Vollständige Mitschrift der Sitzung 43, 2024-02-22.
Sprach am meisten: Rolf Wiedenhaupt (9% Wörter). Redner: 53, Wortmeldungen: 173.
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kollegin- nen und Kollegen! Wir sprechen heute über wichtige energie- und klimapolitische Entscheidungen im Berliner Nachtragshaushalt, allen voran über den aktuell erfolgrei- chen Rückkauf der Berliner Fernwärme. Ich freue mich, dass wir nun endlich auch die Fernwärme zurückholen, nachdem wir bereits das Stromnetz und die Wasserbetrie- be zurückgekauft haben. Dies ist ein großer Erfolg und ein guter Tag für Berlin. Das rund 2 500 Kilometer lange Fernwärmenetz versorgt 1,4 Millionen Berliner Haushalte und gehört mit seinen Kraftwerken zur kritischen Infrastruktur, und ja, kritische Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3908 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Infrastruktur gehört natürlich in die öffentliche Hand. Damit gewinnen wir Einfluss auf Versorgungssicherheit und stabile Preise und bekommen Handlungsfreiheit, um die notwendigen Transformationen der Netze hin zur Klimaneutralität voranzutreiben. Die Koalition macht Tempo beim Klimaschutz. Wir wol- len die gesetzliche Vorgabe, bis spätestens 2045 in Berlin klimaneutral zu sein, deutlich vor dem Jahr 2045 erfüllen und bis spätestens 2030 70 Prozent des CO2-Ausstoßes gegenüber 1990 reduziert haben. Das ist ein großes Ziel. Mit dem neugewonnenen Einfluss auf die Netze können wir effektiv die schnelle Dekarbonisierung der Energie- und Wärmeversorgung vorantreiben. Unser Ziel ist es, dass der Berliner Wirtschaftsstandort und die Berliner Unternehmen durch die Transformation zur Klimaneutralität gestärkt, Arbeitsplätze abgesichert werden und natürlich neue entstehen. – Ja, das ist AfD-Mentalität. Wir nehmen mit dem Nachtragshaushalt zusätzliche Fi- nanzmittel in die Hand, um den Rückkauf der Fernwärme abzusichern. Der Erwerb der Vattenfall Wärme Berlin wird über die landeseigene Erwerbsgesellschaft Berlin Energie Rekom 3 GmbH finanziert, also in Fortsetzung von Rekom 1 und Rekom 2. Die Finanzierung von 50 Prozent des Kaufpreises wird über eine Eigenkapital- zuführung an die Rekom 3 ermöglicht, und weitere Mittel werden durch Kredite abgesichert. Dazu kommen beihil- fekonforme Landesbürgschaften. Mit dem Kauf übernehmen wir auch die Vattenfall Wär- me, rund 1 700 direkt Beschäftigte und weitere 300 in verbundenen Unternehmen in den öffentlichen Dienst. Das war uns als SPD immer besonders wichtig. Mit dem Nachtragshaushalt verbunden ist auch die Ei- genkapitalaufstockung der Energie Netzholding BEN – auch diese Debatte haben wir in den Ausschüssen schon geführt – um 300 Millionen Euro. Wir erweitern die Kre- ditfähigkeit der BEN. Damit ermöglichen wir den Ausbau des Stromnetzes für zusätzliche Kapazitätsbedarfe, die durch den verstärkten Ausbau insbesondere von Elektro- ladeinfrastruktur, Wärmepumpen, Photovoltaik, Rechen- zentren und so weiter entstehen. Wir erwerben beim Rückkauf der Fernwärme auch die Tochtergesellschaften der Vattenfall Wärme Berlin AG. Das sind zum Beispiel die 80,8 Prozent Beteiligung am Fernheizwerk Neukölln, die 100 Prozent Beteiligung an der Vattenfall Energy Solutions GmbH, die 100 Prozent Beteiligung einer Energy Crops GmbH und die 25 Pro- zent Anteile an der Berlin Energieagentur. Zusammen mit den 25 Prozent des Landes Berlin halten wir dann 50 Pro- zent dort. Auch das ist eine sehr gute Nachricht. Mit den neuen Spielräumen wollen wir noch effektiver und schneller die fossilfreie Energie- und Wärmeversor- gung in Berlin realisieren. Wir erfüllen Schritt für Schritt die ambitionierten Ziele, die wir uns im Jahr 2015 in der Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ gemein- sam mit den außerparlamentarischen Expertinnen und Experten vorgenommen haben. Das zu vier Fünfteln miterworbene Fernheizwerk Neukölln plant, bereits 2025 steinkohlefrei zu sein. Das ergänzt unsere energiepoliti- schen Vorgaben bis zu einer 100 Prozent erneuerbaren Energieversorgung für Berlin. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch bei den anderen Kraftwerken noch schneller werden können und guter Dinge, dass wir in Berlin deutlich vor 2030 aus der Steinkohlenutzung aussteigen werden. Die Koalition liefert. Berlin wird schnell und wirkungsvoll kohlefrei werden. Das ist eine gute Nachricht. Neben dem Rückkauf der Fernwärme und der Eigenkapi- talzuführung an die BEN Berlin wollen wir aber auch die GASAG erwerben. Auch das ist eine lange Geschichte. Ich bin sehr zufrieden, dass es dem Senat gelungen ist, beim Rückkauf der Fernwärme eine Option für den Er- werb der Vattenfallanteile von 31,575 Prozent an der GASAG zu verhandeln. Wir wollen die Rückkaufoption in diesem Jahr ziehen. Wir streben mindestens eine Mehrheitsbeteiligung an der GASAG an. Deshalb muss der Senat konsequent und zielgerecht die Verhandlungen mit den anderen Anteilseignern Engie und E.ON zügig und erfolgreich fortsetzen. Ziel muss es sein, dass wir die GASAG in Landeseigentum zurückbringen und die Be- legschaft und deren Kompetenz dort bewahren. Ich sage mal an dieser Stelle: Die Mitarbeiterinnen, Mit- arbeiter und die Betriebsräte warten bereits sehr lange auf die Entscheidung. Sie waren zuerst dran bei den Aus- schreibungen, sind von Vattenfall lange Zeit als Faust- pfand benutzt worden und immer weiter nach hinten gestellt worden. Sie kennen die Gerichtsentscheidung und alles, was abgelaufen ist. Die Zeit der Unsicherheit muss 2024 abgeschlossen werden, und wir gehen davon aus – diese Bitte will ich an den Senat richten –, dass man aus der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe gelernt hat. Der Konsortialvertrag muss erkennbar anders aussehen als (Jörg Stroedter) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3909 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 damals, wo wir über eine Gewinngarantie für die Privaten gesprochen haben, aber zu wenig die Bedürfnisse des Landes Berlin und der Beschäftigten im Blick hatten. Mit dem Rückkauf des Stromnetzes, der Fernwärme und dann noch der GASAG erfüllen wir wichtige Infrastruk- turrekommunalisierungsziele der Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“. Das ist ein Riesenerfolg. Da haben wir gemeinsam viel geschafft. Den Mitarbeitern der Kommission, deren Leitung ich damals hatte, möchte ich noch einmal ausdrücklich für die intensive Vorarbeit und ihre Fachexpertise danken. Wir haben am Ende fast alles durchgeführt. Ich möchte mich stellvertretend beim Kollegen Dr. Taschner bedanken, der damals in anderer Funktion, noch nicht als Abgeordneter, in der Kommissi- on mitgearbeitet und das wegweisend mit auf den Weg gebracht hat. Dafür an Sie stellvertretend für alle anderen vielen Dank! Wir werden auch die Rolle des Stadtwerks neu denken und klären, wie Aufgaben sinnvoll zusammengeführt werden können und die erneuerbare Energieversorgung effizienter werden kann, zum Beispiel über einen hun- dertprozentigen landeseigenen integrierten Netzbetrieb. Auch das hatten wir uns damals vorgenommen. Manch fortschrittsfeindlicher Ewiggestriger, die Reinru- fer von der rechten Seite, glaubt, dass Sicherheit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung und Klimaneutrali- tät Gegensätze sind. Das Gegenteil ist der Fall. Wir wol- len neben der Transformation zur Klimaneutralität auch die Sicherheit der Energieversorgung erhalten, und wir wollen langfristig stabile und bezahlbare Preise, damit wir künftig Energiearmut vermeiden können. Auch das war ein Anliegen der alten wie der neuen Koa- lition. Energie ist Daseinsversorge, weil sie zur Existenz- sicherung gehört. Eine warme Wohnung und Strom dür- fen nicht vom Geldbeutel abhängen. Als Eigentümer können wir mit der Netzbetriebsführung neben energiepolitischen Zielen auch stadtentwicklungs- politische und soziale Ziele verfolgen, und wir optimieren und bauen weiteres öffentliches Vermögen auf. Auch das ist eine gute Nachricht. Kommende Generationen werden das begrüßen, weil die politischen Handlungsmöglichkei- ten für die Zukunft abgesichert sind, denn wir alle wissen, dass das Thema Wärme von entscheidender Bedeutung für die Zukunft sein wird. Mit der Unterschrift des Senats im Dezember 2023 unter den Kaufvertrag für die Wärme Berlin AG und die Opti- on auf die Anteile Vattenfalls an der GASAG AG erhält das Land Berlin Handlungsmacht für Energiesicherheit und Klimaschutz. Die Verträge stehen selbstverständlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Abgeordneten- hauses und der Freigabe durch das Bundeskartellamt. Das Vermögensgeschäft und der Nachtragshaushalt sind im Vermögensausschuss schon in erster Lesung diskutiert worden, sodass ich bei zügiger Beratung mit dem Ab- schluss der Transaktion Anfang Mai rechne. Der Zeitplan ist einhaltbar, und ich würde mich sehr freuen, wenn alle demokratischen Kräfte dieses Hauses das unterstützen und dem zustimmen. Die Ewiggestrigen werden wir nicht überzeugen, aber gemeinsam wird es uns gelingen, die Fernwärme und die GASAG zurückzuholen und damit unsere energiepolitischen Ziele zu verwirklichen. – Vie- len Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Dr. Taschner das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kaum führt Schwarz-Rot die Politik von Rot- Grün-Rot fort, gelingt Ihnen endlich einmal das, was Sie immer beschwören: „Das Beste für Berlin“. Ich und meine Fraktion freuen uns, dass Sie den von uns eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen und die Wärmewende in Berlin wirklich zum Erfolg führen wol- len. Wir freuen uns, dass Sie zumindest hier einmal den Mut haben, wichtige Projekte anzupacken und zu gestal- ten, anstatt wie sonst üblich einfach nur zusehen zu wol- len. 42 Prozent des Berliner CO2-Ausstoßes kommen aus dem Gebäudesektor und damit aus der Wärmeproduktion. 42 Prozent! Das ist mit Abstand der größte Brocken und ein echter Problemfaktor auf dem Weg hin zur Kli- maneutralität. Wer also Berlin ernsthaft klimaneutral umbauen möchte, darf sich vor diesen Herausforderungen der Wärmewende nicht drücken, und diese Herausforde- rungen sind riesig. Wir müssen die gesamte Wärmepro- duktion, egal, ob in der Fernwärme oder im Heizungskel- ler, komplett auf klimaneutrale Füße stellen (Jörg Stroedter) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3910 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Belastungen für die einzelnen Berlinerinnen und Berliner noch nicht so groß werden. Die Rekommunalisierung der Fernwärme bringt uns in die Position, für beide Aspekte einen entscheidenden Beitrag zu leisten. Wir können klimaneutrale, aber auch bezahlbare Wärme zur Verfügung stellen. Aber eines muss uns auch klar sein: Es gibt im Bereich der Wärme- wende in Deutschland keine größere Herausforderung als die Dekarbonisierung der Berliner Fernwärme. Das liegt nicht nur an der schieren Größe, schließlich ist das Fern- wärmenetz das drittgrößte Europas, sondern auch daran, dass wir im Gegensatz zu anderen Fernwärmestädten nicht so viele Gunstfaktoren haben wie zum Beispiel, dass genügend Abwärme aus der Industrie zur Verfügung steht. Auch die Potenziale der Geothermie müssen wir erst noch ausloten. Zwar hat Vattenfall uns einen Dekarbonisierungsfahrplan vorgelegt, aber mal ehrlich: Dass der funktioniert, glaubt noch nicht mal Vattenfall selbst. Ein erheblicher Teil der zukünftigen Fernwärme soll dementsprechend aus grü- nem Wasserstoff kommen, doch dass dieser in ausrei- chender und bezahlbarer Menge zur Verfügung steht, daran bestehen erhebliche Zweifel nicht nur bei uns Grü- nen, sondern auch in der Wissenschaft und in der Fach- welt. Zudem zeigen zahlreiche internationale Studien, dass wir mit erneuerbaren Technologien im Gebäude- wärmebereich deutlich günstiger und effizienter Wärme bereitstellen können, als dies mit Wasserstoff möglich ist. BTB-Ko-Chef Zernahle warnte erst kürzlich zu Recht in der „Berliner Morgenpost“: Wir können die Dekarboni- sierung der Berliner Fernwärme nicht auf Wasserstoff aufbauen. Der zweite Baustein in Vattenfalls Dekarbonisierungs- strategie ist das Verbrennen von Biomasse in zwei neu zu errichtenden Heizkraftwerken. Was sich zunächst erst mal klimafreundlich anhört, muss jedoch bei genauerem Hinsehen deutlich kritischer betrachtet werden. Weder ist die Holzverbrennung klimaneutral noch CO2-neutral. Die CO2-Emissionen können bei der Holzverbrennung bei einer nicht nachhaltigen Nutzung und ohne Wieder- aufforstung und bei der Berücksichtigung der Lieferkette sogar um den Faktor 10 ansteigen und im Einzelfall sogar die Werte von Kohle und Gas erreichen. Wo Vattenfall übrigens die fast 500 000 Tonnen Holz jährlich regional und vor allem wirklich nachhaltig beschaffen will, ist nach wie vor vollkommen unklar. Kurzum, Vattenfalls Dekarbonisierungsstrategie verharrt im alten System und setzt weiterhin auf Großkraftwerke. Nur sollen in Zukunft statt Kohle und Gas einfach mal Wasserstoff und Holz verbrannt werden. Das ist weder innovativ noch praktikabel und würde wohl auch zu un- bezahlbaren Fernwärmepreisen führen. Nach der anstehenden Übernahme der Fernwärme von Vattenfall gilt deswegen: Der Senat muss umgehend zusammen mit externen Experten den vorgelegten Dekarbonisierungsfahrplan maßgeblich überarbeiten. Berlin braucht echten Klimaschutz statt Greenwashing. Berlin braucht einen klimagerechten Fahrplan für die Fernwärme. Dieser wird deutlich kleinteiliger ausfallen. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch eine erst kürzlich veröffentlich- te Studie des DIW, die sich ebenfalls sehr kritisch mit dem Dekarbonisierungsfahrplan von Vattenfall auseinan- dersetzt. Wir müssen in Zukunft den Fokus deswegen auf die Nutzung von lokal verfügbaren Wärmequellen und effizienten Technologien wie Wärmepumpen, Geother- mie oder Abwärmenutzung legen. Bei der Standortan- siedlung von Rechenzentren müssen wir zukünftig sofort immer auch gleich die Abwärmenutzung mitdenken und dazu die Anforderungen an den Stromnetzausbau zu- sammen mit der Stromnetz Berlin und 50Hertz im Blick haben. Eine dezentrale Wärmeeinspeisungen in das Fernwärme- netz schafft zudem die Möglichkeit, das Berliner Fern- wärmenetz zukunftsgerichtet umzubauen, denn wir müs- sen runter von den extrem hohen Temperaturen im Netz und damit auch runter von den enormen Netzverlusten. Je nach Sanierungsgrad können wir zukünftig Teile des Fernwärmenetzes auch mit geringeren Temperaturen fahren. Aber zunächst müssen wir uns klarmachen, in welchem Zustand das Berliner Fernwärmenetz ist. Erfahrungen aus der Rekommunalisierung in Hamburg haben gezeigt, dass dort ein enormer Sanierungsstau durch fehlende Investiti- onen aufgelaufen ist. Auch hier müssen wir die Unterla- gen von Vattenfall intensiv prüfen. Wie Sie sehen, kauft sich Berlin mit der Fernwärme gro- ße Herausforderungen ein, und es liegt nun an Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, und an Ihnen, lieber Senat, uns dann auch eine Strategie vorzule- gen, wie Sie die Fernwärme wirklich zukunftsgerichtet umbauen, wie Sie sie dekarbonisieren wollen. Es muss endlich ein Ende haben, dass wir uns mit kruden Wasser- stofffantasien aus der Verantwortung stehlen. Aber neben einer Strategie für den klimaneutralen Umbau der Fernwärme braucht es endlich auch eine Strategie und eine Vision, wie wir zukünftig die Berliner Energie- und Wärmeversorgungen aufbauen und strukturieren wollen. (Dr. Stefan Taschner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3911 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Was passiert eigentlich mit dem Berliner Stadtwerk, immer noch eine Tochter der Wasserbetriebe? Was wol- len wir eigentlich mit der Stromnetz Berlin ansteuern? Und wie geht es eigentlich weiter mit der Berliner Ener- gieagentur? Der Kollege Stroedter hat schon darauf hin- gewiesen. Mit dem Fernwärmekauf stocken wir unseren Anteil an der Energieagentur auf 50 Prozent auf. Steigt Berlin nun in die GASAG ein oder eben nicht? Wir müs- sen das jetzt entscheiden, denn es macht doch keinen Sinn, dass wir jetzt um eine mögliche rekommunalisierte Berliner Fernwärme Strukturen aufbauen, die wir dann in Zukunft mühsam in neue Strukturen überführen müssen. Wenn wir das jetzt angehen, dann sollten wir es auch richtig machen. Das geht natürlich nur, wenn man weiß, wohin man will, wo Sie, liebe Koalition, hin wollen. Gibt es denn irgend- wann einmal eine Holding mit all diesen Unternehmen? Wollen Sie die Aufgaben neu gliedern? Wollen Sie viel- leicht sogar welche zusammenführen? Wie können wir möglichst viele Synergien entstehen lassen, um so auch die Vorteile von rekommunalisierten Energieunterneh- men bestmöglich für den Klimaschutz zu nutzen? Re- kommunalisierung allein ist kein Ziel, sondern es geht darum, was wir daraus machen und wie wir Berlin voran- bringen können. Das ist das Entscheidende. Nutzen Sie diese Chance, und wursteln Sie sich nicht einfach durch! Zum Schluss noch ein Wort zu einem möglichen Einstieg in die GASAG und zu den Plänen des Senats: Wenn Sie die Fernwärme schon bald in die GASAG einbringen, dann wird das die schnellste Reprivatisierung nach einer Rekommunalisierung, die mir jemals untergekommen ist, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Fraktion. Natürlich sehe ich auch die Vorteile, die es mit sich bringt, wenn wir beide große Wärmenetze aus einer Hand steuern. Aber dafür muss Berlin auch das Zepter in der Hand haben. Wir aber steigen mit E.ON und Engie in ein Bett. Und auch, wenn man die beiden Unternehmen gar nicht kritisch sehen möchte, ist auch der Zweck dieser Unternehmen, Gewinne einzufahren. Berlin muss aber klar dem Klimaschutz immer die Vorfahrt geben. Wie soll das eigentlich in Form einer Aktiengesellschaft ge- lingen, wie es die GASAG nach dem Aktienrecht ist? Ein Konzept dazu fehlt bisher komplett, liebe Koalition, lie- ber Senat. Die Berlinerinnen und Berliner, aber auch wir Grüne erwarten zu Recht, dass ein solches baldmöglichst auch zur Diskussion und zur Entscheidung hier im Abge- ordnetenhaus vorgelegt wird. Als Grüne stehen wir der Rekommunalisierung der Berli- ner Fernwärme sehr positiv gegenüber. Aber eins ist auch klar: Es liegt noch viel Arbeit vor uns. Und während bei der SPD wahrscheinlich noch die Sektkorken knallen, krempeln wir Grüne schon die Ärmel hoch, denn es gibt viel zu tun. Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Gräff das Wort.
Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle- gen! Die Berichte werden jeden Tag erschreckender. Deutschlands Wirtschaft ist im weiteren Sinkflug. Sogar Habeck muss das in den Abendnachrichten der Fernseh- nation gegenüber zugeben. Viele Unternehmen machen dicht. Der sinkende Bedarf an elektrischer Energie, der von den Grünen sogar als Erfolg der Ampelpolitik gefei- ert wird, verdeutlicht das. Der sinkende Energiebedarf ist die Folge des Industrieabbaus. Hauptgrund ist der hohe Strompreis durch die Energiewende für die ominöse Weltklimarettung; hausgemachte Gründe. Energieintensive Betriebe der Chemie-, Stahl-, Alumini- um-, Zement-, Gas- und Papierindustrie müssen schlie- ßen, weil sie durch die hohen Strompreise unwirtschaft- lich werden. Ja, richtig: Das ist kein Thema für Berlin, weil wir diese Art Industrie gar nicht mehr haben. Aber wir sind Hauptstadt und für Deutschland auch Dienstleis- tungsmetropole, und wenn es der Republik industriell- wirtschaftlich schlecht geht, trifft es auch uns. Wirtschaftsminister Habeck will nun die energieintensi- ven Industrien mit Krediten stützen und so ein weiteres Abwandern verhindern. Die schuldeninduzierte Energie- wende produziert in der Folge weitere Schulden, um die Kollateralschäden, die sie anrichtet, zu kompensieren. Und so geht der finanzielle Teufelskreis immer weiter. An der Energiewende selbst, dem Anfangsgrund des Ganzen, soll aber ohne Abstriche festgehalten werden, so auch hier in Berlin. Das Problem: Die ambitionierten Klimaziele sind, selbst wenn man sie für das Überleben der Menschheit wirklich für wichtig hielte, nicht zu errei- chen, insbesondere nicht, wenn die Energieerzeugung sicher und störungsfrei gewährleistet und bezahlbar blei- ben und der Wirtschaftsstandort keinen Schaden nehmen soll. Diese Berliner rot-schwarze Koalition ist bereit, dem aus ihrer Sicht sakrosankten, aus unserer Sicht vermeintlichen Klimaschutz alle für die Berlinerinnen und Berliner tat- sächlich relevanten Notwendigkeiten unterzuordnen, denn eine echte Kosten-Nutzen-Rechnung, Herr Stroed- ter, machen Sie nicht auf beziehungsweise können Sie gar nicht vorlegen, weil Sie dann die horrenden Kosten dem Nutzen für den vermeintlichen Klimaschutz gegenüber- stellen müssten. Der Effekt auf das Klima ist aber über- haupt nicht messbar oder bezifferbar. Das ist doch das Problem! Darum ist dieser energie- und klimapolitisch untersetzte Nachtragshaushalt ein politischer Fehler, der die Stadt nicht weiterbringt, sondern um ihre realen Zukunftschan- cen bringen wird. Berlin wird mit seiner im Rahmen der Dekarbonisierung angestrebten CO2-Einsparung nichts für das Klima errei- chen, weder für das deutsche noch für das europäische noch für das Weltklima. Stattdessen gestalten Sie in trau- ter Einigkeit mit der Ampelregierung den eigenen wirt- schaftlichen Abstieg, während die halbe industrialisierte Welt das Zeichen der Zeit erkannt hat und den Wieder- einstieg, Herr Stroedter, in die Kernenergie beschreitet, die Sie gerade schon wieder als ewiggestrig bezeichnet haben. Das ist die Zukunft! Und, Herr Ex-Senator, wenn man fossil aussteigen muss, dann muss man in die Kernenergie gehen, in was denn bitte sonst? Ich erinnere an die kürzlich beschlossene Dubai-Initiative, in der innerhalb einer Generation die Verdreifachung der Kernkraftkapazitäten vereinbart wur- de. Das, wie gesagt, ist die Zukunft. Genau darum ist es richtig und in keiner Weise polemisch, vom Wegner- Senat – jetzt ist er nicht da; muss er sich auch nicht anhö- ren. – Wo ist er? – Ah, Herr Wegner! Na, dann hören Sie mal zu! – als von der rot-schwarzen Koalition zu reden, die im Grunde genau da weitermacht – Herr Taschner hat es bestätigt –, wo Rot-Grün aufgehört hat: bei der kon- (Sebastian Scheel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3916 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 sequent sturen Umsetzung des illusorischen Vorhabens, Berlin klimaneutral zu machen und alle Politikbereiche diesem scheinbar hehren Ziel unterzuordnen. Das Einzi- ge, was Sie von den ganz Roten und Grünen unterschei- det, ist vielleicht das Tempo. Konkret: Nun ist es die Vattenfall Wärme, die verstaat- licht werden soll, und wieder für den vermeintlichen Klimaschutz. Die beabsichtigte Wärmewende ist derma- ßen unwirtschaftlich, dass kein privatwirtschaftlich orga- nisiertes Unternehmen sich darauf einlassen kann. Das Vorhaben ist ohne Verstaatlichung und Steuergelder nicht umsetzbar. Insofern muss der Senat seine Energieplanpo- litik ökosozialistischer Provenienz von dieser Seite mit ihren astronomischen Kosten so durchdrücken; anders geht es gar nicht. Anders ginge es nur, wenn diese Ener- giewende gestoppt würde. Dazu sind der Senat und der Rest des Hauses nicht bereit. Die Wärmewende muss am Ende aber irgendjemand bezahlen, und das werden die Verbraucher sein – über erhöhte Energiepreise einerseits und der Steuerzahler andererseits. Der Bürger zahlt also doppelt, erst einmal durch den schuldenfinanzierten Ankauf des Unterneh- mens als solchen, und danach kostet die beabsichtigte Umsetzung der Transformation des Energiesystems hin zu Klimaneutralität, also die Dekarbonisierung, weitere Milliarden Euro. Die mit diesem Nachtragshaushalt aufgenommenen Mil- liardenkredite müssen ja abbezahlt werden. Dabei ist die Fernwärme schon heute die teuerste Energieform. Die Mieter haben das bei ihren Betriebs- und Nebenkostenab- rechnungen 2022/2023 bitter gespürt. Das können Sie doch nicht einfach wegwischen! Wir kommen jetzt zum springenden Punkt: So wie der Mieter sich den krassen Anstieg seiner Wärmeabrech- nung nicht mehr leisten kann, kann sich auch das Land Berlin weder den Erwerb der Vattenfall Wärme Berlin GmbH noch die Wärmewende leisten. Das geht hier nur über weitere Verschuldung auf Kosten künftiger Genera- tionen. Dabei bedienen Sie sich, Herr Finanzsenator, eines Taschenspielertricks. Sie gründen eine neue Gesellschaft, die mit dem Nach- tragshaushalt eine Kapitalzuführung von fast 1 Milliarde Euro erhält, die dann ein Darlehen bei der IBB in Höhe einer weiteren Milliarde Euro aufnehmen soll, die mit einer Landesbürgschaft abgesichert ist. Der Erwerb der Vattenfall Wärme Berlin GmbH ist dabei vollständig kreditfinanziert, und diese Konstruktion entspricht nicht der grundgesetzlichen Schuldenbremse. Deshalb ist es schon erstaunlich, dass kurz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit seiner strengen Auslegung der Schuldenbremse solche Neuverschuldun- gen vom Senat vorgelegt werden. Der Finanzierungssaldo des Landes wächst damit auf über 4 Milliarden Euro, und Sie machen das alle mit und geben damit ganz offen zu, wie wenig Sie von der Schuldenbremse im Grundgesetz halten; gerade wurde es noch einmal bestätigt. Wir haben das bereits im Zusammenhang mit der vom Rechnungs- hof angemahnten Rückzahlung der Coronakredite gese- hen, wir sehen das bei der Diskussion um das Sonder- vermögen Klimaschutz, das wir als das bezeichnen, was es ist: Sonderschuldensenatspakt, der gegen die Verfas- sung verstößt, übrigens ähnlich wie der Ampelbundeshaushalt 2024, der ebenfalls verfassungswidrig aufgestellt ist und nur des- halb unbeanstandet durchkommt, weil die CDU als Scheinopposition im Bund den ganzen Klimakram mit- macht. Wo kein Kläger auch kein Richter! Die AfD ist in Bezug auf die Schuldenbremse die einzige Partei, die wirklich auf dem Boden des Grundgesetzes steht und statt einer Anhäufung von Schuldenbergen eine ordnungspolitische, Herr Finanzsenator, eine saubere, solide Haushaltspolitik macht. Würde mit der Energiewende, die nicht halten kann, was sie verspricht, Schluss gemacht, ließen sich im Bund jährlich mehr als 100 Milliarden Euro an öffentlichen Ausgaben einsparen oder für die Wiederherstellung ma- roder Infrastruktur gezielt anders ausgeben. Das bräuch- ten wir übrigens auch in Berlin; ich denke an Brücken, Schulen – Sie kennen das alle. In Berlin bräuchten Sie, Frau Energie- und Wirtschaftssenatorin Giffey und Herr Finanzsenator Evers, nicht um die Verfassungsfeindlich- keit Ihres Sonderschuldensenatpakts zittern, mit dessen 10 Milliarden Euro Sie retten wollen, was nicht zu retten ist. Ich mache das noch einmal anhand des Stromnetzes klar; das ist schon angesprochen worden: Im Nachtragshaus- halt müssen jetzt die 300 Millionen Euro Zuführung an Eigenkapital aufgebracht werden, die das Stromnetz braucht, um am Kapitalmarkt die 2 Milliarden Euro Schulden erheben zu können, die notwendig sind, um die Kapazität des Leitungsnetzes verdoppeln zu können: für den erwartbaren Anstieg des Stromverbrauchs durch die E-Mobilitätswende und Habecks Wärmepumpen – beides übrigens eine enorme Entwertung des infrastrukturellen Volksvermögens. Im Wirtschafts- und Energieausschuss hat Dr. Erik Lan- deck, Geschäftsführer der Stromnetz Berlin GmbH, un- missverständlich zum Ausdruck gebracht, Sie waren dabei, Frau Giffey, dass durch den erhöhten Strombedarf die Stromerzeugung von Berlin selbst weiter zurückgeht, weil sukzessive konventionelle Kraftwerke abgeschaltet (Frank-Christian Hansel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3917 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 werden, während Wind und Sonne sie nicht ersetzen können. 75 bis 80 Prozent der gesicherten Stromerzeu- gungsleistung muss von außerhalb kommen. Und woher kommt dieser Strom? – Auch nicht vom bundesweiten Windparkausbau, der auch nur Flatterstrom produziert und den parallelen Aufbau zusätzlicher Kraftwerksinfra- struktur für die Bereitstellung des Stroms in der Spitze des Stromverbrauchs erzwingt. Sie wissen, wenn es hier minus 10 Grad Celsius hat, machen alle die Wärmepum- pe an und dann bricht alles zusammen. Nein, dafür muss die Spitze sorgen, und das kann nicht Wind und Sonne, das müssen Gaskraftwerke. Wir reden hier von der Kraftwerksstrategie, also dem zwingend erforderlichen Bau von neuen Gaskraftwerken. Was bedeutet das? – In sieben Jahren muss eine Gaskraftwerksleistung von min- destens 20 Gigawatt aufgebaut werden, was 40 Groß- kraftwerken der 500-Megawatt-Klasse entspricht und das zum Vergleich 20 Kernkraftwerken. Sieben Jahre für das Erstellen von 40 Ausschreibungen, die Suche nach 40 Investoren, Standorten, Projektierun- gen von 40 Kraftwerken, Planfeststellungsverfahren, Genehmigungen, dann das Bauen und, und, und, und das alles in der sprichwörtlichen „Deutschlandgeschwindig- keit“. Das funktioniert nicht, und das Investitionsvolumen wurde vor Kurzem noch mit 60 Milliarden Euro zulasten der Steuerzahler und Stromkunden angegeben, weil diese Gaskraftwerke aufgrund der Vorrangeinspeisung der Wind- und Solarerzeugung nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz auf keinen Fall wirtschaftlich betrieben werden können. Sie dürfen ja nur produzieren, wenn kein Wind weht oder keine Sonne scheint, und sie verbrennen den teuersten Energieträger auf dem Markt: LNG-Erdgas. Das ist dann der eigentliche Strom, der über die Um- spannwerke in Berlin eingespeist wird. Sie lügen sich hier alle eines in die Tasche, meine Damen und Herren! Ihre Energiewende geht nur mit milliardenschwerer Ver- schuldung einher, am Ende für nichts. Das ist eine falsche Politik in der Sache und fiskalpolitisch sowieso. Die Wähler haben, wenn sie das demnächst erkennen und noch brutaler im Geldbeutel zu spüren bekommen, eine demokratische Alternative, und die werden sie dann auch wählen. – Vielen Dank! Für den Senat spricht nun die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe. – Bitte sehr, Frau Giffey, Sie haben das Wort! Bürgermeisterin Franziska Giffey (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Am kommenden Sonnabend jährt sich der Angriff Russlands auf die Ukra- ine vom 24. Februar 2022 zum zweiten Mal. In den letz- ten zwei Jahren ist uns aus den Folgen daraus mehr als deutlich geworden, wie wichtig Energieversorgungssi- cherheit und Preisstabilität für unsere gemeinsame Da- seinsvorsorge in Deutschland, in Europa, aber auch in Berlin sind. Deshalb, meine Damen und Herren: Wir holen die Berliner Wärme wieder zurück nach Hause! Das ist das Thema des heutigen Tages. Ich will an dieser Stelle sagen, dass wir das heute nach einem Verhandlungserfolg sagen können, der sich über zwei Jahre harte Verhandlungen hingezogen hat, weil es nämlich am Anfang zunächst einmal einen Willen von Vattenfall geben musste, die Wärme überhaupt zu ver- kaufen. Dieser Wille hat ein Möglichkeitsfenster auch für uns hier in der Stadt Berlin eröffnet. So haben wir bereits in der letzten Regierung mit Rot-Grün-Rot die Verhand- lungen angefangen, und wir haben sie in dieser Regierung mit einem sehr großen Engagement, auch viel Zeit, die darin investiert worden ist, fortführen können. Ich möchte mich sehr bei meinem Kollegen Stefan Evers bedanken, mit dem wir diese Verhandlungen im letzten Jahr intensiv geführt haben. Wir haben ein gutes Ergebnis aushandeln können, und dieses Versprechen, die Rekommunalisie- rung der Wärme machen zu können, jetzt auf den Weg der Einlösung gebracht. Wir haben mit der Vertragsunterzeichnung am 19. Dezember 2023 einen Meilenstein für eine sichere, bezahlbare, eine nachhaltige Wärmeversorgung in unse- rer Stadt gesetzt. Das heißt Zuverlässigkeit der Versor- gung, Bezahlbarkeit für die Berlinerinnen und Berliner, aber auch das, was für die Transformation für ein klima- neutrales Berlin notwendig ist, voranzubringen. Dieser Schritt, den wir jetzt tun, ist Teil einer neuen industriellen Revolution, weg von fossilen Energieträgern. Es geht um das größte Fernwärmenetz Westeuropas. Es geht um 2 023 Kilometer Trassenlänge, und es geht da- rum, dass ein Drittel der Berliner Wärmeversorgung schon heute aus der Fernwärme kommt. Herr Abgeordneter Scheel! Sie haben gesagt, dass Sie sich einen Plan wünschen, wie es damit weitergeht. Ich sage heute hier an dieser Stelle: Wir haben im Zuge der Verhandlungen begonnen, diesen Plan zu entwickeln. Wir haben ihn im Zuge der Koalitionsverhandlungen und der Richtlinien der Regierungspolitik entwickelt, dass wir ganz klar gesagt haben: Wir wollen eine integrierte (Frank-Christian Hansel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3918 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Wärmeplattform Berlin zusammen mit industriellen Part- nern, und wir wollen eine Erweiterung und Vergrößerung unseres Fernwärmenetzes hier in der Stadt. Wenn Sie mal schauen wollen, wo wir da stehen, kann ich Ihnen den Wirtschaftsatlas von Berlin Partner emp- fehlen. Seit einigen Tagen ist das Fernwärmenetz dort online verfügbar und jeder Berliner, jede Berlinerin, jedes Unternehmen kann sich anschauen: Ist dort, wo ich bin, wo mein Unternehmen angesiedelt werden soll, schon eine Fernwärmeversorgung gegeben? Ist sie dort geplant? Wir werden selbstverständlich gemeinsam mit Senatorin Schreiner das Thema kommunale Wärmeplanung so voranbringen, dass der Ausbau der Fernwärme ein we- sentliches strategisches Element unserer Arbeit ist; aber schon heute können wir sagen, dass Hunderttausende Menschen in unserer Stadt, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen von der Fernwärme betroffen sind und einen Mehrwert davon haben werden, dass wir diesen Schritt jetzt tun. Öffentliche Daseinsvorsorge, Preisstabi- lität, aber auch soziale Gerechtigkeit – das sind die Ziele dieses Schrittes. Denn es ist ganz klar: Diese Haushalte können sich ihre Anbieter eben nicht ohne Weiteres aussuchen. Sie sind auf eine verlässliche und sichere Fernwärmeversorgung angewiesen. Deshalb ist es so notwendig, dass unsere Wärme Berlin nicht in die Hände irgendwelcher privater Fonds in Kanada oder Neuseeland gekommen ist, son- dern hier in unserer Landesverantwortung entwickelt wird und wir hier in Verantwortung des Landes, auch dieses Hohen Hauses, die Transformationsschritte selbst in die Hand nehmen können, selbst gestalten können und dafür sorgen, dass diese zentrale Versorgungsinfrastruk- tur in öffentlicher Hand die notwendigen Schritte der Veränderung geht und – das sage ich auch an dieser Stel- le – dabei ein wirtschaftlich tragfähiges Unternehmen herauskommt und wir das so machen, dass dieses Unter- nehmen auch gut wirtschaftet in der Zukunft; Investitio- nen, die sich tatsächlich lohnen. Ein weiterer Punkt, den wir heute schon angesprochen haben, ist die Klimaneutralität unserer Stadt. Wir wissen, dass ein Drittel der Berliner Wärmeversorgung durch die Fernwärme geleistet wird. Rund 18 Prozent unserer CO2- Emissionen kommen aus der Fernwärme. Wenn wir den gesamten Wärmesektor sehen, sind es weit über 40 Pro- zent. Es ist ganz klar: Wenn die Wärme in Berlin nicht klimaneutral wird, dann wird auch Berlin nicht klima- neutral. Wenn wir an dieser Stelle nicht mehr Verantwor- tung in die Hand nehmen, dann wird das nicht gelingen. – Wir wollen aber mehr Verantwortung in die Hand neh- men. Wir wollen genau diese Schritte tun, damit Berlin klimaneutral wird und wir diesen ganz großen Faktor Wärme hier mit in die Hand nehmen können. Der Ankauf der Fernwärmenetze ist der Schlüssel zur Umsetzung dieser Transformation in unserer Stadt. Ich will an dieser Stelle noch einmal sagen: Das ist kein losgelöster Schritt, den wir hier tun, sondern es ist ein Dreiklang aus drei wichtigen Gütern: Mit Wasser hat es begonnen, mit Strom haben wir 2021 weitergemacht, und jetzt kommt die Wärme dazu. Strom, Wasser, Wärme – das sind die wichtigsten Güter der städtischen Daseins- vorsorge, und es ist ein großer Fortschritt, eine der größ- ten energiepolitischen Weichenstellungen in diesem Jahr- zehnt, dass wir diesen Schritt jetzt gehen können. Diese Investitionen werden sich lohnen. Wir haben gut und seriös verhandelt. Wir haben in den Verhandlungen am Beginn einen viel höheren Rückkaufwert gehabt als den, den wir jetzt verhandeln konnten. Es hat sich ja schon öffentlich herumgesprochen: Es sind etwa 1,6 Milliarden Euro, die am Ende für den Ankauf aufge- wendet werden. Das ist ein deutlich geringerer Wert als das, was ursprünglich gefordert war. Wir haben das mit Expertinnen und Experten sehr ausführlich, sehr sorgfäl- tig zusammen mit der Finanzverwaltung und der Wirt- schaftsverwaltung geprüft, und wir haben für den Kauf eigens die Berlin Energie Rekom 3 gegründet. Heute geht es darum, dass die Berlin Energie Rekom 3 die notwen- digen Eigenkapitalzuführungen bekommt: 975 Millionen Euro mit diesem Nachtragshaushalt, damit diese Schritte gegangen werden können. Wir haben schon damals, als wir mit den Verhandlungen begonnen haben, auch in der rot-grün-roten Landesregie- rung immer gesagt: Unser Zielkonstrukt ist ein starkes öffentliches Unternehmen mit industriellen Partnern. Dieses Memorandum of Understanding hat auch der damals in Verantwortung stehende grüne Finanzsenator unterzeichnet. Deshalb, Herr Taschner, verstehe ich es nicht ganz, wenn Sie einerseits loben, dass diese Politik fortgeführt wird; dann muss das für Teil zwei auch gel- ten. Die GASAG-Verkaufsoption war für uns immer ein wichtiger Verhandlungsfaktor. Die Schaffung einer inte- grierten Wärmeplattform mit starken industriellen Part- nern ist Teil der Gesamtkonstruktion, und die unterschei- det sich null von dem, was wir mit Rot-Grün-Rot begon- nen haben. Insofern: Wenn Sie loben, was jetzt geschieht, dann würde ich doch sagen lohnt es sich schon, Teil eins und Teil zwei der Vereinbarung umzusetzen. Ein Letztes noch: Wir haben in diesem Nachtragshaushalt heute nicht nur das Thema der Wärme, sondern auch das Thema unserer Stromversorgung. Es ist gesagt worden, Investitionen sind erforderlich. Wenn Berlin klimaneutral werden soll, wenn wir die Dekarbonisierung schaffen wollen, dann brauchen wir in den nächsten zehn Jahren eine Verdopplung unserer Stromnetzleistung. Das be- (Bürgermeisterin Franziska Giffey) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3919 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 deutet einen massiven Ausbau, massive Investitionen. Die Stromnetz Berlin muss mit der Eigenkapitalzufüh- rung an ihre Muttergesellschaft in die Lage versetzt wer- den, diese 300 Millionen Euro, über die wir heute auch entscheiden, zu bekommen, um die notwendigen weiteren Finanzierungen für die Transformationsmaßnahmen zu schaffen. Auch das ist Teil dieses großen Energiepaketes, das dem Hohen Haus heute vorliegt. Wir haben mit dem Ankauf der Vattenfall Wärme Berlin und den Investitionen in unser Stromnetz eine Zukunfts- entscheidung für unsere Stadt. Wir entscheiden über die Energieversorgungssicherheit und ihre Bezahlbarkeit; wir entscheiden über die Wärmewende und unsere Klima- schutzziele; wir entscheiden, ob wir die Chance ergreifen, Berlin zum Schaufenster der urbanen Energiewende zu entwickeln; und wir entscheiden über die wichtigste energie- und klimapolitische Weichenstellung dieses Jahrzehnts. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam diese Weichenstellung vornehmen! Lassen Sie uns hier in Ber- lin gemeinsam Vorreiter sein! – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erle- digung gefunden. Ich habe die Gesetzesvorlage vorab an den Hauptausschuss überwiesen und darf hierzu nach- träglich Ihre Zustimmung feststellen. Dann freue ich mich sehr, heute eine weitere Gruppe von Dienstkräften der Berliner Polizei hier bei uns im Haus begrüßen zu können. Herzlich willkommen und vielen Dank für Ihren Einsatz! Ich rufe auf lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz ge- fasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldun- gen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht min- destens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Für die CDU- Fraktion beginnt der Kollege Schmidt. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie gedenkt der Senat, eine flächen- deckende Grundsteuererhöhung infolge der Grundsteuer- reform zu vermeiden? Herr Senator Evers, nehme ich an! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Kollege Schmidt! Herzlichen Dank für die Frage! Das Thema hat uns hier im Plenum ja schon mehrfach beschäftigt. Ich habe auch schon einmal darauf hingewiesen, dass wir in Berlin sehr weit sind und – das darf man ja auch einmal sagen – die Berliner Verwaltung an der Stelle sehr vorbildlich ist. Wir sind bundesweit die ersten, die über den fast kom- pletten Bestand derjenigen Daten verfügen, die wir aus den erteilten Grundsteuerwertbescheiden ableiten können. Andere Länder sind längst nicht so weit. Auch vergleich- bare Stadtstaaten sind auf einem anderen Stadt, und wir können jetzt, bei nahezu 99 Prozent Erkenntnisstand, glaube ich, die notwenigen Abschätzungen treffen, die es braucht, um Ruhe und Klarheit in eine Situation zu brin- gen, in der viele Betroffene unsicher sind. Und betroffen sind ja nun wirklich alle: Die Grundsteuer ist die Steuer, von der jeder – ob Mieterin, ob Mieter, ob Eigentümerin, ob Eigentümer – betroffen ist. Diese Unsicherheit ist vor allem dadurch entstanden, dass die Grundsteuerwert- bescheide, die in den letzten Monaten bei den Steuer- pflichtigen eingegangen sind, zu oft vielfach höheren Grundsteuerwerten geführt haben als in der Vergangen- heit und eben nicht klar war, was das eigentlich für die Entwicklung der Steuerlast bedeutet. Noch einmal: Mieterinnen und Mieter sind genauso be- troffen, weil die Grundsteuer ja umgelegt wird. Deswe- gen ist es am Ende auch für sie eine sehr relevante Frage- stellung, wie sich das Grundsteueraufkommen in Berlin insgesamt entwickelt und wie sich die individuelle Steu- erlast entwickelt. Anhand der Daten, die wir jetzt zusammengetragen ha- ben, können wir erstens feststellen: Wenn wir nicht ge- gensteuern würden, käme es tatsächlich zu einer vielfach höheren Grundsteuerlast, und zwar quer durch alle Berei- che – ob Wohnen, ob Nicht-Wohnen, ob Mietwohnbau, ob Eigentumswohnung, ob Einfamilienhaus, ob Zwei- familienhaus. Das zieht sich durch die komplette Stadt. Es zieht sich durch alle Wohntypen, und insofern war es geboten, hier gegenzusteuern, um einer drastischen Erhö- hung der Steuerlast entgegenzuwirken. (Bürgermeisterin Franziska Giffey) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3920 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Was wir anhand dieser Daten auch festgestellt haben, ist, dass es tatsächlich zu einer Belastungsverschiebung zwi- schen den Bereichen Wohnen und Nicht-Wohnen kom- men würde, wenn wir nicht gegensteuern. Es käme hier also zu einer ebenfalls durchschnittlichen Verteuerung des Wohnens, wenn wir nicht tätig werden – nicht allein bezogen auf den Hebesatz, sondern auch bezogen auf die Messzahlen. Auch da gilt für mich das Versprechen der Aufkommensneutralität. Wir haben immer gesagt: Der Staat soll sich nicht an der Veränderung der Grundsteuer bereichern. Das ist eine Reform, die nicht wir erfunden haben; das ist eine Reform, für die insbesondere das Bundesverfas- sungsgericht den Anstoß gegeben hat – nicht unberechtig- terweise, denn gerade in Berlin haben wir extrem unter- schiedliche Sachverhalte hinsichtlich der Besteuerung von Grundeigentum. Diese Reform galt es umzusetzen. Es war der Vorgängersenat, der sich entschlossen hat, dafür das sogenannte Scholz-Modell, also das von der Bundesregierung gestaltete Modell, anzuwenden. Die Grundsteuerwertentwicklung deutet eben jetzt darauf hin, wo politischer Handlungsbedarf besteht, um eine Mehr- belastung des Wohnens abzuwenden. An der Stelle – und das sage ich jetzt übrigens auch ein- mal in Richtung derjenigen, die den Handlungsspielraum belassen haben; Matthias Kollatz schaut ja schon interes- siert hier herüber – ist es wirklich gut, dass wir die Mög- lichkeit haben, die Messzahlen anzupassen. Damit sind wir das einzige Bundesland, das auch auf dieser Ebene noch reagieren kann. Das ist gut. Damit können wir jetzt nämlich auf zwei Ebenen dafür sorgen, dass die befürch- tete Vervielfachung der Grundsteuer nicht eintritt. Noch einmal: Diese Befürchtung sorgt für große Unruhe. Die Steuer wird ab dem 1. Januar 2025 erhoben, und natürlich gibt es jetzt schon – auch in meinem Interesse, im Inte- resse der Finanzämter, aber vor allem im Interesse der Steuerpflichtigen – ein größtmögliches Interesse an frü- hestmöglicher Klarheit. Wenn wir jetzt das Versprechen der Aufkommensneutra- lität ernst meinen, wenn wir es damit ernst meinen, dass das Wohnen im Durchschnitt nicht teurer werden soll, wenn wir dafür sorgen wollen, dass das Verhältnis vom Wohnen zum Nicht-Wohnen im Steueraufkommen gleich bleibt, dann kommen wir zu folgenden Vorschlägen, die ich gestern vorgestellt habe und die dann auch vom Ab- geordnetenhaus im weiteren Verlauf zu beraten sind: Erstens wollen wir den Hebesatz deutlich senken. Aktuell ist Berlin hier bundesweit Spitzenreiter mit 810 Prozent. 2007 wurde der Hebesatz zum letzten Mal angepasst; die Anpassung wäre nahezu eine Halbierung auf 470 Prozent. Ich glaube, das ist eine an Klarheit nicht zu überbietende Botschaft, was den politischen Willen angeht, das Woh- nen durch diese Reform nicht teurer zu machen, als es ohnehin schon durch eine ganze Menge von anderen Entwicklungen geworden ist. Das Zweite ist die Entwicklung der Messzahlen. Wir wollen im Verhältnis der Messzahlen Wohnen und Nicht- Wohnen eine Anpassung vornehmen, die dazu führt, dass auch hier das Aufkommen jeweils aufkommensneutral bleibt, das Wohnen also auch hier durchschnittlich nicht durch die Reform verteuert wird. Das ist ein anderes Gesetz als dasjenige, welches den Hebesatz regelt, aber auch hier müssen und sollten wir tätig werden, um das klare Signal auszusenden – übrigens auch ein wohnungs- und mietenpolitisches Signal –: Wir steuern hier konse- quent gegen. Das Dritte ist – und das ist ja auch in den Richtlinien der Regierungspolitik verankert –, dass wir für diejenigen Fälle, in denen es aufgrund dieser Reform, aufgrund der Umsetzung der Reform, doch zu starken sozialen Härten, zu existenzbedrohenden Situationen kommt, einen Tatbe- stand schaffen. Denn natürlich wird es dabei bleiben, dass es Belastungsverschiebungen gibt. Wir haben es im Mo- ment mit einer ungerechten Situation zu tun; für gleich- wertige Immobilien werden mitunter deutlich unter- schiedliche Grundsteuern bezahlt. Wir würden das im entsprechenden Gesetz auch vorschlagen, als Härtefall- klausel, die für solche Situationen die Möglichkeit gibt, auf existenzbedrohende Situationen zu reagieren, die Grundsteuer abzusenken. Daneben gibt es noch weitere Möglichkeiten, im Rahmen der Abgabeordnung mit so- genannten Billigkeitsmaßnahmen auf solche Fälle einzu- gehen. Ich glaube, damit geben wir den Finanzbehörden ein gutes Instrumentarium an die Hand, um jeweils im Einzelfall auch angemessen und gut reagieren zu können. Wir haben in Berlin insofern einen speziellen Fall, als dass wir im Bereich der Grundsteuer A – das sind die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen – so gut wie kein Aufkommen haben, aber durchaus eine Menge Ver- waltungsaufwand. Wir haben nämlich beispielsweise 1 200 Kleingartenanlagen, die nach dem Bundesklein- gartengesetz der Grundsteuer A unterfallen, aber eben- falls der B-Steuer unterfallen und somit einen enormen Aufwand in der Administration verursachen, aber gleich- zeitig so gut wie keinen steuerlichen Ertrag bringen. Mein Vorschlag ist hier, den Hebesatz auf 0 Prozent abzusen- ken, um uns an der Stelle den gesamten Aufwand zu ersparen – ich glaube, die Finanzämter sind ohnehin überlastet – und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass wir bei land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und damit immerhin 80 000 Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern auch zu dieser Lösung greifen, die dazu führt, dass hier in Zukunft kein zusätzlicher Aufwand mehr entsteht. Das alles zusammengenommen, sind wir, glaube ich, mit den Notwendigkeiten dieser Reform auf einem guten Weg. Noch einmal: Das ist etwas, das wir vorgefunden haben, aber ich glaube, wir gehen miteinander verant- (Bürgermeister Stefan Evers) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3921 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 wortungsbewusst und im Sinne der gemeinsamen Zielset- zung, das Wohnen nicht zu verteuern, richtig um – so- wohl steuerpolitisch als auch wohnungs- und mietenpoli- tisch. Insofern werden wir in der nächsten Zeit auch früh und intensiv in die Kommunikation, in die Beratung, in die Aufklärung rund um die zu erwartenden Entwicklun- gen einsteigen. Wir werden jetzt die Finanzämter infor- mieren, dass dort auch in den Beratungscentern an mehre- ren Tagen in der Woche Möglichkeiten bestehen, sich bei Rückfragen, bei Anliegen zu melden und sich mit seinen jeweiligen Besonderheiten – und es wird viele besondere Einzelfälle geben – dann auch Rat zu verschaffen. Per- sönlich werde ich natürlich auch, wo immer ich kann, dazu beitragen, dass die bestehende Unruhe jetzt mög- lichst bald ihr Ende findet. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Senator! – Die erste Nachfrage geht an den Kollegen Schmidt. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Senator, für Ihre bisherigen Ausfüh- rungen, die Eigentümer und Mieter gleichermaßen sehr beruhigen dürften! Ich frage aber nach, wie der Senat denn mit den hoffentlich wenigen Fällen umgehen wird, bei denen die neue Grundsteuer dennoch eine besondere Härte darstellt. Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! In der Tat – Sie haben darauf hingewiesen – sind es hoffentlich wenige Fälle. Wir ha- ben jetzt keine Gesamtstatistik, sondern wir haben gewis- sermaßen stichprobenartig repräsentative Stichproben aus unterschiedlichen Teilen der Stadt gezogen, um uns ein Bild davon zu verschaffen, wie sich mit diesen Rahmen- bedingungen die Grundsteuerbelastung entwickelt. Tat- sächlich reden wir von extrem seltenen Ausreißern, die jeweils auch individuelle Ursachen haben dürften hin- sichtlich einer Veränderung der baulichen Nutzung, die bisher nicht bekannt war, oder anderer Umstände, die zu einer bisher deutlich zu hohen oder deutlich zu geringen Grundsteuerlast geführt haben. Überall dort, wo wir uns im üblichen, im normalen Rahmen bewegen, also in der überwiegenden Mehrheit der Steuerfälle, haben wir es mit verträglichen, moderaten Veränderungen bei der Grundsteuerbelastung zu tun. Wenn es nun aber diese Fälle gibt – und darauf habe ich eben hingewiesen –, wollen wir, auch wenn das dem Steuerrecht nicht immer eigen ist, mit einer solchen Här- tefallklausel das klare Signal senden: Wir sind bereit, auf diese Einzelfälle zu reagieren. – Es wird schon aufgrund dessen, dass diese Einzelfälle sehr individuell sein wer- den, keine festen Kriterienkataloge dafür geben, wann eine existenzbedrohende Lage vorliegt, wann also die Schwelle überschritten ist, ab der ein Finanzamt tatsäch- lich über Billigkeitsmaßnahmen, über eine solche Härte- fallklausel, einschreiten und gegensteuern kann. Ich hatte gestern ein Spitzengespräch mit den Interessen- vertretungen, ob das jetzt der Mieterverein war, der VDGN, Haus & Grund, der BBU und wie sie alle heißen. Auch dort war es ein Thema, ob man schon an der Stelle über Kriterienkataloge das Ermessen der Finanzbeamtin- nen und -beamten binden möchte. Das wird mit Sicher- heit auch in den nächsten Wochen und Monaten ein wich- tiger Diskussionsgegenstand sein, aber noch einmal: Das Steuerrecht ist eigentlich nicht der Ort, um so etwas klas- sisch zu adressieren. Ich glaube, mit der Härtefallklausel, wie wir sie vorschlagen, haben wir einen ganz guten Weg gefunden und insbesondere noch einmal das klare Signal gesetzt: Wir sind bereit, auf diese Einzelfälle einzugehen und wir haben den klaren Willen, soziale Härten zu ver- meiden. Vielen Dank, Herr Senator! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Zillich. Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Nachdem wir in den Haushaltsberatungen noch nicht darüber reden konnten, wo sich denn besondere Belastungserhöhungen ergeben werden, frage ich Sie: Wo werden die aus Ihrer Sicht entstehen? Oder können Sie das ausschließen? Und in- wieweit soll denn die Härtefalllösung über die Billig- keitsmaßnahmen nach Abgabenordnung hinausgehen? Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abge- ordneter Zillich! In der Tat, den repräsentativen Stichpro- ben nach, die wir gezogen haben – noch einmal: Wir haben keine Gesamtstatistik, es gibt die Software nicht her, dass wir sagen: Zeig uns mal alles, was über den Faktor X liegt! –, was wir sozusagen händisch herausge- zogen haben, um ein Bild zu gewinnen, wird deutlich, dass es die Einzelfälle in der einen wie der anderen Art stadtweit gibt. Also in dem einen wie im anderen Stadtteil (Bürgermeister Stefan Evers) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3922 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 wird es geschehen sein, dass in der Vergangenheit nicht alle Informationen zur Nutzung eines Grundstücks vorla- gen, und man jetzt zu einem Faktor 6 kommt. Solche Fälle wird es geben. Genauso wird es solche Fälle geben, bei denen man jetzt bei einem Faktor 0,3 landet, einfach deswegen, weil man auch hier von einer ganz anderen Art der Nutzung ausgegangen ist, als sie tatsächlich der Fall ist. In der Regel hat das dann gar nicht so sehr mit Wert- entwicklungen, sondern mit Nutzungsentwicklungen zu tun. In der durchschnittlichen Gesamtheit gibt es diese extremen Fälle eher nicht. Ich weiß nicht, ob Sie gestern die „Abendschau“ gesehen haben. Es waren ja auch Kolleginnen und Kollegen der „Abendschau“ dabei, als ich die Eckpunkte vorgestellt habe, danach ist man direkt, ich glaube, nach Karow aufgebrochen, um einem Betroffenen, der bisher mit einer Verfünffachung der Grundsteuer rechnete, einmal Gele- genheit zu geben, mit diesen Zahlen zu rechnen. Und das Ergebnis war dann ein durchaus sehr positives Überra- schen, dass Berlin diesen Schritt geht. Und noch mal: Ich finde diesen Schritt auch sehr richtig. Es wird Belastungsverschiebungen geben. Wenn es keine Ungerechtigkeit im bestehenden System gäbe, dann hätte das Bundesverfassungsgericht nicht geurteilt, dass es zu einer Reform der Grundsteuer kommen muss. Aber dass diese Belastungsverschiebungen so verträglich ausfallen, wie sie sich jetzt darstellen, dass wir jetzt den Befürchtungen, es gebe eine Vervielfachung der Grund- steuerbelastung, so deutlich entgegentreten können, das setzt diese vorgeschlagenen Änderungen an Hebesatz und Messzahl voraus. Und damit reagieren wir, glaube ich, auch sozialverantwortlich und in der richtigen Art und Weise und vor allem im Interesse aller Berlinerinnen und Berliner. Was die Frage angeht, wie weit jetzt sozusagen das eine über das andere hinausgeht: Die Härtefallklausel, die wir über das Messzahlgesetz vorschlagen, ermöglicht eine Senkung der Grundsteuer. Im Rahmen der Abgabenord- nung haben wir die klassischen Billigkeitsmaßnahmen Erlass oder Stundung. Wir erweitern gewissermaßen den Handlungsspielraum, den wir damit den Finanzbeamtin- nen und -beamten an die Hand geben. Vielen Dank! Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Kollege Hopp die Gelegenheit zur nächsten Frage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Welche Maßnahmen trifft der Senat nach dem Gewalt- vorfall auf einen jüdischen Studierenden der Freien Uni- versität zu Berlin? Frau Senatorin Czyborra, bitte schön! Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hopp für diese Frage! Die Freie Universität hat am 9. Februar gegen den Angreifer ein Hausverbot zum Schutz der Mitglieder der Hochschule erlassen. Diese Entscheidung unterstütze ich voll und ganz. Das war 30 Stunden, nachdem der Hochschule der Name des Angreifers, des Gewalttäters übermittelt worden war und klar wurde, dass es sich tatsächlich um eine Person mit einer Immatrikulation an der Freien Universität handelt. Der Berliner Senat ist sich einig: Oberstes Ziel ist es, jüdische Studierende und Mitarbeitende vor Antisemitis- mus und Hass zu schützen, und dazu ist das Hausverbot tatsächlich eine Maßnahme, die schnell und unmittelbar diesen Schutz bewerkstelligen kann. In den jüngsten Gesprächen mit den Hochschulen haben wir sondiert, welche weiteren Instrumente diese benöti- gen, um den Schutz von jüdischen Mitgliedern der Hoch- schule zu verbessern. Auch über eine Reform des Hoch- schulgesetzes wurde gesprochen und sich darauf verstän- digt, das Hochschulgesetz zu ändern und einen neuen Ordnungsparagrafen einzuführen. Zur konkreten Ausge- staltung habe ich mich mit den Leitungen über ihre Er- fordernisse ausgetauscht. Wir werden jetzt unmittelbar einen Entwurf ins Verfahren bringen, also ins Anhö- rungsverfahren und Mitzeichnungsverfahren. Der Ent- wurf liegt fertig vor. Wir überprüfen darüber hinaus, ob und welche zusätzlichen Strukturen, Ansprechpersonen und Mechanismen an den Hochschulen notwendig sind, um schwelenden und offenen Antisemitismus im Stu- dienalltag zu bekämpfen und Betroffene zu schützen. Maßnahmen an den Hochschulen sind darüber hinaus unter anderem: Der Kontakt der Hochschulen zum Anti- semitismusbeauftragten des Landes und der Polizei, den jeweiligen Polizeibehörden und der Generalstaatsanwalt- schaft wird nach Bedarf intensiviert; die frühzeitige und vielfältige Kontaktaufnahme und Ansprache findet statt, um Studierende und Mitarbeitende für das Thema zu sensibilisieren und Informationen über Antisemitismus bereitzustellen und entsprechende Anlaufstellen und psychologische Beratung zu benennen; persönliche Ge- spräche mit Beschäftigten und Studierenden, Sensibilisie- rung in Gremien und teils gezielte Kontaktaufnahme zu israelischen Austauschstudierenden findet statt; Weiter- bildungen zum Umgang mit Antisemitismus in Lehrver- anstaltungen sowie zum Nahostkonflikt, um die Beschäf- tigten, die Lehrenden und die Studierenden in die Lage zu versetzen, auch gezielt zum Schutz von Kommilitoninnen (Bürgermeister Stefan Evers) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3923 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 und Kommilitonen einzugreifen; Workshops für Studie- rende und Beschäftigte zu den Facetten von Antisemitis- mus sowie Herausforderungen und Spannungsfeldern im Umgang mit der aktuellen Situation in Israel und den palästinensischen Gebieten. An der FU wurde eine eigene Ansprechperson für Antisemitismus berufen, die sowohl Betroffenen als auch Zeuginnen und Zeugen von Antise- mitismus als Ansprechpartner zur Verfügung steht und ein Scharnier zur Hochschulleitung bildet. Andere Hoch- schulen sind auch dabei, ihre Ansprechstrukturen für Antisemitismus entsprechend aufzustellen. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Hopp. Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Ausführungen! Abseits vom angespro- chenen Gewaltvorfall: Welche grundsätzlichen juristi- schen Herausforderungen sieht der Senat bei einer Nach- schärfung des Hochschulgesetzes vor dem Hintergrund der Zielstellung, den Hochschulen praktikable und vor allem gerichtsfeste Instrumente im Umgang mit Extrem- fällen an der Universität an die Hand zu geben? Frau Senatorin Czyborra, bitte schön! Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Vielen Dank, auch für die Nachfrage! Ein Ordnungsrecht muss den Erfordernissen der Hochschulen entsprechen und sehr gründlich formuliert werden, damit es anwend- bar ist. Für eine praktikable und gerichtsfeste Anwendung ist es zentral, dass wir im Ordnungsrecht eine Regelung finden, die Verhältnismäßigkeit garantiert, also die darin getroffenen Maßnahmen geeignet, erforderlich und an- gemessen sind. Das schaffen wir mit der geplanten Ge- setzesänderung, indem wir den Hochschulen ein Ord- nungsrecht an die Hand geben, das verschiedene, geeig- nete und gestaffelte Maßnahmen ermöglicht, abhängig von der Art und der Schwere des Vergehens. Darüber hinaus möchte ich noch einmal daran erinnern, dass wir im Berliner Hochschulgesetz in der Änderung 2021 als erstes und einziges Bundesland in der Geset- zesnovelle die Hochschule rechtlich dazu verpflichtet haben, Diskriminierungen, insbesondere wegen rassisti- schen oder antisemitischen Zuschreibungen, zu verhin- dern und bestehende Diskriminierungen zu beseitigen. Das findet sich im BerlHG in § 5b Absatz 2. Berlin ist tatsächlich das einzige Bundesland, das eine solche grundsätzliche Regelung als Rechtsgrundlage für das Handeln der Universitäten bereithält, und wir werden, wie ich schon ausführte, im Ordnungsrecht darauf aufset- zen und es sehr sorgfältig ausbuchstabieren, welche Maßnahmen die Universitäten in welchen Verfahren ergreifen können und sollen. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Und die zweite Nachfra- ge geht an den Kollegen Schulze von der Linksfraktion. Bitte schön!
Danke schön, Frau Senatorin, auch für die Antworten! Das war ja ein recht breites Programm, dass Sie da auf- machen. Ich will trotzdem an den Kollegen Hopp an- schließen mit der Frage nach den Hürden für eventuelle ordnungsrechtliche Maßnahmen. Sind Ihnen denn Fälle in Berlin in den letzten Jahrzehnten bekannt, wo jemand mal rechtssicher aufgrund des Ordnungsrechts an einer Uni- versität oder auch deutschlandweit exmatrikuliert worden ist? Frau Senatorin Czyborra! Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): In Berlin gab es solche Fälle aufgrund des alten Rechts – komplizierte Verfahren, Rechtsunsicherheit und so wei- ter – nicht. Deshalb ist es auch nicht sehr zielführend, das alte Recht wieder in Kraft zu setzen, denn, ich habe es mehrfach gesagt, es war nicht zielführend und nicht an- wendbar. Tatsächlich ist es auch auf Grundlage der Hochschulgesetze der 15 anderen Bundesländer nur in wenigen, sehr seltenen Ausnahmefällen – mir sind gerade aktuell zwei bekannt, es kann aber sein, dass unsere Re- cherche noch nicht alle Fälle erfasst hat – zu einer Exmat- rikulation gekommen. In den allermeisten Fällen, wo insbesondere meistens aus Gründen rechtsradikaler Über- griffe eine Exmatrikulation angestrebt wurde, ist es dann aufgrund der rechtlichen Hürden nicht dazu gekommen. Vielen Dank, Frau Senatorin! Die nächste Frage geht an den Kollegen Ziller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Was wird der Senat tun, um die öffentlich gewordenen Sachverhalte und Vorwürfe gegenüber der Ansprechperson des Senats für Deutsche aus Russland, Spätaussiedler und Vertriebene aufzuklären, insbesondere hinsichtlich der potenziellen (Senatorin Dr. Ina Czyborra) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3924 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Interessenverquickung, die sich dadurch ergibt, dass er einerseits Mitarbeiter der Integrationsverwaltung mit eigenem Projektbudget und zugleich Vorsitzender eines durch die Integrationsverwaltung geförderten Projektträ- gers ist, dem er laut Berichterstattung bereits versprochen haben soll, ich zitiere, diese Organisation solle für die Arbeit gestärkt werden? Herr Regierender Bürgermeister, bitte schön! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, herzlichen Dank für die Frage! Lassen Sie mich zu Beginn erst mal sagen, dass ich mich sehr freue, dass wir in Berlin eine An- sprechperson für Deutsche aus Russland, Spätaussiedler und Vertriebene haben. Das ist eine große Personengrup- pe in Berlin mit ganz eigenen Problemen, Herausforde- rungen und Fragestellungen. Wir wollen mit der An- sprechperson genau für diese Bevölkerungsgruppe Politik machen, ihre Sorgen und Ängste ernst nehmen und das eine oder andere, das sie seit einiger Zeit, seit vielen Jahren bewegt, auch wirklich lösen. Deswegen freue ich mich, dass es uns gemeinsam gelungen ist, so eine An- sprechperson, so eine Position einzusetzen. Der Senat hat im Dezember 2023 die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung per Senatsbeschluss beauftragt, so eine Ansprechperson einzurichten. Im Januar 2024 hat dann der Senat bis zum Ende der Legislaturperiode diese Funktion der Ansprechperson für Deutsche aus Russland, Spätaussiedler und Vertriebene an Walter Gauks übertra- gen. Um jede Interessenkollision beziehungsweise jeden Verdacht einer Interessenkollision zu vermeiden, hat Herr Gauks in dieser Woche entschieden und dies auch öffent- lich bekannt gegeben, dass er seinen Minijob bei einem Bundestagsabgeordneten zum Ende des Monats aufgeben wird – Punkt eins. Punkt zwei, zu dem konkreten Sachverhalt Ihrer Frage: Selbstverständlich wird Herr Gauks seine Aufgabe als Ansprechperson des Senats und seine ehrenamtliche Tätigkeit strikt trennen. Sollte tatsächlich einmal das Verhältnis der Senatsverwaltung zum Verein betroffen sein, wird Herr Gauks an keinem gesetzlichen Entschei- dungsprozess mitwirken. Das sehen übrigens auch gesetz- liche Regelungen klar vor, keine Sonderregelungen für eine Person, sondern das sehen die gesetzlichen Regelun- gen klar vor, und daran werden sich Herr Gauks wie auch der Berliner Senat halten. Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Die erste Nachfrage geht an den Kollegen Ziller. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Können Sie vielleicht noch mal genauer ausführen, wie der Beauftragte das machen soll, in dem Themenfeld aktiv zu sein, wo er einen relevanten Träger in dem Bereich hat, und sich dann immer für befangen zu erklären, wenn es um Gelder in dem Bereich geht? Wie soll das in der Praxis funktionieren? Herr Regierender Bürgermeister! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Wir haben mit Walter Gauks eine Ansprechperson, die in der Communi- ty bestens vernetzt ist. Wir haben in Berlin ganz viele Vereine, ganz viele Träger, mit denen Herr Gauks seit vielen Jahren übrigens in Kontakt steht. Es ist zweifels- ohne so, dass Herr Gauks nachweislich ein Experte für all diese Fragen für Deutsche aus Russland, Spätaussiedler und Vertriebene ist. Wenn du in so einer Community vernetzt bist, dann hast du auch Kontakte in diese Com- munity, zu Vereinen. Nun ist Herr Gauks selbst in einem Verein ehrenamtlich tätig. Genau bei diesem Verein tritt das ein, was ich gerade gesagt habe: Hier wird es eine strikte Trennung geben. Wenn es hier um Förderungen, Mittelzuweisungen et cetera pp. geht, wird sich Herr Gauks selbstverständlich zurückhalten. So sehen es auch Regeln des Berliner Senats vor, keine Entscheidung, die nur für Herrn Gauks so getroffen wird, sondern das ist so, das wird so gehandhabt, und deswegen werden wir das auch genauso tun. Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Schulze von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön!
Dann hake ich vielleicht da noch mal ganz konkret nach. Wer wird denn die Entscheidung über die Förderungen und Zuwendungen in dem Bereich des Budgets der An- sprechperson treffen? Herr Regierender Bürgermeister! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Das ist ja auch relativ klar geregelt. Die Ansprechperson ist angesiedelt bei der Senatsverwaltung von Cansel Ki- ziltepe, und dort wird dann entschieden, wie die Ent- scheidungsprozesse umgestaltet werden, wer das dann entscheidet. Das kann ich heute noch nicht sagen, aber da (Stefan Ziller) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3925 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 bin ich mir ganz sicher, das wird die Senatsverwaltung in Eigenverantwortung dann auch tun. Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! Dann hat für die Linksfraktion der Kollege Ronneburg das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich stelle die Frage anknüpfend an die Frage der Grünen-Fraktion: Wer ist denn zuständig, im Falle der Ansprechperson des Senats für Deutsche aus Russland, Spätaussiedler und Vertriebe- ne gegebenenfalls dienstrechtliche Konsequenzen aus den bereits jetzt öffentlich bekannt gewordenen Vorwürfen zu ziehen? Ich nenne hier exemplarisch die Verquickung der neuen Tätigkeit für den Senat mit Parteitätigkeiten sowie Fragen im Zusammenhang mit der Förderung des Vereins und einen bekannt gewordenen Betrugsfall beim BAMF. Wenn so etwas bereits erfolgt ist, gibt es dann – – Herr Regierender Bürgermeister! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Dazu gibt es auch klare Regeln, nicht nur für diese Person, sondern allge- mein. Die personalverantwortliche Stelle für die An- sprechperson ist die Senatsverwaltung für Arbeit, Sozia- les, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskri- minierung. Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Ronne- burg. – Bitte schön!
Dann frage ich jetzt noch mal den Senat nach einer Ein- schätzung, und zwar, ich möchte in diesem Zusammen- hang noch mal vom Senat hören, warum auf eine Aus- schreibung verzichtet worden ist, warum es keine Beteili- gung der Zivilgesellschaft an dem Prozess gegeben hat und ob bei diesem Auswahlprozess der eben von mir genannte Fall eines öffentlich bekannt gewordenen Be- trugsfalls beim BAMF bereits gewürdigt worden ist. Herr Regierender Bürgermeister! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Auch das ist jetzt gar kein sensationeller Einzelfall. Es gibt Koalitionsver- handlungen, wo sich die Koalitionspartner verständigt haben, eine Ansprechperson für das Land Berlin einzu- richten. Diese Personalie ist besetzt bis zum Ende dieser Legislaturperiode, also zeitlich befristet. Das passiert in anderen Bereichen, zum Beispiel bei Besetzungen von anderen Beauftragten, von anderen Ansprechpersonen, ganz genauso. Hier haben wir das ganz genauso gehand- habt. Von daher ist es ein ganz normaler Fall, der total in Ordnung ist. Deswegen werden wir genau so auch weiter verfahren. Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Die zweite Nachfrage geht an die Kollegin Eralp. – Bitte schön!
Also mir ist überhaupt nicht klar, warum Sie eigentlich antworten, wenn dienstrechtlich SenASGIVA zuständig ist, aber jenseits dessen würde ich gerne wissen: Auf meine Schriftliche Anfrage hin wurde behauptet, dass der Senat ein Beteiligungsverfahren mit der Zivilgesellschaft vorgenommen hat, während weiter oben in der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage steht, dass an die Parteien, die die Koalition tragen, etwas herangetragen wurde. Das ist ein Widerspruch. Wie war es genau? Wer wurde hier beteiligt? Warum ist hier eine befristete Stelle und bei der Ansprechperson Antisemitismus nicht? Da haben wir viele Fragen. Ich hoffe, dass das Amt ruhen gelassen wird, bis diese Fragen geklärt werden. Herr Regierender Bürgermeister! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich kann das nur noch mal wiederholen: Es han- delt sich hier um eine befristete Stelle bis zum Ende der Legislaturperiode. Da ist ein Ausschreibungsverfahren, wie es in klassischen Stellenbesetzungen notwendig ist, nicht erforderlich. Genau das haben wir so im Berliner Senat gehandhabt. Genau das haben wir gemacht, von daher ist das völlig in Ordnung. Zu der Anfrage, die Sie zitiert haben, muss ich leider passen, weil ich die schlicht und ergreifend nicht kenne. Ich will trotzdem noch mal sagen: Da es sich um eine (Regierender Bürgermeister Kai Wegner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3926 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 befristete Stelle handelt, ist so eine Ausschreibung nicht notwendig. Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! Dann hat Herr Gläser von der AfD-Fraktion die Gelegen- heit zur nächsten Frage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Ausführungen! Nun ist die Lage in Tegel nicht erstmalig. Das ist eskaliert, und wir haben im vergangenen Jahr sowohl einen Brief von ukrainischen Geflüchteten als auch eine Massenschlägerei mit den kurdischen Geflüchteten mitbekommen, und Sie haben Aufarbeitung versprochen. Ist es nicht an der Zeit, dass man diese Sicherheitsfirma austauscht, weil sie offen- sichtlich nicht in der Lage ist, Sicherheitspersonal einzu- stellen, das geschult ist, das auch in der Lage ist, diese Massenunterkunft, die eigentlich nicht für die Unterbrin- gung geeignet ist, zu leiten? Frau Senatorin! Bitte schön! Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Danke, Herr Abgeord- neter, für die Frage! Ich habe immer gesagt: In Großun- terkünften in solch einem Ausmaß, das bundesweit auch einmalig ist – dort leben mittlerweile 5 000 Menschen – wird es auch immer Konfliktpotenzial geben. (Regierender Bürgermeister Kai Wegner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3927 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Das bedeutet aber, dass wir natürlich auch in der Verant- wortung sind, wenn solche Ereignisse zu Tage treten, dass wir natürlich auch mit den zuständigen Stellen, die ich eben auch genannt habe – das Betreiberkonsortium, die Messe Berlin, die zuständig ist, auch für das Sicher- heitspersonal vor Ort –, diese Gespräche führen. Wir haben dort eine unabhängige Beratungsstelle, mit der wir auch regelmäßig im Austausch sind. Wir nehmen selbstverständlich auch konkrete Maßnahmen vor und treffen Entscheidungen, um die Sicherheit der Menschen, die dort untergebracht sind, auch zu gewährleisten. All das besprechen wir in diesen Runden. Sollten Maßnah- men erforderlich sein zum aktuellen Stand, werden auch diese umgesetzt werden. Ich muss mir erst mal ein Lage- bild geben lassen zu den Ereignissen, die aktuell im Raum stehen. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die Runde nach der Stär- ke der Fraktionen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen in freiem Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Mög- lichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt. Ich gehe davon aus, dass alle Fragestellerinnen und Fra- gesteller die Möglichkeit hatten, sich anzumelden, und beende die Anmeldung. Dann darf ich die ersten sieben Namen verlesen. Die erste Gelegenheit zur Frage hat der Kollege Haustein, gefolgt von den Kollegen Schenker, Omar, Schmidt, Mirzaie, Simon und Otto. Es beginnt der Kollege Haustein. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Weil wir es letztes Mal im Kulturausschuss nicht geschafft haben, möchte ich gerne vom Senat erfahren, was die veränderten Pläne für die Alte Münze vorsehen. – Vielen Dank! Herr Senator Chialo! Bitte schön! Senator Joe Chialo (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt): Sehr verehrte Präsidentin! Lieber Herr Abgeordneter! Es ist zunächst einmal so, dass 2012 der Verkauf der Alten Münze gestoppt worden ist. Die Spreewerkstätten haben seit Anbeginn die Alte Münze als Kulturort entwickelt, in dem die freie Szene und die Jazzszene ihren Platz hatten. Der Abgeordnetenhausbeschluss des Jahres 2018 sah die Entwicklung der Alten Münze als einen Ort für die freie Kulturszene vor, und das wurde in einem breiten Beteili- gungsverfahren auch entsprechend entwickelt. Allerdings ist es auch so, dass wir vor einer schwierigen Finanzlage stehen – wir haben das immer wieder auch von unserem Finanzsenator gehört –, und das hat dazu geführt, dass das Abgeordnetenhaus einen Auflagenbeschluss aufge- setzt hat. Dieser Auflagenbeschluss hat den Abgeordnetenhausbe- schluss des Jahres 2018 aufgehoben. Das bedeutet, dass ab jetzt wir als Kulturverwaltung nicht mehr Bedarfsträ- gerin einer Baumaßnahme sind, was bedeutet, dass wir nicht im Lead sind, sondern dass jetzt die BIM in ihrer Funktion als Vermieterin dieses Objekt an die Spree- werkstätten entsprechend weitergibt, die das dann auch weiterentwickeln werden und dort, wie jetzt auch schon, Räume schaffen werden für die freie Szene und auch die Jazzszene, wenn das gewünscht ist. Vielen Dank, Herr Senator! – Die erste Nachfrage geht an den Kollegen Haustein. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank auch Herr Senator, für die Ausführungen! Meine Frage ist, ob in der Zukunft dann auch Kulturveranstaltungen in der Alten Münze möglich sein werden, ob da etwas geplant ist. Herr Senator! Bitte schön! Senator Joe Chialo (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt): Vielen Dank für die Frage! Mit dem eben erwähnten Auflagenbeschluss wurden natürlich alle inhaltlichen Planungen vom House of Jazz, Zentrum für Jazz und improvisierte Musik, am Standort Alte Münze in der Art und Weise, wie das vorgesehen war, gestoppt. Nichtsdes- totrotz gab es und gibt es jetzt, wie wir es auch in den letzten zehn Tagen gesehen haben, Räume, wo die freie Szene und wo die Musikerinnen von Jazz sich entspre- chend entfalten können. Im Haushalt 2024/2025 sind die Mittel allerdings für die Bindung in der Alten Münze aufgehoben worden. Den- noch sind wir als Kulturverwaltung an der Entwicklung eines Zentrums für Jazz und improvisierte Musik in Ber- lin weiterhin interessiert. Das werden wir auch entspre- chend mit unseren Kolleginnen vom Bund, der (Senatorin Cansel Kiziltepe) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3928 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und anderen Gruppen sowie auch der Deutschen Jazzuni- on, der IG Jazz und Till Brönner weiterentwickeln, natür- lich auch mit der freien Szene. Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die zweite Nach- frage an die Kollegin Billig. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Was meinen Sie mit „interessiert“? Das ist ein bisschen schwach formuliert, finde ich. Ich wüsste deswegen ger- ne: Wird es das Haus of Jazz im Haus 4 der Alten Münze geben oder nicht? Herr Senator Chialo, bitte schön! Senator Joe Chialo (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt): Was Sie als schwach empfinden, möchte ich auch an der Stelle nicht bewerten. Ich kann Ihnen allerdings sagen, dass wir als Kulturverwaltung jetzt nicht mehr in der Verantwortung stehen, was die Entwicklung angeht. Das habe ich vorhin schon gesagt, und dabei würde ich es auch gerne bewenden lassen. – Danke! Vielen Dank! Dann geht die nächste Frage an den Kollegen Schenker. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ausgehend von bis zu 30 000 illegalen Ferienwohnungen in der Stadt möchte ich den Senat danach fragen, wie das Urteil des Oberver- waltungsgerichts, das jetzt kürzlich öffentlich geworden ist, bewertet wird, wonach klargestellt wurde, dass nun auch rückwirkend Eigentümer belangt werden können, die vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots in Berlin eine Ferienwohnung betrieben haben und für die nun das Gericht entschieden hat, dass die also wieder in Mietwohnungen umgewandelt werden können. Herr Senator Gaebler, bitte schön! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Vielen Dank, Frau Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die erste Nach- frage an den Kollegen Schenker. – Bitte schön!
Vielen Dank erst mal für die Beantwortung! Ich möchte dann fragen, wie konkret diese Unterstützung jetzt ausse- hen soll, also in Richtung Stellen, Beschäftigungspositio- nen, finanzielle Zusagen, die Bezirke dabei zu unterstüt- zen. Es geht ja wirklich um eine ganze Reihe an Fällen. Die Bezirksbürgermeisterin von Mitte hat schon von mindestens 1 700 Fällen in Mitte gesprochen. Wie konk- ret soll diese Unterstützung aussehen, auch bei der Frage, erst mal zu analysieren, um wie viele Wohnungen es hier geht? Können Sie uns hier bei der Unterstützung viel- leicht auch etwas zum konkreten Zeitplan sagen? Herr Senator Gaebler, bitte schön! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter Schenker! Das Urteil ist jetzt gerade ergangen. Wir wer- ten es gemeinsam mit den Bezirken aus. Es hat für die Bezirke schon unter der Senatorin Lompscher Stellen gegeben, die speziell für das Thema Ferienwohnungen in die Bezirke gegangen sind und die dort auch noch vor- handen sind, die hoffentlich auch entsprechend genutzt (Senator Joe Chialo) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3929 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 werden. Insofern gehe ich davon aus, dass der Personal- bedarf an der Stelle nicht das vordringliche Thema ist. Tatsächlich ist die Frage: Wo sind die Ansatzpunkte, wie arbeiten wir was ab, und vielleicht: Auf welche Fälle konzentriert man sich an der Stelle, um eben genau diese Eingrenzung, die das OVG auch vorgenommen hat, dann zu beachten? Noch mal: Wir sind da mit den Bezirken im Gespräch. Wir werden das kurzfristig klären, und dann wird jeder Bezirk seine Aufgaben entsprechend wahr- nehmen. Wenn es dort Probleme gibt und es über die – wie gesagt – schon mal in die Bezirke gegebenen Stellen für das Thema Ferienwohnungen hinaus Bedarfe gibt, muss man sich darüber unterhalten, wie man damit um- geht. Im Moment habe ich aber außer einer allgemeinen Aussage, wie viele es sein könnten, keine konkrete Un- tersetzung. Ich glaube, das müssen wir erst mal haben, bevor wir dann über Bedarfe reden können. Vielen Dank, Herr Senator! – Auch die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Schenker. – Bitte schön!
Noch mal vielen Dank! Letzte Frage dazu: Sie haben jetzt schon darüber gesprochen, dass Sie eine ungefähre Über- sicht bekommen haben. Aber vielleicht können Sie uns dazu noch mal was sagen. Wie groß schätzen Sie tatsäch- lich die Anzahl an Wohnungen? Bis zu 30 000 steht im Raum. Was haben Sie sich hier schon für einen Überblick verschaffen können? Ehrlicherweise muss man angesichts der Neubautätigkeiten sagen, dass das hier tatsächlich noch mal ein echtes Pfund sein könnte, wenn es um so viele Wohnungen geht, mit dem bestenfalls mehr bezahl- bare Wohnungen tatsächlich wieder zur Verfügung ge- stellt werden in Berlin. Herr Senator, bitte schön! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Schenker! Da haben Sie mich missverstanden. Ich habe aus dem, was Sie gesagt haben und was Frau Remlinger auch öffentlich verkündet hat, gesagt, dass es da eine Zahl gegeben hat. Aber mitnichten liegen mir schon komplette Zahlen vor, sondern genau das ist, glaube ich, die Aufgabe, die wir jetzt gemeinsam mit den Bezirken vor uns haben. Es handelt sich im Übrigen um einen Übergangszeitraum, den wir uns anschauen müssen, der nämlich laut Gericht von dem Zeitpunkt abzurechnen ist, wo konkret über die Planungen für die Änderung des Zweckentfremdungs- rechts gesprochen worden ist. Das heißt, das ist keine beliebige Zeit, sondern es ist ein gewisser Zeitraum. Da ich davon ausgehe, dass die Bezirke ab dem Inkrafttreten der entsprechenden rechtlichen Regelungen dem Thema auch intensiv nachgegangen sind, glaube ich, dass es am Ende für die – ich weiß nicht – zwei Jahre oder was die- ser Zeitraum ist, auch keine absolut überbordende Zahl sein wird. Aber jede Wohnung an der Stelle, die wir dann tatsächlich zu Wohnzwecken wieder zurückgewinnen können, ist natürlich ein Gewinn. Deshalb hoffe ich, dass das auch eine nennenswerte Zahl ist. Aber ich glaube nicht, dass das jetzt etwas ist, was die Bezirke in Gänze völlig überfordert, sondern das kann räumlich in be- stimmten Bezirken vielleicht eine größere Zahl sein. Genau das müssen wir jetzt erst mal analysieren, bevor wir darüber reden, was an Maßnahmen zur Unterstützung erforderlich ist. Vielen Dank, Herr Senator! Die nächste Frage geht an den Kollegen Omar. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Vorsitzende! – Die Union pocht auf Bundesebene auf eine Gesetzesänderung im Asylbewer- berleistungsgesetz, um eine diskriminierende Bezahlkarte mit Einschränkungen für die Bundesländer verpflichtend zu machen. Deshalb frage ich den Senat: Wie steht das Land Berlin zu der Forderung nach einer Gesetzesände- rung des Asylbewerberleistungsgesetzes zwecks der Einführung einer verpflichtenden, diskriminierenden Bezahlkarte für die Asylbewerber und Asylbewerberin- nen. Herr Regierender Bürgermeister, bitte schön! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Nicht die Union pocht auf etwas, sondern das ist eine Verabredung zwi- schen allen Ministerpräsidenten und dem Bundeskanzler. Was das Land Berlin betrifft, haben wir gesagt – das habe ich in einer der letzten Sitzungen schon einmal gesagt –, dass wir uns mit 13 weiteren Bundesländern an der Aus- schreibung zum Thema Stichwort Bezahlkarte beteiligen. Ansonsten ist das, was derzeit diskutiert wird, eine Ver- einbarung zwischen den Ministerpräsidenten und dem Bundeskanzler. Das, was Sie kritisieren, ist der Streit in der Ampelkoalition. Ich glaube, dieser Streit hilft gerade diesem Land bei dieser Thematik nicht. (Senator Christian Gaebler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3930 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Vielen Dank! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Omar.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich muss Ihnen wider- sprechen, Herr Regierender, weil mehrere Bundesländer und Kommunen wie Hamburg, Hannover und Bayern bereits eine Bezahlkarte auf den Weg gebracht haben auch ohne eine Gesetzesänderung des Asylbewerberleis- tungsgesetzes. Deswegen stelle ich auch noch mal die Frage mit der Bitte um eine klare Antwort. Ich weiß, Sie können auch klare Antworten liefern, wenn Sie wollen. Eine diskriminierungsfreie Bezahlkarte wie in Hannover ist also auch ohne eine Gesetzesänderung möglich. Des- wegen frage ich Sie noch mal: Wie ist die Haltung des Landes Berlins, des Senats, sowohl zu der diskriminie- rungsfreien Bezahlkarte als auch zu der Forderung nach einer Gesetzesänderung? Herr Regierender Bürgermeister, bitte schön! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Also hier gibt es auch klare Kriterien. Wir haben uns im Rahmen dieser Ausschreibung darauf verständigt, welche Kriterien ein- gehalten sein müssen. Das ist jetzt in der Ausschreibung. Wir werden dann die Ergebnisse haben. Das werden wir dann als Land Berlin bewerten. Ich sage noch mal: Ich würde mich wahnsinnig freuen, wenn wir bundesweit einheitliche Regeln dazu hätten und in jedem Bundesland das gleiche gälte. Zwei Bundesländer beteiligen sich leider nicht an dem Ausschreibungsverfahren; das sind Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. Ich würde mir wünschen, dass das im ganzen Land gleichermaßen gilt. Wir warten jetzt die Angebote im Rahmen dieser Ausschreibung ab, und dann schauen wir, was wir da gemeinsam mit vielen, vielen anderen Bun- desländern umsetzen. Ich will, dass so eine Bezahlkarte übrigens auf gar keinen Fall diskriminierend wirkt. Ich will das noch einmal aus- drücklich sagen: Mir geht es hier auch nicht um Umstel- lung auf Sachleistungen oder sonst irgendwas, sondern es ist die Umstellung eines Bezahlsystems. Wir wollen ver- einfachen, wir wollen dadurch auch Bürokratie herunter- fahren. Das ist das Ziel der Bezahlkarte. Darauf haben wir uns im Berliner Senat verständigt, und deswegen haben wir uns an dieser Ausschreibung beteiligt. Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Melzer. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Sie haben gerade gesagt, das Land Berlin möchte keine diskriminierende Bezahlkarte. Ich will deswegen noch mal nachfragen: Inwieweit unterscheiden Sie sich denn da von dem grünen Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg? Wir gehen bisher davon aus, dass es gar keine Diskriminierung bei der Bezahlkarte gibt. Vielleicht haben die Grünen da andere Erkenntnisse über ihren Ministerpräsidenten. Wenn Sie da eine Einigkeit mit dem grünen Ministerpräsidenten haben, wäre das eine Nachricht wert. Herr Regierender Bürgermeister, bitte schön! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Bei der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundes- kanzler, wo es um diese Bezahlkarte ging, wo wir um gute Lösungen gerungen haben, wie wir das Ganze auf- gleisen wollen unter welchen Parametern, fiel kein einzi- ges Mal, dass irgendetwas diskriminierend sein könnte. Und ich sage noch mal: Es haben sich alle Ministerpräsi- denten darauf verständigt. Die Grünen haben einen Mi- nisterpräsidenten. Die Grünen sind in Regierungskoaliti- onen in Bundesländern. Die Linken haben einen Minis- terpräsidenten. Also zu dem Zeitpunkt war das alles nicht diskriminierend, und ich sehe auch weiterhin keine Dis- kriminierung durch Einführung einer Bezahlkarte. Vielen Dank! Als Nächster hat der Abgeordnete Schmidt das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vor dem Hintergrund des sich deutschlandweit über unfaire Wettbewerbsbe- dingungen beklagenden Taxigewerbes frage ich den Se- nat, ob es denn Pläne gibt, für fairere Wettbewerbsbedin- gungen in Berlin zu sorgen. Frau Senatorin Schreiner, bitte schön! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3931 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Senatorin Manja Schreiner (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Vielen Dank, Frau Vorsitzende! – Sehr geehrte Abgeord- nete! Fairer Wettbewerb ist ein Kernelement der sozialen Marktwirtschaft, und deswegen ist er nicht nur uns als Regierungskoalition sehr wichtig, sondern insbesondere mir als Geschäftsführerin ehemals einer Handwerksin- nung auch sehr persönlich ein Anliegen. Ich kenne alle Spielarten eines unseriösen Wettbewerbs, angefangen von Sozialversicherungsbetrug über Abdeckrechnungen, Nichtzahlen des Mindestlohnes, Kettenverträge, Schein- GmbHs, fehlende Versicherungen, P-Schein oder sogar fehlender Führerschein. Die Folge ist ein Risiko für Leib und Leben der Fahrgäste und aber natürlich auch der anderen Verkehrsteilnehmer, eine Ausnutzung der Ar- beitnehmer hin zu sehr vielen prekären Arbeitsverhältnis- sen, ein großer Ausfall für das Steuer- und Abgabensys- tem und ein ruinöser Wettbewerb für die ehrlichen Un- ternehmer. Ich will Ihnen das einmal vor Augen führen: Wir hatten 2017/2018 noch 8 200 Betriebe im Taxigewerbe und sind mittlerweile bei 5 500 angekommen. Im gleichen Zeit- raum haben wir im Mietwagenbereich einen Aufwuchs auf 4 500 sogenannte legale Mietwagen und eine unbe- kannte Dunkelziffer, die sich irgendwo zwischen 1 000 und 2 000 weiteren illegalen Mietwagen bewegt. Ich habe das erkannt, und das übrigens nicht erst seit der gestrigen Medienberichterstattung, sondern seit dem ersten Tag. Das hätten auch alle anderen erkennen können, denn wenn man sich Hamburg anguckt, haben die von vornhe- rein anders reagiert, und zwar politisch gewollt und ge- steuert, controlled, Konzessionen nicht in dem Maße vergeben und natürlich eine hohe Kontrolldichte, mit dem Ergebnis, dass wir heute in Hamburg im Gegensatz zu Berlin – ich habe Ihnen die Zahlen genannt – 300 Mietwagen gegenüber 4 500 legalen bei uns haben. Ich habe das Thema zur Chefsache gemacht, und das übrigens seit dem ersten Tag. Ich habe mich nämlich nach sechs bis acht Wochen sofort mit allen Taxiverbän- den hier aus Berlin an einen Tisch gesetzt und im Übri- gen auch weitere Gespräche mit den Mietwagenanbietern geführt. Herausgekommen ist ein Maßnahmenpaket. Erstens: Festpreise für das Taxigewerbe. Zweitens: Vor- bereitung weiterer Maßnahmen für Mindestpreise im Mietwagenbereich. Drittens: Eine Organisationsuntersu- chung beim LABO, die Zoll, Senatsverwaltung für Fi- nanzen, Polizei einschließt. Das sind sehr viele Abstim- mungen, und das heißt, das ist ein großes Paket. Viertens: Ich werde auch bei der Verkehrsministerkonferenz eruie- ren, ob wir nicht auch noch andere Bundesländer auf unsere Seite bekommen, um das Personenbeförderungs- gesetz zu ändern. Bitte schön, Herr Schmidt, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Antwort und auch Ihr Engagement! – Ich hätte noch die Frage, wie denn der Zeitplan zu den von Ihnen skizzierten Maßnahmen in etwa grob aussehen wird. Bitte schön, Frau Senatorin Schreiner! Senatorin Manja Schreiner (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Vielen Dank! – Wir haben im ersten Quartal noch die Senatsvorlage vor uns, um die Festpreise im Taxigewerbe einführen zu können, und – wie gesagt, abgestimmt mit allen Taxiverbänden in sehr vielen Gesprächen – die dafür auch sehr dankbar sein werden. Wir werden dann weiter gucken. Wir müssen das mal beobachten, wie sich das auf den Markt auswirkt, aber Mindestpreise könnte man dann frühestens im Sommer, sicherlich eher Rich- tung Herbst auch mit in den Fokus nehmen. Die Organi- sationsuntersuchung wird die Tage beauftragt, und ich finde, da sind wir wirklich sehr schnell. Schneller war nur München mit den Festpreisen. Die haben die im Septem- ber 2023 eingeführt. Hamburg plant die Einführung der Festpreise im Mai oder Juni, aber die haben auch etwas länger Vorlaufzeit als zehn Monate gehabt. Die zweite Nachfrage stellt der Abgeordnete Ronneburg.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Beantwortung der Anfragen zu diesem sehr wichtigen Thema, das wir auch gestern im Aus- schuss hatten. Ich möchte daher noch mal eine Frage stellen, die mir gestern leider nicht beantwortet worden ist in der Anhörung seitens des Senats, und zwar vor dem Hintergrund der Berichterstattung auch über die unlaute- ren Praktiken im Mietwagenverkehr, Uber steht dafür stellvertretend, möchte ich den Senat fragen und gleich- ermaßen auch an ihn appellieren: Wann werden Sie denn endlich die Kooperation mit Uber bei der Berlinale und der Berliner Fashion Week einstellen, und wann werden Sie endlich den Verkehr, der dort entsteht, mit dem Taxi- gewerbe abwickeln? Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3932 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Bitte schön, Frau Senatorin, Sie haben das Wort! Senatorin Manja Schreiner (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Das sind private Unternehmen, die Sie gerade erwähnt haben, und darauf habe ich natürlich wenig Einfluss. Wir können uns darum kümmern, dass die Regelungen, die das Personenbeförderungsgesetz vorsieht, konsequent umgesetzt werden, und das ist natürlich meine Aufgabe. Die bin ich direkt angegangen. Vielen Dank! Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Mirzaie.
Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Ich stelle die Frage an den Senat: Teilt der schwarz-rote Senat die Ansicht der Innenministerkonferenz, von den Plänen der Teillegalisierung von Cannabis Abstand zu nehmen, und präferiert er damit die weitere unverhältnismäßige und unzeitgemäße Verfolgung von Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten? Frau Senatorin Spranger, bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Herzlichen Dank, sehr verehrte Frau Präsidentin! – Sehr verehrter Herr Abgeordneter! Ja, die Innensenatoren haben sich auf der letzten Innenministerkonferenz über die Legalisierung von Cannabis unterhalten und dazu auch 16 zu 0 eine Entscheidung getroffen, dass sie noch- mals an die Bundesregierung herangehen, um dort noch mal zu sensibilisieren, was es heißt, diese Kontrolle über die Polizei dann auch entsprechend zu machen. Da sind sich alle Innenminister einig gewesen, dass das sehr schwer wird, die genaue Kontrolle dann auch hinzube- kommen. Sie wissen, dass es auch andere Länder gibt, wo diese Entscheidung wieder zurückgenommen wurde, und diese Sorge tragen praktisch alle Innenminister einheit- lich. Sie wissen, wir haben das Einstimmigkeitsprinzip, und wir haben uns sehr lange darüber unterhalten. Sie wissen auch, dass im Bundestag über verschiedene Fraktionen hinweg alle, die im innenpolitischen Raum tätig sind, dieser Meinung waren. Deshalb haben wir auch das an die Bundesregierung entsprechend gemacht. Vielen Dank! – Herr Mirzaie stellt die erste Nachfrage.
Also blockiert auch die Berliner SPD traurigerweise die Cannabislegalisierung. Dennoch frage ich: Haben Sie denn für Ihre Haltung auch begründete Argumente, die über die Nennung von Buzzwords hinausgehen, da zu- letzt 30 renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissen- schaftler in einem offenen Brief darauf hingewiesen ha- ben, dass die Befürchtungen der Innenministerinnen und Innenminister nicht haltbar sind und ohne Bezug zur kriminologischen Forschung stehen? Bitte schön, Frau Senatorin Spranger! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Ich habe selbstverständlich im Interesse der Berliner Polizei gehandelt, als nichts anderes, denn ich bin die Innensenatorin, und die Kolleginnen und Kollegen der Polizei, und da sind wir uns mit der Polizei einig, denn es ist nicht nur die Polizei, sondern auch das LKA und so weiter, alle, die mit diesen Themen befasst sind, für die innere Sicherheit in Berlin zu sorgen. Ich weiß, dass es die Freigabe aus der Grünen-Fraktion noch für andere harte Drogen gegeben hat. Da habe ich auch entsprechend reagiert. Also noch mal: Wir sind uns dort einig. Wenn es eine Freigabe gibt, dann muss diese Freigabe auch kontrolliert werden, und zu dieser Kontrolle sieht sich kein Innenmi- nister in der Lage. Sie sprechen immer von wissenschaftlichen Erkenntnis- sen. Es gibt auch genau das Gegenteil. Sie können sich vorstellen, wenn 16 Innenministerinnen und Innenminister einschließlich der Bundesinnenminis- terin diese Auffassung vertreten, dass es dann durchaus Berechtigung gibt, die wir nicht nur einseitig von einer Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3933 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Gesundheitssache sehen, sondern wir müssen es auch kontrollieren. Deshalb stehe ich zu diesem Beschluss. Die Kritik können Sie hier anbringen, das ist doch selbst- verständlich, aber ich werde immer wieder, auch wenn es wieder die Situation geben sollte, dass es aus der Grünen- Fraktion auch noch die Freigabe von harten Drogen ge- ben soll, dagegen sein. – Herzlichen Dank! Die zweite Nachfrage stellt der Abgeordnete Franco. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich weiß nicht, was Sie bei der IMK so gesoffen haben, und wenn man sich ein bisschen mit Entkriminalisierung beschäftigt, fragen Sie doch mal bitte die drogenpolitischen Spreche- rinnen und Sprecher – – Herr Abgeordneter! Bitte, mäßigen Sie sich in Ihrem Ton! – Danke Ihnen!
Okay, mache ich sehr gern! Vielen Dank, Frau Präsiden- tin! – Ich frage ganz sachlich: Das heißt, Sie wollen lieber den Status quo beibehalten, bei dem es auf dem Schwarzmarkt heute überhaupt keinen Kinder- und Ju- gendschutz gibt, obwohl Sie wissen, dass das heute ver- botene Cannabis vollkommen unreguliert und unkontrol- liert überall erhältlich ist und konsumiert wird? Bitte schön, Frau Senatorin! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Wir haben, was das betrifft, eine organisierte Kriminali- tät, und gegen diese Kriminalität gehen wir massiv vor, das wissen Sie. Noch mal: Es gibt zwei Seiten einer Me- daille, und diese zweite Seite habe ich hier lang und breit erläutert. Wir haben das Einstimmigkeitsprinzip, nicht wie andere Ministerkonferenzen. Bei uns gibt es nur das Einstim- migkeitsprinzip, und da können Sie sich vorstellen, wenn alle Bundesländer und dort die Polizeien, die nachgeord- neten Einrichtungen und die Innenminister diese Bitte an die Bundesregierung gegeben haben, dass das dann sehr lange fundiert geprüft worden ist. – Zu Ihrer Frage, ob wir da besoffen sind: Das ist nicht mein Niveau, tut mir leid. Damit ist die Fragestunde für heute beendet. Vielen Dank! Tagesordnungspunkt 3 steht auf der Konsensliste. – Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 4. Das sind die Priori- täten. Ich rufe auf die lfd. Nr. 4: Prioritäten gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin lfd. Nr. 4.1: Priorität der Fraktion Die Linke Tagesordnungspunkt 37 Berlin im Heizkosten-Schock: Heizkostenfonds auf den Weg bringen – damit niemand seine Wohnung verliert oder im Kalten sitzt Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1425 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. – Bitte schön, Herr Kollege Schenker! Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 127 000 Berlinerinnen und Berliner können ihre Woh- nung nicht mehr angemessen heizen, und jetzt kommen noch die enorm hohen Heizkostennachzahlungen hinzu. Allein bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen sind 150 000 Haushalte betroffen. In 4 000 Fällen liegt die Heizkostennachzahlung sogar bei mehr als 1 500 Euro. Rechnen wir das auf den gesamten Berliner Wohnungsbestand hoch, was wohl zulässig ist, können (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3934 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 wir von 20 000 bis 25 000 wirklich sehr hohen Heizkos- tennachzahlungen in Berlin ausgehen. Wir sind der Auffassung: Wohnen und Wärme muss leistbar sein, und zwar für alle Menschen in dieser Stadt. Die durchschnittlichen Heizkosten haben sich innerhalb eines Jahres, von 2021 auf 2022, auf einen Schlag ver- doppelt. Die großen Lücken, die die Bundesregierung mit ihren Entlastungspaketen und der löchrigen Gaspreis- bremse hinterlassen hat, werden jetzt wirklich allzu deut- lich. Wir sind der Auffassung, dass die Mieterinnen und Mieter in Berlin nicht die schlechte Energiepolitik der Bundesregierung ausbaden dürfen. Der Senat steht in der Verantwortung, hier zu helfen. Deswegen schlagen wir vor, einen Heizkostenfonds auf den Weg zu bringen, damit niemand in Berlin seine Wohnung verliert oder im Kalten sitzt. Das bedeutet: Wer jetzt eine Heizkostennachzahlung hat, die höher liegt als eine monatliche Nettokaltmiete, soll dafür eine Unterstüt- zung vom Land Berlin bekommen, die nicht zurückge- zahlt werden muss. Wir wollen einen Heizkostenfonds, der schnell, unbürokratisch all denjenigen hilft, die ihn brauchen. Für die landeseigenen Wohnungsunternehmen schlagen wir vor, dass wir erstens jetzt mit einem Kündigungsmo- ratorium Sicherheit geben müssen, und wir müssen errei- chen, dass niemand mehr als 33 Prozent des Einkommens für die Bruttowarmmiete und nicht wie bisher geregelt für die Nettokaltmiete ausgeben muss, weil wir gerade erle- ben, dass die Heizkosten dafür sorgen, dass die Betriebs- kosten die zweite Miete werden. Deswegen reicht es nicht, wenn dieses Leistbarkeitsversprechen bei den lan- deseigenen Unternehmen allein auf die Nettokaltmiete ausgerichtet ist. Aber wir müssen auch weiterdenken. Wir müssen natür- lich an die Bundesregierung adressieren, dass wir die Energiepreise deckeln und senken müssen, aber wir müssen auch in Berlin mehr Druck machen beim Tempo für den klimagerechten und sozialen Umbau der Energie- und Wärmeversorgung, und wir brauchen eine bessere, effizientere und sozialere energetische Sanie- rung. Wir werden als Linke Ihnen ein Konzept vorstellen für Modernisierung ohne Mieterhöhung, weil der Senat auch in diesem Bereich leider kein Konzept hat. Wir dürfen auch die Ampel weiterhin nicht aus der Ver- antwortung entlassen, die gerade erst die Fristen für Bür- gergeldanträge, die man bei sehr hohen Heizkostennach- zahlungen stellen kann, von drei Monaten auf einen Mo- nat verkürzt hat. Für viele Mieterinnen und Mieter ist das ein zu kurzer Zeitraum. Deswegen braucht es eine unter- stützende Hilfe, eine zusätzliche ergänzende Hilfe vom Land Berlin. Bekanntlich ist das wärmste Jäckchen das Cognacchen, wie CDU und SPD spätestens seit ihrer Fraktionsklausur wissen, aber das kann allein noch kein Konzept gegen hohe Heiz- kosten sein. Herr Gaebler! Sie saßen vergangenen Freitag mit den großen Wohnungsunternehmen beim Wohnungsbündnis zusammen. Ich frage Sie: Was ist denn da herausgekom- men? Können sich Mieterinnen und Mieter auf irgend- welche Zusagen verlassen? Können sie die sich einklagen? Wer kontrolliert das? Sie hätten doch immerhin erreichen müssen, dass die Ab- rechnungen und Belege transparent offengelegt werden müssen. Wir wissen doch, dass Deutsche Wohnen, Vonovia und Adler hier in einer Tour tricksen. Damit wäre den Mieterinnen und Mietern jedenfalls mehr geholfen, als mit irgendwelchen Schneller-Bauen- Gesetzen, aber zur Krönung kommen dann Heiztipps von Ihnen. Der Bausenator hat erklärt, die Menschen seien praktisch selbst schuld. Die hätten ihre Betriebskostenvo- rauszahlungen einfach anheben können. Drei Dinge dazu: Erstens, viele haben das gemacht, zweitens, viele konnten das gar nicht tun, weil sie nicht genug Geld übrig hatten, um noch viel mehr Geld übrig zu haben und drittens, der entscheidende Punkt: Wer jetzt eine Heizkostennachzah- lung in Höhe von 1 000 Euro, 2 000 Euro, 3 000 Euro, 4 000 Euro hat, teilweise liegen die noch höher, kann diese hohen Kosten nicht durch einen erhöhten Verbrauch verursacht haben. Das hat strukturelle Gründe, und wir dürfen die Mieterinnen und Mieter damit nicht allein lassen, aber das machen Sie tatsächlich. Deswegen ist es abgehoben, so zu tun, als wenn die Men- schen an dieser Situation selbst schuld sind. Ich möchte noch einmal deutlich sagen: Die Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt stehen nicht morgens auf und fragen sich als Erstes, wann endlich der Zaun um den Görlitzer Park fertig ist. Die wollen ihre Heizkosten bezahlen können, die wollen ihre Miete bezahlen können, aber da sind Sie leider ein kompletter Totalausfall. Kümmern Sie sich endlich um die realen Probleme in unserer Stadt, und hören Sie auf mit diesen Scheindebatten, die Sie uns nach und nach anbieten. (Niklas Schenker) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3935 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Als vor einem Jahr die Energiepreise stark angestiegen sind, hat unsere Sozialsenatorin Katja Kipping schnell reagiert und einen Härtefallfonds „Energieschulden“ eingeführt. Hunderte Haushalte konnten damit erfolgreich vor Strom- und Gassperren bewahrt werden, und ja, es ist eben nicht egal, wer regiert, denn ich verspreche Ihnen: Wäre Die Linke heute Teil der Regierung, dann würden wir jetzt einen solchen Heizkostenfonds einführen, der Mieterinnen und Mieter mit sehr hohen Heizkostennachzahlungen unterstützt. Wissen Sie, das ist vielleicht der Unterschied. Die Linke rettet den Leuten die Wohnung. Die CDU verschleudert lieber Millionen Euro an Steuergeldern für eine Eigen- tumsförderung für die Oberschicht, die wirklich kein Mensch braucht. Eine dermaßen unfähige Regierung hat Berlin wirklich nicht verdient. Vielen Dank! – Als Nächstes spricht für die CDU- Fraktion der Kollege Dr. Nas. [Stephan Schmidt (CDU): Endlich kommt wieder Qualität in die Debatte! –
Jetzt spricht wieder die Immobilienlobby!]
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Senat soll einen Härtefallfonds schaffen und die Nachzahlungsbeträge übernehmen. Gefordert wird eine Summe von 10 Millionen Euro, und dieses Geld soll bei der Eigentumsförderung gestrichen werden. Anscheinend hat die Linksfraktion es immer noch nicht bemerkt: Wir haben bereits Vereinbarungen mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen getroffen. Keiner wird seine Wohnung wegen Heizkostenabrech- nungen verlieren. Kein Mieter der landeseigenen Woh- nungsunternehmen muss einen Wohnungsverlust fürch- ten, weil er oder sie erhebliche Heizkostennachforderun- gen hat. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten Schenker?
Jetzt nicht, danke! – Das haben Sie anscheinend immer noch nicht bemerkt. Da sind wir Ihnen wieder ein Stück voraus, Herr Schenker. Noch eine Information: Es laufen Gespräche mit privaten Wohnungsunternehmen, die be- reits ihre Bereitschaft zum Kündigungsverzicht erklärt haben. Zutreffend ist, dass wir aufgrund der Energiekrise über- durchschnittliche Nachzahlungsbeträge haben. Zutreffend ist auch, dass einzelne Mieter Schwierigkeiten bei der Zahlung dieser Nachforderungen haben. Ich habe mir aber die genauen Zahlen geben lassen. Die GEWOBAG hat zum Beispiel circa 74 000 Abrechnungen erstellt. Davon enden 178 Abrechnungen mit einer Nachforde- rung von über 3 500 Euro. Dies macht eine Quote von 0,24 Prozent aus. Nachforderungen zwischen 1 500 und 3 500 Euro liegen bei 2,3 Prozent. Bei den anderen Ge- sellschaften sind die Zahlen sogar noch geringer. Das bedeutet aber nicht, dass es für den Einzelnen nicht zu unzumutbaren Härten kommen kann. Daher ist es wichtig und richtig, dass man auf diese Fälle eingeht, dass man Stundungen und Ratenzahlungen gewährt oder weitere Maßnahmen ergreift, um diese Härten abzuwen- den. Kündigungen wird es aber nicht geben. Diese Men- schen werden nicht in der Kälte stehen müssen. Ich möchte noch auf eine weitere Forderung der Links- fraktion eingehen: Das Geld soll von der Eigentumsförde- rung abgezogen werden. Damit wollen die Linken ver- hindern, dass gerade Geringverdiener eine Eigentums- wohnung in Berlin erwerben können. Was wollen wir denn mit der Eigentumsförderung? – Es geht nicht um die Bereicherung der oberen Mittelschicht, wie Sie das in Ihrem Antrag formulieren. Es geht um die finanzielle Unterstützung von Geringver- dienern, also von Menschen, die sich eine Eigentums- wohnung selber nicht leisten können. – Passen Sie lieber auf, dann können Sie in Zukunft viel- leicht Ihre Anträge besser formulieren! Wir wollen mit der Eigentumsförderung dafür sorgen, dass die Menschen in ihren eigenen vier Wänden woh- nen, dass Menschen, die tagtäglich früh aufstehen, ihre Arbeit verrichten, dennoch aufgrund der gestiegenen Zinsen und Preise nicht in der Lage sind, sich eine Woh- nung zu kaufen – – (Niklas Schenker) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3936 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Herr Kollege! Gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schenker oder alternativ der Abgeordneten Schubert?
Nein! – Nein, vor Ihnen bestimmt nicht, Herr Schenker! – Ge- rade diese Menschen, die ich vorhin erwähnt habe, sind Ihnen egal, Herr Schenker. Für diese Menschen interes- sieren Sie sich gar nicht. Sie formulieren einfach, dass diese Eigentumsförderung, die Gelder, die wir für diese Menschen geschaffen haben, angeblich für die Reichen, für die obere Mittelschicht et cetera gedacht sind. Für diese Menschen interessieren Sie sich nicht. Diese Men- schen sind Ihnen egal. Aber uns nicht! Daher setzen wir uns auch für diese Menschen ein. Abschließend: Sie haben gesagt, Sie retten die Mieter vor Wohnungsnot. Sie retten gar nichts. Sie verfolgen auch nicht, was bereits geschehen ist, wo wir bereits Fakten geschaffen haben. Schlussendlich: Wir werden Ihrem Antrag nicht zustim- men und diesen entschieden ablehnen. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören! Vielen Dank! – Nun erhält der Kollege Schenker die Gelegenheit für eine Zwischenintervention. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Nas, ich kann es Ihnen leider nicht ersparen, aber wenn Sie keine Zwi- schenfrage zulassen, muss ich hier in der Debatte noch einmal das Wort ergreifen. Scheinbar wissen Sie ja bes- ser, was Sie mit der Eigentumsförderung planen. Bisher ist da ja, ehrlich gesagt, gar nichts herausgekommen. Ich hätte tatsächlich mal die Bitte: Rechnen Sie uns doch mal vor, wie das funktionieren soll! Wenn man als Berliner Haushalt, der 1 000 bis 2 000 Euro im Monat verdient – – Das sind für mich die Geringverdienerhaushalte. Ich weiß nicht, ob Sie denen eine Wohnung schenken wollen. Wenn wir in der Woh- nungsbauförderung davon ausgehen, dass wir 300 000 Euro brauchen, um eine Wohnung neu zu bauen, dann weiß ich nicht, wie viele Wohnungen Sie mit 10 Millionen Euro in Berlin für diese Haushalte schaffen wollen. Das ist von hinten bis vorne absoluter Unsinn, den Sie Tag für Tag verbreiten. Nutzen Sie die Gelegenheit! Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Rechnen Sie uns doch einmal vor, wie Sie sich das vorgestellt haben, welche Zinsen und Kredite Sie sich vorgestellt haben und für welche Gruppe Sie sich das vorgestellt haben. Noch einmal zu Ihrem Taschenspielertrick, indem Sie versuchen, die einzelnen Tabellenwerte auseinanderzudi- vidieren. Sie können sich natürlich nur angucken, wie viele jetzt Heizkosten zwischen 3 500 und 4 000 Euro oder zwischen 4 000 und 5 000 Euro nachzahlen müssen. Das sind dann natürlich ganz wenige Fälle. Wenn man das so einzeln auseinanderdividiert, ist das ganz hervor- ragend. Aber wir können doch einfach festhalten, dass wir allein bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen 4 000 Haushalte haben, die mehr als 1 500 Euro nachzah- len müssen. Das ist nicht mit einem erhöhten Verbrauch zu erklären oder damit, die Leute hätten mehr geheizt. Ich bin fast jede Woche bei einer anderen Mieterinnen- und Mieterversammlung. Gestern war wieder eine. Sie sind leider nicht gekommen. Der Senat war übrigens auch fast jedes Mal eingeladen und ist auch nicht gekommen. Das, was die Mieterinnen und Mieter da erzählen, ist wirklich schlimm. Da ist Wut. Da ist Hoffnungslosigkeit. Ehrlich gesagt ist das ein Thema für alle demokratischen Fraktionen, denn am Ende wählen die nicht alle uns Linke, womit ich einverstanden wäre, sondern das ist auch ein Konjunktur- programm für die extreme Rechte. Eigentlich würde ich denken, dass alle demokratischen Fraktionen hier im Haus daran kein Interesse haben sollten. Die fühlen sich wirklich alleingelassen. Gestern wurde in einer Siedlung in Lichtenrade deutlich, dass die Leute teilweise 7 000 Euro nachzahlen müssen. Wem wollen Sie das erklären? Adler ist völlig unerreichbar für die Mieterin- nen und Mieter. Was glauben Sie, was mit den Leuten los ist? – Entweder gehen die gar nicht mehr wählen, oder die wählen die Nazis. An dieser Stelle ist es an Ihnen, Prioritäten zu setzen. Wollen Sie die Haushalte in Berlin unterstützen, die jetzt wirklich Ihre Hilfe und Unterstützung vom Senat brau- chen, oder beharren Sie darauf, eine Eigentumsförderung für die obere Mittelschicht zu machen? Von mir aus kön- nen Sie auch beides machen, wenn Sie dafür woanders Geld finden. Aber hier geht es um einen Härtefallfonds, wie ihn unsere Sozialsenatorin innerhalb von zwei Wo- chen auf den Weg gebracht hat. Stellen Sie sich mal nicht so an, und machen Sie da etwas Vernünftiges! – Danke! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3937 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Bitte schön, Herr Dr. Nas! Sie haben das Wort für eine Erwiderung.
Herr Schenker! Ich weiß nicht, ob Sie sich jemals eine Betriebskostenabrechnung angesehen haben außer Ihre eigene. Ich habe in meinem Leben bestimmt mehr Mieter und Mieterinnen beraten als Sie. – Jetzt müssen Sie aber auch einmal zu hören. Ich habe Ihnen ja auch zugehört. – Ich habe in meinem Leben mehr Betriebskostenabrechnungen gesehen als Sie. Ich war gestern übrigens – zu Ihrer Information, Herr Schen- ker – bei einer anderen Mieterinitiative. Noch mal zu Ihrer Information: Ich gebe fast wöchentlich Mieter- sprechstunden. Noch mal zu Ihrer Information: Ich habe mich mit vielen Anwälten bereiterklärt, Betriebskosten- abrechnungen genau zu prüfen, Abrechnungen, die Sie sich selbst noch nicht einmal angesehen haben – das dazu! Noch mal zum Thema Eigentumsförderung: Ich freue mich ja, dass bei Ihnen jetzt die Einsicht kommt, dass Sie auch mal sagen: Wir wollen auch Eigentum fördern. Gerne machen wir uns Gedanken und erklären Ihnen, wie man Eigentum fördern kann. Der Betrag, den Sie da raus- nehmen wollen, ist kein kleiner Betrag, den wahrschein- lich die ehemalige Senatorin so auf den Tisch gepackt hat. Das sind 10 Millionen Euro! Wir haben Verantwor- tung für jeden Cent, für jede Ausgabe. Wir müssen alles genau erklären, und natürlich setzen wir Prioritäten, gera- de für die Menschen, die es nicht von sich aus schaffen können, eine Wohnung zu kaufen. Gerade für diese Menschen wollen wir dafür sorgen. – Gerne erklären wir Ihnen die Konzepte! Es kann aber nur funktionieren, wenn das Geld da ist. Wenn das Geld nicht da ist, dann kann es mit der Eigen- tumsförderung nicht funktionieren. – Gerne werden wir Ihnen das erklären. Ich freue mich ja, wenn Sie hier öffentlich erklären, Sie wollen das auch unterstützen. Wir werden das in der kommenden Zeit konkret erklären. Das Geld muss dafür da sein. Ob bei neu geschaffenen Wohnungen gefördert wird, ob durch Verbilligungen, Vergünstigungen – es gibt da verschiedene Möglichkei- ten, die man hat, um Wohneigentum zu fördern. Einfach dieses Projekt zu verteufeln und zu sagen: Das ist doch nicht viel, was wir da rausnehmen – es sind 10 Millionen Euro. Dieses Geld werden wir, glauben Sie uns, prioritär ein- setzen. Ich danke Ihnen für das Zuhören, und wenn es dann so- weit ist, will ich auch mal Ihre Haltung dazu sehen, wie Sie konkret dazu stehen, diese Menschen zu fördern, damit diese Menschen in ihre eigenen vier Wände kommen. [Beifall bei der CDU –
Ich dachte, Sie haben einen Vorschlag dafür!] Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält als Nächstes die Abgeordnete Schmidberger das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Mieterinnen und Mieter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Es ist ja schon sehr interessant, Herr Dr. Nas, dass Sie anschei- nend wissen, in wie viele Abrechnungen Herr Schenker guckt und mit welchen Mieterinnen, Mietern und Be- troffenen er sich trifft – oder auch ich. Ich finde es schon sehr vermessen von Ihnen, hier so zu tun, als wären Sie allwissend. Ich frage mich gerade, ob Sie nicht die Mie- ter- und Vermieterversammlungen verwechseln, auf de- nen Sie sind. Denn wenn Sie gestern Abend zum Beispiel in Lichten- rade gewesen wären oder bei anderen Mieterversamm- lungen, dann hätten Sie mitbekommen, dass die Situation in der Stadt teilweise dramatisch ist. Dann hätten Sie sich so eine Rede hier, glaube ich, auch nicht erlaubt – aber gut, das ist das Problem der CDU. Dass die CDU beim Thema Mieterschutz eigentlich eh nie da ist, ist ja eigent- lich auch nichts Neues. Besonders enttäuschend ist hier Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3938 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 aber die Rolle des Senats, und dazu komme ich gleich noch mal. Wir haben das Problem, dass immer mehr Nachforderun- gen für Heiz- und Betriebskosten in die Häuser flattern. Immer mehr Betroffene melden sich bei uns, zumindest bei den Grünen und den Linken, die teils Nachzahlungen von 2 000, 3 000 oder 6 000 Euro erhalten haben – das übrigens auch bei sehr kleinen Wohnungen, und das, obwohl sie sich beim Heizen auch stark eingeschränkt haben. Viele verstehen die Welt nicht mehr, und was mich be- sonders besorgt, ist, dass dadurch auch viele am Abwehr- krieg der Ukraine gegen Russland oder gar unserer De- mokratie zweifeln, aus Unwissen und Angst, weil diese Rechnungen eben zur Schuldenfalle werden und im schlimmsten Falle sogar zum Verlust der Wohnung füh- ren können. Hinzu kommt auch: Die zukünftige Miete steigt massiv, weil sich die Vorauszahlungen für Be- triebs- und Heizkosten verdoppeln oder gar verdreifa- chen. Das können viele Mieterinnen und Mieter schlicht nicht stemmen. – Da hilft Ihnen auch keine Eigentumsförde- rung, liebe CDU! Ja, die Betriebs- und Heizkosten haben sich aufgrund des Kriegs erhöht, aber nicht alle Kostensteigerungen können einfach mal so damit begründet werden. Bei Vonovia, aber auch bei Adler kann man ja seit Jahren lesen, dass es regelmäßig in vielen Beständen zu auffällig hohen Nach- forderungen kommt. Auch Adler scheint die gleiche Me- thode anzuwenden wie Vonovia: Einfach mal überhöhte Rechnungen rausschicken, mit dem Kalkül, dass manche es schon bezahlen werden. In Schöneberg zum Beispiel sind ganz viele Mieterinnen und Mieter von Vonovia betroffen und müssen doppelt so hohe Kosten begleichen, als es eigentlich dem durch- schnittlichen Verbraucherpreis für Fernwärme entspricht – und Überraschung: Wärmelieferant ist eine Firma, an der Vonovia mit 49 Prozent beteiligt ist. Vonovia bereichert sich somit zusätzlich an den Miete- rinnen und Mietern, indem sie eben auch schlechte Ver- träge für sie verhandelt. Daran erkennt man: Wir reden hier nicht über zu viel Verbrauch, schlecht gedämmte Gebäude oder gar verschwenderisches Heizverhalten, sondern über die Gier von vielen Vermietern. Das Prob- lem hat System. – Lieber Herr Gaebler, das Problem muss politisch gelöst werden! Es ist richtig, einen Heizkostenfonds zu fordern – Mün- chen nennt ihn Wärmefonds –, der eben gerade auch den Menschen hilft, die knapp über den Transferleistungen sind, aber das reicht nicht. Es kann nicht sein, dass die öffentliche Hand damit mal wieder Vonovia und Adler gesund finanziert. Wir brauchen eine Sonderermittlung. Wir brauchen eine Taskforce, die transparent aufklärt, wie es zu solch überhöhten Kosten gekommen ist. Die Mieterverbände wie der Berliner Mieterverein oder der AMV sind zum Teil auch schon überfordert aufgrund der vielen Problemanzeigen. – Reden Sie bitte mal denen, Herr Dr. Nas! Schwarz-Rot muss hier für eine stadtweite Lösung sor- gen, indem man mit den Mieterverbänden, den Verbrau- cherschutzzentralen, aber auch mit Energieunternehmen wie Vattenfall zusammen für Transparenz und eine Be- reinigung dieser überhöhten Forderungen sorgt. Ja, Sie haben sich zwar darum gekümmert, dass die Lan- deseigenen keinen rausschmeißen und so weiter, was ja eigentlich selbstverständlich ist by the way. Aber in Be- zug auf die großen Privaten duckt sich Schwarz-Rot mal wieder weg. Als wäre es dem Senat fast schon peinlich, dass es keine Verbindlichkeit gibt, verlieren der Regierende Wegner und Senator Gaebler auch in dem Werbevideo des Senats zum Wohnungsbündnis kein Wort über den Schutz von Mieterinnen und Mietern vor überhöhten Nachzahlungen. Selbst in der Pressekonferenz am Freitag zum Woh- nungsbündnis hat der Senator erst vergessen, das Thema zu erwähnen, um dann die Information nachzuschieben, dass auch bei Privaten keine Mieterin und kein Mieter gekündigt werden soll. Es hätte ja kein Unternehmen widersprochen, als der Senat das Problem kurz themati- siert hat. – Vielen Dank! Kommen Sie bitte zum Schluss!
– Ja! – Der Senat wird den Mieterinnen und Mietern und deren Notlage nicht gerecht, dafür aber umso mehr der Immobilienlobby mit dem Schneller-Bauen-Gesetz. Hier wird der Naturschutz geopfert, hier werden die Bezirke entmachtet, Hauptsache, die Immobilienlobby bekommt einen Blankoscheck beim Bauen, egal wie teuer und für wen gebaut wird. Im Gegensatz zu Vonovia und Co wird der Senat hier aber mit einem Gesetz verbindlich und wird sozusagen im vorauseilenden Gehorsam dieses Gesetz schaffen. Ich glaube, das ist kein guter Deal für die Stadt. Das ist kein guter Deal für die Berlinerinnen und Berliner. – Durch (Katrin Schmidberger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3939 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Ihr Nichtstun duckt sich der Senat weg und heizt somit nicht nur die soziale Spaltung in der Stadt weiter an, sondern auch die Politikverdrossenheit insgesamt. Das müssen Sie dringend ändern, Herr Senator! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat nun die Kolle- gin Aydin das Wort! – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist hier im Haus unbestritten: Die steigenden Mieten und Betriebskosten belasten viele Haushalte und führen zu finanziellen Mehrbelastungen. Insbesondere die gestiegenen Energiekosten im Zuge des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine spielen hier eine zentrale Rolle. Deswegen ist es zumindest ein Silberstreifen am Hori- zont, wenn die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes diesen Monat berichten kann, dass sich die Preissituation bei den Energieprodukten leicht entspannt und die Ener- giepreise zumindest leicht fallen. Dennoch ist es nach wie vor evident, dass die Kosten im Energiebereich für Miete- rinnen und Mieter sehr stark gestiegen sind und dies für viele Haushalte zum Problem geworden ist. Das Thema, das die Linken hier adressieren, ist also ein sehr wichtiges, das uns schon vor dem Antrag der Linken intensiv beschäftigt hat. Das ist mir als Wahlkreisabge- ordnete vom Kottbusser Tor aufgrund des NKZs bewusst. Das ist uns als SPD-Fraktion – und ich denke auch als schwarz-rote Koalition – bewusst. Insofern freuen wir uns, wenn die Linke in einem Teil ihres Antrages genau das unterstützt, was der Stadtent- wicklungssenator bereits vor zwei Wochen im Ausschuss verkündet hat, nämlich, dass es bei den landeseigenen Wohnungsgesellschaften auf keinen Fall Kündigungen aufgrund hoher Nachzahlungen geben wird. Es werden Regelungen getroffen wie Stundungen, Ratenzahlungen, und auch Teilerlasse sind möglich. Zudem ist es ja positiv, dass die Nachzahlungen für die Betriebskosten auch bereits im Mietenbündnis themati- siert worden sind und Vonovia bereits angekündigt hat, sich an den landeseigenen Wohnungsgesellschaften zu orientieren. Positiv ist auch, dass ich von den Mietern aus Kreuzberg bereits gehört habe, dass einige aus dem Mietenbündnis sich jetzt freiwillig an die 11 Prozent Kappungsgrenze halten, was wir auf Bundesebene nicht geschafft haben. Problematisch bleiben die Fälle der Adler-Gruppe, das hat sich auch in der gestrigen Mieterversammlung her- ausgestellt. Das ist ein Problem, von dem ich auch denke, dass wir es angehen müssen. Deshalb werden wir über die landeseigenen Wohnungsunternehmen und die frei- willigen Verpflichtungen im Wohnungsbündnis hinaus auch schauen, welche Gruppen aus dem Raster fallen und welche Unterstützungsangebote es bereits gibt. Es ist wichtig, sich auch den Einzelfall anzuschauen, um Mieterinnen und Mieter vor dem Wohnungsverlust zu schützen. Ein Fonds klingt nach meiner Auffassung erst mal nach einer großen Lösung. Ich muss sagen, persön- lich habe ich mich auch gar nicht gegen einen solchen Fonds gestellt. Es ist im Endeffekt auch egal, ob man das als Fonds oder als Einzellösung gestaltet. Wichtig ist, dass wir den Mieterinnen und Mietern helfen und dass sie ihre Wohnungen nicht verlieren. Was die Linke hier aber nicht betrachtet, ist zum einen: Problematisch sind gerade die Fälle, die ein etwas höheres Einkommen haben als diese Einkommensgrenzen. Das ist ein Problem. Und zweitens ist es wirklich ein Zwiespalt, auf einer Seite zu sagen: Das sind Immobilienhaie –, und auf der anderen Seite Steuergelder zu nehmen und in deren Hälse zu stecken. Das empfinde ich auch als sehr problematisch. Das würden wir in dem Fall ja auch machen müssen, wenn wir uns für solche Heizkostenfonds entscheiden. Ich denke aber, dass ein solcher Heizkostenfonds, wie er in diesem Antrag beschrieben ist, rechtlich den gleichen Leistungszweck bedient wie nach SGB II und SGB XII sowie Asylbewerberleistungsgesetz. Das würde dazu führen, dass der Zuschuss bei Leistungsempfängern als Einkommen angerechnet wird und gegebenenfalls den Leistungsbezug schmälert. Das Gleiche würde auch für einen einmaligen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII wie beispielsweise die Nach- zahlung aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung gelten. Deshalb bin ich dafür, dass wir wirklich die beste- henden Strukturen verfestigen und stärken und langfristi- ge Lösungen anbieten. Ich bin der Auffassung, dass wir genau hinschauen, wel- che Personengruppen vom bestehenden Hilfenetz noch nicht aufgefangen werden, und dann zielgerecht entspre- chende Angebote entwickeln und bestehende optimieren, denn, wie schon gesagt: Haushalte mit niedrigem Ein- kommen bekommen Wohngeld-Plus, sie werden durch die Heizkostenkomponente entlastet, und es gibt bei ho- hen Nachzahlungsforderungen auch noch mal diese ein- maligen Leistungen durch das Jobcenter oder das Sozial- amt. Ich weiß: Gerade hier müssten wir ansetzen, bei der Antragsfrist, die bis Ende 2023 drei Monate betrug, jetzt aber nur noch einen Monat. Ich bin auch der Auffassung, wenn wir langfristig etwas ändern wollen, dass es dann vielleicht auch auf Dauer gemacht werden sollte. (Katrin Schmidberger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3940 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Zudem brauchen wir auch Preiskontrollen bei Wärmelie- ferverträgen, denn damit würden wir tatsächlich auch die Ursachen bekämpfen, und wir brauchen auf Bundesebene die Preisanpassungsklausel. Das ist auch im Gang, dar- über freue ich mich sehr. Wir brauchen die Transparenz- regelung in den einschlägigen Rechtsverordnungen zu Nebenkostenabrechnungen. Damit würden wir verhin- dern, dass die Kosten dann auf die Mieter abgewälzt werden. Und langfristig ist es auf der Landesebene not- wendig, dass wir uns bei der Energieversorgung unab- hängig machen, damit wir von solchen Preisschwankun- gen nicht mehr in dem Maße betroffen sind. Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Kollegin!
Die Rekommunalisierung der Vattenfall Wärme in Berlin ist ein wichtiger Schritt, um die Energieversorgung in städtische Hand zu bekommen. Das war heute auch The- ma. Ich freue mich, wenn die Linke der Koalition auch in diesem Punkt zustimmt, wenn sie schon in ihrem Antrag den klimagerechten Umbau der Heiz- und Energieversor- gung fordert, aber ich weiß auch, dass es auf Landesebe- ne bereits so ein Programm gibt. Das muss ich auch klar- stellen. Für uns ist also klar: Je höher der Anteil der erneuerbaren Energien wird, umso weniger ist Berlin von internationa- len Preisschwankungen betroffen. Geothermie, der Aus- bau der Windkraft und der Solarenergie sind zentrale Bausteine. Wir gehen davon aus, dass die Linke uns bei diesem Vorhaben dann auch konstruktiv unterstützt, wenn sie Anträge stellt, die das sozusagen fordern. – Danke für die Aufmerksamkeit! Vielen Dank! – Als Nächstes spricht für die AfD-Frak- tion der Abgeordnete Laatsch.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir reden heute über die berühmte Kugel Eis des Herrn Trittin. Sie erinnern sich: Die Energiewende kostet die Haushalte maximal eine Kugel Eis. Das ist dabei herausgekommen: Heute müssen wir dafür sorgen, dass die Menschen über- haupt das Überleben gesichert bekommen. Laut „Wall Street Journal“ macht Deutschland die „dümmste Ener- giepolitik der Welt“. In Deutschland ist eine solche Klarheit leider nicht mehr zu finden. Die Ursachen der Energiepreisexplosion sind hausgemacht: von der CO2-Steuer über die Abschaltung von Nord Stream zur Abschaltung der letzten Kernkraft- werke hin zur gewollten Kostensteigerung durch die Grünen, durch Herrn Habeck, der gesagt hat: Durch die hohen Kosten werden wir das CO2-Aufkommen regulie- ren. – Vor fünf Jahren schon hat Herr Habeck gesagt – da war noch gar keine Debatte mit Russland oder Ukraine; sie packen ja dieses Märchen immer wieder von vorne aus –: Herr Putin, wenn wir regieren, wollen wir Ihr Gas nicht mehr! – Das ist fünf Jahre her, meine Herrschaften, da gab es keinen Krieg in der Ukraine. Das ist die Partei von Frau Schmidberger, die uns gerade die Rettung der Mieter versprochen hat. Das soll wohl ein Witz sein, denke ich, ja? Wir haben in Deutschland die höchsten Energiekosten im zivilisierten Raum, und das zusätzlich zu den so schon höchsten Steuern und Abgaben von 52 Prozent. Bei der Belastung der Bürger sind wir wieder wer, da sind wir Weltmeister. Die Regierung versklavt die arbeitende Bevölkerung. Die einzige Chance, der Kostenspirale des Staates durch Förderung von Wohneigentum zu entgehen – dafür hatten wir übrigens, Herr Nas, 50 Millionen Euro angesetzt, denn wir sind der Meinung, dass Wohneigen- tum vor Armut schützt –, soll bei Ihnen dazu herhalten, den Flickenteppich im ewigen Kreislauf von Kostenexplosionen durch Fehlent- scheidungen des Bundes und der Länder am Laufen zu halten. Diese Politik ist nicht sozial, sie ist das Gegenteil. Sie zieht freie Bürger immer tiefer in den Schlund des uner- sättlichen Staates, in Abhängigkeit vom Staat, der eigent- lich umgekehrt vom Fleiß und von der Schaffenskraft der Bürger abhängig ist. Mit Gesetzeskraft soll die Unabhän- gigkeit des Souveräns in eine Untertanenrolle verkehrt werden. Wir brauchen hier nicht mehr Sonderfonds und Sonderschulden als Vermögen verbrämt, wie es Herr Evers ständig macht, sondern niedrigere Steuern und Abgaben und eine Politik, die den Souverän nicht zum Sklaven macht. Wenn das vollbracht ist, können wir gerne über Schäden sprechen, die die Politik der Ampel verursacht hat, und die Folgen mindern. Dieses Jahr machen wir einen Son- derfonds, und was machen dann nächstes Jahr – den nächsten Sonderfonds? Immer weiter tiefer in die Schul- den, und am Ende zahlen wir das über Steuern wieder zurück. Die Voraussetzungen bleiben ja die gleichen: Die (Sevim Aydin) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3941 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Ampelregierung treibt die Bürger in die Schuldenfalle. Nicht mit uns! Die AfD lässt die Bürger nicht im Regen stehen. Wir werden aber auch vorrangig die Ursachen bekämpfen, damit die Abhängigkeit von Sonderfonds nicht zur Dauerschleife wird. Die Bürger müssen in der Lage sein, ihre Rechnungen wieder selbst zu tragen und sollen nicht beim Staat für ihren Lebensunterhalt betteln müssen. Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter!
Ja, einen Satz bitte noch, Frau Präsidentin! – Jetzt noch zu Herrn Scheel heute Morgen, der uns angepriesen hat, wie toll doch der Besitz von Energieunternehmen im Landeseigentum wäre. Da sehen wir, dass die DEGEWO mit 31,6 Cent pro Kilowattstunde – das muss man sich mal vorstellen! So eine Wohnung mit 100 Quadratmetern braucht ungefähr 17 000 Kilowattstunden im Jahr – Kommen Sie bitte zum letzten Satz!
– mit Abstand die teuerste von allen war; öffentliche Hand! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.2: Priorität der AfD-Fraktion Tagesordnungspunkt 21 Jüdische Studenten besser schützen: Gesetz zur Wiederherstellung des Ordnungsrechts an den Berliner Hochschulen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1438 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Trefzer, Sie haben das Wort! – Der Abge- ordnete wünscht keine Zwischenfragen, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was wir seit dem 7. Oktober an antiisraelischen und antisemitischen Exzessen auf unseren Straßen, aber auch – besonders bitter – an unseren Hochschulen erleben müssen, ist nicht präzedenzlos in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Schon einmal, Ende der Sechzigerjahre, war die Bundesrepublik Schauplatz unfassbarer antijüdischer Hetze und schließlich ab 1969 und Anfang der Siebziger- jahre nicht mehr nur von Hetze, sondern auch von Terror und Gewalt. Schon damals gab es Studenten, die sich dem Antisemitismus entgegengestellt haben. Wenn ich heute die mutigen Studentengruppen von Fridays for Israel, von Studentim oder von CHAVERIM@FU sehe, erinnert mich dies an die wenigen Studenten, die sich damals dem linken und palästinensischen Terror entge- gengestellt haben. Die Ereignisse ähneln sich auf bedrü- ckende Weise. Am 10. Februar 1970 starb der junge Familienvater Arie Katzenstein in München, als er sich bei der gescheiterten Entführung einer El-Al-Maschine auf einen Sprengsatz warf und so vielen Menschen das Leben rettete. Die Sympathie, die damals den Terroristen nicht zuletzt in studentischen Kreisen entgegenschlug, ist ebenso er- schreckend wie die heutige Verklärung der Hamas. Eine jüdische Studentengruppe ging daraufhin mit einer Solidaritätserklärung für Israel an die Öffentlichkeit. In dem Aufruf hieß es damals – ich zitiere mit Erlaubnis der unschuldigen Menschen geht, kann ein normal denkender Mensch nicht mit ruhigem Gewissen dabeistehen oder gar sich uninteressiert abwenden. Wenn zum Beispiel die neue Linke versucht, solche Übergriffe zu rechtfertigen, so ist dies der Zeitpunkt einzugreifen. – Und weiter: Ku- schen und Maul halten gilt nicht. Deshalb: Stellen Sie sich auf unsere Seite! Helfen Sie mit, solche durch die feindliche Hetzpropaganda hervorgerufene Vorfälle zu vermeiden! Solidarisieren Sie sich mit Israel! – Zitat Ende. Diese jüdischen Studenten, meine Damen und Herren, wurden von ihren Kommilitonen als Faschisten verunglimpft. Heute, 54 Jahre später, sind Israelis und Juden erneut Anfeindungen und Terror ausgesetzt, und wieder ist es nur eine relativ überschaubare Gruppe an den Universitäten, die es wagt, sich dem Hass offen ent- gegenzustellen. Einen Tag nach der von mir zitierten Solidaritätsadresse der jüdischen Studentenvereinigung vom 12. Februar, am 13. Februar 1970, starben in der Münchener Reichen- bachstraße sieben Holocaustüberlebende bei einem Brandanschlag auf die israelitische Kultusgemeinde. Mitverantwortlich für diesen feigen Anschlag, ebenso wie für den versuchten Bombenanschlag auf die Jüdische Gemeinde Berlins am 9. November 1969, war das spätere Mitglied des Abgeordnetenhauses der Grünen und 2018 (Harald Laatsch) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3942 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 in allen Ehren als großer Sponti zu Grabe getragene Die- ter Kunzelmann. Zur nicht gezündeten Bombe in der Fasanenstraße am 9. November erklärte Kunzelmann, das sei eine Bombenchance, die man verpasst habe. Die Er- mordung Arie Katzensteins kommentierte er gegenüber seinen Genossen wie folgt – ich zitiere –: „Wann endlich beginnt bei euch der Kampf gegen die heilige Kuh Israel? …Die Granaten auf dem Flughafen Riem lassen doch nur eine Kritik zu: die verzweifelten Todeskommandos durch besser organisierte, zielgerichtete Kommandos zu erset- zen, die von uns selbst durchgeführt werden.“ An anderer Stelle führte er aus: „Palästina ist für die BRD und Europa das, was für die Amis Vietnam ist. Die Linken haben das noch nicht begriffen. Warum? Der Judenknax. … Wenn wir endlich gelernt haben, die faschistische Ideo- logie „Zionismus“ zu begreifen, werden wir nicht zögern, unseren simplen Philosemitismus zu erset- zen und durch eindeutige Solidarität mit AL FATAH, die im Nahen Osten den Kampf gegen das Dritte Reich … aufgenommen hat.“ – Zitat Ende. Was für ein Wahnsinn, meine Damen und Herren! Je- dermann kann in den Plenarprotokollen dieses Hauses nachlesen, wie Kunzelmann seine Verdrehungen zu Israel auch in den Achtzigerjahren fortführte. Das Gift, das Kunzelmann versprühte, wirkt bis heute fort. Der als Antizionismus getarnte Judenhass feiert heute mit der Parole „Free Palestine from German Guilt“ wieder fröhli- che Urstände, leider auch an unseren Universitäten, wo aktivistische Sozialwissenschaften und Postcolonial Stu- dies die alten Ladenhüter wieder aufwärmen. Die antisemitische Anschlagsserie in Deutschland war 1970 keineswegs beendet. Noch viele weitere Juden vie- len ihr zum Opfer, so auch der israelische Leichtathle- tiktrainer Amitzur Shapira, der beim Münchener Olym- piaattentat von 1972 ermordet wurde. Er war der Großva- ter von Lahav Shapira, der Anfang Februar von einem arabischstämmigen Kommilitonen zusammengeschlagen wurde. Lahav Shapira hatte sich an der Freien Universität gegen Antisemitismus und für die Freilassung der israeli- schen Geiseln im Gazastreifen eingesetzt. Das reichte, um ihn zur Zielscheibe zu machen. Auch hier schließt sich ein trauriger Kreis. Ich habe Ihnen diese Zusammenhänge geschildert, um einerseits die gegenwärtige Welle des Antisemitismus einzuordnen, aber auch um deutlich zu machen, vor wel- chen Herausforderungen wir stehen und mit welcher Verblendung und mit welcher Verrohung wir heute hier in Berlin rechnen müssen. Die vereitelten Anschlagsbe- mühungen vor zwei Monaten auf jüdische und israelische Ziele auch hier mitten in Berlin müssen uns ein Warnsig- nal sein. So weit wie damals darf es nicht mehr kommen! Deshalb muss uns unsere Aufgabe klar sein: Wir müssen der aktuellen Antisemitismuswelle heute entschiedener entgegentreten, als es Anfang der Siebzigerjahre der Fall war. Das heißt in allererster Linie, dass wir jüdisches Leben in unserer Stadt besser schützen müssen, und das bedeutet in den Bereich der Hochschulpolitik und des Hochschulrechts übersetzt: Wir müssen unsere jüdi- schen Studenten effektiv vor antisemitischer Agitation und vor allem vor antisemitisch motivierter Gewalt schützen. Als im Jahr 2021 das Ordnungsrecht in Berlin als einzi- gem Bundesland abgeschafft wurde, konnte man sich sicherlich die Dramatik der heutigen Situation nach dem 7. Oktober noch nicht vorstellen; das will ich gerne kon- zedieren. Trotzdem war klar, dass damit die Hochschulen bei ernsthaften Konfliktlagen in die Bredouille geraten würden. Deswegen hat sich meine Fraktion damals ent- schieden gegen die Abschaffung des Ordnungsrechts ausgesprochen. Wenn Studenten ihre Hochschulen ver- wüsten und Professoren Gewalt androhen, dann müssen sie auch exmatrikuliert werden können. Das habe ich Ihnen damals von dieser Stelle aus zugeru- fen, aber vergebens. Spätestens seit den Vorkommnissen an unseren Universitäten nach dem Hamasangriff hätte auch Ihnen klar sein müssen, dass jetzt zuwarten keine Option mehr ist. Um den Senat wachzurütteln, habe ich im Dezember eine Anfrage an den Senat unter dem Titel: „Was kann gegen den grassierenden Antisemitismus an den Hochschulen getan werden? Antisemitismus und Ordnungsrecht“, gerichtet. Leider war Senatorin Czyborra damals noch gegen die Wiedereinführung des Ordnungsrechts. In der Antwort der Wissenschaftsverwaltung auf meine Anfrage ließ sie erklären: „Grundsätzlich hält der Senat die vom Berliner Abgeordnetenhaus festgelegten aktuellen Hand- lungsmöglichkeiten gemäß des Berliner Hoch- schulgesetzes für hinreichend.“ Nicht einmal der Angriff auf Lahav Shapira und die gro- ße Welle der Empörung über diese antisemitisch moti- vierte Gewalttat hatte die Senatorin zum Umdenken ge- bracht. Mit ihren als verharmlosend aufgefassten Äuße- rungen vom normalen Campuskonflikt hat sie gerade in der jüdischen Community viel Porzellan zerschlagen. Es mussten erst etliche Protagonisten an den Universitäten, Antisemitismusbeauftragte, der Zentralrat der Juden und schließlich auch der eigene Koalitionspartner auf die Barrikade gehen, um die Senatorin zu einem Umdenken zu veranlassen. Ob Frau Czyborra nach diesen unsägli- chen Äußerungen mehr ist als eine Senatorin auf Abruf, (Martin Trefzer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3943 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 mag sich jeder selbst ausmalen, zumal jetzt auch die CDU-Fraktion die Autorität der Senatorin mit einem eigenen Antrag untergräbt. Ich will aber gar nicht weiter in die parteipolitische Polemik einsteigen, dafür ist der Anlass zu ernst. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf schlagen wir die Wiedereinführung des Ordnungsrechts in der Form vor, die 2021 der damalige rot-rot-grüne Senat in der ur- sprünglichen Vorlage selbst gewollt hatte, bis sich letzt- lich vor allem die Linken mit ihrer fixen Idee einer Ab- schaffung des Ordnungsrechts durchsetzen konnten. Dieser Rückgang, lieber Herr Schulze, auf die Senatsvor- lage von 2021 sollte eigentlich als gemeinsamer Nenner in diesem Hause gangbar und möglich sein. Es ist klar, dass der Angreifer auf Lahav Shapira von der Neufassung aller Voraussicht nach leider nicht betroffen sein wird, weil eine Rückwirkung des Gesetzes nicht möglich ist. Trotzdem sollten wir das Gesetz zügig auf den Weg brin- gen, um zukünftigen Fällen vorbeugen zu können. Wenn am Ende eine ähnlich gestrickte Senatsvariante oder eine Variante der CDU-Fraktion, lieber Herr Grasse, verabschiedet wird, sind wir auch nicht böse, denn es geht uns um die Sache. Wichtig ist uns, dass es keine verwässerte Variante wird – das war bei Ihnen heute Morgen herauszuhören, Frau Czyborra –, die die Messlatte einer Exmatrikulation so hoch anlegt, dass die Exmatrikulationsandrohung de facto nicht greift, etwa wenn zum Beispiel nur verurteilte Ge- walttäter exmatrikuliert werden können. Es muss möglich sein, auch Gewalt und Gewaltandrohungen, die noch keinen strafrechtlichen Niederschlag gefunden haben, mit einer Exmatrikulation zu ahnden. Es ist nach unserer Auffassung jüdischen Studenten schlechterdings nicht zuzumuten, mit Kommilitonen, die antijüdische Gewalt androhen oder gar ausüben, die gleiche Uni zu besuchen. Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter!
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin! – Schlimm genug, dass erst der Angriff auf Lahav Shapira erfolgen musste, damit sich beim Ordnungsrecht etwas bewegt. Wichtig ist jetzt, dass wir keine Zeit mehr verlieren. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Für die CDU-Fraktion hat nun der Kollege Grasse das
Was ist denn falsch an der Vorlage? – Zuruf von Robert Eschricht (AfD)] Mit diesem Antrag, Herr Trefzer und die ganze AfD, haben Sie sich ein weiteres Mal für einen ernsthaften Diskurs disqualifiziert. Wir müssen die Situation an den Hochschulen wieder zur Ruhe bringen. Ich bin dem Regierenden Bürgermeister und ich bin auch der Wissenschaftssenatorin sehr dankbar dafür, dass sie erklärt haben, dass wir jüdische Studentin- nen und Studenten vor Antisemitismus und Hass schüt- zen müssen, und den Hochschulleitungen nun zusätzliche Instrumente an die Hand geben. Aber ein Schnellschuss wie hier von Ihnen, von Ihrer Truppe vorgelegt, ist der falsche Weg. Wir brauchen eine Regelung, die eine Differenzierung vorsieht, Vorfälle außerhalb des Hochschulgeländes er- fasst und den Hochschulen Handlungsspielräume gibt, die ihnen bisher gefehlt haben, ganz im Sinne der Hochschulautonomie. Natürlich ist Eile geboten, den Instrumentenkasten für die Hochschu- len zu erweitern. Dafür setzen wir uns ein, aber nicht so plump, wie die AfD es vorschlägt. Daher ist der Antrag natürlich abzulehnen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerk- samkeit! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Neugebauer das Wort.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Werte Zuschauende! Dass ausgerechnet die AfD sich nun mit einem Antrag als Schützerin jüdischen Lebens dar- stellen will, ist zynisch. (Adrian Grasse) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3945 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Alle wissen doch, dass Sie Teil des Problems sind. Sie sind die Partei, die Menschenfeindlichkeit und De- mokratiefeindlichkeit immer wieder starkmacht. Das haben Sie heute erneut unter Beweis gestellt. Sie können nicht Solidarität mit Jüdinnen und Juden vorspielen, während Sie und Ihre Remigrationsfanatike- rinnen bei jeder Gelegenheit den Holocaust relativieren und antisemitische Stereotype reproduzieren und festigen. [Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN –
Sagen Sie doch mal was zu den Hochschulen! – Weitere Zurufe von der AfD] Zum Thema selbst gibt es hingegen vieles zu sagen: Hochschulen sind derzeit für jüdische Studierende nicht die sicheren Orte, die sie sein sollten; leider übrigens nicht nur in Berlin. Berichte über antisemitische Vorfälle an Hochschulen überschlagen sich in den letzten Mona- ten. Jüdische Studierende trauen sich nicht mehr auf den Campus. Das gilt es ernst zu nehmen. Die jüngsten kör- perlichen Angriffe auf einen jüdischen Studenten, verübt von einem Kommilitonen, sind erschütternd und ernüch- ternd. Jüdische Studierende zeigen sich jedoch nicht überrascht: Es sei nur eine Frage der Zeit gewesen, bis eine solche Gewalttat passiere. – Auch wir sollten nicht überrascht tun, sondern das Ausmaß der Verbreitung von Antisemitismus überall, auch in unseren Hochschulen, anerkennen und dem entschlossen entgegentreten. Vorfälle an Hochschulen sind keine Einzelfälle. Dahinter steckt eine Struktur und eine Historie des Antisemitismus auch im akademischen Raum. Damit gilt es sich ausei- nanderzusetzen – an den Hochschulen, aber genauso hier im Parlament. Wir dürfen dem Antisemitismus keinen Raum geben. Doch nicht nur die Situation an den Hoch- schulen zeigt uns: Antisemitismus findet in diesen Zeiten einen breiten Nährboden, wie sowohl die Mitte-Studie als auch der Berlin Monitor eindrücklich darlegen. Mit Bekenntnissen allein ist es daher nicht getan; das muss uns klar sein. Hochschulen müssen Orte sein, an denen alle Studierende, ob jüdisch oder nicht, sicher lernen können. Dafür braucht es eine klare Strategie, die bisher so noch nicht gegeben ist. Das Ordnungsrecht allein wird dieses Problem nicht lösen. Wir müssen an die Ursachen. Die Klausel, die die AfD hier vorlegt, wird als Allheilmittel gegen Antisemitismus und für die Auseinandersetzung mit Antisemitismus an Hochschulen präsentiert. Dabei adressiert sie doch nur die Spitze des Eisbergs. 2021 – das wurde vollkommen richtig gesagt – wurde in der Novelle des Berliner Hochschulgesetzes die Ordnungs- klausel gestrichen. In dem Wortlaut liegt sie nun hier wieder im Antrag vor: eine Klausel, die damals schon nie anwendbar war. Auch in dem hier explizit angesproche- nen Fall wäre sie nicht anwendbar gewesen. Deswegen ist der hier vorliegende Vorschlag an der Stel- le vor allem eins: Show. Hier wird durch die Ordnungs- klausel ein Pflaster auf eine offene Wunde geklebt. Das grundlegende Problem wird aber weder behandelt noch wird ihm vorgebeugt. Gehört werden müssen die Stim- men der Betroffenen, die doch schon längst Forderungen an die Hochschulen stellen, um ihre Sicherheit auch wei- terhin zu verbessern. Der Senat hat sich aber, um ehrlich zu sein, auch zu lange weggeduckt und erst jetzt erkannt, dass er sich mit den Hochschulen besser abstimmen muss. Der Senat muss der Verbündete der Hochschulen im Kampf gegen Antisemi- tismus werden. Wir brauchen jetzt eine hochschulüber- greifende Strategie gegen Antisemitismus. Es müssen präventive Strategien zum Umgang mit Antisemitismus entwickelt, aber auch in den Hochschulalltag implemen- tiert werden. Und natürlich sind Hochschulen kein rechts- freier Raum, es gibt aber auch mehr als das Strafrecht. Das unter Rot-Grün-Rot eingeführte Landesantidiskrimi- nierungsgesetz wirkt zum Beispiel – einmalig in der Bundesrepublik – auch in den Hochschulraum hinein, und es verpflichtet die Hochschulen, ein diskriminie- rungsarmes Umfeld zu schaffen. Wir müssen hier auch endlich in die Umsetzung kommen! Nehmen wir also die jüdischen Studierenden und die jüdischen Stimmen bei der Entwicklung von Strategien ernst und binden sie ein. Es braucht Schutzräume und Ansprechpersonen für betroffene Studierende und eine generelle Auseinandersetzung mit Antisemitismus im akademischen Kontext mit Expertinnen und Experten, sachlich und mit gebotener Klarheit. – Danke schön! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Hopp das Wort. (Laura Neugebauer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3946 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben spätestens seit dem 7. Oktober eine besorgniserregende Zunahme antisemitischer Tendenzen an Berliner Hochschulen, die unmittelbar jüdische Studie- rende treffen, zum Teil den demokratischen Konsens an Hochschulen verletzen und teilweise auch strafrechtlich relevant sind. Diese Zunahme an antisemitischen Aktivi- täten an Hochschulen ist für uns als Demokratinnen und Demokraten nicht unwidersprochen hinnehmbar. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dass wir dafür Sorge tragen, dass der Ausspruch „Es gibt keinen Platz für An- tisemitismus“ nicht zur Plattitüde verkommt, sondern sowohl innerhalb der Universität als auch vonseiten der Landespolitik mit Leben gefüllt wird. Die Gewalttat auf einen jüdischen Studierenden der Freien Universität durch einen Kommilitonen vor zwei Wochen ist ein entsetzlicher Höhepunkt dieser antisemiti- schen Entwicklungen an Hochschulen. Gewalt ist niemals Teil des demokratischen Diskurses. Es ist absolut richtig, dass die FU sehr schnell reagiert und dem Täter gegen- über ein Hausverbot ausgesprochen hat. Diese konse- quente Haltung braucht es im Umgang mit Extremfällen wie diesem, und dafür möchten wir der Unileitung der FU herzlich danken! Es ist völlig klar und unbestritten: Es besteht dringender Handlungsbedarf in der Frage, wie wir den Hochschulen Instrumente an die Hand geben können, mit denen sie in Extremfällen Täter aus der Universität ausschließen und Opfer effektiv schützen können. Auch wenn wir jetzt angesichts des Vorfalls – zu Recht – über antisemitische Motive sprechen, geht es dabei gleichwohl zum Beispiel auch um sexualisierte oder rassistisch motivierte Gewalt- taten. Es ist Opfern von Gewalttaten nicht zuzumuten, dass sie mit Tätern im gleichen Hörsaal sitzen müssen. Gleichzeitig – und daran appelliert auch der RefRat der Humboldt-Universität zu Recht – muss ein verschärftes Ordnungsrecht zielgenau und auf diese Extremfälle hin ausgerichtet sein. Es darf unter keinen Umständen den demokratischen und auch kritischen Diskurs an Universi- täten einschränken. Das ist uns als SPD-Fraktion weiter- hin sehr wichtig. Sie sehen: Eine hochschulgesetzliche Verschärfung ist alles andere als trivial. Die Hürden für eine Exmatrikula- tion sind aus übergeordneten und guten Gründen sehr hoch. Das ist der Grund dafür, dass alle anderen Bundes- länder zwar Ordnungsrecht weiterhin in ihren Hoch- schulgesetzen stehen haben, aber dieses Ordnungsrecht – darauf ist die Senatorin heute in der Fragestunde auch eingegangen – bezogen auf Exmatrikulationen im Grunde nicht angewendet wird. Es ist wichtig, dass wir diesen Erwartungsrahmen an dieser Stelle klar kommunizieren. Das Problem ist komplex, und der Rechtsrahmen, in dem wir uns hier effektiv bewegen, ist sehr eng. Vor diesem Hintergrund ist das schnelle Abschreiben eines Ordnungsrechts, das – wie in diesem vorliegenden Antrag – hier nicht anwendbar ist, auch in keiner Weise hilfreich für uns. Was wir prüfen – oder was wir brauchen –, ist ein zügi- ges Vorgehen. Ebenso wichtig sind für die Hochschulen praktikable Instrumente, und – das ist der wichtigste Punkt: Es müssen Instrumente sein, die vor allem ge- richtsfest sind. Ein parlamentarischer Schnellschuss, wie wir ihn hier vorliegen haben, der weder auf den genann- ten Gewaltvorfall anwendbar ist noch in der jetzigen Form juristisch für die Hochschulen durchhaltbar, ist genau das Vorgehen, was es in dieser ernst zu nehmenden Situation nicht braucht. [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der LINKEN –
Das hat Ihr eigener Senat ausgearbeitet! Wo waren Sie denn 2021?] Wir müssen vermeiden, dass eine hochschulgesetzliche Verschärfung zum Papiertiger verkommt. Das wird dem Problem und insbesondere dem Auftrag des Schutzes von jüdischen Studierenden nicht gerecht. Um Schnelligkeit und Wirksamkeit zusammenzubringen, braucht es deshalb zwingend eine gründliche Prüfung, welche Instrumente inwieweit sinnvoll nachgeschärft werden können. Deshalb sagen wir als SPD-Fraktion klar, dass der Senat hier in der Pflicht für einen Aufschlag ist, den wir parlamentarisch kritisch begleiten werden. Genau das ist von der Wissenschaftssenatorin und dem Regierenden auch angekündigt worden. Diesen Weg unterstützen wir als SPD-Fraktion ausdrücklich. Seit letzter Woche finden konkrete Beratungen zwischen den Hochschulleitungen und der Wissenschaftssenatorin zur sinnvollen Ausgestaltung des Ordnungsrechts statt – eine Rückkopplung, die essenziell ist und die der Antragsteller an dieser Stelle mit Sicherheit nicht vorgenommen hat. Wir erwarten als SPD-Fraktion deshalb zeitnah einen Gesetzesentwurf von der Senatsverwaltung für Wissen- schaft. Parallel dazu werden wir im nächsten Wissen- schaftsausschuss am 4. März eine Expertenanhörung zur Fragestellung durchführen, wie wir das Hochschulgesetz an dieser Stelle sinnvoll ändern können und sollten, und die Ergebnisse bei der Begleitung des Senatsentwurfs einfließen lassen. Einen parlamentarischen Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3947 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Schnellschuss – ob von der AfD-Fraktion oder von ande- ren Fraktionen in diesem Hause – lehnen wir als SPD- Fraktion grundsätzlich ab. Gerade bei diesem Thema verbietet sich jedwede partei- politische Profilierung. Uns muss es angesichts der be- sorgniserregenden Lage an Universitäten gerade jetzt darum gehen, das Problem ernst zu nehmen und zügig, verlässlich und seriös an Lösungen zu arbeiten. Dafür stehen wir als SPD-Fraktion bereit und unterstützen den Senat in diesem Auftrag. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Schulze das Wort. – Nein, für die Fraktion Die Linke! Die SPD war gerade an der Reihe. [Heiterkeit –
Er kann dann hier Platz nehmen! Dann verhandeln wir die Hochschulverträge! –
Ich freue mich darauf! –
Glaube ich nicht!]
Danke schön, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Töne aus der Koalition klingen doch schon deutlich anders als die Law-and-Order-Ansagen in den ersten Tagen nach dieser schlimmen Gewalttat. Ich will von diesem Pult aus zunächst eine gute Besserung für Lahav Shapira wünschen und aussprechen, der wirklich schwerste Verletzungen hatte. Man muss sagen: Das war eine schändliche und eine der brutalsten Gewalttaten gegen Jüdinnen und Juden, die wir in unserer Stadt erlebt haben. Es war die Tat eines offen- bar antisemitisch eingestellten Kommilitonen. Es ist in der Tat die Spitze des Eisbergs einer Entwicklung, die wir an unseren Hochschulen sehen. Mit dem Blick auf das Opfer sind wir uns, glaube ich, alle einig: Das Ziel der Regelungen, die jetzt getroffen werden müssen, muss es sein, die Opfer zu schützen. Ein Gewaltopfer darf nicht mit dem Täter in einem Seminar sitzen müssen. Das gilt übrigens auch für Opfer von Vergewaltigungen, sexueller Nötigung oder anderer Gewalttaten. Wir müssen uns gemeinsam fragen, ob die Ansätze des Ordnungsrechts, die hier jetzt diskutiert werden – ob auf Antrag der AfD-Fraktion oder mit dem, was wir von der CDU-Fraktion kennen –, dazu überhaupt taugen. Die Wissenschaftssenatorin hat es vorhin in der Fragestunde auf meine Frage hin auch gesagt: Das ist verfassungs- rechtlich extrem schwieriges Gelände. Das ist auch der Grund, warum es bisher bundesweit und auch in Berlin nicht angewendet worden ist, weil in der Tat vollkommen unklar ist, ab wann man ein solch scharfes Schwert wie eine Exmatrikulation überhaupt anwenden kann. Deswegen bot das alte und bietet auch ein neues Ord- nungsrecht keine Rechtssicherheit. Ich habe zwei Urteile zum Ordnungsrecht gefunden; die stammen beide aus den Siebzigerjahren und behandeln ausschließlich formale verfassungsrechtliche Fragen, aber keine konkreten Ein- zelfälle. Diese Gesetzesentwürfe, die jetzt hier vorliegen, sind nichts weiter – das muss man sagen – als Aktionis- mus. Wenn die AfD hier den alten Senatsentwurf von 2021 vorlegt, dann hilft uns das nicht weiter, denn der behandelt ausschließlich Gewalttaten in den Hochschu- len. Das heißt: Der Straftäter, über den wir hier reden, wäre auf gar keinen Fall davon betroffen gewesen, weder vom alten Hochschulgesetz noch von Ihrem Gesetzent- wurf. Deswegen geht dieser Antrag hier vollkommen fehl. Also das Opfer des jetzigen Verbrechens wird weder durch das Gesetz der AfD-Fraktion vor dem Täter ge- schützt noch durch das, was möglicherweise in den Senat kommt. Geschützt wird es durch ein Hausverbot, das wurde hier auch schon gesagt, geschützt kann es auch durch strafrechtlich ausgesprochene Annäherungsverbote werden, die wir ja beispielsweise in dem Bereich von Stalking oder sexueller Gewalt kennen. Wenn wir also Instrumente wie das Ordnungsrecht hier diskutieren, dann muss man schon fragen: Was ist denn eigentlich das Ziel einer solchen Gesetzesänderung? – Ist das Ziel, wie so oft proklamiert, der Schutz der Opfer vor Gewalt? – Dann muss man sagen, sind Hausverbot und Annährungsverbote das deutlich schärfere Schwert. Eine Exmatrikulation wird mehrere Jahre dauern, weil sie nicht ausgesprochen werden kann, bevor der Täter nicht rechtskräftig verurteilt worden ist. Das heißt, das dauert ein Jahr, vielleicht zwei Jahre. Da ist möglicherweise das Opfer schon gar nicht mehr Mitglied der Hochschule. Oder ist das Ziel – zweitens – die Bestrafung des Täters? – Dann muss man sagen, eine Bestrafung des Täters ist Sache von Gerichten, und wir haben im Grundgesetz ein Verbot von Doppelbestrafung stehen. Es kann also gar kein offizielles Ziel eines solchen Ordnungsrechts sein. Oder ist – drittens – das Ziel der Schutz unserer Hoch- schulen vor verfassungsfeindlichen rechtsextremen oder antisemitischen Missbrauch als offene Bühne? – Darüber (Marcel Hopp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3948 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 können wir reden. Man muss aber auch sagen, so etwas hatten wir noch nicht. Dass wir Menschen aufgrund von politischen Äußerungen, egal welcher Couleur, und auf- grund von politischen Gewalttaten aus den Hochschulen exmatrikulieren, so etwas hatten wir bisher nicht, das wäre neu, ist eine neue Debatte, können wir gern führen, müssen wir aber wissen, worüber wir dann da reden. Ich sage mal: Wir haben an unseren Hochschulen Rechts- extreme der Identitären Bewegung, die dort Politik stu- dieren, die Gewalttaten begangen haben, wegen derer sie auch verurteilt worden sind, die studieren trotzdem wei- ter. Da hat keiner von Ihnen eine Exmatrikulation gefor- dert. Wir haben den Überfall von rechten Burschenschaften 2013 in Marburg auf eine liberale Burschenschaft mit schweren Gewalttaten. Einige sind verurteilt worden, nicht alle, keine Exmatrikulationsforderung, die haben weiter studiert. Und ich will mal Ina Czyborra hier in Schutz nehmen. Ihr Zitat in der „Abendschau“ ist voll- kommen aus dem Zusammenhang gerissen worden. Die „Abendschau“ hat das in einen vollkommen falschen Kontext gestellt. Die hat so getan, als hätte sie die Ge- walttat am Rosenthaler Platz als politische Debatte be- zeichnet. Das hat sie natürlich nicht, sie ist ja nicht ver- rückt, sondern sie hat präzise formuliert. Es ging stattdessen lediglich um die Frage, ob man je- manden aus politischen Gründen exmatrikulieren kann. Auch wenn er Rechtsextremist oder Antisemit ist: Nein, kann man bisher nicht, und sollten wir so auch nicht tun. Insofern ist es verständlich, dass Wut und Verzweiflung angesichts solcher Straftaten hochkommen, aber die ver- fassungsrechtliche und die hochschulpolitische Realität ist komplexer. Und wir müssen uns der Debatte stellen. Wir brauchen umfassende Konzepte gegen Rechtsextre- mismus und Antisemitismus an unseren Hochschulen. Jüdische Studierende müssen sich an unseren Hochschu- len sicher fühlen können, und das sollten wir ohne Aktio- nismus diskutieren. Das werden wir im Wissenschafts- ausschuss in der nächsten Sitzung mit Sachverständigen machen, und dann sollten wir umfassende Konzepte an unseren Hochschulen einführen. Und wenn wir möglich- erweise eine Erweiterung etwa von Hausordnungs- und hausrechtlichen Geschichten brauchen, dann sind wir ja gern dafür, aber lassen Sie uns bitte nicht auf das Drän- gen von Rechtsextremen und Law-and-Order-Apologeten Instrumente in unser Hochschulrecht einbauen, die da nichts zu suchen haben. – Danke schön! Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesan- trags an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.3: Priorität der Fraktion der CDU Tagesordnungspunkt 49 Grundlagen für eine erfolgreiche Geothermienutzung in Berlin legen – den Energieatlas um Geothermie erweitern Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1452 In der Beratung beginnt die CDU-Fraktion. – Bitte schön, Herr Kollege Gräff, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer bei der Wärmewende eben nicht wie Vat- tenfall auf grünen Wasserstoff setzt, weil er oder sie viel- leicht dann doch Bedenken hat, dass dieser in ausreichend großer Menge vorhanden sein wird, oder wer vielleicht daran zweifelt, dass dieser Wasserstoff dann auch wirk- lich zu bezahlbaren Wärmepreisen führt, und wer auch unsere Wälder nicht im großen Stil dafür verheizen will, der muss natürlich irgendwann mal die Antwort auf die Frage liefern: Woher soll eigentlich in Zukunft die Wär- me kommen? Wie ich heute Vormittag schon ausführen durfte, wird die Berliner Wärmeversorgung in Zukunft deutlich kleinteili- ger ausfallen. Es wird also ein Mix aus ganz unterschied- lichen Technologien bestehen: Großwärmepumpen, Wärmepumpen, Solarthermie, Abwärme zum Beispiel aus Abwasser und mit Sicherheit auch Geothermie, sei es nun die oberflächennahe Geothermie oder die Tiefenge- othermie. Für beides gibt es in Berlin definitiv Potenziale, und die werden wir in Zukunft deutlich stärker nutzen müssen. Im Bereich der Oberflächengeothermie gibt es ja durch- aus Empfehlungen des Berliner Klimaschutzrates, die es jetzt gilt umzusetzen, damit wir gerade im Bereich der Nahwärmenetze diese verstärkt einsetzen können. Rot- Rot-Grün hatte diesen Prozess schon Anfang 2021 be- gonnen, und ich gehe davon aus, dass dieser jetzt auch fortgesetzt wird. Zugegebenermaßen, im Bereich der Tiefengeothermie haben wir hier in Berlin nicht die allerbesten Standardvo- raussetzungen, wie zum Beispiel München, die zukünftig ihre gesamte Fernwärme aus Tiefengeothermie speisen wollen. Aber dass das Potenzial bei uns durchaus vorhan- den und nicht unerheblich ist, zeigt jüngst das Beispiel aus Potsdam. Eine Bohrung der dortigen Stadtwerke war so erfolgreich, dass sie die Erwartungen an das darüber zu gewinnende Wärmepotenzial um ein Vielfaches über- troffen hat. Nun können dort mehr als doppelt so viele Haushalte mit Wärme aus der Tiefe versorgt werden, wie man ursprünglich geplant hatte. In Berlin kann ein ähnliches Potenzial vorhanden sein. Um darüber Gewissheit zu erlangen, wurden noch unter Rot-Grün-Rot entsprechende Gelder in den Haushalt eingestellt, um Probebohrungen durchzuführen bezie- hungsweise die 3-D-Seismik zum Einsatz zu bringen. Damit schaffen wir die dringend benötigte wissenschaft- liche und strukturierte Basis, auf der wir dann das weitere Vorgehen abstimmen können. In einer Anhörung im Umwelt- und Klimaschutzausschuss wurden wir bereits konkret über die Vorhaben und den Zeitplan informiert. Ich glaube, wir sind alle gespannt, was diese ersten Er- gebnisse wirklich bringen. Wir sind jedoch sehr zuversichtlich, dass wir das Potenzi- al, das Vattenfall in seinem Dekarbonisierungsfahrplan festgehalten hat, übertreffen können, denn gerade, Herr Gräff hat es schon angesprochen, die Dekarbonisierung der Fernwärme kann mit der Tiefengeothermie ganz deutlich nach vorne gebracht werden und gerade im Zu- sammenspiel mit Großwärmepumpen einen ganz wichti- gen Beitrag leisten. Wichtig wird hier sein, dass wir in Zukunft nicht nur das Potenzial ermitteln, sondern auch konkrete Standorte identifizieren, wo dann derartige Anlagen zum Einsatz kommen können, und diese dann auch sichern. Die dann gewonnenen Ergebnisse werden natürlich in die Wärmeplanung einfließen, Herr Gräff, das hat uns die Senatorin im Ausschuss auch schon versprochen. Es ist für uns aber auch ganz klar, dass die Ergebnisse in den Berliner Energieatlas aufgenommen werden sollen und damit dann allen nutzungsinteressierten Berlinerinnen und Berlinern, egal ob Privathaushalte, Wohnungsbauge- sellschaften, Unternehmen oder öffentliche Hand, zur Verfügung stehen, wie Sie es ja in der Begründung Ihres Antrags selbst schreiben. Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Senat dies macht. Aus meiner Sicht zeugt es schon (Christian Gräff) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3950 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 von großem Misstrauen in den eigenen Senat, dass Sie dafür extra einen Antrag stellen müssen, um das auf den Weg zu bringen. Wir als Grüne stehen jedenfalls einer Aufnahme der Ressource Geothermie in den Energieatlas positiv gegenüber und werden diesem Antrag wohl auch zustimmen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat nun der Abge- ordnete Stroedter das Wort. – Bitte schön!
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolle- ginnen und Kollegen! Wir haben vorhin in der Aktuellen Stunde schon generell über das Thema gesprochen, wie wichtig Klimaschutz in unserer Stadt ist. Jetzt geht es in der Priorität der CDU um den Ausbau der Geothermie. Sie ist eine wichtige energiepolitische Säule für eine zukunftsfähige, erneuerbare Berliner Energieversorgung. Auch das haben wir schon vor zehn Jahren festgestellt. Deshalb brauchen wir für die Ermittlung künftiger Bedar- fe und die Feststellung der vorhandenen technischen Anlagen eine transparente Datenlage. Die ist noch nicht ausreichend. Wir fordern mit unserem Antrag den Senat auf, den Energieatlas qualifiziert fortzuentwickeln und den beste- henden Energieatlas so zu erweitern, dass die bestehen- den Potenziale der Geothermie ebenso wie alle anderen erneuerbaren Energieformen wissenschaftlich und struk- turiert erfasst und transparent aktualisiert werden. Der derzeitige Datenstand ist von 2018, das ist schon eine ganze Weile her, und muss nun auf den neuesten Stand gebracht werden. Wir brauchen ein gemeinsames tatkräftiges Engagement der Senatsverwaltung für Klimaschutz und Umwelt, die leider nicht anwesend ist und die für Landesgeologie und Gewässerschutz zuständig ist, und der Energieverwal- tung, die natürlich anwesend ist. Wir brauchen über be- stehende Potenziale der Geothermie und anderer erneuer- barer Energien aktuelle Informationen, die transparent und allgemein zugänglich sind. Nur so kann es uns gelin- gen, dass die Geothermie neben anderen erneuerbaren Energiequellen einen konstanten und steigenden Beitrag zur Energiewende leistet und alle Interessierten eine Grundlage für mögliche und notwendige Investitionen und Nutzungen bekommen. Der Bericht der Enquete-Kommission „Neue Energie“ stellte bereits 2015 fest, dass die oberflächennahe Geo- thermie einen wichtigen Faktor für die erneuerbare Wär- meversorgung in Berlin darstellt. Die Anzahl der Geo- thermieanlagen war in Berlin seit 2004 von 132 auf rund 2 400 Anlagen im Jahr 2011 gestiegen. Im Jahr 2021 hatten wir bereits 4 057 Anlagen. Da sieht man, wie die Entwicklung ist. Trotz einem jährlichen Zuwachs von durchschnittlich 160 bis 200 Anlagen ist da noch viel Luft nach oben, was uns in der energiepolitischen Frage weiterhelfen würde. Wir müssen da deutlich schneller werden. Die Enquete-Kommission stellte seinerzeit fest, dass Berlin geologisch gut geeignet ist, um oberflächennahe Geothermie zur Gewinnung von Wärme, aber auch von Kälte einzusetzen. Wir haben wassergesättigte Sand- schichten und mächtige Grundwasserleiter. Das bietet gute Voraussetzungen, um die etablierten Techniken und Geothermiesysteme viel umfangreicher einzusetzen, als wir es bisher noch tun. Auch für die Kältebereitstellung kann die Geothermie eingesetzt werden. Zum Beispiel kann kaltes Grundwas- ser als Kältequelle genutzt werden und so zur Kühlung von Gebäuden in den heißen Sommermonaten, die ja immer heißer werden, beitragen. Diese Kälteanlagen benötigen nur einen Bruchteil des Energieverbrauchs herkömmlicher Kälteanlagen und sind schon deshalb eindeutig zu empfehlen. Eine smarte Stadt der Zukunft nutzt nicht nur fossilfreie Energiequellen, sondern spart strukturell Energie. Deshalb ist die mögliche Kältenut- zung der Geothermie, gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Häufigkeit von Berliner Hitzesommern, aus meiner Sicht eine unverzichtbare Möglichkeit für eine Win-win-Situation für unsere Stadtrendite. Die Enquete-Kommission empfahl neben dem Einsatz oberflächennaher Geothermie auch die Prüfung von Tie- fengeothermie-Pilotprojekten. Diese Technologie ist viel komplizierter. Die Bohrungen müssen wissenschaftlich begleitet werden und sind noch nicht abgeschlossen. Das weiß ich, dafür werden wir Geduld brauchen, aber ich glaube, dass wir das Thema mit dieser gemeinsamen Initiative der Koalition jetzt noch mal verstärkt anschie- ben wollen. Das ist ein weiterer Baustein in der Abarbei- tung der Themen, die uns bei den energiepolitischen Fragen wichtig sind. Wir müssen uns deutlich schneller bewegen. Wir haben in den vergangenen Jahren vieles noch nicht ausreichend gemacht, und wir wollen die Zielzahl für 2045 nicht erst 2045 erreichen, sondern eher früher. Deshalb bitte ich um Unterstützung für diesen Antrag der Koalition. – Danke sehr! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke spricht nun der Kollege Scheel. – Bitte schön! (Dr. Stefan Taschner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3951 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024
Lieber Herr Scheel, vielen Dank! Ich hoffe, dass die Wartezeit nicht von Ihrer Redezeit abgezogen wird, möchte aber kurz nachfragen, ob Sie mit der Bilanz der vorigen Regierung insofern zufrieden sind, dass Sie sa- gen, das Thema Geothermie braucht gar keinen weiteren Anschub, denn wir sind schon auf dem Stand der Dinge, auf einem sehr guten, exzellenten Niveau.
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns treibt an, dass die Geothermie tatsächlich eines der entscheidenden Energie- und Wärmethemen der Stadt ist. Das Interessante ist, dass es da auch einen Anschluss aus der Privatwirtschaft gab. Sie alle wissen, dass die DIE AG in Oberschöneweide mit ihrem Entwicklungsvorha- ben, das insgesamt 1 Milliarde Euro umfasst, plant, mit Geothermie auf ihrem Gelände etwa 400 000 Wohnungen zu beheizen. Wenn so ein Vorhaben aus der Privatwirt- schaft kommt, hat das eine ganz andere Relevanz, als wenn es von oben politisch verordnet wird. Das für uns hier Relevante ist, dass Berlin hier realistisch aus eigenen Ressourcen Energie und Wärme entwickelt, also aus sich selbst heraus. Geothermie bezeichnet all die Wärme, die in unserer Erde gespeichert ist, weil in unse- rem Erdkern – hören Sie zu! – Kernspaltungsreaktionen, radioaktiver Zerfall, stattfindet. Kernenergie! Die Temperatur steigt etwa um 3 Grad Celsius pro 100 Meter an, in 1 000 Metern Tiefe so um die 40 bis 50 Grad Celsius, in 2 000 Metern Tiefe 60 bis 70 Grad. Geothermie – und das ist unser Argument – ist grundlast- fähig und versorgungssicher. Wir hängen nicht von Wind oder Sonnenschein ab. Sie ist emissionsfrei, nicht nur CO2-emissionsfrei, sondern frei von Staub und Lärm. Wir müssen diese Energie nicht aus dem Ausland kaufen, sie ist preisstabil. Gemäß Expertenrat aus dem Ausschuss – diese wunder- bare Anhörung wurde schon zitiert – müssen wir mindes- tens zwölf Bohrungen machen, um das Potenzial flächen- deckend zu erkunden. Ich rede wie auch Kollege Scheel immer von der Tiefengeothermie. Dieses sogenannte Fündigkeitsrisiko muss Berlin kostenmäßig übernehmen. Die Frage der Finanzierung lassen Sie in Ihrem Schau- fensterantrag offen beziehungsweise völlig weg. Das ist wirklich Gratismut, was Sie hier darstellen mit der Ge- othermie. Das hätten wir uns tatsächlich sparen können, da bin ich auch ganz bei Kollegen Scheel. Durch die Tatsache, dass es sich hier um eine einheimi- sche Ressource handelt, die preisstabil und CO2-frei ist – das ist für Sie das Wichtigste –, müsste das eigentlich auf der Prioritätenskala ganz oben stehen. Schauen wir uns aber den Haushalt an, stellen wir fest: Im Grundhaushalt, aber auch im heute besprochenen Nachtragshaushalt sind keine Mittel. – Wir, so auch die Experten übrigens und die Senatsverwaltung selbst, reden für die Roadmap von 98 Millionen Euro. Das kostet dieses gesamte Projekt, wenn man das tatsächlich erforscht, in die Tiefe geht, um das dann auch wirtschaftlich auszubeuten. Und wo sind die Millionen? Kollegen? – Nirgends! Wir brauchen keine Schaufensteranträge, sondern für wirklich effizien- te, berlinautochthone Energie echtes, im Haushalt nach- gewiesenes Geld. Kohle! Euros! Und wir stellen fest: Fehlanzeige! Ich stelle für die AfD-Fraktion fest: Ja zur Geothermie. – Organisieren Sie das Geld dafür, statt es für unsinnige Klimaneutralität auszugeben. Wir gucken mal, ob wir dem Antrag so zustimmen können. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf (Sebastian Scheel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3953 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 lfd. Nr. 4.4: Priorität der Fraktion der SPD Tagesordnungspunkt 47 Stadtteilzentren als generationsübergreifende Begegnungsorte im Kiez stärken Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1450 In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD. – Bitte schön, Frau Kollegin Atli! Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Vor uns liegt eine bedeutende Chance, den sozialen Zusammen- halt in unserer Stadt durch die wichtige Arbeit der Berli- ner Stadtteilzentren als generationenübergreifende Be- gegnungsorte zu stärken und diese auszuweiten. Der Aufbau von zwölf weiteren Stadtteilzentren ist ein entscheidender Schritt, um den Bedürfnissen unserer Gemeinschaft gerecht zu werden und die Lebensqualität für alle Berlinerinnen und Berliner zu verbessern. Dieses Vorhaben ist nicht nur eine Investition in unsere Stadt und ihre Infrastruktur, sondern sie ist vor allem eine In- vestition in ihre Menschen und deren Zusammenhalt und Zusammenleben. Die Auswahl der Standorte für diese Zentren muss in enger Abstimmung mit den Bezirken erfolgen, um si- cherzustellen, dass in den Quartieren, wo die Bedarfe am größten sind, auch diese etabliert werden können. Außer- dem muss der Aufbau dieser Zentren umgehend erfolgen, damit unsere Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich Zugang zu diesen neuen Angeboten erhalten. Wir als Koalition erwarten vom Senat eine umfassende Konzeption mit folgenden Punkten: Im Konzept ist die Ausweitung der Angebote von Stadtteilzentren um weite- re zwölf zu entwickeln, und die bestehenden Angebote und Strukturen sind dabei zu berücksichtigen und auch in die Planung rechtzeitig mit einzubinden. Dabei muss der Fokus darauf gelegt werden, dass diese Orte zu zentralen Anlaufstellen für die Menschen in unseren Kiezen wer- den und gerne ein besonderes Augenmerk auch auf die Bedürfnisse der älteren Menschen gerichtet wird. Darüber hinaus erkennen wir als Koalition die Notwen- digkeit, eine Schnittstelle zu den Beratungsangeboten und Servicedienstleistungen der Bezirksämter zu schaffen. Diese muss den Anwohnerinnen und Anwohnern direkten Zugang zu wichtigen Informationen, Beratungen und Unterstützungen bieten, um unseren sozialen Zusammen- halt weiter zu stärken. Für die fortschreitende Digitalisierung unserer Gesell- schaft, die uns fordert, ist es wichtig, dass wir ein Pro- gramm entwickeln, das den Bedürfnissen aller demogra- fischen und sozialen Gruppen gerecht wird. Als gutes Beispiel kann man an dieser Stelle das Projekt Digital- Zebra erwähnen, das schon angelaufen ist. Gleichzeitig ist es für uns als Koalition wichtig, dass Angebote geschaffen werden, die eine gesellschaftliche Teilhabe auch ohne digitale Nutzung ermöglichen. Für uns als SPD müssen diese Angebote aber auch inklusiv und mehrsprachig gestaltet sein, um niemanden auszu- schließen. Wir als Koalition wollen, dass bei all diesen Maßnahmen die finanzielle Situation des Landes Berlin im Blick be- halten wird. Daher ist sicherzustellen, dass diese neuen Einrichtungen dauerhaft, finanziell und personell ausge- stattet sind. Das erfordert eine sorgfältige Planung und Überprüfung vor Beginn jeder Maßnahme. Der Senat hat im Parlament bis zum 31. August dieses Jahres über die Fortschritte dieses Vorhabens Bericht zu erstatten. Am Ende appelliere ich an alle Beteiligten und auch an uns als Parlamentarier, diese Initiative als Chance zu begreifen, um den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt zu stärken und Berlin zu einem noch lebenswerte- ren Ort für alle seine Bewohnerinnen und Bewohner zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Stadtteilzentren lebendige, inklusive Orte mit niedrigschwelligen Angeboten werden, die den sozialen Zusammenhalt in unseren Kiezen fördern. Auf die Debat- te im Fachausschuss und die konstruktive Zusammenar- beit aller Akteure zu diesem wichtigen Projekt bin ich jetzt schon gespannt. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Mirzaie das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Laut Wikipedia bezeichnet ein Déjà -vu aus dem Französischen für „schon gesehen“ eine Erinnerungstäuschung, bei der eine Person glaubt, ein gegenwärtiges Ereignis früher schon einmal erlebt zu haben. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Begriff Déjà -vu als ein Synonym für eine als bekannt oder wiederholt wahrgenommene Sachlage etabliert. (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3954 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Jetzt raten Sie mal, was ich hatte, als ich Ihren Antrag zu den Stadtteilzentren gesehen hatte: Richtig, ich hatte ein Déjà -vu. Das ist nämlich fast wortgleich der Antrag von Rot-Grün- Rot aus dem Februar 2023. Nur der Finanzierungsvorbe- halt wurde vor einem Jahr noch nicht benötigt, denn vor einem Jahr herrschte noch solides Wirtschaften und kein Haushaltschaos. Eigentlich sollten wir Grüne uns von diesem Copy-Paste- Antrag geschmeichelt fühlen, oder, um es mit den Worten des Philosophen Konfuzius zu sagen: Wer große Meister kopiert, erweist ihnen Ehre. In diesem Sinne erst mal danke dafür! Aber die Freude ist getrübt, und das hat weniger mit der Ideenlosigkeit der CDU zu tun, die offensichtlich zu den Themen Stadtteilarbeit, Seniorinnen und Senioren sowie Einsamkeit nichts Eigenes beizutragen hat. Dieser Antrag ist der richtige Antrag zur falschen Zeit. Denn natürlich wird eine Stärkung der wertvollen Arbeit der Stadtteilzentren benötigt, insbesondere mit Blick auf Seniorinnen und Senioren und die zunehmende Verein- samung in unserer Stadt. Dazu haben wir Grünen auch eine Gesamtstrategie in den Haushaltsberatungen vorge- schlagen. Natürlich werden Programme zur fortschreiten- den Digitalisierung der Gesellschaft benötigt, gerade angesichts des zunehmenden Hasses, der Propaganda und Desinformation von rechts. Natürlich brauchen wir mehr- sprachige Angebote, damit die Lebensleistung der soge- nannten Gastarbeiter- und Gastarbeiterinnengeneration und vieler anderer Menschen mit Einwanderungsge- schichte im Alter endlich angemessen gewürdigt wird. Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Nein, keine Zwischenfrage! Keine Zwischenfrage!
Aber über dem Haushalt von CDU und SPD hängt wie ein Damoklesschwert eine jährliche Sparvorgabe von 1,5 Milliarden Euro für 2024 und 2025. Anstatt endlich mal reinen Tisch zu machen und zu sa- gen, wo, wann, warum, wie viel gekürzt wird, machen CDU und SPD weiter falsche Versprechungen und schaf- fen dadurch noch mehr Verunsicherung bei allen Betei- ligten. Das ist unseriös. An keiner Stelle im Haushalt findet sich das Geld für zwölf neue Stadtteilzentren. Welcher soziale Träger und welcher Bezirk würde denn angesichts des aktuellen Haushaltschaos, angesichts der milliardenschweren Spar- zwänge und fehlender Planungssicherheit hingehen und neue Stadtteilzentren konzipieren, wenn selbst die Zu- kunft der jetzigen Stadtteilzentren nicht gesichert ist? Das ist doch hanebüchen. Während draußen der soziale Kahlschlag droht, stellen Sie hier Scheinanträge. Auf dem wackligen Fundament dieses Haushalts lassen sich keine zwölf neuen Stadtteil- zentren aufbauen. Hören Sie auf, weiterhin falsche Ver- sprechungen zu machen, und kehren Sie zurück zu einer seriösen Haushaltspolitik. Dann lassen sich zukünftig hoffentlich auch viele weitere Stadtteilzentren realisieren, die wir dringend für den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt brauchen, damit dieses Déjà -vu hier nicht nur eine Illusion bleibt. – Vielen herzlichen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU Fraktion hat nun der Abge- ordnete Wohlert das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen im Abgeordnetenhaus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich (Ario Ebrahimpour Mirzaie) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3955 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 werde meine Redezeit jetzt nicht nutzen, um unsere Déjà - vus darzustellen. Ich glaube, es bedarf auch keines Zitats von Konfuzius, um über Stadtteilzentren zu sprechen. So wichtig sie auch sind, glaube ich, hat das einen anderen, lokaleren Bezug. Deswegen fange ich an in dem Wahlkreis, den ich vertre- te. In der Rollbergesiedlung wird in wenigen Wochen ein neues Stadtteilzentrum offiziell feierlich eröffnet. Es ist ein Kiez mit hoher Kinderarmut, hoher Arbeitslosigkeit, starker Vermüllung und geringem Sicherheitsempfinden, vor allem älterer Bewohner. Das Stadtteilzentrum kann dort sicherlich nicht alle Prob- leme lösen und auch nicht alle Ursachen beheben. Aber als sozialer Treffpunkt kann es im Kiez stabilisierend wirken und einen Raum für die Bewohner bieten, um sich auszutauschen, zu vernetzen und aus der Zivilgesellschaft heraus an Lösungen mitzuwirken. Solche Räume muss es perspektivisch in jedem Kiez in unserer Stadt geben. Und weil hier natürlich mal wieder die Chance genutzt wurde, auch über die Auflösung der pauschalen Minder- ausgabe zu sprechen, und es wurde wieder unsachlich über einen möglichen sozialen Kahlschlag, den es nicht geben wird, gesprochen: [Carsten Schatz (LINKE): Habe ich nicht gehört! –
Doch! Zuhören!] Die Koalition zeigt natürlich mit diesem Antrag, dass Prioritäten gesetzt werden. Wenn wir uns in einem An- trag bekennen, dass wir vorhandene Stadtteilzentren personell und finanziell stärken und bis zu zwölf weitere Stadtteilzentren neu schaffen wollen, dann können Sie es auch ernst nehmen, dass es eine der Prioritäten der Koali- tion in der Sozialpolitik ist. [Beifall bei der CDU und der SPD –
Dann muss man sich auf das Bekenntnis verlassen!] Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten Ziller? – Keine Zwischenfragen!
Stadtteilzentren sollen Anlaufstellen für alle Menschen in unseren Kiezen sein, insbesondere auch für ältere Men- schen und Menschen mit Behinderungen. Wie wir in Krisenzeiten gemerkt haben, sind sie auch besonders wichtige Orte im Kampf gegen Einsamkeit und für das soziale Miteinander. Stadtteilzentren sind nicht nur Orte der Begegnung, der sozialen Beratung, der Unterstützung in allen Lebenslagen und der Aktivierung von bürger- schaftlichem Engagement, nein, sie sollen auch zuneh- mend Orte für digitale Bildungsangebote werden. Stadt- teilzentren sind und Stadtteilzentren bleiben unverzicht- bar für den Erhalt der sozialen Infrastruktur und die Stär- kung der Teilhabe aller Menschen in unserer Stadt. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat nun der Kollege Schatz das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Mein Kollege Scheel hat vorhin nach dem Sinn des Antrags zur Geothermie gefragt, und in der Tat kann man auch mal die Frage nach dem Sinn des Antrags stel- len, den Sie uns hier heute vorgelegt haben. Ihr Senat – haben wir gerade auch in der Rede gehört – macht es längst, denn er kann auf guten Vorarbeiten der letzten Koalition aufbauen, die in ihrem Koalitionsvertrag zehn neue Stadtteilzentren auf den Weg gebracht hat, und für diese zehn sind Standorte gefunden worden. Die ge- hen jetzt in die Umsetzung. Eines dieser zehn wird das sein, das in wenigen Tagen im Rollbergviertel eröffnet. Ich finde es gut, dass Sie diese erfolgreiche Politik fort- setzen. Daran gibt es überhaupt nichts zu meckern, und das unterstützen wir auch. Aber in der Tat stellen sich Fragen, wenn man sich den Antrag anschaut. Hier wurde auch in der Debatte von zwölf neuen Stadtteilzentren, zwölf weiteren Stadtteilzen- tren, geredet. Nun kann ja der Eindruck entstehen, auf die zehn, die unter Rot-Grün-Rot schon auf den Weg ge- bracht wurden, kommen noch mal zwölf dazu, das kön- nen Sie sicherlich in den Ausschussberatungen dann noch mal erläutern, denn in der Tat stellen sich dann weitere finanzielle Fragen. Ihr Haushalt, den Sie beschlossen haben, gibt das nämlich – da rede ich jetzt noch nicht über die Auflösung der 1,75 Milliarden Euro pauschale Minderausgabe – nicht her. Insofern handelt es sich in Ihrem Antrag eigentlich nur um zwei neue Stadtteilzen- tren. Immerhin, auch das ist zu begrüßen, denn in der Tat braucht jeder Kiez in unserer Stadt ein Stadtteilzentrum als wichtigen Ankerpunkt für den sozialen Zusammenhalt im Kiez. Ich finde, wir sollten diese Debatte aber tatsächlich auch nutzen, über das weiter zu reden, was wir in der letzten Plenarsitzung hier begonnen haben, nämlich tatsächlich (Björn Wohlert) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3956 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 miteinander darüber zu reden, wie wir die soziale Infra- struktur dieser Stadt auf eine Grundlage stellen können, die finanziell sicher ist, auch in der Zukunft, und wo wir dann gemeinsam gucken können: Welche Sicherheit können wir den Trägern geben, damit sie diese Arbeit auch über den nächsten Doppelhaushalt hinweg machen können, und damit das, was in Ihrem Antrag steht, auch Wahrheit wird, dass sie – ich zitiere –: „dauerhaft finanziell und personell ausfinanziert sind.“ Das müssen wir in der Tat hinkriegen. Deshalb lade ich Sie noch mal ein: Diskutieren Sie mit uns über den Sozi- alpakt für die freien Träger! Das schafft Sicherheit, und die brauchen die Menschen in dieser Stadt. – Vielen Dank! Für die AfD-Fraktion hat die Kollegin Auricht das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, Stadtteil- zentren waren und sind im ursprünglichen Sinne gute und wertvolle Einrichtungen, welche natürlich weiterhin un- terstützt werden sollten. Überall in Berlin gibt es Nach- barschaftshäuser, Menschen kommen zusammen, um etwas gemeinsam zu unternehmen, jeder kann Hilfe an- bieten und Hilfsangebote wahrnehmen, und das soll auch so bleiben. Es ist gut, weil die Demografie ein Problem ist, weil sich familiäre Strukturen ändern und auch, weil Berlin die Hauptstadt der Einsamkeit ist, jeder Dritte lebt hier allein. Deshalb ist es wichtig, sich um Bedarfe der Bewohner aus der Nachbarschaft zu kümmern und die vielfältigen Begegnungs- und Beratungsangebote in nachbarschaftlichen Treffpunkten zu bündeln. Wachsen- de Armut, Arbeitslosigkeit, soziale Probleme, die in man- chen Berliner Bezirken ausgeprägter sind, bedingen auch weiterhin die Hilfs- und Beratungsangebote vor Ort. Es heißt auch, Stadtteilzentren sollen dazu beitragen, den Zusammenhalt aller Bevölkerungsgruppen zu stärken, ohne dabei parteipolitischen Präferenzen nachzueifern. Da gehen schon mal der Wunsch und die Realität ausei- nander, aber das nur nebenbei. Sinnvoll finden wir auch die Forderung, gleichzeitig Angebote zu schaffen, die eine gesellschaftliche Teilhabe auch ohne digitale Nutzung weiterhin ermöglichen. Das ist für viele Menschen immer noch ein Problem, viele sind wirklich noch analog unterwegs, und auch diese Menschen sollen natürlich teilhaben können. Was aber auf jeden Fall gelten sollte, ist, dass sich der Staat durch die Delegierung mancher Aufgaben seiner Verantwortung nicht entziehen darf. Leider ist es doch inzwischen so, dass Stadtteilzentren die Defizite der Poli- tik ausgleichen und Armut verdecken sollen. Sie dienen als Kosmetik für strukturelle Probleme, anstatt diese Probleme wirklich anzugehen. Es ist wichtig zu betonen, dass Stadtteilzentren nicht dazu dienen sollten, die Ver- antwortung der Regierung für soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung zu übernehmen. Es steht außer Fra- ge, dass Stadtteilzentren Menschen anziehen, die sich private Angebote in Kultur, Weiterbildung, Sport und anderes nicht mehr leisten können. Während dies kurz- fristig eine Linderung bieten mag, sollte die langfristige Lösung darin bestehen, dass soziale Ungleichheiten be- kämpft werden und der Zugang zu Bildung und Kultur für alle Bürger sichergestellt ist. Es ist unerlässlich, dass vorhandene Stadtteilzentren effektiv genutzt und optimiert werden, bevor man sich auf die Schaffung neuer Zentren konzentriert. Die Forderung nach weiteren zwölf Stadtteilzentren in Berlin wirft wichtige Fragen auf, über die sorgfältig dis- kutiert werden muss, vor allem unter Berücksichtigung der tatsächlichen Bedürfnisse, vorhandener Ressourcen und der langfristigen Ziele. Eigenartig ist jedoch, weshalb diese Selbstverständlichkeit explizit betont werden muss. Fürchten Sie vielleicht, dass Sie den Überblick über die Finanzen verlieren? Denn im alten Antrag, der bis auf das Gendern eins zu eins von der alten Koalition übernom- men ist, steht dieser Punkt nicht drin. Oder wissen Sie vielleicht, dass eine Umsetzung der Forderung aktuell gar nicht erst möglich ist? Natürlich muss bei Beginn der Maßnahmen sichergestellt werden, dass neue Einrichtungen auch dauerhaft finanzi- ell und personell gesichert sind. Das ist selbstverständ- lich. Wir sollten jedenfalls alle sehr vorsichtig sein, damit sich nicht Situationen verfestigen, bei denen die Proble- me schneller wachsen als die Fähigkeiten, sie zu lösen. Früher war ja auch genug Geld da, es wurde halt nur immer an falscher Stelle ausgegeben. Lassen Sie mich noch einen Gedanken teilen. Bei dem Antrag musste ich, als ich den gelesen habe, immer an einen Song von Udo Jürgens denken, „Aber bitte mit Sahne“, Sie kennen den, „Sie treffen sich täglich um viertel nach drei“. Gemeint waren vier nette Damen, die es sich leisten konnten, jeden Tag in ihrer Lieblingskon- ditorei ordentlich zu schlemmen und sich zu treffen und ihrer Einsamkeit entgegenzuwirken. Heute würde dieser Song wohl heißen „Sie treffen sich täglich im Stadtteil- zentrum“. Aha! Oh je! Und warum treffen sie sich im Stadtteilzentrum und nicht mehr in der Konditorei? – Weil sie sich in der Konditorei den Kaffee nicht mehr leisten können von ihrer mickrigen Rente oder von ihrem geringen Gehalt, (Carsten Schatz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3957 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 oder weil die Konditorei pleite ist. Beides ist schlecht, aber beides ist eine Folge Ihrer jahrelangen verfehlten Politik auf Bundes- und Landesebene. Sie müssten bitte zum Schluss kommen.
Liebe Berliner! Denken Sie daran! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Arbeit und Soziales. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.5: Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tagesordnungspunkt 36 Kein Verkehrschaos durch die A 100: Leistungsfähigkeit des künftigen Autobahnanschlusses Am Treptower Park neu berechnen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1409 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier die Kollegin Kapek, bitte schön! – Dann würde ich ganz kurz Gelegenheit geben, die Verkehrsse- natorin herbeizurufen. Die Kollegin Kapek wäre auch mit der Staatssekretärin einverstanden. – So, die Senatorin ist eingetroffen. – Bitte schön, Frau Kapek, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie vielleicht überraschen, aber heute geht es nicht um unsere Ablehnung der A 100, sondern es geht uns heute um einen besseren Verkehrs- fluss am Abschluss des 16. Bauabschnitts. Denn da, wo die künftige Autobahn am Treptower Park enden soll, fließt derzeit rein gar nichts. Nein, dort stehen bereits heute die Autos zwischen Elsenstraße, Puschkinallee und der Straße Am Treptower Park dauerhaft im Stau. Kommen jetzt aber mit der Eröffnung des neuen Auto- bahnabschnitts im nächsten Jahr oder wann auch immer noch 10 000 Autos zusätzlich hinzu, dann droht leider der finale Verkehrsinfarkt, und das kann ja nun wirklich niemand wollen. Denn die alte Regel: Mehr Autobahnbau schafft auch mehr Autoverkehr. –, müsste mittlerweile Konsens sein, sie wird zumindest seit vielen Jahren von der Wissenschaft so nachgewiesen. Das bedeutet umge- kehrt aber auch, dass der Bau eines 17. Bauabschnitts an dieser Stelle keine Lösung wäre, schon gar nicht für den Autoverkehr. Aber vor allem – an der Stelle muss man sich vielleicht auch ehrlich machen – hilft diese Verlän- gerungsdebatte den heute dort lebenden Menschen kein Stück. Denn selbst in einem Best-Case-Szenario wäre ein neuer Autobahnabschnitt frühestens in 20 Jahren, realisti- scherweise in 40 Jahren, fertig. So lange möchte wirklich kein Mensch im Stau stehen. Aber auch das gehört zur Wahrheit: Nicht nur Autofah- rende wollen nicht im Stau stehen, sondern auch Fußgän- gerinnen und Fußgänger rund um den Treptower Park wollen keine Nahtoderfahrung, wenn sie die Straße que- ren. All diese Probleme in den Griff zu bekommen, wenn die neue Autobahn eröffnet, bedeutet, dass wir ein Verkehrs- konzept für die Situation vor Ort brauchen, und zwar eins, das nicht nur dafür sorgt, dass der Autoverkehr fließt, sondern eins, das sichere Fuß- und Radwege schafft, ausreichend Bushaltestellen und vor allem natür- lich leistungsfähige Straßen. Nun erklärte Staatssekretärin Stutz im Ausschuss, dass sie hierfür die Maßnahmen aus dem Planfeststellungsbe- schluss für den 16. Bauabschnitt umsetzen möchte. Ich fürchte aber, dass dies in der Zwischenzeit nicht mehr ausreichen wird. Denn allein die Situation des Dauerstaus an der benannten Kreuzung macht deutlich, dass das Verkehrsaufkommen heute deutlich höher ist, als es noch vor wenigen Jahren prognostiziert wurde. Das alte Konzept kann auch deshalb nicht tragen, weil, wie Sie alle wissen, in der Zwischenzeit die marode El- senbrücke nach einem jahrzehntelangen Sanierungsstau 2018 vom Netz genommen werden musste. Ich sage mal: Ein Glück, dass Senatorin Jarasch in ihrem 100-Tage- Programm damals als Sofortmaßnahme eine Behelfs- brücke aufgesetzt hatte, sonst könnte dort heute nämlich gar kein Auto fahren. So gibt es aber keine, wie ursprünglich im Planfeststel- lungsbeschluss angenommen, sechsspurige Brücke, son- dern nur noch eine zweispurige, und zwei Spuren fassen normalerweise deutlich weniger Autos als sechs Spuren. Das heißt, konkret passen dort nur noch 25 000 Autos am Tag hinüber, obwohl mit der neuen Autobahn sogar mit knapp 70 000 gerechnet wird. Das heißt, im Ergebnis reicht die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Straßen dort nicht mehr aus. Wir sprechen von einem Defizit von ungefähr 40 000 Autos, die am Tag nicht aufgenommen (Jeannette Auricht) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3958 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 werden können. Das ist keine Kleinigkeit. Das sind fast 75 Prozent des prognostiziert abfahrenden Verkehrs. Genau diese zaubern sich leider nicht von alleine weg. Im Gegenteil, sie bleiben im Stau stecken und das bei schon vorhandenem Chaos. Was ist also eine Lösung? – Ganz klar: Wir brauchen neue und valide Zahlen, die das Verkehrsaufkommen berechnen und prognostizieren, und auf dieser Basis ein Verkehrskonzept, das für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer eine neue Leistungsfähigkeit garantiert. Diesen Plan hatte auch Frau Jarasch. Dann kam die Wiederholungswahl dazwischen. Aber weil das ein vernünftiger Ansatz ist, hat dieser Forderung auch die CDU in der BVV Treptow-Köpenick zugestimmt – verständlicherweise, wie ich finde, denn Sie sagen ja immer, dass man den Autoverkehr nicht ausbremsen darf. Am Treptower Park bremst aber niemand mehr. Da ste- cken bereits heute alle fest. Deshalb rechne ich sehr stark mit Ihrer Unterstützung. Ich glaube, an dieser einzigen Stelle sind wir uns bei der Autobahn einig: Hier brauchen wir eine neue Leistungsfähigkeit. – Vielen Dank! Für die CDU-Fraktion folgt der Kollege Förster.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Da- men und Herren! Werte Kollegen von den Grünen! Liebe Frau Kapek! Ich gebe zu, als ich den Antrag gelesen habe, war ich im ersten Moment sprachlos, und so ganz glaube ich Ihnen die Geschichte nicht, die Sie uns heute hier erzählen wollten. Schon im Jahr 2018 wurden die massiven Schäden an der Elsenbrücke festgestellt. Diese Schäden stellten die Standfestigkeit, die Verkehrs- sicherheit und die Dauerhaftigkeit der bestehenden Brü- ckenkonstruktion infrage. Es war ein Senat aus SPD, Grünen und Linken, der den Abriss und den Neubau der Elsenbrücke beschlossen hatte. Dies geschah bereits im Jahr 2018. Verkehrssenatorin war damals Regine Günther für die Grünen. Man plante die neue Brücke recht schnell und entschied sich auch, den Verkehr in beide Richtungen über eine Behelfsbrückenkonstruktion aufrechtzuerhalten. Das war eine bemerkenswert vorausschauende Planung im Anti-Autofahrer-Senat. Ich frage mich jetzt aber schon ernsthaft, warum man nicht im Jahr 2018 und in den Folgejahren die Zeit ge- nutzt und eine Analyse der Verkehrsströme rund um den Treptower Park in Auftrag gegeben hat. Die Zeit wäre dafür da gewesen. Haben Sie das vielleicht verdrängt, weil Sie, werte Kollegen von den Grünen, ohnehin kein gesteigertes Interesse an der Öffnung und am Erfolg des 16. Bauabschnitts der A 100 haben? Denn dass die Auto- bahn irgendwann eröffnet wird und dass sie am Trepto- wer Park enden wird, wussten auch Sie und Ihre Ver- kehrssenatorin zu dieser Zeit schon – das hoffe ich zu- mindest. Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage der Kollegin Hassepaß zulassen. – Keine Zwischen- fragen!
Im Jahr 2021 musste Regine Günther ihren Stuhl räumen, und die Kollegin Jarasch wurde Verkehrssenatorin. Der Radverkehr wurde vorangetrieben. Um ein Verkehrskon- zept rund um die Abfahrt der A 100 am Treptower Park schien man sich nicht zu kümmern. Man verwies auf den Bund für das Aufstellen der Ampeln, und das war es auch schon. Das geht aus parlamentarischen Anfragen der Linksfraktion hervor. Für eine Neubewertung der Lage rund um die Elsenbrü- cke gab es bei den Grünen und ihrer Senatorin scheinbar immer noch keinen Anlass. Die Radverkehrspartei schaff- te es übrigens auch nicht, in ihrer Regierungszeit den Radverkehr in der Elsenstraße sicherer zu machen. An- lass dazu hätte übrigens nicht die früher oder später an- stehende Verkehrsfreigabe der A 100 geboten, sondern auch zahlreiche Anträge und Vorschläge aus der Bezirks- politik in Treptow-Köpenick, die parteiübergreifend Ver- besserungen forderten. Sie hatten es gerade erwähnt. Sie haben die Stadt mit Pop-up-Radwegen überzogen, auch an Stellen, an denen kaum einer sie braucht oder will. Aber in der Elsenstraße haben Sie nicht daran ge- dacht. Da haben Sie gar nichts gemacht. Nachdem Sie das Thema jahrelang nicht so richtig inte- ressiert hat, wollen Sie jetzt mit dem Machtverlust eine Verkehrsanalyse und weitreichende Maßnahmen zur Neuordnung des Verkehrs rund um die Elsenbrücke be- kommen. Dieses Vorgehen ist verständlich, aber es ist für uns auch einfach zu durchschauen. Dieser Antrag soll einfach über das Nichtstun Ihrer Zeit hinwegtäuschen. Ich glaube, Ihnen geht es einzig und allein darum zu verhin- dern, dass die A-100-Verlängerung kommt. Man muss nur in die Begründung Ihres Antrags schauen. Ich zitiere aus Ihrem eigenen Antrag. Dort schreiben Sie: „Ein Austausch mit der Autobahn GmbH bzw. dem Fernstraßen-Bundesamt/Bundesverkehrsmi- (Antje Kapek) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3959 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 nisterium bzgl. einer Verschiebung der Inbetrieb- nahme des 16. Bauabschnitts sollte hierbei in Be- tracht gezogen werden.“ Das zeigt, was die Grünen immer schon wollten: Der 16. Bauabschnitt der A 100 soll nicht öffnen. Erst will man eine Verschiebung, und am Ende finden die Grünen sicherlich noch irgendwelche vollkommen abwegigen Gründe dafür, ihn nie zu eröffnen. Mit einer Serie an Anfragen beschäftigt die Kollegin Kapek derzeit schon die Senatsverwaltung. Der Titel lautet: „A 100 stoppen – aktueller Planungsstand für den 17. Bauabschnitt“ Sie hatten es gerade erwähnt. Verhindern, stören, De- struktivität – das ist das Motto der Grünen, wenn es um Mobilität für alle geht. Das wurde 2023 abgewählt, und das ist auch gut so. Eine Politik dieser Art ist kurzsichtig und schadet unserer Wirtschaft und auch den Menschen in unserer Stadt. Übrigens warten die Firmen und Anwohner rund um die Grenzallee, also im Dammweg, in der Sonnenallee und in den umliegenden Wohn- und Gewerbegebieten auf eine Entlastung durch die Eröffnung des nächsten Bauab- schnitts der Autobahn. Gehen Sie doch einfach dorthin und erklären Sie denen, warum das nicht kommen soll! Ich bin mir sicher, dass Verkehrssenatorin Manja Schrei- ner gemeinsam mit der Verwaltung, mit der Autobahn GmbH und den zuständigen Bezirksverwaltungen nach Lösungen suchen wird, damit der Verkehr, so gut es geht, fließt. Uns geht es nämlich nicht um Aktionismus, son- dern um Problemlösung. Dafür brauchen wir Ihren An- trag nicht, den wir ablehnen werden. – Danke schön! Für eine Zwischenbemerkung hat die Kollegin Kapek das Wort gewünscht. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Förster! Neh- men Sie es mir nicht übel, aber ob Sie mir glauben oder nicht, spielt an dieser Stelle erst einmal keine Rolle. Ent- scheidend ist, dass es am Ende funktioniert. Ich glaube, es gehört zum Wesen der Regierung, dass man die Ver- antwortung dafür trägt, dass Dinge gestaltet werden. Deshalb habe ich Ihnen gesagt, was unser Plan war. Un- ser Plan in der Regierung war es, neue Prognosedaten oder auch eine Leistungsfähigkeitsuntersuchung zu erstel- len und auf dieser Basis einen qualifizierten Abschluss für den 16. Bauabschnitt inklusive eines Verkehrskon- zepts zu entwickeln. Jetzt wurden wir nicht abgewählt, sondern trotz der vor- handenen Mehrheit von SPD, Linken und Grünen in diesem Parlament gab es eine andere Koalitionsentschei- dung. Das ist völlig in Ordnung, aber das bedeutet ja nicht, dass man sich nicht mehr für die Dinge vor Ort interessiert, und wenn Sie mir jetzt schon zugehört und gesagt haben, Senatorin Schreiner wird sich um die Leis- tungsfähigkeit kümmern, dann habe ich ehrlicherweise schon das Hauptziel meiner Rede erreicht. Denn genau darum geht es. Eins möchte ich Ihnen aber dennoch an dieser Stelle sagen: Erstens, es gibt so etwas wie eine Landeshaus- haltsordnung beziehungsweise einen Haushalt. Das heißt, wenn ich feststelle, dass aufgrund von 25 Jahren Sanie- rungsstau, die es in Berlin gegeben hat – unter anderem unter langjähriger CDU-Regierungsbeteiligung; die Fachgemeinschaft Bau, der Senatorin Schreiner ja ur- sprünglich angehörte, hat das bis 2016 in jeder zweiten Pressemitteilung zum Ausdruck gebracht –, unsere Brü- cken sanierungsbedürftig sind, muss hier endlich etwas passieren, und wer hat das an der Stelle angepackt? – Die Grünen! Deshalb: Beschweren Sie sich nicht, sondern seien Sie dankbar dafür, dass es heute eine Behelfsbrücke gibt. – Denn ich sage Ihnen mal eins, mein lieber Herr Förster: Wenn der 17. Bauabschnitt – von dem Sie mir unterstellt haben, dass ich ihn verhindern möchte, was stimmt – hier tatsächlich wieder auf das Tableau gebracht werden soll- te, dann muss die Elsenbrücke abgerissen werden, denn weder passt er über die vorhandene Brücke, noch passt er unten drunter. Machen wir uns mal ehrlich: Der von Ihnen für, ich glau- be, 2 Milliarden Euro vorgeschlagene Doppelstocktunnel unterhalb der Spree müsste so tief unter der Brücke ange- setzt werden, dass man eine Rampe bräuchte, die zur Folge hätte, dass man den halben 16. Bauabschnitt wieder abreißen müsste – und zwar bis zur Kiefholzstraße. Wenn Sie uns dann hier erzählen wollen, irgendjemand würde etwas verhindern wollen oder zerstören, dann muss ich sagen: Überprüfen Sie vielleicht noch mal Ihre Argumentation. Ich bin an der Stelle dort sogar Anwoh- nerin, und deshalb habe ich ein Interesse daran, dass die Leute nicht nur nicht im Stau stehen, sondern dass sie auch sicher über die Straße kommen, und um das zu gewährleisten, reicht der Planfeststellungsbeschluss wie vorhanden nicht aus. Deshalb bitte ich einfach und (Christopher Förster) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3960 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 allein nur darum: Passen Sie die Planung an, von mir aus auch auf Ihre Art. Dann wünscht der Kollege Förster darauf zu antworten. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kapek! Das überzeugt mich nicht. Ja, die Brücke war defekt und sie musste ausgetauscht werden. Das wissen wir seit November 2018. Ich halte es im Übrigen für eine Selbst- verständlichkeit, dass das, wenn so etwas festgestellt wird, auch ausgetauscht wird. Das haben wir nicht den Grünen zu verdanken. Sie waren in der Zeit in der Verantwortung in einem Bündnis von R2G! Ich finde, das kann man als Bürger dieser Stadt erwarten, dass man sich darum kümmert, wenn Brücken defekt sind, die so tragend und so wichtig sind. Ich habe das auch hier hervorgehoben: Es war bemerkenswert, dass Sie das schnell gemacht haben, aber das hätten wir auch von Ihnen erwartet, und wir hätten hier im Parlament auch entsprechende Anträge gestellt – das können Sie sich auch vorstellen, dass wir das vorangetrieben hät- ten –, wenn das nicht der Fall gewesen wäre. Von daher finde ich, ist das ein bisschen zu einfach, zu sagen: Na ja, wir waren ja diejenigen unter der Senatorin Jarasch, die hier diese Brücke ausgetauscht haben. Aber wir wissen, und das ist der Punkt, seit November 2018, dass an der Stelle etwas passiert, dass diese Brücke ausgetauscht werden muss. Das heißt, man hätte die Zeit auch nutzen können, um veraltete Planungen, so wie Sie es sagen, zu überprüfen. Das haben Sie nicht gemacht. Das kreide ich Ihnen hier in dieser Rede an. Sie hätten selbst tätig werden können. Ich finde an der Stelle wirklich auch bemerkenswert: Sie sind so schnell in Ihrer Oppositionsrolle angekommen. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie das, was Sie alles for- dern und was auch sinnvoll ist, einfach umgesetzt hätten, als Sie in der Regierung waren, als Sie die Möglichkeit dazu hatten. Das habe ich gesagt: Wir werden uns dem annehmen, wir werden auch mit der Autobahn GmbH sprechen, die im Übrigen auch für den Weiterbau und für die Fertigstel- lung zuständig ist. Die werden das natürlich auch noch mal mit anpacken. Mit denen werden wir sprechen, die Gespräche werden geführt. Dafür bedarf es aber dieser Anträge nicht und, wie gesagt: Sie hatten fast sechs Jahre Zeit, sich diesem Thema zu widmen. Sie haben – und das schreiben Sie in den Anträgen – sich nicht mal um den Radverkehr gekümmert, als Sie die Stadt mit Pop-up-Radwegen über- flutet haben. Sie haben dort nichts gemacht. In der BVV Treptow-Köpenick gab es viele gute Anträge, und auch da ist nichts passiert. Wir werden Ihnen das zeigen. Dort wird einiges passieren. An der Stelle, denke ich, haben wir uns gut ausgetauscht. – Danke! Für die Linksfraktion spricht der Kollege Ronneburg!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorab: Wir können dem Antrag der Grünen- Fraktion einiges abgewinnen. Als Koalition hatten wir uns bereits über das Thema ausgetauscht. Eine Beschluss- fassung folgte dann leider nicht mehr. Im Planfeststellungsverfahren für den 16. Bauabschnitt stand die verkehrliche Leistungsfähigkeit der Straßen und Knoten im Fokus. Gegenstand der Auseinandersetzung war natürlich die Einschätzung der Bestandssituation und auch die Prognose nach Inbetriebnahme des Autobahnab- schnitts. Die Verkehrsverwaltung ließ damals für das Verfahren eine Simulation erstellen, das war die soge- nannte Verkehrsprognose 2025 – die verkehrliche Leis- tungsfähigkeit sei gewährleistet, so das Ergebnis. Auf der gleichen Datengrundlage hat dann das Bezirksamt Fried- richshain-Kreuzberg eine eigene Beurteilung auf den Weg gebracht, die zu dem Ergebnis kam, dass zwei Kno- tenpunkte nicht leistungsfähig seien. Die Zeit hat sich weiterentwickelt. Wir hatten in Berlin ein Bevölkerungswachstum, auch ein erhöhtes Verkehrs- aufkommen, und nun haben wir auch die Konstellation: Der 16. Bauabschnitt soll aktuell im Juli 2025 in Betrieb genommen werden. Der Neubau der Elsenbrücke soll noch bis 2028 dauern, wohlgemerkt: Die Elsenbrücke, über die nach der angesprochenen alten Verkehrsprog- (Antje Kapek) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3961 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 nose 74 300 Kfz pro Tag nach Eröffnung des 16. Bauab- schnitts rollen sollen. Wenn man diese Tatsachen zusammennimmt, gibt es also mehr als berechtigte Zweifel, ob die verkehrliche Situati- on nach der Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts noch beherrschbar ist und ob wir nicht auf einen Verkehrskol- laps zulaufen. Das betrifft den Autoverkehr, den Wirt- schaftsverkehr, den Busverkehr und noch viele andere Verkehrsmittel. Es steht also zu befürchten, dass wir es mit einem Rück- stau zu tun bekommen im Bereich der Autobahnan- schlussstelle am Treptower Park und dass sich der Ver- kehr schnell auf die Autobahnanschlussstelle Sonnenallee konzentrieren wird. Der Verkehr in Richtung Innenstadt wird zum Erliegen kommen. Betroffen sind Friedrichs- hain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick, Neukölln. Das wird mindestens drei Jahre dauern, wenn wir von den aktuellen Zeitplänen ausgehen, oder sogar dauerhaft so bleiben, wenn sich die erwähnte unterschiedliche Beurteilung der Leistungsfähigkeit denn bewahrheiten sollte. Wir begrüßen daher den Antrag der Grünen. Wir vermis- sen hier allerdings im Antragstext, im Beschlusstext, noch mal einen wichtigen Kernpunkt, und das sind aus unserer Sicht Maßnahmen, die getroffen werden sollten, um die Mobilität der Menschen in diesem Stadtraum dann auch aufrechterhalten zu können. Für uns bedeutet das in letzter Konsequenz gegebenen- falls auch die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts zu verschieben oder den Abschnitt zunächst zumindest nur teilweise zu öffnen. Denn all diese Fragen – das ist ja erwähnt worden von Herrn Förster – müssen sich CDU und SPD dann auch stellen. – Sie sind jetzt in der Ver- antwortung! Allein kann der Senat das nicht machen. Das ist auch völlig klar. Es muss mit dem Bundesverkehrsministerium gesprochen werden, mit der Autobahn GmbH. Vom Bund war bisher nicht viel zu erwarten. Deswegen ist es umso wichtiger, dass es diesen Antrag gibt, damit auch das Interesse des Landes Berlin hier ganz klar und fest kom- muniziert wird. Da habe ich jetzt bei Herrn Förster eigentlich auch gerade Zustimmung herausgehört. Ich weiß also gar nicht, wa- rum Sie sich gestritten haben. Diese Nickligkeiten – wer, wann, wie, was – ich weiß nicht: Als Koalition müssen Sie sich auch irgendwann mal ein bisschen dahin bewe- gen, dass Sie Verantwortung für das Jetzt übernehmen und nicht mit Nebelkerzen werfen, wenn Sie sich mit den Fragen auseinandersetzen müssen, die Sie sich hier und heute so stellen müssen. Wenn es ab Sommer 2025 einen Verkehrskollaps gibt, dann geht der auf Ihre Kappe. Ich möchte zum Schluss noch einmal sagen: Wichtig ist vor allem, dass jetzt das Verkehrskonzept für die Eröff- nung des 16. Bauabschnitts kommt. Wir haben hier viel Pingpong erlebt zwischen Senat und Bund. Ich bedanke mich bei dem Kollegen dafür, dass er auch meine und unsere Anfragen der Linksfraktion dazu erwähnt hat. Fest steht, Senatorin Schreiner hat uns vor einigen Wo- chen über ein Gespräch mit dem Bezirksamt Treptow- Köpenick und der Autobahn GmbH informiert. Dort ist uns berichtet worden, es seien alle Zuständigkeiten ge- klärt, alle finanziellen Frage, alle Lichtsignalanpassungen – ja, tut mir leid: das ist der Planfeststellungsbeschluss, das ist noch nicht das Verkehrskonzept, was Sie doch wohl auch, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, hier in ihren Koalitionsvertrag rein- geschrieben haben: „ein umfassendes Verkehrskonzept für die Umge- bung, einschließlich der Sonnenallee“ Arbeitet der Senat daran? Sie müssten zum Schluss kommen, Herr Kollege!
– Ich komme zum Schluss. – Arbeitet der Senat daran? Bis jetzt haben wir noch keine Aussage von Senatorin Schreiner dazu gehört. Es ist schön, wenn Sie jetzt auf- wachen und den Senat damit beauftragen wollen, dass er diese Gespräche auch noch mit der Autobahn GmbH führt. Es ist überfällig. Der Autoverkehr rollt so langsam an, und wir hoffen nicht, dass die Menschen in Fried- richshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick und Neukölln davon am Ende überrollt werden. – Vielen Dank! Es folgt dann für die SPD-Fraktion der Kollege Schopf.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Liebe Antje Kapek! Dass gerade Sie und Ihre Fraktion uns heute einen solchen Antrag vorlegen, finde ich wirklich sehr mutig und bemerkenswert, und ich meine das nicht positiv. Wir haben jetzt schon ein bisschen was zum Antrag ge- hört. Der 16. Bauabschnitt soll hinsichtlich seiner Leis- tungsfähigkeit neu berechnet werden, weil die Ersatz-, die (Kristian Ronneburg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3962 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Behelfsbrücke für die Elsenbrücke einen geringeren Durchfluss erlaube als die alte Brücke beziehungsweise der Neubau. Auch deshalb solle man im Austausch mit der Autobahn GmbH – so steht es im Antrag – die Ver- schiebung der Inbetriebnahme in Erwägung ziehen. Der Austausch mit der Autobahn GmbH – na ja, liebe Kolle- gin Kapek, das ist so eine Sache: Die proaktive Kommu- nikation gehörte ganz sicherlich nicht zu den Kernkompe- tenzen der ehemaligen Verkehrssenatorin Regine Gün- ther. Im November 2018 verkündete die damalige Senatorin den Abriss der Elsenbrücke, bereits damals im vollen Bewusstsein, dass bis zur Eröffnung des Brückenneubaus aufgrund der Fahrspurreduzierung eine Engstelle entste- hen würde. Anfang 2020 teilte die Verkehrsverwaltung mit, dass der Weiterbau der A 100 planerisch nicht vorbe- reitet werde und daher auch keine Notwendigkeit bestehe, sich mit dem Bund abzustimmen. Mitte 2022 bekräftigte die Verkehrsverwaltung, dass es noch immer keine Ab- stimmung mit der Autobahn GmbH gebe. Schließlich sei der Bund nicht an das Land herangetreten. Und heute nun dieser Antrag, in dem Sie ein Verkehrschaos heraufbe- schwören. Mir ist schon klar, dass Sie in den Antrag nicht hinein- schreiben konnten, dass Sie sechseinhalb Jahre für die Verkehrsverwaltung verantwortlich waren. Kann ich nachvollziehen, aber das gehört zur Wahrheit dazu: Sie hatten die Verantwortung sechseinhalb Jahre lang. Sie standen in dieser Zeit in der Verantwortung, und Sie haben dieses Thema ausgesessen. Herr Kollege Schopf, ich darf fragen, ob Sie von Frau Kapek eine – –
Keine Zwischenfrage! Nein? Dann nicht!
Sechseinhalb Jahre lang haben Ihre Senatorinnen und die entsprechenden Staatssekretäre nicht nur bei diesem The- ma auf der Bremse gestanden oder auf ihren Allerwertes- ten gesessen oder auch beides. [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU –
Ihr seid nie für irgendwas verantwortlich!] Und jetzt sagen Sie: Dann verschiebt doch die Inbetrieb- nahme des 16. Bauabschnitts; verschiebt es doch einfach! – Das Haus von Senatorin Schreiner hat die Sache ange- packt und in den letzten Monaten mehr bewegt als Sie in den letzten sechseinhalb Jahren. Die Senatsverwaltung hat dafür gesorgt, dass der Bezirk bei den Maßnahmen zur Umsetzung des Zweirichtungs- verkehrs entlastet wird, und ist umgehend in die Abstim- mung mit der Autobahn GmbH gegangen. Das gilt im Übrigen auch für die nötigen Anpassungen der Signalzei- ten für den reibungslosen Zu- und Abfluss des Verkehrs der Bundesautobahn, und mit der Freigabe des 16. Bau- abschnitts gemeinsam mit dem westlichen Überbau der Elsenbrücke kann bis Mitte 2025 gerechnet werden. Im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit stehen also die Behelfsbrücke und der westliche Überbau zur Verfügung. Im Planfeststellungsbeschluss wurden bereits die wesentlichen Maßnahmen der verkehrlichen Abwick- lung und damit auch die Notwendigkeit eines Zweirich- tungsverkehrs festgelegt und berücksichtigt. Sie sehen: Die jetzige Verkehrsverwaltung hat die Unzu- länglichkeiten der Vergangenheit ausgebügelt und aufge- arbeitet und ist heute bereits weiter, als der vorliegende Antrag es fordert. Eine Neuberechnung der Leistungsfä- higkeit in diesem Bereich ist aus unserer Sicht daher nicht notwendig. Wir freuen uns auf die Diskussion im Aus- schuss. – Vielen Dank! Und zum Abschluss für die AfD-Fraktion der Abgeordne- te Wiedenhaupt. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der innere Stadtring ist die Lebensader Ber- lins, er ist die Möglichkeit, Verkehr aus Wohngebieten herauszuziehen, und nur der Stadtring ermöglicht es dem Wirtschaftsverkehr, eine Metropole wie Berlin gut zu versorgen. Aber in einem trügt der Schein, denn es ist ja noch kein Ring, sondern durch den Mauerbau ist der Ostteil der Stadt abgehängt worden. Deshalb ist es eines der wich- tigsten Projekte der Wiedervereinigung, diesen Ring zu schließen. (Tino Schopf) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3963 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Nach Fertigstellung der A 100 sind die östlichen Bezirke Berlins besser an den mittleren Straßenring, an die A 113, angebunden. Die Erreichbarkeit des Flughafens, des Wis- senschaftsstandorts Adlershof, die weiträumigen Verbin- dungen nach Cottbus, Dresden und Frankfurt werden dadurch wesentlich verbessert, denn eines hat die Frakti- on der Grünen ja in ihrem Antrag richtig geschrieben: Der Autoverkehr wird bis 2030 deutlich wachsen. Und woran liegt das? – Daran, dass in den letzten 20 Jahren versäumt worden ist, den ÖPNV in unserer Stadt attraktiv zu gestalten und leistungsfähig auszubauen: keine neuen U-Bahnen, Unpünktlichkeit, schlechte Taktzeiten, verlot- terte Bahnhöfe. – Liebe Frau Kollegin Kapek, das war eben in Ihrer Zeit, dass dies auch mit heruntergekommen ist in den letzten sechseinhalb Jahren. – Deshalb ist die Fertigstellung des 16., aber auch der zügige Beginn des 17. Bauabschnitts unabdingbar und wichtig. Das heißt, der 16. Bauabschnitt ist nur ein Zwischen- schritt; allerdings wird er sicherlich über eine Reihe von Jahren das Endstück darstellen. Deshalb hätte in den letzten zehn Jahren eine gute, für die Menschen rund um den Treptower Park erträgliche Lösung für den Verkehr gesucht und umgesetzt werden müssen, aber das haben die Koalitionen aus SPD, Grünen und Linken versäumt. Sie, verehrte Kollegen der Grünen-Fraktion, haben die Verkehrssenatorin gestellt, aber grüne Verkehrssenatoren haben sich ja darum gekümmert, die Friedrichstraße lahmzulegen, anstatt den zu erwartenden Verkehrsfluss am Ende des 16. Bauabschnitts zu planen. Auch jetzt kommen Sie nicht mit den Gestaltungsvorschlägen für Verkehrsfluss. Ihnen geht es allein um die Verbesserung der Verkehrslage in einem Punkt: Sie wollen neue Rad- wege haben. Dafür sollen nun auch noch neue Leistungs- fähigkeitsuntersuchungen angestellt werden. Nun, ich glaube, wir können seit Jahren – da hat der Kollege Förs- ter ja völlig recht – erkennen, wie die Leistungsfähigkeit vor Ort einzuschätzen ist. Des Weiteren kümmert es Sie gar nicht, wie der Verkehr flüssig unter möglichst gerin- ger Belastung der Anwohner zu führen ist, sondern Sie bleiben in Ihrer Klientelpolitik: Fahrradwege. In einem einzigen anderen Punkt haben Sie noch in Ihren Antrag hineingeschrieben: „eine übersichtliche und verkehrssichere Lösung für den Kreuzungsbereich Puschkinallee/Am Treptower Park/Bouchéstraße/Eichenstraße“ soll gefunden werden. – Ja, was denn sonst? Logischer- weise müssen wir dort unter Berücksichtigung der An- wohner und des Schulstandorts eine sichere Lösung fin- den. Deshalb brauchen wir aber nicht Ihren Antrag. Noch einmal: Eigentlich hätte diese Lösung in den letzten zehn Jahren gefunden werden müssen und können, aber unter der Ägide Ihrer grünen Verkehrssenatorin hat man eben andere Dinge gemacht und die Realität ausgeblen- det. Für uns ist wichtig: Der 17. Bauabschnitt der A 100 muss zügig begonnen werden, denn die Fertigstellung dieses Abschnitts ist die beste Entlastung der Anwohner rund um den Treptower Park. Und die Straße Am Treptower Park muss ertüchtigt werden. Das hätte längst geplant und umgesetzt werden müssen. Nun muss die jetzige Ver- kehrssenatorin nachsteuern. Uns ist dabei wichtig: Es darf keine Ausweichverkehre durch die angrenzenden Wohn- gebiete geben. Deshalb werden wir jetzt die dringend notwendigen Konkretisierungen auch mit kritischem Auge begleiten, aber positiv für eine Verbesserung des Berliner Stadtrings. – Herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr. – Widerspruch höre ich dazu nicht, dann verfahren wir so und kommen zum interakti- ven Teil des Nachmittags, das sind die geheimen verbun- den Wahlen. Ich rufe dazu auf lfd. Nr. 5: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 in Verbindung mit lfd. Nr. 6: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0915 und lfd. Nr. 7: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936 (Rolf Wiedenhaupt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3964 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 und lfd. Nr. 8: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000 und lfd. Nr. 9: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung Wahl Drucksache 19/1008 und lfd. Nr. 10: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1057 und lfd. Nr. 11: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel- Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1058 und lfd. Nr. 12: Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH Wahl Drucksache 19/1247 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute zur Wahl vor: für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abge- ordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzen- den; für die G-10-Kommission Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als Mitglied und Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als stellvertretendes Mitglied; für das Präsidium Herrn Abgeordneten Alexander Bertram und Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als Mitglieder; für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abge- ordneten Alexander Bertram als Mitglied und Herrn Ab- geordneten Thorsten Weiß als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als Mit- glied und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium des Lette- Vereins Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als Mit- glied und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses Herrn Abgeordneten Ronald Gläser als Mitglied und Herrn Abgeordneten Marc Val- lendar als stellvertretendes Mitglied; für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH Herrn Abgeordneten Alexan- der Bertram als Mitglied. Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wah- len in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten acht Stimmzettel in verschiedenen Farben. Der Stimmzettel sieht jeweils die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen. Für jeden Vor- schlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vor- schlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahl- kabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurück- zuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an und warten Sie bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist. Es stehen wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Ab- geordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abge- ordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise darauf hin, dass die Fernseh- kameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich jetzt freizumachen. Wir werden die Sitzung nach dem Ende des Wahlgangs fort- setzen und nicht für eine Auszählung unterbrechen. Ich bitte nun den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzustellen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen, mit dem Namensaufruf zu beginnen und die Stimmzettel auszugeben. Dann frage ich, ob jetzt alle Mitglieder des Abgeordne- tenhauses und auch die Mitglieder des Präsidiums die (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3965 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Gelegenheit zur Wahl hatten. – Ich sehe, einer ist noch in der Wahlkabine. Das kriegen wir hin. Dann haben jetzt offensichtlich alle Mitglieder des Hau- ses gewählt. Ich schließe den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir setzen wie angekündigt die Sitzung fort und die Wahlergebnisse werden später bekannt gegeben. Ich bitte den Saaldienst, wieder abzubauen. Ich rufe auf lfd. Nr. 13: Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für Senatsmitglieder und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. September 2023 Drucksache 19/1185 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1045 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf: die Überschrift, die Einleitung sowie die Arti- kel 1 bis 8 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Bera- tungen der Einzelbestimmungen miteinander zu verbin- den. – Widerspruch höre ich dazu nicht. In der Beratung beginnt dann die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier die Kollegin Schneider. – Bitte schön!
Hört! Hört!] Ja, liebe CDU-Kolleginnen und -Kollegen, sehe ich, sehen wir auch so, und diese Zitate sind gar nicht so neu, die sind aus der Bundestagsdebatte 2015. Da hat nämlich der Bund eine Karenzzeitregelung eingeführt. Jetzt sind wir im Jahr 2024, es ist also eine Menge Zeit vergangen, viel Wasser die Spree heruntergeflossen. Ich finde ja, das Land Berlin ist auch reif für eine Karenzzeitregelung, wie sie auch in zehn weiteren Bundesländern schon besteht. Übrigens zieht Sachsen unter Schwarz-Rot-Grün nach und führt derzeit auch eine Karenzzeitregelung ein. Viel- leicht können Sie sich mit den Kolleginnen und Kollegen ja mal beraten. Ich gehe nicht im Einzelnen darauf ein, wie diese Ka- renzzeitregelung aussehen würde, ich empfehle Ihnen einfach die Erläuterungen des Gesetzesantrags, da steht es ganz genau drin. Aber ich will noch einmal, vielleicht auch die letzten Monate zusammenfassend, sagen: Com- pliance ist hier wirklich wichtig. Wir wollen das Vertrau- en in Demokratie gerade jetzt stärken. Deswegen habe ich einen unkonventionellen Vorschlag: Überraschen Sie uns doch mal, liebe Kolleginnen und Kollegen, tun Sie etwas für die Transparenz, für gutes Regierungshandeln, für Vertrauen in Demokratie und für mehr Compliance! Folgen Sie diesem Vorschlag der demokratischen Oppo- sition und stimmen Sie diesem Gesetzesantrag einfach zu! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN –
Da kann man jetzt gar nicht mehr dagegen sein!] FĂĽr die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Goiny das
Gern! Bitte schön!
Das haben wir gesehen, und das zeigt ja, dass da noch Entwicklungspotenzial ist. Deswegen würden wir dann gern über unseren Vorschlag mit Ihnen reden, wenn wir ihn auch vorlegen können, sonst erzählen Sie nachher, wir hätten irgendetwas erzählt, aber das könnten Sie gar nicht nachvollziehen, weil es Ihnen noch nicht schriftlich vorliegt. Also haben Sie doch noch das bisschen Geduld, damit wir das dann alles in der Schriftform gemeinsam beraten können. Die Zielstellung ist aber unstreitig, auch gerade deswegen, weil wir nun wirklich eine Senats- und Regie- rungsmannschaft haben, die wirklich exzellent ist, und wir natürlich auch sicherstellen müssen, dass sie in jeder Hinsicht rechtlich abgesichert ist. Persönliche Anmer- kung dazu: Ich fände es an der Stelle auch mal angemes- sen, darüber nachzudenken, ob wir unsere Staatssekretä- rinnen und Staatssekretäre in der gegenwärtigen Situation (Julia Schneider) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3967 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 besoldungsrechtlich richtig eingruppiert haben. Aber das nur als persönliche Bemerkung am Rande. Jedenfalls ist da bei dem Thema Handlungsbedarf, und wir werden uns bestimmt in nicht allzu ferner Zukunft noch mal mit dem Thema beschäftigen. Da freue ich mich dann natürlich auch auf die Zustimmung der Oppo- sition. – Herzlichen Dank! Es folgt dann für die Linksfraktion der Kollege Schlüs- selburg. – Bitte schön!
Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Christian Goiny! Ich freue mich zu hören, dass es die Koalition noch einen Ticken besser machen will, aber nur noch nicht genau sagen kann, wie. Wir werden gespannt wie ein Flitzebogen auf die Vorlage zur Beschlussfassung warten und das dann mit dem Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, abglei- chen, der ja dann heute leider nicht beschlossen wird, was schade ist. Sie könnten ja auch – das wäre mein Vor- schlag zur Güte – einfach heute mit uns den vorliegenden Gesetzentwurf beschließen und das, was Sie noch besser machen wollen, einfach mit einem Änderungsantrag auf den Weg bringen. Das wäre doch ein Weg, oder? Das könnte man doch so machen. Ansonsten freue ich mich, dass der Senat – zumindest teilweise, zwei SPD-Senatorinnen – anwesend ist. Chris- tian, du kannst dann hinterher nicht in die Baulobby wechseln, du hast ja jetzt hier bei der Debatte zugehört, nicht wahr? –, und wir kriegen ja noch das Gesetz. Jetzt aber zum Thema: Die Politik in unserem Lande leidet anerkanntermaßen an einem erheblichen Glaub- würdigkeitsproblem. Neben der unsozialen Politik der vergangenen Jahre und Jahrzehnte, die den gesellschaftli- chen Zusammenhalt nachhaltig beschädigt hat, ist dabei vor allem das Gefühl vieler Menschen verantwortlich, dass Politiker und Politikerinnen nur auf ihren persönli- chen Vorteil bedacht sind. Leider wird diesem Eindruck immer wieder Vorschub geleistet, wenn Politikerinnen und Politiker mehr oder minder direkt aus Ämtern in die Privatwirtschaft wechseln, und zwar in Unternehmen, die in Bereichen tätig sind, in denen die Politikerinnen und Politiker zuvor politische Entscheidungen getroffen ha- ben. Dabei muss die Verquickung nicht immer so unmit- telbar und augenfällig sein, wie im Fall von Ex- Bausenator Peter Strieder, der allen Berlinern vielleicht als erstes in den Sinn kommen dürfte. Noch problemati- scher ist es, wenn Politikerinnen und Politiker aus Äm- tern direkt zu Firmen oder in Funktionen wechseln, deren zentrales Geschäft die Einflussnahme auf politische Ent- scheidungen ist, wenn Sie in vulgo selbst Lobbyisten werden, denn hier geht es nicht zuerst um Qualifikation, sondern vor allem um das Versilbern des analogen oder hoffentlich digitalen Adressbüchleins und des Prozess- wissens. Um diesem Drehtüreffekt in Berlin einen Riegel vorzu- schieben, schlagen Linke und Grüne vor, dass in den zwei Jahren nach Ausscheiden aus dem Amt ehemalige Sena- torinnen und Senatoren vor Aufnahme einer neuen Be- schäftigung dies dem amtierenden Senat anzuzeigen haben und dieser die Beschäftigung untersagen kann, wenn – ich zitiere – „durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden.“ Diese Frist von zwei Jahren ist dabei kongruent mit der maximalen Bezugsdauer des Übergangsgeldes für ehema- lige Senatorinnen und Senatoren. Unser Antrag ist also zielgenau, mit Augenmaß gestaltet und basiert auf dem Fachwissen von zwei Senatsverwaltungen. Im Interesse einer Stärkung der Glaubwürdigkeit von Politik und Poli- tikerinnen und Politikern hoffen wir heute auf Ihre Zu- stimmung. – Herzlichen Dank! Es folgt dann für die SPD-Fraktion der Kollege Rauch- fuß. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag, das ist ja jetzt hier schon mehrfach ange- klungen, ist ein Vorgang, den wir, oder zumindest viele von uns, noch in guter Erinnerung haben. Sie haben sich in vielen Punkten bei dem Senatsentwurf von 2021 be- dient. Das finden wir als SPD-Fraktion auch sehr schön, denn es zeigt, dass wir diesem Thema sehr aufgeschlos- sen sind und uns freuen, diese Debatte auch in dieser Wahlperiode mit Ihnen zu führen. Die ganze Genese Ihres Antrags zeigt aber auch, dass sich aus meiner Sicht das Thema nicht für politische Farbenspiele eignet, und dieser Versuchung sollten wir uns auch nicht hingeben, sondern tun gut daran, gemein- sam nach der besten Lösung für dieses Problem zu su- chen. Wir haben in dieser Wahlperiode hier im Haus alle miteinander erlebt, wie schnell das dann auch gehen kann, dass auf einmal andere Menschen auf der Senats- bank sitzen. Deshalb weist diese ganze Debatte über die aktuelle Konstellation von Regierung und Opposition, übrigens auch über die Konstellation der letzten Wahl- (Christian Goiny) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3968 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 periode und auch über den Wechsel zur nächsten Wahl- periode hinaus. Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob auch Sie eine Zwi- schenfrage der Kollegin Schneider aus der Grünen- Fraktion zulassen.
Ich würde gern im Zusammenhang ausführen. Sie können ja gern danach ergänzen. Ich würde nämlich gern in aller Kürze zu den wesentlichen Punkten auch inhaltlich etwas sagen. Erstens: Karenzzeit für Senatsmitglieder. Das ist keine ganz einfache Frage, da wir hier wirklich wichtige Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen haben. Natürlich, Kollege Schlüsselburg hat es ja gesagt, brauchen wir das Vertrauen der Gesellschaft in die Integrität der Regie- rung, und deshalb muss in jedem Fall schon der Anschein vermieden werden, eine spätere Beschäftigung könnte mit der Senatsarbeit zusammenhängen oder die irgendwie beeinflusst haben oder noch in den Folgejahren beeinflus- sen, denn auch wenn dem nicht so ist, schadet schon allein die Behauptung für sich der Integrität. Deshalb müssen wir Schutzmechanismen einbauen. Gleichzeitig haben wir aber auch alle ein Interesse daran, die besten Leute auf der Regierungsbank sitzen zu haben. Dazu gehört dann auch das individuelle Recht, nach ei- nem politischen Amt dann nicht den Grünstift an den Nagel hängen zu müssen, sondern auch eine weitere berufliche Karriere realisieren zu dürfen. Und insofern ist bestmögliche Besetzung im öffentlichen Dienst zum einen natürlich ein individuelles Recht der jeweiligen Person, aber auch ein hochrangiges öffentliches Interesse, das wir nicht vergessen sollten. Zum Rückkehrrecht für Staatssekretärinnen und Staats- sekretäre in den Verwaltungsdienst, ein ganz ähnlicher Punkt, den ich knapp machen will, weil das auch eine Frage von Modernisierung von Verwaltung und Recht ist: Mir ist es allemal lieber, wenn geeignete Menschen als Fachkräfte in der Verwaltung weiterhin zur Verfügung stehen, als wenn wir die zum Entenfüttern in den Volks- park oder zum Müßiggang an die Havel schicken. Ich glaube, da kommt man zu einer vernünftigen Regelung, dass das möglich sein muss. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Deswegen schreiben wir es ja vor!] Ich würde gerne auf meine Eingangsbemerkung zurück- kommen, weil es mir wirklich wichtig ist. Ich glaube, es geht hier um eine Frage, die über Parteifarben hinausgeht, und deshalb verstehe ich auch den Einwand des Kollegen Goiny sehr gut zu sagen, lasst uns die Debatte im Wege einer Senatsvorlage miteinander aufziehen. Wir wollen die Debatte gerne mit Ihnen führen, machen das und freuen uns auch darauf. Wir würden dann sicherlich gerne auf einer entsprechenden Vorlagengrundlage mit Ihnen weiterdiskutieren. Deshalb lautet für heute die Empfeh- lung aus dem Hauptausschuss, so wie wir es beraten haben, Ablehnung, aber ich glaube, ich habe Ihnen schon signalisiert, dass wir bei diesem wichtigen Thema aufge- schlossen und gesprächsbereit im Sinne der Sache sind. – Vielen Dank! Für die AfD-Fraktion dann der Abgeordnete Wieden- haupt! – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist interessant, dass die ehemaligen Regie- rungsparteien Grüne und Linke mit diesem Vorschlag einer Karenzzeit nicht während ihrer Regierungszeit gekommen sind, sondern jetzt, nachdem sie aus der Re- gierung ausgeschieden sind, und zwar so, dass der neue Senat über die berufliche Zukunft der alten Regierungs- mitglieder entscheiden soll, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Richtig ist, Herr Kollege, dass Interessenkonflikte für Senatsmitglieder vermieden werden müssen, übrigens nicht nur nach dem Ausscheiden, sondern auch schon während der Amtszeit, also Complianceregeln, wie sich beispielsweise ineinander verliebte Senatsmit- glieder verhalten sollen und natürlich auch nach dem Ausscheiden. – Herr Präsi- dent! Wenn ich laufend den Gegenspruch von dem Kol- legen höre, ist das etwas schwierig. Die Einführung einer Karenzzeit für Senatsmitglieder ist dabei grundsätzlich sinnvoll. Es ist richtig, Interessenkon- flikte nach Amtsende zu verhindern. Es ist auch nicht wirklich neu, sondern in Unternehmen gang und gäbe. Besonders schädlich ist es für die Demokratie, wenn der Eindruck einer voreingenommenen Amtsführung ent- steht, um eigene Karriereaussichten nach der Senatszeit zu verbessern, und wenn ehemalige Regierungsmitglieder in der Privatwirtschaft im Bereich des Lobbyismus tätig sind, wo dann das eigene Amtswissen und die eigenen (Lars Rauchfuß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3969 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 politischen Kontakte aus der Amtszeit genutzt werden, um Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren zu nehmen. Da gab es in der Vergangenheit eine Reihe kontroverser Fälle, die zu Recht kritisiert wurden, denn dies kann in der Tat die Integrität der Regierung beschädigen. Da ist die Zielrichtung des Antrages auch richtig. Der Antrag orientiert sich ganz offensichtlich an den Regelungen des Bundes, und auf Bundesebene wurden Karenzzeiten für Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre bereits 2015 eingeführt, jetzt also schon etwas länger her. Der vorliegende Antrag beinhaltet aber in der konkreten Ausgestaltung eine Reihe von Problemen. Das beratende Gremium soll aus nur drei Mitgliedern bestehen, vom Abgeordnetenhaus gewählt auf Vorschlag der Fraktionen. Also sollen in dem bera- tenden Gremium nicht alle Fraktionen vertreten sein, gegebenenfalls werden nur Regierungsfraktionen vertre- ten sein. Das ist der falsche Ansatz. In diesem Gremium müssen alle Fraktionen des Hauses einen Platz haben. Zum anderen soll das Gremium lediglich beratend tätig sein, die Entscheidung soll aber der Senat treffen. Bei einem Regierungswechsel kann es insofern – Herr Kollege, es wäre schön, wenn ich ausreden darf – auch zu Interessenkonflikten mit Mitgliedern der Vorgängerregie- rung kommen. Das heißt, die hier angedachte Regelung, die eigentlich Interessenkonflikte vermeiden soll, birgt in sich die Gefahr des Missbrauchs. Zusammenfassend: Das Anliegen einer Karenzzeit ist richtig, aber der vorgelegten Ausgestaltung können wir so nicht zustimmen, und deshalb werden wir es heute ableh- nen. – Herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Geset- zesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1045 empfiehlt der Hauptausschuss gemäß der Beschlussempfehlung Druck- sache 19/1185 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ableh- nung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möch- te, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfaktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, AfD und ein weiterer fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist der Ge- setzesantrag abgelehnt. Ich rufe auf lfd. Nr. 14: Gesetz zur Reduzierung der Klassengrößen an Berliner Schulen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 7. Dezember 2023 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 24. Januar 2024 Drucksache 19/1418 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1132 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Arti- kel 1 bis 6 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Bera- tung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbin- den. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der AfD- Fraktion Drucksache 19/1132 empfehlen die Ausschüsse gemäß Beschlussempfehlung Drucksache 19/1418 mehr- heitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, Linken und die beiden fraktionslosen Ab- geordneten. Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt. Tagesordnungspunkt 15 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 16: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 12. Februar 2024 Drucksache 19/1435 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1200 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Arti- kel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu ver- binden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Bera- tung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage Druck- sache 19/1200 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion – die Annahme. Wer die Gesetzesvor- lage gemäß Beschlussempfehlung Drucksache 19/1435 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Linken und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? – Sehe ich keine! Enthaltungen? – Bei der Fraktion (Rolf Wiedenhaupt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3970 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion! Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 17: a) Drittes Gesetz zur Änderung des Übernachtungsteuergesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 29. Januar 2024 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 14. Februar 2024 Drucksache 19/1462 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1163 Zweite Lesung b) Erstes Gesetz zur Änderung des Übernachtungsteuergesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 29. Januar 2024 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 14. Februar 2024 Drucksache 19/1463 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1396 Zweite Lesung Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich öffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags und der Gesetzesvorlage. Ich rufe jeweils auf die Überschrift, die Einleitung sowie die einzelnen Artikel und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. In der Beratung beginnt hier die Fraktion der SPD, und zwar mit der Kollegin Çağlar. – Bitte schön! Derya Çağlar (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung die Ände- rung des Übernachtungsteuergesetzes. Derzeit zahlt jede privat reisende Person, die einen Beherbergungsbetrieb in Berlin nutzt, eine Übernachtungsteuer, die sogenannte City-Tax. Für Geschäftsreisende gibt es bislang eine Ausnahmeregelung. Sie zahlen diese Steuer nicht. Hin- tergrund dafür ist die damals zur Zeit der Einführung der City-Tax geltende Rechtsprechung, welche durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts inzwischen überholt ist. Heute soll diese Ausnahmeregelung durch die zur Abstimmung stehende Änderung des Übernach- tungsteuergesetzes entfallen. In Zukunft werden neben Privatreisenden auch alle Ge- schäftsreisenden für die Inanspruchnahme der attraktiven öffentlichen Infrastruktur Berlins besteuert. Auch Ge- schäftsreisende nutzen den öffentlichen Nahverkehr, den Flughafen, erleben die kulturelle Vielfalt und besuchen Sehenswürdigkeiten, öffentliche Einrichtungen und Park- anlagen Berlins. Deshalb ist die heute zur Abstimmung stehende Änderung angemessen und gerecht. Alle Gäste unserer Stadt sollten ihren Beitrag zur Finanzierung des vielfältigen Angebots Berlins leisten. Ausnahmen wird es für Anlässe geben, die der Grundbe- friedigung des Lebensbedarfs dienen. Dies können zum Beispiel Aufenthalte von Patienten sein. Die Sorge, dass durch eine Erweiterung der City-Tax auf Geschäftsrei- sende der Wirtschaftsstandort Berlin Schaden nehmen könnte, teilen wir nicht. Die bisherigen Erfahrungen der City-Tax für privat Reisende machen einen negativen Einfluss auf die Übernachtungszahlen unwahrscheinlich. Zudem sind Geschäftsreisen in der Regel notwendig und steuerlich absetzbar. Für alle Betroffenen wird es eine kulante Übergangszeit geben, sodass man sich auf die Veränderung einstellen kann. Bei Übernachtungen vor dem 1. April 2024, die vereinbart worden sind oder vereinbart werden, findet die Steuer keine Anwendung. Die Streichung der Ausnahme für die Entrichtung der Übernachtungsteuer für Geschäftsreisen liegt im Trend. Zum Beispiel haben Hamburg und Dresden diesen Schritt schon vollzogen. Düsseldorf und Bremen folgen im Lau- fe des Jahres. Der Senat rechnet im Zuge dieser Geset- zesänderung mit Mehreinnahmen von rund 25 Millionen Euro. Das ist eine gute Nachricht für alle Berlinerinnen und Berliner. Ich möchte abschließend allen Kolleginnen und Kollegen danken, die mit konstruktiven Beiträgen die parlamentari- schen Beratungen dieser Gesetzesänderung bereichert haben. Diese Anpassung wird einen positiven Beitrag zur finanziellen Stärkung Berlins leisten. Daher bitte ich um Ihre Unterstützung für das Erste Gesetz zur Änderung des Übernachtungsteuergesetzes. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Es folgt dann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Schulze.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen! Finals, Berlin-Marathon oder DFB-Pokalfinale – jedes Jahr kommen Zehntausende Sportbegeisterte in unsere Stadt, um Wettkämpfe zu sehen, die Sportlerinnen anzu- feuern und den internationalen Sport zu feiern, denn (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3971 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 neben Messen und Kongressen sind die vielen großen Kultur- und Sportveranstaltungen eine treibende Kraft der Berliner Wirtschaft. Jedes Jahr ziehen sie Millionen Men- schen nach Berlin. Diese vielen Gäste finden hier dank BSR, BVG und Ber- liner Wasserbetrieben regelmäßige Straßenreinigung, sicheren und zuverlässigen Nahverkehr und stets sauberes Trinkwasser vor. Polizei und Feuerwehr sorgen für ihre Sicherheit, Museen und Galerien und viele weitere, meist öffentlich finanzierte soziale und kulturelle Angebote runden jeden Berlinbesuch ab. Seit 2014 beteiligen sich die Besucherinnen über die Übernachtungsteuer an den Kosten für unsere öffentliche Daseinsvorsorge und die vielen Freizeitangebote in der Stadt. Sie entfällt auf jede private oder touristische Über- nachtung in einem Hotel oder in einem anderen Beher- bergungsbetrieb. Dagegen sind Unternehmen, ob Münch- ner Start-up oder Bochumer DAX-Konzern, deren Mitar- beitende aus dienstlichen Gründen in Berlin übernachten, von diesen Steuern bisher ausgenommen. Oder, um beim Beispiel internationaler Großveranstal- tungen wie auch der anstehenden UEFA EURO 2024 zu bleiben: Anreisende Sportfans zahlen eine Übernachtung- steuer, anreisende Sportfunktionäre zahlen sie bisher jedoch nicht – zu Unrecht, wie wir finden. Nach einem klärenden Urteil des Bundesverfassungsge- richts zur Übernachtungsteuer haben deshalb meine Frak- tion und die Linksfraktion letztes Jahr eine entsprechende Gesetzesänderung vorgeschlagen. Künftig sollen sich auch Unternehmen im Rahmen der Übernachtungsteuer an den Kosten für Berlins Kultur, Infrastruktur und Sport beteiligen. Besser spät als nie hat der Senat sich von unseren Argumenten überzeugen lassen und dem Abge- ordnetenhaus einen eigenen, inhaltsgleichen Antrag vor- gelegt, dem meine Fraktion und ich heute sehr gerne zustimmen werden. Denn diese Gesetzesänderung schließt nicht nur eine Gerechtigkeitslücke, sie schließt zumindest auch eine kleine Haushaltslücke. Der Finanzsenator erwartet künf- tig jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 25 Millionen Euro, und glauben Sie mir, angesichts eines intransparen- ten Risikohaushalts und einer pauschalen Minderausgabe von 1,75 Milliarden Euro kann dieser Senat jeden Cent gut gebrauchen. Die Gesetzesänderung hat aber noch ein drittes Ziel: weniger Aufwand und Steuerbürokratie, zum einen für die Berliner Hotel- und Tourismusbranche, denn auch sie leidet unter dem allgemeinen Fach- und Arbeitskräfte- mangel. Immer mehr Aufgaben müssen von immer weni- ger Personal erledigt werden. Durch die vorliegende Gesetzesänderung entfällt an der Rezeption die Frage nach dem Anlass der Reise, Visitenkarten müssen nicht mehr eingesammelt und Nachweise der Arbeitgeberinnen überprüft, gescannt und archiviert werden – eine deutlich spürbare Entlastung für die Mitarbeitenden. Und zum anderen reduziert diese Reform damit auch den Arbeitsaufwand für die Steuerverwaltung. Ich grüße an dieser Stelle die Mitarbeiterinnen des zuständigen Fi- nanzamts Marzahn-Hellersdorf, die künftig weniger Rechnungen kontrollieren und Dokumente verwalten müssen. Ich freue mich abschließend, dass die demokratischen Fraktionen in diesem Haus heute gemeinsam für mehr Steuergerechtigkeit, für eine Entlastung des Landeshaus- halts und für weiteren Bürokratieabbau stimmen. – Vie- len Dank! Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Goiny das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden in diesem Haus ja relativ selten über Einnahmeverbesserungen. Das hat verschiedene Gründe, aber der heutige Grund wird, glaube ich, das wurde schon deutlich, fraktionsübergreifend als richtig und angemes- sen empfunden. In der Tat haben wir diesen Entwurf hier beraten und sind der Meinung, dass das etwas ist, was ein Beitrag ist, der ein klein bisschen die Landeskasse füllt im Verhältnis zu dem, was auch hier an Finanzierungsbe- darf ist. Aber es ist richtig und es ist auch schon deutlich gewor- den, auch in den Diskussionen hier im Parlament, dass es richtig ist, diese Ausweitung der Steuer vorzunehmen, weil tatsächlich der Umfang angemessen ist, weil es in der Höhe angemessen ist. Es ist auch legitim, andere machen das auch, die Branche ist berücksichtigt, es führt zu einer Verfahrensvereinfachung, und in der Tat ist es, glaube ich, richtig, dass wir hier diese Unterscheidung nicht mehr fortsetzen. Man kann immer sagen: Jetzt mussten wir erst einen Antragsentwurf vorlegen, bevor die Regierung kam. – Kleiner Hinweis: Das hätte man auch schon vor der (André Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3972 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Wiederholungswahl und davor machen können, denn spät oder nie, ist dann die Frage. Wir machen es jetzt einfach, und dann freuen wir uns alle gemeinsam darüber. Auch hier kann man ja noch einmal mit Blick auf den vorherigen Tagesordnungspunkt sagen: Wir hatten auch hier angekündigt, dass wir was Eigenes vorlegen. Wir haben es auch gemacht. Man sieht also, wir halten auch Wort, wenn wir so was ankündigen. Insofern freuen wir uns, wenn das hier mit hoffentlich großer Mehrheit be- schlossen wird und dann zügig in Kraft tritt und wir dann an dieser Stelle auch einen Beitrag zur Einnahmeverbes- serung und zur Verfahrensvereinfachung geschaffen haben. Ich bin auch ganz zuversichtlich, dass Berlin nicht nur als touristischer Ort, sondern auch als Konferenz- und Mes- sestandort weiter wachsen wird und weiter attraktiv blei- ben wird. Dafür ist diese Stadt einfach zu toll, und die City-Tax leistet einen guten Beitrag dazu, diese Infra- struktur auch zu erhalten und auszubauen. – Herzlichen Dank! Für die Linksfraktion folgt der Kollege Schlüsselburg.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag, denn tatsächlich werden wir heute dafür sor- gen, dass Berlin die Bereichsausnahme für die Geschäfts- reisenden streicht, und die Gründe dafür, die Gerechtig- keitsgründe und auch die Bürokratieentlastungsgründe, wurden genannt. Die sind richtig, die tragen wir mit, und deswegen wird es heute ein kleines Stückchen ein Voran- kommen für unsere Stadt sein. Ich möchte aber trotzdem noch auf drei kleine Punkte eingehen, einerseits ein bisschen Wasser in den Wein kippen bei der Frage Bürokratieabbau und auch Einnah- meverbesserungen und dann auch noch vielleicht dem geschätzten Finanzsenator eine Prüfungsbitte mit auf den Weg geben, wenn es um den Vollzug dieses Gesetzes geht. Kommen wir zum ersten Punkt. Wir hätten die Möglich- keit gehabt, wenn wir ganz doll auf die Tube gedrückt hätten auf Basis des linken und grünen Gesetzentwurfes, diese Gesetzesnovelle zum 1. Januar in Kraft treten zu lassen. Das ist bei der Änderung von Steuergesetzen immer günstiger, weil man sich dann solche Stichtagsre- gelungen, wie sie der Senatsentwurf vorsieht, spart. Das hat leider ganz praktische Auswirkungen. Wir sind gut vernetzt in der Hotellerie und insbesondere mit den Leuten, die am Frontoffice die Schichten schie- ben und ganz direkt und unmittelbar mit der Umsetzung von bestimmten Regeln zu tun haben. Der DEHOGA hat bestätigt und es bestätigen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, dass die Reservierungsbestätigungen bis zum Stichtag die Konsequenz haben, dass teilweise bis 2027 Steuermindereinnahmen zu verzeichnen sind, und das ist natürlich ein Problem. Die hätten wir tatsäch- lich gerne gehabt. Ich habe es in der letzten Rede schon gesagt: Lassen Sie uns doch versuchen, in der Zukunft bei so gemeinsam getragenen Initiativen dieses Spiel Opposition, Regie- rungsvorlage zum Wohle der Stadt wegzulassen und zu gucken, wie man im Interesse der Stadt tatsächlich zu einer Änderung kommt, die zum Stichtag gelten kann und die nicht zu Steuermindereinnahmen führt und im Übri- gen auch zu mehr Bürokratie führt – denn die Buchungs- abteilungen vor Ort müssen jetzt natürlich die Zettel dieser Reservierungsbestätigungen nachweisen, falls das Finanzamt von Herrn Evers vorbeikommt und guckt, ob das auch wirklich von der Privilegierung umfasst sein darf. Der zweite Punkt ist der Gesetzesvollzug. Herr Regieren- der Bürgermeister, wenn Sie mir erlauben, dass der Fi- nanzsenator kurz zuhört: Uns ist zugetragen worden, dass beim Gesetzesvollzug sicherzustellen ist, dass zum Bei- spiel Klassenfahrten oder Ähnliches nicht subsumiert werden. Unsere Rechtsauffassung als Linke ist da klar. Aus unserer Sicht sind Klassenfahrten im Bildungsauf- trag des jeweiligen Bundeslandes nach dem jeweiligen Schulgesetz hoffentlich auch sehr, sehr viel und häufig hier in Berlin und deswegen nicht zu subsumieren, aber es gibt ein paar Menschen, die sich mit der Materie aus- kennen, die da Zweifel haben. Deswegen würde ich Sie bitten, diese Anregung mit in die Verwaltung zu nehmen und zu schauen, dass wir auch tatsächlich nur diejenigen jetzt unter die Privilegierungsstreichung subsumieren, die wir an dieser Stelle auch treffen wollen. Vielleicht kön- nen Sie uns das noch mal berichten. Zu der Sache der Steuermindereinnahmen will ich auch noch mal schauen. Das werden wir wahrscheinlich im Hauptausschuss machen, dass wir mal schauen, was diese Stichtagsregelung dann tatsächlich in der Konsequenz bedeutet, ob die Einschätzung vom DEHOGA, dass teil- weise bei sehr langen und Kettenreservierungen bis 2027 ein gewisses Maß an Steuermindereinnahmen zu Buche schlagen wird. Bei dem bisschen mehr Bürokratie lassen Sie uns auch das bitte nachhalten. Wir können es jetzt (Christian Goiny) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3973 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 nicht ändern, aber vielleicht ist es eine Lessons Learned für die Zukunft, dass wir dann schauen, dass wir Steuer- gesetze in Zukunft hoffentlich immer zum 1. Januar än- dern. – Also Glück auf und vielen Dank für die konstruk- tive Beratung! Für die AfD-Fraktion folgt der Kollege Hansel.
Herr Präsident! Verehrtes Haus! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Wir setzen ein anderes Signal. Man stelle sich vor, wir hätten eine Kampagne gemacht – die Tourismus- behörde Berlin Tourist – und hätten gesagt: Schaut auf diese Stadt, wir schaffen die City-Tax ab. Madrid denkt daran, sie einzuführen, und wir machen die Kampagne in Europa: Wir schaffen sie ab. Was wäre das für ein Signal! Das ist verpufft. Das ist verpasst worden. Einmal mehr macht Rot-Schwarz das Gleiche wie es Rot-Grün ge- macht hat. Es ist nicht einzusehen. Wir haben immer noch nicht die Zahlen beim Tourismus, wie wir sie vorher hatten. Und natürlich ist Berlin eine geile Stadt. Natürlich haben wir eine tolle Messe, ist wunderbar. Aber warum soll man hier nicht einfach diesen Durchzug machen und sagen: Leute, kommt hierher, ihr seid hier willkommen. Wir belasten die Leute nicht, auch nicht die Geschäftsleu- te. Wir wissen doch, wie wichtig die Messe ist. Und der eine oder andere, der sieht dann vielleicht diese bürokra- tische Geschichte. Den Hotels tun wir auch keinen Gefallen. Herr Schlüssel- burg hat es doch gerade gesagt. Bis 2026, 2027 gibt es diese schlichten, komischen Dinger da. Bürokratieabbau heißt: City-Tax weg. Das haben wir immer gesagt. Und leider werden wir dem nicht zustimmen, weder eurem noch eurem Antrag. – Tut mir leid! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und wir kom- men zur Abstimmung. Zunächst erfolgt die Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Zu diesem Gesetzesantrag auf Drucksache 19/1163 empfehlen die Ausschüsse gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1462 mehr- heitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Geset- zesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Dann frage ich nach Ge- genstimmen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Frak- tionen CDU, SPD, AfD. Wer enthält sich? – Das ist ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist der Gesetzesan- trag abgelehnt. Zu der Gesetzesvorlage des Senats auf Drucksache 19/1396 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Annahme. Wer die Gesetzesvor- lage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1463 annehmen möchte, den bitte ich um das Hand- zeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Linksfraktion und ein fraktions- loser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Das ist die AfD- Fraktion. – Enthaltungen kann es keine geben. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 18: Berliner Gesetz über Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise (Berliner Verbraucherpreise-Sonderzahlungsgesetz – BerlVSZG) Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 14. Februar 2024 Drucksache 19/1464 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1424 Zweite Lesung hierzu: Änderungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1424-1 Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1424-2 Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragra- fen 1 bis 6 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Bera- tung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. In der Beratung be- ginnt die AfD-Fraktion und hier der Abgeordnete Wie- denhaupt. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein fatales Signal, so hat der CDU- Generalsekretär Mario Czaja im letzten Sommer die Selbstbedienungsmentalität der Ampel genannt, die unter dem Deckmäntelchen eines Inflationsausgleichs den Ministern 3 000 Euro steuerfrei aus den Händen der Steu- erzahler schenken wollte. Die Kritik war richtig. (Sebastian Schlüsselburg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3974 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Aber offensichtlich ging es Ihnen bei der CDU gar nicht um die Moral in der Politik, sondern nur darum, dass in der Bundesregierung keine CDU-Minister sind, die Geld bekommen. Denn trotz Ihrer eigenen Kritik haben Sie zusammen mit der SPD einen inhaltsgleichen Antrag zum Inflationsausgleich für die Berliner Landesbeamten ein- gebracht. Nun muss man dazu sagen, dass sich der Berliner Senat offensichtlich am Anfang gar nicht damit beschäftigt hat. Denn nachdem die AfD das in der Sitzung des Hauptaus- schusses thematisiert hat, hat die anwesende Staatssekre- tärin für Finanzen auf meine ausdrückliche Nachfrage, dass also der Gesetzesentwurf so zu verstehen sei, dass die Senatoren nicht diese Sonderzahlung erhalten, dies bejaht. Und erst durch uns aufgeschreckt, hat der Finanz- senat noch einmal geprüft und drei Stunden später, am Ende der Sitzung, erklärt, dass die Senatoren sehr wohl unter die Regelung fallen würden. Übrigens, liebe Berli- nerinnen und Berliner, wenn jetzt die Koalition in ihren Redebeiträgen sagen wird, dass sich die Staatssekretärin nicht revidiert, sondern nur eine Klarstellung abgegeben habe, dann schauen Sie sich einfach mal im Onlinearchiv des Abgeordnetenhauses den offiziellen YouTube-Mit- schnitt der Sitzung des Hauptausschusses vom 14. Febru- ar TOP 8 und die nachgeschobene Erklärung unter TOP Verschiedenes an. Aber die fatale Selbstbedienungsmentalität dieser Koali- tion hat dann im Rahmen des Hauptausschusses der Spre- cher der CDU gebracht. Der erklärte nämlich, die Wahr- heit sei, die Alimentierung des Senats sei von Anfang an so geplant gewesen, weil man die Gesellschaft nicht spalten wollte. Auch das, liebe Berliner, können Sie im offiziellen YouTube-Archiv des Abgeordnetenhauses nachhören. Und nein, Herr Kollege Goiny, hier geht es nicht um Spaltung, hier geht es um politische Moral und um ein klares politisches Zeichen. In Zeiten knapper Kassen – wir haben gerade gestern wieder über die Bezirksbürgermeister gehört, dass Sozial- leistungen, dass Jugendförderleistungen, dass Senioren- mittel in den Bezirken zurückgefahren werden müssen – muss Politik klare Prioritäten setzen. Das kann nicht die Alimentierung von Senatoren oder Regierenden Bürger- meistern sein, die 160 000 oder 200 000 Euro im Jahr verdienen. Und wenn Sie dann, liebe CDU, weiter ausge- führt haben, die AfD würde nur den Neid in die Gesell- schaft tragen, sagen wir klar Nein. Uns geht es nicht um Neid, sondern es geht um die politische Anständigkeit. Die sagt klar: Alimentierung von Senatoren aus Steuer- geldern darf nicht sein. Ehrlichkeitshalber möchte ich dabei auch erwähnen, dass es im Hauptausschuss schon ein besonderes Zeichen war, dass ein Mitglied der SPD-Fraktion beantragte, man möchte bitte in das Protokoll aufnehmen, er habe nicht für das Gesetz gestimmt, weil er nicht im Saal gewesen wäre. Das war das parlamentarisch übliche Zeichen, man ist dagegen, gegen seine eigene Koalition, wollte aber nicht offiziell dagegen stimmen. Auffällig ist übrigens, dass sich die übrigen Oppositions- fraktionen einen schlanken Fuß gemacht haben und gar nichts erklärt, geschweige denn gehandelt haben. Erst nachdem wir als AfD-Fraktion unseren Änderungsantrag im Parlament eingebracht haben und Medien auf das Thema aufmerksam geworden sind, hat die Koalition heute gerade mal zwei Stunden vor Behandlung des An- trags gehandelt und einen eigenen Änderungsantrag ein- gebracht. Herr Kollege, ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage des Abgeordneten Schneider aus der SPD-Fraktion zulassen würden.
Gerne, Herr Schneider!
Herr Kollege, verstehen Sie mein Unverständnis – nicht die politische Debatte führend –, darüber, dass Sie gerade angedeutet haben, ein Mitglied unserer Fraktion habe sich klarstellend dahingehend geäußert, deshalb nicht an der Abstimmung teilgenommen zu haben, weil er nicht im Saal gewesen sei, mein Unverständnis dahin, dass der Kollege selbst als pensionierter Staatssekretär betroffen ist. Es ist guter parlamentarischer Brauch, sich dann an solchen Abstimmungen nicht zu beteiligen. [Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN –
Das steht in den Verhaltensregeln!]
Herr Kollege Schneider! Wenn das so gewesen wäre, dann hätte der Kollege, da er ein erfahrener Kollege ist, das natürlich auch bereits bei der Abstimmung selber gesagt. [Beifall bei der AfD –
Das erklärt man nach den Verhaltensregeln immer! Stil ist bei Ihnen ja nur ein Teil des Besens!] Aber Sie, der Sie ja immer betonen, Sie seien der dienst- älteste parlamentarische Geschäftsführer, wissen ja auch um die Gebräuche. Wenn unter dem Punkt „Verschiede- nes“ das Thema mit einem Mal brisant wird und man dann merkt: Uih, da habe ich ja vielleicht etwas Falsches gemacht –, wenn man dann sagt: Ich gebe zu Protokoll, (Rolf Wiedenhaupt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3975 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 ich sei nicht anwesend gewesen –, hat das nichts damit zu tun, sondern das war eine klare politische Aussage. Dass in diesem Antrag der Koalition, dem zweiten Ände- rungsantrag, den wir heute zwei Stunden vorher bekom- men haben, zusätzlich die Besoldungsstufen ab B7 und ehemalige Senatsmitglieder ausgenommen worden sind, begrüßen wir, das ist eine gute Ergänzung. Aber, liebe Berlinerinnen und Berliner, es bleibt der scha- le Beigeschmack. Die Koalition wollte ursprünglich aus- drücklich Staatssekretäre und Senatoren beschenken. Die Senatsverwaltung hat ursprünglich gar nicht erfasst, wo- rum es ging, obwohl das Beispiel der Beamtenregelung im Bund bekannt gewesen sein sollte. Erst die AfD, als einzige Fraktion in diesem Parlament, musste für die Änderung des Antrags sorgen. Herr Kollege, ich darf Sie noch mal fragen, ob Sie eine Zwischenfrage, diesmal des Kollegen Matz aus der SPD- Fraktion, zulassen würden.
Nein, jetzt bin ich am Ende. Das wĂĽrde mir leid tun.
Deshalb gilt weiterhin: AfD wirkt. – Herzlichen Dank! Es folgt dann für die CDU-Fraktion der Kollege Schmidt, bitte schön!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wiedenhaupt! Immer, wenn Sie oder einer Ihrer Frakti- onskollegen hier im Saal von Moral sprechen, ist das so, als würden die Blinden von der Farbe reden. Es ist leider Gottes wie ein roter Faden, der sich durch Ihre Anträge zieht: Politische Entscheidungsträger und Repräsentanten unserer Demokratie werden in markigen Worten verächtlich gemacht. Sie werfen mit Vereinfa- chungen und Halbwahrheiten um sich, um eine Stim- mung zu schüren, die diesem Land schadet. Große Auf- regung: Selbstbedienungsmentalität stoppen! Wenn ich so etwas schon höre! Hören Sie doch besser damit auf, Sachverhalte zu skandalisieren, nur um des Skandalisie- rens willen! In jedem Fall werden CDU und SPD in die- sem Hause sich diesem Politikansatz entschieden weiter entgegenstellen. Wir reden hier über 280 Millionen Euro, die wir den Beamtinnen und Beamten in dieser Stadt in Anlehnung an einen Tarifabschluss auszahlen müssen, und Sie kom- men hier mit elf Senatorinnen und Senatoren daher, ma- chen einen schlechten Antrag, wo Sie gar nicht wissen: Wer gehört dem Senat eigentlich an? Gehören die Staatssekretäre dazu? Ja oder nein? Das haben Sie ja noch nicht einmal erfasst, Herr Kollege! Meine Kollegen von der AfD-Fraktion: Sie haben wieder einmal den schlechtesten Antrag des Monats geschrieben. Zweifelhaft, dieser Preis, aber Sie schaffen es halt immer wieder. Sie schaffen es immer wieder, und das ist wirk- lich bedauerlich. Nicht bedauerlich ist der Tarifabschluss der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder, der im Dezember des letzten Jahres erzielt werden konnte. Er ist ein wirklich wichtiges Verhandlungsergebnis und ein gutes Zeichen für die Beamtinnen und Beamten in Berlin. Aus Sicht des Landes Berlin war es zum Beispiel ein wesentlicher Erfolg, dass die Hauptstadtzulage nach langem Streit in den Tarifvertrag aufgenommen wurde. Das war wichtig, damit Berlin gegenüber dem Bund wettbewerbsfähig bleibt. Diese Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen und das Land Berlin als attraktiven Ar- beitgeber aufzustellen, das ist das Credo des Koalitions- vertrags von CDU und SPD, denn dort ist das Ziel auch genauso vereinbart. Klar verabredet ist – das sollte doch ein breiter Konsens hier im Hause sein –, dass das Ergeb- nis des Tarifabschlusses auf die fleißigen Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin vollumfänglich übertra- gen wird. Denn auch sie halten diese Stadt ja mit am Laufen. (Rolf Wiedenhaupt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3976 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Mit dem Berliner Verbraucherpreise-Sonderzahlungs- gesetz der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD set- zen wir genau das zeit- und inhaltsgleich um, und zwar in angemessener Art und Weise. Es war für uns vor dem Hintergrund der Entwicklung der Inflation und der ge- stiegenen Lebenshaltungskosten wichtig, die im Tarifab- schluss vereinbarte steuer- und abgabenfreie Inflations- ausgleichsprämie in Höhe von 3 000 Euro für unsere Landesbeamtinnen und Landesbeamten gesetzlich zu unterfüttern. Wir wollen, dass diese Prämie so schnell wie möglich zur Auszahlung kommt, und das werden wir hier heute genauso beschließen. CDU und SPD ist es dabei besonders wichtig, dass das Geld in diesen herausfordernden Zeiten vorrangig bei den unteren und mittleren Einkommen und Besoldungsgrup- pen ankommt. Wir denken in erster Linie an all diejeni- gen Menschen, die bei der Polizei und der Feuerwehr, in den Bezirksämtern, in der Hauptverwaltung und in ganz vielen anderen Bereichen alles dafür geben, dass Berlin funktioniert, und das oft zu allen Tages- und Nachtzeiten. Tarifverträge und faire Tarifabschlüsse leisten einerseits einen wichtigen Beitrag, das verstärken wir hier heute aber auch mit unserem Änderungsantrag, indem wir die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie für Beamtinnen und Beamte bis höchstens zur Besoldungsstufe B6 be- schränken wollen, ausgenommen sind Mitglieder des Senats und auch die Staatssekretärsebene und noch ein, zwei andere Fälle. Unserer Meinung nach ist es aber der bessere und ehrlichere Weg, wenn der Gesetzgeber hier eine Regelung trifft. Verzichtserklärungen von Ministern und Staatssekretären, wie man das in anderen Bundeslän- dern generös erleben durfte, sind hier sicherlich keine probaten Lösungen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und zu dem Gesetzesentwurf in geänderter Fassung. – Vielen Dank! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgt der Kolle- ge – – Entschuldigung, es ist eine Zwischenintervention angemeldet, und die hat zunächst der Kollege Wieden- haupt, bitte schön!
Danke, Herr Präsident! – Herr Kollege Schmidt! Ich schätze Sie ja sehr, auch als Vorsitzenden des Hauptaus- schusses, aber dem, was Sie hier gesagt haben, was nicht der Wahrheit entspricht, muss widersprochen werden. Sie reden bei uns über Halbwahrheiten. Ich habe bewusst in meiner Rede gesagt: Jeder kann sich das auf dem YouTube-Kanal, dem formalen, offiziellen Kanal des Abgeordnetenhauses, anschauen. Da werden Sie sehen, dass Ihr Kollege Goiny gesagt hat, und zwar mit Bravour: Ja, es ist die Wahrheit, wir wollen, dass die Senatsmitglieder auch diese 3 000 Euro bekommen. – Und da stellen Sie sich hier hin und sagen, wir sagen Halbwahrheiten. Sie verschleiern das Ganze doch! Sie haben vier Fünftel Ihrer Rede darauf gedrungen, dass es gut ist für die Landesbeamten. Das ist doch unstrittig, das sehen wir doch alle hier in diesem Saal. Die politische Frage ist doch nur: Wollen wir ein Zeichen setzen, dass Politiker sich dieses Geld, obwohl sie viel Geld vom Steuerzahler bekommen, auch noch selbst in die Tasche holen, oder nicht? – Da geht es nicht um die Summen, 280 Millionen Euro haben Sie angesprochen, sondern es geht darum, dass wir ein politisches Zeichen geben, dass wir für Moral und Anstand stehen und dass wir deshalb nicht wollen, dass Senatoren diese Zahlung bekommen. Das hätten Sie gleich schreiben können. Der Antrag kommt von Ihnen. Es ist schon sehr selten, dass eine Senatskoalition einen Antrag einbringt und ihren eigenen Antrag zwei Stunden vor der Abstimmung ändert. Das zeigt Ihr schlechtes Gewissen. Dieses schlechte Gewissen haben offensichtlich wir er- zeugt, denn ein anderer hat dieses Thema gar nicht nach- gefragt und aufgeworfen. Insofern: Sie verschleiern, und wir sagen die Wahrheit. – Herzlichen Dank! Dann hat der Kollege Schmidt die Gelegenheit, das zu beantworten, bitte schön!
Herr Kollege! Ich wiederhole mich: Moral und Anstand, von Ihnen ausgesprochen, ist wirklich so, als würden die Blinden von der Farbe reden. Mit Moral und Anstand hat Ihr Agieren hier im Hause überhaupt gar nichts zu tun. Nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass wir mit Sicher- heit nicht Sie und Ihre Anträge brauchen, um politisch abzuwägen! Sie haben noch nicht einmal an Ruhestandsbeziehende, an Versorgungsbezieher gedacht. Sie schreiben nur rein „Mitglieder des Senats“. Das finde ich derartig entlar- vend. Es geht Ihnen nur darum, Repräsentanten unserer Demokratie verächtlich zu machen. – Punkt! (Stephan Schmidt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3977 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Dann hat jetzt der Kollege Schulze für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Ich kann es mir nicht verkneifen, Herr Wiedenhaupt: Änderungsanträge, die die Regierungskoalition kurz vor einer Plenarsitzung einbringt, zeugen manchmal auch von ehrlicher Regierungsarbeit, die im Hintergrund läuft, und nicht von Skandalisierung und einem Hinterherspringen. [Beifall bei den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der LINKEN –
Das kann man anders sehen!] Zu dem Maßstab, den Sie hier anlegen: Wenn ich die Anmeldung Ihrer Aktuellen Stunde sehe, wenn ich Ihren Redebeitrag und Ihre Zwischenintervention höre und wenn ich sehe, dass Sie sich zu diesem Gesetzentwurf im Hauptausschuss enthalten haben – – Wir reden hier über mehrere Zehntausend Beschäftigte des Landes Berlin und über die Entscheidung, ob denen eine Inflationsaus- gleichsprämie zukommt oder nicht. Sie versuchen in Ihren kompletten Reden und in allem anderen nur, einen Skandal anhand der Senatsmitglieder herbeizuführen. Ihnen geht es nicht um die Sache. Ihnen geht es um öf- fentliche Skandalisierung und sonst nichts. Jetzt komme ich zur Sache: Wir freuen uns über diesen Tarifabschluss. Wir freuen uns heute hier, dass mindes- tens die demokratischen Fraktionen gemeinsam diesen Tarifabschluss über eine Sonderzahlung aus Anlass ge- stiegener Verbraucherpreise an unsere verbeamteten Landesbediensteten übertragen werden. Das betrifft auch diejenigen, die sich noch im Referendariat befinden, und jene, die bereits ihren Dienst für die Berlinerinnen und Berliner geleistet haben und im wohlverdienten Ruhe- stand sind. Diese seit Jahren geübte Praxis ist ein wichti- ges Zeichen für die Wertschätzung für unsere Beamtin- nen und Beamten im Land und in den Bezirken. Deswe- gen werden wir heute diesem Gesetzentwurf zustimmen. Die Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU wird nicht überraschen, dass ich diese tarifpolitische Situation noch einmal dafür nutzen werde, die Beschäftigten der sozialen Träger und der Verbände der Wohlfahrtspflege zu erwähnen. Denn auf der noch sehr langen haushaltspo- litischen To-do-Liste des Senats steht eben auch noch die versprochene Weitergabe der Tarifergebnisse der Tarif- gemeinschaft deutscher Länder inklusive der hier auch zur Rede stehenden Inflationsausgleichsprämie sowie der Hauptstadtzulage an diese Gruppe. Von der Obdachlo- senhilfe bis hin zum Bildungsprojekt für Geflüchtete, sie leisten mit ihrer Arbeit einen wertvollen Dienst an unse- rer Gesellschaft. Deshalb ist es für meine Fraktion klar: Gute Arbeit im öffentlichen Auftrag bedeutet auch Ver- lässlichkeit bei der Weitergabe der Tarifergebnisse und Planungssicherheit bei Zuwendungen. Dem vorliegenden Änderungsantrag der Koalitionsfrakti- on werden wir zustimmen. Wir freuen uns, dieses Gesetz heute für die Zehntausende Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin zu beschließen. Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Rauchfuß das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Wiedenhaupt! Aus Ihrer Rede wird genau ein Satz in Erinnerung bleiben, und den zitiere ich gerne. Er laute- te: „Ich bin jetzt am Ende.“. Vielleicht steigen wir aber, bevor wir in politisches Thea- ter verfallen, mal in die positiven Aspekte des Gesetzes ein. Es geht hier ja schließlich auch um etwas, das für unsere Beamtinnen und Beamten nicht ganz irrelevant ist. Wir haben hier vor drei Wochen miteinander ausführlich besprochen, warum es gut und richtig ist, die Tarifeini- gung auch für Beamtinnen und Beamte zu übernehmen und die Prämie zum Ausgleich der Inflation zu gewähren. Zu Ihrer Erinnerung die drei wichtigsten Punkte: Wir erkennen damit erstens an, dass auch unsere Beamtinnen und Beamten durch Kostensteigerungen belastet sind. Wir drücken damit zweitens auch unsere Wertschätzung dafür aus, dass in schwierigen Krisenzeiten wichtige Arbeit geleistet wird. Drittens bleiben wir damit als öf- fentlicher Dienst konkurrenzfähig, zumal der Bund und andere diese Zulagen und den Ausgleich auch zahlen. Kurzum, Herr Wiedenhaupt: Wir haben es hier mit einem Thema zu tun, wo ein gemeinsames Zeichen und die einhellige Unterstützung dieses Hauses schön und ange- messen wäre. Es ist schade, dass wir nicht darüber disku- tieren, sondern es Ihnen offenbar nur darum geht, in Än- derungsanträgen rumzupopeln. Ich muss Ihnen sagen, diese Rechthaberei steht Ihnen schon deshalb nicht gut an, weil Sie nicht recht haben. Auch das gehört, glaube ich, zur Geschichte des letzten Hauptausschusses. Ich will Ihnen noch eins mit auf den Weg geben: Es ist übrigens auch wahrlich nichts Neues, dass in parlamen- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3978 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 tarischen Beratungen Änderungen kommen, die Regie- rungsfraktionen noch einbringen. Das wusste übrigens schon Peter Struck. Ich weiß nicht, ob Sie sich an den erinnern, aber das können Sie vielleicht mal recherchie- ren, wo Sie doch so gerne auf YouTube sind. Deshalb finde ich auch Ihren Versuch, mit der Erzählung über den Hauptausschuss den Senat hier schlecht ausse- hen zu lassen, ein bisschen peinlich, denn Sie haben in der Sitzung die erbetenen Auskünfte in der Sache be- kommen. Dann muss es doch hier, bitte schön, – wir sind der Landesgesetzgeber – um das Ergebnis und die mate- riellen Folgen für unsere Beamtinnen und Beamten ge- hen. Das Ergebnis lautet: Wir wollen die Sonderzahlung, wie für unsere Tarifbeschäftigen verabredet, auch für unsere Landesbeamtinnen und Landesbeamten. Die Änderung ist: Wir kappen ab Besoldungsstufe B7 aufwärts und regeln damit im Klartext – das stimmt –, dass Staatsekre- täre und Senatoren die Zahlungen nicht bekommen. Un- ser Änderungsantrag ist dabei übrigens in der Sache viel klarer als Ihrer, weil wir zum Beispiel auch die Präsiden- tin des Rechnungshofs oder den Kammergerichtspräsi- denten rausnehmen. – Grüße an beide! – Sie können sich also insofern wieder abregen, lieber Herr Wiedenhaupt, und müssen sich jetzt nur noch fragen, ob Sie dieser gu- ten, von uns eingebrachten Lösung zustimmen oder ob Sie diese ablehnen wollen. – Vielen Dank! Dann hat jetzt der Abgeordnete Wiedenhaupt die Gele- genheit zu einer Zwischenbemerkung.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Herr Kollege Rauchfuß! Das sind die Halbwahr- heiten, die der Kollege Schmidt angesprochen hat, die Sie hier reinbringen. Sie sagen, ich hätte den Satz verwendet: Ich bin am Ende. – Den habe ich gar nicht verwendet, sondern ich habe im Hinblick auf die Wortmeldung des Kollegen Matz, den ich sehr schätze, gesagt: Nein, ich möchte das jetzt nicht zulassen, weil ich am Ende der Rede bin. – Ich bitte, das im richtigen Kontext zu brin- gen. Ansonsten sind das diese Halbwahrheiten, die wir von Ihnen gewohnt sind. Herr Rauchfuß, noch einmal, Sie haben das wiederholt, was Ihr Kollege Schmidt gesagt hat und völlig unstrittig ist, nämlich dass wir alle hier im Raum darin überein- stimmen, dass unsere Landesbediensteten das bekommen sollen. Deshalb sind wir auch dafür. Die Enthaltung im Hauptausschuss kam nur daher, dass wir gesagt haben: Wir wollen nicht, dass die Senatoren die Gelder bekommen. Das halten wir für politisch unmo- ralisch. [Beifall bei der AfD –
Bravo!] Da Sie jetzt aufgrund unseres Antrags das selber zurück- gezogen haben, werden wir heute natürlich auch zustim- men. Das ist gar keine Frage. In dem Punkt haben Sie völlig recht: Unsere Landesbeamten, gerade die in den niedrigen Eingruppierungen, die Feuerwehrleute, die Polizeibeamten, alle die brauchen die Inflationszulage. Sie brauchen Sie deshalb, weil die Ampelregierung, zu der Sie auch gehören, diese Inflation heraufbeschworen hat. Das gehört auch zur Wahrheit. Insofern können Sie sich nicht herausziehen. Man hat gemerkt, dass Sie das erst wollten. Der Kollege Goiny hat das ausdrücklich betont. Dann haben Sie gemerkt, dass das nicht ankommt und die AfD das mitbekommen hat. Jetzt rudern Sie zurück. Das ist der Satz, der übrig bleibt, Herr Kollege. Der Kollege Rauchfuß hat die Gelegenheit, darauf zu erwidern.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Entschuldigung, lieber Kollege Schlüsselburg, ich muss kurz darauf antworten. Ich mache es aber auch ganz kurz, denn ich habe den Ausführungen des Hauptausschussvorsitzenden zu Wahr- heit und Moral der AfD, ehrlich gesagt, nichts weiter hinzuzufügen. Hier reden tatsächlich die Blinden von der Farbe. Und wenn Sie über Wahrheit reden wollen, dann nehmen Sie doch bitte schön zur Kenntnis, dass die Wahrheit zu dieser Gesetzesvorlage ist, dass wir für unse- re Beamtinnen und Beamten in der Sache einstehen. Wenn Sie sich anschließen, ist das nett, aber ich glaube, Ihr Verdienst wird das, egal wie lange Sie hier einen politischen Popanz aufführen, nicht mehr werden. – Vie- len Dank! Vielen Dank! – Jetzt ist der Kollege Schlüsselburg an der Reihe. (Lars Rauchfuß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3979 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir schaffen heute die Rechtsgrundlage dafür, dass die eben schon genannten Beamtinnen und Beamten des Landes unterhalb von B7 3 000 Euro Inflationsaus- gleichsprämie bekommen. Das ist die Übernahme des Tarifabschlusses, und das ist das Mindeste, was unsere Beamtinnen und Beamten erwarten können. Die Haushaltsvorsorge dafür haben wir bereits getroffen. Wir werden deswegen dem Gesetz zustimmen. Wir wer- den auch dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zustimmen, der heute früh eingereicht wurde. An dieser Stelle habe ich nur für die Zukunft eine Bitte: Möglicherweise – ich weiß es nicht – basiert ja der Ände- rungsantrag, den wir mittragen, auf einer Formulierungs- hilfe aus der Finanzverwaltung. Es wäre vielleicht gut, wenn wir bei solchen Änderungsanträgen, die ja rechtlich nicht ganz irrelevant sind bei der Frage: wo ziehe ich eine Grenze, bei B7, warum nicht bei B6, warum nicht bei B5? – wenn wir da vielleicht noch eine schriftliche Dar- stellung des gesetzgeberischen Willens gehabt hätten. Das hilft möglicherweise bei der Interpretation und bei der Frage, wie Gleichbehandlungsfragen rechtlich ge- würdigt werden. So können die Leute nur auf diese De- batte hier zurückgreifen, die leider aufgrund der Einlas- sungen der AfD in Teilen sehr unterkomplex war. Das bedauere ich sehr. Nichtsdestotrotz werden wir heute als demokratische Fraktionen ein gutes Signal senden, und damit weiter im Text – vielen Dank! Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und wir kommen zu den Abstimmungen. Zunächst erfolgt die Abstimmung über die Änderungsan- träge in der Reihenfolge des Eingangs. Wer den Ände- rungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/1424-1 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzei- chen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen aller anderen Fraktionen sowie der beiden fraktionslosen Abgeordneten. – Damit ist der Antrag abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/1424-2 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen inklusive der beiden fraktionslosen Abgeordneten. – Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/1424 empfiehlt der Hauptausschuss ge- mäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1464 einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion – die An- nahme. Wer den Gesetzesantrag mit den soeben be- schlossenen Änderungen annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen inklusive der beiden fraktionslosen Abgeordneten. – Damit ist der Gesetzesantrag so angenommen. Dann darf ich die Ergebnisse der Wahlen mitteilen. Zur Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und der oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsaus- schusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftaten- serie in Neukölln: Als stellvertretendes Mitglied war der Abgeordnete Robert Eschricht vorgeschlagen. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, davon ungültig 1, 15 Ja-Stimmen, 113 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. – Da- mit ist der Abgeordnete Eschricht nicht gewählt. Als stellvertretender Vorsitzender war Herr Karsten Woldeit vorgeschlagen. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgege- ben, davon ungültig 1, 17 Ja-Stimmen, 108 Nein- Stimmen, 6 Enthaltungen. – Damit ist auch Herr Woldeit nicht gewählt. Zur Wahl eines Mitglieds und stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin: Als Mitglied ist vorgeschlagen Herr Abgeordneter Rolf Wiedenhaupt. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, davon un- gültig 0, 15 Ja-Stimmen, 114 Nein-Stimmen, 3 Enthal- tungen. – Damit ist Herr Wiedenhaupt nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied ist vorgeschlagen Frank- Christian Hansel. Abgegebene Stimmen: 132, ungültig 2, 12 Ja-Stimmen, 113 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. – Damit ist Herr Hansel nicht gewählt. Zur Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Ab- geordnetenhauses: Vorgeschlagen war Herr Abgeordneter Alexander Bertram. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, davon ungültig 1, 17 Ja-Stimmen, 111 Nein- Stimmen, 3 Enthaltungen. – Damit ist Herr Bertram nicht gewählt. Vorgeschlagen war auch Herr Robert Eschricht. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, ungültig 1, 17 Ja-Stimmen, 111 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. – Damit ist auch Herr Eschricht nicht gewählt. Zur Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz: Als Mitglied vorgeschlagen war Herr Abgeordneter Alexand- er Bertram. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, davon ungültig 1, 16 Ja-Stimmen, 113 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. – Damit ist Herr Bertram nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen war Herr Thorsten Weiß. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgege- ben, davon ungültig 1, 15 Ja-Stimmen, 114 Nein- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3980 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Stimmen, 2 Enthaltungen. – Damit ist auch der Abgeord- nete Weiß nicht gewählt. Zur Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Zentrale für Poli- tische Bildung: Als Mitglied vorgeschlagen war Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, davon ungültig 1, 18 Ja-Stimmen, 107 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. – Damit ist Frau Dr. Brinker nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war Herr Abgeordneter Dr. Hugh Bronson vorgeschla- gen. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, davon ungültig 3, 17 Ja-Stimmen, 107 Nein-Stimmen, 5 Enthal- tungen. – Damit ist auch Herr Dr. Bronson nicht gewählt. Zur Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette Vereins: Als Mit- glied vorgeschlagen war Frau Dr. Kristin Brinker. Insge- samt wurden 132 Stimmen abgegeben, ungültig 0, 17 Ja- Stimmen, 109 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. – Damit ist Frau Dr. Brinker nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war Herr Abgeordneter Dr. Hugh Bronson vor- geschlagen. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, davon ungültig 2, 16 Ja-Stimmen, 109 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. – Damit ist auch Herr Dr. Bronson nicht gewählt. Zur Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses: Vorgeschlagen war als Mitglied Herr Abgeordneter Ro- land Gläser. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, davon ungültig 3, 16 Ja-Stimmen, 111 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. – Damit ist Herr Gläser nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war Herr Abgeordneter Marc Vallendar vorgeschlagen. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgegeben, davon ungültig 5, 15 Ja- Stimmen, 110 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. – Damit ist auch Herr Vallendar nicht gewählt. Zur Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadt- werke GmbH: Vorgeschlagen war der Abgeordnete Ale- xander Bertram. Insgesamt wurden 132 Stimmen abgege- ben, ungültig 4, 18 Ja-Stimmen, 106 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. – Damit ist auch Herr Bertram nicht gewählt. Ich rufe auf lfd. Nr. 19: Zweites Gesetz zur Änderung des Marktüberwachungsverordnungs- Durchführungsgesetzes für Bauprodukte Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1428 Erste Lesung Eine Beratung ist hier nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Aus- schuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen. Wider- spruch dazu höre ich nicht. – Dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 20 wurde bereits in Verbindung mit der Aktuellen Stunde behandelt. Tagesordnungspunkt 21 war Priorität der AfD-Fraktion unter der Nummer 4.2. Ich rufe auf lfd. Nr. 22: Zweites Gesetz zur Änderung des Grünanlagengesetzes Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1446 Erste Lesung Zunächst möchte der Senat seine Gesetzesvorlage be- gründen. – Das Wort hat die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. – Bitte schön, Frau Senatorin Schreiner! Senatorin Manja Schreiner (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Verantwortungsvolle Politik überprüft permanent die Wirksamkeit, Sinnhaf- tigkeit und Rechtssicherheit von Gesetzen, und dann, wenn es geboten ist, wird ein Gesetz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger durch Verbesserungen den Er- fordernissen und Entwicklungen angepasst. Das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentli- chen Grün- und Erholungsanlagen hat in seiner bisher gültigen Version an einigen Stellen und für verschiedens- te Konstellationen Rechtsunsicherheiten ergeben. Betrachten wir zunächst die Situation: Die Bezirke sehen sich zunehmenden Problemen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen ausgesetzt. Dazu gehören die Vermül- lung, die Beschädigung von Anpflanzungen, Gefährdun- gen und Störungen von Anlagenbesuchern bei größeren Personenansammlungen und nächtliches Feiern. An die- ser Stelle müssen auch die Gewalt- und Eigentumsdelikte und Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz erwähnt werden. In den Sommern 2021 und 2022 kam es in ver- schiedenen Parks zu heftigen Partys und gewalttätigen Auseinandersetzungen. Das alles verschlechtert nicht nur ganz abstrakt den Eindruck, den der Betrachter einer Grünanlage gewinnt. Unter solchen Bedingungen leiden nicht nur Pflanzen und Tierwelt, sondern auch das Si- cherheitsempfinden unserer Bürgerinnen und Bürger wird ganz massiv gestört. Wenn solche Zustände geduldet und damit zur Normalität werden, gewinnen Kriminalität und Verwahrlosung an Boden. So wird eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt. Leider ist auch bei im Einzelfall genehmigten Sondernut- zungen in Grünanlagen nicht ohne Weiteres sicher- (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3981 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 gestellt, dass nicht nur der Schutz der Grünanlage selbst, sondern auch die Sicherheit der Besucher gewährleistet ist. Von den Bezirken auf Grundlage des geltenden Grünan- lagengesetzes getroffene Gegenmaßnahmen wurden we- gen der dürftigen gesetzlichen Grundlage in der verwal- tungsgerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig für rechtswidrig erklärt. Das Verwaltungsgericht legte das Gesetz beispielsweise bei der Schließung der James- Simon-Parks in der Vergangenheit sehr eng aus. Da es sich nicht um den Schutz der Anlage selbst handelte, konnte das Gericht keinen spezifischen grünanlagenrecht- lichen Belang erkennen. Der Webfehler des bisherigen Gesetzes wird deutlich, wenn wir uns § 6 Absatz 4 anschauen. Dort steht: „Die Bezirksverwaltung kann für Anlagen oder Anlagenteile Beschränkungen auf bestimmte Be- nutzungsarten und Öffnungszeiten festlegen und die Benutzung durch Gebote oder Verbote regeln.“ Da es aber in § 7 keinen ausdrücklichen Ordnungswid- rigkeitentatbestand gibt, können Verstöße nicht rechts- wirksam geahndet werden. Um die aufgezeigten Proble- me beheben zu können, sind also klarstellende Änderun- gen des Grünanlagengesetzes erforderlich. Ansonsten bliebe es bei Verfahrensunsicherheiten in den Bezirken und könnten Sicherheitsbelange nicht effektiv verfolgt werden. In den Bezirken werden solche Änderungen mit großer Dringlichkeit erwartet. Der vorliegende Gesetzentwurf kam im Rat der Bürgermeister sehr gut an, weil er ge- meinsam und übereinstimmend erkannte Probleme direkt angeht und behebt, über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg, wie das bei einer lösungsorientierten Arbeit der Fall sein sollte. Die Verwaltungen in den Bezirken brau- chen das Gesetz in seiner geänderten Version, um künftig juristische Probleme wie zum Beispiel auch mit dem Sicherheitskonzept des Weihnachtsmarkts am Schloss Charlottenburg zu vermeiden. In den Richtlinien der Regierungspolitik steht auf den ersten Seiten, dass wir für mehr Sicherheit und Ordnung in der Stadt sorgen wollen. Diese Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Das bisherige Gesetz lässt eben nur sehr bedingt zu, für Sicherheit in Grünanlagen zu sorgen. Es hat den Schutz des Grüns, der Bäume, Sträucher und des Rasens im Blick, nicht aber den Schutz der Parkbesucher und -besucherinnen. Das ändern wir nun. Bis zum nächsten Sommer bleiben uns nur noch wenige Monate. Wir brauchen für die Zeit, in der sich jeder am liebsten draußen aufhält, klare Regeln. Deswegen haben wir auch schnell gearbeitet. Wohin es führt, wenn die fehlen, kann man im James- Simon-Park sehen: Ganze Hundertschaften der Berliner Polizei mussten dort anrücken, um für Ordnung zu sor- gen. Bis zu 2 500 Menschen trafen sich zu illegalen Par- tys, bei denen sich alkoholisierte Jugendliche gefährlich ins Gehege kamen. Ähnliche Situationen gab es im Mau- erpark und im Volkspark Friedrichshain. Schwierig sind auch immer wieder die Verhältnisse im Lietzenseepark und im Kleinen Tiergarten in Moabit. Wohin schleichen- der Kontrollverlust führt, konnte jahrelang am Leopold- platz in Wedding besichtigt werden oder auch am Görlit- zer Park. Wir dürfen die, die sich vor Ort um Ordnung und Sicherheit kümmern, nicht im Stich lassen, indem wir ihnen die notwendigen gesetzlichen Instrumente verwehren. Sehr geehrte Abgeordnete! Im Interesse der Berlinerinnen und Berliner sowie der Gäste unserer Stadt und ihrer Sicherheit bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum vorlie- genden Zweiten Gesetz zur Änderung des Grünanlagen- gesetzes. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! – In der Beratung beginnt die CDU-Fraktion und hier der Kollege Freymark. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal vielen Dank, liebe Frau Manja Schreiner, dass Sie das hier auf den Weg gebracht haben und dass Sie uns einen guten Vorschlag erarbeitet haben, mit dem wir gut arbeiten können. Vielen Dank! Sie haben es ganz am Ende ausgeführt: Sie werben dafür, dass wir diesem Gesetzesvorschlag, dieser Novellierung zustimmen. Ich glaube, die Beratungen im Ausschuss sollten jetzt zeitnah folgen, um genau dann auch in die Umsetzung zu kommen. Sie haben es beschrieben: Wir haben ein Grünanlagengesetz, das aufgrund von Entwick- lungen in einzelnen Regionen, in vielen Bezirken, auch bei mir in Hohenschönhausen in der Randowstraße, leider überarbeitet werden muss, denn wir haben Lärmstörun- gen, wir haben die Vermüllung, manche nennen es Ver- wahrlosung des öffentlichen Raums, Vandalismus, Alko- holkonsum zu allen Tag- und Nachtzeiten. Das sind Din- ge, die zu Ordnungswidrigkeiten führen, die aber in der Ahndung, in der Umsetzung zum Beispiel von Nachtruhe praktische Schwierigkeiten aufgewiesen haben. Ich finde, es ist genau unser Job hier im Parlament, aller Kolleginnen und Kollegen, sicherzustellen, dass wir hier zum einen denen in den Bezirken helfen, aber natürlich auch den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Auf diesen Weg haben wir uns jetzt gemeinsam gemacht. Um (Senatorin Manja Schreiner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3982 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 es einmal ganz klar zu sagen: Die Grünanlagen gehören allen Bevölkerungsteilen. Das heißt, diejenigen, die dort in den abendlichen Stunden eine Priorität des Verweilens setzen, sollen das auch weiterhin tun dürfen, aber wir wollen am Morgen, am Mittag und am Nachmittag in sauberen und sicheren Parks sein und in Parks, in denen die Aufenthaltsqualität die Maxime ist und nicht die Sel- tenheit. Deswegen werden wir dieses Gesetz anpassen müssen. Den Rat der Bürgermeister haben Sie positiv erwähnt. Das ist natürlich wichtig, dass die Bezirke hier eine ganz wesentliche Mitsprache haben; das haben sie bereits getan. Wir werden in der ersten Lesung mit der Aus- schussberatung sicherstellen, dass auch alle Abgeordne- ten und alle Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit haben, hier ihre Ideen, aber auch ihre Kritik, ihre Ände- rungen an dem, was Sie vorschlagen, geltend zu machen. Ich will Sie alle einladen, daran mitzuwirken und damit sicherzustellen, dass wir vielleicht noch den von Ihnen avisierten Sommer so erleben, dass wir Grünanlagen haben, die mit einer klaren Durchsetzung, aber auch mit einer klaren ordentlichen Verweilmöglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet bleiben. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen hat der Kollege Franco das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Berlins Grünflächen sind die grüne Infrastruktur der Stadt. Spätestens seit Corona sollte uns doch allen ihre Bedeutung klar sein. Senioren genießen die Sonne auf der Parkbank, Familien gehen mit den Kids spazieren, Geburtstagsfeiern, Grillfeste, Jugendliche, die ein Späti- bier trinken oder eine Tüte durchziehen – das bald übri- gens auch legal –: Berliner Parks sind keine Angsträume, sondern in allererster Linie unverzichtbarer öffentlicher Raum, und diesen Schatz gilt es zu erhalten und zu pfle- gen. Grüne Oasen sind gerade in einer Metropole genau wie Schwimmbäder oder Spielplätze soziale Orte. Nicht alle können jeden Sommer in den Urlaub fliegen, nicht jeder mal raus ins Ferienhaus nach Brandenburg, nicht mal raus auf den eigenen Balkon. Studierende und Auszubildende können sich nicht einfach so den Aperol für 9 Euro im Café leisten. Sie sind alle auf Orte angewiesen, an denen man sich treffen, entspannen, ja sogar feiern kann. Die Parks sind soziale Orte, weil sie uns in der alltäglichen Hektik der Stadt wortwörtlich die Luft zum Atmen geben. Genauso gehört zu einer ehrlichen Analyse: Wo viele Menschen sind, entstehen auch viele Probleme; so auch in den Berliner Parks. Gewalt, Diebstähle, rücksichtsloser Alkohol- und Drogenkonsum, Vermüllung und Lärm, all das sind Probleme, über die man selbstverständlich reden muss. Aber an all diejenigen, die stattdessen lieber jede Empörungswelle reiten: Auch ich gehe, wie wohl die allermeisten Menschen, einfach nachts nicht gerne durch Parks. Selbst als ich im Sommer mit der Polizei in der Nachtschicht durch die Hasenheide gefahren bin, war das so ein mulmiges Gefühl. Wenn alles stockduster ist, fühlt man sich nicht unbedingt sicher. Das ist jetzt aber keine neue Erkenntnis, sondern höchstens eine Binsenweisheit. Die Antwort der Koalition ist nun, jedes Fehlverhalten von wenigen auf Kosten der friedlichen Mehrheit zu sanktionieren. Statt sich auf Täter und Taten zu fokussie- ren, leiden vor allem diejenigen, die auf diese Orte ange- wiesen sind, denn niemandem ist geholfen, wenn alle ausgesperrt oder pauschale Alkoholverbote verhängt werden. Wenn die Antwort ist, unsere Grünflächen ein- fach zuzubauen oder einzuzäunen, dann haben wir zwar viele tote Orte, aber keinen Musterpark. Im Gesetz selbst – was steht denn drin? – werden den Bezirken mehr Spielräume für Maßnahmen zum Schutz von Grünanlagen eingeräumt. Das ist ein gutes Ziel, und es ist schön, dass Sie anerkennen, dass die Parks in der Zuständigkeit der Bezirke liegen. Es wird auch durch den Gesetzentwurf besser, dass die Bezirke nun Ordnungs- widrigkeiten für Fehlverhalten sanktionieren können. Das Fragezeichen, das bleibt: Laut Ihrem Gesetzentwurf rei- chen unbestimmte „sonstige öffentliche Interessen“ be- reits aus, um irgendwelche Maßnahmen zu treffen. Also noch mal Klartext direkt zum Elefanten im Raum: Ich sehe schon, wie der Regierende in die Zuständigkeit der Bezirke eingreift, weil er ja einen Zaun versprochen hat. – Doch dass Sie sich mit Fake News zum Zaunkönig krönen wollen, ist rechtlich gesehen kein öffentliches Interesse, Herr Regierender! Herr Regierender, ich muss Ihnen an einer Stelle recht geben: Wenn man den Park abschließt, kann man dort keine Drogen mehr kaufen; das passiert dann eben hun- dert Meter weiter. Also: In der Sache nichts gewonnen, und niemand hat dadurch auch nur einen Quadratmeter Park zurückgewonnen. Und das wissen Sie auch. (Danny Freymark) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3983 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kol- legen Freymark?
Vom Kollegen Freymark? – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Kollege! Danke auch für die Ausfüh- rungen! – Nur zum Verständnis: Der Rat der Bürgermeis- ter besteht ja auch aus sehr vielen grünen Stadträten. Die haben dem Entwurf schon mal zugestimmt. Haben Sie sich noch nicht abgestimmt, oder haben Sie eine andere Auffassung als alle anderen Kollegen als Stadträte?
Lieber Kollege Freymark! Das kann ich Ihnen sehr ein- fach beantworten. Das eine ist ja: Was wird durch dieses Gesetz ermöglicht? – Mehr Schutz von Grünanlagen, das ist eine super Sache, da muss man auch darüber debattie- ren, auch Ordnungswidrigkeiten sollten verfolgt werden können, wenn sie stattfinden. Dem stimmen wir zu, aber was ist der Punkt? – Ihnen geht es gar nicht um den Schutz von Grünanlagen. Ihnen geht es darum, dass Sie Menschen sanktionieren können, indem Sie pauschal Alkoholverbote verhängen, indem Sie versuchen, den Görlitzer Park einzuzäunen, und das sind Maßnahmen, die auch bei grünen Stadträtinnen keine Zustimmung finden werden. Wenn Sie sich um den Schutz von Grün- anlagen kümmern, sind wir gerne dafür zu haben; wenn Sie sinnlose Zäune bauen, machen wir nicht mit. Wenn Sie wirklich über den Schutz von Grünanlagen in der Stadt reden und ihn verbessern wollen, dann müssen wir über Übernutzung, über Nutzungskonflikte, über die Gestaltung des öffentlichen Raums und die Umsetzung der Charta Stadtgrün reden; da gäbe es noch viel zu tun. Natürlich gehört es dazu, die Grünflächenämter und die Ordnungsämter personell, finanziell und technisch zu ertüchtigen. Ich wüsste, wo wir ein paar Millionen Euro hernehmen. Hier brauchte es übrigens wirklich die Unterstützung der Koalition. Wir haben Ausschussberatungen vor uns, viel- leicht gelingt es ja da, unseren Parks wäre es zumindest zu wünschen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Vierecke das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Parks und Grünanlagen dienen in einer Großstadt wie Berlin als wichtiger Ort für Rückzug und für Naherholung, insbe- sondere in den dichtbesiedelten Stadtteilen sind sie für viele Menschen, der einzige Ort, um etwas Natur zu tan- ken. Sie sind zugleich auch Lebensraum für Tiere und viele Arten. Parks erfüllen aber auch eine wichtige sozia- le Rolle. Sie sind ein Ort der Zusammenkunft, eine Be- gegnungsstätte in unserer Stadt. Im Mauerpark im Prenzlauer Berg, in meinem Wahlkreis, lässt sich das sehr gut beobachten. Da gibt es einen hinte- ren Teil, wo man ruhig und zurückgezogen sitzen kann. Weiter vorne treffen sich am Wochenende Familien auf dem Spielplatz, Musikerinnen und Musiker, um gemein- sam zu musizieren, Großfamilien zum Picknick, Jugend- liche zum Basketball spielen. Das geht nicht immer ganz leise, und manchmal auch nicht konfliktfrei, aber dass es größtenteils gut funktioniert, ist nicht unbedingt einem Gesetz oder einer Gesetzesänderung zu verdanken, son- dern engagierten Menschen vor Ort, vor allem den Freunden des Mauerparks, einem Verein, dem es wichtig ist, dass jede und jeder im Mauerpark einen Ort findet und stets für Ausgleich sorgt. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Parks in Berlin viel und gerne genutzt werden. Das geht nicht spurlos an den Grünanlagen vorbei. Lange schon klagen die Bezirke über Verschmutzung, Müllansammlung und leider zuletzt auch immer häufiger über Gewalt und Straftaten. Das macht tatsächlich ein Handeln der Politik erforderlich. So weit, so gut, aber das Gesetz in der geänderten Form geht mir an einer Stelle dann doch zu weit, dann nämlich wenn Sie im § 6 Absatz 4 ändern wollen, dass Bezirks- verwaltungen den Zugang zu den Grünanlagen aufgrund von „sonstiger öffentlicher Interessen“ beschränken kön- nen. Was genau sind denn die öffentlichen Interessen, die zu einer nächtlichen Schließung meines Lieblingsparks führen können? Reichen da zwei junge Leute, die sich laut verhalten? Führt dann der kleinste Verstoß zu einer Schließung des Parks oder zu einer Teilsperrung einer großen Liegewiese und hat damit Auswirkungen auf ganz viele Menschen? Ich denke, dass wir hier nachbessern und schärfen müssen, was mit diesen „sonstigen öffentli- chen Interessen“ gemeint ist. Ein Gesetz muss konkret sein. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3984 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Diese Formulierung an der Stelle ist uferlos. Die Parks sind eben Frei- und Freizeitraum für die Bevölkerung, und diesen bedeutenden Charakter gilt es zu schützen. Jede Einschränkung bedarf einer sorgfältigen Abwägung, und dafür braucht es ganz klare Regeln. Zur Ehrlichkeit gehört es aber auch zu sagen, dass es bei ganz vielen Problemen, die unsere Parks haben, schlicht und einfach um eine krasse Übernutzung geht, auch weil wir viel zu wenig Grünflächen in dieser Stadt haben. Daran wird leider auch diese Gesetzesänderung nichts ändern. Ich freue mich auf die Debatte im Parlament und dass wir uns dann genau trennscharf anschauen, wo es vielleicht noch einer Änderung bedarf. – Danke schön! Vielen Dank! – Für die Linksfraktion hat die Kollegin Gennburg das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Unsere Parks und Grünflächen sind in keinem guten Zustand. Ich freue mich erst einmal, dass das auch der Berliner Senat erkannt hat und mit der Änderung des Grünanlagengesetzes zumindest einen ersten Schritt un- ternimmt, um dem Problem Herr zu werden. Vermüllung, Sachbeschädigung, Drogendelikte oder der Zerstörung von Parkflächen wird man nun einmal nicht mit Handauf- legen und ein wenig Sozialarbeit Herr, wie uns das gera- de die Kollegin Gennburg hier weismachen wollte und wie es generell auch von der linken Seite des Saales im- mer wieder gesagt wird. Darum sollten wir ganz schnell in die Beratung eintreten, an der Stelle gebe ich Kollegen Freymark recht. Wir sollten nicht bis zum Sommer warten, denn der 1. Mai steht bereits wieder vor der Tür. Wenn man sich an- schaut, was nach dem letzten 1. Mai los war, wird einem angst und bange. Allein im Schlesischen Busch, um mal ein Beispiel aus meinem Bezirk zu nehmen, mussten letztes Jahr nach dem 1. Mai 40 Kubikmeter Müll entfernt werden, 35 Mit- arbeiter der BSR waren vier Tage ganztägig vor Ort im Einsatz, um den Abfall zu beseitigen. Die Rasenfläche der Parkanlage wurde großflächig dauerhaft zerstört, da unzählige Glasscherben in die Rasenfläche eingetreten wurden. Das ist die Realität, die wir nach vielen solcher Veranstaltungen haben. Wenn es das Engagement vieler Ehrenamtlicher im Rahmen von Clean-up-Days nicht gäbe, würden unsere Grünflächen und das öffentliche Straßenland noch viel schlimmer aussehen. Und das sind nur die Umweltprobleme; dazu kommen noch Drogendelikte, Belästigungen, Überfälle und weite- re Gewalttaten, die viel schwerer wiegen. An der Stelle muss ich der Senatorin widersprechen: Es geht nicht um das Sicherheitsempfinden, es geht knallhart um die Si- cherheit der Menschen in dieser Stadt. Darum ist es richtig und wichtig, dass dieses Problem nun konsequent angepackt wird. Es braucht aber natürlich mehr als eine bloße Änderung des Grünanlagengesetzes auf dem Papier, denn wir wissen alle: Papier ist geduldig. Das, was dahinter steckt, muss mit Leben gefüllt werden. Dafür müssen die zuständigen Stellen endlich so ausge- stattet werden, dass gegen die Drogendealer, Umweltsün- der und Gewalttäter konsequent durchgegriffen werden kann; dann braucht es auch keinen Zaun mehr. Wir brau- chen endlich eine deutliche Verstärkung von Polizei, Justiz, Ordnungsämtern und natürlich der bezirklichen Grünflächenämter – personell, materiell, aber natürlich auch ideell. Dafür brauchen wir auch – das gehört zum Gesamtpaket dazu – die Abschaffung des Landesanti- diskriminierungsgesetzes, damit unsere Polizisten endlich nicht mehr unter Generalverdacht stehen, wenn sie in unseren Parkanlagen für Ordnung sorgen. Genau das passiert aktuell leider entweder viel zu halb- herzig oder eben gar nicht. Ich habe auch die Befürch- tung, dass es aus Angst vor der eigenen Courage bei genau dieser kleinen Gesetzesänderung bleibt, statt end- lich eine Gesamtstrategie für ein sicheres und sauberes Berlin vorzulegen. Und ich befürchte, dass genau das bei den nächsten Haushaltsberatungen ansteht und bei den anstehenden pauschalen Minderausgaben: dass nämlich genau in dem Bereich, wo das Geld dringend gebraucht wird, gespart wird, und das sind eben die Grünflächen. Wir werden aber als AfD – das kann ich Ihnen verspre- chen – ein genaues Auge darauf haben, dass dies eben nicht passiert, sondern die Mittel da ankommen, wo sie gebraucht werden. – Danke schön! Dann hat die Senatorin erneut um das Wort gebeten. – Bitte schön, Senatorin Schreiner! [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Ah! Eine zweite Rederunde! –
Neue Rederunde!] Senatorin Manja Schreiner (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Abgeord- nete! Ich wollte Ihnen gern noch einmal etwas sagen, damit es, falls der eine oder andere im Raum das noch nicht wusste, transparent ist: Die Spaltung der Stadt wur- de eben mehrfach beschrieben. Ich möchte Ihnen nur noch mal sagen: Wir haben mit zwölf Bezirksbürger- (Katalin Gennburg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3986 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 meistern zusammengesessen; davon haben elf positiv gestimmt, und eine Bezirksbürgermeisterin hat sich ent- halten. Das ist die Spaltung der Stadt? – Lassen Sie es einfach noch mal wirken. Dann darf ich fragen, ob es in einer denkbaren zweiten Rederunde weitere Wortmeldungen dazu geben soll. Ich frage das in der gleichen Reihenfolge ab: Gibt es von der CDU-Fraktion einen weiteren Redewunsch? – Das ist nicht der Fall. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen? – Das ist auch nicht der Fall. Von der SPD-Fraktion? Von der Linken? – Der AfD? – Dann liegen weitere Wortmeldungen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an – – [Katalin Gennburg (LINKE): Moment! –
Frau Präsidentin! Wir haben Redebedarf! –
So was kommt von so was!] Bitte schön!
Sie waren es noch nie!] Dass Sie dann als Präzedenzfall auch noch ein Vorhaben in Marzahn-Hellersdorf – das haben Sie ja hier schon einmal aufgeworfen – vorwerfen, wo etwas passiert ist, das Sie hier dann aber nicht aufarbeiten wollten, nämlich dass eine Stadträtin zunächst eine Bauvoranfrage positiv bescheiden musste, weil sie sie nach Recht und Gesetz positiv bescheiden muss – das ist Ihnen ja auch voll- kommen egal –, und dann eine öffentliche Wohnungs- baugesellschaft des Landes Berlin einen Bauantrag stellte und der Bauantrag abgelehnt wurde und vor dem Gericht wurde der Bauantrag selbstverständlich genehmigt, weil es überhaupt gar keinen Grund dafür gab. Sie hätten aber (Katalin Gennburg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3989 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 in der Hand gehabt, jahrelang daran zu arbeiten, dass es eine andere als diese Bebauung gibt, die viel verträglicher für das Quartier geworden ist. Das entlarvt Sie. Ich wäre wirklich schockiert, sollten die Grünen einem solchen Antrag, der im Kern sagt, dass in Berlin nicht mehr gebaut werden darf, zustimmen. Ich kann nur davor warnen, das zu tun, weil auch Sie disqualifizieren sich in diesem Fall als Regierungsfraktion oder als mögliche Regierungspartei. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Andreas Geisel (SPD) –
Da haben wir jetzt aber alle Angst!] Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen hat der Kollege Otto sich zu Wort gemeldet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Es ist ja manchmal doch ein Vorteil, nach Herrn Gräff an der Reihe zu sein, dann kann er sich schon mal wieder ein bisschen beruhigen. Ich will mal eins sagen: Sie haben ein Grundrecht, scho- ckiert zu sein. Das können Sie machen. Man muss die Anträge aber auch lesen, und – das erlauben Sie mir – insbesondere unser Änderungsantrag müsste Ihnen ja eigentlich gefallen, denn der stellt das Ganze ein bisschen in ein anderes und, wie ich finde, besseres Licht. Dass hier irgendjemand nicht bauen will, ist natürlich Unfug; das ist Ihre Figur, und Sie wollen damit davon ablenken, dass der Woh- nungsbau eingebrochen ist, seit diese Koalition regiert. Da Sie unsere Fraktion besonders angesprochen haben: Gucken Sie einmal, was unsere Baustadträte genehmi- gen – in Pankow, in Friedrichshain-Kreuzberg, in Neu- kölln und in anderen Bezirken. Das sind die Schwerpunk- te des Wohnungsbaus in dieser Stadt, und da sind grüne Baustadträte, und die machen das. Und die machen das gut, und die wollen auch das, was wir hier als Änderungen vorschlagen, die wollen nämlich, dass man die Projekte vorher bespricht und Lösungen findet. Man wird nie mit allen Anwohnerinnen, mit allen, die da bauen wollen, mit allen, die eine Wohnung suchen, einen vollständigen Kompromiss finden, aber – und das ist uns wichtig – man muss mit allen darüber sprechen, man muss das rechtzeitig und vorher machen und nach gemeinsamen Lösungen suchen. Herr Kollege! Der Kollege Gräff aus der CDU-Fraktion würde gern mit Ihnen sprechen in Form einer Zwischen- frage.
Das soll er mal machen. Ich finde die Zwischenfragen ja gut. Bitte schön!
Ich bespreche mit Ihnen alle Bauvorhaben, die Sie wol- len. Das ist überhaupt gar kein Problem. Die gucken wir uns an und dann können wir auch feststellen – und da will ich auch wieder langsam zum Antrag zurückkom- men –: Sind das welche, die gut vorbereitet waren? Sind das welche, wo man sich im Vorfeld um Dialog bemüht hat? Sind das welche, wo gemeinsame Lösungen gefun- den wurden? – Ich will Ihnen hier noch einmal versi- chern: Wir wollen Wohnungsbau, wir wollen auch Nach- verdichtung, aber nicht mit dem Holzhammer und mit Tricks, wie das der Senat an der Kavalierstraße macht, sondern wir wollen das gut abgestimmt, mit geringer Versiegelung und mit größtmöglicher Akzeptanz in der Bürgerschaft. Lassen Sie mich noch zwei Sätze zu dem sagen, was wir an diesem Antrag hier ändern wollen. Das eine ist: Man wird Projekte, die jetzt schon so weit fortgeschritten sind, dass zum Teil schon gebaut wird, natürlich nicht stoppen, das wäre ja Wahnsinn, sondern wir wollen für zukünftige, also für die, die noch in einer sehr frühen Phase sind, eine bessere Vorbereitung, eine bessere Akzeptanz und besse- re Lösungen für die Quartiere. Denken Sie auch an die Infrastruktur, die wir immer mitbauen müssen. Wenn ich (Christian Gräff) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3990 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 irgendwo 200 Wohnungen hinstelle, dann muss ich mir Gedanken machen über Kindergartenplätze, Schulplätze, Einkaufen – all das gehört dazu. – Sie gern auch über Parkplätze. – Bei den Nachverdich- tungsvorhaben, die jetzt nach § 34 oder nach dem Son- derbaurecht genehmigt werden, passiert das alles nicht oder zu wenig. Wir wollen komplexe Vorgänge komplex behandeln. Wir wollen sie dadurch schneller und besser machen. Das ist unser Konzept für Wohnungsbau in Berlin. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Herzlichen Dank! Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Dr. Kollatz das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei dem, was Herr Otto am Schluss gesagt hat, liegen wir, glaube ich, in den Zielen sehr beieinander. Es kann besser werden mit der Planung, es kann besser werden mit der Bürgerbeteiligung, es kann auch schneller werden. Inso- fern haben wir für das Bauen gemeinsame Aufgaben vor uns. Ich habe so meine Zweifel, ob der Antrag dafür das taugliche Instrument ist, aber ich will mal festhalten: Bei den Zielen sind wir einig. [Beifall von Katalin Gennburg (LINKE) –
Nein. – Und insofern ist es so: Dieser Antrag, so wie er hier von Frau Gennburg vorgestellt worden ist, zielt da- rauf, dass schlichtweg nicht gebaut wird. Wir haben auf jeden Fall bisher kein Vorhaben gefunden, dass Sie mit- tragen. [Carsten Schatz (LINKE): Das ist falsch! –
Sie sind seelische Grausamkeit!] Das ist Verdrängung der Berliner aus dem Wohnungs- markt und der täglich neue Angriff auf die Entstehung neuen Wohnraums. Ziehen Sie doch einfach ganz behut- sam Ihre eigenen Wohnungen frei, damit Berliner wieder Wohnraum finden und sie nicht ganz so behutsam in der Realität ankommen. Die Katastrophe am Berliner Woh- nungsmarkt ist hausgemacht, die Ursache sitzt hier auf der linken Seite des Parlaments und in den Redaktionen von rbb und „Tagessspiegel“, die Ihnen bei der Zerstö- rung des Berliner Wohnungsmarkts treu zur Seite stan- den. Das werde ich Ihnen den Rest dieser Legislaturperiode aufs Brot schmieren, darauf können Sie sich verlassen. Ablehnung Ihres Antrags ohne Wenn und Aber. (Andreas Otto) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3991 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Dann noch mal zu § 240: Das ist eine große Sünde, ein Vergehen gegen die Bürger dieser Stadt, dass hier für jedermann, der wer weiß woher kommt, ohne Erkenntnis über seine Ursprünge, in Blitzesschnelle gebaut wird, und Berliner 20, 30 Jahre allein auf die Erschließung eines Wohngebiets warten müssen. Das ist eine unglaubliche Geschichte, wie Sie die Bürger dieser Stadt missachten. – Danke schön! Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der fraktionslose Abgeordnete Herr Dr. King einen Redebeitrag angemel- det. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Katalin Gennburg! Im Gegensatz zu den meisten meiner Vorred- ner muss ich sagen: Ich finde den Antrag eigentlich ganz gut. Er ist natürlich an einer Stelle nicht mehr ganz aktu- ell, denn zumindest die DEGEWO-Bebauung in der Ma- rienfelder Beyrodtstraße, die ihr in eurem Antrag er- wähnt, ganz in der Nähe von meinem Wahlkreisbüro, kann natürlich nicht mehr angehalten oder gar rückgängig gemacht werden, leider nicht, das Haus steht nämlich schon, allem Engagement der Anwohner zum Trotz und natürlich ohne jede Berücksichtigung von Kompromiss- vorschlägen, die aus der Nachbarschaft gekommen wa- ren, wie das leider bei der Nachverdichtung in Berlin so üblich ist. Kommunikation, sofern sie überhaupt stattfin- det, funktioniert bisher vor allem als Einbahnstraße, und auch bei städtischen Wohnungsunternehmen ist das nicht anders. Die Expertise der Nachbarn in der Beyrodtstraße wie auch andernorts, die sich von 0 auf 100 im Grunde auf das Baurecht eingelesen haben und alle Aspekte der Aus- einandersetzung mit der DEGEWO, die auf die Schnelle zu richtigen Experten wurden, wurde nicht berücksich- tigt. Das dürfte natürlich vielen Anwohnern von Baupro- jekten in Berlin bekannt vorkommen. Die Beteiligung des Bezirks wurde überdies ausgehebelt und damit sowieso die Mitwirkung durch die betroffene Bevölkerung. Was ist das Ergebnis von so einer wirklich rücksichtslo- sen Nachverdichtung? – In einer Gegend, und das ist auch typisch, die städtebaulich und sozialräumlich ohne- hin nicht gerade begünstigt ist, heißt es jetzt: Grünfläche weg, Bäume weg, Blick vom Südbalkon statt in die Son- ne jetzt auf die gegenüberliegende Häuserwand. Urlaub auf Balkonien als Ersatz für Urlaub im Süden, den man sich vielleicht nicht leisten kann, entfällt dann auch, und Parkplätze sind ebenfalls weg. Die nächste S-Bahn- Station ist zu Fuß mindestens eine Viertelstunde entfernt, vom nächsten Einkaufsladen gar nicht zu reden. Ich weiß, in Mitte, Kreuzberg oder Schöneberg kann man sich das gar nicht vorstellen, aber es ist die Wahrheit. Und das alles für eine wirklich sehr überschaubare Anzahl von neuen Wohnungen! Ich weiß nicht, ob diese Strategie wirklich trägt. Ich finde es ja interessant, dass wir hier gehört haben, dass jetzt plötzlich die Bevölkerung schuld daran sein soll, dass hier zu wenig gebaut wird. Das ist ja das, was wir in mehreren Beiträgen gehört haben. Die Bevölke- rung und ihr Wunsch, an der Entwicklung der Stadt teil- zuhaben, sind jetzt schuld daran, dass zu wenig gebaut wird. Das ist ja hochinteressant. Ich hoffe, viele Leute haben das gehört. Die Alternative ist doch nicht Bauen oder nicht Bauen. Die einen wollen bauen, die anderen nicht, das ist doch Quatsch, sondern unterm Strich wird zu wenig gebaut und dabei aber trotzdem maximaler Verdruss bei sämtlichen Anwohnern erzeugt. Das kann doch nicht der Anspruch sein. Der Anspruch muss sein, schneller zu bauen und es gleichzeitig trotzdem zu schaf- fen, in einen frühzeitigen Dialog auch mit der betroffenen Bevölkerung einzutreten. So verstehe ich auch den An- trag, und deswegen unterstütze ich den. – Danke! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und wir kom- men zur Abstimmung. Zunächst erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer also den Änderungsantrag Drucksa- che 19/1096-1 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und der fraktionslose Abge- ordnete King. Gegenstimmen? – Bei den Fraktionen der CDU, SPD und AfD. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke Drucksa- che 19/1096 empfiehlt der Fachausschuss gemäß Be- schlussempfehlung Drucksache 19/1385 mehrheitlich – gegen die Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – die Ablehnung auch mit geändertem Berichtdatum. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abge- ordneter. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und AfD. Enthaltungen? – Bei der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Antrag abge- lehnt. Die Tagesordnungspunkte 25 bis 27 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf (Harald Laatsch) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3992 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 lfd. Nr. 28: Beste Studienbedingungen für Berlin: Modellprojekt für eine 24-Stunden- Universitätsbibliothek Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 29. Januar 2024 Drucksache 19/1427 Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1315 In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU, und zwar mit dem Kollegen Grasse.
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen! Werte Zuschauende! Täglich grüßt das Murmeltier. Wir reden heute wieder einmal über die 24-Stunden-Bibliothek. Wenn das alles ist, was die Koalition hochschulpolitisch zu bieten hat, 24-Stunden-Bibliothek, performative Preise für leere Spoiler für später und das Lahmlegen der Entfristung im akademischen Mittelbau, dann werden die nächsten zwei Jahre spannende Zeiten. Beim letzten Mal habe ich versucht, der Koalition zu vermitteln, warum 24-Stunden-Bibliotheken nicht das Allheilmittel für die mehrfachbelasteten Studierenden sind, vor allem nicht, wenn die finanzielle Mehrbelastung eine relevante Rolle spielt, die durch die Kürzung des Sozialfonds des Studierendenwerks noch mal verstärkt wurde. Wir befinden uns aber im Moment auch in Zeiten mit einer mehr als prekären Haushaltslage. Angebracht wäre es, bei jeder Investition genauestens abzuwägen, ob sie finale Wirkung entfalten kann. Ja, es ist wichtig, Berlins Universitätsbibliotheken zu stärken, denn wie wir in der Anhörung im Wissenschaftsausschuss gehört haben, hinkt Berlin den Standards 10 bis 15 Jahre hinterher. (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3993 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Aber wenn man sie dann gezielt fördern will, um das Defizit auszugleichen, dann muss man diese wenigen Ressourcen effizient einsetzen. Im Ausschuss wurden hier bei der Frage, wie wir unsere Bibliotheken weiterentwickeln, mehrere Punkte ange- sprochen, zum einen die Weiterentwicklung und Auswei- tung der Open-Access-Strategie. Diese ist mit zeitlichem und monetärem Aufwand verbunden. Hier ist es bereits absehbar, dass die vorhandenen Mittel für die nächsten Jahre nicht ausreichen werden. Insbesondere bei den Publikationsfonds ist schon abzusehen, dass diese nicht ausreichend ausgestattet sind. Was bringt Berlin also exzellente Forschung, wenn sie am Ende niemand sieht? Aber auch, wenn wir die Lernbedingungen der Studie- renden verbessern wollen, hätte man das Geld besser investieren können, zum Beispiel in das Sanieren, Aus- bauen und Verbessern einzelner Gruppenarbeitsplätze, denn auch hier sind die Defizite eklatant, seien es die Ausstattung der Arbeitsplätze oder einfach die Anzahl selbiger, denn zu Stoßzeiten sind die Bibliotheken so überlastet, dass Studierende teilweise auf dem Boden sitzen, wenn sie überhaupt noch einen Platz finden. Da haben wir sicherlich keine besten Bedingungen für Stu- dierende in Berlin, und dieses Problem werden wir nicht mit 24-Stunden-Bibliotheken lösen können. Kurz gesagt, dieser Vorschlag greift immer noch viel zu kurz, wenn wir wirklich beste Bedingungen an den Berli- ner Universitätsbibliotheken und beste Lernbedingungen für Berliner Studierende wollen. Es ist keine der wirkli- chen Herausforderungen der Weiterentwicklung unserer Universitätsbibliotheken. Das Geld, das in dieses Projekt fließt, wäre mit besserer Fokussierung auf die tatsächli- chen Herausforderungen deutlich nachhaltiger investiert gewesen. Wir halten den Antrag deshalb für fehlgeleitet und werden ihn ablehnen. – Danke! Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Hopp das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tatsächlich sind die Argumente zum Modell- projekt für eine 24-Stunden-Universitätsbibliothek hier ausgetauscht. Wir haben hier im Plenum bereits in der ersten Lesung intensiv beraten, und wir haben eine aus- führliche Anhörung im Wissenschaftsausschuss unter Beteiligung der Bibliotheken der Humboldt-Universität, der Freien Universität und der Technischen Universität Berlin durchgeführt, und es war eine gute Anhörung, muss ich sagen, in der es neben dem Modellprojekt auch grundsätzlich um Schwerpunktsetzungen und Bedarfe der Universitätsbibliotheken ging. Ich muss an dieser Stelle sagen, es ist natürlich ein klassi- scher Oppositionstrick, zu behaupten, es löst nicht das Gesamtproblem, wenn die Koalition konkret wird. Das war auch nie der Anspruch der 24-Stunden-Universitäts- bibliothek. Natürlich bleiben für uns die Themen, die wir vor allem in der Anhörung besprochen haben, weiter auf der Agenda und sind wichtig für diese Koalition. Wir wollen als Koalition die Studienbedingungen grund- sätzlich fördern, und zwar für alle Studierende, egal ob sie in Teilzeit, Vollzeit oder berufsbegleitend studieren und auch unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund. Wir wollen Hürden abbauen und mehr offene, nied- rigschwellige Zugänge zum Studium schaffen, und in einer Stadt, die niemals schläft, stellt eine 24-Stunden- Universitätsbibliothek dabei einen – wohlgemerkt einen – Baustein dar, der für uns wichtig ist und den wir jetzt konkret angehen. In der Anhörung hat sich gezeigt, dass die Initiative der Koalition in dieser Sache Unterstützung erhält. Die Bibli- othek der Technischen Universität zum Beispiel hat deut- liches Interesse gemeldet und sieht in unserem Modell- projekt eine große Chance für den Standort an der Tech- nischen Universität, diesen weiterzuentwickeln und auch das Angebot für die Studierenden der Technischen Uni- versität und darüber hinaus verbessern zu können. Den Seitenhieb möge mir Kollege Stettner verzeihen, aber Herr Schulze redet ja immer gerne von der Magnet- schwebebahn der Wissenschaft. Im Gegensatz zur tat- sächlichen Magnetschwebebahn ist die 24-Stunden- Universitätsbibliothek gewollt und umsetzbar. Wir sind davon überzeugt, dass dieses Modellprojekt erfolgreich im Sinne einer breiten Nutzung durch Berlins Studierende des dann ausgeweiteten Angebots sein wird. Wichtig ist uns deshalb eine Evaluation des Modellpro- jekts bis März 2025, um anschließend auch über eine Verstetigung zu beraten, auch gerne kritisch zu beraten. Das können wir dann noch gerne im Ausschuss tun. An- sonsten freuen wir uns darauf, hier konkret zu werden. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU –
Ist die Magnetschwebebahn der neue BER? –
Boah!] (Laura Neugebauer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3994 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Für die Linksfraktion folgt der Kollege Tobias Schulze. – Bitte schön!
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, die Magnetschwebebahn der Wissenschaft ist das Murmeltier unserer Plenardebatte und kommt immer wieder. Jetzt diskutieren wir ja schon wieder darüber. Die Anhörung, die wir Ende Januar dazu im Wissen- schaftsausschuss hatten, war sehr, sehr eindeutig. Alle Vertreter der Bibliotheken haben dort nämlich gesagt, dass es für die Zeit zwischen nachts 0 Uhr und morgens 5 Uhr oder 6 Uhr keinen Bedarf gibt. Deswegen ist es auch ehrlich gesagt vollkommen unverständlich, dass wir in Zeiten, in denen wir Geld sparen, in denen die Hum- boldt-Universität ein Defizit von 8,3 Millionen Euro ab- bauen muss und in denen wir eine pauschale Minderaus- gabe von 170 Millionen Euro im Wissenschaftshaushalt haben, 300 000 Euro für ein von niemandem gebrauchtes Projekt versenken. Das ist ehrlich gesagt uns vollkommen unklar. Die einzige Uni, die dort überhaupt gesagt hat, sie wür- den sich beteiligen, wenn es so einen Topf geben würde, war in der Tat die Technische Universität, und die hat das auch nur deswegen gemacht, weil sie gerne die Sonntags- öffnung machen würden. Sie haben gesagt, Sonntags verstehen sie. Da gibt es einen Bedarf, aber nicht für nachts, sondern für tagsüber, und dieser Bedarf ist dazu da, um in den Stoßzeiten eine Erleichterung hinzukriegen. Diese Stoßzeiten liegen aber auch alle tagsüber. Das heißt, Studierende würden es von montags bis freitags oder montags bis samstags nicht schaffen, dort einen Platz zu kriegen. Die würden gerne am Sonntag kommen. Das kann man aber auch machen, ohne den Betrieb 24/7 zu machen. Die 24 ist das Problem, nicht die 7. Die 7 ist okay. Und dann haben Sie 300 000 Euro dafür in den Haushalt eingestellt. 300 000 Euro, das wurde dort auch übereinstimmend gesagt, reichen nicht aus, um eine Bib- liothek 24/7 zu betreiben, sondern man braucht dafür mehr Geld. Deswegen ist das eigentlich ein Zuschussge- schäft. Wenn das Argument jetzt lautet, dann können ja studenti- sche Beschäftigte nachts den Betrieb offenhalten, muss man dazu sagen: Nein, das können Sie nicht. – Das Bun- desarbeitsgericht hat dazu eindeutig entschieden, dass Tätigkeiten in einer Bibliothek keine wissenschaftsnahen Tätigkeiten sind, die man über den studentischen Tarif- vertrag abwickeln kann, sondern das sind TV-L- Tätigkeiten. Insofern sind die nicht billiger als normale Beschäftigte, sondern genauso teuer. Wir haben zudem schon gute Öffnungszeiten bei unseren Bibliotheken. Die Universität der Künste und die Techni- sche Universität haben montags bis samstags bis 24 Uhr auf. Die Humboldt-Universität hat von montags bis frei- tags bis 24 Uhr auf und die anderen jeweils bis 22 Uhr. Das sind auch die Zeiten, zu denen die Hauptbelastungs- zeiten sind, wo die meisten Studierenden dort sind und wo dort gearbeitet wird. Selbst, wenn man um 22 Uhr schließt oder um 24 Uhr, sind da noch einzelne Menschen. Das sind keine Massen, die da rausgetrieben werden, sondern einzelne Menschen, denn die Studierenden haben ja auch noch was anderes zu tun, als nachts zu arbeiten. Wenn Sie in Ihrem Antrag Städte wie Bamberg, Wit- ten/Herdecke, Konstanz oder Ingolstadt erwähnen, die die 24/7-Öffnung haben, muss man sagen: Da fällt auf, es ist keine einzige Großstadt dabei. – Warum nicht? – Weil in Großstädten nachts auch noch was anderes los ist. In der Tat, Berlin ist die Stadt, die niemals schläft. Des- wegen sind die Studis nachts auch unterwegs und arbei- ten tagsüber, so, wie sich das gehört. Hier in Berlin wird nachts gefeiert. In Witten/Herdecke, Bamberg, Konstanz oder Ingolstadt wahrscheinlich nicht. Es ist einfach ein Projekt, das hier in Berlin niemand braucht. Begraben sie es einfach! – Danke schön! Die AfD-Fraktion hat der Kollege Trefzer das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Grasse! Sturheit kann ja eine Tugend sein, aber leider ist es das in diesem Fall nicht. Sie haben die Chuzpe, dieses Haus erneut mit Ihrer fixen Idee, einer 24-Stunden- Bibliothek, zu befassen. Dabei ist dazu längst alles ge- sagt. Die Fakten haben sich nicht geändert, und die Fak- ten sprechen gegen Ihren Antrag, und das wissen Sie auch. Das haben Ihnen die Experten in der Anhörung am 29. Januar allesamt erneut ins Stammbuch geschrieben, und deswegen versteht hier kein Mensch, warum Sie an diesem Antrag festhalten und einfach unbeirrt weiterma- chen. Unmöglich, Herr Grasse, was Sie hier abziehen! Das hat mit Fachpolitik überhaupt nichts zu tun. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3995 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Jetzt haben Sie die Technische Universität mit reichlich Geld dazu gebracht, Ihrem Pilotversuch zuzustimmen, aber mit solchen Lockvogelangeboten macht man keine seriöse Politik und schon gar keine seriöse bürgerliche Politik. Es ist wirklich lächerlich, was Sie hier abliefern. Die Hochschulen haben mit Unterfinanzierung, Fachkräf- temangel und maroden Gebäuden wahrlich andere Sorgen als solche Prestigeprojekte der CDU-Fraktion. Und vor dem Hintergrund des Ernstes der Lage an unseren Hoch- schulen ist dieser Antrag nicht nur überflüssig, sondern er ist wirklich ein Ärgernis. Gerne wiederhole ich an dieser Stelle auch noch einmal unsere Standpunkte zu einer Nachtöffnung. Sinnvoll sind verlängerte Öffnungszeiten in der heißen Semesterphase, sprich in den letzten vier Wochen der Vorlesungszeit sowie in den beiden ersten Wochen der vorlesungsfreien Zeit. Abseits der Prüfungswochen ist keine veritable Auslastung der Bibliotheken zu Nachtzeiten erwartbar. Das haben Erfahrungen in anderen Städten deutlich ge- zeigt. Es gibt keine, keine einzige konkrete Zahl, die eine Nach- frage nach nächtlichen Bibliotheksöffnungen belegen ließe. Ganz im Gegenteil, Gespräche mit den Bibliotheks- leitungen zeigen, dass es den behaupteten Bedarf über- haupt nicht gibt. Aber die CDU verfolgt das Projekt, Studenten zu Nachteulen zu erziehen, unbeirrt und stur weiter, und das, obwohl die entstehenden Kosten für den Nachtbetrieb in keinem Verhältnis zu dem zusätzlichen Nutzen stehen. Der vorliegende Antrag trägt wie zum Hohn die Über- schrift „Beste Studienbedingungen für Berlin“. Wenn Sie – das habe ich auch beim letzten Mal schon gesagt – über eine Verbesserung der Studienbedingungen sprechen wollen, sind wir gerne dazu bereit, aber dann lassen Sie uns über schlechte Betreuungsverhältnisse, überfüllte Hörsäle, marode Hochschulen, Cancel Culture und Anti- semitismus an den Hochschulen sprechen, aber nicht über diesen lächerlichen und liederlichen Antrag, Herr Grasse, der den Unis wirklich mehr schadet als nutzt. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der AfD –
Cancel Culture!] Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/1315 emp- fiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Oppo- sitionsfraktionen – die Annahme. Wer den Antrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1427 an- nehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und SPD. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke, AfD-Fraktion und beide fraktionslose Abgeordnete. Da- mit ist der Antrag angenommen. Tagesordnungspunkt 29 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 30: Planungen am Molkenmarkt vom Kopf auf die Füße stellen – für ein ökologisches, soziales, nachhaltiges und fossilfreies Quartier am Molkenmarkt Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 12. Februar 2024 Drucksache 19/1437 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1160 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke und hier mit der Abgeordneten Gennburg. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren, hier im Saal und zu Hause an den Endgeräten! Herr Gräff! Es mag sein, dass Sie alles gesagt haben, aber gemacht ist noch nicht sehr viel an der Stelle. Das muss man auch einmal sagen. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wie gestalten wir Berlins historische Mitte? Die Debatte um die Bebauung des Molkenmarkts führen wir hier ja quasi alle paar Wochen, ob im Ausschuss oder auch im Plenum, und das sicherlich nicht zu Unrecht, weil wir hier die größte Leerstelle in der Berliner Mitte haben, die es zu füllen gilt mit einem neuen Stadtquartier in zentraler Lage. Klar ist aber auch: Die zentrale Lage zieht zahlreiche Akteure an, die manchmal mehr oder weniger eigene, auch profitgesteuerte Ziele verfolgen. Die Stiftung Mitte Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3998 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Berlin wurde eben schon erwähnt, aber auch der AIV oder Privatmeinungen wie die von Herrn Goebel sind Vorstellungen, die wir als SPD-Fraktion sehr klar ableh- nen. Wir haben immer gesagt – das habe ich schon beim letzten Mal wiederholt, das habe ich auch schon im Aus- schuss gesagt, das hat auch schon Herr Gaebler gesagt –: Es gibt an der Stelle keine Privatisierung von Landesei- gentum, und die wird es mit uns auch weiterhin nicht geben. Ich wiederhole hier auch gern noch mal die Rede vom letzten Mal, denn da habe ich das Gleiche schon mal gesagt: Die Koalition hat genau das vereinbart, was Sie mit dem Antrag hier einfordern, und zwar eine soziale und ökologische Stadtentwicklung an der Stelle. Das war uns als SPD und mir persönlich in den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag auch wichtig. Ich zitiere deswegen aus dem Koalitionsvertrag, der ja die Grundlage ist für die weitere Planung: „Im neuen Quartier am Molkenmarkt streben wir die Errichtung von bezahlbarem Wohnraum, eine nachhaltige und gute Architektur, kleinteilige Strukturen und eine vielfältige Nutzung an.“ Wie Sie sehen: Für uns hat oberste Priorität der Bau be- zahlbarer Wohnungen, und zwar genau 450 Stück, so wie es der Senator auch schon mehrfach gesagt hat. Die wol- len wir hier bauen, und zwar 50 Prozent davon Sozial- wohnungsbau – alles erfüllt, was Sie hier einfordern. Gleich dahinter steht für uns nachhaltige Architektur, um negative Einflüsse aus der Entstehung des Quartiers auf die Umwelt zu minimieren. Auch das haben Sie gefor- dert, auch das machen wir bereits. Klar ist damit auch: Die historischen Bezüge, die Sie hier laufend anmahnen, müssen hinter diesen beiden genannten Punkten zurück- stehen. Diese Vorgaben hat der Senat im Verfahren be- reits beachtet und wird sie auch weiterhin beachten, und ehrlicherweise wird es mit der SPD-Fraktion auch nichts anderes zur Zustimmung geben. Wir sind also ziemlich klar: Auf landeseigenen Flächen werden ausschließlich landeseigene Wohnungsbaugesell- schaften bauen. Das betone ich hier gerne auch noch mal. Auch ich hätte mir gewünscht, dass die aktuelle Aus- schreibung anders hätte formuliert werden sollen. Ich sage es hier aber noch mal in aller Deutlichkeit: An den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags ändert diese Aus- schreibung genauso wenig etwas wie an dem Rahmen- plan des Senats, der erlassen wurde, denn der ist die gül- tige Grundlage für die Ausschreibung und auch für das Gestaltungshandbuch. Den hält der Senator gerade hoch, da können Sie vielleicht noch mal nachlesen, dass das da drinsteht. Wir bauen landeseigene Wohnungen, 50 Pro- zent gefördert. Das ist das, was per Senatsbeschluss ver- bindlich festgelegt wurde. Wie Sie sehen: Alle Ihre Forderungen in diesem Antrag sind bereits umgesetzt, deswegen ist der Antrag – so wie Herr Gräff gesagt hat – nicht nötig. Das, was Sie fordern, machen wir bereits, und – – Herr Kollege, ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage von Frau Gennburg zulassen wollen.
Immer gerne, Frau Gennburg!
Sie, aber auch Herr Otto haben ja gerade mehrfach be- tont, dass wir hier schnell zu Ergebnissen, zu bezahlba- rem Wohnen, zu einem klimagerechten Quartier kommen müssen. Deswegen macht es aus unserer Sicht keinen Sinn, Verfahren wieder aufzurollen und noch mal zu verzögern, wie es in der alten Koalition war, sondern hier jetzt am Ende mal zum Punkt zu kommen, das Verfahren zu Ende zu führen, um die Wohnungen auch bauen zu können. Ich will es noch mal sagen – und damit komme ich auch gleich zum Schluss, Herr Präsident –: Wenn hier vom Pult, aber auch im Ausschuss auch noch so oft das Ge- genteil behauptet wird: Wir als SPD-Fraktion werden gemeinsam mit dem Senat am Molkenmarkt ein klimage- rechtes Quartier bauen, mit bezahlbarem und öffentli- chem Wohnraum. Das ist genau das, was wir in Berlin brauchen, und das werden wir auch tun. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Laatsch. (Mathias Schulz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 3999 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist einer der wenigen Momente hier im Parlament, wo ich es ge- nieße, dass wir den Herrn Bürgermeister Wegner hier gewählt haben. Damit haben wir eigentlich nicht ihn gewählt, weil wir ihn nicht so lieb haben, aber wir haben Sie damit abgewählt, und das war für uns absolut ent- scheidend; dass Sie aus diesen Prozessen endlich entfernt werden, damit in dieser Stadt eine vernünftige Bebauung entsteht, eine ansehnliche Bebauung, etwas, was die Berliner und die Bewohner dann hinterher lieben werden, und auch die Besucher dieser Stadt. Zu Herrn Otto: Sie haben doch nicht allen Ernstes gerade dem aktuellen Senat, der erst ein paar Monate im Amt ist, vorgeworfen, dass hier seit 2016, seitdem Sie im Amt waren, nichts passiert ist? Das kann doch nur ein Witz von Ihnen gewesen sein, oder? Oder vielleicht hoffen Sie auch darauf, dass Ihnen wieder jeder alles glaubt und die Presse das auch wieder veröffentlicht, was Sie hier sagen. Sie wollen – ich zitiere – die Planungen „vom Kopf“ wieder „auf die Füße stellen“. Aber genau das passiert doch gerade. In einem funktionierenden Markt, in einer funktionierenden Stadt und in einer funktionierenden Gesellschaft kann das Motto für den Wiederaufbau des Zentrums doch nur heißen: Wir wollen eine ansehnliche, eine gemütliche, eine Innenstadt, wo sich Menschen gern aufhalten, wo Touristen gern hinkommen und die dem Anspruch einer Weltstadt gerecht wird. Stellen wir dagegen, was Sie wollen: Sie wollen aus- schließlich eine WBS-City – das ist gar nicht witzig, lieber Kollege –, die Sie dann nach Ihren Plänen mit Migranten befüllen. Das hat Frau Gennburg ganz klar gesagt. Sie hat gesagt: Wir wollen, dass in Zukunft jeder Migrant hier in dieser Stadt einen WBS-Schein bekommt; alles andere wäre Diskriminie- rung. – Und dann möchten Sie natürlich diesen neuen City-Ort mit diesen Menschen besiedeln. Sie wollen also ein zweites Kottbusser Tor 2.0: Neubau mit Satelliten- schüsseln auf dem Balkon und Bettlaken vor den Fens- tern, und das mitten in der City von Berlin; der feuchte Traum des Sozialisten, ein neues Problem- viertel mitten im Zentrum, finanziert aus Steuermitteln. Sie verachten die Berliner und ihre Bedürfnisse, meine Herren! [Beifall bei der AfD –
Das machen Sie doch offensichtlich! – Zuruf von der AfD: Bravo!] Der richtige Weg ist: Landeseigene und Genossenschaf- ten mit – – – Möchten Sie mit mir reden? Drücken Sie doch einfach das Knöpfchen, ich antworte Ihnen gern. – Der richtige Weg ist: Landeseigene und Genossenschaften mit nach- gewiesener Reputation als verlässliche Partner der Bürger bauen ansehnlich für Berliner Bewohner und Besucher gleichermaßen. Und selbstverständlich muss hier eine Mischung entstehen aus Polizisten, Krankenschwestern, Busfahrern und vergleichbaren Gruppen nebst Menschen, die auch Eigentümer des von ihnen bewohnten Wohn- raums sind. So geht Berliner Mischung, und nicht nur Sozialhilfeempfänger und Migranten mitten im Zentrum. – Herzlichen Dank! So, dann hat auch der Senat hierzu einen Redebeitrag angemeldet. Entsprechend bekommt der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen das Wort. – Bitte sehr, Herr Senator Gaebler! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es wurde ja schon richtig gesagt: Warum muss diese Debatte jetzt hier stattfinden? –, weil eigent- lich alles dazu gesagt ist. Ich habe mir trotzdem überlegt, hier für den Senat das noch mal klarzustellen, was offen- sichtlich trotz mindestens fünf Diskussionen im Aus- schuss und auch diverser Diskussionen hier im Plenum immer noch nicht bei allen angekommen ist. Erst einmal haben wir da eine zentrale Aufgabe. Die ersten fünf Sätze Ihres Antrages, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, sind völlig richtig und können wir auch so unterschreiben. Sie entsprechen übrigens auch dem, was im Rahmenplan des Senats steht. Der Rest der Diskussion und auch dieser Antrag sind allerdings sehr rückwärtsgewandt. Er geht zudem an den Tatsachen vorbei und ist sehr skandalisierungsorientiert. Ich glaube, wir müssen tatsächlich versuchen, sachorientiert zu ar- gumentieren, um ein wichtiges Vorhaben für diese Stadt voranzubekommen. Das Werkstattverfahren ist abgeschlossen. Es gibt ein Ergebnis, das in die weiteren Prozesse einfließt. Es gab keinerlei Rügen zum Verfahren, weder von Beteiligten noch von der Architektenkammer. Es gibt übrigens für den laufenden Wettbewerb an der Breiten Straße – so viel zum Thema, dass sich in Berlin keiner mehr auf Aus- schreibungsverfahren bewirbt – 500 Bewerbungen für das Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4000 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Teilnahmeverfahren für diesen Gestaltungswettbewerb. So schlecht kann das Image des Landes Berlin an der Stelle dann nicht sein. Maßgeblich für das weitere Vorgehen ist der Rahmen- plan, den der Senat beschlossen hat. Darin sind auch die Nutzungen festgelegt. Lieber Kollege Otto, über Ihren Beitrag war ich wirklich überrascht. Ich glaube, ich habe schon oft und sehr deutlich gesagt, wie aus meiner Sicht und aus Sicht des Senats am Molkenmarkt die Entwick- lung voranzutreiben ist. Es gibt sogar, in den Zeitungen und in Briefen an mich nachzulesen, Leute, die sagen: Lieber Herr Senator, bitte setzen Sie sich doch durch! –, und: Was macht Ihre Senatsbaudirektorin da? – Also mir zu unterstellen, ich hätte noch nie klar gesagt, was an dieser Stelle passieren soll, ist wirklich an den Realitäten vorbei, und das enttäuscht mich auch ein wenig. Dass Sie über eine städtebauliche Wüste am Molken- markt reden – das kann ich Ihnen jetzt auch nicht erspa- ren: Wissen Sie, wer da die letzten fünf Jahre herumge- buddelt hat? – Die Tiefbauabteilung der SenMVKU, beziehungsweise SenUMVK, mit Ihren Senatorinnen an der Spitze! Das ging auch nicht schneller, aber mir jetzt vorzuwerfen, dass es da eine Wüste gibt, wo gebaut wird, während Ihre Senatorinnen da haben buddeln lassen, ist auch ein biss- chen an der Sache vorbei, lieber Herr Otto! Dann sage ich mal als Nächstes: Ich finde es immer gut, wenn Sie starke Frauen als Staatssekretärinnen oder in entsprechenden Funktionen auch als solche wahrnehmen, aber diese Allmachtsfantasie, dass die Senatsbaudirekto- rin alles schaltet und lenkt, wie sie Lust hat und will, und der Senator ihr willfähriges Spielzeug ist, muss ich auch einmal deutlich zurückweisen. Ich weiß gar nicht, wie Sie darauf kommen. Ich glaube, Sie kennen mich als einen durchaus durchsetzungsfähigen Menschen. Im Übrigen ist es so, dass Petra Kahlfeldt und ich da überhaupt keine Differenz haben. Wir sind uns völlig einig, dass das, was im Rahmenplan steht, gilt, dass wir dort bezahlbares Wohnen durch landeseigene Gesellschaften errichten wollen, dass es dazu auch entsprechende Vorgaben und Rahmenbedingungen gibt, die das ermöglichen. Da sind wir uns völlig einig. Da passt kein Blatt zwischen uns. Insofern: Hören Sie auf mit diesem Versuch, alle gegen- einander auszuspielen. Hören Sie auf, diese Verfahren zu verzögern. Konzentrieren Sie sich mal auf das, was tat- sächlich die Sache ist. Frau Gennburg oder Herr Otto, Sie müssen sich auch einmal entscheiden: Geht es jetzt um Kaiserzeit, geht es um Barock? – Aus meiner Sicht geht es um eine zeitgemäße Architektur, die aber auch die Bedeutung des Ortes und die verschiedenen Zeiten in Kauf nimmt. Das habe ich auch schon mehrfach deutlich gesagt. Deshalb ist das Gestaltungshandbuch – – Herr Senator! Ich darf Sie einmal fragen, ob Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Gennburg zulassen. Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Wenn ich kurz den Satz zu Ende reden darf, gerne! – Deshalb gibt es auch ein Gestaltungshandbuch, das genau diese Herausforderung aufgreifen soll. Dass in einer Aus- schreibung für ein Gestaltungshandbuch klar gesagt wird, dass der Rahmenplan die Grundlage ist, und nicht alle Elemente des Rahmenplans von 16 Seiten noch einmal wiederholt werden, ist doch, glaube ich, nachvollziehbar, aber auf die Idee, dass ein Gestaltungshandbuch oder eine Ausschreibung für ein Gestaltungshandbuch einen Se- natsbeschluss aufhebt – – Entschuldigung, so weit ist es tatsächlich nicht, jedenfalls in dieser Koalition nicht! Das kann ich Ihnen noch einmal bestätigen, und da stehen, glaube ich, die CDU- und die SPD-Fraktion auch dazu. Jetzt gerne, Kollegin Gennburg, Ihre Zwischenfrage! Dann bitte, Frau Kollegin Gennburg, Sie haben das Wort für eine Zwischenfrage!
Dazu haben wir das Recht!] Nach dem Redebeitrag des Senats besteht nun die Mög- lichkeit einer zweiten Rederunde, und ich frage, ob hier- für das Wort gewünscht wird. Bei der Linken? – Das ist offensichtlich nicht Fall. Bei der CDU-Fraktion? – Bei den Grünen? – Bei der SPD? – Bei den Grünen möchte Herr Otto. – Bitte sehr! [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Anne Helm (LINKE) – Zuruf von Dirk Stettner (CDU) –
Du kannst ja eine Zwischenfrage von Katalin zulassen!]
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Senator! Vielen Dank für die Klarstellung, dass Sie als Senator auch mit zuständig sind, aber offensichtlich, da Sie sagen, dass Sie ganz viele Briefe bekommen haben, die Zweifel daran hegen, bin ich nicht der Einzige, der ein anderes Bild in dieser Causa Molkenmarkt hatte. Das Zweite ist: Natürlich ist es ein Oppositionsantrag, aber ich danke Ihnen, dass Sie den ordentlich gelesen (Senator Christian Gaebler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4002 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 haben, und Sie haben hier richtig argumentiert. Das hat- ten wir hier im letzten halben Jahr nicht, dass die Senato- ren nach vorne gehen und richtig argumentieren. Auch dafür herzlichen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Ja, das war auffällig!] Ich kann aber auch sagen, es ist bei mir nicht alles ausge- räumt, was ich an Beobachtungen in den letzten zwei Jahren gemacht habe. Vielleicht können wir noch einmal feststellen: Ende 2021 gab es den Eklat um das Wettbe- werbsverfahren, als nämlich alle gedacht haben, da gibt es einen Siegerentwurf und dann geht es weiter – da hat die Senatsbaudirektorin anders gehandelt. Sie hat verhin- dert, dass es einen Wettbewerbssieger gibt, und daraus ist eine Mauschelei entstanden; zumindest war das der öf- fentliche Eindruck. Seitdem hakt es und geht nicht voran. Und Sie wollen jetzt ein ganzes Jahr auf ein Gestaltungs- handbuch verwenden. Das ist unseres Erachtens zu viel Zeit. Wir wollen nicht nur über barocke Fassaden reden, sondern wir wollen, dass es losgeht. – Danke schön! Dann frage ich die SPD-Fraktion. – Dort ist nicht noch mal das Wort gewünscht. Dann frage ich die AfD-Frak- tion. – Da ist auch nicht noch mal das Wort gewünscht. Dann schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Behandlung des Antrags. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/1160 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1437 mehr- heitlich – gehen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Hand- zeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und SPD, die AfD-Fraktion und ein weiterer frakti- onsloser Abgeordneter. Enthaltungen kann es entspre- chend nicht geben. Der Antrag ist damit abgelehnt. Tagesordnungspunkt 31 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 32: Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 50 Absatz 1 Satz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/1420 Von der Vorlage hat das Abgeordnetenhaus hiermit Kenntnis genommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 33: Fünfter Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag) Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 50 Absatz 1 Satz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/1447 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Überwei- sung der Vorlage an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien beantragt. Dementspre- chend wird verfahren. Im Übrigen hat das Haus von der Vorlage Kenntnis genommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 34: Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags vom 13. Dezember 2005 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 50 Absatz 1 Satz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/1448 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Überwei- sung auch dieser Vorlage an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien beantragt. Dement- sprechend wird verfahren. Im Übrigen hat das Haus von der Vorlage hiermit Kenntnis genommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 35: Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/1449 Von den vorgelegten Rechtsverordnungen hat das Haus hiermit Kenntnis genommen. Tagesordnungspunkt 36 war Priorität der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen mit der Nummer 4.5. Tagesordnungs- punkt 37 war Priorität der Fraktion Die Linke mit dem Tagesordnungspunkt 4.1. Tagesordnungspunkt 38 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf (Andreas Otto) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4003 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 lfd. Nr. 39: Keine Großwindkraftanlagen in Grunewald oder am Müggelsee – Wind-an-Land-Gesetz auf den Prüfstand! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1432 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und hier der Abgeordnete Bertram.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Den Wechsel wollte ich noch abwarten an der Stelle! – Sehr geehrte Kollegen! Es gibt Gesetze, die sind gut gemacht, es gibt Gesetze, die sind so mittelmäßig – das haben wir auch öfters schon gehabt –, und es gibt Gesetze, die sind von Grund auf ein einziger Konstruktionsfehler. Und mit genau solch einem Konstruktionsfehler haben wir es bei dem Wind-an-Land- Gesetz zu tun. Anders kann man es nämlich nicht nennen, wenn ganz lapidar ohne wirkliche Rücksicht auf die Gegebenheiten vor Ort gefordert wird, dass 0,5 Prozent der Landesfläche als Vorrangfläche für Windenergie ausgewiesen werden müssen, und die ersten Schritte zur Pflichterfüllung, wie es so schön in der Arbeitshilfe zum Vollzug heißt, bis zum 31. Mai nachzuweisen sind. 0,5 Prozent der Landesfläche bedeuten für Berlin eine Fläche, die ungefähr in der Größenordnung des ehemali- gen Flughafens Tegel liegt. Windkraftanlagen von in der Spitze 230 Metern Höhe – das ist ungefähr bis zur Kup- pel des Fernsehturms; um sich das mal vorstellen zu können. Und natürlich, das wissen wir spätestens seit der Veröffentlichung der Potenzialanalyse im Januar, gibt es keine einzige Fläche in Berlin, auf der konfliktfrei Wind- kraftanlagen errichtet werden können. Was erwartet uns dann? – Die Rodung von Wäldern, Zerschneidung von Waldflächen, Gefahren für den Ar- tenschutz, dauerhafte Zerstörung von wertvollen Lebens- räumen für Vögel, Kollisionsgefahr für Fledermäuse, Bodenversiegelung, mangelnde Abstände zu bestehenden oder geplanten Wohngebieten. Diese Liste ließe sich noch locker um weitere 20 Punkte erweitern. Es hat schon etwas von Realsatire, wenn in der Potenzial- analyse davon gesprochen wird, dass „wenig entwickelter Wald“ als mögliche Fläche in Frage kommt. Wir diskutieren in fast jeder Sitzung des Umweltaus- schusses über die Weiterentwicklung der Forsten, den resilienten Umbau der Wälder und dringend benötigte Flächen für Ausgleichsmaßnahmen. Aber wenn es dann einmal wirklich zum Schwur kommt bei dem Konflikt zwischen Umweltschutz auf der einen Seite und Klima- schutz – sogenanntem Klimaschutz! – auf der anderen Seite, dann ist es plötzlich wenig entwickelter Wald, der im schlimmsten Fall für eine Großindustrieanlage – um die handelt es sich nämlich – einfach platt gemacht wird. Genau das droht jetzt, und der Senat weiß auch, was da für Sprengstoff drin ist. Wissen Sie, ich war vor ungefähr zwei Wochen bei einer Bürgerversammlung in Müggel- heim eingeladen, und die Leute machen sich wirklich Sorgen an der Stelle. Die haben uns eingeladen, die haben übrigens auch Kollegen der anderen Fraktionen eingela- den, da ist nur keiner gekommen; [Heiterkeit bei der AfD –
Hört, hört!] wahrscheinlich aus gutem Grund ist da keiner zu den Gesprächen gekommen. Nun zurück: Der Senat weiß auch, dass das bei den Leu- ten sicherlich nicht gut ankommt, denn geradezu panikar- tig wird gerade versucht, noch schnell einen Teil der Flächen per Staatsvertrag in andere Bundesländer auszu- lagern. An der Stelle wird nach dem Motto agiert: Heili- ger Sankt Florian, verschon mein Haus, zünd andere an! Dabei stehen übrigens auch die anderen Bundesländer, mit denen verhandelt wird, vor dem gleichen Problem. Wie man aus Brandenburg hinter vorgehaltener Hand so hört, sagen die sich auch eher: Die Berliner sollen mal selbst dafür sorgen, wo sie ihre Flächen unterbekommen, wir haben genug eigene Probleme hier. – Denn in Bran- denburg sitzen ja auch die Bürgerinitiativen zusammen und versuchen diesen Unsinn mit den Windkraftanlagen schlicht und ergreifend zu verhindern. Und was passiert, wenn man diese Frist zum 31. Mai oder die weiteren Fristen reißen würde und einfach sagt, wir haben hier in Berlin keine konfliktfreien Flächen? – Da hat sich Kollege Habeck auf der Bundesebene etwas ganz Perfides ausgedacht, denn dann findet nichts anderes als eine planungsrechtliche Öffnung – grundsätzlich! – des gesamten Außenbereiches statt, und zwar unabhängig davon, ob der Senat im Rahmen der Flächennutzungsplä- ne etwas ganz anderes beschlossen hat. Das ist dann De- mokratie und Föderalismus à la Grüne. All das droht, wenn man das Gesetz in der vorliegenden Form jetzt so umsetzen würde. Darum gilt es jetzt noch schnell die Notbremse zu ziehen, um unsere Natur, unse- re Umwelt und unsere Heimat vor den Auswüchsen einer vollkommen desaströsen Klimapolitik zu bewahren. (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4004 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Die Anforderungen an die Stadtstaaten müssen aus dem Wind-an-Land-Gesetz komplett und ersatzlos gestrichen werden. Außerdem braucht es hier und heute im Idealfall ein starkes Zeichen an den Bund, dass die Berliner Fors- ten für die Errichtung von Windkraftanlagen tabu sind. Das wäre dann echter Naturschutz! – Danke schön! Für die CDU-Fraktion hat nun der Kollege Gräff das
– dass sie gut sind!] – Gut. Das ist ja auch ein Niveau. – Das Problem ist lei- der immer: Sie nehmen das für YouTube auf, stellen das ins Netz, und damit ist die Debatte beendet. Deswegen braucht man leider auch gar keine inhaltliche Debatte über bestimmte Anträge mit Ihnen zu führen. [Frank-Christian Hansel (AfD): Das machen Sie doch eh nicht! –
Tun Sie nicht so scheinheilig! – Weitere Zurufe von der AfD] Sie wissen ja sowieso alles besser und sind da ewig gest- rig; aber das ist leider die Systematik. Ich wundere mich im Übrigen – ganz interessant – dar- über, was Sie hier gesagt haben. Man kann ja noch mal nachvollziehen, welche Abgeordneten – ich habe nämlich aufgepasst in den Ausschüssen und höre Ihnen da auch zu; wir hatten das Thema ja erst in dieser Woche im Aus- schuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe – und wie viele Abgeordnete der AfD überall in Müggelheim auf der Bürgerversammlung gewesen sind. Das werden wir uns auf jeden Fall noch mal sehr genau anschauen. Denn bei so Wahlkreisthemen, das können Sie ganz genau wissen, werde ich mir auf jeden Fall anschauen, wer da wirklich von Ihnen da gewesen ist. Aber das können wir an anderer Stelle klären. Niemand – ich glaube jedenfalls niemand, das kann ich für unsere Fraktion sagen, aber das ist leider das, was Sie nicht auf YouTube stellen – möchte Großwindanlagen in Müggelheim oder auf dem Molkenmarkt oder wo auch immer. Das hat auch niemand behauptet. Das, was wir gemacht haben, und was auch vollkommen richtig ist ‒ wenn Sie an einer inhaltlichen Debatte wirklich interes- siert wären; deswegen wird auch nie jemand mit Ihnen zusammenarbeiten, weil Sie das nicht sind ‒, ist, dass wir einen Plan über ganz Berlin gemacht haben, bei dem wir geschaut haben: Wo sind denn innerhalb der gesamten Stadt überhaupt möglicherweise Potenziale? ‒ Dann sagen übrigens auch Bezirksbürgermeister oder andere Bezirksstadträte und Bezirksvertreter: Bitte über- all Großwindanlagen, aber nicht bei mir! ‒ Das ist ja jetzt auch kein ganz neuer Reflex, der ‒ und ich sage das an der Stelle auch selbstkritisch ‒ auch mir vor zehn Jahren wahrscheinlich nicht fremd gewesen wäre, zu sagen: Auf gar keinen Fall vor meiner Haustür! ‒, sinnbildlich. Das, was Sie mit diesem Antrag aber wieder versuchen zu vermischen und dann irgendwie auf YouTube zu stel- len, ist wirklich unterkomplex. Niemand will dort eine Windkraftanlage bauen. Das vermischen Sie mit einer wirklich auch noch schlecht formulierten, vermeintlichen Bundesratsinitiative zu einem Gesetz, das ja schon Be- schlusskraft erlangt hat und wir in Berlin insofern dennoch werden nachweisen müssen, und das finde ich auch erst einmal vollkommen richtig, wo wir Großwindkraftanlagen errichten können. Das ist das, was wir ganz ruhig auch versuchen werden. Es ist eine Desinformationskampagne, die die AfD dort an verschiedenen Stellen aufbaut. Wir als CDU werden die Bürgerinnen und Bürger, da seien Sie ganz sicher, darüber informieren, was wirklich geplant ist und sehr genau schauen, wo wir so etwas in Berlin umsetzen kön- nen. Deswegen wird es für Ihren Antrag ‒ aus übrigens vielerlei Gründen, nicht nur, weil wir diese Bundesrats- initiative nicht starten wollen ‒ keine Mehrheit geben, und im Gegensatz zu Ihnen finanzieren wir uns nicht über Putin, sondern wollen uns bei der Energiegewinnung unabhängiger machen. ‒ Vielen Dank! Vielen Dank! ‒ Für die AfD-Fraktion erhält der Abge- ordnete Bertram das Wort für eine Zwischenbemerkung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrter Herr Gräff! Ich freue mich erst einmal sehr, dass Sie auch der Auffassung sind, dass wir in Berlin keine Windkraftanlagen brauchen. Wenn Sie der Auffas- sung sind, dass die Bundesratsinitiative das falsche In- strument ist, dann lade ich Sie ganz herzlich ein, dass wir uns ‒ genau wie mit Ihren Parteifreunden in Thüringen ‒ einfach einmal zusammensetzen und uns gemeinsam Gedanken darüber machen, was denn das effektive Mittel ist. (Alexander Bertram) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4005 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Die haben nämlich Schneid bewiesen und haben das ganze Thema an der Stelle beerdigt. ‒ Herzlichen Dank! Bitte schön, Herr Gräff, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach 16 Jahren CDU-Stillstand im Bund nimmt die Energiewende endlich wieder an Fahrt auf. Nach 16 Jahren CDU-Blockade steigt der Anteil erneuer- barer Energien deutlich und stetig an und lag im letzten Jahr schon bei 56 Prozent. Wenn wir unsere selbst gesteckten Klimaschutzziele erreichen wollen, dann braucht es sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene engagierte Politik, die vorangeht, anstatt auszubremsen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir Grüne das Wind-an-Land-Gesetz als einen wichtigen Baustein der Energiewende ‒ einer Energiewende übri- gens, die erst für bezahlbare Energiepreise sorgen wird; einer Energiewende, die aber vor allem dann erfolgreich sein wird, wenn wir sie als Gemeinschaftsaufgabe verste- hen. Viel zu lange galt in einigen Bundesländern der Grund- satz: Erneuerbare Energien und insbesondere Windener- gie müssen erst einmal verhindert werden. Das Wind-an- Land-Gesetz macht damit endgültig und ein für allemal Schluss und sorgt dafür, dass die Aufgabe nicht auf eini- gen wenigen Bundesländern lastet, sondern alle Bundes- länder ihre Potenziale ausschöpfen müssen. Das gilt na- türlich auch für Berlin. Auch, wenn wir in Berlin als große Energiesenke immer auf Stromimporte angewiesen sein werden, entlässt uns das natürlich nicht aus der Verantwortung, selbst unsere Potenziale da, wo möglich, auszuschöpfen. Dies gilt für die Solarenergie, aber eben auch für die Windenergie. Mit der nun vorliegenden Windpotenzialstudie haben wir eine sehr gute Grundlage für die weitere Diskussion an die Hand bekommen. Und ja: Wenig überraschend gibt es in Berlin kaum eine Windkraftanlage, die vollkommen konfliktfrei entstehen kann. Dies gilt natürlich insbeson- dere für unsere Wälder. Wir Grüne begrüßen es aber ausdrücklich, dass die Studie hier klare Worte findet, indem sie feststellt, dass Waldflächen eine besondere Bedeutung als Schutz- und Erholungswald haben und somit praktisch fast gänzlich als Windkraftstandorte nicht infrage kommen. Wir Grüne teilen diese Position aus- drücklich. (Alexander Bertram) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4006 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Damit wird auch klar, dass weder im Grunewald noch rund um den Müggelsee große Windparks entstehen werden, wie die AfD uns glauben lassen möchte. Die wenigen noch verbliebenen Flächen, die in der Potenzial- studie im Wald ausgewiesen sind, müssen wir jetzt natür- lich einer kritischen Prüfung unterziehen. Wichtige Hin- weise haben wir bereits in den zwei Anhörungen in den Ausschüssen bekommen, zum Beispiel vom BUND und vom NABU. Nun gilt es, gemeinsam mit den Berlinerinnen und Berli- nern und den Naturschutzverbänden die beste Lösung zu finden. Wenn wir das als Gemeinschaftsaufgabe verste- hen, wird es uns auch gelingen. ‒ Vielen Dank! Vielen Dank! ‒ Für die SPD-Fraktion spricht nun die Kollegin Vierecke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich möchte uns kurz einmal daran erinnern, in welch katastrophaler Lage wir uns gerade befinden [Frank-Christian Hansel (AfD): Ja, Sie als SPD! Unter 5 Prozent! ‒
Jetzt hör doch einfach mal zu! ‒
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Koalition ist uns für Berlin nicht nur exzel- lente Forschung wichtig, sondern ebenso die Förderung exzellenter Lehre. Berlin setzt sich mit der Qualitäts- und Innovationsoffensive an Berliner Hochschulen bereits wichtige Schwerpunkte hinsichtlich der Fachkräftesiche- rung, der Sicherung von Lehrqualität sowie der Digitali- sierung und Innovation auch im Lehrbereich. Mit dem Lehrpreis für exzellente Lehre wollen wir diesen Weg weiter unterstützen. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4008 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Wir fordern den Senat mit unserem Koalitionsvertrag dazu auf, ein detailliertes Konzept für einen ab dem kommenden Jahr jährlich zu verleihenden Lehrpreis zu entwickeln. Im Fokus sollen dabei Lehrprojekte stehen, die mit innovativen Ansätzen wissenschaftliches Arbeiten und wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich vermit- teln. Die Konzeptionierung ist mit den Hochschulen zu beraten und im Hinblick auf mögliche Preiskategorien, Auswahlkriterien, Nominierungs- und Auswahlverfahren konkret auszuarbeiten. Dabei lohnt sicherlich auch der Blick in die anderen Bundesländer wie zum Beispiel Bremen, Hamburg, NRW, Hessen, Niedersachsen, Bay- ern oder Baden-Württemberg, die alle erfolgreich eigene Lehrpreiswettbewerbe durchführen. Uns geht es mit dem Lehrpreis einerseits darum, exzel- lente Lehre zu würdigen, aber darüber hinaus wird ein Lehrpreis auch eine positive Wirkung auf die Weiterent- wicklung innovativer Lehrkonzepte haben. Damit erhö- hen wir auch den grundsätzlichen Stellenwert von Lehre an unseren Hochschulen, bei dem Studierende oft zu Recht sagen, dass gute Lehre als zur Forschung gleich- wertiger Auftrag wichtiger genommen werden sollte. Um den grundsätzlichen Stellenwert von Lehre zu erhöhen, braucht es also mehr Wertschätzung und Anreize für qualitativ gute und innovative Lehre. Wir sind der Über- zeugung, gute Lehre ist eine grundlegende Bedingung für ein erfolgreiches Studium; das zu fördern, ist uns als Koalition besonders wichtig. Deshalb haben wir die Einführung eines Lehrpreises für exzellente Lehre im Koalitionsvertrag geeint und setzen dies nun um. Wir sind gespannt auf die Konzeptionierung des Lehrpreises durch die Senats- und Wissenschaftsver- waltung und werden diese natürlich konstruktiv begleiten. Noch gespannter sind wir auf die wahrscheinlich zahlrei- chen tollen Bewerbungen und Preisträger, die wir ab dem kommenden Jahr würdigen dürfen. – Vielen Dank! Danke schön! – Und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun die Abgeordnete Neugebauer.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Werte Zuschauende! Die Koalition möchte mit einem Lehrpreis für exzellente Lehre ein starkes Bekenntnis zur Rolle der Lehre und Leistung von Lehrenden am Berliner Hochschulstandort abgeben. Das ist erst einmal klasse und begrüßenswert, denn es zeigt ja, wie groß die Bedeu- tung von guter Lehre für den Wissenschaftsstandort Ber- lin ist. Aber ob diese Auslobung eines solchen Preises aktuell die nötige Maßnahme ist, um das Studieren und die Lehre in unserer Stadt nachhaltig attraktiver zu gestal- ten, ist eher fraglich. Betrachten wir es mal von zwei Seiten: Entweder muss man sich ernsthaft fragen, ob die Auslobung eines sol- chen Preises in Zeiten, wo wir über eine Auflösung einer pauschalen Minderausgabe diskutieren, die den gesamten Haushalt der Wissenschaftsverwaltung ins Wanken brin- gen kann, haushälterisch überhaupt vertretbar ist. Oder wir können fragen, ob die in dem Antrag beschworene Breitenwirkung bis hin zur Verringerung von Studienab- brüchen und der Schubkraft für eine Entwicklung hoch- schulübergreifender didaktischer Zentren nicht doch etwas hoch gegriffen ist. So kann dieser Antrag wohl nur als Adelung eines Schaufensterprojekts der Koalition verstanden werden. Wäre es nicht besser, wir würden erst einmal die Voraus- setzungen dafür schaffen, dass Qualität der Lehre an all unseren Hochschulen flächendeckend gesichert und ver- bessert werden kann? Und das beginnt natürlich in der Berufung von Lehrenden. In den Einstellungsverfahren unserer Universitäten und Hochschulen darf der Fokus nicht ausschließlich auf Forschungsstärke der Personen liegen, sondern es muss auch um die Qualität der Lehre gehen. Wissenschaftliche Exzellenz erschöpft sich eben nicht nur bei der Forschung, denn es braucht auch Wis- senstransfer an Studierende. In diesem Sinne könnte man fragen: Sollte nicht jede Lehre an Berliner Hochschulen exzellent sein? Qualität der Lehre hängt aber außerdem auch immer mit der Qualität der Arbeitsbedingungen zusammen. Gute Lehre leidet unter prekären Arbeitsbe- dingungen, wie sie in der Berliner Wissenschafts- und Hochschullandschaft bestehen. Voraussetzung, um gut forschen und lehren zu können, heißt zum Beispiel auch, sich keine Sorgen um auslaufende Verträge machen zu müssen. Statt schicker Preise für exzellente Lehre könnte man sich zuallererst den Voraussetzungen, die dies über- haupt möglich machen, zuwenden. So würde der Karrie- reweg an Hochschulen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler attraktiver. So fördern wir wirklich ex- zellente Lehre an unseren Hochschulen. Wenn man schon unbedingt an der Idee eines solchen Preises festhalten will, dann doch gerne etwas weniger wahllos. Besonders am Anfang einer wissenschaftlichen Karriere schließen sich in der Realität Engagement in der Lehre und in Forschungsprojekten oft gegenseitig aus. Der Druck, in Positionen unterhalb der Professur eigene Forschungsprojekte und viele Publikationen durchzufüh- ren, ist hoch. Ein solcher Preis, genau an diese Gruppe der Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler adressiert, könnte dem positiv entgegenwirken und für vielfältige Lehre und wiederum Karrierechancen sorgen. Liebe Koalition, vielleicht sollten Sie gerade diese Grup- pe im Mittelbau mit Ihrem Preis adressieren, und wenn Sie dann noch statt eines Preisgeldes mit einer unbefriste- ten Stelle ehren, dann haben Sie auch uns dabei gewiss an Ihrer Seite. Bis dahin bleiben wir skeptisch. Wir werden (Marcel Hopp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4009 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 dies noch mal im Ausschuss genauer diskutieren. – Vie- len Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat nun der Kolle- ge Grasse das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was macht man, wenn man nicht die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen so richtig verbessern will? – Dann macht man halt einen Preis. Deswegen kann ich zu die- sem Lehrpreis nur sagen, dass das leider nicht mehr als Symbolpolitik ist. Sie haben gerade die Entfristung für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben. Das wäre etwas, was wirklich die Menschen besserstellt, die den Hauptteil der Lehre an unseren Hochschulen machen. Auch an den Hochschulen für angewandte Wissenschaf- ten, wo wir einen Mittelbau neu eingeführt haben, ist der Besatz mit 0,25 Stellen pro Professur immer noch nicht erreicht, obwohl das schon seit Jahren gefördert werden soll. Auch das wäre ein Beitrag zu guter Lehre gewesen. Wenn wir jetzt gemeinsam über die Lehrverpflichtungs- verordnung diskutieren, die demnächst neu kommen soll, wo Stellen vorgesehen sind, auf denen wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 16, 18 oder gar 22 Wo- chenstunden lehren sollen, was bisher überhaupt nicht gang und gäbe ist, dann muss man sagen, das ist kein Beitrag zu guter Lehre. Da werden einfach Menschen auf Stellen gesetzt, die keine wissenschaftliche Perspektive haben, sondern nur Lehre als Knüppeljob machen und sich in der Forschung oder im Transfer nicht weiterent- wickeln können. Ich will damit sagen, viele Maßnahmen hätten geholfen, die Lehre an unseren Hochschulen zu verbessern. Dieser Preis ist weiße Salbe. Dass Sie der Lehre keine große Bedeutung beimessen, zeigt auch, dass der Wissenschaftspreis des Landes Berlin beim Regierenden Bürgermeister angesiedelt ist. Der wird für Forschung vergeben. Und der Lehrpreis soll jetzt bei der Wissenschaftssenatorin im dortigen Einzelplan verankert werden. Warum stellen Sie das nicht gleich? (Laura Neugebauer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4010 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Das wäre ein Zeichen gewesen, dasselbe Niveau und Prestige für Forschung und für Lehre anzusetzen. Natürlich muss man auch sagen, es ist sehr wichtig, dass Lehre von vielen gemacht wird, nicht nur von Professo- rinnen und Professoren, sondern auch von studentischen Tutorinnen und Tutoren, Lehrbeauftragten und Privatdo- zenten. Auch die sollten für den Preis berechtigt sein und mit hineingenommen werden, denn innovative Lehre muss im Mittelpunkt stehen und nicht der Status, den der oder die Lehrende hat. Langer Rede kurzer Sinn: Tun Sie was für gute Arbeits- bedingungen in der Wissenschaft! Tun Sie was für die Menschen, die den Großteil der Lehre leisten! Tun Sie was gegen Kettenbefristungen in der Wissenschaft! Tun Sie was gegen überhöhte Lehrbelastungen! Dann haben Sie, glaube ich, mehr für die Lehre getan, als wenn sie einmal im Jahr einer Wissenschaftlerin oder einem Wis- senschaftler den Preis an die Brust heften. – Danke schön! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht der Abge- ordnete Trefzer.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Es ist ja grundsätzlich begrüßenswert, wenn ein guter Vorschlag der AfD-Fraktion nach einer gewissen Schamfrist von anderen Fraktionen in diesem Haus recy- celt und in modifizierter Form wieder vorgelegt wird, so auch hier. Ich hatte im Jahr 2022 eine Anfrage zu den Wissen- schafts- und Lehrpreisen an den damaligen Senat gerich- tet. Die Wissenschaftsverwaltung zählte in ihrer Antwort einige hochschulbezogene Preise für gute Lehre auf, beschied dann aber – ich zitiere –: „Planungen zu einem landesweiten Lehrpreis gibt es derzeit nicht.“ Schade, dachten wir in meiner Fraktion. Daraufhin haben wir in den Haushaltsberatungen Mittel für einen Lehr- preis gefordert, was allerdings von allen deutschen, de- mokratischen Fraktionen abgelehnt wurde. – Ja, so war das damals. Da könnte man jetzt also sagen: Na gut, dann halt auf diesem Wege als Recyclingprodukt einer guten AfD-Idee. Ende gut, alles gut! – Leider ist es nicht ganz so einfach, denn der Blick ins Detail zeigt, dass der Antrag leider handwerklich schlecht gemacht und auch inhaltlich dünn ist. Dazu passt übrigens, ich weiß nicht, wem das aufgefallen ist, dass die beiden Fuß- noten dann am Seitenende gar nicht mehr ausgeführt werden. Also wirklich ein schlampig gemachter Antrag! Wo liegen die Schwächen des Antrags? – Sie wollen den Lehrpreis allen Ernstes ohne Einbeziehung der Hoch- schulen ins Leben rufen. Das geht natürlich nicht. Wenn unser diesbezüglicher Änderungsantrag zur Einbeziehung der Hochschulen kommt, müssen Sie sich dann überle- gen, wie Sie ihn ablehnen, ohne den möglicherweise auch Ihnen einleuchtenden Gedanken zu verwerfen, aber das ist dann Ihr Problem. Es ist auch bezeichnend für Ihren Ansatz und überhaupt nicht nachvollziehbar, dass mit Ihrem Preis nur innovati- ve Lehrprojekte, die mit zukunftsweisenden und dynami- schen Ansätzen arbeiten, ausgezeichnet werden sollen. Was sollen denn zukunftsweisende und dynamische An- sätze sein? Sie verkennen, dass nicht immer wieder etwas Neues erfunden werden muss, um gute Lehre zu leisten. Zu den Erfolgsfaktoren guter Lehre gehören verschiedene Faktoren. Es beginnt an allererster Stelle mit der Lehrper- sönlichkeit. Kein didaktisches Konzept geht auf, wenn der Lehrende selbst demotiviert ist. Das kann man ja teilweise auch an Ihrer Koalition sehen. Aus einer hohen Lehrmotivation entsteht eine höhere Lernmotivation. Durch eigene Begeisterung die Studen- ten zu motivieren, ist ein ganz klassisches Konzept und weiterhin das A und O guter Lehre. Vielleicht lässt sich aus Ihrem Antrag im Laufe des Bera- tungsprozesses noch etwas machen, das will ich nicht ausschließen. Der Lehrpreis sollte aber auf keinen Fall darüber hinwegtäuschen – Vorrednerinnen haben das ja auch schon angedeutet –, dass die Lehrbedingungen durch Sanierungsstau und marode Gebäude in vielen Fällen alles andere als zukunftsweisend und dynamisch sind. – Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 49 war Priorität der Fraktion der CDU unter der Nummer 4.3. Tagesordnungspunkt 50 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf (Tobias Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4011 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 lfd. Nr. 51: Tram Blankenburger Süden – attraktive ÖPNV- Verbindungen sicherstellen, Verknüpfung zur S-Bahn weiterhin einplanen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1454 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Frau Kollegin Hassepaß! Sie ha- ben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen! Werte Gäste! Ich frage Sie: Was haben wir gemeinsam? Viel zu oft wird in diesem Hohen Haus intensiv über das diskutiert, was uns trennt. Heute geht es auch wieder darum – und wir hören das bestimmt gleich wieder vom Kollegen Schopf oder Kraft –, wer hat was nicht gemacht und man bezieht sich auf die Vergangenheit. Aber so kommen wir nicht voran in dieser Stadt. Was wir brauchen, sind mehr Verbindungen. Verbindung mit den Menschen, Verbindungen zwischen den Bezir- ken; denn dort, wo Menschen zusammenkommen, ent- steht die Zukunft, so zum Beispiel im Blankenburger Süden. Im Blankenburger Süden soll ein großes Neubaugebiet mit Kitas und Schulen entstehen, 6 000 Wohnungen. Wir wissen, die Nachfrage nach Wohnraum ist groß. Die Nachfrage nach öffentlicher Anbindung ist bei großen Neubauvorhaben riesig, und davon gibt es in Pankow sehr viele. Pankow erwartet 16 Prozent Bevölkerungszuwachs bis 2030. Da braucht es eine attraktive Anbindung vor Fer- tigstellung, sonst droht der Kollaps. Die Verkehrsinfrastruktur hält dem Pendelverkehr heute schon nicht stand. Es braucht pragmatische Lösungen wie die Straßenbahn. Beliebt, ideale Kapazität, vergleichs- weise kostengünstig und schnell zu realisieren – fünfmal so schnell wie die U-Bahn. Umfassende Untersuchungen haben bereits vor Jahren stattgefunden. Die optimale Strecke führt über den Blankenburger Pflasterweg mit guter Verbindung zum S-Bahnhof Blankenburg. Doch diese Verbindung wurde nun vom CDU-geführten Senat gestoppt. Das neue Verkehrskonzept sieht plötzlich vor, dass die Straßenbahn ohne Anbindung endet. Die S- Bahn-Verbindung fehlt komplett. Das bedeutet, es gibt keine effektive Umsteigeverbindung mehr. Die Straßen morgens ins Zentrum und abends zurück werden noch viel voller. Stau, Lärm, Luftver- schmutzung, Unfälle und strapazierte Nerven sind vor- programmiert. Das darf nicht passieren. Eine Anbindung der Straßenbahn M 2 zur S-Bahn muss kommen. Auch in den Außenbezirken muss die Straßenbahn gut angebunden werden, wichtig auch für Menschen, die nicht Auto fahren können oder wollen, sonst werden diese Menschen abgehängt. Gute Anbindung ist eine Sache der Gerechtigkeit. Liebe CDU! Lassen Sie uns nach einer anschlussfähigen Verbindung suchen. Der Ausbau der S 75 ist geplant. Auch die Anbindung der Sellheimbrücke kann eine mög- liche Lösung sein. Die SPD hat sich im Mobilitätsaus- schuss schon für eine S-Bahn-Verbindung ausgespro- chen, die Linken in ihrem neuen Verkehrskonzept Nord- Ost sowieso. Blankenburg, Buch, Malchow und Karow müssen selbstverständlich zusammengedacht werden. Liebe CDU! Stimmen Sie unserem Antrag auch zu und sorgen Sie dafür, dass der Nordosten Berlins endlich gut angebunden wird! Deshalb: Sagen wir gemeinsam Ja zu einer effizienten und wirtschaftlichen Anbindung der Straßenbahn an die S-Bahn; Ja zu einer Verbindung, die nicht nur Schienen verlegt, sondern auch neue Verbindungen schafft; Ja zu einer Verbindung, die unsere Straßen entlastet, unsere Umwelt schützt und unsere Zukunft gestaltet. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion spricht der Abge- ordnete Kraft.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Hassepaß! Weil Sie mich direkt ange- sprochen haben und vermutet haben, dass wir darüber debattieren, wer was wann nicht gemacht hat: Nein! Heu- te debattieren wir darüber, wer Murks gemacht hat. Ich sage es mal vorweg: Dieser Antrag ist kompletter Murks. Erstens – zwei Drittel dessen, was Sie in dem Antrag aufgeschrieben haben – er ist ja ziemlich lang –, ist Prosa und gehört maximal in die Begründung. (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4012 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Unabhängig von den Formalien gucken wir uns mal den Antrag an! Sie fordern die alte Variante der Durchbin- dung der M 2 Richtung S-Bahnhof Blankenburg, und da schreiben Sie auf, das soll idealerweise über die Bahnhof- straße in Blankenburg erfolgen. Übrigens kurze Info – Sie haben gerade gesagt: Blankenburger Pflasterweg. – Das sind zwei völlig unterschiedliche Straßen. Nur zur Klar- heit! Sie wollen es über die Bahnhofstraße machen. Sie wissen ganz genau, dass das nicht geht, weil da kein Platz ist. Sie müssen also zwangsläufig durch die Anlage Blanken- burg. Zwangsläufig! Das hat Ihre Verkehrsverwaltung seinerzeit sauber herausgearbeitet. Damit einher geht der Verlust von mehreren Dutzend Wohngrundstücken und auch mehreren Dutzend Grund- stücken in der Erholungsanlage. Und da haben wir gesagt in der Koalition: Nein, das wollen wir nicht. – Diese Option funktioniert also so nicht. Jetzt kommen Sie mit einem neuen Vorschlag, und da wird es interessant und ehrlicherweise lustig. Sie wollen jetzt die M 2 verlängern zu einem potenziellen Bahnhof Sellheimbrücke, wo die S 75 längst fährt. Das klingt erst mal nett, aber wenn Sie sich mal mit der Situation vor Ort beschäftigt hätten – ich weiß nicht, ob Sie jemals in Blankenburg waren, mein Eindruck ist eher, nicht –, dann muss Ihnen doch aufgefallen sein, erstens, die Stra- ßenbahn auf dieser Trasse zu verlegen, so wie Sie die beschreiben, führt zum endgültigen totalen Verkehrskol- laps in Blankenburg und im Norden von Blankenburg. Zweitens: Sie bräuchten Kehranlagen oder Wendeanla- gen. – Wohin wollen Sie die denn machen? Da stehen Wohngebäude, Einfamilienhäuser am Bahnhof. Da ist Platz freigehalten worden für den Bahnhof, aber da haben sie keinen Platz für Wende- und für Kehranlagen. Also wollen sie nicht in der Anlage Blankenburg abreißen, sondern auch noch oder möglicherweise ersatzweise dann am Außenring, da, wo die S 75 langfahren soll. Und dann hätten sie sich vielleicht mal angucken sollen, was in der Mitte von Blankenburg so passiert. Da gibt es ein Flächendenkmal. Der komplette historische Ortskern Blankenburg ist ein Flächendenkmal. Es gibt Einzel- denkmäler. Das ist nicht nur die Dorfkirche, die mitten auf dem Anger steht, sondern auch viele der Bauernhöfe darum herum. Da wollen sie also durchfahren mit einer Straßenbahn. Das mag ja noch gehen. Aber jetzt gucken Sie sich mal an: Was ist der minimale Kurvenradius für eine Straßenbahn? – 30 Meter. Mit allem technischen Aufwand und Schnickschnack können Sie auf minimal 25 Meter zurückgehen. Wenn Sie 25 Meter einen Radius haben auf der Strecke, die Sie da vorschlagen, dann bleibt nur eine Konsequenz: Sie fahren über den Friedhof und Sie reißen die historische Dorfkir- che ab, und das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein. Das, was Sie da aufgeschrieben haben, ist grober Unfug. Dieser Antrag soll jetzt im Ausschuss beraten werden. Ich habe ehrlicherweise keine Idee, was man da noch machen soll, aber wegen mir soll es so sein. Dieser Antrag bringt gar nichts. – Vielen Dank! Für die Fraktion Die Linke hat nun die Kollegin Breiten- bach das Wort.
Danke schön, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Als Erstes wollte ich darauf hinweisen: Der An- trag, über den wir reden, ist von den Grünen und nicht von den Linken – dann stünden wir beide drauf –; sonst würde das nämlich keinen Sinn machen, was ich jetzt sagen werde. Herr Kraft! Sie haben sich ein bisschen darum gedrückt, noch mal eine Antwort zu geben, was Sie jetzt eigentlich wollen. Ich glaube nämlich, das, was Sie jetzt entschei- den, ist auch keine großartige Lösung. Eines ist allerdings klar, das steht auch in dem Grünen-Antrag drin: Wenn man so ein Riesenquartier baut, dann muss auch klar sein, wie es verkehrlich angebunden wird, und zwar so, dass sich was bewegt und sich nicht alles nur staut, und dass es einen attraktiven öffentlichen Personennahverkehr gibt. Jetzt zum Antrag der Grünen. Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten – –
Nein, hier gestatten heute alle keine, ich jetzt auch nicht. – Die Verkehrsanbindung hatte ich schon genannt. Wir finden es auch richtig, dass es die Anbindung mit der Straßenbahn zum S-Bahnhof Blankenburg gibt. Die ist seit Jahren überfällig, das ist eine völlige Katastrophe. (Johannes Kraft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4013 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Dem stimmen wir auch zu. Was uns jetzt allerdings un- terscheidet: Ihre Alternative, die Sie nennen, ist keine Alternative. Ich nenne Ihnen nur mal ein paar Zahlen: Durch Alt-Blankenburg fahren täglich 16 500 Autos, an einem ganz normalen Werktag, Krugstege 18 000, Ka- rower Damm 16 000. Und dann sind wir bei Ihrer Alter- native ganz schnell an dem Punkt, an dem ich sagen kann: Irgendwann ist es dann auch schnuppe, ob ich mit dem Bus im Stau stehe oder mit der Straßenbahn. Deshalb sagen wir: Ihre Alternative, die Sie aufzeigen, ist keine Alternative. Und es reicht, glaube ich, auch nicht, alleine in den Blankenburger Süden zu schauen, sondern man muss sich den Nordosten insgesamt anschauen. Jetzt komme ich zu dem, wie toll wir sind: Wir haben vor Kurzem ein entsprechendes Konzept vorgestellt. Dieses Konzept ist machbar, und zwar in relativ kurzer Zeit. Dieses Konzept ist vernünftig, und es ist eine Lösung für den gesamten Nordosten. Deshalb würde ich mir wünschen, wenn es denn die De- batte im Ausschuss gibt – in dem bin ich ja nicht, ich vertrete heute den Kollegen Ronneburg; von hier aus noch mal gute Besserung! –, dann sollte dieses Konzept vielleicht auch noch mal diskutiert werden. Vielleicht findet man da eine Gemeinsamkeit, und zwar eine um- setzbare Gemeinsamkeit im Sinne der Menschen, die dort leben und die dort wohnen und die auch von A nach B kommen müssen. – Vielen Dank! – Liebe Fraktion, ich habe immer noch eine Minute und 30 Sekunden. Sie können sich ja auch überlegen, ob Sie gleich noch mal sprechen, denn der Abgeordnete Kraft hat nun das Wort für eine Zwischenbemerkung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste und Zuschauer! – Geschätzte Kollegin Breitenbach! – Da sind Sie. – Also ehrlich: Ich finde es richtig gut, dass sich die Linke vor Kurzem auf- gemacht hat, ein Verkehrskonzept für den Nordosten Pankows zu entwickeln. Das ist löblich, das ist gut, und was da drinsteht, ist auch zu Teilen gar nicht so schlecht, aber ehrlicherweise sind Sie damit ein bisschen spät. Wir haben 2019 angefangen, und wir sind jetzt so weit, dass die Überlegungen, die wir damals gemacht haben – breit getragen in der Bevölkerung, in der Stadtgesellschaft; ich habe es hier schon mehrfach gesagt –, jetzt auch Eingang finden in die konkreten Planungen dessen, was der Senat vorhat und was untersucht wird. Also herzlichen Glück- wunsch zu dem Konzept – Sie sind zu spät. Und weil Sie gefragt haben, was wir denn mit der Stra- ßenbahn machen wollen: Schauen Sie sich doch mal genau an, was die Senatorin kommuniziert hat, und dann schauen Sie sich doch mal an, was wir damals entwickelt haben. Da steht drin: Zunächst wird die Straßenbahn, die verlängerte M 2, zur Erschließung von Teilen des Blan- kenburger Südens gebaut, bis zum Blankenburger Süden. Perspektivisch kommt eine leistungsfähige – und das haben Sie ja dankenswerterweise auch endlich erkannt – SPNV-Variante; wir sagen dazu U-Bahn, nämlich U 10. Die wird da langfahren, und die wird dann perspektivisch erschließen. Und was die Straßenbahn angeht – das steht genau in dem drin, was die Senatorin vorgelegt und vor- getragen hat –: Die Perspektive für die Verlängerung der M 2 Richtung Norden ist selbstverständlich vorhanden. Jetzt kommen wir mal zu einem sinnvollen Vorschlag, Kollegin Hassepaß: Wie kommt man mit der M 2 zur S 75? – Nämlich indem man nach Nordosten fährt und dann an dem geplanten Mobilitätshub an der S 75 in Malchow eine Verbindung, eine Umsteigebeziehung schafft zwischen der S 75 und der M 2. Da haben Sie genau die Anbindung, und die ist sogar noch besser in Richtung Südosten, weil es ein Bahnhof früher ist. Und noch mal: Sie müssen keine Grundstücke, Friedhöfe und Kirchen abreißen. Das ist vernünftig. An diesem Mobilitätshub, Kollegin Breitenbach, lösen Sie übrigens einen Großteil des Problems, das Sie völlig richtigerweise angesprochen haben: Der Durchgangsver- kehr in Blankenburg, Karow und Heinersdorf mit mehre- ren Zehntausend Fahrzeugen wird reduziert, indem wir die Stadt-Umland-Verkehre über diese Mobilitätshubs sortieren. Das ist ein vernünftiges integriertes Konzept und nicht so ein Murks, wie die S 75 zum Bahnhof Sell- heimbrücke zu verlängern. Jetzt hat die Kollegin die Gelegenheit für eine Widerrede. – Bitte schön, Frau Breitenbach!
Vielen Dank! – Herr Kraft! Wer jetzt wann aufgewacht ist, lassen wir mal außen vor, denn über diese Frage wird schon sehr lange diskutiert. Da waren Sie noch gar nicht im Parlament, da wurde hier schon darüber gestritten; aber da haben Sie ja an anderer Stelle darüber gestritten. Ich freue mich aber sehr, dass Sie unser Verkehrskonzept gut finden; dann sollten Sie es sich noch mal genauer anschauen. Denn was bei Ihnen nicht stimmt: Wenn Sie (Elke Breitenbach) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4014 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 mit der U-Bahn kommen – vorhin kam die Frage: Wie lange dauert das? –, das erlebe ich nicht mehr, und Sie erleben es auch nicht mehr, so lange braucht es. Wir brauchen aber jetzt eine Lösung, deshalb ist es Augenwi- scherei. Schauen Sie sich unser Konzept an! Vielen Dank! – Jetzt spricht für die SPD-Fraktion der Kollege Buchner. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, tatsächlich schön, dass den Grünen das Thema heute offenbar zum ersten Mal in diesem Parlament wichtig ist. Ich erinnere mich gut: Wir diskutieren seit 2018 über die Bebauung im Blankenburger Süden. Ende 2018 hatten wir hier groß die Fachabgeordneten und die Senatorinnen eingeladen. Frau Lompscher und Frau Günther sind ge- kommen, Frau Günther zu spät und hat uns dann gesagt, sie muss nach zehn Minuten wieder weg, den Weih- nachtsbaum illuminieren. Danach ist sie nicht etwa zu- rückgekommen, sondern hat unten Weihnachtslieder ge- sungen und Glühwein getrunken. So wichtig war den Grünen das Thema in der letzten Wahlperiode. Es ist in der Tat auch schön, dass die Linken sich mit dem Thema jetzt stärker beschäftigen, aber in der Tat – der Kollege Kraft hat es gesagt –: SPD und CDU haben Verkehrskonzepte seit 2019 entwickelt. Ich bin heilfroh, dass wir jetzt die Gelegenheit haben, sinnvolle Konzepte, die auch Leistungsstärke abbilden, umzusetzen, denn es ist in der Tat gesagt worden: Da geht es um ein großes Wohnungsbaugebiet – übrigens nicht nur im Blankenbur- ger Süden, der wird kleiner, als ursprünglich gedacht, sondern auch mit der Bebauung des heutigen Gewerbe- gebiets in Heinersdorf, wo auch noch mal um die 3 000 Wohnungen entstehen. Das bedeutet aber auch, dass sich das Ganze insgesamt stärker in Richtung Süden dieses Gebiets konzentrieren wird und mehr Leute aus Heinersdorf sowieso die Perspektive haben, in die Innen- stadt zu kommen. Ortskenntnis hilft aber in jedem Fall. Lassen Sie mich zu Blankenburg mal sagen: Der Ortsteil hat heute ungefähr 7 000 Einwohner. Das wird innerhalb der nächsten 20 Jahre deutlich mehr werden. Blankenburg besteht aus einem Gebiet zwischen der Autobahntrasse und der Bahntrasse, es besteht aus den Gebieten nördlich und südlich des Dorfangers, und es besteht aus der Anlage Blankenburg – übrigens keine Kleingartenanlage, wie es so gern genannt wird, sondern 1 500 Parzellen. Da ist alles dabei: ein Erholungsgrundstück, da steht ein Einfa- milienhaus auf Eigenbesitz, da gibt es Einfamilienhäuser auf Pachtland. Das heißt, das ist nicht so wie eine Klein- gartenanlage, die man, wenn man das politisch will, ab- räumen kann, sondern es ist ein hoch komplexes Gebilde von unterschiedlichen Besitzverhältnissen, durch das man eben nicht so einfach durchsteuern kann. Was die Grünen gegen die Anlage Blankenburg haben, weiß ich nicht, denn als wir die Bebauung, die die Linken wollten, mit Wohnungen und Hochhäusern in der Anlage Blankenburg, abgeräumt hatten, kamen die Grünen und wollten unbedingt eine 35 Meter große Verkehrstrasse durch eine Erholungsanlage leiten. Das ist offenbar öko- logische Politik, die die Grünen heutzutage führen wol- len. [Beifall von Sebahat Atli (SPD) und Tino Schopf (SPD) – Beifall bei der CDU –
Das ist doch Geschichtsklitterung! – Weitere Zurufe von der LINKEN] – Ja, Sie sind ja nicht umsonst so laut jetzt gerade! – Fakt ist: Schon heute gibt es eine Menge verkehrliche Proble- me, die zu lösen sind. Der Antrag der Grünen, das alles mit der Straßenbahn zu machen, ist dermaßen doof, ehr- lich gesagt. Das weiß auch jede Person in Blankenburg, jede! Und das Schlimme ist: Diese Tram, über die geredet wird, bringt keinem dieser genannten 7 000 Blankenbur- gerinnen und Blankenburger irgendetwas, weil wir nur von den Leuten reden, die in dieses Neubaugebiet ziehen. Die Haltestelle wäre in jedem Fall zwischen 500 Meter und 2 Kilometer von allen Häusern, die heute von Blan- kenburgerinnen und Blankenburgern bewohnt werden, entfernt. Es hilft also tatsächlich, ein bisschen Ortskennt- nis zu haben. Wir haben tatsächlich verkehrliche Proble- me, die wir lösen müssen. Was wir dringend brauchen, ist ein Kiezbus; das ist auch auf die lange Bank geschoben worden, weil wir teilweise 2 Kilometer in Blankenburg zu laufen haben, bis man überhaupt an einer Bushaltestel- le in Blankenburg ist, und das müssen wir auch ändern. Das will ich auch noch einmal sagen: Der S-Bahnhof Blankenburg liegt ganz im Westen Blankenburgs an der Ortsteilgrenze zu Französisch-Buchholz. Er ist eigentlich heute schon für keine Blankenburgerin, keinen Blanken- burger zu Fuß zu erreichen, und er muss aus den Ortsker- nen mit dem Bus erreicht werden. Das werden wir auch in Zukunft vermutlich nicht ändern. Ganz im Ostteil wird irgendwann der Bahnhof Sellheimbrücke für die S 75 entstehen. Auch da ist die Tram keine Lösung. Deswegen ist die beste Lösung, die wir gefunden und weiterentwi- ckelt haben, dass wir U-Bahnen aus der Innenstadt, aus (Elke Breitenbach) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4015 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Pankow bis in den Blankenburger Süden verlängern, wo eine attraktive Umsteigeverbindungen entsteht. Übrigens wird kein Mensch aus dem neuen Blankenburger Süden, was da entsteht, auf die Idee kommen, wenn das fertig ist – im Übrigen reden wir auch bei der Wohnbaubebauung von 10, 15 Jahren, bis dort eingezogen wird –, in eine Tram zu steigen, um vier Minuten zum S-Bahnhof Blan- kenburg zu fahren, das Plateau zu wechseln, auf den S- Bahnhof Blankenburg hochzugehen, um dann in Rich- tung Heinersdorf und Pankow zurückzufahren, wenn er doch direkt in die U-Bahn steigen kann, mit den Statio- nen Heinersdorf und Pankow. Warum sollte ich die zehn Minuten Umweg machen? Deswegen ist die Streckenfüh- rung zum S-Bahnhof Blankenburg mit der Tram aus dem Blankenburger Süden einfach auch ein Stück weit Panne und obsolet. Man kann sich vielleicht auch als Grüner für größere Verkehrsgefährte begeistern. Die Menschen in Blanken- burg brauchen das; die brauchen vernünftige Verkehrslö- sungen Wenn es nur darum ginge, irgendwie eine Erho- lungsanlage zu zerschneiden, dann geben Sie doch bitte den Widerstand gegen die Anlage Blankenburg auf. Das sind alles rechtschaffende Menschen, die weder eine Straßenbahn durch die Anlage Blankenburg brauchen, denen sie auch nichts nutzen würde, weil die Leute seit dreißig Jahren die 400 Meter zum S-Bahnhof Blanken- burg zu Fuß gehen können. Ich glaube, dass die SPD- Fraktion und die CDU-Fraktion jetzt auch tatsächlich umsetzen wollen, was die richtige und vernünftige Lö- sung für ein wachsendes Blankenburg und einen allge- mein wachsenden Verkehrsraum Nordost ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Allen einen schönen Abend! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Wiedenhaupt.
Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag be- ginnt mit den Worten: „Neue Stadtquartiere benötigen von Beginn an ei- ne attraktive verkehrliche Erschließung …“ Da stimmen wir mit Ihnen überein, Frau Kollegin, aber dann hört die Übereinstimmung auch schon auf. Lassen Sie mich zunächst anmerken: Wir benötigen mehr Wohnungsneubau, das haben wir in den letzten Jahren ja nicht erlebt, und natürlich neue Stadtquartiere. Neue Stadtquartiere dürfen aber keine Raumschiffe sein, die man von oben landen lässt, sondern sie müssen mit der gewachsenen Umgebung, in die gewachsenen Kieze eingebunden werden. Das bedeutet für uns auch, dass wir nicht bloß, weil es die Fläche hergibt, auf Teufel komm raus verdichten, sondern angemessen bauen. Deshalb, Frau Kollegin Breitenbach, wenn Sie sagen, dass da ein Riesenquartier entsteht: Nein, nicht mit uns! Wir wollen ein vernünftiges, angemessenes Quartier haben, dass sich in die Umgebung einpasst. Natürlich gehört dazu, dass wir richtigerweise von An- fang mitdenken, wie die verkehrliche Anbindung funkti- oniert, die keine gewachsenen Strukturen zerstören darf. Deshalb eines klar vorangestellt: Für uns wird es eine Zerstörung, ein Schneiseneinschlag, eine Vernichtung von Kleingartenanlagen in der Erholungsanlage Blanken- burg nicht geben. Deshalb begrüßen wir die Pläne des Senats, den neuen Blankenburger Süden mit der U-Bahn anzubinden. Ja, das ist eine der typischen Strukturen, wo wir nicht auf der Oberfläche arbeiten sollten, sondern unter die Erde gehen sollten, gegebenenfalls auch in die Luft. Wir wissen auch, dass die U-Bahn, selbst wenn wir die Planung schnell angehen, nicht rechtzeitig vor dem Einzug der Mieter fertig wird. Deshalb benötigen wir im ÖPNV eine Zusatz- lösung, und das kann die Tram sein, aber nicht durch die Erholungsanlage. Frau Kollegin Hassepaß! Sie haben so toll gesprochen: Wir müssen verbinden. Wir müssen die Menschen ver- binden. – Ja, aber wir verbinden nicht Menschen, wenn wir 1 500 Kleingartenanlagen abholzen! Da vernichten wir die Verbindung. Deshalb ist die angedachte Lösung, mit Kiezbussen vor- zugehen, richtig. Wir begrüßen den neu zu planenden S- Bahnhof Sellheimbrücke und die angekündigte Verlänge- rung der S 75. Lassen Sie mich das in der kurzen Zeit noch anmerken: Wir wünschen uns auch, dass es eine vernünftige Autoanbindung an den Blankenburger Süden gibt, weil viele Menschen auch das Auto benutzen müs- sen. Denken wir mit Verstand, denken wir nicht ideolo- gisch und wollen die Trams durch Erholungsanlagen bauen, dann kommen wir auch voran. – Herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr. – Widerspruch höre ich nicht: dann verfahren wir so. (Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4016 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Die Tagesordnungspunkte 52 bis 54 stehen auf der Kon- sensliste. Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unse- rer heutigen Tagesordnung. Die nächste Plenarsitzung findet am Donnerstag, dem 7. März 2024, um 10 Uhr statt. Ich schließe damit die Sitzung. – Schönen Abend Ihnen noch! (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4017 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Anlage 1 Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Lfd. Nr. 3: Jahresbericht 2023 des Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 Verfassung von Berlin und § 97 Landeshaushaltsordnung Bericht Drucksache 19/1332 an Haupt Lfd. Nr. 15: Für mehr Lernerfolg, Empathie und Gesundheit: Gesetz zur Smartphone-Regelung an Schulen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 25. Januar 2024 Drucksache 19/1421 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1234 vertagt Lfd. Nr. 25: Mobilität für alle: ein kostenfreies, öffentliches Fahrradverleihsystem für Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 29. November 2023 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 24. Januar 2024 Drucksache 19/1416 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1048 vertagt Lfd. Nr. 26: Gerechte und rechtmäßige Entlohnung für Objektschützer*innen des Landes Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 11. Dezember 2023 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 24. Januar 2024 Drucksache 19/1417 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1054 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE bei Enthaltung AfD – auch mit geändertem Berichtsdatum abgelehnt Lfd. Nr. 27: Sofortigen Winterabschiebestopp anordnen und ausnahmslos einhalten! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 11. Dezember 2023 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 24. Januar 2024 Drucksache 19/1419 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1225 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – abgelehnt Lfd. Nr. 29: Entwurf des Bebauungsplans XV-58bb-1 vom 3. Juni 2022 mit Deckblatt vom 21. Juli 2023 für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches „Berlin- Johannisthal/Adlershof“, Grundstück Eisenhutweg 78, 80, 84 und 86 im Bezirk Treptow- Köpenick, Ortsteil Johannisthal Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 12. Februar 2024 Drucksache 19/1436 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1312 einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 31: Nr. 11/2023 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 14. Februar 2024 Drucksache 19/1465 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4018 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Lfd. Nr. 38: Kein Spielstraßen-Stopp für Berlin – offene Straßen für Kinder, Familien und die Nachbarschaft retten! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1426 an Mobil Lfd. Nr. 40: Anhebung der Wassertemperatur in Berliner Schwimmhallen auf 28°C Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1439 an Sport und Haupt Lfd. Nr. 41: Grüne Welle der Vernunft Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1440 vertagt Lfd. Nr. 42: Der Emmauswald bleibt! Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1441 vertagt Lfd. Nr. 43: Überarbeitung des Flächennutzungsplans von 1994 Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1442 vertagt Lfd. Nr. 44: Sozial-ökologisch orientierte Friedhofsentwicklung Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1443 vertagt Lfd. Nr. 45: Lebensgefährliche Zustände am Europaplatz beenden: „Ein Schritt zurück und neu ansetzen“ Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1444 an Mobil Lfd. Nr. 46: Kernkraft revitalisieren – Grundlagen schaffen für eine Energieversorgung der Zukunft Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1445 vertagt Lfd. Nr. 50: Muster-Dienstvereinbarung Bürohunde Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1453 an Recht Lfd. Nr. 52: Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2022-2026 jetzt umsetzen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1455 vertagt Lfd. Nr. 53: Klimaschutz in der Berliner Investitionsplanung Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1456 an Haupt (f) und WiEnBe Lfd. Nr. 54: Entlastung wegen Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2022 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1458 an Haupt Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4019 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Anlage 2 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses Zu lfd. Nr. 23: Wahl einer oder eines Abgeordneten zum Mitglied des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages Wahl Drucksache 19/1459 Es wurde gewählt: Herr Abg. Lars Rauchfuß (Fraktion der SPD) Zu lfd. Nr. 28: Beste Studienbedingungen für Berlin: Modellprojekt für eine 24-Stunden- Universitätsbibliothek Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 29. Januar 2024 Drucksache 19/1427 Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1315 Der Senat wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass an einer der Berliner Universitätsbiblio- theken ab dem 1. Januar 2025 ein Modellprojekt für eine 24-stündige Öffnung an sämtlichen Wochentagen gestar- tet werden kann (24/7-Betrieb). Zu diesem Zweck leitet die Senatsverwaltung für Wissen- schaft, Gesundheit und Pflege bis zum 30. Juni 2024 ein Interessenbekundungsverfahren ein, an dem sich die Freie Universität Berlin, die Humboldt-Universität zu Berlin und die Technische Universität Berlin / Universität der Künste Berlin beteiligen können. Gehen mehrere Interessenbekundungen ein, soll die Auswahl durch eine Gesamtbewertung der folgenden Kriterien erfolgen: – Anzahl der für den 24/7-Betrieb verfügbaren Biblio- theksplätze, – Anzahl der von der betreffenden Bibliothek abgedeck- ten Fachrichtungen, – Anzahl der im Lesesaal verfügbaren Bestände, – Erreichbarkeit der betreffenden Bibliotheken zu ver- schiedenen Wochentagen und Tageszeiten, insbeson- dere während der Nachtstunden, – Kreis der zugelassenen Benutzer und Benutzerinnen (nur Angehörige der betreffenden Universität – auch Angehörige weiterer Hochschulen – auch Externe), – Sicherheit bei der An- und Abreise, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, – Organisationskonzept, – Bedarf an Fördermitteln des Landes Berlin für den erforderlichen Aufwand an Personal- und Sachmit- teln. Die vom Land Berlin zu tragenden Fördermittel sind aus dem Doppelhaushalt 2024/25 zu erbringen. Der haushaltsmäßigen Absicherung entsprechend ist das Modellprojekt bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Für weitere Entscheidungen erfolgt eine Evaluation zum 31. März 2025. Zu lfd. Nr. 29: Entwurf des Bebauungsplans XV-58bb-1 vom 3. Juni 2022 mit Deckblatt vom 21. Juli 2023 für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches „Berlin- Johannisthal/Adlershof“, Grundstück Eisenhutweg 78, 80, 84 und 86 im Bezirk Treptow- Köpenick, Ortsteil Johannisthal Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 12. Februar 2024 Drucksache 19/1436 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1312 Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 21. November 2023 beschlossenen Entwurf des Bebau- ungsplans XV-58bb-1 vom 3. Juni 2022 mit Deckblatt vom 21. Juli 2023 für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereiches „Berlin-Johannisthal/Adlershof“, Grundstück Eisenhutweg 78, 80, 84 und 86 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal zu. Zu lfd. Nr. 31: Nr. 11/2023 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 14. Februar 2024 Drucksache 19/1465 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Entnahme des nachfolgend genannten Grundstücks aus dem Son- dervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) rückwirkend zum 31. Dezember 2023 zu: Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4020 Plenarprotokoll 19/43 22. Februar 2024 Adresse Bezirk Berlin Gemar- kung Flur Flur- stück Grundstücksflä- che in m² Klado- wer Damm 333 Span- dau Kladow 3 421 14 260 ge- samt 14 260