Protokoll — Sitzung 51 Abgeordnetenhaus von Berlin

Vollständige Mitschrift der Sitzung 51, 2024-07-04.

Sprach am meisten: Rolf Wiedenhaupt (8% Wörter). Redner: 61, Wortmeldungen: 193.

Vollständige Mitschrift

Sebastian Schlüsselburg

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! „Wir werden uns das Melderecht in Theorie und Praxis anschauen müssen. Hier scheint eine Ursa- che zu liegen, weil das An- und Abmeldeverhalten von Wohnsitzen offenbar nicht verpflichtend ge- nug ausgestaltet, geschweige denn im Nichtbefol- gungsfalle ausreichend und wirkungsvoll sanktio- niert ist.“ – Das waren nicht meine Worte. Mit Erlaubnis der Präsi- dentin habe ich unseren CDU-Kollegen Sven Rissmann zitiert, und zwar aus seiner Rede hier im Abgeordneten- haus am 13. Juni 2013, denn genauso wie heute, wurde unser Berlin damals vom Zensusschock getroffen. Auf einen Schlag schrumpfte Berlin damals um 180 000 Einwohnende. Das entspricht ungefähr der Stadt Saarbrücken. Dafür gab es damals keine Vorsorge im Landeshaushalt oder der mittelfristigen Finanzplanung. Mit diesen Mindereinnahmen hatte damals niemand ge- rechnet. Was also passierte damals? – Erstens: Es wurde – hört, hört! – eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Innen- verwaltung eingesetzt. Sie sollte das Meldeverfahren auf Herz und Nieren prüfen, die Fehlerquellen ausfindig machen und letztlich dafür sorgen, dass sich so ein Zen- susschock beim nächsten Mal nicht wiederholt. Zweitens wurde haushälterische Vorsorge getroffen, und zwar durch das Einstellen von Mindereinnahmen in den verschiedenen Finanzplanungen seit diesem Zeitpunkt. Bleibt noch die Frage, ob es damals zu schmerzhaften Kürzungen kam. – Nein, dazu kam es nicht. All die ora- kelhaften Ankündigungen und teilweise wilden Horror- rechnungen zum künftigen Haushaltsrisiko von damals 3 Milliarden Euro wegen Personalkosten, Zinsrisiko und wegbrechenden Solidarpaktmitteln des Genossen Torsten Schneider von der SPD traten zum Glück, müssen wir heute sagen, nicht ein. Kein Auge würde trocken bleiben, lieber Torsten, hast du damals gesagt und um eine Tasse Earl Grey gewettet. Heute kann man sagen, damals waren Kürzungen nicht nötig, weil in Berlin und bundesweit die Steuereinnah- men sprudelten. Die Zensusmindereinnahmen konnten also genauso – um ein Zitat aus der Fachzeitschrift Ki- cker zu bemühen – wie die Windhorst-Millionen bei Hertha BSC einfach wirkungslos verdaut werden. Und was haben wir noch gelernt? – Lieber Torsten, du schul- dest Manuela Schmidt und Jochen Esser eine Tasse guten Earl Grey. Ich wünschte, wir könnten auch heute so eine launige Debatte über trockene Augen, Voodoozahlen, Nußbaum, Geldbunker und Earl Grey führen. Die bittere Wahrheit ist: Unser Berlin wurde erneut von einem Zensusschock getroffen. Dieses Mal sind plötzlich knapp 128 000 Men- schen verschwunden oder eine Stadt in der Größenord- nung von Ulm. Anders als damals wird uns das allerdings teuer zu stehen kommen. Rückwirkend ab 2022 bedeutet das nämlich 450 Millionen Euro pro Jahr weniger. Und das wächst hoch auf circa 550 Millionen Euro im Jahr 2028. Nur mal zum Vergleich: Aktuell geben wir für die Feuerwehr und den Brandschutz pro Jahr 491 Millio- nen Euro aus. Anders als 2013 hätte dieser Zensusschock eigentlich gar nicht oder zumindest nicht in dieser Größenordnung eintreten dürfen. Ich würde gerne wissen: Was war denn das Ergebnis der Senatsarbeitsgruppe? Was wurde getan, um die Genauigkeit der Melderegister zu verbessern? Warum sind wir bei unseren Daten und Prognosen immer noch signifikant schlechter als der Bundesdurchschnitt? Was wurde getan, um dafür Sorge zu tragen, dass insbe- sondere die Auswanderer nicht vergessen, sich abzumel- den? Ich gestehe gerne zu, in einer Metropole wie Berlin ist das natürlich nicht so einfach wie vielleicht in Saar- brücken oder Ulm. Aber diese Frage muss der Senat beantworten. Ich hoffe, Herr Finanzsenator und Frau Innensenatorin, dass Sie heute Rede und Antwort stehen. Sie können sich ja Ihre Redezeit gerne aufteilen wie damals die Fachkräf- te Dr. Nußbaum und Henkel. Wir sind gespannt. CDU, SPD und der Finanzsenator müssen heute aber vor allem erklären, warum sie ohne Not die finanziellen Auswirkungen des Zensusschocks verschlimmert haben. Warum haben Sie die rot-rot-grüne Vorsorge zur Abfede- rung des Zensusrisikos abgeschmolzen? Rot-Rot-Grün hatte nämlich in weiser Voraussicht eine doppelte Vor- sorge getroffen. In unserer Finanzplanung hatten wir jährliche Mindereinnahmen eingestellt: 600 Millionen Euro für 2024, 310 Millionen Euro für 2025 und 320 Mil- lionen Euro für 2026. Und weil wir befürchteten, dass das nicht reichen könnte, Kollege Schneider, haben wir auf Vorschlag von Finanz- senator Wesener zusätzlich noch eine Rücklage von 167 Millionen Euro geschaffen, und zwar um die Folgen über mehrere Jahre gestreckt abfedern zu können – wie man das so macht. Und was haben Sie gemacht, meine Damen und Herren von Schwarz-Rot? – Unsere Finanzplanung haben Sie in puncto Mindereinnahmen zwar zunächst übernommen, aber schon mit Ihrem Chaoshaushalt von 2024 und 2025 haben Sie die Vorsorge gekürzt, und zwar um 50 Millionen Euro in 2024 und 25 Millionen Euro im Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4849 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Jahr 2025. Wofür haben Sie das Geld eigentlich verplant, frage ich. Für Ihre größenwahnsinnige Olympiabewer- bung, für Planungsmittel für Herrn Stettners Magnet- schwebebahn, für ein teures 29-Euro-Ticket statt der Rabattierung des Deutschlandtickets? Oder doch einfach nur dafür, Ihre pauschalen Minderausgaben und unge- deckten Schecks ein klein wenig kleinzurechnen? Aber damit noch nicht genug. Sie haben dann noch die echte Zensusrücklage in Höhe von 167 Millionen Euro beim Titel 35925 vollständig entnommen. Aber auch das reichte Ihnen nicht. Gerade erst vor drei Wochen haben Sie mit dem zweiten Nachtragshaushalt die schon einmal abgesenkten Mindereinnahmen für 2024 um weitere 150 Millionen Euro abgesenkt. Damit haben Sie das Zensusrisiko allein für diesen Doppelhaushalt um sage und schreibe 392 Millionen Euro erhöht. Das ist unseriös. Das ist einzig und allein Ihre politische Verantwortung. Um Ihr Haushaltschaos in den Griff zu kriegen, das muss man so deutlich sagen, ist Ihnen offensichtlich jedes Mittel recht. Wir Linke sagen, diese Haushaltspolitik ist konzeptlos, und sie ist verantwortungslos. Sie fahren, um ein Bild zu bemühen, mit Vollgas auf eine Abbruchkante unserer öffentlichen Finanzen zu. Im nächsten Jahr summiert sich das uns zumindest heute schon bekannte Defizit auf circa 3 Milliarden Euro. Und die PMA für 2025 wird diese Unterdeckung nicht voll- ständig abbilden. Das wissen Sie auch. Und wenn Sie sich im Herbst, wie angekündigt, auf die Belegung ver- ständigen, wird das nicht ausreichen. Hinzu kommen dann noch Risiken im Personalbereich, zum Beispiel wegen der Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht zur A-Besoldung. Herr Regierender Bürgermeister! Wie lange wollen Sie diesem Haushaltschaos und dieser Vollgasfahrt auf die Abbruchkante eigentlich noch zusehen, frage ich mich. Wie viele Hiobsbotschaften im fast Vier-Wochen-Takt braucht es eigentlich noch, bis Sie Ihre Koalition zur Vernunft bringen? Wir brauchen zusammen mit dem Statusbericht per 30. Juni und den dann hoffentlich vorliegenden genauen Zensusdaten vom Bundesfinanzministerium und vom Statistischen Bundesamt einen echten Kassensturz, und zwar in Form eines Nachtragshaushalts. Ihr Haushaltschaos und die Risiken sind so groß und von solcher Tragweite, dass hier im Parlament entschieden werden muss, wie es weitergeht, hier in der Öffentlichkeit und nicht in der Klosterstraße oder in Hinterzimmern der Koalition. Wenn wir das tun, erwarten wir von Ihnen nicht nur Vor- schläge für Kürzungen. Wir erwarten von Ihnen endlich auch Aussagen über die Verbesserung der Einnahmen. Wie wollen Sie die mehr als 900 Millionen Euro echte Steuerschulden reinholen? Wie wollen Sie die unbesetz- ten Stellen bei den Finanzämtern besetzen? Wie wollen Sie die Steuerhinterziehung besser bekämpfen? Wie wol- len Sie die Steuerprüfquoten wieder anheben? Und wann kommt endlich der Gesetzentwurf zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer? Anders gesagt, die Berlinerinnen und Berliner brauchen ein Mindestmaß an Planungssicherheit, Berechenbarkeit und Verlässlichkeit. Ohne zeitnahe politische Entschei- dungen fahren Sie die soziale Infrastruktur unserer Stadt vor die Wand und sorgen für Bauruinen in unserer Stadt. Daran kann doch niemand Interesse haben. Ich bitte Sie, kehren Sie auf den Pfad haushälterischer und finanzpoli- tischer Vernunft zurück. Das hat Berlin einmal aus der Not heraus ausgezeichnet. Das dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Goiny jetzt das Wort.

Christian Goiny

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schlüsselburg! Was Sie eben vorgetragen haben, war im Grunde ge- nommen eine Aufzählung der Versäumnisse aus rot-rot- grüner Regierungszeit. [Beifall bei der CDU –

Tobias Schulze

Nein! Wir haben die Rücklagen aufgebaut, und Sie bauen sie wieder ab!] – Ich würde mich ja gerne mit Ihnen intellektuell duellie- ren, aber ich merke, Sie sind unbewaffnet. Ja, das passt Ihnen nicht. – Aber wollen wir doch mal der Reihe nach anfangen: 2012 hatte Berlin das erste Mal einen Hunderte von Millionen schweren Haushaltsüberschuss. Das hat sich dann bis zu Beginn von Corona so fortgesetzt. Wir haben damals mit SPD und CDU gemeinsam dafür ge- sorgt, dass es in dieser Stadt eine verantwortliche Haus- haltspolitik gab. Wir haben 5 Milliarden Euro Schulden getilgt. Wir haben in die Stadt investiert, und wir haben die öffentlichen Haushalte in Ordnung gebracht. In der Tat war das Zensusergebnis damals auch ein herber Rückschlag. Was Sie hier versucht haben, Herr Kollege (Sebastian Schlüsselburg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4850 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Schlüsselburg, so zu tun, als sei dieses Zensusergebnis Ergebnis der Politik des jetzigen Senats, das muss ich hier ganz entschieden zurückweisen. In der Tat ist inte- ressant, was diese Arbeitsgruppe damals zutage gefördert hat. Ich glaube, damit werden wir uns in den nächsten Wochen und Monaten auch noch einmal auseinanderset- zen. Möglicherweise ist das Ergebnis aber ein anderes als das, was Sie hier vorgetragen haben, lieber Herr Kollege Schlüsselburg. Denn möglicherweise ist hier einfach auch unter Ihrer Regierungszeit nichts oder zu wenig passiert. Man kann ja nach den Gründen dafür suchen und sie analysieren. Aber ohne Kenntnis der Arbeitsgruppe vorei- lig Schlussfolgerungen zu ziehen und das dem jetzigen Finanzsenator, dem jetzigen Senat in die Schuhe zu schieben, das ist in hohem Maße unredlich und eine Art, wie wir hier nicht miteinander umgesehen sollten, Herr Kollege Schlüsselburg! Die Wahrheit zur Haushaltslage des Landes Berlin und fast aller öffentlichen Haushalte in Deutschland ist, dass die Coronapandemie und die nachfolgenden Verschlech- terungen der wirtschaftlichen Lage infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine sowie Inflation, Preissteige- rungen und die Abschwächung der wirtschaftlichen Kon- junktur uns alle getroffen haben, auch die Finanzen des Landes Berlin. Ich darf noch mal daran erinnern, dass wir als CDU, als Opposition damals die 7 Milliarden Euro Coronakredite mitgetragen haben. Wir haben damals unsere Verantwortung als Opposition wahrgenommen. Wir haben damals gesagt: In dieser Zeit muss man dafür sorgen, dass die öffentlichen Haushalte und darüber hin- aus übrigens auch die Menschen in dieser Stadt möglichst effizient unterstützt werden. – Das hat dazu geführt, dass wir von 2019 auf 2020 den Haushalt um 10 Milliarden Euro von 30 Milliarden auf 40 Milliarden Euro erhöht haben, und dann sind wir auf dieser Flughöhe unterwegs geblieben. Jetzt haben wir festgestellt: Dafür geht uns langsam der Treibstoff aus. Das war im Grunde genommen eine Erkenntnis, die Sie auch schon hatten in Ihrer Regierungszeit. Wir haben einen Haushaltsentwurf vorgefunden, der schon um Milliarden Euro überzeichnet war. Sie haben überhaupt keine Antworten gehabt, weder damals im Haushaltsaufstellungsverfahren, das Sie noch zu verantworten hatten, noch danach, wie Sie mit dieser Lage, die wir als neue Koalition hier vorgefunden haben, umgehen sollen. Natürlich – das hat der Finanzsenator übrigens seit Mona- ten erzählt, und das erzählt diese Koalition seit Monaten – werden wir vor erheblichen Einschnitten in die öffentli- chen Haushalte in allen Bereichen stehen. Das ist nicht lustig, das macht keinen Spaß, und es ist eine große Ver- antwortung, das ausgewogen und gerecht zu organisieren. Aber die Wahrheit ist doch auch, dass wir und Sie auch, wenn Sie weiterregiert hätten – das ist den Berlinerinnen und Berlinern Gott sei Dank erspart geblieben –, nur die Situation gehabt hätten: Streichen Sie das jetzt schon mit diesem Doppelhaushalt alles zusammen, oder versuchen Sie in einem Dialog mit der Stadtgesellschaft und durch Diskussionen – übrigens nicht in Hinterzimmern, sondern der Hauptausschuss tagt hier alle 14 Tage sehr öffentlich und sehr lange, Herr Kollege Schlüsselburg! – diese De- batte zu führen? – Die ist überhaupt nicht in Hinterzimmern gemacht worden. – Zu den PMA kann ich Ihnen nur sagen: Wir haben als Parlament bewusst die Auflösung der PMA in die Entscheidungshoheit des Senats gelegt, und wir haben uns an einer Stelle – in § 11 Absatz 3 – einen Parlamentsvorbehalt eingebaut, nämlich dort, wo das Parlament Ausgabeansätze geschaffen oder verstärkt hat. Diese Vorlagen haben wir alle bekommen, und die haben wir auch freigegeben und beschlossen. Insofern ist dem Anspruch des Haushaltsgesetzes hier Genüge getan worden. Ich finde den Weg, den wir hier gemeinsam verabredet haben, völlig richtig. Wir haben die PMA vorzeitig auf- gelöst in einem politisch geordneten Prozess, der transpa- rent war und im Hauptausschuss auch dargelegt wurde. Wir haben uns darüber hinaus verabredet, dass wir die PMA für 2025 noch in diesem Jahr auflösen wollen und nicht erst im nächsten Jahr. Das ist nach Haushaltsrecht alles vor- fristig. Wie gesagt, im Zusammenhang damit, dass wir hier vor einer besonderen Aufgabe stehen und dass das tatsächlich ein Prozess ist, den man besprechen, bei dem man sich verständigen und mit vielen Menschen in der Stadt reden muss, ist das, glaube ich, der richtige Weg. – Sie hatten keine Antwort vorbereitet. (Christian Goiny) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4851 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Ihr Haushaltsentwurf und Ihre Haushalts- und Finanzpoli- tik haben dort die Augen verschlossen und keinen Beitrag dazu geleistet. Das übernehmen wir jetzt, und das ist auch gut so. [Beifall bei der CDU – Beifall von Jörg Stroedter (SPD) –

Elke Breitenbach

Das ist doch Märchenstunde!] Zu den Themen, die Sie angesprochen haben, lieber Herr Kollege Schlüsselburg: Die A-Besoldung ist doch ein Thema, das wir aus Ihrer Regierungszeit geerbt haben. Das hätten Sie doch in Zeiten der Haushaltsüberschüsse schon längst lösen können. Die Blaupause mit der R- Besoldung bei der Richterschaft war ja da. Das haben Sie halt nicht gemacht. Die überzeichneten Investitionsmaß- nahmen und die Diskussionen, die wir hier geführt haben, wie man das Bauen beschleunigen kann in dieser Stadt, das ist doch von Ihnen nicht angegangen worden. Wir machen jetzt als neue Koalition das Schneller-Bauen- Gesetz. Wir sorgen dafür, dass effizienter gebaut wird. Da brau- chen wir von Ihnen keine Belehrungen, lieber Herr Kol- lege Schlüsselburg! Was die Ausstattung von Finanzämtern und die Situation bei den Außenstellen anbetrifft: Ich kann mich gar nicht daran erinnern, wie viele rote Nummern wir im Haupt- ausschuss in den letzten zehn Jahren hatten, wo wir das diskutiert haben. Da ist doch auch nichts passiert. Jetzt tun Sie so, als wären das neue Themen, neue Erkenntnis- se, die Sie hier dem Finanzsenator in die Schuhe schieben wollen. Das ist in hohem Maße unredlich, und es ist je- denfalls ein sehr durchsichtiger Versuch, hier aufgrund der aktuellen Finanzlage parteipolitisch zu punkten. Das ist nicht im Interesse der Stadt, und das ist nicht im Interesse der Menschen. Deswegen macht es gar keinen Sinn, wenn Sie hier versuchen, das zu chaotisieren. Die schwierige Haushaltslage versuchen wir geordnet und im Gespräch mit den Menschen in der Stadt in den Griff zu bekommen. Alles, was von Ihnen bisher gekommen ist, ist Störfeuer und der Versuch, es durcheinanderzubringen und mit falschen Behauptungen und Unterstellungen die Menschen zu irritieren. Das kann man machen, wenn man Opposition ist, aber das macht einen nicht sonderlich glaubwürdig, und deswegen ist auch dieser Versuch, mit einer Aktuel- len Stunde das hier heute aufzuwärmen, – Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kol- legen Schlüsselburg?

Christian Goiny

– ergebnislos. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD –

Tobias Schulze

Irritiert sind doch die Leute schon; da brauchen sie nicht uns für! – Zuruf von Steffen Zillich (LINKE)] Vielen Dank! – Dann hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Schulze das Wort.

André Schulze

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Nächste Woche verabschiedet sich Berlin in die parla- mentarische Sommerpause – für mich persönlich der perfekte Anlass, um Liegenge- bliebenes abzuarbeiten und meinen Schreibtisch aufzu- räumen. Lassen Sie uns heute, in der letzten Plenarsit- zung vor der Sommerpause, auch politisch ein wenig aufräumen, zum Beispiel das Haushaltschaos der Koalition. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –

Torsten Schneider

Das ist euer Chaos!] Ich kann nur sagen, lieber Kollege Goiny, wenn ich in- haltlich so blank und redundant, wie Ihre Rede hier gera- de war, im Plenum erscheinen würde, würde ich mich vorsehen, den Kollegen Schlüsselburg als „intellektuell unbewaffnet“ zu bezeichnen. Fangen Sie endlich mal an, Verantwortung für Ihre Poli- tik zu übernehmen! 14 Monate konservatives Chaos in dieser Regierung bei der Haushaltspolitik, und Sie verweisen ständig nur auf die Vorgängerregierung. Der Zensusschock von letzter Woche hat es wieder ein- mal gezeigt: Diesem Senat fehlt es noch immer an einer belastbaren Strategie: für diesen Doppelhaushalt und für die kommenden Jahre. Dieser Senat agiert nicht, er rea- giert immer nur. Dieser Senat gestaltet nicht, er verwaltet lediglich das selbst verschuldete Haushaltschaos. (Christian Goiny) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4852 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Ja, für den Finanzsenator war das Zensusergebnis ein Schock, ähnlich wie 2011, als Berlin schon einmal von den Ergebnissen des Zensus überrascht und von den ne- gativen Folgen für den Landeshaushalt kalt erwischt wurde. Wie es 2024 erneut dazu kommen konnte, hierzu wird sich die Innensenatorin in diesem Haus sicherlich bald erklären dürfen; aber das nur am Rande. Doch zur Wahrheit gehört auch: Die möglichen Einnah- meausfälle des Zensus waren hinlänglich bekannt. In den letzten Jahren wurde immer wieder umfassend vor den Zensusrisiken gewarnt. Die Finanzplanungen wiesen den Zensus immer wieder als das gravierendste und wahrscheinlichste Risiko für den Berliner Landeshaushalt aus. Auch der Finanzsenator hat in den letzten Monaten wiederholt vor dem Risiko gewarnt. Doch was waren die praktischen Folgen in der Koalitionsarbeit? – Der Kollege Schlüsselburg hat es schon ausgeführt: Erst vor zwei Wochen haben die Koalitionsfraktionen hier im Plenum die Zensusvorsorge zur Auflösung der pauschalen Min- derausgabe für 2024 – auf Vorschlag des Senats – um 150 Millionen Euro gekürzt. Eine fachlich überzeugende Erklärung für diesen Schritt bleibt der Senat uns bis heute schuldig. – Na ja, Ihre Punktlandung werden wir schon noch sehen, Herr Kollege Schneider! – Diese Maßnahme erweist sich nun wie so viele haushaltspolitische Entscheidungen der Koalition im letzten Jahr als reine Luftbuchung. Heute, nur zwei Wochen später, stehen wir vor einer Zensuslücke von insgesamt fast 700 Millionen Euro für die beiden Jahre 2024 und 2025. In den Jahren ab 2026 fehlen ebenfalls fast 200 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr. Lieber Senat! Auch Sie sollten den Sommer nutzen, um Ihren Schreibtisch aufzuräumen und die liegengebliebe- nen Aufgaben endlich anzugehen. Da wären zum Beispiel Ihre ungedeckten Schecks, die leeren Versprechen der Koalitionsfraktionen, die leeren Versprechen der CDU, als ihr Fraktionsvorsitzender von Magnetschwebebahnen fantasierte und den Berlinerinnen eine neue U-Bahn- Linie nach der anderen versprach und sie jetzt mit kaput- ten U-Bahnen und einem ausgedünnten Fahrplan im bestehenden Netz abspeist, oder die leeren Versprechen der SPD, die den Menschen mehr Geld für Jugendarbeit, für queere Projekte und Antidiskriminierung, Sicherheit, das Integrierte Sozial- programm versprochen hat, um jetzt genau bei diesen Projekten wieder zu streichen. Versprochen, gebrochen – so lässt sich das erste Jahr der Koalition gut zusammenfassen. 2 Milliarden Euro pauschale Minderausgabe im Haushalt, 600 Millionen Euro außerplanmäßige Ausgaben, 200 Millionen Euro Steuermindereinnahmen, 625 Millio- nen Euro Zensusschock. Für 2025 klaffen fast 3,5 Milli- arden Euro an nicht finanzierten Ausgaben als Lücke im Haushalt des Senats. Was kann im kommenden Jahr noch finanziert werden? Wo wird gekürzt? Wie kann eine dauerhafte Funktionsfähigkeit Berlins sichergestellt wer- den? Das sind Ihre Hausaufgaben, lieber Senat! Auf diese Fragen erwarten die Berlinerinnen und Berliner Antwor- ten, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt! Die fortwährende Unsicherheit der letzten Monate darf Berlin nicht auch noch im zweiten Halbjahr lähmen. Die größte Sollbruchstelle steht dieser Koalition noch bevor. Für das Jahr 2026 fehlen in der aktuellen Finanzplanung über 5 Milliarden Euro gegenüber dem jetzigen Haushalt. Die Menschen wollen endlich wissen, wie die Koalition beabsichtigt, diese drohende Abbruchkante zu verhindern und Berlin haushaltspolitisch verantwortungsvoll durch die nächsten Jahre zu steuern. Daher fordere ich Sie noch einmal auf: Beenden Sie end- lich das Haushaltschaos! Machen Sie endlich Ihre Arbeit im Senat und in der Koalition, und legen Sie diesem Parlament zur Sitzung nach der Sommerpause einen ausfinanzierten Nachtragshaushalt für 2025 und eine realistische Finanzplanung für 2026 und 2027 vor! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –

Torsten Schneider

Machen wir wie im Bund!] Eine solide und zukunftsfeste Finanzpolitik denkt nicht in Wochen oder Monaten. Sie denkt in Jahren und Jahrzehn- ten. Sie gibt Orientierung und sorgt für Planbarkeit innerhalb der Verwaltung, aber auch für die Stadtgesell- schaft und die Unternehmen, die in Berlin investieren und neue Arbeitsplätze vor Ort schaffen wollen. 2016: Die Berlinerinnen und Berliner haben damals Rot- Schwarz und damit den gesellschaftspolitischen Stillstand abgewählt. 2016 hat die neue rot-rot-grüne Koalition ein Jahrzehnt der Investitionen ausgerufen. Sieben Jahre hat diese Koalition in die wachsende Stadt investiert, in mehr Wohnungen, in neue Schulen, in einen besseren ÖPNV, und das war richtig so! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –

Stephan Schmidt

Hat nur alles nichts gebracht!] Im Herbst wird der Senat seine Investitionsplanung und damit die finanzpolitische Richtschnur für die kommen- den Jahre vorstellen. Mit dieser Investitionsplanung für die Jahre 2024 bis 2028 droht Berlin ein abruptes Ende (André Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4853 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 des bisherigen Investitionspfads. Es droht ein Jahrzehnt des Stillstands, wenn Schwarz-Rot finanzpolitisch nicht endlich umsteuert. Denn der aktuelle Kurs droht Investi- tionen in die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt abzuwür- gen, den Sanierungsstau weiter zu vergrößern und drin- gend notwendige Investitionen in ein klimaneutrales Berlin zu unterlassen. Bereits in diesem Jahr kürzt der Senat für die Auflösung der pauschalen Minderausgabe bei Investitionstiteln. Sportstätten werden nicht saniert, die Energieversorgung der S-Bahn nicht ausgebaut, Jugendfreizeiteinrichtungen nicht instand gesetzt. Im kommenden Jahr drohen in Anbetracht des Kürzungsvolumens von über 3 Milliarden Euro noch größere Einschnitte. Die Koalition darf nicht die Fehler der Sarrazin-Jahre wiederholen und durch einen kurzsichtigen Sparzwang die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt aufs Spiel setzen. Berlin muss weiter in Klimaschutz, Universitäten, Busse und Bahnen investieren. Das ist unbestritten und politi- scher Konsens in diesem Haus. Der Finanzsenator spricht in Interviews trotz angespann- ter Haushaltslage gerne von – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin – „Investitionen zum Erhalt der Funktions- und Zu- kunftsfähigkeit unseres Landes“. Doch in der Praxis des Regierungshandelns ist davon nichts zu spüren. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im No- vember 2023 prüft der Senat alternative Finanzierungs- formen für kreditfinanzierte Investitionen über Transakti- onskredite, Investitionsgesellschaften und Kreditermäch- tigungen. Bereits in der Finanzplanung des Senats aus dem September 2023 findet sich die Aussage, der Senat werde einnahmenverbessernde Maßnahmen vorschlagen. Doch auch heute, bald acht Monate später, erschöpfen sich die Antworten des Senats im Hauptausschuss in Allgemeinplätzen. Erkenntnisgewinn? Null! Bis heute hat der Senat kein einziges konkretes Vorhaben für zusätzli- che kreditfinanzierte Investitionen auf den Weg gebracht oder dem Abgeordnetenhaus auch nur vorgestellt. Bis auf die Ausweitung der Übernachtungssteuer, bei der der Senat den Vorschlag der demokratischen Opposition aufgriff, bleibt nur festzuhalten: auch beim Thema Einnahmever- besserungen: ein Jahr Stillstand unter Schwarz-Rot. Zu guter Letzt zur Reform der Schuldenbremse: Außer netten Zeitungsinterviews ist auch bei diesem Thema seit einem Jahr weder vom Senat noch von den Koalitions- fraktionen etwas Konkretes zu hören. Ich kann nur hoffen, dass den erneuten Ankündigungen des Regierenden Bürgermeisters der letzten Tage auch endlich konkrete Initiativen im Bundesrat folgen. Ankündigungen statt Entscheidungen, leere Worte statt einfach mal machen: Das, liebe Koalition, ist keine solide und zukunftsgerichtete Haushalts- und Investitionspolitik für Berlin! Lieber Senat, liebe Koalition! Jetzt kommt es auf drei Dinge an: Transparenz, Transparenz, Transparenz. Mein Schreibtisch ist aufgeräumt, meine Fraktion hat ihre Hausaufgaben gemacht. Im Hauptausschuss haben wir entsprechende Arbeitsauf- träge zu Einnahmeverbesserungen, zur PMA-Auflösung und zu alternativen Finanzierungsmodellen erteilt. Der Ball liegt jetzt beim Senat. Zur nächsten Plenarsitzung erwarten wir Abgeordneten einen soliden und zukunfts- fähigen Plan für die Berliner Finanzen. Statt undurchsich- tiger PMA-Tabellen und geheimer Senatssparpläne er- warten wir einen Nachtragshaushalt für 2025 und konkre- te Vorschläge für kreditfinanzierte Investitionen. Machen Sie endlich Ihre Hausaufgaben! Räumen auch Sie Ihren Schreibtisch auf, und beenden Sie das schwarz-rote Haushaltschaos! – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Heinemann das Wort.

Sven Heinemann

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, die Debatte hat gezeigt, dass es gut ist, dass jetzt Sommerferien sind, denn ich habe gesehen, dass die Opposition dringend Ferien braucht. Was wird von dieser Debatte übrig bleiben? Dass die Linke Berlin mit Saarbrücken und Ulm vergleicht und dass wir im Abgeordnetenhaus gerne Tee trinken. Und dann? Billiger Populismus. Herr Schlüsselburg! Ich würde mir gut überlegen, ob ich 160 000 Abonnenten des 29-Euro-Tickets verunglimpfe. Sie wissen genau, warum wir hier nicht ein rabattiertes (André Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4854 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 49-Euro-Ticket anbieten, sondern ein 29-Euro-Ticket. Der VBB und unser Partner Brandenburg haben das so zusammen mit uns beschlossen und wollten keinen ande- ren Weg. Herr Schulze! Ich glaube, ein Politiker sollte nie einen aufgeräumten Schreibtisch haben, denn unsere Aufgaben enden nicht in den Ferien, sondern es kommen immer neue dazu. Deswegen kann ich mir schwer vorstellen, einen aufge- räumten Schreibtisch zu haben. – Ganz ruhig! Ich kann nichts dafür, dass es die BSW gibt! Ganz ruhig. Herr Schulze! Ich glaube, Sie müssen noch einmal nach- denken, denn Sie haben gesagt, der Zensus wäre das gravierendste Risiko für den Berliner Landeshaushalt. Das stimmt natürlich nicht. Die größten Risiken sind nach wie vor die Schuldenbremse, der Krieg in der Ukra- ine und alle anderen Krisen, die zu einer Flüchtlingsbe- wegung führen, mit der auch wir in Berlin umzugehen haben. Trotzdem müssen wir natürlich über das Zensusergebnis 2022 nachdenken und gucken, wie wir es besser machen können, aber es ist jetzt auch kein Berliner Problem. Ich würde Berlin wirklich nicht mit Ulm und Saarbrücken vergleichen, Herr Schlüsselburg, aber Köln, zum Bei- spiel, hat 6 Prozent Abweichung. Hamburg hat wie Berlin 3,5 Prozent Abweichung, und – die letzte Millionenstadt in diesem Kreis – München hat 2 Prozent. Also sollten wir es wahrscheinlich diesmal besser machen und nicht nur eine Senatskommission, sondern eine Expertenkom- mission unter Führung des Finanzsenators und der Innen- senatorin einsetzen, und gucken, was in München besser gelaufen ist oder wie man das ändern kann. Mein erster Gedanke war: Wir brauchen eine Prämie oder ein Pfand. Wir haben in anderen Beziehungen gute Erfah- rungen damit gemacht, dass die Leute einen Anreiz ha- ben, sich korrekt an- und abzumelden. Aber ich glaube, es gibt genug Experten in Deutschland, und deswegen ist es gut, wenn wir eine Kommission einrichten und es vielleicht noch bessere Vorschläge gibt. – Ja, aber so ist es! Sie haben gar nichts präsentiert, wie Sie das lösen wollen. Das ist unser Vorschlag, und wir werden schauen, was hier möglich ist. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kol- legen Schlüsselburg?

Sven Heinemann

Nein, keine Zwischenfragen! Die Opposition ist schon halb in den Ferien, aber was mir heute in der Haushaltsdebatte viel mehr aufgestoßen ist, sind zwei Artikel aus der BZ. Mit Erlaubnis der Präsiden- tin zitiere ich Stefan Peter von der BZ: „Jetzt sind Linke & Grüne weiter für den unge- bremsten Zuzug von Flüchtlingen – was jeden Tag Millionen kostet. Was kommt auf die Berliner zu? Dazu braucht es deutlichere und vor allem ver- bindliche Worte vom Regierenden …“ Ich denke, wir brauchen in der Haushaltsdebatte kein Ausspielen von vermeintlich Stärkeren gegen Schwache und zuletzt keinen Hass und keine Hetze. Deswegen muss sich auch eine Boulevardzeitung genau überlegen, ob sie die Argumente vom rechten Rand übernimmt. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU –

Thorsten Weiß

Wenn sie richtig sind?] – Die sind nicht richtig! – Dann weiter, Herr Schupelius von der BZ, ebenfalls auf der billigen Populismuswelle, ebenfalls heute – mit Erlaubnis der Präsidentin: „Aber mal ehrlich: Insgesamt sind die Kulturaus- gaben nicht das Problem. Der Sozialstaat ist das Fass ohne Boden! Nehmen wir diesen Vergleich: Allein die Zeltstadt für Asylbewerber auf dem Flughafen Tegel kostet in nur einem Jahr genauso viel, wie für den Umbau der Komischen Oper ins- gesamt veranschlagt wurde. Für die Ausgaben in Tegel kann man jedes Jahr eine Komische Oper umbauen, in fünf Jahren fünf Opern. So sind die Größenverhältnisse.“ (Sven Heinemann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4855 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Was für ein schäbiger Vergleich! Zum Fremdschämen! Richtig ist doch stattdessen, dass wir in Berlin schnell viele Wohnungen brauchen, damit wir die Zeltstadt in Tegel nicht weiter brauchen. An diesem Ziel müssen wir unbedingt festhalten. Die Wohnungsfrage ist die wichtigste Frage unserer Stadt und nicht, ob wir eine oder drei Opern oder die Komische Oper jetzt oder später sanieren. [Beifall bei der SPD – Beifall von Christian Gräff (CDU) –

Carsten Ubbelohde

Waren Sie mal im Ausland?] Wir alle werden zusammen daran arbeiten, dass es auch so bleibt, auch wenn wir dazu ganz sicher unterschiedli- che Vorstellungen haben, wie in den nächsten Monaten Sparvorschläge erarbeitet und entwickelt werden müssen. Es glaubt Ihnen da draußen aber kein Mensch, wenn Sie sagen: Alles nicht so schlimm! Wir würden es besser machen! – Dass Berlin sparen muss, steht außer Frage, und das wussten Sie auch schon, als Sie mit uns in der Koalition waren. Deswegen brauchen Sie jetzt nicht so zu tun, als ob Sie damit überhaupt nichts zu tun haben. Ich würde Ihnen auch nicht empfehlen, Ihren Schreibtisch aufzuräumen, sondern schauen Sie lieber, dass Sie mehr daraus machen. Nach den Ferien geht es gestärkt weiter. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU – Zuruf von Elif Eralp (LINKE) –

Thorsten Weiß

Hätten Sie die Rede lieber selbst gehalten, Herr Schneider!] Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Wiedenhaupt das Wort.

Rolf Wiedenhaupt

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren! In der Tat: Diese Koalition ist ohne Plan, aber „Haus- (Sven Heinemann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4856 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 haltschaos 2.0“ trifft den Kern der Sache nicht wirklich, denn wir befinden uns mindestens im Haushaltschaos 5.0. Haushaltschaos 1.0 war die Aufstellung eines Haushalts im Dezember 2023, der so viele ungedeckte Checks ent- halten hat wie nie zuvor, die Auflösung aller Rücklagen, globale Minderausgaben in noch nie gekannter Höhe und wie der Landesrechnungshof richtig ausführte: ein er- kennbares strukturelles Defizit von jeweils 2 bis 3 Mil- liarden Euro in den kommenden Jahren. Haushaltschaos 2.0 war das Festhalten dieses Senats an der Aufstellung eines Klimasondervermögens, also Son- derschulden in Höhe von 5 bis 10 Milliarden Euro, das vom Landes- rechnungshof missbilligt wurde, von uns als Trickserei entlarvt worden ist und wie zu erwarten entsprechend der Entscheidungslinie des Bundesverfassungsgerichts in die Schublade gewandert ist. Haushaltschaos 3.0 war der unsägliche Versuch, die not- wendigen Einsparungen zu erbringen: erst 5,9 Prozent pauschal, dann Einsparungen vor der Klammer, dann Einsparungen von 2 Prozent in der Klammer, veränderte Einsparregeln für die Bezirke, ständig gerissene Termine für Vorlagen. Kein Wunder, dass der von mir sehr ge- schätzte ehemalige SPD-Finanzsenator Matthias Kollatz sagt: Dem aktuellen Senat fehlt es Mut und an Klarheit. – Haushaltschaos 4.0 war die Einbringung eines Nach- tragshaushalts, der schon bei der Einbringung überholt war, in dessen Diskussion die Koalition bereits wieder neue Zahlen vorgelegt hat, ein Nachtragshaushalt, in dem man für das Zensusrisiko eingeplante Zensusvorsorgen um 150 Millionen Euro aufgelöst hat und wie sich eine Woche später gezeigt hat, dass das eine reine Luftbu- chung ist, mit der Folge des auf Ansage gekommenen Haushaltschaos 5.0. Nur eine Woche nach Verabschie- dung des Nachtragshaushalts wurde klar, dass Berlin aus dem Zensusergebnis mit Mindereinnahmen von 450 Mil- lionen Euro pro Jahr auskommen muss. Apropos Zensus: Bereits der Zensus 2011 hat unsere Stadt erheblich getroffen. Damals wurde eine ressort- übergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, die feststellen sollte, warum die Differenz zwischen der amtlichen Be- völkerungsfortschreibung und der wirklichen Bevölke- rungsentwicklung so groß ist. Passiert ist nichts. 2019 hat als Reaktion auf die Kritik des Landesrechnungshofes der damalige Finanzsenator nochmals eine solche ressort- übergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt. Passiert scheint wieder nichts zu sein. Und das nehmen wir Ihnen übri- gens auch sehr übel. Bei den Wahlen 2021 und den Wie- derholungswahlen 2023 sind ja Rückläufe unzustellbarer Wahlbenachrichtigungen in fünfstelliger Höhe vorge- kommen. Das heißt, man hätte bereits vor Jahren eine Bereinigung vornehmen können, aber offensichtlich sind die Senate allesamt nicht fähig gewesen, das Problem anzupacken, beziehungsweise vermuten wir, dass teilwei- se auch gar kein Interesse bestand, weil man sich dann schon früher hätte ehrlich machen müssen. In der mittelfristigen Finanzplanung führt der Senat zum Thema Zensus aus – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsi- dentin –: „Gleichwohl dürfte aus strukturellen Gründen auch diesmal damit zu rechnen sein, dass die fi- nanziellen Folgen für das Land … negativ sind.“ Vor diesem Hintergrund die Risikovorsorge Zensus kurz vor der Veröffentlichung teilaufzulösen, ist gelebte Reali- tätsverweigerung. Die nicht gedeckten Finanzierungsbedarfe für 2025 be- laufen sich mittlerweile auf über 3 Milliarden Euro. Hin- zu kommen noch die nicht aufgelösten pauschalen Min- derausgaben, die noch nicht berücksichtigte Steuer- schätzung vom Mai dieses Jahres und dann die Steuer- schätzungen im Herbst dieses und im Frühsommer und Herbst nächsten Jahres. Angesichts der durch die Ampel hervorgerufenen wirtschaftlichen Talfahrt werden wir dort noch weitere Korrekturbedarfe bekommen. Apropos Korrekturbedarfe: Ich habe ja schon die not- wendige Erbringung konkreter Einsparungen zur Auflö- sung der pauschalen Minderausgaben angesprochen. Vielleicht ist es Ihnen ja aufgefallen: Da werden uns angebliche Einsparungen für 2024 präsentiert; schaut man sich die Einzelmaßnahmen aber an, sieht man, dass es nur Verschiebungen sind, Verschiebungen von Maß- nahmen in das Jahr 2025, also Verschiebungen von Aus- gaben von 2024 in das Jahr 2025. Wir wissen, dass wir dort aber schon über 3 Milliarden Euro Defizit haben. Der Senat schreibt in der mittelfristigen Investitions- planung selber – ich zitiere noch einmal mit Erlaubnis der „Wenngleich für einige nachfolgend genannte Ri- siken teilweise Vorsorge getroffen wurde, verfügt der Haushalt Berlins angesichts der strukturellen Unterdeckung … noch nicht über eine hinreichen- de … Resilienz.“ Das heißt: Es wäre eine der wichtigsten Aufgaben, ein System zu etablieren, mit dem mögliche Risiken identifi- ziert und bewertet werden können. Controlling ist an- (Rolf Wiedenhaupt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4857 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 gesagt! Es darf keine Projekte ohne ein effizientes Con- trollingsystem geben, und das sehen wir nicht. Diese Koalition ist angetreten, um das Chaos in dieser Stadt zu beseitigen. Das war der Wählerauftrag an Sie. 14 Monate später ist die CDU-SPD-Koalition bereits krachend gescheitert und hat den Wählerauftrag gebro- chen, weil ihr der Mut fehlt, weil dieser Koalition der Mut fehlt, klare Kante zu zei- gen, zu erklären, dass nicht alles Wünschenswerte um- setzbar ist und insofern politische Prioritäten gesetzt werden müssen. Und ja, dann kann man nicht every- body’s darling sein. An die Adresse des Regierenden Bürgermeisters: Machen ist nicht nur krasser als wollen, machen bedeutet auch, Mut zu haben, Entscheidungen zu treffen, und diesen Mut haben Sie nicht und diese Koalition auch nicht. Ein vernünftiger, solider Haushälter muss auch einmal Nein sagen können. Zum 29-Euro-Ticket beispielsweise sagt selbst der CDU-Verkehrssprecher, dass bei diesem Ticket Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis stehen. Diese Millionenausgabe hätte man also einsparen müs- sen, aber dazu fehlt der CDU der Mut. Bei der Bezahlkarte für Asylbewerber einigten sich die Bundesländer darauf, nur 50 Euro monatlich bar auszu- zahlen. Nur die SPD-Sozialsenatorin sieht das anders. Auch hier kneift die CDU, und die Folge wird sein, dass sich der Binnenflüchtlingsstrom in Deutschland Richtung Berlin verstärken wird, weil sich natürlich herumspricht, wie es hier aussieht. Damit werden die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung noch einmal steigen. Weitere 1,3 Milliarden Euro hat dieses Haus vor Kurzem für die Unterbringung von Flüchtlingen freigegeben. Was man jetzt hört, ist: Das reicht noch nicht einmal. Man könnte ja eine Notlage wegen der unkontrollierten Mas- seneinwanderung ausrufen und durch die Hintertür neue Schulden aufnehmen! – Richtig wäre der andere Weg, und das haben wir bei der EM jetzt gesehen: Grenz- kontrollen! Innerhalb von drei Wochen wurden 13 Schleuser fest- genommen, 771 illegale Grenzübertritte verhindert, und Neun Menschen, die bereits abgeschoben waren, wurden mit einer Einreisesperre belegt. Illegale Masseneinwande- rung ist nicht unvorhersehbar, sie ist nicht unkontrollier- bar, sie ist keine Notlage, sondern selbst verschuldetes Chaos. Dann erinnere ich an die letzte Sitzung des Hauptaus- schusses. TOP 8 der Tagesordnung war der Bericht des Senats über geplante einnahmeseitige Verbesserungen. Und was hat der Senat berichtet? – Ich zitiere, wieder mit Erlaubnis der Präsidentin: Die Entscheidungen des Senats von Berlin über strukturelle einnahmeseitige Verbesse- rungen stehen inhaltlich zwingend im Zusammenhang mit den parallel zu treffenden Entscheidungen über Kon- solidierungsmaßnahmen. Die Ergebnisse dieser parallelen Entwicklungen zeichnen sich gegenwärtig noch nicht ab und sind nicht belastbar. Übersetzt heißt das: Wir als Senat wissen nicht, wie wir Einnahmeverbesserungen erreichen können, und außer- dem wissen wir auch nicht, wie wir einsparen können. – Das nenne ich ein Armutszeugnis! Diese Koalition hat die Chance zur vernünftigen Konso- lidierung verstreichen lassen. Sie hat nicht den Mut, Nein zu sagen und zu priorisieren, sondern versucht, einen Kübel von Wahlgeschenken auszugießen. Daran ist sie gescheitert. Zu einer guten Politik gehört nämlich auch, dass unbequeme Wahrheiten gesagt werden müssen, dass man sich ehrlich macht und den Wählern klar sagt, was nicht geht. Deshalb sagen wir zu Ihnen: Nehmen Sie sich das Motto der AfD zu Herzen. Zeigen Sie Mut zur Wahr- heit! – Herzlichen Dank! Für den Senat spricht nun der Finanzsenator. – Bitte sehr, Herr Senator Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gestehe, ich war ein wenig von dieser Ak- tuellen Stunde überrascht. Wir haben das Thema ja in verschiedenen Formaten, zuletzt auch Aktuellen Stunden und im Hauptausschuss immer wieder diskutiert. Aber wie heißt es so schön? – Wiederholung ist die Mutter der Bildung, und darum freue ich mich natürlich, wenn Sie mir heute einmal mehr die Gelegenheit geben, Ihnen den Ernst der Haushaltslage zu erklären, die wir von Ihnen – unseren Vorgängern – übernommen haben. Vieles von dem, was ich sage, wird sich wiederholen, aber das scheint ja der Sinn Ihrer Übung zu sein, anders lässt sich diese Aktuelle Stunde nicht erklären. Und, wie gesagt: Wiederholung kann ja auch eine positive, päda- gogische Wirkung entfalten. Deshalb bemühe ich mich (Rolf Wiedenhaupt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4858 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 um Variationen eines Themas, das Sie von mir inzwi- schen bestens kennen. Ja, Berlin gibt aufgrund der Explosion der Staatsausgaben seit 2019 deutlich mehr Geld aus, als es sich leisten kann. Bis zum Jahr 2026 müssen wir dieses Niveau auf ein normales Level zurückführen, quer durch alle Bereiche. Das ist der Job, den Sie uns hinterlassen haben; das ist die Verantwortung, der diese Koalition sich stellt. Das ist eine verdammt große Aufgabe, und ja, diese Auf- gabe wird auch nicht leichter. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bringt wenig Rückenwind, das wissen Sie. Die Bundesregierung verliert sich im Klein-Klein; von Wachstumsimpulsen sehe ich jedenfalls keine Spur. Der Bundesfinanzminister will sich am liebsten auf Kosten von Ländern, von Kommunen sanieren, und damit ist die Ampel auch Teil unseres Berliner Haushaltsproblems. Berlin hat sich das Leben aber auch selbst über die Jahre immer schwerer gemacht, auf jeden Fall immer teurer. Berlin leistet sich dank Ihrer Vorarbeit vieles, was sich andere Länder, andere Kommunen nicht leisten. – Liebe Kolleginnen von Linken und Grünen! Sie haben uns nicht nur eine schwierige Haushaltslage hinterlassen, Sie haben uns auch eine Fülle von Strukturproblemen, von teuren Gesetzen, von grünen Goldstandards, von immer mehr Bürokratie hinterlassen. Ich sage Ihnen: Das wird Berlin auf die Füße fallen, wenn wir nicht jetzt entschlossen gegensteuern. Es geht nicht nur um Zahlen; es geht darum, auch diese Erblast auf ein normales, sinnvolles, nachhaltiges Maß zurückzufahren. Aber natürlich geht es vor allem um Zahlen. Es geht um einen historischen Handlungsbedarf – übrigens einen, der niemanden überraschen kann. Er zeichnet sich in allen Finanzplanungen der jüngeren Jahre ab. Es geht um 5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2026, und ich habe manchmal das Gefühl, dass nicht jeder in dieser Stadt – und auch nicht jeder in diesem Raum – die Dimensionen dieser Zahl erfasst hat. Im Gegenteil: Ich lese aktuelle Beiträge von ehemaligen linken Senatoren im Netz, die vor diesem Haus Lieder singen mit dem Titel: „SenFin, rück’ die Kohle raus!“ – Mit Verlaub, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist kontrafaktische Politik. Ich dachte, das überlassen wir dem rechten Rand dieses Hauses. Das ist Realitätsverweigerung. Ich verstehe nicht, wie gerade Sie, die Regierungsverantwortung getragen haben, noch davon ausgehen können, dass es Zeit ist für Ihre Wunschkonzerte. Es gibt nichts mehr herauszurücken. Es gibt eine ganze Menge Wünsche einzusammeln. 5 Milliarden Euro – das ist eine Zahl mit neun Nullen. Das sind 5 000 Millionen Euro. Wenn man das in Euro- münzen stapeln möchte, dann ergibt sich ein Turm von 11 650 Kilometern, und wenn ich jetzt anfangen würde, diesen Turm zu sta- peln, bräuchte ich dafür 160 Jahre. Diese Zeit haben wir nicht. Wir haben anderthalb Jahre. Das ist unser Job, und wir werden diesen Job angehen – entschlossen, konsequent und auf eine Art und Weise, die nicht die Funktionsweise, die nicht den Zusammenhalt in unserer Stadt gefährdet. Dafür braucht es eine Koalition, die gut und stabil zu- sammenarbeitet. Das waren Sie nicht. Dafür braucht es Regierungspartner, die sich vertrauen. Das konnten Sie nicht. Dafür braucht es eine Regierung, die das Problem ernst nimmt und sich ihm stellt, es nicht ignoriert, wenn es schon absehbar ist. Das haben Sie nicht. Also ist es jetzt an uns. Diese Koalition ist keine Traum- hochzeit gewesen, das leugnet hier niemand. Sie ist eine Verantwortungsgemeinschaft. Zum Glück! Denn es ist jetzt nicht Zeit für Ihre Roman- tik; es ist Zeit für unsere Verantwortung. Es ist jetzt die Zeit für Realpolitik. Diese Koalition hat mit dem Haushaltsbeschluss zum ersten Mal seit Jahrzehnten einen harten Konsolidie- rungsauftrag beschlossen. (Bürgermeister Stefan Evers) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4859 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Das sind diese viel diskutierten pauschalen Minderausga- ben, bei denen wir für das aktuelle Haushaltsjahr gezeigt haben, wie es geht. Wir haben gezeigt, wie diese große Aufgabe gelingt. Weitere Koalitionsbeschlüsse sind hin- zugekommen, jeder für sich wegweisend nach Ihren Lais- sez-faire-Jahren. Herr Senator! Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Wir haben gezeigt, wie die Belegung der pauschalen Minderausgaben für das Jahr 2024 gelungen ist – ein Kraftakt, den Sie für unmöglich gehalten haben. Aber das vermeintlich Unmögliche ist nun mal unser Job. Wir haben gezeigt, wie es mit konzentrierter Vorbereitung, hartem Ringen in der Sache, verantwortlicher Entschei- dung und vor allem Verzicht auf koalitionäres Getöse zu schaffen ist. Das Getöse überlassen wir Ihnen. Wir haben zu arbeiten. Herr Senator, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kol- legen Schlüsselburg? Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Ich glaube, das wird kein Gewinn. – So groß die Summe ist, vor der wir stehen, so groß ist unser gemeinsamer Anspruch. Wir wollen, wir müssen, wir werden dafür sorgen, dass diese Stadt auch mit weniger Geld funktio- niert, dass sie auch mit weniger Geld zusammenhält. Das haben wir bewiesen, und das werden wir weiter bewei- sen. Und ja, wir werden uns darüber hart auseinanderset- zen. Wir werden uns die Frage stellen müssen: Was ist eigentlich der Kern staatlicher Daseinsvorsorge, und was ist nice to have? – Diese Frage ist für niemanden leicht zu beantworten; wir wissen aber, sie muss beantwortet wer- den. Was kann Berlin sich leisten und was nicht mehr? Den ersten Schritt haben wir getan, viele weitere werden folgen. Und ja, jeder weitere Schritt wird schwerer als der vorherige. Deswegen ist es auch bei uns in guten Händen. Wir haben einen klaren Fahrplan, den kennen Sie. Daran halten wir uns. Wir werden uns in den kommenden Wochen und Monaten intensiv damit beschäftigen, die politischen Grundlagen für eine erfolgreiche Konsolidie- rung der Staatsausgaben zu schaffen. Die Sommerpause wird für uns kurz und erholsam. Sie mögen einen leeren Schreibtisch haben, wir haben ihn nicht. Im Gegenteil, wir haben uns eine ganze Menge vorgegeben, und das werden wir jetzt auch schaffen: nämlich Klarheit darüber, wie Berlin mit Ihrem haushaltspolitischen Erbe in den nächsten Jahren umgeht und die darin liegende Herausforderung meistert. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD –

Sebastian Schlüsselburg

Warum haben Sie die Zensusvorsorge aufgelöst? 392 Millionen Euro! Warum? – Zuruf von der CDU: So ein Krakeeler!] Liebe Kolleginnen und Kollegen von Linken und Grü- nen! Sie bieten ja immer wieder freundlich an, bei dieser notwendigen Willensbildung in der Koalition parlamenta- risch mitzuwirken. Sie werden mir aber nachsehen, bei der Lektüre Ihrer Anträge der letzten Monate habe ich da wenig Zuversicht. Ich habe kaum einen Antrag von Ihnen gefunden, der nicht mit teils erheblichen Mehrausgaben für Berlin verbunden wäre. Offenbar brauchen Sie noch ein bisschen länger, bis die Erkenntnis gereift ist: Sparen durch hemmungsloses Geldausgeben, durch Einhornpolitik, durch Feenstaub wird nicht gelingen. Auch eine Reform der Schuldenbremse wird uns nicht von notwendigen Entscheidungen erlösen. Ich halte sie aber durchaus für sinnvoll und angebracht, wenn es um die Sicherung wichtiger Investitionen geht. Ich habe auch mal spaßeshalber Ihre jüngste Koalitions- vereinbarung durchgearbeitet und mir angeschaut – weil ja vorhersehbar war, worauf Berlin zusteuert –, mit wel- chem Konzept Sie eigentlich in diese Zeit gegangen sind. Ich habe aber dummerweise nur Ideen gefunden, wie Berlin noch mehr ausgeben sollte. Das hat also auch wenig geholfen. (Bürgermeister Stefan Evers) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4860 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Wenn wir schon bei Hinterlassenschaften sind: Das ein- zig Neue, was diese Aktuelle Stunde zu bieten hat, ist die Diskussion über das Ergebnis des Zensus. Um mal Interessierten in einfachen Worten zu erklären, worüber wir beim Zensus sprechen: Beim Zensus geht es finanzpolitisch darum, welchen Preis das Land Berlin in den kommenden Jahren dafür zu bezahlen hat, dass das Melderegister im Jahr 2022, nicht auf dem Stand war, auf dem es hätte sein sollen. – 2022 war nicht unser, das war Ihr Regierungsjahr. Berlin wird wegen dieses Zensusergebnisses in den kommenden Jahren Milliarden Euro aus dem Finanz- kraftausgleich verlieren. Das ist richtig. Das ist Ihr Erbe. Das ist unser Job, und dem stellen wir uns. Ich finde die Diskussion über den Zensus auch absolut spannend. Sie ist es in jeder Hinsicht wert, geführt zu werden. Sie muss geführt werden. Es gab ja eine Arbeits- gruppe zu Ihrer Zeit. Ich bin gespannt, was Sie mit den Ergebnissen gemacht haben, wie Sie sie umgesetzt haben, zu welchen Verbes- serungen das konkret geführt hat. Das wird eine hochinte- ressante Debatte. Sie hilft mir nur gerade nicht weiter. Deswegen ist es schön, wenn Sie jetzt eine Sommerpause und leere Schreibtische haben; die können Sie ja mal zur kritischen Selbstreflexion Ihrer Regierungszeit nutzen. Wir haben zu arbeiten und werden die Probleme lösen, die Sie hinterlassen haben. – Keine Sorge, ich mache mir wenig Hoffnung, dass aus Ihrer Selbstreflexion in dieser Frage Fruchtbares er- wächst! Wir werden uns auch dieser Aufgabe stellen. Natürlich kümmern wir uns darum, wie wir die Anmeldungen er- höhen – auch das ist übrigens ein Problem – und das Melderegister auf aktuellem Stand haben. Natürlich tun wir das. Ich will diese Wiederholungsdebatte aber nicht unnötig in die Länge ziehen. Alles Wesentliche ist gesagt. Wir ha- ben zu arbeiten, wir übernehmen Verantwortung. Bis- marck hat mal gesagt, „die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit.“ Ich kann Ihnen sagen, wir teilen diese Scheu nicht. Diese Koalition hat keine Scheu vor Verantwortung. Schwarz-Rot ist genau das: eine Verantwortungsgemeinschaft. Und das braucht diese schwierige Zeit. Denn nur gemein- sam werden wir es packen. Packen wir es an! Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden. Ich freue mich, nochmals Schülerinnen und Schüler der Polizeiakademie als Gäste hier begrüßen zu dürfen. Herz- lich willkommen bei uns im Abgeordnetenhaus und alles Gute für Ihre Ausbildung! Ich komme nun zu lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Fragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz ge- fasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldun- gen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht min- destens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Für die CDU- Fraktion beginnt der Abgeordnete Herrmann. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

Alexander Herrmann

Vielen Dank! – Der aktuellen Berichterstattung lässt sich entnehmen, wie stark derzeit die Belastung der Einsatz- kräfte von Polizei und Feuerwehr insbesondere in schwie- rigen Einsatzlagen zunimmt. Was unternimmt der Senat, um die Einsatzkräfte beim Umgang mit eventuellen Fol- gen dieser Einsätze zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf das Dienstunfallrecht? Bitte schön, Herr Senator Evers, Sie haben das Wort! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! Ich bin ja gerade in Übung! – Liebe Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege, vielen Dank für die Frage! Ich bin ja neuerdings von der taz als Über- bringer von Hiobsbotschaften verschrien worden, aber tatsächlich kann ich Ihnen einmal mehr gute Botschaften überbringen, und zwar zu einem Thema, das zuletzt auf dem Sicherheitsgipfel eine große Rolle gespielt hat, näm- lich wie wir damit umgehen, dass es nach wie vor häufig die Situation gibt, dass unsere Dienstkräfte im Einsatz, dass unsere Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr damit zu kämpfen haben, dass insbesondere dann, wenn es zu psychischen, zu posttraumatischen Folgen von schwierigen Einsätzen kommt, Beweisschwierigkeiten gegeben waren bezüglich der Frage: Handelt es sich ei- gentlich um einen Dienstunfall oder eben nicht? Ich kann Ihnen sagen, dass wir uns seit dem Sicherheits- gipfel sehr intensiv mit der Fragestellung befasst haben, wie wir unseren Dienstkräften, unseren Einsatzkräften an dieser Stelle nicht nur das Leben erleichtern, sondern ihnen auch Halt und Stabilität geben können; den Rück- halt, den es braucht, damit sie sicher davon ausgehen können, dass wir sehen, welchen Belastungen sie ausge- setzt sind, dass wir auch anerkennen, welche Folgen das haben kann, und dass wir hier Erleichterungen vorneh- men, wie sie politisch wie in der Sache geboten sind. Denn es ist tatsächlich so, der erforderliche Nachweis von Kausalität, gerade bei posttraumatischen Störungen, ist nicht leicht zu erbringen. Das ist etwas, was wir den Einsatzkräften gerade, wenn sie schwierige Einsätze hinter sich gebracht haben, nicht zumuten wollen. Des- wegen planen wir, eine Vermutungsregelung zu schaffen, in deren Rahmen wir unter bestimmten Voraussetzungen – und ich habe den Einsatz unter Waffen als einen sol- chen beschrieben, der sicherlich immer die Gefahr mit sich bringt, dass hier auch psychisch Folgewirkungen eintreten – die Beweisführung so erleichtern, dass hier im Ergebnis unseren Beamtinnen und Beamten, unseren Einsatzkräften in schwieriger Lebenslage unter die Arme gegriffen wird und sie sich nicht auch noch damit herum- schlagen müssen, dass wir sie mit schwieriger, kaum zu leistender Beweisführung beschäftigen. Insgesamt ist es Teil eines Herangehens, ist es Teil einer Wertschätzung, die wir auch über dieses Beispiel hinaus unseren Einsatzkräften angedeihen lassen. Das hat ja nicht nur mit Polizeirecht und mit der Frage zu tun, wie wir unsere Einsatzkräfte ausstatten und welche rechtli- chen Möglichkeiten wir ihnen geben. Es hat auch mit Bezahlung zu tun, es hat auch mit monetärer Wertschät- zung zu tun. Ich hatte in der letzten Fragestunde auch schon einmal das Thema – und das ist ja auch eine be- sondere Belastung, der Einsatzkräfte dort ausgesetzt sind – Dienst zu ungünstigen Zeiten angesprochen. Auch dort passen wir jetzt unsere Zulagensituation an das Bundes- niveau an. Das ist nicht nur Geld, das ist auch ein Zeichen von Rückhalt, ein weiteres Zeichen von Wertschätzung. Insofern glaube ich, dass wir hier in der Koalition ge- schlossen und gemeinsam eine Strategie verfolgen, die da lautet: Wir stärken unserer Polizei, unserer Feuerwehr, den Menschen, die für uns täglich den Kopf hinhalten, den Rücken. Wir stehen für sie ein, und wir leisten auch den finanziellen Beitrag, den es braucht, um diese Aner- kennung zum Ausdruck zu bringen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Die erste Nachfrage stellt der Abgeordne- te Herrmann.

Alexander Herrmann

Vielen Dank, Herr Senator! – Eine Stärkung und Wert- schätzung verdient ganz sicher auch das starke ehrenamt- liche Engagement der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr. Ich frage daher: Wie ist der Stand der nach 2015 erstmals wieder geplanten Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Freiwilligen Feuer- wehren in Berlin? Bitte schön, Frau Senatorin Spranger! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Diese Frage werde ich jetzt beantworten, denn der Finanzsena- tor ist für das Personal insgesamt zuständig, deshalb bin ich als die verantwortende Verwaltung sehr dankbar, dass wir im Zusammenhang mit dem, was der Finanzsenator gerade vorgetragen hat, im Senat sehr eng zusammenste- hen und das gemeinsam als Senatsvorlage gemacht ha- ben. Das, was Sie jetzt gerade angesprochen haben, ver- ehrter Herr Abgeordneter, ist die Pauschalverordnung, die wir gerade angepasst haben, nämlich rückwirkend zum 1. Januar 2024, und zwar für die Wertschätzung des Eh- renamtes. Sie wissen, ich bin sehr viel mit den Kolleginnen und Kollegen in Kontakt, ob das die Feuerwehr ist oder ob Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4862 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 das die Freiwillige Feuerwehr ist, und da ist die Bitte an mich herangetragen worden. Eine Aufwandsentschädi- gung in Höhe von 3,50 Euro pro Stunde ist dem natürlich nicht mehr angemessen – Sie haben die Jahreszahl ge- nannt –, wie sie früher gewesen ist. Deshalb haben wir als Innenverwaltung – denn aus dem Haushalt kommt es dann auch – uns dazu entschieden, diese Pauschalverord- nung zu verkünden und auch eintreten zu lassen. Das heißt also, von den ursprünglich 3,50 Euro wird es jetzt auf 6 Euro pro Stunde erhöht werden. Das ist die Wert- schätzung, die Sie auch gerade genannt haben, die der Finanzsenator genannt hat, die sehr wichtig ist, nicht nur dafür, dass wir das den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr zukommen lassen – ich habe es hier im Haus oft gesagt –, sondern natürlich auch sämt- lichen pauschalen Aufwandsentschädigungen für beson- dere Funktionen. Natürlich bekommen auch die Wehrlei- ter statt 125 Euro pro Monat jetzt 160 Euro pro Monat. Das ist gut angelegtes Geld und dem Ehrenamt angemes- sen. – Herzlichen Dank! Die zweite Nachfrage geht an den Abgeordneten Franco. – Bitte schön!

Vasili Franco

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich freue mich, dass Sie auf Grundlage meiner Anfrage erkannt haben, dass Sie die PauschVO noch umsetzen wollten. Vielen Dank, dass Sie das gemacht haben! Die Gelder standen ja seit dem 1. Januar 2024 bereit. Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zu Ihrer Frage!

Vasili Franco

Zum Dienstunfallrecht, das ist ja jetzt nichts Neues: Sie sprachen von einer Senatsvorlage. Wann soll die denn genau kommen? Das würde mich interessieren. Bitte schön, Herr Senator Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank für die Nachfrage! Ich hatte ganz kurz vor lauter Lachen ein akustisches Problem, sie ein- zuordnen, aber tatsächlich will ich das dann noch nachge- schobene Anliegen gern beantworten. Das Eckpunktepa- pier ist jetzt im Senat erörtert worden, damit ist die politi- sche Einigkeit über das Herangehen hergestellt. Wir wer- den jetzt im schnellstmöglichen Verfahren die rechts- technische Umsetzung vornehmen, und Sie können zügig nach der Sommerpause auch mit der entsprechenden Vorlage hier rechnen. Vielen Dank! Damit kommen wir zur gesetzten Frage der SPD-Frak- tion. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Schulz, Sie haben das Wort!

Mathias Schulz

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat die gestrige Auftaktveranstaltung zum Dialogprozess zum Tempelhofer Feld? Bitte schön, Herr Senator! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordne- te! Herr Abgeordneter Schulz! Ich glaube, dass das ges- tern ein guter Einstieg war und dass der auch gezeigt hat, – erst mal bis zum Ende zuhören! – worum es hier geht: dass nämlich Menschen aus der Stadtgesellschaft sich zusammensetzen und darüber reden, was es in der Stadt an Bedarfen gibt, was es am Tempelhofer Feld für Nut- zung gibt, was man dort eventuell ergänzen kann, ohne Schaden anzurichten. Wir haben es ja gestern auch in der „Abendschau“ sehen können: Da sind zwei Teilnehmen- de direkt interviewt worden, der eine eher etwas skep- tisch, der aber gesagt hat, er hört sich das mal an, und er ist auch interessiert daran, und die andere, die gesagt hat, sie ist neugierig, was man dort alles machen kann und wie sich das auch mit anderen Dingen verträgt. Es war eine gute Diskussionsatmosphäre. Es ging überhaupt nicht darum, jetzt gegeneinander zu kämpfen, das eine muss unbedingt so sein und das andere muss unbedingt so sein. Ich glaube, dass so ein Dialogprozess etwas ist, was wir in der Stadt dringend brauchen; dass wir nämlich mehr miteinander reden und dass wir auch offen dafür sind, neue Dinge mal aufzunehmen und dann zu überlegen: Kann man das mit bestehenden Dingen verbinden oder nicht? – Ich finde es schon bemerkenswert, wenn da eine Art Diskussionsverbot ausgesprochen wird, insbesondere (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4863 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 von einer Partei, die mal angetreten ist, um Denkverbote zu durchbrechen und Bürgerdialog zu stärken, nämlich die Partei Die Grünen. Wenn das da als Farce bezeichnet wird, dann kann ich nur sagen: Das ist die Tragödie der Grünen, dass sie heut- zutage sagen: Wir wollen keinen Dialog, weil wir wissen, was richtig ist, und es muss genau so sein, wie es vor zehn Jahren mal beschlossen worden ist. – Gesetze sind Gesetze, an die wir uns halten und an die sich auch alle anderen halten sollten, aber Gesetze können in einer Demokratie auch verändert werden, auch Gesetze, die vom Volksgesetzgeber beschlossen worden sind. Da muss man mit einer besonderen Sorgfalt herangehen; deswegen haben wir ja auch gesagt: Wir machen jetzt gar keine Abstimmung, sondern wir machen einen Dialog, bei dem man erst mal darüber redet: Was sind überhaupt die Ziele, die man mit einer möglichen Abstimmung verbinden könnte? –, und genau das ist das, was dort auch noch in mehreren Werkstätten passieren soll. Ich glaube, das war ein guter Auftakt. Wie gesagt, es ist ja auch ein Pilotprojekt; dass man eben nicht sagt: Wir machen jetzt eine Bürgerbeteiligung, wo über irgendet- was Fertiges abgestimmt wird –, sondern wir machen etwas, wo erst mal darüber diskutiert wird: Will ich in eine bestimmte Richtung weiterarbeiten oder nicht? –, wo dann in einem Ideenwettbewerb das auch mal visualisiert wird, was dort an Möglichkeiten aufgestellt wird. Und dann muss man sich darüber unterhalten: Wie kommen wir zu einer Entscheidung, ob wir es dann am Ende wirk- lich machen oder nicht? Ich finde, dass das ein rationaler Prozess ist, ein guter Prozess für die Stadt. Und vor allen Dingen ist es auch ein Prozess, in den die Stadtgesellschaft in ihrer Breite sich einbringt, weil es nicht nur die 275 Bürgerinnen und Bürger sind, die sich bereit erklärt haben – übrigens mehr oder weniger ehrenamtlich –, sich mehrere Wochenenden ans Bein zu binden, um über ein wichtiges Thema für die Stadt zu diskutieren, nämlich: Wo habe ich welche Be- darfe, und wo in der Stadt kann ich die auch realisieren? –, sondern in die Werkstätten ja auch alle eingebunden werden, die sonst etwas dazu beizutragen haben, sowohl die Feldfreunde als auch die Menschen, die sagen: Wir müssen diese Flächen besser nutzen und auch für andere Dinge nutzen, zumindest die Randbereiche. – Insofern, glaube ich, war das ein guter Einstieg, weil die Menschen dort interessiert und auch aufgeschlossen sind, und wir werden sehen, dass das jetzt auch weiter inhaltlich mit begleitet werden kann. Vielen Dank! – Der Abgeordnete Schulz erhält das Wort für seine erste Nachfrage.

Mathias Schulz

Vielen Dank, Herr Senator, für den ersten Eindruck von gestern! – Die Nachfrage: Wie sieht denn eigentlich der weitere Fahrplan im Dialogprozess aus? Bitte schön, Herr Senator! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Danke, Frau Präsidentin! – Das war jetzt sozusagen ein Auftakt, eher ein Kennenlerntreff, um mal zu schauen: Was sind eigentlich die Themen, die da auf die Menschen zukommen? Wie wollen sie sich darin einbringen, und was haben sie noch an Ideen und Hinweisen für den wei- teren Verlauf? – Es soll an mehreren Wochenenden eine vertiefte Beschäftigung in Dialogwerkstätten stattfinden. Zwei Dialogwerkstätten sind im September jeweils am Wochenende geplant. Eine weitere ist dann im nächsten Jahr geplant. Die Dialogwerkstätten im September sollen dann auch Grundlage für den Input für den Ideenwettbe- werb bieten, der im Herbst beginnen und dann im Früh- jahr Ergebnisse zeitigen soll. In den Dialogwerkstätten selbst sollen alle Sichtweisen, Einschätzungen und Erfah- rungen in einer sortierten, zielgerichteten, aber auch von Respekt und Wertschätzung geprägten Atmosphäre dis- kutiert werden können. Das heißt, dort kommen auch alle zu Wort, die sich bisher zum Thema Tempelhof in die eine oder andere Richtung engagiert haben. Es sollen auch Leute zu Wort kommen, die Einschätzungen zu klimatechnischen Auswirkungen, zur Frage von Nachhal- tigkeit, aber auch zur Frage der Bedarfe in der Stadt und der entsprechenden Notwendigkeit, dafür Flächen zu finden, geben. Insofern, glaube ich, ist das vom Ablauf her so, dass wir dann Mitte nächsten Jahres Hinweise aus den Dialog- werkstätten haben, ein Ergebnis, mit dem dann überlegt werden kann: Wie geht der weitere Prozess einer mögli- chen Entscheidungsfindung vor sich? Wie wird die Be- völkerung dort in ihrer Breite eingebunden? Und was kann am Ende als Ergebnis für eine neue Perspektive des Tempelhofer Feldes stehen? Vielen Dank, Herr Senator! – Ich möchte an dieser Stelle wie immer darauf hinweisen, dass wir Zusatzfragen erst ab dem Zeitpunkt zulassen können, an dem sich aufgrund der Beantwortung eines Senatsmitglieds eine zusätzliche Fragestellung ergeben kann. Die zweite Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Schmidberger. – Bitte schön! (Senator Christian Gaebler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4864 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024

Katrin Schmidberger

Vielen Dank! – Ich würde gerne angesichts der Tatsache, dass ja durchaus im Raum steht, dass es nur um ein Wie und nicht um ein Ob bei der Bebauung gehen kann, wis- sen, wie der Senat diesen Eindruck vermeidet, dass es eben keine offene Abstimmung am Schluss im Rahmen des Bürgerdialogs geben wird. Oder können auch Bürge- rinnen und Bürger die Pläne dann konkret ablehnen? Bitte schön, Herr Senator! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordne- ten! Frau Abgeordnete Schmidberger! Ich sage es gerne noch einmal, das ist kein klassisches Beteiligungsverfah- ren, wo am Ende etwas abgestimmt wird. Es ist ein Dia- logverfahren. Auch Sie als Partei müssten doch eine Erfahrung damit haben, dass man einfach mal einen Dia- log führen kann, wo man sich über Sachen austauscht und eventuell zu neuen Erkenntnissen kommen kann, wo man sich dann überlegen muss – – Ich finde Dialog in der Stadt in einer demokratischen Gesellschaft, liebe Frau Kollegin Gennburg – – Demokratie kostet auch Geld, Frau Gennburg, so ist es. – Ja, genau, ich finde, über ein zentrales Thema – – Also ich weiß nicht, wofür Sie alles Geld in den vergangenen Jahren ausgegeben haben. Das will ich jetzt ja auch gar nicht alles rausziehen, was Sie für Millionen an Initiativen gegeben haben, die dann das eine oder andere damit gemacht haben, was sicherlich aus Sicht der Initiativen und aus Ihrer Sicht wichtig war; ob das für die Stadtgesellschaft insgesamt von Bedeutung war, darüber kann man streiten, aber so ist Demokratie. Es wird Geld dafür ausgegeben, dass bestimmte Dinge nach politischen Kriterien unterstützt werden. Wenn Sie hier andere Kriterien haben, dann ist das Ihr Recht, aber wir haben das so entschieden und finden das auch richtig, dass man einen solchen Dialogprozess führt und dass der auch so ausgestattet wird, dass er vernünftig geführt wer- den kann. Zurück zu Frau Schmidberger: Noch mal, es geht darum, einen Dialog zu führen und mögliche Optionen auszulo- ten. Eine Entscheidung muss an anderer Stelle stattfinden. Das haben wir auch immer so gesagt. – Liebe Kollegen von der Linken! Ich weiß nicht, warum Sie mit Dialogverfahren so fremdeln. Sie sind doch selber Leute, die Dialoge führen. Weil es einen Volksentscheid gab, darf man keinen Dialog mehr führen, was ist denn das für eine Logik? Es tut mir leid. Auch über das Ergebnis eines Volksentscheids wie übri- gens über jedes Gesetz, das es in diesem Land gibt, kann ich doch einen Dialog führen, ob das zeitgemäß ist und ob ich was daran ändern will. Das machen Sie doch auch zu allen möglichen Gesetzen, die Ihnen nicht passen. Also warum darf ich jetzt, warum darf der Senat nicht mit Bürgerinnen und Bürgern einen Dialog führen, der an der Stelle insofern ergebnisoffen ist, dass er am Ende nicht mit einer Abstimmung beendet wird? – Nein, ich habe gesagt, es gibt immer – – Lieber Herr Schlüsselburg! Es gibt doch – – Wenn Die Linke alle Gesetze, die in diesem Land gelten, gut findet, dann ha- ben Sie ja Ihre Arbeit getan, dann können Sie ja nach Hause gehen. Genau das habe ich gerade gesagt, dass es ja auch Geset- ze gibt, die Sie nicht gut finden und über die Sie reden wollen. Insofern verdrehen Sie mir bitte nicht das Wort im Mund, ich weiß schon sehr genau, was ich sage. An der Stelle noch mal: Es geht um einen Dialogprozess. In diesem Dialogprozess werden Dinge diskutiert, aber nicht entschieden. Ich hoffe, es ist jetzt irgendwie mal angekommen, ich sage es aber auch gern bei jeder sich bietenden anderen Gelegenheit: Es wird da nichts ent- schieden. Der Volksentscheid wird damit sozusagen nicht infrage gestellt, sondern es wird darüber diskutiert, ob man nach zehn Jahren auch zu anderen Ergebnissen kommen kann und ob man aus der Erkenntnis heraus neue Initiativen entwi- ckelt. Das wird aber nicht in dem Dialogprozess sein, sondern es wird dann anschließend politisch diskutiert werden müssen. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4865 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Vielen Dank für die Beantwortung der Frage! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Dr. Vandrey das Wort. – Bitte schön!

Dr. Petra Vandrey

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat, dass Maja T., eine nonbinäre Person, vergangene Woche durch die Berliner Generalstaatsanwaltschaft in einer Nacht- und Nebelakti- on an Ungarn ausgeliefert wurde, vor dem Hintergrund, dass Ungarn ein bekanntermaßen queerfeindlicher Staat ist, und im Hinblick auf den Respekt vor unserem Rechtsstaat, zu dem ein effektiver Rechtsschutz gehört? Bitte schön, Frau Senatorin Badenberg! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Frau Ab- geordnete Dr. Vandrey! Über diesen Fall Maja T. haben wir gestern sehr ausführlich in der Rechtsausschusssit- zung gesprochen. Dort war auch eine Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft, die relativ genau und detail- reich den Ablauf des Auslieferungsverfahrens beschrie- ben hat. Ich persönlich habe erst wenige Minuten vor der Presseberichterstattung Kenntnis von diesem Sachverhalt erlangt. Es ist so, dass zum Teil die Behauptung in den Raum gestellt worden ist, die Entscheidung der Generalstaats- anwaltschaft sei trotz des anhängigen Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht erfolgt. Das ist nicht richtig. Richtig ist vielmehr, dass die Generalstaatsanwaltschaft das Auslieferungsverfahren bereits von deutscher Seite beendet hatte, bevor das Verfahren beim Bundesverfas- sungsgericht anhängig war. Es ist nämlich so gewesen, dass Maja T. an die österreichischen Behörden um ziem- lich genau 6.50 Uhr übergeben worden ist und die Be- nachrichtigung der Generalstaatsanwaltschaft über den anhängigen Antrag um 8.32 Uhr erfolgt ist. Hinzu kommt der Aspekt, den Sie gerade angesprochen haben, wie wir das Verfahren bewerten. Wie gesagt, es ist ein Routineverfahren, es ist absolut beanstandungsfrei abgelaufen. Die Tatsache, dass Maja T. in der Tat auf dieses Problem hingewiesen hat, ist ein Umstand, den auch das Kammergericht entsprechend gewürdigt hat. Die Generalstaatsanwaltschaft hat daraufhin mit den ungari- schen Behörden Kontakt aufgenommen. Dort ist eine Garantieerklärung abgegeben worden, dass sie diesbezüg- lich nichts zu befürchten hat. Zweitens ist Maja T. in Absprache mit den ungarischen Behörden die Möglichkeit eröffnet worden, dass im Falle der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe die Möglichkeit besteht, diese hier in Deutschland zu absolvieren. – Vie- len Dank! Vielen Dank! – Die Kollegin Vandrey hat das Wort.

Dr. Petra Vandrey

Festzustellen ist, dass das Bundesverfassungsgericht das offensichtlich anders sieht als die Justizsenatorin. Daher frage ich: Was tut die Berliner Generalstaatsanwaltschaft, um die vom Bundesverfassungsgericht beschlossene Rückführung von Maja T. zu erwirken? Bitte schön, Frau Senatorin Badenberg! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Abgeordnete Dr. Vandrey! Noch mal: Das Verfahren ist minutiös be- schrieben worden. Es gibt aus meiner Sicht gar keinen Anlass, an dem Verfahren, an der Vorgehensweise der Generalstaatsanwaltschaft zu zweifeln. Wenn Sie behaup- ten, das Bundesverfassungsgericht würde das anders sehen, sind Sie, glaube ich, besser informiert als ich. Eine solche Information liegt mir und der Generalstaatsanwalt- schaft nicht vor. Insofern gibt es momentan auch nichts Weiteres zu ver- anlassen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Ich erinnere gerne daran, dass Zusatzfra- gen erst ab dann zulässig sind, wenn sich durch die Be- antwortung des Senats eine zusätzliche Fragestellung ergeben kann. Für die zweite Zusatzfrage hat der Abge- ordnete Franco das Wort. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4866 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024

Vasili Franco

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Verstehe ich Sie also richtig, Frau Justizsenatorin, dass Sie dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts widersprechen, der anordnet, eine Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken? Das steht ja drin. Bitte schön, Frau Senatorin! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter Franco! Ich widerspreche dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht. Vielen Dank! Und für die Fraktion Die Linke hat der Abgeordnete Schenker das Wort. – Bitte schön!

Niklas Schenker

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte für die Linksfraktion folgende Frage stellen: Im Quartier Heidestraße hat der Eigentü- mer entgegen des städtebaulichen Vertrages die verein- barten 215 mietpreis- und belegungsgebundenen Woh- nungen wohl zwar errichtet, aber diese werden gar nicht als Sozialwohnungen vermietet. Welche im städtebauli- chen Vertrag vereinbarten Vertragstrafen werden nun durch Senat und Bezirk angestrebt zu ziehen? Bitte schön, Herr Senator Gaebler, Sie haben das Wort! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordne- te! Herr Abgeordneter Schenker! Die von Ihnen genann- ten Wohnungen im Quartier Heidestraße sind nach unse- rer Kenntnis bisher nicht vermietet. Sie sind erstellt wor- den, und wir gehen natürlich davon aus, dass sie auch zu den Bedingungen, die im städtebaulichen Vertrag festge- legt worden sind, vermietet werden. Wir haben den Ver- tragspartner des städtebaulichen Vertrags aufgefordert, sich dazu zu erklären. Das hat er im Rahmen der ersten Frist nicht gemacht, sondern sich kurz danach geäußert, dass er sich zeitnah äußern werde. Daraufhin habe ich ihm jetzt eine zweite Frist gesetzt und ihm auch angekün- digt, dass wir ansonsten rechtliche Schritte einleiten wer- den. Wir prüfen gerade, welche rechtlichen Schritte an dieser Stelle die geeigneten sind. Ihnen ist ja sicherlich auch bekannt, dass der Vertrags- partner das Objekt sozusagen weiterverkauft oder weiter- gegeben hat. Wir müssen auch klären: Sind an der Stelle Verpflichtungen weitergegeben worden oder nicht? Wir sind allerdings der Auffassung, dass der Vertragspartner die Bringschuld hat für das, was dort vereinbart worden ist, und dass wir dann, wenn er jetzt sagt, er macht das nicht oder fühlt sich dafür nicht zuständig, das entspre- chend rechtlich einklagen werden. Vielen Dank! – Und der Kollege Schenker erhält das Wort für die Zusatzfrage.

Niklas Schenker

Vielen Dank für die Beantwortung! Meine Nachfrage: Kann der Senat etwa durch bereits erfolgte Kontrollen ausschließen, dass es weitere Fälle gibt, in denen diese Verpflichtungen aus dem Berliner Modell der kooperati- ven Baulandentwicklung weiter dahingehend ausgelegt werden, ihren Anteil an förderfähigen mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen zwar zu errichten, diese jedoch nicht mietpreis- und belegungsgebunden zu vermieten? Inwiefern wurde das jetzt in diesem Zuge noch mal kontrolliert? Bitte schön, Herr Senator Gaebler! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Uns liegen dazu keine weiteren Fälle vor. Für die Kon- trolle dieser Auflagen sind in der Regel die Bezirke zu- ständig. Von denen gab es keine entsprechende Meldung. Wir werden natürlich im Zuge dieses Verfahrens und auch aus den Erkenntnissen, die wir jetzt haben, bei der Frage der rechtlichen Schritte, die man auch in diesem Fall mit Weitergabe und Ähnlichem einleiten wird, was gegebenenfalls auch an Verträgen noch mal nachzubes- sern ist, prüfen. Es handelt sich hier aber um eine beson- dere Vertragskonstruktion, die auch nicht mehr dem heu- tigen Standard des kooperativen Baulandmodells ent- spricht, wo in der Regel auch mit Bürgschaften und Ähn- lichem gearbeitet wird, um sich da abzusichern. Vielen Dank! – Und die zweite Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Schmidberger. – Bitte schön! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4867 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024

Katrin Schmidberger

Vielen Dank! – Sie haben ja gerade gesagt, Sie prüfen rechtliche Schritte. Ich würde gern mal wissen, was ge- nau wie einklagbar ist. Geht es hier nur um Vertragsstra- fe, also Geldzahlungen, die der Investor dann tätigen muss, wenn Sie rechtliche Schritte erfolgreich eingeleitet haben? Oder wie sorgen Sie dafür, dass man dann auch wirklich den Zugriff auf die Wohnungen als Sozialwoh- nungen hat, Herr Senator? Bitte schön, Herr Senator! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abge- ordnete Schmidberger! Das ist genau Gegenstand der Prüfung, die ich gerade angekündigt haben. Vielen Dank! Und für die AfD-Fraktion stellt der Abgeordnete Bertram die Frage. – Bitte schön!

Alexander Bertram

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Nach einem Bericht der BZ wurde in der Nacht zu gestern im Treptower Park eine Frau vergewaltigt. Die Polizei verweigert gegenüber der Presse aber jede Information und spricht lediglich von einem Vorfall. Ich frage daher den Senat: Was weiß der Senat über den sogenannten Vorfall im Treptower Park? Bitte schön, Frau Senatorin Spranger, Sie haben das Wort! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Ich werde aus Opferschutzgründen hier keine weiteren Aussagen machen. Wenn der Abgeordnete Bertram möchte, hat er die Gele- genheit, seine Zusatzfrage zu stellen.

Alexander Bertram

Der Opferschutz ist natürlich wichtig. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Das ist gar keine Frage. Natürlich wäre es trotzdem wichtig, auch für die Öffentlichkeit, zum Beispiel zu wissen: Ist der Täter weiterhin auf der Flucht? Wie können sich die Leute schützen? Das sind ja die Fragen, die sich stellen, ganz unabhängig von Fragen des Opferschutzes. Und daher würde mich schon interes- sieren: Welche Erkenntnisse hat in der Richtung der Se- nat? Und wie kann man das auch der Öffentlichkeit be- kannt machen? Bitte schön, Frau Senatorin Spranger! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): In laufende Ermittlungen der Polizei werde ich jetzt hier nicht eingreifen können und werde ich auch nicht tun. Wenn dies notwendig sein sollte, dann werde ich mich dazu äußern. Jetzt werde ich mich in keiner Weise dazu äußern. – Danke schön! Vielen Dank! – Und die zweite Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Woldeit. – Bitte schön!

Karsten Woldeit

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Senatorin! Bei allem Respekt, wir haben ein Delikt und auch eine Öf- fentlichkeit. Und die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, unabhängig vom Sachstand der Ermittlungen: Welche Art von Delikt hat stattgefunden? Ist das ein Rohheitsdelikt? Ist es ein Sexualdelikt oder Ähnliches? Herr Abgeordneter! Stellen Sie bitte Ihre Frage!

Karsten Woldeit

Das ist auch mit dem Opferschutz nicht zu begründen, sondern sehen Sie nicht auch den Umstand, dass hier die Öffentlichkeit informiert wird? Bitte schön, Frau Senatorin! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Ich glaube, Sie kennen mich sehr gut. Sie kennen auch die Kommunikation und die Transparenz der Polizei sehr Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4868 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 gut. Und ich habe hier gesagt: Aus Gründen des Opfer- schutzes, aus Gründen des aktuellen Ermittlungsverfah- rens kann und werde ich hier keine weiteren Äußerungen zum jetzigen Zeitpunkt machen können. Sie wissen, dass wir immer proaktiv informieren. Das wissen Sie. Hier bitte ich wirklich um Verständnis dafür, dass wir das jetzt hier nicht machen können. Weiteres wird dann kommen. Vielen Dank! – Und die Runde nach der Stärke der Frak- tionen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen in freiem Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegange- nen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt. Ich gehe jetzt davon aus, dass alle Fragestellerinnen und Fragesteller die Möglichkeit zur Anmeldung hatten. Dann beende ich die Anmeldung. Dann verlese ich Ihnen die Liste der Namen der ersten zehn Wortmeldungen. Das sind Herr Ubbelohde, Frau Eralp, Herr Schenker, Frau Gennburg, Herr Schrader, Frau Klein, Herr Mirzaie, Frau Burkert-Eulitz, Herr Rauchfuß sowie Herr Haustein. Die Liste der Wortmeldungen, die ich soeben verlesen habe, bleibt hier erhalten, auch wenn Ihre Mikrofone diese Anmeldung nicht mehr darstellen. Ich kann mein eigenes Wort kaum hören, aber ich fahre mal fort. Sie können sich wieder zu Wort melden, wenn sich aus der Beantwortung des Senats Nachfragen erge- ben. – Bitte schön, Herr Abgeordnete Ubbelohde, Sie haben das Wort!

Carsten Ubbelohde

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Im Zusammenhang mit der Auslieferung des sich als Maja T. bezeichnenden Gewalttäters an Ungarn droht die linksextremistische Szene in Mafiamanier unverhüllt mit Gewalt gegen Rich- ter, Polizisten und Justizbeamte. Ich frage den Senat: Was unternimmt der Senat, um die derart bedrohten Personen zu schützen? Bitte schön, Frau Senatorin Spranger, Sie haben das Wort! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Uns ist bekannt, dass es, anonym natürlich, so ein Schriftstück gibt. Die linksextremistische Szene versucht hier natürlich, mit Angst, Hass und Gewalt zu drohen. Wir werden uns dem aber entgegenstellen. Dessen können Sie sicher sein. – Danke schön! Vielen Dank! – Herr Abgeordneter Ubbelohde erhält die Möglichkeit, seine Zusatzfrage zu stellen.

Carsten Ubbelohde

Frau Senatorin! Wie wird sich der Senat dieser linksterro- ristischen Szene und einer Gefahr, die von dieser ausgeht, gegenüberstellen, insbesondere angesichts der Tatsache, dass das Bundeskriminalamt diese Drohungen sogar inzwischen als hochgradig besorgniserregend und in dieser Form neu bezeichnet? Bitte schön, Frau Senatorin! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Verehrte Präsidentin! Verehrter Abgeordneter! Ich habe hier schon an verschiedenen Stellen gesagt, dass wir solche Sachen selbstverständlich sehr ernst nehmen. Wir haben, das weiß auch die Justizsenatorin, selbstverständ- lich auch die Kolleginnen und Kollegen informiert. Wir werden entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen, die ich jetzt hier natürlich nicht ausbreiten werde. Das wer- den Sie verstehen. Trotzdem nehmen wir solche Sachen natürlich ernst, aber es wird nicht so sein, dass man sich davon abschrecken lässt und entsprechende Urteile, die gesprochen werden müssen und sollen, deshalb in irgendeiner Form dann nicht macht. Alle Schutzmaßnahmen werden ergriffen, aber es ist auch so, dass bewusst Angst geschürt wird, auch aus der linksextremistischen Szene. Deshalb kann ich immer nur sagen: Auch aus dem Abgeordnetenhaus heraus sollte man sich ganz massiv gegen solche Bedro- hungen gegen den Rechtsstaat stellen. – Wir jedenfalls werden es tun, und da bin ich mir mit der Justizsenatorin sehr einig. (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4869 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Vielen Dank! – Die zweite Zusatzfrage stellt der Abge- ordnete Mirzaie.

Ario Ebrahimpour Mirzaie

Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Was unternimmt der Senat, um die deutsche Staatsbürgerin und die nonbinäre Person Maja T. in ihrer aktuellen Situation im ungarischen Gefängnissystem zu schützen, wenn sogar der Rechtsstaat hier in Form des Bundesverfassungsgerichts Lücken sieht? Bitte schön, Frau Senatorin Badenberg! – Sie haben das Wort. Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter Mirzaie! Ich habe vorhin schon gesagt: Momentan gibt es überhaupt gar keinen Anlass, an dem Verfahren bei Maja T. zu zweifeln oder einzugreifen, mal ganz abgesehen davon, dass wir als deutsche Behörden für die Sicherheit von ungarischen Justizvollzugsanstalten nicht zuständig sind. Insofern wird es mir schwerfallen, dort einzugrei- fen, aber es gibt auch momentan überhaupt gar keinen Anlass, da einzuschreiten. – Vielen Dank! Vielen Dank! Damit erhält Frau Eralp das Wort für eine Frage. – Bitte schön!

Elif Eralp

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Am Montag war der Tag gegen antimuslimischen Rassismus, der an die Er- mordung von Marwa El-Sherbini vor 15 Jahren erinnert. Ich frage den Senat daher, ob Sie irgendeine Empfehlung der vom Senat eingesetzten „Expert*innenkommission antimuslimischer Rassismus Berlin“ umgesetzt haben, deren Empfehlungen bereits zu Ihrem Regierungsbeginn vorlagen. Bitte schön, Frau Senatorin Kiziltepe! Sie haben das Wort. Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank für die Frage, Frau Abgeordnete! Wir haben uns in den Richtli- nien der Regierungspolitik darauf verständigt, dass wir die „Expert*innenkommission antimuslimischer Rassis- mus Berlin“ fortsetzen werden. Die Neukonstituierung dieser Expertinnen- und Expertenkommission hat im Februar dieses Jahres auch stattgefunden. Es ist so, dass man diese Handlungsempfehlungen der Kommission, die auch in der Vorgängerregierung aktiv war und Handlungsempfehlungen abgegeben hat, auch so verstehen muss, dass es ein ständiger Prozess ist. Wir haben dazu jetzt nach der Konstituierung auch eine Ab- frage an die Senatsverwaltungen unternommen, die be- troffen sind. Die Handlungsempfehlungen richten sich ja an verschiedene Senatsverwaltungen. Wir haben auch in der neuen Expertinnen- und Experten- kommission festgelegt, dass wir für das Land Berlin Handlungsstrategien entwickeln wollen, die sich eben auch gegen antimuslimischen Rassismus wenden. Dazu werden auch die bereits vorhandenen Handlungsempfeh- lungen noch mal überprüft – wie der Prozess ist, wie der Umsetzungsstand ist. Daran arbeiten wir alle gerade. Insofern kann ich sagen, dass antimuslimischer Rassis- mus, die aktuellen Zahlen bestätigen das auch, ein Thema ist, mit dem sich der Senat auch befasst, und wir sind uns im Senat auch einig, dass wir dies an verschiedensten Stellen auch bekämpfen wollen. Das ist das Vorhaben, das wir auch im Koalitionsvertrag, in den Richtlinien der Regierungspolitik so festgehalten haben. – Danke! Vielen Dank! – Frau Eralp erhält das Wort für die erste Nachfrage. – Bitte schön!

Elif Eralp

Das war jetzt wenig konkret. Berlin ist das letzte Bundes- land, das seine Gesetzgebung noch nicht an die Entschei- dung des Bundesverfassungsgerichts angepasst hat. Da- her frage ich den Senat: Wann kommt denn endlich der versprochene Gesetzentwurf, der das Kopftuch- und Bekleidungsverbot aus dem sogenannten Neutralitätsge- setz für Lehrkräfte streicht? Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4870 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Bitte schön, Frau Senatorin Günther-Wünsch! Sie haben das Wort. Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge- ehrte Frau Abgeordnete Eralp! Es gibt dazu senatsüber- greifend – es liegt ja nicht allein in meiner Zuständig- keit – eine Arbeitsgruppe, die sich mit diesem Thema befasst. Sie wissen, dass es ein Gerichtsurteil gibt, das dafür gesorgt hat, dass so, wie das Neutralitätsgebot ge- schaffen ist, das Neutralitätsgesetz nicht greift. Wir sind senatsübergreifend in den Abstimmungen, und sobald wir dort Ergebnisse haben, stellen wir die auch gerne vor. Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt der Abgeord- nete Mirzaie. – Bitte schön.

Ario Ebrahimpour Mirzaie

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen herzlichen Dank! Ich frage den Senat: Wie passt es zusammen, dass einer- seits vom Senat Initiativen gegen antimuslimischen Ras- sismus angekündigt werden und andererseits beim Mus- limischen SeelsorgeTelefon radikal gekürzt wird? Bitte schön, Frau Staatssekretärin! Sie haben das Wort. Staatsekretärin Ellen Haußdörfer (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Sehr geehrter Herr Mirzaie! Sehr geehrte Frau Präsiden- tin! Sie sehen, Sie haben eine senatsübergreifende The- matik angesprochen. Das Muslimische SeelsorgeTelefon ist eine Maßnahme im Rahmen des Integrierten Gesund- heits- und Pflegeprogramms – IGPP. Für diesen Träger gab es im ersten Halbjahr noch keine Verlängerung der Zuwendungen. Es ist nicht gekürzt worden. Es ist nicht Bestandteil einer pauschalen Minderausgabe beispiels- weise. Wir haben im Land Berlin insgesamt fünf konfessionelle Seelsorgetelefone, zwei nicht konfessionelle Telefonlei- tungen, und hier sind wir in der Diskussion darüber, ob wir diese zusammenfassen. Es ist völlig klar, dass auch muslimische Seelsorge einen großen Platz in Berlin ein- nimmt, und dafür wird es auch die entsprechende Förde- rung geben. Ob das nun aber im Rahmen eines Träger- wechsels stattfindet oder ob dies im Rahmen der bisheri- gen Weiterförderung stattfindet, ist Teil der Diskussion. Wichtig ist für uns als Gesundheitsverwaltung, dass das Angebot einer telefonischen Seelsorge, einer Seelsorge in Gefängnissen, einer Seelsorge in Krankenhäusern auch für die Musliminnen gewährleistet wird, und das wird gewährleistet werden, auch in Zukunft. Vielen Dank! Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Schenker. – Bitte schön!

Niklas Schenker

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich möchte die Frage stellen: Wann, in welchem Umfang und in welchen Be- zirken sollen nach Kenntnis beziehungsweise unterstützt durch den Senat Haushalte angeschrieben werden, um eine Verfolgung überhöhter Mieten nach § 5 Wirtschafts- strafgesetz zu ahnden? Bitte schön, Herr Senator Gaebler! Sie haben das Wort. Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Abgeordneter Schenker! Das kann ich Ihnen so konkret noch nicht sagen, weil wir uns genau in den Abstimmungen befinden, in der Arbeitsgruppe, die wir mit den Bezirken zusammen haben, um dann zu se- hen: Wie können wir das an der Stelle am besten lösen? Aktuell sind wir erst mal dabei, dass wir über Mieterver- eine und über die Bezirke versuchen, direkt Haushalte zu finden, Mieterinnen und Mieter, die bereit sind, sich dort auch in ein rechtliches Verfahren zu begeben, bezie- hungsweise beim Wirtschaftsstrafrecht kann das ja tat- sächlich ordnungsbehördlich gemacht werden, aber dafür müssen eben die entsprechenden Unterlagen und Nach- weise erbracht werden, und genau in diesem Gespräch befinden wir uns im Moment. Vielen Dank! – Herr Schenker stellt seine erste Nachfra- ge. – Bitte schön!

Niklas Schenker

Vielen Dank! – Aus welchen Gründen, unter anderem haushälterischen, will denn der Senat gegenwärtig auf ein Gutachten zum Nachweis eines geringen Angebots an vergleichbaren Wohnraumräumen sowie eines ange- spannten Wohnungsmarktes im Sinne des § 5 Wirt- schaftsstrafgesetz verzichten, obwohl die Stadt Frankfurt am Main eben jenes Gutachten erarbeitet hat, das vom Amtsgericht Frankfurt am Main dann auch als ent- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4871 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 scheidende Grundlage für eine rechtskonforme Anwen- dung der entsprechenden Vorschriften betrachtet wurde? Bitte schön, Herr Senator Gaebler! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Schenker! Auch dazu sind wir in Abstimmung mit den Bezirken, weil es wenig sinnvoll ist, ein Gutachten auszuschreiben, das am Ende an den Themen vorbeigeht, die in den Bezirken als Problempunkte erkannt worden sind. Auch die Frage, ob man wirklich ein eigenes Gutachten braucht, wird dort diskutiert. Wir werden Sie dann zu gegebener Zeit infor- mieren, was das Ergebnis dieser Abstimmung ist. Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt die Abgeord- nete Schmidberger. – Bitte schön.

Katrin Schmidberger

Vielen Dank! – Sie haben gerade davon gesprochen, dass Bezirke und Land gemeinsam agieren und in einer Ar- beitsgruppe versuchen, endlich in die Umsetzung zu kommen. Inwiefern gedenkt denn der Senat, vielleicht eine bezirksübergreifende Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Mietwucher einzuleiten, nachdem klar wurde, dass einige Bezirke das personell nicht hinbekommen? Wann werden denn sozusagen die Testphase vorbei und die ersten Ergebnisse da sein, die Sie gerade angekündigt haben? Herr Senator! Sie dürfen sich eine der beiden Fragen aussuchen. – Bitte schön! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Genau! Ich nehme mal die erste Frage, weil ich die ei- gentlich schon beantwortet habe. Es gibt eine Arbeitsgruppe mit den Bezirken, das habe ich jetzt schon mehrfach auch im Ausschuss gesagt. Da können auch noch mehr Bezirke teilnehmen, im Moment sind es vier Bezirke. Aber ich will noch mal darauf hin- weisen: Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Miet- wucher nach § 5 oder 6 Wirtschaftsstrafgesetz liegt bei den Bezirken. Wir unterstützen gerne dabei, aber wir übernehmen an der Stelle keine bezirklichen Aufgaben, unter anderem, weil wir auch bei uns im Haus gar keine ordnungsbehördlichen Aufgaben in größerem Stil wahr- nehmen. Insofern ist auch das Know-how dafür bei den Bezirken. Ich finde es immer wieder interessant, dass eigentlich darauf bestanden wird, dass in bezirkliche Zuständigkei- ten möglichst nicht eingegriffen wird. Aber an den Stellen, wo es passt, soll der Senat es an sich ziehen. Nochmal: Hier sind die Bezirke zuständig. Wir unterstützen die Bezirke dabei, weil wir das gemeinsame Ziel haben, Mietwucher zu bekämpfen und auch den Missbrauch. Aber ich sage es noch mal: Wir haben diese Arbeitsgruppe. Okay. Danke! – Wir haben diese Arbeitsgruppe, und werden wirklich intensiv daran arbeiten, wie sich die Bezirke aufstellen können, damit es funktioniert. Was brauchen Sie noch dafür? Wie kann der Senat dabei unterstützen? Aber: Wie können die Bezirke vor allen Dingen ihre Arbeit machen? Das ist der Kernpunkt. Wie kommen wir auch daran, dass wir Mieterinnen und Mieter finden, die bereit sind, sich auf diesen immer nicht ganz einfachen Weg zu begeben, nämlich ihre ganzen Informationen, Daten und Ähnliches bereitzustellen, um damit dann auch wirksam Mietwucher bekämpfen zu können? Vielen Dank! Die nächste Frage stellt die Abgeordnete Gennburg. – Bitte schön!

Andreas Otto

Vielen Dank, Herr Senator! Das freut uns, dass der Senat seine Arbeit macht. Trotzdem ist es doch aber so, dass man vielleicht damit rechnen muss, dass irgendwelche größeren Investitionsprojekte gestoppt werden. Können Sie uns denn sagen, wann der Senat das Parlament dar- über informieren wird? Das ist ja jetzt in der Welt. Da steht: Herr Wegner denkt darüber nach. – Wann wird uns der Senat darüber informieren, welche Großinvestitions- projekte er stoppen will? Das ist der Gegenstand hier. Vielen Dank! – Bitte schön, Herr Senator Ewers, Sie haben das Wort. Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Otto! – Der Kollege Chialo hat gerade darauf hingewiesen. Ich habe eben die Dimension der Aufgabe beschrieben, vor der wir stehen, und sie wird sicherlich nicht leichter dadurch, dass Sie uns eine massiv über- zeichnete Investitionsplanung hinterlassen haben, mit der wir uns natürlich jetzt auch auseinanderzusetzen haben. Wir werden Baustein für Baustein, Projekt für Projekt selbstverständlich prüfen unter den Gesichtspunkten, die ich eben genannt habe. Was kann Berlin sich leisten, und was muss vielleicht auch verschoben werden? Was ist vielleicht anders finanzierbar? Auch das gehört in die Erarbeitung neuer Finanzierungsformen, mit der wir gerade beschäftigt sind. Sie werden uns nachsehen, dass dann, wenn wir diese Überlegungen zu einem Abschluss gebracht haben, wir sie auch dem Parlament zur Verfü- gung stellen werden. Das ist der Gang der Dinge. Natür- lich interessiert Sie, was der Senat so alles denkt. Ich kann Ihnen sagen: Der Senat denkt eine ganze Menge. Aber er wird das Parlament über das unterrichten, was er entscheidet. – Vielen herzlichen Dank! Vielen Dank! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4873 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Schrader. – Bitte schön!

Niklas Schrader

Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Aus welchen Grün- den nutzt das österreichische Fußballteam das gerade extra für 3 Millionen Euro sanierte Mommsenstadion nicht wie geplant und vom Senat erträumt als Trainings- stätte zur Europameisterschaft 2024? Bitte schön, Frau Senatorin Spranger, Sie haben das Wort. Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Wie bekannt, haben sich die Senatsverwaltung für Sonstiges- res und Sport und das Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf auf eine temporäre Ertüchtigung des Mo- mmsenstadions verständigt. Dies geschah natürlich mit dem Ziel, sowohl die Anforderungen der UEFA EURO 2024 als auch für den zukünftigen Spielbetrieb in der 3. Liga zu erfüllen. Sie wissen, dass die Regionalliga Nordost, wenn eine Mannschaft aufgestiegen wäre, selbstverständlich im Lizenzverfahren ein Drittligastadi- on gebraucht hätte. Vertragsgemäß – und jetzt wieder zur UEFA – steht das Mommsenstadion den teilnehmenden Mannschaften der UEFA EURO als Trainingsstätte zur Verfügung. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat die Sportanlage ab Mitte Mai bis Mitte Juli 2024 der UEFA überlassen. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und auch der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf haben keinen Einfluss darauf, ob teilnehmende Mann- schaften von diesem Angebot Gebrauch machen. Die Entscheidung, welche Mannschaften das Stadion nutzen, liegt vollständig bei der UEFA und den jeweiligen Teams. Es wurde allgemein erwartet, dass das österrei- chische Team dort trainieren würde, da sie sehr nahe, nämlich im Grunewald, im Schlosshotel, als Übernach- tungsstätte gewählt haben, und deshalb ist das natürlich auch dort von der UEFA angesprochen worden. Aller- dings bevorzugt die Mannschaft das Stadion auf dem Wurfplatz des Olympiaparks. Die Gründe wurden nicht kommuniziert. Wir haben uns aber bewusst, und auch das möchte ich jetzt hier sagen, ehe die nächste Nachfrage bestimmt in diese Richtung kommt, für die umfassenden Maßnahmen zur Ertüchtigung des Mommsenstadions entschieden, da Berlin mit Ausnahme des Olympiastadi- ons und der Alten Försterei derzeit über kein drittli- gataugliches Stadion verfügt. Der Abriss und der Neubau des Jahn-Sportparks sind bereits im Gange. Das habe ich hier schon entsprechend ausgeführt. Die Fertigstellung ist zur Saison 2027/2028 geplant. Daher war es notwendig, kurzfristig eine Über- gangslösung bis zur Fertigstellung des Stadions im Fried- rich-Ludwig-Jahn-Sportpark zu finden, und im Rahmen der Ertüchtigung der Sportstätte wurden die Belange der EURO 2024, der Spielstätte für die 3. Liga und der be- zirklichen Nutzung betrachtet. Auch hier noch mal sehr deutlich, denn auch das habe ich bereits ausgeführt: Die Bedarfe für den lokalen, Breiten- und Vereinssport wur- den selbstverständlich gemeinsam in die Standortüberle- gungen einbezogen. – Herzlichen Dank! Vielen Dank! – Die erste Zusatzfrage stellt der Abgeord- nete Schrader, wenn er möchte. – Bitte schön!

Niklas Schrader

Vielen Dank! – Vielen Dank, Frau Senatorin Spranger! Da bin ich beruhigt, dass das nicht unbewusst entschie- den wurde. Ich habe aber trotzdem noch die Nachfrage: Welche Kosten, auch welche laufenden Kosten, sind denn dem Land Berlin dadurch auch für Dinge entstanden, die vermutlich nie gebraucht werden? Bitte schön, Frau Senatorin Spranger! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Verehrte Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Den letzten Satz finde ich sehr interessant, den Sie gerade geäußert haben. Ich habe es sehr klar gesagt: Wir brau- chen ein zusätzliches Dritt-Liga-Stadion, weil, wenn unsere Vereine eventuell in die 3. Liga aufsteigen, sie eine Heimspielstätte brauchen. Das ist für das Lizenzverfahren. Ich kann es Ihnen gerne auch noch mal im Sportausschuss sehr ausführlich erläu- tern, was ein Lizenzverfahren für Vereine bedeutet, wenn wir diese Sportstätten nicht zur Verfügung stellen. Das Nächste ist, auch darüber bin ich sehr erstaunt, auch das habe ich in meiner ersten Antwort sehr deutlich ge- macht: Wir haben gemeinsam mit dem Bezirksamt Char- lottenburg-Wilmersdorf sehr klar gesagt, dass wir selbst- verständlich die Nutzung, nicht nur, weil es eine Bedin- gung war für die EURO, sondern dass wir auch danach den lokalen, Breiten- und Vereinssport gemeinsam mit in die Überlegungen natürlich einbezogen haben. Das heißt, wir haben die Ertüchtigung der Leichtathletikanlage, der Hans-Rosenthal-Sportanlage nebst Beleuchtung und den Bedarf an zwölf Umkleidekabinen sowie die Priori- (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4874 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 sierung des Baus einer Typensporthalle in einem Memo- randum verankert. Die Kosten der Ertüchtigung werden vom Berliner Senat natürlich getragen. Das Mommsen- stadion bietet dort Gelegenheiten selbstverständlich auch für den Breitensport, und das haben wir miteinander besprochen. Ich finde, es ist eine gute Entscheidung. Es ist eine gute Entscheidung für den Breitensport. Es ist eine gute Entscheidung für die Vereine, die ich alle nun auch schon genannt habe, und deshalb ist es gut investier- tes Geld. Ich bin sehr dankbar dafür, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hier mit uns Hand in Hand gearbeitet hat. – Herzlichen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die zweite Nachfrage geht an den Abgeordneten Woldeit. – Bitte schön!

Karsten Woldeit

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Senatorin! Linke und Grüne haben offensichtlich ein Problem mit der EURO 2024, wie wir seit vielen Mona- ten sehen. Frau Senatorin! Stimmen Sie mit mir überein, dass wir als Land Berlin, als Host City, was die bisherige EURO 2024 angeht, einen wirklich hervorragenden Job machen? Frau Senatorin Spranger, bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrter Herr Ab- geordneter! Wir haben eine Halbzeitbilanz der EURO gemacht, und diese Halbzeitbilanz ist äußerst positiv ausgefallen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei all den- jenigen noch mal ganz herzlich bedanken, die für das Gelingen auch der Host City Berlin, der Bundeshaupt- stadt, beigetragen haben, viele Hände, und da können auch die Linken und Grünen klatschen. – Herzlichen Dank! Denn das Geld, das wir dafür eingesetzt haben, jeder Cent, ist gut eingesetztes Geld und hat sich für das Land Berlin schon jetzt in der Halbzeit sehr rentiert. Wir gemeinsam sollten keinen einzigen Cent davon be- reuen, dass wir das in die Hand genommen haben. – Herzlichen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann bleibt noch für die nächste Frage Zeit. Die geht an die Kollegin Klein. – Bitte schön!

Hendrikje Klein

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Vor fünf Jahren wurden die Leitlinien für Bürgerbeteili- gungen in der Stadtentwicklung beschlossen und in ei- nem sehr breiten und partizipativen Prozess entwickelt. Die wurden auch in einem Gremium entwickelt, das tatsächlich Entscheidungskompetenz hatte. Wieso hält der Senat es jetzt für angemessen, nun die Leitlinien zu ändern, ohne es mit irgendjemandem außerhalb des Se- nats zu besprechen? Frau Kollegin! Sie müssten zur Frage kommen, bitte!

Hendrikje Klein

Habe ich doch gerade. Wieso hält der Senat es für ange- messen? Herr Senator Gaebler, bitte schön! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Kollegin! Wir haben das in dem Beirat, den es dafür gibt, auch diskutiert und be- sprochen, wie wir die Leitlinien insgesamt weiterentwi- ckeln können und haben jetzt eine Vorlage gemacht, von der wir ausgehen, dass sie aus den Erfahrungen der ver- gangenen Jahre eine klarere Aufgabenstellung und auch eine klarere Zusammensetzung bringt. Wir haben immer wieder das Problem gehabt, dass es Streit gab um die Zusammensetzung, wie viele Abgeordnete darf wer dort rein entsenden, dass deswegen der Beirat teilweise auch nicht arbeitsfähig war. Wir haben festgestellt, dass es unterschiedliche Auffassungen darüber gab, womit sich der Beirat eigentlich befasst, ob er sich mit konkreten Projekten befasst oder tatsächlich mit der Frage: Wie organisiere ich Beteiligungsverfahren, und was kann ich da verbessern? Was kann ich da machen? – Wir glauben, dass wir da eine gute Lösung gefunden haben und damit jetzt auch ins weitere Rennen gehen. Grundsätzlich ist es schon eine Aufgabe, die auf Senatsebene liegt und die wir auch wahrgenommen haben an der Stelle. Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die erste Nach- frage an die Kollegin Klein. – Bitte schön! (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4875 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024

Hendrikje Klein

Vielen Dank, Herr Senator! – Am Montag war wieder Sitzung, und da hat sich der Beirat von den Bürgerinnen und Bürgern klar gegen Ihre Vorstellungen ausgespro- chen. Wieso wartet denn der Senat nicht den Abschluss- bericht des Beteiligungsbeirats ab, der blöderweise genau ein, zwei Monate nach der Senatsvorlage erst fertig ist, wie Sie wissen? Herr Senator, bitte schön! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordne- te! Frau Abgeordnete Klein! Weil der Senat der Auffas- sung ist, dass das Gremium, so wie es jetzt war und wie die Aufgabenstellung teilweise auch strittig war, nur begrenzt arbeitsfähig war und wir eine schnelle Arbeits- fähigkeit herstellen wollen. Vielen Dank, Herr Senator! – Die zweite Nachfrage geht an die Kollegin Gennburg. – Bitte schön!

Orkan Özdemir

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Vor einiger Zeit saß ich anlässlich des 75. Jubiläums unseres Grund- gesetzes im Bundestag auf einem Podium zusammen mit einem FDP-Minister. Er sagte etwas Bewegendes, das in mir verschiedene Gefühle auslöste. Mit voller Inbrunst erklärte er, dass er von jedem Menschen in Deutschland erwarten würde, Gänsehaut zu bekommen, wenn er den ersten Artikel unseres Grundgesetzes liest: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Heute, in unserem Land, hier in Berlin, erleben schwarze, nicht-weiße und musli- misch gelesene Menschen noch immer Racial Profiling. Sie werden nachweislich in fast allen Bereichen – Woh- nungsmarkt, Arbeitsmarkt, Bildung, Gesundheit und, und, und – benachteiligt und erleben Abwertung als Normalität. Und ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wo bleibt die Unantastbarkeit der Würde für diese Menschen? Ist es wirklich überraschend, dass bestimmte Milieus eine größere Distanz zu unserem Staat verspüren, wenn ihre Realität von Rassismus, Klassismus und vielen weiteren Ismen geprägt ist? Diverse Registerstellen und Polizeistatistiken melden neue Negativrekorde. RIAS berichtet von fast 5 000 An- griffen auf Jüdinnen und Juden, ein Anstieg von über 170 Prozent. CLAIM verzeichnet knapp 3 000 Angriffe auf Musliminnen und Muslime, was einem Anstieg von fast 120 Prozent entspricht. DOSTA und EOTO berichten von vielen Hundert Angriffen auf Sinti und Roma sowie schwarze Menschen. All diese Berichte zeigen massive gesellschaftliche Verschiebungen und Herausforderungen auf. Diskriminierung und Abwertungserfahrungen in gesellschaftlichen und staatlichen Strukturen sind für diese betroffenen Menschen allgegenwärtig, aber was bewirkt diese Abwertung eigentlich bei diesen Men- schen? Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4879 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Wir sprechen oft von unseren gemeinsamen Werten, die in unserem Grundgesetz verankert sind und an die sich alle halten müssen. Das ist absolut richtig, doch nicht nur das: Jeder muss das Grundgesetz respektieren und gleich- ermaßen auch davon profitieren, und das ist etwas, was wir nur allzu häufig vergessen. Es ist unsere Aufgabe, für einen würdevollen Umgang, Teilhabe und Chancen- gleichheit zu sorgen. Und ja: Die Herausforderung einer durch AfD und Co polarisierten, gespaltenen Gesellschaft ist eine bundesweite Herausforderung. Ich würde gerne hier stehen und sagen: Lasst uns auf die Bundesebene schauen und es ihnen gleichtun! – Doch was ich sehe, ist eine Politik, die nur reflexartig reagiert, eine Politik, die gesellschaftlichen Stimmungen hinterherläuft und sich die politische Agenda von einer faschistischen Partei diktieren lässt. Ich sehe Demokratinnen, die glauben, sie müssten Positi- onen und Themen der AfD übernehmen, damit der spalte- rische Einfluss der Rechtsextremisten auf die Gesell- schaft gebrochen wird. So führt man Menschen nicht zusammen. Über 50 Prozent der Deutschen empfinden Muslime als Bedrohung. Das liegt zum großen Teil auch daran, dass demokratische Parteien auf Bundesebene nur noch auf Wahlvorhersagen und Stimmungen hören. Wir werden es im Land Berlin anders machen. Unser Job ist es nicht, Stimmungen hinterherzulaufen. Unsere Auf- gabe ist es, eine Vision für unsere Stadt zu entwickeln, eine gemeinsame Vision, für die wir die Berlinerinnen begeistern können, eine Vision, die die Chancen der Vielfalt erkennt und nutzt. Wir hier in diesem Haus haben die Verantwortung, all das zu leisten. Wir werden gemeinsam mit der Zivil- gesellschaft und Expertinnen diskutieren, eruieren und Empfehlungen erarbeiten, um die Spaltung unserer Stadt zu heilen. Das gelingt nur mit einem kritischen Blick auf gesellschaftliche Entwicklungen und Herausforderungen im öffentlich-strukturellen Kontext, deshalb wollen wir die Enquete-Kommission „Für gesellschaftlichen Zu- sammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslim- feindlichkeit und jede Form von Diskriminierung“ instal- lieren. Ich freue mich auf die intensive und anspruchsvol- le, aber ebenso auch wichtige Arbeit in diesem Gremium, und ich kann nur sagen: Lassen Sie es uns gemeinsam anpacken! – Vielen Dank! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Walter das Wort.

Sebastian Walter

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Artikel 3 Grundgesetz und Artikel 10 unserer Landesverfassung formulieren den politischen Auftrag der freiheitlich-demokratischen Grundordnung: Eine aktive Antidiskriminierungspolitik ist Kernaufgabe des Staates. Wer die Demokratie schützen will, muss Menschen vor Diskriminierung schützen. Und ja: Die Dringlichkeit wächst, nicht erst seit dem 7. Oktober. Noch unter Rot- Grün-Rot gab es daher die Verabredung für eine Enquete- Kommission. Die Koalition hat das in ihrem Koalitions- vertrag wortgleich übernommen. Doch wieder einmal zeigt sich: Den warmen Worten folgen harte Anpassun- gen in der Realität. Die Koalition will eine Enquete- Kommission gegen Diskriminierung einsetzen, aber das dazugehörige Gesetz fehlt: das Landesantidiskriminie- rungsgesetz. Wie kann das sein? Wir fordern daher: Der Ausbau und die Stärkung des LADG müssen Teil der Enquete-Kommission sein. Wir dürfen hier nicht zurück, wir müssen progressiv nach vorne. Progressiv nach vorne wäre, den Fokus der Enquete- Kommission klar auf die zentralen Bereiche der Berliner Stadtgesellschaft auszurichten, auf Institutionen wie Schule, Polizei oder Verwaltung und auf Handlungsfelder wie Arbeit, Kultur oder den Gesundheitssektor. Ziel müsste es dabei sein, Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung in ihren institutionellen und strukturel- len Dimensionen und intersektionalen Verflechtungen zu erfassen und Gegenstrategien zu entwickeln. Progressiv nach vorne wäre, wenn die Enquete-Kommis- sion Diskriminierung in den Fokus rücken würde, die bislang keine politische Aufmerksamkeit erhalten hat. Dazu gehört der Umgang mit sozialer Ausgrenzung oder die Diskriminierung durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Dazu gehört die Diskriminierung von gesell- schaftlichen Gruppen wie asiatisch gelesene Berlinerin- nen und Berliner. Hier müssen dringend Erkenntnislü- cken geschlossen und zivilgesellschaftliches Engagement unterstützt werden. Progressiv nach vorne wäre, wenn in der Enquete- Kommission von Anfang an die Umsetzung und Fin- (Orkan Özdemir) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4880 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 anzierung von Maßnahmen ganz konkret verabredet wer- den würde, begleitet von einem unabhängigen Expertin- nenmonitoring. Antidiskriminierungspolitik ist schon viel zu oft an symbolpolitischen Absichtserklärungen verhun- gert. Eine Enquete-Kommission kann richtig sein. Fakt ist aber auch, dass Schwarz-Rot an vielen Stellen kein Erkennt- nis-, sondern ein Umsetzungsproblem hat. Wann kommt die Bundesratsinitiative zum Schutz von queeren Men- schen im Grundgesetz? Wann kommt die Umsetzung der Empfehlungen der Expertinnen- und Expertenkommissi- on antimuslimischer Rassismus? Wann kommt die Ver- stetigung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft, wann die Einrichtung der unabhängigen Be- schwerdestelle Schule? Und hören Sie endlich auf mit den Angriffen auf die Landeszentrale für politische Bil- dung! Der aktive Kampf gegen Antisemitismus und Ras- sismus ergibt sich eben aus dem Auftrag der freiheitlich- demokratischen Grundordnung. 20 Millionen Euro liegen zudem bei der Senatsverwal- tung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt für Projekte gegen Antisemitismus, ohne dass etwas passiert. Ein Großteil der Gelder wird verfallen. Werden Sie auch hier endlich aktiv! Wir können zudem nur davor warnen: Konflikte der Koalition wie die Antisemitismusklausel gehören nicht in die Enquete-Kommission. Tragen Sie bitte diese Streitigkeiten anderswo aus! Auch sind Inhalt und Arbeitsauftrag der Enquete-Kom- mission weitgehend unklar. Es soll um Diskriminierung gehen, aber auch um einen nicht näher definierten gesell- schaftlichen Zusammenhalt, um Identitätsangebote, um Integrationspolitik, um Extremismus. Das alles zusam- menzurühren, ist methodisch falsch, und wir fürchten hier eine Verwässerung von Antidiskriminierung. Wir kritisieren, dass die Koalition die Zivilgesellschaft nicht vorab beteiligt und eingebunden hat. Was die Koali- tion mit „Evaluation“ meint, hat der CDU-Fraktionsvor- sitzende ja schon im letzten Herbst an verschiedenen Stellen ausgeplaudert: alle Träger – ich zitiere – „auf den Prüfstand zu stellen“ und ihnen gegebenenfalls sogar die Mittel zu streichen. Dafür werden wir nicht zur Verfü- gung stehen. Die Koalition hat aber auch die Einbindung der demokra- tischen Opposition vergessen. Sie reden von gesellschaft- lichem Zusammenhalt und schaffen es nicht einmal, die- sen im Parlament für die Enquete-Kommission herzustel- len, und das ist traurig. Sie haben es nicht einmal ver- sucht. Natürlich werden wir nun gemeinsam mit den Lin- ken in den Beratungen Änderungen und Ergänzungen einbringen. Machen Sie es dann bitte besser! Alles andere wäre für diese Enquete-Kommission ein Armutszeugnis. – Vielen Dank! Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Dregger das Wort.

Burkard Dregger

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Anfang dieses Jahres besuchte ich in mei- nem Wahlkreis wieder einmal die dort ansässige kleine sunnitische Moscheegemeinde, und wir saßen beim Tee zusammen so wie in den letzten Jahren regelmäßig. Be- kümmert zeigten sie mir einen braunen Briefumschlag. Darin befanden sich angekokelte und mit Fäkalien ver- schmierte Seiten einer Ausgabe des Korans. Kein Einzel- fall, sondern ein Beispiel für Muslimfeindlichkeit, Gift für unseren Zusammenhalt in unserem Land! Der polizei- liche Staatsschutz war dankenswerterweise sofort vor Ort. Szenenwechsel: Einer meiner jüdischen Freunde, der sich seit Jahren ehrenamtlich und unermüdlich für den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland einsetzt, der auch die interreligiösen Dialoge sucht und der im Hinblick auf die Gefahren für das jüdische Leben aus allen Richtungen hier in Berlin die Finger in die Wunden legt, erhielt von einem Tag auf den anderen starken Personenschutz des LKA Berlin. Dessen Gefahrenbeurteilung hatte erhebli- che islamistische Bedrohungen erkannt. Kein Einzelfall, Gift für unseren Zusammenhalt! Eine Freundin gibt sich in der Öffentlichkeit nicht mehr als Jüdin zu erkennen. Die Jüdische Allgemeine lässt sie sich nur noch in verschlossenen Umschlägen zustellen. Nicht nur sie lebt in Furcht, ausgerechnet in Deutschland heute. Wer angesichts dieser Beispiele gleichgültig bleibt, macht sich mitverantwortlich. Der Publizist Michel Friedman hat das vor Kurzem in sehr eindrucksvoller Weise erklärt. Dass er lebe, so sagte er, verdanke er allein dem Um- stand, dass seine Eltern auf Schindlers Liste gestanden und die Shoah überlebt haben. Oskar Schindler hat, wie Sie alle wissen, in den Jahren 1944 und 1945 in Polen etwa 1 200 jüdische Menschen gerettet, unter Inkaufnah- me größter Gefahren für sein eigenes Leben. Wir hinge- gen können ohne besondere Gefahren unsere Stimme erheben, und das ist unsere Pflicht. Die dominanteste Manifestierung des modernen Juden- hasses ist der israelbezogene Antisemitismus, denn er wird von interessierten Seiten als zulässige Kritik am israelischen Regierungshandeln verharmlost, letztlich um (Sebastian Walter) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4881 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 ihn zu legitimieren. Doch gerade der israelbezogene Antisemitismus ist auch auf unseren Straßen und in unse- ren Hörsälen das vordringliche Problem. Insbesondere große Teile der linken Wokebewegung betätigen sich in unsäglicher Weise, indem sie den jüdischen Staat entge- gen allen Fakten als rassistischen Apartheidstaat und Ergebnis weißer Kolonisation dämonisieren. Das führt so weit, dass sie Antisemitismusprävention als Islamophobie oder Rassismus verunglimpfen. Hier wer- den alte judenfeindliche Verschwörungsnarrative im modernen Gewand gegen Israel gerichtet, gemeint sind aber die Juden, die infolgedessen Anfeindungen und Übergriffen ausgesetzt sind. Das dürfen wir nicht tolerie- ren. Die Enquete-Kommission soll sich aber nicht nur mit der Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus, Muslim- feindlichkeit und jeder Form der Diskriminierung be- schäftigen, mit den Entwicklungen also, die dem gesell- schaftlichen Zusammenhalt entgegenstehen, sondern sie soll sich auch mit den Möglichkeiten beschäftigen, ge- sellschaftlichen Zusammenhalt selbst zu initiieren. Wer zum Beispiel wie die vielen freiwilligen Feuerwehr- leute, wie die vielen Freiwilligen der Hilfsorganisationen, wie die Millionen Wehr- und Zivildienstleistenden der letzten Jahrzehnte unserem Land zusammen mit anderen gedient hat, weiß, dass es keinen besseren Weg zu gesell- schaftlichem Zusammenhalt und Identifikation mit unse- rem Land und seiner Werteordnung gibt. Wer zusammen mit anderen dient, hält zusammen, entwickelt Zusam- mengehörigkeit und nimmt seine Mitstreiter als seines- gleichen wahr, völlig unabhängig von ihrer Herkunft, Hautfarbe und Religion. Sonst empfundene Unterschiede schwinden, Gemeinsamkeiten entwickeln sich, letztlich entwickelt sich staatsbürgerliches Verantwortungsbe- wusstsein. Das gilt auch für weitere Begegnungsorte, die Menschen verbinden. Möge die Enquete-Kommission auch hierfür Grundlagen erarbeiten! – Herzlichen Dank! Für die Linksfraktion hat die Kollegin Eralp das Wort.

Elif Eralp

Sehr geehrter Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kolle- gen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Nun hat die Koa- lition den eigentlich schon für April versprochenen An- trag vorgelegt, aber das Verfahren bis hierher war alles andere, als der Titel, der von gesellschaftlichem Zusam- menhalt spricht, vermuten lässt. Die Koalition, vor allem die CDU, hat uns außen vor gelassen, obwohl die Forde- rung nach einer Enquete-Kommission aus dem R2G- Koalitionsvertrag und unseren drei Wahlprogrammen stammt. Sie wurde auf Druck der SPD auch in den schwarz-roten Koalitionsvertrag übernommen, aber die CDU hat sich für das Thema erst nach dem 7. Oktober interessiert. Dabei gab es auch schon vorher Antisemi- tismus und Rassismus in allen Schichten und Milieus, auch wenn die Übergriffe jüngst noch mal besorgniserre- gend gestiegen sind. Jedenfalls hatten wir gemeinsam mit den Grünen nach einem Austausch mit der Berliner Antidiskriminierungs- landschaft einen Aufgabenkatalog für die Kommission verfasst und der SPD mitgegeben, da sich die CDU dem verweigert hat. Dann, sehr plötzlich, ohne Vorabinforma- tion an uns und ohne Rückkopplung mit der Zivilgesell- schaft, wurde der Antrag hier ins Plenum gebracht. Schon dieses Verfahren macht wenig Hoffnung, dass wir mit dieser Koalition bei den Themen weiterkommen. Wenig Hoffnung macht auch das Agieren des Senats in den letzten Monaten, das vor allem von Symbolpolitik geprägt war. Statt dem Antisemitismusbeauftragten mehr Personal zur Verfügung zu stellen, wurden sinnlose Klau- seln in die Welt gesetzt, die dann sogleich wieder zu- rückgenommen wurden. Statt den Projekten und Men- schen, die sich täglich gegen Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung einsetzen, aber regelmäßig um ihre Weiterfinanzierung bangen müssen, den Rücken zu stär- ken und für eine strukturelle Förderung endlich ein De- mokratiefördergesetz vorzulegen, schlägt die Justizsena- torin vor, dass der Verfassungsschutz darüber entscheiden soll, wer im Land Berlin Förderung bekommt und wer nicht. Damit stellt sie alle Projekte, die seit vielen Jahren wichtige Arbeit leisten, unter Generalverdacht und offen- bart ein mangelndes Grundrechtsverständnis. Und dass ausgerechnet der Berliner Verfassungsschutz, der im NSU-Komplex Akten schredderte, aus dem heraus Berichte zur AfD durchgestochen wurden und der im Neukölln-Komplex versagte, jetzt Projekte gegen rechts durchleuchten soll, verheißt zusätzlich nichts Gutes. Wer wirklich gesellschaftlichen Zusammenhalt möchte, der hört auf die Sozialverbände und Menschenrechtsor- ganisationen, die sich gegen die Bezahlkarte und gegen die Auslagerung von Asylverfahren aussprechen und nach den Deportationsplänen der AfD, dem rassistischen Gegröle auf Sylt und dem Übergriff auf zwei schwarze Mädchen und ihren Vater in Grevesmüh- len von der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten einfordern, sich mit Rassismusbe- kämpfung zu befassen. Stattdessen gießt Herr Wegner (Burkard Dregger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4882 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 mit dem Ruf nach noch schärferer Migrationspolitik auch noch Öl ins Feuer und stimmt den Beschlüssen auf der MPK zu. Die Übernahme von AfD-Forderungen stärkt diese. Wann kommt das endlich bei Ihnen an? Auch wenn ich mir den vorgelegten Antragstext angucke, macht er wenig Hoffnung, denn von der dringend nötigen Bekämpfung von strukturellem und institutionellem Ras- sismus ist nicht die Rede. Wie auch, wenn der CDU- Fraktionschef dessen Existenz leugnet? Hier im Plenum am Tag gegen Rassismus meinte er, er habe sich mal eben vor der Rede die Fälle in Berlin angeschaut und festgestellt, es gebe gar keinen strukturellen Rassismus. Das ist wirklich ein schlechter Witz. Andere forschen dazu Jahre und belegen es in Studien, wie auch übrigens im letzten Bericht der LADG-Ombudsstelle nachzulesen ist. Es ist gut, dass der Antrag das Landeskonzept und die Berichte zu Antisemitismus erwähnt. Aber warum findet sich kein Wort zu den Handlungsempfehlungen der vom Senat eingesetzten Kommission zu antimuslimischem Rassismus, obwohl auch da die Übergriffe steigen und am Montag der Tag gegen antimuslimischen Rassismus war? – Vielleicht liegt es daran, dass bisher keine der Empfehlungen umgesetzt wurde und Berlin das allerletzte Bundesland ist, das das Kopftuchverbot trotz eindeutiger Gerichtsentscheidungen immer noch nicht aus dem Ge- setz gestrichen hat. Aber es sollte wirklich nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Der Kampf gegen Anti- semitismus und gegen Rassismus ist für uns unteilbar. Im Antrag, das hat mein Kollege Walter ja schon gesagt, fehlt das Landesantidiskriminierungsgesetz. Aber auch das ist kein Wunder; die CDU wollte es ja bis vor Kur- zem noch abschaffen. Und die Gremienberichte zu Anti- ziganismus und Anti-Schwarzen Rassismus bleiben un- erwähnt. Der Einsetzungsantrag ist daher aus unserer Sicht inakzeptabel. Wir werden gemeinsam mit den Grü- nen und den Berliner Antidiskriminierungsverbänden – und natürlich lade ich auch die SPD gern dazu ein, die die Antidiskriminierungsverbände nicht einbezog – einen Änderungsantrag entwickeln und dem Parlament vorle- gen. Ich hoffe dann auf breite Zustimmung, damit diese Kommission entgegen der von mir und auch von meinem Kollegen geäußerten Zweifel doch etwas für die Men- schen in dieser Stadt bringt, die täglich mit Rassismus, Antisemitismus und mit Diskriminierung konfrontiert sind. – Danke! Und dann folgt für die AfD-Fraktion die Abgeordnete

Jeannette Auricht

Ich komme zum Schluss. – Lassen Sie uns die Realitäten anerkennen und endlich die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und das Vertrauen in unsere Gesellschaft wiederherzustellen, ehrlich und ohne Sprechverbote. – Vielen Dank, ich freue mich drauf! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenhei- ten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz und an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf (Jeannette Auricht) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4884 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 lfd. Nr. 4.2: Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tagesordnungspunkt 52 Kinder und Jugendliche vor Sportwettsucht schützen: Werbung endlich regulieren! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1799 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Frau Kollegin Schedlich, Sie ha- ben das Wort!

Klara Schedlich

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, Kolle- gen und Gäste! Wetten, nachdem wir uns jetzt mit diesem Thema auseinandersetzen, sind Sie auch alle gegen Sportwettenwerbung? Wetten, Sie kannten folgende schockierende Fakten noch nicht? Bundesweit sind 1,3 Millionen Menschen von Sportwettsucht betroffen. In Berlin sind 30 000 Menschen spielsüchtig. Allein in un- serer Stadt gibt es 270 Wettbüros. Und was läuft sonst so? Die Männer-Fußball-EM läuft und macht Werbung für Sportwetten. Zum ersten Mal ist mit Betano ein Sportwettenanbieter offizieller Sponsor der UEFA. Wetten, auf den Bildschirmen der Fanmeilen, im Stadion, in den Liveübertragungen und auf Plakaten sehen wir, wie die Anbieter versuchen, Sportwetten in die Mitte der Gesellschaft zu tragen? Aber Wettsucht ist eine ernstzu- nehmende Krankheit. Wer daran vor allem verdienen will, verdient keine politische Unterstützung und keine gesellschaftliche Akzeptanz. Vielen Sportbegeisterten wird vorgemacht, dass sie mit ihrem Fachwissen große Gewinne machen können. Die Wissenschaft zeigt, dass es anders ist. Bei Sportwetten handelt es sich um reines Glücksspiel. Kein Expertenwis- sen der Welt kann das ändern. Die Sucht gehört bei Sportwettenanbietern zum Geschäftsmodell. Die Krank- heit ist hier also wirtschaftliches Kalkül. Statt sich an Sportwetten zu beteiligen, kann man sein Geld auch gleich aus dem Fenster rauswerfen. Wir dürfen es nicht zulassen, wenn Wettanbieter, die UEFA und Teile des Profisports wissentlich in Kauf nehmen, dass noch mehr Menschen in die Wettsucht abrutschen. Wenn der Staat es schon zulässt, dass die Menschen während der EM so stark dieser Werbung ausgesetzt sind, müssen wir wenigstens zu ihrem Schutz tätig werden. Es ist dringend notwendig, mit klar erkenn- baren Warnhinweisen über die Risiken von Sportwetten zu informieren. Das Land Berlin sollte endlich in einer öffentlichen Kampagne über die Folgen und Risiken von Glücksspiel aufklären. Eine Sucht wird häufig erst erkannt, wenn es schon fast zu spät ist. Darunter leidet nicht nur die spielsüchtige Person selbst, sondern auch das gesamte Umfeld, denn wenn die Miete, die Telefonrechnung oder der Wochen- einkauf nicht bezahlt werden können, kann das gesamte soziale Umfeld daran zerbrechen. Es braucht leider drin- gend mehr Prävention und eine starke Suchthilfe, auch direkt in den Sportvereinen. Der Weg aus der Abhängig- keit ist ein langer und harter Weg, und die Rückfallquote ist ungefähr so hoch wie bei Alkoholsucht. Dass man Sportwetten reguliert, ist eine gesundheitspoli- tische, aber vor allen Dingen auch eine soziale Frage. Was da passiert, ist Umverteilung von unten nach oben. Menschen in Armut hoffen, ihr Schicksal durch Glücks- spiel drehen zu können und verlieren am Ende alles. Nur die Konzerne profitieren. Tatsächlich spricht sich schon jetzt eine große Mehrheit, nämlich circa 70 Prozent der Fans, ebenfalls gegen diese gefährliche Werbung aus. Es gibt also längst Rückhalt für dieses Vorhaben und so viele Sportbegeisterte, die hier lange von der Politik igno- riert worden sind. Lassen Sie uns das ändern und endlich tätig werden für die Opfer von Spielsucht, für mehr Prävention, für die Fans und für den Sport! Ich sage: Weder auf Werbeban- nern noch auf Trikots oder sonst irgendwo in Stadien und in unserer Stadt hat Werbung für Sportwetten etwas zu suchen. Offiziell darf sich diese Werbung nicht an Kinder und Jugendliche richten. Doch ich frage Sie: Was passiert denn, wenn Jugendliche ihren Lieblingsspieler auf großer Leinwand sehen? – Natürlich spricht sie das an. Die ent- sprechende Regelung im Glücksspielstaatsvertrag ist scheinheilig, weil sie es ganz offensichtlich nicht schafft, tatsächlich zu regulieren. Natürlich dürfen Minderjährige nicht in Wettbüros – theoretisch. In der Realität, das zeigen auch die empirischen Zahlen, funktioniert das nicht. Jeder vierte Jugendliche – jeder vierte Jugendli- che! – unter 18 Jahren hat im letzten Jahr an Glücksspiel teilgenommen, obwohl es gesetzlich verboten ist. Berlin muss sich in den Verhandlungen um den Glücksspiel- staatsvertrag auf Bundesebene klar positionieren und dort mit starker Stimme für den Schutz der Menschen und vor allem der Minderjährigen einstehen. Wir wollen, dass alle bei Events wie der EM Spaß haben können und niemand aus Angst, seine Kinder den Gefahren der Glücksspiel- sucht auszusetzen, oder aufgrund vergangener oder akuter Suchterkrankungen nicht ins Stadion oder auf die Fan- meile kann. Schließen Sie sich dafür unserem Anliegen an, wie es auch schon der Beauftragte der Bundesregie- rung für Sucht- und Drogenfragen und Senatorin Ba- (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4885 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 denberg, getan haben! Wetten, wir können für alle poten- ziell und tatsächlich Betroffenen richtig was verbes- sern? – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Usik das Wort. – Bitte schön!

Lilia Usik

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Liebe Jugendliche! Das Wichtigste vorab: Der Schutz von Kindern und Ju- gendlichen vor den Gefahren der Glücksspiele und der Sportwettsucht ist für uns als CDU-Fraktion ein wichti- ges Anliegen, und es bleibt so, dass wir dieses Anliegen auch sehr ernst nehmen. Die gute Absicht des Antrags der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen sollte allerdings nicht darüber hinweg- täuschen, dass viele Forderungen in diesem Antrag be- reits heute Realität sind. Der Antrag fordert umfassende Maßnahmen zur Regulie- rung der Werbung für Sportwetten, um Kinder und Ju- gendliche zu schützen. Es ist allerdings bereits heute den minderjährigen Kinder und Jugendlichen gesetzlich ver- boten, an Sportwetten teilzunehmen. Die Jugendschutz- bestimmungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung öffentlicher Glücksspiele sind in Deutschland im Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens und im Berliner Ausführungsge- setz zum Glücksspielstaatsvertrag bereits heute verankert. Diese Regelungen wurden auch vor Kurzem, in den Jah- ren 2021 und 2022, erneuert, und sie haben zum Ziel, die Teilnahme von Minderjährigen an öffentlichen Glücks- spielen strikt zu unterbinden und auch ihre Berührungs- punkte mit Glücksspielen weitgehend zu minimieren. Das heißt, diese Vorschriften sollen nicht nur die direkte Teil- nahme verhindern, sondern auch den Kontakt von Min- derjährigen mit den Glücksspielen und auch die daraus resultierenden Anreize, das heißt konkret Werbung – dass sie das auch ausschließen müssen. Wie kann man heutzutage konkret verhindern, dass min- derjährige Kinder und Jugendliche an Sportwetten teil- nehmen? – Für das Onlineglücksspiel wird bereits heute gewährleistet, dass Minderjährige durch Identifizierung und Authentifizierungssysteme ausgeschlossen werden. Diese Systeme müssen heute den hohen Jugendschutz- standards der Kommission für Jugendmedienschutz ent- sprechen – und entsprechen dem auch –, und somit sollen sie auch wirksamen Ausschluss von Minderjährigen ge- währleisten. Was ist konkret mit der Werbung? – In Berlin dürfen sich Werbung für Glücksspiele und Sportwetten nicht an Minderjährige richten. Das hat Frau Schedlich auch ge- sagt. Speziell für Internetcasinos ist zum Beispiel Wer- bung im Internet und Rundfunk von 6 Uhr bis 21 Uhr verboten, auch zum Beispiel in Bezug auf Lizenzen für Glücksspielanbieter. Die beinhalten zusätzliche Ein- schränkungen, wie zum Beispiel ein Verbot der Nutzung jugendaffiner Angebote. Auch Werbeaktivitäten auf Kin- der- und Jugendtrikots sind also ebenfalls verboten. Und wir sind auch deutschlandweit dazu tätig. Die Län- der haben eine Studie beauftragt, damit Glücksspielwer- bung und deren Auswirkungen auf Minderjährige über- prüft wird, und das sollte auch auf Bundesebene gemein- sam koordiniert werden. Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Schedlich?

Lilia Usik

Ja, sehr gerne. Bitte schön!

Klara Schedlich

Vielen Dank, Frau Kollegin Usik! – Sie haben sehr viel ausgeführt, was die gesetzliche Lage schon ist. Trotzdem wissen wir, dass ein Viertel der Kinder und Jugendlichen betroffen ist. Deswegen wollte ich Sie gerne noch mal fragen, was Sie denn denken, das man unternehmen soll- te, um tatsächlich die Kinder und Jugendlichen davor zu schützen, denn sicherlich sind Sie nicht dafür, ein Fern- seh-, Stadion- und Internetverbot für alle unter 18- Jährigen zu verhängen. Was können wir dann tun?

Lilia Usik

Vielen Dank für Ihre Frage, Frau Schedlich. Es ist tat- sächlich sehr wichtig, dass wir alle verstehen, dass viele Kinder und Jugendlichen trotzdem die aktuellen gesetz- geberischen Initiativen umgehen können, wenn sie an Wetten teilnehmen wollen. Es gibt auch leider internationale Anbieter, die im Inter- net zugänglich sind und die auch nicht unter deutschen Werbebeschränkungen agieren. Und da, in meinen Au- gen, ist es wichtig, dass wir deutschlandweit, internatio- nal und europaweit auch mehr Kooperationen ins Leben rufen, damit diese Werbung auch eingeschränkt wird. (Klara Schedlich) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4886 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Aber mir ist auch klar, dass viele Kinder und Jugendliche trotzdem die Wege finden werden, um an Sportwetten teilzunehmen. Ob es finanzieller Gewinn ist, ob es nur Spaß ist oder Zugehörigkeitsgefühl mit der Gruppe der Gleichaltrigen, die Gründe können sehr unterschiedlich sein, aber die Problematiken sind sehr gravierend, und das ist mir auch klar. Was wir als Berlin bereits jetzt tun, haben Sie auch auf die Schriftlichen Anfrage vom letzten Jahr als Antwort bekommen von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Wir haben eine breite Palette an Angeboten für die Prävention und auch für frühes Intervenieren. Es gibt auch viele Träger, die sich damit bereits sehr erfolgreich auseinandersetzen. Man kann das auch in Newslettern lesen oder, wenn man die Termine und Veranstaltungen von diesen Trägern besucht, um nur einige zu nennen. Es gibt zum Beispiel die pad gGmbH, es gibt den KARUNA e. V. und es gibt auch die Fachstelle für Suchtprävention Berlin gGmbH, und die sind hier beson- ders aktiv, aber genießen auch einen guten Ruf. pad gGmbH bietet eine Reihe von Maßnahmen an, darunter Parcours – „abgezockt“ für Jugendliche ab 14 Jahre –, aber auch viele interaktive Methoden zur Sportwetten- prävention. Es gibt auch Kinderbücher dazu, und es gibt auch Umfragen zu Glücksspiel im Kinderzimmer. KA- RUNA prevents und die Fachstelle für Suchtprävention organisieren ebenfalls Workshops und Veranstaltungen für Schulklassen, um ein Bewusstsein für die Risiken von Glücksspiel zu schaffen, einschließlich Sportwetten. In Bezug auf E-Sportwetten: Da ist natürlich eine neue Grundlage, die wir auch brauchen. Die werden aktuell situationsbedingt thematisiert. Aber hier sehe ich auch zum Beispiel Luft nach oben, und da könnte man auch jetzt mal in die Richtung konkreter Maßnahmen gehen. Sie sehen also, wir brauchen nicht unbedingt die legisla- tiven Änderungen in diesem Bereich, aber wir brauchen natürlich eine sehr konsequente Durchsetzung der aktuel- len Regelungen. Da ist meine konkrete Antwort, also nicht jetzt irgendwie dafür Gesetze zu ändern, sondern tatsächlich die Durchsetzung der aktuellen gesetzlichen Vorschriften zu fordern und umzusetzen. Der Antrag ist tatsächlich sehr gut gemeint, aber in mei- nen Augen sind die Forderungen schon bereits heute Realität. Da uns aber als CDU-Fraktion dieses Thema sehr wichtig ist und sehr am Herzen liegt, wollen wir die Aspekte des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren der Sportwettsucht umfangreich in den Ausschüssen besprechen und bei Bedarf natürlich weitere Maßnahmen ergreifen. Dafür stehen wir natürlich gerne allen zur Verfügung, und wir freuen uns auf die Diskus- sion in den Fachausschüssen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat nun die Kollegin Seidel das Wort. – Bitte schön!

Dennis Buchner

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Sie haben mich und die SPD-Fraktion an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Spielsucht zu bekämpfen. Aber ich finde den Antrag dann doch sehr konstruiert, jetzt zur Fußballeuro- pameisterschaft noch mal ein bisschen auf die UEFA zu schimpfen. Schauen wir uns doch mal die Zahlen an, die es so gibt. Der Sportwettenmarkt setzt in Deutschland ungefähr 4 Milliarden Euro um. Allein in Online-Casinos bei Casinospielen wird ungefähr das Doppelte umgesetzt. An Spielautomaten, also in der klassischen Zockerbude, 5 Milliarden Euro, mehr als im gesamten Sportwetten- markt. Der Bereich des Gamings von Onlinespielen und anderen liegt sogar bei 10 Milliarden Euro. Nun ist es allerdings so, dass bei Sportwetten in der Tat Kinder und Jugendliche gar nicht spielen dürfen. Die nehmen zwar Werbung wahr, aber sie dürfen nicht an diesen Wetten teilnehmen. So sie es denn tun, sind die Wettanbieter verpflichtet – wenn ihnen das nachgewiesen wird –, die verspielten Erlöse zurückzuzahlen. Da hat es auch die ersten Urteile gegeben. Insoweit finde ich es in Ordnung, wenn man sich das ganzheitlich einmal an- schaut, wie wir Spielsucht bekämpfen können. Es hat Gründe, warum in Berlin nach und nach Spielhallen ver- schwunden sind, weil wir versucht haben, den Markt einzuengen. Ich glaube, man kann da tatsächlich auch staatlich härter regulieren, aber dann doch bitte nicht nur allein im Sportwettenmarkt und vor allem auch nicht nur beim Thema Werbung. Ich will noch zwei Worte sagen: Die Grünen sind hier so ein bisschen auch die parlamentarische Vertretung der Lobbyisten im Games- und E-Sportsbereich. Für Spiele wie Fortnite, Minecraft, League of Legends, auch FIFA zeigen 500 000 Gamer zwischen 12 und 17 Jahren Sucht- verhalten. 500 000 Gamer zwischen 12 und 17 Jahren sind nach diesen Games süchtig. Davon würde ich dann tatsächlich ganz gerne auch mal ein Wort aus der Grünen- fraktion hören, die immer wieder für die Gemeinnützig- keit, für die sportliche Förderungswürdigkeit und Ähnli- ches im E-Sportsbereich wirbt. Das ist Gaming. In die- sem Gamingbereich sind Kinder und Jugendliche heute schon wirklich süchtig. Von den ungefähr fünf Millionen Kindern und Jugendlichen, die regelmäßig gamen, sind das ungefähr ein Zehntel. Davon habe ich noch nichts gehört. Dann kann ich Ihnen eines nicht ersparen: Der Staatsver- trag, der vor, ich glaube, zwei Jahren final abgeschlossen wurde nach 15 Jahren Diskussion, der ist in einer Zeit entstanden, in der ausgerechnet die Grünen an den meis- ten Landesregierungen in der Bundesrepublik Deutsch- land beteiligt gewesen sind. Das heißt, Sie hätten über diese Landesregierung die Möglichkeiten gehabt, all das, was Sie heute angesprochen haben, das Werbeverbot zum Beispiel bis Mitternacht, festzulegen. Sie hätten die Mög- lichkeiten gehabt. Sie haben es aber nicht gemacht, son- dern im Gegenteil: Wir kennen auch die Geschichte der Glücksspielstaatsverträge und die ersten Lockerungen, die es in Schleswig-Holstein gegeben hat. Da ist jetzt auch unter der Regierung Daniel Günther mit den Grünen und Robert Habeck keine Abkehr gekommen, von Schleswig-Holstein zurückzukehren zu den anderen 15 Bundesländern, die skeptisch gegen diese weitgehende Liberalisierung des Marktes gewesen sind, auch nicht von den Grünen in Schleswig-Holstein (Katrin Seidel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4888 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Insoweit rate ich uns dazu, tatsächlich sehr ganzheitlich zu schauen, wie wir Leute aus der Spielsucht bekommen können, aus diesem Kreislauf, immer mehr Geld auszu- geben. Das passiert übrigens nicht nur da, wo auch Geld gewonnen werden kann, sondern auch da, wo im Wett- bewerb bei Gaming, damit man besser dasteht, in den Punkterankings eben Zukäufe gemacht werden können, sich zusätzliche Fertigkeiten gekauft werden können, wo Kinder und Jugendliche tatsächlich heute schon die Kon- trolle verlieren. Dazu habe ich kein Wort heute in diesem Antrag und in dieser Debatte gehört. Dann der letzte Punkt, der auch so ein bisschen typisch ist für das, was die Grünen so machen: Man macht Gesetze, man macht einen Staatsvertrag, man schafft einen rechtli- chen Rahmen, und dieser rechtliche Rahmen erlaubt Werbung und auch Trikotwerbung im Erwachsenenbe- reich. Dass die Grünen dann jetzt sagen, wenn ein Verein wie Hertha BSC im Trikot-Werbebereich Geld erlöst, wir dann die sportliche Förderungswürdigkeit des gesamten Vereines aberkennen sollten und keine staatlichen Mittel mehr an den Verein, also an die Kinder und Jugendlichen in den Mannschaften – übrigens weit über den Fußball hinaus – auszahlen sollten, das ist tatsächlich nichts ande- res als grüne Bevormundungspolitik, um es in dieser Deutlichkeit auch zu sagen. Das wird nicht funktionieren. Auf die Gesetze und die staatlichen Regelungen, die man in eigener Verantwor- tung, nämlich im Rahmen eines Staatsvertrags zwischen 16 Bundesländern, von denen in den meisten die Grünen regiert haben, gemacht hat, sollte man sich noch einigen können, und die sollte man nicht anderthalb Jahre, nach- dem sie verabschiedet worden sind, übrigens nach einem insgesamt 15-jährigen Prozess zum Glücksspielstaatsver- trag, in der ersten Plenardebatte, wo man die UEFA zum Anlass nimmt, infrage stellen. Das gehört übrigens auch zur Verlässlichkeit von Regierungshandeln und von staat- lichem Handeln. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für eine Zwischenintervention erhält nun die Kollegin Schedlich noch einmal das Wort. – Bitte schön!

Klara Schedlich

Lieber Herr Buchner! Ich sehe jetzt mal davon ab, Ihnen nochmal zu erklären, dass die Grünen nirgends allein regieren und dass die SPD die Partei ist, die dauerhaft eigentlich überall mit in der Regierung dabei ist und deswegen sehr wohl auch Verantwortung trägt. Ich finde es schade, dass Sie versuchen, von der Debatte, um die es eigentlich geht, und von dieser großen Proble- matik, die Sie eben, in einem Halbsatz zumindest, zuge- standen haben, abzulenken, indem Sie versuchen, über andere Problematiken, beispielsweise im Bereich E-Sport zu reden. Ich weiß, dass Sie im Sportausschuss immer zuhören. Deswegen weiß ich auch, dass Sie ganz genau wissen, dass wir Grünen den E-Sport deshalb gemeinnüt- zig machen wollen, um zu ermöglichen, dass in Vereinen gerade Präventionsarbeit und so weiter für die Jugendli- chen organisiert werden kann und ankommt. Deswegen, schade, Herr Buchner, dass Sie versuchen, vom Thema abzulenken. Wenn Sie sagen, das ist Ihnen doch auch ein wichtiges Anliegen, dann biete ich Ihnen hiermit noch mal die Möglichkeit zu sagen, was Sie gern tun würden, um Menschen, vor allen Dingen Kinder und Jugendliche, vor Wettsucht zu schützen. Berlin hat da Möglichkeiten. Wir verhandeln den Glücks- spielstaatsvertrag mit und haben da Möglichkeiten. Sie stellen den Bundeskanzler und haben da Möglichkeiten. Wenn Sie behaupten, das Thema ist wichtig und nur der Zeitpunkt ist falsch, dann können Sie bitte noch mal er- klären, wovor genau Sie eigentlich Angst haben. Zu die- sem Zeitpunkt, gerade wo die UEFA EURO läuft, sind Sportwetten nun mal sichtbar und deswegen ein großes Thema. Für mich ist es auch in Ordnung, wenn wir nach dem Ende der EURO tätig werden. Der Antrag kommt sowieso erst dann in die Ausschüsse, und dann haben Sie immer noch die Möglichkeit zuzustimmen und zu zeigen, dass Sie sehr wohl den Betroffenen helfen wollen. – Vie- len Dank! Vielen Dank! – Herr Buchner erhält nun das Wort. – Bitte schön!

Dennis Buchner

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kollegin Sched- lich! Ich habe es schon deutlich gemacht: Der Glücks- spielstaatsvertrag, der auch mit den SPD-geführten Lan- desregierungen, mit den SPD-beteiligten Landesregierun- gen nach 15 Jahren Diskussion zustande gekommen ist, hat doch erstmals einen nicht liberalisierten Markt gere- gelt, zum Beispiel im Hinblick auf die Einsätze, die ge- macht werden können. Man hat sich vor etwa anderthalb Jahren darauf geeinigt, dass es wettbewerbsanbieterüber- greifend 1 000 Euro im Monat sein dürfen. Dann kom- men Sie ein bisschen später und sagen, es dürfen nur 300 Euro sein. Wir haben uns auf ein Werbeverbot geeinigt. Das heißt zwischen 6 Uhr und 21 Uhr, das ist das kinder- und ju- gendrelevante Zeitfenster, darf keine Werbung für (Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4889 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Sportwetten ausgestrahlt werden. Kurz danach kommen Sie mit 6 Uhr bis 24 Uhr um die Ecke. Völlig in Ord- nung! Der Meinung kann man sein, aber man hat sich offensichtlich bei den Grünen in den Verhandlungen, wie gesagt, Sie haben die meisten dieser Landesregierungen mitgebildet, in der Diskussion nicht durchgesetzt. Was wir auch gemacht haben zum Schutz vor Sportwet- ten, ist dieser Panikbutton, der jetzt bei allen Anbietern mitintegriert ist, bei dem man, wenn man merkt, dass man gerade zu viel Geld verspielt, und ich glaube, das findet in Wahrheit viel mehr in den Onlinecasinos statt als über den Sportwettenmarkt, den Knopf drücken und sich für 24 Stunden sperren kann. Man hat anbieterüber- greifend in diesem bislang ungeregelten Markt hinbe- kommen, dass sich Spielerinnen und Spieler sperren lassen können. Wir haben geregelt, dass man unter bestimmten Voraus- setzungen seine Einsätze wiederbekommen kann. Dazu gehört beispielsweise, wenn Kinder und Jugendliche unter falschem Namen spielen, wie auch immer, dann sind die Anbieter verpflichtet, Einsätze zurückzubezah- len. Das heißt, es gibt eine ganze Menge. Das, was ich nur deutlich machen will, ist erstens: Es sind nicht die Kinder und Jugendlichen das Problem. Die dürfen nämlich faktisch nicht spielen. Die dürfen nicht spielen, und wenn sie spielen, dann ist es illegal, und dann muss man Gesetze durchsetzen. Wenn illegal gespielt wird, dann muss man die bestehenden Gesetze durchsetzen. Aber wo Sie mich und, ich glaube, alle hier an Ihrer Seite haben, ist, wenn wir allgemein über das Thema Spiel- sucht und Wettsucht miteinander sprechen und wenn wir allgemein bei diesen Themen Möglichkeiten finden in Richtung Prävention, in Richtung Suchthilfe, Therapie- möglichkeiten. Übrigens, auch in Richtung Verknappung des Angebots haben Sie mich an Ihrer Seite, wobei das schwierig wird, wenn man den Markt gerade in den In- ternetbereich geschoben hat, noch die Wettbude an der Ecke zu verbieten. Da haben Sie mich überall an Ihrer Seite, und das können wir im Ausschuss miteinander debattieren. Trotzdem würde es mich freuen, wenn Sie mit dem glei- chen Blick, mit dem Sie auf mögliche Süchte im Sport- wettenbereich blicken, wenn Sie mit dem gleichen Blick und der gleichen Ehrlichkeit auf die Wettsüchte, die sich tatsächlich bei Kindern und Jugendlichen im Gaming abspielen, schauen würden. Dann, glaube ich, findet man einen möglicherweise sogar gemeinsamen Weg. Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat nun der Abge- ordnete Woldeit das Wort. – Bitte schön!

Karsten Woldeit

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Kinder und Jugendliche vor Sportwetten schützen, vor Sportwettsucht schützen – wer will dem widersprechen? Sie haben in Ihrer Begründung gesagt, dass nicht nur Sportwetten das Problem sind, sondern Spielsucht im Allgemeinen. Vollkommen richtig! Kollege Buchner hat es unterstrichen. Was mir dann manchmal ein bisschen komisch aufstößt, ist der Zeitraum, wenn man zwischen den Zeilen der Anträge liest und wenn man Ihnen, Frau Schedlich, genau zuhört. Es sind manchmal die kleinen Details. Sie sprechen nicht von der EURO 2024, zu der Sie genau diesen Antrag eingebracht haben, Sie sprechen von der Männer-EM, so eine ganz kleine Nuance. In Ihrem Antrag, wo es um Sportwetten geht, haben Sie in Ihrem Begründungstext rund ein Drittel die EURO 2024 genannt. Wir hatten es nicht nur heute in der Frage- stunde. Ich begleite die EURO 2024 seit über zwei Jah- ren, und wir stellen immer wieder fest, dass alles, was mit der EURO 2024 zu tun hat, von Ihnen immer so ein biss- chen in Kritik genommen wird, ob das Ihre Anfragen an die Senatorin oder die Staatssekretärin sind im Rahmen von Vergabeverfahren und Ähnlichem. Ich habe den Eindruck, dass ganz was anderes dahinter steckt. Wissen Sie, ich bin heute Morgen vom Potsdamer Platz ins Abgeordnetenhaus gelaufen, und ich sah einen schö- nen, großen SUV, vier Deutschlandfahnen dran und die Spiegelklappen mit Deutschlandfahnen extra noch mal beklebt. Ich erinnere mich an die WM 2006, wo wir ein wunderbares schwarz-rot-goldenes Fahnenmeer hatten. Genau das ist Ihnen von den Grünen nämlich ein Dorn im Auge. Das zeigen Sie, und das sagen Sie. Das sagen viele Vertreter der Grünen Jugend. Sie wollen das quasi nicht haben. Sie sprechen davon, Schwarz-Rot-Gold zu ver- dammen, lieber eine Grünenflagge zu nehmen. Seien Sie doch ehrlich! Geht es Ihnen hier wirklich um Sportwet- ten? Das sehe ich nicht so. Auch das, was Sie fordern: Das ist ein kommerzieller Bereich, der so stark reguliert ist, dass es Kindern und Jugendlichen unmöglich ist, an Sportwetten teilzuneh- men. Versuchen Sie das mal! Sie müssen sich verifizieren in Onlineportalen mit Gesichtserkennung, mit Reisepass (Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4890 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 oder Personalausweis und Ähnlichem, und Sie wollen Trikotwerbung verbieten? Das ist eine existenzielle Grundlage für Profivereine. Wollen Sie Turbine Potsdam vernichten, ein Vorreiter im Fußballsport, gerade wieder aufgestiegen? Wollen Sie Hertha BSC mit ihrem Sport- wettenanbieter auf dem Trikot direkt in die 3. Liga schi- cken? Frau Schedlich! So geht das nicht. Ich sage es Ihnen, und ich bin fest davon überzeugt: Ihnen geht es hier nicht um den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Sportwetten. Dieser Markt ist reguliert, und dieser Markt ist sicher. Unter anderem fordern Sie Dinge, die der Senat gar nicht umsetzen kann. Ihnen geht es um etwas anderes. Ihnen geht es darum, Großereignis- se mit einer schönen Form von Patriotismus kleinzuma- chen, weil es nicht in Ihr grünes ideologisches Weltbild von „No Borders, No Nation“ passt. Sie versuchen vehe- ment, die Olympiabewerbung 2036/2040 zu verhindern. Das ist Ihre wahre Intention. Seien Sie zumindest mal ehrlich. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und an den Ausschuss für Sport. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf die lfd. Nr. 4.3: Priorität der Fraktion Die Linke Tagesordnungspunkt 45 Hitzeschutzplan für Berlin entwickeln Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1792 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. – Bitte schön! Herr Abgeordneter Schulze, Sie haben das Wort.

Tobias Schulze

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe es gern zu: Wir hatten diesen Antrag für heute auf- gesetzt, weil wir davon ausgegangen sind, dass es heute sehr heiß sein könnte. Das ist es jetzt nicht, ändert aber gar nichts daran, dass wir trotzdem ein Problem haben. Wir reden viel über den Schutz unseres Klimas und die Reduzierung von Treibhausgasen, und zwar zu Recht. Denn unsere Erde erwärmt sich immer weiter. Die deut- sche Mitteltemperatur im Jahr 2023 lag 2,4 Prozent über dem Mittelwert der davorliegenden Periode von 40 Jah- ren, und damit war 2023 in Berlin auch das wärmste Jahr seit 1881. Es war auch das 13. Jahr in Folge, das wärmer war als der vieljährige Mittelwert seit 1961. Wir sind nicht die letzte Generation vor den Kipppunk- ten, sondern wir sind die Generation in den Kipppunkten. Deswegen müssen wir den Klimawandel nicht nur brem- sen, sondern wir müssen unsere Stadt auch an das verän- derte Klima anpassen. Der Klimawandel wirkt sich aus, zum einen durch zu- nehmende Starkregenereignisse, die wir hier und in ande- ren Landesteilen schon öfter erlebt haben, zum anderen durch Hitzeperioden. Die Zahl der Tage mit Spitzentem- peraturen von über 30 Grad steigt seit 50 Jahren an. Mitt- lerweile sind es 21 Hitzetage mit über 30 Grad in Berlin im Durchschnitt. Knapp 39 Grad beträgt der Berliner Hitzerekord aus dem Jahr 2019. Hitze ist nicht einfach nur Wetter. Hitze kann Menschen krank machen, kann Depressionen hervorrufen oder ver- stärken, kann Thrombosen oder Herzinfarkte auslösen und kann Nierenerkrankungen hervorrufen. Hitze kann Menschen auch töten. 416 Hitzetote gab es im Jahr 2022 in Berlin. Mehr als 100 waren es im vergangenen Jahr. Insgesamt sind seit 2018 in unserer Stadt 1 382 Menschen an Hitze gestorben. Lassen Sie mich deswegen klar sagen: Diese Stadt muss ihre Menschen vor Hitze schützen. Seit 2022 hat sich ein Aktionsbündnis Hitzeschutz gebil- det. Auch die Bezirke waren durchaus schnell und probie- ren bereits Maßnahmen gegen Hitze aus. Aber es ist durchaus ein Armutszeugnis, dass der Senat nun kurz nach dem Einbringen unseres Antrags erst einmal den Prozess beschrieben hat, wie er überhaupt zu einem Hit- zeschutzplan kommen will. Armut ist hier auch das Stichwort. Nicht alle Berlinerin- nen und Berliner sind gleich von Hitze betroffen. Eine Studie der TU Berlin hat kürzlich belegt, was wir uns auch mit dem gesunden Menschenverstand schon denken konnten: Unter Hitze leiden besonders die Menschen mit wenig Geld. Es sind Obdachlose, die leiden. Es sind Menschen, die draußen arbeiten müssen, etwa bei der BSR oder auf unseren Baustellen. Es sind Menschen, die gepflegt werden oder die pflegen. Und es sind immobile Menschen, die ihre Wohnung nicht verlassen können. Unter Hitze leiden auch besonders Mieterinnen und Mie- ter in verdichteten Großwohnsiedlungen mit kleinen, schlecht gedämmten Wohnungen und mit wenig Grünflä- chen im Umfeld. Professor Birgit Kleinschmit von der TU stellte im Anschluss an diese Studie auch fest, dass es auch in unserer Stadt, in Berlin einen klaren Zusammen- hang zwischen sozioökonomischen Faktoren auf der einen und der Betroffenheit von starker Hitze auf der (Karsten Woldeit) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4891 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 anderen Seite gibt. Es ist eben ein Unterschied, ob man bei knapp 40 Grad gesund im klimatisierten Büro oder im heimischen Garten sitzt oder ob man bei 40 Grad eine Straße fegen muss oder sich gar auf zubetonierten Plätzen aufhalten muss, weil man weder Geld noch eine Woh- nung hat. Das ist ein klarer Unterschied. Daher haben wir in unserem Antrag den Senat aufgefor- dert, diesen benachteiligten Gruppen besondere Auf- merksamkeit in einem Hitzeschutzplan zu schenken. So schlagen wir etwa vor: Verstetigen Sie die Projekte für die Hitzehilfe für obdachlose Menschen, die bis jetzt nur den befristeten Projektstatus haben! Richten Sie Angebo- te der aufsuchenden Hilfe ein, die Obdachlose vor Ort erreichen! Gehen Sie mit Getränken hin, mit Sonnencre- me, mit Kopfbedeckungen, um diese Menschen vor dem Hitzetod zu schützen! Einige Bezirke führen auch bereits Gespräche mit Kirchen, der BVG, der S-Bahn oder auch mit Ämtern, um Kirchengebäude, Bibliotheken oder Shoppingcenter als kühle Orte zu öffnen, wo sich Men- schen, die vielleicht keine Wohnung haben, aufhalten können, wo sie sich abkühlen können. – Lieber Senat! Ich kann Sie nur auffordern: Holen Sie alle an einen Tisch, und beraten Sie, was in dieser Stadt möglich ist, um küh- lende und kalte Orte zu schaffen! Sprechen Sie auch mit den Krankenhausträgern und den Trägern der Altenhilfe, mit der Kassenärztlichen Vereini- gung und Sozialträgern, um individuelle Hitzepläne für den Gesundheits- und Pflegebereich zu vereinbaren! Stellen Sie Wasserspender und Trinkbrunnen auf! Die Trinkbrunnenaufstellung ist gerade gestoppt worden, was wir in dieser Hitzephase klar kritisieren. Wir sollten über so etwas wie Nebelduschen nachdenken. Die kennt viel- leicht der eine oder die andere von Ihnen aus anderen Städten. Wir brauchen dringend einen Sanierungs- und Neubau- fahrplan für die Freibäder. Auch Marzahn-Hellersdorf braucht endlich ein Freibad. Mittelfristig und nicht zuletzt müssen wir unsere Grünflä- chen schützen, weil sie die Oasen sind, wo sich Men- schen bei hohen Temperaturen überhaupt noch aufhalten können, insbesondere in belasteten Gebieten. Herr Kollege! Sie müssen bitte zum Schluss kommen.

Tobias Schulze

Ich komme zum Schluss. – Im Frühjahr 2025, wenn wir es schon für dieses Jahr nicht hingekriegt haben, brau- chen wir einen Hitzeplan, der im Sommer 2025, wenn es hier wieder heiß wird, wirkt. Die Menschen haben es verdient. – Ich danke Ihnen! Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Zander das Wort.

Christian Zander

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Schulze! Sie haben von einem Armutszeugnis des Senats gesprochen, dass es im letzten Monat den Beschluss über den Prozess zur Erstel- lung des Hitzeschutzaktionsplans für Berlin gab. Ich gebe zu bedenken, dass es bereits im Jahr 2020 einen Be- schluss der Gesundheitsministerkonferenz gab, dass bin- nen fünf Jahren auf regionaler, auf kommunaler Ebene jeweils Hitzeschutzaktionspläne erarbeitet werden sollen. Ein Armutszeugnis wäre es ja eigentlich auch zu unter- stellen, dass in den Jahren, in denen Sie regiert haben, gar nichts passiert ist. Das wäre das Armutszeugnis. Im Ge- gensatz dazu haben wir es in dem Jahr, in dem wir regiert haben, immerhin geschafft, diesen Beschluss über den Prozess auf den Weg zu bringen. Da sind wir schon mal einen Schritt weiter. Wir reden ja über den Hitzeaktionsplan. Das heißt ja nicht, dass in Sachen Hitzeschutz nichts passiert und nicht erfolgt. Sie haben ja gerade selber einige Sachen aufgezählt, die sich seit einigen Jahren etabliert haben, die es schon länger gibt, wo Sie auch selber sagen, dass das weiter so passieren soll. Es sind ja schon ein paar Sachen da, die gut funktionieren. Sie haben in Ihrem Antrag einen bunten Strauß an Maßnahmen aufgeführt, der auch zeigt, dass es breitgefächerte Handlungsfelder gibt, vom Bereich Soziales bis hin zur Stadtentwicklung, Gesundheit, Pflege und zum Sport. Alle Felder sind da- von betroffen. Ich weiß nicht, inwiefern Sie eine Be- schleunigung wollen, was Ihr Ziel ist, wann es fertig sein soll. Aber wir wollen einen Hitzeschutzaktionsplan und keinen Hitzeschutzaktionismusplan. Aktionismus ist eher etwas Negatives, wenn man sagt, jetzt muss man ganz schnell etwas machen, und das ist dann nicht richtig ko- ordiniert und abgestimmt. Deshalb geben Sie uns die Zeit, dass wir fristgerecht nach dem Beschluss der Ge- sundheitsministerkonferenz diesen fertig erarbeiteten Plan vorstellen können. Ich möchte kurz noch einmal einige Sachen hervorheben, die es dann gibt. Sie haben richtigerweise gesagt, was im Bereich der Versorgung von Obdachlosen erfolgt. Das ist für dieses Jahr abgesichert. Sie fordern ein Warnsystem. (Tobias Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4892 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Es gibt bereits Warnsysteme. Es gibt bezirkliche Beauf- tragte. Die Bezirke weisen in diesem Jahr kühle Orte aus, wo sich Menschen aufhalten können, wenn es ihnen zu heiß ist. Seit dem letzten Jahr gibt es vom LAGeSo eine Informationskampagne; die läuft und heißt „Bärenhitze“ – weil Sie auch hier Aktivitäten gefordert haben. Sie haben zu Recht das Aktionsbündnis Hitzeschutz Ber- lin von der Ärztekammer und KLUG e. V. hervorgeho- ben, das es seit zwei Jahren gibt. Dort wurden die von Ihnen geforderten Musterhitzeschutzpläne für Gesund- heitseinrichtungen und für Pflegeeinrichtungen erarbeitet, die sich jede Einrichtung vornehmen und die jede Ein- richtung beherzigen kann. Es gibt auch noch andere smarte Dinge. Technologiestif- tung Berlin ist hier das Stichwort. Seit November gibt es das digitale Tool SmartWater. Das ist eine digitale Hilfe- stellung für die Berliner Verwaltung und die Stadtpla- nung, für klimagerechte Stadtplanung durch blaugrüne Infrastruktur. Dieses Tool kann Antworten darauf geben, wie man Hitzeperioden auch durch die Stadtplanung an sich begegnen kann. Das ist schon mal eine gute Sache. Es gibt auch die Berliner Erfrischungskarte, worauf ver- zeichnet ist, wo schattige Plätze sind, wo es Wasserspiel- plätze gibt, wo es Bäder und Grünanlagen und auch Trinkwasserspender gibt. Wir haben bereits viele Dinge. Klimatisierte Busse haben wir seit Langem. Noch nicht so lange haben wir die S-Bahn mit Klimaanlage. Aber die neue Baureihe verfügt über eine solche. Die habe ich neulich bei heißem Wetter auf der Ringbahn genießen können. Auf meiner Stammstrecke, der Nord-Süd-Bahn fahren die Züge dieser Baureihe leider noch gar nicht. Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrager der Kol- legin Gennburg zulassen möchten.

Christian Zander

Nein, herzlichen Dank! Dann haben wir noch die Bäder. Sie wissen ja auch, dass da gerade Bautätigkeiten in einem Ausmaß passieren, wie es seit vielen Jahren nicht mehr der Fall war, damit an der Bäderstruktur ein bisschen was passiert. Wir werden das in vier Ausschüssen beraten. Ich habe die Freude, in drei dieser vier Ausschüsse selbst Mitglied zu sein. Mal gucken, was zuerst fertig ist, die Beratung die- ses Antrags durch die Ausschüsse oder die Erstellung des Hitzeschutzaktionsplans. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD –

Anne Helm

Das ist ja mal ein Versprechen!] Dann folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Pieroth.

Catherina Pieroth-Manelli

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Wir kennen es alle: 36 Grad, und es wird noch heißer, ein kühles Getränk in der Hand, Sonnenhut und Liege- stuhl – nur dass das nicht die Realität der meisten Berli- nerinnen und Berliner ist, die sich bei brütenden Tempe- raturen durch ihren Alltag schleppen. Ich danke der Linken, dass sie bei dem wichtigen Thema Hitzeschutz für Berlin nachhalten, denn Hitzeschutz ist zuallererst ein Gerechtigkeitsthema. Sie haben die traurigen Zahlen schon gehört. Allein im vergangenen Jahr sind mehr als 100 Menschen an den Folgen von Hitze gestorben. Besonders betroffen: Ältere, Kinder, Schwangere, Obdach- und Wohnungslose sowie Menschen mit Vorerkrankungen. Es sind vor allen Din- gen Berlinerinnen und Berliner ohne entsprechende fi- nanzielle Ressourcen – Herr Schulze hat es richtig gesagt – in stark verdichteten Wohngebieten mit wenig Grün, die die Folgen der Klimakrise zuerst spüren. Das Aktionsbündnis Hitzeschutz wurde im Frühjahr 2022 gegründet von der damaligen Grünensenatorin. Die Ent- scheidung, die Akteure im Gesundheitswesen zusammen- zurufen und zu vernetzen, war neu und wegweisend. Das Bündnis hat über die deutschen Grenzen hinaus Vorbild- charakter, und so aktiv, wie die Mitglieder des Bündnis- ses und die Bezirke hier sind – bereits mit der Gründung wurden Musterhitzeschutzpläne zum Beispiel für Kran- kenhäuser, Praxen und ambulante Pflegeeinrichtungen veröffentlicht –, hätten wir uns gewünscht, dass auch die jetzt zuständige Senatsverwaltung die landesweite Strate- gie schnellen Schrittes weiterverfolgt. Nun soll der Hitze- aktionsplan frühestens 2025 kommen. Die eilig initiierte Arbeitsgruppe – jetzt, kurz vor der parlamentarischen Sommerpause – lässt annehmen, dass 2025 hier eher ein sportliches Ziel ist. Relevante Mitglieder des Bündnisses wie die Ärztekam- mer, die Berliner Krankenhausgesellschaft, die KV, KLUG und viele mehr haben also bereits ihren Beitrag geleistet. Was jedoch fehlt, ist das Zusammenführen auf (Christian Zander) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4893 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Landesebene. Wenn Sie als Koalition es schon nicht ernst nehmen, verantwortungsvoll die Klimakrise anzugehen, denn die beste Prävention ist bekanntlich der Klima- schutz, dann reagieren Sie doch zumindest auf die Kon- sequenzen Ihres Nichthandelns wie die stetig länger und intensiver werdenden Hitzeperioden! Der Antrag nennt alle wesentlichen Punkte, von denen ich folgende hervorheben will – erstens: Beschleunigung. Es heißt nun: Worte mit Taten hinterlegen. Klar ist: Ein sinnvoller Hitzeaktionsplan braucht Zeit. Aber wie wäre es denn, dafür jemanden einzustellen und das nicht dem wenigen Personal nebenbei aufzubürden? Zweitens: Bestehende Modellprojekte wie der Hitzebus für Obdachlose müssen in die Regelfinanzierung über- führt werden. Einer reicht da nicht aus. Sie zeigen mit Ihrem Haushaltswirrwarr täglich aufs Neue, wie Sie mit den sozialen Trägern und notleidenden Menschen dieser Stadt umgehen. Frau Kollegin! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage des Kollegen Zander zulassen möchten.

Catherina Pieroth-Manelli

Ja, gerne!

Christian Zander

Vielen Dank, Frau Kollegin Pieroth! Sie haben gerade gesagt, dass Sie es als eher sportlich ansehen würden, dass man so einen Plan vernünftig von jetzt bis zum Jahr 2025 erstellen kann. Aber auf der anderen Seite fordern Sie, dass – – Herr Kollege! Sie müssen noch eine Frage stellen!

Christian Zander

Genau. – Auf der anderen Seite fordern Sie, dass das Ganze jetzt noch beschleunigt erstellt werden soll. Wie klären Sie diesen Widerspruch auf? Wie soll denn das jetzt geschafft werden, beschleunigt zu handeln, wenn Sie sagen, der eigentliche Plan bis 2025, nach dem jetzigen Zeitplan, wäre schon zu sportlich?

Catherina Pieroth-Manelli

Ich komme gleich noch dazu. – So einen Hitzeplan dann auch den Bezirken so an die Hand zu geben, dass sie etwas damit anfangen können und dass es vor allen Din- gen alle öffentlichen Einrichtungen betrifft, ist nicht oh- ne. Mir ist es jetzt, wo wir schon zwei Jahre gebraucht haben, ohne dass nach der Gründung des Bündnisses etwas passiert ist, wichtig, dass der Plan gründlich ausge- arbeitet wird. Aber vielleicht wird es ja zum nächsten Sommer was. Das würde mich freuen. Drittens: Grünflächen, Parks und Bäume erhalten. Hier gebe ich Ihnen mal ungefragt einen Tipp. Sie können auch bei Grünenprogrammen wie Baumpa- tenschaften oder unseren „1 000 grünen Dächern“ einmal spicken. Dazu gehört natürlich auch, dass wir das, was wir haben, pflegen und erhalten. Das Tempelhofer Feld ist bekannt- lich einer der wichtigsten innerstädtischen Freizeiträume. Hier spielen und erholen sich Kinder, Jugendliche und Familien. Das Feld ist die zentrale Belüftungs- und Kalt- luftschneise und dient dazu, dass Wasser versickern kann und Berlin gekühlt wird. So, wie zum Glück keiner darauf kommt, den Tiergarten mit einer Randbebauung zu versehen, so bitte ich die Mitwirkenden am gestern initiierten, ich weiß jetzt nicht, ob es Dialog- oder Beteiligungsverfahren oder Pseudobe- teiligungsverfahren heißt, sich dieser Verantwortung bewusst zu sein und den Erhalt des Tempelhofer Feldes nicht zu gefährden. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –

Bettina König

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn es heute nicht heiß ist, wenn wir uns jetzt vielleicht sogar ein bisschen mehr Sonne mal langsam wünschen würden: Hitzeschutz ist ein Thema, das in den vergangenen Jahren zunehmend an Relevanz gewonnen hat, auch in Berlin. In Berlin gab es zwischen 2018 und 2023 knapp 1 400 Hit- zetote. Das ist eine nicht unerhebliche Zahl, und das ist zu viel und sollte vermeidbar sein. Wir spüren es alle immer wieder: Die Hitzewellen in Deutschland nehmen zu und erfordern entsprechende Maßnahmen, denn die zunehmende Hitze ist ein Thema, das bleibt und uns dauerhaft begleiten wird. Wir müssen uns also um das Thema Hitze und seine negativen Auswirkungen kümmern. Ein erster Erfolg ist dabei vielleicht schon, dass geschafft wurde, Hitze in der öffentlichen Wahrnehmung auch als potenzielle Gefahr zu positionieren, in der Gesellschaft zu verankern, dass Hitze nicht nur gemeinsame Grill- abende und Freibadbesuche bedeutet, sondern für einige deutlich negative Auswirkungen haben kann und Maß- nahmen erfordert. In Berlin gibt es bereits – das wurde jetzt schon mehrfach gesagt – seit 2022 das Aktionsbündnis Hitzeschutz, und das ist gut. Es ist ein Bündnis mit Akteuren des Gesund- heitssektors, das unter anderem diese Musterhitzeschutz- pläne für Einrichtungen des Gesundheitswesens erarbei- tet. Diese Forderung des Antrags erfüllt Berlin also schon, wie einige andere übrigens auch. Mit diesen Mus- terhitzeschutzplänen sollen Gesundheitsakteure darauf vorbereitet werden, wie sie bei einer starken Hitzewelle für ihre jeweiligen Klienten optimal reagieren können. Mit dem Aktionsbündnis nimmt Berlin übrigens eine Vorreiterrolle ein, denn Hitzeaktionspläne gibt es in Deutschland erst in sehr wenigen Städten und Kommu- nen. Berlin macht aber noch mehr. Der Senat arbeitet derzeit daran, in einer ressortübergreifenden Arbeitsgrup- pe einen landesweiten Hitzeaktionsplan zu entwickeln, der, wie hier schon mehrfach gesagt wurde, im Sommer 2025 vorliegen soll. Anders als die Opposition gehe ich davon aus, dass das auch klappt. Das Ressortübergreifen- de daran ist wichtig, weil sich neben dem Ressort Ge- sundheit verschiedenste Bereiche einbringen müssen, nämlich zum Beispiel auch Stadtplanung für langfristige Maßnahmen bei der Planung von Gebäuden, Quartieren und Grünflächen. Wenn Sie schon so erwartungsvoll schauen, –

Bettina König

Ich sehe, dass Licht ist. – frage ich Sie, Frau Kollegin, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Koçak aus der – –

Bettina König

Nein, danke! – Sicherlich wäre es ein Gewinn, wenn in diesen Plan auch das Aktionsbündnis Hitzeschutz aktiv eingebunden würde. Auch gibt es die vom Senat konzi- pierte Hitzeaufklärungskampagne „Bärenhitze“. Ich habe mir diese Website angeschaut, und ja, da ist noch Luft nach oben, aber zumindest ist es schon ein erstes Infor- mationsportal, das es hier gibt. – Hervorheben möchte ich den Ansatz der Cooling Points, also das Einrichten ver- schatteter Sitz- und Abkühlungsmöglichkeiten mit Be- grünung und Trinkwasser für den Sommer. Im Übrigen hat sich auch die Zahl der Trinkbrunnen in den letzten Jahren in Berlin bereits massiv erhöht. Berlin und der Senat beschäftigen sich also bereits um- fassend mit dem Thema Hitze. Dazu gehören natürlich in den Sommermonaten auch Hitzeschutzprojekte für ob- dachlose Menschen, genauso, wie wir im Winter Käl- tehilfeprojekte haben. Über 20 Projekte in acht Bezirken werden diesen Sommer durch SenASGIVA finanziert. Dadurch werden unter anderem aufsuchende Projekte, bei denen Wasser und Sonnenschutz verteilt werden, und kühle Schutzräume ermöglicht. Unser Ziel ist es, die Berliner Bevölkerung mit verschie- denen Maßnahmen bestmöglich vor den gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze zu schützen. Dabei müssen insbesondere die Menschen im Mittelpunkt der Maßnah- men stehen, die durch eine erhöhte Hitzebelastung be- sonders gefährdet sind, zum Beispiel aufgrund ihres Al- ters, wegen Vorerkrankungen oder weil sie sich durch ihre Wohn- und Arbeitsumstände viel im Freien aufhalten und dadurch weniger Möglichkeiten haben, sich vor den Auswirkungen von Hitze zu schützen. Ziel muss es sein, dass es selbstverständlich ist, dass Hitzeschutzprojekte für vulnerable Personen dauerhaft konstant finanziert werden. Die sozialen Projekte der Hitzehilfe werden wir dauerhaft benötigen. Ich würde mir wünschen, dass Ber- lin auch hier eine Vorreiterrolle einnimmt. Kurz, Berlin ist im Hitzeschutz weiter als andere Städte in Deutsch- land, aber auch Berlin kann noch mehr machen, kann das Bündnis weiter stärken, damit es mehr bewegen kann, kann es weiter professionalisieren und auch finanzieren. Wir müssen Hitzeschutz auch weiterdenken und nicht nur auf die Gesundheitsakteure und die Sozialstruktur Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4895 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 beschränken. Denn ein wirklicher Hitzeschutz für Städte umfasst mehr. Darauf weist der Antrag der Linken zu Recht hin und adressiert Themen und Bereiche verschie- dener Senatsverwaltungen. Wir werden nicht umhinkommen, auch im Zusammen- hang mit der Hitzehilfe verstärkt über versiegelte Flä- chen, Begrünung und städtische Wärmespeicherung zu sprechen, und – das hat Tobias Schulze zu Recht gesagt – es ist auch ein soziales Thema. Nicht ohne Grund sind Innenstädte im Vergleich zum Umland im Jahresdurch- schnitt um zwei Grad wärmer als die Außenbezirke. In längeren Hitzeperioden kühlt es sich in den Innenstädten auch nachts kaum ab. Dieser Wärmeinseleffekt belastet die innerstädtische Bevölkerung, und das hat auch Ein- fluss auf die Gesundheit. Es ist gut, dass wir das Thema jetzt auf die Tagesordnung verschiedener Ausschüsse setzen, dabei vielleicht mer- ken, dass es auch anders geht, und schauen, wie wir Ber- lin für die Zukunft aufstellen können. Ich freue mich auf diese Beratung, auch wenn ich nur in einem von vier Ausschüssen dabei bin und nicht in allen Vieren. Ich bin gespannt, zu welcher Erkenntnissen wir kommen. – Vie- len Dank! Zum Abschluss für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Ubbelohde.

Carsten Ubbelohde

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag hat nur ein Ziel: Angst zu schüren, Unsi- cherheit zu züchten und damit die grundsätzlich gewollte Abhängigkeit der Menschen von einem ohnehin aufge- blähten Staatsapparat weiter zu erhöhen. Dass sich dieser Staatsapparat dabei schon lange als inef- fizient und weitestgehend dysfunktional herausgestellt hat und seinen Kernaufgaben, gerade auch im sozialen Bereich, nicht mehr annähernd gerecht wird, zeigt die Perfidie und den Unsinn dieses Antrages auf. Die Stadt Berlin ist ja bereits jetzt nicht einmal ansatz- weise in der Lage, beispielsweise bürgernahe Pflichtauf- gaben serviceorientiert und zeitnah zu realisieren. Die AfD-Fraktion erinnert hier bei dieser Gelegenheit an das seit Jahren und senatsübergreifend andauernde Desaster in den Berliner Bürgerämtern, für das Sie als antragstel- lende Fraktion übrigens mitverantwortlich sind. In der letzten Wahlperiode wurden die zuständigen Sena- toren für Bau und für Soziales, beides Schwerpunktberei- che Ihres Antrages, von Ihrer Fraktion gestellt und haben versagt. Nun kommen gerade Sie daher und wollen Stra- ßen mit Glitzerbelag hitzegerecht umbauen, wo schon die Standardinfrastruktur unter Ihrer aller Verantwortung seit Jahren verfällt. Nun fordern gerade Sie, Trinkbrunnen und Wasserspiele wieder zu beleben, die Sie mit Ihren absurden, haushälterisch falschen Prioritäten entweder haben verkommen lassen oder ganz abgestellt haben. Jetzt wollen tatsächlich gerade Sie uns beibringen, Bäu- me nachzupflanzen und Parks anzulegen, wo Ihnen in der Zeit links-grüner Politik so viele Bäume zum Opfer gefal- len sind wie nie zuvor. Meinen Sie in Ihrem Antrag mit „der Verbesserung der Grünversorgung“ Ihr ach so glorreiches Konzept eines liberalen Drogen-Hotspots und in Folge einer No-Go- Area wie im Görlitzer Park? Zeigen Sie doch erst einmal, dass Sie Parks erhalten kön- nen, bevor Sie sie ausbauen! Sie fordern, eine Priorität zu setzen in sanierte und neue Freibäder. Hätten Sie es doch in der letzten Legislaturperiode gemacht! Stattdessen trauen sich viele erfrischungs- und erholungssuchende Bürger, die, wie Sie es so gerne ausdrücken, schon länger hier leben, kaum noch in die Freibäder, weil enthemmte und zügellose Horden zu oft Dreck, Gewalt und sexuelle Übergriffigkeit in die Bäder holen. Das ist eine Folge Ihrer unverantwortlichen Politik! Dem Antrag fehlen schon allein die grundsätzlichen Vo- raussetzungen und die Einstellung zu den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen dieser Stadt. Sie formulieren stattdessen Forderungen – man könnte auch meinen: Luftschlösser – an einen Berliner Senat, der bereits in der Vergangenheit auch mit Ihrer Beteiligung nicht in der Lage war, und auch jetzt nicht in der Lage ist, eigene Versprechungen umzusetzen oder die Stadt gar zukunfts- sicher zu gestalten. (Bettina König) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4896 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Sie schaffen ein weiteres Bürokratiemonster. Kostenin- tensive Scheinlösungen einer saisonal üblichen Heraus- forderung werden vorgeschlagen, ohne zu sagen, woher das Geld kommen soll. Aber natürlich doch: Steuern hoch! – ein bekanntes, pas- sendes linkes Konzept. Oder vielleicht ein Sondervermö- gen Hitze, wie wäre es denn damit? [Heiterkeit bei der AfD –

Tobias Schulze

Sie sind ja nicht nur Klimaleugner, sondern auch Realitätsleugner!] Sie rufen das Haushaltchaos 2.0 heute hier in der Aktuel- len Stunde auf und liefern gleichzeitig einen solchen haushaltspolitisch ungedeckten Scheck ab. Was ist denn das für eine verlogene Politik? Anstatt mit den Ängsten der Berliner zu spielen, sollten wir eher die Eigenverantwortung des Einzelnen wieder in den Mittelpunkt des politischen Handelns stellen. In den Schatten gehen, trinken und seine Alltagsaufgaben den Wetterverhältnissen anzupassen, ist jedem zuzutrau- en und bedarf des Staates nicht. [Beifall bei der AfD –

Tobias Schulze

Einfach die Klimaanlage anmachen, ne?] Denen unter uns, denen das schwerfällt, helfen Gemein- sinn, zwischenmenschliche Fürsorge und bereits existie- rende staatliche und karitative Einrichtungen. Auch die von Ihnen unterstellte Wirksamkeit der Frühwarnsysteme ist im Übrigen zweifelhaft. Wie oft ignorieren Menschen inzwischen Warnungen eines hysterischen Staatsappara- tes, der das Maß verloren hat zwischen notwendiger staat- licher Fürsorge und dem Schutz seiner Bürger auf der einen Seite, und der Akzeptanz natürlicher Lebensrisiken mit der Eigenverantwortung des Einzelnen, damit umzu- gehen, auf der anderen Seite? [Beifall bei der AfD –

Jeannette Auricht

Bravo!] Viele Menschen in diesem Land sind es übrigens über- drüssig, wegen angeblicher Gefahren bevormundet oder nicht nachvollziehbar gewarnt zu werden. Das kennen wir ja noch aus der Coronazeit. Dieser Antrag ist ausschließlich ein Sammelsurium von nicht durchdachten, unsinnigen und populistischen Maß- nahmen und entspringt einem wirklichkeitsfernen, längst überholten Weltbild, einem mangelnden Verständnis unseres auf individueller Freiheit und Eigenverantwor- tung basierenden Gesellschafts- und Wertebildes. – Ich danke Ihnen für die außerordentliche Aufmerksamkeit! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege und mitberatend an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr, an den Aus- schuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und an den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz. – Wider- spruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.4: Priorität der AfD-Fraktion Tagesordnungspunkt 39 Abzocke der Berliner Autofahrer verhindern – Parkraumbewirtschaftung auf das Notwendige beschränken! Anwohnerparken nicht verteuern Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1772 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und das mit dem Abgeordneten Wiedenhaupt.

Rolf Wiedenhaupt

Herr Präsident! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Sie wollen mobil sein, Sie müssen mobil sein, weil Sie bei- spielsweise zur Arbeit fahren oder Ihre Arbeit verrichten müssen, und viele von Ihnen brauchen dazu einen Pkw. Egal, ob Sie ein Sharing-Auto fahren, ein E-Auto, einen Benziner: Sie benötigen einen bezahlbaren Parkplatz. Deshalb ist es die Aufgabe der Verwaltung dieses Lan- des, aber auch der Bezirke, dafür zu sorgen, dass genü- gend bezahlbare Parkplätze zur Verfügung steht. Was Sie nicht brauchen, was wir alle nicht brauchen, ist eine weitere Abzocke der Autofahrer, sind Bezirke, die ihre Haushalte nicht in den Griff bekommen und deshalb abstrus hohe Parkentgelte oder Gebühren fürs Anwoh- nerparken verlangen. Deshalb fordert die AfD mit diesem Antrag, dass Park- raumbewirtschaftung auf ein notwendiges, vernünftiges Maß beschränkt wird, und dass das Anwohnerparken nicht weiter verteuert wird, sondern auf das Maß der entstehenden Verwaltungskosten beschränkt wird. Auto- fahrer dürfen nicht zu Melkkühen der verfahrenen Berli- ner Haushaltslage werden. Parken ist eine komplexe und auch sensible Sache. (Carsten Ubbelohde) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4897 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 [Lachen bei der LINKEN –

Niklas Schrader

Müssen Sie üben!] Parkraumbewirtschaftung, Kurzparkzeitzonen können gut sein, um in verdichteten Innenstadtlagen einen erhöhten Parkplatzumschlag zu erreichen. Viele Gebiete mit hohem Parkdruck zeichnen sich durch die Konkurrenz einer Vielzahl von Nutzern aus: Bewoh- ner, Pendler, Kunden. Deshalb müssen wir Regeln auf- stellen; Regeln, die nicht die Einnahmen des Staates erhöhen, sondern die Verkehrssituation verbessern sollen. Deshalb gilt für uns: Eine Ausweitung von Parkraumbe- wirtschaftungszonen darf es nur bei nachgewiesenem, unabwendbaren Bedarf in unmittelbarer Nachbarschaft zu Geschäftsstraßen oder Einzelhandelsschwerpunkten ge- ben. In diesen Fällen müssen wir den Anwohnern ausreichen- de Möglichkeiten zum Parken zur Verfügung stellen und hierfür bezahlbare Anwohnerparkzonen einrichten. Wenn Bezirke wie Charlottenburg-Wilmersdorf, Neu- kölln, Steglitz-Zehlendorf offen sagen, dass sie ihren Bezirkshaushalt nur finanziert bekommen, wenn sie Park- raum fast in Gänze unter Bezahlung stellen, die Gebühren nochmals hochsetzen, die Gebühren für die Anwohner- parkausweise möglichst verzehnfachen, so wie es die Freunde der Grünen hier wollen, dann ist das keine verkehrspolitische Maßnahme, sondern man hat mal wieder den Autofahrer auserkoren, um wei- teres Geld einzunehmen. Übrigens Charlottenburg-Wilmersdorf: In Charlotten- burg-Wilmersdorf haben sich die Bürger in einem Bür- gerentscheid mit 86,9 Prozent gegen eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung ausgesprochen. Trotzdem hat der Bezirk 2023 beschlossen, das gesamte Gebiet innerhalb des S-Bahn-Rings in eine einzige große Parkraumbewirtschaftungszone umzuwandeln. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN –

Carsten Ubbelohde

Abzocke!] Das ist eine Missachtung des Bürgerwillens, ähnlich wie die Versuche, das Tempelhofer Feld zu bebauen. Nachfolgend werden die Vertreter von Grünen und Lin- ken erzählen: Autos braucht man ja eh nicht. Man kann den ÖPNV nehmen. – Ja, bin ich sofort bei Ihnen! Wir müssen den ÖPNV stärken, aber machen wir einen Fak- tencheck: Die Bustaktung wird immer stärker zurückge- fahren, das Anschaffen neuer Busse verschiebt sich, das Personal kündigt, jetzt fallen auch U-Bahn-Züge aus, weil die dringend benötigten neuen Fahrzeuge nicht kommen, die S-Bahn kommt immer häufiger zu spät oder fällt aus, wir haben eine steigende Kriminalität und sexuelle Über- griffe im ÖPNV, und über das Thema der mangelnden Sauberkeit müssen wir hier gar nicht reden. Fazit: Viele werden weiterhin mit dem Pkw in die Stadt fahren, und wo Pkw und Lkw fahren müssen, brauchen wir eine aus- reichende Anzahl an Parkplätzen – auf der Straße, im Kiez, in Parkhäusern, auf Parkdecks, durch die Einbezie- hung auch privater Parkhäuser. Wenn jetzt die Koalitionsparteien sagen: Na ja, Anwoh- nerparken soll ja bei uns nicht, wie von den Grünen ge- wünscht, verzehnfacht, sondern nur verdreifacht wer- den –, dann sagen wir als AfD: In Zeiten, wo viele vieles nicht mehr bezahlen können, ist auch eine Verdreifa- chung der Gebühr für das Anwohnerparken keine Klei- nigkeit. 4 Euro die Stunde für einen Parkplatz, den der Autofahrer als Steuerzahler mitfinanziert hat, ist moderne Wegelage- rei! [Beifall bei der AfD –

Frank-Christian Hansel

Bravo!] Derartige Zwangsgebühren werden auf einen klaren Wi- derstand der AfD-Fraktion treffen. – Herzlichen Dank! Für die CDU-Fraktion folgt der Kollege Kraft.

Johannes Kraft

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Herr Wiedenhaupt, häufig tragen Sie ja auch ganz gute Argumente vor, gera- de in den Debatten im Ausschuss, [Beifall bei der AfD –

Antje Kapek

So ist es!] Dann wird es interessant: Sie wollen die Parkgebühren beschränken. Damit meinen Sie vermutlich die Gebühren, also diese 4 oder 2 Euro, die Sie in den Automaten ste- cken müssen, und Sie wollen sie auf die Kosten be- schränken, die tatsächlich dafür entstehen. Dann gucken wir mal in die Zahlen; ich habe mir die Mühe gemacht: Das, was in den Automaten und in die Handys, sozusagen in die Bezirkskassen geht – das läuft über bezirkliche Wirtschaftspläne –, ist exakt das, was an Kosten verur- sacht wird. Die Überschüsse, die Sie angesprochen ha- ben, womit sich die Bezirke dann ein Stück weit refinan- zieren, sind genau die etwa 25 Millionen Euro, die aus Ordnungswidrigkeiten eingenommen werden. Also das geht völlig fehl! Jetzt kommt aber der zweite Punkt, und den finde ich wirklich interessant. Sie sagen, Sie wollen die Gebühren für die Anwohnerparkausweise auf das notwendige Maß beschränken. Dann schauen wir auch da mal wieder in die Zahlen: 20,40 Euro kostet aktuell ein Anwohnerpark- ausweis für zwei Jahre. Die Verwaltungskosten, die dafür entstehen, liegen bei 35 Euro. Wenn Sie sämtliche Ausnahmetatbestände mit dazunehmen, davon gibt es viel zu viele, dann kostet die Ausstellung eines Anwohnerparkausweises 66,93 Euro. Die AfD möchte die Kosten für die Anwohnerparkaus- weise also um Faktor 4 erhöhen. Das können Sie machen, wollen wir als CDU nicht. [Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE) –

Antje Kapek

Eigentor!] Was es aber braucht – und da sind wir uns völlig einig –: Wir müssen die Parkraumbewirtschaftung ganzheitlich betrachten, wir müssen die Komplexität reduzieren, wir müssen die Ausnahmetatbestände verringern, wir müssen in diesem Bereich viel mehr digitalisieren, wir müssen den Aufwand reduzieren, und wir müssen die verkehrs- lenkenden Effekte im Blick haben. Seien Sie gespannt! Wir sind gerade dran, genau das zu entwickeln, genau ein solches Konzept vorzuschlagen. Lassen Sie uns darüber reden. Das, was Sie mit Ihrem Antrag möglicherweise meinen, aber nicht aufgeschrieben haben, geht aus unse- rer Sicht wirklich in eine völlig falsche Richtung. Des- halb werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank! (Johannes Kraft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4899 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Es ist eine Zwischenbemerkung angemeldet worden, und zwar für den Kollegen Wiedenhaupt. – Bitte!

Rolf Wiedenhaupt

Danke, Herr Präsident! – Lieber Kollege Kraft, auch Sie sagen oft viel Vernünftiges. Das war jetzt eben etwas weniger. Darf ich noch mal auf die einzelnen Punkte eingehen? – Sie wissen ganz genau, und Sie haben es in einem Nebensatz auch angedeutet, dass wir in den Haus- haltsverhandlungen genau dieses Thema hatten, dass wir diese Bezirke haben, die ihren Bezirkshaushalt nicht decken können, wenn sie nicht die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung dazu heranziehen. Das sind die Einnahmen, die sie durch die 4 Euro dort verdienen, die sind nicht kostendeckend, sondern weit übersteigend, und es sind natürlich auch die Einnahmen aus den Ordnungs- widrigkeiten, weil viele in dem Augenblick kein Bargeld haben, nichts haben und in diese Falle hineingeraten. Das wollen wir nicht. Der Autofahrer finanziert diese Park- plätze mit seinen Steuergeldern mit. Dann müssen wir ihnen auch eine vernünftige Möglichkeit schaffen. Dann sagen Sie, dass in der Regel steht, was richtig ist: Wir brauchen eine mittlere Auslastung um die 90 Pro- zent, damit das überhaupt gemacht werden kann. – Ja, wo in der Innenstadt glauben Sie denn, dass es keine Auslas- tung von 90 Prozent der Parkplätze gibt? Natürlich sind sie dort alle ausgelastet, weil es viele Men- schen gibt, die mobil sein müssen und dort hinfahren. Wenn Sie sagen: Wollen wir Parkhäuser bauen? – Nein, aber wir sind der Meinung – das war übrigens ein guter Antrag von Ihnen mit den Kiezparkhäusern; da gehen wir auch gerne mit – und wollen, dass die Parkhäuser, die bestehen, besser in das Gesamtmanagement einbezogen werden. Wir haben inzwischen viele deutsche Städte, wo Sie sehr genau angezeigt bekommen, wo es freie Plätze gibt, wo es Verhandlungen mit den Parkhausbetreibern gibt, damit vernünftige Preise angeboten werden können. In Berlin sehe ich das nicht. Das fällt hier weg. Zum Thema der Kosten für die Anwohnervignette: Sie wissen doch genauso gut wie ich und wie alle anderen, dass wir in Zukunft in diesem Bereich digitalisieren wer- den, weil wir es müssen, weil es momentan viel zu teuer ist. Dann werden wir bei einem Preis landen, den man so ungefähr in der Literatur nachlesen kann: 14 Euro, 18 Euro, 19 Euro wird es kosten, um dem Kunden und dem Autofahrer einen solchen Parkausweis digitalisiert zur Verfügung zu stellen. Ich bin der Meinung: Wenn man dann 20,40 Euro oder von mir aus 22 Euro nimmt, dann reicht das. Sie wollen aber 60 Euro vorschlagen, oder bei zwei Jahren 50 Euro. Das halte ich, das halten wir für falsch. Wir finden, der Autofahrer hat schon ge- nügend Probleme in dieser Stadt, und wir wollen ihn hier nicht abzocken, damit Bezirke ihre Haushalte in den Griff kriegen. – Danke! Dann möchte der Kollege Kraft offensichtlich darauf antworten. – Bitte schön, auch Sie haben das Wort!

Johannes Kraft

Vielen Dank, Herr Präsident! – Kollege Wiedenhaupt! Liebe Anwesende! Ich will dann doch noch einmal ant- worten. Ehrlicherweise glaube ich, dass wir die Diskussi- on – wenn überhaupt – besser im Fachausschuss führen sollten, denn es kann doch schon ziemlich technisch werden. Das, was Sie gerade gesagt haben, zeigt, dass ein Blick in das System Parkraumbewirtschaftung – und zwar ein tiefer und detaillierter – wirklich bei der Bewer- tung dessen hilft, was Sie da aufgeschrieben haben, be- ziehungsweise aufzeigt, wie man es richtig machen muss. Ich will zumindest ein paar Zeilen sagen. Die Parkraum- bewirtschaftung kostet im Jahr 105 Millionen Euro. Das bezahlen die Berlinerinnen und Berliner – egal, ob sie Handwerker, Anwohner oder diejenigen sind, die ihr Auto in der Parkraumbewirtschaftungszone abstellen. 25 Millionen Euro sind davon Ordnungswidrigkeiten. Ich sage es noch einmal: Das ist in etwa der Betrag, der über die bezirklichen Wirtschaftspläne in die bezirklichen Haushalte fließt. Das heißt: Selbst wenn Sie die Gebühren für das Parken von 4 Euro auf 2 Euro oder 3 Euro senken würden – mal ganz pauschal, völlig undifferenziert, ob- wohl es gar keinen Sinn macht, wenn man die verkehrs- lenkenden Effekte betrachtet, und die sind Voraussetzung für eine Parkraumbewirtschaftung –, würde sich an der Einnahmekategorie durch die Ordnungs-widrigkeiten nichts ändern, denn die Leute würden immer noch ihre Zettel bekommen. Dann hilft es auch, wenn man sich so ein bisschen mit dem Haushalt auskennt. Sie können eben nicht die Ein- nahmen beziehungsweise die Gebühren aus Anwohner- parkausweisen, Handwerkerparkausweisen oder Be- triebsvignetten und das, was in die Automaten kommt, und das, was die Ordnungswidrigkeiten sind, in einen Topf stecken. Es sind zwei unterschiedliche Einnahme- felder, nämlich E01 und E03. Auch da sollten Sie also bitte ein bisschen differenzierter und nicht so pauschal und nicht so platt argumentieren. Sie haben einen Punkt genannt, bei dem ich Ihnen zu- stimme. Ich habe es vorhin auch ein Stück weit angedeu- tet: Natürlich müssen wir moderner werden, natürlich müssen wir digitalisieren. Es kann doch nicht sein, dass Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4900 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 man alle zwei Jahre mit seiner Zulassungsbescheinigung und der Meldebescheinigung zu einem Amt geht, dann werden da Kopien gemacht, dann geht man zur Kasse, dann zahlt man seine 20,40 Euro, und dann wird das noch alles irgendwie abgeheftet und irgendwann bekommt man dann die Nachricht: So, du kannst übrigens deine Plakette jetzt abholen. – Das ist Irrsinn. Damit machen sich Berlin und die Verwaltung tot; da sind wir uns völlig einig. Genau das ist einer der Bestandteile, die ich vorhin ge- nannt hatte: Digitalisierung, und zwar nicht nur bei der Ausstellung der Anwohnerparkausweise, der Handwer- kerparkausweise, der Abschaffung der vielen Ausnahme- tatbestände, sondern auch bei der Überwachung. Das ist ein zweiter zentraler Punkt, der bei Ihnen überhaupt nicht vorkommt. Wir haben das Projekt ScanCar; das steht übrigens im Koalitionsvertrag. Damit können Sie nicht nur Personal sparen, sondern auch viel effizienter über- wachen. Wenn man das einsetzt, wenn man Digitalisie- rung dort einsetzt, auf beiden Seiten, wird es übrigens günstiger, das heißt, es werden weniger Kosten entstehen. Parkraummanagement ist also selbstverständlich wichtig, Digitalisierung ist wichtig, und wir müssen das komplexe System der Parkraumbewirtschaftung deutlich vereinfa- chen. Ich kann es aber nur noch einmal sagen: Gucken Sie sich bitte Ihren Antrag an. Wir können darüber gern diskutieren. Ich glaube nicht, dass wir ihn so modifiziert bekommen, dass er wirklich machbar wird. Das, was Sie da unter dem Strich vorschlagen, hilft also nicht weiter. Und weil es so schön ist, nenne ich dieses Beispiel einer Vervierfachung der Gebühren für Anwoh- nerparkausweise, wie Sie es in Ihrem Antrag schreiben: Die wird es mit der CDU nicht geben. – Vielen Dank! Dann folgt jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Kapek.

Antje Kapek

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Her- ren! Ich würde ja gerne die wenigen Zuhörenden auf den Rängen einmal fragen: Und, wer hat es jetzt verstan- den? – Ich fasse es aber einmal zusammen. Herr Wieden- haupt hat sinngemäß gesagt: Dreimal drei ist neune, und ich male mir die Welt, wie sie mir gefällt. [Beifall von Katina Schubert (LINKE) –

Rolf Wiedenhaupt

Ich bin ja nicht bei den Grünen!] Herr Wiedenhaupt! Das Absurdeste – mit Verlaub – ist, dass Sie nicht nur einen Antrag schreiben, in dem Dinge stehen, die bereits geltende Praxis sind. Das kann mal passieren. Vielleicht würde doppeltes Lesen helfen. Dass Sie in der Kurzintervention aber nach vorne kommen und selber noch einmal bestätigen, dass das schon gängige Praxis ist, ist einigermaßen lächerlich. Ich glaube, Sie hätten uns allen einen Gefallen getan, wenn Sie uns diese Rederunde heute erspart hätten. Ich glaube, Herr Kraft hat schon sehr ausführlich zusam- mengefasst, warum es wenig Sinn macht, eine Strategie für etwas zu entwickeln, was bereits gängiges Verwal- tungshandeln ist. Es muss ein Parkdruck nachgewiesen werden; das haben Sie ja gerade selber bestätigt. Ich möchte aber auch hier noch einmal sagen: Zu sagen, es darf erst dann eine Parkraumbewirtschaftungszone geben, wenn der Verwaltungsaufwand gedeckt ist – und auch nur in dem Maße –, würde nach Ihrer Logik nicht nur bedeuten, dass wir die Gebühren für das Anwohner- parken und das Zeitparken massiv erhöhen müssten, sondern es würde eben auch bedeuten, dass wir eine flä- chendeckende Parkraumbewirtschaftung brauchen. Ich kann an der Stelle sagen: Ich glaube, beides macht Sinn, denn im Moment – und das war ja auch das Fazit der Ausführungen von Herrn Kraft – werden die Kosten und der Aufwand für die Einrichtung und Bewirtschaftung der Zonen nicht durch die Einnahmen gedeckt. Insofern macht eine Reform hier absolut Sinn. Da Sie die Grünen so oft genannt haben, muss ich an der Stelle aber sagen, dass Senatorin Bonde in der Pflicht ist. Es wurde ja auch bereits angekündigt, dass hier dem- nächst eine Überarbeitung folgen wird. Die begrüßen wir ganz ausdrücklich. Jetzt vielleicht noch ein Schlusssatz: Wir waren ja neu- lich in Wien. Das hat den positiven Effekt gehabt, dass die Koalition einen Antrag vorgelegt hat, der gesagt hat: Wir wollen Kiezparkgaragen schaffen. – Da sagte meine Kollegin Frau Hassepaß: Das ist eine gute Sache! Das können wir nur unterstützen, denn es macht Sinn. – Ich kann Ihnen aber sagen: Solange in der Stadt überall die Parkhäuser noch leer stehen, brauche ich keine neuen Stellplätze schaffen, sondern ich muss mir die Frage stellen, wie ich den öffentlichen Raum so nutze und auch bewirtschafte, dass die Menschen in diese Parkhäuser hineingehen. Das wird nicht nur dem Wert des öffentli- chen Raumes gerecht, sondern es ist in Wien tatsächlich auch ein Erfolgsmodell. Dort haben wir flächendeckende Parkraumbewirtschaftung; es ist aber keine Abzocke, weil jeder Euro, der eingenommen wird, nämlich für das Allgemeingut refinanziert wird. Damit wird in Wien nämlich die U-Bahn ausgebaut. Sie werden mir hoffent- lich recht geben, dass das dort ziemlich toll aussah. Ich glaube, auch hier brauchen wir mehr Geld für den U- Bahn-Ausbau. Insofern sind wir an der Stelle voll dafür zu sagen: Park- raumbewirtschaftung rechnet sich im doppelten Sinne und ist gerecht. Und ich sage Ihnen noch etwas: Sie bringt sogar mehr Sicherheit für Ihre Autofahrenden, denn wenn ich eine Parkraumbewirtschaftungszone habe, habe ich auch einen sicheren Parkplatz. – Vielen Dank! Vielen Dank! Wien ist natürlich immer eine Reise wert. Deswegen einen schönen Gruß an die Kolleginnen und Kollegen im Wiener Landtag! – Es folgt der Kollege Schopf für die SPD-Fraktion.

Tino Schopf

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Herr Wiedenhaupt! Das, was Sie uns hier heute vorlegen und vom Stapel reißen, ist in höchstem Maße tendenziös. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass Sie versuchen, bei den Berlinerinnen und Berlinern Sympathiepunkte zu gewinnen. Sie streuen den Menschen, den Berlinerinnen und Berlinern, aber Sand in die Augen, und das ist unredlich. Deshalb ist es an der Zeit, Ihren Hokuspokus einmal zu entzaubern. Da fange ich doch einmal an – erstens – mit unserer Ausgangslage: Parkplätze in der Stadt sind rar, vor allem im Innenstadtbereich, und das wissen wir. Die Parkraumbewirtschaftung, die sich im Übrigen fast aus- schließlich auf Bereiche innerhalb des S-Bahn-Rings beschränkt, beeinflusst das Stellplatzangebot sowie die Nachfrage und trägt so zu einer ausgeglichenen Park- raumbilanz bei. Zweitens: Rechnen will gelernt sein. Aktuell kostet die Vignette im Jahr 10,20 Euro. Das sind am Tag noch nicht einmal 3 Cent. Nicht erst seit heute weisen die Bezirks- ämter darauf hin, dass die Verwaltungsgebühr nicht ein- mal die entstehenden Kosten bei der Erstellung der Be- wohnerparkausweise deckt. Also, Herr Wiedenhaupt: Machen Sie sich bitte ehrlich und hören Sie auf, den Menschen das Märchen von Abzocke zu erzählen, denn das ist einfach populistischer Unsinn, populistischer Quatsch. Drittens: Wie kann es gelingen? – Ja, wir können uns in der Koalition durchaus angemessene, höhere Gebühren vorstellen. Wir wollen dabei aber nicht wie vielleicht andere Fraktionen ins Utopische gehen. Wir sind hierzu innerhalb der Koalition aktuell in Abstimmung, und ich bin mir sicher, dass wir hier zu einem verträglichen Er- gebnis kommen werden. Zwei wichtige Schritte sind wir bereits gegangen, zum Beispiel durch die Gebührenbefreiung von Beschäftigten in der Daseinsvorsorge beziehungsweis systemrelevanten Berufen, die vor 6.30 Uhr oder nach 22.30 Uhr ihre Ar- beit beginnen. Beschäftigte der Polizei, der Feuerwehr, der BVG oder im Krankenhaus werden seit Januar 2024 direkt entlastet. Im März dieses Jahres wurde der Kreis noch einmal um freie Hebammen, Hebammenpraxen und ambulante Pflegedienste erweitert. Zweites Beispiel ist die Parkerlaubnis für ein Fahrzeug in mehr als einer Parkraumbewirtschaftungszone. Diese Anpassung gilt seit dem 20. März in allen Bezirken und lockert die bisherige Regelung, weil nun zusätzlich zum bestehenden Parkausweis eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann; Stichwort Familien-Carsharing. Und anders als Sie, Herr Wiedenhaupt, es in Ihrem An- trag darstellen, werden mit einer Anpassung der Parkge- bühr nicht die Bezirkskassen gefüllt, sondern in erster Linie zunächst einmal entstehende Kosten gedeckt; das ist das, was Kollege Kraft hier eben ausgeführt hat. Darüber hinaus sprechen Sie im Antrag das Modell Zü- rich an. Dieses Modell Zürich greife ich wirklich sehr gerne auf, denn hier haben Sie einen wesentlichen Punkt übersehen und unterschlagen, denn zur Wahrheit gehört auch: Zürich hat die Parkgebühren für das Anwohnerpar- ken von umgerechnet 310 Euro einmal festgelegt und im letzten Jahr eine Erhöhung auf umgerechnet 560 Euro im Jahr zugestimmt – 560 Euro im Jahr! In Ihrem Antrag fordern Sie im selben Atemzug, dass die Parkgebühren lediglich den Verwaltungsaufwand aus- gleichen und darüber hinaus keine Mehreinnahmen gene- rieren sollen. Wenn Sie also wirklich das Modell Zürich wollen, dann konkretisieren Sie das bitte in Ihrem Antrag und sagen den Menschen klipp und klar: Mit uns AfD kostet die Anwohnervignette künftig 560 Euro. – Das gilt im Übrigen auch für die Beispiele, die Sie auch genannt haben, Montpellier und London. Schauen Sie sich das mal genau an, vielleicht hätten Sie hier einfach etwas intensiver recherchieren müssen. Das Ziel der Koalition ist eine verträgliche Anpassung. Mehreinnahmen wollen wir möglichst zweckgebunden für den Umweltverbund einsetzen. Dazu gehört auch die Instandsetzung von Gehwegen, denn wenn wir das Haus verlassen, egal ob wir zum Bus laufen, zur Tramhaltes- (Antje Kapek) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4902 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 telle, zur S-Bahn, zum Auto oder zum Rad – den ersten Schritt, den wir vor die Tür setzen, machen wir als Fuß- gängerinnen und Fußgänger. Abschließend möchte ich Ihnen noch ans Herz legen, an Ihrer Wortwahl zu feilen. Natürlich kann eine Forderung auch mal scharf formuliert sein, gar kein Thema; aber in einer Situation, in der die Gebühren für das Anwohner- parken noch nicht einmal die Verwaltungskosten decken, von „Abzocke“ zu reden, ist wirklich absoluter Quatsch. Von daher kann man diesem Antrag einfach nur nicht zustimmen. – Herzlichen Dank! Zum Abschluss für die Linksfraktion der Kollege Ronne- burg!

Kristian Ronneburg

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr verzweifelte Versuch, dagegen noch einen Punkt zu set- zen, aber ansonsten werden wir vermutlich ab morgen eine völlig andere Lage der Dinge haben. Ich erwarte dann von diesem Senat, von der CDU und von der SPD, diese Möglichkeiten hier in der Stadt auch zu nutzen. Zumindest wird in dem Antrag, der uns vorgelegt worden ist, ja etwas Richtiges beschrieben, und zwar die Verlage- rungswirkung auf den Verkehr. Denn wir haben ja nun mal das Problem, und das war sozusagen immer das Grundproblem, auch bei der Einführung der Parkraum- bewirtschaftung – so kleinteilig, wie wir das hier in Deutschland machen –, dass wir nur sehr mühsam voran- kommen und so genau die Effekte haben, die wir nicht haben wollen. Wir haben beispielsweise sehr viele Bezir- ke, sehr viele Stadtteile, die eigentlich eine Parkraumbe- wirtschaftung unbedingt haben wollen, weil sie merken, dass sich durch die Erweiterung der Parkraumbewirt- schaftung in der Vergangenheit bestimmte Verkehre verlagert haben. Insofern wären wir aus verkehrsplaneri- scher Sicht gut beraten, genau das in der Zukunft mehr zu berücksichtigen und hieraus eine gesamthafte Planung zu machen. Lassen Sie mich zuletzt etwas zum Thema Gebühren sagen. Dazu ist von den Vorrednern von CDU, SPD und Grünen alles Richtige soweit gesagt worden. Ich möchte für meine Fraktion festhalten: Wir sind sehr gespannt auf den Vorschlag der Koalition. Grundsätzlich kann ich dazu nur sagen, wir vertreten die Auffassung, die Ver- kehrswende wird nicht über den Geldbeutel der Bürge- rinnen und Bürger finanziert. Deswegen kann es auch nur so sein, dass wir eine sozial ausgewogene Lösung dafür finden. Wir sind sehr gespannt darauf, was uns die Koali- tion da vorschlagen wird. Mein Insistieren vor allem gegenüber meinem Kollegen Tino Schopf ist es, sich darum zu kümmern, dass der Senat endlich die „Strategie Parken“ voranbringt. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder über die „Stra- tegie Parken“ gesprochen, und immer wieder ist sie in den Schubladen verschwunden. Also wäre der Auftrag auch an diese Koalition, sich unbedingt an diese Strategie ranzumachen, denn es gibt noch viele andere Dinge hier in diesem Fall zu lösen. Die Anwohnerinnen und An- wohner wollen meistens nicht nur unbedingt einen Stell- platz in der Nähe – das kann man menschlich absolut nachvollziehen –, sondern sie möchten vor allem funktio- nierende Versorgung und Dienstleistungen haben, Stich- wort: Was machen wir mit den Handwerkerbetrieben? Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen!

Kristian Ronneburg

Was machen wir mit den Pflegediensten? – All das muss in eine solche Strategie kommen. Lassen Sie uns insofern dieses Thema größer diskutieren und nicht nur anhand eines konstruierten Themas der AfD! – Vielen Dank, und ich freue mich auf die Ausschussdebatte! (Tino Schopf) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4903 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr. – Widerspruch höre ich dazu nicht; dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.5: Priorität der Fraktion der CDU Tagesordnungspunkt TOP 57 A Schluss mit Terror-Propaganda: Verbot des roten Dreiecks der Hamas jetzt! Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1829 Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU, und zwar mit dem Kollegen Dregger.

Burkard Dregger

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober hat zu Recht Entsetzen und Abscheu ausge- löst. Die Bestialität, mit der sich die Hamasverbrecher an den angegriffenen Israelis vergangen haben, ist für zivili- sierte Menschen unerträglich. Umso verachtenswerter ist es, dass sich im Angesicht dieser Hamasverbrechen in Berlin Menschen finden, die ausgerechnet die Symbole der Hamas nutzen, um andere Menschen, jüdische Menschen und Einrichtungen als Angriffsziele zu markieren, die also dazu auffordern, die Markierten zu attackieren. Dem jüdischen Studenten Lahav Shapira wurde ein rotes Dreieck gesendet, bevor er von einem Kommilitonen krankenhausreif geprügelt wurde. Unbekannte sprühten es über den Eingang eines Clubs und klebten es auf die Fenster einer Kneipe, nach- dem dort Vorträge zu Antisemitismus stattgefunden hat- ten. Mit Entsetzen müssen wir wahrnehmen, dass auch unsere Universitäten davon nicht verschont werden. Hochschu- len sind doch geschützte Räume, die Wissenschaft und Forschung gewidmet sind, die Orte des Diskurses und der faktenbasierten Arbeit sein sollten, an denen Werte wie Menschenwürde, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit gelebt werden sollten, die führende Köpfe in Wissenschaft, Forschung, aber auch in Politik und Gesellschaft hervor- bringen sollten und nicht übelsten, primitivsten und wi- derwärtigsten Antisemitismus. So aber ist es vor Kurzem bei der Besetzung des Instituts für Sozialwissenschaften an der Humboldt-Universität geschehen. Dort malten die Besetzer ein rotes Dreieck über das Namensschild eines Mitarbeiters, der zum Nah- ostkonflikt und zu Antisemitismus forscht. Das war nichts anderes als eine Morddrohung. Wir können und wollen das nicht ignorieren, und deshalb legt die Koaliti- on aus CDU und SPD einen Antrag zur Sofortabstim- mung vor, mit dem wir zweierlei erreichen wollen. Erstens wollen wir die Berliner Versammlungsbehörde veranlassen, ab sofort die Verwendung des Hamas-Drei- ecks bei Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt durch entsprechende Auflagen zu unter- sagen. Das wird mit unserer Beschlussfassung heute sofort wirksam. Zweitens wollen wir erreichen, dass die Bundesregierung das bereits erlassene Betätigungsverbot gegen die Hamas ergänzt um das Verbot der Verwendung des roten Ha- mas-Dreiecks im Kontext des Nahostkonflikts. Das ist wichtig, weil das rote Hamas-Dreieck unsere jüdischen Mitbürger einschüchtert. Wer markiert wird, gerät in Todesangst, und das müssen wir beenden. Durch das Verbot wird die Verwendung des Hamas-Dreiecks unter Strafe gestellt und kann nach § 86a StGB mit Gefängnis- strafe von bis zu drei Jahren Haft oder mit Geldstrafe bestraft werden. Diejenigen, die sich nur mit dem Leid in Gaza solidarisieren wollen, müssen sich bewusst machen: Wer das rote Hamas-Dreieck verwendet, dem geht es nicht um das Leben der Palästinenser, sondern um das Töten von Juden. Meine Damen und Herren der Opposition! Ich lade Sie ein, sich unserem Antrag anzuschließen. Das wäre ein starkes Zeichen. – Vielen Dank! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nun der Kollege

Vasili Franco

Sehr gerne!

Martin Matz

Schönen Dank! – Herr Kollege, ist Ihnen bewusst, dass wir mit dem Antrag, den wir hier vorlegen, die Kontextu- alisierung des roten Dreiecks auch gerade erst herstellen wollen und dass es deswegen hilfreich wäre, wenn man das Betätigungsverbot an der Stelle ergänzt oder durch einen Auslegungshinweis des Bundes klarer macht, in welchem Kontext es eben tatsächlich verboten sein soll?

Vasili Franco

Vielen Dank, lieber Herr Matz! – Wie gesagt, ich verste- he die Zielrichtung Ihres Antrags, und ich bin auch voll bei Ihnen, dass wir dieses Zeichen auf propalästinensi- schen Demos nicht dulden wollen und nicht dulden wer- den. Es ist eine Einschüchterung. Es macht Jüdinnen und Juden Angst, da gibt es ja auch nichts zu leugnen. Die Frage, ob die Aufnahme in das Verbot des Bundesinnen- ministeriums zielführend ist, stellt sich. Die stellt sich ja auch bereits bei den benannten Parolen wie „From the River to the Sea“, und da können Sie doch nicht einfach die Rechtsprechung ausblenden, die es bisher gibt und die sagt, in jedem Fall muss die Kontextualisierung da sein. Was passiert, wenn Sie das nun in die Verbotsverfügung mit hineinnehmen würden? – Überall, wo ein rotes Drei- eck ist, erst mal unabhängig vom Kontext, muss ein Strafverfahren eingeleitet werden. – Doch, genau das ist die Folge. Dann müssen Gerichte darüber entscheiden, und sie werden natürlich entschei- den, dass es nur dann strafbar ist, wenn auch eine Terror- verherrlichung vorliegt. Aber die Billigung von Strafta- ten, Bedrohung, Einschüchterung, das sind alles bes- (Vasili Franco) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4905 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 tehende Straftatbestände, und wenn das rote Dreieck so gemeint ist, wenn es als Symbol der Hamas verwendet wird, dann ist es strafbar, das ist es schon heute, und es sollte auch verfolgt werden. Die Rechtsgrundlagen, die wir haben, das Strafrecht, reichen hier aus meiner Sicht bereits aus. Herr Kollege! Dann darf ich Sie fragen, ob Sie eine wei- tere Zwischenfrage des Kollegen Dregger aus der CDU- Fraktion auch zulassen möchten.

Vasili Franco

Auch gerne, Herr Dregger!

Burkard Dregger

Vielen Dank, Herr Kollege! Vielen Dank, Herr Präsident! – Die von Ihnen angemahnte Kontextualisierung ist ex- plizit im Antragstext enthalten. Ich verstehe gar nicht, was Sie kritisieren; das sieht aus wie das Suchen nach dem Haar in der Suppe. Herr Kollege, Sie müssten eine Frage stellen!

Burkard Dregger

Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Darf ich Sie noch mal fragen, wo das Problem einer mangelhaften Kontextuali- sierung liegt, wenn explizit im Antrag genau das be- schrieben wird?

Vasili Franco

Lieber Herr Kollege Dregger! Ich habe gerade versucht, es Ihnen noch mal zu erklären. Mir scheint wirklich, dass Sie die gesamte Rechtsprechung der letzten Wochen und Monate auch zu den Versammlungsgeschehen nicht wahrgenommen haben. Es wäre doch alles kein Problem, wenn man sagen würde, das sind ganz klar und eindeutig immer, zu jeder Zeit erkennbare Symbole der Hamas. Es gibt Situationen, in denen das so ist, und wenn die Straf- verfolgenden dann auch entsprechend diesen Kontext herstellen und den in ihrer Begründung aufführen, dann kann man diese Straftaten auch verfolgen. Eine Aufnah- me in die Verbotsverfügung allein löst doch kein einziges Problem. Ich halte sie an dieser Stelle auch eher für prob- lematisch, da sie für weitere Rechtsfragen sorgt, die am Schluss bei Staatsanwaltschaft und Gerichten landen und vielleicht auch gar nicht den Blick schärfen, genau dieje- nigen zu erwischen, die diese Symbole nutzen, um Men- schen einzuschüchtern. Wir wissen alle, wir haben eine sehr große Herausforde- rung mit der aktuellen Situation. Es ist auch nicht einfach für Polizei und Staatsanwaltschaften, immer einzuschrei- ten und da zu sein. Wir müssen sie dabei unterstützen, dass sie konsequent und gezielt genau die Brandstifter in unserer Stadt verfolgen und zur Rechenschaft ziehen. Ich glaube, das ist auch mit geltendem Recht möglich. Die Aufnahme in die Verbotsverfügung hat juristische Kritik, die kommt nicht nur von mir. Da hätten Sie, wie gesagt, auch die Rechtsprechung besser studieren sollen. Viel- leicht wären Sie dann zu einem anderen Ergebnis ge- kommen. Dass wir handeln müssen, auch bei Versamm- lungen, bei konkreten Vorfällen, da sind wir uns doch einig, lieber Kollege! Wir werden uns daher diesem Antrag nicht verschließen, aber wir werden ihm auch nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten, denn es braucht eben mehr als einen so schnellen, halbgaren Antrag. Ich hätte mir tatsächlich gewünscht, dass Sie sich in den letzten Wochen im Kampf gegen Antisemitismus auch darum gekümmert hätten, die bereits versprochenen 20 Millionen Euro zur Antisemitismusprävention und -bekämpfung, zur Demo- kratieförderung und für jüdische Gemeinden und Projekte endlich freizugeben. Sie haben das den Projekten ver- sprochen, Sie haben das auch der jüdischen Community versprochen. Bitte machen Sie das, das ist meine Bitte für heute, zu Ihrer Priorität in der Sommerpause! Denn all jene Projek- te und Einrichtungen, die seit dem 7. Oktober unermüd- lich Schulungen, Beratungen, Bildungsarbeit und Tau- sende Überstunden leisten, sind am Limit. Sie leisten vollen Einsatz für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Herr Kollege! Sie müssten jetzt bitte zum Schluss kom- men.

Vasili Franco

Sie schaffen Räume für Dialog und Versöhnung. Sie wirken Radikalisierung entgegen. Und sie brauchen unse- re Unterstützung. Das wäre die dringlichste Priorität aus meiner Sicht. Bitte kommen Sie ins Machen! – Vielen Dank! Dann folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Matz. (Vasili Franco) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4906 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024

Martin Matz

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Debatte berührt eines der emotionalsten Themen, das in dieser Stadt gerade ansteht in den Monaten des Nahostkriegs seit dem Überfall der Hamas-Terroristen vom 7. Oktober 2023. Oft endet der Austausch von Argumenten zu dem Thema früh an dem Punkt, dass nicht mehr zugehört wird und dass keine wirkliche Diskussion über den Konflikt als solchen mehr möglich ist. Häufig beginnt die Diskus- sion aber auch gar nicht erst. Menschen glauben, dass man sich besser nicht äußern sollte, weil die Diskussion zu schnell in aggressive und unversöhnliche Töne schwenkt, ein Problem für unsere Stadtgesellschaft in diesen Tagen. Aber hier geht es jetzt nicht darum, ob man sich zum Nahostkonflikt äußert oder auch eine Versammlung dazu durchführt, denn unser Versammlungsfreiheitsgesetz bietet jede Menge Gelegenheiten dazu, eine solche Ver- sammlung durchzuführen, auch wenn ab und zu anderes behauptet worden ist, sondern heute geht es darum, dass die Terrororganisation Hamas versucht, auf die öffentli- che Meinung in Berlin Einfluss zu nehmen, dass sie ver- sucht und ihr Umfeld versucht, mit Symbolen Menschen als Ziele zu markieren. Die Hamas hat als Terrororganisa- tion, die die Vernichtung Israels zum Ziel hat, aus guten Gründen ein Betätigungsverbot in Deutschland bekom- men, und ihre Symbole sind grundsätzlich verboten. Das umgekehrte rote Dreieck als Symbol sollte jedoch vom Bund durch einen Auslegungshinweis oder eine Ergänzung der Verbotsverfügung ergänzt werden, denn wir brauchen hier eine Kontextualisierung, also genau das, was eben in der Rede des Kollegen eine Rolle ge- spielt hat, damit durch den Bund klargestellt wird, dass es eben nicht darum geht, dass es ein rotes Dreieck gibt, das ich in einem Videospiel vorfinde, oder dass es ein rotes Dreieck als Reflektor an meinem Fahrrad gibt oder dass es ein rotes Dreieck an einer Flasche eines bekannten Mineralwasserherstellers gibt. Das alles ist nicht gemeint und kann auch tatsächlich klargestellt werden, indem der Bund mindestens einen Auslegungshinweis dazu heraus- gibt und damit eben klarmacht, die Symbole sind verbo- ten, wenn sie im Kontext des Nahostkonflikts zum Ein- satz kommen. Gleichzeitig können wir in Berlin etwas tun, und ich bin sehr froh, dass die Innenverwaltung dem Antrag der Koa- lition auch schon in der Entstehungsphase entgegenge- kommen ist. Es hat schon mindestens eine Versammlung, da ist es mir bewusst, vielleicht waren es schon mehrere, gegeben, in der versammlungsrechtlich eine Auflage für die Durchführung einer Demonstration erlassen wurde, dass das Zeigen von roten Dreiecken bei der Demonstra- tion verboten ist. Das ist genau das, was wir hier errei- chen wollen. Deswegen sind wir froh darüber, dass wir uns hier auf den richtigen Weg begeben, denn es geht auch nicht nur um irgendein Verbot irgendeiner Terroror- ganisation, sondern es geht vor allen Dingen darum, dass sich jüdische Menschen in Berlin direkt bedroht fühlen und dass das jüdische Leben in unserer Stadt nicht noch mehr unter Druck geraten darf, als das in den letzten Monaten schon der Fall gewesen ist. Wir müssen, das sieht man an diesem Thema, als wehr- hafte Demokratie insgesamt schneller und entschiedener werden. Das gilt auch für andere extremistische Symbole. Aktuell geht es wieder um die Grauen Wölfe und den Wolfsgruß. Der Bundestagsbeschluss von 2020, immer- hin von SPD, Union, Grünen und FDP gemeinsam ge- fasst, hat seitdem insgesamt zu wenig Folgen gehabt. Da müssen wir noch mal ran, denn die Grauen Wölfe sind auch eine konkrete Bedrohung für Menschen, und zwar in diesem Falle für viele Andersdenkende, für kurdische und alevitische Menschen, teilweise schon im Zusammenhang mit Anschlägen, wo dieses Zeichen gemacht worden ist. Deswegen ist es alles andere als harmlos und auch nicht nur ein nationalistisches Symbol, sondern tatsächlich auch eines, das ebenfalls in einem extremistischen Zu- sammenhang gebraucht wird. Deswegen hört das Thema der heutigen Debatte mit dem Antrag, den wir heute hier beschließen, nicht auf, sondern es geht weiter. Wir werden uns damit beschäftigen müs- sen. Wir müssen klarmachen, diese Demokratie ist wehr- haft. Heute fangen wir mal damit an, dass wir die Betäti- gung der Hamas mit ihrer Symbolik nicht hinnehmen werden, die dafür nötigen Maßnahmen ergreifen und dafür sorgen, dass das umgesetzt wird. – Vielen Dank! Für die Linksfraktion hat der Kollege Schrader das Wort.

Niklas Schrader

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition hat uns hier kurzfristig und dringlich einen Antrag zum Verbot des roten Dreiecks vorgelegt, und wir halten das für vollkommen unangebracht, diese komplexe und sensible Angelegenheit hier im Schnellverfahren durchzustimmen. Ich sage Ihnen gerne auch noch mal, warum. Es ist rich- tig, dass das rote Dreieck von der Hamas als Todesmar- kierung von Feinden verwendet wird. Es ist Realität, dass das rote Dreieck auch in Berlin immer wieder als Bedro- hung eingesetzt wird. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4907 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Personen und Einrichtungen werden markiert, um sie einzuschüchtern, und nicht selten folgen diesen Markie- rungen auch konkrete Taten. Da sind wir uns in der Intention natürlich einig, das ist inakzeptabel, das muss verfolgt werden. Ob das Jüdinnen und Juden sind oder Menschen, die sich für das Existenz- recht Israels oder gegen den Terror der Hamas einsetzen, wir stehen solidarisch ganz klar auf der Seite der Be- troffenen. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN –

Martin Matz

Also stimmen Sie mit Ja!] Das Symbol allerdings hat eine lange Geschichte und wird auch von anderen Gruppierungen verwendet. Die Abgrenzung der Strafbarkeit ist wirklich alles andere als einfach, Herr Matz! Die Nazis benutzten es, das ist schon gesagt worden, um ihre todgeweihten Opfer in den Kon- zentrationslagern zu kennzeichnen. Und nach der Befreiung haben sich Antifaschistinnen und Antifaschisten wie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifa- schisten – VVN-BdA – beispielsweise diesen roten Win- kel angeeignet und tragen ihn in ihrem Logo. Er findet sich übrigens auch bundesweit an vielen Gedenkorten für die Opfer des Nationalsozialismus. Hier ist er ein Symbol des „Nie wieder!“, „Nie wieder Faschismus!“ und auch des „Nie wieder Antisemitismus!“. Auch hier kann es einen Kontext zum Nahostkonflikt geben. Wenn man jetzt das Dreieck unter Strafe stellen will, dann muss man das mindestens klar abgrenzen, und das schafft Ihr Antrag schon mal nicht. Im Text steht – da zitiere ich jetzt mal –: „Das Ziel ist, die Sichtbarkeit des Zeichens in der Öffentlichkeit zu unterbinden und die Strafbarkeit der Verwendung des nach unten gerichteten roten Dreiecks im Kontext des Nahostkonflikts und der Hamas sicherzustellen.“ Ziel ist also auch nach dem Antragstext, dieses Zeichen aus der Öffentlichkeit zu verbannen, und das könnte dann eben auch Organisationen wie die VVN-BdA oder andere treffen, und deshalb legt dieser Antrag, wie ich finde, hier nicht die historische Sensibilität an den Tag, die ange- bracht wäre. Übrigens, die Polizei leitet sehr schnell Er- mittlungsverfahren ein, wenn der Kontext unklar ist, oder greift in Versammlungen ein, und dann wird der Kontext später geklärt, aber der Grundrechtseingriff ist erst mal da. Das ist alles nicht so einfach. Es ist auch nicht klar, ob dieses Verbot einen Mehrwert bringen würde. Bei problematischen Versammlungen ist es auch jetzt schon per Auflage möglich. Es ist auch interessant, dass Sie das jetzt per Antrag der Versamm- lungsbehörde vorschreiben wollen. Aber es ist möglich, es ist auch schon passiert. Die Verwendung des Dreiecks im Zusammenhang mit konkreten Bedrohungen: Wenn es bedrohungsmäßig angewandt wird, dann gibt es konkrete Straftatbestände, nach denen das schon verfolgt werden kann. Das ist auch schon jetzt möglich. Es ist also völlig klar: Bei antisemi- tischen Bedrohungen, bei Feindmarkierungen muss mit Konsequenz vorgegangen werden. Aber was Sie hier machen, ist eine Simulation von Konsequenz. Das ist hilflose und planlose Symbolpolitik mit dem Risiko, dass auch andere, die dieses Zeichen in einem anderen Kon- text verwenden, in die Gefahr der Kriminalisierung gera- ten. Wir sagen außerdem: Die Bekämpfung von Antisemitis- mus darf sich nicht in Verboten und Repression erschöp- fen. Genau diese Entwicklung sehen wir aber leider in der Koalition mit großer Sorge. Und aus diesen Gründen können wir diesem Antrag an dieser Stelle nicht zustim- men. Wir werden uns enthalten. Ich kann die Koalition nur aufrufen, hier noch einmal in die breite politische Diskussion zu gehen, auch im Kontext der gesamten Bekämpfung von Antisemitismus. Wir sind offen dafür.– Vielen Dank! Für die AfD-Fraktion spricht dann der Abgeordnete Tref- zer.

Martin Trefzer

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Hamas- dreieck ist eines der perfidesten antisemitischen Symbole. Es dient der Markierung jüdischer Ziele und bedeutet, den Auftrag zu töten. In Israel wird es benutzt, um Ziele zu kennzeichnen, die terroristisch angegriffen werden sollen. Auch in Deutschland hat sich das Hamasdreieck nach dem 7. Oktober mit rasender Geschwindigkeit ver- breitet. Hier bedeutet es den Aufruf, wenn nicht zu Mord, so doch zumindest zu Gewalt und Sachbeschädigung, wobei Mord- und Pogromfantasien immer mitschwingen. Alles und jeder, vor allem Israelis und Juden, aber auch jeder andere, der den Terror gegen Israel verurteilt oder sich schützend vor jüdisches Leben stellt, kann ins Fa- denkreuz geraten. Deshalb ist es richtig und längst über- fällig, das Hamasdreieck zu verbieten. Was die Vertreter der Koalition allerdings bislang nicht überzeugend darlegen konnten, ist, warum es dafür dieses Antrags bedarf. Denn die Hamas unterliegt in Deutsch- land bekanntlich einem Betätigungsverbot, und Bundes- innenministerin Nancy Faeser kann jederzeit, hat jeder- zeit die Möglichkeit, das Hamasdreieck auf die Liste verbotener Hamassymbole zu setzen. Deshalb stellt sich mir schon ein bisschen die Frage, Frau Innensenatorin: (Niklas Schrader) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4908 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Warum rufen Sie nicht einfach mal bei Ihrer Kollegin Bundesinnenminister an und weisen Sie darauf hin, dass die Liste verbotener Hamassymbole dringend ergän- zungsbedürftig ist? Das wäre doch einfach der Weg. Dazu bedarf es keines Antrags dieses Hauses. Da reicht der kleine Dienstweg, weil das nämlich ein Kernelement exekutiven Handelns ist. Das hat nichts mit unserer par- lamentarischen Gesetzgebung oder unserem parlamenta- rischem Antragswesen zu tun. Dann können auch unmittelbar, lieber Herr Dregger, versammlungsrechtliche Konsequenzen gezogen werden, wenn die Bundesinnenministerin nur endlich mal handelt. Da scheint der Hund begraben zu sein. Dass die Koalitionsfraktionen nicht in der Lage waren, diesen Antrag regulär bis Mittwoch vergangener Woche einzureichen, sondern einen Tag vor der Plenarsitzung als Dringlichkeit hier verkaufen, macht die Sache nicht bes- ser, denn die Bedrohung durch das Hamasdreieck ist ja keineswegs vom Himmel gefallen, wie die Beispiele in Ihrem Antrag auch belegen, die alle viele Wochen oder gar Monate zurückliegen. Also warum diese Dringlich- keit? Warum dieser Dringlichkeitsantrag? Ist es etwa so, dass Nancy Faeser noch vor der Sommerpause dringlich durch dieses Haus ermahnt werden muss, weil sie wieder einmal die falschen Prioritäten setzt? – Das ist offenbar der Fall, und deswegen übersetze ich das Anliegen dieses Antrags, um das es hier geht, einmal in allgemein ver- ständliche Sprache. Die Botschaft des Antrags nämlich lautet ungefähr so: Frau Faeser, walten Sie endlich Ihres Amtes! Stellen Sie sich den realen Bedrohungen in die- sem Land und setzen Sie das Hamasdreieck auf die Liste verbotener Symbole, statt den Bürgern abwegige Ausre- den für den wachsenden Antisemitismus und die steigen- de Gewaltkriminalität in diesem Land aufzutischen! Dabei ist es keineswegs so, dass die Antragsteller ihrer- seits den Realitätscheck bestehen würden, ganz im Ge- genteil. Das ist etwa so, wie wenn ein Farbenblinder vom anderen Farbenblinden fordert, die Farbe zu erkennen. Auch der schwarz-rote Senat muss endlich den israelbe- zogenen, vor allem muslimischen Antisemitismus als die schwerste Bedrohung jüdischen Lebens in dieser Stadt begreifen, statt mit immer neuen Ausreden und jetzt auch noch mit einer Enquete-Kommission Nebelkerzen zu werfen. Denn das Hamasdreieck ist nur die Spitze des Eisbergs in einer Stadt, in der sich Juden nicht mehr si- cher fühlen und ihr Jüdischsein verbergen müssen. Da- rum sollten Sie sich kümmern, liebe Kollegen von der Koalition, und überhaupt erst einmal zur Kenntnis neh- men, von wem die Gefahr für jüdisches Leben in dieser Stadt ausgeht, anstatt hier Schaufensteranträge zu stellen, die Handeln nur vorschützen sollen, denn die Wahrneh- mung der Realität ist nun einmal die unabdingbare Vo- raussetzung für eine Problemlösung auch beim Thema Antisemitismus. Also handeln Sie endlich, statt Nebel- kerzen zu werfen! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerk- samkeit! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die antragstel- lenden Fraktionen haben eine sofortige Abstimmung beantragt. Wer den Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/1829 „Schluss mit Terrorpropaganda Verbot des Roten Dreiecks der Hamas“ jetzt annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und AfD. Wer stimmt dage- gen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist der Antrag ange- nommen. Wir kommen jetzt zu geheimen verbundenen Wahlen. Ich rufe auf lfd. Nr. 5: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 in Verbindung mit lfd. Nr. 6: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0915 und lfd. Nr. 7: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936 und lfd. Nr. 8: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000 (Martin Trefzer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4909 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 und lfd. Nr. 9: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung Wahl Drucksache 19/1008 und lfd. Nr. 10: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1057 und lfd. Nr. 11: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel- Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1058 und lfd. Nr. 12: Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH Wahl Drucksache 19/1247 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute zur Wahl vor: für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abge- ordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzen- den, für die G-10-Kommission Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als Mitglied und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als stellvertretendes Mitglied, für das Präsidium Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde und Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als Mitglieder, für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordne- ten Harald Laatsch als Mitglied und Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Herrn Abgeordneten Ronald Gläser als Mitglied und Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als stellver- tretendes Mitglied, für das Kuratorium des Lette-Vereins Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß als Mitglied und Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als stellvertreten- des Mitglied, für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel- Hauses Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als Mit- glied und Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als stell- vertretendes Mitglied, für den Beirat der Berliner Stadt- werke GmbH Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als Mitglied. Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wah- len in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten acht Stimmzettel in verschiedenen Farben. Das Wahlverfahren erfolgt wie soeben, weshalb ich auf eine erneute ausführ- liche Erläuterung verzichte. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gese- hen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise wieder darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich, jetzt freizumachen. Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen direkt fortgesetzt und nicht für die Auszählung unterbrochen. Ich bitte den Saal- dienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzu- stellen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen. Ich darf noch mal die Präsidiumsmitglieder bitten, die vorgesehenen Plätze einzunehmen; das ist noch ein bisschen dünn. Vielleicht auch in den Fraktionen die Präsidiumsmitglieder daran erinnern! – Dann darf ich die Kollegin Çağlar bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen und vorne die Stimmzet- tel auszugeben. Hatten jetzt alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses einschließlich der Präsidiumsmitglieder die Gelegenheit zur Wahl? – Das ist offensichtlich der Fall. – Ich warte noch einen Moment. Ich frage erneut, ob alle Mitglieder des Abgeordneten- hauses einschließlich der Präsidiumsmitglieder die Gele- genheit zur Wahl hatten. – Das ist offensichtlich der Fall. Ich schließe den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir set- zen, wie angekündigt, die Sitzung fort, und die Wahler- gebnisse werden später bekanntgegeben. Ich rufe auf lfd. Nr. 13: Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen und kommunalpolitischer Bildungswerke aus dem Berliner Landeshaushalt (Berliner Stiftungsfinanzierungsgesetz – BlnStiftFinG) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 30. Mai 2024 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4910 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 12. Juni 2024 Drucksache 19/1761 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1619 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragra- fen 1 bis 8 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Bera- tung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitions- fraktionen auf Drucksache 19/1619 empfiehlt der Fach- ausschuss mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke – und der Hauptausschuss mehrheit- lich – gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung der Frakti- on Die Linke – die Annahme mit Änderungen. Wer den Gesetzesantrag gemäß den Beschlussempfehlungen auf Drucksache 19/1761 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Lin- ke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD sowie CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Vorsichthalber frage ich: Wer enthält sich? – Die Linke hat ihre Wahl auf „Enthal- tung“ gesetzt. – Vielen Dank! Damit ist der Gesetzesan- trag so angenommen. Ich rufe auf die lfd. Nr. 14: Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 17. Juni 2024 Drucksache 19/1769 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1359 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1359 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme mit Änderungen. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1769 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sehe ich bei allen anwesenden Fraktionen sowie einem fraktionslosen Abgeordneten. Sicherheitshalber frage ich: Stimmt jemand dagegen? – Nein. Gibt es Enthaltungen? – Das auch nicht. Damit ist die Gesetzesvorlage so angenommen. – Vielen Dank! Tagesordnungspunkt 15 wird in Verbindung mit Tages- ordnungspunkt 16 behandelt. Ich rufe auf die lfd. Nr. 16: Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes (17. BerlHG-ÄnderungsG) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 17. Juni 2024 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 26. Juni 2024 Drucksache 19/1807 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1572 Zweite Lesung in Verbindung mit lfd. Nr. 15: Jüdische Studenten besser schützen: Gesetz zur Wiederherstellung des Ordnungsrechts an den Berliner Hochschulen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 17. Juni 2024 Drucksache 19/1770 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1438 Zweite Lesung und lfd. Nr. 32 B: Antisemitismus und Diskriminierung an Hochschulen nachhaltig bekämpfen; wirksame Sofortmaßnahmen und langfristige Strategien fördern! Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 1. Juli 2024 Drucksache 19/1826 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1753 Den Dringlichkeiten haben Sie eingangs bereits zuge- stimmt. – Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvor- lage und des Gesetzesantrags. Ich rufe jeweils auf die Überschrift, die Einleitung sowie die einzelnen Artikel der Vorlage und des Antrags und schlage vor, die Bera- tung der Einzelbestimmungen jeweils miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. In der gemeinsamen Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Grasse! Sie haben das Wort. (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4911 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024

Laura Neugebauer

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Werte Zuschauende! Ja, die Zahlen antisemitischer Vor- fälle haben sich seit dem 7. Oktober 2023 in Berlin mas- siv gesteigert. Auch Hochschulen sind davon betroffen. Und ja, wir müssen jetzt handeln. Aber der Schnellschuss – ich sage an der Stelle bewusst „der Schnellschuss“, ein Gesetz, das noch nicht einmal durch vernünftige Anhö- rungsverfahren im Senat gehen kann, ist ein Schnell- schuss –, ist keine Lösung für das allgemeine Problem. Denn, sehr geehrter Kollege Grasse, was Sie machen, ist Schadensbegrenzung nach dem Vorfall. Ordnungsrecht greift an der Stelle zu spät. Jetzt sagen Sie und beschwe- ren sich hier, dass unser Antrag vielleicht ein bisschen länger gebraucht hat. Das liegt aber auch daran, dass wir konkrete Forderungen haben, die an der Stelle klar über Ordnungsrecht hinausgehen, und tatsächlich auch Präven- tion an Hochschulen betreiben und nicht erst eingreifen, wenn es schon zu spät ist. Ja, wir sind uns einig, dass Antisemitismus unsere De- mokratie gefährdet. Es ist ein Skandal, dass die Sicherheit von Jüdinnen und Juden jetzt wieder so bedroht ist, wie sie es seit Langem nicht mehr war. Es ist unerträglich, dass es diese Situation an Hochschulen gibt, und wir müssen das ernst nehmen. Der Antrag von Ihnen greift aber zu kurz. Er löst auch nicht das komplexe Problem an der Stelle. Bei allem Respekt vor der Hochschulautono- mie und einem Lösungsansatz über das Ordnungsrecht: Was Sie nicht machen, ist hier Verantwortung zu über- nehmen und klare Umsetzungsmöglichkeiten des Ord- nungsrechts aufzuzeigen. Hier sprechen wir von Rechts- sicherheit, denn das, was Sie nicht in Ihrem Gesetz re- geln, ist das rechtssichere Verfahren der Umsetzung die- ses Ordnungsrechts. Nein, Sie überlassen das an der Stel- le den Akademischen Senaten, was zu einem Flickentep- pich der Verfahren in Berlin führen wird und dem ver- flochtenen Wissenschaftsstandort in Berlin an der Stelle nicht gerecht werden wird. Der Berliner Senat muss – das sage ich jetzt, weil ich weiß, dass Sie dieses unreife Ordnungsrecht, und das ist es auch nach Ihrem Änderungsvorschlag immer noch, hier heute durchdrücken werden – ein Auge auf die Kon- sequenzen dieser Gesetzesänderung haben und sie weiter evaluieren. Wenn es eben nicht greift, müssen Lösungen geschaffen werden. Ein Ordnungsrecht, das nicht anwen- dungsfähig ist, hilft auch keiner Person in Berlin. Die Maßnahmen, wie das Hausrecht, müssen auch stärker in den Fokus genommen werden. Denn um in einer akuten Bedrohungslage einzugreifen, braucht es genau dieses. Jüdinnen und Juden müssen sich an den Berliner Hochschulen wieder sicher fühlen. Selbst dann bleibt das Problem des strukturellen Antisemitismus. Dafür brau- chen wir als Stadt dringend eine Antwort. Ein Ordnungs- recht ist ein Schnellschuss, der an der Stelle politischer Aktionismus ist und dieses Problem nicht löst. Das Prob- lem ist größer als der vermeintliche Lösungsansatz, den Sie vorlegen. Wir als Grüne fordern daher eine Rück- nahme des verfehlten Versuchs des Ordnungsrechts und eine saubere Aufsetzung. Denn in der Theorie kann ein Ordnungsrecht als Ultima Ratio funktionieren, aber dafür muss es klar definiert und frei von Willkür sein. Eine Exmatrikulationen ist als solche auch ohnehin nicht (Adrian Grasse) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4913 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 zeitlich unbegrenzt, studiengangunspezifisch und hoch- schulunspezifisch. Die Hochschulen müssen sich aber gleichzeitig auch verbindlich und glaubhaft öffentlich gegen Antisemitis- mus positionieren und die Verbesserung der Situation für die jüdischen Studierenden ins Zentrum nehmen. Auch dafür braucht es verbindliche Richtlinien und dauerhafte Sensibilisierung und Antidiskriminierungsstrukturen. Gerade deshalb ist eine strukturelle Lösung wichtig. Wenn jüdische Studierende sich bedroht fühlen, müssen sie wissen, an wen sie sich wenden können. Das ist heute eben nicht überall der Fall. Konzepte müssen entsprechend der jeweiligen Situation an den Hochschulen erstellt werden. Deswegen müssen die Schutzraumkonzepte auch mit den Hochschulen zu- sammen entstehen, und es darf keine Lösung für alle an der Stelle übergestülpt werden. Statt einer Flucht ins Ordnungsrecht fordern wir deshalb in unserem Antrag eine weitreichende Strategie zur Be- kämpfung des strukturellen Antisemitismus an unseren Hochschulen. Es ist unsere Aufgabe als Berlin, für alle Menschen ein sicherer Ort zu sein. Diskriminierungsfreie Hochschulen sind kein nettes Extra, sondern ein Funda- ment einer starken Wissenschafts- und Hochschulland- schaft in Berlin, und zwar für alle Mitglieder der Hoch- schule. Das gilt übrigens auch unabhängig von der Haus- haltsnotlage von Land oder Hochschulen. Der Schnellschuss seitens der CDU und der SPD mit dem Gesetzentwurf zum Ordnungsrecht wird heute Ihrer Ver- antwortung nicht gerecht, die Sie als Regierung tragen. Wir werden ihn daher ablehnen und hoffen sehr, dass wir Ihnen mit unserem Antrag einige Hinweise geben konn- ten, was eigentlich noch im Kampf gegen Antisemitismus zu tun wäre. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat nun der Kolle- ge Hopp das Wort.

Marcel Hopp

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem antisemitischen, gewaltsamen Übergriff auf den FU-Studenten Lahav Shapira war für diese Koalition klar: Wir werden noch vor der Sommer- pause das Ordnungsrecht wiedereinführen. – Ich möchte auch für die kollegiale Zusammenarbeit danken und bin froh, dass wir das jetzt mit dieser Plenarsitzung tun. Ich kann bei aller Bescheidenheit sagen: Mit den parla- mentarischen Änderungen der Koalitionsfraktionen be- schließen wir heute ein wirksames und eben auch ver- hältnismäßiges Ordnungsrecht, und das ist gut so. An- ders, als die Grünen es hier darstellen, hat und hatte die Wiedereinführung des Ordnungsrechts nie die Zielstel- lung, präventiv zu wirken. Das kann das Ordnungsrecht tatsächlich nicht leisten. Das haben wir aber auch an jeder Stelle genau so kommuniziert und transportiert. Deswe- gen finde ich es jetzt ein bisschen billig, das jetzt hier so aufzubauschen, als sei das der Anspruch des Ordnungs- rechts. Das war es nie, das ist es nie, und das wissen Sie auch. Wir als SPD-Fraktion haben von Beginn an zwei rote Linien für uns ganz klar formuliert. Erstens: Wenn wir das Ordnungsrecht einführen, dann muss es ein wirksa- mes Instrument werden. Uns geht es bei der Wiederein- führung des Ordnungsrechts in erster Linie um den Schutz von Opfern nach Fällen der körperlichen und der sexualisierten Gewalt. Mit uns gibt es keinen Papiertiger, der weder Hochschulen noch Opfern hilft. Dafür ist das Thema zu wichtig. Zweitens: Wir führen kein Ordnungsrecht ein, das auch nur die Gefahr birgt, den freien, kritischen, demokrati- schen Diskurs an Hochschulen einzuschränken. Eine Sanktionierung von politisch unliebsamen demokrati- schen Äußerungen und Handlungen von Studierenden wird es mit uns nicht geben. – Beide Zielsetzungen konn- ten wir hier vollständig umsetzen. Unsere parlamentarischen Änderungen am Senatsentwurf heißen konkret: Wir schärfen unklare und offene Begriff- lichkeiten im Senatsentwurf, die vorhanden waren und die tatsächlich zu viel Interpretationsspielraum geschaf- fen haben und eine Zweckentfremdung des Ordnungs- rechts theoretisch und auch praktisch ermöglicht hätten. Der Gewaltbegriff und die Nutzung der Hochschule für Straftaten wurden beide so nachgeschärft, dass eine Fehl- interpretation oder auch eine Instrumentalisierung hier ausgeschlossen werden können. Wir legen den Stellen- wert oder den Schwerpunkt des Ordnungsrechts auf Fälle der körperlichen und sexualisierten Gewalt. Exmatrikula- tionen sind und bleiben Ultima Ratio des Ordnungsrechts. Zwingende Voraussetzung für eine Exmatrikulation ist nun die rechtskräftige und strafrechtliche Verurteilung. Für extreme Fälle, und darauf hat Frau Neugebauer völlig zu Recht hingewiesen, aber das tun wir genau an dieser Stelle mit unserer parlamentarischen Änderung, kann das Hausverbot statt drei nun neun Monate ausgesprochen und wiederholt werden. Damit schließen wir die Lücke zwischen der Gewalttat und der Verurteilung und ge- währleisten das Versprechen, dass sich Opfer nicht mit den Tätern einen Hörsaal teilen sollen. (Laura Neugebauer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4914 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Mit unserer parlamentarischen Änderung wird das Ord- nungsrecht wirksam. Es ist zielgenau, verhältnismäßig und damit eben auch zustimmungsfähig. Deshalb werbe ich um Ihre Zustimmung für den Opferschutz und den Erhalt des freien, kritischen, demokratischen Diskurses an Hochschulen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat der Kolle- ge Schulze das Wort. – Bitte schön!

Tobias Schulze

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will erst einmal sagen, worin wir uns hier in diesem Hau- se vermutlich einig sind: Rote Dreiecke mit Namen dar- über als Markierung und Aufruf zur Gewalt, auch Zerstö- rungen, die in die Hunderttausende Euro gehen, von Uni- versitätsgebäuden und erst recht der brutale Überfall auf den jüdischen Studierenden Lahav Shapira, das sind Din- ge, die an unseren Hochschulen nicht stattfinden dürfen und die ganz klar verfolgt und geahndet gehören. Jetzt schauen wir mal, ob Ihr Ordnungsrecht dazu irgend- etwas beiträgt. Nehmen wir mal die Tat gegen Lahav Shapira – wie würde das in der Praxis aussehen? Das Ziel ist ja, dass das Opfer geschützt wird, dass Lahav Shapira nicht mit dem Täter in einem Seminar oder in einer An- hörung sitzen müsste. – Das würde so aussehen, dass es erst mal ein längeres Verfahren gegen den Täter gibt, in dem dessen Schuld festgestellt wird. Dann wird er nach Monaten, vielleicht Jahren irgendwann verurteilt werden. In dieser Zeit müsste entweder ein Hausverbot greifen oder ein gerichtliches Kontakt- oder Annäherungsverbot. Und irgendwann, nach Jahren, wenn der Täter verurteilt ist, wenn es vielleicht eine Revision gab und es ein rechtskräftiges Urteil gibt, könnte ein Ordnungsausschuss der Universität – der müsste aber auch erst mal tagen, der müsste auch erst mal seine Entscheidung fällen – mög- licherweise – dann ist Lahav Shapira vielleicht schon gar kein Studierender mehr – eine Exmatrikulation ausspre- chen. Da stelle ich mir die Frage: Warum machen Sie das? Warum wollen Sie an dieser Stelle des Verfahrens, Jahre später nach der Tat, wenn der Mensch, der Täter mög- licherweise eine strafrechtliche Verurteilung hat, wenn er vielleicht ins Gefängnis geht, in so einem Fall einer schweren Gewalttat, wenn das Opfer schon gar nicht mehr an der Hochschule ist, ihn dann exmatrikulieren? Warum? Das hat mit Opferschutz nichts zu tun. Ihnen geht es hier darum, ein Exempel zu statuieren und Sym- bolpolitik, Law-and-Order-Symbolpolitik zu machen. Das hat mit Opferschutz nichts zu tun. Es geht auch nicht um den geordneten Hochschulbetrieb an dieser Stelle. Die Tat ist Jahre her. Wir reden hier auch nicht über Wiederholungstaten. Deswegen kann man Ihnen sagen: Das, was Adrian Gras- se hier als rechtssicher, praxistauglich und wirksam be- schrieben hat, das ist unrechtssicher, es ist gerade nicht praxistauglich, es auch unwirksam für Opferschutz und für den Schutz von jüdischen Studierenden an unseren Hochschulen. Es hat Gründe, warum das Ordnungsrecht, das wir seit den 1970er-Jahren im Berliner Hochschulgesetz stehen hatten, nie zur Anwendung kam – nie. Es hat Gründe. Es ist ja nicht so, dass es nicht damals schon solche Vorfälle gegeben hätte. Nein, es ist einfach nicht verfassungssi- cher. Das ist das Problem. Wenn jemand an einer Hoch- schule ist und eine Straftat begeht, ihn dann aus irgend- welchen Gründen exmatrikulieren zu wollen, da haben Gerichte regelmäßig gesagt, dass das nicht verfassungs- sauber und nicht verfassungsmäßig ist. Deswegen streuen Sie hier weiße Salbe auf die Wunden. Das wird nichts dazu beitragen, an unseren Hochschulen irgendetwas zu verbessern. Wir haben in unserem Antrag gesagt, wir wollen kein Ordnungsrecht. Wir meinen, dass Hausverbote und das Hausrecht ausreichen, um Opfer zu schützen. Wir stellen Prävention in den Mittelpunkt – Prävention –, denn das Ziel muss doch sein, dass solche antisemitischen Strafta- ten gar nicht erst stattfinden. Da enthält der Grünenantrag einige gute Punkte. Wir werden uns enthalten zu dem Antrag, weil er auch das Ordnungsrecht drinnen hat, das wir für verfassungswidrig halten in seiner Anwendung, aber ansonsten gute Ansätze. Lahav Shapira hat übrigens gerade die Freie Universität verklagt. Worauf hat er sie denn verklagt? – Nicht darauf, dass sie das Ordnungsrecht anwenden sollte oder nicht; darum ging es nicht. Er hat sie verklagt auf die Anwen- dung des § 5b des Berliner Hochschulgesetzes; das ist Antidiskriminierung. Das ist übrigens ein Paragraf, den die CDU und auch die AfD damals nicht wollten, als wir ihn eingeführt haben. Das muss man hier mal klar sagen. Was Sie mit diesem Gesetzentwurf übrigens noch ma- chen: Sie verschieben die Umsetzung der Antidiskrimi- nierungsstrukturen an den Hochschulen um ein weiteres Jahr. Genau das, worauf Lahav Shapira hier klagt, ver- schieben Sie weiter. Warum tun Sie das? – Ich sage Ihnen: Sie haben hier die mediale Stimmung befeuert und sind dann sozusagen auf Ihre eigene Propaganda reinge- fallen. Das ist Ihr Problem. Und es wird an der Situation an unseren Hochschulen überhaupt nichts ändern. Wir werden das klar ablehnen. (Marcel Hopp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4915 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Sie werden mit den Folgen noch konfrontiert werden. Und ich sage Ihnen mal was: Wenn Sie – – Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege!

Tobias Schulze

Ich komme zum Schluss. – Wenn Sie es überhaupt schaf- fen sollten, wenn die Hochschulen überhaupt dazu kom- men sollten, auch nur eine Studierende oder einen Studie- renden auf dieser Grundlage zu exmatrikulieren, was ich nicht glaube, dann gebe ich Ihnen ein Eis aus. – Danke! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Trefzer.

Martin Trefzer

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Ausgrenzungen von jüdischen Studenten durch Kommilitonen gehören mittlerweile zum traurigen Alltag an Berliner Hochschulen. Hass, Schmierereien, gewalttä- tige Besetzungen von Hochschulgebäuden haben das Vertrauen nachhaltig erschüttert und prägen das Bild unserer Universitäten nach außen. An der HU wurde bei der Besetzung das rote Dreieck der Hamas an eine Wand und an die Tür eines Dozenten geschmiert, ebenso an die Fassade der FU, versehen mit den Worten: „Ziegler will pay“, also „Ziegler wird bezahlen“. Gemeint war damit die Räumung vom 7. Mai dieses Jahres, die der Präsident der FU im Gegensatz zu seiner Amtskollegin an der HU ohne großen Zeitverzug durchgesetzt hat. Ich möchte bei dieser Gelegenheit Professor Ziegler und allen Hoch- schulangehörigen, denen mit roten Hamas-Dreiecken Gewalt angedroht wurde, meine ausdrückliche Solidarität versichern. [Beifall bei der AfD –

Niklas Schrader

Darauf können die gern verzichten!] Stefan Liebig, ein Professor an der FU, schrieb wenige Tage darauf auf X: „Kleine Impression vom Uni-Alltag am Rande: werde im kommenden Semester … ein Seminar zu Antisemitismus anbieten. Im Vorfeld wurde … gefragt, ob das denn in der aktuellen Situation so eine gute Idee sei und ob ich mir der möglichen Konsequenzen bewusst sei.“ Das sind die neuen Normalitäten an Berliner Hochschu- len. Professoren müssen Angst haben, überhaupt Veran- staltungen mit Bezug zu Israel oder dem Thema Antise- mitismus durchzuführen. Mit diesen Zuständen dürfen wir uns nicht abfinden. Deswegen ist jetzt die Zeit zu handeln. Der vorliegende Gesetzentwurf des Senats und der An- trag der Grünen werden diesem Anspruch allerdings leider nicht gerecht, um das vorwegzunehmen. Ein starkes Zeichen gegen den grassierenden Antisemi- tismus an unseren Hochschulen ist demgegenüber der offene Brief von Professoren und Dozenten aus dieser Woche, initiiert von Professor Liebig, von dem auch der oben zitierte Tweet stammt. Für diese Initiative kann man nur ausgesprochen dankbar sein, ebenso wie für den offenen Brief der jüdischen Hochschullehrer zwei Mona- te davor, der die Missstände ebenfalls klar benannt hat. Hätte HU-Präsidentin Blumenthal diesen Brief mit der unmissverständlichen Aufforderung, konsequent gegen gewalttätige Aktionen vorzugehen, ernst genommen, wäre ihr die Zerstörung von Räumen ihrer eigenen Uni- versität und vor allem der Schaden durch die antisemiti- schen Tiraden und die Einschüchterung jüdischer Studen- ten erspart geblieben. Es zeigte sich einmal mehr, wie wichtig es ist, den Stö- rern direkt und unmissverständlich entgegenzutreten. Da Hochschulbesetzungen von einigen linken Hochschulpo- litikern bis hinauf zur Wissenschaftssenatorin zu den Gewohnheitsrechten von Studenten gerechnet werden, sah sich Frau Blumenthal wohl veranlasst, eine vermit- telnde Position einzunehmen, was sie im Nachhinein bitter bereut hat. Ich möchte daher die HU-Präsidentin heute auch einmal etwas in Schutz nehmen, denn eine klare Kante im Hoch- schulgesetz hätte der Präsidentin in dieser Situation auf jeden Fall sehr geholfen. Darum geht es jetzt heute, dass wir dafür die Vorausset- zung schaffen. Wenn im Hochschulgesetz ausdrücklich festgehalten wäre, so wie die AfD-Fraktion es mit dem vorliegenden Antrag fordert, dass rechtswidrigen Beein- trächtigungen des ordnungsgemäßen Hochschulbetriebs entgegengewirkt werden muss, wäre Frau Blumenthal gar nicht erst in diese Zwickmühle geraten, in der sie sich schließlich für den falschen Weg entschieden hat. Stattdessen wird bei Hochschulbesetzungen von vielen Seiten auf die Unileitungen immer wieder ungebührlicher Druck mit dem Ziel einer Beschwichtigung der Besetzer ausgeübt. An allererster Stelle ist da leider Senatorin Czyborra selbst zu nennen. Mit ihrer Verklärung von studentischen Hausbesetzungen, die sie im Ausschuss wiederholt ausgebreitet hat, lädt sie geradezu zu antiisrae- lischen Besetzungen ein. (Tobias Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4916 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Dabei ist es naiv und weltfremd, hier Unterschiede zwi- schen vermeintlich erwünschten und unerwünschten Besetzungen machen zu wollen. Jede Besetzung ist wi- derrechtlich und muss unterbunden werden. Deswegen sieht unser Antrag auch im Gegensatz zur Senatsvorlage den bestimmungsgemäßen Betrieb der Hochschule als wesentliches Ziel des wieder einzuführenden Ordnungs- rechts vor, ganz so, wie es Michael Müller und Steffen Krach einst in der ursprünglichen Novelle vorgesehen hatten. Dass sich auch AStA-Mitglieder munter unter den Beset- zern tummelten und das Studentenparlament nachträglich die Übernahme der Anwaltskosten für die Störer und Gewalttäter gewährt, setzt dem rechtswidrigen Treiben an unseren Unis nun wahrlich die Krone auf und unter- streicht den dringenden Handlungsbedarf. Denn wir dürfen uns mit den gegenwärtigen Zuständen an unseren Hochschulen nicht länger abfinden. Was wir brauchen, sind freie Debattenräume und Forschung auf Exzellenzniveau. Was wir nicht brauchen, sind Antisemi- tismus, Sachbeschädigung und ideologisierte Hochschu- len. Bitte stimmen Sie daher unserem Gesetzentwurf zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und wir kom- men zur Abstimmung. Zu dem Gesetzesantrag der AfD- Fraktion auf Drucksache 19/1438, „Jüdische Studenten besser schützen: Gesetz zur Wiederherstellung des Ord- nungsrechts an den Berliner Hochschulen“, empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1770 mehrheitlich, gegen die AfD- Fraktion, die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag den- noch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Hand- zeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dage- gen? – Das sind alle weiteren Fraktionen sowie ein frak- tionsloser Abgeordneter. Und ich frage noch, ob sich jemand enthalten hat. – Das sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1572, „Sieb- zehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulge- setzes“, empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich, gegen die Oppositionsfraktionen, die Annahme mit Änderun- gen. Wer die Gesetzesvorlage gemäß den Beschlussemp- fehlungen auf Drucksache 19/1807 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Frakti- onen der SPD sowie der CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grü- nen, AfD sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. Sicher- heitshalber die Frage: Enthält sich jemand? – Das sehe ich nicht. Damit ist die Gesetzesvorlage so angenommen. Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/1753, „Antisemitismus und Diskriminie- rung an Hochschulen nachhaltig bekämpfen; wirksame Sofortmaßnahmen und langfristige Strategien fördern!“, empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussemp- fehlung auf Drucksache 19/1826 mehrheitlich, gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke, die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Hand- zeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU, der AfD sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion Die Linke. Damit ist der Antrag abgelehnt. – Vielen Dank! Ich darf Ihnen nun die Wahlergebnisse zu Tagesord- nungspunkt 5 vorlesen. Zur Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermitt- lungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsext- remistischen Straftatenserie in Neukölln – Drucksache 19/0909 – war als stellvertretendes Mitglied Herr Abge- ordneter Robert Eschricht vorgeschlagen. Abgegeben wurden 139 Stimmen, davon zwei ungültige, 12 Ja- Stimmen, 119 Nein-Stimmen, 6 Ent- haltungen – damit ist er nicht gewählt. Als stellvertretender Vorsitzender war Herr Abgeordneter Karsten Woldeit vorgeschlagen. Abgegeben wurden 139 Stimmen, davon zwei ungültige, 14 Ja-Stimmen, 118 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen – damit ist er nicht gewählt. Zur Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin – Drucksache 19/0915 – war Herr Abgeordneter Tommy Tabor als Mitglied vorgeschlagen. Abgegeben wurden 139 Stimmen, davon eine ungültig, 10 Ja-Stimmen, 124 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen – damit ist er nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war Herr Abge- ordneter Martin Trefzer vorgeschlagen. Abgegeben wur- den 139 Stimmen, davon drei ungültige, 10 Ja-Stimmen, 119 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen – damit ist er nicht gewählt. Zur Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Ab- geordnetenhauses – Drucksache 19/0936 – war Herr Abgeordneter Carsten Ubbelohde vorgeschlagen. Abge- geben wurden 139 Stimmen, davon eine ungültige, 13 Ja- Stimmen, 118 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen – damit ist er nicht gewählt. Vorgeschlagen war auch Herr Abgeord- neter Marc Vallendar. Abgegeben wurden 139 Stimmen, davon eine ungültige, 12 Ja-Stimmen, 123 Nein- Stimmen, 3 Enthaltungen – damit ist er nicht gewählt. (Martin Trefzer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4917 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Zur Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz – Drucksache 19/1000 – war als Mitglied Herr Abgeordne- ter Harald Laatsch vorgeschlagen. Abgegeben wurden 139 Stimmen, davon eine ungültige, 11 Ja-Stimmen, 124 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen – damit ist er nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war Herr Abge- ordneter Gunnar Lindemann vorgeschlagen. Abgegeben wurden 139 Stimmen, davon eine ungültige, 10 Ja- Stimmen, 126 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen – damit ist er nicht gewählt. Zur Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung – Drucksache 19/1008 – war als Mitglied Herr Abgeordneter Ronald Gläser vorgeschla- gen. Abgegebenen wurden 139 Stimmen, davon keine ungültig, 12 Ja-Stimmen, 122 Nein-Stimmen, 7 Ent- haltungen – damit ist er nicht gewählt. Als stellvertreten- des Mitglied war Herr Abgeordneter Frank-Christian Hansel vorgeschlagen. Abgegeben wurden 139 Stimmen, davon eine ungültige, 14 Ja-Stimmen, 119 Nein- Stimmen, 5 Enthaltungen – damit ist er nicht gewählt. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mit- glieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Drucksache 19/1057. Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion ent- fielen folgende Stimmen: als Mitglied Herr Abgeordneter Thorsten Weiß, abgegebene Stimmen 139, ungültige zwei, Ja-Stimmen 11, Nein-Stimmen 122, Enthaltungen 4, damit nicht gewählt; als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Rolf Wiedenhaupt, abgegebene Stimmen 139, ungültige zwei, Ja-Stimmen 12, Nein-Stimmen 120, Enthaltungen 5, damit nicht gewählt. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mit- glieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses, Drucksache 19/1058: Auf die Wahlvorschläge der AfD- Fraktion entfielen folgende Stimmen: als Mitglied Herr Abgeordnete Karsten Woldeit, abgegebene Stimmen 139, ungültige eine, Ja-Stimmen 13, Nein-Stimmen 119, Ent- haltungen 6, damit nicht gewählt; als stellvertretendes Mitglied Frau Abgeordnete Jeannette Auricht, abgegebe- ne Stimmen 139, ungültige eine, Ja-Stimmen 13, Nein- Stimmen 120, Enthaltungen 5, damit nicht gewählt. Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH, Drucksache 19/1247: Auf den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: für Herrn Abgeordneten Martin Trefzer, abgegebene Stimmen 139, ungültige drei, Ja-Stimmen 14, Nein-Stimmen 116, Ent- haltungen 6, damit nicht gewählt. Ich rufe auf lfd. Nr. 17: Gesetz zur Erweiterung von Funktionsstellen an Grundschulen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 13. Juni 2024 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 26. Juni 2024 Drucksache 19/1808 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1649 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Bera- tung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1649 empfehlen die Ausschüsse einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß den Beschlussempfeh- lungen auf Drucksache 19/1808 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU- Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke und die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Ich frage noch, ob jemand dagegen stimmt oder sich enthält. – Beides sehe ich nicht. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Vielen Dank! Ich rufe auf lfd. Nr. 18: Verlängerung der Brennpunktzulage nach § 78a des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 13. Juni 2024 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 26. Juni 2024 Drucksache 19/1809 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1661 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Bera- tung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1661 empfehlen die Ausschüsse einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen – die Annahme mit Änderungen. (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4918 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Wer die Gesetzesvorlage gemäß den Beschlussempfeh- lungen auf Drucksache 19/1809 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU- Fraktion und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich nirgends. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke, die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Vielen Dank! Ich rufe auf lfd. Nr. 19: Zweites Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 13. Juni 2024 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 26. Juni 2024 Drucksache 19/1810 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1703 Zweite Lesung hierzu: Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1703-1 in Verbindung mit lfd. Nr. 32 A: 11. Pflichtschuljahr – durchdacht und langfristig angelegt im Sinne eines Berufs-Chancenjahres einführen! Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 27. Juni 2024 Drucksache 19/1818 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1663 In der Beratung beginnt die CDU-Fraktion. – Bitte schön, Frau Kollegin Khalatbari, Sie haben das Wort!

Sandra Khalatbari

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schülerinnen und Schüler! Liebe Eltern! Liebe Lehrkräfte! Liebe pädagogische Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter! Selbstverständlich machen wir in der Berliner Schul- und Bildungslandschaft nicht alles neu, aber wir setzen den einen oder anderen wesentlichen Akzent und manche Schwerpunkte so, dass sie den heuti- gen Erfordernissen angemessen und angepasst sind. Lassen Sie mich bitte zwei entscheidende Anmerkungen zu Beginn meiner Ausführungen zu den bisherigen Le- sungen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schulge- setzes und weiterer Rechtsvorschriften machen, weil sie für mich von großer Bedeutung sind und somit die Kern- botschaft der Schulgesetznovelle der Koalition auf den Punkt bringen. Zum einen stellen wir erst einmal die gesamte Laufbahn eines Kindes, vom Kindergarten bis zum Übergang in den Arbeitsmarkt, in den Fokus. Zum anderen liegt unser Hauptaugenmerk auf den Belangen, Bedürfnissen und Chancen der Kinder und Jugendlichen mit ihren Personensorgeberechtigten, und gleichzeitig und gleichwertig nehmen wir die Lehrkräfte, Erzieherin- nen und Erzieher, die Sozialpädagoginnen und Sozialpä- dagogen sowie alle anderen, ohne die Bildung und Schule im Land Berlin nicht gelingen kann, in den Blick. Als Koalition haben wir die fünf zentralen Vorhaben aus den Richtlinien der Regierungspolitik 2023 bis 2026 des Landes Berlin aufgegriffen. Lassen Sie mich diese noch mal wirklich kurz zusammenfassen: Wir führen das Kitachancenjahr ein, mit dem wir den Zugang zu früher Bildung deutlich stärken, denn auf einem starken Funda- ment kann etwas Großes wachsen. Das war erstens. Zweitens: Wir schaffen das Probejahr beim Übergang von der Grundschule in die siebte Jahrgangsstufe des Gymnasiums ab. Mit der vorherigen Regelung war wirk- lich niemand glücklich. Wir gestalten ein verbindliches Übergangsverfahren, bei dem die Fächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache ein besonderes Augenmerk in der Förder- prognose erhalten und somit die Basiskompetenzen des Lesens, Schreibens und Rechnens, die für das gesamte Leben elementar sind, in den Vordergrund gestellt wer- den. Drittens: Mit dem 11. Pflichtschuljahr – in Anlehnung an den Antrag, den wir heute von der Koalition haben – führen wir als mehr oder minder letztes Bundesland et- was ein, das sich genau an die 10 Prozent der Schülerin- nen und Schüler richtet, die am Ende ihrer Pflichtschul- zeit unsere gezielte Hilfe und unsere Unterstützung in ihrer persönlichen und beruflichen Orientierung ganz besonders benötigen, um in eine Ausbildung oder in einen studienbefähigenden Bildungsgang überzugehen. In enger Kooperation mit der Wirtschaft werden ihnen im 11. Pflichtschuljahr praxisnah weitere Möglichkeiten der beruflichen Orientierung gegeben und Berufschancen aufgezeigt. Wir holen jeden Schüler, jede Schülerin da ab, wo er beziehungsweise sie steht und begleiten ihn beziehungsweise sie so lange wie nötig auf dem entspre- chenden Weg. (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4919 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Viertens: Zum 1. Januar 2025 wird das neue Landesinsti- tut an den Start gehen, das unter anderem Aufgaben der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals sowie der Qualitäts- entwicklung und des Unterrichts erstmals gebündelt unter einem Dach wahrnehmen wird. Fünftens: Zu guter Letzt haben wir mit der Änderung des Schulgesetzes die Verbindlichkeit des Religions- und Weltanschauungsunterrichtes erhöht und gestärkt. Insgesamt ist es uns gelungen, in gemeinsamer Arbeit im Bildungsausschuss an vier Stellen Widerstände aufzulö- sen oder Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Wir haben Sachverständige gehört, Änderungen vorge- nommen oder Verbesserungen eingefügt. Selbstverständ- lich wird es in einigen Monaten, Jahren, wieder Verände- rungen geben müssen. Die Welt bleibt nicht stehen, son- dern dreht sich weiter. Dieser Tatsache werden wir in verantwortungsbewusster Weise Rechnung tragen. Schon Heraklit von Ephesos formulierte im 5. Jahrhundert vor Christus: Panta rhei. Übersetzt heißt das: Nichts ist so beständig wie der Wandel. An dieser Erkenntnis hat sich in all den Jahrhunderten bis heute nichts geändert. Lassen Sie uns also mit diesem Wissen das derzeit beste Schul- gesetz beschließen. Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Ab- geordneten – – Keine Zwischenfragen.

Sandra Khalatbari

Wir transferieren Schule im Land Berlin mit dieser Schulgesetznovelle auf eine der Höhe der Zeit adäquate Ebene. Zum Abschluss möchte ich meinen Dank an all die- jenigen richten, die an dieser Schulgesetznovelle mit großem persönlichem Engagement, mit viel Zeiteinsatz und Sitzfleisch mitgearbeitet haben. Mein besonderer Dank gilt aber natürlich unserer Senatorin Katharina Günther-Wünsch, den beiden Staatssekretären und der Staatssekretärin sowie der gesamten Fachverwaltung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – für einen guten, gemeinsamen, kritisch-konstruktiven, trans- parenten und wertschätzenden Prozess, der sicherlich nicht immer und überall selbstverständlich ist. Bitte stimmen Sie dieser Gesetzesänderung zu, für unsere Schülerinnen und Schüler in Berlin! – Herzlichen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Burkert-Eulitz das Wort. – Bitte schön!

Marianne Burkert-Eulitz

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne einmal mit den Punkten, die wir an den Änderungsanträgen der Koalition gut finden – dies sind einige Punkte mehr als beim Gesetzentwurf der Senatorin Günther-Wünsch. An ihrem Entwurf war nur die Abschaffung des Probejahrs am Gymnasium gut. Der Rest ist insgesamt ein großer Schritt rückwärts – und die SPD trägt diese Rückschritte mit. Das ist sehr schade. Aber nun zum Positiven: Das Ermöglichen einer einheit- lichen Regelung für das Losverfahren bei den Verteilun- gen von Schulplätzen an übernachgefragten Schulen finden wir natürlich gut. Wir hätten dies gern im Gesetz geregelt, aber wir freuen uns, dass Sie unsere Forderun- gen aufgenommen haben. Das verdient Applaus. Genauso richtig ist die Regelung für die Kooperation im Verbund von Oberstufen von Gymnasien, ISSen und Gemeinschaftsschulen. Fast wäre dieses gute Projekt gescheitert. – Danke dafür! Es kann erneut geklatscht werden. Aber nun hört der Applaus auch abrupt wieder auf und es wird sehr traurig und unannehmbar. Zum Ruhen der Schulbesuchspflicht: Hier werden die betroffenen Kinder und Jugendlichen von ihrem Recht auf Bildung ausgeschlossen. Sie werden einfach nach Hause verbannt – selbst dann, wenn ihre Verhaltens- auffälligkeiten, etwa aufgrund ihrer Neurodiversität, an Überforderungssituationen im Kontext und allein in Ver- antwortung der Schule liegen, weil ihnen nicht genügend Ressourcen, kein entsprechend geschultes Personal oder keine entsprechenden Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Autistische Kinder werden nach Hause geschickt und besuchen keine Schulen. Diese Kinder und Jugendlichen können ihr Verhalten nicht ändern. Sie sind nicht dafür verantwortlich, dass sie Überforderungssituationen ausgesetzt werden, die sie nicht anders bewältigen können. Daran wird auch kein Ruhen der Schulbesuchspflicht irgendetwas ändern. Im Ergebnis schließen Sie diese Kinder bewusst aus. Sie verweigern ihnen ihr Recht auf Bildung. Die UN- Behindertenrechtskonvention, die Kinderrechtskonven- tion und die Verfassung des Landes Berlin geben ver- pflichtend anderes vor. Etwa Artikel 11 VvB: Nach unse- rer Verfassung dürfen Menschen mit Behinderung nicht (Sandra Khalatbari) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4920 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 benachteiligt werden, und das Land ist verpflichtet, für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen. Dies gilt selbstverständ- lich auch für die Schule. Nach Artikel 13 unserer Verfassung hat jedes Kind ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlich- keit. Die staatliche Gemeinschaft hat für kindgerechte Lebensbedingungen am Ort Schule – auch für Kinder mit Behinderungen – zu sorgen. Und dann hätten wir da noch Artikel 20 unserer schönen Verfassung: Danach hat jeder Mensch ein Recht auf Bildung. Das Land hat für den Zugang eines jeden Kindes und Jugendlichen zu öffentli- chen Bildungseinrichtungen zu sorgen. Was in dieser Stadt gerade in Verantwortung der CDU passiert, ist genau das Gegenteil von dem, was unsere Verfassung an Rechten für Kinder mit Behinderungen vorsieht. Das geht nicht. Wir haben Ihnen als Grüne verschiedene Änderungs- vorschläge im Gesetzgebungsverfahren gemacht, zum Beispiel das Ändern beim Ruhen der Schulbesuchspflicht oder allen Kindern statt erst zum dritten Geburtstag schon zum ersten Lebensjahr einen Kitagutschein zuzuschicken, denn das ist sonst viel zu spät. Wir schlagen Ihnen vor, die übernachgefragten Schulplätze sehr viel gerechter für alle Kinder zugänglich zu machen. Wir haben Ihnen gute Vorschläge für die Gestaltung eines wirklichen Perspek- tivenjahres für diejenigen Jugendlichen gemacht, die nach zehn Schuljahren noch keine Perspektive haben, anstatt sie mit dem 11. Pflichtschuljahr wieder an die Schule zurückzuschicken, in deren Setting sie schon gescheitert sind. Im Ganztag wollen wir endlich die Hausaufgaben abschaffen. Hausaufgaben lagern den Unterricht in die Freizeit aus; Kinder haben aber ein Recht auf freie Zeit. Hausaufgaben sind die Verlagerung von schulischer Leh- re in die Familien. Das vertieft die Spaltung im Bildungs- system noch mehr, und es ist ungerecht. Auch das Sitzen- bleiben am Gymnasium wollen wir abschaffen. Es macht keinen Sinn. Arbeiten Sie ganz dringend an der Inklusion unserer Kinder in der Schule! Hier besteht großer Handlungs- bedarf. Wenn wir alles zusammenrechnen, bewegen wir uns da massiv rückwärts. Das müssen wir verhindern und aufhalten. Das wird die Aufgabe der nächsten Zeit sein, und da steht diese Koalition in der Verantwortung. Aus dieser Verantwortung werden wir sie auch nicht entlas- sen. – Vielen Dank! Dann folgt für die SPD-Fraktion die Kollegin Dr. Lasić.

Dr. Maja Lasić

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute kommt ein großes Kapitel zu seinem Ende. Wir haben im Laufe des letzten Jahres unzählige Male über das Schulgesetz debattiert, auch hier, in ver- schiedensten Konstellationen, auch in unserem Aus- schuss. Deswegen werde ich mich in meinem Beitrag nicht auf die großen Punkte konzentrieren, über die wir intensiv gesprochen haben – das sind vor allen Dingen der Übergang auf das Gymnasium und das 11. Pflicht- schuljahr. Das sind die wichtigsten Errungenschaften dieses Schulgesetzes. Ich konzentriere mich auf die anderen Änderungen, die angesichts der großen Brocken gegebenenfalls unter- gehen, und komme in diesem Kontext auch auf die Rolle des Parlaments in der Beratung eines Schulgesetzes. Es lohnt sich ein Vergleich zwischen dem Referenten- entwurf aus dem November und der jetzigen Beschluss- fassung, die wir heute gemacht haben. An einem solchen Vergleich sieht man auch, wie am Ende – manchmal auch sehr erfolgreich – ein Abgleich zwischen dem, was eine Verwaltung will, und dem eigentlichen Willen, den wir als Parlament hineintragen, stattfindet – gerade, wenn es um besonders vulnerable Gruppen geht. Ich würde dies gerne an ein paar zentralen Beispielen festmachen. Das erste ist das von der jetzt quatschenden Kollegin Marianne Burkert-Eulitz gerade hervorgehobene Thema Inklusion. ‒ Ich bin mir nicht sicher, mit welchem Schulgesetz Sie sich befasst haben. Es ist auf jeden Fall nicht das, was wir heute beschließen. Der zentrale Aspekt des Ruhens der Schulpflicht im § 43b, auf den Sie sich auch beziehen, bezieht sich nicht allgemein auf autistische Kinder, die von der Schulpflicht ausgeschlossen werden. Es geht um die besonders schwerwiegenden Fälle, bei denen sämtliche anderen pädagogischen Maßnahmen vorher nicht gegriffen haben, bei denen es auch um Op- ferschutz im schulischen Kontext geht und um die Be- gleitung der Jugendlichen. Das heißt auch: Die Gesetze haben uns an der Stelle eine Verpflichtung gegeben, uns damit zu befassen, und das Parlament hat an dieser Stelle dafür gesorgt, dass es eine kontinuierliche Überprüfung gibt, damit auch für die Kinder die Sicherstellung der Rückkehr in die Schule gewährleistet wird. (Marianne Burkert-Eulitz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4921 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Vergleichbar ist es auch mit dem Verbund der Ober- stufen. Wir stehen zu unserem Versprechen, dass jede Schule zu jedem Abschluss führt. Das wird auf dem Weg der Verbundoberstufen möglicher sein. Insbesondere können Verbünde mit den Oberstufenzentren ausgebaut werden und damit die dortigen Kapazitäten auch für die allgemeinbildenden Gänge genutzt werden. Das Losverfahren muss reformiert werden. Wir haben den entsprechenden Öffnungsparagrafen dafür gestärkt und sorgen dafür, dass es dabei nicht zu einer Unter- scheidung zwischen ISS und Gymnasien kommt. Daher muss ich sagen: Ich freue mich über den heutigen Ab- schluss und sehe nicht die angekündigte Rolle rückwärts, sondern eine behutsame Weiterentwicklung des Schul- gesetzes. Es gilt im Bildungsbereich wie immer: Nach einer Schulgesetznovelle ist vor einer Schulgesetznovelle. Sobald wir aus der Sommerpause zurück sind, fangen wir mit dem Thema freie Schulen an, fangen wir mit dem Thema soziale Barrierefreiheit und Zugang zu freien Schulen an, fangen wir mit Anreizen an, wenn es darum geht, dass es auch für die freien Schulen attraktiv ist, sich dem Thema Inklusion und soziale Barrierefreiheit zu widmen, und diese Debatte wird mindestens genauso spannend wie die, die wir hinter uns haben. Ich freue mich! – Vielen Dank! Jetzt folgt für die Linksfraktion die Kollegin Brychcy. – Bitte schön!

Franziska Brychcy

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihre Schulgesetznovelle ist ein verheerender Rückschritt für die Bildungspolitik in Berlin. Da ist nichts auf der Höhe der Zeit, liebe CDU, und da hat die Koalition ehrlich gesagt auch nicht gut nachgearbeitet, liebe SPD! [Marcel Hopp (SPD): Das hat die Kollegin von den Grünen besser angefangen! –

Dr. Maja Lasić

Wo ist das Lob?] Durch die verengte Förderprognose beim Übergang auf die weiterführende Schule – es zählen künftig nur noch Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache – ver- schärfen Sie die Segregation empfindlich. Sie erschweren den Zugang zum Gymnasium für Schülerinnen und Schü- ler, die in Naturwissenschaften stark sind, aber in den Sprachen nicht gleichermaßen, für Kinder, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, oder Schüle- rinnen und Schüler mit nichtdeutscher Familiensprache. Ich verstehe, dass Sie darüber nichts sagen wollen, Frau Dr. Lasić, da würde ich mich als SPD auch schämen. Die anderen Schulformen, die Integrierten Sekundarschu- len und die Gemeinschaftsschulen, werden nun deutlich mehr Schülerinnen und Schüler aufnehmen und auf ihrem Bildungsweg begleiten müssen, während die Gymnasien entlastet werden. In manchen Bezirken wie Steglitz- Zehlendorf führt das dazu, dass voraussichtlich Hunderte Schülerinnen und Schüler weite Wege in andere Bezirke auf sich nehmen müssen, weil es hier schon jetzt viel zu wenige Schulplätze an den Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen gibt, während Schulplätze an den Gymnasien frei bleiben. Das ist fatal. Das mindert die Bildungschancen von jungen Menschen und ist nichts anderes als Klassenpolitik von oben. Die Durchlässigkeit von Bildungswegen wird erheblich verringert, der Leis- tungsdruck bereits von Grundschülerinnen und Grund- schülern deutlich erhöht. Katastrophale Rückschritte gibt es auch im Bereich In- klusion. Der Beirat für Menschen mit Behinderung war gestern geschockt, dass die allgemeine Schulpflicht künf- tig pauschal mit 18 Jahren enden soll, was Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, Geflüchtete und diejenigen erheblich benachteiligt, die keine geradlinige Bildungsbi- ografie aufweisen können. Die geraten aus dem Blick, Frau Khalatbari. Für die ist die Schulpflicht dann vorbei. Da gibt es nie- manden mehr, der sich kümmert. Besonders verheerend ist es, dass die Schulaufsicht künftig in der Sek 2 die komplette Schulpflicht einfach für beendet erklären kann, wenn – Zitat – ein weiterer erfolgreicher „Schulbesuch nicht zu erwarten ist“, zum Beispiel bei Kindern mit Mehrfachbehinderung. So steht es in Ihrer Begründung. Es geht um Kinder, die mehrfach behindert sind, wo man einfach sagt: Keine Schulpflicht mehr. – Darauf hatten wir Sie hingewiesen, da haben Sie nicht nachgebessert. Es ist klar, dass dieser Paragraf das Recht auf Bildung fundamental verletzt und damit deutschlandweit ein ein- maliger Rückschritt wäre. Aber daran haben Sie nichts geändert. Dass Sie Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu Bildungseinrichtungen erklären und jungen Menschen mit Behinderungen nicht gleichermaßen ein Angebot für den Schulbesuch und den Übergang in den Beruf unter- breiten, ist ehrlicherweise ein Armutszeugnis, und da hat Ihr Änderungsantrag zum Ruhen der Schulpflicht leider auch gar nichts geändert. Das steht nämlich jetzt im Ge- setz, wenn wir es heute beschließen. Ich fordere Sie wirk- lich auf, diesen inklusionspädagogisch verheerenden Paragrafen heute nicht zu beschließen. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, unseren Änderungsanträgen zuzu- stimmen. Zudem schlagen wir auf Anregung des Deut- schen Instituts für Menschenrechte, des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung und des Berliner Bündnisses für schulische Inklusion vor, einen Passus zu angemesse- nen Vorkehrungen aufzunehmen, um das gemeinsame Lernen für Kinder mit sonderpädagogischem Förder- (Dr. Maja Lasić) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4922 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 bedarf zu gewährleisten. Hamburg hat übrigens eine ähnliche Formulierung im dortigen Schulgesetz bereits beschlossen. Ebenfalls schockiert hat uns, dass Sie bezüglich der Qua- lität im Ganztag einen Haushaltsvorbehalt ins Schulge- setz aufgenommen haben. Erfolgt nun die Qualität im Ganztag nur noch nach Kassenlage? Ab 2026 gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Für den Ganztagsausbau erhält Berlin insgesamt 154 Millionen Euro Bundesmittel. Letztes Jahr haben Sie als KMK- bedeutet mehr Segregation, mehr Leistungsdruck, weni- ger Durchlässigkeit, weniger Bildungschancen, weniger Inklusion. Das ist kein guter Tag für die Schülerinnen und Schüler in Berlin, die letztlich unter den Folgen Ihrer Politik leiden werden. Für die AfD-Fraktion folgt der Abgeordnete Weiß.

Thorsten Weiß

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD- Fraktion steht dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Schulgesetzes positiv gegenüber, da zent- rale Punkte der Novelle inhaltlichen Forderungen unserer Fraktion aus den Jahren 2018 und 2022 entsprechen. Die Neuregelung, welche den Übergang zum Gymnasium samt Probeunterricht regelt, entspricht der Forderung der AfD-Fraktion aus dem Jahr 2022. Dass dabei der Fokus auf den Kernfächern Mathematik, Deutsch und erste Fremdsprache liegt und nicht auf den Gesellschaftswis- senschaften, wie es Die Linke, Frau Brychcy, fordert, ist richtig und sollte eigentlich selbstverständlich sein. Wir sind allerdings der Meinung, dass das Losverfahren beim Schulübergang vollständig durch rein leistungsbe- zogene beziehungsweise schulinterne Kriterien ersetzt werden muss. Auch die Möglichkeit, Schüler abzuschu- len, muss bestehen bleiben. Dazu haben wir jeweils Än- derungsanträge eingebracht. Die Einführung des 11. Pflichtschuljahres für Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag hat meine Fraktion bereits 2018 gefordert. Wir begrüßen also, dass dieses nun eingeführt wird. Die Grundlage für gelingende Bildungsbiografien sind gute Deutschkenntnisse. Bereits im Gesetz verankert ist die kleine Kitapflicht für Kinder mit Förderbedarf beim Erwerb der deutschen Sprache, welche allerdings nicht konsequent umgesetzt wurde. Ob mit dem Kitachancen- jahr, welches nun durch die Gesetzesänderung kommt, eine konsequentere Umsetzung gelingt, bleibt deshalb abzuwarten. Was wir neben einer Sprachstandsfeststel- lung in der Kita brauchen, ist ein verbindlicher Sprachtest vor Aufnahme in die Schule, so wie es in Dänemark praktiziert wird. Kinder, die Defizite im Bereich der deut- schen Sprache aufweisen, müssen Lerngruppen für Neu- zugänge ohne Deutschkenntnisse oder die an der Grund- schule wieder einzurichtende Vorschule besuchen. Dass die mangelnden Deutschkenntnisse ein Problem sind, welches sich durch alle Klassenstufen zieht, ist ja nun wahrlich kein Geheimnis. Wir wollen deshalb, dass Schüler entsprechend der erreichten Niveaustufe im Deutschen in möglichst homogenen Lerngruppen zu- sammengefasst werden. Auch dazu haben wir einen Än- derungsantrag eingereicht. Besteht bei Schülern ein be- sonderer Förderbedarf, insbesondere beim Erwerb der deutschen Sprache, muss auch in den Schulferien ein Schulbesuch oder die Teilnahme an Lernangeboten ange- ordnet werden können. Auch dazu haben wir einen Ände- rungsantrag eingereicht. Des Weiteren fordern wir in unseren Änderungsanträgen das Recht auf Teilnahme an Schulwettbewerben, die Stärkung der Elternpflichten, die Stärkung der Förderver- eine und von Sponsoring, die Durchsetzung von Disziplin und Schulvereinbarungen nach dem Vorbild der Bergius- Schule, die Abschaffung der allgemeinverbindlichen Schulinspektion, das Verbot der Gesichtsverhüllung, die Einführung von Kopfnoten und die Verankerung des Rechts, ein Musikinstrument zu lernen. Die vorliegende Gesetzesnovelle wird die massiven Bil- dungsprobleme in Berlin nicht lösen. Wir nehmen den- noch positiv zur Kenntnis, dass zumindest die Weichen jetzt in die richtige Richtung gestellt werden, und sind (Franziska Brychcy) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4923 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 darüber hinaus sehr gespannt, welche Ideen die Regie- rungskoalition künftig noch von der AfD aufgreift. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Das heißt, wir kommen jetzt zu den Abstimmungen. Zunächst erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, der Ihnen als Tischvorlage vorliegt. Wer den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/1703-1 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abge- ordneter. Dann frage ich: Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1703 – Stich- wort hier: Änderung des Schulgesetzes – empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die An- nahme mit Änderungen. Wer die Gesetzesvorlage gemäß den Beschlussempfehlungen auf Drucksache 19/1810 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzei- chen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen Bünd- nis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer enthält sich? – Das ist der fraktionslose Abgeordnete im Raum. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/1663 „11. Pflichtschuljahr – durchdacht und langfris- tig angelegt im Sinne eines Berufs-Chancenjahres einfüh- ren“ empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Annahme. Wer den Antrag gemäß der Be- schlussempfehlung auf Drucksache 19/1818 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und AfD. Wer stimmt dage- gen? – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Wer enthält sich? – Okay, dann steht das so im Protokoll. – Dann ist der Antrag damit angenommen. Dann rufe ich auf lfd. Nr. 20: Zweites Gesetz zur Änderung des Grünanlagengesetzes Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 27. Juni 2024 Drucksache 19/1812 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1446 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Arti- kel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu ver- binden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann beginnt in der Beratung nun die Fraktion Die Linke, und das mit der Abgeordneten Gennburg.

Danny Freymark

Danke schön! Wir hatten mit Frau Gennburg sehr aus- führliche Debatten dazu im Ausschuss, teilweise aus meiner Sicht wirklich unredlich, den Eindruck zu vermit- teln, man würde die Freiheit einschränken oder einen Polizeipark daraus machen. Ich glaube, dass Sie aufgrund dieser Haltung nicht mehr Teil der Landesregierung sind, weil Sie damit schon lange keinen wirklich repräsentati- ven Teil mehr in dieser Stadt vertreten, sondern sich Stück für Stück ins Abseits bringen, weil Sie an den Realitäten dieser Stadt vorbei politisch handeln. Das ist Ihr gutes Recht. Sie sind auch in der Opposition. Aber ich bin mir sicher, Sie werden, wenn überhaupt, in der Opposition bleiben. – Vielen Dank! Dann hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Franco jetzt das Wort.

Vasili Franco

Das sage ich Ihnen gleich, Herr Matz! – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erin- nern Sie sich an Horst Seehofer? Der sagte einst, man muss Gesetze kompliziert machen, dann fällt es nicht so auf. Die Koalition macht mit der heutigen Änderung des Grünanlagengesetzes dem Seehofer alle Ehre. In Wahr- heit geht es nicht etwa um den Schutz von Grünanlagen oder der Stadtnatur, sondern um eine Lex Görlitzer Park, denn Kai Wegner will einen Zaun um den Görli. Argu- mente hat er dafür zwar nicht, geht dafür aber gerne mit Fake News spazieren, vom unsichtbaren Zaun in New York, von ausgedachter Kinderprostitution bis hin zur Behauptung, es würden 72 000 Einsatzkräftestunden der Polizei frei werden, obwohl wir alle und auch die Innen- senatorin wissen, dass das nicht stimmt. Damit der Traum des Regierenden vom Zaunkönig wahr werden kann, will er das Grünanlagengesetz ändern, denn Einzäunen und Abschließen gibt das Gefahrenabwehrrecht im Polizei- recht schlicht nicht her. Sie selbst wissen es wohl, jedes Gericht würde Ihnen eine Parkschließung zur Gefahrenabwehr auf Grundlage des Berliner Polizeigesetzes um die Ohren hauen, wäre es anders, brauchten Sie nicht diesen Umweg über das Grünanlagengesetz. Und obwohl wir aus der Opposition bereits in der ersten Lesung vor dieser wackeligen Rege- lung gewarnt haben, missbraucht die Koalition nicht zuletzt mit der kurzfristigen Änderung im Umwelt- (Danny Freymark) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4926 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 ausschuss das Grünanlagengesetz als Ersatzpolizeirecht, und das alles nur für einen Zaun. Das ist ein Skandal. Sie müssten eigentlich auch wissen, dass Einzelfallgeset- ze verfassungsrechtlich verboten sind; wenn es aber um den Görlitzer Park geht, biegt sich die CDU Gesetze bis an den Rand der Verfassungswidrigkeit oder vielleicht sogar darüber hinaus zurecht. Einfach weil sich ein Park an einem kriminalitätsbelaste- ten Ort befindet, sollen künftig Grundrechte Tausender friedlicher parknutzender Anwohnerinnen und Anwohner und Besucherinnen und Besucher eingeschränkt werden. Der Wunsch nach Sicherheit heiligt nicht jedes Mittel, vor allem, wenn die Maßnahme nicht mal mehr Sicher- heit schafft. Park zu, Kriminalität weg, das ist so einfach wie falsch. Das sagen selbst die bestehenden Kriminalsta- tistiken. Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage zulassen möchten, und zwar vom Kollegen Matz aus der SPD-Fraktion.

Vasili Franco

Immer doch, Herr Matz, bitte schön!

Martin Matz

Schönen Dank, Herr Kollege! Ich wollte gerne fragen, ob Sie wissen, dass der Senat auf eine Anfrage des Abge- ordneten Franco geantwortet hat, dass 55 von 135 jährli- chen Gewalttaten im Görlitzer Park während der Nacht- stunden zwischen 22 und 6 Uhr stattfinden.

Vasili Franco

Vielen Dank, lieber Herr Kollege Matz! – Ja, das weiß ich. Ich würde mir wünschen, Sie hätten die ganze Anfra- ge durchgelesen. Dort steht nämlich „schon jetzt“ drin. Schon jetzt finden zwei Drittel der Straftaten im KBO Görlitzer Park/Wrangelkiez nicht im Park selbst statt, sondern außerhalb. Wenn man sich die Nachtzeit mal genau anschaut und das ganze Gebiet drum herum nimmt, finden 3 Prozent der Straftraten in diesem KBO nachts im Görlitzer Park statt. Also wenn Sie sagen, dieser Zaun soll die Kriminalität bekämpfen, dann lügen Sie sich in die Tasche, und das wissen Sie auch. Dieser Zaun ist einfach nur Symbolpoli- tik. Herr Kollege! Wir machen gleich weiter, und ich frage, ob Sie auch eine Zwischenfrage der Kollegin Gennburg zulassen würden.

Vasili Franco

Auch Frau Gennburg darf sich noch mal äußern.

Vasili Franco

Ich kann beides beantworten. – Wir werden uns heute nicht enthalten, wir werden gegen dieses Gesetz stimmen, und ich führe ja auch gerade aus, wieso. Schön, dass Sie juristische Nachfragen stellen! Immerhin scheinen Sie sich damit befasst zu haben. Natürlich kann man in Regelungen reinschreiben, was man erst mal will. Die Koalition schreibt in diese Regelung rein: Ein krimi- nalitätsbelasteter Ort eröffnet den Bezirken alle Möglich- keiten, die ihnen gerade einfallen. – Meine Güte, was ist denn das für eine Rechtsgrundlage? Selbst wenn diese Rechtsgrundlage nicht verfassungswidrig sein sollte, dann wissen Sie, und das sagt Ihnen auch die VG- und OVG-Rechtsprechung zu den Alkoholverboten, dann müssen Sie sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ganz genau anschauen, wie der Grundrechtsschutz ge- währleistet wird. Wissen Sie, warum die Alkoholverbote gekippt worden sind? – Weil es eben dem nicht genügt, weil es die Grundrechte unverhältnismäßig einschränkt, und genau das tun Parkschließungen auch, vor allem mit dieser hemdsärmeligen Argumentation dieser Koalition. (Vasili Franco) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4927 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Ich dachte auch bisher, für die Verhinderung von Strafta- ten ist die Polizei zuständig und nicht die Grünflächen- ämter der Bezirke. Die wissen übrigens nicht mal, wo die kriminalitätsbelasteten Orte ihre Grenzen haben, da die Polizei diese ja nicht mal veröffentlicht. Warum, liebe Koalition, sollen eigentlich die ganze Zeit die Bezirke dafür herhalten, was CDU und SPD in der Kriminalitäts- bekämpfung in den letzten Jahren nicht geschafft haben? Aber vor allem: Warum ignorieren Sie die Ängste der Anwohnerinnen und Anwohner, die vor einer weiteren Verdrängung in die Kieze warnen? Was ist Ihre Antwort darauf, dass bei einem geschlossenen Park die Drogen einfach 100 Meter weiter vertickt werden? Was ist Ihre Antwort darauf, dass ein Zaun keinen Menschen aus der Abhängigkeit befreien wird? Sie geben für diesen Zaun, und das trotz Haushaltschaos, Millionen aus, während die Träger der Suchthilfe gerade um jeden Euro kämpfen müssen. Das ist ein Armutszeugnis Ihrer Symbolpolitik, liebe Koalition! Deshalb, lehnen wir doch heute alle gemeinsam dieses Gesetz ab! Wenn Sie Grünanlagen schützen wollen, brin- gen Sie die Charta Stadtgrün auf den Weg, aber beerdi- gen Sie bitte dieses Millionengrab Zaunbau, bevor es die Gerichte tun werden! – Vielen Dank! Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Vierecke das

Linda Vierecke

Ich bin fertig. – Danke! Dann geht es weiter mit der AfD-Fraktion, und zwar mit dem Kollegen Bertram.

Alexander Bertram

Vielen Dank, Herr Präsident! – Verehrte Kollegen! Ich hatte bereits in der ersten Lesung dieser Gesetzesände- rung gesagt, dass es ja prinzipiell begrüßenswert ist, wenn nun mit der notwendigen Ernsthaftigkeit die The- men Gewalt, Vandalismus, Vermüllung und ganz allge- mein die Zerstörung unserer Parkflächen angegangen werden. (Vasili Franco) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4928 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Und in der vorgelegten Gesetzesänderung sind auch gute Ansätze dabei. Das will ich Ihnen gern zugestehen. Ins- besondere sind die Änderungen in § 7 – das hatte ich ja auch schon im Ausschuss gesagt – absolut begrüßens- wert, da diese nun endlich die Rechtsunsicherheit rund um das Thema Ordnungswidrigkeiten beseitigt und ins- besondere die Ahndung von Verstößen gegen Benut- zungsregelungen klarstellt. Das ist gut und gibt den Be- zirken endlich den Maßnahmenkatalog an die Hand, um speziell Umweltsündern konsequent begegnen zu können. Anders sieht es allerdings mit der noch schnell geänder- ten Fassung in Paragraf 6 Absatz 4 aus. Und der Kollege Freymark war es, glaube ich, der gesagt hat: Das ist mit dem Rat der Bürgermeister abgestimmt. – Die letzte Änderung natürlich nicht. Das gehört zur Wahrheit auch dazu. Diese Klarstellung haben Sie mit den Bezirken nicht abgestimmt. Das Schließen von Parkanlagen – und das wird ja damit ermöglicht, das haben wir jetzt ausgiebig diskutiert – zur Verhinderung von Kriminalität, und da muss man sich ehrlich machen, ist im Grunde ein Armutszeugnis für den Senat und auch ein Eingeständnis, dass man der Gewalt und Kriminalität in dieser Stadt offenbar jetzt dadurch begegnen möchte, dass man unbescholtenen Bürgern den Zugang zu den dringend benötigten grünen Erholungsflä- chen verwehren und dem öffentlichen Raum entziehen möchte. Die Berliner sollen nun in einem Akt der Kollek- tivbestrafung das ausbaden, was Sie und Ihre Vorgänger- regierung auf Landes- und natürlich auch auf Bundesebe- ne in den letzten Jahren verbockt oder verschlafen haben. Das ist bitter, und es wird die existierenden Probleme nicht lösen. Die muss man nämlich an der Wurzel packen und endlich eine Gesamtstrategie für ein sicheres und sauberes Berlin vorlegen. Das erwarten die Menschen in dieser Stadt nämlich von Ihnen, und dieser Debatte ent- ziehen Sie sich witzigerweise regelmäßig, indem Sie irgendwelche Ablenkungsmanöver über irgendeinen Zaun oder aber die hundertste Konferenz ohne wirkliches Ergebnis starten. Auch sind Sie bis heute die Antwort schuldig geblieben, wie diese Gesetzesänderung dann letztendlich, wenn Sie denn Parks schließen wollen, in der Praxis umgesetzt wird. Da bin ich auch sehr gespannt. Nein, was wir brau- chen, ist mehr Polizeipräsenz, eine leistungsfähige Justiz, und wir müssen unsere Sicherheitskräfte endlich von dem Ballast des Landesantidiskriminierungsgesetzes befreien. [Beifall bei der AfD –

Rolf Wiedenhaupt

Jawoll!] Dafür braucht es auch endlich die notwendige Prioritäten- setzung im Haushalt, denn die innere Sicherheit auch in den Parkanlagen darf natürlich nicht irgendwelchen Koa- litionsspielchen über pauschale Minderausgaben zum Opfer fallen. Und ich bin schon sehr gespannt – das hat- ten wir auch in der ersten Lesung schon –, wie das dann mit dem knappen Haushalt weitergehen soll. Und natür- lich müssen ausländische Straftäter – und um die geht es vor allem, wenn wir über Gewaltdelikte und Rauschgift- kriminalität in Berliner Parks sprechen – sofort unser Land verlassen, ohne Wenn und Aber. Ja, ich sehe schon, hier ist jetzt wieder Kopfschütteln. Machen Sie doch einfach mal ein kleines Experiment und versetzen Sie sich gedanklich zum Beispiel zurück ins Jahr 2014, wenn man das so sieht. Ich glaube, hätte Ihnen da jemand gesagt, dass Sie hier einmal stehen und die Möglichkeit zur Schließung von Parkanlagen durchset- zen, weil die Gewalt und Kriminalität in einigen Parkan- lagen so schlimm geworden ist, dann hätten Sie denjeni- gen vermutlich für verrückt erklärt. Jetzt stehen Sie aber hier und leisten diesen Offenba- rungseid, dabei wäre das alles gar nicht nötig, wenn Sie endlich die richtigen Schlüsse ziehen würden. Aber das können Sie nicht, weil Sie dann eingestehen müssten, dass Ihre Migrationspolitik des ganzen letzten Jahrzehnts gescheitert ist. Sie schließen aber lieber die Augen und schließen die Parks gleich mit ab. Die Parks müssen endlich wieder sicher werden, aber sie müssen auch zugänglich bleiben, und zwar zu jeder Ta- ges- und Nachtzeit. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerk- samkeit! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu der Geset- zesvorlage auf Drucksache 19/1446 empfiehlt der Fach- ausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion – die Annahme mit Änderungen. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 19/1812 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU- Fraktion und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Wer enthält sich? – Das ist die AfD- Fraktion und ein fraktionslose Abgeordneter. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Ich rufe dann auf lfd. Nr. 20 A: Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes, des (Alexander Bertram) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4929 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Lehrkräftebildungsgesetzes und der Bildungslaufbahnverordnung Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 27. Juni 2024 Drucksache 19/1817 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1746 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Arti- kel 1 bis 4 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Bera- tung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1746 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1817 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Linksfraktion, AfD und der fraktionslose Abge- ordnete. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Das sind entsprechend keine Abgeordneten. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 20 B: Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags vom 13. Dezember 2005 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 1. Juli 2024 Drucksache 19/1824 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1549 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragra- fen 1 bis 3 der Gesetzesvorlage und den anliegenden Staatsvertrag und schlage vor, die Beratung der Einzelbe- stimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nichts. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1549 emp- fiehlt der Fachausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Be- schlussempfehlung auf Drucksache 19/1824 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, die Linksfraktion, die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das ist auch nie- mand. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Tagesordnungspunkt 21 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 22: a) Gesetz über Berichtspflichten des Senats gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin zu Grundrechtseingriffen im Rahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung (Überwachungstransparenzgesetz) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1652 Erste Lesung b) Wiedereinführung des Funkzellentransparenzsystems – Kein Abbau des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1657 Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags und des Antrags feder- führend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Verfas- sungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz und an den Ausschuss für Verfas- sungsschutz. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte 23 und 24 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 25: Rettet die Staatsbürgerschaft – Deutsche Pässe nicht verramschen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 19. Juni 2024 Drucksache 19/1776 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1309 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und das mit dem Abgeordneten Dr. Bronson. Der Kollege möchte keine Zwischenfragen, fürs Protokoll. (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4930 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024

Dr. Hugh Bronson

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die jüngste Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die von der Ampelkoalition gegen alle Widerstände durchge- drückt wurde, war ein schwarzer Tag für unser Land. Trotz eindringlicher Warnung hat die Bundesregierung die Hürden für den Erwerb der deutschen Staatsbürger- schaft massiv herabgesetzt. Damit wird es zum Brandbe- schleuniger für unkontrollierte Zuwanderung. Jetzt winkt nicht nur eine Rundumversorgung im Bürger- geld, sondern auch noch eine Turboeinbürgerung, denn seit dem 27. Juni dieses Jahres sollen Ausländer sich bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland ein- bürgern lassen können, bei sogenannten besonderen In- tegrationsleistungen sogar schon nach drei Jahren. Was genau diese Leistungen aber sein sollen, das bleibt dabei völlig unklar. Klar ist nur, dass die deutsche Staatsangehörigkeit damit endgültig zu einer „Ramschware“ degradiert wird, um CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt zu zitieren. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist eben kein Automa- tismus und kein Anfangsrabatt. Sie muss das Ziel einer gelungene Integration sein, nicht deren kaum noch prüf- bare Voraussetzung. Selbst die Kenntnis der deutschen Sprache auf Niveau B2 wird zur Ermessenssache. Genau diesen Grundsatz der rigiden Integration hat die Ampel nun auf den Kopf ge- stellt. Mit dem Versprechen eines schnellen deutschen Passes setzt sie völlig falsche Anreize und schafft neue Pullfaktoren für illegale Migration. Die ohnehin schon überlasteten deutschen Sozialsysteme werden dadurch an den Rand der kompletten Unfinanzierbarkeit gebracht, von der oft beklagten Dysfunktionalität deutscher Lan- deseinwanderungsämter mal ganz zu schweigen. Und die Kommunen, die den Preis für das Versagen dieser rotgrü- nen Asylpolitik zahlen, werden ein weiteres Mal im Stich gelassen. Staaten wie die USA, Kanada, Neuseeland oder Australi- en knüpfen die Verleihung ihrer Staatsbürgerschaft zu Recht an harte Bedingungen. Wenn wir schon nach dem Territorialprinzip Ius soli verfahren, dann ist eine konse- quente und rigide Integrationspolitik die Voraussetzung für jede Einbürgerung. Im Antrag ist es detailliert aufgeführt, aber ich möchte an dieser Stelle noch einmal zusammenfassen, was wir mit einer Turboeinbürgerung einfach leichtfertig preisgeben. Die deutsche Staatsbürgerschaft ermöglicht aktives und passives Wahlrecht, Erlangung der sogenannten deut- schen Grundrechte und ein unverwirkbares Aufenthalts- recht, Zugang zum Beamtenstatus, EU-Freizügigkeit und konsularischen Schutz im Ausland und Visafreiheit in den meisten Ländern dieser Welt. Diese Rechte dürfen nicht leichtfertig mehr oder weniger voraussetzungslos vergeben werden. Vielmehr setzt die Verleihung der Staatsbürgerschaft eine gelebte Identifikation mit den Werten unseres Landes und mit seiner Kultur voraus. Deutschland aber moralisiert. Mit der massiven Erleichte- rung von Einbürgerung gibt die Ampel das wirksamste Steuerungsinstrument des Staates aus der Hand, und das kann nicht im Interesse unseres Landes sein. Lassen Sie mich daher zum Schluss zusammenfassen: Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist nicht nur migrationspolitisch unverantwortlich, sie ist auch demo- kratiepolitisch brandgefährlich. Eine abstrakte Normen- kontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht ist daher zwingend notwendig, um die Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Die Einbürgerung in unser Land darf kein politisches Manöver werden, um neue Wählerschichten zu gewinnen oder um ideologische Begehrlichkeiten zu befriedigen. Als AfD werden wir daher nicht nachlassen, die fatale Fehlentscheidung der Ampel zu bekämpfen. Wir werden uns mit aller Kraft dafür einsetzen, die Zersetzung unse- res Staates in ein arbiträres Siedlungsgebiet unter EU- Kontrolle zu verhindern. Deutschland braucht keine Ver- kehrung der Bringschuld für Zuwanderung nach links- grünem Dafürhalten. Lassen Sie uns daher gemeinsam dafür streiten, dass die deutsche Staatsbürgerschaft das bleibt, was sie immer sein muss: ein Geschenk und eine Verpflichtung zugleich. Ich bitte um Unterstützung unserer Bundesratsinitiative und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! Für die CDU-Fraktion folgt der Kollege Dregger.

Burkard Dregger

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die generelle Zulassung der Mehrfach- staatsangehörigkeit durch den Bundesgesetzgeber ist ein Fehler und muss definitiv zum Gegenstand einer Revisi- on in der nächsten Legislaturperiode werden. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4931 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD, Ihr Antrag hilft hier gar nicht weiter. Er hat sich im We- sentlichen erledigt, denn das Gesetzgebungsvorhaben, das Sie kritisieren, ist abgeschlossen, sodass die Maßnahmen, die Sie vorschlagen, ins Leere laufen. Sie haben auch keinen Änderungsantrag gestellt, und das Einzige, das von Ihrem Antrag übrig geblieben ist, ist die Forderung nach einem Normenkontrollverfahren vor dem Bundes- verfassungsgericht. Das besäße aber überhaupt nur Aus- sicht auf Erfolg, wenn es Ansatzpunkte für eine Verfas- sungswidrigkeit gäbe. Diese nennen nicht einmal Sie selbst. Sie sind auch keinem ernsthaften Juristen zu entlo- cken, weil es sie nicht gibt, und deswegen ist es sinnlos, sich damit auseinanderzusetzen. Konzentrieren wir uns doch lieber darauf, dass die Vo- raussetzungen für Einbürgerungen auch eingehalten wer- den. Die sind nämlich beachtlich, und das bitte ich, zur Kenntnis zu nehmen. Der Bundesgesetzgeber hat das Erfordernis der Einord- nung in die deutschen Lebensverhältnisse konkretisiert. Ausgeschlossen ist eine Einbürgerung bei Mehrehe oder Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Antisemitische, rassistische oder menschenverachtende Handlungen sollen eine Einbürgerung ausschließen. Die Einbürgerungsbewerber sollen sich zur besonderen histo- rischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozi- alistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen bekennen, insbesondere also für den Schutz jüdischen Lebens. Wer das verweigert oder das Bekenntnis zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung und die Loyalitätserklä- rung unrichtig abgibt, ist von der Einbürgerung ausge- schlossen. Das hat uns der Bundesgesetzgeber aufgegeben, und das müssen unsere Behörden jetzt umsetzen, und genau da- rauf sollten wir dringen – dass das angesichts der vielen Anträge, die im Landesamt für Einwanderung vorliegen, auch beachtet und ausgeführt wird und nicht etwa unter den Tisch fällt. Dazu möchte ich eine kurze Anmerkung machen. Profes- sor Michael Wolffsohn hat hier in diesem Haus bei seiner eindrucksvollen Gedenkansprache aus Anlass des 9. November 2023 auf Folgendes hingewiesen – ich zitie- re mit Genehmigung des Herrn Präsidenten: „Die bisher in und von Deutschland als rein ein- heimisch deutsch praktizierte Aufarbeitung der NS-Zeit führt zwangsläufig bei unseren muslimi- schen Bürgern zur Wahrnehmung: ‚Geht mich nichts an. Müssen und sollen die Nachfahren der Alt-Deutschen unter sich ausmachen.‘“ Professor Wolffsohn sagt deshalb, dass zur Aufarbeitung der deutschen NS-Geschichte auch die Kollaboration des Großmufti von Jerusalem, Amin al-Husseini, gehöre. – Das sagt Professor Wolffsohn. Es geht nicht darum, deutsche Verantwortung zu relati- vieren, sondern es muss darum gehen, den Einbürge- rungsbewerbern klar zu machen, dass durch ihre Einbür- gerung die deutsche Geschichte auch zu ihrer Geschichte wird und dass die Konsequenzen der deutschen Geschich- te auch sie treffen und dass auch sie zukünftig eine be- sondere Verantwortung insbesondere für das jüdische Leben trifft. Das bedeutet: Wer das negiert, kann nicht eingebürgert werden. Es muss also zusammenfassend darauf ankommen, die Einbürgerungsverfahren jetzt so zu gestalten, dass die Verfassungsfeinde von der Einbürge- rung ausgeschlossen werden. Und dafür ist der AfD- Antrag völlig unbrauchbar. – Vielen Dank! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Kolle- ge Franco das Wort.

Vasili Franco

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! – Ich fasse für Sie den vorliegenden Antrag gerne kurz zusammen: Die AfD hasst Deutschland. Ich kann nicht nachvollziehen, wieso Sie es als Gefahr darstellen, wenn Menschen nach Deutschland kommen, hier ein Zuhause finden und dann Deutsche werden möchten. Es ist doch das Ziel, dass sie nicht Fremde bleiben, sondern dass sie Teil dieses Landes werden. Das ist der Inbegriff von Integration. Menschen können eine neue Heimat finden. Millionen von Menschen, von der Gastarbeitergeneration bis zu denjenigen, die bei uns Schutz vor Krieg und Folter ge- funden haben, haben eine neue Heimat gefunden. Auch hier in Berlin. Auch hier in diesem Parlament. Darüber sollten wir uns gerade angesichts unserer deut- schen Geschichte freuen, die einst ein weißes und ari- sches Deutschland wollte. Ich sage Ihnen ganz klar: Da- hin möchten wir nicht zurück. Daher freue ich mich, dass das neue Staatsbürgerschaftsrecht am vergangenen Don- nerstag in Kraft getreten ist. Das ist eine gute Nachricht. Einbürgerungen bereichern unser Einwanderungsland und stärken Deutschland im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte. Wieso sollte man Menschen, die sich (Burkard Dregger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4932 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 integrieren und Teil unserer Gesellschaft werden wollen, den Weg erschweren oder verbauen wollen? Die Staats- bürgerschaftsreform ist doch eigentlich eine Selbstver- ständlichkeit. Warum sollten Menschen länger als fünf Jahre warten müssen, warum bei besonderer Integrations- leistung länger als drei Jahre? Bei unseren europäischen Nachbarn ist es doch nicht anders. In unserem Nachbar- land Polen beispielsweise können Menschen nach drei Jahren eingebürgert werden, in Schweden ebenfalls nach fünf Jahren. Auch die doppelte Staatsbürgerschaft ist keine Zumutung, sondern ein Gewinn. Sie ist übrigens auch schon in gro- ßen Teilen Realität. Bislang durften die europäischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die etwa 60 Prozent aller Eingebürgerten ausmachen, ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft beibehalten, während Drittstaatlerin- nen und Drittstaatler das nicht durften. Das versteht kein Mensch. Dieser Schritt also ist keine Frage vermeintli- cher Loyalitätskonflikte, sondern eine Frage der Gerech- tigkeit. Nicht zuletzt würdigt die Reform die Leistungen der sogenannten Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter, die unser Land mit aufgebaut haben, nicht eingebürgert wur- den, aber bis heute hier geblieben sind. Es ist eine reich- lich späte Anerkennung, doch sie gebietet sich aus Res- pekt vor diesen Menschen und ihrer Leistung für Deutschland. Ihr Problem rechtsaußen ist: Sie sehen Migration rein als Gefahr und Problem. Sie stellen Millionen von Menschen in diesem Land tagtäglich unter Generalverdacht. Ja, es ist eine reale Angst von vielen Menschen in diesem Land, von Ihnen deportiert zu werden, weil sie die falsche Herkunft, Hautfarbe, Religion, Sexualität oder einfach nur den falschen Vornamen haben, was sich übrigens auch nicht ändern wird. Weder Terroristen noch Antise- miten haben ein Recht auf Einbürgerung. Es wird selbst- verständlich ein Bekenntnis zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung benötigt, ein Bekenntnis übrigens, das gerade die Partei der Volksverhetzer oft genug vermissen lässt. Was bleibt also? Es ist ein weiterer Antrag voller Hass und Hetze, voller Respektlosigkeit gegenüber all jenen, die Teil dieses Landes, Teil dieser vielfältigen Stadt sind. Ich weiß, Sie hassen Vielfalt. Sie hassen sogar die Viel- falt der deutschen Nationalmannschaft. Schauen Sie unse- re Jungs an, ob sie hier geboren oder eingewandert sind; das ist Deutschland. Die AfD hasst dieses Deutschland. Vielleicht versuchen Sie es mal mit einer Einbürgerung in Russland oder China. – Viel Erfolg dabei! Für die SPD-Fraktion hat nun der Kollege Matz das

Elif Eralp

Sehr geehrte Präsidentin! Geehrte Kollegen und Kolle- ginnen! Liebe Berliner und Berlinerinnen! Wir haben schon im November letzten Jahres über diesen hetzeri- schen AfD-Antrag sprechen müssen, und ich habe da auch schon die vielen Fake News auseinandergenommen. Aber die AfD spricht bei den vielen gebliebenen Hürden wie Voraufenthaltsdauern, wie Sprach- und Einbürge- rungstests, wie Einkommen weiter von „Verramschung“. Anders als die AfD behauptet, ist die Einbürgerung wei- terhin nicht im geringsten voraussetzungslos. Das sind Fake News. Dass ausgerechnet die AfD am Ende des Antrags davon spricht, dass für die Einbürgerung eine gelebte Identifika- tion mit den Werten des Landes nötig ist, ist auch so ein schlechter Witz, verlangt sie doch etwas, dass sie selbst nicht bereit ist zu leisten. Denn an das Grundgesetz, das die Werteordnung Deutschlands darstellt, und insbeson- dere an den allerersten und wichtigsten Artikel, der be- sagt, dass die Würde aller Menschen unantastbar ist, hält sie sich nicht. Im Gegenteil, sie tritt ihn jeden Tag mit ihrer rassistischen Hetze mit Füßen und gehört deswegen auch verboten. Aber zu dem Thema kommen wir gleich noch. Der Antrag ist nun glücklicherweise auch zu spät, denn die Reform ist schon durch. Das ist zwar gut, aber wegen einiger Verschlechterungen eben leider auch kein Grund zum Feiern. Ich habe in den sozialen Medien gesehen, dass es viel Jubel bei der Berliner SPD gab. Und da möchte ich dann schon auf die Stellungnahme des Migra- tionsrats, der 90 Berliner Migrantinnen- und Migranten- organisationen vertritt, hinweisen. Sie spricht von einem versteckten Rückschritt und verweist zu Recht darauf, dass es nach der Reform Menschen mit niedrigem Ein- kommen, Alleinerziehende, Aufstockerinnen und Auf- stocker, Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit Be- hinderung schwerer haben werden als vor der Reform. Insgesamt hätten die Einkommensvoraussetzungen aus unserer Sicht komplett entfallen müssen, denn Teilhabe und gleiche Rechte dürfen nie vom Geldbeutel abhängen. So bleibt es dabei, dass vor allem arme Menschen nicht nur von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen sind, sondern auch noch mangels deutschem Pass von Mitbe- stimmung, beispielsweise durch Wahlen. Zu Recht weist der Migrationsrat auch darauf hin, dass neue unbestimmte Rechtsbegriffe Willkür ermöglichen und dass Staatenlose und Langzeitgeduldete bei der Reform nicht berücksich- tigt wurden. Und ja, eine wesentliche Verbesserung ist die Hinnahme der Mehrstaatigkeit. Aber bereits über drei Viertel der Einbürgerungen erfolgen schon heute unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit. Und die CDU – was soll ich dazu sagen – hat sich selbst diesem und den anderen Erleichterungen komplett verweigert und bittererweise wie die AfD selbst von „Verramschung“ gesprochen. Daher haben wir natürlich diese Reform verteidigt. Aber der große Wurf, liebe SPD, ist es leider nicht, weswegen wir weiter für eine Einbürgerung unabhängig vom sozialen Status und von als Demütigung empfunde- nen Einbürgerungstest kämpfen werden, für die wirklich vereinfachte Einbürgerung für alle Menschen, auch für die Menschen, die nicht so viel Geld auf dem Konto haben. – Danke! Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksa- che 19/1309 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1776 mehrheit- lich – gegen die AfD-Fraktion – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegen- stimmen? – Gegenstimmen bei allen anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Gibt es nicht. Damit ist der Antrag abge- lehnt. (Martin Matz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4934 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Die Tagesordnungspunkte 26 und 27 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 28: Verkehrssicherheit erhöhen – Geschwindigkeitskontrollen ausweiten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 17. Juni 2024 Drucksache 19/1782 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1017 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Frau Kollegin Kapek, bitte schön!

Antje Kapek

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Her- ren! Vor genau zwei Wochen hatten wir eine Aktuelle Stunde im Hohen Haus zum Thema Verkehrssicherheit. Schon vor zwei Wochen haben Sie diesem Thema leider erstaunlich wenig Beachtung geschenkt. Es geht hier um Menschenleben. Es geht um mehr Sicherheit. Ich glaube, es wäre angemessen, diesem Thema den entsprechenden Respekt zu zollen. Denn nicht nur der Regierende Bürgermeister, Kai Weg- ner, hat versprochen, wenn er Bürgermeister wird, für mehr Sicherheit auf Berliner Straßen zu sorgen. Sie haben es sich auch in Ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Ich fand es dann aber doch einigermaßen erstaunlich, dass vor zwei Wochen in der Aktuellen Stunde Senatorin Bonde in ihrer allerersten Rede nicht eine einzige Maß- nahme zum Thema mehr Verkehrssicherheit für Berlin genannt hat. Im Gegenteil, alle Maßnahmen, die ich zu- vor oder auch meine Kolleginnen und Kollegen genannt hatten, wurden als Vergleich von Äpfel und Birnen abge- tan. Wenn ich daran denke, dass nur eine Woche später wiederum ein 67-jähriger Fußgänger nicht nur angefahren wurde, sondern so hart angefahren wurde, dass er 200 Meter durch die Luft geflogen ist, stockt mir ehrlich- erweise der Atem. Ich fände, spätestens dann wäre es mehr als angemessen gewesen zu sagen, hier kommt das von der Koalition versprochene Verkehrssicherheitspro- gramm endlich auf den Tisch. Aber das Gegenteil ist der Fall. Wenn auch nur irgendwer einen Punkt orangene Farbe auf die Straße sprüht, ist der Aufschrei in diesem Hause riesig. Wenn Menschen totge- fahren werden, ums Leben kommen, hören wir gähnendes Schweigen. Ich muss Ihnen ein für alle Mal sagen, ich mag das nicht mehr hinnehmen. Ich war vor ein paar Tagen bei der Mahnwache in der Hermannstraße, und als der Hergang des Unfalls beschrieben wurde, flossen vorbeigehenden Menschen die Tränen. Ich möchte nicht in einer Stadt leben, in der ich nicht sicher zu Fuß sein kann, in der ich Angst haben muss, in jeder Situation überfahren zu wer- den. – Und bei solchen respektlosen und dummen Zwischen- rufen, mein Herr, kann ich nur sagen: Auch auf dem Land werden Kinder, beispielsweise von Traktoren, überfah- ren. Vielleicht zeigen Sie mal ein bisschen Respekt vor Menschenleben, statt hier reinzuschnauzen. Sie haben versprochen, Sie legen ein Programm mit Maßnahmen vor. Richtigerweise müsste man sagen, Sie legen einen 10-Punkte-Plan, einen 20-Punkte-Plan, einen 30-Punkte Plan vor und sagen uns, in welchem Zeitrah- men Sie das erreichen wollen. Wie gesagt, bislang haben wir rein gar nichts. Sie haben noch zwei Jahre Zeit, und deshalb haben Linke und Grüne heute einen Antrag vorgelegt. Der ist noch gar nicht abschließend, aber er benennt immerhin mal drei Punkte: mehr Blitzer – das ist nicht nur win-win, weil es Geld bringt, sondern auch mehr Sicherheit –, zweitens die Bußgeldstelle arbeitsfähig zu machen – damit es auch wirklich einen Vollzugserfolg gibt – und drittens mehr Kontrollen. Ich nenne noch einmal die orangene Farbe auf der Straße im Vergleich zum Harden- bergplatz, wo sich jedes Wochenende abends die Ra- serszene trifft, um abgesprochen illegale Autorennen zu fahren. Mindestens an solchen Orten mal eine Schwer- punktkontrolle, das wäre doch ein Anfang. Aber ehrlicherweise, ich sage es noch mal: Sie haben sich vor zwei Wochen alle zur Vision „null Verkehrstote“ bekannt. Sie können auch aus dieser Runde nicht heraus- gehen, ohne zu sagen: Wir verpflichten uns, die Schwächsten zu schützen. Deshalb braucht es eigentlich nicht nur das von Ihnen versprochene Verkehrssicher- heitsprogramm endlich, es braucht mindestens eine En- quete-Kommission Verkehrssicherheit. Ich glaube, es würde vielleicht auch ein Mindset verändern, wenn Sie selbst auch mal zu diesen Mahnwachen kommen würden. Es ist nicht schön, es schockiert, aber es ist dann auch ein Respekt, den man den Hinterbliebenen und diesen schrecklichen Vorfällen zollt. – Vielen Dank! (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4935 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Kraft das Wort.

Johannes Kraft

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will es noch einmal sagen, und ich habe vor zwei Wochen hier an dieser Stelle in der Aktuel- len Stunde auch gesagt: Verkehrssicherheit ist ein sehr wichtiges und zentrales Thema für diese Koalition, für die CDU und insbesondere auch für mich. Wir haben einiges dafür getan, und auch das ist eine Wiederholung. Aber Sie, Kollegin Kapek, wiederholen sich ja auch gerne. Wir haben zusätzliche Mittel im Haushalt eingestellt. Wir haben uns insbesondere um das Thema Schulwegsicherheit gekümmert, sowohl im Koali- tionsvertrag als auch, was den Haushalt betrifft. Und wir haben selbstverständlich die Senatsverwaltung darin unterstützt, der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung im Bundesrat zuzustimmen. Da ist man ja jetzt ein Stückchen weiter. Was Ihren Antrag angeht: Sie sagen, Sie haben den heute vorgelegt, und es wäre noch nicht abschließend. Schauen wir uns mal die Beratungsfolge an: Der Antrag ist über ein Jahr alt, und insofern insbesondere auch vor dem Hintergrund der Debatte, die wir vor zwei Wochen, wie ich fand, sehr sachlich geführt haben, ist er ein gutes Stück aus der Zeit gefallen. Ich will jetzt gar nicht damit anfangen, was Sie in den Jahren, als Sie die Verantwortung in diesem Haus hatten, eigentlich getan haben. Was haben Sie denn um- gesetzt? Wie viele Zebrastreifen beispielsweise wurden in der Zeit, als Sie die Regierungsverantwortung hatten, in Berlin gebaut? – Ich verrate es Ihnen: Es waren neun, neun in ganz Berlin. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kol- legin Kapek?

Johannes Kraft

Immer wieder gerne. Bitte schön!

Antje Kapek

Sie sagten gerade, die Forderungen in unserem Antrag, der heute in zweiter Lesung behandelt wird, seien aus der Zeit gefallen. Deshalb, Herr Kraft, die Frage: Was bitte ist an der Forderung von 60 neuen Blitzern, einer arbeits- fähigen Bußgeldstelle und mehr Schwerpunktkontrollen aus der Zeit gefallen? [Beifall von Taylan Kurt (GRÜNE) –

Carsten Ubbelohde

Blitzer weg, Verkehr beschleunigen!]

Johannes Kraft

Vielen Dank für die Frage, denn ich wäre jetzt gleich zu diesen Dingen gekommen! – Es geht nicht nur um Blit- zer, es geht nicht nur darum, Tempo 30 anzuordnen, sondern es gibt ganz viele andere Maßnahmen, die auch dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Ge- schwindigkeitsreduzierung ist eine Maßnahme, aber wir müssen doch bitte auch mal zur Kenntnis nehmen, dass bereits auf 70 Prozent der Straßen in dieser Stadt Tem- po 30 gilt, und die 30 Prozent, wo das nicht der Fall ist, das sind die Lebensadern für diese Stadt, für alle Berline- rinnen und Berliner. Das muss man bitte auch mal zur Kenntnis nehmen. Das bedeutet überhaupt nicht, dass vor diesen Fakten das Thema Verkehrssicherheit in den Hin- tergrund gerät. Geschwindigkeitsüberwachung ist auch ein wichtiger Punkt, und auch darüber haben wir gesprochen. Ja, Sie haben 60 Blitzer gefordert, und ja, wir haben in der letz- ten Sitzung darüber gesprochen, dass es Kürzungen gab im Haushalt, die dringend notwendig waren, denn mit einfachen Blitzern ist es nicht getan. Auch das haben wir doch letztes Mal sehr sauber herausgearbeitet. Diese Geräte müssen bedient werden. – Frau Kollegin Kapek! Sie waren doch dabei in den Ausschusssitzungen, als die Polizei davon berichtet hat, dass Blitzgeräte, also Laser- messeinrichtungen, tatsächlich nicht verwendet werden können, weil das Personal fehlt. Sie sind doch nun wirk- lich schon ein paar Tage dabei. Sie wissen, dass wir uns die Dienstkräfte, die Polizisten nicht von heute auf mor- gen backen können. Das ist einfach mal Fakt. Insofern klingt es erst mal nett, aber ein bisschen pole- misch ist das dann schon, denn wir konzentrieren uns auf die Maßnahmen, die man tatsächlich schnell umsetzen kann, und da beschleunigen wir Dinge, die Sie in Ihrer Regierungszeit nicht geschafft haben. Ich fand es ehrlicherweise auch ein gutes Stück vermes- sen – – ich komme sofort dazu, Frau Kollegin! –, die gerade frisch ins Amt gekommene Senatorin hier persönlich anzugreifen und zu sagen: Sie haben in den letzten vier Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4936 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Wochen nicht das geschafft oder weniger geschafft als das, was Sie in sechseinhalb Jahren geschafft haben. [Beifall bei der CDU –

Antje Kapek

Das habe ich nicht gesagt!] Ich würde mir wirklich wünschen, und das habe ich auch beim letzten Mal gesagt, dass wir dieses wichtige Thema nicht für Parteipolitik nutzen. Dafür ist es viel zu wichtig. Jetzt kommen wir mal zu dem, was passiert ist in der Zeit, seitdem wir die Regierungsverantwortung über- nommen haben; das ist ein bisschen mehr als ein Jahr. Das Thema Unfallkommission, ich habe es oft genug gesagt, wurde sträflich vernachlässigt. Wir haben die Unfallkommission und die wichtige Arbeit gestärkt. Sie wurde personell verstärkt, sie hat Verkehrsingenieure dazubekommen. Diese Verkehrsingenieure können jetzt übrigens sehr einfach und viel unkomplizierter als früher Lichtsignalanlagen umplanen und können es direkt an- ordnen. Die Umsetzung der Beschlüsse der Unfallkom- mission wurde beschleunigt. Seit dem Regierungswechsel – das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen –, in den letzten nicht einmal anderthalb Jahren sind folgende Maßnahmen bereits umgesetzt worden oder befinden sich in der Um- setzung: Baumschulenweg, Sonnenallee, Südostallee, Chausseestraße, Boyenstraße, Brunsbütteler Damm, Nennhauser Damm, Am Friedrichshain, Friedensstraße, Landsberger Allee, Rhinstraße, Strausberger Platz, Karl- Marx-Allee, Lichtenberger Straße, Blumberger Damm, Cecilienstraße, Landsberger Allee. Das alles ist schon passiert in der Zeit, seitdem wir an der Regierung sind. Und jetzt gebe ich noch ein zweites Beispiel, denn die Zeit läuft mir ein bisschen davon. Das Thema Fußgän- gerüberwege, das Thema Sicherheit der Schwächsten und insbesondere auch der Fußgänger ist und war uns immer ein wichtiges Anliegen. Sie haben es nicht geschafft, eine erfolgreiche Ausschreibung durchzuführen. In Ihrer Zeit, ich habe es vorhin gesagt, wurden neun FGÜ in dieser Stadt – in der gesamten Zeit – angeordnet. Wir haben gesagt, wir machen ein FGÜ-Programm und unterstützen damit die Bezirke. Es gibt inzwischen – und noch mal: in der Kürze der Zeit – 102, noch mal zum Mitschreiben: 102 gegen 9, Einzelvereinbarungen mit den Bezirken. 38 Maßnahmen davon sind bereits in der Umsetzung, und es gab weitere Nachmeldungen. Zur Realisierung dieser 102 Maßnahmen, die ich angesprochen habe: Die sind durch Sammelausschreibung und durch Unterstützung durch unsere Senatorin und die Senatsverwaltung bereits in der Umsetzung, und das erste Baulos wird bereits im Jahr 2024 starten. So, und jetzt fragen Sie sich noch mal, was Sie getan haben für das Thema Verkehrssicherheit und was wir getan haben in der Kürze der Zeit! Insofern kann ich Ihnen nur sagen: Wir als Koalition sind, was das Thema Verkehrssicherheit angeht, viel weiter, und insofern, nicht nur, weil Ihr Antrag aus der Zeit gefallen ist, können wir dem nicht zustimmen. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Jetzt hat die Kollegin Ka- pek das Wort für eine Zwischenbemerkung.

Antje Kapek

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Kraft! Um das ein- mal klarzustellen: Ich habe Senatorin Bonde nicht ange- griffen. Ich habe sie gefragt – zum Glück gibt es ein Ple- narprotokoll –, ich habe nur moniert, dass keine Maß- nahmen vorgeschlagen wurden. Ich habe nicht gesagt, dass man in vier Wochen alles erreichen muss. Aber man muss schon, wenn man antritt – das machen alle Senato- ren; das nennt man normalerweise 100-Tage-Pro- gramm –, sagen, was man in den zwei Jahren erreichen will. So weit, so gut. Das ist jetzt auch keine verrückte Forderung. Ich erwarte nicht mehr. Ich glaube, Manja Schreiner hatte in ihrem 100-Tage-Programm angekün- digt, das FGÜ-Programm durchzusetzen, die Zebrastrei- fen überall zu schaffen, den Fußverkehrsplan auf den Weg zu bringen. Wir wollen jetzt mal keine Bilanz zie- hen, sonst würden wir ja kleinlich werden, aber die Ein- zelmaßnahmen, die Sie aufgezählt haben, entsprechen nicht ansatzweise dem, was Sie für die ersten 100 Tage, für die ersten sechs Monate versprochen hatten. Sie müssen sich leider – tut mir leid – nicht an der Regie- rungsleistung von Grünen, SPD und Linken, sondern einzig und allein an Ihrer eigenen messen lassen. Das gehört dann auch zur Regierungsverantwortung, dass man die einfach trägt. Deshalb kommen wir mal zu zwei entscheidenden Punk- ten: Im Koalitionsvertrag, Herr Kraft, steht: Sie als Mit- glied dieser Koalition werden ein Verkehrssicherheits- programm auf den Weg bringen. – Ich frage ganz ein- fach: Wo ist das, und was sind die Spiegelstriche, die Sie in diesem Verkehrssicherheitsprogramm auf den Weg bringen werden, welche Maßnahmen? Für welche Maß- nahmen steht die CDU im Bereich Verkehrssicherheit, um dafür zu sorgen, dass keine Kinder und keine alten Menschen in dieser Stadt mehr überfahren werden? – So, das ist die erste Frage. Die zweite ist aber: Wollen Sie das in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen oder nicht? Das sind einfache Fragen, die Sie sich als Regierung gefallen lassen müssen, und da können Sie nicht auf die Vergangenheit verweisen. Frau Kollegin! Sie müssten zum Schluss kommen, bitte! (Johannes Kraft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4937 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024

Antje Kapek

Da zählt einzig und allein das, was Sie in der Zukunft schaffen. Alle Maßnahmen, die Sie sonst aufgezählt ha- ben zum Thema Verkehrssicherheit: Ein Blick in den Haushalt hilft. Frau Kollegin! Die Redezeit wäre zu Ende.

Antje Kapek

Sie haben all diese Mittel gekürzt, inklusive der Blitzer; dass Sie da dagegen sind – – Zur Erwiderung hat der Kollege Kraft das Wort.

Johannes Kraft

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kapek! Ehrlicherweise: Es ist ja nett, dass Sie rela- tiviert haben, was Sie vorhin gesagt haben, aber das ändert nichts daran, dass Sie es gesagt haben, und nichts an dem, was Sie gesagt haben. Selbstverständ- lich haben Sie der Senatorin vorgeworfen, vor zwei Wochen hier in ihrer ersten Rede gestanden zu haben und sehr, sehr wenig – so waren Ihre Worte; es ist nicht meine Meinung – zum Thema Verkehrssicherheit gesagt zu haben. Das ist doch genau das, was Sie getan haben, und das finde ich, ehrlich gesagt, nicht fair. Und jetzt haben Sie mich gefragt: Was haben wir denn so getan, und was machen wir, und was ist denn unser Konzept? – Ich habe jetzt einfach mal – ich hatte jetzt nicht so viel Zeit – ein paar Dinge aufgeschrieben, die mir gerade eingefallen sind: Unfallkommission haben wir schon besprochen. Die vielen Aufwüchse im Bereich des Haus- halts haben wir besprochen. Wir machen mal weiter: Wir stärken die Jugendverkehrsschulen. Straßenverkehrsge- setz und Straßenverkehrsordnung haben wir besprochen. Das Thema Fußgängerüberweg und Sofortprogramm haben wir besprochen. Wir sind gerade dabei, die dum- merweise immer noch relativ lange Realisierungszeit für Fußgängerüberwege und andere Querungshilfen deutlich zu beschleunigen. Das machen wir, indem wir temporäre Anordnungen dieser Einrichtungen zulassen wollen und die Bezirke dabei unterstützen. Dasselbe gilt für das Thema Dialogdisplays. Diese haben gerade vor Schulen und Kitas eine Riesenwirkung; Studien unterlegen das inzwischen. Die gefahrene Geschwindigkeit wird deutlich reduziert, die Aufmerksamkeit wird deutlich erhöht. Das Thema bauliche Maßnahmen: Auch da sind wir ein gutes Stück vorangekommen, denn wir beschleunigen tatsäch- lich für die Verkehrssicherheit notwendige bauliche Maßnahmen. Da spielt übrigens auch das Thema Elektro- kleinstfahrzeuge eine Rolle, aber das würde jetzt vermut- lich zu weit führen. Temporäre Fußgängerüberwege habe ich schon angesprochen. Jetzt schauen wir uns bitte noch mal an, in welcher Ge- schwindigkeit in der Kürze der Zeit und vor den großen Herausforderungen, denen wir uns gegenübersehen, gera- de was den Haushalt angeht, was wir, was die Koalition, was aber auch die Senatsverwaltung und die Senatorin und ihre Staatssekretäre in der Kürze der Zeit erreicht haben. Das kann sich wirklich sehen lassen. Das ist eine wirklich stolze Bilanz. Und noch mal an Sie gerichtet: Immer diese Forderungen, die so pauschal sind und deshalb immer so fehlgehen – wir müssen überall Tempo 30 machen, und wir müssen viel mehr Blitzer beschaffen. – Sie wissen ganz genau, die können nicht bedient werden. Das bringt uns doch nicht weiter. Deshalb noch mal die herzliche Bitte: Wir waren uns doch in der Aktuellen Stunde vergleichsweise einig, dass es ein wirklich wichtiges Thema ist und dass wir fraktionsübergreifend dafür sorgen wollen, dass die Vision Zero ihre Umsetzung findet. So weit sind wir uns doch einig. Dann kann doch dieses Thema bitte nicht der Raum sein für – erstens – persönliche Angriffe und – zweitens – immer wieder dieses pauschale Draufgehaue und das, was Sie zwischen den Zeilen immer gerne ver- mitteln: Es gibt den einen Verkehrsträger, der ist ganz besonders böse. Das haben Sie in der Aktuellen Stunde letzte Woche auch herausgestellt. Es gibt natürlich Raser. Es gibt natürlich Menschen, die vorsätzlich oder auch fahrlässig das Leben anderer gefährden. Und natürlich geht von Autos eine Gefahr aus, wie von allen anderen Verkehrsmitteln auch. Aber nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass es Menschen gibt, die in dieser Stadt Auto fahren! Das wird auch so bleiben. Und viele, die übergroße Menge derjenigen, die ein Kraftfahrzeug in Berlin bewegen, halten sich an Recht und Ordnung und achten auch auf § 1 der Straßenver- kehrsordnung. Herr Kollege! Auch Ihre Redezeit wäre zu Ende.

Johannes Kraft

Ich bin auch fertig. – Vielen Dank, Frau Präsidentin! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4938 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Vielen Dank! – Dann hat für die Linksfraktion der Kolle- ge Ronneburg das Wort.

Kristian Ronneburg

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Leider führen wir hier im Abgeordnetenhaus immer wieder die gleichen Debatten, und es ist tragisch, dass wir uns an dieser Stelle so sehr verkämpfen, denn ich teile natürlich die Intention der beiden Vorredner, dass es bei der Frage der Verkehrssicherheit um die Sa- che gehen sollte. Sicher gibt es da kein Alleinstellungs- merkmal, keine einfache Lösung, da sind sich auch im- mer alle einig. Deswegen wäre es besser, wenn wir ver- suchen würden, die Debatte zum Kern zu bringen, und daran würde ich jetzt gerne noch mal anknüpfen. Wir sollen den Senat an seinen Taten messen, und natür- lich muss einer neuen Senatorin auch zugestanden wer- den, dass sie sich erst einmal in ihrem Feld einarbeitet und bestimmte Maßnahmen auf den Weg bringt. Das bringt erst mal etwas Zeit mit sich. Aber ich möchte auch nicht davor zurückschrecken, noch einmal an die Debatte zu erinnern, die wir vor zwei Wochen hatten, denn Ver- kehrssicherheit müssen wir immer ganz konkret ausbuch- stabieren. Das, was wir Ihnen hier als Angebot unterbreitet haben, hatte einen konkreten Vorlauf. Da hat sich auch mal die Vorgängerkoalition auf etwas geeinigt. Liebe SPD-Frak- tion! Davon wollen Sie jetzt nicht mehr so viel wissen. Egal, wir gehen natürlich weiter in der Zeit, und wir ver- suchen, uns auch weiterhin über konkrete Maßnahmen zu unterhalten, aber was nicht sein darf, ist, dass der Senat, die Bezirke, die Verantwortungsträger in der Politik und in der Verwaltung, die Augen vor ganz konkreten Prob- lemen verschließen, wie wir es – das ist unsere Interpreta- tion der Dinge – am Ku’damm und am Tauentzien bisher gesehen haben. Wir haben in der Debatte keine Lösungsvorschläge von Ihnen gehört. Wir haben nur gehört, was alles nicht geht, und nicht, was gehen könnte. Genau dahin müssen wir doch, dass wir gemeinsam nach Lösungen ringen. Nicht alle haben eine Patentlösung parat, aber da wäre es wich- tig, dass wir uns gegenseitig zuhören. Das wäre vielleicht ein Fortschritt in der Debatte. Um die restliche Zeit dafür zu nutzen, auf diesen Antrag einzugehen, kann ich dem Senat nur noch einmal eines anheim geben, auch wenn der Antrag durch die Koaliti- onsmehrheit nicht beschlossen werden wird. Wir müssen beispielsweise dafür sorgen, dass wir bei der Anordnung von Tempo 30 zu mehr Flexibilität kommen, was wir als Land Berlin immer vertreten haben und was auch der jetzige Senat weiterhin vertritt. Da möchten wir bitte – auch wenn die StVO geändert wird, morgen soll es im Bundesrat soweit sein – bald von Ihnen hören, welche konkreten Maßnahmen Sie bei dieser veränderten StVO auf den Weg bringen wollen, und ob Sie bestimmte Din- ge noch einmal hinterfragen, beispielsweise Ihre Aussa- gen zum Thema Luftreinhalteplan, wo Sie schon ange- kündigt haben, auf welchen Straßenabschnitten Sie mit der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 auf Tempo 50 hoch gehen werden. Da sind wir gespannt, welche Kon- sequenzen Sie daraus ziehen, was Sie mit der neuen StVO machen. Wir werden Ihnen auf jeden Fall auf die Finger schauen. Ansonsten bitte ich vor allem darum, immer bei der Wahrheit zu bleiben, und auch die Urheberinnen und Urheber zu nennen, wenn gute Dinge auf den Weg ge- bracht werden. Beispielsweise – nur noch mal an den Kollegen Kraft – haben wir jetzt zum tausendsten Mal etwas zum Fußgängerüberwege-Programm gehört. Das war der Vorgängersenat – SPD, Grüne, Linke –, die das vorangebracht haben, und die es überhaupt das erste Mal gemacht haben, dass der Senat in Vorleistung geht und dort die Bezirke stärker unterstützt. Es ist gut, dass der jetzige Senat das weitermacht, dass jetzt auch alle Bezirke mit an Bord sind, und nicht nur sechs oder sieben Bezirke wie beim ersten Mal. Das sind Fortschritte, das können wir gemeinsam feiern, aber dann bitte ich Sie, doch immer Ross und Reiter zu nennen. Das gehört zur Ehrlichkeit der Debatte dazu. Insofern werden wir die Verkehrssicherheitsdebatten in diesem Hause weiterführen. Ich hoffe, auch mit der nöti- gen Sachlichkeit und dann vor allem, nach der Sommer- pause, mit einer geänderten StVO. Ich bin gespannt. – Danke schön! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –

Hendrikje Klein

Wuhu!] Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Schopf das Wort.

Tino Schopf

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verkehrssicherheit ist ein wichtiges Thema. Auch für die Koalition ist es ein sehr wichtiges Thema, und deshalb ist es richtig, dass wir nicht nur heute über diese Thematik sprechen. Zentraler Bestandteil Ihres Antrages, verehrte Kollegin Kapek, ist die Anschaffung von 60 mobilen und stationä- ren Geschwindigkeitskontrollgeräten. Vor einem Jahr hatten wir diesen Antrag schon einmal im Plenum. Ich habe Ihnen damals gesagt, dass die Koalition eine er- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4939 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 folgreiche Verkehrssicherheit nicht ausschließlich an 60 Blitzern festmacht, sondern dass wir wollen, dass Verkehrssicherheit breiter und wirkungsvoller erreicht wird. 60 Blitzer sind eben nicht das Nonplusultra. Wir setzen dabei auf die Qualität und Quantität von si- cheren Fuß- und Radwegen, intelligenten Ampelschal- tungen sowie der Errichtung von Zebrastreifen und Que- rungsmöglichkeiten. Der Kollege Kraft hat dies eben gerade sehr detailliert und nachdrücklich dargestellt. Sie möchten Tempo 30 ausweiten und beziehen sich in Ihrem Antrag auf das Begehren der Kommunen gegen- über der Bundesregierung, dies zu vereinfachen. Da muss ich Ihnen sagen, der Senat – und das habe ich Ihnen auch vor einem Jahr gesagt – hat sich auf Bundesebene sehr wohl dafür stark gemacht, das Straßenverkehrsrecht zu modernisieren, um sowohl Maßnahmen zur Stärkung der Verkehrssicherheit zügiger umzusetzen als auch die Be- lange des ÖPNV stärker zu berücksichtigen. Busse und Bahnen müssen grundsätzlich Vorfahrt haben, und die Anordnung von Bussonderfahrstreifen war bisher davon abhängig, dass pro Stunde mindestens 20 Busse diese Spur nutzen. Daran wird es zukünftig nicht mehr scheitern, denn wir haben seit dem 14. Juni ein neues Straßenverkehrsgesetz, für das sich dieser Senat unter anderem auch ganz stark auf der Bundesebene eingesetzt hat. Bislang hatten die Kommunen ja die Probleme, verkehr- liche Maßnahmen – wie Tempo 30, Fußgängerüberwege, Radwege – anzuordnen. Vieles musste dann kleinteilig begründet werden. Manche sinnvollen Maßnahmen konn- ten aufgrund der restriktiven Vorgaben in der Straßenver- kehrsordnung erst gar nicht umgesetzt werden. Rad- und Fußverkehrsverbände, Verkehrssicherheitsverbände und auch die Initiative Lebenswerte Städte, von der Sie ja in Ihrem Antrag berichten, und mit ihnen viele andere Lan- des- und Kommunalpolitiker, wünschen sich daher schon lange eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, mit der die Interessen der nicht motorisierten Verkehrsteil- nehmer mehr Berücksichtigung finden. Dieser Paradigmenwechsel hat nun endlich stattgefunden. Das ist gelungen. Durch die Aufnahme der neuen Ziele in das Straßenverkehrsgesetz, die anschließende Umsetzung in der StVO – das erfolgt ja dann morgen im Bundesrat – wird es nun deutlich leichter werden, Rad- und Fußwege entsprechend anzuordnen. Auch Anordnungen von Lü- ckenschlüssen bei Tempo-30-Abschnitten, Geschwindig- keitsbegrenzungen in den sensiblen Bereichen, von denen Sie gesprochen haben – Kindergärten, Altenheime – werden mit der StVO-Novelle erleichtert. Radfahrer sowie Fußgänger werden dadurch besser ge- schützt. Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes ist damit ein wichtiger Baustein für die Verkehrswende und die Verkehrssicherheit in unserer Stadt und für die Men- schen vor Ort in den Kiezen. Dafür hat sich dieser Senat stark gemacht und wird er in den nächsten Monaten und Jahren entsprechende Maßnahmen einleiten. – Herzlichen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Wiedenhaupt das Wort.

Rolf Wiedenhaupt

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verkehrssi- cherheit ist eines der wichtigsten Themen, dem wir uns widmen müssen. Das ist klar. Frau Kapek! Sie haben heute den gleichen Fehler ge- macht wie schon vor 14 Tagen. Sie bringen zwei Dinge völlig durcheinander. Sie sprechen hier über illegale Autoraser. Das sind keine Verkehrsteilnehmer. Sie kön- nen die nicht mit einem Tempo-30-Schild stoppen. Sie können die nicht mit einem Blitzer stoppen, sondern, wie ich vorletzte Woche schon gesagt habe, Sie müssen dem Problem an der Wurzel begegnen. Wenn Mörder das Auto als Mittel des Kampfes nehmen, dann müssen Sie ihnen das Auto wegnehmen. Das ist das Thema. Sie dür- fen nicht an 500 PS starke Boliden herankommen. Das habe ich Ihnen vor 14 Tagen gesagt. Wenn Sie heute bei der dpa nachschauen, dann hat sich dort Andreas Winkelmann gemeldet. Das ist der Oberamtsanwalt in Berlin, der für Autoraser zuständig ist. Er hat Folgendes gesagt: Es sind immer junge Männer zwischen 18 und 30, die meisten zwischen 21 und 25. Die einzige Möglich- keit, gegen diese Personen vorzugehen, ist die, sie nicht an die Autos herankommen zu lassen, indem man das Verleihen verbietet, und indem man ihnen verbietet, solche Fahrzeuge in diesem Alter überhaupt anzufassen. Wenn sie diese Autos illegal bekommen, muss man auch an diejenigen rangehen, die diese Autos illegal weiterge- geben haben. Das haben wir gesagt, und das sagt auch der Oberstaatsanwalt. Das ist das eine Thema. Das andere Thema ist Ihr Antrag zum Verkehrsgesche- hen. Da haben Sie zwei große Punkte drin, einmal die Reduzierung der Geschwindigkeiten auf 30 Stunden- kilometer, das sei das effektivste Mittel. Frau Kollegin, Sie waren doch auch in der Sitzung des Verkehrsaus- schusses dabei, wo die Polizei dargestellt hat, dass 2 Prozent der schweren Unfälle dadurch passieren, dass Menschen zu schnell fahren. Das größte Problem ist die nicht angepasste Geschwindigkeit, wenn ich da ein Tem- po-30-Schild habe, aber die Straße gerade überflutet (Tino Schopf) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4940 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 worden ist, ist auch Tempo 30 zu schnell. Da muss man vielleicht Tempo 10 fahren. Dann darf ich noch einmal auf das Thema Blitzer einge- hen. Wir haben auf der Tauentzienstraße diesen Blitzer, vor zwei Wochen die erste Auswertung gehört: 42 000 Fahrzeuge sind innerhalb von 12 Tagen überprüft wor- den. 26 Fahrzeuge waren zu schnell, 0,06 Prozent. Das heißt, dass Tempo 30 uns beim Thema Verkehrssicher- heit nicht weiterbringt, weil dort, wo es vulnerable Grup- pen gibt, bei Schulen, bei Senioreneinrichtungen, wir es ja haben. Blitzer bringen uns nicht weiter, weil sie kein geeignetes Mittel sind. Abgesehen davon – ich erinnere mal an die Aktuelle Stunde von heute und die Thematik der Haus- haltslage in dieser Stadt –, wenn ich 60 teure Blitzer anschaffe und weiß, darauf haben die Kollegen schon hingewiesen, dass ich gar kein Personal habe, das diese Anzeigen bearbeiten kann, würde ich, selbst wenn ich etwas an Material bekomme, in der ganzen Sache nicht weiterkommen. Nein, wir müssen die Einstellung der Menschen verän- dern. Es ist falsch, dass wir im Haushalt nicht genügend Mittel für Jugendverkehrsschulen haben. Wir müssen bei der Führerscheinausbildung mehr auf die Rücksichtnah- me hinwirken. Wir müssen Zebrastreifen, Fußgänger- überquerungen besser schützen, wir müssen dafür sorgen, dass Beleuchtungspunkte mehr Klarheit in den Straßen- verlauf hineinbringen. All das sind gute Maßnahmen. Lassen Sie uns lieber zusammen die vernünftigen Maß- nahmen für die Verkehrssicherheit durchführen als stän- dig Ihre Anträge, die sachlich falsch und aufgrund der Finanzlage nicht einmal umsetzbar sind, liebe Frau Kol- legin! – Herzlichen Dank! Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/1017 emp- fiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Frakti- on Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung auch mit geändertem Berichtsdatum. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion, damit ist der Antrag abgelehnt. Die Tagesordnungspunkte 29 und 30 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 31: Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2021 Dringliche Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses vom 26. Juni 2024 Drucksache 19/1806 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0559 Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Vorlage – zur Beschlussfassung – auf Drucksache 19/0559 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen – die Annahme mit Auflagen und Missbilligungen. Wer die Vorlage entsprechend der Be- schlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/1806 mit den im Bericht des Hauptausschusses ge- nannten Auflagen und Missbilligungen annehmen möch- te, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der AfD- Fraktion, damit ist die Vorlage entsprechend angenom- men. Tagesordnungspunkt 32 steht auf der Konsensliste. Ta- gesordnungspunkt 32 A wurde bereits in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 19 behandelt. Tagesordnungspunkt 32 B wurde bereits in Verbindung mit Tagesordnungs- punkt 16 behandelt. Ich rufe auf lfd. Nr. 33: Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/1805 Von den vorgelegten Rechtsverordnungen hat das Haus hiermit Kenntnis genommen. Die Tagesordnungspunkte 34 bis 36 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 37: Freiheit und Privatsphäre schützen – Recht auf Bargeld im Grundgesetz verankern Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1747 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und hier der Abgeordnete Dr. Bronson. – Bitte schön! (Rolf Wiedenhaupt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4941 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024

Dr. Hugh Bronson

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag geht es um nichts weniger als den Schutz der finanziellen Privatsphäre und der indivi- duellen Selbstbestimmung. Diese Freiheit und Vorzüge für den Schutz von Persönlichkeit und Eigentum sind für eine liberale Gesellschaftsordnung zentral. Sie sind aus Sicht der AfD besonders schützenswert. Schon seit Jah- ren erleben wir eine schleichende Beseitigung des Bar- gelds, ein Kernelement einer freien Wirtschaft. Nach Abschaffung des 500-Euro-Scheins durch die EZB hat die EU vor Kurzem eine Bargeldobergrenze von 10 000 Euro für Zahlungen beschlossen, die ab 2027 auch in Deutschland gelten soll. Dabei zeigt eine aktuelle Um- frage der Bundesbank, dass 93 Prozent der Befragten selbst entscheiden wollen, ob sie bar oder unbar bezahlen. Dennoch wird es immer schwieriger, überhaupt noch Bargeld zu bekommen. Dafür ist die sinkende Zahl der Geldautomaten ein klares Indiz. Von 58 000 im Jahr 2018 auf nur noch 49 000 im vergangenen Jahr, Tendenz fal- lend. In Deutschland werden dennoch 60 Prozent der Zahlungen in Läden immer noch mit Bargeld geleistet. Die Befürworter einer Bargeldabschaffung aber werden nicht müde, ihr Vorhaben als Allheilmittel gegen Krimi- nalität, Geldwäsche und Steuerhinterziehung anzupreisen. Prinzipiell ist das natürlich eine begrüßenswerte Sache, aber diese Argumentation ist fadenscheinig. Für Geldwä- sche im großen Stil sind längst andere Methoden gang und gäbe, von Hawala-Banking bis zu Cryptowährungen. Bargeld ist weit mehr als ein Zahlungsmittel. Es ist Boll- werk der individuellen Freiheit gegen eine Welt, in der der Bürger zum gläsernen Menschen umgestaltet werden soll. Bargeld schützt unsere Privatsphäre und bewahrt uns vor einer totalen Überwachung durch Banken und Behör- den, und es bewahrt uns vor einer Durchleuchtung unse- rer Kaufgewohnheiten, unserer Spenden und unserer privaten Finanzplanung. Die Abschaffung physischer Zahlungsmittel ist auch ein Angriff auf unser Eigentums- recht. Denn Bargeld ist rechtlich das einzig unbeschränk- te Zahlungsmittel laut § 14 Bundesbankgesetz. Es ist an der Zeit, diesen Status um eine Bargeldannahmepflicht auch im Grundgesetz festzuschreiben. Nicht zuletzt bedeutet Bargeld auch Teilhabe für alle, gerade für ältere Menschen oder für Geringverdiener. Nicht jeder hat Zugang zu digitalen Bezahlsystemen und nicht jeder möchte Kontoführungsgebühren für eine Kre- ditkarte begleichen. Zudem bietet Bargeld eine Sicher- heit, die digitale Zahlungsmittel nicht bieten können. Bargeld ist von technischen Störungen, Stromausfällen oder Cyberangriffen unabhängig. In Krisenzeiten zeigt sich immer wieder, dass Bargeld eine unverzichtbare Rolle spielt. Mit unserem Antrag kämpfen wir für das Recht auf ano- nyme Zahlungen und Wertaufbewahrung. Diese Freihei- ten sind unverhandelbar – keine Obergrenze, keine Ver- knappung, kein Zwang zu digitalem Geld und Schutz des Eigentums. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag für eine Bundesratsinitiative und bedanke mich für Ihre Aufmerk- samkeit. – Vielen Dank! Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Herrmann das

Florian Dörstelmann

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle- gen! Der Volksmund sagt: Nur Bares ist Wahres! ‒ Führt das aber dazu, dass wir das ins Grundgesetz schreiben müssen? ‒ Natürlich nicht. Die Abschaffung des Bargelds steht nicht bevor, und es wäre auch die Frage, ob ein Schutz in Artikel 14 über- haupt statthaft wäre. Ich glaube das nicht ohne Weiteres. Es geht da weniger ums Eigentum als möglicherweise mehr ums Vermögen. Andere Fragen müssen wir hier gar nicht behandeln, aber es zeigt natürlich auch die Qualität der Auseinandersetzung. Ich will an der Stelle einmal auf eine Sache hinweisen, die jetzt noch gar nicht so erörtert wurde: Tatsächlich haben andere Länder ganz gute Erfahrungen mit über- wiegender oder ausschließlicher bargeldloser Zahlung. Der Rechtsausschuss hat gerade seine Reise nach Oslo gemacht, und wir haben gesehen, dass Sie dort alles mit Karte bezahlen können. Das war nirgendwo nachteilig, und ich glaube auch, dass die Digitalisierung in der Wirt- schaft natürlich genauso fortschreitet wie überall sonst. Deshalb: Niemand will das Bargeld wegnehmen, aber es wird in Zukunft diese Rolle nicht mehr spielen. Wenn man sich das vor Augen hält, weiß man auch, dass man eine andere Betrachtung durchaus einmal ernsthaft machen muss, und die ist hier auch schon angeklungen: Geldwäsche ist das Ergebnis von Bargeldflüssen, die auf illegaler Basis entstanden sind. Steuerhinterziehung, insbesondere in den dafür besonders gefährdeten Berei- chen ‒ das ist natürlich die Gastronomie, es sind aber auch andere Felder ‒, fußt oft auf unkontrollierten Bar- geldeinnahmen. Und am Ende gibt es natürlich auch noch ein Problem, wenn wir den Bereich der schwarzen Löhne betrachten: Menschen, die zwar bezahlt werden ‒ völlig unabhängig davon, ob sie gut oder schlecht bezahlt wer- den ‒, die aber auf diese Weise keine Möglichkeit haben, in den Genuss der Hilfen der Sozialsysteme und auch nicht in den Genuss möglicher Rentenleistungen zu kommen. All das spricht dafür, dass man mehr mit Buch- geld als mit Bargeld macht. ‒ Vielen Dank für Ihre Auf- merksamkeit! (Alexander Herrmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4943 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Vielen Dank, Herr Kollege! ‒ Für die Linksfraktion hat der Kollege Valgolio das Wort.

Damiano Valgolio

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Präsidentin! Lieber Kollege Dörstelmann! Mir fallen schon ein paar Sachen ein, die man statt „Nur Bares ist Wahres“ gut ins Grundgesetz reinschreiben könnte ‒ das Grundgesetz ist ja nicht perfekt ‒, zum Beispiel ein Recht auf Arbeit, ein Recht auf Bildung, ein Recht auf Wohnung, Recht auf sauberes Wasser, Recht auf saubere Luft. Das sind alles gute Sachen, die man im Grundgesetz gut unterbringen könnte. Was wollen die braunen Brüder von der AfD ins Grund- gesetz schreiben? ‒ Den Schutz des Bargeldverkehrs, und dann auch noch in Artikel 14. Als Grundrecht wollen sie das ausgestalten. Ich finde, wir sollten uns nicht die Blö- ße geben, uns damit ernsthaft auseinanderzusetzen und auch noch rechtlich zu argumentieren, [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN ‒

Carsten Ubbelohde

Pfui! Das war billig!] Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien sowie mitberatend an den Ausschuss für Wirt- schaft, Energie und Betriebe. ‒ Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 38 steht auf der Konsensliste. Ta- gesordnungspunkt 39 war Priorität der AfD-Fraktion unter der Nummer 4.4. Tagesordnungspunkt 40 steht wiederum auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 41: Leitlinien umsetzen, Beteiligungskonzepte erstellen, Bürgerbeteiligung stärken! Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1785 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke und hier die Kollegin Klein. ‒ Bitte schön!

Hendrikje Klein

Hallo! Ich hätte gern den zuständigen Senator Gaebler hier. – Er war doch vorhin noch da. Wer redet denn gerade mit mir? Ich sehe es nicht. Ich glaube auch, dass Herr Gaebler erkrankt ist. Wir finden mal über die Senatskanzlei heraus, ob Herr Gaeb- ler da ist. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4944 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024

Hendrikje Klein

Ich wünsche schon mal gute Besserung! Okay, die Senatskanzlei teilt mit, dass Herr Gaebler als krank entschuldigt ist. Der zuständige Staatssekretär ist da. – Dann darf ich Sie bitten fortzufahren!

Hendrikje Klein

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Kollegin- nen! Liebe Berlinerinnen! Die Beteiligung von Bürgerin- nen und Bürgern missfällt ja manchem Politiker oder Senator, und ich habe das Gefühl, dass dem aktuellen Senat aus CDU und SPD ganz besonders missfällt, wenn Bürgerinnen und Bürger sich einmischen. Selbst Streiks werden als „Umsonststreiks“ betitelt. Nun sollen passend dazu die Grundsätze der Beteiligung im Senat geändert werden. Die Öffentlichkeit soll komplett ausgeschlossen werden, die Transparenz wird teilweise abgeschafft, und Politik und Verwaltung dürfen nicht mehr teilnehmen. Das Ganze wird damit begründet – wir haben es heute Morgen von Senator Gaebler in der Fragestunde gehört –, dass der Beteiligungsbeirat sich nur mit sich selbst be- schäftigt. Das ist aber wirklich eine unglaublich dreiste Begründung. Die Schwierigkeiten haben angefangen, als Senator a. D. Herr Geisel wieder die Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung übernommen hat. Damals wurde dem Beirat nicht erlaubt, sich zu treffen, und das ein ganzes Jahr lang. Das wurde damals von Senator Geisel selbst ange- ordnet. Der Beirat hat sich trotzdem getroffen, um diese eklatante Missachtung zu besprechen. Dann durfte der Beirat keine Beteiligungsverfahren beraten, weder abs- trakt und schon gar nicht konkret und auch nicht am Ran- de. Der Beirat musste viele Runden zur Geschäftsord- nung drehen, weil immer wieder seitens der Senatsver- waltung ein Aber entgegengehalten wurde. Die Spreche- rinnen des Beirats haben mit Engelszungen immer wieder versucht, die Bedenken der Senatsverwaltung aufzuneh- men und der Senatsverwaltung entgegenzukommen. Der Beirat wollte die ganze Zeit endlich ins eigentliche Arbeiten kommen, doch es wurde ihm immer wieder verwehrt. Und da behaupten Sie, Herr Gaebler, den ich jetzt hätte ansprechen wollen, dass der Beirat sich nur mit sich selbst beschäftigt. Ja, warum ist es denn nun so? – Weil er sich immer wieder mit der Missachtung der Se- natsverwaltung beschäftigen musste. Hier liegt doch der Hase im Pfeffer! Das Ganze jetzt umzudrehen und als Begründung für eine Einschränkung der Beteiligung zu nutzen, ist undemokratisch. Der Beirat selbst arbeitet gerade an einem Abschlussbe- richt, denn die Legislatur ist nun für all jene zu Ende, die als Bürgerinnen und organisierte Bürgerschaft Mitglieder sind. In diesem Abschlussbericht steht keine Empfehlung, den Beirat oder die Leitlinien zu ändern. Der Senat weiß das. Der Senat weiß auch, dass dieser Bericht Mitte Sep- tember wie geplant fertig ist. Und nun will der Senat die Leitlinien bis Anfang September ändern? Das ist wirklich kein angemessener Umgang, und die Mitglieder des Bei- rats aus der Bürgerschaft sind entsetzt über diese Miss- achtung. Es gibt einen wissenschaftlichen Evaluationsbericht eines Instituts zu den Leitlinien, beauftragt durch die Senats- verwaltung selbst. In dem wird ebenfalls keine Änderung des Beirats und keine Änderung der Leitlinien vorge- schlagen. Interessanterweise wird dieser Bericht nicht veröffentlicht. Die Senatsverwaltung sperrt sich. Warum nur? Der Bericht sagt zudem, dass die Leitlinien deutsch- landweit sehr fortschrittlich sind, und das scheint der Senat anders zu sehen. Der Beirat ist offensichtlich mehr Ballast als demokratische Errungenschaft. Wir alle verlangen: Setzen Sie endlich die Leitlinien um, anstatt sie nur bis zur Unkenntlichkeit ändern zu wollen! Das sagt auch unser Antrag heute. 3 Millionen Euro für den Dialogprozess zur Bebauung des Tempelhofer Feldes, aber die Mittel für die zentralen Räume für Beteiligung und in Bezirken kürzen – das muss aufhören. Die Vorhabenliste soll endlich seitens des Senats im Sinne der Leitlinien erstellt werden, und der Beteiligungsbeirat muss endlich ernst genommen werden. Beteiligungskonzepte müssen erstellt und veröffentlicht werden, wie es in den Leitlinien steht. Und nicht zuletzt: Die Leitlinien dürfen nur in einem partizipativen Prozess geändert werden. Lieber Senat, wenn Sie Bürgerbeteiligung ernst nehmen, dann setzen Sie die Leitlinien um! Es ist alles startklar. Noch eine Zahl zum Schluss. Ich habe noch mal heute aktuell nachgeguckt. Eine Frage: Für wie viele aktuelle Vorhaben gibt es denn derzeit seitens der Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung eine Beteiligung der Bürge- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4945 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 rinnen und Bürger? – Es sind null Vorhaben. In der Ma- thematik sagt man dann: was zu beweisen war. Und in der Politik ist das schlechte Arbeit. Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Kraft das Wort.

Johannes Kraft

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Kollegin Klein! Sie sind ja auch im Beteiligungsbeirat. – Genau! – Sie wissen, 2019, das haben Sie ja gesagt, wurden Leitlinien beschlossen. Dann gab es viele Runden dieses Beteiligungsbeirats. Die letzte war am 21. Mai, und, auch das haben Sie gesagt, die Übergabe des Schlussberichtes ist für September 2024 vorgesehen. Ich weiß nicht, ob Sie schon Gelegenheit hatten, sich den aktuellen Stand – der ist von vorgestern, also zwei Tage alt – mal anzuschauen. Ja, da steht vieles drin. Und ja, dieser Prozess war tatsächlich ziemlich kompliziert und dann an der einen oder anderen Stelle auch überflüssig. Das ist das eine. Das andere – und das ist das, was ich im Beirat auch immer gesagt habe –, ist: Mein Eindruck ist: Bei aller Notwendigkeit für Bürgerbeteiligung muss das Ganze aber auch auf ein gewisses Maß zurückgeführt werden. Wir können nicht über jedes einzelne Vorhaben so aus- führlich – – – Na ja, aber die Forderung dieses Beteiligungsbeirates ist doch, und das kann ich ja nachvollziehen, sich mit ganz vielen Vorhaben sehr intensiv zu beschäftigen. Und dann müssen wir uns mal angucken: Was haben wir denn für Herausforderungen in dieser Stadt? Wir brauchen Wohnungen, wir brauchen Schulen, wir brauchen Kitas, wir brauchen Verkehrsinfrastruktur. Natürlich muss man die Menschen beteiligen und mitnehmen; was man aber nicht machen darf, sind solche Fehler, wie Ihre Senatorin Lompscher seinerzeit gemacht hat in einer Veranstaltung, als es um die Entwicklung des Blankenburger Südens ging. Das war nämlich echte Beteiligungsfiktion. Da mussten sich die Leute wirklich veräppelt fühlen, und das ist tatsächlich noch sehr freundlich formuliert. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kol- legin Gennburg?

Johannes Kraft

Ja!

Johannes Kraft

Geschätzte Kollegin Gennburg! Es spricht nichts gegen Bürgerbeteiligung, aber sie muss ein gewisses Maß ha- ben, und sie darf nicht dazu führen, dass sämtliche Vor- haben unendlich verzögert werden, unglaublich verkom- pliziert werden und deutlich teurer werden. Sie haben den Grünen Kiez Pankow angesprochen, und das ist jetzt aber wirklich eine feine Steilvorlage, wie ich finde. Ich weiß nicht, ob Sie sich mit den Kollegen in der BVV in Pankow mal beschäftigt haben. Ich war zu der Zeit in der BVV, und da kamen die Menschen aus dem Grünen Kiez in Pankow und haben gesagt: Oh mein Gott, da will die GESOBAU im Innenhof drei Baukörper mit Wohnungen errichten, und das ist ganz furchtbar. Da müssen 80 Bäume gefällt werden, und Eichhörnchen und was da nicht so alles ist. – Man sagt: Ja, das ist ein Prob- lem. Wir haben gesagt: Ja, man versucht in den Dialog- prozess einzutreten. – Der hat nicht funktioniert mit der GESOBAU, das wissen Sie vermutlich. Und dann kamen Ihre Kollegen, die Kollegen der Links- fraktion – ich kann Ihnen auch die Namen nennen – und haben den Leuten gesagt: So, und jetzt? Das richtige Instrument ist, wir als Bezirk Pankow, nämlich wir als Linksfraktion, damals zusammen mit der SPD und mit den Grünen, beauftragen jetzt das Bezirksamt mit der Aufstellung eines Bebauungsplans. – Ich habe damals bei der ersten Lesung dieses Antrages gesagt, und genau das hat sich bestätigt: Dieser Bebauungsplan wird von jedem (Hendrikje Klein) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4946 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Gericht sofort gekippt werden, weil es nichts anderes als eine Verhinderungsplanung ist. Damit haben Sie den Grundstein dafür gelegt, dass wir jetzt eine Genehmigung nach § 246 haben und da keine Wohnungen entstehen, jedenfalls keine regulären Woh- nungen, sondern dass da und jetzt Unterkünfte für Flücht- linge passieren. Das ist genau das Falsche. Das ist keine Bürgerbeteiligung, das ist reiner Populis- mus. Damit und mit solchen Aktionen wie der von Frau Lompscher damals in der Scheune in Buch veräppeln Sie die Menschen, und damit machen Sie den Glauben der Menschen an die Politik kaputt. Deshalb braucht es die- sen Antrag nicht. Vernünftige Bürgerbeteiligung gerne, aber dann muss man sie auch ernst meinen. Und sie darf nicht überbordend sein. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Dr. Kahlefeld das Wort. – Bitte schön!

Dr. Susanna Kahlefeld

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Sozialdemokraten lehnen, und das ist ein bundesweites Phänomen, Beteiligung ziemlich konse- quent ab. Das ist insofern logisch, als Sie sich für die Kümmerer halten, also Leute, die, einmal gewählt, besser wissen, was für die Bürgerinnen und Bürger gut ist, als diese selbst. Man kann an vielen Stellen in der Stadt allerdings infrage stellen, ob Sie das wirklich besser wissen und ob nicht geordnete Verfahren zur Einbeziehung der Bürgerinnen zu besseren Planungen führen würden. Muss das Kümmern ausgerechnet darin bestehen, einem Investor wie Benko den roten Teppich auszurollen? Und der BER ist auch durch die beteiligten Politiker zum Debakel geworden und nicht durch die Bürgerinnen. Das angebliche Kümmern wird zudem durch Manipulation und mit der Arroganz der Macht durchgesetzt, während anderswo Beteiligung Politik längst besser macht. Jetzt habe ich es durchnummeriert, damit ich in der Zeit schnell durchkomme. Erstens: Berlin hat als eines der letzten Bundesländer überhaupt Leitlinien zur Bürgerin- nenbeteiligung bekommen. Das hatte den Vorteil, dass für sie die beste Praxis der anderen vorbildhaft war. Zweitens: Der Beirat, der die Umsetzung der Leitlinien zur Bürgerinnenbeteiligung begleiten sollte, ist von der zuständigen Bausenatorin der SPD über vier Jahre an der Arbeit gehindert worden. Die Evaluation, durchgeführt durch das Berlin Institut für Partizipation, das überall gerne gehört wird, nur nicht in Berlin, ist bis heute nicht veröffentlicht. Da wird noch frisiert. Drittens: Die Leitlinien sind nie angewendet worden. Das hatten die Beiratsmitglieder immer wieder bemängelt, und dafür werden sie jetzt abgeschafft. Viertens: Stattdessen hat der Senator plötzlich doch seine Liebe zur Beteiligung entdeckt und lässt geloste Bürge- rinnen Ideen zur Bebauung des Tempelhofer Feldes ent- wickeln, die er dann in einer Kampagne für die Abschaf- fung des Volksgesetzes verwenden kann, aufgehübscht durch internationale Architekturbüros. Auch Kinder sol- len Ideen für die Bebauung entwickeln. Der unschuldigen Idee, dass Oma ihr Häuschen auf dem Feld bekommen soll, kann, so hofft der Senator, niemand widerstehen. Fünftens: Wenn das keinen Erfolg hat und die Umfragen immer noch nicht pro Bebauung ausfallen, werden Kat- zenbabys beteiligt. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN –

Mathias Schulz

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schlüssig der Vortrag und die Kritik an dem, was senatsseitig gemacht wird, mit dem ist, was auf der anderen Seite zum Dialogprozesse Tempelhof vorge- tragen wird, kann jeder selber beantworten. Ich halte das für nicht konsistent, hier einerseits Dialogprozesse zu kritisieren und andererseits mehr Beteiligung zu fordern. Das kann man nicht beides gleichzeitig tun, das ist ein- fach nicht glaubwürdig. (Johannes Kraft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4947 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Ich mache es mal kurz und nehme das Votum vorweg: Diesen Antrag braucht es nicht, und ich sage Ihnen auch, warum. Die Leitlinien wurden von der letzten rot-rot- grünen Koalition nach mehr als zweijährigem Prozess verabschiedet; das wurde gerade alles schon richtig dar- gelegt. Auf 110 Seiten ist darin festgelegt, wie bei Stadt- entwicklungsprojekten im Land Berlin mehr Transparenz hergestellt und mehr Verbindlichkeit geschaffen werden kann und welche Prinzipien der Beteiligung dort ange- wendet werden müssen. Es wurde ein Beirat eingerichtet – das wurde eben auch schon erwähnt –, denn für die damalige Koalition und auch für die SPD-Fraktion war klar: Partizipation ist ausdrücklich erwünscht und ist auch wichtig, denn sie dient dazu, das Gemeinwohlinteresse auch im Rahmen von Stadtplanungsprozessen zu integrie- ren. Mit diesem Ziel sollen die Leitlinien jetzt durch die Koa- lition verbessert werden. So haben wir es auch in den Richtlinien der Regierungspolitik verabredet. Dieser Pro- zess findet gerade statt, selbstverständlich unter enger Einbindung des Beteiligungsbeirats. Der hat dafür auch in einem Abschlussbericht zur ersten Sitzungsperiode, die im Herbst zu Ende gehen wird, eigene Vorschläge ge- macht. Zudem gibt es die externe Evaluation – die wurde auch gerade schon erwähnt – vom Berlin Institut für Partizipation. Darin wird explizit eine Neuausrichtung und Neuaufstellung des Beteiligungsbeirats empfohlen. Die Eckpunkte des Senats wurden jetzt am Montag in der Sitzung des Beteiligungsbeirats mündlich vorgestellt und verfolgen das Ziel, dessen Arbeit zu stärken. Natürlich kann man sich auch darüber unterhalten, wie viele Men- schen darin sitzen müssen, ob 16, 19 oder 20, und auch die Frage diskutieren, ob Öffentlichkeit notwendig ist. Ich glaube aber schon, dass man auch den Aspekt berücksich- tigen muss: Öffentlichkeit oder auch Nichtöffentlichkeit schützt auch Diskussionsprozesse. Die Ergebnisse der externen Evaluation werden ebenso wie die Empfehlun- gen des Beteiligungsbeirats im gesamten Prozess vom Senat natürlich sehr ernst genommen und fließen auch in die entsprechende Vorlage ein. Dazu brauchen wir Ihre Aufforderung nicht. Lassen Sie mich noch kurz zwei Punkte zu dem Antrag sagen. Sie haben auch geschrieben, es darf nichts gekürzt werden. Das hat niemand jemals vorgehabt, und es ist auch nicht beschlossen worden. Im Haushalt stehen 3 Millionen Euro, so wie es im letzten Jahr auch dringe- standen hat. Das können Sie gern noch mal rausholen und im Einzel- plan nachlesen, dass 3 Millionen Euro weiterhin drinste- hen, 250 000 Euro für jeden Bezirk. Die Plattform meinBerlin wird weiterentwickelt, wo Sie künftig auch die Vorhabenliste sehen werden. Dort, wo Projekte eingestellt werden, wird es künftig verpflichtend sein, auch ein Vorhaben anzulegen, das heißt, die ent- sprechenden Informationen müssen bereitgestellt werden. Das führt zu mehr Transparenz und auch zu mehr Beteili- gung. So entwickelt sich auch dank der Leitlinie, die wir haben, meinBerlin zu der Vorhabenliste, die Sie mit die- sem Antrag erst noch einfordern wollen. Die Behauptung, dass der Senat die Leitlinien nicht an- wendet, ist dann auch schlicht falsch, wie Sie sehen. Als Koalition haben wir klare Beschlüsse. Es gibt konkrete Maßnahmen und fortlaufendes Engagement des Senats und der Koalition zu diesem Thema, deswegen braucht es diesen Antrag nicht. – Danke schön! Und für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Laatsch das Wort. – Bitte schön!

Harald Laatsch

Danke schön, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! – Danke schön, meine lieben Kollegen! – Ja, Leitlinien und Bürgerbeteiligung – man muss sich das mal, und das ist jetzt eigentlich mehr für die Bürger da draußen ge- dacht, live anschauen, was da passiert. Da wird also ein Raum zur Verfügung gestellt, dann stehen da so diverse Flipboards herum, dann wird eine Firma engagiert, die sich mit Sozialpädagogik beschäftigt, die also – wie soll ich sagen? – betreute Demokratie spielt, und dann dürfen die Bürger mal etwas sagen, manche dürfen sich auch aufregen, und am Ende dürfen alle auf bunte Zettel irgen- detwas draufschreiben, was sie sich wünschen, und das dürfen sie dann an das Flipboard hängen. Das ist die Bürgerbeteiligung, übrigens, also gelenkte Demokratie. Aber das eigentliche Problem, und das möchte ich hier einfach mal besprechen, ist diese typische Methodik, die Links und Grün ständig drauf hat. Wir haben es gestern wieder im Verkehrsausschuss erlebt: Die wollen allen Ernstes 60 Jahre Planung für die TVO einreißen, weil ja die Bahn nicht mitgeplant ist; als könnte man die Bahn nicht parallel planen. Ist das wirklich Sinn der Sache, dass es da um Planung geht? – Nein, da geht es nicht um Planung, da geht es um Verhinderung. Alle Anträge, die Sie hier stellen – und das sage ich Ihnen jetzt hier zum x- ten Mal –, haben kein anderes Ziel, als Sand ins Getriebe zu werfen. (Mathias Schulz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4948 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Nichts anderes wollen Sie damit erreichen. Und in dem Augenblick, wo die Bürger Ihnen nach dem Munde re- den, wo die das wollen, was Sie wollen, verschaffen Sie mit Ihren linksgedrehten Medien denen natürlich noch Öffentlichkeit, und wenn die Bürger etwas anderes wol- len als Sie, dann werden sie verschwiegen, konsequent verschwiegen. Jetzt kommen wir mal zu dem Begriff „Beteiligung“. – Übrigens muss man noch eben sagen, dass es im Bauge- setzbuch eine ausreichende Gesetzeslage für Beteiligung gibt; das muss man vielleicht noch in Zusammenhang bringen. – Die Bürger dürfen also etwas sagen, die dürfen auch etwas an das Flipboard kleben, und die dürfen sich auch aufregen, und wenn es Ihnen gefällt, dann kriegen sie Öffentlichkeit, und wenn nicht, dann nicht. Aber dür- fen Sie etwas entscheiden? – Nein, sie dürfen gar nichts entscheiden, entscheiden tun am Ende ganz andere. Und das hat für mich mit Beteiligung gar nichts zu tun. – Herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte 42 bis 44 stehen auf der Kon- sensliste. Tagesordnungspunkt 45 war Priorität der Frak- tion Die Linke unter der Nummer 4.3. Die Tagesord- nungspunkte 46 und 47 stehen wiederum auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 48: Unterstützung des Landes Berlin für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1795 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Herr Kollege Mirzaie, Sie haben das Wort! Wir haben hier im Präsidium gehört, aus der Richtung der AfD-Fraktion, dass gesagt wurde, erst mal etwas schnor- ren. Ich möchte einmal festhalten, dass das unparlamenta- risch ist, gegenüber einem Abgeordneten so zu sprechen. Bitte schön, Sie haben das Wort!

Ario Ebrahimpour Mirzaie

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen von Linken, Grünen, SPD und CDU! Es ist gar nicht so einfach, bei einem wichtigen Thema wie diesem den richtigen Einstieg zu finden, denn gefühlt ist zur rechtsextremen AfD schon alles gesagt. Und so habe ich mir im Vorfeld dieser Rede die Frage gestellt, wie es eigentlich so weit kommen konnte, dass wir 79 Jahre nach dem Ende der NS-Schreckensherr- schaft wieder Debatten wie diese führen müssen. Die AfD besitzt ein politisches Gewicht, wie es eine faschisti- sche Partei in der Bundesrepublik noch nie hatte. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, liebe Demokratinnen und Demokraten dieses Hohen Hauses, aber ich finde das besorgniserregend und beschämend. Das Erstarken des Rechtsextremismus kann nicht losge- löst von der Gesamtgesellschaft betrachtet werden. Der Erfolg der AfD hat viele Mütter und Väter, aber nicht alle waren Mitglied der AfD. Es sei hier an den ehemaligen SPD-Finanzsenator Thilo Sarrazin, an Politiker wie den ehemaligen Grünen-Oberbürgermeister Boris Palmer, an die ehemalige Linke-Fraktionsvorsitzende Sahra Wa- genknecht oder an den ehemaligen CDU-Ministerpräsi- denten Roland Koch erinnert. Warum erzähle ich das? – Das Erstarken der AfD ist Ausdruck tief verwurzelter Einstellungen innerhalb der Gesellschaft, siehe Mitte- Studie. Wir alle tragen Verantwortung für den Rechtsruck und müssen unseren Umgang mit Rechtsradikalen selbstkri- tisch auf den Prüfstand stellen. Wir müssen jeden Tag ein Stückchen besser werden beim Kampf gegen rechts. „Wehret den Anfängen!“ mag ge- scheitert sein. Lassen Sie uns bitte gemeinsam dafür sorgen, dass „Nie wieder!“ ein „Nie wieder!“ bleibt. Rechtsextremismus ist ein riesiges Problem, das nicht mit einem Parteiverbot einfach verschwindet, aber wir dürfen dieses Instrument der wehrhaften Demo- kratie auch nicht leichtfertig liegenlassen. Das sind wir den Macherinnen und Machern des Grundgesetzes schul- dig. (Harald Laatsch) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4949 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Rechtsextremismus ist eine deutsche Kontinuität von NSDAP über DVU, Republikaner und NPD bis zur heu- tigen AfD. Offenkundig sind auch die Verfasserinnen und Verfasser des Grundgesetzes nicht der naiven Illusion aufgesessen, dass nach dem Zweiten Weltkrieg Nazis auf einmal einfach verschwinden würden. Sprache und Codes haben sich mit den Jahren verändert, es bleibt aber der gleiche braune Mist. Statt Rassentheorie spricht man heute lieber von unver- einbaren Kulturen, statt „jüdischer Weltverschwörung“ sind es heute eben Soros oder sogenannte Globalisten, aber auch Holocaust-Relativierung und altbekannte Nazi- Talking-Points finden sich bei der AfD, ein Blick in die Zeitung reicht. Nazis doing Nazi think. 2017 fordert Björn Höcke eine 180-Grad-Wende der deutschen Erin- nerungspolitik. 2017 verkündet Alexander Gauland – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Wir werden sie jagen.“ Er legt dann nach – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsiden- tin –: „Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiss in 1 000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte.“ 2018 trifft sich beim sogenannten Kyffhäusertreffen in Thüringen das Who-is-who der deutschen Neonaziszene. Eingeladen hat der inzwischen dominierende Flügel um Björn Höcke. Im August 2018 kommt es in Chemnitz zu einem weite- ren Schulterschluss von AfD und Neonaziszene, mit dabei auch Abgeordnete dieses Hauses und der Lübke- Mörder Stefan E. Ob Hanau, Halle oder Kassel, die AfD ist der parlamentarische Arm des Rechtsterrorismus. Die AfD befördert und legitimiert Gewalt als politisches Mittel der Auseinandersetzung. Deshalb muss sie ge- stoppt werden, so schnell wie möglich. Über 3,5 Millionen Menschen haben zu Beginn dieses Jahres ganz klar gefordert: AfD-Verbot jetzt! – Wenn das kein Auftrag an uns als Politikerinnen und Politiker ist, was dann? [Frank-Christian Hansel (AfD): Autosuggestion! –

Stephan Lenz

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Her- ren! Es ist schon spät, und die zur Verfügung stehende Redezeit ist ziemlich knapp bemessen, was bei so einem Thema nicht ganz einfach ist. Deswegen werde ich jetzt nicht darauf eingehen, warum ich es für problematisch halte, dass ausgerechnet die Fraktion Die Linke einen solchen Antrag einbringt und dass auch noch Herr Koçak unterschreibt. Das schenke ich mir, meine Haltung in der Frage ist hinreichend bekannt. Ich möchte auf die im Raum stehende Frage eines Ver- botsverfahrens gegen die AfD eingehen und zunächst einmal die allgemeinen Voraussetzungen unterstreichen. Die Hürden für ein Parteiverbotsverfahren sind zu Recht in Deutschland sehr hoch und in Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes und §§ 43 ff. des Bundesverfassungsge- richtsverfahrensgesetzes vorgesehen. „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu be- einträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ Antragsberechtigt sind der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung. Die Feststellung kann nur vom Bundesverfassungsgericht getroffen werden. Das ist ein sehr aufwendiges Verfahren, und das wird viel Zeit in Anspruch nehmen. Feststellen können wir schon einmal, schnelle Lösungen kann ein solches Verfahren so oder so nicht bringen. (Ario Ebrahimpour Mirzaie) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4950 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Herr Abgeordneter! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Franco?

Stephan Lenz

Gerne! Bitte schön!

Vasili Franco

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, lieber Kollege Lenz! Die AfD fordert ja Deportationen – ja, ist so! –, offene rechtsextreme Sprüche – braucht man ja gar keine Erkenntnisse des Verfassungsschutzes. Was braucht es denn aus Ihrer Sicht, damit Sie bereit wären, ein solches Verbotsverfahren zu prüfen bezie- hungsweise zu beantragen, dass das endlich mal gesam- melt und dann eingeleitet wird, damit, wie Sie sagen, das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann? Was braucht es noch?

Stephan Lenz

Na, wir sind ja am Anfang der Debatte. Ich stelle jetzt erst mal vor, was ein Verfahren bringen kann und was nicht. Noch einmal: Schnelle Lösungen kann es jedenfalls nicht bringen. Zum Rest werde ich jetzt gleich noch aus- führen. Zweitens: Mit einem solchen Verfahren ist immer ein hohes Risiko verbunden, denn wenn es scheitert, dann ist die Situation nachher schlechter, als sie vorher war. Die beiden NPD-Verbotsverfahren, die gescheitert sind, soll- ten uns hier eine Lehre sein. Das darf nicht noch mal passieren, denn ein solches Ergebnis ist immer fatal. Also man sollte gut überlegen. Herr Franco! Ich habe auch erhebliche Zweifel, dass das Mittel eines Verbotsverfahrens überhaupt das richtige Mittel im Kampf gegen die AfD ist. Auch wenn viel dafür spricht, dass die AfD in zuneh- mendem Maße von extremistischen Kräften dominiert wird, so wird am Ende wohl kein Weg an einer inhaltli- chen Auseinandersetzung mit den Forderungen der AfD vorbeiführen. Wir müssen die Wähler im Diskurs davon überzeugen, wir müssen sie zurückgewinnen, denn Mei- nungen verbieten kann man in einer Demokratie nicht. Herr Kollege! Gestatten Sie auch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Koçak?

Stephan Lenz

Gleich! – Aber genauso wenig, wie man Meinungen verbieten kann, kann man Begeisterung für die freiheit- lich-demokratische Grundordnung vorschreiben. Als Demokratie sind wir darauf angewiesen, dass unser Volk sich mit unserer Staatsform identifiziert, dass unser Volk unsere Demokratie trägt. Daran müssen wir arbeiten, denn auch in diesem Zusammenhang gilt das sogenannte Böckenförde-Diktum: „Der freiheitliche, säkulare Staat lebt von Voraus- setzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist.“ Demokratie kann man nicht erzwingen, man muss von ihr überzeugen, damit sie trägt. Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten Mirzaie?

Stephan Lenz

Gerne. Bitte schön! – Und von Herrn Koçak habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie die – –

Stephan Lenz

Alle, die wollen, aber wir haben ja noch die Fachbera- tung. Ich darf Sie beruhigen, wir werden noch genug Gelegenheit haben, uns auszutauschen. Ich muss noch einmal kurz nachfragen, ob Sie mich akus- tisch gehört hatten, als ich Sie fragte, ob Sie eine Zwi- schenfrage des Abgeordneten Koçak zulassen.

Stephan Lenz

Ja, natürlich! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4951 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Die Frage kam vorher. Dann haben Sie die akustisch nicht gehört. Damit hat der Kollege Koçak das Wort. – Bitte schön!

Rolf Wiedenhaupt

Was ist denn das für ein Unsinn!]

Stephan Lenz

Herr Koçak! Das haben wir ja schon oft ausgetauscht. Ich würde nie in Abrede stellen, dass Sie reden dürfen, ge- nauso wie Sie mir das nicht in Abrede stellen. Ich muss Sie aushalten, Sie müssen mich aushalten. Das ist in den Gremien, in denen wir zusammensitzen, schon fast ritua- lisiert. Also im Austausch muss man bleiben. Aber ich stelle Ihnen durchaus in Abrede, dass Sie ein geeigneter Kandidat im Kampf für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung sind. Das stelle ich Ihnen in Abrede. Herr Koçak, das mache ich nicht daran fest, dass Sie in dem Tatzusammenhang Opfer sind. Das mache ich an dem fest, was Sie sagen, was Sie äußern, welche Haltung Sie in Bezug auf unsere Gerichte, auf unsere Institutionen artikulieren. Da haben Sie ein Problem, und das diskredi- tiert Sie für mich als jemanden, mit dem man gemeinsam für die Demokratie kämpfen kann. So. Aber ich hatte ja eingangs gesagt: Die Redezeit ist knapp. Wir haben ja wirklich noch Austauschmöglichkeiten. Hören Sie einfach gut zu, liebe Kollegen von der linken Seite, noch einmal: Demokraten wollen nicht erzogen werden, sie wollen überzeugt werden. Das ist auch richtig so. Setzen Sie auf Argumente, weniger auf Verbote. Das gilt übrigens in allen Politikbereichen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Fachberatung und wünsche Ihnen allen eine frohe Sommerpause. Ich glau- be, Sie können Erholung brauchen. – Vielen Dank! Und für die Fraktion Die Linke hat der Abgeordnete Koçak das Wort. – Bitte schön! – Der Kollege wünscht bitte keinen Zwischenfragen.

Florian Dörstelmann

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle- gen! Die Wehrhaftigkeit der Demokratie ist ein Kern- element unseres Grundgesetzes. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hatten erlebt, was es bedeutet, wenn eine Demokratie von Faschismus weggefegt wird. Und sie haben sich das zur Lehre gemacht. Sie haben ein Grundgesetz vorgelegt, das alle diese Lehren berücksich- tigt, und die Wehrhaftigkeit stand für sie ganz oben. Das Grundgesetz sieht in Artikel 21 Absatz 2 vor – das hat Herr Kollege Lenz schon vorgetragen –, dass als Ultima Ratio eben auch ein Parteiverbot infrage kommt, als Ul- tima Ratio, als letztes Mittel – gleichzeitig aber auch als zwingendes Mittel, wenn die Demokratinnen und Demo- kraten zu dem Schluss kommen müssen, dass eine Partei verfassungswidrig ist. Der Antrag, über den wir heute sprechen, beschäftigt sich damit, dass dafür das Material zusammengesammelt werden muss; und ich glaube, Anlass für die Sammlung ist überreichlich gegeben. Das will ich so deutlich sagt. Herr Kollege Lenz hat auch schon darauf hingewiesen, dass das sorgfältig gemacht werden muss, dass man sich die Zeit nehmen muss, diese Sachen dann auszuwerten, und es werden in diesem Zeitraum wahrscheinlich immer neue Erkenntnisse hinzukommen. Auf dieser Basis! Und das ist ein Prozess – in Richtung der Antragstellerin sage ich das –, der bereits läuft, der von den Verfassungs- schutzämtern wahrgenommen wird, der bereits durchaus sehr weitreichende Erkenntnisse erbracht hat, was bei Ihrem Antrag manchmal so ein bisschen schwer zu er- kennen ist, aber der natürlich dann in einer Prüfung mün- den kann. (Ferat Koçak) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4953 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Das allerdings, dieses Material zusammenzustellen, soll- ten wir denen überlassen, die das professionell können, und ich habe keinen Zweifel daran, dass die Verfassungs- schutzämter das können. Deshalb denke ich, dass wir uns das, wenn die Zeit reif ist, vorlegen lassen werden und dann bewerten. Und wenn eben das Ergebnis der Prüfung ist, dass immer weitere Landesverbände der AfD in die gesichert rechts- extremistische Richtung abgleiten, dann kann das Ergeb- nis der Prüfung ja eindeutig sein. Aber wir müssen diese Prüfung sorgfältig durchführen. Ganz zum Schluss – – Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten Mirzaie?

Florian Dörstelmann

Ja, bitte! Bitte schön!

Ario Ebrahimpour Mirzaie

Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Herzlichen Dank, Herr Kollege! Wie bewerten Sie denn die Aussa- gen unter anderem auch aus der Bremer SPD, wo wir ja gemeinsam als Grüne, Linke und SPD einen fast wort- gleichen Antrag eingebracht haben, oder auch anderen Stimmen aus der SPD, die sagen, dass das Konzept des rein politischen Bekämpfens der AfD, insbesondere auch in Bundesländern wie Thüringen und Sachsen schlicht- weg gescheitert ist?

Florian Dörstelmann

Herr Kollege! Ich habe ja gerade gesagt, dass die Verfas- sungsschutzämter ihre Arbeit machen werden und dass das die Ultima Ratio bedeuten kann. Deshalb sehe ich keinen Widerspruch in dem, was ich gesagt habe, und dem, was Sie jetzt zitieren, was andere in Bremen und anderen Ländern gesagt haben. Ich will zum Schluss kommen, und ich möchte an der Stelle auch eines sagen: Was mir an dem Antrag noch Probleme bereitet, ist diese Formulierung, es soll eine Taskforce gegründet werden. Das ist möglicherweise eine neue Behörde, oder was soll das sein? Ich finde, in einen solchen Antrag gehört, dass man das erklärt, um ihm die Kraft zu geben, die er braucht, und wir werden ganz sicherlich den von uns eingeschlagenen Weg fortsetzen. Wir werden diese Sachen sorgfältig aus- werten und dann entscheiden, was wir unterstützen, und die Tendenz Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Florian Dörstelmann

ist eindeutig. – Vielen Dank! Gut, dann beenden wir das. Vielen Dank! Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Gläser das Wort. – Bitte schön!

Elif Eralp

Dass Sie es selber sagen!] Das ist zumindest das, was Sie den Leuten draußen erzäh- len. In Wirklichkeit geht es ihnen ja nicht darum. Es geht (Florian Dörstelmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4954 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Ihnen einfach darum, einen missliebigen Konkurrenten davonzujagen. Das ist die Wahrheit. Wenn Sie wissen wollen, ob wir Verfassungsfeinde sind, lesen Sie unser Programm! Dann werden Sie feststellen: Wir sind die Partei von Freiheit, Rechtsstaat und Marktwirtschaft, und wir sind alles andere als Verfassungsfeinde. Schon deswegen wird diese ganze Parteienverbotsgeschichte ein Rohrkrepie- rer – weil sie auf komplett falschen Annahmen fußt, wie wir alle hier gehört haben. Sie stehen auch in der Begründung im Text drin. Da ist zunächst das Märchen aus „Tausendundeiner Nacht“ von den Deportationsplänen auf der Wannseekonferenz der privaten Stasibude CORRECTIV. Und Sie wiederholen es immer und immer wieder, obwohl vieles davon längst gerichtsfest widerlegt worden ist. – Das ist widerlegt worden, auch von dem Hamburger Gericht, und CORRECTIV selbst hat inzwischen das Wort „De- portation“ aus einem Teil seiner Publikationen gestrichen und hinterher noch so getan, als hätten sie das nie be- nutzt. Sie kommen immer wieder damit, obwohl Sie auch gestern wahrscheinlich wie ich in der Legal Times online gelesen haben, dass die Stadt Köln mit dem Versuch gescheitert ist, einer Mitarbeiterin wegen der Teilnahme an dieser Konferenz zu kündigen. Sie wollen die größte Oppositionspartei in diesem Land verbieten, aber man kann noch nicht mal jemanden aus dem Arbeitsverhältnis entlassen. Das wird nicht klappen. Sie tun das, obwohl wenige Tage vor dem Treffen mit Martin Sellner am Wannsee Ihr eigener Bundeskanzler, unser aller Bundeskanzler, Olaf Scholz, in einem großen Interview im größten Nachrichtenmagazin dieses Landes erklärt hat: Wir müssen endlich im großen Stil abschie- ben, vom Verlag vollkommen korrekt übersetzt mit „we must … deport on a large scale“ – wir müssen die Leute im großen Stil deportieren. Das hat er da gesagt, und Sie machen genau das, was Sie uns vorwerfen – how dare you! Dann die Geschichte von der fortlaufenden Radikalisie- rung. Die kann man natürlich ernst nehmen, wenn man sich nur aus den „Tagesthemen“ und aus dem „heute JOURNAL“ informiert, denn da wird ja nach jedem AfD- Parteitag immer wieder mantraartig behauptet, die AfD ist noch rechter geworden, sie ist noch radikaler gewor- den, dieser ganze Quatsch. Unruhe bei den GRÜNEN und der LINKEN] Aber es ist blanker Unsinn. Nichts davon ist wahr. Die AfD hat sich nie radikalisiert. Sie ist sich immer treu geblieben und ist das, was sie seit 2013 ist: die Kraft für Freiheit, Rechtsstaat und Marktwirtschaft, wie ich vorhin schon ausgeführt hatte. Aber was sich radikalisiert hat in diesem Land, sind die Zustände in diesem Land, das von Ihnen in atemberau- bender Geschwindigkeit deindustrialisiert wird. Schauen Sie sich das mit offenen Augen an, gehen Sie über den Marktplatz von Mannheim oder in den Kurpark von Bad Oeynhausen! Die Messerstechereien, die Massenverge- waltigungen – das sind die Dinge, die die Wähler in die Arme der Opposition treiben. Sie wollen die Demokratie retten, indem sie sie abschaf- fen. Sie müssen mal an Ihrem eigenen Demokratiever- ständnis arbeiten. [Beifall bei der AfD –

Vasili Franco

Lesen Sie einfach mal das Grundgesetz!] Wer ist wirklich in diesem Land ein Fall für den Verfas- sungsschutz? – Ich sage es Ihnen: derjenige, der seine Regierungsmacht dazu missbraucht, Dinge zu tun, die sich als verfassungswidrig herausstellen, wie jene Bun- deskanzlerin, die mit dem Thüringenputsch gegen den gewählten Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich vor- gegangen ist und ihn aus dem Land gejagt hat. – Das war verfassungswidrig. [Beifall bei der AfD –

Ario Ebrahimpour Mirzaie

„Danke, Merkel!“] Es sind Ihre ganzen krummen Haushalte, die vorne und hinten nicht stimmen mit Sondervermögen, die in (Ronald Gläser) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4955 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Wirklichkeit Sonderschulden sind und die landauf, landab überall scheitern. Das ist verfassungswidrig. Und wenn ich hier auf die linke Seite gucke – der Mie- tendeckel war verfassungswidrig, und aus unserer Sicht ist es auch verfassungswidrig, auf Grundrechten herum- zutrampeln unter dem Deckmantel des Gesundheitsschut- zes oder Angriffskriege zu planen. Bei einigen von Ihnen habe ich das Gefühl, Sie spucken auf und Sie hassen unser Land. Sie spucken auf unser Land. Sie hassen auch unsere Verfassung. Wir hassen niemanden. Wir machen Politik aus Liebe. Wir lieben unser Vaterland, wir lieben die Freiheit, wir lieben den Rechtsstaat! Wir lieben! Wir machen Politik aus Liebe, Sie machen Politik aus Hass, und das ist der Grund, warum wir gewinnen und Sie am Ende verlieren. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Verfassungsschutz sowie mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte 49 bis 51 stehen auf der Kon- sensliste. Tagesordnungspunkt 52 war Priorität der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen unter der Nummer 4.2. Die Tagesordnungspunkte 53 bis 55 stehen auf der Konsens- liste. Ich rufe auf lfd. Nr. 56: Funktionierendes System für das Berlin-Ticket S entwickeln Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1803 In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD. – Bitte schön, Herr Kollege Düsterhöft! Sie haben das Wort.

Lars Düsterhöft

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum zweiten Mal in diesem Jahr beraten wir über die Frage, wie die Menschen, die staatliche Unter- stützung bekommen, den Berechtigungsnachweis, ehe- mals Berlin-Pass, für das Berlin-Ticket S bekommen sollen. Eines ist klar: Das jetzige System ist gescheitert. Selbst im optimalen Fall dauert die Ausgabe des jetzigen Berechtigungsnachweises mindestens vier Wochen – vier Wochen, in denen die Menschen nicht Anspruch auf das Berlin-Ticket S haben. Es kostet uns pro Jahr – schöne Grüße an die Haushälter hier in der Runde! – 7,8 Millio- nen Euro, diesen Berechtigungsnachweis auf diesem Wege auszugeben. 7,8 Millionen Euro! Nur dank der derzeit geltenden Übergangsregelung, wel- che besagt, dass der einfache, geschwärzte Leistungsbe- scheid als Beleg akzeptiert wird, ist es in den letzten Monaten ruhig geworden um dieses Thema. Alle Versu- che der Senatsverwaltung, eine Lösung zu finden, bei welcher die Ausgabe des Berechtigungsnachweises nicht bei einem Amt liegt, sind gescheitert. Alle IT-gestützten Verfahrensideen sind am Datenschutz gescheitert. Der Datenschutz macht diese Lösungen unmöglich. Deshalb will ich ganz deutlich sagen, auch in Richtung des Regierenden Bürgermeisters: Auf den Senat kommt eine unschöne Aufgabe zu. Er muss spätestens, Herr Regierender Bürgermeister, in diesem Herbst entscheiden, wie in Zukunft der Berech- tigungsnachweis ausgegeben werden soll. Ich erwarte, wir erwarten, dass dies geklärt wird und zum 1. Janu- ar 2025 dementsprechend dann auch angewandt wird. Ausschließen tut sich eine zentrale Lösung. Wer meint, dass man beispielsweise das LAGeSo zur zentralen An- laufstelle für aktuell 542 646 anspruchsberechtigte Perso- nen erklären könnte, sollte sich das noch mal gut überle- gen. Das macht übrigens pro Werktag 2 144 Menschen. Überlässt man das den zwölf bezirklichen Sozialämtern, macht das immer noch 178 Menschen pro Werktag pro Sozialamt. Aus meiner Sicht gibt es deshalb nur zwei Lösungsvari- anten. Erstens: Alle Sozialämter, alle Wohngeldstellen, das Landesamt für Geflüchtete und selbstverständlich alle Berliner Bürgerämter geben den Berechtigungsnachweis zukünftig aus beziehungsweise verlängern diesen wieder. Somit würde sich die Last auf möglichst viele Schultern verteilen, und es würde nicht zu einer Überlastung eines einzelnen Amtes kommen. Es ist klar, dass wir dann den alten Berlin-Pass wieder einführen müssen, aus Pappe, mit Bild, mit Stempel, ohne erneutes Antragsformular, ohne Plastikkarte, ohne einen absurden Verwaltungsappa- rat im Hintergrund und ohne eine Wartezeit von derzeit mindestens vier Wochen. (Ronald Gläser) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4956 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Oder – und das ist meine mittlerweile favorisierte Lö- sung, umso mehr ich mich damit beschäftige – wir schaf- fen dieses ganze Bürokratiemonster einfach ab und ma- chen die derzeitige Notlösung zur Dauerlösung; sprich, der geschwärzte Leistungsbescheid gilt dauerhaft als Nachweis, mehr nicht. Das würde uns Kosten in Höhe von 7,8 Millionen Euro sparen, wir würden keine BVG, keine S-Bahn, kein Bürgeramt überlasten. Wir würden die 542 646 anspruchsberechtigten Personen nicht zusätz- lich durch die Gegend schicken oder sie beim Amt in einer Schlange stehen lassen. Die einzige Kröte, die wir dafür schlucken müssten, wäre, dass die Menschen in Zukunft tatsächlich mit dem Leistungsbescheid unter- wegs sind. Das ist eine Sache, die wir im Ausschuss bera- ten sollten und dann hoffentlich zu einer guten Lösung gemeinsam mit den Senat kommen. – Ich danke Ihnen! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Kollege Kurt das Wort. – Bitte schön!

Taylan Kurt

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Seit Mona- ten diskutieren wir hier im Parlament über den Berlin- Pass, oder wie er jetzt neudeutsch heißt Berechtigten- nachweis, und die damit verbundenen Probleme gerade für armutsbetroffene Menschen, die auf eine funktionie- rende Ausstellung angewiesen sind, um insbesondere das Sozialticket bei der BVG und S-Bahn nutzen zu können. Vor Monaten haben wir darüber diverse Male, sowohl hier im Plenum als auch im Sozialausschuss, gesprochen. Es ist allen Akteuren klar: Wir brauchen eine funktionie- rende Lösung für die Ausstellung dieses Berlin-Passes, damit von Armut betroffene Menschen nicht mehr für das vermurkste Verfahren bei der Umstellung die Zeche zahlen müssen. Heute gibt es dazu auch etwas zu verkünden, nämlich nichts. Nichts hat Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe sub- stanziell hinbekommen in den letzten Wochen und Mona- ten, um das Problem komplett zu lösen. Wir haben es gerade selbst gehört: Man hat sich daran die Zähne aus- gebissen, für den Berlin-Pass ein Verfahren, eine Lösung zu finden. Dabei geht es doch um armutsbetroffene Men- schen, und Sie als Sozialsenatorin lassen sie gerade im Stich. Stattdessen bekommen wir jetzt einen Antrag von der Koalition, wo Sie Ihre eigene Senatorin auffordern müssen, eine tragfähige Lösung für den Berlin-Pass hin- zubekommen. Sind wir dafür, haben wir sogar als Oppo- sition selbst vorgeschlagen. Ich frage mich, was der Senat an der Stelle in den letzten Monaten getan hat und wie es auch ist, Ihre eigene Senatorin auffordern zu müssen, hier zu arbeiten. Herr Kollege!

Taylan Kurt

Wir haben viel zu viel Zeit verloren in den letzten Wo- chen und Monaten, und den Preis dafür zahlen die Men- schen, die auf ein funktionierendes System angewiesen sind. Es ist klar, was wir brauchen, und wir als Opposition haben Ihnen das damals sogar aufgeschrieben und hier im Plenum auch besprochen. Einen Antrag haben wir hierzu ins Plenum eingebracht. Kehren Sie zum alten Verfahren zurück! Sorgen Sie dafür, dass die Berlinerinnen und Berliner, die den Berlin-Pass auf analogem Wege brau- chen, ihn im Zweifel wieder über die Bürgerämter be- kommen! Sorgen Sie endlich für eine echte digitale Lö- sung, damit der Berlin-Pass im Zweifel aufs Handy kommt! Sorgen Sie dafür, dass all den Menschen, die von der BVG und S-Bahn wegen der Unklarheit beim Nach- weis ein erhöhtes Beförderungsentgelt bekommen haben, endlich diese Geldstrafe aus Kulanz erlassen wird, weil es eine Frage der Gerechtigkeit ist, dass Tausende Men- schen in Berlin nicht für etwas bestraft werden und etwas bezahlen müssen, was sie nicht verschuldet haben! Ich habe das Gefühl, dass das Tempo bei diesem Thema nicht mit der Anspruchshaltung von vielen Menschen in der Stadt, gerade denen, die von Armut betroffen sind, übereinstimmt. Leider ist das kein Einzelfall. Es steht sinnbildlich für das Tempo, das Sie bei vielen sozialpoli- tischen Herausforderungen in dieser Stadt an den Tag legen – absolutes Schneckentempo. Gerade bei der zu- nehmenden Armut von Menschen in der Stadt, die sich bis weit in die Mittelschicht frisst, hört man von Ihnen nichts. Jedes Mal müssen wir als Opposition das Thema im Sozialausschuss aufmachen. Deshalb fordere ich Sie hiermit auch auf: Kommen Sie endlich dazu, Tempo zu machen! Sorgen Sie für eine schnelle Lösung beim Ber- lin-Pass und beim Sozialticket! Machen Sie endlich eine Sozialpolitik, von der man in Berlin auch etwas merkt! – Danke schön! Vielen Dank! – Der Kollege Düsterhöft erhält nun das Wort für eine Zwischenintervention. – Bitte schön! (Lars Düsterhöft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4957 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024

Lars Düsterhöft

Lieber Kollege! Ich schätze Sie wirklich sehr, und ich schätze auch wirklich sehr den Austausch im Fachaus- schuss. Aber ich finde es eine Unverschämtheit, dass Sie sich hier in der Öffentlichkeit hinstellen und die Aus- schussberatungen negieren, die wir gemeinsam vorange- trieben haben, die übrigens von der Koalition angemeldet wurden, nicht von der Opposition. Sie negieren die Antworten der Senatsverwaltung, der Senatorin und des Staatssekretärs Bozkurt im Fachaus- schuss auf die Fragen, die tatsächlich in den letzten Wo- chen und Monaten immer wieder gestellt wurden. Es gab immer Antworten. Sie tun so, als ob hier nichts passiert, und Sie negieren – das finde ich wirklich eine Unverschämtheit, kann ich nicht anders sagen – das Handeln der Senatsverwaltung an dieser Stelle. Der Staatssekretär und die Senatorin haben uns mehrfach im Fachausschuss berichtet, welche Gespräche gelaufen sind, welche Ideen – die wir übrigens gemeinsam im Fachausschuss entwickelt haben – geprüft wurden, welche Gespräche es gab, welche Versuche unternommen wurden, um einen datenschutzrechtlich konformen Weg zu finden, um ein digitales Verfahren auf den Weg zu bringen. Da gab es zahlreiche Gespräche, und das wissen Sie. Das wissen Sie alles, und Sie stellen sich hier in der Öffent- lichkeit hin und behaupten, dass diese Senatsverwaltung untätig wäre. Das ist genau das Spiel, das Sie auch im Ausschuss gerne treiben, weil Sie immer wieder der Senatsverwaltung Untätigkeit unterstellen, an Stellen, wo sie sehr aktiv ist, und das ist unredliches Verhalten. [Beifall bei der SPD –

Ülker Radziwill

Das Lieblingsspiel der Grünen!] Vielen Dank! – Der Abgeordnete Kurt erhält das Wort für eine Antwort. – Bitte schön!

Taylan Kurt

Lieber Herr Düsterhöft! Ich schätze Sie auch sehr als Kollegen, aber das, was Sie mir und stellvertretend dafür meiner Fraktion als Unverschämtheit vorwerfen: Die Unverschämtheit liegt nicht bei uns, dass wir einen Zu- stand kritisieren. Die Unverschämtheit ist, dass wir keine Lösung dafür haben. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN –

Ülker Radziwill

Der Ausschussvorsitzende hat das schon kritisiert!] Wir haben die Situation, dass wir als Opposition und als Grüne sagen, dass es an der Stelle im absoluten Schne- ckentempo vorangeht, und es geht nicht um mich persön- lich. Es geht um die vielen Tausend Berlinerinnen und Berliner, von denen wir alle im Ausschuss auch E-Mails bekommen haben, die besagen: Es kann nicht sein, dass von Armut betroffene Menschen für etwas bezahlen müs- sen. – Es gab den Vorschlag zu sagen: Überlegt, ob ihr die alte Lösung mit dem Bürgeramt wieder einführt. – Es gab den Vorschlag des Kollegen von der CDU aus dem BA Neukölln, der gesagt hat, es braucht eine digitale Lösung. – Für mich ist Reden nicht die Lösung, sondern Reden ist das Mittel, um zu einer Lösung zu kommen. Die Lösung wäre die Umsetzung dessen, und daran mes- sen wir Sie. Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat nun der Abge- ordnete Wohlert das Wort.

Björn Wohlert

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen im Abgeordnetenhaus! Sehr geehrte Damen und Herren! Armutsbetroffene müssen oftmals leider wochenlang warten, um den Berechtigungsnachweis zu erhalten und das Berlin-Ticket S für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs beantragen zu können. Der Digitalisie- rungsversuch der damals linkengeführten Senatssozial- verwaltung wurde zumindest nicht erfolgreich abge- schlossen. Es ist daher folgerichtig, dass mit der neuen Koalition die Übergangsregelung, mit der der aktuell gültige Leistungsbescheid als Nachweis ausreicht, wieder in Kraft gesetzt wurde und verlängert wird, bis wir eine nachhaltige Lösung gefunden haben. Zur Wahrheit gehört aber auch: Wir haben uns damit lediglich etwas Zeit verschafft. Wir unterstützen den Senat dabei, in Zusammenarbeit mit der BVG und den Leistungsstellen eine digitale Lösung, die mithilfe von Fahrscheinautomaten realisiert wird, zu schaffen. Damit könnte im Idealfall eine Musterlösung mit Blick auf weitere Vergünstigungen, die mit dem Berechtigungsnachweis verbunden sind, entstehen. Gleichwohl müssen wir die Interessen vor allem älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen, die ver- gleichsweise häufig von Armut betroffen sind und wei- terhin analoge Lösungen benötigen, berücksichtigen. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4958 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Uns ist als Koalition insgesamt bewusst: Es schafft kein Vertrauen in die politische Handlungsfähigkeit des Lan- des Berlin, wenn wir auf lange Sicht mit Übergangsrege- lungen arbeiten würden. Deshalb gilt: Entweder, das digitale Verfahren kann endlich zeitnah und rechtssicher umgesetzt werden, oder wir müssen erneut ein System zur persönlichen Ausgabe der Berlin-Pässe einführen und das digitale Verwaltungsexperiment der Vorgängerregie- rung konsequent beenden. Mit Blick auf die großen Herausforderungen, die wir bei der Modernisierung der Verwaltung angehen müssen, ist zumindest für uns als CDU-Fraktion jedoch eine Rück- kehr zum alten System in den Bürgerämtern ausgeschlos- sen. Wir werden uns verständigen müssen, wo eine sol- che Ausgabe erfolgt. Unsere gemeinsame Aufgabe als Koalition bleibt, ein erneutes Verwaltungschaos für Ar- mutsbetroffene, für knapp 510 000 Anspruchsberechtigte für das Berlin-Ticket S, zu verhindern und gemeinsam ein tragfähiges und funktionierendes System zu entwickeln. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat die Abge- ordnete Schubert das Wort.

Katina Schubert

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss jetzt ganz schnell machen. – Der Kollege Düsterhöft ist offensichtlich ziemlich dünnhäutig, denn eigentlich ge- hört es zu dem Geschäft von Regierung und Opposition, dass man sich auch mal gegenseitig kritisiert. Wir diskutieren seit Oktober letzten Jahres, wie wir das mit dem Sozialticket S lösen, und der Oktober letzten Jahres ist ein Dreivierteljahr her. Ich bin froh und dank- bar, dass die Sozialverwaltung die Übergangslösung wieder eingesetzt hat, aber das kam viel zu spät. Bis da- hin hatten wir schon eine Vielzahl von Betroffenen, die des Schwarzfahrens oder der Beförderungserschleichung beschuldigt wurden, die die 60 Euro zahlen mussten, die, als sie dann nachweisen konnten, dass es nicht eine Be- förderungserschleichung war, immer noch 7 Euro Ver- waltungsgebühr bezahlen mussten, und das völlig ohne eigene Schuld, sondern, weil die Bürokratie, unsere Bü- rokratie, unsere Verwaltung nicht funktioniert. Das ist das Problem! Ich wundere mich ein bisschen, dass jetzt ein Antrag der Koalition kommt. Wir hatten schon Anfang des Jahres einen Antrag eingebracht, Grüne und Linke. Den habt ihr abgelehnt. Warum eigentlich? Wir hätten es gemeinsam regeln können. Stattdessen heißt es: Nein, eure Anträge nehmen wir nicht an, nur unsere. – Ihr kommt dann aber ein Dreivierteljahr später. Das ist komisch, und da werde ich dünnhäutig, ehrlich gesagt, denn es hätte die Chance gegeben, dass man ge- meinsam nach Lösungswegen sucht. Wir hatten zwei Anhörungen im Ausschuss. Es wurde von vielen Seiten gesagt: So, wie es jetzt geplant ist, funktioniert es nicht. – Dann hat die Senatsverwaltung, Aziz Bozkurt, lang und breit erklärt: Ja, das funktioniert vielleicht nicht. Dann müssen wir mal gucken, aber wir können auch nicht einfach zum alten System zurück. Das geht doch aber auch nicht, und vielleicht hilft die Über- gangslösung, vielleicht aber auch nicht. – Dann kam sie zum Glück, aber es gab keine konkrete Aussage, wie es denn nun werden soll, und darauf warten wir übrigens bis heute, wie es denn nun konkret werden soll. Das ist ein Problem für die Betroffenen. – Ja, aber der Sinn der Sache war doch, warum man überhaupt den Weggang von der Pappkarte Berlin-Pass für das Sozialticket S gemacht hat, um Stigmatisierung abzubauen. Das war der Sinn. Jetzt sind wir in der Situa- tion, dass die Stigmatisierung noch viel größer ist. Das heißt, der Zeitdruck, da zu einer vernünftigen Lösung zu kommen, ist doch viel größer. Wir haben jetzt zwar nicht mehr das Problem, dass die Menschen, wenn sie ihren Berechtigungsnachweis mit sich führen, gleich ein Straf- geld kriegen, das Problem haben wir jetzt nicht mehr, aber sie müssen überall in der S-Bahn ihren Bewilli- gungsbescheid vorzeigen. Das ist keine schöne Situation, und deswegen haben wir da einen gewissen Zeitdruck. Wir sind bereit, euren Antrag zu unterstützen, das ist überhaupt nicht der Punkt. Wenn er zu einer Lösung führt, umso besser. Ich glaube, du meintest auch, dass die Jobcenter die Ausgabe stellen müssen. – Die müssen es tun! Da sind auch bezirkliche Anteile drin. Der Großteil der Leistungsberechtigten ist bei den Jobcentern, und wenn die Jobcenter da nicht mitmachen, dann haben wir, glaube ich, ein Problem. Dann verlagern wir immer noch weiter, und es wird noch unzuständiger. Das ist vielleicht die einzige Differenz, die wir im Aus- schuss diskutieren müssen. Wir sind der Auffassung, die Leistungsstellen müssen daran mitwirken, dass Menschen sich stigmatisierungsfrei von A nach B bewegen können, und zwar für 9 Euro im Monat. – Vielen Dank! (Björn Wohlert) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4959 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat nun die Abge- ordnete Auricht das Wort. – Bitte schön!

Jeannette Auricht

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, was soll ich sagen? – Ich freue mich, dass wir wieder mal über den Berlin-Pass sprechen, das haben wir lange nicht. Es wurde im Prinzip schon alles von allen gesagt, aber ich muss trotzdem ein bisschen meinen Senf dazugeben. Zugegeben, liebe SPD, liebe CDU, diese Suppe hat Ihnen die alte Koalition eingebrockt, die jetzt nur Glück hatte, diese Suppe nicht wieder selbst auslöffeln zu müssen, und hat Ihnen das Chaos überlassen. Sie müssen das jetzt irgendwie beiseiteräumen. Wir müssen zu einer Lösung kommen, das ist klar. Das wollen wir hier auch alle. Mir ist im Prinzip egal, ob es die digitale Lösung ist oder wir wieder zurückgehen zum alten Berlin-Pass. Es muss nur endlich wieder für die Menschen in dieser Stadt funktio- nieren, denn wenn sie durch Ihre Politik schon immer ärmer gemacht werden, sollen sie wenigstens ihre Sozial- leistungen bekommen, und das möglichst problemlos. Frau Schubert hat es schon gesagt: Wir haben im Oktober schon darüber diskutiert. Die Linke hatte im Januar, glaube ich, einen Antrag. Dem hätte man zustimmen können. Sie haben aber gesagt: Nein, wir machen das alles selber. – Jetzt ist es ein halbes Jahr später, und es ist immer noch nicht viel passiert, außer einer Übergangslö- sung. Die funktioniert so einigermaßen, und nichts hält länger als ein Provisorium, wie man weiß. Ich hoffe, wir kommen nach der Sommerpause zu einem Konzept. Sie kommen zu einem Konzept, dem wir dann zustimmen können. Es muss endlich funktionieren. – Vielen Dank! Ich wünsche Ihnen eine schöne Sommerzeit! Danke schön! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Vorgeschla- gen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie mitberatend an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr und an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe. – Wider- spruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 57 war Priorität der Fraktion der SPD unter der Nummer 4.1. Tagesordnungspunkt 57 A war Priorität der Fraktion der CDU unter der Num- mer 4.5. Die Tagesordnungspunkte 58 und 59 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 59 A: Aufgabe einer Schwimmhalle am Standort Holzmarktstraße 51 in 10243 Berlin zugunsten eines bedarfsgerechten Schwimmhallen- ersatzneubaus gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz Dringliche Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1825 Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Der Vorgang wurde nicht zur Beratung angemeldet. Vor- gesehen ist eine sofortige Abstimmung. – Ja, wir sind jetzt beim Vorgang. Wer der Vorlage zu- stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle anwesenden Fraktionen, die ich hier sehe. Sicherheitshalber frage ich: Stimmt wer dagegen? – Ent- hält sich wer? – Das sehe ich beides nicht. Damit ist die Zustimmung zu der Vorlage erfolgt. Vielen Dank! Sehr geehrte Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Die nächste Ple- narsitzung findet statt am Donnerstag, den 12. September 2024 um 10 Uhr. Bis dahin wünsche ich Ihnen eine schö- ne Sommerzeit und erholsame Ferien. Die Sitzung ist geschlossen. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4960 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Anlage 1 Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Lfd. Nr. 21: Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz – ZwVbG) Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1651 vertagt Lfd. Nr. 23: Chancengleichheit im Losverfahren – Keine Tricksereien beim Übergang in die weiterführende Schule! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 13. Juni 2024 Drucksache 19/1766 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1392 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – abgelehnt Lfd. Nr. 24: Unabhängigkeit der Parteien sichern – Spenden von Unternehmen verbieten und private Parteispenden begrenzen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 19. Juni 2024 Drucksache 19/1775 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1258 mehrheitlich – gegen LINKE bei Enthaltung GRÜNE – abgelehnt Lfd. Nr. 26: Rechtssicherheit auch für Ambulante Pflegedienste – Erstattung erbrachter Leistungen im Falle der Rechtsnachfolge Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 19. Juni 2024 Drucksache 19/1777 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1520 einstimmig – bei Enthaltung AfD – angenommen Lfd. Nr. 27: Muster-Dienstvereinbarung Bürohunde Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 19. Juni 2024 Drucksache 19/1781 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1453 einstimmig – bei Enthaltung AfD – angenommen Lfd. Nr. 29: Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen erhöhen – Aktionsprogramm „Diebstahlschutz Fahrrad“ initiieren Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 17. Juni 2024 Drucksache 19/1783 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1027 vertagt Lfd. Nr. 30: Entwurf des Bebauungsplans 1-94 vom 14. März 2024 für eine Teilfläche nördlich und südlich der Scheidemannstraße, westlich und südwestlich des Reichstagsgebäudes im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 24. Juni 2024 Drucksache 19/1788 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1655 mehrheitlich – gegen LINKE – zugestimmt Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4961 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Lfd. Nr. 32: Nr. 9/2024 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 26. Juni 2024 Drucksache 19/1811 einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 34: Menschen vor dem Erfrierungstod bewahren: Ganztägige Angebote in der Kältehilfe sicherstellen! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1499 vertagt Lfd. Nr. 35: „Rainbow Cities Network“ stärken und neue Mitgliedsstädte gewinnen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1607 an BuEuMe (f) und IntGleich Lfd. Nr. 36: Ein Wohlfahrtsindex für Berlin! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1698 an WiEnBe Lfd. Nr. 38: Mieter*innen besser vor Eigenbedarfskündigungen schützen – Bundesratsinitiative für wirkungsvollen Kündigungsschutz, Transparenz und Kontrolle Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1752 vertagt Lfd. Nr. 40: Endlich vom Instrument sektoraler Bebauungsplan Gebrauch machen – was München kann, muss Berlin auch können! Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1784 an StadtWohn Lfd. Nr. 42: Schutz für verfolgte Frauen und LSBTIQ*- Personen aus dem Iran – Berliner Landesaufnahmeprogramm für besonders Schutzbedürftige erweitern Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1786 vertagt Lfd. Nr. 43: Information statt Desinformation: Eine Kampagne gegen Desinformation für Berlin Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1787 vertagt Lfd. Nr. 44: Urlaub für alle – Berlin fährt mit dem 9-Euro- Deutschland-Sozialticket in die Sommerferien! Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1791 an Mobil Lfd. Nr. 46: Alle Optionen zum Erwerb des Warenhauses Lafayette für die ZLB schnell prüfen Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1793 an KultEnDe Lfd. Nr. 47: Wohnen muss bezahlbar sein – Berlin braucht einen Kautionsfonds Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1794 an StadtWohn und Haupt Lfd. Nr. 49: Senatsbeauftragte*n gegen antimuslimischen Rassismus einsetzen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1796 vertagt Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4962 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Lfd. Nr. 50: Handlungsempfehlungen der Expert*innenkommission Antimuslimischer Rassismus Berlin umsetzen! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1797 vertagt Lfd. Nr. 51: Jahnsportpark: Abriss-Moratorium für das Stadion Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1798 an Sport (f), StadtWohn und Haupt Lfd. Nr. 53: BSR-Standort Gradestraße: Recycling verbessern – Biomasseverbrennung überflüssig machen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1800 vertagt Lfd. Nr. 54: Veräußerungsverbot von Berliner Liegenschaften aufrechterhalten – Verkauf des Stölpchenwegs 41 aussetzen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1801 an Haupt Lfd. Nr. 55: Die senior*innengerechte Stadt stärken – Berlins Beitritt zum WHO-Netzwerk „Age-friendly Cities and Communities“ Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1802 an GesPfleg Lfd. Nr. 58: Entwurf des Bebauungsplans 12-50c vom 17.01.2024 für eine südliche Teilfläche des Flughafens Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ beiderseits der Zufahrtstraße zum Flughafen zwischen der südlichen Rollbahn und der Kleingartenanlage „Vor den Toren Feld I“ sowie einen Abschnitt dieser Zufahrtstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1789 an StadtWohn Lfd. Nr. 59: Aufgabe und verkleinerter Wiederherstellung einer ungedeckten Sportanlage zugunsten der Errichtung eines Modularen Schulergänzungsbaus – MEB – am Standort G41 Trelleborg-Schule, Eschengraben 40, 13189 Berlin gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1790 an Sport Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4963 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Anlage 2 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses Zu lfd. Nr. 3: Wahl der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten sowie von fünf Richterinnen/Richtern des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/1194 Es wurden gewählt, ernannt und vereidigt: Herr Björn Retzlaff zum Vizepräsidenten Frau Lucy Chebout zur Richterin Frau Dr. Juliane Pätzold zur Richterin Herr Prof. Dr. Florian Rödl zum Richter Herr Dr. Florian Schärdel zum Richter Frau Rosanna Sieveking zur Richterin Zu lfd. Nr. 26: Rechtssicherheit auch für Ambulante Pflegedienste – Erstattung erbrachter Leistungen im Falle der Rechtsnachfolge Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 19. Juni 2024 Drucksache 19/1777 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1520 Der Senat wird aufgefordert, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, dass ambulante Pflegedienste mit stationären Einrichtungen gleichgestellt werden und § 19 Absatz 6 SGB XII entsprechend um die ambulanten Dienste ergänzt wird. Wir erwarten, dass im Vorgriff auf diese Gesetzesände- rung § 19 Absatz 6 SGB XII analog auf ambulante Pfle- gedienste angewendet wird, damit diese auch dann für erbrachte Leistungen Gelder erhalten, wenn der Leis- tungsempfänger (vor Bescheidung) verstorben ist. Schließlich wird der Senat dazu aufgefordert sicherzustel- len, dass stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen eine Abschlagszahlung erhalten, wenn über einen voll- ständigen Antrag auf Gewährung von Hilfe zur Pflege nicht binnen drei Monaten entschieden worden ist. Zu lfd. Nr. 27: Muster-Dienstvereinbarung Bürohunde Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 19. Juni 2024 Drucksache 19/1781 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1453 Der Senat wird beauftragt, eine Muster- Dienstvereinbarung auszuarbeiten und den Behördenlei- tungen der Senats- und Bezirksverwaltung sowie landes- eigenen Unternehmen zur Verfügung zu stellen, die das Mitbringen von Hunden am Arbeitsplatz regelt. Dabei soll vor allem dem Grundsatz der Verhältnismä- ßigkeit und gegenseitigen Rücksichtnahme hinsichtlich potenzieller gesundheitlicher Gefahren bespielweise durch Allergien oder sonstige gesundheitliche Beein- trächtigungen für Beschäftigte und Kundinnen bezie- hungsweise Kunden uneingeschränkt Rechnung getragen werden. Darüber hinaus muss in der Muster- Dienstvereinbarung sichergestellt werden, dass auch im Hinblick auf Hygiene und Sauberkeit sowie bei Haftungs- fragen Rechtssicherheit gewährleistet wird. Eine artge- rechte Haltung der Hunde sollte in den bestehenden Räumlichkeiten ebenfalls uneingeschränkt gewährleistet sein. Zudem ist eine Positivliste mit öffentlichen Gebäuden und Liegenschaften des Landes Berlin zu erstellen, in denen es durch den Vermietenden grundsätzlich erlaubt ist, Bürohunde einzuführen. Dem Abgeordnetenhaus spätestens sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten. Zu lfd. Nr. 30: Entwurf des Bebauungsplans 1-94 vom 14. März 2024 für eine Teilfläche nördlich und südlich der Scheidemannstraße, westlich und südwestlich des Reichstagsgebäudes im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 24. Juni 2024 Drucksache 19/1788 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1655 Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 14. Mai 2024 beschlossenen Entwurf des Bebauungs- plans 1-94 vom 14. März 2024 für eine Teilfläche nörd- lich und südlich der Scheidemannstraße, westlich und südwestlich des Reichstagsgebäudes zu. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4964 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 Zu lfd. Nr. 31: Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2021 Dringliche Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses vom 26. Juni 2024 Drucksache 19/1806 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0559 Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß § 114 Landes- haushaltsordnung unter Annahme der im Bericht des Hauptausschusses (Anlage) enthaltenen Auflagen und Missbilligungen den durch die Haushalts- und Vermö- gensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2021 geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2021 sowie über das Vermögen und die Schulden zum 31. Dezember 2021 an und erteilt dem Senat für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung. Zu lfd. Nr. 32: Nr. 9/2024 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 26. Juni 2024 Drucksache 19/1811 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Der Bestellung eines Erbbaurechts an dem landeseigenen Grundstück Königin-Luise-Str. 85, Flur 17, Flurstück 117/1, Gemarkung Dahlem in Berlin Steglitz-Zehlendorf zu den im Erbbaurechtsvertrag vom 15. Mai 2024 zur AS 299/2024 des Notars Alexander Stelter in Berlin verein- barten Bedingungen wird zugestimmt, und die Zuwei- sung zum Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Lan- des Berlin (SODA) zum Zeitpunkt des Lasten- /Nutzenwechsels wird zur Kenntnis genommen. Zu lfd. Nr. 32 A: 11. Pflichtschuljahr – durchdacht und langfristig angelegt im Sinne eines Berufs-Chancenjahres einführen! Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 27. Juni 2024 Drucksache 19/1818 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1663 Der Berliner Senat wird beauftragt, ein 11. Pflichtschuljahr mit einem langfristig angelegten Konzept an Berufsschulen beziehungsweise Oberstufenzentren einzuführen, um beruflich nicht- orientierten Schülerinnen und Schülern der 10. Jahrgangsstufe einen gelungenen Übergang in qualifizierte, vorzugsweise duale berufliche Aus- bildungen zu ermöglichen. Etwa 3 000 junge Menschen weisen jährlich keinen passenden beruflichen Anschluss auf, die mit der Einführung des 11. Schulpflichtjahres zusätzlich im System Schule verortet werden. Das Konzept sollte folgende Eckpunkte berücksichtigen: 1. Nachweis des 11. Pflichtschuljahres Schülerinnen und Schüler, die die Klasse 10 verlassen, müssen den Nachweis erbringen, dass sie das 11. Pflichtschuljahr erfüllen. Hierzu gehört der Besuch der gymnasialen Oberstufe, einer Berufsschule, einer Berufsfachschule oder einer Berufsvorbereitung. Können oder wollen sie diesen Nachweis nicht erbringen, werden sie durch verpflichtende, auch aufsuchende Beratung zum nächsten Ausbildungs- und Bildungsange- bot/Anschluss geführt. Dies erfasst insbesondere Maßnahmen und Unterstützungsangebote der Jugendberufsagenturen. Auch die gesetzlich gere- gelten Freiwilligendienste sollten Berücksichtigung finden. 2. Weiterentwicklung der Integrierten Berufs- ausbildungsvorbereitung (IBA), der Berufs- und Studienorientierung (BSO) und der Bildungs- begleitung Es ist notwendig, dass verbindliche Übergänge von der 10. in die 11. Klasse geschaffen werden. Für die Einführung des 11. Pflichtschuljahres ist der bewährte IBA-Bildungsgang zu reformieren und qualitativ sowie quantitativ fortzuentwickeln. Der Bildungsgang sollte für die beruflich nicht- orientierten Schüler einen hohen Praxisanteil aufweisen, der in Kooperation mit Unternehmen organisiert beziehungsweise ausgeführt werden kann. Zudem sollte eine klare örtliche Zuordnung von allgemeinbildenden (abgebenden) und aufneh- menden (beruflichen) Schulen nach dem Hamburger Vorbild durch branchenübergreifende Orientierung vorgenommen werden. In Anbetracht des zu erwartenden Neuzugangs von „schulfernen“ Schülern ist es erforderlich, den Bildungsgang IBA differenziert nach den Zielgruppen weiter- zuentwickeln und passgenaue Angebote zu unterbreiten. Vorrangig gilt Anschluss vor Abschluss. Wesentlich ist dabei, dass die Koordination der betrieblichen Praktika von Bildungsbegleitern vorgenommen wird und die Koordination der Praktika in der Fachpraxis an den OSZ durch die SenBJF übernommen wird. Dies ist aufgrund des branchenübergreifenden Ansatzes erforderlich. Die Senatsverwaltung kann dabei auf Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 4965 Plenarprotokoll 19/51 4. Juli 2024 bereits bestehende personelle Ressourcen zurück- greifen. Intern kann ein Onlinetool für die Fachpraxis an den OSZ aufgebaut werden. Darüber hinaus sollten die Berufsschullehrkräfte der aufnehmenden Oberstufenzentren in den BSO-Teams mit einem klar definierten und umfassenden Aufgabenbereich versehen an abgebenden Schulen vertreten sein. Die BSO-Lehrkräfte sollten die Schüler persönlich und dokumentiert begleiten und sicherstellen, dass kein Schüler in diesem Prozess verloren geht. Zudem sollten angesichts der zu erwartenden steigenden Schülerzahl mit besonderem Unterstützungsbedarf der Betreuungsschlüssel qualitativ adäquat festgelegt und die Aufgaben- bereiche angepasst werden. Hierfür ist eine signifikante Aufstockung der Ressourcen bezüglich BSO und Bildungsbegleitung in IBA unabdingbar. 3. Einheitliches Datensystem einführen beziehungswei- se bestehendes optimieren Es besteht Verbesserungsbedarf beim Erfassen der Prioritäten bei der abgebenden Schule. Das derzeitige EALS-System wird nicht von allen Schulen konsequent angewendet und soll durch die neue Datenbank „LUSD“ ersetzt werden, die ihrerseits noch nicht optimal ist. Es ist wichtig, eine Datenbank bereitzustellen, in der die Prioritäten der Schüler erfasst sind und der Verbleib der Jugendlichen verfolgt werden kann, um die aufsuchende Beratung anbieten zu können. Bei diesem Prozess sollten neben der abgebenden und aufnehmenden Schule die Jugendberufsagentur, die Agentur für Arbeit sowie Jugendämter und Sozialbehörden beteiligt sein und den Verbleib nachverfolgen können. 4. Unterstützungsangebote im Übergang zusammenfüh- ren und einheitliche Verwaltungsstrukturen schaffen! Das 11. Pflichtschuljahr ist dann erfolgreich, wenn alle Unterstützungsangebote für den Übergang zusammengeführt und entschlackt werden. Sie sollten zentral und transparent gebündelt werden, damit Eltern und Schüler die Möglichkeit haben, sich einen Gesamtüberblick über die bereits vorhandenen qualitativ hochwertigen, aber leider unüber- sichtlichen Angebote zu verschaffen. Dies kann am besten über eine einheitliche Verwaltungsstruktur mit einem Landesinstitut für schulische berufliche Bildung nach Hamburger Vorbild (HIBB) in der Zuständigkeit der Bildungsverwaltung gelingen. Das 11. Pflichtschuljahr sollte mit Blick auf eine solche einheitliche Verwaltungsstruktur umgesetzt werden. In diesem Kontext ist der Aufbau eines Landesinstituts für berufliche Bildung entsprechend dem Koalitionsvertrag zu überprüfen. Zu lfd. Nr. 57 A: Schluss mit Terror-Propaganda: Verbot des roten Dreiecks der Hamas jetzt! Dringlicher Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1829 Der Berliner Senat wird aufgefordert, sich auf der Bundesebene für eine Ergänzung des Betä- tigungsverbots um das von der Terrororganisation Hamas verwendete rote, nach unten gerichtete Dreieck einzusetzen. Das Ziel ist, die Sichtbarkeit des Zeichens in der Öffentlichkeit zu unterbinden und die Strafbarkeit der Verwendung des nach unten gerichteten roten Dreiecks im Kontext des Nahostkonflikts und der Hamas sicherzustellen. Der Senat wird außerdem aufgefordert, bereits im Vorgriff bei versammlungsrechtlichen Auflagen die Verwendung dieses Symbols zu untersagen, da es eine direkte Bedrohung von Menschen darstellt. lfd. Nr. 59 A: Aufgabe einer Schwimmhalle am Standort Holzmarktstraße 51 in 10243 Berlin zugunsten eines bedarfsgerechten Schwimmhallen- ersatzneubaus gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz Dringliche Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1825 Der Aufgabe einer Schwimmhalle am Standort Holz- marktstraße 51 in 10243 Berlin zugunsten eines bedarfs- gerechten Schwimmhallenersatzneubaus gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz wird zugestimmt.

Sitzung 51 · Radoskop Berlin

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