Vollständige Mitschrift der Sitzung 69, 2025-07-10.
Sprach am meisten: Tommy Tabor (8% Wörter). Redner: 58, Wortmeldungen: 155.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man zu den polizeirechtlichen Teilen des Gesetzentwurfs in den letzten Tagen das Echo liest, dann bekommt man den Eindruck, es ginge beim ASOG um die Frage „Gutes Verschärfen“ oder „Schlechtes Verschärfen“. Die einen deuten es so, die anderen so. Ich möchte jetzt den Blick auf das lenken, was wir aus unserer Sicht hier wirklich tun: Wir modernisieren. Wir beantworten Fragen, die sich früher nie gestellt ha- ben. Ich will das an zwei Beispielen erläutern: Vor 20 Jahren stellte sich die Frage nicht, ob die Polizei auch im Internet nach dem Aufenthaltsort von Tatverdächtigen sucht. Es stellte sich überhaupt nicht die Frage, ob Vi- deoüberwachung für die biometrische Identifizierung von Menschen in Echtzeit genutzt werden darf und wir damit alle ein Stück weit in die Überwachung geraten. Erst der technische Fortschritt stellt uns heute diese Fragen, und wir müssen es auch in Gesetzen abbilden. Die Antworten, die wir mit diesem ASOG-Entwurf geben, fallen unter- schiedlich aus – immer streng an der Sache orientiert. Bei der biometrischen Echtzeitidentifizierung von Men- schen durch Überwachungskameras setzen wir ein klares und unmissverständliches Nein. Wir wollen nicht, dass alle Menschen registriert werden, die zufällig an einer Kamera vorbeikommen. Wir schließen es deshalb wasserdicht aus, obwohl der neue AI Act der Europäischen Union hier durchaus Inter- pretationsspielraum gelassen hätte. Bei der nachträgli- chen vergleichenden Suche nach Bildern von zur Fahn- dung ausgeschriebenen Menschen im Internet sind wir hingegen zu dem Schluss gekommen, dass wir der Polizei eine Rechtsgrundlage dafür geben müssen und sollen. Wenn mit der kommerziellen Software PimEyes auch Journalisten näherungsweise den Aufenthaltsort von Menschen wie im Fall Daniela Klette ermitteln können, dann ist es an der Zeit, dass wir das auch der Polizei erlauben – mit einem klaren rechtlichen Rahmen nur für bestimmte Sachverhalte und nur mit gerichtlicher Anordnung natür- lich. Aber wir machen es. Bei der Analyse der aktuellen Sicherheitslage war wichtig zu beurteilen, ob die Polizei einen Nachholbedarf bei der Informationserhebung oder bei der Informationsauswer- tung hat. Die Erkenntnis zum Beispiel aus dem Anschlag von Magdeburg ist hier recht eindeutig: Die Videoüber- wachung, die es sogar gegeben hat, konnte den Anschlag nicht verhindern – Informationserhebung. Aber eine Analyse aller Informationen, die in verschiedenen Behör- den und in öffentlich zugänglichen Internetprofilen (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6881 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 bereits vorhanden waren, hätte durchaus das Potenzial gehabt, den Täter an seiner schrecklichen Tat zu hindern. Deswegen gehen wir hier diesen Schritt. Ja, wir wollen bei der Polizei bereits vorhandene Daten in Zukunft automatisiert auswerten. Nein, dabei wollen wir nicht auf einen Anbieter wie Palantir zurückgreifen, bei dem uns das Vertrauen fehlt, welches wir nur in einen Anbieter aus Europa entwickeln können. Ja, wir lassen an einigen kriminalitätsbelasteten Orten auch Videoüberwa- chung zu. Aber nein, wir verteilen nicht wahllos Kameras überall in der Stadt, denn wir wissen um den begrenzten Nutzen der Videoüberwachung. Wirkliche Sicherheit wird vor allen Dingen durch Sicherheitspersonal geschaf- fen. Deswegen haben wir auch mehr Polizistinnen und Polizisten – dank der Innensenatoren, die die SPD seit 2017 gestellt hat. Video hilft vor allen Dingen hier und da bei der Ermittlung von Tatverdächtigen. Sehr wichtig ist uns, dass wir ein Verbot von Racial Profiling auch in das Gesetz heben. Viele von uns können sich das kaum vorstellen. Ich musste mich natürlich auch erst damit beschäftigen, wie das ist, wenn man subjektiv das Gefühl hat, aufgrund des äußeren Erscheinungsbilds immer wieder kontrolliert zu werden. Deshalb begrenzen wir weiterhin anlasslose Kontrollen auf die kriminalitätsbelasteten Orte und schaffen für diese und für die Einrichtung von Waf- fenverbotszonen eine Mitwirkungsfunktion des Parla- ments. So beantworten wir alle Fragen, die man sich aufgrund moderner Technik und heutiger Sicherheitslage stellen kann, eng an der Sachlage entlang – so, dass die Polizei effizient arbeiten kann, und gleichzeitig so, dass Maßnahmen nicht mit vermeidbaren Grundrechtseingrif- fen verbunden sind. Wir gehen mit unserem Gesetzentwurf auch auf unange- nehme Fragen ein, um die man sich in der Vergangenheit herumgedrückt hat. Es wäre einfacher, den finalen Ret- tungsschuss nicht im Polizeigesetz zu regeln. Abgeordne- te müssen nämlich sonst Fragen beantworten, die sie vielleicht subjektiv lieber umschiffen würden. Klar ist aber auch: Wir dürfen gerade in solchen schwierigen Fragen die Polizeibeamtinnen und -beamten Berlins nicht alleinlassen – erst recht, wenn wir erkennen, dass die anderen Bundesländer schon eine Antwort auf diese Fra- ge gefunden und in ihren Länderpolizeigesetzen veran- kert haben. Die Botschaft ist: Unsere Polizei hat oft sehr schwierige Aufgaben. Der Schusswaffengebrauch ist glücklicherweise eine seltene Ausnahmesituation, aber die Politik schlägt sich bei diesen schwierigen Themen nicht in die Büsche, sondern wir stehen hinter unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und unterstützen sie mit diesem Gesetz. Gegenstand dieses Gesetzentwurfs mit seinen 736 Seiten – Entschuldigung an alle dafür, dass man das alles lesen und beraten muss! – und den vielen Einzelregelungen ist auch die Neufassung des Neutralitätsgesetzes. Ich denke, dass die Koalition hier das Richtige tut. Für den Schul- dienst wird nachgezeichnet, was das Bundesverfassungs- gericht vorgegeben hat. Gleichzeitig wird für Justiz und Polizei klargestellt, dass es in diesem staatlichen Kernbe- reich ein Neutralitätsgebot gibt. Mit dem neuen ASOG schaffen wir in mehrfacher Hin- sicht neue Grundlagen, auch bei einem anderen wichtigen Thema, nämlich der Bekämpfung häuslicher Gewalt und dem Opferschutz in diesem Bereich. Extrem wichtig ist hier, dass wir die Wegweisung von Tatverdächtigen von bisher 14 Tagen verlängern und damit 28 Tage Zeit schaffen, in denen beispielsweise ein Schutzplatz gefun- den werden kann, etwa in einem Frauenhaus. Wichtig sind auch die Grundlagen der Datenübermittlung in diesem Bereich. Kontaktdaten nicht nur der potenziel- len Opfer, sondern auch der Tatverdächtigen müssen ihren Weg zu den Beratungsstellen und zur Servicestelle Wegweiser finden, damit versucht werden kann, Men- schen von ihrem falschen Weg abzubringen. Wir verbes- sern auch die Möglichkeiten, Fallkonferenzen durchzu- führen, in denen relevante Informationen aus verschiede- nen Bereichen besprochen werden können. Wir schaffen außerdem die Möglichkeit, mit der elektronischen Fuß- fessel ein Aufeinandertreffen von Täter und Opfer nach dem sogenannten spanischen Modell zu verhindern. An die gerichtliche Anordnung gebunden, wird dieses Instrument nicht alle Lücken schließen, die bedrohte Menschen, überwiegend von Gewalt bedrohte Frauen, fürchten. Es ist aber ein weiterer Baustein des Unterstüt- zungssystems für Opfer häuslicher Gewalt. So sind wir überzeugt davon, dass wir mit dem ASOG eine zeitgemäße Rechtsgrundlage für die Arbeit unserer Polizei Berlin und für die Sicherheit, aber auch die Frei- heit in unserer Stadt schaffen. Nach der Sommerpause werden wir diesen Entwurf in mehreren Anhörungen ausführlich beraten. Ich darf mich jetzt schon für die Beratungen bedanken, die wir bis hierher gemacht haben, denn es war sehr intensiv, und viele von Ihnen haben sich auch gewundert, dass es dann doch durchaus lange dau- ert. Das ist aber dem Umfang der Regelungen geschuldet, die wir hier vorgenommen haben. Die Innenverwaltung und die Koalitionspartner hatten sehr viel zu tun, um tatsächlich zu diesem Entwurf zu kommen. Ich möchte allen für die Zusammenarbeit dabei danken. Wie gesagt, nach der Sommerpause werden wir dann die öffentliche (Martin Matz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6882 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Beratung im Parlament und in den Ausschüssen vorneh- men, und wir geben dabei natürlich unser Bestes für Ber- lin! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen hat zunächst der Kollege Franco das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein sicheres Berlin war das große Versprechen der schwarz-roten Koalition. Heute werden Sie hier von dieser Koalition Lobeshymnen auf die große Polizeige- setznovelle hören. Doch 736 Seiten machen ein Gesetz noch lange nicht zum großen Wurf. In Ihren 736 Seiten verstecken sich viele neue Befugnisse, aber eben auch viele neue Aufgaben. Erst am Montag hatten wir die Gewerkschaftsvertreter im Innenausschuss. Die Aufga- benlast und Belastung der Polizistinnen und Polizisten auf Berlins Straßen ist so hoch wie nie. Da hilft auch kein Polizeigesetz, wenn der Putz in den Wachen von der Decke fällt, wenn Sie beten müssen, dass die Duschen morgen noch funktionieren, oder mit Autos unterwegs sind, die Sie selbst bei Verkehrskontrollen aus dem Ver- kehr ziehen würden. 3 Millionen Überstunden, eine Pen- sionierungswelle in vollem Gange, und auch der Nach- wuchs wächst bekanntlich nicht auf Bäumen. Trotzdem wird auch unter dieser Koalition bei jeder Gelegenheit aufgefahren, ohne Rücksicht auf Verluste. Massen an Polizisten werden für Kontrollen in schlicht ineffektiven und unnützen Messerverbotszonen verheizt, und das, obwohl es wirklich genug zu tun gäbe. Ich sage es einmal etwas unverblümt: Bevor man von neuen Befugnissen träumt, sollte man erst einmal die Basics auf die Straße bekommen. Statt sich hier abzufeiern – der Kollege Dregger ist gleich an der Reihe – täten wir alle gut daran, die Alltagsnöte von Polizistinnen und Polizisten in Berlin mehr in den Blick zu nehmen. Wir werden diesen Gesetzentwurf in den Beratungen natürlich auf Herz und Nieren prüfen. Es stimmt, dass es sicher auch berechtigte Gründe gibt, das Gesetz anzu- packen. Deshalb will ich zumindest eine Sache hier auch positiv erwähnen. Sie haben die Ausweitung der Weg- weisungsdauer, die Fallkonferenzen und das Kontakt- und Näherungsverbot in Fällen häuslicher Gewalt aufge- nommen. Das halte ich nicht nur für richtig, ich halte es für überfällig. Es freut mich dabei übrigens, dass Sie fast wortwörtlich einen Gesetzentwurf von uns kopiert haben, aber auch das kann ja nicht schaden. Der Gewaltschutz, die Sicherheit von Frauen, verdient eine höhere Priorität. Doch leider liest sich Ihr Gesetzentwurf in großen Teilen wie ein Wunschzettel für einen Überwachungsstaat: Vi- deoüberwachung, Quellen-TKÜ, Onlinedurchsuchung und ganz viel künstliche Intelligenz – all das im Namen der Sicherheit, ohne dass Sie damit mehr Sicherheit schaffen werden. Nehmen wir die Videoüberwachung an kriminalitätsbe- lasteten Orten. Da gibt es inzwischen unzählige Studien und alle kommen zu dem gleichen Ergebnis: Videoüber- wachung verhindert keine Straftaten. Kameras ersetzen keine Einsatzkräfte. – Was soll das dann für Ihre Kamera- träume eigentlich kosten? Am Görli kommen Sie schnell in zweistellige Millionenbereiche, und das alles, damit Sie dann mit der Kamera auf dem Zaun Crackabhängige beim Konsum filmen können. Meine Güte, das hilft doch wirklich niemandem! Sie sagen zwar ständig: An der Sicherheit wird nicht gespart. – Am Ende sparen Sie aber genau für Ihre aktio- nistische Symbolpolitik die soziale Infrastruktur in der Stadt kaputt, und damit sparen Sie am Ende an der Si- cherheit. Das ist das fatale Sicherheitsverständnis des Wegner-Senats. Sicherheit durch Technik versprechen Sie sich mit Quel- len-TKÜ und Onlinedurchsuchung, doch diese Technik ist nichts anderes als das staatliche Einhacken in Handys und Laptops. Damit man das kann, braucht es Sicher- heitslücken, und Sicherheitslücken in technischen Syste- men stehen eben nicht nur der Polizei zur Verfügung, sondern auch Kriminellen – und kriminellen Staaten. In einer Zeit hybrider Bedrohungen sind Schutzlücken im digitalen Raum nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Sie sind ein konkretes Sicherheitsrisiko für alle, die Apple, Android, Microsoft nutzen, also für Sie, für mich, aber auch für Polizei, Feuerwehr und alle Be- hörden in dieser Stadt. Darüber hinaus normieren Sie dann auch noch den Ein- satz künstlicher Intelligenz und die automatisierte Daten- analyse. Ohne Zweifel wird KI auch bei der Polizei in Zukunft zur Anwendung kommen. Bei Alltagsaufgaben, vom Dolmetschen bis zur Unterstützung bei der Schreib- arbeit oder auch der Massendatenauswertung, kann KI Polizeiarbeit erleichtern, effizienter machen. Stattdessen schaffen Sie aber eine Rechtsgrundlage für eine Daten- analyse, die bis zur Erstellung von Persönlichkeitsprofi- len reicht. Glauben Sie denn wirklich, alles und jeder wird zur Gefahr, die man nur früh genug erkennen muss? (Martin Matz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6883 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Für mich klingt das weniger nach Polizeigesetz, sondern mehr nach „Minority Report“, und ich sage Ihnen ehrlich: Ich möchte das nicht. Was ist also – Herr Matz, Herr Dregger – ein gutes und modernes Polizeigesetz? – Fakt ist: Wir leben in unsiche- ren Zeiten. Wir sehen eine Zunahme objektiver Bedro- hungen. Hybride Gefahren sind längst Realität. Nicht zuletzt: Unsere Demokratie ist in Gefahr. Ein Teil dieses Hauses glaubt, ein gutes Polizeigesetz entsteht durch die Masse an weitgehenden Befugnissen, indem man an die Grenzen von dem geht, was das Bundesverfassungsge- richt erlaubt, und ja, auch manchmal darüber hinaus. Die Antwort war in den vergangenen Jahren in vielen Bun- desländern die Verschärfung von Polizeigesetzen. Hat das aber wirklich für mehr Sicherheit gesorgt? – Gerade das Erstarken autoritärer Kräfte weltweit führt uns doch vor Augen: Ohne Freiheit gibt es am Ende keine Sicherheit, und wer die Freiheit im Namen der Sicherheit ein ums andere Mal riskiert, wird am Ende beides verlieren. Diesen Weg sollten wir als Gesetzgeber nicht einschla- gen, damit wir in Berlin, der Stadt der Freiheit, auch in Zukunft sicher, frei und selbstbestimmt leben können. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Als zweite Rednerin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Boz- kurt jetzt das Wort. So, jetzt hat die Kollegin Bozkurt das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstbestimmung: Das Recht, über das eigene Leben, den eigenen Körper, das eigene Auftreten zu ent- scheiden – ohne Angst, Repression oder staatliche Will- kür. Ob im Polizeirecht oder im Schulgesetz, dieser An- spruch darf nicht relativiert werden. Genau dieses Prinzip verfehlt die Reform des sogenann- ten Neutralitätsgesetzes, die Schwarz-Rot heute hier vorlegt. Das diskriminierende Verbot religiöser Kleidung bleibt in dieser Reform bestehen. Es soll jetzt nur besser verkleidet werden: nicht als Pauschalverbot, sondern als Einzelfallprüfung. Das klingt technokratisch harmlos, bedeutet politisch aber Misstrauen per Gesetz. Es sagt: Wenn du religiös sichtbar bist, dann prüfen wir, ob du ein Problem darstellst. – Der Senat problematisiert damit nicht die Diskriminierung, sondern stellt Kriterien in Aussicht, unter denen sie erlaubt ist. Welche konkret? – Völlig unklar. Besonders perfide ist, dass Sie diesen An- spruch auch noch als Fürsorge verkaufen. Da heißt es plötzlich, man müsse Kippa tragende Beamte vor Angrif- fen schützen, oder Kopftuch tragende Lehrerinnen vor der Respektlosigkeit patriarchaler Jugendlicher bewahren. Das ist doch kein Schutz, das ist Exklusion mit mora- lisch-paternalistischem Anstrich. In dieser Logik schützt der Staat nicht Menschen, er schützt sich selbst vor dem Unbehagen aufgrund ihrer Sichtbarkeit. Neutralität wird nicht über Kleidervorschrif- ten gesichert. Neutralität zeigt sich im Handeln, in der Fähigkeit von Lehrkräften, Richterinnen, Polizisten, alle Menschen gleich zu behandeln. Sie zeigt sich im rechts- staatlichen Ethos, nicht im Outfit. Disziplinarrecht, Beu- telsbacher Konsens, Loyalitätspflichten: alles vorhanden. Wenn jemand indoktriniert oder diskriminiert, gibt es klare Konsequenzen, und zwar vollkommen unabhängig davon, ob jemand ein Kreuz, eine Kippa oder ein Kopf- tuch trägt. Wir brauchen nicht mehr Kontrolle, sondern mehr Vertrauen, nicht mehr Prüfverfahren, sondern glei- che Rechte, und nicht eine weitere Gesetzesfiktion, son- dern die Anerkennung einer gesellschaftlichen Realität. Berlin ist vielfältig, und diese Vielfalt hat das Recht, sichtbar zu sein. Ein Staat, der religiöse Sichtbarkeit als Risiko betrachtet, verliert die Glaubwürdigkeit, sich demokratisch zu nen- nen. Ein Staat, der immer nur jene schützt, die nicht an- ecken, ist kein starker Staat, sondern ein ängstlicher. Haben Sie also heute den Mut, das abzuschaffen, was nicht mehr tragbar ist. Machen Sie den Weg für ein dis- kriminierungsfreies, gerechtes Berlin frei. Schaffen Sie das Neutralitätsgesetz ab, für einen öffentlichen Dienst, der alle mitdenkt und niemanden ausschließt. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Kollege Dregger das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition aus CDU und SPD legt Ihnen heute nach zweijährigen intensiven Beratungen (Vasili Franco) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6884 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 eine umfassende Novellierung des Berliner Polizeirechtes vor. Der äußere Umfang des größten Gesetzesentwurfs in der Geschichte des Abgeordnetenhauses von Berlin gibt einen Hinweis auf sein inhaltliches Gewicht. Wir passen die polizeilichen Befugnisse an die Bedrohungslage an. Das ist überfällig! Cyber- und Sabotageangriffe auf staatliche Einrichtun- gen, auf überlebenswichtige Infrastrukturen, auf Unter- nehmen und Bürger, Spionage, Terrorgefahren, gewalttä- tiger Extremismus, organisiertes Verbrechen, Gewaltkri- minalität und vieles mehr – diese wachsenden Gefahren fordern den Rechtsstaat heraus, sie fordern uns alle her- aus. Die Menschen in unserem Land spüren diese Gefah- ren, und sie dürfen zu Recht von uns erwarten, dass wir für ihren Schutz sorgen. Wer sich dem verweigert, erschüttert das Vertrauen der Menschen in die Schutzfunktion unseres Staates. Schwindet aber das Vertrauen, dann erodiert das demo- kratische Gemeinwesen, und das können wir nicht wol- len. Deshalb ist es unsere Pflicht, unsere liberale Demo- kratie auch wehrhaft zu machen. Mit einem veralteten Polizeirecht ist das nicht möglich. Ich möchte Ihnen das an einem Beispiel verdeutlichen. Das derzeitige Polizeirecht gestattet der Polizei die Überwachung von Festnetzanschlüssen terroristischer Gefährder, nicht aber deren kryptierter Kommunikation. Wer nutzt denn heute noch Festnetzanschlüsse? Die terro- ristischen Gefährder wissen nicht einmal, was das ist. Derartige Beschränkungen sind realitätsfern. Sie gehören ins letzte Jahrhundert, aber nicht in ein modernes Polizei- recht, dass den heutigen Gefahren wirksam begegnen muss. Wir verfolgen mit unserem Gesetzesentwurf vier Ziele – erstens: Wir sorgen für mehr Sicherheit für alle in Berlin. Endlich, nach fast zehn Jahren Debatte, darf die Polizei in unseren Kriminalitätsschwerpunkten zukünftig Videoauf- klärung einsetzen, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwehren, und die Videoaufnahmen auch zur Strafverfolgung nutzen. Wer die Alexwache am Alexand- erplatz kennt, weiß, dass dort Kameras an der Außenfas- sade angebracht sind, aber diese Kameras sind auf die Außenfassade gerichtet und nicht auf den Alexanderplatz. Diese unerklärliche Beschränkung wird fallen, denn es wird darauf ankommen, den Gesamtplatz zu schützen und nicht nur die Alexwache. Ebenso erlauben wir Bild- und Tonaufnahmen an statio- nären Notrufsäulen der Polizei. Wenn Menschen in Not dort Hilfe suchen, kann die Polizei das Umfeld sehen. Das ist für Menschen in Not ein ganz wichtiger Schutz. Die Speicherfristen im öffentlichen Nahverkehr verlän- gern wir auf 72 Stunden. Wir wollen verhindern, dass das Videomaterial aufgrund einer zu kurzen Speicherfrist zu früh gelöscht wird. Diese Neuerung kommt allen Men- schen in unserer Stadt zugute. Unser zweiter Schwerpunkt betrifft den verbesserten Schutz unserer Einsatzkräfte. Bereits in unserer ersten Polizeirechtsnovelle haben wir den verbessert. Wir haben den Einsatz von Bodycams ausgedehnt und der Polizei das Elektroschockgerät als neues Einsatzmittel an die Hand gegeben. Der Taser hat sich bereits in mehr als 100 Fällen im letzten Jahr zur Eigensicherung unserer Ein- satzkräfte bewährt. Nunmehr wollen wir per richterlicher Anordnung körperliche Untersuchungen gestatten, wenn für unsere Einsatzkräfte die Gefahr einer Ansteckung durch einen einsatzbedingten engen Körperkontakt be- steht. Bei rechtzeitigem Erkennen können medizinische Maßnahmen wie die postexpositionelle Prophylaxe vor einer Ansteckung schützen. Denken Sie an die vielen Versammlungslagen in unserer Stadt. Angesichts dieses Einsatzgeschehens in unserer Stadt sind wir das unseren Einsatzkräften schuldig. Des Weiteren regeln wir zum Schutz unserer Einsatzkräf- te endlich den finalen Rettungsschuss. Das, was straf- rechtlich bereits als Nothilfe gerechtfertigt ist, soll auch polizeirechtlich zulässig sein. Es ist ein völlig unhaltbarer Zustand, dass sich unsere Einsatzkräfte im Falle eines finalen Rettungsschusses alleine verantworten müssen. Wir schaffen jetzt Klarheit, wir stehen auch hinter unseren Einsatzkräften, wenn sie schwere Entscheidungen zu treffen haben. Dritter Schwerpunkt: Besondere Aufmerksamkeit legen wir auf den Bereich der Bekämpfung von Terrorgefahren, Angriffen gegen überlebenswichtige Infrastrukturen und gegen das organisierte Verbrechen. Zum einen geht es hier darum, der Polizei den Einsatz von Drohnen für Übersichtsaufnahmen und weitere Datenerhebungen zu gestatten, aber es geht auch um die Befugnis der Polizei, gegen feindliche Drohnen vorzugehen. Zum anderen geht es um die elektronische Kommunikation terroristischer Gefährder und schwerer Verbrecher. Die muss auf der Grundlage eines gerichtlichen Beschlusses überwacht werden können. Hierzu führen wir die Quellen- Telekommunikationsüberwachung und die Onlinedurch- suchung ein. (Burkard Dregger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6885 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Ferner begründen wir die Pflicht von Telekommunikati- onsunternehmen zur Auskunft über die Bestandsdaten von Telefonanschlüssen sowie die Verkehrs- und Nut- zungsdaten. Dies ist für die Ermittlung terroristischer Gefahren unumgänglich. Des Weiteren wollen wir die Polizei berechtigen, Telekommunikationsverbindungen zu unterbrechen, zum Beispiel, um die Kommunikation von Gefährdern gezielt zu stören oder um zu verhindern, dass ein Sprengsatz über eine Telekommunikationsver- bindung gezündet werden kann. Auch die Funkzellenab- frage zur Gefahrenabwehr muss kommen, ebenso die elektronische Fußfessel, um die Bewegung von Gefähr- dern überwachen und von ihnen ausgehende Gefahren abwehren zu können. Wer könnte angesichts der Bedro- hungslage ernsthaft dagegen sein? Der vierte Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist der Schutz vor häuslicher partnerschaftlicher Gewalt. In den letzten zehn Jahren ist die jährliche Zahl erkannter häuslicher Gewalttaten um 31 Prozent auf fast 20 000 gestiegen. Wir wollen neue Wege gehen, um dieser negativen Entwick- lung entgegenzuwirken. Zum einen werden wir das ma- ximale Betretungsverbot für häusliche Gewalttäter von 14 auf 28 Tage verlängern. Diese längere Frist ermöglicht es Opfern häuslicher Gewalt, besser Schutz nach dem Ge- waltschutzgesetz zu erhalten. Entschuldigung, Herr Kollege! – Ich darf Sie auf der Pressetribüne bitten, keine Fotos auf die Unterlagen der Abgeordneten zu machen!
Es kommt uns darauf an, dass die bedrohten Partner nicht länger der Gewalt ihrer Partner – – Ich sage es noch einmal: Ich darf Sie bitten, jetzt sofort das Fotografieren der Unterlagen und der Laptops der Abgeordneten zu unterlassen! Bitte schön, Herr Kollege!
Danke schön, Frau Präsidentin! – Mit der elektronischen Fußfessel kann in Hochrisikofällen der Aufenthaltsort des Gewalttäters überwacht und das gefährdete Opfer per Sicherheitsmitteilung frühzeitig gewarnt werden, sollte sich der Gewalttäter nähern. Neue Identitäts- und Aufent- haltsdaten der gefährdeten Personen bleiben künftig unter Verschluss, und die Krisenintervention durch Beratungs- und Vermittlungsstellen zum Zwecke der Gewaltpräven- tion wird zukünftig wirksam ermöglicht. Diese wichtigen Schritte werden bundesweit gefordert. Wir gehören zu den Ersten, die sie entschlossen umsetzen. Das ist nur ein kleiner Ausschnitt unserer Neuerungen für das Polizeirecht Berlins. Die Koalition aus CDU und SPD kann stolz sein, dass sie hier Handlungsstärke und Entschlusskraft beweist. Diese Polizeirechtsreform ist ein Quantensprung für die Verbesserung der Sicherheit in Berlin. Halten wir uns immer vor Augen: Ohne Sicher- heit, Recht und Ordnung ist ein friedliches Zusammenle- ben in dieser Stadt nicht denkbar, und ohne Sicherheit, Recht und Ordnung ist auch die freie Entfaltung der ein- zelnen Persönlichkeit nicht möglich. Deswegen ist es unsere vorrangige Pflicht, dass unsere Bürgerinnen und Bürger frei und sicher leben können. Dem dient unsere Polizeirechtsreform. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Linksfraktion hat der Kollege Schrader jetzt das Wort.
Danke für den Begrüßungsapplaus! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Am Montag im Innenausschuss hat uns Gangway, ein Träger für Stra- ßensozialarbeit, eindringlich geschildert, dass wegen der drohenden Einsparungen kein kontinuierliches Arbeiten mit jungen Menschen mehr möglich ist. Vor wenigen Tagen hat uns auch die Servicestelle Wegweiser – sie macht proaktive Täterarbeit bei häuslicher Gewalt mit dem Ziel, Betroffene zu schützen – geschrieben, dass sie von Kürzungen betroffen ist und das Projekt vor dem Aus steht, wenn weiter gespart wird. Im Bereich Bildung und Jugend laufen gerade die Präventionsprojekte Sturm, weil die Bildungssenatorin angekündigt hat, die Zuwendungen auf null zu setzen. Dazu gehören Projekte wie zum Bei- spiel die Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus oder Projekte für Gewaltprävention an Schulen. Ich könn- te das jetzt noch eine ganze Weile fortsetzen. In dieser Situation wollen Sie von der Koalition sich dafür abfei- ern, dass Sie mehr für Sicherheit tun? Merken Sie eigent- lich noch was? Sie legen die Axt an die soziale Infrastruktur in dieser Stadt, an die Jugendarbeit, an die Gewaltprävention, an die Resozialisierung. (Burkard Dregger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6886 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Ich sage Ihnen, das wird die sozialen Konflikte in dieser Stadt verschärfen. Und das wird auch Auswirkungen auf die Sicherheit haben. Diese Koalition macht die Stadt unsicher. Ihre einzige Antwort darauf ist Überwachung, und zwar in einem Ausmaß, das wirklich jegliches Maß verloren hat. Sie wollen die KI-gestützte Videoüberwachung an den kriminalitätsbelasteten Orten einführen. Das heißt, ein Algorithmus, den niemand kennt, soll die Menschen überwachen und der Polizei sagen, wann sie eingreifen soll. Ob das was bringt, ist nicht belegt. Das hat der Kollege Franco gesagt. Sie wollen die Funkzellenabfrage zur Gefahrenabwehr einführen. Das ist ein Instrument, bei dem schon jetzt im Rahmen der Strafverfolgung regelmäßig Tausende Mo- bilgeräte erfasst werden. Allein diese beiden Punkte wer- den dazu führen, dass sich quasi niemand mehr der staat- lichen Überwachung im öffentlichen Raum entziehen kann. Sie wollen dazu noch die Onlinedurchsuchung und die Quellen-TKÜ einführen. Das ist aus guten Gründen ein wirklich, ich sage es mal vorsichtig, hoch umstrittenes Instrument. Der Staat nutzt dabei eine Spionagesoftware und kann de facto unbegrenzt auf sämtliche Daten eines Geräts zugreifen. Bei jedem von uns sind da intimste Informationen drauf. Das ist auch ein Problem für die IT-Sicherheit, und zwar für uns alle. Das wird von denen, die das wollen, immer verschämt verschwiegen. Der Staat müsste Sicherheitslü- cken in IT-Systemen eigentlich schließen, aber wenn er sie selbst zur Überwachung ausnutzt, dann bestehen sie weiter auf allen Geräten, auch auf denen, die der Staat selbst nutzt. Das ist ein Schuss ins eigene Knie. Sie pro- duzieren IT-Unsicherheit für uns alle, liebe Koalition! Dann wollen Sie noch die automatisierte Massendaten- analyse erlauben, alle polizeilichen Daten verknüpfen und mit KI auswerten. Das ist an sich schon ziemlich gruselig. Aber es gibt dafür auf dem Markt aktuell nur einen Anbieter, nämlich die Software Palantir des Antidemokraten und Trump- Kumpels Peter Thiel. Na, herzlichen Glückwunsch, liebe Koalition! In Hessen ist das übrigens auch schon passiert, obwohl man das am Anfang anders beteuert hat, lieber Herr Matz! Sie planen den Einsatz von Kameradrohnen mit KI- gestützter Videoüberwachung bei Großveranstaltungen. Die schwirren dann künftig über dem Karneval der Kul- turen und ähnlichen Veranstaltungen herum. Sie wollen erlauben, dass die Polizei illegale Bildersammlungen im Internet für den biometrischen Datenabgleich nutzt. Sie wollen den finalen Todesschuss. Ich nenne ihn so. Die Hemmschwelle beim Schusswaffeneinsatz wird also weiter sinken. – Ah ja, da klatscht die AfD, interessant! – Es wird ja immer gesagt, das habe ich jetzt auch schon wieder ge- hört: Das sei jetzt alles so wunderbar ausgewogen. – Ich will Ihnen mal was sagen: Es ist nicht lange her, da haben wir, und zwar über die Fraktionen hinweg, Bayern als abschreckendes Beispiel für ausufernde Grundrechtsein- griffe diskutiert. – Andreas Geisel, du wirst dich erinnern. – Ich sage Ihnen jetzt mal: Wenn das alles so kommt, wie es im Gesetzentwurf steht –, und da schaue ich jetzt mal insbesondere die SPD-Fraktion an: Was ihr hier mit- macht, kann locker mit Bayern mithalten, und dass ihr der CSU Konkurrenz macht in Sachen Überwachungsstaat, das muss man echt erst mal schaffen, liebe SPD-Fraktion! Leider überschattet das alles die wenigen Punkte in dem Entwurf, über die man ja tatsächlich diskutieren kann: die Verlängerung der Frist für die Wegweisung bei häusli- cher Gewalt oder die Rechtsgrundlage für die Daten- übermittlung für den proaktiven Opferschutz und die proaktive Täterarbeit. Das sind Punkte, die können im Kampf gegen häusliche Gewalt helfen. Aber es macht einen doch fassungslos, denn auf der einen Seite diese rechtlichen Änderungen zu schaffen und gleichzeitig den Trägern, die das am Ende machen, die finanzielle Grund- lage wegzukürzen, ist doch absolut widersinnig, liebe Koalition! Deswegen ist es am Ende auch unter dem Strich die Si- mulation von Sicherheit, was Sie hier machen. Das ver- kaufen Sie den Leuten als Sicherheit, ist aber keine. Ich habe jetzt in zwei Untersuchungsausschüssen zum An- schlag am Breitscheidplatz und zum Neukölln-Komplex wirklich umfassend das Handeln von Sicherheitsbehörden aufgearbeitet, und ich kann Ihnen sagen: In keinem davon waren fehlende Befugnisse das Problem, sondern organi- satorische Mängel, Kompetenzmängel, Kommunikati- onsmängel, manchmal auch personelle Mängel. Das ist natürlich ein bisschen schwieriger zu bearbeiten und zu bewerkstelligen, als sich neue Befugnisse auszudenken und die ins Gesetz zu schreiben. Aber solange sich das nicht ändert, wird es auch keinen Gewinn an Sicherheit geben. (Niklas Schrader) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6887 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN –
Richtig!] Und dass polizeiliche Macht auch eingehegt und kontrol- liert werden muss, spielt bei Ihnen auch keine Rolle mehr. Wir haben zu dem Thema, um jetzt noch mal kurz etwas zu unserem eigenen Gesetzentwurf zu sagen, eine gesetzliche Klarstellung vorgelegt, dass das Filmen von Polizeieinsätzen in der Öffentlichkeit zulässig ist. Die Rechtsprechung ist da klar. Die Polizei weiß das auch, unterbindet das Filmen aber leider immer wieder. Das ist nicht im Sinne der Aufklärung. Deshalb sagen wir: Transparenz und Kontrollierbarkeit von Polizeihandeln sind in einem demokratischen Rechtsstaat zentral. Des- wegen wollen wir diese gesetzliche Klarstellung. Wir sehen auch heute wieder: Es ist nicht egal, wer re- giert. Es braucht eine Kraft in der Regierung, die die Grund- rechte verteidigt, und wenn die nicht da ist, dann kommt so ein Rundumschlag gegen die Grundrechte heraus, wie ihn die Koalition heute vorgelegt hat. Sie können sich sicher sein, in dieser Stadt wird sich Protest dazu regen, und das völlig zu Recht. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Die zweite Rednerin für die Linksfraktion ist die Kollegin Eralp. – Bitte schön!
Sehr geehrte Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kol- legen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Dass Sie die Anpassung des sogenannten Neutralitätsgesetzes und damit die Diskriminierung kopftuchtragender Frauen, Lehrerinnen als Omnibus an die 736-seitige Änderung des Sicherheitsgesetzes dranhängen, lässt sich an sich schon als Akt der Diskriminierung bezeichnen. Sie degradieren damit dieses wichtige Thema zu einem Anhängsel und ordnen es auch noch der Sicherheitspoli- tik zu. Damit nicht genug, haben Sie in den Titel der Beratung auch noch „rechtsstaatliche Neutralität“ geschrieben. Unter dem Claim staatliche Neutralität wird derzeit ein Kulturkampf von rechts geführt, in dem Regenbogenfah- nen abgehängt werden und Organisationen, die sich für Menschenrechte und Diskriminierungsschutz einsetzen, mit Fördermittelentzug bedroht werden. [Vereinzelter Beifall bei der AfD –
Bravo!] Dabei geben weder das Grundgesetz noch die Berliner Verfassung eine Werteneutralität vor. Im Gegenteil, das Grundgesetz ist vor dem historischen Hintergrund ein antifaschistisches und antirassistisches Manifest. Es ver- pflichtet den Staat zum Einsatz für die in Artikel 1 ver- briefte Menschenwürde und den in Artikel 3 garantierten Diskriminierungsschutz. Dem sogenannten Neutralitätsgesetz liegt ein falsches Verständnis von Neutralität zugrunde. Natürlich soll niemand in Schulen oder staatlichen Einrichtungen poli- tisch oder religiös indoktriniert werden, aber das einer Frau zu unterstellen allein aufgrund der Tatsache, dass sie ein Kopftuch trägt, ist rassistisch und diskriminierend. Ihre Gesetzesänderung ist daher eine Enttäuschung, nicht nur für die Musliminnen in der Stadt, sondern auch für die Antidiskriminierungspolitik insgesamt. Zwar schaffen Sie endlich das pauschale Kopftuchverbot für Lehrkräfte ab, aber zugleich behalten Sie sich vor, im Einzelfall doch ein Verbot auszusprechen. Aber wie soll der Schulfrieden im Einzelfall allein durch das Tragen eines Kopftuchs gestört werden? Könnten da nicht vorur- teilsbehaftete Beschwerden über eine Lehrkraft ausrei- chen? Durch diese Formulierung tragen Sie den Unfrie- den an die Schulen. Sie haben außerdem die von Verfassungsgerichten er- zwungene Minimallösung gewählt. Aus unserer Sicht ist es aber antidiskriminierungs- und verfassungspolitisch notwendig, darüber hinauszugehen, denn warum sollen kopftuchtragende Frauen keine guten Richterinnen, Staatsanwältinnen oder Polizistinnen sein können? Sie müssen den gleichen Zugang zu allen Berufen haben wie alle anderen Berlinerinnen und Berliner auch. Neutralität bedeutet in einer Einwanderungsgesellschaft, dass sich diese Vielfalt auch im öffentlichen Dienst ab- bildet. Deswegen werden wir als Linke weiter für die vollständige Abschaffung des sogenannten Neutralitäts- gesetzes kämpfen, damit die Diskriminierung von Mus- lima in allen Arbeitsbereichen endlich ein Ende hat. – Danke! (Niklas Schrader) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6888 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Für die AfD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Weiß das
Der Faschismus ist zurück!] Wir brauchen zusätzlich zu dieser Novelle konsequente Massenabschiebungen straffälliger Ausländer, sofortige Rückführung von Gefährdern, ein Ende der Duldungskultur, eine massive Verschärfung des Bleiberechts und Programme und Anreize zur freiwil- ligen Rückkehr. [Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo! –
Das ist menschenverachtend! – Weitere Zurufe] Ich komme jetzt abschließend noch zur Änderung des Artikel 29 der Verfassung von Berlin, dem Neutralitäts- gesetz, wie sie mit der Neufassung von Artikel 29 einher- geht. Diese betrachten wir als tiefgreifenden Einschnitt in das Verständnis staatlicher Zurückhaltung gegenüber religiösen Bekenntnissen. Künftig soll das Tragen religi- öser Symbole durch Lehrkräfte an Schulen nicht mehr generell untersagt werden, sondern im Einzelfall darauf geprüft werden, ob eine konkrete Gefährdung des Schul- friedens vorliegt. Dass diese Einzelfallregelung zum Glück ausschließlich für den Schulbereich – und das ist schon schlimm genug – gilt, gilt es zu begrüßen. Die bisherigen klaren Regelungen für Polizei, Justiz und (Thorsten Weiß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6890 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Justizvollzug müssen unserer Meinung nach unangetastet bleiben. Dort muss auch weiterhin ein ausdrückliches Verbot religiöser und weltanschaulicher Symbole gelten. Denn Beamte in hoheitlicher Funktion müssen nach wie vor sichtbar für die Neutralität – auch wenn das einigen nicht gefällt – des Staates stehen. Die politische Diskussion um die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes von gerade eben, insbesondere durch den Vorstoß des Antrags der Linken, zeigt ja, dass es durchaus Bestrebungen gibt, dieses Prinzip auch in anderen Bereichen zu relativieren. Sie müssen zum Schluss kommen, Ihre Redezeit ist abge- laufen!
Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin! Wenn etwa gefordert wird, Polizisten künftig das Tragen des Kopftuchs zu erlauben, und ich sage es im letzten Satz – Nein, Sie müssen jetzt zum Schluss kommen, –
– ganz deutlich, das wäre dann – – weil Sie bereits eine halbe Minute über die Zeit geredet haben!
– nicht nur ein symbolischer Tabubruch – – [Das Mikrofon des Redners wird abgestellt. – Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD –
Mit Faschisten reden, bringt nichts! – Thorsten Weiß (AfD) entfernt sich vom Rednerpult –
Vielen Dank für Ihre Großzügigkeit! Beifall bei der AfD – Weitere Zurufe von der AfD – Zurufe von links: Zurück in die rechte Ecke! – Muss das Video eben etwas kürzer werden!] Für den Satz „Vielen Dank für Ihre Großzügigkeit!“ bekommen Sie, Herr Weiß, einen Ordnungsruf für Kritik am Stuhl. [Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN –
Vielen Dank! – Weitere Zurufe von der AfD – Zuruf von links: Jetzt hat er mal die Maske fallenlassen!] Für den Senat spricht nun die Senatorin für Inneres und Sport. – Bitte sehr, Frau Senatorin Spranger! Entschuldigen Sie, Frau Senatorin! – Der nächste Ord- nungsruf geht an Herrn Lindemann dafür, dass er kriti- siert, dass Herr Weiß, dafür, dass er sich bedankt hat, einen Ordnungsruf bekommen hat, wieder für Kritik am Stuhl. Wir können das übrigens so weitermachen, wir können jetzt aber auch in der Tagesordnung fortfahren. Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich wollte eigentlich nicht darauf eingehen, aber solche Reden spalten die Gesellschaft. [Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN –
Ihre Politik spaltet die Gesellschaft! – Zuruf von Robert Eschricht (AfD) – Weitere Zurufe von der AfD] Sie haben kein Konzept, das Probleme löst. [Melanie Kühnemann-Grunow (SPD): Nichts ist da gekommen! Gar nichts! –
Dann haben Sie mir eben nicht zugehört! –
Falsch! – Weitere Zurufe von der AfD] – Gar nichts, genau! – Ihr Konzept ist Spaltung, und das ist nicht richtig. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Stellen Sie sich vor, eine Frau ist Opfer häuslicher Ge- walt. Sie erlebt zu Hause Schläge, Demütigungen, psy- chische und physische Verletzungen. Diese Frau ringt sich durch zu einer Anzeige. Nun muss sie in nur 14 Tagen alles unternehmen, um für sich Schutz zu or- (Thorsten Weiß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6891 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 ganisieren. Denn nur so lange kann ihr Partner, der Täter, der Wohnung verwiesen werden. Sie hat Angst vor weite- rer Gewalt, sie hat sehr wenig Zeit und Stress, um recht- zeitig beim Familiengericht eine Gewaltschutzanordnung zu bewirken oder einen sicheren Ort zum Beispiel in einem Frauenhaus zu finden. Stellen Sie sich vor, ein Bekannter oder eine Bekannte von Ihnen wird Freitagabend auf dem Heimweg in der U- Bahn angegriffen; vielleicht weil er oder sie sich offen als homosexuell zu erkennen gibt oder eine trans Person ist; vielleicht, weil er oder sie vermeintlich fremd aussieht; vielleicht, weil er oder sie sich über die zu laute Musik beschwert hat. Er oder sie kommt mit Blessuren davon. Sie hören von Ihrer oder Ihrem Bekannten davon am Samstag. „Auf jeden Fall anzeigen!“, sagen Sie, „auf jeden Fall!“. Ihre Bekannte, Ihr Bekannter zögert, geht erst am Montag zur Polizei und gibt dort eine Anzeige auf. Doch die Beweise wurden inzwischen gelöscht, denn die Aufnahmen der BVG dürfen rechtlich nur 48 Stunden gespeichert werden. Stellen Sie sich vor, die Sicherheitsbehörden können bei Terrorgefahr nicht mehr die Kommunikation der Ver- dächtigen abhören. Warum? – Weil ein Gefährder eine WhatsApp-Nachricht schickt und nicht mehr eine SMS. Die SMS wäre nicht verschlüsselt gewesen, WhatsApp- Nachrichten sind alle verschlüsselt. Die SMS hätte die Polizei lesen können, die WhatsApp-Nachricht nicht. Sie brauchen sich all das eigentlich gar nicht vorzustellen, denn das ist der heutige Stand der Dinge. Solche Fälle dürfen so nicht mehr vorkommen. Darauf haben wir eine Antwort, über die wir heute ge- meinsam beraten. Diese Antwort ist das sicherheitspoliti- sche Kernstück dieser Koalition: die umfassende Moder- nisierung des Berliner Polizeirechts, also vor allem des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. Das „umfassend“ können Sie wörtlich nehmen, es wurde hier schon mehrfach gesagt: 736 Seiten umfasst der Ge- setzentwurf. Meine Beispiele zu Beginn zeigen Ihnen schon, wir sprechen hier von der tiefgreifendsten und wichtigsten Reform unseres Polizeirechts der letzten Jahre. Wobei, das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin umfasst ja mehr als landläufig mit dem Begriff Polizeirecht gemeint ist. Neben Repression beinhaltet es sehr viele Aspekte der Prävention und Intervention, und genau dem entspricht der im Koalitionsvertrag festgeschriebene Dreiklang von Prävention, Intervention und Repression. Mit dieser Reform lösen wir das politische Versprechen ein, das wir mit dem Koalitionsvertrag gemeinsam gege- ben haben. Es ist eine Reform, auf die die Polizei Berlin schon so lange gewartet hat. Wir passen die Befugnisse der Polizei den tatsächlichen Herausforderungen an, wir machen die Polizei stärker und geben ihr mehr Rechte. Unsere Polizei Berlin wird künftig das Gewaltmonopol des Staates noch besser sichern können. Andere Bundesländer haben schon längst auf die verän- derte Sicherheitslage in Deutschland reagiert. Berlin tut das jetzt auch, und zwar sehr entschlossen. Wir stärken nachhaltig den Opferschutz. Wir sorgen dafür, dass die Polizei Berlin technisch auf die Höhe der Zeit kommt und uns die Kriminellen nicht mehr an der Nase herumführen, weil sie, fast schon selbstverständlich, wie das Beispiel WhatsApp zeigt, oftmals einen technischen Vorsprung vor der Polizei Berlin haben. Wir führen zum Beispiel auch klare Leitplanken für den Einsatz künstlicher Intelligenz ein. Was wir hier beraten, ist mehr als das ASOG. Es ist ein Artikelgesetz, mit dem wir zusätzlich unter anderem auch punktuelle, verfas- sungskonforme Anpassungen am Berliner Neutralitätsge- setz vornehmen. Außerdem nehmen wir Änderungen am Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs, am Berliner Datenschutzgesetz und am Gesetz über das Ver- fahren der Berliner Verwaltung vor. Dieser Entwurf ist natürlich nicht das Werk eines oder einer Einzelnen. Es ist das Ergebnis gemeinsam über- nommener politischer Verantwortung in dieser Koalition. Viele haben sich eingebracht, in meinem Haus, hier im Abgeordnetenhaus, bei den Sicherheitsbehörden, um nur einige zu nennen. Sie haben ihre Expertise eingebracht mit Sachverstand, Erfahrung, klugen Anmerkungen und kritischen Hinweisen. Es wurde intensiv diskutiert, aber auch kompromissbereit gearbeitet. Ihnen allen sage ich ein herzliches Danke. Diese Reform wäre ohne Sie alle nicht möglich. Bevor ich auf zentrale Neuerungen im ASOG eingehe, möchte ich daran erinnern, dass wir wichtige erste Schrit- te für mehr Sicherheit in dieser Stadt getan haben. Schon kurz nach der Wahlwiederholung haben wir umgehend mit der Arbeit am ASOG begonnen und erste Änderun- gen bereits umgesetzt. Im Dezember 2023 haben wir die Höchstdauer des Unterbringungsgewahrsams von zwei auf bis zu fünf Tage verlängert. Der Einsatz von Bo- dycams wurde entfristet und technisch verbessert. Das Pre-Recording wurde auf 60 Sekunden ausgeweitet. 3 000 neue Bodycams wurden angeschafft, und wir haben das Einsatzmittel Taser im Gesetz zur Anwendung unmit- telbaren Zwangs erstmals ausdrücklich geregelt, sodass die Distanz-Elektroimpulsgeräte rechtssicher auf den Abschnitten eingesetzt werden können. Auch die ersten Waffen- und Messerverbotszonen als Teil unserer Stra- (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6892 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 tegie gegen Messerkriminalität waren ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Sicherheit, den die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt von uns erwarten. Diesen Kurs setzen wir mit der umfassenden Modernisie- rung des ASOG fort. Mit dieser Novelle erhöhen wir auch die Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger im öf- fentlichen Raum. So machen wir die Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten möglich. Das sind Orte in dieser Stadt, an denen sich unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger am wenigsten sicher fühlen und an denen viele Delikte registriert werden. Deshalb ist es wichtig, hier der Polizei mehr Möglichkeiten für die effektive Überwa- chung zu geben. Das wirkt präventiv, verbessert aber auch die Möglichkeit zur Strafverfolgung. Wir werden im Zusammenhang mit der Videoüberwachung an kriminali- tätsbelasteten Orten auch den Einsatz von künstlicher Intelligenz im ASOG ermöglichen. Es geht nicht darum, Personen zu identifizieren, sondern um das Erkennen von Verhaltensmustern. So können Polizeidienstkräfte schneller Maßnahmen zur Interventi- on oder sogar Vermeidung von Straftaten ergreifen, wenn sie entsprechende Situationen auf Monitoren sehen. Die Berliner Verkehrsbetriebe dürfen Videoaufzeichnungen statt wie bislang – ich habe es vorhin gesagt – nur 48 Stunden jetzt länger vornehmen, nämlich 72 Stunden. Das ist ein echter und spürbarer Gewinn für die Opfer, wie mein Beispiel eingangs schon gezeigt hat. Es gibt ihnen mehr Zeit, das Geschehene zu verarbeiten und eine Anzeige zu erstatten, für die es dann noch Videoaufnah- men auch als Beweismittel gibt. Denn die Praxis zeigt, dass Videoaufnahmen einen wichtigen Beitrag leisten, um Tatverdächtige zu identifizieren und Tathergänge zu rekonstruieren. Des Weiteren werden wir ein Pilotprojekt im Kiez rund um den Kurfürstendamm oder die Kurfürstenstraße mit einer stationären polizeilichen Notrufsäule mit integrier- ter Videotechnik starten. Damit sollen Personen, die den Notruf auslösen, besser vor Angriffen geschützt werden, denn am anderen Ende der Videoverbindung sitzt direkt die Polizei Berlin, die sofort sieht, was passiert und die zum Beispiel auch Verletzungssituationen schon beim Notruf erfassen können. Mit der Modernisierung des ASOG modernisieren wir des Weiteren auch die technischen Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden. Die Antwort auf die verschlüsselte WhatsApp Nachricht oder die verschlüsselten WhatsApp- Anrufe des Gefährders ist die sogenannte Quellen-TKÜ. Mit der Quellen-TKÜ ermöglichen wir rechtlich den Zugriff der Polizei auf das Kommunikationsgerät, also beispielsweise das Smartphone des Gefährders. Nur so können wir die Kommunikation erfassen, bevor sie ver- schlüsselt wird. Das ist ein tiefer Eingriff. Das ist mir bewusst. Deshalb gelten dafür enge Voraussetzungen, nämlich der Richtervorbehalt und die strikte Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Die Quellen-TKÜ-Maßnahme ver- hindert schwere Straftaten und ist auch nur dafür zulässig. Gleiches gilt für die Onlinedurchsuchung, die wir eben- falls ausschließlich zur Verhütung terroristischer Strafta- ten und besonders schwerer OK-Delikte ermöglichen werden. Diese beiden von mir vorgestellten Maßnahmen sind übrigens bereits heute in der Strafprozessordnung bundesweit vorgesehen, nur bislang nicht im Gefahren- abwehrrecht von Berlin. Das holen wir jetzt nach. Wir werden die Berlinerinnen und Berliner auch künftig nicht mit Überwachungsmaßnahmen überziehen – um auch das klar zu sagen. Denn wer sich die Mühe macht, die einschlägigen Statis- tiken zu lesen, lernt, dass dieses Instrument bundesweit mit äußerster Zurückhaltung angewandt wird. Auch wenn ich davon ausgehe, dass es in Berlin wenige Fälle sein werden, braucht die Polizei für eine effektive, schnelle Arbeit diese Möglichkeiten. Unser Anspruch muss sein, schwere Verbrechen schon im Vorfeld gezielt abwehren zu können. Zur besseren Bekämpfung vor allem der or- ganisierten Kriminalität erhält die Polizei zudem die Möglichkeit, Kryptowährungen wie Bitcoin und andere virtuelle Währungen zu beschlagnahmen, und zwar schon gefahrenabwehrend, das heißt, zur Verhinderung von Straftaten. Wir treffen damit die organisierte Kriminalität noch besser an der Stelle, an der es ihr wirklich wehtut, nämlich beim Geld, beim Vermögen. Und das heißt heut- zutage immer öfter auch Bitcoin und Co. Sie werden sich sicherlich noch an den Fall Daniela Klet- te erinnern. Hier wurde es einmal heute schon gesagt: Journalisten hatten mithilfe von KI schon früher Informa- tionen zu der seit Jahren gesuchten mutmaßlichen RAF Terroristin gewonnen, als die Ermittler sie auf Bildern eines Capoeira Vereins identifiziert hatten. Während die Fahnder mangels rechtlicher Möglichkeiten mühselig Daten auswerteten, haben andere längst schneller Er- kenntnisse erhalten. Was ist das für ein Signal an die Öffentlichkeit, wenn die Polizei Berlin mit ihren rechtlichen und technischen Möglichkeiten so eklatant hinterherhinkt? Deshalb bringen wir die Polizei Berlin auch in diesem Kontext auf die Höhe der Zeit. Künftig darf sie zur Auf- klärung schwerer Straftaten auch öffentlich zugängliche digitale Informationen nutzen, etwa Bilder aus dem Netz, und diese KI-gestützt mit vorhandenen Daten abgleichen. (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6893 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Die Recherche, die heute oft Tage oder Wochen dauert, wird so in kürzester Zeit zu Ergebnissen führen. Aber auch beim KI-Einsatz ziehen wir klare Grenzen. Wir schließen die biometrische Fernidentifizierung bei der Livevideoüberwachung ganz klar aus. Das heißt, es wird keine KI-gestützte Personenerkennung bei Video- überwachung geben. Genauso schaffen wir mit der Reform die rechtliche Grundlage für die Einführung verfahrensübergreifender Recherche- und Analysesysteme. Stellen Sie sich das vor wie eine Suchmaschine der Polizei, die über alle internen Datenbanken hinweg suchen kann. Dass so eine techni- sche Lösung sinnvoll und wichtig ist, haben alle Länder gerade erst auf der IMK bekräftigt. Wohlgemerkt geht es hierbei nicht um neue Befugnisse zur Datenerhebung, sondern um die schnellere und bessere Auswertung und Nutzung von bereits vorhandenen und rechtmäßig ge- speicherten Daten. Schnelligkeit ist eine Kernfähigkeit, wenn es um die Verhinderung von Straftaten geht. Auch der Einsatz von Drohnen wird mit dem neuen ASOG geklärt. Übersichtsaufnahmen, auch mit Drohnen, sind nun klar geregelt für die Polizei Berlin und die Ber- liner Feuerwehr. Genauso klar geregelt ist nun die Ab- wehr von Drohnen, wenn sie eine Gefahr darstellen kön- nen, das heißt, schon im Vorfeld einer absehbaren Ge- fahr. Außerdem regeln wir den Bereich der Informationsge- winnung bei Telekommunikation und Telemediennut- zung neu. Hier geht es um die Ermöglichung der Be- standsdatenauskunft, die seit Langem zum bewährten Standard aller anderen Polizeigesetze gehört: die Erhe- bung von Verkehrs- und Nutzungsdaten sowie die Funk- zellenabfrage. Warum sind Funkzellenabfragen so wich- tig? – Stellen Sie sich vor, eine unbekannte Person hält sich wiederholt und ohne erkennbaren Grund in unmittel- barer Nähe zu einer Grundschule auf, und es gibt schon erste Berichte über ein Ansprechen einzelner Schulkinder durch diese unbekannte Person. Hier kann bei wiederhol- ter Sichtung der Person in einem eingegrenzten Zeitraum eine Funkzellenabfrage aller eingewählten Mobilgeräte entscheidende Ansätze zur Identifizierung der unbekann- ten Person und somit zur Verhütung einer von dieser mutmaßlich ausgehenden Gefährdung von Leib, Leben oder sexueller Selbstbestimmung betroffener Kinder liefern. Und wir haben in Berlin endlich eine ausdrückliche Re- gelung für den finalen Rettungsschuss. Alle anderen Bundesländer haben das schon in ihren Polizeigesetzen. Aus vielen Gesprächen weiß ich, dass sich Einsatzkräfte in Extremlagen im rechtlichen Sinn alleingelassen fühlen. Wir stellen mit der neuen Regelung klar, dass die Polizei als Institution handelt. Es ist aber nicht der erste Beamte, der ungewollt und schicksalhaft in eine Extremsituation kommt. Der Staat gibt den Einsatzkräften Rechtssicher- heit in solch hochdramatischen Lagen. Gleichzeitig schaffen wir eindeutigere Regelungen für den polizeilichen Schusswaffengebrauch. Es gilt dabei die bewährte Formel: Die Schusswaffe darf eingesetzt werden, wenn eine gegenwärtige Lebensgefahr oder eine gegenwärtige Gefahr einer schwerwiegenden Körperver- letzung besteht. Das ASOG ist mehr als ein Polizeigesetz. Es ist auch ein Gesetz, das Opfer besser schützt. Mit der Reform wird sehr viel mehr Raum für Prävention und Intervention zum Opferschutz geschaffen. Was heißt das konkret? – Die Polizei wird künftig die Möglichkeit haben, Kontaktdaten von Betroffenen oder Tatverdächtigen direkt an Bera- tungsstellen zu übermitteln. Hier stand bislang der Daten- schutz dem Opferschutz im Weg. So trägt das Gesetz dazu bei, dass Beratungsstellen schneller helfen können. Fallkonferenzen, bei denen sich Polizei und andere Stel- len austauschen, erhalten eine klare polizeirechtliche Grundlage. Die Polizei kann sich aktiv einbringen und Informationen rechtssicher teilen. Das ist im Grunde eine Sache des gesunden Menschenverstands. Leider stand es bislang nicht im Gesetz. Jetzt schließen wir diese Lücke und schaffen damit Rechtssicherheit. Zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt wollen wir neue Maßstäbe setzen. Künftig kön- nen Wohnungsverweisungen bis zu 28 Tage verlängert werden. Das ist eine Verdopplung und eine große Entlas- tung für die betroffenen Frauen. Es sind vor allem Frau- en, die Opfer von häuslicher Gewalt oder Partnerschafts- gewalt sind. Die davon Betroffenen erhalten deutlich mehr Zeit, um beim Familiengericht aktiv zu werden. Auch polizeiliche Kontakt- und Näherungsverbote wer- den nun ausdrücklich gesetzlich geregelt. Wir regeln weiterhin nicht nur die gerichtliche Anordnung sogenann- ter elektronischer Fußfesseln, wir führen zudem auch die Möglichkeit des spanischen Modells ein. Es wurde heute schon mehrfach erläutert. Das spanische Modell wird auch Zweikomponentenmodell genannt – Sie kennen es –, denn auch das Opfer kann hier – natürlich freiwillig und auf eigenen Wunsch – ein Warnsystem mit sich füh- ren. Dieses Warnsystem hat den großen Vorteil, dass es Alarm schlägt, wenn sich der Gefährder der zu schützen- den Person nähert. Mit der elektronischen Fußfessel nach dem spanischen Modell wird aus einem schwer zu über- wachenden Näherungsverbot in der Praxis ein effektiver Opferschutz. Bei all diesen Maßnahmen achten wir die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Auch im Kontext mit der Poli- zei genießt jede und jeder den Schutz durch die Grund- rechte. Mit der ASOG-Novelle machen wir das nochmal (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6894 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 besonders deutlich. Dazu gehört der Schutz vor Diskri- minierung. Es wird daher ein ausdrückliches Verbot des Racial Profiling in das ASOG aufgenommen. Das ist natürlich eine Selbstverständlichkeit, auch das möchte ich hier sagen, die sich schon aus dem Grundgesetz und der Verfassung von Berlin ergibt. Ich verteidige immer wie- der unsere Kolleginnen und Kollegen der Polizei gegen pauschale Vorwürfe. Natürlich sind solche Praktiken bereits heute verboten. Das ist den Einsatzkräften sehr bewusst. Aber damit es wirklich keinen Zweifel gibt, finde ich es richtig, diese Selbstverständlichkeit in das ASOG aufzunehmen. Außerdem werden wir den sogenannten Grundrechts- schutz durch Verfahren bei den eingriffsintensiven, ver- deckten Maßnahmen zur Informationsgewinnung wesent- lich verbessern. Wir setzen dabei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konsequent um. So muss die Polizei künftig bei noch mehr verdeckten Informations- gewinnungsmaßnahmen zur Straftatenverhütung eine vorherige richterliche Anordnung einholen. Das betrifft zum Beispiel die längerfristige Observation oder den verdeckten Einsatz von Kameras oder Mikrofonen ge- genüber Gefährdern. Auch werden Benachrichtigungs- pflichten der Polizei gegenüber Maßnahmebetroffenen erweitert. Auch die Regelungen für die Datenverarbeitung im ASOG werden umfassend modernisiert, um die Grund- rechte zu wahren. Es gilt der Grundsatz: Von der Polizei erhobene Daten dürfen nur für Zwecke genutzt werden, für die sie erhoben wurden. Wer im Rahmen der polizei- lichen Terrorverhütung ein privates Gespräch abhört, darf diese Information also nicht zur Aufklärung eines einfa- chen Taschendiebstahls verwenden. Als langjährige Abgeordnete möchte ich hier auch die wichtige parlamentarische Kontrolle erwähnen. Wir er- weitern mit der Novelle die Berichtspflichten an das Abgeordnetenhaus. So wird Ihnen künftig jährlich umfas- send über die eingriffsintensiven, verdeckten Datenerhe- bungen berichtet. Dass künftig auch die kriminalitätsbe- lasteten Orte durch Rechtsverordnung festgelegt oder aufgehoben werden, ist ein echter Zugewinn an Transpa- renz und demokratischer Kontrolle. Auch Rechtsverord- nungen zur Einrichtung von Waffen- und Messerverbots- zonen nach dem Waffengesetz werden unter einen Zu- stimmungsvorbehalt des Abgeordnetenhauses gestellt. Lassen Sie mich bitte noch auf einen Teil dieses Artikel- gesetzes eingehen. Ich spreche von der Änderung des Berliner Neutralitätsgesetzes. Ich hatte es anfangs schon erwähnt. Der Berliner Senat hat sich darauf verständigt, das Neutralitätsgesetz so anzupassen, dass es der Recht- sprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht. In der Praxis setzt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie diese Rechtsprechung schon um. Konkret heißt das: Das Tragen religiöser Symbole an Schulen wird nur dann untersagt, wenn eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutrali- tät besteht. Diese Regelung hat sich bewährt, hat aber aktuell nur empfehlenden Charakter. In das Neutralitätsgesetz neh- men wir nun eine klarstellende Ergänzung speziell für den Schulbereich auf, um rechtliche Sicherheit zu schaf- fen. Mit der Modernisierung des ASOG gehen wir einen gro- ßen Schritt nach vorn für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. Die Polizei bekommt mit der anstehenden Änderung des ASOG die Werkzeuge an die Hand, um uns alle wirksamer vor Kriminalität zu schüt- zen. Sie kann damit Verbrechen besser verhindern und uns allen ein Plus an Sicherheit geben. Diese Modernisie- rung hat die Sicherheit der Menschen dieser Stadt im Fokus. Ich möchte Sie aber auch zu einer zweiten Sicht auf diese Gesetzesnovelle motivieren. Die politisch Verantwortli- chen bringen mit dem neuen ASOG genauso ihre Wert- schätzung und Anerkennung für die Menschen zum Aus- druck, die für die Sicherheit Berlins rund um die Uhr da sind: die Kolleginnen und Kollegen der Polizei Berlin – und dort oben sitzen sie. Wir schaffen für die Kolleginnen und Kollegen klare rechtliche Regelungen. Wir brauchen für die Sicherheit in dieser Stadt motivierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Polizei Berlin. Es ist richtig und wichtig, dass wir ihnen auch rechtlich den Rücken stär- ken. Diese Gesetzesnovelle wahrt die Balance zwischen Si- cherheit und Freiheit. Wir schaffen ein Gesetz, das auch auf künftige Herausforderungen Antworten bereithält. Lassen Sie uns diese Reform gemeinsam zum Erfolg führen! Lassen Sie uns gemeinsam das Versprechen an die Berlinerinnen und Berliner einlösen! Diese Koalition schafft ein deutliches Plus für den Schutz der Berlinerin- nen und Berliner. Berlin soll ein sicherer Ort für alle Menschen sein, in jedem Kiez, zu jeder Zeit. Sicherheit ist die Grundlage für Freiheit, und das ASOG ist eines unserer wichtigsten Instrumente, um dieses Fundament zu sichern. – Herzlichen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Er- (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6895 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 ledigung gefunden, und wir kommen noch zur weiteren Behandlung der Gesetzesanträge. Zum Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/2350 – Recht auf Filmen von Polizeieinsätzen klarstel- len – Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes – wird die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie an den Hauptausschuss vorgeschlagen. – Widerspruch höre ich dazu nicht, dann verfahren wir so. Zum Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2553 – Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Arti- kel 29 der Verfassung von Berlin – wird folgende Über- weisung vorgeschlagen: federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz, den Aus- schuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Viel- falt und Antidiskriminierung sowie an den Hauptaus- schuss. – Widerspruch höre ich auch hier nicht, sodass wir so verfahren können. Zum Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/2554 – Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zu Arti- kel 29 der Verfassung von Berlin – wird folgende Über- weisung vorgeschlagen: federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie an den Hauptaus- schuss. – Widerspruch höre ich auch hier nicht, sodass wir so verfahren können. Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich weitere Dienstkräfte der Berliner Polizei sehr herzlich im Berliner Abgeordnetenhaus begrüßen. – Vie- len Dank für Ihren Einsatz! Dann komme ich zu lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz ge- fasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldun- gen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht min- destens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage einem weiteren Mitglied dieses Hauses. Es beginnt die CDU-Fraktion und hier der Kollege Herr- mann. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Die Innensenatorin hat gerade betont, wie wichtig stetige Nadelstiche sind. Ich frage daher: Wie ist der aktuelle Stand der Bemühungen der Justiz beim Kampf gegen die organisierte Kriminali- tät? Frau Senatorin Dr. Badenberg, bitte schön! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter Herrmann, für die Frage! Was die Bekämp- fung der organisierten Kriminalität angeht, haben wir uns als Koalition im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass wir die Bemühungen für die Bekämpfung der organisier- ten Kriminalität nicht nur fortsetzen, sondern auch inten- sivieren wollen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Wir haben auf der einen Seite den strafrechtlichen Bereich, wir ha- ben aber auf der anderen Seite auch rechtliche Instrumen- te, gerade im Bereich von Ordnungswidrigkeiten. Da die Bekämpfung der organisierten Kriminalität immer den Einsatz mehrerer Behörden beinhaltet, ist immer eine gute Koordinierung erforderlich, damit entsprechend der Sachverhalt, das Phänomen umfassend aufgeklärt werden kann und damit darauf aufbauend entsprechende Maß- nahmen und Einsätze auch vorbereitet werden können. Wir haben eine solche Koordinierungsstelle für den straf- rechtlichen Bereich. Das ist die KO-OK, die Koordinie- rungsstelle organisierte Kriminalität, die bei der Innense- natorin angesiedelt ist. Was aber noch nicht existiert hat, ist so etwas für den Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Dabei geht es um das Feststellen von Ordnungswidrigkeiten und darauf aufbau- end Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung. Wir haben jetzt für diesen Bereich ebenfalls eine Koordinierungs- stelle bei mir in der Senatsverwaltung eingerichtet. Dabei geht es darum, für entsprechende Phänomene, beispiels- weise wenn es um illegale E-Zigaretten geht oder aber auch das Betreiben von illegalen Spielautomaten, genau solche Einsätze vorzubereiten, durchzuführen und später auch auszuwerten. Bei dieser Koordinierungsstelle sind, wie ich schon ge- sagt habe, mehrere Behörden, mehrere Stellen involviert. Das sind in erster Linie natürlich die Bezirke, die daran (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6896 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 sehr intensiv mitwirken und mitarbeiten. Insofern möchte ich auch die Gelegenheit nutzen, mich bei den Bezirken dafür zu bedanken, dass sie so engagiert bei diesem Pro- jekt mitmachen. Das sind auf der anderen Seite insbeson- dere die Amtsanwaltschaft, aber auch die Staatsanwalt- schaft und natürlich auch die Polizeikräfte. Hier möchte ich mich auch bei der Innensenatorin dafür bedanken, dass die Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden, damit wir auch Verbundeinsätze im Bereich von Ord- nungswidrigkeiten durchführen können. Warum machen wir das? – Das Ziel bei solchen Einsät- zen ist letztendlich, dass wir die organisierte Kriminalität dort treffen wollen, wo es am meisten wehtut. Wir müs- sen schauen, dass die finanziellen Handlungsmöglichkei- ten entsprechend eingeschränkt werden. Insofern haben wir gerade beim Thema Vermögensabschöpfung den großen Fokus: Wir wollen illegal erwirtschaftetes Ver- mögen schnell einziehen, um damit die Handlungsmög- lichkeiten der OK entsprechend einzuschränken. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Herrmann. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Senatorin! Ich frage in dem Zusammenhang: Wie bewer- tet der Senat den Verbundeinsatz im April 2025? Frau Senatorin Dr. Badenberg, bitte schön! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter Herrmann! In der Tat, am 2. April 2025 hat ein entsprechender Verbundeinsatz stattgefunden. Dort ging es um das Phänomen illegale Glücksspiele. Es sind an 80 unterschiedlichen Orten entsprechende Kontroll- maßnahmen durchgeführt worden. Am Ende sind insge- samt 109 Spielgeräte beschlagnahmt worden. Im Nach- gang sind die beschlagnahmten Gegenstände ausgewertet worden. Ich würde den Einsatz schon als sehr erfolgreich bezeichnen, denn es ist insgesamt Bargeld in Höhe von über 100 000 Euro sichergestellt worden, also Bargeld, das sich in den Glücksspielautomaten befunden hat. Dar- über hinaus sind in den letzten Wochen die eingebauten Chips in den Spielautomaten ausgelesen worden, und bei der Auslesung hat man festgestellt, dass mit diesen Gerä- ten circa 3 Millionen Euro illegal eingenommen worden sind. Derzeit werden die entsprechenden Einziehungsbe- scheide erstellt, um diesen illegal erwirtschafteten Ge- winn entsprechend dauerhaft einzuziehen. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die zweite Nachfrage an den Kollegen Bocian. – Bitte schön!
Danke schön, Frau Präsidentin! – Ich möchte wissen, warum der Senat diese Verbundeinsätze nicht regelmäßig durchführt. Frau Senatorin Dr. Badenberg, bitte schön! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Abge- ordneter Bocian! Ja, in der Tat stellt man sich, wenn doch solche Verbundeinsätze so erfolgreich sind, die Frage, warum man sie nicht häufiger durchführt. – Das hört sich alles immer relativ einfach an, aber solche Verbundein- sätze müssen monatelang vor-, vor allem aber auch nach- bereitet werden. Es sind, das hatte ich vorhin schon ge- sagt, unterschiedliche Stellen dabei involviert. Neben den Bezirken, die bei diesen Maßnahmen sehr stark involviert sind, sind es natürlich auch die Polizeikräfte, zum Teil die Steuerfahndung und Kräfte vom Zoll, die dann alle mit- wirken müssen. Außerdem müssen diese Maßnahmen entsprechend vorbereitet werden. Damit hört die Arbeit aber nicht auf – wenn man sich vorstellt, wie viele Leute dann gleichzeitig an mehreren Stellen in Berlin tätig sind –, sondern die Arbeit beginnt erst nach dem Verbundein- satz, wenn es darum geht, die beschlagnahmten und si- chergestellten Gegenstände entsprechend auszuwerten und die erforderlichen Einziehungsbescheide zu erstellen. Ich will damit nur sagen, dass es ein sehr komplexes Verfahren mit sehr viel Vor- und Nacharbeit ist, aber wir sind bemüht – das haben wir uns als Senat zum Ziel ge- setzt –, diesen Weg weiterzugehen und Verbundeinsätze auch künftig fortzuführen, sowohl im strafrechtlichen Bereich unter Leitung der Innensenatorin als auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten in meinem Haus. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! Die nächste Frage geht an die SPD-Fraktion und an den Kollegen Özdemir. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Wie geht der Senat mit der erheblichen Steigerung der Einbürgerungsanträge in Berlin um? (Senatorin Dr. Felor Badenberg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6897 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Frau Senatorin Spranger, bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Viele Menschen mit Migrationshintergrund leben seit vielen Jahren bei uns. Allein in Berlin sind dies knapp 25 Prozent aller Berlinerinnen und Berliner. Ich begrüße es ausdrücklich, dass mit der Einbürgerung am Ende einer gelungenen Integration der Weg zur gleichberech- tigten Teilhabe eröffnet wird. Der Senat hat die Steige- rung der Anträge frühzeitig zum Anlass genommen, die Verwaltungsstrukturen und Prozesse zu optimieren und im Landesamt für Einwanderung zentral neu und digital aufzusetzen. Wir haben im LEA das Personal für die Einbürgerung verdoppelt. Sie als Haushaltsgesetzgeber haben uns dafür die Stellen gegeben. Dadurch konnte das LEA sehr gut arbeiten. Die Prozesse werden digitalisiert und mit einheitlichen Standards optimiert. Dadurch konnte das LEA im Jahr 2024, um hier auch Zahlen zu nennen, 21 802 Menschen einbürgern. Im ersten Halbjahr 2025 waren es bereits 20 060 Personen, eine Vervierfachung gegenüber den Zahlen von 2023. Aus meiner Sicht ist das ein großer Erfolg, der zeigt, wie wichtig und richtig die Entscheidung des Senats war, die Einbürgerungen zu zentralisieren. Anders als in Einbürgerungsbehörden anderer Bundes- länder müssen Antragsteller in Berlin nicht mehr um einen Beratungstermin bitten, bevor sie einen Antrag stellen können. Im LEA haben wir erreicht, was wir uns für viele Berliner Behörden wünschen: Im LEA laufen die Daten, nicht die Bürger. Das ist Digitalisierung von Behörden. Andere Bundesländer, auch das darf ich hier sagen, wol- len es uns nachmachen. Berlin ist absoluter Vorreiter. Einbürgerungswillige können rund um die Uhr online einen kostenlosen Quick-Check des LEA nutzen und schnell feststellen, auch das ist ja wichtig, ob ihre Anträ- ge mit den rechtlich erforderlichen Unterlagen Aussicht auf Erfolg haben. Sie können 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, einen digitalen Antrag stellen und ihre Unterlagen digital einreichen. Die Anträge und Unterla- gen laufen automatisiert in das Fachverfahren des LEA, sodass die Mitarbeiter, die Zugriff auf die gesamte Aus- länderakte haben, anhand von Prüf- und Checklisten die gesetzlichen Voraussetzungen und die Identität für die Einbürgerung prüfen können, die Sicherheitsabfragen durchführen und dann die Antragsteller zum Termin zur Abgabe des erforderlichen Bekenntnisses und zur Ein- bürgerung einladen. Diese Einladung wird natürlich nur dann ausgesprochen, auch das möchte ich hier deutlich sagen, wenn nach der gründlichen Prüfung der Anspruch auf Einbürgerung besteht. Bei diesem Einbürgerungster- min wird nochmals die Identität geprüft und der Person feierlich ein glaubhaftes Bekenntnis abgenommen. – Danke schön! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die erste Nachfrage geht an den Kollegen Özdemir. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Vielen Dank, Frau Präsi- dentin! – Wie werden denn bei dem digitalen Antragsver- fahren die Sicherheitsbehörden eingebunden und generell etwaige Sicherheitsrisiken geprüft? Frau Senatorin Spranger, bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Durch ein vollständig digitalisiertes Verfahren ergibt sich kein Sicherheitsrisiko. Anders als bei analogen Verfahren, wie sie zuvor in den Bezirken praktiziert wurden und noch heute in anderen Bundesländern praktiziert werden, wer- den nach Staatsangehörigkeitsgesetz, ich darf den Para- grafen sagen: § 37 Absatz 2, durchzuführende Anfragen bei den Sicherheitsbehörden beim Bundeszentralregister digital gestellt. Es werden Eintragungen über Strafverfah- ren in der Ausländerakte abgeglichen und mit den Ermitt- lungsbehörden geklärt. Wenn bei jemandem Straftaten vorliegen oder Identitätsbetrug festgestellt wird, wird diese Person nicht eingebürgert. Diese Fragen sind mir hier alle schon einmal gestellt worden. Das heißt, durch das digitale Verfahren ist ein Missbrauch so gut wie aus- geschlossen, und es liegen schnell belastbare Auskünfte vor. Zudem wird jederzeit und vollumfänglich Zugriff auf die Ausländerakte gewährt. Dadurch können, das möchte ich jetzt hier auch noch einmal sagen, Widersprüche in Aus- sagen, versuchte Manipulation von Unterlagen bezüglich der Identität, ich habe es gerade gesagt, von Voraufent- halten, von Arbeitsverträgen, von Integrationstests sehr viel schneller erkannt werden als bei einem bloßen Er- scheinen bei einer Staatsangehörigkeitsbehörde, die nicht vernetzt mit der Ausländerbehörde arbeitet. Auch das will ich hier sagen: Wenn jemand vor mir sitzt, kann ich doch nicht erkennen, ob dieser Mensch die Wahrheit sagt, Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6898 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Straftaten begangen hat oder seine Identität falsch angibt. Entscheidend sind hier der Blick in die Ausländerakte und der Austausch mit allen anderen Behörden. Mit der Digitalisierung des Antragsverfahrens sind also keine zusätzlichen Sicherheitsrisiken verbunden – im Gegen- teil: Die Digitalisierung bietet ein deutliches Mehr an Sicherheit. Dadurch werden im Übrigen auch Über- tragungsfehler vermieden und schnelle, belastbare Aus- künfte eingeholt. Einbürgerungswillige müssen auch weiterhin im LEA vor der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ein Be- kenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgeben und erklären, dass sie keine Bestrebungen unter- stützen oder unterstützt haben, die dem Bekenntnis ent- gegenstehen. Das kennen Sie unter der sogenannten Lo- yalitätserklärung. Sie müssen sich schriftlich auch zur besonderen Verantwortung Deutschlands für die national- sozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbe- sondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung von Angriffskriegen bekennen. Wenn tat- sächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehen, und wenn das abgegebene Bekenntnis unglaubhaft ist, wird keine Einbürgerung vorgenommen. Für den Fall, dass entsprechende Anhaltspunkte ver- schwiegen werden und erst nachträglich bekannt wer- den – auch so etwas kann passieren –, nimmt das LEA die Einbürgerung zurück, zieht den Pass ein und leitet ein Strafverfahren ein. Die Mitarbeitenden des LEA sind besonders geschult und stehen in regelmäßigem und intensivem Austausch mit dem Verfassungsschutz, um die Glaubhaftigkeit des Bekenntnisses prüfen zu können. Zudem findet ein regelmäßiger, direkter Austausch des Bundesamts für Migration, des Landeskriminalamtes, des Landesamtes für Einwanderung, des Verfassungsschutzes und der Staatsangehörigkeitsabteilung der Senatsver- waltung für Inneres und Sport zu besonders gelagerten Einzelfällen statt. Daher noch einmal die Versicherung von mir: Die Si- cherheit bei der Einbürgerung ist und bleibt auch und ganz besonders beim digitalen Antragsverfahren gewahrt. Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich beim Di- rektor des Landesamtes für Einwanderung, Herrn Mazan- ke, bedanken und bei allen Kolleginnen und Kollegen. – Herzlichen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Lux. – Bitte schön!
Vielen Dank, werte Frau Senatorin, für die Ausführun- gen! – Wenn einem das LEA per E-Mail schreibt, muss man denen zwar noch über das Kontaktformular im Web antworten und darf nur drei Anlagen anhängen, aber Verbesserungsmöglichkeiten beiseite. Vor dem Hintergrund, dass der Regierende Bürgermeister in der Bild erhebliche Zweifel an der Digitalisierung im Einbürgerungsverfahren geäußert hat und Sie gebeten hat, dazu Stellung zu nehmen und ihm die Zweifel zu neh- men, ist meine Frage: Glauben Sie, dass Sie ihm mit diesem Vortrag eben die Zweifel genommen haben? Oder glauben Sie, dass hinter seinem Zweifeln eher die Frage steht, ob der Regierende Bürgermeister die Ein- bürgerung von Menschen, die lange in Berlin leben und die einbürgerungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, nicht einfach verlangsamen oder verhindern will? Herr Regierender Bürgermeister, bitte schön! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich freue mich erst einmal, dass es diesem Senat offenkundig gelungen ist, den massiven Rückstau bei Einbürgerungen, den Rot-Grün-Rot uns hinterlassen hat, schrittweise ab- zubauen. Ich finde, das ist erst einmal eine sehr gute Nachricht. Die Maßnahmen, die wir hier ergriffen haben, wirken. Ich darf Ihnen sagen, dass nach einer Berichterstattung einer Zeitung – – Das ist ja auch eine Zeitung, oder? Dann sind wir uns da einig; Sie haben gerade „Ja“ gesagt. (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6899 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Nach der Berichterstattung einer Zeitung habe ich mit der Innensenatorin Kontakt aufgenommen, weil – und das habe ich ihr genauso gesagt – ich nichts gegen Beschleu- nigung habe; ganz im Gegenteil, die ist notwendig. Das haben wir uns in dieser Koalition ja auch vorgenommen. Aber eins ist auch klar: Die Voraussetzungen, die für eine Einbürgerung gegeben sind, müssen überprüft und si- chergestellt werden. Ich habe sie gebeten, das klarzu- machen. Die Innensenatorin hatte mir das schon im Vor- feld der heutigen Sitzung klargemacht, und ich hoffe, Sie wurden von den Ausführungen der Innensenatorin auch überzeugt. Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt die Kollegin Dr. Kahlefeld die Gelegenheit zur nächsten Frage.
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Wie ist es zu erklä- ren, dass der Antrag des Förderkreises Denkmal für die ermordeten Juden Europas e. V. auf eine Zuwendung aus den 10 Millionen Euro für Projekte gegen Antisemitis- mus vom Senat abgelehnt wurde – mit der Begründung, dass das Projekt nicht den Förderkriterien für die Be- kämpfung von Antisemitismus entspreche? Frau Senatorin Wedl-Wilson, bitte schön! Senatorin Sarah Wedl-Wilson (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Abgeordnete Kahlefeld! Ich habe von diesem Fall erst vor ein paar Tagen gehört und gehe dem gerade nach. – Danke schön! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an die Kollegin Dr. Kahlefeld. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Wenn solche Unfälle passieren, dann ergibt sich daraus die Frage, wann der Senat endlich diese irreguläre Vergabe der öffentlichen Steuermittel durch den zuständigen Staatssekretär Friederici stoppt, bei der es ganz offenbar weniger um fachliche Zielsetzungen, Kriterien und Standards als um persönliche Seilschaften und parteipolitische Motive geht. Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Sarah Wedl-Wilson (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt): Vielen Dank, liebe Frau Präsidentin! – Meine sehr geehr- ten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Abge- ordnete Kahlefeld! Ich habe auf Ihre Frage geantwortet, dass ich diesem einen Fall selbstverständlich nachgehe. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Dann geht die zweite Nachfrage an den Kollegen Wesener. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Senatorin! Der besagte Verein hat ja zwischenzeitlich gegen den negati- ven Bescheid der Kulturverwaltung Widerspruch einge- legt und Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Bleibt der Senat bei seiner Behauptung, dass die Arbeit und der Projektantrag vom Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e. V. „nicht den Förder- kriterien für die Bekämpfung von Antisemitismus ent- spricht“? Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Sarah Wedl-Wilson (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Abgeord- neter Wesener! Ich habe in meiner ersten Antwort gesagt: Dieser Fall ist jetzt auf meinem Schreibtisch. Ich werde mir das ansehen und dementsprechend handeln. – Vielen Dank! (Regierender Bürgermeister Kai Wegner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6900 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Vielen Dank, Frau Senatorin! Für die Linksfraktion hat jetzt der Kollege Schatz die Gelegenheit zur nächsten Frage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Was ist die Alternative für den zentralen Standort des Ausbildungscampus von Charité und Vivantes, nachdem der geplante Standort auf dem Gelände des Wenckebach- Klinikums gecancelt wurde? Frau Senatorin Dr. Czyborra, bitte schön! Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Vielen Dank! – Es gab eine Presseberichterstattung da- rüber, dass ich auf Nachfrage gesagt habe: Wir haben zum jetzigen Zeitpunkt kein Geld im Landeshaushalt, um den Wenckebach-Campus – da stand ja eine Summe von 340 Millionen Euro für die Sanierung im Raum – in einen Ausbildungscampus umzuwandeln. – Da ging es nicht nur um Pflege-, sondern um viele Gesundheitsberufe – und viele andere Nutzungen: Momentan haben wir am Campus Wenckebach auch noch die Psychiatrie und die Geriatrie untergebracht. Am Auguste-Viktoria-Klinikum schreiten die Bauarbeiten erfreulich voran, die Umzüge sind aber noch nicht vollzogen. Insgesamt ist es so, dass der Erfolg der Pflegeausbildung in Berlin nicht von diesem Standort abhängt. Es wäre äußerst wünschenswert, einen solchen gemeinsamen Campus zu haben, um die Bedingungen für die Aus- bildung noch attraktiver zu machen, aber wir haben in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg von Aus- bildungsplätzen und auch von Auszubildenden gesehen, die diese auch in Anspruch nehmen. Im Schuljahr 2023/2024 hatten wir insgesamt 6 287 Auszubildende in der Pflegefachkraftausbildung und damit deutliche Zu- wächse. Wir haben 45 Pflegeschulen und 50 Ausbildungsstätten, die eine Pflegeausbildung anbie- ten. Wir haben in Deutschland im Jahr 2024 insgesamt einen deutlichen Anstieg um 9 Prozent gehabt. Die Pflegeausbildung ist enorm attraktiv und zieht viele junge Menschen an. Langsam spricht sich auch herum, dass die Verdienstmöglichkeiten in dem Beruf der Pflege- fachkraft, aber auch in dem neuen Beruf der Pflegefach- assistenz ausgesprochen gut sind, sich gerade im Bereich der Pflegefachassistenz – da erwarten wir jetzt auch das Gesetz des Bundes – ganz unmittelbar hervorragende Chancen bieten, auch für junge Menschen, die keinen MSA haben und auf diesem Weg einen sehr schönen Beruf erlernen können. Da haben wir jetzt zuletzt im Schuljahr 2023/2025 543 Auszubildende gesehen, und auch 2024/2025 – da haben wir die Zahlen noch nicht – erwarten wir, steigende Ausbildungszahlen abbilden zu können. Wir haben im Augenblick – die Haushaltslage des Landes Berlin ist ja bekannt – keine Landesmittel für die Weiter- entwicklung des Campus Wenckebach. Normalerweise wäre es ja auch in der Verantwortung der jeweiligen Träger dieser Ausbildungsstätten, diese Stätten zu entwi- ckeln. Natürlich ist das nicht endgültig abgesagt. Wir haben da einen wunderbaren Gesundheitsstandort, den wir per- spektivisch weiterentwickeln wollen und müssen. Das kann auch ein Objekt sein, das vielleicht im Rahmen einer Hochschulbaugesellschaft über alternative Finanzie- rungsmöglichkeiten ein Campus für verschiedene Bedarfe wird, gerade im Bereich der Gesundheitsberufe und dar- über hinaus. Wir sind daran, weitere Wege auszuloten, wie wir das möglich machen können. Aber wie gesagt, zunächst ein- mal ist auch der Abschluss der Bauarbeiten am Auguste- Viktoria-Klinikum notwendig und dann der Umzug der Geriatrie. Wir sind in einer intensiven Debatte mit Vivantes, wie wir den Ort weiterentwickeln. Wir sind aber auch mit dem Bildungscampus – das ist das Unternehmen, das für die Charité und Vivantes die Pflegeausbildung realisiert – über andere Standorte und Möglichkeiten der Weiterent- wicklung ihrer Angebote an anderen Standorten in der Diskussion. Die bilden ja aus, die sind ja da und haben ihre Ausbildungszahlen in den letzten Jahren deutlich gesteigert. Da geht es jetzt darum, tatsächlich zu gucken, dass Mietverträge verlängert und sehr gute Perspektiven auch jenseits des Campus eröffnet werden. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Sie haben auch die Gele- genheit, gleich noch auf zwei weitere Fragen zu antwor- ten. Die erste Nachfrage stellt der Abgeordnete Schatz. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Senatorin! Das ist interessant. Ihr Koalitionsvertrag sprach noch von einer schnellstmögli- chen Umsetzung des Ausbildungscampus am Standort Wenckebach. Jetzt höre ich, das sei gar nicht notwendig. Ich stelle die Frage noch mal, weil Sie zwar viel gesagt, die Frage aber nicht beantwortet haben: Was ist die Al- ternative für den zentralen Standort des Ausbildungscam- pus, die der Senat vorantreibt? Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6901 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Bitte schön, Frau Senatorin! Sie haben das Wort. Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Ich sagte ja, der Bildungscampus hat Standorte. Ich sagte auch, es geht im Augenblick darum, wie wir Mietverträge verlängern, dort weitere Perspektiven schaffen, auch andere Standorte prüfen. Es wird eine gute Zukunft für den Bildungscampus geben, auch jenseits von Wencke- bach, obwohl das immer noch ein wünschenswertes Pro- jekt ist. Ich sagte ja, auch daran arbeiten wir weiter. Wir haben aktuell rund 2 800 Auszubildende, die von 280 Mitarbeitenden ausgebildet werden, ein Großteil in den Pflegeberufen. Insofern arbeitet unser Bildungscampus jetzt unter den Bedingungen äußerst erfolgreich. Wie gesagt, wir sind in verschiedenen Verhandlungen. Wir müssen aber auch mal klare Entscheidungen treffen, damit wir die nicht weiter in der Luft hängen lassen, sondern gute Perspektiven bieten. Eine von diesen Ent- scheidungen besteht darin, zu sagen: Im Landeshaushalt gibt es für den Wenckebach-Campus gerade keine 340 Millionen Euro, also suchen wir eine andere gute Zukunft für den Bildungscampus. Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt die Abgeord- nete Gebel. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Es war geplant, dass man an dem neuen Standort Wenckebach-Campus mehr als 1 000 zusätzli- che Ausbildungsplätze für Pflege- und Gesundheitsberufe schafft, um die mehr als 19 000 Pflegebedürftigen, die in den nächsten zehn Jahren kommen werden und die Sie in Ihrem Landespflegeplan auch selbst benannt haben, ver- sorgen zu können. Deswegen frage ich Sie: Wie wollen Sie ausreichend Pflege- und Gesundheitskräfte ausbilden, um diesen Pfle- genotstand abzuwenden? Oder sagen Sie einfach Nein zu Wenckebach, den Pflegenotstand ignorieren wir, und wir legen einfach die Flinte ins Korn? Bitte schön, Frau Senatorin! Sie haben das Wort. Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Wenn Sie zugehört hätten, Frau Gebel, dann hätten Sie mitnehmen können, dass wir hier über- haupt keine Flinte ins Korn legen, sondern äußerst inten- siv daran arbeiten, ausreichend Ausbildungsplätze bereit- zustellen. Ich sagte, wir haben 45 Pflegeschulen in Berlin, die sich daran beteiligen. Es gibt nicht nur den Bildungscampus. Es gibt 50 Ausbildungsstätten. Es gibt auch andere Anbieter, die ihre Angebote an Pflegeausbildungsplätzen sehr ausge- weitet haben. Das ist tatsächlich eine Trägervielfalt, die wir haben. Der Bildungscampus arbeitet erfolgreich. Wir haben Ausbildungskapazitäten, für die wir junge Menschen suchen, die sie auch in Anspruch nehmen wollen. Wir haben immer noch freie Kapazitäten. Anstatt die Pflege schlechtzureden, sollten wir vielleicht lieber gemeinsam dafür werben, dass junge Menschen in diesem Beruf eine gute Perspek- tive sehen und diese Ausbildungsplätze auch in Anspruch nehmen. Wir haben die Kapazitäten. Wenn man sich unseren Lan- despflegeplan anguckt, dann sieht man auch, welche unfassbar zahlreichen Maßnahmen mein Haus gerade vorantreibt und vorangetrieben hat, damit es nicht zu einem Pflegenotstand kommt. Wie gesagt, das Bewerben dieses Berufes, das Werben bei jungen Menschen dafür, diese Ausbildungsplätze in Anspruch zu nehmen, ist ein wichtiger Schritt. Wir haben gerade tatsächlich Kapazitäten, um noch mehr junge Menschen auszubilden, und wir arbeiten mit allen Partne- rinnen und Partnern – das sind, wie gesagt, 45 Pflegeschulen in dieser Stadt – daran, die Situation kontinuierlich weiter zu verbessern und junge Menschen bestmöglich auszubilden. Unsere Pflegefachassistenzausbildung, die wir jetzt auch schon vor dem Gesetz des Bundes vorantreiben – andere Länder bundesweit gucken sich das jetzt von uns ab –, ist ein wahnsinnig guter Baustein für junge Menschen, um in diesen Beruf einzusteigen. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6902 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Von Ignorieren, Hände in den Schoß legen oder irgend- etwas kann einfach keine Rede sein! Wenn Sie sich unse- ren Landespflegeplan angucken, dann wissen Sie das auch. Vielen Dank! – Es ist durchaus das Recht der Parlamenta- rier, Fragen, die möglicherweise schon beantwortet wur- den, hier noch einmal zu stellen, wenn Sie das möchten. Die nächste Frage stellt die AfD-Fraktion. – Bitte schön, Herr Lindemann! Sie haben das Wort.
Herzlichen Dank! – Das Bundesministerium des Innern hat sich gegen die kurzzeitige Heimreise für Syrer ohne Auswirkung auf den Schutzstatus entschieden. In diesem Zusammenhang frage ich den Senat: Wie überprüft der Senat, ob Asylbewerber, die nach Syrien reisen, weiterhin Anspruch auf Asyl haben? Welche Folgen haben diese Überprüfungen in der Regel hier in Berlin? Bitte schön, Frau Senatorin Spranger! Sie haben das Wort. Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): – Ich hätte es fast nicht besser sagen können. Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Sie bewegen sich gerade im Bundesrecht, und deshalb sollten Sie Ihre Bundestagsabgeordneten danach fragen. – Herzlichen Dank! Vielen Dank! – Der Abgeordnete stellt die erste Nachfra- ge. – Bitte schön, Herr Lindemann!
Danke schön! – Welche Notwendigkeit sieht der Senat, die Dublin-Regelungen strenger anzuwenden, um einen Missbrauch des Asylrechts zu verhindern? Bitte schön, Frau Senatorin Spranger! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Auch hier arbeiten wir sehr eng mit dem Bundesministe- rium des Innern und mit allen Sicherheitsorganen zu- sammen, um das zu gewährleisten. Dafür ist natürlich auch die Senatsverwaltung von Cansel Kiziltepe mit zuständig. Insofern können Sie davon ausgehen, dass wir sehr ordentlich zusammenarbeiten. Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt der Abgeord- nete Ubbelohde. – Bitte schön!
Frau Senatorin! Können Sie nachvollziehen, dass die Bürger, die Asylsuchenden hilfsbereit Schutz gewähren wollen, von ihrer Haltung abrücken könnten, wenn sie feststellen, dass Asylsuchende zu ihren Peinigern in den Urlaub fahren, anstatt hier den Schutzstatus zu bestätigen, indem sie schlicht hierbleiben? Bitte schön, Frau Senatorin! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrter Herr Ab- geordneter! Ich beteilige mich nicht an Mutmaßungen und an polemischen Aussagen. Es tut mir leid! Vielen Dank! – Damit ist die Runde nach der Stärke der Fraktionen beendet. Nun können wir die weiteren Mel- dungen in freiem Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegange- nen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt. Ich gehe jetzt davon aus, dass alle Fragestellerinnen und Fragesteller die Möglichkeit zur Anmeldung hatten – und beende die Anmeldung. (Senatorin Dr. Ina Czyborra) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6903 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Dann verlese ich Ihnen die Liste der Namen der ersten acht Wortmeldungen. Das sind Frau Kapek, Herr Ubbe- lohde, Frau Eralp, Herr Schenker, Herr Bocian, Herr Dr. Bronson, Herr Simon und Herr Mirzaie. Die Liste der Wortmeldungen, die ich soeben verlesen habe, bleibt hier erhalten, auch wenn Ihre Mikrofone diese Anmeldung nicht mehr darstellen. Sie können sich also wieder zu Wort melden, wenn sich aus der Beant- wortung des Senats Nachfragen ergeben. – Damit hat jetzt die Abgeordnete Kapek das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Welche neuen Erkenntnisse führten dazu, dass der Senat die bisherigen rechtlichen Einschätzungen änderte und jetzt einen Vergleich schließen will mit der privaten Stif- tung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster, in dessen Folge zwei Grundstücke in bester Innenstadtlage abgegeben und 1 Million Euro aus dem Landeshaushalt am Parlament vorbei gezahlt werden sollen, obwohl die bisherigen Rechtseinschätzungen unter anderem des Landesamts zur Regelung offener Vermögensfragen und früherer Senate sowie des Bezirks keinen Anspruch der Stiftung sahen beziehungsweise sehen? Vielen Dank! – Bitte schön, Herr Senator Evers, Sie haben das Wort! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Der Fall beschäftigte schon eine Rei- he von Senaten. Insgesamt zieht sich die juristische Aus- einandersetzung zu dem Sachverhalt über inzwischen 35 Jahre hin. Nun kann man der Auffassung sein, dass es gute Gründe geben mag, das weitere 35 Jahre zu betrei- ben, während gleichzeitig öffentliche Entwicklungsinte- ressen zum einen und weiterhin hohe Risiken, Prozessri- siken für das Land auf der anderen Seite im Raum stehen. Man kann aber auch die Auffassung vertreten, dass nach 35 Jahren bei absehbar offenem und für das Land sehr risikoreichem Ausgang des Verfahrens ein Weg gesucht werden sollte, hier zu einem Interessenausgleich zu kommen, der im wirtschaftlichen wie im übergeordneten Entwicklungsinteresse des Landes Berlin liegt. Mir persönlich ist sehr wichtig, dass das keine Entschei- dung ist, die ein Finanzsenator im stillen Kämmerlein am Tisch trifft. Aus sehr gutem Grunde haben wir auch die zuständigen Ausschüsse des Hauses damit befasst und auch hier den Vorgang zur Kenntnis gebracht, damit auch hier eine Meinungsbildung genau über diese Frage statt- finden kann: Was sind die übergeordneten öffentlichen Interessen des Landes Berlin, was sind die im Raum stehenden wirtschaftlichen Prozessrisiken, und was ist im Ergebnis ein möglicher Interessenausgleich, der diesen 35 Jahre währenden Rechtsweg beendet? Noch einmal: Es ist eine offene Entscheidung. Man hätte sich auch entscheiden können, diesen Weg fortzusetzen. Man hätte sich entscheiden können, dieses Risiko einzu- gehen. Und man hatte sich entscheiden können, weitere 35 Jahre darauf zu warten, dass diese fast bis in mittelal- terliche Urkundenlagen zurückgehende Auseinanderset- zung fortzuführen ist. Dass der Weg eines Vergleichs aber ein, ich sage mal, sinnvoller sein kann und ein im wirtschaftlichen wie im Entwicklungsinteresse des Lan- des Berlin liegender Weg sein kann, ist ausdrücklich die Auffassung unseres Hauses gewesen. Ich habe jetzt kei- nen zu engagierten Widerspruch aus dem Hause dazu vernommen, als wir die entsprechenden Vorlagen hier eingebracht haben. Insofern glaube ich, dass es im übergeordneten wirt- schaftlichen und entwicklungsorientierten Interesse des Landes Berlin liegt, zu einem Ergebnis und zur Verwirk- lichung unserer planerischen Zielsetzungen zu kommen, bei insgesamt sehr vorteilhaftem Ergebnis dieser Aus- gleichsverhandlungen. Vielen Dank! – Die Abgeordnete Kapek erhält das Wort, wenn sie möchte, für eine erste Nachfrage. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Senator Evers! Die Frage stellt sich schon, warum dann ausgerechnet nach 35 Jahren mit bestehenden Rechtsauffassungen diese auf einmal geändert werden. Deshalb frage ich Sie: Wer genau im Senat hat diese Entscheidung getroffen und dabei vor allem welche Rechtsgutachten oder Rechtsein- schätzungen dazu herangezogen? Bitte schön, Herr Senator, Sie dürfen sich eine der zwei Fragen aussuchen! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Zunächst einmal ist es kein besonders origineller Rückschluss, dass bisher eine an- (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6904 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 dere Rechtsauffassung vertreten wurde und übrigens in der Sache weiterhin vertreten wird. Wir reden über einen Vergleich, nicht darüber, dass wir einen Rückzug aus der rechtlichen Auseinandersetzung angestrebt hätten. Viel- mehr streben wir einen vernünftigen Interessenausgleich im wirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin an. Hätte das Land Berlin nicht die Rechtsauffassung vertreten, die Sie schildern, hätte man sich nicht 35 Jahre über die Fra- ge auseinandergesetzt, wie es um die, ich glaube, 1574 stattgefundene Stiftung des Berlinischen Gymnasiums zum Grauen Kloster bestellt ist hinsichtlich der Fragen von Rechtsnachfolge, Enteignung und all den Auseinan- dersetzungen, die schon bezogen auf die Beweiskraft und Aussagekraft bestimmter Urkunden zu immer wieder ungeklärten Ergebnissen und Verhältnissen führten. Also: Trotz jahrzehntelanger Verfahrensdauer sind wir nicht zu einem Ergebnis auf diesem Weg gekommen. Es gibt aber inzwischen sehr dringende Entwicklungsinteres- sen des Landes Berlin. Diese Entwicklungsinteressen abzuwägen mit unseren wirtschaftlichen Interessen, die sicherlich nicht zum Ergebnis haben können, dass wir hier großzügig, in flächendeckendem Umfang Grund- stücksvermögen des Landes Berlin verschenken, wie man meinen könnte, wenn man manche Kritik aus Ihren Rei- hen vernimmt, sondern wie man es schafft, hier, übrigens mit klarer Nutzungsbindung versehene, gütliche Einigun- gen herbeizuführen, um voranzukommen hinsichtlich der Entwicklungsblockade, die hier zu verzeichnen war, das ist ausdrücklich Standpunkt dieses Senats. Wir wollen Blockaden lösen, wir wollen sie nicht weitere Jahrzehnte fortschreiben, und das ist ein Ergebnis, das ich auch an dieser Stelle sehr gut vertreten kann. Vielen Dank! – Es gibt eine zweite Nachfrage; die stellt der Abgeordnete Schwarze. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Es wären sehr viele Nachfragen nötig, aber wir versuchen mal, es auf eine zu konzentrieren: Können Sie angesichts der Berichterstattung dazu und auch der Recherchen dazu ausschließen, dass es persönli- che Verquickungen gab zwischen der Entscheidungsfin- dung, die zu der Neuausrichtung der Senatslinie geführt hat, und den jetzt davon Begünstigten? Bitte schön, Herr Senator! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Zu Ihrer Beruhigung: Ja! Das war eine kurze Antwort, vielen Dank! Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Ubbelohde. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Der Gewittersturm Ende Juni hat im Bezirk Reinickendorf extreme Schäden verursacht. Insbe- sondere Konradshöhe, Heiligensee, Hermsdorf und der Tegeler Forst hatten unter massiven Schäden an Infra- struktur und am Baumbestand zu leiden. Dazu frage ich den Senat: Inwiefern plant der Senat eine zusätzliche finanzielle Soforthilfe für den Bezirk, um die Verkehrssi- cherheit und öffentliche Grünanlagen schnell wieder herzustellen? Bitte schön, Frau Senatorin Bonde, Sie haben das Wort! Senatorin Ute Bonde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abge- ordneter Ubbelohde! Ja, es gab in der Tat zwei Sturm- tiefs, am 23. Juni und am 26. Juni 2025. Ich habe am 30. Juni, nachdem die ersten Aufräumarbeiten erledigt waren und die Forstmitarbeitenden Zeit hatten, sich ein wenig von den Anforderungen, die an sie gestellt worden waren, zu erholen, aber wirklich nur ein wenig zu erho- len, mir selbst ein Bild vor Ort gemacht. Es sind wirklich verheerende Zustände in den Wäldern. Ungefähr 30 000 Festmeter Holz sind abgebrochen oder ausgeris- sen worden. Ganz schlimm war, dass wir am 23. Juni zwei Todesopfer zu verzeichnen hatten. An dieser Stelle möchte ich den Angehörigen mein herzliches Beileid aussprechen. Es waren sehr viele Einsatzkräfte vor Ort. Alle Forst- ämter haben sich zusammengezogen und sind gekommen. Auch die nicht betroffenen Forstämter standen sofort zur Verfügung, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren sofort zur Stelle, um auch zu helfen. Das THW war zur Stelle, die Feuerwehr war zur Stelle. Insofern ist dort sehr viel Gutes getan worden, um den Forst mög- lichst schnell wieder freizugeben für die Berlinerinnen und Berliner, auch als Naherholungsgebiet für sie. … Aktuell ist der Forst immer noch gesperrt, und selbst wenn die Sperrung wieder aufgehoben ist, ist höchste Vorsicht geboten, und wenn überhaupt, dann sollten die Berlinerinnen und Berliner nur die Waldwege benutzen, die dann auch wieder freigegeben worden sind, aber definitiv nicht in den Wald hineingehen, weil immer noch Gefahren bestehen. Diese Gefahrenlage kann in der Kür- ze der Zeit auch nicht ganz ausgeschlossen werden, und (Bürgermeister Stefan Evers) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6905 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 deswegen möchte ich an dieser Stelle schon vorab war- nen. Wir haben als Senatsverwaltung eine Internetseite einge- richtet. Dort ist eine Karte abrufbar, die dann regelmäßig aktualisiert wird. Die Forsten sind finanziell so aufgestellt, dass sie zu- nächst einmal das, was erforderlich ist, mit allen Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern auch der anderen Forstämter bewältigen können. Wir sind gerade noch in der Überle- gung, ob ein weiteres Fahrzeug für die Forsten ange- schafft wird, damit dann das Aufräumen im Wald schnellstmöglich geschehen kann. Ich bin aber dem THW und auch der Feuerwehr sehr dankbar, dass diese gegenseitige Unterstützung aller Beteiligten stattgefunden hat. Danke! – Es gibt noch zwei Nachfragen. Die erste stellt Herr Abgeordneter Ubbelohde. – Bitte schön!
Bemerkenswert ist, dass innerhalb dieses Epizentrums, um es mal so zu nennen, in einer Straße, der Schulzen- dorfer Straße, in der zuvor Baumpflegearbeiten stattge- funden haben, relativ wenig Schäden entstanden sind, und hier stellt sich jetzt die entscheidende Frage, inwiefern Sie darauf die Bezirke drängen, ihren Verpflichtungen im Bereich nicht nur der Wiederherstellung der Wege im Übrigen, sondern auch der Durchführung von solchen Baumpflegearbeiten regelrecht nachzukommen, und inwiefern Sie tatsächlich verstärkt finanzielle Mittel dafür zur Verfügung stellen, damit die Bezirke verstärkt diesen Verpflichtungen nachkommen können. Bitte schön, Frau Bonde, Sie haben das Wort! Senatorin Ute Bonde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abge- ordneter! Sie haben es schon ausgeführt, es liegt in der Verantwortung der Bezirke. Natürlich sind die Bezirke entsprechend sensibilisiert. Wir haben regelmäßig Ab- stimmungen mit den Bezirken und thematisieren das auch. Ich habe jüngst erst mit der zuständigen Bezirks- stadträtin aus Reinickendorf telefoniert, auch zu den Geschehnissen, die in Reinickendorf tatsächlich stattge- funden haben, und hinsichtlich der finanziellen Ausstat- tung. Mich hat derzeit noch kein Hilferuf des Bezirks erreicht, dass weitere finanzielle Mittel erforderlich sind. Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt die Abgeord- nete Kapek. – Bitte schön!
Ich entnehme Ihren Worten, Frau Senatorin Bonde, dass Sie bereit sind, Amtshilfe zur Gefahrenabwehr in Grün- flächen zu leisten, aber wahrscheinlich auch in anderen öffentlichen Flächen wie Spielplätzen. Meine Frage ist deshalb eher in die Zukunft gerichtet. Diese großen Sturmschäden, die wir in den letzten Wochen immer wieder erfahren haben, sind eine Folge des massiven Hitzestresses, unter dem Bäume seit Jahren in Berlin leiden. Was gedenken Sie als zuständige Senatorin zu tun, um hier durch gezielte Investitionen in die Bauminf- rastruktur Berlins wieder zu normal gesunden Bäumen zu kommen und damit auch künftige Sturmschäden abzu- wenden? Bitte schön, Frau Senatorin! Senatorin Ute Bonde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abge- ordnete Kapek! Das war ein ganz besonderes Ereignis. Ich habe mich von den Försterinnen und Förstern infor- mieren lassen, wie es dazu gekommen ist, und hier war es so, dass nicht etwa eine Windhose durch den Wald ge- gangen ist, sondern es waren sich gegenseitig aufwir- belnde Winde, die dazu geführt haben, dass die Bäume eben nicht in eine Richtung gefallen sind, sondern in alle Richtungen. Das kann man sich vorstellen wie ein Mika- dospiel. Wenn man einen Stab herauszieht, dann bricht alles in sich zusammen. So sieht es auch im Wald aus, und es waren gesunde Bäume, die leider tatsächlich aus- gerissen worden sind, die sehr tiefe Wurzeln haben, die über 150 Jahre alt sind. Es hat dazu geführt, weil die Baumkronen miteinander verwoben waren. Es waren alles Laubbäume, die zum Opfer gefallen sind, und diese Baumkronen waren miteinander verwoben. Warum waren Tegel und Spandau jetzt so besonders betroffen? – Die Försterinnen und Förster haben mir erklärt, dass sie denken, dass das damit zusammenhängt, dass zu Besatzungszeiten ihre Besatzungsmacht keinen Schlag in den Wäldern vorgenommen hat, anders als andere Besatzungsmächte das getan haben, und insofern die Bäume sehr eng beieinander gestanden haben. – Vie- len Dank! Vielen Dank! Die nächste Frage stellt die Kollegin Eralp. – Bitte schön! (Senatorin Ute Bonde) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6906 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Mit welchen Maßnah- men setzt sich der Senat dafür ein, dass der Kinderschutz für die mehr als 13 000 Minderjährigen, die in den Bezir- ken nach ASOG untergebracht sind, abgesichert ist? Bitte schön, Frau Kiziltepe! Sie haben das Wort, Frau Senatorin! Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für die Frage! Die ASOG-Unterbringung und die Berichterstattung über Kinder, die in diesen Ob- dachlosenunterkünften untergebracht sind, ist uns be- kannt, Ihnen auch sicherlich. Auch wir beschäftigen uns damit. Ich möchte noch mal ganz deutlich sagen, dass für die Unterbringung von obdachlosen Menschen die Zu- ständigkeit in den Bezirken liegt. Wir unterstützen die Bezirke, indem wir Amtshilfe leisten, und wir werden die Bezirke auch in Zukunft weiterhin unterstützen, auch im Rahmen des Umsetzungsgesetzes für die gesamtstädti- sche Unterbringung. Wir planen schon seit Längerem, hier zentral eine ge- samtstädtische Unterbringung mit einem digitalisierten Fachverfahren für die Bezirke möglich zu machen. Das ist im Mitzeichnungsverfahren, und ich bin sehr zuver- sichtlich, dass wir das auch bald im Senat beschließen werden. Wir werden dann die bisherige Praxis, nach der die Bezirke die Unterbringung durchführen, nämlich telefonisch und händisch, zentralisieren und digitalisie- ren, sodass alle Bezirke auch einen Blick auf die Unter- bringungsmöglichkeiten haben. Das wird enorme Erleich- terungen bringen. Es gibt auch in den ASOG-Unterkünften Unterbringun- gen, die für Familien vorgesehen sind. Grundsätzlich sind dort die Familien zuständig für ihre Kinder, aber natürlich haben wir auch hier mit den Bezirken und den Jugendäm- tern zusammen, wo die Zuständigkeit natürlich bei der Bildungsverwaltung liegt, diese Gespräche geführt. Vie- les liegt auch daran, dass diese ASOG-Unterbringung nicht vertragsgebunden und somit auch nicht von den Qualitätsstandards her einheitlich aufgestellt ist. Auch das wollen wir im Rahmen der gesamtstädtischen Unterbrin- gung ändern. In Zukunft sollen auch die ASOG- Unterkünfte vertragsgebunden und qualitätsgesichert sein. Dann sind dort auch andere Konzepte vorgesehen. Zusammenfassend: Die Bezirke sind hier in der Kompe- tenz. Wir leisten Amtshilfe für die Bezirke, und das Ju- gendamt ist natürlich auch für den Kinderschutz zustän- dig in den bezirklichen ASOG-Unterkünften, und da sind wir auch im Gespräch. Kindeswohl, Kinderschutz ist für uns, den Berliner Senat, natürlich sehr wichtig. Vielen Dank! – Für die erste Nachfrage erhält Frau Eralp das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wann rechnet denn der Senat damit, dass diese 13 000 Minderjährigen aus den ASOG-Unterkünften in Wohnungen ziehen können? Was ist da der Zeit- und Maßnahmenplan? Bitte schön, Frau Senatorin! Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung): Danke schön, Frau Präsidentin! – Danke, Frau Abgeord- nete! Das größte Problem in Berlin ist natürlich das Feh- len von bezahlbarem Wohnraum. Das ist in vielen Berei- chen so. Auch in Frauenhäusern ist der Durchlauf so nicht gegeben, dass wir mehr Frauen Schutz in Frauen- häusern und Schutzunterkünften bieten können, weil es keinen bezahlbaren Wohnraum gibt. Daran arbeiten wir als Berliner Senat, auch hier mehr bezahlbaren Wohn- raum zu schaffen. Das Schneller-Bauen-Gesetz wurde ja auch hier beschlossen. Wie gesagt: Es sind Familien mit Kindern. Es sind keine unbegleiteten Kinder, sondern es sind Familien mit Kindern, die aufgrund von Obdachlo- sigkeit oder Wohnungslosigkeit in ASOG-Unterkünften untergebracht werden. Natürlich ist unser Ziel, dass diese Familien auch ein Dach über dem Kopf mit einem echten Mietvertrag bekommen. Daran arbeiten alle Ebenen hier im Land Berlin. – Danke! Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt die Abgeord- nete Breitenbach. – Bitte schön!
Nachdem wir jetzt überraschenderweise vernehmen konnten, dass SenASGIVA offensichtlich für den Kin- derschutz zuständig ist, wenn es eine Unterbringung nach ASOG gibt, würde mich interessieren, Frau Senatorin, wie viele Stellen und Beschäftigungspositionen Sie in Ihrer Senatsverwaltung haben, um dieses Thema kompe- tent bearbeiten zu können. Bitte schön, Frau Senatorin, Sie haben das Wort! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6907 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Da bin ich vielleicht missverstanden wor- den. Die SenASGIVA ist nicht für den Kinderschutz zuständig. Für die Unterbringung von obdachlosen Fami- lien sind die Bezirke zuständig. Das tun sie, indem sie diese Menschen in sogenannten ASOG-Unterkünften unterbringen. Die Bezirke sind auch für den Kinderschutz zuständig. Wir als Senatsverwaltung leisten in diesem Prozess Amtshilfe. Auch wenn es um Unterbringungsmöglichkei- ten geht, die bezirklich nicht vorhanden sind, leisten wir Amtshilfe. Wir haben Tausende Menschen, die wir in Amtshilfe für die Bezirke unterbringen. Das ist so, und im Rahmen der gesamtstädtischen Unterbringung werden auch alle diese Sachen besprochen. Wie gesagt: Wichtig ist, eine Vertragsbindung zu erreichen, damit dann auch qualitätsgesicherte Unterkünfte durch die Bezirke sicher- gestellt werden können. – Danke! Vielen Dank! Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Schenker. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine schriftliche An- frage hat in dieser Woche gezeigt, dass der Senat für mehr als 110 000 landeseigene Wohnungen die Mieten zu Beginn des kommenden Jahres um bis zu 11 Prozent anhebt. Ich möchte fragen: Wie rechtfertigt der Senat diesen Mietenhammer angesichts der ohnehin hohen Lebenshaltungskosten in Berlin? Bitte schön, Herr Senator Gaebler, Sie haben das Wort! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordne- te! Herr Abgeordneter Schenker! Das ist ganz einfach. Auch landeseigene Wohnungsunternehmen müssen wirt- schaftlich arbeiten können. Sie sollen nicht nur Neubau machen, sondern sie sollen vor allen Dingen auch den Bestand pflegen. Sie sollen ihre Mitarbeiter ordentlich bezahlen, die in den vergangenen Jahren auch deutliche Lohnerhöhungen bekommen haben, und sie sollen auch noch zusätzliche Leistungen im Quartier machen. Das gibt es nicht zum Nulltarif. Deshalb haben wir in der Kooperationsvereinbarung auch vereinbart, dass die landeseigenen Gesellschaften ihre Mieten moderat erhöhen können – im Durchschnitt über den Gesamtbestand 2,9 Prozent pro Jahr und maximal 11 Prozent in drei Jahren. Das heißt: Die Mieterhöhun- gen, die jetzt kommen, sind auch nicht welche, die es jedes Jahr gibt, sondern das sind Mieterhöhungen, die eben dann auch eine Weile davor schützen, dass die nächste Mieterhöhung kommt. In den vergangenen Jahren sind diese Mieterhöhungen stark beschränkt worden be- ziehungsweise ausgesetzt worden. Das hat auch zu einem Nachholbedarf geführt. Wenn wir landeseigene Woh- nungsunternehmen leistungsfähig ausstatten wollen, dann müssen sie auch entsprechend Mieten nehmen können, mit denen sie arbeiten können. Wir haben zusätzlich aber mit dem Leistbarkeitsverspre- chen dafür gesorgt, dass niemand über Gebühr bean- sprucht wird, sondern bei entsprechender Überforderung einen Antrag an die Wohnungsbaugesellschaft stellen kann und dann die Miete auch begrenzt wird. Ich glaube, das ist im Sinne eines ausgewogenen Umgangs mit dem, was landeseigene Unternehmen leisten können und was sie auch leisten sollen, eine vernünftige Sache. Ich glau- be, dass viele Mieterinnen und Mieter auch bereit sind, einen angemessenen Preis für gutes Wohnen und sicheres Wohnen zu leisten. Vielen Dank! – Die erste Nachfrage stellt der Abgeordne- te Schenker. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Gaebler! Eine Sache habe ich nicht verstanden, vielleicht können Sie mir das erklären: Die SPD hat auf ihrem Par- teitag beschlossen, den Anstieg der Mieten auf 6 Prozent innerhalb von drei Jahren zu begrenzen, und jetzt geneh- migen Sie im Senat Mietsteigerungen um fast das Dop- pelte. Ich möchte Sie einfach gern fragen: Wie würden Sie eine Partei bezeichnen, die das eine auf ihrem Partei- tag beschließt und dann etwas anderes in eigener Verant- wortung in der Regierung durchsetzt? Bitte schön, Herr Senator! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordne- te! Herr Abgeordneter Schenker! Ich weiß ja, dass man- che Parteien sagen: Verträge sind mir egal. – Wir haben aber eine Kooperationsvereinbarung mit den landeseige- nen Gesellschaften abgeschlossen, die bis zum Jahr 2027 geht. Es kommt, glaube ich, bei allen Parteien vor, dass Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6908 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 sie für die Zukunft bestimmte Dinge planen und fordern. Das ist auch ihr gutes Recht, vielleicht sogar die Pflicht, weil sich ja alles auch weiterentwickeln soll. An der Stelle verstehe ich aber jetzt den Zusammenhang, den Sie aufmachen wollen, nicht. Ich weiß nicht, ob es üblich ist: Bei den Linken hatte ich jetzt auch nicht den Eindruck, dass nach jedem Parteitagsbeschluss sofort die Senatslinie geändert wird. Sondern man schaut dann, wie man das in zukünftige Arbeit einbinden kann. Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt der Abgeord- nete Bocian. – Bitte schön!
Danke, Frau Präsidentin! – Ich wollte den Senat fragen: Wie sind denn momentan die Durchschnittsmieten bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften? –, dass wir einmal wissen, wovon wir reden. Bitte schön, Herr Senator, Sie haben das Wort! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordne- te! Wir liegen im Moment ungefähr bei 6,70 Euro im Durchschnitt. Insofern sehen wir hier, glaube ich, dass die landeseigenen Unternehmen deutlich dazu beitragen, bezahlbare Mieten zu sichern. Im Übrigen: Bei diesen Mieterhöhungen, die hier gerade angesprochen wurden, handelt es sich im Durchschnitt um 48 Cent pro Quadratmeter. Nein, 48 Cent pro Quadratmeter. Insofern ist das alles übersichtlich. Wir gehen davon aus, dass die Mieterinnen und Mieter etwa einen Betrag zwischen 20 und 30 Euro mehr pro Monat bezahlen. Das ist natürlich für einige schon eine Herausforderung. Aber dadurch, dass es für drei Jahre dann auch, wenn die 11 Prozent ausgeschöpft worden sind, einen Schutz vor weiteren Mietsteigerungen bietet, ist es, glaube ich, in der Abwägung etwas, mit dem sich viele einrichten können. Wie gesagt: Bei denjenigen, bei denen es mehr als 27 Prozent des Einkommens bean- sprucht, kann dann auch eine entsprechende Deckelung beantragt werden. Vielen Dank! – Damit ist die Fragestunde für heute been- det. Ich darf Ihnen an dieser Stelle noch Folgendes mitteilen: Frau Esther Uleer wurde auf ihren Antrag aus dem Amt als Staatssekretärin entlassen. Ich darf ihr im Namen des Abgeordnetenhauses für ihre Arbeit herzlich danken! Frau Susanne Hoffmann wurde zur neuen Staatssekretä- rin in der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucher- schutz ernannt. Herzlich willkommen und auf gute Zu- sammenarbeit! Die Tagesordnungspunkte 3 und 3A stehen auf der Kon- sensliste. Wir kommen zu lfd. Nr. 4: Prioritäten gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Ich rufe auf lfd. Nr. 4.1: Priorität der AfD-Fraktion Tagesordnungspunkt 71 Mehr Sicherheit durch Polizeipräsenz – mobile Wachen ausbauen und wirksam einsetzen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2568 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. Ich würde bitten, die Gespräche hier weiter nach hinten zu verlagern, damit der Abgeordnete Weiß zu seinem Redepult schreiten kann. Ich bitte die Abgeordneten hier zu meiner rechten Seite, die Gespräche nach hinten zu verlagern. Vielen Dank! – Bitte schön, Herr Abgeordne- ter Weiß!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Berliner Polizei verfügt gegenwärtig lediglich über fünf mobile Polizeiwachen – je eine pro örtlicher Polizeidirektion. Wir fordern in unserem Antrag, die Anzahl der mobilen Wachen auf zwölf zu erhöhen. (Senator Christian Gaebler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6909 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Die zusätzlichen mobilen Wachen sollen prioritär an kriminalitätsbelasteten Orten eingesetzt werden, wie zum Beispiel dem Görlitzer Park, von dessen erbärmlichem Zustand ich mir mit meinem Kollegen Alexander Bertram in der letzten Woche ein eigenes Bild machen konnte. – Ja, glauben Sie mal, die kurze Zeit hat vollkommen ausgereicht, um diesen Zustand zu attestieren, denn dieser Görlitzer Park ist, wie mittlerweile viele Orte in unserer Stadt, ein Schandfleck eines kapitulierenden Staates. Er zeigt uns, was passiert, wenn Politik lieber absperrt als eingreift; wenn man 3,9 Millionen Euro in einen Zaun investiert statt in echte Sicherheit – ein Zaun, der keine Lösung ist, sondern ein Offenbarungseid. Zäune gehören an Landesgrenzen, nicht in einen Park. Nicht Rückzug, sondern Präsenz, durchsetzungsstarke Präsenz, muss die Antwort auf einen Ort wie den Görlit- zer Park sein, und deshalb fordern wir mehr mobile Poli- zeiwachen für Berlin. Diese Wachen sind ein wirksames Mittel, um den Kontrolldruck und die polizeiliche Sicht- barkeit im öffentlichen Raum zu erhöhen. Mit demselben Fahrzeugbestand ist es aber nicht einmal möglich, gleich- zeitig alle Brennpunkte dauerhaft abzudecken. Dabei zeigt die Praxis klar: Wo die Polizei präsent ist, sinkt die Kriminalität. Zwischen 2020 und diesem Mai 2025 wur- den über 68 000 Bürgerkontakte und mehr als 6 300 An- zeigen direkt an mobile Polizeiwachen gemeldet und bearbeitet. Das ist Nähe, das ist Vertrauen, das ist Wir- kung – eine Wirkung, von der wir uns wünschen, dass sie auch der afrikanische Drogendealer im Görlitzer Park einmal erleben soll. Die Kriminalitätszahlen belegen und unterstreichen diese Notwendigkeit: 81 460 Hoheitsdelik- te alleine im letzten Jahr in Berlin – das ist ein Plus von 4,6 Prozent – und über 3 400 Messerangriffe, 51 Prozent im öffentlichen Raum. Dass das Linke und Grüne von Ihnen, die letzte Woche ja auch im Görlitzer Park anwe- send waren, als Großstadtromantik bezeichnen würden, ändert nichts an der Tatsache, dass diese Realität für immer mehr Men- schen in unserer Stadt täglicher Albtraum ist – nicht ro- mantisch, sondern brandgefährlich. Es ändert nichts daran, dass Kinder ihre Spielplätze mei- den, Frauen abends Umwege gehen müssen und der öffentliche Raum zum Rückzugsort für Kriminel- le geworden ist. Wir brauchen auch keine neuen Studien, um zu wissen: Wo Polizei sichtbar ist, da fühlen sich die Menschen sicher – vielleicht alle, bis auf Linke und Grü- ne und ihre Görlitzer-Park-Klientel. Doch die Forschung liefert klare Belege dafür, was jeder Berliner längst weiß: Ansprechbare Fußstreifen, sichtbare Präsenz – das schafft Vertrauen. Das bleibt nicht nur Gefühl, es wirkt, denn es gibt zahlreiche Untersuchungen, die zeigen: Dort, wo Patrouillen gezielt an Brennpunkten eingesetzt werden, sinkt die Kriminalität messbar – keine Verdrängung, keine kosmetischen Effekte, echte Rückgänge, oft sogar über die Brennpunkte hinaus. Die Sicherheit strahlt aus. Jetzt das Überraschende: Das ist nicht einmal teuer. Ein mobiles Polizeifahrzeug kostet rund 150 000 Euro in der Anschaffung. Das ist über die Jahre kaum der Rede wert – die laufenden Kosten: etwa 8 600 Euro pro Jahr. Damit finanzieren wir kein Prestigeprojekt, sondern messbare Sicherheit direkt im Kiez. Sie rechnet sich schneller, als manche wahrhaben wollen. Schon die Verhinderung weniger Straftaten deckt diese Summe, wenn man die Folgekosten durch medizinische Versorgung, Polizei, Justiz und Opferentschädigung mit einberechnet. Nicht zuletzt: Flexibilität – mobile Wachen sind nicht an Gebäude gebunden. Sie können dort eingesetzt werden, wo sie gebraucht werden – beim Stadtteilfest, bei De- monstrationen, bei brenzligen Lagen: schnell, effektiv, unkompliziert, kein Bebauungsplan, keine Wartezeit, sondern sichtbare Staatsmacht auf Knopfdruck. 1,05 Mil- lionen Euro für sieben neue Fahrzeuge – nur zur Erinne- rung: Der nutzlose Zaun um den Görlitzer Park soll 3,9 Millionen Euro kosten. Das ist keine Haushaltsbelas- tung, das ist eine lohnende und notwendige Investition in die Lebensqualität der Berliner. – Vielen Dank! Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dregger das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Weiß! Viel- leicht vorab: Es ist, glaube ich, klug, wenn Politik die einsatztaktischen Fragen der Polizei überlässt und nicht meint, sie könnte das besser entscheiden als die Polizei. Ob Sie glauben, dass mobile Wachen nun ausgerechnet in unseren kriminalitätsbelasteten Orten das einsatztaktisch richtige Mittel sind, diese Frage würde ich lieber der Polizei überlassen als Ihnen. Ich halte das für außeror- dentlich fraglich. (Thorsten Weiß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6910 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Natürlich freue ich mich auch immer und überall, wenn ich eine mobile Wache der Polizei antreffe, so auch in meinem Wahlkreis, denn anders als in manchem linken Kiez in dieser Stadt ist die Polizei rund um die Residenz- straße immer und jederzeit gern gesehen. Ich kann bestä- tigen, dass das Sicherheitsgefühl der Menschen steigt, wenn die Polizei vor Ort ist. Das gilt allerdings nicht nur für die mobilen Wachen, sondern ebenso für die Kontakt- bereichsbeamten und die Funkwagen. Zweitens: Seit dem Überfall der Hamas auf Israel am 23. Oktober 2023 und den darauf folgenden Bedrohungen für die jüdischen und israelischen Einrichtungen in unse- rer Stadt sowie dem ansteigenden Versammlungsgesche- hen ist die Einsatzbelastung unserer Polizei auf ein Höchstmaß gestiegen. Fast 400 Einsatzkräfte der Polizei- abschnitte und der Bereitschaftspolizei verstärken derzeit den Objektschutz. Das sind so viele Kräfte, wie es nötig wäre, um zwei weitere Polizeiabschnitte personell auszu- statten. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Funkwagenein- sätze um 20 Prozent in den letzten fünf Jahren erhöht. Die Anzahl der von der Polizei zu begleitenden Versammlun- gen hat sich im gleichen Zeitraum von 5 000 auf 7 500 erhöht – ein Höchststand. Regelmäßig müssen die Poli- zeiabschnitte Alarmhundertschaften bilden, um das Ein- satzgeschehen mit zu bewältigen. Das führt natürlich dazu, dass die Personaldecke in den Polizeiabschnitten ausgedünnt wird. Diese Zahlen verdeutlichen, dass in der gegenwärtigen Lage ein verstärkter Einsatz von mobilen Wachen wenig realistisch ist. Es besteht die Gefahr, dass diese mobilen Wachen nur besetzt werden können, wenn zugleich ande- re, wichtigere polizeiliche Aufgaben vernachlässigt wer- den. Daher kommt es in der gegenwärtigen Lage darauf an, die richtigen Prioritäten zu setzen. Dabei sollten wir auf die Einschätzung der Polizei hören. Da hilft nicht einfach, dass Sie nach drei Jahren einmal im Görlitzer Park spazieren gehen. Nach allem, was ich von der Poli- zei höre, hat der Einsatz der mobilen Wachen derzeit keine vorrangige Priorität. Vielmehr bevorzugt man, die Kräfte für die Abarbeitung der Notrufe, die Durchführung vorrangiger Aufträge und die Bewältigung der Versamm- lungslagen einzusetzen, und ich teile das. Drittens: Aus diesem Grunde erscheint es derzeit nicht sinnvoll, sieben weitere Fahrzeuge für mobile Wachen anzuschaffen, die dann nur ungenutzt auf dem Hof ste- hen. Ich glaube, dass wir angesichts der knappen Haus- haltsmittel, über die wir verfügen, sehr genau überlegen sollten, in welche polizeiliche Ausrüstung wir vorrangig investieren. Viertens – nur rein vorsorglich, um etwaiger Kritik zu- vorzukommen: Berlin hat mehr Polizeieinsatzkräfte als jedes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Zu- dem haben wir die Ausbildungskapazitäten trotz der rückläufigen Haushaltseinnahmen nicht gekürzt. Wir tun alles, um den hohen Personalbestand nicht nur zu halten, sondern, wenn möglich, auch auszubauen. Fünftens: Ein Weiteres gehen wir an. Mit der Polizei- strukturreform, das haben wir uns im letzten Innenaus- schuss erläutern lassen, wollen wir es erreichen, dass die Arbeit der Dienstgruppen in den Polizeiabschnitten und ebenso in den Stäben mit dem Ergebnis optimiert wird, dass 200 Dienstkräfte freigesetzt werden, um in der Brei- te auf unseren Straßen zum Einsatz zu kommen. Das, was wir in der Innenausschusssitzung, der dortigen Anhörung, gehört haben, ist sehr ermutigend. Zusammenfassend: Es kommt jetzt darauf an, durch den Einsatz von Technik, die Beseitigung von Bürokratie und die Optimierung der polizeilichen Strukturen die Effizienz und damit die Prä- senz der Polizei auf unseren Straßen zu steigern. Darauf sollten wir uns konzentrieren. Genau daran arbeiten wir. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Ahmadi das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD will uns heute weismachen, sie hätte das Patentrezept für mehr Sicherheit in unserer Stadt. Das ist natürlich Quatsch. Mit ihrem Antrag zur Ausweitung mobiler Poli- zeiwachen versucht sie, Kompetenz in Innenpolitik zu simulieren, doch was uns hier vorgelegt wurde, ist nichts weiter als eine Mischung aus polemischem Aktionismus, Zahlenkosmetik und sicherheitspolitischer Ahnungslosig- keit. Wer sich ernsthaft mit der Sicherheitslage in Berlin be- fasst, kommt an der Realität auf unseren Straßen und an den Dienstplänen der Berliner Polizei nicht vorbei. Doch die AfD-Fraktion kennt sie nicht, kennt sich nicht nur nicht aus, Sie haben auch mit niemandem gesprochen, der Ahnung hat – nicht mit der Polizei, nicht mit den Ge- werkschaften und ganz sicher auch nicht mit Menschen, die täglich unter dem Personalnotstand an den Dienststel- len leiden. Also fordern Sie zwölf mobile Wachen und glauben, dass das mehr Sicherheit bringen würde. Wie diese Wachen betrieben werden sollen, wenn die Polizei jetzt schon (Burkard Dregger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6911 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 überlastet ist, wenn in Berlin derzeit über 1,5 Millionen Überstunden aufgelaufen sind und sich Dienstgruppen kaum noch regenerieren können, und woher die Beamtin- nen und Beamten kommen sollen, die diese Wagen beset- zen – auf all diese Fragen geben Sie keine Antworten. Oder glauben Sie ernsthaft, dass ein Polizeifahrzeug auf einem Platz echte polizeiliche Präsenz ersetze? Wenn ja, dann ist das der beste Beweis dafür, dass Sie völlig neben der Spur laufen. Wer mobile Wachen fordert, ohne über Personalausstat- tung und Arbeitsbedingungen zu sprechen, macht Showpolitik auf Kosten der Sicherheit und der Polizistin- nen und Polizisten in unserer Stadt. Genau das ist nicht okay! Sie reden von Hotspots wie dem Görlitzer Park oder dem Alexanderplatz. Beides sind kriminalitätsbelastete Orte. So weit, so korrekt, aber wenn wir uns die Entwicklungen dort ansehen, dann sehen wir auch, dass es nicht der Con- tainer der Alexwache ist, der die Situation verbessert hat, sondern die dauerhafte Präsenz von spezialisierten Kräf- ten, kombiniert mit Sozialarbeit, Stadtentwicklung und kluger Raumgestaltung. Genau davon brauchen wir mehr. Gerade am Görlitzer Park sehen wir doch, dass polizeil- iche Präsenz alleine nicht ausreicht. Wir haben seit Jahren eine hochintensive Überwachung, fast täglich Razzien, Kontrollfahrten in der Nacht. Was wir nicht haben, ist eine nachhaltige Entlastung der Polizei durch Prävention, Kommunikation und langfristige soziale Maßnahmen. Wer stattdessen nur auf Repression setzt, verschiebt Probleme, er löst sie nicht, also typisch AfD. Apropos Kriminalitätsraten: Die AfD-Fraktion operiert im Antrag mit absoluten Zahlen. Sie verschweigt, dass viele Straftaten erst durch mehr Polizeipräsenz sichtbar werden. Das gilt auch für Drogenkriminalität im öffentli- chen Raum. Die Polizei leistet gute Arbeit, das steht außer Frage, aber die Statistik steigt nicht automatisch, weil mehr Kriminalität herrscht, sondern weil mehr do- kumentiert wird. Ihre Antragsthese, dass mobile Wachen das Sicherheits- gefühl verbessern würden, ignoriert ebenfalls die Fakten. Studien zeigen: Ja, sichtbare Polizei kann subjektive Sicherheit stärken, aber nur, wenn sie in lokale, sozialver- trägliche Sicherheitskonzepte eingebettet ist. Was Sie vorschlagen, ist schlicht ein weiteres Auto, ein weiteres Symbol, also keine Lösung. Dann werfen Sie mit Fach- begriffen wie „Hot Spot Policing“ um sich, aber lesen Sie die Studie doch bitte zu Ende! Selbst die Autoren, die Sie zitieren, betonen, dass diese Strategie nur kurzfristig wirkt und nur, wenn sie Teil eines strategischen Gesamt- konzepts ist, mit ausreichender personeller und analyti- scher Ausstattung. Davon ist in Ihrem Antrag keine Rede. Liebe Berlinerinnen und Berliner! Wir nehmen Ihre Si- cherheitsbedenken ernst. Ja, wir brauchen an bestimmten Orten präsente, ansprechbare Polizeikräfte, aber was wir eben auch brauchen, ist eine ehrliche, realitätsnahe und professionelle Sicherheitspolitik. Die finden Sie bei uns, bei denen, die mit der Polizei sprechen, mit den Gewerk- schaften und mit der Zivilgesellschaft. Die AfD hingegen nutzt das Thema Sicherheit für das, was sie schon immer tut: Sie schürt Angst, aber sie trägt nicht zur Lösung bei. Nein, meine Damen und Herren, Sie sind Teil des Prob- lems. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat nun der Abge- ordnete Matz das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD- Fraktion hat ihren Auftritt zu den mobilen Wachen heute vorbereitet. Sie hat mehrere Schriftliche Anfragen an den Senat gerichtet, um zu versuchen herauszufinden, was so eine mobile Wache eigentlich macht, wofür man die brauchen kann. Dann haben Sie einen Antrag geschrie- ben. Ich habe den Eindruck bekommen, dass Sie die Antworten des Senats auf Ihre Schriftlichen Anfragen eigentlich überhaupt nicht verstanden haben. Dazu muss man erst einmal wissen, was so eine mobile Wache ist. Das ist ein Fahrzeug der Berliner Polizei, das an der Seite so schön aufgeklappt wird – das hat man schon mal auf dem Campingplatz bei einem Wohnmobil gesehen; so ähnlich sieht das aus –, und dann ist das ein offenes Ge- sprächsangebot für die Bürgerinnen und Bürger, die ge- rade in der Nähe sind. Das ergibt natürlich total Sinn, das ab und zu auf öffentli- chen Plätzen einzusetzen – deswegen gibt es eines pro Direktion –, das ergibt Sinn, bei einem Straßenfest zum Beispiel zu sagen: Polizei ist ansprechbar, wir informie- ren hier, wir machen Präventionsangebote. – Es ergibt keinen Sinn, wenn man eine Strafanzeige loswerden will. Wer würde sich erst einmal danach erkundigen, wo die mobile Wache gerade ist? Da würde man die Internetwa- che benutzen oder zum Polizeiabschnitt gehen. Und es ergibt auch keinen Sinn für die Strafverfolgung. Die Kräfte, die da dabei sind, sind an dieses Fahrzeug gebun- den. Die können nicht irgendjemandem hinterherlaufen oder wie Sie sich das möglicherweise vorstellen. Deswegen ist es unter dem Strich so: Wenn Sie sagen: Wir wollen statt der fünf mobilen Wachen, die es heute gibt, zwölf haben –, binden Sie erhebliche Ressourcen der Berliner Polizei, die ansonsten zu Fuß oder mit dem (Gollaleh Ahmadi) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6912 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Funkwagen an den Stellen sein könnten, von denen Sie hier sprechen. Deswegen ergibt der Vorschlag einfach keinen Sinn. Ich habe mich, wie gesagt, gefragt, ob Sie die Antworten auf Ihre eigenen Schriftlichen Anfragen überhaupt gelesen haben, im Gegensatz zur Senatorin. Die hat sie nicht gelesen, sondern geschrieben und weiß deswegen, wofür die Fahrzeuge gut sind und wofür ei- gentlich nicht. Es ist auch richtig, dass die Polizei eigenverantwortlich darüber bestimmen soll, wie sie ihre Ressourcen am bes- ten einsetzt. Wir als Parlament können überlegen, an welcher Stelle wir das unterstützen können. Das ist tat- sächlich eine politische Aufgabe, zu der man auch Anträ- ge schreiben kann, die wir dann hier im Parlament disku- tieren. Das eine Thema hat der Kollege Dregger schon angesprochen; das ist die Polizeistrukturreform, also dafür zu sorgen, dass tatsächlich in der Struktur der Schutzpolizei in der Weise umstrukturiert wird, dass bei gleichbleibender Personalstärke mehr Kräfte zur Verfü- gung stehen, die tatsächlich im Funkwagen oder auf der Straße auch zu sehen sind. Mit der Reform, die jetzt ge- rade angegangen wird, wird das mindestens in einer Grö- ßenordnung von 100 bis 200 Vollzugskräften der Fall sein. Das ergibt auch für die jeweiligen Gebiete Sinn, für die die Direktionen und die Abschnitte zuständig sind, also auch für die kriminalitätsbelasteten Orte und andere Brennpunkte. Was auch Sinn ergibt, ist, dass wir dafür sorgen, dass wir genügend in der Ausbildung haben und genügend Stellen, um die, die in der Ausbildung sind, später auch zu über- nehmen. Das heißt also, sowohl beim gehobenen Polizei- vollzugsdienst und der Ausbildung an der HWR als auch bei der Ausbildung für den mittleren Dienst an der Poli- zeiakademie in Ruhleben dafür zu sorgen, dass wir tat- sächlich so viel ausbilden, dass bei den vielen Abgängen, die die Polizei in den nächsten Jahren altersbedingt haben wird, auch stets genug Ressourcen nachgeführt werden können, damit wir die Direktionen und die Abschnitte auch gut ausstatten können, damit sie das leisten können, was sie an der Stelle leisten sollen. Das sind Dinge, wo wir auch als Abgeordnete gefragt sind, da hinterher zu sein. Die Polizeistrukturreform ist natürlich vorwiegend eine exekutive Aufgabe, die die Innenverwaltung und die Polizei selbst machen. Die können wir begleiten und dabei versuchen, das gangbar zu machen, was nötig ist, auch, wiederum unter Beteiligung des Parlaments, das zum Beispiel in den Stellenplänen abzubilden. Das andere hat auch etwas mit Ressourcen zu tun, die Ausbildungskapazitäten und die Zahl der Stellen, die für eine funktionierende Polizei zur Verfügung stehen. Auch da sind wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier gefragt. Das, was aber Sie da machen, isoliert irgendein Einsatzmittel rauszugreifen und zu sagen, da wollen wir mal irgendetwas der Polizei vorschreiben, ist kontrapro- duktiv. Das entspricht nicht der Rolle, die das Abgeord- netenhaus in Sicherheitsfragen haben sollte. Und wie ich auch vorhin nachgewiesen habe: Am Ende entziehen Sie der Polizei sogar operative Kräfte, die nicht mehr für das, was sie eigentlich an den kriminalitätsbelastete Orten tun sollen, zur Verfügung stehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat der Abge- ordnete Schrader das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde schon, dass man aus dem Parlament heraus auch Vor- schläge für Einsatzstrategien der Polizei machen kann, dass sie das nicht immer per se alles sofort schon besser weiß, aber ob das hier wirklich ein konstruktiver Beitrag ist, kann man in der Tat bezweifeln. Drei Punkte. Erstens: Die AfD will mehr Präsenz mit ihrem Vorschlag mobile Wachen binden, aber welches Personal und wo das herkommen soll, sagen Sie nicht. Das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt. Insofern ist das nicht wirklich seriös. Zweitens: Es ist ein bisschen eine naive Vorstellung, dass man an einem Ort, wo es Probleme gibt, einfach eine Wache hinstellt und dann wird das alles besser. Das hat schon am Kotti mit der Kotti-Wache nicht funktioniert, erst recht nicht, wenn es kein Gesamtkonzept gibt. Am Kotti warten wir darauf bis heute. Das gibt es immer noch nicht. Und wie wir alle sehen, hat es bislang noch nicht nachhaltig zu einer Besserung geführt. Und drittens: Herr Weiß, was Sie hier heute Morgen für eine von Rassismus und Menschenverachtung durchzogene Rede gehalten haben, war wirklich eine Schande für dieses Parlament. Das zeigt einmal mehr, dass alle demokratischen Kräfte Sie bekämpfen müssen, sonst wird es hier bald zappen- duster. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie an den Hauptaus- schuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf (Martin Matz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6913 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 lfd. Nr. 4.2: Priorität der Fraktion der CDU Tagesordnungspunkt 36 Einsetzung einer Landesärztin oder eines Landesarztes für psychische und seelische Gesundheit mit Schwerpunkt auf Kinder und Jugendliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege vom 30. Juni 2025 Drucksache 19/2546 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2488 In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Frau Abgeordnete Dr. Wein, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Saal und an den Bildschirmen! Bereits am 12. Juni habe ich im Plenum über das Thema psychische Gesund- heit unserer Kinder und Jugendlichen in Berlin gespro- chen. Ich freue mich, dass wir heute einen weiteren kon- kreten Schritt gehen, denn der Ausschuss für Gesundheit und Pflege hat unseren gemeinsamen Antrag von SPD und CDU präzisiert und zur Annahme empfohlen. Wir als Koalition nehmen die Zunahme psychischer Er- krankungen bei jungen Menschen sehr ernst. Die Zahlen und Rückmeldungen aus der Praxis sind leider alarmie- rend, immer mehr Kinder und Jugendliche leiden unter Ängsten, Depressionen, Essstörungen – Tendenz stei- gend. Unsere Antwort darauf ist: Wir hören hin, wir schauen nicht weg, und wir handeln. Deshalb fordern wir die Wiedereinsetzung einer Landes- ärztin oder eines Landesarztes für psychische und seeli- sche Gesundheit mit klarem Schwerpunkt auf Kinder und Jugendliche. Eine solche Instanz ist keine symbolische Figur, sondern soll eine fachlich fundierte, unabhängige Stimme im Land Berlin sein, verbindend zwischen den ambulant und stationär arbeitenden Fachleuten in der Versorgung, zur Politik sowie zur Verwaltung, beratend für Politik und Verwaltung, aber auch unterstützend für Familien, Fachkräfte und die Zivilgesellschaft. Die Posi- tion war bis 2021 besetzt und hatte sich bewährt. Es ist höchste Zeit, diese wichtige Funktion wiederzubeleben. Unser Antrag zielt darauf ab, das nicht nur zu prüfen, sondern bis Ende des Jahres umzusetzen. Wir wollen keine leeren Ankündigungen, sondern konkrete Maß- nahmen. Deshalb fordern wir auch: Bis zum 31. Dezember 2025 muss dem Abgeordnetenhaus ein Bericht vorliegen, wie die Einsetzung erfolgt ist und wie die neue Landesärztin oder der neue Landesarzt arbeitet. Kinder brauchen Halt, Jugendliche brauchen Orientie- rung, und Eltern brauchen Unterstützung. Die Landespo- litik muss aktiv gestalten. Mit unserem Antrag tun wir genau das. Wir stärken unsere Verbindung zur Versor- gung, wir verbessern die Beratung, und wir sorgen dafür, dass psychische Gesundheit junger Menschen den Stel- lenwert bekommt, den sie verdient. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen der SPD für die gemeinsame Initiative, dem Ausschuss für die fundierte Beratung, und ich bitte Sie alle: Stimmen Sie heute für diesen Antrag für mehr Sichtbarkeit, mehr Schutz und mehr Hilfe für Berlins junge Generation! – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Pieroth das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Roten Rathaus tobte am Dienstag die #unkürzbar- Demo. Die Haushaltsverhandlungen stehen vor der Tür, in denen eklatante Kürzungen im Bereich Gesundheit und Soziales drohen. Kürzungen, die Hunderttausende Berli- nerinnen und Berliner direkt betreffen, darunter Familien, Kinder und Jugendliche – Frau Dr. Wein –, Menschen in Notlagen. Und wir sitzen hier und diskutieren schon wieder über die Prüfung der Einführung einer Stelle für einen ehrenamtlichen Landesarzt. Liebe SPD! Vor zwei Wochen macht ihr das Thema zur Prio, jetzt scheint die CDU vor der Sommerpause nichts anderes mehr auf dem Zettel zu haben und macht zum zweiten Mal einen Antrag zur Prio, der nicht im Entfern- testen die Probleme der Stadt angeht. Ich sage es, wie es ist: Das ist Zeitverschwendung vom Feinsten. Liebe Frau Dr. Wein, aus der Antwort auf die Anfrage von Ihrem Kollegen Zander geht hervor, dass sich die Zahl der unter 29-Jährigen, die wegen einer Essstörung stationär behandelt wurden, von 2020 auf 2022 fast ver- doppelt hat. Die Wartezeiten bei Dick & Dünn e. V. lagen 2023 bei vier bis sechs Wochen. Die personellen Res- sourcen sind mehr als ausgeschöpft. Jedes siebte Schul- kind hat emotionale Probleme, sodass die DAK von einer regelrechten Mental-Health-Pandemie spricht. Da frage ich mich: Wie lange wollen Sie diesen Hilferuf eigentlich noch überhören? – Wir diskutieren hier, ob bei Dick & Dünn, dem einzigen Träger in Berlin, der sich in dieser (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6914 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Form mit Essstörungen beschäftigt, zweieinhalb Stellen für ganz Berlin erhalten bleiben. Sie sind doch selbst mit Dick & Dünn im Gespräch und haben auch im letzten Ausschuss die schockierenden Berichte mitgehört. Ich bin mir sicher, das hat Sie nicht kaltgelassen. Essstörungen haben unter den psychischen Erkrankungen die höchste Mortalitätsrate. Soziale Träger wie Dick & Dünn retten mit ihrer Arbeit also Leben. Anstatt die bereits existierenden Träger zu unterstützen und damit Kindern und Jugendlichen so zu helfen, dass es auch ankommt, soll nun der ehrenamtliche Landesarzt her. Für uns Grüne ist das reine Ablenkung von dem geplanten Kahlschlag von über 20 Prozent bei freier Wohlfahrt und sozialen Trägern. Das trifft am Ende die Bedürftigsten. Im Ausschuss haben wir Grüne diesen Antrag bereits aus zwei guten Gründen abgelehnt. Erstens: Wir haben schon zahlreiche Gremien, diese müssen aber auch gehört wer- den, lassen wir diese doch erst einmal arbeiten; und zwei- tens: Gerade, wenn das Geld knapp ist, muss man umso mehr miteinander an einem Strang ziehen. In der Ge- sundheitsverwaltung haben wir die Landesbeauftragte für psychische Gesundheit, in der Sozialverwaltung haben wir die Inklusionsbeauftragte. Was braucht es für die psychische Gesundheit von Kita- und Schulkindern? – Auf jeden Fall keinen ehrenamtlichen Landesarzt, statt- dessen fordern wir eine hauptamtlich Beauftragte für Kinder und Jugendliche, direkt an den Stab der Bildungs- senatorin angedockt. So sollte es endlich möglich sein, dass die drei Verwal- tungen Gesundheit, Schule und Soziales gemeinsam die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen angehen. Lassen Sie uns endlich die drei Gesetzbücher übereinanderlegen: SGB V – Gesetzliche Krankenversi- cherung –, SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe –, SGB IX – Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen –. Liebe Koalition, Sie sind jetzt seit zweieinhalb Jahren am Ruder, da sollten Sie doch in der Lage sein, einen ernst- haften, ressortübergreifenden Fahrplan für die psychische Gesundheit junger Menschen zu erarbeiten, zum Beispiel, indem Sie durch Prävention Folgekosten reduzieren oder die PEP-Evaluation abwarten, um tatsächlich bedarfsge- recht zu unterstützen oder auch über ein Trägerbudget – ich wiederhole es wieder –, um die Träger endlich aus ihrer Zuwendungsabhängigkeit zu befreien. Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Düsterhöft?
Ja. Bitte schön, Herr Abgeordneter!
Vielen Dank, Frau Kollegin, dass ich eine Zwischenfrage stellen darf! Ich habe mich vor zwei Minuten schon ge- meldet, deswegen entschuldigen Sie bitte, dass ich in Ihrer Rede ein bisschen zurückspringe. Mich irritiert es ein bisschen, dass wir als Fachausschuss auf der einen Seite gemeinsam mit der Anhörung, die wir erst vor Kur- zem mit Dick & Dünn hatten, deutlich gemacht haben, dass uns allen dieses Thema extrem wichtig ist, und dass Sie dieses jetzt heranziehen, um das Anliegen der Koali- tion zu diskreditieren und zu sagen: Das braucht man nicht, stattdessen gebt doch ordentlich Geld dort rein! – Finden Sie nicht, dass das eine sehr merkwürdige Argu- mentationslinie ist, die nicht sehr fair ist?
Also mit Fairness hat das, glaube ich, nicht so viel zu tun, wenn man aus Ehrenamt Hauptamt machen möchte und strukturell drei Verwaltungen, die unbedingt, wenn es um Kinder und Jugendliche, die in psychischen Notlagen sind, und deren Prävention da Strukturen zusammenfüh- ren möchte – – Ich finde es auch merkwürdig, wenn Sie auf die Demo am Dienstag rennen und da im Grunde gegen sich selbst und die Kürzungen, die Sie vorsehen, demonstrieren. Insofern finden wir uns vielleicht beide komisch. Ich komme jetzt zum Schluss. Frau Kollegin! Gestatten Sie eine zweite Zwischenfrage des Abgeordneten Düsterhöft?
Nein, ich habe jetzt nur noch eine halbe Minute! – Also, lieber Herr Düsterhöft, erst kürzen, dann Ehrenamt vor- schlagen, das ist kein Konzept, das ist Zynismus in mei- nen Augen. Kurzum, wir Grüne fordern eine hauptamtli- che Beauftragte für Kinder und Jugendliche an dieser Stelle, weiteres Ehrenamt lehnen wir ab. – Danke schön! (Catherina Pieroth-Manelli) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6915 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordne- te König das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wartezeiten von durchschnittlich sechs Monaten auf einen Therapie- platz, trotz Dringlichkeit kein Termin beim Jugendpsy- chiater in Sicht, stationäre Behandlung vorrangig nur absoluten Notfällen vorbehalten – so sieht die Realität aus, wenn es um die Behandlung von psychischen Er- krankungen bei Kindern und Jugendlichen geht. Wir haben uns jetzt in relativ kurzer Zeit im Gesundheitsaus- schuss zum zweiten Mal mit dieser Thematik beschäftigt, weil sie extrem wichtig ist, und es wurde sehr deutlich, hier ist für eine gute Versorgung noch massiv Luft nach oben. Egal mit welchen Experten man spricht, jeder betont, dass die Kapazitäten komplett an der Überlastungsgrenze sind. Am Thema Essstörungen wurde das exemplarisch im Ausschuss noch mal sehr deutlich. Essstörungen ha- ben in und seit der Pandemie bei Jugendlichen massiv zugenommen, und es gibt genau eine Beratungsstelle für Essstörungen bei Kindern und Jugendlichen in Berlin. Diese hat knapp drei Vollzeitstellen, drei Stellen Bera- tung für eine Viermillionenstadt wie Berlin mit 650 000 Kindern und Jugendlichen. Das ist wirklich bemerkenswert wenig. Hier kann Berlin mehr. Wir sind unseren Kindern und Jugendlichen, gerade nach den Einschränkungen der Pandemie, mehr schuldig, näm- lich ein Hilfesystem, das funktioniert und auffängt. Ei- nem Kind mit Angststörungen, einem Jungen mit Depres- sionen oder einem Mädchen mit einer Essstörung muss zeitnah die Versorgung zur Verfügung stehen, die es benötigt. Diese Krankheitsbilder sind schwere Erkran- kungen und stellen die Familien vor riesige Herausforde- rungen. Mit einem nicht funktionierenden Versorgungs- system lassen wir diese nicht nur alleine, tatsächlich riskieren wir sehenden Auges Chronifizierungen bei unseren Kindern und Jugendlichen. Ein Hauptproblem in der Versorgung muss ich ganz klar benennen. Ich möchte es benennen, weil es ganz stark ursächlich für die Probleme ist und weil bisher zu wenig getan wird, um es zu lösen, obwohl dieses Problem jedem Player im System klar ist. Es ist die Art der Bedarfspla- nung von Kinder- und Jugendtherapeuten. Auch wenn hier vorrangig der Bund gefragt ist, muss ich hier etwas sagen, denn als Land können wir zumindest laut werden, lauter, als wir es bisher sind, denn wenn dieses Thema nicht endlich angepackt und gelöst wird, wird es sehr schwer, die Probleme in der medizinischen Versorgung zu lösen. Was ist denn nun das Problem? – Die Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendtherapeuten, wie sie derzeit funktio- niert, ist nicht am realen Bedarf ausgerichtet. Jeder im System weiß, dass die jetzige Bedarfsplanungspraxis, die sogenannte 20-Prozent-Regel, von der Annahme ausgeht, dass für junge Menschen pauschal 20 Prozent der Er- wachsenentherapeuten ausreichen, und nicht den tatsäch- lichen Bedarf abdeckt. Es ist eine statistisch festgelegte Zahl ohne Bezug zur Realität. Die Krankenversicherun- gen wissen, dass es nicht reicht. Die KVs wissen es, die Ärzte- und Psychotherapeutenkammern wissen es, der gemeinsame Bundesausschuss weiß es, und die Politik weiß es auch, geändert hat sich bisher aber wenig, und das geht so nicht. Die Bedarfsplanung muss endlich adäquat, zeitgerecht und am tatsächlich bestehenden Bedarf gemessen erstellt werden und damit eine an die Realität angepasste Versor- gung ermöglichen, denn solange die Planung auf falschen Annahmen beruht, wirkt es auf dem Papier auch noch so, als sei die Versorgung ausreichend. Und das ist wohl der Grund, warum ich auf eine aktuelle Schriftliche Anfrage die Antwort erhalte, Berlin sei mit einem Versorgungs- grad von 170 Prozent bei den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und einem Versorgungsgrad von 150 Prozent bei den Jugendpsychiaterinnen und Jugend- psychiatern überversorgt. Wie das mit den langen Warte- zeiten auf einen Therapieplatz zusammenpassen soll, das bleibt unbeantwortet. Betroffene Familien wissen aus täglichem Erleben, dass hier Theorie und Realität nicht zusammenpassen. Glau- ben Sie mir, für Betroffene ist das sehr schwer! Jetzt fragen Sie sich vielleicht, warum ich an dieser Stelle zu diesem TOP so umfangreich über die Versorgungssi- tuation und Bedarfsplanung spreche, die nur mittelbar mit dem Landesarzt zu tun hat und die wir, das Land Berlin, ebenso nur mittelbar beeinflussen können. Ich mache das, weil ich finde, dass in Anbetracht der Versorgungslage in jedem Parlament gesagt werden muss und oft genug ge- sagt werden muss, dass es so ist, damit sich was ändert, bis sich was ändert. Deshalb, liebe Frau Pieroth, machen wir das hier auch zur Priorität, weil die seelische Ge- sundheit von Kindern und Jugendlichen uns als Koalition das wert ist. Und der Landesarzt, den wir jetzt wieder einsetzen? – Nun immerhin mittelbar hat er natürlich auch damit zu tun, denn er soll eine laute Stimme für die Bedarfe von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen sein. Wir, die SPD-Fraktion, wollen, dass Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen in Berlin besser und Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6916 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 schneller behandelt werden. Dafür brauchen wir jede Stimme. Wir nehmen die Anhörung ernst und folgen dem Rat, den uns ausnahmslos alle Expertinnen und Experten in der Anhörung dazu gaben. Deshalb freue ich mich, dass wir mit der Wiedereinsetzung dieses Amtes eine Stimme mehr für die Belange von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen in Berlin bekommen. Weiterer Stell- schrauben für Verbesserungen werden wir uns natürlich annehmen, damit wir zu der Versorgung kommen, die die Betroffenen benötigen. Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Vielen Dank! Dann hat sich das erledigt.
Aus, Ende, fertig! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat der Abge- ordnete Schatz das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Ich grüße zunächst die zahlreichen Schülerprak- tikantinnen, die dieser Tage bei vielen Abgeordneten hier tätig sind und wo auch die eine oder der andere dieser Debatte folgt. Es hat ja vielleicht auch was mit ihnen zu tun. In der Tat stellt sich zunächst die Frage: Warum wählt die größte Regierungsfraktion, die CDU, dieses Thema zur Priorität? Ich sage jetzt mal, anstelle sich mit den Stresso- ren auseinanderzusetzen, mit denen viele Kinder und Jugendliche in dieser Stadt zu tun haben und die viel- leicht auch dahin führen, dass sie Hilfe brauchen. Ich sage mal steigende Mieten, Schwierigkeiten bei der Schulplatzsuche, Mobbing in der Schule, sozusagen Ar- beitsschwierigkeiten der Eltern. Themen sind viele, aber darüber wird nicht geredet, sondern über das Thema der Einsetzung einer ehrenamtlichen Landesärztin, eines ehrenamtlichen Landesarztes. Ich finde das zu wenig. Sie bieten in diesem Antrag, finde ich, auch keine Prob- lemlösung. Er kann, so wie ich in der letzten Debatte schon gesagt habe, Teil einer Lösung sein, aber das Ge- samtkonzept steht aus. In der Tat, Frau König, Sie haben es eben eindrucksvoll geschildert, wieder einmal. In der Anhörung haben wir gelernt, wir haben ein Problem in der Primärprävention. Wenn ich jetzt höre, dass bei- spielsweise im Bezirk Mitte aufgrund der geringen Zu- weisungen des Senats Schulstationen geschlossen werden sollen, dann frage ich mich: Was soll denn das? Das sind doch Mittel in der Primärprävention, die wir für die seeli- sche Gesundheit von Kindern und Jugendlichen brau- chen, aber nein, es wird weggestrichen. Wir haben Schwierigkeiten in der Therapie. Alle haben gesagt, dass in den ambulanten und stationären Einrich- tungen zu wenig Therapieplätze sind. Wir haben die Gefahr von Chronifizierung, weil die Leute dann ins Krankenhaus aufgenommen werden, wenn sie akut sind, aber vorher, geplant ist kaum etwas möglich, weil die Plätze viel zu wenig sind. Hier sind Sie doch in der Ver- antwortung. Die Krankenhausinvestitionen, haben die Anzuhörenden gesagt, die könnten 100 Betten sofort neu aufstellen, wenn investiert werden würde. Na, wo ist Ihre Entscheidung dazu? Darauf warten wir. Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Nein! – Ein weiterer Punkt, über den ich mich an dieser Stelle freue: Man kann sagen, Opposition wirkt. In der letzten Debatte habe ich Ihnen Ihren Antrag noch mal vorgelesen und gesagt, das soll nur geprüft werden bis zum Jahresende. Ich habe dann im Ausschuss gelernt, da kommt jetzt ein Änderungsantrag. Also wenn ein schnö- seliger Oppositionsabgeordneter hier etwas kritisiert, dann kann sich etwas ändern. Insofern: Opposition wirkt. Das ist gut so. Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass die Fraktion hier rechts außen zur Erhellung der dunklen Finanzquellen ihrer Partei beitragen sollte. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN –
Ebenso! Wo ist denn das SED-Vermögen? – Weitere Zurufe von der AfD: Ebenso!] (Bettina König) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6917 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordne- te Ubbelohde das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Berliner! Die psychische Gesundheit unserer Kinder geht uns alle an, denn Kinder sind unsere Zukunft. Doch leider ist es nicht gut um sie bestellt, und ich sage offen, wa- rum: Unsere Gesellschaft an sich ist krank. Sie hat den Glauben an sich selbst, an eine gute Zukunft und an die Werte verloren, die diese Gesellschaft zusammenhalten. Sie ist geprägt durch eine seit Langem grassierende linksgrüne, das Land und seine Identität selbstzerstörende Politik. [Torsten Schneider (SPD): Ooh! –
Was?] Unsere Kinder leiden darunter, und das ist kein rein me- dizinisches Problem, das man mit Tabletten oder einer ehrenamtlichen Stelle, wie es die CDU vorschlägt, lösen kann. Es ist ein generelles Problem dieser Zeit, das mit immer mehr Psychiatern, weiteren Runden Tischen und neuen Beauftragten keinesfalls gelöst werden wird; ganz offensichtlich, denn was gibt es nicht schon alles? – Lan- desgesundheitskonferenz, Aktionsprogramm Gesundheit, Klasse2000, Dick & Dünn, einen Landesbeauftragten für psychische Gesundheit und vieles mehr. Und? – Die psychischen Auffälligkeiten wachsen zweistellig. Dann noch auf die Idee zu kommen, ein Landesarzt würde fehlen, zeugt von fehlendem Realitätssinn und stellt einen Offenbarungseid dar. Schauen wir uns an, was unsere Kinder belastet! Die Coronamaßnahmen beispielsweise haben tiefe Wunden hinterlassen, bis heute. Monatelange Schulschließungen, Maskenpflicht, Isolation, das hat Kinder von ihren Freunden, ihrem Spiel und ihrer Entwicklung abgeschnit- ten. Studien zeigen, Depressionen, Angststörungen und Sui- zidgedanken bei Jugendlichen sind seitdem dramatisch gestiegen. Wir haben sie im Stich gelassen, statt sie zu schützen. Sie, die anderen, mehr oder weniger linken Parteien in diesem Haus tragen dafür die politische Ver- antwortung. Hinzu kommt die Frühsexualisierung durch fragwürdige Lehrpläne, absurde Genderideologie und abwegige se- xualisierte Inhalte in Schulen und Medien. Kinder werden aufs Neue mit Themen konfrontiert, die sie überfordern, statt sie in ihrer kindlichen Unbeschwertheit zu belassen. Das zerstört ihre Seele. Sie tragen auch dafür die Verant- wortung. Das Problem liegt nämlich tief. Es ist keine Frage von mehr Ärzten oder Therapeuten. Wir haben schon jetzt zu viele Beauftragte, die mit sinnlosen Berich- ten und Gutachten beschäftigt sind, ohne wirklich zu helfen. Es ist keine Frage von anderen Strukturen, keine Frage von mehr öffentlichen Stellen. Nein, es geht um den Rückhalt, den Kinder und ihre Familien brauchen. Die psychische Gesundheit von Kindern hängt davon ab, dass sie in einer stabilen, vertrauensvollen Umgebung auf- wachsen. Dazu gehören auch Zeit und Achtsamkeit, die sie in ihrer Familie, in ihrem sozialen Umfeld erfahren. Wie oft sehe ich Eltern mit ihren Kindern zusammensit- zen, und jeder tippt in sein Handy, anstatt sich miteinan- der zu beschäftigen! Eine stabile Psyche hängt aber auch davon ab, dass Kin- der und Jugendliche Verlässlichkeit und Sicherheit in der Gesellschaft insgesamt wahrnehmen. Die ist zweifelsfrei nicht mehr gegeben. Diese Gesellschaft ist gespalten. Das spüren auch unsere Kinder. Dafür tragen wiederum Sie die Verantwortung. Wo sind Rückhalt und das Bekenntnis zu Familien als Keimzellen einer gesunden Gesellschaft? Eltern sind überfordert, weil sie neben vielfältigen Pflichten und Belastungen kaum noch Zeit für ihre Kinder haben. Ent- lastung und Unterstützung vonseiten der Politik? – Fehl- anzeige! Existenzängste, gesellschaftliche Verwerfungen durch eine ungezügelte Migration und allgemeines Staatsversagen verstärken diese Überforderung. Wo soll der notwendige Halt von Kindern und Jugendli- chen denn herkommen, wenn bereits die Gesellschaft ihre Werte, ihren Halt und Kinder mit Orientierungslosigkeit allein lässt? Wo soll Zuversicht herkommen, wenn ein desolates Bil- dungssystem Chancen verbaut, statt sie zu fördern? Kin- der werden zu häufig indoktriniert und ihre Entwicklung zu eigenständigen, selbstbewussten und klugen Mitbür- gern behindert. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6918 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Auch hier liegt die Verantwortung bei der Politik. Schau- en Sie alternativ in das aktuelle Programm der AfD! Wir stellen die richtigen Weichen. Wir brauchen keine weiteren Bürokraten, sondern eine Rückbesinnung auf das, was unsere Gesellschaft zusammenhält, ein Be- kenntnis zu starken Familien und zu einer eigenen natio- nalen Identität. Kinder brauchen Vorbilder, Traditionen und das Gefühl, Teil einer Gemeinschaft zu sein, die an sich glaubt, die an sie glaubt. Kinder wollen erfahren, woher sie kommen und worauf sie aufbauen können. Ohne dieses Fundament wachsen sie in einer Welt auf, die beliebig, unverbindlich ihnen letztendlich fremd ist, ja bedrohlich erscheint, und das macht sie krank. Die AfD fordert deshalb: Statt uns in medizinische oder administrative Sackgassen zu verrennen, müssen wir die Wurzeln unserer Gesellschaft stärken. Ein letzter Satz: Schützen wir die Familie als Rückhalt mit besserer Kin- derbetreuung, mehr Zeit für Eltern und weniger staatli- cher Einmischung in die Erziehung! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! Für eine Zwischenbemerkung erhält nun der Abgeordnete Meyer der SPD-Fraktion das Wort. – Bitte schön!
Ich muss gestehen, ich finde es wirklich entsetzlich, wirk- lich grauenvoll, was gerade gesagt wurde. Ich bin absolut schockiert. Es ist Nazijargon, die Gesellschaft als krank zu bezeichnen. Dass Sie es tatsächlich wagen, die Menschen dieser Stadt als krank zu bezeichnen, die Menschen, die psychiatrische Dienstleis- tungen in Kauf nehmen, alle Menschen als krank zu be- zeichnen, tatsächlich, und zu sagen, dass wir eine gesunde Gesellschaft brau- chen in Ihrem Sinne! Ich finde, Sie machen diese Gesell- schaft kaputt. Sie sind es, die durch Spaltung die Gesellschaft kaputt machen und nicht die Gesellschaft. Ich bin wirklich entsetzt, die- sen Nazijargon hier zu haben, dieses Gesellschaftsbild hier zu hören. Ich finde, das gehört verboten, und darüber sollten wir echt nachdenken. Es sind Sie, die diese Gesellschaft kaputt machen. Die Gesellschaft ist überhaupt nicht krank, und wir sind da- bei, tatsächlich hier die Gesellschaft wieder zusammen- zuhalten, und dem gebührt eine ganze Menge Arbeit. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU –
Auweia! – Weitere Zurufe von der AfD] Für die Erwiderung erhält der Abgeordnete Ubbelohde das Wort. – Bitte schön!
Herr Meyer, Sie haben es doch selbst erlebt: In Ihrer eigenen Argumentation bestätigen Sie genau das, was ich gerade gesagt habe. Nehmen Sie doch mal zur Kenntnis, dass, wenn es wie hier um die psychische Erkrankung von Jugendlichen und Kindern im Allgemeinen geht, die weit über das hinaus- geht, was wir üblicherweise an Veränderungen gesund- heitlicher Art in dieser Gesellschaft feststellen, in einer Art und Weise, wie Sie es ja alle beklagen – – Und dann Sie wollen Sie weitermachen wie bisher mit einem Lan- desarzt für psychische Gesundheit, der bis 2021 im Amt war und nicht verhindern konnte, dass in dieser Zeit die Zahlen schon so eklatant explodiert sind. Sie nehmen nicht zur Kenntnis – und zwar nehmen Sie alle nicht zur Kenntnis –, dass Ihre therapeutischen Methoden, Ihre Ideen, dem beizukommen, ins Leere laufen. Es sind alles, wie wir übrigens heute bei anderen Themen auch schon thematisiert haben, Placebos. (Carsten Ubbelohde) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6919 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Nehmen Sie zur Kenntnis, dass Ihre Politik, Ihre Gesell- schaftspolitik, Ihre Familienpolitik und Ihre Migrations- politik Mitursache ist, dass es so vielen Menschen, nicht nur Kindern und Jugendlichen in dieser Stadt und in diesem Land schlecht geht. Das ist Ihre Verantwortung. Und dann brüllen Sie hier nicht so inhaltslos daher! [Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo! –
Nazizahnarzt!] Frau Abgeordnete Pieroth, für den Ausdruck „Nazizahn- arzt“ gebe ich Ihnen einen Ordnungsruf. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2488 emp- fiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Frakti- on Bündnis 90/Die Grünen und die AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – die Annahme mit Änderungen. Wer den Antrag gemäß der Beschlussemp- fehlung auf Drucksache 19/2546 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD sowie der CDU. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die AfD- Fraktion. Enthaltungen? – Bei der Fraktion Die Linke und dem fraktionslosen Abgeordneten Brousek. Damit ist der Antrag angenommen. Ich rufe auf die lfd. Nr. 4.3: Priorität der Fraktion der SPD Tagesordnungspunkt 18 Drittes Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2551 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Meyer, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Zu Beginn möchte ich ein paar Anmerkungen zum Mindestlohn im Allgemeinen machen. Die Einführung des Mindestlohns ist eine echte Erfolgsgeschichte. So profitieren davon wirklich Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor, in Minijobs, in Teilzeitjobs, wo vor allem auch Frauen da- von profitieren. Auch brauchen viele Leute keine Aufsto- ckung mehr anzunehmen, und vor allem steigen auch viele höhere Löhne, um den Abstand zum Mindestlohn zu bewahren. Der Mindestlohn wirkt, er ist wichtig. Er sorgt für mehr soziale Gerechtigkeit gerade bei denen, die mit ihrer Arbeit diese Stadt tagtäglich am Laufen halten, doch zu wenig Anerkennung erfahren, vor allem zu wenig verdie- nen und sich diese Stadt kaum leisten können. Umso wichtiger ist es, dass wir dort, wo wir Verantwor- tung tragen, wo wir etwas machen können, wo wir etwas regeln können, dies auch tun und Verantwortung über- nehmen, und das ist beim Landesmindestlohn. So haben wir schon 2013, und zwar unter Rot-Schwarz, zwei Jahre vor der Einführung des Bundesmindestlohns einen Landesmindestlohn hier in Berlin eingeführt. Aktu- ell liegt er mit 13,69 Euro sogar 87 Cent über dem Bun- desmindestlohn. Das ist richtig so, das brauchen wir. Und in dieser Form und dieser Verlässlichkeit muss er sich auch weiterentwickeln. Es geht um die Verantwortung für diese Stadt. Das ist, das muss man so sagen, in der Ver- gangenheit so verlässlich nicht passiert. In einigen Jahren gab es gar keine Erhöhung, und es gab sogar einige Jahre oder eine Zeit, wo der Landesmindest- lohn überhaupt keine Wirkung entfaltet hat, weil er unter dem Bundesmindestlohn lag und das unter, das müssen wir sagen, Rot-Rot-Grün, weil wir uns da nicht einigen konnten. Das darf so nie wieder passieren. Die Menschen brauchen Verlässlichkeit, sie brauchen einen starken Landesmindestlohn, sie brauchen Transparenz. Genau das werden wir mit diesen Änderungen hier liefern. So soll sich die Entwicklung des Landesmindestlohns an der des Bundesmindestlohns orientieren. Was das bedeutet, kann ich ganz konkret sagen: Zum 1. Januar 2026 würde das bedeuten, dass sich der Landesmindestlohn auf 14,84 Euro und zum 1. Januar 2027 auf dann 15,59 Euro und damit knapp einen Euro über dem Bundesmindestlohn entwickeln würde. Das ist der richtige Weg, das ist der notwendige Weg. Das ist ein zukunftsorientierter Weg, und deswegen werden wir das auch machen. Die zweite Änderung ist mir persönlich auch noch sehr wichtig, denn hier geht es neben dem rein Finanziellen um Respekt, um Anerkennung, um Anstand und um eine Frage der Haltung. Es geht um die Zusammensetzung des Landesmindestlohns. Grundsätzlich wird der Mindest- lohn tatsächlich als eine Art Mindestgesamtverdienst betrachtet. Das bedeutet, am Ende des Monats wird alles, was man verdient hat, durch die Stunden gerechnet. Das muss dann ungefähr den Mindestlohn ausmachen. Auf (Carsten Ubbelohde) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6920 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 den ersten Blick ist das soweit durchaus nachvollziehbar, aber dennoch zeigen sich hier extreme Ungerechtigkeiten, die nicht zu akzeptieren sind und die wir nicht akzeptie- ren wollen. Was bedeutet das in der Praxis? – In der Pra- xis heißt das, dass bis auf wenige Ausnahmen die Zu- schläge und Prämien auf den Stundenlohn angerechnet werden und man damit letztlich seinen eigenen Stunden- lohn senkt, wenn man den Mindestlohn erhält. Um das einmal deutlich zu machen: Habe ich einen ver- traglichen Stundenlohn unter dem Mindestlohn, aber am Sonntag kommen die Sonntagszuschläge nicht obendrauf, sondern werden einfach verrechnet, würde ich im Ext- remfall am Sonntag keinen Cent Zuschläge bekommen und würde am Sonntag genauso viel verdienen wie in der Woche. Wohingegen zum Beispiel ein Kollege, der einen höheren Stundenlohn hat, die Zuschläge noch mal oben extra draufbekommt und noch mal deutlich mehr ver- dient. Ausgerechnet den untersten Lohngruppen werden so auch noch die Zulagen genommen. Das ist nicht nur grob ungerecht, es ist unsozial, es ist respektlos und muss korrigiert werden. Genau das werden wir hier tun, zumal – und das will ich betonen – Zulagen keine Ge- schenke sind, sondern in der Regel Erschwernisse aus- gleichen sollen. Die haben selbstverständlich auch Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den untersten Lohngruppen zu bekommen. Es ihnen vorzuenthalten, ist schlicht unanständig und inakzeptabel. Nur weil der Min- destlohn juristisch immer wieder als Gesamtentgelt defi- niert wird, bedeutet das nicht, dass wir das auch über- nehmen müssen. Deshalb gehen wir in Berlin wieder voran, gehen neue Wege und definieren den Landesmin- destlohn als Mindeststundenlohn, und die Zulagen kom- men selbstverständlich obendrauf. Genau so gehört sich das. Die Menschen haben es verdient. Deshalb sind die Änderungen auch so wichtig und richtig. – Vielen Dank dafür! [Beifall bei der SPD – Beifall von Dr. Martin Pätzold (CDU) und Stephan Schmidt (CDU) –
Wir sind die Guten!] Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Wapler das Wort. – Bitte schön!
Die Guten sind wir! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unsere Rederunden zur Arbeitsmarktpolitik gelten immer als ein bisschen fad, weil es hier und im Ausschuss zwischen den demokratischen Fraktionen einiges an Übereinstimmung gibt. Das betrifft sicher auch die Bedeutung eines gesetzlichen Mindestlohns. Das war gerade auch für manche aus der CDU ein weiter Weg, 2013 hier in Berlin. Es können sich sicherlich noch viele an die Debatten um die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf Bun- desebene erinnern. Heute können wir gemeinsam feststel- len, dass wir Mindestlöhne brauchen, um die Menschen vor Armut und Ausbeutung zu schützen, um soziale Teil- habe für alle zu sichern, um gegen Lohndumping vorzu- gehen und auch gegen unlauteren Wettbewerb unter den Unternehmen. Wir brauchen Mindestlöhne, um Gerech- tigkeit zu schaffen, denn jeder Mensch muss von seiner Arbeit leben können. Freilich, allzu weit sind wir noch nicht gekommen. Viele Berlinerinnen und Berliner haben trotz Vollzeitjobs nicht genug zum Leben, schauen mit mulmigem Gefühl in den Briefkasten nach Post vom Vermieter, wissen nicht, wie sie die nächste Reparatur bezahlen können, weil Arbeit immer noch viel zu schlecht bezahlt wird. Das ist Reali- tät, auch in Berlin. Deshalb ist es richtig, dass wir uns dort, wo wir direkt Einfluss nehmen können, für faire Löhne einsetzen. Es ist auch positiv, dass die Koalition den Grundsatz öffentliches Geld nur für Gute Arbeit von Rot-Grün-Rot übernommen hat, denn es kann nicht ange- hen, dass wir Lohndumping auch noch subventionieren. Der große Wurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie das der geschätzte Martin Pätzold im Neuen Deutschland – das ist auch bemerkenswert – genannt hat, ist der Entwurf aber nicht, leider nicht. 13,69 Euro pro Stunde, wie sie die Koalition jetzt gesetzlich festschreiben will, wider- sprechen der europäischen Mindestlohnrichtlinie. Das ist auch unterhalb der Grenze für relative Armut. 13,69 Euro reichen nicht zum Leben. Dafür wird ein Mindestlohn von mindestens 15 Euro benötigt, und zwar hier und jetzt und nicht erst in ein oder zwei Jahren. Wenn wir die Erwerbsarmut in Berlin beenden wollen, dann wäre es nur gut und richtig, auch den Landesmin- destlohn hier und jetzt auf 15 Euro zu erhöhen. Dabei verweist Ihr Antrag, liebe Koalition, zu Recht darauf, dass die bisherigen Anpassungen des Landesmin- destlohns durch den Senat unzureichend gewesen sind. Aber ich weiß nicht, ist es wirklich weise, den Mindest- lohn jetzt ausgerechnet an die Empfehlungen der Min- destlohnkommission auf Bundesebene zu binden? Die Kommission, die gerade erst eine Erhöhung des gesetzli- chen Mindestlohns auf nur 14,69 Euro bis 2027 beschlos- sen hat – ein gebrochenes Versprechen von Schwarz-Rot übrigens –, hat es jedenfalls bisher nicht vermocht, (Sven Meyer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6921 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 existenzsichernde Löhne zu gewährleisten und Erwerbs- armut zu verhindern. Ich habe den Eindruck, die Senats- koalition versteckt sich beim Landesmindestlohn ausge- rechnet hinter einer Mindestlohnkommission, die drin- gend reformiert gehört, um eine faire Lohnfindung zu erreichen. Darüber, glaube ich, werden wir im Ausschuss noch debattieren müssen. Wir müssen da auch noch mal über unser Selbstverständ- nis reden bei Aussagen wie, es dürfe keinen politischen Mindestlohn geben, als wäre die Entscheidung über die Höhe des Mindestlohns nicht immer ein politischer Pro- zess, als gäbe es keine öffentlichen Debatten darüber und als würde die Politik bei der Festsetzung keine Rolle spielen. Auch die Tarifautonomie ist nicht etwas, wohinter sich eine Koalition verstecken kann. Wir sind als Gesetzgeber gefordert, einen existenzsichernden Mindestlohn sicher- zustellen. Das ist unsere Verantwortung. Existenzsiche- rung ist eine politische Aufgabe, die wir hier und heute erfüllen müssen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Abgeord- nete Prof. Dr. Pätzold das Wort. – Bitte schön!
Nur keinen Neid! –
Ich mag dich auch!]
Vielleicht werde ich einige von euch loben. – Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen Pätzold und Meyer! Zu sagen, wir kriegen es politisch nicht hin, für einen auskömmlichen Mindestlohn zu sorgen, und deswegen übertragen wir das der Mindest- lohnkommission – die es, wie wir gesehen haben, auch nicht hinkriegt –, das finde ich schon ein bisschen schwach, gerade seitens der SPD. Aber dazu komme ich noch. Ich will tatsächlich loben, da haben Sie recht. Es ist gut, dass zumindest angekündigt worden ist, dass der Lan- desmindestlohn angehoben wird. Das ist völlig richtig. Das ist vernünftig. Jemand, der arbeiten geht, muss von der Arbeit leben können, und er kann dann nicht noch hinterher zum Jobcenter laufen müssen und aufstocken. Das geht nicht. [Beifall bei der LINKEN –
Senken Sie doch mal die Steuern!] Wir haben auf Bundesebene zum ersten Mal seit 2015 die Situation, dass die Zahl der Aufstocker steigt. Das ist eine Folge der Ampelpolitik und der großen Koalition. Da müssen wir natürlich gegensteuern. Deswegen will ich ganz ausdrücklich an diesem Punkt ausnahmsweise die Koalition loben und vor allem auch Arbeitssenatorin Kiziltepe und ihr Team. Es ist vernünftig, das anzuheben. Wenn alle so arbeiten würden, hätten wir, glaube ich, weniger Probleme in der Stadt. Ich frage mich zum Bei- spiel: Wenn der Landesmindestlohn angehoben wird, warum kriegt es die Wirtschaftssenatorin nicht hin, auch für eine Anhebung des Vergabemindestlohns zu sorgen? Der hat einen noch viel größeren Anwendungsbereich. Aber auch dazu komme ich noch. Wie gesagt, ich will ja loben, auch insbesondere das Team der Senatorin. Es ist auch vernünftig, die Zuschläge anzuheben. Das hat der Kollege Sven Meyer richtig erklärt. Das ist nicht nur eine Frage der individuellen Gerechtigkeit, sondern auch eine Frage des Lohngefüges im Betrieb. Das soll durch den Mindestlohn nicht eingeebnet werden, sondern insge- samt angehoben. Deswegen müssen die Zuschläge on top kommen. Das ist völlig richtig. Wir haben das schon im September 2023 beantragt. Damals hat die Koalition noch dagegen gestimmt. Jetzt stimmen Sie dafür. Das ist gut. Nur zwei Jahre Verzögerung ist wirklich nicht schlecht. Bei der Umlage verzögern Sie unseren Vorschlag. Wenn das 2028 wirklich kommt, sind das mehr als fünf Jahre. Insofern an diesem Punkt auch ein Lob. Zwei Jahre sind ganz gut. Jetzt komme ich zu den Punkten, die ich am Gesetz nicht so gut finde. Insofern, lieber Kollege Dr. Pätzold, wenn wir da noch eine Änderung hinkriegen, kann ich mir durchaus vorstellen, dass wir da zustimmen. Aber da muss noch etwas geändert werden. Erstens steht im Ge- setz, der Landesmindestlohn soll so hoch sein, dass man mit 45 Beitragsjahren „höchstens“ eine Rente kriegt, die oberhalb der Armutsgrenze liegt. Da frage ich mich: Warum denn „höchstens“? Der ganze Sinn der Übung ist doch, dass man auch im Alter oberhalb der Armutsgrenze ist. Deswegen müsste dort eigentlich stehen, dass er „mindestens“ so hoch sein muss, dass man oberhalb der Armutsgrenze ist, nicht „höchstens“. Man kann natürlich darüber streiten, was die richtigen Schritte sind, um dahin zu kommen und wie lange das dauert. Das geht möglich- erweise nicht von jetzt auf gleich. Aber wenn man rein- schreibt „höchstens“, dann zeigt man schon, dass man vorhat, dauerhaft darunter zu bleiben. Das geht nicht. Man könnte andere Dinge reinschreiben, wenn man schon so gesetzgeberisch rangehen will, zum Beispiel, dass der Mindestlohn bei 60 Prozent des Medianlohns liegen muss, wie es der Kollege Wapler richtig beschrie- ben, wie es die EU-Mindestlohnrichtlinie vorschreibt. Man kann es an Tarifentwicklung koppeln. Aber zu sagen „höchstens Armutsgrenze“, das ist ein bisschen wenig. Was man auch nicht machen kann – zweiter Punkt –, ist, dass man das, so wie Sie das machen wollen, an die (Dr. Martin Pätzold) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6923 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Entscheidungen der Mindestlohnkommission auf Bun- desebene koppelt. Denn die Mindestlohnkommission hat auf Bundesebene versagt. Und die Bundesregierung hat auf Bundesebene versagt. Was wir kriegen werden, ist vielleicht 2027 ein Mindestlohn von 14,60 Euro. Das ist nicht auskömmlich. Das ist kein Mindestlohn oberhalb der Armutsgrenze, und deswegen geht das nicht. Und deswegen kann man sich dieser Mindestlohnkommission nicht unterordnen in Berlin. Da sind natürlich manchmal politische Entscheidungen nötig. Ich verstehe es auch nicht, diese Bindung an die Mindestlohnkommission damit zu begründen, dass das irgendwas mit Tarifautonomie oder mit dem Einfluss der Gewerkschaften zu tun hat. Die Mindestlohnkommission hat nichts mit Tarifautonomie zu tun. Da kann nichts erstreikt werden; da kann nichts durchgesetzt werden. Das ist immer ein politischer Kompromiss. Wir sehen ja an den Ergebnissen, dass es eben nicht reicht. Und des- wegen ist das nichts, woran wir uns orientieren können. Wir brauchen eine eigene Entscheidung, und deswegen ist das ein Teil des Gesetzes, bei dem wir nicht mitgehen können. Und der allerletzte Punkt, der mich stört, das hatte ich vorhin schon angedeutet: Der Landesmindestlohn soll angehoben werden, aber nicht der Vergabemindestlohn. Das war bei Rot-Rot-Grün immer gekoppelt. Auch wenn wir da nicht immer so schnell waren, wie wir wollten, haben wir eine dauerhafte Erhöhung kontinuierlich linear hinbekommen. Das, was die Koalition jetzt angekündigt hat, ist im Grunde genommen eine Fortsetzung der linea- ren Erhöhung des Landesmindestlohns, die Rot-Rot-Grün auf den Weg gebracht hat, aber der Vergabemindestlohn scheint nicht mitzusteigen, obwohl der Vergabemindest- lohn ja in der Realität einen viel größeren Anwendungs- bereich in Berlin hat. Nicht nur, dass er nicht steigt – Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss!
– die Koalition und der Regierende Bürgermeister haben sogar angekündigt, dass sie die Wertgrenzen im Verga- begesetz bis auf 100 000 Euro hochsetzen wollen. Das heißt, da würde dann überhaupt kein Mindestlohn mehr gelten und auch nicht die Tariftreueklausel. Das kann man nicht machen. Man kann nicht den Landesmindest- lohn erhöhen und zum Vergabemindestlohn schweigen; insofern ein ausdrückliches Lob – haben Sie gut ge- macht! – beim Landesmindestlohn, aber das kann nicht über die sonstigen Versäumnisse hinwegtäuschen. Herr Abgeordneter, bitte beenden Sie Ihre Rede!
Vielen Dank! Vielen Dank! – Und für die AfD-Fraktion hat die Abge- ordnete Auricht das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! So, der Berliner Landesmindestlohn soll dann also künftig auto- matisch steigen, gekoppelt an die Empfehlungen der Bundesmindestlohnkommission. Ziel des Vorhabens ist es, so heißt es jedenfalls im Antrag, Armut zu bekämpfen und faire Löhne zu garantieren. Ich weiß nicht, ob ein Mindestlohn Armut bekämpft, aber das werden wir ja in der Diskussion dann sicherlich noch hören. Ja, ich muss der Ehrlichkeit halber zugeben: Wir als AfD haben während der Coronakrise auch einmal der Mindest- lohnerhöhung zugestimmt. Das war aber der außerge- wöhnlichen Notlage, die Sie ja auch irgendwie verursacht haben, geschuldet, und wir wollten es den Menschen eben nicht vorenthalten. Es war eine Notlage. Aber das, was wir heute erleben, ist keine temporäre Reaktion, sondern ein struktureller Irrweg. Die ständige Erhöhung des Landesmindestlohns ersetzt keine wirtschaftspolitische Strategie. Sie ist ein Reflex der politischen Linken, getragen von der Illusion, man könne Wohlstand gesetzlich verordnen. Der neue Referenzmaßstab für die Anpassung, die Min- destlohnkommission, mag auf den ersten Blick nach einem Kompromiss zwischen Arbeitgebern und Gewerk- schaften klingen, doch ganz ehrlich: Die Kommission ist doch nicht mehr neutral. Sie ist politisch geprägt. Ihre Entscheidungen folgen nicht mehr ausschließlich sachli- chen Erwägungen, sondern zunehmend parteipolitischem Druck. Schon die letzte Entscheidung war umstritten und wurde gegen das Votum der Arbeitgeberseite getroffen. Und eines möchte ich Ihnen auch sagen: Unsere Partei hat auf unserem Bundesparteitag beschlossen, dass der Mindestlohn temporär notwendig ist, weil Sie die markt- wirtschaftlichen Prinzipien ausgehebelt haben, aber per- spektivisch gehört der Mindestlohn oder die Lohnver- handlung wieder in die Hände der Tarifpartner, und der Staat muss sich da zurückziehen. (Damiano Valgolio) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6924 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Wir sollten auch so ehrlich sein: Der Landesmindestlohn gilt nur für begrenzte Gruppen. Es betrifft ja nicht alle Berliner; also die ALDI-Verkäuferin zum Beispiel hat ja gar nichts davon. Nicht, dass ich es den staatlichen Bediensteten nicht gönne, aber es ist eben nur eine eingeschränkte Gruppe von Menschen, die hier profitieren. Und Sie wollen ja diesen Vergabemindestlohn jetzt gar nicht mit ankoppeln, aber auch kleinere und mittelständi- sche Unternehmen haben sich in der Vergangenheit schon aus der Ausschreibung zurückgezogen und haben sich gar nicht mehr an Ausschreibungen, sozusagen am Wettbe- werb beteiligt. Also haben wieder nur die großen Kon- zerne profitiert, und der Mittelstand war wieder außen vor. Deshalb haben Sie ja jetzt wahrscheinlich das Vergaberecht da irgendwie so ein bisschen weggenom- men. Und wer profitiert denn noch? – Der Staat profitiert. Mit jedem Cent, den der Lohn steigt, steigen auch Lohnsteu- er, Sozialabgaben und Umsatzsteuereinnahmen. Das bedeutet, höhere Mindestlöhne füllen nicht die Geld- beutel der Arbeitnehmer, weil die Inflation das sowieso schon aufgefressen hat, sie füllen vor allem die Staatskas- sen. Wenn Sie den Menschen wirklich helfen wollen, dann senken Sie doch endlich die Steuern und Abgaben! Dann bleibt auch von den jetzigen Löhnen mehr übrig, ganz ohne weitere Bürokratie und ohne Belastung der Betriebe. Einen Punkt möchte ich hier auch mal erwähnen: Berlin ist Empfängerland im Länderfinanzausgleich. Sie finan- zieren diese Mindestlohnpolitik nicht durch eigene wirt- schaftliche Stärke, sondern durch die Gelder anderer Bundesländer, die wirtschaftlich effizienter und produkti- ver arbeiten. Was Sie sich hier selber wieder als sozialpo- litische Großtat verkaufen, beruht in Wahrheit auf den Leistungen der Bürger in Bayern und Baden-Württem- berg. Diese dauerhafte Selbstbedienung ist unsolidarisch, wirt- schaftspolitisch unverantwortlich und politisch auch an- maßend. Wir als AfD stehen für gute Löhne – ja, nicht geschenkt, meine Lieben: Leistung, Leistung, Leistung! –, aber wir wissen auch: Wohlstand entsteht nicht durch Gesetze, sondern durch Leistung, Innovation und marktwirtschaftliche Freiheit, wenn Sie das schon mal gehört haben. Und deshalb fordern wir: Steuern und Abgaben senken, Tarifautonomie stärken, unternehmerische Freiheiten fördern – Entschuldigung, Frau Abgeordnete!
– und Landesmindestlohn aussetzen und nicht wieder erhöhen, und dann auch noch automatisch! Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Nein, danke schön! – Wir lehnen diesen Antrag ab – ich glaube, das ist deutlich geworden –, weil er wirtschaftlich unvernünftig, sozial unausgewogen und finanzpolitisch heuchlerisch ist. Berlin braucht keine immer neue Mindestlohnverord- nung, Berlin braucht endlich wieder Eigenverantwortung, Leistungsbereitschaft und Respekt vor dem Mittelstand. Vielen Dank! Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, In- tegration, Vielfalt und Antidiskriminierung hat einen Redebeitrag angemeldet. – Bitte sehr, Frau Senatorin Kiziltepe, Sie haben das Wort! (Jeannette Auricht) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6925 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Berlin steht für soziale Verantwor- tung, und soziale Verantwortung zeigt sich nicht in Sonn- tagsreden, sondern im konkreten Handeln, und genau darum geht es hier heute. Das Dritte Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohn- gesetzes stellt sicher: Gute Arbeit wird in Berlin fair bezahlt, verlässlich, nachvollziehbar und gerecht, denn wir wollen die Arbeitsbedingungen in dieser Stadt dort verbessern, wo wir als Land direkten Einfluss haben. Wir sagen ganz klar: Öffentliches Geld gibt es nur für Gute Arbeit. Das ist und bleibt unsere politische Leitlinie. Der Berliner Landesmindestlohn liegt seit dem 1. Mai 2024 bei 13,69 Euro und damit spürbar über dem bun- desweiten Mindestlohn. Das ist ein starkes Signal von Berlin aus in die ganze Republik. Sie wissen sicherlich, dass es nur in zwei Bundesländern einen Landesmindest- lohn gibt, das sind Bremen und Berlin, und das ist auch ein starkes Signal von Berlin aus. Und das zeigt: Berlin übernimmt Verantwortung, und dabei bleiben wir. Aber Stillstand wäre Rückschritt, deshalb schaffen wir mit diesem Gesetz auch eine Grundlage dafür, den Lan- desmindestlohn zukünftig dynamisch, sozial und praxis- nah weiterzuentwickeln. Ein Kernpunkt dieser Reform ist die neue Definition des Landesmindestlohns. Künftig zählt allein der Grundstundenlohn ohne Zuschläge oder Zulagen. So haben wir es ja auch in den Richtlinien unse- rer Regierungspolitik festgehalten. Das war im April 2024. Warum ist das wichtig? – Weil wir damit sicher- stellen wollen, dass Zuschläge für Nachtarbeit, Feiertags- dienste oder besonders belastende Tätigkeiten nicht ein- fach in die Mindestlohnberechnung eingespeist werden und damit Arbeit entwertet wird. Wer im Niedriglohnbe- reich arbeitet, verdient nämlich unsere Anerkennung und unsere Wertschätzung. Und das will ich auch sagen: Die Zahl der Menschen in Berlin, die vom Landesmindestlohn und vom Mindest- lohn profitieren, ist nicht unerheblich. Es sind immerhin über 350 000 Beschäftigte hier in Berlin, die von einer Erhöhung des Landesmindestlohns und des gesetzlichen Mindestlohns profitieren. Das sind 20 Prozent aller ab- hängig Beschäftigten in Berlin. Deshalb ist das Ziel dieses Gesetzes, dass der Landes- mindestlohn auch künftig als untere Grenze verlässlich bleibt und nicht ausgehöhlt werden kann, und darum geht es heute. Alles andere würde den Sinn und die Glaub- würdigkeit dieses Instruments infrage stellen. Das ist nicht nur fair, sondern es zeigt Respekt; Respekt vor getaner Arbeit in dieser Stadt. Zugleich schaffen wir mit diesem Gesetz Transparenz und Berechenbarkeit. Künftig wird sich der Berliner Landesmindestlohn an der prozen- tualen Empfehlung der bundesweiten Mindestlohnkom- mission orientieren. Das heißt, steigt der gesetzliche Mindestlohn, steigt auch unser Landesmindestlohn. Das soll nachvollziehbar, verhältnismäßig, aber auch verläss- lich sein. Der Berliner Landesmindestlohn kann den Bundesmindestlohn auch künftig um bis zu 1,50 Euro pro Stunde übersteigen. Das ist die Balance, die wir brau- chen: sozialpolitischer Anspruch und Vernunft. Das ver- folgen wir gleichzeitig. Unser Ziel ist klar: Wer in Berlin 45 Jahre Vollzeit arbei- tet, soll im Alter von seiner Rente auch leben können, ohne Angst, ohne Abhängigkeit, ohne Anträge stellen zu müssen. Das ist ein klares Signal gegen Altersarmut. Das ist auch eine Politik, die Arbeit wertschätzt und Res- pekt nicht nur predigt, sondern umsetzt. Der Berliner Landesmindestlohn ist mehr als eine Zahl. Er ist Ausdruck eines gesellschaftlichen Versprechens, dass Leistung anerkannt und fair entlohnt wird und dass der Staat dort, wo er Geld in die Hand nimmt, Standards setzt. Mit diesem Gesetz schaffen wir also die Grundla- gen dafür, dass der Landesmindestlohn auch in Zukunft ein verlässliches, gerechtes und wirksames Instrument bleibt. Ich bitte Sie daher um breite Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. – Danke schön! Nach dem Redebeitrag des Senats besteht die Möglich- keit einer zweiten Rederunde. Wird hierfür das Wort gewünscht? – Das sieht mir nicht so aus. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Aus- schuss für Arbeit und Soziales sowie an den Hauptaus- schuss. – Widerspruch höre ich dazu nicht, dann verfah- ren wir so. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6926 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Ich rufe auf lfd. Nr. 4.4: Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tagesordnungspunkt 68 a) Hitzeschutz sofort! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2564 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und das mit dem Kollegen Lux.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vergangene Woche waren fast 40 Grad. Das war nicht einfach nur Sommer, das war gefährlich für die Gesundheit und die Funktionsfähigkeit unserer Stadt. Das war Vorbote dessen, was wir im Klimawandel in der Stadt noch zu erwarten haben, und vielleicht auch ein Weckruf dafür, dass wir heute mit Ihnen „Hitzeschutz sofort!“ beraten. Die Hitze trifft uns alle, aber manche besonders: Sie trifft vor allem die Seniorinnen und Senioren in überhitzten Wohnungen. Sie trifft Menschen in Krankenhäusern. Sie trifft wohnungslose Menschen mit voller Wucht, Men- schen, die im Freien arbeiten, Menschen mit hellerer Hautfarbe, Menschen, die Sport machen, die Kinder auf Straßen und Spielplätzen ohne Schatten und auch die Tiere, die, wie die Eichhörnchen, teils tot von den Bäu- men fallen. Die nächste Hitzewelle wird kommen, das ist sicher. Klimakatastrophen rücken näher und sind eine Bedro- hung für unsere Stadt. Heute geht es meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aber darum, einfach, pragmatisch und sofort und leicht umsetzbar folgende Forderungen vorzuschlagen. Erstens: Genug trinken! Trinkwasser für alle! Wir brauchen mehr Trinkbrunnen in dieser Stadt. Sie wurden gut angenommen. Sie wurden unter grüner Beteiligung an der Regierung mit aufgebaut. Sie müssen weiter ausgebaut werden. Es muss in dieser Stadt Stan- dard sein, dass man überall ein Glas Wasser bekommt, ob in der Gastronomie oder im Handel. Es muss die Kultur des Trinkwassers für alle geben, und auch den Tieren muss ein Wassernapf hingestellt werden. Das ist doch kein großer Akt. Zweitens, auch eine Forderung für alle: Öffnen Sie kühle Orte in dieser Stadt! Prüfen Sie und öffnen Sie geeignete klimatisierte, kühlere öffentliche Räume in den Häusern aus Stein in dieser Stadt! Reden Sie mit den Einkaufszen- tren! Reden Sie mit privaten Betreibern von größeren Häusern! Ermöglichen Sie Schatten! Es muss eine Kultur in dieser Stadt geben, dass die Menschen zusammenrü- cken und sich an Orten zusammenfinden, an denen sie dem Hitzekollaps entkommen können. Drittens: Entlasten Sie die Kinder, wenn sie ins Freibad wollen! Es darf doch nicht daran scheitern, dass die Schwimmbadeintrittspreise hoch sind oder, wenn man nach 18 Uhr in einem Stadtbrunnen, einem Zierbrunnen oder an einer Plansche vielleicht etwas Abkühlung sucht, das Ordnungsamt wegen Lärmschutz und so weiter vor- beikommt. Lassen Sie das Wasser in dieser Stadt frei! Vor allen Dingen: Informieren Sie die Menschen unauf- geregt, aber auf allen Kanälen über unmittelbar bevorste- hende Hitzewellen! Menschen unterliegen Gewohnheiten. Gerade in diesen Gefilden sind sie es noch nicht so ge- wohnt, mit Hitze gut umzugehen, rechtzeitig viel zu trin- ken, auch mal mehr Pausen zu machen. Information ist die Voraussetzung, um achtsam durch die Hitze zu kom- men. Wir müssten über all das heute nicht reden, wenn der Berliner Senat seiner Ankündigung nachgekommen wäre, einen Hitzeaktionsplan zu verabschieden. Es gibt seit 2022 die Grundlage dafür. Einige Bezirke haben diese umgesetzt und mal wieder die Kohlen aus dem Feuer geholt. Sie haben Hitzetelefone eingerichtet, Karten für kühle Orte veröffentlicht, ehrenamtliche Hitzeengel auf den Weg geschickt. An diesem Punkt ein ganz großes Dankeschön an die Leute vor Ort, die sich kümmern! Die Bezirke und die Ehrenamtlichen können aber die Verantwortungs- und Tatenlosigkeit des Senates nicht kompensieren. Da wird die Zuständigkeit für den Hitze- aktionsplan wie eine heiße Kartoffel zwischen dem um- weltbezogenen Gesundheitsschutz und der Klimaanpas- sung hin- und hergeworfen. – Wer von Ihnen zuständig ist, ist der Hitze egal. Sie haben den Hitzeaktionsplan angekündigt und immer noch nicht umgesetzt. Es ist Ihre Verantwortung, wenn die Leute nicht wissen, wer hier bei welchen Temperaturen wofür zuständig ist und wie zu handeln ist. Sie müssen Szenarien entwerfen. Die nächste Hitzewelle wird kommen. Tun Sie vom Senat endlich etwas! Es ist eine zutiefst soziale Frage, für mehr Hitzeschutz in dieser Stadt zu sorgen. Berlin hat 10 Grad mehr Hitze als das Umland. Hitzetage über 30 Grad haben sich in Berlin fast verdreifacht. Im Jahr 2022 hatten wir 416 Hitzetote, viele von ihnen vermeidbar. Deswegen ist es unsere Auf- gabe, hier und jetzt einfach und pragmatisch den grünen (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6927 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Hitzeaktionsplan umzusetzen. Vielleicht sind wir uns in der Kritik am Senat nicht ganz einig, bei den Interessen für die Menschen in dieser Stadt sollten wir es sein. Stimmen Sie deswegen unserem Antrag zu! – Vielen Dank! Es folgt dann für die CDU-Fraktion der Kollege Zander.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Lux! Sie haben gerade gesagt, dass letzte Woche für Sie der Weckruf war, weshalb Sie den Antrag aufgeschrieben haben. Genau so sieht das auch aus: Sie haben die ganzen Weckrufe die vielen Jahre davor gar nicht wahrgenommen. Wir haben uns hier auch schon im letzten Jahr über einen Antrag einer Fraktion zum Thema Hitzeschutz unterhalten. Davon findet sich hier vieles wieder. Haben Sie vielleicht einfach Copy and Paste gemacht und keine eigenen Ideen übernommen? Sie haben auch viele Ideen aufgeschrieben, die schon längst umgesetzt werden, und vor allen Dingen haben Sie auch viele Sachen gefordert, für die die Bezirke zuständig sind. Sie haben dem Senat Untätigkeit vorgeworfen, wissen aber ganz genau, dass der Senat schon seit vielen Monaten tätig und gerade am Finalisieren des Hitzeakti- onsplans ist, der in diesem Jahr dann auch beschlossen werden muss, und das auch genau fristgerecht. Sie brauchen jetzt hier mit der Mimik gar nicht so zu schauspielern; natürlich wissen Sie das. Sie sollten aber vielleicht auch wissen, dass für die Sa- chen, für die die Bezirke zuständig sind, wie diese Segel, oder auch, dass die Ordnungsämter das dulden – – Ich dachte, Sie haben so eine schöne Signal-Gruppe, in der alle Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte der Grünen enthalten sind, denen Sie einfach mal schreiben könnten: Mensch, Leute, duldet das doch mal! – In Mitte, Tempel- hof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg, Steglitz- Zehlendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf haben die Grünen Stadträte, die für Ordnung und Grün zuständig sind. Ich glaube, Sie können das eher anweisen. Der Se- nat kann die Ordnungsämter nicht anweisen, das zu tun, was Sie hier fordern. Eigentlich sollten wir uns hier gar nicht so gegenseitig angreifen, wie Sie das hier in Ihrem Antrag begonnen haben, woraufhin ich nur pariert habe. Im Grunde gehen wir den gleichen Weg, und wir haben die gleichen Ziele. Wir sehen dieselben Probleme und wollen die Probleme genauso lösen. Deshalb werden Sie vieles von dem, was Sie in Ihrem Antrag aufgeschrieben haben, nachher auch im Hitzeaktionsplan sehen. Wir müssen das Ganze ja auch gemeinsam umsetzen. Deshalb sagte ich noch einmal: Das macht ja nicht alles der Senat allein. Das, was Sie hier gefordert haben, be- trifft ja ganz viele Akteure, gerade auch die Bezirke. Viele Bezirke informieren ganz prominent: Zum Beispiel haben Steglitz-Zehlendorf und Pankow auf ihrer Start- seite gleich den Button „Hitzeschutz“. Den haben leider nicht alle Bezirke, aber unter anderem diese Bezirke haben ihn. Es wird damit weitergeleitet auf die kühlen Orte, wie Sie gesagt haben, die die Bezirke schon seit letztem Jahr ausweisen. Und wir haben auch noch andere Aktionen: Für die Stadtbäume haben wir „Gieß den Kiez“. Dort können Sie baumgenau sehen, ob das Bezirksamt da schon gegossen hat, wie viele Liter noch fehlen und was Sie machen müssen. Wir haben demnächst die Kühle-Orte-Karte unter berlin.de/hitzeschutz. Dort wird das Ganze zu sehen sein. Das heißt, es passiert sehr viel. Es gibt schon die Berliner Erfrischungskarte, auf der Sie sehen können, wo es kühle Orte gibt, wo es Wasser gibt. Tun Sie also mal nicht so, als wäre der Senat untätig gewesen. Da ist in den letzten Jahren, in denen Sie vielleicht ausgerechnet gera- de nicht hier waren, viel passiert. Andere Sachen, die Sie anmahnen – wie Refill –, sind eigentlich immer eine Sache der Geschäftsstraßen vor Ort. Mein Bürgerbüro ist in einer Geschäftsstraße; dort läuft die Aktion. Dort wurden alle aufgefordert: Mensch, meldet euch doch bei Refill, macht doch da mit! – Natür- lich machen wir da mit. Auch hier passiert also etwas, aber das hängt natürlich auch von den lokalen Akteuren vor Ort ab. Es ist wichtig, was das zeigt: Es müssen alle miteinander arbeiten und nicht andauernd mit dem Finger gegenseitig aufeinander zeigen. Das kriegen wir gemein- sam hin – der Senat, die Bezirke und auch die Fraktionen. Wie gesagt: Der Hitzeaktionsplan wird fristgerecht fertig sein. Schauen Sie sich das an, und vielleicht üben Sie erst dann die Kritik. Lassen Sie mich noch etwas zu den Schwimmbädern sagen. Vielleicht noch mal ein Hinweis: Es gibt ja den Ferienpass. Für 9 Euro kann man ein Jahr lang in den Ferien an weit über 100 Tagen umsonst in die Freibäder gehen. Ich finde, das Angebot ist ganz okay. Machen Sie (Benedikt Lux) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6928 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 ansonsten doch mal Vorschläge, wie Sie das Ganze fi- nanzieren wollen. Sie haben ja die Entwicklungen der Tarifstruktur und andere Sachen gesehen. Lieber Vor- schläge machen und konstruktiv sein, anstatt genüsslich zu grinsen! – Herzlichen Dank! Dann hat der Kollege Lux eine Zwischenbemerkung angemeldet und erhält das Wort.
Vielen Dank, Herr Zander, für die freundlichen Worte! Ich komme dann mal bei Ihnen im Büro vorbei und wir trinken ein Glas Leitungswasser zusammen. – Vielen Dank auch, dass Sie unseren Antrag in der Sache unter- stützen! Ich möchte trotzdem bemerken, was dieser Senat unterlassen hat. Erstens: Es gibt nicht einen Trinkbrunnen mehr in dieser Stadt. Nicht einen Trinkbrunnen! Der für Trinkbrunnen und Wasser zuständigen Senatorin ist diese Debatte wahrscheinlich herzlich egal. Sie ist gar nicht da. Wer ist denn für die Klimaanpassung im Senat zuständig? – Das ist Frau Bonde! Das Klima- anpassungsgesetz des Bundes, 2024 beschlossen, sieht klare Zuständigkeiten vor. Die haben Sie im Senat an- scheinend gar nicht geklärt. Frau Czyborra, die für umweltbezogenen Gesundheits- schutz zuständig ist, ist wenigstens hier, aber die Senato- rin, die für Klimaanpassung da ist, ist nicht vertreten. Ihr ist es egal, was ihre Fraktion hier sagt. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN –
Das ist peinlich!] Ich kann es Ihnen auch nicht ersparen: Es geht nicht da- rum, mit dem Finger auf die anderen zu zeigen, sondern darum, als Parlament zu fragen, wer die Verantwortung trägt. Es gab von diesem Parlament beschlossene Son- dermittel für die Bezirke für die Baumpflege in Höhe von 3,2 Millionen Euro pro Jahr, die die Bezirke auch genutzt haben, um Straßenbäume zu pflegen, um Jungbäume zu gießen, um das Grün in dieser Stadt am Leben zu halten. Die sind von Ihnen gestrichen worden, und da gab es nicht ein Wort des Protestes. Am letzten Sonntag be- schließen Sie noch einen Wald auf dem Tempelhofer Feld, aber nehmen den Bezirken 3,2 Millionen Euro weg. Wir müssen hier doch mal ins Handeln kommen! Wir wollen Ihren Worten ja auch glauben, aber setzen Sie dann doch auch um, was Sie hier ankündigen. Wir stehen vor einem der heißesten Sommer in dieser Stadt – und es wird so kommen; das sagt die Wissenschaft, das merken wir auf der Straße. Es sind noch zwei Wochen, in denen keine Schulferien sind. [Rolf Wiedenhaupt (AfD): Ja, trocken und heiß heute! –
Guckt mal, wie heiß es heute ist! Wir verbrennen! In zwei Jahren sind wir alle tot!] – Wenn ich so in Ihre Reihen gucke, dann mache ich mir auch Sorgen um Ihre Gesundheit in dieser Stadt, wenn es immer heißer wird. Trinken Sie genug! Ein Hitzeaktionsplan wird nicht viel bringen, wenn er nach der Sommerpause kommt. Dann wird er hier wieder zerredet. Deswegen: Stimmen Sie jetzt, hier und heute unserem Antrag zu! Sie sind ja in der Sache dafür, also springen Sie! – Vielen Dank! Dann möchte Herr Zander offensichtlich darauf antwor- ten und erhält auch das Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr brunnen. Das steht gar nicht in Ihrem Antrag. Da steht nur: „Wir fordern, die Funktionstüchtigkeit aller öf- fentlichen Trinkbrunnen sicherzustellen.“ – Die ist sicher-gestellt, keine Sorge. Das ist schon längst erfüllt. Sie stellen diese Forderung gar nicht auf, aber stellen sich hier hin und sagen, dass Sie das Ganze for- dern. [Beifall bei der CDU –
Das stimmt aber nicht!] Über die Trinkbrunnen haben wir in der Vergangenheit auch schon öfter diskutiert. [Heiko Melzer (CDU): Da war Herr Lux noch nicht da! –
Nicht mehr da!] (Christian Zander) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6929 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Dabei sind zwei Sachen deutlich geworden. Das eine ist: Im Vergleich zu anderen Städten sind unsere Modelle, die wir hier in Berlin haben, nicht wettbewerbsfähig. Sie sind auch nicht ganzjährig, sondern von Oktober bis März oder April aus. Und sie sind zu teuer, im Betrieb und auch in anderer Hinsicht, weshalb auch der Rech- nungshof die Modelle kritisiert hat. Deshalb haben wir das Ganze gestoppt und gesagt: Diese Modelle, die un- wirtschaftlich sind, die in Sachen Einsatzfähigkeit im Vergleich mit anderen Städten nicht wettbewerbsfähig sind, wollen wir nicht noch weiter ausbauen. Wir wollen effiziente, ganzjährig nutzbare Modelle haben, und wenn sie nicht so teuer gewesen wären, hätte man auch mehr davon bauen und errichten können. Das ist der Kurs- wechsel, den wir hier vornehmen werden: Wir bauen keine schlecht gebauten Modelle, die nicht zu 100 Pro- zent einsetzbar sind. Die bauen wir nicht noch weiter auf, sondern nehmen da natürlich einen Wechsel vor. Dann hat nun für die Linksfraktion die Kollegin Lesche- witz das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, heute meine erste Plenarrede halten zu dürfen – und das auch noch zu solch einem wichtigen Thema. Gerade erst hat eine aktuelle britische Studie gezeigt, dass die jüngste Hitzewelle in Europa bis zu 4 Grad heißer war, als sie ohne die menschlich ge- machte Erderwärmung gewesen wäre. Die Zahl der Hit- zetoten in zwölf europäischen Großstädten hat sich dadurch verdreifacht. Furchtbar! Das zeigt: Es muss auch in Berlin dringend etwas getan werden. Unter Hitzewellen leiden vor allem die Ärmsten und die Schwächsten: ältere Menschen, die trotz Hitze ihre Einkäufe besorgen und nach Hause tragen müssen, Kinder, die auf unbeschatteten Spielplätzen spielen, von denen es in Berlin noch zu viele gibt, Ein- kommensschwache, die sich keine Klimaanlage leisten können, aber auch Pflanzen und Tiere, die wichtiger Teil unserer Umwelt sind. Daher freuen wir uns, dass die Grünen nun zwei Anträge zum Hitzeschutz einbringen. Bis heute liegt von CDU und SPD kein Antrag zum Hitzeschutz vor. Unsere Frak- tion hat bereits vor einem Jahr einen sehr umfassenden Antrag mit neun Handlungsforderungen ins Parlament eingebracht. Die Beratung im Stadtentwicklungs- ausschuss und federführend im Gesundheitsausschuss steht noch aus. Wir drängen sehr darauf, dass unser An- trag auf die Tagesordnung einer der nächsten Beratungen kommt. Im Antrag der Grünen werden Paris und Wien erwähnt. Der Vergleich mit den beiden Städten zeigt, dass Paris und Wien viel früher angefangen haben und Maßnahmen bereits umgesetzt sind, während Berlin noch an Hitze- plänen arbeitet und Maßnahmen ausstehen. Noch immer fehlt ein Hitzeaktionsplan. Aus meiner Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion ist das ein Unding, da der Sommer langsam, aber sicher in den Herbst über- gehen wird und der Senat damit wieder einmal seiner Zeit hinterherläuft. Der Hitzeaktionsplan wurde vom Senat im letzten Jahr verschleppt und befindet sich erst jetzt in der finalen Abstimmung. Der Plan soll endlich im Herbst beschlos- sen werden. Na, Donnerwetter! Advent, Advent, ein Lichtlein brennt. Wenn das vierte oder fünfte brennt, wisst ihr: ziemlich spät. Wir sind aber trotzdem gespannt. Das Papier ist es aber nicht wert, wenn die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen am Geld scheitert. Der Haushaltsentwurf des Senats und die kommenden Haus- haltsberatungen werden zeigen, ob der Hitzeschutz dem Senat und der Koalition etwas wert ist. Ein Schlüssel zum längerfristigen Hitzeschutz sind die Städtebaufördermittel. Eine schrittweise Verdopplung der Bundesmittel ist vorgesehen. Die Programmmittel für 2026 werden auf 1 Milliarde Euro angehoben. Berlin ist in der Lage, die Kofinanzierung zu sichern. Wir wollen alle Fördermöglichkeiten ausschöpfen! Unsere Fraktion wird in den anstehenden Haushaltsbera- tungen konkrete Änderungsanträge zur sinnvollen Um- verteilung der Mittel vorlegen. Um nur ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit zu nennen: Die Kosten für den Ideenwettbewerb des Tempelhofer Feldes betrugen etwa 3 Millionen Euro. Nach dem erfolgreichen Volksentscheid ist das eine sinn- lose Verschwendung von Steuergeldern! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –
Und das Geld wollen Sie jetzt für den Hitzeschutz nehmen? – Zurufe von Kristian Ronneburg (LINKE) und Niklas Schrader (LINKE)] (Christian Zander) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6930 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Das Geld wäre in konkreten Hitzeschutzmaßnahmen besser angelegt. Ein wichtiger Bestandteil der Städtebauförderung ist von Beginn an die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Positiv hervorzuheben ist beispielsweise das Projekt „Klima trifft Kommune“ in Marzahn. Es ruft einen Bür- gerrat zum Thema Hitzeschutz ins Leben. Überhaupt lohnt ein Blick in die Bezirke, um zu sehen, vor welchen Aufgaben wir stehen. Mein Kollege Carsten Schatz und ich haben jüngst eine Schriftliche Anfrage zum Thema Hitzeschutz gestellt. Die Antwort ist vor wenigen Tagen eingetroffen und relativ ernüchternd. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten exemplarisch aus der Beantwortung: Es werden „Verhaltenshinweise bei Hitze in Form von Flyern“ verteilt. – Das kann doch nur ein allererster Schritt sein! Ein ernüchterndes Ergebnis der Abfrage nach bezirkli- chen Hitzeschutzplänen gibt es auch aus Marzahn- Hellersdorf: „Das Bezirksamt … verfügt derzeit über keine be- schäftigte Person, die das Thema Hitzeschutz in- haltlich und ganzheitlich betreut. Die Einleitung einer Stellenbesetzung erfolgt derzeit. Daher ver- fügt das Bezirksamt über keinen eigenen Hitze- schutzplan.“ – Wir befürchten, dass das noch lange so bleiben wird. Tempelhof-Schöneberg berichtet: „Strategien der langfristigen Anpassung, z. B. städtebauliche Strukturen zur Reduktion von … Wärmeinseln, sind noch nicht enthalten.“ – Da müssen die Senatsverwaltungen und die Bezirksäm- ter schneller werden. Doch dafür benötigen die Bezirks- ämter ausreichend Personal und Finanzmittel vom Land. Hier ist der Senat in der Pflicht! Ein abschließender Satz: Die Forderungen im Antrag der Grünen beschränken sich auf Sofortmaßnahmen. Diese Fokussierung ist hilfreich, denn die können vom Senat tatsächlich sofort umgesetzt werden. Die Forderungen finden daher grundsätzlich die Unterstützung unserer Fraktion. Wir werden dem Antrag zustimmen. – Vielen Dank! Dann folgt für die SPD-Fraktion die Kollegin Vierecke.
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wenn es warm ist, soll man viel trinken. Das hilft schon mal, wenn wir heute über Hitze reden. Was macht denn Hitze mit uns Menschen? Wenn die Körpertemperatur auf über 40 Grad steigt, versagen lebenswichtige Funktionen. Ein Hitzschlag tritt ein, oder um es ganz drastisch zu sagen: Irgendwann beginnt das Eiweiß im Gehirn zu kochen. Schon ab Tem- peraturen über 32 Grad steigt das Risiko erheblich. Be- sonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen und Frauen häufiger als Männer. – Ich war auch schon mal im Urlaub. Das ist auch sehr schön. Die qualifizierten Bemerkungen von rechts außen kann man sich denken. – Nein, es geht hier nicht einfach um einen schönen Urlaub und schöne heiße Temperatu- ren, sondern es geht um Gefahren, die in unserer Stadt steigen, weil sich diese Stadt natürlich auch immer stär- ker aufheizt, wenn in der Stadt länger Hitze herrscht. Die Zahl der Hitzetoten hat sich stetig erhöht, und wir müssen handeln und zwar entschlossen. Das ist die Auf- gabe dieses Senats. Deshalb danke ich auch den Grünen für den Antrag. Schön, dass Sie sich mit dem Thema beschäftigen. Sie machen eine Reihe von Vorschlägen. Ich sage mal so, das ist ein buntes Spektrum von kleineren und größeren Ideen, gleichwertig zusammengefasst. Das Positive: Vie- les davon geschieht bereits. Der Senat ist bereits aktiv. Wir haben über die öffentlichen Trinkbrunnen geredet. Die gibt es in der Stadt. Ich wünsche mir auch, dass es mehr werden, aber sie sind da. Wir kümmern uns auch um obdachlose Menschen. Es gibt gezielte Hitzeschutz- maßnahmen. Es gibt Musterhitzeschutzpläne für das Gesundheits- und Pflegewesen, die entwickelt wurden und sogar bundesweit Anwendung finden. Es gibt seit 2021 eine Informationskampagne namens Bärenhitze in Zusammenarbeit mit Bezirken, Apotheken und Kranken- häusern. Wir haben auch die Bezirke, die kühle Räume einrichten, in denen sich Menschen schützen können. Das ist gut. Das Thema ist auf der Agenda angekommen. Ja, ich warte auch gespannt auf den Hitzeaktionsplan, und ich finde es gut, dass der auch noch dieses Jahr vorgelegt wird. Dann haben wir noch mal schwarz auf weiß, was eigentlich die Aufgaben sind. Das ist nötig, und das muss jetzt auch passieren. (Franziska Leschewitz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6931 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Aber es ist auch klar: Wir brauchen mehr als Pläne auf Papier. Wir müssen stärker in die Umsetzung gehen. Dafür braucht es auch einen Umbau der Stadt. Ich stehe hier ja auch als Umweltpolitikerin, und deswegen möchte ich den Fokus noch mal ein bisschen darauf lenken. Es ist eine große Aufgabe, weniger Versiegelung hinzukriegen und mehr Grün, weniger Hitzefallen und mehr Schatten und Wasser. Frau Kollegin! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage der Kollegin Gebel aus der Grünenfraktion zulassen möchten.
Sehr gerne!
Vielen Dank! – Es freut mich auch sehr, dass Sie sich als Umweltpolitikerin für das Thema Hitzeschutz einsetzen. Mich würde interessieren, ob Sie es dann eigentlich für angemessen halten würden, wenn die Umweltsenatorin heute hier wäre, um die Maßnahmen zu hören und umzu- setzen, oder ob nicht auch der Regierende Bürgermeister da sein sollte, weil das Thema eigentlich wirklich Chef- sache sein sollte.
Ich freue mich erst mal sehr, dass Frau Behrendt als unse- re Staatssekretärin hier ist, weil ich weiß, dass sie das Thema auch ernst nimmt und tatsächlich beackert. Das finde ich gut. Ich freue mich natürlich immer, wenn die Umweltsenatorin, die das Thema zum Teil auch in ihrem Haushalt hat, hier ist. Ich finde, das wäre ein schö- nes Zeichen. Vor allem ist aber gut, dass ich weiß, dass es bei Frau Czyborra in guten Händen ist, um bei der The- matik auch alles zusammenzubringen. Aber da Sie vom Koalitionspartner reden: Es ist ja durch- aus auch bei der CDU angekommen. – Auf der Frakti- onsklausur haben Sie sich intensiv mit dem Thema Hitze- schutzanpassung beschäftigt, und ich finde das wirklich richtig, weil es so ein drängendes Thema ist. Ich hoffe wirklich sehr, dass Sie Frau Senatorin Bonde, die jetzt gerade nicht hier ist, mitgenommen haben, damit sich diese Aufgabe und die entsprechenden Mittel im Haushalt dann auch wiederfinden. Denn es ist wirklich drängend. Bitte geben Sie das weiter! Mir ist auch klar, für echte Veränderungen brauchen wir ein grundsätzliches Umdenken, gerade wenn es um so etwas wie Stadtplanung geht. Bei Hitze kann man eigent- lich auf alle Themengebiete schauen. Stichwort Stadtpla- nung, ein Beispiel: Der neu eröffnete Gendarmenmarkt ist wunderschön, keine Frage, mit modernem Regenwas- sermanagement, aber warum gibt es dort so wenige schat- tenspendende Bäume? – Das haben wir uns doch alle gefragt. Selbst als ich den Denkmalschutz fragte, sagte der: Das hätten wir schon gemacht, aber es hat im Planungsprozess keiner so richtig erwähnt. Man muss natürlich sagen, die Prozesse liegen einige Jahre zurück, aber gerade deshalb müssen wir ja aus diesen Sachen lernen. Die Plätze der Zukunft müssen Schatten spenden, Punkt! Stichwort Baumerhalt: Wenn am Marx-Engels-Forum 35 große Bäume gefällt werden, um einen neuen Park anzulegen, dann läuft etwas grundlegend falsch. Denn ein neu gepflanzter Baum braucht Jahrzehnte, bis er echten Schatten spendet. Der Erhalt großer Bäume muss in die- ser Stadt eben auch eine Priorität bekommen. In Ihrem Antrag erwähnen Sie auch noch mal ganz expli- zit das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt. Ich bin überzeugt, dass Berlin auch richtig großes Potenzial hat. Viele Menschen wollen mithelfen, zum Beispiel auch bei der Bewässerung von Stadtbäumen. Gleichzeitig kommen wir beim Straßen- und Grünflä- chenamt bei der Pflege kaum hinterher, weil auch die Herausforderungen immer größer werden. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir ein klares Konzept brau- chen, wie wir dieses zivilgesellschaftliche Engagement strukturieren, fördern und nutzen können. Das ist eine zentrale Aufgabe für den Senat, und das muss eben auch gesteuert werden. Wir haben seit heute auch das sogenannte Bäume-Plus- Gesetz im Parlament, also ein Klimawandelanpassungs- gesetz, das genaue Vorgaben macht, wie wir mit mehr Grün die Stadt an die veränderten Temperaturen anpas- sen: alle 15 Meter ein Straßenbaum, mehr Mini-Parks in der Stadt, aber auch mehr Anstrengungen für die Speiche- rung von Regenwasser, um nur mal ein paar Punkte zu nennen. Als SPD-Fraktion werden wir hier genau hin- schauen: Was davon können wir wirklich schnell in die Umsetzung bringen? Frau Kollegin, Sie müssten zum Schluss kommen! (Linda Vierecke) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6932 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025
Denn eines darf nämlich nicht gelten: Dafür ist kein Geld da. – Das darf nicht die einfache Antwort sein, wenn es um den Schutz der verletzlichsten Menschen in unserer Stadt geht. – Vielen Dank! Für die AfD-Fraktion hat der Kollege Hansel das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berliner! Erstens: Wetter ist kein Klima, und Hitze ist kein Untergang. – Ja! – Der Antrag verwechselt meteorologische Realität mit klimaaktivistischer Ideologie, Frau Vierecke! Tatsache ist: Auch früher war es heiß. In den Sommern von 1975 bis 1983 etwa stiegen die Temperaturen in Berlin auf 34 Grad; in München waren es 35 Grad. Es gab Dürre, es wurde geschwitzt, aber niemand kam auf die irre Idee, eine Art Planschverordnung zu fordern. Die Grünen erklären die sommerliche Wärme zur neuen Normalität, weil sie es ideologisch brauchen, verschwei- gen aber, dass Hitzewellen Teil der natürlichen Schwan- kungen sind. Wer Hitze politisch instrumentalisiert, wie Sie das tun, ersetzt Wissenschaft durch Wetterfühligkeit. [Beifall bei der AfD –
Nehmen Sie die Wissenschaft zur Kenntnis, also die richtige Wissenschaft?] Zweitens: Andere Städte leben mit Hitze, und zwar sou- verän. Werfen wir mal einen Blick nach Europa oder darüber hinaus! Madrid, eine Stadt, die ich gut kenne, erlebt regelmäßig Sommertage mit über 38 Grad. Die Spitzenwerte liegen bei über 40 Grad, ganz normal im Juli und August. Und dennoch bleiben die Madrileños gelassen. Man geht spät einkaufen, meidet die Mittagshitze – das nennt man Sies- ta –, nutzt Parks und Innenräume, die klimatisch ange- passt sind. Es gibt kein tägliches Hitzesorgenbulletin, keine Schattenpatenschaften, keine Trinknapfkampagnen. Sevilla, die heißeste Stadt Europas, verzeichnet jeden Sommer 60 Tage über 35 Grad, mit historischen Spitzen über 46 Grad. Auch dort gibt es keine hitzebürokratischen Notfallpläne, sondern eine ganz einfache Stadtstruktur, Siesta, eine Überdachung der Einkaufsmeilen und gesun- den Menschenverstand. – Und dann: Doha, Katar, eine Wüstenstadt mit täglichen Sommerwerten zwischen 42 und 48 Grad – die Antwort dort lautet: keine symbolpoli- tischen Gießsäcke, sondern Hightechstadtplanung. In Doha entstehen klimatisierte Fußwege, intelligente Be- schattungssysteme – die brauchen wir auch, Frau Vier- ecke, da haben Sie völlig recht –, eine Wasserarchitektur im urbanen Raum. Das kann man alles machen; sollten Sie sich mal angucken! Wer Hitze ernst nimmt, plant Städte eben hitzeresilient, und wer sie nur als die tödliche Bedrohung beklagt, wie Sie, produziert Anträge wie diesen. Dieser Antrag ist Symbolpolitik mit der Gießkanne. Das ist keine Klimapolitik, das ist wettergetriebener Paterna- lismus. Nein, wir brauchen Stadtverstand. Richtige Stadt- entwicklung heißt: funktionierende Wasserinfrastruktur. Natürlich brauchen wir die Funktionstüchtigkeit aller öffentlichen Trinkbrunnen. Das ist doch logisch; haben wir aber längst beantragt, ist in der Mache. Wir brauchen gut gepflegte Grünflächen – selbstverständ- lich, was denn sonst? Wir brauchen Wasserachsen, Schat- tenspenderarchitektur, öffentliche Räume, die auch bei Wärme nutzbar sind, ohne Mikroregulierung, sondern durch gute Planung. Denn das Entscheidende ist doch: Die Berliner wissen, wie man mit Hitze umgeht. Sie brauchen keine staatli- chen Verhaltensregeln für Zierbrunnen, Hundetröge und Warm-ups. In meinem Kiez haben jedes Restaurant und jeder Laden so einen Hundetrog. Mein Hund geht dort nämlich auch immer etwas trinken, und natürlich springt mein Hund am Viktoria-Luise-Platz in den Springbrun- nen, übrigens mit Wissen und so der Berliner Wasserbe- triebe. Das ist auch völlig normal. Wir brauchen eine funktionierende Stadt, im Winter und im Sommer. Und wenn Sie mir jetzt moralisch hier die Keule entgegenschmeißen, nach dem Motto: Wer jetzt nicht handelt, riskiert Hitzetote –, dann sage ich Ihnen mal Folgendes: Ja, es gibt statistisch mehr Todesfälle während Hitzewellen, insbesondere bei älteren, kranken oder vereinsamten Menschen, aber der Begriff Hitzetod Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6933 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 ist keine medizinisch eindeutige Todesursache, sondern ein statistisches Konstrukt auf Basis von Übersterblich- keitsmodellen; das sagt auch das RKI. Man stirbt nicht unbedingt an, sondern mit Hitze. Ein 87-jähriger Herzpatient, der an einem heißen Tag stirbt, wird in der Statistik möglicherweise, Herr Kollege, als hitzebedingt geführt, aber es bleibt eine Wahrscheinlichkeitszurechnung, keine unmittelbare Kausalität. Sonst hätten wir nämlich ein Massensterben im europäi- schen urbanen Süden, und das findet nicht statt. Nicht das Thermometer ist das Problem, sondern der Zustand unserer Pflege, die soziale Vereinsamung, die Überforderung der Not- dienste, der Mangel an kühlem Wohnraum für sozial Schwache. Wer also wirklich Hitzepläne machen oder Hitzetote ver- hindern will, der muss endlich Pflegeheime sanieren, Notaufnahmen stärken und allen Menschen im fünften Stock ohne Aufzug, alten Menschen eine Perspektive bieten. Nicht die Hitze macht den Menschen Sorgen und bringt sie in Wallung, sondern Ihr politisches Versagen. Aber das wollen Sie mit diesem Grünenantrag ja ablehnen. – Das geht nicht nur an die Grünen, sondern auch an die SPD, an die Roten, die hier gemeinsam viel zu lange in der Regierungsverantwortung waren. Dann hat die Kollegin Vierecke eine Zwischenbemer- kung angemeldet und erhält das Wort.
Herr Präsident! – Ich weiß, Sie haben es nicht so sehr mit Fakten, aber ich probiere es trotzdem noch mal. Sie kommen ja immer gerne mit Sevilla, auch im Aus- schuss, dass es da schön warm ist, und Urlaubsfeeling und dergleichen. Auch Sevilla beklagt schon Hitzetote. Da ist nämlich die Hitze auch gravierend. Gerade gab es eine Studie, die zwölf Städte in Europa untersucht hat aus den letzten Tagen nur im Juni und im Juli allein, und stellt 1 500 Hitzetote in diesen zwölf Städten fest. Davon besonders betroffen: Spanien und Italien, überdurchschnittlich. Es kann ja sein, dass es am Meer noch einigermaßen erträglich ist. Die Studie sagt auch, dass genau dann, wenn die Städte nicht mehr am Meer sind, sie noch größere Probleme haben mit dem Thema Hitze. Ich sage Ihnen jetzt etwas ganz Klares: Berlin liegt nicht am Meer. [Beifall bei der SPD –
Aber demnächst doch!] Was Sie auch gerne sagen, ist, dass dieser Kampf um Klimaneutralität alles Quatsch sei und man das gar nicht machen müsse, weil man sich ja nur anpassen müsse an den Klimawandel, und dann hätten wir es alle so schön im Urlaub und so. – Entschuldigung! Das ist einfach falsch; das können Ihnen sehr viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bestätigen. Ich finde diese Aussage wirklich perfide und gefährlich, denn schon jetzt hat die Erderhitzung Folgen, die wir spüren. Schwächere, ältere Menschen und Kinder spüren das am meisten. Es kann ja wohl nicht die Aussage sein, die wir hier treffen, dass man nicht mehr vor die Tür gehen kann, nur um sich zu schützen. So möchte ich mein Berlin zumindest nicht haben. Unsere Aufgabe ist es, uns anzupassen, ganz klar, aber gleichzeitig alles zu tun, damit die Erderwärmung nicht noch größer wird, also in dem Sinne auch gleichzeitig ein Kampf um die Klimaneutralität. (Frank-Christian Hansel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6934 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Dann möchte der Kollege Hansel offensichtlich antwor- ten und erhält das Wort.
– Herr Schneider, ich bin immer lernfähig! Auch bei Frau Vierecke, die immer im Dreieck springt, [Heiterkeit bei der AfD –
Keine Witze mit Namen!] wenn ich rede, höre ich immer gerne zu. – Es ist doch Folgendes: Sie haben leider den Fehler gemacht, liebe Frau Kollegin, am Schluss doch noch mal von der Erder- wärmung zu sprechen und wieder dieses CO₂-Narrativ zu verwenden. Was die Klimaresilienz betrifft, bin ich voll- kommen bei Ihnen; dafür habe ich Beispiele gebracht: Wie machen das andere Städte, was macht Doha? Wir sind noch nicht bei 48 Grad, da kommen wir auch nicht hin. Bei den Hitzetoten, das habe ich auch gerade erklärt, gibt es keine unmittelbare Kausalität, sondern die sterben mit Hitze. Da ist es warm, und Menschen sterben, wie bei Corona. Ich kann mich noch erinnern, wie Herr Isenberg von der SPD-Fraktion damals 200 000 Coronatote für Berlin prognostiziert hat. Was hatten wir? – Nichts da- von! Dieser Dramatismus, dieser Alarmismus ist also nicht gut für die Leute. Ich sage es noch mal: Nehmen Sie mal zur Kenntnis, in der SPD, Herrn Fritz Vahrenholt: „Was Sie über den Klimawandel wissen sollten“. – Gucken Sie mal in Ihre eigene Partei! Dort gibt es intelligente Menschen – nicht viele, aber einige. Da lernen Sie mal was. Die Klimaerwärmung, was hier funktioniert, das ist ein Märchen, und das werden Sie auch noch lernen, denn die Bevölkerung ist nicht bereit, diese Milliarden und Billionen, die wir brauchen, um das durchzusetzen, die Transformation, die Sie haben wollen, auszugeben. Darum werden wir wachsen, und Sie schrumpfen dem- nächst auch mal unter 10 Prozent! Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Die Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen hat eine sofortige Abstim- mung über ihren Antrag beantragt. Die Koalitionsfraktio- nen beantragen dagegen die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Gesundheit und Pfle- ge sowie mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbrau- cherschutz, an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- en und Wohnen, an den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sowie an den Hauptausschuss. Dann lasse ich gemäß § 68 der Geschäftsordnung zunächst über den Überweisungsantrag abstimmen. Wer den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die genannten Aus- schüsse überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und SPD und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Grünen und Linken und ein frak- tionsloser Abgeordneter. Wer enthält sich? – Das ist entsprechend niemand. Damit ist die Überweisung be- schlossen, und eine Abstimmung über den Antrag erfolgt heute nicht. Dann kommen wir zu lfd. Nr. 4.5: Priorität der Fraktion Die Linke Tagesordnungspunkt 21 Vermögensteuer wieder einführen – Reiche müssen ihren fairen Beitrag leisten! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 12. März 2025 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 2. April 2025 Drucksache 19/2364 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1952 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke und das mit dem Kollegen Zillich.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Vermögensteuer verweist auf einen Gerechtig- keitsskandal. Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auf, und die Reichen tragen keineswegs entsprechend ihres Reichtums zur Finanzierung des Ge- meinwesens bei. Dass das Thema von zeitloser Schönheit zu sein scheint, zeigt, wie lange dieser Skandal andauert. Er wird dadurch aber nicht kleiner, sondern manifester. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6935 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Die Vermögensungleichheit in Deutschland ist so krass wie noch nie in der Geschichte. Jeder Sechste lebt an der Armutsgrenze. Jedes fünfte Kind ist von Armut betroffen. Hingegen besaßen 2014 die 85 reichsten Deutschen so viel wie die andere Hälfte der Bevölkerung, 2018 schaff- ten das schon die 26 reichsten. Trotz des Wirtschaftsabschwungs und der Pandemiekos- ten sind es 2024 zwei Familien, die mehr Vermögen besitzen als die ärmere Hälfte der Bevölkerung, und ja, dieses Vermögen wächst rapide. Im Durchschnitt konnten Millionäre in Deutschland seit 2003 ihr Vermögen um 8 Prozent pro Jahr steigern, Milliardäre sogar um 10 Prozent. Die Finanz- und Eurokrise hat an diesem Trend der immer reicher werdenden Superreichen nichts geändert, im Gegenteil, sie hat ihn beschleunigt. Wenn man sich diesen erheblichen Vermögenszuwachs ins Bewusstsein holt, zeigt sich auch, dass der Einwand der Bestandsbesteuerung durch eine Vermögensteuer nicht haltbar ist. Er ruft ein Bild hervor, dass durch die Besteuerung eines Vermögens dieses immer kleiner würde. Bei den Model- len, die im Umlauf sind, droht das durch eine Vermögen- steuer keineswegs. Da bleibt immer noch hinreichender Vermögenszuwachs übrig. Wie sieht es mit der Steuerbelastung der Superreichen aus? – Zahlreiche Studien kommen hier zu einem klaren Ergebnis. Ich beziehe mich hier mal auf die Wirtschafts- woche, wohl sozialistischer Bestrebungen unverdächtig. – Na ja, diese Bemerkung mit „na ja“ zeigt, wo Sie ste- hen, aber ziemlich eindeutig, nämlich weit rechts außen. Demnach zeigt eine internationale Untersuchung, dass die tatsächlichen Steuersätze von Superreichen weit unter den vorgesehenen Höchststeuersätzen liegen, während der Mittelstand einen höheren Anteil seines Einkommens zum Steuer- und Abgabenaufkommen bei- trägt. Lediglich in der Schweiz sorgt die Vermögensteuer dafür, dass die effektiven Steuersätze von Superreichen deutlich näher an den Höchststeuersätzen liegen. Apropos Ländervergleich: Der wird oft als Argument gegen eine Vermögensteuer angeführt, zu Unrecht. Kaum ein Land erzielt bei den vermögensbezogenen Steuern so geringe Einnahmen wie Deutschland. Der Anteil dieser Steuern am Bruttoinlandsprodukt betrug 2010 nur 0,8 Prozent, nicht einmal die Hälfte des damaligen Durchschnitts der OECD-Länder und nur ein Drittel des Durchschnitts der EU-Länder, also genug Grund für eine Vermögensteuer. Aber das Verrückte ist, dass die Koalition auf Bundes- ebene nicht nur keinen Schritt in Richtung Vermögen- steuer macht, sondern sie macht genau das Gegenteil, sie senkt die Körperschaftsteuer. Abgesehen davon, dass davon keine Wachstumseffekte zu erwarten sind, weil es keine Investitionsanreize bietet, abgesehen davon, dass es eine teure Maßnahme ist für die öffentliche Hand und abgesehen davon, dass die strukturellen Einnahmeverlus- te durch den Bund keineswegs ausgeglichen werden, abgesehen von all dem ist es auch noch so, dass die Steu- erlast von Vermögenden fast nur aus Unternehmenssteu- ern besteht. Deshalb profitieren sie mit Abstand am meis- ten von Unternehmenssteuersenkungen. Das DIW sagt, dass solche Senkungen bisher zu 72 Prozent an das reichste Prozent der Bevölkerung gingen, also auch in diesem Fall gehen. Die Koalition auf Bundesebene führt also eine negative Vermögensteuer ein. Das ist das alte Märchen vom Trickle-down, das hier weitererzählt wird, ein verlogenes Märchen. Das war schon immer falsch und interessengeleitet. Nein, die Senkung der Körperschaftsteuer verschiebt die Steuerlast von oben nach unten. Sie ist also eine weitere Umvertei- lung von Vermögen und Einkommen nach oben. Sie ist kein Beitrag zur Beendigung des Gerechtig- keitsskandals. Wir haben hier in unserer Demokratie genug Probleme. Wir sollten uns einen solchen weiteren Ungerechtigkeitszuwachs nicht leisten. Angesichts der riesigen Investitionsbedarfe in Infrastruk- tur, Nachhaltigkeit, ja auch in die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft brauchen wir keine Selbstbeschrän- kung von Politik, und nichts anders ist der Verzicht auf eine gerechte Finanzierung des Gemeinwesens, eine Selbstbeschränkung von Politik bei der Lösung von Prob- lemen. Wir sollten besser dazu beitragen, dass die Debatte um die Vermögensteuer wieder befeuert wird, um die Ge- rechtigkeitslücke zu schließen. Ein Beschluss des Abge- ordnetenhauses würde hier sicher helfen. Unser Antrag bietet Ihnen die Gelegenheit dazu, also stimmen Sie bitte zu. – Vielen Dank! Dann folgt für die CDU-Fraktion der Kollege Goiny. (Steffen Zillich) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6936 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lieber Herr Kollege Zillich! Der ganz alte Gerechtig- keitsskandal, denn Sie hier gerade skizziert haben, ist so groß, dass Sie sechs Jahre in Ihrer Regierungszeit das überhaupt nicht aufgegriffen haben. Das ist natürlich schon erstaunlich, wenn man hier so ein Geschütz auffährt und dann einfach mal sechs Jahre re- giert und dann irgendwie gesagt hat: Ist jetzt aber auch egal. Damit wird auch schon deutlich, worum es Ihnen in der Sache geht. Das ist wieder mal ein Griff in die sozialisti- sche ideologische Mottenkiste und kein wirklicher Bei- trag für die Beseitigung von vermeintlichen Gerechtig- keitslücken und schon gar kein Beitrag, hier tatsächlich die Einnahmesituation des Staa- tes zu verbessern. – Ich will auch noch mal, trotz allem, auch wenn es eine Shownummer ist, die Sie hier wieder abziehen – – Wie gesagt, als Sie regiert haben, war es kein Thema, jetzt sind Sie in der Opposition, jetzt müssen Sie sich hier dringend positionieren. Das ist schon er- staunlich. Aber es gibt tatsächlich ein paar Argumente, die hier auch in der Sache dagegensprechen. Zum einen muss man natürlich sagen, wir reden hier von einer doppelten Besteuerung, nämlich hier wird Vermögen besteuert, das schon aus versteuertem Einkommen kommt. Es ist natür- lich auch eine Gefahr der Kapitalflucht. Das sieht man auch in den Ländern, in denen es eine Vermögensteuer gibt, wenn sie zu hoch ist. Es ist ungeklärt, wie hoch der Verwaltungsaufwand sein würde. Das hängt davon ab, was man tatsächlich hier heranzie- hen würde. Es hat natürlich auch eine negative Auswir- kung auf Investitionen. Es ist mittelstandsfeindlich und belastet Familienunternehmen, und es ist tatsächlich auch die internationale Erfahrung, die dagegenspricht. Wenn Sie sich im europäischen Rahmen die Länder an- gucken, die so etwas gemacht haben: In Frankreich muss- te man es wieder in weiten Teilen revidieren, weil es tatsächlich zu einer Kapitalflucht geführt hat, und in den Ländern, in denen es ist, Sie haben die Schweiz ange- sprochen, da ist es eine sehr niedrige Vermögensteuer, also kein richtig großer Beitrag, sodass man sich von der Relevanz dieses Themas her auch die Frage stellen kann, ob das etwas bringt. Auch in Spanien sind die Schwellenwerte sehr niedrig, und in Norwegen gibt es hohe Freibeträge. Also alle, die das haben, sind tatsächlich keine guten Vorbilder für Sie. Ich finde es richtig, man guckt sich vielmehr insgesamt die Abgabenlast an, die die einzelnen Steuerpflichtigen in unserem Land tragen, und da, muss man tatsächlich sa- gen, ist die Steuerquote bei uns im internationalen Ver- gleich eher hoch als niedrig. Um das abschließend zu sagen, und das haben Sie auch gesehen, da haben Sie teilweise selber regiert: Wir haben über viele Jahre, von 2012 bis Corona, teilweise 1 Milliarde Euro Steuerüberschüsse gehabt, und die ha- ben wir auch ohne Vermögensteuer gehabt. Die haben wir gehabt, weil die Wirtschaft gewachsen ist, weil die Leute Beschäftigung hatten, weil sie Steuern gezahlt haben, weil Firmen gegründet wurden, weil Firmen er- folgreich wirtschaften konnten, und deswegen setzen wir auf eine soziale Marktwirtschaft, darauf, dass die Wirt- schaft wächst, dass die Leute Arbeit haben, dass sie Steu- ern zahlen, und damit können wir die öffentlichen Aus- gaben finanzieren und den sozial Schwachen helfen. Das ist der richtige wirtschafts- und finanzpolitische Ansatz. – Herzlichen Dank! Dann hat der Kollege Zillich noch um eine Zwischenbe- merkung gebeten und erhält dafür das Wort.
Also zunächst einmal, Kollege Goiny! Dass wir uns in der Zeit, in der wir an der Regierung beteiligt waren, nicht um die Vermögensteuer gekümmert haben, ist ein- fach großer Quatsch! Wir hatten es in Koalitionsverträgen stehen. Dass wir dafür keinen Antrag stellen mussten, lag daran, dass wir die Regierung schon darauf verpflichtet hatten. Das kennen Sie vielleicht nicht aus Ihrer Regie- rungszeit. Natürlich geht es dabei darum, eine Debatte anzufachen – und diese Debatte ist richtig. Mich wundert, ehrlich ge- sagt, dass Sie eine gerechte Besteuerung für einen Gegen- satz zur sozialen Marktwirtschaft halten. So revolutionär ist das alles nicht. Das Problem ist, dass wir eben genau keine hohen tatsächlichen Steuersätze insbesondere bei den Superreichen haben, sondern dass sie im Verhältnis Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6937 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 zu ihren Einkommen unterdurchschnittlich zum Gemein- wesen beitragen. Das ist der Punkt, um den es geht. Wenn Sie die Steuerüberschüsse ansprechen, die wir in Rot-Rot hatten: Na, Sie wissen doch auch, weshalb wir da Überschüsse hatten! Weil wir nicht in der Lage waren, die notwendigen Investitionen umzusetzen. Nehmen Sie einmal Ihre lustigen Bäder, die Sie damals in das SIWA geschrieben haben: Die sind immer noch nicht gebaut. Der Punkt ist doch, dass wir die notwendigen Investitionen auch in den Zeiten, in denen es uns gut ging, immer noch nicht geschafft haben, ausreichend zu machen. Der Finanzierungsbedarf der öffentlichen Hand liegt, glaube ich, auf der Hand, und es bleibt unser Pro- gramm, dass alle dazu beitragen wollen. Wenn Sie dage- gen sind, dann sagt das etwas über Sie aus! Dann möchte der Kollege Goiny antworten, und auch er erhält das Wort.
Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Zillich! Das war ja nun eine etwas schwache Ausrede, warum Sie in Ihrer Regierungszeit da nichts hinbekommen haben – weder als Parlament noch als Senat. Im Ergebnis waren wir damit einverstanden, dass Sie da nichts gemacht haben, weil es auch Unfug gewesen wäre. Ich wollte nur noch eine Sache richtigstellen: Ich habe von den Haushaltsüberschüssen gesprochen und nicht davon, was aus dem SIWA abgeflossen ist. Natürlich sind wir zu langsam bei der Verausgabung von Investitionen. Das haben wir an anderer Stelle hier schon hinreichend diskutiert. Aber die Haushaltsüberschüsse, die wir erzielt haben, haben uns ja erst in die Lage versetzt, das SIWA mit diesen Überschüssen zu füllen. Dort ist nicht hinreichend abgeflossen, da gebe ich Ihnen recht, aber die Haushaltsüberschüsse waren natürlich da. Davon haben wir in Berlin besonders profitiert, aus einer Zeit wirklich bedeutenden Wirtschaftswachstums in der gesamten Bundesrepublik, in Europa. Das hat sich auch bei uns in den Kassen niedergeschlagen. Daraus konnten wir nicht nur 5 Milliarden Euro Schulden tilgen, sondern auch tatsächlich dieses SIWA-Sondervermögen anlegen. Wenn Ihnen dazu also weiter nichts einfällt und Sie jetzt irgendein Thema brauchen, um noch einmal so eine De- batte anzuzählen, dann sei es Ihnen nachgesehen, aber ein richtig guter Beitrag zur Problematik ist es eigentlich nicht. Herzlichen Dank! Dann folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Schulze. – Bitte schön, Sie haben das Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nur eine Bemerkung: Ich finde es schon ein bisschen amüsant, wenn man hier anderen vorwirft, wie viel sie in ihrer Regierungszeit hinbekommen haben, wenn ich in den letzten zwei Jahren schwarz-roter Regie- rung vor allen Dingen ein großes Haushaltschaos erlebt habe, aber wenig produktive Gesetzgebung. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
So ist es!] Unser Steuersystem ist aus den Fugen geraten, denn noch nie gab es in Deutschland so viele Milliardärinnen und Milliardäre und Multimilliardärinnen und -milliardäre wie heute. Gleichzeitig ist jedes fünfte Kind in Deutsch- land armutsgefährdet, der Kollege Zillich hat darauf schon hingewiesen. Dem Staat fehlt seit Jahren das Geld für Investitionen in Busse, Brücken und Bibliotheken. Während die extreme Vermögensungleichheit weiter wächst, verlieren immer mehr Menschen ihr Vertrauen in Staat und Politik. Erst erodiert die Infrastruktur, dann der soziale Zusammenhalt und irgendwann unsere Demokra- tie. Genau deshalb brauchen wir ein soziales, ein solidari- sches und ein gerechteres Steuersystem. Nicht nur die Einnahmen und Ausgaben des Staates drif- ten auseinander – von Bund, Ländern und Kommunen –, auch die Ungleichheit in der Vermögensverteilung zwi- schen den Superreichen und der breiten Bevölkerung wächst, denn Großerbschaften, Milliardenvermögen und leistungslose Kapitaleinkommen werden hierzulande kaum noch besteuert. Da kann ich nur sagen: Die Mottenkiste haben Sie hier ausgepackt, Herr Goiny, nämlich die neoliberale Motten- kiste der Argumente, die jeder aktuellen Studienlage widerspricht. Wenn Sie über faire Abgabenlast reden, dann reden wir über faire Abgabenlasten für die Super- reichen im Vergleich zu den Normalverdienenden! (Steffen Zillich) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6938 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Während die Superreichen – die Quandts, die Klattens und die Springers dieser Welt – allein von ihren Zinsen gut leben, brauchen immer mehr Menschen zwei Jobs, um über die Runden zu kommen. Während die Superrei- chen mit legalen Steuertricks und Privilegien immer weniger zur Finanzierung des Gemeinwohls beitragen, schultern die Normalverdienenden die steigenden Kosten für unsere Kitas, unsere Straßen, unsere Krankenhäuser. Dieser Zustand ist Gift für den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt, und er ist Gift für unsere Demokratie. Die Vermögensteuer ist auch eine Chancensteuer, denn nur wenn wir das ganze gesellschaftliche Vermögen, den sprichwörtlichen Kuchen, gerechter verteilen, sind auch Bildungs-, Aufstiegs- und Lebenschancen für unsere Kinder gerechter verteilt. Wie ungleich Lebenschancen in unserer Stadt verteilt sind, erlebe ich jeden Tag in mei- nem Wahlkreis in Nord-Neukölln, wenn ich mit Miete- rinnen und Mietern, mit Kitas oder sozialen Einrichtun- gen spreche. Oft fehlt es dabei an einem: Geld. Ihre Haushaltskürzungen, liebe SPD, spüren armutsge- fährdete Familien als erste. Soziale Projekte laufen aus, Jugendarbeit wird reduziert, und Bildungsprojekte wer- den beendet. Gekürzt wird an den Lebenschancen von Kindern, die unsere Unterstützung am meisten brauchen. Ohne Verteilungsgerechtigkeit keine Chancengerechtig- keit! Hohe Vermögen müssen endlich wieder ihren ge- rechten Anteil zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen. Gute Ideen für ein gerechteres Steuersystem liegen seit Jahren auf dem Tisch – aus der Wissenschaft, von Ge- werkschaften, von Sozialverbänden und aus der Politik. Ernsthafte Schritte, um große Vermögen fair zu besteu- ern, sind immer wieder gescheitert – mal an der Union, mal an der SPD und eigentlich immer an der FDP. Im Gegensatz dazu haben die grüne Bundestagsfraktion und der rot-grün-rote Bremer Senat unabhängig voneinander konkrete Vorschläge für ein gerechtes Steuersystem vor- gelegt. Sie fordern darin unter anderem auch, die Vermö- gensteuer wieder einzuführen, und sie treffen damit einen Nerv. Regelmäßig stimmt in Umfragen eine große Mehr- heit für eine Vermögensteuer, auch unter CDU-Anhänge- rinnen und -Anhängern. Doch im Koalitionsvertrag der neuen Regierung sucht man die Vermögensteuer vergeb- lich. Stattdessen wollen Union und SPD lieber wieder das Bürgergeld kürzen. Am morgigen Freitag soll der Bundesrat auch noch die Steuergeschenke der CDU für Konzerne und deren Akti- onärinnen und Aktionäre durchwinken. Was die CEOs freut, reißt dauerhaft neue Millionenlöcher in die Haus- halte unserer Stadt und unserer Bezirke – als hieße der Bundesfinanzminister weiterhin Christian Lindner. Lieber Senat, das ist nicht im Interesse der Berlinerinnen und Berliner! Lehnen Sie morgen die milliardenschweren Entlastungen des reichsten Prozents der Bevölkerung im Bundesrat ab! Die Vermögensteuer ist eine Chancensteuer, deshalb gehört sie seit jeher zu einer grünen und gerechten Fi- nanzpolitik. Die Einnahmen aus der Vermögensteuer stehen allein den Bundesländern zu, und wir alle hier sollten ein großes Interesse an ihrer Wiedereinführung haben. Ich bedaure, dass die CDU und selbst die SPD in den Ausschussberatungen gegen eine Vermögensteuer gestimmt haben. Hier und heute haben Sie eine Chance, diesen Fehler zu korrigieren. Tax the Rich! Die grüne Fraktion wird deshalb für diesen Antrag stimmen. – Vie- len Dank! Dann folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Rauchfuß.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Kollege Schulze! Ich muss Ihnen sagen, wir haben nicht gegen eine Vermögensteuer gestimmt, son- dern wir haben im Ausschuss gegen den konkret vorlie- genden Antrag gestimmt. Das ist ein Unterschied. Den würde ich Ihnen gern erläutern: Wir werden dem Antrag auch heute nicht zustimmen, weil wir glauben, dass Ihr Begehr, liebe Linksfraktion, auf Bundesratsinitiative relativ brotlos und Schaufensterpolitik ist. Das hilft nie- mandem konkret, und eigentlich wissen Sie das auch ganz genau. Ich würde meine Redezeit deshalb ganz gern nutzen, Ihnen mal die Positionen der SPD-Fraktion in Berlin darzustellen. Herr Goiny! Ich sehe ihn gerade nicht. – Herr Goiny, wunderbar! Wir werden uns hier in der Positionierung wahrscheinlich etwas unterscheiden, denn wir haben auch auf unserer Fraktionsklausur im Januar noch einmal Fol- gendes bekräftigt. Erstens: Wir setzen uns als SPD-Fraktion in Berlin für eine progressive Vermögen- steuer für die Reichsten in der Gesellschaft maßvoll ab 10 Millionen Euro Vermögen – also in einem Bereich, (André Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6939 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 der Mittelstand und Mittelschicht eben nicht direkt be- trifft – sehr ausdrücklich ein. – Danke! Zweitens: Wir wollen klären lassen, ob durch das jahr- zehntelange Unterlassen des Bundes bei der Einführung einer verfassungskonformen Vermögensteuer dem Land Berlin möglicherweise inzwischen die Gesetzgebungs- kompetenz zugewachsen ist. Das ist tatsächlich Punkt 2 Ihres Antrags, und das ist auch unsere Positionierung. Wir würden dann im Erfolgsfall genau das tun, was Sie fordern, nämlich eine Vermögensteuer einführen. Als Volkswirt holt mich das Thema durchaus so intensiv ab, dass ich Ihnen ein paar Zahlen vielleicht nicht erspa- ren kann. Einige davon hatte Kollege Zillich ja auch schon vorgetragen. Im Jahr 2024 lebten in Deutschland rund 3 900 sogenannte superreiche Menschen, also mit mehr Finanzvermögen als 100 Millionen Dollar, umge- rechnet 87 Millionen Euro. Damit sind wir weltweit das Land mit den drittmeisten Superreichen. Diese kleine Gruppe besitzt allein inzwischen 26 Prozent des gesamten Finanzvermögens in Deutschland. Das sind also etwa 20 Billionen Euro, eine Zahl mit 12 Nullen, oder man könnte auch sagen 20 000-mal 1 Milliarde Euro, Tendenz steigend. Eine letzte Zahl: Die reichsten 10 Prozent der Haushalte besitzen etwa 60 Prozent des Gesamtvermö- gens, während die unteren 50 Prozent fast gar nichts haben, teilweise sogar verschuldet sind. In der Analyse will ich den Punkt klarmachen: Das ist aus meiner Sicht ein Skandal, den wir als demokratisches Gemeinwesen nicht hinnehmen dürfen. Das stimmt, da gebe ich Ihnen recht. Die Schieflage dieser Vermögensverteilung ist ja auch kein Naturgesetz, sondern natürlich Ergebnis politischer Entscheidungen. Unsere Verantwortung als Politik ist es, die Frage zu stellen und sie auch zu beantworten, wie wir alle miteinander als eine Gesellschaft zusammenleben wollen, mithin also auch ohne Parallelgesellschaften der oberen Zehntausend. Dann ist es natürlich eine Selbstver- ständlichkeit, dass sich alle, gerade angesichts der Krisen- lasten der vergangenen Jahre, entsprechend ihrer Kraft am Gemeinwesen beteiligen müssen. Das ist doch selbst- verständlich. Dann kommt noch ein Faktor dazu: Wer Vermögen hat, kann nahezu leistungslos darauf vertrau- en, dass es wächst und weiter wachsen wird. Wer dage- gen nichts hat, schaut in die Röhre, hat praktisch keine Chance, an der langfristigen wirtschaftlichen Dynamik teilzuhaben. Ich würde mir wünschen, auch in der ökonomischen Diskussion, dass diese simple Erkenntnis mal nicht nur bei den progressiven, sondern bei allen Ökonomen in diesem Land ankäme. Das hat auch eine gesamtgesell- schaftliche, gesamtvolkswirtschaftliche Relevanz, über die wir reden müssen. Thomas Piketty, hochdekorierter Volkswirt, hat in seinem Standardwerk „Das Kapital im 21. Jahrhundert“ verkürzt gesagt das Ganze auf die For- mel gebracht: r > g. Was meint er damit? – Wenn die Kapitalrendite – das meint r – größer ist als das realwirt- schaftliche Wachstum, dann führt unregulierter Kapita- lismus unweigerlich zu einer Vermögenskonzentration in den Händen einiger weniger. Das ist nicht meine Idee oder die von Karl Marx. Das ist der Stand der Wissen- schaft. Wenn das aber der Befund ist, dann ist es auch keine Sozialromantik, diese Konzentration von Vermö- gen zu kritisieren und zu beheben. Noch ein Satz dazu: Aus Studien wissen wir ziemlich genau, dass Gesell- schaften mit größerer Gleichheit bei Einkommen und Vermögen tendenziell produktiver, sicherer übrigens auch, liebe CDU, glücklicher sind. Deshalb sollten wir davon wegkommen, in den ökonomi- schen und sozialpolitischen Debatten immer dieses ein- geübte Muster zu haben, auf der Skala der Vermögens- verteilung nach unten zu schauen, auch auf der Skala der Einkommensverteilung nach unten zu schauen. Wir soll- ten den Blick dahin richten, wo das Geld im Überfluss vorhanden ist. Dann würde ich gern noch mit einem Mythos aufräumen, weil das auch immer als Gegenargument kommt. Eine seriös gestaltete Vermögensteuer, wie die SPD sie will, wird niemals Oma ihr klein Häuschen betreffen – nie- mals. Das ist eine Frage von Steuertechnik. Das wird immer gerne als ordoliberale Polemik gegen uns vorge- bracht, geht aber völlig fehl. Ich fasse zusammen: Die SPD ist klar positioniert, wenn es um eine Vermögensteuer geht. Gerade deshalb ist es uns ein bisschen zu wenig, liebe Linke, ein so wichtiges Thema lieblos auf eine Reise in den Bundesrat zu schi- cken, die dann mutmaßlich erfolglos bleiben wird. Wir schlagen deshalb – – – Lassen Sie mich doch den konstruktiven Punkt einmal machen. – Wir schlagen deshalb unter anderem vor, beim Bund auch für eine Öffnungsklausel einzutreten, weil das ein pragmatischer, gangbarer Weg wäre. Was wir also nicht brauchen, ist ein Schaufensterantrag. (Lars Rauchfuß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6940 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Was wir brauchen, ist eine gesellschaftliche Willensbil- dung über eine vernünftige, gemeinwohlorientierte Wirt- schaftspolitik. Die Position der SPD-Fraktion kennen Sie jetzt, die habe ich Ihnen gerade vorgetragen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank! Dann folgt für die AfD-Fraktion – – – Ach so, ein bisschen zu – – – Eigentlich zu spät, tut mir leid. – Dann folgt für die AfD-Fraktion die Kollegin Dr. Brinker.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es steht außer Frage, dass es in Deutschland zu viel Armut gibt. Gerade in Berlin ist Armut ein gravie- rendes Problem geworden und betrifft gleichermaßen Kinder, Alleinerziehende, Familien, Senioren. Es ist auch richtig, dass die Wohlstandsschere auseinanderdriftet. Wenn ich aber solch ein Problem lösen will, muss ich mir auch die Ursachen und die Verantwortlichkeiten an- schauen. Verantwortlich sind all diejenigen, die in den vergange- nen Jahrzehnten aus unserem deutschen Wirtschaftswun- derland eine Gesellschaft gezimmert haben, die Leistung lieber bestraft statt belohnt und Armut lediglich verwal- tet. Wenn dann noch alle Grenzen für eine ungesteuerte Ar- mutsmigration geöffnet werden, braucht sich niemand mehr über steigende Armut in unserem Land wundern. Es ist keineswegs ein Naturgesetz, dass das Land Berlin grundsätzlich zu wenig Einnahmen hätte. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben die höchsten Einnahmen aller Zeiten, und trotzdem werden die politischen Ausgaben- wünsche immer größer und unersättlicher. Wenn jetzt beklagt wird, dass wir ja auch Geld für die Sanierung unserer Infrastruktur bräuchten, warum hat man denn nicht vor vielen Jahren mit einem vernünftigen Sanie- rungsfahrplan angefangen? Geld genug – haben wir ge- hört – war ja da, man hat es nur nicht auf die Straße ge- bracht und die falschen Prioritäten gesetzt. Gehen wir einmal weiter zur Definition, wer eigentlich als reich in unserem Land gilt. Eine einheitliche Definiti- on gibt es dazu nämlich nicht, denn grundsätzlich gilt offenbar jemand als reich, wenn er über das Doppelte des Medianeinkommens verfügt, also des Durchschnittsein- kommens. Das sind für Singles circa 5 700 Euro im Mo- nat und für Paare circa 8 700 Euro pro Monat. Sie alle hier im Saal gehören damit zu den reichen Deutschen, zu den 5 Prozent der Reichsten. – Sie können Vermögen und Einkommen nicht vonei- nander trennen, wenn es um das Thema Steuern geht, lieber Herr Kollege. [Beifall bei der AfD –
Machen aber alle Ökonomen! Komisch!] Bereits jetzt zahlen doch genau die, die damit als reich bezeichnet werden, die höchsten Steuern und Abgaben weltweit. Sie zahlen an einen Staat, der sich politische Totalausfälle und Steuergeldverschwendungen in Milli- ardenhöhe leistet, ohne die politisch Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen – parteiübergreifend, einige Bei- spiele: die Spahn-Maskenaffäre der CDU – 4 Milliar- den Euro, die Scholz-Cum-Ex-Affäre der SPD – mindes- tens 10 Milliarden Euro – weil es gerade so schön ist –, die Habeck-Northvolt-Pleite der Grünen – circa 1 Milliar- de Euro. Da kann man nur von Glück reden, dass die Linke bisher nicht auf Bundesebene in Regierungsver- antwortung war. Wenn Sie Vergleiche mit anderen Industrieländern be- nennen, verkennen Sie völlig, dass in diesen Ländern deutlich höhere Freibeträge gelten. Diese Vergleiche hinken immer. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor Jahren die Ver- mögensteuer für verfassungswidrig erklärt, weil der Staat den Bürgern nicht mehr als 50 Prozent seiner Einkünfte abnehmen darf. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Die Linke hat aber ohnehin noch andere Ideen, wie sie mit Reichen umgehen will. Sie will sie bekanntlich er- schießen. Ihr damaliger Parteivorsitzender Riexinger sag- te dazu – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Wir erschießen sie nicht. Wir setzen sie schon für nützliche Arbeit ein.“ Na, herzlichen Glückwunsch! An die Kollegen der CDU im Haus: Der Antrag wurde noch vom Kollegen Schlüs- selburg unterzeichnet, damals noch bei der Linken, jetzt Mitglied Ihres Koalitionspartners SPD. Sie sollten sich in Zukunft besser überlegen, mit wem Sie sich ins Boot setzen, damit wir nicht alle in absehbarer Zeit im Kommunismus aufwachen. – Vielen Dank! (Lars Rauchfuß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6941 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/1952 empfeh- len die Ausschüsse gemäß den Beschlussempfehlungen auf Drucksache 19/2364 mehrheitlich – gegen die Frakti- on Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dage- gen? – Das sind die Fraktionen von CDU und SPD und die AfD-Fraktion und ein weiterer fraktionsloser Abge- ordneter. Wer enthält sich? – Das kann dann niemand sein, und damit ist der Antrag abgelehnt. Damit kommen wir zum Bewegungsteil des heutigen Tages und zu den geheimen verbundenen Wahlen. Ich rufe auf lfd. Nr. 5: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 in Verbindung mit lfd. Nr. 6: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0915 und lfd. Nr. 7: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936 und lfd. Nr. 8: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000 und lfd. Nr. 9: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung Wahl Drucksache 19/1008 und lfd. Nr. 10: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1057 und lfd. Nr. 11: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel- Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1058 und lfd. Nr. 12: Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH Wahl Drucksache 19/1247 und lfd. Nr. 13: Wahl von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern der Enquete- Kommission „Für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung“ Wahl Drucksache 19/2068 Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6942 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Dann würde ich einmal bitten, in der Senatsbank ein wenig ruhiger zu sein. – Entschuldigung! Ich will nicht weiter in der Senatsbank stören, aber es wäre schön, wenn Gespräche hier oben nicht so deutlich zu hören wären, solange ich hier vortrage. Das Gleiche gilt übri- gens auch für Teile der AfD-Fraktion. Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute zur Wahl vor: für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abge- ordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzen- den; für die G-10-Kommision Herrn Abgeordneten Ha- rald Laatsch als Mitglied und Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als stellvertretendes Mitglied; für das Präsidium Herrn Abgeordneten Tommy Tabor und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als Mitglieder; für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Alexander Bertram als Mitglied und Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als stellvertretendes Mitglied; für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als Mitglied und Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertreten- des Mitglied; für das Kuratorium des Lette Vereins Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde als Mitglied und Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als stellvertretendes Mit- glied; für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß als Mitglied und Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als stellvertreten- des Mitglied; für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde als Mit- glied; für die Enquete-Kommission Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglied, Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als stellvertretendes Mitglied, Herrn Feroz Khan als Sachverständigen sowie Herrn Dr. Fabian Schmidt-Ahmad als stellvertretenden Sach- verständigen. Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wah- len in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten neun Stimmzettel in verschiedenen Farben. Der Stimmzettel sieht jeweils die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ anzukreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt wor- den ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an und warten Sie bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist. Es stehen wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Ab- geordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abge- ordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise darauf hin, dass die Fernseh- kameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich jetzt freizumachen. Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen direkt fortge- setzt und nicht für die Auszählung unterbrochen. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabi- nen aufzustellen. – Ferner wäre es schön, wenn die Bei- sitzerinnen und Beisitzer schon einmal die vorgesehenen Plätze einnehmen. Wann es losgeht, darf ich entscheiden, aber jetzt scheinen alle hier spielfertig zu sein. Dann bitte ich die Kollegin Çağlar, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Hatten jetzt auch die Präsidiumsmitglieder schon die Gelegenheit – – Ich schließe noch nicht, keine Angst, ich warne nur vor. Hatten jetzt alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses einschließlich der Präsidiumsmitglieder die Gelegenheit zur Wahl? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Bei- sitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir setzen wie angekündigt die Sitzung fort. Die Wahlergebnisse werden später bekannt gegeben. Ich rufe auf lfd. Nr. 14: Gesetz über Berichtspflichten des Senats gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin zu Grundrechtseingriffen im Rahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung (Überwachungstransparenzgesetz) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 23. Juni 2025 Drucksache 19/2532 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1652 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragra- (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6943 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 fen 1 bis 5 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Bera- tung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksa- che 19/1652 empfiehlt der Fachausschuss gemäß Be- schlussempfehlung Drucksache 19/2532 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Gesetzes- antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und SPD und die AfD-Fraktion und ein weiterer fraktionsloser Abgeordneter. Enthaltungen kann es ent- sprechend nicht geben. Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt. Ich rufe auf lfd. Nr. 15: Gesetz zum Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 25. Juni 2025 Drucksache 19/2539 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2406 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragra- fen 1 und 2 der Gesetzesvorlage und den anliegenden Staatsvertrag und schlage vor, die Beratung der Einzelbe- stimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 19/2406 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der AfD- Fraktion – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß Beschlussempfehlung Drucksache 19/2539 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das sind die AfD-Fraktion und ein weiterer fraktionsloser Abge- ordneter. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 16: Gesetz zum Reformstaatsvertrag Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 25. Juni 2025 Drucksache 19/2540 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2407 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragra- fen 1 und 2 der Gesetzesvorlage und den anliegenden Staatsvertrag und schlage vor, die Beratung der Einzelbe- stimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 19/2407 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – gegen die Fraktion Die Linke und die AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – die Annahme. Wer die Geset- zesvorlage gemäß Beschlussempfehlung Drucksa- che 19/2540 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die AfD-Fraktion, die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ein weiterer fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Tagessordnungspunkt 17 wurde bereits in Verbindung mit der Aktuellen Stunde behandelt. Tagessordnungs- punkt 18 war Priorität der Fraktion der SPD unter der Nummer 4.3. Die Tagesordnungspunkte 19 und 20 wur- den ebenfalls bereits in Verbindung mit der Aktuellen Stunde behandelt. Tagessordnungspunkt 21 war Priorität der Fraktion Die Linke unter der Nummer 4.5. Die Ta- gesordnungspunkte 22 bis 28 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 29: Kein Verkehrschaos durch die A 100: Leistungsfähigkeit des künftigen Autobahnanschlusses Am Treptower Park neu berechnen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 11. Juni 2025 Drucksache 19/2498 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1409 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und das mit der Kollegin Kapek.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein genaues Datum für die Eröffnung des 16. Bauabschnitts der A100 am Treptower Park wollte uns Senatorin Bonde im Ausschuss gestern nicht nennen, (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6944 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 angeblich, weil sie es nicht kennt. Hoffen wir mal, dass das auch wirklich stimmt! Den Gerüchten zufolge zumin- dest erfolgt die Eröffnung in etwa zwei Monaten, und das wider jede Vernunft. Denn während man in den Planungen vor 15 Jahren da- von ausging, dass der abfließende Verkehr über die El- senbrücke auf einer sechsspurigen Straße erfolgen würde, ist die Situation heute eine andere. Die Elsenbrücke ist noch lange nicht fertig, und deshalb stehen gerade mal zwei statt der versprochenen sechs Fahrspuren zur Verfügung. Die Elsenbrücke ist folglich heute schon ein Nadelöhr, und das führt dazu, dass rund um diese dauerhaft Stau herrscht, und das mit gerade einmal 25 000 Autos am Tag. Warum ist das wichtig? – Weil in dem Planfeststellungsbeschluss von vor 15 Jahren man damit gerechnet hat, dass – aber mit dem abfließenden Verkehr der Autobahn – man von 66 000 Autos am Tag ausgehen könne. Das, um es mal kurz vorzurechnen, sind 40 000 mehr als heute, die oben auf das vorhandene Chaos dann noch herauffahren. Wir haben also schon diese fehlende Kapazität, aber jetzt wird es noch schlimmer: Vor vier Wochen hat uns Herr Nor- mann von der Autobahn GmbH berichtet, dass man heute nicht mehr mit 66 000, sondern sogar mit 75 000 Autos am Tag rechnet. Das ist eine Verdreifachung des prog- nostizierten Verkehrsaufkommens, und das, obwohl selbst heute schon absolutes Chaos herrscht. – Das ist eigentlich kein Grund zu klatschen, aber trotz- dem danke! – Wenn Sie diesen Plan wider besseres Wis- sen also so durchziehen, dann werden wir in wenigen Wochen neben dem Chaos den endgültigen Verkehrskol- laps am Treptower Park erleben. Das kann nun wirklich nicht Ihr Ernst sein! Dabei war diese Situation absolut vorhersehbar. Wir haben hier im Abgeordnetenhaus schon vor anderthalb Jahren darauf hingewiesen, dass wir endlich neue Prognosezahlen durch eine Leis- tungsfähigkeitsberechnung brauchen und dass man auf dieser Basis dann ein Verkehrskonzept entwickeln müsse, das tatsächlich den Verkehrsfluss, und zwar für alle Ver- kehrsteilnehmenden, ermöglicht. Geschehen ist seitdem nichts. Die einzige Maßnahme, die Sie angekündigt – wohlbe- merkt nicht umgesetzt – haben, ist ein bisschen Herum- doktern an der Ampelschaltung, und selbst diese haben Sie wenige Wochen vor der prognostizierten Eröffnung immer noch nicht vorgelegt. Das hat Gründe, denn Fakt ist, die vorhandenen Prognosen für die Verkehrsentwick- lung sind vollkommen veraltet und entsprechen schon heute nicht mehr der Realität. Auf dieser Basis kann ich natürlich keine soliden Planungen vornehmen und auch keine Ampelschaltung anpassen. Ich sage es deshalb noch einmal: Was Sie wirklich brau- chen, ist ein echtes Konzept auf Grundlage einer neuen Leistungsfähigkeitsberechnung. Darum haben alle drei betroffenen Bezirke mehrfach gebeten. Nur so lässt sich der Verkehr angemessen lenken, und zwar für alle. Sie steuern hier also sehenden Auges in den totalen Kol- laps, und zwar nicht nur in Treptow, sondern auch in Friedrichshain und Neukölln. Denn im Gegensatz zu vor 15 Jahren haben die Leute heute nicht einfach nur ein Auto, sie haben ein Navi. Und wenn das Navi anzeigt „Vor mir ist Stau“, was machen sie? – Sie wählen eine andere Route. Was das bedeutet, sehen wir gerade bei der A100-West in Charlottenburg-Wilmersdorf. Da führt nämlich die Sperrung der Ringbahnbrücke zu massivsten Ausweichverkehren. Ich habe es mir vor ein paar Tagen selbst in der Königin-Elisabeth-Straße angeguckt. Da donnern die Lkws durch die Straßen, dass man das eigene Wort nicht versteht, dass die Wände reißen, dass die Leute Angst haben, mit ihren Kindern über die Straße zu gehen. Und das Beste ist: Jetzt darf deshalb schon der Bus nicht mehr fahren, und das für die nächsten fünf Jahre. Das sind keine Zustände, das ist eine Schweinerei! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN –
Das ist reine Angstmacherei!] – Nein! Gucken Sie sich das vor Ort mal an! Das ist keine Angstmacherei, das ist die Realität. Ich zeige Ihnen gern im Anschluss sogar ein Video, das ich vor Ort gedreht habe. – Das Einzige, was helfen würde, wäre neben ei- nem Lkw-Konzept, das den Schwerlastverkehr aus Berlin raushält, natürlich das Absperren der Wohnstraßen, um sie vor dem Durchgangsverkehr zu schützen. Das nennt man Kiezblock, aber Sie haben nichts Besseres zu tun, als die Leute im Regen stehen zu lassen und mit Ihrer Kiez- blockpolitik einfach nur Wahlkampfgetöse vorzubereiten. Deshalb sage ich, es ist fünf nach zwölf. Sie haben wahr- scheinlich bis Ende August Zeit. Deshalb noch einmal: Legen Sie bis dahin endlich ein echtes Verkehrskonzept auf Basis von echten Zahlen, die eine echte Verkehrslen- kung und Leistungsfähigkeit garantieren, vor. Kollegin, Sie müssten zum Schluss kommen! (Antje Kapek) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6945 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025
Das werden Ihnen nicht nur alle Anwohnenden danken, sondern auch alle Autofahrenden. Und das nennt man dann wirklich Regierungsverantwortung. – Vielen Dank! Dann folgt jetzt für die CDU-Fraktion der Kollege Kraft.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mal wieder die A100, und mal wieder ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen! [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN –
So ist das hier im Parlament!] – Ja, klatschen Sie mal! – Wenn man den Antrag liest, dann kann man ja über die Sinnhaftigkeit der Einzelmaß- nahmen, die Sie da vorschlagen, was die Verkehrssicher- heit angeht, durchaus nachdenken. Darüber können wir reden, gar keine Frage. Aber was Sie im Kern fordern, ist die Neuberechnung der Leistungsfähigkeit, Kollegin Kapek hat es gerade ausgeführt. Jetzt wird es dann aber wirklich mal dreist, und ich finde ehrlicherweise, frech. Sie stellen sich hier hin und fordern von der aktuellen Verkehrssenatorin und von der Regie- rungskoalition, die noch nicht mal zweieinhalb Jahre im Amt ist, eine Neuberechnung der Leistungsfähigkeit dieses Kno- tens. Wann, Kollegin Kapek, wurden die Baumängel an der Elsenbrücke festgestellt? Und wer war zu dieser Zeit die zuständige Verkehrssenatorin? – Es war 2018, Regine Günther. Merken Sie was? Worum geht es Ihnen hier? – Das ist doch die nächste Nebelkerze, die Sie schmeißen. Hier geht es doch nicht darum, Kieze zu entlasten oder Kiez- blöcke zu machen oder so. Ihnen geht es doch darum, die Eröffnung des 16. Bauabschnitts der A100 zu verhindern, und zwar dem Grunde nach, und den 17. Bauabschnitt gar nicht weiter zu planen. Sagen Sie es doch ehrlich! Seien Sie doch ehrlich mit den Menschen in dieser Stadt! Sagen Sie es denjenigen, die jeden Tag auf ihr Auto angewiesen sind. Sagen Sie es dem Wirtschaftsverkehr. Sagen Sie, dass Sie keine Stadt- autobahn und schon gar nicht die A100 im 16. Bauab- schnitt haben wollen. Seien Sie doch mal offen! Seien Sie so offen wie die zuständige Bezirksstadträtin, die es jüngst im Ausschuss ziemlich klar formuliert hat: Öffnen Sie nicht den 16. Bauabschnitt der A100! – Seien Sie doch mal so ehrlich. Sagen Sie es doch gern mal! Aus unserer Sicht ist die A100 eine zentrale Verkehrs- achse und der 16. und 17. Bauabschnitt die zentrale Ver- kehrsachse zwischen Ost- und Westberlin. Sie verbindet Wirtschaftsräume, und sie wird Straßen in Größenordnungen entlasten, und zwar in den von Ihnen so geliebten Bezirken Friedrichs- hain und Neukölln. Herr Kollege, ich darf Sie fragen, ob Sie die Zwischen- frage der Kollegin Hassepaß zulassen.
Gern! Es hätte mich gewundert, wenn keine kommt.
Hervorragend, danke! Herr Kraft, was meinen Sie denn – Sie sind jetzt zweieinhalb Jahre im Amt, und Sie zeigen bei jeder Rede auf die Vorgängerregierung und sagen, Ihre Senatorin war es. Wann möchten Sie Verantwortung übernehmen? Nach wie vielen Jahren wäre das ein angemessener Vorschlag von uns?
Einfach nur noch mal zur Klarstellung: Die Brücke wurde im Jahr 2018 gesperrt. Wenn man es denn gewollt hätte, hätte die damals zu- ständige Verkehrssenatorin Regine Günther von den Grünen das tun können, was Sie hier in einem Antrag aufschreiben. Punkt. – Jetzt sind wir aber sieben Jahre später. Das können wir mal zur Kenntnis nehmen. – Die Autobahn ist so gut wie fertig. Sie kann in Betrieb genommen werden. Sie haben ja mit Ihrer Zwischenfrage gerade noch mal bestätigt, dass es Ihnen im Wesentlichen nur um einen Punkt geht: Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6946 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 diesen 16. Bauabschnitt nicht fertig zu machen und ihn nicht zu eröffnen. Ich sage Ihnen noch eines: Sie können sich ja hier hinstel- len und die Frage stellen: Wann übernehmen wir Regie- rungsverantwortung? – Das tun wir. Das haben wir getan, und zwar seit dem ersten Tag. Denn Berlin braucht nicht diese erratische Verkehrspolitik, die Sie an den Tag ge- legt haben. Wir brauchen keine grüne Verhinderungspoli- tik, sondern wir brauchen Verlässlichkeit. Wir brauchen Investitionssicherheit für den Wirtschaftsstandort. Wir brauchen leistungsfähige Stadtstraßen, damit die Kieze, die reinen Wohngebiete vom Durchgangsverkehr entlas- tet werden, damit sich die Fahrzeiten reduzieren, damit der Wirt- schaftsverkehr durchkommt; weil diejenigen, die jeden Tag aufs Auto angewiesen sind, weil sie im Moment leider noch keine vernünftige Anbindung an den ÖPNV haben, diese Straßen brauchen. Das ist der Punkt. Wir brauchen eine realistische Verkehrspolitik, die sich an der Lebensrealität orientiert. Das scheint mir bei Ihnen nicht der Fall zu sein. Wir haben steigende Verkehrsbedürfnis- se. Auch das nehmen Sie bitte mal zur Kenntnis. Diese Stadt wächst. So sehr Sie gerne möchten, dass alle Güter mit dem Lastenfahrrad transportiert werden, so gerne Sie sich wünschen wollen, dass alle nur geteilte Mobilität am liebsten mit zwei Rädern haben, das funktioniert heute nicht, und das wird morgen nicht funktionieren. Genau deshalb brauchen wir die A100. Schreiben Sie doch gerne einen Antrag. Seien Sie doch wenigstens so offen und ehrlich, dann können wir hier auch noch einmal die Grundsatzdebatte führen. Schreiben Sie doch auf: Die Grüne-Fraktion fordert, dass der 16. Bauabschnitt nicht eröffnet wird und der 17. nicht kommt. Das wäre wenigstens mal offen, und es wäre wenigstens mal ehrlich. Dann wüssten die Berlinerinnen und Berliner auch mal klar, wofür diese grüne Verkehrspolitik in die- ser Stadt steht. – Vielen Dank! Dann folgt für die Linksfraktion der Kollege Ronneburg.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Frage des Weiterbaus der A100 in unse- rer Stadt geht es um eine entscheidende Zukunftsfrage, um Weichenstellungen, die die Abgeordneten heutigen und zukünftigen Generationen hinterlassen werden. Es geht hier nicht nur um eine weitere Betonpiste mitten durch Berlin, es geht hier um eine Frage, wie wir in Zu- kunft leben wollen, welche Prioritäten wir für unsere Stadt setzen, unsere Umwelt und die Menschen, die hier leben. Wir als Linke haben dazu eine klare Antwort. Wir for- dern den Stopp des 17. Bauabschnitts der A100 und den qualifizierten Abschluss des 16. Bauabschnitt am Trep- tower Park. Warum fordern wir das? – Wir fordern es, weil der Wei- terbau dieser Stadtautobahn ein Verkehrsprojekt aus dem letzten Jahrhundert ist. Er ist ein Relikt aus einer Zeit, in der man glaubte, man könne Städte autogerecht zer- schneiden, ohne Rücksicht auf Lebensqualität, Klima und Umwelt. Die A100 wird nicht, wie so oft behauptet, Ver- kehrsprobleme lösen. Im Gegenteil, sie führt zu neuen Verkehrsinfarkten an den Anschlussstellen, belastet unse- re Kieze mit Lärm, Abgasen und Feinstaub, zerstört ge- wachsene Stadtteile und gefährdet das Berliner Kulturle- ben. Wir reden hier nicht über ein paar kleine Anpassungen im Straßenbau. Wir reden über ein Milliardenprojekt. Der 16. Bauabschnitt wird mit mindestens 720 Millionen Euro für gerade einmal drei Kilometer Beton zu Buche schlagen. Das sind etwa 250 000 Euro pro Meter. Eine Kostenschätzung des Bundes zeigt, dass die weitere Ver- längerung der A100 von Neukölln nach Friedrichshain und Lichtenberg aller Voraussicht nach noch teurer wird. Derzeit rechnen die Finanzplaner mit kombinierten Kos- ten von etwas mehr als 1,8 Milliarden Euro, und das wird nicht das Ende sein. Dabei ist der 17. Bauabschnitt, der am Treptower Park anschließt, doch komplizierter. Der Teil der A100 soll das Ostkreuz in einem Doppelstocktunnel unterqueren. Dafür müsste die Neue Bahnhofstraße jahrelang aufge- graben werden. Später würde die Stadtautobahn auf die Ostseite der Ringbahn wechseln, die Frankfurter Allee überqueren und an der Storkower Straße enden. Noch ist unklar, ob die Spree in einem Tunnel oder auf einer Brü- cke gekreuzt wird. Allein daran sehen Sie, wie komplex und teuer dieses Unterfangen wird. Das sind unserer Meinung nach verschwendete Ressourcen. Das ist Geld, das wir dringend in den Ausbau des Nahverkehrs, in den Fuß- und Radverkehr und in lebenswerte Kieze investie- ren sollten. Mit dem Geld, mit dem Geld für die A100 könnten wir locker 100 Kilometer Straßenbahngleise in Berlin verle- (Johannes Kraft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6947 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 gen. Also lassen Sie uns das lieber machen, statt die Zu- kunft kommender Generationen in Berlin zu verbauen. Wir dürfen nicht vergessen: Jede neue Autobahn ist ein Beitrag zur Klimakrise. Der Verkehrssektor ist nach wie vor einer der größten Verursacher von Treibhausgasemis- sionen in Deutschland. Stattdessen brauchen wir eine Verkehrswende, die diesen Namen verdient: weniger Autos, mehr Nahverkehr, sichere Radwege und saubere Luft für alle Berlinerinnen und Berliner. Wir fordern daher auch den Senat dazu auf, sich auf Bun- desebene dafür einzusetzen, dass der 17. Bauabschnitt aus dem Fernstraßenausbaugesetz gestrichen wird. Die Pla- nungen sollten eingestellt werden. Darüber hinaus muss der 17. Bauabschnitt auch aus dem Berliner Flächennut- zungsplan gestrichen werden. Es muss auch die gesetzli- che Möglichkeit geprüft werden, die Planfeststellungsbe- hörde vom Bund wieder an das Land Berlin zu übertra- gen. Eine gewählte neue Regierung nach 2026, wenn vielleicht wieder fortschrittliche Mehrheiten in diesem Hause genutzt werden können, sollte dann auch die Mög- lichkeit haben, der Bundesregierung unmissverständlich deutlich zu machen, dass Berlin keinen Bedarf hat an mehr Autobahnen, mehr Autoverkehr, mehr Lärm und Abgasen und Stadtzerstörung. Ich bin da dem Kollegen Tino Schopf von der SPD sehr dankbar, dass er die Behauptungen von Verkehrssenato- rin Bonde, dass der Senat sowohl zum 16. als auch zum 17. Bauabschnitt der A100 stehe, im Fachausschuss deut- lich widersprochen hat. Herr Schopf hat für die SPD deutlich gemacht, dass es eine solche Festlegung nicht gibt und bestärkt mich also in der Hoffnung, dass es 2026 die Chance geben wird, aus Berliner Sicht endlich den 17. Bauabschnitt zu beerdigen. Ich fasse zusammen: Der 16. Bauabschnitt sollte mit einem sinnvollen städtebaulichen Übergang am Trepto- wer Park mit zusätzlichen Lärmschutzwänden qualifiziert abgeschlossen werden. Die Eröffnung des 16. Bauab- schnitts ist nun für Spätsommer geplant. Er soll eröffnet werden trotz der bis in den Januar 2026 andauernden eingeschränkten Nutzbarkeit der Elsenbrücke. Wir wissen jetzt schon, dass es zu Verkehrsproblemen führen wird. Das hat die Autobahn GmbH in aller Deutlichkeit im Ausschuss auch so dargelegt. Es wird Rückstaus geben, und die will man mit Ampelregeln dosieren. Das heißt also, der Verkehrskollaps ist vorprogrammiert. Die Kombination aus unfertiger Elsenbrücke, Engpässen, hohem Verkehrsaufkommen wird zu Problemen führen. Staus, Umgehungsverkehre, Umweltbelastung und Kon- flikte in den Kiezen sind vorprogrammiert. Es ist auch eine Frage der Verkehrssicherheit an diesen Stellen. Wir haben gelernt, die Schaltprogramme an den neuen Am- peln sollen bis auf das Maximum für den Autoverkehr optimiert werden, das heißt also, eine richtige Gefahr auch für den Fuß- und Radverkehr bedeuten, der dort queren wird. Daher lautet unser dringender Appell an Senatorin Bonde: Setzen Sie sich wenigstens dafür ein, dass dieser 16. Bauabschnitt erst mit einem neuen Ver- kehrskonzept eröffnet werden wird, wenn die Elsenbrü- cke wieder komplett zur Verfügung steht. Wir hätten alle Chancen, diese Fehlentwicklung zu stop- pen und Verantwortung zu übernehmen. Es ist tragisch, dass diese Mehrheiten hier im Hause nicht genutzt wer- den. Für uns ist es klar: Wir übernehmen Verantwortung und sagen A100 stoppen und qualifiziert am 16. Bauab- schnitt beenden. – Vielen Dank! Dann folgt als Nächstes für die SPD-Fraktion der Kollege
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Lückenschluss des inneren Autobahnrings ist die wichtigste verkehrspolitische Maßnahme für unsere Stadt. Der Autobahnring A100 festigt nicht nur die Zu- kunft der Berliner Mobilität, steht nicht nur für einen leistungsfähigen Wirtschaftsverkehr, sondern er ist die beste Hilfe, um Wohngebiete von Durchgangsverkehr freizuhalten. Deshalb ist es ein guter Tag, wenn wir jetzt in Kürze den 16. Bauabschnitt eröffnen können. Aber es ist umso wichtiger, den 17. Bauabschnitt anzugehen und die weite- ren Bauabschnitte, bis wir zum vollständigen Ringab- schluss kommen. – Frau Senatorin, die AfD erwartet von Ihnen, dass Sie bei der Diskussion um die Maßnahmen aus dem Sondervermögen Bund auch klarmachen, dass der 17. Bauabschnitt kommen muss. Wir brauchen eine schnelle Entscheidung über die Trassenführung und einen zügigen Baubeginn. Bis dahin ist natürlich das Ende des 16. Abschnitts am Treptower Park nicht optimal, und ich kann die Sorgen der Anwohner auch verstehen. Wir nehmen sie auch ernst. Deshalb haben wir im Ausschuss die Diskussion mit der Autobahn GmbH des Bundes geführt. Das, was wir gehört haben, stimmt uns hoffnungsvoll, dass die, die rund um den Treptower Park wohnen, mit der Eröffnung kein Chaos bekommen werden. Der hier vorliegende Antrag – das ist von dem Kollegen auch schon richtig gesagt worden – will nur Ängste schü- ren und verzerrt die Gegebenheiten. Die Ampelschaltun- gen sind zu Recht so ausgerichtet, dass bei starkem Ver- kehrsaufkommen keine Staus auf den weiterführenden Straßen entstehen, die gegebenenfalls Ausweichbewe- gungen in die Wohngebiete verursachen würden, sondern der Verkehr wird auf die A100 zurückgestaut. Das heißt, er bleibt auf der Autobahn, und damit wird die Einwoh- nerschaft auch nicht belastet. Wobei ich auch hier noch mal anmerken möchte: Die geschürte Angst, durch die A100 würde mehr Verkehr nach Treptow kommen, ist nach wie vor unsinnig. Wer wird denn nur deshalb mehr nach Treptow fahren, weil er jetzt eine Autobahn benut- zen kann? – Nein, wir werden das gleiche Gesamtauf- kommen haben, das wir auch jetzt schon haben. Deshalb läuft dieser Antrag auch ins Leere, weil wir definitiv keine neue Berechnung der Leistungsfähigkeit brauchen. Wir haben eine klare Berechnung. Das hat die Autobahn GmbH auch noch mal gesagt, und die sagt, es funktio- niert. Dieser Antrag soll nur eines bezwecken, nämlich eine weitere Verzögerung der Öffnung des 16. Bauabschnitts. Aber das nicht mit uns! Und ja, es gehört auch zum Nichtfunktionieren in dieser Stadt, dass nicht rechtzeitig zur Eröffnung die Elsenbrü- cke fertig geworden ist. Aber Sie, verehrte Kollegen der Grünen, haben es zu verantworten, wenn wir acht Jahre für eine 180 Meter lange Strecke brauchen. Ich darf da noch einmal den legendären Hinweis des Kollegen Laatsch aufnehmen, dass die Italiener in Genua gezeigt haben, dass man einen Kilometer Autobahnbrü- cke in 70 Meter Höhe mit 18 Pfeilern und S-förmigen Rundungen innerhalb von 18 Monaten fertigstellen kann. Warum ist Berlin dazu nicht in der Lage? Die jetzt geplante Eröffnung des 16. Abschnitts in der letzten Augustwoche halten wir auch für eine vernünftige Planung. Die Eröffnung liegt in den Ferien und damit auch in einer verkehrsarmen Zeit. Denn natürlich, und das gehört auch zur Wahrheit, ist es richtig, dass es am Anfang zu dem einen oder anderen Problem kommen wird, wie bei jeder Neueröffnung. Da müssen wir nach- (Tino Schopf) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6949 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 justieren, und insofern ist es sinnvoll, dies in die Ferien- zeit zu legen und die verkehrsärmere Zeit zu nutzen. Wir müssen unser Berlin mobil gestalten. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Handwerker, Pflegedienste, Lieferfirmen vernünftig arbeiten können. Dafür brauchen wir leistungsfähige Trassen, die dafür sorgen, dass unsere Wohngebiete von unnötigem Durchgangsverkehr befreit werden. Was wir nicht brauchen, sind unnötige Poller, die Leben gefährden, weil Feuerwehren und Rettungskräfte behindert werden. Deshalb lassen Sie uns zügig an der Weiterführung der A100 arbeiten, für den Schutz unserer Wohngebiete und für eine gute Mobilität in dieser Stadt. – Herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksa- che 19/1409 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2498 mehrheit- lich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den darf ich um das Hand- zeichen bitten. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion sowie eines fraktionslosen Abgeordne- ten ist der Antrag abgelehnt. Die Tagesordnungspunkte 30 bis 35 stehen auf der Kon- sensliste. Tagessordnungspunkt 36 war Priorität der Frak- tion der CDU unter der Nummer 4.2. Die Tagesord- nungspunkte 37 und 38 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 39: Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 2022 Dringliche Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses vom 2. Juli 2025 Drucksache 19/2574 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1215 Der Dringlichkeit hatten Sie eingangs bereits zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Vorlage – zur Beschlussfassung – auf Drucksache 19/1215 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme mit Auflagen und Missbilligungen. Wer die Vorlage entsprechend der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/2574 mit den im Bericht des Hauptausschusses genannten Auflagen und Missbilligungen annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die AfD-Fraktion und beide fraktionslose Abgeordneten. Damit ist die Vorlage entsprechend ange- nommen. Die Tagesordnungspunkte 40 bis 42 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 43: Staatsvertrag über die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB) Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 50 Absatz 1 Satz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/2580 Von der Vorlage hat das Abgeordnetenhaus hiermit Kenntnis genommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 44: Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/2572 Von den vorgelegten Rechtsverordnungen hat das Haus hiermit Kenntnis genommen. Die Tagesordnungspunkte 45 bis 48 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 49: Zeit für den Senat zu handeln: Einführung eines Dublin-Abschiebezentrums in Berlin jetzt! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2428 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und hier der Abgeordnete Lindemann. – Bitte schön!
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Liebe Berliner! Berlin platzt aus allen Nähten. Berlin hat keine Kitaplätze, keine Schulplätze und keinen Wohnraum. Aber immer mehr Migranten strömen nach Berlin. Da muss man natürlich mal überlegen: Wie kommen diese Menschen hier nach Berlin, und woher kommen diese Menschen? – Der größte Teil dieser Menschen kommt auf dem Landweg, durchquert sichere EU- Staaten, wie Österreich, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, (Rolf Wiedenhaupt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6950 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 oder kommt über Italien – auch ein sicherer Herkunfts- staat – und so weiter. – Das ist richtig. Das ist eigentlich gar nicht zulässig, denn wir haben ja ein Dublin-Abkommen und wir haben das Abkommen, dass Menschen, die in die Europäische Union kommen, dort den Asylantrag stellen müssen, wo sie den Boden der EU betreten, und das ist in aller Regel nicht Deutschland. Bisher haben der Senat und auch die Bundesregierung da nicht weiter nachgefasst, und man hatte das Gefühl, als hätte sich keiner um dieses Dublin-Rückführungsab- kommen gekümmert. Darum haben wir jetzt entspre- chend diese Folgen, die wir hier in Berlin tagtäglich se- hen. Deswegen wollen wir dem Senat mal ein bisschen auf die Sprünge helfen und haben unseren Antrag zur Einführung eines Dublin-Abschiebezentrums hier im Abgeordneten- haus eingebracht. – Frau Spranger, Sie haben ja gesehen und mitbekommen, dass Brandenburg es auch gemacht hat. Hamburg hat es auch gemacht. So ein Dublin- Abschiebezentrum ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn Menschen, die nicht hier sein dürfen, müssen schnellstmöglich dahin gebracht werden, wo sie hingehören. Und das funktioniert über dieses Dublin-Abschiebe- zentrum, und übrigens nicht wie in Hamburg nur für Männer, sondern wir wollen das für Männer und für Frauen, und wir wollen auch, dass die Menschen, die im Abschiebezentrum untergebracht sind, sich nicht frei bewegen können, damit sie überall verschwinden, son- dern dass die Menschen dort bleiben müssen, damit sie entsprechend am Rückführungstermin wirklich da sind. Denn das ist ja der Hauptgrund, warum viele Rückfüh- rungen scheitern: dass die Menschen nicht auffindbar sind. Wir sehen, gerade Berlin, genau wie die anderen Groß- städte in Deutschland wie Hamburg, Frankfurt und Mün- chen, ist ein Magnet für Migranten. Wir müssen aber hier für die Berliner Bevölkerung arbeiten. Es kann nicht sein, dass wir jeden Hinterhof nachverdichten, dass wir in jedem Hinterhof eine Hütte oder ein Haus nachbauen und den Menschen Betonklötze vor die Fenster setzen, dass Kinder nicht in die Schule in ihrer Nachbarschaft gehen können, sondern kilometerlang mit dem Bus zu einer Schule fahren müssen, nur um entsprechend andere Men- schen, die gar nicht hier sein dürften, unterzubringen oder zu betreuen. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Laatsch?
Ja, bitte schön! Bitte schön!
Lieber Kollege! Es wird ja in dem Zusammenhang stän- dig von Flüchtlingen gesprochen. Ist denn der Begriff „Flüchtling“ richtig für jemanden, der aus einem sicheren anderen Staat über die Landgrenze kommt, sprich aus Österreich, Polen, woher auch immer? Kann man dazu Flüchtling sagen, oder ist das ein Migrant? Werden hier die Begriffe „Flucht“ und „Flüchtling“ ganz bewusst falsch benutzt, um einen falschen Eindruck zu vermit- teln?
Ja, herzlichen Dank, Kollege Laatsch! Der Begriff „Flucht“ wird hier sicherlich missbräuchlich verwendet, denn wer aus Österreich, aus Ungarn oder aus Polen nach Deutschland kommt, der befindet sich nicht auf der Flucht, der ist in einem sicheren EU-Staat. Der kommt nach Deutschland, weil wir hier in Deutschland entspre- chend die Anreize haben, dass wir hier mehr Gelder aus- zahlen als andere Staaten. Das ist dieser Asylmagnet, den wir natürlich auch abschalten müssen hier in Deutsch- land. Dazu hat es von uns auch schon entsprechende Anträge gegeben. Wir wollen dem Senat – Frau Spranger! – ja gerne helfen. Wenn Sie selber nicht auf die Idee kommen, wie man hier eine vernünftige Migrationspolitik machen kann, dann fragen Sie uns. Wir geben Ihnen da sehr gerne Tipps. Sie kommen ja auch aus Marzahn-Hellersdorf, da haben Sie ja einen kurzen Dienstweg. Ich stehe gerne zu Gesprächen bereit. – Herzlichen Dank und einen schönen Abend noch! Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Kollege Dregger das Wort. (Gunnar Lindemann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6951 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ihr Antrag betrifft das sogenannte Dublin- Verfahren, also das Übernahmeverfahren, das zu initiie- ren ist, wenn Asylantragsteller aus einem anderen europä- ischen Staat zu uns gekommen sind. Zu Recht haben Sie in Ihrem Antrag darauf hingewiesen, dass von den 74 500 Übernahmeersuchen, die Deutschland im Schnitt jedes Jahr stellt, im Schnitt nur etwa 6 000 entsprochen wird. Das ist auch der Grund, warum die Bundesregie- rung davon ausgeht, dass das Dublin-Verfahren derzeit nicht funktionsfähig ist, dysfunktional ist und deswegen auch nicht anwendbar ist. Das hat, wie Sie alle ja mitbekommen haben, dazu ge- führt, dass die Bundesregierung derzeit den Kurs vertritt, dass wir an den deutschen Außengrenzen Asylantragstel- ler zurückweisen. Das führt natürlich zu erheblichen Auseinandersetzungen, ja auch gerichtlichen, und wir werden gespannt sein, wie sich das weiter auflösen wird. Jedenfalls ist das jetzt der Kurs der Bundesregierung, die dafür zuständig ist, um diese ja offensichtlich unbegrün- deten Asylanträge letztlich nicht in Deutschland bearbei- ten zu müssen. Sie wollen darüber hinaus nun ein Dublin-Zentrum zur Rückführung etablieren und gehen davon aus, dass Sie das tun und gleichzeitig die Freiheit der Betroffenen begrenzen können, sodass sie sich aus diesen Einrichtun- gen nicht fortbewegen können. Meine kursorische Prü- fung hat ergeben, dass das derzeit rechtlich noch nicht möglich ist, weil es dafür an bundesgesetzlicher Recht- setzung fehlt. Ich glaube, Sie haben das auch erkannt, denn Sie selbst verweisen auf § 62 Absatz 2 Aufenthalts- gesetz. Darin geht es einfach um die Abschiebungshaft, und die hat mit dem Dublin-Verfahren nichts zu tun. Deswegen bin ich mir nicht ganz sicher, ob sich das, was Sie sich da vornehmen, überhaupt erfüllen lässt. Ich frage mich darüber hinaus, warum Sie sich eigentlich auf diejenigen beschränken wollen, die nach dem Dublin- Verfahren in andere Länder zu verweisen sind. Unsere Aufgabe ist doch, die Ausreisepflicht für alle Ausreise- pflichtigen durchzusetzen. Und ich möchte mal darauf hinweisen, dass die Zahlen, die Sie in Ihrem Antrag erneut fehlerhaft zitieren, in Hin- blick auf die Zahlen, inwieweit wir dort erfolgreich sind, fehlerhaft sind, und ich möchte sie korrigieren. Sie reden hier von einem erheblichen Versagen des CDU-geführten Senats und nennen da irgendwelche Zahlen. Ich möchte Ihnen die richtigen Zahlen nennen. Von 2022, dem letz- ten Regierungsjahr von Rot-Rot-Grün, zu 2023 ist die Zahl der Durchsetzungen der Ausreisepflicht um 53 Pro- zent gesteigert worden. – Jawohl! – Gegenüber 15 783 Menschen ist die Ausrei- sepflicht durchgesetzt worden, durch Abschiebungen und veranlasste freiwillige Ausreisen. Und wenn Sie die neu- esten Quartalszahlen des ersten Quartals 2025 mit dem sehr erfolgreichen Jahr 2023 vergleichen, dann sehen Sie, dass die Zahl der Abschiebungen im Jahresvergleich um 181 Prozent gesteigert worden ist. Ich weiß gar nicht, wovon Sie reden. Und ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie in Ihren politischen digitalen Luftblasen, in denen Sie unterwegs sind, nicht solche unzutreffenden Zahlen nennen würden. Ich hatte Sie darauf schon in einer anderen Plenardebatte hingewiesen. Uns kommt es darauf an, die Ausreisepflicht der Ausrei- sepflichtigen konsequent durchzusetzen. Die Innensenatorin hat dazu im vergangenen Jahr einen Fünf-Punkte-Plan verkündet, hinter dem ich uneinge- schränkt stehe. Dazu gehören auch die Wiedereinführung der Abschiebehaft und weitere Maßnahmen, die verhin- dern sollen, dass sich Ausreisepflichtige der Ausreise entziehen. Sie sehen ja, dass das, was geschieht, erfolgreich ist, und deswegen bitte ich Sie, nicht durch Fehlinformationen den gegenteiligen Eindruck zu erwecken. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Omar das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD fordert in ihrem Antrag die Einrich- tung eines sogenannten Dublin-Abschiebezentrums in Berlin. Wer diesen Antrag liest, erkennt schnell: Es geht nicht um eine sachliche Lösung migrationspolitischer Fragen, sondern um pure Stimmungsmache. Angst soll geschürt, Halbwahrheiten sollen verbreitet und unser rechtsstaatliches Fundament soll untergraben werden. – Hören Sie zu, damit Sie auch ein bisschen was dazuler- nen außer Hetze! (Burkard Dregger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6952 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Ja, in Hamburg und Brandenburg wurden Anfang dieses Jahres Dublin-Zentren eingerichtet, mit großem Getöse, aber die Bilanz, die Sie in Ihrem Antrag nicht erwähnen, ist ernüchternd. In Hamburg leben gerade mal 22 Perso- nen in dieser Einrichtung, und seit März gab es lediglich 16 tatsächliche Abschiebungen. Niemand erhält reguläre Sozialleistungen, selbst aktive Kooperationsbereitschaft wird nicht anerkannt. Statt einer vernünftigen Asylpolitik sehen wir die systematische Entwürdigung von Men- schen. Diese Praxis ist juristisch höchst fragwürdig und mensch- lich nicht haltbar, und genau deshalb hat die Bezirksver- sammlung Wandsbek in Hamburg eine Prüfung nach Artikel 1 und Artikel 3 Grundgesetz sowie nach EU- Recht angestoßen. Sozialgerichte in Hamburg und auch in Nürnberg haben Leistungskürzungen in Dublin-Fällen bereits für unzulässig erklärt, weil sie gegen das verfas- sungsrechtlich garantierte Existenzminimum verstoßen, und daran sollten wir uns halten. Und auch Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam sind kein rechtsfreier Raum. Sie sind nur bei richterlichem Beschluss möglich, zeitlich begrenzt und niemals pau- schal, wie die AfD in ihrem Antrag fordert, oder automa- tisiert zulässig, wie die AfD hier nahelegt. Das ist also kein Instrument, um die Migration zu steuern, und schon gar nicht, um das Dublin-System zu reformieren. Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang die Rechtsprechung vieler Verwaltungsgerichte. Die Dub- lin-Überstellungen in bestimmte EU-Staaten, wie Grie- chenland, Bulgarien, Ungarn oder Polen, werden von den Gerichten regelmäßig untersagt. Warum? – Weil dort festgestellt wurde, wie das Verwaltungsgericht Minden zum Beispiel in dem Fall von Ungarn gesagt hat, dass dort systematische Menschenrechtsverletzungen und Misshandlungen durch die eigenen Behörden gegenüber den Geflüchteten dokumentiert sind. Dublin funktioniert seit Jahren nicht mehr, weil dieses System ein unfaires System gegenüber den EU-Außen- grenzen war, weil man es sich hier in Mitteleuropa und Nordeuropa einfach gemütlich machen will und sagt: Diejenigen, die die EU an den Außengrenzen betreten, müssen dort bleiben. – Das Dublin-System ist damit gescheitert. Es überlastet die EU-Außengrenzen, zwingt Menschen in Elend und Unsicherheit und ist auch in Deutschland ein Bürokratiemonster, wie wir in den letz- ten Jahren gesehen haben. Verfahren dauern Monate. Oft wird die Rückführung durch Fristversäumnisse verhin- dert, übrigens in erster Linie nicht durch die Geflüchte- ten, sondern die Länder, die nicht bereit sind, sie aufzu- nehmen. Dublin-Zentren werden daran nichts ändern. Sie kosten viel, binden Ressourcen und schaffen keinen Rechtsfrieden. Vielmehr brauchen wir eine geeinte euro- päische Lösung, die auf Menschlichkeit und Solidarität basiert. Dieser Antrag der AfD ist juristisch fragwürdig, men- schenrechtlich unhaltbar und politisch zynisch. Er ope- riert mit falschen Zahlen, allein zum Zweck der Stim- mungsmache. Berlin darf sich an solchen menschenun- würdigen Modellen nicht beteiligen. – Lieber Senat! Unsere Stadt hat sich vor Jahren zum sicheren Hafen für Schutzsuchende erklärt, und das ist gut so. – Wir stehen für ein gerechtes, menschenwürdiges und verfassungs- treues Asylsystem. Deshalb lehnen wir diesen Antrag der rechtsextremen AfD selbstverständlich entschieden ab. Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Matz jetzt das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss zugeben, dass mir die Debatten über dieses Thema zu- nehmend auf den Keks gehen. So muss man das tatsäch- lich ausdrücken, denn es gibt einfach ein paar Dinge, die klar sind, und die muss man dann eben auch machen. Die gefallen dem einen mehr und dem anderen weniger. Es gibt aber auch immer ein paar Vorschläge, die einfach so in die Luft geblasen werden, und bei näherem Hinsehen, selbst auf die Paragrafen, die Sie dafür benutzen, stellt man fest, dass Sie das System selbst, dass Sie da verändern wollen, eigentlich gar nicht blicken. Also, worum geht es? – Wir haben jetzt die Situation, dass eine gemeinsame europäische Asylpolitik, abgekürzt GEAS, bevorsteht. Zur Umsetzung von GEAS gibt es eine ganze Reihe von verschiedenen Gesetzgebungsver- fahren und rechtlichen Voraussetzungen, die dafür ge- schaffen werden müssen. Selbstverständlich ist auch Berlin in diesem Zusammenhang dazu verpflichtet – wie gesagt, es ist auch ganz egal, ob einem das gefällt oder nicht –, zur Umsetzung dieses Gemeinsamen Europäi- schen Asylsystems beizutragen. Das werden die beteilig- ten Verwaltungen selbstverständlich auch tun. Das sind sicherlich in besonderer Weise die Innenverwaltung und SenASGIVA. Jetzt haben wir aber auf der anderen Seite Ihre Forde- rung: Sie wollen nicht nur ein solches Zentrum, wie es in Eisenhüttenstadt und Hamburg ausprobiert worden ist, sondern Sie wollen das mit Ausreisegewahrsam verbin- den. So ganz genau weiß man aber nicht, ob Sie das mit Ausreisegewahrsam verbinden wollen, denn der Paragraf, den Sie zitieren, ist der über die Abschiebehaft, und eine (Jian Omar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6953 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Abschiebehafteinrichtung haben wir in Berlin schon. Da gibt es im Moment eine Übergangsregelung, weil dort gerade umgebaut wird. Wir, die wir uns mit dem Thema beschäftigen, wissen das alle. Es gibt aber Abschiebe- haftplätze in Berlin. Die Erfahrung zeigt aber, dass die rechtlichen Voraussetzungen, um sie auch zu nutzen, tatsächlich relativ selten zustande kommen. Bei den zehn Plätzen, die wir dort haben, sind im Schnitt meistens null bis vier Personen tatsächlich da. Das können Sie also eigentlich gar nicht meinen. Wenn Sie den Ausreisege- wahrsam meinen: Okay, dann müssten wir wieder etwas ganz Neues anfangen, das wir bisher nicht machen, weil wir in Berlin bisher immer die Direktabschiebung als Prinzip praktiziert haben. Was an der Stelle sowieso immer die Frage ist: Auf wen genau zielen Sie eigentlich ab? – Ich nehme mal an, Sie haben immer die Ausreisepflichtigen im Hinterkopf. Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Wiedenhaupt?
Nein, danke! – Da gibt es aber auch eine ganze Menge Menschen mit einer Duldung und mit Gründen, warum sie gerade nicht ausreisen beziehungsweise abgeschoben oder rückgeführt werden können, die nicht durch Deutschland oder durch das Land Berlin zu vertreten sind, sondern durch die anderen Staaten, mit denen man zusammenarbeitet. Da kommt jetzt wieder das GEAS ins Spiel, das ich am Anfang erwähnt habe. In jedem Fall ist aber, wenn Sie mal genau darauf schauen, wie viele Men- schen tatsächlich in Berlin jedes Jahr für eine Abschie- bung infrage kommen – dazu gibt es jedes Quartal Zahlen vom Landesamt für Einwanderung, das kann jeder nach- schauen –, die Zahl der tatsächlichen Abschiebungen, vor allen Dingen aber die der freiwilligen Rückreisen so groß, dass ich hierin keinen besonderen Handlungsbedarf er- kennen kann, sondern eher in dem, was wir tatsächlich machen müssen, nämlich das GEAS umzusetzen und in dem Zusammenhang dafür zu sorgen, dass wir das so machen, wie das vom Bund am Ende für die Bundeslän- der in Deutschland vorgesehen ist. – Fazit: Alles eine große Luftblase, ein Riesenantrag. Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen.
Sie haben hier mal wieder dieselbe Debatte angezettelt, die Sie jedes Mal anzetteln, mit dem soundsovielten An- trag zum selben Thema. Das wird aber am Ende nichts bewegen, außer dass Sie versuchen, irgendwo in Ihrer Bubble populistisch Zustimmung für Dinge einzusam- meln, die aber im Kern am Ende gar nicht gehen. – Vie- len Dank! Vielen Dank! – Für die Linksfraktion hat die Kollegin Eralp das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Mir gehen diese Anträge auch langsam auf den Keks. Die AfD instrumentalisiert einfach mit ihrem Antrag mal wieder die grausamen Anschläge, um die Mär von soge- nannten Messermigranten oder kriminellen Ausländern zu verbreiten. Mithilfe dieser Hasspropaganda fordert sie bei jedem Plenum, wie auch schon heute Morgen, irgendeine neue inhumane und rassistische Maßnahme. Heute ist es ein neues Abschiebezentrum für Berlin. Dabei legen etliche Studien dar, zuletzt vom Münchner Institut für Wirt- schaftsforschung, dass es keinen Zusammenhang zwi- schen einem steigenden Anteil an Eingewanderten und Geflüchteten und der Kriminalitätsrate an einem Ort gibt. Ja, lesen können Sie offensichtlich nicht. – Genauso we- nig gibt es einen Zusammenhang zwischen dem ethni- schen Hintergrund und einer vermeintlichen Kriminali- tätsneigung, aber Fakten haben Sie von der AfD ja noch nie interessiert. Erschreckend finde ich aber, dass sich auch CDU-Po- litiker immer häufiger den Forderungen der AfD an- schließen und Gleiches oder Ähnliches fordern. Eben gerade in der Debatte hat Herr Dregger sogar ge- fragt, warum die AfD sich hier nur auf Dublin be- schränkt, man müsse ja gleich alle mit ins Boot holen. – Das finde ich schon wirklich bedenklich. Noch Ende letzten Jahres ließ sich außerdem der Fraktionschef der Berliner CDU im Tagesspiegel damit zitieren, dass er ebenfalls eine neue Abschiebehaftanstalt für Berlin möchte, und zwar bei der Unterkunft Tegel. Das wird zum Glück Frau Kiziltepe nicht zulassen. Es wird aber erst mal rausgehauen. Von der jüngsten (Martin Matz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6954 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 CDU-Fraktionsklausur am Wochenende drang dann ne- ben der irren Forderung nach einem Iron Dome für Berlin durch, dass die CDU-Fraktionen Menschen und Organi- sationen, die aufgrund öffentlich zugänglicher Informati- onen über anstehende Abschiebeflüge informieren, kri- minalisieren will. Dem stellen wir uns als Linke klar entgegen, gemeinsam mit all den Nichtregierungsorganisationen Berlins, und danken den Menschen und den Organisationen, die Ge- flüchtete solidarisch unterstützen und ihren Zugang zu Rechtsmitteln gegen Abschiebung sichern. Ihnen danken wir ganz herzlich von hier aus. Dass aber die CDU keine Achtung vor dem Zugang zu Recht oder vor Gerichtsverfahren hat, müssen wir leider an vielen Stellen immer wieder feststellen, wenn trotz Gerichtsentscheidung der Innenminister an illegalen Grenzzurückweisungen festhalten will, wenn das von ihm verantwortete BAMF trotz entgegenstehender Gerichts- entscheidung am Bearbeitungsstopp der Asylanträge von Palästinensern und Palästinenserinnen festhält oder wenn die Bundesregierung im Rahmen des Afghanistan-Bun- desaufnahmeprogramms rechtswidrigerweise Aufnahme- zusagen nicht einhalten will, es aber muss, wie vorgestern erst das Berliner Verwaltungsgericht entschieden hat. Ich empfehle daher der hier versammelten Hauptstadt- CDU, statt das gesellschaftliche Klima in unserer Stadt durch die Kriminalisierung von Flucht und von solidari- schen Menschen weiter zu vergiften, dringend darauf hinzuwirken, dass ihr Bundeschef und die Merz- Regierung wieder auf den Boden des Rechtsstaats und des Grundgesetzes zurückkehren. – Danke schön! Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags feder- führend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für In- tegration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Anti- diskriminierung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte 50 bis 52 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 53: Von anderen Kulturen lernen und Verantwortung übernehmen: Schüler an Schulreinigung, Essensausgabe sowie Schulorganisation beteiligen und Kinderhausmeister einführen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2479 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und hier der Abgeordnete Tabor. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Berliner! Erinnern Sie sich noch an den ehemaligen Re- gierenden Bürgermeister Michael Müller? – Er brauchte ganze 32 Jahre politische Arbeit, um endlich zu erken- nen – in einem Interview hat er das gesagt –: Berlin ist irgendwie schmutzig. Das ist wirklich bemerkenswert. Meiner Fraktion, meiner Partei, unseren Mitgliedern, unseren Wählern fällt das allerdings jeden Tag auf: Berlin ist schmutzig. Beginnend mit unserem Antrag, der Sauberkeitsoffensive vom 26. März und dem Start unserer Kampagne „Berlin ist genug verwahrlost – Sauberkeit ist Ehrensache!“ am 29. April haben wir deutliche Zeichen gesetzt hin zu einem sauberen und lebenswerten Berlin. Wir freuen uns, dass uns der jetzige Regierende Bürger- meister seit Ende Juni in diese Richtung folgt. Erziehung zu Sauberkeit beginnt nach unserer Meinung bereits im Kindesalter. Schüler stärker in die Schulreinigung oder auch in leichte Tätigkeiten als Kinderhausmeister einzubeziehen, ist ein wichtiger Schritt, um bereits bei den jungen Berlinern für mehr Sauberkeit und Eigenverantwortung zu werben. Für uns sind das keine Nebensächlichkeiten, sondern es ist ein zentraler Baustein für mehr Verantwortungsbewusst- sein, Gemeinschaftsgefühl und Charakterbildung unserer Kinder und Jugendlichen in unseren Schulen. Berlin leidet unter mangelnder Sauberkeit in vielen Schulgebäuden. Elterninitiativen und Beschwerden zei- gen ganz deutlich: Der Zustand ist im Prinzip unhaltbar. Gleichzeitig erleben wir eine zunehmende Distanz zwi- schen Schülern und ihrem schulischen Umfeld. Unser Antrag setzt genau hier an. Wir wollen, dass Schüler nicht nur lernen, sondern auch Verantwortung für ihre Umgebung übernehmen – freiwillig, pädagogisch beglei- (Elif Eralp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6955 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 tet und mit positiven Effekten für das soziale Miteinan- der. Vorbild dafür ist das japanische Konzept des Gakkō sōji. In Japan ist es selbstverständlich, dass Schüler täglich 15 bis 30 Minuten ihrer Zeit für die Reinigung der Schule aufwenden. Sie wischen Böden, säubern Toiletten – so weit würde ich nicht einmal gehen –, übernehmen Ordnungsdienste. Dabei geht es nicht um billige Arbeits- kraft, sondern um Charakterbildung. Jeder übernimmt Verantwortung, keine Aufgabe ist zu gering. Diese Hal- tung lehrt Respekt, Disziplin und Teamgeist – Werte, die auch vielen unserer Schüler guttun würden. Ein sauberes Umfeld wirkt sich nachweislich positiv auf das Lernklima aus. Es fördert Konzentration, Motivation und Wohlbefinden. Wer sich in seiner Umgebung wohl fühlt, lernt besser. Gleichzeitig lernen Schüler durch aktives Mitwirken, dass Sauberkeit keine Selbstverständ- lichkeit ist, sondern ein gemeinschaftliches Gut, welches man erarbeiten muss. Doch wir gehen noch einen Schritt weiter: Neben der Reinigung sollen Schüler dort, wo es organisatorisch sinnvoll ist, auch in der Essensausgabe, bei einfachen Tätigkeiten im Sekretariat oder im Rahmen von Ord- nungsdiensten mitwirken können. Das Konzept der Kin- derhausmeister liefert ein hervorragendes Beispiel: An mehreren Schulen in Berlin übernehmen Schüler bereits jetzt Aufgaben wie das Öffnen von Klassenräumen, Kon- trollgänge über das Schulgelände oder die Postverteilung im Sekretariat. Sie lernen Verantwortung, entwickeln Eigeninitiative und stärken ihre Selbstwirksamkeit. Solche Erfahrungen prä- gen weit über das Schulalter hinaus. Auch Vandalismus und mangelnde Identifikation mit der Schule lassen sich durch mehr Beteiligung deutlich redu- zieren: Wer mitgestaltet, zerstört nicht. Wer Verantwor- tung übernimmt, achtet auf Ordnung. Wer sich einbringt, fühlt sich zugehörig. Unser Antrag fordert deshalb die Entwicklung eines trag- fähigen und vor allem rechtssicheren Konzepts durch den Senat – mit Pilotprojekten, klaren Regeln und pädagogi- scher Begleitung. Die Umsetzung muss freiwillig erfol- gen, pädagogisch begleitet sein, rotierend organisiert werden, sodass jeder Schüler mal dran kommt, und trans- parent kommuniziert sein, damit es keine Missverständ- nisse gibt. Und: Es ist nicht zur Kostenersparnis gedacht, sondern soll zur Persönlichkeitsentwicklung, zur Persön- lichkeitsbildung beitragen. Dabei geht es auch um ein klares Signal an die Schüler: Ihr seid nicht nur Empfänger von Bildung, ihr seid Teil eurer Schule. Wer Teil von etwas ist, übernimmt Verantwortung. Wir wollen keine Rückkehr zur autoritären Schule vergange- ner Tage, wir wollen eine moderne, zukunftsorientierte Schule, die Verantwortung nicht scheut, sondern fördert. Unsere Schüler können mehr, wenn man sie nur lässt. Man muss ihnen nur vertrauen und sie begleiten. Ich komme zum Schluss: Unser Antrag verbindet päda- gogischen Anspruch mit gelebter Verantwortung. Er orientiert sich an bewährten internationalen Beispielen und überträgt sie klug auf unsere Realität und fördert mehr Eigenverantwortung. – Vielen Dank für Ihre Auf- merksamkeit! Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Bocian jetzt das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gar nicht so lange her, da hat die AfD noch mehr Mathe- und Deutschunterricht für die Schüler und Schülerinnen gefordert. Heute sollen sie Essen aus- geben und die Toiletten putzen. Das ist so ein richtiger Gaga-Antrag, liebe AfD, und ich glaube, dass wir darüber auch im Ausschuss gar nicht groß reden müssen. Ihnen ist bekannt, dass Schüler unter 15 Jahren gar nicht arbeiten dürfen, und ich weiß nicht, wie Sie sich das gedacht haben. Sie haben ja noch ein paar andere Sachen aufgeschrieben: Hausmeister sollen sie sein, sie sollen im Sekretariat unterstützen, bei vertraulichen Unterlagen helfen. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, dass Schüler der 6. Klasse höchstens elf Jahre alt sind. Da müssten ja die Oberschü- ler über der 8. Klasse, über 15 Jahren, an die Grundschu- len kommen, um diese dann zu putzen. Ich weiß nicht, ob das mit dem Bildungsauftrag so zusammenpasst. [Beifall bei der CDU ‒ Beifall von Marcel Hopp (SPD) ‒
Das gibt es doch jetzt schon an den Grundschulen!] Zur Schulreinigung: Es gibt ja, glaube ich, an den meisten Schulen ‒ oder an vielen Schulen ‒ das Konzept, dass Kinder oder Schüler den Schulhof sauber halten. Dafür haben sie ihre Greifzangen, da gehen sie gemeinsam über den Schulhof und putzen den Schulhof, heben Sachen auf, Dinge, die sie vermutlich selber fallen gelassen ha- (Tommy Tabor) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6956 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 ben. Das ist ein gemeinsames Projekt an allen Schulen, und das ist ja in Ordnung. Das hat aber mit einer Schul- reinigung nichts zu tun. Toiletten putzen geht auch mir ganz klar zu weit; das haben Sie ja gerade in Ihrer Rede auch erwähnt. Auch die Reinigung der Schulflure nach dem Schulunter- richt muss ja dann irgendwann abends passieren. Es ist überhaupt nicht mit dem Alltag der Schüler übereinander zu legen. Die Kinder sollen Hausaufgaben machen und nicht die Schulflure putzen. Dafür haben wir Verträge. Wir haben Reinigungs- personal, das diese Aufgabe übernimmt, damit unsere Kinder Hausaufgaben machen können und nicht die Schule putzen. Zur Essensausgabe: Sie schreiben in Ihrem Antrag, es soll rechtssicher und tragfähig sein. Rechtssicher kann es schon mal nicht sein, weil in der Grundschule die Schüler nicht arbeiten dürfen. Das wäre Kinderarbeit. In der Es- sensausgabe haben wir aber noch ganz andere Hürden, zum Beispiel die Hygiene. Wir brauchen den Gesund- heitspass, und wir haben auch die Haftpflichtfrage: Wenn jemandem heißes Essen über den Arm gegossen wird, dann sind die Caterer dafür versichert, da ist ihr Personal versichert, und das Personal ist auch speziell ausgebildet im Umgang mit Lebensmitteln. Ich weiß nicht, ob Sie sich denken, dass wir unsere Schüler alle noch mal aus- bilden und einen Hygienepass machen lassen, oder wie Sie sich das vorstellen. In welcher Zeit soll das denn geschehen? ‒ Auch die Schülerinnen und Schüler, die das Essen ausgeben sollen, haben eigentlich Unterricht. Sie können nicht in die Schu- le fahren und dann Essensausgabe spielen. Dann hatten Sie Kinderhausmeister gesagt, und Sie haben da das Beispiel der Maria-Leo-Grundschule genannt. Ihnen ist aber bewusst, dass das ein symbolisches Projekt ist? – Das ist kein ernst gemeintes Hausmeisterprojekt. Da gehen die Kinder nicht die Heizung warten oder dre- hen die Temperatur hoch und runter. Da ist eine Sprach- förderung dahinter. Das ist das Projekt. Die Kinder sollen symbolische Aufgaben mit einem pädagogischen Hinter- grund machen. Sie sollen nicht spielerisch die Aufgaben als Kinderhausmeister machen, sondern die Sprache lernen. Das steht dahinter. Das hat überhaupt nichts mit der eigentlichen Hausmeistertätigkeit zu tun. Ich habe es gesagt, das ist ein Gaga-Antrag, und den könnten wir eigentlich auch gleich ablehnen. Den brau- chen wir gar nicht im Ausschuss besprechen. – Danke! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt die Kollegin Burkert-Eulitz das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man den Antrag nur so liest, dann wäre er noch halbwegs harmlos. Nach der Rede vom Kollegen Tabor habe ich da so meine Zweifel. Ist das jetzt die neue Art der Rekommunalisierung der Schulreinigung? – Ich weiß nicht. Vielleicht fängt die AfD auch an, oben ihre Klos zu put- zen und hier bei der Essensausgabe zu helfen. Dann wäre das vielleicht auch ein Ansatz, damit diese Stadt irgend- wie ein bisschen sauberer wird. Genau das ist die Logik, die dahinter steckt. Das ist totaler Quatsch, und deswegen ist es auch abzulehnen. Unsere Aufgabe ist, dass wir erst mal dafür sorgen, dass die Schulen in einem Zustand sind, dass sich die Kinder da wohlfühlen, dass die Gebäude ordentlich sind, dafür gibt es das Sanie- rungsprogramm, dass es neue Schulen gibt, dafür gibt es das Ausbauprogramm. Da sind wir mitten drin. Die Frage der Reinigung ist auch noch mal was anderes. Wir müssen erst mal die Klos in den Zustand versetzen, dass die Kinder da überhaupt hingehen und sich das nicht verkneifen, krank werden und erst zu Hause gehen. Also das ist totaler Quatsch. Alles andere hat Herr Bocian Ihnen schon gesagt. Dem kann ich mich nur anschließen. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Hopp das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion fordert mit ihrem Antrag unter der Überschrift, Zitat: „Von anderen Kulturen ler- nen und Verantwortung übernehmen“, dass Schülerinnen und Schüler bei der Schulreinigung, bei der Essensausga- (Lars Bocian) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6957 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 be oder auch als Kinderhausmeister in der Schule ihren Beitrag leisten. Ich muss sagen, ich habe mich sehr gefreut, dass Sie heute diesen Antrag zur Runde angemeldet haben, denn ich glaube, Sie haben sich damit wirklich keinen Gefallen getan. Fangen wir mal beim offensichtlichsten Widerspruch an: Die gesichert rechtsextreme AfD, die gegen alles und jeden hetzt, der ihrer verblendeten, wahnwitzigen, völki- schen Ideologie einer autoritären, weißen, heteronormati- ven, abgeschotteten und vermeintlich überlegenen Ge- sellschaft widerspricht, fordert, unsere Schulen sollten von anderen Kulturen lernen. Das ist der Treppenwitz des Tages! Liebe AfD, Sie wollen nicht von anderen Kulturen ler- nen! Sie wollen Mitbürgerinnen und Mitbürger anderer Kulturen abwerten, unsichtbar machen und loswerden. Sie stehen gegen alles, was kulturelle Vielfalt und von anderen Kulturen lernen tatsächlich bedeutet. Deswegen sind sie auch die Allerletzten in diesem Land, die irgend- jemanden dazu auffordern können, von anderen Kulturen zu lernen, Punkt! Warum machen Sie es dennoch mit diesem Antrag? – Weil Sie verdammt viel Schiss haben vor einem Partei- verbotsverfahren, und das zu Recht. [Jeannette Auricht (AfD): Ha! Überhaupt nicht! –
Oah!] Sie sind und bleiben gesichert rechtsextrem. Es ist auffällig, dass Sie gerade jetzt mit besonders wei- chen Forderungen um die Ecke kommen. Die Rede hier, muss ich ehrlich sagen, war weichgespült ohne Ende. Die Mission, die Weidel und Chrupalla aus- gerufen haben, heißt, lächeln und sich zusammenreißen, den Schafspelz noch tiefer ins Gesicht ziehen, auch wenn das Herrn Weiß heute Morgen wirklich nicht gut gelun- gen ist. Vor diesem Hintergrund ist Ihr Antrag auch zu bewerten. Das ist ein offensichtlicher Strohmannantrag, und das ist für alle hier in diesem Haus, aber auch da draußen, offen- sichtlich. Mehr noch, die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass Sie sie mit solchen Pseudoanträgen an der Nase herumführen wollen. Aber keine Sorge, wir sind da, um jedes Mal darauf hinzuweisen und aufzudecken, was das für eine billige Masche ist. Aber kommen wir gerne kurz zu Ihrem Antrag, gerne auch inhaltlich. Achtung AfD! Jetzt wird es ein bisschen fachlich. Die Maria-Leo-Grundschule ist mit ihrem päda- gogischen Konzept einer kooperativen Einbindung von Schülerinnen und Schülern in den Alltag der Schulorga- nisation, mit selbstorganisierter Spielausleihe und mit einem Schülerparlament in diesem Jahr zu Recht unter den besten Schulen Deutschlands aufgelistet. Wir sind stolz darauf. Im Übrigen: Ganz viele andere Schulen haben bereits ähnliche Konzepte entwickelt. Aber, und hier wird mal wieder Ihr fehlendes Sachvermögen deutlich, das sind Konzepte, die aus und in diesen Schulgemeinschaften entstanden und gewachsen sind. Was Sie mit Ihrem An- trag fordern, ist, ein Top-down-Konzept auf diese Schu- len zu übertragen. So funktionieren weder unsere Schulen und unser System noch dieses für die Maria-Leo-Schule erfolgreiche Konzept. Wir trauen unseren eigenverantwortlichen Schulen zu, dass sie am besten dazu in der Lage sind, selbst zu ent- scheiden, was pädagogisch wertvoll ist, welchen Ansatz sie fahren, welche Konzepte sie entwickeln, was auf ihre Schülerinnen und deren Bedarfe am besten passt. Das Überstülpen von guten Beispielen einzelner Schulen, von denen Sie mal in der Presse gelesen haben, auf alle ist fachlich sinnfrei und im Übrigen auch ein massives Misstrauensvotum unseren eigenständigen Schulen gegenüber. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Linksfraktion hat jetzt die Kollegin Brychcy das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Aktu- ell haben wir im Bildungsbereich massive Herausforde- rungen. Für 2025 muss eine pauschale Minderausgabe von 39 Millionen Euro aufgelöst werden. Im kommenden (Marcel Hopp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6958 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Doppelhaushalt müssen noch einmal 140 Millionen ein- gespart werden. Uns fehlen 25 000 Schulplätze und über 1 000 Lehrkräfte. Genau in dieser Situation stellen Sie von der AfD im Parlament einen Antrag, der vorsieht, dass Schülerinnen und Schüler ihre Schule selbst reinigen und sich an der Essensausgabe beteiligen sollen. Das sagt viel über Ihre Ernsthaftigkeit in der parlamenta- rischen Arbeit aus, denn Ihr Antrag befasst sich mit kei- nem der wichtigen Probleme, wo gerade die Hütte brennt. Sie scheinen auch die Antwort des Senats auf Ihre eigene Schriftliche Anfrage nicht gelesen zu haben, in welcher der Senat ausgeführt hat, dass eine professionelle Schul- reinigung ausschließlich von geschultem Reinigungsper- sonal durchzuführen ist, allein schon wegen der Gefah- renstoffe in den Reinigungsmitteln. Auch die Maria-Leo-Grundschule in Ihrem Antrag als Beispiel anzuführen, wird dem Konzept der Schule über- haupt nicht gerecht. Denn es geht hier nicht um Schulrei- nigung, sondern um Partizipation durch einen Klassenrat und ein Schülerinnen- und Schülerparlament, Konfliktlot- sinnen und Konfliktlotsen und kleine Dienste, die es wohl an jeder Schule in dieser oder ähnlicher Form gibt. Dazu braucht es Ihren Antrag wirklich nicht. Hinzu kommt, dass Ihr Antrag mit der übermäßigen Be- tonung von Ordnung, Disziplin und Sauberkeit den Ein- druck erweckt, im Subtext die Ideologie einer vermeint- lich sauberen und reinen Gesellschaft wie in Zeiten des Nationalsozialismus zu transportieren. Die Nazis propagierten ein Menschenbild des vermeint- lich schönen, gesunden Volkskörpers im Gegensatz zu rassisch minderwertigen und erbkranken Einflüssen, mit fatalen Konsequenzen, die mit dem Holo- caust und dem Zweiten Weltkrieg Millionen Menschen- leben kosteten. Wenn wir „Nie wieder ist jetzt!“ ernst nehmen, heißt es, auch mit Worten und Formulierungen sehr sen- sibel zu sein, und genau das lässt Ihr Antrag vermissen. Das geschieht nicht zufällig, sondern mit Absicht. Davon bin ich überzeugt. Wir werden Ihren Antrag auf jeden Fall ablehnen und nehmen diesen auch zum Anlass, unser antifaschistisches Engagement in der Gesellschaft zu verstärken! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann ver- fahren wir so. Dann kommen wir zu den Ergebnissen der Wahlen zu Tagesordnungspunkt 5, Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und der oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Auf- klärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln Druck- sache 19/0909. Als stellvertretendes Mitglied war vorge- schlagen Herr Abgeordneter Robert Eschricht – abgege- bene Stimmen: 129, davon 2 ungültige, 20 Ja-Stimmen, 103 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist Herr Esch- richt nicht gewählt. Als stellvertretender Vorsitzender war Herr Abgeordneter Karsten Woldeit vorgeschlagen – abgegebene Stimmen: 129, davon 3 ungültige, 19 Ja- Stimmen, 101 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. Damit ist Herr Woldeit nicht gewählt. Punkt 6 der Tagesordnung – Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin, Drucksache 19/0915: Als Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Harald Laatsch – abgegebene Stimmen: 129, davon 2 ungültige, 16 Ja- Stimmen, 107 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist Herr Laatsch nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Gunnar Linde- mann – abgegebene Stimmen: ebenfalls 129, 2 ungültige, 14 Ja-Stimmen, 109 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Lindemann nicht gewählt. Punkt 7 der Tagesordnung – Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses, Drucksa- che 19/0936: Auf den Abgeordneten Tommy Tabor wur- den von 129 Stimmen 3 ungültige abgegeben, 17 Ja- Stimmen, 103 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen. Für den Abgeordneten Martin Trefzer wurden ebenfalls 129 Stimmzettel abgegeben, davon 3 ungültige, 19 Ja- Stimmen, 102 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Trefzer nicht gewählt. (Franziska Brychcy) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6959 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Punkt 8 der Tagesordnung – Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz, Drucksache 19/1000: Als Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Alexander Ber- tram – abgegebene Stimmen: 129, davon 2 ungültige, 16 Ja-Stimmen, 105 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen. Damit ist Herr Bertram nicht gewählt. Als stellvertreten- des Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Frank-Christian Hansel – abgegebene Stimmen: ebenfalls 129, davon 2 ungültige, 16 Ja-Stimmen, 105 Nein- Stimmen, 6 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Hansel nicht gewählt. Punkt 9 der Tagesordnung – Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung: Als Mit- glied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Dr. Hugh Bronson – abgegebene Stimmen: 129, davon 4 ungültige, 19 Ja-Stimmen, 101 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist Herr Dr. Bronson nicht gewählt. Als stellvertre- tendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Robert Eschricht – abgegebene Stimmen: 129, davon 4 ungültige, 19 Ja-Stimmen, 102 Nein-Stimmen, 4 Ent- haltungen. Damit ist auch Herr Eschricht nicht gewählt. Punkt 10 der Tagesordnung – Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette Vereins, Drucksache 19/1057: Als Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Carsten Ubbelohde – abgegebene Stimmen: 129, davon 3 ungültige, 20 Ja- Stimmen, 100 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. Damit ist Herr Ubbelohde nicht gewählt. Als stellvertretendes Mit- glied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Marc Val- lendar – 129 abgegebene Stimmen, davon 3 ungültige, 18 Ja-Stimmen, 105 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Vallendar nicht gewählt. Punkt 11 der Tagesordnung – Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses, Drucksache 19/1058: Als Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Thorsten Weiß – 129 abgegebene Stimmen, davon 1 ungültig, 18 Ja-Stimmen, 107 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist Herr Weiß nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Rolf Wiedenhaupt – abgegebene Stimmen: 129, davon 1 un- gültig, 21 Ja-Stimmen, 99 Nein-Stimmen, 8 Enthaltun- gen. Damit ist auch Herr Wiedenhaupt nicht gewählt. Punkt 12 der Tagesordnung – Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH, Drucksa- che 19/1247: Vorgeschlagen war Herr Abgeordneter Carsten Ubbelohde – abgegebene Stimmen: 129, davon 3 ungültige, 20 Ja-Stimmen, 100 Nein-Stimmen, 6 Ent- haltungen. Damit ist auch Herr Ubbelohde nicht gewählt. Punkt 13 der Tagesordnung – Wahl von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern der Enquete- Kommission „Für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung“, Drucksa- che 19/2068: Als Mitglied war vorgeschlagen Frau Ab- geordnete Jeannette Auricht – abgegebene Stimmen: 129, davon 8 ungültige, 20 Ja-Stimmen, 96 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist Frau Auricht nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abge- ordneter Frank-Christian Hansel – abgegebene Stimmen: 129, davon 8 ungültige, 19 Ja-Stimmen, 96 Nein- Stimmen, 6 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Hansel nicht gewählt. Als Sachverständiger war vorgeschlagen Herr Feroz Khan – abgegebene Stimmen: 129, davon 8 ungültige, 20 Ja-Stimmen, 96 Nein-Stimmen und 5 Ent- haltungen. Damit ist Herr Khan nicht gewählt. Als stell- vertretender Sachverständiger: Herr Dr. Fabian Schmidt- Ahmad – 129 abgegebene Stimmen, davon 8 ungültige, 20 Ja-Stimmen, 95 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. Da- mit ist auch Herr Dr. Schmidt-Ahmad nicht gewählt. Die Tagesordnungspunkte 54 bis 57 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 58: Konsequenter Gewaltschutz gegenüber Menschen mit Behinderung sowie Frauenbeauftragte in gemeinschaftlichen Wohnformen in Berlin verankern Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2512 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke, und hier die Kollegin Breitenbach. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege will das Wohnteilhabegesetz sowie die dazugehö- rigen Verordnungen anpassen. So weit, so gut. Mit unse- rem Antrag heute möchten wir nicht nur an das Vorhaben erinnern – nicht dass es in Vergessenheit gerät wie der Wenckebach-Ausbildungscampus und Ähnliches –, son- dern wir legen Ihnen auch Vorschläge vor, wie der Ge- waltschutz für Menschen mit Behinderung, insbesondere für behinderte Frauen und Mädchen, berücksichtigt und vor allem konkret umgesetzt werden kann und wie Frau- enbeauftragte in den Einrichtungen eingeführt werden können. Warum halten wir das für wichtig? – Wenn wir uns die Zahlen angucken: Frauen mit Behinderungen erleben um ein Vielfaches häufiger Gewalt als der Durchschnitt der Frauen in der Gesellschaft. Etwa 90 Prozent berichten davon, dass sie psychische Gewalt erlebt haben; 75 Prozent haben körperliche Gewalt erlebt. Fast jede dritte Frau mit Behinderung wurde mit sexueller Gewalt (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6960 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 konfrontiert. – Diese Zahlen sind tägliche Realität für ganz viele Frauen, und wir dürfen sie einfach nicht igno- rieren. Frauen und Mädchen mit Behinderungen brauchen be- sonderen Schutz und Unterstützung, Schutz und Unter- stützung, die auf ihre Lebenssituation zugeschnitten sind und ihre Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellen. Sie befinden sich ganz oft in besonderen Abhängigkeits- verhältnissen. Sie erleben immer wieder, dass ihre Glaub- würdigkeit infrage gestellt wird, und sie erleben, dass ihre Selbstbestimmung, auch ihre sexuelle Selbstbestimmung, nicht geachtet wird. Sowohl die UN-Behindertenrechtskonvention als auch die Istanbul-Konvention verpflichten staatliche Stellen und Einrichtungen, Frauen und Mädchen mit Behinde- rungen vor Gewalt zu schützen. Auf dem Fachtag „Nein zu Gewalt an Frauen mit Behinderungen! Wie hilft die Istanbul-Konvention?“ im Mai 2023 haben Expertinnen, unter anderem das Netzwerk behinderter Frauen Berlin, aber auch die Landesbeauftragte für Menschen mit Be- hinderungen, darauf hingewiesen, wie unzureichend diese Umsetzung ist und wie viele Lücken wir haben. Auch das Berliner Behindertenparlament hat schon 2022 in einem Antrag auf den unzureichenden Schutz hingewiesen. Die Leistungserbringer sind zwar seit 2021 verpflichtet, geeignete Maßnahmen für den Schutz vor Gewalt umzu- setzen, also Gewaltschutzkonzepte zu entwickeln, aber das ist in der Praxis ungenügend. Weder gibt es überall Gewaltschutzkonzepte, noch werden die Betroffenen immer beteiligt, und es fehlen einheitliche Mindestkrite- rien. Die Heimaufsicht kann nicht mal sagen, welche Einrichtungen Gewaltschutzkonzepte haben und welche nicht. Was wir brauchen in Berlin, sind klare Vorschriften zum Gewaltschutz. Und wir fordern Frauenbeauftragte in den Wohneinrichtungen, wie es zum Beispiel in Thüringen, Bremen oder Brandenburg vorgeschrieben ist. Mit diesen Forderungen und auch weiteren Vorschlägen in unserem Antrag greifen wir Ergebnisse des oben ge- nannten Fachtags auf und unterbreiten Ihnen klare Schrit- te zur Umsetzung. Es liegt an uns allen, die Hinweise der Expertinnen und Experten in eigener Sache ernst zu neh- men und für einen konsequenten Gewaltschutz für Men- schen mit Behinderungen zu sorgen. Machen wir beim Gewaltschutz ernst, und novellieren wir schnellstmöglich das Wohnteilhabegesetz, um Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen! – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Zander das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur eine Sache klarstellen: In Ih- rem Antrag steht, es gibt zu mehreren Verordnungen Entwürfe, auch zum Gesetz, und der Referentenentwurf zu der Mitgestaltungsverordnung verzögert sich nicht, sondern er wurde schon vorgelegt. Dazu gab es eine An- hörung mit Expertinnen und Experten, und die Ergebnis- se der Anhörung werden natürlich ebenso eingearbeitet wie andere Anregungen aus dem öffentlichen, aber auch aus dem politischen Raum. Natürlich sind auch die in Ihrem Antrag angesprochenen Themen zum Gewaltschutz und zur Frauenbeauftragten in gemeinschaftlichen Wohnformen für Menschen mit Behinderung dem Senat und auch der Koalition nicht fremd, sodass derzeit von den zuständigen Senatsverwal- tungen geprüft wird, ob und wie gesetzliche Regelungen dazu geschaffen oder geändert werden könnten. Selbst- verständlich teilen wir das Ziel, dass gerade vulnerablere Gruppen wie diese vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden müssen und dass sie darin gestärkt werden müs- sen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Daher macht es Sinn, wenn ein Gesetz wie das Wohnungsteilhabege- setz recht neu ist, sich dieses genau anzusehen, wo es Verbesserungsbedarf gibt, und dann auch notwendiger- weise gegenzusteuern. Nicht nur Sie, sondern auch der Senat hat das natürlich genau beobachtet und gewisse Bedarfe festgestellt, die gerade ergänzt und eingearbeitet werden. Sicher werden auch Ihre Überlegungen in irgendeiner Weise einfließen oder sind sowieso schon Teil der Neuregelung, auch ohne dass es Ihres Anstoßes bedurfte. Sie sprechen in Ihrem Antrag sehr detailreich mehrere Dinge an. Das werden wir sicherlich auch noch mal im Ausschuss besprechen, wenn dann auch die Vorlage der Verordnung vorliegt. Ich möchte nur noch einen Bereich ansprechen, wo ich gewisse Zweifel habe, und zwar haben Sie vorgebracht, dass der Gewaltbegriff anders, besser normiert werden müsste und er nicht ausreicht, sondern erweitert werden muss um bestimmte spezifische Gewaltbegriffe. Ich möchte kurz zitieren, wie der bisherige Gesetzeswortlaut ist, nämlich in § 1 Absatz 1 Nummer 4 heißt es: „Dabei gilt es insbesondere, … 4. sie vor Missbrauch, Ausbeutung, Gewalt, insbe- sondere körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt, sowie Diskriminierung zu schützen, …“ Ich gehe davon aus, dass auch ohne Erwähnung diverser anderer Formen wie beispielsweise der von Ihnen er- wähnten digitalen Gewalt natürlich alle Gewaltformen (Elke Breitenbach) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6961 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 davon erfasst werden und die Norm in ihrer Bedeutung dadurch sehr klar ist. Ich habe immer Bedenken, dass, je mehr Beispiele eingefügt werden sollen, wir uns umso mehr nachher rechtfertigen oder erklären müssen, wes- halb wir diese bestimmten Formen erwähnt haben und nicht noch diese oder jene andere, was das Ganze immer ein bisschen schwieriger macht. Aber darüber können wir uns noch mal unterhalten. Fazit ist: Ihr Antrag enthält viele einzelne Punkte. Der Vorschlag des Senats wird noch sehr viel mehr Vorschlä- ge und Punkte enthalten, und wir werden natürlich dar- über in der Ausschussberatung reden, alles beleuchten, und dann schauen wir als Koalitionsfraktionen natürlich, ob uns das, was vorgelegt ist, ausreichend ist oder ob wir da auch noch einmal selber nachsteuern wollen. – Herzli- chen Dank! Dann folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Wahlen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen, Zuschauende und Gäste! Dieser Antrag der Fraktion Die Linke spricht ein wichtiges Problem an. Es geht um Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen. Wir sprechen nicht oft über Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen im Parlament. Der Schutz vor Gewalt ist ein Gesetz in Deutschland. Der Staat muss Frauen vor Gewalt schützen. Frauen mit Be- hinderungen erleben sehr viel Gewalt. Sie erleben Gewalt in allen Bereichen ihres Lebens. Sie bekommen aber nicht genug Hilfe. Das sagt auch ein Bericht der Verein- ten Nationen. Sie haben festgestellt, dass es systemische Lücken im Bereich des Gewaltschutzes für Frauen mit Behinderungen in Deutschland gibt. Systemische Lücken ist ein schweres Wort. Es bedeutet, dass Frauen mit Behinderungen nichts dafür können, dass sie viel Gewalt erleben. Gewalt passiert an verschiedenen Orten und durch verschiedene Menschen. Es ist wichtig zu verstehen, dass es verschiedene Formen von Gewalt und verschiedene Hürden gibt, warum es schwierig ist, Hilfe zu bekommen. Es gibt eine große Abhängigkeit von Pflege- und Betreuungspersonen. Es gibt strukturelle Gewalt in Einrichtungen, und es gibt zu wenig Hilfsange- bote, die barrierefrei sind, genauso wie Beratungs- und Schutzeinrichtungen. Ich habe mich mit einer Gruppe Frauen von der Lebens- hilfe getroffen. Das ist die Gruppe „Starke Frauen“: Frau Lennig, Frau Stefan und Frau Merker. Sie sprechen über ihre Themen und Interessen, zum Beispiel über Politik und Mitbestimmung. Sie sind Frauen mit sogenannter geistiger Beeinträchtigung, und sie wollen Frauen mit Beeinträchtigungen sichtbar machen. Gleichberechtigung und Teilhabe sind Ihnen wichtig, und sie möchten über ihre Themen sprechen, zum Beispiel über Frauenbeauf- tragte im Wohnen. Ich habe eine Schriftliche Anfrage nach Gewaltschutz in leichter Sprache gestellt. Ich möch- te die Rückmeldung der „Starken Frauen“ auf die Anfra- ge mit Ihnen teilen und darf aus ihrem Brief zitieren: „Wir haben uns gefragt: Was macht es so schwie- rig, in Beratung zu gehen? Die Angebote sind nicht gut bekannt. Man vergisst schnell und denkt nicht mehr dran. Assistenzen sollen dann erinnern. Wenn die nicht Bescheid wissen, ist es schwierig. Kenne ich die Beratungsstelle nicht, muss ich den Weg üben. Am besten kenne ich den Weg. Alleine habe ich Angst. Wie kann man die Probleme gut angehen? Wir sind uns einig gewesen. Frauenbeauftragte im Wohnen wären eine gute und wichtige Sache. Sie sind Expertinnen, sie wissen Bescheid. Sie haben auch Beeinträchtigungen. Deshalb wissen sie, wie wir ticken. Sie wären die richtige Ansprechperson. Sie können vieles besser machen.“ – Zitat Ende. – Sie haben den Antrag der Linken alle vorliegen. Es sind viele im Detail ausbuchstabierte Probleme und die dazu- gehörigen Lösungen genannt: Partizipativ zu entwickeln- de Schutzkonzepte, verbindliche Vorgaben, Vernetzung, konsequente Strafverfolgung und nicht zuletzt Frauenbe- auftragte in Wohneinrichtungen. Wir haben letztes Jahr auch einen Antrag eingebracht: Autonomie und Empowerment – – Frau Kollegin! Würden Sie bitte zum Schluss kommen!
Entschuldigung! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksam- keit und Ihr Verständnis für die leichte Sprache. Dann folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Düsterhöft. (Christian Zander) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6962 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich schätze die sachliche und fachlich fundierte Debattenkultur in unserem Ausschuss sehr. Dort diskutie- ren wir gemeinsam, Koalition wie auch Opposition, offen über die Herausforderungen in dieser Stadt und suchen nach Lösungen, und wir nehmen dabei tatsächlich keine Rücksicht auf irgendwelche Befindlichkeiten, auch nicht in den eigenen Reihen. Das wissen alle Beteiligten sehr gut. Wenn es Probleme gibt, dann besprechen wir diese mit Beteiligung der Fachöffentlichkeit, mit Anhörungen, mit Klartext. Deshalb danke ich Ihnen auch sehr für Ihren Antrag und für Ihren Beitrag zur Debatte, denn Sie sprechen ein Thema an, dem wir, da sind wir uns wirklich alle einig, mehr Aufmerksamkeit schenken müssen, nämlich dem Schutz von Menschen mit Behinderung vor Gewalt in gemeinschaftlichen Wohnformen und die Rolle von Frauenbeauftragten in diesen Strukturen. Ja, Regelungen und Standards müssen klar formuliert werden, verständ- lich und eindeutig. Wenn es hier Missverständnisse gibt oder mögliche Lücken, müssen diese geklärt werden. Zweifelsohne müssen die Bewohnerinnen immer wieder neu ermächtigt und befähigt werden, sich selbstbewusst einzubringen und ihre Rechte einzufordern und sich ge- gen die Beschränkung eigener Rechte gegebenenfalls zur Wehr zu setzen. Genauso müssen Träger immer wieder das Thema neu bearbeiten, Konzepte überarbeiten, Schu- lungen vornehmen und gegebenenfalls selbstverständlich auch hart durchgreifen. So sehr ich in der Sache bei Ihnen bin, so sehr finde ich aber den Tenor in Ihrem Antrag unpassend, denn Sie tun so, als ob die beiden beteiligten Senatsverwaltungen nicht schon längst am Arbeiten wären. Sie tun so, als ob es jetzt diesen Antrag bräuchte, um etwas anzustoßen. Zugleich wissen Sie und wir gemeinsam, basierend auf der Ant- wort auf die von Ihnen eingereichte Schriftliche Anfrage, dass das Thema längst diskutiert und geprüft wird. Die zuständige Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleich- stellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung prüft längst, ob und wie Gewaltschutzvorkehrungen und Frauenbeauftragte gestärkt werden können beziehungs- weise rechtlich oder in einer Verordnung verankert wer- den müssen. Diese Prozesse laufen. Die Ergebnisse dieser Arbeit können wir gern im Fachausschuss diskutieren, müssen wir im Fachausschuss natürlich gemeinsam dis- kutieren. Ich hätte mich gefreut, hätten wir das Thema einfach gemeinsam mit einer Anhörung im Fachaus- schuss thematisiert. Ich verstehe aber Ihren Antrag genauso als Beitrag zu dieser gemeinsamen Debatte. Ich freue mich schon auf die Anhörung und die Debatte Ihres Antrags in der Sache, sodass wir gemeinsam tatsächlich vorankommen – ge- meinsam mit der Senatsverwaltung und wir als Abgeord- nete. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Dann folgt jetzt für die AfD-Fraktion die Abgeordnete Auricht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Antrag der Linken mit großer Aufmerksamkeit gelesen, und ich teile das Anliegen durchaus, jegliche Form von Gewalt entschieden zu bekämpfen. Menschen mit Behin- derung, wir haben es schon gehört, erleben deutlich häu- figer Gewalt. Da, wo Schutz geboten sein sollte, in den Wohneinrichtungen und Werkstätten, fehlt es oft an aus- reichenden Schutzmaßnahmen und die bestehenden Hil- fesysteme greifen nicht oder sind für Betroffene kaum erreichbar. Vor diesem Hintergrund begrüße ich natürlich den Antrag der Linken. Ich komme aber natürlich nicht umhin, auch einige Punk- te zu kritisieren. Ich würde gern anfangen: Sie reden von Vulnerabilität als besonderer Eigenschaft. Das lenkt ab. Gewaltfreiheit ist kein Extra, sondern eine Selbstver- ständlichkeit, die jede Einrichtung sicherstellen muss – ohne Wenn und Aber. Der Antrag erweckt auch den Ein- druck, dass man Einrichtungen erst motivieren müsste, gewaltpräventiv zu arbeiten. Doch viele Einrichtungen tun das bereits, sie haben nur einfach zu wenig Personal und oft nicht die fachliche Unterstützung. Da müssen wir auch ran. Die Forderung – na ja, gut, das darf bei Ihnen natürlich nicht fehlen – der Diversität im Geschlecht: Entscheidend ist doch, dass jede Person den Schutz bekommt, den sie konkret braucht, egal ob Mann, Frau, jung, alt. Es sollte doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir hier nicht noch einmal unterscheiden. Der Kern des Problems liegt aber auch eigentlich ganz woanders: Es fehlt an Personal, Zeit, Geld, um überhaupt Gewalt erkennen und verhindern zu können. Statt uns hier in komplizierten Begriffen und neuen Verwaltungsposten zu verlieren, sollten wir uns doch auf die drängendsten Bau- stellen konzentrieren. Ohne ausreichendes und gut ausge- bildetes Personal bleibt jedes Schutzkonzeptpapier ein Papiertiger. Pfleger und Betreuungskräfte arbeiten aber schon am Limit. Viele haben gar keine Zeit, Verdachts- fälle zu melden oder Schutzkonzepte umzusetzen. Wir brauchen verbindliche Personalschlüssel und bessere Bezahlung. Das ist der erste und wichtigste Schritt, gera- de auch in der Pflege. (Lars Düsterhöft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6963 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Der Antrag schlägt überall Frauen- und Gewaltschutzbe- auftragte vor. Was wir brauchen, sind unabhängige Stel- len, die Beschwerden aufnehmen können und die mit den Betroffenen reden und vermitteln können – unabhängige Einrichtungen, weil in den Einrichtungen oft auch ver- schwiegen wird, dass Gewalt stattfindet. Fortbildung ist klar, ich glaube, darüber brauchen wir nicht zu reden, aber nicht jeder Workshop hilft. Es geht doch darum, Polizei, Justiz und Heimaufsicht mehr zu fokussieren, Verdachtsfälle richtig einzuschätzen und zu handeln. Theorie hilft wenig, wenn die Praxis nicht mitkommt. Dann haben wir noch eine bessere Kooperation, die wir vorschlagen würden. Viele Einrichtungen arbeiten iso- liert, ich habe es schon gesagt, und verschweigen na- türlich Gewaltvorfälle lieber. Wir bräuchten hier eine engere Vernetzung mit Fachberatungsstellen, mit der Polizei, aber auch mit den Angehörigen. Ich vermisse auch so ein bisschen die Thematik der Angehörigen in Ihrem Antrag. Die Daten fehlen auch. Wir brauchen auch verlässliche Zahlen darüber, wo und wie Gewalt in den Einrichtungen passiert. Ohne diese Daten können wir nicht einschätzen, wo wir handeln müssen. Deshalb fordern wir auch ein verbindliches Meldesystem für Gewaltvorfälle. Auf die- ser Grundlage kann gezielt entschieden werden, was wirklich gebraucht wird. Was wir wirklich brauchen, ist also auf jeden Fall – ich habe es schon gesagt – mehr Personal. Ohne genügend Fachkräfte nützen keine Kon- zepte. Wir brauchen unabhängige Beschwerdestellen, und wir brauchen natürlich Schulungen, die helfen, nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis – und natür- lich mehr Zusammenarbeit. Gewaltprävention gelingt nur gemeinsam. Lassen Sie uns darüber sprechen, was wirklich hilft, und die Träger dazu verpflichten, ihre Teams personell und fachlich so aufzustellen – da brauchen sie natürlich unse- re Hilfe, denn ohne Moos nix los –, dass der Schutz zur Selbstverständlichkeit wird: nicht nur durch neue Verwal- tung und neue Strukturen, sondern wir sollten vielleicht auch die Strukturen nutzen, die da sind, und diese besser aufbauen. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege sowie mitberatend an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstel- lung, Vielfalt und Antidiskriminierung. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 59: Inklusive Bildung stärken – Inklusion auch am Gymnasium umsetzen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2514 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und das mit der Kollegin Burkert-Eulitz.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich gehe eigentlich davon aus, dass die zuständige Senatorin das Thema jetzt nicht ganz unspannend findet und deswegen vielleicht hier sein sollte. Gut! Wenn das ein Antrag zum Zitieren ist, dann bitte ich schon einmal der Bildungssenatorin Bescheid zu geben, dass sie sich auf den Weg macht. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer die Bildungssenatorin zitieren möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die AfD-Fraktion. – Wer enthält sich? – Das sind die anderen Fraktionen. Dann ist es wie üblich, und wir war- ten auf die Senatorin. Die Senatorin trifft soeben ein. – Frau Burkert-Eulitz, Sie können beginnen!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Frau Senato- rin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach § 4 Absatz 2 des Berliner Schulgesetzes ist die Berliner Schule inklusiv zu gestalten. Da das Berliner Gymnasium Teil der Berliner Schule ist, gilt dies also auch für diesen Schultyp. Jetzt, nachdem viel weniger Kinder auf das Gymnasium gehen dürfen, haben wir an Gymnasien auch genug Schulplätze. Wie sieht die aktuelle Situation aus? – 0,3 Prozent der Berliner Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogi- schem Förderbedarf besuchen ein Gymnasium. Das ent- spricht nicht dem Anspruch des Berliner Schulgesetzes und auch nicht der UN-BRK. Mit unserem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass Inklusion endlich auch am Gym- nasium systematisch umgesetzt wird. Dass das gelingen kann, zeigt etwa das Hans-Carossa-Gymnasium. Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind an Gymnasien nach wie vor fast nicht vertreten. Sie scheitern an strukturellen Hürden, fehlender Förderung und nicht zuletzt an Selektionsmechanismen. Wir fordern daher eine gezielte Ressourcensteuerung, durch die sich auch Gymnasien zu inklusiven Schulen entwickeln kön- nen. Dazu gehören multiprofessionelle Teams, sonderpä- dagogische Fachkräfte im Kollegium, kontinuierliche Qualifizierung und vor allem eine klare Verantwortlich- (Jeannette Auricht) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6964 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 keit auf der Leitungsebene. Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob ein Kind mit Förderbedarf einen chancen- gerechten Platz an einem Gymnasium bekommt oder nicht. Doch was macht unsere Senatorin? – Sie erarbeitet eine neue Zumessungsrichtlinie, die das Gegenteil macht und ein klarer Rückschritt ist. Multiprofessionelle Teams werden geschwächt, weil unbesetzte Lehrkräftestellen nur noch im Eins-zu-eins-Verhältnis umgewandelt werden dürfen. Das heißt konkret: weniger Schulsozialarbeit, weniger Inklusionsassistenz, weniger Unterstützung, vor allem dort, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Als wäre das nicht genug, wird mit der Pauschalierung der Förderstunden der soziale Bedarf ausgehebelt. Schulen in besonderen Lagen erhalten künftig genauso viele För- derstunden wie andere Schulen, ungeachtet der realen Herausforderungen. Das geht auf Kosten der Schwächs- ten. Gleichzeitig sollen ausgerechnet grundständige Gymnasien zusätzliche Mittel erhalten – 25 Vollzeitstellen Sonderpädagogik, bei einem Anteil von 0,1 Prozent dortiger Schülerschaft mit zusätzlichem För- derbedarf. Im Vergleich dazu sind es an den öffentlichen Grundschulen und Gemeinschaftsschulen jeweils 3 Prozent der Schülerschaft. Dann kündigt die Senatorin im Bildungsausschuss an, dass im kommenden Haushalt momentan gar keine Zuwendungen mehr vorgesehen seien. Was ist das anderes als ein Spiel mit der Existenz- angst – für unzählige Träger, die Berliner Schulen, Fami- lien und Kinder dieser Stadt? Diese Träger setzen sich aber für Demokratiebildung, Vielfalt und Teilhabe ein und sind damit eine tragende Säule unseres Bildungssys- tems. Es sind nicht nur einzelne Projekte, die hier gefährdet sind. Vielmehr ist es eine Grundhaltung, die zeigt, dass nicht alle Schulformen gleichwertig sind, nicht alle Kin- der klar den gleichen Zugang zu dem gleichen Anspruch auf Schulen und Bildung bekommen. Wenn aktuell 2 800 Kinder in Berlin von Nichtbeschulung betroffen sind, ist das ein eindeutiges Zeichen dafür, dass der För- derbedarf nicht ausreicht und auch nicht die richtigen Stellen eingesetzt werden. Das haushaltspolitische Chaos und die fehlende Planungssicherheit haben Träger, Schu- len und Familien genug Kraft gekostet. Eine gerechte Bildungspolitik darf nicht nach Leistung sortieren, nicht nach Wohnort oder Schulform bevorzugen. Inklusion darf kein Sonderfall sein. Sie muss überall stattfinden, auch am Gymnasium. Wir wollen eine Schule, die Vielfalt nicht als Problem, sondern als Stärke begreift, eine Schule, die niemanden zurücklässt. Nehmen Sie sich ein Beispiel an den Ge- meinschaftsschulen! Diese leben Inklusion und feiern die Unterschiedlichkeit der Kinder und Jugendlichen mit ihren Stärken und Schwächen. Sie nehmen alle mit und sortieren nicht aus, aber dafür braucht es einen klaren politischen Willen. Wir als Grünenfraktion stehen an der Seite der Träger, der Eltern, der engagierten Pädagogin- nen und vor allem an der Seite der Kinder und Jugendli- chen dieser Stadt – für ein inklusives, gerechtes und zu- kunftsfähiges Bildungssystem, das das Gymnasium eben- falls in die Verantwortung nimmt. Wir bitten Sie daher: Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank! Dann folgt für die CDU-Fraktion die Kollegin Khalatbari.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag möchte die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen den Eindruck erwecken, Gymnasien würden sich systematisch der inklusiven Bildung verwei- gern. Doch dieser Eindruck ist schlicht falsch, und er wird auch der engagierten Arbeit an unseren Berliner Gymnasien nicht gerecht. Bereits heute gilt: Die Vorgaben der Sonderpädagogik- verordnung sind für alle Schularten verbindlich, auch für Gymnasien. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbe- darf haben dieselben Zugangsmöglichkeiten wie an jeder anderen weiterführenden Schule auch. Das ist geltendes Recht, und es wird auch so praktiziert. So sieht das Berli- ner Schulgesetz in § 56 – Übergang in die Sekundarstu- fe I – vor, dass Gymnasien 10 Prozent ihrer Plätze für, in Anführungszeichen, sogenannte Härtefälle – darunter fällt auch der sonderpädagogische Förderbedarf – vorran- gig vorhalten. In der Praxis bleiben diese Kapazitäten aber immer wieder ungenutzt, denn der tatsächliche Be- darf ist manchmal niedriger. Warum ist es so? – Weil sich viele Familien ganz bewusst für andere Schulformen entscheiden, wie Integrierte Sekundarschulen oder Ge- meinschaftsschulen, weil diese ihrer Meinung nach besser auf die individuellen Lernpfade ihrer Kinder abgestimmt sind. Das ist Elternwille. Auch ich möchte das Beispiel des Hans-Carossa-Gym- nasiums aufrufen. Seit sehr vielen Jahren gibt es dort erfolgreiche inklusive Arbeit. Dort besuchen Kinder mit dem Förderschwerpunkt, zum Beispiel, geistige Entwick- lung, Sehen, Sprache und weitere Schwerpunkte gemein- sam mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern den Un- terricht. Sie erhalten Unterstützung durch sonderpädago- gische Kräfte. Möglich ist das durch ein fachlich qualifi- ziertes Lehrkräfteteam, ein gut abgestimmtes Förderkon- zept und – ganz entscheidend – ein offenes Schulklima. Es braucht also keine neuen politischen Forderungen, sondern die konsequente Umsetzung des Bestehenden. (Marianne Burkert-Eulitz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6965 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Das leisten unsere Schulen und unsere Gymnasien be- reits. Ab dem Schuljahr 2025/2026 werden zusätzliche Lehrkräftewochenstunden gemäß der VV Zumessung auch an Gymnasien gezielt für die Förderung von Kin- dern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Verfü- gung gestellt. – Keine Zwischenfragen! Vielen Dank! – Inklusion ist kein Etikett, das man verordnet. Sie muss mit Augenmaß, Fachlichkeit und Verlässlichkeit gelebt werden. Dafür sorgen die schulischen Inklusionskonzepte, die vie- lerorts längst Bestandteil in den Schulprogrammen sind. Dafür sorgt unter anderem auch das SIBUZ mit seiner Beratung, und dafür sorgen Fortbildungen und Koopera- tionen, in denen sich Gymnasien stetig weiterentwickeln. Was wir nicht brauchen, ist eine pauschale Verpflichtung, die alle Gymnasien über einen Kamm schert, unabhängig von Standort, baulicher Situation oder personeller Aus- stattung. Eine inklusive Schule ist kein Schnellbaukasten, sondern ein Entwicklungsprozess. Noch ein Wort zur Realität an unseren inklusiven Schulen: Bildung braucht Ressourcen, professionelle Teams und barrierefreie Gebäude. Das wissen wir alle, und der Senat ist hier bereits in der Um- setzung, auch mithilfe des Handbuches „Öffentlich zu- gängliche Gebäude“ und der Anleitung zur Barrierefrei- heit. Diese Standards gelten für alle Schularten, selbstver- ständlich auch für Gymnasien. Wir alle wollen gemeinsam ein gerechtes, chancenge- rechtes Bildungssystem. Inklusion ist Teil davon, aber Inklusion darf nicht zur politischen Geste verkommen, die die Realität vor Ort ignoriert. Wir als CDU-Fraktion setzen auf Substanz und Symbolpolitik [Lachen von Tommy Tabor (AfD) –
Symbolpolitik!] und lehnen deshalb Ihren Antrag ab. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, es ist für uns alle die achte Stunde, aber ich würde bitten, die vielen Gespräche, die sich gerade hinter uns, also im Stehen, in den hinteren Reihen des Plenums, abspielen, einfach nach draußen zu verlagern, oder sich wieder hier in die Reihen zu setzen. Das wird sonst für die Rednerinnen und Redner anstrengend. Vielen Dank dafür! – Dann hat die Kollegin Burkert-Eulitz das Wort für eine Zwischenbemerkung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin Khalatbari! Sie zitieren so wie ich das Schulgesetz und die Verpflich- tung aller Schulen zur Inklusion. Gleichzeitig kennen Sie die Zahl: 0,3 Prozent der Kinder mit sonderpädagogi- schem Förderbedarf sind an Gymnasien. Dann sagen Sie: Die Verpflichtung, das machen wir irgendwie so neben- her oder so. – Die UN-BRK bindet auch die Berliner Schulen, alle Berliner Schulen, und nicht nur die ISS und Gemeinschaftsschulen, in denen teilweise, bei 29, 30 Kindern in der Klasse, fünf bis sechs Kinder mit ei- nem sonderpädagogischen Förderbedarf sind. Ich habe nicht gesagt, dass das Gymnasium gar keine Ressourcen bekommen soll, sondern die Gymnasien sol- len sich auf den Weg machen. Ja, das eine Gymnasium hat es vorgemacht. Wenn es ein Gymnasium schafft, warum sollten das nicht auch alle anderen machen? Dann hätten wir viel weniger Probleme. Einfach zu sagen: Wir warten –, bis wann wollen Sie denn warten? Bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag? Es ist doch die Aufgabe der Se- natsverwaltung, das zu steuern. Das wissen Sie doch ganz genau. Dass das Schulgesetz für alle gilt, ist klar, also müssen sich da auch die Gymnasien auf den Weg ma- chen. Das sollen sie nicht alleine machen, das sollen sie nicht ohne Ressourcen machen. Die bekommen gerade Res- sourcen für nichts, 25 Stellen, die in Grundschulen und anderen Schulen fehlen. Dazu haben Sie gar nichts ge- sagt; das machen wir mal eben so. Wir waren neulich im Sonderpädagogischen Förderzentrum. Da sagt uns die Schulleitung: Wir bekommen hier immer mehr Kinder, Autisten, die nonverbal sind. – Denen haben Sie die Stunden der Schulleitung gekürzt. Da fehlen die Perso- nen, und dann stellen Sie sich hier so hin: Das ist alles nicht so schlimm, können wir später mal machen. – Nein! Es ist jetzt. Das Gesetz gilt jetzt, aber bei der Auffassung der CDU, wie man mit Gesetzen umgeht oder auch nicht – das sehen wir auch auf Bundesebene –, scheint das Rechtsstaatsprinzip irgendwie nicht mehr zu gelten. Das ist wirklich schade. Da kann man Sie nur dazu auf- fordern, mal wieder ein bisschen zum Punkt zu kommen und Ihrer Aufgabe gerecht zu werden, jetzt endlich auch das Gesetz umzusetzen. Jetzt haben wir die Plätze an den Gymnasien, jetzt können auch die Kinder mit sonderpä- dagogischem Förderbedarf die Schule besuchen. – Vielen Dank! (Sandra Khalatbari) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6966 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Dann hat für die Linksfraktion die Kollegin Brychcy das
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Da- men und Herren! Sie haben Ihren Antrag überschrieben mit „Kita-Qualität braucht mehr: Stärkung der Kita- Sozialarbeit und des Kinderschutzes sowie echte Inklusi- on in Berliner Kitas“. Zur Qualität in den Kindergärten Berlins haben wir zuletzt vor vier Monaten hier disku- tiert, und das ist gut, gut deshalb, da wir uns daran erin- nern, dass wir viele Jahre über primär eine andere Sache diskutiert haben, nämlich über die Quantität. Wir haben darüber diskutiert, wie wir genügend Plätze in Kindergär- ten und Kindertagespflegestellen zur Verfügung stellen können. Die Berlinerinnen und Berliner wollen in über- großer Mehrheit Familie und Beruf unter einen Hut brin- gen. Es ist ganz große Klasse, dass wir in den meisten Kiezen in Berlin inzwischen genügend Plätze haben. (Katrin Seidel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6970 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Das Wunsch- und Wahlrecht der Familien ist in diesen Kiezen wieder gewährleistet, dank jahrzehntelangem Schaffen von Plätzen unabhängig von Koalitionen. Wir hatten Bundesausbauprogramme. Wir hatten Landesaus- bauprogramme, und wir hatten das Engagement von Privaten, den freien Trägern. In diesem Zusammenhang sage ich Danke für die beharrliche Arbeit aller Beteilig- ten, insbesondere bei allen Trägern von Kindergärten und bei allen Mitarbeitern von Verwaltungen, stellvertretend für Letztere ein großes Dankeschön an zwei Staatsekretä- re, die das über lange Zeit begleitet haben, an Sigrid Klebba und Falko Liecke. Zum Punkt 1 Ihres Antrags: Die Kitasozialarbeit ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD „Das Beste für Berlin“ enthalten. Die Berliner Koalition stellt folge- richtig mehr als 3 Millionen Euro pro Jahr seit 2024 für das laufende Modellprojekt zur Verfügung. Kitasozialar- beit ist uns wichtig. Richtigerweise wird das Modellpro- jekt wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden. Hier sind wir schon bei Zwischenergebnissen der wissen- schaftlichen Begleitung und Auswertung, aber wir haben noch keinen Abschlussbericht. Aber, Frau Seidel, Sie haben ja richtigerweise darauf hingewiesen, wir werden das auch noch im Ausschuss miteinander besprechen. Zum Punkt 2 Ihres Antrags: Kinderschutz, ja, ein ganz wichtiger Punkt und für uns als CDU-Fraktion auch ein echtes Herzensthema! Deshalb hatten wir auch im Oktober 2022 hier in diesem Plenarsaal einen Austausch zum Kinderschutz. Jetzt ist es einer von drei Punkten Ihres Antrages, aber keinesfalls von geringerem Gewicht, das will ich damit nicht sagen. Das aktuelle Berliner Bildungsprogramm regelt Folgen- des – erstens: Im Kinderschutz insoweit erfahrene Fach- kräfte müssen bei den Trägern der Kindergärten beschäf- tigt sein. – Zweitens: Erste Ansprechpartnerin für alle Kinderschutzfragen ist die Leitung eines Kindergartens. Auch deshalb haben wir die Leitungsfreistellung in § 11 Absatz 2 Nummer 4 des Kindertagesstättenförderungsge- setzes festgeschrieben. Ob der Punkt 2 Ihres Antrages, also eine Änderung in der RV Tag, wenn man das weiter- denkt, zu einer Verbesserung des Kinderschutzes führen würde, müssen wir noch diskutieren. Ich wage das jetzt erst einmal zu bezweifeln. Zum Punkt 3 Ihres Antrags: Auch die Schaffung eines Förderstatus B-plus ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD „Das Beste für Berlin“ enthalten. Folgerichtig gibt es eine Arbeitsgruppe der Bezirke und des Senats, diese Arbeitsgruppe tagt seit Februar, in der das Thema B-plus inhaltlich bearbeitet wird. Das Ergeb- nis dieser Arbeitsgruppe möchten wir abwarten, denn Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dann hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Burkert-Eulitz das Wort. Es gilt nach wie vor: Wen das hier nicht so sehr interes- siert, was hier gerade läuft, wäre schön, wenn Sie rausge- hen und sich draußen unterhalten. Es ist unglaublich anstrengend für die Rednerinnen und Redner, gegen die- sen Pegel anzureden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Simon! Sie haben mir eine kleine Steilvorlage gegeben. Ihr Regierender Bürgermeister sagt immer gerne: Einfach mal machen! – Wir haben seit zehn Jahren über den B-plus-Status gesprochen. Einfach mal machen! Unsere Kitas sind seit Jahren großem Stress ausgesetzt. Oft reicht die Zeit der Beschäftigten nur für Betreuung. Frühkindliche Bildung ist so nicht möglich. Die vorgesehene Verbesserung des Personalschlüssels für unter Dreijährige, für den sich Frau Günther-Wünsch starkmacht, unterstützen wir, allein, ich glaube es erst, wenn das hier beschlossen wird. Sprache ist der Schlüssel zu Bildung und Lebenschancen. Richtig! Die Senatorin hat sich bei den Fachkräften aus den Sprachkitas auf Instagram bedankt. Das ist nett, aber wie deren Expertise aus diesem sehr erfolgreichen Programm weiterhin in unseren Kitas genutzt werden kann, dazu gibt es keine Idee. Das ist nicht nur schade, das ist eine Vergeudung von Ressourcen. Diese Koalition ist auch richtigerweise angetreten, die Kitasozialarbeit auszubauen, aber offensichtlich wird auch dies nicht weitergeführt, sondern soll eingestellt werden, ist ja immerhin zuwendungsfinanziert, und dafür hat die Senatorin kein Geld. Dieser Senat setzt lieber auf Elitenförderung als auf die Stärkung der benachteiligten Kinder und Jugendlichen dieser Stadt. Was ist eigentlich bei der Erstellung des Berliner Bil- dungsprogramms los? – Statt einen transparenten partizi- pativen Prozess zu gestalten, hat die CDU-geführte Se- natsverwaltung die große Kehrtwende ausgerufen. Der schon ausgearbeitete und verschickte Entwurf wurde zurückgezogen und das ursprüngliche Autorinnenteam komplett ausgewechselt. – Keine Zwischenfragen! – Was ist los? Wird nun ein Programm nach dem Gusto der CDU geschrieben? Spielen Praxis und Wissenschaft nur (Roman Simon) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6971 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 noch eine untergeordnete Rolle? Das ist nicht nur unpro- fessionell, sondern deutet auf fehlendes Verständnis für die komplexen Anforderungen eines modernen Bildungs- programms. Berlin war mit seinem Kitabildungsprogramm jahrelang Vorbild für viele Bundesländer. Jetzt geht es wieder zu- rück in die Vergangenheit. Der vorgelegte Entwurf be- dient viele Allgemeinplätze, also bei der Wortsuche kommen alle Wörter ordentlich vor, aber dabei bleibt es auch. Die Liste der Kritik aus der Fachwelt ist lang. Zent- rale Themen wie Antidiskriminierungspädagogik, ge- schlechtsreflektierte Pädagogik und rassismuskritische Ansätze fehlen komplett. Gerade in einer vielfältigen Stadt wie Berlin ist es unerlässlich, diese Aspekte fest im Bildungsprogramm zu verankern. Wenn wir uns das ISBJ angucken, da herrscht gerade auch das große Chaos. Kitagutscheine können seit Wo- chen nicht ausgestellt werden. Wer macht denn so was, einen Programmwechsel dann, wenn es darauf ankommt, dass die Kitagutscheine da sind? Wir erwarten, dass das ganz schnell abgestellt wird. Also Sie sehen, bei Kita ist viel los, da ist viel zu machen. Einfach mal machen! Machen Sie es! – Vielen Dank! Dann macht jetzt der Kollege Freier-Winterwerb für die SPD-Fraktion weiter.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich von Herzen für diesen Antrag, der ganz wichtige und ganz wesentliche Themen behandelt, mit denen wir uns auch auseinandersetzen müssen und wol- len. „Einfach mal machen“ ist ein schönes Motto, und ich will mal sagen, Senatorin Günther-Wünsch macht ganz schön viel und macht alles, was es im Kitabereich zu machen gibt, vom Rahmen, das Kitafördergesetz, zum Bildungspro- gramm, zur Rahmenvereinbarung Tagespflege bis zum Kitakostenblatt. Das ist quasi alles, was das System Kita beinhaltet. Und das ist etwas, das wir natürlich auch mit- einander ein Stück weit begleiten müssen. Es gibt sozu- sagen ja auch diverse Beteiligungen in diversen Berei- chen. Es gibt auch Kritik am Bildungsprogramm. Ich habe das Gefühl, dass das verstanden wurde, dass das eingebaut wird und dass das verändert wird, und das Bildungsprogramm ist, was wir uns alle wünschen, inklu- sive der externen Fachleute, sage ich mal vorsichtig. Und ich sage mal, was das Kitafördergesetz anbetrifft, da gibt es ja gerade auch eine Beteiligung. Die Parlamentsbeteiligung kommt ja ein kleines bisschen später. Aber – ich sage das mal vorsichtig – ich habe nun auch mit diversen Trägern, mit diversen Personen ge- sprochen, und an der Grundausrichtung des Kitaförderge- setzes gibt es nur sehr wenig Kritik; vielleicht mal den einen oder anderen Akzent an der einen oder anderen Stelle. Nichtsdestotrotz, wenn wir, wie ich das eben gesagt habe, alles anfassen, dann müssen wir uns auch alles angucken. Inklusion, Teilhabe und Mitmachenkönnen von der Kita an, das ist ein Thema, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen und mit dem wir uns auseinandersetzen werden. Ich bin sehr dankbar dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und den Linken uns zu noch mehr Aktion treiben möchten. Das ist genau der richtige Weg, und gemeinsam werden wir das gut hinbekommen. Ich freue mich auf die Diskussionen nach den Ferien, denn dann geht es ja in die heiße Phase. – Vielen herzli- chen Dank! Vielen Dank! – Dann folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Tabor.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Berliner! Kitasozialarbeit gibt es seit 20 Jahren in Berlin, aktuell im Rahmen verschiedener Modellprojekte, wie zum Beispiel in meinem Heimatbezirk Spandau. Auch im Koalitionsvertrag 2023 bis 2026 ist sie vorgesehen. Sie soll verstetigt und ausgebaut werden, da sie Kinder und Familien in herausfordernden Lebenssituationen unter- stützt. Doch bevor man eine Maßnahme flächendeckend aus- rollt, muss man ihre Wirksamkeit evaluieren. Das ist auch das erklärte Ziel des Senats. Die Ergebnisse liegen aller- dings erst Ende 2025 vor. Modellprojekte enden immer abrupt, auch wenn sie möglicherweise erfolgreich sind – oder auch nicht. Das ist zwar bitter, liegt aber in der Na- tur der Sache. Einige Träger erklären in Appellen, Kitasozialarbeit sei unverzichtbar. Das erscheint merk- würdig in diesem Fall, denn in der Fläche gibt es das ja noch gar nicht. Wer sich als Träger für das Wohl der Kinder starkmacht, denkt oft auch an die finanziellen Mittel, die man darüber erhält. Freie Träger fordern also naturgemäß immer Stellen für soziale Arbeit; zumindest habe ich noch nie einen Träger kennengelernt, der gesagt hat: Wir haben genug Geld, bitte nicht mehr, unsere Ar- beit ist schlecht. Stürzt das System ohne Kitasozialarbeit ins Chaos? – Nein. Es existieren bereits funktionierende Strukturen: (Marianne Burkert-Eulitz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6972 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Familienservicebüros, Jugendämter, Erziehungsbera- tungsstellen. Kitasozialarbeit vor Ort klingt bequem, aber der Senat nennt als Ziel die Aktivierung der Eltern in ihrer Rolle. Wir wollen aktive Eltern, und gleichzeitig fördern wir durch neue Angebote eine Vollversorgungs- mentalität – das ist aus unserer Sicht widersprüchlich. Die Linke fordert die Verankerung in den Kitakostenblät- tern. – Ja, zusätzliche Stellen könnten entlasten. Doch der Beratungsbedarf ist je nach Kitalage sehr unterschiedlich. Eine Kita in Zehlendorf hat andere Bedarfe als eine Kita in Neukölln. Die Träger müssten die Kitasozialarbeiter auch selbst anstellen. Das funktioniert nur bei großen Organisationen. Die Lösung über Kostenblätter ist daher nicht zu Ende gedacht. Das Modellprogramm entstand im Rahmen des Gipfels gegen Jugendgewalt. Doch die Frage muss erlaubt sein – warum wurde ein solcher Gipfel überhaupt nötig? Hatten wir diese Auswüchse bereits vor dem Herbst 2025? Die Realität ist: Die Massenmigration belastet auch die Kin- der- und Jugendhilfe. Ohne sie gäbe es keinen so massi- ven Fachkräftemangel. Das gehört eben auch zur Wahr- heit dazu, ob Sie es hören wollen oder nicht. Für die nahe Zukunft werden wir für Berlin leider sin- kende Kinderzahlen haben. Aufgrund dieser bedauerli- chen Entwicklung kommt es möglicherweise zu einer Entlastung bei der angespannten Situation in den Kitas. Erzieher könnten in den kommenden Jahren mehr Zeit für pädagogische Arbeit gewinnen. Die Fachkraft-Kind- Relation kann verbessert werden. Wir müssen nur dafür sorgen, dass es in diesem Bereich nicht zu Haushaltskür- zungen kommt. Je stärker Erzieher entlastet werden, desto mehr Zeit bleibt für den Fokus auf Kinderschutz und individuelle Förderung. Unsere Erzieher leisten bereits heute hervorragende Ar- beit. Sie sind geschult im Kinderschutz, eingebunden in Fortbildung und greifen im Ernstfall sofort ein. Die Kitasozialarbeit darf nicht als Misstrauensvotum verstan- den werden. Wir fordern Entlastung der Fachkräfte, we- niger Verwaltung, gezielte Schulungen und passgenaue Angebote. So unterstützen wir die Kitas nachhaltig und wirksam. Und wenn die SPD von Inklusion redet, aber gleichzeitig eine Richterin für das Bundesverfassungsgericht vor- schlägt, die Menschenrechte erst ab der Geburt anerkennt, also abtreiben lassen möchte bis zum neunten Monat, brauchen Sie nichts von Inklusion zu erzählen. Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Sommerfest heute und schöne Sommerferien. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bil- dung, Jugend und Familie sowie den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte 66 und 67 stehen auf der Kon- sensliste. Tagesordnungspunkt 68 A war die Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Nummer 4.4. Die Tagesordnungspunkte 68 B bis 70 stehen auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 71 war die Priorität der AfD-Fraktion mit der Nummer 4.1. Die Tagesord- nungspunkte 72 bis 74 stehen auf der Konsensliste. Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unse- rer heutigen Tagesordnung. Die nächste Plenarsitzung findet – viele werden es bedauern – leider erst in zwei Monaten statt, nämlich am Donnerstag, den 11. Septem- ber 2025, um 10 Uhr. Ich wünsche Ihnen allen schöne Sommerferien und eine erholsame Zeit! Bleiben Sie ge- sund! Die Sitzung ist geschlossen. (Tommy Tabor) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6973 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Anlage Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Lfd. Nr. 3: Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Volksentscheid Baum“ (Gesetz für ein Klimaanpassungsgesetz Berlin und zur Änderung weiterer Vorschriften) Vorlage gemäß Artikel 62 Abs. 3, 63 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/2573 an UK Lfd. Nr. 3 A: Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Berlin autofrei“ (Berliner Gesetz für gemeinwohlorientierte Straßennutzung) Vorlage gemäß § 41 Abs. 3 Satz 2 Abstimmungsgesetz Drucksache 19/2591 an Mobil Lfd. Nr. 22: a) BVG nicht weiter in die Krise stürzen – Keine Busspuren entfernen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 9. April 2025 Drucksache 19/2392 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1488 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – auch mit geändertem Berichtsdatum abgelehnt b) BVG nicht weiter in die Krise stürzen (II) – Nahverkehr in Köpenick stärken und Busspur auf der Bahnhofstraße dauerhaft einrichten! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 9. April 2025 Drucksache 19/2393 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1835 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – auch mit geändertem Berichtsdatum abgelehnt Lfd. Nr. 23: Erdogan die Grenzen aufzeigen: Die Zusammenarbeit mit DITIB beenden! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur, Engagement und Demokratieförderung vom 12. Mai 2025 Drucksache 19/2417 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1267 vertagt Lfd. Nr. 24: Nach Quantität kommt Qualität – Sozialbudgets und einen kindgerechten Personalschlüssel für die Kleinsten einführen und Erzieher*innen entlasten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 3. April 2025 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 14. Mai 2025 Drucksache 19/2448 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2308 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE bei Enthaltung AfD – abgelehnt Lfd. Nr. 25: Angstfrei laufen – Läuferinnen und FLINTA*Personen im öffentlichen Raum Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 23. Mai 2025 Drucksache 19/2460 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1622 vertagt Lfd. Nr. 26: Zeitenwende in der Migrationspolitik jetzt: Zukunft sichern – gesellschaftliches Gleichgewicht für Berlin wiederherstellen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6974 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 21. Mai 2025 Drucksache 19/2461 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1899 vertagt Lfd. Nr. 27: Auflösung und Integration der BT Berlin Verkehr GmbH in die BVG Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 21. Mai 2025 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 4. Juni 2025 Drucksache 19/2493 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1376 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – auch mit geändertem Berichtsdatum abgelehnt Lfd. Nr. 28: a) A 100 stoppen und qualifiziert beenden! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 11. Juni 2025 Drucksache 19/2496 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1135 vertagt b) Keine Verlängerung der A 100 – Planungsstopp für den 17. Bauabschnitt jetzt durchsetzen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 11. Juni 2025 Drucksache 19/2497 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1139 vertagt Lfd. Nr. 30: Arbeitsräume für Berliner Künstler*innen retten – stabile Strukturen zu Erschließung, Herrichtung, Vergabe und Verwaltung schaffen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur, Engagement und Demokratieförderung vom 16. Juni 2025 Drucksache 19/2505 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1087 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – auch mit geändertem Berichtsdatum abgelehnt Lfd. Nr. 31: Menschen vor dem Erfrierungstod bewahren: Ganztägige Angebote in der Kältehilfe sicherstellen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 19. Juni 2025 Drucksache 19/2528 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1499 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – abgelehnt Lfd. Nr. 32: Wiedereinführung des Funkzellentransparenzsystems – Kein Abbau des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 23. Juni 2025 Drucksache 19/2533 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1657 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – abgelehnt Lfd. Nr. 33: Effektive Transparenz in der Lebensmittelüberwachung – Ein wirksames Lebensmittelüberwachungstransparenzbarometer für Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 25. Juni 2025 Drucksache 19/2541 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2049 vertagt Lfd. Nr. 34: Berliner Digitaltag 2025 – einfach mal machen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz vom 23. Juni 2025 Drucksache 19/2543 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2091 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE bei Enthaltung AfD – abgelehnt Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6975 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Lfd. Nr. 35: a) Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige unterbinden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege vom 30. Juni 2025 Drucksache 19/2544 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2248 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – abgelehnt b) Lachgas wirksam regulieren, Prävention und Jugendschutz stärken Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege vom 30. Juni 2025 Drucksache 19/2545 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2278 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – abgelehnt Lfd. Nr. 37: Unterstützung des Landes Berlin für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahren Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungsschutz vom 30. Juni 2025 Drucksache 19/2547 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1795 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – auch mit geändertem Berichtsdatum abgelehnt Lfd. Nr. 38: Entwurf des Bebauungsplans 9-80 vom 23. September 2024 für Teilflächen des Geländes zwischen Stellingdamm, Hirtestraße, Janitzkystraße und Wolfsgartenstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 30. Juni 2025 Drucksache 19/2550 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2490 einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 40: Nr. 3/2025 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 2. Juli 2025 Drucksache 19/2575 einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 41: Nr. 4/2025 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 2. Juli 2025 Drucksache 19/2576 einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 42: Nr. 8/2025 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 2. Juli 2025 Drucksache 19/2577 einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 45: Das Grab von Hatun Aynur Sürücü retten! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2273 an IntGleich Lfd. Nr. 46: Gesundheitliche Akutversorgung sicherstellen – Medipoint für Geflüchtete in der Unterkunft am Tempelhofer Feld einrichten! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2274 an IntGleich (f) und GesPfleg Lfd. Nr. 47: Verbesserung der Barrierefreiheit und Fahrgastinformation im Berliner Nahverkehr durch automatisierte Umsteigeansagen in Bussen und Straßenbahnen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2346 vertagt Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6976 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 Lfd. Nr. 48: Einführung des Wahlpflichtfachs „Feuerwehrunterricht“ für die Jahrgangsstufen 9 und 10 an Berliner Sekundar- und Gemeinschaftsschulen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2410 an BildJugFam (f) und InnSichO Lfd. Nr. 50: Radschnellverbindungen vorantreiben und umsetzen! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2458 an Mobil Lfd. Nr. 51: Abschiebestopp nach Syrien Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2469 an InnSichO Lfd. Nr. 52: Aufhebung der Passbeschaffungspflicht für syrische, afghanische und eritreische Geflüchtete Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2470 an InnSichO Lfd. Nr. 54: Opfer sexueller Gewalt wirksam schützen – chemische Kastration von Sexualstraftätern im Land Berlin proaktiver nutzen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2482 vertagt Lfd. Nr. 55: Wiederherstellung rechtskonformer Abschiebehaftkapazitäten im Land Berlin Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2506 vertagt Lfd. Nr. 56: Kontrolle über die Migration zurückgewinnen: Aufklärungskampagnen nach dänischem Vorbild gegen falsche Versprechungen von Schleusern starten Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2507 vertagt Lfd. Nr. 57: Ausbildungskrise beenden – Ausbildungsplatzumlage sofort einführen! Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2510 an ArbSoz und Haupt Lfd. Nr. 60: Pragmatische Lösungen für eine krisenfeste Mobilität: Radverkehr fördern! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2515 vertagt Lfd. Nr. 61: Heizkosten bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen absenken Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2555 vertagt Lfd. Nr. 62: Olympia-Bewerbung nur mit Transparenz, Fakten und echter Bürger*innenbeteiligung – Keine ungedeckten Schecks für Berlin! Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2556 an Sport Lfd. Nr. 63: Das gescheiterte Bauprojekt MonArch kulturell zwischennutzen Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2557 an KultEnDe (f) und StadtWohn Lfd. Nr. 64: „Nicht ohne uns“ – 2. UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Berlin umsetzen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2558 Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 6977 Plenarprotokoll 19/69 10. Juli 2025 vertagt Lfd. Nr. 66: Wahlen für Alle – Inklusion auch am Wahltag ermöglichen! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2560 vertagt Lfd. Nr. 67: Dekarbonisierung der Fernwärme braucht Transparenz und Beteiligung Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2561 an WiEnBe (f) und UK Lfd. Nr. 68: b) Hitzeschutz und Entsiegelung nach Wiener und Pariser Vorbild – Berlin muss sich an die Klimakrise anpassen! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2565 vertagt Lfd. Nr. 69: Wohnraum zurückholen: Zweckentfremdung durch Ferienwohnungen konsequent unterbinden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2566 an StadtWohn Lfd. Nr. 70: Krankenhausreform sinnvoll gestalten – Gesundheitsversorgung in Berlin zukunftsfest, gerecht und ökologisch aufstellen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2567 vertagt Lfd. Nr. 72: Beendigung der Aufstellung von Parkscheinautomaten auf regulären Parkflächen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2569 vertagt Lfd. Nr. 73: Teilnahme der Berliner Schulen am World Cleanup Day Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2570 an BildJugFam (f) und UK Lfd. Nr. 74: Entwurf des Bebauungsplans VI-140cab (Urbane Mitte Süd) Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2571 an StadtWohn