Vollständige Mitschrift der Sitzung 76, 2025-12-04.
Sprach am meisten: Martin Matz (6% Wörter). Redner: 70, Wortmeldungen: 172.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den Fuß- ballstadien in Deutschland haben Zehntausende von Fans in den vergangenen Wochen gegen Vorschläge zu ver- schärften Sicherheitsregeln in den Stadien protestiert. Hunderttausende wären davon betroffen gewesen. Der krasseste Vorschlag dieser neuen Sicherheitsregeln war die biometrische Personenerkennung in Echtzeit durch Videoüberwachung aller Zuschauer in den Stadien. Jede und jeder sollte in Echtzeit identifiziert werden können, obwohl 99 Prozent der betroffenen Menschen gar nicht gemeint gewesen wären. Total unverhältnismäßig! Die Ankündigung des Bremer Innensenators zu Beginn der Innenministerkonferenz, dass darauf wohl verzichtet wird, bringt hier die Vernunft zurück. Auf die Ge- sichtserkennung wird verzichtet. Warum spreche ich zu Beginn der Debatte über das ASOG über diese Sicherheitsdebatte in Fußballstadien? Was hat das überhaupt miteinander zu tun? – Eine ganze Menge, weil man daran sehen kann, was heute alles tech- nisch möglich ist, und dass man sich in jedem Fall dazu verhalten muss. Was davon will man gesetzlich zulassen, und was davon will man gesetzlich ausschließen? – Das neue Berliner ASOG, unser Polizeigesetz, schließt die biometrische Fernidentifizierung bei der Videoüberwa- chung erstmals ausdrücklich gesetzlich aus. Genau das, worüber in den letzten Wochen geredet wor- den ist, wird es in Berlin also nicht geben. Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kol- legen Schrader?
Nein, danke! Ich würde jetzt gern erst einmal den Zu- sammenhang darstellen; später dann gern. Die technischen Möglichkeiten stellen uns vor neue Her- ausforderungen. Sinnvolle Instrumente werden möglich und brauchen eine Rechtsgrundlage, andere Instrumente müssen aktiv ausgeschlossen werden, damit die Freiheit nicht der Überwachung weicht. Gleichzeitig braucht die Polizei zeitgemäße Instrumente, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Das ist ein schwieriger Gesamtzu- sammenhang, in dem wir arbeiten. (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7523 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Das neue ASOG modernisiert unser Polizeirecht und schafft genau das, nämlich gleichzeitig mehrere Ziele zu erreichen, die manchmal auch im Widerspruch zueinan- der zu stehen scheinen. Es findet Antworten auf neue Herausforderungen. Manchmal ist es eben richtig, Nein zu sagen, wie bei der biometrischen Identifizierung in Echtzeit. Für anderes brauchen wir eine Rechtsgrundlage, die Maßnahmen zwar möglich macht, aber auch verhält- nismäßig bleibt und mit hohen Eingriffsschwellen ver- bunden ist. So machen wir es zum Beispiel bei der KI-gestützten Bildrecherche durch die Polizei zu Fahn- dungszwecken. In den vergangenen Tagen ist manchmal behauptet worden, bei der Polizei würde hier in Zukunft massenhaft irgendetwas mit KI im Internet passieren. Das ist zwar in Einzelfällen sinnvoll, so wie es auch Journalis- tinnen und Journalisten schon tun können und nur die Polizei bisher nicht tun durfte, im Fall der Polizei verse- hen wir das allerdings mit dem Erfordernis einer richter- lichen Anordnung und mit hohen Eingriffsschwellen, sodass es nur im Einzelfall tatsächlich zum Einsatz kom- men wird, keinesfalls massenhaft. Ich bin deshalb davon überzeugt, dass die Vorwürfe ge- gen unser Gesetz, die wir von den Grünen und den Lin- ken zum Beispiel während der Beratung gehört haben, nicht zutreffend sind. Wir haben uns sehr genau überlegt, wie wir das Verhältnis zwischen dem Einsatz moderner Techniken und der Wahrung von Bürgerrechten bei gleichzeitiger Sicherung der effizienten Polizeiarbeit gestalten. So geben wir der Polizei weitere Instrumente nur zur Verhinderung von Terroranschlägen oder zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität an die Hand. Wir haben auch umfangreiche Anpassungen vorgenom- men, um den Anforderungen des Datenschutzes besser gerecht zu werden, insbesondere auch der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung in diesem Bereich. Einen wirklichen Schritt voran gehen wir auch bei dem Schutz vor häuslicher Gewalt. Wir haben vor einigen Tagen aus Anlass des Orange Day viel über die Opfer von Gewalt gegen Frauen gehört. Mit diesem Gesetz schaffen wir zusätzliche Instrumente, um den Gewaltschutz zu verbessern und Taten möglichst zu verhindern. Dazu zählt künftig die elektronische Fußfes- sel, eine Rechtsgrundlage für Fallkonferenzen, eine Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an Hilfean- gebote sowie eine Verlängerung der Wegweisungsmög- lichkeit. Der Kampf gegen häusliche Gewalt ist schwierig genug. Wir werden unserer Verantwortung gerecht, indem wir hier neue gesetzliche Möglichkeiten schaffen. Deswegen will ich einmal feststellen: So viele gesetzliche Änderun- gen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt hat es in Berlin selten, vielleicht noch nie, gegeben. Das ist auch ein Grund dafür, dass wir auf den Entwurf des neuen ASOG, der Neuregelung des Polizeirechts hier bei uns in Berlin, stolz sein können. Ein anderes ernstes Thema ist Racial Profiling. Zwar wissen Polizeivollzugskräfte, dass sie nicht nach dem äußeren Erscheinungsbild gehen sollen und dürfen. Den- noch kommt überall, wo verdachtsunabhängige Kontrol- len zulässig sind, schnell das Gefühl auf, mit Racial Pro- filing konfrontiert zu sein. Wir erhöhen daher die parlamentarische Mitsprache bei der Einrichtung von kriminalitätsbelasteten Orten und Waffenkontrollzonen durch die Polizei, um diese Orte auf das unbedingt nötige Maß zu beschränken. Gleichzeitig verbieten wir Racial Profiling unmissver- ständlich in unserem Gesetz und sorgen dadurch dafür, dass es der Polizei immer präsent ist und dieses Verbot auch in der Ausbildung ausreichend Raum bekommt. Auch das ist nicht zu unterschätzen. Einige Kritik gab es jetzt wegen des Einsatzes von künst- licher Intelligenz bei der Auswertung von Polizeidaten. Hier möchte ich ganz klar sagen: Damit, KI-Einsatz in Gesetzesform zu gießen, hat bisher noch keiner Erfah- rungen gemacht, das hat noch niemand gemacht. Wir haben uns da herangewagt, und wir werden genau be- obachten müssen, ob unsere gesetzlichen Leitplanken, die wir dafür formulieren, in der Praxis funktionieren oder vielleicht noch einmal angepasst werden müssen. Dann würden wir das auch tun. Schaut man sich die veränderte Sicherheitslage an, dann haben wir aber weniger ein Defizit an Datenerhebung durch die Polizei als vielmehr ein Defizit daran, legal vorhandene gespeicherte Daten rechtzeitig auszuwerten. Der schreckliche Anschlag in Magdeburg vor einem Jahr hätte nicht durch Videoüberwachung verhindert werden können, die gab es nämlich, sondern durch die rechtzeitige Auswertung vorhandener Daten und Erkenntnisse in mehreren Bundesländern. Die hätte es nämlich gegeben, aber sie wurden nicht ausge- wertet. Ich will hier auch einmal sagen: Die Regeln für die Zu- sammenarbeit mit Softwareanbietern sind in dem Gesetz und in der Begründung so gefasst, dass wir überseeische (Martin Matz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7524 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Unternehmen wie Palantir klar als Partner der Polizei Berlin ausschließen. Wir wollen keine Zusammenarbeit mit Unternehmen, deren Gründern wir aus guten Gründen nicht trauen. Alles in allem ist das neue ASOG, das neue Berliner Polizeirecht, ein Gesetz, mit dem wir einen zeitgemäßen Umgang mit neuen Instrumenten der Polizeiarbeit ermög- lichen. Manchmal, wie gesagt, muss neue Technik auch ausgeschlossen werden, um Unbeteiligte zu schützen. Manches Instrument muss man nutzen, um der Polizei die Instrumente an die Hand zu geben, die sie braucht, aber mit hohen Hürden für einen zielgerichteten Einsatz ver- sehen, und immer muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Gleichzeitig brauchen wir aber auch eine zeit- gemäß ausgestattete Polizei im Kampf gegen die organi- sierte Kriminalität und im Kampf gegen den Terror. Das Wichtigste bleibt dabei der persönliche Kontakt zwischen Bürger und Polizei. Nur müssen wir der Tatsa- che Rechnung tragen, dass die Polizei aufgrund der de- mografischen Situation kaum wachsen dürfte. Sie ist also mehr und mehr auf den Einsatz von Technik angewiesen, um Bürgerinnen und Bürger tatsächlich schützen zu kön- nen. Dass wir dabei die Balance wahren und auch auf Nachbesserungswünsche reagiert haben, kann man an den Änderungen sehen, die wir noch vorgenommen haben. Hier ist schon bei der ersten Lesung gesagt worden, dass das 758-Seiten-Dokument dieses neuen ASOG eines der umfangreichsten gesetzlichen Vorhaben ist, die dieses Haus in den letzten Jahren gesehen hat. Heute, am Tag der Beschlussfassung, möchte ich aber ergänzen, dass die Beschlussempfehlung, die wir nach der Anhörung und der Ausschussberatung eingebracht haben, immerhin auch noch einmal ein Dokument mit 21 Seiten ist, denn wir haben uns mit den Ergebnissen der Anhörung intensiv befasst und zahlreiche Regelungen noch einmal neu gestaltet. Wir sind auch auf Punkte eingegangen, die uns zum Bei- spiel von der Datenschutzbeauftragten und von anderen Experten mit auf den Weg gegeben wurden. Wir haben unser ASOG also weiter verbessert und ausbalanciert. Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen, bitte!
So ergibt sich als Fazit, dass wir die Arbeitsinstrumente der Polizei Berlin zeitgemäß anpassen und gleichzeitig dafür sorgen, dass sich die Berlinerinnen und Berliner weiter auf ihre Polizei verlassen können. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zunächst der Kollege Franco das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die schwarz-rote Koalition verspricht mehr Si- cherheit für Berlin, doch was Sie liefern, ist mehr Über- wachung für Berlin. Wer auf immer mehr Überwachung setzt, macht sich sicherheitspolitisch nicht auf den Weg in die Zukunft, sondern direkt zurück ins Jahr 1984 zu Or- well. Videoüberwachung, Luftaufnahmen, Staatstrojaner, On- linedurchsuchungen, biometrische Internetscans – nicht in Echtzeit, aber eben schon sofort danach – und ein Freifahrtschein für Palantir: Mit diesem neuen Polizeige- setz öffnen CDU und SPD ein Einfallstor für einen Überwachungsstaat. Sie argumentieren mit terroristischen Bedrohungslagen, die es erfordern, Freiheit einzuschrän- ken, um Sicherheit zu gewährleisten. Sie haben ja recht, dass es sowohl konkrete als auch ab- strakte Bedrohungslagen gibt, Sie haben aber unrecht, wenn Sie im Namen der Sicherheit jeden Menschen in Berlin zur Gefahrenquelle erklären. Vielleicht, liebe Koalition, wollen Sie das nicht einmal, aber Sie machen es, indem Sie die Gefahrenabwehr schon dann betreiben, wenn durch Personen noch gar keine Gefahr ausgeht; wenn es schon reicht, Kontakt- und Be- gleitperson zu sein, um von Sicherheitsbehörden auf Schritt und Tritt überwacht oder mit dem biometrischen Internetscan erfasst zu wer- den, und das eben nicht nur bei dem Verdacht auf terro- ristische Straftaten, sondern auch bei Betrug, Hehlerei oder Urkundenfälschung. Natürlich müssen wir Straftaten bekämpfen, natürlich müssen wir Gefahren vorbeugen. Wer stattdessen immer mehr Straftatbestände mit Terro- rismus gleichsetzt und Befugnisse mit abstrakten Bedro- hungslagen rechtfertigt, der legt die Axt an das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, der verabschiedet sich vom Rechtsstaat. (Martin Matz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7525 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Ich persönlich verwehre mich keiner Überarbeitung des Polizeigesetzes. Bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt braucht es mehr Befugnisse. Und natürlich müssen wir auch über Datenbanken, Datenanalyse und künstliche Intelligenz sprechen. Aber ich verwehre mich einem Gesetzentwurf, der weit über das Ziel hinausschießt, unkonkret bleibt, wo er kon- kret sein müsste, und es nicht schafft, einer elementaren Verpflichtung aus unserem Grundgesetz nachzukommen, nämlich die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes vor einem übergriffigen Staat zu schützen. Wir haben in den letzten Monaten unsere Kritik vorge- bracht, die Sachverständigen in den Anhörungen haben Sie gewarnt, die Datenschutzbeauftragte hat Ihnen fun- diert die Probleme vorgetragen. Und was machen Sie? – Sie setzen Millionen in Videoüberwachung an öffentli- chen Plätzen und Parks, auch wenn die Studienlage zeigt, dass die Stadt damit nicht sicherer wird. Dafür wollen Sie obendrauf noch fehleranfällige Technologie verwenden, die nicht mal zuverlässig Schläge von Umarmungen unterscheiden kann. Das schafft doch nicht mehr Sicher- heit, höchstens mehr Fehleinsätze für die Polizei. Sie greifen tief in die innenpolitische Mottenkiste mit dem Einhacken in Handys und Laptops. Sie nehmen ganz bewusst Sicherheitslücken in Kauf, und zwar auf allen Geräten, auch auf meinen und auf Ihren, und Sie ignorie- ren, dass diese Sicherheitslücken eben nicht nur von der Polizei genutzt werden können, sondern auch von Krimi- nellen und kriminellen Staaten. Wie weit wollen wir denn eigentlich die Türen öffnen für ausländische Geheim- dienste, Cyberkriminelle und Militärs, gerade in diesen Zeiten? Das ist doch das Gegenteil von sicherheitspoliti- scher Vernunft. Sie wollen KI in der Polizei. Das will ich auch, beim Dolmetschen, bei der Schreibarbeit, für Lagebilder, aber auch Technologie braucht ethische, moralische und prak- tische Grenzen, doch Sie setzen diese Grenzen nicht. Von automatisierter Datenanalyse über biometrische Gesichts- abgleiche bis hin zur Möglichkeit der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen eröffnen Sie Möglichkeiten, die ein hohes Missbrauchspotenzial haben. Wir wissen selbst nach diesen Gesetzesberatungen nicht einmal, was genau kommen soll. Am Ende könnte also eine Megasuperda- tenbank der Polizei stehen, und wir hier als Gesetzgeber wissen nicht einmal, welche Daten zu welchem Zweck mit welchem Ziel zusammengeführt werden sollen. Obendrauf verzichten Sie einfach mal bis 2031 darauf, diese Datensätze zu kennzeichnen, obwohl Sie diese Kennzeichnung brauchen, um überhaupt zu wissen, ob Sie die Daten verwenden können oder eben nicht. Ganz ehrlich, mich überzeugt das nicht. Mir macht das eher Angst. Von einem Überwachungsstaat sind wir zum Glück noch weit entfernt. Bei aller von mir geübten Kritik an diesem Gesetzentwurf weiß ich, dass weder CDU noch SPD bis an die Grenze des technisch Möglichen, der maximalen Überwachung gehen würden. Doch das Problem ist, dass allein das Recht definiert, wo diese Grenze verläuft. Mit diesem Gesetz sorgen Sie dafür, dass diese Grenze nur noch einen Klick vom Überwachungsstaat entfernt ist. Deshalb frage ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und der SPD, wollen Sie Ihre Hand für ein Gesetz heben, das einem Missbrauch Tür und Tor öffnet, erst recht, wenn die falschen Kräfte an die Macht kommen sollten? – Ja, Sie meine ich! – Gerade in diesen Zeiten, in denen autoritäre Kräfte auf der ganzen Welt im Namen der Sicherheit Freiheit und Demokratie angreifen, sollten wir als Gesetzgeber besonders wachsam sein. Wir als Grünenfraktion werden deshalb gegen das Gesetz stimmen und bezüglich der kritischen Normen eine ver- fassungsgerichtliche Überprüfung erwägen, nachdem wir eine fundierte juristische Prüfung vorgenommen haben. Zeit, die Sie sich übrigens nicht genommen haben, aber gebraucht hätten; Zeit, die Sie uns auch in den Beratun- gen nicht gegeben haben. Und wenn Ihnen am Ende die- ses Prozesses die Datenschutzbeauftragte zu Ihrem letz- ten Änderungsantrag, der mehr Verschärfung als Korrek- tur vorsieht, das Prädikat „unklar“ oder „genügt nicht verfassungsgerichtlichen Anforderungen“ verleiht, dann müssen Sie sich am Ende auch nicht wundern, wenn Ihnen auch ein Verfassungsgericht das später um die Ohren hauen sollte. Eines zumindest ist heute schon si- cher: Das, was wir heute beschließen, ist alles, aber kein gutes Polizeigesetz. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Des Weiteren hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jetzt die Kollegin Bozkurt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „I hope you don‘t mind, that I put down in words, how wonderful life is while you‘re in the world.“ (Vasili Franco) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7526 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Das war mein erster Elton-John-Song. Ich sang ihn in der Schulband, schief vermutlich, aber überzeugt. Ich war Schülersprecherin, spielte Volleyball, liebte Mila Super- star, ganz normale Dinge. Nur Normalität wurde mir nie gespiegelt. Wer mit den eigenen Augen in die Welt sieht, sieht einfach nur andere Menschen. Wer ein Kopftuch trägt, sieht sich selbst nicht, wird aber gesehen. Ich habe früh gelernt, mich durch die Augen anderer zu sehen, Ungleichbehandlung, Ausgrenzung, Diskriminierung als Normalität zu begreifen. Dem Anderssein immer wieder das stinknormale Sein entgegenhalten zu müssen, ist eine Tour de Force. Aufgabe einer Demokratie wäre es, diese Zumutung zu mindern, nicht sie zu normieren. Doch genau das tut Ihre Novelle des Neutralitätsgesetzes. Nicht Rechtssicherheit steht im Gesetz, sondern der alte Rechtfertigungsdruck. Das widerspricht klar den Vorgaben aus Karlsruhe: kein pauschales Verbot, Einzelfallprüfung, konkrete Gefahr, Prüfung milderer Mittel. – Nichts davon findet sich bei Ihnen wieder, statt Klarheit entsteht Verunklarung. Wann ist der Schulfrieden gefährdet? Wer definiert Neutralität? Welche Reihenfolge gilt? Welche milderen Mittel? – Nur eines ist sicher: Das Damoklesschwert für kopftuchtra- gende Lehrerinnen bleibt. Sie behaupten, eine Wunde zu heilen, können aber keinen Verband, keine Expertin, keine Rechtsprechung nennen, die diese Novelle trägt. Und dann schreibt der Senat selbst: Keine vorgelagerte Senatsbefassung, keine Bewertung. Sie greifen also tief in Grundrechte ein, ohne das Gesetz geprüft zu haben. Diese Novelle hält einer verfassungsge- richtlichen Prüfung niemals stand. Das ist nicht nur fahr- lässig, es ist bezeichnend. Wenn es um muslimische Communitys geht, verweisen Sie nur zu gern auf die freiheitliche demokratische Grundordnung. Selbst schaf- fen Sie es aber nicht, die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts sauber umzusetzen. Wenn Sie schon keine fachlichen Fragen beantworten können, beantwor- ten Sie diese: Was gewinnen Sie, wenn Sie Mädchen und Frauen signalisieren, dass ihre Identität ein Problem ist? Wege können Sie versperren, Menschen nicht. Sichtbar- keit können Sie regulieren, Lebensentwürfe nicht. Grund- rechte können Sie wegdefinieren, Existenz nicht. Genau deshalb wäre es konsequent, das Neutralitätsgesetz voll- ständig abzuschaffen. Kein Verbot religiöser Sichtbarkeit kann diskriminierungsfrei sein. Neutralität ist kein Aus- schluss, sondern der Schutz aller, auch der – – Frau Kollegin, Sie müssten zum Schluss kommen!
Ich komme zum Schluss. – Irgendwann, wenn nicht heu- te, dann morgen, werden Sie erklären müssen, warum Sie es kopftuchtragenden Frauen und Mädchen so schwer gemacht haben. – Vielen Dank! Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Kollege Dregger das
An mangelnden Befugnissen hat das aber nicht gelegen!] Leider ist die Zahl der extremistischen Anschläge seitdem exorbitant gestiegen. Denken wir an den Mord an mei- nem Parteifreund Walter Lübcke 2019 in Hessen. Denken wir an den Anschlag auf die Synagoge in Halle 2019, an den Anschlag von Hanau 2020. Denken wir an die An- schläge von Solingen, Mannheim und Magdeburg im letzten Jahr und leider viele andere. Aber auch hier in Berlin: Terrorgefahren durch Hamasterroristen, von de- nen drei Anfang Oktober in Berlin festgenommen werden mussten, Sabotageangriffe auf unser Stromnetz im Süd- osten Berlins im September dieses Jahres, Drohnenüber- flüge am BER und erhöhte Spionagetätigkeiten gegen (Tuba Bozkurt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7527 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 unsere staatlichen Einrichtungen und kritischen Infra- strukturen, Menschenhandel, Rauschgifthandel, Schutz- gelderpressung, Waffenhandel, mit denen uns die organi- sierte Kriminalität beständig herausfordert. Die Men- schen in unserem Land erwarten zu Recht von uns, dass wir sie bestmöglich schützen. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kol- legen Schrader?
Nein danke, ich würde gerne weiter ausführen. – Wer sich dem verweigert, erschüttert das Vertrauen in die Schutzfunktion unseres Staates. Und schwindet dieses Vertrauen, dann erodiert das demokratische Gemeinwe- sen. Keiner, der sich Demokrat nennt, darf das zulassen. Deshalb ist es unsere Pflicht, unsere liberale Demokratie wehrhaft zu machen gegen die bestehenden Gefahren. Genau diesem Ziel dient dieser Gesetzentwurf. Erstens: für den verbesserten Kampf gegen Terror und organisier- tes Verbrechen gestatten wir der Polizei zukünftig zu Recht unter Richtervorbehalt die Quellen-TKÜ und die Onlinedurchsuchung. Wir begründen die Pflicht von Telekommunikationsunternehmen zur Auskunft über Bestands-, Verkehrs- und Nutzungsdaten. Mit der Funk- zellenabfrage erleichtern wir ebenso wie mit der elektro- nischen Fußfessel die Überwachung von Gefährdern. Mit dem biometrischen Datenabgleich mit Daten aus dem Internet können künftig Terrorverdächtige aufgespürt werden. Der Datenabgleich und die automatisierte Daten- analyse bislang unverbundener Dateien in Analyseplatt- formen werden die Auswertung unterschiedlicher Daten- systeme erleichtern. Das ist unverzichtbar. Mit diesen Maßnahmen geben wir der Polizei wichtige Mittel zum Kampf gegen Terror und organisiertem Verbrechen. Es geht darum, Gefahren rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern, ehe sie sich realisieren. Zweitens: Es geht aber auch um den Schutz jedes Einzel- nen im öffentlichen Raum. Dazu gestatten wir zukünftig Videoschutz an den kriminalitätsbelasteten Orten, wie zum Beispiel dem Alexanderplatz. Wir führen an ausge- wählten Standorten stationäre Notrufsäulen der Polizei ein, die im Falle eines Notrufs Bild- und Tonaufnahmen vom Umfeld aufnehmen können. Polizeiliche Drohnen werden künftig fremde Drohnen detektieren und bei Be- darf unschädlich machen. Längere Speicherfristen für Videoschutz im öffentlichen Nahverkehr erweitern die Möglichkeiten, Vergehen, auch Belästigungen von Frau- en, ahnden zu können. Wer kann das eigentlich ernstlich ablehnen? Drittens: Ebenso erhöhen wir den Schutz unserer Ein- satzkräfte. Nach der Ausdehnung des Bodycameinsatzes und der Einführung des Tasers gestatten wir per richterli- cher Anordnung körperliche Untersuchungen, wenn für unsere Einsatzkräfte nach einem einsatzbedingten engen körperlichen Kontakt die Gefahr einer Ansteckung be- steht. Die Regelungen des finalen Rettungsschusses im Polizeigesetz dient der Absicherung unserer Einsatzkräf- te, wenn sie schwere Entscheidungen treffen müssen. Unsere Fürsorge gilt unseren Einsatzkräften. Viertens: Schließlich gehen wir in Berlin bei der Be- kämpfung von häuslicher Gewalt voran, und es erstaunt mich, dass es dort keine Opposition gibt. Das zeigt Schwerpunkte, die ich allerdings begrüße. Wir sind hier einer Meinung. Betretungsverbote für häusliche Gewalt- täter können künftig für 28 Tage verhängt werden. Jawohl! – Mit der elektronischen Fußfessel kann in Hochrisikofällen der Aufenthaltsort des Gewalttäters überwacht und das gefährdete Opfer per Sicherheitsmit- teilung frühzeitig gewarnt werden, sollte sich der Gewalt- täter nähern. Neue Identitäts- und Aufenthaltsdaten der gefährdeten Personen können künftig unter Verschluss bleiben. Fallkonferenzen aller beteiligten Behörden und Datenaustausch werden ebenso ermöglicht wie die Kri- senintervention durch Beratungs- und Vermittlungsstel- len. Die Notwendigkeit unserer Polizeirechtsreform dürfte hinreichend klar geworden sein. Daher nun einige Worte zum Datenschutz. Er hat den größten Raum in den parla- mentarischen Expertenanhörungen eingenommen. Das Bundesverfassungsgericht hat in den vergangenen Jahren strenge Maßstäbe zum Schutz des Grundrechts auf infor- mationelle Selbstbestimmung entwickelt. Wir haben diese Vorgaben in das ASOG eingearbeitet, und das war in Bezug auf die bestehende Fassung des ASOG bereits seit Jahren überfällig. Ich wundere mich, warum Grüne und Linke, die sich ja auch in dieser Debatte hier als große Datenschützer präsentieren, nichts in ihrer Regie- rungszeit dafür getan haben, dass diese Regelungen in das ASOG eingefügt werden. Darüber hinaus haben wir versucht, die zukünftige Recht- sprechung zu antizipieren, denn wir wissen: Die ständige technologische Weiterentwicklung zum Beispiel beim Einsatz künstlicher Intelligenz wird auch zu neuen ver- fassungsgerichtlichen Beschränkungen führen. (Burkard Dregger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7528 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kol- legin Schedlich?
Nein, danke! – Dort aber, wo unsere gesetzgeberische Dispositionsfreiheit nicht durch verfassungsgerichtliche Beschränkungen begrenzt war, haben wir unsere gesetz- geberische Dispositionsfreiheit voll ausgenutzt. Wir ha- ben eine Abwägung getroffen zwischen etwaigen Beein- trächtigungen, die mit polizeilichen Schutzmaßnahmen einhergehen können, und den Gefahren, die durch Terror, organisiertes Verbrechen und Angriffe auf unsere überle- benswichtigen Infrastrukturen drohen. Letztlich muss jeder erkennen: Nicht unser demokratischer Rechtsstaat ist der Gefährder, sondern die Terroristen und Schwer- verbrecher, vor denen er uns wirksam schützen soll. Des- halb darf Datenschutz den wirksamen Schutz vor Terror und organisiertem Verbrechen nicht verhindern. Zum Schluss möchte ich einem Menschen herzlich dan- ken, ohne den wir diesen umfassendsten Gesetzentwurf in der Geschichte des Abgeordnetenhauses von Berlin nie- mals in dieser Perfektion und in der zeitlichen Enge hät- ten bearbeiten können. Er hat den Gesetzentwurf in Be- zug auf die hohen Anforderungen an die Rechtsförmlich- keit und in Bezug auf die umfangreichen Begründungen zu einem Höchstmaß an Qualität geführt, die auch in diesem Hohen Hause ihresgleichen sucht. Daher danke ich herzlich Herrn Heinz-Josef Friehe, den meine Frakti- on vor einigen Jahren nach seiner Pensionierung als Prä- sident des Bundesamts für Justiz für eine Mitarbeit ge- winnen konnte. – Ganz herzlichen Dank, lieber Herr Friehe und Ihrer Frau! Herzlich willkommen! [Anhaltender Beifall bei der CDU, der SPD und der AfD –
Was macht denn der Senat so?] Ein letzter Satz – – Herr Kollege, Sie müssten jetzt zum Schluss kommen!
Frau Präsidentin, jawohl! – Ich bitte um Zustimmung zu der Polizeirechtsreform, die wir Ihnen vorgestellt haben, denn es geht darum, die Sicherheit, die Freiheit und die körperliche Unversehrtheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. – Herzlichen Dank! Für die Fraktion Die Linke hat jetzt der Kollege Schrader das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines muss ich hier vorweg sagen: Die Koalition beantragt eine Aktuelle Stunde zu dem wichtigen Thema Sicherheit, und das Parlament soll heute über ein Gesetz entscheiden, das Einschränkungen für die Grundrechte der Menschen in dieser Stadt in einem exorbitanten Ausmaß enthält. Und das zuständige Senatsmitglied reist lieber zur IMK nach Bremen, als sich hier der Rederunde zu stellen. Das, finde ich, ist ein Armutszeugnis. Dass die Prioritäten bei der Innensenatorin so sind, zeugt wirklich von fehlen- dem Respekt gegenüber dem Parlament. Aber gut, dann diskutieren wir das unter uns und mit dem Bausenator – nichts für ungut, Herr Gaebler! –, und, das hat jetzt noch keiner getan, wir müssen zuerst doch noch mal über die schwarz-rote Haushaltspolitik reden. Ich finde es ganz interessant, wie sich die Koalition dafür abgefeiert hat, dass sie einen Teil der Kürzungen – nicht mal alle – in der sozialen Infrastruktur in dieser Stadt zurücknehmen will. Liebe SPD und liebe CDU, es gibt hier nichts zu feiern! Gestern hat mich eine Sozialarbeiterin kontaktiert, die für einen freien Träger im Görlitzer Park arbeitet; ich finde, das ist eine sicherheitsrelevante Tätigkeit. Sie sagt, ihr Arbeitsvertrag läuft zum Ende des Jahres aus und wird nicht verlängert, denn der Träger kann nicht planen. Er muss noch mit den Kürzungen planen, die im Haushalts- entwurf stehen. Es gibt keine verbindliche Planungs- grundlage, und deswegen werden Stellen in dieser Stadt gekürzt, in der Sozialarbeit, in der Jugendarbeit, in der Suchthilfe, in der Prävention. Und deshalb, liebe SPD und liebe CDU: Der Schaden ist bereits eingetreten. Sie haben durch Ihre Haushaltspolitik die Sicherheit in der Stadt nachhaltig beschädigt. Wenn man mal dagegenhält, wie viele Millionen die neuen Überwachungsinstrumente, die im ASOG enthal- ten sind, kosten werden – manches ist ja schon drin, wie die 12 Millionen Euro für Videoüberwachung, aber es dürfte noch ein Vielfaches mehr werden –, dann wird deutlich: Diese Koalition setzt schon rein fi- nanziell eine klare Priorität auf Überwachung und Re- pression als Mittel gegen gesellschaftliche Probleme. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7529 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Schon allein deshalb braucht es im nächsten Jahr ganz dringend einen Kurswechsel. Aber wenn es nur das Geld wäre – Sie gehen mit Ihrem Gesetzentwurf an vielen Punkten hart an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen und manchmal auch darüber hinaus. Sie wollen die Überwachung des öffentli- chen Raums, die Speicherung und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Polizei in einem nie da gewesenen Ausmaß erhöhen. Das ist die Dimension, über die wir heute sprechen. Mit der geplanten KI- gestützten Videoüberwachung werden an vielen Orten dieser Stadt Kameras stehen, und uns nicht bekannte Algorithmen werden das Verhalten der Menschen aus- werten. Niemand, der sich im öffentlichen Raum bewegt, wird sich dem entziehen können. Und Menschen werden ihr Verhalten anpassen. In der Forschung nennt man das Chilling Effect: bloß nicht auffallen, bloß nicht aus der Norm fallen, und das in einer vielfältigen Stadt wie Ber- lin. Ich frage Sie wirklich: Wollen Sie das? Und KI ist nicht neutral. Die Auswertung durch Algo- rithmen birgt auch die Gefahr, dass gesellschaftliche Vorurteile reproduziert werden, sodass marginalisierte Personen, obdachlose Personen, suchtkranke und migran- tisch gelesene Personen verstärkt in den polizeilichen Fokus geraten. Wollen wir das? –, frage ich Sie. Und alle möglichen Daten, die die Polizei erhebt, sollen genutzt werden können, um die KI zu trainieren. Die üblichen Löschfristen und Zweckbindungen werden ausgehebelt. Es gibt kaum noch eine Kontrolle darüber, wer im poli- zeilichen Datenbestand landet und für wie lange. Wollen wir das? Ich glaube wirklich, viele Abgeordnete der Koa- lition sind sich dessen nicht bewusst, was sie hier heute verabschieden wollen. Deswegen bitte ich Sie: Gehen Sie in sich, und fragen Sie sich wirklich, ob Sie diese gesell- schaftlichen Veränderungen mittragen wollen! Ich kann auch weitermachen: Die Befugnis zur Verknüp- fung und automatisierten Auswertung von Polizeidaten- banken würde eine Rechtsgrundlage für gruselige Soft- ware wie die von Palantir schaffen. Die Koalition beteu- ert zwar, das nicht einsetzen zu wollen – das nehme ich Ihnen auch ab, Herr Matz –, aber sie macht es rechtlich möglich, und Regierungen ändern sich in einer Demokra- tie. Ich frage Sie: Wollen Sie das? Es soll der Polizei auch erlaubt werden, biometrische Daten von Personen mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abzu- gleichen. Die Polizei soll dann auch illegale Datenbanken im Internet benutzen dürfen, um Personen im Netz zu finden. Das muss man sich mal bewusst machen! Die Polizei fördert damit illegale Machenschaften im Internet, und da kann ich Ihnen ganz klar sagen: Wir wollen das nicht. Sie haben die Anhörungen in den Ausschüssen auch nicht dazu genutzt, das Gesetz zu verbessern oder verfassungs- fest zu machen. Sie haben mit Ihrem Änderungsantrag sogar noch neue verfassungsrechtliche Fragen aufge- macht und teilweise die Streubreite der Instrumente noch erhöht. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass uns vor der Abstimmung hier jetzt eine Reihe von Protest- briefen erreicht, von Bürgerrechtsorganisationen, von Anwaltsvereinen, von zivilgesellschaftlich engagierten Personen zum Beispiel zur Aufklärung des Neukölln- Komplexes, die sich zu Recht beschweren, dass nicht einmal der Abschluss des Untersuchungsausschusses abgewartet wird, in dem es auch um Polizeihandeln geht. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass Daten bei der Poli- zei eben nicht immer vor Missbrauch sicher sind. Auch die Datenschutzbeauftragte hat gravierende verfassungs- rechtliche Bedenken angemeldet, auch und gerade nach dem Änderungsantrag der Koalition. Das juckt Sie offen- bar überhaupt nicht, aber wir sagen: Sie haben hier jegli- ches Maß verloren. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird dieses Gesetz auch vor dem Verfassungsgericht landen, und das wäre wirklich gut und nötig. Wenn diese Koalition bereit wäre zu überprüfen, auch mal bestehende Instrumente zu hinterfragen und sich anzuschauen, ob die überhaupt etwas gebracht haben, ob sie auch faktisch zur Reduzierung von Kriminalität beige- tragen haben, dann könnte man wirklich über einiges reden. Aber wenn am Ende nicht der tatsächliche Gewinn an Sicherheit im Vordergrund steht, sondern billige auto- ritäre Symbolik, dann ist ein rationaler Diskurs tatsäch- lich schwierig, muss ich sagen. Evidenzbasierte Innenpolitik findet unter Schwarz-Rot schon lange nicht mehr statt. Das sieht man nicht nur in Gesetzen wie dem heute vorliegenden, sondern auch im polizeilichen und staatlichen Handeln. Der Zaun um den Görlitzer Park – der Klassiker – soll den Kreuzbergern eher zeigen, wo der Hammer hängt, aber unabhängig evaluiert werden soll das Ganze nicht, das hat der Senat auch gesagt. Anlasslose Kontrollen an kriminalitätsbelas- teten Orten, Waffenverbotszonen – bringt das überhaupt was? Das hat sich noch nie jemand wissenschaftlich an- geschaut. Dazu ist auch die Koalition nicht bereit. Ich bin einigermaßen entsetzt, Herr Dregger, wie Sie hier schreckliche Terroranschläge für Ihr Überwachungsge- setz instrumentalisieren. (Niklas Schrader) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7530 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Schauen Sie sich zum Beispiel mal Hanau an. Wenn Sie sich Hanau angucken, ist Ihnen entgangen, dass es da nicht an Befugnissen gelegen hat, sondern daran, dass die Polizei überhaupt nicht gekommen ist, dass sie Fluchtwe- ge hat versperren lassen? Ist Ihnen das bewusst? Es ist wirklich unglaublich, dass Sie das als Begründung anführen. Auch bei Versammlungen tritt die Polizei in dieser Stadt zunehmend repressiv auf. Wir stellen fest, unangenehme Veranstaltungen wie den Palästinakongress – davon muss man kein Freund sein; bin ich auch nicht – werden ein- fach versucht zu verbieten. Jetzt wurde gerichtlich festge- stellt, dass das rechtswidrig war. Für die Sicherheit, sage ich Ihnen, ist damit doch nichts gewonnen. Nur mit Rechtsstaatlichkeit und Rationalität kann man wirklich Sicherheit schaffen, und nur so entsteht auch Vertrauen in die Polizei. Wir finden, polizeiliches Handeln muss sich hinterfragen lassen, um es besser zu machen. Deshalb ist mehr Kon- trolle erforderlich, gerade bei wachsenden Befugnissen. Wir wollen eine Stärkung der Befugnisse des Polizeibe- auftragten, damit er besser unabhängig ermitteln kann. Wir brauchen mehr Durchsetzungskraft der Datenschutz- beauftragten durch Anordnungsbefugnisse, durch Sankti- onsmöglichkeiten. Wir brauchen eine rechtliche Klarstel- lung, dass das Filmen von öffentlichen Polizeieinsätzen zulässig ist. Das wird leider immer wieder durch die Polizei verhindert. Dazu haben wir auch schon eine Ge- setzesinitiative eingebracht, weil wir finden, dass es kein Widerspruch ist, sich für Sicherheit und für eine bessere Kontrolle der Sicherheitsbehörden einzusetzen. Das wer- den wir als Linke auch immer wieder einfordern. Es werden auch Alternativen zur Polizei als Krisenmana- ger benötigt. Das wird in dieser Stadt viel zu wenig dis- kutiert, zum Beispiel durch multiprofessionelle Teams für schnelle Hilfen in psychischen Notsituationen. Das haben wir auch gemeinsam mit den Grünen schon beantragt. Wir brauchen also insgesamt auch eine völlig andere Prioritätensetzung für die Schaffung von Sicherheit. Wenn man sich das mal anschaut, was die Koalition macht: Prävention, Jugendarbeit, Suchthilfe, Resozialisie- rung, Opferhilfe, Täterarbeit, wenn das auch nur annä- hernd den Stellenwert hätte, den diese Koalition der Überwachung beimisst, dann wäre wirklich schon viel gewonnen. Gleich das Schlusswort: Es ist auch bezeichnend, wir stimmen gleich über ein umfangreiches Überwachungs- gesetz ab. Die Koalition lobt sich selbst für den Kampf gegen Gewalt an Frauen – es sind auch ein paar sinnvolle Regelungen enthalten; viele schießen weit über das Ziel hinaus –, aber gleichzeitig ist die Istanbul-Konvention immer noch nicht umgesetzt, auch in Berlin nicht. Und die ganzen Projekte sind weiter maßlos unterfinanziert. Das ist die Situation, und es ist wirklich Zeit, dass sich daran etwas ändert. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Bevor der nächste Redner das Wort erhält, darf ich noch herzlich Dienstkräfte der Berliner Polizei hier bei uns im Berliner Abgeordneten- haus begrüßen. – Herzlich willkommen und vielen Dank für Ihre Arbeit! Dann hat für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Weiß das
Polemik!] Die ASOG-Novelle schafft richtige und längst überfällige Befugnisse für unsere Sicherheitskräfte. Doch die ent- scheidende Frage lautet doch: Lösen diese neuen Befug- nisse die Kriminalitätsprobleme in unserer Stadt? Um das beantworten zu können, lassen Sie uns zunächst einen Blick in die Abgründe der von Ihnen verantworte- ten Kriminalitätslage in unserer Stadt werfen, denn Si- cherheit für Berlin bedeutet Wahrheit statt Selbstbetrug. Unsere Stadt erlebt seit Jahren eine dramatische Ver- schärfung der Sicherheitslage. Im Jahr 2024 zählte Berlin über 539 000 registrierte Straftaten – das ist ein neuer Negativrekord –, über 7 400 Sexualdelikte, mehr als 3 400 Messerangriffe, 117 Tötungsdelikte, ein Anstieg von über 50 Prozent. Fast 10 600 Polizeibeamte wurden Opfer von Gewalt. In all diesen Bereichen ist ein Muster erkennbar. Über- durchschnittlich oft sind nicht deutsche Tatverdächtige beteiligt. Besonders eklatant ist das bei Sexualdelikten, wo der Anteil bei schweren Taten teils zwischen 50 und 70 Prozent liegt. Vor diesen Zahlen, Herr Kollege Dreg- ger, wirkt Ihre Gesetzesänderung wie ein Pflaster auf (Niklas Schrader) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7531 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 einem offenen Bruch. Denn was nützt die beste Kamera gegen den Messerangreifer in der U-Bahn? Was bringt ein Rettungsschuss im Gesetzbuch, wenn Einsatzkräfte in der Silvesternacht wie Zielscheiben be- handelt werden? Wir stehen quasi vor einem brennenden Haus, und Sie verteilen Feuerlöscher. Solange Sie die Ursachen der Gewalt, auch die kulturellen, nicht einmal thematisieren, wird auch keine Datenerfassung der Welt etwas an der explodierenden Gewaltkriminalität in unserer Stadt än- dern. Sicherheit für Berlin bedeutet, Messerkriminalität endlich wirksam zu bekämpfen. Berlin hatte 2024 3 412 Messer- angriffe, das sind rund neun pro Tag. Im ersten Halbjahr dieses Jahres sind es bereits 1 598 Fälle. Das ist keine gefühlte Angst, das ist bittere Realität. In über einem Viertel der Fälle sind die Täter unter 21 Jahren. In 56 Fällen – im ersten Halbjahr dieses Jahres – waren die Täter Kinder unter 14 Jahren. Wenn dann mehr als 50 Prozent der Messertäter keine deutsche Staatsangehö- rigkeit besitzen, aber niemand von Ihnen diesen Umstand thematisieren will, dann ist das nicht weniger als vorsätz- liche Realitätsverweigerung. Sicherheit für Berlin bedeutet, Schutz für Frauen schaffen und keine neuen Angsträume. 7 475 Sexualdelikte im letzten Jahr, das sind über 20 pro Tag. Die Zahl der Ver- gewaltigungen stieg um 5,6 Prozent, die Zahl der Über- griffe um 21,8 Prozent und die Zahl der sexuellen Beläs- tigungen um 24,7 Prozent. Fast 50 Prozent der Tatverdächtigen bei Vergewaltigun- gen sind Ausländer. Ich frage Sie: Wer würde heute sei- ner Tochter noch empfehlen, abends mit der U-Bahn nach Hause zu fahren? – Das macht niemand mehr, weil jeder weiß, dass diese Stadt kein sicherer Ort mehr ist, beson- ders nicht für Frauen. Eine Umfrage zeigt: Fast jede zweite Frau fühlt sich im öffentlichen Raum unsicher. Und was tun Sie? – Sie reden von Frauenabteilen in U-Bahnen, von Awareness- Kampagnen und führen Stadtbilddebatten. Das ist keine Sicherheit, das ist Kapitulation. Die Wahrheit ist: Ihre Politik hat Angst erst zur Alltagsrealität für Frauen ge- macht. [Beifall bei der AfD –
Bravo! – Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Sicherheit für Berlin bedeutet: Weihnachtsmärkte ohne Betonpoller und Angst. 62 Prozent der Deutschen haben Angst, einen Weihnachtsmarkt zu besuchen. Aufgrund Ihrer Migrationspolitik und der daraus resultierenden Anschläge sind die Sicherheitskosten heute so hoch, dass manche Städte Weihnachtsmärkte ganz abgesagt haben, oder sie sehen aus wie am Breitscheidplatz, wie eine einzige Hochsicherheitszone. Anstatt die Landesgrenzen zu schützen, haben Sie unsere Weihnachtsmärkte in Fes- tungen verwandelt und kontrollieren Taschen an Glüh- weinständen. Weihnachtsstimmung hinter Betonpollern – das ist das traurige Symbol Ihrer gescheiterten Migrati- onspolitik. Sicherheit für Berlin bedeutet, Silvester ohne Ausnahme- zustand. Die Bilanz der letzten Silvesternacht ist ein einziger Offenbarungseid: 37 verletzte Polizisten, über 400 Festnahmen, 670 eingeleitete Verfahren, darunter Angriffe auf Einsatzkräfte, Brandsätze, massiver Böller- missbrauch und gezielte Hinterhalte für Einsatzkräfte. Die Polizei spricht offen von einer Eskalation, wie man sie nur in einem Bürgerkriegsgebiet erwarten würde. Und wer waren die Täter? – Laut den Behörden handelt es sich überwiegend um junge Männer mit Migrationshin- tergrund, die vielfach unter Alkoholeinfluss häufig in Gruppen auftreten mit offensichtlichem Hass auf den deutschen Staat und seine Repräsentanten. Die Konsequenz kann nicht in weiteren Böllerverbotszo- nen liegen, sondern im konsequenten staatlichem Han- deln. Wer Polizisten angreift, Einsatzkräfte attackiert oder den öffentlichen Raum terrorisiert, hat in unserem Land nichts verloren und gehört, wenn möglich, abgeschoben. Sicherheit für Berlin bedeutet Verbot der linksextremen Antifa. Der Linksextremismus ist längst zur größten Ge- fahr für unsere Demokratie geworden. Die Taten sprechen für sich: Brandanschläge, versuchter Mord, schwere Körperverletzung, Morddrohungen, Ein- schüchterungen, Angriffe auf politische Gegner bis hin zu terroristischen Anschlägen auf kritische Infrastruktur. Besonders alarmierend ist die Rolle der Hochschulen in Berlin. Für Gießen mobilisierten linksextreme Gruppen Tausende gewaltbereite Antifa-Anhänger – Danke! Da sieht man ja gerade, wes Geistes Kind Sie sind! –, um den Gründungskongress der AfD-Jugend- organisation zu verhindern. Höhepunkt der Eskalation war die Verherrlichung politischer Gewalt in Hörsälen. (Thorsten Weiß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7532 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Bei einer sogenannten Vollversammlung gegen den Fa- schismus wurde offen über Kommandoaktionen und sogar das Töten politischer Gegner gesprochen, unter frenetischem Applaus der Anwesenden. Dass der Links- extremismus längst auch im Parlament angekommen ist, hat der SPD-Abgeordnete Özdemir erst gestern bestätigt, als er sich als Verbündeten des Linksextremismus be- zeichnet hat und damit auf die Seite von Demokratie- und Verfassungsfeinden stellte. Wenn Gewalt gegen Andersdenkende bejubelt wird, wenn Universitätsräume zur Bühne linksextremer Antifa- Mobilisierung werden und wenn sich Abgeordnete auf die Seite von Verfassungsfeinden stellen, dann ist das nichts weniger als ein Angriff auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. [Beifall bei der AfD –
Sie sind die Verfassungsfeinde!] Sicherheit für Berlin bedeutet, die Probleme beim Namen zu nennen, und dazu gehört auch, dass unbequeme Wahr- heiten im Parlament ausgesprochen werden dürfen. Ich sage es jetzt mal ganz deutlich: Wer hier im Hause wie Herr Düsterhöft Redebeiträge von Abgeordneten unter- bindet, weil ihm die Inhalte nicht passen, der beschädigt die Institution des Parlaments und greift das freie Mandat des Abgeordneten an. Sicherheit für Berlin bedeutet Remigration statt illegaler Massenmigration. Die Polizei registrierte im letzten Jahr mehr als 73 000 nicht deutsche Tatverdächtige. Das sind 50,9 Prozent aller Straftaten bei einem Ausländeranteil von nur 21,9 Prozent. Bei schweren Delikten wie Kör- perverletzung, Vergewaltigung oder Mord ist diese Über- repräsentation besonders deutlich. Das heißt, wir brau- chen zusätzlich zur ASOG-Novelle, Herr Kollege Dreg- ger, konsequente Abschiebung straffälliger Ausländer, sofortige Rückführung von Gefährdern, ein Ende der Duldungskultur, massive Verschärfung des Bleiberechts und Programme zur freiwilligen Rückkehr. Sicherheit für Berlin wird es nur geben, wenn Sie die Ausländerkrimi- nalität endlich als Problem anerkennen und entschlossen bekämpfen. Ich sage abschließend noch einmal ganz deutlich: Die ASOG-Novelle bringt neue Befugnisse und Instrumente für die Polizei, die wir ausdrücklich begrüßen. Wir wer- den der Gesetzesvorlage deshalb auch zustimmen. Das Problem daran ist: Diese Befugnisse sind kein sicher- heitspolitischer Befreiungsschlag, wie ihn Berlin eigent- lich bräuchte, denn sie werden den Messerangreifer in der U-Bahn und den Vergewaltiger im Park nicht aufhalten. Wenn wir diese Stadt wieder sicherer machen wollen, braucht es mehr als diese Gesetzesreform. Vielen Dank! Für den Senat spricht nun in Vertretung der Senatorin für Inneres und Sport Herr Senator Gaebler. – Bitte sehr, Sie haben das Wort! [Katina Schubert (LINKE): Kompetenzkompetenz! –
Bauen, bauen, bauen! – Zuruf von den GRÜNEN: Der Mann hinter dem Gesetz!] Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich freue mich, heute hier in Vertretung für Frau Senatorin Spran- ger, die an der Innenministerkonferenz in Bremen teil- nimmt, zur zweiten Lesung dieses für Berlin und für die Sicherheit in Berlin sehr bedeutsamen umfangreichen Gesetzentwurfes zu sprechen. Sicherheit in Berlin ist eine Querschnittsaufgabe, die viele Lebensbereiche berührt: Sicheres Wohnen, sicherer Arbeitsplatz, soziale Sicherheit, aber auch und gerade die innere Sicherheit sind elementare Bestandteile. Sie können mir glauben, dass mir das ein besonderes Anliegen ist. Es ist vielen vielleicht nicht mehr präsent, aber am 19. Dezember 2016 war ich amtierender Innen- staatssekretär und habe in der Krisenzentrale des Polizei- präsidiums die Maßnahmen zum Weihnachtsmarkt und zum dortigen Anschlag verfolgt. Senator Geisel war vor Ort aktiv. Ich war, wie gesagt, beim Polizeipräsidenten und im Krisenstab unterwegs, und das hat mich schon sehr beeindruckt. Deshalb finde ich es wichtig, dass wir die Aufarbeitung danach intensiv betrieben haben und dass wir jetzt eben auch Konsequenzen ziehen. Die Kon- sequenz, haben wir damals sehr schnell gesagt, kann nicht sein, dass wir Weihnachtsmärkte absagen, so wie es ja von einigen hier in diesem Hause auch offensichtlich gefordert wird. Ich will an der Stelle mal darauf hinweisen: Der erste Anschlag auf ein Volksfest in Deutschland war beim (Thorsten Weiß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7533 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Oktoberfest in München von einem rechtsradikalen Täter ohne Migrationshintergrund. Das bitte ich auch mal zu beherzigen und nicht immer auf eine Seite zu schieben, sondern es geht hier tatsächlich darum, ohne Ansehen einzelner Personen Maßnahmen zu treffen, um die Bevölkerung zu schützen. Das macht diese Koalition. Da liefern diese Koalition und dieser Senat, und das liegt Ihnen heute vor. Dieses Gesetzgebungsverfahren knüpft an die erste schnelle Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ord- nungsgesetzes und des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang an, die dieses Haus vor zwei Jahren abschließend beraten hat und die Ende 2023 in Kraft getreten ist. Ich möchte kurz daran erinnern: Der Einsatz von Tasern durch die Polizei wurde klar geregelt, um im Fall von Bedrohungen eine weniger gefährliche Alternative zu Schusswaffen zur Verfügung zu haben. Der Einsatz von Bodycams wurde erweitert, sodass diese nun auch in Wohnungen eingesetzt werden können. Die zulässige Höchstdauer des Unterbindungsgewahrsams wurde auf fünf Tage verlängert, bei drohenden terroristischen Straf- taten sogar auf sieben Tage. Wir haben zudem Ausnah- megenehmigungen für Anwohnerparken für Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr und Justiz, die im Schichtdienst arbeiten, geschaffen, um ihnen die Arbeit zu erleichtern und vor allen Dingen, damit sie zur Arbeit und dann auch wieder nach Hause kommen. Das ist ein wichtiges Zeichen unserer Wertschätzung für all diejenigen, die unter erschwerten Voraussetzungen die Sicherheit in Berlin gewährleisten. Das will auch dieser Gesetzentwurf unterstützen. Wir schulden tatsächlich allen diesen Menschen, die sich täglich für unsere Sicher- heit und unsere Stadt einsetzen, einen ganz besonderen Dank. Heute werden wir die umfassende Modernisierung, die sich die Koalition im Bereich der Sicherheit unserer Stadt vorgenommen hat, vollenden. Das Allgemeine Sicher- heits- und Ordnungsgesetz, kurz ASOG, wird 50 Jahre nach seinem Inkrafttreten grundlegend aktualisiert. Wir heben das Berliner Polizeirecht damit auf die Höhe der Zeit und schaffen die Befugnisse und die Rechtsklarheit, die unsere Sicherheitsbehörden brauchen. Wir schaffen ein modernes Polizeirecht mit Maß und Mitte und mit Augenmaß. Wer einmal über Berlin hinaus blickt und sich die Poli- zeigesetze der anderen Bundesländer ansieht, erkennt: Viele der Regelungen, die hier getroffen werden, sind in anderen Bundesländern längst Standard, und zwar völlig unabhängig von den jeweils bestehenden Regierungskoa- litionen. Das betrifft etwa die Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten. Das betrifft auch die Quel- len-TKÜ, mit der wir Telefongespräche zur Abwehr von Terroranschlägen und im Bereich der organisierten Kri- minalität abhören, bevor diese verschlüsselt werden. Das betrifft auch den finalen Rettungsschuss. Berlin ist das letzte Bundesland, das diesen schärfsten aller denkbaren Grundrechtseingriffe nun gesetzlich regelt und damit endlich Rechtssicherheit auch für die Kolleginnen und Kollegen der Polizei schafft. In anderen Punkten wird Berlin Vorreiter sein. Als erstes Bundesland verankern wir ein umfassendes Verbot des Racial Profilings ausdrücklich in einem Polizeigesetz. Berlin stärkt zudem nachhaltigen Opferschutz und die Gewaltprävention. Wir hatten gerade den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen. Die Zahl der registrierten Gewalttaten innerhalb des eigenen Haushaltes ist bun- desweit auf einen neuen traurigen Rekord gestiegen, und von den rund 260 000 angezeigten Taten waren in fast 190 000 Fällen Frauen betroffen. Deshalb sind der bessere Schutz und die Prävention ein wichtiges Anliegen von Frau Senatorin Spranger, dem gesamten Senat und dieser Koalition. In Fällen häuslicher Gewalt wird vorgesehen, dass eine Wohnungswegwei- sung bis auf 28 Tage verlängert werden kann. Kontakt- und Näherungsverbote werden klar geregelt. Die Elektro- nische Aufenthaltsüberwachung, also die sogenannte elektronische Fußfessel, wird eingeführt, insbesondere zum Schutz vor partnerschaftlicher und anderen Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt. Dazu gehört auch die Anlehnung an das sogenannte spanische Modell, also die Ausstattung auch der gefährdeten Personen mit einem Gerät zur Ortsbestimmung, das es ermöglicht, diese Per- sonen im Fall einer Annäherung zu warnen. Auch die Verlängerung der Speicherfristen für Videoauf- zeichnung im öffentlichen Personennahverkehr der BVG wird den Opfern von Straftaten und Gewalt zugutekom- men. Wir führen außerdem stationäre Notrufsäulen ein als Pilotprojekt im Kurfürstenkiez. Durch Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes darf die BVG Videoauf- nahmen künftig drei statt nur zwei Tage speichern. Das gibt den Opfern von Übergriffen etwas länger Zeit, um Anzeige zu erstatten, und der Polizei die Möglichkeit, dann noch auf Videoaufzeichnungen zugreifen zu kön- nen. Auch hier bieten wir praktische Hilfe und Maßnah- men statt allgemeiner Rhetorik. Es geht hier eben nicht um einen übergriffigen Staat, sondern es geht um über- griffige Gewalttäter, denen Einhalt geboten werden muss. Das machen wir mit diesem Gesetz. (Senator Christian Gaebler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7534 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Berlin muss sein Polizeirecht auch an die vielen techno- logischen Entwicklungen anpassen, die es in den letzten Jahren gegeben hat, um auch hier künftig auf der Höhe der Zeit, auf der Höhe der technologischen Entwicklung zu sein – genau das, was ja an vielen Stellen gefordert wird, nämlich ein handlungsfähiger Staat –, um das eben auch zu gewährleisten. Der Einsatz von Drohnen durch die Polizei wird daher erstmals ausdrücklich geregelt. Sie sollen künftig beispielsweise für Übersichtsaufnahmen an Einsatzorten genutzt werden dürfen. Auch die Erkennung und die Abwehr potenziell gefährlicher Drohnen wird geregelt. In den Bereichen der Telekommunikation, der Telemedi- ennutzung, werden die Bestandsdatenauskunft, die Ver- kehrsdatenerhebung und die Funkzellenabfragen nun auch zur Gefahrenabwehr ermöglicht. Es wird zudem eine Regelung geschaffen, die das Trainieren und Testen von künstlicher Intelligenz ermöglicht. Zur besseren Bekämpfung von Kriminalität, insbesondere der organi- sierten Kriminalität, erhält die Polizei die Möglichkeit, Forderungen anderer, nicht börslicher Vermögenswerte präventiv sicherzustellen. Konkret heißt es, die Polizei kann bald auch Kryptowährungen wie Bitcoin und andere virtuelle Währungen präventiv beschlagnahmen. Zum Schutz der Gesundheit der Einsatzkräfte ermögli- chen wir Blutuntersuchungen von mutmaßlich infizierten Angreifern, damit die Einsatzkräfte entscheiden können, ob medizinische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Ansteckungsgefahren zu begegnen. Die kriminalitäts- belasteten Orte werden zukünftig durch Rechtsverord- nungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport fest- gelegt, und – vielleicht dazu auch noch einmal – Rechts- verordnungen sind, wie Sie wissen, dem Abgeordneten- haus unverzüglich zuzuleiten. So sind auch Transparenz und Kontrolle durch das Parlament in noch stärkerem Maße gewährleistet. Auch an vielen anderen Stellen wer- den die Informationsrechte des Abgeordneten gestärkt und nicht geschwächt. Ich kann hier nicht auf alle Neuerungen eingehen, die mit der großen Novelle durchgeführt werden. Mit der heuti- gen zweiten Lesung finden die sehr ausführlichen Bera- tungen ihren Abschluss, die noch vor der parlamentari- schen Sommerpause mit der ersten Lesung hier im Ple- num begonnen haben und an der insgesamt fünf Aus- schüsse beteiligt waren. Im federführenden Innenaus- schuss haben an zwei Sitzungstagen wieder eingehende Anhörungen von Sachverständigen stattgefunden. Es gab dort viel Lob, insbesondere zu den Regelungen zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Ge- walt, aber auch zur Normierung des finalen Rettungs- schusses. Das ist die lange überfällige Rechtssicherheit für unseren Polizeibeamtinnen- und -beamtenschaft. Natürlich gab es auch Kritik. Im Fokus standen dabei insbesondere die Regelungen für den Einsatz neuer tech- nischer Möglichkeiten, insbesondere der künstlichen Intelligenz. Hier gab es viele Hinweise und Anregungen, die die Koalition in ihrem Änderungsantrag aufgegriffen hat und die helfen, Berlin sicherer zu machen und dabei zugleich grundrechtschonend vorzugehen. Das Ergebnis liegt Ihnen heute als Beschlussempfehlung des Innenausschusses und des Hauptausschusses vor. Zu den aufgegriffenen Anregungen gehört die Verpflichtung, die Verwendung oder Herausbildung diskriminierender Algorithmen bei der Nutzung künstlicher Intelligenz zu vermeiden, und das Verbot der Wiederherstellung der Ausgangsdaten beim Trainieren und Testen von künstli- cher Intelligenz. Die Daten, die beim Trainieren und Testen herangezogen werden, müssen nun spätestens nach zwei Jahren gelöscht werden. Die Koalitionsfraktio- nen haben zudem bei Verfahren, die auf den Einsatz künstlicher Intelligenz gestützt sind, noch einmal an meh- reren Stellen im Gesetz unmissverständlich deutlich ge- macht, dass der Mensch und keinesfalls die Maschine das letzte Wort haben muss. Das betrifft zunächst die Verhal- tensmustererkennung bei der Videoüberwachung, die Straftaten, wie etwa Faustschläge, oder Unglücksfälle erkennen soll. Hier ist nun geregelt, dass sich die Polizei- dienstkräfte vor weiteren Maßnahmen die Lage erst ein- mal entweder auf der Videoaufnahme oder vor Ort anse- hen sollen. Die künstliche Intelligenz macht die Menschen aufmerk- sam, aber der Mensch macht sich dann ein eigenes Bild und entscheidet selbst. Das gilt auch für die nachträgliche biometrische Fernidentifizierung mit Bildern aus dem Internet. Senatorin Spranger hat bereits in ihrer Rede zur Einbringung der Novelle auf das Beispiel der mutmaßli- chen Terroristin Klette verwiesen, deren Aufenthaltsort durch die Internetbilder eines Vereins ermittelt wurde. Auch hier ist ausdrücklich eine Inaugenscheinnahme der von künstlicher Intelligenz identifizierten Personen durch Menschen erforderlich, bevor weitere Maßnahmen ergrif- fen werden. Auch bei der automatischen Datenanalyse gilt: Die Ergebnisse dieser Datenanalyse müssen aus den Ausgangsdaten nachvollziehbar sein. Klar ist auch: Wei- tere Maßnahmen dürfen nur auf die Ausgangsdaten selbst gestützt werden, denn KI-Anwendungen und komplexe Algorithmen dienen der Unterstützung menschlicher Entscheidungsfindung. Sie können sie aber nicht ersetzen und dürfen sie auch nicht ersetzen. Insofern gibt es hier, glaube ich, gar keinen großen Dissens, sondern die Frage ist tatsächlich: Was will man konkret an Möglichkeiten nutzen und umsetzen? Ich möchte noch einmal kurz auf den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingehen, mit dem nun auch künstliche Intelligenz im Sinne von selbstlernenden Sys- temen bei der automatisierten Datenanalyse eingesetzt werden darf. Das soll unter deutlich strengeren Voraus- setzungen erfolgen. Das ist eine Entwicklung, die sich nun auch in Gesetzentwürfen Nordrhein-Westfalens und (Senator Christian Gaebler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7535 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Baden-Württembergs wiederfindet und in dortigen Land- tagen beraten wird. Wenn ich mich recht entsinne, sind da auch Parteien in der Regierung, die hier in der Opposition sind. Insofern kann nicht alles von Übel sein, wenn, wie eben dargestellt, klar ist, dass die Ergebnisse der automa- tisierten Datenanalyse aus den Ausgangsdaten heraus nachvollziehbar sein müssen und Folgemaßnahmen allei- ne auf die Ausgangsdaten gestützt werden dürfen. Dann kann es keine Rolle spielen, ob das Auffinden dieser Ausgangsdaten und das Erkennen ihrer Bedeutung durch deterministische Software oder selbstlernende KI ermög- licht wurde. Die Öffnung für selbstlernende Systeme kann aber den Weg eröffnen, in absehbarer Zeit neue Anwendungspro- gramme einzusetzen, denn für uns gilt der Grundsatz der europäischen digitalen Souveränität. Die Produkte eines amerikanischen Anbieters, die in anderen Bundeslän- dern – übrigens auch in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg – bald zum Einsatz kommen, wer- den in Berlin nicht eingesetzt. Die Findung einer leis- tungsfähigen Alternative wird durch die nun gewonnene Flexibilität beim Einsatz von künstlicher Intelligenz leichter werden. [Vasili Franco (GRÜNE): Sie sagen dem Parlament nicht einmal, was Sie wollen! –
Er weiß selbst nicht, was er will!] – Was wir wollen, steht in dem Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt und den Sie jetzt hier entweder beschließen kön- nen oder ablehnen können, aber Sie können nicht sagen, es liegt Ihnen nichts vor, sondern wir haben hier konk- ret – – Dass Sie nach sechs Monaten parlamentarischer Beratung sagen, Sie wissen gar nicht, was der Senat und die Koali- tionsfraktionen wollen, kann ich nicht ganz nachvollzie- hen – insofern, tut mir leid. Herr Senator, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kol- legen Franco? Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Tut mir leid, nein. Ich glaube, das würde jetzt auch nicht weiterhelfen. Ich möchte nämlich gerne noch ein Thema ansprechen: das Neutralitätsgesetz. Der vorliegende Gesetzentwurf ändert auch das Neutralitätsgesetz. Er passt das Gesetz so an, dass das Verbot zum Tragen sichtbarer religiöser oder weltanschaulicher Symbole innerhalb des Dienstes für Lehrkräfte an allgemeinbildenden öffentlichen Schulen künftig nur noch dann gilt, wenn aufgrund objektiv nachweisbarer und nachvollziehbarer Tatsachen eine hin- reichend konkrete Gefährdung oder Störung des Schul- friedens oder der Neutralität des Staates belegbar ist. Das bisherige pauschal geltende Verbot wird somit durch eine bedarfsgerechte und fallbezogene Prüfung ersetzt. Es gilt übrigens ausdrücklich für Lehrkräfte, insofern weiß ich gar nicht, warum hier vorhin in der Rede von Diskrimi- nierung von Mädchen die Rede war, die meines Wissens nicht als Lehrkräfte eingesetzt werden, jedenfalls nicht an Berliner Schulen. Über die Erteilung eines entsprechenden Verbots soll die Schulaufsichtsbehörde nach den Grundsätzen der Ver- hältnismäßigkeit aufgrund einer Einzelfallprüfung ent- scheiden. Diese Regelung orientiert sich eng an den Maßgaben der Rechtsprechung und setzt diese in ange- messener Weise um. Abschließend möchte ich für den gesamten Senat, aber auch insbesondere im Namen von Frau Senatorin Spran- ger, Dank aussprechen, zuvorderst natürlich den Koaliti- onsfraktionen, die hier gemeinsam politische Verantwor- tung übernommen haben. Das schließt natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen für die aufwendige redaktionelle Begleitung dieses Projekts ein, ebenso wie die Kolleginnen und Kollegen in den Verwal- tungen. Der Dank gilt ferner den Sachverständigen bei der Anhörung im Innenausschuss, die mit ihrer Expertise, ihren Hinweisen, auch ihrer Kritik und ihren Änderungs- vorschlägen mitgeholfen haben, diesen Gesetzentwurf zu verbessern, aber er gilt zuletzt auch Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordnete, für die intensive Diskussion in den Ausschüssen und im Plenum, die auch Gelegenheit für weitere Verbesserungen am Gesetzesvorhaben bot. Ich bin mir sicher: Diese Mühe hat sich gelohnt. Berlin wird mit diesem Gesetz sicherer für die Bürgerinnen und Bürger und Gäste der Stadt, aber auch für unsere Sicher- heits- und Ordnungskräfte durch bessere Arbeitsbedin- gungen, ein größeres Instrumentarium und eine bessere Absicherung für ihre wichtige Arbeit für unser Gemein- wesen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Vielen Dank, Herr Senator! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit Ihre Erle- digung gefunden, und wir kommen noch zur Abstim- mung der beiden Gesetzesanträge in der Reihenfolge der Tagesordnung. Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/2359 – Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin – empfiehlt der Hauptausschuss gemäß der Beschluss- (Senator Christian Gaebler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7536 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 empfehlung auf Drucksache 19/2785 mehrheitlich – ge- gen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion und zweier fraktionsloser Abgeordneter. Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2553 – Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Ge- setzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin – empfeh- len die Ausschüsse mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Annahme mit Änderungen. Zunächst erfolgt eine Abstimmung über den Änderungs- antrag der AfD-Fraktion. Wer den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/2553-1 annehmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegen- stimmen aller weiteren Fraktionen sowie eines fraktions- losen Abgeordneten – Enthaltungen? – und der Enthal- tung eines weiteren fraktionslosen Abgeordneten ist der Änderungsantrag damit abgelehnt. Wer den Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2786 an- nehmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Linksfraktion und eines weiteren fraktionslosen Abgeordneten ist der Gesetzesan- trag so angenommen. Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, darf ich weitere Dienstkräfte der Polizei auf der Westtri- büne begrüßen und auf der Osttribüne Dienstkräfte der Polizeiakademie. Herzlich willkommen im Berliner Ab- geordnetenhaus und vielen Dank für Ihre Arbeit! Dann komme ich zu lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz ge- fasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldun- gen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht min- destens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage einem weiteren Mitglied dieses Hauses. Es beginnt für die CDU-Fraktion der Kollege Freymark. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Was beinhaltet die Berliner Initiative im Bundesrat zum Umgang mit Einweg- und Mehrwegverpackungsmüll? Frau Senatorin Bonde, bitte schön! Senatorin Ute Bonde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abge- ordneter Freymark! Wir haben in der Umweltminister- konferenz im November 2025 einen ganz wichtigen Er- folg erzielt: Die Länder sind unserer Berliner Beschluss- vorlage zum Umgang mit Einweg- und Mehrwegverpa- ckungsmüll gefolgt. Hintergrund der Vorlage waren die der Europäischen Kommission übermittelten Meldungen, die für das Jahr 2022 einen deutlich höheren Verbrauch von Einwegbechern und Einweglebensmittelverpackun- gen zeigten, als bislang auf nationaler Ebene angenom- men worden war. Rund 36 Milliarden – ich wiederhole das gerne noch einmal: rund 36 Milliarden – dieser Ein- wegprodukte wurden allein im Jahr 2022 in Verkehr gebracht – eine Anzahl, die eindrücklich zeigt, wie drin- gend wir handeln müssen. Wir als Berlin haben gehandelt mit der Beschlussvorlage. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Freymark.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Senatorin Bonde für Ihr Engagement! Betrifft das auch Einwegverpackungen bei sogenannten To-go-Angeboten? Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Ute Bonde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Ja. In dem Beschluss haben wir zudem erneut deutlich gemacht, dass es eine Pfand- und Rücknahmepflicht für (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7537 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 standardisierte Mehrwegalternativen im To-go-Bereich braucht. Nur so erhöhen wir auch die Rückgabebereit- schaft und reduzieren spürbar die Mengen an Verpa- ckungsabfall. Deshalb haben wir bundeseinheitliche Re- gelungen eingefordert, nach denen Einwegverpackungen im To-go-Bereich nicht mehr kostenlos abgegeben wer- den dürfen. Die Regelung soll auf Basis einer freiwilligen Vereinbarung mit dem Handel umgesetzt werden. Eine freiwillige Vereinbarung mit dem Handel hat bereits zum Erfolg geführt, als die Einführung der kostenpflichtigen Plastiktüten erfolgt ist. Durch die freiwillige Vereinba- rung mit dem Handel sank damals nämlich der Verbrauch von Plastiktüten in Deutschland innerhalb von wenigen Jahren um mehr als zwei Drittel. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Förster. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Senatorin! Warum ist eine einheitliche Besteuerung des Pfandsatzes not- wendig? Frau Senatorin Bonde, bitte schön! Senatorin Ute Bonde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abge- ordneter Förster! Bislang gelten für identische Mehrweg- behälter unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. Bei der Rückgabe lässt sich oft nicht mehr nachvollziehen, was ursprünglich enthalten war. Beispielsweise gelten 19 Pro- zent für Kaffee, aber 7 Prozent für Kaffee, der überwie- gend einen Milchanteil enthält. Das kann keiner mehr nachvollziehen, warum einmal 19 Prozent und einmal 7 Prozent Mehrwertsteuersatz anfallen. Bei der Rückgabe der Behälter ist eine Differenzierung nach dem ursprüng- lichen Inhalt nämlich nicht mehr möglich. Diese Unein- heitlichkeit ist ein echtes Hemmnis für die Verbreitung von Mehrweglösungen. Deshalb sind die Umweltminister auch hier dem Berliner Vorschlag gefolgt und sprechen sich klar für einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz – unser Vorschlag liegt bei 7 Prozent – auf Mehrwegbehäl- ter aus. Berlin hat damit und mit seinem Vorstoß einen wichtigen Impuls gesetzt, und wir bleiben dran, damit Mehrweg nicht die Ausnahme bleibt, sondern endlich Standard wird. Vielen Dank, Frau Senatorin! Dann geht die nächste Frage an die SPD, und dort an den Kollegen Matz. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie bereitet sich die Polizei auf Silvester vor? Herr Staatssekretär Hochgrebe, bitte schön! Staatssekretär Christian Hochgrebe (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abge- ordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Matz! Das Hohe Haus hat sich heute Morgen in der Aktuellen Stun- de sehr intensiv mit den Fragen rund um die Sicherheit befasst. Deswegen gibt es mir 27 Tage vor dem 31. Dezember die Gelegenheit, auf Ihre Frage einzuge- hen. Millionen Menschen haben im Rahmen des vergangenen Jahreswechsels beziehungsweise der vergangenen Jah- reswechsel in unserer Stadt Berlin friedlich gefeiert und das neue Jahr willkommen geheißen. Das gemeinsame Sicherheitskonzept von Polizei und Berliner Feuerwehr ist also insgesamt aufgegangen. Das beruht insbesondere auf der guten Zusammenarbeit zwischen der Polizei Ber- lin, der Berliner Feuerwehr und den Bezirken, die eng eingebunden sind und das Fundament dafür gebildet haben, den Berlinerinnen und Berlinern sowie den Gästen unserer Stadt ein überwiegend fröhliches, ein friedliches Silvester, einen solchen Jahreswechsel 2024/2025 zu ermöglichen in der Rückschau. Natürlich ist es auch, und das wissen wir alle, in der ver- gangenen Silvesternacht zu zu vielen Zwischenfällen ge- kommen, zu viele Menschen, die durch Pyrotechnik, auch durch verbotene Pyrotechnik, verletzt wurden, die teil- weise bis an ihr Lebensende gezeichnet sein werden. Es gab Schäden an Gebäuden, Angriffe auf Rettungs- und Sicherheitskräfte. Lassen Sie mich an dieser Stelle das noch einmal ganz deutlich sagen, auch im Namen von Frau Senatorin Spranger: Das ist eine rote Linie, deren Überschreiten wir nicht zu akzeptieren bereit sind, wenn es Angriffe auf Rettungskräfte gibt, auf die Lebensversi- cherung der Berlinerinnen und Berliner, auf die Men- schen, die gerade in Notfällen für die Gesundheitsversor- gung oder für die Brandbekämpfung da sein wollen. Das ist eine ausdrückliche Botschaft, auch von Frau Senatorin Spranger: Das ist eine rote Linie, deren Überschreiten wir nicht hinnehmen dürfen. (Senatorin Ute Bonde) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7538 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Der Anspruch, den wir im Vorfeld des kommenden Sil- vesters in 27 Tagen haben, ist, dass wir unsere Einsatz- planung demensprechend anpassen, dass wir evaluieren, was bei den letzten Jahreswechseln geschehen ist, dass wir das weiter verfeinern, um eine größtmögliche Sicher- heit für die Berlinerinnen und Berliner zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, für einen friedlichen, gesunden Jahreswechsel für alle. Mit den Sicherheitskräften ist Frau Senatorin Spranger dazu im Prinzip bereits seit dem 2. Januar dieses Jahres im Aus- tausch. Es klingt vielleicht etwas platt, aber nach Silves- ter ist vor Silvester, und insofern schauen wir uns das an: Was hat gut geklappt? Wo können wir noch verbessern? Wo können wir noch verfeinern? Wo können wir die gemachten Erfahrungen noch in die Planung einfließen lassen, die uns bevorsteht? – Deswegen werden wir auch zum bevorstehenden Jahreswechsel erneut dafür sorgen, dass sich insbesondere die Kräfte der Berliner Feuerwehr in der Brandbekämpfung und im Rettungsdienst, aber auch die Hilfsorganisationen auf das Löschen und das Retten von verletzten Menschen konzentrieren können und sich eben nicht darum kümmern müssen, irgendwel- che Angriffe abzuwehren. Dafür steht die Polizei zur Verfügung, um die Kräfte der Berliner Feuerwehr zu schützen. Unsachgemäßem, missbräuchlichem Umgang mit Pyro- technik in all seiner Konsequenz wollen wir mit Härte begegnen, im Vorfeld sowie am Silvesterabend selbst. Die Einsatzplanung wird hierfür selbstverständlich auch die Brennpunkte der vergangenen Jahreswechsel berück- sichtigen, wird auch hier die entsprechenden Schwer- punkte setzen. Die Einzelheiten – haben Sie dafür bitte Verständnis – kann ich Ihnen jetzt noch nicht detailliert vortragen. Das ist alles noch im Fluss, aber das werden wir natürlich rechtzeitig tun. Wozu ich auf jeden Fall schon einmal etwas sagen kann, ist die ganze Bandbreite der Pyrotechnikverbotsbereiche: Wir haben an den letzten Jahreswechseln mit Pyrotech- nikverbotszonen gearbeitet: am Alexanderplatz, in der Sonnenallee, im Steinmetzkiez. Das hat sich bewährt; das werden wir auch in diesem Jahr fortführen. Wir werden das allerdings räumlich etwas ausdehnen, hin zu Pyro- technikverbotsbereichen, die nicht zwingend mit starren Absperrungen und mit lückenlosen Personenkontrollen arbeiten, wie das in den vergangenen Jahren der Fall war, um das polizeiliche Handeln zu flexibilisieren, um bedarfsorientierte Kontrollen innerhalb der Pyrotech- nikverbotsbereiche einzuführen und um den Einsatz- kräften zu ermöglichen, noch mobiler und noch flexibler agieren zu können. Das klare Ziel ist es dabei, die Sicher- heit in diesen Bereichen zu erhöhen und die missbräuch- liche Verwendung von Pyrotechnik, insbesondere mit den einhergehenden Gefahren für Personen und von Sach- schäden, zu verhindern. Inhaltlich gilt dort das Gleiche wie auch in den vergangenen Jahren: Pyrotechnik darf weder benutzt noch mitgeführt werden. Die genauen Grenzen werden selbstverständlich rechtzeitig noch ver- öffentlicht. In diesem Jahr – das darf ich noch ergänzen – kommt das Gebiet rund um die Admiralbrücke in Kreuz- berg als Pyrotechnikverbotsbereich hinzu. Zum Thema Kräfteeinsatz möchte ich gerne noch sagen, dass wir auf ähnlichem Niveau planen wie in den ver- gangenen Jahren. Für den Bereich der Polizei Berlin kann ich Ihnen berichten, dass wir schon die anderen Bundes- länder und auch die Bundespolizei um entsprechende Unterstützung gebeten haben und die dann hoffentlich auch erhalten werden. Im Bereich der Berliner Feuerwehr gibt es ein solches Instrument nicht; dort sind wir aber mit den Hilfsorganisationen in höchstem Maße an diesem Abend im Einsatz, insbesondere auch mit den Kräften der Freiwilligen Feuerwehr. Lassen Sie mich das an dieser Stelle auch einmal nutzen, um Danke zu sagen: Danke an alle, die an diesem Tag, in dieser Nacht für die Sicherheit der Berlinerinnen und Berliner im Einsatz sein werden. Ganz ausdrücklich möchte ich auch im Namen von Senatorin Spranger be- reits zum heutigen Zeitpunkt meinen ganz großen Dank aussprechen. Dann würde ich gerne noch sagen, dass Silvester natür- lich nicht nur die eine Nacht oder der eine Tag ist, son- dern dass das alles im Sinne unseres Credos guter Innen- und Sicherheitspolitik – Prävention, Intervention und Repression – natürlich schon viel früher beginnt, nämlich mit Vorfeldmaßnahmen der Sicherheitsbehörden. Erst in der vergangenen Woche konnten Einsatzkräfte aus Berlin bei Durchsuchungen Pyrotechnik in großem Umfang beschlagnahmen. Genau solche Lager zu finden und den illegalen Vertrieb zu unterbinden – das ist das Ziel der Ermittlungsarbeit im Vorfeld. Deswegen sind wir gemeinsam mit der Polizei Berlin auf die Bezirksämter zugegangen und haben darum ersucht, gemeinsam mit uns auch intensive Vorfeldmaßnahmen – auch mit dem LAGetSi – durchzuführen, etwa gewerb- liche Kontrollen im Vorfeld des Jahreswechsels. Wir haben beim LKA eigens eine Koordinierungsstelle einge- richtet, die das alles zusammenführt und zusammenfasst. Wir setzen uns präventiv mit den Kolleginnen und Kolle- gen der Polizei und der Berliner Feuerwehr in einem breit gefächerten Ansatz im Rahmen von Vorfeldmaßnahmen ein und werden natürlich auch wieder Gefährdungs- ansprachen durchführen. Wir werden wieder die Eltern- briefe mit der Bildungsverwaltung machen, abgestimmt mit den Jugendfreizeiteinrichtungen, damit auch hier sensibilisiert und durch eine gezielte, adressierte Auf- klärung dazu beigetragen wird, hier die Präventionsarbeit zu tun, die erforderlich ist. (Staatssekretär Christian Hochgrebe) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7539 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Deswegen möchte ich vielleicht mit dem Aufruf an die Berlinerinnen und Berliner abschließen, ein friedliches Fest zu feiern, ein fröhliches Fest, den Jahreswechsel natürlich zu begehen, aber tun Sie das bitte verantwor- tungsvoll, tun Sie das mit Rücksicht auf Ihre Nachbarin- nen und Nachbarn und all diejenigen, die in dieser Nacht im Einsatz sind. Dann kann das auch ein guter Jahres- wechsel werden. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Matz. – Bitte schön!
Danke, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Staats- sekretär! Inwieweit setzt sich Berlin denn jetzt weiterhin für eine Länderöffnungsklausel im Sprengstoffrecht ein, um den privaten Gebrauch von Böllern oder auch Pyro- technik stärker einschränken zu können, als das bisher der Fall ist? Herr Staatssekretär, bitte schön! Staatssekretär Christian Hochgrebe (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich danke recht herzlich für die Nachfrage! In der Tat ist es ja so – das wissen Sie –, dass der Umgang mit Feuerwerkskörpern, mit Pyrotechnik bundesrechtlich geregelt ist und die zuständigen Gemeinden und Kommunen auf Grundlage der geltenden Regelungen selbst keine groß- flächigen Feuerwerksverbotszonen einrichten können. Frau Senatorin Spranger setzt sich aber bekanntermaßen schon seit vielen Jahren dafür ein, an dieser geltenden Rechtslage im Bundesrecht etwas zu ändern und eine Anpassung der geltenden Bestimmungen zu erzielen, um den lokalen Behörden vor Ort die Möglichkeit geben zu können, bis hin zu großflächigen Pyrotechnikverbots- zonen eigenständig Regelungen treffen zu können. Übrigens bin ich auch fest davon überzeugt, dass das etwas ist, was die Menschen von uns erwarten: Es gab ja gerade in der letzten Woche eine Umfrage, die dazu ver- öffentlicht worden ist, und die Berlinerinnen und Berliner stehen einem solchen Verbot von privatem Feuerwerk an Silvester nach meiner Auffassung offen und positiv ge- stimmt gegenüber. Wir werden da mit Sicherheit auch nicht locker lassen. Frau Senatorin Spranger ist gerade auf der Innenministerkonferenz in Bremen und wird dort – wie auf jeder Innenministerkonferenz seit Beginn ihrer Amtszeit – dieses Thema weiter vorantreiben und dieses Thema bewegen. Auch, wenn ich Ihnen noch nicht sagen kann, dass wir zum jetzt anstehenden Jahreswechsel in 27 Tagen schon die erforderlichen Rechtsänderungen haben werden, so zeigt sich doch, dass die beharrlichen Bemühungen von Frau Senatorin Spranger, hier immer wieder mit den Kolleginnen und Kollegen auf Landes- und Bundesebene zu sprechen, auch zu sensibilisieren, zu einem gewissen Umdenken geführt haben. Das BMI hat in der vergange- nen Woche hier noch einmal zu einem Fachaustausch eingeladen. Auch der war sehr konstruktiv, und insofern bin ich optimistisch, dass es auch hier weiter Bewegung geben wird und die erforderlichen Rechtsänderungen auf Bundesebene alsbald Realität werden können. Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an den Kolle- gen Lux. – Bitte schön!
Vielen Dank! Darf ich die auch so lange stellen, wie er antwortet? Nein, oder? Ich bin noch neu, aber ich erinnere mich: Vor 15 Jahren habe ich mal ein Böllerverbot gefordert und bin sehr froh, dass das mittlerweile 70 Prozent der Berlinerinnen und Berliner auch so sehen. Deswegen frage ich Sie, Herr Staatssekretär: Sie haben die Grundlage im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz, Böllerverbotszonen festsetzen zu können. Davon machen Sie auch Gebrauch, und Sie haben uns gerade gesagt, Sie dehnen das aus. Das begrüße ich sehr. Was spricht denn dagegen, diese Rechtsgrundlage zu nutzen und sie sehr breitflächig in allen zwölf Berliner Bezirken anzuwenden? Wovor haben Sie denn Sorge? Wer soll denn gegen diese Böller- verbotszonen, die Sie festsetzen würden, klagen? Gab es denn Klagen gegen die Böllerverbotszonen in den letzten Jahren? Vor wem haben Sie denn die Sorge, diese Rechtsgrundlage zu ziehen und sie in ganz Berlin anzu- wenden? Lieber Kollege Lux! Sie bindet die Geschäftsordnung; deswegen müssten Sie eine kurze Frage stellen. (Staatssekretär Christian Hochgrebe) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7540 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Herr Staatssekretär! – Vielleicht nicht in allzu perfekter Tradition seiner Senatorin mit einer kurzen Antwort! Staatssekretär Christian Hochgrebe (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Frau Präsidentin! Ich bin bemüht, das zu beherzigen! – Vielen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter Lux! Ich hatte eingangs ausgeführt, dass nach unserer Rechts- auffassung die Regelungen zu Pyrotechnikverbots- bereichen – jedenfalls großflächiger Natur – bundes- gesetzliche Regelungen sind. Wir sind deswegen in inten- siven Gesprächen und bemüht, hier Änderungen zu erzie- len. Auch das hatte ich ausgeführt. Die gegenwärtige Ausgestaltung im Berliner Polizeirecht erlaubt keine großflächigen, sondern nur punktuelle Einrichtungen von Pyrotechnikverbotsbereichen. Davon machen wir Ge- brauch. All das muss im Übrigen auch von den Kräften der Polizei durchgesetzt werden, und insofern gehört das natürlich auch als Teil der Antwort mit dazu. – Vielen Dank! Vielen Dank! Die nächste Frage geht an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und an die Kollegin Bozkurt. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wie erklärt der Senat eingedenk eines bis zuletzt in Vorbereitung befindlichen Senatsbeschlusses die bislang öffentlich geäußerten und divergierenden Positionierungen innerhalb des Senats zur Expo-Bewerbung für 2035? Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Das Thema berührt ja eine, auch öffentlich sehr wahrnehmbare, Debatte um die Fra- ge, wie sich Berlin dazu positioniert, wie sich der Berli- ner Senat dazu positioniert, dass unterschiedliche Groß- ereignisse gerade mit Blick auf mögliche Bewerbungen diskutiert werden. Die Richtlinien der Regierungspolitik, schon der Koalitionsvertrag und damit auch der Senat haben immer eine sehr klare Antwort gegeben, was die Prioritätensetzung angeht: Das ist die Bewerbung Berlins für die Olympischen Spiele. Darüber hinaus gibt es eine Verabredung, Prüfungen hinsichtlich einer möglichen Expo-Bewerbung zu betreiben. Ich will zum Ersten und dem Schwerpunkt des Senats kommen. Ich glaube, dass es Deutschland gut ansteht, wenn es sich um die Olympischen Spiele für 2036, 2040 oder 2044 bewirbt, und ich glaube, dass ein Erfolg einer aus Deutschland stammenden Bewerbung für Olympische Spiele in die- sem Zeitraum am ehesten und sichersten gegeben ist, wenn Berlin maßgeblicher Ausrichtungsort dieser Olym- pischen Spiele ist. In diesen Dienst stellen wir uns als Berlin sehr gern, darum bewerben wir uns auch um die Ausrichtung Olympischer Spiele in diesen Jahren. Das erfordert Fo- kus, das erfordert Schwerpunktsetzung, und das erfordert klare Konzentration, und diese ist schon durch die Richt- linien der Regierungspolitik auch klar gedeckt. Ob und inwieweit eine mögliche Bewerbung für eine Expo auf dieses Ziel ebenfalls hinwirken kann, diese Frage ist vor allem an diejenigen zu richten, die sich mit dem Thema beschäftigen. Es gibt auch zwischen dem Senat und den gesellschaftlichen Kräften, die in diesem Feld engagiert sind, vielfältigen Austausch darüber, ob und wie das am ehesten gelingen kann – auch bezogen auf die Frage, welche Standorte dafür überhaupt infrage kämen. Insofern verbietet es sich, dem vorzugreifen. Für uns als Senat ist klar: Wir konzentrieren uns voll und ganz auf die Bewerbung für Olympische Spiele in Berlin. Vielen Dank! – Die erste Nachfrage geht an die Kollegin Bozkurt. – Bitte schön!
Danke sehr! – Wie rechtfertigt der Senat denn seine Stra- tegie, Ressourcen in ein weitgehend aussichtsloses Olympiaprojekt zu stecken und dafür eine durchaus aus- sichtsreiche Expo-Bewerbung fallen zu lassen, mit der Berlin eine nachhaltige und sozial gerechte Weltausstel- lung realisieren könnte? Herr Senator, bitte schön! (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7541 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank auch für diese Frage, denn sie gibt Gelegenheit, deutlich zu machen, wie der Senat sich Olympische Spiele in Berlin vorstellt, nämlich in jeder Hinsicht nachhaltig und sozial gerecht. Es geht hier um ein Großereignis, das natürlich vor allem, aber bei Weitem nicht nur ein sportliches Großereignis ist. Ich weiß nicht, ob Sie die Bilder aus Paris, ob Sie diese beeindruckenden Bilder bereits verdrängt haben. Ich für meinen Teil erinnere mich sehr wohl daran, in welcher Art und Weise die Durchführung dieser Olympi- schen Spiele eine wirklich diverse Stadt- und Metropol- gesellschaft zusammengeführt hat – in einem gemeinsa- men Bewusstsein und einem gemeinsamen Stolz darauf, Gastgeber dieser Spiele, Gastgeber der Welt in Paris zu sein. Genau dieses Beispiel animiert uns, auch hier in Berlin mit der Bewerbung für Olympische Spiele zu zeigen, wie wir durch die Bewerbung für Olympische Spiele und deren Durchführung in der Zukunft dazu beitragen kön- nen, dass wir auf ein gemeinsames stadtgesellschaftliches Ziel hinarbeiten können. Dass wir zeigen, was nicht nur im Sport, sondern was in dieser Stadt steckt. Da gebe ich dem Bundeskanzler, der gestern hier auch bei uns im Berliner Senat zu Gast war, vollkommen recht: Berlin ist alles zuzutrauen, und das sehen wir auch so. [Kristian Ronneburg (LINKE): Ja, genau! –
Nur kein Fußballstadion für Union oder Hertha!] Wir sehen die Kraft, wir sehen den Impuls, wir sehen die Möglichkeiten, die in Olympischen Spielen für Berlin, für unsere Stadtgesellschaft, gerade für Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit in unserer Stadt stecken. Natür- lich ist dies eine Bewerbung, die von einem ganz anderen Konzept getragen ist, als es das bei der Megalomanie anderer Olympischer Spiele in der Vergangenheit gege- ben haben mag. Wir sind ein Gegenentwurf dazu, und genau deswegen wird die Berliner Bewerbung auch gro- ßes Interesse finden, wie wir hören. Ich will aber auf einen weiteren Punkt eingehen: Sie sagen, dass es hier ein Gegeneinander gebe. Das eine sei aussichtslos, das andere sei aussichtsreich. Da würde mich Ihre Einschätzungsgrundlage sehr interessieren. Ich bin jetzt nicht derjenige, der hier frageberechtigt ist, aber wir haben keinerlei Erkenntnisse dazu, dass es ein Desinteresse an einer Bewerbung Berlins an Olympi- schen Spielen gäbe. Das Gegenteil ist der Fall. Wir erhal- ten durchweg positive Signale dazu. Gerade deswegen lohnt es sich hier nicht, in ein Gegeneinander zu verfal- len, sondern an einem Strang zu ziehen, nach vorn zu schau- en, mit Stolz und Selbstbewusstsein deutlich zu machen, wofür Berlin steht, was in dieser Stadt steckt, was wir gemeinsam bewegen können. Das ist, glaube ich, ein Anliegen, das alle Demo- kraten in dieser Stadt vereinen sollte, anstatt sie zu spal- ten. Vielen Dank, Herr Senator! – Die zweite Nachfrage geht an die Kollegin Schedlich. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich möchte fragen, wie denn der Senat und auch explizit der Wirtschaftssenat mit der Enttäuschung umgeht, die bei vielen Unternehmen in Berlin ausgelöst werden würde, die sich seit Monaten um eine nachhaltige Expo in Berlin 2035 bemühen und denen dann abrupt entgegen früheren Äußerungen des Regie- renden Bürgermeisters die Unterstützung des Senats – übrigens durch die Senatorin Spranger – entzogen wurde. Frau Senatorin Giffey, bitte schön! Bürgermeisterin Franziska Giffey (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abge- ordnete! Es ist deutlich geworden, und das hat der Senat mit seiner Beschlussfassung auch bestätigt: Wir stehen hinter der Olympiabewerbung. Das ist erst einmal Punkt eins. Dass wir in 15 Jahren immer wieder Initiativen und Aktive haben werden, die auch andere Veranstaltungen in der Stadt haben und machen wollen, umsetzen wollen und sich dafür einsetzen, das ist so, und das wird auch weiterhin so sein. Deshalb finde ich, dass jede Initiative, all diejenigen, die sich für eine gute Entwicklung unserer Stadt einsetzen, auch Wertschätzung und Anerkennung verdienen. Des- halb stehen wir mit der Expo-Initiative, mit den Akteuren auch im regelmäßigen Austausch. Das große Enga- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7542 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 gement, das hier deutlich geworden ist, das nehmen wir auf, wir stehen im Austausch. Aber mein Kollege Stefan Evers hat es gesagt: Die Priorisierung und auch die klare Rückendeckung für die Olympiabewerbung sind vom ganzen Senat getragen. Insofern gehen wir mit dem En- gagement, das es vonseiten der Expo-Initiatoren gibt, verantwortungsvoll um. Wir schätzen dieses Engagement, und wir stehen mit der Initiative auch in einem guten Austausch. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! Dann geht die nächste Frage an die Linksfraktion und hier den Kollegen Valgolio. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Die WBM hat ja in der vergangenen Woche mit illegalen Abrissmaßnahmen am SEZ begonnen und Teile der Fassade abgerissen. Das ist dann baupolizeilich zum Glück gestoppt worden. Ich möchte aber den Senat fragen, welche Konsequenzen er gegenüber der WBM gezogen hat und wie er in Zukunft solche rechtswidrigen Maßnahmen am SEZ verhindern möchte. Herr Senator Gaebler, bitte schön! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Valgolio! Ein Blick in § 61 der Bauordnung für Berlin zeigt, dass es offensichtlich seitens des Bezirksamts dort Einschätzun- gen gibt, die wir so nicht teilen. Die WBM ist in Klärung mit dem Bezirksamt. Es bedarf zum Beispiel nach dieser bauordnungsrechtlichen Regelung keiner Genehmigung für den Abriss eines Nichtwohngebäudes. Es gibt eine Anzeigepflicht. Es gibt offensichtlich einen Streit dar- über, ob dieser Anzeigepflicht Genüge getan worden ist oder nicht, und ob die Arbeiten, die dort vollzogen wor- den sind, schon unter die Anzeigepflicht fallen oder nicht. Das wird geklärt werden. Ich sehe aber überhaupt keinen Grund, gegen eine Woh- nungsbaugesellschaft vorzugehen, die sich bemüht, be- zahlbares Wohnen für Berlinerinnen und Berliner umzu- setzen – nach einem sieben Jahre langen Prozess, in dem es natürlich Diskussionen gibt, die an Erinnerungen an- knüpfen, die sicherlich richtig und wertvoll sind, die aber so nicht mehr vorhanden sind, weil dieses Gebäude in seinem Inneren nicht mehr das darstellt, wie es viele in Erinnerung haben, und es auch nicht wieder so hergestellt werden kann, jedenfalls nicht, wenn man eine Schule und mehr als 500 Wohnungen an der Stelle realisieren will. Der Bebauungsplan ist aus dem Jahr 2018 und nicht unter meiner Hausleitung, sondern unter einer früheren Haus- leitung so auf den Weg gebracht worden. Es hat in den Jahren danach nie eine Diskussion darüber gegeben, dass man das alles so nicht umsetzen kann. Diese Diskussion gibt es jetzt, wo wir in der Umsetzung sind. Das ist, glau- be ich, ein Thema, das wir in Berlin haben: Dass alles, was an Diskussion nachvollziehbar ist, aus Erinnerung, aus der Überlegung, was man bewahren kann und was nicht, zu einem Zeitpunkt kommt, an dem wir in die Um- setzung gehen, um Neues zu schaffen. An dieser Stelle muss ich sagen: Wir werden klären, dass das natürlich nach Recht und Gesetz stattfindet, was dort stattfindet. Ich sehe aber überhaupt keinen Anlass, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum hier in irgendei- ner Form zu stoppen oder zu unterbinden. Vielen Dank. – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Valgolio.
Vielen Dank, Herr Senator! Ich verstehe die Antwort jetzt so, dass wir auch weiterhin mit Maßnahmen rechnen müssen, die die zuständige Aufsichtsbehörde zumindest für unzulässig hält. Das ist besorgniserregend. Aber weil Sie die Bezahlbarkeit ansprachen: Es gibt Ein- schätzungen von Architekten, die sagen, dass der Abriss des SEZ fast so viel kosten wird, wie die Sanierung kos- ten würde. Deswegen möchte ich Sie fragen, ob das stimmt beziehungsweise von welchen Kosten für den Abriss der Senat ausgeht. Herr Senator, bitte schön! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Die Zahlen, die da in den Raum gestellt worden sind, sind aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Die WBM hat ja auch eine entsprechende Machbarkeitsstudie auf den Weg gebracht. Die Frage ist: Möchte ich an dieser Stelle wie- der ein Spaßbad herstellen und betreiben? Da verweise ich mal auf die Bäder-Betriebe und die Diskussion, die wir schon zu bestehenden Bädern und deren Sanierung haben. Oder möchte ich dort 500 Wohnungen und eine Schule realisieren? Die Antwort dazu von mir ist klar: Ich habe dort eine Priorität für den Wohnungsbau. (Bürgermeisterin Franziska Giffey) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7543 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Gerade Ihre Fraktion hat eigentlich nur noch das Thema Mieten und Wohnen bespielt. Dass gerade Ihre Fraktion bei jedem Bauprojekt immer sagt: Halt, da haben wir aber erst mal noch Bedenken, da müssen wir noch mal drüber diskutieren, da brauchen wir noch mal mindestens ein Jahr und ein Moratorium, um zu sehen: Kann man dort nicht weniger Wohnungen bauen? Kann man dort nicht irgendetwas bewahren, was nichts mit Wohnen zu tun hat? – Da müssen Sie sich irgendwann mal ehrlich machen! Man kann nicht sagen, man will alles Mögliche stoppen, man will alles bezahl- bar halten, aber jeden Bau von bezahlbarem Wohnen kritisch hinterfragen und sagen: Hm, muss man noch mal drüber nachdenken. Eine linke Senatorin hat diesen Bebauungsplan auf den Weg gebracht. Ich bin Frau Lompscher dafür sehr dank- bar! Ich bin Frau Lompscher dafür sehr dankbar, dass sie das gemacht hat! Dass Sie jetzt auf einmal, wo sie im Vor- stand der Hermann Henselmann Stiftung ist, sagt, jetzt muss man noch mal drüber nachdenken, kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Wie gesagt, wir müssen irgendwann auch mal was um- setzen. Die Menschen in dieser Stadt sind es leid, dass wir uns immer in neue Diskussionsschleifen bewegen. Genau das machen Sie jetzt hier an dieser Stelle, und das werde ich nicht mitmachen und die WBM auch nicht. Noch mal: Ich habe nicht gesagt, dass dort rechtswidrige Arbeiten stattfinden. Ich habe gesagt, und Sie können ja selbst in den § 61 der Bauordnung schauen, ein Blick ins Gesetz schärft die Rechtsfindung. Das ist ein alter Spruch. Gucken Sie doch einfach mal rein und schauen Sie doch mal, wo da steht, dass es eine Genehmigung für den Abriss eines Nicht- wohngebäudes braucht. Dann können Sie das mit Herrn Schmidt diskutieren. Wie gesagt, die WBM ist mit der Bauaufsicht des Bezirks im Gespräch, aber das, was Herr Schmidt sagt, dass es dort einer Genehmigung für den Abriss bedarf, lässt sich aus der Bauordnung nicht ablei- ten. Insofern bin ich sehr gespannt, wie der Kollege das im weiteren Verlauf untersetzt. Die WBM wird dort nach Recht und Gesetz handeln. Wenn es dort Missverständ- nisse gegeben hat, weil im Bezirksamt offensichtlich das eine Amt nicht mit dem anderen Amt redet, dann lässt sich das aufklären. [Tobias Schulze (LINKE): Aber die Frage war, was der Abriss kostet! –
Genau! –
Was kostet der Abriss? –
Wie hoch sind die Abrisskosten?] Entschuldigung! Ich habe Ihnen gesagt, dass ich die Zah- len hier nicht präsent habe. Das muss ich, glaube ich, auch nicht. Ich reiße da nichts ab, sondern die WBM reißt ab. Die WBM hat die entsprechende Abwägung und Einschätzung getroffen. Es hat dort auch eine Entschei- dung im Aufsichtsrat gegeben. Wir haben das unterstützt, und das, was da jetzt immer an Kosten für die Sanierung und für alles andere im Raum steht, das sind reine Wunschdenkenwerte, die nichts mit der Realität zu tun haben. Und sonst? Ich weiß nicht, ich glaube, es gab dazu auch schon Schriftliche Anfragen, sonst stellen Sie eine, dann stellen wir Ihnen das gerne zur Verfügung. Vielen Dank, Herr Senator! Die zweite Nachfrage geht an die Kollegin Kapek. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Dann frage ich den Senat, ob denn in der Zwischenzeit das Schadstoffgutach- ten vorliegt, denn wenn dies nicht der Fall ist, dann stellt sich ja tatsächlich die Frage, ob der Beginn der Abrissar- beiten hier nicht eventuell sogar zu einer Gefährdung führen kann. Insofern bin ich Baustadtrat Schmidt an dieser Stelle sehr dankbar. Herr Senator Gaebler, bitte schön! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Dass Sie Baustadtrat Schmidt sehr dankbar sind, wenn er Wohnungsbau verhindert, nehme ich zur Kenntnis. Das zeigt auch, was bei Ihnen Priorität hat. Noch mal: Die WBM hat gesagt, (Senator Christian Gaebler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7544 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 dass sie noch gar nicht mit dem Abriss begonnen, son- dern dass sie bauvorbereitende Maßnahmen getroffen hat. Im weiteren Verfahren wird es über die Anzeige dann auch die Klärung geben. Voraussetzung der Anzeige ist ja, dass die entsprechenden Gefährdungen alle geklärt sind. Insofern wird die WBM diese Regelungen und diese Auflagen auch erfüllen, da bin ich mir sicher. Noch mal: Nein. Ich kann es auch gerne noch mal wie- derholen. – Doch, Sie möchten das ja offensichtlich gerne! Vielleicht habe ich mich missverständlich geäußert. Ich glaube es nicht, aber ich sage es gerne noch mal. Die WBM ist der Auffassung, dass es hier noch nicht um einen Abriss geht, sondern um vorbereitende Maßnah- men, über die sie das Bezirksamt nachrichtlich informiert hat. Das Bezirksamt ist offensichtlich einer anderen Auf- fassung, dass hier schon mit einem Abriss begonnen worden ist und die entsprechende Anzeige nicht formge- recht vorliegt. Diese Klärung läuft gerade. Der will ich auch gar nicht vorgreifen, weil es an der Stelle gar nicht meine Aufgabe ist. Das Bezirksamt macht das. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass öffentliche Aussagen des zuständigen Stadtrates nicht unbedingt in Einklang mit dem stehen, was in der Bauordnung geregelt ist. Alles weitere werden wir dann klären. Dass die WBM auch Schadstoffgutachten in Auftrag gegeben hat, um zu klären, ob dieser Abriss gefahrlos möglich ist, ist selbstverständlich. – Mir liegt es nicht vor. Es muss mir aber auch nicht vorliegen, da ich weder Aufsichtsrat der WBM bin, noch die zuständige Behörde, noch mich um jeden einzelnen Ablaufschritt eines Wohnungsbau- vorhabens kümmere. Ich kümmere mich darum, dass diese Wohnungsbauvorhaben mal vorangehen können und dass man politisch auch den Weg dafür bereitet. Es wäre schön, wenn Sie mich dabei mehr unterstützen wür- den! – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Senator! Die nächste Frage geht an die AfD-Fraktion und den Abgeordneten Wiedenhaupt. – Bitte schön!
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Welche zusätzliche finanzielle Belastung ergibt sich für das Land Berlin aus dem Urteil des Bundesverfassungs- gerichts zur Beamtenbesoldung? Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehr- ter Herr Abgeordneter! Ich wünschte, ich könnte Ihnen diese Frage heute schon beantworten. Da aber das Bun- desverfassungsgericht in sehr weitreichender und überra- schend grundsätzlicher Art und Weise seine Rechtspre- chung und auch seine frühere Rechtsprechung zu Besol- dungsfragen neu ausgerichtet hat, sind wir gerade – eben- so wie übrigens nicht nur Berlin, sondern alle anderen Bundesländer, und vermutlich schaut auch der Bund interessiert auf unsere Auswertungen dieses Urteils – dabei, auszuarbeiten, wie sich die Neuausrichtung der besoldungsrechtlichen Grundsätze, was die Mindestbe- soldung und was Abstandsgebotsfeststellungen angeht, auf die Besoldungsstruktur der in Rede stehenden Jahre 2008 bis 2020 auswirkt. Natürlich schauen wir mit einem Blick voraus auch da- rauf, welche Auswirkungen sich für die künftige Besol- dungsausgestaltung nicht nur in Berlin, aber auch in Ber- lin, insgesamt in den Ländern darstellen. Ich gehe davon aus, dass sich das auch noch ins neue Jahr hineinziehen wird. Denn noch einmal: Wir haben es mit vollkommen neuen Maßstäben zu tun. Das ist das wirklich Überra- schende an diesem Urteil. Wir hatten vorher eine Recht- sprechung zur R-Besoldung, die Indikationen gegeben hat. Dieses Urteil entwirft eine völlig neue Systematik der Berechnung von Mindestbesoldung und Abständen. Es erfordert an dieser Stelle vor allem Gründlichkeit, um hier jetzt solide, auch in Abstimmung mit den anderen Ländern, zu einer gemeinsamen Auffassung der Auswir- kungen dieses Urteils zu kommen und dann eine Ein- schätzung zur finanziellen Tragweite dieser Rechtspre- chung abzugeben, was die Nachzahlung angeht – und darum geht es jetzt ja insbesondere im ersten Schritt eines Reparatur-Gesetzentwurfes –, aber natürlich auch im Blick nach vorne, was die künftige Ausgestaltung von Besoldungen und daraus resultierende Haushaltsbelas- tungen angeht. (Senator Christian Gaebler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7545 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Vielen Dank! – Dann geht die erste Nachfrage an den Abgeordneten Wiedenhaupt.
Danke, Frau Präsidentin! – Herr Senator! Gedenkt der Senat auch diejenigen Beamten nachträglich verfassungs- gemäß zu besolden, die nicht persönlich Einspruch oder Klage gegen ihre verfassungswidrige Besoldung einge- legt haben? Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wie gesagt, zunächst einmal geht es da- rum, die gesamte Tragweite dieser Rechtsprechung zu erfassen, auch hinsichtlich Ihrer haushälterischen Aus- wirkungen. Ich gehe angesichts der Grundsätzlichkeit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung davon aus, dass die finanziellen Auswirkungen alleine auf den Bereich der Widerspruchsführer bezogen schon erheblich höher sein werden als das, was bisher aufgrund der Rechtspre- chung zur Besoldung möglicherweise zu erwarten war. Das ist der erste Punkt. Darüber müssen wir erst einmal ein Bild erlangen. Danach bleibt es dann selbstverständlich auch der politi- schen Einschätzung und der Handlungsfähigkeit des Haushalts insgesamt überlassen, eine Aussage dazu zu treffen, ob und inwieweit der Anspruchskreis freiwillig über die rechtlichen Verpflichtungen hinaus weiter ge- fasst werden soll. Das Bundesverfassungsgericht selbst geht erkennbar der Formulierung seines Urteils nach zu urteilen davon aus, dass die Rechtsverpflichtung sich auf diejenigen beschränkt, die sich in den vergangenen Jah- ren in irgendeiner Weise gegen die Verfassungsge- mäßheit ihrer Besoldung gewandt haben. Vielen Dank! – In meiner Ansicht hat sich für die zweite Nachfrage der Abgeordnete Wiedenhaupt gemeldet. Sie dürfen noch einmal. – Bitte schön!
Danke, Frau Präsidentin! – Herr Senator! Ja, rechtlich gesehen ist es vielleicht eine freiwillige Nachzahlung an diejenigen, die nicht selbst Einspruch oder Klage erhoben haben. Finden Sie aber nicht auch, dass das eine Frage der Fairness und der Achtung eines jeden einzelnen Be- amten im Lande ist, dass er, wenn man festgestellt hat, dass er verfassungswidrig bezahlt worden ist, dann auch die Nachzahlung erhält? Bitte schön, Herr Senator Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehr- ter Herr Abgeordneter! Ich bin mir sicher, dass wir uns viele Fragen der Fairness im Umgang mit dieser Recht- sprechung zu stellen haben. Ich bin mir sehr sicher, dass es einmal mehr zu sehr grundsätzlichen Debatten über den Umgang mit zwei Statusgruppen im öffentlichen Dienst führen wird. Wie fair insbesondere Tarifbeschäfti- ge manches, was jetzt seitens des Bundesverfassungsge- richts im Bereich der Beamtenbesoldung wieder neu ausgestaltet, neu ausgerichtet wurde, empfinden, wird eine erste große Fragestellung sein. Ich bin mir sicher, dass auch die Ausgestaltung der Verbeamtungspraxis zwischen den Ländern sehr intensiv diskutiert wird, mit Blick darauf, dass dieses Urteil bereits heute einen sehr viel umfangreicheren Kreis betrifft als es im Rückblick zu früheren Zeiten noch der Fall gewesen wäre. Ja, es betrifft auch die Frage, wie wir dann mit dem Umstand umgehen, dass nicht nur zwischen zwei Statusgruppen sehr unterschiedliche Maßstäbe aus unterschiedlichen Gründen angelegt werden, sondern dass auch innerhalb einer Statusgruppe die einen Widerspruch geführt haben und andere nicht. All diese Fragen werden in einem Gesetzgebungsverfah- ren sicherlich eine Rolle spielen, und natürlich wird auch in der öffentlichen Debatte die Fairness ganz genau beo- bachtet, mit der der Haushaltsgesetzgeber am Ende dar- über befindet, ob er die einzige haushaltspolitische Priori- tät im Bereich der Beamtenbesoldung setzt – wir spre- chen mutmaßlich von einer Belastung von mehreren Milliarden Euro. Angesichts dessen, was hier im Haus gerade an Belastungen diskutiert wird, die bereits mit dem eingeschlagenen Konsolidierungskurs verfolgt wer- den, dessen Ver-x-fachung eine umfassende Nachzah- lung, wie Sie Ihnen offenbar vorschwebt, bedeuten wür- de, wird auch hier eine Fairness- und Prioritätendebatte stattfinden müssen. Es steht mir nicht zu, hier vorzugrei- fen. Ich kann nur sagen, dass der Handlungsrahmen des Haushalts, wie Sie wissen sollten, eng begrenzt ist. Vielen Dank! – Das war die zweite Nachfrage. Damit ist die Runde nach der Stärke der Fraktionen beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit einem Gong- zeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7546 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt. Ich gehe davon aus, dass alle Fragestellerinnen und Fra- gesteller die Möglichkeit zur Anmeldung hatten, und beende die Anmeldung. Dann verlese ich Ihnen die Liste der Namen der ersten sechs Wortmeldungen: Das sind Herr Schenker, Herr Mirzaie, Herr Schulze, Frau Brychcy, Herr Ziller und Herr Ubbelohde. Die Liste der Wortmeldungen, die ich soeben verlesen habe, bleibt hier erhalten, auch wenn Ihre Mikrofone diese Anmeldung nicht mehr darstellen. Sie können sich also wieder zu Wort melden, wenn sich aus der Beant- wortung des Senats Nachfragen ergeben. Damit hat als Erster der Abgeordnete Schenker das Wort. – Bitte schön!
Ich habe, glaube ich, einen schnellen Finger. – Ich möch- te aber vor allem den Senat fragen: Die Bildungsverwal- tung hat die Berliner Schulen am 2. Dezember angewie- sen, das Fernbleiben vom Unterricht im Zuge des morgi- gen Schülerinnen- und Schülerstreiks gegen die Wieder- einführung der Wehrpflicht als unentschuldigtes Fehlen zu werten. Hält der Senat das für eine angemessene päda- gogische Reaktion auf die Sorgen der Schülerinnen und Schüler, davor zum Wehr- und letztlich Kriegsdienst gezwungen zu werden? Bitte schön, Herr Staatssekretär Liecke, Sie haben das Wort! Staatssekretär Falko Liecke (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Absolut ja! [Beifall bei der CDU und der AfD –
Sehr differenzierte Antwort!] Vielen Dank! – Die erste Nachfrage stellt der Abgeordne- te Schenker. – Bitte schön!
Ich glaube, diesen Kommentar kann man einmal mehr dahingehend werten, dass sich die CDU nicht um die Interessen der jungen Menschen in Berlin kümmert und diese Sorgen nicht ernst nimmt, aber okay! – Ich verstehe Sie gar nicht. Wenn, dann können Sie schon ein bisschen lauter sprechen. – Meine Nachfrage ist: Ermöglicht der Bildungsauftrag aus § 1 Berliner Schulgesetz zur Erziehung zu Demokratie und Frieden nicht auch, dass Schulen entsprechende Projekttage oder Ausflüge etwa zu einer Streikdemonstration durchführen können? Bitte schön, Herr Staatssekretär Liecke! Staatssekretär Falko Liecke (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Selbstver- ständlich ist es im Rahmen des Unterrichts möglich, solche Themen zu diskutieren, auch kritisch zu diskutie- ren. Das ist der Auftrag von Schule im Kontext der politi- schen Bildung, solche Themen auch zu behandeln. Dazu gehört aber explizit nicht das Fernbleiben vom Unterricht und die Teilnahme an irgendwelchen Demonstrationen, die im Rahmen dieses Unterrichts durchaus inhaltlich beurteilt, bewertet und diskutiert werden können. Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an den Abge- ordneten Bocian. – Bitte schön!
Danke, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat einmal, wie die Schulpflicht zu sehen ist: Kann die einfach durch die Linkspartei oder durch andere Leute ausgesetzt wer- den, die meinen, nicht zur Schule gehen zu müssen und etwas anderes vorhaben? Bitte schön, Herr Staatssekretär Liecke, Sie haben noch einmal das Wort! (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7547 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Staatssekretär Falko Liecke (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Selbstver- ständlich gilt das Schulgesetz und die Schulpflicht. Die kann nicht von Einzelpersonen, von wem auch immer, ausgehebelt werden, es sei denn, dass das Parlament eine Notwendigkeit zur Anpassung des Schulgesetzes sieht und dann eine mögliche Änderung hier in diesem Hause vornimmt. Vielen Dank! Die zweite Frage geht an den Abgeordneten Mirzaie. – Bitte schön!
Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat zur Schulwegsicherheit: Frau Senatorin, in der Albrechtstraße wurden im morgendlichen Schulwegzeit- fenster von Eltern und Initiativen über 900 Kinder ge- zählt. Ihre Verwaltung kam auf 25 und erklärt, entschei- dend sei nur, ob Kinder im Pulk laufen. Wie viele Kinder müssen Ihrer Meinung nach täglich eine Hauptstraße entlanglaufen, bevor Sie sie als hochfrequentierten Schulweg anerkennen und Tempo 30 anordnen bezie- hungsweise beibehalten? Bitte schön, Frau Senatorin Bonde, Sie haben das Wort! Senatorin Ute Bonde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abge- ordneter! Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, als wir uns die einzelnen Straßen, die von Tempo 30 auf Tempo 50 angehoben worden sind, ange- schaut haben. Der Tatbestand des hochfrequentierten Schulwegs ist ein neuer Tatbestand. Dazu gibt es weder Ausführungsvorschriften noch Rechtsprechung. Insofern haben wir bei allen Schulwegüberprüfungen einheitliche Standards angewandt und sind damit einer Gleichbehand- lung nachgekommen. Vielen Dank! – Der Abgeordnete hat die Gelegenheit, seine erste Nachfrage zu stellen. – Bitte schön!
Wie erklären Sie sich denn die große Diskrepanz zwi- schen den von der Senatsverwaltung für Mobilität, Ver- kehr, Klimaschutz und Umwelt erhobenen Zahlen und denen, die Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort erho- ben haben? Bitte schön, Frau Senatorin Bonde! Senatorin Ute Bonde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abge- ordneter! Das kann ich mir nicht erklären. Meine Verwal- tung hat sich nicht nur einmal diese Schulwege ange- schaut, sondern ist dort zweimal und mehrfach erschienen und hat sich die Schulwege angeschaut und hat natürlich anhand der Vor-Ort-Besuche festgestellt, dass es sich um sichere Schulwege handelt. Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt die Abgeord- nete Wojahn. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank für die Beantwortung, Frau Senatorin! Ihre Senatsverwaltung hat morgens und abends dort gezählt. Das waren die zwei Mal. Nun frage ich: In der Tat ist diese Diskrepanz sehr deut- lich. Wird die CDU an ihrem Wunsch nach Tempo 50 festhalten, obwohl die von Ihnen angegebenen Zahlen sich womöglich als falsch erweisen, und würden Sie noch eine weitere Zählung durchführen? Bitte schön, Frau Senatorin Bonde, Sie haben das Wort! Senatorin Ute Bonde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abge- ordnete! Wir nehmen natürlich entsprechende Elternzäh- lungen durchaus ernst. Wir werden mit den Eltern in Kontakt treten und natürlich eruieren, warum es zu Dis- krepanzen gekommen ist und wie die Eltern tatsächlich gezählt haben. Vielen Dank! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7548 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Tobias Schulze. – Bitte schön!
Danke schön, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Am Dienstag konnten wir im rbb eine längere Reportage über die unfassbaren Missstände bei der Ausbeutung von Lieferfahrerinnen und -fahrern sehen. Diese Reportage deckte dabei auch die Missstände bei privaten Bildungs- einrichtungen, sogenannten Franchisebildungseinrich- tungen, auf. Was tut der Senat dagegen, dass hier der Eindruck vermittelt wird, dass Berliner Hochschulen am Start sind, die Lieferfahrerinnen und -fahrer beziehungs- weise ausländische Studierende ausnehmen und mit ho- hen Schuldenbergen belegen? Bitte schön, Frau Senatorin Czyborra, Sie haben das Wort! Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schulze! Ja, die Tatsache, dass es zum Teil Franchisebetriebe von Hochschulen gibt, zum Teil Fern- studiengänge mit sehr hohen Zulassungszahlen und zu- mindest mal einer Qualität, die Fragen offenlässt, bewegt uns tatsächlich. Das kann man auch daran sehen, dass wir auf der letzten Konferenz der Wissenschaftsministerinnen und -minister dieses Thema besprochen haben und dar- über gesprochen haben, dass wir bundesweit einheitliche Kriterien brauchen, nach denen Hochschulen zugelassen werden. Zum Teil handelt es sich um Niederlassungen, die in anderen EU-Ländern ihren Hauptsitz haben. Dann haben wir als Berliner Wissenschaftsverwaltung auch gar keine Zuständigkeit. Wie gesagt, es sind zum Teil Fern- studiengänge. Das Thema der Ausbeutung dieser Studierenden ist auch der Kollegin Giffey als Wirtschaftssenatorin durchaus schon vorgetragen worden. Das ist uns bekannt. Wir haben unterschiedliche Herangehensweisen in den Bun- desländern, sodass es sich zum Teil auch so darstellt, dass diese privaten Hochschulen sich Bundesländer aussu- chen, in denen sie weniger kontrolliert sind, in denen zum Beispiel die Voraussetzungen für die Zulassung der Stu- dierenden, gerade bei Studierenden, die nicht über ein Äquivalent zum Abitur verfügen und damit nach deut- schen Regeln einen Hochschulzugang haben, wie er überwiegend üblich ist – – Also da gibt es auch sehr unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern, sehr unterschiedliche Zuständigkeiten. Deswegen werden wir das im Rahmen der Wissen- schaftsministerkonferenz im nächsten Jahr auch intensiv behandeln. Das haben wir so verabredet, um da zu ver- nünftigen Standards zu kommen, denn wir wollen dem natürlich entgegenwirken, dass Studierende ausgebeutet werden, dass sie keine ordentlichen Abschlüsse bekom- men, die dann zum Teil auch gar nicht in irgendeiner Weise als Qualifikation anerkannt sind, und dass sie für hohe Studiengebühren keinen vernünftigen Gegenwert eines vollwertigen Studiums angeboten bekommen. Das haben wir erkannt. Dem steuern wir entgegen, wo das Land Berlin als Auf- sicht über diese privaten Hochschulen zuständig ist, aber wie gesagt, bei vielen ist das nicht der Fall, weil das eben zum Teil Filialbetriebe von Hochschulniederlassungen im Ausland sind. Wir nehmen das wirklich ernst, die jungen Menschen davor zu schützen, in dieser Form Opfer zu werden. Wir haben diese Berichte auch zur Kenntnis genommen und gehen dem nach, soweit es unsere Zu- ständigkeit ist. Wie gesagt, mit den anderen Wissen- schaftsministerinnen und -ministern der Bundesländer haben wir das auf die Agenda gesetzt. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Der Abgeordnete Schulze stellt die erste Nachfrage.
Vielen Dank! – Wir hatten ja dazu bis Anfang des Jahres 2025 eine Regelung im Hochschulgesetz, und dann hat die Koalition diese Regelung im Hochschulgesetz gestri- chen, damals gegen unsere scharfe Kritik. Inwiefern sieht denn der Senat hier Änderungsbedarf beim Hochschulge- setz? Wir haben ja gerade eine Novelle in der Mache. Die Koalition könnte hier noch Änderungen vornehmen. Also inwiefern werden Sie mit der Koalition Dinge bespre- chen, damit diesem Treiben Einhalt geboten werden kann und das Gesetz hier nachgeschärft wird? Bitte schön, Frau Senatorin Czyborra, Sie haben das Wort! Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Vielen Dank! – Das war jetzt eine Frage, die sich im Wesentlichen an die Kolleginnen und Kollegen im Par- lament richtet, die eine Novelle im Parlament vorliegen haben. Nichtsdestotrotz, ich sagte, wir haben hier durch- aus einen Zielkonflikt. Auf der einen Seite gibt es kleine, smarte, private Hochschulen, die auch bestimmte Studi- engänge anbieten, die sich einer großen Nachfrage er- freuen, die da auch innovativ unterwegs sind und ein sehr gutes Studium anbieten. Wir haben einige wirklich re- nommierte Hochschulen in freier Trägerschaft, nicht staatliche Hochschulen in dieser Stadt. Wir haben hier eine sehr hohe Dichte, die zur Vielfalt des Angebots in (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7549 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 der Stadt beiträgt und eine gute Arbeit macht. Das muss man mal festhalten. Dann haben wir eben einige andere, die jetzt hier stark in der Debatte sind. Ich sagte es ja schon, hier geht es vor allem auch um ein bundeseinheitliches Vorgehen, weil es sich oft um Filialbetriebe oder Fernstudienangebote han- delt. Darüber reden wir, sodass wir dann auch gesetzliche Grundlagen über alle Bundesländer so schaffen, dass es nicht einen Unterbietungswettbewerb an Standards gibt, der dann wiederum ausgenutzt werden kann. Diese De- batte werden wir im nächsten Jahr führen, und dann wer- den wir sicherlich auch sehen, ob es einzelne Anpas- sungsbedarfe in den gesetzlichen Grundlagen der Bun- desländer, in den Hochschulgesetzen gibt, denn das ist ja nun mal die Gesetzgebung jedes einzelnen Bundeslandes. Wir haben kein Hochschulrahmengesetz des Bundes mehr. Das werden wir dann sicherlich entsprechend aus- werten. Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt der Kollege Wapler. – Bitte schön!
Sie haben jetzt viel gesagt, mit wem Sie überall debattie- ren wollen. Wie findet die Zusammenarbeit im Senat statt, auch gemeinsam mit der Arbeitsverwaltung und der Innenverwaltung? Also was für konkrete Maßnahmen sehen Sie, um tatsächlich jetzt tätig zu werden? Denn ich glaube, die Debatte nächstes Jahr ist für viele zu spät, weil diese Zustände tatsächlich bekämpft gehören. Also welche konkreten Maßnahmen stehen dem Land Berlin zur Verfügung? Vielen Dank! – Frau Senatorin Czyborra hat noch mal das Wort. – Bitte schön! Senatorin Dr. Ina Czyborra (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege): Ja, sehr gerne! – Sofern es sich um ein Unterlaufen gel- tender arbeitsrechtlicher Regelungen handelt, haben wir natürlich die entsprechenden Behörden. Wir haben den Zoll, der Schwarzarbeit bekämpft und so weiter. Also wenn wir tatsächlich aufenthaltsrechtliche oder arbeits- rechtliche Fragen haben, dann arbeiten wir natürlich zusammen. Ich hatte das ja schon erwähnt, dass das The- ma durchaus zwischen Franziska Giffey und mir auch schon besprochen worden ist, gerade nach einer Aus- landsreise, wo dieses Thema auf den Tisch kam, dass es hier tatsächlich auch aus den Ländern, deren Studierende zu uns kommen und dann hier kein vernünftiges Angebot bekommen, wahrgenommen wurde und dass wir da na- türlich gemeinsam vorgehen, sofern geltendes Recht unterlaufen wird. Vielen Dank! Die nächste Frage stellt die Abgeordnete Brychcy. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich möchte zur Olympi- abewerbung fragen: Nachdem Berlin im nationalen Aus- wahlverfahren des DFB für die Frauen-Fußball-EM 2029 gescheitert ist, möchte ich fragen, welche Rückschlüsse der Senat aus dieser Niederlage für die Olympischen Spiele zieht und wie Sie dem entgegentreten wollen, dass Berlin bereits an nationalen Hürden scheitert, bevor wir überhaupt im internationalen Wettbewerb um das größte Sportereignis der Welt stehen. Bitte schön, Herr Staatssekretär Hochgrebe, Sie haben das Wort! Staatssekretär Christian Hochgrebe (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abge- ordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! In der Tat gab es ja eine Entscheidung zugunsten der Bundesrepublik Deutschland als Austragungsort für die Frauen-EM. Das ist eine sehr erfreuliche Entscheidung. Das müssen wir erst mal hinnehmen, dass in Deutschland die Frauen-EM durchgeführt werden kann. Das Land Berlin hat sich von vornherein nicht darum beworben, Austragungsort sein zu wollen. Da gibt es ganz viele unterschiedliche Gründe. Das hat aber erst mal gar keinen Zusammenhang mit der Olympiabewerbung. Dazu hatte der Finanzsenator ein- gangs, wie ich finde, schon sehr ausführlich ausgeführt, wie sich das Land Berlin zur Olympiabewerbung positio- niert. Dem habe ich auch nichts hinzuzufügen. Vielen Dank! – Die Abgeordnete stellt ihre Nachfrage. – Bitte schön!
Ja, vielen Dank! – Der DFB hat bei der Streichung von Berlin explizit strategische Erwägungen wie die Wirt- schaftlichkeit angeführt. Deswegen frage ich auch noch mal nach den Nutzungs- und Betriebskosten zum Beispiel des Olympiastadions und wie Sie sich da auf ein finan- zierbares Konzept für Olympia vorbereiten, wenn das hier bei dieser kleinen Bewerbung schon gescheitert ist. (Senatorin Dr. Ina Czyborra) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7550 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Bitte schön, Herr Staatssekretär Hochgrebe, Sie haben das Wort! Staatssekretär Christian Hochgrebe (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich danke Ihnen sehr herzlich für die Nachfrage, hatte aber schon in der ersten Beantwortung versucht, Ihnen deut- lich zu machen, dass sich Berlin nicht als Austragungsort im weiteren Verlauf dieser Bewerbung um die Frauen- EM beworben hatte. Was die Durchführung von Olympi- schen Spielen betrifft, hatte auch das der Finanzsenator aus meiner Sicht schon sehr umfassend dargestellt, dass hier ein anderes Konzept verfolgt wird, ein Konzept der Nachhaltigkeit, ein Konzept der Nutzung etablierter Lie- genschaften, und auch dem habe ich nichts hinzuzufügen. Das wurde heute schon sehr ausführlich von Herrn Sena- tor Evers dargestellt. Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an die Abge- ordnete Schedlich. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Hochgrebe! Ich würde gerne noch mal nachfragen. Im Ausschuss für Sport wurde uns dargestellt, dass die Ablehnung einer Bewerbung für die Frauen-EM Berlins daher rührte, dass der Gerichtsstandort nicht passen würde. Da wollte ich Sie fragen, ob Ihnen bewusst ist, dass auch bei einer Olympiabewerbung der Gerichtsstandort nicht in Deutschland wäre. Bitte schön, Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort! Staatssekretär Christian Hochgrebe (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Die Umstände sind uns selbstverständlich vollumfänglich bekannt. [Lachen bei der LINKEN –
Das ist ja lustig!] Vielen Dank! Damit kommen wir auch noch zu der Frage des Abgeord- neten Ziller. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Wann teilt der Senat der Berliner Öffentlichkeit und dem Berliner Abgeordne- tenhaus endlich mit, ob er die Kettenverpachtung der Waldbühne an Private einmal mehr fortschreiben will oder doch deren Betrieb zukünftig regulär ausschreiben? Bitte schön, Herr Staatssekretär Hochgrebe, Sie haben das Wort. Staatssekretär Christian Hochgrebe (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich danke Ihnen für die Frage. In der Tat ist die Waldbühne immer wieder Gegenstand der Debatte auch hier im Ho- hen Haus. Wir befinden uns da in einem Prozess und in einem Austausch und werden Ihnen kurzfristig dem- nächst einen Vorschlag unterbreiten und uns öffentlich dazu äußern, wie es mit der Waldbühne weitergehen soll. Das ist in der Tat gegenwärtig im Prozess. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Bitte schön, Herr Ziller, Sie haben das Wort für die erste Nachfrage.
Sie hatten ursprünglich die Entscheidung für das erste Quartal 2025 angekündigt, und ich frage deswegen: Wa- rum dauert das so lange, und wann entscheiden Sie zu- gunsten oder zulasten der Konzertgängerinnen und Kon- zertgänger in Berlin, die alle warten, dass es da eine bes- sere Lösung gibt als das, was wir bisher haben? Bitte schön, Herr Staatssekretär Hochgrebe! Staatssekretär Christian Hochgrebe (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Vie- len Dank für die Nachfrage! Sie dürften möglicherweise wissen, dass der Vertrag noch bis zum Jahresende läuft. Insofern handelt es sich gegenwärtig natürlich auch um Vertragsverhandlungen mit Privaten, deren Stillschwei- gen zu wahren ist, und dem muss ich leider Rechnung tragen und mache das auch. Ansonsten verweise ich auf die Beantwortung Ihrer ersten Frage. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7551 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt der Abgeord- nete Wesener. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Staatssekretär! Zu Ihrer Information: Der Pachtvertrag läuft Ende nächsten Jahres aus. – Sie haben gerade gesagt, Sie verhandeln mit EVENTIM. Wie verträgt sich das denn mit der Position des Senats, dass er zumindest der Idee einer Ausschrei- bung und möglicherweise auch einer Übernahme durch eine landeseigene Gesellschaft nähertritt? In dem Zu- sammenhang würde mich natürlich auch interessieren, wie sich der Senat eigentlich positioniert zu der vielfa- chen Kritik der mittelständischen Berliner Veranstal- tungs- und Musikwirtschaft, dass wir es hier mit Mono- polstrukturen, mit Knebelverträgen et cetera von EVEN- TIM zu tun haben. Was ist der Plan, Herr Staatssekretär? Diese Antwort bekommen wir von Frau Staatsekretärin Becker. – Bitte schön! Staatssekretärin Franziska Becker (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Ich bitte um Ent- schuldigung! Das Thema Waldbühne ist ein Anliegen der Sportsenatorin beziehungsweise der Sportstaatssekretärin, und deswegen war das hier auch ein akustisches Missver- ständnis. Natürlich läuft der Vertrag zum Ende 2027 aus und nicht 2026. Deswegen sind wir hier auch in den Vor- bereitungen, so wie Sie es eben festgestellt haben. – – Bitte? Wir haben hierzu bereits im Hauptausschuss und im Sportausschuss gesprochen. Wir sind in Gesprächen. Wir prüfen insbesondere die ganze Sache, wie es sich jetzt weiter verhalten soll, und werden dann zu gegebener Zeit auch etwas dazu sagen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Die Fragestunde ist damit für heute been- det. Ich freue mich, heute nochmals eine Gruppe von der Polizeiakademie auf der Osttribüne als Gäste begrüßen zu können. Willkommen im Abgeordnetenhaus und viel Erfolg für ihre Ausbildung! Ich rufe auf lfd. Nr. 3: Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Berlin werbefrei“ (Werberegulierungsgesetz) Mitteilung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 24. November 2025 Drucksache 19/2770 zur Vorlage gemäß Art. 62 Abs. 3, 63 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/2618 hierzu: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Annahme einer Entschließung Drucksache 19/2618-1 Die nach dem Abstimmungsgesetz vorgesehene Anhö- rung der Vertrauenspersonen ist im Ausschuss für Stadt- entwicklung, Bauen und Wohnen erfolgt. Wir kommen nun zu der Beratung des Antrags im Plenum. Es beginnt die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Martin, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit dem von der Initiative für das Volksbegeh- ren „Berlin werbefrei“ vorgelegten Gesetzesentwurf und dem entsprechenden dazugehörigen Antrag von Linken und Grünen. Es ist eine gewisse Ironie der Geschichte, dass wir heute in der Geburtsstadt von Ernst Litfaß dar- über sprechen, dass Außenwerbung massiv eingeschränkt und bestimmte Formen, insbesondere digitale Werbean- lagen, grundsätzlich verboten werden sollen, anstatt dar- über zu sprechen, wie wir Außenwerbung stadtverträglich als Bestandteil unserer Stadt zusammendenken können. Wir beschweren uns über Meinungsblasen in sozialen Medien, dass es immer weniger Auseinandersetzungen gibt mit Meinungen und Themen außerhalb der eigenen Bubbles, und die Antwort soll nun sein, dass wir Orte, an denen das noch möglich ist, dass wir Möglichkeiten hier noch stärker einschränken sollen. Wir beklagen die Aus- wirkungen des Onlinehandels auf unsere Innenstädte und unsere Zentren, und nun sollen wir mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf die Möglichkeiten unserer regionalen Wirtschaft beschränken, auf sich aufmerksam zu machen. Hierzu muss man wissen, dass 80 Prozent der Außenme- dien von regionalen und lokalen Anbieterinnen und An- bietern genutzt werden, sie sind also ein zentrales Aus- hängeschild auch für diese Stadt. Wir beklagen die zu langsam fortschreitende Digitalisie- rung in der Verwaltung. Wir sehen Digitalisierungsstra- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7552 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 tegien bei allen Printmedien, und bei der Außenwerbung soll das der falsche Ansatz sein. Das ist offensichtlich jetzt hier der Weg, der gegangen werden soll. Im Rahmen der Anhörung haben wir uns natürlich auch mit den Sachargumenten auseinandergesetzt, die die Initiative angeführt hat als Grundlage für den entspre- chenden Gesetzentwurf, und wir haben festgestellt, dass all diese Sachargumente nicht stichhaltig sind. Als Erstes wird vor allen Dingen das Thema Stromver- brauch genannt. Hier erfolgt eine Konzentration nur auf das Thema Stromverbrauch, ohne sich die Gesamtbilanz anzuschauen, nämlich bei der Frage, wenn ich digitale Werbeanlagen mit analogen, alten Plakatwerbeanlagen vergleiche, muss ich natürlich auch entsprechend würdi- gen, dass der Druck von Plakaten erfolgt, dass die Logis- tik erfolgen muss, um diese Plakate auch anzubringen. Es wird das Thema Verkehrssicherheit angeführt. Auch hier hat die Initiative selbst im Rahmen der Anhörung deutlich gemacht, dass es keine belegbaren Studien und Statistiken gibt, die einen Zusammenhang zwischen Un- fallgefahr und entsprechenden Werbeanlagen darstellt. Dieses Argument zählt also nicht. – Wir haben auch über das Thema Lichtemission gesprochen. Hier geht es nicht um einen konkreten Einzelfall, den wir besprechen müs- sen, und natürlich auch schauen müssen, was wir entspre- chend verändern und verbessern müssen, sondern es geht um die grundsätzliche Frage: Beschließen wir aus einem einzigen Fall daraus eine gesetzliche Grundlage, die pau- schal bestimmte Werbeformen untersagt? Aus Sicht der CDU-Fraktion haben wir mit den beste- henden Instrumenten, mit dem Werbekonzept im Land Berlin auch entsprechende Grundlagen, um hier zu steu- ern, und wir sehen das auch weitestgehend in den Bezir- ken. Viele Beispiele, die von der Initiative eingebracht wurden, beispielsweise der Ku'damm, sind momentan auch Gegenstand eines Rechtsverfahrens, sodass deutlich wird, dass wir bereits heute entsprechend steuern können. – Für mich ist deutlich geworden, auch im Rahmen der Anhörung, dass diese Werbeanlagen auch für das Land Berlin eine besondere Bedeutung haben. Wir haben näm- lich mit diesen Werbeanlagen die Möglichkeit, direkt zu informieren. In Notfällen, in besonderen Akutsituationen, in Krisensituationen können wir mit diesen digitalen Werbeanlagen natürlich auch Informationen direkt an die Bevölkerung bringen. Wenn es diese digitalen Anlagen nicht mehr gibt, haben wir diese Möglichkeit nicht. Wir können schlecht rausfahren und Plakate ankleben. Die Werbeanlagen bringen dem Land Berlin auch Ein- nahmen. Das wird deutlich, wenn wir uns die entspre- chende Vorlage dazu angucken. Bis zu 300 Millionen Euro Einnahmeausfälle, 50 Millionen Euro direkt davon, weitere Millionen über fehlende Steuereinnahmen könn- ten die Konsequenz eines solchen weitgehenden Geset- zesentwurfes sein. Ich möchte auch noch einmal deutlich machen, dass im Rahmen der 2019 geschlossenen Werberechtsverträge bereits eine Reduzierung der Flächen erfolgt ist: bei digi- talen Werbeanlagen um 50 Prozent, bei analogen Werbe- anlagen um 40 Prozent. Hier möchte ich mit Erlaubnis der Präsidentin eine Ver- trauensperson aus dem Protokoll des Verkehrsausschus- ses der Hamburger Bürgerschaft zitieren. Ich zitiere wört- lich Herrn El-Ghazi, der im Rahmen des Verkehrsaus- schusses in Hamburg zur gleichen Initiative gesagt hat: „Wissen Sie, ich komme ja aus Berlin, bin heute in Berlin in den Zug gestiegen, schon der Weg da- hin, da habe ich schon viele Werbeanlagen gese- hen. Berlin ist ja zum Glück noch weniger ver- seucht durch Werbung als Hamburg, … .“ Mal unabhängig von der Wortwahl zeigt dies deutlich, dass es offensichtlich gar keine Grundlage gibt, hier in Berlin entsprechende Handlungen zu zeigen. Hamburg hat sich übrigens mit einer Koalition aus SPD und CDU gegen ein solches Begehren ausgesprochen. Auch die Bevölkerung in Hamburg hat sich gegen ein solches Begehren ausgesprochen und hat die entspre- chende Unterstützung nicht gegeben. Wenn selbst dort, das zeigt ja die Aussage von Herrn El-Ghazi, keine Not- wendigkeit für eine entsprechende gesetzliche Regulie- rung gesehen wird, dann doch schon gar nicht hier in Berlin. Insofern werden wir dieses Anliegen nicht unter- stützen. Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Schwarze das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! – Herr Martin, einmal mehr frage ich mich, in welcher Anhörung Sie waren. Viele Ihrer Punkte sind dort definitiv anders besprochen worden und auch anders belegt worden. Aber gut, zur Sache: „Außenwerbung trifft. Jeden.“ So lautete vor ein paar Jahren der Spruch einer Marketing- kampagne des Fachverbandes Außenwerbung. Besser müsste es aber heißen: Außenwerbung betrifft jeden – und jede natürlich –, denn die Außenwerbung beeinflusst heute mehr denn je die Wahrnehmung und Gestaltung des öffentlichen Raums. (Johannes Martin) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7553 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Werbung im öffentlichen Raum ist nicht nur eine gestal- terische oder ästhetische Frage. Sie berührt die Grund- satzfrage, wie wir unseren öffentlichen Raum verstehen. Ist er ein Ort für demokratische Teilhabe, für sozialen Austausch und für kulturelles Leben, oder wird er zum Ort permanenter Produktwerbung? – Wir Grüne sagen: Die zunehmende Kommerzialisierung unseres Stadtraums auch durch immer neue Werbeformate ist problematisch und braucht zeitgemäße Regeln. Der Gesetzesentwurf der Initiative „Berlin werbefrei“ bietet aus unserer Sicht gute Grundlagen und sinnvolle Vorschläge, um den Umgang mit Werbung neu aufzustel- len. Gefordert wird kein komplettes Verbot, sondern eine Eindämmung von Außenwerbung dort, wo sie zum Prob- lem wird. Ändern würde sich vor allem die Dichte und das Erschei- nungsbild der Außenwerbung. Da erleben wir seit einigen Jahren deutliche Veränderungen. Digitale Werbeflächen ersetzen längst die gedruckten Werbetafeln. Jetzt ist das nicht alles per se Teufelswerk, aber es führt zu vielfälti- gen Problemen, die längst keine Einzelfälle mehr sind. Die Wahrnehmung von bewegten Bildern ist eine andere, als wenn wir auf ein statisches Motiv gucken, oder platt gesagt: Wo sich etwas bewegt oder blinkt, da schauen wir hin. Das aber hat Folgen, und die dürfen wir nicht einfach ignorieren. Besonders eindrücklich wird das, wenn wir uns Werbung im Zusammenhang mit dem Thema Verkehrssicherheit ansehen. Nach einer Studie des Werbeunternehmens WallDecaux beträgt die Fixierungsdauer von Autofah- renden bei digitalen Werbeanlagen fast 2,5 Sekunden, was bei Tempo 50 rund 33 Meter gefahrene Strecke be- deutet – 33 Meter, in denen die Aufmerksamkeit nicht beim Straßenverkehr liegt, was das Unfallrisiko erhöht. Das Problem einfach zu ignorieren, ist fahrlässig. Hinzu kommen Fragen des Klima- und Umweltschutzes. Digitale Werbeanlagen verbrauchen eine Menge Energie. Eine beidseitige Werbeanlage mit circa 2 Quadratmetern Werbefläche verbraucht jährlich in etwa so viel wie zehn Einpersonenhaushalte. Hinzu kommt, dass digitale Wer- beanlagen ihre Umgebung stark aufhellen und eben zur Lichtverschmutzung beitragen, auch wenn der Kollege das gerade anders gesehen hat. Das ist ein Problem, nicht nur für viele tierische Bewohner unserer Stadt, sondern auch für immer mehr Menschen, die durch die permanen- te Beleuchtung zu Hause in ihren Wohnungen belästigt werden, etwa wenn von der gegenüberliegenden Straßen- seite die Werbebotschaften ins Schlafzimmer flackern. Dieser Wildwuchs an aufdringlicher Werbung muss be- endet werden. Wie nötig eine bessere Regulierung ist, zeigt auch das Beispiel von großflächigen Werbeplakaten an Gerüsten. Immer wieder kommt es zu Fällen, in denen einfach nur ein Gerüst aufgestellt wird, obwohl überhaupt keine Ar- beiten am Haus stattfinden. Einziges Ziel ist, die Fläche für Werbung zu vermieten. Meist sind dann große Fir- mennamen illegal im Straßenbild zu lesen, und Mieterin- nen und Mieter sitzen dafür monatelang im Dunkeln. Das ist mitunter finanziell so gut bezahlt, dass Strafzahlungen eingepreist und in Kauf genommen werden. Hier ist es überfällig, die Regeln endlich zu verschärfen, auch um die Mieterinnen und Mieter zu schützen. Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten Martin?
Bitte. Bitte schön!
Herr Schwarze, stimmen Sie mir zu, dass die aktuellen Regelungen in der Bauordnung zur Begrenzung dieser Baugerüstwerbung über das hinausgehen, was die Initia- tive in ihrem Gesetzentwurf fordert?
Ich stimme Ihnen dahingehend zu, dass Sie offensichtlich auch anerkennen, dass wir hier einen Regelungsbedarf haben und dass sich das Problem deutlich im Stadtbild äußert, dass Gerüste aufgestellt werden, um daran Plakate anzubringen, die nicht genehmigt werden können und auch nicht genehmigt wurden, die sich aber trotzdem im öffentlichen Raum Platz verschaffen und für illegale Werbung genutzt werden. Ich bin gespannt, welche Vor- schläge dazu aus Ihrer Fraktion kommen, um diesen Missstand zu beheben und auch den Ämtern in den Be- zirken ein schärferes Schwert an die Hand zu geben. Ich bin gespannt auf Ihre Initiative. Insgesamt zeigt sich, dass die Initiative wichtige Impulse setzt, die wir aufgreifen müssen. Als grüne Fraktion be- grüßen und teilen wir das Anliegen der Initiative „Berlin werbefrei“. Deswegen haben wir auch den Ihnen vorlie- genden Entschließungsantrag eingebracht. (Julian Schwarze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7554 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Ich möchte mich an dieser Stelle auch noch bei den En- gagierten von „Berlin werbefrei“ ganz ausdrücklich be- danken und ihnen viel Erfolg für die nächsten Schritte wünschen, die jetzt auf dem Weg zum Volksentscheid kommen. Es ist richtig und wichtig, dass wir für einen anderen Umgang mit Werbung in der Stadt und über Vorschläge zu ihrer Regulierung streiten, denn der öffent- liche Raum gehört uns allen und nicht nur denjenigen, die das Geld für großflächige Werbetafeln haben. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat nun der Kolle- ge Dr. Kollatz das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Klarstellung: Ich glaube, in Hamburg gibt es eine Koali- tion von SPD und Grünen. Eine zweite kurze Klarstel- lung: Aus den Redebeiträgen eben ist schon deutlich geworden, dass es wahrscheinlich viel weniger darum gehen sollte, Berlin werbefrei zu machen – dann ist das auch die falsche Überschrift –, als darum, dass man ver- sucht, bestimmte Regelungen klarer zu fassen und Voll- zugsdefizite aufzuheben. Dass Werbung mitunter in der Stadt zu viel Platz im öffentlichen Raum einnimmt, teilen wir von der SPD-Fraktion ausdrücklich. Dass es dadurch im privaten und öffentlichen Raum für Bürgerinnen und Bürger zu Belästigungen kommen kann, sehen wir ausdrücklich ebenfalls so, und auch, dass dagegen etwas getan werden muss, und zwar mehr als bisher. Aber bitte schön: Der Weg, zum Beispiel jetzt Ihres Antrags, fokussiert das auf den öffentlichen Raum. Ich werde deutlich machen, dass es in vielen Fällen, und auch gerade in besonders schwie- rigen Fällen, um den privaten Raum geht. Das Licht von Werbemaßnahmen kann belästigen. Das ist nicht die einzig denkbare Belästigung, die es im gesell- schaftlichen Leben der Stadt gibt, es gibt mehrere und andere Belästigungen. Am offensichtlichsten, und damit haben wir auch viel zu tun, sind die Belästigungen durch Lärm. Welches Schutzkonzept für die Bevölkerung hat sich dagegen bewährt? – Lärm aller Art, insbesondere Partylärm, ist ab 22 Uhr zu unterlassen beziehungsweise auf Zimmerlautstärke zu dimmen. Bürgerinnen und Bür- ger können Missstände wirkungsvoll bekämpfen, weil es klare Rechtsgrundlagen gibt. Im alltäglichen Leben in Berlin wird deswegen nicht selten die Polizei eingeschal- tet, die zu laute Partys abmahnt und bei Nichtbefolgung beendet. Konzepte der Initiative unter der Überschrift „Berlin werbefrei“ würden dann für den Lärm bedeuten: Berlin partyfrei. Berlin ist aber auch, und das gehört zum Anerkennen der Realität und dessen, was wir in der Ge- sellschaft sein wollen, ja auch dazu, zum Beispiel durch seine Partys lebendig, und Berlin kann und wird auch durch seine Werbungen lebendig sein und bleiben; wer- befrei ist der falsche Ansatz. Werbung ist auch nicht an allem schuld. Die Verspre- chungen von „Berlin werbefrei“ führen auch in die Irre. Die Lichtemissionen ins All, auch als Lichtverschmut- zung bezeichnet, stammen gar nicht im Wesentlichen von der Werbung, also können sie im Wesentlichen auch nicht durch werbefrei beendet werden. Wenige Tage vor der Anhörung der Initiative im Ausschuss berichtete der rbb ausführlich darüber, dass Berlin eine dunkle Stadt sei und sogar die dunkelste Metropole. Sie alle haben sich auch schon damit beschäftigt, dass mehr Helligkeit in Räumen, auch im öffentlichen Raum, gefordert wird, und manchmal aus guten Gründen. Das wird vergessen, wenn man sagt, es geht hier um Werbung, weil wir Werbung nicht leiden können. Emissionen ins All werden im We- sentlichen bestimmt durch Großverbraucher wie Flughä- fen ohne Nachtflugverbot – einer der Gründe, warum es in Berlin eines gibt –, Autobahnbeleuchtung und Groß- strahler an Fabriken, die rund um die Uhr arbeiten. Da ist Berlin gut, andere Städte können sich davon eine Scheibe abschneiden. Es ist also nicht so, dass wir in Berlin in einem Problemland leben, sondern in einem Bundesland, das da eigentlich schon relativ weit ist. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten Schwarze?
Gern! Bitte schön!
Vielen Dank! – Sie haben gerade noch mal das Thema Licht, letztendlich Beleuchtung und Dunkelheit im öf- fentlichen Raum angesprochen und dass Berlin eine ver- gleichsweise dunkle Stadt sei. Jetzt ist ein Viertel des Stadtgebiets Gewässer oder Wald. Das müssten wir dann davon noch abziehen. Nichtsdestotrotz wollte ich Sie fragen, ob es nicht vielleicht gerade an den Ecken, wo zu wenig Beleuchtung ist, eine Lampe tun würde, statt einer Werbetafel.
Ja, natürlich. Darüber brauchen wir uns nicht zu streiten. Nur klar ist, dass wir uns aus guten Gründen, wenn Sie sich dadurch gestört fühlen, dass eine Straßenlampe an ist und Sie dahinter ein Fenster haben, als Gesellschaft dafür (Julian Schwarze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7555 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 entscheiden, dass die Beleuchtung zu akzeptieren ist, trotzdem kann diese Beleuchtung dann gedimmt und die private Belästigung vermieden werden. Es wird also ein Teil von dem, was Licht macht, für ein generelles Prob- lem als Lösung angeboten. Das kann nicht funktionieren. Das gilt auch für das Thema Verkehr, das Sie, lieber Herr Schwarze, angesprochen haben. Es gibt wirklich null Untersuchungen dafür, dass das tatsächlich zu mehr Ver- kehrsverletzten führt oder sonst irgendwie so etwas. Dass es Aufmerksamkeitsspannen gibt, ist richtig, aber natür- lich erwarten wir auch von Autofahrern, dass sie sich nicht ablenken lassen. Das erwarten wir in ganz vielen anderen Zusammenhängen. Und das Hauptablenkungs- thema kommt nicht von der Werbung, sondern vom Smartphone. Das ließe sich alles fortsetzen, aber jetzt nutze ich noch die wenige verbleibende Zeit, um darauf aufmerksam zu machen, dass es natürlich eine Reihe von Punkten gibt, wo die Initiative berechtigt auf Mängel aufmerksam macht. Und die gilt es abzustellen. Erstens: Es ergibt tatsächlich Sinn, eine bessere gesetzliche Absicherung des Vorgehens gegen Lichtbelästigung in Gesetzen vor- zunehmen. Dafür könnte sich die Bauordnung oder ein anderes Ausführungsgesetz in Berlin anbieten. Detaillier- tere Regelungen gehören dann in Rechtsverordnungen, dazu müssen die Ermächtigungen dann in die Gesetze rein. Das möchten wir gern tun. Zweitens: Großanzeigen an Baustellen gilt es massiv einzuschränken und die Ver- sperrung von Licht bei den Fenstern von Bewohnern oder regelmäßig genutzten Aufenthaltsräumen zu verhindern. Drittens: In Misch- und Wohngebieten, soweit erforder- lich, aber auch am Rand von Gewerbegebieten soll, ähn- lich wie beim Lärm, nach Uhrzeiten Dimmen und Ab- schalten vorgegeben sein. Auch da gibt es analoge Rege- lungen zu dem Thema Zimmerlautstärke. In Sichtachsen sollten keine großen Bildschirme mehr genehmigt wer- den, irritierende Werbung sollte auch an Uhrzeiten ge- bunden und dann entweder gedimmt oder abgeschaltet werden. Ich sage hiermit für die SPD-Fraktion zu, dass wir diese genannten und auch von der Initiative beschriebenen Missstände anpacken und, die Zustimmung hier im Haus vorausgesetzt, zeitnah vor der nächsten Abgeordneten- hauswahl umsetzen werden. Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss!
Lassen Sie uns das Vernünftige gemeinsam umsetzen. In diesem Sinne bedanke ich mich für die Initiative und auch für deren Arbeit. – Danke! Vielen Dank! – Und für die Fraktion Die Linke hat der Abgeordnete Dr. Efler das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Ich rede ja wirklich immer sehr gern über Volksbegehren. Das macht mir wirklich großen Spaß, denn meistens bringen sie ja auch die politische Meinungsbildung voran und richten das Scheinwerferlicht auf Themen, die sonst ein wenig unter dem Radar laufen. Ich finde, das ist auch bei diesem Thema genau der Fall. Deswegen will ich als erstes der Initiative „Berlin werbefrei“ auch im Namen der Fraktion ausdrücklich für das Engagement, aber vor allem für die guten Denkanstöße und Vorschläge danken. Ein ganz wichtiger Mehrwert dieses Volksbegehrens ist es, für die Auswüchse kommerzieller Werbung im öffent- lichen Raum sensibilisiert zu haben, oder anders ausge- drückt: Das ist eine Stadtbilddebatte, die wir wirklich führen müssen, und nicht diese diskriminierende und stigmatisierende, wie sie der Bundeskanzler losgetreten hat. Vielen Mitgliedern des Ausschusses ist bei der An- hörung noch das Beispiel aus Spandau möglicherweise in Erinnerung geblieben. Dort wurde ein Parkturm gebaut, der so aggressiv mit digitaler Werbung versehen wurde, dass in das Nachbarwohnhaus hineingestrahlt und massiv das Wohlbefinden und sogar der Schlaf einer alten Dame beeinträchtigt wurde. Das wurde dann von der Koalition als ein bedauernswerter Einzelfall abgetan. Aber viele andere Beispiele der Initiative haben gezeigt, dass wir an vielen Stellen der Stadt, vielleicht nicht überall, aber gerade in der Mitte, mit nicht stadtverträglicher Werbung ein Problem haben. Wir haben das Verdecken und Ver- stellen von Sichtachsen, Mieterinnen und Mieter müssen teilweise monatelang hinter Werbebannern an Baugerüs- ten leben – wir haben dazu schon etwas gehört –, und wir können nichts dagegen tun. Herr Martin! Das sind keine Einzelfälle. Digitale Werbung hat massiv zugenommen und schränkt, zumindest nach Meinung vieler Bürgerin- nen und Bürger, die Aufenthaltsqualität ein. Darauf hat die Initiative jetzt mit einem Gesetzentwurf reagiert, der, das wurde auch schon gesagt, keineswegs ein komplettes Werbeverbot festlegt. Insofern ist der Name der Initiative vielleicht tatsächlich ein wenig irre- führend. Zum Beispiel werden auch die berühmten Lit- faßsäulen, die auch schon Herr Martin angesprochen hat, weiterhin ermöglicht sowie Werbung an Geschäften, Plakatwerbungen in U-Bahnhöfen oder auch digitale (Dr. Matthias Kollatz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7556 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Werbung bei Sport- und Kulturveranstaltungen. All das wird nicht verboten. Sicherlich lässt sich über die eine oder andere Regelung streiten, das finde ich schon, aber für uns und unsere Fraktion ist wirklich klar: Es braucht eine bessere gesetz- liche Grundlage für die Regulierung und auch Beschrän- kung von Werbung im öffentlichen Raum. Das ist genau der Dissens zur Koalition, zumindest zu einem Teil der Koalition. So ganz klar war das hier ja nicht. Zwischen CDU und SPD ging die Meinung gerade doch etwas durcheinander. Wir sind der Meinung, es braucht eine rechtliche Regelung. Wir haben bisher eine sehr allge- meine Regelung in der Bauordnung und ein unverbindli- ches Werbekonzept. Ich weiß nicht, wie wir auf dieser Grundlage ernsthaft zum Beispiel das Problem der aus- ufernden Baugerüstwerbung in den Griff bekommen wollen. Das geht schlicht und ergreifend nicht, und wer sich dem verweigert, will einfach, dass es immer so wei- tergeht und Mieterinnen und Mieter weiter belastet wer- den. Deshalb unser gemeinsam mit der Grünenfraktion vorge- legter Entschließungsantrag, mit dem wir sehr deutlich machen, dass wir die Ziele der Initiative teilen und ein Werberegulierungsgesetz wollen. Die Koalition muss sich jetzt einfach mal entscheiden: Wollen Sie einfach hier auf Blockade schalten, wie Herr Martin? Oder wol- len Sie, wie Herr Kollatz, da möglicherweise entgegen- kommen? Ich weiß nicht, was Sie wollen. Ich hoffe, Sie wissen es irgendwie selbst. Jedenfalls, wenn Sie nicht wissen, was Sie wollen, dann weiß ich, was passiert. Dann gibt es ein Volksbegehren. Das werden wir massiv unterstützen. Und wenn es Erfolg hat, gibt es einen Volksentscheid. Dann haben Sie ein Werberegulierungs- gesetz, das Sie ganz sicher nicht haben wollen, mit sehr weitgehenden Vorschriften und Beschränkungen. Da sollten Sie lieber auf die Initiative zugehen. Die ist jetzt bereit, von ihren Vorschlägen durchaus Abstriche vorzu- nehmen und auf einen Kompromissgesetzentwurf zu orientieren, der dann wirklich auch im Sinne der Stadt ist. Abschließend noch einen Punkt im Umgang mit dem Volksbegehren, auf den ich hinweisen will, der uns ext- rem sauer aufgestoßen ist: In der amtlichen Kostenschät- zung wurden neben den Auswirkungen auf den Landes- haushalt auch die prognostizierten Einnahmeverluste der Werbewirtschaft berücksichtigt. Diese wurden scheinbar ungeprüft vom Fachverband Außenwerbung übernom- men. Wir halten dieses Vorgehen für rechtswidrig, und ich bin froh, dass die Initiative das verfassungsgerichtlich prüfen lassen will. Wir reden hier über eine amtliche Kostenschätzung. In die amtliche Kostenschätzung – die wird ja auf die Unterschriftenliste gedruckt – sollen aus- schließlich die direkten Auswirkungen auf den Landes- haushalt aufgenommen werden. Dazu gibt es Rechtspre- chungen, und so wurde es in der Vergangenheit auch immer gehandhabt. Natürlich kann und muss man über die wirtschaftlichen Effekte von Werbeverboten reden dürfen, gar keine Frage. Aber es gehört eben nicht auf die Unterschriftenliste gedruckt. Das ist wirklich nicht mit dem Neutralitätsprinzip des Staats zu vereinbaren. Des- wegen glaube ich sehr, dass Sie, wenn das so kommt, vor dem Verfassungsgericht eine Niederlage erleiden werden. Also noch einmal der Appell an die Koalition: Gehen Sie noch einmal auf die Initiative zu, auch wenn es wahr- scheinlich im Rahmen der Frist nicht mehr möglich ist! Versuchen Sie, hier eine vernünftige Regelung zu finden! Ansonsten wird es ein Volksbegehren und einen Volks- entscheid geben. Das ist auch schön, aber so weit muss es ja nicht kommen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat nun der Abge- ordnete Schermesser das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Her- ren! Dieser Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke unterstützt das Volksbegehren „Berlin werbefrei“ vollumfänglich. Nie- mand hier im Haus bestreitet, dass es bei der Werbung im öffentlichen Raum Probleme geben kann: Übermaß, Wildwuchs, schlechte Platzierung, fehlende Rücksicht auf Anwohner. Ja, darüber müssen wir reden. Aber dieses Volksbegehren geht nicht den Weg kluger Regulierung, sondern den Weg des pauschalen Verbots. Verbote lösen jedoch keine Probleme. Sie verlagern sie, verteuern sie und zerstören wirtschaftliche Grundlagen. Berlin lebt von seiner Rolle als Metropole, als Wirt- schafts- und Kulturstandort. Außenwerbung ist nicht nur Reklame, sie ist Motor für Arbeitsplätze und Steuerein- nahmen, sie ist wirtschaftliche Kommunikation, sie schafft Sichtbarkeit für Unternehmen, für Kultur, für Veranstaltungen, für Handel und Dienstleistung. Wer diese Sichtbarkeit pauschal unterbindet, greift unmittelbar in die Berufsfreiheit, die Eigentumsrechte und in die Kommunikationsfreiheit ein. Allein durch Außenwerbung werden in Berlin Hunderte Millionen Euro erwirtschaftet. Davon profitieren nicht nur die großen Unternehmen, sondern auch Zulieferer, Druckereien, Agenturen, Handwerker und nicht zuletzt die Stadt selbst über Steuereinnahmen und Gebühren. Allein bei der BVG sprechen wir über jährliche Verluste in Millionenhöhe, die durch Werbung erwirtschaftet werden. Wer soll diese Lücke schließen? Bürger mit höheren Ticketeinnahmen oder der Steuerzahler mit (Dr. Michael Efler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7557 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 zusätzlichen Subventionen? Das ist weder fair noch seriös finanzierbar. Die Öffentlichkeit wird über diese Kosten getäuscht und muss es am Ende teuer bezahlen. Werbung ist nicht nur Kommerz, sie ist auch Information und Teil unseres Stadtbilds, wie übrigens auch ein Teil jeder anderen west- lichen Metropole. Berlin war immer und ist eine bunte, lebendige Metropole. Werbung gehört seit über 100 Jahren dazu. Ohne Werbung verkommt die Stadt zu einer grauen, gesichtslosen Betonwüste. Noch gravierender sind die Auswirkungen auf Sport und Kultur. Ohne Trikot- und Bandenwerbung, ohne Sponso- ren, ohne Plakatkampagnen für Konzerte oder Theater- aufführungen ist vieles schlicht nicht mehr finanzierbar. Wollen Sie wirklich, dass in Berlin weder Bundes- ligaspiele noch Marathonläufe noch große Konzerte statt- finden können, weil das Sponsoring erheblich einge- schränkt wird? Nicht nur der Profisport ist betroffen, sondern vor allem die vielen Amateurvereine, die auf jeden Sponsor angewiesen sind, um Trikots für Kinder oder Trainingsmaterial zu finanzieren. Glauben Sie wirklich, mit einem Verbot schaffen Sie ein schöneres Stadtbild? – Das Gegenteil wird eintreten. Wenn legale Werbeflächen wegfallen, steigt die Wildpla- katierung. Dann kleben Plakate an Ampeln, Stromkästen und Hauswänden ohne Rücksicht auf Ordnung oder Ge- staltung und verschandeln die Stadt. Kommen wir zu Ihren Umwelt- und Sicherheitsargumen- ten. Dazu brauchen wir Fakten, keine Übertreibungen. Ja, Energieverbrauch, Lichtverschmutzung und Verkehrssi- cherheit sind wichtige Themen. Aber Politik braucht belastbare Zahlen, keine Dramatisierung. Bis heute gibt es keine umfassende Berliner Energiegesamtbilanz zur Außenwerbung, keine belastbare Unfallstatistik speziell zu Digitalwerbung, keine seriösen Einsparrechnungen für Berlin. Gesetzgebung kann man nicht auf der Basis von Bauchgefühl machen. Natürlich braucht es klare Regeln, damit Werbung nicht störend oder belästigend wirkt. Aber die Bauordnung, bestehende Werbeverträge und das Werbekonzept Berlins reichen völlig aus. Wir brauchen keine ideologisch moti- vierte Überregulierung, die unsere Wirtschaft schädigt, unsere Stadt ärmer macht und die Bürger bevormundet. Daher unterstützen wir dieses Vorhaben nicht und sagen Ja zu Freiheit, zu Verantwortung und zu maßvoller Regu- lierung. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der fraktionslose Abgeordnete Dr. King einen Redebeitrag angemeldet. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie ha- ben das Wort!
Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Berlin werbefrei, Berlin, ohne beziehungsweise mit wesentlich weniger kommerzieller Werbung, das steht heute zur Debatte. Ich habe mich neulich mit einem Werbetechnikunternehmer in Spandau darüber unterhalten. Er hat einen kleinen Handwerksbe- trieb mit 15 Angestellten. Er bildet aus in Medientechno- logie, in Druck, in Mediengestaltung, Schilder- und Leuchtreklamenherstellung und Bürokommunikation, wenn er denn Azubis findet, was seit Jahren ziemlich schwierig ist. Betriebe wie dieser haben es auch jetzt schon nicht leicht: Wirtschaftsflaute, Nachwuchsproble- me, bald vielleicht noch eine Ausbildungsumlage, der Beitrag an die Handwerkskammer. Das sind hohe Belas- tungen. Und wenn jetzt noch „Berlin werbefrei“ umge- setzt würde, so wurde mir gesagt, wäre das für solche Unternehmen, für solche Betriebe unter Umständen exis- tenzbedrohend. Die Umsetzung des Volksbegehrens würde Arbeitsplätze gefährden, aber nicht nur in den unmittelbar betroffenen Bereichen, also im Handwerk und auch in den kreativen Unternehmen – da natürlich ganz besonders, das ist klar –, sondern natürlich auch bei den Geschäftspartnern im Messebau, in der Veranstaltungstechnik, im Catering, in der Gastronomie, in der Mietdienstleistung, der Hotel- lerie, dem Fahrgewerbe und so weiter und so fort. Das sind alles Branchen, die sich nach Corona mühsam und leider auch mit wirklich spürbaren Substanzverlusten erholt haben. Deshalb passt ein solches Unterfangen wirklich nicht in diese Zeit, in der wir in Deutschland eine Strukturkrise erleben, die ans Eingemachte geht und die immer mehr mittelständische Unternehmen auch in Berlin gefährdet. In der Anhörung zum Volksbegehren entstand zumindest bei mir – vielleicht haben es andere anders gesehen – nicht der Eindruck, dass sich die Initia- toren mit den Hauptbetroffenen ihrer Initiative, mit de- nen, die den wirtschaftlichen Schaden davon haben, wirk- lich auseinandergesetzt haben. Das, finde ich, ist ein Problem. Leider hat es hier in der Debatte bisher auch kaum eine Rolle gespielt. Es ist ja auch gar nicht so, als gäbe es hier keine Regeln. Im Gegenteil, wir leben ja schließlich in Deutschland. Sicher gibt es Vollzugsdefizite, und es besteht auch Be- darf an Nachschärfungen. Dazu ist ja einiges gesagt wor- den. Aber die Bauordnung schränkt Werbemöglichkeiten selbst an den Orten der Leistungserbringung schon jetzt sehr stark ein, durch Untere Denkmalschutzbehörden, durch den Bestandsschutz, durch Vorgaben in der (Frank Scheermesser) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7558 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Umgebungsbebauung und Ähnliches. Fast jede gewerbli- che Außenmaßnahme muss bereits jetzt über Bauanträge zur Genehmigung vorgebracht werden. Es sollte eigent- lich eher das Ziel sein, Werbung am Ort der Leistungser- bringung einfacher zu gestalten und nicht noch kompli- zierter zu machen. Statt kommerzieller Werbung wünschen sich manche – das haben wir im Ausschuss gehört – sinnvolle Hinwei- se an die Bevölkerung im Stadtbild oder Werbung für gemeinnützige NGOs aus ihrem politischen Umfeld. Ich finde, es gibt eigentlich schon genug und sowieso auch immer mehr politische Propaganda im Stadtbild, zurzeit leider vor allem von der Bundeswehr. Da liegt für mich im Moment eher das Problem im Stadtbild. Die ganz und gar nicht kommerzielle Werbung der Bundeswehr domi- niert mittlerweile an BVG-Haltestellen, an Bussen, an Trams, in der U-Bahn. Davon fühle ich mich zum Bei- spiel belästigt, viele andere auch. Eine Volksinitiative „Berlin Bundeswehr-werbefrei“ würde ich unterstützen. Diese hier leider nicht. Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Entschließungsantrag ist eine sofortige Abstim- mung vorgesehen. Wer den Antrag der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Druck- sache 19/2618-1 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sehe ich bei der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle weiteren Fraktionen sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Ich frage, ob es noch Enthaltungen gibt. – Die sehe ich nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt. Dann darf ich abschließend festhal- ten, dass das in der Verfassung von Berlin und im Ab- stimmungsgesetz vorgesehene Verfahren zur Behandlung des Antrags auf Einleitung des Volksbegehrens „Berlin werbefrei“ ordnungsgemäß durchgeführt wurde und frist- gerecht zum Abschluss gekommen ist. Wir kommen zu lfd. Nr. 4: Prioritäten gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Ich rufe auf lfd. Nr. 4.1: Priorität der Fraktion der CDU Tagesordnungspunkt 18 A Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 27. November 2025 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 3. Dezember 2025 Drucksache 19/2796 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2657 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Arti- kel 1 bis 7 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Bera- tung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. In der Beratung be- ginnt damit die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Simon, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Einen guten Start in der Schule haben, Erfolgser- lebnisse in der Schule haben, dem Unterricht gut folgen können – das wollen wir, das wollen CDU und SPD für alle Kinder in Berlin. Was können wir tun? – Diejenigen von uns, die Eltern sind, können ihrem Nachwuchs viel vorlesen, sie können sich mit ihrem Nachwuchs viel unterhalten, sie können sich darum kümmern, dass Bild- schirmzeiten vermieden oder minimiert werden. Wir rufen allen Eltern in dieser Stadt zu: Tun Sie das! Spre- chen Sie viel mit Ihren Kindern, lesen Sie viel vor, ver- meiden oder zumindest minimieren Sie Bildschirmzeiten! Wir haben aber heute als Gesetzgeber auch eine Mög- lichkeit, deutlich mehr zu tun. Wir haben die Möglich- keit, das fortzusetzen, was SPD und CDU in der Wahlpe- riode von 2011 bis 2016 eingeleitet haben. Wir kümmern uns um alle Kinder, auch um diejenigen, die Sprachför- derbedarf haben und keinen Kindergarten besuchen, denn alle Kinder sind uns wichtig. Wir setzen als Gesetzgeber das um, was wir als Koalition vereinbart haben: das Kita- Chancenjahr. Was bedeutet das? – Das bedeutet erstens 35 statt 25 Stunden wöchentliche Förderung, zweitens Öffnung aller Kindergärten für alle Kinder, auch für die Kinder mit Sprachförderbedarf, drittens einen Personalzuschlag, also mehr Fachkräfte für die Kindergärten, die mit Fami- lien, deren Kinder im Rahmen des Kita-Chancenjahrs gefördert werden, einen Vertrag schließen – diese Kinder werden also davon profitieren, dass die Erzieherinnen (Dr. Alexander King) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7559 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 und Erzieher mehr Sprachanlässe nutzen können –, und viertens klare Konsequenzen für Familien, deren Kinder im Rahmen des Kita-Chancenjahrs gefördert werden und die ihre Kinder unentschuldigt nicht in den Kindergarten bringen. Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten Schaal?
Jawohl! Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Simon! Was beinhaltet der Gesetz- entwurf denn außer dem Kita-Chancenjahr noch?
Sehr geehrter Herr Kollege Schaal! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf beinhaltet sehr vieles, und doch – Frau Burkert-Eulitz –, er beinhaltet auch das Kita-Chancenjahr. So ist es. Er beinhaltet au- ßerdem, dass mehr Erzieherinnen und Erzieher in den Kindergärten der Stadt für unsere Kleinsten eingesetzt werden können. Damit kann eine bessere Sprachförde- rung in den Kindergärten stattfinden. Würden wir dieses Gesetz nicht beschließen, würden in den nächsten Mona- ten – nicht in den nächsten Jahren, in den nächsten Mona- ten – etwa 2 400 Vollzeitstellen nicht mehr finanziert werden und folglich wegfallen. Wir wollen die Kompe- tenz, wir wollen das Engagement der Fachkräfte für unse- re Kinder. Wir wollen mehr Personal für die unter Drei- jährigen. In so kurzer Zeit werden wir das umsetzen, in zwei Schritten, zum 1. Januar und zum 1. August 2026. Das ist einmalig für unsere Stadt. Finanzielle Mittel in dreistelliger Millionenhöhe für eine bessere Bildung in den Kindergärten, für eine bessere Sprachbildung unserer Kinder in den Kindergärten, das ist einmalig für unsere Stadt. Beides ist einmalig, beides ist ganz großes Kino. Zusätzlich gibt es viele weitere Änderungen, die gut und richtig sind. Deshalb ist das eine wirklich große Reform. Wir werden einen automatischen Versand von Gutschei- nen für Kindergartenplätze und für Plätze in Kindertages- pflegestellen bekommen, das heißt weniger Anträge für die Berliner Familien, das heißt weniger Antragsbearbei- tung in den Jugendämtern unserer Stadt. Wir werden eine Widerspruchslösung für ärztliche Untersuchungen be- kommen, das heißt weniger Formulare für die Berliner Familien, weniger Formulare für die Kindergärten und die Kindertagespflegestellen, mehr Gesundheitsvorsorge für unsere Kleinsten. Ganz großes Kino ist diese Reform auch, da es eben extreme finanzielle Herausforderungen für die Finanzie- rung der Aufgaben des Landes Berlin gibt. Wir kennen alle die Situation, wir sind ja mitten in den Haushaltsbe- ratungen. Ich danke unserer Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch für ihr leidenschaftliches Eintreten für diese große Reform. Ich danke unserem Finanzsenator Stefan Evers für die Ermöglichung dieser großen Reform. Ich danke allen Senatoren der CDU und der SPD, unserer gesamten Landesregierung für die richtige Schwerpunkt- setzung auf die Themen Bildung, Jugend und Familie und innere Sicherheit. Ich danke der SPD-Fraktion, insbeson- dere dem Kollegen Freier-Winterwerb für die Begleitung, ja, für die Ermöglichung dieser großen Reform. Ich danke den Erzieherinnen und Erziehern in unserer Stadt, den Kindertagespflegemüttern und -vätern für ihre tolle Ar- beit, für ihren großen Einsatz für die Kinder. Ohne ihren Einsatz wäre unser großes Ziel nicht erreichbar, das muss man auch ganz deutlich sagen; unser großes Ziel, dass die Kinder besser vorbereitet in die Schule kommen. – Herz- lichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Burkert-Eulitz das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen weite Teile der Gesetzesnovellierung. Mit der Personalschlüsselverbesserung für die Allerkleinsten sind wir sehr einverstanden. Wir können die geringen Geburtenzahlen nutzen, damit wir uns dem Bundesdurch- schnitt weiter annähern. Das ist gut und richtig, um die Beschäftigten im System zu halten, sie zu entlasten und hoffentlich die Qualität unserer Kitas zu verbessern. Der Druck der Beschäftigten – deren Streiks wegen perma- nenter Überlastung liegen ja nicht allzu lange zurück –, der Druck der Träger und Eltern hat die Senatorin am Ende zum Einlenken gebracht. Für uns als Grüne ist klar: Wir wollen ein gerechtes, zeitgemäßes und qualitativ hochwertiges System frühkindlicher Bildung in Berlin, gute Orte für unsere Kleinsten, an denen auf sie einge- gangen wird. Gut sind die vereinfachte Zustellung des Willkommensgutscheins und die Zuschlagtatbestände bei Kindern mit besonderen Bedarfen und in Kitas, die mit großen Herausforderungen konfrontiert sind. Diesen (Roman Simon) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7560 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Gesetzesänderungen im Gesamtpaket werden wir heute zustimmen. Trotzdem weiß ich aus vielen Gesprächen mit Fachkräf- ten, dass vor allem die Beschäftigten dem Frieden nicht trauen und anzweifeln, dass von den Verbesserungen irgendwas bei Ihnen ankommt. Seit der Verantwortungs- übernahme der CDU für den Berliner Kitabereich ist viel Vertrauen in die Hausspitze verloren gegangen. Dies liegt und lag vor allem an deren Art der Kommunikation und ihrem schwierigen Umgang mit der Berliner Fachszene und der Praxis, denjenigen, die täglich unsere Kleinsten betreuen und bilden. Aktuell ist es der laufende Prozess zur Überarbeitung des Berliner Bildungsprogramms, der katastrophal ist. Das Berliner Bildungsprogramm ist das Fundament für Qualität der frühkindlichen Bildung in Berlin, doch der Prozess zur inhaltlichen Überarbeitung dieses Fundaments läuft intransparent ab. Erfahrene Trä- ger, Verbände und Wissenschaftlerinnen wurden syste- matisch ausgeschlossen. Es entstand der Eindruck, dass sich hier mutmaßlich ein Staatssekretär persönlich ver- ewigen wollte, an der Expertise der Fachwelt und der Wissenschaft vorbei. Das darf nicht passieren. Das Bildungsprogramm ist nicht irgendein Dokument, es ist die pädagogische Grundlage der frühkindlichen Bil- dung in Berlin. Es ist der inhaltliche Rückhalt in den Kitas in unserer Stadt. Nun heißt es von der Hausspitze lapidar: Alles ist super, es braucht keine Diskussion mehr, ab nächsten Sommer arbeitet ihr nach einem Pa- pier, das ihr nicht kennt. – Das Misstrauen ist groß. Wir teilen es. Da reicht auch kein Schreiben eines Staatssekre- tärs an die Beteiligten aus mit der Nachricht: Hey, jetzt ist alles gut! Wir haben eure Wünsche übernommen, aber wir zeigen euch das Ergebnis nicht. Ab nächsten Sommer gilt es! Die Wissenschaft sagt uns, frühkindliche Bildung muss sich an den Bedarfen der Kinder orientieren, nicht an politisch gesetzten Masterplänen für School-Readiness. Kleine Kinder lernen am meisten bei unbeschwertem Spiel mit Raum und Platz für freie Entfaltung und mit pädagogischen Fachkräften, die ihre Entwicklungsprozes- se begleiten können. Sie brauchen eine Bildung, die auf ihrer Neugier und ihrer Persönlichkeit aufbaut, keine geführten Entwicklungsfahrpläne, die an ihren Bedarfen vorbei entworfen wurden. Das sage nicht ich, das sagt die etablierte Wissenschaft. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Vielfalt, Offenheit und Professionalität der Berliner Kitalandschaft gefährdet wird und damit die Vielfalt unserer Berliner Stadtgesellschaft aufs Spiel gesetzt wird. Die Kita-Eigenbetriebe – auch da sind wir massiv in Schieflage geraten – schlagen Alarm. Der Senat muss die Eigenbetriebe stärker unterstützen. Wir brauchen einen Plan, zum Beispiel Maßnahmen der Umstrukturierung oder der Mehrfachnutzung oder der Vermietung von Räumen und Gebäuden, damit gehandelt werden kann. Berlin darf sein öffentliches Kitasystem nicht aufs Spiel setzen. Mit diesem guten Gesetzentwurf sind wir lange nicht am Ende, aber wir stimmen ihm zu. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Freier-Winterwerb das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heu- te ist ein guter Tag für die Kitakinder und für die Eltern in Berlin, denn das Kitafördergesetz, das wir heute be- schließen, ist ein gutes Gesetz. Bei der Einbringung, erinnere ich mich noch sehr genau, war ich ein Stück weit kritisch und habe hinterfragt: Wie sieht das eigentlich aus bei den weniger werdenden Kindern? Kann das Kitaför- dergesetz diese Lücke schließen, und kann es dazu bei- tragen, ungesteuerte Schließungen zu verhindern? – Ich bin mir heute sehr viel klarer und sehr viel sicherer: Ja, das kann es. In diesem Moment haben wir noch nicht über die Qualität gesprochen. Wir alle haben miteinander gesprochen, eine Aktuelle Stunde gehabt zum Thema, zur Situation der Kita-Eigenbetriebe, als dort über Überlastung geklagt wurde und Veränderungen gefordert wurden. Es ist des- halb nur folgerichtig, dass wir als Koalition, und nicht nur die Koalition, sondern parteienübergreifend alle de- mokratischen Fraktionen zusammen sagen: Ja, wir senken gemeinsam den Schlüssel in der Betreuung der unter Dreijährigen. Das ist ein ganz wichtiges Zeichen für die Erzieherinnen und Erzieher, für die Eltern in Berlin und deren Kinder. Was mir wie Frau Burkert-Eulitz natürlich ganz beson- ders am Herzen liegt, ist der Kinderschutz. Der Kinder- schutz hat eine unglaublich starke Stellung in dem neuen Kitafördergesetz und in dem Änderungsantrag, mit dem wir das Thema Zahngesundheit noch mal besonders ver- orten, indem wir sagen, wir möchten, dass alle Kinder, die in die Kita gehen, von Zahnärztinnen und Zahnärzten angeschaut werden. Das klingt jetzt erst mal profan. Aber warum ist das wichtig? – An den Zähnen erkennen wir sehr genau den Gesundheitszustand unserer Kinder. Ich kann Ihnen von der Kinderschutzkonferenz berichten, wo das Thema Zahngesundheit auch im Fokus gestanden hat, und ich kann Ihnen gar nicht mit Worten beschreiben, was wir hier gesehen haben, was Eltern ihren Kindern (Marianne Burkert-Eulitz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7561 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 durch Nichtkümmern antun und was diese Kinder für Schmerzen haben. Ich glaube, hier ist es ganz wichtig hinzugucken, um auch miteinander noch mal nachsteuern zu können, wenn wir hier sehen, wir müssen an der Stelle mehr tun. Wir haben auch rauf und runter, immer wieder miteinan- der diskutiert, dass wir wegkommen müssen von der Förderung mit der Gießkanne. Das machen wir. Wir sagen zum einen, in Kitas, wo 20 Prozent der Kids einen Anspruch auf BuT-Förderung haben, ab da möchten wir anfangen, besonders zu fördern. Und dann haben wir gesagt, aber es gibt ja auch noch Kitas und Gebiete, wo das noch ein Stück weit schwieriger ist, wo die Kids ohne BuT vielleicht sogar in der Minderheit sind. Armut ist kein Zeichen für soziale Probleme, aber wir erleben sehr häufig, dass es dort einen besonderen Unterstützungsbe- darf gibt. Auch hier tragen wir Verantwortung und sagen, wenn mindestens 40 Prozent der Kids an einer Kita einen BuT-Antrag haben und ein Recht auf Zuwendung, dann gehen wir da noch mal ganz besonders rein, stecken da noch mal Stellenanteile rein und zwar für jedes Kind, das dort ist und ein BuT-Recht hat. Das ist, glaube ich, eine ganz wichtige und ganz große Sache, für die ich sehr dankbar bin. Dankbar bin ich natürlich auch, wie der Kollege Roman Simon das gemacht hat, den Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, insbesondere Herrn Simon, aber auch tatsächlich dem Senat, der sich auch bewegen musste und sich bewegt hat, um hier das Gute hinzube- kommen, über das wir sprechen. Ich möchte mich bei den Kolleginnen und Kollegen der Grünen und der Linken bedanken, weil sie das Ganze auch noch mal in eine gute Richtung gebracht haben. Ich möchte mich insbesondere ganz herzlich bedanken bei den Parlamentarischen Ge- schäftsführern der SPD und der CDU, die wir nämlich mit unserer Einigung zur BuT-Quote von 40 Prozent doch ein bisschen überrascht haben. Die haben aber gese- hen, dass das, was wir verhandelt haben, etwas Gutes ist und haben es durchkommen lassen. Deshalb stehen wir hier und können das heute verabschieden. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat nun die Abgeordnete Kittler das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute füllen wir ein Gesetz ein Stück mehr mit gutem Inhalt, das nicht ohne Grund die Förderung von Kindern im Namen trägt. Der größte Schritt ist dabei wohl – heute schon mehrfach erwähnt –, dass der Perso- nalschlüssel der Erzieherinnen und Erzieher für die Kleinsten, die unter Dreijährigen auf einen Schlüssel von einer Fachkraft zu vier Kindern verbessert wird und Ber- liner Kitas damit eine Annäherung an den Bundesdurch- schnitt erreichen. Die Wissenschaft empfiehlt allerdings hier einen Schlüssel von einer Fachkraft zu drei Kindern, und das wäre eigentlich unser Ziel gewesen. Die Einführung der Willkommensgutscheine ist eine richtig gute Sache, auch wenn wir der Meinung sind, die sollten schon zum ersten Geburtstag zugesandt werden. Zu begrüßen ist der Partizipationszuschlag für einen neu geschaffenen zusätzlichen Förderstatus B+, der die Inklu- sion von Kindern mit sehr hohem Förderbedarf verbes- sern soll, Sprachfördergutscheine beinhaltet und für Kin- der, deren Eltern einen Berlin-Pass für Bildung und Teil- habe vorlegen, bessere Bedingungen schafft. Das begrüßt die Linksfraktion ausdrücklich, denn das wird dazu bei- tragen, mehr Bildungsgerechtigkeit durch Entkopplung von sozialer Herkunft und Bildungserfolgen zu erreichen. Es wäre hier aber angebracht, wie in der Schule auch andere Nachweise anzuerkennen, um zu verhindern, dass lange Bearbeitungszeiten zu spätes Handeln hervorrufen oder Eltern den Berlin-Pass gar nicht beantragen, weil sie Stigmatisierung fürchten. Der laufende Pilot Kitasozialarbeit, der eine nied- rigschwellige Begleitung von Familien und eine Entlas- tung der Erzieherinnen und Erzieher bedeutet, ist not- wendig und erfolgreich, wie wir wissen. Auch hier ist es für uns ein Ziel, eine Verstetigung per Gesetz zu errei- chen. Immerhin sind die dafür notwendigen Mittel für 2026 jetzt über die Haushaltsberatungen gesichert, aber noch nicht für 2027 und die Folgejahre. Die Koalition hat aber gestern im Hauptausschuss, wie mir zugetragen wurde, zugesichert, dass da eine Lösung über Bundesmit- tel gefunden wird. Wir werden Sie beim Wort nehmen oder selbst dafür sorgen. Das Gesetz sichert die Förderung der Trägervielfalt – gut so! –, aber ein Ziel muss auch sein, die Einrichtungen der Kita-Eigenbetriebe zu stärken. Wie auch im Ausschuss werden wir der Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes zustimmen, denn die Richtung stimmt, aber es bleibt zu sagen, dass in der kommenden Zeit weitere Aufgaben vor uns stehen. Ein solches Tal, das weniger Kinder geboren werden, hatten wir schon einmal in den Neunzigern. Das kann sich wie- der ändern. Dafür kann und muss man, wenn politisch gewollt, auch etwas tun. (Alexander Freier-Winterwerb) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7562 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Die Frage, warum sich junge Familien dafür entscheiden, nur ein Kind haben zu wollen, lässt sich wohl damit be- antworten: hauptsächlich, weil die Lebenshaltungskosten, wie zum Beispiel die Miete, so gestiegen sind, dass sie das nicht mehr wollen, mehr Kinder zu bekommen. Auch hier muss die Politik auf Landes- und Bundesebene han- deln. Trotz gegenwärtig sinkender Geburtenzahlen muss alles dafür getan werden, alle Standorte zu erhalten, denn kurze Beine brauchen kurze Wege. Jetzt ist die Chance da, mehr Platz pro Kind zu schaffen. 6,5 Quadratmeter pro Kind sind von Fachleuten empfohlen. In Berlin haben wir 4 Quadratmeter pro Kind. Außerdem wächst Berlin zur 4-Millionenstadt. Es gibt weiter Neubaugebiete in einigen Bezirken, zum Beispiel in meinem, in Marzahn- Hellersdorf, da werden wieder mehr Kitaplätze ge- braucht. Es muss auch alles dafür getan werden, die Arbeitsbedin- gungen für Erzieherinnen und Erzieher und die Kitalei- tung zu verbessern. Die Überlastung führt immer wieder zu hohem Krankenstand und letztlich auch zu verkürzten Betreuungszeiten, im Extremfall zu Schließungen von Kitas. Ausnahmezustände dürfen nicht zum Normalfall werden. Eigentlich brauchen wir auch eine Personalreser- ve von 10 Prozent und Verwaltungskräfte für Kitaleitun- gen. Letztlich könnten wir die Zeit, bis wieder mehr Kinder da sind, nutzen, um einen Sanierungsplan – ähnlich wie für Schulen – für Gebäude, Außengelände, Hitzeschutz zu erstellen und zu realisieren. Also Sie sehen, es bleibt viel zu tun, aber danke für dieses Gesetz! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat nun der Abge- ordnete Tabor das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Mit der Novelle des KitaFöG kommen positive Dinge endlich wieder nach Berlin. Da ist einmal die Verbesserung des Personalschlüssels für die unter Dreijährigen: Eine Forde- rung, die die AfD immer wieder erhoben hat, wird nun umgesetzt. Die Gegenfinanzierung wird durch eine sinkende Zahl an Kindern möglich. Frau Kittler hat es auch gerade gesagt. Diese sinkende Zahl stimmt die AfD allerdings durchaus traurig, denn wir setzen uns nach wie vor und vehement für eine aktivierende Geburtenförderung und aktivierende Familienförderung ein. Mit einem besseren Personalschlüssel kann die pädagogi- sche Qualität verbessert werden. Es kommt zu weniger Ausfällen und Schließtagen, wovon vor allem die berufs- tätigen Eltern massiv profitieren werden. Die AfD setzt sich stets für die Qualität der Kitaarbeit ein – so weit, so gut –, ich möchte aber auch hervorheben, dass wir gleich- zeitig immer wieder die Stärkung der Wahlfreiheit for- dern: eine echte Wahl zwischen Selbstbetreuung und Fremdbetreuung. So fordert die AfD nach wie vor ein Landesfamiliengeld für Eltern, die ihre Kinder einfach selbst betreuen möchten. Ein weiterer besonderer Aspekt der Novelle ist der Will- kommensgutschein, ein Kitagutschein, der dann allen Fa- milien zugestellt wird, deren Kinder drei Jahre alt wer- den. Für Kinder mit Sprachförderbedarf ist der Besuch der Kita von besonderer Bedeutung – Herr Simon hat es auch schon angesprochen – damit sie dann in allen Ent- wicklungsbereichen die notwendige Schulreife mitbrin- gen können. Allerdings ist das nur die Theorie. Von daher können wir nachher gerne noch einmal über unseren Gesetzesantrag der Wiedereinführung der Vorschule diskutieren. Der Partizipationszuschlag wird künftig nicht mehr an- hand des Anteils der Kinder nicht deutscher Herkunfts- sprache vergeben, sondern über die BuT-Quote. Das kor- reliert dann wohl laut Experten mit über 90 Prozent, und damit können wir tatsächlich den Kindern einen besseren Unterstützungsbedarf zukommen lassen und einfach gezielter am Kind arbeiten. Bezüglich der BuT-Quote haben die Verbände und die Anzuhörenden darauf hin- gewiesen, dass es mit dem Nachweis in der Zukunft durchaus Probleme geben wird. Eltern müssten zu viele Daten preisgeben. Die Kitaleitung müsste den BuT- Berlin-Pass aktiv einfordern, oder es gibt schlicht eine Verzögerung bei der Ausstellung des Berlin-Passes. Die alleinige Unterscheidung nach dem Bildungs- und Teil- habegutschein wäre aus Sicht der Verbände inpraktikabel. Die Koalition – und das kann man tatsächlich einmal lobend erwähnen – hat darauf reagiert und den Sprach- fördergutschein als möglichen Nachweis aufgenommen. Wir können also gespannt sein, ob das in der Praxis dann auch die entsprechenden Wirkungen erzielt. An die Stelle einer notwendigen Einwilligung in die Ge- sundheitsuntersuchung in der Kita tritt nun die Einfüh- rung der Widerspruchslösung durch den § 9 Kindertages- förderungsgesetz. Aus Gründen des Kinderschutzes wün- schen wir uns bei den Untersuchungen möglichst eine große Verbindlichkeit. Damit wird nun zum Beispiel die Zahngesundheit bei unseren Jüngsten gestärkt. Als Fami- lienvater kann ich das tatsächlich nur begrüßen. Vor ungefähr zwei Jahren habe ich dazu auch eine größere Schriftliche Anfrage an den Senat gestellt, und genau zu diesem Thema wurde mir geantwortet, man plane da eigentlich, nichts zu verändern. Das zeigt mir: Durch diese Anfragen habe ich da offensichtlich auf einen Punkt (Regina Kittler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7563 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 hingewiesen, und dementsprechend konnte das positiv in Ihre Gesetzesnovelle mit einfließen. Nach einer gewissen Zeit kann man immer sagen: AfD wirkt einfach –, genauso wie damals bei dem 11. Pflichtschuljahr, Feuerwehrunterricht, Probeunterricht am Gymnasium, nun also auch bei der Zahngesundheit und der Verbesserung des Personalschlüssels für die Kinder unter drei Jahren. Deshalb werden wir dieser Gesetzesnovelle gerne auch zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu der Geset- zesvorlage auf Drucksache 19/2657 empfehlen die Aus- schüsse einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme mit Änderungen. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2796 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sehe ich bei allen Anwesenden, bei allen Fraktionen so- wie bei dem fraktionslosen Abgeordneten Brousek. Ich frage dennoch einmal: Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich gar nicht. Gibt es Enthaltungen? – Die sehe ich auch nicht. Damit ist die Gesetzesvorlage so angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.2: Priorität der Fraktion der SPD Tagesordnungspunkt 19 Gesetz zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2759 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Düsterhöft! Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Prä- sidentin! Hoffnung, Zuversicht, Hilfe und Unterstützung: Wenn wir über die Hilfen für wohnungslose und obdach- lose Menschen sprechen, wenn wir gemeinsam diskutie- ren, wie wir die Menschen besser erreichen können, wie es uns gelingen kann, die Menschen dabei zu unterstüt- zen, sie aus ihren scheinbar aussichtslosen Situationen herauszuholen, dann geht es immer um Hoffnung. Wenn die Kältebusse nun wieder nachts durch Berlin fahren und den Menschen auf Augenhöhe begegnen, dann geht es um Hoffnung, Sichtbarkeit und Zuversicht. Jeder, der schon einmal einen obdachlosen Menschen angesprochen hat, sich mit ihm unterhalten hat, weiß, was ich meine: der Moment, wenn die Menschen merken, dass man sie als Menschen sieht, man ein freundliches Wort wechseln will oder sich einfach erkundigen will, ob man etwas für sie tun kann. Für obdachlose Menschen gibt es wohl zwei schlimme Dinge: die Obdachlosigkeit selbst und die Unsichtbarkeit und die Ignoranz, die zum Alltag wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den bezirklichen sozialen Wohnhilfen sind die Menschen, die jeden Tag ihr Bestes geben, um Hoffnung zu stiften und Hilfe zu leisten. Ihnen möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich danken. Um die obdachlosen und wohnungslosen Menschen so- wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Wohnhilfen geht es heute. Die gesamtstädtische Steue- rung der Unterbringung soll endlich dafür sorgen, dass die Vermittlung von Wohnungsloseneinrichtungen schnell, transparent und einfach wird. Endlich sind die Zeiten vorbei, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter der Fachstellen Soziale Wohnhilfen Alleinkämpfe- rinnen und Alleinkämpfer waren. Endlich wird es eine einheitliche Software geben, die es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen wird, in Sekunden freie Plätze in ganz Berlin zu finden. Endlich wird es Transpa- renz und, sobald die gesamtstädtische Steuerung voll- ständig entrollt ist, einheitliche Standards geben. Wenn ich über die gesamtstädtische Steuerung der Unter- bringung spreche, dann geht es mir nicht um Klientelpoli- tik für die Schwächsten unserer Gesellschaft. Es geht mir um alle Berlinerinnen und Berliner. Es geht um die Men- schen, die hart arbeiten, unsere Stadt am Laufen halten, die hier ihre Familien gründen, mit oder ohne Kinder, hier glücklich sein wollen. Für diese Menschen machen wir Sozialpolitik. Jeder Berliner, jede Berlinerin soll wissen: Wenn es mal hart wird, es einen Schicksalsschlag gibt, wenn das Leben aus den Fugen gerät, man die Hilfe des Staates braucht oder gar wohnungslos oder obdachlos wird, dann ist Berlin, das soziale Berlin da und unter- stützt, berät und hilft. – Ich kenne das aus der eigenen Familie. Zwei sehr enge Verwandte haben Schicksals- schläge erlebt und wurden am Ende des Tages zwangsge- räumt. Das ist nichts, was irgendwie fern ist, was irgend- wie mit Selbstverschulden zu tun hat. Oftmals sind es Todesfälle oder Erkrankungen, die die Menschen so aus der Bahn werfen, dass sie am Ende des Tages auf unsere Hilfe angewiesen sind. Und für diese Menschen machen wir Sozialpolitik. (Tommy Tabor) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7564 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 In unserer Stadt gibt es aber nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den bezirklichen Fachstellen Soziale Wohnhilfen, die jeden Tag ihr Bestes tun, um Menschen zu helfen. Es gibt Tausende Menschen, die jeden Tag ehrenamtlich und hauptamtlich bei freien oder kirchli- chen Trägern ihren wertvollen Beitrag leisten, und auch ihnen möchte ich an dieser Stelle herzlich danken und ihnen sagen: Wir sehen Sie, und wir sehen Ihr Engage- ment! Es freut mich daher sehr, dass es auf der Zielgeraden der Aufstellung des Haushalts gelungen ist, zusätzliche Mit- tel zur Verfügung zu stellen. So werden wir 80 000 Euro pro Jahr für den Kältebus der Berliner Stadtmission zur Verfügung stellen. Wir werden mit 50 000 Euro pro Jahr barrierefreie Plätze in der Kältehilfe schaffen. Und wir werden mit 60 000 Euro pro Jahr das Hygienecenter am Bahnhof Zoo stärken. Hinzu kommen 500 000 Euro pro Jahr für ein neues Projekt zur Unterstützung von obdach- losen und wohnungslosen Menschen mit Suchterkran- kung im innerstädtischen Bereich. Und wir stärken die Beratung obdachloser EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung werden wir der Beendigung der Obdachlosigkeit ein großes Stück näherkommen. Die bezirklichen Fachstellen Soziale Wohnhilfen werden massiv entlastet, und wir sorgen für Transparenz auf einem Markt, in dem in der Regel nur private Anbieter unterwegs sind. Dafür stehen wir. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Ziller nun das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Es ist ein wichtiger Schritt, das vorliegende Gesetz zur Um- setzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbrin- gung endlich auf dem Tisch zu haben, denn die Erwar- tungen an die GStU sind hoch. Es soll nicht weniger als eine Gelddruckmaschine für das Land und, viel wichtiger, eine menschenwürdige Unterbringung für Menschen in Not sicherstellen, damit diese nicht mehr auf windige Hostels und Hotels angewiesen sind. Doch die massiven Verspätungen nach Vorbild des Berli- ner Flughafens zeigen, wie wenig Ambitionen dieser Senat hat, Menschen wirklich zu helfen. Ich habe für diese Rederunde noch mal nachgeschaut und war selbst überrascht. Ausgangspunkt war der Senatsbeschluss 1242 aus dem Jahr 2016: Die Entwicklung „eines geeigneten Instrumentariums, um eine sozi- al ausgewogene gesamtstädtische Belegungssteue- rung bei der Unterbringung von Statusgewandel- ten und sonstigen Wohnungslosen zu gewährleis- ten“. Eigentlich ein klarer Arbeitsauftrag. Im kommenden Jahr könnte Zehnjähriges gefeiert werden. Doch in den letzten Jahren ist das Vorhaben nur rudimen- tär vorangekommen. Ich kann mich noch gut erinnern, wie wir bei der damaligen Senatorin Breitenbach schon dafür geworben haben, erste Unterkünfte für Wohnungs- lose unter Vertrag zu nehmen und das Vorhaben der Vertragsbindung und Qualitätssicherung schon mal paral- lel zu der Gesetzeserarbeitung zu starten. Leider wurden wir nicht erhört. Und so sind im Jahr 2024 für die ord- nungsrechtliche Unterbringung von immerhin Zehntau- senden wohnungslosen Menschen Kosten in Höhe von 365 Millionen Euro entstanden, Zehntausende Menschen, die im Schnitt für 35 Euro pro Tag oder über 1 000 Euro pro Monat in teils windigen Hostels leben müssen, und das mit Duschen und Toiletten, die Sie nicht mal in einer Berliner Schule finden. Die GStU muss ein Meilenstein für all diese Menschen werden. Doch wird dieser Senat endlich ins Machen kommen? – Nun ist der Regierende nicht da, aber unsere regelmäßigen Nachfragen im Hauptausschuss lassen vermuten, dass der Senat eher mit weniger Elan an die Arbeit geht, als das geboten wäre. Was wäre zu tun? – Mit der GStU sollte der Senat ein Netzwerk an Unterkünften schaffen, die einen Rahmen- vertrag mit dem Land oder auch konkret dem LAF haben, der grundlegende Bedingungen festlegt. Die grundlegen- den Bedingungen zu Qualität und Preis können dabei auf Erfahrungen aufbauen, die das LAF mit den Unterkünften für Geflüchtete gemacht hat. All diese Unterkünfte kommen dann in eine Buchungs- plattform, auf die die Fachstellen Soziale Wohnhilfen der Bezirke zugreifen können; das hat der Kollege der SPD zutreffend beschrieben. Die Mitarbeiterin sucht zum Beispiel eine Unterkunft für eine Familie; da hat jemand einen Rollstuhl. – Angeklickt, gefunden. Vorbei ist das Herumtelefonieren nach freien Plätzen und die Not, am Ende jedes noch so dreckige Hostel zu bezahlen, und das eben auch zu fast jedem Preis, der aufgerufen wird. Doch statt sich ans Werk zu machen, trödelt der Senat vor sich hin. Über die Unterbringung von Geflüchteten wer- den wir gleich noch sprechen, aber auch wohnungslose Menschen haben keine große Lobby beim Senat. Mehrere Jahre soll der Aufbau des Netzwerks an Unterkünften (Lars Düsterhöft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7565 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 noch dauern. Mit Einsparungen für den Landeshaushalt rechnet der Senat erst ab 2028. Und bitte nicht falsch verstehen: Mir sind diese Einsparungen so wichtig, weil sie auch bedeuten, dass Menschen eine Unterkunft be- kommen, die eine Mindestqualität haben. Es ist eben nicht mit dem Gesetz getan, sondern erst mit der Arbeit, die der Senat nicht schon begonnen hat, sondern jetzt erst startet. Und ja, es ist günstiger, eine vertragsgebundene Unter- kunft zu belegen, als in der Not jeden Preis für jedes Zimmer zu zahlen. – Deswegen lassen Sie mich zum Abschluss einen Wunsch formulieren; es ist ja kurz vor Weihnachten: Lieber Senat! Nehmen Sie sich die Feierta- ge zu Herzen, und beschleunigen Sie die Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung! Tun Sie es für die Zehntausenden Menschen, die auf eine Unter- kunft in Not angewiesen sind. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat nun der Kolle- ge Wohlert das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen im Abgeordnetenhaus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute ein Gesetz, das auf den ersten Blick sehr technisch wirkt: Zuständigkeitsfragen, IT-Verfahren, Datenschutz. Tatsächlich geht es aber um eine Kernfrage in unserer Stadt: Wie organisieren wir Hilfen für Men- schen, die ihr Zuhause verloren haben? Ausgangspunkt ist die bisherige Unterbringungspraxis: unterschiedliche Standards, parallele Strukturen in den Bezirken, komplizierte Abrechnungswege. Mit der ge- samtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten zum Landes- amt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung gehen wir einen wichtigen, einen richtigen Schritt. Mehr Transparenz, einheitliche Verfahren, eine zentrale IT – das hilft Betroffenen, Trägern und Verwaltungen gleich- ermaßen. Dabei knüpfen wir, wie schon angesprochen wurde, an eine längere Entwicklung an: Vor fast zehn Jahren hat der damalige Senat die CDU-geführte Sozialverwaltung be- auftragt, ein Instrument für eine sozial ausgewogene, ge- samtstädtische Belegungssteuerung zu entwickeln. Da- rauf folgte die Arbeitsgruppe Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung. 2018 hat der Senat schließlich das Projekt zur Umsetzung der GStU offiziell beschlossen. Dass wir dieses Vorhaben jetzt rechtlich und organisato- risch verankern, ist also ein konsequenter, wenn auch insgesamt spät erfolgter Abschluss eines mehrjährigen Prozesses. Aus Sicht der Bezirke möchte ich aber einen Punkt zu bedenken geben: Die neuen Verfahren werden berlinweit Abläufe verbessern, Doppelstrukturen reduzieren und Klarheit schaffen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Wahr ist aber auch, dass die personellen Engpässe in allen So- zialämtern nicht automatisch durch bessere digitale Ver- fahren behoben werden können. Wenn wir also von ge- samtstädtischer Verantwortung sprechen, dann gehört dazu auch die Frage, wie die Ämter für Soziales nachhal- tig mit ausreichend Personal ausgestattet werden – Land und Bezirke gemeinsam und nicht nur in bezirklicher Umsetzungsverantwortung. Insgesamt ist das vorgelegte Gesetz ein wichtiger Moder- nisierungsschritt. Als CDU-Fraktion unterstützen wir es, weil es das System der Unterbringung wohnungsloser Menschen besser, schneller, transparenter und gerechter macht, zum Wohle hilfsbedürftiger Menschen in unserer Stadt. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat die Kolle- gin Schubert das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörende! Das Gesetz trifft Regelungen, um die Steue- rung der Unterbringung zu zentralisieren. Das unter- stützen wir natürlich grundsätzlich. – Hier hast du dein Lob! – Die Vorarbeiten wurden ja auch von den viel zitierten Vorgängerregierungen schon begonnen, von der in den letzten Zügen befindlichen CDU-geführten Ver- waltung über linksgeführte Verwaltungen bis jetzt zu SPD-Verwaltungen. Wir wollen diese Idee der gesamt- städtischen Steuerung voranbringen. Doch – und jetzt kommt die Kritik – der Gesetzentwurf bleibt deutlich hinter den Möglichkeiten zurück – nicht wegen dem, was drinsteht, sondern wegen dem, was nicht drinsteht. Die Zuweisung von Wohnungslosen durch die Bezirke über das neue GStU-Fachverfahren ist ein Schritt in die richtige Richtung und erleichtert auch die Arbeit der sozialen Wohnhilfen, weil die dann zum Beispiel keine Excel-Tabellen mehr abtelefonieren müssen. Auch die Möglichkeiten der statistischen Datenauswertung und eine gesamtstädtische Bedarfs- und Kapazitätsplanung sind richtige und wichtige Schritte. Wie das aber funktio- nieren soll, bleibt offen. (Stefan Ziller) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7566 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Das LAF wird in LFU umbenannt. Es bekommt eine neue Aufgabe. Das ist von der Systematik her auch sinnvoll, nur: Wer soll das machen? Redet der Senat nicht mit dem Personalrat des LAF oder mit dem Hauptpersonalrat? – Schon jetzt ächzen die Beschäftigen des LAF angesichts der Anforderungen. Für neue Aufgaben braucht es aber auch entsprechendes Personal. Neue Stellen gehen aus dem Gesetz jedoch nicht hervor, und auch der Haushalts- entwurf, den wir in vierzehn Tagen hier final beraten werden, beinhaltet keine zusätzlichen Stellen. Offensicht- lich spekuliert der Senat auf sinkende Geflüchteten- zahlen. Im sehr wahrscheinlichen Fall, dass es anders kommt, steht das neue LFU direkt vor erheblichen perso- nellen Problemen. Deswegen ist meine Bitte: Entfristen Sie jetzt wenigstens die BePos, die sind ja schon finan- ziert, dann bekommen wenigstens die Beschäftigten eine langfristige Perspektive. Im Übrigen wird auch die Obdachlosigkeit vermutlich eher steigen als sinken. Schon jetzt tut der Senat zu we- nig; das werden wir nachher ja noch besprechen. Kommt allerdings die Bürgergeldreform, wie von Schwarz-Rot auf Bundesebene angekündigt, dann wird die Obdach- losigkeit noch mal massiv steigen. Dann steht das LFU blank da. Das ist programmierte Dysfunktionalität, wenn nicht jetzt umgesteuert wird. Der von R2G angestrebte Kernpunkt der GStU war ei- gentlich die komplette vertragliche Bindung und Quali- tätssicherung aller Betreiber von ASOG-Einrichtungen – so, wie es bei den LAF-Unterkünften, also den Geflüchte- tenunterkünften, bereits ist. Das heißt, dass die privaten Anbieter, die mit Abstand die meisten Plätze zur Verfü- gung stellen, eine erhebliche Marktmacht haben, weil die Zahl der behördlich untergebrachten Menschen weiter ansteigt. Die Bezirke sind aktuell gezwungen, praktisch alles zu belegen, was sie finden können. Für die Anbieter wiederum besteht überhaupt kein Anreiz, sich vertraglich binden zu lassen. Warum sollten sie das tun? – Es steht ja nicht drin, dass sie das müssen. Viele Unterkünfte sind weder baulich geeignet noch bieten sie ausreichend Un- terstützung für wohnungslose Menschen. Belegt werden sie trotzdem. ASOG-Unterbringungen bleiben auch nach diesem Gesetzesentwurf – so, wie er jetzt besteht – Goldgruben für windige Anbieter. Dagegen müssen wir angehen. Wenn alle Unterkünfte einfach in das Programm aufge- nommen werden, ohne Verträge, ohne Mindeststandards, dann erleichtert das möglicherweise die Belegung, ver- ändert aber nichts an der prekären Situation der Betroffe- nen. Die Koalition muss an dieser Stelle unbedingt nach- bessern. Wir helfen gerne. Auch die Zuständigkeit der BuBS wird auf die ASOG-Unterkünfte ausgeweitet. Das ist auch sinnvoll – wir haben ein wirklich umfassendes Beschwerdesystem für die LAF-Unterkünfte entwickelt. Das funktioniert auch. Wie das aber ausgeweitet werden soll, wenn gleichzeitig der Etat der BuBS halbiert wird, muss man mir dann doch mal erklären. Und so steht es im Haushaltsentwurf. Mein Fazit: Es ist gut, dass es jetzt einen Entwurf gibt. Der wird aber hoffentlich nicht das Gesetz werden. Wir haben noch viel daran zu tun, und ich freue mich auf die Ausschussberatung. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat nun die Abge- ordnete Auricht das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man sich dieses Gesetz durchliest, hat man das Gefühl, dass der Senat endgültig beschlossen hat, Probleme nicht mehr zu lösen, sondern sie einfach nur noch in einer neuen Behörde zu parken. Dieses Gesetz bedeutet nichts weniger als einen weiteren Baustein im Ausbau einer gigantischen Unterbringungs- und Migrationsbürokratie. Es ist ein Gesetz, das unter dem wohlklingenden Titel „gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung“ nichts anderes tut, als falsche politi- sche Entscheidungen zu verstetigen. Der Senat baut hier ein neues Landesamt auf, das Landesamt für Flücht- lingsangelegenheiten und Unterbringung. Schon der Na- me zeigt, wohin die Reise geht: Die Unterbringung von Wohnungslosen und die Unterbringung von Migranten werden gleichgesetzt. Probleme, die völlig unterschied- liche Ursachen haben, werden in einen Topf geworfen, weil man es organisatorisch einfacher findet. Wieder einmal werden die Berliner, die wirklich Hilfe brauchen – Obdachlose, Alleinerziehende – im Stich gelassen und hinten angestellt. Ein Punkt ist mir besonders wichtig: Mit diesem Gesetz werden Berliner Wohnungslose erst einmal Teil eines großen, heterogenen Unterbringungssystems, in dem auch Asylbewerber und Geduldete verwaltet werden. Wir sagen ganz klar: Die soziale Not Berliner Bürger darf nicht im Schatten der Migrationspolitik der Regierung verschwinden. [Beifall bei der AfD –
So ein Bullshit!] Sie bauen Strukturen, um die Folgen Ihrer falschen Poli- tik zu vertuschen. Die Wohnungsnot wächst – zeitgleich mit der Zahl an Migranten, die in diese Stadt kommen. Ihre Antwort ist: noch mehr zentrale Verwaltung, noch mehr Kosten, noch mehr Bürokratie und eine digitale (Katina Schubert) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7567 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Datensammelmaschine, die sogar noch private Betreiber mit sensiblen Daten versorgt. Und das alles passiert, während für Berliner Bürgerämter oft nicht mal Termine zur Verfügung stehen. Für ein landesweites Unterbrin- gungs-management hat man aber Energie. Das Gesetz zeigt eine Sache ganz deutlich: dass Sie von dauerhaft hohen Zuzugszahlen ausgehen, dass Sie davon ausgehen, auch in Zukunft riesige Unterbringungs- kapazitäten zu benötigen, und dass Sie bereit sind, dafür jedes Jahr Hunderte von Millionen Euro auszugeben, ohne irgendeine Begrenzung nach oben. Statt die Fehlanreize der Berliner und bundesweiten Mig- rationspolitik endlich zu beenden, richten Sie sich auf Folgen ein und wollen dafür noch Lob bekommen. Dabei ist vollkommen klar: Je mehr Unterbringungsstrukturen Sie jetzt schaffen, desto stärker wächst auch der Zustrom. Das ist keine Lösung, das ist ein Anschalten eines Mag- neten, der dafür sorgt, dass noch mehr Menschen nach Berlin kommen. Und natürlich tragen die Kosten nicht Sie, die dieses Gesetz abstimmen, sondern wieder die Berliner: über höhere Steuern, höhere Mieten, höhere Sozialetats, über überbelastete Bezirke, die das alles auch gar nicht mehr stemmen können. Selbst der Rat der Bürgermeister – wahrlich kein AfD- Gremium – hat zehn Bedingungen gestellt und formuliert. Zehn Bedingungen, zehn rote Linien. Und warum? – Weil die Bezirke längst wissen, dass sie unter Ihrer Poli- tik zusammenbrechen werden, weil ihnen klar ist, dass Sie ihnen die Kosten aufdrücken werden, und weil sie jetzt schon an der Belastungsgrenze sind. Statt aber end- lich und ehrlich zu sagen, dass diese Reform nicht solide finanziert ist, vertrösten Sie alle auf zukünftige Aus- führungsvorschriften und Haushaltsversprechen. Die Forderungen des Bürgermeisterrats haben Sie auch gar nicht umgesetzt. Klare Schnittstellen zwischen Bezir- ken und Landesamt: nicht umgesetzt. Klare Finanzierung: nicht umgesetzt. Verbindliche Einbindung der Bezirke: nicht umgesetzt. Rechtliche Absicherung der Zuständig- keiten: nicht umgesetzt. Lösungen für Kapazitätsproble- me: nicht umgesetzt. Namenskorrektur: abgelehnt. Das Einzige, was in dem Gesetz wirklich ausdrücklich steht, ist die Ausweitung der Beschwerdestelle. Bravo! Dieses Gesetz schafft keine Lösungen; es schafft ein weiteres bürokratisches Monster, und es dient einzig und allein dazu, dauerhaft wachsende Migrantenzahlen zu verwalten, die Unterbringungsindustrie zu vergrößern, noch größer zu machen, die Bezirke zu entmündigen und den Berliner Steuerzahler unbegrenzt weiter zu belasten. Kommen Sie bitte zum Schluss!
Sie nehmen Wohnungslosigkeit, Migration und Sozial- krise, schmeißen alles in einen Topf, haben eine Dauer- aufgabe, aber ohne Ausstiegsperspektiven. Da sagen wir glatt: Nein! Kommen Sie bitte jetzt zum Schluss! Ihre Zeit ist um!
Berlin braucht keine weitere Zentralbehörde zur Verwal- tung der Migrations- und Unterbringungskrise. Berlin braucht eine Politik, die diese Krise endlich beendet – Kommen Sie bitte jetzt zum Schluss! Das ist meine dritte und letzte Bitte!
– weniger Migration in die Sozialsysteme, konsequente Rückführung und klare Trennung zwischen Obdach- losenhilfe und Migrationsunterbringung. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzes- vorlage an den Ausschuss für Arbeit und Soziales und an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.3: Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tagesordnungspunkt 54 Verantwortung übernehmen: Dezentrale Unterbringung Geflüchteter mit Weitsicht planen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2780 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Herr Kollege Omar, Sie haben das Wort! (Jeannette Auricht) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7568 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute einen Antrag, der eigent- lich selbstverständlich sein müsste. Berlin braucht endlich eine verlässliche, planbare und menschenwürdige Unter- bringungspolitik. Doch was der schwarz-rote Senat liefert, ist genau das Gegenteil: Chaos, Taktik, Wahlkampf und ein Bruch fachlicher Prinzipien. Der Stopp der dezentralen Unter- künfte hat keinerlei sachliche Grundlage. Er ist ein politi- scher Kniefall der SPD vor der CDU, und er wird auf dem Rücken der Geflüchteten, der Bezirke und der Steu- erzahlerinnen und Steuerzahler ausgetragen. Die eigene Senatorin, Cansel Kiziltepe, die heute leider krank ist, wird damit wieder einmal von der eigenen Koalition kaltgestellt, obwohl sie erst vor wenigen Wo- chen noch im Fachausschuss klar betont hat, wie notwen- dig und dringend die dezentrale Unterbringung für Berlin ist. Aber wie immer wird ihre fachliche Expertise nicht berücksichtigt. Die mit den Bezirken mühsam vereinbarten Standorte für die dezentrale Unterbringung werden einfach gestoppt, obwohl selbst diese nicht ausgereicht hätten. Die Begrün- dung sinkender Zahlen ist schlicht falsch. Die wöchentli- chen Lageberichte der zuständigen Behörde LAF – und ich empfehle den Koalitionsabgeordneten, sie alle auch zu lesen – zeigen genau das Gegenteil: Wir haben einen klaren Zunahmetrend aufgrund der Fluchtbewegung aus der Ukraine, und niemand kann hier seriös einschätzen, wann dieser Krieg zu Ende geht. Nicht einmal Donald Trump kann das einschätzen, der uns weismachen wollte, dass Putin Frieden in der Ukraine will. Darauf haben wir keinen Einfluss. Worauf wir Einfluss haben können, sind die Versorgung und die Unterbrin- gung der Menschen, und das ist die Aufgabe dieses Se- nats. Darum sollten Sie sich kümmern! Lieber Senat! Sich die Realität schönzureden und die dezentrale Unterbringung zu stoppen, ist Realitätsverwei- gerung. Wer so plant, handelt grob fahrlässig und schadet dem Land Berlin. Was hier bezweckt wird, ist durchsich- tig und skandalös, liebe Koalition! Es ist Wahlkampftak- tik statt Verantwortung. Schwarz-Rot scheut Herausfor- derungen und opfert dafür funktionierende Planung. Die CDU- und SPD-Abgeordneten blockieren bewusst die dezentrale Unterbringung in den Bezirken, weil sie in ihren Wahlkreisen im nächsten Jahr demonstrieren wol- len, dass sie die Geflüchtetenunterkünfte verhindert ha- ben – in der Hoffnung, mit den rechten Stimmen im kommenden Jahr ihre Wahlkreise direkt zu gewinnen, während Geflüchtete stattdessen in abgelegenen, abge- schirmten Massenunterkünften isoliert werden. Das zer- stört Vertrauen, blockiert Prozesse und verschwendet Geld und Zeit, die wir in Berlin nicht haben! Es wird außerdem teuer, sehr teuer. Das sollten alle Ber- linerinnen und Berliner, die uns heute zuschauen, wissen. Wir kennen das Muster: Erst drängt der Senat das LAF und die Bezirke, schnell dezentrale Standorte zu suchen und vorzubereiten, dann wird wahlkampftaktisch ge- stoppt, dann werden abgeschlossene Verträge mit den Betreibern, mit den Vermietern teuer aufgelöst, und dann fehlen uns erneut Unterbringungsplätze. Am Ende landen die Geflüchteten in extrem teuren Massenunterkünften wie Tegel, die Hunderte von Millionen Euro jährlich kosten und menschenunwürdig sind. Tegel steht exempla- risch für das Versagen dieses schwarz-roten Senats und seine falsche Unterbringungspolitik: eine riesige, über- füllte Massenunterkunft, die weder Privatsphäre noch Ruhe noch Integrationsmöglichkeiten anbietet und gleichzeitig die teuerste Unterkunft Deutschlands ist. Massenunterkünfte wie Tegel, Tempelhof oder Hasen- heide werden verlängert und erweitert, und gleichzeitig wird das Einzige gestoppt, das eigentlich funktioniert: kleine, dezentrale Unterbringung in den Bezirken. Die Politik produziert damit Frust, schadet der Integration und öffnet Populisten der rechtsextremen AfD Tür und Tor. Wer migrationspolitisch taktiert, übernimmt die Logik der rechtsextremen AfD, die nur die Spaltung unserer Gesellschaft will. [Beifall bei den GRÜNEN –
Abschieben! – Zuruf von Jeannette Auricht (AfD)] Wir Grüne legen heute den Gegenentwurf vor: Verant- wortung, Planbarkeit und Weitsicht. Wir fordern eine verbindliche Strategie für dezentrale Unterbringung in allen Bezirken, qualitätsgesicherte Kapazitäten für Woh- nungslose, Studierende und Azubis nutzbar zu machen, wirtschaftlich sinnvolle Ankäufe und die Nutzung leer stehender Bürogebäude. Das ist solide Verwaltungspoli- tik, das ist finanziell sinnvoll, und das ist integrationspoli- tisch notwendig. Berlin braucht keinen Wahlkampfmodus in der Unter- bringungspolitik. Berlin braucht einen Senat, der Verant- wortung gegenüber Geflüchteten, gegenüber den Bezir- ken und gegenüber den Berlinerinnen und Berlinern übernimmt, die zu Recht von uns erwarten, dass Politik Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7569 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 langfristig denkt – und nicht bis zum nächsten Wahlter- min! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Senge das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Berliner! Herr Kollege Omar! Ich habe mir den Antrag, den Sie geschrieben haben, angeschaut, und darin sind tatsächlich Punkte, in denen wir Ihnen zustimmen wür- den. Ich muss aber zu dem, was Sie hier eben gesagt haben, doch auch einiges richtigstellen. Zunächst einmal: Wir haben einen Plan. Berlin hat einen klaren Fahrplan für die Unterbringung von Geflüchteten in den kommen- den Jahren. Dieser Fahrplan stellt sicher, dass Flüchtlinge, die nach Berlin kommen, untergebracht werden – und zwar deut- lich besser als in der Vergangenheit in der Notunterkunft, deutlich besser als in den Zelthallen, die es in Tegel gab. Der Fahrplan beinhaltet außerdem die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems GEAS, indem in Tegel ein richtiges Ankunftszentrum entsteht, wo alle Schritte des Screenings, das GEAS vorsieht, durchgeführt werden. Das Screening umfasst die Identitätsfeststellung, Gesundheits- und Sicherheitskontrollen, die Abnahme von biometrischen Daten, die Registrierung in der Eurodac-Datenbank und die Überprüfung einer besonde- ren Schutzbedürftigkeit, zum Beispiel für Opfer von Folter. Das sind alles wichtige Schritte, die dort künftig an einem Ort sichergestellt werden. 600 Plätze sollen in Tegel für Personen entstehen, die sich im Screening- Verfahren befinden, 2 000 Plätze für Personen, die das Screening-Verfahren durchlaufen haben. Hier kommt ein Unterschied zu dem Fahrplan, den Sie schreiben würden: Denn nach unserem Fahrplan kommen entsprechend dem GEAS nur Personen mit einer klaren Bleibeperspektive nach dem Screening in andere, kleinere Unterkünfte in der Stadt. Personen ohne Bleibeperspekti- ve werden künftig zunächst in dem neuen Ankunftszent- rum in Tegel untergebracht bleiben, wo es selbstverständ- lich auch soziale Infrastruktur gibt. Integrationsangebote möglichst früh, ja! Aber das ist sinnvoll, wenn Identität und Aufenthalt geklärt sind. Jetzt kritisieren Sie von den Grünen, dass es ein Hin und Her gäbe: Erst sollten neue Containerstandorte kommen, jetzt kommen sie doch nicht. – Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern: Dieser Beschluss über die neuen Contai- nerstandorte ist im März 2024 gefällt worden, vor einein- halb Jahren. Wir hatten 2023, also in den Monaten davor, die auf diesen Beschluss hingelaufen sind, die höchsten Asylankunftszahlen seit 2016, plus die Ukrainerinnen und Ukrainer. Erinnern Sie sich an diese Situation, in der auch Tegel, so wie es war, in der Art aufgebaut und auf- gepumpt werden musste. Frau Kollegin, ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage des Kollegen Omar zulassen möchten.
Nein, danke! – Seitdem sind die Zahlen kontinuierlich und massiv gesunken. Jetzt haben Sie darauf hingewie- sen, zu Recht, dass die Zahlen aus der Ukraine wieder steigen. Da müssen Sie mir nichts erzählen, ich schaue mir diese Zahlen auch regelmäßig an, aber wir sind weit entfernt von den Zahlen aus 2022, 2023 und 2024. Das heißt jetzt: Konsolidieren und einen Fahrplan entwi- ckeln: Was brauchen wir wirklich, was brauchen wir nicht? Das tun wir. Einen weiteren Punkt möchte ich ansprechen, wenn es um das Thema der dauerhaften Unterbringung geht. Das haben Sie auch als Thema in Ihrem Antrag. Wir als CDU wollen gemischte Nutzung, so oft und so viel wie mög- lich. Denn es ist ja so: Wir brauchen auch Wohnraum für Azubis, für Studierende und viele andere Personengrup- pen mit kleinen Einkommen. Wir sollten das ganz grund- sätzlich so denken und überall, wo es geht, gemischtes Wohnen möglich machen, denn das führt zu zwischen- menschlichen Kontakten, zu Integration und zur Akzep- tanz der Aufnahme von Geflüchteten. Frau Kollegin, ich muss Sie schon wieder fragen, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen.
Ich bin gleich fertig und möchte das abschließen. Also möchten Sie keine Zwischenfragen zulassen?
Nein! – In diesem Sinne setzen wir den Fahrplan für die Unterbringung geflüchteter Menschen um. Wir bringen Menschen menschenwürdig unter, und wir fördern In- tegration. – Vielen Dank! (Jian Omar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7570 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Dann hat nun für die Linksfraktion die Kollegin Eralp das
Wie könnte man auf die Idee kommen, auf die Berlinerinnen und Berliner zu hören, die das so wollen?] Anfang dieses Jahres haben wir ein umfassendes Konzept zum Geflüchtetenwohnen vorgelegt. Für uns steht das Ziel eines selbstbestimmten Lebens im Zentrum unserer Politik. Deswegen wollen wir, dass Geflüchtete so wie alle Berlinerinnen und Berliner Zugang zu bezahlbarem Wohnraum erhalten. Statt Ausgrenzung und Stigmatisie- rung setzen wir auf Teilhabe ab dem ersten Tag. Dazu gehört, dass Geflüchtete nicht in inhumanen, isolierten Massenunterkünften leben und Kinder in isolierten Con- tainerschulen unterrichtet werden, sondern Zugang zu Wohnungen und Regelsystemen erhalten und übergangs- weise zu dezentralen Unterkünften. Unser Vorschlag umfasst daher höhere Quoten für die mietpreis- und belegungsgebundene Vermietung und höhere Kontingente für wohnungslose Menschen, zu denen auch viele Geflüchtete gehören. Den Wohnberech- tigungsschein wollen wir auf alle Geflüchteten ausweiten. Das hatte übrigens selbst diese Koalition mal in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, der dessen Tinte aber leider nicht wert ist. Durch Kooperationsverträge zwi- schen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Land und Bezirken wollen wir Menschen in eigenen Wohn- raum vermitteln, wie das beispielsweise im Rahmen von Modellprojekten wie „Wohnen statt MUF“ in Marzahn gelingt, oder auch durch tolle Projekte wie bei XENION, die ermöglichen, dass Geflüchtete in Genossenschafts- wohnungen ziehen und für die es dringend einen Soli- darfonds braucht. Außerdem müssen natürlich auch die Bezirke für neue Standorte stärker in die Verantwortung genommen und beim Ausbau der sozialen Infrastruktur vor Ort viel stärker als aktuell unterstützt werden. Nahezu nichts davon macht der Senat. Was er auch nicht macht, ist, sich endlich allgemein darum zu kümmern, dass mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht. Er investiert zu wenig in sozialen Wohnungsbau. Er verhindert die demokratisch entschiedene Vergesellschaftung von Wohnbeständen großer Immobilienkonzerne. Er stemmt sich gegen jede Regulierung und selbst gegen das Verfol- gen von Gesetzesverstößen dreister Vermieter. Das würde aber Geflüchteten und allen Berlinerinnen und Berlinern helfen. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –
Remigration würde den Berlinern helfen!] Aber diese Koalition ist mietpolitisch absolut bankrott, obwohl die Mietenfrage die soziale Frage unserer Stadt ist. Das sagen nicht nur wir. Das sagen inzwischen die allermeisten Berlinerinnen und Berliner. Die gestern veröffentlichte Civey-Umfrage besagt, dass 62 Prozent der Berlinerinnen und Berliner finden, dass sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt seit Antritt dieses Wegner- Senats verschlechtert hat, und nur 3 Prozent sehen das anders. Das müsste hier doch alle mal aufrütteln! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7571 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Diese Koalition hat in jeder Hinsicht fertig, und es wird Zeit, dass sie abgelöst wird! [Beifall bei der LINKEN –
Aber nicht von Ihnen!] Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Özdemir das Wort. [Alexander Bertram (AfD): Der Komplize spricht! –
Der Linksextremist!]
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Uns eint ein Grundsatz, der sich nicht vom Zeitgeist beugen lässt: Menschen, die vor Krieg, Verfolgung oder existenzieller Not fliehen, haben Anspruch auf Schutz. Sie haben An- spruch auf eine Unterbringung, die ihrer Situation gerecht wird und nicht auf ein System, das sie zusätzlich belastet. Zwischen den demokratischen Fraktionen gibt es dabei selbstverständlich unterschiedliche Akzente. Das ist poli- tische Kultur. Was uns jedoch klar unterscheidet von der als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD: Wir sehen in Geflüchteten nicht ein Problem, das man beseitigen muss, sondern Verantwortung, die man ernst nimmt. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten war und ist zentral: Wer traumatisiert bei uns ankommt, braucht Schutzräume, keine Massenabfertigung. Deshalb hat unsere Senatorin gemeinsam mit ihren Staatssekretä- ren und vielen engagierten Beschäftigten einen Plan ver- folgt, der Tegel und ähnliche Notunterkünfte überflüssig machen sollte. Was als notwendiges Provisorium der Vorgängerregierung begonnen hatte und immer wieder verlängert wurde, wurde durch sie so organisiert, wie es die Realität verlangt: professionell, stabilisiert, entlastet. Sicherheitsdienste, Catering, Abläufe: All die Faktoren, die über Ruhe und Unruhe entscheiden, wurden sortiert. Dafür, für diesen Kraftakt, gebührt unserer Senatorin und allen Beteiligten zunächst einmal großer Dank! Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage des Abgeordneten Omar aus der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen zulassen möchten.
Ich mache das erst mal zu Ende. – Danach können Sie fragen. Sie wissen doch noch gar nicht, was ich sagen will. Trotzdem war immer klar für uns: Eine Massenunter- kunft, die funktioniert, bleibt eine anonyme und gesichts- lose Massenunterkunft. Sie ist nie ein Zukunftsmodell. Unser Ziel war und ist eine dezentrale Unterbringung, Orte, an denen Menschen ankommen können, statt fest- zustecken, Orte, die Teilhabe ermöglichen, Ruhe bieten, Integration erleichtern und am Ende auch wirtschaftlicher sind als alle anderen Modelle von Unterkünften. Deshalb hat der Senat die bekannten 16 Projekte zur dezentralen Unterbringung erarbeitet. Diese Projekte wären menschlich wie finanziell die vernünftige Lösung gewesen. Sie hätten das System stabilisiert, und zwar nachhaltig. Der jetzt verhängte Baustopp auf Drängen der Kollegen der CDU ist deshalb nicht nur eine politische Vollbremsung. Es ist ein Risiko für die Menschen, die kommen, ein Risiko für die Kommunen, und, wenn man die geopolitische Lage ernst nimmt, ein Risiko für die Handlungsfähigkeit Berlins. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN –
Sie sind ein Risiko!] Denn wer den Beschlussempfehlungsentwurf der aktuel- len Ministerpräsidentenkonferenz liest, sieht schwarz auf weiß, was sich bereits abzeichnet. Wenn ich zitieren darf: Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stellen fest, dass in den letz- ten Wochen ein erheblicher Anstieg von aus der Ukraine geflüchteten Menschen in Deutschland zu verzeichnen ist. Dieser Anstieg stellt Länder und Kommunen vor große Herausforderungen bei Aufnahme, Unterbringung und Integration. Diese Lage ist also nicht hypothetisch. Sie ist da, sie verschärft sich, und sie verlangt nach Antworten, nicht nach Illusionen. Ich bin überzeugt, dass die dynamischen Entwicklungen im Fluchtkontext zu einer Neubewertung der Lage führen werden. Das Land Berlin wird wieder auf belastbare Strukturen setzen müssen. Unterkünfte wie in der Hasenheide und Soorstraße werden Stand heute kommen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird auch die ursprüngliche Projektplanung angepasst, aber ihre Grund- idee wieder aktiviert werden müssen. Denn alles andere wäre angesichts der Lage schlicht nicht verantwortbar. Wir stehen in der Verantwortung für Menschen, die (Elif Eralp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7572 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Schutz brauchen, und für eine Stadt, die funktionieren soll. Dafür braucht es Weitblick, Verlässlichkeit, aber auch Menschlichkeit. Auf Massenunterkünfte wie Tegel zu setzen, ist keine Lösung und kommt für die Sozialde- mokratie und Sozialdemokraten nicht infrage. Dabei bleiben wir. – Vielen Dank! Auf den Hinweis des Abgeordneten Özdemir, die AfD sei eine gesichert rechtsextremistische Partei, hat der Abge- ordnete Weiß den Zwischenruf: „Der Linksextremist!“ getätigt. Dafür rufe ich Sie zur Ordnung. Dafür würde ich auch noch zur Ordnung rufen! – Dann folgt für die AfD-Fraktion der Kollege Lindemann.
Sehr verehrter Herr Präsident! Verehrte Kollegen! Liebe Berliner! Dieser grüne Antrag zeigt, welche Prioritäten die Grünenfraktion hier im Berliner Abgeordnetenhaus setzt. Sie machen keine Politik für die Berliner Bevölke- rung, sondern Sie machen Politik für illegale Zugereiste, für Migranten, für sogenannte Flüchtlinge, die nach Ber- lin kommen. Die Berliner, die keinen Wohnraum finden, die Berliner, die keine Schul- oder Kitaplätze finden, die Straßeninfrastruktur, die in Berlin vergammelt, der ÖPNV, der nicht funktioniert – ist Ihnen alles egal, Hauptsache, es gibt eine vernünftige Unterbringung für Geflüchtete, dezentral in einem Wohnhaus, oder Wohn- heim am liebsten mit entsprechend luxuriöser Ausstat- tung. Wir sagen ganz klar: Die zentrale Unterbringung von ankommenden Asylbewerbern ist der einzig gangbare Weg. Wir fordern auch, dass die Asylverfahren dringend beschleunigt werden. Denn ein großer Teil der Migran- ten, die hier in Berlin ankommen – ich erinnere bei- spielsweise an die Asylbewerber aus der Republik Mol- dau, einem EU-Beitrittskandidaten –, haben überhaupt keinen Anspruch auf Asyl. Wenn diese Menschen zentral untergebracht werden, kann man sie auch entsprechend schnell zentral in ihre Heimat zurückbringen, also wenn sie nicht freiwillig ausreisen, entsprechend abschieben. Dezentrale Unterbringung, Herr Omar, wie Sie das for- dern, würde entsprechender Remigration entgegenstehen und sie erschweren. [Jian Omar (GRÜNE): Das ist das Ziel! –
Gut so!] Außerdem fordern wir auch die Unterbringung in den zentralen Unterkunftsstellen ohne Bargeld für die Mig- ranten. Brot, Bett, Seife! Vor allen Dingen auch – Sie sprechen so viel über die ukrainischen Flüchtlinge –: Schauen Sie auch mal nach, wie viel Eigenmittel die entsprechenden Migranten dabei haben. Dänemark macht das vor. Da wird nachgeschaut, und da muss man erst einmal die eigenen finanziellen Mittel verwenden, bevor man Geld vom Staat bekommt. Schauen Sie sich die großen Autos an, die teuren Autos, die mit ukrainischem Kennzeichen durch Berlin fahren, und dann möchte ich gerne einmal wissen, wer davon alles entsprechende finanzielle Leistungen bekommt. Da läuft hier ganz gewaltig etwas falsch. – Hören Sie zu, dann können Sie etwas lernen! Sie brau- chen von der letzten Bank nicht so schreien. – Wir brau- chen hier keine Kuschelkurse für irgendwelche Migran- ten und Asylforderer. Wir brauchen eine restriktive Asyl- politik. Berlin hat keinen Platz mehr. Berlin hat kein Geld mehr. Wir brauchen Politik für die Bevölkerung in Ber- lin. Um die müssen wir uns kümmern. Für die müssen wir Wohnraum schaffen. Für die müssen wir Schul- und Kitaplätze schaffen, und für die müssen wir die Infra- struktur entsprechend verbessern. – Herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und An- tidiskriminierung sowie an den Hauptausschuss. – Wider- spruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.4: Priorität der Fraktion Die Linke Tagesordnungspunkt 22 Berliner Mischung erhalten – Härtefälle vermeiden (Grundsteuermesszahlengesetz) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2778 Erste Lesung Ich öffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke und das mit dem Kollegen Zillich.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion und die Grünenfraktion legen Ihnen heute hier einen Vorschlag vor, um ein Problem zu lösen, das sich mit der Grundsteuerreform herauskristallisiert hat. Das (Orkan Özdemir) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7573 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 bedeutet im Übrigen nicht, dass wir die Grundsteuerre- form insgesamt für schlecht angelegt halten. Es ist aller- dings auch nicht das einzige Problem, dass es in diesem Zusammenhang gibt, aber es ist aus unserer Sicht das Drängendste, weil es hier um wirtschaftliche Existenzen geht, wie auch um das Gesicht der Stadt. Worum geht es genau? – Kultureinrichtungen, Strandbä- der, Clubs, Biergärten, Gewerbebetriebe – vor allem in der Innenstadt, aber nicht nur – werden mit Grundsteuer- forderungen und Umlageforderungen konfrontiert, die einen Grundsteuerwert unterstellen, der mit der Nutzung, die darauf stattfindet, nicht darstellbar ist. So soll ein Strandbad die Grundsteuer für ein mehrstöckiges Miets- haus zahlen, das da nicht steht, aber angeblich stehen könnte, der Club die Steuerbelastung für die hochwertige Büronutzung, die da sein könnte, aber nicht ist, und gleichermaßen Gewerbehöfe und Biergärten für das Ho- tel, das da angeblich sein könnte, aber nicht ist, das Wo- chenendgrundstück die Grundsteuer für die Villa, die darauf stehen könnte, aber nicht steht. Da sieht sich die Schlosserei einer tausendprozentigen Erhöhung der Grundsteuer gegenüber, gleichermaßen der Club, das YAAM zum Beispiel, über 1 000 Prozent Er- höhung, der Wagenplatz über 2 000 Prozent Erhöhung, das Strandbad Weißensee über 3 000 Prozent Steigerung. Das kann nicht funktionieren. Entweder wir finden eine Lösung, oder diese Nutzungen müssen weichen, und das ist inakzeptabel. Denn das würde das Gesicht unserer Stadt verändern, der Charme unserer Stadt, ihre Lebensqualität, ihr kreatives, ihr schöpferisches Potenzial hängt auch daran, dass wir hier Nischen haben, dass wir Inseln haben, dass es eine Mischung gibt und dass wir zum Glück nicht überall eine Monokultur der Glaspaläste und auch nicht überall Schlafstädte haben. Wir haben immer noch Orte, wo aus unterschiedlichen Gründen der spekulativ getriebene Verwertungsdruck nicht die Nutzung bestimmt. Da wäre es doch aberwitzig, wenn wir durch eine Steuer die Ver- drängung auch noch ankurbeln, aber genau das findet derzeit statt, wenn wir hier nicht eingreifen. Es findet eine Verdrängung durch eine falsche Steuerregel statt, die die Mischung und die kreativen Orte dieser Stadt bedroht. Wir schlagen Ihnen hier eine gesetzliche Lösung für das Problem vor. Die sieht so aus: Wir schlagen vor, dass für die Fälle, wo die im Bodenwert unterstellte Verwer- tungsmöglichkeit, also zum Beispiel das mehrstöckige Wohnhaus, extrem von der tatsächlichen Nutzung, also zum Beispiel dem Strandbad, abweicht, eine Ausnah- meregelung als Billigkeitslösung für die Berechnung im Gesetz geschaffen wird. Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Grundsteuerwert, der mit der Messzahl und dem Hebesatz multipliziert wird. Der Grundsteuerwert wiede- rum besteht aus dem Bodenwert und dem Gebäudewert. Da beim Bodenwert der Hase im Pfeffer liegt, setzen wir hier an und schlagen vor, dass in Ausnahmefällen der Bodenwert durch den Ertragswert der tatsächlichen Nut- zung ersetzt wird, also zum Beispiel der Bodenwert für die nicht vorhandene mehrstöckige Wohnbebauung durch den Ertragswert der tatsächlich stattfindenden Strand- badnutzung ersetzt wird. Das soll auf Antrag geschehen und jedenfalls in den Fällen, in denen der Bodenwert den Ertragswert um mindestens 100 Prozent übersteigt. Die- ser Ertragswert kann anhand von Pachtverträgen, Jahres- abschlüssen oder Vergleichswerten nachgewiesen wer- den. Wir wählen damit einen Weg, der sich am Algorith- mus der Grundsteuerberechnung orientiert und daher verhältnismäßig einfach umsetzbar ist. Das geht! Berlin hat die Gesetzgebungskompetenz. Eine solche Regelung wäre auch diskriminierungsfrei darstellbar, da ja an ob- jektive Umstände angeknüpft wird. Also handeln wir! Noch einmal ganz ernsthaft: Uns geht es nicht darum, recht zu haben. Wir wollen eine Lösung erreichen, weil die dringend nötig ist. Wenn jemand eine bessere Idee hat, dann her damit. Wir ziehen unseren Antrag sofort zurück, wenn es eine bessere gemeinsame Lösung gibt. Wenn Sie einen Vorschlag haben, prüfen wir ihn zusam- men, und wir sollten uns auch im Hauptausschuss dazu Beratungszeit nehmen. Wir müssen aber jetzt in die Bera- tung einsteigen. Das muss nicht vor Weihnachten ein Ergebnis zeitigen, aber vor März schon, denn die Forde- rungen laufen auf, und dann droht die Vollstreckung. Sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition! Wie ich höre, gibt es in der Koalition ein Problembewusstsein. Das ist gut. Wie ich auch höre, wird der Vorschlag eines Hilfefonds für die Grundsteuer diskutiert. Ich will das nicht gering schätzen, aber schon anmerken, dass eine solche Lösung allein nicht ausreicht, weil sie nicht alle Problemfälle erreichen kann und es auf Dauer auch schon fragwürdig ist, Zuwendungen auszureichen, um damit inadäquate Steuern bezahlen zu können. Insofern sollten wir an einer gesetzlichen Lösung arbei- ten. Unser Vorschlag liegt vor. Ich hoffe, wir kommen zu einer guten Lösung. – Herzlichen Dank! Dann folgt nun für die CDU-Fraktion der Abgeordnete
Da die Kollegen die ganze Zeit dazwischen fragen, würde ich gerne meine Ausführungen im Zusammenhang so fortsetzen, Herr Präsident! Insofern, glaube ich, ist es in der Tat so, dass die pla- nungsrechtliche Klärung dieser Fragen diejenige ist, die am rechtssichersten und dauerhaftesten hilft. Im Wege von Billigkeitslösungen oder Härtefallregelungen zu helfen, kann im Einzelfall etwas sein, das hilft. Dagegen wollen wir uns gar nicht grundsätzlich sperren, aber wir möchten doch darauf hinweisen, dass es darum geht, das Problem für diese Stadt grundsätzlich und dauerhaft zu klären. Dazu gibt es, glaube ich, die Notwendigkeit, uns ein Bündel von Maßnahmen anzuschauen. Wir sind auch in der Koalition in den Beratungen noch nicht abschlie- ßend festgelegt. Deswegen sind wir da für konstruktive Vorschläge offen und arbeiten auch selber daran. (Christian Goiny) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7575 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 In der Summe ist es allerdings so, dass wir schon eine gewisse Rechtssystematik einhalten sollen. Am Ende des Tages wollen wir auch die spannende und vielfältige Nutzung, die wir in Berlin an vielen Stellen für unter- schiedliche Menschen haben und die Berlin auch lebens- wert macht, beibehalten. Da nach einem richtigen, auch gesetzestreuen Weg zu suchen, das ist unsere gemeinsa- me Aufgabe. Insofern verstehen wir mal Ihren Gesetz- entwurf als einen Diskussionsbeitrag, den wir gerne in den Fachausschüssen weiter diskutieren wollen. – Herzli- chen Dank! Es folgt dann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Schulze.
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Häufig gibt es hier im Plenum Themen, bei denen Regierung und Opposition ganz unterschiedliche Ziele verfolgen. Wir Grünen wollen mehr Verkehrssi- cherheit, Kai Wegner will weiter freies Rasen. Wir Grü- nen wollen Mieten deckeln, die CDU will lieber die Pro- fite von Investoren sichern. Und es gibt Themen, da sind sich Regierung und Opposition eigentlich über die Ziel- stellung einig, und es geht darum, gemeinsam einen guten Weg dahin zu finden. So ein Thema ist die Grundsteuer eigentlich. Uns eint das Ziel einer fairen Grundsteuer, die zu keinen übermäßigen Belastungen führt. Doch fast ein Jahr ist die neue Grundsteuer jetzt in Kraft, und wir alle kennen die Schlagzeilen: Strandbad in Gefahr, Clubs bedroht, Gewerbe in Existenznot. Der Senat kannte das Problem und hatte jede Menge Zeit, eine Lösung zu finden. Schon Anfang 2024 schrieb der Neuköllner Stadtrat Biedermann dazu: Anfang dieses Jahres habe ich mich mit ausführlichen Vermerken an den Finanzsenator gewandt. Im Hauptausschuss war es regelmäßig Thema. Passiert ist leider nichts. – So viel zum Thema „Frühes Anpacken“, Herr Goiny! Leider gefährdet das mangelnde Interesse des Berliner Senats, die speziellen Probleme der Grundsteuerreform zu lösen, inzwischen die Berliner Mischung, das Neben- einander von unterschiedlichsten Nutzungen. Fast ein Jahr ist die neue Grundsteuer jetzt in Kraft. Leider muss man den Eindruck haben, entweder ist dem Berliner Se- nat diese Berliner Mischung egal, oder er kann es einfach nicht. Die Problematik hat der Kollege Zillich eben schon erläu- tert: Grundstücke, häufig in innerstädtischen Wohngebie- ten, deren tatsächliche Nutzung von der steuerrechtlich angenommenen Nutzung erheblich abweicht. Die Ursa- che liegt in der Clusterung der Grundstücke in sogenann- ten Bodenrichtwertzonen, die sich an der vornehmlichen Nutzung innerhalb der Zone orientieren, in der Innenstadt zumeist mehrstöckige Wohnnutzung mit Bodenrichtwert von mehreren Tausend Euro. Demgegenüber stehen in- nerstädtische Gewerbeflächen mit Werkstätten, Lagern, Ateliers, Clubs, Schwimmbädern oder Wagenburgen mit deutlich niedrigerer finanzieller Wertschöpfung, aber wertvollem Beitrag zur Berliner Mischung. Die Zahlen ähneln sich dabei: der Biergarten mit 35 000 statt 4 000 Euro Grundsteuer, der Handwerksbetrieb mit 40 000 statt 4 000 Euro Grundsteuer, der Club mit 213 000 statt vorher knapp 15 000 Euro Grundsteuer. Diese Erhöhungen bedrohen Existenzen und begünstigen Verdrängungen in der Stadt. Deshalb müssen wir dieses Problem dringend lösen. Herr Goiny! Es tut mir leid, das Bauplanungsrecht ist dabei eine Nebelkerze. Ich sage es Ihnen mal am Beispiel des Bebauungsplans 2-11 des Bezirks Friedrichshain- Kreuzberg. Festgesetzt wurde ein Sondergebiet Kultur und Vergnügungsstätten. Ziel des Bebauungsplans ist eine Clubnutzung. Darauf befindet sich das Berghain. Das Berghain hat vorher 20 000 Euro Grundsteuer ge- zahlt und soll jetzt 90 000 Euro Grundsteuer zahlen. Das Bauplanungsrecht ist hier also nicht die Lösung des Prob- lems. Vor einem Monat habe ich Ihnen ein Beispiel aus Neu- kölln mitgebracht. Der Kollege Zillich hatte Ihnen bereits damals von Clubs und Strandbädern berichtet. In der anschließenden Debatte haben Sie, Herr Matz, Herr Goi- ny, eingestanden, dass beim Thema Grundsteuer nachge- bessert werden muss. Herr Goiny! Sie haben uns auch damals eingeladen, konstruktiv mitzuwirken, ein einzel- ner Antrag sei dafür jedoch nicht ausreichend. Lieber Herr Goiny! Wir laden Sie heute mit diesem Gesetzent- wurf recht herzlich ein, konstruktiv an dem Thema mit- zuarbeiten und mit uns gemeinsam bedrohte Clubs, Kleingewerbe und Gaststätten vor der Verdrängung zu retten. Mit dem heutigen Gesetzesvorschlag machen wir es kon- kret. Wir schlagen Ihnen eine Lösung für die aktuellen Probleme vor. Dabei stellt der Gesetzesvorschlag sicher, dass bei der Grundsteuer die tatsächliche Nutzung auf einem Grundstück berücksichtigt wird und extreme Här- ten bei der Berechnung abgefedert werden, konkret in- dem wir statt einer angenommenen Wertschöpfung, die sich im Bodenrichtwert abbildet, auf die tatsächliche (Christian Goiny) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7576 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Wertschöpfung der Nutzung abstellen und diese zur Grundlage der Steuerermittlung machen. Damit können wir die bestehenden Ungerechtigkeiten beseitigen, ohne die Grundsteuerreform umfassend neu aufzurollen, denn daran hat, glaube ich, niemand ein Interesse. Haben Sie bessere Vorschläge, Herr Goiny, sind wir natürlich jederzeit bereit, darüber zu diskutieren, aber nach über einem Jahr Diskussion braucht es endlich kon- krete Vorschläge und nicht abstrakte Beschreibungen. Darüber und über Ihre Vorschläge würden wir gern mit Ihnen gemeinsam zeitnah im Ausschuss ins Gespräch kommen, um eine Lösung zu finden, damit wir die Kleingewerbe, das Strandbad oder die Clubs wieder von den exorbitanten Grundsteuererhöhungen entlasten und so die Berliner Mischung erhalten. Ich freue mich über die gemeinsame Arbeit daran, hoffentlich zeitnah, im Ausschuss. Dann folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Matz.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Antrag zunächst erst einmal als das genommen, was Herr Zillich eingangs gesagt hat, nämlich als einen pragmati- schen Lösungsvorschlag, über den wir hier gemeinsam diskutieren können, weil wir eigentlich alle eine ähnliche Problemanalyse haben und einen ähnlichen Blick auf das Problem. Das will ich mal so sagen, um die kleinen Spit- zen rauszunehmen, die hier zwischendurch zu hören gewesen sind. Ich glaube tatsächlich, das Ziel ist ein gemeinsames. Ich fand den Antrag auf den ersten Blick erst mal über- zeugend, habe inzwischen allerdings noch Fragen, weil wir hier in einem Umfeld verschiedener Bundesgesetze sind, in dem wir dann auch die richtigen Schritte machen müssen, denn nach dem Grundsteuergesetz ist grundsätz- lich erst mal ein Grundstück, ein Wohngrundstück oder auch ein anderes, so zu bewerten, als wäre es unbebaut, und zur Bewertung unbebauter Grundstücke finden wir wiederum im Bewertungsgesetz einige Vorschriften. Da steht unter anderem, dass für unbebaute Grundstücke der Bodenrichtwert heranzuziehen ist. Das heißt, wir sind hier erst mal sehr stark auf der Schiene der Bodenricht- werte, und das ist das, was wir mit der Berliner Umset- zung der Grundsteuer gemacht haben. Nun stellen wir trotzdem gemeinsam fest, dass wir hier besondere Einzelfälle haben, in denen unzumutbare Här- ten entstanden sind, und dass wir dafür, vor allen Dingen für Liegenschaften mit kultureller und sportlicher Nut- zung in den Innenstadtlagen, Lösungen brauchen. Nun müssen wir, das ist hier die erste Lesung, zu dem, was ich eben über die Zusammenhänge mit den bundes- rechtlichen Regelungen gesagt habe, bestimmt noch eine Meinung der Finanzverwaltung einholen und hören, und das sollten wir in den Ausschussberatungen tun. Es ist aber auch noch etwas anderes zu berücksichtigen, damit die Sache am Ende funktioniert. Wir sind immer noch im ersten Jahr der Grundsteuerreform, und wir haben noch keine aussagekräftigen Daten, um zu sagen, das ersetzt die Evaluierung, und wir ändern wieder das Gesetz. Wir haben trotzdem das Problem, das wir gemeinsam festge- stellt haben. Kurzfristig gibt es deswegen immer noch die Möglichkeit, dass wir bei Einzelfällen mit Förderungen arbeiten, die die Härten insoweit ein bisschen abmildern, und auch mit Regelungen, wie landeseigene Behörden mit den von ihnen zur Miete oder Pacht überlassenen Grundstücken umgehen können. Wir haben weiterhin das Problem, dass wir bei der Grundsteuer eine durch den Bodenrichtwert in erster Linie ausgelöste Schieflage haben, über die ich beim letzten Mal hier im Zusammenhang mit der Bodenspeku- lation gesprochen habe. Wenn wir ein unbebautes Grund- stück haben, das nur als solches gesehen wird und nur für 20 Euro pro Quadratmeter bewertet ist, und ein anderes, das zusammen mit anderen Grundstücken in eine gemein- same Richtwertzone eingepasst worden ist und der angeb- liche oder tatsächliche Wert ist 850 Euro, dann haben wir hier natürlich eine Schieflage. Wir haben aber gleicher- maßen das Ziel, Bodenspekulation zu bestrafen, entweder durch die Einführung der Grundsteuer C, die aber grund- sätzlich wieder auf denselben Grundlagen beruhen müss- te, oder auf eine andere Art und Weise, nach der wir gerade suchen oder die wir gerade diskutieren. Deshalb sieht man an der Stelle und an anderen Stellen, dass der Zuschnitt der Richtwertzonen, das hat der Finanzsenator im Hauptausschuss schon als Aufgabe angegeben, der man sich gemeinsam widmen muss, plötzlich eine ganz andere Bedeutung als früher hat, als er nur so ein biss- chen ein Anhaltspunkt dafür war, wie wertvoll ein Grundstück eigentlich ist. Jetzt lastet eine konkrete Be- steuerung darauf, und die ist in einigen Fällen nicht zu- treffend. Da haben wir nun wieder eine andere bundesrechtliche Grundlage, nämlich den § 196 des Baugesetzbuches, der sagt: „Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nut- zung weitgehend übereinstimmen.“ Wie das tatsächlich bei uns in Berlin umgesetzt wird, wie wir damit umgehen, wenn der Gutachterausschuss (André Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7577 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 stattdessen ganz unterschiedliche Nutzungen von Grund- stücken in eine Richtwertzone einpasst, das ist die eigent- liche Aufgabe, und der Ansatz, den Sie gewählt haben, ist interessant, ist aber im Grunde genommen nicht das Aus- gangsproblem, das Ausgangsproblem sind die Richtwert- zonen, sondern es ist der Versuch, das dann zu umgehen. Ob wir diese Umgehung gehen müssen oder ob wir nicht doch einen Weg finden, wie wir die Richtwertzonen zutreffender gestalten können, das ist die eigentliche Frage, der wir uns in den nächsten Wochen widmen müs- sen. Insoweit freue ich mich trotzdem über diesen Antrag, dass wir damit eine weitere Grundlage für die Diskussion haben, und in den nächsten Wochen, das ist tatsächlich richtig, müssen wir dafür sorgen, dass dieses Problem gelöst werden kann. Darauf warten viele in der Stadt, die jetzt mit einer sehr hohen, teilweise zu hohen Grundsteu- erbelastung auf ihren Grundstücken sitzen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Dann hat der Kollege Zillich um die Erteilung des Wortes für eine Zwischenbemerkung gebeten – und erhält es jetzt.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrter Kollege Matz! Ich bedanke mich erst mal für den Beitrag, weil ich ihn als eine Suche nach einer Lösung in einem bestehen- den Problem sehe, das wir gemeinsam sehen. Ich will deswegen zu zwei Aspekten etwas sagen, erstens: Sie haben natürlich recht, dass die Art und Weise der Wer- termittlung, die wir dort ausnahmsweise vorschlagen, abweicht von den Regularien, die in den Bundesgesetzen vorgesehen sind, auch für die Grundsteuer. Deswegen gehen wir den Weg einer Ausnahmeregelung abweichend von den Regelungen über die Öffnungsklausel, die uns das erlaubt. Sie haben auch recht, dass das grundlegende Problem, die Frage, wie die Bodenrichtwerte bestimmten Grundstücken zugeordnet werden, eines ist, das wir an- gehen müssen, und ich bin sehr dafür, dass wir das ange- hen. Wir haben aber gleichzeitig das Problem, dass wir schnell handeln müssen. Das haben Sie selbst auch dargestellt. Deswegen glaube ich, dass wir eine pragmatische Aus- nahmeregelung – genau das ist es, eine pragmatischer Ausnahmeregelung, keine Grundsatzlösung für ein Prob- lem, das wir durch Evaluation gewonnen haben – schaffen müssen, die im Übrigen einer grundsätzlichen Regelung gar nicht im Wege steht. Man kann das ja trotzdem machen, es braucht nur Zeit. Auf die Schwie- rigkeiten, die sich auf dem Weg, den Sie skizziert haben, befinden, haben Sie auch selbst hingewiesen. Ich bin sehr dafür, dass wir uns auf diesen Weg machen. Ich bin auch sehr dafür, dass wir die Bezirke dabei unterstützen, bau- planungsrechtliche Regelungen zu schaffen, das wird nur nicht in jedem Fall helfen, und auch das wird nicht von heute auf morgen gehen. Aber erst mal brauchen wir jetzt eine Ausnahmeregelung, und ich hoffe, wir sind dabei, dass wir auch danach suchen und das nicht aus dem Blick verlieren, indem wir eine grundsätzliche Regelung su- chen, die wir aber so schnell nicht werden umsetzen kön- nen, wie sie umgesetzt werden müsste. Wenn wir andere Wege beschreiten wollen, Zuwendun- gen, Regelungen für die Landesbetriebe – – Bei den Regelungen für die Landesbetriebe, so etwas nicht wei- terzugeben, muss man, glaube ich, an die LHO, mindes- tens an das Haushaltsgesetz ran, um das zu tun. Das kön- nen wir machen, müssen wir jetzt machen. Dafür brau- chen wir eine kurzfristige Regelung. Wie wir über Zu- wendungen, gerade für Gewerbebetriebe, so etwas aus- gleichen wollen, da habe ich große Fragezeichen, ob uns das tatsächlich gelingt und ob die Hürde für eine Billig- keitslösung da nicht noch viel höher ist als die Frage einer Ausnahmeregelung im Grundsteuerbereich. Lassen Sie uns aber gern darüber reden. Wir haben nur nicht wahnsinnig viel Zeit, und wir sollten nicht die eine De- batte gegen die andere ausspielen. – Danke! Dann frage ich den Kollegen Matz, ob er antworten möchte. – Das ist der Fall. – Bitte schön, Herr Kollege!
Vielen Dank! – Herr Kollege Zillich! Ich gebe Ihnen in allen Punkten, mit denen Sie eben noch mal die Lage analysiert haben, recht. Es ist genau so. Das Einzige, was ich jetzt nicht weiß – und dazu brauche ich am Ende die Senatsverwaltung für Finanzen und vielleicht auch die für Stadtentwicklung mit ihrer fachlichen Stellungnahme – ist, ob der Weg, den Sie vorgeschlagen haben, angesichts der von mir genannten bundesrechtlichen Grundlagen, also des Grundsteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes und des Baugesetzbuches, tatsächlich so gangbar ist in dem Sinne, dass wir den landesgesetzlichen gesetzgeberi- schen Spielraum hier an der Stelle überhaupt haben, um das zu machen, was Sie vorschlagen. Ansonsten haben Sie natürlich recht: Das geht schneller und könnte grund- sätzlich eine Lösung sein. Wenn wir es aber als Landes- gesetzgeber gar nicht dürfen, dann ist es wiederum keine Lösung. Das müssen wir uns in den kommenden Wochen genauer angucken. [Beifall von Christian Goiny (CDU) –
Okay!] (Martin Matz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7578 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Dann folgt jetzt für die AfD-Fraktion die Kollegin Dr. Brinker.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Grundsteuer war vor der Neufestsetzung ungerecht, und sie ist es auch heute. Was viele nicht wahrnehmen, ist, dass nicht nur Wohnei- gentümer und Wohnungsmieter betroffen sind, sondern auch Gewerbeeigentümer und Gewerbemieter. Jeder von uns kennt inzwischen die Fälle von einer Vervielfachung der Grundsteuer, gerade im gewerblichen Bereich. Eines ist in der Tat nicht zu unterschätzen, und das ist auch schon bei den Vorrednern angeklungen: Trotz Ein- spruch ist die neu festgesetzte Grundsteuer immer und grundsätzlich zu zahlen. Sollte sich diese irgendwann doch als rechtswidrig erweisen, wovon man ausgehen könnte, bekommt man seine Zahlungen vom Finanzamt zurückerstattet. Darauf hoffen Tausende Grundstücksbe- sitzer. Jetzt leben wir in Zeiten einer wirtschaftlichen Rezession. Wir erleben eine massiv unter Druck stehende Wirtschaft. Firmen, die es sich noch leisten können, wechseln den Standort, verlassen Deutschland ganz oder gehen im Zweifel sogar in die Insolvenz. Allein in Berlin haben sich bekanntlich die Insolvenzen in den letzten Jahren verdoppelt. Wenn jetzt Unternehmen, die gerade größere Flächen zur Bewirtschaftung haben oder benötigen, ein Vielfaches an Grundsteuer zahlen müssen, stranguliert sie das völlig. Sie können es sich schlicht nicht mehr leisten. Das betrifft, wie wir schon gehört haben, gastronomische Betriebe, Biergärten, Kultureinrichtungen, Saisonge- schäfte. Sie müssen auch sonst schauen, wie sie die stei- genden Kosten erwirtschaften. Wenn jetzt auch noch die öffentliche Hand das Steuersäckel aufhält und knebelt, wer soll sich das denn alles noch leisten können? Das Wichtigste ist, dass solche Unternehmen nicht ein- fach auf die anhängigen Klagen warten können. Sie erle- ben sie nämlich im Zweifel nicht mehr. Inzwischen gibt es leider viele brachliegende Objekte in der Stadt, brach- liegend durch politische Fehlentscheidungen. Wir sind mit diesem Grundsteuergesetz drauf und dran, neue Bra- chen zu produzieren. Die neue Grundsteuer schafft unnö- tig heftige Problemlagen für Unternehmen, die sowieso zu kämpfen haben. Dabei sollte doch ein Staat, eine Re- gierung dafür da sein, vernünftige Rahmenbedingungen zu schaffen, gerade für Unternehmen. In den vergangenen Jahren erlebte man dagegen zuse- hends, wie politische Entscheidungen, neue Gesetze und Auflagen die Bürger und Unternehmen immer mehr kne- beln und vor allen Dingen bevormunden. Die Reform der Grundsteuer gehört leider auch zu einem solchen Instru- ment. Wenn der Senat, wie es heute hier durchklang, Ausnah- metatbestände nicht für möglich hält und stattdessen lieber an Förderungen oder einen Förderfonds für be- troffene Unternehmen denkt, dann ist das vielleicht eine temporär mögliche Maßnahme, aber trotz allem ein fal- scher Ansatz, denn Sie legen damit die Unternehmen wieder an ein staatliches Gängelband. Diese werden ab- hängig vom Goodwill staatlicher Entscheidungsträger. Dabei muss doch Wirtschaft frei sein und ohne staatliche Einflussnahme agieren können. Das würde damit ausge- hebelt werden. Der vorliegende Antrag ist als Gedanke durchaus nach- vollziehbar und überlegenswert. Die zugrunde liegenden Messbeträge zur Ermittlung der Grundsteuer basieren auf Annahmen. Annahmen sind Vermutungen, aber eben keine gerichtsfeste Grundlage zur Wertermittlung. Wenn fiktive Erträge nicht erzielt werden können, weil das das Baurecht oder die Nutzungsart des Grundstücks nicht zulassen, kann ich darauf nicht einfach in dieser Form die Steuer erheben. Das ist in der Tat ungerecht und in dem Fall sogar wirtschaftsfeindlich. So nachvollziehbar der Antrag versucht, das Problem zu adressieren, so wenig wird er es aus unserer Sicht lösen können. Wir fordern deshalb schon seit Längerem, diese ungerechte Steuer am besten abzuschaffen. Das wäre dann auch der perfekte Konjunkturmotor für unsere Stadt. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Haupt- ausschuss. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir so. Dann rufe ich auf lfd. Nr. 4.5: Priorität der AfD-Fraktion Tagesordnungspunkt 37 Kontrolle über die Migration zurückgewinnen: Aufklärungskampagnen nach dänischem Vorbild gegen falsche Versprechungen von Schleusern starten Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2507 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und das mit dem Abgeordneten Lindemann. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7579 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025
Sehr verehrter Herr Präsident! Verehrte Kollegen! Liebe Berliner! Berlin hat keinen Platz mehr. Berlin kann keine Migranten, Flüchtlinge, Asylbewerber mehr aufnehmen. Wir haben Ihnen bereits in der Vergangenheit verschie- dene Punkte vorgestellt, um dieses Problem zu lösen, beispielsweise schnellere Verfahren oder aber auch die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber, also Remigrati- on. Wir möchten Ihnen heute mit diesem Antrag aber ein weiteres Mittel vorstellen, um Migration zu vermeiden, denn wir denken natürlich auch an die Asylbewerber, insbesondere aus Herkunftsländern wie Afrika und arabi- schen Ländern, die sich auf gefährliche Überfahrten über das Mittelmeer machen. Wir sehen dann immer wieder diese Bildchen, Herr Öz- demir, von ertrunkenen Kindern, weil irgendwelche Schlepper und Schleuser diese Menschen missbrauchen und in seeuntaugliche Schiffe zerren und über das Mit- telmeer schleusen. Warum begeben diese Menschen sich auf diese seeun- taugliche Überfahrt? – Weil sie mit falschen Versprechen von Schleusern und Schleppern angelockt werden. Ihnen wird erzählt, in Berlin würde der Honig von den Wänden fließen. Darum wollen die Menschen hierher. Teilweise ist es in Berlin auch so, wenn ich an Winterabschiebe- stopp und Bleiberecht für alle denke, was ich von links immer höre. Da muss man natürlich auch denken, dass es so ist. Darum fordern wir mit diesem Antrag eine Aufklärungs- kampagne. Das heißt, wir fordern den Senat auf, in den Hauptherkunftsländern der Migranten, die im Übrigen oftmals gar keine Bleibeperspektive haben, Aufklärung zu betreiben, dass die Aussagen dieser Schlepper und Schleuser falsch sind, dass hier nicht der Honig von den Wänden fließt und dass es für die Menschen sicherer ist, in ihrer Heimat zu bleiben, anstatt sich auf irgendwelche gefährlichen Überfahrten nach Berlin zu begeben. [Beifall bei der AfD –
Das glaubt niemand!] Das rettet Menschenleben und schützt unsere Stadt, unser Berlin, denn wir haben, wie gesagt, keinen Platz mehr, weder Wohnraum noch Schulen noch Kitaplätze. Damit ist das eine Win-win-Situation für beide Seiten. Wir for- dern Sie auf, unserem Antrag zuzustimmen, damit die Menschen nicht mehr im Mittelmeer ertrinken müssen, denn, Herr Özdemir, das ist ja genau das, was Sie möch- ten, dass niemand mehr im Mittelmeer ertrinkt. Genau mit dieser Kampagne kann man die Menschen davon abhalten, diese gefährliche Überfahrt zu machen. Dann wird auch niemand mehr sterben, niemand mehr ertrinken, und wir werden keine Bilder von toten Kindern an Stränden mehr sehen. Stimmen Sie unserem Antrag darum zu! Dann hilft das beiden Seiten. – Herzlichen Dank! Dann hat nun für die CDU-Fraktion der Kollege Dregger das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie fordern im Antrag Aufklärungskam- pagnen in den Herkunftsländern, um Migration zu ver- hindern. Sie weisen aber auch, und zwar völlig zu Recht, darauf hin, dass es diese Aufklärungskampagnen bereits gibt. Frontex nutzt sie, die Asylagentur der Europäischen Union nutzt sie, das BAMF nutzt sie. Und Sie sagen jetzt, das Land Berlin soll sie auch noch machen. Man kann das machen, man kann es auch lassen. Ich würde mal sagen, es wird wahrscheinlich keinen Unterschied machen. Was aber einen Unterschied macht, sind unsere Bemühungen, illegalen Menschenhandel zu unterbinden, denn das, was Schlepper mit Personen machen, die später bei uns Asyl- anträge stellen, hat mit Menschenhandel zu tun. Das ist eine hochkriminelle Angelegenheit, und deswegen ist das eines der Betätigungsfelder auch des LKA Berlin, hier zu ermitteln, und zwar gegen diese Schlepper, nicht etwa gegen ihre Opfer. Im Übrigen kommt es darauf an, dass wir die richtigen Botschaften aussenden, und die neue Bundesregierung aus CDU und SPD hat das jetzt getan. Sie redet nicht nur von einer Migrationswende, sie hat sie bereits in die We- ge geleitet. – Hören Sie mal zu, vielleicht interessieren Sie sich ja für einige Fakten, die das unterlegen. Die Zahl der Asylanträge sind in den ersten drei Quarta- len diesen Jahres im Vergleich zum Vorjahr von etwa 200 000 im Vorjahr auf rund 97 000 in diesem Jahr zu- rückgegangen. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7580 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 – Ich habe ja gar nicht gesagt, dass wir am Ende unserer Bemühungen sind. Ich wüsste mal gern, mit welchen Maßnahmen Sie glauben, irgendwelche weiteren Erfolge erzielt zu haben. Das sind Erfolge dieser Bundesregie- rung aus CDU und SPD. Die müssen Sie in Ihrer Soziales-Netzwerk-Blase auch mal bekannt geben. Die Bundesregierung hat im Übrigen durch Grenzkontrollen und durch die Zurückweisungen an der Außengrenze dafür gesorgt, dass unsere europäi- schen Nachbarstaaten umsteuern. Sie haben erkannt, dass das reine, einfache Durchwinken nach Deutschland keine Option mehr ist. Das heißt, sie haben ihr eigenes Verhal- ten geändert. Auch das ist ein großer Erfolg. Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage des Abgeordneten Omar zulassen möchten.
Bitte schön, Herr Kollege!
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen! Die CDU fordert ja, dass man die sogenannte illegale Migration stoppt und dafür die legale Migration stärkt. Sie haben gerade auch gesagt, man muss die Schlepper- banden zerschlagen. Wie passt das aber zusammen, dass Sie im Land Berlin die einzigen legalen Fluchtmöglich- keiten über die sogenannten Landesaufnahmeprogramme zum Ende des Jahres gestoppt haben?
Es gibt Visaverfahren, es gibt Aufnahmeverfahren für Personen, die über besondere Qualifikationen verfügen. Dafür gibt es sogar Aufklärungskampagnen der Bundes- regierung, und dafür wird weltweit aktiv geworben, aber das hat mit Asyl und illegaler Migration nichts zu tun. Ich glaube nicht, dass wir die Bedürfnisse unseres Arbeits- markts dadurch befriedigen können, dass wir illegale Migration, insbesondere von Unqualifizierten, unterstüt- zen sollten. Diese Menschen sind Opfer dieser Men- schenhändler und denen müssen wir das Handwerk legen. Ich will auch, wenn ich noch darf, Herr Präsident, darauf hinweisen, dass auch wir hier auf der Berliner Landes- ebene unsere Hausaufgaben machen, seitdem wir hier gemeinsame Regierungsverantwortung von CDU und SPD wahrnehmen. Das kann man daran ablesen, dass die Zahl der Asylsuchenden in Berlin rückläufig ist. Das ist ein Verdienst der Bundesregierung. Aber die Zahl derje- nigen, bei denen wir die Ausreisepflicht durchsetzen, nimmt stark zu. Ein realistischer Vergleich sind immer die Zahlen, die überall statistisch nachzulesen sind, insbe- sondere auf der Homepage des LEA. Und Sie müssen einfach erkennen, dass wir seit dem letzten Regierungs- jahr von Rot-Rot-Grün die Quote um 83 Prozent erhöht haben. Also bitte, erzählen Sie das auch und verbreiten Sie nicht immer den Eindruck, es geschehe nichts. Sie können sich vorstellen, wie mühsam es in jedem einzel- nen Fall ist, nach allen juristischen Verfahren, mit der Beschaffung der Papiere und in Kooperation mit den Herkunftsnationen dafür zu sorgen, dass Rückführungen auch erfolgreich gelingen. Ich finde, diese Steigerung zeigt, dass wir, bei Wahrung aller humanitärer Grundsät- ze, hier große Erfolge vorzuweisen haben. Es ist ja klar, dass wir diesen Kurs fortsetzen werden. Zusammengefasst: Ich sehe keinen besonderen Grund für enthusiastischen Beifall für Ihren Antrag, denn ich glau- be, das Land Berlin, das über keine Auslandsvertretungen verfügt, wird auch keine großen Werbekampagnen ma- chen können. Aber wenn Sie Ihre Social-Media- Aktivitäten in dieser Richtung nutzen wollen, dann sei Ihnen das natürlich gestattet. – Vielen Dank! Dann folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Omar.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, wir sagen das oft, aber die AfD schafft es tatsächlich jedes Mal, sich selbst zu unterbie- ten. Das ist mit Abstand der schlechteste und sinnloseste Antrag, den die AfD jemals in diesem Haus zu diesem Thema geliefert hat. Die rechtsextreme AfD behauptet ernsthaft, Flucht ließe sich durch Aufklärungskampagnen und Flyer in Herkunftsländern stoppen. Wie naiv sind Sie eigentlich? Als ob Menschen aus Syrien, Afghanistan, Libyen vor Bomben, Folter und Hunger fliehen, weil sie ein Plakat über Berlin falsch verstanden hätten. Das ist nicht nur zynisch, sondern auch weltfremd. (Burkard Dregger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7581 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Sie wissen nicht mal, wie unser föderales System funkti- oniert. Die Bundesländer sind nicht für die Aufklärungs- kampagnen im Ausland zuständig, sondern die Bundes- regierung. Stellen wir uns einmal vor, jedes Bundesland würde auf eigene Faust unterschiedliche Botschaften in Kriegs- und Krisenregionen auf dieser Welt senden und veröffentlichen – widersprüchlich, unkontrolliert und unkoordiniert. Was für ein Chaos würde das verursachen? Aber ich weiß, Sie lieben Chaos, Sie wollen Chaos, weil Sie davon profitieren. Sie haben keine Ahnung von Staat- lichkeit, geschweige von Rechtsstaatlichkeit, keine Ah- nung von Zuständigkeiten, keine Ahnung davon, wie Föderalismus funktioniert, und trotzdem maßen Sie sich an, Lösungen für komplexe Fragen vorzuschlagen. Dann vergleichen Sie auch noch Deutschland mit Däne- mark. Wer Deutschland mit Dänemark vergleicht, ver- gleicht Äpfel mit Birnen. Deutschland hat Grenzen mit neun Nachbarländern, Deutschland hat 14-mal so viele Einwohnerinnen und Einwohner wie Dänemark, Deutsch- land ist eine Einwanderungsgesellschaft mit einer starken Wirtschaft, die auf Zuwanderung angewiesen ist, ob das in Ihr rassistisches Weltbild passt oder nicht. Und jetzt kommt der größte blinde Fleck Ihres Antrags: Sie verlieren kein einziges Wort darüber, dass der Groß- teil der Schutzsuchenden in den letzten drei Jahren aus der Ukraine stammt. Frauen, Kinder und ältere Men- schen, die vor dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Ihres politischen Freundes Wladimir Putin fliehen. Wenn Sie also wirklich weniger Geflüchtete in Deutschland und in Berlin haben wollen, dann richten Sie Ihren Appell auch an die richtige Adresse. Fordern Sie Ihren Freund, den Kriegsverbrecher Wladimir Putin, auf, diesen rechtswidrigen Krieg auf die Ukraine zu stoppen, seine Truppen aus der gesamten Region der Ukraine inklusive Krim zurückzuziehen und Reparationszahlungen für den Wiederaufbau dieses Landes zu leisten. Aber dazu schweigen Sie, wie immer. Lassen Sie mich zum Schluss auch etwas sehr Ernstes sagen, ich richte das ausdrücklich an die Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus, insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion: Die AfD ist eine große Gefahr für unsere Demokratie. Darin sind wir uns einig. Aber die noch größere Gefahr entsteht dann, wenn Demokratinnen und Demokraten anfangen, mit ihr zusammenzuarbeiten. Gestern wurde vor der CDU-Zentrale in meinem Wahlkreis in Tiergarten vor dem Konrad-Adenauer-Haus das Walter-Lübcke-Memo- rial eingeweiht. Man kann über die Kunstaktion des Zent- rums für politische Schönheit streiten. Man kann sie auch, wie der Regierende Bürgermeister Kai Wegner, mit der Parteibrille betrachten und geschmacklos finden. Ich finde jedenfalls, dass Kunstfreiheit geschützt werden muss. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN –
Was muss geschützt werden?] – Kunstfreiheit, die Sie nicht kennen. – Aber eine Frage muss sich die CDU trotzdem stellen: Warum machen sich so viele Menschen in unserem Land aktuell Sorgen, dass Konservative mit Faschisten kooperieren? Sorgen, die wir ernstnehmen müssen und Sie nicht einfach so ignorieren können. Sie entstehen, weil diese Zusammenarbeit leider punktuell zwischen der CDU und der AfD in vielen Kommunen existiert, auch in einigen Bundesländern und ja, sogar im Bund – Stichwort: Zustrombegrenzungs- gesetz. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU! Nehmen Sie die Sorgen der Menschen ernst! Die rechtsradikale AfD wäre heute nicht so stark, wenn Sie ihre Narrative und Programmatik in der Asyl- und Klimaschutzpolitik nicht immer wieder übernehmen würden. Wer das Original kopiert, stärkt das Original. Das sagt die Wissenschaft. Wir brauchen endlich eine rationale Wende in der Migra- tionspolitik, eine Politik, die auf Ankommen und Teilha- be setzt und nicht auf Chaos und Abschreckung. Wir sind ein Rechtsstaat. Wir haben uns aus unserer Geschichte und unseren Werten heraus dazu verpflichtet, Schutzsu- chenden Schutz zu gewähren. Diese Werte haben unser Land großartig gemacht. An diesen Werten müssen wir festhalten. Die Faschisten kommen und gehen, unser Land und seine Menschen bleiben. – Vielen Dank! Dann folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Özdemir.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wieder einmal steht ein Antrag der rechtsextremistischen AfD auf der Tagesordnung, und wieder geht es nicht um Lö- sungen, sondern um Stimmungsmache, um Ausgrenzung, Angst und ekelhafte, plumpe Propaganda. Diesmal wird ein dänisches Modell bemüht, um in den sogenannten Hauptherkunftsländern der Migration Kampagnen gegen Migration zu starten. Was die AfD dabei verschweigt: Das dänische Modell geht weit über Informationskam- pagnen hinaus. Es ist eine pervertierte Migrationspolitik, (Jian Omar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7582 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 die nicht Integration, sondern Abschreckung zum Ziel hat. Geflüchtete sollen von Anfang an entrechtet und zur Rückkehr gezwungen werden. Kennzeichnend sind ext- rem niedrige Asylleistungen, die Beschlagnahmung von Wertgegenständen und die Zwangsauflösung ganzer Viertel. All das ist übri- gens nur möglich, weil Dänemark Sonderrechte auf EU- Ebene hat. Eine Übertragung auf andere Mitgliedstaaten ist so gar nicht möglich. Aber hier mal kurz die Kernpunkte dieses dänischen Modells, das Sie favorisieren: Das rechtswidrige Ruanda- Modell wurde massiv insbesondere von Dänemark vo- rangetrieben, dann aber auf Eis gelegt. Dänemark strebt nun eine EU-weite Lösung an, die diese rechtswidrige Idee umsetzen soll. Gesetztes Staatsziel Dänemarks: null Asylbewerberpolitik. Statt Integration wird Geflüchteten nur vorübergehender Schutz gewährt, keine Bleibeper- spektive für Geflüchtete, egal wie lange sie in Dänemark verbleiben. Massensammellager: Abgelehnte Asylbewer- ber werden in Abschiebungslagern untergebracht, die bewusst menschenunwürdige Bedingungen haben, um klarzumachen, dass sie unerwünscht sind. Finanzielle Härten: Es gibt absurd niedrige finanzielle Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Das sogenannte Schmuckgesetz: Wertgegenstände von Asylbewerbern, die einen bestimmten Wert übersteigen, können be- schlagnahmt werden. Das Ghetto-Gesetz: Dieses Gesetz sieht die Auflösung von Stadtvierteln durch Zwangsum- siedlungen vor, in denen mehr als die Hälfte der Einwoh- ner nicht westliche Migranten sind. Und dann behauptet die AfD ernsthaft, es geht um falsche Versprechungen von Schleusern. Glauben Sie ernsthaft, dass die Menschen, die fliehen, nicht wissen, was sie erwartet? – In den Herkunftsländern kursieren unzählige Horrorgeschichten über Schleuser. Trotzdem treten Men- schen aus purer Not diesen lebensgefährlichen Weg an. Sie riskieren ihr Leben und das Leben ihrer Familien. Dieser Antrag ist somit zynisch, realitätsfern und vor allem auch geschichtsvergessen und zutiefst menschen- verachtend. Herr Kollege, ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage des Abgeordneten Eschricht aus der AfD-Fraktion beantworten möchten.
Eine ganz tolle Kollegin und Politikerin aus der Hambur- gischen Bürgerschaft, Mehria Ashuftah, hat etwas Span- nendes gesagt: „Ich spreche nicht mit Faschisten – ich bekämpfe sie.“ Ich interpretiere das als Nein.
Genau! – Wissen Sie, worum es in Wahrheit bei diesem Antrag geht? – Nicht um Information, nicht um Schutz, sondern um pervertierte und absolute Abschreckung um jeden Preis. Die AfD will wahrscheinlich martialische Plakate in Syrien aufhängen, statt den Geflüchteten in Berlin zu helfen. Sie will verängstigende Instagramkam- pagnen in Afghanistan fahren, statt hier Integration und Perspektiven zu ermöglichen. Was Sie beantragen, ist nichts anderes als der kalte Versuch, aus Angst Politik zu machen, mit menschenverachtender Rhetorik. Das ist kein politischer Diskurs. Das ist Hass und Hetze. Was wir brauchen, ist eine klare Haltung gegen organisierte Schleuser, aber wir brauchen ein Asylsystem, das auf Menschlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und Verantwortung beruht. Berlin steht trotz aller Herausforderungen für eine Stadt, die hilft, die schützt, und nicht für eine Stadt, die sich von völkischen, nationalistischen Parolen treiben lässt. Diesen Antrag lehnen wir entschieden ab. Und wir sagen ganz klar: Wer Menschen in Not als Bedrohungen sieht, darf niemals politische Verantwortung bekommen, nicht in Berlin, nicht in Sachsen und auch nicht im Bund. – Vielen Dank! Herr Kollege Ubbelohde! Wenn es der Kollege Özdemir ablehnt, eine Zwischenfrage zu beantworten, dann ist es sein gutes Recht als Parlamentarier. Den Zwischenruf „Antidemokrat“ rüge ich in diesem Zusammenhang als unparlamentarisch. – Es folgt dann die Linksfraktion mit der Kollegin Eralp.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen! Liebe Berlinerinnen! Die AfD hat leider kein anderes Thema als Hass und Hetze gegen Geflüchtete. Und was soll einem eigentlich dazu noch einfallen, außer diesen (Orkan Özdemir) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7583 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Umtrieben von demokratischer Seite endlich ein Ende zu setzen? Konkret geht es hier um die Übertragung von Teilen der dänischen Migrationspolitik auf Deutschland. Insbeson- dere sollen Abschreckungskampagnen in den Herkunfts- ländern von Geflüchteten durchgeführt werden, damit weniger Menschen nach Deutschland fliehen. Aber die dahinterstehende These ist grundfalsch. Diese sogenannten Pullfaktoren sind nicht der Grund für die Flucht oder gar dafür, dass die Menschen denken, dass sie hier der Himmel auf Erden erwartet. Dem ist leider auch nicht so, wenn man sich beispielsweise die inhumane Massenunterkunft in Tegel anschaut. Menschen fliehen vor Krieg, vor Verfolgung, aus bitterer Not. Es sind Verzweiflung und der Überlebensdrang, den wir alle haben, die sie zur Flucht bringen. Deswegen machen sich Menschen auf lebensgefährliche Fluchtwege, die oft tödlich enden. Dagegen helfen keine Abschreckungs- kampagnen, sondern die Bekämpfung von Fluchtursa- chen wie militärische Intervention, Konflikte, wie unfaire Handelsbeziehungen, wie Klimawandel. Es ist und bleibt die humanitäre und die völkerrechtliche Pflicht Deutsch- lands und Berlins, Menschen in Not aufzunehmen. Es ist daher auch fatal, dass der CDU-Chef und Kanzler, Merz, kürzlich selber betonte, dass Dänemark vorbildlich sei im Hinblick auf die Begrenzung und Kontrolle von sogenannter irregulärer Migration. Die CDU macht auch hier wieder bei AfD-Forderungen mit. Das muss endlich aufhören! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Dann kommen wir jetzt wieder zu den geheimen verbun- denen Wahlen. Dazu rufe ich auf lfd. Nr. 5: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 in Verbindung mit lfd. Nr. 6: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0915 und lfd. Nr. 7: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936 und lfd. Nr. 8: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000 und lfd. Nr. 9: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung Wahl Drucksache 19/1008 und lfd. Nr. 10: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1057 und (Elif Eralp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7584 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 lfd. Nr. 11: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel- Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1058 und lfd. Nr. 12: Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH Wahl Drucksache 19/1247 und lfd. Nr. 13: Wahl von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern der Enquete- Kommission „Für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung“ Wahl Drucksache 19/2068 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt heute zur Wahl vor für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abge- ordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzen- den, für die G-10-Kommission Herrn Abgeordneten Ale- xander Bertram als Mitglied und Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als stellvertretendes Mitglied, für das Präsidium Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als Mitglied, für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordne- ten Karsten Woldeit als Mitglied und Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß als Mitglied und Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als stellvertreten- des Mitglied, für das Kuratorium des Lette Vereins Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser als Mitglied und Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertreten- des Mitglied, für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel- Hauses Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als Mitglied und Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als stellvertretendes Mitglied, für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als Mitglied und für die Enquete-Kommission Frau Ab- geordnete Jeannette Auricht als Mitglied, Herrn Abge- ordneten Frank-Christian Hansel als stellvertretendes Mitglied, Herrn Feroz Khan als Sachverständigen sowie Herrn Dr. Fabian Schmidt-Ahmad als stellvertretenden Sachverständigen. Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Das Wahlverfahren erfolgt wie in den letzten Sitzungen, wes- halb ich auf eine ausführliche Erläuterung verzichte. Es stehen gleich wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wäh- len bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite, und Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich jetzt freizumachen. Die Sitzung wird nach Ende der Wahlen direkt fortgesetzt und nicht für die Auszäh- lung unterbrochen. Ich bitte den Saaldienst, nun die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzustellen, und die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Viel- leicht noch mal die Bitte, dass die Beisitzerinnen und Beisitzer wie immer zum Wahlgang jetzt ihre vorgesehe- nen Plätze einnehmen. – Dann scheint mir so weit alles bereit zu sein, und dann bitte ich die Kollegin Kühne- mann-Grunow, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Hatten alle Präsidiumsmitglieder schon die Gelegenheit zu wählen? – Wer noch nicht? – Dann frage ich, ob jetzt alle Mitglieder des Hauses die Gelegenheit hatten zu wählen. – Das ist offensichtlich – – Dann hatten jetzt offensichtlich alle Mitglieder des Hau- ses die Gelegenheit, hier mitzuwählen. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir setzen dann gleich nach dem Abbau durch den freundlichen Saaldienst die Sitzung fort und geben die Wahlergebnisse später be- kannt. Dann rufe ich auf lfd. Nr. 14: Drittes Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Berlin sowie weiterer Gesetze Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 13. November 2025 Drucksache 19/2756 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2624 Zweite Lesung (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7585 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Arti- kel 1 bis 9 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Bera- tung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2624 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 19/2756 also annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU- Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die AfD-Fraktion – im Aus- schuss war es, wie gesagt, einstimmig – und ein frakti- onsloser Abgeordneter. Dann frage ich: Wer stimmt da- gegen? – Das kann eigentlich niemand sein. Wer enthält sich? – Das ist entsprechend auch niemand. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Tagesordnungspunkt 15 wird nach Tagesordnungs- punkt 22 behandelt, und damit rufe ich auf lfd. Nr. 16: Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 13. November 2025 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 26. November 2025 Drucksache 19/2784 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2343 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die Paragrafen 1 und 2 der Gesetzesvorlage sowie das anliegende Ab- kommen und schlage vor, die Beratung der Einzelbe- stimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2343 empfeh- len die Ausschüsse einstimmig – bei Enthaltung der AfD- Fraktion – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2784 also annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzei- chen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dage- gen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist die Gesetzesvorlage angenom- men. Die Tagesordnungspunkte 17 und 18 wurden bereits in Verbindung mit der Aktuellen Stunde behandelt. Tages- ordnungspunkt 18 A war Priorität der Fraktion der CDU unter der Nummer 4.1 und Tagesordnungspunkt 19 war Priorität der Fraktion der SPD unter der Nummer 4.2. Damit rufe ich auf lfd. Nr. 20: Viertes Gesetz zur Änderung des Berliner Universitätsmedizingesetzes Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2763 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU, und das mit der Abgeordneten Brauner. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich heute um die erste Lesung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Berliner Univer- sitätsmedizingesetzes. Berlin ist eine Gesundheitsmetropole und die Zukunftsfä- higkeit unserer Berliner Universitätsmedizin wird weiter aktiv gestärkt. Ein enormer Fortschritt in der Medizin konnte in den letzten Jahren erzielt werden, und er kommt der Gesundheitsversorgung der Berlinerinnen und Berliner zugute. Die Charité hat mit ihren vier Standorten deutliche Inves- titions- und Sanierungsbedarfe. Die Anschaffung von Großgeräten, Digitalisierungsschritte und bauliche Inves- titionen sollen mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf unterstützt werden. Neben der klassischen Landesfinan- zierung soll die Kreditaufnahme für die Umsetzung von investiven Beschaffungen, insbesondere von Großgerä- ten, oder der Digitalisierung dienenden Maßnahmen ermöglicht werden: damit eine Investition in die Zukunft unserer Stadt. In die für Untersuchungen und Behandlungen notwendi- gen medizinischen Geräte ist kontinuierlich zu investie- ren. Innovationszyklen und Innovationsentwicklung sind bei der Anschaffung zu berücksichtigen. Die Entwicklung schreitet somit auch hier weiter voran. Gemäß § 32 Ab- satz 10 des vorliegenden Gesetzentwurfes wird der Cha- rité ermöglicht, bis zum Ende des Jahres 2035 Kredite und Sonderfinanzierungen in Höhe von insgesamt bis zu 400 Millionen Euro aufzunehmen: auch damit eine Flexi- bilisierung. Die bis zu 400 Millionen Euro sind im Durchschnitt 40 Millionen Euro pro Jahr, aber es kann auch in einem Jahr mehr ausgegeben werden. (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7586 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Der Schuldendienst soll durch die aus den durch die Kre- ditaufnahme finanzierten Maßnahmen mit erwirtschaftet beziehungsweise möglichst vollständig erwirtschaftet werden. Gerade Großgeräte reinvestieren sich durch die Zeit. Beispielsweise muss das Kinderkrankenhaus der Charité verbessert werden. Die Stromleitungen sind zu schwach und die Betriebsanlagen gealtert. Zudem sind Investitionen in Fenster und Türen notwendig. Auch in der Kinderheilkunde können die MRT-Geräte zum Ein- satz kommen, die mit den Krediten angeschafft werden und die Patientenversorgung weiter verbessern. In das Krankenhausinformationssystem, kurz KIS, muss ebenso in den nächsten Jahren investiert werden. Die Qualität der medizinischen Ausbildung wird langfris- tig gesichert. Die Ausbildung der Human- und Zahnme- dizin zählt mit zu den kostenintensiven Studiengängen im Hochschulbereich. Eine moderate Anpassung der Ziel- zahlen für Studienanfänger in § 37 gewährleistet, dass weiterhin eine exzellente Ausbildung möglich ist. Die Regelung der Kreditaufnahme ist auf zehn Jahre befristet, mit dem Ziel, Flexibilität bis zum Ende des Jahres 2035 zu schaffen. Diese Ermächtigung ist damit klar befristet, wirtschaftlich abgesichert und wird parlamentarisch kon- trolliert. Ich komme zum Schluss meiner Rede: Eine gute Ge- sundheitsversorgung ist essenziell für unsere Stadt. Die demografische Entwicklung wird den Bedarf in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erhöhen. Der vorliegen- de Gesetzesentwurf wird zur Verbesserung beitragen. Wir als CDU-Fraktion freuen uns auf den weiteren fachlichen Austausch im Wissenschaftsausschuss. – Vielen Dank! Nun folgt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und das mit der Kollegin Gebel.
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Brauner! Vielen Dank, dass Sie noch mal gesagt haben, wie wich- tig Sie die Charité finden, denn dieses Gesetz lässt mich, ehrlich gesagt, irritiert zurück. – Wir haben damals unter Rot-Rot-Grün die Investitionen in die Charité sehr stark hochgefahren und gesagt: Die Charité ist ein Exzellenz- standort, sie ist ein wichtiges Uniklinikum, und da müs- sen Investitionen getätigt werden, weil wir hier ein Rie- senproblem haben. – Sie haben die Investitionen herun- tergefahren, und jetzt wollen Sie ein Gesetz machen, mit dem Sie der Charité die Möglichkeit geben, Kredite auf- zunehmen, wo Herr Kroemer selber in der Zeitung, in der Anhörung im Wissenschaftsausschuss gesagt hat, die Charité wird niemals diesen Schuldendienst tätigen kön- nen. – Das bedeutet, dass Sie die Charité im Regen stehen lassen und sie dann in den nächsten Jahren auch noch die Zeche zahlen soll, die Sie gerade nicht bereit sind zu zahlen. Ich finde, das geht so nicht. Ich meine, wir haben das jetzt schon ein paar Mal erlebt: Wenn es um das Thema Hochschulstandort Berlin geht, das, ehrlich gesagt, eine der Säulen des Standorts Berlin ist, dann steht es um diese Koalition nicht gut. Schwarz- Rot ist das relativ egal; man sieht, wie hier die Reihen gefüllt sind. Wenn man sich einmal anschaut, wofür Ber- lin international bekannt ist, dann gehört die Charité dazu. Sie ist immer unter den Top Ten, meistens unter den Top fünf der Universitätsklinika. Wenn Menschen nach Berlin kommen, dann hat die Charité einen Anteil daran. Ich würde mal sagen, standortpolitisch versagen Sie hier. Ich will vor allen Dingen noch einmal haushaltspolitisch darauf schauen, denn Sie machen eine kleine Änderung, die meiner Meinung nach das noch einmal untermauert, was ich eben als These in den Raum gestellt habe. Sie belasten die Charité noch mal massiv, indem Sie finanz- politisches Harakiri spielen. Gleichzeitig machen Sie eine Öffnung, die ermöglicht, dass der Finanzsenator nicht mehr im Aufsichtsrat der Charité sitzt. In der Zukunft kann das der Herr Staatssekretär machen oder, sogar noch schlimmer, jemand, den die Finanzverwaltung benennt, also jemand, der noch nicht mal die Finanzperspektive mitbringt. Ich halte das für hochproblematisch, weil das nämlich bedeutet, dass Sie sich finanzpolitisch vom Schwerpunkt dessen, was die Regierung für die Charité und für die Hochschullandschaft macht, verabschieden, indem Sie den Finanzsenator aus dem Aufsichtsrat poten- ziell abziehen. Das halte ich für schwierig, und ich bitte Sie: Steuern Sie das noch nach! – So geht das überhaupt nicht. Und dann noch als letzter Punkt: Ich meine, wir haben diese Kritik schon mehrfach bei den Hochschulverträgen angemeldet. Sie reduzieren hier die Humanmedizinerin- nen und -mediziner und die Zahnmedizinerinnen und -mediziner. Ich bin schon sehr dankbar, dass Sie bei den Hochschul- verträgen, bei den Hebammenwissenschaften nachgesteu- ert haben, und hoffe sehr, dass Sie jetzt nicht im gleichen Atemzug, wo Sie es bei der Charité hochgefahren haben, bei der EHB wieder die Hebammenwissenschaften kür- zen. Da muss insgesamt die Zahl, die wir damals unter Rot-Rot-Grün vereinbart haben, stehen. Aber dass Sie (Kerstin Brauner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7587 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 hier noch mal bei den Zahnmedizinerinnen und -medizinern und der Humanmedizin heruntergehen, halte ich für problematisch. Der Rentenknick steht schon vor der Tür. Wenn Sie wollen, dass es eine gute Gesundheits- versorgung in dieser Stadt gibt, dann dürfen Sie das nicht machen. Deswegen lehnen wir, Stand jetzt, das Gesetz ab. Dann folgt für die SPD-Fraktion die Kollegin Dr. Lasić.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Gesetzesnovellen, auf die freut man sich, und man verbessert die Landschaft. Und dann gibt es Gesetzesnovellen, die entstehen aus dem aktuellen Status quo, und auf die freut man sich weniger, muss aber trotzdem zu ihnen stehen. Und das ist der Versuch, den ich jetzt, an dieser Stelle, wage. Die jetzige Novelle, und da gibt es nichts schönzureden, entsteht aus der haushälterischen Notlage, in der wir aktuell sind. Wir vollziehen Schritte, die notwendig sind, um den Haushalt weiterhin zusammenzuhalten. – Ich rede leider vor Ihnen, Herr Schulze, nicht nach Ihnen, aber ich werde jetzt so ein bisschen eine Replik auf das machen, was Sie in drei Minuten sagen werden. Es gibt Argumente, die die Opposition immer wieder hervorbringt, und wenn ich in der Opposition wäre, wür- de ich es genauso machen. Aber man muss es auch aus der Umsetzungslogik heraus denken. Ein Argument an der Stelle ist immer, wir hätten ja zu- sätzliche Schulden aufgenommen, und dementsprechend wäre es durchaus möglich gewesen, dass man auch ohne die Kürzung an dieser Stelle durchkommt. – Das ist eine Binsenweisheit. Die zusätzlichen Schulden sorgen dafür, dass wir nicht noch mehr kürzen, als wir es ohnehin tun müssen, denn die Mehrbedarfe erwachsen einfach aus den Tarifanpassungen, aus den zusätzlichen Bedarfen in den HzE und notwendigen Maßnahmen, die aktuell in der Umsetzung sind. Deswegen gilt dieses Argument nicht. Ein anderes Argument, das immer vorgebracht wird, ist die fehlende Bedeutung von Wissenschaft. Man kann sich immer in selektive Debatten eines Fachbereichs hinein- begeben und dann erklären, warum gerade dieser Bereich nicht notwendig ist. In der Gesamtbetrachtung haben wir überall Kürzungen vorgenommen, die wehtun. Ganz wenige Bereiche sind abgeschirmt worden. Das ist zum Beispiel der Bereich Schule, den ich verantworte, und das ist objektiv. Das heißt, wenn Sie sagen, Wissenschaft nicht, müssten Sie auch erklären: Wo denn sonst? Ist es zum Beispiel Schule, wo es dann mehr wäre? Oder wel- che Maßnahmen wären das, bei denen man zusätzlich kürzen würde? – Wir haben es auf relativ viele Schultern fair aufgeteilt. Dementsprechend ist die Folgerung, dass, wenn es einmal zu einer Kürzung im Wissenschaftsbe- reich kommt, die Charité einen Teil dessen tragen und zu einer Verringerung der Kapazitäten kommen muss, eine zwingende Notwendigkeit, und wir stehen auch dazu. Die zweite Debatte betrifft das KIS, und das KIS finde ich enorm wichtig. Eine Alternative wäre gewesen, das hat Herr Kroemer gesagt, und damit hat er auch recht, das KIS in das Sondervermögen zu packen. Wir haben aber andere Schwerpunkte im Sondervermögen. – Genau! Wir haben aber andere Sachen aus dem Wis- senschaftsbereich in das Sondervermögen gepackt. Das Naturkundemuseum ist im Sondervermögen, die BHT in Tegel, das Krankenhaustransformationsgesetz sind darüber abgesetzt. Das heißt, ein relevanter Batzen, ein extrem hoher Batzen von Gesundheit und Wissen- schaft ist im Sondervermögen vertreten. Das heißt, hätten wir KIS reingetan, hätten wir etwas anderes, dann eben über ein vergleichbares Instrument – – Die Kredite der Charité hätten dann stärker für den Krankenhaustrans- formationsfonds – – Aber die jetzige Gesetzesnovelle wäre so oder so notwendig. Dementsprechend sind die zwei Kernstücke, die jetzt im Gesetz drin sind, auf der einen Seite die Verringerung der Studierendenzahlen und auf der anderen Seite die Kredit- ermächtigung, die es ermöglicht, dass zum Beispiel KIS zustande kommt, ein notwendiger Schritt, um die Hand- lungsfähigkeit der Charité aufrechtzuerhalten, und wir als Koalition stehen dazu. – Vielen Dank! Dann folgt die Linksfraktion mit dem Kollegen Schulze.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Lasić! Sie haben jetzt eine Antwort auf eine nicht gehaltene Rede schon vorweggenommen. Ich will aber eigentlich auf die Kollegin Brauner einge- hen, die gesagt hat, wir stärken die Charité und bringen sie nach vorn. – Und das finde ich doch interessant, weil wir im Ausschuss in der Anhörung wirklich eine ganz (Silke Gebel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7588 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 andere Sicht auf die Dinge erklärt bekommen haben von Herrn Prof. Kroemer, von Herrn Prof. Spranger und von anderen. Da war nichts von Nach-vorn-Bringen zu hören. Denn im Zentrum dieses Gesetzentwurfs, den wir hier beraten, steht ja die Kreditfähigkeit der Charité, die neu eingeführt werden soll zur Beschaffung von Geräten, von IT-Systemen, zu Bau- oder Sanierungsmaßnahmen. Das Land Berlin ist laut Gesetz klar in der Pflicht, die Kran- kenhäuser, auch die Charité, für Investitionen auskömm- lich auszustatten. So ist das geregelt. Und wenn der enorme Investitionsbedarf nicht aus dem Kernhaushalt gedeckt werden kann, dann, das ist richtig, müssen wir über Alternativen nachdenken; da sind wir ganz bei Ihnen. Das meinte übrigens auch der Charité-Chef Kroe- mer, als er im Wissenschaftsausschuss sagte – Zitat –: Wir handeln hier sinnvoll, aber systemwidrig. – Aber Kroemer sagte anschließend auch noch ganz klar etwas anderes, nämlich: Diese Kredite müssen durch das Land bedient werden –, durch das Land, nicht durch die Cha- rité, Frau Brauner! – Die Charité macht nämlich – wie die meisten Kranken-häuser in Deutschland – derzeit Verluste, und zwar hohe Verluste im dreistelligen Millio- nenbereich. Sie kann überhaupt keine zusätzlichen Milli- onen für Schuldendienste aus dem laufenden Kranken- hausbetrieb finanzieren. Das ginge überhaupt nur durch Einsparungen beim Personal, und das Personal ist bereits jetzt so drastisch reduziert, dass es sehr stark überlastet ist. Der Personalrat lehnt daher die Kreditaufnahme auch klar ab. Erst recht problematisch ist es, wenn es sich um große Summen handelt, nicht nur um ein Gerät, das 1 oder 2 Millionen Euro kostet, sondern um große Summen, wie zum Beispiel für das neue Krankenhausinformationssys- tem, das die Charité dringend braucht und das wohl mehr als 200 Millionen Euro kosten wird. Deswegen sagen wir ganz klar: Kredite dienen dazu, die Ausgaben des Landes zeitlich zu strecken, sie dienen aber nicht dazu, dass sich das Land aus der finanziellen Verantwortung stehlen darf. Wenn der Charité mit diesem Gesetz nun die Aufnahme von 400 Millionen Euro an Krediten ermöglicht wird, dann muss die Koalition auch das Geld in den Haushalt einstellen, um diese Kredite zu bedienen. Sie von CDU und SPD haben dafür aber kein Geld eingestellt. Warum haben Sie beispielsweise nicht das Sondervermögen des Bundes genutzt? – Wir sagen es ganz klar: Sie gefährden damit die Betriebsfähigkeit der größten Uniklinik Euro- pas, und es ist auch noch eine kritische Infrastruktur für die gesamte Bundesrepublik. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz enthält eine weitere Regelung, nämlich die Absenkung der Stu- dienplätze in der Medizin von 600 auf 540, also um 10 Prozent. Diese Kürzungen gehen auf die Haushalts- kürzungen des Landeszuschusses an die Charité in Höhe von 10 Prozent zurück. Charité-Chef Kroemer hat das mal im Bundesvergleich dargestellt und im Ausschuss gesagt – Zitat: Bei keinem Uniklinikum in Deutschland wird so viel gespart wie bei der Charité. – Wenn Frau Brauner hier sagt, die Charité sei ein Leuchtturm Berlins, dann sage ich: Ja, aber bei diesem Leuchtturm knipsen Sie gerade das Licht aus, liebe CDU und liebe SPD, und ein dunkler Leuchtturm ist kein Leuchtturm mehr. Das hat Konsequenzen für die Versorgung. So hat die Charité etwa die Kürzung oder die ganze Einstellung von Hochschulambulanzen angekündigt. Das sind wichtige ambulante Versorgungseinrichtungen, etwa für Demenz- kranke, für Long-Covid-Erkrankte oder für Gefäßkrank- heiten. Mindestens so gravierend wird die Kürzung bei den Stu- dienplätzen, und diese Studienplätze werden dringend gebraucht. Zum einen von den jungen Menschen, die Ärztin oder Arzt werden wollen: Auf die 325 Studien- anfängerplätze haben sich im vergangenen Jahr 25 500 Menschen beworben. Sie streichen hier genauso wie bei der 25-Prozent-Streichung bei der Zahnmedizin oder bei der Public Health- und Gesundheitswissenschaft. Die Nachwuchsmedizinerinnen und -mediziner werden aber auch in der Stadt dringend gebraucht. Ein Beispiel: Die Hälfte aller Berliner Hausärzte ist älter als 55 Jahre und geht in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand. Ein Drittel geht bereits in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand, und die meisten von ihnen finden schon jetzt keine Nachfolge. Wer also die medizinische Grund- versorgung in unserer Stadt sichern will, der muss mehr ausbilden und nicht weniger. Ich fordere Sie vom Senat auf: Sagen Sie den Berlinerin- nen und Berlinern ins Gesicht, dass bei Ihnen trotz eines Rekordhaushalts die Gesundheitsversorgung und auch die Charité keine Priorität haben, weder bei der Belegung des Sondervermögens noch bei der Haushaltsaufstellung. Wir werden die Prioritäten ab dem nächsten Jahr aber än- dern. – Ich danke Ihnen! Dann folgt die AfD-Fraktion, und das mit dem Abgeord- neten Trefzer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vor- liegende Novelle des UniMed-Gesetzes zielt darauf ab, die Verschuldungsmöglichkeiten der Charité auszuwei- ten. Dabei arbeitet der Senat mit einem durchschaubaren Taschenspielertrick, denn was für Investitionen in einzel- ne medizinische Großgeräte sinnvoll und nachvollziehbar (Tobias Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7589 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 ist, soll jetzt den laufenden Landeszuschuss auch an ande- rer Stelle ersetzen. Das geht nicht. Das ist zutiefst unseri- ös und könnte, wenn man es zu Ende denkt, die Charité langfristig in die Insolvenz treiben. Schauen wir uns den Sachverhalt genauer an: Investitio- nen in medizinische Großgeräte erfordern durch Teue- rung, medizinische und technische Innovation sowie kürzere Innovationszyklen höhere Mittel. In dieser Situa- tion ist es nachvollziehbar, dass diese Investitionen auch über Kredite finanziert werden sollen. Der Gedanke da- hinter ist, dass sich die Anschaffung solcher Großgeräte zeitnah amortisiert und Zins und Tilgung des Kredits aus den zusätzlichen Einnahmen zweckgebunden erwirtschaf- tet werden können. Es geht also um rentierliche Ersatz- und Neubeschaffungen. Um was es auf keinen Fall gehen darf, ist, den Landes- zuschuss für den normalen Betrieb, für Forschung und Lehre und auch für den regulären Investitionsbedarf durch Kredite zu ersetzen, die dann die Charité zu tragen hätte. Genau das ist aber die Idee des Senats, wenn gefor- dert wird, dass die Kosten für das neue Krankenhaus- informationssystem in Höhe von 200 Millionen Euro in den kommenden zehn Jahren auf der Grundlage dieser Gesetzesnovelle durch die Charité auf Kreditbasis aufge- bracht werden sollen. Dabei ist eine Kredittragfähigkeit in diesem Umfang durch die Charité überhaupt nicht gegeben; das hat auch Professor Kroemer im Ausschuss am Montag gesagt. Dafür gibt es keinen Zugang zum Kapitalmarkt, und schon gar nicht zu akzeptablen Kondi- tionen. Ganz und gar ist es eine Illusion, die offensicht- lich von der Koalition gehegt wird, zu glauben, dass die Charité hierfür ähnliche Konditionen bekäme wie die öffentliche Hand. Das wissen Sie eigentlich auch. Deshalb hat der Senat im Ausschuss tatsächlich ausge- führt, dass Zins und Tilgung für die 200 Millionen Euro für das neue Krankenhausinformationssystem durch das Land übernommen werden sollen. Das heißt: Eigentlich soll Berlin die neue Kreditlast am Haushalt vorbei schul- tern; nur auf dem Papier soll die Charité der Schuldner sein. Das wäre dann tatsächlich eine neue Qualität der Haushaltspolitik auf Pump, und zwar hart an der Grenze zum Bilanzbetrug. Diese neuerlichen Tricks werden wir auf keinen Fall mitmachen, wenn nicht nur Kernhaushalte bis an die Grenzen der Legalität und darüber hinaus maximal mit Schulden aufgepumpt werden. Nicht nur landeseigene Unternehmen sollen sich weiter verschulden; jetzt sollen auch noch Körperschaften des öffentlichen Rechts – wie die Charité – mit in den Schuldenstrudel hineingezogen werden – und das, obwohl die Charité keine eigenen Möglichkeiten hat, die Mittel für die Rückzahlung selbst zu erwirtschaften. Das ist maximal unseriös, wahrschein- lich auch rechtlich gar nicht zulässig. Dann kommen wir noch mal zur Begrenzung der Kredit- finanzierungsmöglichkeiten auf zehn Jahre: 2035 soll alles noch mal auf den Prüfstand, sagen Sie – als ob es dann noch ein Zurück gäbe. Jeder weiß doch, dass es einen Ausstieg aus einem einmal eingeschlagenen Ver- schuldungspfad nicht geben wird. Das ist wie bei einem Drogensüchtigen, der erzählt, dass er nächste Woche wieder clean ist. Das wird nicht funktionieren, zumal eben Zins- und Tilgungsverpflichtungen auch über 2025 hinaus bestehen bleiben werden. Sie machen Politik nach dem Motto „Schulden machen, um dann wiederum Schulden bedienen zu können“, und genau dieses traurige Schicksal sollten wir der Charité unbedingt ersparen. Deswegen sagen wir Nein zu dieser Novelle. Wir haben stattdessen heute einen Änderungsantrag auf den Weg gebracht, um der Charité aus dem regulären Haushalt 200 Millionen Euro für das neue KIS zuzuweisen. Hören Sie auf, die Verschuldung immer weiter auszuweiten, und sehen Sie davon ab, jetzt auch noch die Charité in Ihren Verschuldungssumpf hineinzuziehen. Setzen Sie endlich die richtigen Prioritäten für unsere Stadt! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich habe die Gesetzesvorlage vorab an den Ausschuss für Wissen- schaft und Forschung überwiesen – und darf hierzu Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen. Ich rufe auf lfd. Nr. 21: Vorschulklassen an Grundschulen als optionales Angebot wieder einführen (Vorschulgesetz Berlin) Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2774 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion, und das mit dem Abgeordneten Tabor.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Unser Antrag zur Wiedereinführung der einjährigen, freiwilli- gen Vorschulklassen in Berlin ist mehr als eine bildungs- politische Maßnahme. Es ist eine Option, ein Bekenntnis zu Chancengleichheit, Integration und nachhaltigem Bildungserfolg für alle Kinder in unserer Stadt. Somit können wir alle zusammen diese positive Weichen- stellung für unsere Berliner Kinder voranbringen. (Martin Trefzer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7590 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Warum ist aus meiner Sicht und aus Sicht der AfD dieser Schritt notwendig? – Die Fakten sind alarmierend, und alle Kollegen aus dem Bildungsausschuss werden diese Zahlen mit Sicherheit kennen: Trotz hoher Bildungs- ausgaben landet Berlin bei bundesweiten Vergleichstests regelmäßig auf den hinteren Plätzen. Viele Kinder errei- chen nicht einmal die Mindestanforderungen; die Freude am Lernen weicht oft der Frustration – mit der Folge einer hohen Schulabbrecherquote. Besonders besorgniser- regend ist die Situation bei Kindern, die keine Kita besu- chen. Bei 76 Prozent dieser Kinder wurde ein Sprachför- derbedarf festgestellt, doch nur ein Bruchteil erhält tat- sächlich die notwendige Förderung. Die sogenannte Coronapandemie hat diese Defizite weiter verschärft. Massive Lernrückstände betreffen inzwischen bis zu einem Viertel aller Schülerinnen und Schüler. Was leisten eigentlich Vorschulklassen konkret? – Vor- schulklassen sind weit mehr als ein weiteres Jahr Kinder- garten. Sie bieten gezielte spielerische Förderung in klei- nen Gruppen, um Kinder auf den Schulalltag vorzuberei- ten. Im Mittelpunkt stehen die Sprachförderung, die Er- weiterung des Wortschatzes, die Stärkung der Ausdrucks- fähigkeit, die Förderung von Konzentration und Motorik sowie der Aufbau sozialer Kompetenzen, wie Teamfä- higkeit, Rücksichtnahme und das Einhalten von Regeln. Ebenso werden Alltagskompetenzen, wie Selbstständig- keit und Verantwortungsbewusstsein, gestärkt. Ziel ist es, den Kindern einen sanften Übergang in die Schule zu ermöglichen, und das kann gerade an Brennpunktschulen zu einer Entspannung beitragen. Warum ist eine Vorschulklasse sinnvoll? – In den schuli- schen Vorklassen war die Gruppe immer jahrgangsgleich organisiert. Aktuell liegt das Problem eher darin, dass in altersgemischten Gruppen die Vorschularbeit in der Kita häufig vernachlässigt wird. Wenn eine Gruppe zwischen null und fünf Jahren oder zwischen vier und sechs Jahren umfasst, kann die gezielte Schulvorbereitung einfach zu kurz kommen. Das liegt nicht an den Erziehern, sondern eher an den Tücken des pädagogischen Alltags. Sie wol- len das alles über das Kita-Chancenjahr abwickeln. Wir denken, eine Option, eine freiwillige Option der Vor- schulklassen ist da auch noch ein sehr guter Ansatz. Gerade in einer Stadt wie Berlin mit großen Unterschie- den und sozialen Herausforderungen ist das ein entschei- dender Hebel für mehr Bildungsgerechtigkeit. Was sagen da eigentlich wissenschaftliche Studien und Erfahrungen aus anderen Bundesländern? – Studien und Erfahrungen, etwa aus Hamburg, zeigen: Vorschulklassen gleichen Startchancen aus, insbesondere für Kinder aus bildungsfernen Haushalten oder mit Sprachdefiziten. Sie schaffen einen sanften Übergang in die Schule, nehmen Ängste und fördern die Freude am Lernen. Kinder, die Vorschulklassen besuchen, starten mit mehr Selbstver- trauen und sind besser auf die Anforderungen der Grund- schule vorbereitet. Das Hamburger Bildungsprogramm für Vorschulklassen betont, dass der spätere Bildungserfolg entscheidend von qualitativ hochwertiger vorschulischer Förderung ab- hängt. Die gezielte Förderung von Sprache, mathemati- schem Grundverständnis, sozial-emotionalen Kompeten- zen und motorischen Fähigkeiten bildet die Basis für einen erfolgreichen Start. Auch die empirische Bildungs- forschung des Bundesministeriums für Bildung und For- schung unterstreicht, dass frühkindliche Bildung die Basis für lebenslanges Lernen und gesellschaftliches Mitmachen ist. Gerade Kinder aus armen Familien profi- tieren besonders von gezielten vorschulischen Förder- maßnahmen. Was spricht für die Wiedereinführung, vor allem hier in Berlin? – Die Abschaffung der Vorschulklassen im Jahr 2005 war und ist ein Fehler. Berlin hat damit ein bewährtes Modell des kontinuierli- chen altersgerechten Lernens und Vorbereitens für einen Schulanfang aufgegeben. Die Folgen sind heute überall sichtbar und vor allem spürbar: Defizite in der Sprach- entwicklung, mangelnde Schulfähigkeit und eine hohe Quote an Kindern, die mit schlechten Startbedingungen in die Grundschule gehen. Unser Antrag fordert daher, die organisatorischen, recht- lichen und finanziellen Voraussetzungen für die Wieder- einführung der Vorschulklassen zu schaffen und sicher- zustellen, dass ausnahmslos alle Berliner Kinder zum Zeitpunkt ihrer Einschulung die bestmöglichen Chancen für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn haben. Dazu ge- hört auch eine Bedarfs- und Bestandsanalyse der perso- nellen Ressourcen und räumlichen Kapazitäten an allen Grundschulstandorten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerk- samkeit! Dann folgt für die CDU-Fraktion die Kollegin Khalatbari.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die AfD for- dert mit der Drucksache 19/2774 die Wiedereinführung der Vorschulklassen an Grundschulen als optionales Angebot. Sie spricht von Wahlfreiheit, von Defiziten in Kitas, von angeblich vernachlässigter Schulvorbereitung. Ich sage Ihnen klar: Dieser Antrag klingt auf den ersten Blick harmlos, ist aber auf den zweiten Blick schlicht nicht zielführend. (Tommy Tabor) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7591 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Warum gibt es die Vorschule in der alten Form nicht mehr? – Ja, es gab sie früher, die Vorschulklassen an Grundschulen: freiwillig, nur vormittags, nicht flächen- deckend. Tatsache ist aber auch: Nur ein kleiner Teil der Kinder hat dieses Angebot überhaupt genutzt. Deshalb hat Berlin reagiert und die Schulanfangsphase eingeführt, mit dem klaren Ziel, alle Kinder zu erreichen und nicht nur wenige. Die Vorschularbeit wurde damals ganz bewusst in die Kindertagesstätten verlagert, wo sie heute pädagogisch fundiert, ganztägig und sozial integriert stattfindet. Das war eine bildungspolitisch nachvollziehbare Entschei- dung zum damaligen Zeitpunkt, denn eine qualifizierte vorschulische Förderung jedes Kindes ist unverzichtbar – in der altersgemischten Gruppe sowie in einer jahrgangs- gleichen Vorschulgruppe. Wie ist die Realität heute? – Vorschule in Berlin findet längst statt, und zwar wirksam. Seit dem 1. August 2018 ist der Kitabesuch beitragsfrei. Bereits seit 2007 gilt dies für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung. 96 Prozent aller Kinder nehmen dieses Angebot freiwillig wahr. Jedes Kind durchläuft vor der Einschulung eine verpflichtende Sprachstandsfeststellung nach § 55 Schul- gesetz. Kinder mit Förderbedarf, der Kollege Simon hat es vorhin gesagt, erhalten seit August 2024 sogar sieben Stunden tägliche Sprachförderung – eingebettet in das Kita-Chancenjahr und ergänzt durch den mittlerweile automatisiert zugesandten Willkommensgutschein ab dem dritten Lebensjahr. Das wird jetzt gerade auf den Weg gebracht. Das ist gezielte Förderung und nicht Sym- bolpolitik! Was der Antrag verschweigt: Die AfD behauptet, alters- gemischte Gruppen würden Vorschularbeit verhindern. Das ist schlichtweg so in der Form dezidiert nicht belegt. Ja, Kinder kommen teilweise ohne Deutschkenntnisse in die Kita. Vor einigen Jahren wechselten sie einfach in die 1. Klasse, heute erhalten sie eine verbindliche Sprach- standsdiagnostik mit gezielter Förderung im Kita- Chancenjahr und eine verstärkte Begleitung in der Schul- anfangsphase. Diese Maßnahmen unterstützen späteren Schulerfolg, nicht ausschließlich die Vorschulklasse, wie die AfD es in ihrem Antrag fordert. Der AfD-Antrag ist auch rechtlich handwerklich mangel- haft. Was die AfD hier ändern will, betrifft die §§ 20, 42 und 55 des Schulgesetzes und hätte zahlreiche Folgeände- rungen beziehungsweise Anpassungen zur Konsequenz, die in diesem Antrag, liebe AfD, nicht aufgeführt sind. Es ist somit zu Recht festzustellen: Dieser Antrag ist recht- lich nicht durchdacht, organisatorisch nicht abgesichert und strukturell nicht notwendig. Neue Vorschulklassen bedeuten zudem zusätzlichen Raumbedarf, den wir nicht haben, zusätzlichen Lehrkräftemangel, den sicherlich niemand will, und zusätzliche Doppelstrukturen, die einfach keinen Sinn machen. Zur, in Anführungszeichen, Instrumentalisierung in Ihrem Antrag von Kai Wegner: Die AfD zitiert ältere Aussagen des heute Regierenden Bürgermeisters. Ich sage klar dazu: Opposition, wie die AfD-Fraktion, formuliert For- derungen. Regierung trägt allerdings Verantwortung, und die Koalitionsverantwortung heißt: Nicht neue Parallel- strukturen schaffen, sondern bestehende Systeme qualita- tiv stärken. Genau das tun wir mit dem Kita-Chancenjahr, mit gezielter Sprachförderung und mit unterstützenden Maßnahmen in der Schulanfangsphase. Als Fazit möchte ich hier festhalten: Dieser Antrag löst kein reales Problem, erzeugt neue rechtliche Unsicherhei- ten und verschärft den Fachkräftemangel. Zum Schluss möchte ich sagen: Bildung braucht keine neuen Vor- schulbürokratien. Berlin braucht starke Kitas, starke Schulen, starke Übergänge, und deshalb lehnen wir die- sen Antrag ab. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die AfD hat jetzt Herr Tabor die Möglichkeit zu einer Zwischenbemerkung.
Frau Khalatbari! Vielen Dank für Ihre Einlassung. Zum Thema Sprachstandfeststellung: Da wissen wir ja alle, das hat in der Vergangenheit nicht so wirklich gut funktioniert, und da sind wir schon seit Jahren dran. Jetzt wollen Sie noch über das Kita-Chancenjahr versuchen, es zu verbessern, aber ich kann Ihnen jetzt schon mal pro- phezeien: Auch das wird nicht der Schlüssel zur Lösung sein, sondern wir müssen hier mit Sicherheit ein mehr- gliedriges System fahren, um die vielschichtigen Proble- me in dieser Stadt irgendwie in den Griff zu bekommen. Zu den Formulierungen, bei denen Sie uns vorgeworfen haben, dass das schlecht ausgearbeitet sei: Das sind die Formulierungen aus dem alten Gesetz. Dann war ja das alte Gesetz, das mal gültig war, auch schlecht ausformu- liert. Wir haben uns da einfach drangekoppelt, und dem- entsprechend kann ich mir nicht vorstellen, dass das so der Wahrheit entspricht, wenn Sie das so formulieren. Eine Frage aber grundsätzlich erst mal an Sie: Wie zweckmäßig ist es denn, die Vorschularbeit in der Kita zu leisten, wenn es sich um jahrgangsübergreifende Gruppen handelt? Die meisten Kitas in Berlin sind ja nun mal genau so ausgestattet, zumindest nach meiner Erfahrung. Wie sollen denn dann die Erzieher die Kinder, die dann demnächst in die Schule gehen sollen, adäquat alters- (Sandra Khalatbari) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7592 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 gerecht für die Schule unterrichten? Das frage ich mich, wie das wirklich in der Praxis funktionieren soll. Es mag sicher Ausnahmen geben, aber in der breiten Masse, bei den Problemen, die wir gerade in Gegenden mit Brenn- punktschulen haben, ist das meines Erachtens nicht machbar. Die Bildungssenatorin, sie ist ja heute leider nicht da, hat erst dieses Jahr gefordert, sie wolle sogar drei ver- pflichtende Vorschuljahre. So weit gehen wir ja nicht mal. Sie wollte gleich drei, keine Ahnung, wie da die Pferde mit ihr durchgegangen sind, aber drei halte ich jetzt auch für zu viel. Aber eins – Ihre Spitzenkandidatin für das Europaparlament, Hildegard Bentele, 2017, hat das auch noch gefordert –, ein einjähriges Vorschulberei- tungsjahr sollte obligatorisch sein. Sie war auch dafür. Der Generalsekretär der CDU-Berlin 2013, jetzt ist er ja unser Bürgermeister, war damals schon für die Wieder- einführung der Vorschulklassen. Dann hat er damit Wahlkampf gemacht. Jetzt haben Sie gesagt: Na ja, jetzt sind wir in der Regierung, jetzt müssen wir verantwor- tungsvolle Politik machen – heißt das etwa, der jetzt Regierende Bürgermeister ist so unverantwortlich, dass er einfach irgendetwas erzählt, was er gar nicht umsetzen möchte? Ist es das, was Sie Ihren Wählern gerade damit deutlich machen wollten? – Vielen Dank! Dann hat zur Erwiderung die Kollegin Khalatbari das
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diejenigen, die in dieser Stadt Schulpreise gewinnen, sind Schulen, die jahrgangsübergreifend arbeiten, die fächerübergreifend arbeiten, die auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Interessen der Kinder einge- hen, die unterschiedliche Leistungsmöglichkeiten ange- hen, die Frage der Zugewandtheit den Kinder gegenüber – das sind die Erfolgsmodelle, die Kinder am Lernen halten. Kinder, die in die Kita gehen, kommen motiviert in die Kita. Die wollen lernen. Ich weiß nicht, wo Sie heute Morgen waren. Wir haben hier über eine Kitafördergesetzesnovelle gesprochen. (Tommy Tabor) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7593 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Hintergrund dieser Novelle sind durchaus Defizite, die wir im System, in der Qualität der Kita haben. Wenn Sie mit den Fachkräften aus den Kitas gesprochen haben, wir haben das gemacht, dann haben die Ihnen gesagt, dass sie aufgrund der Arbeitsbelastung, der sie seit Jahren ausge- setzt sind, qualitative Bildungsarbeit zum Teil nicht mehr machen konnten. Genau das ist auch der Versuch mit dem Kita- Chancenjahr. Daran kann man Kritik üben oder nicht, wir gucken mal, wie sich das entwickelt. Aber das sind die Instrumente, die wir haben, um die entsprechende Quali- tät zu verbessern und tatsächlich frühkindliche Bildung in der Kita zu machen. Über Ressourcenfragen, über Personal und so weiter hat Ihnen Frau Khalatbari, glaube ich, alles gesagt. Deswe- gen geht es darum, unsere Kitas zu stärken, um tatsäch- lich gute Bildungsarbeit machen zu können. Wir brauchen nicht wieder altbackene Ideen, die wir ganz bewusst 2004 abgeschafft haben. Wir müssen unsere Institutionen und die Fachkräfte stärken, damit sie eine gute Bildungsarbeit machen können. Das ist unsere poli- tische Aufgabe und nicht wieder die Einführung von Parallelstrukturen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Dr. Lasić das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wiedereinführung der Vorschule: Man könnte sagen, ein Vorschlag aus der Mottenkiste. Aber dieser Wunsch nach der Vorschulklasse tritt regelmäßig in Ber- lin auf, nicht nur von Rechtsaußen, sondern durchaus auch immer wieder aus der Mitte der Gesellschaft. Des- halb lohnt es sich durchaus, sich differenziert damit zu befassen und zu erklären, wie man persönlich dazu steht. Geäußert wird ein Wunsch nach besserer Förderung im Übergang zur Grundschule, und dieser Wunsch ist mehr als berechtigt, denn wir sind nicht zufrieden mit dem Stand, auf dem unsere Kinder sind, wenn sie in der Schu- le eintreten. Aber das Entscheidende ist, darüber zu spre- chen: Auf welchem Weg? Für die SPD kann ich ganz klar sagen: Die Vorschule ist es nicht. Aber die zentralen Wünsche, die hinter diesem Wunsch nach der Vorschule stecken, die wollen wir als Koalition – Frau Khalatbari hat es erwähnt – im Rahmen der Kita trotzdem erfüllen. Der erste Stichpunkt ist die Kitapflicht. – Ja, genau, Frau Kühnemann kann das aus ihrer persönlichen Erfahrung bestätigen. Die Kitapflicht ist die Karte, auf die wir mit dem § 55 setzen, den wir immer wieder besser machen wollen. Deswegen frage ich auch die AfD-Fraktion an dieser Stelle: Sie wollen eine freiwillige Vorschule ein- führen, und die soll ein stärkeres Schwert als ein ver- pflichtendes Kita-Chancenjahr sein? Ich sehe nicht, wa- rum das greifen sollte. Wir setzen auf gute Prüfung und danach eine starke Förderung im letzten Jahr der Kita. Neben der frühen Verteilung der Gutscheine im § 55 ist der zweite Baustein tatsächlich die Steigerung der Quali- tät. Was passiert denn in diesem Jahr? – Da lohnt es sich, liebe AfD, sich einfach mal das Bildungsprogramm unse- rer Kitas durchzulesen – Was steht denn da drin? –, und dann würden Sie sehen: Im letzten Jahr der Kita wird das gefördert, was Sie sich von der Vorschule wünschen. Deshalb lohnt es sich, da weiter auszubauen, bessere Förderung an dieser Stelle zu machen, die Kitas darin zu stärken, dieser Aufgabe gerecht zu werden und nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten und das letzte Kita- Chancenjahr zu sprengen. Der letzte Aspekt ist der wichtigste, und da platzt mir ehrlicherweise der Kragen. Ich weiß nicht, in welcher Stadt Sie leben. Ich lebe in einer Stadt, in der unsere Grundschulen aus allen Nähten platzen, und Sie wollen in dieser Zeit, wo wir gar nicht wissen, wo wir unsere Grundschulkinder unterbringen, einen kompletten Jahr- gang zusätzlich in die Schule packen. Aus rein pragmati- schen Gründen müsste eigentlich jeder in diesem Raum sagen: Es ist nicht Zeit für diese Debatte. Es ist Zeit für qualitative Stärkung. – Die Debatte rund um die Vorschu- le gehört an dieser Stelle in die Tonne. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat die Kolle- gin Brychcy jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, das stimmt wirklich. Sie von der AfD- Fraktion haben die Vorschule jetzt als Antrag aus der Mottenkiste geholt. Dass frühkindliche Bildung für den Bildungserfolg wichtig ist, wird hier fraktionsübergrei- fend geteilt. Wir haben vorhin das Kindertagesförde- rungsgesetz beschlossen, nachdem zukünftig der Kitagut- schein zum dritten Geburtstag nach Hause versendet wird. Vielleicht klappt es dann auch demnächst zum (Marianne Burkert-Eulitz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7594 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 ersten Geburtstag. Das werden wir auf jeden Fall weiter- verfolgen. Das Tolle ist, dass der Personalschlüssel für die unter Dreijährigen verbessert wird. Für die über Dreijährigen müssen Verbesserungen folgen. Mit dem Partizipations- zuschlag werden Kitas in herausfordernder Lage perso- nell gestärkt. Das finden wir gut, und die verpflichtende vorschulische Sprachtestung wird zeitlich vorgezogen. Für diejenigen Vorschulkinder, die einen Sprachförder- bedarf haben, erhalten die Kitas einen zusätzlichen Per- sonalzuschlag, damit sie die Vorschulkinder auch ent- sprechend fördern können. Mit den rückläufigen Gebur- tenzahlen gibt es jetzt die große Chance, dass jedes Kind, das einen Sprachförderbedarf hat, künftig auch direkt einen Kitaplatz erhalten kann. Statt Bußgeld, wie es ja manchmal leider von der CDU auch vorgeschlagen wird, brauchen wir natürlich die direkte Ansprache auch der Familien. Was wir nicht brauchen, ist die Wiedereinfüh- rung der Vorschulklassen, die Sie vorschlagen, weder aus pädagogischen Gründen noch aus Kapazitätsgründen. Die Kolleginnen haben es ausgeführt. Die beste frühkindliche Bildung findet in unseren Kitas statt. Da muss ich schon noch einmal sagen: Sie von der AfD- Fraktion haben Änderungsanträge gestellt; Sie wollen Projekte für Partizipation und Sprachbildung sowie Kitaangebote für geflüchtete Kinder streichen, und zwar komplett. Auch das Landesprogramm der Stadtteilmütter, die eine zentrale Lotsenfunktion gerade auch für den Kitabesuch innehaben, in die migrantischen Communitys hinein, wollen Sie komplett streichen. Und heute wollen Sie sich mit einem obsoleten Antrag auf Vorschulklassen als Vorkämpferin für Sprachbildung inszenieren. Das ist absolut unglaubwürdig! Für Sie von der AfD ist eben nicht jedes Kind gleich viel wert. Da möchte ich nur noch mal an Ihren rassistischen Antrag zu den Deutschgarantie-Klassen erinnern. Das widerspricht der Würde der Menschen, dem Grundgesetz, das wir haben, und dem Recht auf Bildung für alle Kinder und Jugendlichen. Sie können sich sicher sein: Wir werden Demokratie und Teilhabe junger Menschen gegen Sie verteidigen! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Aus- schuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 22 war Priorität der Fraktion Die Linke unter der Nummer 4.4 Ich rufe, wie eingangs beschlossen, auf lfd. Nr. 15: Gesetz zum NOOTS-Staatsvertrag Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz vom 17. November 2025 Drucksache 19/2766 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2719 hierzu: Drucksache 19/2719-1 Ergänzung des Wortlauts des Staatsvertrages Erste Lesung Die zunächst übermittelte Gesetzesvorlage, Drucksache 19/2719, war unvollständig, weshalb mit der Drucksache 19/2719-1 eine Ergänzung erfolgte. Ich eröffne daher erneut die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Bera- tung ist nicht vorgesehen. Die Vorlage wurde bereits in der 74. Plenarsitzung an den Ausschuss für Digitalisie- rung und Datenschutz überwiesen. Ich rufe auf lfd. Nr. 23: Wahl eines Mitglieds für die dreizehnte Amtsperiode des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE) Wahl Drucksache 19/2764 Im nächsten Jahr beginnt eine neue Amtsperiode des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat. Gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkon- ferenz vom 12. Dezember 2024 steht Berlin der Sitz eines Mitglieds zu. Der Senat hat das Benennungsrecht erneut dem Abgeordnetenhaus übertragen. Die Fraktion der CDU schlägt Herrn Abgeordneten Lars Bocian vor. Die Fraktionen haben sich auf eine Wahl mittels einfacher Abstimmung durch Handaufheben verständigt. Wer den Kollegen Bocian zum Mitglied des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat für die nächste Amtsperiode zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU- Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist der Abgeordnete Bocian damit gewählt. (Franziska Brychcy) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7595 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Tagesordnungspunkt 24 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 25: Jetzt ein AfD-Verbotsverfahren einleiten! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 5. November 2025 Drucksache 19/2735 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2429 hierzu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2429-1 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier die Kollegin Jarasch. – Bitte schön!
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Mai 2025 einen Antrag einge- bracht, in dem wir die Einleitung eines Parteiverbotsver- fahrens gegen die AfD gefordert haben. Heute beschlie- ßen wir die Prüfung und Vorbereitung eines AfD- Verbots. Dafür danke ich zuerst unseren Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei, die den Antrag gemeinsam mit uns eingebracht haben, und ich danke den Kollegin- nen und Kollegen von der CDU und SPD, die sich nach sicherlich harten internen Verhandlungen entschlossen haben, unserer Initiative zu folgen. Das ist ein großer Erfolg im Kampf gegen den erstarken- den Rechtsextremismus und in der Verteidigung unserer Demokratie! Es ist ein wichtiges Signal, das wir heute gemeinsam von Berlin als der weltoffenen, freien Haupt- stadt einer demokratischen Bundesrepublik Deutschland aussenden. Allerdings haben CDU und SPD sich nicht einfach unse- rem Antrag angeschlossen. Sie haben einen geänderten Text vorgelegt, und sie fordern den Berliner Senat darin auf, im Bundesrat die Mehrheiten für ein entsprechendes Verbotsverfahren zu prüfen, um dann das Bundesverfas- sungsgericht mit einer entsprechenden Initiative der Bun- desländer zur Einleitung eines Verbotsverfahrens aufzu- fordern. Dass es bei diesem Verbotsverfahren um ein Verbot der Partei AfD gehen soll, taucht im Antrag ge- nauso wenig auf wie der entscheidende Grund für ein Verbot der AfD: dass die AfD nämlich laut Bundesamt für Verfassungs- schutz eine gesichert rechtsextremistische Partei ist, die das Ziel verfolgt, mit ihrer menschenrechtsfeindlichen und verfassungsfeindlichen Agenda unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu zerstören. Liebe Kolleginnen von SPD und CDU! Wir wissen alle, dass Kompromisse in Koalitionen manchmal schmerzhaft sind, und Ihren Schmerz konnte man wirklich fast schon spüren, wenn man sich den Antrag durchliest, zu dem Sie sich durchgerungen haben. Aber ein solcher Beschluss braucht Klarheit. Das braucht Entschlossenheit und ver- trägt kein Drumherumreden, keine halben Sachen und kein „Wasch mich, aber mach mich nicht nass!“. Kennen Sie Harry Potter? Er hat es mit einem mächtigen Feind zu tun, den alle anderen nur ganz ängstlich flüs- ternd nennen, der, der nicht beim Namen genannt werden darf. Harry Potter dagegen spricht den Namen aus, und ich kann Ihnen nur empfehlen, ein bisschen mehr Harry Potter zu wagen. Es ist die AfD, über die wir hier sprechen, über die auch Sie in Ihrem Antrag sprechen, auch wenn Sie es nicht hinschreiben wollen. Die AfD ist es, die unsere Demokratie bedroht. Die AfD ist hier Lord Voldemort und niemand sonst. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sagt ganz klar: Der Kern der Verfassungsfeindlichkeit der AfD ist ihr Angriff auf die Menschenwürde, ihre Unterscheidung in gute und schlechte Deutsche, in wertvolle und weniger wertvolle Menschen, ihre Remigrationsfantasien, in die ihr menschenverachtendes Weltbild mündet. – Und für alle, die glauben, das seien doch nur andere Meinungen, die man irgendwie notfalls aushalten müsste, sage ich: Nein, das dürfen wir nicht aushalten! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD –
Das sieht das Volk anders!] (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7596 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Denn solche Unterscheidungen in weniger wertvolle und wertvollere Menschen haben zum Holocaust geführt, zur Ermordung von mehr als sechs Millionen Jüdinnen und Juden. Und das „Nie wieder!“ des Holocaust ist der Grund dafür, dass die unveräußerliche Menschenwürde das Fundament unserer Grundordnung ist. Natürlich verschwindet durch ein AfD-Verbot rechtsext- remes Gedankengut nicht von heute auf morgen, aber die AfD dürfte dann nicht mehr mit unser aller Steuergeldern ihre Ziele verfolgen. Sie würde Personal, Kommunikationsplattformen, Reich- weite und Organisationsstrukturen verlieren, und das allein ist es wert. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD –
Sie verplempern Steuergelder!] Es steckt sehr viel Berliner AfD in der Hochstufung der Partei auf Bundesebene. Im Gutachten des Verfassungsschutzes wird rund die Hälfte der AfD-Fraktion hier im Abgeordnetenhaus na- mentlich genannt. Diese Fraktion beschädigt damit unser aller Ansehen. Und wer daran noch Zweifel hatte, der hat sie nach der Rede des fanatischen Höcke-Anhängers Thorsten Weiß von heute Morgen hoffentlich nicht mehr. Deshalb ist es an der Zeit, die Berliner AfD zumindest mal als gesichert rechtsextremistisch einzustufen, denn das ist sie immer noch nicht, anders als andere Landes- verbände. Es wird Zeit zu handeln. Herr Dregger! Sie haben heute schon über Walter Lübcke gesprochen, den hessischen CDU-Politiker, der von ei- nem Rechtsextremisten ermordet worden ist. Dieser Rechtsextremist hat vor seiner Verhaftung für die AfD Wahlkampf gemacht, denn die AfD ist die geistige Mut- ter und der parlamentarische Arm des Rechtsterrorismus in Deutschland. Ehren wir heute gemeinsam Walter Lübckes Andenken, indem wir ein klares und unmissverständliches Signal aussenden: Das Berliner Parlament will, dass die AfD verboten wird. [Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN –
Die Berliner aber nicht!] Es genügt nicht, sich zu einer wehrhaften Demokratie nur zu bekennen, eine wehrhafte Demokratie handelt, wenn sie bedroht ist. Handeln Sie jetzt! – Ich danke Ihnen! Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Kollege Dregger das
So ist es ja auch!] Es dürfte doch auch Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von Grünen und Linken, klar sein, dass dieser Eindruck die Axt an das Fundament unserer demokrati- schen Ordnung legt. Deshalb bitte ich Sie, unterlassen Sie das! Unser Antrag beschränkt sich im Übrigen nicht auf eine Partei als mögliches Subjekt eines Parteiverbotsverfah- rens, sondern er ist auch auf andere Parteien anwendbar. Wir dürfen nicht unterscheiden, ob unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung Gefahren von rechtsext- remistischen oder linksextremistischen oder sonstigen extremistischen Kräften drohen. Um künftige Lageveränderungen, insbesondere weitere Radikalisierungstendenzen wahrzunehmen, werden wir extremistische Tendenzen im Auge behalten. Das gilt insbesondere auch für die AfD. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kol- legin Jarasch?
Nein, danke! – Aber auch diejenigen, die sich am linken Rand des politischen Spektrums radikalisieren, werden wir im Blick behalten. Ich will nicht verhehlen, dass ich die antisemitischen und islamistischen Radikalisierungs- tendenzen in Teilen der Linkspartei, insbesondere in Neukölln, mit großer Sorge betrachte. Seien Sie versichert, wir werden bei allen die gleichen Maßstäbe anlegen! Wir werden dafür sorgen, dass unser demokratischer Rechtsstaat sich gegenüber allen wehrhaft erweist, die ihn beseitigen wollen. – Herzlichen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Linksfraktion hat die Kollegin Eralp das Wort.
Sehr geehrte Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kol- legen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Herr Dregger, gibt es Ihnen gar nicht zu denken, dass bei Ihrer Rede durchweg die AfD geklatscht hat, aber nicht mal Ihr ei- gener Koalitionspartner, die SPD? Der Grund dafür, dass wir hier heute überhaupt über ein AfD-Verbot reden, ist dem gemeinsamen Antrag von Grünen und Linken zu verdanken und vor allem der en- gagierten Zivilgesellschaft und den Berlinerinnen und Berlinern. Diese sind nicht müde geworden, kreative Proteste zu organisieren, zu Tausenden auf die Straßen zu gehen, Petitionen einzureichen, Politikerinnen und Politi- ker anzuschreiben und auf allen Ebenen Druck zu ma- chen, damit diese faschistische Partei endlich verboten wird, bevor es zu spät ist. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD –
Unfassbar! – Zurufe von Dr. Kristin Brinker (AfD) und Carsten Ubbelohde (AfD)] (Burkard Dregger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7598 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Ich danke Ihnen allen im Namen der Linken dafür. Wir werden bei all diesen Protesten weiter an eurer Seite sein. Denn auf die Regierenden können wir uns leider oft nicht verlassen. Die AfD ist die zentrale Gefahr für unsere Demokratie und für Menschenrechte. Sie ist lebensbedrohlich für alle Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen. Vor allem Menschen mit Migrationsgeschichte – und wir machen 40 Prozent der Bevölkerung in Berlin aus – ha- ben Angst. An den Haustüren in meinem Wahlkreis fra- gen sich Menschen, die als sogenannte Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter hergekommen sind, seit Jahrzehnten hier leben und sich in deutschen Fabriken kaputt geschuftet haben, ob sie nun auch abgeschoben werden, junge Menschen fragen sich, ob sie hier noch eine Zu- kunft haben, und manche denken gar über Auswanderung nach. Neben Menschen mit Migrationsgeschichte und Geflüchteten hat die AfD besonders queere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Frauen und auch politisch Andersdenkende mit ihrer menschenverachtenden Politik im Visier. Der AfD gelten Humanität und Menschenrechte als „linksgrün versiffte“ Ideologie. Aber die unantastbare Würde aller Menschen steht als Lehre aus dem Nationalsozialismus und der deutschen Schuld an Stelle eins im Grundgesetz. Für die AfD ist das linke Propaganda. Für uns ist das die Grundlage allen Handelns. Wir haben unseren AfD- Verbotsantrag vertagt, um der SPD Zeit zu geben, die CDU zu überzeugen und einen echten Verbotsantrag und ein gemeinsames Vorgehen zu ermöglichen. Jetzt hat es das so nicht gegeben, und die CDU hat in ihrer Rede eben kein klares Bekenntnis für ein AfD-Verbot abgegeben. Das verwundert leider auch nicht, denn es war die CDU, die die Brandmauer im Bundestag eingerissen hat und für die migrationsfeindliche Politik gemeinsame Sache mit der AfD gemacht hat. Und es ist die CDU, die im Minutentakt AfD- Forderungen übernimmt. In jedem Plenum muss ich jetzt über irgendwelche hetzerischen Anträgen von der AfD reden, auch heute wieder. Aber das noch Schlimmere ist, dass ich jedes Mal fest- stellen muss, dass die CDU entweder alle oder fast alle Forderungen bereits übernommen und in großen Teilen sogar schon umgesetzt hat. Beim letzten Plenum ging es der AfD beispielsweise um Pushbacks an den deutschen Außengrenzen, die Einstu- fung weiterer Länder als sicher, die es nicht sind, das Ende des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberech- tigte, Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan, das Ende aller Aufnahmeprogramme und viele Grausamkeiten mehr. All diese AfD-Forderungen hat die CDU in der Bundes- regierung bereits umgesetzt. Und dazu bricht ihr oberster Chef Merz eine rassistische Stadtbilddebatte vom Zaun und demütigt damit viele Menschen mit Migrationsge- schichte im Land. Insofern muss ich leider weiter an der Einsicht der CDU zweifeln, die Herr Lübcke übrigens schon hatte. Der Antrag ist leider auch nicht der große Wurf, wie es die SPD teils verkündet, denn dieser Antrag enthält kein klares Bekenntnis für ein AfD-Verbot. Es ist ein Prüfauftrag der Verfassungsfeindlichkeit ex- tremistischer Organisationen, für die die Einstufung des Verfassungsschutzes Anhaltspunkt sein kann. Er ist schwammig und allgemein formuliert. Das war offenbar der Preis der CDU, damit sie überhaupt mitgehen kann. Aber in Anbetracht der großen Gefahr, die durch die AfD und ihre Hetze für die Menschen in unserer Stadt und überall in Deutschland ausgeht und aus der Verantwor- tung, die wir haben, auch im Hinblick auf das „Nie wie- der“, das wir geschworen haben, sind wir bereit, jeden Schritt Richtung AfD-Verbot mitzugehen. Das ist der Grund, warum wir heute dem Änderungsan- trag der Koalition zustimmen, auch wenn wir erhebliche Kritik daran geäußert haben. (Elif Eralp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7599 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Aber wir erwarten natürlich auch, dass weitere Schritte folgen. Gleichzeitig möchte ich die CDU und den Regie- renden Bürgermeister der vielfältigsten Metropole Deutschlands dazu auffordern, sich nicht nur gegen die AfD zu stellen, sondern auch gegen die menschenfeindli- chen und rassistischen Inhalte der AfD. Wir werden weiter Druck machen, damit das AfD-Verbot endlich kommt, ein Parteienverbot hat zu Recht hohe Hürden, aber bei der faschistischen AfD ist es mehr als überfällig. Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Kollege Saleh das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da- men und Herren! Inmitten der Trümmer des Zweiten Weltkriegs haben uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes ein scharfes Schwert an die Hand gegeben, gegen diejenigen, die unsere Demokratie angreifen, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung abschaffen, unser Grund- gesetz aushebeln wollen und unseren Staat verächtlich machen wollen. Unsere Demokratie muss im Notfall wehrhaft sein. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN –
Das stimmt!] Unser Grundgesetz ist in dieser Frage eindeutig: Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger die freiheitliche demokratische Grund- ordnung beeinträchtigen oder darauf abzielen, sie zu beseitigen, sind verfassungswidrig und damit aufzulösen und zu verbieten. So steht es im Grundgesetz. Wenn das der Fall ist, dann ist es unsere staatsbürgerliche Pflicht, uns dafür einzusetzen, es dem Bundesverfas- sungsgericht zur Prüfung vorzulegen. Die Rechtsfolge ist keine Ermessensentscheidung: Eine solche Partei ist zu verbieten. Worum es dabei dagegen nicht geht, ist, wie groß oder klein der Zuspruch der Partei in Umfragen ist. Worum es auch nicht geht, ist, ob diese Partei nun gut oder schlecht gefunden wird, sondern es geht einzig und allein darum, ob die Partei auf dem Boden unseres Grundgesetzes agiert oder nicht. Damit kommen wir unserer Pflicht zum Schutz unserer Verfassung nach. Deshalb bin ich froh, dass wir uns heute vom Berliner Abgeordnetenhaus aus- gehend zu der wehrhaften Demokratie klar bekennen. Herr Kollege, gestatten eine Zwischenfrage der Kollegin Jarasch?
Das ist offenkundig ein emotionales Thema, auch für viele hier im Raum. Doch mir geht es heute gerade nicht um Emotionen, nicht um Stimmung, sondern es geht heute schlicht um einen uns verfassungs- gemäß verbrieften Auftrag, den wir sehr ernst nehmen. Diese Frage ist viel zu wichtig für unser Land, um noch jahrelang damit zu warten. Das ist auch der Appell, den der Bundespräsident an alle Bürgerinnen und Bürger des Landes mahnend gerichtet hat. Die Haltung meiner Frak- tion und aller Sozialdemokratinnen und -demokraten in dieser Frage ist klar und eindeutig. Deshalb bin ich froh und dankbar, dass sich diese Koalition klar zum Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der wehrhaften Demokratie in unserem Land bekennt. Gemeinsam übernehmen wir damit Verantwortung für das Erbe und die Mahnung, die uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes damals hinterlassen haben. Der Berli- ner Senat bekommt damit den Auftrag, im Bundesrat Möglichkeiten und Mehrheiten für ein AfD-Verbots- verfahren auszuloten und eine entsprechende Bundesrats- initiative zu ergreifen. Ich bin sicher, dass auch andere Bundesländer mit ganz unterschiedlichen Regierungskonstellationen unserem Weg folgen werden, idealerweise bald schon alle 16 Bundesländer in einem gemeinsamen demokratischen Konsens. Das ist ein starkes Signal aus unserer Stadt Berlin für all die Menschen, die übergroße Mehrheit, die in unserem Land in Frieden und Freiheit leben wollen. (Elif Eralp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7600 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Berlin ist damit ganz vorne dabei und Vorreiter auf die- sem Weg, unsere Verfassung zu wahren und zu schützen. Ich hoffe sehr auf eine breite Unterstützung aller demo- kratischen Fraktionen hier im Haus. Denn die dort sitzen und lauern. Sie lauern, sie warten nur auf Streit und Un- einigkeit der Demokratinnen in unserem Land. Deshalb appelliere ich: Lasst uns hier und heute im Berliner Par- lament einen gemeinsamen Weg mit allen demokrati- schen Fraktionen für den Schutz der Menschen in unse- rem Land und für unsere wehrhafte Demokratie bestrei- ten. Dann hat die Kollegin Jarasch das Wort zu einer Zwi- schenbemerkung.
Lieber Kollege Saleh! Sie haben gesagt, es geht ein wich- tiges Signal von diesem Antrag, den wir heute gemein- sam beschließen sollten und wollen, aus. Und ein solches Signal habe auch ich mir in meiner Rede für uns ge- wünscht. Ich muss aber ganz offen sagen, nach den Re- den der CDU und der SPD bin ich nicht mehr sicher, welches Signal dieser Antrag nun tatsächlich aussendet. Kollegen aus der SPD haben schon seit gestern die Soci- al-Media-Kanäle geflutet und haben sich dafür gefeiert, dass jetzt ein AfD-Verbot auf den Weg gebracht wird. Und ja, wir haben diesen Antrag sehr genau gelesen. Ich habe auch bewusst gesagt – – Das erkenne ich übrigens ausdrücklich an, denn in Koalitionen kommen meist sehr unterschiedliche Partner und Partnerinnen auf Zeit zu- sammen. Ich habe ausdrücklich anerkannt, dass man diesem Antrag ein Ringen anmerkt. Natürlich merkt man auch Kompromissformulierungen. Geschenkt! Aber das Ziel sollte klar sein. Und so, wie ich das verstanden hatte, dachte ich, das Ziel ist, dass diese Koalition gemeinsam prüft, und zwar spätestens nach der Eilentscheidung des Gerichts in Sachen Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Partei, dass Sie dann eine Bundes- ratsinitiative auf den Weg bringen wird und vorher prüft, wie es aussieht, und um Mehrheiten wirbt. Mit anderen Worten: dass wirklich etwas kommt. Jetzt habe ich gehört, die Sozialdemokraten stehen fest dafür. Danke! Aber davon können wir uns nichts kaufen, Raed. Gleichzeitig hat Burkard Dregger betont, dass es ja gar nicht so sehr um die AfD gingen, dass er viel lieber die Linkspartei beobachten lassen würde. – Ich habe nicht nur zugehört, sondern ich habe sehr genau gelesen. – Und, Herr Dregger, was in dem An- tragstext steht, sind die natürlich allgemein gehaltenen Formulierungen aus unserem Grundgesetz und der Verfassung. Natürlich müssen Sie sich gegen sämtliche extremistischen Bestre- bungen richten. Das ist ja auch richtig so. Aber die Auf- gabe der Politik ist es doch, sich den Anwendungsfall anzuschauen und zu schauen, was davon wirklich zutrifft. Da kann ich nur sagen, es gibt Hinweise für die AfD – – Die Hochstufung des Bundesamts für Verfassungsschutz war der letzte Hinweis, der dafür noch gefehlt hat. Und natürlich möchte ich, dass das ein Erfolg wird und dass man deshalb gründlich prüft. Aber so zu tun, als ginge es hier um irgendwelche Parteien und man könnte sich die jetzt erst mal frei auswählen, ist einfach Augenwischerei. Deswegen erwarte ich schon, dass hier klargemacht wird: Wir wollen diesem Antrag, obwohl er anders formuliert ist und sehr viel mehr herumschwurbelt, als wir es gerne gehabt hätten, als entscheidenden, wichtigen, ersten Schritt zustimmen. Aber ich erwarte schon, dass Sie jetzt hier klarstellen, was dieser Antrag wirklich bedeutet. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Vertrauen Sie doch dem Verfassungsschutz! Das dürfte Ihnen doch nicht schwerfallen] Dann hat für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Val- lendar jetzt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass sich die Grünen und die Linken nach dem Gewaltwochenende ihrer Gesinnungsgenossen und Vor- feldorganisationen in Gießen trauen, diesen derart dürfti- gen zweiseitigen Antrag im Plenum zu beraten, ist beach- tenswert. Es gab über 50 verletzte Polizeibeamte, Angrif- fe, Beleidigungen und Faustschläge gegen Pressevertre- ter, wie von Tichys Einblick oder von Paul Ronzheimer, Angriffe auf Bundestagsabgeordnete, blockierte Bundes- und Landesstraßen mit Baumstämmen, Terrorisierung der örtlichen Bevölkerung. Der Abgeordnete dieses Hauses, Herr Özdemir von der SPD, lässt sich in der Welt sogar mit der Aussage zitieren – ich zitiere mit Erlaubnis der (Raed Saleh) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7601 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 „Wir sind Komplizen der Linksextremisten, weil wir zivilen Ungehorsam unterstützen.“ Zutreffend, wie ich finde. Sie sind Komplizen der Links- extremisten. Sie warnen vor vermeintlichen Verfassungs- feinden und verbrüdern sich im selben Atemzug mit den Feinden unserer Verfassung. Doch kommen wir zu Ihrem Antrag: Sie starten in der Begründung Ihres Antrages mit einer gerichtlich nachge- wiesenen Falschbehauptung. Sie beziehen sich auf das angebliche Bekanntwerden von Deportationsplänen von Menschen mit Migrationsgeschichte. Der ursprüngliche CORRECTIV-Text trug den reißerischen Titel „Geheim- plan gegen Deutschland“ und behauptete, es seien Pläne zur Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland besprochen worden, explizit auch von deut- schen Staatsbürgern. Genau diese Kernthese wurde in mehreren Gerichtsverfahren als falsch und unzulässig bewertet. Das ist durch das Landgericht Hamburg im Februar 2024 und durch das Oberlandesgericht bestätigt worden. CORRECTIV durfte nicht mehr behaupten, Teilnehmer hätten Ausweisungspläne für deutsche Staatsbürger gebil- ligt. So das Landgericht Berlin im November 2024. Ul- rich Vosgerau und Roland Hartwig erhielten Unterlas- sungstitel gegen die Formulierung, es seien Pläne zur Vertreibung oder Ausbürgerung deutscher Staatsbürger besprochen worden. So das Landgericht Hamburg im November 2025. Weitere Klagen von Sellner und ande- ren Teilnehmern waren erfolgreich. CORRECTIV musste einräumen, dass die Formulierung „Millionen Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft sollen ausgewiesen werden“ nicht haltbar ist. Das ZDF heute journal musste 2024 eine Unterlassung akzeptieren, weil es die CORRECTIV-Interpretation übernommen hatte. Fazit: Die mediale und politische Inszenierung als Plan zur Massendeportation deutscher Staatsbürger war nachweislich falsch und wurde gericht- lich mehrfach zurückgewiesen. Und trotzdem steht es in Ihrem Antrag. Herr Abgeordneter! Gestatten Sie einen Zwischenfrage des Kollegen Özdemir?
Nein, bitte keine Zwischenfragen! – Sie behaupten wei- terhin in Ihrem Antrag wahrheitswidrig, dass das von der AfD propagierte Volksverständnis im Widerspruch zum Grundgesetz stehe. Dann haben Sie anscheinend weder unsere Programmatik gelesen noch die vom Bundesvor- stand und sämtlichen Landesvorsitzenden abgegebene gemeinsame Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität vom 18. Januar 2021. Wie Sie also feststellen, arbeitet die AfD vollständig innerhalb des demokratischen Systems durch Wahlen in Parlamenten und ohne Gewalt, anders als Sie. Das Bundesverfassungsgericht verlangt für ein Parteien- verbot ein aktiv kämpferisches, aggressives Vorgehen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Bloße verbale Radikalität oder Einzeläußerungen reichen nicht aus. Sprich, Sie werden mit einem Verbotsverfahren scheitern. Der untaugliche Versuch von Ihnen, Millionen von Wählern zu entrechten und die stärkste Oppositions- kraft in diesem Land zu verbieten, wirft vielmehr die Frage auf: Wer ist eigentlich die Gefahr für die Demokra- tie in diesem Land? – Nämlich Sie! Kommen wir zum Ersetzungsantrag der Regierungskoali- tion: Sie streichen die AfD aus dem Antrag raus. Lo- benswert, aber unehrlich! Herr Stettner lässt sich zu ei- nem Statement hinreißen, dass es um Verfassungsfeinde jeglicher Couleur – ob rechts, links oder islamistisch – ginge, also darum, ein Parteiverbot der Linkspartei zu prüfen, einer Partei, die von Linksextremisten, Antisemi- ten und Islamisten durchsetzt ist und bald schon die CDU in Berlin an der Macht ablösen könnte. Auch wenn ich und viele andere die Linkspartei für eine verfassungs- feindliche Partei halten, halte ich ein Verbot dieser für genauso falsch wie ein Verbot der verfassungstreuen AfD. Das Parteienverbot ist historisch betrachtet eine Nachkriegswehe. Die Alliierten und die Väter des Grundgesetzes wollten sicherstellen, dass weder kommu- nistische noch nationalsozialistische Parteien die neu gegründete Republik gleich wieder abschaffen. Was man aber damals nicht wollte, das war, den Wählerwillen zu missachten und es den Regierenden zu ermöglichen, die politische Opposition abzuschaffen. Die Alliierten sind es übrigens, die Ihnen jetzt wieder ganz genau auf die Finger schauen werden. Der Vizeprä- sident, JD Vance, hat deutliche Worte auf der Münchner Sicherheitskonferenz verloren. Die Amerikaner werden es nicht zulassen, dass Sie mithilfe von Parteiverboten das fragile System der deutschen Demokratie gefährden. Um es kurz zu fassen: Uncle Sam is watching you! [Beifall bei der AfD –
Gott, ist das peinlich! Zuruf von Dr. Michael Efler (LINKE)] Sie reden von wehrhafter Demokratie, fuchteln aber mit dem Instrument des Parteienverbots wie ein Unbedarfter mit einer Waffe herum. Achten Sie aber dabei darauf, dass Sie damit nicht aus Versehen die Demokratie selbst (Marc Vallendar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7602 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 erschießen! Wir lehnen Ihren Antrag natürlich ab. – Vie- len herzlichen Dank! Dann hat zu diesem Tagesordnungspunkt der fraktionslo- se Abgeordnete Dr. King um das Wort gebeten. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben gerade Gießen angesprochen. Da muss ich Ihnen sagen: Wenn ich mir die Gründungsversammlung der Generation Deutschland, der AfD-Jugend, anschaue, dann läuft es mir strecken- weise wirklich eiskalt den Rücken herunter, und nicht nur bei der Hitler-Mimikry von Herrn Eich- wald. Der Vorsitzende der Generation Deutschland Hohm – darf ich mal weiterreden? – sagte jetzt, die klare Grenze nach rechts sei für ihn der Nationalsozialismus. Aha – ich weiß nicht, ob uns das beruhigen sollte, eine klare Grenze kurz vor dem dunkelsten Kapitel der deutschen oder eigentlich der Menschheitsgeschichte. Als ich das gelesen habe, war ich kurz davor, auch das AfD-Verbot zu befürworten. Ich sage aber gleich, warum ich trotzdem dagegen bin. – Frau Dr. Brinker, mich wür- de wirklich mal interessieren – leider haben Sie heute nicht zu dem Thema geredet –, wie Sie eigentlich über diesen Nachwuchs denken. Aber wir werden es nie erfah- ren, denn bei Ihnen ist ja alles erlaubt, Hauptsache, es riecht nach Erfolg, und das finde ich absolut gruselig. Und trotzdem: Mit dieser Verbotsdebatte helfen wir, helfen Sie der AfD, davon bin ich nach wie vor über- zeugt. Sie liefern ihr einfach nur den erneuten Beweis dafür, dass Sie Angst vor ihr haben, und was schlimmer ist: dass Sie Angst vor den Wählern haben. Das ist grundfalsch. – Ja, da können Sie gerne applaudie- ren! – Das ist Wasser auf die Mühlen der AfD, das zeigen doch auch die Erfahrungen. Und anstatt mal dazuzuler- nen, machen Sie immer weiter und richten bei Ihrem Kampf gegen rechts auch gewaltigen Kollateralschaden an unserer Demokratie an. Es gibt ja nicht nur diesen Antrag. Im Angebot sind zur- zeit Parteiverbot, Berufsverbot, Gesinnungs-TÜV im öffentlichen Dienst, noch mehr Anschwärzportale. Das alles steht in Ihren diversen Anträgen, die zurzeit hier im Verfahren sind. Mit einer freien, liberalen Gesellschaft, die hier verteidigt werden soll, hat das alles nichts mehr zu tun, eher mit Selbstmord der Demokratie aus Angst vor dem Tod. Die Demokratie sollte aber keinen Selbst- mord begehen. Glauben Sie wirklich, dass das die AfD-Wähler über- zeugt, künftig wieder die sogenannten demokratischen Parteien zu wählen? Also ich glaube das nicht. Sinnvoller wäre es, sich mit den Gründen auseinanderzusetzen, warum so viele und immer mehr Leute die AfD wählen wollen. Die ganze Abgrenzungsdebatte geht meilenweit an dem vorbei, was die Leute beschäftigt. Ihre Sorgen und ihre Meinungen werden tabuisiert und mit einem Bann versehen, und genau das treibt der AfD die Wähler erst recht zu und, vor allem, entfremdet die Menschen von der Demokratie; entfremdet sie auch dann von der Demokratie, wenn Sie die AfD irgendwann mal tatsäch- lich verboten haben. Damit helfen Sie unserer Demokra- tie nicht, im Gegenteil. Und ganz zum Schluss: Ich fand den Hinweis von Herrn Dregger interessant, wen er vielleicht als Nächstes ins Visier nimmt. – Danke schön! Vielen Dank! – Der Abgeordnete Özdemir hat um die Erteilung des Wortes für eine persönliche Bemerkung nach § 65 unserer Geschäftsordnung gebeten. Im Rahmen einer persönlichen Bemerkung dürfen nur persönliche Angriffe zurückgewiesen oder eigene Ausführungen berichtigt werden. – Herr Kollege, Sie haben das Wort, bitte schön!
Herr Vallendar! Ich lese nicht die Springer-Presse, und ich rede üblicherweise auch nicht mit der Springer- Presse, deswegen weiß ich nicht, was Sie da gelesen haben. Aber ich kann ja mal ganz transparent darstellen, was ich gesagt habe. Ich habe bei einer Veranstaltung gesagt: Wenn es linksextremistisch ist, die Verfassung zu schützen und Demokratie zu verteidigen, dann sind wir alle linksextremistisch. – Das waren die Worte, die ich gesagt habe, und dazu stehe ich natürlich auch. (Marc Vallendar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7603 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Ich habe auch noch etwas anderes gesagt; so viel Zeit muss sein. Ich habe gesagt, die AfD ist eine völkisch- rechtsextremistische und faschistische Partei. – Danke schön! [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN –
Arme SPD! – Zurufe von Dr. Kristin Brinker (AfD) und Thorsten Weiß (AfD)] Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und wir kom- men zu den Abstimmungen. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/2429 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2735 mehr- heitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Zunächst erfolgt eine Abstimmung über den Änderungsantrag der Koaliti- onsfraktionen zu dem Antrag der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Dieser Änderungsantrag ist auf eine vollständige Ersetzung des Antrags gerichtet. Wer den Änderungsantrag der Koaliti- onsfraktionen auf Drucksache 19/2429-1 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Gegen- stimmen? – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion sowie eines fraktionslosen Abgeordneten. Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Dann erfolgt noch die Abstimmung über den Antrag. Wer den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke annehmen möchte – – – in der geänderten Fassung annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU- Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion sowie eines fraktionslo- sen Abgeordneten. Damit ist der Antrag angenommen. Die Tagesordnungspunkte 26 bis 31 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 32: Abschluss des Änderungsvertrages zum Vertrag zwischen dem Land Berlin und der Charité – Universitätsmedizin Berlin gemäß § 4 Abs. 1 und 2 Berliner Universitätsmedizingesetz für den Zeitraum 2025 bis 2028 Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 26. November 2025 Drucksache 19/2787 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2655 Neu in Verbindung mit lfd. Nr. 33: Abschluss von Änderungsverträgen zu den Hochschulverträgen gemäß § 2a Berliner Hochschulgesetz für den Zeitraum 2025 bis 2028 Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 26. November 2025 Drucksache 19/2788 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2656 Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. In der gemeinsamen Beratung beginnt die Fraktion Die Linke und hier der Kollege Schulze. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das hier noch mal aufgesetzt, weil wir doch woll- ten, dass die größte Kürzung in der Geschichte der Berli- ner Wissenschaftslandschaft nicht einfach so ohne Debat- te durch das Berliner Abgeordnetenhaus geht. Wenn wir über die Wissenschaft und die Hochschulen Berlins spre- chen, dann sprechen wir über einen von zwei Bereichen, die das Rückgrat und die Zukunftschancen dieser Stadt beinhalten, mit 180 000 Studierenden und 60 000 Be- schäftigten. Das ist so groß wie Volkswagen in Wolfs- burg, um mal ein Beispiel zu nennen; ein Riesenunter- nehmen, ein Riesenkomplex. Und wie der Senat, wie die schwarz-rote Koalition mit diesen Hochschulen, die für die Stadt so wichtig sind, umgeht, will ich mal kurz im Rückblick skizzieren. Im Dezember 2023 haben wir hier in diesem Haus ge- meinsam einen Haushalt beschlossen, der mit 3 Milliar- den Euro nicht gedeckt war. Ich habe damals in der Haushaltsdebatte gesagt: Diese schwarz-rote Koalition wird diejenige sein, die den Hochschulen in Berlin das Kürzen und das Streichen beibringt. – Das Ergebnis und die Reaktion auf den Koalitionsbänken waren Gelächter. Es war dann im Februar 2024, als die Koalition und der Senat die Hochschulverträge mit den Hochschulen abge- schlossen haben, mit einer jährlichen Steigerung von 5 Prozent bis 2028, das wären etwa 330 Millionen Euro (Orkan Özdemir) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7604 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 gewesen. Nur zehn Monate danach kam die Koalition mit einer Kürzungsliste heraus, bei der die Hochschulen mit 107 Millionen Euro Kürzungen dabei waren statt der versprochenen Aufwüchse. Und im Mai 2025 hat eine Schriftliche Anfrage von mir erbracht, dass es nicht nur 107 Millionen, sondern sogar 145 Millionen Euro Kür- zungen im laufenden Jahr 2025 sind, die aus den Hoch- schulen herausgestrichen werden. Insgesamt fehlen den Hochschulen im Vergleich zu dem, was sie eigentlich gehabt hätten, bis 2028 über 800 Millionen Euro, die der Senat zugesagt hatte. Sie haben die Berliner Wissenschaft getäuscht und hinter die Fichte geführt, und das hat Aus- wirkungen für die nächsten Jahrzehnte. Ich will auch etwas zu den Folgen dieser Kürzungen sagen: Die Folgen sind Einstellungsstopps und ein voll- kommen unkontrollierter Abbau von wissenschaftlicher Kapazität in dieser Stadt. Ich nenne Ihnen ein paar Bei- spiele: Die TU streicht 18 Fachgebiete einfach weg. An der FU fallen beispielsweise kleine Fächer weg. Da wird eine Professur für Judaistik gestrichen – ich weiß nicht, ob sich das gerade die CDU hier leisten kann –, oder es wird eine Professur für die Kunst Afrikas gestrichen. Es wird alles gestrichen, was irgendwie gerade frei wird. Das hat nichts mit struktureller Entwicklung zu tun. Die HTW möchte den Studiengang Archäologie und Gra- bungstechnik streichen. – Frau Wissenschaftssenatorin, ich glaube, Sie sind selbst Archäologin. Es sollte Sie im Herzen treffen, wenn so ein wichtiger Studiengang, der für das ganze Bundesgebiet ausbildet, einfach gestrichen wird! Was auch noch wegfällt, sind die Sonderprogramme und die Mittel für die Lehrkräftebildung in relevanter Höhe. Wir haben es zwar unter Rot-Rot-Grün geschafft, die Absolventinnenzahlen um das Doppelte zu steigern. Wir sind mittlerweile bei fast 1 400, wir bräuchten aber 3 000 jedes Jahr, damit wir unseren Bedarf decken können. Wer da streicht, streicht bei der Zukunft der Berliner Bildung. Es sind aber auch Mittelbaustellen betroffen. Es sind gerade die betroffen, die befristet beschäftigt sind. Das sind übrigens vor allem Frauen, die jetzt gerade ihre Ar- beit verlieren; Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ihre Jobs verlieren, die woanders hingehen müssen, weil es in Berlin nicht funktioniert. Wir haben die Insolvenzen der Berliner Hochschulen nicht abgewendet. Es kann durchaus sein, dass wir die Zahlungsunfähigkeit von Hochschulen in den nächsten ein, zwei Jahren sehen werden. 14 Prozent der Studien- plätze in Berlin werden in diesen Jahren gestrichen. Wir werden 25 000 Studierende weniger haben in Berlin. Das ist der größte Abbruch seit dem Mauerfall. Es gehen auch Drittmittel zurück. Das Ergebnis des Ex- zellenzwettbewerbs war nicht gut für Berlin, das hatte viel mit den Kürzungen hier zu tun. Wenn man mit Wis- senschaftlerinnen und Wissenschaftlern in unserer Stadt spricht, dann stellt man fest: Das Vertrauen der Hoch- schulen und ihrer Beschäftigten ist auf einem absoluten Tiefpunkt. Man kann sagen, das Vertrauen ist zerstört. Die Wissenschaft hatte 20 Jahre lang Priorität in Berlin. Es war eigentlich immer klar, wir müssen die Wissen- schaft schützen, denn sie bringt unsere Stadt voran. Wir haben nicht viel anderes. Aber das ist jetzt anders. Wer Kai Wegner zuhört, dem Regierenden Bürgermeister, wenn er über die Schwerpunkte seiner Koalition spricht, dann ist Wissenschaft nie dabei. Nie! Das ist ein Riesen- problem. Wir werden aber morgen im Hauptausschuss als Linke einen Antrag einbringen, der die Kapazitäten vollständig sichert, der die Kürzungen zurücknimmt, und – man höre! – wir haben den auch gegenfinanziert. Der ist nicht aus der Luft gegriffen. Das ist kein Wolkenkuckucks- heim. Sie können dem morgen zustimmen. Da kann ich Sie nur auffordern: Tun Sie das! Zeigen Sie, dass Hoff- nung noch möglich ist, auch in diesen Zeiten, dass die Kürzungen zurückgenommen werden können. Investieren Sie in die Zukunft dieser Stadt, und stimmen Sie morgen unserem Änderungsantrag zu, damit die Hochschulen eine Perspektive haben und nicht einfach nur den Abriss! – Danke schön! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Frau Brauner das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Berlin ist ein herausragender Wissenschafts- standort. Die Hochschulverträge regeln die Finanzierung der Hochschulen und der Universitätsmedizin der Cha- rité. Mit den Verträgen werden die mit den jährlichen Zuschüssen zu erfüllenden Aufgaben vereinbart und Regelungen über die Grundzüge der weiteren Entwick- lung getroffen. Auch die Bereitstellung von Studienplät- zen wird geregelt. Aufgrund der angespannten Haushaltslage in Berlin sind jedoch die Änderungsverträge leider notwendig gewor- den. Geänderte finanzielle Rahmenbedingungen erfordern in Berlin weiterhin die Konsolidierung des Landeshaus- halts. Wirtschaftlich schwierige Jahre, gestiegene Ener- giekosten, unter anderem auch durch Kriege, und die Inflation haben auch im Landeshaushalt ihre Spuren hinterlassen. Die Hochschulen setzen Rücklagen für die (Tobias Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7605 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Finanzierung ein. Die großen Universitäten ermöglichen ein Solidarmodell für kleine Hochschulen ohne Rückla- gen. Ihnen gilt ein besonderer Dank. Uns ist bewusst, dass die Haushaltslage die Hochschulen vor deutliche Herausforderungen stellt. Unser Dank gilt den Hochschu- len und der Charité, die den konstruktiven Verhand- lungsweg gewählt haben. Aber ich komme auch zu Lichtblicken: Für die Hoch- schulen übernimmt das Land Berlin ab Anfang 2026 die Versorgungslasten. Das ist eine Entlastung von 120 Mil- lionen Euro für die nächsten drei Jahre. Für die Tarifvor- sorge erhalten die Hochschulen ebenfalls Mittel. Die neuen Verträge für die Jahre bis 2028 sehen ab dem Jahr 2026 keine weiteren Kürzungen bei den Hochschulen vor, und die Mittel steigen ab dem nächsten Jahr wieder an. Mit den Änderungsverträgen gewinnen sowohl die Hochschulen als auch die Charité Planungssicherheit. Die Weiterentwicklung des Berliner Hochschulsystems er- folgt mit dem klaren Ziel, in Forschung und Kunst nach- weislich exzellente und besonders leistungsfähige Berei- che zu stärken und solche Gebiete, die über ein besonde- res Entwicklungspotenzial verfügen, gezielt zu fördern. Ein weiteres wichtiges Thema für Berlin ist die Lehrkräf- tebildung. Mittelfristig werden 2 200 Absolventen in den Studiengängen für den Master of Education vereinbart. Die Ausweitung dieser Studienplätze hat weiterhin Priori- tät für uns, sodass die Zielzahl von 2 500 Absolventen angestrebt wird. Das Land stellt dann dafür auch zusätzli- che Mittel bereit. Der Änderungsvertrag mit der Charité Universitätsmedi- zin muss ebenfalls der Notwendigkeit Rechnung tragen, den Haushalt des Landes Berlin zu konsolidieren. Die im Änderungsvertrag vereinbarten Zuschüsse bedeuten für die Charité einerseits die strukturelle Absenkung der zuvor vereinbarten Finanzmittel, jedoch bedeutet die Neuregelung zur Entlastung der Versorgungslasten der Charité durch das Land Berlin auch finanzielle Entlas- tung. Mit der Vereinbarung der Zuschüsse für die Rest- laufzeit bis 2028 erhält die Charité einen klaren finanziel- len Rahmen. Wir haben heute vor Kurzem das Universi- tätsmedizingesetz in der ersten Lesung behandelt. Dort ist eine Kreditermächtigung vorgesehen, um Investitionen zu ermöglichen. Über die Haushaltsberatung im Parlament hat die Koalition dafür Sorge getragen, dass die Hebam- menwissenschaften an der Charité zusätzlich gestärkt werden. Mehrmittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro werden der Charité in den Jahren 2026 und 2027 zur Aufrechterhaltung von 60 Studienplätzen der Hebam- menwissenschaften zur Verfügung gestellt werden. Berlin ist ein herausragender Hochschulstandort und bietet eine hervorragende Lehre. Daher bitte ich Sie heute um Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen. – Vie- len Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Neugebauer das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Berlin galt lange als Leuchtturm der Wissen- schaftspolitik. Im Austausch mit Kolleginnen und Kolle- gen anderer Bundesländer hörte ich häufig Bewunderung für unseren Wissenschaftsstandort. Heute höre ich meis- tens einen anderen Satz: Immerhin ist es bei uns nicht so schlimm wie in Berlin! Wirklich nichts hat bundesweit für mehr Unverständnis gesorgt als die einseitige Aufkündigung der Hochschul- verträge durch den Berliner Senat. Das ist nicht etwa mitten in der Laufzeit passiert, sondern nicht mal ein Jahr, nachdem die Verträge abgeschlossen waren und Sie sich dafür gefeiert haben, was Sie dort vollbracht haben. Sie haben Berlins Wissenschaftspolitik lächerlich ge- macht. Warum? – Die Hochschulverträge, die Sie im Februar 2024 mit der Zustimmung dieses Hauses unterzeichnet haben, sind rechtskräftig und bindend. Das sage nicht nur ich, sondern auch das Gutachten der Landeskonferenz der Rektorinnen und Präsidentinnen sowie der Wissenschaft- liche Dienst dieses Hauses. Die Haushaltslage des Landes war bereits zum Abschluss der Verträge klar. Auch Sie in der Koalition wussten hoffentlich, auf welcher Grundlage Sie Hochschulverträ- ge mit einem jährlichen Aufwuchs von 5 Prozent ab- schließen. Ich hoffe das umso mehr, weil in den Verträ- gen weder eine einschlägige Kündigungs- noch eine anwendbare Nachverhandlungsklausel hinterlegt war und die Haushaltslage sich seit dem Beschluss nicht signifi- kant verändert hat. Aber der Verdacht drängt sich auf, dass Sie, liebe Koalition, es eben nicht besser wussten, als Sie es taten. Denn bereits Ende 2024 haben Sie der Gültigkeit der Hochschulverträge über den Dritten Nach- tragshaushalt die finanzielle Grundlage entzogen. Die letzten fast zwei Jahre haben Sie dann vor allem eines gemacht: Sie haben Ihre eigenen Verträge gebro- chen, den Hauptzweck der Hochschulverträge unterlaufen und jegliche Planungssicherheit für Hochschulen beendet. Und warum? – Um den Hochschulen im Nachhinein einseitige Änderungen aufzuzwingen. Dieser Tabubruch ist bundesweit einmalig und zerstört jegliches Vertrauen in den Wissenschaftsstandort Berlin. (Kerstin Brauner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7606 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Wenn Verträge jederzeit aus vorgeschobenen Gründen gebrochen werden können, haben wir kein partnerschaft- liches Verhältnis mehr zu unseren Hochschulen. Damit beschädigen Sie nicht nur die Hochschulen an sich, son- dern auch die Wissenschaftsfreiheit. Der Schaden für das Wissenschaftssystem ist aber nicht nur abstrakt. Wir alle sind unmittelbar betroffen, denn die Kürzungen bedeuten weniger Studienplätze, weniger Forschung und weniger Fachkräfte. Das sollte nicht nur Frau Senatorin Czyborra und Herrn Evers interessieren, sondern auch Frau Bonde, die demnächst keine Ver- kehrsplanerin mehr haben wird. Frau Günther-Wünsch muss sich Gedanken machen, wer unsere Kinder in den Schulen unterrichtet. – Herr Gaebler, wie wollen Sie bauen ohne Grabungstechnik, Architekten oder Ingenieu- re? – Frau Spranger braucht anscheinend keine Juristin und Polizistin. Frau Badenberg, wer lernt in Zukunft Berliner Verfassungsrecht? Frau Giffey – die jetzt nicht mehr da ist –, wer soll zukünftig in Berlin erfolgreich Start-ups gründen? Und Frau Kiziltepe, haben Sie eigent- lich noch genügend Sozialarbeiterinnen? Für Frau Wedl- Wilson ist es vielleicht nicht solch ein großes Problem, dass wir nicht mehr so viele Schauspielerinnen und Künstlerinnen ausbilden, weil der Senat schließlich gera- de die Kulturszene zusammenkürzt. Ihre Kürzungen, liebe Koalition, treffen nicht nur den Wissenschaftsstandort Berlin, Sie treffen die gesamte Zukunft dieser Stadt. Aber noch einmal für die Kollegin- nen in der Koalition: Sie versuchen hier, Ihr Vorgehen irgendwie zu begründen. Der Senat hat Verträge unter- schrieben, die er schon damals nicht finanzieren konnte, und er bricht sie nun mit der Begründung, dass er sie nicht finanzieren wolle. Das ist kein Haushaltsnotstand, das ist einfach nur vor allem eines: richtig schlechte Politik. Den von Ihnen vorgelegten Änderungsverträgen können wir nicht zu- stimmen. Sie sind rechtswidrig, und sie gefährden die Wissenschaftsfreiheit. Sie schwächen unsere Hochschu- len nachhaltig, und sie beschädigen Berlins Strahlkraft als Wissenschaftsmetropole. Es leiden jetzt vor allem Studierende und die befristeten Forschenden im Mittelbau, deren Stellen jetzt massenhaft nicht verlängert werden können, aber am Ende leidet die ganze Stadt. Dann kommen Sie und sagen, ihre Schlam- perei sei ja alternativlos. Wir sagen: Das ist sie nicht. – Ja, liebe Koalition, der jetzige Haushalt ist ein Sparhaus- halt, aber im Gegensatz zu Ihnen machen wir Politik, die länger hält als von Februar bis Dezember. Nein, wahr- scheinlich hätten wir 2024 keine Verträge mit 4, 5 Prozent Aufwuchs beschlossen, aber wir hätten unsere Verträge auch nicht nach knapp einem Jahr wieder ge- brochen. Wir hätten die Haushaltslage realistisch einge- schätzt und von Anfang an berücksichtigt. Herrn Wesener finden Sie bei uns in der vierten Reihe der Fraktion. Fra- gen Sie ihn gerne einmal, ob er als Finanzsenator jemals auf solch eine Idee gekommen wäre! Wir Bündnisgrüne wollen, dass Berlin ein verlässlicher Partner für unsere Hochschulen ist und bleibt. Wir unter- stützen unsere Hochschulen ausdrücklich darin, ihr Recht zu wahren. Wir brauchen starke Hochschulen und keine Haushaltswillkür, die sie gefügig macht, und wir schützen Wissenschaftsfreiheit. Die Berlinerinnen haben im kommenden Jahr die Chance, Schwarz-Rot abzuwählen, und ich sage ihnen eines deut- lich: In keinem Politikfeld schreit es nach diesem Senat so sehr nach einem Neuanfang wie in der Wissenschafts- politik. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Hopp das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade in Zeiten, in denen der Haushalt nicht jährlich aufwächst, sondern rückwärts läuft, wächst auch die Verantwortung für die Politik. [Tobias Schulze (LINKE): Er wächst doch auf!
6 Milliarden!] Mehreinnahmen ausgeben ist aus Sicht der Politik nicht nur erfreulicher, sondern oft auch einfacher, und erst recht dann, wenn es darum geht, Berlin als Standort ex- zellenter Forschung und Wissenschaft zu erhalten. Da haben wir alle einen Konsens. Da gibt es keinen Dissens. Deshalb möchte ich mich gleich zu Beginn ganz herzlich für ein wirklich großes Maß an Verantwortungsbewusst- sein bedanken, und zwar bei den Präsidien der Hochschu- len und bei der Charité, die sich auch in zahlreichen Ge- sprächen mit uns Parlamentariern der schwierigen Lage für das Land Berlin sehr bewusst waren und konstruktiv mit der Senatswissenschaftsverwaltung an Änderungsver- trägen gearbeitet haben, anstatt den Weg der Klage zu gehen, der für uns alle – für Politik, für Wissenschaft und für die Stadtgesellschaft – unüberschaubare Folgen und großen Schaden verursacht hätte. Deshalb ist es ein Erfolg, dass dieser schwierige, aber auch gemeinsame Weg gelungen ist. Für diesen Erfolg möchte ich auch unserer Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra im Namen der Koalition einen großen Dank aussprechen. (Laura Neugebauer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7607 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Mit den Änderungsverträgen für die Hochschulverträge und mit der Charité ist es gelungen, für Planungssicher- heit zu sorgen, für einen moderaten finanziellen Aufstieg ab 2027. Damit ist es auch gelungen – und das ist wirk- lich an dieser Stelle ein wichtiger Punkt –, die Hoch- schul- und Charitéverträge als zentrales Konstrukt, die weit über die Logik der Jährlichkeit und Jährigkeit unse- rer Haushaltspläne hinausgehen, zu erhalten. Gerade für unsere Zielsetzung und unsere zentrale Her- ausforderung, den Wissenschaftsstandort Berlin für die Zukunft nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln, ist das gar nicht zu niedrig zu bewerten. Selbstverständlich kann es dabei nicht bleiben. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass die Hausleitung der Senatswissenschaftsver- waltung mit den Hochschulen und der Charité im nächs- ten Schritt in einen gemeinsamen Prozess der strukturel- len Weiterentwicklung des Berliner Hochschulsystems gehen wird, der insbesondere auf eine weitere Profilie- rung der Einrichtungen, die Stärkung kooperativer Struk- turen, die Verbesserung der Qualität in der Lehre, die nachhaltige Förderung von Exzellenz in der Forschung sowie den Aufbau und die verstärkte Nutzung gemeinsa- mer Infrastrukturen abzielt. Das ist der richtige und vor allem der verantwortungsbe- wusste und auch zukunftsorientierte Umgang mit dieser für uns alle schwierigen Situation und auch eine echte Chance, aus dieser krisenhaften Zeit in wenigen Jahren stärker hervorzugehen. Was wir als SPD-Fraktion tun können, um diesen Weg zu unterstützen, werden wir selbstverständlich tun. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordne- te Trefzer das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An unseren Hochschulen ist in letzter Zeit einiges in Schieflage gera- ten. Dazu gehören die verschlechterten finanziellen Rah- menbedingungen auf der einen Seite, aber auf der ande- ren Seite auch das Umsichgreifen einer politischen Un- duldsamkeit, die immer stärker bis in die Hochschullei- tungen hinein Raum greift. Die zu Ende gehende Präsidentschaft von Geraldine Rauch an der TU steht dabei beispielhaft für eine Hoch- schulleitung, die politischen Aktivismus über die Interes- sen ihrer eigenen Universität stellt. [Beifall von Carsten Ubbelohde (AfD) –
Das stimmt nicht!] Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle an Fatma Deniz zu Ihrer Wahl zur neuen Präsidentin! Ihre Priorisierung für schnelle Verwaltungsabläufe und die Erarbeitung einer tragfähigen Zukunftsstrategie sind jetzt genau die richtige Antwort auf den polarisierenden Stil von Geral- dine Rauch. Die Raumüberlassung von Frau Rauch für linksradikale Krawallmacher gegen die Gründung einer konservativen Jugendorganisation hat wie in einem Brennglas vor Au- gen geführt, wie angreifbar und gefährdet unsere Univer- sitäten sind. [Franziska Brychcy (LINKE): Es geht um Hochschulen! –
Sie hätten die neue TU-Präsidentin vermutlich „remigriert“!] Munter geht es weiter, jetzt zum Beispiel am 17. Dezember an der TU mit einem Workshop, bei dem dazu aufgerufen wird, Werbeplakate der Bundeswehr zu entwenden, zu übermalen, zu überkleben oder unkennt- lich zu machen. – Ich bin gespannt, Frau Senatorin, was Sie dazu zu sagen haben. Vor diesem Hintergrund könnte jetzt manch einer den- ken: Nun gut, wenn die gleichen Universitäten, die dem linksradikalen Treiben Tür und Tor öffnen, jetzt bei den Mittelkürzungen laut aufheulen, dann trifft es ja vielleicht nicht unbedingt die Falschen. Da möchte ich aber ganz entschieden widersprechen, denn die Mittelkürzungen infolge der gekündigten Hoch- schulverträge treffen eben nicht etwa den politischen Aktivismus an den Hochschulen, nein, sie treffen die Substanz und die Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen ins Mark, denn bei allen Fehlentwicklungen, die zu be- klagen sind, bleibt festzuhalten, dass die Hochschulen das unverzichtbare Rückgrat unseres Wissenschafts-, For- schungs- und Gesundheitsstandorts sind. Ohne die über 10 000 Absolventen der Berliner Hochschulen jedes Jahr wäre der Fachkräftebedarf der Berliner Wirtschaft nicht zu decken. Wissenschaft und Forschung sind mehr denn je die entscheidende Schlüsselressource für eine gute Zukunft unserer Stadt. Deswegen müssen Wissenschaft und Forschung gestärkt und nicht abgewrackt werden, so wie das der Senat macht. Was ist in dieser schwierigen Gemengelage nun die Haltung der Koalition und des Senats? – Um es klar zu sagen: Koalition und Senat machen es genau falsch herum. Sie machen sich lieb Kind bei den linksradikalen Aktivisten und lassen die Verletzung des parteipoliti- schen Neutralitätsgebot durchgehen, während sie auf der anderen Seite den Unis eine tragfähige Finanzausstattung verweigern. Genau falsch herum. (Marcel Hopp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7608 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Dabei zeigen die Mittelkürzungen einmal mehr: Wissen- schaft und Forschung genießen keine Priorität bei diesem Senat. Das ist die traurige Wahrheit. Der Haushalt wird auf Rekordvolumina aufgebläht, Schulden über Schulden, Sonderschulden und Sondertöpfe aufgehäuft, aber ausge- rechnet für Berlins entscheidende Zukunftsressorts, für den Wissenschafts-, Forschungs- und Gesundheitsstand- ort ist nicht genug Geld da. Das ist fürwahr ein Armuts- zeugnis für diesen Senat, zumal die Koalition an den Hochschulen einen Scherben- haufen angerichtet hat, indem sie nach dem Grundsatz gehandelt hat: Was scheren mich mein Geschwätz und meine Zusagen von gestern? – Denn wir erinnern uns: Die Hochschulverträge wurden einmal erfunden, um den Hochschulen Planungssicherheit zu geben, und sie bedeu- teten natürlich umgekehrt auch eine vertragliche Festle- gung des Senats. Durch die Kündigung der Hochschul- verträge ist die Planungssicherheit nun langfristig für alle Beteiligten perdu. Jeder weiß jetzt, dass vertragliche Zu- sagen des Senats nicht belastbar sind, und niemand wird noch darauf wetten wollen, dass nicht auch in Zukunft die Verträge durch den Senat gekündigt werden könnten. Insofern hat die GEW recht, wenn sie sagt, dass der Senat durch seinen Vertragsbruch das durch ihn selbst geschaf- fene Instrument ad absurdum geführt hat. Auch LKRP- Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und wir kom- men zur Abstimmung. Zu der Vorlage auf Drucksa- che 19/2655 Neu – Abschluss des Änderungsvertrages zum Vertrag zwischen dem Land Berlin und der Charité – empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Annahme. Wer die Vorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2787 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzei- chen. – Das sehe ich bei der Fraktion der SPD sowie bei der Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich bei allen Oppositionsfraktionen sowie dem fraktions- losen Abgeordneten Dr. King. Enthält sich jemand? – Das sehe ich nicht. Damit ist die Vorlage angenommen. Zu der Vorlage auf Drucksache 19/2656 – Abschluss von Änderungsverträgen zu den Hochschulverträgen – emp- fiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion – die Annahme. Wer die Vorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2788 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sehe ich bei der SPD- Fraktion und der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich bei der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Sehe ich bei der AfD-Fraktion. Der fraktionslose Abgeordnete Dr. King hat auch dagegen gestimmt. Damit ist die Vorlage ange- nommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 34: Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/2783 Von den vorgelegten Rechtsverordnungen hat das Haus hiermit Kenntnis genommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 35: a) Wohnungs- und Obdachlosigkeit beenden I – Mehr Schutz und Unterstützung für obdachlose Frauen* sicherstellen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2238 b) Wohnungs- und Obdachlosigkeit beenden II – Prävention stärken Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2311 c) Wohnungs- und Obdachlosigkeit beenden III – Hilfen nach § 67 SGB XII reformieren Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2485 d) Wohnungs- und Obdachlosigkeit beenden IV – EU-Bürger*innen nicht weiter als obdachlose Menschen zweiter Klasse behandeln Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2548 (Martin Trefzer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7609 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 e) Wohnungs- und Obdachlosigkeit beenden V – Versorgung mit Wohnraum für wohnungs- und obdachlose Menschen verbessern Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2635 f) Wohnungs- und Obdachlosigkeit beenden VI – Notunterbringung für obdachlose Menschen weiterentwickeln Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2731 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Kurt, Sie ha- ben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Immer mehr Menschen leben auf Berlins Straßen, weil sie in persönli- chen Lebenskrisen sind und den Halt im Leben verloren haben, weil sie auf der Suche nach Arbeit nach Berlin gekommen sind und ausgebeutet wurden, weil sie keine passgenaue Hilfe für ihre sozialen Bedarfe finden oder weil sie in Berlin gestrandet sind und hier die Hoffnung auf Unterstützung noch nicht verloren haben. – All das ist in immer mehr Kiezen in Berlin sichtbarer denn je. Am Leopoldplatz, im Kleinen Tiergarten, am Kottbusser Tor, am Alexanderplatz oder am S-Bahnhof Charlottenburg, unter der Brücke neben dem russischen Supermarkt. Gerade jetzt, an Tagen wie diesen, an denen es draußen maximal 4 Grad kalt ist, ist die Straße der soziale Spiegel unserer Gesellschaft und zeigt uns schonungslos hier im Parlament, was in Berlin schiefläuft, denn noch nie gab es so viele wohnungs- und obdachlose Menschen in Berlin – noch nie. Waren es vor vier Jahren noch 2 000 Obdach- lose, sind wir jetzt bei 4 000 bis 6 000. Die Zahl der Wohnungslosen steht dem in nichts nach und explodiert. Anders kann man es nicht nennen. Waren es vor einigen Jahren noch 30 000, sind wir jetzt schon bei 50 000 woh- nungslosen Menschen. Familien, Alleinerziehende, Jun- ge, Alte: Der komplette Querschnitt der Gesellschaft ist mittlerweile von Wohnungslosigkeit betroffen und nicht mehr nur einige wenige. In dieser Situation ist die Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit eine der zentralen sozialen Fragen in Berlin. Denn Wohnungs- und Obdachlosigkeit sind kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis unzureichenden politi- schen Handelns, gerade bei diesem Senat in Berlin. Was wir in dieser dramatischen Lage bräuchten, ist aber ein Senat, der handelt. Was wir bekommen haben, ist das absolute Gegenteil: Eine Sozialsenatorin, die 24/7-Unter- künfte halbiert, eine Senatsverwaltung, die keine Ahnung von fachlicher Steuerung von Angeboten hat, und eine Koalition, die sich für drei zusätzliche Projekte feiert, statt einen grundsätzlichen Plan zu haben. Denn wir erle- ben seit zwei Jahren, wie der Senat es nicht schafft, die Wohnungen im geschützten Marktsegment zu verdop- peln, obwohl die zuständigen Senatsverwaltungen von derselben Partei regiert werden. Wir sehen, wie erfolgrei- che Instrumente, wie die Erprobungsklausel oder 67er- Hilfen, nicht ausgebaut werden. Aktuell erleben wir, wie die Sozialämter kollabieren, sodass nicht mal mehr die Unterbringung von Obdachlosen garantiert ist. Und auch hier hat der Senat nach zwei offenen Briefen von allen Sozialstadträten in Berlin viel zu spät reagiert. Ich könnte es mir jetzt einfach machen und einfach nur pauschal mehr Geld und mehr Personal fordern. Das werde ich aber nicht tun, weil ich davon überzeugt bin, dass die Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosig- keit es erfordert, die richtigen Stellschrauben zu kennen und an ihnen zu drehen. Dafür brauchen wir einen Plan für Berlin, einen neuen Masterplan, um Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden, so, wie es das Europäische Parlament beschlossen hat, einen Plan, der kein Wünsch-dir-was ist, sondern an der Lebensrealität in Berlin ausgerichtet, einen Plan, der das Visionäre mit dem Machbaren und das Komplizierte mit dem Pragmati- schen verbindet, einen Plan, der ehrlich ist und sagt, was geht, aber auch, was schwer umzusetzen ist. – Und genau das haben wir als Grüne gemacht. Wir haben das ge- macht, was eigentlich Sie als Koalition und was dieser Senat hätte machen müssen: uns die einzelnen Instrumen- te genauer angeschaut, die Lebenslagen von Betroffenen, die Ursachen und Möglichkeiten. Das Ergebnis haben wir in dieser Antragserie zusammengefasst. Denn ich bin davon überzeugt: Ein soziales Berlin, in dem kein Mensch auf der Straße leben muss und Wohnungs- und Obdachlosigkeit überwunden werden können, muss keine Illusion bleiben und kein Wunschdenken, sondern ist ganz konkret machbar, wenn man denn einen Plan hat. Das bedeutet, gezielt heranzugehen: bei den vulnerabels- ten Gruppen wie obdachlosen Frauen oder queeren Men- schen, für die es kaum Schutzplätze gibt, bei den Zwangsräumungen, um die Zahl neuer Wohnungsloser zu reduzieren, bei den erfolgreichen Instrumenten wie den 67er-Hilfen und sie zu stärken, bei der Wohnungsfrage, indem wir nicht am angespannten Wohnungsmarkt ver- zweifeln, sondern uns die Wohlfahrtsverbände als Partner mit ins Boot holen, und schließlich bei dem ganzen Sys- tem der Notunterbringung, das endlich darauf ausgerich- tet werden muss, wohnungs- und obdachlose Menschen in Berlin in weiterführende Hilfen zu vermitteln, statt, wie jetzt, zur Einbahnstraße zu werden. Berlin braucht einen neuen Masterplan gegen Wohnungs- und Obdach- losigkeit, wenn wir das Ziel des Europäischen Parla- ments, diese bis 2030 zu überwinden, tatsächlich er- (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7610 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 reichen wollen. Wir als Fraktion stehen da an der Seite von Wohlfahrtsverbänden und allen Initiativen, die dieses Ziel unterstützen. Wir wollen, dass Berlin sozial bleibt. Machen Sie als Senat und als Koalition endlich Ihre Hausaufgaben! ‒ Danke! Vielen Dank! ‒ Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Wohlert das Wort. ‒ Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen im Abgeordnetenhaus! Sehr geehrte Damen und Herren! Niemand von uns will, dass Menschen auf der Straße schlafen, gesundheitliche Schäden erleiden oder im schlimmsten Fall erfrieren. Wir müssen gemeinsam alles unternehmen, um Obdach- und Wohnungslosigkeit in unserer Stadt nachhaltig zu überwinden. Dafür schaffen wir als Koalition auf Grundlage des Schneller-Bauen-Gesetzes, der entbürokratisierten Bau- ordnung und mit mehr Mitteln für die Wohnraumförde- rung bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungs- gruppen. Wir schaffen weitere Frauenschutzplätze und fördern Gewaltschutzprojekte ‒ auch, um Obdachlosig- keit präventiv zu verhindern. Wir etablieren Housing First und entwickeln die 67er-Hilfen weiter, wir stellen Kälte- und Hitzehilfe, 24/7-Angebote, psychosoziale Hilfen und professionelle Beratungsstellen sicher und unterstützen die Koordination des freiwilligen Engage- ments. Herr Kurt! Sie sind ein glaubwürdiger und engagierter Mitstreiter für die Überwindung von Obdach- und Woh- nungslosigkeit in unserer Stadt. Aus meiner Sicht bewei- sen Sie das täglich vor Ort und auch mit Ihren Initiativen im Berliner Abgeordnetenhaus. Wenn es jedoch die ge- samte Grünenfraktion damit genauso ernst nähme, wür- den wir heute im Plenum nicht in einer einzigen Rede- runde über sechs Anträge mit ‒ je nach Zählweise ‒ 36 bis 47 Forderungen in maximal fünf Minuten diskutie- ren. Ich bitte dahingehend um Verständnis, dass wir eine umfangreiche Sachdebatte ausschließlich im Ausschuss für Soziales führen können. Vorab will ich nur einige Anmerkungen grundsätzlicher Art machen. In Zeiten einer herausfordernden finan- ziellen Lage des Landes Berlin müssen wir uns auf die Weiterentwicklung bestehender Angebote statt auf ‒ wenn auch vielfach begründete ‒ Wunschkataloge und neue Sonderstrukturen fokussieren. Hilfe in akuter Not? ‒ Ja, selbstverständlich, für jeden Menschen in Berlin, aber im Rahmen des europäischen Freizügigkeitsrechts, des Sozialrechts im Bund und ohne teure Berliner Sonder- wege. Wir wollen im Sinne der Menschen keine Über- forderung des Hilfssystems. In Zeiten knapper Kassen müssen wir priorisieren: Familien, Frauen, Kinder, be- sonders Schutzbedürftige und Übergang in regulären Wohnraum. ‒ Vielen Dank! Vielen Dank! ‒ Für die Linksfraktion hat die Kollegin Schubert das Wort! ‒ Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! ‒ Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörende! Die Anträge der Grünen, die jetzt eingebracht worden sind, spiegeln auch in weiten Teilen unsere Position zur Bekämpfung von Wohnungs- losigkeit und Obdachlosigkeit wider. Es sind sinnvolle Vorschläge, und Senat und Koalition täten gut daran, sie zu übernehmen. Tatsächlich ist es dringend notwendig, dass der Senat weitere Maßnahmen ergreift, denn die Obdach- und Wohnungslosigkeit nimmt in Berlin zu. Dabei wollten Sie sie bis 2030 überwunden haben. Ich gucke mal auf die Uhr: Heute in vier Wochen ist das neue Jahr angebro- chen; dann haben wir 2026. Von 2026 bis 2030 sind es vier Jahre. Ihre Prognosen sagen, dass die Zahl der ordnungs- rechtlich Unterzubringenden ‒ sprich: der obdach- und wohnungslosen Menschen ‒ bis 2028, also bis in zwei Jahren, auf 100 000 angewachsen sein wird. Das ist eine Großstadt, die da unterzubringen ist. Insofern reicht es nicht zu sagen: Wir versuchen zu verstetigen, was wir haben. ‒ Das ganze Hin und Her mit Kürzungen, keinen Kürzungen, Kürzungen, keinen Kürzungen hat zudem für unfassbar viel Verunsicherung bei den Trägern und den Initiativen gesorgt. Aber gut, jetzt sind wir erst einmal froh, dass Sie das verstetigen. Aber das reicht nicht. Es reicht einfach nicht, um tatsächlich das Problem der Ob- dachlosigkeit in den Griff zu kriegen. Jetzt komme ich mal zu den strukturellen Ursachen. Der Kollege Penn wollte ja schon von mir wissen, was denn die strukturellen Ursachen sind. Ich sollte nicht über GStU reden, sondern über strukturelle Ursachen. Das mache ich sehr gerne, ich sehe ihn nur jetzt nicht. Es ist aber auch egal, ich sage es ihm dann noch mal. ‒ Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Mieten in Berlin exorbitant gestiegen sind und immer mehr Menschen sich (Taylan Kurt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7611 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 ihre Mieten nicht mehr leisten können und ihre Wohnung deswegen verlieren. Dazu kommen dann auch noch Schicksalsschläge: Wenn jemand krank wird und den Job verliert oder wenn es zu Trennungssituationen kommt, oder jemand überhaupt den Job verliert und die Wohnung nicht mehr halten kann und keine neue, bezahlbare anmieten kann, dann kommt es auch vor, dass Menschen, die eigentlich total gesettled waren, plötzlich mit der Situation konfrontiert sind, dass sie ihre Wohnung verlieren. Und das führt natürlich zu einem unglaublichen Druck, sodass selbst gute Program- me wie Housing First fast wie Symptombekämpfung wirken, aber nichts strukturell ändern ‒ was nicht heißt, dass wir Housing First nicht weitermachen sollten; das müssen wir unbedingt. Ich glaube, das erste, was der Senat jetzt unternehmen muss, ist, den landeseigenen Wohnungsunternehmen ein Räumungsverbot in die Obdachlosigkeit aufzuerlegen. Es kann nicht sein, dass gerade jetzt im Winter Menschen selbst aus landeseigenen Unternehmen ihre Wohnungen verlieren und dann bei den sozialen Wohnhilfen aufschlagen ‒ im besten Falle ‒, oder auf der Straße landen. Ich finde, es muss auch Druck auf die Privaten gemacht werden, dass es keine Räumungen in die Obdachlosigkeit gibt. Und was gar nicht geht, was wir hier im öffentlichen Raum permanent erleben, ist, dass Bezirke obdachlose Menschen von öffentlichen Plätzen räumen und dabei auch noch ihre Schlafsäcke und Zelte klauen. Das ist verantwortungslos, und das ist eine Gefahr für Leib und Leben dieser Menschen. Das kann ein Senat nicht schul- terzuckend hinnehmen; da muss er intervenieren. Aber wir haben natürlich auch strukturelle Defizite im Wohnungsnotfall- und Hilfesystem. Viele marginalisierte Gruppen wie Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankte, junge Erwachsene, Familien, Migrantin- nen und Migranten oder LSBTIQ-Personen sind im aktu- ellen Hilfesystem wenig oder unzureichend bedacht. Und wenn der Senat überhaupt mal etwas tut, dann geht es immer nur um die Bekämpfung von Symptomen und den Erhalt des Status Quo. Das reicht aber nicht. Wir brau- chen eine Kehrtwende in dieser Frage. Ich habe es vorhin bei der GStU-Debatte schon einmal gesagt: Wir werden noch eine Verschärfung der Situation bekommen, wenn diese Bürgergeldreform so kommt, wie sie angekündigt ist, wenn es keine Karenzzeit mehr bei den Mieten gibt, wenn es weitere Sanktionen gibt, wenn Menschen jegliche Ansprüche verlieren. Wo sollen die denn hin? ‒ Die schlagen dann auch im besten Fall bei den sozialen Wohnhilfen auf, im schlechtesten Fall auf der Straße. Damit werden natürlich immense Probleme und Kosten verursacht. Deswegen sagen wir: Viele der Maßnahmen, die die Grünen jetzt vorschlagen und die wir auch vorgeschlagen haben, die auch im alten Masterplan von Elke Breiten- bach und ihrer Verwaltung stehen, würden helfen. Sie würden im Übrigen auch eine Menge Kohle sparen, denn nichts ist teurer als ASOG-Unterbringungen, und sie würden tatsächlich eine Perspektive schaffen. Wir brau- chen dringend eine Wende in der Wohnungspolitik; wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum. Das ist die Auf- gabe des amtierenden Innensenators und des Bausenators. Da kommt eben auch zu wenig. Wir brauchen endlich die Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, um die Mieten zu stabilisieren. Denn eines ist auch klar: In Berlin hat das Recht auf Wohnen Verfassungsrang. Wohnen ist ein Grundrecht, keine Ware. ‒ Danke schön! Vielen Dank! ‒ Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Düsterhöft das Wort. ‒ Bitte schön!
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Prä- sidentin! Lieber Herr Kurt! Endlich befassen wir uns mit den mittlerweile sechs, teils schon längst überholten An- trägen der Grünen zum Thema Obdachlosigkeit. Vor zehn Monaten, vor neun Monaten, vor sechs Monaten, noch einmal vor sechs Monaten, vor drei Monaten und zuletzt vor einem Monat ‒ gerade einmal einem Monat ‒ gab es jeweils ein Feuerwerk neuer Forderungen, bei denen es stets um die Frage geht, wie man die Berliner Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe auf neue Füße stellen und endlich so verbessern könne, dass allen gehol- fen und die Obdachlosigkeit endlich beendet werden könne. Hinzu kam ein Zehn-Punkte-Plan zur Beendigung der Obdachlosigkeit durch die Grünen im März 2025. Die Senatorin, die heute leider nicht da sein kann, und ich wurden sogar von der Presse mehrfach gefragt: Men- schenskinder, die Grünen machen so tolle Vorschläge. Wann kommt denn jetzt der große Plan, den die Senatorin präsentiert? – So einen Druck haben Sie gemacht! Nun, zehn Monate nach dem ersten Antrag und neun Monate nach ihrem Zehn-Punkte-Plan offenbaren die Grünen, dass das viel heiße Luft, viel beschriebenes Papier und eigentlich nur eine PR-Strategie war – nichts mehr, kein bisschen mehr. Wirklich traurig. (Katina Schubert) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7612 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Dabei möchte ich Ihnen, Herr Kurt, keinen Vorwurf ma- chen. Ich kann mich da meinem Kollegen Wohlert nur anschließen. Wir schätzen Sie und Ihre Beiträge im Fach- ausschuss wirklich sehr. Aber Ihre Fraktion hat ganz offensichtlich weder Sie noch Ihre Anträge ernst genom- men, sonst würden wir nicht heute erst im Dezem- ber 2025 über diese Anträge erstmalig beraten – erstma- lig! Da kommt ja noch einiges. Im Fachausschuss müssen wir das erst einmal aufgreifen. Da sind Sie dann wieder an der Reihe, wenn es darum geht, das auf die Tagesordnung zu nehmen. Da können Sie Druck machen. Dann muss das noch einmal zurück. Ich bin wirklich gespannt, wann wir hier das zweite Mal lesen werden. Ich hoffe für Sie – ernst gemeint –, dass es vor den Wahlen im September stattfindet. Ansonsten wäre das für Sie äußerst ärgerlich, und ich finde, es ist schon fast ein bisschen demütigend, wie Ihre Fraktion mit Ihren Anträgen und mit Ihrer Arbeit umgeht. Letztendlich, und das ist das Schlimme, sind all Ihre Forderungen dadurch ein ganzes Stück verpufft. Sie ha- ben diese ja nicht einmal in den Haushaltsverhandlungen eingebracht. In den Haushaltsdebatten hätten Sie bei- spielsweise Mittel für ein Konzept zur Weiterentwicklung der bestehenden Angebote der Kältehilfe und der ganz- jährigen Notunterbringung in ein ganzjähriges Versor- gungssystem im Rahmen der GStU einbringen können. Das ist ja ein Teil eines der sechs Anträge. Sie hätten auch Mittel für eine weitere 24/7-Unterkunft beantragen können. Auch das ist eine Ihrer Forderungen. Aber tatsächlich gab es keinen dieser Anträge. Warum eigentlich nicht? – Vielleicht lag es einfach daran, dass diese Anträge noch nicht im Fachausschuss waren und wir uns noch nicht inhaltlich damit befassen konnten und Sie darauf gehofft haben, dass eines Tages die große Priorität, wenn nicht sogar die Aktuelle Stunde, damit verbunden werden könne. Leider hat das nicht geklappt. Während Sie Schlagzeilen gemacht haben, während Sie immer neue Anträge mit – der Kollege hat es schon ge- sagt – 36 einzelnen Forderungen eingebracht haben, ha- ben Sie dadurch nur Zeit verstreichen lassen. Heute fand ich besonders interessant – ich habe Ihnen ja aufmerksam zugehört –, dass das Entscheidende von Ihnen war: Wir brauchen jetzt einen Masterplan. – Das ist jetzt die Forde- rung Nummer 37. Das finde ich auch spannend: 36 Forderungen zu Papier zu bringen, nicht wirklich über diese zu sprechen, aber dann die 37. zu bringen. Ich bin gespannt auf den Antrag Nummer 7. Ich freue mich tat- sächlich auf die Beratung im Fachausschuss, wenn wir endlich einmal zur Sache kommen und fachlich und sach- lich miteinander diskutieren können. Da glaube ich Ihnen, dass Sie auch wieder voll dabei sind – und das finde ich dann auch gut so. Ich komme damit auch zum Schluss. Sie haben in einer Pressemitteilung im März 2025 folgenden Satz gebracht, den ich gern zitieren möchte, Frau Präsidentin! „Mit dem Wechsel von Rot-Grün-Rot zum CDU- SPD-geführten Senat hat das Engagement für ar- mutsbetroffene Menschen in Berlin stark nachge- lassen.“ Das haben Sie damals geschrieben. Heute, neun Monate später, kann ich feststellen, dass das Engagement der Sozialdemokratie in der Senatssozialverwaltung sehr wohl Früchte trägt. Das haben wir heute schon bespro- chen. GStU ist beispielsweise einer von vielen Stichpunk- ten, die man da nennen kann. Sie haben dazu leider kei- nen Beitrag geleistet. – Ich danke Ihnen! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat nun die Abge- ordnete Auricht das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sechs An- träge – wir haben es gehört –, 36 Forderungen und ein großes Ziel, die Obdachlosigkeit zu beenden. Aber ich sage es gleich zu Beginn: Gute Absichten reichen nicht aus, vor allen Dingen nicht, wenn man immer nur Symp- tome behandelt, aber nicht die Ursachen. Ich werde hier nicht auf jeden einzelnen Forderungspunkt eingehen können. Ich möchte aber sagen, dass Ihre Anträge auch sehr gute Punkte enthalten, das will ich gar nicht verleug- nen. Ich gehe einfach einmal kurz durch: Der erste Antrag, Schutz von obdachlosen Frauen. Das ist ein großes Problem. Obdachlose Frauen leiden besonders unter Gewalt. Ich kann hier zwei Punkte nennen, nämlich verbindliche Gewaltschutzkonzepte oder bestehende Frauenunterkünfte zu sichern – ich würde sogar noch sagen, auszubauen –, denen wir durchaus zustimmen könnten. Dann kommt aber wieder dieser identitätspoliti- sche Firlefanz mit FLINTA*, trans, inter, nonbinär. Wa- rum sagen Sie nicht einfach nur: Frauen schützen – die Frauen, die auch wirklich Schutz brauchen? Das wäre Sozialpolitik und kein Gendervortrag an der Uni. Der zweite Antrag, Prävention vor Wohnungsverlust. Da wäre auch zustimmungsfähig die aufsuchende Sozialar- beit oder die bessere Vernetzung von Schuldnerberatung und Sozialämtern. Was wir absolut nicht mittragen könn- ten, wäre eine verpflichtende gerichtliche Mediation, ein Räumungsmoratorium oder eine ordnungsrechtliche Be- schlagnahme von Wohnraum. Das greift massiv in Eigen- tum ein und schützt unter Umständen jahrelange (Lars Düsterhöft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7613 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Nichtzahler, während Vermieter pauschal zu Schuldigen erklärt werden. Auch da würden wir Nein sagen. Dann haben wir den dritten Antrag, die Hilfen nach § 67 SGB XII. Ja, wir haben auch da ein Problem: ein veralte- tes, ineffektives System. Positiv würde ich hier eine echte Evaluation oder die Erkennung von Fehlanreizen sehen. Dann kommen Sie aber mit Steuerungsgeschichten: neue Leistungstypen, mehr Dokumentation und zusätzliche Strukturen ohne erkennbaren Nutzen. Das wird teuer, und es schafft wieder ein System, dass die Verantwortung immer mehr von dem Individuum wegverlagert. Auch hier sagen wir klar Nein. Wir wollen Hilfe, ja, aber mehr zur Selbsthilfe und dass man wieder stabilisierte Verhält- nisse für sich selbst bekommt. Dann haben wir den vierten Antrag, Maßnahmen für obdachlose EU-Bürger*innen. Dieser Antrag hat einen sehr klaren Kern: Berlin soll sein Hilfesystem für Men- schen öffnen, die neu aus der EU nach Berlin kommen und hier ohne Absicherung stranden. Auch hier sehe ich positive Aspekte in dem Antrag: Schutz vor Arbeitsaus- beutung und eine bessere Koordination mit den Botschaf- ten bei Dokumenten; ich würde noch dazusagen: eine bessere Zusammenarbeit mit den Botschaften auch für Rückkehrprogramme. Was wir auch unterstützen würden, wären Maßnahmen in Bezug auf Scheinselbstständigkeit oder betrügerische Subunternehmer. Dann kommen aber wieder Forderungen wie die Öffnung der Hilfen nach § 67 für EU-Bürger ohne Leistungsanspruch, Ausbau von sprachlichen Dolmetscherdiensten, Ausweitung des ord- nungsrechtlichen Unterbringungsanspruchs, 100 Prozent Kostenübernahme durch das Land. Berlin übernimmt für jeden EU-Neuzugang die Komplettversorgung. Da sagen wir wieder: Nein danke! Das schaltet nur den Sozialmag- net ein, hilft aber nicht bei dem Problem, das wir hier in Berlin haben. Dann haben wir den fünften Antrag, Versorgung mit Wohnraum: auch sinnvoll. Förderung von sozialem Wohnraum: Damit könnte man mal anfangen. Nutzung der Erprobungsklausel: Kann man auch machen. Aber dann haben Sie wieder die priorisierte Grundstücksverga- be an freie Träger oder diese Servicestelle „Wohnen für alle“. Berlin braucht Wohnungen, aber keine neue Ver- waltungsstelle, und vor allen Dingen brauchen wir Wohn- raum für die Berliner. Also auch gute Elemente, aber falsche Schwerpunkte. Dann haben wir den sechsten Antrag, die Weiterentwick- lung der Notunterbringung. Auch eine ganz gute Idee: Ganzjährige Unterkünfte in der Kältehilfe, die muss un- bedingt ausgebaut werden. Keiner möchte, dass Men- schen bei diesen Temperaturen draußen campieren müs- sen. Einheitliche Qualitätsstandards: Da könnten wir auch mitgehen. Aber dann geht es wieder los: 24/7-Unter- künfte für FLINTA*, für queer, teure Vollversorgungs- systeme, Rundumangebot von Sprachförderung bis Ar- beitsmarktintegration in Notunterkünften. Das ist doch kein Notangebot mehr. Das ist ein Vollversorgungsange- bot. Wir sagen klar: Hilfe ja, aber Rückkehr in ein selbst- bestimmtes Leben wäre besser. Sie haben also in alle sechs Anträge einzelne sinnvolle Punkte gepackt, das will ich hier ausdrücklich sagen. Aber Sie bauen Bürokratie statt Lösungen, Sie öffnen Hilfesysteme für immer mehr Gruppen ohne Priorität, Sie überziehen mit Genderideologie und Identitätspolitik, Sie machen Berlin attraktiv für Armuts- und Sozialmigration, und Sie treiben die Kosten für den Steuerzahler wieder in astronomische Höhen. Wir als AfD werden echte Hilfe unterstützen, aber nicht diese unrealistische Wunschliste. Deshalb stimmen wir diesem Paket nicht zu. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Behandlung der sechs Anträge der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen zum Thema „Wohnungs- und Obdach- losigkeit beenden“. Zu dem Antrag auf Drucksache 19/2238, „Mehr Schutz und Unterstützung für obdachlose Frauen* sicherstellen“, wird die Überweisung federführend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie mitberatend an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung vorgeschlagen. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir so. Zu dem Antrag auf Drucksache 19/2311, „Prävention stärken“, lautet der Überweisungsvorschlag federführend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenhei- ten, Medien sowie mitberatend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucher- schutz und an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- en und Wohnen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Zu dem Antrag auf Drucksache 1924/85, „Hilfen nach § 67 SGB XII reformieren“, wird eine Überweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Zu dem Antrag auf Drucksache 19/2548, “EU- Bürger*innen nicht weiter als obdachlose Menschen zweiter Klasse behandeln“, wird die Überweisung feder- führend an den Ausschuss für Bundes- und Europaange- legenheiten, Medien sowie mitberatend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. (Jeannette Auricht) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7614 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Zu dem Antrag auf Drucksache 19/2635, „Versorgung mit Wohnraum für wohnungs- und obdachlose Menschen verbessern“, wird die Überweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen. – Auch dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Zu dem Antrag auf Drucksache 19/2731, „Notunterbrin- gung für obdachlose Menschen weiterentwickeln“, wird schließlich ebenfalls die Überweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen. – Auch dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Dann darf ich Ihnen die Wahlergebnisse des heutigen Nachmittags bekannt geben. Zu Punkt 5 der Tagesord- nung, das war die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und der oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Un- tersuchungsausschusses Neukölln, Drucksache 19/0909, hatte die AfD-Fraktion als stellvertretendes Mitglied Herrn Abgeordneten Robert Eschricht vorgeschlagen. Hier wurden 122 Stimmen abgegeben, alle waren gültig, 18 Ja-Stimmen, 99 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Als stellvertretender Vorsitzender war der Abgeordnete Karsten Woldeit vorgeschlagen. Auch hier gab es 122 abgegebene Stimmen, alle gültig, 17 Ja- Stimmen, 100 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Punkt 6 der Tagesordnung: die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für die G-10- Kommission des Landes Berlin, Drucksache 19/0915. Hier sind auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion die Stimmen wie folgt entfallen: Als Mitglied auf Herrn Abgeordneten Alexander Bertram 122 abgegebene Stim- men, davon 1 ungültig, 16 Ja-Stimmen, 100 Nein- Stimmen, 5 Enthaltungen, damit nicht gewählt, und als stellvertretendes Mitglied auf Frau Dr. Kristin Brinker 122 abgegebene Stimmen, 1 ungültig, 16 Ja-Stimmen, 97 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen, damit nicht ge- wählt. Punkt 7 der Tagesordnung war die Wahl von zwei Mit- gliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses. Hier sind auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion die Stim- men wie folgt entfallen: auf Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker 122 abgegebene Stimmen, keine ungültig, 20 Ja- Stimmen, 96 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen, damit nicht gewählt, und für Herrn Abgeordneten Dr. Bronson wur- den ebenfalls 122 Stimmen abgegeben, alle gültig, 18 Ja- Stimmen, 100 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Punkt 8 der Tagesordnung: die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz, Drucksache 19/1000. Hier sind auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion die Stimmen wie folgt entfallen: als Mitglied auf den Abgeordneten Kars- ten Woldeit 122 abgegebene Stimmen, alle gültig, 16 Ja- Stimmen, 101 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen, damit nicht gewählt, und als stellvertretendes Mitglied auf Frau Abgeordnete Jeannette Auricht 122 abgegebene Stim- men, die alle gültig waren, 15 Ja-Stimmen, 104 Nein- Stimmen, 3 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Punkt 9 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums für die Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Drucksache 19/1008. Hier sind auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion die Stimmen wie folgt entfallen: Als Mitglied vorgeschlagen war Herr Abgeordneter Thorsten Weiß, und es wurden 122 Stimmen abgegeben, 1 war ungültig, 17 Ja-Stimmen, 103 Nein-Stimmen, 1 Enthal- tung, damit nicht gewählt, und als stellvertretendes Mit- glied auf Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt eben- falls 122 abgegebene Stimmen, 1 ungültig, 21 Ja- Stimmen, 96 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Punkt 10 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums für den Lette Verein, Drucksache 19/1057. Die Wahlvor- schläge der AfD-Fraktion erhielten die folgenden Stim- men: als Mitglied Herr Abgeordneter Frank Scheermesser 122 abgegebene Stimmen, alle gültig, 18 Ja-Stimmen, 100 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen, damit nicht gewählt, und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Robert Eschricht 122 abgegebene Stimmen, alle gültig, 19 Ja-Stimmen, 99 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Schließlich Punkt 11 der Tagesordnung, die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitgliedes für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses, Drucksache 19/1058. Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion ent- fielen die folgenden Stimmen: Als Mitglied auf Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel 122 abgegebene Stimmen, 1 ungültige, 19 Ja-Stimmen, 97 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen, damit nicht gewählt, und als stellver- tretendes Mitglied auf Herrn Abgeordneten Harald Laatsch 122 abgegebene Stimmen, 1 ungültige, 17 Ja- Stimmen, 102 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Punkt 12 der Tagesordnung, die Wahl eines Mitglieds für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH, Drucksache 19/1247: Für den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion, Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker sind 122 Stimmen abge- geben worden, 3 waren ungültig, 19 Ja-Stimmen, 94 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Abschließend Punkt 13 der Tagesordnung, das ist die Wahl von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern der Enquete-Kommission „Für gesellschaft- lichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form der Diskriminie- rung“, Drucksache 19/2068. Hier sind auf die Wahlvor- schläge der AfD-Fraktion die Stimmen wie folgt ent- (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7615 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 fallen: Als Mitglieder auf Frau Abgeordnete Jeannette Auricht 122 abgegebene Stimmen, 4 waren ungültig, 15 Ja-Stimmen, 100 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen, damit nicht gewählt, und als stellvertretendes Mitglied auf den Abgeordneten Frank-Christian Hansel 122 abgegebene Stimmen, auch 4 ungültige Stimmen, 19 Ja-Stimmen, 95 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Als Sachverständiger war Herr Feroz Khan vorgeschlagen: 122 abgegebene Stimmen, 5 ungültige, 15 Ja-Stimmen, 97 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Schließlich war als stellvertretender Sach- verständiger Dr. Fabian Schmidt-Ahmad vorgeschlagen: 122 abgegebene Stimmen, von denen 4 ungültig waren, 16 Ja-Stimmen, 97 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Der Tagesordnungspunkt 36 steht auf der Konsensliste, und der Tagesordnungspunkt 37 war die Priorität der AfD-Fraktion unter der Nummer 4.5. Die Tagesord- nungspunkte 38 bis 51 stehen auf der Konsensliste. Damit rufe ich auf lfd. Nr. 52: Menschenhandel und Ausbeutung im Prostitutionsgewerbe wirksam bekämpfen – Berliner Kontroll- und Schutzstrukturen reformieren Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2777 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion mit der Abge- ordneten Frau Auricht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bringen heute einen Antrag ein, um das Prostituiertenschutzgesetz zu stärken und wirkungsvoller zu machen, ein Thema, bei dem sich Berlin viel zu lange hinter wolkigen Formulie- rungen versteckt hat. Prostitution und die realen Risiken von Zwang, Ausbeutung und Menschenhandel sind in unserer Stadt leider kein Randproblem. Wir haben acht Forderungen in unserem Antrag, die ich Ihnen kurz nä- herbringen möchte. Zum ersten die fehlende Datenerhebung: Das ist nicht nur unprofessionell, das ist auch gefährlich. Das Prostituier- tenschutzgesetz verpflichtet Berlin ausdrücklich, Daten zu erheben, Gefährdungen zu analysieren und Schutz zu gewährleisten. Nichts davon passiert in Berlin in ausrei- chender Form. Wir wissen bis heute nicht, wie groß das Dunkelfeld wirklich ist. Die Zahl der Registrierten ist niedrig, das wissen wir alle, aber dass der Senat auf mei- ne Anfrage einräumt, die Realität liege deutlich darüber, ist nichts anderes als das Eingeständnis politischer Blind- heit. Mit solchen Lücken schafft man keinen Schutz. Man schafft wieder nur Symbolpolitik. Deshalb ist unsere Forderung nach einer Dunkelfeldstudie kein technisches Detail, kein optionaler Wunsch. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Berlin seine rechtsstaatlichen Schutzpflichten überhaupt erfüllen kann. Der zweite Punkt ist die technische Infrastruktur der Verwaltung. Die ist wirklich unzumutbar und ein echtes Sicherheitsrisiko. Die Behörden arbeiten mit Software, die nicht einmal grundlegende Analysen zulässt. Keine Altersgruppen, keine Herkunftsanalysen, kein Lagebild. Wie will man Risiken erkennen, wenn man blind arbei- tet? Ein Staat, der in einem sensibelsten Bereich sozialer Verwundbarkeit nicht einmal die technische Grundlage bereitstellt, nimmt Ausbeutung faktisch hin. Unser An- trag will hier Abhilfe schaffen: moderne Technik, Trans- parenz und Funktionsfähigkeit. Unser dritter Punkt ist die Kontrollpraxis. Die ist mehr als lückenhaft, und das ist ein Nährboden für Kriminalität. Gewerbliche und Straßenprostitution sind Bereiche, in denen Zwang, Ausbeutung und Abhängigkeit leider All- tag sind. Das Gesetz verpflichtet zu regelmäßigen, wirk- samen Kontrollen. Doch was macht Berlin? Guckt mal hier, guckt mal da, aber nichts ist systematisch. Alles ist so: Na ja, wir gucken mal, ob da und da was stimmt oder nicht. Wer so kontrolliert, nimmt hin, dass sich kriminelle Strukturen ausbreiten, und wer Ergebnisse nicht transpa- rent macht, entzieht auch dem Parlament die Möglichkeit der demokratischen Kontrolle. Deshalb brauchen wir verbindliche Standards, klare Zuständigkeiten und regel- mäßige Berichte. Nicht als Kannregel, sondern als rechts- staatliche Mindestanforderung. Der vierte Punkt ist die Infrastruktur. Die ist ja keine Nebensache, sie ist Teil der Schutzpflicht. Wenn man in den Kurfürstenkiez schaut, zeigt sich seit Jahren, wie Symbolpolitik scheitert. Verrichtungsboxen, provisori- sche Einrichtung, EcoToiletten, fehlende Sicherheit, keine baulichen Standards: Man stelle sich solche Ar- beitsbedingungen in anderen Branchen vor, und das Ent- setzen wäre groß. Aber für die vulnerabelsten Frauen in unserer Stadt verkauft man diese Provisorien als Fort- schritt. Unsere Forderung beinhaltet dauerhafte und si- chere Sanitäranlagen. Das ist ja keine Wohltat. Das ist eine Frage von Würde, von einem Schutz für diese Frau- en, gerade Frauen, die unter Druck, Zwang und ohne Alternativen handeln. Ein sehr wichtiger Punkt für uns sind die Ausstiegshilfen. Diese müssen messbare Maßstäbe erfüllen. Viele Pro- gramme sind gut gemeint, aber schlecht evaluiert. Was Ausstieg bedeutet, welche Maßnahmen wirken und wie Erfolg gemessen wird, ist alles unklar. Das widerspricht auch dem Gesetz, das Wirksamkeit ausdrücklich fordert. Deshalb verlangen wir klare Definitionen, jährliche Eva- luationen und die Einbindung der Betroffenen. Hilfe (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7616 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 muss an Ergebnissen gemessen werden und nicht an Projekttiteln. Viel zu oft hören wir in diesem Themenfeld Begriffe wie Toleranz und Diversität, während die eigentlichen Schutzstrukturen jahrelang vernachlässigt wurden. Schö- ne Worte ersetzen eben kein Schutzkonzept. Berlin braucht Taten, Kontrolle, Zuständigkeiten, eine funktio- nierende Verwaltung und echte Aufstiegsmöglichkeiten, keinen Scheinfrauenschutz und keine Prestigeprojekte zur Selbstinszenierung. Unser Antrag ist ein pragmatisches Maßnahmenpaket, das den gesetzlichen Schutzauftrag endlich ernst nimmt. Ich appelliere an Sie: Lassen Sie die Frauen in dieser Dunkelfeldzone nicht verschwinden! Sorgen Sie dafür, dass sie echten Schutz bekommen, und stimmen Sie un- serem Antrag zu. – Vielen Dank! Dann hat für die CDU-Fraktion die Kollegin Niemczyk das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Antrag der AfD-Fraktion ist populistisch und sonst nichts. Er enthält keine Ideen zur Verbesserung. Er versucht, ein Narrativ zu bedienen und das bei einem Thema, zu dem ich erst kürzlich hier gesprochen habe. Vielleicht hören Sie ja dieses Mal besser zu. Menschenhandel und Ausbeutung im Prostitutionsgewer- be sind schwere Verbrechen und ein Angriff auf die Men- schenwürde. Unser Ziel ist klar: Wir schützen die Be- troffenen, wir bekämpfen Täterstrukturen und wir stärken die Behörden, damit sie konsequent handeln können. Wer hier von Randthema oder Nebenschauplatz spricht, hat nicht verstanden, worum es geht, oder hört erst gar nicht zu. Die AfD versucht mit ihrem Antrag wieder einmal den Eindruck zu erwecken, Berlin wäre weitgehend untätig. Ich wiederhole mich: Das ist schlicht falsch. Es gibt eine verpflichtende Registrierung nach dem Prostituierten- schutzgesetz, bei der Alter, Geschlecht und Herkunft erfasst werden. Berlin nutzt dafür eine eigene Fachsoft- ware, die genau diese Daten verwaltet und den Behörden die Arbeit erleichtert. Die AfD redet bewusst an der Rea- lität vorbei – nicht zum ersten Mal. Auch die Kooperatio- nen, die die AfD hier großspurig fordert, sind längst Ar- beitsalltag. Polizei, Ordnungsamt und soziale Träger arbeiten zusammen, führen Kontrollen in Bordellen und auf dem Straßenstrich durch und stehen im engen Aus- tausch mit Beratungsstellen. In Berlin existieren seit Jahren spezialisierte Projekte, die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter beraten, schützen und beim Ausstieg unter- stützen. Diese Strukturen werden kontinuierlich weiter- entwickelt. Wir als CDU verfolgen einen anderen Ansatz. Wir wollen bestehende Kontroll- und Schutzstrukturen fachlich stär- ken, statt sie schlechtzureden. Wir setzen auf gute, nied- rigschwellige Beratungsangebote, auf wirksame Aus- stiegsprojekte, auf eng geführte Kontrollen gegen Zuhäl- terei und Menschenhandel. Details finden sich in meinen vergangenen Reden. Es hätte sich sehr gelohnt zuzuhö- ren. Kurz gesagt: Der Antrag der AfD produziert mehr Papier als Fortschritt, schürt den Eindruck eines Kontrollver- lusts, den es nicht gibt, und bindet politische Energie an Symbolpolitik, die niemandem hilft. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Wer es mit dem Schutz vor Ausbeu- tung ernst meint, braucht starke Strukturen, verlässliche Partner und Respekt vor der Arbeit der Fachleute, nicht plakative Schaufensteranträge. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dann folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nun die Kollegin Dr. Haghanipour.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir sind uns alle einig: Men- schenhandel und Zwangsprostitution sind schwere Ver- brechen. Sie nehmen den Betroffenen ihre Freiheit und Selbstbestimmung. Viele von ihnen erleben körperliche und seelische Gewalt, oft mit tiefen, langfristigen Folgen. Zwangsprostitution verletzt grundlegende Menschenrech- te. Wir von Bündnis 90/Die Grünen wollen Menschen- handel entschieden bekämpfen. Deshalb müssen wir auch genau bei Maßnahmen für Menschenhandel ansetzen und fordern einen besseren Schutz für diejenigen, die betroffen sind. Wir brauchen eine stärkere Strafverfolgung, die schnelle Umsetzung der EU-Richtlinie, sichere Aufenthaltsrechte und eine natio- nale Koordinierungsstelle gegen Menschenhandel. Das sind Maßnahmen, die wirklich helfen würden. All das fehlt im vorliegenden Antrag. (Jeannette Auricht) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7617 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Der Antrag vermischt zwei völlig unterschiedliche Berei- che: Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Aus- beutung, also Zwangsprostitution, versus selbstbestimmte Sexarbeit. Das sind zwei getrennte Bereiche, und beide brauchen eigene passende Maßnahmen. Wer alles in einen Topf wirft, hilft am Ende niemandem. Menschen, die freiwillig in der Sexarbeit arbeiten, um ihren Lebens- unterhalt zu verdienen, erleben häufig Ablehnung und unsichere Arbeitsbedingungen. Die zunehmenden Ge- walttaten gegen Sexarbeitende sind erschreckend und zeigen, dass wir handeln müssen. Unter Rot-Rot-Grün haben wir uns intensiv damit beschäftigt, wie die Situati- on für Sexarbeitende verbessert werden kann. Die Emp- fehlungen des Runden Tisches müssen jetzt gemeinsam mit den Bezirken umgesetzt werden. Dafür braucht es Angebote, die gut finanziert sind und die auch von der Zielgruppe wirklich genutzt werden. Hier ist der Haushalt gefordert. Wir Grüne wollen mehr Schutz im öffentlichen Raum. Vom schwarz-roten Senat erwarten wir konkrete Maß- nahmen zur Verbesserung der Situation der Sexarbeiten- den: Schutz vor Gewalt, bessere Teilhabe und mehr Ge- sundheitsangebote. Deshalb fordern wir ein offenes Nachtcafé, einen dauerhaften Drogenkonsumraum sowie zusätzliche Fachberatungsstellen für psychologische Unterstützung und medizinische Versorgung. Lassen Sie uns bei diesem Thema zügig ins Handeln kommen! – Vielen Dank! Dann folgt nun für die SPD-Fraktion die Kollegin Golm.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ausbeutung, Menschenhandel und Zwangsprostitution sind traurige Realität. Ein erheblicher Teil der Prostitution ist nicht freiwillig. Armut, wirtschaftliche Not und fehlende Al- ternativen zwingen oft vulnerable Gruppen, Migrantin- nen, in die Sexarbeit. Menschenhändler nutzen diese Abhängigkeiten aus. So könnte man auf den ersten Blick denken, dass der AfD-Antrag ein Schutzantrag sein soll, aber nein, ist er natürlich nicht. Tatsächlich arbeitet er mit veralteten Zahlen, fachlichen Fehlern und vor allem mit einer massiven Entmündigung der Sexarbeiterinnen. Auch hier instrumentalisiert die AfD mal wieder ein hochsensibles Thema, ohne Lösungen zu bieten. Menschenhandel bekämpft man doch nicht mit Symbol- politik, sondern mit ausfinanzierten Strukturen, guter Zusammenarbeit der Behörden und vor allem immer unter Einbindung der Betroffenen. Unsere sozialdemokratische Haltung in dieser Sache ist klar: Wir schützen Menschen vor Ausbeutung, wir stär- ken die Rechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern, wir verbessern die Infrastruktur im Kiez, ohne jemanden zu stigmatisieren, wir setzen auf Kooperation zwischen allen Behörden und auf eine Politik, die auf Evidenz, Respekt und Menschenwürde basiert, für sichere Arbeits- bedingungen der Sexarbeiterinnen und für eine verlässli- che Prävention. Sie fordern mehr und intensivere Kontrollen als Lösung. Nein, massiver Kontrolldruck führt erwiesenermaßen dazu, dass Menschen tiefer in die Illegalität gedrängt werden und sich damit gerade noch schwerer Hilfe holen und viel schwerer erreichbar sind. Die SPD setzt auf zielgerichtete, risikoorientierte Kontrollen, menschen- würdige Begleitung und Schutzkonzepte und nicht auf Repression. Berlin hat spezialisierte Einheiten gegen Menschenhan- del, feste Kooperationsstrukturen und regelmäßige Aus- tauschformate. Diese Strukturen müssen natürlich ge- stärkt werden, aber dazu braucht es Ressourcen, nicht Populismus. Sie fordern mehr Ausstiegsangebote und wollen dabei den Begriff „gelungener Ausstieg“ staatlich definieren. Ausstieg ist ein freiwilliges, ganz individuelles Konzept, kein staatlich normierter Zustand. Was wir brauchen, ist die Finanzierung von Trägern, sichere Schutzwege, sozialpsychologische Unterstützung und keine staatliche Lebensführungskontrolle. Zur Situation im Kurfürstenkiez: Es gibt bestimmt besse- re Lösungen als die EcoToiletten. Deshalb haben wir auch im Koalitionsvertrag die Verbesserung der Infra- struktur festgeschrieben. Wir arbeiten an der Unterstüt- zung der Struktur. Wir haben sie auch finanziell unter- legt. Aber solange es noch keine fest installierten Toilet- ten gibt, werden die anderen bleiben. Da braucht es nicht nur Toiletten, sondern Streetwork, Safe Spaces, und ge- nau dagegen sind Sie immer als AfD. Für uns als SPD steht fest: Menschenhandel stoppen heißt Menschen schützen mit Prävention, Zusammenarbeit und Respekt. Das bleibt hier unser Anspruch. – Danke schön! (Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7618 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Dann folgt zum Abschluss für die Linksfraktion die Kol- legin Schubert.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Woche möchte die AfD der Öffentlichkeit vorgaukeln, sie setze sich für die Belange von Sexarbeitenden und Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution ein. Das ist schon im Grundsatz unglaubwürdig, nachdem ein Mitglied dieser Fraktion schon vor ein paar Jahren für Sextourismus auf der von Putin illegal annektierten Krim geworben hatte. Er pries vor allem den geringen Preis an, der Frauen nach der Besatzung aufgezwungen werden konnte. Und dann noch der auch für Faschisten typische Ansatz, die Frauen zusätzlich erniedrigenden Kontrollen zu unterziehen. Viele der Frauen haben einen unsicheren Aufenthaltsstatus oder fühlen sich aus diversen anderen Gründen unsicher. Dabei melden sich bereits jetzt schon viele nicht an, weil sie Angst vor den Behörden, vor Ausweisung und vor Stigmatisierung haben. Eine noch weitergehende Erfassung, wie die AfD es hier fordert, würde nicht – Zitat – lichten, sondern die Angst vor Registrierung weiter schüren und das Dunkelfeld weiter verdunkeln. Im Antrag heißt es, dass die Eco- Toiletten im Kurfürstenkiez unzureichend seien. Aber was fordern Sie? Schon mal keine sicheren Arbeitsorte! Sie fordern auch keine Rückzugsräume. Sie fordern noch keine hygienische Infrastruktur für die Betroffenen. Die Forderung nach mehr Sozialarbeiterinnen? Wo nach niedrigschwelligen Gesundheitsangeboten? Wo nach Unterbringung und finanzieller Unterstützung? – Alles nichts! Das zeigt sehr deutlich, es geht Ihnen hier über- haupt nicht um die Menschen, es geht Ihnen auch nicht um Menschenhandel, Ihr Antrag setzt ausschließlich auf Kontrolle und Repression. Er ist ausschließlich ein Aus- druck von Misstrauen gegenüber den betroffenen Frauen. Schutz, Hilfe und Menschen kommen darin nicht vor. Schon von daher ist dieser Antrag nur noch eklig. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Dis- kriminierung – federführend – sowie mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Wider- spruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 53: „Gutes Leben im Alter“-Gesetz für Berlin jetzt vorlegen – Berliner Altenhilfestrukturgesetz nicht weiter verschleppen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2779 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke, und das mit dem Kollegen Schatz.
Ja, vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Berlin und wir alle in Berlin werden älter. Darauf ist anders als bei der U-Bahn Verlass. Nur die Politik und wir alle tun so, als wäre das Alter eine Überraschung, die plötzlich im Briefkasten liegt. Herzlichen Glückwunsch! Sie sind jetzt 65, zuständig keiner. Darum sagen wir, Berlin braucht endlich ein Gesetz für ein gutes Leben im Alter, so ein richtig echtes, keinen Flyer, kein Pilotprojekt, kein „Wir prüfen das mal“, sondern ein Gesetz, das Standards setzt und den Gestaltungsspielraum des § 71 SGB XII nutzt. Warum? – Weil derzeit Altenhilfe nach dem Lottoprinzip in Berlin organisiert ist! Im Bezirk A bekommt man Beratung, Kultur und Teilhabe in einem Netz an Beratungsangebo- ten, also Räumlichkeiten, die fußläufig erreichbar sind. Im Bezirk B bekommt man ein freundliches Schulterzu- cken. Und im Bezirk C findet man immerhin noch den alten Antrag in der BVV von 1998. Der liegt dort sehr gut. Also was wollen wir? – Wir wollen ein Gesetz, das sagt, Alter ist kein Experimentierfeld, Alter ist Teilhabe, Bera- tung, Begegnung, keine Restkategorie nach Jugend und Sparzwang. Apropos Sparzwang, ja, das kostet Geld. Deshalb steht es sogar im Entwurf für den Doppelhaus- halt, den wir hier in 14 Tagen beraten, und es ist richtig so, weil es teurer wird, wenn Menschen vereinsamen, verarmen oder pflegebedürftig werden, weil wir vorher gespart haben. Also auch an dieser Stelle, Prävention und Vorsorge sind immer billiger als Reparatur, sogar in Berlin. Deshalb zum Senat: Wir wollen jetzt dieses Gesetz schwarz auf weiß vor Ende der Legislaturperiode. Über- raschung: Sie wollen das übrigens auch. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus den Richtlinien der Regie- rungspolitik: „Im Dialog mit Seniorengruppen will der Senat bis Ende der Legislatur ein Altenhilfestrukturge- setz auf Grundlage des § 71 SGB XII erarbeiten.“ Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7619 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Zitat Ende! – „Machen ist wie wollen, nur krasser“, so ließ sich der Regierende Bürgermeister gerne zitieren. Also Herr Regierender Bürgermeister, auch wenn er jetzt nicht da ist, Berlins Seniorinnen und Senioren und wir warten. Erfüllen Sie endlich Ihr Versprechen! Liefern Sie! Ein gutes Leben im Alter ist kein Geschenk, es ist eine Aufgabe für uns alle, aber nur, wenn wir den Mut haben, es endlich verbindlich zu regeln. Also, wie ältere Berline- rinnen und Berliner sagen würden, macht mal hinne! Ich hoffe, dass die Kolleginnen und Kollegen aus den Koali- tionsfraktionen mich vielleicht mal ein bisschen erhellen können, weshalb die Vorlage dieses Gesetzentwurfs so lange dauert, aber das werden wir vielleicht im Anschluss hören. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass die Fraktion hier rechts außen zur Erhellung der dunklen Finanzquellen ihrer Partei beitragen sollte. Es folgt die CDU-Fraktion, und zwar mit dem Kollegen
Nein, danke schön! Ich habe auch nur noch eine Minute Zeit. Ich komme zum Schluss. Wie gesagt, der Dreiklang zwi- schen Gesetz, Verwaltungsvorschriften und Zielvereinba- rungen soll zu einer gelungenen Lösung führen, mit der wir hier ein einheitliches Vorgehen in ganz Berlin ge- währleisten können, damit wir nicht in den Bezirken unterschiedliche Verfahrensweisen haben. Das Vorhaben ist, wie Sie sagten, fachlich wie inhaltlich richtig, und ich freue mich, dass wir da einen Konsens im Hause haben. – Herzlichen Dank! Dann folgt nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Wahlen. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Zuschauende und Gäste! Stellen Sie sich vor, Sie werden älter. Ja, tatsächlich werden wir alle jeden Tag älter. Sie merken vielleicht langsam, dass Sie eigent- lich Unterstützung im Alltag bräuchten, sind einsam oder schaffen es nicht mehr, Ihre steigende Miete zu bezahlen und noch etwas zu essen zu kaufen. In manchen Bezirken können Sie dann einfach zu einem Seniorentreff gehen, kommen darüber mit strukturierten Hilfs- und Unterstüt- zungsangeboten in Kontakt; in anderen nicht. Es kommt also wirklich stark darauf an, wo in Berlin Sie wohnen, wie Sie im Alter leben können. (Carsten Schatz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7620 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 § 71 SGB XII eröffnet den Ländern ausdrücklich die Möglichkeit, die Gestaltung der Altenhilfe durch eigene Gesetze zu regeln. Der Kollege Schatz hat zum Gesetz ausgeführt. Ich will nur noch unterstreichen, dass es wirk- lich darum geht, einen Rahmen für gleichwertige Le- bensverhältnisse in Berlin zu schaffen. Der Landesseniorenbeirat Berlin arbeitet seit 20 Jahren, um Altersarmut zu bekämpfen, Einsamkeit zu verhindern und soziale Infrastruktur für ältere Menschen zu erhalten oder zu erschaffen. Der Landesseniorenbeirat will beson- ders die Menschen erreichen, die soziale Angebote und Leistungen aus den unterschiedlichsten Gründen bisher nicht nutzen können. In 20 Jahren ist es sehr klar gewor- den, dass das Anlegen zur kommunalen Pflichtaufgabe werden muss. Und so hat Berlin da als erstes Bundesland die Initiative ergriffen und ein Berliner Altenhilfestruk- turgesetz „Gutes Leben im Alter“ auf den Weg gebracht. Der Seniorenbeirat hat einen intensiven Dialogprozess zur Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben organisiert. An dieser Stelle möchte ich Herrn Prof. Klie und Frau Lämmer stellvertretend für die Steue- rungs- und Redaktionsgruppe und den Landessenioren- beirat meinen ganz besonderen Dank ausrichten, denn diesem Engagement verdanken wir das Gesetzesvorha- ben. Es ist Ende 2025, und es ist immer noch unklar, wann oder ob der Senat plant, diesen Prozess zum Abschluss zu bringen. Es ist immer noch unklar, wann oder ob das Gesetz in das formale Verfahren geht. Da können Sie noch fünf Newsletter abonnieren, wir wissen es nicht. Wir wollen schlicht und ergreifend, dass der Senat diesen Gesetzesvorschlag umgehend dem Abgeordnetenhaus vorlegt. – Vielen Dank! Dann folgt nun für die SPD-Fraktion die Kollegin Atli.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der demografische Wandel ist längst kein Zukunftsbild mehr, sondern eine Realität. Mehr als ein Viertel der Berlinerinnen und Berliner sind bereits über 60 Jahre, und der Anteil wird in den kommenden Jahren steigen. Damit wächst der Bedarf an einer starken sozialen Infrastruktur, die über die klassische Pflege hinausgeht. Wir brauchen eine gerechte und nachhaltige Versorgung für ältere Menschen in allen Lebensberei- chen; in der Beratung, der Teilhabe, der Unterstützung und der Begegnung. Deshalb steht die SPD-Fraktion hinter der Forderung des vorliegenden Antrages, dass die Altenhilfe in Berlin strukturell neu aufgestellt werden muss. Der Weg über ein Altenhilfestrukturgesetz – gutes Leben im Alter für jeden – ist der richtige Weg, und der ist wichtig und notwendig. Ziel dieses Gesetzes ist es, für alle Berlinerinnen und Berliner im Alter eine gleichwertige Versorgung zu ge- währleisten, unabhängig vom Bezirk, unabhängig von der finanziellen Lage. Dafür ist eine verbindliche Altenhilfeplanung auf Landes- und Bezirksebene notwendig, die klare Zuständigkeiten und eine verlässliche Finanzierung garantiert. Nur so können wir sicherstellen, dass ältere Menschen in unserer Gesellschaft diejenige Unterstützung erhalten, die sie brauchen, sei es in der Pflege, in der Seniorenberatung oder in den Begegnungsstätten, aber auch in den Quar- tierszentren. Damit lassen sich die Selbstständigkeit er- halten und die Pflegebedürftigkeit hinauszögern oder gar vermeiden. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine Frage der sozialen Verantwortung. Angesichts zunehmender Altersarmut, Isolation und Ein- samkeit brauchen wir jetzt eine verbindliche gesetzliche Grundlage, die berlinweit Standards setzt und die Teilha- be sowie die Rechte älterer Menschen sichert. Die Se- natspflegeverwaltung hat gemeinsam mit den Bezirken und dem Landesseniorenbeirat das Vorhaben in den Leit- linien der Seniorenpolitik zielorientiert vorangetrieben. Es liegen mehrere Gutachten vor. Der Landesseniorenbei- rat hat schon 2023 einen fertigen Vorschlag vorgelegt und der Präsidentin übergeben. Was wir jetzt brauchen, ist Tempo, Tempo, Tempo! Konkret heißt das, der vorliegende Referentenentwurf muss jetzt auch offiziell in einen Senatsbeschluss über- führt und dem Parlament vorgelegt werden. Mit diesem Gesetz, das wir als erstes Bundesland auf den Weg brin- gen werden, wird nicht nur die Lebensqualität älterer Menschen verbessert, sondern auch unser Sozialsystem nachhaltig gestärkt. Deshalb unterstützt die SPD-Fraktion diesen Antrag. Der Senat muss den vorliegenden Geset- zesentwurf zügig dem Abgeordnetenhaus zur Beschluss- fassung vorlegen. Auf die fachliche Debatte im Aus- schuss bin ich gespannt. – Vielen Dank! (Catrin Wahlen) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7621 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Dann folgt zum Abschluss für die AfD-Fraktion die Ab- geordnete Auricht. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal ja, Berlin braucht ein Altenhilfestrukturgesetz. Die demografische Entwicklung, wir haben es jetzt ein paarmal gehört, ist Realität. Seit Jahren liegt dieses Ge- setz in einer Schublade des Senats. Insofern ist es richtig, wenn die Grünen und die Linken jetzt sagen: Legt endlich den Entwurf vor! Gleichzeitig müssen wir sagen, der Antrag benennt das Ziel, er sagt aber nicht, wie dieses Gesetz aussehen soll. Er beschreibt nicht, welche Probleme heute in der Praxis bestehen, und er macht keine Aussage darüber, welche Inhalte ein solches Gesetz zwingend regeln muss; aber das war vielleicht auch gar nicht Ihre Absicht. Ich würde heute gern ein paar praxisorientierte Ergän- zungen geben, die uns auch bei dem Treffen der Senio- renvertretung in Berlin Mitte mit auf den Weg gegeben worden sind. Die haben nämlich ganz klar formuliert, was sie alles geregelt haben möchten. Zum Beispiel ist das Wohnteilhabegesetz in vielen Punkten unzureichend, Rechtsansprüche sind unklar, Mitbestimmungsrechte werden unterschiedlich interpretiert und Beschwerdewe- ge funktionieren häufig nicht. Viele Bewohner fragen sich: Was darf ich überhaupt mitbestimmen, und welche Rechte kann ich durchsetzen? Solange diese Fragen offen sind, nützt auch ein neues Strukturgesetz nur begrenzt. Ein Altenhilfestrukturgesetz muss also unbedingt auch mit einer Modernisierung des Wohnteilhabegesetzes verzahnt werden. Ein zweiter Punkt war, ich habe es schon gesagt, die Mitbestimmung. Viele ältere Menschen wollen mitent- scheiden. Aber es gibt hier auch erhebliche Unklarheiten. Die Seniorenvertretung fordert also auch eine Mitgestal- tungsverordnung, dass die auch modernisiert wird. Dann haben wir die Beschwerdestrukturen. In vielen Einrichtungen wissen Bewohner gar nicht, wohin sie sich überhaupt wenden sollen. Beschwerden versanden, und es fehlt an unabhängigen Stellen. Ein Altenhilfestruktur- gesetz muss daher auch hier klare Standards setzen. Bau- liche Vorschriften – das haben wir auch gehört – sollte man vielleicht auch realistisch gestalten. Nur ein Beispiel, es gibt eine Vorgabe: bodentiefe Fenster in Pflegeeinrich- tungen bis 2033. Das wurde uns auch mitgeteilt, das ist völlig sinnlos. Das ist vielleicht gut gemeint, aber gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Bauliche Vorschrif- ten müssen also praktikabel und auch finanzierbar sein. Dann haben wir die Fachkräftequote. Sie sollte auch – das haben wir auch bei dem Treffen gehört – realistisch statt symbolisch festgelegt werden. Die Fachkräftequote ist in vielen Einrichtungen schon heute kaum erfüllbar. Weitere Verschärfungen auf dem Papier lösen das Prob- lem hier also auch nicht. Wir brauchen eine Quote, die gute Betreuung gewährleistet, und umsetzbar ist. Dann haben wir das Problem von Daten und Digitalisie- rung. Auch hier gibt es offensichtlich viele Probleme in vielen Einrichtungen, und auch hier sollten die Politik und das Altenhilfestrukturgesetz vielleicht eine Regelung treffen. Dann haben die Seniorenvertretungen auch verbindliche Einbeziehung gefordert, nicht nur in Anhörungen, son- dern auch in diesem ganzen Gesetzgebungsverfahren, denn Gesetze, die den Alltag regeln, müssen aus dem Alltag heraus entwickelt werden. Deshalb sollte man nicht nur den Seniorenbeirat, auch die Seniorenvertretung und vielleicht auch die Bewohner, die Angehörigen und das Pflegepersonal mit einbeziehen, was Sie sicherlich machen. Wir stimmen in einem entscheidenden Punkt mit dem Antrag überein: Berlin braucht ein Altenhilfestrukturge- setz, aber wir sagen auch: Damit ein solches Gesetz Wir- kung entfaltet, muss es konkrete Antworten geben. – Wir als AfD würden diesen Prozess auch gerne konstruktiv begleiten. Ihr Antrag enthält keine Inhalte des Gesetzes, macht kaum Vorgaben, was geregelt werden soll, enthält keine Aussagen zur Mitbestimmung, zur Fachkräftequote, zum Wohnteilhabegesetz und so weiter. Das adressiert keine Probleme aus der Praxis, das ist eigentlich nur ein Arbeitsauftrag an den Senat. So ist es vielleicht auch gemeint, also: Senat, gib uns endlich ein Altenhilfestruk- turgesetz! – Deshalb werden wir uns bei dem Antrag enthalten, nicht weil wir das Ziel als falsch anerkennen, sondern weil wir hier mehr erwartet hätten als nur eine bloße Überschrift. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD –
Das zeigt, dass Sie keine Ahnung haben!] Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 54 war die Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Nummer 4.3. Die Ta- gesordnungspunkte 55 und 56 stehen auf der Konsenslis- te. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt habe ich schlechte Nachrichten, denn wir sind bereits am Ende unserer heu- tigen Tagesordnung angekommen. Ich sehe, Sie sind auch Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7622 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 traurig. Deswegen ist es schön, dass wir uns schon in 14 Tagen zur nächsten Plenarsitzung wiedersehen kön- nen: am Donnerstag, 18. Dezember 2025. Damit die Sehnsucht nicht zu groß wird, treffen wir uns beim nächs- ten Mal bereits um 9 Uhr. – Einen schönen Abend, alles Gute! Die Sitzung ist geschlossen. (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7623 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Anlage Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Lfd. Nr. 24: Studierende unterstützen, Studierendenwerk sichern – Rahmenvertrag jetzt! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 22. September 2025 Drucksache 19/2693 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2631 vertagt Lfd. Nr. 26: Arbeitsgruppe Baumschutz einrichten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 13. November 2025 Drucksache 19/2757 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1945 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – auch mit geändertem Berichtsdatum abgelehnt Lfd. Nr. 27: Kitaplätze für unsere Jüngsten erhalten! – Förderanteil für Sanierungen im Landesprogramm „Auf die Plätze, Kitas, los!“ erhöhen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 13. November 2025 Drucksache 19/2758 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1158 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – auch mit geändertem Berichtsdatum abgelehnt Lfd. Nr. 28: Opfer sexueller Gewalt wirksam schützen – chemische Kastration von Sexualstraftätern im Land Berlin proaktiver nutzen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 19. November 2025 Drucksache 19/2761 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2482 mehrheitlich – gegen AfD – abgelehnt Lfd. Nr. 29: Sicher zur Schule in ganz Berlin – Schulwegsicherheit in allen Bezirken konsequent erhöhen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 19. November 2025 Drucksache 19/2762 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1114 vertagt Lfd. Nr. 30: Keine kalten Freibäder – Erholungswert erhalten, Sicherheit der Badegäste gewährleisten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 21. November 2025 Drucksache 19/2767 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2401 mehrheitlich – gegen AfD – abgelehnt Lfd. Nr. 31: Entwurf des Bebauungsplans 11-168 (Hohenschönhauser Straße – Weißenseer Weg) vom 11. August 2025 für eine Teilfläche zwischen der Kleingartenanlage „Langes Höhe“, Weißenseer Weg, Hohenschönhauser Straße, Volkspark Prenzlauer Berg und Hauptstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Fennpfuhl und Alt- Hohenschönhausen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 24. November 2025 Drucksache 19/2769 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2721 einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7624 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Lfd. Nr. 36: a) Verbesserung der Barrierefreiheit und Fahrgastinformation im Berliner Nahverkehr durch automatisierte Umsteigeansagen in Bussen und Straßenbahnen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2346 vertagt b) Einführung eines barrierefreien Bodenleitsystems in Bahnhöfen mit Umsteigemöglichkeiten Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2637 vertagt Lfd. Nr. 38: Konnexitätsprinzip zügig umsetzen und Konnexitätsgesetz auf den Weg bringen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2537 vertagt Lfd. Nr. 39: „Nicht ohne uns“ – 2. UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Berlin umsetzen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2558 vertagt Lfd. Nr. 40: Einführung von „Berlin Rescue Lanes“ – Radstreifen als Rettungswege nutzen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2602 vertagt Lfd. Nr. 41: Keine Waffen in extremistischen Händen: AfD-Mitglieder konsequent entwaffnen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2633 vertagt Lfd. Nr. 42: Einsatz von offenporigem Asphalt zur Reduzierung von Verkehrslärm und Verbesserung des Regenwassermanagements Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2636 vertagt Lfd. Nr. 43: Föderale Verantwortung in transnationalen Krisen: Berlins Beitrag zur Weiterentwicklung der EMRK im Zeichen europäischer Migrationspolitik Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2679 vertagt Lfd. Nr. 44: Armut reduzieren, soziale Teilhabe fördern I: Neue Landeskommission zur Prävention von Altersarmut und Landessstrategie für Teilhabe im Alter Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2712 vertagt Lfd. Nr. 45: Neustart der Planungen zur „Urbanen Mitte“ am Gleisdreieckpark – Klima schützen, Bürger*innen beteiligen, bezahlbaren Wohnraum schaffen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2744 vertagt Lfd. Nr. 46: Verbindlichkeit und Transparenz – Genossenschaften im Wohnungsbau stärken! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2745 an StadtWohn und Haupt Lfd. Nr. 47: Jede Stunde zählt – Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte endlich umsetzen! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2746 an BildJugFam Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 7625 Plenarprotokoll 19/76 4. Dezember 2025 Lfd. Nr. 48: Ein Normenkontrollrat für Berlin! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2771 vertagt Lfd. Nr. 49: Konsequente Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele 2030 jetzt umsetzen – Berliner Gebäudesektor klimafit machen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2772 an UK (f) und StadtWohn Lfd. Nr. 50: Lärm und Verkehrschaos in Charlottenburg nach Abriss der Ringbahnbrücke beenden – Schwerlastverkehr raus aus den Wohngebieten! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2773 vertagt Lfd. Nr. 51: Berliner Schüler vor Zwangsverheiratung und Kinderehen schützen – Datenlage verbessern, Prävention stärken, staatliche Verantwortung sichern Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2776 vertagt Lfd. Nr. 55: Sozialämter entlasten – Menschen in Not endlich helfen! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2781 vertagt Lfd. Nr. 56: Den Klassenrat endlich stärken! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2782 vertagt