haben – gerade Links-Grün hier hat nichts anderes im Sinn gehabt –, zu verschleppen, zu verschleppen und zu verschleppen, also mit allen Mitteln das Bauen und das Entwickeln hier in der Stadt zu verhindern. Genau darauf zielt auch dieser Antrag. Wir haben heute Morgen von Herrn Otto gehört, dass er jetzt den Jahn-Sportpark mit irgendwelchen fadenschei- nigen Begründungen infrage stellt. Der Herr Senator hat begründet, warum das fadenscheinig ist, und es ist auch sehr glaubwürdig, Herr Otto, was er dazu gesagt hat. In diesem Sinne habe ich den Eindruck, dass Sie letzten Endes nichts anderes wollen – und die Erfahrung sagt mir, dass ich da ganz richtig liege –, als das Bauen zu verhindern. Was hat denn zum Beispiel damals die zuständige Kollegin Frau Klara Schedlich von den Grünen zum Jahn-Sportplatz gesagt? – Das Ergebnis „werden wir nicht hinnehmen“. Und was machen Sie? – Mit allen möglichen Tricks versuchen Sie, das Ergebnis zu drehen, und genau das ist auch Ihr Ansinnen mit dem Antrag, den Sie hier gestellt haben. Sie wollen das Bauen verzögern, Sie wollen es verkomplizieren, Sie wollen Zeit schinden, Sie wollen Probleme einbauen. Das ist Ihr Ziel. – Herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht; dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 28 war Priorität der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen unter der Nummer 3.5. Die Tagesord- nungspunkte 29 und 30 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 31: Behördenchaos bei Einbürgerungen beenden – Antragsabgabe und Erstberatung auch in der Übergangsphase der Zentralisierung sicherstellen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1020 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Herr Kollege Omar, bitte schön, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anstatt die Anzahl der Einbürgerungen in Berlin zu erhöhen, ist die schwarz-rote Koalition gerade auf dem besten Weg, die Zahl der Einbürgerungen in Berlin in den Keller zu treiben. Das ist ein politisches Versagen auf höchstem Niveau. Wir reden hier über eines der vornehmlichen Rechte in unserem Land, über das Einbürgerungsrecht. Das Wort Recht steht für das Anspruchsrecht der Menschen auf Einbürgerung, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Einbürgerungen bereichern unser Land. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir in der Politik alles dafür tun, damit sowohl die Einbürgerungszahlen gesteigert werden als auch das Einbürgerungsverfahren im Rahmen der rechtli- chen Möglichkeiten vereinfacht wird. Ein Einbürge- rungsprozess ist bereits heute mühsam und zermürbend in Berlin und dauert Jahre. Es ist schon fast mehr Qual als Freude, Deutsche oder Deutscher zu werden. Es ist keine gute Visitenkarte für eine Weltmetropole, wie Sie sie im Senat immer bezeichnen. Unsere Stadt lebt von Einwan- derung und Vielfalt. Für internationale Fachkräfte ma- chen wir unsere Stadt damit auch nicht attraktiv. Ich komme auch auf die Notsituation in den Bezirken zu sprechen: Die Bezirke haben längst kapituliert und bieten seit Anfang des Jahres weder Beratungstermine für Ein- bürgerungen, noch nehmen sie Einbürgerungsanträge an. Sie wissen auch nicht, wie es weitergeht. Es liegen aktu- ell laut einer letzten Anfrage an den Senat fast 30 000 Einbürgerungsanträge in den Bezirken und warten auf ihre Erledigung. Wenn wir uns aber fragen, woran es liegt, sehen wir, dass es in erster Linie an der schlechten Kommunikation seitens der Innensenatorin Iris Spranger im letzten Jahr liegt, die nicht in der Lage war, einen klaren Fahrplan für den Zentralisierungsprozess vorzule- gen, was dazu geführt hat, dass die Bezirke einen großen Teil ihres ohnehin unzureichenden Personals verloren haben. Das sagen übrigens nicht nur wir in der Oppositi- on, sondern genauso die zuständigen Stadträtinnen und Stadträte der Koalitionsparteien der CDU und der SPD in den Bezirken. All das war vorhersehbar und vermeidbar, Frau Spranger! Wir haben erst vor einem Monat wieder hier an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass endlich ein Konzept für die Übergangsphase benötigt wird für so ein großes Vor- haben wie die Zentralisierung von zwölf Einbürge- (Harald Laatsch) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2758 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 rungsbehörden in den Bezirken. Aber was ist seitdem passiert? – Es ist leider nichts passiert. Frau Spranger! Hören Sie endlich auf die Hilfeschreie aus den Bezirken! Ignorieren geht nicht mehr. Nicht nur in den bezirklichen Einbürgerungsbehörden herrscht Frust- ration und Verzweiflung, auch die Einbürgerungswilligen sind maximal frustriert, weil sie an ihrem Recht gehindert werden, einen Einbürgerungsantrag zu stellen. Das sind Menschen, die sich bewusst dafür entschieden haben, Deutsche zu werden. Sie werden aber an ihrem Recht gehindert, ohne dass der Senat oder die Bezirke eine Lösung anbieten. Es ist enttäuschend, dass gerade die Sozialdemokratie dieses Thema so stiefmütterlich behandelt und kein gro- ßes Interesse zeigt, das Thema der Einbürgerungen mit der notwendigen Ernsthaftigkeit zu behandeln. Das ist übrigens kein abstrakter Vorwurf, lieber Senat. In dieser Woche haben wir noch mal im Innenausschuss gesehen, dass die Koalition die fachliche Behandlung des Gesetzentwurfs für die Zentralisierung der Einbürgerung als letzten Punkt auf die Tagesordnung gesetzt hat, ob- wohl Sie wussten, dass bei einer Anhörung und anderen Punkten dieses Thema nicht behandelt wird. So wurde der Punkt vertagt ohne eine Aussicht darauf, dass man eine Lösung erarbeitet in dem fachlich zuständigen Aus- schuss. Wir machen Ihnen in unserem Antrag konkrete und kon- struktive Vorschläge. Nehmen Sie die gerne an. Entlasten Sie die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen in den bezirklichen Staatsangehörigkeitsbehörden, stellen Sie den Rechtsanspruch der Einbürgerungswilligen auch in der Übergangsphase sicher, denn dazu sind Sie verpflich- tet. Der aktuelle Zustand ist weder rechtlich noch menschlich haltbar. Unterstützen Sie die bezirklichen Behörden in der Übergangsphase mit Sachbearbeitern beispielsweise aus dem Springerpool, wie wir es in unserem Antrag vorschlagen. Das hätten Sie eigentlich schon im Vorfeld tun können, aber lieber spät als nie. In unserem Antrag machen wir Ihnen auch Vorschläge, wie Sie mit den unbearbeiteten Anträgen umgehen, die in den Bezirken bleiben. Wenn Sie unsere Vorschläge nicht gut finden, ist es auch okay, aber dann müssen Sie etwas vorschlagen. Den Status quo so zu lassen, ist unhaltbar. Sie können uns natürlich wieder ignorieren, weiterhin ignorieren. Aber wenn Sie das Projekt der Zentralisierung mit dieser Arbeitsweise an die Wand fahren, dürfen Sie sich im Anschluss nicht beschweren, es hätte Sie niemand gewarnt. Wir werden in den nächsten Jahren schwarz auf weiß sehen können, wie viele Einbürgerungsanträge dank Ihres Versagens, lieber Senat, auf der Strecke geblieben sind oder bleiben werden. Dann können Sie zwar stolz darauf sein, ein eigenes Landesamt geschaffen zu haben, Frau Spranger, aber ich bezweifle, dass die Tausende Berlinerinnen und Berliner, die noch länger auf ihre Einbürgerungsanträge warten müssen, stolz auf diesen Senat und seine Arbeit sein werden. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat nun der Abge- ordnete Lenz das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Her- ren! Beim Thema Einbürgerung kann man wirklich sehr verschiedener Meinung sein. Das sind wir hier im Haus auch in vielen Fragen, die dieses Themenfeld betreffen. Aus Sicht der Union handelt es sich bei der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit um einen sehr bedeu- tenden Akt, sozusagen um die förmliche vollständige Aufnahme in die deutsche Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten. Es handelt sich bei der Einbürgerung nicht um eine reine Formalie, und es handelt sich auch nicht um ein Integrationsangebot. So soll die Einbürgerung in aller Regel am Ende eines gelungenen Integrationspro- zesses stehen und nicht am Anfang. Daher hat es auch seine Ordnung, dass Erteilungsvoraus- setzungen nur mit einem gewissen Aufwand an Engage- ment und Zeit zu erfüllen sind. Nicht jeder kann eben einfach mal den deutschen Pass beantragen und erlangen. Das würde ihn entwerten, und unserem Land wäre damit auch nicht gedient. So weit, so gut. Aber darum geht es hier vorliegend nicht. Es geht hier vielmehr darum, dass eingereichte Anträge auf Einbürgerung in Berlin viel zu langsam bearbeitet werden und zwar alle, auch die vollkommen unproblema- tischen. Das kann in der Tat nicht so bleiben, denn das ist in jeder Hinsicht nicht angemessen. Die Ergebnisse des Vorgängersenats waren auf diesem Gebiet geradezu paradox. Man hatte das Gefühl, je stär- ker sie die Erteilungsvoraussetzungen absenken, desto geringer waren die Einbürgerungszahlen. Auch das konn- te so nicht bleiben. In Zukunft muss im Bereich der Ein- bürgerung schneller und vor allem effizienter gearbeitet werden. Das wird jetzt konkret. Der neue Senat hat die Sache angenommen. Wir werden ab 2024 ein zentrales Einbürgerungszentrum in Berlin haben. Das wird mit angemessener sachlicher und personeller Ausstattung (Jian Omar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2759 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen und für zügige Verfahren sorgen. Endlich ist der Gesetzentwurf da. Wir werden ihn hof- fentlich noch vor der Sommerpause gemeinsam hier verabschieden. Dass in der Folge der Ankündigung dieses Gesetzent- wurfs jetzt sozusagen Stillstand auf Bezirksebene im Bereich der Anspruchseinbürgerung eingetreten ist, das wiederum ist nicht akzeptabel. Wir haben das im Innen- ausschuss auch schon beraten. Wir sehen dieses Problem. Hier muss Abhilfe geschaffen werden. Hier hat der An- trag der Grünen durchaus auch seine Berechtigung, er kann eine Debatte anstoßen. Es sind auch einige Punkte dabei, die man betrachten kann, über die man reden muss. Das haben wir, wie gesagt, am Montag begonnen. Das werden wir fortführen. Sie nennen dort konkret einen Rückgriff auf einen einge- richteten Springerpool. Sie fordern ein praktikables Kon- zept ein. Sie fordern Rechtssicherheit für eingegangene Anträge. Das sind alles Punkte, über die man der Tat reden muss. Wenn es andere Wege gibt, können wir die auch beschreiten. Ich sage es aber noch einmal: Es ist keine Alternative, dass die Anträge unbearbeitet liegen bleiben, bis das Zentrum seine Arbeit aufnimmt. Ich fasse zusammen: Lassen Sie uns jetzt zügig gemein- sam die rechtlichen Voraussetzungen für das zentrale Einbürgerungszentrum schaffen, damit all diejenigen, bei denen die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, auch schnell und effizient eingebürgert werden können, und lassen Sie uns gemeinsam für ein gutes Übergangsma- nagement sorgen. Das Ziel sollten wir jetzt miteinander verfolgen. Streiten können wir dann später wieder in Einbürgerungsfragen, aber nicht in solchen Verfahrens- fragen. Das sollten wir gemeinsam machen, denn es gibt keinen vernünftigen Grund, dass Verfahren nicht effizient abgewickelt werden. In diesem Sinne freue mich auf eine gute Debatte in den Fachausschüssen. Ich freue mich auf Ihre Unterstützung bei der Einrichtung des Zentrums. Dann hoffen wir, dass wir nächstes Jahr in dem Bereich eine andere Situation haben. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat die Kolle- gin Eralp das Wort.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle- gen! Wir unterstützen den Antrag der Grünen, weil das Übergangsmanagement der Innenverwaltung einfach katastrophal ist. Es hat dazu geführt, dass der Bearbei- tungsstau von über 20 000 Einbürgerungsanträgen nicht zeitnah abgearbeitet werden kann, weil in vielen Bezirken die Einbürgerungsstellen einfach lahmgelegt sind. Dabei geht es um Menschen, die einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung haben und die teilweise schon jahrelang auf ihre Einbürgerung warten und nun durch das man- gelnde Übergangskonzept des Senats noch länger warten müssen. Aber von der Einbürgerung hängt so vieles ab: ein sicheres Bleiberecht, aber auch das Recht, Verwandte nachzuholen, der Zugang zum Beamtenstatus und auch noch zum Wahlrecht, auch wenn wir und R2G das ändern wollten, aber die neue Regierung leider nicht mehr. Das sind wichtige Rechte, und ein Aufschub ist daher völlig inakzeptabel. Wenn Menschen dadurch Chancen entgehen, dann trägt die Innenverwaltung dafür eine Mitverantwortung. Wa- rum wurde denn nicht gemeinsam mit den Bezirken ein Übergangskonzept erarbeitet? Warum wurden denn nicht mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt? Und warum wurde Mitarbeiterinnen der Bezirke nicht rechtzeitig ein attraktives Angebot für eine Mitarbeit im LEZ gemacht? Als Linksfraktion stehen wir zwar weiter zur Zentralisie- rung, um Prozesse zu beschleunigen und Zuständigkeiten zu bündeln, aber so geht es nicht. Auch das Gesetz, wie mein Kollege Omar schon sagte, scheint ja mit heißer Nadel gestrickt zu sein. Oder wie kann es sein, dass wir am Montag im Innenausschuss, wo über das Gesetz beraten werden sollte, noch mal eben schnell Gesetzesänderungen per Tischvorlage vorgelegt bekommen haben? Aber auch ein anderer Aspekt bleibt vom Senat leider völlig unterbeleuchtet und fehlt mir auch etwas im Grü- nen-Antrag: die Antidiskriminierung. Es reicht nämlich nicht, Herr Wegner – er ist jetzt nicht da –, ein paar schi- cke Instagram-Kacheln zu machen, auf denen steht, dass der Senat für ein vielfältiges Berlin steht. Antidiskriminierungsarbeit ist echte Handarbeit und ge- hört in alle Häuser; sie kostet auch Geld. Im alten R2G-Koalitionsvertrag stand noch, dass – ich zitiere – unabhängige diskriminierungskritische Untersu- chungen der internen Organisationsstrukturen … der Personalentwicklung sowie die Implementie- rung von Antidiskriminierungs- und Diversitäts- strategien in allen Verwaltungen … erfolgen sollen. (Stephan Lenz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2760 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Im Koalitionsvertrag der neuen Rückschrittskoalition findet sich dazu kein Wort mehr. Aber was wundere ich mich auch, wo die CDU an vielen Stellen einen Kultur- kampf von rechts offenbart, wenn ich da an den jüngsten Angriff des Regierenden Bürgermeisters auf die gender- gerechte Sprache denke oder an die Aussagen einer CDU-Abgeordneten, meine Quotierung der Redeliste im Stadtentwicklungsausschuss sei „Irrsinn“ und „Paritäten- firlefanz“. Ich denke, von einer Partei, die es gerade mal schafft – da können Sie klatschen, aber es ist einfach nur peinlich –, ein Viertel ihrer Mandate hier im Parlament an Frauen zu vergeben, brauche ich mir wirklich nichts erzählen zu lassen. Machen Sie erst mal im eigenen Laden ihre Hausaufga- ben! Jedenfalls muss jede Regierung an die eigenen Strukturen ran und sie auf Diskriminierung sensibilisieren und personell divers aufstellen, sonst wird auch die neue Abteilung beim LEA nicht als Willkommensbehörde wahrgenommen werden. Aber wo bleibt denn Ihr Konzept für eine diversitätsorientierte und diskriminierungskritische Organisationsentwicklung, ge- ehrte Frau Spranger? – Sie ist jetzt auch nicht da. Trotzdem: Wo ist denn der Auftrag an eine externe, un- abhängige Organisation, die das LEZ in diesem Sinne von Beginn an begleitet, wie wir uns das unter R2G ge- dacht hatten? Das Landesantidiskriminierungsgesetz, das die CDU ursprünglich abschaffen wollte, besagt, dass – ich zitiere – die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung und die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt … durchgängiges Leitprinzip bei allen Maßnahmen öffentlicher Stel- len sein muss. – Flankierend sieht das Partizipationsgesetz – übrigens auch eine Errungenschaft von R2G – vor, dass Personen mit Migrationsgeschichte in der Verwal- tung auch in den Führungsebenen mindestens entspre- chend ihrem Anteil an der Bevölkerung Berlins repräsen- tiert sind. Daher erwarte ich vom Senat, dass er seine Hausaufgaben macht und neben einem Übergangskonzept auch ein Antidiskriminierungs- und Diversitätskonzept für das Landeseinbürgerungszentrum vorlegt. Wir werden ent- sprechende Anträge in den Ausschussberatungen vorle- gen und werden an der Seite der Menschen in Berlin, an der Seite der Migrantinnen- und Migrantenselbstorganisatio- nen für eine Antidiskriminierungskultur in allen Berliner Behörden weiter kämpfen. – Danke! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat nun der Kolle- ge Özdemir das Wort. [Torsten Schneider (SPD): Jetzt wird wieder zur Sache gesprochen! –
Torsten, das ist echt unter deinem Niveau! –
Bis Frau Wagenknecht ihre eigene Partei gründet! Dann ist es vorbei! – Weitere Zurufe]
– Ich höre zu. Macht mal weiter! Herr Kollege Özdemir, Sie haben das Wort, bitte schön!
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, hier ist einiges durcheinanderge- gangen. Wir müssen noch mal schauen, aus welcher Situ- ation wir eigentlich kommen. Der Langzeitverlauf zeigt, dass die Ausgangszahlen in allen Bezirken fast immer unter den Eingangszahlen lagen und die Verfahrensbe- stände deshalb so angewachsen sind. Da sind wir alle d’accord. Die Bezirke haben schlichtweg auf die steigen- den Antragszahlen seit 2016 nicht reagiert. Es wurde in den Bezirken nicht gesteuert. Man hat nicht aufgestockt, und man hat Geschäftsprozesse auch nicht optimiert oder gar digitalisiert. Man muss auch festhalten: Das liegt nicht an den Mitarbeitern, das liegt wirklich an der politi- schen Führung und Steuerung in den Bezirksämtern. Das müssen wir hier einmal festhalten, und das ist der Grund, warum wir in der Situation sind, in der wir sind. Das ist inakzeptabel. Deshalb werden wir das auf die Senatsebe- ne holen und dem Thema die Priorität geben, die ihm gebührt. (Elif Eralp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2761 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 [Beifall bei der SPD und der CDU –
Ist aber dünn, der Beifall!] Es ist wichtig zu wissen: Berlin liegt seit Jahren bei den Einbürgerungsquoten in Deutschland im letzten Drittel. Derzeit werden nur um die 50 Prozent der Anträge, die gestellt werden, überhaupt bearbeitet. Das heißt, was wir aktuell erleben, ist überhaupt nichts Neues. Die Situation ist, dass vorher Anträge gestellt, aber kaum bearbeitet wurden, und jetzt kann man keine Anträge mehr stellen. Das ist nicht besser, aber auch nicht schlimmer; das ist die Prob- lematik. Deshalb sagen wir als Senat – übrigens nicht nur der neue, sondern auch der alte Senat; das war doch die Motivation –, dass die geplante Zentralisierung der Ein- bürgerung im LEA nicht die Ursache der Situation ist, an der es nichts zu beschönigen gibt, sondern die Lösung für eine Situation, die man den Einbürgerungswilligen nicht zumuten kann. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage –
Nein! – des Kollegen Omar?
Mit dem LEA wurde vereinbart, dass die Bezirke die Stellen bis zum Ende des Jahres behalten können, damit man die Bezirke, die Einbürgerungsstellen sozusagen nicht leerzieht. Nun passiert es natürlich, dass Menschen sich dann wegbewerben, und dann hat man diese Stellen, und die werden nicht nachbesetzt – wir wissen, dass das schwierig ist –, aber aus diesen Stellen kann man durch- aus BePos schaffen, die dann schneller zu besetzen sind. Auch das ist in den Bezirken leider überhaupt nicht in Betracht gezogen worden. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage – –
Nein, immer noch nicht! – Was für mich nicht nachvoll- ziehbar ist, ist, dass in den Bezirken häufig die Akteure, die in diesem Bereich arbeiten, sich jetzt auf andere Ver- wendungen im Bezirksamt bewerben und dann direkt hinübergezogen werden in andere Abteilungen oder Refe- rate. Da wird eben nicht von organisationsrechtlichen Möglichkeiten profitiert, oder diese werden nicht in An- spruch genommen, dass man sagt: Ihr bleibt erst mal in diesem Bereich, und dann könnt ihr 2024 hinüberwech- seln! – Das ist ein Problem, wenn die Bezirke so han- deln. Und wieso handeln die Bezirke so? – Weil dieses System in den allermeisten Bezirken einfach keine Priori- tät hatte. Immer wenn man irgendwo anders jemand ge- braucht hat, hat man dort die Leute abgezogen. Und weil wir das realisiert und gesehen haben, schon in dem alten Senat, haben wir gesagt: Wir entscheiden uns jetzt um. Dieser Springerpool irritiert mich ein bisschen, um ehr- lich zu sein. Ich habe die Planung für die Springerpools gesehen. Nach den eigentlichen Planungen ist es so, dass die erst im Oktober ausgeschrieben werden sollen. Das heißt: In den meisten Bezirken existieren diese Springer- pools noch gar nicht. In diesem Sinne empfinde ich die- sen Antrag als eine kluge Idee, aber er ist obsolet. – Dan- ke! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat nun der Kollege Dr. Bronson das Wort. Der Kollege wünscht keine Zwi- schenfragen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Ausverkauf der deutschen Staatsbürgerschaft am 7. Januar 2023 mahnte der CSU-Landesgruppenchef im Bundestag Alexander Dobrindt, man dürfe die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verramschen. – Das war sein Kommentar zu dem von der Ampelkoalition durchge- wunkenen Staatsangehörigkeitsrecht. Dobrindt erkannte richtig – und ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin – : Dann hat man zwar eine deutsche Staatsbürger- schaft, aber lebt in einer Parallelgesellschaft. – Zitat Ende. Beispielhaft dafür ist die letzte Wahl in der Türkei. Unter den türkischen Wahlberechtigten in Deutschland hatte Erdoğan bereits in der ersten Runde mit 65 Prozent die absolute Mehrheit. Umgehend kam der Lösungsvorschlag des grünen Bundesministers Cem Özdemir: schnellere Einbürgerungen – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsiden- ten –: Ich würde mir wünschen, dass es uns gelingt, aus Ausländern Inländer zu machen. (Orkan Özdemir) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2762 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Die dürfen wir nicht an Erdoğan verlieren. – Zitat Ende. – Falsch gedacht! Özdemir drückte den grünen Irrglauben aus, dass ein deutscher Pass automatisch das gewünschte Wahlverhalten erzeugen würde. Alexander Dobrindts ablehnende Haltung wurde von Kai Wegners CDU unterstützt. Im Parlamentsprotokoll vom 11. Mai 2023 heißt es – und ich in zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: Im Berliner Wahlkampf stellte Wegner sich hinter Dobrindt und machte seine Ablehnung vom Dop- pelpass und die Notwendigkeit einer parallelen Rückführungsoffensive deutlich. – Zitat Ende. – Björn Wohlert von der Union stieß ins gleiche Horn. Aus dem Plenarprotokoll vom 1. Dezember 2022 – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: Wir brauchen kein kostenintensives Landeseinbürgerungszent- rum … Wir brauchen endlich vereinheitlichte, di- gitale Prozesse in den Bezirken … 18 000 ausrei- sepflichtige Personen in Berlin müssen endlich … zurückgeführt werden. – Zitat Ende. – Am 27. April hat die AfD einer Minder- heitsregierung von Kai Wegner ins Amt verholfen. Von der Union kommt seitdem aber nur die untertänigste Umsetzung einer links-grünen Agenda. Die fragwürdige Idee eines Landeseinbürgerungszentrums – LEZ – ist umgesetzt. Aus den zwölf Bezirken sollen alle Kompe- tenzen für Staatsbürgerschaftsangelegenheiten abgezogen werden. Ab dem 1. Januar 2024 soll eine zentrale Stem- pelbehörde auf Hochdruck Einbürgerungen abfertigen, jährlich sind 20 000 Pässe avisiert. Für die Zeit bis zum 1. Januar gibt es aber kein Übergangskonzept. Derzeit bearbeiten die Bezirke keine Anträge zur Einbürgerung mehr, wir haben es schon gehört. Alles ist zum Stillstand gekommen, die Behörden haben kapituliert, und das Personal wandert ab. Wer im Internet „Behördenchaos Berlin“ als Suche ein- gibt, erhält 7 950 Treffer. Die Schwierigkeiten bei Um- zug, Kfz-Anmeldung und Hochzeitsterminen sind legen- där. Und jetzt kommt der scheinheilige Antrag der Grü- nenfraktion. Dabei waren die Grünen seit dem 8. Dezember 2016 selbst Regierungspartei. Sie sind mit- verantwortlich für ein fehlendes Übergangskonzept, und hören Sie auf, immer die Innensenatorin als Schwarzen Peter darzustellen! Sie hatten sieben Jahre Zeit, ein zent- rales Einbürgerungsverfahren, das vom Senat Müller II angestoßen wurde, logistisch auf den Weg zu bringen. Nichts ist passiert. [Beifall bei der AfD –
Sie haben keine Ahnung!] Jetzt sitzen Sie in der Opposition und beklagen die eige- nen Unterlassungssünden. Die hohe Trefferquote „Be- hördenchaos in Berlin“ ist auch das Ergebnis rot-grüner Misswirtschaft aus den letzten sieben Jahren. Dem steht die Prinzipienlosigkeit der CDU gegenüber. Einmal an der Macht, ist alles vergessen. Es gibt keinen Ruf mehr nach einer „Remigrationszentrale“. Wo ist der Rückführungsbeauftragte? Wer soll die vom Kollegen Wohlert von der Union zu Recht geforderte Ausreise der 18 000 nachvollziehbar Ausreisepflichtigen denn in die Tat umsetzen? Über den geschmeidigen Opportunismus des ehrgeizigen Kai Wegner hat der Volksmund auf feinste berlinerische Art schon längst ein Urteil gefällt – ich zitiere mit Er- laubnis der Präsidentin –: Keene Haare uff'm Kopp, aba‘n Kamm inner Tasche! – Zitat Ende. – Die AfD kann die- sen flickschusterischen Antrag zur Reparatur einer Groß- baustelle, die es in der Verantwortung der AfD gar nicht erst gegeben hätte, nicht unterstützen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Ich habe den Antrag vorab an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung überwiesen – und darf hierzu ihre nachträg- liche Zustimmung feststellen. Ich rufe auf lfd. Nr. 32: Der Kleingartenentwicklungsplan 2030 (KEP 2030) – ein wichtiger Schritt zum Schutz der Kleingärten in Berlin, weitere Schritte müssen folgen! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1021 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Herr Kollege Schwarzer, bitte schön, Sie haben das Wort! – Der Kollege wünscht bitte keine Zwischen- fragen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kleingärten leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und Austausch der Stadt, sie sind auch ein sehr wichtiger Teil der grünen Lunge Berlins. Kleingärten sind gerade für viele Men- schen ein Ort, dem Großstadtdschungel zu entfliehen und sich etwas Grün und Erholung leisten zu können. Klein- gärten sorgen für Artenvielfalt, Frischluftschneisen und (Dr. Hugh Bronson) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2763 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 auch für Abkühlung. Kleingärten sind für Berlin wichtig, und deshalb müssen wir auch alles tun, um sie zu erhal- ten. Dass wir in diesem Punkt weitestgehend Konsens im Parlament haben, ist daher gut und richtig. Das hat auch nicht zuletzt der Ausschuss, ich glaube, es war in der vergangenen Woche, gezeigt, wo wir dieses Thema auch bereits einmal diskutiert haben. Doch trotz der ganzen Bekenntnisse müssen wir ins Handeln kommen, auch das hat der Ausschuss gezeigt, und das haben uns auch die eingeladenen Anzuhörenden noch mal deutlich ins Stammbuch geschrieben. Denn noch immer sind viele der 71 000 Berliner Kleingärten in ihrer Existenz bedroht, ob durch Bebauung oder aus anderen Gründen. Vermutlich aufgrund der ganzen Debatten, die hier in diesem Parlament auch schon geführt worden sind, kommt sicherlich auch die Frage oder der Vorwurf, wa- rum wir das denn in den letzten Jahren nicht längst getan haben. Da gehört es zur Ehrlichkeit dazu, dass es unter- schiedliche Auffassungen gab, wie das wirklich rechtssi- cher geht, und auch, dass wir da nicht so weit gekommen sind, wie wir uns das gewünscht hätten. Deshalb adressie- re ich hier den Vorschlag und auch den weiteren Fortgang an alle Parteien, die den letzten vier Senaten angehört haben, denn in allen letzten vier Koalitionsvereinbarun- gen war das Thema der Kleingärten und der Sicherung Bestandteil. Deshalb haben wir auch heute diesen Antrag zum Schutz der Kleingärten eingebracht. Wir nennen dort auch kon- krete Schritte. Wünschenswert wäre es, wenn wir damit aufhören, mit dem Finger auf andere zu zeigen, was wir in der Vergangenheit nicht geschafft haben und wo es gehakelt hat. Lassen Sie uns nach vorn gucken und über- legen, wie wir aus diesem Konsens, den wir auch im Ausschuss hatten, gemeinsam nach vorn etwas tun kön- nen, um die Kleingärten dieser Stadt zu sichern. Ganz untätig waren wir in den letzten Jahren ja nun auch nicht. Mit dem Kleingartenentwicklungsplan sind wichti- ge Meilensteine gesetzt worden. Über 82 Prozent der Berliner Kleingärten werden dadurch dauerhaft geschützt. Zusätzlich wird für weitere 10 Prozent eine Schutzfrist bis zum Jahr 2030 gewährt. Damit sind viele Kleingartenanlagen geschützt, aber das reicht nicht, denn einerseits ist das Jahr 2030 nicht mehr so weit weg und andererseits machen wir uns Sorgen um die Kleingartenanlagen auf Privatgrundstücken, denn sie werden durch den Kleingartenentwicklungsplan nicht ausreichend geschützt. Einige werden womöglich sogar bald akut gefährdet sein, und das müssen wir verhindern. Dazu, wie das gehen könnte, haben wir im Antrag zehn Punkte genannt. Lassen Sie mich an dieser Stelle auf einige kurz eingehen! Klar ist, dass die Sicherung von Kleingärten immer auch eine Flächenfrage ist, die in erster Linie eine planerische und stadtentwicklungspoliti- sche Dimension hat. Gerade wird der Stadtentwicklungs- plan Wohnen überarbeitet, und der neue CDU-SPD-Senat hat sich dafür entschieden, die Zahlen der oberen Bevöl- kerungsprognose zugrunde zu legen, statt wie bisher die der mittleren. Das erhöht den Druck auf bisher nicht versiegelte Flächen, zu denen auch Standorte von Klein- gärten gehören. Auch sind durch den Senat neue Stadt- quartiere wie in Späthsfelde festgelegt worden, wo heute noch viele Kleingärten existieren. Dabei wären das doch vielleicht auch Orte, bei denen wir gemeinsam darüber nachdenken sollten, neue Kleingärten zu schaffen und die bestehenden auch zu sichern. Herr Kollege! Bitte entschuldigen Sie! Das betrifft nicht Sie, aber ich muss darauf hinweisen, dass das Verzehren von Speisen oder das Verteilen von Speisen in diesem Raum nicht gestattet ist. Ich bitte, dies zu unterlassen. Dies gilt vor allem für die rechte Seite von mir aus gese- hen. Ich denke, die Regelung, dass der Verzehr von Spei- sen oder das Verteilen nicht gestattet ist, ist allen hier bekannt. Vielen Dank! – Bitte fahren Sie fort, Herr Kol- lege!
Wichtig ist auch, dass es bei der regelmäßigen Überprü- fung des Kleingartenentwicklungsplans jetzt darauf an- kommt, inwieweit Kleingartenanlagen dauerhaft gesichert werden können, insbesondere dann, wenn sie nur eine Schutzfrist bis 2030 haben. Eine Möglichkeit dafür ist die Festlegung im Flächennutzungsplan. Hier steht die Se- natsverwaltung für Stadtentwicklung in der Pflicht, den Flächennutzungsplan endlich anzupassen und dabei be- stehende Anlagen als Kleingärten darzustellen. Ein weiteres Instrument sind natürlich auch Bebauungs- pläne. Da sind natürlich auch die Bezirke in der Pflicht. Wir müssen ihnen aber auch die Unterstützung und die Ressourcen geben, dass sie die nötigen Schritte zeitnah und schnell einleiten und umsetzen können. Ich wiederhole mich an dieser Stelle gerne: Kleingärten sind ein wichtiger Bestandteil des sozialen Lebens und (Julian Schwarze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2764 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 der grünen Lunge Berlins. Der Kleingartenentwicklungs- plan 2030 bietet bisher einen guten, aber nicht ausrei- chenden, da nicht umfassenden, Schutz. Hier kann und muss der Senat Lücken schließen und auf den letzten Senatsentscheidungen und -schritten aufbauen und die nächsten zur Sicherung einleiten. Lassen Sie uns gemein- sam einen Beitrag zum Erhalt der Berliner Kleingärten leisten! Und wenn das auch per Landesgesetz geht, sind wir gerne dabei. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass es keinen weiteren, keinen fünften Koalitionsvertrag braucht, um die Kleingärten wirklich dauerhaft zu schüt- zen! – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat nun der Kolle- ge Freymark das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die einleitenden Worte, muss man sagen, Herr Schwarze, und dafür, dass Sie schon mal selbstkritisch deutlich gemacht haben, dass es den meisten Anwesen- den bisher nicht gelungen war, die Kleingärten wirklich so langfristig zu sichern, dass diese das auch so empfin- den und nicht jedes Jahr Kleingartenflächen verloren gehen. Wir haben die Situation, dass wir alleine im Fachaus- schuss große Einigkeit hatten, insbesondere im Zuge der Anhörungen, unter anderem mit dem Landesverband der Gartenfreunde; dass wir wollen, dass Kleingärten in die- ser Stadt bleiben, vielleicht sogar ausgebaut werden, in ihrem ökologischen Wert, in ihrem sozialen Wert weiter- entwickelt werden. Große Einigkeit, Zustimmung! Die CDU-Fraktion unterstützt das ganz explizit. Jetzt gibt es ja, um ganz offen zu sein, vielleicht Gründe dafür, warum es kein Kleingartensicherungsgesetz oder die 2020 von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Stiftung der Kleingärten gibt. Es ist so – und das zeigt auch der Zehn-Punkte-Plan der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen –, dass es dann doch sehr umfassend ist, sehr kom- pliziert, die Rechtssicherheit im Mittelpunkt stehen soll und zugleich aber auch in dem Antrag, den Sie gestellt haben, wieder sehr detailliert Dinge geklärt werden sol- len. Die Anhörung mit den Kleingärtnern hat gezeigt, dass sie es eigentlich gerne sehr unkompliziert hätten, und dass wir die Sicherung in den Mittelpunkt rücken. Deswegen, glaube ich, wird die Debatte in den Fachausschüssen – das muss man ja so sagen: einmal bei Umwelt- und Kli- maschutz, aber auch bei Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – wichtig sein. Ich bin dem Regierenden Bür- germeister und Senatorin Schreiner sehr dankbar, dass sie beide gesagt haben: Wir wollen die langfristige Sicherung in den Mittelpunkt rücken, und wir werden im Herbst dafür schon etwas konkreter werden. Wir wollen nicht bis 2026 warten, um dann zu sagen: Ah! Das hat wieder nicht geklappt –, sondern wir sollten jetzt schon dafür gute Grundlagen legen. Ich will es auch ganz klar adressieren, insbesondere an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Sie wissen, wie mit solchen Anträgen von Oppositionsfraktionen in der Regel umgegangen wird. Aber fühlen Sie sich bitte eingebunden, und wir werden Sie auch in der Frage, wie eine Ausgestaltung aussieht, einbinden, weil die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in Berlin, glaube ich, das auch verdient haben und mit ihrer Rolle in der Stadtgesellschaft sehr bereichernd sind. Deswegen gilt es, sie zu unterstützen, und es gilt, sie zu sichern, und darüber werden wir gemeinsam diskutie- ren. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat nun die Kollegin Gennburg das Wort.
Unseres!] Da muss man einfach sagen, dass die Debatte seit dem Streit um den Kleingartenentwicklungsplan weitergelau- fen ist. Da muss man auch sagen, dass wir da in der De- batte auch nicht weitergekommen sind, denn wir haben immer gesagt, wir wollen keine Opferung von Kleingär- ten für Neubau. Wir haben auch andere Flächen. Wir haben immer auf Shoppingcenter und Supermärkte verwiesen, die man umbauen kann. Ich habe mit dem Kollegen Koçak auf die Golfplätze verwiesen, die so groß sind, wie der Tiergarten in Berlin. Da können wir gerne die Golfplätze zu Ersatzflächen machen oder eben zur Bebauung heranziehen. Kein Problem! Die Alternativen liegen da. Man muss sich eben nur ent- scheiden, und die Sicherung der Kleingärten per Gesetz ist eben eine ganz wesentliche Forderung von uns. Wenn wir dann sehen, dass Sie jetzt hier den Antrag vorlegen mit dem Anhang von dem Kleingartenentwick- lungsplan, den wir 2020 nicht so annehmen konnten, muss man auch noch mal daran erinnern, was denn die Hintergründe waren. Damals ist er eben an der Ersatzflä- chenkonzeption gescheitert. Da müssen wir weiterkom- men. Wir haben immer gesagt, es braucht mindestens eine Eins-zu-eins-Ersatzflächenkonzeption, und da ist auch die Frage, wie man das hinkriegt. Ich habe auf die Golfplätze gerade schon verwiesen. Andere Dinge fallen mir sicherlich auch noch ein. Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Altuğ?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Gärtnerinnen und Gärtner! Ich merke die Klimakrise jeden Tag. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Wiesen sind gelb, nicht grün, und jede Kleingärtnerin ist tagtäglich unterwegs, um zu gießen und gerade noch so Tomaten, Karotten und Salat zu ret- ten. Fakt ist, wir brauchen diese wichtigen Flächen, die Kleingärten, auch im Kampf gegen die Klimakrise. Fakt ist aber auch, dass sie nach und nach verschwinden, wenn wir nicht eine rechtliche Sicherung der Flächen schaffen. Seit 1992 sind gut 12 000 Kleingärten in der Stadt ver- schwunden. Ohne eine rechtssichere Lösung werden sie nicht einfach bleiben. Ich frage mich: Warum sollten wir ausgerechnet mitten in der Klimakrise Flächen bebauen, die einen immens gro- ßen Artenreichtum haben? Warum sollten wir Flächen bebauen, die eine Kaltluftschneise sind, die die Stadt, die sich mehr und mehr erhitzt, kühlt? Und warum sollten wir ausgerechnet Flächen bebauen, wo Menschen mit kleinem Geldbeutel einen fairen Pachtvertrag bekommen, um Natur mit Auflagen pflegen und erleben zu können? Gleich noch ein Thema, das mich als Sozialdemokratin umtreibt und wichtig ist: Warum sollten wir diese Flä- chen bebauen, wo Jung und Alt, wo Handwerkerinnen, Akademikerinnen, SPD-, CDU-, Linke-Wählerinnen, wo alle zusammenkommen und Gemeinschaft erleben? Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Gennburg?
Nein, es ist meine erste Rede, ich möchte keine Zwi- schenfragen! Die Stadtentwicklerinnen würden sagen: Na ja, weil es halt Bedarfe in der Stadt für Wohnraum, Schulen und Turnhallen gibt. – Ich sage, zur Ehrlichkeit gehört auch zu sagen, dass es Fälle geben wird, wo dieses höhere gemeinnützige Interesse dazu führt, dass man einzelne Parzellen opfern muss. Das passiert auch längst, aber wir müssen eben verhindern, dass aus den heute 71 000 Par- zellen in Berlin jedes Jahr weniger werden. Hamburgs Innenstadt, das haben wir im Ausschuss letzte Woche alle gelernt, ist inzwischen kleingartenfrei. Das ist ein Szena- rio, das ich mir für Berlin nicht wünsche. Dagegen kön- nen wir hier über die Ressorts hinweg alle zusammen als Parlament etwas tun. Wir brauchen die Kleingärten für ein gesundes, soziales und ökologisches Stadtklima, kurzum, wir brauchen mehr als einen Kleingartenentwicklungsplan, wir brauchen eine langfristige und rechtssichere Lösung für die Kleingärten. Genau das gehen wir jetzt an. – Danke! Gratulation zu Ihrer ersten Rede! – Als Nächster spricht für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Laatsch.
Die Rettung naht – liebe Kollegin Vierecke, herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede im Parlament! – in Form des Kleingartenflächensicherungsgesetzes. Das ist hier mehrfach erwähnt worden. Es ist nämlich längst da. Es ist sogar schon zum zweiten Mal da. Zurzeit ist es im Ausschuss im Umlauf. Sie können ganz einfach zustim- men, überhaupt kein Problem! Das hätten Sie schon beim letzten Mal machen können, das haben aber die Linken, die Grünen, die SPD, die CDU und damals auch die FDP abgelehnt. Also Sie reden über etwas, das es längst gibt, was Sie aber nicht wissen wollen. (Katalin Gennburg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2767 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Jetzt zum Kleingartenentwicklungsplan: Dieser Kleingar- tenentwicklungsplan ist ein zweiteiliges Ding. Das eine ist die umfassende Analyse. Da hat die Verwaltung – und ich nehme an, die Verbände der Kleingärten – erhebliche Arbeit geleistet, eine sehr gute Arbeit abgeliefert und eine hervorragende Datensammlung als Kompendium des Momentes aufgenommen, wo man wirklich sagen muss: Bestens, herzlichen Glückwunsch! Dann gibt es den zweiten Teil, das ist die ideologische Vision in diesem Kleingartenentwicklungsplan. Der kommt von den Grünen und steht in vollem Konflikt mit dem Bundeskleingartengesetz. Das Bundeskleingartenge- setz beschreibt ja sehr genau, was ein Kleingarten ist und was eben kein Kleingarten ist. Ich kenne überhaupt kein Gesetz, in dem steht, was das, was es beschreibt, eigent- lich nicht ist. Es ist das einzige Gesetz, bei dem ich das je gelesen habe. Sie wollen die Datsche weghaben. Sie wollen die Größe vermindern, aus zwei mach drei, steht bei Ihnen. Sie wollen die Entgrenzung der Parzelle, und die Parzelle ist die Grundvoraussetzung für einen Klein- garten. Und Sie wollen den Kleingärtnern pädagogische Aufgaben auflasten. Das Bundeskleingartengesetz sagt an dieser Stelle ganz klar, was Sie vorschlagen, ist Grabe- land und kein Kleingarten. Ich sage Ihnen, die Kleingärtner übernehmen bestimmt gern pädagogische Aufgaben und machen Lehraufträge und so weiter, aber die brauchen dafür weder eine Ver- noch eine Anordnung von Ihnen. Sie brauchen wirklich nicht die ständige Aufdringlichkeit der Grünen, den Menschen irgendwie zu sagen, wie sie zu leben ha- ben. Das braucht wirklich kein Mensch. Das Gleiche gilt für Experimente in Sachen Urban Gar- dening. Das machen die alles aus eigenem Antrieb. Das sind erwachsene Menschen. Sie haben es selbst gesagt, 71 000 Parzellen gibt es in Berlin. Die wissen ganz ge- nau, wie sie das machen. Sie haben adäquate Verbände. Darauf kann man sich verlassen. Die brauchen die Grü- nen wirklich nicht, niemand braucht sie. Wegen des ideologischen Teils, meine Damen und Her- ren von den Grünen, lehnen wir Ihren Kleingartenent- wicklungsplan ab. Sie wollen dauerhaft sichern. Das ist in Ihrem Kleingartenentwicklungsplan überhaupt nicht erkennbar. Stattdessen gibt es ein Kleingartenflächensi- cherungsgesetz ganz ohne Gedöns, also ein reines Gesetz, das nur die Flächen für Kleingärten sichert. Da können Sie sich alle anschließen. Da müssen Sie auch nicht groß Rätselraten; das gibt es schon, was Sie suchen. Wir haben es geschaffen, und zwar schon zum zweiten Mal in die- sem Parlament. Dann kommt noch das Stiftungsmodell, Kollege Frey- mark, ins Gespräch. Das finde ich grundsätzlich als ersten Gedanken einmal interessant. Das Problem ist allerdings, dass, wenn wir eine Stiftung eingerichtet haben, geben wir alles aus der Hand. Wir können uns bestimmt auf die Leute verlassen, die heute am Drücker sind. Da würde ich sagen, denen gebe ich das blind. Das sind alles verlässli- che und kompetente Menschen. Wir wissen aber nicht, wie sich die Zukunft entwickelt. Wir sehen, dass durch diese woken Parteien auch das Ehrenamt immer mehr entwertet wird, immer mehr in den Schmutz gezogen wird als irgendetwas Miefiges, Piefiges, Vereinsmeierei usw. Deswegen sehen wir auch, dass wir immer mehr Nachwuchsprobleme im Bereich des Ehrenamtes haben. Deswegen glaube ich, dass es für die Zukunft schwierig wird. Deshalb müssen wir die Hoheit behalten, und das können wir nur mit einem Gesetz, an dem wir noch nach- träglich Änderungen vornehmen können. Haben wir es über ein Stiftungsmodell aus der Hand gegeben, ist die Sache für uns alle gelaufen. Der Herr Regierende Bürgermeister hat beim Kleingar- tensommerfest gesagt: Bis 2026 wollen die CDU und die SPD das Problem lösen und die Kleingärten sichern. – Da brauchen Sie gar nicht so lange, Herr Wegner. Sie können es ihm ausrichten, wenn Sie ihn sehen. Da brauchen Sie gar nicht so lange. Sie müssen einfach nur unserem Ge- setz zustimmen, und dann sind alle Kleingärten gesichert, meine Herrschaften. Wegen des ideologischen Teils, meine Damen und Her- ren von den Grünen, lehnen wir Ihren Antrag ab. Schließ- lich haben wir Herrn Wegner gewählt und Sie abgewählt, um Ihre Ideologie loszuwerden! – Herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sowie mitbera- tend an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 33 steht auf der Konsensliste. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Damit sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Die nächste Plenarsitzung findet statt am Donnerstag, den 29. Juni 2023, um 10.00 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen. (Harald Laatsch) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2768 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Anlage 1 Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Lfd. Nr. 10: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln) Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1001 vertagt Lfd. Nr. 19: Nr. 4/2023 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. Juni 2023 Drucksache 19/1023 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 22: Den Bürgerwillen ernst nehmen: Kein Gendern in der Berliner Verwaltung! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1003 vertagt Lfd. Nr. 29: Personaloffensive für den Rettungsdienst starten: eine eigene Laufbahn für den Rettungsdienst Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1018 an InnSichO und Haupt Lfd. Nr. 30: Pflegekinder stärker unterstützen! Pauschalen zum Lebensunterhalt erhöhen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1019 an BildJugFam und Haupt Lfd. Nr. 33: Aufgabe einer Teilfläche der öffentlichen Sportanlage Olympische Straße 34 in 14052 Berlin gemäß § 7 Absatz 2 Sportförderungsgesetz Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1010 an Sport Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2769 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Anlage 2 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses Zu lfd. Nr. 1: 70. Jahrestag des 17. Juni 1953 – dem mutigen Volksaufstand ein würdiges Andenken bewahren! Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Annahme einer Entschließung Drucksache 19/1031 Vor 70 Jahren gingen Hunderttausende in der DDR auf die Straße. Politische Entscheidungen zum Zwecke des „planmäßigen Aufbaus des Sozialismus“, den Walter Ulbricht auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 verkündete, führten zu allgemeiner Unzufriedenheit und einer tiefgreifenden Krise. Lebensmittel waren knapp, der Lebensstandard gesunken und es gab einen deutlichen Rückgang der industriellen Produktion. Viele Menschen flüchteten in den Westen. Stalins Tod im Frühjahr 1953 machte manchem leise Hoffnung auf eine Besserung des restriktiven Klimas. Doch die SED-Führung zog ihren harten Kurs weiter durch und ordnete im Mai 1953 die Erhöhung der Arbeitsnormen an: um über 10 Prozent, ohne Lohnausgleich. Der Aufstand begann mit 700 Berliner Bauarbeitern, die am 15. Juni 1953 ihre Arbeit niedergelegt haben und von der damaligen Stalinallee in die Leipziger Straße mar- schiert waren. Sie forderten die Rücknahme der Arbeits- norm-Erhöhungen. Zwei Tage später streikten Hundert- tausende Menschen in ganz Ost-Berlin und über 700 Städten und Dörfern der DDR. Arbeiter, Bauern, Klein- unternehmer waren dabei. Sie forderten inzwischen nicht nur bessere Arbeitsbedingungen und soziale Verhältnisse, sondern auch die Freilassung politischer Häftlinge, freie Wahlen und den Rücktritt der SED-Regierung. Am Nachmittag fuhren sowjetische Panzer auf und schlugen den Aufstand in Berlin und gleichzeitig in den größeren Städten wie Halle, Leipzig oder Cottbus mit Gewalt nie- der. Das SED-Regime benötigte zum Machterhalt das militä- rische Eingreifen der Sowjetunion. Die blutige Niederschlagung kostete über 50 Menschen ihr Leben. Zehntausende Demonstranten wurden verletzt oder verhaftet. Viele erhielten schwere Gefängnisstrafen – einige wurden sogar zum Tode verurteilt. Dabei haben sie nur, weitgehend friedlich, gegen die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse protestiert. Bereits am 22. Juni 1953 wurden, auf Beschluss des Ber- liner Senats, der östliche Teil der Charlottenburger Chaussee und der westliche Teil der Berliner Straße um- benannt in „Straße des 17. Juni“. Am 3. Juli 1953 erklärte der Deutsche Bundestag dann den 17. Juni zum „Tag der Deutschen Einheit“. Nach dem Mauerfall, im September 1990, wurde dieser Feiertag aufgehoben. Der 17. Juni bekam den Status eines Ge- denktages. Nun wurde der 3. Oktober zum staatlichen Feiertag, zum „Tag der Deutschen Einheit“. Der 17. Juni 1953 darf in seiner Bedeutung für die Ge- schichte Deutschlands und Europas nicht aus dem Be- wusstsein gerückt werden. Er war kein singuläres Ereig- nis, sondern steht in einer Reihe mit dem Aufstand in Ungarn 1956, dem Prager Frühling 1968 oder den Streiks in Polen 1976 und 1980. Die Forderung der Frauen und Männer des 17. Juni 1953 nach freien und demokratischen Wahlen sowie dem Ende der Vorherrschaft einer Partei, der SED, wurde 1989 zum Kernanliegen und letztlich zum Erfolg der friedlichen Revolution. Es gilt nicht nur, die Repression und Ungerechtigkeit der SED-Diktatur aufzuarbeiten, sondern auch des Mutes der Menschen zu gedenken, die nicht nur für bessere Lebens- bedingungen, sondern auch für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte auf die Straße gegangen sind – und dafür ihr Leben riskiert und teilweise auch verloren haben. Wir möchten der Opfer des Stalinismus und der SED- Diktatur, der vielen Menschen und ihren Angehörigen, die wegen ihres Protests inhaftiert wurden oder ihr Leben verloren, gedenken. Wir alle schulden diesen Menschen, die sich friedlich und mutig gegen den SED-Unrechts- staat DDR auflehnten, unseren Dank und müssen ihr Vermächtnis am Leben erhalten. Auch ihrem Einsatz haben wir unser heutiges Leben in Demokratie und Frei- heit zu verdanken. Der Senat wird daher aufgefordert: Der Jahrestag des Volksaufstands am 17. Juni 1953 wird weiterhin jedes Jahr angemessen gewürdigt und die öf- fentliche Wahrnehmung für diesen Tag in der Bevölke- rung wachgehalten. Die historischen Orte und die Denk- male in Berlin-Nikolassee, am Platz des 17. Juni neben dem Finanzministerium in der Wilhelmstraße und auf dem Friedhof Seestraße werden dauerhaft gepflegt und bei Bedarf instand gesetzt. Ein einmaliger, gesetzlicher Feiertag für Berlin an diesem Tag wird zur noch besseren Wahrnehmung beitragen. Der 75. Jahrestag am 17. Juni Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2770 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 2028 wird in diesem Sinne begangen. Dieser Tag soll mit einem begleitenden Maßnahmen- und Veranstaltungs- konzept unterstützt werden. Auch die Spurensuche und Aufarbeitung der damit in Verbindung stehenden politi- schen Verfolgungen muss weiter betrieben werden. Freiheit und Demokratie sind für das Berliner Abgeord- netenhaus höchste Werte. Dieses Verständnis wollen wir vor allem auch den jungen Menschen weitergeben. Des- halb muss das Gedenken an den 17. Juni 1953 und seine historische Einordnung lebendig bleiben und auch in den Schulen vermittelt und diskutiert werden, damit solch Unheil und Unrecht nie wieder geschieht. Zu lfd. Nr. 16: Wahl von fünf Personen zu ordentlichen Mitgliedern des Gnadenausschusses und fünf weiteren Personen zu stellvertretenden Mitgliedern des Gnadenausschusses Wahl Drucksache 19/0937 Es wurden gewählt: auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Herr Dieter Hapel zum Mitglied Herr Abg. Sven Rissmann zum Mitglied Herr Gregor Hoffmann zum stellvertretenden Mitglied Herr Abg. Dr. Timur Husein zum stellvertretenden Mitglied auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Frau Monika Höppner zum Mitglied Frau Burgunde Grosse zum stellvertretenden Mitglied auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Dr. Annette Linkhorst zum Mitglied Herr Benedikt Lux zum stellvertretenden Mitglied auf Vorschlag der Fraktion Die Linke: Frau Kerstin Pohnke zum Mitglied Herr Abg. Sebastian Schlüsselburg zum stellvertretenden Mitglied Zu lfd. Nr. 17: Wahl von zwei Abgeordneten zu Mitgliedern des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages Wahl Drucksache 19/0998 Es wurden gewählt: auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Herr Abg. Stephan Standfuß auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Frau Abg. Franziska Becker Zu lfd. Nr. 18: Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB- Stiftung) Wahl Drucksache 19/1011 Es wurden gewählt: auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Herr Abg. Dirk Stettner auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Herr Abg. Raed Saleh auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Abg. Silke Gebel Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 2771 Plenarprotokoll 19/32 15. Juni 2023 Zu lfd. Nr. 19: Nr. 4/2023 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. Juni 2023 Drucksache 19/1023 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuweisung des nachfolgend genannten Grundstücks zum Sonderver- mögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) rückwir- kend zum 1. Januar 2023 zu. Adresse Bezirk Berlin Gemarkung Flur Flurstück Grundstücks- fläche in m² Odernheimer Str. 13 Treptow- Köpenick Köpenick 204 169 ca. 4.326 (Teilfläche)