Protokoll — Sitzung 6 Abgeordnetenhaus von Berlin

Vollständige Mitschrift der Sitzung 6, 2022-02-10.

Sprach am meisten: Stefan Evers (15% Wörter). Redner: 39, Wortmeldungen: 101.

Vollständige Mitschrift

Marc Vallendar

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Das Ende ist nah.“ „Wir sind die letzte Genera- tion.“ „Die Not kennt kein Gebot.“ – Der Weltuntergang wird am 20. Januar 2035 eintreten. Wir wissen es. Wenn nicht, finden wir einen neuen Termin. Früher hat man solche Weltuntergangssekten belächelt. Schlimmstenfalls stellten diese Personengruppen eine Gefahr für sich selbst dar, sei es durch Massensuizid oder durch die Ausnutzung und Rekrutierung psychisch labiler Menschen für ihre eigenen Zwecke. Seit Wochen wird nun ganz Berlin von einer kleinen radikalisierten und fanatischen Weltuntergangssekte in Geiselhaft genommen. Dabei nehmen diese Personen billigend in Kauf, dass Rettungsfahrzeuge, welche täglich die Stadtautobahn benutzen, nicht rechtzeitig ihren Ein- satzort erreichen können. Die Presse verniedlicht diese Personen fälschlicherweise als „Aktivisten“, dabei ist die eigentlich treffende Bezeichnung „Extremisten“. Teile der Politik machen diese Gruppen auch salonfähig. Sie erhalten sogar politische Unterstützung und Zuspruch von höchster Stelle, sei es durch die neu gewählte Bun- desvorsitzende der Grünen, Frau Lang, die – Zitat – Ver- ständnis für solche Aktionen habe, solange niemand ver- letzt werde. Schön, dass das einzig schützenswerte Rechtsgut, der Meinung der Grünen nach, anscheinend die körperliche Unversehrtheit ist. Erpressung und Nöti- gung, um politische Ziele zu erreichen, sind dann an- scheinend okay. Vielleicht wird es das nächste Mal eine Geiselnahme, solange niemand verletzt wird. Ein er- schreckendes Weltbild, das sich hier offenbart, aber es spricht für sich. Insgesamt gab es laut Polizei 229 Blockadeaktionen seit der ersten Aktion am 24. Januar bis 8. Februar 2022. Manche Orte wurden an einem Tag gleich mehrfach hintereinander besetzt. Im Zusammenhang mit den Stra- ßenblockaden hat die Polizei einschließlich des vergan- genen Freitags insgesamt 228 Verfahren eingeleitet. Von Nötigung bis hin zum gefährlichen Eingriff in den Stra- ßenverkehr ist alles dabei. Keine Kavaliersdelikte, son- dern Straftaten! Und es hört nicht auf. Gestern wurde auf dem Twitterac- count der Extremisten gemeldet, dass von der Polizei Freigelassene auch am Mittwoch wieder Zufahrten der A 100 blockieren werden. Das taten sie auch wieder, und das taten sie auch heute früh wieder. Die Polizei versucht, der Lage durch das Mittel des Anschlussgewahrsams Herr zu werden, aber eine dauerhafte Lösung ist das nicht. Diese wird anscheinend auch nur spärlich durch die Richter genehmigt. Weitere Straftaten wurden heute Nacht im Grunewald begangen. Dort wurden in zahlreichen Straßenzügen die Reifen von Autos zerstochen, an den Fenstern der Fahr- zeuge hingen wieder Bekennerschreiben von sogenannten Klimaaktivisten, die Folgendes beinhalteten: Verkehrs- wende jetzt! Stadt für alle! System Change, not Climate Change! – Großartig, die Stadt wird die ganze Zeit von irgendwelchen Leuten terrorisiert, die der Meinung sind, dass sie anderen Menschen ihre Meinung aufdrücken können. Wir fordern daher ein schnelles und entschlossenes Han- deln der Strafermittlungsbehörden. Die Strafe muss gera- de bei solch hartnäckigen Wiederholungstätern schnell und auf dem Fuße folgen. Hier könnte ich mir einmal die Anwendung des Neuköllner Modells gut vorstellen. Fakt ist: Berlin kann es sich nicht erlauben, weiter von einer kleinen Gruppe von Intensivtätern in Geiselhaft genom- men zu werden. Herr Abgeordneter! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwi- schenfrage der Abgeordneten Pieroth-Manelli der Grü- nenfraktion zulassen.

Marc Vallendar

Ja, die lasse ich gerne zu.

Catherina Pieroth-Manelli

Herr Vallendar! Ich saß letztes Wochenende in der U 9. Ein Mann mit Eisenstock, aber ohne Maske, setzte sich neben mich und hat mich vor versammelter Mannschaft als „Ostschlampe“ bezeichnet. Kein Mensch hat mir geholfen, alle haben zugesehen. – Sehen Sie das nicht als das viel größere Problem in unserer Gesellschaft an? Wann hören wir auf zu pauschalisieren, in Gruppen auf- zuteilen und zu beschuldigen?

Marc Vallendar

Ich hoffe, Sie haben den Mann angezeigt. Das würde ich Ihnen empfehlen, genauso wie die vielen Autofahrer, die genötigt werden, im Stau zu stehen, und blockiert wer- den, Strafanzeigen stellen sollten. Ich denke auch, man sollte Straftäter, egal welcher Cou- leur, nicht tolerieren. Wissen Sie was? Das Schlimme ist, dass diese Straftaten politisch motiviert sind, denn sie dienen der Erpressung – der Erpressung der Politik, des Parlaments. Diese Leute wollen uns so lange erpressen, Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 279 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 bis wir ihren Forderungen nachgeben, und das dürfen wir nicht zulassen. [Beifall bei der AfD –

Frank-Christian Hansel

Bravo!] Kommen wir mal zur auch politischen Bewertung des Vorgangs: Jede Wirkung hat eine Ursache, und dieses Problem ist hausgemacht. Die Radikalisierung der Kli- maszene schreitet immer weiter voran. Schließlich sind diese Aktionen nicht neu. Ich erinnere an die Blockaden von Extinction Rebellion im vergangenen Jahr oder an den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr am Gro- ßen Stern durch Greenpeace. In anderen Bundesländern werden sogar Kraftwerksgelände gestürmt oder Automo- bilmessebesucher bedrängt. Der Zweck heiligt in den Augen dieser selbsternannten Weltenretter jedes Mittel. Woher kommt dieser Fanatismus, dieser fast religiös anmutende Untergangsglaube? – Er wird durch das Heilsversprechen, welches insbesondere die Grünen, aber mittlerweile auch weite Teile in diesem Haus als Losung ausgegeben haben, gespeist: dass die Politik den Klima- wandel aufhalten könne, und insbesondere Deutschland voran. Sich an die Spitze einer solchen Bewegung zu stellen, klingt erst einmal charmant. Man kann es damit mittlerweile bis ins Außenministerium bringen und be- kommt die deutsche Staatsbürgerschaft gleich hinterher- geworfen. Dabei wissen wir eines ganz genau: Obwohl durch oder dank der Industrialisierung die Weltbevölkerung auf fast acht Milliarden Menschen angewachsen ist und das Über- leben dieser Bevölkerungszahl ohne den CO2-Ausstoß nicht möglich gewesen wäre und auch zukünftig nicht möglich wäre, verbreiten Sie den Irrglauben, dass hoher Lebensstandard und eine signifikante Reduzierung des CO2-Ausstoßes möglich sind. Die Folgen Ihrer Politik sind aber nur, dass sich nur noch wohlhabende Menschen Freiheit leisten können. Der Ausstoß des CO2 sinkt trotz- dem kaum; im Gegenteil, er steigt weltweit. Nun sind aber nicht alle Ihrer Anhänger kalkulierende grüne Lobbyisten, die sich seit Jahren mit staatlichen Subventionen auf Kosten der Verbraucher und Steuerzah- ler für angebliche Green Energy die Taschen vollstopfen. Nein, Sie haben auch ein paar Dschihadisten, die für Sie in Ihren Glaubenskrieg ziehen. Es sind Ihre verblendeten Jünger auf den Straßen. Diese glauben tatsächlich, dass die Welt untergeht, und sie werden immer radikaler; vielleicht gibt es bald die ersten Klimaterroristen. Das wäre mal ein echter Fall für den Verfassungsschutz. Sie werden mir nun sicher zurufen: Ja, aber was tun Sie denn gegen den Klimawandel? – Vielleicht etwas, was Sie sowohl in der Coronapandemie als auch in der Klimapolitik als in Regierungsverantwortung stehende Personen längst hätten tun sollen: Weniger Ängste vor einem baldigen Tod schüren, sondern viel mehr Hoffnung verbreiten. Wie wäre es zum Beispiel, wenn der Mensch das tut, was er immer schon bei Klimaveränderungen getan hat, und sich durch Technologie anpasst? Wie wäre es, ein wärmeres Klima als eine Chance zu begreifen? Nein, die Angst vor der Apokalypse verkauft sich besser, und die Wahlergebnisse geben Ihnen bis zu einem gewis- sen Grad sogar recht, aber passen Sie auf, dass die Revo- lution nicht irgendwann von ihren eigenen Kindern ge- fressen wird! Es gibt noch eine Wählerschicht, die immer weniger Verständnis für Ihren religiösen Kult hat: der einfache Arbeiter, die Leistungsträger dieser Gesellschaft, Steuer- zahler und alle anderen Menschen, die den Personen, welche sich mit Sekundenkleber auf Straßen festkleben, überhaupt ermöglichen, sich tatsächlich darüber Sorgen zu machen, dass es in den Supermärkten zu viele Nah- rungsmittel gibt als zu wenig. Früher sind die Menschen wegen des Gegenteils auf die Straße gegangen. Lassen Sie mich vielleicht noch kurz ausführen – das beherzte Eingreifen einiger Autofahrer, die die Leute von der Straße ziehen –: Es ist davon abzuraten, so etwas zu tun, weil die Gefahr besteht, eine Körperverletzung zu begehen, wobei ich auch anmerken möchte, dass viel- leicht auch etwas wie eine Notwehrlage vorliegen könnte, wenn man von einer Person genötigt wird. Wissen Sie was? Was mich dann schon irritiert, ist, wa- rum die Berliner Polizei von Amts wegen wegen gefähr- licher Körperverletzung ermittelt. Meines Erachtens müsste man dazu ein Werkzeug oder Ähnliches oder Gift benutzen oder eine gemeinschaftliche Körperverletzung begehen. Wenn ich jedoch alleine eine Person wegschie- be, dann wundert es mich, dass – wenn keine Strafanzei- gen oder Strafanträge gestellt wurden – gegen diese Per- sonen ermittelt wird. Ich hoffe, es wird nicht gemacht, um Leute davon abzuhalten, von ihrem Notwehrrecht gegebenenfalls Gebrauch zu machen. Meine abschließenden Worte richte ich an die Regierende Bürgermeisterin: Sie äußerten, dass Sie die Art und Wei- se des Protestes nicht akzeptieren würden. – Dann wird das Ihre erste Regierungsprobe sein. Denn ich bin mir bei Ihren Koalitionspartnern nicht sicher, ob diese das genau- so sehen. Sie müssen Ihren Worten auch Taten folgen lassen. Finden Sie einen Weg, diese Erpressungsaktionen zu unterbinden! Zeigen Sie, dass Sie dem linken Extre- mismus den Kampf ansagen, auch wenn Sie das in Ihren Koalitionsvereinbarungen vergessen haben zu erwähnen! Zeigen Sie, dass die Nötigung einfacher Bürger, um po- (Marc Vallendar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 280 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 litische Ziele zu erreichen, eine rote Linie ist, die in die- ser Stadt nicht überschritten werden darf! Sorgen Sie dafür, dass die Berliner endlich wieder pünkt- lich zur Arbeit fahren können! – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD –

Gunnar Lindemann

Bravo!] Es folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Schreiber!

Frank Balzer

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass Sie alle pünktlich hier im Preußischen Landtag angekommen sind, (Tom Schreiber) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 282 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 denn es geht vielen Tausenden Berlinerinnen und Berli- nern seit zwei Wochen nicht mehr so, beziehungsweise wissen sie nicht, ob sie pünktlich zur Arbeit kommen, mit allen arbeitsrechtlichen Folgen, die passieren können. Aber schön, dass Sie es geschafft haben! Berlin ist die deutsche Hauptstadt und das politische Zentrum unseres Landes. Das wird unter anderem daran deutlich, dass unsere Stadt auch das Zentrum der De- monstrationen und politischen Aufzüge ist. Unsere Poli- zei begleitet und unterstützt jährlich über 5 000 Veran- staltungen und Demonstrationen. Berlin hat das deutsch- landweit freizügigste Demonstrationsrecht. Demonstrati- onen müssen nur angezeigt werden, Spontandemonstrati- onen sind sogar ohne Anzeige möglich. Die Verwaltung muss Demonstrationen unterstützen und mit den Veran- staltern kooperieren. Die Polizei ist zur Deeskalation verpflichtet, wozu auch ein Konfliktmanagement gehört. Bild- und Tonaufnahmen von den Demonstrationen sind von der Polizei nur unter strengen Voraussetzungen er- laubt und alsbald wieder zu löschen. Das war alles nicht die Idee der CDU. Sie hat ein strengeres Demonstrations- recht gewollt. Nun ist die Rechtslage so demonstrations- freundlich, wie Rot-Rot-Grün sie geschaffen hat. [Beifall von Anne Helm (LINKE) –

Anne Helm

Sehr gut!] Ich frage mich: Was in aller Welt hindert Demonstrieren- de daran, dieses Recht, das ihnen weit entgegenkommt, zu nutzen oder wenigstens zu akzeptieren? Wir sind dabei als Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt einiges an Behinderung, Umleitungen, Straßensperrungen und auch einiges an kuriosen Erscheinungsformen von tatsächlichen oder behaupteten politischen Meinungsäu- ßerungen gewohnt. Vieles beschränkt sich auf das Regie- rungsviertel oder wird an Wochenenden durchgeführt. Die normalen, notwendigen Abläufe einer so großen Stadt wie Berlin werden dadurch nicht nachhaltig gestört. Auch wenn es Unannehmlichkeiten gibt, ist und bleibt das Demonstrationsrecht ein hohes Gut, welches ge- schützt werden muss. Dass eine politische, aktive, junge Generation Missstände anspricht, öffentlich macht und, wenn nötig, auch an- prangert – auch das ist richtig. Aber nicht um jeden Preis! Nicht akzeptabel ist es, wenn Tausende Berlinerinnen und Berliner jeden Tag in Geiselhaft genommen werden. Das ist ein klarer Missbrauch des so liberalen Demonstra- tionsrechtes. Von den Aktivisten von „Essen retten – Leben retten“ sind seit Montag letzter Woche 29 Straßenblockaden durchgeführt worden. Keine einzige dieser Aktionen war angemeldet. Spontan waren sie keineswegs, sondern minutiös geplant. Die Aktivisten, aus dem ganzen Bundesgebiet angereist, haben sich in den aktuellen Fällen meistens auf der A 100 auf Autobahnzufahrten festgeklebt und diese teilweise stundenlang blockiert. Was für ein massiver Eingriff in das Leben unserer Stadt! Die einzelnen Abschnitte der A 100 gehören mit bis zu 180 000 Fahrzeugen pro Tag zu den am meisten genutz- ten Autobahnabschnitten Deutschlands. Hier sind Ret- tungsdienste unterwegs, hier wird die Stadt mit Gütern und Waren versorgt, es fahren Sozialdienste und Hand- werker zu ihren Einsätzen. Berlinerinnen und Berliner kommen zu spät zur Arbeit oder zu wichtigen Terminen. Der wirtschaftliche Schaden für Einzelne ist gar nicht zu beziffern. Das alles wird billigend in Kauf genommen, das ist einfach so hergesagt: Man kommt zu spät. Interessanter wird es, wenn man persönliche Eindrücke gewinnt, und mir sind zwei Fälle bekannt, die ich gerne kundtun möchte. Eine Ärztin, die Operationen durchfüh- ren wollte, stand im Stau und ist auf die Aktivisten zuge- gangen und hat darauf hingewiesen, dass sie Operationen durchführen möchte. Ihr ist entgegnet worden: Der Kli- maschutz ist wichtiger. – Das, finde ich, ist nicht akzep- tabel. Ein zweiter Fall, auch eine Frau, hat stundenlang im Stau gestanden und musste dringend auf die Toilette. Für sie hat sich die Frage gestellt, mitten auf der Autobahn aus- zusteigen oder sich im Auto zu entleeren. Ich finde, das ist absolut bedrückend, und das ist etwas, was nicht ak- zeptabel ist. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten Gläser von der AfD-Fraktion?

Frank Balzer

Nein, danke! – Das geht nicht, und das fordert klare Zei- chen und Maßnahmen von unserer Stadt. Nicht angezeig- te Straßenblockaden muss die Polizei unverzüglich been- den. Hier kommt es also nicht in Betracht, die Demonst- ranten zur Ausübung ihrer Demonstrations- und Mei- nungsfreiheit noch eine Weile gewähren zu lassen. Zweitens: Alle vorgekommenen Straftaten – gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, Behinderung von Rettungskräften, Widerstand gegen Vollstreckungs- beamte – sind zur Anzeige zu bringen. Drittens: Auch wenn die Demonstranten sich geheim über Telegram verabreden und die Organisation im Verborge- nen geschieht, sind einige Rädelsführer doch inzwischen bereits bekannt. Das sind Gefährder, die angesprochen werden müssen, und zwar im besten Sinne: Hier in Berlin darf sehr wohl demonstriert werden, aber ausschließlich (Frank Balzer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 283 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 nach den Regeln des, ich wiederhole, besonders demonst- rationsfreundlichen Versammlungsfreiheitsgesetzes. Viertens: Wenn Aktivisten mindestens 29-mal Straßen blockieren, dann wird es höchste Zeit für vorbeugende Maßnahmen gegen das 30., 31. oder 32. Mal. In Betracht zu ziehen ist somit die Meldeauflage nach § 29c Allge- meines Sicherheits- und Ordnungsgesetz oder die Inge- wahrsamnahme nach § 30 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Zu lesen war in den Medien auch, dass die Polizei Straf- anzeigen gegen diejenigen erwägt, die die Blockierenden beschimpft haben oder sogar ihnen gegenüber handgreif- lich geworden sind. Ja – auch das alles hätte nicht sein sollen. Natürlich kann man auch hier nichts sagen. Am Ende werden die unabhängigen Gerichte entscheiden, ob es strafbar oder vielleicht durch Notwehr oder Nothilfe gerechtfertigt war. Ich möchte aber nicht, dass hier die Rollen verkehrt werden. Wer unter dem Etikett einer politischen Demonstration rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger daran hindert, ihre Arbeitsplätze, eine Behör- de, ein Krankenhaus zu erreichen, ist Täter, und wer rechtswidrig im Stau festgehalten wird, ist Opfer. 228 Verfahren wurden gegen diese – in Anführungszei- chen – Demonstranten bisher eingeleitet, darunter 40 wegen Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Stra- ßenverkehr, Stand von vorgestern. Wir unterstützen Poli- zei und Justiz dabei, diese Blockaden zu unterbinden und die Verantwortlichen zu verfolgen und zu bestrafen. Von den Fraktionen dieses Hauses sind bisher meistens klare Worte zu den Vorkommnissen gefunden worden. Grüne und Linke haben sich betont zurückgehalten. Das ist bemerkenswert und lässt die Frage zu, ob beide Partei- en die Vorgehensweise dieser Aktivisten stillschweigend dulden. Diese Frage wird die Berlinerinnen und Berliner, die stundenlang im Stau gestanden haben, sicher sehr interes- sieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Es folgt dann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Franco.

Vasili Franco

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist heute meine erste Plenarrede, aber nicht der erste Klimaprotest, mit dem ich mich beschäftige. – Ruhig, ruhig! Ich habe nur zehn Minuten. – Eine mei- ner ersten Demonstrationen war 2009 gegen das Revival der Atomkraft in Gorleben. Der berechtigte Protest der Generation vor mir wurde sogar noch mit Wasserwerfern und Schlagstöcken beant- wortet. Doch ich bin froh, dass die Anti-Atomkraft- und die Umweltbewegung, dass die Aktivistinnen von damals nicht lockergelassen haben und wir in dieser hochemotio- nalen Frage heute einen gesellschaftlichen und einen politischen Konsens haben. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –

Frank-Christian Hansel

Nicht mehr lange!] Wieder ist es emotional, und es ist wieder der Klima- schutz. Klar ist dabei: Das verbriefte Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Es ist essenziell, um das Versprechen einer lebendigen Demokratie mit Leben zu füllen, denn Politik wird nicht nur alle fünf Jahre am Wahltag entschieden, sondern jeden Tag: mit Petitionen, mit Veranstaltungen und eben auch auf der Straße. Berlin ist nicht nur Bundeshauptstadt, sondern auch De- monstrationshauptstadt. Jährlich finden bei uns 5 000 Demonstrationen statt. Die Themen sind dabei bunt und vielfältig wie unsere Stadt selbst, und das ist auch gut so. Dass nun ausgerechnet Sie am rechten Rand versuchen, versammlungsrechtliche Sachverhalte moralisch einzu- ordnen, verlangt schon eine gewisse Dreistigkeit. Sie können ja nicht mal Spaziergänge von verbotenen De- monstrationen unterscheiden. Rechnen können Sie auch nicht, wenn Sie mit Ihren 8 Prozent meinen, für das Volk sprechen zu können. Sie hätten nicht nur im Matheunterricht, Sie hätten auch beim Versammlungsrecht besser aufpassen sollen. Aber was will man schon erwarten? Sie heißen es gut, wenn Menschen mit nachgemachten Davidsternen mit der Aufschrift „ungeimpft“ auf die Straße gehen, die Maskenpflicht ignorieren und das Ab- standsgebot weder räumlich noch politisch einhalten. Sie verstehen sich, haben Sie selbst gesagt, als parlamen- tarischer Arm dieser Bewegung – alleine dadurch haben Sie sich für jeglichen Diskurs qualifiziert! (Frank Balzer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 284 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD –

Frank-Christian Hansel

Totale Fehlanzeige!] Deshalb kommen wir jetzt zurück zur Sache und schauen uns an, was genau die letzten Tage so los war: Die Stadt ist in Aufruhr. Geschickt gemacht – was bringt Deutsch- land mehr in Rage als Fragen über Autobahnen? Aber von Anfang an: Wer? Wo? Was? Warum? – Das ist die Grundlage jeder Sachdebatte. „Essen retten, Leben retten“ ist eine Initiative, die bundesweit mit verschiede- nen Aktionsformen auf Lebensmittelverschwendung aufmerksam macht. Seit Ende Januar führt sie bundesweit Straßenblockaden durch, teilweise klebten sich Aktivis- tinnen an den Asphalt, von der 19-jährigen Carla bis zum 72-jährigen Ernst; es ist eine heterogene Gruppe. In Berlin – es wurde genannt – gab es circa 30 Aktionen, unter anderem an der A 100 und der A 103. Autofahrer reagierten teilweise mit Gewalt, zerrten Aktivistinnen von der Straße, ein Autofahrer schlug am 26. Januar einer Frau mit der Faust ins Gesicht und beschimpfte sie. Eini- ge Personen sind derzeit in Haft, eine dreistellige Zahl von Personen wurde vorläufig bei den Aktionen festge- nommen, es laufen aktuell über 200 Verfahren. Besondere Aufmerksamkeit, und auch das wurde heute genannt, gab es bei einer Blockade, die die Zufahrt zum Virchow-Klinikum am 4. Februar betraf. Das hatte nicht nur, wie vielerorts, Auswirkungen auf den Berufsverkehr, sondern führte auch für Rettungsfahrzeuge zu längeren Zufahrtswegen. So weit die nüchterne Betrachtung, aber keine Angst: Ich kann auch etwas politischer. Die Beurteilung der letzten Tage ist einmal eine Frage der Legalität und einmal eine Frage der Legitimität. Diese wichtige Differenzierung kam mir bisher zu kurz. – Zur Legalität: Autobahnen sind kein rechtsfreier Raum. Auch das Versammlungsrecht aber schließt Autobahnen per se nicht als Ort einer De- monstration aus. Es wäre doch auch eine Farce, wenn man nur dann demonstrieren dürfte, wenn es keinen stört oder es niemand mitbekommt. [Beifall bei den GRÜNEN –

Dr. Kristin Brinker

Sie rufen hier also zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr auf, oder wie?] Nun kann man viele Fragen stellen: Hätten die Demonst- rationen zwingend angemeldet werden müssen? Welche Aktionen waren rechtmäßig, welche waren es nicht? Welche der Blockaden sind strafrechtlich als Nötigung zu werten? – Fragen stellen sich aber genauso in den ande- ren Fällen, in denen Autofahrer handgreiflich und gewalt- tätig wurden. Mich schockiert es dabei erst recht, wenn ich sehe, wie viele Menschen im Netz diese Form von Selbstjustiz gutheißen, denn eins sollte doch klar sein: Polizeiliche Maßnahmen obliegen nicht wütenden Auto- fahrern, sondern der Polizei als ausführendem Arm des staatlichen Gewaltmonopols. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –

Dr. Kristin Brinker

Warum sind die Autofahrer denn so wütend?] Dennoch kein Grund zur Panik: Das Versammlungsrecht wird angewendet, auch bei Verstößen, das Strafrecht bleibt davon unberührt und wird auch nicht unterlaufen. Aber Strafen rufen wir hier nicht pauschal vom Redne- rinnenpult aus; über diese entscheiden immer noch Ge- richte. Das nennt sich Rechtsstaat. Nun zur Legitimität: Ich kann verstehen, dass nicht weni- ge Menschen in den letzten Tagen unabhängig davon, ob sie dieses Anliegen gut oder schlecht fanden, ziemlich genervt, gestresst oder verärgert waren. Das ist nachvoll- ziehbar, das ist auch legitim. Ist deshalb eine Autobahn- blockade illegitim? – So einfach ist es eben nicht. Das lässt sich nicht einfach gegeneinander aufwiegen. Auch der pauschale Vorwurf der Rücksichtslosigkeit ist nicht haltbar. Ich persönlich finde es auch richtig, dass die Proteste nach dem schrecklichen Mord an zwei Polizeidienstkräf- ten in Rheinland-Pfalz eigeninitiativ eingestellt wurden. Und es sei Ihnen unbenommen, auch die Art und Weise der Methodenkritik; auch diese bleibt erlaubt. Ich persön- lich halte zivilen Ungehorsam zunächst für ein legitimes Mittel. Ja, das gilt nicht uneingeschränkt. Selbstverständlich muss Protest friedlich sein, selbstverständlich darf dieser keine Menschenleben gefährden, und natürlich darf es nicht sein, dass eine Demonstration dazu führt, dass der Rettungswagen nicht mehr durchkommt. Und ja, es gab Situationen in den letzten Tagen, in denen das der Fall war. Das möchte und das werde ich nicht schönreden, aber hören Sie bitte auf so zu tun, als wäre dies überall, dauerhaft und vorsätzlich Ziel und Zweck gewesen! Hören Sie auf, mit einem einseitigen Blick die Legitimität der Proteste abzusprechen! So etwas gehört sich nicht, zumindest nicht unter Demokratinnen. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –

Frank-Christian Hansel

Dann lassen Sie es bei den Spaziergängern sein! Das sind ganz normale Menschen!] (Vasili Franco) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 285 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Herr Kollege Franco! Ich darf Sie fragen, ob Sie Zwi- schenfragen der Abgeordneten Vallendar und Brousek von der AfD-Fraktion zulassen.

Vasili Franco

Heute nicht, vielen Dank! Politischer Protest, sei er unkonventionell oder manchmal auch anstrengend, war und ist für mich selbstverständli- cher Bestandteil einer gesunden Demokratie. Das muss und kann man aushalten. Umso mehr finde ich die pauschale und undifferenzierte Kriminalisierung oder die Forderung der CDU, alle Teilnehmenden dem Haft- richter vorzuführen, gelinde gesagt überzogen. Denn selbst Ordnungswidrigkeiten oder strafbare Handlungen in solchen Kontexten sollte man nie absolut betrachten. Vielleicht verstehen Sie es auf diesem Wege: Kurz vor Weihnachten hat ein bayerischer Jesuitenpriester ein Strafverfahren – in eigenen Worten – provoziert. Er hatte weggeworfene Lebensmittel containert und dies öffent- lich gemacht. Vielleicht ist Ihre politische Antwort an ihn die volle Härte des Gesetzes – meine ist es nicht. Die Verschwendung von Lebensmitteln ist immer noch ein unterschätztes Problem. Die AfD hat sich darüber lustig gemacht, aber weltweit werden pro Jahr etwa 1,3 Milliarden Tonnen weggeworfen, das ist ein Drittel aller produzierten Lebensmittel. In Europa verursachen vermeidbare Lebensmittelabfälle die gleiche Menge kli- maschädlicher Gase wie die ganze Niederlande. Alleine in Deutschland werden von den privaten Haushalten Jahr für Jahr 18 Millionen Tonnen in einem Wert von 20 Milliarden Euro entsorgt. Das muss endlich ein Ende haben! Es liegt an uns als Politikerinnen, das zu ändern. Berlin nimmt dank Rot-Grün-Rot mit der Ernährungsstrategie genau das in den Fokus. Auch die Ampel im Bund bringt endlich einen überfälligen Kurswechsel von der verbind- lichen branchenspezifischen Reduzierung bis hin zur Entkriminalisierung des Containerns. Gerade als junger Mensch kann ich Ihnen sagen: Ich bin so froh, dass es Aktivistinnen, Politikerinnen und Regierungen gibt, die jetzt endlich anpacken. Herr Kollege! Ich darf Sie jetzt fragen, ob Sie eine Zwi- schenfrage des Abgeordneten Freymark aus der CDU- Fraktion zulassen.

Vasili Franco

Ich bin doch gleich am Ende, keine Panik! Vielen Dank, ich lehne ab! Es ist eine aufgeheizte Debatte, und ich sehe, wir werden uns hier und heute nicht einig. Aber es gibt einen ganz einfachen Trick, eine solche Debatte in Zukunft zu ver- hindern. Die Lösung ist nämlich keine rein rechtliche, sondern vor allem eine politische: Nehmen wir die Her- ausforderung der Klimakrise endlich an! Machen wir Ernst bei Klimaschutz und Verkehrswende, machen wir Ernst mit Umweltschutz und Ernährungswende, und das auf allen Ebenen! Lassen Sie uns dafür den nötigen Mut finden, genau das bringt Berlin richtig in Fahrt. – Vielen Dank! Das Wort zu einer Zwischenbemerkung hat nun Kollege Woldeit von der AfD-Fraktion.

Karsten Woldeit

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Hochgeehrter Herr Franco! Man merkt, unabhängig davon, was an der Wand steht, dass Sie ein Grüner sind – das merkt man durch und durch. [Beifall und Heiterkeit bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN –

Vasili Franco

Danke schön! – Zuruf von Dr. Kristin Brinker (AfD)] Man merkt es auch daran, dass Sie offensichtlich, außer im Politikbetrieb, glaube ich, noch keiner vernünftigen Arbeit nachgegangen sind. Das merkt man übrigens auch daran, dass Sie so gut wie gar kein Verständnis für die Menschen aufbringen, die stundenlang im Stau stehen, die zur Arbeit wollen, die genau die Leistungsträger sind, die genau das schaffen, was Sie und Ihre bisher produktiv untätigen Kollegen jeden Tag nutzen. Das zeigt übrigens auch Ihre Bigotterie. Ich finde das hochinteressant. Sie reden von Aktivisten. Das sind keine Aktivisten, das sind Extremisten. Sie betonen eine spezielle Heterogenität dieser Gruppe. Nein! Das sind ganz knallhart linke Fanatiker und nichts anderes. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 286 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Und wenn Sie versuchen, das zu relativieren, dann ist das der falsche Weg. Gleichzeitig sprechen Sie hier nicht zur Sache und versu- chen, das mit Spaziergängern zu vergleichen, die übri- gens eine ganz andere Art und Weise der Heterogenität darstellen. Das sind mitunter Bürger aus der Mitte. Das sind Bürger aus der Gesellschaft. Das sind mitunter ganz normale Krankenschwestern, Staatsanwälte und Rechtsanwälte. Es sind Familienväter, Eltern mit Kindern, die unterwegs sind. Das ist eine ganz andere Klientel. Und wenn Sie nicht erkennen, dass es hier um Schwerst- straftaten geht, und von Legitimität und Legalität rum- schwurbeln, dann muss ich schon sagen, das hat ein ganz besonderes Geschmäckle. Und wenn Sie uns dann noch vorhalten, wir hätten kein Recht, so eine Debatte zu führen, dann reihen Sie sich genau in das ein, wo Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen stehen, außerhalb des Parla- mentarismus. Unter Demokraten darf man im parlamentarischen Raum über alles sprechen. Und wie nennt man Leute, die anderen in der parlamenta- rischen und politischen Debatte den Mund verbieten wollen, weil sie ihrer Gesinnung nicht entsprechen? – Das sind Faschisten, Herr Kollege Franco! – Ich danke Ihnen! [Vereinzelter Beifall bei der AfD – Zuruf von der LINKEN: Oh! –

Anne Helm

Deswegen kannst du hier auch so einen Quatsch erzählen!] Herr Kollege Franco! Sie haben gleich die Gelegenheit zu erwidern. – Vielleicht, Herr Kollege Woldeit, eine Be- merkung: Unter Demokraten und Kollegen in diesem Parlament sollten wir nicht die Lebensläufe und die be- ruflichen Erfahrungen von Kolleginnen und Kollegen abwerten. Was vernünftige und möglicherweise unvernünftige Ar- beit ist, haben wir hier nicht zu beurteilen. – Dann hat Herr Kollege Franco die Gelegenheit zu erwidern.

Vasili Franco

Vielen Dank! – Ich will das eigentlich nur kurz nutzen. Sie haben gesagt, man spricht Ihnen hier das Recht ab zu sprechen. Nein, das habe ich nicht gemacht. Ich sage nur, mit Ihren Äußerungen hier disqualifizieren Sie sich für den Diskurs. Deswegen halte ich es auch nicht für nötig, überhaupt auf irgendein inhaltliches Argument von Ihnen einzugehen. Es ist nicht ernst gemeint, es ist einfach nur Quatsch, was Sie hier vortragen. Gerne können Sie mir auch vorwerfen, ich sei jung oder unerfahren. Das können Sie auch vielen Aktivistinnen und Aktivisten oder Menschen, die sich in Parteien oder im Parlament engagieren, vorwerfen. Ich finde es gut, dass es viele junge Menschen gibt, die endlich was ver- ändern wollen, damit wir auch in 20, 30, 40 Jahren noch einen bewohnbaren Planeten und eine lebenswerte Stadt haben. Ganz zum Schluss möchte ich auch noch mal darauf eingehen: Sie haben jetzt schon wieder die sogenannten Spaziergänge verteidigt, das seien Bürger der Mitte, die dort auf die Straße gehen. Ich kann Ihnen was anderes erzählen. Ich war am Montag als parlamentarischer Be- obachter auf zwei Demonstrationen, einmal eine Gegen- demonstration in Kreuzberg und einmal diese verrückte Demo von Rechtsextremen in Friedrichshain und am Alexanderplatz. In Kreuzberg kam eine Frau in die Men- ge und erzählte, ohne Maske selbstverständlich, sie sei positiv auf Corona getestet, und dann störte sie diesen Protest. Wie unverantwortlich und unverschämt ist denn das? Genau das sind die Leute, die Sie wählen und an- treiben und für die Sie einstehen. Schämen Sie sich dafür! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD –

Gunnar Lindemann

Wollen Sie die Mauer wiederhaben? – Weitere Zurufe von der CDU, der AfD und der FDP] Das ist nicht nur ernährungstechnisch eine Katastrophe, sondern ist auch mitverantwortlich für die Klimakrise. Es geht bei der Überproduktion nämlich neben der Produkti- on selbst auch um den Warenverkehr, um Wasser- und Landverbrauch, um den Einsatz von Pestiziden und – total pervers – um die Aufzucht und Tötung von Tieren, von denen am Ende 20 Prozent in der Mülltonne landen. Aktuell sitzen aber nicht die Chefs derjenigen Konzerne, die solche verbrecherischen Verhältnisse mitverantwor- ten, in Gewahrsam, sondern die Aktivisten und Aktivis- tinnen, die dagegen protestieren. Wenn wir verschwendete Lebensmittel umrechnen in ihre ebenso verschwendete Produktion, landen wir bei einer kaum greifbaren Zahl von 4,4 Milliarden Tonnen CO2, die global jährlich in die Atmosphäre gepumpt werden. 352 Milliarden Bäume müssten eingepflanzt werden, um dies zu kompensieren. Wenn wir dann noch den Fakt dazuholen, dass jeden Tag ca. 10 000 Menschen weltweit an Unterernährung und den medizinischen Folgen ster- ben, wird klar, dass wir hier nicht über blockierte Straßen reden, sondern über ein globales Menschheitsproblem. Die Klimakrise mit all ihren Folgen wie Hungersnöten muss konsequent bekämpft werden. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –

Frank-Christian Hansel

Viva socialismo, viva! –

Dirk Stettner

Viva! – Lachen bei der CDU, der AfD und der FDP Es war nicht das erste Mal und wird nicht das letzte Mal sein, dass wir uns mit radikalen Protestformen auseinan- dersetzen müssen. Protest muss manchmal provokant sein, manchmal muss er den sogenannten Normalbetrieb stören, denn sonst bleibt er letztlich unbeachtet und wir- kungslos. Angesichts einer Situation, wo weltweit die verantwortlichen Politiker und Politikerinnen wider bes- seres Wissen zuschauen, wie unser Planet quasi mit 300 km/h in den Abgrund gefahren wird, erscheint die Blockade von Autobahnauffahrten noch als mildes Pro- testmittel. Schauen wir – und das hatte Herr Franco schon gesagt – auf die Anti-AKW-Bewegung, die in ihren wilden An- fangszeiten brutaler Polizeirepression ausgesetzt war. Tränengas aus Hubschraubern, Stacheldrahtzaun und hochgepeitschte Polizeihunde verteidigten das Interesse des Atomkapitals gegen die Protestierenden. Es hat lange gedauert, aber 2011 im Nachgang der vor- hersehbaren Katastrophe in Fukushima war die Protest- bewegung schließlich auf Hunderttausende angewachsen, und Angela Merkel war gezwungen, den Ausstieg aus dem Atomausstieg rückgängig zu machen. Fortschrittli- cher Protest lohnt sich und hat diese Welt schon oft ver- bessert. Auch die Feministinnen, die 2019 den Marsch der Abtreibungsgegner und -gegnerinnen mit Sitzblocka- den blockierten, wurden wegen angeblicher Nötigung vor Gericht gezerrt. Antifaschisten und Antifaschistinnen, die Nazis und rechte Aufmärsche blockieren, werden krimi- nalisiert, so auch die ehemaligen Abgeordneten dieses Hauses Canan Bayram und Hakan Taş. [Frank-Christian Hansel (AfD): Richtig so! –

Gunnar Lindemann

Richtig!] (Björn Matthias Jotzo) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 290 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Deshalb unterstützen Tausende Antifaschisten und Anti- faschistinnen die Kampagne des „Berliner Bündnis gegen Rechts“. Wir sitzen, weil sie marschieren. Gegen die Kriminalisierung von Sitzblockaden! Antifaschismus ist die Grundlage unseres Zusammenlebens nach 1945 und gehört deshalb nicht kriminalisiert, sondern in die Verfas- sung. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –

Frank-Christian Hansel

Hört, hört!] Immer wieder werden linke, antifaschistische Proteste kriminalisiert oder gesilenct, während rechte, rassistische, antisemitische Aufmärsche, Versammlungen oder Spa- ziergänge verharmlost werden. Aber wir brauchen die Proteste gegen menschenfeindliche Ideologien wie die der Rechtsaußen-Fraktion, und wir brauchen die Proteste gegen ein Wirtschaftssystem, das die Lebensgrundlage der Menschheit zerstört. Die Klimakrise lässt sich nicht wegsperren. Wenn wir nicht ganz grundsätzlich ein Wirt- schaftssystem infrage stellen, in dem Mensch, Tier und Natur für die Profite einiger weniger ausgebeutet werden, wird sich die Zerstörung unserer Lebensgrundlage fort- setzen. Dann können wir davon ausgehen, dass unsere Kinder und Enkelkinder – ja, auch Ihre Kinder und En- kelkinder – in einer Welt leben werden, die heißer ist und in der Dürren, Überschwemmungen, Wasserknappheit Ernteausfälle und damit auch Hungersnöte Normalität werden. Statt Klima- und linke Proteste zu kriminalisieren, sollten wir Demokratinnen und Demokraten also gemeinsam handeln, um der Klimakatastrophe entgegenzuwirken. In der Berliner Koalition haben wir bereits jetzt konkrete Maßnahmen verabredet, die Klimaschutz gewährleisten sollen. Wir wollen uns von fossilen Brennstoffen unab- hängig machen mit dem Kohleausstieg vor 2030, einer Solarkampagne mit Förderprogramm, dem Umstieg auf klimaneutrale Wärme. Dabei helfen ein kommunalisiertes Stromnetz und die angestrebte Kommunalisierung des Fernwärmenetzes, denn Energieversorgung muss öffentlich, gemeinnützig und bezahlbar organisiert werden und nicht der Profitlo- gik unterliegen. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN

Frank-Christian Hansel

Viva socialismo! Viva!] Neben der Energiepolitik steht für uns auch die Mobilität im Fokus, denn um von der autozentrierten Stadt wegzu- kommen, brauchen wir ein dichtes, funktionierendes, für alle bezahlbares ÖPNV-Netz. Der zügige Ausbau der Tramlinien ist für uns dabei besonders wichtig. Straßen- bahnen ermöglichen einen umweltfreundlichen und kos- tengünstigen Verkehr. Fuß- und Radinfrastruktur müs- sen verbessert werden. Es ist vollkommen klar: Leute haben Lust, vom Auto umzusteigen. Das zeigen viele Untersuchungen. Wir brauchen aber eine gute Verkehrsinfrastruktur für alle. Zentral für den sozialökologischen Umbau des Ber- liner Verkehrs ist die S-Bahn. Sie ist das Rückgrat des ÖPNV, und deswegen wollen wir sie kommunalisieren. Dafür sollen Gespräche mit der Deutschen Bahn geführt werden. Und die Koalition hat verabredet, bis Herbst dieses Jahres ein Konzept für ein landeseigenes Ver- kehrsunternehmen vorzulegen, das den S-Bahnbetrieb übernehmen wird. Wir haben im Koalitionsvertrag auch festgehalten, den Klimaschutz als Querschnittsthema in allen Politikberei- chen zu berücksichtigen und diesen auch in die Landes- verfassung mit aufzunehmen. Das ist mehr als nur Sym- bolpolitik, das ist ein Versprechen der Koalition an die Millionen Menschen, die in den letzten Jahren mit Fridays for Future, Extinction Rebellion, Ende Gelände und vielen anderen auf den Straßen waren. Wir werden die Klimakrise mit allen möglichen Mitteln bekämpfen. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –

Frank-Christian Hansel

Jetzt habt ihr euren Höcke!] Alle unsere Maßnahmen im Koalitionsvertrag sind gute und wichtige Schritte auf dem Weg zu einer klimaneutra- len Stadt. Aber wir dürfen uns nichts vormachen: Um der Klimakatastrophe zu begegnen, brauchen wir eine schlag- kräftige und breite soziale Bewegung, die weit über par- lamentarische Maßnahmen hinausgeht; denn wie schon gesagt sitzen die Problemverursacher vornehmlich in den Chefetagen. Erst vor wenigen Wochen veröffentlichte die Entwicklungsorganisation Oxfam einen Bericht, nach dem die reichsten 10 Prozent der Weltbevölkerung für mehr als die Hälfte des CO2-Ausstoßes verantwortlich sind. Sie leben im globalen Norden, sind die Wirtschaft der Industriestaaten und beuten den globalen Süden aus. Das sind die wahren Kriminellen, die eine Welt in Chaos in Kauf nehmen, solange ihre Gewinne nicht gefährdet sind. Das sind die, die wir tatsächlich stoppen müssen – – Kolleginnen und Kollegen! Ich habe zwar nicht das Ge- fühl, dass der Redner gerade ein stimmliches Problem hat; trotzdem möchte ich Sie bitten, dass wir uns gegen- seitig zuhören und die Unruhe und die ständigen Zwi- schenrufe, die den Redner irritieren, ein bisschen runter- gefahren werden. (Ferat Koçak) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 291 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022

Frank-Christian Hansel

Das ist etwas für den Verfassungsschutz! –

Gunnar Lindemann

Das ist der Koalitionspartner der SPD! Wann gibt es Neuwahlen, Frau Giffey?] So, dann können wir uns wieder beruhigen, und das Wort hat dann für den Senat die Senatorin für Inneres, Digitali- sierung und Sport. – Bitte sehr, Frau Senatorin Spranger! Wir würden dann jetzt fortfahren, nach Möglichkeit! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport): Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich schon anfangs sagen, dass das, was wir seit mehr als zwei Wochen auf den Straßen von Berlin und insbesondere auf der Stadtautobahn im Berufsverkehr beobachten, völlig inakzeptabel ist. Wir erleben, dass Protestierende seit dem 24. Januar 2022 Sitzblockaden in Fahrbahnbreite durchführen und damit den öffentlichen Straßenverkehr zum Erliegen bringen. Die Protestierenden, von denen sich einige als „Aufstand der letzten Generation“ bezeichnen, kleben sich mit den Händen auf der Fahrbahn fest. Als Schwerpunkt hat die Polizei dabei insbesondere Aktionen auf den Auf- und Abfahrten der Bundesautobahnen 100 und 103 festge- stellt. Auch im Stadtgebiet waren verschiedene Straßen betroffen. Die Protestierenden tun das, um Aufmerksam- keit, natürlich vor allem für den Klimaschutz, zu schaf- fen. Sie fordern ein Essen-Retten-Gesetz und eine Ag- rarwende hin zu nachhaltiger Landwirtschaft. Dass sie von der Polizei bei diesen Aktionen in Gewahrsam ge- nommen werden, wird bewusst in Kauf genommen und als ziviler Ungehorsam deklariert. Die Aktivisten werden dabei von eigenen Medienvertretern begleitet und versu- chen so, möglichst viel Aufmerksamkeit zu erzeugen. Der Klimaschutz und auch das Thema Essensverschwen- dung ist ein Anliegen – das hat Tom Schreiber vorhin auch gesagt –, das viele, auch hier unter uns, völlig zu Recht sehr wichtig finden. Mit diesem Agieren schaden die Aktivisten allerdings ihrem eigenen Anliegen, denn die Berlinerinnen und Berliner akzeptieren es nicht. Das zeigen leider auch die Reaktionen. Die gewählte Form des Protests jedenfalls, nämlich die Blockaden unserer Autobahnen, ist ein schwerer Eingriff in den Straßenver- kehr und damit ein Straftatbestand: Strafgesetzbuch, § 315b. Nicht nur wird vielen Berlinerinnen und Berlinern der Weg zur Arbeit oder die Ausübung ihres Berufs immer wieder erheblich erschwert. Weit schlimmer noch: Durch die massiven Verkehrsstaus besteht immer auch die Ge- fahr von Auffahrunfällen, bei denen Leib und Leben von Menschen gefährdet werden. Hinzu kommt: Lebenswich- tige Rettungswege werden bewusst versperrt, Notarzt- fahrten und der Verkehr von Kranken und Verletzten verhindert. Damit geht das, was diese Aktivisten hier tun, weit über die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit hinaus. Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist da- durch nicht gedeckt. Diese Blockaden gefährden schlicht- weg Menschenleben. Darum sage ich hier ganz klar: Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel. Vor allem heiligt er nicht dieses Mittel. Darum können wir diese Blockaden nicht hinnehmen. Nun möchte ich aber auch ein paar Worte zum so wichti- gen Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sagen, das in diesem Zusammenhang – das ist heute auch wieder pas- siert – immer wieder genannt wird. Unser Grundgesetz Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 292 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 misst der Versammlungsfreiheit zu Recht ein ganz be- sonderes Gewicht bei. Es ist gut, dass dieses Haus in der letzten Legislaturperiode ein modernes Versammlungs- freiheitsgesetz beschlossen hat. Sitzblockaden können auch grundsätzlich als wichtige öffentliche Meinungsbe- kundung betrachtet werden. Aber auf der anderen Seite gilt auch: In einer freiheitlichen Demokratie und im Rechtsstaat müssen sich alle an die Regeln halten. Regeln gelten auch für die Protestierenden, denen ich hier un- missverständlich sagen möchte: Niemand steht über dem Gesetz, und sei das Anliegen auch noch so wichtig. Auch diejenigen, die für den Klimaschutz kämpfen, müs- sen sich an Recht und Gesetz halten. Wenn Blockierer so unvermittelt auf die Straße treten, dass fahrende Autos abrupt abbremsen müssen, ist das eine Straftat. Im Übri- gen gefährden sie sich auch selbst. Die Polizei hat festge- stellt, dass die Aktionen nicht oder erst wenige Minuten vorher bei der Versammlungsbehörde angezeigt wurden. So kann die Polizei natürlich nicht rechtzeitig eingreifen, um die von den Blockaden ausgehenden Gefahren we- nigstens zu begrenzen. Wenn es vielleicht heißt: „Das waren doch spontane Aktionen!“ – nein, das waren sie sicher nicht. Wenn ich sehe, wie und in welcher Häufigkeit Aktionen abliefen, dann zeigt das eines: Sie waren sehr wohl ge- plant, nicht zuletzt deshalb, weil sich immer rechtzeitig, wie vorhin schon gesagt, eigene Medienvertreter zu den Protesten einfanden. Wir wissen, dass die Aktionen oft wenige Minuten vorher angekündigt oder gepostet wur- den. Das zeigt: Den Aktivisten ist ihre Öffentlichkeitsar- beit wichtiger als der Schutz von Leib und Leben ihrer Mitmenschen. Wir dürfen nicht vergessen: Die Polizei schützt das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, wird aber immer konsequent gegen Straftaten vorgehen. Die Versamm- lungsfreiheit gilt nicht grenzenlos. Wenn der Protest zur Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wird, muss die Polizei eingreifen. Die Polizei hat eine Reihe von Personen festgestellt, die aufgrund der Aktionen mehrfach strafrechtlich in Er- scheinung getreten sind. Es handelt sich dabei um Strafta- ten wie den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung im Straßenverkehr sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Wer sich an die Fahrbahn anklebt und damit die Beendigung der Aktion erschwert, macht deutlich, dass es ihm nicht um friedliche Proteste geht. Das ist auch für die Einsatzkräfte eine besondere Heraus- forderung, denn sie können die Personen ausschließlich mit dem ärztlichem Rettungsdienst der Polizei aus der Verklebung lösen. Im Übrigen: Durch die Verklebung soll die eigene Identität vorsätzlich verschleiert werden, denn durch die Manipulation des körperlichen Identifizie- rungsmerkmals Fingerabdruck können die Personalien nicht oder zumindest nur erschwert aufgenommen wer- den. Die Innenministerkonferenz hat dieses schon länger bekannte Verhalten bereits im vergangenen Jahr missbil- ligt und angeregt, das stärker zu sanktionieren. Zudem haben wir beobachten müssen, dass einzelne von den Blockadeaktionen Betroffene ihre Wut an den Blo- ckierenden ausgelassen haben. So sehr ich den grundsätz- lichen Ärger darüber verstehen kann, so muss ich hier doch deutlich sagen, dass auch das nicht akzeptabel ist. Auch wenn sich die Blockierenden rechtswidrig verhal- ten: Überlassen Sie bitte das Einschreiten der Polizei! – Ich wünsche mir von den Betroffenen, dass diese die Polizei als Zeugen unterstützen. Dafür sind wir dabei, entsprechende Meldebögen zu erarbeiten, denn es ist die originäre und alleinige Aufgabe der Polizei, gegen die Blockierenden vorzugehen und die Straßen wieder freizu- räumen. Das ist der Polizei Berlin auch immer gelungen. Bei allen Protestaktionen war es der Polizei möglich, die Blockaden relativ zügig zu beenden. In vielen Fällen hat die Polizei auch die Personalien der Protestierenden fest- gestellt und entsprechende Ermittlungsverfahren eingelei- tet. Die Polizei hat immer konsequent geprüft, ob zur Gefahrenabwehr auch Freiheitsentziehungen möglich sind. Ich begrüße, dass es in den letzten Tagen mehrere richterliche Entscheidungen gab, Personen zur Verhinde- rung der Wiederholung solcher Aktionen in Gewahrsam zu halten. Hier ist jetzt natürlich die Justiz gefordert. Angesichts der öffentlichen Ankündigungen und Erfah- rungen in anderen Ländern müssen wir damit rechnen, dass es zu weiteren, vergleichbaren Protesten kommen wird. Die Polizei erweitert daher deutlich ihre Taktik, um Aktionen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern, zum Beispiel durch gezielte Gefährderansprachen. Darüber hinaus prüft die Polizei, ob mögliche Kostenübernahmen ihrer Maßnahmen durch die Blockierer eingeleitet werden können, denn auch solche Einsätze bezahlen die Berlinerinnen und Berliner über ihr Steuergeld. [Frank-Christian Hansel (AfD): Richtig! –

Dr. Kristin Brinker

Genau!] Die Polizei Berlin bereitet sich also umfangreich vor und wird auch zukünftig konsequent die Sicherheit in unserer Stadt gewährleisten. Frau Senatorin Spranger! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Penn zulassen. (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 293 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport): Nein, danke! – Ich möchte mich daher an dieser Stelle ausdrücklich für das konsequente, aber sehr besonnene Vorgehen der Einsatzkräfte bedanken. – Sehr herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden. Ich komme zu lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz ge- fasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein; ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldun- gen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht min- destens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu. Eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Sowohl die Frage als auch die Nachfragen werden von den Sitzplätzen aus gestellt. Es beginnt die SPD mit der Kollegin Kühne- mann-Grunow.

Melanie Kühnemann-Grunow

Ich frage den Senat, inwiefern Projekte von Zuwen- dungsempfangenden in der vorläufigen Haushaltswirt- schaft bewilligt oder fortgeführt werden können. Das beantwortet für den Senat Senator Wesener. Senator Daniel Wesener (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Frau Abge- ordnete, für die Frage! Die bündige wie korrekte Antwort lautet: Es kommt darauf an, denn es gibt unterschiedliche Arten von Zuwendungen und eine ganze Bandbreite, was die Ausgestaltung entsprechender Verträge betrifft. Jetzt kann ich mir vorstellen, dass so eine Antwort wenig befriedigend ist, deswegen ein paar Sätze zu dem Hinter- grund: Einschlägig ist Artikel 89 der Berliner Verfassung, der vorsieht, dass ohne ein geltendes Haushaltsgesetz nur absolut notwendige Ausgaben getätigt werden dürfen. Sie wissen, Berlin hat zurzeit kein Haushaltsgesetz, weil das Parlament in der letzten Legislaturperiode vor der Wahl kein solches verabschiedet hat. Das heißt, der Artikel 89 wahrt letzten Endes Ihre Rechte. Er besagt nämlich, dass die Exekutive, sprich: der Senat, nicht einfach Geld aus- geben kann, ohne dass das Parlament, sprich: Sie, als Haushaltsgesetzgeberinnen und Haushaltsgesetzgeber dafür eine Grundlage geschaffen hat. Wir haben mit dem sogenannten Haushaltswirtschafts- rundschreiben im Januar als Finanzverwaltung eine Inter- pretationshilfe gegeben. Für Sie dürfte insbesondere der Hinweis zu Zuwendungen interessant sein. Ich meine, es ist die Nummer 6. Dort wird deutlich gemacht, dass es keine neue Projektförderung im Sinne neuer Zuwendun- gen geben darf. An der Stelle ist Artikel 89 einschlägig. Es gibt aber durchaus Möglichkeiten bei bestehenden Projekten, wo sich die Frage stellt, ob die bei einer Fort- setzung eigentlich neu sind. Entscheiden tun das übrigens die einzelnen Bewilligungsbehörden, sprich: die einzel- nen Fachverwaltungen. Dann frage ich die Kollegin Kühnemann-Grunow, ob sie eine weitere Nachfrage hat. – Das ist nicht der Fall. Auch sonst hat sich niemand mit einer weiteren Nachfrage eingedrückt. Deswegen ist nun die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Reihe. Hier stellt die Kollegin Billig die Frage.

Daniela Billig

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: In welchem Gremium wurde die Vergabe der Hangars im Flughafen Tempelhof für die sogenannte Kunsthalle Berlin des Bonner Vereins Stiftung für Kunst und Kultur e. V. beschlossen? Hat die Senatsverwaltung für Kultur und Europa zugestimmt? Noch einmal der Finanzsenator, Herr Senator Wesener, bitte! Senator Daniel Wesener (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank, Frau Abge- ordnete! Ich kann Ihnen berichten, was in meinem Ge- schäftsbereich bekannt ist. Meinem Geschäftsbereich ist bekannt, dass es im vergangenen Jahr, ich meine, es war im Herbst, eine Sitzung gab, in der Vertreter von ver- schiedenen Senatsverwaltungen, darunter auch der dama- lige Regierende Bürgermeister, die Frage ventiliert Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 294 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 haben, ob eine Zwischennutzung in den Hangars möglich ist. Es gab einen Interessenten. Dort wurde eruiert, in- wieweit es möglich ist, diese Hangars mietfrei zu überlas- sen. Dort wurde meines Wissens auch erörtert, inwieweit zumindest ein Teil der Betriebskosten erlassen werden kann. Es gab ein Votum der zuständigen Fachverwaltun- gen für einen solchen Weg. Die Finanzverwaltung wurde gebeten zu prüfen, ob eine zumindest 50-prozentige Re- duktion, also ein 50-prozentiger Erlass, der Betriebskos- ten haushaltswirtschaftlich wie haushaltsrechtlich mög- lich ist. Das wurde geprüft und bejaht. So ist es dann offenbar über die Gesellschaft, die Tempelhof Projekt GmbH, zu einem entsprechenden Vertrag gekommen. Näheres kann ich Ihnen leider nicht berichten. Gibt es noch eine Nachfrage der Kollegin Billig? – Das ist nicht der Fall, aber Herr Kollege Dr. Juhnke hat sich für eine Nachfrage eingedrückt. – Bitte!

Dr. Robbin Juhnke

Vielen Dank, für die Beantwortung! Wie reagiert der Senat auf die Kritik von Künstlerinnen und Künstlern daran, dass hier öffentliches Geld zur Verfügung gestellt wird, Betriebskosten für eine solche Ausstellung zu über- nehmen, während es woanders in der Stadt an Räumen und anderen Möglichkeiten hapert? Das beantwortet dann der Kultursenator Herr Dr. Lederer. – Bitte! Bürgermeister Dr. Klaus Lederer (Senatsverwaltung für Kultur und Europa): Also, Herr Juhnke, wenn dieses Geld jetzt zulasten unse- rer Bemühungen gegangen wäre, Ateliers in der Stadt zu sichern, Ateliers anzumieten und dergleichen, hätte ich als Kultursenator sicherlich gesagt, dass wir andere Prio- ritäten setzen und dafür kein Geld zur Verfügung stellen. Da diese Mittel aber nicht aus dem Kulturhaushalt ge- kommen sind, finde ich, dass es jetzt nicht explizit Auf- gabe der Kulturverwaltung ist, in einer solchen Situation, Ausstellungen von hoher Qualität – das scheint aktuell bei dieser Ausstellung durchaus der Fall zu sein – dort zu verhindern. Wir sind keine Kulturverhinderungsbehörde. Ein Stück weit kann ich allerdings durchaus schon die Kritik an dem Guerilla-Marketing verstehen, weil der Begriff „Kunsthalle“ für eine Einrichtung steht, die mit der Berliner Kunstszene explizit überhaupt nichts zu tun hat, vielleicht eher Guerilla-Marketing ist und von wenig Sensibilität zeugt, weil die Berliner Kulturschaffenden davon, dass diese Ausstellung stattfindet, tatsächlich überhaupt nichts haben. Ansonsten kann ich nur sagen, dass wir weiter daran arbeiten müssen, das hat der ver- gangene Senat getan, das wird auch diese Koalition und dieser Senat tun, dass wir Räume in der Stadt für Kunst- präsentationen und Kunstproduktionen weiter sichern. Wir beschließen in der kommenden Woche den Entwurf für den Haushalt. Der wird dann im kommenden halben Jahr bis zum Sommer auch hier im Abgeordnetenhaus diskutiert werden. Ich hoffe auf die Unterstützung aller Fraktionen, dass wir dafür auch adäquate Ressourcen bereitstellen. Die letzte Frage zu diesem Komplex darf der Kollege Düsterhöft stellen, der sich eingedrückt hat. – Die Frage hat sich erledigt. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Das ist für die CDU-Fraktion der Kollege Gräff.

Stefan Evers

Wenn man das jetzt schon weiß, muss man das doch nicht prüfen! Der Senat ist doch hier! Er kann doch beschließen! ] Wir werden in der nächsten Woche gleichziehen, das entspricht ja auch dem Vorgehen in anderen Bundeslän- dern. Im Übrigen will ich Ihnen sagen, dass die Ministerpräsi- dentenkonferenz am nächsten Mittwoch sicherlich noch mal eine entsprechende bundesweite Regelung bekräfti- gen wird. Berlin ist dann auch genau mit der Beschluss- fassung der Ministerpräsidentenkonferenz in der eigenen Wirkung. – Vielen Dank! Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Hansel. (Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 296 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022

Frank-Christian Hansel

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Regierende Bürger- meisterin! Sie sprachen von Buchläden. Können die Ber- liner damit rechnen, dass ähnlich gelagerte Fälle wie der Einzelhandel, nämlich die Hotellerie und Gastronomie endlich mit der Aufhebung der 2G-Regel rechnen kön- nen? Das ist das, was am meisten schadet. Ich glaube, das wird auch den neuen Wirtschaftssenator freuen. Bitte, Frau Regierende Bürgermeisterin! Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey: Ich will schon noch mal darauf hinweisen, dass wir in der Gastronomie eine andere Situation haben. Dort wird nämlich nicht mit einer FFP2-Maske gegessen und ge- trunken. Insofern ist das keine vergleichbare Situation. Ich gehe nicht davon aus, dass wir schon am nächsten Dienstag eine Beschlussfassung zur Gastronomie und zur Änderung dieser Regelung treffen werden, weil dafür noch nicht der Zeitpunkt ist. Wir haben klar gesagt: Die Veränderung von 2G, die FFP2-Maskenpflicht ist keine Lockerung per se, sondern eine Nachsteuerung und Er- setzung einer Maßnahme durch eine Maßnahme, die wir natürlich in Abstimmung mit vielen Akteuren in anderen Bundesländern für sinnvoll und wirksam halten. Deswe- gen finde ich, müssen all die Fragen Gastronomie, Hotel- lerie, Öffnungsszenarien Gegenstände einer Perspekti- venentwicklung sein. Wir werden deshalb am nächsten Dienstag eine Exper- tenanhörung im Senat haben, um genau darüber zu spre- chen, in welcher Form, in welchen Schritten und Stufen Öffnungsschritte gegangen werden können. Natürlich muss man sich da auch mit den Fragen der Gastronomie auseinandersetzen. Aber ich finde wichtig, dass wir schrittweise und verantwortungsvoll vorgehen und die Erfolge, die jetzt gelungen sind, dass wir nämlich einen Rückgang der Inzidenzen haben, der sich hoffentlich in den nächsten Tagen auch so bewahrheitet, nichts riskie- ren und maßvolle Schritte tun, um eine schrittweise Rückkehr in die Normalität zu finden. Insofern – ganz klar – werden wir am Dienstag für die Gastronomie nicht eine ähnlich lautende Regelung treffen, weil das eine andere Situation ist, in der die FFP2-Maskenpflicht so nicht umgesetzt werden kann. Es folgt dann für die Fraktion Die Linke Frau Kollegin

Frank-Christian Hansel

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich möchte auf einen Beitrag heute in der „B.Z.“ Bezug nehmen, der sich auf Bettina Jarasch bezieht, die im Zusammenhang mit der Friedrichstraße gesagt hat, dass niemand will, dass da wieder Autos fahren. – Ich frage: Mit wem von der IHK und dem VBKI hat Senatorin Jarasch gesprochen? Das macht Staatssekretär Kamrad. Staatssekretär Markus Kamrad (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz): Dazu kann ich sagen, dass es im letzten Jahr Gespräche zwischen der Senatorin und verschiedenen Initiativen gab, die sich mit dem Ausbau der Friedrichstraße Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 297 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 beschäftigten. Dabei waren unter anderem die damalige IHK-Präsidentin und die Chefin des VBKI. Zu den Inhal- ten der Gespräche kann ich Ihnen nichts sagen, weil das nichtöffentliche Gespräche waren. Grundsätzlich aber waren sich alle Beteiligten darüber im Klaren, dass es darum gehen muss, gemeinsam ein neues Nutzungskon- zept für diesen Bereich weiterzuentwickeln. Wir werden auch einen Vorschlag, basierend auf Gesprächen, noch in diesem Quartal oder wahrscheinlich Ende dieses Quartals vorlegen, den wir natürlich mit allen Beteiligten inklusive der IHK und dem VBKI besprechen werden. – Vielen Dank! Herr Hansel, möchten Sie nachfragen?

Frank-Christian Hansel

Ja. – Also wenn ich dem Bericht Glauben schenken soll, wurde noch mal bei den entsprechenden Organisationen, die Sie angesprochen haben, mit denen natürlich Gesprä- che geführt worden sind, nachgefragt, und dann hieß es: So eine Aussage, dass da keine Autos mehr fahren sollen, hätte es nicht gegeben. – Insofern frage ich noch einmal: Können Sie ausschließen, dass mit dieser Aussage nicht so ganz bei der Wahrheit geblieben wurde? Herr Staatssekretär! Staatssekretär Markus Kamrad (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz): Wie gesagt, ich kann Ihnen nichts zu dem exakten Wort- laut der Gespräche sagen. Ich kann Ihnen aber bestätigen, dass sich alle Beteiligten darin einig waren, dass sie den Versuch gemeinsam weiterentwickeln wollen und wer- den. Für die Nachfrage hat sich der Kollege Otto als Erster eingedrückt. – Den haben wir jetzt gerade aus Versehen gelöscht.

Andreas Otto

Wie soll ich das deuten, dass Sie mich löschen, Herr

Michael Dietmann

Noch schöner zu machen!] auch ohne Autoverkehr –, und dafür sorgt, dass sie insge- samt ein bisschen mehr Aufenthaltsqualität erhält. Das ist ja das, was sich in der Debatte befindet. – Danke schön! [Ah! von der CDU –

Kurt Wansner

Dann kann ja nichts passieren!] Herr Staatssekretär, bitte! Staatssekretär Markus Kamrad (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz): Ich kann Ihnen versichern, dass das Ziel dieser Senats- verwaltung ist, die Aufenthaltsqualität in der Friedrich- straße weiter zu verbessern. Es wird vor allen Dingen darum gehen, dass wir diesen Versuch noch größer den- ken und auch die Umgebung miteinbeziehen. Und das werden wir mit allen Beteiligten besprechen und zu ei- nem guten Abschluss führen. Dann kommt die gesetzte Frage für die FDP-Fraktion. Die stellt Herr Kollege Rogat.

Martin Trefzer

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage zu dem Streit zwischen STADT UND LAND und dem Be- zirksamt Treptow-Köpenick zu der Bebauung eines In- nenhofs in der Orionstraße/Am Plänterwald im Ortsteil Treptow. Da ist eine Vereinbarung von STADT UND LAND zur Nutzung einer Alternativfläche kurzfristig gekündigt worden; nun soll der Innenhof entgegen der ursprünglichen Vereinbarung doch bebaut werden. Wie bewertet der Senat die Erklärung von STADT UND LAND, entgegen der ursprünglichen Vereinbarung diesen Innenhof doch zu bebauen? Herr Senator Geisel, bitte! Senator Andreas Geisel (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Trefzer! Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist gerade im Ge- spräch mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick und mit STADT UND LAND, um diesen Vorgang gegebenenfalls zu moderieren, so will ich es mal formulieren. Hintergrund des Ganzen ist ein Bauvorhaben der STADT UND LAND, dort etwa 100 Wohnungen zu errichten. Dafür wurde ein Bauantrag gestellt, der am 4. Febru- ar 2022 vom Bezirksamt Treptow-Köpenick genehmigt worden ist. Die STADT UND LAND hat also eine gülti- ge Baugenehmigung vorliegen. Gleichzeitig ist im Laufe des vergangenen Jahres ein Letter auf Intent verhandelt worden, dass es doch besser wäre, auf einem benachbarten Grundstück zu bauen. Das ist vom Bezirksamt Treptow-Köpenick initiiert und be- trieben und von der STADT UND LAND auch unter- zeichnet worden. Dieser Grundstückstausch hat gegen- wärtig noch nicht stattgefunden; nach meiner Kenntnis liegt er im Moment in der Bearbeitung bei der Finanz- verwaltung. Für die STADT UND LAND stellt sich die Situation so dar, dass die Nutzung eines Alternativgrundstücks wahr- scheinlich einen noch späteren Baubeginn zur Folge hätte und aufgrund der in der Zwischenzeit gestiegenen Bau- kosten mit Mehrkosten in Höhe von etwa 2,5 Millio- nen Euro – das ist die Größenordnung, die im Moment in Rede steht – zu rechnen wäre. Das Argument für das andere Grundstück lautet, dass dort 13 Wohnungen mehr gebaut werden könnten, dass die STADT UND LAND also ein Interesse daran haben müsste. Nun muss man aber auch berücksichtigen, dass 2,5 Millionen Euro Mehrkosten bedeuten, dass, wenn man sie als Eigenkapi- tal einsetzen würde und dafür Fremdkapital aufnimmt, der Bau von weiteren 100 Wohnungen möglich wäre. 2,5 Millionen Euro Mehrkosten sind also nicht irgendet- was. Insofern ist dieses Argument der STADT UND LAND schon zu berücksichtigen. Es stellt sich zudem die Frage, welche objektiven Gründe dazu führen, dass dieses Bauvorhaben auf einem benach- barten Grundstück stattfinden sollte. Baurechtlich ist die Situation sehr eindeutig, die Baugenehmigung ist ja auch erteilt worden. In städtischen Strukturen ist es relativ normal, dass man die Fassade des gegenüberliegenden Hauses sieht. Ich glaube, 95 Prozent der Berlinerinnen und Berliner – geschätzt – leben in der Stadt mit der Situation, dass sie die Fassade des gegenüberliegenden Hauses sehen. Dass es in der Situation in Plänterwald über Jahrzehnte eine freie Sicht der Mieterinnen und Mieter gegeben hat und deshalb der Wille, gegenüberlie- gend eine Fassade zu sehen, nicht besonders ausgeprägt ist, kann ich zwar nachvollziehen, aber die Frage ist, ob das ein objektiver Grund für die Verlegung dieses Bau- vorhabens ist, zumal sich von dem Nachbargrundstück, das für den Grundstückstausch vorgesehen ist, durchaus auch schon Anwohnerinnen und Anwohner melden und fragen: Warum denn bei uns? – Insofern wäre das tat- sächlich miteinander zu moderieren, da das Bezirksamt Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 299 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Treptow-Köpenick jetzt seiner Enttäuschung Ausdruck verleiht und sagt, dass die notwendigen Genehmigungen für die Baumfällungen auf dem ursprünglichen Bau- grundstück jetzt nicht in Aussicht stehen, was dann zur Folge hätte, dass die 100 Wohnungen gar nicht gebaut werden. Und da sage ich: Das ist eine Situation, die nicht dem Wunsch des Senats entspricht, in der Stadt eine Atmosphäre des Gelingens für Bauvorhaben zu entwi- ckeln. Wir brauchen diese Atmosphäre des Gelingens, gerade auf den landeseigenen Grundstücken. Angesichts der steigenden Baupreise in den letzten Jahren ist unsere Chance, bezahlbares Wohnen zu ermöglichen, vor allem auf landeseigenen Grundstücken gegeben. Wir wollen nicht – ganz ausdrücklich, weil das immer vorgeworfen wird – extrem versiegeln oder Ähnliches; ich hatte ges- tern ein Protestschreiben: eine extreme Versiegelung! – Mit Verlaub, ich sagte es schon: 95 Prozent der Berline- rinnen und Berliner gehen mit der Situation um, die Fas- sade des gegenüberliegenden Hauses zu sehen. Deshalb sind wir im Moment dabei, zwischen STADT UND LAND und dem Bezirksamt Treptow-Köpenick zu ver- mitteln, aber ich sage noch einmal: Es braucht schon objektive Gründe, Bauvorhaben auf andere Grundstücke zu verlegen. Allein der Wille, die Fassade des gegenüber- liegenden Hauses nicht sehen zu wollen, reicht meines Erachtens nicht aus. Trotzdem kann man es kommunika- tiv besser gestalten. Dass dieser LoI unmittelbar nach Ausreichung der Baugenehmigung gekündigt wird, ist kommunikativ nicht sehr geschickt. Herr Kollege Trefzer! Haben Sie eine Nachfrage?

Martin Trefzer

Ja, vielen Dank! – Jetzt gibt es in den letzten Tagen wechselseitige Schuldvorwürfe zwischen STADT UND LAND und dem Bezirksamt. Sie haben es gesagt, Be- zirksbürgermeister Igel hat sich enttäuscht gezeigt. Die zuständige Bezirksstadträtin Dr. Leistner spricht von einem Schlag ins Gesicht für die Menschen dort. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie jetzt eher im Sinne von STADT UND LAND argumentiert. Gibt es aus Ihrer Sicht Handlungsdefizite aufseiten des Bezirk- samtes? Herr Senator! Senator Andreas Geisel (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Herr Abgeordneter! Defizite will oder kann ich an dieser Stelle nicht sehen. Ein Grundstückstausch braucht seine Zeit, und da sage ich: Wenn man einen Letter of Intent unterzeichnet, kann man auch sehen, dass ein Grund- stückstausch eine gewisse Zeit braucht und es dann zu einer Verschiebung eines solchen Bauvorhabens kommt. Was mir nicht gefällt, und das will ich nicht verhehlen, ist das Gegeneinander in dieser Sache, weil ein Gegeneinan- der in dieser Angelegenheit zwischen STADT UND LAND und dem Bezirksamt Treptow-Köpenick dazu führt, dass diese 100 Wohnungen auf landeseigenem Grundstück nicht gebaut werden können, egal welches Grundstück es ist. Deshalb will ich mich bemühen, dort zu vermitteln. Ich will aber auch nicht verhehlen, dass ich der Auffassung bin, dass wir durchaus mehr Wohnungen auf landeseigenen Grundstücken bauen müssen. Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum für die Berlinerinnen und Berliner, und gerade landeseigene Grundstücke ge- ben uns die Möglichkeit, das zu beeinflussen. Deswegen bin ich dafür, dass Vereinbarungen, die darauf hinauslau- fen, dass landeseigene Baugrundstücke – und es handelt sich ja nicht um öffentliche Grünflächen oder Ähnli- ches – nicht bebaut werden mit der Argumentation, man könnte ja dann die Fassade des gegenüberliegenden Hau- ses sehen, nicht allzu oft getroffen werden. Für die zweite Nachfrage hat sich Kollege Schlüsselburg eingedrückt.

Sebastian Schlüsselburg

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Sind Sie denn nicht aber auch der Auffassung, insbesondere bei den wiederkehrenden und oft nicht unstrittigen Proble- men der Nachverdichtung die Frage der Akzeptanz der Beteiligten, sowohl von Bezirksverwaltungen als auch von den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern vor Ort, vor allen Dingen dann, wenn sie sich in Form von Bürgerinitiativen organisieren und auch willig sind, bei diesem Verfahren Kompromisse zu finden, dass das nicht entscheidend ist und man von Anfang an und nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und Sie ver- mitteln müssen, diese verschiedenen Belange mitbetrach- ten sollte? Herr Senator! Senator Andreas Geisel (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schlüs- selburg! Akzeptanz ist ein wohlfeiles Stichwort. Na- (Senator Andreas Geisel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 300 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 türlich braucht es die Akzeptanz der Anwohnenden, gar keine Frage, und diese Akzeptanz stellt man über Partizi- pation, auch wenn der § 34 Baugesetzbuch Grundlage ist, her, aber die Frage ist, zu welchem Zeitpunkt Entschei- dungen verändert werden. Jetzt haben wir die Situation, dass eine Baugenehmigung erteilt worden ist. Ein Bau- vorhaben rückgängig zu machen, für das es eine rechts- gültige Baugenehmigung gibt, ist schon eine Herausfor- derung. Akzeptanz ist eben nicht nur von den Bauunter- nehmen zu erwarten, sondern auch von den Bürgerinnen und Bürgern. Ich will die Situation an dieser konkreten Stelle gar nicht unmittelbar bewerten, aber ich sage auch: Was wir nicht in der Stadt befördern dürfen, ist eine Aus- einandersetzung zwischen denjenigen, die eine Wohnung haben, und denjenigen, die eine Wohnung suchen. Wir haben vielfältige Interessen, gerade mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, und das müssen wir umsetzen. Das muss unser Bemühen sein. Dass es nun bei dem konkreten Fall dazu führt, dass das Bezirksamt Treptow- Köpenick sagt, dann erteilen wir keine Baumfällgeneh- migungen und geben erst mal ein Gutachten in Auftrag, um das geplante Bauvorhaben um ein weiteres Jahr zu verzögern, dient auch nicht unbedingt dem öffentlichen Interesse. Meine Eingangsbemerkung war, dass wir im Moment bemüht sind, zwischen den beiden, STADT UND LAND und Bezirksamt, zu vermitteln. Vielen Dank, Herr Senator! Dann geht die nächste Frage an den Abgeordneten Han- sel. – Bitte schön!

Frank-Christian Hansel

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vergangenen Sonntag hat der Berliner Senat die Verkürzung des Genesenensta- tus von sechs auf drei Monate verordnet, obwohl hinläng- lich bekannt ist, dass diese Entscheidung sowohl wissen- schaftlich als auch rechtlich auf einer wackligen Grund- lage steht. Prof. Watzl, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, sagte dazu, die Entschei- dung sei auf Basis der aktuellen Daten „nicht nachvoll- ziehbar“. Auch im Vergleich stehen Berlin und Deutsch- land damit ziemlich allein da. Weshalb wurde die Ver- ordnung zur Verkürzung des Genesenenstatus, die Sie, Frau Senatorin, in der Sondersitzung des Gesundheitsaus- schusses als unglücklich bezeichnet haben, trotz der rechtlichen Bedenken dennoch umgesetzt, bzw. wann wird das endlich zurückgenommen? Frau Senatorin Gote, bitte schön! Senatorin Ulrike Gote (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Wir haben uns dazu schon im Gesundheitsausschuss ausgetauscht. Ich habe dort gesagt, dass vor allen Dingen die Genese dieses Beschlusses nicht besonders glücklich war. Es ist nun mal so, dass im Bundesrecht, im Gesetzesverfahren, auf das RKI verwiesen wurde, was den Genesenenstatus angeht, und diese Verweiskultur in den Bundesgesetzen sicherlich zumindest anschauenswürdig ist. Ich denke, man wird davon abgehen, dass man in Verordnungen oder Gesetzen direkt auf eine Behörde verweist, die durch ihr Handeln praktisch eine Exekutivkraft erlangt, die ihr eigentlich so nicht zukommt. Das ist, glaube ich, erkannt worden. Nichtsdestotrotz bleiben das RKI und auch der Bundesgesundheitsminister bei der fachlichen Einschät- zung, dass die Verkürzung des Genesenenstatus richtig ist. Wir sind hier im Land Berlin nicht in der Situation, dass wir dies zunächst infrage stellen oder überprüfen, aber wir sind sehr wohl gehalten, unsere Rechtsverord- nungen synchron an das Bundesrecht anzupassen, und nichts anderes haben wir getan. Deshalb haben wir hier mit dem Bund gleichgezogen, was sicherlich auch aus dem Willen geschieht, dass wir für die Bürgerinnen und Bürger zumindest eine nachvollziehbare, verständliche und einheitliche Lösung vorgeben wollen, und das haben wir so getan. Im Übrigen hat sich die Gesundheitsminister/- innenkonferenz nochmals mit der Frage beschäftigt. Es gab dort die Überlegung, ob man noch mal einen Anlauf nimmt, das zurückzunehmen. Aber selbst das hat keine Mehrheit gefunden. Ich habe das selbst auch nicht unter- stützt, weil ich finde, dass wir hier eine Klarheit haben müssen. Fachlich gibt es hier unterschiedliche Sichtwei- sen, aber die Sichtweise des RKI ist keineswegs so um- stritten, wie Sie es dargestellt haben. Ich denke, wichtig ist, dass wir hier bundesrechtlich und landesrechtlich einheitliche Lösungen haben, und das werden wir in Berlin auch weiter so vorgeben. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die erste Nachfrage geht an Herrn Hansel. – Bitte schön!

Frank-Christian Hansel

Sie bleiben offensichtlich wieder einmal mehr auch in der Europäischen Union bei dem deutschen Sonderweg und wollen das für Berlin wider besseres Wissen, weil wir wissen, dass Genesene und Geimpfte gleichzustellen sind. Das sagte zum Beispiel Prof. Hendrik Streeck auch gestern wieder im Interview. Er ist im Expertenrat der Bundesregierung. Sie bleiben dabei, dass Sie stur diese Geschichte nicht abfangen wollen? (Senator Andreas Geisel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 301 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Ulrike Gote (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung): Vielen Dank! – Wissenschaft funktioniert leider nicht so, dass man mal die eine, mal die andere Expertin zitiert und dann sagt: Die eine oder die andere hat recht. Genau aus dem Grund haben wir mit dem RKI eine Be- hörde, die die Gesamtbreite von Studien und von wissen- schaftlicher Expertise anschaut und bewertet. Es ist ein sinnvolles Vorgehen für politisch Handelnde, sich an solcher Expertise zu orientieren. Dass das nicht immer einheitlich in Europa erfolgt, ist nichts, was mich grund- sätzlich beunruhigt. Grundsätzlich halte ich dieses Vor- gehen für genau das richtige. Wie gesagt, das einheitliche Vorgehen von Bund und Ländern ist hier sicherlich das sinnvolle Vorgehen. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die zweite Nachfrage geht an den Abgeordneten Woldeit. – Bitte schön!

Karsten Woldeit

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Frau Sena- torin! Es ist doch nun mal so, dass wir im europäischen Vergleich Genesenenstatus von sechs und zwölf Monaten haben. Sie haben die Korrespondenz zwischen dem Bun- desgesundheitsministerium und dem RKI angesprochen. Da gab es erhebliche Kritik an den Kompetenzen des RKI, dass man mit der Änderung einer Webseite – – Meine Herren! Ich habe mir das jetzt dreimal angehört. Eine Frage und kein Koreferat! Jetzt entweder die Frage, oder das hat sich erledigt.

Karsten Woldeit

Sehr gern! – Bleiben Sie dabei, dass die Gesetzgebungs- kompetenz seitens des RKI – in Anführungsstrichen – so mit Maß und Mitte getroffen wurde oder nicht? Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Ulrike Gote (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung): Ich denke, darauf habe ich in meiner ersten Antwort schon sehr klar und ausführlich geantwortet. Vielen Dank! Die nächste Frage hat der Kollege Schlüsselburg. – Bitte schön!

Sebastian Schlüsselburg

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie stellt sich der aktuelle Stand bei den Registrierungen zur Umsatzsteuerpflicht von Unternehmen mit Sitz in der Volksrepublik China dar? Herr Senator Wesener, bitte schön! Senator Daniel Wesener (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Frage! Ich habe gestern den Kolle- ginnen und Kollegen im Finanzamt Neukölln ganz herz- lich gedankt und gratuliert, und ich freue mich sehr, dass das Parlament, dass die Öffentlichkeit, zur Kenntnis nimmt, dass dort wirklich Unglaubliches geleistet wird, insbesondere in den letzten drei Jahren. Der Hintergrund ist vielleicht nicht allen bekannt. Vor drei Jahren gab es eine Umsatzsteuerreform, mit der die Umsatzbesteuerung im Bereich des Onlineversand- handels erleichtert wurde. Die Bundesländer haben die Aufgaben nach Ländergruppen verteilt. Das Finanzamt Neukölln ist im Auftrag aller anderen Bundesländer für 131 Länder zuständig. Da sind EU-Staaten wie Griechen- land dabei, aber es ist auch die Volksrepublik China in- klusive der Sonderverwaltungszonen Macau und Hong- kong dabei. Wir erleben seit 2019 eine rasante Entwick- lung bei der Registrierung. Wir hatten 2019 rund 10 000 Registrierungen im Bereich des Versandhandels, schon damals ein Großteil aus der Volksrepublik China. Anfang 2020 waren es 32 000 Registrierungen. Zum 1. Januar des letzten Jahres, 2021, 52 000 Registrierun- gen, und diese Zahl hat sich im vergangenen Jahr noch einmal verdoppelt. Wir liegen neuerdings bei über 100 000 Registrierungen. Das erledigen die Kolleginnen und Kollegen quasi nebenbei, denn die sind auch für den Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 302 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Bezirk Neukölln zuständig. Ich finde, das ist wirklich eine großartige Leistung. Es sind übrigens immer noch wöchentlich rund 1 000 zusätzliche Registrierungen bzw. entsprechende Anfragen, die im Finanzamt Neukölln eingehen. Dann hat der Kollege Schlüsselburg die Gelegenheit zur

Taylan Kurt

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! – Sehr geehr- ter Senat! Die Quarantänestationen für Obdachlose sind voll; Obdachlose mit positivem Schnelltest werden ab- gewiesen. Ich frage Sie, was der Senat dafür tut und bis wann, zusätzliche Quarantänemöglichkeiten in Form von mehr Plätzen in bestehenden oder zusätzlichen Einrich- tungen oder durch Anmietung von Hostelplätzen zu schaffen. Frau Staatssekretärin Christoph, bitte schön! Staatssekretärin Wenke Christoph (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kurt, für diese Frage, weil ich finde, dass die Situation in der Pandemie, in der wir uns gerade be- finden, gerade im Hinblick auf die Schwächsten unserer Gesellschaft, die vulnerablen Bevölkerungsgruppen, eine ganz relevante ist. Wir müssen uns das sehr differenziert anschauen und schauen, wo wir handeln müssen. Die Situation in den Quarantäneunterkünften war, sagen wir, in der zweiten Januarhälfte in der Tat etwas schwie- rig. Es gab einzelne Nächte, wo es ziemlich eng war und wir in den bestehenden Quarantäneunterkünften fast voll ausgelastet waren. Das hat sich in den letzten Tage inzwi- schen etwas entspannt. Die aktuelle Zahl von der letzten Nacht ist, dass in den bestehenden Unterkünften 60 Quarantäneplätze frei waren. Wir sind nichtsdestotrotz dabei, eine weitere Quarantä- neunterkunft in Friedrichshain zu akquirieren, die zusätz- liche Plätze freimachen würde. Das heißt, wir werden in naher Zukunft – ich denke, Ende dieser oder Anfang nächster Woche – weitere Quarantäneplätze in dieser neuen Unterkunft bereitstellen können und damit sicher- stellen können, dass niemand, der positiv getestet ist, z. B. in einer Kältehilfeeinrichtung abgewiesen wird. Das sind Situationen, die keiner will und wo wir Vorsorge treffen. (Senator Daniel Wesener) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 303 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Vielen Dank, Frau Staatssekretärin! – Die erste Nachfra- ge hat der Abgeordnete Kurt. – Bitte schön!

Taylan Kurt

Vielen Dank für Ihre Ausführungen! Bekommen Sie von der Wohnungslosenhilfe Rückmeldung – Stichwort Fach- kräftemangel –, inwiefern es kurzfristig möglich ist, für zusätzliche Unterkünfte auch das geeignete Personal bereitzustellen? Frau Staatssekretärin, bitte schön! Staatssekretärin Wenke Christoph (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales): Vielen Dank! – Wir sind in der aktuellen Situation in der Wohnungshilfe, aber auch in der Eingliederungshilfe in einem sehr engen Monitoring mit allen Trägern, die z. B. Kältehilfe- und Quarantäneunterkünfte betreiben, aber auch Eingliederungshilfeunterkünfte und -angebote, und monitoren sehr klar, wo sich möglicherweise durch pan- demiebedingte Ausfälle von Personal Engpässe entwi- ckeln. Wir sind auch im direkten Gespräch mit den Trägern, um zu schauen, wo gegebenenfalls nachgesteuert werden muss. Zum Beispiel gab es in der Eingliederungshilfe dazu in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine entsprechende Flexibilisierung. In der Wohnungslosenhil- fe sind wir in direktem Kontakt mit den Trägern, um gegebenenfalls mögliche entstehende Spitzen, gerade bei kleineren Trägern, auszugleichen und zu schauen, wie auch zwischen Trägern, innerhalb der Träger oder im Notfall auch im Rahmen des Katastrophenschutzes Un- terstützung gewährleistet werden kann. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin! – Eine zweite Nach- frage gibt es nicht. Die nächste Frage geht an den Kollegen Jotzo. – Bitte schön!

Niklas Schrader

Vielen Dank! – Frau Senatorin! Teilen Sie mit mir die Auffassung, dass die Anzahl der Verfahren, die Sie uns genannt haben, noch nicht das Bild von staatszersetzen- den oder gar demokratiegefährdenden Aktionen bestätigt, das von Teilen der Opposition in der Aktuellen Stunde an die Wand geworfen wurde? Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Dr. Lena Kreck (Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung): Danke für den sicherlich freundlich gemeinten Hin- weis! – Ich möchte es so formulieren: Wenn Straftaten begangen wurden und entsprechende Ermittlungsverfah- ren eingeleitet werden, werden die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verfolgt und im Falle dessen, dass sich Tat- verdachte erhärten, Anklage erhoben. Derzeit bildet sich das noch nicht ab. Von daher ist es so, dass es sich für meine Behörde noch nicht so darstellt, dass sich das Bild, das hier gezeichnet wurde, in strafrechtlicher Weise ab- bilden wird. Vielen Dank, Frau Senatorin! Die nächste Frage geht an den Kollegen Ronneburg. – Bitte schön!

Kristian Ronneburg

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass trotz der Koa- litionsvereinbarung von 2016 und der Verankerung im ÖPNV-Bedarfsplan im Nahverkehrsplan offenbar keine vorausschauende Planung mit dem Wasserstraßen- Neubauamt erfolgte, das den Neubau der Marggraffbrü- cke in Treptow-Köpenick seit 2015 plant, und zunächst in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen konnte, dass der Neubau der Brücke erfolgt, ohne dass Vorsorge für den möglichen späteren Bau einer Straßenbahnverbin- dung von Schöneweide bis zum Potsdamer Platz getrof- fen wird, gerade vor dem Hintergrund der massiven Ver- kehrsbelastung im Ortsteil Baumschulenweg? Vielen Dank! – Herr Staatssekretär Kamrad, bitte schön! Staatssekretär Markus Kamrad (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter! Es ist richtig, dass es die Senatsverwaltung im Jahr 2019, als die Marggraffbrücke als eine – das betone ich – mögliche Trassenführung für die Straßenbahn in Betracht gezogen wurde, verabsäumt hat, das Wasserstraßenbundesamt darüber zu informieren. Die Brücke ist marode. Deswe- gen musste rasch mit den Baumaßnahmen losgelegt wer- den. Wir haben aber, als das Problem letzte Woche öf- fentlich und bekannt wurde, sofort agiert und das Ge- spräch mit dem Wasserstraßenbundesamt gesucht. Ich kann als gute Nachricht verkünden, dass die Planungen insofern beeinflusst werden können, dass es möglich ist, auch auf dieser Brücke eine Straßenbahntrassenführung für den Fall zu gewährleisten, dass diese Trassenführung auch die am Ende gewählte sein sollte. Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Die erste Nachfrage geht an den Kollegen Ronneburg. – Bitte schön!

Kristian Ronneburg

Vielen Dank! – Vielen Dank auch für die Beantwortung. Ich habe der Berichterstattung entnommen, dass die Se- natsverwaltung angekündigt hat, dass zukünftig Kfz- Spuren weggenommen werden könnten und die Brücke so ertüchtigt werden kann, dass die Straßenbahn darüber- geführt werden kann. Wenn dem so ist, möchte ich den Senat danach fragen, welche Maßnahmen jetzt unmittel- bar getroffen werden müssen, um die Tragfähigkeit der Brücke dafür herzustellen, welche zusätzlichen Kosten dabei entstehen und wer die tragen soll – der Bund oder das Land. Herr Staatssekretär, bitte schön! Sie dürfen sich eine Frage zur Beantwortung aussuchen. Staatssekretär Markus Kamrad (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz): Dann kann ich bestätigen, dass für den Fall, dass diese Trassenführung gewählt würde, tatsächlich eine Kfz-Spur entfallen würde. Vielen Dank! – Dann geht die zweite Frage an den Kol- legen Otto. – Bitte schön! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 305 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022

Andreas Otto

Das, was wir da haben, ist ja sozusagen Glück im Un- glück. Es freut uns, dass sich das mit der Straßenbahn noch machen lässt. Ich würde gerne wissen, Herr Staatssekretär, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben, damit künftig solche kleinen Pannen vermieden werden. Haben Sie z. B. alle Trassen und Brücken aktuell noch einmal übereinander- gelegt – wir sind ja am Start einer Koalition, einer neuen Regierungsphase –, damit wir in Zukunft bei allen Brü- cken auf der sicheren Seite sind? – Danke! Herr Staatssekretär, bitte schön! Staatssekretär Markus Kamrad (Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Vielen Dank für die Frage. Sie können sicher sein, dass wir uns in unse- rem Haus den besagten Prozess noch einmal sehr intensiv angeguckt haben, um zu vermeiden, dass in Zukunft solche Dinge passieren. Wir haben sofort, als bekannt wurde, gehandelt und in Absprache mit dem Wasserstra- ßenamt die Situation bereinigen können. Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Die nächste Frage geht an den Abgeordneten Brousek. – Bitte schön!

Marc Vallendar

Vielen Dank! – Bei der Berliner Feuerwehr sind nach einem Bericht des RBB derzeit 536 Stellen – mehr als 10 Prozent des vorgesehenen Personalbestands – unbe- setzt. Daher frage ich den Senat: Was unternimmt der Senat, um diesen erheblichen Personalmangel bei der Berliner Feuerwehr auszugleichen, der in diesem Jahr schon 149 Mal die Ausrufung des Ausnahmezustands erforderlich machte, mehr als doppelt so oft wie im ge- samten Jahr 2020? Frau Senatorin Spranger, bitte sehr! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport): Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Es ist unbenommen, dass die Feuerwehr in vielen Situati- onen schon den Ausnahmezustand ausrufen musste, ins- besondere als wir den Sturm in Berlin hatten. Da war die Feuerwehr mehr gefordert als am 31. Dezember. Wir sind in den aktuellen Haushaltsberatungen – das habe ich im Innenausschuss sehr deutlich gesagt – gerade dabei, für die Feuerwehr entsprechende Personalstellen zur Verfü- gung zu stellen. Das werden wir tun. Wir haben jetzt, wenn Sie auf Corona eingehen wollen, bei der Feuerwehr noch nicht die Situation, dass wir mit den vorhandenen Pandemieplänen – wir haben in jeder Direktion einen entsprechend ausgeprägten Pandemie- rahmen – in Schwierigkeiten geraten. Wir haben wö- chentlich die entsprechenden Informationen sowohl bei der Feuerwehr als auch bei der Polizei und allen kriti- schen Infrastrukturen. Das haben wir bundesweit einma- lig. Wir wissen wöchentlich genau, wie viele coronabe- dingt, wie viele krankheitsbedingt zu Hause sind. Es stellt sich jetzt nicht so dar, dass die Feuerwehr, die Polizei oder die andere kritische Infrastruktur in Probleme gera- ten werden. Aber wir werden selbstverständlich auch mit dem neuen Haushalt weitere Stellen zur Verfügung stel- len. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Abgeordneten Vallendar. – Bitte schön!

Marc Vallendar

Ich würde nachfragen: Welche Auswirkungen wird die Impfpflicht für Einsatzkräfte im Rettungsdienst nach Ansicht des Senats auf die angespannte Personalsituation der Feuerwehr haben, falls Feuerwehrbeamte sich nicht impfen lassen würden? Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport): Verehrter Herr Abgeordneter! Ich darf Ihnen mitteilen, dass wir fast 85 Prozent geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Polizei und auch bei der Feuerwehr haben. Das heißt also, wir haben die Situation, dass sich viele freiwillig impfen lassen. Ich habe auch bei mir im Amt die Möglichkeit für Verwaltungen dargestellt, dass (Vizepräsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 307 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 man sich impfen lassen kann, und wir sind zur Zeit in der Situation, dass sich, wie gesagt, freiwillig fast 90 Prozent haben impfen lassen. Insofern sehe ich jetzt noch kein Problem. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die zweite Nachfrage geht an den Abgeordneten Woldeit. – Bitte schön!

Karsten Woldeit

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Senatorin! Sie sprachen am Montag im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung davon – was Sie gerade auch gesagt haben –, dass man mehr Stellen im Stellen- plan haben möchte, aber wir haben hier eine besondere Herausforderung: Wir haben die Stellen ja bereits etati- siert, und sie sind unbesetzt. Das heißt, wir reden von über 500 Stellen, die wir geschaffen haben, aber die wir nicht besetzen können. Plant denn die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport eventuell eine Werbungsoffensive, um Rettungskräfte und Feuerwehr- kräfte gewinnen zu können? Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport): Wir nutzen jede Möglichkeit der Ausbildung. Das heißt also, wir haben sehr viele junge Kolleginnen und Kolle- gen, die in die Ausbildung bei Feuerwehr und Polizei kommen. Wir haben rund 500 Auszubildende jedes Jahr, auch bei der Feuerwehr. Das habe ich ja schon ausge- führt. Wir haben über 1 200 Auszubildende bei der Poli- zei. Das heißt also, wir nutzen wirklich jede Möglichkeit, dort auch junge Menschen für diesen Beruf aktiv anzu- sprechen und dafür zu werben. Wir haben natürlich eine Einstellungsoffensive, die wir sehr aktiv machen. Ich bin jetzt sechs Wochen im Amt, und ich habe gesagt, dass ich selbstverständlich eine sehr dezidierte Ausbil- dung und auch Ansprache an junge Leute machen möch- te, insbesondere auch an junge Frauen, die eher selten in diesem Beruf sind. Ich möchte gerne, dass wir wirklich eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben. Wir werden eine umfangreiche Kampagne führen, damit ein- gestellt werden kann. Ich weiß, dass es auch noch unbe- setzte Stellen gibt, aber da sind wir sowohl mit der Feu- erwehr als auch mit der Polizei dran. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Damit hat die Fragestun- de für heute ihre Erledigung gefunden, und wir gehen jetzt in die 40-minütige Lüftungspause. Das heißt, wir setzen die Sitzung um 13.12 Uhr fort. So, dann treten wir wieder in die Sitzung ein. Ich rufe auf lfd. Nr. 3: Jahresbericht 2021 (Band 1) des Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 der Verfassung von Berlin und § 97 der Landeshaushaltsordnung Bericht Drucksache 19/0144 hierzu: Stellungnahme des Senats zum Jahresbericht 2021 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung 2019 Vorlage – zur Kenntnisnahme – Drucksache 19/0145 und Jahresbericht 2021 (Band 2) des Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 der Verfassung von Berlin und § 97 der Landeshaushaltsordnung Bericht Drucksache 19/0044 Ich darf hierzu noch einmal ganz herzlich die Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin, Frau Klingen, im Abge- ordnetenhaus begrüßen. – Herzlich willkommen! Ich darf Ihnen das Wort erteilen. Bitte schön! Karin Klingen (Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute spricht der Rechnungshof in meiner Person zum ersten Mal vor Ihnen, dem neu gewählten Abgeordneten- haus. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, auch wenn es schon einige Zeit her ist, Ihnen allen ganz herzlich zu Ihrer Wahl zu gratulieren. Ich freue mich, Ihnen nun die wesentlichen Prüfungser- gebnisse des Rechnungshofs aus dem Jahr 2021 zu prä- sentieren. Zuerst zur Haushaltslage: Hier hat die Corona- krise tiefe Spuren hinterlassen. Durch die Aufnahme von Notlagenkrediten sind die Schulden des Landes inzwi- schen auf 65,9 Milliarden Euro gestiegen. Um das aber (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 308 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 erst einmal klarzustellen: Der Rechnungshof kritisiert nicht, dass in der Krise Kredite aufgenommen worden sind. Er mahnt allerdings, dass diese Kredite nur zur Bekämpfung der Notlage eingesetzt werden dürfen. Das ist in Berlin nur teilweise geschehen. Überwiegend wer- den die Notlagenkredite bis heute in einer Rücklage ge- parkt. Diese umfasst noch immer 5,4 Milliarden Euro. Das widerspricht dem Sinn der Ausnahmeregelung zur Schuldenbremse. Das dauerhafte Ansparen von Mitteln in erheblichem Umfang ohne konkreten Bedarf ist nicht erlaubt. Der hessische Staatsgerichtshof hat das Coronasonder- vermögen des Landes aus ähnlichen Gründen für rechts- widrig erklärt. Weitere Verfassungsgerichtsentscheidun- gen werden erwartet. In Berlin wird es ein solches Ver- fahren nicht geben, denn die Schuldenbremse ist, anders als vom Rechnungshof empfohlen, nicht in die Landesverfassung aufgenommen worden. Der Rechnungshof wird die Verwendung der Notlagenkredite weiter intensiv und kritisch begleiten. Er appelliert ein- dringlich, diese frühestmöglich zurückzuzahlen. Ihre Tilgung sollte nicht wie angekündigt erst in der nächsten Legislaturperiode beginnen. Aber es gibt auch gute Nachrichten. So bekennen sich die Richtlinien der Regierungspolitik ausdrücklich zu einer nachhaltigen Finanzpolitik und zur Einhaltung der Schul- denbremse. Allerdings eine kurze Anmerkung dazu; dort wird formuliert: Der Senat wird anregen, die Möglichkeit der not- fallbedingten Kreditaufnahme auszunutzen … Ich gehe davon aus, dass es sich hier um einen Schreib- fehler handelt, also dass er, falls erforderlich, die Aus- nahmeregelungen der Schuldenbremse nutzen, aber nicht ausnutzen wird. Eine weitere erfreuliche Nachricht ergibt sich aus den aktuellen Haushaltszahlen. Wurde im letzten Jahr anfangs noch mit einem Defizit von bis zu 3 Milliarden Euro gerechnet, beträgt dieses aktuell nur noch etwas mehr als 100 Millionen Euro. Aus finanzieller Sicht ist Berlin also wesentlich besser durch die Krise gekommen als befürch- tet. Sie alle haben nun in den bevorstehenden Haushaltsbera- tungen die schwierige Aufgabe, zu entscheiden, wie Ber- lin sich in den nächsten Jahren aufstellen wird. Ein zent- raler Satz, der dazu immer wieder zu hören ist, heißt: Wir werden uns nicht aus der Krise heraussparen. – Das er- wartet auch der Rechnungshof nicht. Sparen würde ja heißen, Geld, das man hat, nicht auszugeben. Der Finanzsenator hat die aktuelle Aufgabe schon etwas zutreffender beschrieben, und zwar als „Dämpfung der Mehrausgaben“. [Lachen von Dr. Kristin Brinker (AfD) –

Christian Goiny

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Her- ren! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Vielen Dank dafür, dass Sie hier heute zu uns gesprochen haben! Vielen Dank auch für die gute Zusammenarbeit, die wir als Parlament regelmäßig seit vielen Jahren mit dem Rechnungshof haben. Ich darf Ihnen sagen, dass das auch bei uns eine große Wertschätzung genießt, das, was der Rechnungshof für Berlin und für einen sparsamen Umgang mit Steuergeldern leistet. An dieser Stelle auch von unserer Seite ein herzliches Dankeschön! Die CDU bekennt sich weiterhin zu einer soliden Haus- haltspolitik und auch zur Einhaltung der Schuldenbremse. Das haben wir immer gesagt. Dazu stehen wir auch heute. Mit der Regierungsübernahme 2012 zusammen mit der SPD gab es eine Zäsur. Berlin machte keine Schulden (Torsten Hofer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 310 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 mehr. Berlin machte stattdessen teilweise in Milliarden- größenordnungen Haushaltsüberschüsse. Wir haben uns mit dafür eingesetzt, dass diese Gelder genutzt werden für Investitionen in diese Stadt, in Bil- dung, in Infrastruktur. Wir haben das SIWA- und SI- WANA-Gesetz gemeinsam mit der SPD damals auf den Weg gebracht, und wir haben auch einen nachhaltigen Umgang mit der Liegenschaftspolitik angeschoben, dass wir unser Anlagevermögen eben nicht mehr zum Tages- preis verkaufen, sondern eine nachhaltige Immobilienbe- wirtschaftung betreiben. Wir sind an vielen Stellen dabei gewesen, den Haushalt in Ordnung zu bringen. Manches von dem ist dann tat- sächlich auch nach uns fortgesetzt worden, leider nicht alles, wie wir verschiedentlich schon an dieser Stelle diskutiert haben. Corona war in der Tat ein herber Einschnitt, ein Rück- schlag für eine solide Haushaltspolitik. Wir haben dann als Oppositionsfraktion allerdings auch die Kreditauf- nahme mitgetragen in diesem Land, weil für uns damals wie heute wichtig war, dafür Sorge zu tragen und alles dafür zu tun, um Gesundheitsschutz zu gewährleisten, Menschen zu schützen, um Institutionen arbeitsfähig zu halten und um auch den Menschen in der Stadt zu helfen, die nie Steuergelder und Unterstützung für ihre Arbeit brauchten, die sie aber brauchen, wenn ihnen der Staat seit zwei Jahren sagt: Du musst aber dein Geschäft ein- fach schließen. Dafür waren und sind die Hilfen auch weiterhin erforderlich. Wir sind jetzt insofern beim Rechnungshof, als wir auch weiterhin ganz klar sagen: All das, was an Krediten auf- genommen wurde, auch das, was noch da ist, ist aus unse- rer Sicht ausschließlich für die Bewältigung der Corona- pandemie zu nutzen. Es kann nicht sein, dass davon ande- re Vorhaben finanziert werden. Wenn Geld dafür nicht gebraucht wird, ist es aus unserer Sicht tatsächlich auch wieder zu tilgen. Das ist unsere klare Position an der Stelle. Wir sind allerdings auch der Auffassung, der Realität geschuldet, dass die Pandemie leider noch nicht vorbei ist und dass wir weiterhin Ausgaben haben, die der Pande- mie geschuldet sind und wofür nach unserer Auffassung richtigerweise auch die Rücklage, soweit erforderlich, verwendet werden muss. Dazu gehören natürlich auch zum einen landeseigene Unternehmen, die wir weiter stützen müssen. Ich denke da zum Beispiel an die Messe Berlin oder an die BVG – es ist auch schon von dem Kollegen Hofer gesagt worden – und an andere Einrich- tungen. Insofern sind wir tatsächlich der Auffassung, dass das, was noch in der Rücklage vorhanden ist, für weitere Hilfen in diesem Jahr und hoffentlich nicht im nächsten Jahr noch verwendet werden muss. Wir sind allerdings auch der Auffassung, auch das haben wir jüngst schon im Hauptausschuss diskutiert, dass es dringend erforderlich ist, der Berliner Wirtschaft weiter- zuhelfen. Die Aussage ist ein bisschen voreilig zu mei- nen, dass Berlin von der Krise nicht so hart getroffen wurde. Das lässt sich jetzt noch gar nicht feststellen. Wir haben viele Hilfs- und Überbrückungsmaßnahmen, die momentan noch laufen und dazu führen, dass sich Unter- nehmen über Wasser halten. Ob sie es dauerhaft schaffen, auch nach Wegfall dieser Hilfen, nach Wegfall von Kurz- arbeitergeld, das wird sich alles noch zeigen. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass dann auch für diese Teile der Berliner Wirtschaft eine entsprechende Hilfe, nennen wir es Neustart, nennen wir es wie auch immer, zur Verfü- gung gestellt wird. Am Ende ist eine solide Haushaltspo- litik nur dann erfolgreich, wenn wir auch einen Beitrag dazu leisten, dass wieder Steuern in diesem Land gezahlt werden. Da ist natürlich die Wirtschaft in all ihren Facet- ten ein ganz wichtiger Teil, wie ich immer so schön sage, von der Nachtkultur über die Kultur über die Startup- Szene, Wissenschaft, Forschung, Tourismus, Gastrono- mie. Das ist die Schwerindustrie unserer Stadt. Der müs- sen wir wieder an den Start helfen. Die sorgt dafür, dass Berlin attraktiv ist, dass Leute herziehen, dass wir Steuer- einnahmen haben. Dann werden wir auch keine Corona- hilfen mehr auszahlen müssen. Diesen Weg müssen wir aber gemeinsam gehen. Insofern freuen wir uns dann auch, das in den Haushaltsberatungen in den nächsten Monaten umzusetzen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Schulze jetzt das Wort.

André Schulze

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Klingen! Auch von meiner Seite vielen Dank für die Arbeit am vorgelegten Bericht und Ihren heute vorgestellten Empfehlungen. Mit dem zweiten Band des Jahresberichts wurde die detail- lierte Prüfung der Wirtschafts- und Haushaltsführung um eine umfassende Betrachtung der finanzpolitischen Grundlinien und Entwicklungen der letzten zwei Jahre erweitert. Diese bildet aus meiner Sicht eine sehr gute Grundlage für eine Vertiefung der heutigen Debatte im zuständigen Unterausschuss. Der im Januar 2022 vorgelegte vorläufige Jahresab- schluss für das Jahr 2021 hat gezeigt, Berlin ist bisher aus finanzpolitischer Sicht besser durch die Krise gekommen als erwartet und bestätigt damit auch die bereits in der Steuerschätzung im November zu beobachtende Entwick- lung. Die hohe konjunkturelle Dynamik hat eine deutlich schnellere Annäherung an den Vorkrisenpfad der Steu- (Christian Goiny) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 311 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 ereinnahmen ermöglicht, als es noch Mitte 2021 zu er- warten war, als von einem Defizit von 3,8 Milliarden Euro ausgegangen wurde. Auch wenn das vorläufige Defizit von knapp 120 Millio- nen Euro eine ganze Reihe steuerlicher Sondereffekte enthält, so zeigt die Gesamtentwicklung doch, dass die finanzpolitische Strategie der Koalition und des Senats zur Abfederung der Folgen der Coronapandemie in Berlin getragen hat. Dabei hat das Abgeordnetenhaus 2020 mit der Kreditauf- nahme in Form von Notlagekrediten der pandemischen Ausnahmesituation und dem hohen Maß an Unsicherheit über die weitere Entwicklung Rechnung getragen. Es war richtig, im Jahr 2020 entschlossen zu handeln und dabei auch Notlagenkredite aufzunehmen. So konnte Berlin finanzpolitisch gut durch die Notsituation der Pandemie manövriert werden und gleichzeitig die Schuldenbremse einhalten. Ich bin gespannt darauf, die Diskussion zur genauen rechtlichen Ausgestaltung der Kreditaufnahme und den Schlussfolgerungen für zukünftige Ausnahmesituationen, auf die Sie in Ihrem Jahresbericht ausführlich eingehen, im Ausschuss zu vertiefen. Auch wenn die gebildete Pandemierücklage glücklicherweise bisher nicht in die- sem Umfang benötigt wurde, so hat die Kreditermächti- gung doch jederzeit die nötige Handlungsfähigkeit von Senat und Abgeordnetenhaus in einer dynamischen Pan- demielage sichergestellt. So konnten Schutzausrüstungen, Tests und weiteres Material genauso finanziert werden, wie der Aufbau und Betrieb von Notkrankenhaus, Test- und später auch Impfzentren. Mit schnellen Soforthilfen konnte vielen Menschen in der Stadt geholfen werden, deren wirtschaftliche Existenzgrundlage von einem auf den anderen Tag gefährdet war. Dies war gerade in einer Stadt mit vielen Soloselbstständigen, mit einer starken Startup- und Kulturszene wichtig. Mit der finanziellen Stärkung und dem Ausgleich von Mindereinnahmen für landeseigene Unternehmen konn- ten wichtige Bestandteile der öffentlichen Daseinsvorsor- ge in Berlin stabilisiert werden. Dies war und ist finanzi- ell eine besondere Herausforderung, auf die Sie in Ihrem Jahresbericht auch explizit hingewiesen haben. Noch ist die Pandemie nicht überwunden. Herr Goiny hat gerade darauf hingewiesen. In vielen Bereichen haben die lan- deseigenen Unternehmen weiter mit den Auswirkungen zu kämpfen, seien es niedrigere Fahr- und Fluggastzah- len, ein Ausbleiben des Messegeschäfts oder die Heraus- forderungen durch Schutzmaßnahmen. Die vergangenen zwei Jahre haben uns gelehrt, dass pan- demische Entwicklungen teilweise nur schwer vorherzu- sagen sind. Daher ist es richtig, die Pandemierücklage gegebenenfalls auch im kommenden Doppelhaushalt zu nutzen, um auf coronabedingte Mehrausgaben vorbereitet zu sein, auftretende Mindereinnahmen bei landeseigenen Unternehmen zu kompensieren, aber gleichzeitig auch, wie vereinbart, 2023 mit der Tilgung zu beginnen. Wir streben als Koalition einen strukturell ausgegliche- nen Haushalt bis zum Ende der Legislaturperiode an und haben einen entsprechend gemäßigten Ausgabenpfad im Koalitionsvertrag vereinbart. Dieser sieht aber auch eine Investitionsquote von mindestens 8 Prozent im Kern- haushalt vor, um die hohen Investitionsbedarfe in öffent- liche Infrastruktur, bei Klimaschutz und Verkehrswende zu ermöglichen. Denn klar ist, wir sparen uns nicht aus der Krise heraus, sondern investieren. So machen wir Berlin zukunftsfest, packen die Aufgaben der Stadt an und sorgen für eine nachhaltige Entwicklung der finanzi- ellen Gestaltungsspielräume. Daher freue ich mich, im Anschluss an die heutige Debat- te die Fragen der Finanzplanung und der weiteren The- men des Jahresberichts gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen im Unterausschuss Haushaltskontrolle und dem Rechnungshof zu vertiefen. Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat die Abgeordne- te Dr. Brinker jetzt das Wort.

Dr. Kristin Brinker

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Klingen! Zuerst möchte ich die Gelegenheit nutzen, um mich beim Landesrechnungshof, seinen Mitarbeitern und auch bei Ihnen, Frau Klingen, herzlich zu bedanken. Ich finde es sehr hilfreich, dass die Experten unseres Rechnungshofes nicht nur Einzelprojek- te in verschiedenen Verwaltungen unter die Lupe neh- men, sondern auch das große Ganze im Blick haben. Genau das hat der Berliner Rechnungshof mit dem vor- liegenden Teil 2 des Jahresberichtes bewiesen. Die gute Nachricht im Rechnungshofbericht ist: Die Schuldenbremse wirkt, die schlechte Nachricht ist: Berlin hat mit inzwischen knapp 66 Milliarden Euro den höchs- ten Schuldenstand aller Zeiten. Und das ist noch nicht alles: Hinzu kommen die Pensionsverpflichtungen des Landes Berlin, die nochmals über 60 Milliarden Euro ausmachen, und – nicht zu vergessen – die Schulden der landeseigenen Unternehmen, die in den letzten Jahren exorbitant angestiegen sind. Wenn wir das alles addieren, landen wir schnell bei Schulden in Höhe von insgesamt (André Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 312 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 ca. 150 Milliarden Euro, für die der Berliner Steuerzahler haften muss, und nicht nur der Steuerzahler, sondern auch zukünftige Generationen. Wir leben bereits heute auf Kosten unserer Kinder und Enkelkinder. Wenn Sie jetzt argumentieren: Wir müssen investieren – ja, das stimmt –, und deswegen sind weitere Kredite und Schulden notwendig. –, dann sage ich Ihnen: Wer ist denn tatsächlich verantwortlich, dass unsere Straßen und Brücken so marode sind, unsere Schulgebäude, Polizei- gebäude, Feuerwachen und Rathäuser in den letzten Jah- ren einen Sanierungs- und Investitionsstau in Milliarden- höhe aufweisen? – Sie haben wie immer nicht, wie von uns angemahnt und gefordert, priorisiert. Sie haben sich bis heute nur einen unzureichenden Überblick über die tatsächlichen Investitionsbedarfe verschafft, und das um Jahre zu spät. Jetzt explodieren die Baupreise. Jeder pri- vate Investor, jeder Kleinanleger, der mit seinen Immobi- lien und Gebäuden so umgeht, hätte längst Konkurs an- melden müssen. – Gerade Sie auf der linken Seite des Hauses haben es schlichtweg versäumt, in all den Jahren Ihrer bisherigen Regierungstätigkeit in dieser Stadt auch in finanzieller Hinsicht für normale und gesunde Verhält- nisse zu sorgen. Kommen wir zum Thema Schuldenbremse. Es ist gut, richtig und wichtig, dass es die Schuldenbremse gibt. Sie ist insbesondere ein notwendiges Korrektiv, damit politi- sche Entscheidungsträger nicht unbegrenzt Schulden aufnehmen. Insofern ist die gemeinsame Berliner Erklä- rung der Rechnungshöfe aller Bundesländer im letzten Herbst, die sich zur Schuldenbremse bekannt haben, ausschließlich zu begrüßen. Das sollte in der Zukunft Hauptmaxime unserer Haushaltspolitik im Land Berlin sein, vor allem Grundlage der anstehenden Haushaltsbe- ratungen, auch vor dem Hintergrund der Inflation und der Konsumgüterpreise, die besonders die Armen und Sozial- schwachen in unserer Stadt treffen. Schauen wir uns nun an, wie es die rot-grün-rote Koaliti- on trotz allem geschafft hat, die coronabedingte Notlage regelrecht auszunutzen und erheblich mehr Schulden aufzunehmen als tatsächlich notwendig gewesen wären. 7,3 Milliarden Euro neue Schulden waren definitiv nicht notwendig. Wir haben gehört, dass über 5 Milliarden Euro in eine Pandemierücklage geflossen sind, die bis heute noch nicht in der Größenordnung aber in Teilen existiert. Es wurden also Kredite auf bloßen Verdacht aufgenommen, ohne genau zu wissen, ob und wofür die Gelder tatsächlich gebraucht werden. Stellen Sie sich vor, Sie gehen zu einer Bank, wollen einen sehr hohen Kredit haben und wissen eigentlich nicht genau, wofür Sie das Geld ausgeben wollen. Glauben Sie ernsthaft, dass Sie von irgendeiner Bank eine solche Finanzierung bekom- men würden? – Im Gegenteil, Sie werden ausgelacht und hochkant vor die Tür gestellt. Warum kann das Land Berlin ohne einen echten Verwen- dungszweck Milliarden Euro Schulden aufnehmen? – Ich kann es nicht oft genug wiederholen: Der Steuerzahler haftet in der Gemeinschaft für diese Kredite, umso um- sichtiger, sparsamer und seriöser muss mit öffentlichen Geldern umgegangen werden. In Anbetracht der finanziellen Gesamtsituation des Lan- des Berlin ist es deshalb notwendig und sinnvoll, die aufgenommenen Notfallkredite so schnell wie möglich zu tilgen. Es ist auch dafür zu sorgen, dass die Schulden- bremse als starkes und wirksames Instrument zur Bewah- rung tragfähiger Haushalte erhalten bleibt. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Linksfraktion hat jetzt die Kolle- gin Dr. Schmidt das Wort.

Dr. Manuela Schmidt

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsi- dentin Klingen! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Noch immer leben wir in angespannten Zeiten und noch immer eint uns die Sorge um das Funktionieren unserer Stadt. Der Großteil von uns verhält sich gegenüber diesen Sorgen angemessen und verantwortungsbewusst, auch wenn uns die Pandemie in den letzten nunmehr zwei Jahren viel abverlangt hat. Umso mehr ist es Ihnen, sehr geehrte Frau Klingen, und Ihrem Team hoch anzurech- nen, dass Sie mit gewohnt konstanter Akribie, Sorgfalt und mit kritischem Blick erneut die Haushalts- und Ver- mögensrechnung des Landes Berlin geprüft und – auch wie gewohnt – konstruktive Vorschläge für Verbesserun- gen und Änderungen vorgelegt haben. Der erste Band der Berichterstattung umfasst Prüfungs- gebiete, in denen – nicht überraschend – das Land Berlin, der Senat und die Bezirke zum Teil erhebliche Ressour- cen haben, um Prozesse zu optimieren und Kosten zu sparen. Und wenn auch im ersten Teil der Prüfung die Pandemie noch keine Rolle spielte, sind hier Mängel in Bereichen aufgezeigt worden, die sich gerade in der Pan- demie weiter verstärkt haben. Drei Bereiche würde ich gern herausgreifen. Da ist zum einen das Thema Personal und Personalbedar- fe. Trotz der sich verbessernden Finanzsituation des Lan- des Berlin, hat die rot-schwarze Regierungskoalition bis 2016 immer weiter auf Personalabbau gesetzt. Erst ab 2017 haben wir kontinuierlich Personal in den Bezirken und in der Hauptverwaltung wieder aufgebaut, das Kon- nexitätsprinzip konsequent umgesetzt, den Aufgaben folgte das Personal. Doch erst schrittweise haben wir die (Dr. Kristin Brinker) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 313 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 vom Rechnungshof zurecht formulierte Erwartung umge- setzt und bei der Aufstellung von Personalbedarfskonzep- ten die Ergebnisse von Personalbedarfsermittlungen von Geschäftsprozessanalysen und Geschäftsprozessoptimie- rungen einfließen lassen. Unbefriedigend ebenfalls ist die Umsetzung des Zu- kunftspakts Verwaltung und der damit verbundenen Ziel- vereinbarungen zwischen Land und Bezirken. Die Zeit der Pandemie hat hier im besonderen Maße die Lücken und Defizite gezeigt. Da gibt es also noch einen Weg zu gehen, ein Stück davon ist geschafft, und wir haben uns hier eine Menge vorgenommen. Im geprüften Zeitraum ist das Recht der Teilhabe für Menschen mit Behinderungen mit der Einführung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestim- mung von Menschen mit Behinderungen, also das Bun- desteilhabegesetz, geändert worden. Ein richtiges und wichtiges Ziel, dass auch in der Umsetzung durch ausrei- chend und ausreichend qualifiziertes Personal begleitet werden muss. Auch hier verweist der Rechnungshof zu Recht darauf, dass es eines besonderen Schutzes der Menschen mit Behinderungen braucht. Das hat uns nicht erst die Pandemie gezeigt. Da ist die geforderte Verbesse- rung der Heimaufsicht für betreute Wohnformen mit Sicherheit ein wichtiger Baustein, vielmehr braucht es aber verlässliche Rahmenbedingungen in der Pflege. Hier hat sich der Bund bisher nicht mit Ruhm bekleckert. Ein weiterer Prüfungsbereich war die Einführung und Umsetzung eines standardisierten Fach- und Finanzcon- trollings bei den Hilfen zur Erziehung. Auch hier steigen die Transferausgaben für die familienunterstützenden Hilfen stetig an, und natürlich braucht es hier ein verant- wortungsbewusstes Controlling, eine Steuerung. Daran werden wir auch weiter arbeiten, doch gleichzeitig hat gerade die Pandemie gezeigt, dass wir noch viel stärker im Vorfeld notwendiger Hilfen krisenresiliente soziale Infrastruktur brauchen, die Kinder und Jugendliche und die Familien in ihrer Verantwortung stärkt und unter- stützt. Der zweite Band der Berichterstattung, das wird nieman- den überraschen und ist schon oft angesprochen worden, setzt sich schwerpunktmäßig mit der Finanzlage Berlins auseinander, die seit dem Frühjahr 2020 maßgeblich von den Auswirkungen der Coronapandemie geprägt ist. Die Coronapandemie stellte uns von Beginn an vor große finanzpolitische Herausforderungen. Mit einer großen Mehrzahl in diesem Haus waren und sind wir uns, so hoffe ich, einig, dass wir der Krise nicht hinterhersparen können und es auch nicht wollen. Schnell waren wir durch die Inanspruchnahme der landesgesetzlich vorge- sehenen Ausnahmeregelungen für Notsituationen in der Lage, auf die durch die Pandemie entstandenen finanziel- len Mehrbedarfe zu reagieren; das ist schon ausgeführt worden. Das heißt aber gleichzeitig, dass wir auch nach der Pan- demie gemeinsam dafür Sorge tragen müssen, die Folgen abzufedern – bei den Unternehmen, bei den Einrichtun- gen der sozialen Infrastruktur, aber vor allem bei den Menschen selbst. Ich bin mir sicher, dass wir das Geld aus der Pandemierücklage verantwortungsbewusst einset- zen werden, und die kommenden Haushaltsberatungen werden das beweisen. – Vielen Dank also an den Rech- nungshof für die vorgelegte Analyse! Ich freue mich auf die Debatten im Ausschuss. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die FDP-Fraktion hat die Kollegin Meister das Wort.

Thorsten Weiß

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein religiö- ses Bekenntnis oder auch Nichtbekenntnis gehört zu den intimsten persönlichen Dingen eines Menschen. Dieses ist zu respektieren, egal welche Anschauung und Über- zeugung man selbst vertritt. Wir leben in einem Land und auf einem Kontinent, wo trotz aller Säkularisierung ein christlicher Humanismus die ethische Grundlage unserer Gesellschaft bildet. Zu den christlichen, humanistischen Werten gehört auch das Toleranzgebot in religiösen Fra- gen. Egal ob Christ, Jude, Muslim, Hindu, Buddhist, Agnosti- ker oder Atheist – die persönliche Glaubensfreiheit ist zu respektieren, [Beifall bei der AfD –

Jian Omar

Was Sie nicht tun! – Zuruf von Anne Helm (LINKE)] ebenso wie alle Andersgläubigen die christlich- humanistische Grundlage unseres Gemeinwesens zu respektieren haben. Die Berliner Schulen, wo aufgrund der zunehmenden und fehlgeleiteten Migrationspolitik kulturelle und religiöse Wertesysteme immer stärker aufeinanderprallen, sind nun der Lackmustest für jedes Toleranzgebot. Hier sieht es (Sibylle Meister) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 315 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 leider alles andere als gut aus, wie die vor Kurzem veröf- fentlichte DEVI-Studie aufgezeigt hat. Es geht dabei nicht um konfessionelle Streitigkeiten, wie sie aus der europäischen Geschichte bekannt und zum Glück über- wunden worden sind, sondern um einen regelrechten Clash of Civilizations, wie ihn der amerikanische Poli- tikwissenschaftler Samuel Huntington beschrieben hat. Diesem Kampf der Kulturen sind unsere Kinder und teilweise auch Lehrkräfte aufgrund einer katastrophalen, von den Kartellparteien verantworteten Multikulti-Politik nun praktisch schutzlos ausgeliefert. Die Ideologie des Multikulturalismus, die importierte kulturelle Strömungen auf geschichtsblinde Weise der einheimischen Kultur gleichstellt und deren Werte damit zutiefst relativiert, betrachten wir als ernste Bedrohung für den sozialen Frieden und für den Fortbestand der Nation als kulturelle Einheit. Und so sieht es heute an den Berliner Schulen aus: Schüler, die nicht in die eigene kulturell-religiöse Kategorie fallen, werden von toleranz- unwilligen Mitschülern religiös gemobbt, abgewertet, verbal beleidigt, ja sogar zu konformen Verhaltensweisen gezwungen. Diese Zustände sind untragbar und müssen endlich entschieden bekämpft werden. Es ist menschenverachtend, hier die Augen zu verschlie- ßen und das Problem zu ignorieren oder kleinzureden, denn die psychosozialen Schäden bei Kindern und Ju- gendlichen sind kaum absehbar. Wer hier nicht konsequent handelt und mit allen Mitteln erträgliche Verhältnisse wiederherzustellen versucht, vergeht sich an unseren Kindern. Die Arbeit des DEVI e. V., die sich mit der sogenannten konfrontativen Religionsausübung beschäftigt, verdient daher größtmögliche Förderung und Unterstützung. Dazu gehören eine dauerhafte finanzielle Absicherung und ein Ausbau seiner Arbeit, wie wir es in unserem Antrag for- dern. Die besorgniserregenden Zustände in den Schulen sind zwar allgemein bekannt, was aber fehlt, sind detail- lierte Untersuchungen über das genaue Ausmaß und, das ist das Wichtigste, die konsequente Berücksichtigung der Erkenntnisse für die konkrete Arbeit an den Schulen vor Ort. Dazu gehört unabdingbar eine Anpassung der Leitli- nien „Islam und Schule“ für Lehrerinnen und Lehrer. Ich begrüße es, dass die Frau Bildungssenatorin dem Projekt aufgeschlossen gegenübersteht, und wünsche ihr an dieser Stelle schon mal mehr Durchsetzungskraft als ihrer Vorgängerin, die teilweise mit guten Ideen immer wieder an ihren Koalitionspartnern gescheitert ist. Es ist sowohl befremdlich als auch entlarvend, dass Linke und Grüne die DEVI-Studie absurderweise als antimuslimisch bezeichnen. Die ADAS-Studie von 2020 fordert, den Begriff „konfrontative Religionsausübung“ zu vermeiden, da dieser angeblich stigmatisierend sei. Was aber die wenigsten wissen, ist, die Befragung der ADAS-Studie erfolgte gar nicht an Berliner Schulen, sondern in Ju- gendgruppen muslimischer Gemeinden, zu denen die Neuköllner Integrationsbeauftragte Güner Balci erklärte: Sie „vertreten, leben und verbreiten ein reaktionäres Is- lam-Verständnis“. Zu Recht hat deshalb der Neuköllner SPD-Bezirksbürgermeister Hikel die ADAS-Studie mit ihrem völlig einseitigen Narrativ von Muslimen als Opfer scharf kritisiert und sieht die Glaubwürdigkeit der An- laufstelle für Diskriminierung insgesamt gefährdet. Es ist im Grunde grotesk, dass sich die dezidierte Linke inner- halb der Regierungskoalition auf die Seite radikaler Is- lamisten schlägt, zu deren politischer Strategie das Dis- kriminierungslamento mit seiner wirklichkeitswidrigen Opfer-Täter-Umkehr gehört. Machen Sie endlich die Augen auf! Stellen Sie sich den wirklichen Problemen der Berliner Schülerinnen und Schüler! Übernehmen Sie endlich Verantwortung für die von Ihnen mitverursachten gefährlichen Zustände an den Berliner Schulen und unter- stützen Sie deshalb die Arbeit des DEVI e. V. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Als Nächster hat für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Özdemir das Wort.

Orkan Özdemir

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ein bisschen sprachlos, um ehrlich zu sein. Ich will vorab sagen, hier werden aus Kindern Is- lamisten gemacht. Das ist bemerkenswert, und ich kom- me gleich noch dazu, aber ich finde das echt schäbig, ehrlich gesagt. Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Wir beraten hier über einen Antrag, der allein schon durch sein Wording seine eigentliche Absicht entlarvt. Der AfD geht es hier in keiner Weise um einen differenzierten Diskurs oder gar um das Wohl unserer Kinder. Die AfD tut eigentlich das, was sie immer macht und was sie mittlerweile per- fektioniert hat: Spalten, Hetzen, Ängste schüren und rechtspopulistische Scheindebatten im Parlament führen. Das Perfide an der ganzen Sache ist, dass Sie das auf dem Rücken unserer Kinder tun. (Thorsten Weiß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 316 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Und ja, es ist nun mal so, damit müssen wir uns als Par- lamentarier abfinden, es gehört zum Parlamentarismus dazu, sich auch mit solchen rechtspopulistischen Pamph- leten auseinanderzusetzen, und genau das tun wir heute mal wieder. Dieser Antrag bezieht sich auf ein Papier des Vereins für Demokratie und Vielfalt – kurz: DEVI –. Nun gehört es zur üblichen Praxis, dass Projektträger Studien heraus- bringen, um das eigene Arbeitsfeld in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken und sich bei der Mittelakquise von anderen Trägern abzuheben, und das ist total normal. Nur wenn man eine solche Studie oder Befragung macht hinsichtlich des eigenen Arbeitsfeldes, dann sollte man gewisse wissenschaftliche Mindeststandards einhalten. Dass es bei dieser DEVI-Studie eindeutig an wissen- schaftlichem Handwerk mangelt, kann ich persönlich nachsehen, dass sie aber an der Grundvoraussetzung des wissen- schaftlichen Arbeitens, nämlich einer objektiven Position scheitert und rassistische Sprachbilder reproduziert, geht gar nicht. Dieses unsaubere Arbeiten wurde mittlerweile schon durch unterschiedliche wissenschaftliche Peer-Reviews bescheinigt. Es ist somit auch kein Geheimnis, wenn man sich ernsthaft mit der Materie beschäftigt hat. Das hat die AfD eindeutig nicht getan. Für die AfD war das DEVI-Papier lediglich eine weitere Möglichkeit, fest in das Populistenhorn zu blasen, wie wir heute gesehen haben. Jetzt hatten Sie Ihre fünf Minuten Empörung, und Sie können heute Abend in Ihrer Telegram-Gruppe schreiben, wie erfolgreich Sie waren. Ich würde nur gerne den weiteren Diskurs abseits des AfD-Antrags mit den Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus führen und klarstellen: Es geht hier nieman- dem darum, ein Problem oder ein Thema unter den Tep- pich zu kehren. Mobbing generell und ganz besonders in der Schule ist für betroffene Schülerinnen und Schüler sicher unerträg- lich und muss ohne Wenn und Aber angegangen werden, denn Mobbing hat viele Ausprägungen. Die Bandbreite fängt beim sozialen Status an – über Geschlecht, Glaube, Herkunft usw. Jedoch nun so zu tun, als sei das Hand- lungsfeld Mobbing in der Schule, als auch der Teilbereich religiöses Mobbing etwas Neues, entspricht nicht der Realität der Berliner Projektlandschaft. Wir hatten in den letzten Jahren mehrere Erhebungen zu antisemitischem und antimuslimischem Mobbing im schulischen Kontext, und das Land Berlin hat auf diese Erkenntnisse reagiert. Ich möchte Ihnen nur einige wenige strukturelle und projektorientierte Maßnahmen in diesem Kontext nennen, die im Sozialraum Jugend und Schule agieren und spezi- fische pädagogische Konzepte entwickelt haben, um mit Kindern und Jugendlichen aus den unterschiedlichsten Milieus zu arbeiten: Auf der strukturellen Ebene haben wir beispielsweise die schulpsychologischen, inklusions- pädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren, die sogenannten SIBUZ. Diese Unterstützungszentren stehen Schülerinnen und Schülern, Eltern, aber auch dem Lehrpersonal zur Verfügung. Wir haben aber auch eine Mobbing- und Antidiskriminierungsbeauftragte bei Sen- BJF. Dazu soll es eine Beauftragte geben als Beschwer- destelle im Kontext von Konflikten in der Schule beim Parlament. Zudem haben wir im Handlungsfeld religiöses Mobbing eine breit aufgestellte Projekt- und Trägerland- schaft. Wir haben Träger wie Ufuq, die RAA, Gesicht Zeigen!, Life e. V. mit ihrer schulischen Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz. Wir haben die KIgA, Gangway, Violence Prevention Network, Heroes, Dialog macht Schule, meet2respect, Interreligious Peers, die Respekt Coaches und, und, und. Alle diese Hilfestrukturen gibt es bereits, man muss sie aber auch in Anspruch nehmen. Wir sind als Land Berlin für die im DEVI-Papier ange- sprochenen Mobbingphänomene durchaus gerüstet. Die eigentliche Frage, die wir uns stellen müssen, ist: Wie schaffen wir es, all diese Angebote an unseren Schu- len zu bewerben? Wie können wir angehende Lehrkräfte bereits in ihrer Ausbildung mit realitätspädagogischen Kompetenzen auf eine multikollektive Schule vorberei- ten? Wie können wir den Lehrkräften verdeutlichen, dass sie nicht alleine sind, dass sie mit diesen ganzen Heraus- forderungen nicht alleine gelassen werden? Ergo: Wir sollten hier keine Scheindebatte führen. Klar gibt es ge- zielte Herausforderungen in Teilen, klar ist aber auch, dass wir die richtigen Lösungen an der Hand haben. Un- ser Ansinnen muss sein, ohne Stigmatisierung allen (Orkan Özdemir) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 317 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Mobbingphänomenen kinder- und jugendgerecht entge- genzutreten, nur so und nicht anders. – Vielen Dank! Als Nächste hat für die CDU-Fraktion die Kollegin Gün- ther-Wünsch das Wort.

Katharina Günther-Wünsch

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Der DEVI ist ein Träger, der seit nunmehr zehn Jahren an Schulen, Oberstufenzentren und Jugendfreizeiteinrich- tungen sein demokratiebildendes Angebot und sein Prä- ventionsangebot gegen Rechtsextremismus anbietet. Bei seiner Gründung vor über zehn Jahren hatte der Verein für Demokratie und Vielfalt als zentrales Thema die Prä- vention von Rechtsextremismus. Heute beschäftigt er sich mit allen demokratiegefährdenden Ideologien und Hal- tungen und Präventionsmöglichkeiten, um erfolgreich dagegen zu wirken. Die Themen konfrontative Religions- bekundung und Mobbing sind in Schulen bis heute nicht genügend erforscht, und zusätzlich sind diese Themen politisch extrem aufgeladen. Glauben Sie mir, nach zehn Jahren Tätigkeit in Neukölln, insbesondere als Schulleite- rin, weiß ich, wovon ich spreche. In seiner Arbeit ist der DEVI sehr eng an den Schullei- tungen, den Lehrkräften und den Schulsozialarbeitern und -arbeiterinnen dran. Genau aus dieser engen Zusammen- arbeit entstand vor über zwei Jahren die Idee einer An- lauf- und Dokumentationsstelle für konfrontative Religi- onsbekundung. Doch was soll die Aufgabe sein? – Diese Anlaufstelle soll mehr Licht in das Dunkel des Ausmaßes und der Ursachen von konfrontativer Religionsbekun- dung bringen, die Vorfälle dokumentieren und insbeson- dere Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen bei der Bearbeitung unterstützen. Dabei soll ausdrücklich jede Religion einbezogen werden. Das Ansinnen des DEVI ist es, Hintergrundwissen bereit- zustellen und Sensibilität bei Pädagogen und Pädagogin- nen und Mitmenschen zu schaffen und zu schärfen, prä- ventive und pädagogische Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten und bereitzustellen. Dafür braucht es dringend valide Daten, und valide Daten bedeutet eben mehr als nur zehn Schulen. Es braucht Kooperationen mit Schulen, es braucht Kooperationen mit Oberstufenzentren und mit Jugendfreizeiteinrichtungen. Nur so kann eine Anlaufstel- le funktionieren, wahrgenommen werden und valide und sicher arbeiten. Nun konkret zum Antrag der AfD: Wenn Sie wirklich Interesse an einer Strategie gegen konfrontative Religi- onsbekundung und gegen religiöses Mobbing hätten, dann können Sie hier nicht polemisieren und spalten und die Debatte noch zusätzlich befeuern. Dann brauchen wir hier Besonnenheit, klare Überlegungen und Vorgehens- weisen und eine Ausfinanzierung des DEVI mit der Mög- lichkeit, seine Zielsetzungen weiter zu verfolgen, und zwar mittels Forschung und Beratung. Auch die einseiti- ge Fokussierung auf das Thema Islamismus ist für die Debatte nicht zuträglich. Ziel muss es sein, dem DEVI zu ermöglichen, seine Forschungsarbeit und seine Angebote für die Schulen, die Oberstufenzentren, die Jugendfrei- zeiteinrichtungen und die Jugendclubs auszubauen und zu verstetigen. Wir brauchen dringend fundierte Erkenntnisse darüber, was die Ursachen von konfrontativer Religionsbekun- dung und religiösem Mobbing sind, um sie zukünftig im Keim zu ersticken. Wir brauchen für alle Pädagogen und Pädagoginnen Angebote, die sie sensibilisieren und quali- fizieren, um mit den Schülern, den Eltern und den Be- troffenen in das Gespräch zu gehen und auch zu reagie- ren. Was wir nicht brauchen, liebe AfD, ist eine Stimmungs- mache und eine befeuernde Rhetorik, die die Probleme nicht lösen wird, sondern im Gegenteil die Konfrontation verschärft und die Eskalation vorantreibt. – Vielen Dank! Für die Grünenfraktion hat Frau Dr. Kahlefeld das Wort.

Dr. Susanna Kahlefeld

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Prä- sidentin! Es gibt im Bezirksamt Neukölln Bestrebungen, die Forderungen der Initiative „PRO Neutralitätsgesetz“ zu erfüllen und eine Registerstelle einzurichten, an die Lehrerinnen und Lehrer Vorfälle melden können, bei denen sie ein konfrontatives Verhalten ihrer Schülerinnen und Schüler im Kontext von Religion zu erkennen glau- ben. Die Befürworter und Befürworterinnen dieser Mel- destelle halten den Verein DEVI e.V. für den geeigneten Projektpartner, da der Initiator der Initiative „PRO Neut- ralitätsgesetz“ zugleich Vorsitzender dieses Vereins ist – also alles aus einer Hand. Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, dass ich weder die Initiative „PRO Neutralitätsgesetz“ noch die Idee einer Meldestelle für Lehrerinnen und Lehrer unterstütze. Leh- rerinnen und Lehrer sollten die ihnen anvertrauten jungen Menschen in ihrer Entwicklung begleiten, statt sie zu denunzieren, schon gar nicht ohne Rücksprache mit den Eltern und den Jugendlichen selbst, so wie das in der Studie geschehen ist und auch weiter geschehen soll. (Orkan Özdemir) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 318 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Was mich wirklich fassungslos macht, ist die konfronta- tive Wissenschaftsverachtung derer, welche die mögliche Mittelvergabe an das Projekt des DEVI mit der vorgeleg- ten sogenannten Bestandsaufnahme begründen. Eine Anekdotensammlung, die als Proseminar von niemanden angenommen worden wäre. Hat uns Corona nicht gelehrt, wie gefährlich Schwurbeleien und Fake News sind? Die sogenannte Studie beruht auf Gesprächen an acht Neuköllner Schulen, die nicht genannt werden. Mit wie vielen Menschen gesprochen wurde, ist gar nicht klar. Ich vermute, so zwischen acht und zehn. Zwei Gespräche, die schon 2019 an Neuköllner Schulen geführt worden sind und die irgendwie passend erschienen, sind dazugenom- men worden. Verstehen Sie mich nicht falsch. Nicht jeder muss wissenschaftlich arbeiten können, man kann viel werden, ohne wissenschaftlich arbeiten zu können, aber wenn man wissenschaftlich arbeitet, muss man sich an die Regeln halten. Die einzige Person, die dieser soge- nannten Studie bestätigt, wissenschaftlich zu sein, ist eine, die regelmäßig in rechten Netzwerken publiziert. Das Bezirksamt Neukölln ist mit dieser Anlaufstelle im Begriff, rechten Netzwerken Zugang zu unseren Schulen zu verschaffen. Die angeblichen Expertinnen und Exper- ten sind einschlägig bekannt. Ich rede zum wiederholten Male zu einem Antrag der AfD-Fraktion, der mit einem der CDU identisch ist. Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kann das, anders als der AfD, eigentlich nicht egal sein, zumal es eine Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung zum Thema konfrontative Religionsbekundung von muslimischen Schülerinnen und Schülern gibt, die allen Anforderungen genügt. Im Januar 2021 kam sie nach drei Jahren Arbeit mit 11 000 Schülerinnen und Schülern zu dem Ergebnis – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: Konfrontative Religionsausübung und Islamismus stellen an manchen Schulen ein ernstzunehmendes Problemfeld dar. Entgegen der verbreiteten Wahr- nehmung wird dieses Problem aber bereits seit ei- nigen Jahren offen thematisiert und analysiert. Tatsächlich geben auch wir in Berlin seit zehn Jahren erhebliche Summen für Präventions- und Deradikalisie- rungsarbeit aus. An den beteiligten Schulen in NRW und Berlin gab es 63 Hinweise auf extremistische Verhal- tensweisen. Nach dem Clearingverfahren blieben 30 Fälle – 11 Fälle im Bereich Rechtsextremismus, 19 Fälle im Bereich Salafismus/Islamismus. Zum Teil mussten Si- cherheitsbehörden hinzugezogen werden. Die Behauptung von AfD und DEVI, dass man ein neues Problem aufgedeckt habe, ist falsch. Es gibt seit Jahren in erheblichem Umfang Bundes- und Landesmittel für die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler. Über 120 Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen und Orga- nisationen haben sich klar gegen diese geplante Stelle ausgesprochen. Die einzige Person, die dagegen steht, ist, wie gesagt, eine Professorin, die regelmäßig in rechten Netzwerken publiziert. Da können Sie selbst entscheiden, wem Sie glauben wollen oder nicht. Sie stellen diese Frau gegen Micha Brumlik, Andreas Goetze, Dr. Christine Funk von der Katholischen Hochschule, Dr. Katrin Visse von der Katholischen Akademie, außerdem gegen die GEW Berlin, „Schule in Not“ und nicht zuletzt gegen zwei angesehene SPD-Bildungspolitiker. Als Neuköllner Abgeordnete weiß ich, dass diese Neu- kölln-is-a-Shithole-Rhetorik einen direkt in die Talk- shows und Zeitungen bringt. Was glauben Sie denn, wa- rum diese Studie in Neukölln gemacht wurde und nicht in Mitte, obwohl die Bevölkerungszusammensetzung genau die gleiche ist? Unseren Jugendlichen gegenüber ist das absolut verantwortungslos, oder um das mit einem Neu- köllner Lehrer zu sagen: Wer solche Schlagzeilen provo- ziert und unwidersprochen stehen lässt, hat an unseren Neuköllner Schulen nichts zu suchen. Ich plädiere dafür, den Wunsch der Schulen aufzugreifen. Stärken wir die unabhängige Beschwerdestelle, Schulso- zialarbeit, Respekt Coaches, Antimobbingprogramme, die bewährten Angebote. Die konfrontative Wissenschafts- feindlichkeit derer, die die sogenannte DEVI-Studie ver- teidigen, ist brandgefährlich. Das hat Corona gezeigt, und das kann nicht die Richtschnur verantwortungsvoller Politik sein. Als Nächster hat für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Kluckert das Wort. – Auch aus Neukölln!

Elif Eralp

Nein, danke! – Die geforderte Neuköllner Registerstelle, deren Finanzierung Sie hier verlangen, beruht auf einer Befragung des Vereins DEVI, die wissenschaftlichen Standards nicht entspricht, wie hier auch schon gesagt wurde. Eltern und Schülerinnen und Schüler als Beteilig- te wurden gar nicht erst befragt. Völlig unklar bleibt auch, aufgrund welcher Kriterien die Schulen und Be- fragten überhaupt ausgewählt wurden. Die Befragung – Studie kann ich es wegen der Mängel nicht nennen – nutzt den problematischen Begriff der konfrontativen Religionsbekundung, der völlig unscharf ist und wissen- schaftlich nicht fundiert. So wird beispielsweise schon die Forderung nach Gebets- zeiten, ein Verhalten, das von der Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler gedeckt ist, als problematische konfrontative Religionsbekundung bewertet, die eine Meldung bei der geplanten Registerstelle rechtfertigt. Die bloße Konfrontation mit anderen Glaubensbekundungen, ob Sie es wollen oder nicht, in einer pluralen Gesellschaft und auch in der Schule ist aber hinzunehmen und stellt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungs- gerichts gerade keinen Eingriff in die negative Glaubens- freiheit anderer Schülerinnen und Schüler dar. Die geplante Registerstelle scheint sich insgesamt völlig einseitig auf muslimische Schülerinnen und Schüler als Problemverursacher zu fokussieren. Das wird den vielfäl- tigen Formen von Mobbing und Diskriminierung an Schulen in keiner Weise gerecht. Sie entspricht übrigens auch nicht den von Lehrerinnen und Lehrern geäußerten Bedarfen, die vor allem den Personalmangel problemati- sieren. Kürzlich habe ich an einer Pressekonferenz zu einer Stel- lungnahme von Experten und Praktikern aus der gesam- ten Bundesrepublik, von der hier auch schon die Rede war, teilgenommen, die daher dringend von der Finanzie- rung dieser Registerstelle abraten. Wie ein engagierter Neuköllner Lehrer dort verdeutlichte, läuft sie zudem darauf hinaus, Konflikte zu melden und zu registrieren, statt sie pädagogisch zu lösen, und wirkt so eher konflikt- fördernd denn friedensstiftend. Als demokratische Fraktionen sollten wir daher bei den anstehenden Haushaltsberatungen, die auch schon ange- sprochen wurden, stattdessen schauen, wie wir gemein- sam bestehende Strukturen und unsere Schulen durch ausreichend Personal stärken können und auch die schon lange von Expertinnen und Experten geforderte und im Koalitionsvertrag verabredete unabhängige, hier im Par- lament angesiedelte Beschwerdestelle für den Bildungs- bereich zügig einrichten. Als Linke und als Koalition stehen wir weiter ein für die Chancengleichheit von Schülerinnen und Schülern und für eine mobbing- und diskriminierungsfreie Schule und Gesellschaft. An Pauschalisierung werden wir uns aber nicht beteiligen. – Danke! (Elif Eralp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 321 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie mitbe- ratend an den Ausschuss für Integration, Arbeit und Sozi- ales und an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechts- angelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung. Widerspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.2: Priorität der Fraktion der FDP Tagesordnungspunkt 33 Den stationären Einzelhandel von der 2G-Regel befreien Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0137 In der Beratung beginnt die Fraktion der FDP. – Frau Abgeordnete Meister! Sie haben das Wort.

Jörg Stroedter

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Meister! So einfach, wie Sie es Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 322 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 sich hier machen, kann man es sich beim besten Willen nicht machen. Das ist schwarz-weiß. Das kann ich in der Form nicht akzeptieren. Wir haben ein extrem hohes Infektionsgeschehen, und da muss der Senat auch die Möglichkeit haben, sorgfältig und ver- nünftig zu prüfen. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN –

Frank-Christian Hansel

Bei euch ist es doch auch so, Herr Stroedter! –

Thorsten Weiß

Schauen Sie sich doch mal Ihre Fraktion an! – Zuruf von Holger Krestel (FDP)] Das ist hochgefährlich – von der AfD will ich in dem Zusammenhang gar nicht reden –, und Sie sind gut bera- ten, die Maske hier aufzusetzen und sich selbst und ande- re zu schützen. Das will ich auch mal sehr deutlich sagen. Wir werden also in der nächsten Woche im Senat eine klare Regelung beschließen. Die Staatssekretäre werden prüfen, was wir auch in anderen Bereichen entsprechend machen können, und es dient natürlich dazu, dass der Einzelhandel hier seine Chance bekommt. Ich will auch deutlich sagen: Warum haben wir denn mal 2G gemacht? – Einmal, um die hohen Infektionszahlen zu bremsen – da muss man klar analysieren: Hat das Ein- fluss, oder hat das keinen Einfluss? –, und zum Zweiten, um Anreize zur Erhöhung der Impfquote zu schaffen. Da hat einiges geklappt, aber leider nicht alles. Man muss sich auf der anderen Seite auch mal angucken, wie die Situation im Einzelhandel ist. Da, Frau Kollegin Meister, stimme ich Ihnen ausdrücklich zu: Man kann heute bei einzelnen Geschäften nicht mehr unterscheiden, warum die auf oder zu sind. Warum kann ich Bücher kaufen, warum kann ich Schreibwaren kaufen, warum kann ich Blumen kaufen? Noch besser ist das Beispiel der Parfümerie; die einen haben noch so einen kleinen Be- reich mit Drogerie, dann sind sie ganz geöffnet, und die anderen haben das eben nicht, dann sind sie geschlossen. Das ist den Leuten nicht mehr erklärbar, und weil es nicht mehr erklärbar ist, ist es sinnvoll, diese Regelung aufzu- heben, und das wird der Senat entsprechend tun. [Sibylle Meister (FDP): Einfach machen! –

Stefan Evers

Kann er doch jetzt machen! Es sind ja alle hier!] (Jörg Stroedter) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 323 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Herrn Bauschke aus der FDP-Fraktion?

Jörg Stroedter

Ja, gern! Herr Bauschke, Sie haben das Wort!

Jörg Stroedter

Die Datengrundlage ist eben nicht so, dass sie hergeben kann – für mich –, ob wir zwingend 2G halten müssen oder nicht. Ich habe die Begründung genannt, warum 2G gekommen ist. Es ist übrigens sowieso erstaunlich, wie wenige Daten uns auch nach zwei Jahren in der Pandemie – kann ich das mal sagen? – europaweit vorliegen. Das ist sehr bedauerlich, und man kann sozusagen nur Einzelge- spräche mit Ladeninhabern führen, um festzustellen, ob die bei ihren Verkäuferinnen und Verkäufern Infektions- geschehen haben. Wenn sie es dort nicht haben, dann zeigt das eher, dass, wenn man sich durch eine Maske schützt, man dort andere Vorsorgen treffen kann. Letzter Punkt, der mir persönlich auch noch mal sehr wichtig ist: Warum wollen wir den Einzelhandel stärken? Warum müssen wir den Einzelhandel stärken? Wer sind die Profiteure dieser Pandemie im wirtschaftlichen Be- reich? – Das ist der ganze Onlinebereich. Das ist aber aus Stadtentwicklungssicht, aus verkehrspolitischer Sicht, aus wirtschaftspolitischer Sicht keine gute Lösung, und deshalb wird der Senat dort Vorsorge leisten. Wir wollen keinen permanenten Ausbau des Onlinehandels, wir wollen dieses Paketauslieferungssystem in dieser Form nicht immer mehr entwickeln, sondern wir wollen den stationären Einzelhandel, die vielen kleinen Einzel- händler unterstützen. Da sind viele am Rande der Exis- tenz. Die Wirtschaftsverwaltung, Senator Schwarz, ist immer dabei, dafür zu sorgen, dass wir Unterstützungs- programme bekommen. Auf Dauer wird das aber nur funktionieren, wenn der Kunde wieder in den Laden reingehen kann. Nun ist es ja so: Viele sind geimpft und haben kein Prob- lem mit 2G. Ich teile auch, Frau Meister, Ihre Ansicht, dass das Kontrollverfahren gerade für kleine Händler ein echtes Hemmnis und ein echtes Problem ist. Deshalb werden wir das entsprechend tun. Nehmen Sie es als positiven Ansatz: Der Senat ist sich bewusst, dass wir die Regeln anpassen müssen, und deshalb wird es 2G ab nächster Woche nicht mehr geben, und wir werden dafür sorgen, dass durch die FFP2-Maske der entsprechende Schutz für die Einzelnen da ist. Das ist dann die Chance für den Einzelhandel, sich wie- der zu entwickeln. Glauben Sie mir, wir werden alles dafür tun, sowohl die Menschen zu schützen als auch den Händlerinnen und Händlern eine Chance zu geben, wirt- schaftlich zu bestehen. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der LINKEN – Beifall von Klara Schedlich (GRÜNE) –

Stefan Evers

Jetzt habe ich es verstanden! –

Frank-Christian Hansel

War ein netter Versuch, Herr Stroedter!] Für die CDU-Fraktion hat als Nächster Herr Gräff das

Christoph Wapler

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Liberale! Sie schreiben selbst in der Begründung zu Ihrem Antrag, dass der Gesundheitsschutz der Bevöl- kerung an erster Stelle steht. Richtig! Auf dieser Grund- lage können wir debattieren. Vielleicht denken Sie auch darüber nach, welche Pflichten eine im besten Sinne liberale Verfassung uns dabei auferlegt, wie ein Infekti- ons- und Sterberisiko für die Bevölkerung uns auffordert, Maßnahmen zum Infektionsschutz zu treffen. Ich glaube, dass die demokratischen Kräfte in diesem Hause das Ziel eint, das Infektionsgeschehen zu reduzieren und die Be- lastung im Gesundheitswesen ebenfalls. Dabei ringen wir, glaube ich, alle ständig darum, die notwendigen Eingriffe in die Grundrechte angemessen und verhältnis- mäßig auszugestalten. Das hat wenig mit den holzschnittartigen Debatten zu tun, die teilweise geführt werden, durchaus manchmal auch von Ihnen. Die helfen niemandem, erst recht nicht dem (Christian Gräff) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 325 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Einzelhandel, der tatsächlich so hart wie wenige andere Branchen von der Pandemie getroffen wurde. Der Ein- zelhandel leistet – das haben Sie ganz richtig gesagt – einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Pande- mie. Das betrifft auch ganz besonders die Beschäftigten im Einzelhandel. Die tragen das Risiko einer Infektion, je höher die Zahl und je länger die Dauer der Kontakte mit den Kundinnen und Kunden ist. Sie sind darum ganz besonders auf Schutzmaßnahmen, Lüftungen, Hygiene- konzepte, Maskenpflicht, angewiesen. Das mag für die FDP vielleicht eine untergeordnete Rolle spielen, aber auch bei den Kundinnen und Kunden gab und gibt es breite Unterstützung für die Infektions- schutzmaßnahmen im Einzelhandel. Das ist heute auch schon richtig gesagt worden, wir müssen darauf achtge- ben, dass wir dieses Vertrauen nicht durch überstürzte Lockerungen zerstören. Wir sind uns einig, dass die Maßnahmen im Einzelhandel einen ganz erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellen. Wir müssen deshalb ständig überprüfen, wel- che Pflichten geeignet und angemessen sind, um die Infektionsgefahr zu reduzieren. Wenn wir jetzt womög- lich den Scheitelpunkt der Omikronwelle erreichen – und wir müssen die Zahlen sehr genau beobachten –, dann müssen wir Erleichterungen schaffen, sobald das in An- betracht der Pandemie zu verantworten ist. In diesem Sinne ist es vertretbar, wenn künftig anstelle von 2G im Einzelhandel eine generelle FFP2-Maskenpflicht greift. Wichtig ist, dass kein erneuter Anstieg der Infektionszah- len und eine Überlastung des Gesundheitssystems riskiert werden, denn damit wäre niemandem gedient und dem Einzelhandel schon gar nicht. Das ist wohl nicht der ersatzlose Wegfall, den Sie bean- tragen, sondern es ist ein Weg des Ausgleichs der Einbu- ßen für den Handel in der Pandemie gegenüber dem überragenden Interesse des Gesundheits- schutzes, wie Sie ganz richtig schreiben, dem wir Rech- nung tragen müssen. Greift Ihr Antrag „2G weg“ nicht auch insgesamt zu kurz? Sie schreiben ja – ich darf zitieren –: Nur so kann verhindert werden, dass die Berliner Kieze weiter aussterben. Im Ernst? Das ist doch wohl kaum die Antwort auf die Krise im stationären Handel. Die großen und kleinen Einkaufsstraßen in den Kiezen waren doch schon vor Corona unter Druck. Schon vor Corona war die Zahl der Verbraucherinnen und Verbraucher, die ausschließlich stationär einkaufen, im Sinkflug, während die Absätze im Onlinehandel stän- dig gewachsen sind. Ja, das führt zu Ladenschließungen, das bringt Kieze in die Schieflage. Also statt nur nachzu- beten, 2G sei der ultimative Einzelhandelskiller, lassen Sie uns doch gemeinsam schauen, wo die strukturellen Probleme sind und wie wir die Einkaufsstraßen beim Wiederhochfahren nach Corona krisenfest und nachhaltig aufstellen können! Die Vielfalt der Zentren birgt alle Voraussetzungen für einen nachhaltigen Aufschwung. Im Zeitalter der digitalen Transformation müssen sich Ge- schäftsstraßen sicherlich neu erfinden. Das wissen die Verbände übrigens auch, und die sind da teilweise schon weiter als Sie, denn während Sie glauben, dass die Kun- dinnen und Kunden immer noch mit dem SUV bis an den Tresen fahren müssten, wünschen sich inzwischen Geschäftsinhaberinnen und -inhaber mehr Ausbau der Radinfrastruktur. Oh Wunder! Natürlich auch beim Thema Verdrängung, Gewerbemie- ten und Mietpreisbremse müsste sich die FDP noch etwas bewegen, um dem Handel wirklich zu helfen, aber dar- über können wir in der nächsten Zeit ausführlich im Aus- schuss miteinander diskutieren. Ich freue mich darauf. Wenn Sie es angehen, freue ich mich auch auf den Aus- tausch mit Ihnen und auf den Wettbewerb um die besten Konzepte. – Vielen Dank! Für die AfD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Hansel das Wort.

Frank-Christian Hansel

Frau Präsidentin! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Wer- te Kollegen! Es ist doch gut zu wissen, und das halten wir jetzt mal so fest, dass unsere AfD-Positionen step-by-step von den Kolleginnen und Kollegen hier übernommen werden. – Frau Meister, hören Sie mal zu! – Wir haben angesichts der Omikronwelle, die uns infektiös alle irgendwie tref- fen wird, ohne allerdings zu schweren Krankheitsverläu- fen zu führen, schon länger dafür plädiert, den Einstieg in den Ausstieg aus dem Regieren per Verordnungen und den Schritt zurück zur verfassungsmäßigen Normalität zu (Christoph Wapler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 326 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 wagen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode im Wirtschaftsausschuss, dem ich vorsaß, und im Plenum immer wieder die Frage der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen hinsichtlich ihres tatsächlichen epidemiolo- gischen Nutzens und der mit ihnen einhergehenden wirt- schaftlichen und gesellschaftlichen Kollateralschäden thematisiert. Dabei haben wir immer darauf hingewiesen, dass der Einzelhandel sowohl die Vorgaben der Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten als auch in Lüftungsge- räte investiert hat, um so zu vermeiden, zu Infektions- schwerpunkten zu werden. Es war im Ausschuss eigent- lich immer Konsens, dass der Einzelhandel kein Treiber des Infektionsgeschehens war. Das hat Frau Meister auch richtig gesagt. Unser klares Diktum zu den an die harten Lockdowns gekoppelten Verlustausgleichszahlungen der verschiede- nen Coronasoforthilfen war denn auch eindeutig: Wirt- schaftliche Hilfen können helfen, aber sie können nicht retten. – Dabei erhöhten sie auch noch den Verschul- dungsgrad des Staates bei gleichbleibenden Steuerausfäl- len aufgrund der brachliegenden Geschäftstätigkeit, eine echt toxische Mischung! Dass man nach dieser die ge- samte Branche schwer beutelnden Lockdownphase noch mal einen Lockdown light gemacht hat, indem man dem Einzelhandel durch die 2G-Regel die Kunden wegge- nommen hat, war eine weitere Klatsche für diesen Ein- zelhandel. Die Kollegen haben ja schon darauf hingewie- sen, wer die großen Profiteure dieser politischen Maß- nahmen waren, nämlich die großen Onlinehändler wie Amazon und Co. Warum muss das 2G-Regime jetzt rein sachlich beendet werden? – Mit Omikron stecken sich alle, eben auch Geimpfte, immer häufiger an. Das wissen wir. Damit stellt sich epidemiologisch die Frage nach der Sinnhaf- tigkeit und Verhältnismäßigkeit von 2G-Beschränkungen neu und generell die Frage, warum die Ungleichbehand- lungen beider Gruppen im öffentlichen Leben weiterhin so gravierend sind. Frau Senatorin Gote hat in der ver- gangenen Sondersitzung des Gesundheitsausschusses eingeräumt, dass die Kontaktnachverfolgung aufgegeben werden musste, weil Omikron derart infektiös ist, dass wir von einer Durchseuchung sprechen müssen, ein nicht schönes Wort, aber eines, das die Lage richtig beschreibt, nämlich dass die Gesundheitsämter aufgrund der Masse nicht mehr in der Lage sind, das Infektionsgeschehen zu erfassen. Es ist daher konsequenterweise auch nicht mehr viel einzudämmen. Eine Unterbrechung der Infektions- ketten über Kontaktverfolgung ist daher konsequenter- weise auch nicht mehr sinnvoll umsetzbar. Die Konsequenz daraus ist klar, und ich komme wieder zurück auf meine vorletzte Plenarrede, in der ich den Fokus auf die Entwicklung in Israel lenkte: Am Montag wurde dort der Grüne Pass weitgehend abgeschafft. Der Besuch von Restaurants, Kinos und Hotels ist nun ohne Impfnachweis dort möglich, nicht etwa wegen eines deut- lichen Rückgangs hoher Fallzahlen – es geht nämlich gar nicht um die Inzidenzen –, sondern aufgrund eines expli- ziten Strategiewechsels, dem Sie sich immer noch ver- weigern. Mit der hochansteckenden Omikron-Variante sei – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis „Die Welt“ – der Grüne Pass überflüssig geworden, erklärt Nadav Davidovitch aus dem Beraterstab der israe- lischen Regierung. Es gibt keine epidemiologi- schen Gründe dafür, den Impfnachweis beizube- halten, sagte er. Mehr noch: ‚Der Impfnachweis vermittelt eine falsche Sicherheit, und das gilt für den Genesenen- und den Geimpftenstatus gleich- falls.‘ Aus den Reden der Koalition habe ich im Wesentlichen den Eindruck gewonnen, dass sie die Tatsache verdrängt, dass der Krankheitsverlauf bei Omikron deutlich milder verläuft – ich sage es ganz deutlich noch mal: milder verläuft – und dass das Gesundheitssystem in keiner Weise so gefährdet wäre, als dass die Einschränkungen gerechtfertigt wären. Auch die Krankenhausgesellschaft rechnet nicht mehr mit einer Überlastung des Gesund- heitssystems durch Omikron. Das sehen hierzulande auch die Gerichte so – und darauf ist keiner eingegangen –, und ich freue mich, dass der Rechtsstaat hier in der Abwägung noch funktioniert, denn die einschlägigen Urteile des bayerischen Verwaltungsge- richtshofs und des niedersächsischen Oberverwaltungsge- richts kennen Sie. Die sagen nein zu 2G. Wir freuen uns, dass die FDP diesen Antrag, der unsere älteren Forderungen aufnimmt, eingebracht hat, stellen aber fest, dass er wieder einmal zu kurz greift, denn selbstverständlich müssen auch die für unsere Stadt über- lebenswichtigen Branchen der Hotellerie und der Gastro- nomie sofort von der 2G-Pflicht befreit werden. Zwar hat die Regierende gesagt, dass sie das nicht will, aber wir wissen: Genesene und Geimpfte stecken genauso an, die Inzidenzzahlen geben nichts her, die Gesundheits- beeinträchtigung ist nicht gegeben. Darum muss das weg. Und Herr Wirtschaftssenator, das ist Ihr Aufgabengebiet. Setzen Sie sich dafür ein, dass das schnellstmöglich auch für die Hotellerie und die Gastronomie passiert! Dafür haben wir keine Zeit mehr. Dass den FDP-Kollegen dazu offenbar der Mut fehlte, ist bedauerlich, aber dafür gibt es ja die AfD als Partei des gesunden Menschenverstands und des wirtschaftlichen Mittelstands [Beifall bei der AfD –

Thorsten Weiß

Bravo!] (Frank-Christian Hansel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 327 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 und als solche werden wir in den Ausschuss einen ent- sprechenden Änderungs- und Erweiterungsantrag ein- bringen, dem Sie dann alle guten Gewissens, liebe Kolle- ginnen und Kollegen, zustimmen können. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD –

Gunnar Lindemann

Bravo!] Für die Fraktion Die Linke hat nun der Abgeordnete Schulze das Wort.

Tobias Schulze

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Wir können uns ja mit allen hier im Hause trefflich über die Verhält- nismäßigkeit von Infektionsschutzmaßnahmen streiten und unterhalten, aber mit denen, die von Anfang jede Infektionsschutzmaßnahme abgelehnt und bekämpft haben, macht das wenig Sinn. Insofern werde ich mich jetzt hier vor allem auf diejeni- gen beziehen, die hier eben gute und valide Argumente gebracht haben. Beim Infektionsschutz muss man ja viele Interessen abwägen. Das haben wir im Verlaufe der De- batte auch immer wieder getan, im Verlauf der letzten zwei Jahre. Da war natürlich die Wirtschafts- und Kultur- szene unserer Stadt, da waren auch die Kunden und Kun- dinnen der Unternehmen, auch gerade im Einzelhandel, und diese Kunden und Kundinnen teilen sich eben auch in Geimpfte und Ungeimpfte auf. Hier wurde ebenso der Eindruck erweckt, als würde unter 2G-Bedingungen der Einzelhandel überhaupt keine Umsätze machen. Das ist natürlich totaler Quatsch. Der Einzelhandel macht im Moment Umsätze, und für die allermeisten der Einzel- händlerinnen und Einzelhändler ist es überhaupt kein Problem, diesen Impfausweis abzuscannen. Die machen das auch. Jeder von Ihnen, der tagtäglich in den Läden unterwegs ist, kriegt das mit. Die meisten haben sich daran gewöhnt, ihr Handy bei der Hand zu haben, das schnell vorzuzeigen, und dann wird das gescannt, und gut ist. Es betrifft nur Menschen, die nicht geimpft oder nicht genesen sind, die im Moment nicht in den Laden gehen können. Das sind etwa knapp 20 Prozent der Bevölkerung hier, und die fehlen den Einzelhändlern und Einzelhänd- lerinnen im Umsatz. Das muss man feststellen, und wir haben ja zur Erleichterung des Einzelhandels, um die Bürokratie abzubauen – und darüber reden wir ja hier vor allem, nicht über die Frage, ob die Umsätze machen oder nicht, sondern über Bürokratieabbau –, zur Erleichterung haben wir die Grenze der Ladenfläche noch mal von 100 auf 200 Quadratmeter angehoben und festgelegt, dass nicht mehr am Eingang kontrolliert wer- den muss. Ich glaube, das ist für viele schon eine sehr große Erleichterung. Jetzt kam von Ihnen das Argument, zu sagen: Na ja, alle Bundesländer oder ein Teil der Bundesländer machen das schon und heben 2G jetzt komplett auf, und warum braucht Berlin so lange? – Ich sage dazu mal: Wenn wir alles gemacht hätten, was andere Bundesländer in der Pandemie gemacht haben, dann hätten wir zum Beispiel in der ersten Welle nicht die Spielplätze offengelassen, sondern dann hätten wir sie wie die anderen Bundeslän- der geschlossen. Da haben wir einen Alleingang gemacht. Und es ist richtig, dass das Land Berlin mit seinen Inzi- denzzahlen und Spezifika auch als Großstadt sich be- stimmte Infektionsschutzmaßnahmen noch mal genau anguckt und nicht einfach das macht, was jedes Flächen- land macht, weil wir die Prüfungen der dortigen Ministe- rien auch nicht kennen. Welche Bedingungen haben sie denn einbezogen, auf welcher Grundlage haben sie denn entschieden? Wenn ich mir den Zickzackkurs von Mar- kus Söder angucke, den er in der Infektionsbekämpfung so an den Tag legt, wenn wir alles nachmachen würden, was Markus Söder so macht, dann hätten wir hier ein riesiges Problem, und ich bin sehr froh, dass sich der Senat die Zeit nimmt und mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern berät und dann entscheidet. Das kann auch mal eine Woche länger dauern, und die 15 Prozent Ungeimpften, die derzeit nicht in den Laden gehen kön- nen, die werden den Einzelhandel in Berlin nicht kaputt- kriegen. Ich finde es wichtig, noch mal darauf hinzuweisen, dass 2G im Einzelhandel keine Schikane war, sondern 2G diente auch dazu, den guten 80 Prozent, die geimpft sind, die Sicherheit zu geben, dass sie, wenn sie in den Laden gehen, nicht auf Virenschleudern treffen, sondern auf Leute, die ihre Infektionsschutzverantwortung wahrge- nommen haben. Das muss man noch mal dazu sagen. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –

Thorsten Weiß

Aha, weil sich ja Geimpfte nicht infizieren!] Der zweite Punkt ist natürlich, auch einen Anreiz zu geben, sich weiter impfen zu lassen. Dass das im Moment stockt, haben wir unter anderem solchen Kollegen und Kolleginnen wie denen hier auf der rechten Seite des Parlaments zu verdanken, die sich mit Fake News auch heute wieder und mit ungerechtfertigten Behauptungen über Impfungen als Anwalt derjenigen verstehen, die meinen, man könne sich in einer Gesellschaft bewegen wie die Axt im Walde. (Frank-Christian Hansel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 328 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Trotzdem ist die Maßnahme, jetzt 2G im Einzelhandel auszusetzen, natürlich eine richtige Maßnahme, und wie der Wirtschaftssenator zu Recht gesagt hat: Es geht hier nicht um eine Lockerung, sondern um ein pragmatisches Auswechseln von Instrumenten. – Doch, hat er gesagt, in der Presse. Wenn das beschlossen wird, dann, glaube ich, können wir da mitgehen, und ich will noch mal eines sagen – dazu habe ich heute hier nur von der Kollegin von der CDU etwas gehört –: Ein großes Problem ist in der Tat, dass sich die Angestellten im Einzelhandel mit Maskengeg- nern, mit Impfgegnern und mit Schwurblern und Men- schen ähnlicher Couleur herumschlagen müssen, und dafür sind die Beschäftigten im Einzelhandel in der Tat weder ausgebildet, noch haben sie darauf Lust. Sie müs- sen sich da mit Menschen herumschlagen, die ihnen den wütenden Hass und die Hetze aus dem Internet entgegen- halten, und da haben wir ein echtes Problem. Wir müssen dann auch mal darüber reden, wie wir da etwas entgegen- halten können. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordne- ten Krestel von der FDP-Fraktion?

Tobias Schulze

Bitte schön, Herr Krestel! Bitte, Sie haben das Wort!

Tobias Schulze

Stimmt, ich habe es mit einer Rede von vorhin verwech- selt. Da haben Sie recht, ist anerkannt. Zwei Sachen habe ich im FDP-Antrag vermisst: Das eine ist der Hinweis auf das Tragen von FFP-2-Masken. Das hätte ich mir gewünscht. Dazu hätten Sie mal was sagen können, dass wir hier auch weiter Infektionsschutz brau- chen. Und ein Zweites habe ich auch vermisst, das hat der Kollege von den Grünen eben schon gesagt: Der Einzel- handel in Berlin krankt natürlich nicht nur an 2G oder am Infektionsschutz oder an der Pandemie, sondern zum Beispiel auch an hohen Gewerbemieten. Ich kenne mehr Läden, die wegen der Gewerbemieten aufgegeben haben, als solche, die das wegen der Pandemie getan haben. Darum müssen wir uns auch mal kümmern, und ich hof- fe, wir haben Sie da an unserer Seite. – Danke schön! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Vorgeschla- gen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Widerspruch höre ich nicht. – Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.3: Priorität der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Tagesordnungspunkt 21 Vierte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 Satz 1 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0141 In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD. Die Kolle- gin König hat das Wort. – Ich bitte Sie, Störgeräusche aus technischen Geräten hier zu unterlassen. Frau König, Sie haben das Wort!

Bettina König

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Her- ren! Die Pandemie hat unser Land weiter im Griff. Die Infektionszahlen haben Höchststände erreicht, und die (Tobias Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 329 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Eindämmung der Pandemie macht es weiter erforderlich, dass wir alle Einschränkungen hinnehmen müssen. Viele Berlinerinnen und Berliner halten sich vorbildlich und ohne zu klagen an alle diese Einschränkungen: Sie arbeiten im Homeoffice, sie tragen Maske, sie testen sich, sie verzichten auf Veranstaltungen, und sie haben sich bereitwillig impfen lassen. Kurz: Sie übernehmen Verantwortung für sich, für ihre Familien und für die Gesellschaft insgesamt. Diese große Mehrheit in der Gesellschaft ist unser wich- tigster Partner im Kampf gegen die Pandemie. Wir, die wir hier versuchen, durch politische Entscheidungen die Pandemie aufzuhalten, sind auf sie angewiesen. Alle bisherigen Erfolge wurden erst durch die vielen verant- wortungsbewussten Menschen möglich, die aktiv mithel- fen, dass wir durch diese Pandemie kommen. Darum ist es eine unserer wichtigsten Aufgaben, diese Menschen dabei zu unterstützen, sich so verantwortungsvoll zu verhalten. Das bedeutet: Wir müssen es ihnen leicht ma- chen. Es muss für alle Menschen möglich sein, einfach verstehen zu können, was gilt und was wichtig ist. Unsere Pandemiepolitik wäre gescheitert, wenn die Menschen nicht mehr verstehen würden, was die Politik entscheidet. Deshalb müssen wir jede Entscheidung transparent tref- fen, jede einzelne Maßnahme verständlich erklären, und jede Regel muss nachvollziehbar sein. Das gilt umso mehr, wenn die Pandemie die Spielregeln ändert und sich deshalb auch die politischen Maßnahmen ändern müssen. Transparenz, Verständlichkeit und Nach- vollziehbarkeit bleiben wichtig. Es muss einen erkennba- ren roten Faden geben. Wir müssen erklären, wie wir weiter die Schwächsten schützen, und wir müssen erklä- ren, wenn es einen Richtungswechsel geben muss. Nur das gibt der Gesellschaft Sicherheit und sorgt für die Unterstützung der Gutwilligen. Die Coronaverordnung des Senats, die wir zur Kenntnis bekommen haben, steuert in einigen maßgeblichen Punk- ten um. Dinge, die lange galten, gelten jetzt nicht mehr: PCR-Tests werden durch Schnelltests ersetzt, die Isolie- rung wird gekürzt oder es wird darauf verzichtet, Quaran- täne spielt kaum noch eine Rolle, die Kontaktnachverfol- gung ist auf einmal nicht mehr wichtig. Einige Dinge der Verordnung gehen ganz sicher in die richtige Richtung, andere sind zumindest schwierig nachvollziehbar und erklären sich eben nicht von selbst. Apropos Kommunikation: Der sehr plötzliche Verzicht auf die Quarantäne für Kontaktpersonen in Schulen und Kitas kam zumindest für mich persönlich in der Pande- miephase mit den meisten Infektionen gelinde gesagt unerwartet. Er führt dazu, dass insbesondere Kinder und Familien der Pandemie nicht mehr ausweichen können. Schulen und Kitas sind ein sehr sensibler Bereich. Das zeigt sich auch in den vielen E-Mails, die mich jetzt er- reichen. Eltern, Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzie- her machen sich Sorgen. Wenn man jetzt umsteuert, muss man erklären, warum. Das Infektionsgeschehen in Schule und Kita ist enorm. Der Senat steht hier in der Verant- wortung. Er muss sicherstellen, dass Kinder, Eltern, Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher sowie vul- nerable Personen unserer Gesellschaft weiter sicher sind. Aktuell gibt es viel Verunsicherung bei denjenigen, die direkt von den neuen Regeln betroffen sind. Das ist erklä- rungsbedürftig. Fatal wäre nämlich, wenn der Eindruck der Ratlosigkeit, des Getriebenseins oder gar der Gleich- gültigkeit der Politik einzelnen Gruppen gegenüber ent- steht. Damit würden wir riskieren, all die Menschen zu verlieren, die bereitwillig mithelfen, die Pandemie zu bekämpfen, und das darf uns nicht passieren, zumal alle ohne Frage der Pandemie müde sind. Daher muss politisches Handeln umso mehr verständlich sein. Die vielen Einschränkungen, die wir lange ertragen müs- sen, belasten ja nicht nur die Wirtschaft, sie belasten auch die Seele. In solch einer schwierigen Situation, in der wir uns nach wie vor befinden, ist ein konstruktives Zusam- menwirken von Senat und Abgeordneten unabdingbar. Dabei geht es nicht nur darum, dass das Parlament Dinge zur Kenntnis nimmt. Wir Abgeordneten sind dazu da, Verantwortung zu übernehmen. Wir sind es, die die Poli- tik in die Gesellschaft hinein rechtfertigen und vertreten. Es gibt in Berlin gute und umfassende Instrumente zur Parlamentsbeteiligung, die weit über eine Kenntnisnahme hinausgehen. Trotz der verständlichen Pandemiemüdigkeit: Wir müs- sen alle noch etwas Geduld haben. Die Zeit für umfas- sende Lockerungen ist – das zeigen die Fallzahlen leider immer noch – noch nicht gekommen, denn wir wissen noch nicht, wann der Scheitelpunkt der Pandemie wirk- lich erreicht ist; wir wissen nicht, was der Verzicht auf die Kontaktnachverfolgung in Schule und Kita jetzt viel- leicht für Auswirkungen auf das Pandemiegeschehen haben wird; wir wissen nicht, wie mild die milden Ver- läufe bei welcher Bevölkerungsgruppe tatsächlich sind; und wir wissen noch nicht, was das weiterhin recht uner- forschte Virus vielleicht doch noch für Nachwirkungen mit sich bringt. Und ganz wichtig: Wir können das medi- zinische Personal nicht immer weiter am Rande der Be- lastungsgrenze arbeiten lassen. Deshalb bitte ich erneut alle Berlinerinnen und Berliner genauso wie vor vier Wochen darum: Tragen Sie Maske, (Bettina König) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 330 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 halten Sie Abstand, und lassen Sie sich impfen. – Vielen Dank! Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Gräff das Wort.

Catherina Pieroth-Manelli

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu- nächst an Herrn Gräff: Ich glaube, die Regelung im Bun- destag, die den Genesenenstatus für Bundestagsabgeord- nete betrifft, wurde heute korrigiert; da bin ich sehr dank- bar. Diese Koalition wägt jede neue Verordnung sehr genau ab – da bin ich mir ganz sicher. Bei jeder erneuten An- passung von Maßnahmen geht es nicht um ein Entweder- oder, es geht vielmehr um ein Sowohl-als-auch. Ja, es gibt klare Anzeichen dafür, dass wir den Scheitelpunkt der Pandemie in Berlin schon erreicht haben könnten: mildere Verläufe, eine leicht sinkende Sieben-Tage- Inzidenz, sich langsam erholende PCR-Testkapazitäten. Und dennoch: Ich sage hier bewusst „könnten“, denn wir müssen auch damit rechnen, dass die sinkende Inzidenz auf einen Rückstau von Fallzahlenmeldungen zurückzu- führen ist. Die Hospitalisierungsrate ist immer noch hoch. Wir haben leider auch Hinweise darauf, dass andere schwerwiegende Erkrankungen wieder zunehmen. Die Omikron-Virusvariante hat eine ganz neue Dynamik mit sich gebracht, eine Dynamik, die Pragmatismus und Flexibilität erfordert, eine Dynamik, die viele der Maß- nahmen auf den Kopf stellt, die uns bislang dabei gehol- fen haben, eine gute Versorgung zu gewährleisten. Wenn wir eins aus den letzten zwei Jahren gelernt haben, dann ist es das, dass wir situationsbezogen auf Veränderungen reagieren müssen, und zwar schnell und flexibel. Nur so können wir den Kurs halten. Den Kurs halten, bedeutet, dass wir weiterhin – da halte ich es mit Kollegin König – verantwortungsvoll, mit gesundem Menschenverstand handeln sollten, denn nicht alles kann mit Regelungen aufgefangen werden. Hier einmal ein Beispiel: Meine Nichte wollte letztes Wochen- ende ihren 20. Geburtstag in ganz kleinem Kreis feiern. Dann wurde ihr Freund positiv getestet – geimpft und geboostert, meine Nichte müsste nach der neuen Verord- nung nicht in Quarantäne, hat aber verstanden, dass es auf eigenverantwortliches Handeln ankommt und verschob die Einladung auf den Frühling. Das macht deutlich: Keine Regel löst eigenes vernünftiges Handeln ab. Den Kurs halten, bedeutet auch, an unserer Impfstrategie festzuhalten. Diese Koalition setzt in Ergänzung zu den stationären Angeboten auf aufsuchendes Impfen, und zwar in jedem Bezirk. Ich bin sicher, dass wir mit dem Ausbau der Impfangebote in Apotheken, in Kooperation mit den Bezirken, den Jobcentern, den Stadtteilzentren, den Geflüchtetenunterkünften und der Wiedereröffnung des Impf-Drive-ins mit prioritärem Zugang für Personal der kritischen Infrastruktur genau richtig fahren. Dass die Mehrheit in Berlin geboostert ist, ist nicht nur stark, es zeigt uns, dass wir eigenverantwortlich und soli- darisch handeln. Dafür danke ich allen Berlinerinnen und Berlinern. Verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken, aber auf ein- mal nicht mehr während der Uniprüfung – bei manchen stößt das zu Recht auf Unverständnis. Wer hier aber sich und andere schützen will, benutzt die Maske einfach trotzdem. Noch einmal: Regeln und Gesetze können verantwortliches Handeln nicht ablösen. Die meisten Entscheidungen haben mindestens zwei Seiten. Das hat in der Pandemie zu sehr zugespitzten Diskussionen geführt. Es hat aber auch dazu geführt, dass Prozesse und Kommunikationswege optimiert wurden. Selten habe ich erlebt, wie so viele verschiedene Bereiche so gut und schnell miteinander gearbeitet haben und ko- operieren. Deshalb kann es dieser Koalition nicht um ein Entweder-oder, sondern nur um ein Sowohl-als-auch gehen. Kurs halten müssen wir, wie auch meine Vorrednerin bzw. mein Vorredner schon richtig gesagt haben, in die- sen Tagen insbesondere in Kita und Schule. Das Lern- und Betreuungsangebot bleibt bestehen, und wir behalten über tägliches Testen die Infektionslage im Auge. Ich glaube, das sieht Frau Gote ganz genauso. Kurs halten empfehle ich auch in Bezug auf 2G, denn was sich sofort positiv auf Kultur und Wirtschaft auswir- ken wird, führt auch sofort zu mehr Kontakten, Mobilität und Verkehr – ein Dominoeffekt, den wir mit dem Run auf die Klubs in Schweden in diesen Tagen beobachten können. Ich hoffe – und das, glaube ich, sieht auch Frau Nonnemacher in Brandenburg so –, dass das alles gut geht. (Christian Gräff) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 332 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 An dieser Stelle bitte ich Sie: Lassen Sie uns auf diesen letzten Metern den Kurs halten und im Sowohl-als-auch- Modus mit Augenmaß die Pandemie überwinden, prag- matisch, flexibel, mit Vorsicht und vor allen Dingen gemeinsam. – Danke schön! Für die AfD-Fraktion hat der Kollege Hansel das Wort.

Frank-Christian Hansel

Noch mal sehr gern: Frau Präsidentin! Liebe Berlinerin- nen und Berliner! Werte Kollegen! Nachdem wir in der Priorität der FDP das Thema 2G im Wesentlichen abge- handelt und, wie ich finde, abgeräumt haben, geht es hier nochmals insgesamt um die Anticoronaverordnungspoli- tik. Ich hatte in meiner Rede vorhin die Sondersitzung des Gesundheitsausschusses am 26. Januar mit Gesundheits- senatorin Gote schon erwähnt. Ich möchte das hier noch mal tun, denn die Sitzung war überaus interessant. Es sind neue Töne, die wir da von ihr zu hören bekamen. Da klang so etwas durch wie eigentlich der uns sprichwörtli- che Mut zur Wahrheit, denn Frau Gote räumte mit unver- blümter Klarheit gleich einen der großen Mythen der Anticoronapolitik vom Tisch, indem sie wörtlich konsta- tierte: Kinder sind epidemiologisch gesprochen nicht vulnerabel. – Das hatten wir so vorher noch nie gehört. Wir fühlen uns damit in unserer sozialpsychologischen Diagnose bestätigt, dass viele der Maßnahmen mit ihren viel zu großen Kollateralschäden, denen die Kinder und Jugendlichen in den Schulen ausgesetzt waren, unbe- gründet und unverhältnismäßig waren. Frau Gote hat aber auch einen zweiten Punkt gemacht und war da auch sehr ehrlich: Auf meine Frage, wie sie es denn sehe – wir hatten es heute Morgen kurz angeschnit- ten –, dass die Geltung des Genesenennachweises von sechs auf drei Monate verkürzt wurde im Verhältnis zu dem Sechs-Monate-Zeitraum der Geimpften, meinte sie, das sei wirklich nicht gut gelaufen, das habe der Bund so gemacht, es wäre ihr lieber gewesen, die Entscheidung hätte medizinisch nachvollziehbar und wissenschaftlich- evidenzbasiert getroffen werden müssen. – Genauso sehen wir das und haben da auch Prof. Streeck auf unse- rer Seite, der in einem Interview wie folgt erklärt hat – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: Studien zeigen, dass Genesene einen sehr guten Schutz vor einem schweren Verlauf haben. Ich sag es mal so: 26 europäische Länder sehen den Gene- senstatus bei mindestens sechs Monaten. Ich glau- be nicht, dass sich die Wissenschaftler aller dieser Länder irren. Ich plädiere daher dafür, Genesene und Geimpfte gleichzusetzen. Wichtig ist doch, dass eine Grundimmunität be- steht, und da kann man in meinen Augen auch die Antikörperspiegel heranziehen. Medizinisch ließe sich zumindest eine Teilimmunität nachweisen. Im Übrigen: Jeder muss für sich selbst wissen, wie er sich schützen will. Daher fordern wir den Senat auf, und wenn Sie sich jen- seits parteitaktischer Spielchen mal ernsthaft fachlich mit der Materie auseinandersetzen würden, müssten die Kol- legen der anderen Fraktionen uns hier auch folgen, sich für die Zurücknahme der Verkürzung der Geltung des Genesenenstatus einsetzen, allein schon, um verloren gegangene Glaubwürdigkeit zurückzuerlangen. Ähnlich wie bei der vorher behandelten Sachlage bei 2G, hat auch im Fall der verkürzten Geltungsdauer des Genesenensta- tus die Justiz der Politik einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das ist hier auch noch nicht erwähnt worden. – Ich zitiere mit Erlaubnis einen Bericht des NDR: In einem vom Osnabrücker Gericht behandelten Fall erklärte die Behörde, dass der Genesenensta- tus und damit seine Dauer eine hohe Bedeutung für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger habe. Es liege auf der Hand, dass der Ausschluss des Einzelnen von der Teilnahme am sozialen, kultu- rellen und wirtschaftlichen Leben für den Einzel- nen eine hohe Grundrechtsrelevanz habe. Es ver- stoße gegen Verfassungsrecht, dass die Dauer in der derzeit gültigen Corona-Verordnung durch Verweis auf die durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Vorgaben beschränkt wer- de. Es gebe keine Rechtsgrundlage, diese Ent- scheidung an das RKI zu delegieren. Die RKI- Internetseite ändere sich zudem fortlaufend, der Verweis darauf sei deshalb intransparent und zu- dem unbestimmt. Außerdem habe das RKI nicht genügend wissenschaftlich aufgearbeitet, ob es Belege dafür gebe, dass nach besagten 90 Tagen der Schutz von Genesenen vor einer Infektion en- de. Wissen Sie, was ich jetzt schade finde, auch heute Mor- gen, und was viele Leute da draußen eben nicht mehr verstehen? – Es ist, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, sich zu korrigieren, dass Sie nicht in der Lage oder wil- lens sind, sich sachlichen Argumenten zu stellen und anzuerkennen, wenn Fehler gemacht worden sind und sie einfach einzugestehen oder dann auch abzustellen, zumal auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bun- destages in der Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 006/22 zu dem Fazit kommt, dass allein die Regelung der Immuni- tätsnachweise mittels Rechtsverordnung verfassungs- rechtlich „kritisch zu bewerten“ sei. (Catherina Pieroth-Manelli) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 333 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Wir haben in dieser Rederunde bereits drei Beiträge ge- hört, aber keiner von ihnen ist auf dieses in der Öffent- lichkeit für große Irritation und auch wutsorgende Phä- nomen dieses deutschen Sonderwegs in Europa hinsicht- lich der Halbierung der 6-Monats-Geltungsdauer einge- gangen. Kehren Sie um, bevor noch mehr Leute den Glauben an Ihre Regierungstätigkeit verlieren. Wir sehen wie Israel die endemische Lage und den Zeitpunkt ge- kommen, den Strategiewechsel hin zum Exit des Anord- nungsstaates jetzt anzugehen. – Vielen Dank! Für die Fraktion Die Linke hat der Abgeordnete Schulze nun das Wort.

Tobias Schulze

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Meister, Sie hatten das vorhin gesagt mit den Kollegen im Einzelhandel. Ich muss mich entschuldigen und dan- ke, dass Herr Fresdorf nachgefragt hat. Es ist sehr gut, dass Sie darauf hingewiesen haben. [Sibylle Meister (FDP): Kein Problem! –

Tobias Schulze

Das war jetzt nicht nett!] In Richtung Linkspartei: Herrn Dr. Albers vermisse ich manchmal schon sehr. Zu der Situation vor zwei Monaten. Ich kann mich noch sehr gut erinnern, als wir in diesem Haus über Corona- maßnahmen gesprochen haben, war die Stimmung ziem- lich depressiv. Es war nämlich so, dass Weihnachten vor der Tür stand, die Omikronvariante auf uns zuraste, und keiner genau wusste, wie man mit dieser Variante umge- hen muss und inwieweit sie unsere kritische Infrastruktur gefährden kann. Wir mussten damals schmerzhaft Ver- schärfungen der Maßnahmen und Einschränkungen zur Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung in Kauf neh- men. Wenn ich mir heute die Situation angucke, bin ich schon wesentlich optimistischer als die SPD das darge- stellt hat, denn Omikron hat die Deltavariante fast kom- plett verdrängt. Wir haben zwar sehr hohe Infektionszah- len, aber die sind keine Bedrohung für unser Gesund- heitssystem, auch von den Überlastungen der Kranken- häuser ist weiterhin nichts sichtbar und die kritische Inf- rastruktur funktioniert. Beim Blick auf unsere Nachbar- länder, die noch weitaus höhere Infektionszahlen als wir in Deutschland haben, kann man sehen, dass auch noch höhere Infektionszahlen gut zu händeln sind. Wenn man diese Erkenntnis, wie ich sie gerade dargelegt habe, hat, gibt es eigentlich nur eine Schlussfolgerung: Die Politik muss genauso, wie sie damals die Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt hat, diese nun auch wieder Stück für Stück den Menschen zurückgeben. Es fehlt mir das Verständnis, warum der Senat dies verschlafen hat. Frau Giffey ist jetzt nicht hier, aber sie hat ja vorhin zu- gegeben, dass man eigentlich den gleichen Weg gehen möchte, dass der Einzelhandel von gewissen Dingen entlastet wird, aber man will sich noch mehr Zeit lassen. – Ich kann überhaupt nicht verstehen, wie man nach zwei Jahren Pandemie auf so einen Schritt immer noch nicht vorbereitet sein kann. Das ist wirklich ein Versagen des Senats auf Kosten der Ladenbesitzer und der Wirtschaft in dieser Stadt. Ich gehöre nicht zu denjenigen, die wie die AfD sagen: Jetzt muss man alle Maßnahmen sofort komplett been- den. – Das ist Quatsch, und wer das fordert, hat gesund- heitspolitisch keine Ahnung. Dieser Antrag, der zwar jetzt nicht zur Diskussion steht, Herr Hansel, die Mas- kenpflicht in der BVG komplett entfallen zu lassen, wo die Menschen auf engstem Raum zusammenkommen, ist so ein gesundheitspolitischer Unsinn. Da merkt man, dass die AfD gesundheitspolitisch leider gar keinen Sachver- stand hat. [Beifall bei der FDP – Beifall von Torsten Schneider (SPD), Carsten Schatz (Tobias Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 335 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 (LINKE) und Klara Schedlich (GRÜNE) –

Carsten Schatz

Nicht nur da!] Aber die Maßnahmen, die nicht der Eindämmung des Infektionsgeschehens zugutekommen oder dazu beitra- gen, müssen selbstverständlich hinterfragt und wieder abgeschafft werden. Wenn wir merken, sie tragen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens nicht bei, gehören sie weg. Da möchte ich Ihnen zwei Beispiele nennen, die dafür bezeichnend sind: Die Anwesenheitsdokumentati- on, die man ja überall führen musste, und Herr Hansel, Sie sagten, die Kontaktnachverfolgung funktioniert seit Omikron nicht mehr. Sie haben es zitiert. – Seien wir doch mal ehrlich: Die Anwesenheitsdokumentation und die ganze Kontakt- nachverfolgung funktionieren schon seit Monaten nicht. Ich habe mir mal im Mai letzten Jahres den Spaß ge- macht, dem Senat die Frage zu stellen, wie viele von diesen Anwesenheitsdokumenten von den Gesundheits- ämtern abgefordert wurden. In der Theorie ist das ja eine gute Sache: Jemand war in einem Restaurant, der später erkrankt, und dann holt man sich die Kontakte und warnt die anderen, die auch in dem Restaurant waren, damit diejenigen nicht weitere Personen infizieren und gewarnt sind. Von zwölf Gesundheitsämtern haben sechs gar nicht geantwortet. Besonders interessant waren die Antworten von Reinickendorf: „wurden weder abgeholt- noch angefordert“, Friedrich- hain-Kreuzberg hat keine Dokumente abgeholt oder an- gefordert, Tempelhof-Schöneberg hat diese Dokumenta- tion auch nie abgefordert. Besonders lustig fand ich die Antwort von Charlottenburg-Wilmersdorf: Sie haben keine ab- oder angefordert, aber sie haben zwölf Buß- geldbescheide für Restaurants, die das nicht geführt ha- ben, erlassen. – Daran merken Sie schon, wie absurd das ist. Das muss abgeschafft werden. Überall dort, wo eine FFP2-Maske getragen werden kann, brauchen wir 2G, 2G plus und 3G nicht mehr. Man kann doch nicht die Ladenbesitzer dazu verpflichten, den Impfnachweis zu kontrollieren, nur weil man, wie Herr Stroedter das vorhin gesagt hat, die Impfgegner schika- nieren möchte. Das ist eine falsche Strategie. Wenn Sie die Leute geimpft haben möchten, müssen Sie gute Impf- quoten durch eine gute Impfkampagne erreichen und nicht, indem Sie sie an der Ladentür schikanieren lassen. Das wird den Impferfolg mit Sicherheit nicht vorantrei- ben. Zum letzten Punkt, weil ich sehe, dass die Redezeit leider schon abgelaufen ist: Natürlich muss auch im privaten Bereich wieder mehr gelockert werden. Sie können doch den Leuten nicht erklären, dass demnächst 10 000 Leute in ein Stadion gehen dürfen und man sich zu Hause mit zehn Personen treffen darf. Das kann ich auf der Straße keinem erklären. Diese Maßnahmen müssen auch wieder zurückgenommen werden. Da bitte ich Sie jetzt, die rich- tigen Wege einzuleiten. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Von der Vorla- ge hat das Abgeordnetenhaus hiermit Kenntnis genom- men. Vorgeschlagen wird die Überweisung an den Aus- schuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. – Wi- derspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Die laufende Nummer 4.4, die Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wurde bereits soeben unter Ta- gesordnungspunkte 4.3 behandelt. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.5: Priorität der Fraktion der CDU Tagesordnungspunkt 28 Berlin und Brandenburg: Gemeinsam denken – gemeinsam handeln Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0103 In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Herr Kollege Evers, Sie haben das Wort!

Stefan Evers

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ganz froh und dankbar, dass wir jetzt wieder einen kleinen Themenschwenk haben und mal nicht über Corona sprechen, sondern über die Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg: zwei Länder, eine Metropole, ein Metropolraum. Deswegen gilt für uns: gemeinsam denken, gemeinsam handeln. Es fehlt bei diesem Thema nicht an Lippenbe- kenntnissen der Regierenden Bürgermeisterin oder des neuen Senats. Es fehlte allerdings auch nie an warmen Worten des Vorgängers, Michael Müller. Allein, es wird immer ärgerlicher, wenn wir ständig aufs Neue erleben, was im Ergebnis davon zu halten ist. Die Peinlichkeit rund um das Thema 2G im Einzelhandel hat ja schon gezeigt, dass es mit dem gemeinsamen Denken und vor allem dem gemeinsamen Handeln nicht besonders weit her ist. Erst denken, dann handeln – wäre ja schon ein Fortschritt. Vom gemeinsamen Denken und gemein- (Florian Kluckert) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 336 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 samen Handeln sind wir mitunter gerade auf diesem Poli- tikfeld noch Lichtjahre entfernt. Das wollen wir ändern, und wir wollen es konkret. Wir wollen nicht nur prüfen, nachdenken, evaluieren, wie ich es im Koalitionsvertrag zum Thema Zusammenarbeit Berlin und Brandenburg gelesen habe, wir wollen endlich machen. Wir haben ja in der Vertiefung der Zusammen- arbeit zwischen Berlin und Brandenburg kein Erkennt- nisdefizit, sondern ein Umsetzungsdefizit. Die blumigen Floskeln ihres Koalitionsvertrags sind für mich im Ergebnis eine reine Luftnummer. Mit unserem Antrag zur Zukunft der Metropolregion wollen wir unse- rem Wunsch nach Erneuerung und Stärkung des Funda- ments der Zusammenarbeit Ausdruck geben. Wir finden, diese Zusammenarbeit muss mehr als gelegentliche Kaf- feekränzchen zweier Landesregierungen sein. Das bedarf dann auch eines neuen institutionellen Fundaments. Die über die Jahre – und gerade die vergangenen Jahre – immer tiefere Verflechtung der Metropolregion erfordert nach unserer – und übrigens nicht nur nach unserer Über- zeugung – auch eine Vertiefung der institutionellen Ant- worten. Eine Metropolraumkonferenz ist unser Vorschlag und Teil dieser Antwort. Andere schlagen einen Regio- nalrat vor. Es fehlt jedenfalls nicht an Hinweisen darauf, dass es jenseits von Begegnungen von Landesregierungen und Landesplanungskonferenzen und den kommunalen Nachbarschaftsforen – das ist ja das Format der Bezirke – ein weiteres Format braucht, auf dem sich insbesondere der Senat und die politische Führung der Umlandgemein- den, neben der Landesregierung Brandenburgs auf Au- genhöhe begegnen. Nach unserer festen Überzeugung brauchen wir diese Ebene genau deshalb, um verbindliche Verabredungen zur Entwicklung des Metropolraums zu treffen. Sie wissen ja ziemlich genau, dass wir im Land Berlin als Einheitsgemeinde ganz andere Zuständigkeiten auf der Landesregierung vereint sehen, als das im Land Branden- burg der Fall ist. Der Ministerpräsident von Brandenburg ist gerade nicht der Oberbürgermeister von Nauen. Frau Giffey hat das große Glück, nicht nur Ministerpräsiden- tin, sondern auch Oberbürgermeisterin von Berlin zu sein. Das macht einen Unterschied aus, und das heißt, dass wir auch eine Augenhöhe zwischen dem Senat von Berlin und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Umlandgemeinden brauchen. Ich glaube, nur dann wird es möglich sein, Zielvereinbarungen, die dann auch über- prüfbar sind, verbindlich zu verabreden. Das gilt für alle Themen, die uns regelmäßig zwischen den Landesgren- zen frustrieren. Da müssen Sie nur – falls es Sie mal aus der Stadtmitte in die Gegenden verschlägt – in die Stadt- randbezirke gehen und über gemeinsame Infrastruktur, Mobilitätslösungen, Wohnraumentwicklung, Energie- wendethemen sprechen. Das ist alles weit davon entfernt, gemeinsam gedacht zu sein. Wir haben unseren Vorschlag erneuert, um, das wird Sie nicht überraschen, eine echte Internationale Bauausstel- lung zu unternehmen. Auch da verschwurbelt der Koali- tionsvertrag, dass Sie selbst nicht genau wissen, was Sie da eigentlich wollen: Soll es nur eine regionale Veranstal- tung, soll es ein internationales Format sein? Soll sie überhaupt kommen? – Auch da gilt: Es wird mal disku- tiert, es wird geprüft und irgendwann mal evaluiert. Man kann es einfach mal machen! Eine solche Bauausstellung ist mehr als eine Architekturpräsentation. Das ist ein Motor von Innovationen der Metropolregion, und als solcher sollte man ihn auch nutzen, als solcher sollte man ihn jetzt anstoßen, statt jahrelang darüber zu palavern. Ich habe gelesen, dass Sie sich mit den Brandenburger Kollegen demnächst zu einem Bahngipfel treffen wollen. Wichtiges Thema! Mit i2030 gibt es schon einiges, was wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Mit unse- rem Antrag geben wir noch ein bisschen mehr auf die Hand, was dringend gebraucht wird: Die Ausweitung der Tarifzone B sollte Gesprächsthema sein. Die Schaffung von echten und funktionierenden Metropolexpresslinien. Auch davon sind wir noch entfernt. Das Thema Park-and-ride ist auch nicht mit einem Mas- terplan Berlins und Brandenburgs unterlegt, der auch nur im Ansatz umsetzungsfähig wäre. Übrigens gerade dafür brauchen wir die Umlandgemeinden. Es hilft doch nicht, wenn wir immer nur mit dem Finger aufeinander zeigen und sagen, dass es jeweils der andere sein soll, der die notwendigen Kapazitäten schafft. Wir müssen es umset- zen, und das wird nur in gemeinsamer Kraftanstrengung gelingen. Von der Anbindung des BER an die U 7 fange ich jetzt mal nicht an. Jedenfalls bis vor Kurzem war das noch eine Priorität der Regierenden Bürgermeisterin; wir schauen mal. Insgesamt finde ich sowohl den Koalitionsvertrag als auch gerade das 100-Tage-Programm noch einigermaßen dünn. Auch die Beantwortung meiner letzten Anfrage zu dem Thema hat gezeigt: So genau wissen Sie auch nicht, was Sie jetzt eigentlich mit den Brandenburger Kollegen besprechen wollen. Umso wichtiger ist es, dass hier ein Plan, eine Vision für die Metropolregion auf dem Tisch liegt. Nehmen Sie ihn ernst! Nehmen Sie ihn gerne mit nach Brandenburg, dann haben Sie etwas, was sich mit den Brandenburger Kollegen zu besprechen lohnt! Wenn wir das Ganze im Sinne des gemeinsamen Handelns dann auch noch gemeinsam in diesem Haus beschließen, sind wir alle einen großen Schritt weiter. – Vielen Dank! (Stefan Evers) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 337 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Für die Fraktion der SPD hat Frau Kühnemann-Grunow das Wort.

Melanie Kühnemann-Grunow

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Her- ren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn etwas beim Regierungsantritt von Franziska Giffey als Regierende Bürgermeisterin deutlich geworden ist, dann, dass sie Berlin und auch die Hauptstadtregion zu einer der füh- renden Regionen in Deutschland machen will. [Vereinzelter Beifall bei der SPD –

Torsten Schneider

Genau! –

Torsten Schneider

Bravo! Habt ihr tatsächlich im Archiv was gefunden!] Als Nächstes hat für die AfD-Fraktion Herr Dr. Bronson das Wort.

Dr. Hugh Bronson

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Berliner CDU möchte in Berlin und Brandenburg nicht mehr nur gemeinsam denken, sondern jetzt auch gemeinsam handeln. Das darf in einer Metropolraumkon- ferenz geschehen, die sich an deutlich umrissenen Prob- lemfeldern abarbeiten soll. Leider haben derartige Lö- sungsansätze genauso wenig Erfolg wie ein zweiter Volksentscheid, um die Verschmelzung der beiden Bun- desländer voranzubringen. Mark und Metropole kommen dennoch gut miteinander aus, sehr gut sogar. Es gibt bereits die Landesplanungskonferenz, einen Landespla- nungsvertrag in Form eines Staatsvertrages und die Ge- meinsame Landesplanungsabteilung in Potsdam. Was soll also eine Metropolraumkonferenz – MRK –, die nur unnütze Doppelzuständigkeiten schafft? Eine Internatio- nale Bauausstellung könnte 2030 auch ohne MRK ausge- richtet werden. Gleiches gilt für die Ausdehnung der Tarifzone B nach Brandenburg oder die sinnfällige An- bindung des BER, eine alte Forderung der AfD von Mai 2017. Der Flughafen sollte grundsätzlich im Rahmen des Ver- kehrsverbundes VBB in das Gesamttarifgefüge integriert werden. Die U 7 muss zum Flughafen. Setzen Sie sich durch, Frau Giffey. Die Unterstützung der AfD haben Sie doch schon immer gewollt. An dieser Stelle ist sie Ihnen sicher. Was den Ausbau von Park-and-Ride oder Bike-and-Ride betrifft, so wäre uns schon geholfen, wenn die bestehen- den Anlagen erhalten blieben, kein Rückbau wie am Bahnhof Altglienicke oder keine Verwahrlosung wie in Pankow-Heinersdorf. Ein Metropolexpress, der mit 200 Stundenkilometern von Berlin in die Zentren Brandenburgs rasen soll, ist jedoch die überteuerte Wunschvorstellung von Modellbaueisen- bahnern. Der Fuhrpark der Ostdeutschen Eisenbahn GmbH – ODEG – ist nur für 160 Stundenkilometer zuge- lassen. Es müssten also alle Trassen und der gesamte Fuhrpark erneuert werden, nur um ein paar Minuten ein- zusparen. Dagegen ist Stuttgart 21 ein Schnäppchen. Eine Zusammenarbeit bei Wohn- und Baulandentwick- lung, Raumordnung und Regionalplanung sollte man ganz unaufgeregt den bereits existierenden Gremien der Landesplanung überlassen, ebenso die von der CDU gewünschte Harmonisierung der Landesbauordnungen. Die Abstandsflächen auf dem Land und in der Stadt sind notwendigerweise unterschiedlich, ebenfalls die Konzep- te der Stellflächen. Außer für Behinderte und Fahrräder hat Berlin die Stellplatzpflicht abgeschafft. In Branden- burg überlässt man diese Entscheidung den Kommunen. Berlin sollte sich hüten, in die kommunale Satzungsho- heit der Umlandgemeinden eingreifen zu wollen. Küm- mern wir uns lieber um die Entrümpelung der überlade- nen Bauordnung von Berlin. Nicht nur von der CDU wird eine gemeinsame Wirt- schaftsförderung beider Länder verlangt. Für eine Tesla- Ansiedlung in der Region haben die Länder eben nicht gemeinsam geworben. Potsdam hat bekanntermaßen den Schnitt gemacht. Genauso ist eine Angleichung der Rich- tergesetze von Berlin und Brandenburg eine Selbstver- ständlichkeit, auch ohne MRK. Es gibt doch den Oder- turm in Frankfurt. Leider unerwähnt lässt die CDU die immer noch getrennt verlaufende Polizeiausbildung, eine sehr teure Angele- genheit. Dabei ist Polizei Ländersache. Potsdam und Berlin könnten sich hier ohne den Bund auf eine um- (Melanie Kühnemann-Grunow) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 339 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 fassendere Zusammenarbeit einigen. Ein lange geplantes gemeinsames Einsatztrainingszentrum, möglicherweise in Forst Zinna, lässt weiterhin auf sich warten. Eine Metropolraumkonferenz, die einmal jährlich tagt, aber dann alle drei Monate dem Parlament Bericht erstat- ten soll, ist der Region ebenso wenig zuträglich wie ver- strahlte Senatoren aus der links-grünen Szene. Unnütze Gremien haben wir im Überfluss, Wasserköpfe auch. Ich frage mich, ob die CDU-Fraktion im Brandenburger Parlament, die immerhin mit drei Ministern im Kabinett „Woidke III“ vertreten ist, von dieser neuesten Einge- bung ihrer Berliner Kollegen überhaupt Kenntnis hat, vermutlich nicht. Typisch Union. Da macht jedes Trüpp- chen, was es will, auch die Werteunion. Hans-Georg Maaßen lässt sich glücklicherweise nicht den Mund ver- bieten, und Prof. Max Otte fordert die Bundesversamm- lung heraus. Machen Sie doch auch mal etwas Sinnvolles, Herr Weg- ner! Der Antrag Ihrer blutarmen CDU ist jedoch nur ein unausgegorener Abklatsch: „Strategischer Gesamtrahmen Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg“ auf Seite 142 des Koalitionsvertrages. Da Ihnen nichts Schlaueres einfällt, lehnt die AfD diesen Antrag kategorisch ab. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Otto das Wort. [Torsten Schneider (SPD): Er sagt das Gleiche, nur angenehmer! –

Stefan Evers

Endlich jemand vom Fach! –

Torsten Schneider

Überraschen Sie mich, Herr Otto!]

Andreas Otto

– Mal sehen! – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause an den Endgeräten! Wir haben die Gelegenheit, hier über Berlin- Brandenburg zu sprechen. Das ist erst mal positiv. Inso- fern Anerkennung dafür, dass hier ein sehr ausführlicher Antrag vorgelegt wurde. Was wir dann mit dem machen, wird sich sicherlich in der zweiten Lesung entscheiden und in den Beratungen vorher in den Fachausschüssen. Der wird irgendwohin überwiesen. Insofern bin ich da nicht so entschieden, wie der Vorredner, sondern versu- che immer herauszufinden, ob es doch Punkte dabei gibt, die erstens die Diskussion hier voranbringen können und zweitens auch lohnen, tiefgründiger besprochen zu wer- den. Berlin und Brandenburg sind wie Geschwister. Die gehö- ren zusammen. Die sind eine Familie, aber gleichzeitig sind sie auch in einem Wettstreit, man könnte auch sagen in einer Konkurrenz, um Unternehmen, um Steuerbür- ger/-innen, um Fachkräfte und vieles andere mehr. Aber wir gehören zusammen, und das müssen wir uns immer mal sagen. Wir haben gerade gestern im Ausschuss dar- über gesprochen, wie das historisch gewesen ist. Ich kann tatsächlich, wie die Kollegin von der SPD-Fraktion auch, bestätigen, dass wir jetzt den Eindruck haben, dass in dieser Legislaturperiode noch mal ein Sprung in der In- tensität der Zusammenarbeit gelingen kann, dass sie noch besser wird. Das ist erst mal sehr löblich, und da haben wir im Koalitionsvertrag, daraus ist hier schon zitiert worden, sehr gute Vorsätze, die wir natürlich, und daran werden Sie uns als CDU erinnern, umsetzen müssen. Ich will mal auf ein paar der Punkte gucken – das ist sehr lang, hier haben schon einige Kolleginnen und Kollegen draufgeschaut –, was Sie vorschlagen. Die Idee der Met- ropolraumkonferenz ist, glaube ich, schon in der letzten Legislaturperiode mal diskutiert worden. Es ist richtig, dass wir verschiedene Gremien, Ebenen zusammenbrin- gen. Ob dass diese Konferenz sein muss, werden wir in den Beratungen im Ausschuss oder an anderer Stelle herausfinden. Da müssen wir gucken. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, dass Berlin, das Land Brandenburg, aber auch einzelne Kommunen in einen stärkeren Dialog treten. Die haben die Nachbarschaftsforen. Da passiert das relativ kleinteilig, ein Bezirk, ein oder zwei Landkreise. Das läuft, aber das kann man sicherlich noch flankieren und verbessern. Dann haben wir hier die IBA darauf, das ist schon gesagt worden. Die wollen wir machen. Wenn Brandenburg auch will und die Kommunen wollen, dann kommt die. Das ist, glaube ich, eine gute Sache. Das steht in den Richtlinien der Regierungspolitik drin. Dann haben Sie die Sache mit der Tarifzone vorgeschla- gen. Da war ich ein bisschen traurig, weil gar kein Finan- zierungsvorschlag dabei ist. Der Kollege Penn hatte sei- nerzeit mal gefragt, was es kosten würde, die Tarifzone B auszuweiten. Da hat der Senat geantwortet, im Bereich von 12 Millionen Euro bis 25 Millionen Euro pro Jahr, je nachdem, wo man das macht. Da bräuchten wir einen Finanzierungsvorschlag von Ihnen, und da kann man nicht einfach aufschreiben: Das sollen die mal im VBB besprechen. – Da müssen Sie noch ein bisschen nachle- gen. Sie können vielleicht mal mit Herrn Goiny als Chef- haushälter der CDU bereden, was Sie für Ideen haben. (Dr. Hugh Bronson) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 340 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Das Park-and-Ride-Wesen ist schwierig. Das hängt mit dieser Tarifgeschichte zusammen. Ich habe mal gelernt: Der beste Park-and-Ride-Platz ist zu Hause in der Gara- ge. Das sollten wir vielleicht beherzigen. Dann kommt der Flughafen vor. Wir haben einen Flugha- fen, der so gut angebunden ist, wie Tegel nie war. Das muss man auch mal sagen. Der hat nämlich tatsächlich einen Bahnhof unter dem Terminal. Den haben vielleicht noch nicht alle gefunden, die dort angekommen sind, aber der ist da, und man kann relativ zügig vom Alex, von der Friedrichstraße und vom Ostkreuz hinfahren. Natürlich – da guckt die Regierende – gibt es den Wunsch, mit der U 7 auch hinfahren zu können, unterir- disch, oder vielleicht fährt die dann auch über den Acker. Da müssen wir gucken, das soll untersucht werden, ist aber eine sehr weite Zukunftsvision. Dann haben wir, das ist interessanter, den gemeinsamen Wohnungsmarkt, und da bin ich froh, weil das auch eine Klarstellung ist. Wir haben im Koalitionsvertrag und auch in den Richtlinien der Regierungspolitik stehen, dass wir einen gemeinsamen Wohnungsmarkt der Metro- polregion sehen und dass wir an einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt in der Metropolregion arbeiten. Wäh- rend heute Berlin Wohnungen braucht und wir hier ganz viel bauen wollen, reißen Städte in Brandenburg immer noch Wohnungen ab. Das ist nicht gut. Das ist ein Wider- spruch, und den versuchen wir aufzulösen: gemeinsamer Wohnungsmarkt, gemeinsame Arbeit an diesem großen Thema. Die Region, wenn man mal mit einer internatio- nalen Brille guckt, ist gar nicht auseinanderzuhalten. Wenn man aus der Ferne guckt, dann ist das eine Metro- polregion, und Herrn Tesla oder Herrn Musk ist es relativ schnuppe, ob das Grünheide heißt oder Berlin. Die Zeit läuft runter, ich komme langsam zum Ende. Es sind ein paar Anregungen drin, die wir in den Ausschüs- sen diskutieren werden. Die Basis der Zusammenarbeit sind über 30 Staatsverträge, die wir heute schon haben. Wir werden sicherlich in dieser Legislaturperiode, viel- leicht auch in der nächsten, weitere abschließen müssen, um die Zusammenarbeit zu verbessern, auf eine stabile Grundlage zu stellen. Einen, den ich mir vorstellen kann, ist einer für Klimaschutz, denn wir können die Energie- versorgung, den Umbau der Städte und Gemeinden, Kli- maschutz, Klimaanpassung nur gemeinsam machen. Das ist völlig klar. Einen Klimaschutz-Staatsvertrag zu ma- chen, wäre eine Idee; das könnten wir tun. Wo besprechen wir das alles? – Einerseits im Ausschuss zu diesem Antrag, andererseits gibt es die Idee einer gemeinsamen Enquete-Kommission mit dem Branden- burger Landtag. Sie wissen, wir bemühen uns seit Länge- rem um engere Kontakte, darum, eine Enquete- Kommission zu machen, den Stand zu analysieren und einen Fahrplan in die gemeinsame Zukunft der Metropol- region aufzustellen. Das ist unsere Idee, das haben wir vor, auch das will diese Koalition. Insofern haben wir klare Ziele abgesteckt, und an denen werden wir arbeiten. – Herzlichen Dank! Für die FDP-Fraktion folgt der Kollege Förster.

Steffen Zillich

Mann, Mann, Mann!] Insofern: Wenn wir über die Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg in den verschiedenen Bereichen reden, dann kann man nur sagen, dass wir nicht nur mehr Koor- dination brauchen, sondern auch mehr Engagement, und vor allem brauchen wir weniger Bedenkenträger. Ja, Berlin und Brandenburg haben mitunter gemeinsame, aber auch unterschiedliche Interessen. Die müssen wir austarieren. Brandenburg hat gerade im Bereich der Ver- kehrsinfrastruktur, dem Ausbau der Schienenverbindun- gen nach Polen, andere Interessen als wir mit Park-and- Ride, wo wir wollen, dass die Autos vor der Stadtgrenze abgestellt werden. Lieber Kollege Otto! Es mag sein, dass Sie im Prenzlauer Berg eine Garage vor der Haustür haben, aber die aller- meisten Leute am Stadtrand, in Treptow-Köpenick, in Steglitz-Zehlendorf, in Spandau, in Neukölln oder auch in anderen Regionen unserer schönen Stadt parken immer noch auf der Straße und fahren mit dem Auto zur Arbeit, weil sie es müssen und weil sie darauf angewiesen sind. Nun kann man sagen, das mag alles nebensächlich sein, aber auch das trägt dazu bei, die Probleme zu ignorieren, statt sie zu lösen. Wir brauchen gerade beim Thema ÖPNV vernünftige Angebote, wo die Leute ihr Auto abstellen können, sonst werden auch die Brandenburger weiterhin in Größenordnungen mit dem Auto in die Stadt fahren, aber das muss man mit Brandenburg gemeinsam machen. Eine letzte Bemerkung – Kollege Evers hat es angespro- chen –: Es fehlt im Senat beim Thema Berlin/Branden- burg der Mut, gemeinsam voranzugehen und auch mal entsprechende Akzente und Impulse zu setzen. Es ist gut, dass Sie die Opposition haben, Frau Regierende Bürger- meisterin, die wird das liefern, CDU und FDP gemein- sam. Orientieren Sie sich an uns, dann kann es mit Berlin und Brandenburg vorangehen. – Vielen Dank! Als Nächstes hören wir für die Fraktion Die Linke den Kollegen Schatz. (Stefan Förster) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 342 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022

Carsten Schatz

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kolle- ge Förster! Das war ein kleines Feuerwerk, allerdings dann doch eher eine Gelegenheit, die Debatte um 2G hier weiterzuführen, was, wie ich finde, an der Stelle dem Thema nicht ganz gerecht wird. Ich habe einmal gelernt, man soll mit etwas Positivem anfangen. Ich habe jetzt gehört, dass zumindest alle de- mokratischen Fraktionen ernsthaft bemüht sind, die Zu- sammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg vor- wärtszubringen. Ich glaube, damit können wir auch etwas machen. Wenn wir uns dann noch einmal den Zeitstrahl vorneh- men: Ihr Antrag, liebe Kollegen und Kolleginnen der CDU, stammt vom Januar. Ich habe hier mal ein Doku- ment mitgebracht, das ist hier heute schon mehrfach zitiert worden, das stammt von Ende November, Anfang Dezember letzten Jahres. Darin findet sich ein Passus – mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich –: Die Koalition verfolgt das Ziel, die Abstimmung, die gemeinsame Kommunikation und die Zusam- menarbeit mit Brandenburg auszubauen und wei- terzuentwickeln. – Da steht kein „prüfen“, Stefan Evers! – Die Koalition unterstützt die Idee, einen gemein- samen Ausschuss des Berliner Abgeordnetenhau- ses und des Brandenburger Landtags zu bilden, der über Strategien für die Entwicklung der Met- ropolregion berät und diese weiterentwickelt. – Da machen wir mal ein Sternchen ran. – Beide Landesregierungen tagen mindestens einmal im Jahr gemeinsam, um eine enge Abstimmung und Koordination in wichtigen Politikfeldern vor- zunehmen und die Hauptstadtregion gemeinsam voranzubringen. – Wieder kein „prüfen“! – In die politische und gesellschaftliche Zusammen- arbeit sollen sowohl Brandenburger Landkreise und Kommunen sowie Berliner Bezirke als auch gesellschaftliche Organisationen und die Zivilge- sellschaft einbezogen werden. Die Koalition be- grüßt die Zusammenarbeit im kommunalen Nach- barschaftsforum. Die weiteren Absätze erspare ich Ihnen mal, die können Sie sich alleine durchlesen – Seite 142, falls Sie noch einmal schauen wollen. Da finden Sie konkrete Vorschläge, die wir machen. Ich hatte vorhin ein Sternchen an einen Satz im Koalitions- vertrag gesetzt, und ich will an dieser Stelle den Vorstoß, den Kollege Otto in seiner Rede hatte, gerne weiterfüh- ren. Wir werden als Fraktionsvorsitzende der Koalitions- fraktionen in der nächsten Woche auf die Fraktionsvorsit- zenden der demokratischen Fraktionen zugehen und sie bitten, gemeinsam mit uns einen Brief an die Fraktions- vorsitzenden der demokratischen Fraktionen im Branden- burger Landtag zu schreiben, um schnell zu diesem ge- meinsamen Ausschuss der beiden Landtage zu kommen. Und dann ist diese Konferenz, die Sie uns vorschlagen, wie ich finde, obsolet, weil wir dann ein gemeinsames parlamentarisches Gre- mium haben, wo Sie dann konkret mitarbeiten und Ihre Vorschläge in die Diskussion einbringen können. Ich finde, das ist der richtige Weg, den wir gemeinsam gehen wollen. Ich lade Sie zur Mitarbeit ein. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Torsten Schneider (SPD) –

Stefan Evers

Blödsinn! Das eine tun, ohne das andere zu lassen!] Herzlichen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung an den Aus- schuss für Engagement, Bundesangelegenheiten und Medien. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Die laufende Nummer 4.6, die Priorität der Fraktion Die Linke, wurde bereits unter Tagesordnungspunkt 4.3 be- handelt. Tagesordnungspunkt 5 steht auf der Konsenslis- te. Ich rufe auf lfd. Nr. 6: Achtes Gesetz zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0133 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an den Ausschuss für Mobilität sowie mitberatend an den Aus- schuss für Umwelt, Verbraucher- und Klimaschutz und an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Der Tagesordnungspunkt 7 steht auf der Konsensliste. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 343 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Ich rufe auf lfd. Nr. 7 A: Gesetz zur Änderung des Bezirksverordnetenentschädigungsgesetzes Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke und der Fraktion der FDP Drucksache 19/0151 Erste Lesung Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist heute nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrages an den Hauptaus- schuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 8 Einsetzung Kuratorium „Louise-Schroeder- Medaille“ für die 19. Wahlperiode Vorlage Drucksache 19/0123 Wer das Kuratorium „Louise-Schroeder-Medaille“, wie in der Drucksache vorgesehen, einsetzen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koali- tionsfraktionen und die Oppositionsfraktionen. Gegen- probe! – Enthaltungen? – Dann ist das Kuratorium „Loui- se-Schroeder-Medaille“ für die 19. Wahlperiode einge- setzt. Ich rufe nunmehr auf lfd. Nr. 9: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0038 In der 5. Plenarsitzung am 27. Januar 2022 erfolgte die Wahl der Mitglieder der G10-Kommission des Landes Berlin. Für den Vorschlag der AfD-Fraktion gab es keine Mehrheit. Die AfD-Fraktion schlägt erneut zur Wahl vor Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als Beisitzer und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als stellvertretenden Beisitzer. Die Fraktionen haben sich auf eine Wahl mit- tels einfacher Abstimmung durch Handaufheben verstän- digt. Wer die von mir eben Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich daher jetzt um sein Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Die Gegenprobe! – Das sind die Fraktionen der SPD, der Grünen, der Linken und der FDP und der Abgeordnete Dr. Pätzold von der CDU- Fraktion. Dann frage ich nach Enthaltungen. – Das sind die restlichen Mitglieder der CDU-Fraktion. Damit haben die Wahlvorschläge erneut keine Mehrheit gefunden, und die vorgeschlagenen Personen sind damit nicht gewählt. Ich rufe auf lfd. Nr. 10: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Richterwahlausschusses Wahl Drucksache 19/0100 In der 5. Plenarsitzung am 27. Januar 2022 erfolgte die Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses. Für den Vorschlag der AfD-Fraktion gab es keine Mehrheit. Die AfD-Fraktion schlägt erneut zur Wahl vor Herrn Abge- ordneten Marc Vallendar als ständiges Mitglied und Herrn Abgeordneten Antonin Brousek als ständiges stell- vertretendes Mitglied. Gemäß § 88 Abs. 1 Satz 1 des Berliner Richtergesetzes erfolgt die Wahl geheim. Ich darf Ihnen erneut das Wahlverfahren erläutern: Bitte bleiben Sie gleich auf Ihren Plätzen, bis Sie aufgerufen werden. Bitte nutzen Sie den Ihnen zur Verfügung ge- stellten Kugelschreiber für die Wahl. – Heute gibt es auch wieder das Luxusmodell. – Wenn Sie aufgerufen worden sind, kommen Sie bitte mit diesem Stift nach vorne. Bitte setzen Sie zuvor Ihre Maske auf und denken Sie daran, Abstand zu halten. Ein Mitglied des Präsidiums händigt Ihnen dann den Stimmzettel und den Umschlag aus. Ab- geordnete, deren Namen mit A bis K beginnt, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abge- ordnete, deren Namen mit L bis Z beginnt, nutzen bitte die rechte Seite. Sie haben für beide Wahlvorschläge die Möglichkeit, jeweils mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ abzustimmen. Sollte in einer Zeile kein Kreuz oder meh- rere Kreuze gemacht werden, gilt dies für den jeweiligen Wahlvorschlag als ungültige Stimme. Auch Stimmzettel, die zusätzliche Bemerkungen enthalten, sind insgesamt ungültig. Der Stimmzettel darf gleich nur in der Wahlka- bine ausgefüllt werden und ist noch in der Wahlkabine zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihren Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeich- nen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Abs. 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmab- gabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte warten Sie, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist. Ich bitte den Saaldienst, die vorge- sehenen Tische aufzustellen. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen und alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahl- kabinen herum freigemacht werden müssen. Das betrifft die Kolleginnen und Kollegen des Senats. Außerdem bitte ich, darauf zu achten, dass es zu keinen Ansamm- lungen kommt und der erforderliche Abstand zu jeder Zeit eingehalten wird. Mitglieder, die noch nicht zur Wahl aufgerufen worden sind oder bereits gewählt haben, (Präsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 344 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 bitte ich, auf ihrem Platz sitzen zu bleiben oder sich au- ßerhalb des Plenarsaals aufzuhalten. Ich weise allerdings jetzt schon darauf hin, dass die Sitzung nach Abschluss der Wahl unmittelbar fortgesetzt und nicht für die Aus- zählung unterbrochen wird. Nun bitte ich die Beisitzerinnen und Beisitzer, Ihre Plätze einzunehmen, die Ausgabe der Stimmzettel vorzunehmen und deren Abgabe zu kontrollieren. Ich eröffne die Wahl und bitte um Aufruf der Namen und Ausgabe der Stimmzettel. Es sind nun alle Kolleginnen und Kollegen aufgerufen worden. Wer seinen oder ihren Namen überhört hat, soll- te jetzt noch zum Wählen schreiten. Ich frage auch die Kolleginnen und Kollegen des Präsidiums: Hatten alle die Gelegenheit, hier ihre Stimme abzugeben? – Auch die Beisitzerinnen und Beisitzer haben alle gewählt. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die ausgewählten Beisitzerinnen und Beisitzer, jetzt mit der Auszählung zu beginnen. Wir setzen wie angekündigt noch kurz fort. Ich bitte den Saaldienst, die Aufbauten wieder zu Abbauten zu ma- chen. – Mir wird soeben mitgeteilt, dass wir unsere Zeit wieder gerissen haben und dass wir jetzt doch in die 30- minütige Lüftungspause gehen müssen. Damit geht es hier um 17.20 Uhr, dann aber bitte pünktlich, mit dem Ergebnis und noch ein paar Minuten Beratung weiter. Bitte verlassen Sie alle jetzt den Sitzungssaal, damit wir dann auch wirklich in 30 Minuten komplett durchgelüftet haben! – Vielen Dank! Meine Damen und Herren! Wir treten wieder in die Sit- zung ein. Ich darf das Ergebnis der Wahl des Richter- wahlausschusses – Drucksache 19/0100 – verkünden. Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen, und zwar als Mitglied auf den Abgeordneten Vallendar: gültige abgegebene Stimmen: 130, Ja- Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 102, Enthaltungen: 14. Damit ist der Abgeordnete Vallendar nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied entfielen auf den Abgeordneten Brousek: gültige abgegebene Stimmen: 130, Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 102, Enthaltungen: 14. Damit ist auch der Abgeordnete Brousek nicht gewählt. Ich rufe auf lfd. Nr. 11: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Wahl Drucksache 19/0092 In der 4. Plenarsitzung am 13. Januar 2022 erfolgte die Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Verfassungs- schutz. Für den Vorschlag der AfD-Fraktion gab es keine Mehrheit. Die AfD-Fraktion schlägt nunmehr zur Wahl vor: Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als Mitglied und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als stellvertre- tendes Mitglied. Die Fraktionen haben sich auf eine Wahl mittels einfa- cher Abstimmung durch Handaufheben verständigt. Wer die von mir genannten beiden Kandidaten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstim- men der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der FDP. Enthaltungen? – Die Fraktion der CDU. Damit sind die vorgeschlagenen Personen nicht gewählt. Ich rufe auf lfd. Nr. 12: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Verwaltungsrat des Eigenbetriebes „Berlin Energie“ für die 19. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin Wahl Drucksache 19/0029 Die Fraktion der SPD schlägt zur Wahl vor: Herrn Abge- ordneten Jörg Stroedter als Mitglied und Frau Abgeord- nete Nina Lerch als stellvertretendes Mitglied. Die Fraktionen haben sich auch hier auf eine Wahl mit- tels einfacher Abstimmung durch Handaufheben verstän- digt. Wer die Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktionen der CDU und der FDP. Gegen- stimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD- Fraktion sind die vorgeschlagenen Personen damit ge- wählt. Ich rufe auf lfd. Nr. 13: Wahl von zwei Abgeordneten zu Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung Preußische Seehandlung Wahl Drucksache 19/0067 Zur Wahl werden vorgeschlagen: von der Fraktion der SPD Herr Abgeordneter Robert Schaddach und von der (Präsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 345 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordne- te Daniela Billig. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, alle vorge- schlagenen Personen in einem Wahlgang mittels einfa- cher Abstimmung durch Handaufheben zu wählen. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfrak- tionen sowie die Fraktionen der CDU und der FDP. Ge- genstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD- Fraktion sind die vorgeschlagenen Personen damit ge- wählt. Ich komme zu lfd. Nr. 14: Wahl dreier Personen des öffentlichen Lebens durch das Abgeordnetenhaus als Mitglieder des Beirates der Einstein-Stiftung Berlin Wahl Drucksache 19/0076 Zur Wahl werden vorgeschlagen: von der Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Dr. Ina Czyborra, von der Frakti- on Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Laura Neugebauer und von der Fraktion der CDU Herr Abge- ordneter Adrian Grasse. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, alle vorge- schlagenen Personen in einem Wahlgang mittels einfa- cher Abstimmung durch Handaufheben zu wählen. Wer die Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktionen der CDU und der FDP. Gegen- stimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD- Fraktion sind damit alle vorgeschlagenen Personen ge- wählt. Ich rufe auf lfd. Nr. 15: Wahl von zwei Abgeordneten zu Mitgliedern des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages Wahl Drucksache 19/0090 Zur Wahl werden vorgeschlagen: von der Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Franziska Becker und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordne- te Katrin Schmidberger. Die Fraktionen haben sich auch hier darauf verständigt, die vorgeschlagenen Personen in einem Wahlgang mittels einfacher Abstimmung durch Handaufheben zu wählen. Wer den beiden seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koaliti- onsfraktionen, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion sind die vorgeschlagenen Personen damit gewählt. Ich rufe auf lfd. Nr. 16: Wahl von fünf sachkundigen Persönlichkeiten zu Mitgliedern des Stiftungsrates der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin und fünf Personen für den Vorstand der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0099 Zunächst erfolgt die Wahl der Mitglieder des Stiftungsra- tes. Zur Wahl werden vorgeschlagen: von der Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Ellen Haußdörfer und Herr Abgeordneter Marcel Hopp, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Louis Krüger, von der Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Roman Simon und von der Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Claudia Engelmann. Die Fraktionen haben sich auch hier darauf verständigt, alle vorgeschlagenen Personen in einem Wahlgang mit- tels einfacher Abstimmung durch Handaufheben zu wäh- len. Wer den Vorgeschlagenen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die FDP- Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthal- tung der AfD-Fraktion sind die Genannten damit gewählt. Es folgt die Wahl der Mitglieder des Vorstandes der Jugend- und Familienstiftung. Zur Wahl werden vorge- schlagen: von der Fraktion der SPD Frau Carolina Böhm und Herr Abgeordneter Max Landero Alvarado, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Jette Nietzard, von der Fraktion der CDU Frau Dagmar König und von der Fraktion Die Linke Frau Katrin Toptschian. Auch hier ist vorgesehen, alle vorgeschlagenen Personen in einem Wahlgang mittels einfacher Abstimmung durch Handaufheben zu wählen. Wer den Vorgeschlagenen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion sind die vorgeschlagenen Personen damit zu Mitgliedern des Vorstandes gewählt worden. Ich rufe auf lfd. Nr. 17: Neuwahl von Abgeordneten zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungs GmbH Wahl Drucksache 19/0101 (Vizepräsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 346 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Zur Wahl werden vorgeschlagen: von der Fraktion der SPD Herr Abgeordneter Sven Heinemann und Herr Ab- geordneter Torsten Hofer, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Katrin Schmidberger, von der Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Christian Goiny und von der Fraktion Die Linke Herr Abgeordne- ter Steffen Zillich. Die Fraktionen haben sich auch hier darauf verständigt, alle vorgeschlagenen Personen in einem Wahlgang mit- tels einfacher Abstimmung durch Handaufheben zu wäh- len. Wer den Vorgeschlagenen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die FDP- Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthal- tung der AfD-Fraktion sind die vorgeschlagenen Perso- nen gewählt. Ich komme zu lfd. Nr. 18: Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds als Vertretung des Landes Berlin im Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE) in der 12. Mandatsperiode (2021-2026) Wahl Drucksache 19/0121 Die Fraktion der SPD schlägt zur Wahl vor: Frau Abge- ordnete Melanie Kühnemann-Grunow. Die Fraktionen haben sich auf eine Wahl mittels einfa- cher Abstimmung durch Handaufheben verständigt. Wer die Genannte wählen möchte, den bitte ich um das Hand- zeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU- Fraktion und die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Ent- haltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist Frau Abgeordnete Kühnemann-Grunow damit gewählt. Ich rufe auf lfd. Nr. 19: Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds als Vertretung des Landes Berlin im Ausschuss der Regionen (AdR) der Europäischen Union in der 7. Mandatsperiode (2020-2025) Wahl Drucksache 19/0122 Die Fraktion der SPD schlägt auch hier zur Wahl Frau Abgeordnete Melanie Kühnemann-Grunow vor. Die Fraktionen haben sich auch hier auf eine Wahl mit- tels einfacher Abstimmung durch Handaufheben verstän- digt. Wer Frau Melanie Kühnemann-Grunow die Zu- stimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzei- chen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU- Fraktion und die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Ent- haltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist Frau Kühnemann-Grunow damit gewählt. Tagesordnungspunkt 20 steht auf der Konsensliste. Ta- gesordnungspunkt 21 war Priorität der Fraktion der SPD unter Nummer 4.3. Ich rufe auf lfd. Nr. 21 A: Fünfte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 Satz 1 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0150 Die Vorlage hat das Abgeordnetenhaus hiermit zur Kenntnis genommen. Vorgeschlagen wird zudem die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. – Widerspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte 22 bis 25 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 26: Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/0140 Von den vorgelegten Rechtsverordnungen hat das Abge- ordnetenhaus hiermit Kenntnis genommen. Tagesordnungspunkt 27 steht auf der Konsensliste. Ta- gesordnungspunkt 28 war Priorität der Fraktion der CDU unter Nummer 4.5. Tagesordnungspunkt 29 steht auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 30 war Priorität der AfD-Fraktion unter Nummer 4.1. Die Tagesordnungs- punkte 31 und 32 stehen auf der Konsensliste. Tagesord- nungspunkt 33 war Priorität der Fraktion der FDP unter Nummer 4.2. Die Tagesordnungspunkte 34 und 35 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 35 A: Rücknahme der Verkürzung des Genesenenstatus – keine Alleingänge in der Coronapandemie! Dringlicher Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0149 Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. – Vorgeschlagen (Vizepräsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 347 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. – Widerspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte 36 und 37 stehen auf der Kon- sensliste. Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unse- rer heutigen Sitzung. Die nächste Sitzung findet am Don- nerstag, den 24. Februar 2022, um 10.00 Uhr, statt. Damit ist die Sitzung geschlossen, und ich wünsche Ihnen allen einen guten Heimweg und noch einen schönen Abend. (Vizepräsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 348 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Anlage 1 Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Lfd. Nr. 5: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Senats (Senatorengesetz – SenG) Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0113 vertagt Lfd. Nr. 7: Unbürokratische-und-wirtschaftliche-Vergabe- Gesetz (BerlAVG) Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0135 vertagt Lfd. Nr. 20: Dritte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0116 Kenntnisnahme Lfd. Nr. 22: Siebte Verordnung zur Änderung der Zweiten Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/0117 Kenntnisnahme Lfd. Nr. 23: Achte Verordnung zur Änderung der Zweiten Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/0142 an BildJugFam und GesPflegGleich Lfd. Nr. 24: Verordnung zur Änderung der Pflegemaßnahmen- Covid-19-Verordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0130 an GesPflegGleich Lfd. Nr. 25: Zweite Verordnung zur Änderung der Dritten Krankenhaus-Covid-19-Verordnung Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin und § 3 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes Drucksache 19/0131 an GesPflegGleich Lfd. Nr. 27: Elsenbrücke schnellstmöglich erneuern – höchste Priorität sichern! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0078 vertagt Lfd. Nr. 29: Einsetzung eines Verfassungskonvents zur Reform der Berliner Verwaltung Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0104 an Haupt (f), InnSichO und Recht Lfd. Nr. 31: 3G-Regelung im ÖPNV beenden! FFP2- Maskenpflicht im ÖPNV aufheben! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0132 an GesPflegGleich (f) und Mobil Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 349 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Lfd. Nr. 32: Unternehmensförderung niedrigschwellig gestalten und Förderlücken schnell schließen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0136 an WiEnBe und Haupt Lfd. Nr. 34: Chancenräume für die Berliner Wirtschaft Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0138 an StadtWohn (f) und WiEnBe Lfd. Nr. 35: Start-up-Förderung weiterentwickeln – Zukunftspotenziale heben Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0139 an WiEnBe und Haupt Lfd. Nr. 36: Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2019 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0146 an Haupt Lfd. Nr. 37: Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2020 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0147 an Haupt Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 350 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Anlage 2 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses Zu lfd. Nr. 8 Einsetzung Kuratorium „Louise-Schroeder- Medaille“ für die 19. Wahlperiode Vorlage Drucksache 19/0123 Das Abgeordnetenhaus von Berlin setzt auf der Grundla- ge des ursprünglichen Beschlusses des Abgeordnetenhau- ses über die Stiftung der Louise-Schroeder-Medaille vom 12. September 2002 – Drucksache 15/749 – und bei Übernahme der letzten Fassung des Beschlusses für die 18. Wahlperiode vom 18. Mai 2017 für die Dauer der 19. Wahlperiode ein Kuratorium „Louise-Schroeder- Medaille“ ein. Der Stiftungsbeschluss erhält folgende Fassung: 1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stiftet zum Anden- ken an Louise Schroeder, der Parlamentarierin und Oberbürgermeisterin von Berlin, eine Louise- Schroeder-Medaille. Die Präsidentin/Der Präsident des Abgeordnetenhau- ses verleiht diese Medaille alljährlich zum 2. April – dem Geburtstag Louise Schroeders – einer Persön- lichkeit oder Institution, die dem politischen und per- sönlichen Vermächtnis Louise Schroeders in hervor- ragender Weise Rechnung trägt und sich in besonde- rer Weise Verdienste um Demokratie, Frieden, soziale Gerechtigkeit und die Gleichstellung von Frauen und Männern erworben hat. Die Bürgerinnen und Bürger werden rechtzeitig vor jeder Verleihung aufgerufen, sich mit entsprechenden Vorschlägen oder Anregungen an das Abgeordneten- haus zu wenden. 2. Den Entscheidungsvorschlag über die Vergabe der Louise-Schroeder-Medaille trifft ein „Kuratorium Louise-Schroeder-Medaille“. Der Vorschlag hat sich an dem politischen und persönlichen Vermächtnis Louise Schroeders zu orientieren. Das Kuratorium hat die Aufgabe, bei seiner Entscheidungsfindung die Vorschläge und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zu würdigen und seinen Entscheidungsvor- schlag zu begründen. Der Entscheidungsvorschlag bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglie- der des Kuratoriums. Dieser Vorschlag ist unverzüglich der Präsiden- tin/dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses zuzulei- ten, die/der darüber die Entscheidung des Präsidiums des Abgeordnetenhauses herbeiführt. 3. Das „Kuratorium Louise-Schroeder-Medaille“ wird zu Beginn jeder Wahlperiode vom Abgeordnetenhaus für die Dauer der Wahlperiode eingesetzt. 4. Die Mitglieder und ihre Stellvertreterin- nen/Stellvertreter werden von den im Abgeordneten- haus vertretenen Fraktionen benannt. Dabei haben Fraktionen mit mehr als 30 Mitgliedern das Benen- nungsrecht für je drei Mitglieder und die übrigen Fraktionen das Benennungsrecht für je zwei Mitglie- der. Jede Fraktion soll jeweils mindestens ein Mit- glied benennen, das nicht dem Abgeordnetenhaus an- gehört und jeweils mindestens ein Mitglied, das zu- gleich Mitglied des Abgeordnetenhauses ist. Sofern Mitglieder, die zugleich Mitglied des Abgeordneten- hauses sind, aus ihrer Fraktion ausscheiden, verlieren sie ihre Mitgliedschaft im Kuratorium. 5. Beim Ausscheiden eines Kuratoriumsmitglieds hat die Fraktion das Benennungsrecht, die das ausscheidende Mitglied benannt hat. Nach dem Ende der Wahlperio- de bleibt jedes Mitglied bis zur Neuwahl des Kurato- riums im Amt. 6. Das Kuratorium hat sich eine Geschäftsordnung zu geben, die von der Präsidentin/dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses zu genehmigen ist. 7. § 5a Absatz 9 des Landesabgeordnetengesetzes vom 9. Oktober 2019 (GVBl. S. 674), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Februar 2021 (GVBl. S. 158), gilt entsprechend. 8. Für die Verfahrensweisen im Übrigen gilt die Ge- schäftsordnung des Abgeordnetenhauses in entspre- chender Anwendung. Zu lfd. Nr. 12: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Verwaltungsrat des Eigenbetriebes „Berlin Energie“ für die 19. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin Wahl Drucksache 19/0029 Es wurden gewählt: Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 351 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Herr Abg. Jörg Stroedter als Mitglied Frau Abg. Nina Lerch als stellvertretendes Mitglied Zu lfd. Nr. 13: Wahl von zwei Abgeordneten zu Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung Preußische Seehandlung Wahl Drucksache 19/0067 Es wurden gewählt: auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Herr Abg. Robert Schaddach auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Abg. Daniela Billig Zu lfd. Nr. 14: Wahl dreier Personen des öffentlichen Lebens durch das Abgeordnetenhaus als Mitglieder des Beirates der Einstein-Stiftung Berlin Wahl Drucksache 19/0076 Es wurden gewählt: auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Frau Abg. Dr. Ina Czyborra auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Abg. Laura Neugebauer auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Herr Abg. Adrian Grasse Zu lfd. Nr. 15: Wahl von zwei Abgeordneten zu Mitgliedern des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages Wahl Drucksache 19/0090 Es wurden gewählt: auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Frau Abg. Franziska Becker auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Abg. Katrin Schmidberger Zu lfd. Nr. 17: Neuwahl von Abgeordneten zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungs GmbH Wahl Drucksache 19/0101 Es wurden gewählt: auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Herr Abg. Sven Heinemann Herr Abg. Torsten Hofer auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Abg. Katrin Schmidberger auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Herr Abg. Christian Goiny auf Vorschlag der Fraktion Die Linke: Herr Abg. Steffen Zillich Zu lfd. Nr. 18: Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds als Vertretung des Landes Berlin im Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE) in der 12. Mandatsperiode (2021-2026) Wahl Drucksache 19/0121 Es wurde gewählt: auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Frau Abg. Melanie Kühnemann-Grunow Zu lfd. Nr. 19: Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds als Vertretung des Landes Berlin im Ausschuss der Regionen (AdR) der Europäischen Union in der 7. Mandatsperiode (2020-2025) Wahl Drucksache 19/0122 Es wurde gewählt: auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Frau Abg. Melanie Kühnemann-Grunow Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 352 Plenarprotokoll 19/6 10. Februar 2022 Zu lfd. Nr. 16: Wahl von fünf sachkundigen Persönlichkeiten zu Mitgliedern des Stiftungsrates der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin und fünf Personen für den Vorstand der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0099 Es wurden gewählt: zu Mitgliedern des Stiftungsrates zu Mitgliedern des Vorstandes auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Frau Abg. Ellen Haußdörfer Frau Carolina Böhm Herr Abg. Marcel Hopp Herr Abg. Max Landero Alvarado auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Herr Abg. Louis Krüger Frau Jette Nietzard auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Herr Abg. Roman Simon Frau Dagmar König auf Vorschlag der Fraktion Die Linke: Frau Abg. Claudia Engelmann Frau Katrin Toptschian

Sitzung 6 · Radoskop Berlin

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