Vollständige Mitschrift der Sitzung 75, 2025-11-20.
Sprach am meisten: Anne Helm (6% Wörter). Redner: 55, Wortmeldungen: 140.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutie- ren heute in der Aktuellen Stunde ein Thema, das tatsäch- lich in fast allen Lebens- und Politikbereichen unserer Stadt und unserer Gesellschaft relevant ist. Es geht näm- lich darum, wie wir Zukunftsinvestitionen für Berlin tätigen. Es geht darum, wie wir Investitionen in unsere Stadt tätigen. Es geht darum, wie wir dafür sorgen, dass Berlin eine lebenswerte Metropole bleibt. Wir setzen hier etwas um, was auch durch Grundgesetz- änderungen im Bund möglich geworden ist, nämlich ein 500-Milliarden-Euro-Paket für Investitionen in unser Land. Auf das Land Berlin entfällt ein Betrag, über meh- rere Jahre verteilt, von 5,2 Milliarden Euro, und ich bin dem Senat sehr dankbar, dass er hier aus unserer Sicht, aus Sicht der CDU-Fraktion, auf die richtigen Schwer- punkte gesetzt hat. Wir diskutieren gerade im Rahmen der Haushaltsbera- tungen jede Woche, teilweise mehrfach, die Situation des Landeshaushalts, die Notwendigkeiten, die wir gesehen haben, Dinge zu finanzieren, die wir momentan aus dem Haushalt so nicht finanzieren können. Der Finanzsenator hat in seiner Einbringungsrede zum Doppelhaushalt auf die herausfordernde Finanzlage des Landes Berlin hin- gewiesen. Wir mussten auch mit dem ablaufenden Dop- pelhaushalt 2024/2025 durch Nachtragshaushalte Korrek- turen vornehmen, um die finanzielle Leistbarkeit des Landes weiter zu gewährleisten. Umso erfreulicher ist es, dass wir es hier mit einem Konzept zu tun haben über mehrere Jahre, das aus unserer Sicht die richtigen Schwerpunkte abbildet. – Das kennen Sie doch. – Woher, das werden wir Ihnen gleich erklären. Das konnten Sie in der Presse auch nachlesen. Mich freut Ihre Neugier an der Stelle, aber darüber reden wir auch. Es freut mich, dass Sie, obwohl Sie gerade dagegengestimmt haben, noch einmal deutlich machen, wie richtig es ist, dass wir in der Aktuellen Stunde dar- über diskutieren. Das bringt ja auch Informationen. [Beifall bei der CDU und der SPD –
Eine Vorlage wäre gut, damit wir wissen, worüber wir reden! –
Es ist aber schön, dass Sie es hier mündlich vorstellen!] Die Teilnahme an Parlamentssitzungen ist tatsächlich auch etwas, das zur Wissensvermittlung beiträgt. Wir haben hier, um Ihre Fragen auch im Detail zu beant- worten – – Der Bereich der Verkehrsinvestitionen – etwas, das wir hier tatsächlich in dieser Stadt jeden Tag als notwendig erleben – hat einen Schwerpunkt in den Bereichen Fußverkehr, Radverkehr, Gehwege, Fahrbahn, Straßenbahn, U-Bahn, Busse. Das ist etwas, das in dieser Stadt dringend notwendig ist, weil ja unter sechs Jahren Rot-Rot-Grün, insbesondere unter den grünen Verkehrs- senatorinnen im Bereich des Ausbaus der Verkehrsinfra- struktur quasi gar nichts beziehungsweise Falsches ge- macht worden ist. Das korrigieren wir hier. Auch der Wohnungsbau ist ein richtig wichtiges Thema für uns. Hier erleben wir jetzt schon, dass im Bereich der Wohnungsbauförderung mehr Geld abfließt, als wir bis- her gehofft hatten. Das ist erfreulich, und auch hier legen wir weitere Schwerpunkte im Bereich der Wohnungs- bauförderung. Zum Bereich der inneren Sicherheit: Wir merken jeden Tag, dass die innere Sicherheit unserer Stadt und unseres Landes aus verschiedenen Quellen bedroht ist. Das ist Kriminalität im Alltag, das ist Clankriminalität, das ist organisierte Kriminalität. Das sind aber auch zunehmend subversive und terroristi- sche Angriffe von außen. Es ist völlig richtig, dass die deutsche Hauptstadt hier gewappnet sein muss und dass wir hier auch die Investitionen entsprechend verstärken. (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7430 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Gleiches gilt natürlich auch für den Bereich von Resilienz und Katastrophenschutz. Auch hier setzen wir neue Schwerpunkte, indem wir auch Berlin für diesen Fall wieder sicher machen. Wir haben uns hier zu lange in einer trügerischen Sicherheit geglaubt, und deswegen ist das auch richtig. Wenn wir uns vor Katastrophen und Naturkatastrophen schützen wollen, dann gehört dazu natürlich auch der Umbau zu einer klimafreundlichen, zu einer klimaneutra- len Stadt. Auch das ist den Koalitionsfraktionen beson- ders wichtig. Auch hier wollen wir entsprechende Schwerpunkte setzen. Wir setzen übrigens auch das um, was wir mit der Initiative zum Baumschutz als Koaliti- onsfraktionen gemeinsam verabredet haben. Wir investie- ren auch in die Wasserwirtschaft, in die Schwammstadt Berlin. Hier zeigen wir auch, dass wir auf einem enga- gierten Weg unterwegs sind, was die Klimaneutralität Berlins betrifft. Das ist auch ein wesentlicher Beitrag zu einer lebenswerten Stadt. Wir haben darüber hinaus, wenn wir über diese Themen reden, natürlich auch im Blick, dass vieles an Erkenntnis- sen, die wir hier gewinnen, auch damit zusammenhängt, dass wir in Wissenschaft und Forschung investieren. Berlin ist eine exzellente Wissenschafts- und Forschungs- stadt, und wir haben viele exzellente Einrichtungen, die sich in ganz unterschiedlicher Art und Weise einen inter- nationalen Namen gemacht haben. Deswegen ist es auch richtig, dass Investitionen aus diesem Paket hier in diese Bereiche fließen. Natürlich geht es auch darum, dass Berlin eine Stadt ist, die sich um kranke und schwache, um sozial benachtei- ligte Menschen kümmert. Deswegen ist das auch ein besonderes Anliegen der Koalition. Wir haben immer wieder die Diskussion auch geführt um den Bereich der Krankenhausinvestitionen, darüber, dass hier viel zu wenig bisher an Investitionsmitteln reingeflossen ist. Das war keine böse Absicht, sondern eben auch der haus- haltspolitischen Situation im Land Berlin geschuldet. Ich bin deshalb außerordentlich froh, dass es hier gelungen ist, im Bereich der Krankenhausinvestitionen noch einmal ein deutliches Zeichen zu setzen, um hier auch die Ge- sundheitsversorgung der Stadt sicherzustellen. Ich hatte den Bereich innere Sicherheit schon angespro- chen, aber hier gilt es natürlich, auch noch mal in beson- derer Weise zu zeigen, dass uns auch diejenigen wichtig sind, die im Notfall für uns zur Stelle sind. Das heißt, das betrifft die Feuerwehr in Berlin, das betrifft die Polizei und deren Sicherheits- und Schutzausstattung. Auch das gehört zur Fürsorgepflicht, die wir als Land Berlin haben. Wer seine Gesundheit und sein Leben für die Gemein- schaft aufs Spiel setzt, der muss auch sicher sein können, dass das Land Berlin ihn bei der nötigen Schutzausrüs- tung nicht im Regen stehen lässt. Am Ende gehört natürlich, wenn wir eine erfolgreiche Polizei haben wollen, die Straftäter festsetzt, auch dazu, dass wir die Justiz so ausstatten, dass diese Straftäter auch verurteilt werden können, dass wir sie auch ange- messen in Haftanstalten, so sie verurteilt werden, unter- bringen können. Deswegen ist der Bereich der Justiz auch einer, den wir natürlich hier mit Zukunftsinvestitionen bedenken. Das ist in der Tat eine logische Schlussfolge- rung. Ich will abschließend noch zwei Punkte ansprechen, die uns auch von besonderer Bedeutung sind. Das ist einmal das Thema Bildung. Wir sehen alle, welche Herausforde- rungen wir in dem Bereich haben. Gute Bildung, gut ausgestattete Schulen und eine entsprechend effiziente Bildungsverwaltung sind eine wichtige Garantie dafür, dass wir später einmal viele junge Menschen haben, die erfolgreich in berufliche Karrieren starten können. Wir tragen aber gleichzeitig auch Sorge dafür, dass wir weni- ger in gescheiterte Existenzen und in soziale Kosten in- vestieren müssen. Deswegen ist der Bildungsbereich auch einer, der hier für uns ein weiterer Schwerpunkt ist. All das – das erleben wir auch jeden Tag in der Stadt – hat natürlich auch etwas damit zu tun, wie diese Verwal- tung aufgestellt und ausgestattet ist. Da kommen wir natürlich sofort auf das Thema Digitalisierung. Ich bin dem Regierenden Bürgermeister sehr dankbar, dass er hier das Thema Digitalisierung mit der Staatssekretärin Klement und den entsprechenden Verabredungen, die wir zu Verwaltungsverfahrensveränderungen und darüber hinaus getroffen haben, einen wichtigen Beitrag geleistet hat, damit diese Stadt auch effizienter, digitaler und am Ende auch unbürokratischer funktioniert. Wenn man sich anguckt, dass es heute wieder möglich ist, bei Bürgeräm- tern und bei der Kraftfahrzeugzulassung unproblematisch Termine zu bekommen, dann zeigt sich daran auch, dass wir auf dem richtigen Weg sind und hier bereits Erfolge gemeinsam als Koalition vorweisen können. Alles in allem werden wir natürlich diese einzelnen Pro- jekte sicherlich auch noch einmal hier ausführlich im Parlament diskutieren. Ich finde es aber richtig, dass diese Koalition hier einen engagierten Aufschlag macht, dass wir hier mit Unterstützung des Senats ganz wichtige Projekte adressiert haben, die uns für die nächsten Jahre in die Lage versetzen werden, hier auch die notwendigen Investitionen in die Zukunft dieser Stadt zu tätigen. Des- wegen freue ich mich auf die weitere Diskussion und vor allem auf die Umsetzung dessen, was wir hier verabre- den. – Herzlichen Dank! (Christian Goiny) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7431 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen hat jetzt der Kollege Schulze das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu, 5,2 Milliarden Euro über die nächsten zwölf Jahre zu verteilen, das ist keine Kleinig- keit, das ist eine Generationenaufgabe. Dafür braucht es eine Strategie, ein durchdachtes Gesamtkonzept. Was präsentieren uns CDU und SPD stattdessen? – Ein PDF. Streng genommen nicht einmal das. Denn bisher haben die Vorschläge das Parlament überhaupt nicht erreicht. Von inhaltlichen Details will ich gar nicht anfangen. Wir debattieren heute also auf Basis von Pressestatements und eines vierseitigen PDFs über 5,2 Milliarden Euro. Un- konventionell oder unprofessionell angesichts der im Raum stehenden Summen? – Das darf jeder und jede für sich selbst entscheiden. Lassen wir den PR-Sprech, die Superlative und das Ei- genlob der Koalition einmal hinter uns und schauen ge- meinsam ganz nüchtern auf die Senatspläne für das Son- dervermögen. – Herr Wegner, wissen Sie eigentlich, welchen Anteil unsere Bezirke an den Bauinvestitionen unserer Stadt tragen? – Ich verrate es Ihnen: jeden fünften Euro. Unsere Bezirke investieren circa 20 Prozent der gesamten Bauinvestitionen im Haushalt in Jugendclubs, Radwege oder Stadtplätze. Laut Koalitionsbeschluss sollen die Bezirke aber lediglich 5 Prozent aus dem Son- dervermögen bekommen, gerade mal 5 Prozent um den enormen Investitionsstau in den Bezirken abzubauen. Dabei könnten vor Ort viele kleine Projekte effizient und zielgenau umgesetzt werden: von Klimaschutz über Sa- nierung der sozialen Infrastruktur bis hin zur Verkehrs- wende. Andere Bundesländer, wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein, haben da mehr Vertrauen und leiten 60 bis 70 Prozent an ihre Kommunen weiter. In Berlin scheinen unsere Bezirke mal wieder im Vertei- lungskampf der Senatshäuser hinten runtergefallen zu sein. Vielleicht gehen Sie hier noch einmal in sich, liebe Koalition. Es wäre nur angemessen, wenn der bezirkliche Anteil aus dem Sondervermögen ihren Investitionsbedarf widerspiegelt. Und 5 Prozent tun das definitiv nicht. Bleiben wir noch kurz bei den Bezirken: Infrastruktur. Dazu zählt für uns Grüne auch die soziale Infrastruktur – Kinderläden und Stadtteilarbeit, Familienzentren und Senioreneinrichtungen, aber das sehen CDU und SPD offensichtlich anders. Dabei hat erst kürzlich unter ande- rem die Diakonie uns Abgeordnete daran erinnert, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Besucherinnen und Besucher – sowohl die ganz jungen als auch die ganz alten – der freien und karitativen Einrichtungen nicht aus dem Blick zu verlieren, denn viele der nicht öffentlichen Gebäude von betreutem Wohnen über Jugendeinrichtun- gen bis Beratungsstellen haben ebenfalls hohe Sanie- rungsbedarfe. Fehlende Dämmung, alte Fenster, man- gelnder Hitzeschutz, klimagerechter und barrierefreier Umbau: Die Liste ist lang. Auch diese Gebäude müssen dringend saniert werden. Sie können das jedoch nicht von der normalen Zuwendungs- und Entgeltfinanzierung ab- sparen, doch CDU und SPD haben nicht vor, diese feh- lenden Mittel im Haushalt mit Geld aus dem Sonderver- mögen zu kompensieren – bisheriger Anteil im Sonder- vermögen: null Euro. Das ist leider ein weiterer sozialpo- litischer Totalausfall. Der Titel dieser Aktuellen Stunde lautet „Sondervermö- gen Infrastruktur – Wichtige Investitionen für Berlin“, aber der vollständige und korrekte Name des Sonderver- mögens lautet Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Reden wir also über Klimaneutralität! Seit Jahren diskutieren wir darüber, wie Berlin seine Klimaziele erreichen kann. Im Fokus stehen dabei als Problemsektoren immer wieder Verkehrs- und Wärme- wende. Während Senatorin Bonde die Verkehrswende ohnehin weitestgehend gestoppt hat, gibt es auch im Sondervermögen keinen Grund für Optimismus. Zwar steht der Ausbau der Tram und einer U-Bahn auf der Liste, doch genau diese Projekte standen bereits im Kern- haushalt und in der Investitionsplanung. Zusätzliche Investitionen? – Pustekuchen. Gleichzeitig verplant der Senat weitere 100 Millio- nen Euro für aus der Zeit gefallene Straßenausbauprojek- te am Tempelhofer Damm, bei der Tangentialverbindung Ost oder der Sanierung des Schlangenbader Tunnels. Zukunftsorientierte Verkehrspolitik geht anders. In der Wärmewende ist die eine Seite der Medaille ener- getische Sanierung. Das Thema geht im Sondervermögen leider komplett leer aus. Energetische Sanierung öffentli- cher Liegenschaften, der sozialen Infrastruktur oder des Wohnungsbestands: Zusätzliche Mittel sucht man leider vergebens. Dabei haben wir erprobte und erfolgreiche Maßnahmen, zum Beispiel das Programm Effiziente GebäudePLUS. Damit könnte Berlin über das Sonder- vermögen Millionen Euro privater Investitionen oder zusätzliche Mittel an unsere landeseigenen Unternehmen anregen, um die Mammutaufgabe energetischer Sanie- rung von Wohngebäuden finanziell langfristig zu sichern und dadurch die Heiz- und Energiekosten für die Miete- rinnen und Mieter dauerhaft spürbar zu senken, denn der Klimapakt kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass für Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7432 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 die Finanzierung dieser Bestandssanierung bisher ein Konzept fehlt. Wer das Sondervermögen rein auf Neubau beschränkt, verkennt dieses Problem. Lassen Sie die Berliner Mieterinnen und Mieter nicht länger im Regen stehen! Die andere Seite ist die Wärmeerzeugung selbst. Unsere landeseigenen Unternehmen im Rahmen des Klimapakts mit Kapitalzuführungen zu stärken und mittelfristige In- vestitionsperspektiven zu erstellen, ist richtig. Wir unter- stützen diesen Weg ausdrücklich, aber – liebe Koaliti- on! – unter dem Stichwort Klimapakt zwei Holzkraftwer- ke zu finanzieren, ist nicht nur eine klimapolitische Mo- gelpackung, denn die steigenden Preise für Fernwärme werden die Berlinerinnen und Berliner zahlen müssen. Bitte beenden Sie diesen wärmepolitischen Blindflug schnellstmöglich! Liebe Koalition! Es reicht nicht, nur Geld für Maßnah- men einzustellen, es braucht auch Fachpersonal, Verwal- tungsstrukturen, Konzepte und politischen Willen, damit die Mittel pünktlich abfließen. 300 Millionen Euro für die Berliner Wasserinfrastruktur, um Berlin an die Folgen des Klimawandels anzupassen, finden wir super, aber wer soll die Mittel verausgaben? Im Kernhaushalt schwächen CDU und SPD die Regenwasseragentur, indem sie hier um ein Drittel kürzen. Integriertes Regenwassermanage- ment: Wann legt Schwarz-Rot endlich das Entwicklungs- programm vor? Statt die Frage nach Klimaschutz, Flä- chen für Bäume, Wasserspiele und für Versickerungsflä- chen zu klären, kämpft die CDU lieber um jeden inner- städtischen Parkplatz. Glaubwürdigkeit sieht anders aus, lieber Senat. Am Wochenende haben Sie bei Ihrer Schlussrunde noch Gelegenheit, unter Beweis zu stellen, dass Sie es ernst meinen. Nehmen Sie die Kürzungen bei Klima- und Umwelt- schutz zurück! Statten Sie unsere Straßen- und Grünflä- chenämter personell so aus, dass sie den Baumentscheid auch umsetzen können! Geben Sie dem Berliner Pro- gramm für Nachhaltige Entwicklung genug Mittel, damit 175 Millionen Euro EU-Fördermittel nicht verfallen. PDFs ersetzen keine Politik. Zeigen Sie, dass Sie es ernst meinen! Bessern Sie Ihre Pläne noch einmal nach – für das Klima, für die Bezirke und für die soziale Infrastruk- tur in unserer Stadt. Dieses Sondervermögen ist eine einmalige Chance: 5 Milliarden Euro, um unsere Stadt von den Fesseln au- tokratischer Regime zu befreien, 5 Milliarden Euro, um endlich die BVG-Krise zu beenden, 5 Milliarden Euro, um unseren Kindern moderne Kitas, Schulen und Frei- zeitangebote zu bauen, oder 5 Milliarden Euro, die durch falsche Prioritäten in Haushaltslöchern versinken und den Aufbruch in weiten Teilen zuzementieren, denn auch die Berichterstattung zu den Koalitionsplänen hat eines deut- lich gemacht: CDU und SPD fehlt weiterhin ein roter Faden, eine gemeinsame Vision für Berlin, der Plan, wohin dieser Senat mit der Stadt will, wie Wirtschaft, Infrastruktur und Klimaschutz gemeinsam gestärkt wer- den sollen. Dabei wäre eine koordinierte Investitionsstra- tegie für das Land Berlin dringender notwendig als je. Stattdessen viel Stückwerk: Hier werden lieber der Koali- tionsfrieden gesichert und Haushaltslöcher gestopft. Stückwerk statt Zukunft: Das ist ehrlicherweise auch eine ganz passende Überschrift für die bisherige Amtszeit von Kai Wegner. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Heinemann jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte liebe Kolle- ginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne! Weinerlich war Herr Schulze nicht, aber es war natürlich eine typische Oppositionsrede. Das ist auch Ihr Job, aber ich will das schon noch einmal einordnen. Berlin investiert, und wir erleben eine Investi- tionsoffensive. Man muss hier einmal sagen, dass durch verschiedene Maßnahmen die Investitionen in Berlin im nächsten Jahrzehnt mindestens verdoppelt werden – Stand heute. Das ist schon etwas ganz anderes, als es hier gerade dargestellt worden ist. Trotz der Krise, die wir in vielen Bereichen erleben, haben wir die Investitionen im Kernhaushalt gesteigert, das Sondervermögen des Bundes belegt, einen Klimapakt bei den landeseigenen Unternehmen installiert und – das wird auch noch bis 2027 kommen – die Neuauflage des Hauptstadtfinanzierungsvertrages. Allein das sind schon Säulen, um die Investitionen zu verdoppeln. Ich bin mir sicher, dass wir in den kommenden Jahren auch noch weitere Investitionsoffensiven erleben werden. (André Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7433 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Der Baumentscheid ist sicher der Anfang gewesen. 2 Milliarden Euro sind für den Klimaschutz mobilisiert worden. – Herr Schulze! Hier stimmt Ihre Rechnung nicht, weil Bäumepflanzen Bezirkssache ist. Deswegen reden wir über mindestens 1 Milliarde Euro, die über die Bezirke in das Stadtgrün investiert wird, und nicht nur über die 250 Millionen Euro, die Sie hier vorgerechnet haben. Auch wenn ich uns allen wünsche, dass wir keines der Berliner Krankenhäuser in der nächsten Zeit besuchen müssen, ist es richtig, dass wir in die Berliner Kranken- häuser investieren. Auch das ist ein Stück soziale Gerech- tigkeit, und auch das ist ein wichtiger Schritt für die In- frastruktur und die Daseinsvorsorge der Stadt. Ich bin hier auch unserem Spitzenkandidaten Steffen Krach sehr dankbar, dass er die Initiative der Koalition aufgreift, eine Kinder- klinik im Rahmen der Charité neu zu bauen. Ich finde, das wäre auch ein Superprojekt für den Hauptstadtfinan- zierungsvertrag, denn auch der Bundesrepublik Deutsch- land sollte es wichtig sein, angesichts der vielen Krisen in der Welt schwerverletzte Kinder nach Berlin zu holen und hier zu pflegen – so, wie das verschiedene Oberbür- germeister bei Palästina jetzt auch machen. Deswegen macht eine Kinderklinik nicht nur für das Land Berlin, sondern auch für die Bundesrepublik Deutschland Sinn. Die Wohnungsfrage ist eine der wichtigsten Fragen der Stadt. Deswegen liegt hier auch ein weiterer Schwer- punkt – auf der Förderung von Neubau, aber auch das Azubiwerk wird jetzt finanziert. Auch das sind gute Nachrichten für die Stadt. Mobilität wurde hier auch schon genannt. Es gibt zusätz- liche Investitionen für den Bereich des Umwelt- verbundes, also Straßenbahnen, U-Bahnen, Fußverkehr, auch i2030. Hier können weitere Maßnahmen beschleu- nigt werden. Wir haben als Stadt auch das Glück, dass wir zwei ehemalige Flughäfen haben als Entwicklungs- gebiet. Tempelhof wird eine Oase des Stadtgrüns bleiben, das ist richtig; es ist aber wichtig, dass wir den zweiten Flughafen, Tegel, jetzt zur Urban Tech Republic machen und auch hierfür einen Teil des Sondervermögens ver- wenden. Das ist gut investiertes Geld. Auch die Bezirke bekommen zusätzliches Geld. Hier ist mir auch ganz wichtig, dass wir auch die Steigerung der Städtebauförderung von Ministerin Verena Hubertz eins zu eins unterstützen. Das Geld wird ja auch in den Bezir- ken ausgegeben, und hier soll ja die Städtebau-förderung vom Bund aus jedes Jahr um 25 Prozent gesteigert wer- den. Das werden wir entsprechend ko-finanzieren, weil wir wissen, dass jeder Euro, der in die Städtebauförde- rung investiert wird, eine achtfache Wirkung in der Stadt entfalten wird. Natürlich hätten wir das alles schon viel früher haben können. Dass Herr Merz erst Kanzler werden musste, um diese Geiselhaft mit der Schuldenbremse zu beenden, ist misslich. Das hätte uns viel Geld gespart, und wir wären in manchen Bereichen schon weiter. Es ist aber gut, dass wir es jetzt endlich geschafft haben und hier investieren können. Natürlich sorgen diese zu- sätzlichen Programme auch dafür, dass der Druck im Kernhaushalt in dem einen oder anderen Bereich nicht so groß ist, wie er sonst hätte sein müssen, wenn wir sehen, welche Herausforderungen es gibt. Deswegen ist es auch ein gutes Zeichen für die Entlastung der sozialen Stadt insgesamt. Diese Investitionsoffensive ist geprägt durch soziale Gerechtigkeit, aber immer mit dem Schwerpunkt auf dem Klimaschutz. Ich will aber nicht verhehlen, dass ich, der immer für Investitionen steht und auch klar für diese Richtung der Klimaneutralität und dafür plädiert, dass wir vor allem in den Ausbau der Schienenwege investieren, natürlich trotzdem sagen muss, dass wir es – auch, wenn wir diese Schritte jetzt gemacht haben – nicht erreichen werden, vor 2045 klimaneutral zu sein, weil dafür einfach noch viel mehr notwendig ist. Hier müssen sich die Bundes- länder mit dem Bund noch mal zusammensetzen, damit hier noch viel mehr mobilisiert wird, um dieses ehr- geizige Ziel zu erreichen. Hier werden wir uns sicher auch über Standards, über Planungsabläufe unterhalten müssen, denn sonst ist dieses Ziel nur Augenwischerei. Das kann man an so einem Tag ruhig sagen – auch, wenn man die Investitionen hebelt –, dass hier noch viel mehr Anstrengungen benötigt werden. Herr Schulze! Sie sagen, der Senat habe nur ein PDF vorgelegt. Ich finde das Kapitel 2980 sehr interessant. Das ist im ordentlichen Haushalt, Sondervermögen des Bundes. Das hatte der Senat belegt; das haben die Fraktionen jetzt optimiert. Ich weiß nicht, was da Ihr Problem ist. Sie (Sven Heinemann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7434 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 können nicht sagen, dass Sie davon jetzt überrascht wor- den wären. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU –
Ist vom Kopierer gefallen! –
Schön, dass wir heute in der Aktuellen Stunde über die Haushaltseinbringung reden!] – Na, das muss man ja alles im Zusammenhang sehen. Entscheidend ist, was hinten raus kommt, und das ist, dass Berlin investiert. Berlin baut nicht nur, sondern investiert. Wir haben eine gigantische Investitions- offensive gestartet, und ich hoffe, dass wir die in den kommenden Jahren auch noch weiter steigern werden. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kol- legen Schulze?
Haben die GrĂĽnen wieder eine Frage zur Belziger StraĂźe, oder heute nicht?
Nein, Herr Kollege Heinemann. Ich wüsste gern: Sie sagten, dass ich die ganzen tollen Dinge, von denen Sie erzählt haben, alle im Haushaltsentwurf des Senats im Kapitel 2980 finde: Da finde ich weder die Bäume noch die zusätzlichen Investitionen in die Urban Tech Republic et cetera. Wo finde ich denn in dem Senatsentwurf diese ganzen Vorschläge?
Herr Schulze! Jetzt machen Sie sich doch nicht kleiner, als Sie sind. Sie wissen doch selbst, dass hier im Haus selbstbewusste Fraktionen sitzen, und die optimieren solche Pakete. Ich finde, wir haben jetzt passend zur Advents- und Weihnachtszeit ein Superpaket geschnürt. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Zurufe von Vasili Franco (GRÜNE) und Werner Graf (GRÜNE) –
Die Presse kennt es, wir nicht!] Die letzte Minute möchte ich hier jemandem widmen, der in unserer Stadt auch für Investitionen gestritten hat und der leider Anfang November von uns gegangen ist: Peter Buchner, unser S-Bahn-Chef. Morgen findet die Trauer- feier statt. Ich möchte hier noch einmal sein Wirken aus- drücklich würdigen: Er hat immer für Investitionen in den S-Bahn-Bereich gekämpft – für zusätzliche, neue Stre- cken, für Netzstabilität. Wenn wir Peter Buchner nach der schweren S-Bahn-Krise nicht an dieser Stelle gehabt hätten, dann wäre die S-Bahn nicht so schnell auf die Beine gekommen. Ich glaube, das Haus insgesamt und wir alle können hier seinen Angehörigen unseren tiefen Dank und unsere Trauer aussprechen, denn mit 58 Jahren ist er natürlich viel zu früh von uns gegangen. Er hatte noch sehr viele gute Ideen für die Berliner S-Bahn. Das ist mir an dieser Stelle wichtig. Er war eine außergewöhnliche Persönlichkeit auf diesem Posten: vom Schlafwagenschaffner zum S-Bahn-Chef, ein Eisenbahner mit Herzblut. Das hat er auch jeden Tag den 3 000 Eisenbahnerinnen und Eisenbahnern vermittelt. Ihren Dank hat er bestimmt gehört, und deswegen sorgen wir auch weiter dafür, dass das Vermächtnis von Peter Buchner, die S-Bahn nach vorne zu bringen, auch in den kommenden Jahren mit genug Investitionen ausgestattet wird. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Linksfraktion hat der Kollege Zillich jetzt das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden heute also über einen Informationszettel einer Pres- sekonferenz der Koalition, den wir nicht einmal kennen würden, wenn er nicht irgendwo vom Kopierer gefallen wäre. Das kann man so machen; dann muss man halt damit leben, dass vieles unklar ist und auch nicht ganz so ernsthaft wirkt. Der Finanzsenator ist gerade raus- gegangen – ich weiß nicht, ob er jetzt noch mehr von diesen Zetteln zum Verteilen holt, damit alle etwas vor- liegen haben. Sie haben sich also in der Koalition über Bundesgeld verständigt und haben eine lange Liste erstellt, die am Ende den Eindruck erwecken soll, sie sei ein Plan, um (Sven Heinemann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7435 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 das Geld aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes umzusetzen. Das ist sie natürlich nicht, und sie wird so, wie sie jetzt aufgeschrieben ist, natürlich auch nicht umgesetzt. Sie feiern sich für eine Liste, auf der natürlich viele sinnvolle Sachen stehen – das wäre auch komisch, wenn das nicht gelungen wäre –, die aber vor allem die Ansprüche auf Bundesgeld in den nächsten zwölf Jahren zwischen den Koalitionspartnern aufteilt. Darum ging es. Aber nicht einmal Sie selbst sollten das verwechseln mit einem Plan für die Stadt. Zunächst aber mal zur Einordnung: Das Sondervermögen beschert Berlin 5,2 Milliarden Euro, auszugeben in zwölf Jahren. Das ist eine Menge Geld, und Berlin kann diese Investitionsmittel gut gebrauchen. Wir erinnern noch mal daran, dass dieses Geld der Preis dafür war, dass die Schuldenbremse als Investitionsbremse nicht, wie es nötig gewesen wäre, Kollege Heinemann, abgeschafft wurde, sondern immer noch besteht. Es muss auch ein- ordnend gesagt werden, das Land bekommt durch das Sondervermögen knapp 435 Millionen Euro pro Jahr, wenn man es im Durchschnitt rechnet. Durch die Sen- kung der Körperschaftsteuer verliert das Land aber Hun- derte Millionen Euro. Aufwachsend sind das 550 Mil- lionen 2031 und über 700 Millionen 2032. Es sind also 435 Millionen Euro gewonnen, 700 Millio- nen Euro verloren. Wie gewonnen, so zerronnen, wäre demgegenüber eine echte Verbesserung. Da kann man nur sagen: Vielen Dank, CDU, vielen Dank, SPD. Vielen Dank für ein Steuergeschenk, das die öffentliche Hand ärmer und die Vermögenden reicher macht und weitgehend ohne investitionsfördernde Wir- kung bleibt. Aber gleichwohl sind 5 Milliarden Euro über zwölf Jahre eine Menge Geld und wären Anlass genug, sich Gedan- ken darüber zu machen, wie man denn für diese Zeit ein Investitionsprogramm strickt, das die Möglichkeiten einer Programmgestaltung über zwölf Jahre nutzt und abge- stimmt ist mit der Investitionsplanung, den Transaktions- krediten und mit den anderen Fördermitteln von Bund und Europa. Ja, man müsste sich noch einen Kopf ma- chen, wie diese Investitionsmittel effektiv und koordiniert umgesetzt werden. Vom Senat gibt es aber keine Aussa- ge, außer: Das wissen wir noch nicht. Können wir da vielleicht auf Erfahrungen zurückgreifen, zum Beispiel bei der Umsetzung des Konjunkturpa- kets II? – Ach nein, das ist viel zu lange her. Dieser Um- gang mit den Investitionen, sicherlich mit Ausnahmen, ist leichtfertig, ineffektiv, und wir können ihn uns nicht leisten. Wie sieht denn nun die Belegung aus, die wir uns anhand des Zettels der Koalitionsspitzen vorstellen sollen? Fin- den wir das strategische Programm mit klarer Schwer- punktsetzung über die nächste Dekade hinaus? Was ha- ben wir denn da? Wir haben hier eine Drohne, da ein Polizeiauto, hier einen Fernlenkmanipulator, hier ein paar Videokameras, da eine IT-Lösung, hier eine Rate für das Naturkundemuseum, da ein Fachverfahren. Das ist sicher alles irgendwie wünschenswert aus dem einen oder ande- ren Fachinteresse. Aber ist das Ausdruck einer strategi- schen Investitionsplanung? – Nein, das ist kleinteilig. Nein, das ist kurzfristig. Obwohl, wie kurzfristig es ist, wissen wir ja nicht. Wir wissen nicht, ob das Polizeiauto jetzt gekauft werden soll oder in zwölf Jahren. Das bleibt offen. Wie ist denn diese Belegung abgestimmt mit der Investitionsplanung? Sie haben keine Ahnung, es gibt keinen Hinweis. Aber das ist ja auch nicht wichtig. Es ging darum, Versprechen zu verteilen in der Koalition. Schauen wir weiter, Stichwort Baumentscheid: Das ist zweifellos strategisch; das kann man nicht anders sagen. Also ich, Kollege Heinemann, habe gelesen, dass da jetzt eine Milliarde Euro steht. Ich hoffe, die Bedenken hin- sichtlich der Förderfähigkeit, die man hier und da hört, erweisen sich als falsch. Aber zugesagt war doch über das Sondervermögen das Doppelte, oder? Kommen jetzt weitere 2 Milliarden Euro über den Kern- haushalt? Wir sind gespannt, was die Koalition da vorlegt und ob die gefeierten Versprechen gleich wieder gebro- chen werden sollen. Stichwort Bezirke: Für deren pauschale Förderung sollten ursprünglich 50 Millionen Euro jährlich darin enthalten sein. Jetzt sind es über zwölf Jahre noch durchschnittlich 19 Millionen Euro. Stichwort Fördermittel: Da schafft es der Senat, einen Haushalt vorzulegen, mit dem beim Klimaschutz dem Land 175 Millionen Euro an Fördermitteln direkt verlo- ren gehen und darüber hinaus weitere Verluste drohen, weil die Fördervorgaben nicht eingehalten werden kön- nen. Das war wohl niemandem aufgefallen. Da soll jetzt mit 20 Millionen Euro über das Sondervermögen nachge- bessert werden. Aber das reicht doch hinten und vorne nicht. Stichwort U-Bahn: Da hatte der Senat veranschlagt, die U3-Verlängerung zu bezahlen, auch wenn es wegen feh- lender Wirtschaftlichkeit keine Bundesförderung gibt. Das war wohl niemandem aufgefallen. Ist das jetzt berei- nigt? – Wir wissen es nicht. Ist das Sondervermögen das Instrument, auf Bundesförderung an anderer Stelle zu verzichten? Soll das so sein? Ich fände das falsch. Stichwort Brücken: Da dachte ich, nachdem wir den Senatsentwurf gesehen haben: Oh, das ist ein richtiger Schwerpunkt; da nutzt auch jemand das Sondervermögen (Steffen Zillich) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7436 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 so, um die Brückensanierung über die Zeit zu verteilen – man kann ja nicht alles gleichzeitig machen, hat mich der Finanzsenator belehrt –: Nein, nein, das ist zu viel Erwar- tung. Hier ist einfach noch all das ins Sondervermögen geschoben worden, was gerade veranschlagungsreif war. Ist denn das jetzt abgestimmt mit dem Masterplan Brü- cken und mit den Investitionsnotwendigkeiten über die nächsten zwölf Jahre? – Wir wissen es nicht. Stichwort Hochschulen: Hochschulen? Ja, stimmt, für Tegel ist jetzt hier etwas eingestellt. Ansonsten ist beim Thema Hochschulfinanzierung hier nichts zu sehen. Und wir haben ein Problem; wir haben ein Übergangsproblem. Im Haushalt gehen die Investitionen zurück, Projekte sind angehalten und warten auf die Hochschulfinanzierungs- gesellschaft. Wie die eigentlich aussehen soll, das wissen wir alles nicht. Stichwort soziale Infrastruktur: Soziale Infrastruktur? Man könnte meinen – wir haben gerade gestern eine Debatte über effiziente Steuerung von Sozialausgaben gehabt –, man könnte tatsächlich im Bereich der Unter- bringung teure ASOG-Unterbringungen sparen, wenn man selbst andere Angebote finanziert. Man könnte An- gebote finanzieren, damit Menschen, die volljährig sind, nicht mehr übers KJHG finanziert werden müssen. Aber dazu bräuchte man ja Investitionsmittel. Ist da was drin? – Nein. Stichwort Baukostensteigerung: Baukostensteigerung? Da hatte doch der Finanzsenator noch angekündigt, einen relevanten Teil nicht zu belegen, um für Baukostensteige- rungen vorzusorgen. Also bei dem Koalitionszettel ist das jetzt irgendwie verloren gegangen. Diese Idee hat es wohl nicht auf die Koalitionsliste ge- schafft. Also wenn wir mal ganz konservativ annehmen, dass wir eine 2,5-prozentige Baukostensteigerung pro Jahr haben, dann sind das in zwölf Jahren 34 Prozent. Wenn wir jetzt mal ungefähr eine Vorstellung haben, wie sich die Ausgaben über die Jahre verteilen, dann kann man, glaube ich, ohne zu hoch zu greifen sagen: Also ein Fünftel der Liste können Sie ohnehin gleich in den Skat drücken, weil es wegen der Baukostensteigerung nicht finanziert ist. Die Liste, die hier heute besprochen wird, enthält natür- lich sinnvolle Sachen – ich habe es gesagt –, aber dieser Koalitionszettel wird schon allein aus diesem Grund, den ich gerade genannt habe, auf keinen Fall so umgesetzt werden, wie er aufgeschrieben ist. Das ist keine Neuig- keit bei Haushaltsbeschlüssen der Koalition, sondern eher schlechte Angewohnheit. Aber um die Umsetzung ging es ja auch nicht. Eine neue Regierung braucht nach der Wahl eine finanzpolitische Strategie, ohne darf es nicht weitergehen. Sie muss mittelfristig ausgerichtet sein, und sie muss tragen. Da brauchen wir so schnell wie möglich einen Kassensturz. Der wird natürlich auch die Belegung des Sondervermögens betreffen. Da werden eine Konso- lidierungsstrategie und eine Prioritätensetzung über den Gesamthaushalt gemacht und natürlich auf diese Bele- gung angepasst werden müssen. Und der Zettel bleibt dann ein Zettel. Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat Frau Dr. Brinker jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn alle hier im Haus die zusätzlichen Bun- desmittel über 5,2 Milliarden Euro für Berlin als Sonder- vermögen feiern, sollte als erstes festgehalten werden: Es handelt sich um Sonderschulden. Es ist völlig gleichgültig, ob Bund oder Land am Ende Zinsen und Tilgung zahlen. Es ist immer das Geld der Steuerzahler und Geld, für das zukünftige Generationen haften und keine Entscheidungsmacht mehr haben. Schon bevor das Sondervermögen im Bundeshaushalt beschlossen wurde, gab es ernstzunehmende Warnungen hinsichtlich der Umsetzung. Führende Institutionen wie das ifo Institut oder das Institut für Deutsche Wirtschaft in Köln legten dar, dass das Sondervermögen kein Ver- schiebebahnhof aus dem normalen Haushalt sein darf. Investitionsmittel aus dem Kernhaushalt dürfen nicht ins Sondervermögen umgeschichtet werden, um sich einfach mehr Freiraum im Haushalt zu verschaffen. In der letzten Woche hat es dann aber jeder verstanden, der es verstehen will. Die Wirtschaftsweisen haben der Bundesregierung in Sachen Sondervermögen eine schal- lende öffentliche Ohrfeige verpasst. Sie forderten zu Recht gezieltere Investitionen nur dort, wo auch Wachstum gefördert wird, um die Konjunktur anzukurbeln. Genau das tut das Sondervermögen eben nicht. Gleichermaßen der Bundesrechnungshof: Auch er kriti- sierte die fehlenden Stellschrauben und fehlende Erfolgs- kontrollen, um nur einige Punkte zu nennen. Jetzt zu Berlin: Jeder, der sich in der Stadt bewegt, sieht den dringenden Investitions- und Sanierungsbedarf. Jeder ist betroffen, sei es durch lange Stauphasen auf der Auto- bahn, marode Schulgebäude, kalte Stadtbäder, insolvente (Steffen Zillich) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7437 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Krankenhäuser oder alte S-Bahn-Züge. Das alles sind aber Dinge, die nicht einfach so passieren. Das alles sind Fehler der bisherigen Regierungen, die sich offensichtlich alle keinerlei Gedanken gemacht haben über den Erhalt unserer Infrastruktur, sondern nur noch darum, welches NGO-Projekt noch zu finanzieren sei und wo und wie man am meisten Migranten unterbringen und versorgen kann. Dabei muss doch die Infrastruktur oberste Priorität haben. Die Menschen müssen sich in einer Stadt bewegen kön- nen von A nach B, egal ob auf der Straße oder auf der Schiene. Das Land Berlin, die Politik, wir alle sind doch verpflichtet, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Die Menschen müssen in der Stadt wohnen können, sie müssen medizinisch vernünftig versorgt werden, sie müs- sen anständig unterrichtet werden in sauberen Schulen. Die Menschen müssen sich auch wieder sicher fühlen mithilfe einer Polizei und einer Feuerwehr, die vollstän- dig und gut ausgestattet ist, denn die Stadt lebt genau von diesen Leuten, von diesen Menschen, die sich hier täg- lich, trotz der vielen Defizite, für unsere Stadt einsetzen. Die Politik der vergangenen Jahre und Jahrzehnte hat es geschafft, diese Menschen inzwischen massiv vor den Kopf zu stoßen, und da ist es völlig egal, unter welcher Farbe das Rote Rathaus regiert wird. Mit dem letzten Regierungswechsel 2023 wurden in Kai Wegner als neuen Regierenden Bürgermeister große Hoffnungen gesetzt. Die CDU-Wähler haben geglaubt, dass es endlich vorangeht nach jahrelanger links-grüner Dominanz und wirtschaftlichem Stillstand. Und was ist passiert? – Es wird weiter links-grüne Politik gemacht. Wie ist es sonst zu erklären, dass der größte Posten in der Belegung des Sondervermögens, über das wir heute reden, mit 700 Millionen Euro für die Anpflan- zung von Bäumen reserviert ist? Ist das die Priorität der CDU? Ernsthaft? Das versteht kaum ein Berliner, vor allem nicht die, die darunter leiden, dass die Ver- kehrswege nicht funktionieren, Krankenhäuser inzwi- schen Insolvenz anmelden und Unigebäude aufgrund maroder Bausubstanz geschlossen werden müssen. Herr Wegner! Sie haben Ihrem Koalitionsvertrag einen sehr wohlklingenden Namen gegeben: „Das Beste für Berlin“. Ist das also das Beste für Berlin? – Ich denke, nicht. Berlin ist als Hauptstadt nach wie vor eben nicht unser Wirtschaftsmotor in Deutschland, son- dern bleibt einer der größten Empfänger aus dem Länder- finanzausgleich. Was meinen Sie, wie lange die anderen Bundesländer noch in der Lage und vor allem willens sind, Berlin so zu subventionieren? Wie lange können sie das überhaupt noch? – Ihr Parteifreund Friedrich Merz tut inzwischen alles dafür, dass sich immer mehr Unterneh- men aus Deutschland verabschieden oder aber gleich Insolvenz anmelden. Was glauben Sie denn, wer dann das Geld erwirtschaftet, das von allen Regierungen immer so großzügig umverteilt wird? Man kann es nicht oft genug sagen: Ohne Wirtschaft keine Steuern, ohne Steuern kein funktionierender Sozial- staat. Sie machen mit dem Sondervermögen genau da weiter, wo Rot-Grün aufgehört hat; von Politikwechsel keine Spur, leider. Wer hätte sich das jemals vorstellen können, dass wir in Berlin Brücken sperren müssen, weil Einsturzgefahr besteht wegen maroder und ungepflegter Bausubstanz? Deutschland, ein Hochtechnologieland, schafft es nicht einmal, die laufende Wartung durchzuführen, Deutsch- land, das darauf vertraut, dass schon nichts passiert, und im Zweifel lieber Straßen und Brücken sperrt, statt recht- zeitig und planvoll zu sanieren. Muss es erst so weit kommen? Muss es so weit kommen, dass Verkehrswege gesperrt werden, Schulen ungepflegte Toiletten-/Wasch- räume haben? Muss es so weit kommen, dass Kranken- häuser vorsintflutliche Generatoren haben? Für die gibt es nicht mal Ersatzteile; sie werden nur noch am Leben erhalten durch das technische Know-how der wirklich tollen Mitarbeiter dort. Das ist doch eine Bankrotterklä- rung. Das alles sind notwendige Investitionen, die regulär aus dem Kernhaushalt finanziert werden müssten, wenn man das politisch wirklich will, wenn man echte Prioritäten setzt. Wenn man das nicht will, bleiben nur neue und mehr Schulden. Die Bürger haben gehofft, dass sich die CDU von den Linksregierungen der letzten Jahre abhebt; tut sie aber nicht. Stattdessen lässt sie sich von der SPD unter Druck setzen, egal ob auf Landes- oder Bundesebene. – Herr Wegner! Warum emanzipieren Sie sich nicht endlich von Ihrem Koalitionspartner und setzen sich hier wenigstens mehr durch? Die SPD ist auf dem Weg zur Kleinstpartei. Mit der können Sie wahrlich keinen Blumentopf mehr gewinnen. Nur 21 Prozent – haben wir gestern gehört – (Dr. Kristin Brinker) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7438 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 sind laut aktueller Umfrage mit der Arbeit dieses Senats zufrieden. Der absolute Tiefststand! Damit steht Berlin noch schlechter da als die Bundesregierung; das muss man erst mal hinbekommen. Diese Sonderschulden sind kein Zukunftsprogramm, sondern verschleiern weiter Haushaltswahrheit und -transparenz. Investitionen sind notwendig, selbst- verständlich, sie dürfen aber nicht in Schattenhaushalten versickern und sich damit der parlamentarischen Kontrol- le entziehen. Sie dürfen nicht dem bequemen Gedanken der linken Parteien erliegen, dass immer mehr Schulden das Maß aller Dinge sind. Schulden können ein Konjunk- turmotor sein, den dieses Land und unsere Stadt so drin- gend bräuchten – können. Dazu muss aber der Senat vorher seine Arbeit machen und Ordnung schaffen, auf- räumen, den gesamten Investitionsbedarf wirklich ermit- teln, Prioritäten festlegen, sich an Haushaltsordnung und Haushaltsgesetz halten und einen echten Investitionsplan aufstellen, der seinem Namen gerecht wird. Die Belegung des Sondervermögens beweist zum wie- derholten Mal, wie richtig und notwendig das Instrument der Schuldenbremse ist. Statt ausschließlich neue Projek- te zu finanzieren, finden wir – wir haben es schon gehört – viele alte Bekannte in der Liste, also doch Verschiebe- bahnhof, doch genau das, wovor viele renommierte Insti- tute gewarnt haben. Und wenn ich mir dann anschaue, dass die Investitionen in die Krankenhäuser aus dem Transformationsfonds des Bundes nur mit einem Platz- halter auf dieser Liste versehen sind, dann frage ich mich: Wie will dieser Senat die Gesundheitsversorgung in unse- rer Stadt sicherstellen? – Bereits drei Kliniken haben Insolvenz angemeldet vor Kurzem, die Betriebskostenfi- nanzierung der Kliniken ist völlig offen, und Sie lassen die Bundesmittel aus dem Transformationsfonds einfach liegen? Sollen Bäumen mit weißen Kitteln die Berliner in Zukunft verarzten? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Gehört zum Beispiel ein queeres Archivzentrum zu den dringend notwendigen Investitionen in unsere Infrastruktur? Ernsthaft? Und wenn Sie schon 750 Millionen Euro aus dem Son- derfonds in die Wohnraumförderung geben, dann sorgen Sie doch endlich auch dafür, dass Berliner eine Chance auf eine Wohnung in den landeseigenen Unternehmen haben, dass diejenigen eine Wohnung bekommen, die diese Stadt am Laufen halten, die für uns arbeiten von morgens bis abends, bei der Feuerwehr, bei der Polizei, in den Kliniken, in den Restaurants und Hotels dieser Stadt! Und hören Sie auf zu glauben, der Staat sei der bessere Unternehmer! Das ist er nicht, wie man an den derzeiti- gen Zuständen sehen kann und wie man vor allem aus der Geschichte lernen kann. Die DDR ist vor 36 Jahren in sich zusammengefallen, weil Ideologie kein Geld drucken kann und Wertschöpfung nur in einer freien Welt zu Wohlstand führt. Berlin hat in der Tat Besseres verdient. – Vielen Dank! Für den Senat spricht der Regierende Bürgermeister. – Bitte sehr, Herr Regierender Bürgermeister Wegner! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Ja, dieser Senat macht eine pragmatische Politik der Mitte. Ja, wir investieren in die Zukunft unserer Stadt. Und ja, genau mit dieser Politik werden wir verhindern, dass Sie, Frau Brinker, und Ihre Partei hier in dieser Stadt Verant- wortung übernehmen. Mit Ihrer Rede haben Sie einmal mehr deutlich gemacht, dass das das Beste für Berlin wäre. Berlin investiert. Berlin investiert so viel wie noch nie. Berlin steht am Beginn einer der größten Investitionsof- fensiven seiner Geschichte. Ja, das ist ein Modernisie- rungsschub; ein Modernisierungsschub, der unsere Stadt in den kommenden Jahren spürbar verändern wird: in der Infrastruktur, in der Lebensqualität und ja, im Alltag aller Berlinerinnen und Berliner. Wir investieren, und wir können investieren, weil die neue Bundesregierung ein Sondervermögen beschlossen hat; ein Sondervermögen, für das ich persönlich lange und intensiv, auch gegen Kritik und auch gegen Kritik aus meiner eigenen Partei, gekämpft habe. Ich war und ich bin davon überzeugt, dass wir in diesen herausfor- dernden Zeiten ein solches Sondervermögen aus Bun- desmitteln brauchen, weil wir sonst die dringend erfor- derlichen Investitionen gar nicht stemmen könnten – wir nicht in Berlin, aber auch in allen Bundesländern wäre das nicht möglich. Genau deshalb gab es ja im Bundesrat eine große Mehrheit für das Sondervermögen. Denn wir (Dr. Kristin Brinker) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7439 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 alle wissen, dass jahrzehntelang nicht investiert wurde, dass Investitionen in die Infrastruktur, in Straßen und Brücken, aber auch in Polizei- und Feuerwehrwachen, in Schulen und Hochschulen sträflich vernachlässigt wur- den. Das ändern wir jetzt. Es ist gut und richtig, dass die Länder gemeinsam mit dem Bund dieses Sondervermö- gen ermöglicht haben. 5,2 Milliarden Euro – das ist sehr viel Geld, und das ist ein echtes Investitionsprogramm für die Zukunft Berlins, ja ein Frischzellenprogramm. Wir investieren in wesentliche Bereiche. Und wir inves- tieren übrigens auch mit unserer Investitionsplanung, die wir im Parlament schon mehrfach beraten haben. Denn die Investitionsplanung war die Grundlage unserer Über- legungen im Senat und in der Koalition. Wir investieren in die Wohnungsbauförderung allein 750 Millionen Euro. Wir investieren damit in den sozialen Wohnungsbau. Wir finanzieren die Förderung von zusätzlich 5 000 neuen bezahlbaren Wohnungen pro Jahr. Mit dem Sonderver- mögen reparieren wir also nicht nur Brücken, sondern auch den kaputten Berliner Wohnungsmarkt, und das ist zwingend erforderlich. Aber wir investieren eben auch in Straßen und Brücken. Wir investieren in den öffentlichen Personennahverkehr, in die BVG. Wir erneuern damit unsere Infrastruktur, die über Jahre – ich will es noch mal betonen: über Jahre – sträflich vernachlässigt wurde. Warum haben wir denn die großen Probleme bei unseren Brücken in Berlin? – Weil über Jahrzehnte eben nichts gemacht wurde. Wir investieren, und das ist ein wesentlicher Punkt, in die Gesundheitsversorgung, also in unsere Krankenhäuser. Denn auch das ist ein Thema, das uns alle angeht: die Gesundheitsversorgung in Berlin. Wir werden mit 600 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Investitio- nen von 2,6 Milliarden Euro in unsere Krankenhäuser ermöglichen. Das ist ein Hebel, den wir nutzen, der wie- derum dazu führen wird, dass unsere Kliniken moderner werden, eine bessere Ausstattung bekommen, aber vor allen Dingen, dass die Berlinerinnen und Berliner eine sichere Versorgung bekommen. Das hat uns geleitet. Wir werden weiterhin, und das ist auch erforderlich, einen Schwerpunkt auf die Sicherheit unserer Stadt legen. Wir werden selbstverständlich auch hier investieren in die Sanierung von Polizeiabschnitten und -wachen, auch in den Fuhrpark. Die Berliner Polizei erhält neue Fahrzeuge, bessere Ausstattung und modernste Technik. Darüber hinaus gibt es endlich auch die Mittel für ein neues Kri- minaltechnisches Institut. – Liebe Iris Spranger, dafür hast du dich insbesondere eingesetzt. – Ich glaube, es ist ein starkes Signal für unsere Polizei, dass wir weiterhin unsere Polizei unterstützen, nicht nur in Worten, auch in Taten. Wir beschäftigen uns auch ganz häufig in diesem Parla- ment mit dem Thema häusliche Gewalt, Gewalt gegen Frauen. Es ist traurig, dass wir in Berlin weiterhin Frauenhäuser brauchen. Aber wir ermöglichen mit diesem Sondervermögen das zehnte Frauenhaus. Das ist gut, denn damit schützen wir Frauen vor häuslicher Gewalt, und das ist zwingend erforderlich. [Beifall bei der CDU und der SPD –
Prävention würde auch schützen!] Beim Sondervermögen, und das haben wir mit der Bun- desregierung, mit den Ländern gemeinsam besprochen und beschlossen, soll es natürlich in erster Linie um Zu- kunftsinvestitionen gehen, und wenn wir über Zukunft sprechen, dann müssen wir natürlich über die Stadt- entwicklung sprechen, und dann müssen wir über unsere Zukunftsorte sprechen. Ein Zukunftsort, ein Zukunfts- quartier ist natürlich das Zukunftsquartier in Tegel. Wir unterstützen die Entwicklung Tegels mit 370 Millionen Euro aus dem Sondervermögen, und wir stellen zusätz- lich 170 Millionen Euro bereit, damit die Berliner Hoch- schule für Technik dort angesiedelt und zu einem Anker- ort dieses neuen Quartiers wird. Viel zu lange gab es hier Unsicherheiten. Wir stellen jetzt Klarheit her für den Umzug der Berliner Hochschule für Technik nach Tegel. Aber wir investieren nicht nur in diese Hochschule, son- dern wir investieren auch in andere Hochschulen, in Wis- senschaft, in Forschung, in unsere Bildung. 200 Millio- nen Euro stellen wir für das Museum für Naturkunde bereit, 50 Millionen Euro für wichtige Investitionen an der Freien Universität und der Technischen Universität, 60 Millionen Euro für ein neues Schulsanierungspro- gramm. Ich freue mich auch ganz besonders, dass wir Geld aus dem Sondervermögen zur Errichtung eines Azubiwerks nach dem Vorbild des studierendenWERKs nutzen, denn Auszubildende sind genauso wichtig wie Studierende. Wir werden auch Mittel aus dem Sondervermögen neh- men, um den Sport zu stärken. Denn wir wissen alle: Der Sport ist für unseren sozialen und gesellschaftlichen Zu- sammenhalt von größter Bedeutung. Jede vierte Berline- rin und jeder vierte Berliner engagiert sich in Sportverei- nen, ist im Sport aktiv. Wir stellen Mittel in Millionen- höhe für ein Sportanlagensanierungsprogramm und, was mir wirklich wichtig war, wir stellen allein 50 Millionen Euro für Schwimmhallen zur Verfügung, denn wir haben in unserer Stadt viel zu wenig Schwimmangebote, (Regierender Bürgermeister Kai Wegner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7440 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 und wir haben viel zu viele Kinder, die das Schwimmen nicht lernen können. Dafür nehmen wir Mittel in die Hand. Eine echte Zukunftsinvestition! Und, das wurde angesprochen, wir investieren in Nach- haltigkeit und Klimaschutz, in den Umbau unserer Stadt zu einer resilienten Stadt. Dazu zählt neben dem Sonder- vermögen übrigens auch der Klimapakt, den der Senat in dieser Woche mit den 22 Landesunternehmen geschlos- sen hat, mit einem Volumen von 13,6 Milliarden Euro. Das ist der Unterschied zu früheren Zeiten: Sie von den Grünen haben viel über Investitionen und Klimaschutz geredet, Sie haben die Stadt ideologisch aufgeheizt. Wir dagegen meinen es in dieser Koalition zwischen CDU und SPD ernst mit dem Klimaschutz und investieren in diese Bereiche und investieren damit in die Zukunft Ber- lins, in ein lebenswertes Berlin, welches zusammenhält. Aus dem Sondervermögen stehen uns in den nächsten Jahren 5,2 Milliarden Euro zur Verfügung; 5,2 Milliarden Euro für eine moderne, für eine lebenswerte, für eine funktionierende Stadt. Wir wollen und müssen dieses Geld so schnell wie möglich auf die Straße bringen, aber auch in unsere Polizeiwachen, in die Schulen und Universitäten, in unsere Krankenhäuser. Deswegen brau- chen wir dringend weitere Reformen, Entbürokratisierung und mehr Dynamik. Wir müssen in Berlin, wir müssen in Deutschland schneller werden. Mit unserem Schneller- Bauen-Gesetz haben wir schon gezeigt, wie es gehen kann. Ich bin froh, dass die Bundesregierung einen Bau- Turbo beschlossen hat, der uns beim Bau der dringend benötigten Wohnungen auch helfen wird. Mit der Ver- waltungsreform werden wir Prozesse und Verfahren in Berlin deutlich beschleunigen, Schritt für Schritt. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir weitere Reformen brauchen, um schneller, besser und noch effizienter zu werden. Ich glaube, wir brauchen eine Reform der Ver- gabestruktur und des Vergaberechts. Wir arbeiten inten- siv daran, gemeinsam mit der Wirtschaftssenatorin. Wir machen uns darüber Gedanken, wie wir schneller und besser werden können, damit es schnellstmöglich gelingt, dieses Sondervermögen, diese 5,2 Milliarden Euro, für die Berlinerinnen und Berliner, für die Zukunft Berlins, für eine lebenswerte und zukunftsfähige Stadt einzuset- zen. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden. Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, freue ich mich, Soldatinnen und Soldaten des Landes- kommandos Berlin herzlich bei uns im Berliner Abge- ordnetenhaus begrüßen zu dürfen! Ich rufe auf lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz ge- fasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein, ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldun- gen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht min- destens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Für die CDU- Fraktion beginnt der Kollege Schmidt. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat, wie er plant, die Berliner Finanzämter strukturell zukunftsfest aufzustellen. Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Kollege Schmidt! Vielen Dank für die Frage! Sie nehmen wahrscheinlich Bezug auf die Presseberichterstattung in dieser Woche zur anstehenden Organisations- und Struk- turreform der Berliner Finanzämter, mit der wir eine Reihe von Fragen gleichzeitig beantworten und auf eine Reihe von Herausforderungen reagieren wollen, mit de- nen unsere Finanzämter konfrontiert sind. Vorweg will ich stellen, dass unsere Finanzämter aktuell Champions League spielen. Ich hoffe, darauf sind wir miteinander stolz. Sie zählen zu den leistungsfähigsten, zu den schnellsten bundesweit. Sie zählen, wie ich gelesen habe, auch zu den freundlichsten bundesweit. Das ist zunächst einmal eine Performance, die sich sehen lassen kann. Wir wer- den aber sicherlich nicht in den nächsten Jahren weiter (Regierender Bürgermeister Kai Wegner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7441 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Champions League spielen, wenn wir das nach den glei- chen Regeln tun wie bisher. Deswegen haben wir aufbauend zunächst einmal auf eigenen Erkenntnissen, aber auch einer sehr breiten Be- fragung unserer Beschäftigten in den Berliner Finanzäm- tern eine Reihe von Überlegungen entwickelt, wie wir sicherstellen können, dass wir die Performance unserer Finanzämter unter angespannten fiskalischen, aber auch demografischen Bedingungen weiter aufrechterhalten, wenn nicht sogar weiter steigern können, und wie wir gleichzeitig die Arbeitsbedingungen so sichern und ver- bessern, dass die Arbeit im Finanzamt auch zukünftig Freude macht und die Personalentwicklungsmöglichkei- ten dort so gegeben sind, dass einerseits Quereinstieg möglich wird, wo wir ihn brauchen, und andererseits Qualifikation gesammelt werden kann und Weiterent- wicklungsmöglichkeiten geschaffen werden, wo bis jetzt noch Barrieren gegeben sind. Insofern stehen wir vor einer sehr tiefgreifenden Reform unter der Überschrift „Finanzamt der Zukunft“, die auf der einen Seite klarmacht: Wir werden vom bisherigen Organisationsprinzip, der bisherigen Organisationsform, die im Kern bedeutete „Einer macht alles“ hin zu mehr Spezialisierung kommen. Wir nehmen wahr, dass die letzte Organisationsentwicklung, die noch unter der Überschrift „Finanzamt 2010“ stattfand, vor allem darauf gerichtet war – und das ist auch sehr nachvollziehbar –, in einem Zeitalter von Papierakten Wege zu verkürzen und auf die Weise, dass alle unsere Beschäftigten im Kern zu allen wesentlichen Aufgaben in der Lage waren, zu ver- meiden, dass Akten lange Wege in den Finanzämtern gingen. Das passte in die Zeit, ist aber nicht mehr die Antwort auf die vor uns liegenden Herausforderungen. Steuerrecht ist immer komplexer geworden. Die IT-Verfahren wurden auch immer diverser. Die einzelnen Anwendungen unterscheiden sich teilweise in ihrer Intui- tivität und anderen Benutzermerkmalen sehr deutlich. Deswegen sagen wir: Wir möchten künftig sicherstellen, dass Spezialisierung dafür sorgt, dass man sich auf eine Aufgabe konzentrieren kann. Da in der hochdigitalisier- ten Finanzamtswelt heute auch übergreifendes Arbeiten an einer elektronischen Akte schon die Realität ist, geht es nicht mehr um den langen Weg der Akte, sondern dadurch, dass jeder auf seinen Teil der Aufgabenwahr- nehmung konzentriert ist, schaffen wir Entlastung. Wir schaffen hier eben auch eine Möglichkeit, sich insgesamt nicht mehr Überforderungstatbeständen aussetzen zu müssen, die uns in der Beschäftigtenbefragung gespiegelt wurden. Wir sorgen gleichzeitig dafür, dass wir mit diesen Chan- cen der Digitalisierung auch weiteres Potenzial heben, effizienter Prozesse auszugestalten und insbesondere auch durch den Einsatz von Automatisierung und KI risikoorientiert einen besseren Output zu organisieren. Auch das ist ein starker Fokus dieser Organisationsre- form: eine stärkere Risikoorientierung in unterschiedli- chen Bereichen des Handelns unserer Beschäftigten und Finanzämter. Insofern sorgen wir durch die Reform nicht nur dafür, dass wir mit weniger Beschäftigten, die wir aufgrund der demografischen Entwicklung zu erwarten haben, weiter leistungsfähig bleiben, sondern auch dafür, dass wir im Idealfall die Erträge weiter steigern – dadurch, dass wir uns auf die Fälle konzentrieren und sie wirksamer bearbeiten, in denen Missbrauch und Rechts- verstöße wahrscheinlicher sind als in anderen. Auch das ist also ein wesentliches Merkmal dieser Organisationsre- form. Wir werden neue Arbeitswelten Einzug halten lassen, Schritt für Schritt, Stück für Stück. Wir werden die dafür notwendige technologische Ausstattung sichern. Das bedeutet, dass wir in einer Welt, in der Flächenverbrauch sinkt – auch dies ist ein Wunsch des Abgeordnetenhau- ses, mit dem wir uns intensiv beschäftigt haben –, künftig eine Reihe von angemieteten Standorten der Finanzämter aufgeben werden. Damit können wir uns auf die landes- eigenen, auf die Flächen im eigenen Bestand konzentrie- ren. Das bedeutet auch, dass Standorte sich verändern, dass Standorte umziehen, dass Standorte wegfallen wer- den, aber gleichzeitig ohne Verlust an Bürgerservice und an Leistungsfähigkeit. Das ist bei dieser gesamten Re- form eines der Leitmotive, mit denen wir zu tun haben. Also: Mehr Spezialisierung, Fokussierung auf attraktive Möglichkeiten der Personalentwicklung und attraktive Arbeitsbedingungen bei gleichzeitiger Erfüllung des Arbeitsauftrags, hier weniger flächenintensiv zu arbeiten, um unsere Arbeitsplätze unter modernen Rahmenbedin- gungen auszugestalten und anbieten zu können. All das bedeutet unter dem Strich, dass die Finanzämter am Ende dieses Prozesses, der bis Anfang der Dreißigerjahre rei- chen wird, für die vor uns liegenden Jahrzehnte gut auf- gestellt sein werden. Es heißt, dass wir auf den demogra- fischen Wandel und den Abgang einer hohen Zahl von Beschäftigten in den unmittelbar bevorstehenden Jahren eingestellt sein werden und dass wir auch darauf vorbe- reitet sein werden, dass wir neue technologische Mög- lichkeiten genauso nutzen, wie sie gedacht sind – indem sie Beschäftigte entlasten, anstatt für Überforderung zu sorgen, und indem sie dort für automatisiertes und risiko- orientiertes Arbeiten sorgen, wo das bisher noch nicht ausreichend der Fall ist. Insofern seien Sie gespannt auf die weiteren Schritte in der Umsetzung dieses Prozesses. Wir leiten das jetzt ein. Es findet nicht auf einen Schlag statt, und ich bin mir sicher, dass es auch durch das Abgeordnetenhaus eine sehr aufmerksame Begleitung erfahren wird. – Vielen Dank! (Bürgermeister Stefan Evers) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7442 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Vielen Dank, Herr Senator! – Die erste Nachfrage geht an den Kollegen Schmidt. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Senator! Ich habe Ihnen sehr aufmerk- sam zugehört. Vielleicht können Sie noch einmal skizzie- ren, was der Senat in diesem Zusammenhang unternimmt, um für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Ich habe vom Fokus auf Steu- ergerechtigkeit und insbesondere eine stärkere Risikoori- entierung bei der Setzung der Arbeitsschwerpunkte ge- sprochen. Wir werden im Zuge der Reform dafür sorgen, dass auch die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs stärker in den Mittelpunkt der Tätigkeit unserer Ämter vor Ort gerückt wird. Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung soll künftig direkt in den Ämtern stattfinden und dadurch auch sehr eng mit der Außenprüfung verzahnt sein, denn genau hieraus ergeben sich ja die Erkenntnisse, die am Ende dazu führen, in welchen Fällen eine Umsatzsteuer- Sonderprüfung zu relevanten Ergebnissen führen kann. Wir schaffen in jedem Amt eine zentrale Neuannahme- stelle, in der künftig durch einen Umsatzsteuerinspektor eine sofortige Risikoanalyse bei Eingang, bei Anmeldun- gen, bei Neuanmeldungen erfolgt. Auch das wird uns ermöglichen, sehr viel reaktionsschneller zu sein, was das Thema Umsatzsteuerbetrug angeht. Wir werden künftig die Prüfung von Kapitalgesellschaf- ten, die im Moment in den Kö-Ämtern – den nicht physi- schen Ämtern, wie wir sagen – konzentriert ist, in die physischen Ämter zurückholen. Es wird also in jedem Amt künftig auch die Prüfung von Kapitalgesellschaften geben. Auf diese Art und Weise stellen wir sicher, dass nicht mehr durch Rechtsformwechsel eines Spätis, eines Gastrobetriebs, was auch immer, eine Flucht aus der Prüfung oder Prüfungswahrscheinlichkeit stattfinden kann. Das ist einerseits eine Erhöhung der Effizienz in unserer Prüfungstätigkeit der Ämter, und andererseits hat es noch einen weiteren Nebeneffekt: Im Moment sind unsere Gastroprüfer in den physischen Ämtern gerade nicht mit den juristischen Personen konfrontiert, sie sind raus aus der Konzernbilanz und der Bilanzprüfung, und das hemmt ein bisschen die Personalentwicklung in Richtung der Kö-Ämter, dort, wo die großen Kapitalgesellschaften und sehr komplexe Konzernzusammenhänge geprüft werden. Dadurch, dass wir die Bilanzprüfung jetzt auch wieder in den physischen Ämtern mit verankern, werden wir diese Sorge, diese unsichtbare Barriere, dieses Hemmnis aufheben und auch attraktivere Entwicklungs- möglichkeiten und neue Personalgewinnungsmöglichkei- ten für die Konzernprüfungsbereiche, für die Kö-Ämter schaffen. Auch hier werden wir also sicherlich in Zukunft weniger Personalsorgen haben. Wir stärken die Vollstreckung ganz ausdrücklich, damit künftig festgesetzte Steuern noch konsequenter eingezo- gen werden können. Auch das ist Teil dieser Reform, die Fokussierung auf eine noch wirksamere, noch effizientere Vollstreckung. Natürlich ist unser Ziel, dass durch den Umstand, den ich beschrieb, dass wir künftig auch die Personalentwicklung im Bereich der Prüfungstätigkeiten stärken, das Thema der Außenprüfung eine weitere Un- terstützung und Stärkung erfährt. All das trägt dazu bei, dass Steuergerechtigkeit als ein Ausfluss dieser Struktur- reform ebenfalls sehr sichtbar und sehr wirksam werden wird. Das war mir im Gesamtzusammenhang auch ein sehr wichtiges Anliegen. Vielen Dank, Herr Senator! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Bocian. – Bitte schön!
Danke schön, Frau Präsidentin! – Welche Auswirkungen hat denn die Organisationsreform auf die Flächenver- bräuche der Finanzämter? Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Ich habe es eben gesagt: Auch hier folgen wir dem Arbeitsauftrag des Parlaments und dem eigenen Anspruch des Hauses. 15,4 Quadratmeter Flächenverbrauch pro Person sind der Anspruch, aller- dings recht selten erfüllt, wenn wir in der Breite einmal betrachten, wie Flächenverbrauche in unseren Behörden heute konkret ausgestaltet sind. Wir wollen mit der Re- form zeigen, dass es möglich ist, diese Vorgabe zu erfül- len. Wir werden eine Reihe angemieteter Standorte über die Zeit aufgeben. Wir werden Standorte zusammenfüh- ren, Standorte bündeln, und am Ende wird die Erfüllung dieser Auflage von 15,4 Quadratmetern pro Person ste- hen. Wir werden das künftige Finanzamt Mitte aus den Fi- nanzämtern Mitte/Tiergarten und Wedding zusam- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7443 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 menführen. Wir werden 2031 die Zusammenlegung der Finanzämter Tempelhof und Schöneberg zum Finanzamt Tempelhof/Schöneberg vollziehen. Wir werden 2033 dann den Abschluss erleben mit der Zusammenlegung der Finanzämter Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg. Das ist dann der Punkt, ab dem die Senatsverwaltung für Finanzen auch keine extern angemieteten Immobilien mehr in Beschlag nehmen wird. Insofern ist es die Erfül- lung mehrerer Aufträge, einerseits die Erfüllung des An- spruchs an den Flächenverbrauch pro Kopf und anderer- seits, was die Aufgabe angemieteter Standorte angeht. Ich gehe davon aus, dass ähnliche Organisationsreformen und Strukturüberlegungen gerade in allen Häusern angestellt werden, damit wir hier auch zügig Vollzug im Gesamt- umfang der Berliner Verwaltung erleben. – Vielen Dank! Vielen Dank! Für die SPD-Fraktion hat jetzt die Kollegin Golm die Gelegenheit zur Frage.
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Über welche aktuel- len Entwicklungen kann der Senat im Bereich Frauenpo- litik und Gewaltschutz berichten, insbesondere beim Ausbau von Frauenschutzplätzen und bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention? Frau Senatorin Kiziltepe, bitte schön! Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für Ihre Frage! Leider gehört im Jahr 2025 körperliche und sexualisierte Gewalt noch immer zum Alltag von Frauen. Die Zahl der Femizide ist erschre- ckend hoch und besorgniserregend. Die Bekämpfung von Gewalt an Frauen ist daher Kernaufgabe meines Hauses und liegt mir besonders am Herzen. Ein zentrales Vorha- ben ist dabei die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Wir haben die Umsetzung der Istanbul-Konvention ja auch in unserem 100-Tage-Programm am Anfang dieser Legislaturperiode gehabt. Ganz aktuell, erst Anfang die- ser Woche, hat der auf Staatssekretärsebene angesiedelte Runde Tisch „Istanbul-Konvention umsetzen in Berlin“ getagt und sich unter anderem mit dem Stand der Umset- zung des Landesaktionsplans Istanbul-Konvention be- fasst. Von den bislang priorisierten Maßnahmen befinden sich, das kann ich heute berichten, 74 Prozent in unterschiedli- chen Stadien der Umsetzung. Einige dieser Maßnahmen möchte ich hier gerne exemplarisch nennen. Im Zustän- digkeitsbereich meines Hauses haben wir die Beratungs- angebote in der Stadt deutlich ausgebaut, zum Beispiel mit der Einrichtung neuer Fachberatungsstellen in Span- dau bei Eulalia Eigensinn e. V. und in Marzahn-Hellers- dorf bei Matilde e. V., aber auch mit der Erhöhung der personellen Kapazitäten beispielsweise bei LARA und HÎNBÛN. Wir haben auch die Kinderbereiche in den Frauenhäusern deutlich ausgebaut und sind derzeit inten- siv mit der Vorbereitung der Inbetriebnahme von rund 55 neuen Schutzplätzen befasst. Im ersten Quartal 2026 erwarten wir, dass die ersten Frauen mit ihren Kindern hier einziehen können. Auch im Hinblick auf die strukturelle Ebene hat sich viel getan. Der Landesaktionsplan ist ja ein Querschnittsthe- ma. Auch die anderen Senatsverwaltungen sind hier, auch mit dem Runden Tisch, an Bord. Hier kann berichtet werden, dass zum Beispiel die Senatsverwaltung für Gesundheit im Jahr 2025 die Netzwerkstelle Gesund- heitsversorgung nach sexualisierter Gewalt bei S.I.G.- N.A.L. e. V. eingerichtet hat. Die Senatsverwaltung für Justiz hat Formate für den regelmäßigen Austausch von Akteurinnen und Akteuren im Kontext geschlechtsspezi- fische Gewalt sowohl im Bereich der Strafverfolgung als auch des Zivilrechts etabliert. Bei der Senatsverwaltung für Jugend wird mit den Jugendämtern ein Handlungsleit- faden zum Umgang mit häuslicher Gewalt im Rahmen der Arbeit der Jugendämter erarbeitet. Und in meinem Haus haben die Abteilungen für Soziales und für Integra- tion gemeinsam mit dem Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen einen neuen Screeningbogen zur erleichterten Erstidentifizierung und Erstregistrierung im Asylverfahren für besonders Schutz- bedürftige entwickelt. Ich freue mich ganz besonders darüber, dass wir gemein- sam mit der Senatsverwaltung für Inneres schon im April dieses Jahres multiinstitutionelle Fallkonferenzen zur Verbesserung des Gefährdungsmanagements in Hochrisi- kofällen implementiert haben. Das ist ein großer Erfolg, und ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Beteiligten bedanken. Um die weitere Umsetzung des Landesaktionsplans und die Weiterentwicklung seiner Maßnahmen gut zu beglei- ten, haben wir basierend auf einem Beschluss des Abge- ordnetenhauses auch ein Lenkungsgremium, ein Begleit- gremium eingerichtet, in dem Verwaltung, Zivilgesell- schaft und Menschen mit Expertise aus eigener Betrof- fenheit zusammenarbeiten werden. Dieses Gremium wird sich nächste Woche konstituieren. Die fachlichen Be- schlussempfehlungen, die dieses Gremium fasst, werden dann natürlich auch in den erwähnten Runden Berück- sichtigung finden. Das ist ganz wichtig, dass wir hier die (Bürgermeister Stefan Evers) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7444 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Betroffenenperspektive mit dabei haben. Mein Haus wird Ihnen gerne über die weitere Entwicklung berichten. – Danke schön! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die erste Nachfrage geht an die Kollegin Golm. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Ich frage: Inwiefern stellt der Senat den Frauen auch ein digitales Angebot zum Schutz vor Ge- walt zur Verfügung? Frau Innensenatorin Spranger, bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Herzlichen Dank! – Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Verehrte Frau Golm! Jeder Mensch – das hat die Senatorin schon gesagt – hat das Recht auf Si- cherheit ohne Gewalt, egal welchen Geschlechts, egal welchen Alters. Ich bin sehr froh, dass wir eine Möglich- keit gefunden haben, digital eine App zu entwickeln, die die Möglichkeit bietet, den Menschen, die von Gewalt bedroht sind, und das sind in erster Linie Frauen und Kinder, ein Hilfsangebot zur Seite zu stellen. Ich stelle im Ausschuss für Inneres regelmäßig die Kriminalitätsstatis- tik vor. In dieser Kriminalitätsstatistik sind 12 582 Fälle, die ich aktuell vorstellen musste. 79 Prozent dieser Fälle sind Frauen. Und zu Frauen gehören immer auch Kinder, die diese Gewalt miterleben und auch miterfahren. Und wir haben, und auch das musste ich berichten, 66 schwerstverletzte Frauen gehabt. Und wir haben neun getötete Frauen gehabt. Das alles zeigt uns, dass wir gemeinsam handeln müssen, dass wir uns gemeinsam vernetzen müssen. Und deshalb ist es gut, dass der Verein „Gewaltfrei in die Zukunft“ 2023 diese App entsprechend in das Land gebracht hat. Wir haben gemeinsam mit dem Bund, also Berlin und der Bund, dafür viel Geld in die Hand genommen. Wie ich hier schon so oft gesagt habe, jeder Cent, den wir dort investieren, ist gut investiert, denn diese App können Frauen herunterladen. Sie ist so gestaltet, dass sie dort Hilfsangebote finden, dass sie also auch schnell auf Hilfsangebote zurückgreifen können. Wir haben mehrere Hundert Polizistinnen und Polizisten speziell dafür ausgebildet, sodass sie, wenn sie in solche Situationen kommen, auch den Frauen diese App mit anbieten können, und ich muss Ihnen sagen, da bin ich auch der Justiz sehr dankbar, denn die Justiz hat gemein- sam mit uns nicht nur gesagt, was mit dieser App dann möglich ist, sondern wir haben die Möglichkeit durch ein Tagebuch das dann entsprechend auch gerichtsfest zu hinterlegen. Das Tagebuch wird geführt, ohne dass der Gewalttäter es merkt, und das ist gut so. Ich möchte, und ich denke, das hat auch die Senatorin gesagt, alle Frauen, die davon betroffen sind, noch einmal aufrufen: Gehen Sie zu Hilfsorganisationen, gehen Sie zu Organisationen oder zur Polizei! Alle wissen, wie wir damit umgehen müssen. Jede Frau, die von Gewalt be- troffen ist, geht erst relativ spät zum Gericht oder zu einer Hilfsorganisation. Wir haben die Zahl Sieben im Raum, also erst nach sieben Gewaltausbrüchen, meistens im eigenen Wohnraum, gehen die Frauen dann wirklich zu Hilfsorganisationen oder zeigen es an. Wenn wir damit erreichen können, dass diese Anzahl, ehe sie sich überwinden können, wirklich das auch anzuzei- gen – wenn wir das gemeinsam hinbekommen, dann haben wir viel gegen die Gewalt an Frauen und Kindern erreicht. – Danke schön! Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an den Abge- ordneten Ubbelohde. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Wann wird der Senat sich endlich dafür einsetzen, dass über eine Sicherung unserer Außengrenzen, über eine kontrollierte, geordnete Zuwanderung und über eine deutliche und konsequente Ausweisung von kriminellen Ausländern die Hauptgrün- de für Gewalt, insbesondere gegenüber Frauen, endlich abgestellt werden? [Zurufe von Vasili Franco (GRÜNE) und Martin Matz (SPD) –
Wo sind denn hier Außengrenzen?] Frau Innensenatorin Spranger, bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Ja, das frage ich mich jetzt auch gerade! Ich kenne nur Brandenburg, und mit Brandenburg sind wir eine Region. Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordne- te! Wir sprechen hier gerade über einen Tag gegen Ge- walt, wo wir gemeinsam eine Verantwortung für die Frauen haben, die Gewalt im eigenen Umfeld erleben (Senatorin Cansel Kiziltepe) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7445 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 müssen, wo Kinder entsprechend mit beteiligt sind. So etwas jetzt hier polemisch reinzubringen, finde ich eine Unverschämtheit, ehrlich gesagt. Sehr geehrte Frau Senatorin! Die Qualifizierung von Fragen von Abgeordneten hier als Unverschämtheit zu bezeichnen, steht Ihnen nicht zu. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Omar jetzt die Gelegenheit zur nächsten Frage. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich frage den Senat: Kann der Senat bestätigen, dass er beschlossen hat, bis zur Abgeordnetenhauswahl im nächsten Jahr keine der be- reits vereinbarten dezentralen Unterkünfte mit den Bezir- ken weiterzubauen oder voranzutreiben, und wenn ja, wie rechtfertigt der Senat diesen Schritt angesichts des anhal- tenden russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der damit jederzeit möglichen erneuten Zunahme der Ge- flüchtetenzahlen? Frau Senatorin Kiziltepe, bitte schön! Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Danke, Herr Abgeord- neter, für die Frage! Wenn es um die Unterbringung ge- flüchteter Menschen geht, ist meine Position hier, glaube ich, auch klar und deutlich. Die habe ich ganz oft wieder- holt. Auch als Koalition stehen wir gemeinsam zu einer verantwortungsvollen und tragfähigen Lösung. Ich kann immer nur wiederholen, die dezentrale Unterbringung ist für die Integration die beste Variante, vor Ort in den Kiezen, in den Nachbarschaften gelingt das eben auch besser. Ich kann auch sagen, dass wir in den kommenden Jahren weiterhin Menschen, die nach Berlin kommen, aufnehmen werden. Diese Menschen suchen Schutz, und sie werden ihn hier in Berlin auch erhalten. Berlin hat in den vergangenen Monaten deutliche Fort- schritte erzielt. Die Notunterbringung in Tegel konnten wir von über 6 000 auf rund 1 000 Plätze reduzieren. Die Zugangszahlen liegen aktuell deutlich unter den Zahlen der Vorjahre. Zugleich sind wir uns natürlich auch einig, dass wir die Situation bei veränderten Fluchtbewegungen, das ist alles sehr fragil und dynamisch, kurzfristig neu bewerten und Kapazitäten flexibel erweitern werden. Das kann zum Beispiel durch die Aktivierung bestehender oder Schaffung neuer Unterkünfte sein. So wollen wir gemeinsam in der Koalition auch eine verlässliche, be- darfsgerechte Unterbringung gewährleisten. Wichtig ist dabei auch, dass wir sicherstellen, dass Berlin auf die veränderten Rahmenbedingungen reagieren kann und auch auf steigende Ankunftszahlen vorbereitet ist und bleibt. Wir sehen nämlich durch Entscheidungen, die nicht in unserer Hand liegen, dass in den letzten Wochen, in den letzten Monaten auch mehr Männer aus der Ukrai- ne in Deutschland Zuflucht suchen, aber uns als Koalition ist auch ganz klar, das haben wir in den Gesprächen so festgehalten, dass wir diese Flexibilität haben und auch über weitere neue Unterkünfte entscheiden, schließlich wollen wir keine Turnhallen in Berlin belegen. Darauf haben wir uns in der Koalition verständigt. Was noch besprochen wurde, ist, wie es mit der Finanzierung weitergeht. Da bin ich auch glücklich darüber, dass wir jetzt mehr Mittel zur Verfügung haben, um auch quali- tätsgesicherte Unterkünfte vorzuhalten und die Menschen gut unterzubringen. Ihre Frage zu den einzelnen Standorten kann hier aktuell noch nicht beantwortet werden. Derzeit prüfen wir, wie und mit welchen Verpflichtungen die einzelnen Standorte belegt sind. – Danke schön! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die erste Nachfrage geht an den Kollegen Omar. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Senatorin! Allerdings haben Sie meine Frage leider nicht beantwortet, und Ihre Position interes- siert mich hier nicht, sondern mich interessiert der Be- schluss des Senats. Deswegen werde ich es noch mal versuchen: Wie erklärt der Senat seinen Beschluss und den Verweis auf angeblich sinkende Bedarfe, wenn der aktuelle LAF-Bericht vom 17. November, also vor drei Tagen, ausdrücklich von einer angespannten Platzsituati- on spricht und der Senat selbst bis 2030 mit bis zu 100 000 wohnungslosen Menschen, darunter viele Ge- flüchtete, rechnet, die untergebracht werden müssen? Frau Senatorin, bitte schön! (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7446 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Danke, Herr Abgeord- neter! Es ist im Übrigen kein Senatsbeschluss, sondern ein Beschluss des Koalitionsausschusses. Solch ein Be- schluss ist auch keine Rechtsgrundlage für ein Verwal- tungshandeln. Es muss dann später auch einen Senatsbeschluss geben, aber das, was Sie hier angesprochen haben, ist eben ein Beschluss des Koalitionsausschusses. Deshalb sagte ich ja, dass wir in der Prüfung dessen sind. Und nach abge- schlossener Prüfung wird es auch einen – – genau – Senatsbeschluss dahingehend geben. Aber diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, und wir wer- den sie dann über die weiteren Standorte, die Planungen informieren. – Danke schön! Die nächste Frage geht an den Kollegen Mirzaie. – Bitte schön!
Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Wie recht- fertigt der Senat sein Vorhaben der gesonderten Beschu- lung geflüchteter Kinder in diesen Massenunterkünften vor dem Hintergrund des rechtlichen Anspruchs eines jeden Kindes auf gute Beschulung in Regelschulen? Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Kollege Mirzaie! Ich freue mich im- mer wieder über die Debatte, denn Ihre Fachkolleginnen und -kollegen im Bildungsausschuss entscheiden sich von Ausschuss zu Ausschuss neu, ob sie eher die übervollen und überbelegten Klassen thematisieren oder die Beschu- lung in den Willkommensschulen. [Beifall bei der CDU –
Wie wäre es, wenn Sie beides lösen? –] Ich sage Ihnen dann immer wieder: Eine Entscheidung müssen wir treffen, und unter Ihrer Regierungsbeteili- gung und -verantwortung hat gar keine Beschulung der Kinder und Jugendlichen in Tegel und Tempelhof stattge- funden. Sie wissen ganz genau, dass ich diese Entscheidung auch unter dieser Prämisse getroffen habe, dass wochen- und monatelang insbesondere die Kinder in Tegel, damals waren es noch knapp 1 000, auch noch unter Ihrer Ent- scheidung und Regierungsverantwortung keine Beschu- lung erfahren haben. Wir haben damals dann entschieden, wie Sie es gerade gesagt haben: Jedes Kind hat einen verfassungsmäßigen Anspruch darauf, beschult zu wer- den. Deshalb ist auch diese zentrale Beschulung ent- schieden worden. Wir haben übrigens inzwischen die Situation, dass wir nicht mehr auf P10, also auf dem Standort Tegel, sind, sondern dort, wo auch in der Vergangenheit die Anna- Lindh-Schule untergebracht war. Das heißt, wir sind im Air-Berlin-Gebäude am Saatwinkler Damm. Ich lade Sie immer ein, da einmal vorbeizuschauen. Das hat mitnich- ten die Struktur einer Containerschule, sondern auch unter Ihrer Verantwortung, damals unter Ihrer Bezirks- stadträtin, ist die Anna-Lindh-Schule in diesem Air- Berlin-Gebäude untergebracht worden. Jetzt sind da die Kinder und Jugendlichen aus Tegel, und es findet ein sehr reger Ganztag und eine reguläre Beschulung statt. – Vie- len Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! Die nächste Frage geht an die Linke, und da an die Kol- legin Eralp. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Ich frage den Senat, was er beziehungs- weise der Regierende Bürgermeister unter anderem dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und Amaro Foro antwortet, die in einem offenen Brief zu Recht den Rück- tritt Ihres CDU-Kollegen Husein wegen seiner rassisti- schen und angesichts des Holocausts an Roma und Sinti geschichtsvergessenen Aussagen forderten? Herr Regierender Bürgermeister, bitte schön! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Frau Präsidentin! Liebe Frau Eralp! Erstens steht es mir nicht zu, Aussagen von Abgeordneten zu bewerten. Aber ich sage in aller Klarheit: Dieses Wording würde ich mir nicht zu eigen machen. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7447 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Vielen Dank! – Dann geht die erste Nachfrage an Frau Eralp. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Es ging mir vor allem darum, was Sie dem Zentralrat und den Selbstvertretungen antworten. Und wie stehen Sie zu der zivilgesellschaftlichen Forde- rung nach dem Bleiberecht für Romnja und Sintizze aus historischer Verantwortung, wie es beispielsweise Jüdin- nen und Juden zu Recht in der Vergangenheit erhielten und Teil der letzten rot-grün-roten Richtlinien der Regie- rungspolitik war? Herr Regierender Bürgermeister, bitte schön! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Dieser Senat steht auch unter meiner Führung im engen Austausch mit dem Zentralrat zu unterschiedlichen Themen. Sie kennen die Diskussionen um den Gedenkort, wo es um eine neue S- Bahn-Strecke geht und vieles mehr. Wir sind da in einem sehr guten Austausch. Wir als Bundesrepublik, aber auch das Land Berlin, haben hier eine Verantwortung für die Sinti und Roma. Und dieser Verantwortung wollen wir gerecht werden und werden wir gerecht. Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! – Dann geht die nächste Nachfrage an den Kollegen Wesener. – Bitte schön!
Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin und Herr Regie- render Bürgermeister! – Wie positioniert sich der Senat denn zu den diffamierenden Äußerungen des Abgeordne- ten Husein über den Träger BildungsBausteine e. V., der auf der Grundlage der Beirats- und Juryempfehlung über den Aktionsfonds öffentlich gefördert wird? Frau Senatorin Wedl-Wilson, bitte schön! Senatorin Sarah Wedl-Wilson (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da- men und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Abgeordneter Wesener! Zu privaten Äußerungen auf Social-Media- Kanälen oder zu Mails, auf die sich ein Journalist bezieht und aus denen er seine Schlüsse zieht, werde ich mich hier nicht äußern. Jedoch eines möchte ich an dieser Stel- le ganz klar und deutlich sagen: Unsere Jurys werden mit angesehenen Fachleuten und Expertinnen und Experten besetzt,– – und wir distanzieren uns davon, dass die Juryentschei- dungen infrage gestellt werden. – Herzlichen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! Dann geht die Frage für die AfD-Fraktion an den Abge- ordneten Trefzer. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Am Mittwoch letzter Woche fand an der Technischen Universität Berlin eine Veranstaltung der Gruppierung Studis gegen Rechts statt, auf der eine Verhinderung der Gründungsveranstaltung der geplanten neuen AfD-Jugendorganisation am 29. November in Gießen nicht nur propagiert, sondern auch organisiert wurde. Ich frage den Senat: Warum konnte diese Veranstaltung stattfinden, obwohl ich die TU auf die drohende Neutrali- tätsverletzung hingewiesen und mir der Senat in einer Anfrage im Februar erklärt hatte, dass die Überlassung von Räumen an Studis gegen Rechts zukünftig für Veran- staltungen, die absehbar gegen die Neutralitätspflicht verstoßen würden, rechtswidrig ist und nicht mehr ge- nehmigt werden würde? [Zuruf von der AfD: Hört! Hört! –
Da sind die Unis gar nicht eingeknickt vor den Drohungen von rechts – skandalös!] Frau Senatorin Dr. Czyborra, bitte schön! Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wir haben diese Frage auch schon im Wissenschaftsausschuss ausführlich debat- tiert. Es liegt in der Verantwortung der Hochschulpräsidi- en, solche Raumfragen zu bewerten und selbstverständ- lich dafür zu sorgen, dass hier die gebotene Neutralität eingehalten wird. Ich hatte das im Ausschuss schon aus- geführt, aber selbstverständlich ist es so, dass es in der Verantwortung der Hochschulautonomie liegt, zu bewer- ten, ob es sich hier um einen solchen Verstoß handelt oder nicht. Dazu werden die Informationen, die den Prä- sidien vorliegen, entsprechend bewertet. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7448 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Die HU hat zum Beispiel ganz klare Kriterien für die Bewertung einer solchen Raumvergabe und ist zu dem Ergebnis gekommen, eine solche Raumvergabe nicht zu genehmigen; die FU genauso. An der TU hat man das anders bewertet und hat eine Veranstaltung mit Auflagen zugelassen und hat ganz deutlich kommuniziert, welche Auflagen das sind, hat diese Veranstaltung entsprechend begleitet, um einzuschreiten. Es gibt Hinweise darauf, dass sich an diese Auflagen nicht gehalten worden ist und dass es insofern im Rahmen dieser Veranstaltung durch- aus zu einer Verletzung der Neutralitätspflicht gekommen sein könnte. Wir werden das selbstverständlich auch besprechen. Aber, wie gesagt, es ist Aufgabe der Hoch- schulpräsidien, in solchen Graubereichen zu bewerten, ob die Neutralität verletzt wird oder mutmaßlich verletzt wird und dann eine Entscheidung zu treffen. Da kann man tatsächlich unter Umständen auf Grundlage unter- schiedlicher Informationen zu verschiedenen Auffassun- gen oder Entscheidungen an der Stelle kommen. Von drei Hochschulen haben zwei eine Absage entschieden, und eine hat das nicht getan, weil unter Umständen Informati- onen, die vorlagen, in diesen Graubereichen unterschied- lich bewertet wurden. Ich habe dazu, glaube ich, auch schon im Ausschuss alles gesagt. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Abgeordneten Trefzer. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Die Veranstaltung an der TU war nicht die erste Veranstaltung, auf der die Verhinderung dieser Veranstaltung, dieses Gründungs- parteitag, organisiert wurde. Es fanden zahlreiche andere Veranstaltungen statt. Während wir hier reden, werden an der – Herr Trefzer! Es müsste eine Frage werden.
– FU-Mensa Tickets für die Busfahrt nach Gießen ver- kauft. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Sehr gut!] An der HTW fand eine Veranstaltung in einem anderen Raum statt, obwohl man geeignete Maßnahmen ergreifen wollte. Deswegen frage ich: Warum greift die Rechtsauf- sicht in diesen Sachen nicht entschiedener ein? Frau Dr. Czyborra, warum lassen Sie das laufen? Das passiert jeden Tag, und dieser Rechtsverstoß geht weiter. [Zurufe von den GRÜNEN –
Was würdet ihr rumheulen, wenn es andersherum der Fall wäre!] Frau Senatorin Dr. Czyborra, bitte schön! Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Ich habe den Eindruck, dass die AfD eine sehr große Angst davor hat, dass Studierende nach Gießen fahren könnten, um gegen einen Parteitag zu demonstrieren. Ich glaube, das ist das gute Recht. Sie sind diejenigen, die doch hier permanent das Thema Cancel-Culture aufrufen und versuchen, so zu tun, als könne man seine politische Meinung nicht äußern und sich nicht politisch betätigen. Wir sind sehr froh, dass es in unserer Gesellschaft junge Menschen gibt, die sich für den Erhalt der Demokratie einsetzen und ihr Recht auf Meinungsfreiheit und auch politische Betätigung in Anspruch nehmen. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir dafür stehen, dass wir eine regelbasierte Ord- nung haben, und so etwas wie Hochschulautonomie, Meinungsfrei- heit, Wissenschaftsfreiheit kann man nicht mal so und mal so bewerten. Mal stellen Sie sich hin und verteidigen hier eine angeblich angegriffene Hochschulautonomie. Jetzt wollen Sie, dass hier seitens des Senats gegen stu- dentisches Engagement eingegriffen wird, weil es Ihnen nicht gefällt. Ich habe gesagt, Sie können sich darauf verlassen, dass wir für diese regelbasierte Ordnung stehen und dass wir selbstverständlich auch diese Fragen mit den Hochschulen erörtern, wo es unserer Ansicht nach viel- leicht zu fehlerhaften Auslegungen dieser Neutralitäts- pflicht gekommen sein könnte. Das werden wir natürlich besprechen. Wir stehen für diese regelbasierte Ordnung, und deswegen haben unsere Hochschulen auch Regeln, nach denen sie solche Raumvergaben bewerten. Wie gesagt wundert es mich aber doch, dass Sie das hier zum wiederholten Mal zum Thema machen. (Senatorin Dr. Ina Czyborra) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7449 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Es zeigt mir doch, dass Sie offensichtlich eine große Angst davor haben, wenn sich junge Menschen gegen die Gründung einer Jugendorganisation engagieren, deren Vorgängerin immerhin auch zu Recht nicht mehr existiert, von einer Partei, die zumindest in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextremistisch einge- stuft wurde. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN –
Was ist das denn für eine Einschätzung vom Senat! –
Da muss man sich nicht mehr wundern!] Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die zweite Frage geht an den Kollegen Mirzaie. – Bitte schön!
Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank auch an den Senat für diese klare Positionierung und diese klare Haltung, die wir als grüne Fraktion natürlich ausdrücklich unterstützen. Was unternimmt denn der Senat an weiteren konkreten Schritten, damit Rechts- extreme und Faschisten unter dem Deckmantel einer angeblichen Neutralität nicht mehr weiterhin Druck auf Studierende ausüben, sie sogar persönlich mit sogenann- ten Hausbesuchen vor Ort bedrängen? Was kann der Senat machen, damit die Hochschule auch weiterhin ein Raum ist, in dem Demokratie gelebt werden kann und Rechtsextreme nicht noch mehr Einfluss gewinnen? Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Das war jetzt eine Frage, die sich weit über den Wissen- schaftsbereich hinaus erstreckt hat. Selbstverständlich tun wir als Senat insgesamt, also mit der Kollegin Justizsena- torin, mit der Kollegin Innensenatorin, mit allen in die- sem Senat, alles dafür, damit sich junge Menschen frei von Repressionen, Angriffen und Übergriffen im Rahmen der Meinungsfreiheit und des Rechtsstaates äußern kön- nen, ohne dass sie angegriffen werden. Das gilt auch für Menschen, die Auffassungen vertreten, die uns nicht gefallen, die zugelassene Parteien in diesem Hause zum Beispiel vertreten. Auch da sorgen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dafür, dass die Meinungsfreiheit gilt. Wir unterscheiden aber nicht danach, ob uns eine Mei- nung gefällt oder nicht, sofern sie sich im Rahmen unse- rer rechtsstaatlichen Ordnung bewegt, und tun alles dafür, auch auf dem Campus, das sich alle Studierende dort sicher bewegen können und frei sind von Diskriminie- rung, Übergriffen und Bedrohungen. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die Runde nach der Stär- ke der Fraktionen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Mög- lichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden wir hier löschen. Ich gehe davon aus, dass alle die Gelegenheit hatten, sich einzudrücken, und beende die Anmeldung. Dann darf ich die ersten Namen verlesen. Das sind der Abgeordnete Omar, der Abgeordnete Ubbelohde, der Abgeordnete Zander, die Abgeordnete Eralp, der Abge- ordnete Schenker, der Abgeordnete Dr. Efler sowie die Abgeordnete Brychcy. Ich nehme nicht an, dass wir wei- tere Fragen schaffen werden. Dann können wir starten, und die erste Frage geht an den Kollegen Omar. – Bitte schön! – – Die erste Frage geht an den Kollegen Omar, und das Mikro ist auch da.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Entschuldigung, ich habe den Ton nicht gehört. – Die Frage lautet: Ich frage den Senat, was der Umstand, dass der Senat die Zentral- und Landesbibliothek und deren möglichen Umzug in die Galeria-Immobilie am Alex nicht im Sondervermögen berücksichtigt hat, für die Zukunft der ZLB, aber auch für die Zukunft des Warenhausstandorts Alex bedeutet. Frau Senatorin Wedl-Wilson, bitte schön! (Senatorin Dr. Ina Czyborra) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7450 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Senatorin Sarah Wedl-Wilson (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Omar! Der aktuelle Stand für einen künftigen Platz für die Zentral- und Landesbibliothek an einem Ort in unse- rer Stadt: Das ist ein Vorhaben, das wir dezidiert voran- treiben. Es ist auch ein großer Wunsch, dass wir diese beiden Standorte der Zentral- und Landesbibliothek an einem zentralen Ort zusammenführen können. Sie haben den Standort Alex angesprochen. Der aktuelle Stand ist, dass die Kulturverwaltung die BIM mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem privaten Investor beauftragt hat. Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Es fanden bereits mehrere Verhandlungsrunden statt. Wir suchen natürlich nach einer nachhaltigen zukünftigen Lösung für die ZLB, eine der meistbesuchten Kultureinrichtungen der Stadt, die genau an einem solchen Ort ganz perfekt aufgestellt wäre. Sie haben zum Sondervermögen gefragt. Wir sind mitten in Verhandlungen, und daher wäre es politisch im Mo- ment nicht vermittelbar, da wir jetzt immer noch Gesprä- che führen und keine konkreten Zahlen auf dem Tisch haben, einen uns nicht bekannten Bedarf in das ohnehin schon vielfach überbuchte Sondervermögen hineinzu- bringen. Die letzte Entscheidung über die Mittelvergabe im Sondervermögen liegt aber selbstverständlich hier beim Haushaltsgesetzgeber im Abgeordnetenhaus. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Omar. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Ausführungen! Da die Wirtschaftssenatorin aber in der letzten Ausschusssit- zung mitgeteilt hat, dass sie sich für den Vorgang nicht mehr zuständig fühlt, frage ich den Senat, mit welcher Zielsetzung und politischen Prokura die Verhandlungen von Kulturverwaltung und BIM mit der Commerz Real AG stattfinden. Frau Senatorin Wilson, bitte schön! Senatorin Sarah Wedl-Wilson (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt): Danke schön, Frau Präsidentin! – Lieber Herr Abgeord- neter Omar! Wir haben in unserem Senat einen klaren Ressortzuschnitt. Die erste und wichtigste Aufgabe mei- ner Senatskollegin Franziska Giffey ist es, hier am Alex die Arbeitsplätze zu sichern. Meine Aufgabe ist es, einen zukunftsfähigen, zentralen Ort für die ZLB zu finden. – Danke schön! Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Wesener. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Senatorin! Bezah- len müssten Sie einen solchen Ankauf so oder so. Ich frage deshalb: Treffen Medienberichte zu, dass der Senat den Verkauf von mindestens einer der beiden ZLB-Bestandsimmobilien am Blücherplatz und in der Breite Straße erwägt? Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehr- ter Herr Kollege Wesener! Wie Sie den Ausführungen der Kultursenatorin entnehmen können, ist die Frage der Zukunft der ZLB erstens eine sehr komplexe und seit vielen Jahren bewegte und zweitens nicht allein auf einen Standort bezogen zu beantworten, sondern sie wird am Ende, glaube ich, ein ganzes Bündel von Fragestellungen beantworten müssen. Das ist ausdrücklich auch die Per- spektive für die Standorte der ZLB zur jetzigen Zeit, also der Amerika-Gedenkbibliothek und des Standorts in der Breite Straße. Ich persönlich lege auch großen Wert darauf, dass diese Frage mitbeantwortet wird und dass wir hier nicht dazu kommen, lediglich nur eine Aussage darüber zu treffen, ob gegebenenfalls die ZLB, an welchen Standort auch immer, umziehen soll, sondern insbesondere auch, was mit den bisherigen Standorten geschehen soll, denn auch dort gibt es erkennbar Handlungsbedarfe, und ungelöste Fragen in diesem Zusammenhang möchte niemand offen im Raum stehen lassen. Vielen Dank, Herr Senator! Dann geht die nächste Frage an den Abgeordneten Ubbe- lohde. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Angesichts von Unter- bringungs- und Betreuungskosten für Migranten in Höhe von rund 2 Milliarden Euro im Jahr 2024 und zusätzli- chen 1,2 Milliarden Euro in den nächsten Jahren sowie Miet- und Nebenkosten von bis zu 85 Euro pro Person Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7451 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 frage ich den Senat: Wie rechtfertigt der Senat diese Ausgaben, während sich Berlin in einer massiven Haus- haltskrise befindet und Mittel für dringende Investitionen durch hohe Sonderkredite finanziert werden? Herr Senator Evers! – Bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Mit Verlaub, wir haben es hier mit gesetz- lichen Verpflichtungen des Landes Berlin zu tun, wenn es um die Unterbringung dieser Menschen geht. Wir reden nicht davon, dass wir hier Kühlschränke in ein Lager stellen, sondern wir reden darüber, dass wir Menschen unterzubringen haben und dazu als Land verpflichtet sind und dieser Verpflichtung selbstverständlich auch im Rahmen unserer individuellen Zuständigkeiten nach- kommen. Insofern stellt sich nicht die Frage, ob das Land Berlin frei darüber entscheiden kann, hier das notwendige Geld bereitzustellen, sondern es stellt sich die Frage, in wel- cher Art und Weise und in welcher Form der Unterbrin- gung wir diesen gesetzlichen Verpflichtungen nachkom- men. Das unterscheidet sich, je nach Rechtskreis und je nachdem, mit welchen Umständen wir vor Ort zu tun haben, von Standort zu Standort. Aber Sie können sicher sein, dass wir gerade als Finanzverwaltung natürlich, ebenso wie die zuständige Fachverwaltung, einen genau- en Blick darauf haben, was die Kostenstrukturen vor Ort sind und wie sich hier möglichst effizient und möglichst wirkungsorientiert die knappen Haushaltsmittel zum Einsatz bringen lassen. Vielen Dank! – Die erste Nachfrage stellt der Abgeordne- te Ubbelohde.
Wie wird der Senat die Gesundheitsversorgung dieser Menschen, aber vor allem der Berliner Bürger in Zeiten langer Wartezeiten auf Behandlungstermine und allge- meiner Ressourcenverknappung im Gesundheitswesen sicherstellen? Diese Frage beantwortet Frau Senatorin Kiziltepe. – Bitte schön! Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Frage! Stefan Evers hat das Grund- sätzliche dazu schon gesagt. Es sind gesetzliche Ver- pflichtungen. Wir sind als Bundesland verpflichtet, Men- schen auch menschenwürdig unterzubringen. Dazu gehört auch die Beschulung der Kinder. Dazu gehört die Ge- sundheitsversorgung dieser Menschen, und dieser Ver- pflichtung kommen wir in Berlin auch nach. – Danke schön! Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt die Abgeord- nete Kapek. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Gestatten Sie mir die Vorbemerkung: Angesichts des drohenden katastrophalen Winters in der Ukraine und der drohenden humanitären Katastrophe brauchen wir eher mehr und nicht weniger Unterkünfte in Berlin. Meine Frage an den Senat, an den Regierenden Bürger- meister: Was planen Sie denn oder wie gedenken Sie, künftig die Aufgaben von Herrn Broemme zu gestalten, der für die Koordination der Geflüchtetenunterkünfte hier extra ins Amt gehoben wurde und dies nun scheinbar nicht mehr ist? Diese Frage beantwortet der Regierende Bürgermeister selbst. – Bitte schön! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Lassen Sie mich an dieser Stelle einmal sagen, und ich bin sehr dankbar da- für, dass wir es in dieser Koalition hinbekommen haben bei einer schwierigen Situation mit einer extrem hohen Ankunftszahl, dass wir zu jeder Zeit die Situation der Geflüchteten im Griff hatten, dass wir Menschen ein Dach über den Kopf geben konnten und dass wir mit Herrn Broemme einen Unterstützer hatten, der uns in der Kommunikation mit den Standorten, mit den Bezirken auch sehr geholfen hat. Für uns als Berliner Senat ist diese Herausforderung, diese Verantwortung stets eine gemeinsame gewesen, und ich darf Ihnen sagen: Das wird auch so bleiben, denn wir werden uns das Fluchtgeschehen weiter genau anschauen. Die Senatorin hat vorhin gesagt, dass die Ankunftszahlen derzeit rückläufig sind. Das zeigt, dass die Maßnahmen (Carsten Ubbelohde) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7452 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 der Bundesregierung hier auch wirken. Deswegen haben wir weniger Druck. Deswegen gucken wir uns trotzdem das Fluchtgeschehen weiter an. Was ganz konkret die Personalie des Beauftragten an- geht, werden wir das im Senat besprechen. Wir werden gemeinsam besprechen, wie wir da weiter verfahren wol- len. Dazu kann ich heute noch nichts sagen, aber wir sind da im Austausch. Vielen Dank! Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Zander. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Meine Frage betrifft die Berliner S-Bahn, und zwar, ob es erste Kennzahlen gibt, wie sich die vom Senat initiierte Taskforce insbesondere auf die Verbesse- rung des Betriebs der Berliner S-Bahn auswirkt. Bitte schön, Frau Senatorin Bonde! Senatorin Ute Bonde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abge- ordneter Zander! Vielen Dank für die Frage! In der Tat war es so, dass, als die S-Bahn Schwierigkeiten auf der Stadtbahn hatte, ich die S-Bahn, die DB InfraGO und auch den Konzernbevollmächtigten zu einem Gespräch eingeladen habe. Daraufhin ist eine Taskforce gegründet worden. Im August hatten wir als Höhepunkt bei der S- Bahn 34 667 Ausfallkilometer. Im Oktober waren es zwei Drittel weniger, minus 58 Prozent, nur noch 14 691 Aus- fallkilometer. Der Trend setzt sich auch im November fort. Mit Stand zum 7. November waren es lediglich 335 Ausfallkilometer. Vielen Dank! – Der Abgeordnete stellt die erste Nachfra- ge. – Bitte schön, Herr Zander!
Vielen Dank! – Welche besonderen Ursachen für die Störungen konnten denn identifiziert werden, und konn- ten diese auch behoben werden? Bitte schön, Frau Senatorin! Senatorin Ute Bonde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abge- ordneter Zander! Die Gleisfreimeldeanlagen waren ge- stört. Diese Fehler sind dann kurzfristig anstehend. Die Fehlersuche zu Störeinflüssen im Stromkreis ist dadurch dann sehr stark eingeschränkt. Die Störungssuche im Gleis verhindert den Zugverkehr und kann immer nur kurzzeitig erfolgen. In den betroffenen sieben Abschnit- ten wurden Tagessperrpausen notwendig, um die entspre- chenden Inspektionen und Wartungen dann auch durch- zuführen. Man kann diese Inspektion teilweise nur am Tag durchführen, weil besonderes Licht erforderlich ist. Das geht in der Nacht bei Dunkelheit nicht. Dies ge- schieht und geschah nur unter Berücksichtigung der be- stehenden Fahrgastbelange. Natürlich haben die S-Bahn und die DB InfraGO immer darauf geachtet, wie sehr die Beeinträchtigung der Fahrgäste tatsächlich erfolgt. Die Vorgaben für die Wartung und die Inspektion wurden entsprechend angepasst. Dadurch ist dieser Erfolg erzielt worden, dass wir jetzt nur noch so geringe Ausfallkilome- ter haben – ich habe es geschildert –, zwei Drittel weniger im Oktober als im August aufgrund der von mir angesto- ßenen Taskforce. Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt wieder die Abgeordnete Kapek.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Mit Verlaub, Frau Se- natorin, aber vor dem Hintergrund von 300 Störfällen am Tag bei der S-Bahn und massiven Ausfällen für Fahrgäste tagtäglich kann man hier nicht von Erfolg sprechen. Deshalb frage ich Sie: Wann und vor allem in welcher Form, auch finanziell im Haushalt eingepreist, werden wir denn wieder mit einem Normalbetrieb der S-Bahn rechnen können? Denn Sie versuchen uns hier die Krise als Erfolg zu verkaufen. Bitte schön, Frau Senatorin Bonde! Senatorin Ute Bonde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abge- ordnete Kapek! Das ist keine Frage der finanziellen Mit- tel, sondern das ist Frage der Möglichkeiten, die der DB InfraGO zur Verfügung stehen. Die DB InfraGO hatte vor, das technische System erst Mitte 2035 auszutau- schen. Aufgrund meiner Intervention hat sich die DB InfraGO jetzt bereit erklärt, dieses System bereits 2028 (Regierender Bürgermeister Kai Wegner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7453 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 auszutauschen, und vorher sind entsprechende Aus- schreibungsverfahren und Vergabeverfahren erforderlich, sodass es nicht schneller gehen kann. Das ist auch ein voller Erfolg – neben den spontanen Maßnahmen, die ergriffen worden sind –, dass die DB InfraGO sich jetzt bereit erklärt hat, schon 2028 mit dem Austausch zu be- ginnen und nicht erst Mitte der Dreißigerjahre. Vielen Dank! Wir schaffen noch eine Frage, und die stellt die Abgeord- nete Eralp. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Plant der Senat, einen Ankauf des soge- nannten Steglitzer Kreisels, wie es Dienstag der Regie- rende Bürgermeister ankündigte, zu erwägen? Und inwie- fern ist das mit dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf ab- gestimmt? Der dort zuständige CDU-Baustadtrat Stein- hoff sagte gestern öffentlich, er wisse davon nichts und das würde auch nicht stattfinden. Bitte schön, Herr Senator Evers, Sie haben das Wort! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Frau Ab- geordnete! Unsere landeseigenen Wohnungsunternehmen sind angehalten, permanent den Markt zu beobachten, zu sondieren und zu prüfen, ob sich wirtschaftlich vertretba- re, sinnvolle Opportunitäten ergeben, die uns die Stär- kung des landeseigenen Wohnungsbestandes erlauben. Zu Einzelheiten dessen werde ich aber hier sicherlich keine Stellung nehmen. Vielen Dank! – Frau Eralp darf nun die erste Nachfrage stellen. – Bitte schön!
Wie wollen Sie sicherstellen, dass Sie bei einem mögli- chen Ankauf nicht übers Ohr gehauen werden, und am Ende realisieren, dass dort bezahlbare Wohnungen und soziale und kulturelle Infrastruktur entstehen? Bitte schön, Herr Senator Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Sollte eines unserer Unter- nehmen zu dem Ergebnis kommen, dass sich in diesem Fall eine sinnvolle Portfoliostärkung anbietet – was ich nicht weiß, und persönlich hätte ich da auch Skepsis –, dann ist selbstverständlich dieses Unternehmen gefordert, das auch plausibel darzulegen. Dann ist die Sinnhaf- tigkeit, die Wirtschaftlichkeit des Geschäfts zur Überprü- fung zu bringen, einerseits durch uns, andererseits auch immer durch die kritische Begleitung des Hauses. Das ist mehrfachen Kontrollen unterworfen. Insofern habe ich hier keinerlei Sorge. Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt der Abgeord- nete Ubbelohde. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wie gedenkt denn der Senat im Fall eines Erwerbs die zahlreichen juristischen Ansprüche von Wohnungskäufern gegen die Adler Group abzulösen? Bitte schön, Herr Evers, Sie haben das Wort! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Ich habe ja bereits angedeutet, dass unsere Unternehmen sehr strengen Kriterien unter- worfen sind, wenn es um die Plausibilisierung von Marktgelegenheiten zur Portfoliostärkung geht. Sicher- lich ist dieser Gesichtspunkt einer, der bei der Überprü- fung der Wirtschaftlichkeit eines solchen Vorschlags, wenn er denn überhaupt von einem unserer Unternehmen aktuell untersucht wird, intensiv betrachtet würde. Vielen Dank! – Damit ist die Fragestunde für heute been- det. Wir kommen zu lfd. Nr. 3: Prioritäten gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Ich rufe auf (Senatorin Ute Bonde) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7454 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 lfd. Nr. 3.1: Priorität der AfD-Fraktion Tagesordnungspunkt 39 Antifa-Bewegung zerschlagen: Finanzierer offenlegen – Zellen verbieten – Symbolik untersagen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2715 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Weiß, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Brand- anschlag auf die Stromversorgung in Treptow-Köpenick, von dem 50 000 Menschen sowie Schulen und Pflege- heime tagelang betroffen waren, die totale Zerstörung des Jagdschlosses der Familie Thurn und Taxis durch Brand- vorrichtungen und der mittlerweile fünfte Brandanschlag auf das Auto des AfD-Bundestagsabgeordneten Bernd Baumann sind nur ein Ausschnitt des linksextremisti- schen Terrors der letzten Zeit, der unter dem Namen der sogenannten Antifa immer brutaler, immer radikaler und immer menschenverachtender in unserem Land wütet und dem endlich entschlossen entgegengetreten werden muss. [Beifall bei der AfD –
Bravo!] Im Jahr 2024 sind allein die linksextremistischen Strafta- ten gegen die AfD explosionsartig angestiegen, von 150 Fällen im Jahr 2023 auf 2 245 Fälle im Jahr 2024. Das ist ein Plus von 475 Prozent. Darunter waren schwe- re Körperverletzungen, Brandanschläge, Morddrohungen und systematische Einschüchterungen. Und wer in die- sem Hause der Meinung ist, dass dies Ausdruck legitimen Protests wäre, der hat den Boden des demokratischen Rechtsstaats längst verlassen und stellt sich aktiv auf die Seite der Terroristen. Die Bekennerschreiben der Antifa zeigen ein klares Selbstverständnis: Bildet 1, 2, 3, viele Hammerbanden! All you damn MAGA freaks, you will follow Kirk to hell! – Das ist das Wording der RAF. Und genau so lief deren Entwicklung ab: zuerst Gewalt gegen Sachen, und dann wurden politische Gegner exekutiert. Die Parallelen sind offenkundig, und deshalb gilt für die AfD ganz klar: Wir dürfen die Entstehung einer RAF 2.0 niemals zulas- sen. Deshalb führt an der Zerschlagung der Antifa kein Weg vorbei. Das Oberlandesgericht Dresden hat bereits 2023 festge- stellt, dass die sogenannte Hammerbande um Lina E. als kriminelle Vereinigung agiert. Der Bundesgerichtshof hat dies 2025 bestätigt. Der Rechtsstaat erkennt also, dass wir es mit Strukturen zu tun haben, die Paragraf 129a Straf- gesetzbuch erfüllen können, also Terrorismus. Dennoch kein Grund für Abgeordnete von Grünen und Linken, allen voran Frau Katrin Göring-Eckardt, sich nicht offen solidarisch mit dem in Ungarn befindlichen Simon T. zu zeigen. Ein Beleg dafür, wie weit die Sympathien für gewalttätige linke Milieus in Teilen der Altparteien ge- wachsen sind. Und nun geschah in der letzten Woche etwas, das die deutsche Bundesregierung, der Berliner Senat nicht igno- rieren können: Die USA haben die Antifa-Ost als auslän- dische Terrororganisation eingestuft, genau wie Al-Qaida und die PKK. Ungarn hat bereits zuvor Antifa-Gruppen als terroristisch eingestuft. Das niederländische Parlament hat einem entsprechenden Antrag zugestimmt. Nur Deutschland und Berlin als Hochburg linksextremen Terrors schauen wei- ter weg. Stattdessen beschäftigt man sich mit aussichtslo- sen Verbotsverfahren gegen die nach Umfragen stärkste Partei und unterstützt die Antifa im Kampf gegen die Meinungsfreiheit durch Angriffe auf alternative Medien. Das ist Ihre Politik. Denn die linksextreme Antifa hat im Parlament ja längst ihre Vertreter sitzen. Für SPD, Grüne und Linke ist Linksextremismus kein Gegner, sondern ein Randphä- nomen, das politisch geduldet, relativiert oder sogar indi- rekt ideologisch geteilt wird. Genau das war bereits im letzten Koalitionsvertrag, in der letzten Legislatur sicht- bar. Da wurde Linksextremismus ja nicht einmal als eigenständiges Sicherheitsproblem benannt. Und wie die Verzahnung von linksextremen, gewalttätigen Antifa- Strukturen, staatlichen Institutionen und linken Politikern ineinandergreifen, kann man aktuell sehr gut an der Hasskampagne gegen die Gründung der AfD- Jugendorganisation erkennen. Da rufen Antifa-Gruppen zum Widerstand gegen den Gründungskongress auf, um diesen zu verhindern, was übrigens eine Straftat darstellt. [Beifall bei der AfD –
Warum tragen Sie den Höckeorden eigentlich nicht?] Da werden Hotels, Dienstleister und Mitarbeiter der Ver- anstaltungshalle von der terroristischen Antifa bedroht und eingeschüchtert. Da werden Räumlichkeiten an der TU, HU und FU linksextremen Antifa-Gruppen zur Ver- fügung gestellt, um dort in Rotfrontkämpfermanier Ge- sinnungsgenossen darauf einzuschwören – Zitat –, „die Stadt Gießen zum Brennen“ zu bringen, wie es auf Indy- media heißt, während Abgeordnete dieses Hauses vor Ort frenetisch Beifall klatschen, unterstützt ganz offensicht- lich vom Senat in Person von Frau Czyborra, wie wir heute erfahren haben. Wer so agiert, hat jedes Recht verloren, sich als Verteidiger der Demokratie auszuge- ben. (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7455 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Wir fordern Sie deshalb auf, der Antifa endlich wirksam entgegenzutreten. Und sollten Sie es nicht tun, die AfD wird es zukünftig ganz gewiss tun. Das ist ein Verspre- chen. Für die CDU-Fraktion hat nun der Kollege Dregger das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Weiß! Es ist, glaube ich, zuträglich für die Überzeugungskraft und die Glaub- würdigkeit Ihrer Argumentation, wenn sich Ihre Energie nicht nur gegen eine Ausrichtung des Extremismus wen- den würde, sondern gegen alle, und wenn Sie sich mit dem gleichen Eifer gegen Rechtsextremismus artikulieren würden, wie Sie es gegen Linksextremismus tun. Das kann ich bisher nicht feststellen. [Beifall bei der CDU und den GRÜNEN –
Dann müsste er sich selbst abschaffen!] Es war die Kommunistische Partei Deutschlands, die in den 1930er-Jahren den Begriff Antifaschismus als politi- schen Kampfbegriff eingeführt hat. Dieser Kampfbegriff wurde nicht nur gegen die rechtsextremistische NSDAP eingesetzt, sondern er richtete sich in gleicher Weise gegen die republiktreuen Kräfte wie die Eiserne Front, zu der auch die SPD gehörte. Auch sie wurde von der links- extremistischen KPD als faschistisch bekämpft. Wir alle wissen, wohin der gewalttätige Kampf der totalitären Weltanschauungen geführt hat. Die demokratischen Kräf- te im Reichstag hatten gegen NSDAP und KPD keine Mehrheit mehr. Das war der erste Schritt in die Katastrophe. Das sollte uns Warnung sein. Nie wieder dürfen Rechtsextremisten und Linksextremisten zusammen die Mehrheit haben. Auch heute richten Linksextremisten den Begriff Antifa- schismus nicht nur gegen Rechtsextremismus, sondern gegen unseren demokratischen Rechtsstaat. Diese linke Antifa ist undemokratisch, gewaltorientiert und auf den Umsturz des demokratischen Systems ausgerichtet. Laut Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz schreckt sie nicht vor Straftaten wie Sachbeschädigungen, Brandstiftungen, Körperverletzungen und in Einzelfällen dem Tod von Menschen zurück. Das übergeordnete Ziel der Antifa ist der Umsturz der bestehenden demokrati- schen Gesellschaftsform, die als kapitalistisch und fa- schistisch verunglimpft wird. [Beifall bei der CDU und der AfD –
Merken Sie, dass Sie ins selbe Horn blasen wie die AfD?] Die Antifa ist verfassungsfeindlich. Sie ist eine Gefahr für den inneren Frieden unseres Landes. Es besteht kein Zweifel: Es muss ebenso konsequent bekämpft werden wie rechtsextremistische und islamistische Bedrohungen. Genau das geschieht: Der Verfassungsschutz und der polizeiliche Staatsschutz schützen unser Land vor diesen wie auch vor allen anderen Extremisten. Wir werden durch die Gesetzesnovelle die Befugnisse des Verfas- sungsschutzes zu Finanzermittlungen erweitern, die für das Erkennen von Verflechtungen, Strukturen und Netz- werken wichtig sind. Wir werden die Erhebung von Be- standsdaten von Telekommunikationsunternehmen ge- statten, ebenso wie den Zugriff auf informationstechni- sche Systeme. Wir stärken den Verfassungsschutz als Frühwarnsystem der Demokratie. Gleiches gilt für den polizeilichen Staatsschutz. Das LKA 8 arbeitet an der Verhinderung und Bekämpfung politisch motivierter Straftaten des Phänomenbereichs Islamismus. Es führt staatsschutzspezifische Finanzer- mittlungen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Ter- rorismusfinanzierung durch. Das LKA 5 bekämpft poli- tisch motivierte Kriminalität von Linksextremisten eben- so wie von Rechtsextremisten. – Ich bitte das, Herr Kol- lege Weiß, einfach einmal zur Kenntnis zu nehmen und hier nicht Legendenbildungen zu verbreiten, dass es hier keinen politischen Konsens im Kampf gegen diesen poli- tischen Extremismus gäbe. Das ist falsch. Wir stellen das tagtäglich mit unserem Landeskriminalamt unter Beweis. Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten Schulze?
Von wem? Des Abgeordneten Schulze der Fraktion Die Linke. (Thorsten WeiĂź) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7456 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025
Bitte schön! Bitte schön!
Herr Schulze, ja klar!
Herr Kollege Dregger! Vielen Dank, dass Sie das zulas- sen! Ich habe gerade noch einmal, weil Sie den Verfas- sungsschutz erwähnt haben, nachgeschaut: Ist Ihnen bewusst, dass selbst der Verfassungsschutz darauf hin- weist, dass seine Einstufung und Analyse sich nur auf einen kleinen Teil desjenigen Spektrums bezieht, den man mit dem Begriff Antifa umreißen kann, dass es sehr viele Gruppen gibt, die sich sehr verdient machen, auch um die Demokratie, die auch unter dem Label Antifa laufen? Ist Ihnen das bewusst, dass selbst der Verfas- sungsschutz das anerkennt?
Der Verfassungsschutz hat den zweiten Teil Ihrer Frage nicht bestätigt. Das ist jetzt Ihre Interpretation. Das lesen Sie in keinem Verfassungsschutzbericht. Ich kann nur warnen, dass wir Begrifflichkeiten benutzen, die von Extremisten besetzt worden sind. Darüber müssen wir uns im Klaren sein. Deswegen habe ich auch auf die Entstehungsgeschichte in den 1930er-Jahren hingewie- sen, als dieser Begriff eigentlich entstanden ist, von wem er benutzt worden ist und mit welcher Zielsetzung er benutzt worden ist. Er ist mit der Zielsetzung, wie ich ausgeführt habe, be- nutzt worden, nicht etwa nur Rechtsextremisten zu be- kämpfen wie die NSDAP, sondern er richtete sich gegen die Weimarer Republik, gegen die republiktreuen Kräfte, auch gegen die SPD. Das dürfen wir nicht verwischen. Wir müssen an den historischen Tatsachen festhalten. Durch unsere umfassende Polizeirechtsreform stärkt die Koalition aus CDU und SPD auch die Früherkennung und die Abwehr von Gefahren aus den extremistischen Bereichen. Wir haben die Lehren aus der deutschen Ge- schichte des 20. Jahrhunderts gezogen. Wir schützen unser Land gegen jede extremistische Gefahr. Ich möchte jetzt abschließend noch einmal darauf hinwei- sen, es ist immer auffällig: Die Linksfraktion oder die Linkspartei arbeitet sich unentwegt am Rechtsextremis- mus ab und die AfD arbeitet sich unentwegt am Linksext- remismus ab. Das ist doch auffällig. Es kann doch keine ernsthafte Extremismusbekämpfung geben, die sich auf rechten, linken oder islamistischen Extremismus be- schränkt. Das ist doch völlig unglaubwürdig. Die Wahr- heit ist doch, dass unsere freie Gesellschaft von allen Extremisten bedroht wird und dass es keine Unterschiede gibt, dass es keine guten Extremisten gibt. Deshalb, mei- ne Damen und Herren von Linkspartei und von AfD: Wir werden unseren demokratischen Staat schützen gegen alle Gefahren des politischen Extremismus, des rechtsextremistischen, des linksextremistischen und des islamistischen Extremismus. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für eine Zwischenintervention hat der Abgeordnete Weiß nun das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Kollege Dregger! Es ist richtig: Jede Art von Extremismus ist abzulehnen und zu bekämpfen, aber dass Sie allen Ernstes mir oder meiner Fraktion die Frage stellen, warum wir uns so stark auf den Kampf gegen Linksextremismus oder die Antifa fokussieren, kann doch nicht Ihr Ernst sein. Es gibt keine Partei in diesem Land, die tagtäglich diesem Terror aus- gesetzt ist. Ihre Partei hat das im Zuge des letzten Wahl- kampfes einen Tag lang erleben müssen, was wir jeden Tag erleben. Da sind Sie mit eingezogenem Schwanz davongelaufen und diesem Kulturkampf ausgewichen. Das machen wir jeden Tag durch. Dementsprechend ist es auch verständlich, dass wir uns im Schwerpunkt diesem Kampf widmen wollen. Herr Dregger! Ich habe es fast erwartet, deswegen habe ich mir das natürlich vorher auch herausgesucht. Es ist leider mit Ihrer Partei – wie so oft – immer das Gleiche. Sie sind Ankündigungsweltmeister. Sie sagen viel und machen wenig. Ich habe einmal geschaut, was Ihre Par- tei – namentlich sogar Sie selbst –, der ich übrigens den Kampf gegen den sogenannten Antifaschismus gar nicht absprechen will, dazu verabschiedet hat. Da gibt es ein Papier vom 42. Landesparteitag der CDU, unterschrieben Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7457 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 von Ihnen und dem heutigen Senator Evers. Da führen Sie über mehrere Seiten aus: „Linke Gewalt ist Hassgewalt. Linke Gewalt ist Ausdruck von Ignoranz und Intoleranz.“ – et cetera. Sie werfen der rot-grün-roten Koalition vor, auf dem linken Auge blind zu sein. Sie bemängeln, Prä- ventionsprogramme gegen Linksextremismus existieren auf Landesebene nicht. Sie scheitern regelmäßig an den linken Parteien et cetera. Über drei Seiten führen Sie das aus. Es ist schon ein biss- chen her, es ist von 2017. Ich weiß nicht, ob sie diese Forderungen irgendwann erneuert haben, aber wenn wir in den aktuellen Koalitionsvertrag hineinschauen – der letzte war eine Katastrophe, Linksextremismus tauchte da nicht einmal auf – wissen Sie, was im aktuellen steht? – Darin steht: „Wir werden bestehende Programme um Präventi- on von Linksextremismus weiterentwickeln.“ Während Sie sich im aktuellen Koalitionsvertrag in einem riesigen Absatz über Rechtsextremismus ausmären, kommt Linksextremismus jetzt genau einmal vor. Sie schreiben da: Auch Linksextremismus stellt eine gesell- schaftliche Herausforderung dar, gegen die wir vorgehen werden. – Immer noch gibt es im Land Berlin neun Pro- jekte und Initiativen, die sich ausschließlich mit dem Phänomen Rechtsextremismus beschäftigen, zusätzlich zu diversen anderen Programmen, die das nebenher ma- chen. Es gibt seit diesem Jahr – und nicht einmal vom Senat initiiert, sondern von der Gedenkstätte Hohen- schönhausen – genau ein einziges Programm, das sich dem Linksextremismus widmet. Darin steht – ich zitiere: „Linksextremismus – ein streitbares Konzept in der päda- gogischen Praxis?“ Wenn das Ihr glaubwürdiger Kampf gegen den Links- extremismus sein soll, dann bleibt uns wirklich nichts anderes übrig, als auf die AfD zu setzen. – Danke! [Beifall bei der AfD –
Ganz stark!] Der Abgeordnete Dregger erhält nun das Wort für eine Widerrede. – Bitte schön!
Danke schön, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Kollege Weiß! Ich kann nachvollziehen, dass sich die AfD hier auch als Opfer linker Gewalt sieht – so, wie sich auch schon Linke als Opfer rechter Gewalt sehen muss- ten. Wir können aber nicht Politik aus Selbstbetroffenheit machen. Wir machen Politik ja nicht für uns, sondern für das Volk. Das bedeutet, dass wir nicht nur durch die Brille unserer eigenen Wahrnehmung agieren dürfen, sondern das Ge- samte sehen müssen. Und das bedeutet: Wir können nicht unterscheiden zwischen gutem und schlechtem Extre- mismus, zwischen rechtem oder linkem oder islamisti- schem. Wir müssen ihn an allen Stellen bekämpfen, und zwar klar und deutlich und restriktiv. Deswegen ist das auch genau das, was diese Koalition macht. Ihr gesamter Vortrag – und auch Ihr Antrag – entbehrt ja der Fakten der tatsächlichen Bekämpfung des Extremismus durch das LKA. Ich habe Ihnen die Struktur des LKA 5 ja dargelegt. Dort wird der Linksextremismus in gleicher Weise adressiert wie der Rechtsextremismus und der islamistische Extremismus. Das gilt übrigens auch für die Arbeit unseres Verfas- sungsschutzes. Deswegen ist das, was Sie hier vortragen, was Sie zu skandalisieren versuchen, bar jeder Realität. Es ist schlichtweg Unfug, und Sie können sich darauf verlassen, dass wir hier als die politischen Kräfte der Mitte aus staatsbürgerlicher Verantwortung dafür sorgen werden, dass Extremisten hier nicht die Macht übernehmen und dass Ihre Aktivitäten mit allen rechtsstaatlichen Mitteln im Keim erstickt werden. Das gilt für alle, und wir ma- chen da eben keine Unterschiede, denn im Ergebnis sind die Extremisten alle gleich, ganz egal, ob sie von rechts kommen, von links kommen oder aus dem islamistischen Spektrum. Wir werden unseren Job machen, und das tun wir auch. Deswegen haben Sie da nichts zu kritisieren. – Herzlichen Dank! Vielen Dank! – Jetzt hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Mirzaie das Wort.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen von Links- fraktion, SPD und CDU! Heute vor 80 Jahren haben die Nürnberger Prozesse begonnen. Die Prozesse also, die dafür gesorgt haben, dass Deutschland antifaschistisch wird und antifaschistisch bleibt. Die AfD will also Antifaschismus verbieten und liefert damit mal wieder einen weiteren Beweis dafür, wie wich- tig die Prüfung der Verfassungstreue der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht ist. Wir werden uns auch wei- terhin für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ein- setzen. Meine grüne Fraktion war so nett, mir fünf Minuten für diese Rederunde einzuplanen. Ich will aber ganz ehrlich zu Ihnen sein: Selbst fünf Minuten wären schon zu viel der kostbaren Lebenszeit für diesen rechtsextre- men Showantrag. Man könnte sich jetzt natürlich hier hinstellen und zum tausendsten Mal wiederholen, dass es die Antifa nicht gibt, dass „Antifa“ ein loser Sammel- begriff ist für verschiedene antifaschistische Gruppen – von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes über die Omas gegen Rechts bis hin zur Katholischen jungen Gemeinde. Man könnte darauf hinweisen, dass hier ein autoritäres Playbook ab- gespielt wird, wie man es von Antidemokraten wie Do- nald Trump, Viktor Orbán oder Geert Wilders kennt. Damit würde man sich letztlich aber auch nur zum Statis- ten dieser rechten Schmierenkomödie machen, denn das wissen ja alle hier schon, die Antragstellenden der AfD mit eingeschlossen. Ich könnte noch 161 weitere Argumente aufführen, wa- rum Antifaschismus gerade in der heutigen Zeit, in einer Zeit des Erstarkens faschistischer Kräfte, wichtiger denn je ist, eine Pflicht der Bürgerinnen und Bürger. Natürlich könnte ich auch weiter ausführen, warum dieser Antrag absoluter Quatsch ist, aber am Ende ist es doch ganz einfach: Nur Faschistinnen und Faschisten haben Angst vor Antifaschismus und wollen ihn verbieten. Deshalb belasse ich es bei den Worten unserer Berliner Ehrenbürgerin Marlene Dietrich: „Ich bin aus Anstand Antifaschistin geworden“. – Der antifaschistische Geist unseres Grundgesetzes eint uns Demokratinnen und De- mokraten in diesem Parlament, über alle Parteigrenzen hinweg. In diesem Sinne: Alerta, alerta, antifascista! – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat nun der Kolle- ge Lehmann das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD will hier heute etwas verbieten, das es gar nicht gibt: Sie will Antifa als angeblichen Verein verbieten. Antifa ist aber kein Verein; das haben meine Vorredner schon angedeutet. Antifa ist eine Haltung, eine demokratische Selbstverständlichkeit. Antifaschis- mus ist der Grundkonsens unserer Republik. Als Mitglied einer Partei, die seit über 160 Jahren gegen Unterdrückung und auch Faschismus kämpft, sage ich klar und deutlich: Ich bin auch Antifa, wir sind Antifa, und jeder Demokrat, jede Demokratin in diesem Haus sollte Antifa sein. Diese antifaschistische Haltung ist nicht irgendetwas. Sie ist Teil unserer staatlichen Ordnung. Unser Grundgesetz ist antifaschistisch, und die Verfas- sungen aller Länder sind auch antifaschistisch. Sachsen- Anhalt formuliert es sogar so ausdrücklich wie kein ande- res Bundesland: „Die … Verbreitung nationalsozialisti- schen Gedankenguts … nicht zuzulassen ist Verpflich- tung aller staatlichen Gewalt und die Verantwortung jedes Einzelnen.“ – Das ist eine klare Ansage, und genau dazu sage ich: Ja, genau das ist richtig. In unserer Berliner Verfassung, die diesen Monat übri- gens 30 Jahre alt wird, steht in Artikel 36 Absatz 3: „Werden … Grundrechte offensichtlich verletzt, so ist jedermann zum Widerstand berechtigt.“ – Das ist nichts Geringeres als ein Auftrag: ein Auftrag, die Demokratie zu retten und zu unterstützen. (Ario Ebrahimpour Mirzaie) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7459 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Demokratie lebt vom Mut ihrer Bürgerinnen und Bürger und von ihrem Widerstand gegen Faschisten, Widerstand auch gegen die AfD. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN –
Indem man Autos abfackelt, Menschen bedroht, Eigentum beschmiert?] Wegschauen ist keine Option. Verharmlosen ist keine Option. Wir haben eine wehrhafte Demokratie, und wir werden sie wehrhaft halten. Deshalb prüfen wir gerade ein zentrales Instrument dieser wehrhaften Demokratie, wie es im Grundgesetz steht – nämlich, ob die AfD als verfassungsfeindliche Partei verboten werden kann. Kommen wir zurück zu dem Antrag. Die AfD behauptet, Berlin sei ein Hotspot militant- terroristischer linksextremer Gewalt. Das ist nicht nur falsch, das ist grotesk. Im Verfassungsschutzausschuss, in dem die AfD aus guten Gründen nicht dabei ist, befassen wir uns regelmäßig mit allen extremistischen Bestrebungen rechts wie links. Da stellt sich eindeutig heraus, dass es links motivierte Straftaten gibt – selbst- verständlich, niemand leugnet das –, aber sie stehen in keinem Verhältnis zur rechten Gewalt, nicht in den Zah- len, nicht in der Brutalität und nicht in der Bedrohung von Leib und Leben und schon gar nicht in der Bedro- hung für unsere Demokratie. Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung in unserer Zeit. Der Berliner Verfassungsschutz schreibt für 2024 von einer Mobilisierungsschwäche und einem schwindenden Unterstützungspotenzial der linksextremen Szene. Und wie sieht es bei rechts motivierten Straftaten aus? Sie steigen jedes Jahr. Das Bundeskriminalamt verzeichnet einen Anstieg zuletzt um fast 48 Prozent. Deutlich mehr als die Hälfte aller politisch motivierten Straftaten kommen aus dem rechten Spektrum. Und bei den Gewaltdelikten ist das Bild noch alarmierender: 762 linke Gewalttaten, abnehmend, 1 488 rechte Gewalt- taten, steigend. Gerade auch bei den Tötungsdelikten wird es erschütternd deutlich: Mindestens 169 Menschen wurden seit der deutschen Wiedervereinigung durch rechte Gewalt getötet. Andere Quellen sprechen von über 200 Fällen, wie die Amadeu Antonio Stiftung. Linke Tötungsdelikte – jedes ist natürlich genauso verwerflich – gibt es vier oder fünf, gegen 169. An ein Opfer rechter Gewalt möchte ich hier besonders erinnern, an den Mord an dem Politiker Walter Lübcke durch einen AfD- Anhänger. Das ist die Realität in Deutschland, die die AfD in ihrem Antrag verdreht. Das ist die Gefahr, über die sie schweigt. Und das ist die Wahrheit, vor der die AfD Angst hat. Antifaschismus ist kein Extremismus. Antifaschismus ist die Lehre aus Auschwitz. Antifaschismus ist der Schutz unserer Demokratie, oder, um Primo Levi zu zitieren: „Es ist geschehen, und folg- lich kann es wieder geschehen.“ – Unsere Antwort darauf ist klar: Nie wieder! Nie wieder Faschismus! Deshalb lehnen wir diesen geschichtsvergessenen, unseriösen und gefährlichen Antrag ab, für die Demokratie, für den Rechtsstaat und für ein Berlin ohne Faschismus. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für eine Zwischenbemerkung hat der Abgeordnete Weiß erneut das Wort. – Bitte schön! [Zuruf: Oh, nein! –
Bei solch einer Rede mĂĽsst ihr doch damit rechnen!]
Frau Präsidentin! – Also wissen Sie, die Fähigkeit, frei von jedem Selbstzweifel, aber im Brustton der morali- schen Überlegenheit den größten Unsinn zu erzählen, diese Fähigkeit finde ich an Ihnen wirklich bemerkens- wert. [Beifall bei der AfD –
die Gewalt und Einschüchterung für die Legitimation ihres Handelns benutzen. Abschließend möchte ich noch zumindest meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, und mich würde interessieren Herr Kollege! Ihre Zeit ist abgelaufen.
– ich komme zum Ende! –, wie das mit der Haltung von Herrn Dregger zusammenpasst. Vielen Dank! – Der Abgeordnete Lehmann ist nur zu seinem Platz gegangen. Ich entnehme dem, dass er keine Rede wünscht. Damit hat jetzt für die Fraktion Die Linke Frau Helm das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die endgültige Zerschmetterung des Nazismus ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ideal.“ Das war der Schwur, den sich die Überlebenden von Buchenwald nur wenige Tage nach der Befreiung des KZs beim Totengedenken an die Ermordeten gaben. „Wir Buchenwalder Antifaschisten“, heißt es darin, „sind heute angetreten zu Ehren der von der Nazi- bestie und ihren Helfershelfern ermordeten...“ Nie wieder, riefen sie und legten damit ein Versprechen ab, das uns Nachgeborene bis heute bindet. Antifaschismus ist kein Angriff auf die Demokratie. Anti- faschismus ist ihre Grundlage. Antifaschistische Arbeit war schon immer vor allem Aufarbeitungsrecherche und Aufklärungsarbeit, die zu einem großen Teil von der Zivilgesellschaft geleistet wird. Nach 1945 waren es Antifaschisten und Antifa- schistinnen, die die Gesellschaft zur Verantwortung drängten, als die Mehrheit lieber vergessen wollte. Sie forschten nach Tätern, sie sammelten Beweise und halfen bei der Aufklärung von NS-Verbrechen, und sie kämpf- ten für die Anerkennung und die Rehabilitierung der Opfer. Sie dokumentierten Übergriffe, veröffentlichten Namen, deckten Netzwerke auf, während die Behörden noch untätig waren. Ohne antifaschistische Initiativen gäbe es heute viele Gedenkorte nicht. Ich erinnere an die Besetzung der Industriebrache von Topf & Söhne in Erfurt durch Antifaschistinnen. Sie verhinderten, dass dieser Ort, an dem die Krematorien für Auschwitz gebaut wurden, überbaut und dadurch vergessen wurde. Seit der Wende wurden über 200 Menschen durch rechte Gewalt getötet. Viele dieser Fälle wären ohne antifa- (Thorsten Weiß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7461 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 schistische Recherchearbeit und öffentlichen Druck nicht als politisch motivierte Taten anerkannt worden. Das LKA Berlin bewertete 2018 nach einer umfassenden Revision durch das Zentrum für Antisemitismusfor- schung Mordfälle seit dem Jahr 1990 neu und stufte nach- träglich acht Morde als rechtsextrem motiviert ein, darun- ter Morde an Obdachlosen und Prostituierten. Dabei stützte sich das ZfA auch auf antifaschistische Recher- chearbeit. Ein besonders erschütterndes Beispiel ist der NSU- Komplex. Zehn Jahre lang mordete eine Nazizelle quer durch Deutschland. Die Polizei verdächtigte die Angehö- rigen. Erst antifaschistische Recherchen, etwa durch NSU Watch oder die Initiative „Keupstraße ist überall“ deckten systematische Ermittlungsfehler auf und dokumentierten das weit verzweigte rechte Netzwerk. Im Sommer 2018 veröffentlichte die antifaschistische Rechercheplattform EXIF eine umfangreiche Analyse über die Strukturen und Waffenlager der militanten neo- nazistischen Gruppe Combat 18 Deutschland. Das führte letztlich zum bundesweiten Verbot dieser Gruppe, und an der Stelle muss man sagen: Danke, Antifa! Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Ubbelohde?
Nein, danke! – Dass diese wertvolle antifaschistische Arbeit der AfD ein Dorn im Auge ist, muss uns alle über- haupt nicht wundern, denn schließlich gerät sie selbst immer wieder ins Visier, was sie hier auch beklagt. Es waren Antifas, die mehrfach Verbindungen von AfD- Funktionären zu rechtsradikalen Netzwerken offengelegt haben, zu Identitären, zu ehemaligen NPD-Kadern oder zu gewalttätigen Neonazis wie Mario Müller aus Halle. Es sind AfD-Bezirksverordnete, die den Massenmörder Breivik verherrlichen. Das Wahlprogramm in Thüringen wird eingeleitet mit einem Zitat eines Nationalsozialisten. – Ich könnte hier ewig so weitermachen; Sie kennen hinreichend Beispiele, um zu einem eigenen Urteil zu kommen. Selbstverständlich hat die AfD ein Interesse daran, diese Form der antifaschistischen Arbeit zu unterbinden. Schließlich deckt sie auf, wie Sie Gelder und Informatio- nen in extrem rechte und faschistische Strukturen pum- pen; und dadurch sorgten sie dafür, dass dagegen ge- kämpft werden kann. Antifaschismus bedeutet natürlich mehr als Recherche, Antifa bedeutet auch Solidarität und Zivilcourage, wenn Menschen von rechter Gewalt bedroht und angegriffen werden. Ich erinnere daran, als an meinem Geburtsort Rostock- Lichtenhagen 1992 Nazis über Tage das Sonnenblumen- haus angriffen, Anwohnende in Volksfeststimmung wa- ren und die Polizei sich zurückzog. Feuerwehr und Ret- tungskräfte waren nicht in der Lage, ihre Arbeit zu ma- chen. Es waren Antifaschistinnen und Antifaschisten, die sich dem Mob in den Weg zu stellen versuchten. – In Dresden setzten sich Antifaschistinnen und Antifaschis- ten Jahr für Jahr im kalten Februar dem größten Neonazi- aufmarsch Europas in den Weg. Sie waren es, die erfolgreich dafür sorgten, dass Dresden als Pilgerstätte für NS-Verherrlichung und Geschichtsre- visionismus unattraktiv wurde und die rechte Mobilisie- rung abebbte. Als 2015 bis 2016 etliche Geflüchtetenunterkünfte von rechten Mobs angegriffen wurden, waren es Antifas, die sich schützend vor sie stellten und Kinderfeste für ge- flüchtete und anwohnende Kinder organisierten. Das ist keine Bedrohung der Demokratie, das ist gelebte Demo- kratie. [Beifall von Mathias Schulz (SPD) –
Armseliger Unfug!] Wir könnten natürlich jetzt diskutieren, ob alles, was sich antifaschistisch nennt, wirklich legitim und ein Beitrag gegen rechte Mobilisierung ist. Aber das machen wir doch nicht auf Antrag der größten rechtsextremen Verei- nigung in diesem Lande. Frau Kollegin! Ihre Redezeit ist – –
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin! – Wir brau- chen nicht weniger Widerstand gegen rechts, sondern mehr – mehr Mut, mehr Haltung, mehr Solidarität. Wir brauchen mehr Menschen, die Antifaschismus als Aufga- be annehmen und in ihren Alltag integrieren. „Nie wie- der“ ist ein Versprechen an die Zukunft, dem wir alle verpflichtet sind. Frau Kollegin! Kommen Sie bitte zum Schluss! (Anne Helm) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7462 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025
Wir sind alle Antifa. – Danke schön! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Me- dien sowie mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbrau- cherschutz sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 3.2: Priorität der Fraktion der CDU Tagesordnungspunkt 22 Lachgasverkauf und -nutzung effektiv einschränken – neue Maßnahmen zum Jugendschutz über eine Bundesratsinitiative Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 5. November 2025 Drucksache 19/2736 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2508 In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Zander, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! – Liebe Kol- leginnen und Kollegen! Seit mindestens zwei Jahren, würde ich sagen, wird regelmäßig und auch sehr oft über Lachgas berichtet und darüber, dass es missbräuchlich als Droge verwendet wird. Über die Gefahren von Erfrierun- gen bis hin zu tödlichen Folgen haben wir im Juni bereits im Plenum gesprochen. Da das Lachgas in der Öffent- lichkeit so breit diskutiert wird – und auch die Gefahren, die davon ausgehen –, müsste es doch eigentlich den meisten bekannt sein, was die Folgen sind, aber dennoch steigt der missbräuchliche Konsum weiter an. Wenn wir uns die Zahlen anschauen: Im Jahresvergleich 2023 zu 2024 hat sich die Zahl der Anfragen zu Lach- gasintoxikationen bei den Giftnotrufen in Deutschland verdoppelt. So stieg sie allein in unserer Region – die Charité hat die Giftnotrufzentrale – von 35 auf 66 Fälle. Dabei waren auch solche, bei denen es zu bleibenden Schäden wie Lähmungen der Arm- und Beinmuskulatur kam. Aber nicht nur die direkten gesundheitlichen Schäden bei den Konsumenten sind signifikant angestiegen. Auch im Straßenverkehr spielen die Auswirkungen des Konsums eine immer größere Rolle. So gibt es jährlich Tausende Unfälle mit Beteiligung von Auto- und Radfahrern, aber auch Nutzern von E-Scootern, die in ihrer Fahrtüchtigkeit durch den Lachgaskonsum eingeschränkt waren. – Auch Müllentsorgungsunternehmen und deren Beschäftigte erleiden Schäden in Millionenhöhe und Verletzungen durch unsachgemäß entsorgte Kartuschen, die explodie- ren; auch die BSR war Leidtragende davon bei uns in Berlin. Deshalb ist doch klar, dass bei dieser besorgniserregen- den Entwicklung Handlungsbedarf vorliegt. Im vergan- genen Jahr wurde von der – noch alten – Bundesregie- rung immer wieder angekündigt, dass sie mit einem Ge- setz darauf reagieren will, was jedoch nicht passiert ist. Deshalb haben sich einige Gemeinden und Bundesländer auf den Weg gemacht und eigene Vorschriften zum In- verkehrbringen von Lachgas verabschiedet. Die dadurch entstehenden Möglichkeiten sind aber nur recht einge- schränkt und haben insbesondere keine Auswirkungen auf den Online- und Versandhandel sowie strafrechtliche Sanktionen, weshalb wir als Koalition Wert darauf gelegt haben, so schnell wie möglich eine bundesgesetzliche Regelung zu bekommen, und deshalb auch diesen Antrag eingebracht haben. Erfreulicherweise ist die Bundesregierung wenig später, im Sommer, tätig geworden und hat einen Gesetzesent- wurf eingebracht. Es wurde der Weg über die Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes gewählt, um auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Lachgas ein Stoff ist, der in erster Linie für industrielle Zwecke benö- tigt wird, es aber auch zunehmend privaten Handel damit gibt. Übrigens wird auch der Handel mit K.-o.-Tropfen mit der Gesetzesregelung zugleich reglementiert. Dass der Kabinettsbeschluss nur zwei Monate, nachdem die neue Bundesregierung ihr Amt angetreten hatte, erfolgte, zeigt, welche Priorität die Bundesregierung dem beimisst, was ich sehr begrüße. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag in der vergangenen Woche steht nun noch im Dezember die Abstimmung im Bundesrat aus, sodass die neue Rechts- lage im kommenden Frühjahr in Kraft treten dürfte. Auch in unserem Sinne wird es künftig aus Jugendschutzgrün- den verboten sein, Lachgas an Minderjährige abzugeben. Ebenso wird der Online- und Versandhandel künftig verboten sein, damit Jugendliche nicht einfach auf diesen Vertriebsweg ausweichen können. Einzig der Erwerb von Kartuschen mit maximal 8 Gramm Inhalt ist noch für private Erwachsene zulässig, da diese regelmäßig zum Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7463 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Aufschäumen von Schlagsahne verwendet werden. Zur besseren Einordnung der Größenordnung erlaube ich mir die Anmerkung, dass derzeit noch auf einfachem Wege im Handel Kartuschen mit 2 Kilogramm Inhalt erworben werden können; das ist ein deutlich Vielfaches von nur 8 Gramm. – Wer künftig gegen diese neuen Regelungen verstößt, um den Handel fortzusetzen, und somit darauf abzielt, den missbräuchlichen Konsum zu fördern, und wem es dabei völlig egal ist, ob junge Menschen dabei zu Schaden oder gar zu Tode kommen, und wer nur seinen eigenen Profit sieht, dem drohen künftig bis zu drei Jah- ren Freiheitsstrafe. Das ist auch völlig richtig so und überfällig. Mit Blick auf andere Staaten, gerade in Europa, die die- sen Weg bereits gegangen sind, den wir in Deutschland nun auch nehmen, möchte ich abschließend festhalten, dass davon auszugehen ist, dass der Lachgasmissbrauch mit der Neuregelung deutlich eingedämmt werden kann und wir damit beim Gesundheitsschutz einen guten Schritt vorangekommen sind. – Ich danke Ihnen! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Franco das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lachgas ist nicht lustig, sondern gesundheitsge- fährdend. Doch wer in den letzten Jahren mal durch den Park gelaufen ist oder in Spätis vorbeigeschaut hat, dem ist aufgefallen: Lachgas gibt es überall. Spätestens seit der Pandemie haben Jugendliche Lachgas für sich ent- deckt, für den kurzen Rausch, den euphorischen Kick. Das Interessante ist: Einige Hersteller zogen sofort nach. Seitdem findet man Kartuschen mit mehreren 100 Milli- litern Lachgas in den Regalen, aufgemacht mit freshem Marketing, das Action und Spaß verspricht, im Späti neben der Schule, im Netz und sogar Expresslieferungen per Lachgastaxi für jedermann und jedefrau, egal wel- chen Alters. Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund, denn Lachgas ist nicht für den Konsum gedacht. Wenn es aber zum Konsum verkauft wird, dann ist es auch nur richtig, an der Stelle einen Riegel vorzuschieben. Mir ist dabei ein Satz aus einer Sachverständigenanhö- rung, die wir im Gesundheitsausschuss hatten, besonders in Erinnerung geblieben: Herr Steindl, Arzt beim Giftnot- ruf der Charité, wies darauf hin – ich zitiere –: „Es gibt nicht die Menge, bei der man sagen kann: Wenn man das einnimmt, wird garantiert nichts passieren.“ Und genau da liegt die Gefahr. Gerade bei Kindern und Jugendlichen kann der Konsum zu Nervenschäden füh- ren, die irreparabel sind, also für immer bleiben. Das ist kein Grund zu lachen, aber aller Grund zu handeln. Eines können Sie mir hier aber nicht erzählen: dass es der Koalition ein dringliches Anliegen ist. Sie waren lange genug einfach untätig und haben sich ausgeruht, bis der Bundestag die Arbeit für Sie macht. Dabei gab es Bun- desländer, die haben eben nicht abgewartet. Hamburg hat bereits Anfang dieses Jahres eine gefahrenabwehrrechtli- che Verordnung erlassen, Schleswig-Holstein im Som- mer. Und der schwarz-rote Senat? – Der hätte ja schon im September letzten Jahres nach einer Anfrage meiner Kollegin Gebel und mir aktiv werden können; ist er nicht. Er hätte die Anträge von Grünen und Linken im Juni annehmen können; hat er nicht. Er hätte eine eigene Ver- ordnung erlassen können; hat er nicht. Wir hätten eigent- lich schon längst, im Sommer, den Zustand haben kön- nen, den Herr Zander uns jetzt für nächstes Frühjahr angekündigt hat. Das ist alles, nur kein Erfolg, liebe Koa- lition! Und was beantragen Sie heute? – Eine Bundesratsinitiati- ve! Das ist heute der einzige inhaltliche Antrag der schwarz-roten Koalition auf der ganzen Plenartagesord- nung: eine Bundesratsinitiative für ein Thema, über das der Bundestag letzte Woche abgestimmt hat und das er bereits auf den Weg gebracht hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, das ist doch kein ernsthafter Parlamentarismus! Ich weiß nicht, warum Sie das hier heute aufgerufen haben. Dringlich war es nicht, wichtig ist es nicht, und es ist nicht einmal so wichtig, dass es die Gesundheitssenatorin interessiert, die dafür zuständig ist. Wir hätten uns diesen Tagesordnungspunkt auch einfach sparen können. Durch die Reform im Bund wird nämlich dafür gesorgt, dass all das, was wir schon lange wissen und wo wir alle uns hier einig sind, dass es Handlungsbedarf gibt, unter- sagt wird, dass Lachgaskartuschen für den Privatgebrauch zukünftig untersagt werden. Keine Angst an alle Freunde der Sprühsahne, die bleibt erlaubt; aber Produkte, die wirklich darauf ausgelegt sind, nur für den Konsum da zu sein, sind zukünftig untersagt. Was bleibt also von diesem Parlamentsantrag? – Eigent- lich nicht viel: ein Antrag, der gestellt wurde, nachdem Sie die Anträge der Opposition im Sommer lieber abge- lehnt haben, und dann auch noch eine Bundesratsinitiati- ve, mit der Sie sich im Zweifel eher lächerlich machen, (Christian Zander) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7464 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 weil das Thema durch den Bund schon längst aufgegrif- fen worden ist. Aber gut, wir reden hier heute dazu, des- halb versuche ich dennoch einige Empfehlungen mitzu- geben, wenn schon nicht an die Senatorin, dann an die Gesundheits– – Herr Kollege! Neben den Empfehlungen die Frage: Ge- statten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Zan- der?
Ja, damit die Koalition was zu diskutieren hat auf jeden Fall! Bitte schön!
Herr Kollege Franco! Ich habe mich schon eine Weile eingedrückt, deshalb ist Ihre Äußerung, auf die ich mich beziehe, schon ein paar Sekunden her. Sie hatten gerade gesagt, dass Sie das Thema nicht wichtig finden. Das finde ich sehr bemerkenswert. Können Sie das noch mal begründen, warum das Thema für Sie nicht wichtig ist?
Herr Zander, wir können hier auch Spielchen spielen. Wenn Sie mir die ersten zwei Minuten zugehört haben, haben Sie gehört, dass das Thema wichtig ist und dass es Handlungsbedarf gibt, sogar schon ziemlich lange. Wich- tig wäre gewesen, dass man möglichst früh handelt. Was nicht wichtig ist, ist, hier einen Antrag einzubringen, der sich mit Beschluss – Sie beschließen den heute – bereits erledigt hat. Was sind denn das für Anträge, die Sie hier bringen? Ich erinnere mich an Herrn Stettner, der direkt nach Re- gierungsantritt kam: 50 Anträge werden wir schreiben, ganz viel wird hier im Land Berlin passieren! – Und dann bringen Sie so Anträge, wo Sie dann die Hubschrauber- flotte von Tegel sonst wohin verfrachten, wo Sie Bundes- ratsinitiativen stellen wollen, die sich eh schon erledigt haben. Das halte ich für nicht wichtig. Es gibt wichtige Themen für Berlin, aber die macht man nicht durch Aus- sitzen, sondern indem man ins Machen kommt. Selbst der Regierende sagt ja, „machen ist wie wollen, nur krasser“. Das wäre eine wichtige Botschaft. Heute haben Sie für uns keine wichtige Botschaft mitgebracht, und das ist, was ich kritisiere. In diesem Sinne komme ich, damit wir hier wenigstens noch etwas Wichtiges diskutiert haben, zu ein paar Emp- fehlungen. Denn der Antrag hat sich bekanntermaßen erledigt, aber ein paar Sachen kann man Ihnen noch mit- geben. Erstens: Aufklärung ist die beste Prävention. Das haben zum Glück auch schon manche Beratungsstellen erkannt, bevor Sie hier mit dem Antrag aufwarten und den heute beschließen. Ich finde es wichtig, auch wenn das zukünftig verboten ist, dass wir Jugendlichen, die Hilfe brauchen, Hilfe zukommen lassen und nicht das Schwert der Repression. Zweitens müssen wir uns bewusst sein, ein Verbot löst noch lange kein Problem. Es wäre gut und wichtig, dass wir weiter versuchen, einen Überblick zu bekommen – den wir nicht haben –, wie sich der Lachgaskonsum, auch andere Substanzen, in Berlin verbreiten, wie sie mit me- dizinischen Notfällen verbunden sind, am besten wissen- schaftlich begleitet durch ein laufendes Monitoring. Das mag die Koalition oft auch nicht, sinnvoll wäre es trotz- dem. Drittens würde ich Ihnen noch raten, dass Sie nicht nur einfach warten, bis das Gesetz dann nächstes Jahr in Kraft tritt und alle Probleme aus Ihrer Sicht gelöst sind, sondern dass Sie das gerade zu Beginn der neuen Rege- lung durch wirksame Kontrolle und Durchsetzung der Verkaufseinschränkung sicherstellen. Denn niemandem ist geholfen, wenn das Gesetz da ist, aber in den Spätis und Regalen alles bleibt, wie es ist. Das gebe ich Ihnen mit, vielleicht überlegt sich der Senat dann ja zu handeln. Wenn er es schon Anfang des Jahres nicht machen wollte, dann wäre das ja zumindest eine tolle Neuigkeit, die wir aus dieser Debatte mitnehmen, und dann freue ich mich auf die Prioritäten in der nächs- ten Sitzung. Vielleicht diskutieren wir dann etwas, was auch aktuell ist und wo es vielleicht auch sinnvoll ist, das hier für das Land Berlin voranzubringen, nicht solche Scheinanträge, die kein Mensch braucht. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat nun die Kolle- gin Lüdke das Wort. – Bitte schön!
Liebe Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich hier das letzte Mal zu diesem Antrag gesprochen habe, habe ich davon erzählt, wie ein Kumpel in einem Berliner Späti seine Mutti darüber aufklären musste, warum es hier denn Luftballongas mit Geschmack zu kaufen gibt. (Vasili Franco) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7465 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Ich finde, aktueller als gerade geht es eigentlich kaum mit dem Antrag hier heute, eben weil mit der kürzlich neuen Gesetzesanpassung durch den Bundestag nun genau die- ser Handel nicht mehr möglich sein soll. Es wird also keine Automaten mehr vor den Schulen geben, es wird keinen Onlineversand mehr an Privatpersonen geben, und das ist auch gut so. Es ist gut, um Jugendliche zu schüt- zen. Es ist eine gute Abwägung für eine weitere industri- elle Nutzung, und es ist auch gut – und ich finde, das sollte nicht unerwähnt bleiben –, um in Zukunft weniger von den falsch entsorgten Lachgaskartuschen in unseren BSR-Anlagen zu haben, wo sie regelmäßig hochgehen und Schäden in richtig hohen Summen verursachen. Und auch beim letzten Mal habe ich schon darüber ge- sprochen, dass es eben nicht alleine eine schärfere Regu- lierung ist, die das Problem lösen wird. Es wurde auch von dem Kollegen adressiert: Klar, die Regulierung muss durchgesetzt werden, und sie muss vor allem begleitet werden von mehr Prävention. Genau das steht deshalb auch in unserem Antrag. Damals, bei der ersten Beratung, wurde gesagt: Liebe Berliner Regierung, dann macht es doch einfach! – Liebe Opposition, wir machen das! Wir werden eine Verwaltungsreform umsetzen, die Zustän- digkeiten endlich klar regelt und die Ordnungsämter entlastet, ihnen so die Ressourcen gibt, die sie brauchen, um diese neue Regulierung dann auch durchzusetzen. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU –
Hoffen wir es mal!] In der Suchtpolitik setzen wir den Fokus auf Prävention und frühe Intervention. Deshalb haben wir in den Haus- haltsberatungen Drug-Checking gesichert, wir wollen es ausbauen. Wir sichern die Fachstelle für Suchtprävention, wir haben zusätzlich auch noch eine Präventionsstelle für Verhaltenssüchte aufgebaut. Wir wollen die Beratungs- stellen in den Bezirken stärken, und dafür werden wir ihnen ausreichend Mittel auch im Psychiatrieentwick- lungsprogramm zur Verfügung stellen. Aber ausreichende Prävention ist eben kein allein berlin- spezifisches Thema. Wir haben die entsprechenden Schwerpunkte gesetzt, Strukturen gesichert, und trotzdem wird mir auch bestimmt wieder gleich erzählt, was alles noch fehlt. Es hat aber auch einen Grund, warum zum Beispiel der Deutsche Städtetag beschlossen hat und an den Bund appelliert, dass diese Gesetzesänderung eben mit mehr präventiven Maßnahmen und mit mehr Aufklä- rung begleitet werden muss. Die Länder und die Kom- munen brauchen zusätzlich mehr Unterstützung vom Bund. Genau darum kämpfen wir mit dieser Initiative, und deshalb ist es richtig, das hier heute noch mal zu beschließen. Das soll keine Randnotiz bleiben: Die falsche Entsorgung bleibt ein Problem. Es braucht ein Pfandsystem, übrigens auch für E-Zigaretten, nicht nur für die Lachgaskartu- schen. Es braucht perspektivisch eine gesamteuropäische Lösung dafür. Deshalb bleiben wir bei der Forderung, dass dieses Anliegen dringend auch im Bundesrat weiter besprochen muss und dass es über die aktuelle Änderung hinaus mit Präventionsangeboten ausgestattet werden muss. Das halten wir für wichtig. Es ist eine wichtige Botschaft, und deshalb ist es auch keineswegs erledigt. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat der Kolle- ge Schatz das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Ich mache mir ein bisschen Sorgen um die Koali- tion, wenn die einzige Rederunde, die Sie heute in der Plenarsitzung anmelden, eine gemeinsame Priorität zu einer Bundesratsinitiative ist, die sich in der Tat erledigt hat. Giovanni Trapattoni würde sagen: Koalition spielt wie Flasche leer! – Wir debattieren heute diesen Antrag, der zwar einen realen Problemdruck aufgreift, aber politisch vom Bund längst überholt wurde. Genau das ist das Grundproblem dieser Vorlage: Sie kommt schlicht zu spät. Ja, der Missbrauch von Lachgas durch Jugendliche ist ein wachsendes Thema. Die gesundheitlichen Risiken sind real – Sauerstoffmangel, Nervenschädigungen, Un- fälle. Niemand in diesem Haus will das kleinreden, und selbstverständlich müssen wir handeln, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Deshalb gab es hier ja bereits Anträge der Opposition, die – Überraschung! – abgelehnt wurden. Aber schauen wir genau hin: Der Bundestag hat am 13. November ein umfassendes Gesetzespaket beschlos- sen. Der Verkauf von Lachgas an Minderjährige wird verboten. Missbrauchsgefährdete Vertriebsformen wer- den massiv eingeschränkt, und der Stoff wird erstmals bundesweit unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz gefasst. Das heißt, die zentralen Forderungen dieses CDU/SPD-Antrags sind durch Bundesrecht geregelt. Der Antrag will also Türen eintreten, die mittlerweile weit offen stehen. Die Frage ist deshalb nicht mehr: Brauchen (Tamara Lüdke) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7466 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 wir Regulierung? Die Frage ist: Wie setzen wir sie in Berlin um? Dazu liefert der Antrag wenig bis gar nichts. Was fehlt? – Erstens: eine klare Perspektive auf den Vollzug. Denn wer kontrolliert eigentlich künftig den Verkauf? Welche Rolle haben die Bezirke? Wie gehen wir mit Onlineversandhändlern um, die nicht in Berlin sitzen? Dazu schweigt die Vorlage. Dabei wissen wir alle: Regulierung ist nur so gut wie ihre Umsetzung. Zweitens: Der Antrag bleibt eindimensional. Er redet über Verbote, aber kaum über Prävention. Gerade bei sogenannten Legal Highs wissen wir, dass Jugendliche nicht aus Spaß zur Kartusche greifen, sondern oft aus Neugier, Gruppendruck oder einer falschen Vorstellung von Harmlosigkeit. Wer wirklich wirksam schützen will, braucht Aufklärung – in Schulen, in der offenen Jugend- arbeit, in digitalen Räumen. Dazu steht im Antrag nur ein Satz. Das ist zu wenig. Drittens: Die Vorlage differenziert nicht zwischen legiti- mer und missbräuchlicher Nutzung. Lachgas wird auch in der Medizin, der Forschung, der Lebensmittelindustrie benötigt. Der Bundestag hat bei der Gesetzgebung genau diese Abwägung getroffen. Der Antrag tut so, als könnte man einfach alles verbieten, was irgendwie nach Kartu- sche aussieht. Das ist weder realistisch noch verantwor- tungsvoll. Viertens: Wenn man einen Antrag schon auf Bundesrats- initiative anlegt – und das ist grundsätzlich legitim –, dann sollte man ihn wenigstens an den aktuellen Bundes- stand anpassen. Jetzt aber fordert der Antrag Regelungen, die längst parlamentarisch beschlossen sind. Das ist we- nig mehr als politische Symbolik. Wir als Linksfraktion sagen deshalb klar: Wir nehmen die Problemlage ernst, aber wir brauchen in Berlin eine Debatte, die auf der Realität des aktuellen Bundesrechts und nicht auf über- holten Forderungen aufsetzt. Wir brauchen einen landes- weiten Präventionsplan, eine Koordination zwischen Bezirken, Polizei, Schulen und Jugendhilfe, klare Voll- zugsstrukturen für Kontrollen, Monitoring zu gesundheit- lichen Folgen und Konsumtrends und eine verbindliche Berichterstattung des Senats an dieses Parlament. Wenn der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen muss, dann erwarten wir vom Senat, dass Berlin eine klare Haltung einnimmt, aber basierend auf dem jetzt vorlie- genden Bundesgesetz, nicht auf den alten Forderungen. Der CDU/SPD-Antrag leistet dazu leider keinen wirkli- chen Beitrag. Er adressiert ein Problem, aber nicht die politische Lage, wie sie heute ist. Da wir die Zielstellung teilen, werden wir uns enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass die Fraktion hier rechts außen zur Erhellung der dunklen Finanzquellen ihrer Partei beitragen sollte. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordne- te Ubbelohde das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Linke sorgt sich um dunkle Finanzquellen. – Ach, wissen Sie von den Linken! Da fangen Sie doch einmal an und sagen uns: Wie viele von den über 100 Millionen Euro, die Sie von der Sozialistischen Einheitspartei Deutsch- lands, der SED, geerbt haben, haben Sie denn an die Opfer der SED-Diktatur überwiesen? Zu dem Antrag der Koalition: Auch die AfD-Fraktion begrüßt ausdrücklich die mit diesem Antrag verbundene Zielsetzung, unsere Kinder stärker vor den erheblichen gesundheitlichen Risiken des missbräuchlichen Lachgas- konsums zu schützen. Die vorliegenden Zahlen, die War- nungen der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und die zunehmenden Berichte aus Schulen, Jugendein- richtungen und Notaufnahmen lassen keinen Zweifel daran: Es bestand und es besteht akuter Behandlungs- und Handlungsbedarf. Leider beides: Handlungs- und Behandlungsbedarf. Es ist auch grundsätzlich positiv, dass wir als Landespar- lament hierzu Stellung beziehen, aber in Teilen ist dieser Antrag mittlerweile überholt. Wir haben es schon zur Genüge gehört. So soll der Senat beauftragt werden, eine Bundesratsinitiative zu unterstützen und weiterzuentwi- ckeln. Du liebe Güte! Denn mit Datum vom 13. Novem- ber hat der Bundestag bereits Gesetzesänderungen be- schlossen. Sie beinhalten unter anderem ein Abgabever- bot, ein entsprechendes Erwerbs- und Besitzverbot für Minderjährige sowie ein Verbot zur Abgabe über Auto- maten und den Versandhandel an private Endverbraucher. Damit werden eine Zersplitterung landesrechtlicher Rege- lungen und mögliche legale Schlupflöcher für die Zu- kunft grundsätzlich verhindert. Das stärkt den Jugend- schutz und gewährleistet eine klare und praktikable Voll- zugssituation. Das Kindeswohl steht im Zentrum unseres Handelns, und genau deshalb brauchte es diese konsisten- te nationale, bundeseinheitliche Linie. Wie oben bereits erwähnt, sind damit auch weitere wesentliche Teile dieses Antrags hinfällig. Erstens: Dass in Deutschland Minderjährige bisher prob- lemlos an Einwegkartuschen gelangen konnten, auch nachts an Automaten, ist nun Geschichte. (Carsten Schatz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7467 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Zweitens: Mit diesem Gesetzentwurf wurden nun genau die Voraussetzungen dafür geschaffen, die im Antrag richtigerweise allgemein angesprochenen gesundheitli- chen Risiken zu reduzieren. Die zunehmende Unfälle im Straßenverkehr und die Fälle schwerer Verletzungen wurden bereits erwähnt. Damit ist die Dramatik auch statistisch ausreichend untermauert, und der Sache wird nun zu Leibe gerückt. Durch die nun im Neue- psychoaktive-Stoffe-Gesetz aufgenommenen Regelungen ist das Richtige und Nötige auf den Weg gebracht. Nun stellt sich allerdings die Frage, warum dieser Antrag nicht nur nicht zurückgezogen wurde, sondern auch noch prioritär diskutiert wird – so prioritär, dass unsere Ge- sundheitssenatorin Czyborra von der SPD es zu der Dis- kussion nicht einmal für nötig hält, die Priorität durch ihre Anwesenheit zu untermauern. Des Weiteren lesen wir genau dort, wo nun das Land Berlin ergänzend han- deln könnte und auch müsste, nichts. Fehlanzeige, bezie- hungsweise über formulierte Allgemeinplätze hinaus nichts Konkretes. Wir dürfen doch wohl alle davon ausgehen, dass die Senatsverwaltung für Gesundheit und die gesundheitspo- litischen Sprecher der die Koalition bildenden Parteien Kenntnis über die anstehenden und nun vollzogenen Regelungen auf Bundesebene gehabt haben. Da stellt sich doch die Frage, warum es hier keine konkreten Vorschlä- ge nebst Finanzierung oder gar eine landesrechtliche Regelung zur praktischen Umsetzung der im Antrag zu Recht geforderten zwingend notwendigen Präventionsan- gebote gibt. Die Erfahrungen mit anderen sogenannten Legal Highs zeigen, dass Verbote allein nicht ausreichen. Jugendliche, die sich der Risiken nicht bewusst sind, müssen nied- rigschwellige und zielgruppenspezifische Informationen trotzdem erhalten, insbesondere in Schulen und im digita- len Raum. Ja, wir brauchen eine klare Kommunikation über Gefahren, einen Ausbau der Suchtprävention und eine bessere Verzahnung der vorhandenen Programme. Aber das sind alles Punkte, die in Ihrer Zuständigkeit liegen und die Sie jetzt machen könnten, anstatt mal wie- der auf den Bund zu warten. Ihre Art, mit Ihrem Antrag umzugehen, lässt deshalb leider den Verdacht aufkom- men, dass Sie sich nur noch an das Ergebnis der bundes- einheitlichen Regelung dranhängen und darin sonnen möchten. Das ist zu wenig für dieses Thema. Aus diesem Grunde wird sich die AfD-Fraktion wie be- reits im Ausschuss enthalten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2508 emp- fiehlt der Ausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und der AfD-Fraktion – die Annah- me. Wer den Antrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2736 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sehe ich bei der SPD-Frak- tion sowie bei der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich bei keiner Fraktion. Enthaltungen? – Sehe ich bei der Fraktion Die Linke, bei der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen, der AfD und den beiden fraktionslo- sen Abgeordneten. Damit ist der Antrag angenommen. lfd. Nr. 3.3: Priorität der Fraktion der SPD Tagesordnungspunkt 22 Lachgasverkauf und -nutzung effektiv einschränken – neue Maßnahmen zum Jugendschutz über eine Bundesratsinitiative Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 5. November 2025 Drucksache 19/2736 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2508 Die Fraktion der SPD hat sich der soeben bereits behan- delten Priorität der Fraktion der CDU angeschlossen. Wir kommen daher zu lfd. Nr. 3.4: Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tagesordnungspunkt 44 Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Vergabe von öffentlichen Projektfördermitteln aus dem Haushaltsplan 2024/25 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2740 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Herr Kollege Wesener, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Demokratie ist, wenn gleiche Regeln für alle gelten, egal wer regiert. Das gilt für die freiheitliche demokratische Grundordnung und das Prinzip der Gewaltenteilung ge- nauso wie für unsere Landeshaushaltsordnung. Und wo könnte die Einhaltung dieser Normen und Gesetze (Carsten Ubbelohde) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7468 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 wesentlicher sein als in der Demokratieförderung selbst? Diese Arbeit für unsere Demokratie ist heute wichtiger denn je, gerade wenn es um die Bekämpfung von Anti- semitismus geht. Wir wissen nicht erst seit dem verbrecherischen Terror- angriff der Hamas am 7. Oktober 2023: Antisemitismus, der Hass auf Jüdinnen, Juden und den Staat Israel, hat viele Gesichter und findet sich in allen Teilen unserer Gesellschaft und im gesamten politischen Spektrum wie- der. Es ist daher unsere wichtigste Aufgabe, die Erinne- rung an die Shoah wachzuhalten und jüdisches Leben zu schützen, im Hier und Jetzt und für alle Zukunft. Umso bodenloser ist der Verdacht, der im Raum steht: Mitglieder der Berliner CDU sollen öffentliche Förder- gelder für den Kampf gegen Antisemitismus parteipoli- tisch missbraucht und dabei mutwillig gegen Recht und Gesetz verstoßen haben. Die Akteneinsicht meiner Kolle- gin Kahlefeld und mir legt nahe, dass die sogenannten „Projekte von besonderer politischer Bedeutung“ auf eine Liste von CDU-Abgeordneten zurückgehen. Die Verwal- tung selbst spricht von einer „Liste von Stettner und Goi- ny“. Unsere Akteneinsicht legt ferner nahe, dass diesel- ben Mandatsträger die Auswahl einer unabhängigen Fachjury manipuliert haben. Dass sie dabei auch Men- schen diffamieren, die sich tagtäglich für Demokratie und gegen Antisemitismus einsetzen, ist so unerträglich wie beschämend. Ihnen gilt unsere volle Solidarität. Die Akten legen noch etwas anderes nahe, nämlich dass bei der Bescheidung etlicher Projekte auf der Stettner- Goiny-Liste wohl vorsätzlich gegen Haushaltsrecht ver- stoßen wurde. Die Vergabe der Mittel erfolgte trotz War- nungen der Fachverwaltung außerhalb jeder Fördersys- tematik und ohne fachliche Prüfung. Ihre Bewilligung fand schlussendlich nur auf ausdrückliche Anweisung der Hausleitung statt. Wenn dabei wissentlich der Schadens- fall für das Land Berlin in Kauf genommen worden ist, würde das gar den Straftatbestand der Haushaltsuntreue erfüllen. Wir wollen, dass alle diese Vorgänge restlos aufgeklärt und sämtliche Dokumente dazu veröffentlicht werden. Dafür gibt es ein parlamentarisches Instrument, und das heißt Untersuchungsausschuss. Einen Untersuchungsausschuss braucht es schon deshalb, weil die Verantwortlichen keinerlei Unrechtsbewusstsein zeigen. Stattdessen bringen sie Schutzbehauptungen vor, die sich alle leicht entkräften lassen. Eine Schutzbehaup- tung lautet: Wir haben als CDU doch nur eine Auswahl an Projekten getroffen. An ihrer Bewilligung waren wir gar nicht beteiligt, das war die Verwaltung. – So hat es etwa der Abgeordnete Goiny in der „Abendschau“ vom 11. November 2025 dargestellt. Ich zitiere ihn – Zitat –: „Auf Mitarbeiter der Verwaltung habe ich über- haupt keinen Druck ausgeübt. Ich habe auch diese ganzen Dinge nicht mit der Verwaltung bespro- chen.“ – Zitat Ende. – Wahr dürfte vielmehr sein, was das Refe- rat III A der Senatsverwaltung für Kultur in einem Ver- merk festgehalten hat. Ich zitiere: „Ab dem 18.06.25 begannen Kontaktversuche des Büros des Abgeordneten Goiny per Telefonanruf direkt bei der für die Zuwendungsbearbeitung zu- ständigen Mitarbeiterin. Es ist unklar, wie die Nummer der Mitarbeiterin an das Büro gelangen konnte.“ – Zitat Ende. – So viel zur Glaubwürdigkeit von Herrn Goiny. Eine andere Schutzbehauptung ist noch perfider, denn dabei unterstellt die CDU, dass jede Kritik an diesen Machenschaften dem Kampf gegen Antisemitismus scha- det. Ich glaube, dem Kampf gegen Antisemitismus scha- det, wer mutwillig gegen Recht und Gesetz verstößt und Fördergeld in dunkle Kanäle versickern lässt. Das schadet dem Kampf gegen Antisemitismus! Trotz alledem hat der Regierende Bürgermeister noch vorletzte Woche eine Ehrenerklärung für einige der Ver- antwortlichen abgegeben. Dazu kann ich nach Aktenein- sicht nur sagen: Sie können diesen Leuten keinen Glau- ben schenken, Herr Wegner! Das gilt auch für denjeni- gen, der dieses ganze System überhaupt erst möglich gemacht hat. Ich meine Dirk Stettner, Ihren Fraktionsvor- sitzenden. Der spricht von Mutmaßungen und Unterstel- lungen. Wahr ist, dass Herr Stettner ausweislich der Ak- ten bei allen wesentlichen Entscheidungen politisch Pate stand. – Herr Stettner! So können Sie vielleicht Pressean- fragen abbügeln. Vor dem Untersuchungsausschuss gilt die Wahrheitspflicht. Und damit bin ich bei der Kultursenatorin, einer Senato- rin, die angeblich aufräumen will, aber gleichzeitig vor- gibt, das alles habe sich vor ihrem Amtsantritt abgespielt. Wahr ist wohl auch hier das Gegenteil. Ich zitiere wieder aus dem Vermerk des Referats III A über ein Gespräch mit der Senatorin Anfang Juni 2025 – Zitat –: „III A verwies in dem Gespräch erneut auf die Problematik eines Verfahrens ohne fachliche Prü- fung und regte an, die Chance des Neubeginns als Senatorin zu nutzen, um den Umgang mit der 3,4- Millionen-Liste neu auszurichten. Die Senatorin entschied, bei der vom früheren Senator getroffe- nen Entscheidung zu bleiben und die Förderung an die in der Liste enthaltenen Antragsteller ohne fachliche Prüfung auszureichen.“ – Zitat Ende. – (Daniel Wesener) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7469 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Die Chance des Neubeginns – warum haben Sie die so leichtfertig vergeben, Frau Senatorin? Herr Wegner, noch einmal: Sie können diesen Leuten keinen Glauben schenken. Schon jetzt ist Schaden entstanden – für die Demokratie, das Vertrauen in den Staat und seine Glaubwürdigkeit im Kampf gegen Antisemitismus. Es ist jetzt an uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Schaden zu beheben, und deshalb beantragen wir die Einsetzung eines parla- mentarischen Untersuchungsausschusses. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion der CDU hat nun die Kollegin Senge das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! – Herr Kollege Wesener! Sie wollen einen Un- tersuchungsausschuss zur Vergabe von Fördermitteln zur Antisemitismusbekämpfung einrichten. Das ist Ihr Recht als Opposition, und das respektieren wir selbstverständ- lich. Ich sage Ihnen aber auch, dass wir dem sehr gelas- sen entgegensehen. Zum einen werfen Sie Mitgliedern der CDU-Fraktion vor, Projekte vorgeschlagen zu haben, die aus der Säule „Projekte von besonderer politischer Bedeutung“ gefördert werden sollten. Wir könnten hier im Saal ja mal eine Abfrage machen, wer von Ihnen, von uns sich schon mal bei einem Staatssekretär, bei einem Senator für ein Projekt eingesetzt hat. Wer das gemacht hat, wäre aus Sicht der Grünen und der Linken wahr- scheinlich korrupt. Wer das nicht gemacht hat, wäre aus Sicht sehr vieler in diesem Saal wahrscheinlich faul. Es ist nämlich ein normaler Teil der Arbeit von Abgeord- neten, sich für Interessen und Projekte einzusetzen. Vermutlich gibt es aus der Vergangenheit auch Mails von Grünen und Linken – ich weiß es nicht – an Senatoren, bei denen sie sich für Projekte einsetzen. Auf der anderen Seite werfen Sie der Kulturverwaltung vor, Projekte nicht gemäß der Landeshaushaltsordnung geprüft und beschie- den zu haben. Dazu hat Senatorin Wedl-Wilson schon gesagt, dass sie selbst bereits den Landesrechnungshof um eine Prüfung gebeten hat, der diese auch vornimmt. Das ist der absolut richtige Weg zum Umgang mit sol- chen Vorwürfen: Transparenz herstellen und Fachleute das beurteilen lassen. Ja, wir in der CDU setzen uns ein für die Stärkung der Antisemitismusbekämpfung in Berlin. Und ja, wir haben in der Koalition gemeinsam mit den Sozialdemokraten darauf auch einen wirklichen Schwerpunkt in dieser Le- gislaturperiode gesetzt. Ich war überhaupt nicht über- rascht über die wirklich unsäglichen Feierlichkeiten auf der Sonnenallee nach dem 7. Oktober 2023 von einigen Menschen dort, denn wir hatten schon vorher ausschrei- tende antisemitische Demonstrationen, wir hatten Anti- semitismus in den Schulen, wir hatten Übergriffe auf Kippaträger. Das ist eine Entwicklung, die seit 30 Jahren in unserer Stadt nur eine Richtung kennt: die Zunahme. Sie sind auch zu Ihren Regierungszeiten gegen den zu- nehmenden Antisemitismus vorgegangen. Sie haben 2019 eine Landeskonzeption gegen Antisemitismus vorgelegt. Ich sage das mit Anerkennung. Sie haben darin dieses Thema als eine Querschnittsaufgabe des Senats definiert und für unterschiedliche Politikfelder wie Bildung, Si- cherheit, Wissenschaft und Kultur konkrete Maßnahmen und Projekte vorgeschlagen. Haben die Maßnahmen und Projekte die Eskalation und Radikalisierung verhindern können? – Nein! Es ist aktuell für Juden in Berlin so bedrohlich wie nie seit dem Holocaust. Natürlich konnten nach dem 7. Oktober 2023 die Antwor- ten nicht mehr dieselben sein. Natürlich haben wir 10 Millionen Euro pro Jahr als Parlament zur Verfügung gestellt, in der Erwartung, dass davon auch neue Impulse ausgehen. Wir müssen den offenen und verklausulierten Hass auf Juden, auf Israelis stoppen. Wir müssen diese Richtung umkehren. Dazu brauchen wir die Mehrheit der Menschen in dieser Stadt. Wir müssen Köpfe und Herzen erreichen, die wir bisher nicht erreicht haben. Man sollte mit solch harten Vorwürfen strafwürdigen Handelns stets sehr behutsam sein, und das sind Sie auch. Es ist schon bei Ihren Pressestatements aufgefallen, dass Sie sich sehr bemühen, immer ein „mutmaßlich“ oder „scheinbar“ einzuflechten und den Konjunktiv zu ver- wenden. Das ist auch nötig, und das wissen Sie. Warum betreiben Sie das Spiel mit den zum Teil weniger zurück- haltenden Medien dennoch so dauerhaft? – Weil es Ihnen auf das Ergebnis der Prüfung vielleicht gar nicht an- kommt! Sie setzen darauf, dass von dem vielen Dreck, den Sie in unsere Richtung werfen, am Ende schon ir- gendetwas hängenbleibt. Willkommen im Wahlkampf auf Kosten des Kampfes gegen Antisemitismus! Ihr Partner in Crime in dieser (Daniel Wesener) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7470 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Sache aber ist die Linkspartei. Ich frage mich wirklich, ob Sie sich das gut überlegt haben, eine Linkspartei, die den damaligen Antrag zum Landes- konzept gegen Antisemitismus heute gar nicht mehr mit- tragen könnte, nicht die Antisemitismusdefinition der IHRA, nicht das Bekenntnis zum Existenz- und Selbst- verteidigungsrecht Israels, nicht die Ablehnung des BDS, eine Linkspartei, die mit Terrorunterstützern Sommerfeste feiert und Bürgermeis- ter aus israelischen Partnerstädten als Völkermörder be- zeichnet. Auch davon bleibt etwas hängen, aber an Ihnen, und das ist nicht gut. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Der Kollege Wesener erhält noch mal das Wort für eine Zwischenbemerkung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Also Frau Senge, Sie enttäuschen mich. Sie sind ja angeblich eine der drei Abgeordneten, die diese 24-Stunden-Dringlichkeitsturboeinsicht machen konnten, das heißt, Sie kennen die Akten, und Sie stellen sich hier hin und wagen allen Ernstes zu behaupten, das sind völlig normale Vorgänge und ein völlig normales Agieren von Abgeordneten? Frau Senge, das beleidigt meine Intelligenz, das beleidigt die Intelligenz dieses Hauses, und das beleidigt die Intelligenz der Verwaltung. Ich habe so was, was wir hier in den Akten finden, in 25 Jahren politischer Praxis nicht erlebt, und das wissen Sie, angefangen mit der vorsätzlichen politischen Intervention, Manipulation, Drangsalierung von Verwaltung bis hin zu den klaren Rechtsverstößen, wo mit Ansage in alleiniger Verantwortung der Hauslei- tung Bewilligungen ausgesprochen worden sind. Das, Frau Senge, werden wir aufarbeiten, weil ich mir ganz sicher bin, dass die Mehrheit der Abgeordneten in diesem Saal, im Übrigen auch die Mehrheit der Abgeordneten Ihrer Fraktion noch nicht mal auf die Idee kommen wür- de, so was zu machen. Und dann sagen Sie, man hätte sich ja einsetzen müssen. Vielen Dank, dass Sie mir die Gelegenheit geben, noch mal eine andere Schutzbehauptung von Ihnen hier aufzu- dröseln, die Sie heute auch wieder unterzubringen ver- sucht haben, und das ist die Behauptung, es wäre nötig gewesen, politisch zu intervenieren, weil der Kampf gegen Antisemitismus in dieser Stadt nicht läuft. Da kann ich Ihnen nur sagen, Frau Senge, lesen Sie mal die Haus- haltsberichte! Dort werden Sie unter anderem die Anga- ben über knapp 300 Anträge finden, die für die ganz reguläre Fördersäule eingegangen sind, nämlich den sogenannten Aktionsfonds, 300 Anträge von renommier- ten Institutionen, von erfahrenen Trägern, die seit Lan- gem Extremismusbekämpfung und Demokratieförderung in dieser Stadt machen. Wissen Sie, wie viele davon bewilligt worden sind? – 60! Von einem Antragsvolumen von 20 Millionen Euro wurden gerade 4 Millionen Euro ausgegeben. Es wäre überhaupt kein Problem gewesen, ganz regulär und auch im Einklang mit dem Haushaltsrecht den Kampf gegen Antisemitismus in dieser Stadt zu führen. Dazu, Frau Senge, braucht es keine Stettner-Goiny-Liste. Dazu braucht es keine Intervention beim Juryverfahren. Und dazu braucht es auch keinen Ortsverband CDU Lich- terfelde. – Danke schön! Vielen Dank! – Die Kollegin Senge erhält nun das Wort für Ihre Antwort. – Bitte schön!
Ja, das hat mir jetzt noch mal Gelegenheit gegeben, auch auf ein paar Dinge einzugehen. Vielen Dank dafür! – Wir können es ja auch, ist doch okay, ist doch kein Problem! – Also ich bin zum einen überrascht, worüber Sie hier so alles offen reden, denn alle, die Akteneinsicht genommen haben, haben eine Verschwiegenheitserklä- rung unterzeichnet. Sie zitieren hier aus Akten. Wir beziehen uns auf Dinge, die öffentlich bekannt sind, aber es ist natürlich auch so, dass man Dinge unterschiedlich bewerten kann, wenn man sie liest. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass Sie auch im Ausschuss immer wieder stark danach gefragt und darauf gedrängt haben, dass diese Mittel für die Antise- mitismusbekämpfung ausgegeben werden. Natürlich ist das doch ein gemeinsames Anliegen. (Katharina Senge) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7471 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Also sich jetzt hinzustellen und zu sagen: Es lief alles super, und was haben Sie da überhaupt für Probleme gesehen, oder warum haben Sie sich da überhaupt enga- giert? –, ist auch ein bisschen falsch an der Stelle. – Vie- len Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat die Kolle- gin Dr. Schmidt nun das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Senge! Wenn das Ihre Verteidi- gungslinie ist, dann kann ich nur sagen, das ist schäbig, denn es ist und bleibt ein Desaster. Das beschreiben die Zeitungen öffentlich zu Recht. Es ist ein Desaster, das den Ausschlag dafür gegeben hat, heute die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu beantragen, eines Untersuchungsausschusses, der aufklären soll, ob die Vergabe von Fördermitteln in Höhe von 3,4 Millionen Euro für Antisemitismusprojekte mit besonderer politi- scher Bedeutung rechtmäßig und entsprechend den För- derrichtlinien des Landes Berlin erfolgte, ob die für die Vergabe von Förderungen vorgesehenen Verfahren ein- gehalten wurden, ob bei einigen Projekten von besonde- rer politischer Bedeutung auf einen Eigenanteil verzichtet wurde, ob die bewilligten Mittel im Sinne des geförderten Zweckes genutzt wurden. Es ist ein Desaster, das wir werden untersuchen müssen, ob Abgeordnete der Regie- rungspartei CDU entgegen ausdrücklichem Rat der Fach- referate der Kulturverwaltung und ohne ausreichende Prüfung entlang der Vergabekriterien in einer Art und Weise Druck ausgeübt haben, dass entgegen den rechtli- chen Vorgaben Geld verteilt wurde. Wenn mein Kollege Wesener hier zitiert, dann sind es Zitate, die wir öffentlich vertreten dürfen, weil es mit Mandatsträgern verbunden ist und nicht mit Mitarbeiten- den der Verwaltung. Ob und wenn ja, wie sich Abgeordnete in die Besetzung einer Fachjury eingemischt haben, welche Rolle dabei der damalige Kultursenator Joe Chialo gespielt und warum seine Nachfolgerin nicht darauf gedrungen hat, zu über- prüfen, ob die Landeshaushaltsordnung und deren Aus- führungsvorschriften vollumfänglich eingehalten wurden. Auch bei jedem anderen Thema wäre ein Untersuchungs- ausschuss geboten, gäbe es den Verdacht der Kungelei und unrechtmäßigen Einflussnahme. Natürlich ist es völlig legitim, dass Abgeordnete Anre- gungen und Vorschläge unterbreiten. Das werden wir sicherlich oft finden. Aber es ist etwas völlig anderes, ob Abgeordnete Verwaltungen etwas vorschreiben, Anre- gungen und Vorschläge durchdrücken und vor allem dabei auch die Regeln verletzen. Allerdings muss gesagt werden – und das ist ja deutlich geworden –, dass bei diesem Thema der Schaden beson- ders groß ist, der Vertrauensverlust besonders schwer wiegt. Es war eine gute und notwendige Entscheidung, da sind wir uns im demokratischen Spektrum mit Sicherheit einig, nach dem 7. Oktober 2023, an dem die Terrororga- nisation Hamas Israel überfiel, Jüdinnen und Juden er- mordete, Frauen vergewaltigte, Kinder massakrierte und Hunderte Menschen als Geisel verschleppte, unter ande- rem einen Fonds aufzulegen, der Initiativen und Projek- ten zugedacht war, die gegen den seit diesem schreckli- chen Tag wachsenden und zunehmend gewaltvollen An- tisemitismus in unserer Stadt arbeiten wollten. Wir tragen als die Stadt, von der aus die Shoah geplant und durchgeführt wurde, hier eine besondere Verantwor- tung. Die kurzfristig eingestellten 20 Millionen Euro wurden gebraucht und würden nützlich sein, denn schon bald nach dem Überfall der Hamas auf Israel häuften sich antisemitische Übergriffe, jüdische Menschen wurden bedroht, jüdische Einrichtungen angegriffen, Wohnun- gen, in denen Jüdinnen und Juden lebten, wurden mar- kiert, Brandanschläge verübt, jüdische Künstlerinnen und Künstler sagten aus Angst Projekte und Auftritte ab oder wurden in vorauseilender Angst ausgeladen beziehungs- weise gar nicht erst eingeladen. Es war klar, dass wir uns gemeinsam dagegen stark machen müssen, dass es Dia- logformate, Kulturprojekte, Interventionen und Initiativen gegen diesen erstarkenden Antisemitismus und die damit einhergehende Spaltung der Gesellschaft brauchen wird. Und ja, natürlich, es brauchte und braucht andere Ant- worten, und es brauchte das Geld, um die Formate und Projekte umzusetzen. Ja, dem Anfang wohnte erst mal kein Zauber inne, weil zu viel Zeit verging, bis es ins Laufen kam, aber der Aus- gangspunkt, der Ansatz war richtig. Nun aber sind wir in einer Situation, in der wir die Frage stellen müssen, ob ausgerechnet bei diesem hochsensiblen Thema politische Mandats- und Funktionsträgerinnen und -träger einen Einfluss auf die Förderentscheidungen genommen, in welcher Form sie das gemacht und welche Grundsätze und Regeln sie dabei missachtet und verletzt haben. An- gesichts des angerichteten Schadens ist es dabei völlig egal, ob dies in voller Kenntnis des damit einhergehenden Fehlverhaltens und zugunsten persönlich liebsamer Nutz- nießer geschah oder geltende Regeln unter dem Vorwand eines vermeintlich höheren Zwecks gebrochen wurden. (Katharina Senge) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7472 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Beides ist verwerflich und beides ist ausdrücklich zu- rückzuweisen. Danach hat nun das Wort für die SPD-Fraktion die Kol- legin Melanie Kühnemann-Grunow.
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich eins vorausschicken: Für die SPD steht fest: Transparenz, Kontrolle und demokratische Verantwortung sind keine lästigen Pflichten, sondern Grundpfeiler unseres parla- mentarischen Selbstverständnisses. Wenn wir heute ei- nem Untersuchungsausschuss den Weg ebnen, dann tun wir das nicht, weil wir Skandale herbeireden wollen, sondern weil wir sicherstellen müssen, dass öffentliche Mittel rechtmäßig, nachvollziehbar und gerecht vergeben wurden. Wenn Förderentscheidungen getroffen wurden, deren Kriterien und Abläufe zumindest für viele hier im Haus nicht transparent und nicht genug nachvollziehbar sind, müssen wir das aufarbeiten. Besonders tragisch ist – das ist hier schon mehrfach angeklungen –, dass es sich dabei insbesondere um Mittel für den Kampf gegen Anti- semitismus handelt, die eigentlich dem gesellschaftlichen Zusammenhalt, der Unterstützung von Vereinen, Initiati- ven, Trägern und Projekten dienen sollen. Was müssen wir klären? – Wir müssen miteinander klä- ren: Nach welchen objektiven Kriterien wurden Projekte ausgewählt? Gab es einheitliche und faire Maßstäbe für die Vergabe? Wurden bestimmte Anträge bevorzugt oder benachteiligt? Und wenn ja, warum? Und vor allem: Ist das Vertrauen der Öffentlichkeit in die sachgerechte Vergabe staatlicher Fördergelder beeinträchtigt worden? Diese Fragen müssen wir beantworten, aber nicht aus parteipolitischem Interesse, sondern aus Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Für die SPD steht fest: Wir glauben an eine Politik, die auf Fakten beruht. Wir lassen uns aber weder in blinden Aktionismus treiben, noch dulden wir Intransparenz. Was wollen wir wissen? – Was ist tatsächlich passiert? Wo müssen Prozesse verbessert werden? Wie stellen wir sicher, dass Fördermittel dort ankommen, wo sie ge- braucht werden, und zwar ohne Zweifel? Aber hier wird schon von Skandal gesprochen. Ich will auch noch mal festhalten: Ein Untersuchungsausschuss ist kein Tribunal, er ist ein Instrument der parlamentari- schen Kontrolle, und genau so wollen wir ihn eingesetzt sehen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass gerade soziale Einrichtungen, Vereine, Beratungsstellen, zivilge- sellschaftliche Initiativen und demokratiefördernde Pro- jekte nicht unnötig unter Generalverdacht geraten. Diese Einrichtungen sind es, die jeden Tag Entscheidendes leisten, sie helfen Familien, sie unterstützen Jugendliche, begleiten Menschen in Notlagen und stärken vor allem unsere Demokratie. Wenn aber im Raum steht, dass Mit- tel möglicherweise unsachgemäß und intransparent ver- geben wurden, dann schadet das auch – und das ist das, was mich besonders schmerzt – diesen Trägern. Das dürfen wir nicht zulassen. Deshalb wollen wir den Blick schärfen. Nicht die Träger und Projekte, die jeden Tag gegen Antisemitismus arbei- ten wie beispielsweise die Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus – als ich Lehrerin war, habe ich viel mit denen zusammen- gearbeitet, die machen wirklich eine herausragende Ar- beit –, nicht die sind das Problem, sondern mögliche Versäumnisse in Entscheidungswegen, Prozessen und – werden wir sehen – eventuell auch politischer Steuerung. Wir wollen, dass am Ende dieses Untersuchungsaus- schusses auch etwas rauskommt: Klare Kriterien für die Vergabe von Projektmitteln, dokumentierte und über- prüfbare Entscheidungswege und mehr Transparenz für alle Antragstellenden. Und verstehen Sie mich an dieser Stelle nicht falsch: Natürlich gibt es immer ein Zusam- menspiel zwischen Legislative und Exekutive. Ich bin als Politikerin jeden Tag in der Stadt unterwegs. Ich spreche mit den Projekten. Und natürlich gibt es da auch mal eine Bitte: Könnt ihr da was fördern? Wie sieht es da aus? Hier fehlt uns Geld. – Hallo! Wir waren gerade in Haus- haltsverhandlungen, wer nicht mit Projekten spricht, der macht seinen Job hier nicht richtig. Aber staatliche Förderung ist kein politisches Gefällig- keitsinstrument, weder durch die Verwaltung – möchte ich auch mal ganz kurz anmerken – und auch nicht durch die Politik. Wir müssen über die Qualitätskriterien spre- chen, die sich an Bedarfen orientieren müssen und nicht an persönlichen oder parteipolitischen Erwägungen. Dieser Untersuchungsausschuss ist ein notwendiger Schritt, um das Vertrauen in staatliches Handeln zu stär- ken und um sicherzustellen, dass öffentliche Mittel durch die Senatsverwaltung für Kultur gerecht, transparent und zweckmäßig eingesetzt wurden. Die SPD wird sich die- sem Prozess selbstverständlich konstruktiv, verantwor- tungsvoll und auch lösungsorientiert stellen. Wir wollen aufklären, wir wollen verbessern, wir wollen das Vertrau- en der Bürgerinnen und Bürger stärken. Wir sind da ganz klar: Transparenz ist kein Selbstzweck, sie ist die Grund- lage unserer Demokratie. Und ich freue mich auf diesen (Dr. Manuela Schmidt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7473 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Untersuchungsausschuss, denn ich glaube, dass wir da einiges ans Tageslicht bringen, aber sich vielleicht auch die einen oder anderen Wogen glätten. – Vielen Dank! Dann folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Val- lendar.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir als AfD-Fraktion unterstützen den Antrag für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Die Vorwürfe, die hier im Raum stehen, sind gravierend. Es geht um die Vergabe von 3,4 Millionen Euro aus einem Sondertopf der Kulturverwaltung für Projekte gegen Antisemitismus und interreligiösen Dialog, die offenbar freihändig und ohne ordentliche Prüfverfahren verteilt wurden. Berichte deuten darauf hin, dass der ehemalige Kultursenator Chialo Millionen an Steuergeldern auf politischen Druck hin ohne ausreichende Kontrolle aus- geschüttet hat. Projekte wie die Ausstellung „We will dance again“ zum Nova Music Festival erhielten hohe Summen, während Fachabteilungen und Jurys umgangen wurden. Solche Praktiken untergraben das Vertrauen in die Demokratie und verletzen möglicherweise gesetzliche Vorgaben wie § 44 der Landeshaushaltsordnung, der eine transparente und regelkonforme Vergabe fordert. Ein Untersuchungsausschuss ist hier nicht nur angemes- sen, sondern zwingend notwendig, um Licht ins Dunkel zu bringen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Dennoch muss ich klarstellen: Dieser Antrag geht mir nicht weit genug. Er beschränkt sich auf einen engen Kreis von Projekten, aber die Probleme reichen tiefer. Wir müssen den Ausschuss erweitern, um die gesamte Förderpraxis bei Auszahlungen an NGOs zu beleuchten, nicht nur aus diesem Topf. In den vergangenen Jahren flossen Millionen Euro an Steuergeldern an sogenannte zivilgesellschaftliche Orga- nisationen, oft unter dem Deckmantel guter Absichten. Waren diese Vorgaben immer transparent? Wurden die Kriterien eingehalten oder gab es systematische Un- gleichbehandlung? Der Ausschuss sollte prüfen, ob ähnli- che Muster auch in anderen Senatsverwaltungen vor- kommen, etwa in Bildung, Soziales oder Umwelt. Der NGO-Komplex muss in den Untersuchungsausschuss einbezogen werden. Die Fördervergabe und die politische Vergabe von Fördergeldern ist zu unterbinden. Auch die erste Akteneinsicht offenbarte, dass es einen Dissens gab. Die politische Führung war mit der bisheri- gen Vergabe von Fördergeldern anscheinend auch unzu- frieden. Die Kritik daran dürfte durchaus berechtigt ge- wesen sein, denn der muslimische Antisemitismus ist etwas, das in den bisherigen Förderungen eine eher un- tergeordnete Rolle spielte. Es ist aber genau dieser Anti- semitismus, der sich mittlerweile wie ein Krebsgeschwür über die ganze Stadt ausbreitet und deswegen auch ver- dient, mehr in den Fokus gerückt zu werden. Dass sich dann allerdings über Regeln der Haushaltsord- nung hinweggesetzt wird, um andere Projekte zu bevor- zugen, bleibt kritikwürdig. Die Vorwürfe gegen Herrn Chialo und den CDU-Abgeordneten Christian Goiny sind alarmierend. Die Gelder flossen wohl an Projekte, die offenbar mit parteinahen Netzwerken verknüpft sind, ohne dass formale Anträge oder Juryentscheidungen respektiert wurden, und Berichte sprechen von politi- schen Einflussnahmen, bei der CDU-Mitglieder Vor- schläge einreichten und diese direkt umgesetzt wurden, während andere Bewerber leer ausgingen. Das riecht nach Klientelpolitik. Öffentliche Kassen wer- den genutzt, um eigene Kreise zu bedienen. Die CDU, die sich gern als Verfechterin der Rechtsstaatlichkeit präsen- tiert, hat hier versagt. Solche Praktiken erinnern an dunk- le Kapitel der Berliner Politik, in denen Filz und Nepo- tismus das Vertrauen der Bürger zerstörten. Wir dürfen das nicht dulden, weder in der Kulturverwal- tung noch anderswo. Darüber hinaus fordere ich, dass der Untersuchungsausschuss explizit auch auf mögliche straf- rechtliche Konsequenzen eingeht. Waren die Vergaben nur schlampig oder liegen hier Delikte wie Untreue oder Vorteilsannahme vor? – Die Umgehung von Verfahren und die mögliche Begünstigung eigener Netzwerke könn- te kriminell sein. Nur durch harte Konsequenzen können wir Korruption vorbeugen und das Vertrauen in unsere Institutionen wiederherstellen. Ich appelliere an Sie: Stimmen Sie dem Antrag zu, aber lassen Sie uns ihn erweitern – für eine umfassende Unter- suchung aller NGO-Förderungen, für die Aufdeckung von Vetternwirtschaft und für klare strafrechtliche Prü- fung! Berlin verdient Transparenz und Gerechtigkeit. – Vielen herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsord- nung, Verbraucherschutz sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir so. Dann rufe ich auf (Melanie Kühnemann-Grunow) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7474 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 lfd. Nr. 3.5: Priorität der Fraktion Die Linke Tagesordnungspunkt 45 Konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung der Istanbul-Konvention in allen Senatsverwaltungen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2742 in Verbindung mit: lfd. Nr. 43: Gewalthilfegesetz bedarfsgerecht umsetzen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2739 In der gemeinsamen Beratung beginnt die Fraktion Die Linke mit der Kollegin Helm. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Jahr gab es in Berlin einen neuen Höchststand von häuslicher Gewalt, über 19 000 Fälle, und das ist nur das Hellfeld. 29 Frauen fielen nach Schät- zungen einem Femizid zum Opfer. Das bedeutet: alle zwei Wochen ein Femizid. Die Istanbul-Konvention ist kein Wunschzettel, sondern eine Verpflichtung, die sich auch Berlin gegeben hat, aber wir kommen dieser Verpflichtung immer noch nicht hinreichend nach, Herr Regierender Bürgermeister! Das ist schade. Es ist ein Fortschritt, dass durch das Gewalt- hilfegesetz Betroffene ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bekommen. Es ist auch gut, dass der Bund Berlin bei dem Ausbau der Schutzeinrichtungen, die zur Gewährleistung dieses Rechts erforderlich sind, ab 2027 mit 4,9 Millionen Euro im Jahr unterstützt. Su- per! Wir könnten beim Schutz von Frauen vor Gewalt also einen großen Schritt nach vorn machen. Die Koalition nutzt das zugesagte Geld aber dazu, ihren eigenen Finanzanteil zu reduzieren, statt das zusätzliche Geld zu investieren. Das bedeutet mittelfristig eine weite- re Schlechterstellung der Schutzstrukturen und weitere Kürzungen. Das ist doch wohl nicht Sinn der Sache. Jetzt versprechen Sie 10 Millionen Euro für ein neues Frauen- haus, aber Sie glauben doch selbst nicht, dass Sie das in den nächsten zwei Jahren verausgaben. Das Geld sollte lieber jetzt in die Prävention gesteckt werden. Das wäre wesentlich nachhaltiger. Im Juni 2023 versprach die Senatorin Kiziltepe im Aus- schuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Viel- falt und Antidiskriminierung, ich zitiere: … „auf jeden Fall haben wir laut Koalitionsver- trag 7 Millionen Euro im Jahr vorgesehen, …“ für die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Das Gegen- teil passiert aber: Jährlich werden 4 Millionen Euro allein im Gewaltbereich des Gleichstellungsressorts gestrichen. Das ist ein klarer Wortbruch. Die Frauen- und Gleichstellungsprojekte ächzen jetzt schon wegen der Kürzungen des letzten Haushalts. Einige Träger mussten ihre Arbeit bereits einstellen. Im aktuel- len Haushaltsentwurf ist für alle Frauenprojekte zusätz- lich eine pauschale Mittelkürzung vorgesehen, die sie über Eigenanteilsfinanzierung ausgleichen sollen. Das erhöht den Druck auf die Träger in diesem ohnehin pre- kär finanzierten Bereich enorm. Einige werden wohl auch aufgeben müssen. Das zeigen auch die zahlreichen Hilfe- rufe aus den Frauenprojekten, die uns in den vergangenen Wochen erreicht haben. An Tarifsteigerungen und eine gesicherte Perspektive brauchen diejenigen, die in diesen ohnehin teils extrem aufreibenden Bereichen arbeiten, gar nicht erst zu denken. Das wird zu Stellenabbau und zum Verlust von wichtiger Expertise führen. Einige Projekte werden auch vollständig gestrichen. Das betrifft auch solche in unterversorgten Außenkiezen, wie Albatros in Buch oder das Frauen-Café Gropiusstadt, oder Projekte für Frauen mit besonderen Bedürfnissen, wie den Sonntags-Club für queere Frauen oder das Frau- enComputerZentrumBerlin. Diese Stellen waren nied- rigschwellige Vernetzungs- und Anlaufpunkte und spiel- ten eine zentrale Rolle bei der Vermittlung in bestehende Hilfestrukturen oder arbeitsmarktpolitische Projekte. Auch Angebote zur beruflichen Qualifizierung und Wie- dereingliederung stehen massiv unter Druck. Dabei sind sie ein zentraler Baustein für die ökonomische Unabhän- gigkeit von Frauen und stellen damit ebenso einen Teil der Gewaltprävention dar. Die Kürzungen werden fatale Folgen haben. Vor allem spezialisierte Angebote für Gewaltbetroffene in prekären Lebenslagen, wie Geflüch- tete, Obdachlose oder chronisch Kranke, werden wegfal- len. Wir steuern auf erhebliche Versorgungslücken zu. Das ist nicht allein die Verantwortung der Gleichstel- lungsverwaltung. Das möchte ich hier betonen. Der ge- samte Senat ist der Umsetzung der Istanbul-Konvention verpflichtet. Senatorin Spranger ist stolz darauf, die Fuß- fessel einzuführen, und beruft sich auf das spanische Modell. Isoliert bringt diese Maßnahme aber überhaupt keine Sicherheit. Zugleich kürzt sie bei Projekten der Täterar- beit, die im eigenen Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention stehen, genauso bei der kie- (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7475 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 zorientierten Gewaltprävention, die sich vor allem an junge Menschen mit Gewaltrisiko richtet. Die Bildungs- verwaltung streicht die Mittel für die BIG Prävention gleich ganz. Auch das ist ein Projekt aus dem Landesak- tionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die Finanzverwaltung selbst ist auch in der Verantwortung. Sie zwingt die Bezirke zu einschneidenden Kürzungen bei niedrigschwelligen psychosozialen Versorgungsange- boten. Das trifft vor allem Menschen mit Suchterkran- kungen, psychischen Belastungen oder Menschen in akuten Krisensituationen. Liebe Mitstreiterinnen für Frauenrechte innerhalb der Koalition! Sorgt dafür, dass diese Kürzungen vollständig zurückgenommen und dass die zugesagten Mittel zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bereitgestellt wer- den! Außerdem brauchen diejenigen, die in den Frauen- und Gleichstellungsprojekten und im Gewaltschutz arbeiten, eine tarifgerechte Bezahlung und die Gewissheit, dass sie auch perspektivisch abgesichert sind. Sie sind kein Nice- to-have, das wir uns gönnen, sondern eine unverzichtbare Grundlage einer demokratischen und sozialen Stadt. 29 Frauen im vergangenen Jahr, wir sagen: keine mehr! Unter diesem Motto demonstrieren wir auch mit einem breiten Bündnis am 25. November. Nehmen Sie die Kürzungen zurück und stimmen Sie unseren Anträgen zu! Es geht um die Sicherheit der Ber- linerinnen. – Vielen Dank! Dann folgt als Nächstes für die CDU-Fraktion die Kolle- gin Niemczyk.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag „Gewalthilfegesetz bedarfsgerecht umsetzen“ greift ein zentrales Thema auf. Das neue Bundesgesetz ist ein Mei- lenstein für den Schutz gewaltbetroffener Frauen. Für uns als CDU war von Anfang an klar: Wir stehen hinter dem Gesetz, wir haben es im Bundestag mitverhandelt, unter- stützt und maßgeblich mitgestaltet. Gerade, weil dieses Thema so wichtig ist – schauen Sie in meine Vita –, möchte ich deutlich sagen: In Berlin reden wir nicht nur, wir handeln bereits. Während woanders neue Forderungskataloge aufgestellt werden, sind wir längst in der Umsetzung. Die Länder sind nach dem Gesetz ab 2027 verpflichtet, das Hilfesystem aufzubauen. 2032 kommt der bundeswei- te Rechtsanspruch für betroffene Frauen. Wir reden also über einen mehrjährigen, strukturierten Prozess. Doch der Antrag suggeriert, Berlin würde bislang nicht handeln. Das Gegenteil ist der Fall. Im Entwurf des Landeshaus- halts sind schon heute für 2027 rund 4,9 Millionen Euro für die Umsetzung vorgesehen – ein klares politisches Signal, dass wir Verantwortung übernehmen. Frau Kollegin, ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage von Kollegin – – Nein.
Danke! – Noch einmal: ein klares politisches Signal, dass wir Verantwortung übernehmen. Die Finanzierung ist kein Wunschdenken, sondern im Landeshaushalt verbind- lich hinterlegt. Viele Punkte des Antrages, mehr Schutz- plätze, bessere Beratung, Qualitätsstandards, Prävention, Vernetzung inklusive niedrigschwelliger Angebote grei- fen auf, was das Gewalthilfegesetz ohnehin vorsieht. Natürlich brauchen wir das, aber wir wollen es auf Basis gründlicher Bedarfsanalysen umsetzen, nicht durch Fest- legungen ins Blaue hinein die Haushaltsmittel binden bevor die Entwicklung genau bewertet wurde. Seriöse Planung steht bei uns vor symbolischer Politik wie so häufig. Unser Ziel als CDU ist ein verlässlicher, nachhaltiger Ausbau. Wir setzen auf solide Bedarfsplanung, klare Qualitätsstandards und Realismus bei der Finanzierung. Bundesmittel sind eine Ergänzung, sie dürfen aber nicht Erwartungen schüren, die unser Haushalt nicht erfüllen kann. Das sagen wir auch nicht zum ersten Mal. Berlin handelt. Wir finanzieren bereits den Start der Um- setzung und führen Maßnahmen gemeinsam und verant- wortungsbewusst im Rahmen des Landesaktionsplans zur Istanbul-Konvention durch. Das zeigt, wir übernehmen Verantwortung im Fokus auf nachhaltigen Schutz und eine zukunftsfähige weitere Entwicklung des gesamten Hilfesystems. Sehr gerne greife ich in diesem Kontext auch den Antrag von Grünen und Linken zur Istanbul-Konvention auf, und ja, das Signal aus Lettland, das die Konvention aussetzen will – so, wie es die Türkei schon 2021 getan hat –, ist fatal. Deshalb ist es so wichtig, dass Berlin hier klar Kurs hält. Wir als Koalition und CDU nehmen die Istanbul- Konvention sehr ernst. Die Bekämpfung geschlechts- (Anne Helm) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7476 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 spezifischer Gewalt ist für uns keine Randnotiz, sondern eine politische Kernaufgabe. Das zeigt uns der Landesak- tionsplan, der im Oktober 2023 beschlossen wurde. 134 Maßnahmen bilden ein ressortübergreifendes, struk- turiertes Arbeitsprogramm. Natürlich kennen auch wir die Haushaltslage. Die Anfor- derungen und Herausforderungen sind erheblich, aber eines bleibt unverrückbar: Gewaltschutz hat Priorität. Wir arbeiten fortlaufend daran, gemeinsam mit allen Akteu- rinnen und Akteuren tragfähige, wirkungsvolle Lösungen zu finden, damit die Istanbul-Konvention in Berlin nicht nur erfüllt, sondern fortgeschrieben wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dann folgt nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Dr. Haghanipour.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen! Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: Ihr kürzt uns zu Tode. Kürzungen kosten Leben. – Zitat Ende. – Das schreiben uns gerade viele Gewaltprojekte, und das sind drastische Worte. Das sind Worte, die man eigentlich gar nicht hören will, und doch ist leider etwas Wahres daran. In Deutschland erlebt fast jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens physische oder sexualisierte Gewalt. 10 000 Frau- en waren alleine in Berlin im letzten Jahr Betroffene von Gewalt. Im Schnitt tötet jeden Monat ein Mann eine Frau in unserer Stadt. Dass wir mehr für den Gewaltschutz tun müssen, wird also immer wichtiger, wenn nicht gar über- lebenswichtig. Zugleich sehen wir, dass der Gewalt- und Frauenschutz in unserer Stadt chronisch unterfinanziert ist. Frauen, die Hilfestrukturen aufgebaut haben, die Frauen helfen wol- len, kämpfen seit Jahrzehnten um Ressourcen, um Wert- schätzung, um finanzielle Absicherung, und in den letzten Jahren haben sie Hoffnung geschöpft, denn Deutschland hat sich zur Istanbul-Konvention verpflichtet, im Bund das Gewalthilfegesetz beschlossen. Endlich, so schien es, wurde verstanden und gehandelt, und gerade als alle dachten, jetzt geht es voran, es gibt zusätzliche Mittel, setzt der schwarz-rote Senat im Haushaltsentwurf den Rotstift an. Das ist ein Bruch. Erst wollen Sie 2026 kür- zen, und 2027 wollen Sie die Lücke dann mit den zusätz- lichen Bundesmitteln des Gewalthilfegesetzes stopfen. Aber dafür ist das Gewalthilfegesetz nicht vorgesehen worden. [Beifall bei der LINKEN –
Genau!] Wir fordern: Zusätzlich muss zusätzlich heißen! Das Geld müssen wir on top für den Gewaltschutz ausgeben. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Ganz genau!] Lieber Raed Saleh! Sie haben angekündigt, Verbesserun- gen im Gewaltschutzhaushalt vorzunehmen. Ich habe mich darüber gefreut, aber seitdem fragen mich die Pro- jekte, was das denn konkret bedeuten soll. Aber ich bin ja nicht Raed Saleh. Also, lösen Sie doch heute auf, was Sie konkret vorhaben! Denn wir sprechen davon, Leben zu retten, durch Schutz- plätze, aber auch durch Beratung, Prävention, und wir sprechen von Guter Arbeit, und das geht auch ohne Kür- zungen. Das zeigen wir mit unseren Änderungsanträgen. Für uns ist klar, am Gewaltschutz darf nicht gespart wer- den. Ich zitiere erneut aus den E-Mails der Mitarbeiterinnen: Nehmt diese tödlichen Kürzungen zurück, und zwar jetzt! – Zitat Ende. – Ja, recht hab ihr! An dieser Stelle ein Dank an alle Mitarbeiterinnen im Hilfesystem! Sie gehen mit überdurchschnittlichem En- gagement zur Arbeit, hören brutalste Geschichten, wenn sie Betroffene beraten und begleiten, sie kämpfen tagtäg- lich gegen Gewalt. Ich will nicht, dass Frauen, die anderen Frauen helfen, zu so drastischen Worten greifen müssen wie in den Briefen und E-Mails. Sie haben gerade von der CDU von Ver- antwortung gesprochen, und die Projekte, die müssen sich doch auf die Politik, also auf uns, verlassen können. Lassen Sie uns am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt, mit der überparteilichen Fraueninitia- tive gemeinsam die Antigewaltfahne hissen und dann einen Haushalt beschließen, der den Gewaltschutz hoch- hält. – Vielen Dank! Es folgt dann für die SPD-Fraktion die Kollegin Golm.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 25. November ist der Tag gegen Gewalt an Frauen. Das ist der Tag, an dem wir darauf aufmerksam machen und uns ins Bewusstsein rufen, für wie viele Frauen und Mädchen Gewalt einfach zu ihrem Leben gehört, ganz selbstverständlich. Fast jeden Tag ein Femizid in (Aldona Maria Niemczyk) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7477 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Deutschland. Alle drei Minuten erfährt eine Frau oder ein Mädchen häusliche Gewalt. Das ist die ernüchternde Realität, eine Realität, die wir nicht hinnehmen können, und vor allem, die wir nicht immer wieder relativieren können. Wir müssen diese Gewalt ganz klar benennen, verurteilen und bekämpfen. Wir müssen Opfer schützen und gleichzeitig entschiede- ner gegen die Täter vorgehen. Frau Kollegin, ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage der Kollegin Dr. Haghanipour zulassen.
Nein, jetzt nicht! – Gewalt gegen Frauen entsteht hier in unseren gelebten Strukturen und unseren Denkmustern. Sie haben immer etwas mit ungleichen Machtverhältnis- sen zu tun und mit Abhängigkeiten, insbesondere mit finanziellen Abhängigkeiten. Und da erfüllt es mich zum Beispiel mit großer Sorge, dass einige Parteien hier auf die Idee kommen, Frauen einen verpflichtenden Dienst ableisten zu lassen für unser Land, wo sie doch 80 Prozent der unbezahlten Pflege- und Sorgearbeit über- nehmen und damit alles am Laufen halten. Aber wir wollen heute hier an dieser Stelle darüber spre- chen, was genau wir hier im Land Berlin tun können, um Frauen vor Gewalt besser zu schützen. Ja, dazu gibt es die beiden Anträge der Opposition. Schön, dass sie da sind. Dann können wir darüber reden. Ich hätte gerne auch über meinen SPD-Antrag geredet, aber manchmal ist es mit den Abstimmungsprozessen in einer Koalition eben nicht so ganz einfach. Die Anträge ermöglichen uns, jetzt hier darüber zu reden. Sie sind vom Grundsatz her ja auch unterstützenswert, aber wie ich finde, von den For- derungen doch überflüssig, weil wir die meisten Forde- rungen bereits erfüllen. Sie sind umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. – Kommt noch? – Ich gehe den Antrag einfach Stück für Stück durch. Ich finde, das gehört sich so! Dass die Istanbul-Konvention, so wie im Antrag gefor- dert, in allen Senatsverwaltungen ressortübergreifend umgesetzt werden muss, finde ich, steht doch außer Fra- ge. Das ist ja genau auch der Inhalt des Landesaktions- plans. Denn im Landesaktionsplan werden die Maßnah- men priorisiert, ein verbindlicher Zeitplan vorgegeben, Zwischenschritte und Evaluierungsmechanismen festge- legt, ein Lenkungsgremium, mehrere Fachgruppen arbei- ten nach klarem Jahresplan zusammen, beteiligen die Zivilgesellschaft und, wie wir im letzten Jahr beschlossen haben, auch die Betroffenen. Es gibt auch einen Monitoringprozess, wie gefordert, der schon längst stattfindet. Und auch die Unterrichtung des Abgeordnetenhauses zu dem Umsetzungsstand ist gesi- chert. Das haben wir nämlich schon längst hier beschlos- sen. Und jetzt zu den Finanzen. Ja, es stimmt. In der Vorlage des Senats, in dem Haushaltsentwurf gibt es Kürzungen um 2 Prozent. Aber wir haben dabei völlig vergessen, wie groß der Aufwuchs im Gewaltbereich in den letzten Jah- ren war. Und er ist jetzt viel höher. Natürlich schmerzen solche Kürzungen in einem solchen Bereich sehr. Aber wir alle wissen doch, dass der Haushalt noch gar nicht beschlossen ist. Ich kann an dieser Stelle sehr zuversicht- lich sagen: Diese Kürzung werden wir zurücknehmen. [Beifall bei der SPD - Beifall von Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE) –
Hört, hört!] – Ja, hört, hört! – Wir wissen genau, was hier unsere Verpflichtung ist. Frau Kollegin, ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage des Kollegen Schneider aus der SPD-Fraktion zu- lassen.
Ja, die lasse ich zu.
Vielen Dank, Frau Kollegin! Können Sie denn, weil das gerade von Ihnen angesprochen wurde und hier von der grünen Seite hereingerufen wurde, folgende Zahlen bestä- tigen? Können Sie bestätigen, dass sich der Haushaltstitel 68406, der hier in Rede steht, in der Ausgabenermächti- gung wie folgt entwickelt hat: 2015 10,2 Millionen Euro, 2016 11,2 Millionen Euro, 2017 11,4 Millionen Euro, 2018 14,5 Millionen Euro, 2019 14,8 Millionen Euro, 2020 16,5 Millionen Euro und jetzt 38,8 Millionen Euro? – Übrigens zu Ihrer politischen Verantwortung von den Grünen: Als Sie Frauensenatorin waren, waren es 16 Millionen Euro. – Können Sie das bestätigen, Frau Kollegin?
Vielen Dank, Herr Kollege! Das bestätige ich sehr gerne. Und vielen Dank für die Frage! (Mirjam Golm) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7478 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Und jetzt kommen wir zum Gewalthilfegesetz: Das Ge- walthilfegesetz ist ein Meilenstein im Gewaltschutz für Frauen, weil es erstmals einen gesetzlichen Rechtsan- spruch auf Schutz und Beratung für Frauen und Kinder schafft. Und gerade da zeigt sich, dass es keine Erfolgs- geschichte einer einzelnen Partei ist. Es war ja nicht mög- lich, das, obwohl es im Koalitionsvertrag vereinbart war, schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, sondern es ist auf den letzten Metern noch gelungen, und zwar frakti- onsübergreifend, übrigens unter der Beteiligung aller Fraktionen. Und da sieht man, wie wichtig es ist, in sol- chen Punkten, gerade im Kampf gegen Gewalt an Frauen, zusammenzuarbeiten und auch in den eigenen Reihen zu gucken, wo die Wi- derstände herkommen. Das ist nämlich ganz wichtig. Und wenn wir es immer nur parteipolitisch nehmen und uns dazu profilieren und denken, wir sind auf der richtigen Seite, dann werden wir nicht weiterkommen. Und deshalb hoffe ich, dass wir hier in Berlin weiterkommen. Wir arbeiten jeden Tag daran, noch besser im Kampf gegen Gewalt an Frauen zu werden, um sie zu schützen. – Vie- len Dank! Dann hat nun für die AfD-Fraktion die Abgeordnete Auricht das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden heute wieder über die zunehmende Gewalt an Frauen. Wir reden, wir reden und wir reden. Und Sie sollten viel- leicht endlich aufhören, dieses Thema ideologisch zu verkleiden. Die vorliegenden Anträge von Grünen und Linken klingen nach viel Engagement. Aber sie ver- schweigen den Kern des Problems. Seit Jahren steigen die Zahlen der Gewalt gegen Frauen in Berlin – trotz Millio- nen Fördergelder, trotz zahlreicher Programme, trotz all Ihrer Sonntagsreden. Die bisherige Politik ist ganz offen- sichtlich gescheitert. Und wenn man scheitert, braucht man kein Weiter-so, sondern einen Kurswechsel. In Berlin, das haben wir gehört, wird durchschnittlich jeden Monat eine Frau von einem Mann getötet. Frauen- häuser sind überfüllt, Beratungsstellen überlastet, können oft gar nicht mehr weiterhelfen. Berlin verfügt über 331 Schutzplätze, benötigt aber mindestens 387. Jede Woche müssen Frauen abgewiesen werden, und der An- trag verspricht den Ausbau bis 2036, obwohl der Rechts- anspruch schon 2032 gilt. Das ist kein Zeitplan, sondern ein Sicherheitsrisiko für die betroffenen Frauen. Und anstatt hier zu investieren, wollen Sie noch mehr feministische Zentren, noch mehr NGOs, noch mehr Koordinierungsstellen, noch mehr Arbeitsgruppen, noch mehr Berichte, weitere Strukturen, ohne vorher zu prüfen, welche überhaupt funktioniert haben und welche nicht. Und ich sage Ihnen, so wird das nichts. Aber lassen Sie mich auch etwas Positives sagen. In dem Antrag stehen auch ein paar Punkte drin, die absolut korrekt sind. Bundesmittel müssen zweckgebunden blei- ben und dürfen nicht zur Haushaltsentlastung missbraucht werden. Die bessere Vernetzung zwischen Polizei, Ju- gendamt und Hilfesystem ist absolut richtig. Ein ver- pflichtendes Monitoring ist auch sehr gut. Regelmäßige Berichterstattungen ans Parlament können auch nicht schaden. Und auch mehr Schutzräume sind super. Aber genau bei diesen sinnvollen Punkten bleibt der Antrag oberflächlich. Es fehlt an Konsequenzen, Prioritä- ten und Verbindlichkeit. Unser Änderungsantrag, im Haushalt 1 Million Euro zusätzlich ausschließlich für Schutzplätze und funktionierende Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen, wurde von Ihnen abgelehnt. Das zeigt, Sie reden viel über Schutz, aber stellen ihn nicht wirklich an die erste Stelle. Nein, wir brauchen nicht noch mehr Projektanträge, sondern eine viel stärkere Rolle von Polizei und Justiz, schnellere Verfahren, kon- sequente Strafverfolgung, Zahlen- und Ursachenanalysen. Es braucht Statistiken, auch über Herkunft und kulturelle Hintergründe von Tätern – nicht zur Stigmatisierung, sondern zur zielgerechten Prävention –, Einbindung der Schule und Familien und Evaluation der bisherigen Maß- nahmen. Das kommt überhaupt nicht vor. Schutz für Frauen bedeutet nicht nur innerhalb der eige- nen Wohnung. Sicherheit beginnt auch im öffentlichen Raum. Viele Frauen fühlen sich abends im Park, an Bahnhöfen oder auf dem Heimweg nicht mehr sicher. Auch das ist Gewalt an Frauen. Genau das kommt in Ihrem Antrag überhaupt nicht vor. Diese Tatsache blen- den Sie vollkommen aus: kein Wort über Vergewaltigun- gen, über Messerstechereien, über Belästigungen im öffentlichen Raum. Wir brauchen deshalb auch hier mehr Präsenz von der Polizei, bessere Beleuchtung und Über- wachung an gefährlichen Orten, härtere Strafen für Beläs- tigungen und Übergriffe im öffentlichen Raum, mehr Sicherheitspersonal in Zügen im Nahverkehr und Be- grenzung der Zuwanderung aus kulturfremden und frau- enfeindlichen Regionen. – Ja, Sie haben darauf gewartet. Wahrheit tut weh, oder? Wer nur von Gewalt im häuslichen Umfeld spricht, der blendet die Realität vieler Frauen aus. Eine Frau hat das Recht, sich in ihrer Wohnung sicher zu fühlen, aber ge- (Mirjam Golm) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7479 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 nauso auf dem Weg zur Arbeit, im Park oder an der Bus- haltestelle. Hier müssen wir eine unbequeme Wahrheit – ist ja offensichtlich sehr unbequem für Sie – anspre- chen, ob es Ihnen gefällt oder nicht. Die steigende Gewalt hat auch eben damit zu tun, dass wir immer mehr Menschen aus Gesellschaften zuwandern lassen, in denen Frauen nicht gleichberechtigt sind und in denen männliche Dominanz als kulturelles Prinzip gilt. Frau Seyran Ateş hat es ganz deutlich gesagt und vor den Parallelgesellschaften gewarnt, die Frauenrechte mit Füßen treten, und das in unserer Stadt. Das ist die Reali- tät, und die wollen Sie nicht hören. Wer das verschweigt, der schützt die Frauen eben gerade nicht. [Beifall bei der AfD –
Bravo!] Integration heißt nicht ein bisschen Sprachkurs. Integrati- on heißt, das Grundgesetz akzeptieren, besonders Arti- kel 3. Wer das ablehnt, braucht keinen Workshop, son- dern harte rechtsstaatliche Konsequenzen. Wer Frauen- rechte ablehnt und Gewalt ausübt, darf kein Bleiberecht erwarten. Das ist nicht radikal, sondern rechtsstaatliches Handeln. Ich habe es bereits gesagt: Es gibt Punkte in Ihrem An- trag, die wir gut finden, die wir auch umsetzen sollten. Gewaltschutz braucht aber nicht immer nur mehr Geld, Gewaltschutz braucht vor allem Mut zur Wahrheit. Wenn Sie die Ursachen nicht benennen, dann werden Sie auch keine Lösungen finden. Diese Anträge dienen mehr – – Sie müssen bitte zum Schluss kommen.
– Ich komme zum Schluss. – Ihre Anträge dienen mehr der Selbstvergewisserung über das eigene Weltbild und der Versorgung der eigenen politischen Klientel: Träger und Vereine. Lösungen bietet er keine. [Beifall bei der AfD –
Ausgezeichnet!] Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Zu dem An- trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Frakti- on Die Linke auf Drucksache 19/2742 betreffend die Istanbul-Konvention wird eine Überweisung an den Aus- schuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Viel- falt und Antidiskriminierung vorgeschlagen. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Druck- sache 19/2739 betreffend das Gewalthilfegesetz wird eine Überweisung an denselben Ausschuss und zusätzlich an den Hauptausschuss vorgeschlagen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Wir kommen zu den geheimen verbundenen Wahlen. Dazu rufe ich auf lfd. Nr. 4: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 in Verbindung mit lfd. Nr. 5: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0915 und lfd. Nr. 6: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936 und lfd. Nr. 7: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000 und lfd. Nr. 8: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung Wahl Drucksache 19/1008 und Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7480 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 lfd. Nr. 9: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1057 und lfd. Nr. 10: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel- Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1058 und lfd. Nr. 11: Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH Wahl Drucksache 19/1247 und lfd. Nr. 12: Wahl von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern der Enquete- Kommission „Für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung“ Wahl Drucksache 19/2068 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute zur Wahl vor für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abge- ordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzen- den, für die G-10-Kommission Herrn Abgeordneten Ro- bert Eschricht als Mitglied und Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser als stellvertretendes Mitglied, für das Präsidium Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel und Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als Mitglieder, für den Ausschuss für Verfassungsschutz Frau Abgeord- nete Dr. Kristin Brinker als Mitglied und Herrn Abgeord- neten Dr. Hugh Bronson als stellvertretendes Mitglied, [Beifall von Dr. Hugh Bronson (AfD) –
Yes!] für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglied und Herrn Abgeordneten Alexander Bertram als stellver- tretendes Mitglied, für das Kuratorium des Lette Vereins Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als Mitglied und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel- Hauses Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde als Mit- glied und Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als stell- vertretendes Mitglied, für den Beirat der Berliner Stadt- werke GmbH Herrn Abgeordneten Alexander Bertram als Mitglied und für die Enquete-Kommission Frau Abge- ordnete Jeannette Auricht als Mitglied, Herrn Abgeordne- ten Frank-Christian Hansel als stellvertretendes Mitglied, Herrn Feroz Khan als Sachverständigen sowie Herrn Dr. Fabian Schmidt-Ahmad als stellvertretenden Sach- verständigen. Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Das Wahlverfahren erfolgte in den letzten Sitzungen, weshalb ich auf eine ausführliche Erläuterung verzichte. Es stehen gleich wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abge- ordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rech- te Seite. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich jetzt freizumachen. Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen direkt fortgesetzt und nicht für die Auszählung unterbrochen. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzustellen, und die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen. Dann frage ich mal, ob so langsam auch die Präsidiums- mitglieder Gelegenheit hatten zu wählen – Gut. Sie sind noch dabei. – Hatten jetzt alle Mitglieder des Hauses, so sie denn wollten, die Gelegenheit zu wählen? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Aus- zählung zu beginnen. Wir setzen, wie angekündigt, gleich die Sitzung fort, wenn der Saaldienst abgebaut hat. Die Wahlergebnisse werden später bekannt gegeben. Ich rufe auf lfd. Nr. 13: Die Religionsfreiheit von Jüdinnen und Juden gewährleisten: Das Berliner Feiertagsrecht an der Glaubensfreiheit ausrichten I – Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2729 Erste Lesung (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7481 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 in Verbindung mit: lfd. Nr. 41: Die Religionsfreiheit von Jüdinnen und Juden gewährleisten: Das Berliner Feiertagsrecht an der Glaubensfreiheit ausrichten II Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2730 Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der gemeinsamen Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und das mit der Kollegin Dr. Kahlefeld.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr es in der zahlenmäßig ohnehin schon kleinen Gruppe der Jüdinnen und Juden auch einige geben mag, die sich nicht an die halachischen Regeln halten, ist kein Gegenargu- ment gegen die Änderung des Gesetzes und kein Argu- ment für die Beibehaltung der bestehenden Regelung, denn es geht um die Freiheit derer, deren Rechte einge- schränkt werden, und nicht um die, die davon aus ver- schiedenen Gründen gar nicht betroffen sind. Aus dem zweiten Antrag möchte ich nur die Befreiungs- regelung für die Trauerfälle nennen. Es geht um das Schiwa-Sitzen, das heißt, die religiöse Tradition einer intensiven siebentägigen Trauerphase, in der nach dem Tod eines engen Verwandten das Haus nicht verlassen wird. Auch das erfordert eine Freistellung der Trauernden von Arbeit oder Schule. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Vor- arbeiten zu diesem Antrag in das Jahr 2022 zurückrei- chen, also in die Zeit vor der Wahlwiederholung. Ich hatte nach der Wahlwiederholung die damals vorliegen- den Unterlagen alle an die Kolleginnen der Koalition weitergegeben, in der Hoffnung, dass man zu einer frak- tionsübergreifenden Zusammenarbeit finden könnte. Fragen der Religionsfreiheit sollten keine Parteisache sein. Leider habe ich nie Antworten bekommen. Und so liegen die Anträge nun vor in einer Zeit, in der der Anti- semitismus hochkocht wie nie und es nicht mehr nur um eine akademische und ruhige Diskussion über Religions- freiheit geht, sondern um das jüdische Leben in Berlin überhaupt. Mir ist bewusst, dass das keine gute Konstel- lation ist, mehr Rechte für Jüdinnen und Juden zu for- dern. Aber ich frage mich auch zunehmend, ob es jemals einen guten Zeitpunkt dafür gegeben hätte. Ich hoffe, ich wünsche mir, dass es wenigstens eine Diskussion im Ausschuss darüber gibt. – Vielen Dank! Dann folgt für die CDU-Fraktion die Kollegin Dr. Wein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, möglich- erweise auch an den Endgeräten! Wir debattieren heute zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die eine Änderung der Arbeitszeitverordnung sowie der (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7482 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Ausführungsvorschriften zum Sonderurlaub vorsehen. Beide Anträge stehen unter der Überschrift, man wolle die Religionsfreiheit jüdischer Berlinerinnen und Berliner besser schützen. – Dieses Ziel teilen wir ausdrücklich, aber der Weg, den die Grünen hier vorschlagen, ist weder notwendig noch überzeugend noch rechtlich sauber be- gründet. Zunächst zum Ausgangspunkt: Der CDU-Fraktion ist bekannt, dass die weitaus große Mehrheit in der Jüdi- schen Gemeinde, in den jüdischen Verbänden und der Jüdinnen und Juden in Berlin überhaupt eine solche Än- derung nicht fordert. Im Gegenteil: Die bestehenden Regelungen werden seit vielen Jahren pragmatisch, unbü- rokratisch und im engen Austausch mit den Betroffenen angewandt. Wo es individuelle Bedarfe gibt, etwa an hohen jüdischen Feiertagen oder in besonderen familiären Situationen, werden bereits heute Lösungen gefunden. Und das ist auch richtig so. Religionsausübung wird in Berlin geschützt, ohne dass wir für jede denkbare Kons- tellation neue Sondervorschriften schaffen. Die Grünen wollen nun in § 1 Arbeitszeitverordnung ausdrücklich klarstellen, dass § 2a des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage unberührt bleibt. – Das ist eine Klar- stellung ohne Mehrwert, denn § 2a gilt auch jetzt selbst- verständlich. Der Antrag erweckt den Eindruck, als sei die Berliner Verwaltung bislang nicht in der Lage gewe- sen, die Religionsfreiheit zu achten. Dafür gibt es aber keinerlei Beleg. Noch weitreichender ist der zweite Änderungsvorschlag der Grünen. Jüdischen Beschäftigten des Landes soll nach dem Tod naher Angehöriger ein zusätzlicher Son- derurlaub gewährt werden, über die bestehenden Rege- lungen hinaus und unabhängig von individuellen Um- ständen. Auch hier stellt sich die Frage: Warum soll eine bestimmte religiöse Gruppe pauschal Sonderregelungen erhalten, die für alle anderen nicht gelten? – Religionsfreiheit schützt die Ausübung des Glaubens. Sie bedeutet aber nicht, dass der Staat jede religiöse Tradition automatisch mit zusätzlichem bezahlten Urlaub flankie- ren muss. Wir alle wissen, dass jüdische Traditionen bei Trauer und Bestattung besondere Zeiträume vorsehen, aber dafür gibt es bereits heute flexible Ausnahmemög- lichkeiten. Und genau diese Flexibilität brauchen wir statt starrer, neuer Tatbestände. Darüber hinaus sind die Anträge rechtlich nicht unprob- lematisch. Wir bewegen uns im Bereich des verfassungs- rechtlichen Schutzes von Sonn- und Feiertagen, wie er in Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung festgelegt ist. Das Bun- desverfassungsgericht hat wiederholt klargestellt, dass staatliche Feiertage und der Schutz der Arbeitsruhe einen hohen Rang genießen. Gleichzeitig dürfen Ausnahmen nur dort geschaffen werden, wo sie notwendig und ver- hältnismäßig sind. Die Rechtsprechung, denken wir bei- spielsweise an die Entscheidungen zu Ladenöffnungszei- ten, zeigt klar: Der Staat darf religiösen Bedürfnissen Rechnung tragen, aber er muss zugleich eine einheitliche Grundstruktur des Arbeits- und Feiertagsrechts wahren. Eine weitere Zersplitterung durch kleinteilige Zusatzrech- te für einzelne Gruppen würde genau diese Einheitlich- keit gefährden. Berlin lebt vom Miteinander seiner Religionen und vom Respekt zwischen ihnen. Dieser Respekt bedeutet eben auch, dass wir eine Gleichbehandlung gewährleisten, nicht, dass wir ein komplexes Geflecht unterschiedlicher arbeitszeitlicher Sonderprivilegien schaffen, die am Ende weder praktikabel noch gerecht sind. Wir sollten keine symbolpolitischen Anträge verabschie- den, die mehr suggerieren, als sie tatsächlich verbessern können. Stattdessen sollten wir weiterhin gemeinsam mit den jüdischen Gemeinden arbeiten – pragmatisch, unbü- rokratisch und bedarfsorientiert. Deshalb lehnt die CDU- Fraktion beide Anträge ab. – Vielen Dank! Dann folgt als Nächstes für die Linksfraktion die Kolle- gin Breitenbach.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kollegin Kahlefeld hat die Inhalte ihrer Anträge im Detail vorge- stellt. Ich finde es erst einmal richtig, wenn auf diese Lücke im Feiertagsgesetz hingewiesen wird. Und ich finde, liebe Kollegin Wein, es ist tatsächlich keine Rechtssicherheit, wenn man sagt: Na ja, da werden jetzt schon unbürokratisch irgendwelche Sachen gewährt. – Es gibt aber eben keine Regelung. Das ist die Lücke im Gesetz, und die fordert uns alle heraus, früher oder später darauf eine Antwort zu finden. Ich finde auch den Ansatz gut, und ich finde es besonders gut, wenn wir Menschen, die sich in einer Ausnahmesitu- ation befinden, wie es in einem Trauerfall eben auch ist, die Möglichkeit geben, einen Sonderurlaub zu nehmen, der ihnen gewährt, dass sie ihre Religion praktizieren können. Nichtsdestotrotz muss ich sagen, dass ich mit diesem Antrag Bauchschmerzen habe. Ich habe mit diesem An- trag Bauchschmerzen, weil es in dieser Stadt circa 250 Religionen gibt, und wir für all diese Menschen, die sich in ähnlichen Situationen befinden, ihre Religion auch praktizieren wollen, keine Lösungen entwickeln. Das finde ich schwierig, denn es sendet das Zeichen in die Stadtgesellschaft aus, dass wir andere Religionen nicht so ernst nehmen. (Dr. Claudia Wein) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7483 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Ich würde jetzt darum bitten, vielleicht im Saal nicht ganz so laut zu reden, denn es stört mich hier vorne auch. Man kann rausgehen. Ich kann auch rausgehen, aber ich soll ja jetzt meine Rede halten. Deshalb wäre es schön, wenn ich das machen könnte, ohne dass über die Reihen geredet wird! Also nochmal: Es gibt 250 Religionen, für die wir im Moment keine Lösungen haben und auch keine Lösung suchen, die aber ihre Religionsfreiheit auch gewährt ha- ben wollen. Darüber, finde ich, müssen wir in den Aus- schüssen reden, weil es natürlich auch eine Bedeutung hat, welches Zeichen wir aussenden. Es gibt einen weiteren Punkt, über den wir reden sollten und wo ich auch keine Antwort in den Anträgen gefunden habe: wie die praktische Umsetzung eigentlich aussehen soll. Wenn ich einen Sonderurlaub oder auch einen freien Tag haben möchte für meinen Feiertag, kann ich jetzt einfach hingehen, kann sagen: Ich möchte diesen Feiertag haben? Oder muss ich nachweisen, dass ich einer Religi- onsgemeinschaft zugehöre? Ist das rechtlich überhaupt möglich? Diese Sachen sind auch völlig unklar geblieben. Ich glaube, das müssen wir alles in den Ausschüssen auch noch genauer regeln und uns darüber verständigen. Meine Fraktion wird sich nach diesen Ausschussdiskussionen darüber verständigen, wie wir uns zu diesem Antrag verhalten wollen. Im Moment wissen wir es noch nicht. – Vielen Dank! Dann folgt für die SPD-Fraktion Kollege Matz.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Anträge der Grünen zur Berücksichtigung jüdischer Feiertage und zu unbezahltem Sonderurlaub im Falle des Todes enger Verwandter haben in jedem Falle eine seriös ausgearbei- tete Grundlage. Das haben Sie ja geschildert, Sie haben sich lange damit befasst und dann diesen Vorschlag dem Parlament unterbreitet; übrigens zu einem Thema, mit dem wir uns in der SPD durchaus auch befassen. Wir haben darüber schon Debatten gehabt, wir haben Initiati- ven auf dem Landesparteitag, wir haben auch einen Satz in der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD zu dem Thema, der zumindest einen Teilaspekt behandelt. Inso- weit ist es schon richtig, wenn wir uns damit jetzt genauer auseinandersetzen. Ich habe aber auch zu Details einige Anmerkungen, zum Beispiel, dass in der Schule und in Ausbildungsverhält- nissen schon heute eine ganztägige Freistellung an Feier- tagen durchaus möglich ist. Das hat damit zu tun, dass der Begriff einer religiösen Veranstaltung, wie er da drinsteht, nicht identisch mit und durchaus weiter gefasst ist als nur der Besuch eines Gottesdienstes. Deswegen halten wir zumindest den Teil grundsätzlich heute auch schon für möglich. Ansonsten wird man darüber nachdenken müssen, dass es für die Wirtschaft natürlich auch nicht immer einfacher wird, wenn alle Beschäftigten bei der Aufstellung von Dienst- und Schichtplänen unterschiedliche Freistel- lungsansprüche mitbringen. Die Umsetzbarkeit in der Wirtschaft und der Gleichbehandlungsgrundsatz auch in der anderen Richtung, zwischen den verschiedenen Be- schäftigtengruppen, müssen also auch Kriterien sein. Gleichzeitig muss man betrachten, dass die Vielfalt von Religionsgemeinschaften in Berlin – das hat die Kollegin Breitenbach eben auch angeführt – und die Tatsache, dass gleichzeitig die Mehrheit der Bevölkerung gar nicht einer solchen angehört, auch noch mal ein Punkt ist, bei dem wir uns überlegen müssen, ob das die richtige Richtung ist. Auch das ist jedenfalls ein Aspekt. Insoweit will das alles gut überlegt sein. Die Grundrichtung des Anliegens in Ihrem Antrag hat auch bei uns Anhängerinnen und Anhänger, aber man sollte, glaube ich, nachdem wir jetzt heute diese beiden Anträge hier ja nur andiskutieren können, sie nicht nur in die Ausschüsse verweisen, wie es geschieht – und dabei ist ja die Federführung beim Innenausschuss vereinbart –, sondern dies dort auch mit einer Anhörung verbinden, damit wir die Auswirkungen auch aus dem Blickwinkel Dritter noch einmal ganz genau betrachten können. Inso- weit sind wir als SPD-Fraktion erst mal durchaus dankbar für diese parlamentarische Initiative und sollten uns damit eingehend weiter befassen. – Vielen Dank! Dann folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Tref- zer.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Her- ren! Die Bedrohung jüdischen Lebens in unserer Stadt nach dem 7. Oktober 2023 hält unvermindert an, auch nach dem Gazaabkommen. Beinahe täglich erreichen uns Berichte über Anfeindungen gegenüber Juden oder über die Verbreitung von antisemitischem Agitprop und Ha- maspropaganda. Die Folgen sind unübersehbar: Jüdische Berliner haben sich zurückgezogen oder im öffentlichen Leben nahezu unkenntlich gemacht. Die Ursache dafür ist vor allem der grassierende muslimische Antisemitismus (Elke Breitenbach) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7484 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 in unserer Stadt. Das wohlfeile „Nie wieder ist jetzt“ des Regierenden Bürgermeisters ist im Appellativen stecken geblieben. Die Situation für viele Berliner Juden ließe sich treffender in der bitteren Erkenntnis zusammenfas- sen „schon wieder ist jetzt“. Vor diesem Hintergrund wirken die auf dem Parteitag der Linken am vergangenen Wochenende gestellten Anträge wie Brandbeschleuniger. Es muss für die Berliner Juden wie ein Schlag ins Gesicht wirken, wenn in der verab- schiedeten Resolution vom „Generalverdacht“ gegenüber Palästinensern in Berlin die Rede ist, wo doch allenthal- ben zu beobachten ist, dass hamasnahe Aktivisten Hand in Hand mit Linksradikalen umgekehrt Juden in unserer Stadt nicht nur unter Generalverdacht stellen, sondern direkt attackieren. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist der Versuch, jüdisches Leben in unserer Stadt wieder sichtbarer zu machen und die jüdische Kultur im Allgemeinen und die jüdische Religionsausübung und Religionspraxis im Be- sonderen zu stärken, aller Ehren wert. Deswegen erst einmal vielen Dank, Frau Dr. Kahlefeld, für diese Impul- se, zu denen ja auch Ihr Antrag vom vergangenen Jahr zählt, der darauf abzielt, die Sonntagsöffnung koscherer Lebensmittelgeschäfte zu ermöglichen. Gerne haben wir diesen Antrag unterstützt. Denn das Gutachten des Wissenschaftlichen Parlaments- dienstes, welches wir dazu in Auftrag gegeben haben, hat gezeigt, dass eine solche Rückkehr zu den Bestimmungen des ersten deutschen Ladenschlussgesetzes aus dem Jahre 1900 ohne Weiteres verfassungsrechtlich zulässig ist. Diese Regelung war erst in der NS-Zeit aufgehoben wor- den, und es wäre doch fatal, wenn CDU, SPD und Linke hier mit einer Ablehnung offensichtlich aus Unkenntnis zur Perpetuierung von NS-Unrecht beitragen würden. Was den vorliegenden Gesetzentwurf und den vorliegen- den Antrag anbelangt, ist der Fall anders gelagert. Denn schon nach der jetzigen Regelung des Sonn- und Feier- tagsgesetzes wird es jedem Gläubigen ermöglicht, an den religiösen Feiertagen seines jeweiligen Bekenntnisses religiöse Veranstaltungen zu besuchen, soweit dem nicht unabweisbare betriebliche Notwendigkeiten entgegenste- hen. Diese Regelung gilt für alle Gläubigen ohne Rück- sicht auf ihr jeweiliges Bekenntnis. Sie wollen nun für Juden die Möglichkeit schaffen, am Schabbat sowie an den jüdischen Feiertagen ganztags inklusive des Vorabends freigestellt werden zu können und den Lohnausfall ausgeglichen zu bekommen, falls die Arbeitszeit nicht umorganisiert werden kann. Ganz ehrlich, ich glaube nicht, dass es wirklich zielführend ist, wenn in Zukunft bei Einstellungsgesprächen, beispiels- weise im Einzelhandel, auch noch auf Arbeitgeberseite möglicherweise die Überlegung eine Rolle spielt, ob der Bewerber Jude sei und wie er oder sie es denn mit dem religiösen Bekenntnis handhabe. Jeder gesetzes- bezie- hungsweise thoratreue Jude wird sich ohnehin einen Arbeitsplatz suchen, bei dem er nicht am Samstag arbei- ten muss. Er braucht dieses Gesetz nicht. Für die Feierta- ge kann er mit seinem Arbeitgeber auch schon auf der Basis der jetzigen Bestimmungen einvernehmliche Lö- sungen finden, so wie es bereits in vielen Fällen prakti- ziert wird. Frau Dr. Wein hat darauf hingewiesen. Was Sie mit diesem Gesetz auslösen würden, darauf muss man an dieser Stelle einfach hinweisen, sind Sorgen vor überhöhten Kosten für jüdische Mitarbeiter – was letzten Endes zu einem Beschäftigungshemmnis für Juden füh- ren könnte. Ich glaube nicht, dass das in Ihrem Interesse und im Sinne dieses Antrags ist. Aber gut gemeint ist eben noch nicht gut durchdacht! Ähnlich verhält es sich mit der Trauerzeit. Gerade der öffentliche Arbeitgeber, um den es ja geht, wird doch volles Verständnis für einen unbezahlten Sonderurlaub bei Trauerfällen im engsten Familienkreis haben. Ich verstehe nicht, warum man auch das jetzt per Verordnung regeln sollte. Statt besondere Regelungen für einzelne Religionsgemeinschaften in Gesetze zu gießen, sollten wir vielmehr klare Regeln für alle schaffen. Wir brauchen keine Sondergesetzgebung für einzelne Bekenntnisse, die dann wiederum den Ruf nach analogen Regelungen für andere Gruppen nach sich ziehen. Was wir brauchen und stärken müssen, ist in allererster Linie die Neutralität des Staates in religiösen Angelegenheiten, nicht die religiöse Detailsteuerung durch den Staat. Wir sollten das Neutralitätsgesetz in modifizierter Form neu auf den Weg bringen, und wir sollten vor allem auch ein Auge auf konfrontative Religionsbekundung legen, um auch Unbeteiligte besser schützen zu können. Dieser Ansatz nützt am Ende auch den Juden in unserer Stadt mehr als noch so gut gemeinte Einzelbestimmungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Anträge federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf (Martin Trefzer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7485 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 lfd. Nr. 14: Gesetz zum Staatsvertrag über die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB) Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2741 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 15: Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Verwaltungsrat des Eigenbetriebes „Berlin Energie“ für die 19. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin Wahl Drucksache 19/2728 In der 38. Plenarsitzung am 16. November 2023 haben wir die Mitglieder des Verwaltungsrats des Eigenbetrie- bes „Berlin Energie“ neu gewählt. Auf Vorschlag der Fraktion der CDU wurde unter anderem Herr Christian Gräff zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrats gewählt. Herr Gräff ist infolge seiner Mandatsniederle- gung nicht mehr Mitglied des Abgeordnetenhauses und daher auch aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden. Die Fraktion der CDU schlägt als Nachfolger den Abgeordne- ten Herrn Lucas Schaal vor. Die Fraktionen haben sich auf eine Wahl mittels einfa- cher Abstimmung durch Handaufheben verständigt. Wer also den Kollegen Schaal zum neuen stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrats des Eigenbetriebes „Berlin Energie“ zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CDU, die Frak- tion der SPD, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? – Das kann eigentlich niemand mehr sein. – Damit ist der Abgeordnete Schaal gewählt. Ich rufe auf lfd. Nr. 16: Mehr Schuldistanz und Schüler*innen ohne Abschluss verhindern: Das Praxislernen als wichtiges Angebot für Berliner Schüler*innen erhalten! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 2. Oktober 2025 Drucksache 19/2691 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2509 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke und das mit der Kollegin Brychcy. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurz vor dem Treffen der Koalitionsspitzen zum Doppelhaushalt möchten wir heute den Fokus noch einmal auf die massive Kürzung bei den Praxislerngrup- pen lenken. Heute früh waren unter anderem Schülerin- nen und Schüler von 9. Klassen vor dem Haus und haben uns eindringlich geschildert, wie wichtig das Praxislernen für ihren Bildungsweg ist. Bisher haben jährlich über 1 000 junge Menschen, die schuldistant sind und deren Schulabschluss gefährdet ist, durch die Praxislerngruppen einen Schulabschluss erreicht und finden ihren Weg in die berufliche Zukunft. Die CDU-geführte Bildungsverwaltung hat hier 1,3 Milli- onen Euro jährlich gekürzt und 700 von 2 226 Praxis- plätzen gestrichen und damit die Chancen dieser Jugend- lichen auf einen Abschluss und den Übergang in den Beruf erheblich verschlechtert. Dass Sie bei den Jugend- lichen kürzen, die ohnehin mit sehr großen Herausforde- rungen zu kämpfen haben, ist aus unserer Sicht katastro- phal und zeigt auch Ihre politische Schwerpunktsetzung seitens der CDU. Sie kürzen hier an dieser Stelle wirklich bei den bedürftigsten Schülerinnen und Schülern! An acht Schulen sind sogar 100 Prozent der Praxisplätze weggefallen. Ihre Idee, die Schulen könnten einfach kos- tenneutrale Praxislernkonzepte umsetzen, ist unrealis- tisch, denn sie haben kein Personal dafür. Manche Ju- gendliche brauchen Lernräume außerhalb der Schule, um wieder Motivation für den Schulabschluss und den Weg in den Beruf zu finden. Das ist ja gerade das Besondere an den Praxislerngruppen. Ja, die Praxislerngruppen werden durch freie Träger um- gesetzt, die laut Ihrem Bildungsverständnis nur nachran- gig sind. Wir hingegen stehen für den ganzheitlichen Blick auf unser Bildungssystem und erkennen an, dass unsere Schulen die Expertise auch von freien Trägern als zusätzliche Unterstützung sehr gut gebrauchen können. Genau das zeigen die Praxislerngruppen, denn sie sind hochwirksam. Die Abbruchquote liegt bei unter 1 Pro- zent. Die Abschlussquote in der 10. Klasse betrug zuletzt 80 Prozent. Trotzdem kürzen Sie ein Drittel der Praxis- plätze weg, obwohl dadurch viele dieser Jugendlichen die Schule voraussichtlich ohne Schulabschluss verlassen (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7486 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 werden. Ohne Schulabschluss sinkt auch die Chance auf eine Berufsausbildung massiv. Hier an dieser Stelle ist Ihre Aversion gegen freie Träger nicht angebracht. Wenn Sie wirklich weniger Schulab- brecherinnen und Schulabbrecher wollen, Frau Günther- Wünsch, dann können Sie doch ausreichend Praxislern- plätze für junge Menschen zur Verfügung stellen. Alles andere ist kurzsichtig und zieht auch höhere Folgekosten nach sich – mit dem 11. Pflichtschuljahr und allen ande- ren weiteren Maßnahmen, die deutlich später ansetzen. Nun haben Sie von der Koalition entschieden, zur Stabili- sierung des Haushalts 6 Milliarden Euro Kredite aufzu- nehmen, was wir begrüßen, denn alles kaputt zu sparen, ist keine Zukunftsstrategie. Aber angesichts von 6 Milli- arden Euro Kreditaufnahme ist das Argument der Haus- haltskonsolidierung nur noch sehr begrenzt wirksam. Es ist letztlich eine politische Entscheidung, ob man bei den Jugendlichen, deren Abschluss gefährdet ist, einen Schwerpunkt setzt und ein sehr erfolgreiches Programm weiterhin angemessen ausstattet oder eben zusammen- streicht. Deswegen fordern wir Sie als Koalitionsfraktionen auf: Bitte prüfen Sie, ob für die Praxislerngruppen noch Mittel eingestellt werden können, damit wenigstens zum kom- menden Schuljahr 2026/2027 die Praxisplätze wieder aufgestockt werden können. Es wäre fatal, wenn ansons- ten auch noch die Anzahl der Praxistage in diesem Pro- gramm reduziert werden müsste. Mehr Mittel würden außerdem auch die ergänzenden Fördersätze für die Miete und besondere Angebote wie Bewerbungstrainings absi- chern. Es ist doch absolut sinnvoll, Jugendliche, deren Abschluss gefährdet ist, so früh wie möglich zu unter- stützen, bereits in Klasse 9 und 10, und nicht erst, wenn sie keinen Abschluss erreicht haben. Sie haben jetzt noch die Möglichkeit, mit vergleichsweise geringen Beträgen, mit einem kleinen Betrag die Zu- kunftschancen für eine erhebliche Anzahl von Schülerin- nen und Schülern deutlich zu verbessern. Bitte nutzen Sie diese Chance im Sinne der Jugendlichen, die heute vor dem Haus gestanden und deutlich gemacht haben, dass sie das Praxislernen brauchen! – Danke! Es folgt für die CDU-Fraktion die Kollegin Khalatbari.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über den Antrag der Linken, der auf den ersten Blick einen wichtigen Punkt adressiert: die Bedeu- tung des Praxislernens für Jugendliche, die im klassi- schen Unterrichtssetting nur schwer erreicht werden. Dazu möchte ich ausdrücklich sagen: Ja, das Praxislernen ist eine wertvolle Säule unseres Berliner Schulsystems. Ja, es trägt nachweislich dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler motiviert sind, Schuldistanz überwunden werden kann und auch Schulabschlüsse erreicht werden können. Aber die Schlussfolgerungen der Linken sind falsch, und die im Antrag geforderten Maßnahmen ignorieren sowohl die tatsächliche Haushaltslage als auch die bereits einge- leiteten Schritte der Senatsverwaltung für Bildung. Des- halb lehnen wir den Antrag ab. Lassen Sie mich die Fakten nennen. Erstens: Die Einspa- rungen von rund 1,2 Millionen Euro im Bereich des Dua- len Lernens betreffen alle Teilangebote, also auch den Teilansatz 1, die Praxislerngruppen. Die Senatsverwal- tung für Bildung hat aber – und das verschweigt der An- trag – bewusst die Entscheidung getroffen, alle beantrag- ten Platzeinheiten im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2024/2025 vollständig zu finanzieren. Das heißt, kein einziger Platz wurde in dem besagten Schuljahr gestri- chen. Diese Entscheidung wurde getroffen, um Verläss- lichkeit für Schulen, Träger und vor allen Dingen für die Jugendlichen sicherzustellen. Natürlich hat das Auswir- kungen. Wenn Sie das zweite Halbjahr 2024/2025 voll finanzieren, müssen Sie die Kapazitäten im ersten Halb- jahr des Schuljahres 2025/2026 anpassen. Das ist keine – ich sage es in Anführungszeichen – böse politische Ab- sicht, das ist Haushaltswahrheit, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zweitens: Die Senatsverwaltung hat transparent gehan- delt. Die Träger, die regionalen Schulaufsichten und die Schulen wurden frühzeitig informiert. Es wurden klare Kriterien für eine bedarfsgerechte Auswahl der Schulen eingeführt, und, auch das ist wichtig, Alternativen wur- den benannt und auch abgestimmt, damit keine Schülerin, kein Schüler und keine Schule unvorbereitet in das neue Schuljahr geht. Wir reden also nicht über einen blinden Abbau, wie hier behauptet wird, sondern über eine steu- ernde und priorisierende Verteilung knapper Ressourcen. Drittens: Im Antrag wird behauptet, Willkommensklassen seien vom Wegfall bedroht. Das ist sachlich einfach nicht korrekt. Die Organisation und Ausstattung von Willkom- mensklassen benötigt das Angebot der Praxislerngruppen während der Willkommensphase nicht. Erst nach dem Übergang in die Regelklasse und nur, wenn die Klassen- konferenz es im Einzelfall für geeignet hält, können Schülerinnen und Schüler in eine Praxislerngruppe wech- seln. Diese Möglichkeit bleibt selbstverständlich erhalten. Viertens: Ja, es gibt eine Reduktion von Platzeinheiten im Vergleich zum Haushaltsjahr 2024, aber das Angebot bleibt in allen Bezirken bestehen, und es bleibt insbeson- dere für diejenigen Schülerinnen und Schüler erhalten, (Franziska Brychcy) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7487 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 die ein solches Praxisformat dringend brauchen. Gezielte Auswahl statt Gießkanne – das ist verantwortungsvolle Bildungspolitik. Der Antrag der Linken verschweigt all diese Differenzie- rungen. Er tut so, als würde der Senat praxisferne Kür- zungen einfach so vornehmen, ohne Rücksicht auf die Jugendlichen. – Nein, das Gegenteil ist der Fall. Wir begrüßen aus- drücklich, dass die Verwaltung mit Augenmaß entschei- det und die Schulen einbindet. Ich möchte auch darauf hinweisen: Wenn wir in der Bildungspolitik das Prinzip „Wünsch dir was“ über das Prinzip der Haushaltsklarheit stellen, dann gefährden wir am Ende viel mehr Angebote, als wir retten wollen. Worum geht es eigentlich? – Es geht darum, dass wir als Politik sorgfältig abwägen, wie wir mit begrenzten Mit- teln die größte Wirkung für die Schülerinnen und Schüler erzielen. Praxislernen ist wichtig, aber es ist nicht das einzige Instrument zur Förderung von Jugendlichen mit hohem Unterstützungsbedarf. Es gibt erfolgreiche Model- le im Dualen Lernen an Oberstufenzentren, in den vertief- ten Berufsorientierungen und in Schulprojekten, die eben- falls Ressourcen benötigen. Statt mehr Geld mit der Gießkanne zu fordern, wäre es verantwortlicher, über Effizienz, Qualitätssicherung und eine zielgenaue Steue- rung nachzudenken, und genau das tut die Verwaltung. Deshalb kann ich für die CDU-Fraktion klar sagen, wir lehnen den Antrag ab. Nicht weil uns das Praxislernen egal wäre, im Gegenteil: Wir lehnen ihn ab, weil er Haushaltswahrheit ignoriert, weil er Fakten ausblendet und weil er suggeriert, es gebe einfache Lösungen ohne Konsequenzen. Ich komme zum Schluss: Unser Ziel bleibt, Schülerinnen und Schüler zu einem Abschluss zu führen, mit einem praxistauglichen, verlässlichen und finanzierbaren Ange- bot. Dazu gehört eben auch, Prioritäten zu setzen, statt Forderungen ohne Deckung zu stellen. – Vielen Dank! Dann folgt nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Burkert-Eulitz.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich ja anders anfangen, aber es ist ja klar, dass ich darauf noch mal reagieren muss. Also auf so ein paar Taschenspielerinnentricks fallen wir jetzt nicht so richtig rein. Wenn Sie heute da draußen gewesen sind, dann waren dort Jugendliche, Neuntkläss- lerinnen und Neuntklässler, die gesagt haben, dass der Wegfall dieses Angebots schlecht für ihr Leben und ihre Zukunft ist. Ich weiß nicht – Effizienz ist richtig, aber es ist ein absolut erfolgreiches Programm. 80 Prozent dieser Kids schaffen ihren Schulabschluss, und zwar in der 10. Klasse. Ich weiß nicht, wie viel Effizienz Sie noch haben wollen. Und Streichung ist Streichung, da brauchen Sie uns nichts vorzumachen. Von meinen Haushälterinnen und Haushältern habe ich gelernt, dass eigentlich genug Geld da wäre, um solche Sachen zu finanzieren. Und, Lernen besteht aus Wiederholung: 700 Plätze im Praxislernen zu streichen heißt, 700 besonders gefährdete Berliner Ju- gendliche im Regen stehen zu lassen. Das ist der Fakt! Das Praxislernen ist ein etabliertes Angebot. Auf das 11. Pflichtschuljahr zu verweisen, das sind vertane Jahre, eine Chronifizierung von Schuldistanz und Problemlagen, vertane Chancen, vertane Motivation, vertane Expertise und Qualität der Akteure – nicht mit uns! Ich erkläre Ihnen, was Sie hier gerade sehenden Auges kaputt machen. Praxislernen ist besonders geeignet für leistungsschwächere oder schuldistanzierte Jugendliche. Ein Teil des Lernens findet unter teilweiser Auflösung der Stundentafel und mit verstärktem Praxisanteil an bis zu drei Tagen an außerschulischen Lernorten statt, und zwar nicht erst in der 11. Klasse, sondern in der 9. und 10. Klasse. Die Kids werden nicht erst in der 10. Klasse mühsam, zwangsweise und demotiviert ins 11.Pflicht- schuljahr gesteckt, wie es jetzt in Zukunft sein wird. Die Entscheidung der Senatorin ist schlicht falsch – nicht mit uns! All die Jugendlichen weisen einen hohen individuellen Unterstützungsbedarf auf und benötigen einen regelmäßi- gen Wechsel des Settings und didaktischer Methoden. Sie reden jetzt über Werkstätten, die an den Schulen einge- richtet sein sollen. Nein, sie brauchen andere Orte, nicht an der Schule, sondern anderswo. Die Jugendlichen sind häufig sozial isoliert. In den meisten Kontexten erhalten sie sonst immer negatives Feedback. Auf die Stärkung des Selbstwertgefühls und des Selbstwirksamkeitserle- bens, die Entwicklung von Frustrationstoleranz, Kom- promissbereitschaft und konfliktfreier Kommunikation sowie das Erleben gemeinsamer positiver Momente wird beim Praxislernen besonderer Wert gelegt. Die Jugendli- chen erhalten neben der verkürzten Beschulung die (Sandra Khalatbari) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7488 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Möglichkeit individueller Unterstützung beim Kennen- lernen von Berufsfeldern und so weiter und so fort. Das habe ich mir gerade nicht ausgedacht, sondern das teilen die erfolgreichen Träger, die das Praxislernen durchführen, auf ihren Websites den Kindern und Ju- gendlichen mit, den Eltern, den Schulen, die darauf set- zen; jahrelang geübte Praxis mit 80 Prozent Erfolgschan- ce. Ich weiß nicht, wo Sie solche Erfolgsquoten für sozial benachteiligte Jugendliche sonst in unserem Bildungssys- tem haben. Das machen Sie sehenden Auges kaputt. Das Angebot ist absolut erfolgreich. All das streichen Sie, Frau Senatorin, für 700 besonders gefährdete Jugendliche weg. 560 verlorene Chancen, 560 verlorene Schulab- schlüsse, die nicht erreicht werden. Das nimmt die Koali- tion billigend in Kauf. Wir tragen das jedenfalls nicht mit. – Vielen Dank! Dann folgt als Nächstes für die SPD-Fraktion der Kollege
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Bei einem relativ kaputten Bildungssystem hier in Berlin ist das Praxislernen ein wertvolles Instrument, um Schüler zu erreichen, die man bereits verloren glaubte, und ihnen so eine neue Perspektive zu eröffnen. Aus meiner Sicht herrscht im Bildungsausschuss durchaus Konsens, wenn es um diese positiven Effekte geht: bessere Berufsorien- tierung, bessere Integration in Ausbildung und Arbeit. Das zeigen unter anderem auch die hohen Abschlussquo- ten, das wurde schon erwähnt, und Übergänge in weiter- führende Angebote. Darüber hinaus sagte die Senatorin in der Ausschusssit- zung am 18. September klar, das hat sie auch richtig dargelegt: Die Finanzierung für das Praxislernen ist gesi- chert. – Auch die Koalition selber steht hinter diesem Programm. Und es wurden, so die Senatorin, sogar zu- sätzliche Plätze in einzelnen Bezirken mit größerem Be- darf geschaffen. (Marianne Burkert-Eulitz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7489 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Gleichzeitig dürfen wir nicht verschweigen, dass wir immer noch eine angespannte Haushaltslage haben. Öf- fentliche Mittel sind nun mal endlich, liebe Grüne, liebe Linke! Wenn wir an einer Stelle mehr ausgeben, muss halt an einer anderen Stelle gespart werden. Die Senatorin hat aus meiner Sicht klargemacht, würden wir die Praxis- lerngruppen voll ausbauen, müsste man andere wichtige Bereiche, Herr Hopp hat es auch gerade gesagt, wie zum Beispiel kulturelle oder politische Bildung, kürzen. Dar- über hinaus müsste man die Ihnen ja oftmals so wichtige queere Bildung kürzen. Das würden wir wiederum voll unterstützen, aber das soll ja leider so nicht passieren. Also ist es eine Entweder-oder-Entscheidung. Die Kritik, dass durch die Kürzung wichtige Angebote wie Bewerbungstrainings oder MSA-Vorbereitung wegfallen, nehmen wir durchaus ernst, aber auch hier hat die Senatorin klargestellt, und auf ihr Wort muss man jetzt einfach mal vertrauen, das MSA-Training findet an den Schulen weiterhin statt, und die Praxistage sind so organisiert, dass die relevanten Fächer nicht zu kurz kommen. Zudem wird das kommende Schuljahr genutzt, um das Konzept des Praxislernens weiterzuentwickeln und die Schulen so zu befähigen, dass Praxisangebote eigenstän- dig umzusetzen sind. Wir stehen also nicht vor dem Aus des Praxislernens, sondern vor einer Phase der Konsoli- dierung und Neuausrichtung. Wir von der AfD unterstüt- zen auch das Praxislernen und finden durchaus, das ist ein gutes Instrument für, wie es Frau Burkert-Eulitz vor- hin ausdrückte, schuldistanzierte Jugendliche, also Schul- schwänzer, man muss es auch einfach mal beim Namen nennen. Für die, die die letzten zehn Jahre in ihrer Schul- laufbahn nichts gerissen haben, ist das einfach die letzte Ausfahrt, um da für diese Jugendlichen noch mal was in die richtige Richtung zu drehen. Das Ziel bleibt trotz begrenzter Mittel, die Zahl der Plätze perspektivisch wieder voll zu erhöhen und auch die Qua- lität zu sichern. Das finden wir gut. Praxislernen bleibt wichtig, aber angesichts der aktuellen Haushaltslage und der gesicherten Finanzierung sehen wir keinen Anlass für Alarmismus. Sie könnten allerdings auch einen Ände- rungsantrag einbringen, und die Stadteilmütter mit ihren 12 Millionen Euro, die veranschlagt sind, könnten wir kürzen. Dann wäre mit Sicherheit genug Geld fürs Praxis- lernen da. Das wäre mein Angebot an Sie. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 19/2509, empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung, Drucksache 19/2691, mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Links- fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und SPD sowie die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? – Dann stelle ich fest, dass der Antrag abgelehnt ist. Tagesordnungspunkt 17 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 18: BVG-Qualitätsoffensive jetzt – sichere und saubere Bahnhöfe durch eigenes Personal an den Stationen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 5. November 2025 Drucksache 19/2732 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0366 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion, und das mit dem Abgeordneten Wiedenhaupt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berliner! Der öffentliche Nahverkehr ist das Rückgrat städtischer Mobilität. In einer Metropole wie Berlin ist ein leistungsfähiger ÖPNV der Schlüssel zu flächendeckender und vor allem bezahlbarer Mobilität. Doch wie sieht die Wirklichkeit in Berlin aus? – Veraltete Technik, die ausfällt, weil es entweder zu heiß oder zu kalt oder zu nass ist, vergessene Infrastruktur, verfallende Bahnhöfe, an deren Sanierung jahrelang gearbeitet wird, aber ohne dass ein Ende der Arbeiten in Sicht ist, fehlen- des Personal, Taktzeiten, die ausgedünnt und trotzdem nicht eingehalten werden, dreckige Bahnhöfe und Züge, herumlungernde Menschen, die keine Fahrgäste sind, sondern Drogen konsumieren oder verkaufen oder sich häuslich niedergelassen haben, Frauen, die sich nicht mehr in die Bahnhöfe trauen, Züge, in denen es so ge- fährlich geworden ist, dass die Kollegen der Grünen meinen, man müsse Frauen aus Sicherheitsgründen in Extraabteile einsperren, da sie ansonsten Angriffen aus- gesetzt sind, Musikdarbietungen, denen man nicht aus- weichen kann, obwohl sie eigentlich nur laut und störend sind, und Betteleien von unterschiedlichsten Personen. Wenn mir jetzt die Kollegen der Koalition vorwerfen, ich hätte eine Zusammenballung negativer Ansichten über den ÖPNV zusammengetragen – das war eine Zusam- menballung, aber, liebe Kollegen und liebe Berliner, wir wissen es doch alle, es ist leider die Realität, die wir jeden Tag sehen. (Tommy Tabor) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7490 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Der ÖPNV ist eines der größten Sorgenkinder der Haupt- stadt. Jeder fünfte Berliner, 21 Prozent, fühlt sich beson- ders im ÖPNV unsicher. Fast 70 Prozent der regelmäßi- gen ÖPNV-Nutzer finden Berlins Bahnhöfe und U- Bahnen zu dreckig. Knapp die Hälfte der Nutzer von Bahn und Bus fühlt sich nicht sicher. Wie schreibt der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen? – Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Sicherheit ist eines der entscheidenden Verspre- chen bei Bus und Bahn. Das Sicherheitsverspre- chen für die Fahrgäste und das Personal steht im öffentlichen Personenverkehr an erster Stelle.“ Das Problem ist nicht neu. Unser vorliegender Antrag ist aus dem Mai 2022. Dass die BVG inzwischen unseren Vorschlag in einem Pilotversuch auf der U8 aufgenom- men hat, ist positiv. Manche würden sagen, AfD wirkt. Und es ist erfreulich, dass die Reinigungsstreifen fortge- setzt werden sollen, auch auf anderen Linien. Aber schauen wir uns die Lage konkret an. Grundsätzlich fort- gesetzt werden nur die Reinigungsstreifen; was nicht fortgesetzt und nicht ausgeweitet wird, sind die ständigen kombinierten Reinigungs- und Sicherheitsstreifen. Was wir aber brauchen, ist ein kombiniertes Personal vor Ort. Diese Notwendigkeit können Sie, können wir alle jeden Tag miterleben. Die Reinigungsstreife wischt einen Teil des Bahnhofs, 50 Meter daneben hockt eine Gruppe von Männern, die ohne Scheu ihre Drogen zubereitet oder sonstige Utensilien um sich herum verstreut. Und die Sicherheitsstreife? – Sie ist deprimiert, weil sie mit anse- hen muss, wie ihre Arbeit zunichte gemacht wird. Mein Kollege Alexander Bertram und ich waren eine ganze Reihe von Tagen in der U8 unterwegs. Wir haben mit den Mitarbeitern gesprochen, und die haben uns ge- nau das erzählt und gesagt: Wir wollen das ja hier sauber halten, aber Sie sehen ja, was daneben passiert, und da- rauf haben wir keinen Einfluss. – Und dann heißt es so schön: Die Putzstreifen werden an Hotspots ausgewei- tet. – Aber Hotspots haben die schwierige Eigenschaft: Sie wandern, sie weichen auf Druck aus, gehen woanders hin – heute am Kottbusser Tor, morgen am Mehring- damm. Deshalb bleibt die Aussage unseres Antrags aktuell: Wir brauchen mehr BVG-Personal auf allen Berliner Bahnhö- fen für mehr Sauberkeit und Sicherheit. Wir müssen dafür jetzt in den aktuellen Haushaltsberatungen die Grundla- gen schaffen, um dann durch die damit verbundene Sen- kung der Schwarzfahrerquote, den sinkenden Zahlen an Müll- und Unratablagerungen und den steigenden Nut- zerzahlen die finanziellen Grundlagen der BVG zu erhö- hen. Was wir nicht brauchen, sind dagegen die aktuellen Preiserhöhungen der BVG, ohne zuvor die Qualität des Produkts zu erhöhen. Erlauben Sie mir den kleinen Schlenker: Eine weitere Preiserhöhung durch die Hintertür einzuschieben, indem man das Ticket BC, also für den Außenbereich der Stadt und den Speckgürtel, einfach mal einstampft, ist, gelinde gesagt, eine Unverschämtheit. Was soll der Treptower sagen, der nur ein paar Stationen zum Flughafen BER fährt und für das Ticket den gleichen Preis zahlen muss wie der Reinickendorfer, der einmal durch die ganze Stadt fährt? Was sollen alle Berliner sagen, die miterleben müssen, wie die Pendler aus Bran- denburg noch tiefer in die Stadt fahren werden, um den erhöhten Preis zu vermeiden? Der ÖPNV darf nicht teurer werden, er muss zunächst attraktiver werden. Dazu gehört es, dass wir an den Bahnhöfen festes Personal haben, das für die nötige Si- cherheit und Sauberkeit der Fahrgäste sorgt. – Herzlichen Dank! Dann folgt für die CDU-Fraktion der Kollege Kraft.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Herr Wiedenhaupt! In einem Punkt sind wir uns einig: Sicher, sauber und zuverlässig, so sollte der ÖPNV in Berlin sein – gar keine Frage. Da Sie vergleichsweise wenig zu dem Inhalt Ihres An- trags gesprochen haben, sondern ganz viel Problembe- schreibung und wenig Lösungsangebote gemacht haben, will ich mal auf Ihren Antrag eingehen. Also Sie sagen, es sollen vertragliche Grundlagen geschaffen werden für das, was Sie fordern, nämlich, dass an jedem U-Bahnhof – 175 haben wir davon in dieser Stadt – mindestens eine Person dort quasi den Sicherheitsdienst übernimmt, und die soll bei der BVG angestellt sein. Nun, noch einmal: Die vertraglichen Grundlagen sind vorhanden. Und bei den Verhandlungen zur Revision des Verkehrsvertrags wird gerade versucht, mit der BVG zu verhandeln, dass auch die Sicherheitsleistungen auf den Bahnhöfen der U-Bahn und auch der S-Bahn weiter aus- gebaut werden. So, das mal zur Faktenlage. Dann noch mal weiter zu Ihrem Antrag. Ich habe in der Begründung ein bisschen weitergelesen, und da steht so ein Satz: Die AfD-Fraktion hat mal gerechnet. – Und wenn ich so etwas lese wie: Wir haben mal gerechnet, werde ich hellhörig. Dann habe ich es mir mal genauer angeschaut. Sie haben gesagt: Sie haben gerechnet: (Rolf Wiedenhaupt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7491 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 12 Millionen Euro bräuchte man, um das, was Sie for- dern, nämlich an jedem der 175 U-Bahnhöfe einen ent- sprechenden Wachschutz, bei der BVG zu installieren. Nun, wir nehmen mal 12 Millionen Euro, teilen das durch 175 Bahnhöfe und das Ganze durch zwölf Monate. Dann kommt man auf den von Ihnen angesprochenen Mindest- lohn von 5 700 Euro. Ich weiß nicht, ob Sie etwas ge- merkt haben. Wir reden jetzt über eine Person pro Bahn- hof, die diesen Bahnhof überwachen soll. Die BVG hat bei der U-Bahn etwa 20 Stunden am Tag Betrieb. Das heißt, diese eine Person, die allein am Bahnhof für die Sicherheit sorgen soll, ist 20 Stunden im Dienst, aber nicht fünf Tage die Woche, sondern sieben Tage die Woche, weil die BVG fährt von Montag bis Sonntag, und übrigens ohne einen einzigen Tag Urlaub. Wenn Sie dann mal diesen Bruttolohn durch die Stunden teilen, dann kommen Sie auf einen Stundenlohn von 9,39 Euro. Ernsthaft? – Ich glaube, das mit dem Rechnen üben wir noch mal. Jetzt gucken wir uns mal an, was es eigentlich kostet. 175 Bahnhöfe, mal zwei Leute, die vor Ort sind, im Drei- Schicht-System, mal 365 Tage, mal acht Stunden, mal 13,90 Euro. Das ist übrigens nur der Mindestlohn, den ich angesetzt habe, mal 1,25, denn den Arbeitgeberanteil haben Sie natürlich bei Ihrer Berechnung auch vergessen. Und dann gibt es ja auch noch Krankheitszeiten. Das heißt, man nimmt mal so einen Faktor von 10 Prozent. Man braucht also 110 Prozent Kapitalausstattung. Jetzt alles multiplizieren, geht einfach, Taschenrechner hat jedes Handy. Dann kommen Sie auf 59 Millionen Euro. Sie liegen also mal eben Faktor fünf daneben. Macht nichts! Aber jetzt stellen wir uns die Frage: Was würde das denn bedeuten, wenn man dieses Geld der BVG für den Vor- schlag, den Sie machen, tatsächlich verwenden würde? – Die BVG hat mal gerechnet, und ich kann Ihnen sagen, was diese 60 Millionen Euro bedeuten würden: 20 000 Kilometer pro Tag weniger Busverkehr, 24 Straßenbahnlinien, die Ihr Angebot ausdünnen müs- sen, U2, U4, U6 und U9 mit ausgedehntem Takt. Das sind etwa 60 Millionen Euro. Wollen Sie das? – Ich glau- be nicht, denn eingangs haben Sie gesagt: Sicher, zuver- lässig und sauber sollen die BVG und der ÖPNV sein. Was Sie auch komplett ausblenden, sind andere Instru- mente, die es gibt, beispielsweise die Videoüberwachung, die flächendeckend im Jahr 2022 an den Bahnhöfen ein- geführt worden ist. Ich habe mir die Zahlen mal besorgt: Von 2 600 Fällen – jeder einzelne Fall ist zu viel, gar keine Frage – ist allein durch die flächendeckende Vi- deoüberwachung innerhalb eines Jahres die Anzahl der Straftaten an Bahnhöfen um 27 Prozent auf unter 1 900 gefallen, mit einem finanziellen Aufwand von nicht mal 10 Millionen Euro. Die Reinigungsstreifen haben Sie angesprochen, Informations- und Notrufsäulen werden weiter ausgebaut, und – das ist Ihnen bestimmt nicht entgangen – wir als CDU-Fraktion denken sehr intensiv über ein geschlossenes U-Bahn-System nach. Das hätte nämlich Effekte, und zwar deutlich effizienter und auch deutlich kostengünstiger als das, was Sie vorschlagen. Jetzt mal so ein bisschen gröber geschaut, denn wir haben ja gleich noch einen Antrag von Ihnen: Das ist wieder so ein Paradebeispiel, dass sich die AfD die Welt viel zu einfach macht. Sie spielen mit emotionalen Themen. Sie vermitteln hier den Eindruck, in der BVG müsste man jederzeit an jedem Bahnhof um Leib und Leben fürchten. Das verzerrt Fakten, das stimmt schlicht nicht. Und dann schlagen Sie in einem zweiten Schritt vergleichsweise einfache Maßnahmen vor. Was Sie aber regelmäßig ver- gessen – und ich glaube, die Rechnung, die ich Ihnen gerade aufgemacht habe, konnte das ein Stück weit un- termauern –: Sie lösen mit Ihren Vorschlägen kein einzi- ges Problem für die Berlinerinnen und Berlinern. Wir können gern noch mal darüber sprechen, aber wir werden diesem Antrag so nicht zustimmen. – Vielen Dank! Nun hat für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Wieden- haupt das Wort für eine Zwischenbemerkung.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Herr Kollege Kraft! Sie haben aus der Begründung des Antrags aus 2022 zitiert. Insofern haben wir natürlich in der Zwischenzeit Veränderungen an den Zahlen. Aber was völlig neben der Sache liegt, ist, Herr Kollege: Wir sind jetzt in den Haus- haltsberatungen, und Sie wollen den Eindruck vermitteln, wenn wir für die Menschen Sauberkeit und Sicherheit in der U-Bahn und im öffentlichen Personennahverkehr haben wollen, müssten diese darunter leiden, weil alles andere nicht finanziert werden kann. – Nein, es ist unser Antrag – im Gegensatz zu Ihrer Koalition, die der BVG Mittel genommen hat, die der Meinung ist, die BVG müsse sich selbst finanzieren, indem sie eigene Kredite aufnimmt –, dass wir gesagt haben: Wir müssen aus dem Kernhaushalt mehr Geld in den ÖPNV geben. Damit können wir das eine wie das andere finanzieren. Insofern glaube ich auch, dass Ihre Einschätzung über das Gefühl von Menschen in der BVG trügt. Ich denke mal, Sie werden genauso wie ich mit vielen Menschen darüber reden. Mein Eindruck ist, dass es eines der schwierigsten Probleme ist und sich die Menschen an manchen Bahnhö- fen eben nicht mehr rein trauen, weil sie sagen: Ich (Johannes Kraft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7492 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 möchte nicht an diesen Menschen dort vorbei, die hier liegen, weil ich nicht weiß, was die mit mir machen. – Und Anträge, die wir ja hier verschieden diskutieren, die aber um das Thema gehen: Wie können wir mehr Sicher- heit für Frauen im öffentlichen Personennahverkehr er- reichen? –, fallen ja nicht vom Himmel, sondern sind ja da. Das haben wir uns doch nicht ausgedacht. Wenn Sie die Umfragen lesen, was die Menschen gern im ÖPNV verändert haben wollen, dann wissen Sie wie ich, dass wir immer auf das Thema Sauberkeit und Sicherheit kommen, und dann können sich doch Hunderttausende nicht so irren. Insofern können Sie gern sagen, Sie haben ein anderes Konzept, Sie wollen etwas anderes machen. Das lasse ich gelten. Sich aber hier hinzustellen und zu sagen: Es ist alles in Ordnung, und nur wir bauschen die Sache auf –, das geht an der Lebensrealität vorbei. Dann möchte der Kollege Kraft antworten und bekommt das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Wiedenhaupt! Vielen Dank für die Mög- lichkeit, noch einmal zu erwidern! Sie haben eingangs darauf hingewiesen, dass Ihr Antrag schon aus dem Jahr 2022 ist und sich Dinge verändern und verteuern. Ja, das ist richtig, aber Faktor 5, also 500 Prozent, das Fünffa- che? – Sie merken selbst, das stimmt nicht, da haben Sie sich schlicht verrechnet. Jetzt sind wir wieder beim Rechnen. Sie haben sich gera- de hier hingestellt und wieder gesagt, im Entwurf des Senats werden der BVG Mittel gekürzt. Ich habe auf meinem Rechner so ein Programm, das heißt Excel, und darin sind die ganzen Zahlen. Dafür muss ich nicht ein- mal den Taschenrechner benutzen. Ich verlasse mich einfach darauf, was Excel tut. Dann markiere ich einfach alle Titel, von denen die BVG betroffen ist, mit „BVG“, und dann bilde ich ein Teilergebnis. Sie wissen, „Teiler- gebnis“ und „9“ bilden die Summe der markierten Zellen. Dann kommt eine Zahl heraus und ich kann mir anschau- en, wie viel im Haushalt 2024/2025 vorgesehen war und wie viel im Haushalt 2026/2027 vorgesehen ist. Bilde ich die Differenz, dann komme ich für die BVG im Vergleich zu 2024/2025 im aktuellen Haushaltsentwurf inklusive Kapitel 2980 auf einen Aufwuchs von 450 Millionen Euro. Allein im Kernhaushalt, dem Einzelplan 07, sind es 130 Millionen Euro. Ich sage es noch einmal, ich biete auch meine Hilfe an, wir können uns meine Tabelle ge- meinsam anschauen und Sie können es noch mal nach- rechnen, aber am Rechnen müssen wir ein bisschen arbei- ten. Dann das Problem: Ja, natürlich gibt es ein Problem. Das wird hier niemand in diesem Haus abstreiten. Natürlich ist es absolut wünschenswert, dass niemand in der BVG, in der U-Bahn oder in der S-Bahn oder in Bus oder Bahn, Angst haben muss und vielleicht deshalb sogar auf den ÖPNV verzichtet; absolute Einigkeit, gar keine Frage! Ich glaube aber, was Sie hier darstellen, ist eine Übertrei- bung des Problems. Wenn wir uns jetzt nicht nur das Problem anschauen, sondern auch die von Ihnen vorgeschlagene Lösung: Sie ist nicht zielgerichtet. An den 175 U-Bahnhöfen gibt es ganz unterschiedliche Sicherheitslagen. Ich würde vermu- ten, dass die Sicherheitslage im Norden der U2 eine deut- lich andere ist als beispielsweise auf der U7 oder U8 in weiten Abschnitten. Sie können doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Sie können doch nicht für jeden Bahnhof dasselbe fordern, obwohl die Situation dort völlig unterschiedlich ist. Da Sie nicht beantwortet haben, woher das Geld kommen soll, kann ich Ihnen noch mal das Angebot machen, ich habe das ja berechnet. Wenn wir das, was Sie fordern, umsetzen, dann bedeutet das, dass viele Züge nicht mehr fahren, dass Buslinien eingestellt oder zurückgezogen werden. Entschuldigen Sie, das ist ein bisschen pole- misch, aber ein sicherer Bahnhof, an dem kein Zug hält, nützt den Berlinerinnen und Berlinern überhaupt nichts. – Vielen Dank! Dann folgt nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Kapek.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Her- ren! Ich sage das ausgesprochen selten, aber ich sage es hier mal: Herr Kraft hat absolut recht mit dem, was er gerade ausgeführt hat. Der Antrag der AfD adressiert vielleicht sogar ein wirk- lich wichtiges und richtiges Problem, aber er bietet nicht eine einzige ernst zu nehmende Lösung. Weder ist das richtig gerechnet, noch hilft es in der Sache. Ich will jetzt aber einen Aspekt aufgreifen, den Herr Kraft nicht benannt hat. Natürlich möchten sich Men- schen nicht an vermüllten Orten aufhalten, und natürlich möchten sie sich sicher fühlen, aber wir sprechen hier nicht von dinglichem Müll. Da könnte man schlichtweg sagen: Leute, werft es in den Mülleimer oder nehmt es mit nach Hause! – Das hat etwas mit guter Kinderstube (Rolf Wiedenhaupt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7493 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 zu tun. Dafür kann man mit Sicherheit auch wieder die entsprechende Atmosphäre schaffen. Was Sie in Ihrer Verballhornung der Probleme beschrieben haben, waren allesamt Menschen. Es sind die Leute, die Musik machen, komisch riechen, mir nicht passen, andere Menschen, die mir Angst machen, Männer gegen Frauen und so weiter. Ich glaube, an der Stelle muss man sich mal ehrlich ma- chen. Ich möchte keinen Wachschutz, der sagt: Du darfst in die U-Bahn und du nicht. – Ich möchte auch keine Zugangssperren, die sagen: Manche Menschen sind er- wünscht, und andere sind nicht erwünscht. – Ja, ich weiß, dass Sie das wollen. Sie setzen auch auf Ausgrenzung und auf die guten – – Ich will darauf gar nicht eingehen. Fakt ist, dass wir schon heute ein großes Problem mit Wohnungslosigkeit in Berlin haben. Natürlich suchen Menschen ohne Bleibe gerade in kalten Monaten sichere und auch warme Orte auf. Das sind oft S-Bahn- und U-Bahnhöfe. Jetzt hat aber der Senat, der in den Richtli- nien der Regierungspolitik für sich selbst beschlossen hat, bis 2030 Wohnungslosigkeit zu überwinden, genau dieses Ziel gerade aufgegeben. Was heißt das in der Folge? – Expertinnen und Experten sprechen schon davon, dass es nicht weniger werden, sondern dass wir in den nächsten Jahren bis zu 100 000 wohnungslose Menschen und dabei auch Frauen und Kinder in Berlin auf der Straße haben werden. Natürlich suchen sie sichere Orte auf. Da hilft es nicht, dass ich mehr Besen anschaffe oder einen Wachdienst, der bewaffnet ist, der dann im Zweifelsfall die Frau mit den Kindern bedroht, die gerade aus der Wohnung zwangsgeräumt wurden, sondern was hilft, ist einzig und allein soziale Infrastruktur. Deshalb hilft nicht Ihr Antrag, Herr Wiedenhaupt oder AfD, was hier hilft, ist ein Stopp der sozialen Kahlschlagpolitik, und nichts anderes. – Vielen Dank! Dann folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Dr. Kollatz.
Danke schön, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Ich schließe mich Frau Kapek an: Herr Kraft hat schon vieles Richtige gesagt. Was hier passiert, ist doch etwas, das in Berlin eine beliebte Übung ist: Es wird „Kürzung“ geschrien, wenn Wünsche nicht in Erfüllung gehen. Die Mittel für die BVG steigen massiv. Das heißt, wenn es ein Problem zu lösen gilt, dann muss nach Wegen gesucht werden, wie man mit dem vorhandenen, massiv gestiegenen Mittelrahmen versucht, mehr hinzubekom- men und etwas zu verbessern. An dieser Suche beteiligen wir uns gern, aber nicht daran, erst einmal alles andere auszuschließen. Wenn die AfD der Auffassung ist, dass dazu zusätzliche Mittel erforderlich sind, dann ist es immer besonders überzeugend, erst einmal zu sagen, woher man die Mittel auf keinen Fall nimmt, also dass nichts an den Tarifen geändert werden darf und so weiter. Der offensichtlichste Punkt ist, dass man auch in Ver- kehrssystemen umschichten kann. Man könnte zum Bei- spiel die Parkgebühren erhöhen. Wenn man für die 60 Millionen Euro, die man für Ihre Vorschläge braucht, 30 Millionen Euro aus den Parkgebühren nimmt, landet man beim Durchschnitt deutscher Großstädte. Wenn man an die Spitze dessen geht, was man in Deutschland hat, wären das 60 Millionen Euro. Den Vorschlag machen Sie aber nicht. Das heißt also, Sie wollen etwas, aber Sie zeigen überhaupt keinen Weg auf, wie man dahin kommt. Deswegen ist der Weg, den wir versuchen, mit der BVG zu gehen, diese Sauberkeitsthemen, die in der U8 relativ erfolgreich erprobt worden sind, auszuweiten und auszu- rollen, der richtige Weg und auf jeden Fall erfolgverspre- chender. Deswegen: nicht Nebel, sondern Klarheit! Die- sen Weg wollen wir weitergehen, und er führt auch am besten zum Ziel. – Danke! Dann folgt jetzt für die Linksfraktion der Kollege Ronne- burg.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wähle mal einen anderen Einstieg in eine solche Rede. Ich würde jetzt damit anfangen, dass die AfD mit diesem Antrag eigentlich an das erfolgreiche Regierungshandeln von SPD, Grünen und Linken an- knüpft, denn Sie bestärken uns darin, was wir mit der BVG erreicht haben: die Rückkehr der Bahnaufsichten im Berliner Nahverkehr. Ich weiß ja, dass viele Kolleginnen und Kollegen im Parlament recht vergesslich sind. Des- wegen möchte ich das kurz noch einmal ausführen: Wir hatten in Berlin, wie bundesweit auch, in den Neunziger- jahren den Trend, dass die Aufsichten Stück für Stück abgeschafft worden sind. Sie sind eingespart worden; sie waren ein Kostenfaktor. Die damals Verantwortlichen (Antje Kapek) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7494 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 waren der Meinung, dass die Selbstabfertigung durch die Fahrerinnen und Fahrer mit Spiegeln und Kameras die Zukunft sei. Es wurden Notrufsäulen aufgestellt, und nicht erst seit heute wissen wir, dass diese Einsparungen, diese Maßnahmen eben keine Alternativen zu echten Menschen sind, die aufpassen, die für die Fahrgäste da sind und die wir als Fahrgäste auch wertschätzen, weil wir einen funktionierenden Nahverkehr brauchen, der Teilhabe und Mobilität sichert. Diese Forderung nach mehr Personal an Bahnhöfen ist überhaupt nicht kontro- vers. Alle Fahrgastumfragen zeigen sehr deutlich, dass mehr Personal wichtig ist. Wir brauchen mehr Personal, und deswegen haben auch die Vorgängerregierungen, die BVG und die S-Bahn die Weichen eben genau in diese Richtung gestellt. Es waren SPD, Grüne und Linke, die sich nicht nur in ihrer Regierungszeit darauf verständigt hatten, Verkehrssicherheit zu erhöhen, sondern wir haben es mit dem Verkehrsvertrag auch getan, den wir mitei- nander und mit der BVG verhandelt haben. Und ich darf daran erinnern – das ist noch nicht lange her –: 2022 sind die Bahnhofsaufsichten bei der BVG im großen Stil zu- rückgebracht worden. Das hat etwas mit dem Verkehrs- vertrag zu tun, den wir hier geschlossen haben. Somit konnte damals die Zahl der Bahnhofsaufsichten um 50 Prozent erhöht werden. Ich will also sagen, das Problem ist durch diesen Antrag erkannt worden. Da kann noch mehr gehen, und da muss auch noch mehr gehen. Ich komme noch mal darauf zu- rück. Es ist aber auch eine Abwechslung zu dem – der Kollege Kraft hat das gerade noch mal bestätigt – Fieber- traum der CDU, alle Bahnhöfe in Berlin mit Zugangs- sperren zu versehen. Es ist ein Projekt, das Milliarden- kosten verschlingen wird, unsere Bahnhofszugänge zu Dauerbaustellen machen wird und am Ende auch nicht wirksam sein wird, wenn diese Sperren doch auch noch weiter mit Personal ausgestattet werden müssen. Wenn Sie sich internationale Beispiele ansehen, dann wird ge- nau das der Fall sein müssen. Und eine Debatte über fehlende Barrierefreiheit möchte ich jetzt an dieser Stelle überhaupt nicht anfangen. Und dann wollen Sie die Kohle dafür auch noch von den Fahrgästen haben. Tariferhö- hungen sollen das refinanzieren. Was sollen denn das bitteschön für Tariferhöhungen sein, die die CDU den Berlinerinnen und Berliner aufdrücken will? Berlin schneidet im aktuellen Nahverkehrsranking schlechter ab als jede andere der 42 untersuchten Städte. Berlin ist eine der teuersten ÖPNV-Städte Deutschlands, und da möchte die CDU tatsächlich noch mal zwei, drei Schippen drauf- legen, die Fahrgäste schröpfen und mit einem megaloma- nischen Milliardenprojekt ein Baustellenchaos in dieser Stadt in den nächsten Jahren veranstalten. Mit uns wird es das nicht geben. Ich hoffe sehr, dass die SPD, genauso wie bei der Magnetschwebebahn, einem solchen Blödsinn auch eine deutliche Abfuhr erteilt. Lassen Sie mich zuletzt noch einmal sagen: Es ist völlig klar, dass diese Arbeit auf den Bahnhöfen mit einer guten Präventionsarbeit mit sozialen Trägern einhergehen muss. Es gab am Anfang auch bei dem Projekt auf der U8 Prob- leme. Die sind aber nach meiner Kenntnis gelöst worden. Wir reden in diesem Zusammenhang immer über Men- schen, und da ist die Präventionsarbeit natürlich wichtig. Die darf nicht außer Acht gelassen werden. Und wenn ich noch einmal etwas zur Realität unserer Debatten sagen darf – vielleicht noch mal eine Replik auf Herrn Kollatz –: Die Linksfraktion hat in den Fachbera- tungen zum Haushalt versucht, mehr Mittel für Bahn- hofsaufsichten einzustellen. Das wurde von der Koalition abgelehnt. Wir haben aber auch keine eigenen Ideen dazu gehört und auch keine Argumentation. Wenn Sie jetzt auf die Revision des Verkehrsvertrags verweisen, dann bin ich sehr gespannt, was dabei herauskommen wird. Wir sind jetzt in der Endphase angekommen. Wir werden uns auf jeden Fall mit diesem Status quo nicht zufriedenge- ben. Die Berlinerinnen und Berliner haben mehr Personal auf den Bahnhöfen verdient. Das sind allemal bessere und nachhaltigere Lösungen als Phantomdiskussionen über unrealistische, megalomanische Projekte. Wir brauchen echte Lösungen für den Nahverkehr in Berlin. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu diesem Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/0366 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2732 mehr- heitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegen- stimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion ist der Antrag abgelehnt. Dann kommen wir zur Verlesung der Ergebnisse der Wahlen. Tagesordnungspunkt 4: Wahl eines stellvertre- tenden Mitglieds und der oder des stellvertretenden Vor- sitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersu- chung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 er- folgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln, Drucksache 19/0909. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Robert Eschricht – abgegebene Stimmen: 116, davon eine ungültig, 17 Ja- Stimmen, 92 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Eschricht nicht gewählt. Als stellvertre- tender Vorsitzender war vorgeschlagen Herr Abgeordne- ter Karsten Woldeit – abgegebene Stimmen: 116, davon eine ungültig, 16 Ja-Stimmen, 94 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Woldeit nicht gewählt. (Kristian Ronneburg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7495 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Tagesordnungspunkt 5: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin, Drucksache 19/0915: Als Mitglied war vorgeschlagen der Abgeordnete Robert Eschricht – abge- gebene Stimmen: 116, davon zwei ungültig, 15 Ja- Stimmen, 94 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Eschricht nicht gewählt. Als stellvertre- tendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Frank Scheer- messer – abgegebene Stimmen: 116, davon zwei ungül- tig, 14 Ja-Stimmen, 95 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist auch der Abgeordnete Scheermesser nicht ge- wählt. Tagesordnungspunkt 6: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses, Drucksache 19/0936: Vorgeschlagen war der Abgeordnete Frank- Christian Hansel – abgegebene Stimmen: 116, davon eine ungültig, 18 Ja-Stimmen, 91 Nein-Stimmen, 6 Ent- haltungen. Damit ist der Abgeordnete Hansel nicht ge- wählt. Sowie vorgeschlagen war der Abgeordnete Harald Laatsch – abgegebene Stimmen: 116, davon zwei ungül- tig, 15 Ja-Stimmen, 96 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist auch der Abgeordnete Laatsch nicht gewählt. Tagesordnungspunkt 7: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfas- sungsschutz, Drucksache 19/1000: Als Mitglied war vorgeschlagen Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker – abgegebene Stimmen: 116, keine ungültig, 16 Ja- Stimmen, 94 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. Damit ist die Abgeordnete Dr. Brinker nicht gewählt. Als stellver- tretendes Mitglied war vorgeschlagen der Abgeordnete Dr. Hugh Bronson – abgegebene Stimmen: 116, davon eine ungültig, 14 Ja-Stimmen, 96 Nein-Stimmen, 5 Ent- haltungen. Damit ist der Abgeordneter Dr. Bronson nicht gewählt. Tagesordnungspunkt 8: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Drucksa- che 19/1008: Als Mitglied war vorgeschlagen Frau Ab- geordnete Jeanette Auricht – abgegebene Stimmen: 116, davon eine ungültig, 16 Ja-Stimmen, 95 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist die Abgeordnete Auricht nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschla- gen Herr Abgeordneter Alexander Bertram – abgegebene Stimmen: 116, davon eine ungültig, 16 Ja-Stimmen, 93 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. Damit ist auch der Abgeordnete Bertram nicht gewählt. Tagesordnungspunkt 9: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette Vereins, Drucksache 19/1057: Als Mitglied war vorge- schlagen der Abgeordnete Tommy Tabor – abgegebene Stimmen: 116, keine ungültig, 18 Ja-Stimmen, 93 Nein- Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Tabor nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen der Abgeordnete Martin Trefzer – abgege- bene Stimmen: 116, davon eine ungültig, 17 Ja-Stimmen, 93 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist auch der Abgeordnete Trefzer nicht gewählt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kura- toriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses, Drucksa- che 19/1058: Als Mitglied war vorgeschlagen der Abge- ordnete Carsten Ubbelohde – abgegebene Stimmen: 116, davon drei ungültig, 18 Ja-Stimmen, 91 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Ubbelohde nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorge- schlagen der Abgeordnete Marc Vallendar – abgegebene Stimmen: 116, davon zwei ungültig, 17 Ja-Stimmen, 94 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist auch der Abgeordnete Vallendar nicht gewählt. Tagesordnungspunkt 11: Wahl eines Mitglieds des Bei- rats der Berliner Stadtwerke GmbH, Drucksache 19/1247: Vorgeschlagen war der Abgeordnete Alexander Bertram – abgegebene Stimmen: 116, davon zwei ungültig, 18 Ja- Stimmen, 92 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Bertram nicht gewählt. Und schließlich Tagesordnungspunkt 12: Wahl von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern der Enquete-Kommission „Für gesellschaftlichen Zusam- menhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslim- feindlichkeit und jede Form von Diskriminierung“, Drucksache 19/2068: Vorgeschlagen als Mitglied war Frau Abgeordnete Jeannette Auricht – abgegebene Stim- men: 116, davon 7 ungültige, 16 Ja-Stimmen, 89 Nein- Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist Frau Auricht nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschla- gen der Abgeordnete Frank-Christian Hansel – abgege- bene Stimmen: 116, davon 7 ungültige, 18 Ja-Stimmen, 86 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist auch der Abgeordnete Hansel nicht gewählt. Als Sachverständiger war vorgeschlagen Herr Feroz Khan – abgegebene Stim- men: 116, davon ungültige: 7, Ja-Stimmen: 15, 89 Nein- Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist Herr Khan nicht gewählt. Als stellvertretender Sachverständiger war vor- geschlagen Herr Dr. Fabian Schmidt-Ahmad – abgegebe- ne Stimmen: 116, ungültige: 7, 16 Ja-Stimmen, 88 Nein- Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Dr. Schmidt-Ahmad nicht gewählt. Dann können wir in der Tagesordnung fortfahren. Ich rufe auf lfd. Nr. 19: 60-Meter-Straßenbahnen für Berlin! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 5. November 2025 Drucksache 19/2733 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2125 (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7496 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 In der Beratung beginnt die Fraktion der Linken und hier der Kollege Ronneburg. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 3. Juli 2024 hat die BVG die zweite Genera- tion der Flexityflotte vorgestellt. Wir sind erst einmal glücklich über diese Fahrzeugparkentwicklung bei der Straßenbahn, aber das geht noch besser. Warum ist das so? – Viele an der Entwicklung Beteiligte haben immer wieder betont, wie wichtig es wäre, mit einer neuen Stra- ßenbahngeneration auch einen Teil der neuen Wagen in einer 60-Meter-Variante zu beschaffen – passend zu unserer vorhandenen Infrastruktur und als Beitrag dafür, den Personalmangel bei der Straßenbahn durch längere Züge zu verringern. Die neuen Fahrzeuge mit 50 Metern Wagenlänge nutzen das vorhandene Potenzial für das Streckennetz nicht optimal aus, obwohl ein Großteil der Haltestellen für bis zu 60 Meter lange Fahrzeuge ausgelegt ist. Trotz vieler Bemühungen der BVG, Fahrpersonal zu binden und zu werben, wird es für die BVG objektiv immer schwieriger werden, Takte zu verdichten. Ohnehin heißt das Motto jetzt Stabilität vor Wachstum. Man ist noch lange nicht so weit, Fahrleistungen auszuweiten. Es gibt keinen echten Zeitplan, um zum Normalfahrplan zurückzukehren. Von echtem Wachstum traut sich in der Koalition sowieso niemand mehr zu sprechen, denn egal, wohin man blickt, dieser Senat mit der CDU an der Spitze ist ein Mobili- tätshindernis. Nachweisbar wichtige neue Straßenbahnstrecken – wie Johannisthal, Gropiusstadt oder die Verbindung vom Alex zur Leipziger Straße und zum Kulturforum – wer- den aus ideologischen Gründen abgesagt. Die Straßen- bahn in Spandau wird infrage gestellt. Selbst völlig über- schaubare und im Vergleich dazu popelige Ausbauvorha- ben wie die Verkehrslösung Mahlsdorf werden ver- schleppt und aus fadenscheinigen Gründen blockiert. Es ist noch schlimmer: Das Straßenbahnnetz wächst nicht mehr. Es wird sogar zurückgebaut. In zwei Tagen wird nach 118 Jahren der Linienbetrieb auf einem Teil der Straßenbahnstrecke 21 eingestellt – ersatzlos. Senat und BVG wollen die Grunderneuerung der Gleise nicht finan- zieren. Das war einmal ein wichtiger Plan, da die Li- nie 21 eigentlich künftig auf einer Neubaustrecke über das Ostkreuz geführt werden soll, aber weiterhin ist nicht absehbar, ob diese Strecke jemals gebaut wird. Die Krise des ÖPNV Berlins ist eine Blamage, und da kann dieser Senat noch von Glück reden, dass wenigstens etwas Stabilität in den Betrieb der BVG gebracht werden konnte, und zwar durch die Beschäftigten selbst. Sie waren es, die sich bei den letzten Tarifverhandlungen durchsetzen konnten und letztlich noch dafür gesorgt haben, dass Personal an Bord bleibt und die Zukunftsfä- higkeit dieses Betriebs nicht riskiert wird, obwohl der Finanzsenator, obwohl der Regierende Bürgermeister die Ersten waren, die die Forderungen der Beschäftigten zurückgewiesen haben. Zum Glück konnten sie sich da- mit nicht durchsetzen. Längere Züge wären ein wichtiger Baustein, um dem Fahrpersonalmangel zu begegnen. Ausreichend dimensi- onierte Fahrzeuge würden der Nachfrage gerecht werden. Jetzt werden vielleicht viele einwenden: Moment, haben wir nicht ein Problem bei der Zulassung der neuen Stra- ßenbahnen? – Es wurde darüber berichtet, dass es Prob- leme mit der Aufsichtsbehörde gibt und dass erst unter- sucht werden muss, ob Brücken und Tunnel das Gewicht der Urbanliner aushalten. Es geht hier aber im Übrigen nicht um das Gesamtgewicht, sondern die Achslast, und die Radsatzlast ergibt sich nicht nur aus der Länge, son- dern auch aus der Anzahl der Radsätze beziehungsweise der Verteilung dieser und anderer Gewichtskomponenten. Wenn es Probleme mit dem Gewicht gibt, könnte der Einsatz der Urbanliner bei einigen Bauwerken durch Tempolimits möglich gemacht werden. Es gibt also Lösungen, aber viel wichtiger: Wenn man in Mannheim imstande ist, eine 60-Meter-Straßenbahn zu fahren, oder in Frankfurt eine Stadtbahn mit 100 Metern Länge, wäre es doch lächerlich, wenn hier in Berlin diese Problematik als K.-o. Kriterium gelten würde. Ich möchte auch etwas zu den Werkstattkapazitäten sa- gen. Schauen Sie nach Mannheim: Das sind zwei Züge, die aber anstelle eines Behelfsführerstandes durchgehend begehbar sind. Das ist auch ganz clever in Bezug auf Werkstattkapazitäten. Wenn man nämlich eine modulare Bauweise präferiert, dann hat man alle Register gezogen, die Fahrzeuge in die Bestandswerkstätten einzuführen, und es gibt noch viele andere Vorteile. Dann würden wir auch das leidige Thema der Flexity- tauglichkeit angehen. Aktuell haben wir im Flexitynetz einen Überhang der Fahrzeuge, weil die Flexity eben nicht überall im Netz eingesetzt werden können. Köpe- nick muss endlich flexitytauglich gemacht werden. Wenn wir das hinbekommen, dann haben wir für die nächste Generation an Fahrzeugen auch den Bedarf. Wir können als Erstes die 60-Meter-Straßenbahn auf der M4, auf der M5, auf der M6 einsetzen, da, wo die Fahr- gastzahlen am größten sind, wo die Infrastruktur geeignet ist, und dann können wir weitergehen. Wenn denn auch endlich die Engpässe in Köpenick beseitigt werden, dann könnten wir mit den Bestandsfahrzeugen flexibel umge- hen und dank der nächsten Generation 60-Meter-Fahrzeu- ge anschaffen. Nach den Arbeiten in der Altstadt Köpe- nick kann und muss das Köpenicker Netz flexitytauglich gemacht werden. (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7497 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Das wäre noch mein dringender Appell an Senatorin Bonde, und ich will noch einmal bemerken: Die GT6- Flotte wird in den 30er-Jahren ihr 40-jähriges Jubiläum erreichen – genau der strategische Zeitpunkt, Köpenick flexitytauglich zu machen. Dann können die Fahrzeuge freizügig eingesetzt werden, und die 60-Meter-Straßen- bahnen können dort eingesetzt werden, wo der Bedarf ist. Wir bitten um Zustimmung für diesen Antrag, der die Weichen für die BVG, die Straßenbahn und die Fahrgäste dieser Stadt richtig stellen wird. – Danke schön! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Kraft das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte gerade so ein bisschen ein Déjà -vu, und das finde ich ehrlicherweise bedenklich. Können wir bitte endlich aufhören, den hervorragenden ÖPNV in der Bun- deshauptstadt Berlin immer wieder schlechtzureden? Damit ist niemandem geholfen. Es ist auch niemandem damit geholfen, wenn immer wieder Äpfel mit Birnen verglichen werden. Mannheim ist eine supertolle Stadt und quasi eine Megacity, aber doch ein bisschen kleiner als Berlin. Dann haben Sie über Frankfurt gesprochen und, dass es in Frankfurt auf der Stadtbahn Züge gibt, die 100 Meter lang sind. Das gönne ich den Frankfurtern. Das ist eine tolle Sache. Wissen Sie, wie lang ein Vollzug der Berli- ner S-Bahn ist? – 147 Meter. Dahinter müssen wir uns nicht verstecken. Das sind näm- lich 47 Prozent mehr als in Frankfurt – klasse Sache. Jetzt kommen wir aber zu Ihrem Antrag, und eigentlich wollte ich gar nicht so beginnen, weil Ihr Antrag durch- aus sinnvoll ist. – Ja, das ist so, wenn man den Ball auf den Elfmeterpunkt legt, dann muss man damit rechnen, dass er irgendwie hineingeht. Sie haben damit recht, dass längere Fahrzeuge bei glei- chem Fahrpersonal natürlich mehr Personen befördern können. Das liegt in der Natur der Sache: Beförderungs- gefäße sind größer, mehr Plätze – klar. Sie haben also einen Punkt, gar keine Frage. Sie haben auch einen Punkt, wenn Sie sagen, dass die GT6-Fahrzeuge, wenn Sie in Doppeltraktion fahren, natürlich eine höhere Kapa- zität haben, als wenn sie alleine fahren – also Doppeltrak- tion: einfach zwei Züge aneinander gekoppelt. Die Ur- banliner – das sind die 50-Meter-Züge, die Sie angespro- chen haben – können schon jetzt mehr Personenkapazität fahren als eine Doppeltraktion GT6. Da sind wir auf einem guten Weg, und auch das haben Sie angesprochen, damit haben Sie recht. Aktuell haben wir eine große Herausforderung, weil wir diese Urbanliner, diese 50-Meter-Züge, wollen. Die brau- chen erst einmal eine Zulassung. Da haben Sie über das Lastproblem und verschiedene andere Dinge gespro- chen – alles richtig, müssen wir im Detail nicht auswer- ten –, aber wenn wir eins aus der Vergangenheit gelernt haben, was die BVG angeht, dann wissen wir, dass ÖPNV ein hochkomplexes System ist und dass man das System nicht verbessert, indem man es immer komplexer macht und immer neue Dinge anfängt, bevor man andere abgeschlossen hat. Also muss doch aktuell die Priorität sein: Lassen Sie uns erst einmal die Urbanliner auf die Straße und die Schiene bringen und dann reden wir gerne über die 60-Meter-Züge. Übri- gens wird das schon getan. Die Senatsverwaltung ist doch bereits in Gesprächen mit der BVG, um über die Beschaf- fung, die künftige Beschaffung, von 60-Meter-Zügen nachzudenken. Wenn Sie aber die BVG fragen, dann sagt die BVG: Vielen Dank! – Der Applaus gilt Senatorin Bonde, und nicht mir. Wenn Sie mit der BVG reden, dann haben die aktuell keinen Bedarf an weiteren Zügen. Aber auch das ist ja ein Punkt: In Zukunft ändert sich das. Ja, da haben Sie einen Punkt, gar keine Frage. Und Sie haben gesagt: An vielen Bahnhöfen sind die infrastrukturellen Voraussetzungen schon gegeben. Mit anderen Worten: Die sind lang ge- nug, um da einen 60-Meter-Zug zu fahren. Ja, das ist richtig. Mit den Bahnhöfen ist es aber nicht getan. Sie haben ein Thema mit Kurvenradien, und Sie haben vor allem ein Thema mit Werkstätten. Darüber haben Sie nicht gesprochen; das gehört aber zur Wahrheit dazu. Übrigens: Wenn Sie die BVG auch in diesem Punkt be- fragen, dann sieht die BVG exakt eine Linie, auf der die 60-Meter-Züge aktuell sinnvoll eingesetzt werden kön- nen, und das ist die M4. Kann man ja machen; soll man auch machen. Aber bitte lassen Sie uns erst einmal dafür sorgen – und das haben Sie ja angesprochen –, dass wir Stabilität vor Wachstum schaffen. Das ist das Motto. Wir müssen erst mal dafür sorgen, dass die BVG wieder in geordnete Gleise und Bahnen kommt. Die BVG muss erst einmal wieder (Kristian Ronneburg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7498 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 funktionieren, und wenn wir das gemeinsam geschafft haben, dann reden wir gerne über Erweiterungen des Angebots, über neue Fahrzeuge und andere Technolo- gien. Insofern habe ich Sympathie für den Antrag, für das Vor- haben. Ich glaube, er kommt zur falschen Zeit. Er hilft übrigens weder der BVG noch der Senatsverwaltung und Senatorin Bonde dabei, das zu tun, denn es passiert ja sowieso schon. Mit diesem Antrag machen Sie eine neue Baustelle auf, wenn Sie ihn beschließen. Baustellen ha- ben wir in dieser Stadt genug. Lassen Sie uns erst einmal die Baustellen fertig machen; lassen Sie uns erst einmal dafür sorgen, dass der Verkehr – und zwar egal, welcher Verkehrsträger es ist – fließt, und dann reden wir auch über die neuen Fahrzeuge. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD –
Das gilt dann aber auch für die U-Bahn!] Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen hat die Kollegin Hassepaß jetzt das
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will mich meiner Vorrednerin ausdrücklich in dem Punkt anschließen, dass bestimmte Sachen einfach Schritt für Schritt gemacht werden müssen. Es ist sicherlich ein Fortschritt, dass es jetzt die Entwicklung zu 50 Meter langen Straßenbahnen gibt. Die heißen dann Urbanliner. Es ist aber eben so, dass da eine Reihe von Problemen aufgetaucht ist, die man vorher vielleicht nicht aus- reichend gesehen hat, und die muss man jetzt abarbeiten. Wenn es gelingt, die abzuarbeiten, dann macht es Sinn, auch über weitere Längen nachzudenken, aber bitte (Johannes Kraft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7499 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 schön – und das meine ich ganz ernst – erst, wenn das abgearbeitet ist. Wenn diese Schwierigkeiten bedeuten würden, dass man noch mal zehn neue Brücken braucht, wird das so schnell nicht gehen. Deswegen ist es wichtig zu klären, ob es möglich ist, mit diesen längeren Straßen- bahnen vernünftig über das zu fahren, was wir unterhalb der Räder vorfinden, was auch immer es sei. Wenn man aber grundsätzlich über das Thema Straßen- bahnen redet – und es sind ja auch grundsätzliche Fragen angesprochen worden, denn ansonsten erschließt sich auch nicht direkt der Zusammenhang zwischen dem Stra- ßenbahnsystem in Köpenick und den 60-Meter- Straßenbahnen –, dann ist es so, dass das Wichtigste die Priorität im Ausbau ist, und da können wir besser wer- den. Die Frage ist, ob wir für den Ausbau mal wieder zehn Jahre brauchen, so wie beim Ausbau vom Haupt- bahnhof zur Turmstraße. Der Ausbau von der Turmstraße zur Jungfernheide und nach Tegel zur Urban Tech Re- public und ins Schumacher Quartier, liebe Grüne, ist überfällig und dringlich. Es macht überhaupt keinen Sinn, den mit weiteren Debatten immer verhindern zu wollen. Bei dem Thema größerer Kapazitäten ist es so, dass wir da verschiedene Wege haben. Ein Thema sind größere Gefäße; darüber haben wir ja heute auch durch den An- trag der Linkspartei angefangen zu diskutieren. Das Zweite ist, dass wir auch stärker auf fahrerlosen Betrieb gehen. Wir zumindest glauben, dass diese Option des fahrerlosen Betriebs – die ja auch dazu führt, dass mehr Menschen transportiert werden können, weil höhere Fre- quenzen leichter hergestellt werden können – zumindest gleichgewichtig verfolgt werden soll. Last, but not least: Es ist, wie gesagt, richtig, dass man sich um diese Themen kümmern muss, und es ist auch richtig, dass man es Schritt für Schritt machen muss. Darauf hat die Rednerin der Grünen mit Recht hingewie- sen. Insofern: Ich glaube, dass die Notwendigkeiten der Umsetzung erkannt sind. Das Verkehrssystem in Berlin braucht auf jeden Fall die weitere Ertüchtigung und den weiteren Ausbau auch der Tram, weil wir dort in der wachsenden Stadt mehr Kapazitäten brauchen. – Danke! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die AfD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Wiedenhaupt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Berlin schafft einen 700 000 Euro teuren Dreh- leiterwagen der Feuerwehr auf Elektrobasis an. Folge: Der Drehleiterwagen ist wesentlich schwerer. Er ist zu schwer für die Aufstellplätze der Feuerwehr. Er kann nicht eingesetzt werden und wird jetzt als Aus- bildungsutensil für Azubis herhalten. Am Montag verkünden der Regierende Bürgermeister und die Verkehrssenatorin großspurig ein neues Konzept auf der Friedrichstraße: Baumkübel, breitere Gehwege. Niemand weiß aber, ob die Tunneldecke darunter das aushält. Wir machen erst mal eine Machbarkeitsstudie. Zur Zeitdauer konnte gestern die Senatorin nichts sagen. Folge: Passieren tut nichts in der Friedrichstraße. Die BVG schafft längere Straßenbahnen an, die soge- nannten Urbanliner, doch die Bahn wiegt über 100 Tonnen. Jetzt muss erst mal geprüft werden, ob diese Bahn überhaupt über Brücken und Gleisanlagen fahren kann. Da sagen wir: Dit is Berlin –, und es ist auch der typische Grund, weshalb die Berliner mit Recht so sauer auf diesen Senat sind. Es funktioniert nicht, weil vorher nicht nachgedacht wird. Nun kommen die Linken und setzen noch einen drauf. Nun reicht es nicht, diesen schon zu schweren Urbanliner zu haben, jetzt muss das Ding auch noch 60 Meter lang sein. Dementsprechend wird das Gewicht nicht leichter sein, und wir haben zunächst einmal keine Aussicht, dass so etwas überhaupt eingesetzt werden kann. Was wir auch wissen, ist, dass diese längeren Fahrzeuge langsamer fahren. Insofern, Herr Kollege Ronneburg, werden sie auch nicht mehr Personen befördern, sondern wir haben längere Fahrzeiten. Dadurch haben wir ausge- dünnte Takte, und wir werden trotz der größeren Kapazi- täten keine größere Kapazität in den Ablauf bekommen. Wir haben noch ein weiteres Problem. Durch die Länge wird der Kreuzungsverkehr noch weiter behindert wer- den. Wir werden auf den Kreuzungen beim Querverkehr noch längere Blockaden haben. Das trifft übrigens nicht nur den Pkw-Verkehr, sondern auch den Wirtschaftsver- kehr, und es bremst auch den ÖPNV und den Busverkehr aus, weil er nämlich an diesen Kreuzungen stehen muss. Dann haben Sie uns hier, Herr Kollege Ronneburg, einen Vergleich aufgetischt, der einfach unwahr ist. Sie haben das mit der Stadtbahn Frankfurt verglichen. Die Stadt- bahn Frankfurt ist eine U-Bahn. Die U-Bahn kann logi- scherweise fahren ohne Querverkehr, und insofern kann sie dort auch ganz problemlos fahren. Wenn ich mir die Straßenbahnen, die nicht Stadtbahn heißt, in Frankfurt anschaue, dann haben die gerade die neuen Wagen der T- Generation bekommen. Die sind 31 beziehungsweise 40 Meter lang, aber keine 60 Meter. Insofern hinkt dieser Vergleich, den Sie uns hier präsentieren wollten. Wir haben in Berlin nicht diese Möglichkeiten. (Dr. Matthias Kollatz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7500 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Aber eines möchte ich noch zum Kollegen Kraft sagen: Ich freue mich immer, dass Sie die Verkehrssenatorin und den Senat so verteidigen; das ist auch Ihre Rolle hier im Haus. Aber ich darf noch mal darauf hinweisen und fra- gen, wenn Sie jetzt eben wieder den ÖPNV so gelobt haben – ich wiederhole einfach mal meine Rede von vor 20 Minuten, und wir wissen alle, das Thema haben Sie selber eingeräumt, dass Sauberkeit und Sicherheit besser werden können –:Wie ist das mit den verfallenen Bahn- höfen, die saniert werden, aber wo die Sanierung nie fertig wird? Wie ist das mit der Technik? Das haben wir vorhin auch schon mal in einem Redebeitrag gehört, wo wir Stellwerke haben aus dem letzten Jahrhundert und wo in den nächsten zehn Jahren nichts passieren soll. Wie ist das mit den ausgedünnten Taktzeiten, die trotzdem nicht eingehalten werden können? Wie ist das mit den Men- schen in diesen Bahnhöfen, die meinen, die Bahnhöfe seien zum Drogenverkauf da, und es wird nichts dagegen getan? Wie ist das mit den Musikdarbietungen, die eben schon viele stören? Insofern – ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin – glaube ich, Ihre positive Einstellung – in allen Ehren – entspricht nicht der Realität. – Herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/2125 emp- fiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2733 mehrheitlich – gegen die Frakti- on Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch an- nehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Die Linke sowie ein fraktionsloser Abge- ordneter. Gegenstimmen? – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Antrag damit abgelehnt. Die Tagesordnungspunkte 20 und 21 stehen auf der Kon- sensliste. Tagesordnungspunkt 22 war Priorität der Frak- tion der CDU unter der Nummer 3.2. Die Tagesord- nungspunkte 23 bis 26 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 26 A: Temporäres Denkmal am zukünftigen Standort des deutsch-polnischen Hauses Beschlussempfehlung des Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 5. November 2025 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 19. November 2025 Drucksache 19/2760 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2382 Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2382 empfehlen der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der AfD- Fraktion – und der Hauptausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer den Antrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2760 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, ein fraktions- loser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist der Antrag damit angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 27: Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/2748 Von den vorgelegten Rechtsverordnungen hat das Haus hiermit Kenntnis genommen. Die Tagesordnungspunkte 28 bis 31 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 32: Beendigung der Aufstellung von Parkscheinautomaten auf regulären Parkflächen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2569 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und hier der Abgeordnete Wiedenhaupt. – Bitte schön!
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berliner! Der motorisierte Individu- alverkehr bleibt auch in Zukunft ein unverzichtbarer Bestandteil urbaner Mobilität. Gerade in einer vielfältigen Metropole wie Berlin, in der Lebensrealitäten, Arbeitswege und Mobilitätsbedarfe stark differieren, darf der motorisierte Individualverkehr nicht ideologisch ausgegrenzt, sondern muss pragmatisch eingebunden werden. Er garantiert mobile Freiheit für alle, die auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind, Fami- lien, Schichtarbeiter, Menschen mit Mobilitätseinschrän- kungen, Gewerbetreibende, also für all jene, die auf ein (Rolf Wiedenhaupt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7501 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 eigenes Fahrzeug angewiesen sind. Fahrzeuge benötigen Parkplätze, Parkplätze, die seit Jahren unter grünen Ver- kehrssenatorinnen und grünen Bezirksstadträten systema- tisch abgebaut werden. Neustes Beispiel ist Alt-Hohenschönhausen, wo die grü- ne Bezirksstadträtin den Anwohnern in der Große-Leege- Straße mitgeteilt hat, man müsse den Straßenraum neu denken. Was versteht sie darunter? – Sie versteht darunter die Wegnahme von 70 Prozent der jetzt schon knappen Parkplätze. Den Vogel abgeschossen hat die grüne Ver- kehrsstadträtin in Schöneberg, die Parkautomaten, die das Parken regeln sollen, auf Parkplätzen aufbaut und diese damit vernichtet. Wie titelte die B.Z.? – „Parkschein-Automat parkt jetzt auf dem Parkplatz“. Insgesamt ist die enorme Auswei- tung der Parkraumbewirtschaftung falsch. Aber dann noch die Automaten auf den Parkplatz zu stellen und damit übrigens auch die Einnahmen aus diesem Parkplatz zu zerstören, ist der falsche Weg. Übrigens die schon genannte grüne Stadträtin in Tempel- hof-Schöneberg hat auch auf dem Tempelhofer Damm Parkscheinautomaten dort aufgestellt, wo kurze Zeit später Sanierungsarbeiten geplant waren und damit die gerade aufgestellten Automaten wieder abgebaut werden mussten. Deshalb muss jetzt der Senat handeln und den Bezirken nachvollziehbare Regeln für Parkscheinautomaten aufge- ben. Wir brauchen landeseinheitliche Standards. Das betrifft die Frage, wo überhaupt eine Parkraumbewirt- schaftung sinnvoll ist. Das kann und darf nämlich nicht damit begründet werden, dass der Bezirk einfach eine neue Einnahmequelle haben will. Es muss ein vernünfti- ger Standard aufgestellt werden, wie dort, wo eine Park- raumbewirtschaftung sinnvoll ist, eine vernünftige Um- setzung sichergestellt wird. Im Rahmen der Bezirksaufsicht ist darauf zu achten, dass, wenn Bezirksverordnetenversammlungen das Vorgehen grüner Stadträte zurückgenommen haben, diese Be- schlüsse auch vom Bezirksamt umgesetzt werden. Dort, wo Parkscheinautomaten entgegen aller Logik aufgestellt wurden, ist seitens des Senats auf die Bezirke einzuwir- ken, für eine Umsetzung der Automaten an geeignete alternative Standorte zu sorgen. Ich habe anfangs gesagt, der individuelle Autoverkehr, der Wirtschaftsverkehr, ist wichtig für diese Stadt. Er hält sie am Leben und mobil. Deshalb muss Schluss sein mit dem ideologischen Kampf gegen das Auto. Deshalb müs- sen grünen Verkehrsstadträten in den Bezirken auch klare Grenzen aufgezeigt werden. Wir reden zurzeit so viel über das Landesorganisations- gesetz, und wir reden so viel über die Dinge, die wir klarer regeln müssen. Wir sind dafür, dass Subsidiarität gilt, dass die Bezirke auch ihre eigenen Zuständigkeiten bekommen. Aber wenn wir sehen, dass dies ausgenutzt wird, dann müssen wir auch handeln. Dann müssen wir im Rahmen dieser Überlegungen auch dafür sorgen, dass es zumindest klare Leitlinien des Landes gibt, die dafür sorgen, dass solche Aufwüchse nicht passieren. Es reicht nicht, meine sehr geehrte Frau Verkehrssenatorin, nur in Worten zu erklären, dass Sie eine Gleichberechtigung aller Verkehrsarten unterstützen. Es ist dringend erforderlich, diese Gleichberechtigung auch umzusetzen. Dazu gehören diese Leitlinien. Dazu gehört, dass Parken wieder vernünftig möglich ist und eine bewusste Schikane von Autofahrern nicht länger geduldet wird. – Herzlichen Dank! Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Kraft das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Wiedenhaupt! Es freut mich sehr, dass Sie meinen Reden zum Thema Autos so offensicht- lich intensiv zuhören und auch gerne viele Punkte übernehmen, denn das habe ich gerade so vernommen. Ich will es mir aber auch nicht zur Aufgabe machen, immer zu Ihren Anträgen zu spre- chen, denn Sie reden ja nicht über das, was Sie aufschrei- ben. Deshalb nur ganz kurz, also zunächst einmal: Die Parkraumbewirtschaftung ist in alleiniger Zuständigkeit der Bezirke, und da kann die Senatsverwaltung so gut wie gar nichts machen. Sie sprechen hier Einzelfälle an. Ja, das ist ärgerlich in bestimmten Bezirken. Kurzer Hinweis: In der Große- Leege-Straße, die Sie angesprochen haben, gibt es gar keine Parkraumbewirtschaftung; egal. Parkplätze sind wichtig für den motorisierten Individual- verkehr, das ist gar keine Frage, sie müssen besser sortiert werden, aber das, was Sie hier adressieren in diesem Hohen Haus, sind Einzelfälle. Wenn ich von Einzelfällen rede, dann stelle ich dem die 200 000 Parkplätze allein in den parkraumbewirtschafteten Gebieten gegenüber. Also stellen wir uns doch mal die Frage, ob das wirklich das Problem ist, das die Berlinerinnen und Berliner bewegt. – Ich sage Ihnen: Nein. (Rolf Wiedenhaupt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7502 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Und dann noch eins: Sie haben davon gesprochen – ich komme zurück auf das, was ich eingangs gesagt habe –, der individuelle motorisierte Verkehr sei Teil des Ver- kehrsmixes in Berlin – oder irgendwie so. Noch mal vielen Dank dafür, dass Sie gut zuhören, wenn ich spre- che, und vielleicht sogar noch mal nachlesen. Wir sind in der Formulierung ein bisschen volksnäher. Wir sagen einfach: Das Auto gehört zu Berlin. Punkt. Jetzt aber zu den wichtigen Themen; das ist die Park- raumbewirtschaftung. Die ist viel komplexer, als Sie es hier dargestellt haben. Allein über Gebühren zu sprechen oder einzelne Parkscheinautomaten, wird dem System nicht gerecht. Wir reden hier über 110 Millionen Euro, die die Autofahrer jedes Jahr für die Parkraumbewirt- schaftung bezahlen. Wir reden über unglaubliche Kom- plexität, über unglaublich viel Bürokratie, gerade für Unternehmen, Handwerker und Selbstständige. Wir reden über einen Flickenteppich in dieser Stadt innerhalb des S- Bahn-Rings, und ein paar gibt es auch außerhalb des S- Bahn-Rings. Wir reden über 170 Mitarbeiter in den Bür- gerämtern, die nichts anderes machen, als sich darum zu kümmern, Anwohnerparkausweise auszustellen. Und es ist gelungen – in Anführungsstrichen; Sarkasmus an –, tatsächlich die Ausnahme zur Regel zu machen, wenn es um Ausnahmetatbestände und die Erteilung von Anwoh- nervignetten geht: über 99 Seiten Ausnahmegenehmigun- gen. 800 Mitarbeiter sind mit nichts anderem beschäftigt, als zu kontrollieren, ob Sie tatsächlich einen Parkschein haben oder auch nicht. Die dürfen sich nicht um Hunde- kot oder sonstige Delikte kümmern. 800 Menschen in dieser Stadt überwachen nur die Parkraumbewirtschaf- tung. Was bedeutet das? – Die Parkraumbewirtschaftung muss effizienter, effektiver, gerechter und vor allem digi- taler werden. Wir müssen Ausnahmetatbestände abschaf- fen. Wir müssen eine Vereinfachung herbeiführen für Handwerker, für Unternehmen, aber auch für jeden ein- zelnen privaten Autonutzer. Wir müssen den Beantra- gungsprozess endlich digitalisieren, und mit Digitalisierung meine ich nicht, ich kann per E- Mail meine Unterlagen ins Amt schicken, sondern digital heißt, Ende-zu-Ende, denn zwei Sachen brauche ich: eine Bescheinigung meines Wohnorts und die Kfz- Zulassungsbescheinigung Teil II. Das liegt alles in den Ämtern vor. Da muss niemand beim Amt vorsprechen. Und wir brauchen bei der Überwachung Scan-Cars. – Das sind die eigentlichen Herausforderungen, was die Park- raumbewirtschaftung angeht. Wenn wir das hinbekom- men, dann haben alle Berlinerinnen und Berliner etwas davon, und daran arbeitet diese Koalition. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen hat jetzt die Kollegin Kapek das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß gar nicht, worüber Sie sich aufregen, denn jeder Parkscheinautomat auf der Straße ersetzt doch einen Poller. Und wenn wir den Finanzsenator ernst nehmen, der neulich gesagt hat: Bäume statt Poller –, dann wissen wir doch, wo die Reise hingeht, nämlich erstens: Ab- schaffung der Zettelwirtschaft. Ich bin der Meinung, wir brauchen künftig gar keine Parkscheinautomaten mehr, sondern wir machen das alles digital, und dann können wir nämlich genau den reservierten Platz nutzen, um das BäumePlus-Gesetz umzusetzen, alle 15 Meter einen Stra- ßenbaum zu pflanzen. Dann nehmen wir Herrn Evers gerne beim Wort. Und damit ist das Problem dann auch gelöst. – Vielen Dank! Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Schopf das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wiedenhaupt! Das Aufstellen der acht Parkautomaten in der Innsbrucker Straße hat natürlich bundesweit für eine gewisse Aufmerksamkeit und für eine Belustigung ge- sorgt, bei den Menschen in Schöneberg aber dann doch eher für Frust und Unverständnis. Seitdem wurde die Stadträtin mehrfach aufgefordert, die Automaten umzu- setzen. Ein entsprechender BVV-Beschluss wurde am 16. Oktober 2024 gefasst, auch deshalb, weil es vor Ort andere Aufstellmöglichkeiten gibt. Inzwischen wurde der Beschluss umgesetzt, und die Automaten stehen am Weg- rand; da gehören sie auch hin. Die äußerst ungewöhnliche Standortwahl in Schöneberg war misslich, und das kann man kritisieren. Wo wir aber als Koalition nicht mitgehen, das sind die Forderungen, die Sie aus diesem ganzen Vorgang ableiten. Das ist zum einen die Unterbindung der Aufstellung der Parkschein- automaten, die Erstellung eines verbindlichen Leitfadens sowie die Überprüfung aller installierten Automaten und die etwaige Umsetzung. Die Zahl der Parkautomaten in der Stadt – das hat der Kollege Kraft gesagt – geht in die Tausende. Sollen jetzt ernsthaft alle überprüft werden, weil in Schöneberg eine kritikwürdige Entscheidung getroffen wurde? – Ich denke (Johannes Kraft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7503 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 nicht, Herr Wiedenhaupt! Die operative Umsetzung liegt in den Bezirken, und das wissen Sie. Die Mitarbeiter der Senatsverkehrsverwaltung werden jetzt eben nicht los- marschieren mit einem Stadtplan und mit einem Zollstock und nachmessen, und sie werden auch nicht an die Bezir- ke herantreten und den Kolleginnen und Kollegen dort sagen, wie sie ihre Arbeit zu machen haben; ich glaube, das wissen die schon von allein. Wenn Sie als AfD-Fraktion nicht an den bezirklichen Selbstverwaltungsrechten rütteln wollen, dann macht dieser Antrag aus unserer Sicht ebenso wenig Sinn. In Schöneberg hat sich, wie gesagt, die Situation mittlerwei- le geklärt, und so misslich das dort gelaufen ist, braucht es keine Kontrolle aus dem Abgeordnetenhaus. Das krie- gen die Kollegen und Kolleginnen in den Bezirksverord- netenversammlungen auch alleine hin. Da braucht es also weder einen AGH-Leitfaden noch eine Aktion Zollstock. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Linksfraktion hat Herr Ronneburg das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD fordert in diesem Antrag, dass Park- scheinautomaten nicht mehr auf regulären Parkflächen aufgestellt werden sollen. Sie wollen, dass bestehende Automaten auch noch umgesetzt werden, wenn es dafür geeignete Alternativen gebe. Da sind wir auch schon beim Knackpunkt angelangt, denn wo ein geeigneter Standort vorliegt, entscheidet sich nicht nach Gutdünken; entscheidend sind die Straßenverhältnisse vor Ort, und hier muss eine Abwägung und Prüfung stattfinden. Diese findet vor Ort statt. Da hilft es auch, wenn Sie einmal den vorhandenen – das will ich den Kolleginnen und Kollegen noch mal in Erin- nerung rufen – Leitfaden zur Kenntnis nehmen würden. Die Automaten sollen in der Regel so angeordnet werden, dass die Entfernung zwischen parkendem Fahrzeug und Automat nicht mehr als 60 Meter beträgt. Auf dieser Grundlage gibt es dann ein rechtliches und technisches Prüfverfahren. Sie müssen Abstände zum Bordstein, zu Gehbahnen einhalten. Sie müssen unterirdische Leitun- gen, Gehwegbreiten und die Barrierefreiheit beachten. Sie müssen die AV Geh- und Radwege beachten, die vorschreibt, was, wie und wo auf Gehwegen platziert werden darf. Wenn die Abstände dort nicht eingehalten werden können, muss eben auf alternative Standorte ausgewichen werden. Sie möchten jetzt aber, dass in dieser Standortfrage letztlich ausgeschlossen wird, dass überhaupt nur ein Parkplatz wegfallen darf, um einen Parkscheinautomaten aufzustellen, und kommen hier, wie gesagt, mit interessanten, vielleicht auch belustigenden Beispielen aus der Kommunalpolitik in Berlin. Also worüber reden wir überhaupt? – Sie erwecken den Eindruck, dass hier in Größenordnungen Parkraumflä- chen aus Gutdünken, aus Jux und Tollerei oder was auch immer wegfallen würden, was kontraproduktiv für die Parkraumbewirtschaftung wäre, und kommen hier, wie gesagt, mit solchen Beispielen. – Nein. Ich könnte den Antrag auch umdrehen und sagen, dass ein Parkschein- automat im Zweifelsfall dann immer lieber Fußgängerin- nen und Fußgängern im Weg stehen soll, statt dass nur 1 Zentimeter Fahrbahn für einen Parkscheinautomaten abgegeben wird. Das wäre letztlich ein Angriff auf die Fußgängerinnen und Fußgänger in dieser Stadt, auf Seniorinnen und Senioren, auf Familien mit Kinder- wagen, Menschen, die einen Rollstuhl nutzen oder einen Rollator. Das ist doch wirklich lächerlich, wenn Sie das so verabsolutieren, das Auto. – Im Übrigen will ich noch mal darauf verweisen, dass die Bezirksämter hier überall straßenverkehrsrechtlich, StVO-mäßig korrekt gehandelt haben. Es gibt hier, wie so üblich in Deutschland, ein umfangreiches, komplexes Verfahren, und dann wird abgewogen und ausgerechnet, und dann werden Ent- scheidungen getroffen. Wenn Entscheidungen getroffen werden, dann werden vielleicht auch mal Fehler gemacht, aber das hier zu einem solchen Thema zu machen und das so zu verabsolutieren, ist überhaupt nicht sachgerecht. Damit ist, denke ich, alles gesagt zu diesem Antrag. – Danke schön! Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte 33 bis 38 stehen auf der Kon- sensliste. Tagesordnungspunkt 39 war Priorität der AfD- Fraktion unter der Nummer 3.1. Tagesordnungspunkt 40 steht auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 41 wurde bereits in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 13 be- handelt. Tagesordnungspunkt 42 steht auf der Konsens- liste. Tagesordnungspunkt 43 wurde bereits in Verbin- dung mit der Priorität der Fraktion Die Linke unter der Nummer 3.5 behandelt. Tagesordnungspunkt 44 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Nummer 3.4. Tagesordnungspunkt 45 war Priorität der Fraktion Die Linke unter der Nummer 3.5. Die Tagesord- nungspunkte 46 bis 49 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf (Tino Schopf) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7504 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 lfd. Nr. 50: 30 Jahre Verfassung von Berlin Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Annahme einer Entschließung Drucksache 19/2747 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier die Kollegin Dr. Vandrey. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute Anlass haben, unsere Berliner Verfassung zu feiern, wenn auch zu recht später Stunde. Wir haben im letzten Jahr das 75-jährige Beste- hen unseres Grundgesetzes begangen. Es gab dazu Feier- stunden und Gedenkworte, natürlich völlig zu Recht. Wir als Grünenfraktion sind aber der Meinung, dass wir als Berliner und Berlinerinnen Anlass haben, auch das jetzt anstehende Jubiläum unserer Berliner Landesverfassung ordentlich zu feiern. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat die Berliner Verfas- sung im Juni 1995 beschlossen. Sie wurde dann durch die Bevölkerung Berlins in einer Volksabstimmung bekräf- tigt, und sie trat am 23. November 1995 in Kraft, also ungefähr vor 30 Jahren. Das Jubiläum ist ein Grund, sich auf unsere Grundwerte und unsere Demokratie zu besin- nen, die ein festes Fundament braucht. Ein solches festes Fundament ist unsere freiheitliche demokratische Grund- ordnung. Die Berliner Verfassung betont die Rechtsstaat- lichkeit, die soziale Gerechtigkeit und die Toleranz. Sie bekennt sich ausdrücklich zu einer vielfältigen und offe- nen Gesellschaft. So hat unsere Verfassung dazu beige- tragen, eine gemeinsame Identität für alle Berliner Bürge- rinnen und Bürger zu schaffen, und zwar unabhängig davon, aus welchem Teil der Stadt sie stammen. Im Zuge der Wiedervereinigung hat Berlin sich eine moderne Landesverfassung gegeben. Man wollte in Ber- lin gerade nicht einfach die alte Westberliner Verfassung von 1950 übernehmen, man wollte etwas Neues schaffen für die wiedervereinigte Stadt, und das ist gut gelungen. Ich möchte zwei Artikel konkret unserer Berliner Verfas- sung besonders hervorheben, zum einen das Recht auf Wohnen. Das ist eine Berliner Besonderheit, die so im bundesdeutschen Grundgesetz gar nicht vorkommt. In der Berliner Verfassung heißt es: „Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum.“ Nun wissen wir alle, dass die Realität auf dem Berliner Wohnungsmarkt leider eine völlig andere ist. Der Berli- ner Wohnungsmarkt ist aus dem Ruder gelaufen. Mieten werden für viele völlig unbezahlbar. Diese angespannte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist für uns, und zwar gerade wegen unserer Verfassung, Verpflichtung und Auftrag, hier tätig zu werden, auch gesetzgeberisch. Ein zweites Recht in unserer Verfassung möchte ich hervorheben. Auch der Schutz der Umwelt und unserer Lebensgrundlagen nämlich ist in unserer Verfassung besonders geregelt. Auch dies muss für uns Handlungs- auftrag sein, und zwar nicht nur, wenn aus der Bevölke- rung hierzu Volksentscheide herbeigeführt werden, wie jetzt der Baumentscheid. Klima- und Umweltpolitik soll- te für uns bei jeder politischen Maßnahme handlungslei- tend sein, auch jenseits aktueller tagespolitischer Ge- schehnisse. Hervorheben möchte ich außerdem, und das ist besonders wichtig, dass wir gerade in den jetzigen Zeiten, in denen antidemokratische und verfassungsfeindliche Kräfte zu- nehmen, unsere Verfassung als Fundament unserer De- mokratie besonders schützen müssen. Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit, Demokratie ist auch kein Abomodell. Demokratie lebt vom Mitma- chen – sei es als Teil der Politik, sei es als Teil der Zivil- gesellschaft. Daher freuen wir uns in Berlin über das große Maß an ehrenamtlicher Arbeit, das viele Berliner und Berlinerinnen leisten, und über die vielen Menschen, die sich in unserer Stadt engagieren. Ihnen möchten wir danken. Und noch ein wichtiger Aspekt: Unsere Berliner Verfas- sung ist nicht statisch und darf auch nicht statisch sein. Sie wurde von Beginn an immer wieder angepasst, und das ist auch richtig so. Unsere Verfassung wurde geändert und ergänzt, etwa um neue Beteiligungsformen zu er- möglichen. Auch künftig werden wir unsere Verfassung weiterentwickeln, um sie resilient zu machen. Ihre Grundwerte, ihren Kerngehalt werden wir dabei selbst- verständlich immer schützen. Unsere Berliner Verfassung gibt uns einen Auftrag, näm- lich ein friedliches, soziales und vor allem demokrati- sches Miteinander auch in Zukunft zu schützen und zu gestalten, mit Engagement und mit demokratischer Hal- tung. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Herrmann jetzt das Wort. (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7505 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier vor Ort und daheim an den Empfangsge- räten! Liebe Frau Dr. Vandrey! Den Glückwünschen zum 30-jährigen Jubiläum unserer Verfassung schließe ich mich gerne an! Ich finde es nur schade, Sie spielen sich hier als Verfassungsschützerin auf und sagen, Sie wollen einen Entschließungsantrag, und am Ende war es einfach nur grüne Parteipolitik, die Sie hier in Gestalt eines Entschließungsantrags auf den Weg bringen wollen. Hätten Sie es tatsächlich ernst gemeint, wäre das heute auch Ihre Priorität gewesen und nicht jetzt hier als letzter Punkt. Insofern möchte ich zu der Party, die Sie eben ausgerufen haben, gerne etwas Wasser in den Wein gießen und sa- gen: Natürlich, unsere Verfassung ist das Fundament der wiedervereinigten Stadt. Sie trägt den spezifischen Besonderheiten Berlins Rech- nung, und sie ist das Herz unserer Demokratie; soweit Konsens. Sie ist der Garant für Freiheit und Zusammen- halt in Berlin. – Da können Sie jetzt rumschreien, wie Sie wollen. Hören Sie doch einfach mal zu! Auch das hat etwas mit Respekt und Demokratie zu tun. Sie benehmen sich hier – es ist jetzt 17 Uhr –, als ob wir auf der Party wären, die Frau Dr. Vandrey ausgerufen hat, und wir hätten alle schon 5,8 im Turm und wären kurz vor dem Heimweg. Aber das sind wir nicht. Wir sind im Parlament. Wir sind im Berliner Abgeordneten- haus, und das ist auch gut so! Sie erinnern zu Recht im Kontext des historischen Be- zugs daran, dass hier gemeinsam etwas geschaffen wurde. Sie benennen die zentralen Staatsziele, und Sie appellie- ren – und das ist sehr wichtig in dem Antrag, das haben Sie leider gerade nicht so deutlich gesagt, deswegen will ich es noch einmal betonen, weil das ein sehr wichtiger Passus ist –, gemeinsam für die Werte unserer Verfassung einzustehen, und das ist heute wichtiger denn je. [Beifall bei der CDU – Beifall von Damiano Valgolio (LINKE) –
Aha!] Das wäre der Moment, wo Sie hätten klatschen können, wenn Sie es ernst gemeint hätten. – Vielen Dank an die CDU-Fraktion und die Koalition! Aber Sie erwähnen das, danach bleibt alles unklar. Weiterentwicklung mit Ver- weis auf gesellschaftliche Entwicklung – wo soll es hin- gehen? Ganz besonders bigott ist es, wenn Sie hier anfangen, auf Artikel 28 abzustellen, um sich dann irgendwo hier für den Kampf um Wohnraum einzusetzen, auf der anderen Seite aber die Bebauung des Tempelhofer Feldes am Rand verhindern, obwohl mittlerweile 57 Prozent der Berlinerinnen und Berliner hier viel klüger sind. Und ich glaube, wir als CDU – – – Vielen Dank! Da kann man in der Tat klatschen! – Wir als CDU setzen hier auf pragmatische Lösungen, zum Beispiel mit dem Schneller-Bauen-Gesetz, denn das schafft wirklich Wohnraum. So ein Entschließungsantrag wird es nicht tun. Ich freue mich trotzdem, wenn wir ihn in einem Ausschuss miteinander beraten. Vielleicht krie- gen wir doch noch etwas hin, was der Verfassung von Berlin gerecht wird. – Vielen Dank! Dann folgt für die Linksfraktion der Kollege Valgolio.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Lieber Kol- lege Herrmann! Ich habe an mehreren Stellen Ihrer Rede geklatscht, das haben Sie vielleicht gar nicht gesehen in Ihrer Rage. Das war auch ernst gemeint. Denn wenn wir heute über die Verfassung und die Demokratie reden und darüber, dass die Verfassung 30 Jahre alt wird, müssen wir, glaube ich, auch darüber reden, dass Demokratie und Verfassung in Berlin, in Deutschland gefährdet sind, weil es leider so ist, dass die Feinde von Demokratie und Ver- fassung stärker werden. Deswegen ist es wichtig, dass die Demokraten, die die Verfassung verteidigen, zusammenhalten, dass wir uns abstimmen, dass wir zusammen die Verfassung moderni- sieren und sie auch verteidigen – da, wo es nötig ist. Da gibt es manche Entwicklungen, die mir Angst machen, gerade wenn ich auf Bundesebene in den Bundestag schaue, was dort bei der Besetzung man- cher Gremien oder bei der Besetzung der Posten der Verfassungsrichter passiert. Das, glaube ich, muss uns Sorge machen. An diesem Punkt will ich die Berliner CDU ausdrücklich loben. Das mache ich eigentlich nie, aber hier, glaube ich, gibt es bei Ihnen eine Bereitschaft, Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7506 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 da, wo es darauf ankommt, mit den demokratischen Kräf- ten, auch um die Verfassung zu verteidigen, zusammenzuhal- ten. Das ist nicht selbstverständlich. Das ist aber sehr wichtig. Das ist auch etwas, das wir aus der Geschichte lernen müssen, nämlich dass die demokratischen Kräfte, wenn es darauf ankommt, sich niemals gegeneinander- stellen dürfen, sondern zusammenhalten müssen, um die Verfassung zu verteidigen und weiterzuentwickeln. Das vorweg. Die Berliner Verfassung ist es allemal wert, verteidigt zu werden. Insofern ist es gut, dass die Grünen diesen Antrag stellen und auch an dieses dreißigjährige Jubiläum erinnern. Die Berliner Verfassung ist es allemal wert, verteidigt zu werden, und sie ist eine gute Sache – das hat die Kollegin Dr. Vandrey schon gesagt –, weil sie eben eine Berliner, eine Gesamtberliner Verfassung ist. Da ist nicht einfach die damalige Westberliner Verfas- sung auf ganz Berlin ausgedehnt worden, sondern es wurde eine neue Verfassung gemacht. Das ist gut und wichtig aus demokratischen Gründen, denn es ist ja nicht schlecht, wenn die Verfassung von allen Menschen, die unter ihr frei leben sollen, auch gewählt wird, und nicht nur von einem Teil dieser Menschen. Es ist also demokratisch gewesen, dort eine neue Verfas- sung zu machen, und es hat auch dazu geführt, dass hier eine sehr fortschrittliche und moderne Verfassung zu- stande gekommen ist, die an manchen Stellen, an wichti- gen Stellen, sogar über das Grundgesetz hinausgeht. Das ist also sehr gut, und deswegen ist es auch gut, wenn wir heute gemeinsam beschließen, dass das eine gute Sache war und dass man das dreißigjährige Jubiläum gemein- sam begehen kann. Was ist das Besondere an der Berliner Verfassung? Wa- rum geht sie an einigen Stellen über das Grundgesetz hinaus? – Unter anderem wird in unserer Berliner Verfas- sung, zum Beispiel in Artikel 22, das Sozialstaatsgebot sehr viel genauer ausbuchstabiert und ausdefiniert, als es im Grundgesetz der Fall ist. Die Verfassung hat verschie- dene soziale Rechte, eines ist schon genannt worden, nämlich das Recht auf Wohnen, aber beispielsweise auch das Recht auf Arbeit – all solch gute Dinge. Man könnte auch sagen: Die Verfassung schreibt vor, dass die soziale Stadt kein Luxus ist, kein Nice-to-have oder irgendetwas, das man je nach Kassenlage oder politischer Großwetter- lage zusammenstauchen oder weglassen kann, sondern die soziale Stadt, das Sozialstaatsgebot ist für uns Verfas- sungsauftrag. Es steht so in der Verfassung. Die soziale Stadt, die soziale Gerechtigkeit ist also die Grundlage der demokratischen Ordnung. Sie ist die Grundlage und eine Voraussetzung unserer Verfassungsordnung. Wenn die Aufmerksamkeitsspanne bei allen noch so weit reicht, will ich Ihnen noch kurz den einen oder anderen meiner Lieblingsartikel aus der Berliner Verfassung nen- nen, unter anderem Artikel 9, Absatz 2: die Unschulds- vermutung. Diese folgt so auch aus dem Grundgesetz, nach der Rechtsprechung, aber Rechtsprechung kann sich immer ändern. Die Verfassung kann man nicht so einfach än- dern. Deswegen ist es gut, dass es so klar darin steht. Oder Artikel 10, Absatz 3: Die Bevorzugung von Frauen ist absolut zulässig, wenn damit bestehende Ungleichhei- ten überwunden werden sollen. Oder auch Artikel 18 – den haben die Grünen jetzt ver- gessen –: das Recht auf Arbeit. Das steht so auch nicht im Grundgesetz. Das ist natürlich etwas sehr Wichtiges und auch eine ganz klare Regelung: Wenn keine Arbeit nach- gewiesen werden kann, dann haben diejenigen, die keine Arbeit haben, natürlich aus öffentlichen Mitteln einen Anspruch auf ein Auskommen. Das ist sehr wichtig, wenn man gerade diese Diskussion um Bürgergeld und so weiter verfolgt. Verbot der Sonntagsarbeit: Artikel 35, Absatz 1. Das vergisst auch manchmal der eine oder die andere hier in der Debatte. Das Recht auf Wohnraum, und natürlich auch Artikel 62, eine ganz wichtige Sache: Da ist die direkte Demokratie verankert, also die Möglichkeit, über das Volksbegehren Gesetze hinzubekommen. Auch da bleibt uns ja einiges zu tun hier in Berlin. Insofern: Lassen Sie uns gemeinsam dieses Jubiläum begehen, gemeinsam in Zukunft die Verfassung verteidi- gen und für eine moderne Umsetzung dieser Verfas- sungsaufträge, die uns gegeben worden sind, sorgen! – Vielen Dank! Jetzt folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Lehmann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Etwas mehr als 30 Jahre ist es her, dass wir Berlinerinnen und Berliner aus Ost und West über die neue Verfassung entschieden haben. Für mich als jungen Ostberliner war damals völlig klar: Nach der Wiederver- einigung brauchen wir nicht ein Flickwerk der alten Westberliner Verfassung, sondern ein gemeinsames (Damiano Valgolio) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7507 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 neues Fundament für eine neue gemeinsame Stadt. Es war richtig, dass nicht nur das Parlament, sondern gerade alle Berlinerinnen und Berliner darüber abstimmten. Wir wollten eine Verfassung, die uns vereint. Seitdem hat sich Berlin unglaublich verändert und ist dabei dennoch Berlin geblieben: widersprüchlich, leben- dig, eigenständig, manchmal chaotisch, aber immer zu- sammen. Ja, es gibt Unterschiede in der Stadt, aber sie verlaufen längst nicht mehr entlang der alten Mauerlinie. Die Probleme Spandaus unterscheiden sich nicht so sehr von denen bei mir in Marzahn-Hellersdorf, aber ganz schön deutlich von denen in Friedrichshain. Berlin bleibt ein Mosaik aus Dörfern und Städten, im Osten wie im Westen, im Süden wie im Norden – und genau das macht uns auch aus als Berlin. Unsere Berliner Verfassung hat ihren Anteil daran, dass wir heute wirklich eine wiedervereinigte Stadt sind. Die Verfassung ist modern, sie passt zu dieser Stadt, und sie ist dem Grundgesetz sogar an mancher Stelle voraus. Denn unsere Verfassung erkennt etwas an, was manche Kolleginnen und Kollegen von rechts außen bis heute nicht verstehen wollen: Freiheit ist nicht nur die Freiheit der Stärkeren. Freiheit braucht auch soziale Sicherheit. Deshalb stehen, wie gerade auch von Kollegen Valgolio genannt, Rechte in unserer Verfassung, die andere Bun- desländer bis heute gar nicht kennen: das Recht auf Woh- nen, das Recht auf Arbeit, auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das sind keine Träumereien, das ist unser politischer Auftrag. Die Verfassung garantiert au- ßerdem etwas, wogegen die selbsternannten Verfassungs- freunde der extremen Rechten regelmäßig Sturm laufen: Schutz vor Diskriminierung, auch aufgrund der sexuellen Identität. Kinderrechte stehen bei uns ebenfalls in der Verfassung. Da ist Berlin Vorreiter, und es wäre gut, wenn das endlich auch in ganz Deutschland ankommt. Unsere Verfassung ist auch eine Einladung zur Mitbe- stimmung. Direkte Demokratie ist in Berlin möglich wie kaum sonst in Deutschland, und sie wird genutzt: Wasser-Volksentscheid, der Volksentscheid Rad führte zum Mobilitätsgesetz, und zuletzt beim Baumgesetz war auch die Volksinitiative Auslöser. Berlin lebt von seinen aktiven Bürgerinnen und Bürgern. Eigentlich wäre zum dreißigjährigen Jubiläum unserer Verfassung sogar eine Feierstunde nötig. Stattdessen haben wir die Resolution der Grünen, und ich bin dank- bar, dass Sie das Thema auf die Tagesordnung bringen, aber in der Tat ist der Text etwas suboptimal, möchte ich höflich sagen. Viel besser wäre es gewesen, als demokra- tische Fraktionen gemeinsam eine kraftvolle Entschlie- ßung vorzulegen – eine, die unsere Verfassung feiert und gleichzeitig klar sagt, wogegen wir sie verteidigen müs- sen: gegen die, die sie verachten, gegen die, die sie aus- höhlen wollen, gegen rechte Verfassungsfeinde, die de- mokratische Rechte abschaffen und Grundrechte selektiv vergeben wollen. Dagegen wehren wir uns als SPD und als alle Demokratinnen und Demokraten in Berlin! Ich freue mich dennoch auf die Beratung im Ausschuss, und ich hätte fast gesagt: Ich wünsche einen schönen Abend als letzter demokratischer Redner. – Aber jetzt habe ich gesehen, dass der Kollege vom BSW noch spre- chen wird. – Vielen Dank! Dann folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Hansel.
Ja, jetzt spricht der Demokrat Hansel, schönen guten Abend! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich eines betonen: Der Verfassungsgebungspro- zess von 1995 war ein seltener Moment politischer Ver- nunft und überparteilicher Verantwortung in einer Zeit, in der das Allgemeinwohl noch über den Parteiinteressen stand, etwas, was man heute schon fast historisch suchen muss. Damals verstand man, dass die wiedervereinigte Stadt eine gemeinsame Grundlage braucht, keine schlichte Fortsetzung der nur für den ehemaligen Westteil Berlins gültigen Verfassung von 1950, sondern eine moderne Verfassung für das gesamte geeinte Berlin. Und man erzielte Fortschritte: einen erweiterten Grundrechtskata- log, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden und die Einführung des Landesverfassungsgerichtshofs als Hüter der Verfassung. Das war ein guter, lichter Mo- ment für dieses Land. Übrigens war es das auch, als eben jener Verfassungsgerichtshof auf unsere AfD-Klage hin entschied, die verschlampten, am Ende nicht ausreichend demokratisch abgelaufenen Berliner Wahlen zum Abge- ordnetenhaus 2021 zu wiederholen, was ja dann auch, Gott sei Dank, zur Abwahl von Rot- Rot-Grün und zu einem zumindest formellen Regie- rungswechsel geführt hat. (Jan Lehmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7508 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Auf den echten Politikwechsel warten Berliner zwar noch immer, aber diese Möglichkeit steht ihnen ja nächstes Jahr bei der Wahl offen. Was Sie, die Grünen, heute hier vorlegen, ist keine Wür- digung dieser Verfassung, sondern Ihre politisch- ideologische Umdeutung. In Ihrem Antrag schreiben Sie – ich kann es auch noch mal wörtlich wiedergeben –: „Auch künftig werden wir unsere Verfassung wei- terentwickeln, um sie resilient zu machen gegen extremistische Kräfte … .“ Dieser Satz offenbart Ihr Motiv, denn das ist nichts ande- res als der Versuch, sich selbst ein politisches Deutungs- monopol zu sichern. Sie entscheiden künftig – das ma- chen Sie ja jetzt schon –, wer extremistisch ist, wer poli- tisch legitim ist und wer nicht. Das ist kein Schutz der Verfassung, das ist keine Verteidigung der Demokratie, das ist Missbrauch der Verfassung als parteipolitisches Abwehrinstrument gegen die demokratische Konkurrenz. Und Sie von der CDU machen bei dieser Nummer von Grünen und Linken auch noch mit. Eine Verfassung schützt sich nicht durch moralische Etiketten, sondern durch Prinzipientreue, Rechtsstaatlichkeit und institutio- nelle Fairness; all das, was Sie alle hier seit Jahren Stück für Stück auflösen und sich damit selbst schaden, denn was soll denn bitte als Ergebnis einer parlamentarischen Enquete-Kommission herauskommen, wenn wesentliche Sichtweisen, die demokratische Volksvertreter einbringen würden, a priori ausgeschlossen bleiben? Denn, und das muss man in dieser Debatte explizit aussprechen, Sie haben sich selbst schon weit von der verfassungsrechtli- chen Wirklichkeit entfernt, die Sie hier historisch feiern. Die Mütter und Väter der Berliner Verfassung – und ich kannte die noch – hätten sich wahrlich nicht träumen lassen, dass 30 Jahre später Leute in diesem Parlament sitzen, die demokratisch gewählten Abgeordneten die Mitwirkung in Ausschüssen verweigern, Kontrollrechte blockieren, Ausschuss- und Gremienpositionen parteipo- litisch manipulieren und den parlamentarischen Wettbe- werb administrativ aushebeln. Und genau diese von Ihnen allen hier vollzogene Praxis – lassen Sie mich das ausdrücklich sagen – ist nichts ande- res als ein extremistischer Autoritarismus einer angebli- chen Mitte, ein Autoritarismus, der sich nicht von Bür- gern und Wahlen legitimieren lässt, sondern Ausschluss- mechanismen und Machttechniken jenseits des Normen- systems der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie lebt, ein Autoritarismus, der sich zwar formaljuristisch demokratisch verkleidet, aber zutiefst antidemokratisch ist, wenn lapidar gesagt wird: Na ja, die Wahl des Abge- ordneten, ob er jemanden in ein Gremium wählt oder nicht, ist ja eine freie. – Ein solcher extremistischer Auto- ritarismus dürfte von wirklichen Demokraten eigentlich nicht einmal gedacht, geschweige denn zugelassen wer- den. – Deshalb sage ich Ihnen klar, Frau Helm: Nicht die Verfassung muss resilienter gegen politisch Andersden- kende gemacht werden, sondern dieses Parlament muss resilienter gegen autoritäre Versuchungen werden. Die Instrumente der direkten Demokratie, die 1995 einge- führt wurden, waren ein richtiger Anfang, aber sie rei- chen uns als Demokraten, als AfD nicht aus. Wir wollen weiter gehen: mehr Volksentscheide, niedrigere Hürden, mehr direkte Mitsprache der Bürger, mehr Kontrolle durch den Souverän. Das ist echte Resilienz der Demo- kratie, nicht durch Brandmauern, nicht durch Ausgren- zung, sondern durch Stärkung des einzigen Souveräns, den diese Verfassung kennt: den Bürger. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Während die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Antrag auf Drucksache 19/2747, „30 Jahre Verfassung von Berlin“, die sofortige Abstimmung beantragt hat, haben die Koali- tionsfraktionen die Überweisung in den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsord- nung, Verbraucherschutz beantragt. Darüber lasse ich nun zunächst abstimmen. Wer der Überweisung in den Aus- schuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz zustimmen möch- te, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und CDU und die AfD-Fraktion. Dann frage ich: Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Damit ist die Überweisung in den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbrau- cherschutz beschlossen. Tagesordnungspunkt 51 steht auf der Konsensliste. Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unse- rer heutigen Tagesordnung. Die nächste Plenarsitzung findet am Donnerstag, den 4. Dezember 2025, um 10 Uhr statt. Die Sitzung ist geschlossen. Allen einen schönen Abend! (Frank-Christian Hansel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7509 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Anlage Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Lfd. Nr. 17: Studierende unterstützen, Studierendenwerk sichern – Rahmenvertrag jetzt! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 22. September 2025 Drucksache 19/2693 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2631 vertagt Lfd. Nr. 20: Jüdisches Altenheim Gerlachstraße: Würdiges und dauerhaftes Gedenken an einen Ort nationalsozialistischen Terrors ermöglichen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur, Engagement und Demokratieförderung vom 10. November 2025 Drucksache 19/2734 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2213 einstimmig – mit allen Fraktionen – in neuer Fassung angenommen Lfd. Nr. 21: Jetzt ein AfD-Verbotsverfahren einleiten! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 5. November 2025 Drucksache 19/2735 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2429 vertagt Lfd. Nr. 23: Nr. 11/2025 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. November 2025 Drucksache 19/2749 einstimmig – bei Enthaltung AfD – zugestimmt Lfd. Nr. 24: Nr. 12/2025 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. November 2025 Drucksache 19/2750 einstimmig – bei Enthaltung AfD – zugestimmt Lfd. Nr. 25: Nr. 15/2025 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. November 2025 Drucksache 19/2751 einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 26: Nr. 16/2025 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. November 2025 Drucksache 19/2752 einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 28: a) Verbesserung der Barrierefreiheit und Fahrgastinformation im Berliner Nahverkehr durch automatisierte Umsteigeansagen in Bussen und Straßenbahnen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2346 vertagt b) Einführung eines barrierefreien Bodenleitsystems in Bahnhöfen mit Umsteigemöglichkeiten Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2637 vertagt Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7510 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Lfd. Nr. 29: Kontrolle über die Migration zurückgewinnen: Aufklärungskampagnen nach dänischem Vorbild gegen falsche Versprechungen von Schleusern starten Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2507 vertagt Lfd. Nr. 30: Konnexitätsprinzip zügig umsetzen und Konnexitätsgesetz auf den Weg bringen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2537 vertagt Lfd. Nr. 31: Wahlen für Alle – Inklusion auch am Wahltag ermöglichen! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2560 vertagt Lfd. Nr. 33: Einführung von „Berlin Rescue Lanes“ – Radstreifen als Rettungswege nutzen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2602 vertagt Lfd. Nr. 34: Verfassungstreue von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst prüfen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2632 an VerfSch und Haupt Lfd. Nr. 35: Keine Waffen in extremistischen Händen: AfD-Mitglieder konsequent entwaffnen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2633 vertagt Lfd. Nr. 36: Einsatz von offenporigem Asphalt zur Reduzierung von Verkehrslärm und Verbesserung des Regenwassermanagements Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2636 vertagt Lfd. Nr. 37: Föderale Verantwortung in transnationalen Krisen: Berlins Beitrag zur Weiterentwicklung der EMRK im Zeichen europäischer Migrationspolitik Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2679 vertagt Lfd. Nr. 38: Armut reduzieren, soziale Teilhabe fördern I: Neue Landeskommission zur Prävention von Altersarmut und Landessstrategie für Teilhabe im Alter Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2712 vertagt Lfd. Nr. 40: Strafrechtliche Hauptverhandlungen dokumentieren – Rechtsstaat stärken Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2723 an BuEuMe (f) und Recht Lfd. Nr. 42: Direktanstellungsgebot für Lieferdienste – Konsequente Kontrolle des Nachweisgesetzes Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2738 an BuEuMe (f) und ArbSoz Lfd. Nr. 46: Europäischen Bezahldienst jetzt berlinweit umsetzen! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2743 an DiDat Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7511 Plenarprotokoll 19/75 20. November 2025 Lfd. Nr. 47: Neustart der Planungen zur „Urbanen Mitte“ am Gleisdreieckpark – Klima schützen, Bürger*innen beteiligen, bezahlbaren Wohnraum schaffen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2744 vertagt Lfd. Nr. 48: Verbindlichkeit und Transparenz – Genossenschaften im Wohnungsbau stärken! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2745 vertagt Lfd. Nr. 49: Jede Stunde zählt – Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte endlich umsetzen! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2746 vertagt Lfd. Nr. 51: Neufassung des Statuts der nichtrechtsfähigen Stiftung öffentlichen Rechts Gedenkstätte Deutscher Widerstand Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2737 an KultEnDe