Vollständige Mitschrift der Sitzung 45, 2024-03-21.
Sprach am meisten: Anne Helm (5% Wörter). Redner: 59, Wortmeldungen: 143.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da- men und Herren! Rassismus war für mich in meiner Ju- gend tatsächlich kein Thema. Dabei ist Rassismus Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4147 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 schon immer eine unserer hässlichsten menschlichen Eigenarten und natürlich immer, auch früher, sehr präsent gewesen. Ich bin aufgewachsen mit Italienern, die als „Itaker“ und „Gastarbeiter“ bezeichnet wurden, aber Teil unserer Nachbarschaft gewesen sind. Ich bin aufgewachsen mit Türken, die als „Muselmänner“ verunglimpft wurden und mit mir gemeinsam in der Fab- rik gearbeitet haben; ich nur zeitweise, sie das ganze Leben. Andere haben mit Vietnamesen gelebt, gearbeitet und sie dennoch abfällig „Fidschis“ genannt. Auch damals wussten natürlich die Menschen schon, dass sie mit diesen Worten ausgrenzen und diskriminieren, ein schlimmer Fehler, aus dem wir erfreulicherweise alle gelernt haben. Heute haben wir viele Menschen aus ande- ren Ländern, aus anderen Kulturen in unserer Gesell- schaft, in unserer Stadt, und wir wissen, dass wir solche rassistischen Formulierungen nie wieder verwenden dür- fen. Wir dürfen Menschen nicht ausgrenzen. Wir dürfen Men- schen nicht zu Fremden machen, denn vor Fremden ha- ben Menschen Angst. Fremde sind nicht Teil der eigenen Gruppe. Fremde werden diskriminiert. Wir Deutsche wissen genau, was immer wieder passieren kann. Wir kennen aus unserer Geschichte schrecklichsten Rassis- mus. In der dunkelsten und brutalsten Zeit der deutschen Geschichte sind 6 Millionen Juden, aber auch Sinti und Roma und behinderte Menschen grausam ermordet wor- den, ermordet von Nazis in Deutschland, und fast alle haben auf die eine oder andere Art dabei mitgemacht. Obwohl es Deutsche waren, Nachbarn, Freunde, wurden sie zu Fremden gemacht. Heute ist es nicht anders, aber zu unserem großen Glück nicht mehr in Deutschland. Wir haben sehr viel gelernt aus unserer Geschichte. Damit ist noch lange nicht alles gut, aber sehr viel besser als vor 80 Jahren. Doch blicken wir in die Welt: Ganz anders in China, wo die muslimi- sche Minderheit der Uiguren in Zwangslagern einge- sperrt, misshandelt und gefoltert wird. Ganz anders in Myanmar, wo die Rohingya willkürlich abgeschlachtet werden. Ganz anders auch im Sudan, wo Muslime die christliche Minderheit verfolgen. Es gibt viel zu viele aktuelle, sehr grausame Beispiele von Rassismus in der Welt. Denn das alles ist und war Rassismus und ist auf schreckliche Art und Weise auch Teil unserer menschli- chen Natur. „Was dir verhasst ist, das tue dem Nächsten nicht an“, steht im Talmud. Toleranz ist eine Stärke und keine Schwäche, sagt der Prophet Mohammed. „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“, sagt das Christentum. Rassis- mus ist nicht aus Religion geboren, sondern immer nur das, was Menschen mit Religion tun. „Menschen, die Freiheit, Demokratie und Men- schenrechte lieben, fragen nicht danach, ob je- mand schwarz ist oder weiß.“ Das sagte Joachim Gauck vor einigen Jahren. Ich bin mir recht sicher, dass dieses Hohe Haus Joachim Gauck in dieser Aussage überwiegend zustimmen wird. Ich bin mir auch sehr sicher, dass fast alle sagen werden, dass wir Rassismus bekämpfen müssen, wo immer wir ihn finden. Aber schon die Vereinigung von fremd und gewohnt wird bei dem einen oder anderen ein Störgefühl auslösen. Sind diese anderen Kulturen auch für mich selber wertvoll? Möchte ich die eigentlich alle unter uns haben? Was machen wir mit denen, die dazukommen? Sollte die oder der nicht schnell wieder weg? Das ist eine sehr aktuelle Diskussion, denn Rassismus hat viel mit Ängsten zu tun, mit dem Gefühl, ohnmächtig zu sein und dann zu versu- chen, in der Gemeinschaft stark sein zu können, dafür andere auszugrenzen, sie schlechter zu machen, um sich dadurch überlegen zu fühlen. In der Vorbereitung auf die heutige Rederunde habe ich aktuelle Fälle recherchiert. Ich habe mir die Zahlen der rassistischen Taten in Berlin angeschaut und untersucht und für mich geprüft, ob wir ein strukturelles, institutio- nelles Problem mit Rassismus in Berlin haben. Sind Ras- sismus und Diskriminierung in unseren staatlichen Struk- turen eingeflochten, und betreibt das Land Berlin aus seiner Konfiguration mit seinen Mitarbeitern heraus einen strukturellen, institutionellen Rassismus? – Meine Er- kenntnis ist – ich bin mir ganz sicher, das wird nicht der gesamte Teil des Hohen Hauses so sehen –: Nein, wir haben keinen strukturellen, institutionellen Rassismus in Berlin. Ebenso wird ein Teil dieses Hauses es ablehnen, wenn ich sage, dass wir in Deutschland trotz aller positiven Entwicklungen der letzten 80 Jahre, trotz der guten Auf- arbeitung unserer extremistischen, rassistischen Vergan- genheit immer noch ein sehr großes Problem und eine sehr große Aufgabe mit der Bekämpfung von Rassismus haben. Was dazwischen liegt, ist die bürgerliche Mitte. [Katalin Gennburg (LINKE): Das sagt der Richtige! –
Vornamenabfrage!] Das sind diejenigen, die akzeptieren, dass wir als Land, als Vaterland schreckliche Dinge in unserer Geschichte getan haben. Das sind diejenigen, die wissen, dass Dis- kriminierung und Rassismus immer in uns schlummern und deshalb das Verbindende, das Gemeinsame und nicht das Trennende suchen. Das ist die bürgerliche, demokra- tische Mitte. Und nur diese Mitte trägt unsere freiheitlich- demokratische Grundordnung. (Dirk Stettner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4148 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Wir dürfen Rassismus nicht nur ablehnen, wir müssen ihn aktiv bekämpfen. Wir müssen aktiv gegen ihn vorgehen, und dafür müssen wir ihn sehen und benennen. Wer ei- nem Menschen keine Wohnung gibt, weil er andere Haut- farbe hat, ist rassistisch. Einem Menschen eine Arbeits- stelle nicht zu geben, weil er einen anderen Glauben hat, ist rassistisch. Wir haben hier in Berlin die Verantwor- tung, die notwendigen Diskussionen zu führen, miteinan- der die notwendigen Entscheidungen zu treffen, damit diese Rassismen stetig weniger werden. Wir dürfen Ras- sisten keinen Raum geben, weder hier noch in ganz Ber- lin. Ein vermeintlicher Pro-Palästinenser-Kongress, der in keiner Art und Weise ein Pro-Palästinenser- und damit ein Pro-Menschen-Kongress ist, dem es nicht darum geht, den sterbenden Menschen im Gazastreifen zu helfen, sondern dem es nur darum geht, Rassismus in die andere Richtung zu betreiben, Judenhass und Israelhass zu pro- klamieren, ein solcher Kongress wäre eine Schande für Berlin. Vielleicht können wir ihn nicht verbieten, weil er keiner Genehmigung bedarf, aber wir müssen alles uns Mögli- che tun, damit eine solche Judenhasserveranstaltung nicht stattfindet, denn Berlin steht nicht für Hetze und Spal- tung. Im Gegenteil: Wir brauchen ein breites Bündnis für Tole- ranz, für Demokratie, und dafür haben wir in diesem Hohen Haus entschieden, eine Enquete-Kommission für gesellschaftlichen Zusammenhalt einzurichten. Es geht darum, uns zusammenzuhalten, egal ob wir hier aufge- wachsen sind oder ob wir hinzugekommen sind. Es geht darum, Diskriminierung und Rassismen zu bekämpfen, Gemeinsamkeiten zu schaffen und diese zu stärken. Da- für müssen wir miteinander darum ringen, was der beste Weg zum besten Zusammensein ist. Dafür haben wir die beste Formel im Parlament gefunden. Sowohl der Frakti- onsvorsitzende der SPD, Raed Saleh, als auch ich werden Mitglied dieser Kommission sein. Ich glaube, ich kann sagen: Wir laden gemeinsam alle anderen Fraktionsvor- sitzenden ein, auch dort mitzutun. Es ist wichtig, denn Menschenrechte sind universell. Es ist egal, wo man herkommt. Es ist egal, welche Hautfarbe man hat. Es ist egal, welchen Glauben man hat. Menschenrechte sind nicht diskutabel. Lassen Sie uns gemeinsam dafür kämp- fen! Lassen Sie uns um die gute Sache ringen und dafür sorgen, dass Rassismus in unserer Gesellschaft keine Chance hat! – Danke schön! Vielen Dank, Herr Kollege! – Ich würde alle Kolleginnen und Kollegen im Haus bitten, wieder zur sachlichen Aus- einandersetzung zurückzukommen. – Liebe Kollegin Schubert! Ich finde, „Idiot“ ist kein Beitrag dazu. [Beifall bei der CDU und der SPD –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörende! Ramadan Kareem und Newroz Mubarak! Treffen sich ein Unternehmer, eine Wissenschaftlerin, ein Künstler und eine Politikerin in einer Bar – was beginnt wie ein Witz, endet mit dem, was für viele Menschen in diesem Land seit einiger Zeit Rea- lität ist: Fluchtgedanken. Sie, also wir, sitzen zusammen und überlegen gemeinsam, wohin wir fliehen, wenn es soweit ist. Welches Verkehrsmittel nimmt man am bes- ten? Welche Visavorschriften gibt es? Was nimmt man mit? Wo wird man – vielleicht gemeinsam – wohnen? Wo überhaupt ist ein sicherer Ort? Viele von Rassismus betroffene Menschen berichten seit Monaten und Jahren schon vom Gefühl des quasi gepackten Koffers im Flur, des Jeden-Moment-Bereitseins für einen Neuanfang weit weg vom menschenverachtenden Rassismus in Deutsch- land – ein Gefühl der Selbstermächtigung, eine Souverä- nität, selbst einen Schlussstrich ziehen und gehen zu können. Jetzt aber sind die Zeiten andere. Jetzt stehen Deportati- onspläne für rassifizierte Menschen auf der Tagesord- nung. Ich will das gerade am heutigen Tag in aller Klar- heit sagen: Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitis- mus und andere Formen gruppenbezogener Menschen- feindlichkeit sind die größte Bedrohung für unsere De- mokratie. Es ist gut, wichtig und längst überfällig, dass diese Ge- sellschaft aufsteht und beginnt zu handeln, denn die Be- drohungslage ist nicht erst seit einem Geheimtreffen in Potsdam bekannt. Ich bin mit den Bildern der Skelette der ausgebrannten Häuser von Mölln und Solingen aufge- wachsen. Der Anschlag auf die Geflüchtetenunterkunft in Rostock-Lichtenhagen, die im Haus dem rassistischen Mob ausgelieferten Menschen, die nicht eintreffende Polizei haben sich tief in mein Bewusstsein eingebrannt. Der Anschlag in Lübeck, in Wohnortnähe meiner Großel- tern, bleibt eine angsterfüllte Erinnerung. Die langen Abende vor dem Fernseher und immer wieder Nach- (Dirk Stettner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4149 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 richten über noch einen Anschlag, meine verstohlen flüs- ternden Eltern, meine still betende Großmutter und die Angst vor Feuer sind meine Erinnerungen an die ver- meintlich farbenfrohen, flippigen 1990er-Jahre. Jetzt, als Erwachsene, verstehe ich auch, warum wir nachts das Licht angelassen haben, als wir schlafen gegangen sind. Die Zweitausender wurden für von Rassismus betroffene Menschen nicht einfacher. Mit dem 11. September 2001 verschoben sich Diskurse. Verschiedene Kulturen wurden für unversöhnlich erklärt, ein „Clash of Cultures“ fabri- ziert. Als die rassistisch motivierten rechtsextremen Ter- roristinnen und Terroristen des NSU mordend durch das Land zogen, sprach die mediale Öffentlichkeit von „Dö- ner-Morden“. Für das Schicksal der Opferfamilien hatte man wenig übrig, wurden sie doch ins zwielichtig-mafiö- se Milieu gerückt. Es war die Zeit angebrochen für das „Man wird doch noch sagen dürfen“, die Zeit der „Kopf- tuchmädchen“, des Geredes über „Kinder produzierende Hartz-IV-Empfängerinnen“. Sie sehen: Rassismus ist weit mehr als nur ein physischer An- oder Übergriff. Angespuckt oder am Kopftuch gezo- gen werden sind rassistische Alltäglichkeiten für viele Menschen in dieser Gesellschaft – bestürzende Lebensre- alitäten, ja. Vorbereitet wird diese Gewalt aber von einer Sprache, die verharmlost, delegitimiert, verdächtigt und den Diskursraum immer weiter verschiebt – zuungunsten von Rassismus betroffener Menschen. Die Verschiebung der Grenzen des Sagbaren aber führt zu einer Verschie- bung der Grenzen des Machbaren. Die Justiz, Sicher- heitsorgane und, ja, auch die Politik müssen Rassismus aktiv bekämpfen und Menschen schützen, die von Ras- sismus betroffen sind. Staatliche Institutionen und ge- wählte Volksvertreterinnen und -vertreter dürfen den Rassismus nicht reproduzieren, indem sie Migrantinnen und Migranten und migrantisierte Menschen zu Fremden machen. Konkret heißt das: Racial-Profiling ist rassis- tisch und muss endlich abgeschafft werden! Es ist rassistisch begründet, dass eine Kopftuch tragende Frau nicht in den Staatsdienst treten kann. Es ist rassis- tisch begründet, dass schwarze Menschen häufiger auf Drogenbesitz kontrolliert werden. Es ist rassistisch be- gründet, dass Romnja und Roma zu den benachteiligsten Gruppen auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt zählen. Wir müssen weg von der Einzelfallerzählung und hin zur strukturellen Betrachtung des ganzen Ausmaßes an Be- nachteiligung und Ausgrenzung kommen. Wir müssen die Vielzahl an Menschen in unserer Stadt sehen, die beinahe en passant alltäglich rassistische Gewalt erleben. Wir müssen erkennen, welche Chancen und Potenziale vertan werden, welche Verletzungen und Traumata sich ergeben und welche Gräben entstehen. Nun gibt es in diesem Parlament das Bekenntnis, zum Tag gegen Rassismus ein Zeichen setzen zu wollen. Das ist unbedingt begrüßenswert, doch es bleibt immer noch die Frage, ob Nicht-rassistisch-Sein als Bekenntnis aus- reicht. Ist die Begehung eines Tages gegen Rassismus als performativer Akt der Selbstvergewisserung ausreichend, oder ist es, um es mit den Worten von Angela Davis zu sagen, „nicht ausreichend, nicht-rassistisch zu sein“, sondern Zeit, „anti-rassistisch“ zu handeln? Wir Bündnisgrüne haben uns als Teil der Koalition in Berlin der verantwortungsvollen Aufgabe des Antiras- sismus gestellt und die fortschrittlichste Antidiskriminie- rungspolitik aller Bundesländer mitbegründet. Die Ein- führung des Landesantidiskriminierungsgesetzes ist ein Meilenstein. Die staatliche Anerkennung des Rechts auf Antidiskriminierung ist eine Errungenschaft. Wir meinen es ernst mit dem Kampf gegen gruppenbezogene Men- schenfeindlichkeit und fordern von der schwarz-roten Koalition jetzt das Gleiche. Arbeiten Sie an der weiteren Ausgestaltung von antidis- kriminierenden, antirassistischen Strukturen und Instru- menten! Packen wir es gemeinsam an mit der Enquete- Kommission und sorgen dafür, dass sie zu zielgenauen Maßnahmen kommt, die das Leben von Rassismus be- troffener Menschen erleichtern! Nehmen Sie weitere Diskriminierungsmerkmale ins LADG auf! Schaffen Sie endlich das unsägliche Kopftuchverbot in Gestalt des Neutralitätsgesetzes ab, und sichern Sie das Recht Kopftuch tragender Frauen auf diskriminierungsfreie Berufsausübung! Setzen Sie den Beauftragten oder die Beauftragte gegen Antiziganismus ein und nehmen Sie die Belange von Sintizze und Sinti sowie Romnja und Roma ernst! Stellen Sie die Finanzie- rung des deutschlandweit einzigartigen Black Community Centre sicher und unterstützen die Realisierung dieses Jahrhundertprojekts! Sichern Sie dauerhaft Projekte ab, die sich unermüdlich und viel zu oft unter Bedingungen der Selbstausbeutung der intersektionalen Antirassismus- sowie der Arbeit gegen Antisemitismus verschrieben haben! Lieber Regierender Bürgermeister! Liebe Antidiskrimi- nierungssenatorin Kiziltepe! Liebe Mitglieder des Senats! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoaliti- on! Der Schutz vor rassistischer Diskriminierung ist ein Menschenrecht. Gedenktage sind es nicht. Auf dem Gymnasium, vielleicht in der 5. oder 6. Klasse, musste ich für den Deutschunterricht einen Aufsatz über Schranken schreiben. Kürzlich fiel mir mein altes Deutschheft in die Hand, und ich las: Eigentlich wollte ich immer Lehrerin werden, aber mein Kopftuch ist mei- ne Schranke. – Es hat beinahe drei Jahrzehnte gedauert, (Tuba Bozkurt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4150 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 bis ich verstanden habe, dass nicht ich das Problem bin. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Saleh das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da- men und Herren! Am 21. März 1960 demonstrieren im südafrikanischen Sharpeville Tausende Menschen gegen ein diskriminierendes neues Passgesetz der Apartheidre- gierung. Der mutige Protest für gleiche Rechte und Teil- habe wird von den Polizeieinheiten brutal und blutig niedergeschlagen. 69 Demonstranten, darunter Frauen und Kinder, sterben im Kugelhagel. Hunderte werden verletzt. Das Massaker geht als einer der blutigsten Tage in die Geschichte Südafrikas ein. Sechs Jahre nach dem Blutbad von Sharpeville rufen die Vereinten Nationen den 21. März als internationalen Aktionstag gegen Ras- sismus aus. Über 60 Jahre sind nun seither vergangen. Das Apartheid- regime ist Gott sei Dank auf den Müllhaufen der Ge- schichte verbannt. Südafrika ist heute eine demokratische Republik. Der 21. März ist im Land als Human Rights Day ein nationaler Gedenktag. Und es ist richtig, dass wir gerade in Zeiten wie diesen den 21. März, den Internatio- nalen Tag gegen Rassismus, hier im Parlament, in der Herzkammer der Demokratie unserer Stadt, würdigen. Aber wenn wir auf die Welt schauen, ist die bittere, die traurige Realität im Jahr 2024 eben auch: Rassismus und Diskriminierungen aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Religion oder Kultur gehören für viele Menschen immer noch zu den alltäglichen Erfahrungen, auch hier bei uns in Deutschland. Studien kommen regelmäßig zu dem Ergebnis, dass rassistische, antisemitische, antimuslimi- sche und fremdenfeindliche Einstellungen in allen gesell- schaftlichen Gruppen und Milieus fest verankert sind bis weit in die Mitte unserer Gesellschaft hinein. Einer aktu- ellen Umfrage der EU-Agentur für Grundrechte zufolge hat das Problem des Rassismus gegenüber schwarzen Menschen in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren sogar deutlich zugenommen. Deshalb sind Aktionstage wie der heutige 21. März so wichtig. Ebenso wichtig sind strukturelle Maßnahmen. Der heutige Tag ist wichtig, weil das große Problem des Rassismus in den öffentlichen Fokus rückt. Der heutige Tag ist wichtig, weil er eine klare Aufforderung an uns alle formuliert: Solidarität mit den Betroffenen üben, Gesicht zeigen für eine offene und vielfältige Gesell- schaft! Das ist die Kernbotschaft des 21. März. Aber es braucht noch mehr als das. Es braucht das alltäg- liche Bekenntnis und den täglichen Einsatz für die De- mokratie und für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, denn der Kampf gegen Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus, antimuslimischen Rassismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist eine Aufgabe, die gerade nicht von den Betroffenen allein gestemmt werden kann, sondern von uns allen, von der Gesellschaft als Ganzes. Die Demonstrationen und Mahnwachen der vergangenen Wochen, bei denen bundesweit Millionen Menschen zusammengekommen sind, um gegen die menschenver- achtenden Deportationspläne und gegen die Sprache der AfD-Politiker, der Rechtsextremen und Neonazis zu protestieren, waren Ausdruck dieses gelebten Bekennt- nisses zu unseren gemeinsamen Grundwerten. Dieser Einsatz der Menschen für Demokratie und Frieden in Würde und Respekt voreinander, das ist der Ausdruck einer lebendigen Zivilgesellschaft von Demokratinnen und Demokraten im ganzen Land und für unsere gemein- samen Werte. Die Aktionen haben deutlich gemacht: Die große Mehr- heit der Menschen in Deutschland ist bei Sinn und Ver- stand. Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland will ein friedliches Zusammenleben. Sie lehnt Ausgren- zung und Diskriminierung ab. Die große Mehrheit will nicht unterscheiden zwischen „wir“ und „die“. Als demo- kratische Politikerinnen und Politiker unterstützen wir dieses zivilgesellschaftliche Engagement mit Leiden- schaft. Dabei setzen wir bewusst auf die Vielfalt der Aktivitäten und Initiativen vor Ort im Kampf gegen Fa- schisten und Neonazis außerhalb der Parlamente und innerhalb der Parlamente. Dazu gehört für uns auch als ein wichtiger Punkt von vielen die Einsetzung einer parlamentarischen Enquete- Kommission. Die Kommission, auf die wir uns als Koali- tion verständigt haben, hat die Aufgabe, mit den demo- kratischen Fraktionen im Abgeordnetenhaus und mit den Menschen in unserem Land die großen Themen für ein gemeinsames Miteinander für die Gegenwart und für die Zukunft zu diskutieren. Dabei wird es auch um verfas- sungsändernde Fragen gehen. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir in Berlin sagen: In unserer vielfältigen Stadt verankern wir in der Verfassung den Kampf gegen Anti- semitismus, den Kampf gegen antimuslimischen Ras- (Tuba Bozkurt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4151 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 sismus und den Kampf gegen Rassismus jeder Form als Staatsziel. Als Metropole der Vielen können wir damit ein echtes Signal in die ganze Bundesrepublik, wenn nicht nach ganz Europa senden. Wir können Vorreiter sein, wenn wir sagen: Wir sind die Stadt der vielen Religionen, die Stadt, in der es egal ist, an wen jemand glaubt oder ob jemand glaubt, die Stadt, in der man zu Hause sein kann in fünfter, zehnter oder zweiter Generation. Wir sind die Stadt der Vielen, weil wir tolerant sind und keinen Hass und keine Hetze zulassen. Berlin ist die Stadt, die es geschafft hat, Mauern einzurei- ßen. Und Berlin ist die Stadt, die es schaffen muss und die es schaffen wird, Brücken zu bauen. Unsere Enquete- Kommission ist kein symbolischer Akt. Die Kommission hat einen wichtigen Arbeitsauftrag, bei dem es um nichts Geringeres geht als um die Grundlagen unseres Zusam- menlebens. Deshalb werde ich in meiner Fraktion ähnlich wie der Kollege Stettner vorschlagen, selbst in die Kom- mission zu gehen. Und ich gehe davon aus, dass sich die anderen demokratischen Fraktionen ähnlich entscheiden werden, damit die Kommission auch das Gewicht be- kommt, Verabredungen für die kommenden Jahrzehnte zu treffen. „Menschenrechte für alle“, das ist das Motto des Aktions- tages gegen Rassismus in diesem Jahr. Dieses Motto muss auf der ganzen Welt gelten. Ein Leben in Freiheit, Selbstbestimmung und Würde, ob in der Ukraine, in Israel, in Palästina oder bei uns in Deutschland, das Mot- to spiegelt die Forderung wider, die die mutigen De- monstranten damals am 21. März 1960 in Sharpeville hatten. Lassen Sie mich Ihnen noch einen Punkt mitgeben! Wer sich für Zusammenhalt in unserem vielfältigen Gemein- wesen einsetzt, ist in bester Gesellschaft. Wer Ausgren- zung und Hass ablehnt, steht für die Demokratie ein. All diesen Menschen rufen wir, die demokratischen Parteien, zu: Ihr seid dabei nicht allein. Wir stehen an eurer Seite. Wir stehen zusammen. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Linksfraktion hat die Kollegin Eralp das Wort.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle- gen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Ich bin sehr froh darüber, dass wir heute am Internationalen Tag gegen Rassismus eine Aktuelle Stunde dazu haben, denn wir müssen dringend reden und handeln. Hintergrund ist, dass am 21. März 1960 von der Polizei auf gegen das Apartheidregime in Südafrika Demonstrierende geschos- sen wurde und 69 schwarze Menschen getötet und etliche verletzt wurden, weswegen die UN diesen Tag zum Tag gegen Rassismus erklärten. Dieser Tag mahnt uns, dass wir wachsam sein müssen und uns der Einteilung von Menschen in mehr und weniger wert, ob aufgrund von Hautfarbe, vermeintlicher Herkunft, Religion, aber auch Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus, immer entge- genstellen müssen, und zwar nicht nur heute, sondern an jedem Tag. Rassismus ist auch heute und auch in Deutschland töd- lich. Erinnert sei an den NSU-Komplex, wo die Täter jahrelang mordend durch Deutschland zogen, ohne be- langt zu werden, im Gegenteil, in rassistischer Weise fokussierten sich die Ermittlungen gegen die Opferfami- lien, und der sogenannte Verfassungsschutz finanzierte die rechte Szene mit, war sogar an einem der Tatorte anwesend und schredderte später wichtige Akten. Erinnert sei auch an den antisemitischen und rassistischen Terroranschlag von Halle und an den rassistischen Ter- roranschlag von Hanau, wo die Polizei anschließend Gefährderansprachen bei Opferangehörigen durchführte – diese sollten sich nicht beim Vater des Täters rächen –, weil sie offensichtlich meinte, dass das in migrantischen Milieus üblich sei. Erinnert sei auch an den Neukölln-Komplex, bei dem unser Kollege Ferat Koçak und seine Familie nur durch Glück überlebten, und an die unaufgeklärten Verwick- lungen dort von Berliner Polizeibeamten mit der rechten Szene. Einer von ihnen verprügelte gar einen afghani- schen Geflüchteten und ist immer noch nicht aus dem Dienst entfernt. In Deutschland zählten zivilgesellschaftliche Organisati- onen seit 1990 219 Todesopfer rechter Gewalt. Laut dem Verband der Beratungsstellen kam es 2022 bundesweit zu über 1 000 rassistischen Gewaltvorfällen. Auch in Berlin wurden 300 rechte Gewalttaten erfasst. Daher sei an dieser Stelle allen Organisationen für ihr unermüdliches Engagement und die Unterstützung von Opfern von Rassismus gedankt. (Raed Saleh) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4152 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Die genannten Zahlen sind auch im Hinblick auf die deutsche Geschichte erschütternd. Jedes Menschenleben, das aufgrund von Rassismus vernichtet wurde, ist eines zu viel. Jeder Gewaltvorfall ist einer zu viel, aber auch jeder Tag, an dem Menschen aus rassistischen Gründen der Alltag erschwert wird und an dem sie erniedrigt wer- den, ist einer zu viel. Sei es, dass hidschabtragende Frau- en mit Kopftuch auf der Straße bespuckt werden oder schwarze Menschen bei der Wohnungssuche diskrimi- niert werden. Rassismus ist weit verbreitet und zwar nicht nur bei der extremen Rechten, sondern auch in der Mitte der Gesell- schaft, nicht nur in Form von individuellem Rassismus, sondern auch in Form von institutionellem und strukturel- lem Rassismus, den die CDU hier eben wieder mal ge- leugnet hat. Er schlägt sich in diskriminierenden Gesetzen und Be- hördenpraktiken nieder, ob durch das Aufenthaltsgesetz, das Arbeitsverbote und Abschiebungen vorsieht, oder durch rassistische Polizeikontrollen. Auch dagegen müs- sen wir entschieden vorgehen! Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Nein! – Stattdessen werden aber auch aus den Reihen dieser Koalition rassistische Debatten befeuert. Herr Wegner! Im letzten Plenum haben Sie gemeint, Sie sähen keinen Grund, sich für die rassistische Vornamens- abfrage der CDU zur Silvesterdebatte im letzten Wahl- kampf zu entschuldigen. Das sei ja nun schon 15 Monate her. Aber die Berlinerinnen und Berliner mit Migrations- geschichte, die übrigens knapp 40 Prozent der Bevölke- rung ausmachen, haben diese öffentliche Demütigung auch nach 15 Monaten nicht vergessen und verdienen eine Entschuldigung! Durch die Übernahme von Forderungen und Sprache der extremen Rechten wird das gesellschaftliche Klima ver- schärft und nicht, wie manche meinen, der AfD der Bo- den entzogen. – Trotzdem fordern Sie, Herr Wegner: Mehr Abschiebungen, mehr Migrationsbegrenzung und ein Machtwort des Kanzlers für stigmatisierende Bezahl- karten! Ich befürchte, dass Sie bald auch die Arbeits- pflicht für Geflüchtete fordern, wie Ihre CDU-Kollegen aus Thüringen, Sachsen-Anhalt oder Ihr CDU-Vize Linnemann. Auch zu all dem sagen wir: Stopp! Hören Sie endlich auf, Geflüchtete zum Problem zu erklären und zu kriminali- sieren. Das ist Butter auf das Brot der AfD und anderer Rechter! Stattdessen sollte diese Koalition endlich ihre Hausauf- gaben machen. Die Hälfte der Beschwerdefälle bei der LADG-Ombudsstelle sind aufgrund rassistischer Zu- schreibungen und davon die meisten bei der Polizei. Trotzdem haben Sie das noch im R2G-Koalitionsvertrag verabredete Vorhaben für ein ausdrückliches Verbot von Racial-Profiling und ein Kontrollquittungssystem ge- cancelt. Dabei braucht es eigentlich die Abschaffung der anlasslosen Kontrollen. Bei dem Thema möchte ich an den kürzlich verstorbenen Biplab Basu erinnern, dessen Kampf dagegen weit über Berlin hinaus reichte, sogar bis zum Europäischen Ge- richtshof für Menschenrechte. Im Anbetracht der Proteste in Deutschland nach dem Polizeimord an George Floyd sagte er: Ich freue mich, dass so viele Menschen jetzt über rassistische Polizeigewalt sowie institutionellen und strukturellen Rassismus sprechen und gegen die Politik der Verleugnung auf die Straße gehen. Auch ich habe mich damals gefreut und ein Zeitfenster gesehen, um antirassistische Politiken umzusetzen, was mich zu meiner Kandidatur für das Abgeordnetenhaus bewogen hat. Jetzt stehen wir mit dieser von der CDU angeführten Koalition leider woanders. Auch andere Empfehlungen des vom Vorgängersenat eingesetzten Gremiums zu antischwarzem Rassismus werden nicht umgesetzt, beispielsweise die Weiterförderung des Lehr- gangs Intersectional Black Studies an der TU, wo uns kürzlich im Antidiskriminierungsausschuss Expertinnen und Experten von der Verzweiflung schwarzer Studie- render berichteten und davon, als wie verletztend sie die Streichung von antischwarzem Rassismus im neuen Koa- litionsvertrag in der Community empfanden. Eine zentrale Empfehlung der Expertinnen- und Exper- tenkommission gegen antimuslimischen Rassismus war die Abschaffung des durch das Neutralitätsgesetz bewirk- ten Kopftuchverbots für Lehrkräfte, was die SPD jahre- lang blockierte und was die jetzige Koalition trotz jüngs- ter eindeutiger Verfassungsgerichtsentscheidung immer noch nicht umsetzt. Zum Thema antimuslimischer Rassismus kann ich übri- gens eine aktuelle Studie von Dr. Mustafa empfehlen, die im Auftrag des beim Bundesinnenministerium angesie- delten Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlich- keit erfolgte. Dort wird angeprangert, dass demokratische Parteien Diskurse der extremen Rechten übernehmen. Vor allem bei der CDU wird das Problem gesehen. Bei ihr seien Muslime eindeutig die Anderen, und es herrsche eine klare Tendenz zur Pauschalisierung. (Elif Eralp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4153 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 In der Studie heißt es auch, ich zitiere: Die einzige Partei, die ohne antimuslimische Narrative und Bedrohungssze- narien auskommt, ist Die Linke. Gegen Muslimfeindlich- keit, vor allem bei der AfD, bezieht sie am entschiedens- ten Stellung. – Das hat mich natürlich gefreut. Aber auch für uns enthält sie Verbesserungsvor- schläge, die wir uns zu Herzen nehmen. Das kann ich nur allen hier empfehlen. Diese Koalition hat übrigens trotz der historischen Ver- antwortung auch den ebenfalls noch im R2G- Koalitionsvertrag verabredeten Einsatz für ein Bleibe- recht für Roma und Romnija, die europaweit und in Deutschland mit am meisten von Rassismus und Diskri- minierung betroffen sind, gestrichen. Sie sind übrigens auch besonders von Ausbeutung betroffen, wie auch sehr viele andere Menschen mit Migrationsgeschichte in Ber- lin, die im Niedriglohnsektor arbeiten. Mehr als doppelt so viele Menschen mit Migrationsge- schichte gegenüber denjenigen ohne leben in Berlin an der Armutsrisikogrenze. Die soziale Frage ist daher im- mer mitzudenken, und insgesamt muss eine gute antiras- sistische Politik intersektional sein, und es muss ressort- übergreifend zu Antidiskriminierung gearbeitet werden. Dass ein Senat divers ist, reicht nicht. Entscheidend ist, dass antirassistische Politik gemacht wird. In unserem heute vorliegenden Antrag haben wir dazu viele Vor- schläge gemacht, und ich hoffe, dass wir in der anstehen- den Enquete-Kommission bei diesen Themen weiter- kommen. Zur AfD will ich nicht viel mehr sagen. Sie gehört nach meiner Meinung verboten, weil sie als aktuell größte Gefahr für die Demokratie anzusehen ist. Aber große Sorgen macht mir, ob die Brandmauer der CDU steht. – Wenn ich sehe, dass Sie in Thüringen ge- meinsam mit der AfD Gesetze durchbringen, wenn ich sehe, wie beispielsweise in Cottbus gemeinsame Anträge gegen Geflüchtete eingebracht werden. Mit allen demokratischen Kräften, die bereit sind, gegen den Faschismus aufzustehen, wollen wir zusammenarbei- ten, aber wer ihre Sprache und Forderungen übernimmt, mit ihnen zusammenarbeitet oder gar, vielleicht, künftig koaliert, der darf sich nachher nicht wundern, warum die AfD so mächtig wurde und weiter an ihren Deportations- plänen arbeitet. Für uns bleibt klar: Antifaschismus und Antirassismus sind unser aller Pflicht, denn „Nie wieder!“ ist jetzt! – Danke! Für die AfD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Trefzer das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute vor genau 64 Jahren, am 21. März 1960, zogen mehrere Tau- send schwarze Südafrikaner aus Protest gegen die Ras- sentrennung in ihrem Land zum örtlichen Polizeirevier im Township Sharpeville, circa 50 Kilometer südlich von Johannesburg. 51 Männer, 8 Frauen und 10 Kinder wur- den erschossen, als die Polizei das Feuer eröffnete. Meh- rere Hundert Menschen wurden verletzt; Vorredner von mir hatten das angesprochen. Dieser Tag markierte den Anfang vom langen Ende des südafrikanischen Apartheidstaates und wurde aus Anlass des 6. Jahrestages 1966 von den Vereinten Nationen zum Internationalen Tag gegen Rassismus erklärt. Seit 1995 wird der 21. März in Südafrika als Tag der Menschenrechte begangen. Ich selbst habe 1996/97 haut- nah in Kapstadt und Johannesburg miterleben dürfen, wie das neue Südafrika nach dem Ende der Apartheid Gestalt annahm. Bei aller Aufbruchsstimmung, die damals dort herrschte, hat sich mir doch der Eindruck einer entlang ethnischer Linien tief gespaltenen Gesellschaft einge- prägt. Es war bei allem Wohlwollen spürbar, dass das Erbe wechselseitiger Vorurteile und wechselseitiger Verwünschungen nicht leicht zu überwinden sein würde. So etwas wünschte ich mir für Deutschland nicht und war froh, dass es solche Zustände bei uns hier nicht gab. In den letzten Jahren konnte man allerdings den Eindruck gewinnen, als ob auch Deutschland mehr und mehr zu einem segregierten Land geworden wäre. Auch bei uns ist jetzt immer mehr von Rassismus, ja gar von strukturellem und systemischem Rassismus die Rede, so, als lebten wir nun unsererseits in einem Apartheidstaat. Was hat es damit auf sich? Ist Deutschland zu einem Hort des Ras- sismus geworden, wie es auch der Antrag der Linken suggeriert, oder haben wir lediglich die Maßstäbe ver- schoben? Wer die Debatten der letzten Jahre aufmerksam verfolgt hat, wird feststellen müssen, dass der Rassismusbegriff, der heute der These vom strukturellen Rassismus zu- (Elif Eralp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4154 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 grunde gelegt wird, nichts, aber auch gar nichts mehr mit dem gewöhnlichen Rassismusbegriff zu tun hat, wie er noch vor wenigen Jahren üblich war und wie ihn auch heute noch die meisten Menschen verstehen. Dieser her- kömmliche Rassismusbegriff leuchtet auch ohne großen Theorieaufwand intuitiv ein. Er versteht unter Rassismus Einstellungen und Handlungen, die andere Menschen aufgrund von ethnischen Unterschieden abwerten oder diesen bestimmte negative Eigenschaften zuschreiben. Dem gegenüber schiebt sich immer mehr der neue, woke Antirassismusbegriff in den Vordergrund, der im Zuge postkolonialer Debatten auch bei uns Einzug gehalten hat. Er wird vor allem in den aktivistischen Sozialwissen- schaften ventiliert, basiert auf der Critical Race Theory und zieht sich in vielen Verästelungen durch Disziplinen wie Critical Whiteness, Postcolonial Studies oder neuer- dings verstärkt die sogenannten Settler Colonial Studies, deren Hauptzweck darin besteht, Israel als letztes weißes Siedlerprojekt zu imaginieren und als Apartheidstaat zu diffamieren. Die neuen Theorien basieren im Prinzip alle auf einem Axiom, das mit den universalen Prinzipien der Aufklä- rung nichts mehr zu tun hat. Dieses Axiom besagt – ich vereinfache, aber es trifft den Kern –: Weiße Menschen können nur Täter sein, farbige Menschen können nur Opfer sein. – Mit anderen Worten: Keine Handlung eines weißen Menschen kann nicht rassistisch sein, sie kann per se immer nur rassistisch sein. – Das ist absurd, bestimmt aber immer mehr die Wahrnehmungen einer selbst erklär- ten woken Elite, vor allem an den Universitäten und im Kulturbetrieb. Dabei hat sich dieser woke Antirassismus mehr und mehr zu einer Ersatzreligion entwickelt. Seine Anhänger sind vorwiegend linksliberale Weiße, die sich, ähnlich wie bei der Klimareligion, ihrer Auserwähltheit durch die Unterwerfung unter einen Schuldkomplex ver- sichern, sei es die Kolonialschuld oder sei es die Klima- schuld. Ihre moralische Überlegenheit ziehen diese Personen aus immer neuen Bußritualen und versuchen dann mit diesem Rassismusvorwurf neue Jünger zu gewinnen. Jeder, der vom Eifer der Erwählten abweicht, wird an den Pranger gestellt. Wo das hinführt, zeigen die Beispiele, bei denen weiße Künstler angefeindet werden, weil sie Dreadlocks tragen, oder eine Rentnertanzgruppe, weil sie mit Som- breros auftreten will. Was aber harmlos klingt, ist mittlerweile bitterernst. Spätestens mit dem Abdriften der postkolonialen Debat- ten seit der documenta fifteen, vor allem aber seit dem 7. Oktober ist aus akademischer Verschrobenheit bitterer Ernst geworden. Es kommt einer Bankrotterklärung gleich, wie vor allem linke Parteien immer wieder versu- chen, diesen Zusammenhang kleinzureden und um den heißen Brei herumzureden. Das verstärkt dann wiederum die Unwucht in der Ras- sismusdiskussion, sei es dadurch, dass die Schuld- und Bußrhetorik gegenüber einem vermeintlichen Globalen Süden für die heranwachsende, nachwachsende Generati- on immer drückender wird, sei es, dass die These um strukturellen Rassismus jede realitätsbezogene Wahr- nehmung aktueller Probleme unterminiert, oder sei es, dass untadelige Mitarbeiter von Behörden und Polizei, aber auch ganz normale Bürger unter permanenten Ras- sismusverdacht gestellt werden. All diese Entwicklungen waren schon seit dem 7. Okto- ber deutlich erkennbar, haben jetzt aber eine Dynamik entwickelt, die das friedliche Zusammenleben gefährdet. Denn wir müssen feststellen: Der woke Antirassismus ist zum Einfallstor für Antisemitismus geworden, vor allem für den muslimischen Antisemitismus. Und jeder, der diesen muslimischen Antisemitismus kritisiert, wird dann unter Rassismusverdacht gestellt. Wer diese Auswüchse des neuen Antirassismus nicht sieht, wer nicht darüber reden will, der sollte besser auch von der Bekämpfung des Antisemitismus schweigen. Das „Nie wieder ist jetzt!“ wirkt jedenfalls schal und heuchlerisch aus dem Munde derjenigen, die dem woken Antirassismus nach dem Munde reden, so, wie Sie das machen, Frau Helm! [Beifall bei der AfD – Beifall von Antonin Brousek (fraktionslos) –
Erbärmlich!] Dabei ist es ja nicht so, dass es auf der linken Seite des politischen Spektrums keine kritischen Debatten gäbe, aber die scheinen nicht hier in diesem Hause, nicht bei Ihnen, Frau Helm, angekommen zu sein! So hat sich zum Beispiel der kleine Kreuzberger Verlag Edition Tiamat von Klaus Bittermann große Verdienste erworben, als er bereits 2022 in einem Sammelband unter dem Titel „Probleme des Antirassismus“ viele Autoren versammelt hat, die auf die problematische Entwicklung des woken Antirassismus hingewiesen haben. (Martin Trefzer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4155 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Der Band setzt sich kritisch mit Critical Race Theory, Intersektionalitätsforschung, Critical Whiteness und Postcolonial Studies auseinander. [Zuruf: Reden Sie auch von Antisemitismus und Rassismus in Ihrer eigenen Partei? –
Seinen eigenen hat er doch gerade vorgetragen!] Man darf vor diesem Hintergrund auf die nächste Woche in der Edition Tiamat erscheinende Monografie von Ingo Elbe unter dem Titel „Antisemitismus und postkoloniale Theorie“ jedenfalls sehr gespannt sein. Denn es sind gerade die kruden Thesen der postkolonialen Theorie, die auf die abschüssige Bahn des Antizionismus und von dort zum Antisemitismus führen. Wer das nicht zur Kenntnis nehmen will, hat aus der Geschichte nun wirklich nichts gelernt. – Ja, Herr Heinemann, Herr Özdemir! – Richtig schräg wird es dann, wenn das Festhalten am woken Rassismusbegriff auch noch als Kampf gegen rechts verkauft wird. Das ist schon eine besonders infame Art der Realitätsflucht. Verantwortungsvolle Politik sollte demgegenüber die Herausforderungen für das Zusammenleben nach dem 7. Oktober ernst nehmen. Stattdessen entwerfen Sie hier das Zerrbild eines von Rassismus zerfressenen Landes, um damit Ihr politisches Süppchen zu kochen, und dafür sollten Sie sich wirklich schämen, Frau Helm! Die Tatsache, dass mehr als die Hälfte der Menschen in diesem Land mittlerweile glaubt, ihre Meinung nicht mehr frei sagen zu können, ist übrigens auch ein Resultat der unsäglichen Rassis- musdebatten, die hierzulande geführt werden. [Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Hört, hört! –
Sie stehen im Parlament und sagen es!] – Herr Özdemir! Wir für unseren Teil wollen jedenfalls kein Land, in dem die Menschen mit woken Rassismus- theorien gegängelt werden. Unsere Vorstellung von Deutschland ist eine andere. Wir wollen ein freies Land. Wir wollen ein freies Land, in dem jeder Deutsche die gleichen Chancen haben soll, sich zu entfalten und sein Glück zu finden, unabhängig von Quote, Herkunft oder Hautfarbe. Was Sie wollen, ist das genaue Gegenteil. Sie propagie- ren die ethnisch segregierte Gesellschaft, wo Chancen nach Hautfarbe zugeteilt werden. Das lehnen wir aus tiefster Überzeugung ab, gerade weil wir glauben, dass alle Menschen gleich sind. [Beifall bei der AfD –
Deswegen reden Sie von Remigration!] Dabei geht es gar nicht darum, Benachteiligungen klein- zureden, es geht darum abzuwägen und zu differenzieren, denn kein Mensch wird als Täter oder als Opfer geboren. Die überwiegende Mehrheit der Menschen in diesem Land fühlt sich Deutschland zugehörig, mit und ohne Migrationshintergrund, und das ist auch gut so. Hören Sie endlich auf, mit Ihrem Gerede vom strukturellen Rassis- mus das Zusammenleben in diesem Land madig zu ma- chen und die Menschen gegeneinander auszuspielen! Ihre gönnerhafte Zuweisung von Diskriminierungskapital auf der einen Seite und Schuldverstrickung auf der ande- ren Seite wird der gesellschaftlichen Realität im Jahre 2024 nicht mehr gerecht. Gerade junge Menschen lehnen diese Schablonen immer mehr ab und wollen Zugehörigkeit positiv definieren statt in Abgrenzung voneinander oder gar gegeneinander. Wir jedenfalls wollen positive Identifikationsmöglichkei- ten schaffen für alle Menschen in diesem Land; das ist der Ansatz der AfD. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Bürger dieses Landes wertschätzend und res- pektvoll miteinander umgehen. Dazu bedarf es keines permanenten Antirassismustrainings oder ständig neuer Diversityrichtlinien, ganz im Gegenteil: Mehr Gelassenheit, Pragmatismus, Zugewandtheit und Vertrauen zu den Menschen statt wokem Schubladendenken sind der Schlüssel für eine (Martin Trefzer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4156 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 gute Zukunft unseres Landes. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der AfD – Beifall von Antonin Brousek (fraktionslos) –
Was für eine widerliche Hetze! Da kann sich Berlin nur schämen!] Für den Senat spricht nun die Senatorin für Arbeit, Sozia- les, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskri- minierung. – Bitte sehr, Frau Senatorin Kiziltepe! Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Knapp 3,9 Millionen Menschen leben in Berlin. Knapp ein Viertel davon hat eine ausländische Staatsbürger- schaft, knapp 40 Prozent der Berliner und Berlinerinnen haben eine Migrationsgeschichte. Das ist das Profil unse- rer bundesdeutschen Hauptstadt, und für viele Menschen ist es die gelebte Berliner Identität dieser wunderbaren Stadt. Berlin – das ist Vielfalt und Freiheit. Berlin ist Sehn- suchtsort für junge Menschen aus aller Welt und trotzdem das Zuhause der Schrebergärten und Eckkneipen. Wir haben es geschafft, Berlin als weltoffene Metropole und Heimat aller Kulturen und Religionen zu etablieren, und das ist auch gut so. Doch zur Wahrheit gehört auch, dass in vielen Parlamen- ten Deutschlands und Europas mittlerweile leider wieder Parteien sitzen, deren Mandatsträger und Mandatsträge- rinnen rassistische Narrative vorantreiben und bedienen. Auch in Deutschland gibt es insbesondere in einer Partei Mitglieder, die sich ein Deutschland nur für sogenannte Biodeutsche wünschen und die leider längst damit be- gonnen haben, ihre kruden Gedanken gesamtgesellschaft- lich zu verankern. Im Dezember des letzten Jahres habe ich gemeinsam mit den Autorinnen und Autoren die Zahlen des Berlin- Monitors, einer Studie zur Verbreitung von rassistischen Ansichten in der Berliner Bevölkerung, vorgestellt. Die Ergebnisse? – Ehrlich gesagt mehr als erschreckend. In dieser Studie zeigt sich, dass die Zustimmung zu rassisti- schen Aussagen in den vergangenen Jahren enorm ge- wachsen ist. 20 Prozent der Berlinerinnen und Berliner weisen demnach ein geschlossenes muslimfeindliches, rassistisches Verständnis auf; 15 Prozent vertreten anti- semitische Ansichten. Leider ist das auch in unserem Berlin im Jahr 2024 so. Wir haben uns in diesem Land lange Zeit für die Erinne- rungskultur im Nachgang des Zweiten Weltkriegs ge- rühmt, doch wir müssen anerkennen, dass wir als Gesell- schaft zu bequem waren, zu viel als selbstverständlich angesehen haben und dass die große Mehrheit in zu vie- len Fällen schweigsam an der Seitenlinie stand; so auch angesichts Tausender applaudierender Schaulustiger beim rassistischen Pogrom in Rostock-Lichtenhagen. Dieser Ort, den ich gestern auf dem Weg zur Integrationsminis- terinnenkonferenz besucht habe, steht für das Leid, das Rassismus auslösen kann. Nicht weit vor den Toren Berlins wurde 1990 Amadeu Antonio Opfer eines rechtsradikalen und ausländerfeind- lichen Mordanschlags. Amadeu Antonio kam aus Angola nach Deutschland, um hier ein besseres Leben und Arbeit zu finden. Er fand seine Liebe, er fand Arbeit; doch er fand auch seinen Tod. Seine Geschichte muss uns auch heute noch Mahnmal sein. Sie zeigt, dass der rassistische Hass einiger weniger bis zum Tod für die Betroffenen führen kann. Dieser Mord bildet das äußerste Spektrum des Rassismus ab, und dieser furchtbare rassistische Mord ist leider kein Einzelfall. Er steht in einer Reihe mit weiteren rassisti- schen Anschlägen vom NSU und Hanau über die rechte Neuköllner Anschlagsserie, die bis in dieses Abgeordne- tenhaus hineinreicht, bis zu vielen kleinen Fällen von Alltagsrassismus. Wir müssen uns allen diesen Formen des Rassismus entgegenstellen, denn auch die kleinste Form des Alltagsrassismus bereitet den Boden und sorgt für eine Normalisierung von Rassismus. Diese Normali- sierung können wir nicht akzeptieren und werden wir nicht akzeptieren. Ich bin froh und stolz, dass Berlin als einziges Bundes- land – das wurde gestern noch einmal betont bei der In- tegrationsministerinnenkonferenz – ein Landesantidis- kriminierungsgesetz verabschiedet hat und wir im Zu- sammenhang mit der Landesantidiskriminierungsstelle eine eigene Ombudsstelle haben, die sich für die Unter- stützung von Menschen, die Diskriminierung erfahren haben, einsetzt. 264 der 883 Hinweise, die die Ombudsstelle im Jahr 2023 gesammelt hat, gehen auf Rassismuserfahrungen zurück. Ich bin froh, dass das Parlament sich dafür ausgesprochen hat, die Finanzierung der Antidiskriminierungsprogram- me signifikant zu stärken. Den ursprünglichen Förder- (Martin Trefzer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4157 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 betrag konnten wir von 15 auf fast 30 Millionen Euro verdoppeln. Das ist ein Riesenerfolg. Danke dafür! Wir haben damit die Möglichkeit, die starken zivilgesell- schaftlichen Organisationen in ihrem Kampf gegen Ras- sismus zu stärken und die Fundamente für eine nachhalti- ge Antidiskriminierungspolitik in Berlin zu legen. Der Berliner Senat steht für die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt. Wir haben uns als Senat damit eine klare antirassistische Agenda gesetzt. Wir werden in Bündnissen und Projekten wie dem Forum Brückenbauer und der Expertinnenkommission zu anti- muslimischem Rassismus sowie mit den zahlreichen Zuwendungen im Bereich des Antirassismus den gesell- schaftlichen Dialog weiter stärken. Mit der Initiative für ein Landesdemokratiefördergesetz werden wir unsere Demokratie verteidigen, indem wir den Kampf gegen verfassungsfeindliches rechtes Gedankengut stärken und auf eine verlässliche Grundlage stellen. Viele dieser Maßnahmen gehen auch auf gemeinsame Initiativen der demokratischen Fraktionen hier im Haus zurück. Demokratie lebt von der freien Meinungsäuße- rung, den Debatten und dem Streit um die besten Argu- mente. Auch wir gehen hier nicht immer zimperlich mit- einander um, aber in einem bin ich mir bei allen Kolle- ginnen und Kollegen der SPD, der CDU, von den Grünen und den Linken sicher: Wir sind uns einig – Rassismus ist keine Meinung. Ich weiß Sie alle an meiner Seite im Kampf gegen rechte und rechtsextreme Parteien, die an den Grundfesten unse- rer Demokratie und an der Gleichbehandlung unserer Bürgerinnen und Bürger rütteln wollen. Und ich weiß, dass es für einige hier im Saal nur schwer auszuhalten ist, dass ich als Frau mit Migrationsgeschichte hier als Sena- torin vor Ihnen stehe, dann auch noch als einzige Anti- diskriminierungssenatorin bundesweit, die zuständig für die Bereiche Integration, Vielfalt und Antidiskriminie- rung ist. Ich bin eine deutsche Senatorin, eine Tochter von soge- nannten Gastarbeitern der ersten Generation aus der Tür- kei, die in den Sechzigerjahren nach Deutschland ge- kommen sind. Menschen, die eine Geschichte haben wie ich und so aussehen wie ich, sollen in den Fantasien von diesen Rechtsextremen deportiert werden. Das ist nicht nur Rassismus, das ist ein neuer Faschismus, der sich an der düsteren Vergangenheit Deutschlands orientiert; ein Rassismus, der von einem Bevölkerungs- austausch spricht, von Überbevölkerung und einer jüdi- schen Weltherrschaft. Menschen mit einer Migrationsge- schichte wie ich, Geflüchtete und Asylbewerber und Asylbewerberinnen haben darin keinen Platz – und doch stehe ich hier. Und doch ist hier der Platz von Kultur- senator Joe Chialo. Und doch sitzt hier die Justizsenato- rin. Denn wir sind hier und wir bleiben hier. Niemand wird uns vertreiben und in eine gepachtete Sonderwirt- schaftszone in Nordafrika deportieren. Dafür werde ich mich von ganzem Herzen einsetzen, und das versichere ich auch allen Migrantinnen und Migran- ten in unserer Stadt. Wir Antirassisten machen Berlin zu dem, was es ist, und wir gehen hier auch nicht weg. Die Gewissheit, dass wir demokratische Parteien an die gleichen Rechte aller Menschen glauben und bereit sind, diese zu verteidigen, gibt auch für die Zeiten, die jetzt kommen, mir Sicherheit und Zuversicht. Ich will jedoch um eines bitten: Lassen Sie uns streiten, lassen Sie uns debattieren und prüfen, doch lassen Sie uns diese Ge- wissheit des Antirassismus wahren und sie nicht für den vermeintlich schnellen politischen Gewinn in Gefahr bringen! May Ayim schrieb im Jahre 1992 in ihrem Gedicht „Deutschland im Herbst“: „es ist nicht wahr daß es nicht wahr ist so war es erst zuerst dann wieder so ist es kristallnacht: im november 1938 zerklirrten zuerst fensterscheiben dann wieder und wieder menschenknochen von juden und schwarzen und kranken und schwachen von sinti und roma und polen von lesben und schwulen von und von und von und von und und (Senatorin Cansel Kiziltepe) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4158 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 erst einige dann viele immer mehr: die hand erhoben und mitgemacht beifall geklatscht oder heimlich gegafft wie die und die und der und der und der und die erst hin und wieder dann wieder und wieder …“ May Ayim beschreibt hier die Kristallnacht und erzählt am Beispiel des Mordes an Amadeu Antonio, wie sich das Phänomen des überschwappenden Rassismus in der deutschen Geschichte wiederholt. Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeord- nete! Lassen Sie uns Menschen sein, die aus der Ge- schichte gelernt haben, Menschen, die wissen, dass Ras- sismus und Ausgrenzung und soziale Ungleichheit in unserer Welt keinen Platz haben dürfen! Lassen Sie uns Menschen sein, die einer rechten Partei das Handwerk legen, und lassen Sie uns die Gesellschaft sein, die sich auch im Kleinen und Alltäglichen immer wieder kraftvoll und mit lauter Stimme gegen Rassismus stellt! Wir müs- sen diese Auseinandersetzung führen, und ich weiß, dass wir stark genug dafür sind. – Danke schön! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke auf Annahme einer Entschließung, Drucksache 19/1543 – Bekämpfung von Rassismus im Land Berlin stärken! – wird die Überweisung an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidis- kriminierung sowie an den Hauptausschuss vorgeschla- gen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Damit hat die Aktuelle Stunde ihre Erledigung gefunden. Ich freue mich, noch einmal Polizeidienstkräfte des Lan- deskriminalamtes als Gäste im Berliner Abgeordneten- haus begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen und vie- len Dank für Ihr Engagement! Ich rufe auf lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz ge- fasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldun- gen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht min- destens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Für die CDU- Fraktion beginnt der Kollege Bocian. – Bitte schön!
Guten Morgen! – Ich frage den Senat vor dem Hinter- grund des zwischen der Bundesbildungsministerin und den Ländern zu vereinbarenden neuen Zeitplans bezüg- lich des Digitalpakts 2.0: Wann ist mit einer konkreten Entscheidung über die Fortführung des Digitalpakts zu rechnen, insbesondere nach dem kürzlich bekannt gewor- denen Streit zwischen der Bundesministerin und den Ländern? Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Vie- len Dank, Herr Bocian, für die Nachfrage! Sie haben die Situation richtig beschrieben. Es gab insbesondere – letzte Woche war eine KMK-Sitzung – einen Dissens zwischen dem Bundesministerium und den Landesvertre- tungen der KMK. Es gab aber auch intensive Gespräche mit allen Beteiligten, insbesondere mit dem Präsidium und der Bundesministerin, und ich kann Ihnen sagen, dass der Zeitplan nach wie vor gilt. Das, was vereinbart worden ist, ist, dass das Bundesministerium bis zum Auslaufen des Digitalpakts 1, das ist Mitte Mai dieses Jahres der Fall, ein vertragsfähiges Dokument vorlegen soll. Daran arbeiten noch alle Beteiligten. Sie wissen, dass es innerhalb der KMK eine Arbeitsgruppe gibt, wo Vertreter der Länder beteiligt sind und gemeinsam mit dem Bundesministerium die Rahmenbedingungen für den Digitalpakt 2.0 aushandeln. Daran halten wir fest. Die ersten Bedingungen sind gestellt; Sie werden es mir nachsehen, dass das Ganze vertraulich ist. Gerne berichte ich zum gegebenen Zeitpunkt über die weiteren Fort- schritte. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Bocian. – Bitte schön! (Senatorin Cansel Kiziltepe) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4159 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024
Dann frage ich Sie, Frau Senatorin: Was wären die un- mittelbaren Folgen, wenn der Digitalpakt nicht zustande käme? Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abge- ordneter! Dafür muss ich ein Stück weit ausholen. Wir müssen uns einmal vor Augen führen, welche Mittel wir mit dem aktuell laufenden Digitalpakt verausgabt und in die Schulen gebracht haben, damit alle die Zahlen noch einmal vor Augen haben. Der Digitalpakt momentan hat Berlin 256 Millionen Euro gebracht, davon sind 250 Millionen Euro entweder schon gebunden oder ver- ausgabt. Das macht deutlich, dass wir in den vergangenen Jahren sehr stark insbesondere in die digitale Infrastruktur investiert haben, in die Anschlussfähigkeit unserer knapp 800 Schulen an das Breitbandnetz. Sie haben es aber gerade während der Pandemie gesehen, dass es uns mit- tels des Digitalpakts möglich war, die Schülerinnen und Schüler mit Endgeräten auszustatten, ebenso das pädago- gische Personal. Wir haben das Berliner Schulportal, worauf alle Beteiligten einer Schulgemeinschaft, Schüler, Eltern und pädagogisches Personal Zugriff haben, auf- und ausgebaut. Das bedeutet aber auch, dass wir dort Lernmittel, Unterrichtsmaterialen, Dokumente, alles, was in einem regulären Schulbetrieb benötigt wird, eingestellt haben. Gleichzeitig sind vom Digitalpakt auch Service- und Supportstrukturen finanziert worden. Sie haben es gesehen, dass es uns gerade in diesem Schuljahr möglich war, einen sogenannten zweiten IT-Tag an die Schulen zu bringen. Die ersten Schulen partizipieren schon. Das bedeutet gleichzeitig auch wieder Entlastung von päda- gogischem Personal, indem IT-Strukturen an den Schulen von externen Servicedienstleistern übernommen werden. All das, gerade die Infrastrukturen, der Support und der Service, muss auch in einem zweiten, einem fortlaufen- den Digitalpakt einen Anklang finden, wieder eingepreist werden. Es geht uns aber auch um Bildungscontent. Es sind Gespräche wie, was das für den Unterricht, für Un- terrichtsmethoden, aber auch für Qualifizierungsmaß- nahmen des pädagogischen Personals bedeutet. Das sind Dinge, die jetzt im zweiten Digitalpakt zum Tragen kommen müssen. Gleichzeitig müssen die geschaffenen Infrastrukturmaßnahmen erhalten bleiben. Das sind Din- ge, die wegfallen würden, wenn es keinen weiteren Bund- Länder-Digitalpakt geben kann. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Krüger. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Ausführungen! – Ich hätte die Frage, inwiefern beim Digitalpakt 2.0 verhindert werden soll, dass es zu ähnlichen Momenten wie beim Digitalpakt 1 kommt, dass Geld – sage ich einmal – rela- tiv planlos, weil es einfach da war, ausgegeben wurde und dann eine Reihe von Tablets und so weiter ange- schafft wurden, die dann am Ende nicht genutzt wurden. Wie können die Schulen auch in der inhaltlichen Ausge- staltung und Konzepterstellung unterstützt werden? Frau Senatorin Günter-Wünsch, bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abge- ordneter Krüger! Ich habe gerade versucht, es anklingen zu lassen, dass es tatsächlich um Service und Wartung geht. Wir haben aus der Vergangenheit gelernt. Sie kön- nen davon ausgehen, dass die Mitglieder der Arbeits- gruppe dieselben wie beim ersten Digitalpakt sind. Man hat die Rückmeldungen der Kommunen und der Länder sehr deutlich gehört. Das, was Sie beschrieben haben, ist flächendeckend bundesweit zu beobachten; das ist kein Phänomen, was einzelne Länder betrifft. Das sind sehr intensive Gespräche, wo man sagt, wie viel Korsett und wie viel Beinfreiheit es jetzt braucht, welche gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden müs- sen. Sie kennen die Grundgesetzdebatte, die wir führen, auf welchem Paragrafen der Digitalpakt 2.0 jetzt fußt. Das ist übrigens dann auch entscheidend, wie weit wir solche Maßnahmen einfließen lassen können. Gerne berichte ich im fortlaufenden Jahr noch einmal darüber. Momentan ist das alles noch im Entstehen, aber Sie kön- nen davon ausgehen, dass das einer der großen Punkte ist, die verhandelt werden. Vielen Dank, Frau Senatorin! Die nächste Frage geht für die SPD-Fraktion an den Kol- legen Matz. – Bitte schön!
Schönen Dank! – Ich frage den Senat: Wie ist der Umset- zungsstand des von diesem Parlament beschlossenen Vorhabens, den Schichtdienstbeschäftigten von Polizei Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4160 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 und Feuerwehr kostenloses Parken in Parkraumbewirt- schaftungszonen zu ermöglichen? Frau Senatorin Spranger, bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Verehrte Abgeord- nete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass Sie mir heute diese Frage stellen, weil wir eine sehr gute Bilanz aufzuweisen haben. Beharrlichkeit zahlt sich immer aus. Sie wissen, dass ich mich hier im Haus bereits in der letzten Wahlperiode dafür eingesetzt habe. Die Vorgängerverkehrssenatorin sitzt ja noch da: Frau Jarasch kann bestimmt ein Lied davon singen, wie oft ich bei ihr war, weil es mir und meiner Verwaltung ein Herzensthema war, die Park- raumbewirtschaftung für die Berliner Polizei, für die Berliner Feuerwehr und natürlich für die Justiz und das medizinische Personal endlich so zu gestalten, dass diese Menschen nicht jeden Tag sehr viel Geld in diesen Park- raumbewirtschaftungszonen zahlen müssen. Sie wissen: Ich bin sehr viel unterwegs. Mich haben die Kolleginnen und Kollegen eigentlich vom ersten Tag an darauf angesprochen, und die jetzige Koalition hat die Regelung entsprechend adressiert. Das Hohe Haus hat das ASOG so verändert – und dafür bin ich sehr dank- bar –, dass wir das seit dem 1. Januar auch entsprechend bearbeiten können. Das Ganze ist beim LABO, und wir haben sehr gute Zahlen. Für dieses Vorhaben gab es ei- nen klaren Regierungsauftrag. Wir haben es in der Koali- tionsvereinbarung, und ich bedanke mich natürlich bei meiner Kollegin Manja Schreiner, die mit mir gemeinsam einheitliche Regelungen geschaffen hat, und zwar unbü- rokratisch. Die jetzigen Regelungen betreffen auch die Spezial- dienststellen; das sind beispielsweise die Mordkommissi- on der Polizei Berlin oder die Not- und Eildienste der Berliner Justiz. Ich muss Ihnen sagen: Wenn die meisten Berlinerinnen und Berliner noch schlafen und der ÖPNV noch nicht so unterwegs ist, wie er dann vielleicht ab 6 Uhr oder 5 Uhr unterwegs ist, sind sehr viele Einsatz- kräfte und Rettungskräfte bereits unterwegs. Deshalb ist das eine richtig gute Entscheidung. Wir haben für diese Beschäftigungsgruppen die gesetzli- chen Zulagen als Grundlage genommen, und wir haben die Regelungen für die Beschäftigten nur bei tatsächli- chen Tätigkeiten in Schicht- und Wechseldiensten ge- fasst. Das vereinfacht die Antragsverfahren – das war ja ein großes Problem, das vorher existierte – und verzichtet praktisch auf umfangreiche Auswertungen. Nun werden Sie sagen: Wann sagt sie endlich die Zahlen? – Das Ganze gilt ja seit dem 1. Januar 2024; wir haben bereits jetzt über 1 600 Fälle, die bei der Berliner Polizei, bei der Berliner Feuerwehr und bei der Berliner Justiz bewilligt worden sind. 115 Fälle sind noch in Bearbei- tung. Ich muss Ihnen sagen: Das ist richtig gut angesetzt, denn das sind die Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag für das Leben der Berlinerinnen und Berliner eintre- ten, und für den Schutz unserer Stadt. Deshalb ist das eine gute Entscheidung gewesen. – Danke! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die erste Nachfrage geht an den Kollegen Matz. – Bitte schön!
Schönen Dank! – Ich werde oft gefragt, ob diese Rege- lung auch für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren gilt, und möchte diese Frage deswegen hier weiter- reichen. Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Ja, es gilt auch für die Freiwilligen Feuerwehren. Das war sehr wichtig, denn Sie wissen: Wir haben gerade in den Außenbezirken sehr viele Freiwillige Feuerwehren, bei denen auch Kolleginnen und Kollegen sehr schnell von ihrem Arbeitsplatz zum Einsatzort müssen. Da werden sie hauptsächlich mit Autos fahren. Deshalb ist es gut, dass wir auch die Freiwillige Feuerwehr mit berücksichtigt haben. Dafür bin ich auch dankbar. Das war erst eine Diskussion: Können wir das machen? – Ja, wir können es machen. Wir haben beispielsweise auch die medizinischen Berufe berücksichtigt – das haben wir ja auch gesagt; die zustän- dige Senatorin nickt mit dem Kopf. Manja Schreiner hat es ja gerade gesagt: Wir haben auch für Hebammen und natürlich auch für die Pflegedienste diese Ausnahme- genehmigung eingeführt. Ich mache das beim LABO für die Kolleginnen und Kollegen, die ich vorhin genannt habe, nämlich für Polizei, Feuerwehr, Freiwillige Feuer- wehr und Justiz – die sind in meiner Verantwortung –, und für die anderen, medizinischen Berufe sind nach wie vor die Bezirke zuständig. Ich glaube aber, dass wir das hier aus dem Hohen Haus noch einmal sehr deutlich machen sollten, dass es wichtig ist, dass die Kolleginnen und Kollegen wirklich nicht einen Großteil dessen, was sie verdienen, für die Parkraumbewirtschaftung einsetzen müssen. (Martin Matz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4161 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Sie haben vorhin gesagt: kostenfrei. – Das ist nicht ganz richtig. Für zwei Jahre kostet es 60 Euro. Die Kollegin- nen und Kollegen haben, wenn sie ihren Dienst am In- nenstadtrand gemacht haben – nicht unbedingt in den Außenbezirken, sondern da, wo die Parkraumbewirt- schaftung greift –, aber meistens allein 30 Euro pro Tag einwerfen müssen. Deshalb kann man fast „kostenfrei“ sagen, es sind aber 60 Euro für zwei Jahre. Dann sage ich eine Sache noch vorsorglich – das haben Sie jetzt nicht gefragt, ich werde es aber häufig gefragt: Wir haben Baustellen in Berlin. Die sind in Ordnung, und für die muss man auch Platz schaffen. Wenn eine Bau- stelle aber – ich sage es nur vorsorglich – beispielsweise an der Kruppstraße 200 Parkplätze vernichtet, werden wir es nicht dulden – – So lange, wie ich rede! Das müssten Sie doch wissen! Wir werden es nicht dulden, dass Bezirksämter denken, dass diese Parkplätze automatisch wegfallen sollten, wenn die Baustelle wieder abgebaut ist. Das werden wir nicht dulden; deshalb sage ich es vorsorglich. – Danke schön! Liebe Frau Senatorin Spranger! Wir würden es künftig doch wieder so halten, dass wir nur die gestellten Fragen beantworten. Die zweite Frage geht an den Kollegen Ziller. – Bitte schön!
Ich frage da noch einmal nach: Wie stehen Sie als Senat – und auch Sie persönlich – denn dazu, dass Vivantes Be- zahlparkplätze hat, zum Beispiel am Krankenhaus in Kaulsdorf, wo Beschäftigte auf eigenen Vivantes-Flächen bezahlen müssen, um parken zu können, und das in der Regel nicht tun – Sie beschreiben das Problem ja zu Recht – und stattdessen die ganze Nachbarschaft voll- parken? Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Das ist eigentlich nicht mein Thema, sondern das Thema der zuständigen Senatorin. Ich will Ihnen aber eins sagen: Kolleginnen und Kollegen des medizinischen Personals – darüber habe ich gerade gesprochen – brauchen selbst- verständlich das, was wir jetzt gerade für die anderen Kolleginnen und Kollegen gemacht haben. Das heißt: Da sind Pflegedienste dabei, da sind auch Pflegekräfte dabei, die auch ungünstige Arbeitszeiten haben. Alles andere bewerte nicht ich; das müssen Vivantes und die zuständi- ge Senatorin bewerten. Dass ich möchte, dass die Kolle- ginnen und Kollegen, die für das Leben eintreten und für die Berlinerinnen und Berliner jeden Tag zum Schutz da sind, kostengünstig parken können, ist klar. Deshalb habe ich auch gesagt, dass selbstverständlich auch das medizi- nische Personal dort einbezogen werden muss. – Danke schön! Vielen Dank, Frau Senatorin! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht die nächste Frage an den Kollegen Schulze. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Sind dem Senat die negativen Erfahrungen der öffentli- chen Hand mit der Wirtschaftlichkeit parlamentarischer Kontrolle und ungleichen Risikoverteilungen im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften bekannt, die unter anderem von den Rechnungshöfen der Länder, des Bun- des und der Europäischen Union in der Vergangenheit vielfach dokumentiert wurden? Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Ja. Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Schul- ze. – Bitte schön!
Welche Senatsverwaltungen sind in welchen Bereichen momentan mit der Prüfung und Planung des Einsatzes von öffentlich-privaten Partnerschaften als Finanzie- rungsinstrument befasst? (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4162 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 [Zuruf von der CDU: Mehrere! – Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE) –
Sie erzählen das öffentlich, aber können nichts dazu sagen!] Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank für die Frage! Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich kann jetzt tatsächlich nur für meine Verwaltung sprechen, und gehe mal davon aus, dass dieses Thema in den unterschiedlichen Verwaltun- gen in der jeweiligen Fach- und Ressortzuständigkeit bearbeitet wird. Ich weiß zum Beispiel, dass im Zusammenhang mit dem Thema Hochschulbau sehr intensiv geschaut wird, dass wir nach dem Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen aus Österreich suchen, wo es ein sehr erfolgreiches öffentlich-öffentliches Part- nerschaftsprojekt gibt, an dem wir uns natürlich auch in Berlin ein Beispiel nehmen könnten, wenn denn die Er- fahrungen zeigen, dass es auf Berlin übertragbar ist und gerade die negativen Erfahrungen, die Sie beschrieben haben, auf eine solche Partnerschaft nicht übertragbar sind. Das gilt übrigens, glaube ich, grundsätzlich. Erfahrungen der Vergangenheit sind dazu da, um daraus für die Zukunft zu lernen – Punkt. Das heißt, bei jeder Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Priva- ten werden wir immer zu prüfen haben: Worin liegt der Vorteil für die öffentliche Hand? – und das nicht aus- schließlich unter Gesichtspunkten der Qualität und der Leistungserbringung oder der Umsetzungskompetenz, sondern insbesondere auch hinsichtlich der fiskalischen Rahmenbedingungen, unter denen wir arbeiten. Die sind Ihnen, glaube ich, aus den Beratungen im Hauptausschuss auch bestens bekannt. Insofern, glaube ich, tun wir gut daran, auch wenn wir uns im Rahmen der Richtlinien der Regierungspolitik bewegen, wo ja verschiedene Themen ausdrücklich adressiert sind, auch immer den wirtschaftlichen Vorteil, die Nachhaltigkeit und die Lehren aus der Vergangenheit zu berücksichtigen, ehe man sich für solche Projekte entschließt. Das ist kein Selbstzweck, das muss insbeson- dere dem Vorteil der öffentlichen Hand dienen. Ich kann für meine Fachverwaltung sagen: Wenn es um die Frage der Fernwärmeakquise geht und um das seiner- zeit von den Grünen mitgetragene und mitentwickelte Zielbild der Integration in eine gemeinsame Energieplatt- form, dort haben wir mit Blick auf private Anteilseigner ja noch komplexe Fragen zu beantworten, dann sind das selbstverständlich Gespräche, die ich mit Privaten führe, und zwar auf Augenhöhe. Die Richtlinien der Regie- rungspolitik, wie meines Erachtens auch die vorher ge- troffenen Verabredungen der Vorgängerregierung, spre- chen von Partnerschaft auf Augenhöhe. Ich gehe davon aus, dass sich auch Ihre Fraktion der von Ihnen angespro- chenen negativen Erfahrungen der Vergangenheit sehr wohl zu diesem Zeitpunkt bewusst war und ebenso willig war, wie wir es sind, daraus auch die richtigen Lehren und Konsequenzen für die Zukunft zu ziehen. Ich kann nur sagen: Wenn Gespräche, wenn Partnerschaf- ten zum Vorteil der öffentlichen Hand und auf Augenhö- he stattfinden, dann sollte man sich keine Denkverbote auferlegen. Denkverbote waren jedenfalls nie meine Sache. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Senator! – Und die zweite Nachfrage geht an die Kollegin Brychcy. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Ich würde gern bei dem Senat nachfra- gen, wie der aktuelle Sachstand zu dem vom Senat ge- planten Gutachten zur Privatisierung des Schulbaus ist. Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Frau Brychcy! Es gibt eine Berliner Schulbauoffensive, und mir ist kein Gutachten bekannt. – Danke! Vielen Dank! Dann geht die nächste Frage an die Kollegin Eralp für die Fraktion Die Linke. – Bitte schön!
Danke schön! – Im letzten Bildungsausschuss hat der Staatssekretär Liecke wörtlich gesagt: Wir laufen voll und können keine geflüchteten Kinder mehr in Regel- schulen aufnehmen. – Daher frage ich den Senat: Plant der Senat, wie es in der Presse dargestellt war, nun in allen Gemeinschaftsunterkünften Geflüchtete zu be- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4163 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 schulen, statt echte Teilhabe durch Beschulung in Regel- schulen zu ermöglichen? Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Eralp, für die Nachfrage! Das, was Sie gerade anspre- chen, ist bisher eine Beschlussvorlage, die in der Taskforce Geflüchtete besprochen wird, sowohl auf Staatssekretärsebene als auch auf Senatorenebene. Grundsätzlich möchte ich allen etwas sagen: Alle Kinder und Jugendliche in Berlin sind die Kinder Berlins und haben ein Recht auf Schutz und Bildung. Diesem möch- ten und werden wir nachkommen. Unbenommen davon müssen wir uns aber auch den Realitäten stellen. Und Frau Eralp, auch Ihre Fraktion war in der Vergangenheit in Regierungsverantwortung. Sie kennen also die Schul- platzsituation. Berlin fehlen aktuell 27 000 Schulplätze, dabei ist ein Großteil der zugezogenen schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen nicht miteingerechnet. Das bedeutet: Wir haben bereits jetzt, denn es haben ja alle Kinder einen Schulplatz, mehr als volle, übervolle Klas- sen. Mein Ziel ist es dennoch, so schnell wie möglich jedem Kind, jedem Jugendlichen, das beziehungsweise der bei uns in Berlin ankommt, ein Bildungsangebot zu machen. Deshalb werden wir schauen, welche Alternati- ven es gibt, und gegebenenfalls, das ziehen wir auch in Erwägung, am Unterbringungsort ein Bildungsangebot machen. Denn die Alternative, so wie sie in den letzten Jahre stattgefunden hat, bedeutet sonst: monatelang keine Beschulung. Das kann nicht in unserem Sinne sein, und ist auch vollkommen konträr zu dem, was wir meinen, wenn wir von Integration, Bildungsangebot und einer Ankommenssituation für junge Menschen in unserer Stadt sprechen. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass es erst zulässig ist, sich einzudrü- cken, wenn das Mitglied des Senats wenigstens einen Satz gesagt hat und man eine Idee haben könnte, was man fragen könnte. Die erste Nachfrage geht an die Kollegin Eralp. – Bitte schön!
Wie sollen denn bei der separierten Beschulung die Spra- chentwicklung und Ganztagsangebote wie Musik, Sport, im Sinne von Teilhabe mit anderen Kindern zusammen, in den Gemeinschaftsunterkünften gewährleistet werden? Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Frau Eralp! Wir haben schon in der Vergangenheit im Bil- dungsausschuss über das Thema der Beschulung in der Unterkunft Tegel berichtet. Auch da habe ich deutlich gemacht, dass es integrative Momente gibt. Sie definieren Integration ausschließlich über das Regelsystem; ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir können unseren ankommenden Kindern und Jugendlichen auch Integration ermöglichen, indem wir Ihnen Angebote machen, dass sie die Stadt erkunden und Sportunterricht und kreative, musikalische Angebote außerhalb der Unterkünfte und außerhalb die- ser Beschulungsangebote wahrnehmen. Das findet in Tegel statt. Das könnte man ebenso an anderen Standor- ten denken. Die Frage ist doch: Was ist die Alternative, Frau Eralp? Ist es die Alternative, wie Sie sie sehen, dass wir in den Unterkünften sitzen und gar kein Angebot haben? – Ich betone noch einmal: Unsere Regelschulen sind voll. Die 27 000 fehlenden Schulplätze sind dennoch im Regelsys- tem untergebracht. Das bedeutet: Alle Schulen in Berlin sind überfrequent belegt. Wir haben momentan nicht das Platzangebot. Parallel bauen wir selbstverständlich mit der Berliner Schulbauoffensive jedes Jahr Tausende von Schulplätzen. Dennoch laufen wir diesen internationalen und globalen Entwicklungen hinterher, und Berlin ist und bleibt ein Hotspot. Wir haben hier einfach einen anderen Druck im System. Mein Ziel ist es: Jedem Kind ein Bil- dungsangebot zu machen, und ja, was uns eint, so schnell wie möglich integrativ. Was uns wahrscheinlich nicht eint: Ich werde nicht warten, bis die Plätze da sind, son- dern jetzt nach flexiblen Alternativen gucken, parallel bauen und mir Gedanken darüber machen, wie wir In- tegration zumindest schaffen können, aber ich werde nicht dabei zusehen, wie unsere Kinder und Jugendlichen weiterhin über Monate kein Bildungsangebot haben. – Vielen Dank! (Elif Eralp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4164 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Omar. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Beantwortung! Auch Ihr Alternativplan steht nicht allen geflüchteten Kindern in den Massenun- terkünften, aber auch in anderen Unterkünften zur Verfü- gung. Das heißt, es gibt Hunderte, wenn nicht Tausende geflüchtete Kinder, die auch nicht mal Zugang zu dieser schlechten Alternative haben. Deswegen ist die Frage: Können Sie garantieren, dass zeitnah, und können Sie uns vorlegen bis wann, auch alle geflüchteten Kinder in den Unterkünften an diesem Schulsystem teilnehmen werden? Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordne- ter, vielen Dank für die Nachfrage! Ich würde gern bei der Großunterkunft anfangen. Sie wissen, dass wir vor ungefähr sechs, sieben Wochen mit 133 Plätzen gestartet sind. Sie wissen auch, dass wir aktuell über 900 schul- pflichtige Kinder in Tegel haben. Wir bauen momentan den Standort P10 aus. Das heißt, es kommen über die nächsten Wochen und Monate auch kontinuierlich weite- re Unterrichtsräume, Klassenräume hinzu. Parallel akqui- rieren wir immer weiter Lehrkräfte, die auch den Unter- richt ermöglichen können. Mein Ziel ist es – Sie fragten auch nach den Unterkünften, die jetzt noch hinzukom- men, die wir weiterhin planen –, auch dort Bildungsange- bote vorzuhalten. Das ist aber eine Aufgabe und ein Thema, die in der Taskforce besprochen werden. Ich habe deutlich gemacht, das mein Anliegen ist, dass wir wirk- lich schnellstmöglich und ja, auch allen Kindern und Jugendlichen ein Bildungsangebot machen. Das wird Gegenstand der Besprechungen der Taskforce sein. Vielen Dank, Frau Senatorin! Dann geht die nächste Frage an die AfD-Fraktion, und hier an den Abgeordneten Woldeit. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Die „B.Z.“ titelte heute Morgen: „Neue Winterjacken für Polizisten pünktlich zum nächsten Sommer da!“ Ich frage daher den Senat: Wie erklärt der Senat den Polizisten, dass die jetzt im Winter dringend benötigten Winterjacken aufgrund von Vergabeverfahrensschwierigkeiten erst im Früh- jahr/Sommer 2025 kommen werden? Frau Senatorin Spranger, bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Das ist wirklich ein Problem. Ich weiß das. Das Ganze wird über Brandenburg gesteuert, nicht über Berlin, aber wir haben eine Kooperation mit Brandenburg, und ich habe nachgefragt; ich werde auch massiv dranbleiben, weil es mich auch stört. Sie wissen, wir brauchen Vergabeverfahren. Man kann nicht einfach frei vergeben. Das geht nicht. Wir haben dazu klare Regeln, aber vielleicht – das kann sich das Abgeordnetenhaus durchaus auch noch mal anschauen – kann es bei besonders dringenden Fällen unter Umstän- den dann auch mal etwas schneller gehen. Wie gesagt, das liegt nicht in meiner Hand. Wir müssen nur natürlich die Ausschreibung dazu machen. Wir haben die Kooperation mit Brandenburg. Die haben mir dann auf Nachfrage gesagt: Das dauert ein Jahr. – Das dauert mir auch zu lange, muss ich ganz ehrlich sagen, aber es ist jetzt so. Mehr kann ich Ihnen nicht dazu sagen, aber ich kümmere mich darum, da können Sie sicher sein. – Danke schön! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die erste Nachfrage geht an den Kollegen Woldeit.
Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Antwort! – Ich bin mir sicher, dass Sie sich kümmern. Sie haben auch die Schwierigkeit mit dem Vergabeverfahren und insbeson- dere der Kooperation mit Brandenburg angesprochen. Jetzt gab es im Jahr 2018 bereits einen Beschluss des Abgeordnetenhauses, der den Senat auffordert, gerade in solchen Bereichen die Vergabeverfahren zu vereinfachen. Ich gebe Ihnen vollkommen recht, dass es mitunter Zeit- bedarfe gibt, dass wir dort eine Lösung finden werden. Inwieweit versuchen Sie oder der Senat insgesamt, sich an diesem Beschluss zu orientieren, um das in der Tat zu beschleunigen? – Vielen Dank! Frau Senatorin Spranger, bitte schön! Herr Staatssekretär Biel, bitte schön! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4165 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Staatssekretär Michael Biel (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Vielen Dank für die Frage! In der Tat ist es so, dass sich diese Koalition im Koalitionsvertrag, aber auch in den Richtli- nien der Regierungspolitik vorgenommen hat, das Berli- ner Ausschreibungs- und Vergabegesetz zu evaluieren. Die Ausschreibung für diesen Auftrag ist erfolgt, und wir werden im Laufe des Jahres die Erhebung dazu machen und dann auch zueinanderkommen, um zu schauen, wo Vereinfachungen möglich sind. Wir haben es miteinander so verabredet, dass soziale und auch ökologische Stan- dards nicht angefasst werden. In der Tat ist es aber so: Da, wo es bürokratische Hemm- nisse gibt – das hat die Senatorin ja auch gerade be- schrieben, wenn es zum Beispiel um den Zeitablauf geht –, müssen wir noch mal genau hinschauen, ob wir Vereinfachungen so organisieren können, dass es schnel- ler geht und dass es sozusagen, wenn es um den Papier- kram beziehungsweise um die digitale Bearbeitung geht, einfacher gemacht wird. Das haben wir vor, und das werden wir bis Ende des Jahres auch miteinander bespre- chen. Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Weitere Fragen gibt es nicht. Dann hat die Runde nach der Stärke der Fraktionen ihre Erledigung gefunden, und wir können die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Entschuldigung! Herr Wapler hatte sich noch mit einer Nachfrage gemeldet. – Dann, bitte schön!
Ich gebe zu, ich war spät. – Meine Nachfrage ging auch an den Staatssekretär. Sie haben über Entbürokratisierung gesprochen, und gleichzeitig wollen Sie soziale und öko- logische Standards erhalten. Die Frage ist ja: Wo sehen Sie denn bei der Praxis der Vergabe Steuerungsmöglich- keiten, um tatsächlich auch die Ziele, die im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz enthalten sind, zu erreichen? Denn da haben wir ja wohl noch weiten Nach- holbedarf. Herr Staatssekretär Biel, bitte schön! Staatssekretär Michael Biel (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Vielen Dank auch für diese Nachfrage! Wenn ich Ihnen jetzt erklären würde, was in der Evalua- tion rauskommen soll, bräuchten wir die Evaluation nicht. Aber das mal beiseite! Sie haben völlig recht: Es gibt natürlich Stellschrauben, die wir heute schon erkennen. – Das sind zum Beispiel Schulungen, die beim Thema innovative Vergabe not- wendig sind, die auch gemacht werden. Die müssen aber verstärkt gemacht werden, damit in den Vergabestellen sowohl im Land Berlin als auch in den Bezirken all die- jenigen, die mit Vergaben zu tun haben, das Gesetz rich- tig verstehen und das, was heute unter dem Stichwort innovative Vergabe schon möglich ist, auch tatsächlich ausschöpfen. Einen Nachsatz darf ich dann schon noch geben: Wir müssen davon wegkommen – weil wir ja wollen, dass insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen in dieser Stadt auch Aufträge beim Land Berlin anneh- men –, dass sie mehr als 100 Seiten Papiere ausfüllen müssen und dahin kommen, dass es verständlich ist, dass es einfach ist, dass alle auf den ersten Blick erkennen, welche Standards das Land Berlin verlangt, und dass die auch eingehalten werden müssen. – Danke! Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Damit ist die Runde nach der Stärke der Fraktionen dann tatsächlich beendet, und nun können wir zu den weiteren Wortmeldungen im freien Zugriff kommen. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegange- nen Meldungen werden hier nicht erfasst und auch nicht berücksichtigt. Ich gehe davon aus, dass alle Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit zur Anmeldung hatten und beende die Anmeldung. Dann darf ich die ersten zehn Namen in der Reihenfolge verlesen: Herr Abgeordneter Wiedenhaupt, Herr Ziller, Herr Haustein, Herr Kurt, Herr Ronneburg, Herr Ubbelohde, Herr Tref- zer, Frau Eralp, Frau Gennburg und Herr Otto. Wir star- ten mit Herrn Wiedenhaupt. – Bitte schön! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4166 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024
Ich frage den Senat: Wie steht der Senat zum Beschluss der Bayerischen Landesregierung, die Verwendung jegli- cher -Sprache an Schulen, Universitäten und in der Verwaltung ausdrücklich zu untersagen? Frau Senatorin Spranger! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Man hat mich ausgewählt, also werde ich selbstverständ- lich dazu Stellung nehmen. – Entschuldigung! – Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Die Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung wird von den Verwaltungen natürlich auch im Einzelnen geprüft. Ich habe für meine Verwaltung entschieden, es nicht mit einer Gendersprache zu tun. Wir werden es weiterhin so, wie wir auch vorher angesprochen haben, machen. Trotzdem beschäftigen wir uns natürlich damit, und Sie wissen – wir haben vorhin gerade auch über Antidiskri- minierung gesprochen –, dass wir uns im Senat natürlich auch dazu zusammensetzen werden und über die Ge- meinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung sprechen werden. – Danke schön! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Abgeordneten Wiedenhaupt. – Bitte schön!
Herzlichen Dank, Frau Senatorin! – Allerdings ging mei- ne Frage, und das ist üblich bei den Fragen, die wir hier stellen, an den gesamten Senat und nicht nur an die Se- natsverwaltung für Inneres und Sport. Insofern: Wenn ich daran denke, dass der Regierende Bürgermeister aus- drücklich mal betont hat, dass er selber nicht werde, noch mal die Frage an den gesamten Senat und an den Regierenden Bürgermeister: Inwieweit hat der Senat vor, diesem Beispiel Bayerns zu folgen? Allerdings, Herr Abgeordneter, ist es so, dass Sie den Senat fragen und dann der Senat entscheidet, wer antwor- tet. Insofern können Sie auch den Regierenden Bürger- meister nicht fragen. Der hat sich aber offenbar entschieden zu antworten. – Bitte schön! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Erstens: Der Senat beantwortet keine Fragen zu anderen Landesregierungen. Das müssen die Parlamente in den jeweiligen Bundeslän- dern tun. Wir beantworten das nicht. Die Senatorin für Inneres und Sport, die zuständig ist für die Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung, hat Ihre erste Frage beantwortet. Ich werde sozusagen die Nachfrage beantworten. Sie haben darauf hingewiesen, dass ich Gendersprache nicht verwende. Das ist die Wahrheit. Aber ich erwarte von allen Berlinerinnen und Berlinern auch eine gewisse Toleranz: Toleranz für die Menschen, die nicht gendern wollen, genauso wie Toleranz für die Menschen, die gendern möchten. Genauso handhaben wir das in diesem Senat. Jede Se- natsverwaltung kann das frei entscheiden, und das ist der Weg, den wir gehen, völlig offen, genau wie Berlin eben so ist. Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Dann geht die zweite Nachfrage an den Kollegen Franco. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Erst mal ein Hinweis an die AfD: Es heißt „ “, vom englischen Begriff „gender“, nur damit wir hier auch korrekt die Sprache verwenden. Sie müssten allerdings jetzt zu einer Frage kommen.
Genau! Das mache ich. Ich frage Frau Spranger – Sie haben ja die Innenministerkonferenz in „Innenmi- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4167 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 nister:innenkonferenz“ umbenannt. Hat es der bayerische Kollege überlebt? Frau Senatorin Spranger! – Bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Ja, er hat es überlebt, aber er hat mich natürlich darauf angesprochen. Das ist doch völlig klar. Aber ich glaube, als erste Frau auf dieser Position, als Vorsitzende der Innenminister:innenkonferenz stand es mir auch zu, das auch selbst zu entscheiden. – Danke schön! Vielen Dank, Frau Senatorin! Dann geht die nächste Frage an den Kollegen Ziller. – Bitte schön!
Vielen Dank! – In den letzten Tagen hat sich der Regie- rende Bürgermeister mit Elon Musk getroffen, der in der Vergangenheit durch antisemitische Kommentare und Verbreitung von Verschwörungstheorien aufgefallen ist. Inwieweit war dies sowie das immense Problem der Des- informationskampagne, die gerade auf X oder Twitter gegen die Bundesregierung und andere demokratische Länder läuft, Gegenstand der Begegnung? Herr Regierender Bürgermeister! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Das Treffen mit Herrn Musk, insbesondere mit der Geschäftsleitung der Firma Tesla, war darin begründet, dass dort ein ganz feiger terroristischer Anschlag auf ein wichtiges Indust- rieunternehmen unserer Hauptstadtregion stattgefunden und der brandenburgische Ministerpräsident mich gebe- ten hat, ihn zu begleiten, weil wir gemeinsam der Auffas- sung sind, dass die Wirtschaftsregionen Berlin und Bran- denburg auch gemeinsam zusammenstehen müssen, wenn feige, terroristische Anschläge auf so ein wichtiges Wirt- schaftsunternehmen getätigt werden. Tesla hat hier in Berlin-Brandenburg 12 500 Arbeitsplät- ze in nur zwei Jahren geschaffen. Es wurden 1 200 Menschen aus der Arbeitslosigkeit ge- holt. Was dort mit diesem Anschlag stattgefunden hat, war übrigens nicht nur ein Anschlag auf ein wichtiges Industrieunternehmen, es war auch ein Anschlag auf die Bevölkerung, ein Anschlag auf ein Krankenhaus, ein Anschlag auf vieles mehr. Das ist absolut inakzeptabel. Genau darüber haben wir mit Herrn Musk gesprochen, auch darüber, wie wir zukünftig solche Anschläge ver- hindern können, wie wir den Wirtschaftsstandort attrak- tiv, stabil halten können für solche Investitionen. Es war übrigens auch Thema, dass die Investitionen von Tesla in dieser Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg noch aus- geweitet werden. Ich finde, das sind alles gute Nachrich- ten. Die Themen, die Sie angesprochen haben, waren bei diesem Termin keine Themen. Es war auch nicht Thema, welche politische Partei und welche politischen Personen Herr Musk in Amerika unterstützt. Wir haben uns einzig und allein über den Wirtschaftsstandort Berlin- Brandenburg unterhalten und über zukünftige Investitio- nen. Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Ziller. – Bitte schön!
Vielen Dank auch zur klaren Position zu dem Anschlag! Da sind wir uns einig. – Trotzdem frage ich nach, weil Treffen unter Freunden durchaus genutzt werden können, um auch mal schwierige Positionen anzusprechen. Wer- den Sie in zukünftigen Gesprächen mit Elon Musk diese schwierigen Fragen, Verschwörungstheorien, Antisemi- tismus und auch die Desinformationskampagne gegen gewählte Regierungen ansprechen – unter Freunden? Herr Regierender Bürgermeister! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Ein Treffen unter Freunden fand vor allen Dingen zwi- schen mir und Dietmar Woidke statt. Da hatte ich keinen Anlass, diese Punkte anzusprechen. (Vasili Franco) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4168 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Herr Musk ist ein Investor, der für viele Arbeitsplätze gesorgt hat, der noch mehr vorhat. Den würde ich nicht als Freund bezeichnen, sondern als wichtigen Partner für die Hauptstadtregion. Freunde sind da noch mal etwas anderes. Weitere Treffen sind derzeit aber nicht geplant. Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Dann geht die zweite Nachfrage an die Abgeordnete Gennburg. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich würde gerne aus ganz aktuellem Anlass vom Senat wissen, wie denn die- ser die Folgen des geplanten Cannabisgesetzes für die Justiz bewertet. Frau Senatorin Dr. Badenberg, bitte schön! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abge- ordneter! Sehr gerne beantworte ich Ihnen die Frage zu den Folgen des geplanten Cannabisgesetzes. Man muss sich anschauen, womit eigentlich die Ampelregierung angetreten ist – ich will das zitieren –: Mit der Legalisie- rung von Cannabis soll auf der einen Seite die Justiz entlastet und auf der anderen Seite der Schwarzmarkt eingedämmt werden. Wenn man sich anschaut, was das tatsächlich für Konsequenzen und Folgen hat, wird man relativ schnell feststellen, dass genau das Gegenteil der Fall sein wird. Vor dem Hintergrund, dass da eine we- sentliche Arbeit insbesondere auf die Justiz zukommt, finde ich das Agieren absolut unverantwortlich. Das kann ich nicht anders sagen. Was bewirkt man denn mit diesem Gesetz? – Es ist ja nicht so, dass die Cannabislegalisierung für die Zukunft kommen soll, sondern man will auch in die Vergangen- heit schauen und die Taten, die bereits sanktioniert wor- den sind, noch mal auf den Prüfstand stellen. Das bedeu- tet hier in Berlin allein, dass man circa 3 500 Verfahren noch einmal neu aufrollen muss. Zumindest ist es in Ber- lin so, dass wir hier nicht ein Räumchen haben, wo alle Akten und Vorgänge aufbewahrt werden, die einen Can- nabisbezug haben. Das heißt, man muss sich das wie folgt vorstellen: Man muss sämtliche Aktenschränke, man muss sämtliche Panzerschränke, Kellerräume durchwühlen, um die relevanten Akten zu detektieren, um dann zu prüfen, ob möglicherweise ein Straferlass erfor- derlich ist, ob möglicherweise eine neue Gesamtstrafe zu bilden ist, denn es ist meistens nicht so, dass ein Verstoß, ein Vorwurf im Raum gestanden hat, sondern es sind mehrere Taten, und da wird eine Gesamtfreiheitsstrafe oder eine Gesamtgeldstrafe gebildet. Das heißt, in sol- chen Fällen müssen die Gerichte erneut hingehen und eine neue Strafe bilden. (Regierender Bürgermeister Kai Wegner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4169 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Wir haben auf der einen Seite eine Staatsanwaltschaft, die diese Verfahren detektieren muss, und auf der anderen Seite müssen die Gerichte gegebenenfalls tätig werden. Das Ganze soll unter Zeitdruck geschehen. Warum soll es unter Zeitdruck geschehen? – Das ist deshalb erforder- lich, weil Leute, die möglicherweise in Haft sitzen, schnell entlassen werden müssen. Wenn sie nicht schnell entlassen werden, macht sich die Staatsanwaltschaft an- greifbar. Da machen sich die Gerichte angreifbar und letztendlich auch meine Wenigkeit. Insofern finde ich das absolut unverantwortlich, was die Ampelregierung vor- hat. Auf die gesundheitlichen Aspekte et cetera komme ich gar nicht erst zu sprechen. – Also insofern vielen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Haustein. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Senatorin Badenberg, für die Ausfüh- rungen! Sie haben gerade von dieser Aufarbeitung der zurückliegenden Fälle gesprochen. Wenn die abgearbeitet sind, können wir denn dann mit einer Entlastung der Justiz durch dieses mögliche neue Gesetz rechnen? Frau Senatorin Dr. Badenberg, bitte schön! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Auch wenn die Fälle aus der Vergangen- heit alle abgearbeitet werden, ist es mitnichten so, dass die Justiz durch dieses Gesetz entlastet wird. Ich will das auch erklären. Wenn man sich dieses kleinteilige Gesetz anschaut, dann stellt man fest, dass sehr viele Ausnahme- tatbestände, sehr viele Detailregelungen aufgeführt sind. Bislang ist es so, dass die Staatsanwaltschaft sogenannte Bagatellverfahren relativ einfach und unbürokratisch einstellen kann. Künftig wird es so sein, dass wahrschein- lich meine Staatsanwaltschaft auf die Kolleginnen und Kollegen der Polizei zugehen muss, sie mit einem Maß- band losschicken kann, um zu schauen, ob der Joint viel- leicht 100 Meter vor oder hinter einer Kindertagesstätte oder einer Schule geraucht worden ist. Erst dann stellt sich die Frage, ob ein strafrechtlich rele- vanter Vorwurf im Raum steht. Insofern sehe ich auch eine Entlastung für künftige Fälle bei diesem Gesetz nicht. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die zweite Nachfrage an den Kollegen Franco. – Bitte schön!
Vielen Dank auch für die Ausführungen! Wir werden in den nächsten Tagen in der Presse noch andere Zahlen lesen, die aus Ihrem Haus stammen. – Mich interessiert aber vor allem, nachdem wir es zweimal nicht erfahren haben, wie sich denn nun der Berliner Senat bei der mor- gigen Abstimmung im Bundesrat zur Teillegalisierung von Cannabis verhält. Herr Regierender Bürgermeister! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Abgeordneter! Sie kennen das Verfahren in einer Regierung. Vor einem Bundesrat gibt in diesen Stunden, Tagen – – Die Präsi- dentin hat gesagt, ich bin ab circa 17.30 Uhr zur Vorbe- reitung des Bundesrats heute entschuldigt. Wir bereiten den Bundesrat vor. Es gibt dort viele Beschlüsse. Solange es im Senat keine Einigkeit gibt, gilt das Prinzip, dass wir uns enthalten werden. Wir sind aber auf einem sehr guten Weg, hier zu gemeinsamen Lösungen zu kommen. Am Ende wird Berlin gemeinsam abstimmen, und wir bespre- chen gerade, wie wir das machen. Das werden wir wie in den letzten Monaten sehr harmonisch, geradezu freund- schaftlich machen. Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! Dann geht die nächste Frage an den Kollegen Kurt. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Seit Monaten reden wir im Parlament über die massive Zunahme obdachloser Menschen in der ganzen Stadt. Ich frage den Senat: Warum hat der Senat seine Zusage für finanzielle Mittel in Höhe von 70 000 Euro für den Ausbau der dringend erforderlichen Straßensozialarbeit für Obdachlose im Lohmühlenkiez in Treptow-Köpenick zurückgenommen? Frau Senatorin Kiziltepe, bitte schön! (Senatorin Dr. Felor Badenberg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4170 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Danke für die Frage, Herr Abgeordneter! Dazu kann ich aktuell nichts sagen. Gern noch mal schriftlich bei mir einreichen, bitte. Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Kurt. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Da Sie dazu schon einen Brandbrief aus dem Bezirksamt Treptow-Köpenick bekommen haben, warum können Sie dazu nichts sagen? Haben Sie sich noch nicht darum gekümmert? Es gibt dort ein Schreiben an Sie. Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung): Vielen Dank! – Wie gesagt, ich habe mich auch im Aus- schuss dazu kurz geäußert. Ich habe gesagt, die Darstel- lung zu diesem Vorgang ist nicht richtig, und alles Weite- re werde ich, nachdem ich diesen Brief beantwortet habe, im Ausschuss vortragen. – Danke! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Gibt es eine weitere Nachfrage? – Das sehe ich nicht. Dann geht die nächste Frage an den Kollegen Ronneburg. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Aktuell gibt es viele Taxiproteste. Sie protestieren gegen die fehlende Regulierung und Kontrolle von Mietwagen- plattformen wie Uber und Co. Teilt der Senat die Auffas- sung, dass neben den Festpreisen für das Taxigewerbe gleichermaßen Mindesttarife im Mietwagenverkehr un- verzüglich eingeführt werden müssen und dass die An- kündigung für Herbst dieses Jahres deutlich zu spät ist? Ich erinnere daran: Städte wie Leipzig haben das schon eingeführt. Die Kolleginnen und Kollegen beobachten Verdrängungseffekte zulasten der Stadt Berlin und zulas- ten der Berliner Taxifahrerinnen und Taxifahrer. Senatorin Schreiner, bitte schön! Sie haben das Wort. Senatorin Manja Schreiner (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich teile die Auffassung. Ich habe auch in diesem Kreis schon mal dazu gesprochen, dass wir natür- lich die notwendigen Schritte zum Schutz des Berliner Taxigewerbes tun, aber eben auch aus anderen Aspekten, nämlich dass wir Fahrgäste schützen müssen, die mit illegalen oder halbillegalen Mietwagen fahren, dass wir die Sozialversicherungspflicht bei den Mietwagen durch- setzen müssen und dass wir selbstverständlich prekären Arbeitsverhältnissen den Kampf ansagen wollen. Deswe- gen kann ich dazu nur sagen: Ja, wir werden dagegen auf jeden Fall vorgehen. Wie ich beim letzten Mal schon dargestellt habe, habe ich mich gleich nach sechs Wochen mit den Berliner Taxi- verbänden und der Taxiinnung getroffen und habe den Fahrplan besprochen. Natürlich werden wir die Festpreise einführen. Wir haben das für das erste Quartal angekün- digt und bringen das gerade in der Mitzeichnung auf den Weg. Ansonsten ist es so: Bei den Mindestpreisen für den Be- reich der Mietwagen muss man immer schauen, und es ist rechtlich sehr wichtig, da sauber zu bleiben, dass man sich auf jeden Fall mildere Mittel angeschaut hat und dass man die Verhältnismäßigkeit sehr genau überprüft, wie zum Beispiel die Festpreise, die eingeführt werden, dann im Markt wirken. Deshalb ist es sehr wichtig, bevor man die Mindestpreise einführt, die Ergebnisse dieser Evaluie- rung in die Begründung mit reinzunehmen, denn es ist ganz klar: Sie haben Leipzig erwähnt. Leipzig hat das eingeführt, aber die Regelung, die es dort gibt, wird be- klagt. Auch Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass, sowie man gegen die Mietwagenbetreiber vorgeht, eine wirklich gründliche juristische Vorbereitung notwendig ist, weil jeder einzelne Vorgang beklagt werden könnte, und dem vorzubeugen, dass die Berliner Verwaltung darunter am Ende zusammenbricht, ist die Vorbereitung an dieser Stelle wirklich extrem wichtig. Das Letzte, was ich auch letztes Mal schon erwähnt hatte, ist die Organisationsuntersuchung im LABO, die wir anstoßen, und da ist es ganz besonders wichtig zu gu- cken: Es ist eben nicht nur das LABO, das die Mietwagen kontrollieren soll, sondern es sind auch der Zoll, die Poli- zei und die Sozialversicherungsbehörden. Das heißt, wir haben über die Senatsverwaltung eine Arbeitsgruppe der Betroffenen und dem Zoll einberufen, die wird Anfang April tagen, und dann werden wir uns diese ganzen Prob- leme angucken, die durch die verschiedensten Zuständig- keiten in diesem Bereich angegangen werden müssen. Damit haben wir ein richtig gutes Paket. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4171 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Ansonsten haben wir es vor Kurzem geschafft, endlich von allen Mietwagenanbietern sämtliche Daten, auch der Bestandsfahrzeuge, übermittelt zu bekommen, was be- deutet, dass wir endlich nicht nur bei der Konzessionie- rung, sprich, bei der Anmeldung eines Mietwagens an- fangen können zu kontrollieren, sondern wir können jetzt auch die Bestandswagen, das sind immerhin 4 500 Be- standswagen, der Stadt kontrollieren. Was kontrolliert man da alles? – Da muss man natürlich die gesamte finanzielle Situation, das Eigenkapital der Unternehmen, überprüfen, und diese Aufgabe wird bis Ende April bewältigt sein. Es ist ein großes Maßnahmen- paket, und das greift alles ineinander. Das ist auch wich- tig. Das kostet ein bisschen Zeit, aber, ehrlich gesagt, ich habe das vom ersten Tag an betrieben, das habe ich auch beim letzten Mal dargestellt, und ich muss sagen, wir machen hier wirklich ein großes Paket. Bevor wir einen Schnellschuss machen, müssen wir die Wege sauber abgehen. Vielen Dank! – Der Kollege erhält die Möglichkeit für eine Nachfrage.
Vielen Dank! – Ja, ich würde gern eine Nachfrage stellen, denn letztendlich bedeutet es, wenn man sich jetzt für die Mindesttarife Zeit lässt, dass weiter Verdrängungseffekte stattfinden werden, und ich denke, die Kolleginnen und Kollegen haben da eine andere Auffassung. Ich möchte dem Senat noch eine andere Frage zum The- ma Unterstützung des Taxigewerbes stellen, weil die Kolleginnen und Kollegen heute die Ausnahmegenehmi- gung für die Parkraumbewirtschaftung vorgeführt haben und dass sie ein großer Erfolg sei. Nun ist es so, dass die meisten Berlinerinnen und Berliner, die in solchen Schichtdiensten tätig sind, die leidige Erfahrung haben, dass sie in Parkraumbewirtschaftungszonen keine Park- plätze vorfinden und ewig nach Parkplätzen suchen. Un- terstützt der Senat die Forderung danach, dass beispiels- weise zusätzlich zu dieser Maßnahme Taxigutscheine an die entsprechenden Kolleginnen und Kollegen ausge- reicht werden könnten, denn das wäre vielleicht eine Maßnahme, die den Kolleginnen und Kollegen zugute- kommen könnte, weil sie weniger Stress haben, einen Parkplatz zu suchen, aber auch dem Taxigewerbe, das eine zusätzliche Unterstützung erfahren würde? Vielen Dank! – Ich hoffe, Sie haben die Frage verstan- den, oder Sie suchen sich heraus, was Sie beantworten wollen. – Sie haben das Wort, Frau Senatorin! Senatorin Manja Schreiner (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Danke schön, Frau Präsidentin! – Ich würde gern auf Ihre ursprüngliche Bemerkung, auf Ihre ursprüngliche Frage eingehen, und das ist das Thema Verdrängungseffekte. Sie haben beschrieben, dass noch bis Sommer gegebe- nenfalls Verdrängungseffekte für das Taxigewerbe zu beklagen sein werden. Dazu kann ich nur sagen: Zu be- klagen sind die Verdrängungseffekte seit 2017. Seitdem dieses Mietwagenunwesen in der Stadt Einzug gehalten hat, haben wir einen absoluten Niedergang des Taxige- werbes von 8 500 Taxiunternehmen auf jetzt 5 500, und das sehenden Auges. Wenn wir uns jetzt noch ein halbes Jahr Zeit nehmen, dann wird es immer noch dazu kommen, dass bestimmte Effekte da sind, aber wir arbeiten so schnell wie möglich, und deswegen gibt es dazu gar nichts zu sagen, außer, dass wir die Festpreise natürlich einführen und damit das Taxigewerbe – – Ich kann nur sagen, sie sind wirklich extrem zufrieden damit, dass wir das jetzt einführen, denn wir sind die Ersten, die sie damit erhört haben. Dass die natürlich einen bestimmten wettbewerblichen Spielraum bekommen, um gegen die Mietwagenunternehmen zu bestehen, indem sie nämlich von Anfang an ihren Kunden einen Festpreis zusagen können, ist ein großer Gewinn, weil die Fahrgäste von Anfang an ganz genau wissen, wie viel sie zahlen müssen. Damit wird für das Taxigewerbe schon jetzt, ab den Festpreisen, eine gewisse Erleichte- rung gebracht und das andere dann ab Sommer oder Herbst. Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt der Abgeord- nete Schopf. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Senatorin, für Ihre Ausführungen! Ich habe noch eine Nachfrage zu dem ersten Block. Sie haben darüber gere- det, dass am 11. April diese Taskforce zusammenkommt. Meine Frage an Sie ist: Inwieweit holen Sie sich für diese Taskforce eine externe, fachliche, juristische Beratung hinzu, gerne aus Hamburg, gerne aus München? Sie ken- nen die Hintergründe warum, wieso und weshalb. Die Frage ist: Wird es eine fachliche, externe, juristische Beratung geben? Bitte schön, Frau Senatorin Schreiner! (Senatorin Manja Schreiner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4172 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Senatorin Manja Schreiner (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Vielen Dank! – Herr Abgeordneter! Wir haben die Orga- nisationsuntersuchung einmal für das LABO. Die wird natürlich fremdvergeben. Das ist dann auf jeden Fall eine externe Unterstützung. Was die Taskforce angeht, so ist das am 11. April die erste Sitzung. Wir haben uns bemüht, erst mal alle Prota- gonisten, die es in Berlin betrifft, von SenASGIVA über SenInnSport, über den Zoll, natürlich unsere Verwaltung und das LABO an einen Tisch zu holen, damit wir erst einmal einen Start machen. Ich glaube, es ist gut, dass wir erst einmal die Arbeitspakete, die die Taskforce hat, ge- nauer abstecken. Ob man sich dann für bestimmte Sachen – ich bin sehr bei Ihnen – beispielsweise aus Hamburg die Erfahrungen schildern lässt, kann man im Rahmen dieser Taskforce dann festlegen. Dem will ich jetzt nicht vorgreifen, aber das ist im denkbaren Bereich. Vielen Dank! – Die Fragestunde ist damit für heute been- det. Ich rufe auf lfd. Nr. 3: Jahresbericht 2023 des Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 Verfassung von Berlin und § 97 Landeshaushaltsordnung Bericht Drucksache 19/1332 hierzu: Stellungnahme des Senats zum Jahresbericht 2023 des Rechnungshofs von Berlin Vorlage – zur Kenntnisnahme – Drucksache 19/1541 Zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich der Präsidentin des Rechnungshofs, Frau Karin Klingen, das Wort ertei- len. – Bitte sehr! Karin Klingen (Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch an einem Tag wie heute ist es für mich eine besondere Freude, hier im Abgeordneten- haus reden zu können und Ihnen den aktuellen Jahresbe- richt des Rechnungshofs vorstellen zu können. Das sind 256 Seiten, die sich zu lesen lohnen. Sie enthalten die Ergebnisse der wesentlichen Prüfungen des Rechnungs- hofs. Ich will Ihnen nur einige der vielfältigen Themen nennen, so unter anderem die fehlende Steuerung bei der Schuld- ner- und Insolvenzberatung, das Scheitern der Einrich- tung der zentralen Vergabestellen, die mangelnde IT- Sicherheit bei öffentlichen Institutionen und die Wohn- raumversorgungsanstalt, die ihren eigentlichen Auftrag nicht erfüllt und stattdessen andere Aufgaben wahrge- nommen hat. Der Jahresbericht zeigt hier schon erste Wirkungen. So soll die Struktur der Anstalt künftig entsprechend den Vorschlägen des Rechnungshofs geändert werden. Ein wesentlicher Teil des Jahresberichts befasst sich mit der Finanzlage des Landes. Hierzu muss ich mich heute deutlich äußern, denn der Berliner Landeshaushalt steht kurz vor einer Krise. Der aktuelle Doppelhaushalt hat ein bisher nicht gekanntes Rekordniveau von rund 40 Milliarden Euro jährlich erreicht. Diese Ausgaben sind nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt. Das liegt nicht etwa daran, dass Berlin ein Problem mit der Einnahmensituation hätte. Die Einnahmen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, aber die Ausga- benwünsche sind sehr viel stärker gestiegen. Diese Entwicklung wurde durch sehr hohe Notlagenkre- dite überlagert, die im Jahr 2020 zur Bekämpfung der Coronapandemie aufgenommen wurden. Damit ist die Einnahmesituation aber nur scheinbar verbessert worden. Lassen Sie mich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass auch für diese Notlagenkredite das Urteil des Bundesver- fassungsgerichts gilt. Wie der Rechnungshof schon 2020 angemahnt hatte, durften die Kredite nur zur Bekämpfung der Coronanotlage verwendet werden und hätten dafür zeitnah ausgegeben werden müssen. Das Jahr 2023 weist nun nach dem vorläufigen Jahresab- schluss ein Defizit von 1,8 Milliarden Euro aus. Aber anstatt jetzt bei der Aufstellung des aktuellen Doppel- haushalts umzusteuern und die Ausgaben zurückzufah- ren, wurden sie noch einmal drastisch erhöht. Wie ist das möglich ohne entsprechende Einnahmen? – Zunächst sind fast alle langjährigen Rücklagen aufgelöst worden. Ein einmaliger Vorgang, der nicht wiederholt werden kann. Aber selbst das reicht nicht aus, um das große Defizit oder – lassen Sie es mich deutlich sagen – das Haushaltsloch zu schließen. Als letzter Rettungsanker wurden pauschale Minderausgaben in bisher nicht ge- kannter Höhe von rund 2 Milliarden Euro jährlich in den Haushalt eingestellt. Das sind rund 5,9 Prozent des Haus- halts. Diese Summe muss im laufenden Haushalt noch eingespart werden, ohne dass klar ist, wie und an welcher Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4173 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Stelle das gelingen kann. So darf ein Haushalt nicht aus- sehen. Verwaltungen und durch öffentliche Mittel geförderte Einrichtungen sind verunsichert, was in den nächsten beiden Jahren noch finanziert werden kann. Das Prinzip Hoffnung, dass es in der Haushaltswirtschaft immer bes- ser läuft als geplant, ist keine Lösung. Es ist Ihre Aufgabe, hierauf schnellstmöglich Antwort zu geben. Wenn Sie dieses Ausgabenniveau so weiterführen, dann werden in den Jahren 2026 und 2027 Defizite von mehr als 3 Milliarden Euro pro Jahr entstehen. Stellen Sie sich vor, wie die Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2027 auf den heutigen Haushalt blicken werden. Sie werden sich fragen: Wie konnte es soweit kommen? Warum ist Berlin zu hoch verschuldet? Warum hat es kaum noch finanzielle Handlungsmöglichkeiten? Wir hatten doch Rücklagen und Steuereinnahmen. – Jeder, der 2027 in politischer Verantwortung ist, wird vor der Schwierigkeit stehen, überhaupt einen Haushalt unter diesen Rahmen- bedingungen aufstellen zu können. Wollen Sie das? Sie tragen mit Ihren jetzigen Entscheidungen eine große Verantwortung für die Zukunft Berlins. Deshalb appellie- re ich dringend an Sie: Nutzen Sie die Chance, und steu- ern Sie jetzt um! Setzen Sie Prioritäten bei den Ausga- ben! Berlin darf nicht dauerhaft über seine Verhältnisse leben. Wenn das Land weiter so viel mehr ausgibt als es ein- nimmt, sind die Berliner Finanzen in Kürze nicht mehr tragfähig. Der Rechnungshof hat auch zu weiteren aktuellen The- men beraten, so in der Krise des rbb. Der Berliner Rech- nungshof hat nicht nur gemeinsam mit dem Landesrech- nungshof Brandenburg umfangreiche Prüfungen, unter anderem zur wirtschaftlichen Situation und zur Vergü- tungsstruktur der in Führungsebene des rbb, durchge- führt, sondern die beiden Rechnungshöfe haben mehr als 100 Reformempfehlungen für den Staatsvertrag des rbb entwickelt, die fast alle übernommen wurden. Bahnbre- chend war insbesondere die Empfehlung, die Vergütung der Intendantinnen und Intendanten zukünftig am öffent- lichen Dienst zu orientieren. Sie ist nicht nur in den Staatsvertrag des rbb übernommen worden, sondern hat inzwischen auch Eingang in den ersten bundesweiten Entwurf eines neuen Medienstaatsvertrags gefunden. Das halte ich für einen großen Erfolg des Rechnungshofs. – Danke! Schließlich hat sich der Rechnungshof frühzeitig auch zu dem geplanten Sondervermögen für Klimaschutz, Trans- formation und Resilienz in einer beratenden Stellung- nahme geäußert. In einer Anhörung noch vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Rechnungshof durchgreifende rechtliche Bedenken vorgebracht, die später durch das Verfassungsgerichtsurteil und das Gut- achten einer Rechtsanwaltskanzlei bestätigt wurden. Der Rechnungshof begrüßt ausdrücklich, dass die ursprüngli- chen Pläne einer erneuten Notlagenkreditaufnahme nun- mehr überdacht werden. Er wird die weitere Diskussion um alternative Finanzierungswege für die geplanten Maßnahmen begleiten. Er warnt davor, nun den vermeint- lichen Spielraum zu überdehnen, den finanzielle Transak- tionen zu eröffnen scheinen. Sinn und Zweck der Schul- denbremse ist nicht, dass staatliche Ausgaben aus dem Kernhaushalt in Landesunternehmen übertragen werden, um auf diesem Weg eine nach der Schuldenbremse nicht vorgesehene Kreditaufnahme zu ermöglichen. Auch finanzielle Transaktionen müssen unter dem Ge- sichtspunkt der Tragfähigkeit der Landesfinanzen be- trachtet werden und im Einzelnen dem Wirtschaftlich- keitsgebot entsprechen. Zudem müssen sie vor dem Hin- tergrund der europäischen Schuldenregelungen sorgfältig geprüft werden. Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Rechnungshof haben Sie eine Institution, die unabhängig prüft. Ich freue mich, wenn Sie unsere Empfehlungen nutzen. Es ist aber auch Aufgabe des Rechnungshofs, unangenehme Ergeb- nisse auszusprechen. Ich empfinde es als hohen Wert, dass Sie als Parlament und Regierung diese Diskussion mit einer unabhängigen Prüfinstanz so führen, denn gera- de auch die sachliche Auseinandersetzung über manch- mal unterschiedliche Standpunkte trägt dazu bei, das Vertrauen in den Staat und in die Demokratie zu stärken, und das können wir in diesen Zeiten brauchen. Die Beiträge des Jahresberichts werden nun im Einzelnen im Unterausschuss Haushaltskontrolle behandelt. Ich freue mich auf diese immer konstruktiven und sachlichen Beratungen. – Vielen Dank! Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Frau Klingen! – Wir kommen zur Besprechung mit einer Redezeit von bis zu zehn Minuten pro Fraktion. Es beginnt die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Kollege Goiny, Sie haben das Wort! (Karin Klingen) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4174 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofs! Ich darf mich auch im Namen der CDU-Fraktion sehr herz- lich bei Ihnen, dem Direktorium und allen Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern des Rechnungshofs bedanken für die wichtige gründliche Arbeit, die Sie Jahr um Jahr ma- chen, und auch für den Bericht, den Sie uns hier heute präsentiert haben. Ich glaube, es gehört tatsächlich zu einem wichtigen Teil unserer Arbeit, dass wir hier von einer unabhängigen Instanz wie dem Rechnungshof auf Dinge hingewiesen werden, die Sie hier ja auch gerade noch mal kritisch angemerkt haben und die für uns natürlich auch Gegen- stand der Diskussion und Beratung sein werden. Ich will aus Sicht der CDU-Fraktion zu einigen Punkten Stellung nehmen. Sie haben ja auf die Länge des Berichts hinge- wiesen, und man kann den hier jetzt natürlich nicht im Detail diskutieren. In der Tat ist es so – Sie hatten das ja zum Schluss auch noch mal erwähnt –, dass es sehr wichtig und sehr hilf- reich war, was der Rechnungshof auch gerade zur Aufar- beitung der Verfahren beim rbb uns aufgeschrieben und gefordert hat. Das sind wichtige Dinge, die wir jetzt auch umgesetzt haben. Wenn es nach der CDU-Fraktion ge- gangen wäre, hätte man das mit dem Staatsvertrag schon ein Jahr früher umsetzen können, aber wir haben ja einen Zwei-Länder-Staatsvertrag und mussten das gemeinsam mit Brandenburg verhandeln. Dadurch hat es etwas ge- dauert. Ich will aber auch noch mal anmerken: Das eine oder andere, was wir jetzt im Staatsvertrag geregelt ha- ben, was uns perspektivisch beim rbb auch Geld kostet, kam nicht von der Berliner Seite rein. Im Zusammenhang mit der Frage der Beitragsstabilität geht es natürlich auch immer um die Frage: Welchen Auftrag geben wir dem öffentlich-rechtlichen Rund-funk? –, und wenn wir ihm mehr Aufträge geben, wird es ver- mutlich auch mehr Geld kosten. Auch hier werden wir die Debatte also an der Stelle weiterführen, aber das, was da vonseiten des Rechnungshofs an Hinweisen kam, haben wir für sehr wichtig und nützlich erachtet, und wir freuen uns darüber, dass das im Staatsvertrag auch einge- arbeitet werden konnte. Sie haben auf die Finanzlage des Landes Berlin hinge- wiesen. In der Tat ist das für uns auch ein ernstes Thema. Wir haben ja hier vor einem Jahr eine Finanzlage vorge- funden, die eine historische Ursache hatte. In der Tat ist durch die Coronakrise und die Kreditaufnahme, die da- mals ja nicht nur im Land Berlin erfolgte, sondern in allen Bundesländern und auch vom Bund durchgeführt wurde, der Schuldenstand des Landes Berlin noch mal enorm angewachsen. Wir waren damals nicht in der Re- gierung, aber wir haben bei den Coronakrediten ja mitbe- stimmt. Wir haben danach aber auch gesehen, dass es mit dem Ukrainekrieg eine Entwicklung gab, die auch zu weiteren Problemen geführt hat. Die Inflation und die Preissteige- rung, die wir danach gesehen haben, haben ja nicht nur vorübergehend zu höheren Steuereinnahmen geführt, sondern sie haben natürlich auch deutlich gemacht, dass in einer Stadt wie Berlin viele Menschen auch weiter, nach Corona und durch den Ukrainekrieg, auf staatliche Hilfen angewiesen sind und das natürlich auch noch mal eine Herausforderung für die öffentlichen Haushalte gewesen ist und ist. Die vielen Flüchtlinge aus der Ukrai- ne, die in Berlin untergebracht worden sind, und die Fi- nanzierung einer angemessenen Unterbringung und Ver- sorgung ist natürlich auch ein Prozess, der viel Geld ge- kostet hat und auch weiter Geld kostet. Insofern gibt es hier natürlich ein Stück weit eine Erklärung für die hohen Ausgaben. Was wir in der Vergangenheit kritisiert haben – und Sie haben das ja auch kritisch angemerkt –, ist der Umgang mit Landesunternehmen, insbesondere den Wohnungs- baugesellschaften, und die Finanzierung und am Ende auch Verschuldung der Wohnungsbaugesellschaften durch den Ankauf von unsanierten Wohnungsbeständen, die natürlich am Ende auch die Wohnungsbaugesellschaf- ten belasten. Das ist natürlich – Sie haben das in Ihrem Bericht auch angesprochen, Frau Präsidentin – eine Her- ausforderung, der wir uns widmen müssen, nämlich die Situation der Landesunternehmen und ihre finanzielle Lage. Da gibt es in der Tat einige, über deren Situation wir uns auch weiterhin Gedanken machen müssen. Der Rechnungshof sagt, wir sollen die Schuldenbremse einhalten, wir sollen die Kredite zurückzahlen, wir sollen nicht die Rücklagen aufbrauchen, aber wir sollen in gutes Personal investieren und wir sollen überhaupt investieren. Das sind natürlich Parameter, die für sich gesehen alle richtig sind, aber genau die Schwierigkeit aufweisen, vor der Haushaltspolitik in diesen Zeiten in dieser Stadt steht, denn alles auf einmal zu regeln, wird natürlich nicht mög- lich sein, jedenfalls nicht in der Zeit. Und wenn wir dann noch die Diskussion führen über Tariferhöhungen, Hauptstadtzulagen und Ähnliches für die Beschäftigten im Land Berlin oder die durch Zuwendungen unterstütz- ten Einrichtungen, dann wird das Thema auch nicht ein- facher. Insofern sehen wir die Komplexität des Themas und die Herausforderungen, die damit zu tun haben. Wir haben natürlich mit der Regierungsübernahme vor einem Jahr angesichts der Finanzlage der Stadt auch vor der Situati- on gestanden, mit dem jetzt laufenden Doppelhaushalt sofort Milliarden einzusparen oder tatsächlich – und das hat ja auch der Finanzsenator erklärt – hier einen Prozess Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4175 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 einzuleiten, der ein Umsteuern auch in der Haushaltspoli- tik einleitet, das am Ende des Tages auch dazu führt, dass wir wieder in einem Finanzrahmen sind, der – darauf haben Sie auch hingewiesen – eben auch angemessen ist. Und ja: Da liegt noch eine große Aufgabe vor uns, und ja: Wir wollen uns dieser Aufgabe stellen. Wir müssen dafür sorgen, dass der Haushalt in den nächsten Jahren wieder auf einen Pfad zurückgeführt wird, der in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist. Wir müssen, daran führt auch kein Weg vorbei, dafür sorgen, dass hier die Finanzlage wieder in Einklang kommt. Es gibt einen alten Haushälterspruch, der da heißt: Reich ist nicht der, der viel hat, sondern der, der wenig braucht. – Der wird uns in den nächsten Monaten, glaube ich, tatsächlich noch öfter begegnen. Wir werden tatsächlich auch das Thema Eigenverantwor- tung und Eigenwirtschaftlichkeit an der einen oder ande- ren Stelle stärker in den Vordergrund rücken. Ich stimme Raed Saleh, dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, aus- drücklich zu: Mit uns wird es auch keinen sozialen Kahl- schlag geben, das heißt, wir werden unserer sozialen Verantwortung in dieser Stadt gerecht werden. Trotzdem werden wir darauf hinwirken müssen, dass die Haushalts- lage dieser Stadt hier wieder ins Lot gerät. Das ist eine Aufgabe, die jetzt auch über die Auflösung der pauscha- len Minderausgaben umgesetzt werden muss, die jetzt auch hier in den Verwaltungen umgesetzt werden kann – umgesetzt werden muss, muss ich sagen. Das ist ein Punkt, Frau Präsidentin, darauf wünschte ich mir vielleicht einen etwas weiteren Blick des Rechnungs- hofs: Sie schreiben das auch an verschiedenen Stellen; Sie sprechen das Vergabeverfahren und die Vergabepro- zesse im Land Berlin an. Ich finde, es reicht nicht, wenn darauf gedrungen wird, dass das Vergabeverfahren ein- gehalten und ordentlich dokumentiert wird. Das ist an vielen Stellen auch zu kompliziert, zu bürokratisch, zu langwierig und verzögert Entscheidungen. Damit laufen auch Investitionsmaßnahen nicht ab. Dadurch dauern Investitionen in diesem Land zu lange, und damit werden sie auch zu teuer. Auch das ist ein Verfahrensproblem, das wir hier haben, das am Ende dazu führt, dass Wirt- schaftlichkeit im Land Berlin nicht in allen Bereichen optimal genutzt werden kann. Wir haben auch Verwaltungsprozesse im Verwaltungs- verfahren, wo ich mir an der einen oder anderen Stelle in der Verwaltung wünschte, dass mehr auf das Ergebnis, die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit geachtet wird als auf die Frage, wen man im Verwaltungsverfahren noch beteiligen kann. Ich glaube, auch hier, und das sieht man jetzt, wenn man wieder in Regierung ist, noch mal aus einer anderen Perspektive als als Opposition, erleben wir in ganz vielen Verwaltungen, Haupt- wie Bezirksverwal- tungen, dass nicht ergebnisorientiert gearbeitet wird, dass nicht Prozessoptimierungen im Vorfeld im Vordergrund stehen und dass auch nicht die Beschleunigung von Ver- fahren im Vordergrund steht. All das kostet am Ende Geld. All das ist am Ende etwas, das nicht wirtschaftlich ist. Deswegen ist es richtig, dass sich dieser Senat das Thema Prozessoptimierung und -beschleunigung im Zusammenhang mit der Digitalisierung auf die Fahnen geschrieben hat. Auch das ist etwas, das natürlich am Ende Auswirkungen auf Haushalts- und Finanzlagen des Landes Berlin hat. Selbstverständlich werden wir uns auch noch mal damit beschäftigen, wie man mit den Finanzmitteln, die wir für das Sondervermögen einsetzen wollten, umgehen kann. Klar ist, wir werden uns an die Verfassung halten. Das haben wir jetzt auch in diesem Prozess gemacht. Deswe- gen haben wir nicht wie im Bund voreilig beschlossen. Mit dem Thema verfassungsgemäßes Verhalten hat die alte Koalition unter Ihrer Verantwortung ihre Erfahrun- gen gemacht. Wir haben das nicht gemacht. Wir haben hier ordentlich diskutiert. Wir haben Gutachter bestellt und eingeladen, und wir haben die Konsequenzen daraus gezogen. Das werden wir auch weiterhin machen. Allerdings ist es natürlich auch wieder so, dass die Finan- zierung und Bewältigung der Klimakrise in der Zeit, in der wir es für erforderlich halten, aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln eben nicht zu finanzieren ist, sonst hätte man das auch schon gemacht. Auch das ist eine Diskussion, die wir in den nächsten Wochen und Monaten noch weiterführen müssen und wollen, weil natürlich die Bewältigung der Klimakrise dieser Koaliti- on, diesem Senat ein ernsthaftes Anliegen ist. Insofern, darf ich abschließend sagen, hat der Bericht des Rechnungshofs viele Facetten, die die Haushalts- und Finanzpolitik des Landes Berlin betreffen, die im Aus- schuss weiter zu diskutieren sich lohnt. Insofern möchte ich mich noch mal ganz herzlich beim Rechnungshof für den vorgelegten Bericht bedanken. – Herzlichen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Schulze das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Klingen! Erst einmal wünsche ich Ihnen auch im Namen meiner Fraktion alles Gute für das neue Lebensjahr und freue mich, dass Sie heute an Ihrem Geburtstag hier bei uns sind und mit uns diskutieren. Nun zum Jahresbericht: Die Präsidentin des Rechnungs- hofs hat die Finanzlage des Landes gerade sehr deutlich (Christian Goiny) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4176 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 beschrieben. Ich zitiere: Der Haushalt „steht kurz vor einer Krise.“ – Ich teile diese Einschätzung. Die Haus- haltspolitik dieser Koalition basiert in weiten Teilen auf leeren Versprechungen und ungedeckten Schecks, denn CDU und SPD haben mit diesem Haushalt allen alles versprochen und ihn dabei völlig überreizt, und zwar weit über das Defizit des letzten RGR-Haushalts, Herr Goiny, auch wenn Sie das immer wieder anders behaupten. Sie haben alle Rücklagen des Landes geplündert und gleich- zeitig eine intransparente Sparauflage in Milliardenhöhe gestrickt. Statt Wohnungen, Schienen- und Radwegen haben Sie Luftschlösser gebaut, vom 29-Euro-Ticket bis zur lobbyismusgetränkten Magnetschwebebahn. Wenn Sie mich fragen, wofür der Senat in den bleibenden neun Monaten dieses Jahres Geld ausgeben möchte, lau- tet meine Antwort, ich kann es Ihnen nicht genau sagen, und das geht nicht nur mir so, denn der Senat lässt uns Abgeordnete, auch meine Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD, bis heute über seine Haushaltspläne im Unklaren. Kommt das 29-Euro-Ticket noch? Inzwischen hat das einstige Wahlversprechen der SPD in der Koaliti- on kaum noch Freundinnen und Freunde. Herr Stettner und Herr Wegner sind öffentlich bereits davon abgerückt. Was Frau Schreiner noch möchte, weiß niemand so ge- nau. Und im SPD-internen Wahlkampf scheint man sich am meisten damit profilieren zu können, das 29-Euro- Ticket infrage zu stellen. Wie geht es weiter nach dem gescheiterten Sondervermö- gen? Kommt die Hauptstadtzulage für freie Träger noch oder nicht? Wie soll die pauschale Minderausgabe aufge- löst werden? Der Senat vertröstet das Abgeordnetenhaus, immerhin der Haushaltsgesetzgeber, Monat um Monat, nur um sich Zeit zu verschaffen, aber ohne die Probleme anzugehen und zu lösen. Ehrlich gesagt, Herr Goiny, aus Ihrer Rede eben habe ich auch keine neuen Erkenntnisse zu all diesen Fragen erhalten. Wenig überraschend rügt auch der Rechnungshof im vorliegenden Bericht die exzessive und intransparente pauschale Minderausgabe der Senatsplanung in aller Deutlichkeit. 1,5 Milliarden Euro wollte der Senat pro Jahr auf diesem Wege einsparen. Die Koalition hat diesen Betrag für dieses Jahr sogar noch auf 1,75 Milliarden Euro erhöht. Das sind ganze 4,5 Prozent des Haushaltsvo- lumens. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass verfas- sungsrechtlich maximal 1 Prozent unbedenklich und geboten wäre, denn alles darüber hinaus erschwert eine Kontrolle der Regierung durch das Parlament. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD! Holen Sie sich das Budgetrecht des Parlaments zurück! Beenden Sie endlich dieses Transparenzdefizit, bevor es sich zu einem Demokratiedefizit auswächst! Seit Monaten schieben sich Senat und Koalitionsfraktio- nen, Finanzsenator und die restlichen Senatsmitglieder gegenseitig die Verantwortung zu. Währenddessen ist Ihnen der Haushaltsvollzug längst entglitten. Auch wenn Sie jetzt wieder runterbeten, dass das alles noch vorläufig und noch gar nichts passiert sei, so mag das für die von Ihnen versprochenen 50 Gesetzesinitiativen nach der letzten Sommerpause gelten, die im Haushaltsbeschluss angelegten Probleme entfalten aber bereits heute vor Ort ihre Wirkung. Liebe Koalition! Unter Ihren Finanzkonflikten leiden immer mehr Menschen ganz konkret. Das sind abhängi- ge, suchtkranke und verschuldete Menschen sowie Men- schen in anderen schwierigen Lebensumständen und deren Angehörige. Zahlreiche Beratungs- und Hilfsange- bote, die auf Zuwendungen vom Land angewiesen sind, leiden unter der aktuellen Unsicherheit, gekürzten Mitteln und nur vorläufigen Bescheiden für wenige Monate. Darauf hat auch die Präsidentin des Rechnungshofs hin- gewiesen. Beispiel Hauptstadtzulage: Da sind die Beschäftigten der sozialen Träger vom Kitaerzieher bis zur Hausmeisterin. Sie erhalten für die gleiche Arbeit weniger Gehalt als ihre Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst, insbesondere Frauen, denn es arbeiten deutlich mehr Frauen bei den sozialen Trägern. In Einrichtungen der Kinder- und Ju- gendhilfe sind es zum Beispiel 70 Prozent. Die Haupt- stadtzulage für die Beschäftigten der sozialen Träger ist also auch eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit. Herr Wegner, Herr Evers, Herr Stettner und Herr Saleh! Wir erwarten hier ein klares Bekenntnis, denn gerade diese Frauen mit dieser Benachteiligung im Stich zu lassen, ist besonders beschämend. Und da sind die Beschäftigten in den Bezirken. Sie erstel- len Planungsunterlagen für Kiezblocks und Jugendein- richtungen, schreiben Sanierungsanträge für Bolzplätze, führen Infoveranstaltungen zur Schulwegsicherheit oder neuen Spielplätzen durch, zum Beispiel in Treptow- Köpenick. Der Kollege Düsterhöft ist gerade nicht da, aber für die Kinder und Jugendlichen in seinem Wahl- kreis hat der Finanzsenator plötzlich kein Geld mehr. Die Mittel für die auftragsweise Bewirtschaftung sind ge- sperrt. Nun droht fertig geplanten Neubau- oder Sanie- rungsmaßnahmen das Aus. Dieses Haushaltschaos ist kein Versehen. Es ist auch kein Naturgesetz. Es ist einzig und allein das Ergebnis Ihrer schwarz-roten Haushaltspo- litik, Ihrer leeren Versprechen und Ihrer ungedeckten Schecks. Eine solche Haushaltspolitik ist gefährlich, denn sie ist kurzsichtig. Der Rechnungshof kritisiert auch hier völlig (André Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4177 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 zu Recht die unrealistische Finanzplanung für die Jahre 2026 und 2027, denn das jetzige Haushaltschaos ist nur ein kleiner Vorgeschmack auf die anstehenden Heraus- forderungen. Um einen verfassungskonformen Haushalt aufzustellen, müsste das Land zusätzlich weitere 3 Milli- arden Euro pro Jahr einsparen. Doch außer vagen Ankün- digungen kamen vom Senat bisher keine substanziellen Vorschläge, wie Berlin diesen Weg sozialverträglich gestalten kann. Ende des Jahres beginnt bereits das nächs- te Haushaltsaufstellungsverfahren für eben diese Jahre. Ohne konkrete Lösung drohen Berlin dabei noch größere soziale Einschnitte. Lieber Senat! Wachen Sie endlich aus Ihrem Winterschlaf auf, beenden Sie die organisierte Verantwortungslosigkeit, und kommen Sie ins Machen! Und der Klimaschutz? Die demokratischen Fraktionen in diesem Haus sind sich weitgehend einig, Berlin braucht zusätzliche Investitionen in Milliardenhöhe in grüne Wärme, grünen Strom und grüne Mobilität, die zu we- sentlichen Teilen durch Kredite finanziert werden sollen. Mögliche Finanzierungsinstrumente sind in den letzten Wochen seit Scheitern des Sondervermögens ver- schiedentlich diskutiert worden: finanzielle Transaktio- nen, begrenzte Notlageerklärungen oder ein Darlehens- fonds. All diese Instrumente könnte der Senat sofort nutzen und dem Abgeordnetenhaus einen Nachtragshaus- halt mit einem konkreten Plan für zusätzliche Klimain- vestitionen vorlegen. Doch stattdessen beginnt der Regie- rende Bürgermeister öffentlich eine neue Debatte über Teilprivatisierungen in Form öffentlich-privater Partner- schaften, offenbar, wenn man die heutige Fragestunde nimmt, ganz ohne dass der Senat einen Überblick über seine eigene Position und seine Aktivitäten in diesem Bereich hat. „Eine Chance, die Berlin nicht verstreichen lassen sollte“, sagt Herr Wegner. Bei dieser Romantisierung von ÖPP- Projekten frage ich mich schon, wo Herr Wegner die Neunziger- und Zweitausenderjahre verbracht hat, als bundesweit schlechte Erfahrungen mit diesen Modellen gemacht wurden, als Bund, Länder und Kommunen die garantierten Gewinne und Renditen von windigen Inves- toren, Banken und Beratungsunternehmen finanzierten, während alle finanziellen Risiken bei der öffentlichen Hand verblieben und damit bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Auch Berlin hat damals eigentlich seine Lektion gelernt, etwa bei den Cross-Border-Leasinggeschäften der BVG oder der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe. Jetzt fordern Sie derartige Experimente wieder für unsere Schulen, Bäderbetriebe oder Kulturinstitutionen. Die Rechnungshöfe von Bund und Ländern und der Europäi- schen Union haben bereits vor Jahren auf die Gefahren von ÖPP-Projekten hingewiesen: Ausufernde Kosten, fehlende Transparenz bei Verträgen und mangelnde par- lamentarische Kontrolle. Lieber Senat! Nehmen Sie diese Empfehlung der Rech- nungshöfe ernst. Wiederholen Sie nicht die Fehler der Vergangenheit. Liebe SPD-Fraktion! Beim Beschluss des Berliner Schul- denbremsengesetzes hat Rot-Rot-Grün klugerweise ent- schieden, derartige Finanzierungsmodelle vollständig auf die Schuldenbremse anzurechnen, um falsche Anreize für riskante ÖPP-Projekte zur Umgehung der Schuldenbrem- se zu unterbinden. Wir zählen darauf, dass Sie auch wei- terhin zu dieser Politik stehen und sich den Privatisie- rungsfantasien Ihres Koalitionspartners in diversen Berei- chen entgegenstellen. Abschließend gilt mein Dank der Präsidentin, Frau Klin- gen. sowie den weiteren Mitgliedern des Kollegiums und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungs- hofes. Wir werden die zahlreichen fundierten Empfeh- lungen auch in den Detailfragen in die entsprechenden Gremien tragen und freuen uns auf die dortige intensive Diskussion. – Ich danke Ihnen! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Çağlar. – Die Kollegin wünscht keine Zwi- schenfragen. Derya Çağlar (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst bedanke ich mich bei Frau Klingen für die Vorstellung des Jahresberichts des Rechnungshofes. – Liebe Frau Klingen! An dieser Stelle möchten ich Ihnen persönlich und im Namen meiner Fraktion ganz herzlich zum Geburtstag gratulieren! Alles Gute! Die Grundlage für den vorliegenden 256 Seiten starken Bericht ist ein enormer Arbeitsaufwand aller Beschäftig- ten des Rechnungshofes. Vielen Dank für diese wertvolle Arbeit! Die vorgetragene Kritik in Wort und Schrift ist eine, die wir gerne annehmen. Der Bericht des Rechnungshofes gibt uns wichtige Einblick und Hinweise darauf, wie wir unsere Arbeit als Volksvertreterinnen und Volksvertreter im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Berlins verbessern können. Wir sind allen Berlinerinnen und Berlinern ge- genüber verpflichtet, verantwortungsvoll mit den vorhan- denen und uns anvertrauten Ressourcen umzugehen. Wir müssen sicherstellen, dass sie bestmöglich zum Wohle aller eingesetzt werden. Die Kritik des Rechnungshofes ist daher eine wichtige Ressource, um Vorgänge zu über- denken und zu optimieren. Wir sind entschlossen, (André Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4178 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Empfehlungen ernsthaft zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Die aktuelle Haushaltslage ist ohne Wenn und Aber eine schwierige. Die derzeitigen Herausforderungen und die Herausforderungen der letzten Jahre sind bekannt: der Angriffskrieg in der Ukraine, die Pandemie und die Her- ausforderung durch den Klimawandel. Für die Bürgerin- nen und Bürger ist die Inflation die spürbarste Konse- quenz all dessen. Bezogen auf den Haushalt bedeutete dies zunächst auf- grund der Coronapandemie einen erheblichen kreditfi- nanzierten Ausgabenzuwachs für den es im Land, im Bund und zwischen allen demokratischen Parteien einen breiten Konsens gab. Die Rettungsschirme und Soforthil- fen für Unternehmen, die Direktzahlungen und Steuer- vergünstigungen für die Bürgerinnen und Bürger, die erhebliche Ausweitung von Maßnahmen der Gesund- heitsversorgung: All das hat zu einem hohen Ausgaben- niveau geführt, auf dem wir uns letztlich immer noch bewegen. Die Pandemie wurde durch die Folgen des Krieges gegen die Ukraine abgelöst. Die Preissteigerungen, insbesonde- re im Energiebereich, aber auch bei Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs bedeuteten die nächste Krise. Auch hier haben Land und Bund richtigerweise Geld in die Hand genommen, um die steigenden Energie- kosten abzufedern. Die Inflation hat aber auch die eigenen Ausgaben des Staates in die Höhe schnellen lassen. Auch das Land Berlin ist Mieter, Arbeitgeber und verbraucht Konsumgü- ter. Es sieht sich als Bauherr ebenfalls den stark gestiege- nen Baukosten gegenüber. Wir sehen also: Die notwendigen Ausgabenaufwüchse zur Bewältigung der multiplen Krisen einerseits sowie die nun auch beim Land Berlin angekommene Inflation ande- rerseits haben zu einem Ausgabenniveau geführt, das auf Dauer nicht aufrechterhalten werden kann. Mit dem Haushalt 2024/2025 ist das Land Berlin deshalb auf eine Abbruchkante zugesteuert, die wir als Koalition unbedingt vermeiden wollten und die wir vermeiden konnten. Der Rechnungshof beschreibt richtigerweise die Heranziehung von Rücklagen im aktuellen Haushalt, und ich sage Ihnen: Das war wichtig, richtig und notwendig, um einen sozialen Kahlschlag zu vermeiden. Den wird es mit der SPD nicht geben! Gleichzeitig arbeiten wir daran, die Ausgaben schrittwei- se und sozialverträglich Stück für Stück in Richtung eines strukturell ausgeglichenen Haushaltes zurückzufahren. Das wird nicht ohne Einschnitte gehen. Hier bedarf es struktureller Maßnahmen, und das Parlament hat mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes erste wichtige Impulse zur Konsolidierung gesetzt, indem es der Ver- waltung Neuanmietungen grundsätzlich untersagt hat und sie zur Vorlage von Konzepten zur Verdichtung von Büroflächen aufgefordert hat. Der Flächenverbrauch muss reduziert werden. Wir müssen im Land Berlin enger zusammenrücken. Glücklicherweise war der Jahresabschluss 2023 hingegen besser als zunächst prognostiziert, was zwar nicht aus- reicht, um die allgemeine Haushaltslage als positiv zu bezeichnen, aber zumindest etwas bessere Vorrausetzun- gen für das laufende Jahr schafft. Mit der Ausweitung der Übernachtungsteuer kann die Koalition auch bereits 2024 die Einnahmesituation leicht verbessern. Der Senat steht weiterhin vor der Herausforderung, die im Haushalt veranschlagten pauschalen Minderausgaben aufzulösen, aber ich bin zuversichtlich, dass die Koalition hier bald zu einer ausgewogenen Lösung kommen wird, um einerseits steuernde Maßnahmen zu ergreifen und andererseits haushälterische Planungssicherheit geben zu können. Ich möchte bezüglich der Ausführungen des Rechnungs- hofes zur Finanzlage des Landes Berlin und auch der Kritik der Opposition am Landeshaushalt darauf hinwei- sen, dass die genannten größeren Entwicklungen wie die Pandemie und der Krieg in der Ukraine sowie die daraus resultierende Inflation und die infolgedessen durch die Zentralbanken erhöhten Zinsen nicht allein das Land Berlin betreffen und schon gar nicht von diesem verur- sacht worden sind. Wir mussten dennoch darauf reagie- ren, und wir reagieren weiterhin darauf. Die anderen Landeshaushalte in der Bundesrepublik sowie auch der Bundeshaushalt und darüber hinaus ste- hen allesamt aufgrund der genannten Rahmenbedingun- gen unter Druck. Dennoch müssen wir auch unter diesen Rahmenbedingungen die Fähigkeit erhalten, die Zukunft zu gestalten, was mich gleich zum nächsten Thema bringt, dem Sondervermögen. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht auch Kritik am Sondervermögen für Klimaschutz, Resilienz und Trans- formation geäußert. Der Senat hatte, wie Sie alle wissen, den Gesetzesentwurf während der Haushaltsberatungen eingebracht. Nun hat sich die Lage seit dem Geset- zesentwurf jedoch komplett verändert. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimafonds des Bundes hat Auswirkungen auf alle geplanten und existierenden kreditfinanzierten Sondervermögen, so auch auf das Ber- liner Sondervermögen für Klimaschutz. Es war deshalb richtig, dass die Koalition das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens nicht mit dem Haushalt 2024/2025 Ende letzten Jahres beschlossen, sondern (Derya Çağlar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4179 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 zunächst eine weitere Prüfung durch einen externen Gut- achter beauftragt hat. Die Koalition ist hier, wie ich finde, sehr verantwortungsbewusst vorgegangen, um Rechtssi- cherheit zu schaffen. Das Gutachten haben wir im Haupt- ausschuss in der vergangenen Sitzung im Detail mit dem Gutachter erörtert, und klar ist, dass das Urteil des Bun- desverfassungsgerichts umfassende Einschränkungen impliziert und das Sondervermögen deshalb nicht in der ursprünglich avisierten Form umgesetzt werden kann. Dennoch sind die umfassenden Investitionen in den Kli- maschutz und in die Transformation der Wirtschaft not- wendig. Da besteht Konsens zwischen allen demokrati- schen Parteien. Deshalb arbeitet die Koalition intensiv an Lösungen, um die nötigen Investitionen tätigen zu kön- nen und gleichzeitig dem Urteil des Bundesverfassungs- gerichts Rechnung zu tragen. Aus aktuellem Anlass möchte ich ebenfalls auf die Emp- fehlung des Rechnungshofes eingehen, die Hauptstadtzu- lage zu überprüfen. Die Hauptstadtzulage wurde einge- führt, um die Attraktivität des Landes Berlin zu erhöhen und um sicherzustellen, dass unsere Stadt über ausrei- chend kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ver- fügt. Sie dient zudem dazu, dem starken Konkurrenz- druck des öffentlichen Dienstes des Bundes in Berlin etwas entgegenzusetzen. Der Rechnungshof hat in seiner Überprüfung nun festge- stellt, dass es im Hinblick auf die Personalgewinnung infolge der Einführung der Zulage keine grundlegenden Verbesserungen gibt, da sich die Zahl der unbesetzten Stellen kaum verändert hat. Die Schlussfolgerung, dass aufgrund dieses Befundes die Hauptstadtzulage nicht wirkt, teilen wir nicht. In Zeiten des allgegenwärtigen Fachkräftemangels ist es durchaus denkbar, dass es ohne die zusätzliche finanzielle Attraktivität der Zulage zu vermehrten Abgängen des Personals gekommen wäre, insbesondere, da sich der demografische Druck mit jedem Jahr verschärft. Machen wir uns nichts vor: Neben der Attraktivität des Arbeitsplatzes durch Vereinbarkeit von Beruf und Fami- lie, mobilem Arbeiten und so weiter ist die Bezahlung ein wesentlicher Faktor dafür, dass Menschen sich für oder gegen eine Stelle entscheiden. Die Koalition hat verein- bart, die Entgelte und die Besoldung schrittweise an das Bundesgrundniveau heranzuführen, und die Hauptstadt- zulage ist ein wichtiger Teil davon. In diesem Zusam- menhang ist die Tarifeinigung der TdL im vergangenen Dezember ein wichtiger Schritt. Neben den Steigerungen der Entgelte wurde vereinbart, die Hauptstadtzulage in den Tarif aufzunehmen. Damit ist auch die Mitgliedschaft des Landes Berlin in der Tarif- gemeinschaft der Länder gesichert. Die genauen Details der Ausgestaltung der Hauptstadtzulage werden sich in den nächsten Monaten in den Verhandlungen der Tarif- partner klären. Dazu gehören auch Fragen des Empfän- gerkreises der Hauptstadtzulage. Diese Verhandlungen müssen wir zunächst abwarten. Der Bericht des Landesrechnungshofs enthält viele weite- re wichtige Empfehlungen und Anregungen. Ich freue mich auf die weiteren parlamentarischen Beratungen der vielfältigen Hinweise des Landesrechnungshofs und möchte mich zum Abschluss erneut bei den Beteiligten für ihre geleistete Arbeit bedanken. – Herzlichen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke spricht nun die Kollegin Dr. Schmidt. – Bitte schön! Die Kollegin erhält nun das Wort.
Hallo! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin Klingen! Auch von unserer Seite alles Gute zu Ihrem heutigen Geburts- tag und danke, dass Sie sich dennoch der Debatte mit uns stellen! Denn wir reden heute wieder über einen Jahresbericht, ein wichtiges Ergebnis Ihrer Arbeit und einmal mehr eine akribische und verantwortungsvolle Auseinandersetzung mit der Situation in der öffentlichen Verwaltung und den dazugehörigen Institutionen unseres Landes Berlin. Das ist einmal mehr ein Grund, Ihnen, Frau Klingen, und eben nicht Ihnen allein als Präsidentin des Rechnungshofs, sondern Ihrem gesamten Team, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofs für ihre sehr en- gagierte Arbeit und vor allem auch für die vertrauensvol- le Zusammenarbeit Danke zu sagen. Auch mit den jetzt vorgelegten Ergebnissen, Forderungen und Empfehlungen des Rechnungshofs werden wir uns im Unterausschuss Haushaltskontrolle, im Hauptaus- schuss und, so erwarten wir es, natürlich in allen Senats- und Bezirksverwaltungen dezidiert auseinandersetzen und die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen. Da die Prüfungen alle einen gewissen Vorlauf haben, freut es mich, dass die eine oder andere Empfehlung aufgegriffen und bereits auf dem Weg der Umsetzung ist. Dennoch bleiben genug Baustellen, an denen es zu arbeiten gibt. (Derya Çağlar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4180 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Einmal mehr steht die Finanzsituation des Landes Berlin im Fokus des Berichts; darauf haben alle meine Vorred- nerinnen und Vorredner verwiesen. Aber das nahezu verzweifelte Ringen der Hauptverwaltung und der Bezir- ke um die Untersetzung dieser PMA in unbekannter Höhe bestätigt unsere Forderungen nach einem Haushalt, der sich den Herausforderungen der gegenwärtigen, sehr angespannten Situation auch stellt. Dieses Haushaltsge- setz stellt ein erhebliches Risiko dar: für die politische Handlungsfähigkeit, für die Investitionsfähigkeit nach 2025, vor allem aber für die soziale Infrastruktur Berlins. Darauf ist nun genug verwiesen worden, und da kann ich mich meinem Vorredner Herrn Schulze nur anschließen. Dennoch will ich darauf verweisen, dass wir vor dem Hintergrund dieser Entwicklung mindestens die Reform der Schuldenbremse vorantreiben müssen. Aus ihrer Ablehnung der Schuldenbremse hat Die Linke nie einen Hehl gemacht, und wir sind mit dieser Forderung nicht mehr allein, auch wenn der Rechnungshof hierzu dezi- diert eine andere Position vertritt. Zu Rücklagen und Sondervermögen hat sich der Rech- nungshof im zweiten Kapitel des Jahresberichts geäußert; das will ich gar nicht vertiefen. Nur eines sei mir hierzu gestattet anzumerken: Auf die Rücklagen der Bezirke wird immer ganz sehnsüchtig geschielt, aber ein sachge- rechter und vor allem planbarer Umgang damit ist bis heute nicht gelungen. Bei den zahlreichen Prüfungsthemen des Rechnungshofs will ich zwei herausgreifen, die hier noch nicht vertieft diskutiert wurden. Die Kollegin Çağlar hat zwar auf die Personalsituation und die Hauptstadtzulage in dem Zu- sammenhang verwiesen, aber ich glaube, wir müssen uns mit den vielen nicht besetzten Stellen dezidiert auseinan- dersetzen. In der letzten Wahlperiode ist es zwar zum Glück gelungen, den Personalabbau zu beenden und aufgaben- und bedarfsgerecht die Stellenanzahl weiter zu erhöhen. Leider ist es nicht im gleichen Maße gelungen, die Stellen auch zu besetzen. Der Fakt, dass über viele Jahre kaum neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einge- stellt wurden, hat eine deutliche Überalterung unseres Personals zur Folge. Das führt dazu, dass in den nächsten Jahren überproportional Menschen in den Ruhestand gehen. Gleichzeitig gibt es mehr und veränderte Aufga- ben und Aufgabenbereiche, die zusätzliches Personal brauchen. Hinzu kommen Rahmenbedingungen wie der andauernde Ukrainekrieg, die zunehmend schwierigere wirtschaftli- che Situation, Preissteigerungen und Inflation und der sich immer mehr zuspitzende Fachkräftemangel, der sich zunehmend verschärfen wird, da perspektivisch immer weniger junge Menschen in die Ausbildung und in das Studium nachkommen. Das erhöht die Konkurrenz einer- seits und braucht deshalb andererseits Konzepte und vor allem auch Visionen, die den Arbeitgeber Land Berlin attraktiver machen. Ob die Hauptstadtzulage das richtige Mittel ist, bleibt zu diskutieren. Stellenbesetzungsverfahren beispielsweise dauern immer noch viel zu lange. Zu Recht kritisiert der Rechnungshof, dass bislang vor allem Fluktuationsprognosen die Basis der Personalbedarfskonzepte beziehungsweise des Perso- nalaufbaukonzepts waren. Anerkannte Methoden der Personalbedarfsermittlung wurden seit rund 25 Jahren im Land Berlin nur selten angewendet. Auch die Richtlinien der Regierungspolitik vom Mai 2023 nennen das Ziel, die Zahl der unbesetzten Stellen deutlich zu reduzieren. Mit dem Doppelhaushalt 2024/25 wollten Sie geeignete Maß- nahmen erreichen. Insbesondere in den Bezirksverwal- tungen ist es in den letzten drei Jahren in hohem Maße nicht gelungen, die vorhandenen Stellen und Beschäfti- gungspositionen zu besetzen. Das betrifft auch und vor allem sensible Bereiche in den planenden und bauenden Bereichen, im Sozialamt, in den Jugendämtern und im öffentlichen Gesundheitsdienst. Hier erwarten wir, dass sich die entsprechenden Senatsverwaltungen aus ihrer steuernden Verantwortung nicht herausziehen und ge- meinsam mit den Bezirken die Anstrengungen verstärken, diese Stellen, die für wichtige Leistungen für die Bürge- rinnen und Bürger vor Ort dringend gebraucht werden, zügig zu besetzen. Ihre Antwort im Haushaltsgesetz war die entsprechende Änderung des § 11 Absatz 3, mit der Sie den Bezirken den Weg versperren wollen, nicht verausgabte Personal- mittel zur Untersetzung der PMA heranzuziehen. Das verkennt die Realität in doppeltem Sinne. Zum einen wollen die Bezirke die Stellen besetzen, sind aber bei der Personalakquise der stärksten Konkurrenz zur Hauptver- waltung, zu Bundesbehörden und zur freien Wirtschaft ausgesetzt. Zum anderen deutet sich auch für die Haupt- verwaltung eine ähnliche Entwicklung an, wie der Rech- nungshof in seiner Analyse festgestellt hat. Wenn Sie, verehrte Damen und Herren der Koalition, dann auch dieses Geld perspektivisch aus dem System nehmen wol- len, wird uns das nicht einen Millimeter näher zu der von Ihnen propagierten funktionierenden Stadt bringen, im Gegenteil. Statt dann Stellen zu streichen, braucht es neben gemeinsamem Vorgehen von Hauptverwaltung und Bezirken ein verstärktes Controlling, welche Maß- nahmen ergriffen wurden, um die offenen Stellen tatsäch- lich zu besetzen. Unabhängig davon: Die Berliner Verwaltung steht vor großen personellen Umbrüchen; ich hatte darauf verwie- sen. Die Zahl der Beschäftigten steigt kontinuierlich an. Gleichzeitig scheiden in den nächsten sechs Jahren knapp 40 000 Beschäftigte altersbedingt aus. Mit diesen Kolle- ginnen und Kollegen scheidet auch jahrelang erworbenes Wissen aus. Umso dringender ist es, den Wissenstransfer landesweit strukturiert zu sichern und voranzubringen. Bisher ist es leider nicht gelungen, die dafür zur Ver- (Dr. Manuela Schmidt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4181 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 fügung stehenden Mittel – jährlich circa 11 Millionen Euro – auszuschöpfen oder nachweislich wirkungsvoll umzusetzen. Der Rechnungshof hat in seiner Prüfung verschiedene Maßnahmen des Wissenstransfers unter- sucht: Stellendoppelbesetzungen, Seniorcoachings, Schu- lungen für Wissensmanagerinnen oder IT-gestützte Maß- nahmen. Auch wenn in der geprüften Zeit mehr als 2 800 Maßnahmen des Wissensmanagements von den Dienststellen der Berliner Verwaltung umgesetzt wurden, sind die Mittel zu keiner Zeit ausgeschöpft worden, und es wurden auch regelmäßig mehr Maßnahmen bewilligt als schlussendlich umgesetzt. Aber auch hier gilt: Die Gelder dürfen gerade in diesem Bereich nicht gekürzt werden. Die mit Wissensmanagement verbundenen Auf- gaben sind vor dem Hintergrund der gegenwärtigen ge- sellschaftlichen Bedingungen essenziell. Deshalb braucht es aus unserer Sicht auch hier vor allem zwei Dinge: Zum einen muss die für Personal zuständige Senatsverwaltung für Finanzen strategische Ziele sowie quantitative und qualitative Kennzahlen und Zielwerte definieren. Welche Ziele sollen mit dem Wissenstransfer erreicht werden, und wie wollen wir deren Erreichung auch messen? Erst dann lässt sich ein entsprechendes Wirkungs- und Zielerreichungscontrolling aufbauen. Sie sehen, die Herausforderungen werden nicht weniger. Wir sind zu konstruktiver Mitarbeit bereit. Das haben wir auch mehrfach bewiesen. – Nun freue ich mich auf die Debatte in den Ausschüssen und hoffe auf gute Schlussfolgerungen. Mit dem dicken Papier der Senats- stellungnahme, das uns gestern Abend erreichte, werden wir uns dann auch gebührend auseinandersetzen können; so schnell bin ich dann im Lesen nämlich doch wieder nicht. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht nun die Abgeordnete Dr. Brinker.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Klingen! Als Erstes gilt Ihnen, Frau Klingen, und Ihrem gesamten Team im Landesrech- nungshof unser Dank für Ihre wirklich unermüdliche und sehr gute Arbeit und den vorliegenden Bericht. Der Rechnungshof ist ein notwendiger und wichtiger Mahner im Umgang mit öffentlichen Geldern. Es freut mich besonders, dass aktuell immer mehr Mitarbeiter des Rechnungshofes immer tiefer in Einzelprüfungen der Verwaltung regelrecht eintauchen und den einen oder anderen kleinen, aber durchaus auch mal großen Fisch herausziehen. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit! Die Finanzen Berlins sind eine Fundgrube bürokratischer Kuriositäten, unerwarteter Problemlagen und finanzieller Mangelverwaltung. Dabei muss das so nicht sein. Der Rechnungshof gewährt uns in seinen jährlichen Berichten einen sehr umfangreichen Überblick über die aktuelle Finanzlage Berlins, und die ist bekanntlich, wie wir es heute auch von Frau Klingen gehört haben, wenig rosig. Umso erhellender sind die klar formulierten Erwartungen des Rechnungshofes an den Senat. Diese Erwartungen spiegeln letztlich auch unsere Forderungen der vergange- nen Jahre wider. Der Rechnungshof will eine Reduzie- rung der Verschuldung Berlins und der Verschuldung der Landesunternehmen. Genau das wollen wir auch. Warum ist das so wichtig? – Es ist für all diejenigen wichtig, die so gern von Generationengerechtigkeit spre- chen. „Generationengerecht“ bedeutet, dass zukünftige Generationen selbst entscheiden können, wofür sie das Geld ausgeben wollen. So wie dieser Senat mit dem Geld umgeht, werden zukünftige Generationen keinen finanzi- ellen Handlungsspielraum mehr haben. Warum? – Die extrem hohe Schuldenlast Berlins heute führt zwangsläu- fig zu extrem hohen Zinszahlungen. Wenn wir nicht heute beginnen, diesen hohen Schuldenstand abzubauen, wird der Handlungsspielraum in Zukunft noch mehr eingeengt sein, als er es heute schon ist. Und wir haben nicht nur die Schulden des Kernhaushalts auf der Uhr, sondern auch die steigenden Pensionsver- pflichtungen und die Schulden der landeseigenen Unter- nehmen – also drei relevante Säulen der Verschuldung. Wenn man diese Schulden und Lasten addiert, dann lan- den wir bei bekannten Schulden – es gibt ja auch noch viele, die wir noch gar nicht so genau kennen – von über- schlägig sage und schreibe 156 Milliarden Euro. Und da ist der Investitionsstau des Landes Berlin noch nicht einmal eingerechnet. Damit sind wir beim nächsten wichtigen Thema: Seit wir uns 2016 in unserer ersten Legislatur hier im Abgeordne- tenhaus mit den Finanzen des Landes Berlin befasst ha- ben, ist uns eines immer wieder aufgefallen: Kein amtie- render Senat konnte uns eine Antwort auf die Frage ge- ben, wie hoch der Investitionsstau des Landes Berlin tatsächlich ist. Wir hören stattdessen immer wieder Hiobsbotschaften über gesperrte Brücken, vernagelte Fenster in Polizeigebäuden, verschimmelte Klassenzim- mer und so weiter. Deshalb bin ich dem Rechnungshof ausdrücklich dankbar, dass er in seinem Bericht genau dieses Thema aufgegriffen hat. Der Senat muss nun end- lich den Sanierungsstau des Landes Berlin vollständig erfassen und einen Abbauweg aufzeigen. Das fordert der Berliner Rechnungshof, und das fordern auch wir. (Dr. Manuela Schmidt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4182 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Die Themen Sanierungen und Investitionen sind aber noch viel weitgehender. Das geplante Berliner Klima- sondervermögen respektive die Sonderschulden in Höhe von 10 Milliarden Euro sind dank des Urteils des Bun- desverfassungsgerichts Gott sei Dank Geschichte. Wenn aber jetzt der Regierende Bürgermeister oder der Finanz- senator erzählen, dass man sich kreative Finanzierungslö- sungen ausdenken will, dann sollten die Berliner hell- hörig werden, denn das ist in höchstem Maße gefährlich für die Zukunftsfähigkeit Berlins und für die Tragfähig- keit zukünftiger Landeshaushalte. Bestes Beispiel dafür ist der vom Senat gefeierte Ankauf des Fernwärmenetzes von Vattenfall. Berlin muss die Ankaufskosten von 1,4 Milliarden Euro per Schulden finanzieren. Als Kredithebel dient eine GmbH; die wird mit Eigenkapital ausgestattet und vorzugsweise von der IBB, einer landeseigenen Bank, finanziert – alles wohl- gemerkt landeseigene Unternehmen, für die am Ende der Steuerzahler haftet. Wenn der Senat dann noch sagt, er möchte für Kosten im zweistelligen Milliardenbereich das Fernwärmenetz sa- nieren und ausbauen, und mindestens die Hälfte der Kos- ten soll aus dem laufenden Geschäft finanziert werden, dann frage ich mich: Ist das ernsthaft durchdacht und kalkuliert, oder geht es wieder nur um Ideologie unter dem Dogma Klimakatastrophe? – Denn am Ende muss der Nutzer von Fernwärme die Rechnung bezahlen und im Zweifel auch der Steuerzahler, der für solche Kon- struktionen haftet. Schon jetzt, wissen wir, zahlen Mieter landeseigener Unternehmen abenteuerlich hohe Fern- wärmekosten; viele können ihre Rechnungen nicht be- gleichen, sind verzweifelt. Wie wollen Sie mit solchen Konstruktionen denn sicherstellen, dass sich dieser Wahnsinn nicht fortsetzt? Noch eines: Die landeseigenen Unternehmen dürfen nicht als Schuldesel missbraucht werden, nur weil der Senat nicht in der Lage ist, einen auskömmlichen Haushalt aufzustellen. Die landeseigenen Unternehmen müssen wirtschaftlich arbeiten und erfolgreich sein dürfen und dürfen nicht durch den Senat geknebelt werden und zu Schattenhaushalten mutieren. Stattdessen sollte in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Lage dafür gesorgt werden, dass die Landeseigenen auch Schulden abbauen können. Nur dann sind sie für die Zukunft gut gerüstet und generationengerecht. Auch hier bin ich dem Rechnungshof dankbar für die klaren Worte und Zeilen im Bericht. Kommen wir zum nächsten Thema: Stellenbesetzungen. Wir alle kennen die teils prekäre personelle Situation in Verwaltungen und die bevorstehende Pensionierungswel- le der Babyboomer. Kein Senat, kein Unternehmen, keine Partei, keine Fraktion kann neue Mitarbeiter backen. Wenn ich das weiß, muss ich rechtzeitig richtige Weichen stellen. Wir brauchen also zwingend die Optimierung von internen Prozessen, eine Überprüfung, ob vorhandene Stellen nicht zusammengelegt, Arbeitsprozesse effizienter gestaltet werden können und so weiter. Auch hierzu macht der Rechnungshof sehr kluge Vorschläge, die zwingend aufgegriffen werden sollten. Kommen wir nun stichprobenhaft zu einigen vom Rech- nungshof geprüften Fällen, die es sich zu erwähnen lohnt: Ein Prüfungsbereich trägt den Titel – ich zitiere – „Ein Kessel Buntes: Die Berliner Vergabeorganisation braucht einen Neustart“. Dahinter verbirgt sich ein vor fünf Jah- ren beschlossenes Verfahren, um öffentliche, extrem komplizierte Vergabeverfahren einheitlicher zu koordi- nieren. Das ist seit 2018 bis heute nicht umgesetzt wor- den, weil sich keiner im Senat so richtig zuständig fühlte. Nun will die Senatskanzlei mit Kai Wegner die Federfüh- rung übernehmen und aus dem Kessel Buntes ein Fein- schmeckermenü kredenzen. Ob das wirklich klappt? – Ich erinnere nur an das Wegner-Versprechen, bis Ende 2023 solle jeder Bürger innerhalb von 14 Tagen einen Bürger- amtstermin bekommen. Wir haben jetzt März 2024, und das Ding funktioniert immer noch nicht. Ein weiteres Thema: Die Wohnraumversorgung Berlin – Anstalt öffentlichen Rechts. Seit ihrer Gründung haben wir uns dagegen ausgesprochen und fordern seit 2018 auch hier im Parlament ihre Auflösung. Genau das emp- fiehlt jetzt auch der Rechnungshof. Es fallen im Bericht Begriffe wie „unsystematisch“, „unnötig“, „gravierende und andauernde Defizite“. – Das spricht für sich. Alles in allem hat sich die Wohnraumversorgung als das erwie- sen, was jemand mit ökonomischem Sachverstand von Anfang an sehen konnte: ein klassischer Fall von Steuer- geldverschwendung. Als drittes Beispiel – last but not least – der rbb, der per Zwangsgebühr von jedem Bürger finanziert wird. Die Beanstandungen des Rechnungshofes sind derart umfas- send, wie ich es bisher in keinem vorherigen Bericht gelesen habe: unzureichende Wirtschaftlichkeit und Spar- samkeit, Defizite statt Überschüsse trotz üppiger Gelder, unzureichende Kontrollmechanismen, keine ausreichende Transparenz, deutlich überhöhte Gehälter, keine Besten- auslese und so weiter – eine Liste von Verschwendung und Vetternwirtschaft. Wir müssen hier den Verantwort- lichen strenger auf die Finger schauen. Jeder, der mit Gebühren und Steuergeldern hantiert, hat sorgsam und wie ein ehrbarer Kaufmann mit diesen Geldern umzuge- hen; nicht mehr und auch nicht weniger. (Dr. Kristin Brinker) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4183 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Am Ende geht es uns vor allem darum, erstens, keine neue Schuldenorgie loszutreten, zweitens, die Schulden- bremse als probates Mittel anzuerkennen und den Staat nicht noch mehr zur Beute politischer Entscheidungsträ- ger werden zu lassen, drittens, die landeseigenen Unter- nehmen nicht in eine Schuldenfalle zu treiben, viertens, Klarheit über den Investitionsstau Berlins zu bekommen, fünftens, Personal im öffentlichen Dienst deutlich effizi- enter einzusetzen, sechstens, Steuergeldverschwendung in dem Maße nicht mehr zuzulassen. Der Rechnungshofbericht zeigt eindrücklich, dass Berlin viel Potenzial hat, wenn Missstände beseitigt werden und sich Berlin endlich auf die wirklich relevanten Themen konzentriert. Berlin braucht dafür eine Regierung, die Willens und in der Lage ist, sich auf die wesentlichen Aufgaben zu konzentrieren. Ob das mit dieser Regierung gelingt, wage ich zu bezweifeln. Trotz allem danke ich dem Rechnungshof nochmals für die klaren Analysen und Worte in seinem Bericht! Die Experten haben der Haus- haltspolitik dieses Senats ein klares Zeugnis ausgestellt. Zum Ende meiner Rede gratuliere ich im Namen meiner Fraktion Frau Klingen, der Präsidentin, herzlich zum Geburtstag und wünsche Ihnen heute noch einen ange- nehmen und schönen Tag und einen Grund zum Feiern! – Danke! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Jahresbe- richt 2023 des Rechnungshofs von Berlin wurde vorge- legt und besprochen. Eine Überweisung an den Haupt- ausschuss ist bereits erfolgt. Zu der Vorlage – zur Kennt- nisnahme – Drucksache 19/1541 wird ebenfalls eine Überweisung an den Hauptausschuss vorgeschlagen. Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Dann darf ich Ihnen, sehr geehrte Frau Klingen, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abschließend im Namen des Hauses herzlich für die geleistete Arbeit dan- ken. Vielen Dank! Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 4, das sind die Prioritäten. Ich rufe auf lfd. Nr. 4: Prioritäten gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin lfd. Nr. 4.1: Priorität der Fraktion der CDU Tagesordnungspunkt 41 Rechtssicherheit auch für ambulante Pflegedienste – Erstattung erbrachter Leistungen im Falle der Rechtsnachfolge Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1520 In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Zander, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wollen mit diesem Antrag Verbesserungen für Menschen erreichen, die pflegebedürftig sind, aber nicht über aus- reichend Geld verfügen, um die Kosten für die Pflege aus eigenen Mittel vollständig oder überhaupt bestreiten zu können. Zugleich wollen wir damit auch Verbesserungen insbesondere für Pflegedienste, aber auch für stationäre Pflegeeinrichtungen erreichen. Der Hintergrund ist, dass einerseits das Verfahren für die Bewilligung von Hilfen zur Pflege ein leider sehr lang- wieriger Prozess ist und andererseits Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen, also der ambulante und der stationä- re Sektor, rechtlich unterschiedlich behandelt werden. Hier geht es um den § 19 SGB XII. Er enthält eine Legal- zession, wie es so schön heißt, für Pflegeeinrichtungen. Das bedeutet, dass es für Pflegeeinrichtungen eine Rechtsgrundlage dafür gibt, dass per Gesetz der An- spruch auf Zahlung der Hilfen zur Pflege direkt auf die Pflegeeinrichtung übergeht, wenn die oder der zu pfle- gende vor der endgültigen Bescheidung des Antrags verstorben ist. Für Pflegedienste sieht die Rechtslage deutlich ungünstiger aus, und die Ansprüche sind in der Praxis nur schwer durchsetzbar. Oftmals ist es daher so, dass die Pflegedienste zwar wochen- oder monatelang Pflegeleistungen erbracht haben, am Ende aber keine Vergütung erhalten, wenn der anspruchsberechtigte zu Pflegende vor der Bescheidung verstorben ist. Ich will mich nicht damit abfinden, dass in der Konse- quenz nachher die Frage steht, ob der ambulante Pflege- dienst in Vorleistung geht, obwohl droht, dass die Pflege- leistung nicht vergütet wird, oder aber ob sie Kundinnen und Kunden erst dann versorgen, wenn sie die Kosten- übernahme erhalten werden. Wir brauchen Rechtssicher- heit auch für ambulante Pflegedienste. Es gibt keinen Grund, länger an einer unterschiedlichen Behandlung festzuhalten, meine Damen und Herren! (Dr. Kristin Brinker) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4184 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Diese Situation stellt für die Pflegedienste ein zunehmend nicht zu unterschätzendes wirtschaftliches Problem dar und für die Pflegebedürftigen selbst eine weitere Einbuße an Lebensqualität. Beide Situation sind nicht hinnehmbar. Unser Ziel ist, dass alle Menschen dann, wenn sie pflege- risch versorgt werden müssen, diese Leistungen auch erhalten und ohne sich zusätzlich damit noch einmal belasten zu müssen, ob und wann ihnen geholfen werden kann, nur weil wir keine optimale Rechtslage haben und weil die Anspruchsberechtigten viel zu lange auf die Antragsbearbeitung durch die Ämter warten. Ich möchte dabei ausdrücklich betonen, dass die lange Antragsbearbeitung natürlich kein böser Wille ist, son- dern sowohl der hohen Arbeitsbelastung, einer teilweise zu dünnen Personaldecke als auch der zu großen Kom- plexität des Verfahrens geschuldet ist, ebenso aber auch der nicht mehr zeitgemäßen Behördentechnik. Gleich- wohl stehen wir in der Verantwortung für die Menschen, insbesondere dann, wenn sie sich in so schwierigen Le- bensumständen befinden und auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Dann kann es nicht sein, dass sie ausge- rechnet nur deshalb darunter leiden beziehungsweise nur deshalb Nachteile erleiden, weil staatliche Stellen nicht in der Lage sind, in angemessener Zeit zu handeln. Ich möchte mich an dieser Stelle aber auch ausdrücklich bei den Mitarbeitenden in den Bezirksämtern bedanken, die bei den widrigen Bedingungen, die allenthalben anzutref- fen sind, trotzdem eine sehr gute Arbeit leisten. Die lange Bearbeitungsdauer betrifft aber nun nicht nur die ambulanten Pflegedienste, sondern auch Pflegeein- richtungen. Sie nehmen Bewohnerinnen und Bewohner auf und müssen dann vier Monate, sechs Monate, acht Monate – es gab auch schon Extremfälle von deutlich über einem Jahr – auf die Kostenübernahme durch die Bezirksämter warten. Dadurch fallen je Einwohner Aus- stände von vielen Tausend Euro an, was durch die immer schwierigere wirtschaftliche Lage auch im Pflegebereich von den Einrichtungen immer schwieriger zu kompensie- ren ist. Dieses Problem besteht schon seit vielen Jahren, wird nun aber immer drängender und muss endlich gelöst werden. Daher zielt der Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion auf Folgendes ab – erstens: Wir wollen über eine Bundes- ratsinitiative eine Änderung des § 19 Absatz 6 SGB XII und damit eine Gleichstellung von ambulanter und statio- närer Pflege erreichen. Mir scheint die Zeit dafür günstig zu sein. Es gibt Signale, dass man auf Bundesebene in- zwischen offenbar ein wenig aufgeschlossener für eine Gesetzesänderung ist. Zweitens wissen wir natürlich, dass dies nicht von heute auf morgen geschehen wird, wir wollen aber schneller handeln und schneller helfen. Wir sehen deshalb als Möglichkeit einer kurzfristigen Abhilfe vor, dass das Land Berlin im Vorgriff auf diese Neurege- lung den § 19 Absatz 6 schon jetzt analog auf ambulante Pflegedienste anwendet. Drittens: Um zu vermeiden, dass es immer größere Ausstände gibt, sollen die Ämter ver- pflichtet werden, wenigstens Abschlagszahlungen zu leisten, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten den Antrag beschieden haben. Aus meiner Sicht ist dieser Vorschlag auch geeignet, gut gemeinten Druck dahinge- hend aufzubauen, dass wir das Verwaltungsverfahren effektiver gestalten. Wir sollten die Frage, innerhalb welcher Zeit die Dauer eines Verwaltungsverfahrens noch angemessen ist, nicht danach beurteilen, wie sich die aktuellen personellen und technischen Ressourcen und Möglichkeiten der Verwaltungen darstellen, sondern danach, was die Bedürfnisse der Antragsstellerinnen und Antragssteller sind und wie dringend sie Unterstützung benötigen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Gebel das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Prä- sidentin! Während meiner Pflegetour durch Berlin bin ich wiederholt auf ein besorgniserregendes Thema aufmerk- sam gemacht worden: Menschen, deren Pflegeversiche- rung nicht ausreicht, um alle Kosten im Pflegefall zu decken. Diese Menschen sehen sich mit der Bedrohung der Pflegearmut konfrontiert, was dazu führt, dass sie nicht in der Lage sind, ihren wohlverdienten Lebens- abend in Würde zu verbringen. Ich finde, dass das nicht sein darf. Es ist unsere Aufgabe als Politik, dafür zu sor- gen, dass Pflegearmut in Berlin keinen Platz hat. Das muss ein soziales Versprechen sein, das unsere Stadt gibt! Deshalb habe ich mich gefreut, liebe Koalition, dass Sie das Thema grundsätzlich aufgreifen, denn bei der Hilfe zur Pflege, die in den Bezirken ausgegeben wird, die versucht, das Versprechen umzusetzen, läuft einiges schief. Ich habe gerade eine ganz frische Anfrage, die wird erst morgen veröffentlicht, an den Senat zu diesem Thema gestellt, und ich habe erfahren, dass es mindestens 120 Menschen im Jahr 2023 gibt, die verstorben sind, bevor ihr Antrag auf Hilfe zur Pflege im ambulanten Bereich bewilligt wurde. Das sind 120 Familien, die jetzt neben der Trauer und dem Verlust eines geliebten Fami- lienmitglieds auch mit der Frage konfrontiert sind, wie sie die offenen Rechnungen des ambulanten Pflegedienstes begleichen sollen – oder vielleicht sogar ohne jegliche Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst aus- kommen mussten, weil die Rechnungsfrage eben nicht geklärt war. Beides ist mir berichtet worden, und beides (Christian Zander) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4185 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 darf, finde ich, nicht sein, wenn Berlin ein Pflegeverspre- chen abgibt. Und ja, der gesetzliche Rahmen für die Pflegefrage wird vom Bund gesetzt, das stimmt. Ich finde auch, dass es überhaupt nicht verständlich ist, dass stationäre Einrich- tungen nach dem SGB eine Kostenübernahme ihrer Leis- tungen erhalten, während ambulante Pflegedienste nicht gleich behandelt werden. Pflege ist Pflege. Jeder Mensch muss hier Unterstützung erhalten. Ich glaube aber – und das müssen wir im Ausschuss beraten –, der Teufel steckt ein bisschen im Detail – und da gucken Sie, glaube ich, nicht so genau hin, aber das beraten wird dann im Aus- schuss –, nämlich in den unterschiedlich festgesetzten Sätzen für jeden Pflegegrad in der ambulanten Pflege und den damit verbundenen individuellen Prüfungen. Ich bin gespannt, wie Sie das konkret umsetzen wollen, damit es dann nicht eine scheinbar einfache Lösung ist, die am Ende in den Bezirken aber zu noch mehr Chaos führt, weil sie total schwierig zu operationalisieren ist. Aber darüber, würde ich sagen, reden wir im Ausschuss. Das eigentliche Problem, das wir haben, bleibt aber unge- löst, liebe Koalition. In den Bezirken sind Bearbeitungs- zeiten von sechs Wochen für Anträge auf Hilfe zur Pflege die absolute Ausnahme. In der Regel dauert die Bearbei- tung eines Falls eher vier bis sechs Monate, und im schlimmsten Fall dauert sie sogar länger als ein Jahr. Wenn die Bezirke Anträge schneller bearbeiten würden, würden weder Familien noch ambulante Pflegedienste auf den Kosten sitzen bleiben, und an dieser Stellschrau- be können Sie im Land durchaus drehen. Das soziale Pflegeversprechen hängt am dünnen Faden einer funktio- nierenden Verwaltung, also schauen Sie lieber auf Berlin als auf den Bund. Herr Wegner hat das Versprechen einer funktionierenden Verwaltung abgegeben, und das gilt auch hier. Die Pfle- gekasse muss beispielsweise nach 25 Arbeitstagen den Pflegegrad benennen. Wie kann es denn sein, dass ein Bezirk zum Teil zehnmal so lange braucht? – Frau Czy- borra, setzen Sie den Bezirken das Ziel, die Anträge ana- log zur Pflegekasse nach 25 Arbeitstagen, also fünf Wo- chen, zu bescheiden! Sorgen Sie gemeinsam mit Frau Kiziltepe und Herrn Evers dafür, dass es in den Bezirken genug Personal in den Sozialämtern gibt, dass die Bezirke sich vielleicht auch gegenseitig unterstützen und ein bestimmtes Antragsvolumen abarbeiten, damit es schnel- ler geht! Setzen Sie die digitale Antragstellung endlich um! Machen Sie die Berliner Hausaufgaben, denn so machen Sie etwas gegen Pflegearmut, helfen auch den ambulanten Pflegediensten und lösen das soziale Pflege- versprechen ein. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion spricht nun der Kollege Düsterhöft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch meinen Zivildienst habe ich 2001 den Weg in die ambulante Pflege gefunden. Ich fuhr damals mit einem kleinen Au- to – ich habe nicht wirklich in das Auto hineingepasst; es war wirklich sehr klein – durch die Dörfer rund um Bi- schofswerda in Sachsen. Ich wusch die Patientinnen und Patienten, putzte, kaufte ein und gab die Medikamente. Nach dem Zivildienst arbeitete ich bis 2007 bei einem ambulanten Pflegedienst in Adlershof, und auch heute bin ich der Pflege noch eng verbunden und arbeite wenige Stunden für ein Pflegeunternehmen. Ich weiß also, was es heißt, am Pflegebett zu stehen. Ich weiß, wie es ist, in einen fremden Haushalt zu gehen und in die Intimsphäre meines Gegenübers eindringen zu müssen. Damals nahm jeder Pflegedienst fast jede Anfrage an. Es gab genügend günstiges Personal, und es gab eine extrem starke Konkurrenz zwischen den Anbietern. War ein Kunde oder war eine Kundin unzufrieden, konnte er beziehungsweise sie schnell zu einem anderen Anbieter wechseln. Viele Pflegefachkräfte haben sich damals selbstständig gemacht, und immer neue Anbieterinnen und Anbieter kamen auf den Markt. Kundinnen und Kun- den, die Leistungen vom Sozialamt erhielten, wurden genauso gern genommen wie die Besitzerinnen und Be- sitzer eines Einfamilienhauses bei mir in Grünau. Dieses Bild hat sich komplett gewandelt. Die ambulante Pflege funktioniert heute in fast jeder Hinsicht genau andersherum: Es gibt zu wenig Personal, die Löhne sind gut bis sehr gut, die Anbieter werden immer weniger, weil der Personalmangel die Unternehmen zur Geschäfts- aufgabe zwingt, und die Zahl der potenziellen Kundinnen und Kunden ist riesig. Gestern habe ich mit meiner damaligen Chefin telefoniert und mich mit ihr über unser heutiges Thema ausge- tauscht. Sie brachte es ganz einfach auf den Punkt: An- fragen von Menschen, die Hilfe zur Pflege beantragen müssen, werden grundsätzlich abgelehnt. – Ganz einfach: Sie werden abgelehnt. Das tut meine damalige Chefin nicht, weil sie ein böser Mensch ist – ganz im Gegenteil: Sie liebt ihren Beruf. Sie liebt ihre Kundinnen und Kun- den. Sie liebt und lebt Pflege. Sie macht es aber, weil diese Kundinnen und Kunden für ein Unternehmen, das sowieso schon zusehen muss, dass es genügend Gewinne erwirtschaftet, unberechenbar sind, weil die Löhne hoch sind, weil die Mieten gestiegen sind und das Personal lieber leichtere Fälle abarbeitet, als sich mit komplizier- ten Pflegesachverhalten auseinandersetzen zu müssen. (Silke Gebel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4186 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 So geht es wohl fast allen ambulanten Pflegediensten. Sie sind einfach nicht darauf angewiesen, Kundinnen und Kunden zu nehmen, die ihrerseits auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind. Die ambulanten Pflegedienste haben auch keine Lust, darauf zu warten, dass die überlasteten Sozialämter die Bescheide erstellen, ohne die kein einzi- ger Cent fließt. Die Unternehmen haben keinen finanziel- len Spielraum, um das wirtschaftliche Risiko, welches damit verbunden ist, zu tragen. Das Ergebnis ist, dass wir eine ambulante Pflege mit zwei Klassen haben: Wer Geld hat, wird versorgt; wer kein Geld hat, wird nicht versorgt und stattdessen auf die sta- tionäre Versorgung verwiesen, in der es genau diese gesetzliche Regelung gibt, die wir auch in der ambulanten Pflege haben wollen. Das Ergebnis ist: Meine Selbstbe- stimmung und das Recht, darüber zu entscheiden, ob ich zu Hause gepflegt werden möchte, ob ich meine letzten Monate und Tage zu Hause verbringen darf, wo ich ster- be, werden mir genommen und ich werde dazu gezwun- gen, in ein sehr teures Pflegeheim zu gehen oder irgend- wie durch meine Angehörigen gepflegt zu werden. Die Hilfe bleibt aus. Diese Zwei-Klassen-Pflege lehnen wir ab. Kein Mensch darf darunter leiden, dass unsere Sozialämter unter einem massiven Personalmangel leiden und viel zu lange brau- chen, um die nötigen Bescheide auszustellen. Unser An- trag macht deutlich, wo die Lösungen dieses Problems liegen: Der Bundestag muss eine entsprechende Geset- zesänderung auf den Weg bringen und dafür sorgen, dass die erbrachte Leistung auch nach dem Ableben des Kun- den oder der Kundin vergütet wird. Wir wissen jedoch alle, wie lange eine Bundesratsinitiative dauert, und wir können uns nicht darauf verlassen, dass diese auch Erfolg hat. Deswegen können wir nicht länger warten. Das Land Berlin muss auch nicht warten, bis der Bund das Gesetz geändert hat. Die Bezirke und das Land können voran- gehen und einfach handeln – so, wie es beispielsweise Hamburg tut. Wir fordern die Senatsverwaltung daher auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Sozialämter die Leistungen entgegen der derzeit geltenden Rechtsprechung anerkennen und die Kosten auch nach Ableben des Antragstellers oder der Antragstellerin freiwillig erstattet werden. Wir fordern, dass der Senat dafür sorgt, dass die ambulanten Pflege- dienste bei Bedarf auch Abschlagszahlungen erhalten können, sodass man nicht warten muss, bis ein Bescheid endlich da ist. Sie sehen also: Das sind klare Forderun- gen, die dazu führen würden, dass ambulante Pflege- dienste ohne Probleme und ohne Risiko für das Unter- nehmen auch wieder Kundinnen und Kunden annehmen könnten, die auf die Unterstützung der Solidargemein- schaft angewiesen sind. – Ich danke Ihnen! Vielen Dank! Für die Fraktion Die Linke spricht nun die Kollegin Breitenbach.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Vor- rednerinnen und Vorredner haben die Situation und die Probleme schon beschrieben. Auch wir finden, dass abge- sichert sein muss, dass alle Menschen die Pflege bekom- men, die sie brauchen, und dass diese Dienstleistung auch bezahlt werden muss – sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Pflege. Das ist eine Voraus-setzung dafür, dass wir überhaupt gute Pflege haben. Die Probleme in Berlin – aber, ich denke, auch anders- wo – wurden auch schon beschrieben. Insofern kann ich in Richtung der Koalition sagen: Wir finden Ihren Antrag okay. Er ist okay, weil eine Gleichstellung von ambulanten und stationären Pflegeangeboten so oder so immer richtig ist. Silke Gebel hat es eben schon gesagt: Pflege ist Pflege. Spannend finde ich Ihre Überlegung, diesen Vorgriff vorzunehmen, also schon jetzt, bevor es überhaupt eine bundesgesetzliche Änderung gibt, das Geld in die Hand zu nehmen und die Pflegeleistung zu bezahlen. Das wür- de nämlich auch bedeuten, dass das Land Berlin das ent- sprechende Geld aufbringen muss oder mit dem Bund eine Verständigung herbeiführt, dass das Land Berlin ohne gesetzliche Grundlage Bundesmittel schon mal ausgeben kann. Damit gab es schon schlechte Erfahrun- gen, aber über diese kühne Forderung werden Sie uns sicherlich im Ausschuss noch einmal aufklären. Und die Dreimonatsregelung, dass es dann Abschlagszahlungen geben muss, ist auch okay. Jetzt kommt das Aber. Was wir brauchen, sind Lösungen jetzt. Eine Bundesratsinitiative, das hat Lars Düsterhöft eben auch gesagt, kann dauern. Und es ist auch unklar, ob sie so umgesetzt wird. Wenn Sie mit den Bezirken oder den zuständigen Bezirksstadträtinnen und -räten reden, werden die Ihnen alle sagen, dass Sie eine Riesenbugwel- le vor sich herschieben. Diese Bugwelle führt dazu, wenn es neue Kolleginnen und Kollegen gibt – wir haben ja eben schon einmal die Zahl gehört, wie viele Stellen nicht besetzt sind und fehlen –, dann gucken die sich das eine Zeit lang an und gehen relativ schnell wieder weg, weil sie sagen: Das halten sie nicht aus. Diejenigen, die schon länger bei der Hilfe zur Pflege in den Bezirksämtern arbeiten, sind langzeiterkrankt, und so ergibt sich eine ziemlich schlechte Spirale nach oben. Wenn man dieses Problem lösen möchte – und da gucke ich jetzt mal in Richtung Senatsverwaltung, vielleicht auch in Richtung der beiden Senatsverwaltungen, also sowohl Gesundheit als auch Soziales –, würde ich darum (Lars Düsterhöft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4187 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 bitten, dass es Gespräche mit den Bezirken gibt, bei de- nen geklärt wird, welches Personal sie brauchen, und dass dann alle Senatsverwaltungen gucken, welches Personal sie haben und was sie zeitlich befristet abordnen können. Ich glaube, dass das notwendig ist, denn nur so wird man diese Bugwelle wegkriegen. Und wenn man diese Bug- welle wegbekommen hat, dann können die Kolleginnen und Kollegen, die in den Bezirksämtern arbeiten, ihre Arbeit unter vernünftigen Arbeitsbedingungen verrichten und haben dann auch wieder die Chance, dass es neue Kolleginnen und Kollegen gibt. Und dann sind diese Bundesratsinitiative und die Punkte, die hier vorgeschla- gen werden, auch sinnvoll, aber die Probleme von hier und heute löst Ihre Bundesratsinitiative nicht. Da muss man andere Wege gehen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Und für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Ubbelohde.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürger! Der Grund dieses Antrags findet sich in seiner Begründung. Und dieser Grund ist so unglaublich, ein solcher Offenbarungseid, dass es jeden Berliner nur noch sprachlos machen muss. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Die Bearbeitungszeit von Anträgen auf Hilfe zur Pflege zieht sich ob des Personalmangels bei den Sozialhilfeträgern in die Länge und dauert etwa“, – sage und schreibe – „sechs Monate im Durchschnitt. Es bestehen aber auch tatsächlich Einzelfälle“, – wir haben es schon gehört –, „in denen die Bearbeitung bis zu 18 Monate dau- erte“. – Willkommen in Berlin, genau. – In dieser Zeit müssen die ambulanten Pflegebetriebe, grundsätzlich mittelstän- dische Wirtschaftsbetriebe, teilweise also in Vorleistung gehen, denn der zu pflegende Mensch ist jetzt pflegebe- dürftig und nicht erst in sechs oder mehr Monaten. Stirbt der akut pflegebedürftige Patient vor der Bewilligung, bleiben sie auf diesen anteiligen Kosten sitzen. Aus Ver- antwortung gegenüber ihren Patienten gehen die Pflege- betriebe damit in das wirtschaftliche Risiko. Ein Risiko, das sich, so nebenbei, einige Mitglieder dieses Abgeord- netenhauses tatsächlich gar nicht vorstellen können, weil sie häufig seit Ende ihrer Schulzeit nur von Steuergeldern alimentiert werden. Ist es nicht bemerkenswert, dass die Regierungsfraktio- nen nicht auf die naheliegendste Lösung kommen, näm- lich gemeinsam mit den Bezirksämtern die Sozialämter endlich so auszustatten, dass die Menschen und die am- bulanten Pflegebetriebe in dieser Stadt wieder den Nim- bus des Bettlers verlieren, wenn sie Verwaltungsleistun- gen in Anspruch nehmen müssen? – Aber anstatt den seit vielen Jahren auch von Ihnen selbst zu verantwortenden Missstand zu beseitigen und endlich dafür Sorge zu tra- gen, dass die Leistungsfähigkeit der Berliner Verwaltung wiederhergestellt ist, wollen Sie einfach mal eine Vor- schrift ändern. Dafür braucht es ja keine Leistung, keine Entscheidungen, und die eigene Verantwortung des Se- nats und der ihn tragenden Fraktionen wird einfach mal eben auf den Bund geschoben. Bereits in dem von den Antragstellern zitierten Urteil des Bundessozialgerichts wurde festgestellt, dass es zahlrei- che Gründe für die Unterscheidung gibt. Dem höchsten deutschen Sozialgericht war bereits damals bewusst, dass jenseits der rechtspolitischen Begründungen für die der- zeit geltende Regelung das Problem nicht im Regelungs- charakter der Vorschrift, sondern im Verwaltungsversa- gen einzelner weniger Städte und Kommunen zu finden ist. Dessen ist sich im Übrigen bis heute auch der Gesetz- geber bewusst und hat bisher regelmäßig und zu Recht auf die Verantwortung der Kommunen verwiesen und darauf, dass es in den meisten Bundesländern kein Ver- waltungsversagen dieses Ausmaßes wie hier beispiels- weise in Berlin gebe. Dementsprechend ist der Bundesge- setzgeber bisher natürlich auch nicht initiativ geworden. Sie wollen mit diesem Antrag eine Einzelfalllösung um- setzen, um von der eigenen Verantwortung für die von Ihnen selbst aufgeführte Verwaltungsmisere abzulenken. Dass es sich glücklicherweise immer noch um Einzelfälle zulasten der ambulanten Pflegebetriebe handelt, führen Sie im Übrigen ja selbst auf. Damit eines klar ist: Für die AfD-Fraktion ist jeder Ein- zelfall zulasten eines Patienten oder eines ambulanten Pflegebetriebs einer zu viel, aber wegen der von Ihnen selbst aufgeführten vereinzelten Fälle ändert man kein Bundesgesetz, sondern man macht seine Hausaufgaben und sorgt für eine unternehmens- und bürgernahe Ver- waltung. Noch eins zum Abschluss: Auch ein Fingerzeig auf die Bezirke greift hier nicht, denn trotz diverser Gestal- tungsmöglichkeiten hängen diese immer noch am Tropf des Landes Berlin, und anders als in den Flächenländern ist auch hier der Senat immer in der Mitverantwortung. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Elke Breitenbach) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4188 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Me- dien sowie mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.2: Priorität der Fraktion der SPD Tagesordnungspunkt 38 Wasser als Ressource verstehen! Erweiterung des Auftrags der Berliner Wasserbetriebe Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1492 In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD. – Bitte schön, Herr Kollege Stroedter, Sie haben das Wort!
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kollegin- nen und Kollegen! Morgen ist Weltwassertag, zu dem die Vereinten Nationen seit 1992 aufrufen. Wir versuchen heute mit unserem vorliegenden Antrag als Koalition mit weiteren Schritten Berlin für den Klimawandel zu stärken und klimaresilient neu aufzustellen. Dabei spielt die Wasserversorgung in Berlin eine ent- scheidende Rolle. Wir wollen nicht nur die Trinkwasser- versorgung für die Zukunft auf hohem Qualitätsniveau weiter absichern, sondern auch einen insgesamt nachhal- tigen Umgang mit der Ressource Wasser in Berlin sicher- stellen. Wir brauchen hier ein grundlegendes Umdenken. Wir können nicht so weitermachen wie bisher, denn im- mer neue Wetterextreme verändern das Stadtklima so sehr – wir merken das alle –, dass wir von Starkregener- eignissen, aber auch von langanhaltender starker Hitze betroffen sind. Hitze stellt eine Gefahr für Leib und Le- ben der Berlinerinnen und Berliner dar und ist auch für die Stadtnatur existenzgefährdend. Hitzestress führt zu standunsicheren Bäumen und zu Baumsterben – auch das können wir beobachten –, Bäume, die dann gefällt wer- den müssen. Viele Berlinerinnen und Berliner sind zu Recht empört, dass wir immer mehr Bäume in der Stadt verlieren. Deshalb wollen wir umsteuern. Wir wollen einen Para- digmenwechsel bei der Wasserwirtschaft und führen in Berlin eine vollumfängliche Kreislaufwasserwirtschaft ein, damit das Wasserangebot in Berlin nicht abnimmt, sondern nachhaltig erhalten bleibt. Der Klimawandel ist im vollen Gange, und wir wollen konstruktiv und lebens- bejahend damit umgehen. Mit der Erweiterung des Auftrags der Berliner Wasserbe- triebe werden wir diese Herausforderung annehmen. Die Berliner Wasserbetriebe sind für ihre wasserwirtschaftli- che Kompetenz international anerkannt und beachtet. Deshalb habe ich keine Zweifel, dass die Berliner Was- serbetriebe in der Lage sind, eine vollumfängliche Kreis- laufwasserwirtschaft einzuführen und nachhaltig zu be- treiben. In Berlin wird das Trinkwasser aus dem Grundwasser gewonnen. Deshalb ist es im ureigenen Interesse der Berliner Wasserbetriebe, positiv auf die Grundwasser- vorkommen einzuwirken. Rund 250 Millionen Kubikme- ter geklärtes Wasser werden jedes Jahr von den Berliner Wasserbetrieben gereinigt und in die Flüsse eingeleitet. Bisher gelangt leider nur ein kleiner Teil davon ins Grundwasser. Der überwiegende Teil verlässt Berlin über die Flüsse. Das wollen wir jetzt ändern. Wir wollen, dass künftig möglichst das gesamte gereinig- te Wasser in der Stadt verbleibt. Das ist ein sehr ehrgeizi- ges Ziel. Diese 250 Millionen Kubikmeter Wasser brau- chen wir zum Auffüllen der Grundwasserstände und für die Stadtnatur. Dieses Wasser soll im Metropolraum zur Verfügung stehen und darf nicht über die Flüsse verschwinden. Das gereinigte Wasser soll dabei so eingesetzt werden, dass es sowohl der Stadtnatur bei starker Hitze hilft als auch dazu beiträgt, die Berliner Grundwasservorkommen aufzufül- len. Durch eine vollumfängliche Kreislaufwasserwirtschaft erhalten wir die grünen Lungen Berlins, verlangsamen damit die Überhitzung der Stadträume und verbessern so nachhaltig die Lebensqualität der Berlinerinnen und Ber- liner. Wir wollen die Umkehr in der Wasserwirtschaft auch für den Erhalt der Berliner Kleingewässer einsetzen und damit den Artenschutz in Berlin stärken. Damit setzen wir die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie um und stellen sicher, dass wir bis zum Jahr 2024 alle Anstren- gungen unternehmen, um Berliner Gewässer in einen guten Zustand zu bringen. Die Berliner Bäume, Parks und Grünflächen sind Berlins DNA. Sie sind von unschätzbarem Wert und notwendige Bedingung für eine lebenswerte Stadt. Der Erhalt guter Lebensbedingungen für alle in der Stadt ist oberstes Ziel unserer Klimaresilienzagenda. Der Senat ist nun aufgefordert, rasch zu prüfen, wie der Auftrag der Berliner Wasserbetriebe erweitert werden kann, damit wir die gesetzlichen Anpassungen schnell Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4189 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 vollziehen können. Wir werden das Thema in den Aus- schüssen entsprechend beraten, und ich darf Sie nun alle auffordern, diesem Antrag zuzustimmen. Für die Lebens- qualität in unserer Stadt ist das Thema Wasser von exis- tenzieller Bedeutung. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht die Kollegin Gebel.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe im Koalitionsvertrag von SPD und CDU gelesen, dass der Plan besteht, dass man den Auf- trag der Berliner Wasserbetriebe – ich zitiere –: „für ein vollumfängliches Wassermanagement in der Metropolregion erweitern“ – will –, „um neue Wege in der Stützung des Landschafts- wasserhaushaltes und beim Erhalt der Kleinge- wässer und des Stadtgrüns zu gehen. Berlin muss zur Schwammstadt werden.“ Da habe ich mir gedacht: Das liest sich erst mal gut, finde ich super. Wir haben uns das Thema dann auch im Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling angeschaut. Da hat sich das dann schon wieder ein bisschen differenzier- ter angehört, denn der Teufel steckt auch hier im Detail. Sie haben jetzt hier einen Antrag vorgelegt, einen Prüfan- trag, der schaut, ob man sozusagen die Berliner Wasser- betriebe damit beauftragt, ein stärkerer Dienstleisterak- teur im Bereich Schwammstadt zu werden. Aber Sie haben sich nicht getraut zu sagen, dass der Senat aufge- fordert wird, Schritte in diese Richtung zu unternehmen. Sie haben sich nicht getraut zu sagen, wie das ganz genau funktionieren soll. Sollen die Berliner Wasserbetriebe einen Dienstleis- tungsvertrag bekommen, und finanzieren Sie das dann aus Steuermitteln? Oder ändern Sie das Berliner Betriebe- Gesetz? – Sie bleiben da so ein bisschen im Vagen. Ich denke mir, das wird sicherlich noch in den Ausschüssen behandelt, aber ich glaube, dass das die ganz relevante Frage ist, denn alle, die sich mit diesem Thema beschäf- tigt haben, wissen, dass wir hier über harte Zielkonflikte sprechen. Die Chefin der Berliner Regenwasseragentur, die wir als rot-rot-grüne Koalition vor fünf Jahren eingerichtet ha- ben – genau mit dem Ziel, dafür zu sorgen, dass Berlin zur Schwammstadt wird, dass Regenwasser zurückgehal- ten wird, dass der kostbare Regen nicht einfach irgendwo in der Kanalisation versickert und dann tatsächlich aus Berlin rausgeschwämmt wird; als wir das gemacht haben, hat sich einiges bewegt –, hat neulich ein Interview gege- ben. Sie hat gesagt: Wenn wir mit Akteuren in der Stadt um Zielkonflikte der Flächen verhandeln, verliert fast immer das Regenwasser. Ich finde, das ist ein großes Problem. Wenn Sie wollen, dass Berlin zur Schwammstadt wird, müssen Sie sich für das Regenwasser einsetzen, und dann müssen Sie sich auch für Entsiegelung einsetzen. Ich finde es mutig, einen Antrag für die Schwammstadt und einen stärkeren ökologischen Auftrag der Berliner Wasserbetriebe zu schreiben und das Wort „Entsiege- lung“ noch nicht mal im Antrag zu haben. Dann würde ich gerne noch was zu den Kleingewässern sagen. Ich bin ja europapolitisch geprägt. Deswegen habe ich mich, als ich hier früher umweltpolitische Sprecherin war – lange ist es her, das macht jetzt Julia Schneider – viele Grüße! –, die ist ja momentan in Elternzeit, und die würde ansonsten hier stehen –, immer sehr gefreut, dass in der Wasserrahmenrichtlinie, und da entsprechend in der konkreten Frage des guten Wassergehalts, Europa- recht ganz konkret vor Ort anschaulich wird. Neulich hatte ich ein Gespräch mit der Umweltverwal- tung. Wo ist eigentlich die Umweltverwaltung? – Die Umweltverwaltung ist gar nicht da. Das ist auch ein biss- chen verrückt. – Ach da! Sie sind von der Umweltverwaltung? – Von der Wirtschaftsverwaltung! Also nur fürs Protokoll und für diejenigen, die vielleicht auch per Livestream zu- schauen: Wir diskutieren heute über den ökologischen Auftrag für die Wasserbetriebe, und die Umweltsenatorin war zumindest bis jetzt nicht da. – Jetzt ist sie da. – Herz- lich willkommen, Frau Schreiner! Schön, dass Sie der Rederunde zuhören! [Beifall von Katalin Gennburg (LINKE) –
Keine Fake News! Auch nicht für diejenigen, die zuschauen!] – Ich habe ja dann auch richtig dargestellt, Herr Melzer, dass Frau Schreiner jetzt auch anwesend ist und dieser Debatte lauscht. – Dann kann sie hier auch meinen Aus- führungen zuhören, denn bei der Frage, ob das europäi- sche Umweltrecht auch in Berlin gilt, gibt es ja durchaus unterschiedliche Auffassungen im Haus. Ich bin der Ansicht: Natürlich gilt das europäische Um- weltrecht, und zwar, wenn man darüber spricht, dass die (Jörg Stroedter) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4190 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Luft reingehalten werden muss, sprich Tempo 30, oder wenn auch die Kleingewässer saniert und ökologisch umgebaut werden. Da habe ich aus Ihrer Verwaltung gehört, dass Sie sagen, dass die Ansprüche, die die Wasserrahmenrichtlinie an das Land Berlin stellt, sprich auch bei der Sanierung von Wuhle, Erpe, Tegeler Fließ und so weiter, zu hoch sind, dass man sich überlegen muss, dass man vielleicht die Ansprüche herunterschraubt, und da sage ich ganz klar: Nein! Wir müssen dafür sorgen, dass auch die Kleinge- wässer ökologisch sind, dass dort entsprechend eine hohe Lebensqualität ist. Und wenn die Berliner Wasserbetriebe das umsetzen, können wir das nur begrüßen, aber da darf man die Standards nicht absenken und dann so eine ver- schwammte Debatte um die Berliner Wasserbetriebe führen. Sie sehen: Im Grundsatz sind wir bei Ihnen. Wir finden es richtig, dass die Berliner Wasserbetriebe Wasser als Kreislauf betrachten und entsprechend unterstützt werden und neue Aufgaben bekommen. Der Teufel liegt aber im Detail. Die Standards müssen hoch und ökologisch sein, denn nur so wird Berlin tat- sächlich auch Klimahauptstadt, und da werden wir sehr darauf achten, dass das auch tatsächlich passiert. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion spricht der Abge- ordnete Gräff.
Sie reden jetzt sehr über Ihre Lebensrealität. Vielleicht haben Sie ja gar nicht den Blick auf die ganze Stadt. Aber glauben Sie, dass es die Aufgabe der Wasserbetriebe allein ist, in Biesdorf unterwegs zu sein, oder dass sie tatsächlich ein Angebot für die gesamte Stadt machen sollten? Ich kann zum Beispiel für meinen Kleingarten, der in Reinickendorf liegt – das heißt, ich bin durchaus auch in der ganzen Stadt unterwegs – eine sehr hohe Trockenheit beschreiben. Ich würde es sehr begrüßen, wenn die Wasserbetriebe mehr für die Schwammstadt und auch im Umfeld für die Entsiegelung machen wür- den. Wie stehen Sie denn zur Entsiegelung?
So eine schwammige Rede!] Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Hansel.
Haben wir es Herr Schneider – geht es? – Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Die Erweiterung des Auf- trags der Berliner Wasserbetriebe in Richtung eines voll- umfängliche Wassermanagements in der Metropolregion ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Hier heißt das Thema: Resilienz für die lebensnotwendige Ressource sauberes Wasser. Insbesondere geht es um die Entwick- lung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bewältigung von Extremwetterereignissen wie starken Regenfällen und Trockenperioden. – Ach, Herr Schneider! Ich finde es lustig. Übrigens wollte ich gerade sagen: Ich bin wirtschaftspolitischer Sprecher, und der Ausschuss heißt auch „für Betriebe“. Darum haben Herr Stroedter und Herr Gräff gesprochen. Mein Kollege Alexander Bertram hätte es als umweltpoli- tischer Sprecher genauso gut gekonnt und würde es enga- giert vortragen wie ich, aber wir machen jetzt weiter, Herr Schneider, wenn Sie sich beruhigen. Wenn Sie sich beruhigen, machen wir weiter, und das geht dann nicht auf meine Zeit. Dies kann die Schaffung zusätzlicher Wasserspeicherka- pazitäten, den Ausbau von Grün- und Blauflächen zur natürlichen Wasserspeicherung und -filtration sowie Maßnahmen zur Reduzierung städtischer Hitzeinseln umfassen. Davon sprach Herr Stroedter schon. Die Kol- legen haben hier umfassend vorgetragen. Mit dem Stichwort Schwammstadt ist Berlin hier konzep- tionell schon gut aufgestellt. Die Optimierung des Land- schaftswasserhaushalts zum Erhalt der Kleingewässer wurde auch schon angesprochen, und das Stadtgrün ge- hört ebenfalls dazu. Das ist auch uns ein besonderes An- liegen, Herr Schneider. (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4193 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Ich bin guter Dinge, wie Herr Stroedter und Herr Gräff, dass das Management unserer Berliner Wasserbetriebe gut und professionell aufgestellt ist und die Erfordernisse für ein integriertes, intelligentes Wassermanagement, das den Herausforderungen der Zukunft Rechnung trägt, voll im Blick hat und dem Senat pragmatische und machbare Lösungen für eine Erweiterung ihres Auftrags vorlegen wird. In der Frage der Sicherung und Optimierung für die Res- source Wasser gibt es im Übrigen keinerlei politische Differenzen, wenngleich sich die Regierungsfraktionen bei der Ausarbeitung dieses sehr mickrigen Antrags durchaus etwas mehr Mühe hätten geben können. Aber sei’s drum, in der Sache sind wir uns im Hause alle aus- nahmslos einig. Spannend wird es ebenfalls dann noch in der späteren Umsetzung, wenn die Wasserbetriebe für die Erreichung zusätzlicher Maßnahmen dann auch das erforderliche Geld benötigen. Hier können sich die Wasserbetriebe unserer Unterstützung bei den Haushaltsberatungen si- cher sein, wenn es um die entsprechenden Anpassungs- und Vorsorgemaßnahmen geht, die bei außergewöhnli- chen Notlagen tatsächlich greifen. Dafür müssen Mittel bereitstehen, und dafür werden wir uns immer einsetzen, nicht aber für irgendwelche unrealistischen klimaret- tungspolitischen Träumereien ökosozialistischer Proveni- enz dieser Seite. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe und mit- beratend an den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz und auch an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf die lfd. Nr. 4.3: Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tagesordnungspunkt 45 Wir fahren zusammen: Mit besseren Arbeitsbedingungen im Nahverkehr den Klimaschutz stärken Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1524 in Verbindung mit lfd. Nr. 37: BVG nicht weiter in die Krise stürzen – keine Busspuren entfernen! Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1488 In der gemeinsamen Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier die Kollegin Kapek. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unter der Kampagne „Wir fahren zusammen“ kämpfen Beschäftigte des ÖPNV gemeinsam mit Aktivis- tinnen und Aktivisten von Fridays for Future und der zuständigen Gewerkschaft Verdi für bessere Arbeitsbe- dingungen und höhere Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr, und dies explizit, weil sie es als Beitrag für eine klimafreundliche Mobilität verstehen. Das allein finde ich schon etwas sehr Besonderes, weil hier erstmals Brücken zwischen gesellschaftlichen Grup- pen gebaut werden, wo sonst Gräben entstehen. Das ist meiner Meinung nach ein neues Miteinander, und genau deshalb unterstützen wir diese Kampagne aus voller Überzeugung. Doch ein Blick auf die Berliner Straßen genügt, um fest- zustellen, dass es aktuell mehr „Wir stecken fest“ als „Wir fahren zusammen“ heißt. Wir stecken fest bei der Verkehrswende, wir stecken fest beim Klimaschutz, und vor allem stecken wir fest bei der Verkehrssicherheit. Nicht zuletzt, und darüber reden wir heute, stecken Busse und Straßenbahnen im Stau fest, und das, obwohl uns der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, versprochen hat: Wenn er gewählt wird, wird er Berlin wieder funktionieren lassen. Das heißt dann aber, dass er den ÖPNV, wie im Koaliti- onsvertrag versprochen, attraktiver machen müsste. Das Gegenteil ist der Fall. Dieser wird kategorisch ausge- bremst, und das muss sich nun wirklich ändern. Das ist jetzt auch nicht einfach nur eine Behauptung, sondern gemessen hat sich in den letzten Monaten die Durchschnittsgeschwindigkeit von Straßenbahn und Bus noch einmal erheblich verringert. Das kostet uns nicht nur Fahrgäste, das kostet uns alle Zeit und Nerven, aber vor allem erhöht es den Perso- (Frank-Christian Hansel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4194 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 nalbedarf, und das bei gleichzeitig steigendem Frust der Fahrerinnen und Fahrer. Statt also Busspuren abzubauen oder zu beklagen, brauchen wir endlich mehr Busspuren, und wenn Sie jetzt behaupten, das ginge nicht, die StVO und so weiter, sage ich Ihnen: Selbstverständlich geht das, mindestens als temporäre Maßnahme in der Rush- hour, denn das würde dem Nahverkehr tatsächlich Priori- tät einräumen, statt ihn auszubremsen, Herr Melzer. Statt also die Fahrpläne wegen des steigenden Personal- mangels immer weiter auszudünnen, sollte vielleicht der Personalbedarf gesenkt werden, indem wir den Bus- und Straßenbahnverkehr konsequent bevorzugen, wenn es um Ampelschaltungen geht, denn jeder Kilometer, den wir an Durchschnittsgeschwindigkeit dazu gewinnen, bedeutet 100 Fahrerinnen und Fahrer weniger, die für den Betrieb benötigt werden. Das nimmt nicht nur Druck von der BVG, das senkt auch den Stress beim Fahrpersonal, und es erhöht die Pünktlichkeit im ÖPNV und macht ihn damit, wie in Ihrem Koalitionsvertrag versprochen, at- traktiver. Das sollte also auch ganz in Ihrem Sinne sein. Natürlich können Sie sich jetzt hinstellen und sagen: Ja, die BVG ist doch zuständig –, aber ganz so einfach ist es dann nicht, denn erstens ist die BVG ein Landesunter- nehmen und sollte als solches selbstverständlich auch für gute Arbeitsbedingungen sorgen, und zweitens kann hier der Senat vor allem selbst tätig werden, wie zum Beispiel durch die Schaffung und Einrichtung von Busspuren, durch die Vorrangschaltung von Ampeln oder durch das Aufstellen von Toiletten in Warteschleifen. Das wäre dann mal echtes Machen, statt immer nur mit dem Finger auf andere zu zeigen. Dazu gehört auch die gemeinsame Erarbeitung von Schutzkonzepten für Fahrerinnen und Fahrer. Dazu ge- hört aber auch, dass man sich vor allem erst einmal der Aufgabe annimmt und nicht vor der Verantwortung drückt. Wir alle wissen: Die technische Umsetzung braucht Zeit, aber bis dahin könnte man wenigstens mal konsequent kontrollieren, denn es kann ja wohl nicht sein, dass 50 Menschen, die gemeinsam in einem Bus sitzen, zu spät kommen, nur weil eine einzelne Person der Meinung ist, sie müsste eine Busspur als Parkplatz benutzen. [Beifall bei den GRÜNEN –
Verehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste und Zuschauer! Zunächst mal, Frau Kapek: Ich schätze das, was Sie beschrieben haben, mit dieser Verquickung zwischen Verdi, Fridays for Future und der BVG ehrlicherweise deutlich anders ein. Ich sehe das deutlich kritischer. Ich kann Ihnen eines sagen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass den BVG- Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern diese Aktion hilft, zum einen. Zum Zweiten: Sie haben über Zuständigkeiten gespro- chen, aber wie so oft auch hier nicht wirklich vollständig. Die Senatsverkehrsverwaltung ist zuständig für die Ver- kehrspolitik. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Ener- gie und Betriebe ist zuständig für die innere Ausrichtung der BVG, und, jetzt wird es wichtig, die BVG und ihr Vorstand ist zuständig für die Erfüllung der Verträge mit dem Land Berlin, für die Führung der Geschäfte und vor allem für die Erbringung der Verkehrsleistungen. Das ist ursächliche Aufgabe der BVG, und insbesondere der Vorstand der BVG ist zuständig für die Personalfragen. Dass da in der Vergangenheit eine ganze Menge schief- gelaufen ist, muss ich Ihnen nicht erzählen, das wissen Sie, zumindest die, die sich für das interessieren, was im Rahmen des ÖPNV und insbesondere der BVG passiert. Diese Versäumnisse der Vergangenheit führen übrigens dazu, dass es inzwischen eine sehr hohe Quote von Ver- frühungen gibt, und zwar, um die Situation für die Mitar- beiter zu verbessern. Das Ganze wird auf dem Rücken der Fahrgäste ausgetragen, denn ein zu früh kommender Bus ist quasi einer, den ich nicht mehr erreiche und der für mich dann gefühlt ausfällt. Das Thema Pausenzug – sicherlich ein Feinschmecker- thema – wird inzwischen bei der BVG als normal ange- sehen. Das bindet Kapazitäten sowohl des Personals als auch des rollenden Materials. (Antje Kapek) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4195 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Und – das haben Sie auch nicht angesprochen – aktuell laufen Tarifverhandlungen, zwar zunächst zum Mantelta- rifvertrag und dann folgen die Entgelttarifverhandlungen, aber auch das alles wird Thema zwischen denen sein, die zuständig sind, nämlich zwischen der BVG als Arbeitge- ber und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der BVG. Unsere Erwartung an die BVG ist ganz klar: Wir wollen, dass man sich strategisch besser ausrichtet. Und wir wol- len selbstverständlich für die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter, die einen klasse Job machen, deutlich bessere Arbeitsbedingungen. Das ist unsere Erwartungshaltung an die BVG und an den Vorstand. Ehrlicherweise bin ich ziemlich guter Hoffnung, nachdem der Vorstand jetzt komplettiert wurde, dass wir damit einen guten Schritt vorankommen. Dann kommen wir mal zu den Punkten, die Sie aufge- schrieben haben. Da geht es beispielsweise um Mitarbei- tergewinnung. Jetzt sage ich Ihnen mal, was wir gemacht haben – das haben Sie vorhin nicht getan – in dem Wis- sen, dass wir ein Busfahrermangelproblem haben, in dem Wissen, dass es eine riesige Konkurrenz auf dem Markt gibt, in dem Wissen, dass bei der BVG viel zu wenige Ausbildungskapazitäten vorhanden sind. Wir haben in diesem Doppelhaushalt 1 Million Euro ausschließlich und zweckgebunden für die Mitarbeitergewinnung und für die Berufsausbildung der BVG eingestellt. 1 Million Euro! Wir haben mit der BVG – es ist nicht lange her – verhan- delt, dass es einen weiteren neuen Ausbildungsstandort Ost gibt. Und es gibt die Bundesratsinitiative – da ist das, was Sie aufschreiben, ausnahmsweise mal richtig –, um die Hürden für die entsprechenden Führerscheinprüfun- gen zu senken. Dann schreiben Sie so etwas auf wie „Spurwechsel“ in Potsdam, also Brandenburg. Da gibt es ein Programm, bei dem geduldeten Flüchtlin- gen die Möglichkeit gegeben werden soll, durch eine Ausbildung einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Jetzt gu- cken Sie mal, was Sie in Ihrem Antrag aufgeschrieben haben. Sie schreiben: Abgelehnten Asylbewerbern soll bei der BVG die Möglichkeit gegeben werden, eine Be- rufsausbildung zu machen. – Ist das Ihr Ernst? Abgelehn- te Asylbewerber sind ausreispflichtig. Das kann ja nur ein Rechtschreibfehler sein – hoffe ich zumindest. Kommen wir mal zum Thema der Beschleunigung des ÖPNV, insbesondere der Busse und der Straßenbahnen: Was machen wir als Koalition? – Baustellenmanagement und Baustellenkoordinierung. Das ist eins der zentralen Themen. Auch dafür haben wir Geld vorgesehen. Auch dafür gibt es Antragslagen. Das wissen Sie. Wir optimie- ren – eine zentrale Forderung der Koalition – die Schal- tung der Lichtsignalanlagen. Und übrigens ordnen wir rechtsicher Bussonderfahrstreifen an. Die Bussonderfahr- streifen, die Sie angeordnet haben, wurden beklagt, be- ziehungsweise es wurde in Widerspruch gegangen, und die mussten alle wieder abgeordnet werden. Jetzt noch kurz zum Antrag der Linken, der hier mitbe- handelt wird: Ja, Alarmismus im Titel kann man machen, aber auch da hilft mal wieder der Blick ins Gesetz. § 45 Straßenverkehrsordnung sagt: „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der be- sonderen Umstände zwingend erforderlich ist.“ Das setzt eine qualifizierte Gefahrenlage voraus. Und in der AV StVO steht drin: Bussonderfahrstreifen nur, wenn mindestens 20 Linienbusse pro Stunde dort entlangfah- ren. – Das ist die Rechtslage. Daran halten wir uns selbstverständlich – im Gegensatz zur Vorgängerregie- rung. Kommen wir zu den beiden Punkten, die Sie angespro- chen haben: In der Otto-Braun-Straße wurde eine Rad- verkehrsanlage zulasten eines Bussonderfahrstreifens angeordnet. Das ist gut. Warum? – Weil die Vorausset- zungen für einen Bussonderfahrstreifen nicht erfüllt wa- ren. Zum Bahnhofsvorplatz S-Bahnhof Schöneweide: Wenn Sie sich besser informiert hätten, dann wüssten Sie, dass dort im Moment kleinere Anpassungen aufgrund von Baumaßnahmen notwendig sind. Wenn die Baumaßnah- men beendet sind, dann wird es im Bereich bis zur Bus- haltestelle dort auch einen Bussonderfahrstreifen geben. – Vielen Dank! Die Kollegin Kapek hat um das Wort für eine Zwischen- bemerkung gebeten und bekommt es jetzt. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Verehrter Herr Kraft! Da hat der Tag gegen Rassismus ja schnell seine Beendigung gefunden. Sie erklären den Menschen ja so gerne die Welt, dabei wissen Sie so wenig – offensichtlich auch nicht, dass „Spurwechsel“ ein Programm des Bundes ist, das in Berlin jahrelang erfolgreich praktiziert wurde und unter anderem von der Berliner Wirtschaft, vorneweg der Industrie- und Handelskammer, mit wehenden Fah- nen unterstützt wird, weil es eine sinnvolle Initiative ist. (Johannes Kraft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4196 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Wir sprechen hier auch nicht von Menschen, die abge- schoben werden müssen, sondern von Menschen, die geduldet sind, bei denen es ein Abschiebeverbot gibt. – So viel zur Nachhilfe, lieber Herr Kraft! Dass Ihnen das ganze Thema nicht so ganz passt, habe ich mir, ehrlich gesagt, schon im Vorfeld gedacht. Die Tatsache, dass wir gestern in der Sprecherrunde im An- schluss an den Mobilitätsausschuss versucht haben, einen Besprechungspunkt zum Thema „Wir fahren zusammen“ anzumelden, der unter anderem von Ihnen vehement torpediert wurde, hat mich schon zum Nachdenken ge- bracht. Ganz ehrlich, Herr Kraft: Auf öffentlicher Bühne haben Sie vor Herrn Graf und vielen Tausend anderen die Petition der Initiative „Wir fahren zusammen“ unter- schrieben. Was denn nun? Haben Sie einen Doppelgän- ger? [Lachen bei den GRÜNEN –
Das glaube ich ja nicht!] Sind Sie doppelzüngig, oder erzählen Sie Bürgerinnen und Bürgern einfach die Unwahrheit? Ich finde das, mit Verlaub, ziemlich ungehörig. Wenn wir gerade dabei sind: Ein bisschen seltsam ist es auch an anderer Stelle, denn immerhin unterstützt auch die SPD-Fraktion dieses Anliegen. Die Initiative war zu Gast bei Herrn Saleh, der seine Unterstützung zum Aus- druck gebracht hat. Das kann Herr Schopf aber gleich noch einmal richtigstellen, denn auch er war gestern in der Sprecherrunde der Meinung, diese Initiative würde den Beschäftigten schaden. Ich frage mich schon, wem Sie an dieser Stelle was erzählen wollen. Eine klare Linie ist das jedenfalls nicht. Dann kommen wir mal zu der Frage, wer hier für was verantwortlich ist. Sie haben erst gesagt: Eigentlich ist nur die BVG verantwortlich, aber dann haben wir in den Doppelhaushalt doch Dinge für die BVG reingeschrieben. – Deshalb sage ich Ihnen mal, was wir in der Zwischen- zeit gemacht haben: Unter grünen Senatoren haben wir Milliarden von Euro für die Nahverkehrsverträge gesi- chert. Wir haben Hunderte neue Busse bestellt. Wir ha- ben Busspuren angeordnet und nicht, wie Sie, abgeordnet oder, wie viele Ihrer Wahlkreisabgeordneten es getan haben, sogar beklagt, damit diese wegfallen müssen. Ganz ehrlich: Wenn wir eine Definition von Ausbremsen von öffentlichem Personennahverkehr brauchen, dann haben Ihre Partei und Ihre Fraktion dem ÖPNV in der Vergangenheit systematisch nicht nur einen Bärendienst erwiesen. Das ist nicht nur ein Stopp von Busspuren, sondern das ist schon Sabotage. Frau Kollegin! Sie müssten zum Schluss kommen.
Ich wollte nur sagen: Sie ĂĽberprĂĽfen doch so gerne. ĂśberprĂĽfen Sie vielleicht erst einmal Ihre eigene Bilanz, bevor Sie mit dem Finger auf andere zeigen! Dann hat Herr Kollege Kraft um die Erwiderung gebeten und hat dazu das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kapek! Das scheint Sie emotional ja extrem aufzuwühlen. Jedenfalls vermitteln Sie diesen Eindruck. Dabei finde ich bei diesem wichtigen Thema Stärkung des ÖPNV, Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter der BVG ein bisschen mehr Sachlichkeit angebracht. Wenn Sie die an den Tag legen würden, dann wäre allen geholfen. Da hilft auch Brüllen und Schreien nicht. Es geht um die Stadt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter der BVG. Ich muss ehrlich sagen, dass ich ein deutlich anderes Rechtsverständnis habe als Sie. Wenn ein Bussonderfahr- streifen angeordnet wird, und dieser Bussonderfahrstrei- fen wird beklagt, und das Gericht entscheidet, dass dieser Bussonderfahrstreifen rechtswidrig angeordnet wurde, dann können wir wohl davon ausgehen, dass dort Rechtswidrigkeit vorlag. Dann hat die Exekutive selbst- verständlich diesen Bussonderfahrstreifen, den Ihre Ver- waltung rechtswidrig – ich sage es noch einmal – ange- ordnet hat, wohl auch wieder abzuräumen. Wenn Sie das ignorieren und sagen: Es ist uns egal, was Gerichte ent- scheiden –, dann habe ich ein anderes Verständnis, was den Rechtsstaat angeht. [Antje Kapek (GRÜNE): So, wie Sie Falschparken jeden Tag ignorieren! –
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn noch mal zwei Dinge zu Herrn Kraft. Zum einen: Bei dem, was Sie jetzt hier anführen bezüg- lich der rechtlichen Thematik bei der Anordnung von Busspuren, bin ich mit Ihnen so weit einer Meinung: Wenn ein Gericht das urteilt, dann ist das erst mal zu akzeptieren. Etwas anderes ist es, wenn man sich als Vertreter ausgerechnet jener Partei, die dieses Ressort führt, hinstellt und sagt: Applaus! Super, dass wir die Busse hier ausbremsen, super, dass wir hier keine Bus- spuren mehr haben; ein Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger! – Das ist Ihre fehlende Glaubwürdigkeit bei der Verkehrswende, Herr Kraft, und auch gerichtet an die CDU-Fraktion. Ich glaube, wir haben an der Stelle nach den letzten Wahlen einfach den Bock zum Gärtner ge- macht. Ich finde, Sie haben hier keine Glaubwürdigkeit, wenn es darum geht, wirklich etwas für den Busverkehr, am Ende für die Busfahrerinnen und Busfahrer und für die Fahrgäste zu machen. Das gehört dazu. Und, Herr Kraft, zu Ihrem Ausbildungs- zentrum gehört natürlich auch die Frage, nicht nur neue Leute zu finden, neue Frauen und Männer, die die Busse lenken, sondern es gehört auch zu Ihrer Aufgabe, die Menschen, die den Bus lenken, auch bei der BVG zu halten. Und auch da ist das Verhalten, das Vertreterinnen und Vertreter Ihrer Partei in den letzten Jahren an den Tag gelegt haben, nicht dazu geeignet zu suggerieren: Wir tun alles für euch, damit ihr weniger Stress habt, damit ihr bessere Arbeitszeiten bekommt, damit ihr ein- fach eine bessere Balance habt, um bei diesem harten Knochenjob auch durchzukommen und den wirklich bis zum Ende mit Leidenschaft durchzuführen. – Das ist Ihre Aufgabe, und genau deswegen haben wir das auch rich- tigerweise hier heute mit den Grünen als Thema. Dann möchte ich noch einmal etwas dazu sagen, was die Verantwortlichkeiten angeht. Adressiert durch unseren Antrag ist Ihre originäre Verantwortung dafür, dass die Busse schneller an der Oberfläche unterwegs sind. Das ist Ihre grundsätzliche Verantwortung, die Sie an der Stelle gemeinsam mit der BVG teilen. Spätestens seit dem Fahrplanwechsel ist grundsätzlich etwas ins Rutschen geraten. 550 Busfahrerinnen und Busfahrer fehlen. Es gibt hier einen enormen Mangel, und es gibt unzu- reichende Beschleunigungsmaßnahmen. Der Linientakt ist aktuell um 6 Prozent gekürzt, und bis heute gibt es keinen Zeitplan zur Rückkehr zum eigentlich vereinbar- ten Fahrplan. Dazu gehört einfach die Rechnung: Schnel- lere Busse, das bedeutet am Ende einen geringeren Fahre- rinnen- und Fahrermangel und weniger Stress. Ich weiß ja nicht, wann Sie das letzte Mal mit Busfahre- rinnen und Busfahrern gesprochen haben; was die Kolle- ginnen und Kollegen beschreiben. Ich will heute nicht die Zahl in den Mund nehmen, die mir mal einige Kollegen zugeraunt haben, um welchen Prozentsatz die Leistung beim Bus eigentlich reduziert werden müsste, damit mit dem vorhandenen Personal garantiert stabil gefahren werden kann. Wenn das Realität würde, dann müssten am nächsten Tag alle Verantwortlichen ihren Hut nehmen. Die Situation ist nicht lustig, und die Fahrgäste und die Beschäftigten finden die Situation, wie gesagt, drama- tisch. Ich möchte noch mal einen Blick darauf werfen, was eigentlich mit dem letzten Fahrplanwechsel getan worden (Johannes Kraft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4198 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 ist. Ich nennen Ihnen mal ein Beispiel aus meinem Bezirk Marzahn-Hellersdorf: Der X 69 fährt jetzt beispielsweise das Unfallkrankenhaus Berlin und verschiedene Kliniken nicht mehr in dem eigentlichen Takt an. Der Takt wurde gekürzt, obwohl vorher öffentlich versprochen wurde, es gebe keine Einschränkungen bei Einrichtungen der öf- fentlichen Daseinsvorsorge, wie etwa Krankenhäusern. Das verstehen die Fahrgäste auch überhaupt nicht, und das zeigt auch, dass Sie Ihren Anspruch als Koalition, für die Außenbezirke da zu sein, offenbar selbst überhaupt nicht ernst nehmen. Und die Situation wird jetzt noch verschlimmert, wenn der Senat anfängt, ohne Grund Busspuren abzuordnen. Herr Kraft! Ich bin da nicht Ihrer Meinung, dass es jetzt einfach damit getan ist wie in der Otto-Braun-Straße: Radverkehr statt Busspur, sondern es muss dann eine andere Umverteilung stattfinden. Wir sind der Meinung, wir haben damit schon unsere gesetzlichen Grundlagen geschaffen; das muss dann natürlich auch heißen, zulas- ten des motorisierten Individualverkehrs. Es tut mir leid, aber Bus hat dann an der Stelle nun mal Vorrang. Wir geben Ihnen den freundlichen Rat, dass Sie wirklich aufhören sollten, Projekte umzusetzen, die, mögen es wenige Hundert Meter sein, aber am Ende vor allem auch den Kolleginnen und Kollegen suggerieren: Eigentlich interessiert uns euer Leid nicht wirklich; eigentlich ist uns das egal. – Ich habe nicht den Eindruck und auch meine Fraktion hat nicht den Eindruck, dass hier der Ernst der Lage vom Senat wirklich erkannt worden ist. Das heißt also: Wir erwarten, dass nicht zuletzt als Zei- chen des Respekts für die Kolleginnen und Kollegen, die den Bus durch die Stadt lenken, alle Maßnahmen, die sich zum Nachteil des Unternehmens und des Personals aus- wirken und am Ende natürlich auch der Fahrgäste, unver- züglich eingestellt werden sollten und dass Sie Ihrer Ver- antwortung für das Unternehmen auch gerecht werden. Herr Kollege, Sie müssten zum Schluss kommen!
Ich komme dann damit auch zum Schluss, vielen Dank, Herr Präsident! – In diesem Sinne sage ich auch: Viele Grüße an die Kolleginnen und Kollegen von Verdi und Fridays for Future! Viel Kraft für die laufenden Tarifver- handlungen für mehr Entlastung für die Beschäftigten! Wir fahren zusammen! – Danke schön! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bequeme, sichere, preiswerte und klimafreund- liche Mobilität – dieses Ziel verfolgen wir alle. Was den Weg dorthin betrifft, so haben wir unterschiedliche Her- angehensweisen. – Mit diesem Antrag, liebe Antje Ka- pek, haben Sie so ziemlich alles in einen Topf getan und einen bunten Strauß an Forderungen zusammengestellt. Diese Vermengung führt aus meiner Sicht eher dazu, dass Ihr Antrag am Ende weder zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen im ÖPNV beiträgt noch einen Bei- trag zum Klimaschutz leistet. Gleichwohl: Einzeln be- trachtet, sprechen Sie durchaus wichtige Themen an, und dennoch, Sie wissen genauso gut wie ich und wir hier im Raum: Die Verhandlungen zum Manteltarifvertrag laufen derzeit, und es wurden bereits einige wichtige Zwischen- ergebnisse erzielt. Ich gehe davon aus, dass Sie ebenfalls die Pressemittei- lungen der BVG erhalten. Insofern kann ich die eine oder andere Forderung nicht so recht nachvollziehen. Die BVG ist an den wichtigen Themen guter Arbeitsbedin- gungen dran. Denken Sie hier an die Anhörung im Aus- schuss im Dezember des letzten Jahres: Hier haben wir sehr ausführlich über den Drei-Punkte-Plan zum Maß- nahmenpaket stabiler Bus gesprochen und uns hierzu vom Vorstand der BVG informieren lassen. Nichtsdesto- trotz: Die konkreten Rahmenbedingungen werden zwi- schen den Tarifparteien, den Tarifpartnern verhandelt und nicht hier im Berliner Abgeordnetenhaus. Gleichwohl unterstützen wir als Koalition nötige Maßnahmen, die das Angebot der BVG absichern. Sie sprechen in Ihrem Antrag darüber hinaus die Be- schleunigung des ÖPNV an. Das ist ein wichtiges Thema, und es besteht Konsens, dass hier Anpassungen dringend erforderlich sind. Wie Sie wissen, bin ich ein großer Freund, ein großer Verfechter von intelligenten Ampeln für den ÖPNV, und auch das Thema Bussonderfahrstrei- fen ist uns wichtig. – Hier nehme ich Bezug zu Ihrem Antrag, Kollege Ronneburg: Die Koalition ist sich der Bedeutung der Bussonderfahrstreifen bewusst, und es schmerzt, es schmerzt wirklich, wenn Anordnungen zu- rückgenommen werden, weil geltendes Recht umgesetzt werden muss. Es ist absurd, gar keine Frage, dass die Streifen nur dann angeordnet werden und bestehen bleiben dürfen, wenn sie von mindestens 20 Bussen in der Stunde befahren wer- den. Deshalb haben wir hierzu als Koalition zwei Anträge zum Thema intelligente Ampeln und zu Bussonderfahr- streifen in der Abstimmung, die sich konkret und tiefgrei- fend der Problematik annehmen. Solange aber 20 Busse in der Verwaltungsvorschrift zur StVO festgeschrieben (Kristian Ronneburg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4199 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 sind, muss die Verkehrsverwaltung geltendes Recht durchsetzen. Und deshalb muss die Mindestfrequenz für Busse aus unserer Sicht gesenkt werden. Nur so wird Rechtssicherheit geschaffen. Nur so können bestehende Bussonderfahrstreifen gesichert und nötige Neuanord- nungen ermöglicht werden. Damit, lieber Kristian Ron- neburg, übernimmt die Koalition ganz ausdrücklich Ver- antwortung für die BVG als Unternehmen des Landes und auch für die Busfahrerinnen und Busfahrer. Zum Abschluss noch einmal zurück zu Ihrem Antrag, Frau Kapek: Wir werden das Thema gute Arbeitsbedin- gungen bei der BVG vor der Sommerpause erneut im Ausschuss aufrufen. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam die Vorstände einladen und dann den aktuellen Stand hören! Einen attraktiven ÖPNV, einen attraktiven Arbeit- geber erreichen wir mit einem guten Angebot und mit guten Arbeitsbedingungen, wir erreichen das aber nicht mit einem bunten Strauß an Forderungen. – Vielen Dank! Dann hat die Kollegin Kapek erneut um eine Zwischen- bemerkung gebeten und hat das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Kampagne „Wir fahren zusammen“ haben wir als Thema unserer Priorität angemeldet, und insofern, glaube ich, ist es auch angemessen, hier eine zweite Kurzintervention zu nutzen. Ich glaube, es ist auch an dieser Stelle sinnvoll, noch mal mit ein, zwei Dingen aufzuräumen. Zum einen lese ich selbstverständlich die Pressemittei- lungen der BVG, aber ich finde, es macht einen Unter- schied, ob ich mich zu laufenden Tarifverhandlungen äußere. Das würde ich nicht tun, weil an der Stelle die Tarifautonomie gilt. Hier geht es um einen Aushand- lungsprozess zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitge- bern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Auf der anderen Seite geht es um die Frage, was wir als Politik in unserer Verantwortung tun können. Das beginnt eben mit der Frage: Was tue ich in meinem eigenen Wahlkreis? Wo starte ich eine Kampagne gegen den ÖPNV? Oder wo setze ich mich vielleicht für eine Verbesserung des ÖPNV ein? Das geht eben bis auf die Senatsebene, die Frage: Was kann ich auch exekutiv tun? Hier haben wir, glaube ich – da sind wir uns wahrschein- lich auch einig, Herr Schopf –, auf jeden Fall mindestens drei Themen, die noch stärker vorangebracht werden müssen. Zum einen ist definitiv die Frage: Wie kommen Busse und Bahnen, also in dem Fall Straßenbahnen, schneller durch den Straßenverkehr? Das ist einfach ein Fakt, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit gesunken ist und dass dieses Sinken der Durchschnittsgeschwindigkeit dazu führt, dass wir noch mehr Personal brauchen, es noch mehr Stress für das Fahrpersonal gibt und die Pünktlichkeit und Attraktivität sinken. All das ist eine sehr ungute Entwicklung. Herr Ronneburg hat auf die Ausdünnung des Fahrplans um 7 Prozent hingewiesen. Das führt faktisch dazu, dass in manchen Regionen von Berlin nach 20 Uhr nichts mehr fährt. Es gibt Gebiete in Berlin, die nur mit Bussen angeschlossen sind, und wenn da nach 20 Uhr nichts mehr fährt, was bleibt dann, bitte schön, zu Fuß gehen? – Das ist nicht in jeder Situation in der Nacht möglich. Insofern, glaube ich, müssen wir uns doch die Frage stellen: Was können wir tun, damit es mehr Busspuren gibt? Ganz ehrlich, ich habe darauf verwiesen, was recht- lich geht, nämlich die Schaffung von temporären Busspu- ren, zum Beispiel in der Rushhour morgens und abends. Ein gutes Beispiel ist die Heerstraße. Hier würden wir dafür sorgen, dass nicht die Busse im Stau stehen, son- dern dass sie durchkommen. Zweitens: Können Sie die Vorrangschaltung weiter vo- ranbringen? – Frau Jarasch hat das schon auf den Weg gebracht. Frau Schreiner könnte es jetzt mit Vollgas fort- setzen. Und dann, das ist ein Problem, das sagen auch alle Wirtschaftsverbände, haben wir ein Vollzugsdefizit. Wenn Sie denn so ein ausgeprägtes Rechtsverständnis haben, was ist dann, bitte schön, mit den Tausenden von falsch abgestellten Pkws, die unter anderem dazu führen, dass die BSR und die Busse nicht mehr durchkommen? An dieser Stelle brauchte es ein konsequentes Bemühen darum, dass geltendes Recht auch durchgesetzt wird, damit die, – Frau Kollegin! Sie müssten zum Schluss kommen.
– die diese Stadt am Laufen halten, auch pünktlich und rechtzeitig durch den Verkehr kommen. Dafür, glaube ich, haben wir noch einiges zu tun. – Vielen Dank! Danke schön! – Dann möchte der Kollege Schopf offen- sichtlich darauf antworten und hat das Wort.
Liebe Antje! Ich bin doch schon ein bisschen sprachlos, denn ich habe ja eingangs gesagt, dass du oder ihr durch- aus wichtige und richtige Punkte ansprecht. Ich denke, (Tino Schopf) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4200 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 auch die BVG ist mit Sicherheit nicht glücklich darüber, dass wir seit anderthalb Jahren einen reduzierten Bus- fahrplan haben und nicht die Leistung angeboten wird, die die Menschen in der Stadt benötigen. Darüber ist niemand glücklich. Du hast die Themen Vorrangschaltung und Bussonder- fahrstreifen angesprochen. Ich bin in meiner Rede darauf eingegangen und habe gesagt: Wir sind an dem Thema dran. Wir haben einen Antrag, den wir ins nächste Ple- num einbringen werden, der sich explizit damit beschäf- tigt und dem Senat einen Auftrag erteilt, das Thema Min- destfrequenzen – also nicht 20 Busse in der Stunde, son- dern wir machen hier einen Vorschlag, wir wollen, dass der Senat auf der Bundesebene eine entsprechende Initia- tive ergreift, und plädieren für die Anzahl von neun Bus- sen in der Stunde, denn dieser Quatsch, 20 Busse in einer Stunde, muss aufhören. Daran arbeiten wir. Als Oppositi- on könnt ihr uns bei dem Thema sehr gern unterstützen. – Vielen Dank! Für die AfD-Fraktion folgt der Abgeordnete Wieden- haupt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD möchte einen attraktiven öffentlichen Personennahverkehr: leistungsstark, zuverlässig, sauber, barrierefrei. Natürlich gehört auch dazu, dass diejenigen, die das System am Laufen halten, die Mitarbeiter, mit den Arbeitsbedingungen zufrieden sind, gerne ihren wichti- gen Job machen und ihren Job auch möglichst weiter- empfehlen, damit wir noch mehr Busfahrer und Mitarbei- ter im ÖPNV bekommen. Aber genau das ist in den letz- ten Jahren sträflich vernachlässigt worden. Liebe Frau Kapek! Es waren doch Ihre grünen Verkehrssenatorinnen Günther und Jarasch, die die wirklichen Probleme des ÖPNV aus dem Auge verloren haben. Verkehrsexperimente wie die Teilsperrung der Friedrich- straße, die Pop-up-Radwege und ähnliche Maßnahmen haben, Frau Kapek, den Verkehr doch verlangsamt. Und wenn Sie den Straßenverkehr verlangsamen, fahren auch Busse langsamer, und wir brauchen mehr Busfahrer. Rot-Grün-Rot hat auch vergessen, dass wir in Berlin leistungsfähige U-Bahnen benötigen. Stattdessen wurden wichtige Verlängerungen wie die der U 8 ins Märkische Viertel von Ihnen klammheimlich begraben, obwohl durch die Verlängerung der Zeitraum des Um- steigens auf dem Wilhelmsruher Damm entfallen und übrigens auch die verkehrliche Belastung der Straße deutlich sinken würde. Sie haben es doch zu verantwor- ten, dass die dringend benötigten neuen U-Bahnen, das rollende Material, durch unprofessionelle Ausschreibungs- und Beschaf- fungsprozesse verschleppt worden sind. Sie haben zuge- lassen, dass unsere Bahnhöfe verdrecken und zu einem Ort der Unsicherheit und des Verbrechens geworden sind, sodass viele Menschen gar nicht mehr mit der U- und S- Bahn fahren wollen. Kurzum: Zwei Legislaturperioden grüne Verkehrspolitik haben Berlins ÖPNV kaputt gemacht. Insofern haben wir Verständnis, dass die Verkehrssenatorin jetzt Zeit braucht, um den Laden wieder auf Spur zu bringen. Al- lerdings sagen wir auch, Frau Schreiner, dass allein das Ankündigen einer neuen und sachgerechteren Verkehrs- politik beim ÖPNV noch keine Veränderung bringt. Wir erwarten, dass beim U-Bahn-Ausbau jetzt auch gehandelt wird, und ich verstehe nicht, weshalb man für die Sanie- rung des Schlangenbader Tunnels fünf Jahre braucht, wodurch auch die Busverbindung aus der City-West nach Steglitz deutlich leiden muss. Dazu gehört auch, dass man sagen muss, dass die BVG horrende Fehler gemacht hat, insbesondere beim Umgang mit ihren Mitarbeitern. Es ist völlig unverständlich, dass seit Jahren in Gesprächen mit Busfahren alle auf die verheerende Sicherheitslage für die Fahrer hinweisen und definitiv nicht wirklich gehandelt wird. Es ist auch nicht verständlich, dass über die Jahre auf die schlimme Lage der Sanitäreinrichtungen an den Endpunkten der Busli- nien hingewiesen wird, auf die viel zu kurzen Erholungs- zeiten der Busfahrer an den Wendepunkten, aber definitiv nicht geholfen wurde und man ein Schichtsystem aus dem vergangenen Jahrhundert beibehalten hat, das an den Lebenswünschen der Mitarbeiter völlig vorbeigeht und, im Gegenteil, durch das System der Doppelschichten die Mitarbeiter krank macht. Insofern hat die AfD volles Verständnis für die Forde- rungen der Arbeitnehmerseite in den laufenden Verhand- lungen um einen neuen, verbesserten Manteltarifvertrag. Ich freue mich, dass der neue BVG-Vorstand hier offen- sichtlich auch die Zeichen der Zeit verstanden hat. Inso- fern wird in der Initiative „Wir zusammen“ viel Richtiges gefordert, aber wir sehen natürlich, dass Fridays for Fu- ture diese guten, sachlichen Dinge kapert, um eine fal- sche Klimaideologie von hinten durch die kalte Küche auf das Podium zu bringen, eine Ideologie, die gerade den sozial Schwächeren nicht hilft, sondern schadet. (Tino Schopf) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4201 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Liebe Frau Kollegin Kapek, auch wenn Sie jetzt gehen, da müssen Sie nicht aufheulen, noch mal der Hinweis, den der Kollege ja auch schon richtigerweise gegeben hat: Wenn Sie fordern, dass abgelehnte Asylbewerber dadurch einen Aufenthaltsstatus bekommen, dass sie nur eine Unterschrift unter einen Bewerbervertrag bei der BVG setzen, dann führt das nicht nur dazu, dass wir noch mehr illegale Migranten anlocken, sondern es ist schlichtweg rechtswidrig, Frau Kollegin! Wenn ich in der Kürze der Zeit noch auf den Antrag zu den Busspuren eingehen darf: Auch da wollen Sie als Grüne rechtswidrig handeln. – Frau Jarasch, Sie haben als Verkehrssenatorin Busspuren angeordnet, die nicht rechtmäßig waren. Das haben Gerichte festgestellt, und deshalb müssen die jetzt abgebaut werden. Wenn Sie sagen, das kümmert uns nicht, wir machen das so, wie wir Grünen das in unserem Hinterkopf haben, dann sind Sie keine rechtsstaatfähige Partei. Das muss man hier auch mal feststellen. Wir fordern eine bessere Baustellenkoordination. Wir fordern grüne Wellen, und damit kommt auch der Bus- verkehr zum Laufen, und das, glaube ich, sollte unser aller Anliegen sein. – Danke schön! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung beider Anträge an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.4: Priorität der Fraktion Die Linke Tagesordnungspunkt 20 Saubere Schulen, gute Arbeitsbedingungen: Schulreinigung kommunalisieren Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 14. Februar 2024 Drucksache 19/1470 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1015 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. Der Kollege Valgolio steht schon bereit. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf den Tribünen! Im letzten Jahr hat eine Umfrage ergeben, dass die Schulen in Berlin so dreckig sind, dass ein Großteil der Schülerinnen und Schüler sich gar nicht mehr traut, in der Schule aufs Klo zu gehen. Ich finde, das ist ein unhaltbarer Zustand. Das muss sich so schnell wie möglich ändern! Die Schulen verdrecken deshalb, weil die Reinigungsauf- träge an private Billigheimerfirmen gehen, die nicht rich- tig reinigen und die auch gar nicht effektiv kontrolliert werden können. Die Lösung ist deshalb auch relativ ein- fach: Die Schulreinigung muss wieder in öffentliche Hand kommen. Die Schulreinigung muss rekommunali- siert werden. Das steht so nicht nur in dem Antrag von uns und den Grünen, über den wir gleich abstimmen werden. Das sieht natürlich auch die große Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner so. In Neukölln hat ein erfolgreiches Bür- gerbegehren stattgefunden, das die Rekommunalisierung fordert. In sieben anderen Bezirken haben entweder er- folgreiche Bürgeranträge stattgefunden, oder die BVV hat das beschlossen. – An dieser Stelle noch einmal ein aus- drücklicher Dank an die Initiative „Schule in Not“ und an alle aktiven Eltern und Gewerkschafter, die das angesto- ßen haben. Zwei Drittel der Berliner Bezirke wollen also die Re- kommunalisierung, und was macht der Senat? – Über- haupt nichts. Der rot-grüne Vorgängersenat hat ja zumindest einige Dinge auf den Weg gebracht: Pilotprojekte, Mittel im Haushalt und so weiter. Da haben viele, unter anderem auch wir Linken, gesagt: Das genügt noch lange nicht. Aber das jetzt alles komplett zu stoppen, wie es der aktu- elle Senat macht, das ist ein Schlag ins Gesicht von Zehn- tausenden Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern. Der Senat kann sich da auch nicht hinter den Bezirken verstecken. Da gibt es auch unschöne Entwicklungen, in Pankow zum Beispiel, das unter dem linken Bezirksbür- germeister Sören Benn ein Vorreiter in Sachen Rekom- munalisierung war. Da ist das komplett gestoppt worden, weil das Schulamt in CDU-Hand gefallen ist. Das ist alles nicht schön, aber die Hauptverantwortung trägt natürlich der Senat. Denn es gibt immer noch genug Bezirke, die scharf sind auf die Rekommunalisierung, und den Bezir- ken müssen entsprechende Haushaltsmittel und haus- haltspolitische Instrumente in die Hand gegeben werden, damit sie bezirkliche Reinigungskapazitäten aufbauen können. (Rolf Wiedenhaupt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4202 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Wem das zu kompliziert ist: Man kann ja auch einfach zentral einen Landesbetrieb ertüchtigen, damit die Bezir- ke, die das wollen, den dann beauftragen können, die Schulen zu reinigen. Aber auch in die Richtung passiert gar nichts. Stattdessen werden private Billigfirmen beauftragt. Das ist nicht nur schlecht für die Sauberkeit, sondern das ist natürlich auch schlecht für die Reinigungskräfte, denn dieser Unterbietungswettbewerb, der da bei den Aus- schreibungen stattfindet, kann natürlich nur auf Kosten der Arbeitsbedingungen stattfinden, also zulasten der Beschäftigten. Deshalb unterstützen natürlich auch die Gewerkschaften berechtigterweise die Forderung nach der Rekommunalisierung der Schulreinigung. Die Missstände werden sich übrigens auch nicht durch bessere Ausschreibungen oder durch Zielvereinbarungen mit den Bezirken oder mit den Reinigungsunternehmen oder mit wem auch immer verbessern. Denn es ist viel zu aufwendig, private Firmen zu kontrollieren und die Re- klamationen dann durchzusetzen, zumindest in Schulen. Viele Räume in den Schulen werden von ständig wech- selnden Nutzern benutzt. Vor allem die Toiletten werden teilweise überhaupt nicht von Erwachsenen betreten. Wer soll das denn kontrollieren, ob da anständig gereinigt wird? Deswegen ist die Rekommunalisierung der gesamten Reinigungstätigkeit, die Überführung in die öffentliche Hand, für Schulen die einzige Lösung. In anderen öffent- lichen Gebäuden, in Bezirksämtern oder so, mag das anders sein. Darüber kann man diskutieren, aber für Schulen ist das die einzige Lösung. Anstatt jetzt die Rekommunalisierung voranzubringen, kommen uns die Bildungsverwaltung und die konservati- ven Schulämter mit Milchmädchenrechnungen wie teuer das alles sei. Ich halte das für völlig unseriös, was uns da an Zahlen vorgelegt wird, denn man kann doch nicht die Kosten der Billigfirmen, die schlecht reinigen und die Aufträge nicht erfüllen, zum Maßstab für irgendwelche Vergleichsrechnungen machen. Die Zahlen, die wir abge- fragt haben, sind völlig eindeutig. Wenn anständig gerei- nigt wird und wenn die Tariflöhne nicht unterschritten werden, dann sind private Firmen nicht wesentlich billi- ger als öffentliche Firmen, die die Reinigung erbringen. Wir sind es den Kindern schuldig, dass sie in der Schule ohne Sorge aufs Klo gehen können. Wir sind es den Rei- nigungskräften schuldig, dass sie vernünftige Löhne haben und anständige Arbeitsbedingungen. Wir sind es auch den Lehrkräften schuldig, dass sie nicht im Dreck arbeiten müssen, und deshalb bitte ich Sie um Zustim- mung zu unserem Antrag. – Vielen Dank! Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Bocian das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berliner! Wir haben gerade wieder ge- hört, dass wir hier als Senat irgendetwas gestoppt haben. Das kommt in den letzten Monaten öfter vor. Ich würde die Sache gerne ins rechte Licht rücken wollen. – Ist es nicht so, dass Sie in Ihrer Regierungszeit nichts getan haben, um diese Rekommunalisierung umzusetzen? Wir hätten eigentlich vor Jahren schon Leute ausbilden müssen, Fachkräfte ausbilden müssen, Tausende Men- schen einstellen müssen, die diese Schulen dann auch reinigen. Sie sagen: Die Schulen sind dreckig. Ich habe mich gera- de gestern ganz aktuell erkundigt. Die Beschwerdelage ist gering. Ich glaube, wir sind uns doch alle in einer Sache einig: Wir wollen saubere Schulen in Berlin. Das wollen wir doch alle. Wir wollen nichts anderes. Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage der Kollegin Breitenbach aus der Linksfraktion zulassen möchten.
Aber natĂĽrlich.
Herr Kollege! Ich habe Sie eben so verstanden, dass Sie gesagt haben: Wir, also der Senat oder die Koalition, hätten ausbilden müssen. Ist Ihnen bekannt und stimmen Sie mir zu, dass für die Ausbildung die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zuständig sind und nicht der Staat?
Wenn Sie kommunalisieren wollen, dann muss natürlich das Land Berlin seine eigenen Fachkräfte ausbilden. Dazu bräuchten wir erst mal eigene Schulen, denn wir reden ja von Tausenden Leuten. Da bei den Leuten ein Krankenstand herrscht, müssen wir auch noch die Krank- heitsvertretungen ausbilden. Wir brauchen also deutlich mehr Leute, als wir in den Schulen zum Reinigen brau- chen. (Damiano Valgolio) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4203 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Ich muss es noch mal sagen: Die Beschwerdelage ist gering. Ich habe mich auch in vielen Schulen erkundigt. Dort haben wir keine dreckigen Schulen, so wie Sie es hier beschreiben. Sie möchten, dass wir einen dreistelli- gen Millionenbetrag – lassen Sie mich doch mal bitte ausreden! – hier inves- tieren in die Schulen, obwohl keine Beschwerdelage da ist. Ein funktionierendes System sollte man nicht so einfach ändern. Wir werden jetzt in den nächsten Jahren schauen, wie wir das verbessern können, damit unsere Schulen sauber bleiben und das System, so, wie es jetzt ist, in seiner funktionie- renden Form bestehen bleibt. Wir können natürlich ir- gendwann in den nächsten Jahren darüber nachdenken, wenn wir das Geld dafür haben, diese Schulen zu bauen und die Leute auszubilden. Ob dann die Reinigungsleis- tung in den Schulen besser wird, ist nicht erwiesen. Das können Sie hier auch nicht behaupten, und das bezweifle ich auch, dass die Reinigungsleistung dann besser wird. Der Antrag war ja schon mal hier im Plenum. Jetzt war er in den Ausschüssen. Dort wurde er abgelehnt, aus guten Gründen, und das werden wir heute auch tun. – Ich danke Ihnen! [Beifall bei der CDU –
Teilt denn der Senat diesen interessanten Befund?] FĂĽr die Fraktion BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen folgt Kollege
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Saubere Schulen und gute Ar- beitsbedingungen – ein Thema, das uns nun schon seit Längerem begleitet, auch schon in der vorhergehenden Koalition, das sie leider auch nicht, was ich sehr bedaue- re, lösen konnte, angestoßen und vorangetrieben von vielen Akteurinnen der Zivilgesellschaft wie „Schule in Not“, Verdi, DGB und vielen anderen, denen ich hier noch einmal sehr herzlich danken möchte für dieses En- gagement: Vielen Dank an dieser Stelle! Ein wirklich wichtiges Engagement! Da wir das Thema aber schon mehrfach, auch hier, näm- lich im letzten Juni, diskutiert haben, will ich jetzt nicht noch einmal die gesamte Thematik aufrollen. Meine Kollegin Maja Lasić hat schon in ihrer Rede im letzten Juni, als wir das hier schon einmal besprochen haben, wichtige Punkte genannt: die deutliche Verbesserung der Schulreinigung durch Tagesreinigung, was schon passiert ist, die aktuelle Erarbeitung einheitlicher Standards in den Bezirken, die Unterstützung der AG Schulreinigung, die hier schon mehrfach genannt wurde, und das Ziel, gute Arbeitsbedingungen bei der Vergabe rechtlich stärker zu verankern und damit die Arbeitsbedingungen in der Schulreinigung in ganz Berlin zu verbessern, wozu sich die Koalition ausdrücklich bekennt und was wir auch vorantreiben werden. Grundsätzlich gilt: Neben sauberen Schulen geht es um gute Arbeitsbedingungen. Das wurde hier auch von allen genannt. Es geht um Wertschätzung, um Anerkennung und, das möchte ich hier besonders betonen, um Mitbe- stimmung am Arbeitsplatz und damit auch um die per- sönliche Bindung der Beschäftigten an ihre Schule. Es geht um die Verantwortung des Landes Berlin gegenüber den Schülerinnen und Schülern wie auch gegenüber den Arbeitnehmerinnen, den Menschen, die jeden Tag dafür sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler in unseren Schulen eine Umgebung vorfinden, die ihnen signalisiert, wie wichtig uns ihre Bildung und ihre Entwicklung sind. Beides gehört zusammen und ist nicht zu trennen. Beides muss zusammengedacht werden. Die Position der SPD ist dabei unverändert: Wir sehen in einer Rekommunalisie- rung der Schulreinigung einen sinnvollen und richtigen Weg, um genau diese beiden Aspekte zusammenzube- kommen. Und ja, hierbei müssen wir natürlich auch über den rich- tigen Weg sprechen, auch über die Kosten. Dazu – das wurde jetzt schon mehrfach genannt – hatten wir eine sehr spannende und, ich finde auch, eine sehr erhellende Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales. – Kurz zu den Kosten: Bisher wurde von Kostensteigerungen von bis zu 260 Prozent gesprochen; es sei ein ziemlich unfassbarer Kostenbrocken bei der Rekommunalisierung. In unserer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Sozia- les gab es dann die überraschende Aussage, dass die Zahlen nur eine sehr grobe Schätzung waren und keines- wegs eine seriöse, belastbare Berechnung darstellen, also nichts, mit dem wir ernsthaft arbeiten können. Zudem beziehen sich die Zahlen ausschließlich auf eine direkte Anstellung der Mitarbeiterinnen in den Bezirken. Eine Berechnung für die Beauftragung eines Landesbe- triebs, was jetzt auch schon genannt wurde von den Grü- nen, fehlt komplett. Dies ist jedoch eine notwendige Vo- raussetzung für die weitere Diskussion; die fordern wir ein. Grundsätzlich muss man sagen: Wir sind aktuell in einer ganz anderen Situation als in den 2000er-Jahren, als wir die ganzen Ausgründungen und die Vergabe gemacht haben. Aktuell haben wir es mit einem Fachkräftemangel und steigenden Löhnen zu tun, und zwar rapide steigen- den Löhnen, und ich muss sagen, zu Recht und zum Glück. So sind die Mindestlöhne in der Gebäudereini- gung nur noch gering unter denen des TV-L. Man darf wirklich nicht vergessen, welche Entwicklung sich (Christoph Wapler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4205 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 vollzogen hat. Diese Entwicklung finden wir sehr gut, und sie wird sich auch weiter verstetigen. Wir brauchen die Fachkräfte bei uns, beim Land. Wir erleben gerade, wie teuer es ist, Dienstleistungen auf dem freien Markt zu bekommen, und wenn, unter welchen teilweise schwieri- gen Voraussetzungen das gegeben ist; das dürfen wir nicht vergessen, und das wird sich auch weiter versteti- gen. Wir sollten daher wirklich undogmatisch und offen in die Diskussion der Rekommunalisierung gehen. Es gibt hervorragende Beispiele – es wurden auch welche ge- nannt –, wie es gehen könnte. Hierzu gehört der Landes- betrieb für Gebäudebewirtschaftung B, welcher in hoher Qualität und sehr effizient Dienstleistungen für das Land anbietet. Hier zeigt sich, es geht. Es ist ein gutes Beispiel und ein möglicher Weg auch für die Schulreinigung; das möchte ich hier sagen, und dafür steht auch die SPD. Der Fahrplan wurde uns im Ausschuss für Arbeit und Soziales tatsächlich auch genannt; das muss ich schon sagen. Die AG Schulreinigung wird nun zügig den Rah- men und die Qualitätsbedingungen für die Schulreinigung festlegen, und auf dieser Grundlage erwarten wir als SPD natürlich eine seriöse Berechnung der Kosten für eine Rekommunalisierung – und zwar auch für Landesbetrie- be –, auf der wir dann den weiteren Weg diskutieren werden und müssen. Wir in Berlin wollen und werden Vorreiter der guten Arbeit sein, auch und gerade in dem Bereich der Schul- reinigung. Das sind wir den Menschen hier in der Stadt schuldig. – Vielen Dank! Es folgt dann für die AfD-Fraktion die Abgeordnete Au- richt. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist es ein Armutszeugnis, dass wir in einer Stadt leben, in der die Schulen verkommen, während Verantwortliche sich in endlosen Debatten verlieren. Schlimm genug, dass Berlin seit Jahren unter einem Lehrermangel leidet, dass es zu immer mehr Gewalt an Schulen kommt und an Schulen schon kaum noch Wissen vermittelt wird – die PISA-Studie beweist es –; zu guter Letzt lässt man die Schulen dann auch noch verkommen und verdrecken. Das ist aber unvermeidbar, wenn die Verantwortlichen unfähig sind, wirtschaftliche Zusammenhänge zu erken- nen, zu verstehen oder anzuwenden. Mit den ökonomischen Gesetzen ist es wie mit den Na- turgesetzen, verehrte Linke: Man kann sie nicht außer Kraft setzen, auch nicht verbieten – aber man kann daran scheitern, so wie Sie mit Ihrer Politik in den letzten Jah- ren. Ihr Antrag verspricht für die Kommunalisierung der Schulreinigung personelle und finanzielle Unterstützung für die Bezirke. Woher das zusätzliche Geld bei den be- kanntlich klammen Kassen kommen soll, bleibt hier of- fen. Die Frage, woher das zusätzliche Personal kommen soll, bleibt auch unbeantwortet. Auch die IHK steht der Kommunalisierung aus diesen Gründen skeptisch gegenüber. Es sind ja nicht nur die zusätzlichen Personalkosten; Sie müssen auch Beschaf- fungsstrukturen für Reinigungsausrüstung, -geräte und -materialien aufbauen. Die AG Rekommunalisierung der Schulen hat 2021 geschätzt – ja, geschätzt –, dass die Kosten um durchschnittlich 140 Prozent, in einigen Fäl- len sogar um 260 Prozent steigen würden. Wo soll die Finanzierung herkommen? Vielleicht haben Sie ja noch irgendwo ein Sondervermögen; ich weiß es nicht. Weiter heißt es, es werden „ein oder mehrere öffentliche Betriebe so ertüch- tigt, dass sie … die Übernahme der Schulreini- gung anbieten können …“ Ich weiß nicht; die Idee, einige Betriebe oder einen Be- trieb für die Schulreinigung zu ertüchtigen, ist, glaube ich, nicht der richtige Weg. Ich glaube nicht an den VEB Schulreinigung. Ich denke eher, dass wir Unternehmen tragfähige Aufträge anbieten müssen, damit sie wirt- schaftlich und profitabel arbeiten können. Stattdessen wird hier aber immer auf das Prinzip des billigsten An- bieters gepocht und damit werden Unternehmen in den Ruin getrieben, oder die Unternehmen beteiligen sich gar nicht mehr an den Ausschreibungen. Die Unternehmen, die dann noch bleiben, sind eben die unseriösen Unter- nehmen, die das unterste Lohnniveau anbieten, mit prekä- ren Arbeitsbedingungen daherkommen und die ge- wünschten Leistungen nicht erbringen. Deshalb sieht es in den Schulen so aus, wie es jetzt aussieht. Bemerkenswert finde ich auch die Äußerung der Gebäu- dereinigerinnung zu dieser AG. Da sagte der Herr Harder – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –, dass es wenig Interesse gab, das Vergabewesen zu verbessern im Hinblick auf prekäre Arbeitsverhältnisse und Schwarzar- beit. Größtes Interesse legte man allerdings darauf, wie man sich vor einer Auftraggeberhaftung schützen kann. – Das finde ich gerade im Hinblick auf die Linken sehr interessant. Es bewahrheitet sich einmal mehr: Wirtschaft macht man nicht mit links. Ich möchte weiter aus Ihrem Antrag zitieren: (Sven Meyer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4206 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 „Diese Beschlüsse wurden … über Einwoh- ner*innenanträge und Bürger*innenbegehren an- gestoßen, – also von der Bürgerinitiative „Schule in Not“. Das finde ich wirklich peinlich, denn es wäre doch Ihre verdammte Pflicht gewesen, in all den Jahren Ihrer Re- gierung für eine zuverlässige und hygienische Schulreini- gung zu sorgen. Es ist eine Schande, dass erst die Eltern und Schüler auf die Missstände hinweisen müssen. Den Punkt finde ich auch besonders nett: Im Antrag be- haupten Sie, dass die Schulreinigung „durch die Pande- mie an Bedeutung gewonnen“ hat. Als ob es erst einer globalen Krise bedürfte, um zu er- kennen, dass saubere Schulen essenziell sind. Wirklich unglaublich! Zum jetzigen Senat muss ich sagen: Auch Sie werden für die Schulreinigung mehr Geld in die Hand nehmen müs- sen; Geld für die Grundbedürfnisse der Bürger. Dafür zahlen die nämlich Steuern. Bitte machen Sie nicht da weiter, wo Rot-Rot-Grün aufgehört hat, sonst müssen Sie sich nicht über klamme Kassen wundern. Wir müssen das Vergaberecht verbessern, wir müssen Bürokratie abbauen, wir müssen ein einheitliches Leis- tungsverzeichnis für die Schulreinigung haben; dann bieten sich auch wieder Firmen an, die gern und zuverläs- sig dafür arbeiten und unsere Schulen sauber halten. Dafür braucht es keine Neustartagenda oder Pilotprojekte oder Sonstiges. Egal, ob die Schulreinigung durch freie Unternehmen oder durch kommunale Dienstleister erbracht wird – ist mir persönlich vollkommen egal, Hauptsache die Schulen werden wieder sauber –, sie wird mehr kosten. Also hö- ren Sie auf, Steuergelder für Ihre ökosozialistische Trans- formation, eine unbezahlbare Energiewende oder die Kosten der Migration zu verschwenden! Belasten Sie die Verwaltung nicht weiter mit irgendwel- chem Gendermumpitz! Die Mitarbeiter dort haben sich um die wirklich wichtigen Belange der Bürger zu küm- mern. Ein vernünftiges Vergaberecht und die Erarbeitung von realistischen Leistungskatalogen wären da zum Bei- spiel zu nennen. Wenn Sie endlich Ihre Schwerpunkte auf die Bedürfnisse der Bürger fokussieren würden, müssten wir hier nicht um jeden Pfennig für eine gute Schulreinigung feilschen. Dieser Antrag ist voll von Inkompetenz und Realitätsfer- ne. Unsere Kinder brauchen saubere Schulen, aber nicht diesen Antrag. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/1015 empfiehlt der Haupt- ausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksa- che 19/1470 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke bei Enthal- tung der AfD-Fraktion – die Ablehnung auch mit geän- dertem Berichtsdatum. Wer den Antrag dennoch anneh- men möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Koalitions- fraktionen CDU und SPD. Wer enthält sich? – Das sind die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.5: Priorität der AfD-Fraktion Tagesordnungspunkt 50 Aussetzung der Anwendung von § 246 Absatz 9-13 Baugesetzbuch in Berlin – keine Sonderrechte für Asylbegehrende und sonstige Migranten Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1529 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und hier der Abgeordnete Laatsch.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Boris Palmer, ehemals Grüner, sagte: Ich bin rechtlich verpflichtet, für Flüchtlinge zu bauen, aber nicht für die Einheimischen. – Als wäre das nicht schon genug Ungerechtigkeit, schafft die Bundesregierung § 246 BauGB mit Sonderbaurecht für Flüchtlinge und Asylbewerber. Dieses Sonderbau- recht ist aber kein Muss, und da drängt sich mir die Frage auf: Warum nutzen wir diese Kannbestimmung mit so viel Verve hier in Berlin? Und wenn das für Migranten geht, warum geht das Sonderbaurecht dann nicht für Einheimische? Mit nahezu theatralischem Tamtam schaffen wir es, Bau- projekte über Jahrzehnte zu verschleppen und stellen dann fest: Es geht! Wir haben das ganze Tamtam wegge- lassen, wir haben nach Sonderbaurecht gebaut, und die Welt ist nicht untergegangen. (Jeannette Auricht) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4207 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Fledermäuse, Käfer und Eidechsen versterben offensicht- lich nur an Wohnraum für Berliner. Nun ging Boris Palmer von Flüchtlingen aus; das ist aber bei der absoluten Mehrheit nicht der Fall. Es handelt sich stattdessen um Migranten, die illegal ins Land einwan- dern und nach Artikel 16a Grundgesetz gar nicht asyl- berechtigt sind. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass Sie mit dem Rassismusbegriff versuchen, diese Migrationspolitik vor Kritik zu immunisieren. Es ist ein mehrfacher Rechtsbruch, einerseits illegale Migration, andererseits Missbrauch des § 246 für Migra- tion statt für Flüchtlinge. Nach Artikel 3 Grundgesetz darf niemand wegen seiner Herkunft – und jetzt Ach- tung! – bevorzugt oder benachteiligt werden. Nach Arti- kel 16a Grundgesetz, ich sagte es schon, genießt nie- mand, der aus sicheren Staaten einreist, Asylrecht. Derweil fördert die Bundesregierung nach § 96 Aufent- haltsgesetz rechtswidrig die Schleusung im Mittelmeer aus Steuermitteln. Wer die Massenmigration mit Duldung der Bundesregierung kritisiert, wird als Verfassungsfeind gebrandmarkt, das gilt aber nur für die AfD. Die CDU und Olaf Scholz dürfen das unbehelligt tun. Um es klar zu sagen: Menschen, die ihre Papiere ins Meer oder in die Toilette werfen, um sich unkenntlich zu machen, haben etwas zu verbergen. Das verheißt nichts Gutes. Ehrliche Menschen, die unseren Schutz brauchen und die wir vorübergehend aufnehmen wollen, müssen ihre Identität nicht leugnen. Nun wird vielfach behauptet, dass wir die Migration bräuchten, um unsere demografischen Probleme zu lösen. Fluchtmigration und Asyl werden in einer inkohärenten Argumentationskette munter durcheinander gemischt. Migration von Menschen, die über keine ausreichende Bildung verfügen, ist aber nur in sehr begrenztem Maße und für einfachste Tätigkeiten sinnstiftend. Selbst diese Migration setzt Anpassung an unsere Gesellschaft voraus. Mit der derzeitigen Migration, gepaart mit hoher Steuer- und Abgabenlast, fehlendem Wohnraum und dysfunktio- naler Verwaltung halten wir echte Fachkräfte von der Migration ab. Wir erreichen genau das Gegenteil von dem, was Sie anstreben. Der § 246 BauGB in seiner jetzigen falschen Nutzung verdrängt Berliner aus ihrem Lebensraum. Das beschleu- nigte Bauen für Migranten sorgt zwangsläufig dafür, dass immer mehr Migranten den Raum füllen und immer we- niger Berliner eine Wohnung finden. Wir wollen das ändern. Berliner, die die Zeche der Migrationspolitik zahlen, dürfen nicht weiter an allen Fronten belastet wer- den. Wir wollen, dass die, die die Lasten tragen, auch die Früchte ihrer Arbeit ernten können. Die arbeitende Bevölkerung ist am Limit. Es gibt die von Olaf Scholz herbeifantasierten breiten Schultern in unse- rer Gesellschaft nicht mehr. Wir wollen mehr Gerechtig- keit; da ist in Berlin noch sehr viel zu tun, fangen wir mit der Aussetzung des missbräuchlich genutzten § 246 für Migranten an. Beginnen Sie mit uns das zu tun, was den Eid einer Berliner Regierung ausmacht: Berliner first! – Herzlichen Dank, und ich freue mich auf Ihre Unterstüt- zung! [Beifall bei der AfD –
Das sind auch Berliner, auch wenn Sie das nicht wahrhaben wollen! – Zuruf von Katalin Gennburg (LINKE)] Es folgt für die CDU-Fraktion der Kollege Gräff.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zuhause an den Endgeräten! Wir sprechen über einen Paragrafen im Baugesetzbuch, den § 246 BauGB; das klingt erst einmal ziemlich trocken. Er hat den Titel „Sonderregelung für Flüchtlingsunterkünf- te“. Da geht es also um besondere Dinge, die aber einen Inhalt haben. Da geht es darum, dass es Sonderregelun- gen dafür sind, dass Menschen, die in Not sind, die kein Obdach haben, eine Wohnung oder eine Unterkunft be- kommen. Darum geht das, und das wollen Sie weghaben? – Nicht mit uns! Die AfD will nicht, dass Menschen, die in Not sind, ein Obdach bekommen. Ich gehe aber davon aus, dass Sie damit in diesem Saal ziemlich alleine sind, dass alle an- deren sagen: Nein, wir müssen helfen, wenn Menschen hierherkommen –, und egal was die erst einmal für einen Status haben, müssen die untergebracht werden, die (Christian Gräff) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4209 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 müssen ein Dach über dem Kopf haben, die müssen auch eine Arbeit bekommen, damit wir hier Integration prakti- zieren können. Darum geht es, und wer das nicht will, spaltet die Gesellschaft. Das will die AfD, wir nicht. Denken Sie an die Menschen aus der Ukraine, die hier- herkommen, die Ihr Freund Wladimir Putin aus ihrem Land, aus der Ukraine, vertrieben hat. Ich finde schon, dass man das auch bemerken und hier festhalten muss, dass Sie letztendlich mit dem zusammenspielen und hier die Spaltung der Gesellschaft und den Druck auf diese Menschen erhöhen wollen. Die sollen sich aus Ihrer Sicht, aus der Sicht der AfD, hier nicht willkommen fühlen. Das sehen wir alle anders. Wir wollen denen helfen. Das ist ein ganz trockener Paragraf; ich habe das gesagt, kann man alles nachlesen. Das ist ein Sonderparagraf. Warum braucht man Sonderparagrafen? – Weil man anders nicht klarkommt. Da müssen wir den Blick viel- leicht auch ein bisschen auf den Senat richten: Die 20 000 Wohnungen pro Jahr, und davon 5 000 Sozialwohnungen pro Jahr, klappen nicht. Sie klappen nicht. Da kann man jetzt noch ein bisschen auf die äußeren Bedingungen, die Krise am Bau und auf die Zinsen gucken; sie klappen aber auch deshalb nicht so gut, weil die Verwaltung zu schwerfällig ist. Wir müssen in Berlin endlich dahin kommen – da gucke ich mal den Bausenator an –, dass wir solche Wohnungszahlen schaf- fen. Wir müssen beim Genehmigen schneller werden, und wir müssen beim Planen schneller werden. Es gibt immer den Ausspruch eines Ihrer Vorgänger von der B-Plan-Fabrik. Ich habe sie bisher immer noch nicht gefunden. Wo wer- den wir schneller bei Bebauungsplänen? Wo ist das digi- tale Planverfahren, mit dem man solche Planungen viel- leicht mal in einem Jahr – von Aufstellung bis Fest- setzung – hinbekommt? – Das alles gibt es nicht. Der Finanzsenator ist jetzt leider nicht da, obwohl es auch für ihn interessant wäre. Er hat hier vor einigen Sitzungen einmal gesagt, wir werden die ganzen Stellen, die wir hier immer schaffen und die wir uns wünschen, nicht besetzen können; wir müssten digital arbeiten. Wir brauchen eine digitale Bebauungsplanung! Wir brauchen digitale Bau- genehmigungen! All das muss endlich vorankommen, und ich hoffe, das alles steht in Ihrem Schneller-Bauen- Gesetz. Der Presse konnte man entnehmen, dass da hauptsächlich drinstehe, dass Sie den Naturschutz aufheben wollen. Das wollen wir mal nicht hoffen. Vielleicht konzentrieren Sie sich auf das Vorankommen, und ich würde das Gesetz dann auch Schneller-Genehmigen-Gesetz nennen und nicht Schneller-Bauen-Gesetz. Das schiebt so ein biss- chen die Verantwortung auf andere. Schneller-Planen- und-Genehmigen-Gesetz! Es geht um Ihre Hausaufgaben, und um die Hausaufgaben der Bezirke. Da muss be- schleunigt werden! Zum Schluss: Wir haben über Gesetze gesprochen und darüber, dass wir hier mehr Wohnungen brauchen. Wir haben schon öfter darüber gesprochen, wie man das um- setzen kann. Sie gucken immer auf die grüne Wiese. Wir gucken auf Aufstockung: Wir wollen, dass ein bisschen höher gebaut wird – vielleicht auch in Biesdorf; der Kol- lege Gräff ist ja hier hauptsächlich Vertreter für Biesdorf, habe ich heute gelernt. Auch in Biesdorf können wir höher bauen – nicht überall nur zwei Geschosse, sondern auch mal vier, sechs oder acht. Das kann man machen. Dann schafft man mehr Wohnungen auf der Fläche. Das alles ist das, was wir von diesem Senat erwarten, und dafür bieten wir ihm auch unsere Unterstützung an. Die- sen Antrag können Sie aber getrost vergessen. Lassen Sie uns in der Tagesordnung fortfahren! – Danke. Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Dr. Kollatz das Wort.
Danke schön, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin mir ziemlich sicher, dass die AfD ihrem eigenen Antrag nicht zustimmen wird. Sie hat hier zwar viel von „missbräuchlich“ und so weiter geredet, aber wenn man in das Gesetz hineinguckt – und das macht ja manchmal Sinn –, findet man dort einen § 246, Absatz 8. Den wollen Sie nicht abschaffen. Dieser Absatz lautet: „Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 gilt § 34 Absatz 3a Satz 1 entsprechend für die Nutzungs- änderung zulässigerweise errichteter baulicher An- lagen in bauliche Anlagen, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen, und für deren Erweiterung, Änderung oder Erneu- erung.“ Das heißt: In Ihrem Antrag wird genau das, was Sie missbräuchlich finden, nicht abgeschafft. (Andreas Otto) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4210 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie dem nicht zustim- men werden. Man merkt daran aber, dass Sie hier einen Schaufensterantrag stellen. Sie interessieren sich über- haupt nicht für die Sache, sonst hätten Sie das Gesetz vielleicht durchgelesen. Sie wollen hier ein Theater ab- ziehen, und das finde ich dem Ernst des Hauses nicht würdig. Dann noch einmal zu dem Wort „missbräuchlich“: Das Flüchtlingsbaurecht wurde neu eingesetzt. Das gab es vorher ja schon einmal; da waren Sie auch nicht dafür. Es wurde aber wieder neu eingesetzt, weil Ihr Kumpel Putin die Ukraine überfallen und einen riesigen Flüchtlings- strom ausgelöst hat. Es wäre sinnvoll, das einmal dazuzu- sagen, dass das eine Ursache hat. Jetzt macht es vielleicht Sinn, sich trotzdem noch einmal ein bisschen mit der Sache zu beschäftigten – auch, wenn Sie das eigentlich nicht wollen. Die Baugenehmigungen für Vorhaben in Berlin – also nicht die Zahl der Wohn- einheiten, sondern die Vorhaben – waren zwischen 2015 und 2023, also in neun Jahren, 2 150 Vorhaben pro Jahr. Die Landesgenehmigungen im Flüchtlingsbaurecht in diesen neun Jahren waren nach Auskunft der Senats- verwaltung ungefähr 100, das heißt: 11 Genehmigungen pro Jahr. Es kann also überhaupt nicht von einem Miss- brauch die Rede sein; da wird vielmehr ein offenkundig vorhandenes Problem, das Sie aber nicht mögen, gelöst oder zu Teilen gelöst. Es wird ganz offenkundig kein Missbrauch betrieben. Von diesen etwa 100 Genehmigungen sind 35 für dauer- hafte Modulare Unterkünfte für Geflüchtete gegeben worden. Es ist die richtige Antwort auf die Flüchtlings- krise, dass wir versuchen, einen größeren Bestand an dauerhaften Unterkünften zu schaffen, denn es erfordert keine große Weisheit, um zu verstehen: Wir werden auch in den nächsten zehn, zwanzig oder dreißig Jahren wahr- scheinlich keine Zeiten haben, in denen es null Flüchtlin- ge gibt. Es ist also die richtige Antwort. 35 Genehmigungen wurden für MUFs gegeben, 25 für temporäre Unterkünfte in Containerbauweise – da wird dieses Sonderrecht auch genutzt, was Sie ja nicht wol- len –, und 28 für die Umnutzung von Bestandsgebäuden, also Bürogebäuden, Wohngebäuden, Flughafengebäuden, Hotels und Hostels. Was kommt jetzt noch? – 11 Genehmigungen pro Jahr hatten wir ungefähr. Fünf MUFs sind im Bau, wenn meine Zahlen stimmen; in Planung sind – je nachdem, welche Liste man da nimmt – acht bis zehn. Zehn wären gut, denn wir brauchen die Unterkünfte. Das heißt: Dafür stehen jetzt im nächsten Jahr Genehmigungen an. Da geht es wieder um zehn Genehmigungen, und auch das ist kein Missbrauch, son- dern dringend erforderlich, um in einem begrenzten Um- fang Unterkunftsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaf- fen. Wenn man sich das Ganze dann noch einmal anschaut – und deswegen sage ich: Gesetze lesen hilft! –, stellt man fest, dass es in diesem Paragrafen, von dem Sie bestimm- te Teile nicht anwenden wollen, sich dabei aber ein wenig vertan haben, sogar auch noch einen Absatz 13a gibt. Dieser Absatz lautet: „Von den Absätzen 8 bis 13“ – also nicht 9 bis sonst was – „darf nur Gebrauch gemacht werden, soweit drin- gend benötigte Unterkünfte im Gebiet der Ge- meinde, in der sie entstehen sollen, nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können.“ Das heißt: Dort ist es auch nicht in die Willkür des Lan- des Berlin gelegt, das einfach mal zu machen, sondern es muss objektiv eine Notsituation dafür da sein, und die ist eben da – zuletzt durch den großen Flüchtlingsstrom aus der Ukraine. Sie wollen nicht ausreichend Unterkünfte bereitstellen, das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt. Bei den Unterkünften handelt es sich nicht um Schlösser und Paläste, sondern um Wohnungen, die sehr dicht belegt sind, aber einen bescheidenen Rückzug ins Private ermöglichen, was für Menschen so wichtig ist. Das wollen Sie den Menschen verweigern. Erbärmlich! Für die Linksfraktion hat die Kollegin Gennburg das
So ein Unsinn! –
Sie haben sie ja wohl nicht mehr alle!] Dem stellen wir uns entschieden entgegen und reden hier nicht über irgendwelchen Fachkram, den Sie hier in einen solchen Mantel binden. Um es einmal ganz deutlich zu sagen: Sie lügen wie ge- druckt. Ihr Programm zum Thema Bauen habe ich mir jetzt noch einmal angeschaut, das wird man ja noch mal machen dürfen. Sie fordern ein Sonderbaurecht für Ein- heimische, Herr Laatsch, das haben Sie heute schon ge- sagt. Das passt auch ganz gut zu dem, was Sie sonst so fordern, nämlich insgesamt die Schleifung von Standards. Sie sagen ganz klar: Senkung von Standards und Vorga- ben. Sie wollen das Baurecht vereinfachen und beschleu- nigen. Deswegen passt das, was Sie hier vortragen, über- haupt nicht zu dem, was Sie sonst so fordern. Sie wollen ja sowieso den gesamten sozialen Wohnungsbau abschaf- fen, am besten privatisieren, und alle sollen nur noch in Eigentumswohnungen wohnen. Das ist das antisoziale Programm dieser faschistischen Partei. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –
Lüge! Die redet hier einen Schwachsinn!] Sie sagen sehr klar, dass die Genehmigungsfiktionen generell das Bauen erleichtern sollen, und insofern ist das, was Sie hier vortragen, absolut widersprüchlich. Deswegen muss ich zuletzt auch noch mal sagen: Die Debatte, die wir hier über die Beschleunigung von Bau- verfahren führen, ist eine Debatte, die die Demokratie gefährdet. Dass wir darüber reden, dass Menschen im Beteiligungs- verfahren nicht mehr involviert werden, weil es angeblich zu lange dauert, ist eine Gefahr für die Demokratie, Herr Gaebler! Wir haben immer gesagt: Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung ist ein Teil von demokratischer Betei- ligung von Demokratie und der Stadtentwicklung. Und Sie schleifen diese jetzt mit Schneller-Bauen-Gesetzen und so weiter. Sie sagen ganz klar: Das dauert alles viel zu lange. – Das ist der falsche Weg, und Sie sehen, wer mit Ihnen Schlitten fährt. Wir haben die Debatte bei der Bebauung des Tempelhof- er Feldes genau so. Da haben Sie uns auch vorgeworfen, dass wir gegen die Unterbringung von Geflüchteten sind. Es gibt ein generelles Marktversagen. Das Bauen in die- ser Stadt läuft so langsam, weil der Markt versagt. Um das Bauen zu beschleunigen, braucht es ganz andere Dinge, als die Standards zu schleifen, Herr Gaebler! Das habe ich Ihnen schon tausendmal gesagt. Deswegen stop- pen Sie das Schneller-Bauen-Gesetz, damit solche Leute nicht auch noch eine Steilvorlage bekommen. – Vielen Dank! Dann hat der Kollege Laatsch um eine Zwischenbemer- kung gebeten und hat dafür das Wort.
Danke, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! In den drei Minuten, die ich jetzt die Zwischenintervention habe, kann ich natürlich unmöglich den ganzen Unsinn abräumen, der hier gerade ausgesprochen worden ist. Aber ich fange mal an: Was ist eigentlich Faschismus? – Faschismus ist: alle zusammen gegen einen anderen. Das ist Faschismus. Sie haben es einfach nicht verstanden. Kommt aus dem Italienischen, die Wortwurzel heißt fascio, fascismo. Das ist Faschismus. Sie benutzen das ja ständig bei irgendwelchen Demonstrationen – alle zu- sammen gegen den Faschismus! – und merken nicht einmal, dass das genau der Faschismus ist, den Sie da abziehen. Dann sprechen Sie hier von Verachtung gegen Menschen und was weiß ich nicht alles. Ich sage Ihnen mal eins: alle vier Redner, die außer unserer Partei hier geredet haben, verachten die Berliner, und zwar im maximalen Maße, schlimmer geht es gar nicht, als Sie es machen. Bei jedem Bau, den Sie vorziehen, haben Sie keine Baukapazitäten für Berliner, und die stehen auf der Straße, zahlen Un- mengen an Miete, und Sie versorgen immer mehr Men- schen mit Wohnraum, die über unsere Grenzen kommen, während die Berliner auf der Straße stehen. (Katalin Gennburg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4212 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Herr Kollege Laatsch, ich darf Sie darauf hinweisen, dass sich Ihre Zwischenbemerkung nicht auf alle Redebeiträge beziehen darf, sondern nur auf den letzten von der Kolle- gin Gennburg.
Ja, danke schön, ganz lieb! – Dann sprechen Sie von Deportationen. Das ist ja diese „CORRECTIV!“-Lüge, die mittlerweile gerichtlich widerlegt worden ist, aber es wird natürlich gern weitergetragen. Erstens: keine AfD- Veranstaltung, zweitens: kein Wort von Deportation, drittens: keine Belege, viertens: gerichtlich widerlegt. Also alles Blödsinn. Die Verleumdung meiner Partei, die auf diesem Begriff basiert, ist völlig widerlegt und totaler Quatsch. [Beifall bei der AfD –
Stehen Sie doch wenigstens dazu! – Zuruf von Orkan Özdemir (SPD)] Jetzt kommen wir doch mal zum Marktversagen. Unser Baurecht ist ein Dschungel. Sie versuchen mit Ihren Sommersandalen durch den Dschungel zu kommen, und das dauert eben 20 bis 30 Jahre bis dabei hinten ein Haus herauskommt. Das ist das Problem. Was wir brauchen, ist die Umgehung des bestehenden Baurechts – das ist schon ganz richtig mit dem § 246 –, aber warum denn nur für Menschen, die nicht in diesem Land geboren sind? Und dann beziehen Sie sich ja immer wieder in dieser Debatte auf Ukrainer. Die Ukrainer sind doch regulär hierherge- kommen. Wir reden doch hier von den Menschen, die illegal in dieses Land einreisen, ihre Pässe wegwerfen und etwas zu verbergen haben. Die sind hier gemeint. Dass wir hier temporär ukrainische Frauen und Kinder haben, haben wir nie bezweifelt. Das können Sie in jeder AfD-Rede nachlesen. Das ist immer als berechtigt dargestellt und ist nie in Zweifel gezogen worden. Dann sind hier verschiedene Begriffe durch den Raum geflogen, die leider offensichtlich so zugelassen werden. Sie haben zuletzt Adolf Hitler zitiert. Meine liebe Frau Gennburg! Wir sind doch nicht die Nachfolgepartei von Faschisten wie der totalitären SED. Das sind Sie, niemand sonst. Sie sind die Nachfolger von Faschisten! Die Redezeit ist abgelaufen. – Besten Dank! – Dann frage ich Kollegin Gennburg, ob sie darauf antworten möchte. Darauf verzichtet sie. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des An- trags an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Damit kommen wir zu den geheimen verbunden Wahlen. Ich rufe auf lfd. Nr. 5: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 in Verbindung mit lfd. Nr. 6: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0915 und lfd. Nr. 7: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936 und lfd. Nr. 8: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000 und Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4213 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 lfd. Nr. 9: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung Wahl Drucksache 19/1008 und lfd. Nr. 10: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1057 und lfd. Nr. 11: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel- Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1058 und lfd. Nr. 12: Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH Wahl Drucksache 19/1247 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute zur Wahl vor: für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abge- ordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzen- den; für die G-10-Kommission Herrn Abgeordneten Mar- tin Trefzer als Mitglied und Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde als stellvertretendes Mitglied; für das Präsidi- um Herrn Abgeordneten Marc Vallendar und Herrn Ab- geordneten Thorsten Weiß als Mitglieder; für den Aus- schuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als Mitglied und Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als Mitglied und Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als stellvertre- tendes Mitglied; für das Kuratorium des Lette-Vereins Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel- Hauses Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglied und Herrn Abgeordneten Alexander Bertram als stellver- tretendes Mitglied; für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als Mit- glied. Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wah- len in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten jetzt acht Stimmzettel in verschiedenen Farben. Der Stimmzettel sieht jeweils die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen. Für jeden Vor- schlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Und auch heute gilt: Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitge- stellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Um- schlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel au- ßerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Um- schlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsord- nung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an und warten Sie, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist. Es stehen jetzt gleich wieder acht Wahlkabinen zur Ver- fügung. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K begin- nen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich, jetzt freizumachen. Wir werden die Sit- zung nach dem Ende der Wahlen unmittelbar fortsetzen und nicht für die Auszählung unterbrechen, und ich bitte nun den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahl- kabinen aufzustellen. Dann darf ich auch schon die Bei- sitzerinnen und Beisitzer bitten, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Dann scheint mir alles bereit zu sein, und dann bitte ich die Kollegin Kühnemann-Grunow, mit dem Namensaufruf zu beginnen, und die Kolleginnen und Kollegen des Präsidiums, die Stimmzettel auszugeben. Wer mit Nachnamen im L- bis Z-Bereich etwas schneller sein möchte, könnte auch auf die andere Seite wechseln, sodass sich das wieder ausgleicht. Dann darf ich fragen, ob alle Mitglieder des Abgeordne- tenhauses und die Präsidiumsmitglieder die Gelegenheit hatten zu wählen. – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen, und wir setzen nach dem Abbau durch den Saaldienst die Sitzung fort und geben die Wahlergebnisse später bekannt. (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4214 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Dann können wir in der Tagesordnung fortfahren, und ich rufe auf lfd. Nr. 13: Für mehr Lernerfolg, Empathie und Gesundheit: Gesetz zur Smartphone-Regelung an Schulen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 25. Januar 2024 Drucksache 19/1421 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1234 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Bera- tung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der AfD- Fraktion auf Drucksache 19/1234 empfiehlt der Fachaus- schuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1421 mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion sowie eines frakti- onslosen Abgeordneten – Enthaltungen? – ist der Geset- zesantrag damit abgelehnt. Ich rufe auf lfd. Nr. 14: Gesetz zur Änderung des Haushaltgesetzes 2024/2025 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024 – NHG 24) Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. März 2024 Drucksache 19/1538 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1434 und 19/1434-Anlage Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. – Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage sowie den als Anlage beige- fügten Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025 und schlage vor, die Beratung der Einzelbe- stimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt gemäß der Beschlussemp- fehlung auf Drucksache 19/1538 mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Vorlage mit Änderungen anzuneh- men. Zunächst erfolgt eine Abstimmung über den Nach- tragshaushaltsplan. Wer den Nachtragshaushaltsplan annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzei- chen. – Das sind die CDU-Fraktion, die – [Niklas Schrader (LINKE): Die pennen! – Zuruf von den GRÜNEN: Huhu! –
Die wissen nicht, was sie wollen!] – SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Damit ist der Nach- tragshaushaltsplan angenommen. Nun wird noch über das Nachtragshaushaltsgesetz abge- stimmt. Wer das Nachtragshaushaltsgesetz annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist das Nachtragshaushaltsge- setz angenommen und das Gesetz zur Änderung des Haushaltgesetzes 2024/2025 einschließlich des Nach- tragshaushaltsplans so beschlossen. Ich rufe auf die lfd. Nr. 15: Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1264 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und hier der Abge- ordnete Woldeit. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen Abgeordnete! Wir haben den Monat März, und Ende des Monats kommt turnus- gemäß die polizeiliche Kriminalitätsstatistik zur Veröf- fentlichung. Sie liegt mir also noch nicht vor. Jetzt wage ich aber trotzdem eine Prognose, und Sie können mich Lügen strafen oder feststellen: Oh, er hatte doch recht. – Ich sage Ihnen: Wir werden in der Prognose einen ver- hältnismäßig ähnlichen Stand haben, was Tötungsdelikte angeht, um die 100. Wir werden eine massive Steigerung haben, was Rohheitsdelikte angeht, Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit, Raub, gefährliche Körperver- letzung, schwere Körperverletzung, und wir werden einen massiven Anstieg im Rahmen der Verstöße gegen sexuel- le Selbstbestimmung haben, und gleichzeitig werden die Phänomenbereiche der organisierten Kriminalität wieder einmal Zahlen aufweisen, die besorgniserregend sind. Warum wird das so sein? – Weil wir in den letzten acht Jahren ein Phänomen beobachtet haben, dass wir gerade in den von mir erwähnten Phänomenbereichen einen Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4215 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 sukzessiven Anstieg haben. Woran liegt das? – Das liegt zum einen daran, dass die Polizeigesetzgebung im Land Berlin von Linken und Grünen so desaströs nach unten gefahren wurde, dass man der Sache nicht mehr Herr wird, und es zeigt auf, dass Berlin im Rahmen der Si- cherheitsbewältigung aktuell immer noch katastrophal ist. Anfang Februar wurde das Lagebild „Organisierte Kri- minalität“ vorgestellt, im Übrigen eine Forderung – Herr Franco, hören Sie zu – eines Lagebilds „Organisierte Kriminalität“, die seit Jah- ren von der AfD-Fraktion gefordert wurde, die jetzt um- gesetzt wurde. Was hat das Lagebild „Organisierte Kri- minalität“ gezeigt? – Hätten Sie Ahnung von Sicherheits- politik, Herr Franco, könnten Sie die Einleitung verste- hen; haben Sie offenbar nicht. Was hat das Lagebild gezeigt? – Wir haben nach wie vor den Phänomenbereich Clankriminalität, aber wir haben auch einen neuen Phä- nomenbereich, und zwar sind wir Drehscheibe der rus- sisch-eurasischen organisierten Kriminalität, auch bedingt durch den Ukrainekrieg und Ähnliches. Wie äußert sich das? – In verschiedenen Bereichen: Geldwäsche, Prostitution, Drogen, Autodiebstähle, bis zu 21 am Tag. Wie kann man diesem Phänomenbereich Herr werden? Was brauchen wir denn da? – Wir brauchen eine starke Polizeigesetzgebung. Wir haben schon eine Novel- lierung nach vorn gebracht. Ich hatte in der letzten Bera- tung zum Sicherheitsgesetz im Rahmen der Rettungskräf- te angesagt, dass wir Ihnen weitere Gesetzesänderungsan- träge vorlegen, und ich bin froh, dass wir die erste Novel- lierung haben. Herr Dregger hatte angekündigt: Das war nur ein erster Aufschlag. – Ich bin auch froh, dass Herr Dregger presseöffentlich gesagt hat, dass er im Rahmen einer Novellierung im Rahmen der Schleierfahndung zustimmen werde, weil es eine Forderung von ihm ist. Diese Schleierfahndung brauchen wir. Es gibt nur zwei Bundesländer in Deutschland, die diese nicht haben – das sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, was ich überhaupt nicht verstehe, und Bremen; Bremen ist nach wie vor Schlusslicht, wir holen dort auf –, aber sie ist zwingend notwendig. Ich gebe noch mal einen kleinen Blick in die Zukunft meiner nachfolgenden Redner. Die Kollegen von Linken und Grünen werden die Kritikpunkte immer wieder hochbringen, die Schleierfahndung sei unmittelbar im Einklang mit Racial-Profiling, weil es natürlich auch Menschen betrifft, die Ausländer sind. Dieser Vorwurf ist falsch. Bevor Sie eine weitere Begründung brauchen: Es gibt zwei Verfassungsgerichtsurteile zweier Bundeslän- der, unter anderem Bayern, die ganz klar die Rechtmä- ßigkeit der Schleierfahndung höchstrichterlich abgeurteilt haben. Sollten Sie dieses Argument auf Ihrem Zettel haben, Herr Franco, streichen Sie es. Es wird nämlich nicht greifen. Wir haben die Gesetzesänderung sehr konservativ gehal- ten. Wir haben reingeschrieben, dass es im Rahmen der Lagebilderkenntnisse nur Straftaten von erheblicher Be- deutung betrifft. Die haben wir übrigens, wenn wir im Rahmen der OK die Drehscheibe russischer und eurasi- scher organisierter Kriminalität sind, und wir haben die Anordnungsebene auf die Präsidialebene und zeitlich begrenzt hochgesetzt, wie gesagt, sehr konservativ. Meine Damen und Herren von der Koalition! Wir unter- stützen Sie dabei, im Rahmen der Polizeigesetzgebung das Land Berlin sicherer zu machen. Ich wünsche mir ein sicheres Berlin, und Sie haben uns an Ihrer Seite. Lassen Sie mich abschließend sagen: Wenn es nicht in eine richtige Richtung kommt, dann wird es immer fata- ler. Lassen Sie nicht kostbare Zeit verstreichen. – Ich danke Ihnen! Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Häntsch das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da- men und Herren! Auch mit diesem Gesetzesvorschlag bleibt sich die AfD wieder einmal treu. Mit Blick auf die derzeitige Migrations- und Kriminalitätsdebatte versu- chen die Kolleginnen und Kollegen von der ganz äußeren rechten Seite sich wieder einmal mit einfachen Lösungen. Doch wie bei fast allen Dingen, die von der AfD kom- men, die von ihr vorgeschlagen werden, ist es meist mit einfachen, plakativen Lösungen nicht getan. Frei nach dem Motto: Wenn wir erst einmal die Schleierfahndung wieder ins ASOG aufnehmen, dann wird alles wieder gut. Unerlaubte Migration und Kriminalität hören auf, und wir leben wieder im Land der Glückseligen. Damit ist es nicht getan. So einfach ist es eben nicht. Indem man einfach den zusätzlichen Absatz wieder in das ASOG hineinschreibt, wird sich an Migration und Krimi- nalitätslage in unserem Land erst einmal gar nichts än- dern. Die Schleierfahndung ist ein Instrumentarium, das durchaus dazu geeignet sein kann, kriminelles Handeln aufzuklären. Sie kann aber Kriminalität nicht verhindern, da sie nämlich keinen Zugriff auf die Ursachen kriminel- len Handelns hat, sondern lediglich bei den Folgen eines (Karsten Woldeit) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4216 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 bereits begangenen Verbrechens anknüpfen kann. Die Schleierfahndung ist – anders als Sie es darstellen – also kein Allheilmittel, wodurch Kriminalität künftig nicht mehr stattfinden wird. So wird es nicht sein. Dazu muss immer auch im präventiven Bereich an die Wurzeln und Ursachen von Kriminalität herangegangen werden. Wenn man dazu einmal auf die Schleuserkriminalität blickt, liegt der Schlüssel für die Verbrechensvermeidung in diesem Fall beim Bund, indem er endlich einen wirksa- men Schutz für die deutschen Außengrenzen schafft. Richtig ist aber auch – das gehört zur Wahrheit und sei an dieser Stelle auch einmal angemerkt –, dass es bis zum Jahr 2004 im Berliner ASOG eine Regelung zum Thema Schleierfahndung gab, die damals von Rot-Rot gestrichen wurde. Letztlich ist es aber Sinn und Zweck der Schleierfahn- dung, nach dem Wegfall der Grenzkontrollen im Schen- gen-Raum grenzüberschreitende Kriminalität aufgreifen, aufklären und bekämpfen zu können. Unter anderem wird die Schleierfahndung daher auch in Ländern wie Bran- denburg und Bayern durchaus wirksam zur Verbrechens- bekämpfung eingesetzt. – Hören Sie zu! Dann können Sie sich Ihr „Aha“ gleich klemmen. – Die Situation in Brandenburg und Bayern unterscheidet sich aber in einem ganz wesentlichen Punkt von der Berliner Ausgangslage. Im Gegensatz zu Brandenburg – ich weiß nicht, ob Sie mal auf die Landkarte geguckt haben – ist Berlin nämlich ein Binnenland. Wir haben keine inner- europäische Grenze. Und gerade auf eine derartige geo- grafische Lage zielt die von der AfD vorgeschlagene Gesetzesänderung ab, wenn Sie – ich zitiere – auf „Zur vorbeugenden Bekämpfung der grenzüber- schreitenden Kriminalität“ verweisen. Grenzen der Bundesrepublik Deutschland werden aber in aller Regel nicht in Berlin übertreten, wenn man vom Flughafen BER einmal absieht, wo kon- trolliert wird. Und wichtig ist auch, dass der zudem in Brandenburg liegt. Ob und wie eine Schleierfahndung auch im Binnenland Berlin wirksam sein kann, steht auf einem anderen Blatt. In Berlin kann die Schleierfahndung allenfalls auf überregionalen Strecken – Autobahnen, Bundesstraßen, Zugfernverkehr –, die nach Berlin hinein- führen, angewandt werden. Diese Einfallsrouten nach Berlin hat die Brandenburger Polizei aber Gott sei Dank bereits schon auf dem Schirm. Derzeit ist es ja auch nicht so, dass die Berliner Polizei nicht wüsste, was sie mit ihren Beamten und ihrer Dienstzeit anfangen sollte. Aufgrund der an sie herange- tragenen Aufgaben und der angespannten Sicherheitslage ist die Auslastungskapazität bei der Berliner Polizei im Moment an einer Obergrenze angelangt. Dazu kommt auch noch, dass die Beamtinnen und Beamten an den Tagen, die nun wieder ausreichend warm und mild wer- den, offensichtlich aufs Neue irgendwelche verhuschten, selbsternannten Klimaretter von den Straßen holen müs- sen. Hinzu kommt noch, dass wir gerade mit der ersten ASOG-Novelle wichtige Maßnahmen ergriffen haben, um die Arbeitsmöglichkeiten und die inhaltliche Durch- setzungskraft der Berliner Polizei zu verbessern. Das ist ein erster Schritt, und wir werden noch weitere Schritte gehen und das ASOG weiter ertüchtigen. Sicherlich wer- den wir dabei auch noch einmal das Thema Schleierfahn- dung in den Blick nehmen und gegebenenfalls auch noch einmal diskutieren. Aus gutem Grund wird daher Ihr Antrag auch in den Innenausschuss überwiesen. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Nein, ich bringe hier jetzt zu Ende. – Da besteht dann auch die Möglichkeit der Polizei, ihre fachliche Expertise zu der generellen Frage darzulegen, ob und in welchem Umfang die Wiedereinführung der Schleierfahndung in Berlin zu einem besseren Ergebnis bei der Verbrechens- bekämpfung führen kann. Aus diesem Grund sind wir auf die Diskussion im Innenausschuss bereits jetzt sehr ge- spannt. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen hat der Kollege Franco jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Woldeit! Wieder einmal spielen Sie innen- politisches Bullshit-Bingo, denn die AfD hat den nächs- ten Law-and-Order-Klassiker aus der Mottenkiste geholt und fordert jetzt die Einführung der Schleierfahndung in Berlin. Da werden Sie mir jetzt entgegnen: Das hält ja selbst das Bundesverfassungsgericht für zulässig. – Was Sie aber verschweigen, ist, welche Voraussetzungen das Bundes- verfassungsgericht vorgibt. Es muss einen expliziten Grenzbezug geben. Ich übersetze das mal für Sie, da Sie (Stefan Häntsch) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4217 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 es anscheinend nicht verstanden haben: Zulässig ist die Schleierfahndung innerhalb von 30 Kilometern zu einer internationalen Grenze. Jetzt weiß ich nicht, welche Karten die AfD benutzt. Auf der Deutschlandkarte, die ich kenne, habe ich keine sol- che gefunden. Die Zeit, in der es in Berlin Grenzen und Mauern gab, ist zum Glück vorbei. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten Woldeit?
Nein, das brauchen wir hier nicht im Plenum. – Zweite Ausnahme: auf internationalen Verkehrswegen. Das ist aber in dem Gesetzantrag, den Sie vorgelegt haben, natür- lich nicht formuliert. Das, was Sie wollen, sind willkürli- che und anlasslose Kontrollen im gesamten öffentlichen Verkehrsraum ohne den erforderlichen Grenzbezug. Und auch, wenn die alten weißen Männer von rechts außen das nie verstehen und erst recht nicht selbst nachvollzie- hen werden, ist genau das ein Einfallstor für Racial- Profiling. Sich in seiner Begründung des Antrags mit Verfassungskonformität zu rühmen, aber Bundesverfas- sungsgerichtsrechtsprechung zu ignorieren, das nennt die AfD in diesem Haus parlamentarische Arbeit, und damit ist eigentlich auch alles gesagt. Es ist auch kein Geheimnis, dass es Ihnen auch nicht um die Gefahrenabwehr geht. Sie wollen Menschen, die nicht in Ihr Weltbild passen, in diesem Land kontrollieren, kriminalisieren und am Schluss deportieren. Wir brau- chen keine verfassungswidrige Grenzpolizei, nur weil Sie und Ihre rechten Freunde in ganz Europa die Grenzzäune wieder hochziehen wollen. Dazu werden Sie zumindest in Berlin keine Chance bekommen. Wir werden mit Sicher- heit dafür einstehen, dass es Ihnen auch weiterhin nicht gelingt. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Matz jetzt das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die soge- nannte Schleierfahndung findet in Berlin keine rechtliche Regelung im ASOG mehr, und so soll es aus unserer Sicht auch bleiben. Denn anders, als die AfD-Fraktion in ihrem Antrag behauptet, ist dieses Instrument für Berlin kein effektives, verhältnismäßiges oder effizientes Mittel zur Bekämpfung von Kriminalität. Bei der Schleierfahn- dung handelt es sich in einem Stadtstaat wie Berlin ohne eine unmittelbare Außengrenznähe oder klassische Tran- sitstrecken um eine sicherheitspolitisch aufwändige, aber gleichzeitig sehr ineffiziente Maßnahme. Mehr noch: Die Schleierfahndung ist in einem Metropolenraum sicher- heitspolitisch eher kontraproduktiv. Alles in allem ist sie rechtstaatlich falsch. Es fehlen klare Belege dafür, dass mithilfe von Schleier- fahndung tatsächlich schwere Straftaten in Berlin verhin- dert werden könnten. Dieses Instrument war zwischen 1999 und 2002 schon einmal im ASOG enthalten. Es wurde ganze acht Mal eingesetzt und führte überwiegend zur Ermittlung von Delikten wie „Trunkenheit im Ver- kehr“ und „Fahren ohne Führerschein“, aber nicht zu dem, was man sich eigentlich im Kriminalitätsbekämp- fungssinne davon erhofft hatte, sodass die Regelung 2004 wieder aufgehoben wurde. In Hessen wurden zwischen 2001 und 2015 im Rahmen von Schleierfahndungen insgesamt 1,6 Millionen Fahrzeuge und 3,2 Millionen Personen kontrolliert. Allerdings hat das nur in 0,9 Prozent der Fälle zu irgendetwas geführt. Doch es geht hier nicht nur um die Frage der Effektivität. Anlasslose polizeiliche Personenkontrollen im gesamten Stadtgebiet stellen einen Grundrechtseingriff dar und müssen deswegen auch besonders gut begründet werden. Solche Eingriffe, also dass die Personenkontrollen ohne Anlass durchgeführt werden können, haben wir an krimi- nalitätsbelasteten Orten. Das hätten wir theoretisch auch in Waffenverbotszonen. Da kann ich mir das vorstellen, aber nicht einschränkungslos in der ganzen Stadt. Natür- lich muss man es schon auch in einem Zusammenhang sehen mit einem Thema wie angeblichem, also behaupte- tem oder tatsächlichem Racial-Profiling. Wir sollten jedenfalls den Bürgerinnen und Bürgern ge- genüber nicht den Eindruck erwecken, dass diese Aus- weitung von Befugnissen der Polizei die Sicherheit er- höht, sondern wir sollten das ASOG lieber nur für die Instrumente ändern, von denen wir uns tatsächlich etwas versprechen, die uns also in der Kriminalitätsbekämpfung wirklich auch faktisch weiterbringen, und da dann aber auch mit Tatkraft und Entschlossenheit rangehen. Das ist das, was diese Koalition schon getan hat und was sie in den folgenden Jahren auch noch weiter tun wird. – Vielen Dank! (Vasili Franco) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4218 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Linke hat der Kol- lege Schrader jetzt das Wort.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist korrekt, Herr Matz hat es gesagt: Die Schleierfahn- dung wurde von Rot-Rot im Jahr 2004 – habe ich recher- chiert – abgeschafft, und zwar zu Recht. Und dass die AfD gerne mal rückwärts schaut und sich bei ihren An- trägen an vergangenen Zeiten orientiert, ist ja nun nicht das erste Mal, also keine Überraschung. Aber man kann das ja schon noch mal rekapitulieren, wie das war. Wir Linken haben gemeinsam mit den Grünen, auch gemein- sam mit Bürgerrechtsorganisationen, damals in den 1990er-Jahren gegen die Einführung dieser Schleierfahn- dung gekämpft, und als die politische Mehrheit dann gemeinsam mit der SPD da war – also zumindest Linke, damals PDS, und SPD –, da wurde sie auch mit unseren Stimmen wieder abgeschafft. – Ja, war damals mit der SPD auch mal möglich, so was zu machen! – Dafür waren zwei Gründe maßgeblich. Der erste war einfach: Es wurde festgestellt, das war nutzlos, und da will ich hier mal jemanden ins Feld führen, der, glaube ich, des Linksextremismus unverdächtig ist, näm- lich den damaligen Innensenator Ehrhart Körting, SPD. Der hat gesagt – ich zitiere mal aus der Zeitung „Die Welt“ von März 2004 –: Für Berlin hat sich das Instru- ment der Schleierfahndung als praktisch bedeutungslos erwiesen –; sagte Herr Körting. Von 1999 bis 2002 habe man lediglich achtmal Kontrol- len veranlasst, die nicht in einem einzigen Fall zum Er- folg geführt hätten. Daher sei das Instrument auch ver- zichtbar. – Ich glaube, viel mehr muss man dazu nicht sagen. Und zweitens: Die Diskussion, die wir auch heute Mor- gen in der Aktuellen Stunde hatten, hatten wir damals auch schon. Anlasslose Kontrollen sind in der Tat ein Einfallstor für Racial-Profiling. Es spricht schon Bände, dass die AfD das von sich aus hier mit ihrem Antrag in Verbindung bringt, denn wenn es keinen Grund für eine Polizeikontrolle geben muss, dann kommen eben bei der Auswahl der Personen in der Gesellschaft verbreitete Stereotype zum Tragen. Und wer behauptet: Racial- Profiling gibt es nicht, denn es ist ja verboten –, dem sei hier mal die wissenschaftliche Untersuchung des Sach- verständigenrats für Integration und Migration aus dem letzten Jahr vorgehalten. Die haben das nämlich unter- sucht, und die kommen ganz klar zu dem Ergebnis: Per- sonen, die aufgrund von äußerlichen Merkmalen als aus- ländisch wahrgenommen werden, werden doppelt so häufig von der Polizei kontrolliert wie Personen, deren Erscheinungsbild der standarddeutschen weißen Norm entspricht. So, das ist Fakt, und das ist auch kein juristisches Argu- ment, jedenfalls nicht nur, sondern ein praktisches Argu- ment. Das ist übrigens auch das, was mit struktureller, institutioneller Diskriminierung gemeint ist; denn ich glaube, heute Morgen in der Aktuellen Stunde, insbeson- dere bei der CDU, wurde nicht verstanden, was das über- haupt bedeutet. Deshalb: Soll die Polizei ihre Arbeit machen; ja, sie soll Leute kontrollieren, wenn sie denn einen Anlass dafür hat, aber anlasslose Kontrollen brauchen wir nicht mehr, sondern weniger. Deshalb sagen wir: In einer freiheitli- chen Demokratie ist es nötig, dass man polizeiliche Be- fugnisse auch kritisch hinterfragt. Die Schleierfahndung ist ein gutes Beispiel dafür, dass es sinnvoll ist, so eine Befugnis, die dann bürgerrechtlich bedenklich und nutz- los ist, auch wieder abzuschaffen. – Danke! Vielen Dank, Herr Kollege! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Inneres, Si- cherheit und Ordnung. – Widerspruch hierzu höre ich nicht, dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 16 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 17: Viertes Gesetz zur Änderung des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1512 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. – Widerspruch dazu höre ich nicht, dann können wir so verfahren. Ich rufe auf Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4219 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 lfd. Nr. 18: Mobilität für alle: ein kostenfreies, öffentliches Fahrradverleihsystem für Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 29. November 2023 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 24. Januar 2024 Drucksache 19/1416 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1048 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke und hier der Kollege Schenker. – Bitte schön!
Dann würde ich jetzt gerne die Mobilitätssenatorin zitie- ren, denn die ist gar nicht anwesend bei diesem schönen Thema. [Katina Schubert (LINKE): Wir sind vielleicht auch zu schnell! –
Wir sind vor der Zeit!] Dann würde ich darüber abstimmen lassen. Wer dem Antrag, die Senatorin zu zitieren, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Linksfrakti- on, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die AfD-Frak- tion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstim- men? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der CDU- Fraktion und der SPD-Fraktion warten wir dann auf das Eintreffen der Senatorin. So, da ist auch Frau Senatorin Schreiner, dann können wir mit der Tagesordnung fortfahren.
Ja, wunderbar! – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Knapp ein Jahr regieren CDU und SPD jetzt in Berlin zusammen, und mein Fazit für den Rad- verkehr lautet: Stoppen, Anhalten, Bremsen – egal, wie Sie es nennen wollen, die Verkehrswende wird jedenfalls ausgebremst. Zahlreiche Radwegeprojekte wurden ge- stoppt, verzögert oder Gelder sind verfallen. Wir lesen das immer wieder. Kein Wunder: Die CDU hat sich im Wahlkampf als Anwältin für das Auto aufgeschwungen und bleibt sich selbst leider treu; das muss man immerhin anerkennen. Ich würde mal sagen: Das, was wir in Berlin erleben, ist gerade so was wie eine Cancel Culture für die Mobilitätswende. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN –
Uui! – Zurufe von der CDU] Und es geht ja nicht nur um Radwegeprojekte, denen Sie an den Kragen wollen, sondern Sie blockieren auch Ver- kehrsberuhigung oder mehr Aufenthaltsqualität durch Kiezblocks. Ich bin aber überzeugt: Wir brauchen eine Mobilitätspolitik, die alle im Blick hat, und dazu gehören eben auch die vielen Zehntausend Berlinerinnen und Ber- liner, die täglich mit dem Fahrrad unterwegs sind oder unterwegs sein wollen, und das wollen sie schnell, be- quem und vor allem sicher. Zu einer guten Radinfrastruk- tur gehören neben sicheren Radwegen, mehr Abstellmög- lichkeiten und auch so etwas wie Fahrradreparaturstatio- nen eben auch mehr Räder in der Stadt, und dabei kann ein besser ausgebautes öffentliches Fahrradverleihsystem ein wichtiger Baustein sein. Wir wollen ein kostenfreies kommunales Leihfahrradsys- tem mit mindestens 10 000 Rädern und 1 000 Stationen für Berlin auf den Weg bringen. Das wäre in etwa eine Verdopplung dessen, was wir bisher in Berlin als Ange- bot haben. Der Zeitpunkt ist auch genau richtig, denn wir reden ja gerade über eine europaweite Neuausschreibung und Neukonzeptionierung. Wir denken, dass so ein kommunales und eben kostenfreies Leihfahrradsystem wichtig für die Mobilitätswende wäre, gerade auch für Menschen in den Randbezirken. Der Blick über den Tellerrand zeigt, ein funktionierendes kostenfreies Leihfahrradsystem gibt es zum Beispiel in Hamburg. Da sind die ersten 30 Minuten der Nutzung kostenfrei. Die Räder werden kommunal betrieben, und die Erfahrung zeigt, dass gerade das noch mal eine zu- sätzliche Attraktivitätssteigerung ist. Leihfahrradsysteme sind nicht nur für Touristinnen und Touristen. Tatsächlich gibt es auch viele Berlinerinnen und Berliner, die vielleicht nicht jeden Tag mit dem Rad in der Stadt unterwegs sein wollen. Deswegen wäre so etwas ein gutes Angebot. Auch in anderen europäischen Metropolen gibt es bereits leistungsfähige und attraktive Fahrradverleihsysteme. Vélib’ in Paris zum Beispiel ist weltweit das größte öf- fentliche Fahrradverleihsystem und bietet allein im Groß- raum Paris circa 20 000 Fahrräder, davon 40 Prozent elektrisch, und 1 400 Stationen an. Im Pariser Stadtgebiet gibt es mittlerweile alle 300 Meter eine Station. Ich glau- be, es lohnt sich, da noch mal hinzuschauen. Das ist eine sehr gute Sache. Nicht zuletzt ist eine gute Radinfrastruktur für die ganze Stadt eben auch eine soziale Frage, denn um die Attrakti- vität des öffentlichen Leihfahrrads zu stärken und Mobili- tät für alle zu fördern, die nicht vom Geldbeutel abhängig ist, sollten zumindest die ersten 60 Minuten für alle Nut- zenden grundsätzlich kostenfrei sein. Damit lassen sich die meisten Gelegenheiten in Berlin erreichen. Also Mo- bilität für alle, unabhängig vom Geldbeutel, statt Klientelpolitik für einen kleinen Teil, der ausschließlich (Präsidentin Cornelia Seibeld) (Niklas Schenker) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4220 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Auto fährt, das würden wir uns wünschen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Kraft das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Schenker! Sie haben einiges Richti- ges gesagt. Ja, es ist richtig, das wettbewerbliche Verfah- ren für die Neuausschreibung ist gerade in Gang. Das ist ein europaweiter Prozess. Es ist innerhalb kürzester Zeit gelungen, auch eine personelle Verstärkung zu bekom- men, um eine sachgerechte Betreuung zu gewährleisten. Nichtsdestotrotz, weil in der Vergangenheit wenig pas- siert ist, wird es vermutlich nicht möglich sein, das Ver- fahren bis zum Auslaufen zu Ende zu führen, das heißt, es wird an einer Überbrückung mit dem aktuellen Betrei- ber gearbeitet. Aber gucken wir uns mal die Situation an! Im Kerngebiet gibt es – Stand heute – an allen S- und U-Bahnhöfen und Haltestellen der Straßenbahn mindestens eine Station für Leihfahrräder. Aktuell sind es 2 400 Stationen. Es sind 6 500 Leihfahrräder in dieser Stadt unterwegs. Der Ver- trag wurde 2014 geschlossen. Dieses Angebot kostet das Land Berlin jährlich 1,5 Millionen Euro, so die Größen- ordnung. Wenn Sie das mal mit der Inflation in den letz- ten zehn Jahren in Relation setzen, dann kommen Sie darauf, dass Sie mindestens den Faktor zwei obendrauf legen müssten. Dann wären wir, um den Stand jetzt zu halten, wenn wir eine neue Ausschreibung zu gleichen Konditionen machen würden, mindestens bei 3 Millionen Euro, also 3,2, um genau zu sein, um den Betrieb zu gewährleisten. Also halten wir mal fest: Ganz so schlimm ist die Situation in Berlin nicht, aber ich bin bei Ihnen, es gibt durchaus Verbesserungsbedarf. Was fordern Sie in Ihrem Antrag? Schauen wir uns das mal an! Sie wollen 10 000 Leihfahrräder. Zur Erinnerung: Jetzt sind es 6 500. Sie wollen in einem Jahr 1 000 Stationen, und zwar bauliche Stationen. Aktuell gibt es 300 bauliche Stationen, 294, um genau zu sein. Das heißt, Sie wollen innerhalb eines Jahres die Anzahl der Stationen mehr als verdreifachen. Sie wollen die Ausdehnung des Angebots in die Außenbezirke. Ehrlich, finde ich nicht verkehrt, aber für mich wäre es ver- gleichsweise wichtiger, an den S-Bahnhöfen endlich mal genügend Fahrradabstellanlagen zu bauen, denn das ist das eigentliche Problem, nicht das Fehlen von Leihfahr- rädern. – Hätten Sie ja machen können, haben Sie nicht getan! – Und Sie wollen Pedelecs und Lastenräder. Dann wollen Sie ein kostenloses Angebot für Schüler, Azubis, Studen- ten und die Berechtigten des Berlin-Tickets S. Klingt alles nett. Dann wollen Sie die kostenlose Ausleihe in den ersten 60 Minuten, also alles im Wesentlichen kostenlos. Warum ist das alles kostenlos? – Weil, wenn Sie mal mit den Anbietern sprechen, die durchschnittliche Nutzungs- dauer eines Leihfahrrads beträgt, je nachdem, welcher Anbieter, zwischen 10 und 15 Minuten. Wenn Sie 60 Mi- nuten kostenlos machen, ist es quasi ein kostenloses An- gebot. Und ehrlicherweise, diese Subventionitis, die Sie immer an den Tag legen, egal bei welchem System, wenn es um den ÖPNV geht, finde ich schwierig, denn, das, glaube ich, müssen Sie auch endlich mal anerkennen, Gleichheit ist nicht Gerechtigkeit. Was Sie am Anfang vorgetragen haben, Ihre Polemik, ehrlicherweise, spielt ja keine Rolle, es muss alles kosten- los sein, woher das Geld kommt, interessiert uns nicht. Gucken wir uns doch mal an, was passiert, wenn man solche Subventionierungsmodelle macht! In aller Regel ist es eine Subventionierung von unten nach oben, und das wird mit der CDU nicht zu machen sein. Also ein vermutlich gut gemeinter Antrag, völlig unklar, woher das Geld kommen soll, aber das ist ja bei den Linken in der Regel nie so im Fokus. Lassen Sie uns darüber im Ausschuss sprechen! Viel- leicht finden wir da noch eine Variante. – Vielen Dank, Frau Schubert! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Hassepaß das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Zu „unklar, woher das Geld kommen soll“ sage ich mal heute lieber nichts. Dieser Antrag führt mich zieldirekt zu meinem Lieblings- thema, dem Fahrrad, kostengünstig, schnell, effizient, ohne Lärm und Abgas und sogar noch gut für die Ge- sundheit. Das Fahrrad ist einfach ein Alleskönner. Immer mehr Menschen haben das erkannt und sind aufs Rad umgestiegen. Über 30 Prozent pendeln bereits mit dem Fahrrad zur Arbeit. Auch die Nachfrage nach Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4221 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Leihrädern ist massiv gestiegen. Nextbike verzeichnet eine Zunahme von 72 Prozent allein im letzten Jahr. Das ist eine großartige Nachricht für die stadtverträgliche Mobilität. Wie unverständlich und jammerschade ist es da, dass für diese positive Entwicklung nicht ausreichende Mittel im Haushalt bereitgestellt wurden. Der Senat will trotz der Rekordnachfrage das Angebot nicht ausweiten. Das ist nicht nachvollziehbar. Dabei müsste gerade die auto- orientierte CDU ein Interesse daran haben, dass mehr Menschen aufs Rad steigen und die Straßen nicht zusätz- lich verstopfen. Stellen Sie sich doch nur mal vor: Wenn alle Radfahrenden morgen auch ins Auto steigen und sich mit einfädeln würden, dann würden die Straßen in dieser Stadt komplett lahmgelegt werden. Also, liebe Autospe- zis der CDU, es wird Zeit, den Menschen, die mit dem Rad unterwegs sind, einmal laut Danke zu sagen, danke für ihre Entschlossenheit, Wege durch den urbanen Dschungel auf dem Rad zu suchen, und das, obwohl viele Wege immer noch unsicher, unbefahrbar oder gar nicht vorhanden sind. Eine gut funktionierende Stadt wird es ohne die Lösung Fahrrad nicht geben, denn sowohl der private Bereich als auch der Wirtschaftsverkehr werden auf die Vorteile, die das Fahrrad bringt, nicht mehr verzichten. Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ronneburg?
Ja!
Vielen Dank, Frau Kollegin, für die Möglichkeit der Zwischenfrage! – Die wollte ich eigentlich gerade dem Kollegen Kraft stellen, aber ich stelle sie Ihnen jetzt, denn ich bin anscheinend nicht mehr rangekommen. Frau Hassepaß! Sie haben auch die Frage der Finanzierung erwähnt. Können Sie sich noch an die Haushaltsberatun- gen für den Einzelplan erinnern, und können Sie sich auch an Anträge der Opposition für mehr Geld für Leih- fahrradsysteme und die Ausschussdebatte, in der bestrit- ten wurde, auch von der CDU-Fraktion, dass wir dafür mehr Geld bereitstellen müssten, erinnern?
Vielen Dank für die Frage, Herr Ronneburg! – Daran kann ich mich gut erinnern. Wir mussten für Fußverkehr, Verkehrssicherheit und auch diese Leihfahrradtitel kämp- fen. Da wurde klar gesagt, dass nicht mehr Geld zur Ver- fügung steht. Das ist jammerschade. Ich war gerade bei dem privaten Bereich und dem Wirt- schaftsverkehr, ich rede jetzt noch mal weiter, denn so- wohl die Hebamme als auch der Logistiker und die Schü- lerin warten auf endlich sichere Fahrradwege, um sicher unterwegs sein zu können. Das heißt, einfach machen, Fahrradwege ausbauen, Fahrradparkplätze umsetzen, Leihradstationen für die ganze Stadt schaffen, besonders an den ÖPNV-Stationen, besonders an Schulen, Unis und verstärkt in den Außenbezirken, gerade in den Außenbe- zirken. Kurz gesagt: Öffnen Sie Ihr Herz für die Fahrradkultur, wie es andere Metropolen vormachen! Machen Sie smar- te Mobilität auch in Berlin möglich! – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Schopf das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Berlin wollen wir die Menschen dazu er- muntern, das Auto stehenzulassen und verstärkt auf den ÖPNV umzusteigen. Auch die kostengünstige Nutzung von Leihfahrrädern soll hier einen zusätzlichen Anreiz bilden. Der vorliegende Antrag geht nun einen Schritt weiter und fordert die kostenlose Nutzung von Leihrädern innerhalb der ersten 60 Minuten für alle, darüber hinaus eine grundsätzlich kostenlose Nutzung für Schülerinnen und Schüler, Azubis, Studierende und Berechtigte eines Berlin-Tickets S. Hier stellte sich für mich, Herr Schenker, bereits im Aus- schuss die Frage: Sieht die Fraktion Die Linke wirklich in dieser Zielgruppe all jene Menschen, die das Auto stehen- lassen sollen, also ausgerechnet die Gruppen, die bereits durch eine vergünstigte beziehungsweise kostenfreie Nutzung profitieren? Ich verstehe eure Intention, aber damit bekommen wir die Fahrzeuge aus meiner, aus unserer Sicht nicht von der Straße. Rund 70 Prozent der bestehenden Fahrradleihstationen befinden sich innerhalb des S-Bahn-Rings. Die Zahl der Stationen in den Außenbezirken sollte daher ausgebaut werden. In diesem Punkt geben wir Ihnen recht! Wir haben im Koalitionsvertrag die Einrichtung von Mobili- tätszentren vor allem in den Außenbezirken festgehalten und dieses Vorhaben auch direkt mit der Bereitstellung von Bike- und Carsharing-Angeboten verknüpft. Seit Februar liegen uns aktuelle Zahlen zur Nutzung von Leihrädern vor, und die können sich für Berlin durchaus sehen lassen. Mehr als 2 Millionen Fahrten waren es in 2023. Das ist eine Steigerung von 72 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Gut ist auch: Mit Beginn des neuen Jahres (Oda Hassepaß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4222 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 sind alle Fern-, S-, und U-Bahn-Höfe sowie alle Jelbi- Punkte und -Stationen innerhalb des S-Bahn-Rings mit mindestens einer Station des öffentlichen Fahrradleihsys- tems ausgestattet. Gleiches gilt für die zahlreihen Bus- und Tramstationen. Weitere Stationen sind geplant. Sie sehen, Berlin ist hier durchaus auf einem guten Weg. Sowohl im Koalitionsvertrag als auch in den Richtlinien der Regierungspolitik ist die Kombination mit Jelbi- Stationen an den Mobilitätszentren vorgesehen, auch und gerade in den Berliner Außenbezirken. Die Koalition verfolgt hier also ähnliche Ziele und hat diese festgeschrieben: Eine gute Versorgung mit Leih- fahrrädern an den Orten, an denen sie benötigt und ge- nutzt werden, mit einem besonderen Augenmerk auf die Außenbezirke. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zum Antrag der Fraktion der Linken: „Mobilität für alle“ hört sich ja richtig gut an, und wir teilen die grundsätzliche Aussage, dass wir ein attraktives Angebot an Leihfahrrädern benötigen. Aber was sind denn die eigentlichen Forderungen? – Sie for- dern: Verstaatlichung des Leihfahrradsystems, steuerfi- nanziertes Ausleihsystem und bauliche Maßnahmen, die den Straßenraum noch weiter belasten. Ich sage: Das ist falsch! Der Kollege Vasili Franco würde sagen: Bullshit- Bingo. Ich weiß, die Linken möchten natürlich gerne alles ver- staatlichen. Gestern im Verkehrsausschuss hat Ihr Kolle- ge Ronneburg sogar gesagt, dass wir keine privaten Bau- firmen mehr brauchen. Wir bräuchten staatliche Baufirmen, damit gebaut werde. [Dr. Kristin Brinker (AfD): Wow! –
Sie sind schlecht!] Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zum Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/1048 empfeh- len die Ausschüsse gemäß den Beschlussempfehlungen auf Drucksache 19/1416 mehrheitlich – gegen die Frakti- on Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die Linksfraktion. Gegenstim- men? – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die AfD-Fraktion, ein fraktionsloser Abgeordneter. Ent- haltungen? – Bei Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Grüne ist der Antrag damit abgelehnt. Tagesordnungspunkt 19 steht auf der Konsensliste. Ta- gesordnungspunkt 20 war Priorität der Fraktion Die Lin- ke unter der Nummer 4.4. Die Tagesordnungspunkte 21 bis 24 stehen auf der Konsensliste. (Tino Schopf) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4223 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Ich rufe auf lfd. Nr. 25: Verdeckte Armut in Berlin erheben, Armutsbetroffenen helfen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 29. Februar 2024 Drucksache 19/1517 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1366 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier der Kollege Kurt. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Erinnern Sie sich noch, wann und wo Sie zuletzt Pfandsammler gesehen haben? – Wahr- scheinlich nicht, denn es sind viele Pfandsammler in Berlin unterwegs, aber sie sind für uns fast schon zur Gewohnheit geworden und dadurch auch ein bisschen unsichtbar. Dass Menschen in einer Stadt wie Berlin pfandsammeln gehen, weil sie arm sind, muss uns aber aufrütteln. Wir dürfen uns nicht daran gewöhnen. Wir müssen uns doch fragen: Was muss im Leben eines Menschen eigentlich los sein, wie groß müssen die eigenen Existenzsorgen sein, wie groß muss die Not sein und auch die Bereit- schaft, die Scham zu überwinden, dass Menschen ihren Arm in den Mülleimer stecken, weil sie auf diese paar Cents Pfand angewiesen sind? Pfandsammeln ist in Berlin eine traurige Realität, und die Armut in Berlin hat zugenommen. Sie ist auch sichtbarer geworden. Die Preise sind in den letzten Monaten massiv gestiegen. Auch wenn die Energiepreise und die Inflation wieder sinken, merken wir, dass am Ende des Tages alles teurer geworden ist, ob der Wocheneinkauf oder die Dö- nerpreise in Berlin. Berlin hat ein Armutsproblem. 733 000 Menschen sind armutsbetroffen. Das sind 19 Prozent aller Berlinerinnen und Berliner, 19 Prozent, fast jeder Fünfte. 11,6 Prozent der Menschen leben sogar von weniger als 950 Euro im Monat. Ein gutes Leben ist damit nicht ohne Weiteres möglich. Hinter diesen Zahlen stehen Menschen, die wir kennen, Familien, die den Gürtel enger schnallen müssen, Rentne- rinnen und Rentner, die ihr Leben lang gearbeitet haben und trotzdem jeden Cent zweimal umdrehen müssen oder auch Alleinerziehende, denen die nächste Mieterhöhung Sorgenfalten auf die Stirn treibt. Damit dürfen wir uns nicht abfinden. Wer arm ist, der kann in unserem Sozialstaat auch soziale Hilfen bekommen, aber nicht jeder, der arm ist und an- spruchsberechtigt, nimmt diese in Anspruch. Warum ist das so? – Weil viele Armutsbetroffene sich schämen, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, weil sie es entwürdigend finden, zum Sozialamt oder Jobcenter zu gehen, aber auch, weil unser Staat es ihnen schwer macht, Hilfen zu bekommen, weil der Ausnahmezustand in den Sozialämtern zum Normalzustand geworden ist, weil die Bearbeitung von Anträgen Monate dauert, Hilfesuchende nicht mehr telefonisch beim Amt durchkommen und alles zu kompliziert ist und die Menschen dann zu Beratungs- stellen gehen müssen. Die verdeckte Armut in dieser Stadt ist ein Riesenproblem. Damit müssen wir uns aus- einandersetzen! 60 Prozent der Anspruchsberechtigten für Grundsiche- rung im Alter stellen laut einer Studie des DIW keine Anträge auf Grundsicherung, obwohl sie anspruchsbe- rechtigt wären. Der Senat räumt sogar selbst ein, dass von den Menschen, die Anspruch auf Bürgergeld hätten, bis zu 56 Prozent diese Hilfen nicht in Anspruch nehmen. Das sind Zahlen, die uns nachdenklich machen müssen. Es gibt noch eine zweite Ebene, warum Menschen, die arm sind, keine Hilfe in Anspruch nehmen, und das ist die Scham. Wenn es um Armutsbetroffene geht, bekom- men nämlich manche Parteien und manche Politiker Schnappatmung und bedienen dann auch immer gleich das Bild der angeblichen sozialen Hängematte. Die Bot- schaft ist doch im Kern: Wenn du Bürgergeld beantragst, bist du ein fauler Taugenichts! – Das haben wir auch in den letzten Tagen auf Bundesebene gesehen, und dafür sollten sich die Leute schämen. Wenn wir von verdeckter Armut betroffene Menschen erreichen wollen, damit sie tatsächlich die ihnen zu- stehenden sozialen Hilfen in Anspruch nehmen, müssen wir umsteuern. Deshalb fordern wir den Senat auf, eine wissenschaftliche Studie zur verdeckten Armut in Berlin durchzuführen, weil die finanzielle Not der vielen ver- deckten Armen uns eben nicht egal ist. Wir müssen erfah- ren, warum Hilfen nicht angenommen werden. Wir müs- sen dafür sorgen, dass Hilfsangebote so zugänglich sind, dass Armutsbetroffene endlich diese zur Linderung ihrer Not in Anspruch nehmen können. Anträge müssen aus- füllbar sein, ohne dafür Hilfe von Dritten bekommen zu müssen. Die Verwaltung darf keine Servicewüste sein, sondern muss der Partner der Menschen werden, die Hilfen beantragen möchten. Und wir müssen dafür sor- gen, dass wir ein starkes Netz aus vielen niedrigschwelli- gen Angeboten wie den Ämterlotsen in Steglitz- Zehlendorf in der ganzen Stadt haben und auch mehr Sozialberatung, um von Armut betroffene Menschen zu unterstützen. Wer arm ist, kennt auch das Gefühl, dass es immer ein Stück weit entwürdigend ist, sich outen zu müssen, arm zu sein. Deshalb brauchen wir auch Hilfen, die ohne Amt (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4224 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 funktionieren. – Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Der Härtefallfonds gegen Energieschulden ist so ein Instru- ment, das erfolgreich ist, weil Menschen, die Energie- schulden haben, davon profitieren können. Dieses Er- folgsmodell wird aber gerade durch die neue Richtlinie der Sozialsenatorin ausgehöhlt und boykottiert, indem jetzt ein neuer Vorrang da ist, dass die Menschen doch zum Jobcenter müssen, um ein Darlehen zu beantragen; das werden sie nicht tun. So kann man sich natürlich den Haushalt auch schönsanieren. Das muss uns nachdenklich machen. Dieses Instrument hat funktioniert. Ändern Sie diese Richtlinie! Schaffen Sie es ab, dass die Menschen zum Jobcenter gehen müssen! Kommen Sie zum Zu- schussmodell zurück! – Danke schön! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Kollege Wohlert das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen im Abgeordnetenhaus! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kurt! Sie haben so viele Beispiele, Zahlen und Fak- ten für Armut genannt, dass ich glaube, dass wir zum Ergebnis kommen können, dass wir zumindest beim Thema Armutsbekämpfung kein Erkenntnisproblem haben. Mit dem Armutsbericht der Bundesregierung, dem Sozi- alstrukturatlas für die Bezirke und vielen weiteren zu- gänglichen Informationen stehen sehr umfangreiche Da- ten zur Verfügung, um politisches Handeln danach auszu- richten. Mit der integrierten Armuts- und Sozialberichter- stattung wird ein ressortübergreifendes Konzept aufge- baut, um die soziale Lage unterschiedlicher Zielgruppen zu analysieren. Ich glaube, uns eint das Ziel, dass wir Beratungs- und Unterstützungsangebote für Armutsbetroffene sichtbarer machen wollen. Mit einer zentralen Plattform, dem Dach „Soziales Berlin“, wollen wir einen Überblick über alle wichtigen Hilfsangebote, die mit Landesmitteln finanziert werden, schaffen. Ich glaube, uns eint auch das Ziel, dass wir die Inanspruchnahme von Beratungs- und Unterstüt- zungsangeboten erhöhen wollen. Als Koalition schaffen wir zwölf neue Stadtteilzentren als soziale Anlaufstelle auch für Armutsbetroffene. Wir bauen die unabhängigen Sozialberatungen aus. Wir stärken die Schuldner- und Insolvenzberatung. Wir unterstützen die mehrsprachigen und niedrigschwelligen Beratungen zum Bildungs- und Teilhabepaket. Und wir müssen die Sozialämter personell weiter stärken, damit Grundsicherungsempfänger nicht monatelang auf die Auszahlung von Leistungen warten müssen. Wir brauchen gerade in Zeiten knapper werdender finan- zieller Mittel keine neuen Studien. Was wir brauchen, ist eine nachhaltige und wirksame Armutsbekämpfung. Als Koalition werden wir diese Aufgabe entschlossen ange- hen. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Linksfraktion hat jetzt die Kollegin Schubert das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, die Union spricht heute bemerkenswerterweise immerzu an den Anträgen vorbei. Der eine wollte ir- gendwie über eine Beschlussempfehlung im Ausschuss diskutieren. – Herr Kollege Wohlert! Sie reden nicht über den Antrag, sondern allgemein über Armut. Das finde ich befremdlich, denn wir sind hier im Parla- ment. Natürlich ist verdeckte Armut ein großes Problem. Wenn über 50 Prozent der Leistungsberechtigten die Leistungen nicht in Anspruch nehmen, dann muss uns das doch Sorgen machen, denn es ist ja nicht so, als wür- den sie das freiwillig tun, es ist auch niemand freiwillig arm, sondern ganz oft gibt es unterschiedliche Gründe, die für diese Nichtinanspruchnahme ihrer Rechte verant- wortlich sind, zum Beispiel eine mangelnde Kenntnis der eigenen Rechte, zum Beispiel bürokratische Hürden – die Auslastung der Sozialämter ist da sicher ein gutes Bei- spiel –, zum Beispiel Sprachhemmnisse, weil die Sozial- ämter nicht ausreichend ausgestattet sind mit Fremd- sprachlern, mit leichter Sprache, mit anderen Möglichkei- ten, um Zugänge zu öffnen und Hindernisse abzubauen, aber eben auch die Angst vor Stigmatisierung. Denn noch immer ist es so, dass ein Teil der Menschen sich schämt, staatliche Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen, weil sie glauben, sie seien selbst schuld an ihrem Zu- stand. Die Hetzkampagne der Union gegen das Bürger- geld in den letzten Tagen und Monaten ist Wasser auf genau diese Mühlen, dass Menschen meinen, sich schämen zu müssen, wenn sie Leistungen in Anspruch nehmen, auf die sie ein Recht haben. Das muss aufhören. Deswegen ist es auch richtig, (Taylan Kurt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4225 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 dass wir sehen: Wo sind denn all die versteckten Armen? – Jetzt zu glauben: Ist doch gut, wenn die keine Leistun- gen in Anspruch nehmen, dann ist es ja billiger! – nein, das verschiebt nur die Kosten, denn Armut macht krank, und kranke Menschen brauchen doch erst recht Unter- stützung. Viel wichtiger wäre es doch, dass wir endlich dafür sor- gen, dass niemand arm ist, obwohl er oder sie zum Bei- spiel arbeitet. Wie viele Menschen haben wir in den Niedriglohnsektoren, die trotz Arbeit, trotz Vollzeitjobs auf ergänzende Leistungen angewiesen sind. Deswegen brauchen wir einen ordentlichen Mindestlohn, 15 Euro, damit es armutsfest ist. Deswegen brauchen wir eine höhere Tarifbindung, damit die Leute auch von ihrer Arbeit leben können, damit sich Arbeit tatsächlich in dem Sinne lohnt, dass man davon ein vernünftiges Leben führen kann. Das ist wichtig. Deswegen brauchen wir Schutz vor Arbeitsausbeutung. Wie viele Menschen werden arm, weil sie sich zum Bei- spiel nicht darauf einlassen, für jeden kleinen Cent zu arbeiten, weil sie sich nicht darauf einlassen, an den Sozi- alversicherungsträgern vorbei viel länger zu arbeiten, als sie müssen, weil sie sich zur Wehr setzen gegen Ausbeu- tung und dann ihren Job verlieren und gleich noch die Wohnung und dann als Wohnungslose hier in Berlin sind, die noch viel mehr Unterstützung brauchen? Es ist doch sinnvoll, all diese Formen verdeckter Armut aufzudecken, damit man dann, und da gehe ich wieder auf den Kollegen Wohlert ein, zielgerichtet Maßnahmen ergreifen kann, damit diese Armut verhindert wird. Das heißt eben auch, dass die Menschen um ihre Rechte wissen, dass sie in allen Sprachen um ihre Rechte wissen, dass wir sie ermutigen, ihre Rechte auch in Anspruch zu nehmen, und dass es eben nicht gut ist, wenn wir ver- deckte Armut haben, sondern dass es das Ziel sein muss, überhaupt keine Armut mehr zu haben. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Düsterhöft das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in seiner 32. Sitzung am 29. Februar 2024 mit dem Thema befasst. In dieser kurzen Befassung – sie dauerte, ich habe nachgeschaut, exakt auf die Sekunde 7 Minuten inklusive Abstimmung – äußerte der Kollege Schatz einen Gedanken, den ich gerne heute aufgreifen möchte. – Leider ist er heute nicht da. –: Wenn wir über verdeckte Armut sprechen, sprechen wir über die Nichtinanspruchnahme von staatlichen Leistun- gen, sprich: Menschen verzichten freiwillig auf die Hilfe der Solidargemeinschaft. Dies kann unterschiedlichste Gründe haben. Herr Schatz mahnte in der Beratung, dass es auch viele Menschen gebe, die sich durch die Gesell- schaft und durch politisches Handeln der demokratischen Parteien stigmatisiert fühlen. – Diesen Ausführungen möchte ich mich anschließen und diese Mahnung tatsäch- lich wiederholen: Wer staatliche Leistungen bekommt, wer arbeitslos, erkrankt, alleinerziehend, obdachlos, wohnungslos, zu uns geflüchtet oder aufgrund eines Schicksalsschlags in finanzielle Nöte geraten ist und die Hilfe von uns allen, der Solidargesellschaft braucht, ist kein schlechterer Mensch. Er ist nicht pauschal faul, nicht dumm oder selbstver- schuldet in dieser Situation. Ein Kunde des Jobcenters ist genauso wichtig für uns, genauso ein Teil unserer Gesell- schaft wie die Millionärin mit ihrer Villa in Zehlendorf und dem viel zu großen SUV. Das möchte ich hier in dieser Deutlichkeit festhalten. Äußerungen aus dem politischen Raum, egal woher diese nun kommen, die beispielsweise Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld in ein schlechtes Licht rücken wollen, sind unanständig, beschämend und menschenver- achtend. Wir Demokratinnen und Demokraten sollten uns immer an diesen Grundsatz erinnern, wenn wir Sozialpolitik diskutieren. Und ja, da darf man auch sehr kontrovers diskutieren; das gehört zu unserer Demokratie dazu. Das Stigmatisieren von bedürftigen Menschen sollten wir getrost der AfD überlassen. Ich komme auf Ihren Antrag zurück: Ich bin ehrlich ge- sagt ein bisschen verwundert, dass wir den hier heute beraten. In der kurzen Beratung – ich sagte es: Sieben Minuten hat sie gedauert – wurde im Ausschuss ja sehr deutlich, dass der Senat, erstens, die verdeckte Armut durchaus erfasst. Die Armutsgefährdungsquote wird ermittelt, aus dieser kann man die verdeckte Armut durchaus ableiten. Der Senat schaut sich die Armuts- (Katina Schubert) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4226 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 gefährdungsschwelle an. Und zweitens bringt der Senat bereits in diesem Jahr eine wissenschaftliche Studie auf den Weg, welche sich mit der Frage beschäftigen soll, was die Menschen davon abhält, auf die Solidargemein- schaft zuzugehen und die Hilfen, die ihnen zustehen, in Anspruch zu nehmen. Das wird der Senat machen – täti- ges Handeln. Ich dachte, so wie der Kollege Carsten Schatz es im Aus- schuss auch geäußert hat, dass der Antrag zurückgezogen wird. Somit kann ich heute sagen, dass wir diesen Antrag ab- lehnen werden; nicht weil er schlecht ist, sondern weil er tatsächlich an der Stelle überholt ist und wir mit tätlichem Handeln diesem Anliegen nachkommen. – Danke! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht nun die Abgeordnete Auricht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass wir, und damit meine ich uns alle, uns mit der Armut, sei sie verdeckt oder nicht, auseinandersetzen müssen, steht außer Frage. Es ist unerlässlich, besonders jene in den Blick zu nehmen, denen ein Leben in Würde verwehrt bleibt. Berlin, bekannt für seine lebendige Kultur und Partys, beherbergt auch das unsichtbare Elend, das hinter der schönen Fassade der Großstadt gedeiht – die Armut. Und das auch schon, liebe Grüne, als Sie regierten. Weshalb ich ehrlich gesagt ein bisschen verwundert bin, warum Sie während Ihrer fast siebenjährigen Regierungszeit nichts unternommen haben, wo Sie doch die Mehrheit hatten. Aber Statistiken zu zitieren und Koordinierungs- stellen aufzuzählen, reicht nicht aus, um diejenigen zu schützen, die in einem Netz aus Scham und Isolation gefangen sind; auch nicht, Themen nur medienwirksam abzuhandeln. Wieso ist Ihnen nicht aufgefallen, dass seit Jahren eine erhebliche Unterversorgung in der Schuldner- und Insolvenzberatung besteht? Der Rechnungshof stellte fest, dass nur 3 Prozent der verschuldeten Personen in Berlin überhaupt versorgt werden, und Berlin hat eine der höchsten Armutsquoten bundesweit. Die Nichtinanspruchnahme von Leistungen als Teil der verdeckten Armut stellt daher ein großes Problem dar. Das Traurige ist, dass die Leidtragenden besonders Kin- der und Jugendliche sind, die ohnehin schon überpropor- tional von Armut betroffen sind. Das ist wirklich be- schämend. Der im Antrag erwähnte DIW-Bericht von 2019 – da waren Sie übrigens auch noch in der Regierung – empfahl einiges, um verdeckte Armut zu bekämpfen. Es sollten Antragsverfahren vereinfacht und Bewilligungsdauern verlängert werden. Was haben Sie denn davon umge- setzt? Ich glaube, an Erkenntnis mangelt es uns nicht, warum Menschen Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Die SPD sagte ja schon vor 20 Jahren, das Thema verdeckte Armut sei hinlänglich bekannt und ausreichend erforscht. Forscher aus Jena haben auch im letzten Jahr schon eine Studie bereitgestellt, warum Leistungen nicht in An- spruch genommen werden. Die Hauptgründe waren schlichtes Nichtwissen, zu großer Aufwand, Unerreich- barkeit oder Scham über die Armut. Um verdeckte Armutsbetroffene besser zu erreichen, liebe Grüne, muss die Armut bekämpft werden, von der wir wissen, wo und weshalb sie entsteht. Das verringert dann auch schon, und zwar präventiv, die verdeckte Ar- mut. In erster Linie geht es um Prävention vor Ort und ganz konkret. Wir brauchen keine Studie, wir brauchen gute und faire Bildungschancen, gute Bildungsprogram- me, die Kinder und Jugendliche über finanzielle Kompe- tenz aufklären. Wir müssen Menschen stärken in ihrem eigenverantwortlichen Handeln. Wir müssen bezahlbaren Wohnraum schaffen und Ar- beitsplätze und Qualifizierungsmaßnahmen, die auf die Bedürfnisse von Menschen zugeschnitten sind, denn ein guter und sicherer Arbeitsplatz ist die beste Garantie gegen Armut. Und eines muss ich noch sagen: Viele Menschen werden durch Ihre Politik, liebe Grüne, in Armut getrieben. Des- halb ist es jetzt ziemlich heuchlerisch, die zunehmende Armut zu beklagen. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/1366 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Be- schlussempfehlung auf Drucksache 19/1517 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Hand- zeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke und Bünd- nis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD, CDU, AfD sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist der Antrag abgelehnt. Die Tagesordnungspunkte 26 bis 28 stehen auf der Kon- sensliste. (Lars Düsterhöft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4227 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Ich rufe auf lfd. Nr. 29: Nr. 3/2024 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. März 2024 Drucksache 19/1534 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Zustimmung zu dem Vermögensgeschäft. Wer dem Ver- mögensgeschäft Nummer 3/2024 betreffend den Erwerb der Vattenfall Wärme Berlin AG zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist die Zustimmung zu die- sem Vermögensgeschäft erfolgt. Ich darf Ihnen nun die Wahlergebnisse zu dem Tagesord- nungspunkt 5 und folgende vorlesen: Wahl eines stellver- tretenden Mitglieds und der/des stellvertretenden Vorsit- zenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln, Druck- sache 19/0909. Auf die Wahlvorschläge der AfD- Fraktion entfielen folgende Stimmen: als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Robert Eschricht: abgegebe- ne Stimmen: 137, ungültig: 1, Ja: 17, Nein: 115, Enthal- tungen: 4, damit nicht gewählt; als stellvertretender Vor- sitzender Herr Abgeordneter Karsten Woldeit: abgegebe- ne Stimmen: 137, ungültige: 3, Ja: 17, Nein: 112, Enthal- tungen: 5, damit nicht gewählt. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mit- glieds der G-10-Kommission des Landes Berlin, Druck- sache 19/0915. Auf die Wahlvorschläge der AfD- Fraktion entfielen folgende Stimmen: als Mitglied Herr Abgeordneter Martin Trefzer: abgegebene Stimmen: 137, Ungültige: keine, Ja: 16, Nein: 115, Enthaltungen: 6, damit nicht gewählt; als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Carsten Ubbelohde: abgegebene Stimmen: 137, ungültige: 2, Ja: 16, Nein: 114, Enthaltungen: 5, damit nicht gewählt. Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeord- netenhauses. Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: Herr Abgeordneter Marc Vallendar: abgegebene Stimmen: 137, ungültig: 1, Ja: 17, Nein: 116, Enthaltungen: 3, damit nicht gewählt; und Herr Abgeordneter Thorsten Weiß: abgegebene Stimmen: 137, ungültig: 2, Ja: 17, Nein: 115, Enthaltungen: 3, da- mit nicht gewählt. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mit- glieds des Ausschusses für Verfassungsschutz, Drucksa- che 19/1000: Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: als Mitglied Herr Abgeord- neter Gunnar Lindemann: abgegebene Stimmen: 137, ungültig: 1, Ja: 14, Nein: 119, Enthaltungen: 3, damit nicht gewählt; als stellvertretendes Mitglied Herr Abge- ordneter Tommy Tabor: mit abgegebenen Stimmen: 137, ungültige: 2, Ja: 15, Nein: 116, Enthaltungen: 4 nicht gewählt. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mit- glieds der Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Drucksache 19/1008: Auf die Wahlvorschläge der AfD- Fraktion entfielen folgende Stimmen: als Mitglied: Herr Abgeordneter Frank-Christian Hansel, abgegeben: 137 Stimmen, ungültig: keine, Ja-Stimmen: 17, Nein- Stimmen: 114, Enthaltungen: 6 – damit nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied: Herr Abgeordneter Harald Laatsch: abgegeben: 137 Stimmen, ungültig: 2, Ja- Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 114, Enthaltungen: 5 – damit nicht gewählt. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mit- glieds des Kuratoriums des Lette Vereins, Drucksache 19/1057: Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion ent- fielen folgende Stimmen: als Mitglied: Herr Abgeordne- ter Rolf Wiedenhaupt, abgegeben: 137 Stimmen, ungül- tig: 2, Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 111, Enthaltun- gen: 7 – damit nicht gewählt. Als stellvertretendes Mit- glied: Herr Abgeordneter Karsten Woldeit: abgegeben: 137 Stimmen, ungültig: 4, Ja-Stimmen: 17, Nein- Stimmen: 109, Enthaltungen: 7 – damit nicht gewählt. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mit- glieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses, Drucksache 19/1058: Auf die Wahlvorschläge der AfD- Fraktion entfielen folgende Stimmen: als Mitglied: Frau Abgeordnete Jeanette Auricht, abgegeben: 137 Stimmen, ungültig: 8, Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 108, Enthal- tungen: 5 – damit nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied: Herr Abgeordneter Alexander Bertram: abge- geben: 137 Stimmen, ungültig: 8, Ja-Stimmen: 17, Nein- Stimmen: 108, Enthaltungen: 4 – damit nicht gewählt. Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH, Drucksache 19/1247: Auf den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: Herr Abge- ordneter Dr. Hugh Bronson, abgegeben: 137 Stimmen, ungültig: 5, Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 112, Enthal- tungen: 5 – damit nicht gewählt. Tagesordnungspunkt 30 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4228 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 lfd. Nr. 31: Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/1530 Die Fraktion Die Linke beantragt die Überweisung der „Ersten Verordnung zur Änderung der Tilgungsverord- nung“ an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsan- gelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz. Dementsprechend wird verfahren. Im Übrigen hat das Haus von den vorgelegten Rechtsverordnungen hiermit Kenntnis genommen. Die Tagesordnungspunkte 32 und 33 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 34: Kernkraft revitalisieren – Grundlagen schaffen für eine Energieversorgung der Zukunft Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1445 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Hansel, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berliner! Während Bundesregierung und Senat im Rahmen der öko- und klimaideologisch moti- vierten Energiewende fossil befeuerte Kraftwerke und Stromlücken mithilfe erneuerbarer Energien schließen wollen, setzen wir als AfD auf die Kernenergie, aber eben nicht nur die AfD, auch die CDU im Bund; dazu komme ich noch. Gehen wir ins benachbarte Ausland: Frankreich beabsich- tigt zusätzlich zu bestehenden und sechs bereits geplanten Kraftwerken weitere acht zu errichten. In Holland ist ein Kernkraftwerk in Betrieb, zwei kommen hinzu. Polen plant die Errichtung von weiteren sechs Kernkraftwerken, die bis spätestens 2043 ans Netz gehen. Tschechien will den Anteil der Kernenergie von derzeit 36 Prozent auf 60 Prozent steigern. Gegenwärtig sind in Europa sechs Kernkraftwerke im Bau, weitere 20 in Planung, weltweit sind es 60 im Bau und 110 in Planung. Auch die Europäi- sche Kommission hat die Kernenergie als Zukunftstech- nologie in die EU-Taxonomie für nachhaltige Wirt- schaftsaktivitäten aufgenommen. Sie wissen, damit wird Planungssicherheit für Investitionen in die Nutzung der Kernenergie sichergestellt. Auch der sogenannte, von Ihnen immer herbeigezauberte Weltklimarat, IPCC, und die Internationale Energieagentur sprechen sich für die Kernenergie aus. Auf der Weltklimakonferenz in Dubai im Dezember 2023 – Sie erinnern sich, das hatte ich schon einmal erwähnt, da gab es eine lustige Reaktion von Herrn Gräff, der heute hierzu nicht sprechen will – haben 22 Staaten eine Allianz zur Verdreifachung der weltweiten Kernenergie bis zum Jahr 2050 gegründet. Der Sondergesandte des US-Präsidenten, John Kerry, sagte – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „Man kann das Ziel von Netto-Null Treibhausgas- Emissionen bis 2050 ohne Atomkraft nicht errei- chen. Das hat nichts mit Politik oder Ideologie zu tun, das ist reine Wissenschaft: Mathematik und Physik.“ Nehmen Sie bitte wirtschaftlich zur Kenntnis, dass seit dem Abschalten der Kernenergie in Deutschland wir für 3 Milliarden Euro Strom aus dem Ausland importieren, überwiegend Atomstrom aus Frankreich. Das nennt man jetzt Importstrom. Schauen Sie sich auch den technologischen Fortschritt der Kernenergie und der Kernforschung an. Spannend ist hier – auch schon einmal erwähnt –, dass die richtungs- weisende Technologie, zum Beispiel des Dual-Fluid- Reaktors, zwar in Berlin erforscht wurde, aber die prakti- sche Umsetzung in Kanada und jetzt in Ruanda erfolgt. Jedermann, der sehen und hören kann, erkennt, dass die Energiewende zu immensen Kosten für die Stromkunden und den Steuerzahler sowie zu einer Verringerung der Versorgungssicherheit führt. Sie zerhaut Ihnen Ihre kli- magerecht werden sollende Haushalte, die Sie verfas- sungswidrig aufstellen müssen – in Bund und Land. Mit der Kernenergie steht kurz- und mittelfristig eine sichere und saubere, grundlastfähige und standortunab- hängige Energie zur Verfügung. Eine Wiederinbetrieb- nahme der zuletzt abgeschalteten Kernkraftwerke ist weiterhin technisch möglich. Die dadurch wiedergewon- nenen grundlastfähigen Kernkraftkapazitäten würden zu einer sicheren und kostengünstigen Energieversorgung beitragen, auch in Berlin, das, wie Sie wissen, völlig abhängig von Importen aus dem deutschen Stromnetz ist. Die Deutschen befürworten übrigens – und das ist wich- tig, Sie wollen irgendwann einmal wieder gewählt wer- den – den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke mit fast einer Zweidrittelmehrheit. Einmal mehr führe ich den Kollegen von Ihnen aus dem Bundestag, den Kollegen von der CDU, als Zeugen an, der gesagt hat, dass die Abschaltung der letzten deutschen Meiler mitten in der Energiekrise ein schwerer Fehler war. Spahn hat es er- kannt: Kernkraft erlebt weltweit eine Renaissance. Die Wiederinbetriebnahme der am 15. April 2023 herun- tergefahrenen Kernkraftblöcke würde die derzeitigen (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4229 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Strompreise deutlich und zeitnah reduzieren und die latente Gefahr – die ist immer noch nicht weg – mögli- cher Blackouts und Brownouts abwenden. Mit der Bun- desratsinitiative wollen wir den Wiedereinstieg auch rechtlich ermöglichen, indem schlichtweg die kommerzi- elle Nutzung der Kernkraft wieder zugelassen wird. Dazu bedarf es lediglich eines Satzes im Atomgesetz, und der steht in unserem Antrag. Ich kann nur sagen: Verschließen Sie sich diesen Positio- nen nicht. Sie sagen immer, dass Sie uns inhaltlich stellen wollen. Das waren völlig sachlich vorgetragene Punkte, und jetzt bin ich einmal gespannt – Herrn Gräff sehe ich gar nicht, der hat hier das letzte Mal Affentheater ge- macht, Herr Stroedter redet auch nicht –, was Sie heute zu diesen Themen zu sagen haben. – Vielen Dank! Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Häntsch das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da- men und Herren! Dann werde ich Ihre Neugier gleich mal befriedigen können, was wir dazu sagen werden. Die AfD ist mit ihren Anträgen und Initiativen immer wieder ein dauernder Quell von Freude und Überraschungen. Dieses Mal haben sich die Allesretter der AfD der Revita- lisierung der Kernkraft verschrieben. Nun betrachten wir uns die Situation einmal als Berliner Landesparlament und nehmen uns die Berliner Ausgangslage vor. In der Vorbereitung auf meine heutige Rede habe ich mich, um auch wirklich aktuell sein zu können, extra heute früh noch einmal vergewissert, über wie viele Kernkraftwerke zur Energiegewinnung Berlin in der Vergangenheit ver- fügte und wie viele Kernkraft heute früh noch am Netz waren. Wollen wir einmal zusammen raten? – Es sind null, ganz genau null. Insofern wundert mich bereits der Titel Ihres Antrages, in dem es um die Revitalisierung der Kernkraft geht. Nun ist es begriffslogisch nur dann mög- lich, etwas zu revitalisieren, was früher auch einmal vital gewesen ist. Da Berlin als ach so großer Flächenstaat über gar keine Kernkraftwerke verfügte, lässt sich hier in Berlin auch nichts revitalisieren und nichts wiederbele- ben. Das bedeutet, dass damit wir als Bundesland Berlin als Revitalisierungsstandort, den Sie ja anstreben, schon mal raus aus dem Geschäft sind Nun möchten Sie sich im Rahmen der Bundesratsinitiati- ve bei anderen Bundesländern dafür einsetzen, dass dort Kernkraftwerke wieder in Betrieb genommen werden. Da werden sich die anderen Bundesländer bei Berlin aber bedanken: sonst nichts mit Kernkraft zu tun zu haben, aber woanders fordern, dass Kernkraftwerke wieder in Betrieb genommen werden. Das nenne ich mal ein geleb- tes Solidarprinzip. Die Entscheidung zum Atomausstieg in der Bundesre- publik Deutschland ist ja nicht vom Himmel gefallen. Schon 2002 hatte Deutschland den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen, indem die Laufzeiten der Kernkraftwerke begrenzt und der Neubau ausge- schlossen wurde. Am 6. Juni 2011 beschloss dann das Kabinett Merkel II den stufenweisen Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022, und am 30. Juni 2011 beschloss der Bundestag dann – in namentlicher Abstimmung, mit einer deutlichen Stimmenmehrheit von 513 von 600 Stimmen – das 13. Gesetz zur Änderung des Atom- gesetzes, das die Beendigung der Kernenergie und die Beschleunigung der Energiewende regelt. Die Laufzeit der letzten verbliebenen Reaktoren wurde zeitlich gestaffelt, wobei die letzten Kernkraftwerke dann Ende 2022 abgeschaltet werden sollten. Worin ich Ihnen vielleicht gerade so am Rande noch recht geben könnte, ist, dass es wohl eine gute Idee gewesen wäre, die noch vorhandenen Atomkraftwerke noch für eine begrenzte Zeit länger am Netz zu lassen und diese nicht mit aller Macht im April 2023 abzuschalten – und zwar so lange am Netz zu lassen, bis es gelungen wäre, die aktuelle Energiekrise zu lösen. Nichts anderes hat auch der Kolle- ge Spahn im Bundestag gesagt und gemeint. So viel Weitsicht konnte oder wollte die Ampelregierung drüben im Bundestag allerdings – wie bei so vielen anderen Dingen – nicht aufbringen. Das ist allerdings schade. Geradezu grotesk ist es, wenn Sie in Ihrem Antrag über die lange Abhängigkeit von Russland in der Energie- versorgung lamentieren und das kritisieren. Wissen Sie, gerade Ihnen als einer Partei, die einem Kriegsverbrecher und Kriegshetzer wie Putin in vielen öffentlichen Äuße- rungen permanent nach dem Mund redet, geht es doch – auch nach dem brutalen und völkerrechtswidrigen An- griff auf die Ukraine und ihre Zivilbevölkerung, der jetzt seit zwei Jahren andauert – in Wahrheit nur darum, dass die Bundesrepublik endlich wieder russisches Erdöl und russisches Erdgas importiert, um die russischen Kriegs- kassen zu füllen. Ich sage Ihnen aber eins, und schreiben Sie sich das in Ihr Stammbuch: Solange an Öl und Gas aus Russland das Blut von getöteten Ukrainerinnen und Ukrainern klebt, wird es so etwas nicht wieder geben, und das ist auch gut so. (Frank-Christian Hansel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4230 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Genau aus diesem Grund sind Sie kein ehrlicher Makler in der Frage der Energie- und Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für eine Zwischenintervention hat der Abgeordnete Hansel noch einmal das Wort.
In der Tat hatte ich von Ihnen mehr erwartet als vom Kollegen Gräff, aber das war jetzt auch nicht so wirklich viel. Ich meine, diese Russenscheiße können wir jetzt mal weglassen. Lassen Sie dieses Narrativ, dem Sie hier immer folgen – AfD und Russland –, einfach mal weg und kümmern Sie sich um das Thema. Sie können natürlich gar nicht an- ders, als es wegzuwischen, weil Sie natürlich in einer richtig blöden Situation sind. Die CDU will ja die Atomkraft. Gucken Sie sich Frau Klöckner an, gucken Sie sich Herrn Spahn an, gucken Sie sich das Programm an, das sie vorhaben. Diese Energiewende und das, was da gemacht wird, auch mit der Ampel, funktioniert nicht. Die Kraftwerks- geschichte mit Gas läuft nicht. Das kostet 60 Milliarden Euro. Das könnte ab 2030 anfangen, dass man dann ir- gendwann mal auf grünen Wasserstoff kommt. Das wird alles nicht funktionieren. Sogar der Bundeskanzlerberater war jetzt in Paris und hat dem französischen Energie- minister gesagt, wir würden uns der Taxonomie nicht entgegenstellen und uns auch nicht den Plänen zur Erwei- terung der Kernenergie entgegenstellen, sogar Atomstrom dazu importieren, und sogar roten Wasserstoff – das nennt man nämlich roten Wasserstoff – importieren. Ohne das wird es nicht gehen. Schauen Sie, es ist doch schon bedauerlich: Sie wollen ja mal wieder an die Macht – irgendwann einmal. Da wer- den Sie sich natürlich um dieses Land sorgen müssen, dass die Wirtschaft hier vorankommt. Das wird nicht ohne Kernenergie gehen. Ihre Leute wissen das; die Hälf- te Ihrer Fraktion stimmt aber dem Kollegen – er schaut gerade in sein Handy –, meinem Freund Freymark – da bist du ja! –, zu. Er lehnt die Atomkraft ja völlig ab, sagt es auch immer. Sie müssen sich darüber also erst einmal in Ihrer eigenen Partei klar werden, und dann reden wir weiter. Und das Thema Russland können Sie einfach mal vergessen. Wir stehen hier für die Bürger unseres Landes. Wir wissen, wie wir unser Land weiterbringen – wirtschaftspolitisch, technologisch und in die Zukunft. Sie sind die Leute von gestern! – Vielen Dank! Der Kollege Häntsch hätte nun die Gelegenheit, darauf zu antworten; er verzichtet aber. – Damit hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nun der Kollege Dr. Taschner das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im April letzten Jahres wurde mit dem Ab- schalten der letzten deutschen AKWs das Ende der deut- schen Atomkraftära ein für alle Mal besiegelt. Stattdessen bauen wir eine klimafreundliche und risikoarme Energie- versorgung aus Wind und Sonne auf. Von diesem einzig vernünftigen und sinnvollen Weg werden wir uns auch von der in Energiefragen rückwärtsgewandten AfD nicht abbringen lassen. Dieser Weg macht uns nämlich nicht nur unabhängiger, sondern er ist auch wirtschaftlich vernünftig. Denn ent- gegen der von der AfD weit verbreiteten Erzählung ist Kernkraft weder günstig noch risikoarm. Atomkraft ist und bleibt eine Hochrisikotechnologie. Die vielen Zwi- schenfälle weltweit, aber insbesondere die schrecklichen Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima und deren furchtbare Folgen für Mensch und Natur, haben uns das mehr als deutlich gezeigt. Aber auch der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine führt uns deutlich vor Augen, welche Gefahr von AKWs ausgeht. Kein Atomkraftwerk weltweit ist auf kriegeri- sche oder terroristische Angriffe vollständig vorbereitet und ausreichend geschützt. Auch deswegen hat der Atomausstieg unser Land sicherer gemacht. Hartnäckig hält sich auch immer noch der Mythos, Atomkraft sei besonders günstig. Das Gegenteil ist der Fall: Atomkraft verursacht hohe Kosten – vom Bau über den Betrieb bis hin zum Rückbau und zur Endlagerung des Atommülls, also über die gesamte Lebensdauer hin- weg. Zudem sind die Kosten einer Kilowattstunde aus Atomstrom bis zu viermal höher als die Kosten einer Kilowattstunde aus erneuerbaren Energien. Diese Schere geht immer weiter auseinander: Während die Kosten für (Stefan Häntsch) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4231 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 erneuerbare Energien sinken, steigen die Kosten für den Bau von Atomkraftwerken ins Unermessliche. Schauen Sie sich doch einmal die Kosten und die Zeit- verzögerungen der letzten AKW-Projekte in Europa an: In Flamanville gibt es elf Jahre Verzögerung und viermal so hohe Kosten. Nicht anders sieht es beim finnischen Meiler Olkiluoto aus, und auch, wenn wir nach Großbri- tannien schauen, wo mit Hinkley Point C ein neuer Atomkraftreaktor gebaut wird, zeichnet sich dasselbe ab. Und wer zahlt zum Schluss die hohen Kosten? – Die Verbraucherinnen und Verbraucher, nämlich über hohe Atomstromkosten. Wer die Zukunft vielleicht in sogenannten Mini-AKWs sah, wurde ebenfalls erst kürzlich von der Realität einge- holt. Ein Vorzeigeprojekt in den USA wurde erst kürzlich gestoppt. Grund dafür: Die Baukosten sind einfach zu hoch, und – welch Überraschung! – Solar- und Wind- energie sind deutlich günstiger und schneller zu haben. Aber auch mit dem fortschreitenden Klimawandel wer- den Atomkraftwerke zunehmend schwieriger zu betrei- ben, da sie für die Kühlung immens viel Wasser brau- chen. 2022 musste Frankreich aufgrund von Wasserman- gel Umweltauflagen massiv außer Kraft setzen, bezie- hungsweise wurden einige Reaktoren sogar gedrosselt. Für eine nachhaltige Energiepolitik brauchen wir eben keine Atomkraft, sondern günstige und vor allem klima- krisensichere Erzeugung von Strom. Die gute Nachricht ist: Mit Wind- und Solarenergie gibt es bereits eine Lö- sung, und die werden wir in Zukunft massiv ausbauen. Keiner braucht Atomkraft! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Wolff das Wort.
Da muss man erst einmal durchatmen, wenn man das alles hört. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich strahle Sie an! Ich strahle Sie an, und ich kann mir das auch leisten, denn ich stamme aus Brunsbüttel. Da bin ich tatsächlich geboren und bis zu meinem 16. Lebensjahr aufgewachsen. 1978 gab es dort einen Störfall. Das hat keinen Spaß gemacht, niemandem von uns. Wir hatten wirklich Angst, das kann ich Ihnen sagen. Nebenwirkungen waren in einer Packungsbeilage nicht zu lesen, nein, aber ich habe Glück gehabt. Wir alle dort hatten wirklich Glück, und in Tschernobyl und in Fukushima haben Natur und Mensch kein Glück, bis heute nicht. Das Ausmaß der Katastrophe ist gigantisch; das müssen wir einfach wissen. Und Brunsbüttel hat mir schon als Jugendliche klarge- macht – und Sie haben es gerade eben richtig erwähnt –: Atomkraft ist in jeder Hinsicht Hochrisikotechnologie. Die SPD lehnt die Rückkehr zur Kernkraft selbstver- ständlich ab. Ich könnte an dieser Stelle meine Rede enden lassen, aber nein, das tue ich nicht, weil die Energiepolitik doch viel zu wichtig ist. Sie müssten doch eigentlich wissen, dass Ihr Antrag auf der Bundesebene besprochen werden muss und natürlich nicht hier. Wir können das hier sowieso nicht regeln. Und Sie leugnen den Klimawandel – meine Güte! – im- mer noch. Sie verschweigen in Ihren wunderbaren Anträ- gen, die natürlich nicht wunderbar sind, auch die Gefah- ren, ständig und immer wieder. Es ist gerade gesagt wor- den: Die Endlagerproblematik ist nicht nur ungelöst, sie verschlingt Milliarden. Mittlerweile 450 Meter tief in die Erde reinbohren, und wir wissen nicht, wo wir den gan- zen Kram lassen sollen, in Brunsbüttel wissen sie es nicht. Und Atomstrom war in der Tat nie günstig. Frankreich wird die Preise erhöhen, und zwar richtig erhöhen. Die Megawattstunde geht ab 2026 nach oben. Und die neuen Kraftwerke – es ist gesagt worden – verteuern sich und sind verspätet. Und übrigens der Energieversorger – die EDF – schreibt Rekordverluste, sollten Sie mal nachle- sen. All das sind Gründe, weshalb Deutschland längst aus der Atomkraft ausgestiegen ist, und das ist auch gut so. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Vallendar? (Dr. Stefan Taschner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4232 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024
Ach nee, das bringt keinen Spaß. Die AfD will zurück in ein Zeitalter der Kernkraft, er- staunlicherweise wollen das die Energiekonzerne eigent- lich gar nicht so sehr. Nein, das stimmt nicht, dass sollten Sie vielleicht mal nachlesen. Und Sie verweisen jetzt schon auf 22 Staaten, die sich für die Atomkraft ausspre- chen – interessant! Sie erwähnen dabei aber nicht, dass auf derselben Weltklimakonferenz in Dubai über 110 den deutschen Kurs von mehr Erneuerbaren unterstützen. Das unterschlagen Sie natürlich. Das sagen Sie nicht. Es ist wirklich bedauerlich, wie Sie damit so verantwor- tungslos umgehen. Das kann ich nicht anders sagen. Und wir werden natürlich und selbstverständlich diesen An- trag ablehnen. Und eins kann ich Ihnen versprechen: Ich habe damals mit 16 Jahren – und dieser Brief liegt hier –, weil ich nicht weiter wusste, an die Politik geschrieben, weil ich gesagt habe: Leute, das geht so nicht! – Ich möchte bitte diese Briefe nicht mehr schreiben, und die SPD wird diese Briefe nicht mehr schreiben. – Danke! Und nun hat der Kollege Hansel noch mal das Wort für eine Zwischenintervention.
Ich war ja mal fünf Jahre in der SPD, und ich lese jetzt erst die Erinnerungen von Franz Josef Strauß. Der war der erste Atomminister. Da sollten Sie einmal lesen, Frau Kollegin, Sie sind ja ein bisschen jünger, dass die SPD die Atomfetischpartei in dieser Republik war. „Die Arbeiterklasse in Deutschland wird durch die Atomenergie siegreich werden“, das steht da wörtlich auf dem Parteitag 1955. Das sollten Sie sich einmal angucken. Jetzt noch einmal zur Sache: was Sie hier bringen – [Anne Helm (LINKE): Zurück in die Fünfziger! –
Zurück in die Vergangenheit! –
Das hilft doch nicht! – Weitere Zurufe von der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] – Herr Kollege! Man kann sich doch nicht alles anhören. Die Leute sollen doch mal in ihre eigene Tradition zu- rückgehen. – Wer hatte die Atomindustrie in Deutschland durchgesetzt? – Helmut Schmidt war das, und er hatte recht. Und Helmut Schmidt wäre heute bei uns, weil er mitgedacht hätte, da Sie das nicht können. Noch eine Geschichte: Der deutsche Sonderweg eines Hochindustrielandes, den machen Sie, und damit gehen Sie auch unter, erst in Ostdeutschland und demnächst auch im Rest. Frau Wolff wünscht nicht dazu zu sprechen. – Damit hat für die Fraktion Die Linke nun Herr Kollege Scheel das Wort. – Bitte schön!
Das ist ein Fehler!] – Das können Sie ja als Fehler sehen. Ich sage nur: Die Bundesrepublik Deutschland, und wenn Sie jetzt gucken, alle anderen Länder hätten das gemacht und man sollte hier – – Normalerweise sind Sie ja auch immer sehr ichbezogen und auf unser Heimatland, Vaterland, und hier ist alles toll. Und da auf einmal müssen Sie nach draußen gucken. Ich sage: In voller Souveränität haben wir diese Entscheidung getroffen, weil die Frage von Sicherheit, die Frage der Endlagerung und auch der Kos- ten überhaupt nicht geklärt sind und in keinem Verhältnis zu den Risiken stehen, die mit dieser Technologie einher- gehen. Und ich muss auch mit Folgendem aufräumen: Wir hat- ten zuletzt nicht mal mehr 6 Prozent Strom aus Atom. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4233 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Und wenn Sie hier so tun, als würden diese 6 Prozent eine Preissenkung produzieren, dann haben Sie bis heute das Merit-Order-Prinzip nicht verstanden. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –
Es geht um Spitzenzeiten!] Der Letzte, der einspeist, der Teuerste macht den Strom- preis. Das ist ein Problem. Man kann darüber reden, ob das sinnvoll ist, aber Ihre Aussage, dass der Atomstrom den Strompreis senken würde, ist einfach grundfalsch. Das haben Sie einfach nicht verstanden. Lassen Sie mich noch einen kurzen Schlenker machen. Die Europäische Union ist auf Energie gegründet worden. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Eu- ratom, das waren die großen Werte. Wir sind seit 2021 von der EU aus auf den Weg in die Energieunion. Viel- leicht sollten Sie auch noch mal mitnehmen, dass wir in einem europäischen Verbundsystem sind, und wenn an- dere Staaten in ihrer Souveränität andere Entscheidungen treffen, dann haben Sie das weder zu kritisieren, noch zu bemängeln, noch irgendwas. Wir sind in einem europäi- schen System, und wir werden aufgrund unserer demo- grafischen und geografischen Lage auch darauf angewie- sen sein, dass wir eine stärkere Vernetzung der europäi- schen Länder hinbekommen mit HGÜ-Leitungen – Hochspannungs-Gleichstrom- Übertragungsleitungen –, die gebaut werden, damit wir auf die Wasserkraft der Skandinavier mitzugreifen kön- nen, damit wir bald Speichertechnologien haben und natürlich auch mit unseren anderen Nachbarländern einen vernünftigen Austausch haben. – Doch, das ist da, und das wird auch schon gebaut, ma- chen Sie sich dort doch einfach mal kundig. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten einen Antrag der Linksfrakti- on, mit dem Abschiebungen von Jesiden gestoppt werden sollen. Um es vorwegzunehmen: Aus Berlin werden keine Jesiden abgeschoben. Der Antrag ist gegenstands- los. Wie Sie alle wissen, finden generell keine Abschiebun- gen nach Syrien statt. Das gilt insbesondere auch für Jesidinnen und Jesiden. Abschiebungen in den Nordirak finden ebenfalls aus Berlin nicht statt, und in den Zentra- lirak werden nur schwere Straftäter und Gefährder abge- schoben, und das ist ohne Frage zu begrüßen. Obwohl also dieser Antrag der Linksfraktion gegen- standslos ist, ist es gut, an das Schicksal der Jesiden zu erinnern, an dem wir Deutschen in den vergangenen Jahren intensiv Anteil genommen haben, denen Deutsch- land in vorbildlicher Weise in hoher Zahl Schutz gewährt hat. (Ferat Koçak) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4235 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Die Jesiden sind eine ethnisch-religiöse Minderheit, die ihr angestammtes Hauptsiedlungsgebiet im nördlichen Irak, in Nordsyrien und in der südöstlichen Türkei hat. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts waren sie gewalttätigen Versuchen eines Zwangsübertritts zum Islam durch das Osmanische Reich ausgesetzt. Es kam zu Massakern an den Jesiden. 1894 wurden während der vornehmlich an christlichen Armeniern und Aramäern verübten Massaker der osmanischen Truppen auch Tausende Jesiden getötet. Seit Anfang der Nullerjahre sind sie wieder zur Ziel- scheibe fundamentalistischer Islamisten geworden und mussten um ihr Leben fürchten. Ab 2014 wurden Jesiden sodann zu Hauptopfern des sich ausbreitenden sogenann- ten Islamischen Staats, einer dschihadistischen Miliz, die ein Kalifat errichten wollte. Diese verbrecherische Ter- rorgruppe betrachtete die Jesiden als Ungläubige und verfolgte und ermordete sie. Gefangene Frauen und Mäd- chen wurden versklavt. Das Ziel war die völlige Auslö- schung der Jesiden. Wer nicht zum Islam konvertierte, wurde sofort erschossen. Es dauerte bis zum Dezember 2017, als der Islamische Staat aus den letzten von ihm gehaltenen Gebieten im Irak vertrieben wurde. In Syrien hat es bis März 2019 gedauert. Das hat die Gefährdungslage der Jesiden zwar verbessert, aber wirklich sicher fühlen sie sich auch heute nicht. Düzen Tekkal beschreibt es so – ich zitiere –: „Die Angreifer waren auch Nachbarn aus den um- liegenden Dörfern. Der IS ist eine Ideologie. Und sie ist noch immer da.“ Zitat Ende. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten Koçak?
Bitte schön! Bitte schön!
Ich sehe unsere Zuständigkeit für das Land Berlin. Dafür haben wir Verantwortung, und dieser Verantwortung werden wir uneingeschränkt gerecht, und deswegen be- darf es Ihres Antrages nicht. Aus dem, was ich gerade von Düzen Tekkal zitiert habe, folgt, dass auch das Bundesamt für Migration und Flücht- linge bei der Prüfung der Asylanträge einen bestehenden individuellen Verfolgungsdruck berücksichtigt. Und für jesidische Opfer des Islamischen Staats werden regelmä- ßig humanitäre Lösungen gefunden, jedenfalls hier in Berlin, und das ist auch richtig so. Somit ist der vorlie- gende Antrag der Linksfraktion ohne Relevanz. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Omar das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist nicht nur der Internationale Tag ge- gen Rassismus, sondern auch das kurdische Neujahr Newroz. Newroz markiert in der kurdischen Geschichte sowie in der Geschichte der Völker der Region Mesopo- tamiens eine historische Zeitenwende. Es erinnert daran, dass sich diese Völker des Irans, Kurdistans, Afghanis- tans und andere Länder unbeugsam gegen ihre Herrscher gestellt haben, die sie unterdrückten und sie ihrer Men- schenrechte beraubten. Newroz symbolisiert damit den Widerstand dieser Völker gegen die Tyrannei und ihren tapferen Einsatz für Frei- heit und Menschenrechte. In diesem Sinne wünsche ich allen Menschen, die heute Newroz feiern ein friedliches und schönes Neujahresfest. Newroz pîroz be! Viele Menschen, die heute feiern, erinnern sich heute leider auch dabei an das Jahr 2014 zurück, wie mein Kollege Koçak auch erwähnt hat, als der Islamische Staat die schlimmsten Gräueltaten an der kurdischen Bevölke- rung und insbesondere an der jesidischen Minderheit in Nordsyrien und im Nordirak, in irakisch Kurdistan und in Rojava verübt hat. Was den Jesidinnen und Jesiden widerfahren ist, lässt sich mit Menschenverstand wirklich nicht begreifen und kaum in Worten beschreiben. Die Terrormiliz Islamischer Staat hat sie abgeschlachtet, Frauen und Mädchen gekid- nappt, gefangen gehalten wie die Tiere, missbraucht, (Burkard Dregger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4236 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 vergewaltigt, versklavt und weiterverkauft. Jesidische Siedlungsgebiete wurden skrupellos überfallen, Familien gewaltsam auseinandergerissen. Jesidinnen wurden ver- schleppt, zu Tausenden, und getötet. Bei den Verbrechen des Islamischen Staats am jesidi- schen Volk handelt es sich um nichts Geringeres als einen Genozid. Das hat auch ähnlich der Deutsche Bundestag im letzten Jahr in einem überfraktionellen Beschluss einstimmig anerkannt. Ja, der Islamische Staat scheint aktuell im Nordirak und in Nordsyrien militärisch besiegt zu sein, aber seine faschistische Ideologie lebt im Unter- grund in der Region leider weiter. Deshalb können Jesidinnen und Jesiden bis heute nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückkehren, denn was sie dort erwarten würde, sind strukturelle Diskriminierung, Rassismus, Verfolgung und eine massive Retraumatisie- rung. Wir wissen, dass der Irak ein destabiler Staat ist. Das bestätigt die aktuell gültige Lageeinschätzung von „Mo- nitor“. Auch die Bundesregierung erklärte noch vor ei- nem Jahr auf eine Kleine Anfrage, ich zitiere mit Erlaub- nis der Präsidentin: „für jesidische Religionszugehörige aus dem Irak … ist es – ungeachtet veränderter Verhältnisse – nicht zumutbar, in den früheren Verfolgerstaat zu- rückzukehren.“ Zitat Ende. – Trotzdem schiebt leider Deutschland Jesi- dinnen inzwischen wieder ab und das teilweise mit rabia- ten Mitteln, wie zum Beispiel in Bayern. Leider! Wieder werden Familien auseinandergerissen, Schutzsu- chende in Deutschland auf diese Weise retraumatisiert. Schätzungsweise sind circa bis zu 10 000 Jesidinnen und Jesiden von Abschiebungen bedroht und haben leider keinen sicheren Aufenthalt hier in Deutschland. Dabei haben Abgeordnete aller Fraktionen im Bundestag im letzten Jahr, auch die der CDU und SPD, versprochen, alles zu tun, um Jesidinnen und Jesiden zu schützen, ihnen eine neue Heimat in Deutschland zu geben, ihre Traumata zu verarbeiten hier in Deutschland. Leider muss man sagen, dass genau dieses Versprechen gerade gebrochen wird und die Jesidinnen und Jesiden genau wie unsere humanitären Grundsätze damit hemmungslos verraten werden. Die Abschiebepraxis von Jesidinnen und Jesiden muss sofort gestoppt werden, für Berlin, aber auch bundesweit. Darum unterstützen wir den Antrag der Linksfraktion und fordern auch als Grünenfraktion, dass sich der Berliner Senat auf Bundesebene dafür einsetzt, dass auch Jesidin- nen und Jesiden aus anderen Bundesländern nicht abge- schoben werden. Das wäre für unser Land und für unser Versprechen notwendig. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat nun der Kolle- ge Özdemir das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Allen Fernen auch von unserer Fraktion: Newroz pîroz be! Was wichtig ist – vieles wurde gesagt; ich werde vieles nicht wiederholen wollen –, ist aber: Warum werden eigentlich Jesidinnen und Jesiden verfolgt? Das Jesiden- tum kennt keine verbindliche religiöse Schrift, wie etwa die Bibel, Thora oder der Koran. Die Vermittlung religiö- ser Traditionen und Glaubensvorstellungen beruht seit Jahrhunderten ausschließlich auf mündlicher Übertra- gung. Aufgrund der ausschließlich oralen religiösen Pra- xis hatten und haben die Jesidinnen und Jesiden bei den Muslimen und Christen in der Region nicht den Status von Leuten der Schrift, also Anhängern einer Offenba- rungsreligion wie beispielsweise Muslime, Christen oder Juden. Sie galten und gelten bei diesen Gruppen oft als, und das ist das Schlimme, Ungläubige, Götzen oder sogar Teufelsanbeter. Genau diese falschen Darstellungen und Vorurteile waren immer und immer und immer wieder der Grund und die Grundlage für die lange Verfolgungs- und Leidensge- schichte der Jesidinnen und Jesiden, die bis in die Ge- genwart andauert und dazu führt, dass der IS beispiels- weise einen Genozid an diesen Menschen verübt. Wichtig ist jedoch, die Leidensgeschichte der Jesidinnen und Jesiden nicht nur auf den IS zu verengen, sondern anzuerkennen, dass diese Gruppe in dieser Region seit vielen Jahrzehnten, wenn nicht Jahrhunderten verfolgt und diskriminiert wird. Im Januar 2023 hat der Bundes- tag, wie schon heute angesprochen, die Verbrechen des IS an den Jesiden als Völkermord anerkannt – ein Mei- lenstein und zugleich ein Signal für die Betroffenen, dass die erlittenen Grausamkeiten und die Schutzbedürfnisse in Deutschland anerkannt werden. Alle Mitglieder und Parteien stimmten dem Beschluss auch einvernehmlich zu. Im März 2023 erklärte die Bun- desregierung zudem in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage, ich zitiere: „Für jesidische Religionszugehörige aus dem Irak … ist es – ungeachtet veränderter Verhältnisse – nicht zumutbar, in den früheren Verfolgerstaat zu- rückzukehren.“ (Jian Omar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4237 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Im Mai 2023 gab es eine Migrationsvereinbarung mit dem Irak. Das Problem hier ist, dass in den Bundeslän- dern bei Abschiebungen offenbar keine Aufmerksamkeit auf die kulturelle Herkunft und Religion gelegt wird und hier der vom Bundestag anerkannte Schutzbedarf ins Leere läuft. Es liegt jedoch in den Ländern, ihre Hand- lungsspielräume zu nutzen. In Berlin werden Jesidinnen und Jesiden nicht abgeschoben. Berlin ist in der Sache ein Best-practice-Akteur, wenn man das so sagen möchte. Dafür möchte ich mich auch bei der Innensenatorin auf- richtig bedanken. Berlin fungiert als Vorbild. Dass jedoch eine Bundesrats- initiative hier irgendeine Erfolgschance haben würde, das glauben wir nicht, und deshalb werden wir dem Antrag auch nicht zustimmen. – Danke! [Beifall bei der SPD und der CDU – Beifall von Anne Helm (LINKE) –
Vielleicht kann man es doch mal versuchen!] Vielen Dank! – Für die Fraktion der AfD spricht der Abgeordnete Woldeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen Abgeordnete! Ich glaube, wir sind uns alle einig, in allen Fraktionen, [Anne Helm (LINKE): Glaub ich nicht! –
Ich stimme dir zu!] dass die Jesiden unfassbares Leid erfahren mussten, ins- besondere unter dem IS in den Jahren 2014 und folgende. Wenn ich mir überlege, dass Tausende Menschen getötet werden, dass über 7 000 Frauen vergewaltigt, versklavt wurden, ist das ein Leid, das man sich gar nicht vorstellen kann. Ich kann auch nachvollziehen, dass hier die Forde- rung kommt, Abschiebungen auszusetzen beziehungswei- se nicht durchzuführen. Meines Wissens, und das haben Vorredner gesagt, gibt es in Berlin keine Abschiebungen in den Irak von Jesiden. Das halte ich in Anbetracht der Umstände auch für vollkommen richtig. Vor allem, wo sollen sie denn hin? Wenn ich mir überle- ge, lebten in der Region Sindschar einst 600 000 Jesiden. Nach den Vertreibungsaktionen, die auch vollkommen zu Recht als Genozid anerkannt wurden durch den Deut- schen Bundestag, auch durch meine Fraktion, waren es am Ende nur noch knapp 60 000. Über 500 000 Men- schen wurden vertrieben. Wenn ich wiederum überlege – das hatte ich vor einiger Zeit schon mal gelesen –, dass eine Jesidin, die Opfer dieses unfassbaren Verbrechens wurde, die vergewaltigt, versklavt wurde, auf einem Marktplatz ihren ehemaligen Peiniger traf, der übrigens auch Asyl und Fluchtgründe in Anspruch genommen hat, dann mag ich mir nicht ausmalen, was diese junge Frau dort in diesem Moment gefühlt und erlitten hat. Das ist wirklich schlimm. Herr Koçak! Sie haben den Antrag mit viel Leidenschaft vorgetragen. Ich muss Ihnen allerdings sagen, wir können den heute gar nicht abstimmen und beschließen. Er geht erst noch in die Ausschüsse, und da werden wir auch darüber sprechen. Auch wenn ich Ihrem Nachsinnen folgen kann, wie gesagt, finden im Land Berlin keine Abschiebungen statt. Somit hat er quasi Erledigung ge- funden. Eine Bundesratsinitiative auf Bundesebene for- dern Sie nicht. Sie fordern auf, dass sich der Senat auf Bundesebene dafür einsetzt, das Ganze bundesweit durchzusetzen. Ich glaube, dafür fehlt uns einfach im Land Berlin die Kompetenz. Dementsprechend mag es durchaus sein, dass es in ande- ren Bundesländern auch Menschen gibt, die dieser Volksgruppe angehören, die mitunter aber auch Straftaten begehen, wo der Staat Recht und Gesetz einhält. Ich sage es nochmal: Das Leid, das die Jesiden erlitten haben, ist unfassbar. Es ist zu Recht ein Genozid. Diese Menschen in Deutschland zu schützen, ist unsere Aufgabe. Das passiert im Land Berlin. Aber Form und Umfang ihres Antrags wird aufgrund zum einen des Erledigungsum- stands und zum anderen des Nicht-Zuständigkeitsbereichs wahrscheinlich nicht unsere Zustimmung finden. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 37 wurde bereits in Verbindung mit der Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Nummer 4.3 behandelt. Tagesordnungspunkt 38 war Priorität der Fraktion der SPD unter der Nummer 4.2. Tagesordnungspunkt 39 steht auf der Konsensliste. Ich rufe nun auf lfd. Nr. 40: Kreativwirtschaftsberichterstattung fortschreiben – Bilanz ziehen, Schwerpunkte setzen und Zukunft gestalten Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1519 (Orkan Özdemir) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4238 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Gräff, Sie haben das Wort.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen macht uns ein biss- chen ratlos, um ehrlich zu sein. Er ist so wenig qualifi- ziert, dass man kaum weiß, wie man ihn bewerten soll. Ich wüsste gar nicht: Soll ich ihn unterstützen, soll ich ihn nicht unterstützen, und aus welchen Gründen nicht? Ich habe überhaupt keine Probleme, gute Dinge auch zu unterstützen. Sie haben gerade darüber gesprochen, Herr Gräff, dass die Kreativwirtschaft in Berlin besonders ist, dass sie ein Wachstum verzeichnen kann und sehr viele Menschen anzieht. Andersherum stimmt es auch: Auch Berlin ist ein Faktor, der der Kreativwirtschaft natürlich in die Hände spielt, was auch gut ist. Jetzt ist es aber so: Hätte ich so einen Antrag schreiben wollen, hätte ich erst mal über- legt: Über welche Branchen reden wir? Was brauchen diese Branchen? – Sie sagen: Nö, es kommen sehr viele Menschen in die Kreativwirtschaft, die verzeichnet ein Plus von Beschäftigung. Wenn man mit den Menschen ins Gespräch geht, dann ist das Erste, was sie einem erzählen, dass sie keinen Wohn- raum finden. Dann erzählen sie, dass sie so weit außer- halb wohnen oder einfach nicht gut angeschlossen sind, dass die Infrastruktur, die Verkehrsinfrastruktur nicht gut ausgebaut ist. Das ist das Nächste, was sie erzählen. Dann reden sie darüber, dass die Bildung in dieser Stadt ja so (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4239 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 schlecht ist und dass es keine Kitas für ihre Kinder gibt. Das sind eben die Fragen, mit denen sie sich beschäftig- ten, die so auch in Ihre Aufgabenfelder fallen würden. Natürlich käme ich da auf die Idee zu sagen: Was haben wir denn eigentlich in unserem Koalitionsvertrag gesagt, was wir machen wollen? – Sie haben gesagt – und da gibt es tatsächlich auch ein paar substanziiertere Sachen als das, was Sie als Antrag vorgelegt haben –, dass Sie die Verzahnung der Kultur- und Kreativwirtschaft möchten. Ich glaube, der Antrag geht in diese Richtung, aber, wie gesagt, er ist nicht substanziiert genug. Dann fragt man sich: Soll die Schaffung einer Schnittstelle erfolgen, die ressortübergreifend fungiert, also die Dinge, die früher bei der Kulturverwaltung waren – – Sie sagen das ja mit diesem Kreativ- und Kulturwirtschaftsindex, der jetzt fortgeführt werden soll. Diese Verzahnung soll jetzt also diese Stelle schaffen. Dann fragt man sich: Warum schreiben Sie eigentlich nicht zu diesen Punkten, die Sie sich ja in Ihren Koaliti- onsvertrag geschrieben haben, Anträge? Wo bleiben die denn? – Stattdessen wollen Sie einen Bericht, der sagen soll, wie gut oder schlecht es der Kreativ-, Digital- oder Kulturwirtschaft geht. Ehrlicherweise brauche ich dafür jetzt nicht noch einen Bericht. Zeitung lesen hilft, mit den Betrieben in Austausch gehen hilft, und tatsächlich sich die Gesamtwirtschaft in Berlin anschauen hilft. Dazu gibt es Berichtswesen, das man sich ansehen kann. Ich bin, wie gesagt, irritiert. Ich hoffe, es wird weiter qualifiziert, wenn wir darüber im Ausschuss reden. Mir fehlt noch sehr viel. Alles, was Sie gesagt haben, ist okay, aber mehr auch nicht. Ich glaube, ein bisschen mehr Fleisch am Knochen täte der Sache gut. – Vielen Dank! Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Wolff das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, natürlich braucht es Substanz, aber Berlin ist eigentlich schon mal eines: Es ist Creative City in Deutschland. Das ist ganz wichtig erst mal vorab. Berlin ist durch seine offene und vielfältige Atmosphäre Anzie- hungspunkt für kreative Köpfe, Tourismus, Messen, Pop- kultur, Gamesbranche und so vieles mehr. Die Kreativ- wirtschaft sorgt in Berlin für eine Magnetwirkung. Sie ist ein sehr relevanter Wirtschaftsfaktor. Sie beeinflusst weitere Wirtschaftszweige, Forschung und Wissenschaft, und davon profitiert die gesamte Gesellschaft, insbeson- dere eben auch durch viele Arbeitsplätze. Der letzte Kreativwirtschaftsbericht stammt aus dem Jahr 2014. Was ist seitdem geschehen? – Zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung war Deutschland noch nicht ein viertes Mal Weltmeister, und, übrigens, Angela Merkels Satz „Das Internet ist für uns alle Neuland“ war noch jung. Und tatsächlich: Viele Errungenschaften und Ent- wicklungen sind seitdem geschehen – gesellschaftlich, technologisch, wirtschaftlich. Zehn Jahre sind für einen der dynamischsten Wirtschaftszweige der Weltwirtschaft wirklich viel. Da muss es einen neuen Start geben, denn: Wie haben sich Schwerpunkte verlagert? Was ist durch Corona verändert? Welchen Einfluss hat KI? Wie wirkt der Fachkräftemangel? Wo gibt es Förderbedarfe? Und übrigens nicht nur am Frauentag möchte ich betonen: Mir ist wichtig, die Situation der Frauen, berufstätig in der Kreativ- und Digitalwirtschaft, zu beobachten, um zu sehen: Wie hat es sich entwickelt, also wie steht es ei- gentlich auch um freischaffende Künstler und Künstle- rinnen? Gibt es mögliche Fehlentwicklungen? Müssen wir denen nicht entgegentreten? Und was brauchen wir dafür? – Wir brauchen Fakten. Wir brauchen gesammelte Fakten, denn wie sonst soll zielgenaue Politik ohne gute Datengrundlage gelingen? Deshalb ist es auch richtig, nicht nur einmalig, sondern regelmäßig Berichte zu erarbeiten; ich denke, ja. Kunst und Kultur sind Klammern unserer Gesellschaft. Sie haben diese Aufmerksamkeit auch verdient. Daher freue ich mich, dass auf meine Initiative heute dieser Antrag abgestimmt wird. Ich würde mich wirklich freuen, wenn Kolleginnen und Kollegen anderer Fraktionen hier doch unterstützen. Es ist gut, wenn wir heute diesen Antrag gemeinsam auf den Weg bringen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Linksfraktion spricht der Kollege
Herr Präsident! Zum späten Abend, meine Damen und Herren! Berlin hat sich ja wohl als ein global anerkanntes Zentrum für Kreativität und Innovation etabliert. Das umfasst Musik, Film, Kunst, Design, Mode, Architektur, Werbung, aber auch Software, Spieleentwicklung und neue Medien. Was zieht, sind die im Vergleich zu ande- ren Großstädten relativ niedrigen Lebenshaltungskosten, allerdings haben wir die Probleme beim Wohnen, das ist angesprochen worden. Die Clubszene ist auch wichtig, ebenso das Ökosystem der lebendigen Start-up-Szene. Die entscheidenden Charakteristika sind: die sektoren- übergreifende Vernetzung, die wunderbar klappt. In Ber- lin verschmelzen traditionelle mit neuen Medien und Technologien, was zu innovativen Projekten und Start- ups führt, die die Grenzen zwischen Kunst, Technologie und Wirtschaft verwischen. Die zunehmende Digitalisie- rung bietet neue Chancen für die Kreativwirtschaft, stellt aber auch große Herausforderungen vor allem für die Geschäftsmodelle dar. Zahlreiche Netzwerke, Vereini- gungen und Plattformen ermöglichen Austausch, Kol- (Damiano Valgolio) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4241 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 laboration und Unterstützung innerhalb der Kreativge- meinschaft. Der kürzlich vorgestellte Kultur- und Kreativwirtschafts- index gibt einen Einblick in die wirtschaftliche Lage dieses Sektors in der Region. Er reflektiert das aktuelle Stimmungsbild innerhalb der verschiedenen Branchen von Musikwirtschaft über den Kunstmarkt bis hin zu Software und Games. Dieser Bericht, der in Zusammen- arbeit der Länder Berlin und Brandenburg, der IHK Ber- lin, der IHK Potsdam und des Medienboards Berlin- Brandenburg erstellt wurde, zeigt die Bedeutung der Branche für die regionale Ökonomie und für uns alle auf. Bundesweit gesehen – und das ist interessant – gehört die Kultur- und Kreativwirtschaft mit einem Umsatz von 175 Milliarden Euro zu den wichtigsten und umsatz- stärksten Wirtschaftsbranchen in Deutschland. Das wuss- te wahrscheinlich nicht jeder. Mit einer Bruttowertschöp- fung von 103 Milliarden Euro liegt sie über dem Niveau des Maschinenbaus. Insgesamt sind in den elf Teilmärk- ten der Kultur- und Kreativwirtschaft 1,8 Millionen Men- schen beschäftigt. Zu den besonderen Herausforderungen dieser Branche gehört, und jetzt kommt es auch wieder, die Bewältigung der Auswirkungen Ihrer falschen politi- schen Antworten auf Corona, die zu einem deutlichen Umsatzrückgang und fast zur Zerstörung von Teilen dieser Branche geführt haben. Wir erwarten von einem künftigen Monitoring folgende Anforderungen: detaillierte Darstellung der verschiede- nen Sektoren innerhalb der Kreativwirtschaft, also dass man Musik, Film, Design, Software trennt, wirtschaftli- che Kennzahlen wie Umsatz, Beschäftigungszahlen, Beitrag zum BIP, Investitionen und Exporte, die Analyse aktueller Trends, Herausforderungen und Chancen, eine Vergleichsanalyse, die zeitliche Entwicklungen und Ver- gleiche mit anderen Regionen beinhaltet, eine Bewertung der Innovationskraft und Aktivitäten, schließlich die Evaluation und Auswirkung von Förderprogrammen, also die Effektivität staatlicher und privater Förderungen. Ich sage nur, alles was uns in Berlin weiterbringt, unter- stützen wir. Auch hier gibt es keinen politischen Dis- sens. – Guten Abend! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 41 war Priorität der CDU unter Nummer 4.1. Ich rufe auf lfd. Nr. 42: Verdrängung eines queeren Wohnprojekts verhindern – kommunales Vorkaufsrecht für das „Tuntenhaus“ in der Kastanienallee 86 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1521 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und zwar mit der Kollegin Schmidberger.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewoh- ner des Tuntenhauses! Egal wie man aussieht, woher man kommt und wen man liebt, im Tuntenhaus werden alle Menschen mit offenen Armen und Herzen empfangen. Diesen besonderen Zauber durfte ich letzten Samstag wieder erleben, als ich dort zusammen mit dem Pankower Baustadtrat Cornelius Bechtler, dem Staatssekretär für Mieterschutz Stephan Machulik und meiner Kollegin Daniela Billig zu Besuch war. Das Tuntenhaus besteht bereits seit 1990 und ist somit das älteste queere Hausprojekt in Berlin. Hier werden queere Menschen beraten und finden einen geschützten Raum. Einmal in der Woche veranstalten die Bewohne- rinnen und Bewohner auch eine kostenfreie Essensausga- be für arme Menschen im Kiez. Ja, die gibt es auch in Prenzlauer Berg. Das Tuntenhaus ist also nicht nur ein Zuhause, sondern auch ein wichtiger Anlaufpunkt für die queere Community in ganz Berlin und ein Gewinn für den ganzen Kiez. Das Tuntenhaus ist nicht nur eine Insti- tution für queere Menschen, sondern für uns alle. Das Vorkaufsrecht hier zu ziehen, ist also nicht nur eine wohnungspolitische, sondern auch eine queerpolitische und vor allem eine menschliche Frage. Wer von sich behauptet, die Regenbogenhauptstadt fördern zu wollen, wie es der Regierende mehrfach getan hat, der muss sol- che Projekte erhalten. Daher fordern wir den Senat mit dem Antrag auf, das Darlehen und den Zuschuss für den Ankauf durch die Genossenschaft und auch die Mittel für die Instandhaltung zur Verfügung zu stellen, damit das Tuntenhaus bleibt. Das Vorkaufsrecht wurde leider stark begrenzt und gilt nur noch bei Häusern mit schlechtem baulichen Zustand. In diesem Fall liegen die Kosten für die Instandhaltung sogar über dem Kaufpreis. Der Kaufpreis ist aber für die Lage relativ erschwinglich. Wenn der Senat nicht handelt, ist zu befürchten, dass der neue Eigentümer dort eine Luxussanierung durchführen wird, und die Mieten wer- den dann ungebremst durch die Decke gehen. Konkret heißt das, es droht Verdrängung. Man könnte hoffen, dass der neue Eigentümer die Abwendungsvereinbarung (Frank-Christian Hansel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4242 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 unterschreibt und sich damit zum Erhalt des Tuntenhau- ses bekennt, aber wir dürfen und können uns nicht darauf verlassen. Wer das Tuntenhaus erhalten will, muss bereit sein, den Vorkauf zu ermöglichen. Es gilt jetzt, eine finanzpolitische Lösung zu finden. Der Mieterschutz-Staatssekretär spricht zu Recht von einer kreativen Finanzierung. Auch ich denke, wir müssen hier verschiedene Finanztöpfe aus den Bereichen Stadtent- wicklung, Kultur und Antidiskriminierung anzapfen. Nicht akzeptabel wäre es allerdings, wenn CDU und SPD gegenseitig behaupten würden, der jeweils andere müsse sich um die Finanzierung kümmern. Ich appelliere an Sie in der Regierungsverantwortung: Lassen Sie die Bewohnerinnen und Bewohner die vom Eigentümer versäumte Instandhaltung nicht alleine aus- baden! Hier haben wir nämlich als Staat insgesamt ver- sagt. Kümmern Sie sich und ziehen Sie hier im Sinne dieses queeren Hausprojekts mit internationaler Strahl- kraft an einem Strang. Ich dachte bis heute Morgen, dass sich alle demokrati- schen Parteien einig sind, dass Berlin Platz für queeres Leben bieten muss, bis ich dann über den verächtlichen Tweet von Christian Gräff vom 16. März gestolpert bin. Ich zitiere: „Vollkommen absurd: wir haben unstrittig zu we- nig bezahlbaren Wohnraum, aber ein paar Millio- nen für Hausbesetzer haben Grüne und Linke im- mer übrig. Kein Cent für solche Geschenke an Be- setzer!“ – Mit solchen Aussagen kann man zwar am rechten Rand fischen, lieber Herr Gräff, aber damit beweisen Sie, dass Sie eben nicht in der Lage sind, für ganz Berlin Politik zu machen. Denn zu Berlin gehören eben nicht nur die Ein- familienhaussiedlung in einem Außenbezirk, sondern auch solche queeren Hausprojekte wie das Tuntenhaus. Hören Sie bitte damit auf, immer die angeblich so unter- schiedlichen Interessen von Innenstadt und den soge- nannten Außenbezirken gegeneinander auszuspielen. Auch in Marzahn-Hellersdorf leben queere Menschen, die sich solche Räume wünschen, sie einfordern und in der ganzen Stadt, unabhängig von ihrem Wohnort, nut- zen. Das Tuntenhaus ist eine Institution und deswegen, Herr Gräff: Gehen Sie doch am Wochenende ins Tuntenhaus, machen Sie einen Drag-Queen-Workshop und keine Angst: Sie müssen nicht unbedingt einen glitzernden Fummel anziehen. Die Tunten nehmen Sie so, wie Sie sind. Machen Sie es mit denen doch auch so! Noch ein letzter Punkt, lieber Herr Gräff: – Sie müssten bitte zum Schluss kommen!
– Wenn man sich reflexhaft über Hausbesetzer aufregt, sollte man sich vorher auch erkundigen. Die zahlen dort nämlich Miete. Wie immer eilt die Zeit. Die Finanzierung muss bis An- fang Mai stehen. Der Bezirk tut bereits alles, was er für das Vorkaufsrecht tun kann. Jetzt muss auch der Senat seine Hausaufgaben machen. Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat dann ohne glitzernden Fummel der Kollege Gräff das Wort. [Heiterkeit bei der SPD –
Wir haben Kopfkino!]
Die Wette gilt!] An seinem Geburtstag hat auch der Kollege Dr. Lederer lange ausgehalten. – Zum Abschluss der letzten Rederun- de hat er noch einmal das Wort. Für die Linksfraktion spricht Herr Dr. Lederer. – Bitte sehr!
Vielen lieben Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehr- ten Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja klar: Wenn wir über Berlin reden, dann gibt es bestimmte Wahrzeichen, die kennt die ganze Welt, das Brandenburg Tor, die Oberbaumbrücke, der Fernsehturm. Wir kennen das. Dann gibt es aber auch bestimmte ikonische Orte in der Stadt, die kennen tatsächlich nicht alle, und das muss man auch nicht. Das Tuntenhaus gehört mit großer Sicherheit dazu. Das ist vielleicht für die Gesamtgesellschaft nicht so ein relevanter Ort, aber für bestimmte Communities in der Stadt ist es ein zentraler und wichtiger Ort. Dieser Ort hat vor allem eine soziale Bedeutung. – Herr Gräff, darauf komme ich gleich noch mal zurück. – Ich glaube, dass diese soziale Komponente einen Unterschied zu einem normalen Wohnhaus mit normalen Mietparteien macht, obwohl die soziale Komponente natürlich auch beim Vorkaufsrecht immer eine Rolle spielt. (Christian Gräff) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4244 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Das Tuntenhaus ist für viele queere Menschen – nicht nur in Berlin, nicht nur in Deutschland, sondern tatsächlich auch international – ein solcher Ort und damit auch ein solches Berliner Wahrzeichen. Das ist ein Ort, an dem so etwas wie Solidarität noch mal ganz anders durchbuch- stabiert wird, übrigens auch über Generationen hinweg. Es ist ein Ort, an dem unterschiedliche geschlechtliche Identitäten und sexuelle Orientierungen miteinander versuchen, der Stadt auch etwas zurückzugeben. Das ist nämlich ziemlich wichtig. Es ist vor allem ein sicherer queerer Ort, und da muss man an dieser Stelle sagen: Als das Tuntenhaus entstan- den ist, in den früher 1990er-Jahren, galt der § 175 noch. Es ist tatsächlich so, dass das Strafgesetzbuch damals noch zwei unterschiedliche Dimensionen kannte, nämlich die heterosexuelle Beziehung und alle übrigen Beziehun- gen. Auch heute sind diese Orte noch viel zu selten. Wir brau- chen mehr von diesen Orten. Wenn Hoffeste, Lebensmit- telausgaben und die Küche für alle auch dafür sorgen, dass das ein wichtiger Anker in der Nachbarschaft ist – die Kollegin Schmidberger hat es gesagt –, für eine le- benswerte Nachbarschaft, auch identitätsstiftend für den Kiez, dann ist das doch etwas, wofür wir uns einsetzen müssen, wofür wir kämpfen müssen. Das ist einer dieser geschichtsträchtigen Orte, die immer gemeint sind, wenn Politikerinnen und Politiker von der Stadt der Freiheit reden und die Vielfalt der Lebenswei- sen preisen. Wir kennen diese Sätze. Es ist vor allem einer dieser Orte, von denen im Laufe der Zeit schon viel zu viele verschwunden sind, von einem Immobilienmarkt geschluckt, auf dem die Rendite zählt und wo sozialkultu- relles Erbe und menschliche Schicksale nicht so eine große Rolle spielen. Das Tuntenhaus kann ein Ort sein, an dem wir zeigen, dass es anders geht, dass Stadtentwicklung nicht dem freien Kampf der großen Marktmacht überlassen wird, ein Ort, wo Stadt auch gestaltet wird. Es gibt politische Instrumente. Über das Vorkaufsrecht ist schon gespro- chen worden. Es ist nur noch sehr eingeschränkt nutzbar. Die FDP blockiert leider auf Bundesebene eine Reform, die wir dringend bräuchten. Aber im konkreten Fall kann es noch ausgeübt werden, weil ein städtebaulicher Miss- stand vorliegt. Das wird der Bezirk ohne Unterstützung der Landesebene nicht leisten können. Deswegen will ich von Herzen dafür werben, dass wir hier Wege finden. Das ist heute mal so ein Moment, wo ich wirklich Danke sagen muss, denn Herr Gräff hat diesen Tweet abgesetzt – jetzt hört sich das ganz anders an, und ich bin sehr froh, denn es ist in der Tat ein besonderer Ort. Der Ort hat seit dem Zeitpunkt Mietverträge, als ich 16 Jahre alt war. Was in der Weichselstraße 52 in Neukölln ging, das muss auch in Prenzlauer Berg in der Kastanienallee gelten, denn genau wie andere Menschen brauchen auch queere Men- schen ein Dach über dem Kopf, und um nicht mehr und nicht weniger geht es. „Wir verstehen das kommunale Vorkaufsrecht weiter als wichtiges Instrument für unsere mieten- und wohnungspolitische Ziele.“ Ups! – Herr Präsident! Ich habe vergessen, das Zitat kenntlich zu machen; das steht im Koalitionsvertrag von SPD und CDU. Ich zitiere mit Ihrer Genehmigung weiter: „Safer Spaces und diskriminierungssensible Be- gegnungsräume schützen wir vor Verdrängung.“ Das steht dort auch. Jetzt müssen wir das nur noch schnell umsetzen. Wir scheinen uns alle einig zu sein. Es ist ja nicht so üblich, einen persönlichen Wunsch zu äu- ßern, aber da Frau Präsidentin mir heute früh so nett gratuliert hat: An seinem 50. Geburtstag darf man sich vielleicht vom Haus und vom Senat mal was wünschen. Ich wünsche mir wirklich, dass sich jetzt nicht alle ir- gendwie herausreden, sondern wir wirklich alles gemein- sam tun, damit das Tuntenhaus bleibt. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD –
Huhu!] Vielen Dank! – Dann kommt für die SPD-Fraktion die Kollegin Aydin ans Pult.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist unbestritten: Das sogenannte Tuntenhaus ist das bunteste, bekannteste Haus auf der Kastanienallee im Prenzlauer Berg. Seit 30 Jahren wird hier Vielfalt gelebt, und es ist zur Ikone der schwulen und queeren Communi- ty geworden. Das Hausprojekt steht für ein diverses Ber- lin, für Subkultur und kollektive Hausgemeinschaften, für einen Freiraum, der kulturelle und soziale Aktivitäten im Kiez schafft; diese wurden hier gerade dargestellt. Des- halb ist es so wichtig, dass wir dieses Hausprojekt erhal- ten. Es ist bekannt – seit Februar –, dass das Tuntenhaus in der Kastanienallee verkauft wurde. Es liegt in einem sozialen Erhaltungsgebiet. Deshalb kann das Vorkaufs- recht bis Mitte Mai zum Zuge kommen. Wir wissen aber seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im No- vember 2021, dass die Anwendung des Vorkaufsrechts (Dr. Klaus Lederer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4245 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 weitgehend eingeschränkt ist. Nur wenn schwerwiegende Mängel und Missstände vorliegen, kann es ausgeübt werden. Nach Auffassung des Bezirks liegen diese Vo- raussetzungen vor. Es werden weiterhin Prüfungen erfol- gen. Das Haus besteht aus 27 Wohneinheiten, die von Verdrängung bedroht sind. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es die Einschätzung, dass die Kosten für die Instandset- zung den Kaufpreis um das Zweifache übersteigen. Es gibt aber auch eine Genossenschaft, die bereits Interesse an dem Ankauf geäußert hat. Ich freue mich sehr, dass die SPD-geführte Senatsverwaltung aktuell gewissenhaft prüft, ob die Voraussetzungen für eine Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten einer landeseigenen Woh- nungsgesellschaft oder Genossenschaft geschaffen wer- den können. Sie loten aus, welche Finanzierungsmög- lichkeiten infrage kommen könnten. Ich möchte auch zu Herrn Gräff sagen: Wir als SPD- Fraktion haben im Zusammenhang mit Vorkaufsrechts- fällen immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass ein angemessener, wirtschaftlicher Kaufpreis eine wichtige Voraussetzung für den Ankauf durch eine landeseigene Wohnungsgesellschaft oder Genossenschaft ist, denn auch wir wollen natürlich nicht Spekulanten Steuergelder in den Hals stecken. Aber wir haben auch immer gesagt, es kommt auf den Einzelfall an. Für mich ist die Bedeu- tung des Tuntenhauses für ein diverses Berlin, für die schwule und queere Community so entscheidend, dass wir dieses Haus erhalten müssen. Berlin ist und bleibt Regenbogenstadt, und auch die CDU hat sich dazu be- kannt. Deshalb fordere ich die CDU, auch den Finanzsenator, auf, sich da zu bekennen und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dabei zu unterstützen. Das Wohnpro- jekt hat Symbolcharakter, und es muss vor Verdrängung geschützt werden. Wir als SPD-Fraktion stehen dazu. Dennoch möchte ich, unabhängig von diesem Fall, bei Vorkaufsrechtsfällen die Bezirke nicht aus der Haftung nehmen. Auch sie müssen ihre Aufgaben machen und die Beseitigung von Mängeln rechtzeitig anordnen, denn es kann wirklich nicht sein, dass Häuser so zerfallen, dass die Instandhaltungsmaß- nahmen den Kaufpreis übersteigen. Zum Schluss möchte ich aufgrund dieses Falles an die Bundesebene appellieren: Gebt uns das Vorkaufsrecht zurück! – Die FDP sitzt zwar nicht mehr hier; vermutlich würde es auch nichts bringen. Auf Bundesebene hat sie aber so oft bewiesen, dass sie zu nichts taugt und man sie im Grunde in die Tonne werfen kann. Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Laatsch das
In dieser Demagogie nicht!] Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Vorge- schlagen wird die Überweisung des Antrags an den Aus- schuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich dazu nicht; dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte 43 und 44 stehen auf der Kon- sensliste. Tagesordnungspunkt 45 war Priorität der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen unter der Nummer 4.3. Die Tagesordnungspunkte 46 bis 49 stehen auf der Konsens- liste. Tagesordnungspunkt 50 war Priorität der AfD- Fraktion unter der Nummer 4.5. Für das Protokoll: Der fraktionslose Abgeordnete Dr. King hat mich darauf hingewiesen, dass er bei Tages- ordnungspunkt 4.4, das war der Antrag zur kommunalen Schulreinigung mit der Drucksachennummer 19/1015, zugestimmt hat. Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unse- rer heutigen Tagesordnung. Die nächste Plenarsitzung findet am Donnerstag, den 18. April 2024 um 10 Uhr statt. Ich wünsche Ihnen schöne Osterferien! Die Sitzung ist geschlossen. (Harald Laatsch) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4247 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Anlage 1 Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Lfd. Nr. 16: Drittes Gesetz zur Änderung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1496 Erste Lesung vertagt Lfd. Nr. 19: Lehrkräftebildung an den Berliner Hochschulen stärken! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 15. Januar 2024 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 14. Februar 2024 Drucksache 19/1469 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0894 mehrheitlich – gegen LINKE bei Enthaltung GRÜNE – auch mit geändertem Berichtsdatum abgelehnt Lfd. Nr. 21: Qualifizierte Einbindung der Linienstraße ins Fahrradroutennetz statt unlogischer Parallelführung Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 6. März 2024 Drucksache 19/1513 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1266 vertagt Lfd. Nr. 22: Einheitliche Zahlungsmöglichkeiten in allen Ämtern Berlins – IKT-Basisdienst „Bezahlen“ Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz vom 4. März 2024 Drucksache 19/1514 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1384 vertagt Lfd. Nr. 23: Insolvenz von Galeria Karstadt Kaufhof: Arbeitsplätze und Standorte sichern – Bebauungsplanverfahren stoppen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 4. März 2024 Drucksache 19/1515 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0946 vertagt Lfd. Nr. 24: Gewaltschutz für Frauen verbessern Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung vom 29. Februar 2024 Drucksache 19/1516 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1268 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – abgelehnt Lfd. Nr. 26: Menschen mit körperlichen Behinderungen nicht auf der Straße lassen: Endlich eine inklusive und pflegeorientierte 24/7-Unterkunft einrichten! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 29. Februar 2024 Drucksache 19/1518 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1393 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE bei Enthaltung AfD – abgelehnt Lfd. Nr. 27: Neustrukturierung und Verschlankung des Berlinovo-Konzerns durch Verschmelzung von Kapitalgesellschaften Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. März 2024 Drucksache 19/1532 einstimmig – bei Enthaltung LINKE – zugestimmt Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4248 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Lfd. Nr. 28: Umwandlung und Verschmelzung der BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG und der BerlinOnline Stadtportal Beteiligungsges. mbH in die BerlinOnline GmbH Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. März 2024 Drucksache 19/1533 einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 30: Nr. 4/2024 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. März 2024 Drucksache 19/1535 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 32: Überarbeitung des Flächennutzungsplans von 1994 Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1442 an StadtWohn (f), Mobil und UK Lfd. Nr. 33: Sozial-ökologisch orientierte Friedhofsentwicklung Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1443 an UK (f) und StadtWohn Lfd. Nr. 35: Privatjets am BER verbieten! Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1472 vertagt Lfd. Nr. 39: Digitalisierung umsetzen – Digitalgesetz für Berlin schaffen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1501 vertagt Lfd. Nr. 43: Hochhaus An der Urania 4-10 retten – Machbarkeitsstudie beauftragen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1522 an StadtWohn und Haupt Lfd. Nr. 44: Das Landesamt für Einwanderung (LEA) zu einer modernen Willkommensbehörde weiterentwickeln – Bürokratieabbau jetzt! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1523 vertagt Lfd. Nr. 46: Soziale Infrastruktur und kleines Gewerbe schützen I – soziales und wirtschaftlich nachhaltiges Gewerbemietrecht auf Bundesebene einführen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1525 an BuEuMe (f), Recht und WiEnBe Lfd. Nr. 47: Soziale Infrastruktur und kleines Gewerbe schützen II – Vergabe von Gewerbemieträumen landeseigener Wohnungsunternehmen sowie landeseigener Flächen an soziale Träger und soziale Infrastruktur Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1526 an StadtWohn Lfd. Nr. 48: Die Schwächsten schützen – Verkehrssicherheit für alle mit Tempo 30 statt noch mehr Schwerverletzte und Tote mit Tempo 50 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1527 vertagt Lfd. Nr. 49: S 47 von Bhf. Schöneweide bis Spindlersfeld zweigleisig ausbauen und zusätzlichen Haltepunkt Rudower Straße prüfen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1528 Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4249 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 vorab an Mobil Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4250 Plenarprotokoll 19/45 21. März 2024 Anlage 2 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses Zu lfd. Nr. 27: Neustrukturierung und Verschlankung des Berlinovo-Konzerns durch Verschmelzung von Kapitalgesellschaften Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. März 2024 Drucksache 19/1532 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Das Abgeordnetenhaus stimmt folgenden Umwand- lungen (Verschmelzungen) zu: a) Der Berlinovo Projektentwicklungs Gesellschaft mbH (BPE) und der Berlinovo Gewerbeimmobi- lien GmbH (BGI) auf die Berlinovo Ruschestraße GmbH, b) der Theseus Immobilien Management GmbH (TIM GmbH) auf die FinTech Achtzehnte Beteiligungs- und Management GmbH (FinTech 18.), c) der Berlinovo Wohnimmobilien GmbH (BWI), der Berlinovo Wohnquartier GmbH (BWQ) und der Berlinovo Grund GmbH auf die Berlinovo Grund- stark GmbH, d) der Berlinovo von der Gablentz Straße GmbH, der Berlinovo Marchwitzastraße GmbH, der Berlino- vo Plönzeile GmbH und der Spandow Wohnpark GmbH auf die Berlinovo Grundstückentwicklungs GmbH (BGG) und diese anschließend auf die Ber- linovo Apartment GmbH (BAp) und e) der Immobilien- und Baumanagement der Berlino- vo GmbH (IBG) auf die Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH (berlinovo). Zu lfd. Nr. 28: Umwandlung und Verschmelzung der BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG und der BerlinOnline Stadtportal Beteiligungsges. mbH in die BerlinOnline GmbH Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. März 2024 Drucksache 19/1533 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Der Umwandlung und Verschmelzung der BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG und der BerlinOnline Stadtportal Beteiligungsges. mbH in die BerlinOnline GmbH wird zugestimmt. Zu lfd. Nr. 29: Nr. 3/2024 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. März 2024 Drucksache 19/1534 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Das Abgeordnetenhaus stimmt dem Erwerb aller Aktien an der Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft durch die landeseigene Berlin Energie Rekom 3 GmbH nach Maßgabe der den Mitgliedern des Unterausschusses Vermögensverwaltung des Hauptausschusses zur Be- schlussfassung unterbreiteten Vorlage zu. Des Weiteren nimmt das Abgeordnetenhaus den Ab- schluss eines „Optionsvertrags in Bezug auf die Aktien an der GASAG AG“ zur Kenntnis. Zu lfd. Nr. 30: Nr. 4/2024 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. März 2024 Drucksache 19/1535 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Der Bestellung eines Erbbaurechts am Grundstück Garzauer Str. 30 in Berlin-Marzahn-Hellersdorf (Flur 205, Flurstück 542 Gebäude und Freifläche Garzauer Str. 30) zu den im Erbbaurechtsvertrag vom 15. Dezember 2023 zur UVZ-Nr. CG 121/2023 der Notarin Dr. Cornelia Gorn in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zuge- stimmt.