Protokoll — Sitzung 48 Abgeordnetenhaus von Berlin

Vollständige Mitschrift der Sitzung 48, 2024-05-23.

Sprach am meisten: Melanie Kühnemann-Grunow (5% Wörter). Redner: 70, Wortmeldungen: 160.

Vollständige Mitschrift

Dirk Stettner

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da- men und Herren! Die meisten Menschen, die sich poli- tisch engagieren, tun dies aus einem Impuls heraus, aus einem Traum heraus. Vielleicht darf ich bei mir beginnen Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4495 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 und auch erklären, wo der Bezug zum heutigen Feiertag herzustellen ist. Ich entstamme einem zutiefst kommu- nalpolitischen Haushalt. Mein Vater war Ratsmitglied einer kleinen Großstadt, der Stadt Siegen, stellvertreten- der Vorsitzender, Pauker, Lateinlehrer, Geschichte, Poli- tik. Bei uns zu Hause lag die FAZ jeden Tag auf dem Tisch. Und wer von uns fünf Kindern meinte, weltbewe- gende neue Diskussionen aufbringen zu müssen, der sollte sie besser vorher gelesen haben, sonst gab es inhalt- lich eins hinter die Ohren. Es war eine zutiefst und im besten Sinne kleinbürgerliche Jugend voller Möchtegernrevolutionen und der großen Erzählungen, der großen Geschichte der deutschen Tei- lung, der Hoffnung auf die Wiedervereinigung, des Ver- sprechens auf ewigen Zusammenhalt an unsere Brüder und Schwestern im Osten – ja, so hieß das früher aus voller Überzeugung –, des Alleinvertretungsanspruchs der Bundesrepublik Deutschland für ganz Deutschland und der Standhaftigkeit der Demokratie. Mein Vater war ein überzeugter Gesamtdeutscher, ein Europäer und ein Demokrat im besten Sinne des Grundgesetzes, das wir heute hier feiern. Und bei all meinen kleinen Revolutio- nen, die ich da versucht habe, aus dem träumerischen Wunsch heraus, etwas zur deutschen Wiedervereinigung beitragen zu können, bin ich dann in die Partei meines Vaters eingetreten, in die Christlich Demokratische Uni- on. Diese im Grundgesetz immer hochgehaltene Wiederver- einigung war damals so sehnlichst erwünscht und schien doch in so endloser Weite, vollkommen unwahrschein- lich. – Dazu komme ich noch. Das ist ein wesentlicher Teil des Grundgesetzes. – Heute leben wir wie selbstverständlich in unserem geeinten Deutschland, in der deutschen Hauptstadt Berlin. Und das ist eben nicht selbstverständ- lich. Es bedarf des Schutzes. Gestern fand hier vor dem Abgeordnetenhaus das öffent- liche Gelöbnis der Rekrutinnen und Rekruten der deut- schen Bundeswehr statt. Das sollte Normalität sein, denn unsere Parlamentsarmee verteidigt das wiedervereinigte Deutschland, verteidigt unser Grundgesetz und verteidigt uns alle. Die Soldatin- nen und Soldaten riskieren dafür ihr Leben. Dafür ge- bührt ihnen zumindest unser öffentlicher Respekt. Es ist schon sehr bedauerlich, wer da nicht klatscht. [Zuruf von der CDU: So ist es! –

Katina Schubert

Bei Ihnen kann ich nicht klatschen!] Ich erinnere mich sehr gut an meine eigene Zeit, an mei- nen eigenen Eid in der Rekrutenabordnung. Damals gab es dieses kleine Büchlein. Wer dabei war, kennt das. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat das rausge- bracht. Es war das Grundgesetz, und auf dem Cover war Schwarz-Rot-Gold. Dieses Grundgesetz wurde 1949 zunächst als ein Proviso- rium beschlossen. Die Sowjets machten nicht mit. Das war ein Versprechen an die Einheit unseres Landes. Das war die Hoffnung auf Berlin als Hauptstadt. Und dann, im Jahr 1990, folgte auch endlich die große Freude der Wiedervereinigung. Die Erfahrungen aus der Nazi-Zeit und mit dem Ermäch- tigungsgesetz haben gezeigt, wie verwundbar eine De- mokratie ist. Grundrechte wurden eingeschränkt; die Gewaltenteilung wurde aufgehoben; das Parlament hat sich selbst entmachtet und eine Diktatur ins Amt ge- bracht. Diese Erfahrungen hatten die vier Mütter und 61 Väter des Grundgesetzes vor Augen. Unsere Verant- wortung besteht darin, das Erbe des Grundgesetzes im- mer zu wahren und immer weiterzuführen. Denn Deutschland ist ein Rechtsstaat, und den werden wir uns auch von Extremisten nicht zerstören lassen. Im Grunde können wir mit legislativen Mehrheiten hier und im Bundestag nahezu alles ändern. Die DNA unserer Gesellschaft aber, Artikel 1 und Artikel 20 Grundgesetz, ist nicht verhandelbar. Änderungen sind nicht zulässig. Punkt! Das ist die Ewigkeitsgarantie. Die weisen Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben einen Bundes- staat und eine Republik gewollt. Sie haben einen sozialen und zutiefst demokratischen Staat gewollt: Das Volk ist der Souverän, die Gewalten sind geteilt, die Menschen- würde ist auf ewig geschützt, und die Menschenrechte sind unverletzlich und unveräußerlich. Wer bei uns lebt, ist vor staatlicher Willkür sicher, egal was er denkt, was er sagt oder was er liebt. Dafür ist es das Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit immer zu betrachten. Wir können unsere Frei- heit auch zu Tode schützen, sodass keine Freiheit mehr übrigbleibt. Dennoch müssen wir unsere demokratische Freiheit immer verteidigen; wenn wir das nicht tun, haben wir bald keine Freiheit mehr. Wie viel Kontrolle müssen wir also ausüben? Wie viel Kontrolle dürfen wir ausüben, (Dirk Stettner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4496 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 sodass das eine nicht zugunsten des anderen einge- schränkt wird und wir beides nicht mehr haben? Darüber haben wir im letzten Jahr viel diskutiert, und wir haben eine konkrete Gesetzgebung im Rahmen des Polizeirechts auch beschlossen und entschieden. Das war wichtig, und wir können heute feststellen: Berlin hat in diesem Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit ein effizientes und ausgewogenes Recht geschaf- fen. Dabei hat jeder das Recht auf die Entfaltung seiner per- sönlichen Freiheit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen die verfassungsgemäße Ordnung verstößt. Wie viel Meinungsäußerungen, wie viel Ver- sammlungen können wir auf der einen Seite zulassen, ohne Hetzern und Spaltern auf der anderen Seite zu viel Raum zu geben? Dabei steht für uns alle, da bin ich sicher, immer fest, dass wir die freie Meinungsäußerung und das Versamm- lungsrecht immer schützen werden. Wir werden genauso immer Volksverhetzung und Aufru- fe zur Gewalt entschieden bekämpfen. Das war in den letzten Monaten und Wochen nicht leicht auf den Berliner Straßen und ist gut gelungen. Dafür gebührt unserer Polizei ein herzliches Dankeschön von dieser Stelle aus! Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung unserer Verfassung. Es wahrt die Möglichkeit eines jeden Einzelnen, Beschwerde einzulegen, wenn er oder sie den Eindruck hat, dass das Grundgesetz gebrochen wird; eines jeden Einzelnen! Was für ein wunderbares Recht wir geschaffen haben! Im Grundgesetz stecken alle Grundprinzipien unseres Zusammenlebens. Bei allen Diskussionen, die wir hier leidenschaftlich miteinander führen, und bei allen Unter- schieden, die wir hoffentlich auch behalten: Lassen Sie uns die inneren und äußeren Gegner unserer Demokratie immer gemeinsam entschieden bekämpfen! 75 Jahre Grundgesetz, das sind 75 Jahre Toleranz, De- mokratie und damit ein Grund zum Feiern. Es ist das Fundament unserer erfolgreichen und toleranten Gesell- schaft und das in Einigkeit, in Recht und in Freiheit. – Danke schön! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Jarasch das Wort.

Bettina Jarasch

Sehr geehrte Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kolle- gen! Liebe Gäste! Wenige politische Texte kommen ohne Schnörkel und rhetorische Schleifen aus, aber unser Grundgesetz beginnt mit einem Satz, der ebenso schlicht wie unverzichtbar ist: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Wie schön unser Grundgesetz hier ist, wie klar, ohne Schnörkel, ohne Rhetorik, ohne Einschrän- kung. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Ja, des Menschen! Sie fragt weder nach Pass noch nach Aufent- haltspapieren, nach sozialem Status oder Geschlecht, nach Aussehen, Behinderung oder sexuelle Orientierung. Das ist es, was die Väter und die wenigen Mütter des Grundgesetzes zum Fundament der Bundesrepublik Deutschland gemacht haben. Es ist die Lehre aus dem Holocaust. Auf die Menschenverachtung des Faschismus antwortet das Grundgesetz mit Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde. 75 Jahre alt und immer noch seiner Zeit voraus. Wer die Menschenwürde aller Menschen nicht als das absolute Fundament unseres Zusammenlebens anerkennt, der erkennt unsere Verfassung nicht an und stellt damit auch unsere Demokratie in Frage. Faschisten können keine Demokraten sein. Bezeichnenderweise hat die AfD-Fraktion zur heutigen Debatte eine Resolution zu 75 Jahren Grundgesetz vorge- legt, ohne darin die Menschenrechte oder die Menschen- würde ein einziges Mal zu erwähnen. Heute Abend um 18 Uhr findet in Französisch Buchholz zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes eine Menschenkette für Menschenwürde, Vielfalt und Demokratie statt. In Blankenburg, ebenfalls Pankower Norden, demonstrieren seit Wochen Menschen vor dem sogenannten Braunen Haus, einem Treffpunkt der rechten Szene, unter dem Motto: „Diese Straße bleibt hell!“. Immer mehr Berli- (Dirk Stettner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4497 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 nerinnen und Berliner gehen auf die Straße, weil sie ver- standen haben, dass das Grundgesetz, dass unsere Demo- kratie bedroht sind und verteidigt werden müssen und dass die Gefahr von rechts kommt. [Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN –

Frank-Christian Hansel

Den haben wir!] Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren in seiner Rechtsprechung gezeigt, welche Zukunftsaufga- ben wir noch vor uns haben. Freiheit ist nämlich auch die Freiheit derjenigen, die nach uns kommen. Deshalb ist Klimaschutz Freiheitssicherung für die nächsten Genera- tionen, weil es nämlich die grundgesetzlich garantierte Freiheit derjenigen, die nach uns kommen, einschränkt, wenn wir ihnen eine unbewohnbare Umwelt hinterlassen. Ich komme zum Schluss: Das Grundgesetz ist lebendig. Es ist offen für einen gesellschaftlichen Wandel. Gerade dadurch hat es sich bewährt – als Grundkonsens, auf dem wir heute stehen. Dennoch: Nicht alles am Grundgesetz ist wandelbar. Die Menschenwürde, Demokratie und das Rechtsstaatsprinzip haben Ewigkeitscharakter. Verteidi- gen wir sie gemeinsam gegen Menschenhasser und De- mokratiefeinde! Wir haben mit dem Grundgesetz etwas, wofür es sich zu kämpfen lohnt. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Saleh das Wort.

Raed Saleh

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da- men und Herren! Es gibt eine Sache, für die ich mir im- mer Zeit nehme. Das sind Gespräche mit Schülerinnen und Schülern, die ich hier durch das Hohe Haus führen darf oder an ihrer Schule besuche. Dabei fällt mir immer wieder die Begeis- terung auf, mit der die jungen Menschen auf ihre Zukunft hier in Deutschland schauen. Es ist dabei kein Thema, wo ihre Eltern geboren wurden, woher ihre Familien stam- men oder in welcher Generation sie hier leben. Sie sind hier, sie wollen hier leben, und sie sind sich sicher be- wusst, welche Chancen und Möglichkeiten die Demokra- tie ihnen bietet. Ich erzähle den Kindern und Jugendlichen von meinen eigenen Erfahrungen: dass ich in Palästina geboren wur- de, meine Familie in den Achtzigerjahren nach Berlin gekommen ist, ich hier aufgewachsen bin, Abitur ge- macht habe und durch die Berlinerinnen und Berliner ins Parlament gewählt wurde. Das alles war nur möglich in einem freien und demokratischen Land, in einem Land, in dem alle Menschen gleich sind. Das ist das, was ich den Schülerinnen und Schülern mit auf ihren Lebensweg gebe. (Bettina Jarasch) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4499 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Das alles wird ermöglicht und garantiert durch unser Grundgesetz, unsere Verfassung, die heute auf den Tag genau 75 Jahre alt wird. Ich sage den Schülerinnen und Schülern: Unser Grund- gesetz ist eine Verfassung, die den Menschen und seine universellen Rechte in den Mittelpunkt stellt. Es ist eine Verfassung, in der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Plu- ralismus, Gleichberechtigung und sozialer Ausgleich fest verankert sind; eine Verfassung, die mit ihren Werten und Regeln von uns, den Menschen, getragen und gelebt wird. Ich sage den Schülerinnen und Schülern, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Ich sage ihnen, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Und ich sage ihnen, dass die freie Wahl dazugehört, gewählt und abgewählt zu werden, und dass das Land ein gutes Land ist. Diese uns allen wohlbekannten Grundsätze sind es, auf denen unsere Freiheit, unser Frieden und unser Wohl- stand aufbauen und die unser Land so lebenswert ma- chen. Es sind diese Grundsätze, die seit 1949 in der Bun- desrepublik und seit 1990 zum Glück auch in ganz Deutschland gelten. Es sind diese Grundsätze, die die Mütter und Väter des Grundgesetzes ganz bewusst for- muliert haben, als klare Antithese zur Diktatur, zu Aus- grenzung, zu Unterdrückung und Zerstörung. Die Aner- kennung des vom deutschen Boden ausgegangenen Menschheitsverbrechens und die immerwährende Erinne- rung daran verbunden mit dem Schwur des „Nie wieder!“ sind die Basis unseres Grundgesetzes und damit auch fester Bestandteil unseres Selbstverständnisses als demo- kratisch-freiheitlicher Staat. Die Mütter und Väter unse- res Grundgesetzes wollten eine wehrhafte Demokratie, wehrhaft gegen die Feinde, wehrhaft gegen das böse geistige Gift dunkler Zeiten. Diesen Auftrag haben sie allen nachkommenden Generationen mit auf den Weg gegeben, und auch wir sind gefordert, diesen Auftrag hier und jetzt zu erfüllen. Wir kommen diesem Auftrag nach, wenn wir das „Nie wieder!“ in die Tat umsetzen, wenn wir Rassismus, Antisemitismus, antimuslimischen Ras- sismus, Homophobie und andere Formen der Diskrimi- nierung in keiner Form und unter keinen Umständen dulden. Unsere Demokratie muss wehrhaft sein, insbesondere in einer Zeit, in der das freiheitlich-demokratische System durch Krisen, Kriege und autokratische Regime weltweit unter Druck steht wie schon lange nicht mehr. Als Demokratinnen und Demokraten müssen wir andere Meinungen aushalten. Die Politik, der Staat, müssen Kritik aushalten können. Die Menschen müssen ihre Meinung frei äußern können, auf der Straße, in den Be- trieben, bei Kiezversammlungen. Das gehört zur Freiheit dazu. Doch wir müssen auch klar sagen: Die Toleranz hört dann auf, wenn die Rechte anderer und die Werte des Grundgesetzes gefährdet sind. Im 75. Jahr unseres Grundgesetzes ist unsere Demokratie in Deutschland stabil, aber unsere Freiheit ist in Gefahr. Das liegt insbesondere an Verfassungsfeinden und Ext- remisten wie der AfD, die autoritäre Positionen in die Parlamente und in die Gesellschaft tragen. Wir alle stehen in der Pflicht, die Stärke der Demokratie deutlich zu machen. Ja, Politik ist anstrengend. Demokratie ist anstrengend, aber es ist die beste und freieste Staatsform, die wir in Deutschland jemals hatten und für die es sich jeden Tag aufs Neue zu kämpfen lohnt! Auch das Grundgesetz war ein Aushandlungsprozess verschiedener Grundüberzeugungen. Die SPD hat die Vergesellschaftung vor 150 Jahren in ihren Programmen beschlossen. Die SPD hat vor 75 Jahren die Verankerung der Vergesellschaftung im Grundgesetz durchgesetzt, [Beifall bei der LINKEN –

Anne Helm

Hört, hört!] und selbstverständlich bleibt sie 75 Jahre später Hand- lungsauftrag des Senats. Die Verankerung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Grundgesetz als imperativer Auftrag an den Gesetzgeber geht auf das Engagement der sozialdemokra- tischen Frauen im Parlamentarischen Rat zurück. Ohne Elisabeth Selbert und Friederike Nadig und ihren unermüdlichen Kampf um die Gleichstellung gäbe es die Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ in der deutschen Verfassung nicht. So, wie damals mit „Gleichberechtigung“ die Gleichberechtigung von Frauen und Männern gemeint war, so meine ich als Sozialdemo- krat heute die Gleichberechtigung aller Menschen. (Raed Saleh) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4500 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Demokratie lebt vom Mitmachen. Deshalb macht es mich stolz zu sehen, wie sich in Berlin und Deutschland tagtäg- lich Millionen Menschen für unser demokratisches Mit- einander engagieren, ob das in Sportvereinen ist, bei einer Nachhilfe, in Nachbarschaftstreffs, in den Gewerkschaf- ten, in der Freiwilligen Feuerwehr oder auch in den de- mokratischen Parteien. All diese Bürgerinnen und Bürger nehmen eine aktive Rolle in der Demokratie wahr, und alle diese Bürgerinnen und Bürger verdienen unseren Respekt. Vielen Dank dafür! Gerade, weil das so ist, bin ich sehr zuversichtlich, wenn ich an die nächsten 75 Jahre unseres Grundgesetzes den- ke. Die Demokratie hat sich in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg bewährt. Sie ist angekommen und fest in unserer DNA verwurzelt. Wenn wir im diesjährigen Jubiläumsjahr feststellen, dass Rechtsextremismus und der Hass auf die Vielfalt in unserer Gesellschaft nicht verschwunden sind, dann ist das kein Abgesang. Nein, es ist vielmehr ein abermaliger Ansporn, die Demokratie im Sinne unserer Gründerväter und Gründermütter weiter zu stärken, auszubauen und wehrhaft zu sein. Das sind wir den Müttern und Vätern dieser großartigen Verfassung schuldig. Das sind wir uns selbst und auch kommenden Generationen schuldig. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Linksfraktion hat die Kollegin Helm das Wort.

Anne Helm

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Grundgesetz feiert seinen 75. Geburtstag, und wir feiern natürlich mit. Geschaffen vom Parlamenta- rischen Rat, an dem die Vertreter Berlins übrigens nur mit beratender Stimme teilnehmen konnten, trat es am 23. Mai 1949 in Kraft. Bayern hat damals übrigens nicht zugestimmt. Es war ein historischer Kompromiss, vor allem zwischen Union und SPD. Nach den Erfahrungen der barbarischen NS-Zeit mit dem Versuch der vollständigen Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden steht die Würde des Menschen im Mittelpunkt des Grundgesetzes. Sie prägt das zentrale Menschenbild und ist das zentrale Prinzip des Grundgesetzes. Nie wieder soll der Mensch zum reinen Objekt staatlichen Handelns gemacht werden dür- fen. Artikel 1 definiert die Würde des Menschen, wie heute schon gesagt wurde, nicht nur als unantastbar, er ver- pflichtet auch alle staatliche Gewalt, sie zu schützen und zu achten. Das ist auch für uns der Auftrag. Das wirkt schlicht, ist aber die zentrale Herausforderung der Demokratie. Die Würde des Menschen findet sich im Diskriminierungsverbot des Artikel 3, aber auch in der Ewigkeitsgarantie des Sozialstaatsprinzips. Das wurde hier in machen Reden vergessen. Wie alle 75-Jährigen hat auch das Grundgesetz einige Veränderungen durchgemacht, genau genommen 67. Eine der positiven Änderungen bezieht sich auf den Artikel 3. Das Grundgesetz hatte sehr viele Väter, aber, wie heute auch schon gesagt wurde, nur vier Mütter. Ihnen ist der damalige Artikel 3 Absatz 2 im Grundgesetz zu verdan- ken. Dieser sieht die Gleichberechtigung von Mann und Frau vor. Trotzdem durften Frauen in der BRD bis 1977 nicht ohne Erlaubnis ihres Mannes einer Erwerbsarbeit nachgehen. Im Jahr 1994 wurde deshalb der Auftrag an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, im Grundgesetz verankert. Gut so! Um diesem Auftrag auch gerecht zu werden, haben wir gemeinsam noch eine ganze Menge zu tun. Wenn wir über 75 Jahre Grundgesetz reden, müssen wir aber auch über die Veränderungen reden, die 1949 wahr- scheinlich noch völlig unvorstellbar gewesen wären, wie die Einführung der Wehrpflicht 1968. Die Unverletzlich- keit der Wohnung wurde 1998 trotz breiter Proteste ein- geschränkt, Stichwort: Großer Lauschangriff. 1993 wurde das Grundrecht auf Asyl in Artikel 16 de facto abge- schafft. Es war eine direkte Lehre aus dem bitteren Schicksal vieler Verfolgter, die wegen Ab- und Auswei- sungen anderer Länder der Ermordung durch den NS- Staat nicht entkommen konnten. Der einfache, aber so wichtige Satz „Politisch Verfolgte genießen Asyl“ wurde mit dem neuen Artikel 16a relativiert. Das sind Änderun- gen, die man durchaus als Einschränkung des ersten und wichtigsten Artikels verstehen muss. (Raed Saleh) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4501 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Ich hoffe, wir sind uns einig: Die gleichgeschlechtliche Ehe ist mittlerweile möglich, und das ist auch gut so. Die Würde des Menschen gebietet es, dass erwachsene Men- schen, die sich lieben, auch die Ehe eingehen können. Das Bundesverfassungsgericht aber hatte das über Jahr- zehnte hinweg anders gesehen und erst nach der gesetzli- chen Öffnung der Ehe für alle dann festgehalten, dass die Ehe im Sinne des Grundgesetzes „eine rechtlich verbindliche, im Grundsatz auf Dauer angelegte … Lebensgemeinschaft“ ist, völlig unabhängig vom Geschlecht. Damit hat das Verfassungsgericht eine gesellschaftliche Debatte nach- vollzogen. Das Grundgesetz nach seinem Grundsatz im Sinne seiner Zeit zu interpretieren und zu diskutieren, ist eine gesellschaftliche Aufgabe, und die gehört zur Pflege des Grundgesetzes dazu. Und genau im Sinne dieser Pflege des Grundgesetzes diskutieren wir derzeit auch den Volksbegriff. Im Arti- kel 20 heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Da steht nicht: vom deutschen Volke. Ich bin der Überzeugung: Es kann nicht im Sinne des Grundgesetzes sein, dass ein Drittel der Berlinerinnen und Berliner zwar der Staatsgewalt unterworfen ist, aber wegen der falschen Staatsangehörigkeit nicht wählen oder abstimmen kann. Das muss sich endlich ändern! Die Würde des Menschen als zentrales Prinzip des Grundgesetzes wird derzeit vielfältig infrage gestellt. Alle Demokratinnen und Demokraten müssen es gegen An- griffe von jenen verteidigen, die die Würde von Abstam- mung, von Geschlecht oder Religionszugehörigkeit ab- hängig machen wollen und die mit Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit nichts anfangen können. Kollegin Jarasch hat dazu schon viele kluge Ausführungen ge- macht, und ich möchte mich den Appellen des Kollegen Stettner und des Kollegen Saleh anschließen: Gegen die Faschisten müssen die Demokratinnen und Demokraten gemeinsam das Grundgesetz verteidigen. Aber wir müssen uns auch ehrlich machen: Der Aufstieg von Faschisten ist nicht die einzige Gefahr für unsere Verfassung. Es macht mir Sorgen, wenn aus demokrati- schen Parteien und der Mitte der Gesellschaft heraus das Sozialstaatsprinzip infrage gestellt wird, obwohl es der Ewigkeitsgarantie unterliegt, wenn das Existenzminimum plötzlich nicht mehr für alle Menschen gelten soll und in Zeiten der Inflation ernsthaft darüber debattiert wird, ob es nicht noch zu hoch sei, wenn die Krankenhausversorgung der Profitmaximierung unterworfen und damit die Behandlung von Kranken infrage gestellt wird. Das Grundgesetz ist doch keine Schönwetterveranstaltung, es muss auch in schwierigen Zeiten gelten. Die Freiheitsrechte des Grundgesetzes und die Ewigkeitsgarantie des Sozialstaatsprinzips müssen gerade dann verteidigt werden, wenn sie beispielsweise wegen Wirtschaftskrisen oder verschärfter Sicherheitsla- gen unter Druck stehen, denn gerade dann werden sie am dringendsten gebraucht. Die Berlinerinnen und Berliner haben im Jahre 2021 die Entscheidung getroffen, den Artikel 15 des Grundgeset- zes zum allerersten Mal in der Geschichte der Bundesre- publik zur Anwendung zu bringen und eine Vergesell- schaftung von Grund und Boden großer Immobilienkon- zerne vorzunehmen. Diese historische Chance war dem Engagement vieler ehrenamtlicher Aktivistinnen und Aktivisten von „Deut- sche Wohnen & Co enteignen“ zu verdanken. Es gab von konservativer und wirtschaftsliberaler Seite eine massive Gegenkampagne mit teils wirklich absurden Argumenten, und deshalb muss ich es hier noch mal klarstellen: Verge- sellschaftung ist kein Teufelszeug, sie steht im Grundge- setz. Der Parlamentarische Rat hat sie ausdrücklich vor- gesehen. Und Raed Saleh hat daran erinnert. Nur deswegen hat die SPD damals dem historischen Kompromiss zugestimmt, liebe Genossinnen und Genossen der Sozialdemokratie! Und selbstverständlich messen wir euch auch daran. Artikel 14, der die Enteignung regelt, und Artikel 15, der die Vergesellschaftung von Grund und Boden, Natur- schätzen und Produktionsmitteln erlaubt, sind seit der Verabschiedung des Grundgesetzes, seit 75 Jahren unver- ändert geblieben. Enteignet wird übrigens permanent, wegen Infrastrukturprojekten wie Autobahnen und Pipe- lines zum Beispiel. Natürlich gibt es die Eigentumsgaran- tie im Artikel 14, aber eben auch die Möglichkeit der Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit. Manchmal scheint es mir so, als würden manche Marktgläubigen einen Grundgesetzartikel nicht bis zum Absatz 3 lesen können. (Anne Helm) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4502 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Wenn der Volksentscheid endlich umgesetzt und Grund und Boden großer Immobilienkonzerne nach Artikel 15 vergesellschaftet werden, schließt das eine nach Profit- maximierung ausgerichtete Bewirtschaftung aus, und deshalb kommt ja auch der Aufschrei der Immobilienlob- by. Aber der Zweck von Wohnungen sollte doch sein, dass Menschen darin leben können. Nach einer Verge- sellschaftung würden die Mieten nur noch zur Bewirt- schaftung und Instandhaltung, zur energetischen Moder- nisierung und zur Kredittilgung benutzt. Sie würden also nicht mehr steigen, und das hätte dann über den Miet- spiegel auch Auswirkungen auf den Mietenmarkt allge- mein. Also, fassen wir zusammen: Es geht darum, einen zentra- len Artikel des Grundgesetzes endlich zum Leben zu erwecken. Es geht darum, dringend benötigten Wohnraum und den Umgang damit zu demokratisieren. Und drittens: Die Berlinerinnen und Berliner haben das auf eigene Initiative mit einem direktdemokratischen Instrument erkämpft; also ein demokratischeres und damit würdigeres Ge- schenk als ein Vergesellschaftungsgesetz kann ich mir zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes kaum vorstellen. Der Volksentscheid muss endlich umgesetzt werden! Auch wenn wir hier so schön zusammen feiern, kann ich es Ihnen nicht ersparen, doch auf die aktuelle Situation in Berlin einzugehen. Seit x Sitzungen verweigert die Re- gierung dem Parlament die Debatte, wie sie gedenkt mit der Haushaltssituation umzugehen. Die Stadt lebt in Unsicherheit über die zukünftige Finan- zierung der Daseinsvorsorge. Die Schuldenbremse wurde 2009 im Grundgesetz eingeführt, und heute ist wohl für alle sichtbar, dass sie im Konflikt steht mit anderen Auf- gaben, die im Grundgesetz verankert sind, beispielsweise der im Artikel 20a festgeschriebenen Verantwortung, die natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Genera- tionen zu schützen. Diese Debatte heute wäre eine gute Gelegenheit dafür gewesen, dass der Regierende Bürger- meister mal darstellt, wie er die Reform der Schulden- bremse vorantreiben will und dafür Mehrheiten organi- siert, aber vielleicht erhellt uns ja auch die Senatorin zu diesem Thema noch. Lassen Sie mich zusammenfassen: Die Linke wird das Grundgesetz auch weiterhin gegen Angriffe von Faschis- ten und Versuche der Aushöhlung von Grundrechten verteidigen. Frau Kollegin, Sie müssten zum Ende kommen!

Anne Helm

Das mache ich, vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wir werden weiter für die Umsetzung des Artikels 15 streiten, ebenso wie für die Abschaffung der Schuldenbremse; für eine Politik, die die Würde des Menschen achtet und sie schützt und die Grundlagen dafür auch für künftige Gene- rationen erhält. – Vielen Dank! Für die AfD-Fraktion hat die Abgeordnete Dr. Brinker jetzt das Wort.

Dr. Kristin Brinker

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir blicken heute hier zurück auf 75 Jahre Grundgesetz und damit auf 75 Jahre deutsche Demokratie. Dass wir gestern hier zum ersten Mal und aus Anlass dieses besonderen Jahrestages ein öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr am und im Haus erleben durf- ten, ist ein wichtiges Zeichen für die Wertschätzung unse- rer Bundeswehr. Das Grundgesetz hat 1949 aus einem am Boden liegen- den Deutschland ein anderes, ein besseres Land gemacht. Es war die Voraussetzung für den gesellschaftlichen Aufbruch, für das wirtschaftliche Wachstum und den daraus resultierenden Wohlstand. Bis heute beneiden uns viele Staaten um dieses Grundgesetz, dem die 61 Männer und vier Frauen nach den schlimmen Erfahrungen der Nazi-Zeit und des Zweiten Weltkriegs 1949 als Artikel 1 den Satz voranstellten: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, mit besonderer Betonung auch an die Kol- legin Jarasch. Mit diesem Bekenntnis, dass jeder Mensch eine unver- letzliche Würde besitzt, formulierten die Mütter und Väter des Grundgesetzes die unverhandelbare Bedingung unserer freiheitlichen Demokratie. Heute ist uns das Grundgesetz unstreitige Grundlage unserer freiheitlich- demokratischen Grundordnung. Ganz selbstverständlich regelt es unser Zusammenleben. Wir leiten daraus unse- ren freiheitlich-demokratischen Wertekanon ab und be- greifen es als integralen Bestandteil unserer Geschichte. Mit dem Grundgesetz wurde die deutsche Gesellschaft eine freie Gesellschaft. Jeder, der wie ich selbst im Ostteil Deutschlands aufgewachsen ist, kennt das erhebende Gefühl, endlich als Bürger eines vereinten Deutschlands (Anne Helm) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4503 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 individuelle Freiheit erleben zu dürfen, frei von staatli- chen Zwängen, von staatlicher Kontrolle und Gängelung zu sein. Was den Westdeutschen längst zur Gewohnheit geworden war, nämlich das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Glaubensfreiheit, die Meinungsfrei- heit, die Versammlungsfreiheit, die Presse- und Wissen- schaftsfreiheit, war für mich und viele DDR-Bürger mit der Wiedervereinigung ein Geschenk von unschätzbarem Wert. Vielen Menschen auf dieser Welt sind diese Werte bis heute nicht gegeben. Sie leben in autokratischen Syste- men, die die individuelle Freiheit des Einzelnen begren- zen. Weltweit ist die Demokratie wieder auf dem Rück- zug. Genau deshalb müssen wir ein besonderes Augen- merk auf den Erhalt unserer demokratischen Freiheit, unserer Rechte, aber auch Pflichten legen. Freiheit ist ein Wert, den es täglich zu verteidigen gilt. Zur Freiheit gehört auch der Parlamentarismus mit einem pluralistischen Parteiensystem. In meiner Rede am 18. Januar dieses Jahres hier im Plenum habe ich mich dazu bereits eindeutig geäußert und wiederhole mich aus guten Gründen wie folgt: Demokratie ist die Herrschaft des Volkes. Das Volk ist der Souverän. Das Volk wählt die Parteien und Kandidaten, die es für geeignet hält, die richtigen politischen Entscheidungen zu treffen. Das ist das Wesen unserer Demokratie. Genau hier an dieser Stelle müssen wir deshalb die Frage stellen, wie wir aktuell mit unseren verfassungsrechtli- chen Grundsätzen umgehen – vor allem auch hier im Hohen Haus. Wir alle wissen, dass das Grundgesetz nach aktuellen Umfragen in der Bevölkerung einen sehr hohen Stellenwert genießt. 90 Prozent der Befragten von Infra- test dimap haben noch vor 5 Jahren zugestimmt, dass sich das Grundgesetz bewährt hat. Allerdings glaubt auch immerhin die Hälfte der Befragten, dass die bisherigen Parteien den Aufgaben der Zukunft nicht gewachsen sind und es deshalb neue Parteien braucht. Wörtlich schrieb Infratest dimap – ich zitiere mit Erlaub- nis der Präsidentin –, das „Vertrauen in etablierte Partei- en“ sei „zunehmend erschöpft.“ Und was sind die größten Herausforderungen der Zukunft aus Sicht der Mehrheit? – Als wichtigste Herausforde- rungen für die bundesdeutsche Demokratie gelten Migra- tion und wachsende soziale Ungerechtigkeit; so Infratest dimap. Migration und soziale Ungerechtigkeit sind die Fragen der Zukunft, die wir lösen müssen. Es reicht nicht zu hoffen, dass offene Grenzen und Sozialstaat schon irgendwie miteinander in Einklang zu bringen sind. Zu welchen Problemen und Verwerfungen diese politische Blindheit führt, erleben wir tagtäglich hautnah in Berlin. Gerade bei diesen sensiblen Themen müssen wir uns daran erinnern, dass die freiheitliche Demokratie auf der Freiheit aller zur Mitbestimmung gründet. Wolfgang Schäuble zählte 2019 im Bundestag die für das demokra- tische Miteinander unverzichtbaren Prinzipien auf. Er sagte – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: Freiheitliche Demokratie … gründet auf Gewalt- verzicht, auf Meinungsvielfalt, Toleranz, gegen- seitigem Respekt. Leider sind uns einige dieser Prinzipien verloren gegan- gen. Wo ist denn die Toleranz gegenüber anderen Auffas- sungen, auch hier in diesem Parlament, geblieben? Wo ist der Respekt gegenüber den Andersdenkenden? Sorgen und Probleme der Bürger müssen angesprochen und ohne sprachliche und inhaltliche Vorgaben diskutiert werden. Dazu braucht es den Diskurs mit allen. Es braucht den Diskurs mit allen, die sich politisch enga- gieren. Wenn dieser Diskurs verhindert wird, wenn politi- sche Teilnehmer anhaltend diffamiert werden, als „Ext- remisten“ verunglimpft werden, wie das der Kollege Saleh heute gemacht hat, oder sogar als „Faschisten“, wie Frau Helm sich erdreistet hat – Frau Helm, das ist eine Geschichtsklitterung sondergleichen und verharmlost die Verbrechen der Nazis, wenn Sie hier mit diesen Begriffen im Hohen Haus argumentieren! Das verbitte ich mir! [Beifall bei der AfD –

Anne Helm

Ich habe mich mit Ihnen gar nicht befasst! Ich habe über Demokratie gesprochen, Sie sprechen über sich selbst! – Weitere Zurufe von der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Sie treiben damit einen Keil in die Gesellschaft, und je tiefer dieser Keil wird, desto schwieriger wird er in dieser Gesellschaft zu kitten sein. Die ersten Alarmzeichen lassen sich bereits aus erwähnter dimap-Umfrage ablesen. – Hören Sie mal bitte zu! – Seit 2009 nimmt die Zufrie- denheit mit dem Funktionieren unserer Demokratie stetig ab. 2009 waren noch 81 Prozent der Befragten zufrieden, 2019 nur noch 65 Prozent. Und was glauben Sie, was die Leute denken, wie es 2029 aussehen wird? Da gehen nur (Dr. Kristin Brinker) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4504 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 noch sage und schreibe 40 Prozent davon aus, dass sie mit dem Funktionieren der Demokratie zufrieden sein werden. Eine stetig abnehmende Kurve! Das sind ernst zu nehmende Alarmsignale. Frau Abgeordnete! Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Radziwill?

Dr. Kristin Brinker

Was können wir also tun? – Unser Grundgesetz gibt uns hier gute Chancen – – Könnten wir das Mikrofon wieder anmachen? [Zuruf von der LINKEN: Das ist die Systemtechnik! – Zurufe von der SPD: Ein Omen von oben! – Gott hat Erbarmen! – Das waren die Väter des Grundgesetzes! –

Melanie KĂĽhnemann-Grunow

Eine Lachnummer, die Frau! – Heiterkeit bei der SPD] Geht es jetzt wieder? Okay. – Unser Grundgesetz gibt uns den Weg vor, den wir beschreiten können und müssen. Unser aller Auftrag ist es, unser Grundgesetz und unsere Demokratie mit Leben zu erfüllen. Gleiches gilt für die individuelle Freiheit und hier ganz besonders für die Meinungsfreiheit. Noch nie gab es so große Bedenken in Deutschland wie aktuell, seine politische Meinung frei zu äußern. Ende letzten Jahres gaben nur noch 40 Prozent der Deut- schen an, ihre Meinung frei sagen zu können. 1990, nach dem Fall der Mauer, waren es noch 78 Prozent. Das ist eine dramatische Entwicklung! Gerade die Meinungsfreiheit ist als explizites Grundrecht in unserem Grundgesetz verankert. Wenn immer mehr Bürger Sorge haben, ihre Meinung frei zu sagen, sollte uns das zu denken geben. Deswegen appelliere ich hier, auch im Namen meiner Fraktion: Füllen Sie das Grundgesetz wieder mit Leben! Halten Sie den Diskurs aufrecht! Diskutieren Sie im brei- ten Spektrum die unterschiedlichen Gedanken und Lö- sungsansätze! Sorgen Sie endlich dafür, dass sich die Menschen wieder trauen, offen und ehrlich zu reden und zu debattieren! Gestatten Sie mir an dieser Stelle auch noch einige per- sönliche Worte. Als Jugendliche habe ich in der DDR erlebt, was es heißt, im öffentlichen Raum anders zu reden als in vertrautem Umfeld. Die evangelische Kirche hat mir damals einen Raum gegeben, in dem ich Gleichgesinnte treffen und offen über meine Gedanken diskutieren konnte. Mit dem Fall der Mauer habe ich gedacht, dass es nie wieder zu solchen gesellschaftlichen Verwerfungen kommen kann, wie sie in der DDR erleb- und spürbar waren. Umso besorgter bin ich jetzt angesichts der aktuel- len Diskursverengung, der Ausgrenzung von Meinungen, der zunehmenden existenziellen Angst von Menschen, die nichts anderes wollen als eine freiheitliche Gesell- schaft. Deshalb bitte ich Sie nicht nur, sondern fordere Sie auch auf: Nur mit Gesprächen, mit der inhaltlichen politischen Auseinandersetzung werden wir es schaffen, unser Land, unsere Stadt tatsächlich zu einen. Lassen Sie uns unsere Demokratie mit echtem Leben füllen, mit der vielbeschworenen Diskursbereitschaft, mit der Freiheit des Wortes und der individuellen Freiheit eines jeden Einzelnen. Das sind wir uns, den Bürgern und den Müttern und Vä- tern unseres Grundgesetzes schuldig. – Vielen Dank! Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der fraktionslose Abgeordnete Dr. King einen Redebeitrag angemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Bitte schön!

Dr. Alexander King

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Brinker, Sie hätten jetzt heute, an diesem Tag zum Jubiläum des Grundgesetzes die Gele- genheit gehabt, sich von den undemokratischen und ich (Dr. Kristin Brinker) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4505 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 würde sagen verfassungsfeindlichen Umtrieben von Herrn Krah, Herrn Höcke, Herrn Bystron, Frau Malsack- Winkemann und vielen anderen mehr zu distanzieren. [Vereinzelter Beifall bei der SPD –

Melanie KĂĽhnemann-Grunow

Das sind alles Nazis!] Stattdessen haben wir von Ihnen nur Selbstmitleid gehört, und das ist wirklich zu wenig. Das Grundgesetz zu feiern – was wir heute tun – und zu verteidigen, was ja richtig ist, muss aber auch heißen, zu überprüfen, ob die gesellschaftliche Realität und das politische Handeln ihm noch gerecht werden. Da gibt es natürlich einige Baustellen. Erstens: Es ist noch nicht lange her, als in Deutschland und auch in Berlin während der Pandemie massiv in elementare Grundrechte der Menschen eingegriffen wur- de. Der monatelange Ausschluss von Ungeimpften aus dem gesellschaftlichen Leben, Versammlungsverbote, lange Schulschließungen – viele Entscheidungen, so wissen wir heute, waren eben nicht wissenschaftlich basiert, und das wirft in der Bevölkerung Fragen auf und weckt auch zu Recht Misstrauen. Misstrauen ist in einer Demokratie nichts Schlechtes. Wir können jedenfalls nicht einfach so zur Tagesordnung übergehen. Wenn uns die Grundrechte und der gesellschaftliche Zusammenhalt so wichtig sind, was ja heute oft betont wurde, dann müs- sen wir diese Zeit gründlich aufarbeiten, auch parlamen- tarisch. Zweitens: Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die Mei- nungsfreiheit. Das ist hier schon sehr konfliktreich disku- tiert worden. Und diese Meinungsfreiheit hat natürlich auch in den Coronajahren schweren Schaden genommen. Das muss man schon sagen. Kritiker der Maßnahmen wurden öffentlich diffamiert, von Politikern, Stichwort Covidioten, ein O-Ton aus der SPD, und von den Medi- en, leider auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ich kenne viele Leute, die damals als CDU-, SPD-, Grünen- oder Linke-Wähler darüber schockiert waren, als Schwurbler beschimpft und in die rechte Ecke gestellt zu werden. Und ich muss euch sagen, das wirkt nach, und auch das muss aufgearbeitet werden. Es ist sogar besonders drän- gend, denn diese Debattenunkultur setzt sich seither in allen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen immer weiter fort: Wer sich für Friedensverhandlungen in der Ukraine ein- setzt, ist ein Putin-Freund, wer Waffenstillstand für Gaza fordert, sogar Antisemit. Das sagt ja auch die AfD. Da ist es natürlich kein Wunder, dass viele Menschen glauben, ihre Meinung nicht mehr frei sagen zu können. Sie haben aus einer Studie von Allensbach zitiert. Es ist ja leider die traurige Realität, und da muss ich schon sagen: Die AfD zu kritisieren, ist das eine, aber ich finde, wir sollten uns alle darüber Sorgen machen, dass das so ist, dass so viele Leute der Meinung sind, dass sie sich nicht mehr frei und unbefangen äußern können. Das ist doch eine Aufgabe für uns alle. Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte darüber, wie ein offener demokratischer Diskurs wiederhergestellt werden kann. – Was heißt denn hier „Quatsch“? – Es gibt eben viele Leute – – Ich meine, es ist Allensbach, das hat nicht irgendjemand erfunden, sondern es ist eine Studie von Allensbach, die das herausgefunden hat. Ich finde, das sollte man ernst nehmen. Es ist auch so, die Gewalt, die sich gerade gegen Politiker und politisch Aktive entlädt, hat ja auch damit zu tun, dass der politische Gegner in den Debatten immer mehr als Feind markiert und damit auch vogelfrei wird. Wohin das im schlimmsten Fall führen kann, haben wir gerade mit dem Attentat auf den slowakischen Ministerpräsiden- ten Fico erlebt. Wir erleben es auch in Deutschland und in Berlin, und das, liebe Leute, muss aufhören. Der dritte Punkt, den ich ansprechen will, das gehört auch zusammen: Deutschland ist nicht nur politisch, sondern auch sozial tief gespalten. Wir erleben eine allgemeine Abstiegsangst, die natürlich auch gefährlich ist. Deutsch- land auf dem absteigenden Ast – so erleben es die jungen Leute: die fatale Coronapolitik, die Gefahr, dass der Krieg auch nach Deutschland kommt, die Wirtschaftskri- se, Perspektivlosigkeit. Vorhin wurde berichtet, die Ju- gendlichen wären alle so optimistisch, aber die Studie „Jugend in Deutschland“ hat gezeigt, die Stimmung bei den jungen Leuten ist extrem schlecht, die Zündschnur kurz und die Offenheit für rechte Parolen groß, leider. Dagegen helfen dann eben auch keine frohen Botschaften von Vielfalt, Buntheit, Haltung und Demokratie, wie wir sie heute vielfach gehört haben, sondern dagegen hilft nur eine andere Politik. Demokratie braucht die Teilhabe aller Menschen. Das Grundgesetz hat, das wurde gesagt, auch ein Sozialstaats- gebot. Soziale Sicherheit ist die Grundvoraussetzung für demokratische Teilhabe. Daran sollen wir auch denken, wenn jetzt der Rotstift im Haushalt angesetzt wird. Es ist auf jeden Fall viel wichtiger als immer neue Verbote und Strafen, die angeblich die Demokratie schützen sollen und sie stattdessen immer weiter unterhöhlen. Fünftens: Wie sieht es eigentlich mit dem Friedensgebot im Grundgesetz aus? Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen. Das muss doch auch heißen, statt (Dr. Alexander King) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4506 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 immer mehr Waffen in Kriege zu liefern, sollten von Deutschland und ganz besonders von der deutschen Hauptstadt Berlin friedenspolitische Initiativen ausgehen, damit die Waffen in Gaza und in der Ukraine so schnell wie möglich schweigen. Berlin könnte mit seinen Städte- partnerschaften etwas dazu beitragen. Wir sind mit Mos- kau, Kiew, bald vielleicht auch mit Tel Aviv verbunden. Wenn die Bundesaußenministerin versagt, brauchen wir umso mehr eine Diplomatie von unten. Das wäre im Sinne unseres Grundgesetzes, – sehr schlau! –, jedenfalls mehr als eine CDU-Wahl- werbeshow mit den Rekruten der Bundeswehr, wie wir sie gestern hier vor dem Abgeordnetenhaus erleben muss- ten. Zum Schluss: Montag wurde im High Court in London entschieden, dass der Journalist Julian Assange Berufung gegen seine Auslieferung in die USA einlegen darf. Das ist gut. Noch besser wäre, wenn er endlich freigelassen würde. Wir sollten uns alle dafür einsetzen, denn er hat große Verdienste um das, was auch im Grundgesetz steht, näm- lich um die Presse- und Meinungsfreiheit und um den Frieden erworben. – Danke! Für den Senat spricht die Senatorin für Justiz und Ver- braucherschutz. – Bitte sehr, Frau Senatorin Dr. Baden- berg! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute wird unser Grundgesetz, unsere Verfassung 75 Jahre alt. Das ist ein Jubiläum und ein Anlass zu großer Freude und auch ein Moment, in dem wir das sein können, was uns oftmals schwerfällt, nämlich stolz zu sein. Wir können auf die Erfolgsgeschichte unseres Grundge- setzes stolz sein. Das Grundgesetz ist die Grundlage für unsere freiheitliche Demokratie, für unseren sozialen Rechtsstaat und für unser Leben in Freiheit und Einheit. Es ist schon mehrfach gesagt worden, als Gegenentwurf zu den Schrecken des Nationalsozialismus ist das Grund- gesetz die in Recht gegossene Lehre aus den Abgründen deutscher Geschichte, und es ist zugleich eine Warnung! Der Geist der Verfassung lässt uns nicht vergessen: De- mokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sind nicht unverwundbar. Die Demokratie hat nicht nur Gegner und Bedenkenträ- ger. Sie hat auch Feinde, die sie abschaffen wollen. Wir erleben derzeit leider nach einem immer aggressiveren, teils hasserfüllten Diskurs der letzten Jahre, dass auch Gewalttaten Realität sind. In Thüringen brennen Häuser von Politikerinnen und Politikern. In Sachsen marodieren gewalttätige Schlägerbanden und Extremisten. Bundes- weit werden Politikerinnen und Politiker bedroht und zum Teil krankenhausreif geschlagen. Mehr denn je seit Bestehen unserer Verfassung muss uns das aufschrecken. Der Staat, seine Institutionen und seine Repräsentanten brauchen einen Schutzschirm. Dieses Erfordernis, die demokratische Gesellschaftsordnung mit Instrumenten der Selbstverteidigung auszustatten, stand auch vor 75 Jahren den vier Müttern und den Vätern unseres Grundgesetzes vor Augen. Schon im britischen Exil hatte der Soziologe Karl Mannheim 1943 formuliert: „Die Demokratie muss kämpferisch werden, wenn sie überleben soll.“ Die Frage nach der Wehrhaftigkeit der Demokratie ist also keine neue Entdeckung der jungen Bundesrepublik gewesen, sie ist eine Lehre aus den Abgründen von Tota- litarismus und Terror. Heute, 75 Jahre später, stellt sich die Aufgabe mit neuer Dringlichkeit. Was kann und was muss der Rechtsstaat eigentlich tun, um seiner aus dieser Freiheit rührenden Verlässlichkeit abzuhelfen? Was braucht eine Demokra- tie? – Was die Demokratie braucht, ist Engagement. Sie braucht Leidenschaft. Sie braucht die Kraft neuer Ideen zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grund- ordnung. Vor allem braucht sie eines: Demokraten. Und wir brauchen, da bin ich mir insbesondere mit meiner Kollegin, der geschätzten Innensenatorin Iris Spranger, einig, Schutz für unseren Rechtsstaat. Das bedeutet auch gut ausgestattete Sicherheits- und Justizbehörden. Das möchte ich auch gerne begründen, denn wenn die Demokratie angegriffen wird, das ist ebenfalls mehrfach erwähnt worden, dann gerät auch häufig zuerst die Justiz von beiden Seiten ins Blickfeld. Einerseits ist die Justiz ein bevorzugtes Angriffsziel, wenn wir mal nach Ungarn und Polen schauen, wo sich die nationalpopulistischen Regierungen zuallererst das Gerichtswesen und vor allem die Verfassungsgerichtsbarkeit für ihren Systemumbau vorgenommen haben. Und jetzt sehen wir ähnliche Be- strebungen in der Slowakei. Andererseits wird der Justiz besondere Wirksamkeit bei der Abwehr demokratiefeind- licher Angriffe zugetraut – bis hin zu der populären (Dr. Alexander King) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4507 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Vermutung, man könne ein Übel durch ein Verbot von Parteien aus der Welt schaffen. Die intensiven öffentlichen Debatten der letzten Monate stimmen mich zuversichtlich, denn das Bewusstsein für die Anfälligkeit der Justiz ist gewachsen. Es sind Bemü- hungen um robusteren Selbstschutz erkennbar, zum Bei- spiel, um den Zugriff autoritärer Kräfte auf die Wahl von Bundesverfassungsrichtern zu verhindern. Das gilt aller- dings nicht nur für das Bundesverfassungsgericht, das gilt nicht nur für die Bundesebene, sondern diese verfas- sungsrechtlichen Debatten sollten auch Impulsgeber sein für uns, für die Länder. Die obersten Hüter der Landes- verfassungen müssen ebenfalls vor dem Zugriff autoritä- rer Kräfte bewahrt werden. Wir müssen nicht nur laut und sichtbar werden, wenn Akteure behaupten, den wahren Volkswillen zu kennen und zwischen richtigen und sonstigen Deutschen, soge- nannten Passdeutschen, unterscheiden zu können, son- dern auch dann, wenn fremde Staaten, wenn autokrati- sche Staaten, ihren Einfluss auf Parteien und deren Spit- zenkandidaten ausspielen. Die Verfassung, zu deren Verteidigung ich aufrufe, ist kein starres Gebilde. Eine der Stärken unserer Verfassung ist es, sich behutsam weiterzuentwickeln und damit auch aufs Neue integrativ zu wirken. Hier stand das Grundge- setz 1990 vor einer historisch einzigartigen Aufgabe, nämlich die Verfassung aller Deutschen in Ost und West zu werden und die Einheit Deutschlands zu verwirkli- chen. An einem Tag wie heute ist daher die selbstkriti- sche Frage erlaubt, vielleicht sogar angezeigt: Ist uns das eigentlich gelungen? – Ich würde sagen: Ja. Das Grund- gesetz ist die Grundlage unseres Lebens in Einheit, in Freiheit und auch in Wohlstand, aber es entlässt uns nicht aus der Verantwortung. Wir alle hier, wir politisch Ver- antwortliche in den staatlichen Institutionen müssen jeden Tag aufs Neue beweisen: Ja, die Demokratie funktioniert. Sie ist die beste Regierungsform, auch, weil sie ein ler- nendes System ist. – Konrad Adenauer hat gesagt – ich zitiere –: „Demokratie muß gelebt werden. In der Demokra- tie muß jeder einzelne Bürger das Gefühl haben und das Bewußtsein, daß er selbst Mitträger des Staates ist.“ Für dieses Bewusstsein müssen wir werben, denn Demo- kratie lebt von denjenigen, die sich aktiv einsetzen für das Gemeinwesen, für den Staat und für die Gemeinschaft. Insofern sind wiederaufgewärmte Debatten über eine Volksabstimmung zu unserer Verfassung aus meiner Sicht nicht das richtige Zeichen, um Menschen für unsere Demokratie zu gewinnen. Spannender fände ich das Signal, wenn das vom ganzen deutschen Volke gewählte Parlament sich dafür aussprä- che, Artikel 146 Grundgesetz zu streichen. Denn das würde deutlich machen: Jedes Provisorium findet sein Ende, und wir stehen gemeinsam für die deutsche Verfas- sung und für ihre Werte. Erhalten und stärken wir diese Verfassung, diese großar- tige Verfassung, unsere Verfassung! Lassen Sie uns die- sen Tag feiern, und lassen Sie uns zusammenstehen, wenn unsere Verfassung gefährdet wird! – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erle- digung gefunden. Ich komme zu lfd. Nr. 3: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz ge- fasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein; ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldun- gen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht min- destens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu. Eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Es beginnt für die CDU-Fraktion der Kollege Schaal. – Bitte schön!

Lucas Schaal

Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Wie Sie alle wissen, ist uns als CDU-Fraktion die Funktionsfähigkeit unseres Staates sehr wichtig. Daher möchte ich angesichts der gestern vorgestellten Pläne zur Umsetzung der Tarifsteigerungen für den Besoldungsbereich den Senat fragen: Mit welcher Entwicklung können denn bei der Besoldung die Berliner Beamten in den nächsten Jahren rechnen? (Senatorin Dr. Felor Badenberg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4508 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Lieber Herr Kollege Schaal! Vielen Dank für die Frage! In der Tat: Sie haben die Funktionsfähigkeit der Berliner Verwaltung, die Funktionsfähigkeit des Landes Berlin angesprochen, die unter verschiedenen Gesichtspunkten unter Druck steht. Sehr regelmäßig diskutieren wir über die Haushaltslage, die fiskalischen Rahmenbedingungen, deren Veränderung und deren Verschlechterung. Ich werde ja nicht müde zu betonen, dass wir auch von einer anderen Seite, nämlich aus demografischen Gründen, unter massivem Verände- rungsdruck stehen, und das insbesondere als Arbeitgeber öffentliche Hand. Bei der Frage, wie es aus meiner Sicht, aus unserer Sicht als Senat auch in Zukunft gelingen kann, die Funktions- fähigkeit, die Handlungsfähigkeit Berlins aufrechtzuer- halten als Verwaltung, als Bürgerdienstleister, spielt deswegen die Frage der Attraktivität des Arbeitgebers öffentlicher Dienst und die Verbesserung der strukturel- len wie auch finanziellen Rahmenbedingungen, die wir unseren Beschäftigten bieten können, eine ganz besonde- re Rolle. Wir haben verschiedentlich über Maßnahmen diskutiert, die das leisten sollen. Wir beraten bereits über eine Modernisierung, wenn es um die Beamten und deren Arbeitsbedingungen geht, auch des Laufbahn-, des Beam- tenrechts aktuell, und werden uns damit in den kommen- den Wochen und Monaten auch noch intensiv im Parla- ment zu beschäftigen haben. Das gilt nun auch für die Frage der Entwicklung des Berliner Besoldungsniveaus, einmal in Umsetzung des Tarifergebnisses, aber natürlich auch in Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik, die eine Angleichung an das sogenannte Bundesgrundniveau innerhalb von fünf Jahren vorsehen. Auch darüber hinaus haben wir einiges vorgesehen, um die Rahmenbedingungen so zu verbes- sern, dass möglichst kein Grund besteht, aus finanziellen Gründen oder aus anderen Gründen der fehlenden Attrak- tivität des Arbeitsplatzes in der Berliner Verwaltung den Arbeitgeber zu wechseln, sondern ganz im Gegenteil: Wenn der Wunsch nach einem Perspektivwechsel be- steht, möchten wir, so gut es geht, ermöglichen, beim Land Berlin zu bleiben und innerhalb des sehr vielfälti- gen Angebots, das wir als Arbeitgeber unseren Beschäf- tigten machen können, auch als Beamter beispielsweise eine Laufbahn, die Perspektive oder die Verwendung zu wechseln. Jetzt geht es konkret um die Frage der Besoldungsent- wicklung. Ich glaube, es war an diesem Ort, an dem ich, als wir die Ergebnisse der Tarifverhandlungen Ende ver- gangenen Jahres kannten, die Zusage gemacht habe, das Tarifergebnis eins zu eins auf unsere Berliner Beamtin- nen und Beamten zu übertragen. Ich will deutlich ma- chen, dass das aus verschiedenen Gründen keine Selbst- verständlichkeit ist. Es ist nicht so, dass alle Bundeslän- der so verfahren würden, sondern aus verschiedenen Gründen weichen einige Bundesländer von diesem Prin- zip ab. Das gilt insbesondere für den sogenannten So- ckelbetrag, der zur Folge hat, dass insbesondere die nied- rigeren Besoldungsgruppen stärker vom Tarifergebnis profitieren, als es bei einer linearen oder volumenglei- chen Umsetzung der Fall wäre. Das tun wir nicht, weil wir wollen, dass gerade diese Beschäftigtengruppe, von der wir wissen, dass dort eine Kärrnerarbeit geleistet wird – ich denke an die vielen Beamtinnen und Beamten im Vollzugsdienst –, auch in dieser Umsetzung des Tarifer- gebnisses eine ganz besondere Würdigung erfährt, des- wegen auch das Versprechen der Umsetzung eins zu eins. Genau das haben wir jetzt in den Gesetzentwurf zur Be- soldungsanpassung gegossen, der nunmehr in die Ver- waltungsbeteiligung und in die Beteiligung der Gewerk- schaften geht. Wir sind gespannt auf die Rückläufe und die Diskussionen im Senat und anschließend im Abge- ordnetenhaus. Darüber hinaus, jenseits dieser Sockelbetragserhöhung, die noch in diesem Jahr, nämlich im November 2024, greift, werden wir eine prozentuale Erhöhung der Besol- dung nach Tarifabschluss ohnehin um 5,5 Prozent im Februar kommenden Jahres haben. Das ist die reine Über- tragung des Tarifabschlusses. Festgehalten ist auch, dass sich das Grundgehalt in jedem Fall um 340 Euro in jeder Besoldungsgruppe erhöhen muss. Das ist das Mindestmaß, das im Februar 2025 in jeder Besoldungsgruppe angekommen sein wird. Was man auch sehen und im Blick haben muss, ist, dass darüber hinaus natürlich nicht nur das Grundgehalt, son- dern auch die diversen Amtszulagen, Stellenzulagen, die Allgemeine Stellenzulage prozentual angepasst werden. Sie nehmen teil an der Tarifentwicklung, nunmehr auch an der von uns vorgeschlagenen Umsetzung in der Besol- dung. Auch das steigert das individuelle Besoldungsni- veau. Wir werden für unsere Auszubildenden einerseits in einem ersten Schritt die Anwärterbezüge um 100 Euro Festbetrag erhöhen und dann in einem weiteren Betrag – auch im Februar 2025 – um weitere 50 Euro. Wir haben bereits in diesem Jahr – und an dieser Stelle einen ganz ausdrücklichen Dank in zwei Richtungen, zunächst natürlich in Ihre Richtung – die Inflationsaus- gleichsprämie unseren Beschäftigten auch im Beamtenbe- reich gewährt. Das war ein Kraftakt, ich weiß das, einer- seits für die parlamentarischen Beratungen, weil ich sehr auf das Tempo gedrückt habe, damit das rasch bei den Beschäftigten ankommt, damit es auch rasch seine Ent- lastungswirkung gerade in dieser Zeit der zurückliegend Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4509 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 hohen Inflation entfalten kann. Dass das möglich war, hat auch viel damit zu tun, dass unser Landesverwaltungsamt unter Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet hat, nach- dem die gesetzliche Grundlage geschaffen war. Auch in diese Richtung ein ganz herzlicher Dank! Es ist auch keine Selbstverständlichkeit, dass das alles bereits An- fang März auf den Konten unserer Beschäftigten war. Wir werden ein Thema in Angriff nehmen, das sich aktu- ell noch nicht in der Verwaltungsbeteiligung findet. Ich weiß, dass das auch Iris Spranger ein besonderes Anlie- gen ist, aber nicht nur ihr. Das ist die Anpassung unserer Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten. Das betrifft die Sonn- und Feiertags- arbeit, das betrifft aber auch die Nachtarbeit. Dort unter- scheidet sich aktuell das Berliner Zulagenniveau erheb- lich vom Bundesniveau. Um den Vergleich zu nennen: 3,84 Euro zahlen wir in Berlin für Sonn- und Feiertags- dienste, und 6,31 Euro je Stunde der Bund. Diesen Um- stand werden wir jetzt bereinigen, diesen Abstand werden wir beseitigen. Das Gleiche gilt auch für die Zulage bei Nachtarbeit, bei Nachtdiensten. Diese Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten wird also auch an das Bun- desniveau angepasst. Ich weiß, dass das nicht nur der Kollegin, sondern auch allen Beschäftigten im Vollzugs- dienst, bei der Polizei, also all denen, die zu diesen un- günstigen Zeiten ihren Dienst für die Stadt leisten, ein ganz wichtiges Anliegen war. Und ich glaube, dass das auch ein weiteres Zeichen für einen starken öffentlichen Dienst insgesamt, aber auch eine Anerkennung der Leis- tungen gerade in diesen Bereichen des öffentlichen Dienstes ist. Wir sehen darüber hinaus in einem weiteren Schritt – und das betrifft jetzt die Richtlinien der Regierungspolitik, was die Anpassung an das Bundesgrundniveau angeht – auch vor, das in mehreren Schritten zu vollziehen. Also auch hier werden wir in mehreren nachgelagerten Schrit- ten die Anpassung vornehmen, die zugesagt ist. Mutmaß- lich werden einige überrascht sein, dass wir im Bereich der Berliner Verwaltung gar nicht so schlecht dastehen. Aber es bleibt dabei: Wir haben einen Wettbewerbsnach- teil, gerade am Hauptstadtstandort, aufgrund dieses ver- bleibenden Abstands. Auch das gehen wir jetzt an. Inso- fern geht es nicht nur um die Umsetzung des Tarifergeb- nisses, sondern auch um die Annäherung und die Anglei- chung an das Bundesgrundniveau. – Vielen Dank. Vielen Dank! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Schaal. – Bitte schön.

Lucas Schaal

Vielen Dank! – Vielleicht ist ja damit zu rechnen, dass auch der Bund gewisse Anpassungen in der Besoldung vornehmen wird. Das antizipierend: Können Sie noch mal darstellen, wie wir den Abstand genau verringern? Vielleicht können Sie es kurz noch mal sagen: Wird das tatsächlich zu einer Attraktivitätssteigerung der Beamten- besoldung in Berlin im Vergleich zur Bundesbesoldung führen? Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Na, selbstverständlich! Erstens muss man wissen, dass sich der Abstand zwi- schen dem Bund und Berlin dynamisch verändert. Das hängt schlicht und ergreifend damit zusammen, dass die Tarifabschlüsse zeitlich unterschiedlich gelagert sind. Sie können sich inhaltlich unterscheiden. Das war zuletzt nicht der Fall. Faktisch hat die Tarifgemeinschaft der Länder das Ergebnis des Bundes und der Kommunen beinahe vollständig übernommen. Es können aber auch inhaltlich auseinanderfallende Abschlüsse sein. Dann hätten wir neue Unterschiede zwischen dem Besoldungs- niveau auf beiden Ebenen. Natürlich unterscheiden sich auch die Strukturen der Besoldungstabellen schon zwi- schen den Ländern und auch zwischen Bund und Berlin. Eine vollständige Vergleichbarkeit wird es insofern zu keinem Zeitpunkt geben, also auseinanderliegende Tarif- verhandlungen einerseits und unterschiedliche Besol- dungstabellen andererseits. Aber nichtsdestotrotz machen sich Bund und Länder sehr regelmäßig daran, zum Ende eines Jahres einen Querver- gleich anzustellen. Das hilft uns sehr bei der Orientie- rung. Wie ist es denn um diesen Unterschied zwischen den Besoldungsniveaus zwischen den Ländern im Bund- Länder-Vergleich, im reinen Ländervergleich und zwi- schen Bund und Ländern eigentlich bestellt? Zum Stich- tag 31. Dezember – das ist das aktuelle Ergebnis dieser Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, insofern der ob- jektivste Maßstab, den wir heranziehen können – lag der Unterschied bei 1,91 Prozent in der Summe und im Quervergleich zwischen Bund und Berlin. Wir haben jetzt genau dieses Niveau auch zum Aufsatz- punkt genommen, um in mehreren Schritten – und zwar in zwei jetzt angelegten Schritten von jeweils 0,76 Prozent im Jahr 2025 und einem weiteren in gleicher Höhe für 2026 – diese Angleichung vorzunehmen und den letzten Schritt für 2027 insofern offenzuhalten, als dass wir die Dynamik in der Entwicklung des Abstands (Bürgermeister Stefan Evers) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4510 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 kennen. Es macht also Sinn, sich Ende 2026 anzuschau- en: Wie hat sich denn der Abstand eigentlich entwickelt, und welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus für den letzten zu vollziehenden Schritt oder die letzten zu voll- ziehenden Schritte? Vereinbart ist ja die Angleichung innerhalb von fünf Jahren. Wir hätten also auch noch einen zeitlichen Puffer. Insofern ist das ein sehr objekti- ver Maßstab, den wir heranziehen. Wir haben uns aus dem gleichen Grund, aus dem ich eben auch für die Umsetzung des Sockelbetrags plädiert habe, aber auch dafür entschieden, vorzuschlagen, dass wir eine lineare Anpassung, also eine durchschnittsbezogene An- passung der Besoldung vornehmen. Das heißt, individuell je Besoldungsgruppe wird es bei Unterschieden in die eine oder andere Richtung bleiben. Wir setzen sehr auf den durchschnittlichen Betrag. Auch das bedeutet, dass vor allem diejenigen Beschäftigten – und hier schaue ich gerade wieder auf die Vollzugsdienste und auf unsere Beschäftigten in niedrigeren Besoldungsgruppen – eher stärker von diesen Schritten profitieren werden, als das in anderen Bereichen der Fall ist. Aber ich glaube, auch hier, da es sich um das Gros der Berliner Beamten han- delt, setzen wir ein wichtiges Zeichen und auch ein weite- res der Anerkennung an genau die Gruppe, die die Stadt am Laufen hält. – Vielen herzlichen Dank! Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die zweite Nach- frage an den Kollegen Schulze. – Bitte schön!

André Schulze

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich beziehe mich auch genau auf die letzte Anpassung von 1,9 Prozent in den Jahren 2025 und 2026. Welche Kosten gehen in den bei- den Jahren mit diesen Anpassungen einher? Und wie sind die in der bisherigen Haushalts- und Finanzplanung des Senats abgesichert? Herr Senator, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Zum einen zu den Kosten: In beiden Jahren werden Kosten von in Summe 107 Millionen Euro mit dieser Anpassung einhergehen, für die auch entsprechende Vorsorge im Eckwert getrof- fen ist. Das gilt auch in Ansehung dessen, dass ja im Rahmen der Belegung der pauschalen Minderausgabe der Eckwert herangezogen wurde. Das hatten wir sehr wohl im Blick. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Senator! Dann geht die nächste Frage an den Kollegen Düsterhöft für die SPD-Fraktion. – Bitte schön!

Lars Düsterhöft

Haben Sie vielen Dank, Frau Präsidentin! – Die Koalition hat vereinbart, dass innerhalb dieser Legislaturperiode zwölf zusätzliche Stadtteilzentren finanziert und auf den Weg gebracht werden. Ich möchte gern wissen, wie der Senat mit dem Ausbau beziehungsweise mit der Eröff- nung neuer Stadtteilzentren in Berlin vorankommt. – Danke schön! Frau Senatorin Kiziltepe, bitte schön! Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Frage! In der Tat hat der Berliner Senat den Fokus auf die Finanzierung weiterer zusätzli- cher zwölf Stadtteilzentren gelegt, weil uns der soziale Zusammenhalt in unserer Stadt sehr wichtig ist. Die Nachbarschaftseinrichtungen, also die Stadtteilzentren, sind Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger, Initiati- ven und Projekte, die sich aktiv in ihrem Stadtteil ein- bringen, in die Nachbarschaft einbringen wollen. Sie sind Orte der Demokratie, der Begegnung, des Dialogs und des Austausches und aus unserer Sicht, aus Sicht des Berliner Senats, auch unerlässlich, wenn wir den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt stärken wollen. Jedes Stadtteilzentrum wird eine breite Palette von Ange- boten bereitstellen, das haben wir vereinbart, wie zum Beispiel Beratung und Unterstützung, Veranstaltungen und Kurse, Räumlichkeiten für Initiativen, die ja in Berlin auch rar sind, Förderung der Nachbarschaftshilfe. Es hat eine Kommstruktur, aber eine wichtige Beratungsfunkti- on für viele Bürgerinnen und Bürger. Diese Einrichtun- gen erhalten aus EU- und Landesmitteln jeweils eine Förderung zwischen 150 000 Euro und 183 000 Euro. Die Bedeutung der Stadtteilarbeit haben wir auch mit unserem im März getroffenen Senatsbeschluss zur Wei- terentwicklung der sozialen Infrastruktur der gesamtstäd- tischen und sozialraumorientierten Stadtteilarbeit im Senat gestärkt. Das bedeutet, dass in Zukunft bei der Planung von neuen Quartieren Stadtteilarbeit zwingend mitgedacht werden muss. Das ist ein Novum, aber das ist unsere Priorität. Wir haben uns, wie gesagt, zum Ziel gesetzt, zwölf zusätzliche und damit insgesamt 48 Stadt- teilzentren in Berlin zu fördern und damit die Demokratie (Bürgermeister Stefan Evers) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4511 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 ganz konkret vor Ort zu stärken. Damit haben wir von den zwölf Stadtteilzentren, die wir in dieser Legislatur eröffnen wollen, schon einiges erreicht. Wir hatten zuletzt in Kladow am 29. April eine weitere Eröffnung, und weitere Eröffnungen stehen auch in diesem Jahr an. Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger und auch Sie, liebe Abgeordnete, dazu ein, die Angebote zu nutzen und Teil dieser lebendigen Gemeinschaft zu werden. Es ist wirk- lich zwingend erforderlich, wenn wir, wie gesagt, den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt stärken wollen. – Danke! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die erste Nachfrage geht an den Kollegen Düsterhöft. – Bitte schön!

Lars Düsterhöft

Haben Sie vielen Dank für Ihre Ausführungen! Sie haben eben schon das Geld angesprochen, und ich weiß auch, dass das hier alle Kolleginnen natürlich immer wieder sehr interessiert. Wie sieht es denn mit der finanziellen Absicherung der Stadtteilzentren 2024 und 2025 aus? Können Sie bestätigen, dass die selbstverständlich finan- ziell abgesichert und für die nächsten Jahre, also dauer- haft, ihre Arbeit erledigen können? – Danke! Frau Senatorin! Bitte schön! Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Nachfrage! Wie gesagt, es ist ein Schwerpunkt, den wir uns in den Richtlinien der Regie- rungspolitik gesetzt haben, die Stadtteilzentren zu stärken, weiter zu finanzieren und das Beratungsangebot auch zu erweitern. Es ist also ein Schwerpunkt, den wir uns hier gesetzt haben. Insofern sind die Stadtteilzentren für das Jahr 2024 abgesichert und werden mit unseren Mitteln, die wir hier vorgesehen haben, im Ansatz 2024 höher sein als im letzten Jahr. Für 2024 ist das in diesem Doppelhaushalt abgesichert. – Danke! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Ziller. – Bitte schön!

Stefan Ziller

Sie haben die Nachfrage ein bisschen provoziert: Heißt das, 2025 werden die Stadtteilzentren oder die neu eröff- neten Stadtteilzentren dann wieder geschlossen und Geld eingespart? Ist das die Perspektive, oder können Sie den Stadtteilzen- tren an der Stelle auch Planungssicherheit geben? Es macht Sinn, wenn man Sachen aufbaut, dass man sie nicht wieder einreißt. Frau Senatorin Kiziltepe! Bitte schön. Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für Ihre Nachfrage! Sie wissen um die Haushaltslage in Berlin. Sie wissen auch – das haben wir als Koalition auch ange- kündigt –, dass es für die Auflösung der PMA im Jahr 2025 weitere politische Gespräche geben wird. Sie haben als Haushaltsgesetzgeber den Doppelhaushalt im Dezember letzten Jahres auch beschlossen. Dort kön- nen Sie auch einsehen, dass wir da, weil es ein Schwer- punkt dieser Koalition ist, auch Mittel vorgesehen haben, dass ein Schwerpunkt auch da gelegt worden ist. Über alles Weitere werden wir uns dann im Rahmen der Ge- spräche in der Koalition auch einigen. – Danke! Vielen Dank! Dann geht die nächste Frage an den Kollegen Schulze für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön!

André Schulze

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Bislang werden Füh- rungspositionen in der Berliner Verwaltung wie die Ab- teilungsleitung nicht politisch, sondern nach dem Prinzip der Bestenauslese besetzt. Daher frage ich den Senat: Warum wurde in der kürzlich erfolgten Ausschreibung für die Leitung der Abteilung IV – Landespersonal – der Senatsverwaltung für Finanzen eine – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin – „besondere Vertrauenss- (Senatorin Cansel Kiziltepe) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4512 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 tellung zur Hausleitung“ als notwendige Voraussetzung für Stellenbewerberinnen ausgewiesen? Herr Senator Evers! – Bitte schön. Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Dieses Kriterium ist nicht neu und wurde auch bei bisherigen Ausschreibungsverfahren aufgrund der erforderlichen besonderen Vertrauensstel- lung dieser Leitungsposition gegenüber der Hausleitung mitangewandt. Tatsächlich haben wir eine ganze Reihe politischer Prioritäten, auch Kernprojekte, im Bereich der Abteilung IV angesiedelt. Ich kann Ihnen aber versichern, dass das alleine nicht das ausschlaggebende Kriterium sein kann. Es wird selbstverständlich eine Bestenauslese im eigentlichen Sinne und besten Sinne des Wortes sein, jedenfalls soweit mein Kenntnisstand aus den bisher vorliegenden Bewerbungen und dem Stand des Verfah- rens. Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Schul- ze. – Bitte schön!

André Schulze

Vielen Dank! – Wie wird denn von der Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen des Bewerbungsverfahren eine besondere Vertrauensstellung zur Hausleitung definiert und überprüft? Herr Senator! Bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Ich halte mich da schlicht und ergreifend in tiefem Vertrauen auf die von meinem Vor- gänger gewählten Maßstäbe bei der Ausschreibung der Abteilungsleitung in der Abteilung II und gehe davon aus, darauf auch verlässlich bauen zu können. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD –

Torsten Schneider

Bravo! – Heiterkeit von Torsten Schneider (SPD)] Vielen Dank! – Dann geht die zweite Nachfrage an den Kollegen Dr. Lederer. – Bitte schön!

Dr. Klaus Lederer

Kann es sein, Herr Senator, dass Sie da möglicherweise die Situation mit dem Bund verwechseln, wo meiner Kenntnis nach Abteilungsleiterpositionen bis auch Unter- abteilungsleiterpositionen in Bundesministerien tatsäch- lich Vertrauensstellung sind? Ist es nicht vor dem Hinter- grund sinnvoll, einfach mal juristisch zu prüfen, ob diese Ausschreibung tatsächlich rechtskonform ist, denn es muss ja jeder Hausleitung zukünftig mit einer solchen Abteilungsleitung arbeiten, nicht nur eine, die der CDU oder der SPD angehört. Herr Senator Evers! Bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Nein, hier liegt keine Ver- wechslung vor. Dann hat für die Linksfraktion als nächstes die Kollegin Klein die Gelegenheit zur Frage.

Hendrikje Klein

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Der Hauptpersonalrat des Landes Berlin wird im Herbst dieses Jahres neu ge- wählt. Teilt der Senat die Auffassung, dass es dafür noch rechtliche Anpassungen geben muss, damit die Wahl wie mit dem Hauptpersonalrat vereinbart stattfinden kann? Herr Senator Evers! Bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank für die Nachfrage! – Wir werden alles, was wir seitens des Senats leisten können, daran setzen, damit genau das so möglich ist. Dazu sind wir auch in einem sehr engen und, wie ich finde, sehr ver- trauensvollen Austausch mit der Personalvertretung und den Gewerkschaften. (André Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4513 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die erste Nach- frage an die Kollegin Klein. – Bitte schön!

Hendrikje Klein

Vielen Dank, Herr Senator! – Soweit ich weiß, sind dazu Gesetzesänderungen vonnöten, und die müssten dann noch vor der Sommerpause sogar durch das Abgeordne- tenhaus gehen. Schafft der Senat das denn? Das müsste, glaube ich, dann nächsten Dienstag im Senat sein. Herr Senator! Bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Nach meiner Kenntnis ist dazu ein Fraktionsantrag geplant, der auch das nötige Be- schleunigungsmoment im Verfahren mit sich brächte. Auch hier habe ich natürlich wie in allen Belangen volles Vertrauen in das Berliner Parlament. Vielen Dank, Herr Senator! – Eine weitere Nachfrage liegt nicht vor. – Der Kollege Zillich hat noch eine Nach- frage.

Steffen Zillich

Wie wird denn der Senat die Erkenntnisse aus dem Betei- ligungsverfahren, die genau zu solchen Gesetzentwürfen führen, in das Verfahren der Fraktionen einspeisen? Herr Senator! Bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Aus meinem tiefen Vertrauen in das Berliner Parlament entspringt auch die unbedingte Transparenz, die ich gegenüber den Koalitionsfraktionen in all diesen Fragen übe. Das heißt, was immer mich erreicht an dem Ziel und dem Ergebnis dienlichen Hin- weisen, geben wir auch an die Koalitionsfraktionen wei- ter, und wir sind uns absolut sicher, dass sie es auch im Sinne des bestmöglichen Ergebnisses berücksichtigen werden. [Niklas Schrader (LINKE): Wie deuten Sie denn die Überraschung in den Gesichtern nach Ihrer Antwort? –

Torsten Schneider

Gerade unterschrieben! – Lachen von Steffen Zillich (LINKE)] Vielen herzlichen Dank! Vielen Dank, Herr Senator! Für die AfD-Fraktion hat dann der Abgeordnete Trefzer die Gelegenheit zur nächsten Frage.

Martin Trefzer

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage zu der Beset- zung der Humboldt-Universität durch einen antiisraeli- schen und antisemitischen Mob. Da hat heute Morgen dpa gemeldet, dass die Besetzer die Universität doch nicht heute am späten Nachmittag verlassen wollen. Es gab massive Sachbeschädigungen, es wurde an die Wän- de geschmiert: „Wenn Gaza brennt, dann brennt Berlin“, „From the River to the Sea“. – Ich frage den Senat vor diesem Hintergrund: Warum hat der Senat nicht bei der Leitung der Humboldt-Universität auf die sofortige Be- endigung dieser unsäglichen Besetzung hingewirkt? Frau Senatorin Dr. Czyborra! Bitte schön! Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für diese Frage! Ich weise erst mal weit von uns, dass jegliche Studierende, die für Frieden oder für andere politische Forderungen in dieser Stadt de- monstrieren, ein Mob sind. Selbstverständlich hat es auch im Umfeld dieser De- monstrationen wieder die von Ihnen zitierten Aussprüche gegeben. Dagegen gehen wir konsequent vor, wie wir das auch bei der Besetzung der Freien Universität gemacht haben, wo das in erheblichem Ausmaß vorkam. Selbst- verständlich gehen wir gegen alle antisemitischen Volks- verhetzungstatbestände vor. Das werden wir auch in diesem Fall tun. Die Leitung der Humboldt-Universität hat sich gestern aber mit einem Großteil der dort protes- tierenden Studierenden zusammengesetzt und hat sich auf einen Weg des Dialogs verständigt. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4514 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Ich halte es in einer Demokratie durchaus für geboten – wir feiern heute das Grundgesetz, und die Meinungsfrei- heit und die Wissenschaftsfreiheit sind dort in Artikel 5 sehr prominent verankert –, dass man sich mit politischen Forderungen, ob man sie teilt und für umsetzbar hält oder nicht, dann auch im Rahmen unserer Verfassung, unseres Grundgesetzes entsprechend auseinandersetzt, Dialogangebote macht, mit Menschen spricht, auch über Forderungen, die nicht annehmbar sind, wie zum Beispiel die Forderung, sämtli- che Anzeigen im Zusammenhang mit der Besetzung der Freien Universität nicht zu verfolgen. Denn auch dort ging es tatsächlich um antisemitische Volksverhetzung, aber auch um Körperverletzung und andere Offizialdelik- te. Da können die Hochschulen gar nicht sagen „die ver- folgen wir nicht“ und werden das auch nicht tun. Man muss aber trotzdem mit Studierenden der Hochschu- len darüber reden, wenn solche Forderungen erhoben werden. Man hat sich auf einen Dialogprozess verstän- digt. Selbstverständlich wird, wenn dieser Pfad der Ver- ständigung verlassen wird, bei Gewalt oder bei Fortset- zung der Besetzung, dann auch entsprechend eingeschrit- ten. Wie gesagt, zur Demokratie gehört immer auch, Dialog anzubieten und zu reden, über Forderungen zu reden, soweit sie sich auf dem Boden der Verfassung bewegen. Das wurde hier gemacht. Ich habe volles Vertrauen darin, dass man, wenn man genau hinguckt und unterscheidet, durchaus unterscheiden kann, welche Studierenden hier politische Forderungen im Rahmen unserer Verfassung vertreten und wer hier gewaltbereit, antisemitisch und volksverhetzend agiert. Dazu sind sie in der Lage, das zu unterscheiden und entsprechend angepasste Strategien im Umgang mit solchen Forderungen auch zu verfolgen. Ich habe volles Vertrauen in die Hochschulleitung, denen es auch obliegt, im Rahmen ihres Hausrechts im Zwei- felsfall räumen zu lassen. Zum gegebenen Zeitpunkt wird das sicherlich geschehen, wenn dort Sachbeschädigungen vorgenommen werden oder eine Fortsetzung der Beset- zung erfolgt. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Abgeordneten Trefzer. – Bitte schön!

Martin Trefzer

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich weiß nicht, Frau Senatorin, wie Sie darauf kommen, dass Sachbeschädi- gungen und Parolen zur Auslöschung Israels, wie ich sie gerade vorgelesen habe, irgendetwas mit Dialog und Meinungsfreiheit in dieser Universität zu tun haben. Sie sollten vielleicht auch mal an diejenigen Studenten denken, die an dieser Universität studieren wollen. Herr Kollege! Sie müssten zu einer Frage kommen.

Martin Trefzer

Ich komme mal zu einer Frage, die daran anschließt. Hält der Senat vor dem Hintergrund der auch weiteren antise- mitisch motivierten Universitätsbesetzungen an seiner Position fest, dass im neu zu fassenden Ordnungsrecht nicht, wie in anderen Bundesländern üblich, der bestim- mungsgemäße Betrieb der Hochschule als Ziel festzu- schreiben sei? Das wäre nämlich ein Mittel, auch um dagegen vorzugehen. Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Sehr geehrter Abgeordneter Trefzer! Vielen Dank für diese Nachfrage. Der Gesetzentwurf liegt in diesem Haus. Dieses Haus befasst sich mit ihm und wird in seiner Weisheit Änderungen, die es für nötig hält, dort anbrin- gen. Das ist die Legislative. Das ist so üblich. Das werde ich jetzt hier nicht kommentieren. Wie gesagt, das liegt jetzt in diesem Haus. Ich sagte ja, man muss genau hinschauen, und man muss differenzieren. Es gibt verbotene Volksverhetzung, und es gibt den Wunsch, über zum Beispiel Perspektiven für Frieden in Gaza zu reden. Das ist im demokratischen Rechtsstaat tatsächlich von Meinungsfreiheit gedeckt. Darüber zu reden, ist ein Wunsch vieler Studierender, nicht nur derer, die dort besetzen. Es ist selbstverständ- lich die Aufgabe einer Hochschulleitung, auch mit Stu- dierenden, die reden wollen, eben genau dieses zu tun. Das muss möglich sein. Das tun auch viele Wissenschaft- lerinnen und Wissenschaftler. Die Frage: Wo sind die Grenzen erreicht? Wo haben wir es mit Volksverhetzung zu tun? Wo werden auch jüdi- sche Studierende zum Beispiel bedrängt und aus der Hochschule gedrängt oder mit Hass und Hetze verfolgt? Das muss man immer genau differenzieren. Gegen die Straftaten gehen wir vor. Wir schaffen den sicheren Raum Hochschule, aber eben auch durch Dialog, denn durch Spaltung und Aufhetzung werden wir diesen siche- ren Raum nicht schaffen können. Wir schaffen ihn nur mit Dialog. (Senatorin Dr. Ina Czyborra) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4515 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Wir schaffen ihn mit Bildung. Wir schaffen ihn mit De- batten darüber, was das ist: antisemitisch. Wie erkennen wir Antisemitismus, wie können wir dagegen vorgehen? Das schaffen wir dadurch, dass wir mehr Lehrveranstal- tungen auch zur modernen Geschichte Israels und zu modernem jüdischem Leben anbieten. All das wird ge- braucht. All das ist vor allem: reden. Die Repression setzen wir da ein, wo sie geboten ist, wo die Grenzen unseres Rechtsstaats verletzt werden oder die Rechte Einzelner auf zum Beispiel Wahrnehmung eines Studi- ums in Sicherheit. Vielen Dank, Frau Senatorin! –Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Mirzaie. – Bitte schön.

Ario Ebrahimpour Mirzaie

Vielen herzlichen Dank! – Teilt der Senat meine Ein- schätzung, dass es sich bei den Aussagen, nach der es sich bei der SS, die den Tod von Millionen von Jüdinnen und Juden auf dem Gewissen hat, nicht um eine verbre- cherische Organisation handelt, wie es der AfD Spitzen- kandidat erst kürzlich getan hat, dass das eine zutiefst antisemitische Aussage ist, die Antisemitismus in unserer Gesellschaft gesellschaftsfähig macht? Würden Sie mir da zustimmen. Herr Kollege! Das ist eine Frage, die nichts mit der ur- sprünglichen Frage zu tun hat und die ich deswegen zurückweise. Das heißt, es gibt für die weiteren Kolleginnen und Kol- legen die Möglichkeit zur weiteren Nachfrage. – Einge- drückt hat sich der Abgeordnete Woldeit. – Bitte schön.

Karsten Woldeit

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Senatorin! Sie haben sich gerade an dem Begriff Mob gerieben. Wie bezeichnen Sie eine Personengruppe, die randaliert, Körperverletzungsdelikte begeht, antisemiti- sche Parolen und Sachbeschädigung begeht? Wie be- zeichnen Sie eine solche Personengruppe? Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Sehr geehrter Abgeordneter Woldeit! Wenn Sie mir zu- gehört hätten, dann hätten Sie gehört, dass ich die Be- zeichnung Mob pauschal für Studierende, die demonstrie- ren, abgelehnt habe. Ansonsten ist der Begriff Mob in keiner Weise meiner. Vielen Dank! – Die Runde nach der Stärke der Fraktio- nen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Mel- dungen in freiem Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegange- nen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie zweimal drücken, Ihre Anmeldung damit wieder löschen. – Es hat noch gar nicht gegongt. Ich lese es gerne noch mal vor, und wir üben es noch ein paar Mal, aber ohne Gong passiert hier gar nichts. Ich gehe davon aus, dass alle die Gelegenheit hatten, sich einzudrücken. Dann verlese ich Ihnen die Liste der ersten acht Namen. Es beginnt der Abgeordnete Ubbelohde, dann die Kolle- gin Schedlich, der Kollege Haustein, der Kollege Luh- mann, der Kollege Wansner, der Abgeordnete Vallendar, der Kollege Mirzaie und der Abgeordnete Dr. Bronson. Wir starten mit dem Abgeordneten Ubbelohde.

Carsten Ubbelohde

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Inwieweit war die Senatorin für Gesundheit bis zuletzt in den Beratungsprozess zum Krankenhausreformgesetz im Bundesministerium für Gesundheit eingebunden? Frau Senatorin Dr. Czyborra, bitte schön! Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Selbstverständlich war die Senatorin für Gesundheit des Landes Berlin ebenso wie alle anderen Landesministerin- nen und Landesminister in intensiver Art und auf den (Senatorin Dr. Ina Czyborra) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4516 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 verschiedensten Wegen und Runden im Ministerium im Rahmen verschiedenster Befassungen in der Gesund- heitsminister- und Gesundheitsministerinnenkonferenz permanent eingebunden. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Abgeordneten Ubbelohde. – Bitte schön!

Carsten Ubbelohde

Frau Senatorin! Inwiefern konnten Sie dann Einfluss auf dieses Gesetz nehmen im Dialog mit Ihrem Parteifreund Lauterbach, wenn Sie das Ergebnis im Nachgang öffent- lich dermaßen kritisieren? Frau Senatorin Dr. Czyborra, bitte schön! Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Wir befinden uns seit circa anderthalb Jahren, also schon durchaus vor meinem Amtsantritt, in einem intensiven Dialog mit dem Bundesgesundheitsministerium, um eine große Herausforderung zu meistern, vor der unser Ge- sundheitswesen steht, nämlich eine neue Finanzierungs- grundlage für unsere stationäre Versorgung in diesem Land und in 16 Bundesländern zu schaffen, in 16 Bun- desländern, die zum Teil vor sehr unterschiedlichen Her- ausforderungen stehen, ob es nun große Flächenländer sind, ob es Länder sind, Flächenländer mit sehr bevölke- rungsarmen Regionen oder auf der anderen Seite Metro- polen mit Spitzenmedizin, Universitätsmedizin. Es sind also sehr komplexe Herausforderungen, und dass das momentane System der stationären Versorgung und ihrer Finanzierung an seine Grenzen stößt, dass viele unserer Häuser mit enormen wirtschaftlichen Schwierig- keiten zu kämpfen haben, ist ein bekannter Tatbestand. Das waren die Folgewirkungen der Coronapandemie, das sind Energiekostensteigerungen, das sind Personalkosten- steigerungen, das ist aber insbesondere der immer weiter um sich greifende Fachkräftemangel, der auch demogra- fiebedingt die Häuser immer mehr beschäftigt. Insofern ist allen völlig klar: Wir brauchen eine Reform, wir brauchen eine Finanzierungsreform, und wir brau- chen eine neue Steuerung. Wir haben gestern den Startschuss gegeben für diese neue Zukunft der stationären Versorgung und insgesamt der Gesundheitsversorgung in Berlin, indem wir einen neuen Krankenhausbeirat einberufen haben. Wir hatten eine sehr gute Sitzung und haben uns auf die weiteren Zeitplä- ne verständigt. Dabei ist natürlich Tatsache, dass wir jetzt zwar einen Kabinettsbeschluss im Bund haben, aber noch lange kein fertiges Gesetz, weil das ja jetzt seinen ganz normalen Weg gehen wird: Es erreicht den Bundestag, es wird dort debattiert, es wird dort zu Änderungen kommen, es gibt die zahlreichen Konsultationsverfahren. Es gibt dann die Beratung im Bundesrat, dort im Gesundheitsausschuss, in den Gremien und natürlich auch weiterhin auf der Ge- sundheitsministerkonferenz, die sich ja noch vor der Sommerpause noch mal sehr ausführlich damit beschäfti- gen wird. Es ist eine bekannte Tatsache, dass Bund und Länder sich nach langen Debatten auf ein Eckpunktepapier geeinigt haben, es ist aber auch bekannt, dass diese Reform uns alle vor sehr große finanzielle Herausforderungen stellt, dass wir, wenn wir unsere stationäre Versorgung umbau- en, dort enorme Investitionen zu leisten haben. Im Raum stehen 10 Milliarden Euro. Dass die momentane Finan- zierung über gesetzliche Krankenkassen und die Haushal- te der Länder von Ländern, aber auch von Krankenkas- sen, also von den gesetzlichen Kassen, kritisiert wird, ist auch nicht sehr verwunderlich. Es ist eine gesamtgesell- schaftliche Aufgabe, und die muss auch von sämtlichen Schultern getragen werden. – Das ist einer der Kritik- punkte. Es gibt viele andere Kritikpunkte, von denen Berlin mehr oder weniger betroffen ist, wir sehen uns aber auch in der Solidarität mit dem Land Brandenburg und wollen eine gute Versorgung für den gesamten Raum erreichen. Das heißt eben auch, dass zwischen Metropole und bevölke- rungsärmeren Regionen Brandenburgs gute Kompromis- se und ein gutes Zusammenspiel gefunden werden müs- sen, damit wir dieses Ziel einer guten stationären Versor- gung für alle, die hier in diesem Raum leben, umsetzen können, auch in Zeiten des Fachkräftemangels, und das bei sehr hoher Qualität. Wir haben ein qualitätvolles Gesundheitssystem, wir wissen aber auch, dass wir für das Geld, das wir dort einsetzen, bei der Qualität durch- aus noch weiterkommen könnten und Luft nach oben haben, das aber natürlich – die schwierige Finanzierungs- situation in Bund und Ländern kam ja schon zur Sprache – große Herausforderungen auch für den Bundesetat und für die Etats der Länder mit sich bringt. Um diese Dinge ringen wir intensiv mit dem Bund und haben noch ein weiteres Verfahren vor uns mit sehr vielen Sitzungen, Absprachen und so weiter, und ich bin immer noch sehr guter Hoffnung, dass es gelingen wird, zu einer Kranken- hausfinanzierungsreform zu kommen, die den Herausfor- derungen der Zukunft für uns alle gerecht wird. Das war sehr ausführlich. – Herr Ubbelohde! Sie haben noch eine Nachfragemöglichkeit. – Nein. (Senatorin Dr. Ina Czyborra) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4517 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Dann sehe ich auch keine weitere Nachfrage, und wir können zur zweiten Frage kommen. Die geht an die Kol- legin Schedlich, an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Klara Schedlich

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Hat Frau Böcker-Giannini als ehemalige Staatssekretärin trotz ihrer Nominierung zur Landesvorsitzenden durch die Parteibasis der SPD weiterhin Hausverbot in der Senats- innen- und -sportverwaltung? Frau Senatorin Spranger, bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Ich habe hier schon mehrfach gesagt: Weder zu zukünfti- gen Landesvorsitzwahlen noch zu einzelnen Personalien werde ich mich hier in diesem Hohen Haus äußern. – Danke schön! Frau Schedlich! Wünschen Sie, eine Nachfrage zu stel- len?

Klara Schedlich

Vielen Dank, Herr Präsident! – Die Frage war ja ganz konkret zum Hausverbot. Dann versuche ich es noch mal andersrum: Weitet sich das Hausverbot jetzt auch auf andere Gebäude aus wie beispielsweise das Rote Rathaus, wo ja Koalitionsrunden stattfinden? Frau Senatorin Spranger, bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Entschuldigung, dass ich lache! Da kann man nur sprach- los sein. Entschuldigung, bitte! Ich entschuldige mich jetzt schon für meine Antwort, dass ich da sprachlos bin. Aber: Es gab nie ein Hausverbot, um das mal ganz deut- lich zu sagen. Es gab nie ein Hausverbot! Es läuft eine Klage gegen die Innenverwaltung, und da es eine anhän- gige Klage von Frau Böcker-Giannini gibt, werde ich mich dazu nicht äußern. Dann geht die zweite Nachfrage an die Kollegin Kapek, auch an die Grünenfraktion. – Bitte schön!

Antje Kapek

Vielen Dank, Herr Präsident! – Dann gehe ich davon aus, dass es grundsätzlich keine Hausverbote gibt. Insofern knüpfe ich mal an Ihre Antwort an, Frau Senatorin Spranger, die Entschuldigung. Dürfen wir das dann heute so verstehen, dass Sie sich bei der designierten Parteivor- sitzenden der SPD, Frau Böcker-Giannini, hier offiziell entschuldigen? Frau Senatorin Spranger, bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Kapek! Habe ich nicht getan. Es gibt ein anhängiges Gerichtsverfahren, und die Gerichte werden weise entscheiden. – Herzlichen Dank! So, ich entscheide auch weise, nämlich zur nächsten Frage überzugehen. Die geht an den Kollegen Haustein, an die CDU-

Dennis Haustein

Selbstverständlich! Danke, Herr Präsident! – Vielen Dank auch, Herr Senator, für die Worte! Bemerkenswert, dass da der grüne Bezirk anscheinend Blockaden aufbaut bei so einer wichtigen Veranstaltung. – Ich würde gerne nachfragen, ob es senatsseitige Förderungsmöglichkeiten gibt, wenn der Karneval der Kulturen in der nächsten Zeit auch knapp bei Kasse ist. Gibt es da Möglichkeiten? Herr Senator Chialo, bitte! Senator Joe Chialo (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt): Herzlichen Dank für die Nachfrage! Wir haben, wie schon vorhin gesagt, 1,5 Millionen Euro hier aus diesem Parlament, aus unserer Senatsverwaltung reingegeben. Das war gut investiertes Geld. Es ist aber auch wichtig zu betonen, dass die Veranstalterinnen selber 800 000 Euro an Sponsorengeldern aufgetrieben haben. Und ich denke, das ist auch sicherlich ein hoffnungsvolles Zeichen in die Zukunft, dass wir hoffentlich nächstes Jahr über die Mil- lionengrenze kommen. Denn in dieser angespannten Haushaltslage wird es wichtig sein, mit Geldern von Dritten auch ein solches Fest veranstalten zu können. – Danke! Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Wansner, auch von der CDU-Fraktion. – Bitte schön!

Kurt Wansner

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Durch diese Riesenveranstaltung, die in Friedrichshain- Kreuzberg voller Begeisterung von den Menschen ange- nommen wurde – – Könnten Sie dem Bezirksamt Fried- richshain-Kreuzberg nicht mal erklären, dass wir den 1. Mai, den Tag der Arbeit genauso in dem Bezirk Fried- richshain-Kreuzberg feiern könnten, zum Beispiel in der Oranienstraße? Dann antwortet für den Senat wieder Herr Chialo. – Bitte, Herr Senator! Senator Joe Chialo (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt): I’m ready to roll. – Ich denke, der Grundgedanke ist der gesellschaftliche Zusammenhalt, der uns alle verbindet. Das ist auch das Kernelement dieses Festes. Und darum geht es letztendlich auch am 1. Mai. Insofern ist das kein abwegiger Gedanke. Vielen Dank! Dann geht die nächste Frage an den Kollegen Luhmann, auch von der CDU-Fraktion. – Bitte schön!

Frank Luhmann

Vielen Dank, Herr Präsident! – Kinder sind ein hohes Gut, und deren Schutz ist eine der wichtigsten Aufgabe, die wir überhaupt haben. Die Notfallpläne an Schulen sind ein wichtiges Instrument für die Vermeidung von und den Umgang mit Gefahren und Bedrohungslagen sowie besonderen Ereignissen. Deshalb frage ich den Senat: Was ist der aktuelle Sachstand zur Aktualisierung dieser Notfallpläne? Das beantwortet Frau Senatorin Günther-Wünsch. – Bitte schön! (Senator Joe Chialo) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4519 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abge- ordneter Luhmann! Ich freue mich sehr, dass wir noch mal ganz kurz darstellen können, dass wir diese Woche die überarbeiteten Notfallpläne herausgegeben haben. Bereits seit 2005 haben die Berliner Schulen diese soge- nannten Notfallpläne, welche ihnen Handlungsanweisun- gen und Empfehlungen in sogenannten Gewalt- und Not- fallsituationen geben. Sie sind 2011 das letzte Mal über- arbeitet worden, sodass die Notwendigkeit und Dring- lichkeit jetzt auch gegeben war. Wir haben sie sowohl neu strukturiert als auch inhaltlich überarbeitet, aber auch weitere Themen aufgenommen. Es sieht momentan so aus, dass in den überarbeiteten Notfallplänen insgesamt 28 Notfallszenarien und 16 Er- gänzungsblätter hinterlegt sind. In diesen Ergänzungs- blättern gibt es weitere Empfehlungen, unter anderem zu Themen wie Elternabende, aber auch Jugendstrafrecht oder Zwangsheirat, das auch in den Berliner Schulen hin und wieder ein Thema ist. Insgesamt acht Notfallszenari- en wurden neu erstellt. Das geht damit einher, dass wir den gesellschaftlichen Entwicklungen, aber auch der Realität in unseren Schulen Rechnung tragen wollten. Es handelt sich dabei um die Themen Diskriminierung, me- dizinische Notfälle, Missbrauch digitaler Medien, Cy- bermobbing, selbstverletzendes Verhalten, sexualisierte Gewalt, sichtbare Radikalisierung und Terror. Es ist unser Ziel, mit diesen Notfallplänen dem pädagogischen Perso- nal Handlungssicherheit zu geben, aber auch eine Eskala- tionskaskade zu geben: Wie reagieren wir richtig? Was muss gemeldet werden? Welche Unterstützungs- und Beratungssysteme greifen in welchen Systematiken? Zusätzlich zu den Notfallplänen – das ist mir besonders wichtig, auch noch zu erwähnen; das ist in der bisherigen Berichterstattung zu kurz gekommen – gibt es eine weite- re rechtsverbindliche Ausführungsvorschrift. Diese haben wir erlassen, und diese verpflichtet die Schulleitungen verbindlich, schwere Gewaltvorfälle, Notfälle und Krisen an die zuständigen Schulaufsichten zu melden. Denn unser Ziel ist es, auch da zukünftig besser reagieren und die Schulen unterstützen zu können. – Vielen Dank! Herr Kollege Luhmann, wünschen Sie nachzufragen? – Bitte schön!

Frank Luhmann

Vielen Dank, Frau Senatorin Günther-Wünsch! Wann werden die Schulen über die Aktualisierung der Notfall- pläne informiert? Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrter Herr Abge- ordneter! Die Schulleitungen werden im Lauf der nächs- ten Tage – unser Ziel ist noch bis Ende der Woche – über diese Notfallpläne dezidiert informiert, auch über die Neuerungen, die ich gerade genannt habe, über die acht weiteren Szenarien, aber auch über die neuen Strukturen. Auch noch im Mai, also in den nächsten Tagen, werden sämtliche Notfallpläne digital im Schulportal zur Verfü- gung stehen und den Schulen über die Schulaufsicht, über die Außenstellen, auch als Printangebot zur Verfügung stehen. Dann geht die zweite Nachfrage an den Kollegen Krüger, an die Grünenfraktion. – Bitte schön!

Louis KrĂĽger

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Diese Konzepte erfordern ja auch immer einen gewissen Perso- naleinsatz, bis sie verinnerlicht sind, und Fortbildung. Das muss in den Schulen eingesetzt werden. Deshalb die Frage angesichts des aktuell großen Personalmangels: Wie werden die Schulen bei der Umsetzung oder bei der Bekanntmachung dieser Notfallpläne unterstützt? Bitte sehr, Frau Senatorin Günther-Wünsch! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abge- ordneter Krüger! Das ist eine berechtigte Nachfrage. Ich möchte trotzdem noch mal darauf hinweisen, dass von den gesamten Notfallszenarien lediglich acht neu sind. Selbstverständlich gab es in der Vergangenheit zu den bestehenden Notfallszenarien schon Fort- und Weiterbil- dungsangebote. Die erhalten wir aufrecht. Gleichzeitig sind die Unterstützungssysteme, SIBUZ, KJGD et cetera, involviert und informiert und waren auch an der Überar- beitung beteiligt. Zukünftig spielen solche Themen natür- lich auch im Landesinstitut, das eine zentrale Rolle der Fort- und Weiterbildung einnehmen wird, auch eine Rolle beim Aufbau einer Angebotsstruktur. Das ist aber mittel- fristig geplant. Sie alle wissen, dass wir uns da in 2025 befinden. Also die bestehenden Angebote bestehen fort, werden ergänzt, ausgeweitet und dann zukünftig im Lan- desinstitut zentralisiert. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4520 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Vielen Dank, Frau Senatorin! Die nächste Frage geht in die CDU-Fraktion, und zwar an den Kollegen Wansner. – Bitte schön!

Kurt Wansner

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Die Kriminalitätsbelastungen im Görlitzer Park werden ja nachweislich immer brutaler. Nun finden zwischenzeit- lich die Auseinandersetzungen unter den Drogenhändlern schon mit Schusswaffen statt. Welche Schlussfolgerun- gen zieht der Senat aus dieser Steigerung der Gewalt im Görlitzer Park? Frau Senatorin Spranger beantwortet das. – Bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Verehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Abgeordneter Wansner! Am 19. Mai kam es zu einem Schusswechsel zwischen oder einer Auseinandersetzung unter Dealern. Das heißt, wir hatten dort erstmalig – zumindest wurde mir das erstmalig über die Direktion bekanntgegeben – einen Schusswechsel. Ein Mann wurde verletzt. Er wurde zum Glück nicht lebensgefährlich verletzt. Aber er muss- te natürlich im Krankenhaus behandelt werden. Die bei- den anderen Verdächtigen wurden ebenfalls festgenom- men. Es gab also eine Auseinandersetzung. Das zeigt, dass der Sicherheitsgipfel, den wir genau zu diesem Thema durchgeführt haben, völlig richtig war. Es zeigt auch, dass die Maßnahmen, die gemeinsam beim Regierenden Bürgermeister mit mir zusammen und den anderen Senatsverwaltungen festgelegt wurden, völlig richtig sind. Ich bin ja hier schon mehrfach gefragt wor- den, ob es richtig ist, dass eine Zaunanlage dort temporär aufgestellt wird, die dann nachts geschlossen wird. Ich stehe zu dieser Entscheidung, um das ganz deutlich zu sagen. Und es zeigt auch, dass wir gegen diese Dealer, die dort auch nicht fein miteinander umgehen, nicht nur vorgehen müssen, sondern dass der Sicherheitsgipfel mit dem zugesagten Geld – – Die neue Senatorin wird das dann in ihrer Verantwortung mit dem Zaun wahrmachen. Das ist eine völlig richtige Entscheidung. Dann frage ich den Kollegen Wansner, ob er nachfragen möchte. – Das ist offenbar der Fall. – Bitte schön!

Kurt Wansner

Vielen Dank, Herr Präsident, für die Möglichkeit nachzu- fragen! – Ich frage noch einmal den Senat: Gibt es aus dieser Entwicklung heraus das Problem, dass gerade für Polizeibeamte, die im Görlitzer Park kontrollieren, aller- dings auch für Anwohner, die dort spazierengehen, insge- samt eine neue Gefahrenlage da ist, und werden Sie die Polizeibeamten, die im Görlitzer Park ständig im Einsatz sind, darauf hinweisen, dass sich Drogenhändler, Dro- gendealer, teilweise Schwerstkriminelle jetzt mit Schusswaffen im Görlitzer Park aufhalten? Verehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Abgeordneter! Sie wissen, dass ich uneingeschränkt zu den Kolleginnen und Kollegen der Polizei Berlin stehe und dass solche Gefahrenlagen selbstverständlich auch in der Polizei Berlin, auch mit mir, mit dem Staatssekretär, der dafür verantwortlich ist, ausgewertet werden. Das zeigt, wie sehr wir gemeinsam auch darauf zu achten haben, dass den Kolleginnen und Kollegen auch in solchen gefährli- chen Situationen – und es sind gefährliche Situationen – nichts passiert. Wir haben durch die Drogendealer das in dem Sinne jetzt auch gehabt; das waren nun Streitereien untereinander, aber da merkt man, mit welch hohem Gefahrenpotenzial Drogendealer vorgehen. Ich bin mit der Gesundheitssenatorin ständig in Verbin- dung. Wir schauen, dass wir in der Nähe des Görlitzer Parks – da erhoffe ich mir, dass dort auch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg aufwacht – nicht nur – das muss ich leider auch an meine eigene Partei vor Ort ge- ben – darauf schauen, was da eventuell sein könnte, son- dern es ist ein Park, wo ganz vehement Drogendeals vorgenommen werden. Wie gefährlich das ist, sieht man. Die Polizei Berlin ist ständig vor Ort, und ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen – ein Teil sitzt auch hier oben auf der Tribüne – für ihre tägliche Arbeit, die sie leisten. Da merkt man, in welchen Situationen die Kolleginnen und Kollegen in der Stadt oftmals sind. Deshalb müssen wir gemeinsam dagegen vorgehen. Dazu zählen auch die Maßnahmen, die wir im Sicherheitsgipfel verabredet haben. Dann geht die zweite Nachfrage an den Kollegen Franco und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4521 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024

Vasili Franco

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich möchte es noch ein- mal genau verstehen: Meines Wissens ereignete sich der Vorfall an der Skalitzer Straße morgens um 8 Uhr. Heißt das jetzt, dass der Senat plant, die Skalitzer Straße tags- über einzuzäunen, oder was ist die konkrete Schlussfolge- rung aus diesem Vorfall? – Vielen Dank! Frau Senatorin Spranger, bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Das Thema ist zu ernst; das kann ich wirklich nur sagen. Wenn Sie das verallgemeinern wollen: Kein Drogendea- ler hat verdammt noch einmal eine Waffe in die Hand zu nehmen und andere Menschen zu bedrohen. Punkt! Dann schaffen wir noch eine Frage, und die geht an den Abgeordneten Vallendar der AfD-Fraktion.

Marc Vallendar

Vielen Dank! – Wann wird der Senat die ungewöhnlich großzügige und bundesweit nahezu einmalige Regelung ändern, der zufolge ehemalige Senatsmitglieder bereits mit 55 Jahren ihre Ruhestandsbezüge erhalten können und nicht erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze? Es antwortet der Finanzsenator. – Bitte sehr, Senator Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank! – Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, was die Zuständigkeit für das Senatorengesetz angeht, kann ich jedenfalls sagen, dass mir aktuell keine Ände- rung des Senatorengesetzes als in Planung befindlich bekannt wäre. Dann frage ich den Kollegen Vallendar, ob er nachfragen möchte. – Das ist der Fall, bitte schön!

Marc Vallendar

Ja, ich habe die Nachfrage: Was ist denn aus dem 55- seitigen Referentenentwurf zu diesem Thema geworden, der laut Auskunft des Senats bereits vor zwei Jahren vorgelegen hat? Bitte schön, Herr Senator Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Der ist mutmaßlich der Dis- kontinuität zum Opfer gefallen. Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Gläser, auch an die AfD-Fraktion. – Bitte schön!

Tobias Schulze

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine gut erreichbare, wohnortnahe medizinische Versorgung auch im Krankenhaus ist ein zentraler Grundpfeiler sozia- ler Sicherheit. Da sind wir uns hoffentlich einig. Der Gesundheitsminister Lauterbach sagt aber nun, dass ein Viertel der bisher stationären Operationen und Therapien zukünftig ambulant stattfinden können und er etwa ein Drittel weniger Krankenhausbetten braucht als bisher. Gleichzeitig – das habe ich gerade mit einer Anfrage auch noch einmal klargestellt – gehen in Berlin die Versor- gungsgrade mit Fachärztinnen und Fachärzten wie in den anderen Bundesländern auch faktisch überall zurück. Da frage ich hier ins Hohe Haus, wo die Menschen denn hingehen sollen, wenn das Krankenhaus um die Ecke zugemacht hat und Facharzttermine für Kassenpatientin- nen und Kassenpatienten in drei oder fünf Monaten zur Verfügung stehen? Diese Frage muss Karl Lauterbach beantworten. Angesichts dieser Lage haben alle Bundesländer in einem bemerkenswerten Papier grundsätzliche Änderungen an der Krankenhausreform gefordert. Noch bemerkenswerter ist allerdings, dass Karl Lauterbach dieses Papier einfach zur Seite legt und die Bundesregierung in der vergange- nen Woche die Krankenhausreform ohne Änderung und ohne Zustimmungspflicht des Bundesrats beschlossen hat. Wir als Linke sagen: Ja, wir brauchen angesichts des Fachkräftemangels und der Digitalisierung Reformen, aber wir brauchen keinen Abriss à la Karl Lauterbach, sondern eine Gesundheitssystemreform, die beim Zu- sammenspiel von ambulanter und stationärer Versorgung neue Wege geht und die die wohnortnahe Versorgung für alle Menschen unserer Stadt sichert. Da der Bund nun gefährlich herumstümpert, müssen wir als Land selbst etwas für unsere Berliner Krankenhäuser tun. Nach 20 Jahren wettbewerblicher Finanzierung über die Fallpauschalen sind unsere Krankenhäuser in schwe- rem Fahrwasser. Insgesamt 400 Millionen Euro Verluste werden die Berliner Krankenhäuser in diesem Jahr vo- raussichtlich schreiben, mehr als die Hälfte davon bei Charité und Vivantes, unseren landeseigenen Häusern. Gegen die Verlustausgleiche für Vivantes durch das Land haben Krankenhausträger, Private und Gemeinnützige, geklagt. Ich sage es mal ganz klar: Wenn sie mit ihrer Klage Erfolg haben, ist Vivantes von einem Tag auf den anderen pleite. Das wäre der größte anzunehmende Un- fall für die Gesundheitsversorgung unserer Stadt. Die Kläger sind aber bereit, ihre Klage zurückzuziehen, wenn mit ihnen über die Zukunft der Berliner Kranken- häuser gesprochen wird. Sie sind bereit, enger zusam- menzuarbeiten und Konkurrenz hintenanzustellen. Ich fordere den Senat und den Regierenden Bürgermeister auf: Lassen Sie das nicht einfach laufen! Laden Sie die Träger auf einen Krankenhausgipfel ein und reden Sie endlich mit ihnen! Was das Land zur Zukunftssicherung anbieten kann, haben wir in unserem Antrag niedergelegt. Erstens: Sto- cken Sie die Investitionen auf eine bedarfsgerechte Sum- me auf. 192 Millionen Euro stehen im nächsten Jahr im Haushalt. 450 bis 500 Millionen Euro werden auch vor dem Hintergrund des Sanierungsstaus nach heutigen Preisen gebraucht. Wir sind als Linke natürlich auch nicht blauäugig; das geht nicht aus dem laufenden Haushalt. Deswegen: Werden Sie kreativ! Nutzen Sie innovative Instrumente wie landesfinanzierte Kredite der Träger, die wir als Rot-Grün-Rot schon mal vorbereitet hatten. Und ich sage es auch: Die Schuldenbremse muss endlich weg! Zweitens: Es wäre doch klug, nicht nur Charité und Vi- vantes bei der Schaffung guter Arbeitsbedingungen zu unterstützen, sondern alle Krankenhausträger. Schaffen Sie einen Fonds für Gute Arbeit, in dem alle Träger an- tragsberechtigt sind. Das ist unsere Idee. Ob die Träger Entlastungstarifverträge abschließen oder ob sie die 30-Stunden-Woche testen wollen – all das machen Berliner Träger schon. Wenn alle mitmachen können, hilft das beim Halten von wertvollen Pflegekräf- ten in ihrem Beruf, und es lässt sich auch der Klage ent- gegensetzen. Ganz klar: Ohne Pflegekräfte, ohne Ärztinnen und Ärzte, ohne Reinigungskräfte, ohne Technik, ohne Köchin oder Securities ist alles nichts. Wir müssen an dieser Stelle auch mal den Beschäftigten in den Krankenhäusern für ihre Arbeit danken. (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4523 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Gestern haben Sie, liebe Frau Senatorin Ina Czyborra, den Prozess zur Krankenhausplanung gestartet. Das kam eben schon in der Fragestunde auf. Alle wissen aber, dass wir über die Sektorengrenzen hinwegblicken müssen. Wir müssen den niedergelassenen Bereich, die Pflege und die Krankenhäuser zusammen anschauen, denn das sind kommunizierende Röhren. Das Ganze müssen wir mit Daten über unsere zukünftige Bevölkerung verzahnen. Ich weiß schon, was Sie darauf sagen werden. Sie werden darauf sagen: Das steht nicht im Landeskrankenhaus- gesetz, und das geht nicht. Ich kann aber sagen: Da hilft ein Blick nach Branden- burg. In Brandenburg wird genau das gemacht: Die haben das Land in Versorgungsregionen unterteilt, erheben gerade Bevölkerungs- und Sozialdaten, gucken sich die Gesundheitsstruktur an und gucken, was sie rund um die Krankenhäuser an Versorgungsstrukturen – Ärztinnen, Ärzte, Pflegeeinrichtungen – brauchen. Ein gutes Vor- bild! Das sollten wir als Berlin nachmachen: eine inte- grierte Gesundheitsplanung. Ich fasse zusammen: Die Berliner Landespolitik kann handeln, um unsere Krankenhäuser für die Zukunft auf- zustellen. Starren wir nicht auf Karl Lauterbach wie das Kaninchen auf die Schlange, sondern legen wir hier vor Ort endlich los. Diese Stadt verdient eine aktive Gesund- heitspolitik. – Danke schön! Danke schön, Herr Kollege! – Es folgt dann für die CDU- Fraktion der Abgeordnete Zander.

Christian Zander

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich müssen wir uns Gedanken darüber machen, wie die Berliner Krankenhauslandschaft in Zukunft aufgestellt sein soll – und nicht nur Gedanken machen, sondern wir müssen aufbauend auf diese Gedan- ken auch noch handeln. Erst einmal muss ich – wie Sie – noch ein paar Worte zur Krankenhausreform des Bundes verlieren. Seitdem Ende 2022 die von Lauterbach eingesetzte Kommission ihre Empfehlungen zu einer Krankenhausreform veröffent- licht hat, mangelt es nicht gerade an Gedanken dazu, wie man die Krankenhäuser in Deutschland neu aufstellen kann. Dass es bis zum Kabinettsbeschluss aber gut ein- einhalb Jahre gedauert hat, zeigt, wie schwierig dieser Reformprozess ist. Man kann ihn sich aber auch selbst schwierig machen; das zeigt das Handeln des Bundes. Denn leider ist – das muss ich an dieser Stelle auch deutlich machen – der Reformprozess sehr unglücklich gelaufen, und er ist auch schon angelaufen. Die Zusammensetzung der Regie- rungskommission war von Anfang an sehr umstritten. Im vergangenen Sommer gab es zunächst eine Einigung zwischen Lauterbach und den Ländern über Eckpunkte der Reform, doch was die Bundesregierung nun vorgelegt hat, widerspricht in großen Teilen dieser Einigung. Das verdeutlicht insbesondere der Fakt, dass das Gesetz nun so angelegt ist, dass es nicht zustimmungspflichtig ist und die zustimmungspflichtigen Teile, die ja auch die für die Länder so wesentlichen Parameter der Reform enthalten sollen, nachgeschoben werden. Da ist es doch verständ- lich, dass das für erhebliche Verstimmungen bei den Ländern sorgt. Aber nicht nur bei den Ländern, sondern zum Beispiel auch bei den Krankenkassen wurden Proteste laut, denn, wie vorhin in der Fragestunde schon gesagt wurde, wird der Transformationsprozess so vorgesehen, dass die Län- der und die Krankenkassen, also auch die Versicherten, diese Reform finanzieren sollen, nicht aber der Bund. Das ist alles andere als eine gute Ausgangslage für das, was vor uns liegt und für das Gelingen einer wirklich guten Reform. Nun schlage ich den Bogen aber zu Ihrem Antrag: Das, was wir in Berlin planen wollen und auch müssen, ist nun einmal in erheblichen Teilen davon abhängig, wie die Krankenhausreform ausgestaltet ist. Da wesentliche Teile der Reform noch nicht bekannt sind, können deren Fol- gen weder richtig abgeschätzt noch antizipiert werden. Die Aufgabe des Landes Berlin wird es sein – und ist es auch –, in Kürze einen für die Zeit ab 2026 geltenden, neuen Krankenhausplan aufzustellen. Was Sie mit inte- grierter Krankenhausplanung meinen, bleibt im Antrag etwas diffus. Sie haben gerade noch einmal den Vergleich zu Brandenburg gezogen. Das ist sicherlich ein Vorbild, an dem man sich orientieren muss, aber ansonsten meinen Sie, denke ich, auch die sektorenübergreifende Versor- gungsplanung. Dazu hatten Sie zu Recht gesagt: Die Krankenhausplanung muss hier den gesetzlichen Regeln folgen, und auch wenn man das selber möchte, kann eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung darüber lei- der nicht mitgedacht werden. Dennoch fordern Sie nichts wirklich Neues, denn eine Gesundheitsplanung, die auch angepasst an regionale Bedarfe und unter Einbeziehung des 90a-Gremiums läuft, gibt es in Teilen schon. Da kann man sicherlich noch einiges verbessern und auch sehr viel aktiver werden, (Tobias Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4524 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 aber auch das haben wir schon getan. Erste Verände- rungsschritte sind in diesem Bereich durch den neuen Senat schon vorgenommen und angestoßen worden. Sie haben über die Drucksache, die vorgelegt worden ist und in der die Schwerpunkte des 90a-Gremiums aufgezählt worden sind, auch zur Kenntnis genommen, dass die Krankenhausstrukturreform ein Schwerpunkt war, mit dem sich das 90a-Gremium beschäftigt hat. Sie sagten: Reden Sie doch endlich mit all denen, die beteiligt sind! – Das machen wir doch jetzt. Sie haben es ja auch erwähnt: Gestern fand mit der Einberufung des Krankenhausbeirats der offizielle Auftakt zur Kranken- hausplanung statt. Das ist nun wirklich auch erfolgt, und daher gibt Ihr Antrag gar keine neuen Impulse. Der Senat hat sich auch richtigerweise dafür entschieden, bei der Krankenhausplanung jetzt zu handeln und nicht zu warten, bis der Bund irgendwann einmal zu Potte kommt oder sich die Ländern einigen können und die Reform auch wirklich kommt, sondern dass jetzt gehan- delt werden muss. In der Planung wurden auch andere Schwerpunkte gesetzt: Es wird nicht mehr rein nach Bet- ten geplant, sondern nach den Fallzahlen. Was auch ein guter Ansatz ist, ist, dass die Krankenhäuser selbst viel besser eingebunden sind und auch selbst Vorschläge einbringen können, wie sie miteinander kooperieren wol- len, wie sie zusammenarbeiten wollen. Das sind neue Ansätze, die gut und auch wirklich notwendig sind. Was Sie in Ihrem Antrag sonst noch machen – das hat mich sehr verwundert; man ist es von Ihnen gar nicht so sehr gewohnt –, ist, dass Sie eine komische Argumentati- onskette und komische Sachverhalte dargestellt haben. Sie bringen die Vermögensbesteuerung und die Schul- denbremse an, mit denen wir hier in Berlin nun wirklich nicht in erster Linie zu tun haben. Sie sagen aber richtigerweise auch, dass wir finanzrealpo- litisch im Grunde keine Spielräume mehr haben, um den Krankenhäusern aus dem Haushalt mehr Geld zukommen zu lassen. Auf der anderen Seite fordern Sie, dass wir den Krankenhäusern mehr Geld zukommen lassen sollen, das wir eigentlich gar nicht haben, für den Fonds für Gute Arbeit, den Sie und linkennahe Gewerkschaftskreise als Dauerbrenner auch immer wieder als Phantomlösung verfolgen. Diesen Fonds müsste man realistischerweise, um wirklich helfen zu können, mit über 100 Millionen Euro ausstatten, weil Sie ja wissen, was allein schon bei den öffentlichen Trägern an Geld aufgebracht wird. Das Geld haben wir eigentlich gar nicht. Ich hätte gerne noch etwas zu weiteren Punkten gesagt, aber hier leuchtet die rote Lampe. Die Diskussion können wir gern im Ausschuss weiterführen, aber, wie gesagt, neue Impulse sind wirklich nicht da. Der Senat hat sich schon auf einen guten Weg gemacht. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU –

Carsten Schatz

Na dann!] FĂĽr die Fraktion BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen folgt die Kolle- gin Pieroth!

Catherina Pieroth-Manelli

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Tobi Schulze! Eurem Antrag würde ich gern symbolisch den roten Teppich auslegen – nicht nur, weil wir Grünen inhaltlich voll dahinter stehen, sondern weil es mir die Gelegenheit gibt, noch einmal darauf aufmerksam zu machen, dass die Krankenhausreform nicht per se schlecht ist. Sie gibt uns die Möglichkeit, gemeinsam mit Brandenburg Versorgung neu zu ordnen – und das auch über die vielfach verfluchten Sektorengrenzen hinweg. Das ist, glaube ich, in dem Antrag mit integrierter Ver- sorgung gemeint, Herr Zander. Dafür muss endlich Verantwortung übernommen werden. Es müssen Entscheidungen getroffen werden. Das pau- senlose Zuständigkeitsbashing muss ein Ende finden. – Liebe Ina Czyborra! Es wurde bereits erwähnt, dass ges- tern die Auftaktsitzung des Krankenhausbeirats stattge- funden hat. Da haben Sie selbst erkannt, dass Sie nicht in allem auf den Bund warten können. Bitte nehmen Sie das Heft jetzt endlich in die Hand! Wir brauchen jetzt eine strategische Planung. Das heißt, wir müssen zusammen mit Brandenburg auf Basis bereits vorhandener Versorgungs- und Gesundheitsdaten eine bedarfsgerechte Schablone entwickeln. Diese Schablone müssen wir über unsere Stadt legen und unsere in vielen Teilen schon hervorragende Versorgung geschickt ver- zahnen und digitalisieren. Dafür gilt es, entschlossen und regelhaft Vernetzung und Kooperation zu fördern, nicht nur modellhaft, sondern als Normalfall. Wir müssen in eine aktiv gestaltende Krankenhaus- planung kommen, die erstens knappe Investitionsmittel sinnvoll einsetzt und zweitens den Herausforderungen der Demografie Rechnung trägt. Dafür braucht es auch neue Wege und Instrumente in der Investitionsplanung; Bei- spiele hierfür wurden im Antrag genannt. Sie müssen sich nur trauen, Herr Evers! – Er ist leider nicht vor Ort. Sie können es ja vielleicht nachlesen. Zentrales Ziel der Reform muss das Wohl der Patientin- nen und Patienten sein. Es muss schlicht möglich sein, angemessen Zeit für sie zu haben. Es handelt sich eben nicht um Fallzahlen, sondern um uns, um Menschen. (Christian Zander) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4525 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Dazu können auch gerade kleine Häuser mit integrierten Versorgungsformen einen bedeutenden Beitrag leisten, patientinnen- und patientenzentriert und wohnortnah. Eine solche Krankenhausplanung muss auch die psychiat- rische Versorgung weiterentwickeln. Denken wir bei- spielsweise an die Notfallversorgung und die somatische Versorgung psychisch Erkrankter. Nicht zuletzt müssen bei ohnehin anstehenden Sanierungen ressourcenscho- nende und klimafreundliche Umbaumöglichkeiten hin zu Green Hospitals gefördert werden. All diese Themen greifen ineinander. Eine Betrachtung einzelner Punkte für sich allein bedeutet, später genau über diese zu stolpern. Ich weiß, liebe Koalition, es kommt Ihnen sicherlich schon aus den Ohren heraus, und ich wünschte auch, ich müsste den Gesundheitscampus Wenckebach nicht immer wieder als Beispiel für die dringend benötigte Transfor- mation der Berliner Krankenhauslandschaft aufs Tableau bringen. Vielen Häusern stehen Umwandlungsprozesse bevor. Viele stehen vor den Herausforderungen eines Investitionsstaus und immensen Sanierungsbedarfs. Am Beispiel des Gesundheitscampus Wenckebach können wir durchexerzieren, wie ganz im Sinne der Gesundheits- stadt 2030 Kooperation, Digitalisierung und Ausbildung auf einem gemeinsamen Pflegecampus von Vivantes und Charité gelingen. Noch in der letzten Koalition wurde die Entscheidung zu diesem Campus getroffen, und er hat es auch in den schwarz-roten Koalitionsvertrag geschafft. Die Freude ist groß, die Ernüchterung auch: Die Finanzverwaltung hat kein Geld dafür hinterlegt. Vivantes ist hier handlungsun- fähig, und der Senat versteckt sich. Doch statt abzuwarten und Tee zu trinken, priorisieren Sie doch bitte dieses Projekt! Geben Sie die nötigen Mittel frei, und setzen Sie die vorhandenen Pläne um, die letztlich alle Themen berühren, die exemplarisch für unsere Berliner Kranken- hauslandschaft stehen. Wer diese Chance nicht nutzt, verschenkt die Gelegen- heit, die Daseinsvorsorge der Berlinerinnen und Berliner entscheidend mitzugestalten. Nun heißt es also: aus dem Quark kommen – und das im Übrigen auch vor dem Hin- tergrund der Abwendung einer Klage der Freigemeinnüt- zigen, die sonst vor den Europäischen Gerichtshof wan- dert. Berlin kann es sich nicht leisten, Geld in einen Ab- grund zu versenken, bei dem nicht klar ist, wie tief er ist und was das bisherige Nichthandeln und Aussitzen be- deuten kann. Lassen Sie uns die Reform bei den Hörnern packen! Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank! Es folgt dann für die SPD-Fraktion die Kollegin König.

Bettina König

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Linken spricht ein wichtiges Thema an. Er themati- siert die Zukunft der Krankenhäuser und der medizini- schen Versorgung in Berlin. Ohne Frage stehen die Krankenhäuser derzeit vor enor- men Herausforderungen und finanziellen Problemen, unter anderem verursacht durch die Coronapandemie und die Energiekrise, den Fachkräftemangel, die dringend notwendige Digitalisierung und die anstehende Kranken- hausreform mit den derzeit noch vielen Unwägbarkeiten. Immer mehr Häuser schreiben rote Zahlen. Auch das fehlende Personal ist ein Riesenproblem, das die Häuser in ihrer Existenz bedrohen kann. Insofern ist es ange- bracht, sich umfassend mit der Zukunft der Berliner Krankenhäuser zu beschäftigen, und der Antrag wirft auch einige wichtige Fragestellungen auf. Auf einige möchte ich hier kurz eingehen, andere werden wir erst im Ausschuss ausführlicher beraten können. Ich fange mit dem Aspekt an, der mir und uns als SPD insgesamt besonders wichtig ist: Gute Arbeit. Gute Ar- beitsbedingungen in den Krankenhäusern sind ein Kern- anliegen der SPD. Wir haben uns sowohl in der letzten als auch in der jetzigen Koalition immer wieder auf die Seite der Beschäftigten gestellt und konnten gemeinsam mit ihnen gute Fortschritte erreichen. Von der Rückfüh- rung der therapeutischen Töchter bei Charité und Vivan- tes über die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung in Landesverantwortung, die vollständige Schulgeldfrei- heit in den Gesundheitsberufen bis hin zur Unterstützung von Entlastungstarifverträgen hat sich in den letzten Jah- ren wirklich viel zum Positiven entwickelt. Auch in unserem jetzigen Koalitionsvertrag steht gleich zu Beginn des Gesundheitskapitels, dass die Koalition als Trägerin der landeseigenen Häuser Vorbild für gute Ar- beitsbedingungen ist und für eine weitere Verbesserung dieser sowie der Entlohnung steht. Weiterhin ist der uns sehr wichtige Punkt der Rückführung der Tochterunter- nehmen von Vivantes und Charité enthalten. Unser Fraktionsvorsitzender Raed Saleh und auch der Regierende Bürgermeister haben sich im Wahlkampf 2023 sehr deutlich für diese Rückführung ausgesprochen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir die Umsetzung dieser Beschlüsse sehr ernst nehmen und engmaschig begleiten. – Viele Grüße an meinen Kollegen Sven Meyer da oben! Natürlich halten wir eine Entlastung des Personals für essenziell und befürworten alle Verhandlungen der Tarif- partner, in denen mögliche Instrumente der Entlastung ausgehandelt werden. Aber gute Arbeitsbedingungen helfen natürlich nicht, wenn die Krankenhäuser nicht zukunftsfest oder gar in ihrer Existenz bedroht sind. In (Catherina Pieroth-Manelli) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4526 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Anbetracht all der anstehenden Herausforderungen für das Gesundheitssystem ist eine strategische, weitsichtige Planung der medizinischen Versorgung in Berlin ange- zeigt. Das ist zum einen die Krankenhausplanung für die Jahre 2026 bis 2030. Das wurde hier schon gesagt. Die Senats- verwaltung hat gestern den Startschuss dafür gegeben. Das kann zum anderen aber noch mehr sein. Eine kom- plexe Gesundheitsplanung, in die sich die Krankenhaus- planung einsortiert, wie der Antrag der Linken vor- schlägt, ist, wie ich finde, ein interessanter Vorschlag. Auch wenn die rechtlichen Vorgaben solch eine Ver- knüpfung der Planung von ambulant und stationär aktuell nicht vorsehen, steht einer zusätzlichen strategischen und sektorübergreifenden Betrachtung der gesamten Berliner Gesundheitsversorgung meiner Meinung nach nichts im Wege. Dies kann ich mir als Ergänzung zur Krankenhauspla- nung als strategisches Planungsinstrument für die umfas- sende Gesundheitsversorgung gut vorstellen, als ein Mehr als die reine Krankenhausplanung, als eine zukunftsge- richtete, integrierte Gesundheitsplanung für die Stadt. Tobias Schulze hat es gesagt: Brandenburg macht uns das gerade vor. Diesen Ansatz sollten wir im Ausschuss dis- kutieren und uns vor allem von der Senatsgesundheits- verwaltung berichten lassen, was sie hier für Berlin, ähn- lich wie für Brandenburg, für Möglichkeiten sieht. Der Antrag macht zu Recht auf die aktuell vielen Prob- leme der Krankenhäuser aufmerksam. Hier braucht es eine Lösung, und daher bin ich froh, dass sich der Bund auf den Weg zu einer umfassenden Krankenhausreform gemacht hat. Ich kann die Aussage des Antrags, bei der Reform auf Bundesebene würde es ausschließlich um einen Kapazitätsabbau gehen, weder teilen noch nach- vollziehen. Die zwei großen Eckpfeiler der Reform sind die zukünf- tig veränderte Finanzierung – das ist sehr wichtig – und die Verbesserung der Qualität über die Spezialisierung der Häuser und die sinnvolle Bündelung des Personals in Zeiten des Fachkräftemangels. Beides ist ein Weg in die richtige Richtung und muss nun in Berlin sinnvoll umge- setzt werden. Hier fehlen heute leider noch vielerlei kon- krete Regelungen, die das Land Berlin braucht, um seine finale Krankenhausplanung erstellen zu können. Aber Berlin muss und wird die anstehende Reform zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Berlin nutzen, mit dem Ziel, dass trotz der wirtschaftlichen und personellen Herausforderungen auch weiterhin eine quali- tativ hochwertige medizinische Versorgung für die Berli- ner Bevölkerung gewährleistet ist. Zu guter Letzt möchte ich noch sagen: Natürlich wün- schen auch wir uns noch höhere Krankenhausinvestiti- onsmittel. Hier hat sich zum Glück seit Senatorin Kalayci einiges getan. Die Investitionsmittel, die das Land den Krankenhäusern zur Verfügung stellt, sind seitdem stetig jedes Jahr gestiegen, und auch der aktuelle Haushalt sieht Zuwächse vor. Diese Entwicklung gilt es aufrechtzuerhal- ten, denn die Häuser brauchen wirklich jeden Cent, um zu sanieren, zu modernisieren und zu digitalisieren. Daher bin ich froh, dass wir im Koalitionsvertrag auch hierzu klare Worte finden. Denn eine qualitativ gute stationäre Versorgung, wie wir sie für Berlin wollen, setzt auch baulich intakte, digitalisierte und moderne Krankenhäuser voraus. Zusammenfassend ist festzuhalten – ich glaube, das wur- de hier auch schon deutlich: jeder hat zu anderen Aspek- ten gesprochen –: Es gibt einfach sehr viele Aspekte. Die im Antrag aufgeworfenen Fragen zur Entwicklung der Berliner Krankenhauslandschaft müssen wir im Aus- schuss diskutieren. Da brauchen wir, glaube ich, auch einiges an Zeit. Das macht allein schon die anstehende Krankenhausreform nötig. Frau Kollegin! Sie müssten zum Schluss kommen.

Bettina König

Mache ich! – Wir müssen genau schauen, wie wir durch die Reform das Beste für die Berliner Krankenhäuser und die medizinische Versorgung der Berliner Bevölkerung erreichen können. Ich freue mich auf unsere Diskussio- nen und die Antworten des Senats. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Dann folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Ubbelohde.

Carsten Ubbelohde

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Reform der stationären Versorgung, ein Konzept zum Überleben unserer Krankenhäuser und einer qualitativ hochwertigen, wohnortnahen Versorgung in unserer Stadt ist dringend erforderlich und überfällig. Es ist Aufgabe der Politik, insbesondere des Senats, endlich einen Bei- trag dazu zu leisten, das Damoklesschwert in Form von drohenden Klinikinsolvenzen, Personalflucht und unvor- hersehbaren Strukturbereinigungen proaktiv und eigenini- tiativ von den ohnehin schwer belasteten Schultern der in den Krankenhäusern Tätigen zu nehmen. Die vor wenigen Tagen von der Bundesregierung be- schlossene Krankenhausreform hat jedoch mehr dazu beigetragen die Ängste und Sorgen zu verstärken als (Bettina König) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4527 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 durchdachte und nachhaltige Lösungen der zahlreichen Struktur- und Finanzprobleme der Krankenhäuser aufzu- zeigen. Der vorliegende Antrag beschreibt die wesentlichen Probleme und ist in seiner grundsätzlichen Absicht nach- vollziehbar und begrüßenswert. Die Herausforderung, die unterschiedlichen Interessen unter einen Hut zu bringen, den gesetzlichen Auftrag der Daseinsvorsorge zu erfüllen, aber auch ökonomisch tragfähig zu sein, ist immens. Der Antrag der Linken hier im Abgeordnetenhaus adres- siert zwar zutreffend die Kernaufgaben einer Finanzie- rungsverlässlichkeit, einer zeitgemäßen Digitalisierung und Personaloffensive, kommt aber letztlich nicht über Binsenweisheiten hinaus. Er bestätigt zwar die hinläng- lich bekannte Notwendigkeit einer integrierten Gesund- heitsplanung, einer stärkeren Vernetzung aus stationärer, ambulanter und pflegender Versorgung, Sie bleiben aber inkonkret, wie Sie die Praxen und ärztlich geführte MVZ überhaupt erst einmal in die Lage zu versetzen gedenken, in Zukunft ein entlastender Player über das ohnehin be- stehende Maß hinaus zu sein. Finanzwirtschaftlich werden in Teilen auch von Ihnen, nicht nur vom Bundesminister, mal wieder reflexartig die immer gleichen Mechanismen geboten, die die Bürger und Beitragszahler noch mehr als bisher schon in den Schraubstock zwängen sollen, um über noch mehr Steu- ern, noch mehr Krankenkassenbeiträge die in weiten Teilen maroden, sanierungs- und zahlungsunfähigen Krankenhäuser zu stützen und ihnen zu helfen. Stattdessen sollten wir endlich klare Schwerpunkte im Landeshaushalt setzen, zugunsten einer medizinischen Versorgung und im Interesse aller Berliner. Die finanziel- len Ressourcen in dieser Stadt müssen zukünftig effizien- ter und im Sinne einer bedarfsgerechten Ausfinanzierung der Kernaufgaben des Staates eingesetzt werden. Was die antragstellende Fraktion zudem verschweigt, ist, dass sie von 2016 bis 2022 selbst die Entscheidungen, die zu zahlreichen der benannten Probleme geführt haben, mit- getragen und insoweit mit zu verantworten hat. Die Verstetigung einer verantwortungslosen Unterfinan- zierung und letztlich deswegen auch des personellen Ausblutens unserer Krankenhäuser geht auch auf Ihre rote Kappe. Insofern taugt Ihr Antrag lediglich als Wunschzettel und als sicher unbeabsichtigte kritische Selbstreflexion. Die in Ihrem Antrag geäußerte Notwendigkeit jedoch, die Kli- nikplanung und strukturelle Anpassungen an dem Bedarf der bestehenden Versorgungsqualität und der demografi- schen Situation vor Ort auszurichten, ist und bleibt rich- tig. Das trifft auch auf die Ausführungsanalyse des Re- formgesetzes zu, deren Verpflichtung zwischen Bund und Ländern hin- und hergeschoben wird, quasi so, als würde man eine Impfung zulassen, ohne wirklich zu wissen, wer die Verantwortung für die Umsetzung trägt und welche Nebenwirkungen sie hat – unglaublich, oder? Aber mal Hand aufs Herz: Bedarfsplanung und Auswir- kungsanalyse wie hier vorgeschlagen an den Anfang und nicht ans Ende des Reformprozesses zu stellen, ist im Grunde genauso bahnbrechend, als würden wir das Ver- fahren, dass die Therapie einer gründlichen Diagnose zu folgen habe, für den Nobelpreis nominieren. Eine gute Reform muss dem Ziel folgen, mehr Mittel direkt in die Patientenversorgung fließen zu lassen, statt die Kranken- häuser mit häufig unnützer Bürokratie von der Behand- lung kranker Menschen abzuhalten. Zudem ist die Ein- führung eines Individualbudgets für Krankenhäuser, um wohnortnah beispielsweise Notfalleinrichtungen, Abtei- lungen für Geburtshilfe und insbesondere die stationäre Behandlung von Kindern zu ermöglichen, unseres Erach- tens Grundvoraussetzung für eine flächendeckend be- darfsgerechte Krankenhausstruktur. Die AfD tritt zudem für eine Gesundheitspolitik ein, die die Souveränität der Länder respektiert und die regiona- len Bedarfe in den Mittelpunkt stellt. Die gegenwärtige von der Bundesregierung initiierte Reform verstößt gegen diese Prinzipien und stellt sie schon deshalb auf tönerne Füße, indem sie ohne ausreichende Abstimmung mit den Bundesländern durchgedrückt werden soll. Die Souverä- nität der Länder muss jedoch mit der Verantwortungs- übernahme vor Ort einhergehen. Deshalb wird nun ent- scheidend sein, wie Berlin aus sich selbst heraus eine nachhaltige Reform und eine solide Krankenhausplanung vorlegt, die eine ausgewogene Finanzierung unserer Krankenhäuser nicht nur durch den Länderfinanzaus- gleich sichert und unsere Infrastruktur gleichsam effizien- ter macht und leistungsfähig hält. Noch ein letzter Satz: Die bisherige Politik und der vorliegende Antrag bieten dafür leider zu wenig. – Vielen Dank für die Aufmerk- samkeit! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege sowie auch an den Hauptaus- schuss. – Widerspruch höre ich dazu nicht, dann verfah- ren wir so. Ich rufe dann auf (Carsten Ubbelohde) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4528 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 lfd. Nr. 4.2: Priorität der AfD-Fraktion Tagesordnungspunkt 18 Gesetz zur Aufhebung des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1650 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion, und zwar der Abge- ordnete Woldeit.

Karsten Woldeit

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste! Wir beraten heute wieder und notwendigerweise das Landesantidiskriminierungsgesetz, und ich freue mich sehr, dass gerade zu diesem Beratungspunkt eine Gruppe von Polizeischülern der Polizeiakademie hier ist. – Seien Sie herzlich willkommen hier im Hohen Haus, und danke für Ihre Arbeit! Knapp vier Jahre ist es nun her, dass das Landesantidis- kriminierungsgesetz in Kraft getreten ist. Sie erinnern sich: Ich habe massiv dagegen gekämpft, weil ich auch die massiven Gefahren des Gesetzes gesehen habe. Ich war nicht der Einzige, der dagegen gekämpft hat; es war auch der Kollege Dregger von der CDU, der sich eben- falls kritisch gegen das Gesetz geäußert hat. Und es wa- ren nicht nur Parlamentarier, die Kritik geübt haben, es waren auch die Interessenvertreter der Berliner Polizei. Es war allen voran die Deutsche Polizeigewerkschaft, es war die Gewerkschaft der Polizei, es war der Bund der Kriminalbeamten, es war der Unabhängige in der Polizei e. V., es war der WIR. AKTIV. e. V. Es waren nahezu alle Interessenvertreter der Berliner Polizei, die gesagt haben: Dieses Gesetz kann eine Katastrophe für uns und ein Risiko für polizeiliches Handeln darstellen. Im Jahre 2020 in Kraft gesetzt, gab es im Jahre 2020 187 Beschwerden gegen die Polizei; das, was wir vorher gesagt haben. Wie viele davon waren denn begründet, wie viele waren unbegründet? – Von den 187 Beschwer- den waren 162 unbegründet. Daraufhin hat die Polizei- Gesetz nicht gebraucht. Ich habe es damals gesagt, und ich sage es heute: Für dieses Gesetz gibt es nur einen Platz, und das ist der Mülleimer. Den Mülleimer braucht dieses Gesetz! Der damalige Fraktionsvorsitzende und heutige Regie- rende Bürgermeister Kai Wegner sagte noch, das sei ein „Anti-Polizei-Gesetz“, und er sagte – ich zitiere mit Er- laubnis des Präsidenten –: „Wer für dieses Gesetz die Hand hebt, kann nicht mehr glaubwürdig vor die öffentlich Beschäftigten treten“, und damit hat er recht. Nehmen wir uns doch mal die Gesamtbilanz vor. Seit In- krafttreten gab es insgesamt 976 Beschwerden. 813 wur- den zugelassen, und nur 66 Fälle waren begründet. Das sind 8 Prozent aller Eingaben. Noch mal: Dieses Gesetz gibt es nur im Land Berlin. Es ist auf Intention von Grü- nen und Linken in Kraft gesetzt worden. Es schadet dem polizeilichen Handeln, und es muss weg. Im Übrigen haben wir uns auch in unserem Wahlpro- gramm 2021 dafür eingesetzt, dass wir eine Aufhebung des Gesetzes fordern. Kurze Zeit später hat auch die CDU in ihr Wahlprogramm geschrieben, dass sie das Landes- antidiskriminierungsgesetz abwickeln will. Jetzt sind Sie schon eine ganze Zeit lang im Amt, das Antidiskriminie- rungsgesetz ist noch in Kraft. Ich bin gespannt, wie Sie sich heute dazu verhalten. Ich möchte mal ein einzelnes Beispiel herausheben, was das für die tägliche Arbeit bedeuten kann. Sie haben es wahrscheinlich mitbekommen: Es gab vor Kurzem ein richterliches Urteil, dort wurde das Land Berlin zu einer Strafe von 750 Euro verurteilt, aufgrund des Landesanti- diskriminierungsgesetzes. Was war die Ursache? – Ein Polizist hatte einen aggressiven Radfahrer, der beim Fahrradfahren telefonierte und dementsprechend eine Ordnungswidrigkeit beging, nach seiner Herkunft befragt. Dann gab es weiterhin eine Beschwerde seitens der Poli- zei. Es gibt natürlich ganz viele Beschwerdestellen und so weiter, es gibt auch das AGG auf Bundesebene, das das alles regelt. Die Berliner Polizei hat Gespräche angebo- ten, hat aber dementsprechend auch kein wirklich fehl- verhaltendes Handeln des Polizeibeamten festgestellt. Daraufhin gab es die Klage, und was passiert jetzt? – Dem Land Berlin ist ein Schaden entstanden, 750 Euro; es wird wahrscheinlich ein Disziplinarverfahren eingelei- tet. Und was passiert dann in der Zukunft? – Wir hatten in der Fragestunde den Görlitzer Park; was denkt der Poli- zist, was denkt die Polizistin, wenn sie den schwarzafri- kanischen Drogendealer kontrolliert – nicht weil er schwarzafrikanisch ist, sondern weil er mit Drogen dealt –, weil die Gefahr besteht, dass nicht nur er selber – und Diskriminierung ist ein subjektives Gefühl, das ist (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4529 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 kein Rechtsgrundstand – sich diskriminiert fühlen könnte und mit einem Verbandsklagerecht sogar Dritte für ihn sich auf das LADG berufen und dann dementsprechend eine Beschwerde einreichen könnten? Noch mal: Dieses Gesetz gehört in den Müll und sonst nirgendwohin. – Ich danke Ihnen! Es folgt dann für die CDU-Fraktion der Kollege Dregger.

Burkard Dregger

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In nicht zu übertreffender Klarheit regelt unser Grundgesetz die Grundsätze unseres zivilisierten Zusammenlebens. Artikel 3 Absatz 1 lautet: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Das alles verbindet uns. Wir alle wollen Diskriminierun- gen verhindern, denn sie sind Gift für das friedliche Zu- sammenleben in unserem Land. Die Koalition der letzten Legislaturperiode hat bei der Umsetzung dieses Diskriminierungsverbotes in Artikel 3 Grundgesetz Handlungsbedarf gesehen und unter ande- rem eine Regelung geschaffen, die nicht nur mich auch heute noch schmerzt. Ich meine den in § 7 LADG zum Ausdruck kommenden Generalverdacht gegen die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, sie handelten diskriminierend. Für diesen Generalverdacht gibt es bis heute keine Tatsachengrundlage. Er ist eine Erfindung linker Woke-Ideologie, die unsere Gesellschaft pauschal und ohne Realitätsbezug in Täter und Opfer einteilen will. Diesen Weg müssen wir verlassen, [Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall bei der AfD –

Sebastian Walter

Da klatschen die da! – Zuruf von Elif Eralp (LINKE)] denn er spaltet unser Land, und er sät Hass und verhindert Zusammenhalt. Im zeitlichen Abstand zu unseren damaligen Debatten jedoch können wir heute mit einem etwas ruhigeren Puls die Erfahrungen aus der Anwendung des LADG in den ersten Jahren auswerten. Da muss ich einräumen, dass nicht alle Befürchtungen, die ich damals vorgetragen habe, sich realisiert haben, insbesondere die Befürchtung, dass durch dieses Gesetz die Arbeit unserer Verwaltungen und auch unserer Polizei nachhaltig torpediert wird. Das hat sich nicht bewahrheitet. Die befürchtete Flut unberechtigter und womöglich rechtsmissbräuchlicher Beschwerden ist ausgeblieben, und ich finde, das kann uns gemeinsam freuen. Denn die Mär vom strukturellen Rassismus in unseren Behörden ist damit erneut widerlegt. Dennoch lohnt ein kritischer Blick auf die geschaffenen Beschwerdestrukturen im Land Berlin. Derzeit verfügen wir über den Petitionsausschuss im Abgeordnetenhaus, den Bürger- und Polizeibeauftragten und die LADG- Ombudsstelle. Alle bearbeiten Beschwerden und Einga- ben. Bisher ist von niemandem die Frage beantwortet worden, wodurch sich diese Parallelstrukturen rechtferti- gen. Allein der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses ist in der Verfassung von Berlin als zentrale Beschwerdestel- le verankert. Das ist auch richtig so, denn die Kontrolle der Regierung ist die Aufgabe des Parlamentes, und der Grundsatz der Gewaltenteilung gebietet es, Kontrollstruk- turen in die Verantwortung des Parlamentes zu legen. Die Vorstellung, Regierungsstellen könnten die Regierung dauerhaft wirksam kontrollieren, ist eine Illusion. An diesem strukturellen Mangel leidet die LADG- Ombudsstelle. Zudem fehlt jede Abgrenzung der LADG-Ombudsstelle zum Bürger- und Polizeibeauftragten. Die arbeiten bis- lang unkoordiniert nebeneinander her; auch hierin liegt ein struktureller Mangel. Hinzu kommt die höchst unterschiedliche Effizienz dieser Parallelstrukturen. Den Bürger- und Polizeibeauftragten erreichen jährlich etwa 400 Eingaben, die LADG-Om- budsstelle hat 2023 392 Eingaben nach dem LADG und 268 Eingaben nach dem AGG erhalten. Das sind ja durchaus überschaubare Zahlen. Der Petitionsausschuss hingegen erhält regelmäßig um 1 400 Eingaben jährlich und um die circa 4 000 weitere Zuschriften, die er mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Kolle- ginnen und Kollegen im Petitionsausschuss bearbeitet. Ich meine, wir müssen uns nicht zuletzt angesichts der schwieriger werdenden Einnahmesituation des Landes Berlin die Frage stellen, wie wir die bestehenden Struktu- ren optimieren können, ohne das Petitions- und Be- schwerderecht des Einzelnen und seinen Schutz vor Dis- kriminierungen zu verschlechtern. Genau deshalb hat die Koalition aus CDU und SPD im Koalitionsvertrag ver- (Karsten Woldeit) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4530 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 abredet, die Parallelstrukturen zu überprüfen, und das sollten wir jetzt gemeinsam in den Fachausschüssen tun. Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage des Kollegen Franco aus der Grünenfraktion zulas- sen.

Burkard Dregger

Sehr gern, Herr Kollege!

Vasili Franco

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Dreg- ger! Es ist ja immer das gleiche Spiel, es geht darum, Beschwerden von Bürgern nachzukommen. Sie sagen: Generalverdacht. – Dann sagen Sie: Ja, die bearbeiten gar nicht so viele Fälle. – Ich würde einfach mal gerne von Ihnen wissen: Finden Sie nicht auch, dass jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht hat, dass, wenn er eine Be- schwerde hat, dieser ernsthaft und sachlich nachgegangen wird, und dass gerade unabhängige Stellen ein Garant dafür sind, auch Neutralität zu gewährleisten?

Burkard Dregger

Herzlichen Dank für die Frage, Herr Kollege! Ich stimme Ihnen zu 100 Prozent zu. Das Petitionsrecht ist verfas- sungsrechtlich verbrieft für jeden Einzelnen. Und wer ist eigentlich die unabhängige Stelle, wenn es nicht das Parlament ist, der Petitionsausschuss, der verfassungs- rechtlich diesen Auftrag hat? Als Verfassungsjurist kann ich nur sagen: Auf die Idee zu kommen, dass die Exekutive sich mit eigenen Strukturen selbst kontrolliert, kann bei bestimmten politischen Mehrheiten funktionieren; es kann aber bei anderen poli- tischen Mehrheiten auch nicht funktionieren. Und deswe- gen glaube ich, im Sinne der Festigung der Bestandskraft unserer demokratischen Strukturen ist es besser, die Kon- trollfunktion des Parlamentes, und das heißt in diesem Falle: des Petitionsausschusses, zu stärken, denn er ist die unabhängige Instanz, die Sie ja selbst einfordern. Ich meine, ich kann damit leben, es kann auch noch eine Weile in der Exekutive selbst stattfinden, aber es ist nicht verfassungsrechtlich ideal, dass die Exekutive glaubt, sie könnte sich selbst kontrollieren. Ich glaube, die Kontrollinstanz ist das Parlament, und darüber möchte ich gerne mit Ihnen völlig offen, emoti- onsfrei und sachlich in den Fachausschüssen diskutieren. – Vielen Dank! Es folgt dann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Walter.

Sebastian Walter

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Verabschiedung des Landesanti- diskriminierungsgesetzes vor vier Jahren wurde von der Opposition in diesem Haus der Teufel an die Wand ge- malt. Es wurde fleißig gewarnt vor einem angeblichen Bürokratiemonster, vor pauschalen Verdächtigungen und einer Klageflut vor den Berliner Gerichten. Das war da- mals schon hanebüchen, und nach vier Jahren lässt sich erst recht und rein faktisch feststellen: Nichts von diesen Schreckensszenarien ist eingetreten, gar nichts. Die Vorwürfe von CDU, FDP und AfD waren und sind völlig substanzlos. Und damit ist alles zu dem heutigen Antrag der AfD gesagt. Punkt. Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz ist eine Erfolgsgeschichte, andere Bundesländer beneiden uns darum. Es gibt inzwischen Koalitionsverabredungen und Initiati- ven zu ähnlichen Gesetzen nach Berliner Vorbild bei- spielsweise in Baden-Württemberg und Niedersachsen. Mit dem LADG hat Berlin eine Schutzlücke geschlossen. Erstmals wurde anerkannt, dass es durch die öffentliche Hand auch zu Diskriminierung kommen kann – egal, ob es sich dabei um Behörden, um Schule oder etwa Polizei handelt – und dass der Staat dafür Verantwortung über- nehmen muss. Es wurde anerkannt, dass von Diskrimi- nierung betroffene Personen gezielt unterstützt und bei der Durchsetzung ihrer Rechte gestärkt werden müssen. Dazu wurde auch die Ombudsstelle eingerichtet. Sie hat seit ihrer Einrichtung im Jahr 2020 mehr als 2 000 Be- schwerden registriert und bearbeitet bei kontinuierlich steigenden Beschwerdezahlen; und das bei zum Teil sehr komplexen Sachverhalten, mangelnder Unterstützung durch involvierte Behörden und einer anhaltenden perso- nellen Unterausstattung. Insofern gilt der Leiterin der LADG-Ombudsstelle und ihrem Team heute und hier unser ganz besonderer Dank für den Einsatz für Berlin. Klar ist nach vier Jahren Praxis aber auch: Es gibt Lücken beim LADG und neue Bedarfe bei dessen Umsetzung. Eine Evaluation und Weiterentwicklung des LADG ist aus unserer Sicht daher zwingend notwendig. Dazu (Burkard Dregger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4531 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 gehört die Berücksichtigung weiterer Merkmale, wie die Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Körpergewichts. Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass die LADG-Ombudsstelle ein Befragungs- und Initia- tivrecht sowie ein unabhängiges Presserecht erhält. Nicht zuletzt muss ihre personelle Ausstattung endlich substan- ziell gestärkt werden. Es kann eben nicht sein, dass die Ombudsstelle ihre Arbeit einschränken muss, weil nicht genug Personal da ist. Das ist ganz klar falsch. CDU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag verein- bart – ich zitiere –: „Das Landesantidiskriminierungsgesetz bleibt er- halten und wird weiter fortentwickelt.“ Immerhin, es könnte also Hoffnung bestehen, dass die Lücken geschlossen werden, die ich gerade angesprochen habe. Allein die zuständige SPD-Senatsverwaltung hat es bereits im Sommer letzten Jahres abgeräumt und auch in der Antwort auf die jüngste Schriftliche Anfrage der Kollegin Eralp noch mal bekräftigt, dass der Koalitions- vertrag hier leider nichts wert ist. Ich zitiere: „Eine Reform des LADG ist aktuell nicht geplant. Der Schwerpunkt liegt in dieser Legislaturperiode auf der Umsetzung des Gesetzes.“ Ich kann nur sagen: Na, bravo! Das grenzt an politische Anspruchslosigkeit. Berlin droht hier an der Stelle ein antidiskriminierungspolitischer Stillstand. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –

Burkard Dregger

Na ja!] Der Senat verliert sich derweil auch an anderen Stellen in Untätigkeit. Zusätzliche 20 Millionen Euro zur Antisemi- tismusprävention hat das Abgeordnetenhaus im Dezem- ber beschlossen, und bis heute, nachdem mehr als fünf Monate verstrichen sind, gibt es noch nicht einmal ein Konzept dafür. Wir haben gestern alle die erschreckenden Zahlen von RIAS zur Kenntnis genommen. Allein OFEK hat im Zeitraum von sechs Monaten mehr Beratungsfälle aufgenommen als in den sechs Jahren seit der Gründung. Die zivilgesellschaftlichen Projekte, die seit dem 7. Ok- tober gegen den grassierenden Antisemitismus ankämp- fen, haben aus diesem Ansatz, diesen 20 Millionen Euro der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bislang weder eine Stärkung erhalten noch irgendeinen Euro mehr gesehen. Das geht gar nicht! Also, wir erwarten von der Koalition ein klares Bekennt- nis zur Weiterentwicklung des LADG und zur uneinge- schränkten Unterstützung der Zivilgesellschaft in ihrer Arbeit insbesondere gegen Antisemitismus, aber auch gegen Rassismus und Diskriminierung. Wir zumindest werden dafür weiterkämpfen, dass der Diskriminierungs- schutz in Berlin weiter gestärkt und ausgebaut wird. – Vielen Dank! Es folgt dann für die SPD-Fraktion der Kollege Özdemir.

Orkan Ă–zdemir

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Lieber Burkard Dregger! Es ist schon wirklich ein starkes Stück, hier zu behaupten, es gebe keine strukturelle Diskriminierung in diesem Land. Dem widerspricht jede wissenschaftliche Erkenntnis. Ich würde mir wünschen, dass wir evidenzbasiert diskutieren, aber machen wir erst mal weiter. Wir feiern heute das 75-jährige Jubiläum unseres Grund- gesetzes, ein Grundpfeiler der Demokratie, der die Würde und Gleichheit aller Menschen schützt. Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz, das LADG, steht in genau dieser Tradition. Es schützt Menschen vor Diskri- minierung und setzt ein klares Zeichen gegen Ausgren- zung und Stigmatisierung im Kontext öffentlichen Han- delns. Um es blumig zu formulieren, das LADG steht dafür, dass Liebe mehr zählt als Heteronormativität. Es steht für den Schutz von Lebensentwürfen, egal ob sie queer oder muslimisch sind. Das LADG steht für Gleich- behandlung und Anerkennung der Vielfalt unserer Ge- sellschaft. Und so wundert es nicht, dass eine faschistoide Partei keine Sympathien für so ein Gesetz hat. Es wun- dert mich überhaupt nicht, dass die AfD das LADG ab- schaffen will. Wir sehen es auch hier wieder, ein sehr beschämender Antrag aus der braunen Ecke, das LADG schließt nämlich eine wichtige Lücke im Bereich des behördlichen Handelns und schützt besonders verletzliche Gruppen wie Menschen mit diskriminierungsbedingtem, niedrigem sozialen Status. Es gibt den Betroffenen Werkzeuge an die Hand, um ihre Rechte durchzusetzen und verankert eine Kultur der Viel- falt und Wertschätzung in unserer Verwaltung, und das muss uns was wert sein. Die AfD zeigt immer wieder ihr wahres, faschistisches und rechtsextremes Gesicht. Sie hetzt gegen queere Men- schen wie Ihr Parteifreund Gehlmann aus Sachsen- Anhalt, der Homosexuelle ins Gefängnis stecken will, oder Andreas Geithe aus dem Berliner Landesverband, der eine neue SA gründen und aufräumen möchte. Ihr Kollege Dieter Görnert aus Bayern will Menschen nach Afrika prügeln und wünscht sich einen Bürgerkrieg. Selbst AfD-Mitarbeiter wie Marcel Grauf äußern sich (Sebastian Walter) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4532 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 abscheulich und schreiben, ein neuer Holocaust würde sich lohnen. Ich könnte jetzt ewig so weitermachen. Das ist eigentlich die Dramatik. Diese Partei ist ein Sammelbecken für Faschisten und Hetzer. Und das alles reicht Ihnen nicht. Deshalb veranstaltet Ihr Vizefraktionschef letzten Monat die bislang faschistischs- te Buchmesse in der Geschichte der Buchmessen, auf der Gästeliste unter anderem der Oberneonazi Götz Ku- bitschek und eigentlich alles, was braun ist und so rum- kreucht und fleucht im rechtsextremistischen Neonazi- sumpf. Diese Neonazis von der AfD wollen keine Lö- sung, weil sie das Problem sind. Sie wollen Chaos und Spaltung. Und nun wollen Sie das Berliner Antidiskrimi- nierungsgesetz abschaffen, ein Gesetz, das für all das steht, was Neonazis hassen. Die AfD ist keine Partei der Mitte und auch keine rechtskonservative Partei, die AfD ist eine Heimat für Extremisten, Demokratie- und Deutschlandfeinde, Feinde eines Deutschlands, welches durch Regelungen und Gesetze die Würde des Menschen schützt. Während wir das 75-jährige Jubiläum unseres Grundge- setzes feiern, versucht die AfD, die Errungenschaften unserer Demokratie zu zerstören, und das LADG ist eine dieser Errungenschaften, also kein Wunder, dass dieser Antrag heute von Ihnen kommt. Dieser Antrag ist ein weiterer Beweis für mich, dass Sie d’accord damit sind, wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokrati- schen Fraktionen! Die AfD will eine Gesellschaft, in der Hass und Gewalt zur Norm werden. Es ist unsere Pflicht, entschlossen gegen diese Feinde der Demokratie vorzugehen. Die AfD darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben, und schon gar nicht in unse- ren Parlamenten. – Danke! Das Wort zu einer Zwischenbemerkung hat der Abgeord- nete Woldeit für die AfD-Fraktion.

Karsten Woldeit

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Kollege Öz- demir! Ich versuche, jetzt mal zu einer gewissen Sach- lichkeit zurückzukommen. Wissen Sie, was mich immer stört? – Wenn Sie selbst bezeichnete deutsche demokratische Parteien sind! Wer sich besonders demokratisch bezeichnet, hat meist ir- gendwas im Ärmel. Das ist Punkt eins. Punkt zwei ist: Sie beklagen immer wieder, dass die Ge- sellschaft mit Hass und Hetze getrennt wird. Wer hat in welcher Rede Hass und Hetze geschürt? War ich das? – Nein! Das waren Sie, Herr Kollege Özdemir! Ich wiederhole übrigens auch nicht die Beleidigungen, die Sie in unsere Richtung gebracht haben, die infam sind und die in 110-prozentiger Weise zurückzuweisen sind. Wenn Sie dann immer wieder versuchen, mit falschen Aussagen, mit falschen Zitaten von irgendwelchen, teilweise angeb- lichen AfD-Mitgliedern, die schon längst rausgeschmis- sen oder – keine Ahnung was – ausgetreten sind, hier vorzukommen, wenn ich mich auf Ihr Niveau begeben würde, dann käme ich auf den Namen Edathy, Pädophilieskandal. Werfe ich das der SPD vor? – Nein! Dann gehe ich mal zu den Grünen. Es gibt einen Wikipe- diatick im Rahmen des Pädophilieskandals. Sage ich, alle Grünen sind pädophil? – Nein, mache ich nicht! Es geht um Sachlichkeit. Wir beraten übrigens über das Landes- antidiskriminierungsgesetz. Das ist der Punkt. – Sie kön- nen mir keine Zwischenfrage in der Zwischenintervention stellen. Die Geschäftsordnung könnte man auch mal lesen. Wenn wir dann auch noch Leute von den angeblichen deutschen demokratischen Parteien im Parlament haben, die „Deutschland verrecke!“, „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ fordern, wer ist denn dann extremistisch, wir oder Sie? (Orkan Özdemir) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4533 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Somit, Herr Özdemir, fordere ich Sie auf, nehmen Sie doch einfach mal die Argumente an! Noch mal, das war nicht nur ich, der Kritik am LADG geäußert hat, das war der Kollege Dregger, das waren damals die Kollegen von der FDP und darüber hinaus alle Interessenverbände der Berliner Polizei. Ich rede von der DPolG, von der GdP, von den Unabhängigen und von WIR. AKTIV. Wollen Sie mir sagen, dass alle Interessenvertretungen der Berliner Poli- zei faschistoid sind? Denn das impliziert nämlich Ihre Aussage, und dafür sollten Sie sich dann schämen, mein Kollege! Dann wird der Kollege Özdemir darauf antworten. – Bitte schön, Herr Kollege!

Orkan Ă–zdemir

Die Logik ist natürlich bestechend: Weil wir für die Stra- ßenverkehrsordnung sind, sind alle Autofahrer straffällig. Was für eine idiotische Interpretation eines Gesetzes! Aber davon abgesehen, Sie haben sich überhaupt nicht zu Ihrem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden geäußert, der vor ein paar Wochen eine Buchmesse gemacht hat, wo alles, was sicher rechtsextremistisch eingestuft ist, vor Ort war, auch Götz Kubitschek, der Oberneonazi in die- sem Land, der europaweit, weltweit und sogar in Ameri- ka für seine Haltung bekannt ist. Dazu äußern Sie sich nicht. Das würde mich mal interessieren. Hören Sie auf, die Leute hier mit irgendeinem Quatsch zuzuquatschen! Ganz ehrlich! Sie suggerieren die ganze Zeit nur, aber Sie gehen den wahren Fragen aus dem Weg. Antworten Sie doch zu Ihrem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden: Was war das denn? – Das war eine Nazi-Veranstaltung, eine Neonazi-Veranstaltung. Und wissen Sie was? – Ich kann es kaum erwarten, dass in den nächsten Monaten und Jahren Sie hier nicht mehr sitzen werden. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN –

Dr. Kristin Brinker

Sie werden sich noch wundern! –

Thorsten WeiĂź

Ich schreibe Ihnen eine Grußkarte, wenn Sie das nächste Mal rausfliegen! –

Orkan Ă–zdemir

Ich habe meinen Wahlkreis direkt geholt! – Zuruf von der AfD: Warten wir mal ab!] Dann folgt für die Linksfraktion die Kollegin Eralp. – Die Kollegin verzichtet auf Zwischenfragen. – Bitte schön!

Elif Eralp

Sehr geehrter Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kolle- gen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Heute feiern wir zu Recht den 75. Geburtstag des Grundgesetzes. Es be- sagt in seinem Artikel 3 Absatz 1, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Und in Absatz 3 heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner re- ligiösen oder politischen Anschauungen benach- teiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf we- gen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das steht da als Lehre aus der Nazi-Zeit. Es ist eine Schande, dass die AfD ausgerechnet heute die Abschaf- fung des Landesantidiskriminierungsgesetzes beantragt, das dieses grundgesetzliche Diskriminierungsverbot um- setzt. Und es ist eine Schande, dass eine verfassungsfeindliche, faschistoide Partei, die die Demokratie abschaffen will, die als historische Lehre mit einer Ewigkeitsgarantie vom Grundgesetz geschützt wird, heute, 75 Jahre nach dessen Inkrafttreten, hier im Parlament sitzt. [Zuruf von der AfD: Was ist denn mit Ihnen? –

Thorsten WeiĂź

Wir können doch nichts dafür, dass Sie hier sitzen!] Mehr möchte ich zur AfD nicht sagen. Bedauerlich ist aber ebenso, dass auch die CDU und der jetzige Bürgermeister noch im letzten Wahlkampf die Abschaffung des LADG bei Eintritt in die Regierung verkündet haben. Ihr Plan, Herr Wegner – Sie sind leider nicht da –, ging zum Glück nicht auf. Allerdings hat das leider nichts mit Einsicht zu tun, sondern vor allem mit Opportunis- mus und Machtstreben. Ich frage Sie, was es denn eigent- lich damit auf sich hat, dass die Ombudsstelle, die den gesetzlichen Auftrag hat, auf die Umsetzung des LADG hinzuwirken, nicht mehr Personal von dieser Koalition bekommt und deswegen, wie auf meine Anfrage hin herauskam, ihre Öffentlichkeitsarbeit einstellen musste und es laut Senatsantwort auch für eine regelhafte Kon- trolle der Umsetzung der Empfehlungen der Ombudsstel- le an Personal mangelt. Wollen Sie nun auf diese Weise die Effektivität des Gesetzes bremsen, weil Sie es nicht abschaffen können? (Karsten Woldeit) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4534 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Dabei sind das LADG und seine Ombudsstelle als Hüte- rin von Artikel 3 Grundgesetz ebenfalls ein Grund zum Feiern. Überall in Deutschland und sogar darüber hinaus verweisen Menschenrechtsorganisationen auf dieses Gesetz, das wir unter R2G beschlossen haben, und for- dern, es Berlin gleichzutun; viele Bundesländer arbeiten auch schon daran. Statt um Abschaffung muss es um eine Weiterentwicklung gehen, wie mein Kollege Walter schon sagte. Auf meine Anfrage hin heißt es, dass gerade in Hinblick auf strukturelle Dis- kriminierung mehr Befugnisse wie ein eigenständiges Befragungs-, Initiativ- und Presserecht und die Ergän- zung von Diskriminierungsformen wichtig wären. Aber direkt einen Absatz darunter antwortet der Senat den- noch, dass es keine Reform geben wird. Das ist wider- sprüchlich und ideologisch verbohrt, vor allem, wenn man in den aktuellen Koalitionsvertrag schaut und dort liest – ich zitiere –: „Das Landesantidiskriminierungsgesetz bleibt er- halten und wird weiter fortentwickelt.“ Tja, Herr Wegner, mal wieder versprochen, gebrochen! Dabei hat dieses Gesetz gerade erst zu einer Entschei- dung gegen die Polizei geführt, die viele Berlinerinnen und Berliner und NGOs begrüßt haben. Zum ersten Mal hat ein Gericht festgestellt, dass die Frage nach der wah- ren Herkunft, die Menschen wie mich ihr Leben lang begleitet, rassistisch ist. Das Gericht erklärt der Polizei auch, wie eine richtige Entschuldigung aussieht. Das bräuchten dringend auch Herr Wegner und die CDU, denn die rassistische Vorna- mensabfrage nach Silvester ist ja noch viel weitgehender, und immerhin will die Polizei ihr Verhalten selbstkritisch und umfassend überprüfen, wohingegen der Bürgermeis- ter hier im Plenum nur meinte, dass eine Entschuldigung völlig unnötig sei. – Es sollten doch aber für Parteien mindestens dieselben Regeln gelten, die den Behörden per Gesetz vorgegeben werden – oder etwa nicht? Als Linke jedenfalls fühlen wir uns an das LADG gebun- den und werden den Artikel 3 des Grundgesetzes und das LADG verteidigen und für dessen Fortentwicklung weiter mit den anderen progressiven Kräften streiten. – Danke! Dann hat der Kollege Woldeit von der AfD-Fraktion noch mal eine Zwischenbemerkung angemeldet – und hat dafür das Wort. [Torsten Schneider (SPD): Meine Güte ey! –

Katina Schubert

Sie verschwenden Lebenszeit! Es wird nicht besser!]

Karsten Woldeit

Wer Lebenszeit verschwendet, das werden wir noch be- werten. – Der nächste Redner der deutschen demokrati- schen Parteien. [Heiterkeit bei der AfD –

Carsten Schatz

Es war eine Rednerin! Ist Ihnen vielleicht nicht aufgefallen! Menschenskinder!] Ich nutze das generische Maskulinum. Sollten Sie sich deswegen diskriminiert fühlen, Frau Kollegin, dann tut es mir leid, aber ich darf es nutzen. Sie haben uns als „Schande“ bezeichnet, und Sie haben gesagt, wir würden offen die Demokratie bekämpfen. – Schauen wir doch mal in unsere Programmatik! Schauen wir mal in das AfD-Wahlprogramm für das Berliner Abgeordnetenhaus, in das allgemeine Wahlpro- gramm! Schauen Sie in das Grundsatzprogramm und zeigen Sie mir die Stelle, wo das steht! Dann gehen wir doch einfach mal in die Parteitage, und ich habe so viele Parteitage auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene be- sucht: Zeigen Sie mir doch einen Parteitag der AfD, auf dem das offen gefordert wurde in irgendeiner Rede! Aber jetzt gehen wir mal zur Linkspartei, und das ist der besondere Witz, der Rechtsnachfolgerin der Sozialisti- schen Einheitspartei, [Beifall bei der AfD –

Dr. Kristin Brinker

Genau!] die in einer Diktatur regiert hat, die heute das Grundge- setz verteidigt und gleichzeitig bei einer Parteiveranstal- tung, bei der der damalige Bundesvorsitzende Riexinger anwesend ist, fordert – unwidersprochen –, das eine Pro- zent der Reichen zu erschießen. Und dann reden Sie über uns in Sachen „Schande“? Und dann hat der Parteivorsitzende noch gesagt: Nein, er- schießen wollen wir sie ja nicht, nur geordneter Arbeit zuführen. Wenn ich jetzt in Ihr Parteiprogramm hineingucke, was fordern Sie denn? – Die Überwindung des Kapitalismus! Sie fordern demokratiefeindliche Strukturen! Sie haben bei Parteitagen Leute, die mit einem roten Stern mit RAF-Logo umherlaufen. (Elif Eralp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4535 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Sehr geehrte Frau Kollegin Eralp! Bevor Sie anfangen, mit Steinen zu schmeißen, vergessen Sie nicht, dass Sie in einem sehr kleinen Glashaus sitzen. – Ich bedanke mich! Dann möchte die Kollegin Eralp offensichtlich antworten und hat dafür jetzt auch das Wort. – Bitte schön!

Elif Eralp

Mit Steinen schmeißen ist vielleicht Ihre Kategorie. Wir demokratische Parteien machen so was nicht. – Ja, ja, regen Sie sich nur auf! Ich kenne das ja schon. Bei jeder meiner Reden wird massiv reingeschrien, und ich kann mein eigenes Wort kaum hören. Zunächst einmal: Ich habe viel Kritik an den Verfas- sungsschutzbehörden, aber in einer Sache haben sie recht. Die Verfassungsschutzbehörden haben Sie und Ihre Ju- gendvereinigung als Verdachtsfall eingestuft und in vielen Bundesländern sogar als gesichert rechts- extremistisch, beispielsweise den Höcke-Flügel. Aber das können Sie ja einfach so ignorieren, meinen Sie? Und was heißt das, „verfassungsfeindlich“? – Das heißt, dass Sie die Demokratie, die durch die Ewigkeits- garantie, wie ich es vorhin gesagt habe, vom Grundgesetz geschützt wird, abschaffen wollen. Genau deswegen, finde ich, gehören Sie verboten, und ein AfD-Verbot ist zu prüfen. Eine lange Zitateliste – können wir gern veröffentlichen – gibt es auch auf etlichen Anti-AfD-Recherche-Websites, von Zitaten Ihrer Partei. Ich erinnere mich an einen Parteitag, auf dem die Menge laut „Abschieben, abschieben!“ skandiert hat. Das nur dazu. – Sie sagten eben, es gehe darum, ob ich mich jetzt diskriminiert fühle oder nicht. Wissen Sie, ich empfehle Ihnen sehr diese Gerichtsentscheidung, die aufgrund des LADG ergangen ist. Da steht nämlich drin, da hat die Polizei auch gesagt – – Und Sie haben hier vorhin so getan, als wären Sie irgendwie verbunden mit der Polizei; ich hoffe und denke, das ist nicht der Fall. Und eine Gleichsetzung hat mein Kollege Herr Özdemir auch nicht vorgenommen. Jedenfalls hat aber das Gericht gesagt, dass es nicht um diskriminiert fühlen gehe, son- dern dass es um Diskriminierung geht. – Das ist nicht irgendwie: Jemand hat es so empfunden, aber in Wirk- lichkeit ist es anders. – Nein! Das Gericht hat in diesem Fall festgestellt, dass es eine rassistische Diskriminierung war, und das müssen Sie endlich auch mal anerkennen. Aber offensichtlich sind Ihnen Gerichtsentscheidungen auch egal, wenn sie nicht in Ihre politische Agenda pas- sen. Ansonsten möchte ich nur sagen: Überwindung des Kapi- talismus – lesen Sie doch mal das Grundgesetz! Haben Sie eigentlich vorhin die Debatte verfolgt? Das Grundge- setz – ich weiß nicht, ich habe das in meinem Jurastudi- um ganz früh schon gelernt – ist wirtschaftsneutral. Ja, auch der demokratische Sozialismus ist möglich unter dem Grundgesetz, und zwar dank der SPD damals, und ich bin sehr froh darum. Ausdruck davon ist Artikel 15 des Grundgesetzes. Deswegen ist die Überwindung des Kapitalismus nicht demokratiefeindlich, sondern wir wollen ein Land für alle, in dem niemand in Armut leben muss. Und deswe- gen treten wir ein für den demokratischen Sozialismus. – Danke! Weitere Wortmeldungen liegen dann nicht mehr vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesan- trags federführend an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskrimi- (Karsten Woldeit) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4536 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 nierung und mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.3: Priorität der Fraktion der CDU Tagesordnungspunkt 45 Zukunft des Tempelhofer Feldes Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1664 In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU, und zwar mit dem Kollegen Gräff.

Julian Schwarze

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht zum Anfang nur ein Wort, Herr Gräff: Auch moderne Grünflächen sind Grünflächen, die nicht betoniert und zugebaut werden. Das vielleicht vor- weg. Dann zu Ihrem Antrag. Diesen bezeichnen wir, nachdem wir ihn gelesen haben, als Farce. Und das ist nicht mal polemisch gemeint, sondern sehr sachlich. Denn der Antrag, und das haben Sie ja selbst gerade auch gesagt, besteht zu ganz großen Teilen aus Absätzen, die fast wörtlich schon in den Richtlinien zur Regierungspolitik und in Ihrem Koalitionsvertrag stehen. Und jetzt haben Sie ein Jahr gebraucht, um das in einen Antrag zu kopie- ren. Und das, was Sie neu hinzugefügt haben, hat der Senat schon längst öffentlich präsentiert. Und eine Farce ist aber nicht nur der Antrag, sondern auch das gesamte Vorhaben. Wir sagen als grüne Fraktion sehr klar: Wir lehnen die Bebauung des Tempelhofer Feldes ab. Wie Sie selbst ja auch gerade schon gesagt haben, letzt- endlich haben Sie sich als CDU und SPD längst auf die Bebauung festgelegt. Und jetzt suchen Sie nach einem Weg, diese Entscheidung, die klar gegen das Tempelhof- er Feld-Gesetz und den erfolgreichen Volksentscheid verstößt, zu rechtfertigen. Und was ist Ihnen da eingefal- len? – Eine Bürgerinnen- beziehungsweise Bürgerwerk- statt, die über die Bebauung diskutieren soll, aber bloß nicht ergebnisoffen, denn davor haben Sie ja Angst. Es könnte ja wie vor zehn Jahren ausgehen, als sich die Berlinerinnen und Berliner in allen zwölf Bezirken gegen die Betonpläne des damaligen rot-schwarzen Senats aus- gesprochen haben. Deswegen machen Sie jetzt lieber gleich eine Fake Betei- ligung. Wenn dem Senat die Ergebnisse passen, dann werden sie für das Wettbewerbsverfahren berücksichtigt, wenn nicht, dann halt nicht. Und das ist dann so, als wenn Sie die Bevölkerung abstimmen lassen würden, ob sie die Be- bauung des Feldes „gut“ oder „super“ finden würden. Das ist aber keine Beteiligung, das ist Basta-Politik, und auch diese lehnen wir ganz klar ab. Das Ziel dabei ist klar: Mit der Debatte um die Bebauung vom Tempelhofer Feld versuchen Sie davon abzulenken, dass Sie mit dem Neubau und Ihrer Wohnungspolitik gescheitert sind. Denn Fakt ist: Berlin hat kein Flächen- problem, sondern ein Umsetzungsproblem. Das Tempelhofer Feld ist als Bauland auch gar nicht nötig. Im neuen Stadtentwicklungsplan Wohnen sollen laut Tagesspiegel Flächen für fast 250 000 neue Woh- nungen genannt werden, was weit über den Bedarf hin- ausgeht, der prognostiziert ist, und das Ganze ohne das Tempelhofer Feld. Hinzu kommen dann noch 60 000 Wohnungen, die bereits genehmigt sind, aber noch nicht gebaut wurden. Und natürlich auch die über 20 neuen Stadtquartiere, wo noch mal über 62 000 Wohnungen gerade in Planung sind. Und mal ganz ehrlich, liebe Koa- lition, die 5 000 Wohnungen, die bei der von Ihnen vor- gesehenen behutsamen Randbebauung frühestens in zehn Jahren fertig werden, wie sollen die denn das Wohnungs- problem lösen, was die Berlinerinnen und Berliner jetzt haben? Das wird nicht funktionieren. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –

Heiko Melzer

Sagen Sie das nicht jedes Mal? –

Katrin Schmidberger

Nein, das stimmt nicht!] Wenn Sie es mit dem Wohnungsbau ernst meinen wür- den, dann beschleunigen Sie doch lieber die bestehenden Planungen. Setzen Sie darein die Ressourcen und werfen Sie keine Nebelkerzen auf das Tempelhofer Feld! Wo wir gerade bei Nebelkerzen sind, lassen Sie mich noch was zum Regierenden Bürgermeister sagen, denn der hat es offensichtlich immer noch nicht verstanden: Eine Bebauung des Tempelhofer Feldes verhindert auch keine Bebauung von Innenhöfen irgendwo anders in der Stadt. Das hat der Senat in der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage auch selbst zugegeben, und ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Es besteht kein direkter Zusammenhang zwi- schen der Bebauung von Hinterhöfen einerseits und der Bebauung des Tempelhofer Feldes ande- rerseits.“ (Christian Gräff) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4538 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Es ist also Zeit, dass auch der Regierende Bürgermeister aufhört, der Bevölkerung hier etwas vorzumachen, auch wenn er jetzt mit Abwesenheit glänzt. Rund 200 000 Besucherinnen aus allen Bezirken und der ganzen Welt nutzen die riesige Freifläche jedes Wochen- ende. Dies ist weltweit einmalig, und es ist auch einma- lig, wie sie von unten selbst mit Leben gefüllt wurde und genutzt wird. Das Feld ist darüber hinaus auch wichtig für viele, die da wohnen und wenig Platz haben: keine Balkone, keine Gärten. – Es geht hier also auch um Flächengerechtigkeit und um Naherholung, und natürlich geht es auch um eine Fläche für Sport, für Konzerte, aber vor allen Dingen auch für die Natur. Das Feld ist ebenso von großer Bedeutung für das Stadt- klima und als Lebensraum für bedrohte Tiere und für die Artenvielfalt. Die Wiesenlandschaften des Feldes brau- chen wir außerdem für Kaltluft in tropischen Nächten, was bei immer heißeren Sommern auch immer wichtiger wird. Und aus all diesen Gründen – damit komme ich zum Schluss, und ich wiederhole das, was ich anfänglich schon sagte –, werden wir uns auch weiterhin konsequent mit vielen anderen Initiativen gemeinsam für den Erhalt und gegen eine Bebauung des Tempelhofer Feldes einset- zen. – Vielen Dank! Herr Kollege Schwarze, ich darf Sie kurz darauf hinwei- sen, dass der Regierende Bürgermeister hier nicht mit Abwesenheit glänzt, sondern wir ihn heute Morgen ge- meinsam zur Teilnahme für das Land Berlin beim Staats- akt 75 Jahre Grundgesetz entschuldigt haben. Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Schulz das Wort.

Mathias Schulz

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziemlich genau zehn Jahre – so lange ist es her, seit es einen erfolgreichen Volksentscheid zum Tem- pelhofer Feld gab. In diesen zehn Jahren ist eine ganze Menge passiert. In diesen zehn Jahren haben sich die Mieten bei uns verdoppelt. In diesen zehn Jahren wurden in Berlin rund 150 000 neue Wohnungen fertiggestellt. In diesen zehn Jahren hat sich der marktaktive Leerstand reduziert auf 0,8 Prozent bis 0,3 Prozent, also um das Zehnfache, verringert. Was das heißt, kann jede und jeder von uns jeden Tag sehen. Die Menschen ziehen innerhalb unserer Stadt kaum noch um, und wenn sie eine freie Wohnung gefun- den haben, dann stellen sie sich meistens drei Fragen: Wie soll ich mir die gestiegene Miete leisten, wie würde ich künftig auf weniger Wohnraum wohnen, und wie lange könnte ich hier überhaupt gut wohnen? – Das heißt, es gibt faktisch keinen Wohnraum, der zur Verfügung steht, und wenn, dann ist er aller Wahrscheinlichkeit nach eben nicht bezahlbar. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist also sehr prekär und extrem ernst. Es sind viele sehr profitgetriebene Unternehmen unter- wegs. Das wissen wir alle, kennen wir alle. Die Namen können wir alle aufzählen. Für die sind Wohnungen nicht das Zuhause von Menschen, sondern nur eine reine Ware. Dieser Befund überdeckt aber nicht die Tatsache, dass wir in der Stadt vor allem einen eklatanten Wohnungs- mangel haben und vor allem einen Mangel von bezahlba- ren Wohnraum. Diese Koalition wird sich dieser Realität stellen, hat sich dazu auch entschieden, und darüber bin ich sehr froh, denn objektiv gesehen haben sich die Verhältnisse in den letzten zehn Jahren in Berlin drastisch verändert. Und wenn sich Verhältnisse ändern, dann müssen Gesetze, ob sie durch einen Volksentscheid oder im Parlament zu- stande gekommen sind, auch evaluiert werden können. Das ist ein ganz normaler Vorgang und, sich künftig darüber aufzuregen, ist Quatsch, und das wissen auch alle Anwesenden hier im Raum. Als Koalition sehen wir gemeinsam in Anbetracht dieser geänderten Verhältnisse den Bedarf, eine Debatte neu darüber zu führen zu einer möglichen Randbebauung des Feldes. Ich wiederhole hier auch noch mal gerne, das haben auch andere gemacht: Wir reden hier ausschließ- lich über eine Art von Randbebauung an der Stelle, das heißt am äußeren Feldrand, eine behutsame Randbebau- ung. Worüber wir nicht sprechen, ist die Bewahrung des Grünraums in der Mitte des Feldes, der so groß ist wie der Tiergarten. Die Vergleiche kennen wir auch alle schon. Bei allem, was kommen könnte, muss es aber eben immer so sein, dass die Nutzungen, die da das Feld momentan hat, auch möglich sind. Es hat eine Klimafunktion, es hat eine Aufenthaltsfunkti- on, es hat eine Freiraumfunktion. All das muss und wird auch erhalten bleiben, wenn es eine Randbebauung an der Stelle gibt. Vor zehn Jahren haben also die Berlinerinnen eine Ent- scheidung getroffen, und deswegen werden wir sie jetzt auch wieder eng einbinden. Die Vorlage vom Senat dazu kennen wir alle. Der Prozess wurde eben auch schon (Julian Schwarze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4539 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 erwähnt, ist sogar schon begonnen worden. Die ersten Briefe wurden verschickt, Leute wurden eingeladen zur Beteiligung, zur Diskussion, was auf dem Feld dort statt- finden kann. Gemeinsam mit ihnen werden wir eben diese Frage der behutsamen Randbebauung diskutieren und auch neu bewerten, und wir wollen diesen Diskurs um das Feld offen führen. Wir werden einen Wettbewerb auf die Beine stellen und dann die Berlinerinnen darüber mitentscheiden lassen, wie die Zukunft des Feldes aussehen soll. Für uns ist klar: Am Rand des Feldes können wir neuen Wohnraum schaffen und gleichzeitig den Großteil des Feldes unberührt lassen. An dieser Stelle kommt von Ihnen – und kam auch schon vom Kollegen Schwarze und wird sicherlich auch gleich von der Kollegin Genn- burg kommen – der Einwand: Es gibt genug andere Flä- chen in der Stadt, die wir bebauen können, und wir brau- chen das Tempelhofer Feld gar nicht, wie es der neue StEP Wohnen am Ende auch vermeintlich ausweisen soll. Fakt ist aber: Den Neubau von Wohnungen können wir nur in allen zwölf Bezirken gemeinsam stemmen und damit das Wohnungsproblem lösen. Herr Kollege, ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage des Kollegen Schwarze zulassen möchten.

Mathias Schulz

Immer gerne!

Julian Schwarze

Vielen Dank! – Sie haben jetzt gerade noch mal das Thema der Beteiligung angesprochen und das Wort „of- fen“ dabei benutzt. Ist es denn jetzt tatsächlich anders geplant, als es vom Senat zuletzt erzählt wurde: dass das bedeutet, dass die Beteiligung so ausgelegt ist, dass es bei einer Ablehnung keinen Wettbewerb mehr geben wird und das Verfahren eingestellt wird? – Oder ist es doch so, dass, egal was bei dem Beteiligungsverfahren raus- kommt, es so oder so einen Wettbewerb geben wird für eine Bebauung?

Mathias Schulz

Das Verfahren sieht wie folgt aus. Es wurden 20 000 Leute angeschrieben, ob sie an diesen Dialogwerkstätten mitmachen wollen. Davon sollen 270 Personen ausge- wählt werden, die nachher final an den drei Terminen, die stattfinden sollen, mitmachen wollen. Dort wird darüber diskutiert werden, welche Möglichkeiten überhaupt gese- hen werden, wie man diesen Randbereich des Feldes weiterentwickeln kann. Wir klären ja hier nur eine Frage des Wies und nicht des Obs in dem Prozess. Deswegen führt diese Frage ehrlich gesagt insoweit fehl, dass wir die Bürgerinnen einbezie- hen in der Frage, was überhaupt dort vorstellbar ist, weil am Ende da noch keine Vorentscheidung über das Ob getroffen werden soll. Im neuen StEP Wohnen 2040, um nochmal die Zahlen klarzustellen, die ja gerade der Kollege Schwarze auch angesprochen hat, steht drin: 240 000 Wohnungen – für diese Wohnungen haben wir Flächenpotenziale in der Stadt, und ausgewiesen wurden 220 000 Bedarf, die bis 2040 rechnerisch bestehen. Was Sie dabei aber nicht beachten: Wir haben eine Be- völkerungsprognose – und darauf fußt auch der StEP Wohnen – von der mittleren Linie ausgehend, die wir bereits heute überschritten haben. Das heißt, wir nähern uns heute schon der oberen Linie an und haben einen Wohnraumbedarf, der darüber hinausgeht. Das heißt, die Zahlen, die Sie hier referiert haben, sind so nicht korrekt, weil wir eben an der oberen Linie wahrscheinlich einen Bedarf haben von 270 000 Wohnungen. Das heißt, wir brauchen mehr davon und mehr Potenzial- flächen. Eine verantwortungsvolle Regierung wird dafür sorgen, dass diese Vorsorge auch getroffen wird, und deswegen machen wir das. Ich halte noch mal fest: Wir können den Charakter des Feldes erhalten. Wir werden auch Flächen für Erholung, Freizeit und Sport behalten. Das Wichtigste, das wir vor allem haben, sind Flächen, die dem Land Berlin gehören. Wir werden hier gemeinwohlorientierte Genossenschaf- ten zum Bauen zulassen, aber vor allem die LBUs bauen lassen. Denn zur Abwechslung, wie gesagt, haben wir hier landeseigenes Eigentum, und für uns als SPD- Fraktion ist immer klar, das Eigentum des Landes bleibt Eigentum des Landes. Daran führt kein Weg vorbei. Wir werden hier ein nachhaltiges Quartier schaffen. Deswe- gen ist es ein wichtiger Beitrag, um dem Problem auf dem Wohnungsmarkt hier entgegenzuwirken. Ich bedan- ke mich jetzt schon bei allen Berlinerinnen und Berlinern, die bei diesem Prozess in den Dialogwerkstätten aktiv und konstruktiv mitwirken wollen und Ideen entwickeln wollen für die Zukunft des Feldes. Dazu laden wir auch Sie als demokratische Fraktionen in diesem Haus ein, und ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss und danke für die Aufmerksamkeit. Es folgt dann für die Linksfraktion die Kollegin Genn- burg. (Mathias Schulz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4540 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024

Alexander Bertram

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Wissen Sie, als ich den Antrag zum ersten Mal gesehen habe, habe ich wirklich gedacht, dass die Hälfte des An- trags und der Antragsbegründung bei der Endredaktion versehentlich vergessen wurde, weil es doch schon etwas dünne war, was Sie hier vorgelegt haben. Da diskutiert die Stadt nun seit Jahren über die Zukunft des Tempel- hofer Feldes, eines der zentralen Themen Berlins – Sie spielen sich in der Debatte auch gerne als die Problemlö- ser auf –, und dann schludern Sie von der Koalition ein- fach ein paar Absätze aus den Richtlinien der Regie- rungspolitik zusammen. Das kann doch nicht wirklich Ihr Ernst sein. Fast auf den Tag genau vor zehn Jahren haben die Bürger dieser Stadt eine Entscheidung zum Tempelhofer Feld Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4541 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 getroffen. Man mag die Entscheidung gut finden. Man mag die Entscheidung irgendwie auch schlecht finden, oder so, das bewertet auch irgendwie jeder anders. Aber der Souverän dieser Stadt hat nun einmal in einem beein- druckenden Beispiel für direkte Demokratie entschieden, und das gilt es auch zu respektieren. Diese Missachtung, die Sie hier mit Ihrem Antrag auch zum Ausdruck bringen, untergräbt eben massiv die de- mokratischen Prozesse, die wir hier in unserer Stadt ha- ben. Aber es ist ja noch viel schlimmer. Sie tarnen diese Miss- achtung eines Volksentscheids auch noch mit einer alibi- haften Scheinbeteiligung, bei der die Bürger gar nicht mehr entscheiden dürfen, ob, sondern lediglich wie die Bebauung stattfinden wird. Dieses Bekenntnis haben Sie in der Debatte nämlich, das fand ich ganz spannend, komplett vermieden, dass dort wirklich auch eine Wahl überhaupt besteht. Selbst das Wie steht auch irgendwo schon bereits fest. Wenn man sich Ihren Antrag, die Begründung genau anschaut, dann stehen da genau schon die Kriterien drin, die Sie dort anlegen. Also auch das Wie ist irgendwo schon von Ihnen vorfestgelegt. Damit geben Sie dem ganzen Projekt nur den Anschein direktdemokratischer Legitimation und versuchen, die Bürger unserer Stadt letztlich hinters Licht zu führen. Aber das passt auch ganz generell zu Ihrem Umgang mit dem Tempelhofer Feld. Denn ohne große Debatte haben Sie erst vor kurzem das Tempelhofer Feld-Gesetz mal eben groß abgeändert, damit die dortige Unterkunft für Flüchtlinge massiv ausgebaut werden kann. Da haben Sie schon gezeigt, was Sie wirklich von Bürgerbeteiligung, Partizipation in Volksentscheiden, was Sie sonst immer wie eine Monstranz vor sich hertragen, halten, nämlich gar nichts. Wissen Sie, auch wir sehen auf dem Tempelhofer Feld durchaus Potenzial für Veränderungen und Verbesserun- gen, zum Beispiel im Sinne von Tourismus und Stadtna- tur. So können wir uns das Tempelhofer Feld durchaus in Anlehnung an den New Yorker Central Park als vielseitig gestalteten grünen Erholungsraum vorstellen. Denkbar ist auch die Vorhaltung einer größeren Fläche für große Volksfeste, die dann als Austragungsort für verschiedene kulturelle und gesellschaftliche Großevents dienen, die das kulturelle Leben Berlins dann bereichern und zusätz- lich internationale Touristen mit positiven wirtschaftli- chen Effekten für die Stadtrendite anziehen. Dabei darf natürlich der allgemeine Erholungscharakter des Feldes nicht beeinträchtigt werden. Das ist für uns ganz klar. Aber diese Weiterentwicklung des Feldes in der multifunktionalen Landschaft böte eben die einzigar- tige Gelegenheit, auf die aktuellen Herausforderungen Berlins zu reagieren und gleichzeitig eben diesen zentra- len öffentlichen Raum für zukünftige Generationen zu bewahren. Entscheidend für die Umsetzung dieser Vision ist und bleibt aber die tatsächliche Einbindung der Berliner in den Planungs- und Gestaltungsprozess und zwar vollum- fänglich und ergebnisoffen. Die jetzt geplante Scheinbe- teiligung respektiert weder den Volksentscheid noch die Bürger unserer Stadt. Denn klar ist, am Ende muss ein echter Volksentscheid stehen und eine echte Entschei- dung und eine echte Auswahl. Alles andere ist Irrefüh- rung der Berliner. – Danke schön! Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der fraktionslose Abgeordnete Dr. King einen Redebeitrag angemeldet. – Herr Dr. King, Sie haben das Wort!

Dr. Alexander King

Danke, sehr geehrter Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Leider liegt der Verdacht in der Tat sehr nahe, und Sie mussten es jetzt auch schon ein paar Mal hören, dass Sie das Thema jetzt auch vor allem deshalb aufrufen, um von der mauen wohnungspolitischen Bilanz abzulenken. Der Wohnungsbau in Berlin stagniert weit unterhalb des Niveaus, das erforderlich wäre, und die Mieten steigen weiter. Da ist natürlich die Randbebauung des Tempelhofer Feldes ein dankbares Thema, das ange- sichts der schlimmen Lage auf dem Berliner Wohnungs- markt natürlich viel Zustimmung in der Bevölkerung verspricht. Aber es wurde auch schon gesagt – Sie haben das jetzt so ein bisschen zwischendurch weggewischt –, dass man die Wohnungsbaupotenziale, die angesprochen wurden, 250 000 Wohnungen außerhalb des Tempelhofer Feldes, und der hohe Überhang, nicht ganz wegdiskutieren kann mit irgendwelchen Prognosen. Denn dazu kommt auch noch das wirklich sehr überschaubare Tempo beim Woh- nungsbau. Insofern kann man schon festhalten, dass die Debatte zu diesem Zeitpunkt wirklich eher politisch mo- tiviert als städteplanerisch oder wohnungspolitisch erfor- derlich ist. Ich sage aber auch ganz ehrlich: Ich fände es jetzt auch nicht sinnvoll, vollkommen auszuschließen, über die Entwicklung des Tempelhofer Feldes nachzudenken, also für alle Zeiten und unter allen Bedingungen das auszu- schließen. Denn so langsam, das erleben wir auch, sinkt das Verständnis für die Freihaltung außerhalb der angren- zenden Kieze in Richtung Nullpunkt. Ich erlebe das (Alexander Bertram) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4542 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 jedenfalls und Sie vielleicht auch, gerade in den Randbe- zirken und ganz besonders dort, wo auch zunehmend Kieze unter Druck von Neubauplanungen geraten. Zehn Jahre sind – das wurde gesagt – seit dem letzten Volksentscheid vergangen. Die Situation auf dem Berli- ner Wohnungsmarkt hat sich verändert, verschlimmert und mit ihr natürlich, so sagen es zumindest die Umfra- gen, auch die Stimmung in der Bevölkerung. Ich finde, ehrlich gesagt, das kann man auch nicht völlig ignorieren. Das wäre auch nicht demokratisch. Sicher hat das Tem- pelhofer Feld ein enormes städtebauliches Potenzial. 300 Hektar beste Lage und im städtischen Besitz mitten in der Stadt sind bereits verkehrlich erschlossen und infrastruk- turell versorgt. Das sind natürlich Assets für die Stadt- entwicklung. Eine Randbebauung kann in der Zukunft durchaus eine sinnvolle Option sein, wenn die Bevölke- rung es wirklich will, wenn die Bebauung auf maximal 20 Prozent der Fläche begrenzt bleibt und wenn wir wirk- lich über Wohnungen sprechen mit dauerhafter Sozial- und Belegungsbindung für Tausende Wohnungssuchende mit wenig Geld und natürlich mit der erforderlichen sozi- alen Infrastruktur und ausschließlich errichtet durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen. Da blieben immer noch 250 Hektar für Grünflächen und Freizeitgestaltung und vielleicht sogar für Aufforstung. Jetzt darf auf dem Feld nicht mal entwickelt werden. Darüber zu diskutie- ren, kann nicht falsch sein. Allerdings Entscheidungen an der Bevölkerung vorbei vorzubereiten, das wäre wirklich verkehrt. Eine Debatte über die Entwicklungspotenziale des Tempelhofer Feldes, die muss natürlich die Frage auch nicht nur des Wie, sondern auch des Ob beinhalten. Sie muss die gesamte Berliner Gesellschaft einbeziehen und nicht nur die Aus- gelosten und die Teilnehmer von den Werkstätten und die sogenannte organisierte Zivilgesellschaft. Alle Berliner müssen in diese Entscheidung eingebunden werden, und sie muss ergebnisoffen sein. Ich muss auch sagen, es wurde schon ein paarmal kritisiert, Sie sind da wirklich vage geblieben von der Opposition, wie ernst Sie eigent- lich die Mitwirkung der Bevölkerung da nehmen. Die Entscheidung über eine Gesetzesänderung oder auch Bestätigung des bisher geltenden Volksgesetzes kann schlussendlich dann auch nur in einem neuen Volksent- scheid herbeigeführt werden. – Danke! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie mitberatend an den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfah- ren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.4: Priorität der Fraktion der SPD Tagesordnungspunkt 44 11. Pflichtschuljahr – durchdacht und langfristig angelegt im Sinne eines Berufs-Chancenjahres einführen! Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1663 in Verbindung mit lfd. Nr. 36: Gelingende Berufsorientierung: Perspektivenjahr statt Pflichtschuljahr! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1628 In der gemeinsamen Beratung beginnt die Fraktion der SPD. – Bitte schön, Frau Kollegin Aydin, Sie haben das Wort!

Sevim Aydin

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, heute über ein Thema zu sprechen, das berufliche Chancen für Jugendliche eröffnen soll, näm- lich die Einführung des 11. Pflichtschuljahres, welches wir als riesige Chance für junge Menschen begreifen und damit nicht mehr als Pflicht, sondern als ein Berufschan- cenjahr verstehen. Dieses Thema ist für uns als SPD- Fraktion von enormer Bedeutung, sodass wir es auch im aktuellen Koalitionsvertrag durchgesetzt haben und in der laufenden Schulgesetzänderung umsetzen, denn jährlich verlassen etwa 3 000 Schülerinnen und Schüler in Berlin die 10. Jahrgangsstufe ohne Anschlussperspektive. Diese jungen Menschen sind weder beruflich noch lebensorien- tiert, und sie benötigen dringend Unterstützung. Mit der Einführung und Ausgestaltung des Berufschan- cenjahres wollen wir dieser Entwicklung entgegenwirken und für Jugendliche ohne reguläre Berufsausbildung nach der 10. Klasse konkrete Perspektiven für ihren berufli- chen Weg schaffen. Unser Ziel ist es, jedem jungen Men- schen in unserer Stadt die besten Chancen auf eine erfolg- reiche Zukunft zu bieten. Wir als SPD-Fraktion wollen mit dieser Ausweitung der Schulpflicht sicherstellen, dass niemand auf der Strecke bleibt. Mit dem vorliegenden Antrag unterbreiten wir konkrete Vorstellungen für die Ausgestaltung des Berufschancenjahres. Ein zentraler Baustein des Konzeptes ist es, die Integrierte Berufsaus- bildungsvorbereitung, das heißt IBA, zu reformieren und differenziert nach Zielgruppen passgenaue Angebote anzubieten, um den Bedürfnissen der nicht orientierten Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Konkret bedeutet das, dass wir abhängig davon, welchen Schulab- schluss der jeweilige Schüler beziehungsweise die je- (Dr. Alexander King) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4543 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 weilige Schülerin anstrebt, den Anteil der Praxislernpha- sen erhöhen oder verringern. Das heißt, je niedriger der angestrebte Schulabschluss, desto höher ist der Anteil der Praxislernphasen und desto geringer ist der Anteil des berufsübergreifenden Unterrichts. Für die Gruppe der Schulfernen, die durch das Berufs- chancenjahr unterstützt werden sollen, setzen wir auf einen hohen Anteil von Praxisorientierung in Kooperati- on mit Unternehmen, aber auch auf bestehende Über- gangsangebote. Hier ist eine branchenübergreifende Aus- richtung des IBA-Lehrgangs anstelle einer berufsfeldspe- zifischen Orientierung entscheidend, um den Schülerin- nen und Schülern die Möglichkeit zu geben, ihre Kompe- tenzen zu erkunden. Wir wollen die Gruppe der schulfer- nen Jugendlichen nicht klassisch beschulen, sondern sie praxisorientiert an ihre Kompetenzen und Interessen heranführen, damit sie ihre Berufswünsche realisieren können und nicht zurückbleiben. Gerade Schülerinnen und Schüler aus sozial benachteilig- ten Haushalten brauchen individuelle Betreuung und Unterstützung zur Selbstwirksamkeit. Deshalb ist es auch wichtig, ein verpflichtendes Angebot für diese Zielgruppe einzurichten und sie im Schulsystem zu behalten, damit sie auch Halt haben. Nur auf diesem Weg können wir ihnen passgenaue Angebote unterbreiten und ihnen beruf- liche Perspektiven und damit die Chance auf ein gutes Leben durch Bildung ermöglichen, denn zahlreiche Stu- dien belegen, dass junge Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss meist in Arbeitslosigkeit landen und in Transfersysteme driften, und gerade das wollen wir als Sozialdemokraten vermeiden. Aus unserer Sicht ist es richtig, das Berufschancenjahr an Berufsschulen beziehungsweise Oberstufen zu verorten, weil diese am besten auf die Berufsfähigkeit ausgerichtet sind. Zudem möchte ich anmerken, dass die Einführung eines Berufschancenjahres uns nicht daran hindert, zu- künftig die Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen zu verbessern und zu optimieren. Vielmehr er- hält die Debatte über das Projekt neuen Aufwind und rückt weiter in den Fokus aller Beteiligten. Für uns als SPD ist klar, wir müssen die Berufsschullehrkräfte der Oberstufenzentren in den BSO-Teams der abgebenden Schulen mit einem klaren, definierten und umfassenden Aufgabenbereich versehen. Die BSO-Lehrkräfte sollten die Schülerinnen und Schüler persönlich und dokumen- tiert begleiten und sicherstellen, dass keine Schülerin und kein Schüler in diesem Prozess verlorengeht. Entschei- dend dabei ist der Aufbau einer persönlichen und indivi- duellen Begleitung, die die sozial benachteiligten Jugend- lichen so dringend benötigen. Wir sind uns im Klaren darüber, dass die Oberstufenzentren beziehungsweise die Ankerschulen eine Aufstockung der Ressourcen bezüg- lich der BSO-Teams und die Bildungsbegleitung in den IBA-Lehrgang vor allem im nächsten Haushalt benötigen. Dazu werden wir mit aller Kraft um die verfügbaren Mittel kämpfen, um diese zielgerichtet in die Zukunft unserer Jugend zu investieren. Dabei möchte ich aber auch die Wirtschaft nicht aus der Haftung lassen, denn sie steht in der Pflicht, die Praktikumsplätze bereitzustellen. Zum Schluss möchte ich betonen: Wir als SPD stehen für ein Bildungssystem, das niemanden zurücklässt und ei- nem jungen Menschen die bestmöglichen Chancen bietet. Das Berufschancenjahr ist ein wichtiger Baustein auf diesem Weg, den die SPD aktiv vorantreibt und dessen Ausgestaltung wir nicht vorrangig der Exekutive überlas- sen wollen. Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Sevim Aydin

Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass kein Kind in Berlin die Schule ohne Anschlussperspektive verlässt. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass alle Schülerinnen und Schüler die Unterstützung und die Zeit erhalten, die sie brauchen, um erfolgreich zu sein, denn die Zukunft unse- rer Stadt hängt von der Bildung unserer Kinder ab. Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Schedlich das Wort.

Klara Schedlich

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus der aktuellen Bildungs- und Ausbildungs- situation leitet sich deutlich Handlungsbedarf ab. Auf der einen Seite haben wir einen großen Fachkräftemangel, auf der anderen Seite zu wenig Ausbildungsplätze, die werden dann auch nicht alle besetzt, und dann brechen auch noch viele Menschen ihre Ausbildungen wieder ab. Und dann, darum geht es heute, haben wir auch noch circa 2 500 Jugendliche, die nach Ende der 10. Klasse weder weiter in die Schule gehen noch eine Ausbildung beginnen. Wir wissen nicht, und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann man Versagen nennen, was über- haupt mit diesen jungen Menschen passiert. Ein System zu schaffen, welches alle Jugendlichen auf- fängt und ihnen ein gutes Angebot macht, dieses Ziel teilen wir alle. Alle Jugendlichen Berlins sollen ihre Op- tionen kennen und eine Anschlussperspektive haben. Keine einzelne junge Person darf mehr verloren gehen. (Sevim Aydin) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4544 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Letztes Jahr hat die Bildungssenatorin in der Presse für die Fachwelt überraschend verkündet, sie wolle als Ant- wort das 11. Pflichtschuljahr einführen. Wir haben von Anfang an klar gesagt, was nicht hilft. Es hilft nicht, die jungen Menschen, die das Schulsystem bisher schon nicht erreicht hat, noch ein Jahr weiter in die Schule zu schi- cken. Deshalb ist es gut, dass schnell davon abgesehen wurde, dieses weitere Jahr Schulpflicht in den allgemein- bildenden Schulen stattfinden zu lassen. Wir freuen uns auch, dass unser Hinweis, hier auf bestehende Strukturen zu setzen, aufgegriffen wurde und wir mittlerweile vor allem über eine Ausweitung und Flexibilisierung der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung sprechen. Diese an vielen Oberstufenzentren angebotene Orientie- rungsausbildung ist ein sehr erfolgreiches Modell. Hier können Personen, die zwar schon wissen, welche Branche sie ungefähr spannend finden, aber noch keinen konkre- ten Beruf im Blick haben, ein Jahr lang die berufliche Schule und ihre Angebote kennenlernen, am Unterricht teilnehmen und, ganz wichtig, verschiedene Praktika machen. An dieser Stelle vielen Dank an die Oberstufenzentren und alle beteiligten Lehrkräfte für ihre wichtige Arbeit in diesem Feld! Um das dem Ganzen eigentlich zugrunde liegende Prob- lem aber zu benennen: Es fehlt an beruflicher Orientie- rung, und dafür in erster Linie verantwortlich sind und bleiben die allgemeinbildenden Schulen. Hier muss Be- rufsorientierung ernster genommen werden, damit wir gar nicht erst diese 2 500 Jugendlichen haben, die ohne Per- spektive aus den Schulen kommen. Mit dieser hohen Zahl dürfen wir uns nicht zufriedengeben. Frau Senatorin, wenn es Ihnen wirklich darum geht, den Jugendlichen, die das System bisher nicht erreicht hat, ein System zu bauen, welches ihnen endlich gerecht wird, dann nehmen Sie auch die Allgemeinbildung in den Blick, und sorgen Sie dafür, dass Schulen endlich aufs Leben vorbereiten und nicht nur auf den nächsten Ab- schluss. Die Ankündigung der Senatorin ist einige Monate her. Ein fertiges Konzept gibt es leider immer noch nicht. Welche zusätzlichen Ressourcen die beruflichen Schulen für die Umsetzung bekommen, welche Rolle die Jugend- berufsagenturen spielen sollen, wer genau ausgenommen ist vom 11. Pflichtschuljahr, all das ist noch nicht final geklärt. Auch noch nicht ausgereift: Wie sollen die Schülerinnen und Schüler an die Schulen verteilt werden? Die jetzt vorliegende Idee der Ankerschulen setzt nun auf Wohnor- tnähe. Ich bitte Sie: Hören Sie den Schulleitungen und Eltern zu, die sagen, dass dies bedeutet, dass teilweise die gleichen Jugendlichen mit den gleichen Klassenkamera- dinnen und Klassenkameraden wieder im Klassenraum sitzen werden, einfach nur 50 Meter weiter an einer ande- ren Schule. Ich hatte übrigens die Hoffnung – aber vielleicht redet ja Frau Khalatbari auch noch und wird die noch erfüllt –, dass heute aufgeklärt wird, ob jetzt auch für alle Jugend- lichen Schulplätze angeboten werden können, wenn das 11. Pflichtschuljahr eingeführt wird. Neulich im Aus- schuss hieß es noch, es könnte ungefähr 150 Plätze ge- ben, also 150 Plätze bei 2 500 Jugendlichen, über die wir sprechen. Das passt eindeutig noch nicht zusammen. Deswegen lassen Sie mich an dieser Stelle sagen: Schul- pflicht ist nicht nur die Pflicht für Kinder hinzugehen, sondern vor allem auch die Pflicht des Senats, ein gutes Angebot mit genügend Plätzen zu schaffen. Die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst: Das Perspektivenjahr für gelingende Berufsorientierung besteht aus drei Bausteinen. Wir brauchen früher und gute Berufsorientierung in den Schulen. Wir brauchen eine Flexibilisierung und die Ausweitung der Plätze in der IBA. Und wir brauchen eine umlagefinanzierte Aus- bildungsplatzgarantie, um sicherzustellen, dass es genü- gend Ausbildungsplätze für all die angehen Azubis gibt. Hier und auch bei der Schaffung von genügend Prakti- kumsplätzen spielen die Betriebe eine wichtige Rolle und tragen eine große Verantwortung. Das Ganze ist ein Ge- meinschaftsprojekt. Ankündigungen helfen den jungen Menschen nicht. – Frau Günther-Wünsch, sprechen Sie mit den Akteurinnen und Akteuren, gerne in Zukunft auch frühzeitig. Alle sind bemüht, hier etwas Gutes draus zu machen, und bedienen Sie sich gerne weiterhin an unseren Ideen und an den Ideen generell der demokrati- schen Opposition. Sie dürfen die auch als Ihre eigenen verkaufen. Uns ist nur wichtig, dass was Gutes daraus wird. – Danke schön! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion spricht als nächs- tes die Kollegin Khalatbari.

Sandra Khalatbari

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Schedlich! Sehr geehrte Zuhö- rende! Der Antrag von Ihrer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Gelingende Berufsorientierung: Perspektiven- jahr statt Pflichtschuljahr!“ kann unsererseits als CDU- Fraktion in dieser Form der Formulierung keine Zustim- mung erhalten. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist uns als CDU-Fraktion eine Verbindlichkeit für die Schülerinnen (Klara Schedlich) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4545 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 und Schüler in dieser Stadt wichtig. Gerade diejenigen, die am Ende der 10. Klasse ohne konkrete Orientierung darauf verbleiben, wie es mit ihnen nach dem Ende der bisherigen verpflichtenden Schulzeit von zehn Jahren weitergehen kann, brauchen kein weiteres sogenanntes Perspektivenjahr, wie Sie es gerne nennen wollen, mit Maßnahmen beziehungsweise Perspektiven, die schon vorher nicht gegriffen haben. Ihr Antrag stellt zugegebenermaßen einige nachvollzieh- bare und wichtige, sinnvolle Forderungen auf, die aller- dings entweder bereits schon umgesetzt worden sind oder bei der aktuellen Planung zur neuen Schulgesetznovelle bereits Berücksichtigung finden. Ihr Antrag missachtet jedoch grundlegend, dass eine Verlängerung der Schul- pflicht alle Schülerinnen und Schüler betrifft, zum Bei- spiel auch diejenigen, die ganz regulär die gymnasiale Oberstufe mit dem Ziel des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife besuchen. Deshalb wird auch kein Per- spektivenjahr ausgerufen, sondern verbindlich, neben der allgemeinen Schulpflicht bis zur Jahrgangsstufe 10, eine zusätzliche Schulpflicht in der Sekundarstufe II einge- führt. In unserem eigenen Koalitionsantrag mit dem Wortlaut „11. Pflichtschuljahr – durchdacht und langfristig ange- legt im Sinne eines Berufs-Chancenjahres einführen!“ geht es um die Einführung eines langfristig angelegten Konzeptes an Berufsschulen beziehungsweise Oberstu- fenzentren, um gerade den anfangs angesprochenen circa 30 000 Jugendlichen einen gelungenen Übergang in qua- lifizierte, passende, vorzugsweise duale berufliche Aus- bildung zu ermöglichen. Mit der Einführung des 11. Pflichtschuljahres werden diese Schülerinnen und Schüler zusätzlich im System Schule verortet. Ziel ist es, dieser Gruppe von Menschen im Bildungsgang einen hohen Anteil an Praxisorientierung zu ermöglichen. Da sind wir uns auf jeden Fall sehr einig. Folgende Eckpunkte sind hierbei für uns als CDU- Fraktion im Fokus: der Nachweis der Erfüllung des 11. Pflichtschuljahres, die Weiterentwicklung der Inte- grierten Berufsausbildungsvorbereitung, sprich IBA – Sie hatten es auch erwähnt –, der Berufs- und Studienorien- tierung, sprich BSO, und der Berufsbildungsbegleitung, die Einführung eines einheitlichen Datensystems bezie- hungsweise die Optimierung der bestehenden Systeme sowie das Zusammenführen von Unterstützungsangebo- ten im Übergang in Verbindung mit der Schaffung von einheitlichen Verwaltungsstrukturen. Wenn das bisherige System gerade diesen Jugendlichen nicht oder nur unzureichend gerecht werden konnte, so hat das vielfältige und vielschichtige Ursachen. Denen zielgenau, verpflichtend und vernetzt das entgegenzuset- zen, wird die Aufgabe der verschiedenen Akteure aus dem Bildungs- und Beratungsbereich sowie der Unter- nehmen sein, auf deren Kompetenz und Expertise wir an dieser Stelle setzen. Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Sandra Khalatbari

Nein, vielen Dank! – Wir haben es gemeinsam gerade gesagt und deshalb gibt es schon auch Einigungen in bestimmten Bereichen. Wir stehen für eine gute und gesicherte berufliche Zukunft für unsere Schülerinnen und Schüler in dieser Stadt. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten! – Vielen Dank! Vielen Dank! – Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde eine Zwischenbemerkung der Abgeordneten Schedlich angemeldet. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

Klara Schedlich

Vielen Dank! – Ich habe doch noch ein paar Fragen an die Koalitionsfraktionen und hoffe, dass Sie, Frau Kha- latbari, die Chance nutzen, sie zu beantworten. Erst mal freue ich mich übrigens sehr, dass auch die Idee gefruch- tet hat, das Ganze vielleicht nicht Pflichtschuljahr zu nennen, sondern umzubenennen. Wir haben Perspekti- venjahr vorgeschlagen. Sie nennen es jetzt Chancenjahr. Alles wunderbar! Pflichtschuljahr klingt einfach nicht so ansprechend. Meine erste Frage bezieht sich auf die Ankerschulen: Frau Khalatbari, vielleicht können Sie noch mal die Sicht der Koalition auf diese Idee darstellen. Glauben Sie, das kann funktionieren? Wird das mit der Wohnortnähe funk- tionieren, obwohl die Jugendlichen dann an Schulen sind, sich vielleicht aber überhaupt nicht für die Branche inte- ressieren, und das vielleicht auch weiterhin mit den glei- chen Klassenkameradinnen und Klassenkameraden? Und der zweite Punkt, der mir jetzt noch sehr unklar bleibt, ist: Denken Sie, dass die Oberstufenzentren für die neuen Schülerinnen und Schüler, die Sie zusätzlich auf- nehmen müssen, gut genug ausgestattet sind? Sind da weitere Ausstattungen mit Ressourcen geplant? Und wenn ja, haut das dann mit dem Zeitplan hin? Frau Aydin hat vorhin gesagt, wir müssen im nächsten Haushalt dann dafür Gelder einstellen. Schaffen wir es dann zeitlich überhaupt, die Oberstufenzentren rechtzeitig auszustatten, bevor die neuen Schülerinnen und Schüler dort aufschla- gen? – Vielen Dank! (Sandra Khalatbari) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4546 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Vielen Dank! – Nun erhält die Abgeordnete Khalatbari die Möglichkeit für eine Erwiderung. – Bitte schön!

Sandra Khalatbari

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Schedlich! Selbstverständlich kommen wir gerne nach vorne. Wobei wir diese Thematik ja vielfältig und sehr oft im Bildungs- ausschuss besprochen haben. – Ich glaube, mit Blick auf unsere gemeinsamen Anträge, die zwar im Wortlaut sehr unterschiedlich sind, ist wichtig zu sagen: Ich möchte noch einmal betonen, dass wir als CDU-Fraktion das Wort Pflichtschuljahr schon sehr genau im Blick haben, haben aber natürlich auch den Bereich der Berufsbil- dungschancen als Unterpunkt in diesen Titel aufgenom- men, weil es eben genau diese Berufschancen auch dar- stellt. Hinsichtlich der Fragen, die Sie gestellt haben, denke ich, ist es sehr ausweitend jetzt hier – wie wir das auch in den Fachausschüssen in der Regel machen – zu antworten, aber ich glaube, dass es sehr wichtig ist, den einzelnen Personen, die in diesen Schulen vor Ort sind, die letztend- lich genau wissen müssen, wie es konkret weitergeht, das zu sagen. Das war auch Ihre Forderung, dass dies selbst- verständlich auch vonseiten der Senatsbildungsverwal- tung in entsprechenden Ausführungsvorschriften konkre- tisiert wird. Wir selbst sind ja mit der SPD-Fraktion im engen Austausch, wir haben mit den berufsbildenden Schulen sehr enge Kontakte. Von daher ist auch da der Wunsch zwar gegeben, dass es konkretisiert wird, aber an dieser Stelle befindet sich die Senatsbildungsverwaltung jetzt gerade. Das war auch mein Punkt, als ich gesagt habe, dass viele Dinge schon umgesetzt worden sind, dass viele Dinge sich auf dem Weg in der Planung der neuen Schulgesetznovelle befinden. – Das erst einmal vielleicht für heute, dass es reichen sollte! – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke spricht nun die Abgeordnete Brychcy. – Bitte schön!

Franziska Brychcy

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe alle! Was uns eint, ist das Anliegen, dass die ungefähr 3 000 jungen Menschen in Berlin nach der 10. Klasse eine Perspektive brauchen. Da finde ich das Wort „Perspektive“ gar nicht schlecht; „Perspektiven- jahr“ wäre vielleicht passender, weil sie bisher keinen Anschluss finden. Dafür brauchen wir passende Angebo- te. Allerdings sind wir uns beim Weg nicht einig. Erstens: Ein elftes Pflichtschuljahr kann nicht das reparie- ren, was in den zehn Jahren zuvor nicht geleistet worden ist. Als Grüne und Linke haben wir Ihnen vor einigen Mona- ten einen Antrag mit wirklich sinnvollen Maßnahmen zur strukturellen Stärkung der Berufsorientierung vorgelegt. Den haben Sie hier leider abgelehnt, übrigens ohne wirk- lich auf den Inhalt einzugehen. Herr Hopp hat damals gar nichts dazu gesagt, wahrscheinlich, weil er die Sachen auch alle gut fand. Denn die Berufsorientierung muss früh ansetzen, und die Frage: Welche Fähigkeiten habe ich? Welche Berufsbilder passen dazu? Wo kann ich welche Ausbildung oder welches Studium absolvieren? –, muss den gleichen Stellenwert haben wie der Schulab- schluss, weil es so zentral ist, dass man sich damit be- schäftigt. Das ist aber nicht der Fall. Die Angebote der Berufsorien- tierung sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht systematisch abgestimmt und auch nicht aus einem Guss und auch nicht wirklich eng mit Betriebspraktika verzahnt. Es gibt keine flächendeckende Umsetzung gleicher Standards, obwohl wir unser Landeskonzept haben. Das wird aber nicht gleich umgesetzt. Da spielen der Umfang des WAT- Unterrichts – das haben Sie im Koalitionsvertrag stehen – , die Personalausstattung der BSO-Teams und natürlich auch zusätzliche Ressourcen wie bei der aufsuchenden Beratung der Jugendberufsagentur eine Rolle. Das haben Sie alles in Ihrem Antrag stehen, finden wir auch alles gut, da sind wir uns einig, aber was Sie nicht haben, ist die Finanzierung und das Personal. Das kommt nämlich nicht mit dem elften Pflichtschuljahr. Das ist das Prob- lem, dass man da auch die Voraussetzungen für die Auf- stockung braucht. Es braucht da wirklich noch einmal einen großen Schub. Zweitens: Das System Schule passt nicht zu den Bedarfen der jungen Menschen. Wenn wir Jugendliche haben, die das System in der Schule bisher schon nicht gut durchlau- fen haben, wenn sie trotz Schulpflicht in den zehn Jahren schuldistant waren, dann braucht es andere Angebote, die sie abholen und motivieren, einen passenden Berufsweg einzuschlagen. Alleine mit der Pflicht wird sich nichts ändern, weil es die die zehn Jahre zuvor auch schon gab. Da ist die Frage, welches Modell passt. Da gibt es kein one fits all. Der Bildungsgang Integrierte Berufsausbil- dungsvorbereitung – super Bildungsgang, haben wir als Rot-Grün-Rot hier eingeführt und zum Regelbildungs- gang gemacht – ist total super, aber der passt nicht für alle 3 000 unversorgten Jugendlichen. Das bringt mich jetzt zu den Gelingensbedingungen, die Sie auch in Ihren Antrag von Schwarz-Rot schreiben, die Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4547 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Sie auch umfassen. Das vorderste Ziel muss sein, den Anschluss zu schaffen. Im Schulgesetzentwurf steht aber etwas anderes. Da steht ein Optionsmodell drin, je nach- dem mit mehr oder weniger Praxisphasen, ob doch noch ein Schulabschluss angestrebt wird. Das muss natürlich geändert werden, weil der Anschluss das Entscheidende ist, kein Optionsmodell. Ohne ausreichende Ressourcen, Lehrkräfte, Bildungs- gangbegleitung stärken und vor allen Dingen Schulsozi- alarbeiter – für die gesamte Einführung des elften Pflicht- schuljahres stehen jetzt drei, vier Stellen für die Schulso- zialarbeit drin – wird das so nicht funktionieren. Und selbstverständlich braucht es die Betriebe, denn ohne qualifizierte Praktika von Betrieben, die dann auch aus- bilden, die die jungen Leute in die Ausbildung überneh- men, wird es nicht gelingen. Da brauchen wir die Ausbil- dungsplätze. Die gesetzliche Ausbildungsplatzumlage wird in dieser Legislatur nicht mehr kommen, weil Sie erst Ende 2025 schauen wollen, ob denn die 2 000 weite- ren Ausbildungsverträge überhaupt zustande gekommen sind, obwohl die jungen Menschen in Berlin die schlech- testen Chancen auf einen Ausbildungsplatz haben. Das heißt, Sie handeln hier nicht und führen keine Ausbil- dungsplatzumlage ein. Das ist genau das falsche Signal. Was sollen denn die jungen Menschen, selbst wenn sie das 11. Pflichtschuljahr durchlaufen haben, machen? Wo sollen sie denn hin, wenn uns die passenden Ausbil- dungsplätze fehlen? Dann schreiben Sie auch noch das Landesinstitut für berufliche Bildung in den Antrag – ist alles okay, können wir gerne diskutieren –, aber das ist ja nichts Kurzfristi- ges. Das ist etwas Langfristiges, wo man Strukturent- scheidungen trifft. Das können wir diskutieren, sicherlich, hat auch Vorteile, aber das hat jetzt nichts mit dem 11. Pflichtschuljahr zu tun. Insgesamt: Die 3 000 jungen Menschen brauchen attrak- tive Angebote. Ohne die Ressourcen wird es nicht funkti- onieren, und die haben Sie nicht ausreichend eingestellt, insbesondere bei der Schulsozialarbeit, und Sie sorgen nicht für ausreichend Ausbildungsplätze; es gibt keine Umlage. Von daher: Individuelle Begleitung, berufliche Chancen – das brauchen die jungen Menschen, kein 11. Pflichtschuljahr! Vielen Dank! Frau Kollegin, bitte erlauben Sie mir noch einmal den Hinweis, bitte nicht mit einem Sticker, wo politische Botschaften draufstehen, ans Pult zu treten. – Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Weiß.

Thorsten WeiĂź

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dem Kitachancenjahr kommt nun also das Berufschancenjahr. Auch wenn die Koalition den Begriff des Pflichtschuljah- res vermeiden will und stattdessen lieber von einem Ori- entierungs- oder Chancenjahr spricht, ist inhaltlich der uns vorgelegte Antrag nichts anderes als die Umsetzung von Forderungen, welche die Fraktion der AfD bereits im Jahr 2018 in Form von Anträgen in dieses Plenum einge- bracht hat, namentlich das „Gesetz zur Wiedereinführung des 11. Pflichtschuljahres“ und „Berlin braucht ein Lan- desinstitut für berufliche Bildung“. Die Koalition bringt also auf den Weg, was die AfD bereits vor sechs Jahren gefordert hat. Besser spät als nie, könnte man sagen! Warum ist die Wiedereinführung nun wichtig? Laut Be- rufsbildungsbericht von 2023 sind zwei Drittel der jungen Erwachsenen zwischen 20 und 34 Jahren, die keinen Schulabschluss haben, ohne Berufsausbildung. Das hat erhebliche Folgen. Die Arbeitslosenquote ist bei unge- lernten Menschen fast sechsmal so hoch wie bei jenen mit Berufsausbildung. 14 Prozent der 25- bis 34-Jährigen in Berlin verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbil- dung. Nirgendwo beginnen Jugendliche ihre Ausbildung später als in Berlin. Die Jugendarbeitslosigkeit ist in Berlin doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt, und damit werden erhebliche Potenziale liegengelassen, ob- gleich der Berliner Arbeitsmarkt unter einem eklatanten Fachkräftemangel leidet. Fachleute erwarten sogar, dass die Berufsperspektiven für gering qualifizierte Jugendli- che noch weiter abnehmen werden. Das hat nicht nur für die Biografien der jungen Menschen erhebliche Folgen, sondern es gefährdet auch die wirtschaftliche Entwick- lungsfähigkeit der Stadt. In Berlin gehen derzeit rund 3 000 Jugendliche nach der allgemeinbildenden Schule verloren. Das heißt, sie erhal- ten keine Beratung von der Jugendberufsagentur, ihr Verbleib ist unklar. Die Datenlage der Jugendberufsagen- tur ist derzeit unzureichend. Die Wiedereinführung des 11. Pflichtschuljahres ermöglicht die datenschutzkonfor- me Erfassung der Jugendlichen und ihrer Bildungswege als Grundlage für die Arbeit der Jugendberufsagenturen. Auf diesem Weg können Jugendliche, die am Übergang von der Schule in den Beruf stehen, mit Angeboten zur Beratung und Nachqualifikation erreicht werden – ein Angebot, das es in allen Bundesländern gibt, wo Jugend- liche ohne Ausbildungsvertrag im Anschluss an die all- gemeinbildende Schulpflicht ein weiteres Pflichtschuljahr absolvieren können, nur nicht in Berlin, dessen Abschaf- fung 2004 unter dem SPD-geführten Bildungsressort ein großer Fehler war und dessen Wiedereinführung wir deshalb sehr begrüßen. (Franziska Brychcy) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4548 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Abschließend komme ich noch ganz kurz zum Antrag der Grünen, welcher im Prinzip nur wiederholt, was es be- reits seit Jahren gibt, nämlich die Jugendberufsagentur und die IBA. Dazu fordern sie noch, dass es irgendwie mehr Angebot geben soll. Den Weg dorthin zeigen sie aber nicht auf, und beiläufig versuchen sie uns dann noch eine Ausbildungsplatzabgabe unterzujubeln. Die nennen sie zwar nicht Abgabe, sondern Umlage, es läuft aber auf dasselbe hinaus. Ich sage Ihnen: Wir brauchen keine Umlage, wir brauchen stattdessen einen Ausbildungs- konsens. Konkret: Die Berliner Vereinbarung zur Nach- wuchskräftesicherung muss zu einem Ausbildungs- konsens weiterentwickelt werden – genau so, wie es die IHK vorgeschlagen hat. Abschließend: Sie sollten vielleicht häufiger einmal auf die AfD hören. Das würde die Verbesserung der Ausbildungschancen deutlich beschleunigen. Sechs Jahre haben Sie bereits verschenkt. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Anträge federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie mitbe- ratend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales. – Wi- derspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.5: Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tagesordnungspunkt 50 Roadmap in ein neues Zeitalter – KI-Governance für Berlin vorlegen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1670 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Frau Kollegin Bozkurt, Sie haben das Wort! – Die Kollegin wünscht bitte keine Zwischen- fragen.

Tuba Bozkurt

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle- gen! Als zu Beginn des letzten Jahrhunderts der Compu- terpionier Konrad Zuse in seinem Kreuzberger Elternhaus den Z3 erfindet, ahnt kaum jemand, dass es gigantische 40, 60, 80 Jahre dauern wird, bis die gesamte Gesell- schaft die ersten Schritte ins digitale Informationszeitalter vollzogen haben wird. Eine echte Mehrgenerationen- aufgabe! Der nächste Schritt, der ins Zeitalter der künstlichen Intelligenz, wird uns diese Zeit nicht geben. Beinahe wöchentlich werden in diesem Bereich – auch gerade mit dem Aufkommen großer Sprachmodelle und generativer KI – schwindelerregende Innovationssprünge gemacht. Noch vor fünf Jahren sprachen wir über künstliche Intel- ligenz als Euphemismus: Die größte Gefahr sei es, zu viel von dieser Technologie zu erwarten, hieß es. Jetzt sind generative KI-Modelle bereits in der Lage, selbstständig den eigenen Quellcode zu optimieren. Und ja, es ist fas- zinierend, wie in Sekundenschnelle, binnen Mausklicks, Informationen nicht nur reproduziert, sondern neu kom- biniert werden: zu Musikstücken, Bildern, Planzeichnun- gen – und wahrscheinlich auch zu politischen Reden. Neben all der Euphorie werden aber auch Appelle laut, die Kontrolle über die Technologie zu behalten. Warnun- gen vor einem Oppenheimer-Moment machen die Runde. Regelwerke wie der dieser Tage in Kraft tretende AI Act der EU, aber auch der vorliegende Antrag meiner Frakti- on adressieren genau diese Unsicherheiten. Es sind politi- sche, gesellschaftliche und eben auch moralische Fragen, die zu klären sind. Jetzt ist die Gelegenheit, noch vor der riesigen Welle zügig und doch durchdacht politische Weichen zu stellen. Diese Weichen brauchen Sie für den gesamten Senat und nicht nur für einzelne Ressorts. Es kann nicht sein, dass der Senat selbst nicht weiß, was in den einzelnen Verwal- tungen in Sachen KI passiert. So viele weiße Flecken der Unverantwortlichkeit können Sie sich gar nicht leisten – nicht Sie, nicht wir. Seit 2023 ist der AI Act in der Schlusskurve seiner Ge- setzgebung. Er fällt doch nicht vom Himmel! Schwieriger noch: Er bringt Sie von jetzt auf gleich in die Pflicht, KI zu fördern, die Zivilgesellschaft zu unterstützen und technologische Risiken zu klassifizieren. Ja, 2026 enden einige Übergangsfristen, aber mit dem Mythos, er gelte dann erst, muss ich hier und jetzt aufräumen. Es ist eine Verordnung; die gilt sofort. Da sind Sie leider blank. Bringen Sie zusammen, was Sie in Sachen KI schon tun! Schließen Sie offene Flecken! Legen Sie zu bei Techno- logietransfer und industrieller Wertschöpfung auf Basis KI-gestützter Anwendungen! Nehmen Sie die Wirtschaft mit in die Verantwortung und schärfen Sie so Ihren holis- tischen Blick für eine KI-Governance. Haben Sie die Finanzierung von KI-Start-ups in der späten Wachstums- phase im Blick! Entwickeln Sie Piloten in der Verwal- tung – nicht zur Ablösung der Schreibmaschinen oder gar der Menschen, sondern zur Ablösung stupider Tätigkei- ten. Wie viele liegen gebliebene Verwaltungsaufgaben und damit Potenziale es für KI gibt? – Unendlich viele! (Thorsten Weiß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4549 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Viele konventionelle Ausschreibungen für die Verwal- tung zielen auf veraltete Systeme. Nutzen Sie den erwei- terten EU-Rechtsrahmen für technologiefördernde Aus- schreibungen und bringen Sie die Berliner Verwaltung endlich nach vorne! Berlin kann nie dauerhaft Schaufenster des Neuen wer- den, wenn Sie hier nicht grundlegend neu denken und neue Maßstäbe setzen. Aber, Achtung: Nicht Buzz, sondern Substanz ist die Devise. Holen Sie auch diejenigen ins Boot, die sich durch KI bedroht sehen, denn selbstverständlich stellen sich existenzielle Fragen. Was wird aus mir als Dolmet- scherin oder Callcenterberater? Bin ich neuen Herausfor- derungen der Arbeitswelt gewachsen? Auf welchen Da- tengrundlagen werden KI-Systeme von wem entwickelt? Welche Diskriminierungsformen werden dadurch repro- duziert? Wer schützt mich als Kreative vor der ungefrag- ten Übernahme meines Werks, vor allen Dingen als KI- Trainingsmaterial? Wohin fließt die Wertschöpfung, wenn KI allein und unkontrolliert von großen Playern der Digitalwirtschaft gefördert, ausgeschöpft und implemen- tiert wird? Mein wichtigstes Mantra bleibt die Forderung nach Ko- härenz. Alle Teile Ihres Handelns in Bezug auf KI – ob es um Innovation, kulturelle Anwendungsfälle, Kriminali- tätsbekämpfung, den KI-Hub, um Schulen oder die Digi- talagentur geht – müssen logisch zueinander passen. Sie können nicht nur aufeinander abgestimmt sein, sondern müssen einzahlen in ein kohärentes System. Denn eines ist klar: Verwalten können werden Sie die KI nicht. Sie müssen sie gestalten – heute! – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Förster. – Bitte schön!

Christopher Förster

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da- men und Herren! Ich möchte heute eine Gegenrede zu diesem vorliegenden Antrag zur Etablierung einer ress- ortübergreifenden KI-Governance im Berliner Abgeord- netenhaus vortragen. Der Antrag verfolgt lobenswerte Ziele, jedoch sehe ich einige kritische Punkte, die einer genaueren Betrachtung bedürfen. Komplexität und Bürokratie: Der vorgeschlagene Ansatz ist äußerst komplex und könnte zu einer erheblichen Zunahme der Bürokratie führen. Die Schaffung neuer Gremien und Institutionen könnte die Verwaltungs- prozesse verlangsamen und die Effizienz der Umsetzung gefährden. Ein schlankeres Modell wäre hier möglicher- weise effektiver. Rechtssicherheit für First Mover: Während die Förderung von Innovation begrüßenswert ist, darf dies nicht auf Kosten der Rechtssicherheit und des Verbraucherschutzes geschehen. Es ist wichtig, dass klare und stabile rechtli- che Rahmenbedingungen geschaffen werden, die sowohl Innovatoren als auch die Gesellschaft insgesamt schützen. Der Fokus sollte weniger auf der Bevorzugung von First Movern liegen, sondern viel mehr auf der Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure. – So hätte übrigens ChatGPT die Rede begonnen und geschrieben. Ich möchte aber lieber mit eigenen Argu- menten fortfahren. Wir sprechen ja heute über KI – ich kann Ihnen empfehlen, ChatGPT einmal auszuprobieren; es ist sehr interessant, was dabei herauskommt. – Nein, es ist kein Neuland. Am Dienstag hat der Europäische Rat das Gesetz über künstliche Intelligenz beschlossen. Sechs Monate nach Veröffentlichung treten bereits die ersten Regeln in Kraft. Es geht hier vor allem um höchst problematische Anwen- dungen, die untersagt werden. Dieser Bereich deckt ma- nipulative Tools ab, die Menschen davon abhalten sollen, eigene informierte Entscheidungen zu treffen, aber auch Tools, die Social Scores berechnen oder vermeintliche Neigungen zu Kriminalität vorhersagen sollen, wobei die Berechnungen auf allgemeinen Lebensdaten beruhen. Die Liste ist noch deutlich länger, definiert aber auch Ausnahmen, zum Beispiel rund um das Finden von Op- fern von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung oder bei der Vorhersage von terroristischen Anschlägen. Ich finde immer wieder spannend, was KI für uns tun kann, im positiven und leider auch im negativen Sinn. Das Gesetz sieht übrigens auch vor, dass die Mitglieds- staaten eine Aufsichtsbehörde organisieren müssen, die diese Regeln durchsetzt und Unternehmen oder Instituti- onen sanktioniert, die dagegen verstoßen. In einer Anhö- rung des Digitalausschusses des Bundestages vom 15. Mai dieses Jahres wurde klar, dass hier noch einiges offen ist, insbesondere die Frage, inwiefern der EU-Text überhaupt Raum dafür gibt, dass die Bundesländer in diese Maßnahmen eingebunden werden. Im Übrigen muss das in zwölf Monaten stehen. Die EU ist da schon weiter, weil sie ihre Strukturen zur Überwachung und Entwicklung von KI formal gegründet hat und nun noch ausgestalten muss. Auch hier ist voll- kommen unklar, was die Andockungspunkte für unser Land Berlin wären. – Sie machen hier den zweiten vor dem ersten Schritt, liebe Kollegen von den Grünen. (Tuba Bozkurt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4550 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Es ist doch klar, dass Berlin die Schnittstellen suchen wird, wenn die Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene und auch auf Bundesebene festgelegt sind. Berlin Partner leistet bereits jetzt mit dem Internationalen Hub für vertrauenswürde KI einen zentralen Beitrag zur Ver- netzung von KI-Unternehmen und der KI-Forschung. Ich bin darüber sehr froh. Dort werden Entwickler und An- wender zusammengebracht und auch ethische Ansätze berücksichtigt. Dabei haben die Akteure ein Auge auf die Region, aber auch auf die internationalen Trends. Dieser Aspekt kommt mir in ihrem Antrag zu kurz. KI ist ein so internationales Thema, dass wir dabei deutlich größer denken und neben dem Kleinklein auch auf das Gesamtbild schauen müssen. Ich finde, dass wir den Weg des Hubs weitergehen müssen, anstatt immer neue Stellen zu schaffen und neue Arbeitskreise einzurichten, wie Sie, werte Grüne, das hier fordern. Ich unterhalte mich aber gerne im Ausschuss mit Ihnen darüber, wie wir bestehende Strukturen fitter für KI ma- chen. – Frau Bozkurt! Kommen Sie gerne in den Aus- schuss. Dies gilt natürlich auch für die Verwaltung. Ich bin der festen Überzeugung, dass Berlin und die Berliner Ver- waltung mit der KI einen bisher noch nicht gehobenen Schatz haben. Berlin schickt nun den Chatbot Bobbi in den wohlverdienten Ruhestand und wird ab 2025 für seine Aufgaben KI-Tools nutzen. Ich verspreche Ihnen: Dabei wird es nicht bleiben. Wir werden als Koalition sehr genau schauen, welchen Rah- men uns der AI Act der EU gibt, um Prozesse in der Verwaltung von KI übernehmen zu lassen. Aus Sicht der CDU-Fraktion sollten wir hier gemeinsam mit der Wirt- schaft und den Entwicklern alles daran setzen, überall dort mit KI zu arbeiten, wo es rechtlich zulässig ist, tech- nisch-sachlich möglich und auch ethisch vertretbar. Dafür gibt es bereits eine Taskforce KI, die im April gegründet wurde und eine Informationsdrehscheibe für interessierte Behörden darstellen soll. Den Vorsitz führt die Senats- kanzlei gemeinsam mit dem ITDZ. Man kann also mit Fug und Recht sagen, dass das in Berlin Chefsache ist. Herr Kollege! Kommen Sie bitte zum Schluss.

Christopher Förster

Das langfristige Ziel ist ein Kompetenzzentrum KI beim ITDZ. Wir freuen uns als Koalition, dass wir Sie dabei an unserer Seite wissen, und ich freue mich auch auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke spricht nun der Abgeordnete Schulze. – Bitte schön!

Tobias Schulze

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer das Thema Netzpolitik schon ein bisschen länger ver- folgt, der hat in seiner Geschichte schon den einen oder anderen Tech-Hype erlebt. Vor fünf Jahren haben wir alle über die Blockchain geredet, vor zehn Jahre über die Cloud und vor 15 Jahren über das Internet der Dinge. Jetzt reden wir über KI. Man muss zunächst mal sagen, dass wir noch keine rich- tige Definition davon haben, was KI eigentlich ist und was sie sein könnte. Es entwickelt sich sehr viel unter diesem Namen, aber nicht jeder Algorithmus ist KI. Das ist auch wichtig. Hier sind viele Investoreninteressen im Spiel, Anbieter, die ihre Produkte loswerden wollen. Trotzdem, glaube ich, dürfen wir die Entwicklung, die hier stattfindet, nicht unterschätzen. Wir müssen darüber reden, welchen Nutzen KI und intelligente Algorithmen für unser Gemeinwesen bringen können. Ich bin den Grünen auch dafür dankbar, dass sie diesen Antrag ein- gebracht haben. Da stehen viele wertvolle Punkte drin, die wir diskutieren müssen. Wir hatten zu dem Thema schon eine Anhörung im DiDat, und da kam ein wichtiger Satz von einem Anzu- hörenden. Der sagte: Wir brauchen zuerst die Aufgabe, die gelöst werden soll, und dann müssen wir die Techno- logie dafür bauen. Was häufig falsch gemacht wird, ist, dass man eine Technologie hat, und die soll dann irgend- wo reingepfropft werden, egal, ob es passt oder nicht. Da müssen wir zu einer anderen Denkweise kommen. Ihr habt ja auch das Thema Open Innovation im Antrag. Das ist genau der Punkt. Man möchte erst die Aufgabe stellen, braucht erst den Bedarf, und dann wird danach die Tech- nologie entwickelt. Künstliche Intelligenz hat Chancen. Das wurde hier schon sehr deutlich, davon ist auch im Antrag viel die Rede. Aber sie birgt natürlich auch Gefahren. Deswegen ist es richtig, dass sich die Europäische Union auf den Weg gemacht hat, die entsprechenden Rechtssetzungen zu schaffen und das jetzt nach langer Debatte auch verab- schiedet hat. Denn KI hat natürlich Folgen für die Demokratie, Folgen für unser Gemeinwesen. Wenn man bei einem Pressearti- kel beispielsweise nicht mehr erkennen kann, ob der von einem Menschen geschrieben und geprüft worden ist oder ob dort ein Computer das Internet gelesen hat und ledig- lich einen neuen Text aus dem zusammengestellt hat, was im Internet gefunden wurde, dann ist das ein Problem für (Christopher Förster) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4551 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 die Demokratie. Wir erkennen alle die Einflussnahme, die wir beispielsweise durch russische Internetoligarchen auf die demokratischen Debatten in unserer Gesellschaft haben. Hier muss man ganz klare Grenzen setzen. Die Themen sind Transparenz, Quellenoffenheit und Open- ness insgesamt. Wir müssen wissen, welche Quellen der KI und den Algorithmen zugrunde gelegt worden sind und was benutzt worden ist. Vielleicht noch ganz kurz das Thema KI in der öffentli- chen Verwaltung: Es wird immer viel davon geredet, dass beispielsweise Gerichte oder die Justiz Algorithmen nut- zen können. Auch die Finanzämter nutzen schon Algo- rithmen. Das stimmt. Es ist auch richtig, dass dort Entlas- tung geschaffen werden kann. Aber da, wo es rechtlich und demokratietechnisch relevant wird, müssen alle in die Algorithmen hineinschauen können. Es muss klar sein, was dort passiert und wer seine Hand darauf hat. Deswegen kann das nur offene Software sein. Eine andere Möglichkeit bleibt für die öffentliche Ver- waltung nicht. Was mich ein bisschen gewundert hat – letzter Satz –, es ist ja ein grüner Antrag: KI ist auch ein extremer Treiber beim Klimagasausstoß. Darüber müssen wir uns, glaube ich, klar sein. Wir können nicht an jeder Stelle und über- all KI feiern ohne uns darüber gewahr zu werden, dass dort extrem viel Strom verbraucht wird und Hitze ent- steht. Der Ansatz, mit Brandenburg zu kooperieren und damit auch erneuerbare Energien zu nutzen – Kommen Sie bitte zum Schluss!

Tobias Schulze

– ist wichtig, aber lasst uns auch noch ein bisschen über die ökologischen und nachhaltigen Folgen sprechen. – Danke! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat nun der Kolle- ge Lehmann das Wort.

Jan Lehmann

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder mal liegt uns ein Antrag der Grünen zu einem Digitalisierungsthema vor, vielleicht sogar KI- generiert. Denn leider ist es kein Gesetzesvorschlag, sondern nur eine lange Liste, die aufzählt, was der Senat alles machen soll. Opposition ist erkennbar Mist, denn vieles bleibt im vorliegenden Antrag ziemlich unkonkret und unpolitisch. Der zweiten Forderung nach etwa, die im Papier steht, solle sich der Senat bestmöglich auf das Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung vorbereiten, um die Zeit bis zum Inkrafttreten der Verordnung proaktiv zu nutzen. Auf diesen wertvollen Hinweis hat der Senat bestimmt gerade noch gewartet. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD –

Tuba Bozkurt

Gerne!] Glauben Sie mir bitte, wenn ich sage, dass auch ich Technikfan bin. Auch ich habe mir ein ChatGPT-Abo besorgt, um die neuesten Entwicklungen der KI auszuprobieren, wie wahrscheinlich jeder Interessierte. Doch in der Poli- tik müssen wir anders Prioritäten setzen und – Herr Schulze hat das eben sehr schön erläutert – nicht gleich jedem Hype nachrennen. Unsere oberste Priorität in der Koalition bei der Verwaltungsdigitalisierung ist nämlich, das Leben der Bürgerinnen und Bürger in Berlin zu er- leichtern und die Verwaltung zu entlasten. Die Koalition wird nicht einfach digitalisieren, weil man das jetzt so tut und weil es modern ist, sondern um die gemeinsam gesteckten Ziele zu erreichen. Dinge dabei einfach erklären, das kann die KI, das ist sicher wahr. Aber kann sie es auch rechtssicher, ja, noch grundlegender: Kann sie es auch wahrheitsgemäß? Bisher neigt nämlich die KI dazu, Unsinn mit dem gleichen Selbstbewusstsein von sich zu geben wie die Wahrheiten. Das machen zwar auch einige Menschen, aber für die KI liegt es eben in der Natur der Sache begründet. Das wird sich auch mit der Weiterentwicklung unserer aktuellen KI-Modelle nicht verändern. Die KI gibt die statistisch beste Antwort, basierend auf ihren Trainingsdaten, und liegt damit nun mal gelegentlich daneben. Und schlimmer noch, als von Zeit zu Zeit Unsinn zu erzählen – das ist man von den Menschen auch hier im Parlament ja ab und zu gewohnt –, haben KI-Modelle leider auch andere Schwächen von Menschen gelernt, die den Einsatz in der Verwaltung erschweren: Die KI kann diskriminieren. Das kann zum einen daran liegen, dass ihre Trainingsdaten die Wirklichkeit verzerrt darstellen. In der Informatik sagt man dann: „Garbage in, garbage out“, also wenn man Müll reintut, kommt auch Müll raus. Doch selbst, wenn wir beim Training Superdaten neh- men, ist eine Diskriminierung immer noch möglich. Es (Tobias Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4552 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 könnte etwa sein, dass eine KI meinen Bauantrag tiefer als üblich prüft, weil bereits mehrere Namensvetter von mir in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind. Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten Ziller?

Jan Lehmann

Oh nein, vielen Dank, auch wenn er Geburtstag hat! – Herzlichen Glückwunsch! Tut mir leid!

Jan Lehmann

Wir wissen möglicherweise ab einem bestimmten Punkt nicht mehr, warum die KI welche Entscheidungen trifft, und anders als beim Einsatz von herkömmlichen Algo- rithmen, die von Menschenhand gemacht und gewichtet sind, sind die modernen KI-Systeme eine Blackbox, die selbst ihre entscheidenden Kriterien entwirft. Beim Trai- ning dieser Systeme erfolgt das Feedback nur über das Ergebnis, der Prozess bleibt im Dunkeln. Ja, mit der Wahrhaftigkeit hat die KI ihre Probleme, und das werden auch immer mehr Daten einfach nicht lösen. Selbst wenn nicht der Worst Case eintritt und die KI in Zukunft nur noch bereits KI-generierte Daten selber lernt und somit immer mehr an Zuverlässigkeit verliert, ist es auch technisch Quatsch, was zum Teil von KI-Systemen erwartet wird. Auch wenn ChatGPT und Co so sprechen, als wären es Menschen, handelt es sich eben um keine echte Intelligenz. Ohne Frage: Es gibt ein Potenzial für den Einsatz künstlicher Intelligenz, trotz der möglichen Gefahren, die damit einhergehen. Aber wir dürfen eben das Pferd nicht von hinten aufzäumen. Wir müssen uns fragen: Welches Problem wollen wir lösen, und wie kann uns KI dabei helfen? – Auch das haben Herr Schulze und Herr Förster sehr schön erklärt. Um den Antrag der Grünen noch einmal zusammenzufas- sen: Er fordert laut Titel eine „KI-Governance“. Wahr- scheinlich wollten die Grünen nicht schon wieder eine „KI-Strategie“ fordern, denn viel Governance, also ein- fach gesagt: wer was wie wann steuern soll, ist in dem Antrag nicht zu finden. Er ist stattdessen ein Sammelsu- rium von Forderungen, worum sich der Senat so küm- mern soll. Er soll sich auch wie folgt kümmern – Zitat –: „Insoweit muss der Gesetzgeber verpflichtet werden,“ Punkt, Punkt, Punkt, und so weiter. Ernsthaft? Die Grü- nen fordern, dass der Senat das Parlament zu etwas ver- pflichtet? Ich glaube, es bleibt dabei, dass der Senat das Parlament hier besser nicht verpflichtet. Wir werden also diesen Antrag im Ausschuss in der gebotenen Breite und Tiefe besprechen, auch wenn ich nicht glaube, dass allzu viel dran ist, worauf der Senat noch gewartet hat. – Vie- len Dank! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat nun der Abge- ordnete Vallendar das Wort.

Marc Vallendar

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Künstliche Intelligenz ist zweifellos eine Schlüs- seltechnologie, doch die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen kritisch hinterfragt werden. Der AI Act auf EU- Ebene ist weniger als eine Woche alt, und die jüngst verabschiedete Endfassung liegt noch nicht vor. Wir wissen nicht, wie er in deutsches Recht umgesetzt wird. Es ist zu erwarten, dass Deutschland zusätzliche Rege- lungen einführt. Solange wir diesen legislativen Rahmen nicht kennen, ist es unseriös, konkrete Maßnahmen für Berlin zu planen. Deshalb sollte Berlin jetzt keine KI- Projekte oder -Strategien anstoßen. Wir sollten einige Monate warten, bis klar ist, was erlaubt ist und was nicht. Vor übereilten Entscheidungen müssen wir uns hüten. Die Einrichtung eines öffentlichen Transparenzregisters für KI-Systeme sehen wir übrigens besonders kritisch. Es droht zu einem weiteren Bürokratiemonster zu werden. Wir müssen zunächst einmal den Begriff der KI über- haupt klar definieren beziehungsweise abwarten, ob dies- bezüglich von der Bundesebene eine verbindliche Defini- tion kommen wird. Im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz haben wir ja festgestellt, dass der Begriff inflationär verwendet wird. Datengetriebene Entschei- dungsprozesse, die intelligent wirken, werden oft als KI bezeichnet. Die zukünftige Bundesgesetzgebung muss präzise abgrenzen, was unter KI fällt, insbesondere, ob es um die mittelbare oder unmittelbare Verwertung von Daten geht. Jedes Wort im Gesetzestext muss sorgfältig abgewogen werden. Erst danach können wir in Berlin eine sinnvolle Umsetzung planen. Die Verzahnung der KI-Akteure in Berlin, wie das ITDZ, das CityLAB und die Digitalagentur, wird in dem Antrag als Fortschritt dargestellt, doch solche Kooperationen sind oft bürokratisch und langwierig. Wir müssen sicher- stellen, dass solche Strukturen nicht Effektivität und Effizienz behindern. Eine enge Abstimmung mag wichtig sein, aber sie darf nicht zu endlosen Prozessen führen, die letztlich wenig Substanz haben. Sollten bestehende Algorithmen und Programme betrof- fen sein, müssen wir unsere Ressourcen bündeln, um den (Jan Lehmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4553 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 aktuellen Bestand zu prüfen und im Sinne eines KI- Registers zu inventarisieren. Neue Projekte dürfen nicht gestartet werden, bevor diese grundlegenden Fragen geklärt sind. Wenn wir bereits eingesetzte Systeme und Algorithmen nicht sauber dokumentieren und bewerten, riskieren wir, dass neue Projekte auf einem unsicheren Fundament aufgebaut werden. Zudem müssen wir sicher- stellen, dass die bestehenden Systeme datenschutzkon- form sind, bevor wir weitere Schritte unternehmen. Zusammengefasst fordert die AfD einen pragmatischen und kritischen Ansatz bei der Einführung von KI-artigen Technologien. Blindes Vertrauen auf technologische Trends und überbordende Bürokratie sind keine Lösung. Wir brauchen klare, umsetzbare und effiziente Maßnah- men, die tatsächlichen Nutzen für unsere Bürger und Wirtschaft bringen. – Vielen herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz sowie mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfah- ren wir so. Damit kommen wir zu den geheimen verbundenen Wah- len. Ich rufe dazu auf lfd. Nr. 5: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 in Verbindung mit lfd. Nr. 6: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0915 und lfd. Nr. 7: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936 und lfd. Nr. 8: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000 und lfd. Nr. 9: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung Wahl Drucksache 19/1008 und lfd. Nr. 10: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1057 und lfd. Nr. 11: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel- Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1058 und lfd. Nr. 12: Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH Wahl Drucksache 19/1247 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute für den Untersuchungs- ausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stell- vertretendes Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzenden zur Wahl vor. (Marc Vallendar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4554 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Für die G-10-Kommission schlägt die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Alexander Bertram als Mitglied und Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als stellvertreten- des Mitglied vor. Für das Präsidium schlägt die AfD Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als Mitglieder vor. Für den Ausschuss für Verfassungsschutz wird Herr Abgeordneter Karsten Woldeit als Mitglied und Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als stellvertretendes Mit- glied vorgeschlagen. Für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung schlägt die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß als Mitglied und Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als stellvertretendes Mitglied vor. Für das Kuratorium des Lette-Vereins werden Herr Ab- geordneter Robert Eschricht als Mitglied und Herr Abge- ordneter Ronald Gläser als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses schlägt die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als Mitglied und Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als stellvertretendes Mitglied vor. Für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH wird Herr Abgeordneter Harald Laatsch als Mitglied vorgeschlagen. Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wah- len in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten acht Stimmzettel in verschiedenen Farben. Der Stimmzettel sieht jeweils die Möglichkeit vor, Ja, Nein oder Enthal- tung anzukreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemer- kungen oder Kennzeichnungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt wor- den ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an, und warten Sie, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist. Es stehen wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Ab- geordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite; Abge- ordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise darauf hin, dass die Fernseh- kameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich jetzt freizumachen. Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen direkt fortge- setzt und nicht für die Auszählung unterbrochen. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabi- nen aufzustellen, und ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen, mit dem Namensaufruf zu beginnen und die Stimmzettel auszugeben. Ich frage einmal: Hatten alle Mitglieder des Abgeordne- tenhauses einschließlich des Präsidiums die Gelegenheit zur Wahl? – Das scheint der Fall zu sein. Ich schließe damit den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir setzen, wie angekündigt, die Sitzung fort. Die Wahl- ergebnisse werden später bekannt gegeben. – Ich würde die anwesenden Abgeordneten bitten, sich einmal zu setzen und die Gespräche einzustellen oder nach draußen zu verlagern, damit wir hier fortfahren können. Ich rufe auf lfd. Nr. 13: Erstes Gesetz zur Änderung des Berliner Heilberufekammergesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege vom 22. April 2024 Drucksache 19/1610 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1597 Zweite Lesung – Ich habe das gerade ernst gemeint, dass ich darum bit- ten würde, die Gespräche hier einzustellen, denn wir hören das hier oben tatsächlich. Auch jetzt noch, wo die Gespräche weitergeführt werden, hören wir sie hier oben im Präsidium. – Wir freuen uns, dass der Regierende auch wieder da ist: Herzlich willkommen! Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Arti- kel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu ver- binden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Bera- tung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1597 empfiehlt der Fachausschuss ein- stimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme mit Ände- rungen. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschluss- empfehlung auf Drucksache 19/1610 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Frak- (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4555 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 tionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, Teile der SPD-Fraktion, – – gut, die gesamte SPD-Fraktion, vielen Dank! –, die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Wir kriegen das bestimmt gleich noch mal besser hin. Ich frage formal: Stimmt jemand dagegen? – Das sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? – Das sehe ich auch nicht. Der fraktionslo- se Abgeordnete hat auch dafür gestimmt. Damit ist die Gesetzesvorlage so angenommen. – Vielen Dank! Ich rufe auf lfd. Nr. 14: Viertes Gesetz zur Änderung des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 13. Mai 2024 Drucksache 19/1654 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1512 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Arti- kel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu ver- binden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Bera- tung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1512 empfiehlt der Fachausschuss mehr- heitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1654 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD- sowie die CDU- Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD- Fraktion. Wer enthält sich? – Das sehe ich nicht. Den fraktionslosen Abgeordneten konnte ich nicht sehen, tut mir leid! – Der stimmt dafür. – Vielen Dank! – Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Tagesordnungspunkt 15 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 16: Gesetz zur Fortschreibung des Berliner Ausführungsrechts zum Bundesrecht über die Gesundheitsfachberufe und zur Änderung weiterer Gesetze Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1639 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich habe die Gesetzesvor- lage vorab an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege überwiesen – und darf hierzu Ihre nachträgliche Zustim- mung feststellen. Ich rufe auf lfd. Nr. 17: Gesetz zur Erweiterung von Funktionsstellen an Grundschulen Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1649 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Frau Kollegin Khalatbari, Sie haben das Wort!

Sandra Khalatbari

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörende! Mit dem Gesetz zur Erweiterung von Funktionsstellen an Grundschulen machen wir uns auf den Weg zur weiteren Professionali- sierung der Grundschule. In jeder Oberschule im Land Berlin gibt es für einzelne Fächer oder Fachbereiche Funktionsstellen. Diese Fach- leiterinnen oder Fachleiter mit der Besoldungsstufe A 14 oder E 14 und die Fachbereichsleiterinnen oder Fachbe- reichsleiter mit Besoldungsstufe A 15 oder E 15 stehen beispielhaft für die Qualitätsentwicklung in den Unter- richtsfächern jeder Einzelschule. Diese Praxis hat sich in vielen, vielen Jahren in der Berliner Oberschule bewährt. In allen Berliner Grundschulen gab es zwar schon seit einigen Jahren für die einzelnen Fächer Fachkonferenzen und jeweils einen Leiter oder eine Leiterin; die dort er- folgte wesentliche inhaltliche Arbeit wurde allerdings ohne zusätzliche Bezahlung und ohne Ermäßigungsstun- den geleistet. Diese Ungleichbehandlung konnte und durfte kein Dauerzustand bleiben. Jetzt nehmen wir vor allem in den Fächern Deutsch und Mathematik in der Grundschule beziehungsweise im Grundschulteil der Gemeinschaftsschule eine klare Priorisierung vor. Mit der Einrichtung von je einer Funktionsstelle einer Fachleiterin oder eines Fachleiters pro Fach – Deutsch, Mathematik – soll die Unterrichtsentwicklung für jede Einzelschule zielgenau gesteuert und optimiert werden. Damit einhergehen wird eine Unterstützung der Lehrkräf- te bei der Erfüllung der Rahmenlehrpläne und der schul- internen Curricula. Gleichzeitig wird ein wesentlicher Bestandteil für die Vergleichbarkeit der Leistungsbewer- tung garantiert. (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4556 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Mir als gelernter Lehrerin und langjähriger Schulleiterin wie auch den Eltern unter Ihnen hier im Plenarsaal dürfte ein Satz aus den Elternversammlungen sicherlich bekannt sein: Ich erwarte von der Grundschule, dass mein Kind hier Lesen, Schreiben und Rechnen lernt. Ohne diese Grundkenntnisse wird mein Kind weder in der weiterfüh- renden Schule noch später im Leben zurechtkommen können. – Leider wissen wir auch, dass bisher zu viele Kinder die Grundschule verlassen und weder in Mathe- matik noch in Deutsch fit waren und sind. Die PISA- Ergebnisse haben uns das in höchst unschöner Regelmä- ßigkeit leider immer wieder bestätigt. Jetzt stehen wir an der Stelle, wo es einen echten Turnaround geben kann. Ich bin mehr als zuversichtlich, dass wir mit dieser Form der Professionalisierung das Erreichen der Regelstandards, wenn auch nicht vielleicht gleich sofort garantieren, aber doch wesentlich unterstüt- zen können. Wir werden einen Meilenstein setzen, die Leistung der Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe zu verbessern. Eine neue, zusätzliche Form der Professi- onalisierung wird den Beginn schulischen Lernens kenn- zeichnen. So werden wir von der Klasse 1 bis 12 bezie- hungsweise 13 alles tun, damit Schule im Land Berlin kurzfristig ins Mittelfeld und langfristig in die oberen Ränge der Vergleichsergebnisse aufsteigt. Bis an die Spitze des Rankings wird es ein langer und harter Weg werden, aber denken Sie bitte alle daran: Der Weg zum Erreichen dieses Ziels beginnt mit dem ersten Schritt. Und für die Fußballfreunde unter Ihnen möchte ich abschließend anmerken: Auch aus dem langjährigen „Vizekusen“ ist seit letztem Samstag „Meisterkusen“ geworden. Warum sollte die Schule im Land Berlin nicht auch zu bisher ungeahnten Höhen aufsteigen? – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank! – Und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Krüger nun das Wort.

Louis KrĂĽger

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Erlauben Sie mir, mit einer kleinen Vorbemerkung zu starten: Wenn das hier alles ist, was die Koalition bil- dungspolitisch zu bieten hat, na dann gute Nacht! Vorha- ben der Bildungsverwaltung hier im Parlament abzufei- ern, wäre mir als selbstbewusster Abgeordneter, ehrlich- erweise, ziemlich peinlich. Aber zum Antrag: Da muss ich einmal loben, Frau Gün- ther-Wünsch, das ist wirklich ein guter Ansatz. Als Op- position darf man ja auch mal sagen, wenn was richtig gemacht wird, kommt nicht so oft vor, aber wenn, dann muss man es feiern. Wir haben es nämlich mit einem Ungleichgewicht zu tun. Bei den Funktionsstellen an den Grundschulen haben wir nur drei, während wir an den Gymnasien bis zu 13 haben, und dass das jetzt angegan- gen wird, ist gut, denn es gibt drei Gründe. Erstens ist es gut, in die frühkindliche Bildung zu inves- tieren. Das wissen wir alle. Das, was man dort schon richtig legt, muss man später nicht wieder ausbügeln. Und da freuen sich dann auch die weiterführenden Schu- len. Zweitens aus dem Grund, den Frau Khalatbari schon gesagt hat: Es findet die Arbeit auch in den Grundschulen statt. Es gibt Fachkonferenzen und so weiter, es wird nur nicht wertgeschätzt. Es gibt keine Anerkennung. Dass wir da mit den weiterführenden Schulen gleichziehen, ist, glaube ich, nur fair. Und drittens ist es auch aus gleich- stellungspolitischer Sicht interessant. An den Grundschu- len arbeiten besonders viele Lehrerinnen, also Frauen. Die haben bisher vergleichsweise wenig Aufstiegsmög- lichkeiten. Da schaffen wir jetzt was mit den Fachleitun- gen, und das ist auch gut so! Es gibt aber – ich bin ja trotzdem Opposition – dann doch einen kleinen Kritikpunkt. Für mich ist das natürlich eine Verengung des Bildungsbegriffs auf Deutsch und Ma- thematik. Klar, es wurde gesagt, Lesen, Schreiben, Rech- nen sollte am Ende der Grundschule und auch am Ende der weiterführenden Schule stehen. Und trotzdem ist klar, dass Lesen, Schreiben, Rechnen nicht nur im Deutsch- und Matheunterricht stattfindet. Wenn man Comics im Kunstunterricht zeichnet, wenn man sich mit dem Drei- vierteltakt im Musikunterricht beschäftigt, dann ist klar, dass diese Dinge auch in anderen Fächern gelernt werden. Und wenn wir uns darüber beschweren, dass bei den Jugendlichen immer mehr rechte und rechtsextreme Ten- denzen sichtbar werden, dann verwundert es mich schon, wenn bei den Basiskompetenzen Demokratiekompetenz und Demokratiebildung nie auftauchen. Für mich gehört das zu einem breiten Bildungsverständnis und zu den Aufgaben von Schule mit dazu. Das zeigt sich auch, wenn man in das Schulgesetz schaut. Da sind nämlich 16 Bildungs- und Erziehungsziele for- muliert. Und wenn ich Lesen, Schreiben, Rechnen zähle, dann habe ich drei. Da ist also noch ein bisschen was übrig. Dazu gehört zum Beispiel auch, ein selbstbestimm- tes Leben zu führen, Freude am Leben zu haben und zu entwickeln. Ich finde, auch dafür sollte die Grundschule da sein. Insofern ein guter erster Schritt, und wir sollten aber schauen, wie wir die Grundschule auch weiter in der Schulentwicklung stärken. – Vielen Dank! (Sandra Khalatbari) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4557 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Vielen Dank! – Und für die SPD-Fraktion hat der Kollege Hopp das Wort. – Bitte schön!

Marcel Hopp

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Krüger! Ich sage mal so: Wenn wir als Koalition einen Erfolg haben und einen Schritt vorangehen, dann feiern wir das natürlich. Aber ich habe Ihre Rede so verstanden, dass Sie damit einverstanden sind und das gut finden. Deswegen feiern wir alle ge- meinsam, vielen Dank dafür! Wir wollen als Koalition mit diesem Gesetzesentwurf je eine Funktionsstelle einer Fachleiterin / eines Fachleiters für die Fachbereiche Deutsch und Mathematik an den Grundschulen schaffen. Das hat meine Vorrednerin be- reits dargelegt. Fachleitungen haben innerhalb der Schule für ihren Fachbereich die wichtige Funktion, Fach- und Unterrichtsentwicklung zu steuern, die Kolleginnen und Kollegen bei der Umsetzung der Rahmenlehrpläne und der schulinternen Curricula zu unterstützen, die Ver- gleichbarkeit der Leistungsbewertung zu sichern und insgesamt den Stellenwert der Qualität der beiden Fach- bereiche strukturell zu steigern. In der Grundschule ist es für die wichtigen Hauptfächer Deutsch und Mathematik von besonderer Bedeutung – darauf ist meine Kollegin eingegangen und Herr Krüger hat jetzt nicht widerspro- chen –, dass wir darin besser werden, dass die Schülerin- nen und Schüler die Regelstandards erreichen und vor allem in den Kernkompetenzen Lesen, Schreiben, Rech- nen die Regelstandards erreichen. Das ist sozusagen die Hauptfunktion dieses Schwerpunkts. Und wir wissen auch, insbesondere durch die Auswirkungen der Corona- pandemie sehen wir insbesondere in diesen Bereichen besorgniserregende Tendenzen, einen besorgniserregen- den Kompetenzabfall. So hat zum Beispiel – die Kollegin Khalatbari hat auf die PISA-Studien verwiesen – auch die IGLU-Studie gezeigt, dass bundesweit der Anteil der Viertklässler, die nicht richtig lesen können, von 19 Prozent im Jahr 2017 auf mittlerweile 25 Prozent gestiegen ist. Das sind alarmierende Zahlen. Darauf müs- sen wir gemeinsam reagieren, und das machen wir hier mit diesem Schwerpunkt. Kollege Krüger, ich gebe Ihnen völlig recht, natürlich wären und sind Fachbereichsleitungen für alle Fächer wichtig. Man muss aber auch sagen, was wir hier ma- chen: Wir machen einen ersten Schritt, wir setzen hier einen Schwerpunkt. Das kann man kritisieren. Wir finden hier durchaus gute Gründe, die auch wissenschaftlich belegt sind, dass wir an die Kernkompetenzen ran müs- sen, denn wir wissen auch: Mangelnde Kompetenzen in Mathematik und Deutsch betreffen nicht nur diese beiden Fächer, sondern haben zwangsweise Auswirkungen auf alle Fächer und damit auf den gesamten weiteren Bil- dungsweg von Schülerinnen und Schülern. Gut lesen, schreiben und rechnen zu können, bildet das Grundfun- dament für den Bildungserfolg. Ohne diese Grundkompe- tenzen ist ein Schulabschluss kaum zu erreichen. Ange- sichts der besorgniserregenden Tendenzen müssen wir hier reagieren. Im Sinne der Zielsetzung gute Bildung für alle und Chancengerechtigkeit ist es wichtig, dass wir in der Grundschule ansetzen und in einem ersten Schritt vor allem die Fachbereiche für Deutsch und Mathematik strukturell stärken. Wir sagen nicht, dass das der letzte Schritt sein soll, aber es ist ein wichtiger Schritt, und ich hoffe, wenigstens darin sind wir uns einig. Ansonsten komme ich zum Schluss. Ich glaube, an die- sem Punkt ist das gar nicht so die kontroverse Debatte. Ich verstehe natürlich die Rolle der Opposition, dass man trotzdem noch mal gucken muss, wie es besser geht. Aber wir haben ja bereits im Koalitionsvertrag unter Rot-Grün- Rot mit der Zielsetzung – Zitat – „bessere Lernbedingun- gen und höhere Lernerfolge“ im Koalitionsvertrag 2021 festgelegt, dass wir die Funktionsstellen auch an Grund- schulen ausbauen wollen. Und genau das machen wir hier. Ich bin froh, dass wir über die Zielsetzung hinaus- gehen und das jetzt umsetzen. Insofern ist das für uns ein guter Schritt in Richtung gute Bildung für alle. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat nun die Kollegin Brychcy das Wort. – Bitte schön!

Franziska Brychcy

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, lieber Herr Hopp, wir feiern gern gemein- sam. Es ist sehr gut, dass der Senat nicht nur von Basis- kompetenzen redet, sondern auch etwas Konkretes vor- legt. Die bisherige Bilanz von Ihnen als schwarz-roter Koalition bezüglich der Stärkung der Grundschulen ist ja eher mau, wie auch eine Antwort auf eine kürzliche Schriftliche Anfrage von mir gezeigt hat. Da wird um- fänglich auf das Qualitätspaket von Sandra Scheeres von 2019 verwiesen, was ja nicht schlecht ist, aber eben schon eine kleine Weile her. Wir freuen uns natürlich immer, wenn gute Dinge von Rot-Rot-Grün auch umgesetzt werden. Trotzdem ist es gut, dass jetzt ein neuer Schritt gemacht wird und weitere Funktionsstellen an den Grundschulen geschaffen werden. Das wurde lange gefordert, und Berlin ist jetzt das erste Land bun- desweit, wo sie tatsächlich kommen. Das ist wunderbar. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4558 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Geplant war die Maßnahme auch schon unter dem Vor- gängersenat. Trotzdem tun sich Fragen auf. Grundschullehrkräfte in Berlin haben aktuell einen Lehrdeputat von 28 Stunden. Der Anteil von Seiteneinsteigern, Quereinsteigern in den Kollegien ist sehr hoch, die natürlich auch begleitet wer- den müssen. Die Vorstellung, dass sich im kommenden Schuljahr 400 Lehrkräfte und im darauffolgenden Schul- jahr 800 Lehrkräfte finden, die für netto 110 bis 200 Euro ohne zeitliche Entlastung umfangreiche Zusatzaufgaben übernehmen, ist natürlich sehr optimistisch. Sie haben es ja mitbekommen – gestern haben wieder 2 500 Kolleginnen für einen Entlastungstarifvertrag ge- streikt, und die Arbeitsbelastung ist sehr hoch. Viele Lehrkräfte schaffen den Schulalltag jetzt nicht oder nur in Teilzeit oder gehen wirklich in den Burn-out. Das heißt natürlich nicht, dass die zusätzlichen Funktionsstellen nicht kommen sollen, aber die Systemfrage angesichts des Lehrkräftemangels – ob wir uns auch trauen, über die Stundentafel zu diskutieren, damit die Kolleginnen, die da sind, qualitativ hochwertigen Unterricht machen kön- nen und nicht an der Arbeitsbelastung kaputtgehen –, steht im Raum, und es braucht einen Prozess des Senats an dieser Stelle. Das wurde uns ja auch schon verspro- chen, aber noch nicht gehalten. Die Lösung kann natürlich nicht sein, dass die Referenda- rinnen, die ja noch in Ausbildung sind, zehn statt sieben Stunden pro Woche unterrichten müssen, denn die ange- henden Lehrkräfte, die wir haben, dürfen wir nicht ver- schleißen, weil sie sonst die Ausbildung abbrechen und wir damit den Ast absägen, auf dem wir sitzen. Das geht natürlich nicht. Die Stärkung der Basiskompetenzen finden wir auch wichtig, aber, die Einführung der weiteren Funktionsstel- len allein auf Deutsch und Mathematik zu begrenzen, ist sehr eng gedacht. Da fällt uns immer wieder auf, dass diese Koalition einen sehr engen Bildungsbegriff hat, was wir auch bei der Veränderung, bei der Förderprognose, beim Übergang von Grundschule auf die weiterführende Schule sehen, dass nur noch drei Fächer gelten sollen. Es ist eben auch für Inklusion und Ganztag wichtig, dass wir hier darüber nachdenken zu unterstützen, auch bei Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften. Die sechsjährige Grundschule ist ein Schatz, den wir haben. Die ifo-Studie hat ja kürzlich auch gezeigt, dass das längere gemeinsame Lernen gerade die Kinder armer Familien oder bei Eltern, die eben kein Abitur haben, besser unterstützt. Das Aussortieren der Kinder muss ein Ende haben, dann klappt es auch mit dem Bildungserfolg. Natürlich wollen wir auch die Grundschulen stärken, auch die Basiskompetenzen, aber eben auch Inklusion, auch die Ganztagsschule, auch Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften. So stellen wir uns gute Bildung vor. – Danke! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat nun der Abge- ordnete Weiß das Wort. – Bitte schön!

Thorsten WeiĂź

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Immer, wenn es in Berlin eine Zulage für Lehrer geben soll, dann muss man hellhörig werden, denn die Zulage für Lehrer an Brennpunktschulen gilt ja bekanntlich als gescheitert. Nun soll es also eine Zulage für Fachleiter an Grundschu- len für die zentralen Fächer der Primarstufe Deutsch und Mathematik geben. Dabei sage ich gleich vorneweg: Die Kernfächer Deutsch und Mathematik zu stärken ist ganz im Sinne der AfD-Fraktion. Beim Lernen in der Grund- schule muss der Schwerpunkt wieder auf dem Erwerb der Grundfertigkeiten Lesen, Schreiben und Rechnen liegen. Die Einrichtung von Funktionsstellen an Grundschulen soll gemäß Senatsvorlage auf die Fächer Deutsch und Mathematik beschränkt bleiben. Ich begrüße sehr, dass der Senat auf die Forderung des Landesschulbeirats, der GEW und des vds nicht eingegangen ist, weitere Fachlei- terstellen, zum Beispiel für Fremdsprachen, Inklusion, Ganztag oder Fortbildung zu schaffen. So ist es möglich, einen klaren Schwerpunkt zu setzen. Alles andere wäre eine undurchdachte Verteilung von Mitteln mit der Gieß- kanne gewesen. Auch die angedachte Zulage für die Funktion der Fachlei- ter, welche den gebotenen Abstand zu den Ämtern eines Konrektors an einer größeren Grundschule wahrt, halten wir für angemessen. Jetzt kann man sich natürlich die Frage stellen: Warum werden die Funktionsstellen eigentlich gebraucht? – Der Senat begründet die Zulage für Funktionsstellen mit zwei ausgeübten Tätigkeiten. Zum einen sollen die Lehrkräfte bei der Umsetzung der Rahmenlehrpläne unterstützt wer- den, und dazu möchte ich gerne Folgendes anmerken: Die Rahmenlehrpläne werden alle zehn Jahre überarbeitet, und in den Bereichen Deutsch und Mathematik sind bei der kommenden Überarbeitung zwar keine entschei- (Franziska Brychcy) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4559 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 denden Änderungen zu erwarten, Änderungsbedarf gibt es unserer Meinung aber sehr wohl. Im Rahmenlehrplan Deutsch muss die Vermittlung der deutschen Rechtschreibung und Grammatik gestärkt werden, was bedeutet: kein Schreiben nach Gehör und kein regelwidriges Gendersprechen mit Schluckaufstern- chen, sondern Fibelmethode und korrektives Feedback von Anfang an. Außerdem muss es eine Rückkehr zum Diktat geben. Es ist für mich völlig unbegreiflich, warum das klassische Instrument das Diktats aus offensichtlich falscher Rücksichtnahme nicht mehr eingesetzt werden soll. Beim Rahmenlehrplan Mathematik muss vor allem die Mathematikdidaktik wieder ins Auge gefasst werden. Was wir definitiv nicht brauchen, ist eine rassismus- und kolonialismuskritische Überarbeitung des Rahmenlehr- plans Mathematik, wie es Linke und Grüne wollen. Die Einrichtung der Funktionsstellen wird weiter damit begründet, dass die Prozesse der Unterrichtsentwicklung schulintern gesteuert und überprüft werden können. Auch wir sind der Meinung, dass die Sicherung der Unter- richtsqualität immens wichtig ist, gerade angesichts des hohen Anteils von Quereinsteigern. Meine Fraktion hatte dazu ja bereits einen eigenen Vorschlag eingebracht. Wir fordern ein flächendeckendes System von Unterrichtsbe- suchen durch schulexterne Personen. Eine Begutachtung von Unterrichtsqualität von externer Seite ist unserer Ansicht nach effektiver als die schulinterne Kontrolle. Zusammenfassend also: Die angestrebte Schwerpunktset- zung bei den Fächern Deutsch und Mathematik ist in unserem Sinne. Wir erwarten die Beratungen im Aus- schuss. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Aus- schuss für Bildung, Jugend und Familie sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 18 war Priorität der AfD-Fraktion unter der Nummer 4.2. Tagesordnungspunkte 19 und 20 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 21: Verlängerung der Brennpunktzulage nach § 78a des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1661 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie an den Hauptaus- schuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 22: Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024/2025 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024/2025 – 2. NHG 24/25) Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1674 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Hauptaus- schuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 23: Kurzfristige Einrichtung der unabhängigen Ombudsstelle zur Konfliktregelung zwischen Mieter*innen und landeseigenen Wohnungsunternehmen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 11. März 2024 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 10. April 2024 Drucksache 19/1595 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1041 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. – Bitte schön, Herr Kollege Schenker! Sie haben das Wort.

Niklas Schenker

Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erzähle Ihnen jetzt etwas, das Sie überhaupt nicht überraschen wird: Die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt spitzt sich immer weiter zu, und geneigte Beobachterinnen und Beobachter wird (Thorsten Weiß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4560 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 es auch nicht überraschen, dass der CDU-SPD-Senat eine aktive Politik betreibt, und zwar gegen die Interessen der Mieterinnen und Mieter und selbst an der Mietenspirale dreht. Auch das haben wir an dieser Stelle schon oft kriti- siert. Ich kann es gerne noch einmal wiederholen: Die Mieten für 180 000 landeseigene Wohnungen wurden zu Beginn des Jahres erhöht, während gleichzeitig der Senat millio- nenschwer den Kauf von Eigentumswohnungen fördert. Wir fordern Mietendeckel. Die Mieten dürfen nicht wei- ter steigen, und wir müssen endlich den kommunalen Neubau fördern statt Luxuswohnungen zu bauen für wenige. Nicht nur die Mieten, sondern auch die Heizkosten bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen steigen, oder, man müsste eigentlich sagen: explodieren. Der Chef des Energiedienstleisters ista hat vergangene Woche mit Blick auf die Preisentwicklung festgestellt, Heizen ist jetzt schon teuer wie nie und wird auch in den nächsten Jahren immer teurer werden. Aber ich kann auch hier feststellen: Trotz überbordender Kosten gibt es keine Unterstützung vom Senat. Man könnte jetzt fast zynisch behaupten, immerhin be- weisen Sie gewissermaßen Konsequenz oder Humor. Ich weiß es nicht so genau. Denn so, wie ich es gerade darge- stellt habe, schaffen Sie immer mehr Beschwerdegründe von Mieterinnen und Mietern bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen und haben nun immerhin eine Ombudsstelle eingerichtet. Das ist auch der Antrag, den wir hier eingebracht haben. Die Einrichtung der Ombuds- stelle finden wir zwar grundsätzlich gut, man sollte aber nur noch mal daran erinnern, dass sie das jetzt eigentlich nicht als persönlichen Erfolg an ihr Revers heften sollten. Es war schon lange beschlossen, dass eine solche Om- budsstelle eingerichtet wird, schon unter der letzten rot- grün-roten Regierung. Es wurde nur nicht von Ihrem SPD-Senator umgesetzt. Warum ist es aber nötig, dass wir solch eine Ombudsstel- le bei den landeseigenen Unternehmen einrichten? Ich glaube, wir sind als Berliner Linke die größten Anhänger eines starken kommunalen und gemeinwohlorientierten Wohnungssektors. Wir sind eben der Auffassung, dass Wohnen eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge ist. Wohnungen gehören nicht an die Börse, sondern müssen kommunal und sozial bewirtschaftet werden. Schauen wir uns die Situation bei den landeseigenen Unternehmen an. Es gibt eine ganze Reihe an Problemen, die immer wieder von Mieterbeiräten auf lokaler Ebene, von Mieterräten auf Unternehmensebene, aber auch ein- fach von Mieterinnen und Mietern, die dort wohnen, angeführt werden. Es sind steigende Kosten und schlech- te Erreichbarkeit. Fahrstühle, Außenbeleuchtung und Türen sind oft monatelang defekt. Es gibt einen langen Leerstand von Gewerbeeinheiten, kaum Mitspracherecht bei der Quartiersentwicklung, und vor allem Mieterver- treter fühlen sich gegenüber den Unternehmen nicht ernst genommen. Das brennt vielen Mietern und Mieterinnen bei den lan- deseigenen Unternehmen wirklich unter den Nägeln. Und deswegen gibt es bei der hoffentlich auch großen Mieten- demo am 1. Juni einen eigenen Block der Mieterinnen und Mieter der landeseigenen Wohnungsunternehmen. Sie fordern, dass landeseigenes Wohnen bezahlbar blei- ben muss. Der Verfall unserer Kieze muss gestoppt wer- den. Es werden echte Hausmeister statt externer Dienst- leister benötigt. Die Arbeit der landeseigenen Wohnungs- unternehmen muss stärker kontrolliert werden, und vor allem wird Gemeinnützigkeit statt Neubaurendite auf Kosten der Mieter benötigt. Da können wir uns vollum- fänglich anschließen. Insofern möchte ich sagen: Im besten Fall ist die Einrich- tung dieser Ombudsstelle ein Baustein dafür, dass die Mieterinnen und Mieter ihre Rechte gegenüber den Un- ternehmen besser wahrnehmen können. Aber entschei- dend wichtig dafür ist, dass diese Ombudsstelle und da- mit eben auch die Interessen der Mieterinnen und Mieter Rückendeckung, politische Rückendeckung, bekommen vom Senat und gegenüber den landeseigenen Unterneh- men. Ob das so sein wird, das kann man sagen, ist noch einigermaßen offen, auch, da die Ombudsstelle, die nun an die Wohnraumversorgung Berlin angeschlossen wird, wie wir alle wissen, eher kaltgestellt wurde. Das darf nicht dazu führen, dass die Wohnraumversor- gung in Berlin mit ihrer Ombudsstelle jetzt nur noch so etwas wie eine bessere Mieterberatung ist, sondern wir müssen das tatsächlich ernst nehmen und die Erfahrun- gen, die Mieterinnen und Mieter äußern, dafür nutzen, dass die zu ihrem Recht kommen und im Interesse des Gemeinwohls die Unternehmen dann auch umgebaut werden. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat nun der Kolle- ge Dr. Nas das Wort. – Bitte schön!

Dr. Ersin Nas

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist leider manchmal so, dass sich einzelne Fraktionen Gedanken machen, wie Mieterschutz gelingen kann, aber wir setzen uns aktiv dafür ein. Wir beschäftigen uns nicht nur mit einfachen Ideen, sondern lassen Taten folgen. Auch Herrn Schenker ist es aufge- (Niklas Schenker) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4561 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 fallen, dass dieser Antrag überflüssig geworden ist. Auch Herrn Schenker ist es aufgefallen, dass wir schon eine Ombudsstelle haben und das auch in die Tat umgesetzt haben. Es existiert bereits eine Ombudsstelle, die sich seit eini- gen Monaten für die Belange der Mieterinnen und Mieter einsetzt. Eines muss man aber den Kollegen der Linken- und der Grünen-Fraktion gönnen: Sie haben zumindest das Problem richtig erkannt. Es bedurfte in der Tat einer Ombudsstelle, um den Mieterschutz in den landeseigenen Wohnungsunternehmen zu stärken, ja, um dem Versor- gungsauftrag gerecht zu werden. Inzwischen gibt es diese Ombudsstelle, und inzwischen haben wir uns auch mit dieser Ombudsstelle hingesetzt und haben schon eine erste Auswertung vorgenommen. Während Sie noch an Ihrem Antrag, an Ihren Ideen bas- telten, haben wir uns mit der Ombudsstelle getroffen und geschaut, wie sie ist, haben ausgewertet, was die Om- budsstelle bisher gemacht hat und haben uns auch Ge- danken gemacht, wie wir diese Stelle weiter ausbauen und stärken können. Die Mieterinnen und Mieter der landeseigenen Woh- nungsunternehmen brauchen diese Ombudsstelle. Sie brauchen Vermittlung, sie brauchen Unterstützung, wenn es um die Probleme in den Objekten geht. Daher ist die- ser Antrag absolut überflüssig. Es sei Ihnen angeraten, doch mit neuen Ideen zu kommen. Ich verspreche Ihnen, sofern es der Sache dienlich ist, haben Sie meine Unter- stützung. Aber dieser Antrag ist und bleibt überflüssig und wird abgelehnt werden. – Ich danke Ihnen fürs Zuhö- ren! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Schmidberger das Wort. – Bitte schön!

Katrin Schmidberger

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mieterinnen und Mieter! Also, lie- ber Herr Nas, ich fand, Ihre Rede war extrem dreist. Ich muss noch mal sagen, wenn die Ombudsstelle alles ist, was Sie im Bereich Mieterschutz machen, na dann gute Nacht, liebes Berlin. Mehr als alte Ideen sozusagen in die Tat umzusetzen – Herr Schenker hat es Ihnen eigentlich erklärt, dass der letzte Senator, der dafür zuständig war, es eben ver- schleppt und nicht umgesetzt hat, obwohl es haushälte- risch hinterlegt war, obwohl es Konzepte gab – dann weiß ich nicht, ob Sie vielleicht noch mal darüber nach- denken sollten, ob das wirklich eine faire Art und eine gute Art ist, um hier über Mieter- und Mieterinnenschutz zu reden. Es geht hier auch nicht immer darum, wer hier irgendwie der Tollere ist von Ihnen beiden, sondern es geht darum, was wir für die Mieterinnen und Mieter tun. Ein bisschen mehr Sachlichkeit würde ich mir da wünschen. Denn die Probleme sind ja da, ob beim Wohnungstausch, wo Mietern und Mieterinnen der Tausch untersagt wird, obwohl sie alle Bedingungen erfüllen, ob bei Neuvermie- tung, wo die Mieter oder die Mieterinnen einen WBS für die Wohnung haben, aber abgelehnt werden, weil die Miete angeblich noch zu hoch ist, ob beim Umgang mit Untervermietung oder der Kündigung einer Studenten- WG, nur weil der Hauptmieter oder die Hauptmieterin auszieht, ob intransparente Modernisierungen, die mit der kommunikativen Brechstange durchgeführt werden, das Verklagen von Mietern und Mieterinnen, obwohl sie geantwortet haben, oder Beschwerden und Bürgeranfra- gen, auf die die landeseigenen Wohnungsunternehmen einfach nicht reagieren. Die Liste von Problemen, die die Mieter und Mieterinnen umtreibt, ist leider sehr lang. Auch wenn die landeseigenen Wohnungsunternehmen mietpreisdämpfend auf die Stadt wirken und eine soziale Wohnraumversorgung für breite Schichten als öffentliche Daseinsvorsorge garantieren, läuft eben nicht alles gut überall. Es ist überfällig, dass die Missstände, die uns oder mich schon seit Jahren erreichen, systematisch aufgearbeitet und dokumentiert werden und im besten Fall dann eben auch eine gute Lösung für alle erreicht werden kann. Deshalb begrüßen wir es auch, dass die noch unter Rot- Grün-Rot beschlossene und ausfinanzierte Ombudsstelle seit dem 18. März nun endlich tätig sein darf, die unab- hängig und auch neutral solche Konflikte zwischen den Mietern und Mieterinnen sowie den landeseigenen Woh- nungsunternehmen in geordnete Bahnen lenken soll. Auffällig ist übrigens, dass die Beschwerden über landes- eigene Wohnungsunternehmen, nicht von allen, muss man zugeben, insgesamt aber zugenommen haben, seit Schwarz-Rot regiert. Uns wundert das gar nicht. Aber umso wichtiger wäre es doch, lieber Senat, dass die Om- budsstelle jetzt wirklich auch ihre Arbeit so aufnehmen kann, dass sie eben auch die Chance hat, Verbesserungen durchzusetzen. Denn Sie, lieber Herr Nas und lieber Herr Senator und so weiter, haben die Entscheidung, ob und wie ein Konflikt überhaupt gelöst wird. Sie sind der Ge- sellschafter als Senat bei den landeseigenen Wohnungs- unternehmen und nur Sie als Senat können auch die po- (Dr. Ersin Nas) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4562 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 litische Steuerung verbessern und systemische Probleme beseitigen. Das kann die Opposition übrigens nicht. Die landeseigenen Unternehmen sind die sozialen Ver- mieter. Davon können sich die meisten Privaten, nehmen wir mal die Genossenschaften heraus, eine Scheibe ab- schneiden. Da sind wir uns hier alle einig. Aber gerade in den angekauften Siedlungen, übrigens auch in Ihrem Wahlkreis in Spandau, Herr Nas, ist durchaus der Ein- druck entstanden, dass die landeseigenen Unternehmen mit der Verwaltung der Bestände eben nicht zurecht- kommen. Von den Mieterinnen und Mietern wird sogar von Verschlechterung der Zustände gegenüber der vori- gen Verwaltung durch Private berichtet. Hier kann die Ombudsstelle zumindest versuchen zu helfen, und ich hoffe, der Senat lässt es auch zu. Das Wohnungsbündnis übrigens mit den Privaten zeigt – und da könnten Sie auch mal etwas tun, Herr Nas, setzen Sie sich doch damit mal auseinander –, dass es dem Senat eben nicht gelingt, die großen privaten Wohnungskonzer- ne einzuhegen. Nein, im Gegensatz zu den Landeseige- nen nutzen die Mieterhöhungen, um höhere Dividenden an Ihre Aktionärinnen und Aktionäre auszuschütten. Die großen privaten Wohnungskonzerne investieren eben nicht in Neubau, in Instandsetzung oder Modernisierung. Es ist also kein Zufall, dass Sie über angekaufte Prob- lemhäuser mit heruntergekommener Bausubstanz und alten Heizsystemen sprechen müssen. Daher: Die Verge- sellschaftung muss kommen. Ich nehme hier Raed Saleh noch mal erfreut beim Wort. Der Senat – – – So viel Zeit muss sein. – Ich finde, der Senat darf sich nicht darauf ausruhen, dass die Landeseigenen im Gegen- satz zu Vonovia und Co sozial agieren, das machen die nämlich nicht immer freiwillig. Ich habe es gerade schon geschildert. Es braucht dringend strukturelle Veränderun- gen bei den Landeseigenen, zum Beispiel gemeinsame Planungskapazitäten beim Neubau. Deswegen haben wir Grüne auch einen Gesetzesentwurf dazu erarbeitet, den wir bald hier einbringen werden. Wir brauchen mehr politische Steuerung und demokratische Kontrolle und nicht weniger. – Vielen Dank! Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Aydin das Wort.

Sevim Aydin

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mich überrascht jetzt die Diskussion um diese Ombuds- stelle, weil ich davon ausgegangen bin, dass wir hier eine große Einigkeit zu diesem Thema haben. Es wurde schon gesagt, das ist ein altes Thema aus der alten Koalition, und ich muss eines mal klarstellen: Der Senator hat die Zustimmung der Grünen und Linken hier nicht gebraucht, und wir haben es hier umgesetzt. Ich dachte, dass man dafür auch eine Danksagung hat und nicht wieder Kritik, weil wir etwas Gutes hier umsetzen. [Beifall bei der SPD –

Katrin Schmidberger

Haben wir im Ausschuss schon gemacht!] Seit zwei Monaten gibt es hier eine Ombudsstelle als Beratungs- und Unterstützungsstelle für alle Mieterinnen und Mieter der landeseigenen Wohnungsunternehmen. Die Probleme sind uns allen bekannt. Die wollen wir auch gar nicht abstreiten, und wir wollen ja auch Verbes- serungen haben. Die Unabhängigkeit der Beratung war dabei von großer Bedeutung. Deswegen wurde die Om- budsstelle extern ausgeschrieben und an die erfahrene ASUM GmbH vergeben, die in der Stadt in vielen Bezir- ken Mieterberatung anbietet. Diese unabhängige Bera- tung geht nun an alle Mieterinnen und Mieter der landes- eigenen Wohnungen, also steht knapp 360 000 Haushal- ten in Berlin zur Verfügung. Dazu zählen seit einigen Monaten auch die 4 500 Wohnungen in Lichtenberg und Treptow, die die HOWOGE von der PRIMA GmbH erworben hat, ein strategischer Ankauf, der sowohl für die Mietenstabilität in Berlin wichtig ist als auch für unser Ziel, den kommunalen Wohnungsbestand perspek- tivisch auf eine halbe Million Wohneinheiten zu erhöhen, und das ist ein Erfolg der Koalition. Aber zurück zur Ombudsstelle. Für die Vorortberatung gibt es zwei Standorte in dieser Stadt, eine in Lichtenberg und eine in Charlottenburg. Darüber hinaus gibt es auch eine telefonische Beratung. Wer die Beratung in An- spruch nehmen will, kann sich über die Homepage der Ombudsstelle informieren. Sie ist glücklicherweise auch nicht irgendwo versteckt hinterlegt, sondern hat eine eigene Seite, die sehr einfach zu finden ist. Zum Konzept dieser Ombudsstelle: So wie geplant sieht es vor, dass die Kooperationsvereinbarung Gegenstand ist und auch die Leistungsversprechen sozusagen überprüft werden können. Wir haben uns als Koalition tatsächlich die Ombudsstelle schon angeguckt und wollen uns nach der Sommerpause im Stadtentwicklungsausschuss von den Erfahrungen der Ombudsstelle im ersten halben Jahr berichten lassen. Dabei werden wir auch sehen, was sich in der Praxis bewährt hat und was weiter verbessert und unterstützt werden kann. – Insofern, vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Alles Weitere werden wir in dem Aus- schuss weiter beraten. (Katrin Schmidberger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4563 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Für die AfD-Fraktion folgt der Kollege Laatsch.

Harald Laatsch

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es sind bald wieder Wahlen, und was macht Links? – Natürlich wie- der mal die Mieter missbrauchen. Mit Mietern geht im- mer was. Da kann man immer mal wieder ein paar Stim- men abschöpfen. Sobald die Wahl vorbei ist, ist alles wieder vorbei für Sie. Das haben wir gesehen bei „Deut- sche Wohnen enteignen“. Da haben Sie damals ganz groß unterstützt, und als das vorbei war, haben wir den Antrag gestellt, das doch jetzt umzusetzen. Was haben Sie ge- macht? – Sie haben natürlich dagegen gestimmt. Wir haben mittlerweile Mieterräte. Wir haben Mieterbei- räte. Wir haben Mietervereine. Wir haben Mieterbera- tungsstellen in den Bezirken, also insgesamt zwölf, und jetzt wollen Sie eine Ombudsstelle bei der WVB. In Wahrheit wollen Sie die völlig nutzlose WVB retten, die seit Jahren schwelende Kostenstelle ohne Aufgabe. Diese Aufgabe wollen Sie ihr verschaffen, um ihr den Anschein einer sinnvollen Einrichtung zu verleihen. Selbst dem Berliner Rechnungshof ist mittlerweile der Kragen ge- platzt bei dieser Geldverschwendung. Niemand braucht die WVB, auch nicht dann, wenn man meint, eine Om- budsstelle zu brauchen, denn wie wir wissen, gibt es die schon. Nichts gegen eine Ombudsstelle, aber Ihr ständi- ges produzieren neuer Beschäftigungsprogramme ist inakzeptabel. Angesichts leerer Kassen und rückläufiger Steuereinnah- men ist das einfach nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen keinen Dschungel an Lebenshilfen und Betreuungsstät- ten, wir brauchen Dekonstruktion in allen Bereichen und mehr Eigenverantwortung. Mieter sind keine kleinen Kinder, die man ständig an die Hand nehmen muss, son- dern Erwachsene, und diese demokratiepolitische Mogel- packung an Räten schon mal gar nicht. Runter von den Kosten, runter von extrem hohen Steuern und Abgaben in diesem Land, hin zu einem schlanken Staat, der seinen Aufgaben der Daseinsfürsorge wieder nachkommen kann und nicht neue Konstrukte aufbaut. Deshalb haben wir als AfD, wie Sie wissen, erneut den Antrag gestellt, die WVB abzuwickeln, und dabei wird es für uns auch bleiben. Wenn Ihnen ein Konstrukt einfällt, dass alle diese Räte obsolet macht und auf eine Mieterbe- ratung nebst Ombudsstelle hinausläuft, werden wir Sie gerne unterstützen, aber dieses Konstrukt auf keinen Fall. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Zu dem An- trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Frakti- on Die Linke auf Drucksache 19/1041 empfehlen die Ausschüsse gemäß den Beschlussempfehlungen auf Drucksache 19/1595 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung auch mit geändertem Veranlassungsdatum. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Bünd- nis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und ein fraktionslo- ser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen von CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und AfD-Fraktion ist der Antrag entsprechend abgelehnt. Dann freue ich mich, dass wir heute eine Gruppe der Malteser Berlin als Gäste bei uns im Haus begrüßen dür- fen. Es handelt sich hier um ehren- und hauptamtliche Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter unter anderem aus den Berei- chen Katastrophenschutz, Hausbesuche, Hospizdienst und Rettungsdienst. – Herzlich willkommen bei uns im Abgeordnetenhaus! Herzlichen Dank aber auch für Ihren Einsatz! Dann darf ich Ihnen die Ergebnisse der eben erfolgten geheimen Wahlen verlesen. Das war zu Punkt 5 der Ta- gesordnung die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und der oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Un- tersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermitt- lungsvorgehens in Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsex- tremistischen Straftatenserie in Neukölln. Auf die Wahl- vorschläge der AfD-Fraktion entfielen dabei folgende Stimmen: Als stellvertretendes Mitglied auf Herrn Abge- ordneten Robert Eschricht wurden 146 Stimmen abgege- ben, davon war eine ungültig, 18 Ja-Stimmen, 122 Nein- Stimmen und 5 Enthaltungen – nicht gewählt. Als stell- vertretender Vorsitzender Herr Abgeordneter Karsten Woldeit, 146 Stimmen abgegeben, eine ungültig, 20 Ja- Stimmen, 118 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen – nicht gewählt. Die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin – das war Punkt 6 der Tagesordnung –, da sind auf die Wahl- vorschläge der AfD-Fraktion die folgenden Stimmen entfallen: Als Mitglied auf Herrn Abgeordneten Alexand- er Bertram wurden 146 Stimmen abgegeben. Eine war ungültig, 16 Ja-Stimmen, 122 Nein-Stimmen, 7 Enthal- tungen – nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied auf Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker 146 Stimmen ab- gegeben, keine ungültige, 18 Ja-Stimmen, 122 Nein- Stimmen, 6 Enthaltungen – nicht gewählt. Punkt 7 der Tagesordnung war die Wahl von zwei Mit- gliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses. Hier sind auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion die Stim- men wie folgt entfallen: Auf Frau Abgeordnete Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4564 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Dr. Kristin Brinker wurden 146 Stimmen abgegeben, alle gültig, 20 mal Ja, 119 mal Nein und 7 Enthaltungen – nicht gewählt. Auf Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bron- son 146 Stimmen abgegeben, eine ungültige, 17 mal Ja, 121 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen – nicht gewählt. Punkt 8 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz. Hier sind auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion die Stimmen wie folgt entfallen: Als Mit- glied auf Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit 146 abge- gebene Stimmen, dabei zwei ungültige, 17 Ja-Stimmen, 122 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen und damit nicht ge- wählt. Auf Frau Abgeordnete Frau Jeannette Auricht als stellvertretendes Mitglied sind 146 Stimmen abgegeben worden, wovon zwei ungültig waren, 15 Ja-Stimmen, 125 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen – nicht gewählt. Punkt 9 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung. Hier sind auf die Wahlvorschläge entfallen: als Mitglied Herr Ab- geordneter Thorsten Weiß: 146 abgegebene Stimmen, dabei zwei ungültige, 18 Ja-Stimmen, 121 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen, nicht gewählt, und als stellvertreten- des Mitglied auf den Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt: 146 abgegebene Stimmen, zwei ungültige, 20 Ja- Stimmen, 118 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen, nicht ge- wählt. Punkt 10 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins. Hier sind auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion die Stimmen wie folgt entfallen: als Mit- glied Herr Abgeordneter Robert Eschricht: 146 abgege- bene Stimmen, eine war ungültig, 18 Ja-Stimmen, 121 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen, nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied auf Herrn Abgeordneten Ronald Gläser: 146 abgegebene Stimmen, eine war un- gültig, 18 Ja-Stimmen, 123 Nein-Stimmen, 4 Enthal- tungen, nicht gewählt. Punkt 11 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums für das Pestalozzi-Fröbel-Haus. Hier sind auf die Wahlvor- schläge der AfD-Fraktion die Stimmen wie folgt entfal- len: als Mitglied auf den Herrn Abgeordneten Frank- Christian Hansel: 146 abgegebene Stimmen, zwei davon ungültig, 19 Ja-Stimmen, 119 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen, nicht gewählt. Und als stellvertretendes Mitglied auf Herrn Abgeordneten Harald Laatsch: auch hier 146 abgegebene Stimmen, zwei ungültige, 18 Ja- Stimmen, 121 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen, nicht gewählt. Schließlich die Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH. Hier lautete der Wahlvor- schlag der AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Harald Laatsch: 146 Stimmen abgegeben, vier davon waren ungültig, 17 Ja-Stimmen, 119 Nein-Stimmen und 6 Ent- haltungen, nicht gewählt. Die Tagesordnungspunkte 24 und 25 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 26: Entlastung wegen Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2022 Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Mai 2024 Drucksache 19/1679 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1458 Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt, und eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Vorlage Drucksache 19/1458 empfiehlt der Hauptausschuss ein- stimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer die Vorlage gemäß der Beschlussempfehlung Drucksa- che 19/1679 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, hoffentlich die SPD-Fraktion – ja, die Hände gehen hoch –, die Grü- nenfraktion, die Linksfraktion und die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Gegenstimmen? – Dann hat das Abge- ordnetenhaus die Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushalts- jahr 2022 erteilt. Ich darf aufrufen lfd. Nr. 27: Führen in Teilzeit: Etablierung von Jobsharingmodellen im öffentlichen Dienst des Landes Berlin Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Mai 2024 Drucksache 19/1680 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1493 Auch hier hatten Sie der Dringlichkeit bereits eingangs zugestimmt, und eine Beratung ist nicht mehr vorgese- hen. Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksa- che 19/1493 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer den Antrag gemäß der Beschlussempfehlung Drucksache 19/1680 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und der fraktionslose Abgeord- nete. Damit ist der Antrag angenommen. Ich rufe auf (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4565 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 lfd. Nr. 28: Verlegung der Hubschrauberstaffel von Tegel zum BER sofort einleiten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 8. April 2024 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Mai 2024 Drucksache 19/1681 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1137 Der Dringlichkeit hatten Sie auch hier bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 19/1137 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen die Frak- tion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen – die Annahme mit geändertem Be- richtsdatum. Wer den Antrag gemäß den Beschlussemp- fehlungen Drucksache 19/1681 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU- Fraktion, die SPD-Fraktion, die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Linksfraktion. Wer enthält sich? – Das ist die Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Antrag so angenommen. Der Tagesordnungspunkt 29 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 30: Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/1662 Von den vorgelegten Rechtsverordnungen hat das Haus hiermit Kenntnis genommen. Die Tagesordnungspunkte 31 bis 34 stehen auf der Kon- sensliste. Damit rufe ich auf lfd. Nr. 35: Mehr Steuerung bei der Ausstattung mit Lehrkräften! Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1618 in Verbindung mit lfd. Nr. 48: Strategien zum Umgang mit dem Lehrkräftemangel: Gerechte Verteilung der Lehrkräfte Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1667 In der gemeinsamen Beratung beginnt nun die Fraktion Die Linke, und zwar mit der Kollegin Brychcy. – Bitte schön!

Franziska Brychcy

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lehrkräfteausstattung in unseren Schulen und damit auch die Bildungschancen für die Schülerinnen und Schüler sind je nach Bezirk und Schulart zunehmend ungerecht verteilt. In Marzahn-Hellersdorf und Spandau etwa sowie in armutsbelasteten Kiezen gibt es Schulen, in denen grundständig ausgebildete Lehrkräfte in der abso- luten Minderheit sind, teilweise nur noch ein Fünftel des Kollegiums. Hier müssen Förderunterricht, Teilungs- und Profilstunden, mitunter auch sogar die Stundentafel ein- fach wegfallen – mit fatalen Folgen. Und das bedeutet auch, dass die Kolleginnen und Kollegen dort nicht mehr in der Lage sind, ihre Kolleginnen und Kollegen, Refe- rendarinnen und Referendare, Quereinsteigende noch auszubilden, dass sie krank werden, dass sie nur in Teil- zeit arbeiten können oder sogar kündigen. Im letzten Schuljahr 2022/2023 haben knapp 1 000 Lehr- kräfte, vor allen Dingen in den mittleren Altersstufen, lange vor der Rente gekündigt und den Schuldienst ver- lassen. Das heißt, jedes Jahr verlassen 1 000 Kolleginnen und Kollegen den Dienst. Diese Dynamik verstärkt natür- lich den Lehrkräftemangel, der bereits jetzt durch die Diskrepanz von nur 1 000 Lehramtsabsolventinnen und -absolventen jährlich bei einem Einstellungsbedarf von 3 000 Vollzeitlehrkräften zustande kommt. Und dennoch hat die CDU-geführte Bildungsverwaltung die vorhandene Steuerung bei der Einstellung neuer Lehrkräfte komplett abgeschafft – mit fatalen Folgen. Denn die Ungerechtigkeiten haben sich seitdem weiter verschärft. Nun mag sich das im Gymnasium in Zehlen- dorf nicht so anfühlen, aber die Grundschule in Marzahn- Hellersdorf – Frau Günther-Wünsch, Sie kommt selber aus dem Bezirk – geht jetzt leer aus, weil es keine Be- werbung gibt. Das hatten wir im Bildungsausschuss. Deswegen fordern wir Sie heute mit unserem Antrag auf, dieses ungerechte Castingverfahren bei der Einstellung abzuschaffen, ein zentrales Einstellungsverfahren und Steuerungsme- chanismen einzuführen, sodass die gut ausgebildeten Lehrkräfte vorrangig an den Schulen mit dem größten Personalmangel eingestellt werden. (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4566 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Sie, Frau Günther-Wünsch, hatten uns hier im Plenum auch schon zugesagt, dass Sie sich darum kümmern, dass Sie stärker steuern. Aber eine aktuelle Schriftliche Anfra- ge von mir hat ergeben: Passiert ist nichts. Im Gegenteil: Sie haben keine Daten darüber, welche Lehrkräfte in der Schulanfangsphase eingesetzt werden, wo die Grundla- gen für die Basiskompetenzen gelegt werden. Die Kö- nigsdisziplin an den Grundschulen ist die Alphabetisie- rung. Es kommt in Berlin vor, dass Lehramtsstudierende als Klassenleitung eingesetzt werden, weil es nicht anders geht, weil niemand anders da ist. Da nicht zu steuern, ist verantwortungslos – auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler, bei der Überforderung der Studierenden. Es braucht Steuerung, und da können Sie sich auch nicht länger wegducken. Denn es haben alle ein Recht auf gute Bildung. Das ist Menschenrecht. Heute feiern wir 75 Jahre Grundgesetz. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind ein zentrales Fundament in unserer Demokratie. Das gilt doch auch für die Kinder und Jugendlichen in Mar- zahn-Hellersdorf und Spandau, die genauso die Chance haben müssen, von gut ausgebildeten Lehrkräften unter- richtet zu werden. Das gilt nicht nur in Zehlendorf und in Reinickendorf. Das muss auch bedeuten, dass an der Grundschule oder Gemeinschaftsschule oder ISS eine gute Lehrkräfteausstattung mit individueller Förderung besteht und nicht nur am Gymnasium. Das ist eine soziale Frage. Frau Kollegin, ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage des Kollegen Gräff aus der CDU-Fraktion zulassen.

Franziska Brychcy

Nein, von Herrn Gräff möchte ich jetzt keine Zwischen- frage. – Es ist Ihr Versäumnis, Frau Günther-Wünsch, dass bei der Steuerung diese Gleichwertigkeit immer weiter aufgelöst wird. Und wir müssen eigentlich davon ausgehen, dass es nicht anders gewollt ist. Das wäre Klassenpolitik von oben, weil es Ihnen egal ist, was in Marzahn-Hellersdorf an den Grundschulen passiert. An- sonsten würden Sie eine Steuerung einführen. Sie können heute als schwarz-rote Koalition diesem Eindruck entge- gentreten. Das können Sie machen, indem Sie sich hinter unseren Antrag stellen und wieder eine Steuerung einfüh- ren. Die besten Lehrkräfte müssen an die Schulen, wo sie am dringendsten gebraucht werden, und nicht in Zehlen- dorf ans Gymnasium. In Marzahn-Hellersdorf haben sich alle Fraktionen außer der CDU-Fraktion hinter diesen Antrag gestellt und for- dern gerechte Einstellung, auch die Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion. Und deswegen rufe ich Sie auf; jetzt ist der entscheidende Punkt, Frau Günther- Wünsch! Wann kommt die Steuerung? Ich rufe für die CDU-Fraktion Frau Khalatbari auf. – Bitte schön!

Sandra Khalatbari

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörende! Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Strategien zum Um- gang mit dem Lehrkräftemangel: Gerechte Verteilung der Lehrkräfte“ sowie der Antrag der Fraktion Die Linke „Mehr Steuerung bei der Ausstattung mit Lehrkräften!“ können keine Zustimmung erhalten. Ich sage Ihnen auch einige Gründe. Zum ersten Antrag: Einerseits sind einige Maßnahmen wie die Teilabordnungen von Lehrkräften an benachbar- ten Schulen durchgängig Praxis im Land Berlin. Dazu gibt es Vereinbarungen mit den Personalvertretungen, die zwar die Behörde im Handeln in Teilen auch einschrän- ken, aber diese Form der zeitlichen Befristung von Ab- ordnungen funktioniert. Andererseits würde die Einfüh- rung von Einstellungskontingenten alle Schulleitungen gemäß § 7 Schulgesetz Berlin unnötig einschränken. Wir möchten, dass jede Schule in Berlin zielgenau und schul- scharf einstellen kann. Diese Freiheit möchten Sie doch den Schulleitungen vor Ort nicht nehmen, oder sehe ich das hier falsch? Auch die Einführung eines von der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen ins Spiel gebrachten Stipen- diums schränkt die Studierenden bei der Wahl des späte- ren Arbeitsplatzes ein und macht auch den Wechsel an eine andere Schule oder auch an eine andere Schulart vielleicht aus ganz unterschiedlichen Gründen für alle Beteiligten unmöglich. Auch der zweite Antrag ist abzulehnen, da er den beste- henden rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der schulischen Selbstständigkeit und Eigenverantwortung ähnlich widerspricht. Die Einstellung von Lehrkräften erfolgt im Land Berlin auf der Grundlage, wie ich es gerade gesagt habe, des § 7 Absätze 1 bis 3 Schulgesetz Berlin in schulischer Selbstständigkeit und Verantwor- tung. Ich möchte das immer wieder betonen: Schulleitun- gen treffen auf der Grundlage dieser Verwaltungsvor- schriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentli- chen Berliner Schulen Einstellungsentscheidungen. Ein wichtiges Ziel besteht doch darin – und da sind wir uns doch einig –, dass alle Lehrkräfte, die Interesse an einer Tätigkeit in unserer Stadt haben, auch in Berlin bleiben wollen und dass wir die auch halten müssen. Ja, die wollen sich auch wohlfühlen, die sind da, wo sie sind, glücklich und zufrieden. Wir können die Lehrkräfte, (Franziska Brychcy) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4567 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 die das System stärken und unterstützen, nicht einfach irgendwohin verfrachten oder ihnen sagen, wenn sie neu eingestellt werden wollen: Sie dürfen gerne im Land Berlin ankommen, aber nicht da, wo Sie wohnen, wo das mit Ihrer Familie, mit Ihrem Beruf vereinbar ist, sondern Sie werden dorthin gesetzt. – Das geht nicht, denn Ar- beitsgesundheit ist auch sehr wichtig. Einer Zentralisie- rung der Einstellungsverfahren stehen somit zudem auch rechtlichen Rahmenbedingungen entgegen. Die entspre- chenden Paragrafen habe ich gerade genannt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Es folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Krüger.

Louis KrĂĽger

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte Ihnen heute die Geschichte von zwei Mäd- chen erzählen. Die erste ist Anna. Sie wohnt in Marzahn- Hellersdorf und geht dort auf eine Grundschule. Ihre Schule hat eine Personalausstattung von 76 Prozent. Das heißt, jede vierte Lehrkräftestelle an ihrer Schule ist un- besetzt. Und von den Lehrkräften, die es dort gibt, kom- men viele über den Quereinstieg. Es gibt dort auch Stu- dierende, die wie an vielen Schulen unterrichten, unter anderem einen Bachelorstudenten, der dort eine Klassen- leitung übernommen hat. Das Praxissemester wird an der Schule erst gar nicht angeboten, weil es niemanden gibt, der das begleiten kann. Referendarinnen und Referendare gab es an der Schule schon seit Jahren nicht mehr. Der letzte, den es dort gab, hat sein Referendariat dort fertig gemacht und ist an eine andere Schule gewechselt. Dann gibt es das andere Mädchen, Emilia. Sie wohnt in Steglitz-Zehlendorf und geht dort auch auf eine Grund- schule. Diese Schule hat eine Personalausstattung von 103 Prozent. Es gibt an der Schule eine Quereinsteigerin. Es gibt dort auch Studierende – klar, wie an jeder Schule, das habe ich gesagt –, allerdings erst welche, die im Mas- ter Lehramt studieren, und die übernehmen natürlich keine Klassenleitung. Wenn es um das Praxissemester geht, ist es so, dass die Schule übernachgefragt ist, und auch Referendare tummeln sich an dieser Schule. Anna und Emilia erfahren bereits mit sieben Jahren, dass ihre Chancen nicht gleich verteilt sind. Natürlich kann aus beiden etwas werden, aber die eine wird viel härter dafür kämpfen müssen als die andere. Anna und Emilia können nichts für diese Ungerechtigkeit. Der Senat hin- gegen schon. Denn Frau Günther-Wünsch hat als eine ihrer ersten Amtshandlungen die Lehrkräftesteuerung in Berlin zurückgenommen. Wenn sich eine Lehrkraft aus- suchen kann, an welche Schule sie geht, wird sie in der Regel an Emilias Schule landen, nicht weil die Schüler in Marzahn-Hellersdorf vermeintlich schwieriger sind als die in Steglitz-Zehlendorf, sondern wegen der dramatisch ungleichen Arbeitsbedingungen. Da ist auch keiner Lehrkraft ein Vorwurf zu machen. Das liegt nicht in ihrer Verantwortung. Es ist der Senat, der hier handeln muss und sich nicht wegducken darf. Wer, wenn nicht Politik, muss die Richtung vorgeben? Wer, wenn nicht wir? Haben Sie Anna schon abgeschrieben? Wollen Sie die Lehrkräfte, die an ihrer Schule sind, sich selbst überlas- sen? Das ist keine soziale Politik, das wird den Kindern und Lehrerinnen und Lehrern nicht gerecht, und das wer- den wir so auch nicht hinnehmen. Deswegen haben wir die Forderungen, erstens die Ein- stellungskontingente wieder einzuführen, damit keine Schule zulasten einer anderen Schule einstellen kann. Zweitens wollen wir Stipendien für Lehramtsstudierende nach dem Modell in Brandenburg einführen, wo sehr gute Erfahrungen gemacht werden. Als Drittes wollen wir die eben gerade schon beschriebenen teils befristeten Teil- zeitabordnungen an benachbarte Schulen verstärken, die es ja gerade auch schon gibt. Dahinter steht eine Haltung zu mehr Bildungsgerechtig- keit, eine Haltung, die ich im Senat leider vermisse. Des- wegen frage ich Sie direkt, Frau Günther-Wünsch: Was antworten Sie Anna, die in Ihrem Bezirk wohnt, wenn sie Sie fragt: Warum haben Sie die Lehrkräftesteuerung zurückgenommen? – Frau Lasić – Sie werden ja gleich reden, vielleicht können Sie das beantworten –, ich frage Sie: Warum positionieren Sie sich öffentlich zur Lehr- kräftesteuerung, können aber eine Senatorin aus Ihrer Koalition nicht dazu bringen, das auch umzusetzen? Wo ist Ihr parlamentarischer Antrag dazu? Eine rot-grün-rote Mehrheit würde es dafür geben. Jetzt möchte ich noch kurz auf das eingehen, was gestern Abend bekannt wurde. Aus dem Nichts hat die Bildungs- senatorin verkündet, nun doch 300 Stellen umverteilen zu wollen. Ist die ganze Kritik also unberechtigt? – Ich sage nein, denn dieses Panikmanöver schadet mehr als es nützt, und das aus drei Gründen. Erstens der Zeitpunkt: Wir sind an einem Zeitpunkt, wo die meisten Schulen ihre Planung für das nächste Schuljahr schon gemacht haben. Das heißt, eine Umplanung ist teilweise überhaupt gar nicht mehr so umsetzbar. Zweitens wurde zwar nur angekündigt, dass eine Umverteilung stattfindet, aber es wurde kein Plan geliefert. Keine Schule weiß, auf welche Lehrkräfte sie verzichten muss beziehungsweise wo sie hingehen. Drittens wird die Umverteilung vor allen (Sandra Khalatbari) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4568 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Dingen zulasten der individuellen Förderung gehen. Sprachförderung, Kleingruppen, all dies wird mit dieser Planung wegfallen. Deswegen hat es außer viel Unruhe, viel Chaos in den Berliner Schulen nichts gebracht. Die GEW hat sich schon positioniert, Schulleitungsverbände haben sich dagegen positioniert, Sie haben massiv Ver- trauen in die Bildungsverwaltung verspielt, und Anna und Emilia nützt das überhaupt nichts. – Vielen Dank! Für die SPD-Fraktion folgt die Kollegin Dr. Lasić.

Dr. Maja Lasić

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestern ging das Rundschreiben der Sena- torin zur Steuerung der Lehrkräfte heraus. Auch uns erreichte das Schreiben der Senatorin gestern. Wir hätten unsere Anmerkungen gern vorher, hinter verschlossenen Türen, gemacht. Das war nicht möglich, deshalb mache ich sie gern auch so. Einleitend möchte ich betonen, dass Steuerung essenziell ist – gerade in Zeiten knapper Ressourcen. Der Teufel steckt aber wie immer im Detail. Der gestern gekürzte Profilbedarf II entspricht dem Kern- stück der Steuerung der Qualität an unseren Schulen. Ohne diese Stunden sind Schulverträge mehr oder weni- ger obsolet. Es gibt nichts mehr zu gestalten; es wird nur verwaltet. Ist das unser Ausgangspunkt für die Qualitäts- reform, die zwingend erfolgen muss? – Wir sagen: Nein! Was soll denn eine Schulleitung einer ISS machen, wenn sie gerade im qualitativen Prozess steckt? – Sie wird notgedrungen die Stunden von woanders nehmen: aus den Doppelsteckungen, aus dem Teilungsunterricht, aus den ganzen mühsam erarbeiteten Ressourcen, die den Bedürftigsten unserer Schülerinnen und Schüler zugute- kommen. Das kann doch von niemandem gewollt sein, oder? – Hierzu kann es kein Einvernehmen mit uns ge- ben. Wir erwarten einen Schutzschirm über den Sprach- förder- und Inklusionsstunden, und wir erwarten, dass Sie mit uns darüber sprechen. Wir lassen auch nicht zu, dass Ihr Vorgehen als alterna- tivlos dargestellt wird, denn es gibt Alternativen. Die gibt es immer. Ich gebe Ihnen hier nur ein paar Beispiele; mich haben seit gestern unzählige weitere aus der Praxis erreicht. Warum haben Sie sich nicht in eine gemeinsame Debatte mit den Schulleiterverbänden zur Flexibilisierung der Stundentafel begeben? Warum sind Sie bei der Kür- zung der Profilstunden nicht abgestuft vorgegangen, um gerade die von Ihnen ins Feld geführten Schulen in schwieriger Lage zu schützen? – Nein, Sie kürzen flä- chendeckend, ohne Priorisierung. Nein, Moment! – Sie haben priorisiert. Eliteschulen des Sports, Europaschulen und grundständige Gymnasien sind alle – trotz deutlich verbesserter Ausstattung – nicht angefasst, obwohl Ressourcen teilweise nicht einmal ausgeschöpft sind. Sie wissen sehr wohl, wie man schützt: Sie schützen die Eliteorte dieser Stadt. [Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –

Dirk Stettner

Am besten gehen Sie gleich da rüber! – Zurufe von Franziska Brychcy (LINKE), Michael Dietmann (CDU) und Carsten Schatz (LINKE)] Und warum steuern Sie bitte nicht die Verteilung der Lehrkräfte? – Unsere Schulen in Marzahn-Hellersdorf und sonst wo brauchen nicht nur mehr Menschen, sie brauchen ausgebildete Menschen, und die kommen nur dort an, wenn Sie es wollen. Sie wollen es offensichtlich nicht. Reden Sie mit uns, reden Sie mit den Praktikern, dann finden wir auch einen Weg aus der Krise, der von allen getragen wird. – Vielen Dank! Dann folgt die AfD-Fraktion, und zwar mit dem Abge- ordneten Weiß.

Thorsten WeiĂź

Das war bemerkenswert! – Ich glaube, die Koalition stand auch schon mal geschlossener da. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Grüne und Linke beklagen die Rücknahme einer Steuerungs- maßnahme zur Lehrkräfteausstattung durch die Bildungs- senatorin. Die AfD bekennt sich schuldig, denn wir wa- ren es, die damals erfolgreich Druck auf die Senats- verwaltung von Frau Busse ausgeübt haben. Ich darf Ihnen das noch einmal ganz kurz in Erinnerung rufen: Zum Jahresbeginn 2023 konnten 1 500 Lehrerstel- len nicht besetzt werden, im Schnitt 2 Lehrerstellen pro Schule. An einigen Schulen mit über 90 Prozent Migran- tenanteil fehlten sogar 6 Lehrer. Die Bildungsverwaltung unter Senatorin Busse verhängte deshalb einen fatalen (Louis Krüger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4569 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Einstellungsstopp für Schulen mit einer Personalausstat- tung von über 96,3 Prozent. Die Begründung war damals schon falsch, und sie ist es auch heute noch: Der Mangel müsse gleichmäßig verteilt werden. Die Folge: Die Bewerber flüchteten in andere Bundeslän- der. Die AfD-Fraktion hatte diese Problematik frühzeitig erkannt und deshalb im März 2023 einen Antrag einge- reicht, der da lautete: „Gleicher Mangel für alle? Einstel- lungsverbot für Lehrkräfte sofort aufheben!“ Die Be- gründung des Antrags war und ist nach wie vor richtig: Schulen, die Lehrer einstellen möchten, dürfen nicht durch Vorgaben der Senatsverwaltung daran gehindert werden. Unser Lösungsansatz war – und jetzt wird es interessant; ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Eine mögliche Steuerung der Lehrkräftevertei- lung muss nach der Einstellung und möglichst im Konsens, z. B. über temporäre Umsetzungen an eine andere Schule erfolgen.“ Das ist eine Forderung, die wir jetzt nach über einem Jahr in einem Antrag der Grünen wiederfinden. Was Sie uns im umgekehrten Fall jetzt wieder einmal vorwerfen wür- den, kann sich hier jeder denken. Ich halte es mal so: Nachahmung ist ja bekanntlich die höchste Form der Anerkennung. In diesem Sinne: Geschenkt! Die Linke fordert in ihrem Antrag Steuerungsmechanis- men, damit ausgebildete Lehrkräfte verstärkt an Schulen mit dem größten Personalmangel eingesetzt werden kön- nen. Ich sage Ihnen jetzt mal, was passieren muss, damit Lehrer freiwillig an diese Schulen gehen, denn die Flucht der Lehrer vor einer Schule ist ja oftmals ein Indikator für die Zustände an selbiger. Kein Lehrer will an einer Schu- le arbeiten, an der Respektlosigkeit und Gewalt herrschen und Auseinandersetzungen mit Schülern dazu führen, dass dem Lehrer vom befreundeten Clan des Schülers im besten Fall nur das Handgelenk gebrochen wird. Das will kein Lehrer. Setzen Sie sich also erst einmal für eine maximale Kehrtwende an den Brennpunktschulen ein, dann kommen die Lehrer von ganz alleine. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Anträge an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch höre ich dazu nicht; dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 36 wurde bereits in Verbindung mit der Priorität der Fraktion der SPD unter der Nummer 4.4 behandelt. Die Tagesordnungspunkte 37 und 38 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 39: Kinder und Jugendliche schützen: Nein zu Pubertätsblockern und anderen transgender- medizinischen Eingriffen bei Minderjährigen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1646 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion, und zwar mit dem Abgeordneten Tabor.

Tommy Tabor

Sehr geehrter Präsident! Liebe Berliner! Liebe Kollegen! Bei dem vorliegenden Antrag geht es um nichts Geringe- res als um die Gesundheit und Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen. Es geht um den Schutz junger Men- schen vor medizinischen Eingriffen, die erhebliche und oft irreparable Folgen haben können. Unser Antrag for- dert den Stopp von transgendermedizinischen Eingriffen, insbesondere den Einsatz von Pubertätsblockern und Hormontherapien bei Minderjährigen. Wir alle wissen, dass die Pubertät eine Zeit tiefgreifender Veränderungen ist, in der Jugendliche mit der persönli- chen Identitätsfindung beschäftigt sind. Hormonbedingt fühlen sich viele Jugendliche in dieser Phase körperlicher Veränderungen in ihrer Haut oft nicht wohl. Die Pubertät ist oft von Unsicherheiten und Identitätsfragen geprägt, die nicht vorschnell und durch invasive medizinische Eingriffe beantwortet werden dürfen. Ein völlig natürlicher und menschlicher Vorgang wird nun seit einigen Jahren massiv von außen von einem Transgenderhype manipuliert. Studien zeigen jedoch, dass viele Jugendliche mit Unsicherheit in ihrer Ge- schlechtsidentität im Laufe der Zeit zu ihrem bei der Geburt festgestellten Geschlecht zurückfinden, wenn sie die Pubertät ohne medizinische Intervention durchlaufen können. Der Einsatz von Pubertätsblockern wurde ja ursprünglich zur Behandlung schwerster Erkrankungen wie zum Bei- spiel Prostatakrebs entwickelt. Bei gesunden Jugendli- chen handelt es sich also um einen Off-Label-Use. Dies bedeutet: Die Medikamente werden außerhalb der ärztli- chen Diagnose, für die sie entwickelt wurden, eingesetzt, ohne ausreichende Langzeitstudien zu den Folgen für die körperliche und physische Gesundheit der Betroffenen. Es ist also alarmierend, dass es keine verlässlichen Daten über die langfristigen Auswirkungen dieser Medikamente gibt. Berichte zeigen, dass diese Behandlungen nicht nur zu körperlichen Nebenwirkungen wie Knochenschwund und Stoffwechselstörungen führen, sondern auch das (Thorsten Weiß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4570 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Risiko schwerer Depressionen und anderer physischer Erkrankungen erhöhen können. Ein weiteres Argument gegen diese Eingriffe ist der hohe Anteil an Fällen des späten Bereuens. Eine amerikanische Studie zeigt, dass 92 Prozent derjenigen, die ihre Transi- tion bereuten, Mädchen waren. Diese Jugendlichen gaben an, dass hinter ihrer Geschlechtsdysphorie oft andere physische Ursachen wie Depressionen oder Angststörun- gen steckten. Hier muss die Lösung in einer umfassenden psychotherapeutischen Unterstützung liegen, nicht in vorschnellen hormonellen Behandlungen. Ich freue mich ausdrücklich sehr, dass der Deutsche Ärz- tetag auf unserer Seite ist. Vor knapp zwei Wochen rich- tete der Deutsche Ärztetag Forderungen an die Bundes- regierung. Ich fasse sie kurz zusammen: Pubertäts- blocker, geschlechtsumwandelnde Hormontherapien oder ebensolche Operationen sollten bei Minderjährigen nur im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien und nach abgeschlossener medizinischer und psychiatrischer Diagnostik und Behandlung eventueller psychischer Störungen zugelassen werden. Therapieergebnisse müs- sen nachverfolgt werden. Die Evaluationsergebnisse müssen in die Überarbeitung der entsprechenden Leitli- nien einfließen. Genau das sind auch in diesem Antrag unsere Forderungen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vermittlung von Medienkompetenz an unseren Schulen. Es darf nicht sein, dass transgendermedizinische Eingriffe in Schulmateria- lien als harmlose Routine dargestellt werden. Unsere Jugendlichen müssen in die Lage versetzt werden, Darge- stelltes kritisch zu hinterfragen und vor allem informierte Entscheidungen zu treffen. Abschließend möchte ich betonen, dass es uns nicht da- rum geht, die Identitätsbildung von Jugendlichen infrage zu stellen oder ihnen ihre Gefühle abzusprechen. Vielmehr geht es darum, sie vor vorschnellen und poten- ziell schädlichen Eingriffen zu schützen. Wir sprechen hier immer noch von Minderjährigen. Länder wie Großbritannien und Finnland haben bereits Schritte unternommen, um den Einsatz von Pubertätsblo- ckern bei Minderjährigen restriktiver zu handhaben oder gar ganz zu verbieten. Lassen Sie uns gemeinsam für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen einstehen und ihnen die Zeit und Unterstützung geben, die sie benöti- gen, um ihren eigenen Weg zu finden. Die Abwärtsspirale, bestehend aus der Abfolge Ver- schreibung von Pubertätsblockern, der Gabe von gegen- geschlechtlichen Hormonen und der Verstümmelung der Geschlechtsteile durch Operation, hat durch das jüngst beschlossene Selbstbestimmungsgesetz eine gefährliche Beschleunigung gefunden. Gerade deshalb ist es genau jetzt wichtig, diese verhängnisvolle Kette wieder zu durchbrechen. Hier im Raum sitzen doch jede Menge Mütter, Väter, Omas, Opas, Tanten und Onkel. Lassen Sie uns bitte gemeinsam „Nein“ zu unverantwortlichen medizinischen Eingriffen sagen und „Ja“ zu einem verantwortungsvollen und unterstützenden Umgang mit den Identitätsfragen unserer jungen Generation. Wir sind es unseren Kindern nämlich schuldig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksam- keit! Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Zander das

Christian Zander

Nein, danke schön! – Sie führen bewusst in die Irre. Denn bewusst dürfen Pubertätsblocker heute nur nach entspre- chender medizinischer Indikation von Fachärztinnen und Fachärzten verschrieben werden. Anders als von Ihnen dargestellt, ist es nicht so, dass Kinder und Jugendliche Therapie oder Pubertätsblocker, geschweige denn Opera- tionen frei wählen könnten. Wo Sie auch in die Irre führen, und das ist die Höhe: Sie stellen dar, dass in der Schule quasi dafür geworben wird Pubertätsblocker oder gar medizinische Eingriffe als positive Optionen wahrnehmen zu können. Das ist eine unglaublich Chuzpe, solche Behauptungen aufzustellen, die jeder Grundlage entbehren. Sie schreiben selbst in Ihrer Begründung: wissenschaftli- che Entscheidung statt politischer Entscheidung –, stellen aber selbst die politische Entscheidung in den Vorder- grund, das Ganze zu stoppen, was wissenschaftlich nicht fundiert ist. Es gibt noch viel Aufklärungsbedarf, viel Studienbedarf, aber das, was Sie fordern, geht völlig an der Sache vorbei. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgt die Kolle- gin Neugebauer.

Laura Neugebauer

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauende! Ich will es kurz ma- chen. Der eingebrachte Antrag erweckt den Anschein, man müsste Kinder und Jugendliche vor sich selbst schützen, weil sie aus einer fixen Idee heraus zum Haus- arzt gehen und sich eine Hormontherapie verschreiben lassen könnten. Das absolute Gegenteil ist der Fall. Es ist gewiss nicht kleinzureden, dass der Einsatz von GnRH-Analoga, also Pubertätsblockern, sowie Hormontherapien bedeutsame Eingriffe in die physiologische Entwicklung sind. Un- strittig ist allerdings auch, dass Menschen, die schon in jungen Jahren spüren, dass ihr soziales Geschlecht nicht dem bei der Geburt zugeschriebenen Geschlecht ent- spricht, enormes psychisches Leid tragen. Eben jene Therapien können eine Lösung für diese persönliche Krisensituation sein. Die Anwendung von Pubertätsblockern und schon allein die Aussicht darauf verringern nachweislich Suizidraten junger Transpersonen und stärken die psychische Ge- sundheit dieser Menschen. Das ist wahrer Kinder- und Jugendschutz! Die AfD sähe den Fokus lieber auf der psychotherapeuti- schen Betreuung. – Machen Sie sich hier bitte keine Sor- gen! Jede und jeder Betroffene muss sich hierzulande ohnehin mindestens sechs bis zwölf Monate einer Psy- chotherapie unterziehen. Eine eingehende Risikoberatung der Patientinnen und Patienten und gegebenenfalls der Eltern vor der Medikamenteneinnahme ist inklusive. Zudem geben Pubertätsblocker den Jugendlichen einen Zeitraum für eine reflektierte Entscheidung über ihre eigene Zukunft. Auch deshalb bleibt das nachträgliche Bereuen von geschlechtsangleichenden Maßnahmen die absolute Ausnahme, auch wenn Sie hier zu Unrecht ande- res behaupten. Der im Antrag verwendete und veraltete Begriff der „Ge- schlechtsidentitätsstörung“ wurde sicher nicht unwissent- lich gewählt und enttarnt doch Ihre eigentliche Position. Eine Geschlechtsinkongruenz, also eine Transidentität, ist nämlich keine Störung und keine Krankheit, die geheilt werden muss. Letzten Endes ist Ihr Antrag wieder nur ein Versuch, unter dem Deckmantel des angeblichen Kinderschutzes transfeindliche Positionen und rechte Ideen zu etablieren. Glücklicherweise ist dieser Antrag genauso durchschau- bar wie weitere Kampagnen in Europa, an der Stelle mit Schulterschluss zu Putin, (Christian Zander) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4572 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 sodass wir diesem Vorhaben keine weitere Zeit schenken müssen. – Vielen Dank! Für die SPD-Fraktion hat dann die Kollegin Neumann das Wort. Die Kollegin wünscht keine Zwischenfragen. – Bitte sehr, Frau Neumann!

Wiebke Neumann

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Antragseinbringung war schon schwer erträglich und roch sehr nach Kulturkampf und Fake News. In dem Antrag wird so getan, als würden Puber- tätsblocker ungefragt an jeder Ecke an Jugendliche aus- gegeben. Vielleicht informieren Sie sich da noch mal richtig, aber vermutlich, das zeigt die Erfahrung, werden Sie das nicht tun, denn die Fakten spielen ja kaum eine Rolle. Pubertätsblocker werden, das wurde bereits gesagt, im- mer im ärztlichen Setting eingesetzt, psychotherapeutisch begleitet und fachärztlich betreut und das auch nicht von heute auf morgen, sondern mit viel Beratung, Aufklärung und Zustimmung. Ich möchte über die Transpersonen sprechen, denen Sie hier ihr Selbstbestimmungsrecht absprechen möchten, um Ihren Kulturkampf zu führen. Rund 1 Prozent aller Men- schen, sagen Schätzungen, hadern mit ihrem biologischen Geschlecht, und natürlich betrifft das auch Jugendliche. Oft leiden diese ganz erheblich darunter, und sie leiden nicht wegen Pubertätsblockern darunter, sondern wegen solcher Debatten und Menschen wie Ihnen, wegen gesell- schaftlicher Vorurteile, wegen Unverständnis, wegen Unwissenheit und, ja, auch wegen Hass und Gewalt. Und weil letzte Woche auch der Magnus-Hirschfeld-Tag war und wir ein bisschen in die Historie geschaut haben: Trans war nie ein Trend. Trans war immer Realität und ist Teil unserer Gesellschaft und ist es auch heute, ob das jetzt in Ihr Weltbild passt oder nicht. Sie schreiben, dass Sie angeblich Kinder und Jugendliche schützen wollen. Dazu hätte ich den Tipp, dass das Recht auf Selbstbe- stimmung auch über den eigenen Körper nicht erst ab dem 18. Geburtstag beginnt. Transjugendliche haben einen großen Leidensdruck, auch das wurde hier schon genannt. Es gibt beim Transsein sehr viel Stigmatisierung und Diskriminierung. Viele erleben das eigene Coming Out als sehr belastend, und auch das wirkt sich negativ auf die psychische Gesund- heit aus. Vor diesen negativen Erfahrungen, vor diesen Belastungen, davor müssen wir die Jugendlichen schüt- zen. Im Monitoringbericht „Trans- und homophobe Gewalt in Berlin“ wird auch deutlich, dass bei queeren Personen die Transpersonen noch mal in ganz besonders erhöhtem Maße von Gewalt betroffen sind. Die Betroffenen sind anhaltend genötigt, sich mit trans- feindlicher Gewalt und Hetze auseinanderzusetzen, und auch hier würde ich sagen: Davor müssen wir die Jugendlichen schützen. Im Koalitionsvertrag kommt elfmal „trans“ vor; das muss für Sie von der AfD ja ganz furchtbar sein. Für uns ist das selbstverständlich und eine Verantwortung. Es gibt die Inter*Trans*-Beratung, es gibt neu die TIN*-Antigewalt- beratung, es gibt großartige Fortbildungen in Schulen und Kitas für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher, beispielsweise auch von der Fachstelle Queerformat. Es gibt Peer-to-Peer-Angebote und viel Austausch. Das ist das, was wir unterstützen wollen, und das ist das, was wir ausbauen wollen und müssen. Zum Abschluss noch ein Hinweis auf Ihren letzten Satz im Antragstext und die von Ihnen gewünschte Medien- kompetenz: Damit meinen Sie natürlich etwas anderes. Ich bin auch für gute Medienkompetenz bei Minderjähri- gen, die Dargestelltes infrage stellt; dann wird nämlich auch Ihre Hetze und Ihr Populismus viel besser erkannt. Ich hätte noch den Tipp, dass der Kollege Hopp auf Ins- tagram und TikTok gerade einiges dafür tut, auch Ihre Fake News zu entlarven. Vielleicht schauen Sie mal rein und lernen noch was. – Danke! [Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN –

Alexander Freier-Winterwerb

Wuhuhu!] (Laura Neugebauer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4573 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Dann folgt für die Linksfraktion der Abgeordnete Dr. Le- derer. – Bitte schön!

Dr. Klaus Lederer

Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! „Ist es Wahnsinn, so hat es doch Methode“ – auch auf diesen Antrag der #noAfD trifft der alte Shakespeare-Satz zu. Wir erleben gerade eine Welle von Falschbehauptungen transfeindlicher Akteurinnen und Akteure, die Stim- mungsmache gegen Selbstbestimmung von Transperso- nen machen, häufig – wie auch hier – ausschließlich, um politisch Kapital daraus zu schlagen. Da wird dann be- hauptet, es gehe um den Schutz der Jugendlichen, wäh- rend ihnen der Zugang zu angemessenen Gesundheitsleis- tungen verwehrt werden soll. Komplett kontrafaktisch wird unterstellt, dass Pubertäts- blocker in Deutschland einfach so wie Lutschbonbons verteilt würden, obwohl sie tatsächlich nur bei entspre- chender medizinischer Indikation und nach umfassender Aufklärung zur Anwendung kommen. Es ist belegt, dass ihr Einsatz einen positiven Effekt auf die psychosoziale Gesundheit von Transjugendlichen haben kann. Das zeigt sich an deutlich verringerten Suizidraten bei Jugendli- chen, die einen Zugang zu Pubertätsblockern haben. Die Anwendung von Pubertätsblockern kann gewissermaßen Leben retten, und ihr Einsatz ist, anders, als Sie das be- haupten, reversibel; Abwarten ist dies hingegen nicht. Ein Abwarten der Pubertät ist für die betroffenen Jugendli- chen eben gerade keine vermeintlich neutrale Option, sondern geht mit irreversiblen Veränderungen und einem großen Leidensdruck für die Betroffenen einher. Der Deutsche Ethikrat hat festgestellt, dass das allgemei- ne Persönlichkeitsrecht auch das Recht umfasst, ein Le- ben entsprechend der eigenen subjektiv empfundenen geschlechtlichen Identität zu führen und in dieser Identi- tät anerkannt zu werden. Der AfD hingegen ist jedes Mittel und jede Falschbehauptung recht, um Transmen- schen dieses Recht abzusprechen, und leider lässt sich mit dieser Hetze in Teilen der Gesellschaft Stimmung ma- chen. Wir haben, das zeigen die aktuellen Zahlen des BKA, im Jahr 2023 mehr als eine Verdopplung, einen Anstieg um 105 Prozent im Vergleich zum Vorjahr bei Hassverbrechen gegen die geschlechtliche Diversität. Nein, die Gefahr für die Gesundheit von Transmenschen geht nicht von Medikamenten aus, die ihnen ermöglichen, Zeit zu gewinnen für Entscheidungen, die sich nicht leicht rückgängig machen lassen. Die tatsächliche Gefahr für die Gesundheit von Transmenschen geht aus von denjenigen, die diese permanent pathologisieren, sie zu einem Modephänomen degradieren und ihnen ihre Würde und ihre Selbstbestimmung absprechen. Es ist ein besonderer Hohn, dass die Fraktion, die sich sonst bei jeder Gelegenheit um vermeintliche Frühsexua- lisierung und um die Erosion der Geschlechterrollen sorgt, sich nun plötzlich als Vorkämpferin gegen binäre Geschlechternormen wähnt. Ich zitiere aus Ihrer Antrags- begründung: „Die Geschlechtsanpassung an das gefühlte Ge- schlecht ist zugleich eine Anpassung an die Norm der Zweigeschlechtlichkeit und darum anti- emanzipatorisch.“ Ich habe herzlich gelacht. Außerdem sorgen Sie sich über eine angeblich von Pubertätsblockern ausgehende Ver- hinderung möglicher homosexueller Entwicklungen. Wir merken: Wenn es Ihnen dabei hilft, gegen Transmen- schen Stimmung zu machen, ist Ihnen offenbar noch jedes verdrehte Argument recht. Und das wäre ja beinahe ulkig, wenn die dahinterstehende Transfeindlichkeit nicht so unglaublich gefährlich wäre. Ihnen geht es leider nicht um die gesundheitliche Versorgung von Transjugendli- chen, die eine Aussprache verdienen würde, weil hier vieles verbesserungswürdig ist, sondern ausschließlich um transfeindliche Propaganda, und dieses inhumane Spiel werden wir nicht mitmachen und Ihren Antrag selbstverständlich ablehnen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Me- dien sowie mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, den Ausschuss für Gesundheit und Pflege und den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung. – Wi- derspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte 40 und 41 stehen auf der Kon- sensliste. Tagesordnungspunkt 42 war die Priorität der Fraktion Die Linke unter der Nummer 4.1. Ich rufe auf lfd. Nr. 43: 75 Jahre Grundgesetz: Einigkeit und Recht und Freiheit auch für künftige Generationen bewahren! Antrag der AfD-Fraktion auf Annahme einer Entschließung Drucksache 19/1659 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion, und das mit dem Abgeordneten Trefzer. – Bitte schön! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4574 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024

Martin Trefzer

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute nach der Aktuellen Stunde ein zwei- tes Mal die Gelegenheit haben, über das Grundgesetzjubi- läum miteinander zu diskutieren. Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linken ha- ben es nicht für nötig befunden – Herr Melzer –, anläss- lich dieses wichtigen Jahrestages einen Entschließungsan- trag vorzulegen. Das hat meine Fraktion sehr gerne ge- macht, und ich glaube, dass der vorliegende Entschlie- ßungsantrag eine gute Grundlage für alle Freunde des Grundgesetzes darstellt und diesem Hause die Möglich- keit bietet, die Bedeutung des Grundgesetzes angemessen zu würdigen. Lassen Sie mich zunächst einen kurzen Rückblick in die Entstehungs- und Anfangszeit des Grundgesetzes werfen, denn der Erfolg war dem Grundgesetz keineswegs in die Wiege gelegt. Anders als die Währungsreform im Vor- jahr hatte die Verabschiedung des Grundgesetzes damals nur wenig Aufmerksamkeit erregt. Viele Experten pro- phezeiten gar eine nur kurze Lebensdauer. Hinzu kommt, was man gerne vergisst: Die Zeit Anfang der Fünfziger- jahre war in der Bundesrepublik noch keineswegs von Optimismus und Aufbruchstimmung geprägt, wie dann wenige Jahre später. Noch dominierten tiefsitzende Ängs- te und Verunsicherung. Das Wirtschaftswunder war für die meisten noch außerhalb ihrer Vorstellungskraft, und der Kommunismus erschien als akute Bedrohung. So hielt laut einer repräsentativen Umfrage die Mehrheit der Bürger Anfang der Fünfzigerjahre einen Dritten Welt- krieg innerhalb von zehn Jahren für wahrscheinlich, und zwei Drittel glaubten gar, es sei zu unsicher, Lebenspläne auf lange Zeit zu machen. Vor diesem Hintergrund ist die damals beginnende Er- folgsgeschichte des Grundgesetzes umso bemerkenswer- ter. Das Geheimnis dieses Erfolgs ist zweifelsohne der freiheitliche Kern des Grundgesetzes, denn die kommu- nistische Bedrohung stand damals allen Beteiligten leb- haft vor Augen – Stichwort Berlin-Blockade –, sodass das Grundgesetz von seinen Vätern und Müttern als Schutzwall gegen die Unfreiheit konzipiert worden war. Und es war dieses Freiheitsversprechen, das dazu geführt hat, dass das Grundgesetz letztlich zu einem Stabilitäts- anker werden konnte. Heute ist das Grundgesetz der unumstrittene Rahmen für unsere politische Ordnung, aber nichtsdestotrotz war es und ist es in zunehmendem Maße auch Belastungen ausgesetzt, die seine Akzeptanz gefährden. So hat die steigende Quantität der Verfassungsbestim- mungen, die dazu geführt hat, dass der Textkorpus sich seit 1949 ungefähr verdoppelt hat, nicht unbedingt mit einer steigenden Qualität des Verfassungstextes korres- pondiert. Die Einsicht, dass das Grundgesetz nicht belie- big transformiert und weiterentwickelt werden kann, ohne es immer auch ein Stück weit zu schwächen, war gerade in Zeiten großer Koalitionen rar gesät. Der Anspruch, dass jedes moralisch gut gemeinte Anliegen sich im Grundgesetz abbilden muss, schadet aber dem Kernbe- stand des Grundgesetzes. Als Beispiel sei die Forderung der Antidiskriminierungs- beauftragten des Bundes genannt, weitere Diskriminie- rungstatbestände in das Grundgesetz aufzunehmen: Alte und Queere müssten im Grundgesetz explizit geschützt werden, fordert Frau Ataman. Aber gut gemeint heißt eben nicht automatisch politisch klug und nachhaltig gedacht. Mit ihrer Forderung stiftet Frau Ataman mehr Verunsicherung, als das ihrem Anliegen nutzt. Und mit ihrer Aussage, das Grundgesetz sei „so löchrig wie ein Schweizer Käse“, erweist sie dem Grundrechtsschutz in Wahrheit einen Bärendienst. Weitere Gefahren für das Grundgesetz und unsere Demo- kratie sind im Antragstext genannt. Zu nennen sind die Tendenz zu mehr Zentralismus und weniger Föderalis- mus und vor allem die ausufernde Übertragung von Sou- veränitätsrechten an supranationale Organisationen. Diese Selbstverzwergung des Grundgesetzes kann so nicht auf Dauer weitergehen, ohne das Grundgesetz nachhaltig infrage zu stellen. Ein weiterer zentraler Punkt: Der Meinungsstreit muss offen bleiben; eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Der politische Diskurs darf nicht immer weiter durch die Kooperation von Exekutive und sogenannten zivilgesell- schaftlichen Organisationen eingeschränkt werden. Die Gewaltenteilung darf nicht zur Chimäre werden. Die Rechte der Opposition sind zu wahren. Das gehört eben auch zur freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes. Und letztlich lebt das Grundgesetz von der Akzeptanz und Wertschätzung der Bürger dieses Landes, genauso wie der freiheitliche Verfassungsstaat von Voraussetzun- gen lebt, die er eben nicht selbst schaffen kann; das ist das bekannte Böckenförde-Diktum. Zu diesen Vorausset- zungen gehören nicht zuletzt eine gemeinsame Kultur, eine gemeinsame Sprache und das Bewusstsein einer gemeinsamen Geschichte und eines gemeinsamen Schicksals. Das ist es, was in der Präambel des Grundgesetzes mit- schwingt, wenn von der „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ und vom „Deutschen Volk“ die Rede ist. Es ist unsere Aufgabe, diese Voraussetzungen zu bewah- ren, um so unserer freiheitlichen Ordnung eine gesicherte Zukunft zu geben, damit auch zukünftige Generationen in einem demokratischen und freiheitlichen Rechtsstaat Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4575 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 leben können. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksam- keit! Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Herr- mann das Wort. – Bitte schön!

Alexander Herrmann

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Zu- schauer – die wenigen hier oben auf der Besuchertribüne und die vielen daheim an den Empfangsgeräten! Der Kollege Trefzer ist so ein bisschen – wir feiern ja heute 75 Jahre Grundgesetz – wie der böse, bucklige Onkel, der zur späten Stunde hetzt und pöbelt und ver- sucht, hier ein Schreckgespenst an die Wand zu malen, das es gar nicht gibt. In der Aktuellen Stunde heute Vormittag haben die Red- ner und insbesondere unsere Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg bereits deutlich gemacht, dass der 75. Ge- burtstag unseres Grundgesetzes ein Grund zum Feiern ist, da es Schutz, Freiheit und Demokratie garantiert, egal, was Sie da erzählen. Die Redner haben aber auch betont – und jetzt wird es interessant –, dass wir als Verfassungs- patrioten gemeinsam das Grundgesetz gegen diejenigen verteidigen müssen, die es angreifen von links und von rechts. Lassen Sie mich daher noch einmal klarstellen in Richtung der AfD: Die AfD schützt nicht, auch wenn Sie das zu suggerieren versucht haben, unsere Verfassung, sondern Sie sind ein rechtsextremistischer Verdachtsfall für den Verfassungsschutz. Bevor die AfD daher hier eine Besinnung auf die Werte und die Funktion unseres Grundgesetzes fordert, sollten Sie vorab erst einmal ihr eigenes Verhältnis zur freiheit- lich-demokratischen Grundordnung klären. Angesichts starker finanzieller Drähte oder besser Mario- nettenschnüre von zahlreichen Mandatsträgern der AfD nach Russland und China ist dies dringend angebracht, da werden wir uns hoffentlich alle einig sein. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN –

Sebastian SchlĂĽsselburg

„China first“ bei der AfD!] Am Ende geht es Ihnen doch gar nicht um Einigkeit, Recht und Freiheit, AfD! Ihnen scheint es doch mehr um den eigenen finanziellen Vorteil zu gehen, den Sie im Blick haben, als das Wohl unseres Landes oder gar unse- res Grundgesetzes. Die AfD verrät und verkauft das deutsche Volk, das ma- chen Sie! Das Ziel Ihres Antrags ist es daher sicherlich nicht, unser Grundgesetz zu seinem 75. Geburtstag zu schützen. Ihnen geht es letztlich wieder mal nur darum zu hetzen und Stimmung zu machen und die Gesellschaft zu spalten. Wir werden daher Ihren Antrag aus tiefster Überzeugung ablehnen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Vandrey das Wort. – Bitte schön!

Dr. Petra Vandrey

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst sei gesagt, dass es nicht recht nachvollziehbar ist, warum wir nun und ausgerechnet durch die AfD eine Entschließung zum Grundgesetz brauchen, nachdem wir ja heute früh in der Aktuellen Stunde das Grundgesetz gewürdigt und gefeiert haben. Aber daher gerne noch mal in Kürze die wichtigsten Punkte: Unser Grundgesetz gilt für alle Menschen. Die Menschenwürde unterscheidet nicht nach Pass oder Auf- enthaltsstatus. Die Menschenwürde ist die Nummer 1 des Grundgeset- zes; das haben wir schon heute früh gehört. Die Men- schenwürde ist zudem die Antwort des Grundgesetzes auf die Verbrechen, die durch das Naziregime von Deutsch- land ausgingen. (Martin Trefzer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4576 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Heute ist dieses Bekenntnis wichtiger denn je. Gerade heute wissen wir, dass Menschenwürde und Demokratie immer wieder neu verteidigt werden müssen, nachdem wir Extremismus und Hass erleben, namentlich von rechts. Zum Glück ist unsere Demokratie nicht machtlos. Sie ist wehrhaft, und diese Wehrhaftigkeit ist schon in unserer Verfassung selbst verankert. Das Grundgesetz schützt insoweit sich selbst, und das ist klug. Von den wehrhaf- ten Instrumenten, die in unserer Verfassung vorgesehen sind, können und sollten wir auch Gebrauch machen, denn dafür sind die wehrhaften Instrumente da. Völlig anders als die AfD in ihrer Entschließung meint, ist das Grundgesetz selbstverständlich neuen gesellschaft- lichen Entwicklungen anzupassen, und es wird auch wei- ter angepasst werden. Dafür werden wir sorgen. Wir haben inzwischen die vermehrte Zulassung von Volksab- stimmungen auf Landes- und Gemeindeebene und vor allem das Wahlrecht für alle EU-Bürgerinnen zu den Kommunalvertretungen. Auch hier wird es eine Weiter- entwicklung geben, Anträge zur Ausweitung des Wahl- rechts sind auf dem Weg. Diskriminierungsverbote wur- den eingeführt, wobei hier noch Luft nach oben ist. De- batten zu Antidiskriminierung und sexueller Identität haben die Verfassung erreicht. Eine Erweiterung des Kriterienkataloges des Artikels 3 wird richtigerweise auf den Weg gebracht, und dazu stehen wir als Grünenfrakti- on. Seit 1992 hat außerdem die EU ihren eigenen Platz im Grundgesetz. Die Vereinbarkeit des Grundgesetzes mit EU-Recht ist, anders als die AfD in ihrer Entschließung meint, auch keineswegs eine Art von Auflösung des Grundgesetzes; vielmehr ist gerade die EU wichtig für unser Land im europäischen Kontext. Das Grundgesetz, und hiermit möchte ich schließen, hat sich gerade deshalb bewährt, weil es offen für Anpassun- gen ist. Daher haben wir heute ein modernes, lebendiges Grundgesetz, das breit akzeptiert wird – gerade weil es den Wandel und die politische Stabilität vereint. Diese beiden Pole, den Wandel und die Stabilität des Grundge- setzes, werden wir als Demokraten und Demokratinnen weiter schützen und verteidigen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Lehmann das Wort.

Jan Lehmann

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine Zumutung, dass solch ein Antrag mit dem Wort Grundgesetz in der Überschrift von einer Partei gestellt wird, die wie keine andere in diesem Haus die Werte ebendieser Verfassung mit den Füßen tritt; von einer Partei, die mindestens zu Teilen nicht zu unse- rer durch das Grundgesetz gesicherten Ordnung steht! Aber über die Rechtsextremen und Faschisten in der Nazi-AfD wurde heute schon zu viel gesagt. Außer unse- rer Verachtung haben Sie im Rahmen einer Runde über das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland keine Aufmerksamkeit verdient. Deshalb möchte ich etwas Persönliches zum Grundgesetz sagen. Während wohl eine Mehrheit in diesem Haus und im Land Deutschland nicht mehr ohne das Grundgesetz kennt, bin ich in einem Deutschland aufgewachsen, in dem es keine demokratische Verfassung gab, denn die Verfassung der DDR war nicht für die Bürgerinnen und Bürger, sondern für den Staat gemacht. Wir Demokratinnen und Demokraten sind aber der Über- zeugung, dass die Grundwerte unserer Demokratie nicht nur für den Staat oder für die Mehrheit, sondern gerade auch für diejenigen gelten, die eben nicht unsere Meinung teilen. Aber das, was die Rechtsaußenpartei hier im An- trag schreibt, ist eben keine Meinung, sondern Zündeln und Vergiften. Das werden wir hier nicht zulassen. Wir werden den Antrag deshalb ablehnen. Das wurde von den demokratischen Parteien schon betont. Dazu sind wir zum Wohle unserer Verfassung sogar verpflichtet. Lassen Sie uns kurz an die Menschen denken, die diese Verfassung – ja, ich nenne sie „Verfassung“ und eben nicht „Grundgesetz“, aber das ist eine andere Diskussi- on – ermöglicht haben! An dieser Stelle möchte ich ex- plizit eine der vier Mütter des Grundgesetzes tatsächlich beim Namen nennen: Martha Elisabeth Selbert. Die SPD- Vorkämpferin für Frauenrechte hatte immer an die Gleichstellung von Männern und Frauen geglaubt (Dr. Petra Vandrey) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4577 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 und auch dafür gekämpft. Und sie hat es, wie Frau Helm vorhin in der Aktuellen Stunde erwähnt hat, mit den drei anderen Frauen beim Verfassungskonvent geschafft. Die Arbeit von Elisabeth Selbert war somit ein Baustein des – ich zitiere die Präsidentin aus der Morgenrunde mit Er- laubnis der Präsidentin – „Wunders Grundgesetz“. Die Arbeit von Elisabeth Selbert war somit auch ein Baustein des Wunders Grundgesetz. Sie war selbst federführend verantwortlich, dass der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ gegen alle Widerstände in Artikel 3 Absatz 2 formuliert wurde. Lassen Sie uns Elisabeth Selbert als Vorbild nehmen und uns so, wie sie für die Frauenrechte eintrat, für unser Grundgesetz eintreten! Lassen Sie uns standhaft für den Erhalt unseres sozialen Rechtsstaats und unserer Demo- kratie kämpfen, heute und an jedem weiteren Tag! – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat der Kolle- ge Schlüsselburg das Wort. – Bitte schön!

Sebastian SchlĂĽsselburg

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! – Liebe Mithörerinnen und Mithörer! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Es liegen „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die ge- gen die Menschenwürde bestimmter Personen- gruppen sowie gegen das Demokratieprinzip ge- richtet sind. Es besteht der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maß- geblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Dies stellt eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu ver- einbaren ist. Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist nicht die deskriptive Verwendung eines ‚ethnisch-kulturellen Volksbegriffs’, aber dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielset- zung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen infrage gestellt wird. Hier bestehen hinreichende tatsächliche Anhalts- punkte für derartige diskriminierende Zielsetzun- gen.“ Es „liegt eine große Anzahl von gegen Migranten ge- richteten Äußerungen vor, mit denen diese auch unabhängig vom Ausmaß ihrer Integration in die deutsche Gesellschaft systematisch ausgegrenzt werden und trotz ihrer deutschen Staatsangehörig- keit ihre vollwertige Zugehörigkeit zum deutschen Volk in Frage gestellt wird. Daneben bestehen hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die mit einer Missachtung der Menschenwürde von Ausländern und Muslimen verbunden sind. In der AfD werden in großem Umfang herabwür- digende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen verwendet, zum Teil in Verbindung mit konkreten gegen die gleichberechtigte Religions- ausübung von Muslimen gerichteten Forderun- gen.“ Es liegen „bei der AfD darüber hinaus Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen vor, …“ Die Erlaubnis der Präsidentin voraussetzend habe ich hier aus der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Rechtmäßigkeit der Beobachtung von AfD und Junger Alternative als Verdachtsfall durch das Bun- desamt für Verfassungsschutz zitiert. Herr Kollege!

Sebastian SchlĂĽsselburg

Mehr ist zu diesem zynischen und verlogenen Antrag nicht zu sagen. Die Linke und die demokratischen Frakti- onen dieses Hauses lehnen ihn ab und werden ihn in den Mülleimer der Geschichte verban- nen. – Vielen Dank! Ich habe Sie nicht verstanden, aber ich werde gerne im Protokoll nachschauen, was Sie gesagt haben. (Jan Lehmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4578 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Sie kennen ja die Geschäftsordnung auch. Falls es Irrita- tionen gibt, wenn sich jemand für eine Zwischenfrage eindrückt, das aber sehr spät stattfindet, dann ist das manchmal nicht möglich. Das ist hier in jeder Plenarsit- zung der Fall. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgesehen ist eine sofortige Abstimmung. Wer also den Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1659 – „75 Jahre Grundge- setz: Einigkeit und Recht und Freiheit auch für künftige Generationen bewahren!“ – annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sehe ich bei der AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? – Das sehe ich bei sämtlichen weiteren Fraktionen. Ich frage noch nach Enthaltungen. – Die sehe ich nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt. Tagesordnungspunkt 44 war Priorität der Fraktion der SPD unter der Nummer 4.4. Tagesordnungspunkt 45 war Priorität der Fraktion der CDU unter der Nummer 4.3. Ich rufe auf lfd. Nr. 46: Wiedererrichtung der Bauakademie Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1665 In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD. – Bitte schön, Herr Dr. Kollatz, Sie haben das Wort!

Dr. Matthias Kollatz

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her- ren! Wir haben ja verschiedene Anträge zu dem Thema Bauakademie. Wir haben einen, der von den Grünen und von der Linkspartei getragen wird, und wir haben einen, der von der Koalition von CDU und SPD getragen wird. Um zum einen Konsenspunkte und vielleicht auch ein paar Dissenspunkte zu markieren: Der Text von der Re- gierungskoalition wäre falsch verstanden, was man sozu- sagen indirekt ein bisschen aus dem Text von Grünen und Linkspartei schließen könnte, dass es dort um eine bloße Rekonstruktion geht. Das ist nicht der Fall. Eine museale historische Wiedererrichtung macht keinen Sinn. Um dazu einige Beispiele zu nennen: In der Schin- kel’schen Akademie war das oberste Geschoss im We- sentlichen ein Archiv und hatte dementsprechend ganz extrem geringe Fensterflächen. Bauen, ein bisschen wie Schinkel das gewollt hätte und auch machen würde, ist natürlich kein museales Gebäude, mit dem man nichts anfangen kann, sondern ein Gebäude, in dem auch heute dann gearbeitet werden kann, ja auch gearbeitet werden soll. Also Beleuchtung muss her! Das heißt insbesondere Tageslicht. Schinkel würde kein ungenutztes Gebäude wollen. Es ist aber möglich – und das unterscheidet dann sicher- lich die beiden Anträge –, die historische Fassade an drei Seiten herzurichten. Und das muss auch kein unmodernes Bauwerk sein, sondern nach meinen Informationen ist auch bereits geklärt, dass es die Möglichkeiten gibt, ge- brauchte Ziegel einzusetzen. Und mit gebrauchten Zie- geln erreicht man einen ausgesprochen hohen ökologi- schen Wert auch in der Baukonstruktion. Moderne An- forderungen sind dann behindertengerechter Zugang, elektrische Außenbeleuchtung, Liefermöglichkeiten, auch Einsatz von alternativen Energien. Dazu muss man die Möglichkeiten schaffen. Das ist deswegen auch in dem Text der Regierungskoalition vorgesehen. Der Antrag von Grünen und Linkspartei verfolgt dort ein anderes Konzept. Man muss mit dem Bund verhandeln. Das Grundstück ist von Berlin dem Bund veräußert, übertragen worden, und der zuständige Senator Christian Gaebler braucht also auch ein gescheites Mandat dazu. Es geht dabei darum, wenn man so will, ein herausragendes Beispiel für Wie- derverwendung abzuliefern und damit die Hauptstadt aufzuwerten. – Danke! Und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Otto das Wort. – Bitte schön!

Andreas Otto

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, hier im Saal und zu Hause an den Endgeräten! Die Bauakademie ist ein historisch bedeutendes Bauwerk, ein historisch bedeutender Ort. Die Bauakademie ist aber leider nicht mehr da. Und jetzt ist die Frage: Soll man an der Stelle wieder etwas hinbauen? Und falls ja, was? Und was ist eigentlich das Ziel dieser Übung? – Das ist, glaube ich, hier ein bisschen auch die Auseinandersetzung. Die einen, das ist die Koalition – der Kollege Dr. Kollatz hat das hier vorgestellt –, orientieren sich am Äußeren. Denen geht es darum: Was steht da, und was kann man da im Stadtbild sehen? – Wir als Bündnis 90/Die Grünen, und das ist gemeinsam mit der Linksfraktion unser An- trag, der im Übrigen schon ein Jahr hier im Parlament liegt und der Behandlung oder der zweiten Lesung harrt, haben da reingeschrieben, wir wollen von innen her den- ken. Es gibt eine Nutzung, über die muss man vielleicht noch einmal diskutieren. Die Nutzung eines Gebäudes muss das Äußere bestimmen, und die soll auch von außen zu sehen sein. Das Ziel, das der Bund hat und auch die Bundesstiftung Bauakademie, die es ja gibt und die schon (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4579 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 arbeitet, ist nämlich, dass man dort das neue Bauen, das Bauen in der globalen Erwärmung, das Bauen zum Kli- maschutz, das Bauen in der Kreislaufwirtschaft weiter- entwickelt, befördert. All das soll da stattfinden. In unse- rem Antrag – ich darf mal kurz einen Satz zitieren – heißt es: „Das neue Gebäude der Bauakademie soll selbst den zukunftsgerichteten Anspruch an das Bauen im Klimawandel erfüllen und ein herausragendes Beispiel für Kreislaufwirtschaft, Verwendung nachwachsender Baustoffe, geringen Energiever- brauch in Erstellung und Betrieb sowie Nutzung erneuerbarer Energie und Bauwerksbegrünung in einer ansprechenden Gebäudehülle werden.“ Das ist das Ziel. Das erwarten wir von diesem Gebäude. Darin sollen Menschen sich unterhalten über die Frage: Wie kriegen wir das eigentlich in alle Bauwerke rein in dieser Stadt? – Wir bemühen uns ja seit einigen Jahren in Berlin, klimagerechtes Bauen voranzubringen. Denken Sie an das Holzbauthema! All das soll an diesem Ort, in dieser Akademie befördert werden. Wo, wenn nicht im Zentrum Berlins? Wo, wenn nicht im Zentrum Deutsch- lands? Der Kollege Gräff hat in einer vorhin durchgeführten Rederunde – da ging es um das Tempelhofer Feld – ge- sagt, er möchte gerne alle Architekten der Welt nach Berlin einladen, damit sie hier ihre Kreativität einbringen. – Das wollen wir auch, Herr Gräff! Und wir wollen, dass diese Architekten Entwürfe machen für die neue Bauaka- demie. Das ist die Idee. Dazu können wir sie gemeinsam einladen. Ich hoffe, Sie sind dabei. Also: Von innen nach außen denken, Bauakademie neu. Wenn wir da nur die alte Hülle nachbauen, dann ist das eine weitere Attrappe im Zentrum Berlins. Davon haben wir schon eine ganze Menge. Wir haben das Schloss mit dem Humboldt-Forum, wir haben das Palais und viele andere Sachen. In Potsdam gibt es davon einen ganzen Berg. Ich finde, wir haben von dieser Attrappenbildung in der Innenstadt genug. Lassen Sie uns dort etwas hinstellen, was die Nutzung nach außen ausstrahlt und weswegen Leute hierherkom- men werden! Die kommen wegen der Mauer – davon haben wir noch was –, die kommen wegen des Domes und vielleicht wegen der Marienkirche. Aber die sollen auch hierherkommen, weil hier die Bauakademie ist und weil man hier lernen kann, wie Bauen im Klimawandel, Bauen als Kreislaufwirtschaft, Bauen mit Gebäuden, die schön sind, ausgehen kann. Und das können die hier lernen, diskutieren. Deswegen: Wir werden das im Ausschuss diskutieren. Vielleicht machen wir auch eine Anhörung dazu. Aber kommen Sie mal ein bisschen raus aus dem Konservati- ven in dem Moment, und sagen Sie: Ja, wir machen was Neues, das Innere soll das Äußere bestimmen, und dafür ist der Ort der Bauakademie genau richtig! – Herzlichen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Abgeord- nete Gräff das Wort. – Bitte schön!

Harald Laatsch

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann Sie da beruhigen, Frau Gennburg, weil die Fassade der Schinkel’schen Bauakademie besteht aus Ton, also aus Tonziegeln. Insofern besteht da gar keine Gefahr, dass wir zu wenig Sand hätten. Da können Sie ganz beruhigt sein. Eins muss man mal in aller Deutlichkeit sagen: Eine Schinkel’sche Bauakademie kann doch nur eine Schin- kel’sche Bauakademie sein und nicht irgendwie – wie sagte Herr Gräff? –, ein UFO, das irgendeiner modernis- tischen, sozialistischen Gestaltung entspringt. Das ist nicht unsere Vorstellung. Wenn Sie so etwas bauen wol- len, dann können Sie es ja machen, an jedem anderen Ort in dieser Stadt, warum denn nicht? – Gerne. Aber warum ausgerechnet an dem Ort, an dem einst die Schinkel’sche Bauakademie stand und nach unserem Dafürhalten auch wiedererstehen wird, und zwar die Schinkel’sche, nicht irgendeine andere, die Schinkel’sche Bauakademie? Alles andere wäre nichts anderes als eine Mogelpackung und dem Ort, an dem sie jetzt entstehen oder wieder ent- stehen soll, einfach historisch nicht entsprechend. Wir können solche wertvolle Plätze mitten im Zentrum unse- rer Stadt nicht für irgendwelche, ich würde mal sagen, modernistische Gestaltungsformen missbrauchen und verbrauchen. An solchen Orten müssen Erinnerungen unserer Vergangenheit auch wiedererstehen können, und das wollen wir auch. Für uns steht da nichts anderes in Frage, als dass die Schinkel’sche Bauakademie mindes- tens in ihrer Fassade wieder so ersteht, wie sie erstanden war und wie sie einst gestanden hat. Das ist unser Credo. Da wollen wir hin, und ich glaube, auch die Mehrheit der Stadt will dahin. Deswegen hoffe ich, dass wir das auch so durchsetzen werden. – Herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie mitberatend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und an den Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 47: Pflegekinder und ihre Familien stärken Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1666 In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Simon, Sie haben schon das Wort!

Roman Simon

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute besprechen wir den von den Berliner Koalitionsfraktionen CDU und SPD eingebrach- ten Antrag „Pflegekinder und ihre Familien stärken“. Wir haben seinerzeit uns schon im Koalitionsvertrag – „wir“, damit meine ich CDU und SPD – darauf verständigt, Pflegefamilien stärker zu unterstützen als bisher. Ich zitiere – und hoffe, ich habe dazu die Erlaubnis der Präsi- dentin –: „Pflegeeltern erhalten mehr finanzielle Unterstüt- zung. … Die unterschiedlichen Zuständigkeitsre- gelungen innerhalb der Jugendämter werden mit dem Ziel, der personellen Kontinuität in der kom- munalen Begleitung des Pflegeverhältnisses zu si- chern, geändert“. Und weiter: „Auf Bundesebene wollen wir uns dafür einsetzen, dass zukünftig auch Eltern von Pflegekindern, die in Dauerpflege betreut werden, einen Anspruch auf Elterngeld erhalten“. – Zitat Ende. Alle drei im Koalitionsvertrag angespro- chenen Punkte sind richtig so! Wir haben uns das gut überlegt und ganz bewusst so in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben. Denn manche Kinder müssen außer- halb ihrer Familie aufwachsen, ein familiärer Rahmen ist aber deutlich geeigneter als die Unterbringung im Heim. Deshalb ist es wichtig, mehr Menschen zu gewinnen, sich als Pflegefamilie zur Verfügung zu stellen. Leider ist es jedoch so, dass Hunderte Berliner Kinder nicht in einer Pflegefamilie aufgenommen werden können. Es fehlen Pflegefamilien, und es sind deutlich weniger geworden, als es noch vor einigen Jahren waren. Ich will nur zwei Zahlen nennen. 2014 hatten wir etwa 1 000 Berliner Pflegefamilien mehr als 2022. Es sind also erheblich weniger Pflegefamilien geworden, und dem will die Koalition etwas entgegensetzen. Denn das ist nicht nur negativ für die Kinder, die nicht in einer Familie leben können, sondern auch negativ für die Berliner Fi- nanzen, denn im Haushalt entstehen so jedes Jahr (Katalin Gennburg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4582 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 vermeidbare Kosten. Eine Heimunterbringung kostet Erhebliches mehr, etwa viermal so viel wie die pauschale Leistungsbemessung für Kinder in Pflegefamilien. Es ist daher weder aus Sicht der Kinder noch aus Sicht der Steuerzahler nachvollziehbar, dass in Berlin seit nunmehr über einem Jahrzehnt keine Anpassung der Kostenpau- schalen für Pflegefamilien mehr stattgefunden hat. Diesen Missstand greifen wir im dritten Punkt unseres Antrages auf und wollen ihn beseitigen. Auch die anderen drei Punkte sollen dazu dienen, künftig wieder mehr Pflege- familien zu gewinnen. Etwas näher möchte ich noch auf Punkt 4 unseres Antra- ges eingehen, denn das Elterngeld ist aus unserer Sicht eine wahre Erfolgsgeschichte. Die unionsgeführte Koali- tion im Bund hat zum 1. Januar 2007 auf Anregung der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen das vierzehnmonatige einkommensabhängige Elterngeld eingeführt. Diesen Anspruch, den CDU und SPD schon seit 2007 für richtig halten – deshalb haben wir ihn auf Bundesebene eingeführt –, haben Pflegeeltern aber bisher nicht. Deshalb wollen wir unter anderem eine Bundes- ratsinitiative, damit das Bundeselterngeldgesetz geändert wird und künftig auch Pflegeeltern Elterngeld erhalten können. Fazit aus meiner, aus unserer Sicht: Die Koalition ist auf dem Weg, die Pflegefamilien zu stärken. Dies tun CDU und SPD, da es das Beste für die Kinder und das Beste für unsere Finanzen ist, so wie wir unsere Koalition unter das Motto „Das Beste für Berlin“ gestellt haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank! – Und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Burkert-Eulitz das Wort. – Bitte schön!

Marianne Burkert-Eulitz

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Koalition vor einem Jahr diesen Antrag eingebracht hätte, hätte ich gesagt: Guter Antrag zur richtigen Zeit, gut gemacht, da müssen wir ran! An dem, was Sie hier als großen Wurf verkünden, arbeitet die Senatorin, die heute schon viel Kritik einstecken musste, seit über einem Jahr, also quasi seitdem sie ins Amt gekommen ist. Schon als Abgeordnete hat sie zum Thema Pflegekinder gearbeitet. Das eint uns da so ein bisschen. Wir begegnen uns auch auf entsprechenden Veranstaltungen immer wieder. Da muss man sagen, Sie kommen mit Ihrem Antrag jetzt einfach ein bisschen zu spät. Unseren Antrag, der auch schon mehrere Monate alt war, haben Sie erst mal abgelehnt. Wir verstehen nicht, warum Sie jetzt, nachdem die Verwaltung längst arbeitet, die Arbeitsgruppen auch schon zum Schluss kommen, mit diesem Antrag kommen. Wenn sie mal zum Landesju- gendhilfeausschuss kommen würden, zum Unteraus- schuss HzE – daran hätte die Verwaltung auch entspre- chend gearbeitet. Herr Simon! Das mit dem Elterngeld habe ich mit denen da diskutiert. Hier wurde von der Verwaltung gesagt: Nein, das geht rechtlich nicht. – Dann haben wir mitei- nander diskutiert, dass das natürlich geht, weil andere Bundesländer das auch machen und weil ein Land natür- lich auch eine Besserstellung gegenüber dem Bund ma- chen kann. Deswegen bin ich auch froh, dass es aufge- nommen wurde, dass es umgesetzt wird, und es ist ein wichtiger Punkt, weil viele Alleinerziehende auch sozu- sagen Pflegekinder nehmen würden, wenn sie denn wirt- schaftlich unabhängig sein könnten, was sie nicht sind, weil sie natürlich in dieser Zeit, in der auch Bindungen entstehen sollen, mit den Kindern nicht zu Hause bleiben können. Wichtiger Punkt! Deswegen ist es von der Ver- waltung aufgenommen worden. Den können wir abhaken, weil das schon gemacht wird. Bei § 86 Absatz 6 SGB VIII weiß kein Mensch mehr, wie das in diese Regelung in Berlin gekommen ist. Bundes- gesetz regelt eigentlich, dass da das Jugendamt zuständig ist, wo die Pflegeeltern nach zwei Jahren wohnen. In Berlin ist es immer hin- und hergegangen. Das muss einfach nur gestrichen werden, das ist auch nicht aufwen- dig. Aber wenn Sie etwas für die Pflegefamilien tun wollen – und dazu steht hier gar nichts –, wie wäre es, für queere Pflegefamilien was zu machen? Da haben wir eher einen Rückwärtstrend, was die Wertschätzung und so weiter angeht. Bei der Unterstützung auch von zum Beispiel lesbischen Pflegefamilien haben wir einiges zu tun. Wozu Sie auch nichts schreiben, sind die gesetzlichen Änderungen, die wir im SGB VIII gerade zu den Pflege- familien hatten, also §§ 37b und 37c SGB VIII. Da sagen Sie gar nichts zu den Kinderschutzkonzepten, die ge- macht werden müssen; zu der Qualifizierung der Perspek- tivenklärung von Kindern, die aus ihren Familien ge- nommen wurden; zur Unterstützung von Pflegefamilien, die eben keine Hilfen zur Erziehung sind, sondern die in einer größeren Zahl in ihrer Familie leben, bei Onkel, Tante, Opa und Oma. Die werden meistens von den Ju- gendämtern weggeschickt. Da wird dann gesagt, die haben keine Ansprüche auf Hilfen. Da wäre ein großer Punkt, an den Sie auch noch anknüpfen sollten. Auch zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen hätte ich mir etwas gewünscht. Das wäre sogar noch neuer gewesen als das, was die Studie und die Ar- (Roman Simon) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4583 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 beitsgruppen, die schon seit acht Jahren daran arbeiten, aufgenommen haben. Richtig und gut ist es, die Pflegekostensätze anzuheben. Da sind wir trotzdem nicht da, wo wir hin müssen. Da müssen Sie sich noch mal ein bisschen anstrengen. Ich glaube aber nicht, dass sie bei der Haushaltslage da ir- gendwie noch punkten werden. Die Pflegeeltern, die Kinder brauchen das. Ansonsten hat Herr Simon ja gesagt, dass Sie eigentlich Geld einsparen, wenn Sie mehr Pflegeeltern gewinnen. Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Kollegin!

Marianne Burkert-Eulitz

Die brauchen das, und deswegen müssen Sie weiter ge- hen als das, was Sie hier im Antrag schreiben. – Danke! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion spricht nun der Kollege Freier-Winterwerb. – Bitte schön!

Alexander Freier-Winterwerb

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es ist erschütternd, wenn man weiß, was manche Eltern ihren Kindern antun: psy- chische Gewalt, physische Gewalt, sexuelle Gewalt, Vernachlässigung und vieles mehr oder alles gemein- sam. – Wir sprechen über die tiefsten und dunkelsten Abgründe des menschlichen Seins. Liebe Marianne Burkert-Eulitz! Deshalb verstehe ich, dass du als unbestrittene Vorkämpferin und Kämpferin für Pflegefamilien und das Recht von Pflegekindern zu Recht verlangst, dass wir auch Druck machen. Aber ich will dir sagen, dass du mit dieser Koalition Menschen gewonnen hast, die das auch aus tiefsten und vollstem Herzen wollen und die das auch exekutieren, mit Katha- rina Günther-Wünsch als Senatorin und Falko Liecke als ehemaligen Jugendstadtrat, der auch weiß, worüber er redet. Was diese Kinder verdienen, ist eine echte Chance auf ein selbstbestimmtes Leben, und das sind stabile Lebens- umstände, verlässliche Beziehungen, Geborgenheit. Pfle- geeltern füllen diese Lücke, die die leiblichen Eltern hinterlassen, und erklären sich bereit, Verantwortung für diese Kinder zu übernehmen und da zu sein, und das Tag und Nacht. Das ist keine leichte Aufgabe, und ich möchte deshalb allen Pflegeeltern und Pflegepersonen für ihr Engage- ment, ihre Liebe und ihre Geduld danken, denn sie ver- dienen unseren größten Respekt für Ihre Arbeit in diesen schwierigen Umständen; denn sie tun das, obwohl die Kinder oft ein großes Päckchen mitbringen; denn sie tun das, obwohl sie riesige Felsen von unseren Verwaltungen in den Weg gelegt bekommen; und sie tun das in der Gewissheit, dass ihr Pflegekind jederzeit zurückgehen könnte in die Herkunftsfamilie, denn das ist das oberste Ziel der Jugendhilfe. Wenn Sie mich fragen, ist das übrigens ein Grund, warum Kinderrechte ins Grundgesetz gehören – damit es bei Entscheidungen Abwägungen gibt zwischen dem Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder und das Recht der Kinder auf eine fördernde und liebevolle und gewalt- freie Erziehung. Roman Simon hat umfangreich dargestellt, was wir vor- haben. Das sind die ersten Schritte. Was ganz wichtig ist, ist nicht nur, Dinge zu wollen, sondern sie auch zu ma- chen. Wir machen die Dinge, wir haben sie im Haushalt hinterlegt. Wir stellen hier diesen Antrag, um natürlich auch diesen Bereich abzuschirmen, und das machen wir gemeinsam, und wenn ich mir mal so angucke, wer sich da im Bildungsausschuss engagiert, tun wir das in ganz großer Einigkeit – gemeinsam nach vorn für die Pflegeel- tern und Pflegefamilien in dieser Stadt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat nun die Kollegin Seidel das Wort. – Bitte schön!

Tommy Tabor

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Berliner Pflegekin- der und Pflegeeltern! Lieber Herr Simon! Das war eine hervorragende Rede. Sie klang nämlich genau wie meine Rede vom September letzten Jahres. Vom Inhalt her war sie hervorragend. Deshalb werden wir diesem Antrag, das kann ich vorwegnehmen, natürlich auch zustimmen. Ungeachtet dessen haben wir natürlich noch ein paar Anmerkungen. Erinnert sei hier zunächst an den Verlauf der jahrelangen Debatte, die bisher leider nur genau eines war, nämlich Gerede, und das über Jahre. Vielleicht kommen wir ja heute endlich ins Tun. Mich würde das sehr freuen. Unser Antrag vom 1. Dezember 2020 zur finanziellen Besserstellung der Familienpflege in der Kinder- und Jugendhilfe wurde am 26. August 2021 im Ausschuss für Bildung, Jugend, Familie besprochen, gemeinsam mit dem Antrag der CDU „Mehr Pflegeeltern statt mehr Heimunterbringung“. Liebe Frau Burkert-Eulitz, da wa- ren Sie noch in der Regierung, in der Koalition, und da haben Sie die Anträge einfach abgelehnt – weil Sie sich vorhin so schön beschwert haben. Als Kai Wegner mit den Stimmen der CDU-Fraktion ins Amt des Regierenden Bürgermeisters gewählt wurde, verbanden wir damit eine gewisse Hoffnung der bürgerli- chen Wende hier in Berlin, die aber ausgeblieben ist. Ich war selbst mal zehn Jahre Mitglied bei der CDU gewe- sen. Herr Wegner saß bei mir am Familientisch, und da haben wir geredet. Ich hoffe immer noch, dass sie diesen Kern, den Markenkern, den sie mal hatten, diese bürgerlich Konservativen, dass sie das irgendwie wiederfinden. Aber da ist irgendwie nur noch etwas Rudimentäres vor- handen bei ihnen. Ich hoffe, es wird wieder besser. Wie gesagt, das ist kein Skandal. Da gab es die AfD noch nicht, als der Regierende Bürgermeister bei mir zu Hause war. Daher unternahmen wir kurz danach, nachdem er Regierender Bürgermeister wurde, am 21. Juni 2023 ei- nen neuen Versuch, die Situation von Pflegekindern und Pflegeeltern zu verbessern. Unser Antrag zum Wohle besonders benachteiligter Kinder „Pauschalen für den Lebensunterhalt für Pflegekinder erhöhen und die Arbeit von Pflegeeltern wertschätzen“ wurde dann hier am 21. September – ich habe es schon erwähnt – 2023 im Plenum besprochen. In diesem Antrag erinnerten wir daran, dass die Pauschalen für die monatliche Beihilfe und die Kosten der Erziehung seit 2006 nicht mehr erhöht wurden. Das sind nunmehr 18 Jahre, unvorstellbare 18 Jahre. Da muss sich hier die Linksfraktion nicht hinstellen und sagen: Hier muss endlich etwas passieren. Sie hatten jahrelang genug Zeit, etwas zu verändern. Auch mit den Pauschalen für den Lebensunterhalt sieht es ähnlich schlimm aus. Die wurden seit 2012 nicht mehr erhöht. (Katrin Seidel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4585 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Das sind immerhin zwölf Jahre. Das ist dementsprechend dann keine Wertschätzung von Pflegekindern und Pflege- eltern, wenn man in der Regierung ist, immer nur redet, aber nicht handelt. Daher irritiert uns am heutigen Tag von der CDU und SPD die Einleitung im Antrag: Pflegefamilien „überneh- men eine für die Gesellschaft nicht in Geld aufzuwiegen- de Aufgabe“. Die Familienpartei AfD denkt sehr wohl, dass nach so vielen Jahren der Vertröstung von Pflege- kindern und Pflegeeltern endlich bessere Zeiten, bessere finanzielle Zeiten kommen müssen. Liest man weiter im Antrag, dass die Pauschalen „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ – das ist ja schon wieder so ein kleiner Türspalt, wo man sagt: Okay, wir können doch nicht erhöhen. – angepasst werden. Jedenfalls wird einem da Angst und Bange. Schon in unserem Antrag aus dem Dezember 2020 hatten wir dar- gelegt, dass wegen der familiennahen Struktur eine Un- terbringung bei Pflegeeltern nicht nur dem Kindeswohl besser dient, sondern auch gegenüber anderen Unterbrin- gungsformen Millionen dem Steuerzahler sowie dem Haushalt spart. Das wurde dann später auch noch bei den Anhörungen im Ausschuss so bestätigt. Insofern brau- chen wir hier keine Ausreden bezüglich der finanziellen Strukturen. Notfalls streichen Sie das 29-Euro-Ticket oder streichen Sie bei beliebigen NGOs und Vereinen, die bei Ihnen nur die linken Vorfeldorganisationen sind, die Gelder, oder, Geheimtipp an alle, die es immer noch nicht verstanden haben: Sorgen Sie endlich dafür, dass der Missbrauch von Asylrecht aufhört und die Einwanderung nach Deutschland geregelt wird. Schon ist jede Menge Geld vorhanden, um die Leistungen von Pflegeeltern und Pflegekindern finanziell zu würdigen. Wir geben zumindest die Hoffnung nicht auf und denken, dass heute ein guter Tag für die Berliner Pflegeeltern sein könnte, und, noch wichtiger, ein guter Tag zum Wohle der besonders benachteiligten Kinder. Wir werden an dem Thema dranbleiben. Das versprechen wir Ihnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Me- dien sowie mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 48 wurde bereits in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 35 behandelt. Tagesordnungspunkt 49 steht auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 50 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Nummer 4.5. Ich rufe auf lfd. Nr. 51: Mieter*innenschutz ausbauen und § 6 Wirtschaftsstrafgesetz zur Anwendung bringen: Verdrängung aufgrund baulicher Veränderungen in missbräuchlicher Weise verhindern Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1671 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Frau Kollegin Schmidberger, Sie haben das Wort.

Katrin Schmidberger

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Kollegin- nen und Kollegen! Liebe Mieterinnen und Mieter! Ja, wir haben es geschafft. Wir haben letzte Woche ein Stück Berlin gerettet. Das Tuntenhaus bleibt. Daher gibt es an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an den Senat, an den Bezirk Pankow sowie an die Genos- senschaft und Stiftung. Das ist nur gelungen, weil hier alle im entscheidenden Moment an einem Strang gezogen haben und der Bezirk unterstützt wurde. Ich finde, Berlin braucht mehr solcher Modelle und hoffe auch darauf. In der Pressemitteilung zum Tuntenhaus hat sich Herr Senator Gaebler aber nicht nur zum Vorkaufsrecht geäu- ßert, er hat auch einen Appell an die Bezirke formuliert, ich zitiere: „Gleichzeitig ermutige ich die Bezirke, von allen bauaufsichtsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, die ihnen zur Verfügung stehen.“ Lieber Herr Senator, das ist eine schöne Forderung. Ich gebe Ihnen da auch völlig recht. Aber die Frage ist doch: Welche Möglichkeiten haben denn die Bezirke, um schlagkräftig gegen bauliche Missstände vorzugehen? Und fehlt es denen denn wirklich nur an Mut? – Nein! Ich kann jedenfalls für die Baustadträte und -rätinnen der Grünen und Roten sprechen und klar sagen: Es fehlt ihnen nicht an Mut, sondern es fehlt ihnen an Personal. Es fehlt ihnen an Ressourcen, es fehlt ihnen an wirkungs- vollen Gesetzen, die gut umsetzbar sind, sprich: Es fehlt ihnen an der Unterstützung vom Land. Dabei müssen wir doch, Herr Senator, jedes Instrument nutzen, das im Kampf gegen Spekulation und Verdrän- gung zur Verfügung steht. Deshalb fordern wir mit unse- rem Antrag beziehungsweise wollen Sie ermutigen, Herr (Tommy Tabor) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4586 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Senator, das Wirtschaftsstrafgesetz auch zur Anwendung zu bringen und spekulativen Leerstand endlich auch zu bestrafen. Law and Order ist doch sonst auch so ein Ding in der Koalition. Die Graefe 13 in Kreuzberg ist ein trauriges Beispiel, das verdeutlicht, wie notwendig die Anwendung des § 6 wäre, zumindest die Prüfung. Dort können die Mieter und Mieterinnen seit über vier Jahren nicht mehr in ihre Wohnungen zurück. Die Eigentümer, das sind Herr Men- ne und seine zwei Söhne aus München in Form der Men- ne GmbH – es wäre übrigens nett, wenn Sie ein bisschen leiser wären – lassen seit dem Brand in dem Haus seit 2020 das Haus leerstehen. So jedenfalls sieht es faktisch aus. Die Mieter und Mieterinnen waren zunächst in Hotels untergebracht und sind aber seitdem bei Bekannten oder in Ersatzwohnungen, die sie selbst suchen mussten, nicht der Eigentümer, untergekommen. Laut Mietern und Mie- terinnen wurde seit Januar die Baustelle nicht mehr betre- ten. Doch dem Bezirk sind die Hände gebunden, denn die Mennes sind anscheinend Profis im sogenannten Fristen- surfen. Sie reichen immer wieder Unterlagen ein, dass Maßnahmen für die Beseitigung der Brandschäden in Angriff genommen werden. Es ist aber immer nur das Nötigste und gerade so fristgerecht. In die Wohnung zurück konnte bis heute kein einziger Mieter, denn die Maßnahmen sind nicht ausreichend, um das Haus wieder bewohnbar zu machen – seit über vier Jahren. Und jetzt kommt es: Die Menne GmbH hat das Haus kurz nach dem Brand in Eigentumswohnungen aufteilen lassen und will jetzt die Grundrisse ändern. Na, wenn das kein Zeichen für die Absicht einer höchstmöglichen Verwer- tung der Immobilie ist, dann weiß ich auch nicht. Diese und ähnliche Fälle gibt es in jedem Bezirk, und es werden leider übrigens immer mehr. Immer mehr Mieter und Mieterinnen melden sich bei uns und geben Hinwei- se, dass bauliche Maßnahmen in missbräuchlicher Weise in Häusern durchgeführt werden oder dass Häuser ver- kommen und Wohnungen leer bleiben, damit die Mieter und Mieterinnen eben kündigen, damit ein Abriss oder eine überteuerte Modernisierung wahrscheinlich wird. Dies alles geschieht für eine höhere Rendite. Das hat alles nichts mehr mit verantwortungsvoller Vermietung zu tun. Wir müssen solche Geschäftsmodelle stoppen. Wir wol- len mit diesem Antrag den Senat bitten, auch SPD- Stadträte wie Herrn Gothe aus Mitte darin zu unterstüt- zen. Ich zitiere aus dem Tagesspiegel, Herr Gothe hat gesagt: „Ich unterstütze die Intention des § 6 absolut und rate dem Senat, hierzu eine klare Zuständigkeits- regelung zu treffen.“ Dann sollten Sie vielleicht intern noch mal miteinander sprechen. Da stehen wir auch gerne zur Vermittlung bereit. Ich finde aber, Herr Senator, Sie sollten auf den Stadtrat hören und sollten sich trauen. Einen Versuch ist es doch wert. Wir können doch den Mennes & Co dieser Stadt nicht alles so durchgehen lassen, oder? Liebe Berlinerinnen und Berliner! Am 1. Juni findet die alljährliche Mietendemo statt. Ich hoffe und appelliere an alle Mieterinnen und Mieter, am Samstag ihren Unmut, ihren Frust und ihre Forderungen auf die Straße zu brin- gen. Denn Berlin will die Vergesellschaftung, Berlin will Gesetze gegen Spekulation und Zweckentfremdung, und Berlin will auch einen Senator, der nicht nur andere er- mutigt, sondern selbst den Mut hat, die Mietenkrise an- zugehen. Ich hoffe, wir sehen uns alle am Samstag, 14 Uhr Potsdamer Platz. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat nun der Kolle- ge Dr. Nas das Wort. – Bitte schön!

Dr. Ersin Nas

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte mir gewünscht, dass das Beste zum Schluss kommt, aber es ist leider nicht so! Auch zum Schluss unserer Plenarsitzung müssen wir uns aus meiner Sicht mit einem etwas überflüssigen Antrag beschäftigen. In der Sache geht es Frau Kollegin Schmidberger – da können Sie mal zuhören, Frau Kollegin Schmidberger, Sie haben ja den Antrag gebracht – um ein wichtiges Thema. Sie sprechen von dem angespannten Wohnungs- markt und von den steigenden Mieten. Ich und viele Ber- liner hätten sich jedoch gewünscht, dass Sie in Ihrer Re- gierungsbeteiligung etwas mehr getan hätten, dass Sie in Ihrer Regierungsbeteiligung mehr Wohnungen gebaut hätten, dass Sie in Ihrer Regierungsbeteiligung zumindest dafür gesorgt hätten, dass mehr Baugenehmi- gungen erteilt werden oder dass das Baurecht beschleu- nigt wird. All das haben Sie nicht getan, und das sorgt für (Katrin Schmidberger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4587 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Wut und Frust in unserer Gesellschaft. Sie haben einfach geschlafen. Das müssen Sie doch mal endlich einräumen. [Beifall bei der CDU – Zurufe von den GRÜNEN –

Sebastian SchlĂĽsselburg

Wie viele in Steglitz-Zehlendorf?] Sie erwarten von uns, dass wir innerhalb eines Jahres all diese Probleme auf dem Wohnungsmarkt lösen. – Ich komme dazu! – Weil Sie dieses Problem, die Miete- rinnen angesprochen haben: Die Mieterinnen und Mieter wissen sehr genau, dass Sie in der Vergangenheit ge- schlafen haben, und Sie tun so, als hätten Sie nie was damit zu tun gehabt. Jetzt zu dem Antrag: § 6 Wirtschaftsstrafgesetz ist eine wichtige Vorschrift, wie § 5. Bei § 5 geht es um Miet- preisüberhöhung und bei § 6 um die Verdrängung wegen baulicher Veränderung. Man muss jedoch genau darauf achten, ob und inwieweit eine Verdrängung durch bauli- che Maßnahmen vorliegt. Man muss erst recht darauf achten, wer für die Ahndung zuständig ist. Sie haben gesagt, es gibt eine Familie, es gibt zwei Bezirke, wenn ich mir Ihren Antrag ansehe. Erstaunlicherweise sind es Bezirke, wo Stadträte oder Bürgermeister der Grünen regieren. Warum sollen wir die Zuständigkeiten ändern, nur weil Ihre Bürgermeister oder Ihre Stadträte nicht in der Lage sind, Gesetze und Vorschriften umzusetzen? Warum sollen wir die Zuständigkeit an den Senat geben? Nur weil diese Stadträte das nicht durchsetzen können? Wenn Ihre Stadträte der Meinung sind, dass der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit erfüllt ist, dann sollten Sie doch unverzüglich Maßnahmen ergreifen und hier nicht solche Anträge stellen. Der Wunsch, so steht es in Ihrem Antrag, nach Verfah- renssicherheit ist eher ein Zeichen von politischer Unfä- higkeit, von Unfähigkeit Ihrer Parteifreunde, und nicht etwas, was wir hier im Abgeordnetenhaus re- geln müssten. Es gibt zumindest keinen Anlass, diese Zuständigkeiten zu ändern oder eine neue Taskforce, eine neue Arbeitsgruppe, einzurichten, damit das schneller durchgesetzt wird. Ich habe auch erlebt, dass gerade Ihre Parteifreunde, wenn es um bestimmte Fragen, auch um kompliziertere Rechtsfragen, geht, ganz schnell konsequent handeln können. Da fordere ich lieber Ihre Parteifreunde, aber auch alle zuständigen Stadträte in den Bezirken auf, das umzusetzen. Wir brauchen das, aber nicht mit Ihrem Antrag! Daher werden wir diesem Antrag nicht zustim- men, und ich hoffe – da braucht man keine Vermitt- lung –, dass auch in den Bezirken die Verantwortlichen das umsetzen. Auch daran werden wir arbeiten und das auch genau überprüfen und verfolgen. – Ich danke Ihnen für das Zuhören! Vielen Dank, Herr Kollege! – Dann hat die Kollegin Schmidberger die Gelegenheit zur Zwischenbemerkung.

Katrin Schmidberger

Herr Nas! Wir erwarten von Ihnen sicherlich keine Wun- der. Wir wären aber froh, wenn Sie mal wenigstens Ihren Job machen würden. Zum Thema, wir hätten als Regie- rung nichts getan, kann ich nur sagen: Wir haben im Gegensatz zu Ihnen alle Instrumente ausprobiert, um die Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen. Wir haben den Mietendeckel gemacht, der selbst von Ihren Wählerinnen und Wählern befürwortet wird. Und wer hat diesen Mietendeckel gestoppt? – Die CDU! Und wer hat gleichzeitig im Bund regiert und hat 16 Jahre nichts für die Mieter gemacht? – Die CDU! Sie machen Vermieterpolitik! Also mal runterkommen! Vielleicht mal bei den Fakten bleiben, Herr Nas! Es ist wirklich unerträglich, was Sie hier erzählen. Wir haben übrigens das Baurecht mehr beschleunigt, als Sie dies mit Ihrem Schneller-Bauen-Gesetz tun werden, nämlich indem wir wieder Personal in die Bezirke rein- gebracht haben, nachdem die ausgeblutet waren. Das ist die Realität! Zum Thema Zuständigkeiten, bevor Sie hier irgendwelche SPD- und Grünen-Stadträte mit Unfähigkeit beleidigen; das finde ich wirklich anmaßend und dreist: Sie sollten es sich vielleicht mal überlegen und einmal mit denen über ihre Arbeit sprechen. CDU- Stadträte haben Sie meiner Meinung nach jetzt gerade auch beleidigt. Die wollen nämlich keine andere Zustän- digkeit, das steht auch nicht in unserem Antrag drin. Da steht drin, dass wir Verfahrenssicherheit haben wollen, weil die Anwendung des § 6 Wirtschaftsstrafgesetz näm- lich juristisches Neuland ist. Die Stadt Frankfurt macht es gerade, ist aber gerade auch noch in Gerichtsverfahren. Im Gegensatz zu Ihnen sind dort die Sozialdemokraten (Dr. Ersin Nas) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4588 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 mutig, gehen voran und scheitern vielleicht auch mal, aber tun alles, was in ihrer Macht steht, um Mieterinnen und Mieter zu schützen. Nur weil Sie ab und zu mit Ihrer Anwaltskanzlei oder im Privatbereich sogenannte Mieterberatungen durchführen, haben Sie hier noch lange nichts als wohnungspolitischer Sprecher vollbracht. Keinen einzigen Antrag, keinen einzigen inhaltlichen Vorschlag, außer heute die Om- budsstelle, die von uns kam, habe ich von Ihnen gehört. Ich wette mit Ihnen, dass wir unter Rot-Grün-Rot mehr gebaut haben werden, mindestens doppelt so viel, als Sie in diesen Jahren schaffen. Von daher: Vielleicht mal ein bisschen bei der Realität bleiben. Ich sage es einmal so: Abgerechnet wird zum Schluss, Herr Nas! Dann hat der Kollege Dr. Nas zur Erwiderung das Wort.

Dr. Ersin Nas

Ich muss mir von Ihnen nicht sagen lassen – Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich danke Ihnen! –, dass ich bei der Wahrheit bleiben muss! – Dann bleiben wir doch bei der Wahrheit. Wer hat denn den Mietendeckel gestoppt? – Es war das Bundesverfassungsgericht! Es hat Ihnen nicht gefallen. Es war unsere Rechtsordnung, die das gestoppt hat, und das völlig zu Recht! Wahrheitspunkt eins: Es war die Rechtsordnung. Wahr- scheinlich gefällt Ihnen das auch nicht, aber es war die Rechtsordnung. Das ist Punkt eins. Jetzt kommen wir mal zu der juristischen Expertise in den Bezirken: Wenn Sie sagen, dass die juristisch nicht darauf vorbereitet sind. Meine Güte! Brauchen die Bezirke selbst Rechtsberatung, um zu sehen, wie sie § 6 anwen- den? Brauchen die Bezirke extra Rechtsberatung, um zu wissen, wie sie Gesetze und Vorschriften anwenden? Sie müssen einfach konkret und konsequent sein. Wenn Sie mir genau zugehört hätten, Frau Schmidberger: Ich habe gesagt, die politische Unfähigkeit, wenn ein Stadt- rat – – Sie haben zwei Bezirke genannt, und das sind zufälligerweise Ihre Stadträte, aber ich habe auch ergänzt, dass jeder Stadtrat, jeder Verantwortliche in Berlin verantwortlich ist, diese Geset- ze umzusetzen. Ich sage es ganz laut und deutlich: Auch einen CDU- Stadtrat, der dafür verantwortlich ist, testen wir daran, wie sehr er Gesetze und Vorschriften durchsetzt. Glauben Sie mir, alle Stadträte, die ich da kenne, sind da viel kon- sequenter als Sie, die hier nur Reden schwingen können. Im Gegensatz zu Ihnen lassen wir Taten folgen. Ich sage das heute auch ein zweites Mal und gerne: Die CDU und die Fraktion lassen Taten folgen und nicht irgendwelche leeren, nutzlosen Anträge! – Danke Ihnen! Vielen Dank, Herr Kollege! – Dann hat für die Linksfrak- tion der Kollege Schenker das Wort.

Niklas Schenker

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schön, dass hier auch zu relativ später Stunde so richtig Stimmung bei dem Thema aufkommt. Ich kann es aber nicht lassen, Herr Nas: Ihre Selbstherrlichkeit, mit der Sie hier jedes Mal jeden einzelnen guten Vorschlag vom Tisch wischen, ohne dass Sie ‒ und ich meine jetzt konk- ret Sie und Ihre SPD-Kollegin ‒ irgendetwas Sinnvolles beigetragen hätten zu unserer schönen Veranstaltung, ist wirklich kaum zu ertragen, ehrlich gesagt. Angesichts dessen, dass die Bautätigkeit in Berlin enorm eingebrochen ist, dass weniger bezahlbare Wohnungen, weniger kommunale Wohnungen gebaut werden, dass die Mieten weiter durch die Decke gehen, dass die Heiz- kosten durch die Decke gehen, ohne dass es eine Hilfe für Betroffene gibt, muss man es erst einmal hinkriegen, sich hier jedes Mal hinzustellen und so zu tun, als ob Sie ir- gendetwas für die Mieterinnen und Mieter in dieser Stadt herausholen. Kollegin Schmidberger hat es gesagt: Ihr Job ist nicht, irgendwelche Mieterberatungen in Bezirken zu machen, sondern Ihr Job wäre es, hier in der Regie- rung tatsächlich mal Reformen dafür vorzulegen, dass die Mieterinnen und Mieter nicht aus den Wohnungen flie- gen. (Katrin Schmidberger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4589 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Ich möchte bei der Wette gerne mithalten: Ich gehe auch davon aus, dass am Ende der Wahlperiode feststehen wird, dass Ihre Koalition deutlich weniger und vor allem deutlich weniger bezahlbare Wohnungen fertig gestellt hat, als das unter Rot-Grün-Rot der Fall war. Wir müssen ja nur daran erinnern, in welchen Bezirken in der Vergangenheit immer am wenigsten gebaut wurde. Das waren komischerweise immer die Bezirke, die zwar eine ganze Menge Fläche, aber leider auch eine ganze Menge CDU in den Bezirksämtern sitzen haben, und zwar in Reinickendorf und in Steglitz-Zehlendorf. Tja. Und wissen Sie vielleicht, wer maßgeblich dafür verant- wortlich ist, dass die Mieten in Berlin so dermaßen ge- stiegen sind, wie sie gestiegen sind? Es ist Ihr ‒ ich will es einmal vorsichtig ausdrücken ‒ von der Immobilienlobby geförderter Regierender Bür- germeister, der 16 Jahre im Bundestag saß und für dieses Thema maßgeblich verantwortlich war und hier den Mie- tendeckel weggeklagt hat, gegen die Interessen von 85 Prozent der Berliner Mieterinnen und Mieter. Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kol- legen Gräff?

Niklas Schenker

Ja! Bitte schön!

Niklas Schenker

Also erstens ist es natürlich sehr leicht, das auf die exter- nen Umstände zurückzuführen. Ich sage es mal so: Sie haben Ihre Wohnungsbauförde- rung ja so dermaßen aufgeblasen, um die privaten Inves- toren jetzt endlich dazu zu locken, irgendwelche Sozial- wohnungen zu bauen. Das, was wir Ihnen vor über einem Jahr gesagt haben, wird nicht funktionieren; es hat auch nicht funktioniert. Das zum ersten. Auch Ihr Schneller-Bauen-Gesetz wird im Übrigen über- haupt nicht funktionieren. Das sagen Ihnen auch Exper- tinnen und Experten, die nicht von der Immobilienlobby bezahlt werden, dass das einfach nicht der richtige Weg ist. Dazu gibt es ja kluge Studien, die sagen: anti- zyklische Investitionen, stärkere kommunale, öffentliche Verantwortung. Was haben wir vor 100 Jahren gemacht, als wir auch eine Wohnungsnot hatten? ‒ Wir haben gemeinnützige Wohnungsbauprogramme gestartet und diejenigen gestärkt, die tatsächlich die bezahlbaren Woh- nungen bauen, die Berlin braucht. Und noch einmal, ich bleibe einfach bei der Logik: Wenn Sie auf die Boomjahre zurückkommen, ist es ja noch selbstverräterischer, dass in den Boomjahren in den Be- zirken, in denen die CDU immer maßgeblich dafür ver- antwortlich war, eben am wenigsten Wohnungen gebaut wurden, zum Beispiel in Steglitz-Zehlendorf, wo der Investor Groth, der mal Spenden an die CDU und mal an die SPD macht ‒ je nachdem, wo es halt gerade passt ‒, durchge- setzt hat, dass einfach massenweise Einfamilienhäuser gebaut werden und nicht bezahlbare Wohnungen, obwohl Steglitz-Zehlendorf tatsächlich der Bezirk ist, der mit am wenigsten Sozialwohnungen hat. So, jetzt komme ich noch einmal zum eigentlichen The- ma zurück. Es ist natürlich sehr einfach, als Senat zu sagen: Na ja, das liegt in der Zuständigkeit der Bezirke. ‒ Erstens möchte ich dazu sagen: Es müsste doch im Inte- resse des Senats sein, dass Not erfinderisch macht und wir deswegen natürlich alle Instrumente, die es gibt ‒ vor allem, wenn es sie eben gibt ‒, nutzen und Bezirke sagen: Wir würden das gern machen, wir brauchen aber Unter- stützung vom Senat. (Niklas Schenker) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4590 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Der Senat müsste doch sagen: Ja, wir unterstützen euch, und wir gucken uns die Jagowstraße 35, Hasenheide 47, Graefestraße 13 an, genau diese vielen Fälle, auch die Habersaathstraße. Da sind ja sogar SPD-Baustadträte, und Herrn Gothe halte ich eigentlich für einen guten Mann. Warum setzt man sich nicht mit dem zusammen und sagt: Okay, wir probieren es jetzt hier mal? Genau das machen wir doch im Übrigen beim Milieu- schutz. Beim Milieuschutz sehen Sie überhaupt kein Problem darin ‒ das ist ja auch in der Zuständigkeit der Bezirke ‒, dass Sie eine Ausführungsvorschrift für die Bezirke machen. Da könnte man mit dem gleichen Ar- gument sagen, das macht man nicht, aber genau das ma- chen Sie ja auch. Ich kann Sie also nur noch einmal dazu ermutigen, dass wir das tatsächlich machen, denn berlinweit häufen sich viele Fälle, in denen Mieterinnen und Mieter ihre Woh- nung wegen Modernisierung oder Instandsetzung verlas- sen müssen. Oft werden Maßnahmen nur schleppend vorgenommen oder ausgeführt, um Mieterinnen und Mieter so zu drangsalieren. Die Motivation ist klar: Woh- nungen werden baulich verändert, entkernt, eine Be- wohnbarkeit wird ausgeschlossen, oft bedeutet das Leer- stand, oder es soll abgerissen und luxussaniert werden. Das Ziel ist eine Entmietung und Verdrängung, und dem müssen wir einen Riegel vorschieben, und zwar mit allen Instrumenten, die wir haben. Ich wollte eigentlich von dem Fall Manfred Moslehner, genannt Manne, erzählen, der seit 1939 in der Kleinhaus- siedlung am Steinberg wohnt. Er ist einer von vielen Fällen: Die Wohnung von Manne soll zwangsgeräumt werden, und er wehrt sich jetzt dagegen. Bei der Demo haben die Mieterinnen und Mieter nicht nur gerufen: Manne muss bleiben! ‒, so wie alle anderen Mieterinnen und Mieter auch, sondern auch: Eine Wohnung ist kein Aktienpaket! ‒ Wir müssen entmieten verbieten. Das ist Ihre Aufgabe, und wir machen Ihnen dafür den notwen- digen Druck. Vielen Dank! ‒ Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Kolle- ge Dr. Kollatz das Wort.

Dr. Matthias Kollatz

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will zwei kurze Vorbemerkungen machen. Wenn ich die Linkspartei richtig verstanden habe: Weil weniger gebaut wird, stimmen Sie hier im Plenum sicherheitshalber ge- gen Bauprojekte und fordern, dass das Flüchtlings- baurecht in Berlin nicht mehr angewandt wird. So ganz passt das nicht. Die zweite Vorbemerkung, jetzt mal eher in Richtung der Grünen: Leute, mein Freund Mike Josef in Frankfurt am Main hat dieses Thema in der kommunalen Ebene hoch- gezogen. Es war nicht das Land Hessen. Das Land Hessen hat ihn dabei nicht unterstützt; es war zu dem Zeitpunkt schwarz-grün. Der Wirtschaftsminister, der für das Wirtschaftsstrafrecht zuständig ist, war übri- gens mein Freund Tarek Al-Wazir. Das heißt also: Ein bisschen abrüsten ist auch mal ganz gut, und die Zuständigkeitsfrage ist völlig klar: Das ist auf der kommunalen Ebene. Man kann sehr wohl danach fra- gen ‒ dazu komme ich auch gleich ‒, ob die Landesebene dabei unterstützen kann, aber dass es auf der kommuna- len Ebene ist, ist unstrittig und sollte auch unstrittig blei- ben. Im Übrigen ist es auch so, dass der Baustadtrat von Fried- richshain-Kreuzberg im Oktober 2023 vollmundig be- kannt gegeben hat ‒ wie man ja auch im Magazin des Berliner Mietervereins nachlesen konnte ‒, dass den Eigentümerinnen und Eigentümern sogenannter Problem- immobilien vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg jetzt der Kampf angesagt wird. Insofern will man es dort auch auf der kommunalen Ebene halten. Es hat in Berlin eine gewisse Tradition ‒ und deshalb brauchen wir auch gar nicht so schrecklich viel zu strei- ten ‒, dass eine der denkbaren Unterstützungsmaßnahmen darin besteht ‒ und das haben auch Vorgängersenate gemacht ‒, dass die Bezirke unterstützt werden, wenn sie dann zum Beispiel in schwierigen Prozessfällen Rechts- unterstützung brauchen und Ähnliches. Das ist gemacht worden, und das kann man, meine ich, auch hier machen. Darüber wird man dann reden müssen. Aber, bitte schön: Alles einmal herunterkochen und nicht so tun, als seien da die einen, die im Stich gelassen sind, und die anderen nicht. Es ist genau das Umgekehrte der Fall. Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Schlüsselburg? (Niklas Schenker) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4591 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024

Dr. Matthias Kollatz

Besser nicht, weil Sie hier ja schon so Lichter für die letzten 60 Sekunden angeknipst haben. Der Bundesrat hat schon vor einiger Zeit einen Antrag beschlossen, dem auch das Land Berlin beigetreten ist, und hat darauf aufmerksam gemacht, dass es tatsächlich eine schwierige Rechtssituation ist. Der Bundesrat hat damals mit Mehrheit beschlossen, dass er der Auffassung ist, dass das nach dem Gesetz im Prinzip ‒ so lautet der Text; das ist so ein bisschen juristisch, ich zitiere ‒ „nach der Begründung final, als dolus directus ers- ten Grades, auszulegen“ ist. Dann hat der Bundesrat damals gesagt: „Eine derartige Absicht dürfte in der Praxis kaum jemals nachweisbar sein.“ Deswegen hat er gefordert, dass das Wirtschaftsstrafrecht von 1954 geändert und im Prinzip, das sagen Juristen dann wohl so, in eine Schutzbestimmung umgewandelt werden muss, weil dann die Beweislast eine andere wäre. Insofern ist es so: Ich denke, der Senat kann den Bezirk sehr wohl rechtlich unterstützen, aber das ist es dann auch. Das ist die Zuständigkeit des Bezirks. Im Übrigen sollten wir uns gemeinsam darum bemühen, dass auf Bundesebene das Wirtschaftsstrafrecht geändert und von einer in der Praxis kaum jemals nachweisbaren Bestim- mung in eine Lösung überführt wird, die eher die Schutz- rechte der Mieterinnen und Mieter in den Mittelpunkt stellt. – Danke! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Laatsch das Wort.

Harald Laatsch

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist mal wieder typisch grünes Doppeldenken. Sie wollen wieder mal Mieter schützen. Sie sind doch die Partei, die ständig neue Vorschriften erfindet, die die Mieten immer teurer machen. Sie sind doch die Partei mit dem Heizungsge- setz. Sie sind doch die Partei mit der CO2-Steuer. Sie sind doch die Partei mit dem Dämmwahn. Sie sind doch die Partei mit dem Solarzwang. Sie sind doch die Partei mit der Dachbegrünung. Sie sind doch die Partei mit dem Regenwassermanagement, und Sie sind die Par- tei, die einzige Partei hier in Berlin, die ein Mehrfamilienhaus missbraucht, um Ihre Partei- zentrale darin unterzubringen. Kurzum: Sie sind die, die ständig die Kosten treiben und mit dem Sanierungszwang und der Bauverhinderung die Tür zu steigenden Mieten weit aufgerissen haben. Und jetzt wollen Sie wieder mit dem Finger auf andere zeigen. Wollen Sie die Gesellschaft entzweien? Wollen Sie Mieter und Vermieter aufeinanderhetzen? Die erfor- derlichen Gesetze sind längst geschaffen, vielleicht schon längst zu weit getrieben, weswegen niemand mehr Woh- nungen in Berlin bauen will. Wenn es ein Erfordernis gibt, geltendes Recht in An- spruch zu nehmen, kann das wie in jedem anderen Le- bensbereich gemacht werden. Aber eine Stelle zu schaf- fen, die Tatbestände konstruiert, um zu klagen, um die Gerichte zu belasten, um Mieter und Vermieter aufeinan- derzuhetzen, braucht kein Mensch. Vermieter wollen Sie ja seit jeher kriminalisieren. Im Gegensatz zu Ihnen tun die Vermieter etwas für die Ber- liner. Die stellen nämlich Wohnungen zur Verfügung. Sie verhindern sogar das Bauen! Sie waren es, die in der letzten Legislatur einen nicht wiedergutzumachenden Schaden am Mietwohnungsmarkt angerichtet haben. Sie waren es, die die Knappheit am Wohnungsmarkt erzeugt haben. Sie waren es, die in einer Nullzinsphase mit 1 600 Euro Baukosten pro Quadratme- ter alles getan haben, damit nicht gebaut werden konnte. Sie waren es, die den Weg für enorm gestiegene Miet- preise geebnet haben, und mit Ihrem Herrn Habeck in der Bundesregierung Strom und Gas unerschwinglich ge- macht haben. Sie und Ihre Freunde in Rot sind das Problem der Berliner Mieter. Sie sind keine Lösung. – Danke schön! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4592 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbrau- cherschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 52: Die B.L.O.-Ateliers gehören zu Berlin! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Annahme einer Entschließung Drucksache 19/1672 hierzu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1672-1 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier die Kollegin Billig. – Bitte schön!

Daniela Billig

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste – hoffentlich zumindest noch zahlreich an den Bildschirmen! Ich freue mich wirklich sehr, dass wir mit dem Bekennt- nis zu den B.L.O.-Ateliers noch die Chance auf eine gemeinsame Entschließung haben, auf einen gemeinsa- men Text der demokratischen Fraktionen. Denn das ist keine Frage für parteipolitisches Geplänkel. Wir alle aus den demokratischen Fraktionen lieben doch dieses Ge- lände und all das, was da an Kultur und Kreativwirtschaft passiert. Wir diskutieren hier im Parlament sehr oft und sehr viel über Kulturräume. Das ist eine entscheidende Ressource. Das ist vielleicht sogar die allerentscheidendste, denn es hilft kein Geld, wenn keine Arbeits- oder Präsentations- räume zur Verfügung stehen. Für Berlins Attraktivität ist die Kultur, die Hochkultur genauso wie die freie Szene, ein ganz grundlegender Baustein. Denn warum kommen so viele Besucherinnen und Besucher nach Berlin? Warum hat Berlin so viel Lebensqualität für die Bewohnerinnen – also für uns alle, die wir heute hier sind –, wenn nicht vor allem wegen der vielfältigen Kultur aller Sparten und wegen der Kreativ- wirtschaft? In einem enger werdenden Berlin werden auch die Frei- räume immer weniger. Es ist nicht mehr möglich, so wie früher einfach wieder auszuziehen, wenn die Zwischen- nutzung irgendwo zu Ende ist und in einer anderen Fab- rikhalle einfach noch mal neu anzufangen. Diese alten Bahngelände oder die Industriestandorte, die wir seit den 1990er-Jahren immer mehr zu schönen Kulturorten aus- gebaut haben, stehen eben nicht mehr leer. Umso wichti- ger ist es, die Kulturräume, die wir haben, zu schützen und zu erhalten. Wir brauchen sie, denn wir werden vo- raussichtlich keinen Ersatz bekommen. Natürlich ist die Bahn auch ein Partner, der unsere Unter- stützung für die Verkehrswende hat und den Raum dafür braucht. Aber auch die Bahn profitiert von der Attraktivi- tät Berlins durch die Berliner Kultur. Bisher war das einfach, aber jetzt ist die Zeit, in der auch die Deutsche Bahn Berlin etwas zurückgeben muss. Jetzt kommt es darauf an. Es geht nicht, dass ein Tauschgrundstück angenommen und die B.L.O.-Ateliers trotzdem verjagt werden. Es geht nicht, dass ohne Vorankündigung Gebäude gesperrt wer- den. Es geht nicht, dass die Bahn jahrzehntelang nicht investiert, alle Instandhaltungen den Mieterinnen und Mietern aufbürdet, um diese dann darunter leiden zu lassen. Es geht auch nicht, dafür auch noch Sicherheits- gründe vorzuschieben. Das ist nicht nur herzlos, das ist auch eine Lose-lose-Situation. Wir fordern die Deutsche Bahn und den Verkehrsminister auf, das Betretungsverbot aufzuheben und die Verhand- lungen über eine Vertragsverlängerung wieder aufzu- nehmen. Wir appellieren an die Deutsche Bahn, ein Tauschgrundstück anzunehmen und dafür die B.L.O.- Ateliers sehr langfristig zu sichern. Unser Senator auf Berliner Ebene hat sich schon bereiter- klärt sich einzusetzen. Ich weiß von vielen Bundestags- abgeordneten, dass auch sie das tun. Deshalb freue ich mich, wenn wir auch hier an einem Strang ziehen, wenn wir hier in demonstrativer Einigkeit aller demokratischen Fraktionen für unsere Entschließung und für den Erhalt der B.L.O.-Ateliers stimmen, und ich hoffe, dass wir das erstmals schon nächsten Montag tun können. Denn die B.L.O.-Ateliers sind ein unverzichtbarer Teil der Berliner und Lichtenberger Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Deutsche Bahn und der Bundesverkehrsminister sind in der Verantwortung, Berlins Standortvorteil nicht nur zu nutzen, sondern der Stadt und ihrer Kulturszene etwas zurückzugeben. Wir kämpfen für den Erhalt der B.L.O.- Ateliers. Das ist unser Herzensanliegen. – Danke schön! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Dr. Juhnke das Wort. (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4593 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024

Dr. Robbin Juhnke

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Beitrag der Kunst- und Kulturszene zur Stadt ist, glaube ich, in diesem Haus mittlerweile eine gesicherte Erkenntnis. Sie ist kein Selbstzweck, sondern ein Lebens- elixier für Berlin. Allein in dem Cluster Kultur, IKT und Kreativwirtschaft sind 250 000 Menschen beschäftigt. 42 000 Unternehmen, jedes vierte Unternehmen, erwirt- schaften 44 Milliarden Euro Umsatz. Ein gutes kulturelles Angebot zieht spannende, kreative Menschen an, die sich inspirieren lassen, und deshalb gibt es in Metropolräumen wie Berlin oder London auch in der Wirtschaft eine höhere Dichte an kreativen Leuten als in Städten ohne nennenswerte Kultur. Nicht nur die An- sässigen profitieren davon, weil sie eine höhere Lebens- qualität und einen höheren Wohlstand haben, sondern auch die Besucher kommen deswegen. Der touristische Konsum lag vor Corona bei etwa 17 Milliarden. Wenn wir davon ausgehen, dass etwa 50 Prozent der Gründe, nach Berlin zu kommen, in der Kultur zu verorten sind, dann kann man davon ausgehen, dass durch die Kultur etwa 8 Milliarden Euro Umsatz nach Berlin gebracht werden. Doch ist die lebendige Kunst- und Kulturszene keine Selbstverständlichkeit. Sie ist abhängig von Menschen, sie ist abhängig von Orten, Orten wie den B.L.O.-Ate- liers, denn hier wird seit vielen Jahren eine Brache be- spielt und künstlerisch aufgewertet, hier entstand ein ein- maliges Biotop mit einer spannenden Mischung aus Kul- tur, Kunst, Kunsthandwerk und Kreativwirtschaft. Doch diese Entwicklung steht vor einem jähen Ende. Der Ei- gentümer des Grundstücks, die Deutsche Bahn, rekla- miert nun eigene Absichten und versucht, die Nutzer dort mit überraschenden Schritten vom Grundstück zu brin- gen. Damit es hier kein Missverständnis gibt: Die Mieter auf dem B.L.O.-Gelände sind dort als Zwischennutzer. Das war auch immer jedem bekannt, und ein Eigentümer kann natürlich auch bei Eigenbedarf die Zwischennutzung beenden und dort seine Pläne verwirklichen. Das ist sein gutes Recht. Dieser Fall ist aber etwas anders gelagert. Erst vor zwei Jahren war ein Vorstandsmitglied der Deut- schen Bahn vor Ort und hat erklärt, dass es keine abseh- baren Nutzungsabsichten dort gibt. Das hat sich bis heute auch nicht verändert, und deswegen erscheint das aktuelle Handeln der Bahn, das dort passiert, aus meiner Sicht hochgradig unseriös, denn es werden Probleme bei Elekt- roinstallationen und anderem bemüht, um ein sofortiges Nutzungsende zu begründen. Inzwischen gibt es wohl Signale, dass man wieder aufeinander zugeht. Das kann ich nur begrüßen. Der B.L.O.-Trägerverein hat ohnehin angeboten, diesen vermeintlichen Defiziten Abhilfe zu schaffen, und nach meiner Ortskenntnis herrschen dort keine Verhältnisse, die nicht beherrschbar sind oder bei Bedarf reparabel wären. Unter diesen Umständen appellieren wir an die Bahn, ihre Pläne dringend zu überdenken. Wir fordern die Bahn auf, mit dem Trägerverein gemeinsam nach Lösungen für die vorgebrachten Probleme dort zu suchen, und wir fordern die Bahn auf, beim Fehlen eigener konkreter Nutzungs- absichten den Weiterbetrieb der B.L.O.-Ateliers länger- fristig zu ermöglichen. Ich danke in diesem Zusammenhang ausdrücklich dem Regierenden Bürgermeister und dem Kultursenator für ihre bisherigen Bemühungen, sich für diesen Kultur- standort einzusetzen. Bitte lassen Sie nicht locker! Berlin braucht diese Orte. Ich würde mich auch über eine breite Zustimmung im Ausschuss und später auch hier im Haus freuen. Vielleicht ein Wort zu unserem Änderungsantrag: Inhalt- lich haben wir keinen großen Dissens, wie sich hier auch ergibt. Das Mittel eines Entschließungsantrags sollte aber aus meiner Sicht besonderen Situationen und Ereignissen vorbehalten bleiben. Aus diesem Grunde haben wir einen regulären Parlamentsantrag für geeigneter gehalten, aber umso optimistischer dürfen wir, glaube ich, sein, dass es zu einem gemeinsamen kraftvollen positiven Signal des Hauses kommt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Linksfraktion hat die Kollegin Klein das Wort.

Hendrikje Klein

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorrednerinnen haben es bereits gesagt: Mit den B.L.O.-Ateliers ist nicht nur ein für Lichtenberg bedeutsamer Kunst- und Kreativstandort entstanden. Da ich selbst Lichtenbergerin bin, weiß ich das umso mehr zu schätzen, und da freut es mich natürlich, dass wir uns hier fraktionsübergreifend einig sind, dass dieser Standort erhalten bleiben muss, für die Kunst- und Kulturszene, für die Künstlerinnen, für die Kreativen hier vor Ort, aber auch für die Nutzerinnen, die inzwischen nicht nur aus Berlin kommen. Es ist auch zugleich eine Oase für Um- weltbildung, die in einer stetig wachsenden Stadt immer weniger werden. Seit 2012 ist es auch ein Ort des Erin- nerns – daran erinnere ich hier heute auch noch mal –, als im Rahmen der Berlin Biennale Bäume aus Auschwitz- Birkenau hier auf diesem Gelände der B.L.O.-Ateliers gepflanzt wurden. Mit ihrem Agieren als Eigentümerin des Geländes gegen- über den Ateliers bestätigt die Deutsche Bahn AG leider nicht zum ersten Mal hier in Berlin, dass es ihr ziemlich egal ist, was auf diesem Gelände entstanden ist. Sie Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4594 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 spricht eine plötzliche Kündigung aus, verweigert die Verlängerung des seit 2004 bestehenden Mietvertrags, und dann auch noch dieses sofortige Betretungsverbot in Teilen des Geländes. Dabei ist die Deutsche Bahn AG ein öffentliches Unternehmen im Eigentum der Bundesrepub- lik Deutschland. Da hat sie wohl den Auftrag eines öf- fentlichen Unternehmens nicht verstanden. Umso mehr freut mich das starke Signal aus Berlin, dass wir hier gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen und dem Senat für die langfristige Sicherung des Gelän- des eintreten und eine langfristige Planungssicherheit für die bestehende Nutzung einfordern. Diese Einigkeit wie zu diesem Standort in Lichtenberg wünsche ich mir aber auch für all die anderen geplanten und reservierten Kunst- und Kulturstandorte im Bestand der SODA- Immobilien. Vertrauen Sie auf die Kreativität und Ver- lässlichkeit der Künstlerinnen, Kulturschaffenden und Kreativen! Die Macherinnen der B.L.O.-Ateliers haben es bewiesen. Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Kühnemann-Grunow jetzt das Wort.

Melanie KĂĽhnemann-Grunow

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist jetzt schon unglaublich viel über die B.L.O.-Ateliers gesagt worden, aber ich will trotzdem noch mal den Standort aus der Perspektive der SPD politisch einordnen. Stadtgesellschaftliche Initiati- ven haben dann einen öffentlichen Wert, wenn sie zum Beispiel in den Kiez, in die Stadt oder sogar international wirken. Das alles ist bei den B.L.O.-Ateliers der Fall. Sie verdienen daher die Ankerkennung und die Unterstützung der öffentlichen Hand. Dass wir die Räume, die wir ver- lieren, kaum ersetzen können, darauf ist die Kollegin Billig schon eingegangen. Wir geben unglaublich viel Geld dafür aus, dass wir Atelierräume schaffen, dass wir Räume für künstlerische Produktion schaffen. Hier haben wir ein wirklich gewachsenes Projekt, das es unbedingt zu erhalten gilt. Das Projekt in der Lichtenberger Kaskelstraße erhält im Übrigen keine finanziellen Zuwendungen aus dem Berli- ner Haushalt. Das freiwillige Engagement der Akteure vor Ort hat in den letzten 20 Jahren über 100 Künstlerin- nen und Künstlern eine künstlerische Existenz am Stand- ort, ein Artist-in-Residence-Programm, eine gedenkpoli- tische Initiative, Naturräume und unzählige Veranstaltun- gen und soziale Begegnungen in der Nachbarschaft er- möglicht. Aus kulturpolitischer Perspektive stellen die B.L.O.-Ateliers eine Art Nagelprobe dar, denn wir haben nach wie vor einen eklatanten Mangel an Ateliers, Ar- beits-, Probe- und Präsentationsräumen in der Stadt. Wir brauchen Initiativen in Berlin, die Möglichkeiten finden, um diesen Mangel abzufedern. Solche Projekte stehen darum nicht nur für sich. Sie müs- sen Blaupause für andere Künstlergemeinschaften sein, und sie sollen ein Vorbild sein für unsere Landeseinrich- tungen und unsere Landesprogramme, wenn es darum geht, Flächen für die künstlerische Arbeit zu erschließen und zu erhalten, denn Aufwand und Wirkung bei der Erschließung müssen in einem guten Verhältnis stehen. Wir wissen doch, dass nicht jeder Standort für die kultu- relle Nutzung geeignet ist – ich will nur noch mal auf die Revision der Liste der SODA-Kulturimmobilien hinwei- sen. Im Fall der B.L.O.-Ateliers haben wir es mit einer Zwischennutzung zu tun, die verstetigt gehört, weil keine anderen Nutzungserfordernisse am Standort bekannt sind, aber dafür eine Mischung aus Gebäuden und Freiflächen gegeben ist, die künstlerische Arbeit und soziale Begeg- nung in Nachbarschaft und Stadt verbindet. Alle Lichten- bergerinnen und Lichtenberger können davon ein Lied singen. Ich bin darum zuversichtlich, dass es auch bei dem Ei- gentümer, der Deutschen Bahn, Einsehen für die Bedeu- tung des Projekts gibt. Sowohl bei den Uferhallen als auch heute bei den B.L.O.-Ateliers reden wir darum über kulturelle Daseinsvorsorge an sich. Wir sind auf den Schulterschluss der Kulturschaffenden mit Politik und Verwaltung angewiesen. Daher unterstützen wir den Senat – mein Kollege Robbin Juhnke hat ja eben schon dem Senator gedankt und auch dem Regierenden Bür- germeister – und Joe Chialo in seinen Bemühungen. Wir untermauern heute seinen politischen Auftrag, auf allen Ebenen um Räume für die Kunst zu kämpfen. Und das tut er. Wir sollten daher die Beratung im Ausschuss schnell aufnehmen, und wir sollten dazu einen gemeinsamen Beschluss fassen, der sich über die Grenzen unserer Par- teien und Fraktionen hinausbewegt. Manchmal muss man sich aufeinander zubewegen und einen Schulterschluss wagen, dann ist man auch ein bisschen stärker – für mehr Arbeitsräume, für die Rettung und Sicherung von Kultur- orten und für die Unterstützung stadtgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure, für die kulturelle Daseinsvor- sorge. Das werden wir alles miteinander im Ausschuss besprechen. – Vielen Dank! (Hendrikje Klein) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4595 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Eschricht das Wort.

Robert Eschricht

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Berlin ist einmalig. Schon immer ein europäisches Kraft- und Kulturzentrum mit ursprünglich Platz für über 4 Millionen Berliner, ist es durch den Kollaps des roten Sozialismus auf eine Stadt mit nur knapp 3 Millionen Einwohnern zusammenge- schrumpft. Eine in zwei Systeme geteilte Hauptstadt fand endlich zusammen. Da ist viel Platz, da ist Raumangebot, und wo das Angebot groß und die Nachfrage gering ist, da sind die Preise niedrig, da sind die Mieten günstig. Das hat Berlin auch attraktiv gemacht für Menschen, die nicht vorrangig ökonomische Interessen verfolgen, son- dern vor allem künstlerische Ausdrucksmöglichkeiten und Selbstverwirklichung gesucht haben. Und das hat im Gegenzug auch Berlin attraktiv gemacht, hat Berlin in den letzten drei Jahrzehnten zu einem Sehnsuchtsort für viele deutsche und europäische Jahrgänge gemacht. Das B.L.O. ist Teil dieser Geschichte. Das Gelände Ber- lin-Lichtenberg-Ost ist ein Mosaikstein, ist Teil einer spannenden Kulturgeschichte und Berliner Lokalkultur. Vor 20 Jahren, wahrscheinlich mit einem gut konditio- nierten Mietvertrag ausgestattet, hat sich dort verwinkelt und versteckt ein kleines Soziotop entwickelt, das gerade dem Bezirk Lichtenberg, der so lange unter der Gewalt und Lügenherrschaft der roten Sozialisten leiden musste, einen Raum zur freien Entfaltung und zum Durchatmen gegeben hat. Deshalb ist der ursprüngliche Antrag, eingebracht von der Linken- und der Grünenfraktion, so spannend: weil er ein wenig eine Scharade ist. Es ist ein wenig Theater, weil ja klar ist, dass der Oppositionsantrag abgelehnt werden wird. Das lässt sich nicht verhindern; das sind die Spiel- regeln des Parlamentarismus. Aber Sie haben ja sechs lange Jahre davor mitregiert. War der Ablauf des Miet- vertrages nicht bekannt? Hat nicht Ihr grüner Bundes- tagskollege schon im Juni 2020 eine Anfrage an die Bun- desregierung gestellt? Hat nicht die Deutsche Bahn ein Planfeststellungsverfahren im August 2020 dazu bean- tragt? Daraus hätte man doch ableiten können, dass es konzernintern ein wiedergefundenes Interesse an dem Areal gibt. Aber die AfD ist im Parlament, weil wir bei solchen Sachen nicht mitspielen wollen; deswegen lassen Sie uns nicht mitspielen, deswegen finden Sie uns so unmöglich. Aber Sie sollten niemals vergessen, dass wir Sie zuerst unmöglich fanden. [Heiterkeit bei der AfD – Lachen bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN –

Ăślker Radziwill

Wow, wow, wow!] Die AfD ist das wichtigste Demokratieprojekt seit Grün- dung der Grünen vor 44 Jahren, das mutigste Reformpro- jekt seit der Wiedervereinigung, und wir haben uns auf den mühsamen Weg gemacht, Berlin vor weiteren trost- losen Regierungen und ihren Statusspielen, Gefangenen- milieus zu retten. Gerade mit Blick auf die Ungeheuer- lichkeiten und schiefen historischen Vergleiche aus der Aktuellen Stunde glaube ich, dass der Wähler nicht so blöd ist, wie Sie gerne schlau wären. Das Schöne an dem Antrag ist aber: Er offenbart Ihre Methode. Ihre Begründung ist das bekannte Drehbuch, der moralische Schutzschirm aus pflanzenkundlicher Führung zur Biodiversität, Residenzprogramm für Exilanten, und sogar Erinnerungskultur haben Sie einflie- ßen lassen. Jetzt kann man darüber streiten, ob Bogenschießen, Feen- flügel und Silikondummies Teil der kulturellen Daseins- vorsorge sind. Das ruft immer ein wenig die Worte von Ai Weiwei ins Gedächtnis, dass die drittmächtigste Nation der Welt sich eine Haupt- stadt wie ein Dritte-Welt-Land leistet. Deshalb: Ja, ermöglichen Sie den Fortbetrieb des B.L.O.! Erhalten Sie die Dinge, die gewachsen sind, und was den Menschen vor Ort wichtig ist. Aber an den Senator ge- richtet: Gehen Sie nicht durch die Stadt und sammeln Quadratmeter wie bei den Uferhallen bei dem B.L.O. und sagen nachher, Sie haben für die Freie Szene soundso viele Quadratmeter rausgeholt. Wer linke Kulturpolitik möchte, hätte links wählen können, und wenn die CDU noch nicht voll und ganz grün ist, dann sorgen Sie für eine Revitalisierung und Entpolitisierung der Berliner Kultur! Wir bleiben wachsam. – Vielen Dank! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4596 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags und Änderungsantrags an den Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokra- tieförderung sowie an den Hauptausschuss. – Wider- spruch dazu höre ich nicht; dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 53 steht auf der Konsensliste. Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unse- rer heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Ple- narsitzung findet am Donnertag, dem 6. Juni, wie immer um 10 Uhr statt. Die Sitzung ist damit geschlossen. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4597 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Anlage 1 Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Lfd. Nr. 15: Gesetz über die Auflösung der Anstalt des öffentlichen Rechts „Wohnraumversorgung Berlin“ Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1580 vertagt Lfd. Nr. 19: Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz – ZwVbG) Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1651 vertagt Lfd. Nr. 20: Gesetz zur Änderung der Tilgungsverordnung Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1656 vertagt Lfd. Nr. 24: Kulturelle Infrastruktur in den neuen Berliner Stadtquartieren Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur, Engagement und Demokratieförderung vom 13. Mai 2024 Drucksache 19/1673 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1086 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – abgelehnt Lfd. Nr. 25: Grundlagen für eine erfolgreiche Geothermienutzung in Berlin legen – den Energieatlas um Geothermie erweitern Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 29. April 2024 Drucksache 19/1683 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1452 einstimmig – bei Enthaltung AfD – angenommen Lfd. Nr. 29: Nr. 7/2024 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Mai 2024 Drucksache 19/1682 einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 31: Menschen vor dem Erfrierungstod bewahren: Ganztägige Angebote in der Kältehilfe sicherstellen! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1499 vertagt Lfd. Nr. 32: Das Landesamt für Einwanderung (LEA) zu einer modernen Willkommensbehörde weiterentwickeln – Bürokratieabbau jetzt! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1523 vertagt Lfd. Nr. 33: Stadtnatur erhalten, Grünflächen ausbauen, Naturschutz stärken: Berlin braucht einen Naturcent! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1584 an UK und Haupt Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4598 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Lfd. Nr. 34: „Rainbow Cities Network“ stärken und neue Mitgliedsstädte gewinnen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1607 vertagt Lfd. Nr. 37: Echter Klimaschutz statt Greenwashing: Berlin braucht einen klimagerechten Fahrplan für die Fernwärme Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1638 vertagt Lfd. Nr. 38: Mobilität für Familien sicherstellen – vergünstigtes Deutschlandticket auch für Schüler*innen einführen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1640 vorab an Mobil Lfd. Nr. 40: a) „Vitamin N“ für Stadtkinder – Natur für alle: mehr Naturerleben ermöglichen, Naturentfremdung überwinden Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1647 vertagt b) Gesamtkonzept zur Natur- und Umweltbildung: Wohlgefühl in der Natur statt Klima-Angst im Klassenzimmer Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1648 vertagt Lfd. Nr. 41: Sorgerechtsentzug bei lesbischen und bisexuellen Müttern – historisches Unrecht aufarbeiten und Verantwortung übernehmen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1653 an IntGleich (f) und Recht Lfd. Nr. 49: Tierschutz ernst nehmen – institutionelle Förderung für die Berliner Tiertafel endlich umsetzen! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1669 an Recht Lfd. Nr. 53: Entwurf des Bebauungsplans 1-94 vom 14.03.2024 für eine Teilfläche nördlich und südlich der Scheidemannstraße, westlich und südwestlich des Reichstagsgebäudes im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1655 an StadtWohn Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4599 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Anlage 2 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses Zu lfd. Nr. 1: Vereidigung eines Mitglieds des Senats von Berlin Gemäß § 3 Absatz 2 Senatorengesetz wurde vereidigt: Frau Ute Bonde Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Zu lfd. Nr. 25: Grundlagen für eine erfolgreiche Geothermienutzung in Berlin legen – den Energieatlas um Geothermie erweitern Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 29. April 2024 Drucksache 19/1683 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1452 Der Senat wird aufgefordert, den bestehenden Energieat- las um die Ressource Geothermie zu erweitern und die bestehenden Potenziale der Geothermie ebenso wie alle anderen erneuerbaren Energieformen wissenschaftlich und strukturiert zu erfassen, um so eine allgemein zu- gängliche verlässliche Datenbasis für private und öffent- liche Interessenten und Nutzer zu erstellen. Der Senat soll dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Oktober 2024 berichten. Zu lfd. Nr. 26: Entlastung wegen Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2022 Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Mai 2024 Drucksache 19/1679 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1458 Das Abgeordnetenhaus erteilt gemäß § 101 LHO die Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs im Haushaltsjahr 2022. Zu lfd. Nr. 27: Führen in Teilzeit: Etablierung von Jobsharingmodellen im öffentlichen Dienst des Landes Berlin Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Mai 2024 Drucksache 19/1680 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1493 Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der vorhande- nen Personalbudgets Teilzeitmodelle für Führungspositi- onen im öffentlichen Dienst des Landes Berlin zu entwi- ckeln. Dabei ist ein besonderer Fokus auf die Entwick- lung von Jobsharingmodellen zur Frauenförderung zu legen. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Führungskräfte die Möglichkeit haben, die Modelle flexibel auszugestal- ten. Die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung fle- xibler Teilzeit- und insbesondere Jobsharingmodelle sind vom Senat zu erarbeiten. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2024 ein entsprechender Umsetzungsplan vorzulegen. Zu lfd. Nr. 28: Verlegung der Hubschrauberstaffel von Tegel zum BER sofort einleiten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 8. April 2024 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Mai 2024 Drucksache 19/1681 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1137 Der Senat wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnah- men zu ergreifen, damit eine vollständige Verlegung der Hubschrauberstaffel des Bundes von Tegel zum BER so schnell wie möglich erfolgt und abgeschlossen wird. Über den Fortgang der Vorbereitungen und Verhandlun- gen ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Dezember 2024 und 31. März 2025 zu berichten. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4600 Plenarprotokoll 19/48 23. Mai 2024 Zu lfd. Nr. 29: Nr. 7/2024 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Mai 2024 Drucksache 19/1682 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Dem Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Bernauer Straße/An der Plantage (Gemarkung Ladeburg, Flur 4, Flurstück 1778) in 16321 Bernau (Landkreis Barnim) – zu den von der Berliner Stadtgüter GmbH im Grund- stückstauschvertrag vom 23. Oktober 2023 zur UR-Nr. 742/2023 des Notars Dr. Peter Engel vereinbarten Bedin- gungen – wird zugestimmt.

Sitzung 48 · Radoskop Berlin

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