Vollständige Mitschrift der Sitzung 81, 2026-02-26.
Sprach am meisten: Marc Vallendar (7% Wörter). Redner: 73, Wortmeldungen: 191.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir oder Sie alle haben eine wirklich dringliche Vorlage zuge- schickt bekommen, die sich mit den Auswirkungen des Terroranschlags auf den Südwesten Berlins befasst. Ich glaube, ich muss Sie nicht alle abholen, was zu Jahresbe- ginn passiert ist und welche Debatten danach geführt worden sind. Ich finde, der Senat hat relativ schnell er- kannt, dass wir hier handeln müssen, auch die Koalition hat schnell erkannt, dass wir handeln müssen. Wir haben Ihnen in einer wirklich sehr kurzen Zeit hier heute ein Änderungspaket vorgelegt, und zwar haben wir erkannt, dass wir unsere kritische Infrastruktur schützen müssen. Wir haben uns Gesetze angeschaut wie das Datenschutz- gesetz und weitere Rechtsvorschriften: Wo müssen wir Änderungen vornehmen, damit es in Zukunft Tätern, Terroristen nicht mehr so einfach gemacht wird, Angriffe auf unsere kritische Infrastruktur vorzunehmen? – Das alles finden Sie in diesem Paket. Ich habe gehört, dass die beiden politischen Ränder, die AfD und die Linke, dieser Dringlichkeit heute nicht zu- stimmen möchten. Ich bedaure dies sehr, denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, überlegen Sie sich eines: Die Täter von morgen warten nicht auf uns Abgeordnete. Sie warten nicht darauf, ob wir noch drei Wochen brauchen, vier Wochen brauchen. Die Berlinerinnen und Berliner haben es verdient, dass wir als Parlament handlungsfähig sind, dass die Politik handlungsfähig ist und dass wir hier schnell Lösungen präsentieren, und das Ganze bringen wir heute ein. Es ist dringlich, wir müssen handeln. Ich möchte, dass wir heute hier die erste Lesung durchführen und das anschließend dann in die Fachausschüsse geben. Ich habe gehört, dass die Linksfraktion Probleme damit hat, dass wir auch die Videoaufnahme an Schwimmbä- dern regeln wollen. Ich kann jetzt schon vorwegnehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir werden dem Gan- zen begegnen, indem diese Vorlage auch in den Sportaus- schuss geht. Sie haben im Sportausschuss anschließend, nach einer Debatte heute, wenn die Mehrheit dem denn zustimmt, die Möglichkeit, dass Sie dort mit Ihren Fach- experten darüber sprechen können, auch leidenschaftlich sprechen können. Es ist aber wichtig, wie ich schon ge- sagt habe, dass wir das heute beginnen, denn wir können nicht warten. Ich möchte Ihnen noch Folgendes mit auf den Weg geben: Der Rat der Bürgermeister hat in einem beschleunigten Verfahren einstimmig diesen Vorlagen zugestimmt, alle Vertreterinnen und Vertreter, die wir haben, Grüne, SPD, Linke. Ich habe gehört, dass die Grünen dieser Dringlichkeit heute zustimmen, und möchte Ihnen ausdrücklich dafür danken, dass Sie dem zustimmen, denn wir brauchen hier heute eine Zweidrittelmehrheit, damit dieser Geset- zesentwurf auch auf die Tagesordnung kommt. Das ist nicht selbstverständlich, aber ich stelle fest, dass Sie bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, daher mein ausgesprochener Dank. Den Kollegen der AfD und der Linken möchte ich eines mit auf den Weg geben, und ich hoffe, dass auch viele Berlinerinnen und Berliner sich das merken: Wenn es darauf ankommt, dass Politik handeln muss und dass wir handlungsfähig sind, dann, finde ich, haben die Berline- rinnen und Berliner auch einen Anspruch darauf. Ich wiederhole mich: Wir können nicht warten, wir können hier nicht auf Zeit spielen. Herr Kollege, Sie müssten bitte zum Ende kommen!
Es gibt Dinge, die müssen schnell und kurzfristig gefasst werden, und ich finde, es ist auch die Erwartung an uns Abgeordnete, dass wir uns in kurzer Zeit mit so wichtigen Dingen befassen können. Daher bitte ich Sie, der Dring- lichkeit hier heute zuzustimmen, und dann freue ich mich auf die Debatte in erster Lesung. – Danke schön! Vielen Dank! – Einen Wortbeitrag gegen die Dringlich- keit hat der Abgeordnete Schrader angemeldet. – Bitte sehr! (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8104 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Schönen guten Morgen! Ich möchte gegen die Dringlichkeit dieser Vorlage sprechen und begründe das wie folgt: Der Senat gibt in seinem Schreiben an das Abgeordnetenhaus an, dass es bei diesem Gesetzentwurf, der nun im Eilverfahren hier auf die Tagesordnung kom- men soll, um den dringenden Schutz kritischer Infrastruk- turen gehen soll. Selbstverständlich verschließen wir uns keiner Debatte über den Schutz kritischer Infrastrukturen. Wir beteiligen uns von Anfang an konstruktiv an dieser Debatte und haben dazu auch schon eigene Vorschläge hier eingebracht, aber es steht schon in Zweifel, welches dringliche Hindernis jetzt so schnell beseitigt werden muss. Die Videoüberwachung von neuralgischen Punkten bei Strom- und Energienetzen ist auch bei der jetzigen Rechtslage schon möglich. Das hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport schon in einer Pressemitteilung klargemacht, das hat sowohl die BEW als auch Stromnetz Berlin uns schon gesagt. Die machen das schon, die haben schon damit angefangen. Das kann also nicht der Grund sein. Und wenn Sie jetzt im Detail noch datenschutzrechtliche Änderungen vor- nehmen wollen, dann kann man ja darüber diskutieren, aber da gibt es reguläre Verfahren, und da gibt es keinen Grund, das parlamentarische Verfahren hier abzukürzen. Das ist Punkt eins. Wenn es nur das gewesen wäre, hätten wir ja auch dar- über reden können. Aber was der Senat gemacht und in seinem Schreiben überhaupt nicht erwähnt hat, das ist, dass in dieser Gesetzesvorlage noch nebenbei eine Rege- lung zu Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in Schwimmbädern untergebracht ist. Und da ist jetzt wirk- lich die Grenze erreicht, lieber Senat und liebe Koalition, wenn wir uns als Parlament hier ernst nehmen wollen. Das ist ein völlig anderes Thema, und das ist eine hoch- umstrittene Maßnahme. Die Wirksamkeit ist umstritten, und auch die Notwendigkeit ist umstritten, hier so tief in die Grundrechte der Menschen einzugreifen, die einfach nur schwimmen gehen wollen. Das jetzt im Huckepack mit der kritischen Infrastruktur im Schnellverfahren hier durchs Parlament bringen zu wollen, das geht nicht. Deswegen finden wir: Dem Parlament hier Zeitdruck zu machen mit dem Thema kritische Infrastruktur und dann im Windschatten die Überwachung in den Schwimmbä- dern mitregeln zu wollen, da kommen wir uns hier im Parlament wirklich verschaukelt vor. Das finden wir einigermaßen frech, und das können wir Ihnen so nicht durchgehen lassen, lieber Senat! Deswegen: Seriös diskutieren über die Sicherheit der Netzinfrastruktur – ja, natürlich, aber solche Manöver – nein. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Dann lasse ich über die Dringlichkeit abstimmen. Wer der dringlichen Behandlung der Geset- zesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD- Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ge- genstimmen? – Bei Gegenstimmen der Fraktion der Lin- ken und der AfD-Fraktion sowie zweier fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist die erforderliche Zweidrittelmehrheit, also 106 Ja-Stimmen, gegeben. Damit liegt die nach § 59 Absatz 3 Satz 2 unserer Ge- schäftsordnung für die dringliche Behandlung von Geset- zesvorlagen erforderliche Zweidrittelmehrheit vor. – Liebe Frau Eralp! Störe ich Sie? Dann würde ich aufhö- ren. Oder kann ich weiterreden? Damit liegt die nach § 59 Absatz 3 Satz 2 unserer Ge- schäftsordnung für die dringliche Behandlung von Geset- zesvorlagen erforderliche Zweidrittelmehrheit vor, und die Vorlage wird als Tagesordnungspunkt 27 A in die Tagesordnung aufgenommen. Die Fraktion der CDU hat den Vorgang zur Beratung angemeldet. Unsere heutige Tagesordnung ist damit so beschlossen. Auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Konsensliste darf ich ebenfalls hinweisen und stelle fest, dass dazu kein Widerspruch erfolgt. Die Konsensliste ist damit ange- nommen. Dann darf ich Ihnen noch die Entschuldigungen des Se- nats mitteilen: Frau Senatorin Günther-Wünsch wird aus Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8105 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 familiären Gründen erst gegen 12 Uhr eintreffen. Frau Senatorin Kiziltepe ist erkrankt. – Gute Besserung an dieser Stelle! Ich rufe auf lfd. Nr. 1: Aktuelle Stunde gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Kleingärten sichern (auf Antrag der Fraktion der SPD) in Verbindung mit lfd. Nr. 16: Kleingartenflächensicherungsgesetz Berlin – Kleingartenkultur und Erholungsraum erhalten! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 19. Januar 2026 Drucksache 19/2900 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0543 Zweite Lesung und lfd. Nr. 22 A: a) Gesetz zur Sicherung der Kleingartenflächen Berlin Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 19. Februar 2026 Drucksache 19/2993 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2473 Zweite Lesung b) Gesetz zum Erhalt von Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen in Berlin (Kleingartenflächensicherungsgesetz) Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 19. Februar 2026 Drucksache 19/2994 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2822 Zweite Lesung hierzu: Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2822-1 Den Dringlichkeiten haben Sie bereits eingangs zuge- stimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesanträ- ge und der Gesetzesvorlage. Ich rufe jeweils auf die Überschrift, die Einleitung sowie die einzelnen Artikel der Anträge sowie der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen jeweils miteinan- der zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Für die gemeinsame Besprechung steht den Fraktionen je- weils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfü- gung. In der Runde der Fraktionen beginnt die Fraktion der SPD und hier die Kollegin Vierecke. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gärtnerinnen und Gärtner! Hier im Par- lament ist es ja auch ein bisschen wie beim Gärtnern. Man muss stetig dranbleiben, immer hartnäckig sein und einfach dabeibleiben. Es gibt manchmal auch Rückschlä- ge. Manchmal gibt es nervige Nachbarn, Trockenjahre, zu wenig Wasser, zu viel Wasser. Das hatten wir eigent- lich alles. Aber eins ist klar: Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Bevor ich im Parlament war, habe ich die Diskussion um die Kleingärten wirklich jahrelang verfolgt, aus der Perspektive einer Kleingärtnerin. Da ging es jahrelang um die Sicherung der Kleingärten beim politischen Früh- schoppen. Jedes Jahr saßen wir, die Politikerinnen und Politiker, da und haben versprochen, dass wir die Gärten schützen. Da waren sich alle einig, dass es richtig ist und dass wir das auch machen müssen. Nur umgesetzt wurde es lange nicht. Zehn Jahre lang haben wir diskutiert, und die Gärtnerinnen und Gärtner haben gekämpft. Als ich vor drei Jahren im Parlament ankam, habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, dass wir dieses Gesetz in dieser Legis- latur durchbekommen. Und heute ist es endlich soweit: Wir sichern die Gärten gesetzlich. Wir beschließen heute das bundesweit erste Sicherungs- gesetz für Kleingärten, 34 Buchstaben, das Kleingarten- flächensicherungsgesetz. Gewöhnen Sie sich alle noch ein bisschen daran. Damit schreiben wir wirklich Klein- gartengeschichte, und ja, wir schreiben auch Stadtge- schichte. Dann wer diese Stadt kennt, der weiß, dass die Gärten in dieser Stadt schon seit mehr als 150 Jahren wirklich dazugehören. Sie sind Teil unserer Berliner Geschichte. Sie sind Teil unserer Identität. Vielleicht gehen wir mal einen ganz kleinen Moment zurück. Was aus einer sozialen Not heraus als Armengär- ten in dieser Stadt angefangen hat, hat sich in dieser Stadt verfestigt. Eigentlich waren sie mal als Hilfe zur Selbst- hilfe gedacht. Es ging darum, Obst und Gemüse anzubau- en, um die eigene Familie zu versorgen. Mit der rasanten Industrialisierung wuchs gerade hier in Berlin ihre Be- deutung. In engen Mietskasernen, in dicht bebauten Vier- teln wurden die Gärten zu dem, was die Stadt eben nicht bieten konnte: frische Luft, gesunde Ernährung und ein Stück Lebensqualität für Arbeiterinnen und Arbeiter. (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8106 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Wer genau hinschaut, der erkennt auch die Perspektive und die Parallelen zu heute. Eine Stadt, die enger wird, braucht eben auch Raum zum Atmen. Das hat man da- mals verstanden. Und man hat gehandelt. Man hat Flä- chen geschaffen, man hat Raum gegeben, und das ist uns heute Vorbild. Und deshalb sichern wir die Gärten ge- setzlich. Auch ihre soziale Rolle ist bemerkenswert. Es gab – das ist ein Teil der Geschichte – sogar mal eine Verordnung für die Bereitstellung von Kleingärten für Erwerbslose, Kleingärten als Instrument der Krisenbewältigung. Sie linderten Armut, entlasteten die öffentliche Fürsorge und wirkten sozialen Spannungen entgegen. Wenn wir heute über soziale Sicherung diskutieren, dann wird über ande- re Sachen diskutiert, über Sanktionen, die verschärft werden, über gesellschaftliche Härte. Da lohnt also der Blick zurück, dass es auch andere Wege gibt. Heute hat sich die Rolle der Gärten gewandelt, aber ihre Bedeutung ist geblieben. Sie sind Orte der Erholung, der Gemeinschaft, des naturnahen Gärtnerns. Als grüne Oa- sen in einer verdichteten Stadt kühlen Sie ihre Umge- bung, sind Kaltluftschneisen, fördern die Artenvielfalt und verbessern die Lebensqualität. Wieder sind sie Kri- senlöser. Sie sind Teil der Lösung der Klimakrise. Aus diesem Mittel gegen Not ist ein dauerhafter Bestand- teil unserer Stadtkultur geworden. Und dennoch mussten wir in den letzten Jahrzehnten wirklich zuschauen, dass sie nach und nach verschwinden. Seit 1990 ist ein Drittel der Kleingärten in dieser Stadt verloren gegangen. Daher – das sage ich wirklich mit aller Bestimmtheit, und man hat sich viel darüber unterhalten – braucht es wirklich heute dieses Kleingartenflächensicherungsgesetz, damit das nicht so weitergeht. Was genau steht also drin? – Wir schützen mit diesem Gesetz die landeseigenen Kleingärten. Das sind mehr als 80 Prozent der Gärten in dieser Stadt. 56 280 Kleingärten in dieser Stadt sind damit sicher. Das ist ein richtig gro- ßer Wurf. Es kann auch in Zukunft noch Gründe geben, eine Anlage aufzugeben. Aber wir haben geschaut, dass wir die Hür- den dafür wirklich extrem hoch legen. Ein hohes öffentli- ches Interesse – – Und nur wenn dieses Abgeordneten- haus zustimmt, dürfen Gärten aufgegeben werden. Der Kleingartenverband hat immer in der Diskussion gesagt: Wir wollen die Debatte auf offener Bühne. Das ist die offene Bühne, und nur, wenn Ersatzflächen zur Verfü- gung gestellt werden – – Das ist der Kern. Wir schaffen damit etwas sehr Wichtiges: Wir halten den Bestand der landeseigenen Kleingärten konstant in dieser Stadt. Das ist wirklich ein großartiges Zeichen. Wir machen das, weil es sozial wichtig ist. Kleingärten sind Orte der Gemeinschaft. Es gibt kaum noch diese Orte, wo so viele Menschen zusammenkommen: Hand- werkerinnen, Akademiker, Zugezogene, Einheimische, Ossis, Wessis, Imker, Naturgärtnerinnen. Hier mischt sich alles, was sich in vielen Kiezen gar nicht mehr be- gegnet. Das ist für mich auch als Sozialdemokratin ein Grund, warum ich so sehr dafür kämpfe und mich für diese Gärten stark mache. Auch ökologisch sind die Gärten einfach eine Wucht. Mehr als 2 000 Pflanzenarten wurden in den Gärten kar- tiert, und das ist einfach mehr als eine normale Grünflä- che. Deswegen ist es ökologisch wirklich wichtig, diese Hotspots der Biodiversität zu schützen. Wir diskutieren heute nicht nur unseren Entwurf, sondern wir diskutieren auch den anderer Fraktionen. Von den Linken liegt ein Gesetzesentwurf vor. Den kennen wir sehr gut, weil er dem aus der alten Legislatur sehr ähnelt. Es gibt ja auch einen Grund, warum dieses Gesetz nicht gekommen ist, weil sich dieser Entwurf in Dingen ver- liert, die mit der Flächensicherung, die wir jetzt vorschla- gen, schlicht nichts zu tun haben. Ihr Gesetz will Dinge regeln, wofür wir als Land gar nicht zuständig sind. Dafür habe ich eine Sympathie, aber erprobterweise hat das in der letzten Legislatur nicht geklappt. Es war genau diese Attitüde: Wir machen noch das rein ins Gesetz. Wir wol- len über Flächen reden. Wir wollen auch über Bewirt- schaftung sprechen. Wir wollen die Öffentlichkeit der Gärten herstellen. – Das ist alles richtig. Es gehört aber nicht in dieses Gesetz. Das ist der Grund, warum es unter Rot-Rot-Grün nicht gekommen ist. Es kommt aber jetzt, und das ist wichtig. Wir haben als Koalition einen anderen Weg gewählt. Wir haben gesagt: Wir machen das Machbare möglich. – All die Dinge, über die wir auch reden, wie ökologische Bewirtschaftung und mehr Zugänglichkeit, all das ist in den letzten Jahren in den Anlagen passiert. Das ist sicht- bar und wird auch konsequent von den Verbänden einge- fordert und verbessert. Es gehört aber nicht in das Lan- desgesetz. Ich weiß auch, dass bei dem Thema Kleingärten noch etwas zu tun ist. Mir sind die 20 Prozent der Anlagen auf privatem Boden nicht egal. Grüße gehen zum Beispiel an (Linda Vierecke) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8107 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 die Anlage „Alte Baumschule“ in Pankow, die gegen den Investor Spree Bridge kämpft, der versucht, hier Stadtvil- len statt Gärten zu bauen, und nach und nach den Gärtne- rinnen und Gärtnern kündigt. Hier kann der Bezirk übrigens handeln. Es gibt Möglich- keiten, diese Anlagen über Bebauungspläne zu sichern. Gerade scheitert das dort an dem grünen Stadtrat. Das ist die Wahrheit. Ich bin auch der Meinung, dass wir dringend eigentlich sogar mehr Gärten brauchen. 15 000 Menschen auf War- telisten: Das ist deutlich länger als die Schlange vor dem Berghain. Sie alle wollen einen Garten in dieser Stadt. Es gibt also auf jeden Fall noch etwas zu tun. Heute aber verabschieden wir erst einmal und endlich dieses Gesetz. Ich mag an Stellen mit dem Koalitionspartner hadern, aber das haben wir zusammen auf den Weg gebracht, und dafür möchte ich mich bedanken: bei Ihnen, bei den Mit- arbeitern der Verwaltung, bei Frau Bonde und auch bei Senator Gaebler, der sehr wertvolle Hinweise aus der Verwaltung gegeben hat. Hier haben zwei Verwaltungen zusammengearbeitet, das ist gut. Ich danke Ihnen auch, dass Sie alle künftig die Finger von den Kleingartenanla- gen lassen! Wir sagen damit ganz deutlich, dass diese Kleingärten zu Berlin gehören: wie der Fernsehturm, wie Unter den Linden, wie der Tiergarten, wie die Bernauer Straße, wie das Berghain. Manche gehen in einen Club, andere gehen in die Laube. All das gehört zu Berlin, und das ist wich- tig. Die Kleingärten sind stadtprägend, und wir brauchen sie. Der größte Dank geht natürlich an die Gärtnerinnen und Gärtner dieser Stadt, die jahrelang geduldig gewartet und für dieses Gesetz gekämpft haben. Ein Dank geht an den Landesverband, der sich stark eingebracht hat, an Gert Schoppa und auch an meine Homies aus Bornholm I und Bornholm II. Das war ein kreativer Protest. Das war wirklich stetig, und das war hartnäckig. Eure Hartnäckig- keit, unsere Hartnäckigkeit, trägt jetzt Früchte – und das sind diese 34 wunderbaren Buchstaben, die wir heute beschließen: das Kleingartenflächensicherungsgesetz. Liebe Gärtnerinnen und Gärtner, das habt ihr euch ver- dient! – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen hat jetzt der Kollege Schwarze das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kleingärten sind wichtige Oasen in unse- rer Stadt. Sie kühlen unsere Kieze, wenn Berlin wegen des Klimawandels immer heißer wird. Sie sind ein Ort, an dem Familien zusammenkommen, um gemeinsam zu gärtnern, gemeinsam zu grillen oder gemeinsam eine Auszeit vom oft stressigen Alltag zu nehmen. Hier trifft Gartenzwerg auf Großstadtdschungel. Kurz: Kleingärten sichern Lebensqualität im Alltag vieler Menschen, und sie gehören unverzichtbar zu Berlin. Genau deshalb ist es richtig, dass wir heute über ihren Schutz sprechen. Denn für uns Grüne ist klar: Kleingärten müssen möglichst dauerhaft gesichert und klimaresilient weiterentwickelt werden. In diesem Sinne unterstützen wir ausdrücklich die Zielrichtung des vorliegenden Ge- setzes, und deshalb werden wir diesem Gesetz heute – wie auch zuvor schon in den Ausschüssen – zustimmen. Aber, und das gehört für uns auch zur Ehrlichkeit dazu: Dieses Gesetz ist keine Vollkaskoversicherung, weil es eben leider nicht automatisch alle Kleingärten in der Stadt sichert. Daher ist es auch kein Freifahrtschein für Selbstzufriedenheit. Denn es gilt, wie wir eben schon gehört haben, nur für landeseigene Flächen, und selbst dort öffnet der Senat eine breite Tür an Ausnahmen und Ausnahmetatbeständen, die immer noch das Aus für Kleingärten bedeuten können – insbesondere, wenn es um den Wohnungsbau geht. Genau hier beginnt dann auch die Bewährungsprobe für das vorliegende Gesetz. Denn dieses Gesetz schützt Kleingärten nur dann wirk- sam, wenn Schwarz-Rot bereit dazu ist, insgesamt seine Politik zu ändern. Lassen Sie uns dafür noch einmal einen Blick nach Späthsfelde werfen, wo eines von 24 neuen Stadtquartie- ren entstehen soll. Der Senat plant hier mindestens 2 000 Wohnungen. Den bisherigen Planungen entspre- chend würden durch die neuen Wohnungen über 300 Kleingärten verloren gehen. Anfänglich waren es sogar 500. Das neue Gesetz ändert jetzt die Spielregeln für den Wohnungsbau in Späthsfelde und an anderen Stellen in der Stadt. Genau deswegen wird sich in Späthsfelde auch beweisen, wie viel Ihre Worte heute wirklich wert sind. Das geplante Stadtquartier wird der Lackmustest für das Kleingartenflächensicherungsgesetz werden. (Linda Vierecke) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8108 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Wir sagen deutlich: Hier wird es Umplanungen zugunsten der bestehenden Kleingärten geben müssen. Genauso, wie es der Bezirk Treptow-Köpenick schon seit Länge- rem einfordert. Wir werden sehen, ob der Senat das auch so sieht oder ob die Kleingärten doch unter Betonmi- schern begraben werden. Deshalb muss der Senat hier endlich Farbe bekennen und sagen, wie es mit den Klein- gärten in Späthsfelde weitergehen soll. Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kol- legen Dr. Altuğ?
Ich würde gern erst einmal weiterreden. Nein, im Mo- ment nicht. Bitte schön!
Deshalb muss der Senat hier endlich Farbe bekennen und sagen, wie es mit den Kleingärten in Späthsfelde weiter- gehen soll, und ob diese Koalition sich am Ende wirklich für den Erhalt der Kleingärten entscheidet oder ob sich am Ende doch die Bagger des „Bauen, bauen, bauen“- Senats durchsetzen. Die Kollegin Vierecke hat eben gesagt, es ginge darum, das Mögliche machbar zu machen. Wir werden sehen, was hier am Ende wirklich gemacht wird, und das Gesetz und den Senat daran messen. Das gilt auch für weitere Orte in der Stadt. Schon bei der Verlängerung der A100 von Neukölln nach Treptow wurden für das vermeintliche öffentliche Interesse einer Autobahn damals zahlreiche Kleingartenflächen plattgemacht. Auch in Zukunft sind viele weitere Anlagen bedroht. Es wurden bereits Bei- spiele genannt, und die Liste lässt sich fortsetzen. All das sind keine hypothetischen Fälle, denn das sind viele Hunderte kleine oder auch große Kleingartenparzellen, die aktuell bedroht sind. In der Sitzung des Umweltaus- schusses hat der Senat selbst Zahlen präsentiert, wonach wir in den letzten Jahrzehnten Tausende Kleingärten verloren haben. Deshalb bleibt die zentrale Frage an den Senat: Wie hilft dieses Gesetz konkret den tatsächlich bedrohten Anla- gen? Wo werden dieses Gesetz und die Bauplanungen des Senats nebeneinandergelegt und transparente, nach- vollziehbare Entscheidungen getroffen? Oder ist es am Ende wie immer? – Diese Koalition verspricht das Eine und tut das Gegenteil. Genauso, wie Sie mehr Radwege versprochen haben und dann sogar welche abbauen, wie Sie Klimaschutz versprechen und dann Holzkraftwerke bauen! Bis heute liegt uns keine transparente Gesamtübersicht vor, wo der Senat bereits Ausnahmen und Umsiedlungen prüft oder wo bisherige Baupläne jetzt angepasst werden. Ehrlichkeit ist aber Voraussetzung für Vertrauen, und die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner dieser Stadt haben ein Recht darauf zu wissen, woran sie sind. Denn Politik muss verlässlich sein. Leider ist dieser Senat dabei ein Ausfall. Wir haben als Fraktion mehrere Gutachten zur rechtli- chen Ausgestaltung der Kleingartensicherung eingeholt. Die Bewertungen sind differenziert, und das verschwei- gen wir auch nicht. Der zentrale Befund lautet aber: Eine rechtssichere Sicherung ist möglich, und der mit dem heute vorliegenden Gesetz eingeschlagene Weg kann funktionieren, wenn er konsequent gegangen wird. Genau daran werden wir den Senat messen. Jetzt kommt das große Aber. Dieses Gesetz lässt rund 20 Prozent der Berliner Kleingärten außen vor – 20 Pro- zent. Das sind die Anlagen auf privaten Flächen. Für sie gibt es weiterhin keinen überzeugenden Sicherungsan- satz, und das ist ein strukturelles Problem. Denn gerade in einer wachsenden Metropole können wir es uns nicht leisten, ein Fünftel der Anlagen politisch aus dem Blick zu verlieren. Deshalb ist unsere Erwartung hier auch klar: Der Senat muss zeitnah einen funktionierenden Weg für diese Flächen vorlegen. Der wirksamste Schutz entsteht durch das Planungsrecht. Bebauungspläne sind und bleiben das schärfste Instru- ment. Der Kleingartenentwicklungsplan sagt das aus- drücklich. Auch die Fachwelt sagt das seit Jahren. Des- halb erwarten wir hier vom Senat mehr Tempo und mehr Priorität bei der planungsrechtlichen Sicherung gerade auch für die privaten Flächen. Damit das endlich Fahrt aufnimmt, brauchen die Bezirke ausreichendes Personal, ausreichende Ressourcen und vor allen Dingen auch klare politische Rückendeckung. Hier geht es auch ums Geld. Wenn private Flächen für vorhandene Kleingartenanlagen gesichert werden sollen, müssen diese meist in Landesei- gentum überführt werden. Sprich: Berlin muss auch Flä- chen ankaufen, um sie langfristig zu schützen. Wenn der Senat den Schutz ernst meint, muss er hier liefern. (Julian Schwarze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8109 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Übrigens: Auch ökologisch leisten Kleingärten weit mehr als nur Erholung. Sie sind wichtige Bausteine für die Klimaanpassung, Artenvielfalt und die Kühlung unserer aufgeheizten Stadt. Versickerungsfähige Böden, kleintei- lige Vegetationsstrukturen und naturnahe Bewirtschaf- tung tragen messbar dazu bei, Hitzeinseln zu reduzieren und Lebensräume für Insekten und Vögel zu sichern. Gerade in dichtbebauten Quartieren übernehmen Klein- gärten Funktionen, die sehr wichtig und kaum zu ersetzen sind. Wer diese Flächen leichtfertig aufgibt, verschlech- tert nicht nur die soziale, sondern auch die ökologische Resilienz Berlins. Deswegen müssen Schutz, ökologische Aufwertung und klimaresiliente Weiterentwicklung der Kleingartenanlagen verbindlicher Teil der Stadtentwick- lungspolitik werden. Wir stimmen diesem Gesetz gleich zu, weil es ein Schritt in die richtige Richtung ist, weil es überfällig ist und weil Stillstand keine Option wäre, aber ebenso klar ist: Wie viel Ihr Versprechen wert ist, wird sich bald konkret zeigen. Im Sinne der Kleingärten hoffen wir sehr, dass der Senat das Gesetz und die dadurch entstehenden Hausaufgaben ernst nimmt und die Kleingärten wirklich schützt. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Freymark das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Klein- gärtnerinnen und Kleingärtner! Herzlich willkommen im Berliner Abgeordnetenhaus! Ich glaube, das ist ein be- sonderer Tag. Wir schützen heute 56 000 Parzellen, über 100 000 Menschen, Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, und wenn wir die Kinder der Enkel dazuzählen, dann ist das so eine große Gruppe, dass wir 100 000 Menschen gerade eine große Freude machen. Deswegen herzlichen Glückwunsch und danke an die Parlamentarier, die das möglich machen! Gemeinsam mit dem Senat – es war ja ein Senatsent- wurf – sichert die Koalition, SPD und CDU, Parzellen auf öffentlichen Flächen. Das sind 2,6 Prozent des Lan- des Berlin. Herr Gaebler – natürlich hat er gewisse Zwänge –, die 2,6 Prozent werden Ihnen nicht wehtun, sondern dieser Schutz, dieses Gesetz ist dafür da, diese 56 000 Parzellen sicher zu erhalten. Ich finde es auch richtig, ein Dankeschön loszuwerden; der Koalitionspartner sieht es mir nach, ein paar wurden vergessen: Ute Bonde, dem Senatsteam, den Senatsver- waltungen mit all ihren Mitarbeitern will ich noch einmal ganz explizit Danke sagen, dass das möglich gemacht wurde. Frau Bonde, geben Sie das herzliche Dankeschön bitte weiter! Ein spezieller Dank – sehen Sie es mir nach – geht an unseren Regierenden Bürgermeister. Er hat persönlich beim Tag des Gartens den Kleingärtnerinnen und Klein- gärtnern Berlins zugesagt und zugesichert, dass wir die- ses Gesetz machen werden. Er hat persönlich mit dafür gesorgt, dass es im Koalitionsvertrag steht, und wir ge- meinsam setzen diesen Koalitionsvertrag um. Ein herzli- ches Dankeschön für unseren Regierenden Bürgermeis- ter, dass er immer hinter der Sicherung der Kleingärten stand und steht. Was wäre dieses Gesetz ohne das Engagement des Lan- desverbands Berlin der Gartenfreunde e. V. gewesen? Herr Schoppa, Herr Fritz, Herr Ladzik, viele andere Mit- streiterinnen und Mitstreiter, Sie haben nicht nur gute Argumente vorgetragen, Sie waren auch konstruktiv, sehr oft, finde ich, Sie haben mitgewirkt, Sie haben sich keiner Debatte entzogen, Sie waren beharrlich, und Sie waren erfolgreich. Dafür sage ich auch Ihnen ein herzliches Dankeschön noch einmal ganz explizit! Sie haben sich weiterentwickelt. Sie haben Argumente aus der gesellschaftlichen Debatte, aus dem parlamentari- schen Raum immer aufgenommen. Sie haben die Klein- gartenanlagen geöffnet, Sie haben gesagt: Wir wollen Kooperationen mit Kitas und Schulen –, Sie entwickeln Konzepte für Kleingartenparks, die ökologische Weiter- entwicklung findet statt, und Sie sind sogar bereit, weil die Nachfrage nach Flächen so immens ist, bei Neuver- pachtung von Parzellen von den 400 Quadratmetern auf 250 Quadratmeter runterzugehen, damit möglichst viele Menschen die Chance haben, eine Kleingartenparzelle anzumieten, zu pachten. Das ist etwas Besonderes. Vielen Dank auch dafür! Und Sie haben viele Freunde hier im Haus; ich habe einige schon genannt. Sprecher für dieses Thema war bei uns einmal Stefan Evers, der heutige Finanzsenator. Der hat Sie unterstützt. Sie haben die Fraktionsvorsitzenden Raed Saleh und Dirk Stettner, die beide persönlich si- chergestellt haben, wenn die Debatte mal in die eine oder andere Richtung abdriften könnte und etwas aus fünf Paragrafen über 50 machen würde, dass wir dieses Gesetz hinbekommen. Auch dafür ein Riesendankeschön! (Julian Schwarze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8110 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Ich will das sagen: Die Kollegin Linda Vierecke hat kei- nen Hehl aus ihrem Kleingarten gemacht. Das ist auch gut, wenn es Abgeordnete gibt, die betroffen sind. Wir haben bei uns Niklas Graßelt, wir haben mit Lukas Krie- ger jemanden im Deutschen Bundestag, der sich für die- ses Thema stark gemacht hat. Sie von den Gartenfreun- den waren nie alleine, Sie werden auch nie alleine sein. Sie haben uns, mindestens die Koalition, an Ihrer Seite. Das sage Ihnen noch einmal ganz klar. Es war ein langer Weg. Die Gartenfreunde haben in der Anhörung von zehn Jahren gesprochen. Ich habe mir die alten Protokolle angeschaut. Direkt nach dem Mauerfall, nach der Wiedervereinigung war es sofort Thema, wie wir die Flächen sichern. 1994 haben SPD und CDU ge- meinsam hier im Haus diskutiert, einen Kleingartenent- wicklungsplan zu machen, der 2004 umgesetzt wurde, der jetzt bis 2030 fortgeschrieben ist und der in Kombination mit Bebauungsplänen in Bezirken wie Lichtenberg, wo Wilfried Nünthel, damals Stadtrat, so etwas möglich gemacht hat, schon eine gute Kombination war. Jetzt haben wir dafür das Dach, nämlich ein Landesge- setz, das Sie wirklich auf einem besonderen Niveau schützt. Ich habe es gesagt: Es sind fünf Paragrafen. Das ist übersichtlich, klar und transparent. Die gesetzliche Selbstbindung ist hier für uns das Maßgebliche. Ja, der Parlamentsvorbehalt ab 0,5 Hektar ist ein Kompromiss, und der mag einigen immer noch weh tun, aber es ist de facto die Größe eines Fußballplatzes, wo Parzellen ohne Anhörung hier im Parlament aufgegeben werden könnten, aber immer mit der Garantie, dass es Ersatzflächen gibt. Das heißt, dass keine Parzelle mehr verloren geht. Wir werden sie zwingend ausgleichen. Ich sage es Ihnen aber auch gleich: Ich will gar keine Parzelle aufgeben, wenn es nicht zwingend notwendig ist. Deswegen wird, glaube ich, jede Parzellendiskussion auch hier im Parlament geführt. Ich will noch einmal kurz auf das, was Herr Schwarze gesagt hat, Bezug nehmen. Ich habe mir nach der Anhö- rung letzte Woche selbst Gedanken gemacht, was dieses Gesetz bei mir auslöst: die Freude, die ich aus den Ge- sprächen mit dem Landesverband der Gartenfreunde entnommen habe, bei vielen Bürgerinnen und Bürgern auch aus den Wahlkreisen, Freude, Demut, Dankbarkeit, aber auch eine Form von Sicherheit. Herr Schwarze! Sie haben den Eindruck vermittelt, dass wir gar nichts sichern. Wir hätten sogar versagt, haben Sie gesagt. Der Senat hätte versagt. Ich glaube, ehrlich gesagt, dass Sie da etwas auf dem Holzweg sind. Ich glaube sogar, Sie haben versagt. Ich sehe keinen Ände- rungsantrag, und Sie wollen trotzdem zustimmen! Das ist ein gutes Gesetz, das wir für die Menschen machen. Sie haben keinen einzigen Verbesserungsvorschlag, sagen aber „wir stimmen zu“, finden es aber eigentlich falsch. Was ist denn das für eine Politik? Das ist doch keine Politik. Und was war im Ausschuss? – Im Ausschuss wollten Sie ja noch vertagen. Sie wollten noch verzögern, um – hören Sie zu – vielleicht Änderungsanträge zu stel- len. Wie viele Änderungsanträge liegen denn jetzt vor? – Gar kein Änderungsantrag liegt vor. Dr. Taschner sagte: Freuen Sie sich doch, wenn Sie gegen Ende der Legislaturperiode noch einen Erfolg feiern können. – Damit hat er begründet, dass wir eine Verzöge- rung vollziehen sollen. Nein! Ich glaube, dass Sie zwar zustimmen, aber im Grunde Ihrer Linie treu geblieben sind. In sechseinhalb Jahren haben Sie an diesem Gesetz nicht gearbeitet. Sie haben keines auf den Weg gebracht. Mich enttäuscht das auch. Aber Herr Schwarze, das i- Tüpfelchen war Ihre Rede. Deswegen ist es gut, dass es CDU und SPD machen. Heute stehen viele Abgeordnete dieses Hauses ganz besonders an der Seite der Berliner Kleingärtnerinnen und Kleingärtner. Darauf dürfen wir stolz sein. – Herzlichen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Dann hat der Kollege Schwarze die Gelegenheit zu einer Zwischenbemerkung. [Heiko Melzer (CDU): Jetzt kommt die Entschuldigung! –
Herr Freymark! Bleiben Sie doch bei den Fakten. Im Ausschuss haben wir nicht die Vertagung beantragt, um zu verzögern. Die Diskussion, die auch die Linksfraktion mit geführt hat, war orientiert an dem sonstigen normalen Umgang mit einer Anhörung in Ausschüssen, nämlich sich das Wortprotokoll ansehen und auswerten zu kön- nen. Unsere Fraktion hat zu keinem Zeitpunkt, anders als Sie das hier behaupten, Änderungsanträge angekündigt. Wir haben gesagt – und das habe ich heute auch in der Rede zu Recht betont –, es gibt hier Ausnahmen, die Sie da hineingeschrieben haben. Sie sagen kein Wort in Ihren Ausführungen zu Späthsfelde. Dann bekennen Sie doch mal Farbe. Verlangen Sie jetzt vom Senat, die Woh- nungspläne zu ändern? Oder ist Ihnen das egal? Ist das dann die Ausnahme? Werden Sie hier zustimmen? Oder (Danny Freymark) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8111 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 verlangen Sie und stehen Sie hier als Fraktion und als Koalition dafür, dass die Kleingärten in Späthsfelde gesi- chert werden? Ja oder nein? Kein Wort von Ihnen dazu ist erfolgt. Ich verstehe auch nicht, wo Ihr Problem ist. Freuen Sie sich doch, dass wir zustimmen, weil das doch bezeugt, was Sie selbst gesagt haben. Das Thema hat eine breite Unterstützung in diesem Parlament. Ich weiß gar nicht, warum Sie da jetzt in so ein Gegeneinander gehen. Wir haben Sie dafür gelobt. Wahrscheinlich können Sie damit nicht umgehen. Das tut mir leid. Wir werden aber trotzdem sagen, dass der Anlass und die Ursache, Kleingärten zu schützen, richtig sind. Das können Sie jetzt doof finden, weil Sie damit nicht alleine stehen. Das werden wir aber trotzdem tun. In diesem Sinne kann ich noch mal betonen, was ich vorhin gesagt habe. Wir haben in den Beratungen gesagt, wir stimmen dem Gesetz zu. Wir haben aber auch in den Beratungen, das habe ich auch hier getan, darauf hinge- wiesen, dass der Weg noch nicht vorbei ist. Das hat Ihre Kollegin aus der Koalition, Frau Vierecke, auch gesagt, und zwar zu Recht. Es gibt auch noch private Flächen. Auch dort, ich habe es angeführt, gibt es einiges an Weg- strecke zu gehen, denn das ist ein Fünftel der Flächen. Das ist nicht nur ein kleiner Sportplatz, wie Sie es gesagt haben, an Ausnahmen. Das sind 20 Prozent, die fehlen. Wir werden der Sache nicht gerecht, wenn wir das hier heute nicht mit ansprechen, obwohl es ein großer und wichtiger Schritt ist, dieses Gesetz zu verabschieden, in der Hoffnung, dass sich der Senat bei den Flächen, die ihm sowieso schon gehören, auch am Ende an das Gesetz hält, das er sich selbst jetzt gibt, was wir unterstützen. Im Sinne der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sollten wir uns darauf fokussieren und nicht auf Scheingefechte. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN –
Das ist ja total spannend!] FĂĽr die Erwiderung hat der Kollege Freymark das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Schwarze! Ich kann Ihnen sicher sagen, mit Lob kann ich gut umgehen. Ich habe aber keines vernommen bei Ihnen, sondern ich habe mir die Ausschussdebatte angeschaut. Ich habe mir Ihren Redebeitrag hier genau angehört. Ich hatte keine vorgefertigte Rede, die ich Ihnen verlesen habe, sondern ich habe genau zugehört. Und ich habe vernommen, Sie stimmen für ein Gesetz, weil Sie selber keines hinbekommen haben. Das kann man selbstkritisch sagen; das ist ein bisschen ausgeblieben. Sie stimmen für ein Gesetz, das Sie eigentlich falsch finden, weil es ja von diesem Senat kommt, den Sie pauschal für unfähig und unqualifiziert halten; wir werden auch bald abgewählt und so weiter. Ich sage Ihnen, diese Stadt kann froh sein, dass Sie nicht in der Verantwortung sind. Sie haben es doch sechseinhalb Jahre nicht gemacht. Sie können sich jetzt hinstellen und sagen: Oh, wir sind diejenigen, die es so gut gemacht hätten. Sie haben es nicht gemacht. Ich sage es Ihnen noch einmal, ob Sie es hören wollen oder nicht, das i-Tüpfelchen ist doch, dass Sie keinen Änderungsantrag haben. Sie wollen Späthsfel- de schützen? Womit denn? Was ist denn Ihr konkreter Beitrag? Vermischen Sie doch nicht immer öffentliche und private Flächen. Ich weiß, Sie wollen, dass alles öffentlich ist. Privates darf es am besten gar nicht mehr geben. Aber in Späthsfelde sind 80 Prozent Privatflächen, 20 Prozent öffentlich. Natürlich ist dieses Gesetz dafür da, dass wir strukturell keine Kleingartenparzellen mehr aufgeben. Aber dass Sie Späthsfelde nutzen wollen, um ein Gesetz de facto zu verhindern oder schlecht zu reden, dafür hat in dieser Stadt keiner mehr Verständnis. Und wir haben es auch nicht. Herr Schwarze! 35 Jahre hatte diese Stadt die Chance und die Zeit, ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Sie machen es sich so leicht und sagen im Ausschuss über Dr. Tasch- ner: Na ja, wir brauchen jetzt noch ein paar Wochen, wir wollen vielleicht die Anhörung noch mal auswerten. Das Wortprotokoll liegt nicht vor. Seit fünf Tagen gibt es einen Onlinelink bei YouTube. Soll ich Ihnen den mal rüberschicken, damit Sie wissen, was Sie gesagt haben, Herr Dr. Taschner, oder was? Es ist doch an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten. Es ist an Tragik nicht zu überbieten, dass Sie die Debatte um Kleingartensicherung nutzen wollen, um diese Koali- (Julian Schwarze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8112 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 tion, diesen Senat, der gehandelt hat, schlechtzureden. Es ist peinlich. Setzen 6! – Danke. Für die Linksfraktion hat jetzt der Kollege Dr. Efler das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kleingärtnerinnen und Kleingärtner! Lieber Herr Freymark! Und auch liebe Frau Vierecke! Ich verstehe total, dass Sie sich hier heute abfeiern. In dieser Koalition haben Sie auch relativ wenig zu feiern. Was ich aber wirklich schon fragwürdig finde, ist, dass Sie beide in Ihren Wortbeiträgen kein einziges Wort zu den vorliegenden Änderungsanträgen meiner Fraktion gesagt haben, die heute auf dem Tisch liegen und die abgestimmt werden. In zehn Minuten Redezeit hätte ich das eigentlich von Ihnen erwartet. Das ist schon ein biss- chen schwach. Das tut mir leid. Ich will aber auch ganz klar sagen, dass auch für uns heute ein guter Tag ist. Nach einer Dekade von Diskussi- onen beschließt das Parlament heute das erste Landes- kleingartengesetz. Um es gleich vorwegzunehmen, auch die Linksfraktion wird dem Gesetzentwurf der Koalition zustimmen. Er ist ein Schritt in die richtige Richtung, der aber eine Menge Schwächen hat – dazu komme ich auch noch – und dem weitere Schritte folgen müssen. Wir haben uns schon seit vielen Jahren, das wissen Sie auch ganz genau, für den besseren Schutz von Kleingar- tenflächen ausgesprochen. Liebend gerne hätten wir auch in der letzten Wahlperiode ein Gesetz beschlossen. Liebe Frau Vierecke, dass dies nicht gelang, lag nicht daran, wie Sie es vorhin dargestellt haben. Ich glaube, der Grund, warum es nicht gelang, der sitzt heute in Ihrer Parlamentsfraktion, um es mal deutlich zu sagen. Aber das ist vielleicht jetzt auch nicht mehr so wichtig, und ich will die etwas längere Redezeit auch mal nutzen, um ein wenig in die Geschichte des Kleingartenwesens abzutauchen. Das ist auch durchaus eng verbunden mit der Geschichte der Arbeiterbewegung. Anscheinend finden wir beide das auch spannend. Kleingärten sind in der Tat ein Kind der Industrialisierung. Viele Arbeiterin- nen und Arbeiter lebten damals in engen Mietkasernen unter Mangelernährung und Armut. Um diese Not zu lindern, wurden sogenannte Arbeiter- und Armengärten angelegt, die später dann Schrebergärten hießen, benannt nach dem Leipziger Arzt Moritz Schreber. Auch während der Weltkriege und in den Nachkriegsjah- ren dienten Kleingärten sehr stark der Ernährungssiche- rung. Bis hin zur Tierhaltung war das eine extrem wichti- ge Funktion. Auch sehr interessant: Nach dem Zweiten Weltkrieg, als ein Drittel aller Berliner Wohnungen zer- stört oder beschädigt war, haben Kleingärten eine wichti- ge Rolle bei der Bekämpfung der Wohnungsnot gespielt. Es war zwar nicht legal, aber es wurde geduldet. Warum sage ich das? – Kleingärten haben also immer eine wich- tige soziale, teilweise eine existenzielle Rolle für die Berlinerinnen und Berliner erfüllt. Das gilt auch heute noch. Es tut einfach gut, in dieser stressigen und wach- senden Stadt mal herunterkommen zu können. Aber es geht nicht ums Wohlbefinden; es geht auch um die Ge- sundheit. Der Aufenthalt in einer lärmreduzierten grünen Umgebung fördert erwiesenermaßen die Gesundheit. Das hilft vor allem ärmeren Menschen, denn diese haben meistens weniger Zugang zu Grünflächen und leben eher an lauten Hauptverkehrsstraßen. Das ist für uns einer der Hauptgründe, warum uns der Schutz von Kleingärten so wichtig ist. Womöglich bekommen Kleingärten aufgrund der Klima- krise in Zukunft auch wieder eine existentielle Bedeu- tung. Nun aber zurück zum Gesetz! Ja, es ist ein Fort- schritt, aber es ist nicht alles Gold, was glänzt. Die Aus- nahmeregelungen sind ziemlich interpretationsoffen. Wir konnten bei den Ausschussberatungen nicht zweifelsfrei klären, ob zum Beispiel Späthsfelde jetzt wirklich ge- schützt wird oder nicht; hundertprozentig sicher konnten Sie das nicht sagen. Es reicht ein einfaches öffentliches Interesse an einer anderen Nutzung aus, um Kleingarten- flächen eben doch zu bebauen. Diese andere Nutzung wird unter anderem als Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum definiert, und für Herrn Gaebler dient ja alles Mögliche der Schaffung bezahlbaren Wohnraums; ob es nun einige Sozialwohnungen in ansonsten sündhaft teuren Wolkenkratzern sind oder auch der Bau von Ei- gentumswohnungen. Genau deswegen haben wir noch mal Änderungsanträge gestellt. Wir wollen aus dem „öffentlichen Interesse“ ein „überragendes öffentliches Interesse“ machen. Das gibt es in einer Reihe von Gesetzen in mehreren Rechtsgebie- ten, zum Beispiel im Energierecht oder im Eisenbahn- recht, und es ist absolut üblich. Damit legen wir die Messlatte für einen Eingriff höher. Wenn Ihnen, liebe Koalition, die Kleingärten wirklich so wichtig sind, dann können Sie dem Änderungsantrag bedenkenlos zustim- men! (Danny Freymark) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8113 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Dann schlagen wir vor, nicht einfach nur von der Schaf- fung bezahlbaren Wohnraums zu sprechen, sondern ganz konkret von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum, wie wir es bei der kooperativen Baulandent- wicklung kennen. Nur dann ist gewährleistet, dass das Antasten von Kleingartenflächen wirklich der sozialen Wohnraumversorgung dient. Wir wollen dann auch noch den bisherigen Kleingarten- entwicklungsplan zu einem Stadtentwicklungsplan Kleingärten aufwerten. Auch dadurch schaffen wir mehr Verbindlichkeit in der Planung. Auch das ist juristisch völlig unbedenklich, und auch hier können Sie gerne zustimmen. Was weiterhin eine offene Flanke bleibt – auch das ist schon angesprochen worden –, ist der Schutz der privaten Kleingartenflächen; 20 Prozent immerhin. Sie führen dafür vor allem juristische Gründe an, aber erstaunli- cherweise sind wir uns ja doch relativ einig: Der Weg, um auch die privaten Kleingartenflächen zu sichern, geht über die planerische Sicherung. Das ist das, was wir im- mer als den richtigen Weg gesehen haben. Dafür wollen wir die Instrumente der Bauleitplanung nutzen. Wir wol- len den Flächennutzungsplan ändern und Bebauungspläne ändern oder aufstellen. Das ist genau der Weg, über den die Stadt Frankfurt 93 Prozent ihrer Kleingartenflächen gesichert hat. Das wird eine große Aufgabe in den nächs- ten Jahren, aber wenn wir wirklich einen umfassenden Schutz von Kleingärten wollen, dann müssen wir diesen Weg voranschreiten. Die Linke wird an diesem Thema jedenfalls konsequent dranbleiben und das auch von Ihnen einfordern. Ich will noch einen Punkt, der über das Gesetz hinaus- geht, ansprechen. Ein Problem für unsere Stadtentwick- lungspolitik nicht nur bei Kleingärten ist doch, dass viele Flächen nicht mehr dem Land Berlin gehören. Das ist auch das Ergebnis einer jahrzehntelang verfehlten Grund- stücks- und Bodenpolitik. Unter Rot-Rot-Grün haben wir zumindest angefangen, daran etwas zu ändern. Auch diese Koalition – um Sie jetzt noch mal zu loben – scheint das Problem erkannt zu haben, denn im Gesetz- entwurf findet sich ein Veräußerungsverbot für Kleingar- tenflächen. Das unterstützen wir voll und ganz, aber es muss perspektivisch ja andersherum gehen; Herr Schwar- ze hat das auch schon angesprochen. Das heißt, wir müs- sen den öffentlichen Bestand an Boden nicht nur halten, sondern ihn vermehren, unter demokratische Kontrolle stellen und kooperativ und gemeinwohlorientiert entwi- ckeln. Das ist für uns eine wirkliche Bodenpolitik, die eine Schlüsselrolle spielen kann für eine nachhaltige und soziale Stadtentwicklung – eines der ganz großen The- men, glaube ich, für die nächste Legislaturperiode. Jetzt haben wir es aber fast geschafft! Wir werden gleich wahrscheinlich noch eine nölige Rede von Herrn Laatsch von der AfD hören, das werden wir wohl auch überleben, und dann kann abgestimmt werden, und ja, auch ein we- nig gefeiert. Auch wir freuen uns, das will ich noch mal sagen, darüber, dass heute eine gesetzliche Sicherung zumindest der landeseigenen Kleingartenflächen erfolgt. Ich freue mich für die Kleingärtnerinnen und Kleingärt- ner, dass sie jetzt hier über mehr Sicherheit verfügen. Ich bedanke mich auch beim Landesverband der Garten- freunde, dass sie das hier mit auf den Weg gebracht ha- ben. Seien Sie gewiss: Für die weiteren Schritte, die die- sem Gesetz in den nächsten Jahren noch folgen müssen, haben Sie die Linke an Ihrer Seite! – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Dann hat für eine Zwi- schenbemerkung der Kollege Dr. Altuğ das Wort.
Wo bleibt der Bezug auf Herrn Eflers Rede? – Zuruf von links: Das ist einfach eine zweite Rede!] Beim Wie war ich stets offen, nur rechtssicher muss es sein. Also – – Herr Kollege! Die Zwischenbemerkung müsste sich in der Tat auf den Beitrag des Kollegen Dr. Efler beziehen!
Beides!] der gegen das Grundgesetz verstößt, das bestätigt ein Rechtsgutachten. Sie sagen, dass wir hier nur 80 Prozent absichern würden und das zu wenig sei und so weiter. Sagen Sie, was haben Ihre Senatorinnen und Senatoren, die für Stadtentwicklung zuständig waren – sechseinhalb Jahre! –, bitte schön für die Kleingärtnerinnen und Klein- gärtner getan? – Nichts! Sie waren davor zehn Jahre in der Regierungsverantwortung, 2001 bis 2011. Da haben Sie auch kaum etwas für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner getan. Jetzt tun Sie so, als ob diese Koalition nichts erreicht hätte und als ob das eine Kleinigkeit wäre. Das ist es nicht! Diese Koalition schützt 80 Prozent der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner und vergisst auch nicht, dass man die restlichen 20 Prozent schützen möch- te. – Danke schön! Vielen Dank, Herr Kollege! – Dann hat zur Erwiderung der Kollege Dr. Efler das Wort.
Herr Dr. Altuğ! Es ist ja immer dieselbe alte Leier bei Ihnen, wer früher regiert hat und wer früher in der Regie- rungsverantwortung war und so weiter. Ich kann mich sehr gut an die Debatten erinnern, die wir unter Rot-Rot- Grün hatten, auch zu Kleingartengesetzentwürfen, und wer dann daran beteiligt war und wer bestimmte Sachen verhindert hat und auf die lange Bank geschoben hat. Ich glaube aber, das ist am heutigen Tag nicht wirklich rele- vant. Wir müssen heute wirklich sehen – und das habe ich auch deutlich gesagt –, dass dieser Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung ist. Deswegen werden wir ihm zustimmen. Wir können aber auch nicht so tun, als wären damit alle Probleme gelöst. Das ist einfach nicht ehrlich, das ist einfach nicht redlich. Wir werden in der Praxis Probleme erleben. Und dann, glaube ich, befürchte ich, werden diese Ausnahmeregelungen, die Sie hier heute mit Ihrer Mehrheit beschließen werden, hart getestet werden. Wenn wir nicht in der Zukunft auch Flächen zurückkaufen und wenn wir nicht B-Pläne beschließen, dann werden wir eben bei den privaten Kleingärten kei- nen großen Fortschritt erzielen. Das war im Wesentlichen das, was ich gesagt habe, und vielleicht können wir uns darauf verständigen. Heute ist trotzdem ein guter Tag, und ich freue mich trotzdem für die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –
Das war aber sehr nett von dir!] Vielen Dank, Herr Kollege! – Dann hat für die AfD-Frak- tion zunächst der Abgeordnete Laatsch das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Und vor allen Dingen, liebe Kleingärtner hier im Haus! Wir haben jetzt – – – Haben Sie was zu sagen? Drücken Sie auf das Knöpf- chen, dann antworte ich! – Wir haben jetzt viel gehört hier in diesem Haus über alle möglichen Dinge, zum Beispiel wie schön das Kleingärtnern ist, wie lieb Herr Freymark alle seine Parteikollegen hat und so weiter. Was wir nicht gehört haben – kein Wort darüber gehört haben! –, ist, was der Pferdefuß in diesem Gesetz ist. Denn wir reden heute nicht über das Anzüchten von Pflanzen, wir reden heute über das Problem, das Ihr Ge- setz hier auf den Tag bringt. Man sollte meinen, dass der Schutz der Kleingärten je- dem Berliner und damit auch jedem verantwortungsvol- len Politiker ein Anliegen ist. Nach dem, was die Koaliti- on in einer dreijährigen Brutphase hier vorgelegt hat, ist das offensichtlich nicht so. Es ist für jedermann erkenn- bar, dass die Koalition im Wahljahr ein Placebogesetz zum Stimmenfang vorlegt. Die Wahrheit ist, Sie schützen die Kleingärten nicht, Sie sehen die Kleingärten als Ver- fügungsmasse. Bemerkenswert ist, dass Sie Ihr eigenes Gesetz auf der Zielgeraden noch einmal ändern. Warum eigentlich? Noch vor Kurzem haben Sie uns vorgeschwärmt – das ist, glaube ich, keine zwei Wochen oder so her –, wie grandi- os dieser Dreizeiler doch geworden ist. Und jetzt sehen (Dr. Turgut Altuğ) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8115 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Sie bereits Änderungsbedarf. Wie kommt das, Herr Freymark? Was ist Ihr Problem hier? – Schauen wir uns Ihren Änderungsantrag an. Was fällt auf? – Sie wickeln Ihr Vorhaben in moralisierend aufgeladene, aber völlig unbestimmte Begriffe, so wie es hier heute Morgen auch am Pult zu bewundern war. Unbestimmte Begriffe gehö- ren nicht in ein Gesetz, weil unbestimmte Begriffe Will- kür Tür und Tor öffnen. Genau das wollen Sie so! Sie wollen willkürlich über Wohl und Weh der Kleingär- ten verfügen können, und deshalb schmieren Sie noch ein bisschen Moralschmalz über Ihr Gesetz, um die wahren Pläne zu verdunkeln. Genug der Theorie, kommen wir zur Praxis. Folgende Begründung für die Vernichtung von Kleingärten haben Sie eingefügt. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Als öffentliches Interesse an anderen Nutzungen gilt die Versorgung breiter Schichten der Be- völkerung mit bezahlbarem Wohnraum und sozia- ler Infrastruktur. Hierzu zählt auch, an diesen Flä- chen gelegene Infrastruktur, die den Angelegen- heiten der örtlichen Gemeinschaft dient.“ Was sind breite Schichten? Sind das Milliardärsvillen oder Asylunterkünfte? Was ist bezahlbarer Wohnraum, 5 Euro oder 20 Euro? Mit bezahlbarem Wohnraum könn- ten Sie alles in dieser Stadt plattmachen, jeden Park, jedes Bürogebäude, denn wer wollte sich in dieser Stadt gegen bezahlbaren Wohnraum stellen? Und das, ohne dass dieser Begriff je in eine Zahl gegos- sen wäre. Niemand weiß: Was ist eigentlich bezahlbarer Wohnraum? Wie beziffert der sich eigentlich? Da höre ich doch schon das Moralgeheul der Linken und der Grü- nen, die sich als Retter gerieren, obwohl sie das bezahlba- re Berlin unter Rot-Grün-Rot zwischen 2016 und 2021vernichtet haben. Was die Angelegenheiten örtlicher Gemeinschaften – – Solche Gummiparagrafen sind Kennzeichen totalitärer Gesetzgebung, die sich für jede kleine oder große Schweinerei ein Hintertürchen ins Gesetz schreibt. Für mich ist das Blendwerk, moralisierend. Wir haben von Frau Vierecke ihre Liebhaberei gehört, und sie hat behauptet, Sie schützen jetzt Kleingärten. Sie haben aber nicht gesagt, wie Sie das machen – aufgelade- ner Schmuckraum für ein Placebogesetz, und am Ende ist der Kleingarten planiert, aus welchem Grund auch im- mer! Nein, dieses Spiel spielen wir nicht mit. Wer Kleingärten schützen will, hat dazu die Lösung, dem Antrag der AfD zuzustimmen, der seit 2021 vorliegt und 2022 erneuert wurde, den die Medien seit 2021 – Morgenpost, Tagesspiegel, rbb, alle drei – komplett ver- schwiegen haben. Dafür gibt es Gründe, denn er ist durchgreifend: nix mit Ausrede, nix mit Pferdefuß. Denn dann bekommen Sie keinen Verfassungskonflikt, keine Hintertüren, keine Parlamentsbefassung, die am Ende die Regierungsmehrheit planiert, keine Ausnahmen, keinen Scheinschutz, kein Placebo, kein Täuschen der Berliner Kleingärtner, nur um Stimmen im Wahljahr abzugreifen! Dafür haben Sie drei Jahre gebraucht. Sie wussten ja, dass 2026 gewählt wird. Deshalb bleibt für den Schutz der Berliner Kleingärten nur eine Lösung: Stimmen Sie dem Antrag der AfD zu, und jetzt erklärt Ihnen mein Kollege Alexander Bertram, warum das schön und wich- tig ist. – Herzlichen Dank! Für die AfD-Fraktion hat als zweiter Redner der Abge- ordnete Bertram das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Kollegen! Wir haben es jetzt gerade schon ein paar Mal gehört. Die Kleingärten in Berlin sind ein echtes Juwel unserer Stadt, und man kann den Wert unserer Kleingärten gar nicht hoch genug einschätzen. Daher ist jede Anlage, die in den zurückliegenden Jahrzehnten, muss man wirklich sagen, der verfehlten Stadtentwicklungspolitik des Senats zum Opfer gefallen ist, auch eine echte Schande für unsere Stadt. Frau Kollegin Vierecke! Sie haben die Kleingärten er- wähnt, die in den zurückliegenden Jahrzehnten weggefal- len sind, und ich muss Ihnen sagen: Ihre Partei, die SPD, hat in diesen Jahrzehnte die Verantwortung in dieser Stadt gehabt und ist mitschuldig daran, dass diese Klein- gärten weggekommen sind. Bei einer Sache kann man sich sicher sein, egal ob in den Bezirksämtern oder im Senat: Wenn irgendwo Kleingär- ten verschwinden, hat die SPD ihre Finger mit im Spiel. Die Kleingärten sind dabei nicht nur ein zentraler Bau- stein unserer Stadtnatur, sondern haben auch eine enorme soziale Komponente, sind Teil der Selbstversorgung der Bürger unserer Stadt und ein echtes deutsches und Berli- ner Kulturgut. All diese Aspekte muss man betrachten, und daher wäre es auch falsch, eine verengte Debatte einzig und allein über Biodiversität und Planungsrecht zu führen. Gerade bei diesem für unsere Stadt so zentralen Identifikations- punkt muss man diese Debatte auch deutlich weiter fas- (Harald Laatsch) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8116 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 sen, denn für viele Familien, für viele Kleingärtner, ist die eigene Parzelle eben eine hochemotionale Sache. Es ist ganz sicher keine Bagatelle, über die man spricht, wenn eine Kleingartenanlage einem Gewerbegebiet oder einem Wohngebiet weichen muss. Darum ist es unab- dingbar, dass wir unsere Kleingärten umfassend und dauerhaft schützen. Da darf es auch keine Kompromisse geben. Ich muss Ihnen auch sagen: Ich habe mich wirklich ge- freut, als der Senat damals, einige Jahre nach unserem eigenen Entwurf, angekündigt hat, dass jetzt eine Vorla- ge, ein Gesetzesentwurf kommt. Denn ein Gesetz zum Schutz unserer Kleingärten, das ist absolut richtig, ist längst überfällig. Allerdings gibt es bei Ihrem Gesetzesentwurf ein ganz zentrales Problem, und da schließe ich mich dem Kolle- gen Laatsch vollumfänglich an: Dieses Gesetz bietet eben keinen ausreichenden Schutz für unsere Kleingärten. Dieses Gesetz bietet auch keinen ausreichenden Schutz für unsere Stadtnatur, sondern streut den Kleingärtnern leider nur Sand in die Augen. Ich möchte das noch mal an einem ganz zentralen Punkt festmachen, und zwar der ganzen Thematik Ersatzflä- chen, denn ein ganz großer Teil Ihres Gesetzes dreht sich um die Bereitstellung von Ersatzflächen. Dieser ganze Abschnitt ergibt aber im Grunde, wenn man tiefer ein- steigt, überhaupt keinen Sinn, denn wenn in unmittelbarer Nähe der Kleingartenanlage eine Ersatzfläche in gleicher Größe zur Verfügung gestellt werden soll, dann könnte man doch auch einfach versuchen, auf dieser Ersatzflä- che, wenn sie denn da ist, das Bauprojekt umzusetzen. Das wäre im Sinne der biologischen Wertigkeit der Anla- ge auch besser, denn die könnte man dann bewahren. Eine neu angelegte Anlage wird logischerweise viele Jahre brauchen, um auch nur annähernd wieder im Sinne des Naturschutzes diesen Status der wegfallenden Klein- gartenanlage zu erreichen. Wenn man aber tiefer einsteigt, dann stößt man sehr schnell darauf, woher diese Logiklücke kommt. Sie wis- sen bereits jetzt schon, dass diese Ersatzflächen in Berlin gar nicht existieren und gar nicht vorhanden sind. Darum haben auch die Bezirke in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetz geschrieben, es sei, Zitat, schwierig bis unmög- lich, genau diese Ersatzflächen in der Nähe zu schaffen. Das werden wir übrigens auch in Späthsfelde sehen, denn diese Ersatzflächen gibt es dort in der unmittelbaren Nähe einfach nicht. Da bin ich mal gespannt, wo diese Ersatz- flächen dann entstehen sollen. Aber der Senat hat ja da- rauf geantwortet, und da lässt er regelrecht die Hosen runter, denn er antwortet auf die Bedenken der Bezirke sinngemäß: ist doch nur eine Sollbestimmung, und natür- lich kann davon auch abgewichen werden. Ich sage Ihnen jetzt schon voraus, dass diese Ausnahme zur Regel werden wird, denn wo wollen Sie diese Flä- chen denn in der Größenordnung in der Nähe der wegfal- lenden Kleingartenanlagen herzaubern, wenn es sie da gar nicht gibt? Dieses Gesetz ist letztlich ein Taschen- spielertrick, und die Leidtragenden werden die Kleingärt- ner, die Stadtnatur und damit auch alle Menschen in un- serer Stadt sein. Ich finde es gut, dass Sie den Parlamentsvorbehalt reinge- schrieben haben, lieber Herr Kollege Freymark. Das gibt uns auch die Gelegenheit, hier wirklich über jede Klein- gartenanlage ausführlich zu diskutieren. Ich kündige Ihnen jetzt schon an: Das werden wir als AfD-Fraktion auch machen, denn wir werden hier im Parlament für jede Kleingartenanlage, die weichen muss, erbitterten Wider- stand leisten. – Herzlichen Dank! Dann darf ich, bevor ich Frau Senatorin Bonde das Wort gebe, herzlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Berliner Justizvollzug begrüßen. Herzlich willkommen im Berliner Abgeordnetenhaus und vielen Dank für Ihre Arbeit! Für den Senat spricht nun die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. – Bitte sehr, Frau Senatorin Bonde! Senatorin Ute Bonde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kleingärtnerinnen und Kleingärtner! Heute wären gerne viel mehr Kleingärtnerinnen und Kleingärtner hier gewesen, aber leider war die Möglich- keit nicht mehr gegeben. Insofern denke ich, dass Sie uns aus der Ferne zuschauen, und ich grüße Sie ganz herz- lich! Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich heute mit einem Satz beginnen, der aus einem alten chinesischen Sprich- wort stammt und der in seiner Schlichtheit eine große Wahrheit enthält: Willst du für immer glücklich sein, werde Gärtner. – Ich erlaube mir, für die vielen glückli- chen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in dieser Stadt zu sprechen. Für sie ist das, was heute auf der Tagesord- nung steht, mehr als ein Gesetz. Es ist die Einlösung (Alexander Bertram) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8117 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 eines Versprechens. Wir haben versprochen, und wir lösen heute ein. Berlin ist eine der am schnellsten wachsenden Metropo- len Europas. Der Druck auf Flächen, auf Raum, auf Grün ist enorm. Umso bedeutsamer ist es, dass wir heute ge- meinsam ein Zeichen setzen. Wir schützen, was Men- schen in dieser Stadt Erholung, Gemeinschaft und ein Stück Natur bedeutet. Mit dem Gesetz zur Sicherung der Kleingartenflächen Berlins, dem Kleingartenflächensi- cherungsgesetz, setzen wir ein klares und dauerhaftes Bekenntnis zum Erhalt unserer Kleingärten. Berlin ist einmalig. Keine Metropole weltweit verfügt über eine vergleichbar hohe Zahl privat nutzbarer Klein- gärten im direkten Einzugsbereich der Innenstadt. Fast 57 000 der rund 70 500 Berliner Kleingärten liegen auf landeseigenen Grundstücken. Das entspricht einer Fläche von mehr 2 300 Hektar mitten in unserer Stadt. Das ist kein Zufall, das ist das Ergebnis einer langen Berliner Tradition, die wir heute fortschreiben. Kleingärten sind keine Relikte der Vergangenheit, sie sind lebendige Orte des städtischen Lebens. Sie bieten Erholung, stärken den sozialen Zusammenhalt und sind als grüne Lungen unserer Stadt ein unverzichtbarer Be- standteil des Berliner Freiraumverbunds. Ich füge hinzu: Für Biotop und Artenschutz, für den Naturhaushalt und für das Stadtklima leisten Sie einen Beitrag, den ich als Umweltsenatorin nicht hoch genug schätzen kann. In Zeiten des Klimawandels sind diese Grünflächen kein Luxus, sie sind Notwendigkeit. Insofern möchte ich den Kleingärtnerinnen und Klein- gärtnern an dieser Stelle ganz besonders danken. Ich möchte Ihnen danken für den Erhalt und die Unterhal- tung, für die Stiftung von Gesellschaft, für gelebtes Mit- einander, für Nachbarschaft. Ich möchte an dieser Stelle dem Präsidenten der Gartenfreunde, Gert Schoppa, der in den letzten Wochen leider erkrankt war und auch an der Ausschusssitzung nicht teilnehmen konnte, meine besten Genesungswünsche ausrichten, und ich möchte ihm für seinen Einsatz für seine Kleingärtnerinnen und Klein- gärtner danken. Wir haben in den Richtlinien der Regierungspolitik 2023 bis 2026 klar festgeschrieben, dass die Kleingärten durch ein Flächensicherungsgesetz gesichert werden. Heute lösen wir dieses Versprechen ein. Das Gesetz, das wir heute beschließen, schafft erstmals verbindliche Struktu- ren. Eine Inanspruchnahme landeseigener Kleingartenflä- chen ist künftig nur noch mit Zustimmung des Abgeord- netenhauses und ausschließlich in eng definierten Aus- nahmetatbeständen möglich: für bezahlbaren Wohnraum, soziale Infrastruktur oder Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft dienende Infrastruktur. Selbst dann gilt: Gleich große Ersatzflächen müssen im Einzugsbereich bereitgestellt werden. Berlin verpflichtet sich damit selbst – nicht, um ein Bun- desgesetz umzusetzen, nicht aufgrund europäischer Vor- schriften, sondern aus eigener Überzeugung und Verant- wortung gegenüber den Menschen dieser Stadt. Das ist Berliner Landespolitik in ihrer besten Form. Vorhergehende Regierungen haben es versucht, aber es ist bei dem Versuch geblieben, denn es ist nie ein solches Gesetz beschlossen worden. Wir, die SPD und die CDU, sorgen heute dafür, dass dieses Gesetz beschlossen wer- den kann. Ich möchte an dieser Stelle insofern auch den Fraktionen danken. Ich möchte Linda Vierecke, Dr. Turgut Altuğ, Danny Freymark, den Fraktionsvorsitzenden und allen, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben, danken. Ich möchte Christian Gaebler danken – wir haben zusam- mengesessen und selbst auch formuliert –, und natürlich den Verwaltungen, insbesondere meiner Verwaltung. Sie hat viel gearbeitet, und es ist für sie nicht nur ein Tag des Dankes, sondern auch ein Glücksmoment, ein Tag des Glücks, denn es ist das Baby der Verwaltung und von uns allen, auch der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner. Dank gilt den Fraktionen, denn der Änderungsantrag von CDU und SPD, der am 19. Februar 2026 im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschlossen wurde, hat den Schutz der Kleingartenflächen noch einmal gestärkt. Statt allgemeiner Infrastruktur kann künftig nur noch solche Infrastruktur als Ausnahmetatbestand herangezogen wer- den, die einen unmittelbaren Bezug zu bezahlbarem Wohnraum oder sozialer Infrastruktur aufweist. Das ist kein Kompromiss auf Kosten der Kleingärten, das ist ein Schutz für sie. Dafür danke ich nochmals aus- drücklich den beiden Fraktionen und dem Ausschuss. Kleingärten sind in Berlin kein Privileg weniger, sondern Teil des städtischen Lebens vieler. Es sind Orte, wo Nachbarinnen und Nachbarn sich kennenlernen, wo Kin- der erleben, wie Tomaten wachsen, wo Rentnerinnen und Rentner ihren Alltag gestalten, wo Menschen aus aller Welt gemeinsam Erde umgraben. Das ist gelebte Stadtge- sellschaft, das ist Integration, das ist Demokratie von unten. Deshalb freue ich mich, dass wir heute diesen Ort schüt- zen. Wer einen Garten hat, lebt schon im Paradies, sagt (Senatorin Ute Bonde) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8118 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 ein bekannter Spruch. Wir sorgen dafür, dass dieses Pa- radies für die Berlinerinnen und Berliner dauerhaft erhal- ten bleibt. In diesem Sinne danke ich Ihnen ganz herzlich und beglückwünsche alle Kleingärtnerinnen und Klein- gärtner zu dem heutigen Tag. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und wir kom- men zu den Abstimmungen in der Reihenfolge der Ta- gesordnung. Zu dem Gesetzesantrag der AfD-Fraktion – Kleingarten- flächensicherungsgesetz Berlin – Kleingartenkultur und Erholungsraum erhalten! – auf Drucksache 19/0543 emp- fiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2900 mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Hand- zeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfrakti- on. Enthaltungen? – Bei Enthaltung zweier fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt. Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion Die Linke – Gesetz zur Sicherung der Kleingartenflächen Berlin – auf Druck- sache 19/2473 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2993 mehrheit- lich – gegen die Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die Linksfraktion sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion der AfD-Fraktion sowie eines weiteren fraktionslosen Abgeordneten. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Gesetzesan- trag abgelehnt. Zu der Gesetzesvorlage des Senats – Gesetz zum Erhalt von Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen in Berlin – auf Drucksache 19/2822 erfolgt zunächst eine Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke, der Ihnen als Tischvorlage vorliegt. Wer den Än- derungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/2822-1 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke sowie ein fraktionslo- ser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion sowie der AfD-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Zu der Gesetzesvorlage – Gesetz zum Erhalt von Klein- gartenanlagen auf landeseigenen Flächen – auf Drucksa- che 19/2822 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – die Annahme mit Änderungen. Wer die Ge- setzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2994 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Damit ist die Gesetzesvorlage so ange- nommen. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden. Ich komme zu lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz ge- fasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldun- gen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht min- destens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied des Hauses zu; eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Für die CDU-Fraktion beginnt der Kollege Bocian. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Ist das in den Richtlinien der Regierungspolitik stehende Ziel, dass alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen bis zum Ende dieser Legislaturperiode mit leistungsfähi- gen Glasfaseranschlüssen ausgestattet werden sollen, noch zu schaffen? Herr Staatssekretär Kühne, bitte schön! Staatssekretär Dr. Torsten Kühne (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bocian! Natürlich bear- beiten wir alle Vorhaben in den Richtlinien der Regie- rungspolitik mit äußerstem Hochdruck. Insofern darf ich mitteilen, dass wir dieses Projekt vorfristig abschließen werden. (Senatorin Ute Bonde) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8119 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Das ist das sogenannte BWAS-Projekt, Breitband- und WLAN-Ausbau der Berliner Schulen. Wir werden mor- gen an dem Schulstandort der Ernst-Haeckel-Schule, einer ISS, in Marzahn-Hellersdorf in Anwesenheit der CDO, des Vorstands des ITDZ, des zuständigen Schulstadtrats und der Schulleitung feierlich begehen, dass wir die letzte allgemeinbildende Schule an das Glas- fasernetz anschließen können. Das Ganze war ein sehr umfangreiches Projekt. Über 700 öffentliche Berliner Schulen werden damit an das Glasfasernetz angeschlos- sen sein. Der Rahmenvertrag wäre noch bis zum Sommer dieses Jahres gelaufen; wir sind vorfristig fertig. Wir haben – das darf ich an der Stelle auch erwähnen – das Budget nicht überschritten. Wir sind etwas unter dem Budget geblieben, insofern ein erfolgreicher Abschluss dieses Projekts. – Danke! Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Bocian. – Bitte schön!
Dann frage ich doch gleich mal: Was bedeutet das für die Bildungsqualität an unseren Berliner Schulen? Herr Staatssekretär, bitte schön! Staatssekretär Dr. Torsten Kühne (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Herzlichen Dank für diese Nachfrage, denn sie erlaubt mir, noch einmal zu unterstreichen, dass die baulichen Voraussetzungen kein Selbstzweck sind. In der Tat ist das ein weiterer Baustein, der zentral auf unsere Bildungs- qualitätsstrategie einzahlt. Das erlaubt es, moderne päda- gogische Konzepte flächendeckend in allen unseren Ber- liner Schulen umzusetzen. Sie wissen, dass unter dem Dach unseres Schulportals immer weitere digitale Bil- dungsmedien eingestellt werden. Wir wollen im Rahmen der Bildungsqualitätsstrategie auch die Lernstandsdiag- nostik ausbauen. Da sind wir bei den großen Themen wie dem KI-Einsatz. Wir werden hier auch flächendeckend die selbst entwickelte Lösung der Bundesländer zur KI ausrollen. Das alles zahlt auf die Bildungsqualität ein. Es ist aber nur möglich, wenn wir auch die äußeren Rah- menbedingungen, in diesem Fall einen leistungsfähigen Internetanschluss – wir reden hier über 1 Gigabit pro Sekunde symmetrisch –, an allen Standorten zur Verfü- gung haben, damit die digitalen Bildungsmedien in den Klassenräumen in Präsenz, aber auch bei Onlineformaten genutzt werden können. – Herzlichen Dank! Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Die zweite Nachfra- ge geht an den Kollegen Förster. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Können Sie uns noch sagen, welche Herausforderungen mit dem Projekt ver- bunden waren? Herr Staatssekretär, bitte schön! Staatssekretär Dr. Torsten Kühne (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! In der Tat war das kein kleines, einfaches Projekt dahin gehend, dass es auch um die Koordination aller zwölf Schulträger ging. Auch wir selbst als Senatsverwaltung sind Schulträger; auch unsere berufsbildenden, zentral verwalteten Schulen sind an das Glasfasernetz ange- schlossen. Wir haben hier sehr eng mit dem ITDZ erfolg- reich zusammenarbeitet. Die Rahmenverträge sind über das ITDZ ausgeschrieben und konnten daraus von den Schulträgern abgerufen werden. Die große Herausforderung war die Koordination. Wir haben hier nicht – dabei haben wir schon ein bisschen den Geist der Verwaltungsreform vorweggenommen – im Silodenken verharrt und nur auf den Zuständigkeiten beharrt, nein, hier haben alle an einem Strang, in eine Richtung gezogen. Wir haben im Vorfeld alle Stakehol- der des Projekts – Bezirke, ITDZ, uns als Senatsverwal- tung – zusammengezogen und ein Projektmanagement aufgebaut. Ich darf daran erinnern: 2021 wurden wir vom Rechnungshof für diese Projektstruktur gelobt. Das hat sich am Ende ausgezahlt, und wir haben daraus Erfahrun- gen ziehen können. Es wird weitergehen: Digitalpakt 2.0 – insofern eine erfolgreiche Struktur, die wir fortsetzen werden. – Herzlichen Dank! Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Dann geht die nächste Frage an die SPD-Fraktion, und dort an den Kollegen Hopp. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vor dem Hintergrund der Kritik an der fehlenden Vortestung im vergangenen Jahr frage ich den Senat: Aus welchen Gründen hat der Senat auch bei dem diesjährigen Durchlauf des Probe- unterrichts zum Übergang auf das Gymnasium auf eine (Staatssekretär Dr. Torsten Kühne) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8120 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 vorherige Erprobung der Testaufgaben mit Schülerinnen und Schülern verzichtet? Herr Staatssekretär, bitte schön! Staatssekretär Dr. Torsten Kühne (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Lieber Herr Abgeordneter Hopp! Wir haben schon mehr- fach erklärt, dass auch der Probeunterricht in diesem Jahr von sehr qualifizierten Lehrkräften vorbereitet wurde. Insofern haben wir das sehr gut vorbereitet, so, wie im letzten Jahr. Ich weiß, dass es immer wieder diese Hinweise gibt, es liefe in Brandenburg anders. Wir haben uns dort noch einmal kundig gemacht. – Nein, auch in Brandenburg gibt es hierbei keine Pilotierung mit einer ausgewählten Schülergruppe im Vorfeld. Auch dort wird es von kompe- tenten Lehrkräften vorbereitet. So haben wir das hier in Berlin auch gemacht. Wir haben uns an dem Niveau, das an den Gymnasien erwartet wird, orientiert und die Fra- gen entsprechend leistungsgerecht konzipiert. Ich darf bei der Gelegenheit sagen, dass am letzten Frei- tag alles störungsfrei abgelaufen ist, sodass es zu keinen Auffälligkeiten im Rahmen der Durchführung des Probe- unterrichts gekommen ist. – Herzlichen Dank! Vielen Dank! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Hopp. – Bitte schön!
Vielen Dank für die Ausführungen! Ich hätte dazu trotz- dem die Nachfrage: Wie kann der Senat ohne die voran- gegangene Vortestung gewährleisten, dass die Aufgaben zum Probeunterricht den Gütekriterien von Tests entspre- chen, was auch unsere Aufgabe ist, diese gewährleisten zu können, auch in der Frage der Akzeptanz den Eltern gegenüber, vor dem Hintergrund, dass nicht einmal 3 Prozent der Schülerinnen und Schüler im letzten Jahr den Probeunterricht bestanden haben? Herr Staatssekretär, bitte schön! Staatssekretär Dr. Torsten Kühne (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Zu dem zweiten Aspekt: Dass im letzten Jahr 2,6 Prozent – 52 Schülerinnen und Schüler – bestanden haben, be- stärkt uns genau in der Auffassung, die hinter dem Ge- danken lag, den Probeunterricht einzuführen: Die Gym- nasialempfehlungen, die an den Grundschulen in Berlin erteilt werden, sind genau der richtige Orientierungsmaß- stab, um den Übergang auf das Gymnasium zu gewähr- leisten. Insofern ist das für uns kein Kriterium, das dage- genspricht. Zu dem ersten Aspekt – ich kann das nur noch einmal unterstreichen –: Die Aufgaben im Probeunterricht sind von kompetenten Grundschullehrkräften konzipiert wor- den, zusammen mit Gymnasiallehrkräften, genau abge- stimmt auf die Anforderungen, die dann am Gymnasium erwartet werden. Das ist für uns der Maßstab, das Niveau bei den Probeaufgaben abzurufen, das man braucht, um erfolgreich das Gymnasium bestehen zu können. – Herz- lichen Dank! Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an den Kolle- gen Krüger. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank für die Ausführungen! Ich frage: Was tun Sie, um die Sekundar- schulen zu entlasten, die durch den Probeunterricht ab- sehbar mehr Schülerinnen und Schüler aufnehmen müs- sen, wenn Sie zum Beispiel, wie in Charlottenburg- Wilmersdorf, die Umwandlung eines Gymnasiums in eine Sekundarschule verhindern wollen? Welche anderen Maßnahmen würden Sie ergreifen, um die Sekundarschu- len zu entlasten? Herr Staatssekretär, bitte schön! Staatssekretär Dr. Torsten Kühne (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich kann an der Stelle gern wiederholen, dass wir das schulfachliche Defizit noch in allen Schularten haben, sowohl im Gymnasialbereich – dort fehlen uns berlinweit auch noch über 4 000 Schulplätze – als auch im ISS- Bereich. Ich möchte darauf hinweisen: Wir werden ja jetzt erst den Anmeldezeitraum ab nächster Woche haben, sodass wir danach dann erst anhand der Anmeldezahlen genau sehen werden, wie sich das entsprechend aufteilt. Ich will aber noch mal sagen: Wir haben im letzten Übergangs- verfahren 25 Prozent Schülerinnen und Schüler gehabt, die eine Gymnasialempfehlung hatten, sich dann aber für eine ISS entschieden haben. Wir werden nach dem An- meldezeitraum sehen, wie sich das in diesem Jahr ent- wickelt. (Marcel Hopp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8121 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Für dieses Übergangsverfahren gibt es auch noch einen entscheidenden Unterschied: Im letzten Übergangs- verfahren hatten wir noch das Probejahr. Diejenigen, die das Probejahr am Gymnasium nicht bestanden haben, eine Größenordnung von 800 Schülerinnen und Schülern, sind dann zur Jahrgangsstufe 8 an eine ISS oder Gemein- schaftsschule gewechselt. Das wird es in diesem Über- gangsverfahren nicht mehr geben; das ist also schon mal eine erste Entlastung für die ISS und Gemeinschafts- schulen. Wir werden dann sehen, zu welchen Effekten das führt, und wir werden dann auch auswerten, wie viele der Kinder mit Gymnasialempfehlung sich dieses Jahr für eine ISS entscheiden. Insofern kann man das im Vorfeld nicht immer genau prognostizieren. Wir haben aber schon die enge Abstimmung mit allen zwölf Schulträgern be- gonnen, wie wir das auch in den letzten Jahren gemacht haben. Ich werde auch wieder in Person mit allen zwölf Schulträgern Bezirkskonferenzen durchführen, sodass wir passgenau und bedarfsgerecht die Schulplätze an den Standorten schaffen werden, an denen wir sie brauchen. – Herzlichen Dank! Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Dann hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Graf das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Im Lichte des erneuten Eklats auf der Berlinale mit Pali-Aktivisten inklusive der infamen An- schuldigung der Beihilfe zum Völkermord ist in der Tat die Frage: Wieso fällt es dem Senat so schwer, auf einer Veranstaltung eines öffentlich beherrschten Unter- nehmens Neutralität und die Abwesenheit von Antisemi- tismen zu garantieren? Welche Maßnahmen sind geplant, um das zukünftig zu unterbinden? Herr Regierender Bürgermeister, bitte schön! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Es wurde im Vorfeld der Berlinale immer wieder mit der Intendantin gesprochen – nicht nur in diesem Jahr, son- dern auch in den letzten Jahren. Es gab auch in diesem Jahr wieder unterschiedlichste Maßnahmen, auch im Vorfeld – übrigens nicht nur vom Berliner Senat, sondern auch vom Kulturstaatsminister. Wir haben gemeinsam auch sehr intensiv mit Tricia Tuttle darüber gesprochen. Wir haben aus der Senatskanzlei heraus bereits am Diens- tag einen Brief verfasst, in dem wir noch einmal um Auf- klärung bitten, insbesondere über diese Fotos, die im Nachgang erschienen sind. Ich will das an dieser Stelle auch noch einmal sagen: Diese Fotos, die da entstanden sind, sind inakzeptabel. Vielen Dank! Dann geht die nächste Frage an die Linksfraktion und hier den Kollegen Valgolio. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Das Umweltamt Friedrichshain-Kreuz- berg hat ja zum Glück den Abriss des SEZ gestoppt, weil die WBM Naturschutzauflagen nicht eingehalten hat. Weil es nicht das erste Mal ist, dass die WBM relativ lax mit Vorgaben umgeht, was das SEZ angeht, möchte ich den Senat fragen, ob denn jetzt sichergestellt ist, dass zumindest bis zum Ende der Brutperiode Ende September keine weiteren Abrissarbeiten am SEZ stattfinden. Herr Senator Gaebler, bitte schön! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Valgolio! Das Umweltamt hat die WBM darauf hingewiesen, dass sie den Abriss stoppen, weil sie befürchten, dass Zwerg- fledermäuse dabei gefährdet sind – wenn ich es richtig verstanden habe. Wir sind da noch in der Klärung; das ist ja relativ neu. Nun ist mir die Brutperiode von Zwergfledermäusen gerade nicht präsent, aber es geht ja im Moment vor allen Dingen um die Schadstoffsanierung, die stattfinden soll, Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8123 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 und die nach meiner Kenntnis gar nicht in den Bereichen stattfindet, in denen Zwergfledermäuse nisten. Insofern glaube ich, dass es da Gespräche mit der Unteren Natur- schutzbehörde geben wird. Die entsprechenden Hinweise werden berücksichtigt und Vorkehrungen werden getrof- fen werden, damit dort keine Schädigungen entstehen. Ansonsten gehen wir weiterhin davon aus, dass die Ar- beiten, die jetzt vor dem Abriss erst mal stattfinden müs- sen, nämlich die Schadstoffbeseitigung, weiterhin statt- finden können. Aber, wie gesagt, alles Weitere werden wir klären, wenn wir die genauen Informationen haben, beziehungsweise wird die WBM klären. Es ist ja eine Baumaßnahme der WBM und nicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die erste Nach- frage an den Kollegen Valgolio. – Bitte schön!
Wenn das jetzt geklärt wird, gibt es ja zumindest eine gewisse Denk- und Nachdenkpause. Jetzt ist es so, dass die Anwohnerinitiative für den Erhalt des SEZ und der Runde Tisch Sie, Herr Senator, schon mehrfach zu Ge- sprächen eingeladen hat, um Ihre Position darzulegen und zu diskutieren. Wollen Sie denn jetzt diese Denkpause, die sich ergibt, nutzen, um endlich mit den Anwohnerin- nen und Anwohnern vor Ort ins Gespräch zu gehen? Herr Senator Gaebler, bitte schön! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Ich glaube, meine Position an der Stelle ist bekannt. Ich kann verstehen, dass an der 10-jährigen Betriebsphase des SEZ viele Erinnerungen von DDR-Bürgerinnen und DDR-Bürgern hängen, die sich aber vor allen Dingen mit der Nutzung des SEZ und mit der Innenausstattung ver- binden. Das Landesdenkmalamt hat auch in seiner Stel- lungnahme festgestellt, dass nach zweimaliger Bewertung dort keine Denkmalschutzwürdigkeit besteht. Insofern bleibt es dabei. Es hat unter einer Senatorin, die Ihrer Partei angehört, vor langer Zeit einen Bebauungsplan gegeben, der hier vom Parlament beschlossen worden ist. Das Parlament hat sich intensiv mit dem Thema befasst. Die Sportnutzung ist auch bereits durch dieses Parlament vor über zehn Jahren aufgehoben worden. Es hat letztes Jahr eine Anhörung im Sportausschuss dazu gegeben, und die WBM ist jetzt dabei, den Bau von über 600 Wohnungen umzusetzen, an einer zentralen Stelle in der Stadt, in guter Lage, in gut erreichbarer Lage, um dort bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Ich kenne den Antrag Ihrer Partei, der sagt: Lasst uns doch bei 200 bis 300 Wohnungen bleiben, und wir können uns ja auch noch mal zwei bis drei Jahre Zeit nehmen. – Da Sie an anderer Stelle immer der Meinung sind, wir bauen zu wenig und wir bauen vor allen Dingen zu wenig bezahlbares Wohnen, es sind ja landeseigene Wohnungen, werde ich jetzt nicht derjenige sein, der einer landeseigenen Gesellschaft in den Arm fällt, wenn sie hier 600 Wohnungen in der landeseigenen Gesell- schaft schaffen will. Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die zweite Nach- frage an die Kollegin Kapek. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Dann frage ich den Senat: Ich war gestern in der BVV, da wurde ausgeführt, es ginge nicht nur um die Brutperiode, sondern tatsäch- lich auch um die Fällgenehmigungsperiode. Insofern die Frage an Sie, ob die jetzt zwangsläufig entstehende Pau- se, die abgewartet werden soll, nicht vielleicht doch ge- nutzt werden könnte, um hier nicht nur den hohen symbo- lischen Wert, den das SEZ für viele Menschen in Berlin hat, sondern vielleicht auch den Wert der Bausubstanz in Einklang mit den Zielen des B-Plans zu bringen. Ich verstehe nicht, warum man hier mit dem Kopf durch die Wand will, statt mal zu gucken, ob es nicht vielleicht ein Ansatz wäre, beides miteinander unter einen Hut zu brin- gen. Herr Senator, bitte schön! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordne- te! Frau Abgeordnete Kapek! Ich glaube, dass das in der Fragestunde etwas schwierig ist, dieses komplexe Thema ausführlich zu behandeln. Das Parlament hat für den Montag eine Anhörung im Stadtentwicklungsausschuss dazu angesetzt. Und ich glaube, das ist eigentlich der geeignete Raum, wo man so etwas auch etwas ausführli- cher besprechen kann. Aber in der gebotenen Kürze: Zum einen: Es haben be- reits Fällarbeiten stattgefunden, um den dringend vom Bezirk gewünschten Schulbau durch die Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung voranzutreiben. Diese Fäll- arbeiten sind auch mit entsprechenden Genehmigungen der beteiligten Behörden, auch aus dem Bezirk Fried- richshain-Kreuzberg, vorgenommen worden. Dort wird auch eine Dreifeldsporthalle entstehen, die die Sportnut- zung ermöglicht, und zwar in einer modernen, nachhalti- (Senator Christian Gaebler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8124 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 gen Bauweise, die die Anforderungen aus Klimaschutz- gesetz, Gebäudeenergiegesetz und allen anderen Geset- zen, die insbesondere Sie mit Ihren Fraktionen auf Lan- des- und Bundesebene vorangetrieben haben, dann auch erfüllt. Das macht das derzeitige SEZ-Gebäude garantiert nicht und wäre nur mit hohem Aufwand dazu in der Lage. Auch diese Dinge muss man dabei mit einbeziehen. Insofern: Es wird dort weiterhin Sportnutzung geben, es wird eine Schule gebaut werden, und es werden 600 Wohnungen gebaut. Sie sagen: Wir haben doch alle Zeit der Welt, und warum kann man jetzt nicht noch mal warten mit dem Wohnungsbau und alles umplanen? – Da geht es ja nicht um eine Fällperiode oder eine Brutperio- de, die bekanntlich ungefähr sechs Monate umfasst, sondern da reden wir über Jahre. Und wenn Sie sagen: Wir haben hier jetzt Jahre Zeit, bis wir bezahlbares Woh- nen schaffen –, dann ist das Ihre Meinung, offensichtlich auch die Meinung der Linksfraktion, wie ich aus dem Antrag der Linksfraktion jedenfalls entnehmen kann, der vorliegt. Das ist aber nicht meine Position und auch nicht die Position dieser Koalition. Vielen Dank, Herr Senator! Dann geht die nächste Frage an die AfD-Fraktion und an den Abgeordneten Eschricht. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Wie bewertet der Senat die aktuellen Forderungen nach einer Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken als Mittel zur Bekämpfung von Fake News im Lichte der Presseberichterstattung über gleiche Pläne in der Türkei? Frau Senatorin Dr. Badenberg, bitte schön! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! In der Tat ist es so, dass aufgrund der zunehmenden Straftaten, auch im digitalen Raum – es geht aber auch um Hass und Hetze gegen den Anders- denkenden, gegen den politischen Gegner und unliebsa- me Personen –, die Diskussion geführt wird, und zwar nicht nur hier in Deutschland, sondern auch auf europäi- scher Ebene, ob eine Klarnamenpflicht der richtige Weg ist, um diese Phänomene weiter eingrenzen zu können. Die Gespräche laufen hierzu. Es gibt viele Vorteile, weil man natürlich denjenigen auch strafrechtlich zur Verantwortung ziehen kann, wenn diese Grenze überschritten wird. Es gibt aber durchaus auch Bedenken, da der eine oder andere die Meinungs- freiheit dadurch eingeschränkt sieht. Ich finde, dieses Thema ist ein besonders sensibles Thema, weshalb man mit einer Entscheidung an der Stelle sehr verantwor- tungsvoll umgehen muss. Die Gespräche laufen noch, und zu gegebener Zeit, das ist eine gesetzliche Regelung, wird der Bundesgesetzgeber auch tätig werden. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Abgeordneten Eschricht. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Meinungsfreiheit und unliebsame politi- sche Gegner ist in der Tat ein gutes Stichwort. Hält der Senat es denn mit dem Ziel einer Klarnamenpflicht für vereinbar, dass der Berliner Verfassungsschutz selbst verdeckt mit Hunderten Fakeprofilen in sozialen Netz- werken operiert? Frau Senatorin Spranger, bitte schön! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abge- ordneter! Wir haben ja heute noch das Verfassungs- schutzgesetz auf der Tagesordnung. Dann werden wir sicherlich nachher auch einiges dazu sagen. Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen der Justizsenatorin an, denn es ist in Prüfung, wie der Bundesgesetzgeber damit umgeht. – Herzlichen Dank! Vielen Dank! – Dann geht die zweite Nachfrage an die Kollegin Kapek. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Dann frage ich den Senat: Wie sind denn die Strafverfolgungsbehörden ins- gesamt aufgestellt, um gegen Straftaten und Hass im Netz vorzugehen? Frau Senatorin Dr. Badenberg, bitte schön! (Senator Christian Gaebler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8125 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Abgeordnete! Wir haben bei der Staatsanwaltschaft in Berlin eine speziali- sierte Einheit, die sich ausschließlich mit Hasskriminalität beschäftigt, Hasskriminalität im digitalen Raum. Völlig unabhängig davon gibt es auch verschiedene Kooperatio- nen mit anderen Bundesländern. Das bedeutet, dass ent- sprechende Taten in anderen Bundesländern, die eine strafrechtliche Relevanz haben, auch an das Land Berlin weitergeleitet werden, sofern der Urheber der Nachricht bekannt ist und eine strafrechtliche Relevanz gesehen wird. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! Die Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit been- det. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit ei- nem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruf- taste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt. Dann starte ich die Anmeldung. Und gehe davon aus, dass alle die Gelegenheit hatten, sich einzudrücken. Dann darf ich die Liste der ersten zehn Namen verlesen: Gewonnen hat der Kollege Dr. Husein, es folgt die Kol- legin Dr. Haghanipour, Herr Mirzaie, Herr Wesener, Herr Vallendar, Herr Eschricht, Herr Haustein, Herr Wansner, Frau Klein und Frau Kapek. Und wir starten mit dem Kollegen Dr. Husein. – Bitte schön! Dr. Timur Husein (CDU) Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat, wie sieht das Konzept für die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks in Kreuzberg aus? Und welche Schließzeiten sind hiermit verbunden? Frau Senatorin Bonde, bitte schön! Senatorin Ute Bonde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abge- ordneter Husein! Die Restarbeiten am Zaun und an den Drehtoren am Görlitzer Park sind beendet, sodass wir wie angekündigt ab dem 1. März den Görlitzer Park nachts schließen werden, während der kalten Jahreszeit von 22 bis 6 Uhr und in den Sommermonaten von 23 bis 6 Uhr morgens. Die neuen Öffnungszeiten werden an allen Eingängen zum Görlitzer Park sichtbar und verständlich ausgehängt. Die Umsetzung der Schließung übernimmt ein privater Wachdienst. Seine Aufgaben sind die Öff- nung und Schließung der Toranlagen, die Sicherung der Tore, die Bestreifung des Parks in der Nacht, die Anspra- che zum Verlassen des Parks und bei Bedarf Information der Ordnungsbehörde oder der Polizei. Ein ganz wichti- ger Aspekt dabei ist, dass die Drehkreuze in einer Rich- tung zum Verlassen des Parks jederzeit offen bleiben. Dann frage ich den Kollegen, ob er nachfragen möchte. – Bitte sehr, Herr Dr. Husein!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Frau Sena- torin! Dann meine Nachfrage – die Polizei hat es schon oft gesagt, aber vielleicht noch mal zur Erklärung für Linke und Grüne –: Welches Ziel verfolgen Sie mit der Schließung des Görlitzer Parks? Bitte sehr, Frau Senatorin Bonde! Senatorin Ute Bonde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abge- ordneter Dr. Husein! Sie haben es gerade gesagt, die Polizei hat das sogar angeregt, den Görlitzer Park mit einem Zaun zu umranden. Sie werden sich darüber hinaus erinnern, dass anlässlich des Berliner Sicherheitsgipfels, der vom Regierenden Bürgermeister einberufen worden ist, am 8. September 2023 beim Schwerpunktthema „Stärkung der Sicherheit im öffentlichen Raum“ ressort- übergreifende Handlungsbedarfe und Maßnahmen unter anderem für die Verbesserung der Situation im und um den Görlitzer Park definiert wurden. Als kriminalitätsbe- lasteter Ort erfüllt der Görlitzer Park aktuell für weite Teile der Bevölkerung seinen ursprünglichen Zweck eben nicht mehr. Der ursprüngliche Zweck besteht in der Erho- lungsnutzung. Die Bürgerinnen und Bürger fühlten sich da sowohl objektiv als auch subjektiv nicht mehr sicher und waren insofern in der Nutzung dieses Parks sehr stark beeinträchtigt. Genau hier setzen wir jetzt an. Ziel der temporären Schließung in der Nacht ist es, Betäubungsmittel und mit ihnen einhergehende Gewalt- und Strafdelikte einzu- dämmen. Wir versprechen uns von der Schließung einen deutlichen Rückgang der Kriminalität im und um den Görlitzer Park. Dafür arbeiten wir sehr eng mit der In- nenverwaltung und der Polizei zusammen. So haben wir Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8126 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 darum gebeten, dass die Polizei durch verstärkte Präsenz vor Ort verhindert, dass sich der Drogenhandel aus dem Park in die Kieze hinein verlagert. Alle bisherigen Maßnahmen der vergangenen Jahre, und hier spreche ich insbesondere die Opposition an, haben im Görlitzer Park keinen Erfolg erzielt. Ich bin zuver- sichtlich, dass nunmehr eine nachhaltige Verbesserung für den Park und sein Umfeld eintreten wird. Genau das ist das Ziel des Sicherheitsgipfels, und das ist das Ziel, das insbesondere auch der Regierende Bürger- meister mit dem Zaun um den Görlitzer Park verfolgt. Eine wissenschaftliche Evaluation wird im Übrigen die Wirksamkeit der Umfriedung des Görlitzer Parks in die- sem Jahr untersuchen. Die Ergebnisse werden dann Ende des Jahres vorliegen. Wichtig ist mir, noch einmal zu betonen: Die Schließung des Parks ist nur eine Maßnahme des Sicherheitsgipfels für mehr Sicherheit und Sauberkeit sowie zur Verringe- rung von Drogenkonsum und Obdachlosigkeit in Berlin. Im verabschiedeten Doppelhaushalt stehen dafür berlin- weit Mittel in Höhe von circa 27,84 Millionen Euro zur Verfügung, die den Bezirken zugutekommen. Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Franco von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Einmal würde ich gerne die Senatorin darauf hinweisen, dass sie Behauptungen nur aufstellen sollte, wenn sie irgendwo belegt sind. Dass die Menschen in Kreuzberg einen Zaun wünschen, ist durch nichts belegt. Herr Kollege! Sie müssen eine Frage stellen.
Meine Frage bezieht sich auf das Sicherheitspersonal, das nachts sogar im Park patrouillieren soll und mit Wach- hunden ausgestattet wird. Welche Befugnisse soll denn dieser Wach- und Schließdienst erhalten, wenn er zum Beispiel nachts im Park auf schlafende Obdachlose trifft? Bitte sehr, Frau Senatorin Bonde! Senatorin Ute Bonde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abge- ordneter Franco! Ich habe es schon in der Beantwortung der ersten Frage gesagt, welche Aufgaben der Sicher- heitsdienst erhält. Er hat die Aufgaben, die Tore zu si- chern, die Bestreifung des Parks in der Nacht durchzufüh- ren, die Ansprache zum Verlassen des Parks durchzufüh- ren und bei Bedarf Informationen an die Ordnungsbehör- de und die Polizei weiterzugeben. Die zweite Frage folgt jetzt und geht an die Kollegin Dr. Haghanipour von der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Da im Januar ein neues Rechtsgutachten zum Paritätsgesetz erschienen ist, wo- raufhin die SPD-Fraktion beschlossen hat, den Senat zur Vorlage eines Gesetzentwurfs aufzufordern, frage ich den Senat: Hat die zuständige Senatorin bereits ihre Verwal- tung angewiesen, einen Referentinnen- beziehungsweise Referentenentwurf für ein Paritätsgesetz unter Berück- sichtigung der Ergebnisse des Gutachtens zum Paritätsge- setz für Berlin zu erarbeiten? Das beantwortet Staatssekretär Bozkurt. – Bitte schön! Staatssekretär Aziz Bozkurt (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir freuen uns natürlich, dass der Hauptausschuss unser Haus beauftragt hatte, ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Deswegen haben wir das getan und sind auch erfreut über die Ergebnisse des Gutachtens, das nun vor- liegt und das wir auch dem Hauptausschuss vorgelegt haben, denn es zeigt tatsächlich, dass es Wege gibt, das Paritätsgesetz in einer gewissen Form rechtssicher umset- zen zu können. Das ist aber recht frisch. Dementspre- chend ist natürlich gerade die Prüfung in unserem Haus dran. Da sitzen die Kollegen schon dran, um zu gucken, wie man Wege finden könnte, das Thema dann tatsäch- lich in die Realität umzusetzen. Dann frage ich die Kollegin, ob sie nachfragen möchte. – Das ist der Fall. – Bitte schön! (Senatorin Ute Bonde) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8127 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026
Vielen Dank! – Wann soll denn ein solcher Schritt vo- raussichtlich erfolgen? Bitte sehr, Herr Staatssekretär! Staatssekretär Aziz Bozkurt (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung): Sehr geehrte Abgeordnete! Die Kollegen sitzen schon dran, das Gutachten zu prüfen. Sie kennen politische Diskussionen und auch Gemengelagen. Von daher wird es seine Zeit im politischen Raum brauchen, sich darüber zu verständigen. Das sind, glaube ich, gerade wenn wir uns über grundsätzliche Fragen unterhalten, und das ist eine grundsätzliche Frage, wo auch Rechtsmaterien mit- einander abgewogen werden müssen, Themen, die man gründlich angehen muss. Dementsprechend geht das Haus es gründlich an. Das heißt, es wird dann auch Zeit brauchen. Die zweite Nachfrage geht auch an die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen, und zwar an die Kollegin Kapek.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat vor dem Hintergrund, dass es hier keine neue Debatte ist und es auch andere Länder gibt, die entsprechende Gesetze auf den Weg gebracht haben, warum man nicht bei Vor- liegen der entsprechenden politischen Mehrheiten und Konstellationen auch so schon mal einen Entwurf bezie- hungsweise einen Beschluss für ein Paritätsgesetz auf den Weg bringt. Bitte schön, Herr Staatssekretär! Staatssekretär Aziz Bozkurt (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung): Sehr geehrte Abgeordnete! Ja, tatsächlich keine neue Debatte! Sie stecken wahrscheinlich deutlich tiefer im Stoff als ich. Sie wissen dementsprechend auch, dass es Versuche gab, auch in anderen Bundesländern, die ge- zeigt haben, dass es rechtlich nicht so einfach zu beant- worten ist. Dementsprechend wurden solche Themen von hohen Gerichten auch wieder abgeräumt. Hier geht es tatsächlich um Gründlichkeit, weil das Thema so wichtig ist. Ihnen ist das Thema wichtig, auch der SPD-Fraktion und dem Senat. Von daher braucht die Gründlichkeit ein bisschen Zeit, und das muss dann auch rechtssicher passieren. Wir machen weiter mit Ihrem Sitznachbarn, denn die nächste Frage geht an den Kollegen Mirzaie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön!
Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Rechtsextremismus gefährdet den Frieden an Ber- liner Schulen und die Sicherheit von Kindern und Ju- gendlichen in unserer Stadt. Wie bewertet der Senat den offenen Brief der GEW Berlin, der Initiative Eltern gegen Rechts und vieler weiterer zivilgesellschaftlicher Organi- sationen, mit dem bereits über 2 500 Unterstützerinnen und Unterstützer fordern, dass Vertreterinnen und Vertre- ter der rechtsextremen AfD keinen Zugang zu Schulen erhalten sollen? Das beantwortet Staatssekretär Dr. Kühne. – Bitte schön! Staatssekretär Dr. Torsten Kühne (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben uns dazu schon geäußert, dass es in der Eigen- verantwortlichkeit der Schule liegt, zu solchen Veranstal- tungen einzuladen. Es gelten hier grundsätzlich die Vor- gaben des Berliner Schulgesetzes, dass sehr differenziert Positionen darzustellen sind, dass nicht ausdrücklich alle Abgeordneten eingeladen werden müssen, aber dass für eine Ausgewogenheit und Darstellung, auch im Sinne des Beutelsbacher Konsenses, zu sorgen ist. Insofern sind die Vorgaben des Schulgesetzes da sehr deutlich, und es bedarf keiner weiteren Regelung dazu. – Herzlichen Dank! Dann frage ich, ob der Kollege Mirzaie nachfragen möch- te. – Das ist der Fall. – Bitte schön!
Vielen herzlichen Dank für die Ausführungen! – Warum verweigert dann der Senat den Schulen bis heute die klare politische Rückendeckung durch eine unmissverständli- che Handlungsempfehlung zum Umgang mit der rechts- extremen AfD und wälzt die Verantwortung stattdessen mit Verweis auf Gesetzestexte auf die einzelnen Schulen Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8128 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 ab, obwohl gerade in Zeiten eines massiven Rechtsrucks eine eindeutige Positionierung innerhalb und gegenüber den Schulen wichtig ist, um den Schutzraum Schule vor Demokratiefeinden zu schützen? Bitte schön, Herr Staatssekretär! Staatssekretär Dr. Torsten Kühne (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich kann das nur noch mal unterstreichen. Das ist kein Abwälzen auf Gesetze. Wir haben ganz klar § 1 Schulge- setz – die eigenverantwortliche Schule, das ist das eine, sodass es hier klare Vorgaben gesetzlicher Basis gibt. Andererseits – das will ich auch noch mal ganz deutlich sagen – stärken wir natürlich mit verschiedenen Fort- und Weiterbildungsangeboten selbstverständlich unsere Lehr- kräfte, dass sie sich für unsere vielfältige, lebendige De- mokratie positionierend einsetzen. Dafür gibt es genü- gende Projekte, die wir unterstützen, die systemisch flä- chendeckend an den Schulen vorhanden sind. Insofern haben wir eine ausgewogene Haltung, einerseits die kla- ren, schon bestehenden rechtlichen gesetzlichen Vorga- ben, und andererseits die Stärkung unserer Schulgemein- schaft und unserer Lehrkräfte, für unsere Demokratie zu kämpfen. – Herzlichen Dank! Die zweite Nachfrage geht an die Grünenfraktion, an den Kollegen Krüger. Er hat wenigstens noch die Begrü- ßungsformel abgewartet und bekommt jetzt das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Wenn Sie § 1 Schulgesetz so klar interpretieren und da eigentlich keinen Spielraum sehen, wäre die Frage: Stellen Sie sich dann unmissver- ständlich hinter jede Schulleitung und hinter jede Schul- gemeinschaft, die die AfD nicht einladen wird? [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN –
Geht doch mal selber in die Schulen! – Weitere Zurufe von der AfD] Bitte sehr, Herr Staatssekretär! – Liebe Kollegen! Der Staatssekretär würde die Frage jetzt beantworten. Staatssekretär Dr. Torsten Kühne (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Er versucht es. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge- ehrte Abgeordnete! Wir stärken unsere Schulen im Sinne unseres Schulgeset- zes. Ich will noch einmal deutlich sagen, das ist § 76 Schulgesetz: Jede Schule kann für sich Beschlüsse fassen. Sie haben die Möglichkeit, über Schulkonferenzen Be- schlüsse für sich am Schulstandort zu schaffen, und wenn in einer demokratischen Konsensbildung am Schulstand- ort Entscheidungen getroffen werden, stärken wir selbst- verständlich diesen Schulen den Rücken. – Herzlichen Dank! Die nächste Frage geht auch wieder an die Grünenfrakti- on, diesmal an den Kollegen Wesener. – Bitte schön!
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Ich muss noch mal zur Berlinale nachhaken, denn Sie, Herr Regierender Bürgermeister, haben die Frage von Werner Graf nicht beantwortet. Das Land Berlin stellt vier von elf Mitglie- dern im zuständigen Aufsichtsrat. Eine sitzt hier drüben, Frau Richter-Kotowski. Deswegen frage ich Sie noch mal: Wie werden sich diese Berliner Mitglieder, wie werden Sie sich, wie wird sich das Land Berlin zu der Forderung von Kulturstaatsminister Weimer nach der Entlassung von Tricia Tuttle positionieren? Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich kann mich nur wiederholen – – doch, kann ich –: Die Sitzung hat heute stattgefunden. Sie war vertraulich, und man hat vereinbart, weiter dar- über zu sprechen, wie die Berlinale neu ausgerichtet werden soll. Sollte es danach auch, und das kann ich heute überhaupt nicht sagen – – – Nein, das kann ich auch nicht sagen. Das kann ich wirk- lich nicht sagen. Sollte es danach auch um personelle Themen gehen, werden wir uns dazu positionieren und damit auseinandersetzen müssen. Es geht in den jetzigen (Ario Ebrahimpour Mirzaie) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8129 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Gesprächen aber um die Neuausrichtung der Berlinale, insbesondere inhaltlich. Dann frage ich den Kollegen, ob er nachfragen möchte. – Bitte sehr, Herr Wesener!
Das möchte ich. – Ich stelle fest, der Regierende Bürger- meister wiederholt sich und hat keine Meinung zum wichtigsten Filmfestival der Bundesrepublik. Ich hoffe, Herr Regierender Bürgermeister, es ist Ihnen klar, dass es hier nicht allein um eine Personalie geht, sondern um die Zukunft dieses Filmfestivals. Deswegen frage ich Sie: Welche Auswirkungen hätte nach Auffassung des Senats eine mögliche Entlassung von Tricia Tuttle für den Status und die internationale Ausstrahlungskraft der Kulturmet- ropole Berlin als Stadt der Freiheit? Bitte sehr, Herr Regierender Bürgermeister! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Abgeordneter Wesener! Ich kann es nur noch mal sagen: Ich werde mich an Spekulationen nicht beteiligen. Vielleicht so viel: Ich habe den Eindruck bei der einen oder anderen Debatte, wie sie öffentlich geführt wird, wird sie in dem Aufsichtsgremium so nicht geführt. Mehr möchte ich an dieser Stelle dazu aber in der Tat nicht sagen, lieber Herr Wesener. Ich will nur eines sehr deutlich sagen: Ich würde mir wünschen – und der Abgeordnete Graf hat es getan, dafür bin ich auch dankbar –, dass dieses gesamte Haus eine klare Positionierung zu den Filmschaffenden hat, die unsere Bühne der Berlinale für Antisemitismus, Israel- hass und Judenfeindlichkeit missbrauchen, und das würde ich mir von dem gesamten Haus wünschen. Ich habe dazu eine sehr klare Meinung, Herr Wesener. Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Zillich von der Linksfraktion.
Herr Regierender Bürgermeister! Aus dem geschlossen, was Sie uns hier heute sagen können beziehungsweise nicht sagen können, was ich respektiere, ist denn meine Deutung richtig, dass sich Kulturstaatsminister Weimer mit seiner öffentlich artikulierten Forderung zur Entlas- sung von Tricia Tuttle bislang nicht durchsetzen konnte? Bitte sehr, Herr Regierender Bürgermeister! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich kann es immer nur wiederholen. Ich finde, was der Kulturstaatsminister gesagt hat an Notwendigkeit für eine Neuausrichtung, dass es inakzeptabel ist, wenn einige wenige diese Bühne nutzen für Hass, Hetze, Antisemitismus und Israelfeind- lichkeit, dann stehe ich total dahinter. Und wir müssen jetzt gemeinsam dafür sorgen, dieses bedeutende Filmfes- tival wieder dahin zu bringen, wo es hingehört. Ich möchte über Filme sprechen. Ich möchte über Stars sprechen. Ich möchte über spannende Dokumentationen, über vieles mehr sprechen, aber ich möchte nicht darüber sprechen, jedes Jahr aufs Neue, wie einige wenige unsere Bühne für ihren Hass ausnutzen, und da hat der Kultur- staatsminister völlig recht. Die nächste Frage geht an die AfD-Fraktion, an den Ab- geordneten Vallendar.
Vielen Dank! – Listen mit fast 900 Namen von vorge- schlagenen Schöffen inklusive Berufen und Wohnorten waren jahrelang für jedermann frei im Internet abrufbar. Wie war dieses Datenleck möglich, und welche Konse- quenzen einschließlich personeller zieht der Senat dar- aus? Das beantwortet die Justizsenatorin. – Bitte schön! (Regierender Bürgermeister Kai Wegner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8130 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter! Die Schöffenwahl wird erst ab 2027 auf die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz übergehen. Insofern sind die Schöffenwahllisten bei den Bezirken verankert. Es ist natürlich sehr bedauerlich, dass diese Listen veröf- fentlicht worden sind, aber die Bezirke werden den Fall zum Anlass nehmen zu schauen, dass künftig keine Lis- ten mehr veröffentlicht werden. Herr Kollege! Möchten Sie nachfragen?
Hat der Senat denn nicht die Rechtsaufsicht über die Bezirke in dem Fall? Inwiefern hat man sein Kontroll- recht als Senat in dem Fall wahrgenommen? Bitte sehr, Frau Senatorin Spranger! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Verehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Abgeordneter! Wir haben den Sachverhalt, dass Schöffenwahlen grund- sätzlich, und das hat die Justizsenatorin schon gesagt, immer in der Verantwortung der Bezirke liegen. Um das zu sagen: Ich mache jetzt kein Bashing der Bezirke. Aber die Bezirke müssen natürlich bei solchen Listen, wenn sie die erstellt haben, auch sicherstellen, dass sie eben nicht veröffentlicht werden. Jetzt ist das rausgekommen. Das ist jetzt auch nicht Aufgabe des Senats, sondern das ist ganz alleine Aufgabe der Bezirke. Deshalb schließe ich mich zum wiederholten Male der Justizsenatorin an: Wir werden den Übergang an die Justiz entsprechend machen und garantieren dann natürlich auch, dass das nicht noch mal passiert. Das ist ärgerlich, dass es passiert ist, das ist auch nicht gut, dass es passiert ist. Jetzt aber nur auf die Bezirke zu schauen, das ist die eine Sache, aber dass Listen mit Personendaten generell nicht veröffentlicht werden dürfen und sollten, das ist, glaube ich, hier im Haus allen bewusst, und dazu stehen auch alle. – Danke schön! Dann geht die zweite Nachfrage an die Grünenfraktion, und zwar an den Kollegen Franco.
Vielen Dank, Herr Präsident! Der Schutz von Schöffin- nen und Schöffen ist hier ja zum Glück allen ein wichti- ges Anliegen. Ich würde deshalb zu den Personen, die da im Internet kurzzeitig aufzufinden waren, fragen, ob es dort irgendwelche Gefährdungseinschätzungen oder Kon- taktaufnahmen gab, um auch sicherzustellen, dass nicht beispielsweise von rechtsextremer oder anderer Seite eine Beeinflussung oder Gefährdung der Schöffinnen und Schöffen entsteht. Frau Senatorin Badenberg! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Fran- co! Mir persönlich sind keine Fälle bekannt, in denen es tatsächlich aufgrund der Veröffentlichung der Daten zu einer Gefährdung gekommen ist. Wie gesagt, die Innen- senatorin hat ja darauf hingewiesen, wo die Verantwort- lichkeit liegt, aber ich finde, das ist ein wichtiger Punkt, den Sie ansprechen. Ich weiß, wovon ich spreche. Inso- fern würde ich Ihre Frage zum Anlass nehmen, die Bezir- ke noch mal dafür zu sensibilisieren und möglicherweise dafür zu sorgen, dass die Personen, die vielleicht einer Gefährdungssituation ausgesetzt sind, entsprechende Un- terstützung bekommen. – Danke schön! Die nächste Frage geht noch mal an die AfD-Fraktion, an den Abgeordneten Eschricht.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Einem Medienbericht zufolge ist die Justizsenatorin Badenberg seit zweieinhalb Jahren Lehrbeauftragte an der Universität Köln und soll dort Vorlesungen und Seminare halten. Wie ist ein sol- cher Nebenjob mit der Tätigkeit als Senatorin vereinbar, die doch sicher mehr als 40 Stunden pro Woche Einsatz erfordert, um die Sicherheit der Berliner zu gewährleis- ten? Bitte sehr, Frau Senatorin! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter! Ich muss jetzt wirklich schmunzeln über Ihre Frage. Ich weiß nicht, wo diese 40-Stunden-Woche herkommen soll. Ne- bentätigkeiten übe ich in meiner Privatzeit aus, und dazu möchte ich hier keine Angaben machen. – Danke! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8131 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Dann frage ich, ob nachgefragt werden soll. – Bitte sehr, Herr Kollege Eschricht!
Vielen Dank! – Wer übernimmt denn die Aufgaben der Justizsenatorin während der Vorlesungs- und Seminarzei- ten? Bitte sehr, Frau Senatorin! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter! Ich weiß nicht, was Sie jetzt nicht verstanden haben. Neben- tätigkeiten nehme ich in meiner Privatzeit auf. Insofern brauche ich keine Vertretung. – Danke! Eine zweite Nachfrage gibt es in diesem Fall nicht. Deshalb machen wir weiter, und der nächste Kollege, der fragen darf, ist in der CDU-Fraktion der Kollege Hau- stein. – Bitte schön!
Jetzt hört zu, dann habt ihr ein Thema, bei dem ihr noch was lernen könnt! – Ich möchte nämlich gerne vom Senat wissen, wie die Planungen des Senats für eine verstärkte Bekämpfung der Steuerkriminalität aussehen, Bezug nehmend auf die Beratungen am vergangenen Dienstag. Bitte sehr, Herr Senator Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Abge- ordneter, für die sehr interessante spontane Frage! In der Tat hat der Senat sich just in dieser Woche auch mit ei- nem Prozess beschäftigt, der über mehrere Monate lang verschiedene Verwaltungen unter Federführung der Se- natsverwaltung für Finanzen beschäftigt hat. Dass wir damit nicht allein stehen, zeigen auch aktuelle Pressekon- ferenzen auf Bundesebene. Auch dort ging es heute da- rum, wie man ressortübergreifend den Kampf gegen organisierte Kriminalität verstärken kann. Auch hier spielt die Finanzverwaltung auf Bundesebene eine Rolle. Ebenso sind wir natürlich als Senatsverwaltung für Fi- nanzen hier in Berlin bemüht, den Kampf gegen Steuer- kriminalität so gut wie möglich zu verstärken, wo immer es möglich ist. Das heißt nicht, dass wir bei null anfan- gen, ganz im Gegenteil. Ich glaube, Berlin muss sich im Bundesvergleich nicht verstecken. Die Zahlen, auch die Ergebnisse der Verfahren zeigen, dass wir hier weit vorne liegen. Das heißt aber nicht, dass nicht Luft nach oben besteht, dass man nicht immer noch besser werden kann. Deswe- gen haben wir uns in den vergangenen Wochen mit allen Ressorts, die es angeht, zusammengesetzt, um darüber zu beraten, in welcher Art und Weise Verfahren so optimiert und Prozesse so ausgestaltet werden können, dass dieser Kampf noch effektiver, noch erfolgreicher gelingt und dass natürlich auch Recht und Gesetz dort durchgesetzt werden, wo Verstöße letztlich uns allen schaden. Steuer- kriminalität schadet uns allen, denn am Ende entzieht sie dem Staat finanzielle Grundlagen für sein Handeln. Sie alle wissen, wie knapp es um die Ressourcen bestellt ist. Das können wir unter keinen Umständen hinnehmen. Schon gar nicht können wir hinnehmen, dass Steuermoral untergraben wird dadurch, dass man den Eindruck ge- winnen könnte, der Ehrliche ist der Dumme. Dazu darf es niemals kommen. Also sind wir sehr froh, in Berlin, anders als in anderen Bundesländern, ein zentrales Finanzamt zu haben, das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen, das in gewis- sen Bereichen staatsanwaltschaftliche und polizeiliche Aufgaben wahrnimmt, aber das selten allein. Wir arbeiten sehr eng zusammen mit der Innenbehörde, mit dem LKA, mit den Gewerbebehörden, mit den Justizbehörden. Dementsprechend gab es eine Reihe von Themen, bei denen wir festgestellt haben, hier lässt sich noch manches optimieren. Das gilt insbesondere angesichts dessen, dass die Herausforderungen im digitalen Raum zugenommen haben. Das betrifft den Bereich der Kryptokriminalität, also insbesondere Kryptowerte aufzuspüren und nachzu- vollziehen. Die entsprechenden Transaktionen rechtssi- cher dokumentieren zu können, war keine einfache Auf- gabe. Wir haben uns ihr gestellt und haben auch hier Produkte zum Einsatz gebracht, die das künftig sicher gewährleisten werden. Wir werden auch weiterhin verstärkt in die technische Ausstattung im Bereich der Mobilfunkforensik investie- ren. Auch hier ist es wichtig, auf der Höhe der Zeit zu sein. Wenn Mobilgeräte sichergestellt werden, dann müs- sen wir so gut wie möglich Verschlüsselungen zu kna- cken in der Lage sein. Das ist etwas, was ständigen Ein- satz und laufende Investitionen erfordert. Auch hier ha- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8132 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 ben wir die entsprechenden investiven Schwerpunkte verstärkt. Natürlich setzen wir auch auf den Bereich von Präventi- on, von Früherkennung. Wir wollen der Schwächung des Staates und seiner finanziellen Grundlage auch nachhaltig dadurch entgegenwirken, dass wir steuerliche Schäden schon im Vorfeld verhindern. Hierzu haben wir eine Taskforce eingerichtet, die als zentrale Koordinierungs- stelle Maßnahmen innerhalb des Finanzamts und berlin- weit koordiniert, die den gezielten Personaleinsatz für Präventionsprojekte sicherstellt, aber auch Partnerbehör- den Ansprechpartner zur Verfügung stellt, damit jeder zu jeder Zeit weiß, an wen er sich in Fällen von Steuerkri- minalität wenden kann, und das möglichst niedrigschwel- lig. Insofern an der Stelle ein Hinweis darauf: Schon heute ist es möglich, Hinweise auf Steuerkriminalität auch anonym abzugeben. Das geht auch nicht verloren, das greifen wir auf, dem gehen wir nach. Hier werden wir die Zugangskanäle weiter öffnen und, wie ich gesagt habe, auch die Schwellen der Zugänglichkeit weiterhin absenken. Dann frage ich den Kollegen, ob er noch nachfragen möchte. – Das ist offenbar der Fall. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank auch, Herr Finanzsenator, für die kurze Ausführung! Jetzt haben Sie schon umrissen, welche Maßnahmen das Finanzamt un- ternimmt. Dafür braucht es immer Personal. Welche Maßnahmen hat das Finanzamt hier ergriffen, um die geeigneten Leute zu finden? Bitte schön, Herr Senator! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Ich habe eben schon deutlich gemacht: Wir nehmen teils polizeiliche und auch staats- anwaltschaftliche Aufgaben wahr. Deswegen schauen wir natürlich, wie wir gezielt Menschen ansprechen können, die über entsprechenden fachlichen Hintergrund verfügen und nicht alleine im Bereich des Steuerrechts qualifiziert sind. Traditionell sind natürlich auch die Beamten des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen Steuerbeamte. Das müssen sie auch in erster Linie sein, aber natürlich ist die Expertise aus den Strafverfolgungsbereichen auch relevant für uns. Hier handelt es sich nicht um Abwer- bungsoffensiven, sondern wir schauen durchaus darauf, welche Menschen nach einer Laufbahnverwendung in der Polizei nachgelagert auch Verwendung im Finanzamtsbe- reich finden können. Das ist eine sehr wertvolle Verstär- kung. Und natürlich schauen wir auch, welche Vorerfah- rungen in juristischen Bereichen uns dabei helfen können, staatsanwaltschaftlich hier noch wirkungsvoller vorzuge- hen als in der Vergangenheit. Das ist ein Ansatz, der sich als sehr vielversprechend herausgestellt hat und den wir auch in Zukunft mit Nachdruck verfolgen wollen. Wir haben auch insgesamt die personelle Ausstattung im Finanzamt für Fahndung und Strafsachen verstärkt. Wir erleichtern auch die Weiterentwicklung. Es ist eine sehr lohnenswerte Karriere in diesem Bereich, weil es auch eine sehr aufwendige und fordernde Aufgabe ist, die hier zu leisten ist. Insofern, kann ich sagen, sind wir nicht bange darum, auch in Zukunft nicht nur die bestehende, sondern noch bessere Ausstattung gewährleisten zu kön- nen und, wie ich sagte, dem Ziel Rechnung zu tragen, dass wir zu einem noch wirkungsvolleren und verstärkten Kampf gegen Steuerkriminalität beitragen. Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Zillich in die Linksfraktion. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Die Tätigkeit der Finanz- ämter ist angesprochen worden. Ich frage deswegen nach: Inwieweit wird der Senat gegenüber den Finanzämtern sicherstellen, dass existenzbedrohende Grundsteuerforde- rungen, zum Beispiel für Clubs oder Bäder, nicht vollzo- gen werden, bis ein entsprechender Gesetzesantrag im Parlament behandelt wird? Die Koalition hat den auf April vertagt und angekündigt, dass bis dahin nichts pas- siert. Bitte schön, Herr Senator Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Vielleicht schildern Sie mir noch im Nachgang, um welchen Fall es konkret geht. Wir sind mit vielen Einzelfällen im Moment befasst. Sie wer- den nachvollziehen, dass ich aus Gründen des Steuerge- heimnisses zu den Einzelfällen nichts sagen kann. Im Regelfall gibt es keine existenzbedrohenden Situationen. Dort, wo Ausnahmen und besondere Härtefälle gegeben sind, ist immer auch eine Zugangsmöglichkeit zu den Finanzämtern gegeben. Dass hier eine besondere Sensibi- lität auch politisch gegeben ist, dessen sind Sie sich, glaube ich, bewusst. Die Fragestunde ist damit für heute beendet. (Bürgermeister Stefan Evers) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8133 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Ich rufe dann auf lfd. Nr. 3: Jahresbericht 2025 des Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 Verfassung von Berlin und § 97 Landeshaushaltsordnung Bericht Drucksache 19/2804 Zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich die Präsidentin des Rechnungshofs, Frau Karin Klingen, begrüßen und ihr auch direkt das Wort erteilen. – Bitte schön, Frau Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für die Zukunft Berlins wirken, das ist meine unbescheidene Antwort auf die Frage, was der Rechnungshof mit seinem Jahresbericht bewirken möch- te. Für die Zukunft Berlins wirken, das tun wir dann, wenn Sie etwas aus unserer Arbeit machen, wenn Sie unsere Prüfungen nutzen, unsere Hinweise aufnehmen und sie in zukunftsfähige Entscheidungen umsetzen. Es sind Ihre Entscheidungen, die die Zukunft Berlins prägen. Machen Sie etwas aus unserem Jahresbericht! In dem Jahresbericht legen wir offen, wo Berlin zu lang- sam, zu kompliziert, zu teuer ist, so zum Beispiel in den Beiträgen zu den endlosen Planungen am Molkenmarkt, der fehlenden Steuerung von Zuwendungen in Millionen- höhe und den erheblichen Mängeln bei der Beauftragung von Dienstleistungen am Ankunftszentrum Tegel. Unsere Prüferinnen und Prüfer haben genau hingeschaut, Defizite aufgedeckt und die Herausforderungen der Verwaltung klar herausgearbeitet. Jetzt ist es an Ihnen: Machen Sie etwas daraus! Die jüngsten Ereignisse haben mit brutaler Klarheit ge- zeigt, wie relevant unsere Prüfungen für die Zukunft Berlins sein können. Zum Katastrophenschutz haben wir frühzeitig gewarnt: Strukturen tragen nicht. Abläufe grei- fen nicht. Aufgaben und Zuständigkeiten waren völlig unklar. Fünf Katastrophenschutzbehörden wussten noch nicht einmal, dass sie Katastrophenschutzbehörden sind. Das muss man sich mal vorstellen. Dann Stromausfall in Teilen Berlins: Tagelang saßen Zehntausende Berlinerin- nen und Berliner in Dunkelheit und in der Kälte. Unser Prüfungsergebnis lag da bereits seit mehreren Monaten vor. Und doch brauchte es erst den Ernstfall, damit richtig Bewegung in die Sache gekommen ist. Es darf jetzt nicht bei kurzfristigen Reaktionen bleiben. Die Defizite beim Katastrophenschutz sind kein Einzel- fall. Sie offenbaren ein grundsätzliches Problem Berlins. In vielen Bereichen der Verwaltung sind die Zuständig- keiten und Verantwortlichkeiten nach wie vor unklar. Es ist zu hoffen, dass mit der aktuellen Verwaltungsreform eine deutliche Besserung eintritt. Der Rechnungshof wird dieses Thema weiter konstruktiv begleiten. Machen Sie etwas daraus! Ein zentraler Teil unseres Jahresberichts ist die Analyse der Finanzlage. Sie zeichnet in diesem Jahr ein düsteres Bild: Die Ausgaben steigen rasant. Die Einnahmen halten nicht Schritt. Es werden Rücklagen aufgelöst und neue Kredite aufgenommen. Das sind keine dauerhaften Lö- sungen. Der Schuldenstand wächst ungebremst. Er er- reicht bis 2027 einen neuen Höchststand von 77 Milliarden Euro. Das ist mehr als das Eineinhalbfache des Berliner Jahreshaushalts. Diese strukturellen Probleme betreffen nicht nur den aktuellen Haushalt, sondern auch die zukünftige finanzi- elle Handlungsfähigkeit Berlins. Im letzten Jahr gab es eine historische Änderung der Finanzverfassung. Die Lockerung der Schuldenbremse und das Sondervermögen des Bundes bescherten Ihnen einen bis dahin unvorstell- baren Geldsegen. Nutzen Sie das als Chance für Berlin! Machen Sie etwas daraus! Rund 1,2 Milliarden Euro stehen Ihnen allein in den nächsten beiden Jahren in den Sondervermögen zur Ver- fügung. Warum bekommen Sie diese zusätzlichen Mittel? – Damit Sie mit Investitionen in die Infrastruktur einen Entwicklungsschub für Berlin bewirken. Machen Sie etwas daraus! Der aktuelle Jahresabschluss lässt hieran zweifeln. Ja, es wurden weniger Schulden aufgenommen als geplant. Die Gründe hierfür sind aber überwiegend nicht strukturell und wirken nicht dauerhaft. Sorgen bereitet, dass die Investitionstätigkeit deutlich zurückgegangen ist. Ursa- chen sind überwiegend Verzögerungen in der Planung und Umsetzung von Projekten. Eins ist klar, die Spiel- räume der neuen Finanzverfassung werden verpuffen, wenn nicht auch die Verfahren und Verwaltungsabläufe modernisiert und vereinfacht werden. Bürokratieabbau ist kein Wohlfühlthema, sondern eine Überlebensfrage für die Berliner Verwaltung. Der Rechnungshof hat hier eine besondere Stärke. Wir sehen in unseren Prüfungen die Prozesse, die zu lang, zu teuer, zu unwirtschaftlich sind, und erkennen Muster. Und wir sehen die Potenziale der Verwaltung, aber auch ihre fehlenden Ressourcen. Es wird beim Bürokratieab- bau darauf ankommen, das richtige Maß zwischen Kon- trolle und Vereinfachung zu finden. (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8134 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Ein Beispiel ist die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. In fast allen unseren Prüfungen, auch in diesem Jahresbe- richt, stellen wir fest: Sie wird gar nicht oder unzu- reichend durchgeführt. Was soll die Konsequenz daraus sein? Auf die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu ver- zichten, weil sie von niemandem durchgeführt wird? – Nein, man muss etwas daraus machen. Unsere Prüfung zu den Sondernutzungsgebühren und zum Gründerinnen- BONUS zeigen, was passiert, wenn man auf die Wirt- schaftlichkeitsuntersuchung verzichtet. Die Verwaltung hat das Geld an ihren Zielen vorbei ausgegeben und nicht erreicht, was sie sich vorgenommen hatte. Deshalb braucht es eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, aber das Verfahren muss einfacher und praxistauglicher werden. Das zu entwickeln, dabei unterstützt der Rechnungshof Sie gerne. Machen Sie etwas daraus! Die Rolle des Rechnungshofs verändert sich. Wir sind nicht mehr nur diejenigen, die am Ende sagen: Das war alles falsch. – Der immer stärkere Dialog mit den geprüf- ten Stellen führt dazu, dass häufig bereits in den laufen- den Prüfungen unsere Hinweise aufgenommen werden und die Verwaltung umsteuert. Und immer häufiger kommen auch Sie auf uns zu, bevor Entscheidungen fallen. Sie nutzen unsere Unabhängigkeit und unsere Erfahrung. Sie machen etwas daraus. So sind wir in den vergangenen Monaten zu zahlreichen Anhörungen einge- laden worden, zu Notlagenkrediten, zum Zuwendungs- recht, zu den Vorstandsgehältern in Landesunternehmen und zur IT-Migration. Wir begleiten auch weitere Veränderungsprozesse. In der kommenden Woche werden wir einen Beratungsbericht zum rbb veröffentlichen, insbesondere zu seiner wirt- schaftlichen Situation. Unser Bericht wird zeigen: Der rbb ist auf dem richtigen Weg, muss aber seinen Sparkurs konsequent durchführen. In wenigen Wochen wollen wir unseren Bericht zu den Zuwendungen in der Kulturver- waltung abschließen, und im Laufe dieses Jahres planen wir einen Beratungsbericht zu den finanziellen Transakti- onen, ein Finanzierungsinstrument, das Berlin stärker an- wendet als alle anderen Länder. Dieser Einblick in unsere Arbeit zeigt: Wir können einen Beitrag leisten, wenn Sie etwas daraus machen. Ich danke Ihnen dafür. Ich danke dem Abgeordnetenhaus und dem Senat für die gute Zusammenarbeit, und ganz besonders danke ich dem Unterausschuss Haushaltskontrolle. Ein persönlicher Dank gilt den Mitgliedern, die uns jahrelang begleitet haben und die jetzt nicht wieder kandidieren. Vielen Dank an Sie alle! Das Fundament dieses Jahresberichts ist das Engagement der Menschen im Rechnungshof. Auch ihnen danke ich sehr, und ich freue mich besonders, dass mich einige von ihnen heute im Livestream und auf der Besuchertribüne begleiten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unser Jahresbericht kann vieles. Er kann Wege zeigen. Er kann Zahlen in Geschichten verwandeln. Eines kann er nicht: Er kann nicht für Sie entscheiden. Für die Zukunft Ber- lins wirken, das können wir nur mit Ihnen. Machen Sie etwas daraus! – Vielen Dank! Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Frau Klingen! – Wir kommen dann zur Besprechung des Jahresberichts des Rechnungshofs mit einer Redezeit von bis zu zehn Minu- ten pro Fraktion. Es beginnt die Fraktion der CDU und das mit der Kollegin Frau Dr. Wein. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne! Sehr geehrte Berline- rinnen und Berliner an den Bildschirmen! Der Jahresbe- richt 2025 des Rechnungshofs ist ein ernstes Dokument. Er ist Mahnung, Analyse und klarer Auftrag an uns als Parlament. Am 27. November 2025 hat die Präsidentin des Rechnungshofs, Karin Klingen, dem Abgeordneten- haus den Bericht zugesandt. Wir nehmen diesen Bericht sehr ernst und werden uns im parlamentarischen Entlas- tungsverfahren intensiv mit seinen Feststellungen befas- sen, natürlich insbesondere im Unterausschuss Haus- haltskontrolle. Der Rechnungshof erfüllt eine zentrale Rolle in unserem demokratischen System. Er prüft unabhängig die Haus- halts- und Wirtschaftsführung des Landes Berlin und gibt konkrete Empfehlungen für Verbesserungen, wie wir eben auch gehört haben. Dafür gebührt ihm ausdrücklich Dank: Ihnen Frau Klingen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die uns hier zuhören, natürlich auch an den Bildschirmen. Danke für Ihre gute Arbeit! Es ist so, dass wir Abgeordnete nicht die zeitliche Mög- lichkeit, die Ressource haben, um die viele Arbeit, die Sie dort hineinstecken, um die Dinge zu analysieren, selbst zu leisten. Sie sind im Grunde diejenigen, die uns das aufbereiten, was wir selbst niemals schaffen könnten. Das ist außerordentlich wertvoll – auch das Niveau und die Qualität, in der Sie das tun. Dafür vielen herzlichen Dank! (Karin Klingen) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8135 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Die finanzielle Lage Berlins ist angespannt. Wir haben es gerade gehört. Die Ausgaben erreichen im Doppelhaus- halt 2026/2027 ein historisches Niveau. Zwischen struk- turellen Einnahmen und Ausgaben besteht eine Lücke von rund 2 Milliarden Euro. Die Rücklagen sind deutlich geschrumpft. Sollte nicht gegengesteuert werden, dann könnte der Schuldenstand bis 2029 auf rund 84 Milli- arden Euro anwachsen. Auch das haben wir gehört. Diese Zahlen sind ernst, aber sie sind nicht über Nacht entstanden. Sie sind Ergebnis struktureller Entwicklungen über Jahrzehnte. Notwendige Investitionen in Schulen, Infrastruktur, Digitalisierung, Sicherheit und Katastro- phenschutz wurden zu lange aufgeschoben. Dieser Inves- titionsstau verursacht heute hohe Folgekosten. Im letzten Jahresbericht des Rechnungshofs wurde dazu auch weiter ausgeführt. Hinzu kommen die Belastungen der vergan- genen Jahre: Pandemie, Inflation, stark gestiegene Ener- gie- und Baupreise, Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst und wachsende Sozialausgaben. Diese Faktoren wirken strukturell auf den Haushalt. Seit 2023 trägt die CDU Regierungsverantwortung und stellt den Finanzsenator. Wir haben Verantwortung in ei- ner bereits schwierigen Lage übernommen, und wir stel- len uns dieser Verantwortung. Der Rechnungshof mahnt eine konsequente Haushaltskonsolidierung an und kriti- siert unter anderem hohe pauschale Minderausgaben sowie Defizite bei Haushaltsklarheit und -wahrheit. Diese Kritik nehmen wir ernst. Die CDU-Fraktion wird sich im Hauptausschuss und im Unterausschuss Haushaltskon- trolle sachlich und konstruktiv an diesen ganzen Punkten orientieren und sich damit befassen. Der Bericht nennt konkrete Beispiele für Fehlentwick- lungen: langjährige unwirtschaftliche Planungen am Molkenmarkt, unzureichend evaluierte Förderprogram- me, Defizite bei Ausgleichspflanzungen, fehlerhafte Er- stattungsverfahren bei Beschäftigungsverboten schwan- gerer Mitarbeiterinnen, Mängel im Fuhrparkmanagement und zusätzliche Kosten beim Ukraine-Ankunftszentrum. Diese Beispiele zeigen: Gute Absichten reichen nicht. Staatliches Handeln muss effizient, wirksam und über- prüfbar sein. Besonders deutlich – das wurde auch schon vorgetragen – ist die Kritik am Katastrophenschutz ausgefallen. Fehlen- de Gefährdungsanalysen, unklare Zuständigkeiten und ein nur teilweise einsatzbereites Leuchtturmsystem sind natürlich nicht akzeptabel. Spätestens seit dem linksterro- ristischen Anschlag auf die Stromversorgung von rund 45 000 Haushalten im Berliner Südwesten zu Jahresbe- ginn ist klar: Resilienz ist keine abstrakte Verwaltungs- frage, sondern eine Frage der Sicherheit unserer Bürge- rinnen und Bürger. Deshalb haben wir den Katastrophen- schutz jetzt sehr stark ins Visier genommen und bauen ihn gezielt aus. Wir stärken Krisenstrukturen, klären Zu- ständigkeiten, beschleunigen den Ausbau von Anlaufstel- len und investieren in den Schutz kritischer Infrastruktur. Auch die Videoüberwachung steht noch einmal zur De- batte. Auch hier muss Weiteres erfolgen. Sicherheit ist Kern staatlicher Verantwortung. Haushaltskonsolidierung bedeutet nicht, einfach mit dem Rasenmäher über die Ausgaben zu gehen. Sie bedeutet, Prioritäten zu setzen. Wir dürfen Berlin nicht kaputtspa- ren. Wir dürfen Berlin aber auch nicht kaputt verschul- den. Kredite können strukturelle Probleme nicht dauer- haft lösen. Jeder Euro muss verantwortbar sein. Haushalte müssen realistisch geplant werden – mit mehr Transpa- renz, weniger Schönrechnereien und einer konsequenten Evaluation staatlicher Programme. Da sind auch einige Gutachten in Auftrag gegeben. Es wird spannend, daraus dann weitere Schlüsse zu ziehen. Steuergeld ist Geld der Bürgerinnen und Bürger. Es ver- pflichtet uns zu besonderer Sorgfalt. Die CDU-Fraktion steht für solide Finanzpolitik, für Generationengerechtig- keit und für einen starken, effizienten Staat. Berlin steht an einem finanzpolitischen Scheideweg. Wir entscheiden uns für das Gegensteuern. Das wird nicht immer populär sein, aber es ist notwendig. Wir reformieren Strukturen, modernisieren die Verwaltung, verschlanken sie auch teilweise und setzen klare Prioritäten bei Investitionen in Sicherheit, Bildung und Infrastruktur. Frau Kollegin! Sie müssen zum Schluss kommen, bitte!
Haushaltsdisziplin ist kein Selbstzweck. Dem sind wir sehr verpflichtet, dafür arbeiten wir. – Vielen Dank! Dann folgt nun der Kollege Schulze von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 330 Seiten, 17 Kapitel, eine Botschaft: Kai Wegner hat sein zentrales Wahlversprechen nicht einge- löst, eine funktionierende Stadt. Nach fast drei Jahren Schwarz-Rot ist Berlin davon leider weit entfernt. Ob Finanzen, Katastrophenschutz oder Verwaltung: Der Rechnungshof zeigt detailliert und schonungslos auf, wo (Dr. Claudia Wein) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8136 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Berlin überall nicht funktioniert. Für unsere Stadt sind drei Jahre Schwarz-Rot drei verlorene Jahre. Denn ob eine Stadt funktioniert, zeigt sich nicht, wenn die Sonne scheint und die Steuereinnahmen sprudeln. Ob eine Stadt funktioniert, zeigt sich in der Krise, wenn der Strom großflächig ausfällt und 100 000 Berlinerinnen und Ber- liner frierend im Dunkeln sitzen. Der Rechnungshof hat dem Senat ein katastrophales Zeugnis zum Stand des Katastrophenschutzes ausgestellt, und zwar noch vor dem Stromausfall, schon im November 2025. Der Bericht des Rechnungshofs spricht gar von einem, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten, „chaotisch organisierten Kata- strophenschutz“. Katastrophenvorsorge, klare Arbeitsab- läufe, eindeutige Zuständigkeiten? – Dreimal Fehlanzei- ge! Weder die Innensenatorin noch der Regierende Bür- germeister haben dem Bevölkerungs- und Katastrophen- schutz die notwendige Priorität eingeräumt. CDU und SPD haben es versäumt, unsere Bezirke technisch, orga- nisatorisch, finanziell und personell auf mögliche Krisen vorzubereiten, auf Extremwetterereignisse, auf gesund- heitliche Notlagen, auf den Ausfall der Trinkwasserver- sorgung. Als Grünenfraktion haben wir noch im Januar eine um- fassende Strategie für eine krisenfeste Hauptstadt vorge- legt. Gesundheitsvorsorge, Wassermanagement oder Familienschutz – anhand von 15 Handlungsfeldern zei- gen wir auf, wie Berlin Krisen vorbeugen und für den Ernstfall vorsorgen kann. Die Menschen erwarten zu Recht, dass der Staat jederzeit handlungsfähig ist, vor- sorgt und sie beschützt, gerade in der Krise. Berlin braucht jetzt eine verbindliche Strategie für eine krisen- feste Hauptstadt. Das klappt nur mit einer gesamtstädti- schen Steuerung, nicht vom Tennisplatz, sondern aus dem Roten Rathaus. Damit beim Katastrophenschutz alle an einem Strang ziehen, wollen wir den Katastrophenschutz zur Chefsache machen. Unser Strategiepapier schicke ich bei Interesse gerne dem Senat zu. Wir müssen heute auch über Geld reden, über viel Geld, denn der Rechnungshof lässt auch beim Thema Finan- zen – das hat die Präsidentin des Rechnungshofs gerade angedeutet – kein gutes Haar an diesem Senat. Zwar teile ich nicht jede Kritik des Rechnungshofs. Meine Positio- nen zu einer Reform der sogenannten Schuldenbremse oder zu kreditfinanzierten Zukunftsinvestitionen kennen Sie. In einer Sache kann ich dem Rechnungshof aber nur zustimmen. Seit dem Amtsantritt von Schwarz-Rot ex- plodiert Berlins strukturelles Defizit. Schwarz-Rot über- zieht jedes Jahr sein Konto in Milliardenhöhe und verfeu- ert gleichzeitig alle Ersparnisse der Vorgängerregierun- gen. Wie geht es nach dem Jahr 2027 mit dem Haushalt weiter? – Betretenes Schweigen auf der Senatsbank und in der Finanzplanung! Mit der drohenden Haushaltsnotla- ge und einem Defizit in Milliardenhöhe darf sich dann die nächste Regierung rumschlagen. Das ist unsolide, das ist unsozial, und das ist unverant- wortlich, aber das ist nun mal die Haushaltspolitik dieses Senates. Doch die Kritik des Rechnungshofs hört hier nicht auf. Schwarz-Rot hat keine Strategie für das Sondervermögen des Bundes, führt neue Spielregeln für das Haushaltsauf- stellungsverfahren ein und hält sich nicht daran, be- schneidet mit intransparenten Sparvorgaben das Haus- haltsrecht des Parlaments. Kurz gesagt: Die letzten bei- den Jahre waren ein erneuter Tiefpunkt in der Berliner Haushaltspolitik. Vor etwa einem Jahr haben wir den Rechnungshofbericht 2024 debattiert. Eines der zentralen Themen damals war die Reform des Zuwendungsrechts für unsere freien und sozialen Träger. Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach. Ob Sportangebote für Kinder und Jugendliche, Anlauf- stellen für Seniorinnen oder Hilfe für Alleinerziehende, es sind diese vielen sozialen, kulturellen oder auch öko- logischen Projekte, die unsere Stadt jeden Tag am Laufen halten, wenn deren Beschäftigten nicht gerade den glei- chen Förderantrag zum fünften Mal ausfüllen und in doppelter Ausführung einreichen oder Berichte schreiben, ordnen, kopieren und abheften müssen. Auf der anderen Seite des Tisches lesen, prüfen und bescheiden Hunderte Mitarbeiter im Land und in den Bezirken jedes Jahr, teilweise alle paar Monate, immer wieder die gleichen Zuwendungsbescheide der gleichen Projekte, mit denen sie bereits seit Jahren erfolgreich zusammenarbeiten. Das Berliner Zuwendungsrecht bindet auf beiden Seiten zu viel wertvolles Personal. Warum erwähne ich das heute? – Weil gute und leicht umsetzbare Handlungsemp- fehlungen des Rechnungshofs seit einem Jahr auf dem Tisch liegen, weil der Senat den Trägern eine echte Re- form versprochen hat, weil sich die demokratischen Frak- tionen in diesem Haus in der Anhörung einig darüber waren, dass diese Empfehlungen gut und richtig sind. Doch Stand heute gibt es nur ein Reförmchen und verein- zelte Modellprojekte mit Evaluation in ein paar Jahren. Liebe Koalition, so viel Zeit haben wir nicht! Ihr wollt den Verwaltungsaufwand reduzieren? Erleichtert endlich die institutionelle und mehrjährige Förderung! Ihr wollt Abläufe verschlanken? Führt endlich einheitliche Verfah- ren zur Kostenermittlung ein! Ihr wollt unser Personal entlasten? Vereinfacht endlich das Vergabe- und Bewilli- gungsverfahren! Kommt endlich vom Reden ins Machen, dann können wir noch in diesem Jahr das Zuwendungs- recht im Land Berlin grundlegend reformieren und dann auch gleichzeitig umsetzen. Sehr geehrte Frau Präsidentin Klingen! Ich danke Ihnen und allen Mitarbeitenden des Rechnungshofs für Ihre wertvolle Arbeit, die in diesen Bericht geflossen ist. Wir (André Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8137 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 werden ihn wie gewohnt im entsprechenden Ausschuss ausführlich beraten. Ein unabhängiges Kontrollorgan wie der Rechnungshof ist unabdingbar für einen funktionie- renden Rechtsstaat. Das zeigt sich gerade in diesen Ta- gen, wenn Senatoreninnen und Senatoren und einzelne Abgeordnete der Meinung sind, über dem Gesetz zu stehen, wenn sie glauben, öffentliches Geld an Parteikol- legen und politisch genehme Kreise freihändig verteilen zu können. Deswegen erwarten wir hier alle mit Span- nung Ihre unabhängige haushaltsrechtliche Prüfung der öffentlich gewordenen Vorgänge in der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und Ihren Sonderbericht zur aktuellen CDU-Fördermittel- affäre, den Sie gerade für einen nahen Zeitraum angekün- digt haben. Dafür vielen Dank! Wir freuen uns auf die Beratung. Dann folgt nun die Kollegin Çağlar für die SPD-Fraktion. Derya Çağlar (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Klingen, vielen Dank für die Vorstel- lung des Jahresberichts des Rechnungshofs! Ich danke dem Rechnungshof und seinen Beschäftigten ausdrück- lich für seine unabhängige und kontinuierliche Arbeit. Seine Prüfberichte und insbesondere auch seine Bera- tungsleistungen sind ein fester Bestandteil unserer parla- mentarischen Kontrollarchitektur. Der Rechnungshof hat den Auftrag, kritisch zu prüfen, Risiken zu benennen und Missstände offenzulegen. Die- sen Auftrag erfüllt er gut, und das ist gut so! Gleichzeitig liegt die politische Verantwortung für Priori- tätensetzungen als Haushaltsgesetzgeber bei uns als Par- lament. Lassen Sie mich deshalb die Debatte für meine Fraktion einordnen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Haushalt ein Volumen von 44 Milliarden Euro umfasst, die höchste nominale Summe in der Geschichte des Lan- des Berlin. Diese Feststellung allein erzeugt noch keine Aussage- kraft. In Zeiten von Inflation, Tarifsteigerungen, Trans- formation der Industrie im vierten Jahr des Ukrainekriegs vor unserer Haustür, massiv gestiegenen Baukosten und einer wachsenden Stadt ist jeder Doppelhaushalt rein rechnerisch höher als der vorherige. Die entscheidende Frage lautet nicht: Ist die Zahl hoch? Die entscheidende Frage lautet: Welche Aufgabe hat dieses Land zu erfüllen, und welche Verantwortung tra- gen wir? Seit der Pandemie hat Deutschland und mit ihm Berlin eine Krisenabfolge erlebt, die in ihrer Verdichtung histo- risch ist: Corona, Ukrainekrieg, Energiepreisschock, starke Inflation, wirtschaftliche Stagnation. In all diesen Situationen hat der Staat stabilisierend eingegriffen. Er hat Unternehmen gestützt, soziale Sicherungssysteme gestärkt, Energiepreissteigerungen abgefedert und Ge- flüchtete aufgenommen. Das war keine freiwillige Aus- gabenausweitung, es war staatliche Verantwortung. Hinzu kommt: Berlin wächst. Eine wachsende Stadt braucht grundsätzlich eine mitwachsende und funktionie- rende Infrastruktur, beispielsweise gute Schulen, mehr Lehrkräfte, mehr Verwaltungsleistungen, mehr soziale Infrastruktur, mehr Investitionen in Mobilität und Klima- anpassung sowie einen funktionierenden Katastrophen- schutz. Wer also allein auf die absolute Ausgabensumme blickt, blendet den Aufgabenzuwachs systematisch aus. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir strukturelle Heraus- forderungen ignorieren. Das strukturelle Defizit, insbe- sondere vor dem Hintergrund des Rücklagenverbrauchs, ist eine reale Herausforderung. Es ist richtig, dass wir strukturell gegensteuern müssen. Aber auch hier gilt: Eine nachhaltige Lösung entsteht nicht durch pauschale Kürzungsrhetorik. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich die seit 2023 laufende systematische Ausgabenanalyse. Gerade bei großen, dynamisch wachsenden Ausgabenbe- reichen wie der Eingliederungshilfe, den Hilfen zur Er- ziehung oder den Kosten der Unterkunft geht es um bes- sere Steuerung, klarere Zuständigkeiten und effizientere Prozesse. Hierzu wurden im Hauptausschuss Anhörungen durchgeführt, auch mit dem Rechnungshof. Effektivität und Wirtschaftlichkeit sind keine Gegensätze zu sozialer Politik. Im Gegenteil, ein effizienter Sozial- staat ist die Voraussetzung für Akzeptanz. Was wir aller- dings nicht mittragen werden, ist die Infragestellung gesetzlicher Leistungsansprüche. Menschen, die auf Un- terstützung angewiesen sind, dürfen nicht zum Haus- haltsrisiko erklärt werden. Der Sozialstaat ist keine freiwillige Leistung; er ist Ver- fassungsauftrag, und er schafft soziale Gerechtigkeit. Enttäuschend, dass Bundeskanzler Merz hier in der Ma- nier der Neunzigerjahre die Axt anlegen will! Dem wi- dersprechen wir als SPD-Fraktion ausdrücklich. (André Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8138 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN –
Welche SPD-Fraktion? – Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)] Berlin bleibt eine soziale Stadt. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik muss darüber hinaus beide Seiten be- trachten, Ausgaben und Einnahmen. Wir sprechen über erhebliche Steuerrückstände in einer Größenordnung von 700 Millionen Euro bis 900 Millionen Euro. Hier besteht Handlungsbedarf. Steuerschulden müssen konsequenter eingetrieben werden. Steuerkriminalität und Geldwäsche müssen entschlossener verfolgt werden. Das stärkt nicht nur die Einnahmen, es stärkt auch das Vertrauen in den Rechtsstaat. Gleichzeitig müssen wir uns auch bei eigenen Gebühren- strukturen ehrlich machen. Wenn das Anwohnerparken nicht einmal kostendeckend organisiert ist, obwohl es eine klar zurechenbare Verwaltungsleistung darstellt, dann ist das kein Ausdruck sozialer Gerechtigkeit, son- dern eine strukturelle Schieflage. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der LINKEN –
Sehr richtig!] Das Gleiche gilt für die notwendige Anpassung der Grunderwerbsteuer an das Brandenburger Niveau in der gemeinsamen Metropolregion. Ebenso müssen baureife Grundstücke, die aus spekulativen Gründen unbebaut bleiben, stärker in den Blick genommen werden. In einer Stadt mit angespannten Wohnungsmarkt ist das keine Nebensächlichkeit. Konsolidierung ist notwendig, aber Konsolidierung ist kein Selbstzweck. Ein Haushalt ist immer Ausdruck poli- tischer Prioritäten. Für uns gilt, Investitionen in Bildung, Wohnungsbau, Verwaltungsmodernisierung und Klima- schutz sind keine konsumtiven Ausgaben, sie sind Zu- kunftssicherung. Wer heute an Schulen spart, zahlt mor- gen doppelt. Wer den Wohnungsbau ausbremst, ver- schärft soziale Spannungen. Wer die Verwaltung nicht modernisiert, produziert Ineffizienz. Generationengerech- tigkeit bedeutet nicht, notwendige Investitionen zu unter- lassen. Generationengerechtigkeit bedeutet, tragfähige Strukturen zu hinterlassen. Der Rechnungshof benennt Risiken, wir wägen ab und übernehmen Verantwortung. Für uns als SPD-Fraktion stehen zwei Leitlinien im Zent- rum der Haushaltspolitik: solide Konsolidierung und die Sicherung der sozialen Stadt. Beides gehört untrennbar zusammen. Auch in finanziell anspruchsvollen Zeiten darf Haushaltspolitik nicht dazu führen, dass gesellschaft- licher Zusammenhalt geschwächt wird. Berlin muss für alle bezahlbar sein. Gebührenfreie Bil- dung ist kein verhandelbarer Posten, sondern eine Investi- tion in Chancengerechtigkeit. Kitas und Schulen brau- chen eine verlässliche Ausstattung, soziale Sicherungs- systeme müssen tragfähig sein, und Wohnen darf nicht zum sozialen Risiko werden. Das sind keine Einzelmaß- nahmen, sondern Grundlagen einer stabilen Stadtgesell- schaft. Ebenso ist für uns klar: Öffentliches Eigentum ist strate- gische Infrastruktur. Eine Privatisierung von Landesver- mögen steht nicht zur Debatte. Die Erfahrungen der Ver- gangenheit haben gezeigt, welche langfristigen finanziel- len und sozialen Folgekosten damit verbunden sein kön- nen. Berlin braucht Solidarität. Berlin braucht soziale Stabili- tät, und Berlin braucht Zukunftsfähigkeit. Diese drei Ziele stehen nicht im Widerspruch. Sie bedingen einan- der. Wir werden diesen Weg weiterhin mit Augenmaß, mit Prioritätensetzung und mit klarer Verantwortung gehen. Berlin bleibt mit uns eine soziale Stadt. – Vielen Dank! Dann folgt nun für die Linksfraktion die Abgeordnete Dr. Schmidt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofs, liebe Frau Klingen! Wie auch in den Jahren zuvor bin ich Ihnen und Ihrem Team sehr dankbar für den von Ihnen vorgelegten Bericht. Nach 15 Jahren wird es heute meine letzte Rede zu einem Jahresbericht des Rechnungshofs sein. Vieles wiederholt sich immer wieder – leider. Doch immer greifen Sie auch neue Aspekte auf. Mit Ihren Themen und Berichten lenken Sie auch dieses Mal das Augenmerk wieder auf die brennendsten Themen und Konflikte in der Berliner Verwaltung und den öffentli- chen Institutionen. In gewohnter Weise benennen Sie jedoch nicht nur und legen die Untersuchungsergebnisse klar und analytisch vor, Sie machen zugleich konstruktive Vorschläge zur Verbesserung, zur Optimierung, zur besseren Transpa- renz. Vielen Dank dafür! (Derya Çağlar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8139 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Die im Bericht versammelte Expertise ist umso wertvol- ler, als sie konkrete Schritte empfiehlt, wie dem gegen- wärtigen Haushaltschaos in Teilen begegnet werden kann, denn die angespannte Haushaltslage des Landes hat sich nicht etwa entspannt – Sie haben es ausgeführt –, im Gegenteil. Diese Koalition droht, den Berliner Landes- haushalt in eine Haushaltsnotlage zu manövrieren. Doch lassen Sie mich zwei andere Themen aus dem Be- richt herausgreifen. Wieder findet sich ein Kapitel zum Zuwendungsrecht. Hier hatten wir uns gemeinsam mit dem Rechnungshof so hoffnungsvoll auf den Weg ge- macht, doch wir starten hier mit Modellprojekten – scha- de. Wie viele Chancen werden hier verschenkt, vor allem Hoffnungen und Erwartungen enttäuscht? Auch im jetzigen Bericht greift der Rechnungshof erneut ein Zuwendungsthema auf, die Zuwendung zur Förde- rung des Wissenschaftskollegs zu Berlin. Im Herbst 1978 beschlossen Senat und Abgeordnetenhaus, im Gedenken an den ersten Regierenden Bürgermeister der Stadt ein nach ihm benanntes Zentrum für internationale wissen- schaftliche Begegnung zu errichten. Das war viel Zeit, um die Zuwendung gut zu organisieren, sollte man mei- nen. Eigens hierfür wurde die privatrechtliche Wissen- schaftsstiftung Ernst Reuter errichtet. Unter ihrem Dach besteht seit 1980 das Wissenschaftskolleg zu Berlin. Seit 1979 stellt das Land Berlin der Stiftung Mittel für die Planung und den Betrieb des Kollegs zur Verfügung und seit 2002 – immer noch viel Zeit für eine Organisation – ist das Kolleg im Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern aufgeführt. Seitdem beteiligen sich Bund und Land mit gleich hohen Zuwendungen anteilig an der Finanzierung des Kollegs in Form einer Fehlbedarfsfi- nanzierung. In ihren Bewilligungsbescheiden hat die zuständige Wis- senschaftsverwaltung der Stiftung auferlegt, die Mittel des Landes an das Kolleg als institutionelle Förderung weiterzuleiten. Eine Einwilligung der SenFin jedoch lag nicht vor. In ihren Bewilligungsbescheiden hat die Se- natsverwaltung darüber hinaus keine Vorgaben gemacht, was in dem privatrechtlichen Weiterleitungsvertrag zwi- schen der Stiftung und dem Kolleg zu regeln ist. Der Vertrag zwischen der Stiftung und dem Kolleg zur Wei- terleitung von Zuwendungsmitteln enthält auch keine eigenen Bestimmungen und entsprechende Rechte zur Verwendungsnachweisprüfung. Damit ist die Senatsver- waltung ihrer Pflicht zu einer zielgerichteten, wirtschaft- lichen und sparsamen Mittelverwaltung nicht nur nicht hinreichend nachgekommen, sie hat es darüber hinaus versäumt, im Bewilligungsbescheid den Zuwendungs- zweck detailliert zu regeln. Auf welcher Grundlage bitte machen wir dann die Prüfung dieser Zuwendungen? Inzwischen ist wenigstens die Einwilligung von SenFin zur institutionellen Förderung eingeholt – immerhin. Dieses Beispiel zeigt dennoch und einmal mehr, bei der Reform des Zuwendungsrechts ist noch ganz viel Luft nach oben. Nun zum zweiten Thema, das ich aus dem Jahresbericht aufgreifen will: der Bebauungsplan Molkenmarkt. Seit 2016 ist der Bebauungsplan Molkenmarkt rechtskräftig. Seitdem sind dem Senat Kosten und Zeitplan aus dem Ruder gelaufen. Insgesamt haben die planerischen Maß- nahmen nach Festsetzung des Bebauungsplans bisher Kosten von deutlich über 5 Millionen Euro verursacht. Der mittlerweile aufgelaufene Kostenbeitrag entspricht etwa dem 29-fachen der Kosten, die bis zur Festsetzung des Bebauungsplans entstanden sind. Und das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange. Ein Beteiligungsprozess führt grundsätzlich zu einem zunächst längeren Verfahren, sorgt aber dafür, dass ein breit getragener Konsens über die Planung entstehen kann und Rechtsstreitigkeiten, die dann ewig dauern, umgan- gen werden können. Schauen wir uns jedoch das Wett- bewerbsverfahren unter der Leitung der Senatsbaudirek- torin an, so ist es gelinde gesagt chaotisch verlaufen, und am Ende wurde nicht mal ein Sieger gekürt. Das unklare Ergebnis dieses Wettbewerbs war nicht nur teuer, son- dern auch hoch umstritten. Die Planungskultur, die Pla- nende von Berlin erwarten, war damit international ram- poniert. Ob im Stadtraum zwischen Rotem Rathaus, Ni- kolaiviertel und Spree ein historisch anmutendes, aber nicht authentisches neues Stadtviertel entstehen soll mit aufwendigen Phantasiefassaden der Postmoderne im Stil der Achtziger- und Neunzigerjahre oder ein zukunftsge- wandtes, ökologisches, den Klimawandelfolgen mitden- kendes Quartier, das preiswerten Wohnraum und bezahl- bare Kulturräume bereithält, dieser Konflikt schwelt weiter. Dass die Bodenordnung im Block C noch nicht geklärt ist, liegt an dem schwierigen Liegenschaftsgrund, zugegeben, ist aber auch Bestandteil unrealistischer Zeit- pläne und zu aufwendiger Verfahren. Die WBM als landeseigene Wohnungsbaugesellschaft hingegen hat eine klare Agenda. Der Wohnraum muss förderfähig sein. Die Wohnraumförderung ist der wich- tigste Bestandteil des Wohnungsneubaus am Molken- markt. Das Verfahren ist zu kompliziert, der Aufwand zu hoch, die Kosten unkalkulierbar und ausufernd. Der Vor- schlag, der mit dem Jahresbericht auf dem Tisch liegt, lautet also, das Verfahren für den Molkenmarkt zu ver- einfachen und eine klare Kostenoberbegrenzung einzu- führen. Damit ist der Rechnungshof ganz nah auch an der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft. Es darf also keine Verstrickung in historisierende Details geben, son- dern eine Fokussierung auf das bezahlbare Wohnen und bezahlbare Kulturräume. (Dr. Manuela Schmidt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8140 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Das ist einmal mehr Grund, den Empfehlungen des Rechnungshofs zu folgen. Lassen Sie mich mit den Wor- ten von Frau Klingen enden: Lassen Sie es uns machen. – Vielen Dank! Dann hat zum Abschluss für die AfD-Fraktion die Abge- ordnete Dr. Brinker das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Klingen! Am 3. Januar dieses Jahres haben Linksterroristen Berlins Stromnetz angegriffen. 45 000 Haushalte lagen im Dunkeln, fast fünf Tage lang, im Winter. Monate vorher warnte der Rechnungshof: Berlin ist auf eine Katastrophe nicht vorbereitet. – Dieser Senat hat die Warnung zwar vernommen, aber ignoriert. Das ist das eigentliche Thema des heutigen Tages: nicht dieser oder jener Einzelfehler, sondern ein Senat, dem nicht nur dieser Rechnungshofbericht, sondern alle Rech- nungshofberichte schwarz auf weiß immer wieder bele- gen, was wir auch seit Jahren sagen: Berlin funktioniert eben leider nicht, nicht in der Finanzpolitik, nicht in der Verwaltung und, wie wir jetzt auch wissen, nicht mal im Krisenfall. Schauen wir erst mal auf das große Bild: Berlin hat ein gigantisches strukturelles Defizit. Der Schuldenstand wird bis 2029 auf schätzungsweise 84 Milliarden Euro anwachsen. Berlin, der Bundeshauptstadt, droht mal wieder die Haushaltsnotlage. Da müssten eigentlich alle Alarmglocken läuten. Tun sie aber nicht, nicht bei dieser Regierungskoalition. Was tut der Senat? – Er nutzt jeden Spielraum zur Neuverschuldung maximal aus. Berlin ist bundesweit Spitzenreiter bei den sogenannten finanziel- len Transaktionen, ohne klare Regeln oder überprüfbare Kriterien. Trotz der steigenden Einnahmen reicht es nicht, weil die Ausgaben eben noch schneller wachsen. Es ist eben kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabeprob- lem; ein seit Jahren bekanntes Problem, das auch dieser schwarz-rote Senat nicht ändert, nicht löst, sondern sogar verschlimmert. Die Berliner Dysfunktionalität zeigt sich aber auch in den aufgelisteten Einzelbeispielen. Einige wenige möchte ich aufgreifen. Erster Punkt – der relevanteste, der uns allen vor Augen geführt hat, wo es hakt – ist der Katastrophen- schutz. Das Katastrophenschutzgesetz gilt bekanntlich seit 2021. Was wurde aber in den Jahren seitdem getan? – Berlin hat auf dem Papier offiziell 37 Katastrophen- schutzbehörden; fünf Behörden wussten nicht mal etwas davon. Die Behörden streiten sich nach wie vor um Ver- antwortlichkeiten und Ressourcen, statt Berlin wirklich widerstandsfähig zu machen. Von den 34 geplanten Kata- strophenschutz-Leuchttürmen sind genau acht einsatzbe- reit. Nur die Hälfte der Bezirke kann garantieren, dass der Notstrombetrieb überhaupt 72 Stunden lang durchhält. Die Ausführungsvorschriften zum Gesetz sind bis heute nicht erlassen. Die Leuchttürme waren geplant, das Ge- setz war beschlossen; was aber fehlt, ist offensichtlich die Umsetzung. Niemand verlangt Perfektion im Krisenfall, aber mangelnde Vorbereitung darf niemals zum akzep- tierten Normalzustand werden. Und es ist nicht das erste Mal: Im September 2025, weni- ge Monate vor dem Rechnungshofbericht, war Treptow- Köpenick ebenfalls nach einem extremistischen Brandan- schlag 60 Stunden ohne Strom. Strukturen, die in diesen Ernstfällen tragen müssten, wurden nicht geschaffen. Warum stand Berlin dann jetzt im Januar wieder unvor- bereitet da? Am 13. Oktober letzten Jahres beschloss der Rechnungshof seinen Bericht und warnte ausgerechnet vor diesem nicht funktionierenden Katastrophenschutz. Genau in dem Bezirk, in Steglitz-Zehlendorf, wo der Terroranschlag dann stattfand, waren die Leuchttürme nicht einsatzbereit. Das ist pure Verantwortungslosigkeit. Kommen wir zum zweiten Punkt, dem grundsätzlichen Umgang mit Steuergeldern. Ein Punkt: 7,5 Millionen Euro flossen jährlich in das Integrationslotsenprogramm. Die Förderung pro Lotse hat sich seit Programmbeginn vervierfacht. Messbare Projektziele? – Fehlanzeige! Er- folgskontrolle gibt es nicht. Der Rechnungshof stellt leider fest: Es gibt keine Kriterien, ob das Programm wirkt, kein Controlling. Das ist ein Beispiel für ein fatales Grundmuster Berliner Förderpolitik. Der Senat räumt zwar alles ein und sagt: Ja, da machen wir Fehler –, aber es ändert sich nichts. So entstehen die strukturellen Defizite, die wir haben, durch alle Programme, ohne Wirkungskontrolle, über alle Res- sorts, über viele Jahre. Dasselbe Muster bei den Son- dernutzungsgebühren für öffentliches Straßenland: Eine chaotische Fehlsteuerung des Senats führt dazu, dass jeder Bezirk nicht mehr weiß, was er machen soll. Am Ende stehen Einnahmeverluste in zweistelliger Millio- nenhöhe. Was passiert? – Nichts! Keine Aufarbeitung, keine Konsequenz. Das ist die eigentliche Botschaft des Rechnungshofbe- richts: nicht, dass Fehler gemacht werden, das passiert, (Dr. Manuela Schmidt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8141 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 sondern dass dieser Senat seine eigenen Fehler kennt, sogar eingesteht, aber trotzdem nichts ändert. Wer so regiert, dessen politische Ankündigungen verlie- ren jegliche Glaubwürdigkeit. Wer denkt, das sei nur ein Problem der großen Strukturen, der schaue sich an, was in den Bezirken passiert. Da bin ich bei dem dritten Punkt, den ich nur kurz an- spreche: IT-Sicherheit. Das Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf betreibt zum Beispiel Serverräume ohne ausreichende Zutrittskontrolle. Ein IT-Notfallkonzept existiert nicht. Die Informationssicherheitsleitlinie des Landes gilt seit 2017. Wir haben heute 2026. Neun Jahre später ist nichts umgesetzt. Im Ernstfall ist die Hand- lungsfähigkeit gefährdet. Ein Arbeitsplan lag vor, aber passiert ist nichts. Der Kreis schließt sich: Ein Bezirk ohne funktionsfähige Verwaltung, kein IT-Schutz, kein Leuchtturm, der leuchtet – das sind alles keine Ausreißer, das hat Methode. Der Jahresbericht des Rechnungshofs liest sich wie ein Prüfbericht über eine Firma kurz vor der Insolvenz. Prä- sidentin Klingen formuliert es immer sehr diplomatisch, aber der Befund ist klar: Die Finanzen des Landes Berlin laufen aus dem Ruder. Ich sage es weniger diplomatisch: Dieser Senat wirtschaftet Berlin sehenden Auges in den Ruin. 45 000 Menschen haben im Januar fast fünf Tage ohne Strom verbracht, im Winter mit ausgefallenen Heizungen. Die meisten haben das irgendwie durchgehalten, weil sie mussten, nicht weil der Staat für sie da war. Irgendwann kommt ein Ereignis, das sich nicht einfach so durchhalten lässt, und dann werden wir uns fragen, was dieser Senat in den Jahren davor getan hat, was er gewusst hat und warum er trotzdem nicht gehandelt hat. Der Rechnungs- hof hat die Antwort gegeben, wir kennen sie seit Oktober letzten Jahres. Ich danke dem Rechnungshof für die an- haltend sehr gute und wichtige Arbeit und freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Jahresbe- richt 2025 des Rechnungshofs von Berlin wurde vorge- legt und besprochen, eine Überweisung an den Hauptaus- schuss ist bereits erfolgt. Dann darf auch ich Ihnen, Frau Klingen, ganz herzlich im Namen des Hauses danken, natürlich auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ganz egal, ob im Stream, auf der Tribüne oder wo auch immer. Herzlichen Dank für die geleistete Arbeit und alles Gute für Sie! Tagesordnungspunkt 4 steht auf der Konsensliste. Wir kommen zu lfd. Nr. 5: Prioritäten gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Ich rufe auf lfd. Nr. 5.1: Priorität der AfD-Fraktion Tagesordnungspunkt 34 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – Erweiterung der Verlusttatbestände bei doppelter Staatsbürgerschaft Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 15. Dezember 2025 Drucksache 19/2837 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2412 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und das mit dem Abgeordneten Weiß.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 543-mal wur- de im vergangenen Jahr in Berlin scharf geschossen. 629- mal wurde mit einer Schusswaffe gedroht. Im Dezember explodierte eine Handgranate in einem Kreuzberger Nachtclub, wenige Meter vom Görlitzer Park entfernt. Auftragstäter werden aus der Türkei mit Touristenvisa eingeflogen, erpressen Gewerbetreibende, schießen auf Restaurants und verschwinden wieder. Die Täter, und das ist der entscheidende Punkt, bewegen sich häufig in Strukturen, in denen die doppelte Staatsbürgerschaft kein Zufall ist, sondern System hat. Unsere Forderung ist deshalb klar: Wer den deutschen Pass als Schutzschild für kriminelle Machenschaften missbraucht, der muss ihn verlieren, und zwar nicht irgendwann, sondern unmittel- bar. Nun möchte man meinen, dass angesichts dieser Lage die Polizeipräsidentin im Innenausschuss Alarm schlagen würde, aber weit gefehlt. Frau Slowik Meisel erklärte am Montag stattdessen, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsi- denten, sie sehe „keine Hinweise auf einen Bandenkrieg , wie in Chicago in den 30er-Jahren.“ (Dr. Kristin Brinker) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8142 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Chicago in den Dreißigerjahren: Die Messlatte für die innere Sicherheit Berlins ist jetzt also Al Capone. Solange hier niemand mit einer Tommy Gun aus einem Oldtimer schießt, ist augenscheinlich alles in Ordnung. Wenn Chicago Ihr Maßstab ist, dann haben Sie Berlin bereits lange aufgegeben. Aber es kommt noch besser. Es ist noch bezeichnender, wenn man Frau Slowik Meisels eigene Aussage vom Vormonat danebenliegt. Da sprach dieselbe Polizeipräsi- dent noch von, ich zitiere: „Revierkämpfen rivalisieren- der Banden.“ Die Justizsenatorin erklärte vor zwei Wo- chen im rbb, die organisierte Kriminalität habe in Berlin, Zitat, eine „neue Dimension erreicht.“ – Es herrsche eine quantitativ und qualitativ neue Bedrohungslage. Man sehe, so die Senatorin, rivalisierende Banden, die auf Berlins Straßen sichtbare Gewalt einsetzten, sei es durch Handgranatenwürfe auf Lokale, sei es durch Schüsse auf Menschen. Es stellt sich die Frage: Was denn jetzt, Bandenkriege oder keine Bandenkriege? Die Justizsenatorin, die Poli- zeipräsidentin und die Innensenatorin widersprechen sich öffentlich. Ich frage Sie: Ist das das nächste Eingeständ- nis, dass dieser Senat die Lage in der Stadt weder versteht noch beherrscht? Wer nicht einmal eine gemeinsame Sprache für das Problem findet, der wird das Problem ganz sicher auch nicht lösen. Das BKA stellt fest: Berlin führt bundesweit bei Strafta- ten mit Schusswaffengebrauch. Das Landeskriminalamt beobachtet, dass kriegserfahrene Clanstrukturen aus Syri- en, dem Irak und Tschetschenien mit den etablierten arabisch-libanesischen Clans um kriminelle Märkte kämpfen. Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik für 2024 weist einen Ausländeranteil von über 50 Prozent unter den Tatverdächtigen aus, bei einem Bevölkerungsanteil von knapp 22 Prozent. Jetzt wird es richtig interessant: Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland die Mehrfachstaatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen ausgewertet. Ergebnis: Jeder sechste deutsche Tatverdächtige besaß 2024 eine zweite Staats- angehörigkeit, fast 50 000 Personen, über 10 000 davon waren deutsch-türkische Doppelstaatler. Danach folgten deutsch-polnische, deutsch-russische, deutsch- marokkanische und deutsch-syrische Tatverdächtige, also genau die Herkunftsländer, die wir bei der organisierten Kriminalität und Clankriminalität überproportional wie- derfinden. Bundesweit werden diese Menschen aber schlicht als Deutsche geführt. Das heißt, die Kriminalitätsstatistik verschleiert systema- tisch das wahre Ausmaß des Problems. NRW-Innenminister Reul sagte dazu, ich zitiere: „Wer die Realität sehen will, muss sie auch mes- sen.“ Da hat er recht, aber Messen allein reicht nicht. Man muss auch Konsequenzen ziehen, und genau das fordern wir. Wer mit doppelter Staatsbürgerschaft kriminelle Strukturen unterstützt, wer als Gefährder eingestuft ist, wer einem Clan angehört oder terroristische Vereinigun- gen finanziert, der muss seinen deutschen Pass verlieren! Den wollen wir nicht in unserer Stadt haben, den wollen wir auch nicht in unserem Land haben, der soll nach Hause fliegen! [Beifall bei der AfD –
Whohoo!] Dieser Senat sieht zu, wie Bandenstrukturen wachsen, wie Schutzgelderpresser Gewerbetreibende terrorisieren. Was wir brauchen, ist eine konsequente Remigration, die Aberkennung der Staatsbürgerschaft für kriminelle Dop- pelstaatler und ein Rechtsstaat, der seinen Namen wieder verdient. Solange dieser Senat darüber streitet, ob man das Wort Bandenkrieg benutzen darf, werden in Kreuzberg weiter Handgranaten geworfen. Die Berliner haben das verstan- den. Wann verstehen Sie das endlich? – Vielen Dank! Dann folgt für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Dreg- ger. [Vasili Franco (GRÜNE): Nicht mal zum Antrag gesprochen! –
Jetzt erwarten wir aber eine antifaschistische Rede!]
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon so häufig debattieren wir heute Fragen der deutschen Staatsbürgerschaft, und ich möchte darauf hinweisen, dass es überhaupt keinen Sinn macht, hier am Rednerpult des Abgeordnetenhauses den Ein- druck zu erwecken, wir könnten hier beschließen, die Staatsbürgerschaft massenhaft abzuerkennen. Diesen Eindruck haben Sie erweckt, und er ist irreführend, Herr Kollege. [Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN –
Jawoll!] Das Staatsbürgerschaftsrecht wird nicht im Abgeordne- tenhaus von Berlin geregelt, sondern im Deutschen Bun- (Thorsten Weiß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8143 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 destag. Hinzu kommen die verfassungsrechtlich außeror- dentlich engen Grenzen, die der Dispositionsfreiheit des Deutschen Bundestages engste Grenzen setzen. Deswe- gen ist es nicht zielführend, hier den Eindruck zu erwe- cken, als könnten Sie als AfD, sollten Sie in die Verant- wortung kommen, per Order di Mufti massenhaft Aus- weisungen im Bereich der organisierten Kriminalität durchführen. Es ist nicht zielführend, und deswegen muss ich das hier anmerken. Ich möchte sagen, dass es viel klüger ist, hinzuschauen, wen man einbürgert, [Vereinzelter Beifall bei der AfD –
Ja!] bevor man sich die Mühe macht, Eingebürgerte wieder auszubürgern. Dazu möchte ich mal eine grundsätzliche Anmerkung machen. Es gibt keine erstrebenswertere Staatsangehö- rigkeit als die deutsche Staatsangehörigkeit. [Beifall von Kurt Wansner (CDU) –
Absurd!] Sie darf nicht leichtfertig vergeben werden, sondern sie muss Auszeichnung zum Abschluss eines erfolgreichen Integrationsprozesses sein. Warum sage ich das? Warum ist es ein Privileg, deutscher Staatsbürger zu werden? – Weil die Bundesrepublik Deutschland nicht irgendein Land ist. Weil unsere Großeltern, Eltern und auch wir die Bundesrepublik Deutschland nach der totalen Niederlage im Zweiten Weltkrieg, nach der totalen militärischen, politischen und moralischen Stunde Null zu einem der freiesten, friedlichsten, humanitärsten und erfolgreichsten Staaten der Welt aufgebaut haben. Weil die Bundesre- publik Deutschland ein Land ist, das sich seiner histori- schen Verantwortung für die nationalsozialistische Ver- brechensherrschaft immer bewusst gezeigt hat. Weil unser Land in der Mitte Europas die richtige Lehre aus den beiden Weltkriegen gezogen hat und sich für eine feste Verankerung in der Europäischen Union und im westlichen Verteidigungsbündnis der NATO entschieden hat, die uns allen Stabilität und Wohlstand gebracht ha- ben. Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage des Kollegen Omar aus der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen zulassen möchten.
Nein, danke! – Und weil die Bundesrepublik Deutschland auf die großen Beiträge des deutschen Volkes zur Welt- kultur zurückblicken kann. Weil es so ist, wie ich es ge- rade vorgetragen habe, erfordert es weit mehr als ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis, um deutscher Staatsbürger zu werden. Es erfordert Verfassungstreue und ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Es erfordert eine Loyalitätserklärung gegenüber der Bun- desrepublik Deutschland. Es erfordert die Eingliederung in die deutschen Lebensverhältnisse. Es erfordert die Anerkennung der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Es fordert die Ablehnung antisemitischer, rassistischer oder menschenverachtender Handlungen. Es erfordert ein Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere also für den Schutz jüdischen Le- bens in Deutschland. Das alles ist im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt, und daher, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der antrag- stellenden AfD-Fraktion, sollten wir uns nicht mit Fragen beschäftigen, die wir mangels Gesetzgebungskompetenz nicht verändern können und für die es aufgrund der engen verfassungsrechtlichen Grenzen kaum einen gesetzgebe- rischen Spielraum gibt, sondern es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass unsere Landesbehörden die von mir beschriebenen Ein- bürgerungsvoraussetzungen sorgfältig prüfen. Genau darauf konzentrieren wir uns. – Vielen Dank! Dann hat die AfD-Fraktion eine Zwischenbemerkung angemeldet. Dafür hat der Abgeordnete Weiß das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Kollege Dregger, Sie haben im Wesentlichen die Argumente vorgetragen, (Burkard Dregger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8144 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 die Sie auch schon bei der ersten Lesung vorgetragen haben. – Nein, Sie sind immer noch falsch, und ich werde Ihnen auch sagen, warum. Erstens, Herr Kollege Dregger, Sie wissen doch ganz genau, dass wir als Landesparlament in der Lage sind, über den Bundesrat Gesetzesinitiativen auf Bundesebene einzubringen. Genau das fordern wir in unserem Antrag. Oder wollen Sie mir erklären, dass das Berliner Abgeord- netenhaus im Bundesrat keine Stimme mehr hat? Das würde mich verwundern. Zweitens: Sie führen, und das machen Sie auch im Ausschuss ständig, die Lan- deseinwanderungsbehörde als Vorzeigebehörde an, was ich bezeichnend finde, denn von Ihrer eigenen Partei wird Ihnen auf Bundesebene regelmäßig die Turboeinbürge- rung – Berlin führt da bundesweit – als Negativetikett angeheftet. Mal davon abgesehen, dass ich Sie daran erinnere, dass im Zuge des letzten Jahres erst eine Razzia wegen Be- stechlichkeit im Landeseinwanderungsamt stattgefunden hat. Weil Sie gerade auch so mustergültig aufführten, welche hohen Anforderungen an die deutsche Staatsbürgerschaft und an das Einwanderungsprozedere geheftet sind, darf ich Sie vielleicht an den Fall eines Hamaspropagandisten erinnern – das ist gar nicht so lange her –, der auf Insta- gram entsprechend geprahlt hat, bei dem man dann ganz schnell, nachdem das öffentlichkeitswirksam wurde, gesagt hat: Oh, dem müssen wir jetzt aber die Staatsbür- gerschaft ganz schnell wieder entziehen. – Dieses ganze Prozedere, das Sie hier gerade anführten, hat er durchlau- fen. Das heißt, das System kann dann doch nicht so toll sein. Zu Ihrem Verfassungsargument, weil Sie dann auch im- mer wieder – und das werden wir noch in den folgenden Reden hören – in die historische Mottenkiste greifen und davon sprechen, welche historische Entwicklung das Staatsangehörigkeitsrecht genommen hat: Ja, das ist alles richtig, aber wir sprechen auch nicht von einer Entzie- hung der Staatsbürgerschaft im Sinne von Artikel 16 GG, sondern wir reden über die Erweiterung von Verlusttatbe- ständen. Das ist ein Instrument, das das Grundgesetz ausdrücklich zulässt: § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz. Das heißt, das ist kein verfassungsrechtliches Neuland, Herr Dregger, das ist gesunder Menschenverstand. Abschließend vielleicht auch noch einmal an Sie und die CDU gerichtet: Genau das, was Sie uns hier jetzt vorwer- fen, was wir angeblich machen wollen und womit Sie nicht einverstanden sind, forderte Ihr Bundeskanzler Friedrich Merz im Wahlkampf, nämlich den Entzug der doppelten Staatsbürgerschaft für straffällige Doppelstaatler. Das stand sogar schwarz auf weiß im Sondierungspapier von Union und SPD. Ich frage Sie: Was gilt jetzt, Merz-Union oder Wegner-Union, oder hat die CDU je nach Parlament eine andere Meinung? – Danke! Dann frage ich den Kollegen Dregger, ob er antworten möchte. – Das ist der Fall. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Kollege Weiß, vielen Dank für Ihre Intervention! Ich habe mich nicht dagegen ausgespro- chen, dass der Bundesgesetzgeber den sehr engen gesetz- geberischen Spielraum ausnutzt, um Verlusttatbestände zu definieren. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es seine Aufgabe ist und nicht unsere. Wir haben darauf keinen Einfluss. Zweitens: Sie werfen uns hier in Berlin Turboeinbürge- rungen vor. Die Turboeinbürgerung, so haben Sie es formuliert, ist durch den Bundesgesetzgeber in der neuen Koalition von CDU, CSU und SPD beseitigt worden. Die Turboeinbür- gerung war die Einbürgerung nach bereits drei Jahren. Das haben wir für falsch gehalten. Die gibt es nicht mehr. Drittens: Sie nehmen Bezug auf die Einbürgerungsver- fahren in Berlin. In der Tat haben wir hier eine histori- sche Herausforderung angenommen, die darin besteht, dass die Bezirke durch ihre Überforderung 40 000 Ein- bürgerungsverfahren nicht bearbeitet haben. Sie sind zum (Thorsten Weiß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8145 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 1. Januar 2024 in die Verantwortung der Landesebene gegeben worden. Hinzu kamen 75 000 neue Einbürge- rungsanträge vor dem Hintergrund des von der Ampelko- alition geänderten Einbürgerungsrechts. Das ist die Situa- tion. Im Durchschnitt bedarf die Einbürgerung in Berlin eines Zeitraums von elf Jahren. Das ist keine Turboein- bürgerung, sondern eine Schneckeneinbürgerung. Wir sind dabei, die Verhältnisse so zu ordnen, dass das in einem normalen Zeitraum ergeht. Viertens: Sie weisen darauf hin, oder Sie wollen den Eindruck erwecken, die würden alle durchgewunken. Ich darf Sie nochmals, wie auch im Ausschuss, darauf hin- weisen, dass es in keinem Bundesland der Bundesrepub- lik Deutschland mehr Ablehnungen in den Einbürge- rungsverfahren gibt als in Berlin: im letzten Jahr 1 650 Ablehnungen. Das ist eine Quote von über 4 Prozent; im Vergleich Hamburg: 0,7 Prozent. Andere könnte ich genauso messen. Das heißt, der ge- samte Eindruck, den Sie hier wider aller Tatsachen ver- breiten wollen, ist, dass wir unserer Verantwortung nicht gerecht werden. Ich habe in meiner Rede extra auf die gesetzlich beschriebenen Voraussetzungen der Einbürge- rung Bezug genommen, weil es mir so wichtig ist, dass wir in jedem Einzelfall genau hinsehen, auch wenn es viele Fälle sind. Darauf werden wir auch weiterhin drän- gen. – Vielen Dank! Dann folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Omar.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man Anträge in dieses Parlament ein- bringt, sollte man sich eigentlich zunächst fragen, ob die Anträge mit unserem Grundgesetz vereinbar, juristisch tragfähig und verfassungskonform sind. Bei der rechts- extremen AfD erleben wir jedoch regelmäßig das Gegen- teil: Forderungen, die im Kern unserer Verfassung vehe- ment widersprechen. Das ist kein Zufall und auch kein Flüchtigkeitsfehler, das ist politische Absicht und politische Linie der AfD. Die AfD verachtet unsere Demokratie und unsere Rechts- staatlichkeit. Dieser Antrag ist der beste Beweis dafür. Was die AfD mit diesem Antrag will, ist klar: Sie will unsere Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in zwei Klas- sen einteilen, in Deutsche erster Klasse und Deutsche zweiter Klasse, Deutsche wie mich zum Beispiel. Deut- sche zweiter Klasse sind Menschen mit doppelter Staats- angehörigkeit. Sie sollen künftig dauerhaft Deutsche auf Probe sein. Die AfD will Doppelstaatlern die deutsche Staatsangehörig- keit lebenslang jederzeit entziehen können – also Men- schen wie mir und vielen hier in diesem Haus, aber auch sehr vielen Berlinerinnen und Berlinern. Das betrifft nicht nur die neu Eingewanderten, wie hier suggeriert wird, sondern es betrifft ehemalige Gastarbei- terinnen und Gastarbeiter. Herr Dregger, Sie haben vom Aufbau dieses Landes gesprochen, aber Sie haben den Beitrag der Gastarbeite- rinnen und Gastarbeiter für den Aufbau Deutschlands in Ihrer Rede nicht erwähnt. Das fand ich sehr schade. Herr Kollege, ich darf Sie kurz fragen, ob Sie eine Zwi- schenfrage des Abgeordneten Weiß zulassen möchten.
Die rechtsextreme AfD hat keine Frage verdient, und mit ihnen sollte man auch nicht reden. Die AfD will nicht nur Menschen, die neu zu uns einge- wandert sind, entbürgern oder ausbürgern, sondern zum Beispiel auch – das betrifft diesen Antrag – europäische Staatsbürger, die hier eingebürgert sind. Das widerspricht auch dem europäischen Recht. Es betrifft also sehr viele Menschen, die dieses Land am Laufen halten, aber das ist der AfD egal. Das ist kein Beitrag zur inneren Sicherheit, wie wir gera- de gehört haben, sondern das ist ein Angriff auf das Ver- ständnis von Staatsbürgerschaft und auf unsere Grund- werte. Ich frage die AfD: Haben Sie unser Grundgesetz eigentlich gelesen und wirklich verstanden? Kennen Sie den Artikel 16? Dort steht unmissverständlich: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht ent- zogen werden.“ Sie wissen, warum das dort steht. Haben Sie sich gefragt, woher dieser Artikel kommt? – Das ist eine der wichtigen Lehren aus dem Zweiten Weltkrieg, aus dem dunkelsten (Burkard Dregger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8146 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Kapitel dieses Landes, als die Nationalsozialisten Men- schen, die ihnen politisch nicht passten, einfach ausge- bürgert und deportiert haben. Genau davor schützt uns dieser Artikel: dass der Staat oder eine Regierung poli- tisch entscheidet, wer zu uns gehört und wer nicht. Ihre Forderung widerspricht nicht nur dem Artikel 16 GG, sondern auch dem Gleichheitsgrundsatz. Stellen wir uns vor, zwei Deutsche begehen dieselbe Straftat, aber einer wird die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren und der andere nicht. Das ist keine Gleichbehandlung, das ist kein Rechtsstaat, das ist staatliche Diskriminierung und Ras- sismus pur. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Sie haben überhaupt keine Ahnung!] Hören Sie auf, das als Sicherheitsmaßnahme zu verkau- fen. Wozu haben wir das Strafrecht? Wozu haben wir Freiheitsstrafen? Unser Rechtsstaat ist nicht wehrlos, aber er kennt den Unterschied zwischen Strafe und politischer Ausbürgerung. Hinzu kommt, dass die rassistische Politik der AfD unse- rem Land auch wirtschaftlich massiv schadet. Deutsch- land steht im internationalen Wettbewerb um begehrte Fachkräfte. Diese Menschen können sich aussuchen, in welches Land sie einwandern, und sie vergleichen die Lebensqualität. Sie vergleichen das gesellschaftliche und politische Kli- ma, und sie stellen sich eine zentrale Frage: Werde ich dort wirklich Teil der Gesellschaft, oder bleibe ich mit meinen Kindern für immer Bürger auf Probe? Die AfD will das gesellschaftliche und politische Klima in unse- rem Land vergiften, und das passt zu ihrer politischen Linie, die einmal ihr Vorsitzender passend formuliert hat: „Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD.“ – Dieser Antrag ist juristisch verfassungswidrig und politisch brandgefährlich und gehört abgelehnt. Dann gibt es noch einmal eine angemeldete Zwischen- bemerkung der AfD-Fraktion, und die hält der Kollege Weiß.
Herr Präsident! Herr Kollege! Wenn Sie schon nicht mit mir sprechen wollen, dann müssen Sie jetzt diese Zwi- schenbemerkung hinnehmen. Ich meine, Sie müssen mir nicht zuhören, Sie können auch gerne rausgehen. Nichts- destotrotz werde ich mich jetzt zu Ihren Einlassungen ausmehren, denn ich hätte nicht gedacht, dass das Niveau in diesem Parlament schon so früh so tief sinken kann. Ich wollte mir die Zwischenbemerkung eigentlich noch aufheben, aber dazu fällt einem wirklich nichts mehr ein. Ich will nicht unparlamentarisch sein, deswegen sage ich: So viele Unwahrheiten in einer Rede hört man wirklich selten, mal von Folgendem abgesehen, und das muss die erste Frage an Sie sein, Herr Omar: Ich weiß nicht, ob das ein Eingeständnis war, dass Sie in absehbarer Zeit vorha- ben, kriminell zu werden, schwer kriminell, ob Sie sich einer terroristischen Vereinigung anschließen wollen oder dergleichen, denn diese Leute wollen wir ins Visier nehmen. Die sollen ihre doppelte Staatsbürger- schaft, soweit sie eine haben, verlieren. Von unbescholte- nen Migranten, die ein wichtiger Teil unserer Gesell- schaft sind und sich hier produktiv einbringen, spricht von uns kein Mensch. Zweitens: Sie sprechen immer von einer Zweiklassen- gesellschaft; die AfD will quasi eine Zweiklassengesell- schaft einführen. – Ich sage Ihnen mal, was eine Zwei- klassengesellschaft ist: Eine Zweiklassengesellschaft ist, wenn Berliner abends nicht mehr sicher mit der U-Bahn fahren können, weil sie Angst haben, während Sie hier über die Gefühle von Mehrfachstaatlern diskutieren. Das ist die realistische und die tatsächliche Zweiklassen- gesellschaft in unserer Stadt. Dann kommen Sie immer wieder mit dem Rassismus- vorwurf um die Ecke. – Unsere Zahlen kommen nicht von ungefähr. Ich weiß, Sie und Ihre Fraktion nehmen sich da nichts im Vergleich zur Linken, für die die Poli- zeiliche Kriminalitätsstatistik per se schon diskriminie- rend ist. Dementsprechend können Sie mit den Zahlen – wahrscheinlich lesen Sie die noch nicht mal – auch nichts anfangen. Aber wenn klar ist, dass Ausländer, in dem Falle Doppelstaatler – Personen mit einer zweiten Staats- angehörigkeit –, überproportional in der entsprechenden Kriminalitätsstatistik aufgeführt werden, dann muss man sich doch mal die Frage stellen, ob das Leute sind, die ein (Jian Omar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8147 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 wertvoller Teil unserer Gesellschaft sind. Wir wollen diese Leute in unserem Land nicht haben. Dann haben Sie dasselbe Argument vorgebracht wie der Kollege Dregger. Sie müssen sich mit dem Staatsrecht auch mal beschäftigen, ansonsten werden Sie unser Ar- gument bezüglich des Unterschieds zwischen der Entzie- hung der Staatsbürgerschaft und dem Verlust der Staats- bürgerschaft offensichtlich auch nicht verstehen. Dann brauchen Sie auch nicht mit der historischen Keule um die Ecke zu kommen. Als Letztes vielleicht noch etwas, was ich sehr bemer- kenswert finde: Der Presse war zu entnehmen, dass Sie ganz persönlich, Herr Omar, sich ganz offensichtlich schwersten Angriffen beziehungsweise Drohungen aus der Islamistenszene gegenübersehen. Wir sind der Mei- nung, dass gerade diese Täter, die dann im besten Fall eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, in unserem Land nichts verloren haben. Das heißt, es schützt auch genau solche Leute wie Sie, dass wir solche Täter außer Landes bringen. Dann hat der Kollege Omar die Gelegenheit zur Erwide- rung und erhält das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Weiß! Sie wissen, und dieses Land weiß auch: Wenn es eine Gefahr für Deutschland und für Berlin gibt, dann ist das Ihre Partei, nicht meine Partei, nicht ich. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Die Islamisten!] Ihre Partei wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Unter Ihnen sind Faschisten. Sie selber sind mit einem Faschisten befreundet, der in Ihrer Partei das Sagen hat. Und deswegen, wenn Sie hier von Gefahr sprechen, dann reden Sie von der Gefahr, die von Ihrer eigenen Partei ausgeht. Wenn für mich eine Gefahr in diesem Land existiert, dann sind es in erster Linie die rechtsextreme AfD und Rechtsextremisten, die mein Büro vor zwei Jahren angegriffen haben. Ich komme einmal zu Ihrem Antrag: Juristisch ist Ihr Vorschlag schon deshalb nicht haltbar, weil ein Verlust der Staatsangehörigkeit nur auf klar definierten, eng be- grenzten gesetzlichen Tatbeständen beruhen darf. Das habe ich versucht, in meiner Rede auch Ihnen klarzuma- chen. Sie haben in Ihrer Rede kein Wort über das Recht verlo- ren. Sie haben über Kriminalität geredet. Man hat gese- hen, dass Sie keine Ahnung vom Staatsangehörigkeits- recht haben. Deswegen noch einmal hier: Der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz aus dem Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes verlangt: Wenn der Staat in so ein funda- mentales Statusrecht eingreift, müssen die Voraussetzun- gen präzise, eindeutig und gerichtsfest formuliert sein. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Arti- kel 16 Grundgesetz eine besonders strenge Schutzfunkti- on entfaltet und dem Gesetzgeber hier nur einen äußerst engen Gestaltungsspielraum bietet. Die Staatsangehörig- keit darf nicht von offenen, wertenden oder politisch aufgeladenen Begriffen, wie sie in Ihrem Antrag stehen, abhängig gemacht werden. Sie nutzen hier Schlagworte wie „Clankriminalität“, „Gefährder“ oder auch „Gefahr für die innere Sicherheit“. Das sind alles keine trenn- scharfen juristischen Tatbestände, sondern auslegungsbe- dürftige politische Zuschreibungen. Das wollen Sie instrumentalisieren, und das werden wir nicht zulassen. Sie wollen in diesem Land das Staats- angehörigkeitsrecht instrumentalisieren für Ihre rechts- extremen Zwecke, aber wir werden das nicht zulassen, weder hier in Berlin, noch in Deutschland, noch in Euro- pa. Dann folgt nun der Abgeordnete Matz für die SPD-
Hätten wir das weggelassen, hät- ten Sie uns das Gegenteil vorgeworfen!] Warum also macht die AfD das? – Der eine Grund ist, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nach Artikel 16 Grundgesetz grundsätzlich nicht einfach so entzogen werden kann. Da gibt es sehr enge Grenzen, und die gibt es aus gutem Grund. Wer die Geschichte unserer Verfas- sung kennt, weiß, dass auch die Erfahrung mit den Aus- bürgerungen aus der NS-Zeit mit dazu beigetragen hat, dass wir eine solche Regelung nicht vorgesehen haben, grundsätzlich nicht vorgesehen haben. Das Wesen der Staatsangehörigkeit ist außerdem so, dass es nicht in verschiedene Klassen eingeteilt wird, sondern dass es grundsätzlich unbeschränkt und auf Lebenszeit angelegt ist. Was ein Rechtsstaat tun kann: Er kann eine rechtswidrige Entscheidung korrigieren. Er kann einen Verwaltungs- bescheid – was eine Einbürgerung ist – korrigieren. Unter bestimmten Voraussetzungen und nach § 35 des Staats- angehörigkeitsgesetzes ist diese Möglichkeit seit der Ampelkoalition auf der Bundesebene tatsächlich für den Zeitraum von zehn Jahren als Rücknahme möglich bei Täuschung, Drohung oder Bestechung. Das ist sinnvoll. Das ist aber etwas ganz anderes, als ob über jemandem permanent das Risiko schwebt, irgendwann die Aberken- nung der Staatsangehörigkeit wegen eines Ereignisses in der Zukunft angedroht zu bekommen. Neben dem Wortlaut des Artikels 16 Grundgesetz, dass die Staatsangehörigkeit nicht einfach entzogen werden kann, gibt es aber noch einen anderen wichtigen Grund. Die AfD versucht immer und immer wieder, die deutsche Staatsangehörigkeit in verschiedene Güteklassen einzu- teilen. Wenn jemand die deutsche Staatsangehörigkeit hat, dann gibt es aber keinen Unterschied, ob diese mit Geburt erworben ist oder ob sie später verliehen wurde. Die Forderungen nach strafweiser Ausbürgerung, wie im Antrag der AfD enthalten, verstoßen gegen den Kern, gegen den Sinngehalt des Artikels 16 des Grundgesetzes und führen gerade zu einem solchen Zwei-Klassen- System. Das ist dann tatsächlich nicht mehr verfassungs- konform umsetzbar. Selbstverständlich – und das ist auch ein Grund für die Überbetonung der verfassungskonformen Verschärfung – will sich die AfD nicht dabei erwischen lassen, dass sie hier etwas beantragt, was den Boden des Grundgesetzes verlässt. Was macht man da also? – Man schreibt vor- sichtshalber dreimal auf eineinhalb Seiten „verfassungs- konforme Verschärfung“ rein. Dann hat man sich schein- bar abgesichert. Für das, was die AfD in ihrem Antrag eigentlich fordert, gibt es aber weder einen verfassungs- konformen Weg, noch ist es sinnvoll, denn Menschen, die Straftaten begehen, sind mit den Mitteln des Straf- rechts und mit dem Gefahrenabwehrrecht anzugehen. Es gibt Strafen für all die Dinge, die hier heute aufgezählt worden sind, und die gelten für alle Menschen in Deutschland. Da ist jeder vor dem Gesetz gleich – auch in dem negativen Fall, dass ihm eine Strafe droht. Das ist der Grundsatz, der gilt, und das ist der Grundsatz, der weiter gelten muss. Deswegen kann man einen solchen Antrag nur ablehnen. – Vielen Dank! Dann folgt für die Linksfraktion die Kollegin Schubert. (Martin Matz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8149 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag ist Ausdruck der allgemeinen Hetze und Nieder- tracht, die diese Partei immer wieder verströmt, die diese Partei ausdrückt, und wofür diese Partei steht. Das Staatsangehörigkeitsrecht ist kein Strafrecht. Was Sie hier tun, ist – das haben meine Vorredner auch schon gesagt –, wiederholt Menschen in unterschiedliche Klas- sen einzuteilen. Deswegen reden Sie ja auch von so etwas wie „Passdeutschen“. Deutsch ist deutsch, und zwar völ- lig unabhängig davon, ob man hier geboren ist oder ob die Großmutter blonde Haare hat. Wenn man möchte, dass Kriminalität bekämpft werden muss, dann muss man sich darum kümmern, und nicht hilfsweise das Staatsangehörigkeitsrecht oder andere Rechte in Anspruch nehmen. Das, was Sie hier tun, ist, eine große Zahl von Menschen zu diskreditieren und unter Generalverdacht zu stellen, und zwar Menschen, die tragende Säulen dieser Gesell- schaft sind. Gestern konnten wir lesen, wie viel Prozent der Ärztin- nen- und Ärzteschaft in Deutschland eine Einwande- rungsgeschichte haben, viele davon mit zwei Pässen. Was würde denn wohl passieren, wenn die irgendwann mal sagen: Diese Hetze dieser AfD ertrage ich nicht mehr, und jetzt hören wir mal auf, hier zu arbeiten? – Dann werden Sie die Ersten sein, die keine Behandlung mehr finden. Wenn man nicht wertschätzt, dass Men- schen hier den Laden am Laufen halten, auch wenn sie den deutschen Pass erst später bekommen haben oder gar keinen deutschen Pass haben, wenn das nicht Grund- verständnis ist in einem Rechtsstaat, dann gehören Sie einfach nicht zu diesem Rechtsstaat. Das stellen Sie jeden Tag wieder unter Beweis, ob es Ihre Vetternwirtschaft in Sachsen-Anhalt oder anderen Parla- menten ist, ob es diese Selbstbedienungsmentalität ist, sich den Staat zur Beute zu machen, oder ob es Ihre per- manente Missachtung dessen ist, was hier den Rechtsstaat ausmacht. Deswegen kann ich nur appellieren: Erstens müssen wir diesen Antrag ablehnen, und zweitens muss Schluss sein damit, Staatsbürgerschaftsrechte zur Diskreditierung von Menschen heranzuziehen, das Staatsbürgerschaftsrecht zum Gnadenrecht zu machen. Für Menschen, die hier leben, die hier ihren Beitrag leisten, die hier teilhaben wollen, die Teil dieser Gesellschaft werden wollen, ist der deutsche Pass nun mal die Voraussetzung, zum Bei- spiel für das Wahlrecht. Bertolt Brecht hat gesagt, der Pass sei der edelste Teil des Menschen – da hat er recht, denn nur mit diesem Pass hat man die vollen Rechte. Es kann nicht sein, dass das in die Willkür und Verfügungs- macht dieser Leute gestellt wird. – Danke! Zu diesem Tagesordnungspunkt hat auch der fraktions- lose Abgeordnete Brousek einen Redebeitrag angemeldet und erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Her- ren! Heute ist ein weiterer guter Tag für die innere Si- cherheit in unserer Stadt. Nach der finanziellen Stärkung der Sicherheitsbehörden im Doppelhaushalt 2026/2027, nach der Novellierung des Berliner Polizeigesetzes, des ASOG, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist, werden wir heute ein neues Verfas- sungsschutzgesetz für Berlin beschließen. (Antonin Brousek) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8151 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Ich stelle fest, der schwarz-rote Senat liefert auf dem Gebiet der inneren Sicherheit. Ab dem heutigen Tag werden wir in unserer Stadt sowohl für den Bereich der Polizei als auch für den Verfassungsschutz über die mo- dernsten Rechtsgrundlagen in Deutschland verfügen. Beide Gesetze bringen unsere Sicherheitsbehörden in allen Bereichen auf die Höhe der Zeit in Bezug auf die erforderlichen Befugnisse und in Bezug auf die rechtli- chen Erfordernisse in der heutigen Zeit. Genau das haben wir uns zu Beginn der Regierungsarbeit vorgenommen, und genau das haben wir als Koalition nun auch gemacht. Das ist gut für unsere Stadt. Und wir sind als Koalition – gestatten Sie mir an dieser Stelle diese Anmerkung – auch ein wenig stolz darauf, dass wir das erreichen konn- ten. Kommen wir konkret zum heute vorliegenden Gesetz- entwurf. Zunächst ein paar Worte zum Entstehungspro- zess. Wir haben mit der Beratung Anfang letzten Jahres begonnen, zunächst koalitionsintern und dann ab Juni 2025 im Parlament. Wir haben dabei auch externen Sach- verstand eingeholt, eine Anhörung durchgeführt, berech- tigte Kritikpunkte aufgenommen und berücksichtigt, sodass der zunächst vorliegende Gesetzentwurf Änderun- gen erfahren hat. Für die konstruktive Zusammenarbeit möchte ich mich an dieser Stelle gern bei allen Beteiligten bedanken. Ich möchte mich vor allem bei der Senatsverwaltung bedan- ken, bei den Leuten von Herrn Fischer natürlich, wie das in so Gesetzgebungsvorhaben immer ist, wurde dort die Hauptarbeit erbracht. Vielen Dank dafür! Ich möchte mich aber auch bei den Sachverständigen bedanken, und ich möchte mich auch bei den Kollegen im Ausschuss bedanken, auch bei denen der Opposition. Das war eine konstruktive Beratung. Ja, es ist natürlich nicht alles so gekommen, wie Sie das wollten, das liegt in der Natur der Sache, aber ich glaube schon, dass man sehen kann, dass da auch auf Ideen eingegangen worden ist, die breit ge- tragen wurden. Was ändert sich mit der heutigen Beschlussfassung für den Berliner Verfassungsschutz? – Zunächst ist zu er- wähnen, dass wir einige Befugnisregelungen schärfen und erweitern. Das ist die Folge der Neuerungen in tech- nischer Hinsicht und auch eine Reaktion auf die verän- derte Rechtsprechung vor allem des Bundesverfassungs- gerichts. Das neue Gesetz schafft beispielsweise moderne Regeln zur Bestandsdatenauskunft, zur Vorratsdatenspei- cherung, die Einholung von Reise- und Finanzdaten wird erleichtert, der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel geschärft und wenn nötig ergänzt, zum Beispiel wird die punktuelle Ortung von Mobilfunkgeräten ermöglicht, und wir werden auch eine Regelung zur sogenannten Online- durchsuchung haben. Das neue Gesetz trägt verfassungs- rechtlichen Notwendigkeiten Rechnung. Vor allem das Bundesverfassungsgericht hat für den Einsatz nachrich- tendienstlicher Mittel Vorgaben gemacht, die es zu be- rücksichtigen galt. Die Einsatzmöglichkeiten waren aus- führlicher als in der Vergangenheit zu regeln. Das war alles notwendig, um dem Grundsatz der Verhältnismä- ßigkeit zu genügen. Für den Einsatz sehr weitgehender nachrichtendienstlicher Mittel wurde eine sogenannte Vorabkontrolle in das Gesetz aufgenommen. Bislang gab es das nur für den Bereich der Wohnraumüberwachung. Weiterhin möchte ich hervorheben, dass wir mit dem neuen Gesetz nun endlich die sogenannte Verdachtsbe- richterstattung in Berlin ermöglichen. Bislang blieb das Tätigwerden des Verfassungsschutzes in Verdachtsfällen weitestgehend intransparent. Das ändert sich nun. In der Abwägung ist das aus meiner Sicht die richtige Entschei- dung. Wir werden in Zukunft auch politische Reaktionen in diesen Fällen leichter erklären können. Das wird trans- parenter. Ich persönlich halte das für gut, wobei natürlich auch Dinge dagegen gesprochen haben. Ich finde die Entscheidung, die wir getroffen haben, richtig. Schließlich haben wir auch die parlamentarische Kontrol- le durch die Neufassung des § 59 gestärkt. Zukünftig soll der Ausschuss einen Bevollmächtigten haben, der ihn unterstützt, der auf Weisung des Ausschusses Untersu- chungen durchführen kann. Es ist nun an uns Parlamenta- riern, dass wir diese Regelung auch mit Leben füllen, dass wir diese Möglichkeiten nutzen, denn gerade im Bereich des Verfassungsschutzes stehen staatliche Ein- griffsbefugnisse unter starkem Rechtfertigungsdruck. Es ist daher folgerichtig, dass in unserem neuen Gesetz die Befugniserweiterungen des Verfassungsschutzes mit einer Verbesserung der parlamentarischen Kontrollmög- lichkeiten Hand in Hand gehen. Ich komme zum Schluss. Die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland steht unter Druck. Uns allen ist das bewusst. Lassen Sie uns daher gemeinsam den extremistischen Gefahren entschlossen entgegentre- ten. Das Gesetz, das wir heute verabschieden, wird in Zukunft hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Davon bin ich überzeugt. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Tomiak das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen! Liebe Zuschauende! Fangen wir mit etwas (Stephan Lenz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8152 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Positivem an: Es ist gut, dass die zentralen Grundprinzi- pien der fdGO als Grundlage der Arbeit des VS konkret benannt worden sind. Diese Änderung war auch notwen- dig, um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rech- nung zu tragen. Es ist schlimm, dass die Koalition das mit einem Änderungsantrag noch richten muss, aber es ist gut, dass sie es getan hat; daher Lob an dieser Stelle. Das Verfassungsschutzgesetz wird maßgeblich verändert, und lassen Sie sich keinen Bären aufbinden, weder die Verdachtsberichterstattung noch der Anschlag auf das Stromnetz waren Auslöser dieser Gesetzesinitiative. Die Koalition aus CDU und SPD baut die Überwachungs- möglichkeiten des Staates mit dem zuletzt geänderten ASOG und nun dem Verfassungsschutzgesetz massiv aus, plant das seit Jahren und setzt es nun um. Problema- tisch und peinlich war, dass die Landesdatenschutzbeauf- tragte nicht in den Prozess zum Gesetzentwurf eingebun- den war. Das ist eigentlich übliche Praxis. Die Kontroll- rechte des Parlaments werden mit diesem Gesetz formell nicht eingeschränkt, aber wenn man die Befugnisse mas- siv erweitert, die Kontrolle aber nicht angleicht, dann kommt es zu einer Schieflage. Wir hatten uns hier im Sinne eines starken und selbstbe- wussten Parlaments eine Änderung gewünscht. Es war ja sogar von der CDU selbst angekündigt, hier nacharbeiten zu wollen. Es als großen Erfolg der parlamentarischen Kontrolle darzustellen, die Vertrauenspersonen in Be- vollmächtigten umzubenennen, spricht für sich selbst. Wir haben für eine bessere parlamentarische Kontrolle einen Vorschlag gemacht, um einen möglichen Weg aufzuzeigen. Hier gab es aber kein Interesse von CDU und SPD nachzusteuern; weder mit unserem Vorschlag noch mit einem eigenen. Das ist fachlich nicht nachzu- vollziehen. Neben dem Parlament muss es aber auch dem Bürger selbst möglich sein, Auskunft darüber erlangen zu können, ob er im Visier des Berliner VS steht oder war. Bisher war das für jeden Berliner einfach so möglich. Wir haben beantragt, die derzeit gültige Praxis beizubehalten. CDU und SPD haben das abgelehnt. In Zukunft wird man angeben müssen, wann, wo und wie man möglicherweise in den Blick des Berliner Verfassungsschutzes geraten ist. Sich selbst denunzieren zu müssen, um sein Recht auf Information zur eigenen Person geltend zu machen, ist einfach frech. Dieses Gesetz gibt dem Berliner VS viele neue und weit- reichende Instrumente an die Hand. Viele davon sind höchst problematisch. Die Onlinedurchsuchung bei- spielsweise ist eines davon. Der Verfassungsschutz selbst geht davon aus, dass er sie, wenn überhaupt, nur ganz selten anwenden dürfte, aber trotzdem werden dann Si- cherheitslücken für den Fall der Fälle offen gehalten. Betroffen sind davon aber nicht nur die Personen, die im Fokus des Verfassungsschutzes stehen; die digitale Si- cherheit aller Bürgerinnen und Bürger wird damit gefähr- det. Die Sicherheitslücke in seinem Telefon ist die Si- cherheitslücke in meinem Telefon ist die Sicherheitslücke in Ihrem Telefon. Als V-Personen sollen in Zukunft auch Personen geführt werden können, die straffällig geworden sind und nicht nur auf Bewährung verurteilt wurden. Die Personen, um die es hier geht, sind welche, die tief in Strukturen ste- cken, die sich gegen unsere demokratische Ordnung rich- ten. Kollege Schrader hat es im letzten Ausschuss sehr treffend beschrieben: Hier droht die Grenze zwischen Kriminalität und staatlichem Handeln zu verwischen. Ich mache es kurz: Wir lehnen diese Gesetzesänderung ab. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Und für die SPD-Fraktion hat der Kollege Lehmann das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Berlin braucht ein neues Verfassungsschutzge- setz, damit unsere Verfassungsschutzbehörde gut und rechtssicher arbeiten kann. Das ist die Lebensversiche- rung unserer Demokratie, für unser Wertesystem. Es gibt diverse Urteile bis hin zum Bundesverfassungsgericht, die die Balance zwischen Grundrechten und Sicherheit klarstellen und neu beschreiben. Neben den sich aus diesen Urteilen ergebenden Anforderungen müssen wir aber auch auf eine digitalere Welt und auf neuartige ver- fassungsfeindliche Phänomene reagieren und denen die Stirn bieten – und deshalb der vorliegende Gesetzent- wurf. Was ist neu? – Wir führen ein Stufensystem ein, von der einfachen Beobachtung bis hin zur intensiven Überwa- chung bei aggressiven Verfassungsfeinden. Unter Beach- tung der Verhältnismäßigkeit steigt die Eingriffsintensi- tät. Und vom Verfassungsschutz ist immer wieder die eingriffsärmste Beobachtungsmethode zu wählen, zum anderen auch nur dann, wenn damit überhaupt der Zweck der Maßnahme erreicht werden kann. Lassen Sie mich beispielhaft drei Punkte herausgreifen, wie wir den Verfassungsschutz in Berlin stärken werden! Künftig kann der Verfassungsschutz bei verschiedenen öffentlichen und nicht öffentlichen, also privaten Institu- tionen Informationen über Verfassungsfeinde einholen. Bisher fragten wir immer: Wer sind die Hintermänner mit dem Geld? – Und der Verfassungsschutz konnte nur mit den Schultern zucken, denn es gab keine Rechtsgrundla- ge. Jetzt geben wir ihm die Kompetenz, entsprechende Geldströme nachzuverfolgen. (June Tomiak) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8153 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Der zweite Punkt, den ich erwähnen möchte, ist die Übermittlung von Daten von Kindern und Jugendlichen. Das wurde zwar von der Datenschutzbeauftragten kriti- siert, doch ich halte es für notwendig und sinnvoll. Par- teien, Religionsgemeinschaften und Fußballvereine – kaum einer tritt da nicht ein, bevor er 18 Jahre alt ist. Das heißt, auch Kinder und Jugendliche sind in solchen Ver- einen unterwegs. Verfassungsfeindliche Organisationen rekrutieren gerade absichtlich unter Kindern und Jugend- lichen, egal ob nun zum Beispiel bei der Neonazi- schlägertruppe „Deutsche Jugend Voran“ oder bei den fanatischen Youtubern von „Generation Islam“. Junge Menschen sind hier gerade das Opfer der Begierde der Verfassungsfeinde. Auch dem Verfassungsschutz muss es daher möglich sein, die Daten entsprechender Minderjäh- riger zu verarbeiten und, wo es sinnvoll ist, deren Daten auch zum Schutz dieser Kinder an Deradikalisierungs- organisationen und die Kinder- und Jugendhilfe zu über- mitteln. Als dritten Punkt möchte ich die sogenannte Verdachts- berichterstattung kurz erwähnen. Das kennen wir bereits aus anderen Bundesländern und vom Bund. Dort haben die Verfassungsschutzämter bereits offen gewarnt, dass sie die AfD verdächtigen, eine rechtsextreme Gefahr für unsere Demokratie zu sein, eine Einschätzung, an der ich selbst keine Zweifel habe. Damit der Verfassungsschutz auch in Berlin seiner Funktion als Frühwarnsystem unse- rer Demokratie gerecht werden kann, ermöglichen wir ihm, nun auch in Berlin über begründete Verdachtsfälle diesbezüglich zu berichten. Ich bin davon überzeugt, das neue Berliner Verfassungs- schutzrecht wird unsere Hauptstadt sicherer machen. Es ist dabei ein ausgewogener Kompromiss zwischen Bür- gerrechten und dem Schutz unserer freiheitlichen demo- kratischen Grundordnung. Kein Gesetz wird perfekt ge- boren, selbst dann nicht, wenn wie hier der erste Entwurf aus dem SPD-geführten Innenressort stammt. Deshalb haben wir als Koalitionsfraktionen am Ende 25 große und kleine Änderungen an dem Entwurf vorgenommen. Frau Tomiak hatte das schon erwähnt. Die meisten davon gehen auf die Sachverständigenanhörung zurück. Deshalb möchte ich mich ausdrücklich bei der Datenschutzbeauf- tragten und bei den Sachverständigen für ihre kritisch- konstruktiven Einschätzungen und plausiblen Ände- rungsvorschläge bedanken. An vielen Stellen nehmen wir Klarstellungen vor, die die Grenzen des Verfassungsschutzes aufzeigen. Das wäre zwar eigentlich nicht nötig, doch gerade bei sensiblen Sicherheitsgesetzen sollten wir darauf achten, dass auch nach außen kommuniziert wird, was genau gemeint ist. Diese Klarstellungen haben wir zum Beispiel bei der Videoüberwachung, der Mobilfunkortung und der Be- obachtung von Kontaktpersonen. In einigen Bereichen schränken wir die Überwachungsbefugnisse des Verfas- sungsschutzes auch konkret ein, denn mir war es wichtig, dass zum Beispiel alle Berufsgeheimnisträger in ihrer Funktion geschützt sind. Es kann nicht sein, dass das, was irgendjemand dem Priester sagt, vertraulich ist, aber das, was irgendjemand dem Therapeuten sagt, nicht vertrau- lich sein darf. Da haben wir mit den Änderungsanträgen nachgeschärft und alle Berufsgeheimnisträger einbezo- gen. Auch haben wir auf die Forderung der Sachverständigen gehört, dass bei besonders eingriffsintensiven Maßnah- men die Betroffenen im Nachgang proaktiv informiert werden müssen. Nicht zuletzt haben wir die parlamentari- sche Kontrolle gestärkt. Und wir haben bei der damaligen Vertrauensperson nun den Beauftragten nachgeschärft. Hier gilt mein Dank ganz ausdrücklich dem Kollegen Lenz. Vielen Dank! Dieses Gesetz ist ein ausgewogener Kompromiss und durchaus verhältnismäßig. Es gibt dem Verfassungs- schutz die Werkzeuge an die Hand, die er im 21. Jahr- hundert braucht, und zieht gleichzeitig die Grenzen dort, wo es zum Schutz unserer persönlichen Freiheit notwen- dig ist. Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege!
Wir schützen unsere Freiheit aber auch, indem wir unsere Demokratie mit dem neuen Gesetz für den Verfassungs- schutz wehrhaft machen. Ich bitte um die Zustimmung. Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat der Abge- ordnete Schrader das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, es wur- den im Ausschuss nach massiver Kritik an dem Ent- wurf – auch die Datenschutzbeauftragte ist im Dreieck gesprungen – noch kleine Verbesserungen durch die Koalition vorgenommen. Das erkennen wir an, aber ins- gesamt bleibt es dabei: Die neuen Überwachungsinstru- mente wie die Onlinedurchsuchung, die wirklich tief in die Privatsphäre eindringt, oder die Verkehrsdatenaus- kunft und auch die niedrigen Eingriffsschwellen, zum Beispiel bei der Wohnraumüberwachung, und die teilwei- se haarsträubende Schwammigkeit, wenn es um Eingren- zung von Befugnissen geht, zum Beispiel, wer bei der Regelung als Kontaktperson mit in die Überwachung hineinrutschen kann – das alles ist eine ganz klare Aus- (Jan Lehmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8154 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 weitung der Überwachungsintensität, und dazu sagen wir Nein. Dieser Verfassungsschutz hat immer wieder bewiesen, dass er seine Schutzfunktion und seine Aufgabe als Früh- warnsystem nicht erfüllt hat, sei es beim NSU, sei es bei der rechten Anschlagsserie in Neukölln oder beim An- schlag am Breitscheidplatz. Die Liste ist lang, könnte ich fortsetzen. Statt Fehleranalyse gibt es dann neue Befug- nisse. Da sagen wir als Linke ganz klar Nein. Sie wollen mit Ihrem Gesetz auch den Auskunftsanspruch von Betroffenen einschränken. Das haben wir im Aus- schuss intensiv diskutiert. Also wenn man wissen will, ob man beim Verfassungsschutz gespeichert ist, kann man eine Anfrage stellen, selbstverständlich, aber künftig muss man einen konkreten Sachverhalt darlegen. Das bedeutet, man muss sich also künftig erst mal selbst beim Verfassungsschutz anschwärzen, bevor man ein Anrecht auf eine Auskunft hat. Dann kann er das direkt noch mal als Anlass für eine künftige Überwachung nehmen. Das kann es doch wirklich nicht sein, liebe Koalition, das machen Sie. Ziemlich heftig ist auch, was Sie nachträglich per Ände- rungsantrag eingefügt haben. Es soll künftig im Verfas- sungsschutzgesetz stehen, dass es legal ist, dass der Ver- fassungsschutz Schwerverbrecher als V-Personen an- wirbt. Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit verurteilten Straftätern ist für diese Koalition, die gerne einen auf Law and Order macht, offenbar kein Problem. Frau Tomiak hat es angesprochen, da verschwimmt tat- sächlich die Grenze zwischen Staat und kriminellen Strukturen. Auch da sagen wir ganz klar, das geht nicht, nein! Da können Sie sich selbst noch loben, wie Sie hier mal eine Berichtspflicht oder da mal einen Richtervorbehalt eingefügt haben, die Arbeit des Verfassungsschutzes bleibt zu weiten Teilen unkontrollierbar. Das ist so, ein- fach so, wie er arbeitet, vor allem im Bereich von V- Personen. Wir bekommen als Ausschuss für Verfas- sungsschutz dazu nur eingeschränkte Informationen, über die wir dann auch nicht öffentlich sprechen können. Das ist keine wirksame Kontrolle. Wo keine wirksame Kon- trolle ist, da kann sich ein Eigenleben entwickeln. Das ist nicht nur Theorie, das passiert auch, zuletzt in Bremen: Um die IL zu beobachten, hat der Bremer Verfassungs- schutz eine V-Person mit psychischer Erkrankung in dem Milieu angeworben. Das ist rechtswidrig. Und diese V- Person hat auch sexuelle Beziehungen in dem Milieu gehabt, das sie beobachten sollte. Auch das ist rechtswid- rig. Ich sage Ihnen, das Risiko solcher Schäden für den Rechtsstaat gehen Sie bewusst ein, und mit Ihrem Gesetz erhöhen Sie dieses Risiko sogar weiter. Dann seien Sie bitte so ehrlich und stehen auch dazu, liebe Koalition! Wir sehen hier ein Problem, ein rechtsstaatliches Prob- lem. Deshalb werden wir diesen Antrag natürlich ableh- nen und uns selbstverständlich, wie Sie es von uns schon kennen, für Alternativen zum Verfassungsschutz einset- zen. – Danke schön! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordne- te Vallendar das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungsschutz zur Neufassung des Berliner Verfassungsschutzgesetzes. Die Koalition aus CDU und SPD hat dieses Gesetz im Ausschuss gegen die Stimmen von Grünen und Linken durchgedrückt. Unsere Fraktion war im Ausschuss nicht vertreten, ein großes Defizit bei der Kontrolle des Verfassungsschut- zes! Umso wichtiger ist es, dass wir hier im Plenum die schwerwiegenden Probleme dieses Gesetzes benennen. Lassen Sie mich nur drei zentrale Punkte herausgreifen, erstens die Erweiterung der Beobachtungskriterien oder auch das neue Wahrheitsministerium! Der neue § 13 Absatz 1 Nummer 4 schafft als Kriterium für ein erhöhtes öffentliches Interesse an der Beobachtung einer Bestre- bung, dass diese – Zitat – „systematisch Fehlinformatio- nen verbreitet oder Einschüchterung betreibt, um die öffentliche politische Willensbildung zu beeinträchtigen oder den öffentlichen Frieden zu stören“. Das klingt auf den ersten Blick ja ganz vernünftig. Doch, wer entschei- det, was eine Fehlinformation ist? Der Verfassungsschutz selbst, eine Behörde der Exekuti- ve wird damit zur Schiedsrichterin über Wahrheit und Unwahrheit im politischen Diskurs. Das ist nichts anderes als die Einrichtung eines Wahr- heitsministeriums durch die Hintertür. Wer heute die Migrationspolitik, Klimapolitik, Coronapolitik der Regie- rung kritisiert, wer unbequeme Statistiken zitiert, wer eine andere Einschätzung der Lage hat als der Senat, der läuft künftig Gefahr, als Verbreiter von Fehlinformatio- nen eingestuft und vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Oder, um mal ein plastisches Beispiel zu neh- (Niklas Schrader) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8155 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 men: Wer Verschwörungstheorien über eine kinder- schändende Elite teilt, wird beobachtet, bis die Epstein- Files veröffentlicht werden. Das ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit, und das ist ein Angriff auf den freien politischen Diskurs in dieser Stadt. Zweitens: die Veröffentlichung von Verdachtsfällen oder der unfaire Wettbewerb der Parteien. § 10 Absatz 1 Satz 2 des neuen Gesetzes erlaubt es dem Verfassungs- schutz künftig, die Öffentlichkeit bereits über Verdachts- fälle zu unterrichten, also über Bestrebungen, bei denen noch nicht einmal feststeht, ob sie tatsächlich verfas- sungsfeindlich sind. Das bisherige Berliner Recht kannte diese Befugnis nicht und das aus gutem Grund. Wenn der Verfassungsschutz eine Partei öffentlich als Verdachtsfall einstuft, ist das ein politisches Todesurteil im laufenden Wahlkampf. Die Wählerinnen und Wähler unterscheiden nämlich nicht zwischen Verdacht und Beweis. Die Regie- rungsparteien schaffen sich damit ein Instrument, um missliebige politische Konkurrenz gezielt zu beschädi- gen. Das hat nichts mit dem fairen Parteienwettbewerb in einer Demokratie zu tun. Das ist die Instrumentalisierung einer Sicherheitsbehörde für parteipolitische Zwecke. Drittens: die Einschränkung des Auskunftsanspruchs. Der gläserne Bürger vor dem undurchsichtigen Staat, das wurde hier schon angesprochen. Der neue § 53 verlangt vom Bürger künftig, einen konkreten Sachverhalt zu benennen und ein berechtigtes Interesse an der Auskunft darzulegen. Das bisher sehr weitreichende, an keine ma- teriellen Voraussetzungen gebundene Antragsrecht wird damit erheblich eingeschränkt. Wer nicht genau weiß, was der Verfassungsschutz über ihn gespeichert hat, und das weiß in der Regel niemand, der kann künftig auch keine Auskunft mehr verlangen. Das Recht des Bürgers zu erfahren, was der Staat über ihn weiß, wird damit faktisch ausgehöhlt. Das Vorblatt des Gesetzesentwurfes gibt es sogar offen zu, es spricht von einer Flut von Ver- fahren, die eingedämmt werden sollen. Der Bürger als Störfaktor, das ist die Haltung, die hinter diesem Gesetz steht. Dieses Gesetz erweitert die Befugnisse des Verfassungs- schutzes auf Kosten der Bürgerrechte. Es macht den Verfassungsschutz zum Richter über die Wahrheit, zum Wahlkampfinstrument der Regierung und zum Bollwerk gegen den neugierigen Bürger. Wir lehnen diese Be- schlussempfehlung entschieden ab. Durch eine solche Gesetzesänderung muss niemand mehr den Staat delegitimieren, er tut es von ganz allein. – Vie- len herzlichen Dank! Der Senat hat um die Erteilung des Wortes gebeten. Es spricht die Senatorin für Inneres und Sport. – Bitte sehr, Frau Senatorin Spranger! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Berlin hat einen starken Verfassungsschutz. Frau Senatorin, bitte entschuldigen Sie, ich möchte darauf hinweisen, dass Foto- und Filmaufnahmen von der Tri- büne heraus nicht gestattet sind –, und bitte fahren Sie fort! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Danke schön! – Berlin hat einen starken Verfassungs- schutz, und Berlin braucht einen starken Verfassungs- schutz. Unsere Demokratie steht heute mehr denn je unter Druck. Die Aktivitäten von Verfassungsfeinden haben sich in allen Phänomenbereichen verändert und intensi- viert. Die gewaltbereite linksextremistische Szene atta- ckiert Infrastruktureinrichtungen und verursacht dadurch nicht nur erhebliche Schäden, sondern erschwert und gefährdet das Leben Zehntausender Berlinerinnen und Berliner. Wir sehen eine rechtsextremistische Szene, die immer aggressiver und unverhohlener auftritt und auch vor Ge- walt gegen all jene, die nicht in ihr Weltbild passen, nicht zurückschreckt. Darüber hinaus sind wir in Berlin seit mehr als zwei Jahren mit einer dezidiert israelfeindlichen Szene konfrontiert, die nicht nur das Existenzrecht Israels infrage stellt, sondern auch massiven Einfluss auf das Sicherheitsgefühl der Berliner Jüdinnen und Juden aus- übt. Auch im islamistischen Spektrum bleibt die Gefähr- dungslage unverändert hoch. Permanent rufen islamische Terrororganisationen zu Anschlägen auf, und diese Pro- paganda erreicht und radikalisiert vor allem junge Men- schen, auch in unserer Stadt. Die Bedrohungen gegen unsere freiheitliche demokrati- sche Grundordnung gehen aber längst nicht mehr nur von Verfassungsfeinden im Inneren aus, vielmehr haben sich die Gefährdungen durch Spionage- und Sabotageaktivitä- (Marc Vallendar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8156 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 ten fremder Mächte insbesondere seit dem russischen Angriffskrieg deutlich verstärkt. Klassische Spionageak- tivitäten werden durch sogenannte hybride Aktivitäten ergänzt, zu denen insbesondere Cyberangriffe, Desinfor- mationskampagnen und potenzielle Sabotageaktivitäten zählen. Diese Aufzählung ist keinesfalls abschließend, aber sie macht deutlich, mit welchen Herausforderungen unsere Gesellschaft, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, ja die Art und Weise unseres Zusammen- lebens, aktuell konfrontiert wird. Wir müssen auf diese Herausforderungen reagieren, und die Koalition und der Senat tun dies mit Entschlossenheit. Wir brauchen heute mehr denn je einen Verfassungsschutz, der tatsächlich und rechtlich auf der Höhe der Zeit ist, damit das Früh- warnsystem unserer Demokratie gut und effektiv funktio- niert. Mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz geben wir dem Berliner Verfassungsschutz eine zeitgemäße und robuste rechtliche Grundlage, die ihn in die Lage versetzt, verfas- sungsfeindlichen Aktivitäten auch in Anbetracht der veränderten Rahmenbedingungen im Inneren wie im Äußeren angemessen, aber auch wirksam begegnen zu können. Ich möchte das an einigen Beispielen, die hier schon zum Teil benannt worden sind, verdeutlichen. Der Berliner Verfassungsschutz wird zukünftig, wie übrigens alle anderen deutschen Verfassungsschutzbehörden auch, die Bestandsdaten der Telekommunikationsanbieter ab- fragen können. Eine solche Regelung ist in Zeiten, in denen auch der Extremismus immer digitaler wird, über- fällig, um auch online die Aktivitäten von Verfassungs- feinden nachvollziehen zu können. Die Aufklärung im Internet stärken wir zudem dadurch, dass wir den Einsatz von Dienstkräften regeln, die ver- deckt Informationen in sozialen Netzwerken und auf anderen Kommunikationsplattformen erheben. Dadurch ermöglichen wir es dem Berliner Verfassungsschutz, die Onlineaktivitäten radikalisierter und oft gewaltbereiter verfassungsfeindlicher Gruppierungen leichter und effizi- enter aufzuklären. Diesem Ziel dient auch die Neuregelung der Bestimmun- gen zum Einsatz von Vertrauenspersonen. Dieses Mittel ist notwendig, um Informationen, insbesondere aus hoch- gradig konspirativ agierenden Bestrebungen, gewinnen zu können. Denn gerade, wenn es um die Aufklärung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen geht, die auf die Begehung schwerer oder schwerster Straftaten ausgerich- tet sind, muss es dem Berliner Verfassungsschutz mög- lich sein, dort Vertrauenspersonen mit einer entsprechen- den Vita einsetzen zu können. Die Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung haben uns nicht zuletzt auch die Brandanschläge in Adlershof und Steglitz-Zehlendorf deutlich vor Augen geführt. Neu geregelt und wesentlich vereinfacht werden auch die gesetzlichen Grundlagen für Finanzermittlungen durch den Berliner Verfassungsschutz. Dadurch erleichtern wir nicht nur die Aufklärung von verfassungsfeindlichen Verbindungen und Netzwerken, sondern ermöglichen es auch, die Hintermänner und Profiteure von verfassungs- feindlichen Aktivitäten zu identifizieren. Und schließlich ermöglichen wir es dem Berliner Verfas- sungsschutz, mit der Verdachtsfallberichterstattung schneller und auch öffentlich über neue Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informie- ren. Alle diese gesetzlichen Regelungen sind für die Ar- beit des Berliner Verfassungsschutzes von entscheidender Bedeutung, damit er auch zukünftig Angriffe und Gefah- renpotenziale für unsere Demokratie frühzeitig erkennen und so dazu beitragen kann, dass diese bekämpft werden können. Moderne Befugnisse des Verfassungsschutzes brauchen eine rechtssichere Grundlage. Deshalb haben wir das Verfassungsschutzgesetz gemeinsam mit den Koalitions- fraktionen novelliert und die Rechtsprechung berücksich- tigt, denn das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen klare Vorgaben in Bezug auf die gesetz- lichen Grundlagen der Verfassungsschutzbehörden ge- macht. Diese Vorgaben setzen wir vollständig um, etwa in Bezug auf den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel oder die Übermittlung von Informationen durch den Ver- fassungsschutz. Zum anderen möchte ich betonen, dass wir nicht nur die Befugnisse, sondern auch die vom Bundesverfassungsge- richt ausdrücklich verlangte externe Kontrolle des Ver- fassungsschutzes in das Gesetz aufgenommen haben. Eingriffsintensive nachrichtendienstliche Mittel unterlie- gen zukünftig einer richterlichen Anordnungsbefugnis. Die richterliche Entscheidung gewährleistet die erforder- liche Unabhängigkeit bei der Kontrolle von Grundrechts- eingriffen. Ich bin überzeugt, dass sich dies positiv auf die Legitimation der Arbeit des Berliner Verfassungs- schutzes auswirken wird. Letztlich stärken wir auch die parlamentarische Kontrolle mit weiteren Berichtspflichten gegenüber dem Abgeord- netenhaus, zum Beispiel über durchgeführte nachrichten- dienstliche Maßnahmen wie längerfristige Observationen, den Einsatz von Vertrauenspersonen oder die Online- durchsuchung. Und schließlich sieht das Gesetz auch Mitteilungspflichten an Betroffene von besonders grund- rechtsintensiven Maßnahmen vor, wodurch der Rechts- schutz für die Betroffenen erleichtert wird. Insgesamt ist uns damit eine ausgewogene Balance zwischen den An- forderungen an einen modernen Nachrichtendienst, der gegenwärtigen Bedrohungslage und den Interessen der Betroffenen gelungen. Der Berliner Verfassungsschutz erhält mit dem neuen Gesetz klare, zeitgemäße und wirksame Befugnisse zur Informationsgewinnung und selbstverständlich -analyse. (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8157 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Das Gesetz schafft Klarheit, stärkt die Legitimation des Verfassungsschutzes und erhöht die Nachvollziehbarkeit seiner Maßnahmen. Mit dem Gesetz bekennt sich diese Koalition klar zu einem zukunftsfesten Berliner Verfas- sungsschutz, der nicht nur Teil unserer wehrhaften De- mokratie ist, sondern als effektives und rechtssicheres Frühwarnsystem integraler Bestandteil unserer Berliner Sicherheitsarchitektur ist und bleibt. Vor den Feinden unserer Demokratie werden wir nicht zurückweichen. Wir stellen uns ihnen entschlossen ent- gegen. – Herzlichen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin Spranger! – Nach dem Re- debeitrag des Senats besteht die Möglichkeit einer zwei- ten Rederunde. Ich schaue einmal die Parlamentarischen Geschäftsführer an und frage, ob hierfür das Wort ge- wünscht wird. – Das sehe ich nirgends, und ich höre auch keinen Widerspruch. Dann schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Zu der Gesetzesvor- lage auf Drucksache 19/2466 empfiehlt der Fachaus- schuss mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Annahme mit Änderungen. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Be- schlussempfehlung auf Drucksache 19/2969 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sehe ich bei der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle weiteren Fraktionen und der fraktionslose Abgeordnete Dr. King. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist die Gesetzesvorlage so angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 5.3: Priorität der Fraktion der SPD Tagesordnungspunkt 21 Gesetz zur Neuordnung der Ersatzschulfinanzierung und der Genehmigungsvoraussetzungen für Ersatzschulen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 13. November 2025 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 18. Februar 2026 Drucksache 19/2984 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2640 Zweite Lesung hierzu: Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2640-1 Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Arti- kel 1 bis 4 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Bera- tung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. In der Beratung be- ginnt die Fraktion der SPD. – Bitte schön, Frau Abgeord- nete Dr. Lasić, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Alle Berliner Schulen sind für alle Berliner Kinder zugänglich, unabhängig vom Geld- beutel – das ist das Versprechen, das wir mit der heutigen Schulgesetzänderung endlich in Erfüllung bringen. Das ist nicht einfach nur ein Spruch, sondern das ist Ge- rechtigkeit in ein Gesetz gegossen. Erstmalig im gesam- ten Bundesgebiet werden wir verbindliche Schulgeldta- bellen einführen. Das besagt, abhängig davon, wie viel die Familie verdient, wird zukünftig ganz klar sein, wie viel Schuldgeld sie bezahlen muss, wenn sie an eine freie Schule geht. Bisher war das nicht vorgesehen. Damit öffnen wir an sämtlichen freien Schulen Türen auch für Familien, die nicht so viel Geld verdienen. Das war bis- her nicht vorgesehen. Zukünftig wird das Realität sein, und darüber freue ich mich sehr. Wir als SPD setzen uns seit vielen Jahren dafür ein. Zur Wahrheit gehört dazu, und der Koalitionspartner wird das in seinen Worten anders formuliert auch zeigen: Wir hätten uns viel mehr vorstellen können. Wir hätten uns klare Tabellen bis 105 000 Euro vorstellen können. Die unterschiedlichen Schwerpunkte, wie Koalitionen sie eben festlegen, legen fest, dass die Grenze jetzt bei 73 000 Euro liegt. So funktionieren Kompromisse, und ich finde, dieser Kompromiss steht uns als Koalition gut. In Zukunft wird man sehen, wie die nächsten Verhand- lungen zum Schulgesetz verlaufen und ob es gegebenen- falls Anpassungen gibt. Nach diesem wegweisenden Beschluss, den wir fassen, muss man auch sagen: Aus der Sicht der SPD kann dies nur der Anfang sein, denn wir kommen aus einer Land- schaft, in der das Schulgesetz immer gesagt hat: Wir geben den freien Schulen 93 Prozent und tun so, als ob alle freien Schulen gleich seien. – Die Realität unserer Schullandschaft in Berlin zeigt aber ganz klar: Unsere (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8158 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Schulen sind vielfältig. Es gibt Schulen, die ganz klar auf Segregation setzen, die Schulgelder erheben, die für eine normale Familie nicht erschwinglich sind. Es gibt aber auch sehr viele Schulen, die wollen den staatlichen Auf- trag eins zu eins übernehmen, so wie wir es im öffentli- chen Sektor sehen. Das ist die Frage, der wir uns gemeinsam stellen können: Wenn wir uns die Kitas anschauen, wenn wir uns die eFöB anschauen, egal welchen Bereich, den sich der öffentliche Sektor und der freie Sektor teilen, ist es im- mer so, dass man zu guten Vereinbarungen kommt, wie auch freie Träger den Auftrag des Staates für die Vollfi- nanzierung übernehmen können. Und dafür sind wir im nächsten Schritt offen. Wir haben den Grundstein dafür gelegt, dass man innerhalb des freien Sektors unter- schiedlich behandeln kann. Die Schulen, die den Auftrag des Staates annehmen wollen, werden jetzt mehr Geld vom Staat bekommen. Das nächste Mal, wenn wir miteinander über freie Schu- len und deren Finanzierung sprechen, können wir viel- leicht auf der einen Seite über die Vollfinanzierung spre- chen, aber dann sprechen wir auch darüber, was wir als Staat von den freien Schulen als Gegenleistung erwarten. Für uns als SPD ist klar: Wir erwarten als Gegenleistung Gebührenfreiheit, wir erwarten vergleichbare Zugangsre- gelungen wie auch im öffentlichen Sektor und natürlich auch eine faire Bezahlung für Beschäftigte. Das heißt, die Änderung jetzt ist etwas Großartiges und öffnet einen bisher verschlossenen Sektor für alle Berliner Familien. Und die Debatten, denen wir uns in dem Sektor stellen werden, werden mindestens genauso spannend sein, wenn nicht noch spannender. Ich freue mich darauf. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Abgeordnete Burkert-Eulitz das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Damen und Her- ren! Die Kollegin Lasić hat es ja schon gerade angedeu- tet: Die Auslegung von Historie ist durchaus sehr unter- schiedlich. Ich nehme Sie mal mit in das Jahr 2018 zu- rück. Am 16. Januar 2018 gab es einen Fraktionsbe- schluss der Grünen. Der hatte die Überschrift: Mehr sozi- ale Mischung an Schulen in freier Trägerschaft. – Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Der Senat wird aufgefordert, Schulen in freier Trägerschaft, die sich an der Sicherung des öffentlichen Auftrags zur Verwirkli- chung des Rechts auf Bildung beteiligen, als gleichwerti- ge Partner anzuerkennen. Um dieses Ziel zu verwirkli- chen, wird der Senat aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: Die gemeinsam mit den Schulen in freier Trägerschaft begonnene Ausarbeitung eines Finanzie- rungsmodells ist zügig zu Ende zu bringen. Dem Abge- ordnetenhaus ist ein Gesetzentwurf vorzulegen, der auf Basis des neuen Finanzierungsmodells eine deutlich hö- here Zuschussregelung als die aktuelle Rechtslage vor- sieht. – Das finden wir heute in dem schwarz-roten An- trag, beziehungsweise das ist auch schon im letzten Jahr erledigt worden. Schulen in freier Trägerschaft, die sich für die soziale und inklusive Öffnung einsetzen, sind gemäß dem Vollkos- tenmodell finanziell stärker zu unterstützen. – § 101 Ab- satz 3 in dem jetzt vorliegenden Entwurf. Gemeinsam mit den Schulen in freier Trägerschaft ist eine Vereinbarung zu erarbeiten, die diese Schulen zu deutlich mehr Transparenz hinsichtlich der jeweiligen Höhe des Schulgeldes sowie der möglichen Ermäßi- gungstatbestände verpflichtet. – § 4 der Ersatzschulver- ordnung jetzt. Gemeinsam mit den Schulen in freier Trägerschaft ist ein Rahmenmodell zur Staffelung des Schulgeldes nach sozi- alen Kriterien sowie zu deren maximaler Höhe in Beach- tung des verfassungsrechtlichen Gegebenheiten zu erar- beiten und umzusetzen. – Das ist die Anlage 1. Was war damals die Reaktion der SPD? – Da gab es einen Aufschrei. „Koalitionskrach um Privatschulen. Grüne und SPD streiten über … Privatschulen.“ Das hat es nicht nur in die taz, in den Tagesspiegel und in die Berliner Zeitung geschafft, sondern auch die Süddeut- sche und die Welt haben darüber berichtet. Wir freuen uns, dass Sie dazu gekommen sind, jetzt einen Gesetzentwurf vorzulegen – den Sie heute auch beschlie- ßen werden –, der zu einer besseren sozialen Mischung führt. Aber das, was wir hier schon in der ersten Runde miteinander besprochen haben, wie Sie das eigentlich finanzieren wollten, diese Frage haben Sie nicht beant- wortet. Ich habe extra meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Hauptausschuss noch mal gefragt, als es neulich dann endlich auch mal debattiert wurde und die Kolle- ginnen und Kollegen auch Fragen gestellt haben. Es gab keine Antworten. Das Ganze wird demnächst 30 Mil- lionen Euro kosten, in einer Haushaltssituation, wo wir nicht wissen, wie überhaupt die Grundlagen dieser Stadt finanziert werden sollen. Da haben Sie der Stadt und einer zukünftigen Koalition einen ungedeckten Scheck hinterlassen. Wie das finanziert werden soll, beantworten Sie nicht. Deswegen können wir heute dem Gesetzent- wurf auch nicht zustimmen, sondern werden uns enthal- ten. – Vielen Dank! (Dr. Maja Lasić) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8159 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Abgeord- nete Herr Bocian das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berliner Eltern und liebe freie Schu- len! Dass die Schulen in freier Trägerschaft eine wichtige und stützende Säule der Berliner Bildungslandschaft sind, habe ich schon in der ersten Lesung ausreichend deutlich gemacht. Mit circa 40 000 Schulplätzen stellen sie sogar 10 Prozent der Gesamtschulplätze. Die Leistung dieser Schulen wurde bisher aber nicht ausreichend gewürdigt. Damit muss jetzt Schluss sein. Das Land Berlin wert- schätzt mit dieser Schulgesetznovelle die freien Schulen und versetzt sie in Planungssicherheit und auskömmliche Finanzierung. Zusätzlich bis zu 31 Millionen Euro im Jahr stellt das Land Berlin für die freien Schulen bereit. Die Genese war lang. Das haben wir gerade von Marian- ne Burkert-Eulitz gehört. Aber jetzt ist es dank der Regie- rungsbeteiligung von CDU und SPD gelungen. Mit dieser Reform handeln wir als CDU für die freien Schulen und deren Schüler und Eltern. Erstmals gibt es echte Reformen für die Schulen in freier Trägerschaft, mit klaren Zuschüssen, verbindlichen Regeln und Unter- stützung für die Lehrkräfte. Wir schaffen damit Sicher- heit für Schulen und Eltern. Das möchten wir für alle freien Schulen. Deswegen gehört es auch zum Prozess, vor einem endgültigen Beschluss zuzuhören und in den Austausch zu gehen. Und wenn es Nachsteuerungsbedarf gibt, muss auch gehandelt werden. Das haben wir getan und bereits im Hauptausschuss einen Änderungsantrag eingereicht und beschlossen. Und wenn es Probleme gibt mit Gesetzesnovellen, dann lösen wir sie in der Koalition. So machen wir das. Denn es ist unsere Verantwortung, dass das neue Gesetz möglichst allen zugutekommt. Was machen wir genau? – Erstens: Die ersten staatliche Zuschüsse bereits nach zwei statt fünf Jahren. Zweitens: die bisherige Begrenzung der Zuschüsse auf die tatsächli- chen Personalkosten entfällt. Drittens: erhöhter Zuschuss- satz für Schüler in den Förderschwerpunkten Autismus, Sehen, Hören und Kommunikation. Die von der Senats- verwaltung für Finanzen veröffentlichten Personalkos- tensätze gelten mit dem zeitlichen Vorlauf als Berech- nungsgrundlage. Fünftens: Zuschüsse für Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf. Sechstens: Zuschüsse für Kinder aus wirtschaftlich benachteiligten Haushalten. Siebentens: die Schulgeldtabelle mit einkommensabhän- gigen Obergrenzen bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 73 000 Euro. Diese Reform ist nunmehr ausgewogen. Sie verbindet Verfassungstreue, soziale Verantwortung und praktische Planungssicherheit für die Träger. Damit schaffen wir ein modernes, gerechtes und zukunftsfestes Fundament für die freien Schulen in Berlin. An dieser Stelle möchte ich auch der Senatorin und ihren Mitarbeitern für die arbeitsreiche Erarbeitung des Refe- rentenentwurfs und die intensive Begleitung und Unter- stützung im parlamentarischen Prozess danken! Das Ergebnis war die Mühe allemal wert und ist ein kla- res Zeichen an Träger, an Eltern und an die Schüler. Durch klare Vorgaben zum Schulgeld wird sichergestellt, dass auch Familien mit kleineren Budgets bessere Chan- cen auf den Besuch einer freien Schule haben werden. Damit stärken wir das Elternwahlrecht. Unser Ziel ist hier klar: Freie Schulen stehen allen Familien offen. Um an diesen Punkt zu kommen, wurden natürlich viele intensi- ve Gespräche mit den Trägern in konstruktiver Zusam- menarbeit geführt. Deswegen möchte ich hier auch noch einmal den freien Trägern für diese Zusammenarbeit ausdrücklich danken. Mit dieser Gesetzesnovelle wird deutlich: Die freien Schulen sind feste Partner im Berli- ner Bildungssystem. Deswegen rufe ich auch die Opposi- tion auf: Stellen Sie sich hinter uns und unsere freien Schulen! Stimmen Sie dem Antrag zu! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat die Kolle- gin Brychcy das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns als Linke hat das öffentliche Schulsys- tem ganz klar Priorität. Aber jedes Kind in Berlin muss gleichberechtigt Zugang zu schulischer Bildung und Teilhabe erhalten, auch zu Privatschulen. Mit dem vorlie- genden Gesetz kommen wir diesem Ziel in Berlin einen bedeutenden Schritt näher. Insbesondere begrüßen wir, dass es künftig für Kinder mit Förderbedarf einen Perso- nalzuschlag geben wird, sowie eine verbindliche ein- kommensgestaffelte Schulgeldtabelle, um auch Kindern aus Familien mit wenig Einkommen einen Zugang zur Privatschule zu ermöglichen. Es ist auch die verfassungsgemäße Aufgabe des Senats, Segregation zu verhindern und das Sonderungsverbot gemäß Artikel 7 des Grundgesetzes in Berlin umzusetzen. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8160 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Insofern ist die Reform notwendig, ja, und auch lange überfällig. Aber nein: Wir als Linke sind nicht schizo- phren, wie Sie, Herr Melzer, uns im Hauptausschuss vorgeworfen haben, weil wir das Anliegen der Gesetzesreform, die soziale Durchmischung an Privatschulen zu fördern, unterstüt- zen. Im Gegenteil: Dieses Ziel war bereits Teil des Koali- tionsvertrags von Rot-Grün-Rot 2021. Ihr Änderungsantrag als Koalition im Hauptausschuss ist ein Rückschlag für dieses Anliegen, denn Sie senken die zulässige Einkommensgrenze in der Schulgeldtabelle von 81 000 Euro auf 73 000 Euro Jahreseinkommen ab, unter der für Familien ein sozial gestaffeltes Schulgeld gilt. Für alle anderen Familien mit einem höheren Gesamtein- kommen als 73 000 Euro gibt es keine Höchstgrenze für das Schulgeld. Das bedeutet, dass viele Familien, in de- nen beide Eltern Vollzeit erwerbstätig sind, in der Regel nicht davon profitieren, obwohl sie angesichts steigender Lebenshaltungskosten und Mieten bis zu einem Jahres- einkommen von 120 000 Euro durchaus schutzbedürftig wären. Das Versprechen, die Mittelschicht zu entlasten, das Herr Saleh, der weiter hinten sitzt, abgegeben hat, löst die Reform also nicht ein. Das wirtschaftliche Interesse ein- zelner weniger privater Schulen wird in Ihrem Ände- rungsantrag schwerer gewichtet, als Familien vor zu hohen Schulgeldern zu schützen und Zugänge für alle Familien zu schaffen. Ich frage mich: Wo steht denn die SPD-Fraktionsführung in dieser Frage? – Offenbar näher beim Verband der Privatschulen als bei den Familien! So wird die Berlin Metropolitan School bei einem Fami- lieneinkommen von 80 000 Euro weiter ein monatliches Schulgeld von 850 Euro und die Berlin Cosmopolitan School sogar 932 Euro im Monat verlangen. Beide Schu- len haben übrigens laut Bildungsverwaltung bei einer Gesamtzahl von 984 beziehungsweise 570 Schülerinnen und Schülern aktuell kein einziges Kind mit Lernmittel- befreiung. Die Schulgeldtabelle wird nicht ausreichen, um die eben beschriebene soziale Spaltung abzumindern, aber sie ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, weswegen wir heute nicht gegen den Gesetzesentwurf stimmen, sondern uns enthalten werden. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir die pauschale Verkürzung der Wartefrist für die Privatschulen strei- chen. Schon jetzt ist die Möglichkeit, von der Wartefrist im Einzelfall abzuweichen, im Gesetz geregelt. Weiter- gehende Maßnahmen, damit die Schulaufsicht die Auf- nahmepraxis an den Privatschulen effektiv kontrollieren kann, sodass das Sonderungsverbot tatsächlich eingehal- ten wird, und ob die Schulgeldtabelle nicht wirklich auch gedeckelt werden kann, werden wir ab dem Herbst 2026 neu diskutieren. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht der Abge- ordnete Tabor. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Berliner! Schulen in freier Trägerschaft erweitern mit ihrem vielfältigen An- gebot die freie Schulwahl und bereichern das Schulwesen durch besondere pädagogische Konzepte und Unterrichts- formen. Bereits in dieser Wahlperiode hatte die AfD-Fraktion im Februar 2022 einen umfassenden Ge- setzesentwurf zu den freien Schulen vorgelegt. Dieser Entwurf sah eine stärkere Entlastung der Schulträger vor und war aus unserer Sicht sozial ausgewogener gestaltet als die nun vorliegende Novelle des Schulgesetzes. Der aktuelle Gesetzesentwurf des Senats trägt zwar dazu bei, den finanziellen Abstand zu den staatlichen Schulen etwas zu verringern. Dennoch beträgt dieser Abstand im Durchschnitt weiterhin rund 60 Prozent. Grund dafür ist, dass freie Schulen lediglich Zuschüsse zu vergleichbaren Personalkosten erhalten, und auch diese nicht vollständig. Kosten für Sachmittel, Schulsozialarbeit oder Schulaus- bau bleiben weiterhin unberücksichtigt, obwohl diese Ausgaben in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind. Ein umfassendes Vollkostenmodell, wie es unser Gesetzesentwurf damals vorsah und immer noch vorsieht, wurde nicht umgesetzt. Nach dem Vorschlag der AfD-Fraktion sollten genehmigte Ersatzschulen bei der öffentlichen Finanzierung den entsprechenden öffentli- chen Schulen gleichgestellt werden. Dies sollte auch für schulische Sonderprogramme sowie für Kosten der Ge- bäudereinigung gelten. Positiv ist, dass die Wartefrist für die Gewährung von Zuschüssen nach Eröffnung einer Ersatzschule verkürzt wurde. In unserem Entwurf war darüber hinaus vorgese- hen, bei erfolgreichem Ablauf der Wartefrist eine nach- trägliche Kostenerstattung in Höhe von immerhin 50 Pro- zent der entgangenen Zuschüsse zu leisten. Das Bundes- verfassungsgericht hat bereits 1994 – die Älteren können sich vielleicht noch daran erinnern – klargestellt, dass nach Ablauf der Wartezeit ein finanzieller Ausgleich erfolgen muss und die Wartefrist nicht zu einer faktischen Errichtungssperre führen darf. (Franziska Brychcy) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8161 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Ein weiterer Punkt unseres Gesetzesantrags betraf die Transparenz der Schulgeldregelungen. Diese sollten öf- fentlich zugänglich sein. Für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sollte kein Schulgeld erhoben werden. Zugleich war vorgesehen, dass die Schulträger hierfür eine Ausgleichszahlung vom Land Berlin erhalten. Damit sollte dem Sonderungsverbot entsprochen und eine besse- re soziale Durchmischung ermöglicht werden, ohne Fa- milien mit mittleren Einkommen zusätzlich zu belasten. Im Zusammenhang mit der Schulgeldtabelle ist festzu- stellen, dass die Einkommensgrenze für gedeckelte Be- träge von ursprünglich 81 000 Euro auf nunmehr 73 000 Euro Familienjahreseinkommen abgesenkt wurde. Einkommen oberhalb dieser Grenze unterliegen – das wurde heute schon erwähnt – keinerlei Deckelung mehr. Diese Grenze betrifft jedoch nicht die Oberschicht – und ich denke, das sollte allen klar sein –, sondern den Mittel- stand. 73 000 Euro Familienjahreseinkommen: Das ist nicht die Oberschicht, sondern der Mittelstand. Ziehen wir davon sage und schreibe 30 000 Euro Steuern und Abgaben ab, bleiben monatlich 3 500 Euro für Fami- lie. Je nachdem, wie viele Kinder Sie haben, sind 500, 1 000 oder 1 500 Euro Schulgeld einfach zu viel für den Mittelstand, um das stemmen zu können. Steigende Le- benshaltungskosten für Miete, Energie und Nahrung belasten die Familien weiter immens. Ich denke, das ist allen bekannt. Die Notwendigkeit höherer Schulgelder ist eine Folge der seit Jahren sinkenden öffentlichen Finan- zierung. Seit 1998 wurde der Finanzierungsanspruch freier Schulen schrittweise von 100 auf 93 Prozent der vergleichbaren Personalkosten abgesenkt, während Sach- und Gebäudekosten unberücksichtigt blieben. Wir werden dem Gesetz zwar heute zustimmen, gleich- zeitig bleibt aber das Ziel bestehen, die finanziellen Rah- menbedingungen für die freien Schulen weiter zu verbes- sern, ohne Familien mit mittleren Verdienstmöglichkeiten zu belasten, sondern wir wollen sie entlasten – und dem- entsprechend müssen wir da auf jeden Fall noch einmal ran. Ich denke, dafür wird erst wieder in der nächsten Legislaturperiode Zeit werden. Aber wir sind da, wir sind an der Seite der arbeitenden Bevölkerung! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Der Senat hat um die Erteilung des Wortes gebeten. Es spricht die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie. – Bitte schön, Frau Senatorin Günther-Wünsch! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Rund 42 000 Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in freier Träger- schaft, knapp 14 000 Schülerinnen und Schüler an 48 be- rufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft, insgesamt rund 12 Prozent der Berliner Schulplätze. Mehr als 170 allgemeinbildende sowie zusätzlich 48 berufsbilden- de Standorte in unserer Stadt, davon noch einmal allein neun allgemeinbildende und eine berufsbildende Schule für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen. Das sind keine Randzahlen. Das zeigt: Die freien Schulen sind längst ein fester und unverzicht- barer Bestandteil unseres Berliner Bildungssystems. Wir haben jetzt gehört: 2018 und eine Genese. Das, was ich verstanden habe, ist: Alle wollten und keiner konnte. Was sagt das eigentlich über den Zustand der vergange- nen Regierungskoalition aus? Was sagt das eigentlich über die Handlungsfähigkeit von Rot-Grün-Rot aus? Deshalb geht es heute auch nicht nur um eine technische Anpassung im Schulgesetz, sondern um die Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik. Heute geht es um eine Grundsatzentscheidung: Wie ernst nehmen wir die Bildungsvielfalt in Berlin? Wie verlässlich sind wir denen gegenüber, die Verantwortung für unsere Schülerinnen und Schüler, für unsere Berliner Familien übernehmen? Schulen in freier Trägerschaft sind kein Randthema. Sie sind Teil der Lösung. Sie schaffen Schulplätze, sie er- möglichen unterschiedliche pädagogische Profile, sie entlasten das System, sie geben unseren Berliner Fami- lien und Eltern echte Wahlmöglichkeiten. Wer in unserem Land Bildungsvielfalt ernst meint, muss verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Genau daran hat es in der Vergangenheit – wir haben es heute noch mal bestätigt bekommen –, viel zu oft gefehlt: viel Dis- kussion, wenig Entscheidung, viel Ankündigung und wenig Umsetzung. Wir beenden das heute. Es ist gerade eben schon gesagt worden. Ein erstes Merkmal, das bereits dieses Jahr umgesetzt wird, ist die Verkürzung der Wartefrist von fünf auf zwei Jahren. Und nicht nur, dass alleine dieses Jahr bereits zehn Schulen in freier Trägerschaft davon profitieren werden, es ist ein ganz klares Attraktivitäts- und Anreizmerkmal für dieje- nigen, die bislang gehadert, die genau unter diesen Dis- kussionsprozessen der letzten Jahre und Jahrzehnte gelit- ten und sich nicht entschieden haben. Berlin ist wieder auch ein Standort, wo bildungsengagierte Menschen (Tommy Tabor) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8162 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Schulen in freier Trägerschaft gründen können, und das freut mich sehr. Wir modernisieren die Finanzierung – das ist bereits mehrmals gesagt worden –, aber was mich besonders freut, ist, dass wir die Qualität des Systems insgesamt stärken. Denn Schulen in freier Trägerschaft partizipieren künftig auch an unserem Berliner Landesinstitut. Es wird selbstverständlich werden, dass Pädagoginnen und Päda- gogen von Schulen in freier Trägerschaft an unseren Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen können. Unvorstellbar, dass das in der Vergangenheit nicht nur nicht gewollt war, sondern bewusst ausgeschlossen wor- den ist! Bereits jetzt, in den letzten Jahren, ermöglichen wir es den Schulen in freier Trägerschaft, dass sie sichtbar sind, dass sie sich zeigen können, und zwar indem sie seit einigen Jahren und nämlich genau seitdem wir Verant- wortung übernommen haben, Teil des Berlintags sind, der größten Fachkräftemesse im Land Berlin. Denn auch unsere Schulen in freier Trägerschaft suchen selbstver- ständlich qualifiziertes Personal. Es freut mich sehr, dass sie dazu gehören, sichtbar sind und selbstverständlich ein Teil der Berliner Bildungsfamilie sind. Ja, wir stärken die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf. Ich den- ke, dass wir uns auch alle einig sind, dass am Ende nicht die Trägerschaft zählt, sondern jedes einzelne Kind, und das war längst überfällig. Wir schaffen endlich auch Sicherheit beim Sonderungsverbot. Lassen Sie mich aber eines sagen: Auch wenn wir jetzt klare und transparente Regeln bei der Schulgeldregelung finden, so bin ich doch irritiert, wenn Frau Lasić hier vorne sagt: Wir schaffen Rechtssicherheit. – Wer hat eigentlich die letzten drei Jahrzehnte dieses Bildungsres- sort verantwortet? – Und Sie tun gerade so, als ob wir hier alle im luftleeren Raum agiert hätten. Selbstverständlich haben wir das Sonderungsverbot auch bisher eingehalten. Wir schaffen jetzt klare und transpa- rente Regeln, aber das war auch in der Vergangenheit der Fall. Schulen in freier Trägerschaft haben allen Schüle- rinnen und Schülern Zugang gewährt. Frau Brychcy! Sie haben gefragt, wo eigentlich das Geld ist. Ich weiß nicht, wo Sie waren, als wir den Einzelplan 10 debattiert haben. Ich sage Ihnen das: Konkret bedeutet das, dass diese Reform im Jahr 2026 rund 9,4 Millionen Euro benötigt und im Jahr 2027 16,5 Millionen Euro. Diese sind auch vollkommen klar im Einzelplan 10 etati- siert. Bei Bedarf gebe ich gerne Seitenhinweise. Es ist überhaupt nicht so, dass wir ungedeckte Schecks hinter- legt hätten, sondern wir haben solide gegenfinanziert. Damit sind die Schulen in freier Trägerschaft auch stabi- lisiert. Ich sage es aber auch ganz klar: Das erwarten die Schu- len, die Träger und die Familien. Sie erwarten endlich Klarheit. Mit diesem Gesetz schaffen wir auch endlich stabile, moderne Rahmenbedingungen für die Schulen in freier Trägerschaft. Wir beenden Phasen der Unsicherheit und eröffnen Phasen der Planbarkeit. Zugleich sage ich aber auch: Das darf nicht das Ende der Entwicklung sein. Denn wenn es nach uns und wenn es nach mir geht, ist diese Reform ein erster wichtiger Schritt, aber bei Wei- tem nicht der letzte. Wir sehen, dass freie Schulen längst nicht nur in privilegierten Lagen wirken. Ich nehme gerne das Beispiel von dieser Woche. Wir haben den Deutschen Lehrkräftepreis an eine Lehrkraft einer freien Schule verliehen, nämlich an Frau Kan von der Quinoa-Schule. Ich empfehle einen klaren Blick auf die Quinoa-Schule: Weder ist sie in privilegierter Lage, noch hat sie eine privilegierte Schülerschaft. Bei all dem Privatschulbashing, das ich jetzt in den letzten zehn Mi- nuten hier gehört habe, hilft immer ein Blick und viel- leicht auch mal ein Besuch vor Ort, um sich das Ganze anzuschauen, um tatsächlich zu sehen, dass die Schulen in freier Trägerschaft, insbesondere im Land Berlin, schon längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind und auch den gesellschaftlichen Auftrag wahrge- nommen haben. Unser und mein Ziel ist ganz klar: Wir wollen ein starkes öffentliches Schulwesen, ergänzt durch starke freie Schu- len, ein vielfältiges Angebot, getragen von klaren Regeln und ein Bildungssystem, das Leistung, Verantwortung und Chancengerechtigkeit miteinander verbindet. Deswe- gen sage ich ganz klar: Es muss weitergehen. Wir müssen darüber reden, wie wir den Sockelbetrag anpassen kön- nen, wie zukünftig Schulen in freier Trägerschaft selbst- verständlich an Landesprogrammen partizipieren können, wie zum Beispiel bei der Digitalisierung, bei Innovati- onsprogrammen oder bei Maßnahmen zur Qualitätsent- wicklung. Liebe Schulen in freier Trägerschaft, bei uns gibt es das ganz ohne Bedingungen oder Drohungen. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! (Senatorin Katharina Günther-Wünsch) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8163 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Nach dem Redebeitrag des Senats – das hatten wir gerade schon – besteht die Möglichkeit einer zweiten Rederunde. Ich frage auch hier noch mal, ob das Wort gewünscht wird. – Das sehe ich bei der SPD-Fraktion und der Frak- tion Die Linke. Der Parlamentarische Geschäftsführer, Herr Schrader, bestätigt mir das. – Vielen Dank! Die empfohlene Redereihenfolge ist: Grüne, CDU, Linke, SPD, AfD. Damit wäre zuerst die Linke an der Reihe und dann die SPD-Fraktion. Einen Moment, ich sehe noch eine Meldung. – Gut, dann habe ich jetzt Anmeldungen aus drei Fraktionen, und das bleibt auch so. Ich schaue die Parlamentarischen Geschäftsführer an. – Gut! Wir haben uns im Präsidium geeinigt, dass wir die Rederei- henfolge wie zuvor berücksichtigen würden, und damit wäre zuerst eine Rede für die SPD-Fraktion, dann für die Fraktion Die Linke und dann für die CDU-Fraktion. Und damit hat für die SPD-Fraktion jetzt das Wort Frau Dr. Lasić. – Bitte schön!
Ich weiß nicht, ob das klug ist, aber das haben wir jetzt; es ist so, wie es ist. Die Senatorin hat mich namentlich erwähnt, also werden wir bestimmte Konflikte, die man lieber hinter verschlossenen Türen austrägt, jetzt auf offener Bühne austragen. I’m so sorry! Ich habe mich in der ersten Runde wirklich sehr zurückgehalten. Wir ha- ben hier eine Schulgesetzänderung, die eins zu eins Text- entwürfe enthält, die wir als SPD so versucht haben, in mehreren Schüben auf den Weg zu bringen. Es ist in der Geschichte auch nachvollziehbar, warum das so nicht gekommen ist. Mir ist es wirklich extrem wichtig, hier zu betonen: Wenn es nach der CDU gegangen wäre, würden wir heute und in Zukunft alle freien Schulen gleich be- handeln. Das heißt, egal ob Quinoa, die sich dezidiert benachteiligten Schülern widmen, oder Cosmopolitan, die dezidiert ausschließlich extrem reiche Schülerinnen und Schüler aufnimmt, würden die, wenn es nach dem Wunsch der CDU gegangen wäre – seit den Koalitions- verhandlungen haben wir diesen Streit –, gleich behandelt werden, weil es nur eine pauschale Erhöhung der Zu- schüsse geworden wäre. Da haben wir von Tag eins Nein gesagt. Deswegen ist das ein Stück weit nicht in Ordnung, Sena- torin Günther-Wünsch, dass Sie ausdrücklich die Quinoa in den Mund nehmen, weil die Quinoa nämlich die Schu- le ist, die von der jetzigen Schulgesetzänderung, die wir so durchgepeitscht haben, profitiert, und eben nicht Schu- len, die sich ausschließlich reichen Schülern widmen. Wir werden auch in Zukunft bei allen Änderungen, die wir vornehmen, darauf achten, dass wir diejenigen Bündnis- partner unter freien Schulen, die sich allen Berliner Schü- lern widmen, unterstützen, dass wir nicht so tun, als ob alle Schulen reich wären. Solange sie Koalitionspartner innerhalb des demokratischen Spektrums brauchen – das brauchen sie auch in Zukunft – werden wir dafür sorgen, dass es auch innerhalb des Sektors der freien Schulen gerecht zugeht. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Nun hat für die Fraktion Die Linke die Kollegin Brychcy das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Auch wir begrüßen die Schulgesetzreform als ersten wichtigen Schritt, insbeson- dere die Inklusion und die Schulgeldtabelle. Aber man muss auch noch mal deutlich sagen, dass es die SPD war, die die soziale Ausgestaltung dieser Novelle durchgesetzt hat und nicht die CDU, aus unserer Sicht. Weil gesagt worden ist, die anderen Koalitionen hätten nichts gemacht, die Finanzierung mussten Sie im jetzigen Doppelhaushalt noch nicht vollständig hinterlegen. Es ist ein wichtiger Punkt, dass das eine schwere Hypothek sein wird. Wir als Linke haben in der Abwägung trotzdem die sozial gestaf- felte Schulgeldtabelle als wichtigen Punkt gesehen, und deswegen wollen wir uns hier auch enthalten. Aber die Gesetzesnovelle ermöglicht nicht, dass alle Familien gleichermaßen die Möglichkeit haben, nach ihrer Leis- tungsfähigkeit berücksichtigt zu werden. Menschen, die doppelt verdienen, werden nicht berücksichtigt und haben nicht die Möglichkeit von der Schulgeldtabelle zu profi- tieren und werden nach wie vor so hohe Schulgelder wie 850 Euro oder 932 Euro bezahlen müssen. Das ist der Hinkefuß an dieser Schulgeldtabelle. Ja, ich war schon an der Quinoa Schule. Die Quinoa Schule hat 80 Prozent Schüler und Schülerinnen mit Lernmittelbefreiung. Dass die SPD-Fraktion darauf hin- gewiesen hat, dass diese Schulen jetzt mit der Novelle am meisten profitieren müssen und das auch durchgesetzt hat, das ist entscheidend, weil sich sonst die Segregation noch weiter verschärfen würde. Ich finde es sehr schade, dass Sie auch seitens SenBJF hier nicht Möglichkeiten gefunden haben, die Segregation und die Sonderung der Privatschulen zu verhindern. – Danke! Vielen Dank! – Nun hat für die CDU-Fraktion der Abge- ordnete Bocian das Wort. – Bitte schön! (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8164 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026
Danke, Frau Präsidentin! – Frau Brychcy! Ich wundere mich. Wo haben Sie die Wanzen versteckt? Dass Sie wissen, worüber wir gesprochen haben und wer was gesagt hat, das finde ich sehr erstaunlich. Sicher ist, dass wir dafür gesorgt haben, dass das Gesetz jetzt beschlos- sen wird. Sie haben es 27 Jahre lang nicht geschafft. Das ist doch die Wahrheit. Es ist mitnichten so, dass es nicht heute schon Schulgeld- befreiung gibt. Die gibt es schon die ganze Zeit. Die gibt es schon seit Jahren. Dafür brauchen wir die Schulgeld- gesetzesnovelle nicht. Und die CDU-Fraktion hat dafür gesorgt, dass den freien Schulen auch noch Luft zum Atmen bleibt. Das ist nämlich auch wichtig. Wir wollen keine Schulplätze verlieren. Uns war wichtig, dass es ein Elternwahlrecht gibt. Uns war wichtig zu beachten, was die freien Schulen möch- ten, brauchen und wie die freien Schulen ticken. Wir waren im Gespräch mit den freien Schulen und nicht nur untereinander. Deswegen ist die Schulgesetznovelle auch gut geworden. Wir haben die freien Schulen beteiligt, und wir haben es richtig gemacht, und das wirklich jetzt. Was hatten Sie gesagt, Frau Burkert-Eulitz, seit 2018? Wir haben jetzt 2026. Jetzt kommt die Schulgesetznovelle, und die Freien Schulen waren beteiligt, und die Senatorin hat mit ihrem Team, das habe ich vorhin schon gesagt, eine hervorragende Arbeit geleistet. Viele Gespräche haben stattgefunden. Es war eine sehr gute Genese und eine sehr gute Zusammenarbeit. Das muss ich einfach auch noch mal sagen. Und jetzt kommt sie. Und ich dan- ke Ihnen. – Danke! Vielen Dank! – Damit schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke abstimmen, der Ihnen als Tischvorlage vorliegt. Wer den Änderungs- antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/2640-1 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzei- chen. – Das sehe ich bei der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich bei den Koalitionsfraktionen und der AfD- Fraktion. Enthaltungen gibt es somit nicht, und damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2640 emp- fiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen – die Annahme. Der Hauptaus- schuss empfiehlt einstimmig – bei Enthaltung der Oppo- sitionsfraktionen – die Annahme mit Änderungen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Empfehlung des Hauptausschusses der Beschlussfassung zugrunde zu legen. Wer also die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlus- sempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 19/2984 mit den dortigen Änderungen annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koaliti- onsfraktionen sowie die AfD-Fraktion. Wer stimmt dage- gen? – Das sehe ich nirgends. Wer enthält sich? – Das sind die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist die Gesetzesvorlage so ange- nommen. Ich rufe auf die lfd. Nr. 5.4: Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tagesordnungspunkt 30 Kiezblocks retten, Verkehrssicherheit stärken, Lebensqualität erhöhen – Kiezblock-Stopp sofort aufheben! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 3. Dezember 2025 Drucksache 19/2800 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2601 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Frau Abgeordnete Hassepaß, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kol- leginnen! Werte Gäste! Was für ein starkes Signal der Verkehrspolitik! Die Wirksamkeit der Maßnahme Kiez- block ist jetzt wissenschaftlich belegt. Sicher haben Sie es den Medien bereits entnommen. Die Untersuchung von elf Kiezblocks verteilt über die Stadt zeigt klipp und klar: die Verkehrssicherheit durch Kiez- blocks steigt enorm. Die Maßnahme ist nicht nur sehr effektiv, sie ist zudem auch noch fair. Wie wirkt Verkehrsberuhigung genau? – Alle Zielorte bleiben mit dem Auto erreichbar. Der Durchgangsverkehr wird reduziert. Den Menschen vor Ort wird Sicherheit, Ruhe und Platz geschenkt. Der Anteil der zu Fuß Gehen- den steigt. Die Menschen halten sich wieder gern draußen auf, genießen ihren Wohnort. Auch die kleinen Läden profitieren, Buchhandlungen, Cafés, Kneipen, Bäcker, Blumenläden. Kurz es wird wieder lebendig. Die Studie ist für uns alle wichtig, denn Sie, liebe CDU und auch Ihre Verkehrssenatorin, verbreiten gerne Horr- orgeschichten über zugepollerte Autokampfzonen oder existenzvernichtende Tempolimits. Damit ist jetzt Schluss. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8165 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Denn Horror ist nur eins: Horror ist, dass Berlin die Hauptstadt der Verkehrstoten und Schwerverletzten ist. 55 Tote, 15 000 Verletzte in einem Jahr. Das sind fünf ganze Fußballmannschaften, die nicht mehr lebend nach Hause gekommen sind. Das ist weit weg von Vision Zero. Sie gehören zum direkten Vergleich: Helsinki hat null Verkehrstote, Oslo null getötete Schulkinder, Rom flächendeckend Tempo 30, Paris 300 Schulstraßen, Ber- lin eine. Wie kommt das? – Das kommt daher, dass Politiker und Politikerinnen dort Verkehrssicherheit nicht länger dem Zufall überlassen haben. Das kommt daher, dass diese Erfolgsstädte konsequent auf Verkehrsberuhigung gesetzt haben. Tempo 30, Kiezblocks, sichere Radwege, Schulstraßen – damit haben diese Städte erfolgreich das Töten auf den Straßen beendet. Das wollen wir auch in Berlin. Die neue Studie zeigt, Verkehrsberuhigung wirkt, schwe- re Unfälle in Kiezblocks gingen um 58 Prozent zurück – 58 Prozent! Auch in den angrenzenden Hauptstraßen sanken die Unfallzahlen. Mehr Sicherheit, weniger Lärm, bessere Luft – das wollen wir alle. Und um den Skepti- kern gleich mal den Wind aus den Segeln zu nehmen: Grundlage der Studie sind die Unfallzahlen der Berliner Polizei. Das sind Fakten. Herr Schaal, Sie werden doch hoffentlich nicht gleich in Ihrer Rede behaupten, dass mit diesen Zahlen irgendwas nicht stimmen sollte. Die lebensrettende Wirkung steht also fest. Trotzdem verhängt die CDU weiter einen Kiezblockstopp; einen Stopp für bewährte Maßnahmen, wider den Rat von Verkehrssicherheitsexperten, wider den Rat von Stadt- planern, wider den Rat von Hitzeschutzbeauftragten, wider alle Vernunft. Die CDU stoppt sogar dort, wo bereits geplant ist, wo es Finanzierungszusagen gab, wo Bürgerinnen, Polizei und Feuerwehr „Ja, so machen wir es!“ gesagt haben. Das ist doch absurd! Auf welcher Grundlage erfolgte denn dieser Stopp? Alle Fakten sprechen für Verkehrsberuhigung. Die CDU wettert trotzdem dagegen – wider besseres Wissen. Ich frage Sie: Wer handelt denn hier ideologisch? Wer han- delt denn hier ganz klar gegen die Wissenschaft, liebe Herren der CDU? Für uns Grüne ist klar, wer Verkehrssicherheit will, der muss wirksame Maßnahmen umsetzen. Wer das nicht tut, der nimmt Verletzte und Tote billigend in Kauf. Genug ist genug! Der CDU-Fetisch für Magnet- schwebebahnen rettet jedenfalls kein einziges Leben. Echte Sicherheit entsteht durch mehr Tempo 30, durch weniger Durchgangsverkehr, durch kluge Verkehrsberu- higung. Geben Sie Berlin endlich wieder, was es verdient – eine sichere, lebenswerte Stadt für Jung und Alt! Las- sen Sie Vernunft walten. Beenden Sie Ihre Politik gegen die Menschen, und nehmen Sie den Kiezblockstopp end- lich wieder zurück! – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat nun der Abge- ordnete Schaal das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Und täglich grüßt das grüne Murmeltier – der Kiezblock, der gesellschaftliche Spalt – – Hier läuft keine Uhr. Soll ich das sagen? – Gut. Fange ich noch mal an! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und täglich grüßt das grüne Murmeltier – der Kiezblock, der gesellschaftliche Spaltpilz der Grünen, mit dem sie die Stadt in Gut und Böse einteilen. Wir haben es ja gerade wieder erlebt. Da werden von Ihnen schaurigste Bilder gemalt, von rasenden Autos, die die Luft verpes- ten, dicke Nebelschwaden nach sich ziehen, die töten, wie gerade gesagt wurde, – da wäre ich vorsichtig mit solchen Aussagen! –, die sich an keine Regeln halten und die Stadt zuparken, also die Bösen, und auf der anderen Seite die Guten. Heiter (Oda Hassepaß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8166 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 klingelnde Fahrradfahrer, Spielstraßen für jedermann, Spaß und Spiel im Straßenraum, keiner muss mehr Rück- sicht nehmen, denn die Bösen haben wir ja ausgesperrt – dieses Bild zeichnen Sie hier ein ums andere Mal. Doch das hat mit der Wahrheit in der Stadt nichts zu tun. Die Menschen in Berlin wissen das, auch wenn Sie die- sen Kampf gegen das Auto fortführen. Und weil viele Berlinerinnen und Berliner Sie ablehnen, haben Sie sich jetzt gedacht, eine Studie muss her und dann eine Priori- tät im Abgeordnetenhaus zu einem schon längst abge- lehnten Antrag, das überzeugt die Menschen! – Und dann haben Sie einzelne Studien zusammengefasst zu einer Metastudie. Das klingt ja schier genial! Wie wirkt – – Herr Kollege! Gestatten Sie – wir halten auch kurz die Zeit an – eine Zwischenfrage der Abgeordneten Hasse- paß?
Frau Hassepaß hat ja schon gesprochen. Ich führe erst mal ein bisschen weiter aus. Vielleicht reden wir gleich mal. – Aus Angst auf keinen Fall! – „Wie wirkt Verkehrsberu- higung?“, haben Sie Ihre Metastudie genannt und sich im Kreis Ihrer Vorfeldorganisationen dann einfach gegensei- tig befragt. Das Ergebnis durften wir schon wieder hören: Kiezblocks gut, Autos böse. Schon stimmt das grüne Weltbild wieder. Und wenn wir nicht recht haben, dann geben wir uns eben selbst recht. Basta! – Das ist Ihre grüne Arroganz, mit der Sie Verkehrspolitik betreiben. Sie machen Politik einfach nur für eine Klientel, die nicht auf das Auto angewiesen ist, für die Homeoffice-Schickeria aus dem Prenzlauer Berg, für Leute, die natürlich fußläufig zur Arbeit wohnen und nie etwas Schweres schleppen müssen, denn das macht ja der Kerl vom Lieferdienst, der schleppt mir schon meine acht Kisten in den fünften Stock. Und wenn zeitgleich unten sein Lieferauto abgeschleppt wird oder er ein Knöllchen bekommt, dann haben Sie kein Pardon, denn Ordnung muss ja sein in der grünen schönen neuen Welt. In dieser Welt leben wir als CDU nicht. Wir sind und bleiben Volkspartei. Wir reden mit allen, mit den Arbei- tern, mit den Handwerkern in dieser Stadt, die auf das Auto angewiesen sind, mit denjenigen, die sich die Hände schmutzig machen, mit denjenigen, die für die Familien Einkäufe transportieren müssen, mit den Rentnerinnen und Rentnern, die angewiesen sind auf das Kfz, weil sie Arzttermine erreichen müssen. Wir reden auch mit denen, die zum Kleingarten rausfahren wollen. Da haben Sie heute noch zugestimmt, nachdem wir hier einen wichti- gen Beschluss gefasst haben. Da stimmen Sie vollmundig zu, aber in Mitte, wo es wirklich mal konkret wird an den Kleingärten rund um den Charles-Corcelle-Ring, wo Sie Verantwortung tragen, da nehmen Sie die Parkplätze alle weg. Da sind Ihnen die Kleingärtner dann auch wieder egal. Sie verantworten den Niedergang der Friedrichstraße. Sie verantworten das Chaos im Schilderwald Haus- vogteiplatz/Niederwallstraße, wo keiner so richtig weiß, wer Vorfahrt hat. Das ist richtig gefährlich, was Sie dort angerichtet haben, wo keiner mehr weiß, wer fahren darf und wer nicht. Herr Kollege, wir halten die Zeit auch jetzt noch mal an! Ich frage Sie, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordne- ten Franco zulassen.
Franco? Wer ist denn Franco? Er meldet sich auch.
Ach so! Das werte ich als Ja.
Bitte! (Lucas Schaal) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8167 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026
Vielen Dank, lieber Kollege Schaal! Ich wollte mal fra- gen, ob Ihnen bekannt ist, dass da, wo Kiezblocks einge- richtet worden sind, die Unfallzahlen untersucht worden sind. Und was hat man dort gesehen? – Die Unfallzahlen sind zurückgegangen. Was machen Sie denn mit dieser Erkenntnis? Oder ist das auch alles grüne Ideologie?
Den gemeinsamen Kampf, diese Stadt sicher zu machen, und die gemeinsame Aufgabe, den Verkehr sicher zu machen, ist eine, der wir uns als CDU und als Regie- rungskoalition verschrieben haben. Was Sie an vielen Stellen tun, ist bar jedes Verstandes. Sie ziehen das darüber, Sie haben ja in Mitte schon vorher festgelegt, wie viele Kiezblocks Sie machen wollen, ohne die Untersuchungen abzuwarten. – Kriege ich hier zusätzliche Redezeit für die Fragen? Eine Minute!
Ach so, eine Minute ist nur zusätzlich. Gut! Sie haben eine Minute bekommen, und dann gehen wir weiter in der Zeit.
Wunderbar! Dann mache ich jetzt weiter! – In Ihrer Stu- die – ich habe sie nämlich gelesen – heißt es wörtlich: Flächenhafte, konsistent geplante Verkehrsberuhigung entfaltet nachhaltige Wirkung, wenn sie sozial rückge- koppelt, politisch legitimiert und kommunikativ begleitet wird. – Ich mache Ihnen das Angebot: Machen wir doch mal die Livestudie zu Ihrer Politik. „Sozial rückgekop- pelt“ – massivste Beeinträchtigung der Daseinsvorsorge vor Ort, gerade für Familien oder weil Rettungskräfte nicht durchkommen – negativ. „Politisch legitimiert“ – na ja, schauen Sie sich das Wahlergebnis von 2023 noch mal im Detail an! Also auch negativ. „Kommunikativ begleitet“ – da denke ich gerne an Ihre Kiezspaziergänge, die Sie in Mitte gemacht haben, wo 8 500 Menschen betroffen sind von den Maßnahmen, die Sie planen, und 25 Menschen vor Ort sind – nicht einmal ein halbes Prozent! Oder ich denke gerne an die Bürgerversammlung im Ostkreuzkiez, wo Ihre Stadträtin kurzfristig absagt, wo mit den Men- schen keiner reden will – auch negativ! Herr Kollege!
Allen drei Kriterien, die Sie eingeführt haben, wird Ihre eigene Politik nicht gerecht. Die Menschen in der Stadt sind klug und deswegen – – Sie hätten jetzt die letzte Gelegenheit, noch mal eine Minute zu gewinnen, wenn Sie die Zwischenfrage von Frau Hassepaß zulassen.
Ich glaube, wir haben uns hinreichend ausgetauscht. Wir stehen weiter auf der Seite der Menschen dieser Stadt, die in der Realität leben, und nicht in Pollerbü. Kommen Sie jetzt bitte zum Schluss! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8168 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026
Ihre grünen Freunde von „Berlin autofrei“ werden wir genauso stoppen wie fehlerhaft geplante Kiezblocks. 1,2 Millionen Menschen das Auto wegzunehmen: Die Berlinerinnen und Berliner machen diesen Irrsinn nicht mit. Wir als CDU auch nicht! [Beifall bei der CDU –
Angst vor Frauen hat er! – Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat nun der Abgeordnete Ronneburg das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist sehr lobenswert, wenn die Grünen Studien zusammenfassen, die Vorteile von Verkehrsberuhi- gungsmaßnahmen und Kiezblocks faktenbasiert heraus- arbeiten und der Öffentlichkeit vorstellen. Dass das ein sinnvoller Beitrag für den Diskurs in der Stadt ist, damit wir den zivilisierter führen können, wäre sicherlich eine kühne Vermutung. Ich denke, die Debattenbeiträge gera- de eben haben gezeigt, dass wir dort noch lange nicht angekommen sind, sondern dass wir hier, im Gegenteil, in den letzten Jahren von interessierter Seite eigentlich nur noch eines haben, und das ist ein Kulturkampf, der hier in der Stadt geführt wird. Wir haben eigentlich schon seit Jahren eine Verunmögli- chen eines sachlichen Diskurses. Ich will dabei unterstreichen: Nicht jede Kiezblock- Initiative in der Stadt ist bis zum Ende durchdacht. Es gibt oftmals sehr viel Nachbesserungspotenzial. Auch die Beteiligung lief nicht immer gut ab. Das kann man auch mal anerkennen, und man kann daraus den Schluss zie- hen, vielleicht nicht bis aufs Messer zu streiten, das The- ma nicht zu einem Kulturkampf zu erheben, sondern sich endlich mal aus einer ziemlich kleinkarierten, bornierten und bigotten Blase herauszubegeben. Stattdessen haben wir eigentlich eine Situation, die seit langer Zeit auch von den Medien orchestriert wird. Letzt- endlich sind Kiezblock-Debatten aktuell nur noch der Wurmfortsatz der Debatte zur autofreien Friedrichstraße, wo Fehler begangen worden sind, die allerdings dafür genutzt worden sind, dass wir hier keinen Zentimeter vorangekommen sind. Ich glaube, der Friedrichstraße geht es nicht viel besser, und ich weiß auch gar nicht, was der Plan für Mitte jetzt eigentlich macht. Ich glaube, das zeigt eigentlich nur, wie scheinheilig diese Debatte hier geführt wird. Die Verkehrssenatorin und die Bezirke, die Kiezblocks engagiert umsetzen, sind in der Verantwortung, aufeinan- der zuzugehen, politische Lösungen zu finden und auch Kompromisse auszuhandeln, vor allem vernünftig zu planen. Das heißt, nicht immer gleich den zweiten vor dem ersten Schritt zu machen. Dazu gehört aber auch Sicherheit. Gerade von der Lan- desebene ist Planungssicherheit für alle zu schaffen. Das betrifft die Finanzierung, das betrifft die Beteiligung, das betrifft Vorbereitung, Planung und Umsetzung. Warum gibt es bis heute keinen abgestimmten Kiezblockleitfa- den? Warum werden Fragen der Beteiligung von Polizei und Feuerwehr, Ver- und Entsorgung vom sozialen Dienst nicht eindeutig geregelt? Aber von ausführender Seite hat offenbar niemand das Standing in den eigenen Reihen, um hier im Interesse der Berlinerinnen und Ber- liner voranzukommen. Ich kann dazu abschließend feststellen: Wir als Linke sagen, die Mobilitätswende muss vor Ort gemeinsam gestaltet werden. Das jeweils passende Modell zur Ver- kehrsberuhigung und Reduzierung des Autoverkehrs in den Straßen oder in einem Kiez muss vor Ort entschieden und von den Beteiligten gut begleitet werden. Die Anlie- gen der Betroffenen müssen dort transparent und barriere- frei verhandelt werden. Das bedeutet am Ende natürlich auch eine verstärkte Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern, aber auch von Handel und Gewerbe. Wir werden die Initiati- ven in diesem Sinne unterstützen, weil wir das grundsätz- liche Anliegen teilen. Dabei muss allerdings sichergestellt werden, dass das notwendige Befahren der Straßen für Bewohnerinnen und Bewohner natürlich weiterhin mög- lich ist, ebenso für Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr, Lie- ferverkehr und Nahverkehr, selbstverständlich. Wir stimmen diesem Antrag der Grünen letztendlich zu, nicht als Blankoscheck für jeden Kiezblock, egal in wel- cher Ausführung, sondern dafür, dass wir hier voran- kommen, Kompromisse schaffen, und zwar bei einer klaren Zielstellung für mehr Verkehrsberuhigung, mehr Verkehrssicherheit, bessere Luft und weniger Lärm. Das verlangt Sicherheit, und hier ist der Senat in der Bring- pflicht, etwas zu leisten. – Danke schön! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8169 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordne- te Schopf das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir hier im Oktober letzten Jahres über diesen Antrag sprachen, habe ich deutlich gemacht: Kiezblocks sind kein Allheilmittel, aber sie sind ein sinnvolles Instrument, wenn es darum geht, die Aufenthaltsqualität und die Verkehrssicherheit in Wohngebieten zu verbessern. Ich habe auch gesagt, dass sie mit Augenmaß und nicht mit der Gießkanne eingesetzt werden sollten, sondern nur dort, wo die Verkehrsberuhigung anders nicht gelingt. Poller sind dabei das letzte Mittel, nicht das erste. Wenn Poller gesetzt werden, dann ist das kein Drama, dann ist es kein Weltuntergang, und dann muss auch niemand hier im Saal Schnappatmung bekommen, son- dern in Teilen sind Poller erforderlich, und zwar zum Beispiel an Kreuzungen, um diese freizuhalten, damit etwa unsere BSR problemlos an- und den Müll abfahren kann. Ja, es gibt diese Orte, an denen Poller zum Einsatz kom- men, in Pankow zum Beispiel. Dort wurden die Poller auch von einer CDU-Bezirksstadträtin angeordnet, weil immer wieder Fahrzeuge entgegen der Einbahnstraße durch die Wohnviertel fahren. Sei es bei den Kiezblocks im Allgemeinen oder den Pol- lern im Speziellen: Die Debatte wird häufig leidenschaft- lich geführt, manchmal mehr, manchmal weniger sach- lich. Das erleben wir auch heute hier im Plenum. Fakt ist, ich bin hart in der Sache, wenn es um Verkehrssicherheit in Berlin geht. Die bisher umgesetzten Projekte zeigen: Kommunikation ist das A und O bei der Planung, der Bürgerbeteiligung, in den Phasen der Umsetzung, auch wenn ein Projekt nicht realisiert wird oder nicht realisiert werden soll. Ich denke, wir sind uns einig: Das Kiezblock-Aus via Pres- semitteilung vom 15. Mai war keine Sternstunde der Verkehrsverwaltung. Daher ist die Kritik, die hier auch zum Ausdruck kommt, durchaus gerechtfertigt. Am 3. Dezember haben wir diesen Antrag der Grünen im Ausschuss beraten. Da sagten Sie, Frau Senatorin, dass es wichtig sei, negative volkswirtschaftliche Effekte durch Nichtgewährleistung des Verkehrsflusses durch die will- kürliche Errichtung von Kiezblocks zu verhindern. Das waren Ihre Worte. Okay, das kann man jetzt so sehen. Aber nun sind Sie Verkehrs- und nicht Wirtschaftssenatorin, und in den Richtlinien der Regierungspolitik steht: Der Senat will die Verkehrssi- cherheit gerade an Gefahrenschwerpunkten deutlich er- höhen und steht zum Grundsatz der Vision Zero. Deshalb plant er ein Verkehrssicherheitskonzept, das alle Ver- kehrsteilnehmer in den Blick nimmt. Wir sprechen über Verkehrssicherheit in Wohngebieten, und Sie sprechen über negative volkswirtschaftliche Ef- fekte? Wir könnten stattdessen über die Forderung aus dem Antrag sprechen, dass der mit den Bezirken erarbei- tete Leitfaden zur Planung und Umsetzung von Ver- kehrsprojektemaßnahmen weiterentwickelt werden muss und wie das aussehen könnte. Aber dazu kommen wir gar nicht, wenn ich die Hälfte meiner Zeit dafür aufbringen muss, zu erklären, warum es fatal ist, Verkehrs- und Schulwegsicherheit volkswirtschaftlichen Effekten ge- genüberzustellen. Da empfehle ich in diesem Zusammenhang die Lektüre eines Aufsatzes von Dölling und Neumann zur Novelle der Verwaltungsvorschrift zur StVO. Beide sind Richter. Der eine am Kammergericht, die andere am Verwal- tungsgericht hier in Berlin. Dann wird vielleicht auch für den einen oder anderen klar, warum ich, warum die SPD-Fraktion bei diesem Thema eine andere Auffassung hat als die CDU-Fraktion beziehungsweise die Senatorin: Verkehrs- und Schulweg- sicherheit sind für mich und für meine Fraktion nicht verhandelbar. Ich habe das hier schon einige Male gesagt, Frau Senato- rin: Ich stelle mich gern hinter Sie, stärke Ihnen den Rü- cken und verteidige Entscheidungen, die unsere Stadt voranbringen, aber, bitte schön, nicht bremsen. Gemein- sam mit der SPD-Fraktion können Sie die Herausforde- rungen der Verkehrspolitik meistern und echte Verbesse- rungen für die Berlinerinnen und Berliner erreichen. Der rote Faden hierfür sind die Richtlinien der Regierungspo- litik und nichts anderes. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Damit hat für die AfD-Fraktion der Ab- geordnete Wiedenhaupt das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen, dass die Menschen in Berlin sich wohlfühlen können. Dafür aber muss diese dysfunktiona- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8170 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 le Stadt wieder zum Funktionieren gebracht werden. Dazu gehört auch, dass wir uns in unseren Kiezen und in unserer Wohnumgebung wieder wohlfühlen können. Unser Kiez muss lebendig sein, Erholungsflächen, die Kiezkneipe und das Eiscafé haben. Wir wollen, dass Handwerker uns erreichen und Pflegedienste gut zu uns finden, dass die Feuerwehr, wenn sie gebraucht wird, schnell und gut zu uns kommt, dass wir sicher aus dem Haus gehen und unsere Kinder sicher spielen können. [Beifall bei der AfD –
So ist es!] Leider trifft das in Berlin viel zu oft nicht zu. Viel zu oft sind unsere Kieze entweder aufgrund einer falschen Ver- kehrspolitik zu Durchgangsstraßen geworden oder aber durch Poller in ihrer Lebensqualität eingeschränkt. Lebendige und sichere Kieze, liebe Kollegen der Grünen, erreicht man nicht dadurch, dass man sie mit Pollern einmauert. Erinnern Sie sich noch? – 5 Grad minus, Sie brauchen einen Rettungswagen. Der aber scheitert an einem eingefrorenen Poller, der ein Durchkommen nicht erlaubt. Die Feuerwehr verbraucht Minuten, um so viele Poller zu entfernen, damit sie mit dem breiten Feuer- löschfahrzeug durchkönnen. Der Pflegedienst, auf den Sie angewiesen sind, kann nicht zu Ihrer Wohnung fah- ren, weil der Weg schon viel zu lang vorher zugepollert ist. Der Handwerker muss Aufträge für Ihren Kiez ableh- nen, weil er mit seinem schweren Gerät nicht nah genug herankommt. Das ist der Alltag, der durch Kiezblocks erreicht wird. Deshalb entspricht es auch nicht der Wahr- heit, dass Kiezblocks unter Beteiligung der im Kiez Wohnenden gewünscht werden, sondern bei der sogenannten Bürgerbeteiligung beteiligen sich viele Menschen, die irgendwo in dieser Stadt woh- nen, vielleicht sogar Gutes wollen, aber die Lebensrealität vor Ort gar nicht kennen. Daher ist es nicht falsch, dass der durch den Senat verän- derte Auftritt gegenüber den übertriebenen Verpollerun- gen dazu geführt hat, dass wir jetzt hoffentlich weniger bekommen werden. Das führt aber noch nicht zur Sicherheit der Bewohner auf ihren Kiezstraßen. Kein Autofahrer, der oft im Wirt- schaftsverkehr unterwegs ist, biegt freiwillig von der Hauptverkehrsstraße ab und durchfährt enge Anlieger- straßen. Er tut es teilweise, weil die Hauptstraßen einfach dicht sind. Deshalb ist es so wichtig, dass dieser Senat endlich mehr dafür tut, dass unsere Magistralen funktio- nieren. Dafür mangelt es der CDU-Verkehrssenatorin jedoch an Durchsetzungswillen. Was haben Sie gebaut, Frau Bonde? Eisenstangen mit einem Monitor darauf, damit in der Schönhauser Allee eine grüne Welle für Fahrradfahrer erreicht wird? – Von mir aus ist das okay für die Fahrradfahrer. Wo aber bleiben Ihre Bemühungen für eine grüne Welle für die Autofahrer und den Wirt- schaftsverkehr in Berlin? So etwas hatten wir mal in Berlin, so etwas funktionierte mal, aber jetzt bremsen die Ampeln den Verkehrsfluss aus, und unkoordinierte Baustellen versperren die Haupt- straßen. Deshalb: Nein, kein Einpollern von Kiezen! Dafür eine Verkehrspolitik, die den Autoverkehr aus den Kiezen heraus und flüssig über Magistralen durch die Stadt bringt! Deshalb werden wir diesen Antrag der Grünen ablehnen. Genauso bleiben wir bei der Kritik, Frau Verkehrssenato- rin: Tun Sie etwas für die Hauptverkehrsstraßen, für die Autobahnen in dieser Stadt, und entlasten Sie damit end- lich unsere Kieze! – Herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/2601 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Be- schlussempfehlung auf Drucksache 19/2800 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle weiteren Fraktionen sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. King. Enthaltungen sehe ich nicht. Da- mit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe auf lfd. Nr. 5.5: Priorität der Fraktion Die Linke Tagesordnungspunkt 73 A TVöD für die Vivantes-Tochterfirmen – Senat muss Einigung unterstützen Dringlicher Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/3002 Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Der Antrag liegt Ihnen als Tischvorlage vor. In der Bera- tung beginnt die Fraktion Die Linke. – Bitte schön, Frau Abgeordnete Eralp, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Und vor allem liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vi- vantes-Kliniken! Zuallererst möchte ich Danke sagen. – (Rolf Wiedenhaupt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8171 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Danke, dass ihr mit eurer harten Arbeit unsere Stadt mit am Laufen haltet und dass ihr für unsere Gesundheit sorgt! 200 000 stationäre und 300 000 ambulante Patientinnen und Patienten jedes Jahr können sich auf euch verlassen; darauf, dass die OP-Säle, die Zimmer und Flure sauber und steril sind, dass sie mit Essen versorgt und sicher transportiert werden und auch in den Rehazentren gut versorgt sind, und das 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Ohne euch würde nichts laufen. Danke sagen reicht aber nicht. Es braucht gute Arbeitsbe- dingungen, und gemachte Zusagen müssen vom Senat auch eingehalten werden. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD steht die Rückführung der ausgesourcten Toch- terunternehmen. Sie soll gleichen Lohn für gleiche Arbeit garantieren. Sie, Herr Wegner, haben es höchstpersönlich verspro- chen. Was ist nach dem, was Sie als, ich zitiere, feste Zusage bezeichnet haben, eigentlich passiert? – Nichts. Versprochen, gebrochen, genauso wie schon bei der Hauptstadtzulage. Welche Ihrer Zusagen gegenüber Be- schäftigten haben Sie eigentlich überhaupt eingehalten? Wo sind Sie eigentlich bei dieser wichtigen Debatte? Wie wollen Sie das den Menschen erklären? – Beispiels- weise Kamila Weiss. Sie arbeitet bei der Servicetochter VivaClean und erzählte uns am Dienstag in unserer Frak- tionssitzung, wie schwer es für sie ist, als alleinerziehen- de Mutter über die Runden zu kommen, und wie sie in eine unsichere Zukunft blickt, weil auch ihre Rentenan- sprüche viel zu gering sind, und das, obwohl sie jeden Tag hart arbeitet und zum Wohle der Patientinnen und Patienten auch gern das Krankenhaus reinigt – gewissen- haft täglich 1 400 Quadratmeter, wobei genau 48 Sekun- den für eine Toilettenreinigung bleiben. Was Kamila und ihre Gewerkschaft ver.di verlangen, ist das, was Sie ihnen versprochen haben: die Wiederein- gliederung, aber zumindest die Angleichung der Arbeits- bedingungen an den Tarifvertrag der unmittelbar bei Vivantes Beschäftigten. Da geht es nicht nur um den Lohn, sondern auch um Zulagen, um Jahressonderzah- lungen, um Wochenarbeitszeit und um die Betriebsrente, denn so schicken Sie diese Menschen in die Altersarmut. Wenn Vivantes dafür finanzielle Unterstützung braucht, muss der Senat dafür sorgen. Es geht hier um die Zukunft der Gesundheitsversorgung, denn wenn die Beschäftigten so verschlissen werden, gehen zu Recht immer mehr Fachkräfte, und der Betrieb kann nicht mehr laufen. Gleicher Lohn und gleiche Be- dingungen für gleiche Arbeit müssen jetzt endlich kom- men. Als Linke stehen wir zu 100 Prozent hinter den Beschäftigten und ihren Forderungen. Nach ihrer letzten Streikversammlung, bei der die CDU genauso wie heute Morgen übrigens bei der Kundgebung hier vor dem Haus mal wieder durch Abwesenheit geglänzt hat, wurde nach den Aussagen von SPD, Grünen und Linken festgestellt, dass wir eigentlich parlamentarische Mehrheiten dafür haben. Das stimmt. Wir sind bereit, sie gemeinsam zu nutzen, und haben heute erneut einen entsprechenden Antrag hier auf die Tagesordnung gesetzt. Wir werben um Zustimmung dafür. Und schließlich ist Vivantes kein Privatkonzern, sondern in Landeshand. Da ist es doch eine Selbstverständlichkeit, dass gute und gleiche Arbeitsbedingungen gelten müssen. Das ist übrigens auch eine Frage der Gerechtigkeit. Ich habe mir mal die Chefmanagergehälter angeschaut. Da werden circa 400 000 Euro jährlich ausgezahlt, während Kamila Weiss und andere Mitarbeitende jährlich nur gerade mal um die 30 000 Euro verdienen. Wie wollen Sie erklären, dass ein Chefmanager das 14-Fache ver- dient, während Beschäftigte in der Gastronomie, der Logistik, der Technik, der Reinigung nicht einmal die Lohnangleichung zum öffentlichen Dienst erhalten? – Das ist doch absurd! Und dann setzten Sie dem Ganzen noch die Krone auf und lassen zu, dass das Landesunternehmen Vivantes, statt am Verhandlungstisch mit ver.di eine Notdienstver- einbarung zu verhandeln, gegen die Beschäftigten und ihr verfassungsrechtlich verbrieftes Streikrecht gerichtlich vorgeht, obwohl sie doch nur auf dem bestehen, was Sie ihnen versprochen haben. Dafür wird auch noch Geld für Anwälte verschleudert, statt es in die Tarifanpassung zu geben. Frau Kollegin! Kommen Sie bitte zum Schluss!
Nach der Gerichtsentscheidung muss jetzt eine Not- dienstvereinbarung her, die das Streikrecht der Beschäf- tigten nicht aushebelt, denn zu Recht streiken Beschäftig- te und ihre Gewerkschaft. Daher sorgen Sie jetzt für ein Ende der Zweiklassenbelegschaft und dafür, dass alle Menschen, die unsere Stadt hier täglich am Laufen hal- ten, gut arbeiten und gut leben können! 100 Prozent ÖD für alle an der Spree! – Danke! (Elif Eralp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8172 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Zander das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle- gen! Liebe Frau Eralp! Ich muss mich doch sehr wun- dern, dass Sie jetzt an eine parlamentarische Mehrheit appellieren, die es hier gebe, um endlich dafür zu sorgen, dass die Töchter zurückgeholt werden und der TVöD eingeführt wird. Was war denn in den vergangenen Jah- ren? – Ich erinnere mal an das Jahr 2016. Damals hieß es: Wir werden zügig die Angleichung an den TVöD bei den Töchterunternehmen vornehmen. – Koalitionsvertrag Rot-Rot. Dann hatten Sie sieben Jahre Zeit. Sie waren sieben Jahre lang an der Regierung, Sie hatten die parlamentarische Mehrheit, und Sie haben nicht dafür gesorgt, dass eine Angleichung und die Rückholung erfolgt sind. Fassen Sie sich bitte an die eigene Nase! Wenn Sie auf das Beispiel von Frau Weiss zurückge- kommen sind und fragen: Wie können wir Frau Weiss erklären, dass es diese Zweiklassengesellschaft bei Vi- vantes gibt? –, dann kann ich Ihnen das erklären. Es gab 2004 einen Beschluss, diese Tochterunternehmen zu gründen – aus Sparzwängen. Ihr Senator Thomas Flierl – damals hießen Sie noch PDS – hat dafür gesorgt, dass zum Beispiel auch die CFM, weil er Wissenschaftssena- tor war, gegründet wurde, weil Sie sparen wollten. Da waren Ihnen die Gehälter der Beschäftigten egal. Da haben Sie auch nur auf den Haushalt geguckt. Das gehört auch zur Wahrheit dazu. Herr Kollege! Gestatten Sie – –
Ich lasse keine Zwischenfragen zu. Keine Zwischenfragen!
Da brauchen Sie nur einmal in die Historie der Schriftli- chen Anfragen, auch von ehemaligen Kolleginnen und Kollegen der Linken, zu schauen. Dort fragen Sie auch nach, ob wirklich das eingetreten ist, was man sich er- hofft hat, dass man sparen konnte, weil man die Töchter outgesourct hat. Auch hier sieht man wieder, wo Ihr Fo- kus war. Und jetzt, vor allen Dingen vor diesem Hinter- grund, tun Sie nicht so, sich da aufzuschwingen, als ob Sie die alleinigen Interessenwalter der Beschäftigten von Vivantes und Charité seien; das stimmt einfach nicht. Außerdem wird ja eine Angleichung an den TVöD erfol- gen; das liegt auch im Angebot von Vivantes vor. Und wenn Sie damals, 2016, gesagt haben, zügig wollen Sie die Angleichung vornehmen: Ihr Zug ist gar nicht erst losgefahren. Bei uns sieht man, wann der Zug ankommen wird. Es gibt also eine konkrete Perspektive. Was Sie in sieben Jahren nicht geschafft haben, wird jetzt erfolgen. Es passt auch ohne Sie. Vielleicht noch ein anderer Aspekt: Charité, CFM und ver.di haben im letzten Jahr erst eine Tarifverhandlung erfolgreich abgeschlossen. Bei diesem Abschluss wurde auch vereinbart, dass eine Angleichung an den TVöD erfolgt. Das erfolgt sogar erst ein Jahr später, als es jetzt Vivantes angeboten hat. Wollen Sie mit diesem Antrag ver.di kritisieren, dass sie im letzten Jahr schlecht ver- handelt haben, weil die Beschäftigten erst so spät etwas bekommen? – Sie haben hier überhaupt keine Linie. Hauptsache, Sie hauen einfach nur drauf und kritisieren irgendetwas, was Sie selber damals nicht vermocht haben zu lösen. Und ja, natürlich ist es schwierig. Natürlich ist es unge- recht, wenn Beschäftigte, die dieselbe Arbeit ausüben, dieselbe Tätigkeit, bei einem Lohngefälle von mehreren 100 Euro stehen. Ich erinnere noch einmal daran: Grund- lage dafür, dass es dazu gekommen ist, war der Beschluss des rot-roten Senats 2004. Genau weil diese Ungerech- tigkeit besteht, haben wir es auf der Tagesordnung, die beiden Forderungen TVöD-Angleichung und Rückfüh- rung der Töchter. Diese Rückführung wäre eine Rückab- wicklung der Politik der Linken aus der Vergangenheit, wo wir uns schon viel mehr Rückabwicklung erhoffen und es sich schon in der Gegenwart gezeigt hat, dass viele Entscheidungen der Linkspartei wie die Privatisierung von Zehntausenden öffentlichen Wohnungen ein Fehler waren und der Stadt nicht gut bekommen sind. [Elif Eralp (LINKE): Ach so? Sie wollten noch mehr privatisieren! –
Sie wollten alle verkaufen!] Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8173 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 – Herr Schulze! Sie waren gestern in der „Abendschau“, und dort wurden Sie auch gefragt: Warum haben Sie es nicht in Ihrer eigenen Regierungszeit vermocht, für das zu sorgen, was Sie jetzt fordern? Da sind Sie eine Antwort schuldig geblieben, Frau Eralp auch. Frau Eralp hat auch nur mit den Fingern auf die anderen gezeigt. Aber ich finde toll, dass Sie uns zutrauen, dass wir in weniger als drei Jahren das schaffen können, wofür Sie in zehn Jahren nicht geschafft haben, eine Lösung zu finden. Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Politik! Aber die Situation ist komplex. Das wird sicherlich auch ein Grund dafür sein, dass Sie es damals nicht umgesetzt haben. Man kann nicht einfach einen Knopf drücken, und schon ist alles anders. Natürlich müssen wir den Sanie- rungskurs von Vivantes berücksichtigen, damit der eben- falls nicht gefährdet ist. Also heißt es: Sorgfältig vorbe- reiten und abwägen und dann handeln. Fordern ist immer leichter als umzusetzen. – Herzlichen Dank! Vielen Dank! – Für eine Zwischenintervention hat nun der Abgeordnete Schulze für die Fraktion Die Linke das Wort. – Bitte schön!
Sie sind ja schon ganz aufgeregt! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie schon in die Zeit zurückgehen, dann können wir das gerne zusammen machen. 2001 ist Vivantes ge- gründet worden. Es war eine schwierige Situation finan- ziell. Es waren die Pläne der CDU damals, Vivantes zu zerschlagen und zu verkaufen aufgrund der Haushaltsla- ge. Und es war damals Rot-Rot, die Vivantes unter diesen Schmerzen überhaupt gerettet hat. Es ist richtig, dass die Beschäftigten einen ganz schweren Beitrag dazu leisten mussten. Wir sind jetzt 20 Jahre danach. Vivantes ist ein Unternehmen, das sich in einer sehr guten Weise entwi- ckelt hat, das einen Großteil der Angebote der medizini- schen Versorgung in Berlin leistet. – Sie haben im Koali- tionsvertrag die schnellstmögliche Rückführung der Töchter und der Beschäftigten in den TVöD vereinbart, und Sie haben bisher nichts zustande gebracht auf dieser Linie, außer die 40 Millionen Euro zu streichen, die dafür im Haushalt vorgesehen waren, und ein Gutachten in Auftrag zu geben, in dem steht, dass das alles nicht geht. – Das waren Ihre Leistungen für die Beschäftigten. Die Beschäftigten, die heute Morgen vor dem Abgeordneten- haus standen, wissen ganz genau, wer sie verlassen hat. Sie sind extrem enttäuscht, und zwar genau von Ihrer Partei. Insofern wäre ich ganz vorsichtig mit Schuldzu- weisungen an dieser Stelle. Sie haben es vereinbart, Sie haben es versprochen, Sie haben überhaupt nichts gehal- ten. Und ich will noch etwas sagen, was unter Rot-Rot-Grün passiert ist: Diese Töchter waren lange in einem tarif- losen Zustand, und unter Rot-Rot-Grün haben wir mit denen einen Tarifvertrag durchgebracht, der immerhin auf 96 Prozent des TVöD geht, der die Arbeitszeit reduziert, die Zulagenregelung anpasst und den Pfad in Richtung TVöD aufgemacht hat. Sie stoppen diesen Prozess jetzt, indem Sie gar nichts tun, und das kann man Ihnen nicht durchgehen lassen. Also insofern vorsichtig mit Schuldzuweisungen! Vielen Dank! – Der Abgeordnete Zander hätte nun die Möglichkeit zu erwidern. – Darauf verzichtet er. Damit fahren wir fort. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Wapler das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Balzer! Sie wissen aber schon, dass die CDU im Senat ist und dass Sie hier im Moment in der Regierung sind, hoffe ich. Ich glaube auch, dass alles, was bis 2004 zurückgeht, da draußen überhaupt keinen Menschen interessiert, denn jetzt stehen wir wieder hier und reden über die Arbeitsbe- dingungen in unseren Krankenhäusern. Mal ist es die Charité, mal Vivantes. Berlin soll Vorbild sein für Gute Arbeit, gerade in den Landesunternehmen; das erzählt die Politik in der Tat seit Jahren. Die Vivantes-Beschäftigten, die heute früh da draußen vor dem Haus standen, die sind sauer, und das zu Recht. Sie haben genug von Sonntags- reden und leeren Versprechungen. Wer in unseren Krankenhäusern jeden Tag rund um die Uhr den Betrieb am Laufen hält, der hat mehr verdient als Ihre warmen Worte. Es ist der erste Schritt anzu- erkennen, dass die Leistung der Beschäftigten bei Vivan- tes VSG, SVL oder VivaClean zum Kernbereich von (Christian Zander) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8174 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Vivantes zählen. Sie sind nicht Peripherie, nicht irgend- wie dabei, sie sind zentraler Teil von Vivantes. Ohne sie geht nichts. Deshalb auch von dieser Stelle: Volle Solidarität, Aner- kennung und Dank für die geleistete Arbeit! – Das ist das Mindeste, denn seit Jahren wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Angleichung an den TVöD und die Ein- gliederung der Töchter in den Vivantes-Konzern verspro- chen, zuletzt – ja, man mag es kaum glauben – auch in den Richtlinien dieser Arbeitgeberkoalition. „Schnellst- möglich“ heißt es dort, und manch einer mag sich aus vorangegangenen Debatten auch an diese unsägliche CDU-Exegese erinnern, was „schnell“ und „möglich“ dann heißen soll. Ich glaube, wer so mit Beschäftigten umgeht, der darf sich über Streiks nicht wundern. Die Beschäftigten streiken, weil sie keine Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter zweiter Klasse sein wollen, weil sie eine gleiche Bezahlung haben wollen, weil sie endlich auch gleichberechtigter Teil von Vivantes sein wollen. Eigentlich sollte sich die Konzernleitung darüber freuen, und wir auch: Die Menschen fordern nicht mehr als das, was ihnen zusteht. Wer für den Krankenhausbetrieb un- verzichtbar ist, der muss nach dem gleichen Tarif bezahlt werden, und der gehört zum Mutterkonzern, Punkt. Was dieser Senat hier aufführt, das passt leider in das Bild, das CDU und SPD im Bund und in Berlin abgeben: Sie sparen auf Kosten der Beschäftigten, gerade der- jenigen, die ohnehin wenig Geld haben. Es ist gut, dass die Menschen sich dagegen wehren. Wer nur Ver- sprechungen macht – auch heute früh wieder, liebe SPD, lieber Raed –, wer Politik trotzdem auf dem Rücken der Ärmsten macht, der bekommt halt den Arbeitskampf, den er provoziert. Damit eines klar ist: Es sind nicht die Be- schäftigten, die verantwortlich sind für die Finanzlage im Land Berlin, und es sind nicht die Beschäftigten, die verantwortlich sind für die Schwierigkeiten bei Vivantes. Es sind aber die Beschäftigten in den Service-GmbHs, in den Vivantes-Töchtern, die jeden Tag für all das bezah- len. Es kann nicht angehen, dass die Krankenhaus- finanzierung von den niedrigsten Einkommen aufge- bracht wird. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Absolut!] Gute Arbeit – das ist keine hohle Phrase. Wenn Sie es ernst meinen, dann gehört auch dazu, dass man sich jetzt zusammensetzt und sagt: Wir haben das versprochen, wir auch, seit vielen Jahren. Wir machen uns jetzt auf den Weg und schauen, wie wir das hinkriegen. Dann wäre auch dieser Antrag der Linken hilfreich, auch wenn er eigentlich – ein Treppenwitz – den Senat nur an seine eigenen Zusagen erinnert. Die Enttäuschung der Menschen da draußen – auch heute früh – ist greifbar. Den Lieferfahrerinnen und -fahrern, den Reinigungskräften, den Technikerinnen und Techni- kern sind die Reden, die wir hier oder draußen auf dem Lkw schwingen, relativ egal. Sie wollen, dass Zusagen etwas wert sind, dass es einen Weg zum TVöD gibt und zu gleichem Lohn für gleiche Arbeit, dass wir faire Ver- handlungen unterstützen und dass wir auf dem einge- schlagenen Weg weitergehen. Keine leeren Versprechun- gen mehr, kein Lavieren, sondern Verbindlichkeit. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin König jetzt das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt im Koalitionsvertrag eine Kernaussage, die uns als SPD-Fraktion sehr wichtig ist. Es ist die folgende: „Die Koalition wird die Rückführung der Tochter- unternehmen der landeseigenen Krankenhäuser schnellst- möglich durchführen.“ – Dieser Satz war hart verhandelt. Es war ein Ringen um jedes Wort; ich war dabei. Er ent- hält eine für uns, die SPD-Fraktion, zentrale Aussage: Man spart nicht auf Kosten der unteren Lohngruppen. Wenn das Thema nicht in den Koalitionsvertrag gekom- men wäre, dann hätte es wohl keine schwarz-rote Koaliti- on gegeben. Diese Aussage steht nämlich für eine grund- legende Anerkennung: Serviceleistungen im Kranken- haus sind keine Nebensache. Reinigung, Küche, Sicherheit, Verkehr – das sind keine Randbereiche. Wir waren da; wir haben uns das ange- schaut. Das sind Kernaufgaben eines funktionierenden Krankenhauses, und ohne sie läuft nichts. Und wer un- verzichtbar ist, der verdient Respekt und Gleichstellung. [Beifall bei der SPD –
Und nun?] Respekt heißt faire Bezahlung, Respekt heißt Zugehörig- keit zum Mutterkonzern, und Gleichstellung heißt gleiche tarifliche Bedingungen. (Christoph Wapler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8175 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Wir sind da als SPD-Fraktion klar sortiert – danke für die Nachfrage. Wir haben am Dienstag in unserer Fraktions- sitzung mit einem Antrag diese Forderung aus dem Koa- litionsvertrag noch einmal ausdrücklich bekräftigt. [Beifall bei der SPD –
Hört, hört!] Wir brauchen keinen Oppositionsantrag, wir brauchen den Antrag der Linken nicht, denn er fordert im Kern das, was wir längst vereinbart haben, SPD und CDU. [Beifall bei der SPD –
Es passiert aber nichts! –
Ja, dann macht mal!] Was wir brauchen, ist allerdings ein Koalitionspartner, der mitzieht und der zu dem steht, was wir gemeinsam beschlossen haben, der nicht bremst. Dazu sind wir ja auch verabredet. Gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, ist ein Kern- anliegen sozialdemokratischer Politik. Dafür zu kämpfen, dass Menschen gut arbeiten können, ist unsere DNA. Wir wollen gute Arbeit, überall, in jeder Branche, und natür- lich erst recht dort, wo wir unmittelbare Verantwortung tragen, in unseren landeseigenen Unternehmen – und dort auch in den Töchtern. [Beifall bei der SPD –
Deswegen streiken die auch!] Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Lederer?
Nein, danke. – Gerade in unseren Krankenhäusern sind uns die Arbeitsbedingungen extrem wichtig, denn hier kommt ganz viel zusammen. Erstens ist die medizinische Versorgung natürlich ein Herzstück der öffentlichen Daseinsvorsorge. Meine Güte, Corona ist doch noch nicht so lange her; das haben wir doch alle erlebt. Ohne den vollen Einsatz aller Beschäftigten im Gesundheitswesen hätten wir diese Zeit nicht so überstanden. Zweitens: Wir wollen, dass die Menschen in unseren Krankenhäusern optimal versorgt werden, aber Qualität entsteht doch nicht im luftleeren Raum. Qualität gibt es nur, wenn die Menschen, die diese Versorgung leisten sollen, gute Bedingungen haben. Und drittens: Die Beschäftigten mussten in den letzten Jahren, seit 2004, bereits viele Einsparungen mittragen. Das hat Spuren hinterlassen, und das muss ein Ende ha- ben. Frau Kollegin! Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Kollegen Valgolio?
Nein. Und noch etwas macht die Gesundheitsbranche außerdem besonders: In den Töchtergesellschaften, im Umfeld von Medizin und Pflege, bei Dienstleistungen, im Service, da arbeiten überdurchschnittlich viele Frauen und über- durchschnittlich viele Menschen mit Migrationshinter- grund. Es sind oft Menschen, die nicht sozial privilegiert sind. Gerade deshalb sind gute Arbeitsbedingungen hier kein Nice-to-have, sondern eine Frage von Respekt und von Gerechtigkeit. Man spart nicht auf Kosten der unteren Lohngruppen. [Beifall bei der SPD –
Und was macht ihr jetzt endlich?] Wir haben in den letzten Jahren bereits einige Verbesse- rungen auf den Weg gebracht. Dass nichts passiert ist, stimmt nicht. Wir haben die sachgrundlosen Befristungen in Landesverantwortung in der rot-rot-grünen Koalition abgeschafft, aber der Impuls kam aus der SPD-Fraktion. Wir haben erste Töchterunternehmen von Charité und Vivantes zurückgeholt, die Therapeutinnen und Thera- peuten. Auch dieser Impuls kam aus der SPD-Fraktion. Gelungen ist das durch die Unterstützung unseres dama- ligen Staatssekretärs Steffen Krach, und ich weiß, dass Arbeit und gute Arbeitsbedingungen bei ihm ganz oben auf der Agenda stehen. Wir haben die Rückführung der CFM in die Charité und den Weg zum TVöD ermöglicht – eben weil es im Koali- tionsvertrag steht. (Bettina König) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8176 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Sie nennen uns Arbeitgeberkoalition – sorry, davon kann keine Rede sein. Wir haben unser Versprechen gehalten, und wir haben auch den Mindestlohn erhöht. Die Realität ist natürlich, dass wir noch nicht am Ziel sind. Das darf so nicht bleiben. Die finanzielle Lage ist schwierig für das Land Berlin, für Vivantes, das wissen wir. Eine schwierige Haushaltslage rechtfertigt aber keine dauerhafte Ungleichbehandlung von Beschäftigten. Wir erwarten mehr. Wir müssen den Weg konsequent fortführen. Wir müssen die nächsten Schritte klar definie- ren. Und dafür sind wir mit der CDU verabredet. Am Ende geht es nicht um Anträge, es geht um mehr, es geht um Haltung: Ein Krankenhaus, eine Belegschaft, ein Tarifvertrag. Deshalb sage ich ganz ausdrücklich, gerichtet an die Kolleginnen und Kollegen bei Vivantes: Danke an euch alle in der Pflege, in der Medizin, aber ganz genauso in Reinigung, Küche, Sicherheit, Verkehr! Ihr tragt dieses System, ihr verdient gleiche Wertschätzung, gleiche Rechte, faire Bedingungen. Dafür stehen wir als SPD, und dafür werden wir weiter für euch kämpfen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordne- te Ubbelohde das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir debat- tieren hier heute nicht über einen gewöhnlichen Tarif- konflikt, wir reden heute auch über die Glaubwürdigkeit politischer Zusagen, über politische Glaubwürdigkeit an sich, über die Zukunft aller kommunalen Krankenhäuser – nicht nur über Vivantes – und über die Frage, ob öffent- liche Daseinsvorsorge in dieser Stadt noch nach rechtlich vorgegebenen und sozialen Maßstäben organisiert wird oder nach haushaltspolitischer Notlage und falscher Prio- ritätensetzung. Rund 2 500 Beschäftigte stehen derzeit im Arbeitskampf, ohne die kein Krankenhaus funktioniert. Eine Reini- gungskraft verliert gegenüber Kollegen im Mutterkonzern bis zu 6 700 Euro jährlich für die gleiche Arbeit unter demselben Dach, im selben öffentlichen Unternehmen. Und genau hier beginnt das politische Problem. Der Koa- litionsvertrag von CDU und SPD versprach eine schnellstmögliche Rückführung der Tochterunternehmen. Dafür wurde eigens eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Es gibt trotzdem keinen Zeitplan, keine wirkliche Entschei- dung, keine Perspektive, stattdessen erleben wir den Stillstand, den die Beschäftigten zu Recht kritisieren. Der Streik ist deshalb kein überraschendes Ergebnis. Es ist die logische Folge politischer Untätigkeit und liegt damit in der politischen Verantwortung des Senats von Berlin. Da es sich um einen laufenden Tarifkonflikt handelt, Tarifautonomie besteht, ist ein direktes Eingreifen des Senats aus Sicht der AfD-Fraktion rechtlich ausgeschlos- sen. Aber richtig ist auch: Das Land Berlin ist zu 100 Prozent Eigentümer von Vivantes. In der politischen Auseinandersetzung hat man manchmal das Gefühl, es ist umgekehrt. Eigentum bedeutet Verantwortung. Sich hinter der Tarifautonomie zu verstecken, während das landeseigene Unternehmen Lohndumping ermöglicht, ist politisches Wegducken. Der Senat spart im Gesundheitssektor an der falschen Stelle, übrigens bereits unter Rot-Rot-Grün. Seit Jahren werden unsere Krankenhäuser unterfinanziert. Für alles und jeden, der in diese Stadt strömt, ist Geld da, nur für die verlässliche Versorgung der Berliner und der Leis- tungsträger in den medizinischen Einrichtungen nicht. Das ist falsch. Das muss endlich ein Ende haben. Problematisch ist zweifelsfrei auch die Argumentation der Senatsarbeits- gruppe. Sie gießt auch noch Öl ins Feuer, indem sie her- ausstellt, die Vergütung in den Tochterunternehmen be- wege sich im branchenüblichen Rahmen. Doch diese Beschäftigten arbeiten nicht irgendwo, sie arbeiten im Krankenhaus mit den spezifischen Anforderungen dort. Ihre unmittelbaren Kollegen im Mutterunternehmen wer- den nach TVöD bezahlt: Zwei Belegschaften, zwei Lohn- systeme, ein Arbeitgeber. Das schafft strukturelle Unge- rechtigkeit und weckt nachvollziehbaren Frust. Unterstellt, die sofortige Rückführung würde tatsächlich jährlich mindestens beachtliche 50 Millionen Euro Mehr- kosten umfassen, darf es trotzdem weder ein Weiter-so geben noch das leere Versprechen vermeintlich einfacher Lösungen wie im vorliegenden Antrag. Immerhin legt der Antrag den Finger in eine Wunde, für die auch die Ver- treter der antragstellenden Fraktion Die Linke wesentlich Verantwortung tragen. Seit vielen Jahren fehlt ein gene- relles, tragfähiges Finanzierungskonzept für die Berliner Krankenhäuser, und das geht schon lange zulasten des Personals. Vivantes hat allein 2024 rund 146 Millionen Euro Verlust gemacht, obwohl Umsatz und Patientenzah- len gestiegen sind. Kein Managementproblem, es ist ein Finanzierungsproblem kommunaler Krankenhäuser. Das ist Sanierung durch Auslagerung, Personalabbau auf Raten, der langfristig die Versorgungsquantität und -qua- lität gefährdet. (Bettina König) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8177 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Letzter Satz: Was wir deshalb nicht brauchen, sind Dring- lichkeitsanträge, die wie ein Helikopter beim Start viel Staub aufwirbeln, Sand in die Augen streuen, darauf hoffend, dass aus dem Blick gerät, dass die Antragsteller für die Situation von heute wesentlich mitverantwortlich sind. Linke Politik ist keine Lösung des Problems, Linke Politik ist die Ursache des Debakels. Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der fraktionslose Abgeordnete Dr. King einen Redebeitrag angemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort, bitte schön!
Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin König! Hier geht es nicht um Haltung und auch nicht um Papier oder um irgendwelche Formulierungen, die Sie heldenhaft in den Koalitionsvertrag hineingekämpft oder jetzt hier noch mal in ein neues Papier reinformuliert haben, sondern hier geht es schlicht um Geld der betroffenen Beschäftig- ten. Wir haben jetzt sehr viele gegenseitige Schuldzuwei- sungen gehört. Wer ist schuld an der Situation? – Wir haben sehr viele warme Worte in Richtung der Beschäf- tigten der Vivantes-Tochterunternehmen gehört, aber davon können sich die Leute nichts kaufen. Fakt ist einfach: Schon zwei Jahrzehnte dauert das Elend der Ausgründung und des Lohndumpings bei Vivantes fort, eingeleitet damals vom Senat, von der SPD und der Linken – das stimmt –, fortgeführt aber auch unter Rot- Grün-Rot und jetzt auch unter Schwarz-Rot. Und dieser fortwährende Skandal muss endlich beendet werden. Das müsste doch eigentlich unser gemeinsames Anliegen sein. Reinigung, Sterilisation, Essensversorgung, Kranken- transport, Medizintechnik, Logistik, Sicherheit, Hand- werk und andere Bereiche, um die es geht, sind natürlich ein unverzichtbares Element der Vivantes-Gesundheits- versorgung für Berlin. Und als unersetzbare Beschäftigte im Krankenhaus gehören diese Mitarbeiter zur öffentli- chen Daseinsvorsorge und müssen dementsprechend zum Flächentarifvertrag des öffentlichen Dienstes gehören. Indirekt hat das das Gericht mit seiner allerdings bedauer- lichen Entscheidung, das Streikrecht für die Kollegen einzuschränken, bestätigt. Heute Nachmittag ist, glaube ich, die Revisionsverhandlung, und ver.di hat in einer Presseerklärung auf den Widerspruch hingewiesen. Ich darf bitte kurz zitieren: Es ist absurd – schreibt ver.di dazu –, gerade bei den Tochtergesellschaften, immer wenn es um die Bezahlung der Kollegen geht, werden sie als patientenferne Berufe bezeichnet, die für die Kran- kenversorgung nicht zentral sind – dafür sind sie ja dann auch extra ausgegliedert worden –, doch wenn die Be- schäftigten ihr Grundrecht auf Streik wahrnehmen, wer- den sie plötzlich für unabkömmlich erklärt. – Zitat Ende. Drei Koalitionen haben mittlerweile eine nach der ande- ren versichert, in landeseigenen Tochterfirmen für glei- chen Lohn für gleiche Arbeit zu sorgen. Im Koalitions- vertrag von 2023 – wir haben es heute schon ein paar Mal gehört – wurde versprochen, die Rückführung der ausge- gründeten Unternehmen in den Mutterkonzern jetzt mög- lichst anzupacken, schnellstmöglich. Das wurde jetzt schon ein paar Mal zitiert. Dreimal gab es also große Enttäuschung, dreimal wurden Wahlversprechen gebro- chen. Das ist ein Problem für die betroffenen Beschäftig- ten mit Blick auf ihr Portemonnaie hinsichtlich ihrer Arbeits- und damit auch Lebensbedingungen, aber auch, weil es den Glauben an die Demokratie und an den Par- teienstaat erschüttert, wenn man so oft enttäuscht wird. Insofern wäre es auch in dieser Hinsicht sehr wichtig, wenn aus dem Abgeordnetenhaus ein klares Signal aus- ginge: Ja, liebe Kollegen, wir unterstützen eure mehr als berechtigten Forderungen im aktuellen Tarifkampf. Wir unterstützen euren Streik. Wir sind nicht einverstanden, dass Vivantes euer Streikrecht gerichtlich beschneiden lässt. Und vor allem: Wir wollen gleichen Lohn für glei- che Arbeit und dass alle ausgegliederten Bereiche wieder Teil von Vivantes werden. Vivantes gehört dem Land Berlin. Insofern finde ich das völlig richtig, dass wir darüber sprechen, und unterstütze natürlich den Antrag der Linken. Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich hierzu nicht. Dann verfahren wir so. Damit kommen wir zu den geheimen verbundenen Wah- len. Ich rufe dazu auf lfd. Nr. 6: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 in Verbindung mit (Carsten Ubbelohde) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8178 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 lfd. Nr. 7: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0915 und lfd. Nr. 8: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936 und lfd. Nr. 9: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000 und lfd. Nr. 10: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung Wahl Drucksache 19/1008 und lfd. Nr. 11: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1057 und lfd. Nr. 12: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel- Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1058 und lfd. Nr. 13: Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH Wahl Drucksache 19/1247 und lfd. Nr. 14: Wahl von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern der Enquete- Kommission „Für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung“ Wahl Drucksache 19/2068 und lfd. Nr. 15: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Vergabe von öffentlichen Projektfördermitteln aus dem Haushaltsplan 2024/25 Wahl Drucksache 19/2740 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheiten gefun- den. Die AfD-Fraktion schlägt heute erneut zur Wahl vor: für den ersten Untersuchungsausschuss Herrn Abgeord- neten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertreten- den Vorsitzenden, für die G-10-Kommission Herrn Ab- geordneten Alexander Bertram als Mitglied und Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser als stellvertretendes Mitglied, für das Präsidium Herrn Abgeordneten Martin Trefzer und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als Mitglieder, für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als Mitglied und Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertreten- des Mitglied, für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Herrn Abgeordneten Rolf Wieden- haupt als Mitglied und Herrn Abgeordneten Carsten Ub- belohde als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Lette Vereins Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß als Mitglied und Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als Mitglied und Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als stellvertretendes Mitglied, für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH Frau Abgeordnete Jean- nette Auricht als Mitglied, für die Enquete-Kommission Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglied, Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als stellvertreten- (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8179 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 des Mitglied, Herrn Feroz Khan als Sachverständigen sowie Herrn Dr. Fabian Schmidt-Ahmad als stellvertre- tenden Sachverständigen und für den zweiten Untersu- chungsausschuss Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als Mitglied und Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als stellvertretendes Mitglied. Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Das Wahlverfahren erfolgt wie in den letzten Sitzungen, wes- halb ich auf eine ausführliche Erläuterung verzichte. Es stehen wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abge- ordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte die von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite stehenden Kabinen. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z begin- nen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen aus- gerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und rund um die Wahlkabinen herum sind frei zu machen. Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen direkt fortgesetzt und nicht für die Auszählung unterbrochen. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzustellen, und ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen und mit dem Namensaufruf sowie der Stimmzettelausgabe zu beginnen. Dann darf ich fragen, ob alle Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben. – Fast? Okay, wir warten noch einen Moment. – So, dann darf ich noch mal fragen, ob jetzt alle Kolleginnen und Kolle- gen die Gelegenheit hatten, zur Wahl zu gehen. – Das scheint mir der Fall zu sein. Dann bitte ich die Beisitze- rinnen und den Beisitzer, mit der Auszählung zu begin- nen, und schließe den Wahlgang. Wir setzen wie ange- kündigt die Sitzung fort und werden die Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben. Tagesordnungspunkt 16 wurde bereits in Verbindung mit der Aktuellen Stunde behandelt. Tagesordnungspunkt 17 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 18: Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 11. Februar 2026 Drucksache 19/2952 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2933 Zweite Lesung zuvor: Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2933-5 Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Arti- kel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu ver- binden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Bera- tung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2933 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Op- positionsfraktionen – die Annahme ohne Änderungen. Heute wurde ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktio- nen eingebracht, über den zunächst abgestimmt wird. Wer also den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2933-5 anneh- men möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion. Damit ist der Änderungsantrag ange- nommen. Wer den Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2933 mit den soeben beschlossenen Än- derungen annehmen möchte, den bitte ich nochmals um sein Handzeichen. – Das sind die die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Linksfraktion und der AfD-Fraktion. Damit ist der Geset- zesantrag so angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 19: Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 11. Februar 2026 Drucksache 19/2954 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2879 Neu Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Arti- kel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu ver- binden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Bera- tung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2879 Neu empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Die Linke – die (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8180 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Be- schlussempfehlung auf Drucksache 19/2954 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die Frakti- on Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Enthaltun- gen? – Bei Enthaltungen der AfD-Fraktion und der Linksfraktion ist die Gesetzesvorlage damit angenom- men. Tagesordnungspunkt 20 war Priorität der Fraktion der CDU unter der Nummer 5.2. Tagesordnungspunkt 21 war Priorität der Fraktion der SPD unter der Nummer 5.3. Ich rufe auf lfd. Nr. 22: Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze vom 18. Dezember 2025 (Haushaltsumsetzungsgesetz) Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 18. Februar 2026 Drucksache 19/2985 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2932 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Arti- kel 1 bis 7 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Bera- tung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist auch hier nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2932 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie bei Enthaltung der Frakti- on Die Linke und der AfD-Fraktion – die Annahme mit Änderungen. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Be- schlussempfehlung auf Drucksache 19/2985 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegen- stimmen? – Bei Gegenstimmen der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der Linksfraktion sowie der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzesantrag so angenommen. Tagesordnungspunkt 22 A wurde bereits in Verbindung mit der Aktuellen Stunde behandelt. Tagesordnungs- punkt 23 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 24: Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Gesetzes zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2944 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 25: a) Neunzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2956 Erste Lesung b) Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2957 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Zu- nächst möchte der Senat seine Gesetzesvorlage begrün- den. Das Wort hat die Senatorin für Justiz und Verbrau- cherschutz. – Bitte sehr, Frau Senatorin Dr. Badenberg! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Obwohl die Berliner Verfassung bereits 1950 den Auftrag zur Errichtung eines Verfas- sungsgerichtshofes festschrieb, sollte es vier Jahrzehnte dauern, bis das Berliner Parlament die gesetzliche Grund- lage dafür geschaffen hat. Erst mit der Wiedervereini- gung war der Weg frei, auch institutionell zu vollenden, was politisch und historisch zusammengefunden hatte, die Errichtung eines Landesverfassungsgerichtshofs für das vereinte Berlin. Das höchste Gericht unseres Landes ist Ausdruck der staatlichen Selbstbehauptung und Ei- genverantwortlichkeit einer Stadt, die ihre Freiheit zu- rückgewonnen hat. Seit nunmehr über 33 Jahren erfüllt der Verfassungsgerichtshof diese Aufgabe mit großer Würde und Autorität. Als Hüter der Verfassungsordnung schützt er die Grundrechte der Berlinerinnen und Berli- ner, schafft Klarheit in Organstreitverfahren und wacht über die demokratischen Verfahren unseres Landes. Kurzum, der Verfassungsgerichtshof steht für die Ver- lässlichkeit unserer rechtsstaatlichen Ordnung. Und ge- (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8181 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 nau diese Verlässlichkeit zu sichern und zu stärken, ist Gegenstand der heutigen Beratung. Besonders hervorheben möchte ich dabei den breiten Konsens, der diese Verfassungsänderung möglich macht, denn Verfassungsänderungen benötigen eine Zweidrit- telmehrheit im Abgeordnetenhaus und damit auch die Bereitschaft, über Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Insofern sind die vorlie- genden Vorschläge das Ergebnis intensiver Gespräche zwischen den Regierungsfraktionen von CDU und SPD sowie den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Insofern möchte ich auch die Gelegenheit nutzen, mich bei den Rechtspolitikern dieser Fraktionen zu bedanken, bei den Abgeordneten Herrn Alexander Herrmann, Herrn Abgeordneten Jan Lehmann, Frau Ab- geordneter Dr. Petra Vandrey sowie Herrn Abgeordneten Damiano Valgolio. Ganz herzlichen Dank! Wir haben gemeinsam mit Ernsthaftigkeit und Verantwortung diesen Vorschlag ermöglicht, der gerade in Zeiten, in denen demokratische Institutionen unter Druck geraten, ein starkes Bekenntnis ist. Lassen Sie mich kurz einordnen, warum dieses Vorhaben aus unserer Sicht notwendig ist. Der Angriff auf den Rechtsstaat beginnt sehr häufig subtil, nämlich durch Einflussnahme auf Richterwahlen, indem man richterli- che Entscheidungen infrage stellt, durch politischen Druck oder durch Androhung disziplinarischer Maßnah- men. Was als vermeintliche Kritik an der staatlichen Handlungsfähigkeit daherkommt, folgt dabei häufig einer sehr klaren Strategie, nämlich indem Schwachstellen gezielt ausgenutzt werden, um den Rechtsstaat zu be- schädigen und seine angebliche Unfähigkeit anschließend als Beleg zu instrumentalisieren. Genau das wollen wir in Berlin verhindern, indem wir unser Verfassungsorgan resilienter machen. Durch die verfassungsrechtliche Fest- schreibung des Status als eigenständiges Verfassungsor- gan wird der gleichrangige Status des Verfassungsge- richtshofs gegenüber Senat und Abgeordnetenhaus aus- drücklich abgesichert. Zugleich soll die Geschäftsordnungsautonomie des Ver- fassungsgerichtshofes Verfassungsrang erhalten. Das ist ein Gleichklang mit den Regelungen für Senat und Abge- ordnetenhaus und schützt daher das Gericht vor dem politischen Zugriff auf seine Arbeitsweise. Ergänzt wird das durch die Verankerung der Bindungswirkung verfas- sungsrechtlicher Entscheidungen. Das heißt, alle Verfas- sungsorgane, Gerichte und Behörden des Landes Berlin sind an diese Entscheidungen gebunden. Damit wird der Geltungsvorrang der Verfassung auch und gerade im Streitfall abgesichert. Schließlich sollen zentrale Vorgaben zum Amt der Ver- fassungsrichterinnen und Verfassungsrichter unmittelbar in Artikel 84 der Berliner Verfassung geregelt werden. Damit meine ich die siebenjährige Amtszeit, die Fortfüh- rung des Amtes bis zur Wahl einer Nachfolge, die Wähl- barkeit zum Deutschen Bundestag, die Altersmindest- grenze von 35 Jahren, der Ausschluss der Wiederwahl und eine nur sehr eingeschränkte Abberufungsmöglich- keit durch das Gericht selbst. Diese Vorhaben stärken aus unserer Sicht die höchste Instanz unserer Landesverfas- sung und damit den Rechtsstaat. Doch bei aller notwendigen institutionellen Vorsorge gilt zugleich, dass kein Gesetz, keine Verfassungsänderung allein die dauerhafte Stabilität der freiheitlichen demokra- tischen Grundordnung garantieren kann. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht, Susanne Baer, die diesen Gedanken wie folgt kommentiert hat: Es ist an der Ge- sellschaft selbst, nicht vom demokratischen Weg abzu- kommen. Das mag anstrengend sein, aber es ist aller Mühe wert. Das Verfassungsgericht ist eine klärende Instanz. Damit das trägt, sind alle gefragt. – Zitat Ende. Also Gerichte können klären, Gerichte können korrigie- ren, Gerichte können Grenzen ziehen, aber sie können Demokratie nicht ersetzen. Wehrhafte Demokratie bedeu- tet deshalb zweierlei: einmal starke Institutionen und eine wache, verantwortungsvolle politische Kultur. Insofern würde ich mir wünschen, dass wir beide Säulen gleich- ermaßen stärken. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! – In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU und hier der Kollege Herrmann.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier vor Ort und daheim an den Empfangsge- räten und ganz besonders meine Schülerpraktikantin Pauline, die sehr viel Interesse auch an rechtspolitischen Themen hatte und sich natürlich auch für verfassungs- rechtliche Themen sehr interessiert hat! Es ist toll, wenn junge Menschen sich für Demokratie interessieren, (Senatorin Dr. Felor Badenberg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8182 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 wenn junge Menschen sich für Recht interessieren. Da kann man dann auch nahtlos an die Worte unserer Justiz- senatorin Dr. Felor Badenberg anschließen, dass ein Ge- setz, eine Verfassung alleine nicht reicht, dass wir alle gemeinsam für diese Verfassung, für unsere Demokratie einstehen müssen. Das ist mit politischer Bildung mög- lich. Auch da hätte man klatschen können. Aber alles gut. Wir sind noch in der Aufwärmphase. Es ist natürlich immer eine besondere Ehre, wenn man hier als Rechtspolitiker zu einer Verfassungsänderung sprechen kann. Es wird dann problematisch, wenn die zuständige Justizsenatorin vor einem gesprochen hat und natürlich über den Weg, den diese Verfassungsänderung hinter sich gebracht hat, das Ziel, das wir mit dieser Ver- fassungsänderung verfolgen, schon sehr ausführlich be- richtet hat. Ich würde daher anfangen, liebe Frau Senatorin, auch Ihnen noch einmal von Herzen zu danken. Sie haben den Impuls gegeben, Sie haben moderiert, Sie haben die Mei- nungen der demokratischen Parteien zusammengetragen. Natürlich möchte ich mich auch bei meinen rechtspoliti- schen Sprecherkollegen, Sie haben sie ja eben schon aufgezählt, Jan Lehmann, Frau Dr. Petra Vandrey und Herrn Valgolio, für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Am Ende haben wir auf Basis unseres Austausches die- sen Entwurf heute hier auch zur Beratung. Ich bin sehr froh darüber, dass es uns gelungen ist, hier einen Konsens zu erzielen, einfachgesetzliche Regelungen, die bislang im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof verankert waren, jetzt in die Verfassung von Berlin aufzunehmen und die konkret von Frau Senatorin Badenberg schon genannten Punkte in der Verfassung zu verankern. Denn klar ist: 1992 war der Verfassungsgerichtshof dann endlich so weit, nachdem das Gesetz bereits 1990 auf den Weg gebracht wurde, und ist seitdem Garant unserer Verfassungsordnung. Deswegen ist jetzt, 2026, nachdem der Bundestag bereits 2024 entsprechende Änderungen am Grundgesetz vorgenommen hat, auch die Zeit ge- kommen, dass wir in Berlin unsere Verfassung resilient machen. Das ist nur gemeinsam möglich, und die Zwei- drittelmehrheit haben wir heute. Mit dieser Regelung machen wir unseren Verfassungsgerichtshof resilient und sturmfest. Ich bitte um Ihre Zustimmung zum Schutz unseres Verfassungsgerichtshofs. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Dr. Vandrey das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, heute hier stehen zu können, wenn auch leider zu recht später Stunde, und zur Resilienz unseres Berliner Verfassungsgerichts sprechen zu kön- nen. Besonders freue ich mich, dass bei diesem wichtigen Thema ein fraktionsübergreifender Konsens erzielt wur- de. Es ist gut, dass hier Demokraten und Demokratinnen an einem Strang ziehen. Alle demokratischen Fraktionen dieses Hauses haben an der Vorlage mitgearbeitet. Wir stehen hier zusammen für eine unabhängige Berliner Justiz ein. Der Berliner Verfassungsgerichtshof ist ebenso wie unser Bundesverfassungsgericht ein Garant unserer Demokra- tie. Im Dezember 2024 änderte der Bundestag das Grund- gesetz, um das Bundesverfassungsgericht vor Angriffen zu schützen. Nun ziehen wir in Berlin nach. Das wird Zeit, und das ist gut. Es ist unsere Aufgabe als Politik, unsere Justiz vor Ver- fassungsfeinden zu schützen. Unser Rechtsstaat, der uns immer so wohlbehütet erscheint, ist nicht unverletzlich. Wir sehen in Polen und Ungarn, wie schnell Gerichte unter politischen Druck geraten. In Polen und Ungarn gelang es den jeweiligen Regierungen, Verfassungsge- richte zu unterwandern. Das erfolgte subtil, leise, Schritt für Schritt, durch Ände- rung von Verfahrensregeln. Verfahrensregeln wurden missbraucht, um Gerichte handlungsunfähig zu machen. Dem beugen wir in Berlin jetzt vor. Konkret überführen wir wichtige Verfahrensgrundsätze in unsere Verfassung, nämlich die Länge der Amtszeit der Richter und Richterinnen, das Verbot der Wiederwahl und die Amtsfortführung bis zur Neuwahl. Solche Rege- lungen klingen erst einmal harmlos, sie haben aber eine klare Schutzfunktion. Ohne solche Regeln ließen sich beispielsweise unbequeme Richter und Richterinnen (Alexander Herrmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8183 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 vergleichsweise einfach durch Verkürzung laufender Amtszeiten aus dem Amt drängen – nur so als Beispiel. Bislang sind diese wichtigen Grundsätze nur einfachge- setzlich geregelt und können daher auch mit einfacher Mehrheit abgesetzt werden. Die Aufnahme der Regeln in die Verfassung stellt sicher, dass künftig eine Zweidrit- telmehrheit erforderlich wird. Das schützt unser höchstes Berliner Gericht. Nun noch ein Blick in die Zukunft: Weitere Schritte zur Resilienz unserer Berliner Justiz gehören auf unsere künf- tige Agenda, spätestens in der nächsten Wahlperiode. Es wird dann bei uns in Berlin wie auch im Bund um die Frage von Richterwahlen, die Frage von Sperrminoritäten und auch um das Amt der Schöffen und Schöffinnen gehen. Es wird auch um das Weisungsrecht gehen. Wei- sungsrecht? Was heißt das in diesem Zusammenhang? – Weisungsrecht heißt in diesem Fall: Der Justizminister oder bei uns in Berlin die Justizsenatorin darf die Staats- anwaltschaft anweisen. Sie darf Weisungen erteilen. Das wollen wir zumindest einer Prüfung unterziehen. Am besten gehört dieses Instrument abgeschafft, denn es ist nicht gut für die Unabhängigkeit unserer Strafjustiz. Wir werden unsere Justiz insgesamt unabhängiger von Regierungsmehrheiten, von der Politik machen müssen. Da liegen noch viele Baustellen vor uns. Aber all das werden Themen für die nächste Legislatur sein, im Bund und auch bei uns in Berlin. Die ersten Schritte zur Resili- enz der Berliner Justiz jedenfalls tun wir jetzt und heute mit der in das Plenum eingebrachten Vorlage zum Berli- ner Verfassungsgericht. Wer eine wehrhafte Demokratie will, braucht eine unabhängige und starke Justiz. Wer eine starke Justiz will, der muss handeln, und das tun wir jetzt in Berlin. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Lehmann das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein starkes Signal für unsere Stadt, dass die demokratischen Fraktionen hier einmal Seite an Seite stehen. Es wurde bereits erläutert, wie wir das Berliner Verfassungsgericht vor der Einflussnahme verfassungs- feindlicher Minderheiten hier im Haus schützen wollen. Noch viel mehr geht es um verfassungsfeindliche Mehr- heiten. Zwar ist, anders als in anderen Bundesländern, eine rechtsextreme Regierung im Land Berlin zumindest in nächster Zeit nicht zu befürchten. Leider nicht unrea- listisch ist jedoch, dass es auch hier im Abgeordnetenhaus irgendwann zu einer demokratiefeindlichen Sperrminori- tät kommen könnte. Eine Sperrminorität ist kein bloßes parlamentarisches Detail. Sie ist eine Vetowaffe in den Händen derer, die unsere Institutionen von innen heraus lähmen. Das ma- chen wir nicht mit. Einen Wermutstropfen möchte ich dennoch kurz aufzei- gen. Wir konnten leider keinen gemeinsamen Ersatz- wahlmechanismus für den Fall etablieren, dass das Abge- ordnetenhaus vielleicht sogar die Neuwahl von Richte- rinnen und Richtern verhindert. Das hat die Kollegin vor mir schon erwähnt. Während der Bundesrat einspringt, wenn es im Bundestag zu keiner Mehrheit für Richterin- nen und Richter am Bundesverfassungsgericht kommt, braucht es in Berlin neue Wege. Wir haben ja keinen Bundesrat. Möglich wäre etwa eine Art Verfassungssy- node, die ich vorgeschlagen habe, die dann einspringt und als Ersatzwahlgremium fungieren könnte. Diese Mög- lichkeit wäre wie ein Ersatzschlüssel für unsere Demo- kratie. Wir hoffen zwar, dass wir ihn niemals brauchen, aber dennoch sollten wir an dem Thema dranbleiben und auch in der nächsten Legislaturperiode, wie Kollegin Vandrey sagte, weiterarbeiten – parteiübergreifend wei- terarbeiten. Wir sorgen dafür, dass auch unsere Kinder, Enkelinnen und Enkel frei und ohne eine rechtsextreme AfD-Diktatur aufwachsen können. Egal, wie unsere Antwort auf diese Gefahr aussieht: Ein- fach nur zu hoffen, dass es schon nicht so schlimm kommt, ist keine Strategie. Deshalb waren wir hier aktiv. Auch wenn es am Ende noch nicht alle Wünsche und Ideen umsetzt und die Resi- lienz unserer Demokratie auch auf anderen Gebieten neben dem Verfassungsgerichtshof noch zu stärken ist, können wir stolz sein. Der vorliegende Entwurf ist ein Beispiel, wie Demokratinnen und Demokraten zusam- menhalten, wenn es um das große Ganze geht. Deshalb gilt an dieser Stelle allen Beteiligten mein Dank, zualler- erst der Senatorin und deren Verwaltung – vielen Dank! – und den Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, der Linken und der CDU. Jetzt könnte man klat- schen! (Dr. Petra Vandrey) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8184 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Es gibt noch viele weitere Ideen und Möglichkeiten, das Verfassungsgericht vor demokratiefeindlichen Einflüssen zu schützen. Das jetzige Vorhaben ist ein guter Anfang, aber sicher nicht das Ende der Debatte. Wir verfolgen aufmerksam, was andere Bundesländer für die Resilienz des Staates und seiner Einrichtungen vorlegen. Ich bin sicher: Gemeinsam mit den demokratischen Parteien finden wir hier Lösungen. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN –
Schönen Gruß vom Verwaltungsgericht!] Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat nun der Kollege Valgolio das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese vorgelegte Verfassungsänderung soll die Unabhängigkeit und die Arbeitsfähigkeit des Berliner Verfassungsgerichtshofs absichern. Sie soll also unser höchstes Gericht vor den Feinden der Demokratie schüt- zen. Das ist dringend nötig. Das ist gut, und deshalb möchte ich mich auch ganz herzlich bedanken bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen demokratischen Fraktionen, die diese Initiative möglich gemacht haben, und auch bei Senatorin Dr. Badenberg und ihrem Haus für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in die- ser Sache, weil das wirklich bitter nötig ist, liebe Kolle- ginnen und Kollegen! [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN –
Zwischen CDU und Linkspartei passt kein Blatt!] Wenn wir die demokratischen Institutionen schützen wollen, geht das nur, wenn die Demokraten zusammen- stehen. Wir haben hier gezeigt, dass wir dazu in der Lage sind. Das ist bei den demokratischen Parteien noch nicht bundesweit überall so, und da, glaube ich, ist es für unse- re Demokratie gut, wenn die Berliner Fraktionen und Parteien vorangehen und zeigen, wie es gehen kann. Bei aller Freude über diese gute Zusammenarbeit muss man natürlich auch sagen, dass wir das jetzt auf den Weg gebracht haben, ist an sich kein Grund zum Feiern. Es ist schlimm, dass die Feinde der Demokratie offensichtlich so stark werden, dass wir solche Maßnahmen nötig ha- ben. Das ist etwas, was uns bei aller guten Zusammenar- beit weiter Sorgen machen muss. Rechtspopulisten und Rechtsextremen ist eine unabhän- gige Justiz immer ein Dorn im Auge. Ich erinnere mich, als es losging. Ich glaube, das war in den Neunzigerjah- ren mit Berlusconi; das war einer der ersten Experten, die in die Richtung unterwegs waren. Der hat den Staatsan- wälten und Richtern, die gegen ihn ermittelt haben ganz offen gedroht, sie diffamiert und versucht, die Mittel zu kürzen. Wenn wir sehen, was jetzt in Ungarn und Polen passiert, dann waren das fast noch Lappalien, was er da gemacht hat. Petra Vandrey hat es erklärt. Da wird von der Regierung versucht, direkt in die Verfahrensordnung der Gerichte einzugreifen mit dem erklärten Ziel, die Gerichte lahmzu- legen. Wenn wir in die USA schauen, was Trump macht, droht der ganz offen den Bundesrichtern mit Amtsenthe- bungsverfahren, die Entscheidungen gegen seine Depor- tationspolitik getroffen haben. Er fordert die Verhaftung von Richtern und Staatsanwälten. Wenn man sich an- schaut, wohin das führen kann, glaube ich, muss uns angst und bange werden. Gut, dass wir hier rechtzeitig reagieren und Vorkehrungen treffen. Noch ein Beispiel aus den USA, das zeigt, wie schlimm das ist: Die USA haben inzwischen 11 von 18 Richtern am Internationalen Strafgerichtshof mit Sanktionen be- legt, nur weil die ihre Pflicht tun und gegen die Verbre- chen Israels in Gaza ermitteln. Wenn man sich das an- schaut, ist es dringend geboten, dass wir solche Regelun- gen, die nötig sind, um die Funktions- und Arbeitsfähig- keit des Verfassungsgerichtshofes abzusichern, in die Verfassung heben, damit man da nicht so leicht ran- kommt und damit das Gericht abgesichert ist. Es gibt eine Sache, die wir bewusst nicht in die Verfas- sung aufgenommen haben, und das ist ein Ersatzwahlme- chanismus. Ich glaube, dass das auch gut so ist. Wir ha- ben lange drüber diskutiert, wir sind zum Ergebnis ge- kommen, dass das auf Bundesebene sinnvoll sein mag, einen Ersatzwahlmechanismus für die Verfassungsrichter festzuschreiben. Hier in Berlin geht es nicht, denn auf Bundesebene gibt es den Bundesrat, der einspringen kann, wenn es im Parlament selbst keine Zweidrittel- mehrheit gibt. In Berlin haben wir keinen Bundesrat. Das heißt, jeder alternative Wahlmechanismus, den wir uns überlegen würden – da gab es verschiedene Ideen –, wür- de immer die Zweidrittelmehrheit im Abgeordnetenhaus unterlaufen und es für die Regierung oder wen auch im- mer möglich machen, leichter Verfassungsrichter zu wählen. Dagegen haben wir uns entschieden. Das ist, glaube ich, richtig. Wir müssen aufpassen, wenn wir versuchen, die Demokratie zu schützen, nicht kontrapro- duktiv zu arbeiten und demokratische Standards abzusen- (Jan Lehmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8185 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 ken. Deswegen ist es gut, glaube ich, dass wir so ent- schieden haben. – Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Vallendar. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit über 33 Jahren besteht der Berliner Verfassungsgerichtshof. Seit über 33 Jahren ist er ein selbstständiger und unab- hängiger Gerichtshof. Seit über 33 Jahren ist er ein Ver- fassungsorgan. Nun kommt Senatorin Badenberg und will genau das in die Verfassung schreiben, was längst Realität ist. Was wir hier debattieren, ist in weiten Teilen ein rein deklaratorischer Akt. Der Status als Verfassungs- organ steht seit Jahrzehnten in § 1 Absatz 1 VerfGHG, die Amtszeit von sieben Jahren ist in § 2 Absatz 1 Ver- fGHG geregelt, das Wiederwahlverbot § 2 Absatz 1 Satz 2 VerfGHG, die Abberufungsgründe in § 8, Geschäfts- ordnungsautonomie in § 12, die Bindungswirkung in § 30. All das ist geltendes Recht. Die Begründung der Vorlage selbst gibt das zu. Eine inhaltliche Änderung geht damit nicht einher. Warum also dieser Gesetzentwurf? – Weil man in Berlin einem Trend folgt, den der Bundestag im Dezember 2024 aus nackter Angst vor der AfD losgetreten hat. Genau wie auf Bundesebene ist diese Angst unbegründet, aber poli- tisch nützlich und lenkt vor allem vom eigentlichen Prob- lem ab. Das eigentliche Problem des Berliner Verfas- sungsgerichtshofs ist nicht sein verfassungsrechtlicher Status. Das eigentliche Problem ist seine politische Be- setzung. Neun Richter, gewählt mit Zweidrittelmehrheit, klingt nach breitem Konsens. In der Praxis bedeutet es, dass die Altparteien die Richterposten unter sich auftei- len. CDU, SPD, Grüne, ja, meine Damen und Herren, die Nachfolgepartei der SED sitzen mit am Tisch. Nur die AfD, die stärkste Oppositionskraft in Deutschland – und nach den nächsten Wahlen in Berlin vielleicht auch – wird systematisch ausgeschlossen. Sie schotten den Ver- fassungsgerichtshof gegen demokratische Mehrheiten ab und nennen das dann Schutz der Demokratie. Das ist kein Schutz, das ist Selbstschutz. Wenn die ehemalige SED Richter am Verfassungsgerichtshof stellen darf, dann ist jedes Argument gegen einen von der AfD vorgeschlage- nen Richter schlicht unglaubwürdig. Wir brauchen keine Symbolgesetzgebung, wir brauchen einen Verfassungsgerichtshof, der die politische Wirk- lichkeit dieses Landes abbildet. Öffnen Sie die Besetzung oder geben Sie zu, dass es Ihnen nicht um die Verfassung geht, sondern um Ihre Macht und Ihren Einfluss auf das Verfassungsgericht. Wenn selbst der Tagesspiegel Kritik über die Besetzung von Richterstellen der ordentlichen Gerichtsbarkeit wie dem Verwaltungsgericht abdruckt, wo die SPD versucht, Richter zu verhindern, und die Richterschaft darüber ihr Entsetzen äußert, dass bei Be- förderungen auf Richterstellen nicht Eignung, Leistung und Befähigung zählen, sondern welche Urteile Richter in der Vergangenheit gefällt haben und ob diese politisch opportun waren, zeigt genau das das eigentliche Problem unserer Gerichtsbarkeit. Alles Weitere in der Ausschussberatung! – Vielen herzli- chen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Aus- schuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 26: Zweites Gesetz zur Änderung von Berliner Justizvollzugsgesetzen Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2958 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsord- nung, Verbraucherschutz. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 27: Berliner Open-Source-Gesetz Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2963 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Ich rufe auf (Damiano Valgolio) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8186 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 lfd. Nr. 27A: Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften Dringliche Vorlage – zur Beschlussfassung Drucksache 19/2999 Erste Lesung Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Zu- nächst möchte der Senat seine Gesetzesvorlage begrün- den. Das Wort hat die Senatorin für Inneres und Sport. – Bitte sehr, Frau Senatorin Spranger, Sie haben das Wort! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich Ihnen sehr herzlich danken, dass Sie es ermöglicht haben, dass wir den Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Daten- schutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften schon in dieser Sitzung beraten können! Mein Dank geht aus- drücklich an die Koalitionsfraktionen und an die Grünen- fraktion und selbstverständlich auch an den Rat der Bür- germeister! Wir alle leisten hier einen wichtigen zusätzlichen Beitrag zum Schutz unserer kritischen Infrastruktur und damit zum Schutz unserer Gesellschaft. Die politisch motivier- ten und feigen Anschläge auf die Stromversorgung in Berlin haben gezeigt, dass es terroristische Gruppen gibt, die bereit sind, zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele das Leben anderer leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger waren über meh- rere Tage vom Ausfall der Stromversorgung betroffen, und dies ist vor allem für kranke und alte Menschen, aber auch Familien mit kleinen Kindern im Winter eine ext- reme Ausnahmesituation. Ich möchte an dieser Stelle allen Mitarbeitenden, die über Tage und Wochen geholfen haben, diese Krise zu bewäl- tigen, ausdrücklich danken. Dies gilt vor allem für die Kolleginnen und Kollegen der Berliner Feuerwehr, der Polizei Berlin, des Technischen Hilfswerks, der Bundeswehr, der Mitarbeiter und Mitar- beiterinnen des Bezirksamtes aus Steglitz-Zehlendorf und allen Hilfsorganisationen. Aber auch viele Mitbürgerin- nen und Mitbürger haben anderen geholfen. Wir können alle sehr stolz und dankbar sein, dass es in Berlin diesen Zusammenhalt gibt. Wir lassen uns von Terroristen unsere freiheitliche Ge- sellschaft und unsere Solidarität nicht zerstören. Ich bin auch dankbar, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen diese terroristische Vereinigung übernommen hat. Unser Staat ist und bleibt wehrhaft, aber wir müssen unsere kritische Infrastruktur vor sol- chen Angriffen noch besser schützen. Die Abhängigkeit gesellschaftlichen Lebens von der Funktionsfähigkeit der Anlagen und Einrichtungen der kritischen Infrastruktur liegt auf der Hand. Die Anschläge haben deutlich gezeigt, dass wir eine veränderte Sicherheitslage haben und Hand- lungsbedarf auch für den Gesetzgeber besteht. Für KRI- TIS besteht weiterhin eine sehr hohe Gefährdung, weil sie potenzielle Anschlagsziele sind. Dieser Gefährdungssitu- ation muss wirksam und nachhaltig entgegengetreten werden. Dazu hat der Senat bereits vielfältige Maßnahmen ergrif- fen, um den Schutz der kritischen Infrastruktur im Land Berlin nachhaltig und besser zu sichern. Der vorliegende Gesetzentwurf ist dabei ein wichtiger Baustein, der unter anderem Anpassungen im Bereich des Datenschutzes und der Informationsfreiheit vorsieht. Ich hatte im Innenaus- schuss und auch hier bereits zugesagt, dass wir alle Ge- setze entsprechend prüfen und auf die aktuelle Situation anpassen. Ich möchte folgende zentrale Punkte aus der Beschluss- vorlage, über die nach meiner Überzeugung jetzt kurzfris- tig entschieden werden sollte, kurz anführen. Wir brau- chen dringend eine Anpassung und Klarstellung im Da- tenschutzgesetz, dass eine Videoüberwachung zum Schutz kritischer Infrastruktur datenschutzrechtlich zuläs- sig ist und den Interessen der potenziell videoüberwach- ten Personen in der Regel vorgeht. Bei einer Videoüber- wachung zum Schutz kritischer Infrastruktur muss von sonst erforderlichen Kennzeichnungen abgesehen wer- den, um nicht durch die Hinweisschilder auf Anlagen oder Einrichtungen der kritischen Infrastruktur aufmerk- sam zu machen. Für den Bereich der kritischen Infra- struktur darf es keinen Informationszugang nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz mehr geben. Die Transparenz des Staates muss für diese Bereiche ausge- schlossen werden, um sie nicht für Anschläge missbrau- chen zu können. Die polizeilichen Befugnisse zur Verhütung von Strafta- ten gegen Anlagen kritischer Infrastruktur müssen auch im ASOG maßvoll erweitert werden. Lassen Sie mich noch mal ganz deutlich sagen, auch wenn wir hier etwas technisch vom Schutz der kritischen Infrastruktur sprechen, dienen diese Regelungen dem Schutz der Berlinerinnen und Berliner, für die wir ge- meinsam Verantwortung tragen. Es geht hier um nichts weniger als den Schutz unter anderem des Lebens und der Gesundheit unserer Mitmenschen. Es ist unsere Pflicht, (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8187 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 auf neue Herausforderungen jetzt die passenden Antwor- ten zu geben und der ernsten Lage beherzt und mit Au- genmaß zu begegnen. Ich danke allen, die dazu beigetra- gen haben, auch meiner eigenen Verwaltung, dass wir Ihnen heute diese Vorlage zur Beratung vorlegen können. Ich bitte Sie ganz persönlich um Ihre Unterstützung, dieses für das Funktionieren unserer Stadt und des Le- bens in unserer Stadt sehr wichtigen Regelungsvorha- bens. – Herzlichen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! – In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Kollege Förs- ter, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da- men und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetz, das uns die Innensenatorin Iris Spranger gerade vorgestellt hat, reagieren wir auf zwei Entwicklungen. Erstens: Wir reagieren auf die praktische Erfahrung seit 2018, wo es letztmals eine Gesetzesanpas- sung gab, und zweitens auf eine spürbar veränderte Si- cherheitslage. Beides verlangt nach klaren, nach moder- nen und rechtssicheren Regelungen. Seit der Neufassung des Berliner Datenschutzgesetzes hat sich gezeigt, wo Präzisierungen notwendig sind. Zugleich haben europäi- sche und bundesrechtliche Änderungen Anpassungen erforderlich gemacht. Der Gesetzentwurf greift diese Punkte auf, korrigiert Unklarheiten, vereinfacht formale Anforderungen und sorgt für einheitliche Rechtsanwendung. Damit stärken wir nicht nur den Datenschutz, sondern auch die Hand- lungsfähigkeit der Verwaltung. Die Zeit ist viel zu kurz, um hier auf die vielen Punkte einzugehen. Ich würde daher den Fokus auf einige wichtige Punkte legen. Der erste Schwerpunkt liegt ganz klar auf dem Schutz kritischer Infrastruktur. Mehrere Angriffe auf Einrichtun- gen der Energieversorgung haben uns doch vor Augen geführt, wie verlässlich zentrale Versorgungsstrukturen sind. Energie, IT, Telekommunikation, Verkehr, Wasser oder auch Gesundheit sind selbstverständliche Adern unseres Alltags. Ihr Ausfall kann gravierende Folgen für die öffentliche Sicherheit und für die Gesundheit vieler Menschen haben. Der Gesetzentwurf stärkt daher die Resilienz dieser Einrichtungen und schafft klare rechtli- che Grundlagen für ihren Schutz. So wird etwa die Vi- deoüberwachung in öffentlichen, zugänglichen Räumen präzisiert. Sie bleibt an strenge Voraussetzungen ge- knüpft. Erforderlichkeit, Zweckbindung, Unverhältnis- mäßigkeit gelten weiterhin. Gleichzeitig wird klargestellt, dass der Schutz besonders sensibler Einrichtungen im öffentlichen Interesse liegt und gegenüber anderen Schutzinteressen überwiegt. Dies ist eine Lehre, die wir aus dem Terrorangriff auf die Stromversorgung im Berliner Südwesten gezogen haben. Bislang – Frau Innensenatorin Spranger hat gerade darauf hingewiesen – verpflichtet uns das Datenschutzgesetz, auf Videoüberwachung hinzuweisen. Dies, liebe Kolle- gen – überlegen Sie sich das; wir weisen darauf hin – würde bei der Überwachung von KRITIS-Bereichen dazu führen, dass Menschen darauf aufmerksam gemacht wer- den, dass dort etwas Überwachungsfähiges oder -würdiges stattfindet. Das wollen wir nicht. Daher klam- mert der Gesetzentwurf diese Bereiche von der Transpa- renzpflicht von Videoüberwachung aus. Auch das Informationsfreiheitsgesetz wird angepasst. Transparenz bleibt ein hohes Gut. Daran besteht kein Zweifel. Aber Transparenz darf nicht dazu führen, dass sicherheitsrelevante Informationen über kritische Anla- gen oder besonders schutzbedürftige Einrichtungen of- fengelegt werden. Wenn Informationen geeignet sind, die Funktionsfähigkeit solcher Einrichtungen zu gefährden oder zivile Verteidigungsfähigkeit zu beeinträchtigen, dann muss der Staat handeln können. Der Gesetzentwurf schafft hier klare und rechtssichere Grenzen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die ausdrückliche Aus- nahme von Vorgängen der Steuerverwaltung vom Infor- mationsanspruch. Das Steuergeheimnis ist verfassungs- rechtlich geschützt und dient dem Schutz sensibler perso- nenbezogener Daten. Gleichzeitig sichert diese Regelung die Funktionsfähigkeit der Steuerverwaltung und verhin- dert eine Überlastung durch missbräuchliche Anfragen. Sehr praxisnah sind die Änderungen im Bäder- Anstaltsgesetz. Nach den Gewaltvorfällen in der Vergan- genheit war es notwendig, den rechtlichen Rahmen für Identitätskontrollen und Videoüberwachung zu präzisie- ren. Ziel ist ein sicherer Bäderbetrieb für Familien, für Kinder und natürlich auch für die Beschäftigten. Die Maßnahmen sind klar zweckgebunden, verhältnismäßig und auf konkrete Sicherheitsbedarfe ausgerichtet. Daten- schutz und Sicherheit werden hier nicht gegeneinander ausgespielt, sondern verantwortungsvoll miteinander verbunden. Auch im Allgemeinen Sicherheits- und Ord- nungsgesetz werden die Befugnisse der Polizei im Hin- blick auf Angriffe gegen kritische Infrastruktur präzisiert. Es geht dabei ausdrücklich um Straftaten von erheblicher Bedeutung. Hochprofessionell agierende Tätergruppen erfordern wirksame Instrumente der Gefahrenabwehr. Gleichzeitig bleibt die Schwelle für Angriffe hoch und an klare Voraussetzung gebunden. Das ist für mich ein aus- gewogener Ansatz. Insgesamt ist dieses Gesetz kein Abbau von Transparenz und kein Rückschritt im Datenschutz. Es ist eine notwen- dige, maßvolle Weiterentwicklung unseres Rechtsrah- mens. Es beseitigt Unklarheiten, passt Berliner Recht an (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8188 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 europäische Vorgaben an, stärkt die Resilienz unseres Landes und schützt zugleich die Grundrechte. Gerade in Zeiten erhöhter Gefährdung müssen wir Verantwortung übernehmen. Freiheit braucht Sicherheit, und Sicherheit braucht klare rechtliche Grundlagen. Mit diesem Geset- zesentwurf schaffen wir genau diese Grundlagen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung und danke für die Auf- merksamkeit! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Franco das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es stimmt, dringlich ist der Schutz kritischer Infrastruktur, den der Senat in den letzten Jahren schlicht verschlafen hat. Ein wiederkehrendes Muster sehen wir hier, dass wenn der Senat dann endlich mal ins Handeln kommt, alles mit Dringlichkeit durch das Parlament gepeitscht wird. Schlimm genug, aber perfide ist es dann, wenn man mit der Dringlichkeit zusätzlich noch sachfremde Vorhaben einfach mal schnell im Gesetz unterjubelt. Ich frage mich schon nach den Reden bisher, ob wir alle die gleiche Vorlage gelesen haben beziehungsweise, ob Sie sie tat- sächlich gelesen haben. Denn schon bei der Gesetzeslücke, die Sie hier angeblich lösen wollen, die dringlich existiert, stellt sich die Frage. Erster Akt: Unmittelbar nach dem Anschlag auf die Stromversorgung behaupten Sie, dass man das Daten- schutzgesetz ändern müsse, um die kritische Infrastruktur überwachen zu können. Zweiter Akt: Eine Woche später verkünden die Senatorinnen Giffey und Spranger, dass man umgehend handle, weil die Rechtsauffassung doch schon jetzt den Schutz kritischer Infrastruktur zulässt. Dritter Akt: Heute kommen Sie dann mit einem dringli- chen Gesetzentwurf, da Sie ja die kritische Infrastruktur wegen des Datenschutzes nicht schützen können. Ja, was denn nun? Da wechselt die Rechtsauffassung schneller hin und her, als man „Pingpong“ sagen kann. Ich hoffe wirklich ernsthaft, dass Sie bei allem Hin und Her nicht aus dem Blick verlieren, dass Videokameras alleine die kritische Infrastruktur nicht schützen können, erst recht nicht bei gezielten Angriffen. Die letzten Mona- te haben uns hier eindrücklich gezeigt, dass Sicherheit nicht durch Aktionismus entsteht. Egal ob Stromausfall, Glatteis oder Görli-Zaun – sicher ist bei Schwarz-Rot nur das Chaos. Und eine Stadt im Chaos ist beileibe keine sichere Stadt. Zudem wollen Sie die Informationsfreiheit einschränken und schimpfen auch da mal wieder auf den Datenschutz. Dass Ihnen die Datenschutzbeauftragte aufgeschrieben hat, dass Sie für den Schutz sicherheitsrelevanter Infor- mationen nicht einmal das Gesetz ändern müssen, fällt dann schnell mal unter den Teppich. Warum also ändert die Koalition hier das Gesetz? – Viel- leicht, weil ihr die Informationsfreiheit ohnehin ein Dorn im Auge ist. Sie wollen zukünftig Informationen vorent- halten, wenn der Senat möglicherweise verklagt wird. Warum? Intransparenz, um das eigene, möglicherweise rechtswidrige Verhalten zu vertuschen? Das wäre immer- hin konstant. Einige von uns kennen dieses Verhalten ja bereits von Akteneinsichten. Zum krönenden Abschluss schummelt dann der Senat noch die Videoüberwachung an Schwimmbädern ins Gesetz. Ich wusste zumindest nicht, dass Schwimmbäder Teil der kritischen Infrastruktur sind, aber spannend ist es allemal. Denn diese Rechtsgrundlage ist ein Eingeständnis, dass Sie auch damals aus Aktionismus die Videoüberwachung an Schwimmbädern rechtswidrig installiert haben. Das ist zumindest der einzig logische Schluss. Denn erfolgreich war diese Videoüberwachung ohnehin nicht. Im ganzen letzten Jahr wurde von der Polizei in keinem einzigen Fall das Videomaterial für Ermittlungsverfahren angefordert. – Na ja, die Polizei hat schon bewiesen, was der Senat nicht erkennen will: Die Videoüberwachung an den Schwimmbädern ist schlicht nutzlos. – Und genauso wenig braucht es dafür nutzlose Gesetzes- änderungen, Frau Spranger! Dieser Senat schützt nicht Berlin, er schützt im Zweifel nur sich selbst. Wenn dieser Gesetzentwurf eines zeigt, ist es, dass man dieser Koalition die Sicherheit in dieser Stadt lieber nicht anvertrauen sollte. – Vielen Dank! (Christopher Förster) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8189 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Lehmann das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich erst einmal klarstellen: Bei dieser Innensenatorin und bei dieser Koalition fühlen wir uns in Berlin alle sicher. [Beifall bei der SPD und der CDU –
Na ja!] Ich bedanke mich darüber hinaus bei Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der Linken, dass sie heute früh der Dringlichkeit für diesen Antrag hier zugestimmt ha- ben. Meine Vorrednerinnen haben die juristischen Details dieses Gesetzentwurfes bereits beleuchtet. Erlauben Sie mir daher, einen Blick auf das zu lenken, was dieses Paket im Kern bedeutet. Es geht darum, dass Berlin hand- lungsfähig bleibt in einer Welt, in der sich die Sicher- heitslage erkennbar zugespitzt hat. Wir reden hier nicht über eine trockene Anpassung von Datenschutzregeln, zumindest nicht nur. Es geht auch nur am Rande um die Kameras in den Bädern; darauf komme ich noch zurück. Im Zentrum steht der Schutz unserer kritischen Infra- struktur – das hat die Innensenatorin erläutert –: Energie- versorgung, Wasser, staatliche Schlüsselfunktionen, digi- tale Netze. Wer möchte, dass das Licht brennt, der ÖPNV fährt oder die Verwaltung funktioniert, der muss akzep- tieren, dass wir diese Bereiche moderner und effizienter schützen, unter anderem durch gezielten Einsatz der Vi- deotechnik. Der Schutz dieser Anlagen dient dem öffent- lichen Interesse und wiegt in der Regel schwerer als die entgegenstehenden Interessen einzelner Betroffener. Konsequent ist auch, dass wir hochsensible KRITIS-Be- reiche künftig aus dem Anwendungsbereich des Informa- tionsfreiheitsgesetzes herausnehmen. Transparenz bleibt zwar die DNA unserer Demokratie, aber sie darf nicht dazu führen, dass die Lagebilder, Sicherheitskonzepte und Schwachstellen öffentlicher Infrastrukturen über Akteneinsicht oder über Open-Datum-Portale im Internet auf dem Silbertablett geliefert werden. Transparenz darf nie als Werkzeug missbraucht werden, um die Sicherheit kritischer Anlagen zu unterwandern oder die Verwaltung lahmzulegen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen schützen wir sen- sible Daten dort, wo ihr Missbrauch uns allen schaden würde. Wir stellen sicher, dass unsere Verwaltung sich auf die Kernaufgaben konzentrieren kann, anstatt durch offensichtlichen Missbrauch blockiert zu werden. Das ist schlichtweg gesunder Menschenverstand. Da es auch schon recht frühlingshaft wird, denken wir an die Berliner Bäder. Da reagieren wir nämlich nur auf die Kritik der Berliner Datenschutzbeauftragten, die in der vergangenen Sitzung beim Datenschutzbericht das auch angemahnt hat. Die Videoüberwachung und die Aus- weiskontrolle in den Bädern erhält eine klare Rechts- grundlage, die bisher fehlte. Wir stellen das auf rechtlich sichere Füße. Dieser Gesetzentwurf ist ein Update für ein modernes Berlin. Er balanciert das hohe Gut des Datenschutzes und der Informationsfreiheit mit der harten Realität der Si- cherheitsnotwendigkeiten aus. Der Entwurf ist kein Miss- trauensvotum gegen die Bürgerinnen und Bürger, sondern ein Sicherheits- und Stabilitätsversprechen. Er verbindet Datenschutz, Informationsfreiheit und die innere Sicher- heit zu einem zeitgemäßen Gesamtpaket und stärkt damit am Ende auch das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke spricht nun die Abgeordnete Breitenbach. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ein- bringung der Innensenatorin hat mich etwas überrascht, denn es ist ja gar nicht vorgesehen, dass dieser Gesetz- entwurf in den Innenausschuss kommt. Ich fand jetzt aber wiederum, dass die Einbringungsrede tatsächlich noch mal begründet hat, warum dieser Gesetzentwurf in den Innenausschuss kommen sollte. Ich hoffe sehr darauf, dass das noch mal verändert wird und es im Innenausschuss diskutiert wird, weil ich finde, dass viele Punkte aus dieser Änderung des Gesetzes eben dort auch hingehören. Ich bin sehr gespannt, bislang ist es ja nicht vorgesehen. Wir haben einen Konsens, dass die kritische Infrastruktur geschützt werden muss, um dadurch terroristische An- schläge zu verhindern. Aber der Schutz der kritischen Infrastruktur ergibt sich doch nicht daraus, dass ich das Datenschutz- oder des Informationsfreiheitsgesetz verän- dere. Wir haben bisher keine Lösungen zum Schutz der kritischen Infrastruktur gehört, auch nicht in den letzten Wochen. Deshalb finde ich, dass Sie, liebe Koalition, lieber Senat, eine schlichte Erkenntnis einfach ignorieren: Das Verschweigen von Schwachstellen im System führt Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8190 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 zu keiner Verbesserung und zu keinem Aufheben dieser Schwachstellen. Einfach ausgedrückt, wenn ich versuche, kritische Infra- struktur mit einem Schloss zu schützen, das jeder einfach mit irgendwelchen Haushaltsgegenständen knacken kann, dann ändert es nichts, wenn ich den Datenschutz ver- schärfe und die Videoüberwachung noch mal ausweite. Man müsste sich vielmehr in erster Linie darum küm- mern: Wie kriege ich eigentlich ein sicheres Schloss? – Das machen Sie nicht, und das ist eine Kritik von uns. Sie wollen die Ausweitung der Videoüberwachung, auch der verdeckten Videoüberwachung. Das haben Sie hier auch mehrmals erklärt. Was ist das Ergebnis? – Sie haben nicht einen Anschlag verhindert. Sie sehen dann die Täte- rinnen oder Täter. Ob Sie die erkennen oder nicht, steht dann auf einem völlig anderen Blatt. Sie haben das Prob- lem aber erst mal nicht gelöst, und Sie haben keinen Anschlag verhindert. Man kann über Videoüberwachung streiten. Das Bundes- datenschutzgesetz lässt aber auch jetzt schon die Video- überwachung der Netze zu, allerdings nicht heimlich. Es wird auch schon gemacht. Der Kollege Schrader hat es heute schon gesagt, und andere haben es auch schon gesagt. Ich weiß gar nicht, warum wir jetzt dringlich diesen Gesetzentwurf brauchen. Wenn wir uns dann das Grundproblem Datenschutz angucken, staatliche Transpa- renz, das soll eingeschränkt werden, aber das Grundprob- lem des Schutzes der kritischen Infrastruktur wird eben nicht gelöst. Deshalb empfehle ich Ihnen noch mal das Positionspapier der Informationsfreiheitsbeauftragten mit dem Titel „Transparenz nicht unter Generalverdacht stellen“. Das machen Sie jetzt nämlich mit dem, was Sie planen. Auch die Änderungen zum Informationsfreiheitsgesetz sind wirklich unnötig, und wir verstehen das auch nicht. Es gibt schon jetzt Ausnahmen, dass Anfragen abgelehnt werden können, wenn es um die Gefährdung des Ge- meinwohls geht. Zum Schluss noch einmal zum Bäder-Anstaltsgesetz. Das Einzige, was Sie jetzt machen, ist: Sie legalisieren Ihre illegale Praxis, aber an keinem Punkt, und auch das wur- de schon gesagt, wurde bisher vorgelegt, dass diese Überwachung, diese Kontrollen zu Verbesserungen ge- führt haben. Zu einem aber hat es geführt: Es hat Menschen ausge- grenzt. Es hat keine soziale Frage gelöst. Ehrlich gesagt, finde ich, lieber Senat, liebe Koalition, Sozialpolitik geht irgendwie anders. Sie wären gut bera- ten, wenn Sie sich damit auseinandersetzen und nicht nur mit Videoüberwachung und Kontrollen arbeiten würden. Das bringt keinen weiter, ebenso wenig wie die Vor- schläge, die Sie gemacht haben. Die kritische Infrastruk- tur ist damit nicht geschützt. Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Vallendar. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Damen und Herren! Bevor ich zum Inhalt komme, muss ich über das Verfahren sprechen. Dieser Senat hat am 24. Februar, also vorgestern, ein hochkomplexes Artikelgesetz be- schlossen, das sechs Gesetze und Verordnungen gleich- zeitig ändert, und peitscht es nun per Dringlichkeit durchs Plenum. Sechs Gesetze, 30 Seiten Begründung, ein mas- siver Eingriff in die Informationsfreiheit, und dem Parla- ment bleibt keine Zeit für eine ordentliche Ausschussbe- ratung. Die veränderte Sicherheitslage ist real, aber sie ist kein Blankoscheck, um parlamentarische Beratungsrechte auszuhebeln. Das ist ein Armutszeugnis für diesen Senat! Nun zum Inhalt, ich sage es ganz offen: Teile dieses Entwurfs sind längst überfällig, die Ausweiskontrollen und die Videoüberwachung in Berliner Freibädern etwa. Nach dem Gewaltchaos des Sommers 2023 – Badschlie- ßungen, Polizeieinsätze, verängstigte Familien – hat mei- ne Fraktion damals sofortige Maßnahmen gefordert. Wir wurden dafür ausgelacht. Jetzt, drei Jahre später, schafft der Senat die gesetzliche Grundlage für genau das, was wir damals verlangt haben, drei Jahre, in denen Mitarbei- ter der Bäder-Betriebe bedroht und Badegäste attackiert wurden. Selbst jetzt reicht Ihnen eine bloße Sichtkontrol- le, kein Erfassen von Personalien, kein wirksames Durch- setzen von Hausverboten. Das ist halbherzig. Auch beim Schutz kritischer Infrastruktur begrüßen wir die Richtung. Die Anschläge auf die Berliner Stromver- sorgung, verübt durch linksterroristische Urheber, haben gezeigt, wie verwundbar unsere Stadt ist. Dass Observa- tionen, verdeckte Ermittler und technische Überwachung nun auch bei Angriffen auf KRITIS-Anlagen eingesetzt werden können, ist richtig. Aber ich frage den Senat ganz direkt: Werden Sie diese Instrumente dann auch konse- quent gegen linksextreme Netzwerke anwenden, oder bleibt es ein bloßer Papiertiger? Damit komme ich zum eigentlichen Problem dieses Ge- setzentwurfs, denn unter dem Deckmantel des KRITIS- Schutzes betreibt der Senat einen stillen Abriss der In- (Elke Breitenbach) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8191 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 formationsfreiheit. Die Vorgänge der Steuerverwaltung werden pauschal vom Informationsfreiheitsgesetz ausge- nommen. Was hat das mit dem Schutz von Stromkabeln zu tun? – Nichts. Das schützt keine Kraftwerke. Das schottet das Finanzamt vor unbequemen Fragen ab. Dann die sogenannte Missbrauchsklausel: Künftig soll ein Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt werden können, wenn er offensichtlich missbräuchlich ist. Das ist ein Gummiparagraf. Jede tiefgreifende Anfrage zu Behör- denversagen, jede hartnäckige Recherche kann künftig als querulantisch abgebügelt werden. Das trifft Journalisten, das trifft Bürger, das trifft die Opposition. Das ist kein Sicherheitsgesetz, das ist ein Maulkorb für die parlamen- tarische Kontrolle. Bemerkenswert ist übrigens: Selbst die Berliner Daten- schutzbeauftragte, nun wahrlich keine Verbündete der AfD, warnt ausdrücklich vor diesen Einschränkungen der Informationsfreiheit. Wenn Ihnen sogar die eigene Auf- sichtsbehörde des Landes ins Stammbuch schreibt, dass Sie das Informationsfreiheitsgesetz ohne Not beschnei- den, dann sollte Sie das nachdenklich stimmen. Wir werden die Sicherheitsmaßnahmen konstruktiv be- gleiten, aber wir werden nicht zulassen, dass dieser Senat unter dem Vorwand der Sicherheit die Transparenz der Verwaltung opfert. – Vielen herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich habe die Gesetzesvorlage auf Antrag der Koalitionsfraktionen vorab federführend an den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz sowie mitberatend an den Ausschuss für Sport überwiesen. Die Fraktion die Linke beantragt er- gänzend eine Überweisung auch an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. Dann lasse ich zunächst über diesen Antrag auf eine weitergehende Überweisung abstimmen. Wer die Geset- zesvorlage, wie von der Fraktion Die Linke beantragt, federführend an den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz sowie mitberatend an den Ausschuss für Sport und an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. King. Ich frage: Wer stimmt dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist dieser Antrag auf Überweisung abge- lehnt. Dann lasse ich über die Überweisung federführend an den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz sowie mitberatend an den Ausschuss für Sport abstimmen. Wer diese Vorabüberweisung bestätigen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktio- nen. Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich nirgends. Ent- haltungen sehe ich bei allen anderen anwesenden Abge- ordneten und Fraktionen. Damit ist die Vorabüberwei- sung bestätigt. – Vielen Dank! Ich rufe auf lfd. Nr. 28: Wahl einer/eines Abgeordneten zu einem stimmberechtigten Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses Wahl Drucksache 19/2968 In der 33. Plenarsitzung am 29. Juni 2023 haben wir die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses neu ge- wählt. Auf Vorschlag der Fraktion Die Linke wurde unter anderem Frau Katrin Seidel zum stellvertretenden Mit- glied des Landesjugendhilfeausschusses gewählt. Frau Seidel hat ihr Abgeordnetenhausmandat niedergelegt und ist damit auch aus dem Landesjugendhilfeausschuss aus- geschieden. Die Fraktion Die Linke schlägt als Nachfolgerin Frau Abgeordnete Regina Kittler vor. Die Fraktionen haben sich auf eine Wahl mittels einfacher Abstimmung durch Handaufheben verständigt. Wer also die Genannte zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sehe ich bei den Koalitionsfraktionen, den Fraktio- nen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen sowie dem frak- tionslosen Abgeordneten Dr. King. Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich bei der AfD-Fraktion. Enthaltungen – sehe ich nicht. Damit ist Frau Abgeordnete Kittler zum neuen Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses gewählt. – Herzlichen Glückwunsch! Tagesordnungspunkt 29 steht auf der Konsensliste. Ta- gesordnungspunkt 30 war Priorität der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen unter der Nummer 5.4. Die Tagesord- nungspunkte 31 bis 33 stehen auf der Konsensliste. Ta- gesordnungspunkt 34 war Priorität der AfD-Fraktion un- ter der Nummer 5.1. Die Tagesordnungspunkte 35 bis 49 stehen auf der Konsensliste. lfd. Nr. 49: Entwurf des Bebauungsplans VI-140cab (Urbane Mitte Süd) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 16. Februar 2026 Drucksache 19/2961 (Marc Vallendar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8192 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2571 Sevim Aydin (SPD) : Als Abgeordnete aus Friedrichshain-Kreuzberg lehne ich den vorliegenden Bebauungsplan inhaltlich ab. Meine Gründe hierfür möchte ich im Folgenden darlegen. Ich bin der Überzeugung, dass Stadtentwicklung nur dann nachhaltig und gerecht gelingt, wenn sie gemeinwohlori- entiert und subsidiär organisiert ist. Dazu gehört für mich auch, dass die bezirkliche Planungshoheit respektiert wird. Die Bezirke kennen die Gegebenheiten vor Ort, die Be- darfe der Menschen und die Auswirkungen städtebauli- cher Entscheidungen auf das unmittelbare Umfeld am besten. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat signalisiert, den bestehenden Bebauungsplan selbst zu überarbeiten – insbesondere mit Blick auf eine verträglichere Baumasse und einen besseren Schutz des Parks. Dass der Senat das Verfahren an sich gezogen hat, war aus meiner Sicht ein Fehler. Die inhaltliche Verantwortung hätte aus meiner Sicht beim Bezirk bleiben müssen. Der Gleisdreieckpark ist einer der bedeutendsten öffentli- chen Grünräume in Berlin – ökologisch, klimatisch und sozial. Er ist ein zentraler Erholungsraum für Zehntau- sende Menschen im Bezirk und weit darüber hinaus. Er ist als Ausgleichsfläche für die Bebauung am Potsdamer Platz entstanden. Auch wenn die Bebauung nicht auf dem Parkgelände stattfindet, sondern auf dem Gelände des Gleisfelds des ehemaligen Postbahnhofs, halte ich die Bebauung direkt zum Park hin in der vorgesehenen Mas- se für zu stark. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Gebäudehöhen und die insgesamt sehr hohe Baumasse werden das Mikro- klima, die Durchlüftung, die Lichtverhältnisse und die Offenheit des Parks beeinträchtigen. Eine deutliche Re- duzierung der Baumasse wäre notwendig gewesen, um die Qualität des Parks langfristig zu sichern. Da diese Anpassung nicht vorgenommen wurde, kann ich den Bebauungsplan inhaltlich nicht mittragen. Als Sprecherin für Wohnen begrüße ich zwar den geplan- ten Bau von 2000 Wohnungen an anderer Stelle in der Stadt durch den Investor, gleichzeitig halte ich die vor- nehmliche Schaffung von Gewerbeflächen im Rahmen der „Urbanen Mitte Süd“ für falsch. Deshalb erwarte ich vom Senat, dass die Auswirkungen auf den Park tatsächlich minimiert werden, dass Durch- wegungen, Grünflächenanteile und öffentliche Nutzungen in voller Qualität realisiert werden, dass er auf den Inves- tor einwirkt, dass er sämtliche Klagen gegen die Bürger- initiative vor Ort und seine Akteure zurückzieht. Diese Erklärung soll meine abweichende inhaltliche Hal- tung und Abstimmung im Ausschuss Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 16. Februar 2026 transparent machen. Ich rufe auf lfd. Nr. 50: Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/2979 Von der vorgelegten Rechtsverordnung hat das Haus hiermit Kenntnis genommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 51: a) Verbesserung der Barrierefreiheit und Fahrgastinformation im Berliner Nahverkehr durch automatisierte Umsteigeansagen in Bussen und Straßenbahnen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2346 b) Einführung eines barrierefreien Bodenleitsystems in Bahnhöfen mit Umsteigemöglichkeiten Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2637 c) Barrierefreiheit auf Bahnhöfen weiter verbessern – akustische und visuelle Informationen konsequent verzahnen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2936 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Wiedenhaupt, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention benennt staatliche Achtungs-, Schutz- und Gewährleistungspflich- ten für die Gruppe der Menschen mit Behinderung. Auch die Verfassung von Berlin sagt in Artikel 11 klar, dass das Land verpflichtet ist, für gleichwertige Lebensbedin- gungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen. Wir als AfD stellen fest: Diese Pflichten sind in Berlin im öffentlichen Personennahverkehr in viel zu vielen Berei- chen weder von den ehemaligen Verkehrssenatorinnen (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8193 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 noch von der aktuellen Verkehrssenatorin genügend be- achtet worden, und das, obwohl das Bundesverfassungs- gericht dargestellt hat, dass es einen Rechtsanwendungs- befehl gibt, die persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen. Politik ist verpflichtet, bei allen Maßnahmen, die wir durchführen, die Barrierefreiheit mitzudenken. Dabei geht es nicht nur um in der Mobilität eingeschränkte Personen und die Problematik der fehlenden oder kaput- ten Fahrstühle in U-Bahnhöfen, den fehlenden Einstiegs- hilfen an Bus- oder Tramhaltestellen, sondern sträflich vernachlässigt werden vor allem auch kognitiv beein- trächtigte Menschen. Das hat sich auch gestern wieder im Ausschuss für Mobilität und Verkehr bei der Anhörung der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung herausgestellt. Wir sagen: Das Zwei-Sinne-Prinzip muss grundsätzlich die Grundlage dafür sein, dass alle Menschen am sozialen Leben teilhaben können. Wer den öffentlichen Nahver- kehr nutzt, muss sich darauf verlassen können, dass In- formationen ankommen, und zwar unabhängig davon, ob jemand gut sehen oder gut hören kann. Für viele Menschen in unserer Stadt ist das keine abstrak- te Debatte, sondern tagtägliche Realität: ältere Menschen, Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung, aber auch Eltern mit Kindern, Touristen oder Fahrgäste in hekti- schen Situationen. Die heute vorliegenden Anträge zur Barrierefreiheit grei- fen daher ein wichtiges, ein gesetzlich gefordertes und in der Umsetzung längst überfälliges Anliegen auf. Wer schlecht sieht, ist auf akustische Informationen angewie- sen. Wer schlecht hört, ist auf visuelle Informationen angewiesen. So einfach ist das, und trotzdem erleben wir im Berliner ÖPNV immer wieder Situationen, in denen genau diese Redundanz fehlt: akustische Durchsagen, die man nirgendwo nachlesen kann, oder Anzeigen, die man zwar lesen könnte, aber ohne akustische Übersetzung. Hinzu kommen Störungen, Baustellen oder kurzfristige Änderungen, die nicht ankommen. Seit 2012 arbeitet die BVG theoretisch daran, dass es sprechende Busse und sprechende Haltestellen gibt, aber Stand jetzt gibt es sie nicht. Wenn visuelle Anzeigen akustisch ergänzt werden, hilft das Sehbehinderten. Wenn Durchsagen zusätzlich angezeigt werden, hilft das Hörgeschädigten. Ganz ne- benbei profitieren auch alle anderen davon. Deshalb fordern wir, dass in Bussen und Straßenbahnen an Umsteigeknoten in automatisierten Umsteigeansagen die Anschlussmöglichkeiten akustisch dargestellt werden. Deshalb fordern wir, dass in Bahnhöfen relevante visuelle Informationen auf den Dialog-Displays zusätzlich zu den akustischen ausgegeben werden. Es muss sichergestellt werden, dass Lautsprecherdurchsagen in Bahnhöfen und Zügen gleichzeitig auch in geeigneter Form visuell darge- stellt werden. Lassen Sie mich das Thema barrierefreies Bodenleitsys- tem in Umsteigebahnhöfen aufnehmen. Da geht es gar nicht allein um Menschen, die es schwerer haben, sich zu orientieren. Da stranden so viele Berliner und auch Tou- risten, weil die Wegführung so unklar zu erkennen ist. Was wir brauchen, sind farblich codierte Leitlinien zur Kennzeichnung der Wege zu den einzelnen Verkehrsar- ten – ob man weiter zur Straßenbahn, zum Bus, zum Taxi oder zur Fahrradmöglichkeit will –, ergänzende Pikto- gramme und Richtungspfeile und die barrierefreie Ausge- staltung, beispielsweise durch taktile Bodenstreifen und kontrastreiche Markierungen, um die Nutzung durch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu gewährleis- ten. Das ist eigentlich ein internationaler Standard, aber in Berlin wird er nicht umgesetzt. Wenn wir das aber tun, dann helfen wir nicht nur den Menschen, die diese Unter- stützung dringend benötigen, sondern es hilft allen Nut- zern des ÖPNV, Touristen wie Einheimischen, schnell und unkompliziert umsteigen zu können. Unser Ansatz: schrittweise Umsetzung, Nutzung bestehender Technik, klare Prioritäten setzen. Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Wiedenhaupt!
– Letzter Satz, Frau Präsidentin! Pardon! Wenn wir alle hier zusammenhalten, werden nicht nur einzelne Gruppen davon profitieren, sondern wir alle werden davon profitieren. Dazu laden wir Sie ein. – Herz- lichen Dank! Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Förster das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da- men und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Be- reits vor 14 Tagen hat die AfD-Fraktion einen Schwer- punkt auf den ÖPNV gelegt. Für mich war das eher we- nig überzeugend. Daher versuchen Sie es heute erneut. Kleiner Spoiler: Auch heute wird es nicht überzeugender. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn die AfD einen Schwerpunkt auf das Thema Barrierefreiheit legt, denn Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr ist kein Ne- (Rolf Wiedenhaupt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8194 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 benthema. Sie ist eine Frage der Teilhabe und der Selbst- ständigkeit von Menschen mit Einschränkungen. Gerade in einer Stadt wie Berlin müssen wir den Anspruch ha- ben, Mobilität für alle zugänglich zu machen. Das schließt gehörlose Menschen und Menschen mit Seh- schwäche oder Blindheit ebenso ein wie Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator. Wer Barrierefreiheit ernst nimmt, darf sie aber nicht für plakative Schnellschüsse instrumentalisieren, indem er ein Sammelsurium einzelner Maßnahmen vorlegt, noch dazu im Abstand mehrerer Monate. – Schauen Sie sich mal an, wann Sie Ihre Anträge eingebracht haben! – Wer sich ernsthaft mit dem Thema befasst, muss bestehende Programme kennen, technische Realitäten berücksichti- gen und neue Maßnahmen sinnvoll in laufende Moderni- sierungsprozesse einbetten. All das leisten die Anträge der AfD nicht. Die AfD fordert automatisierte Umsteigeansagen in Bus- sen und Straßenbahnen. Das klingt auf den ersten Blick nachvollziehbar. Doch die Realität im Berliner Nahver- kehr ist komplexer. Anders als im Eisenbahnverkehr sind die Haltestellenabstände im Bus- und Tramverkehr sehr kurz. Eine vollständige Umsteigeansage mit Liniennum- mer, Fahrtrichtung, Abfahrtszeit und Bahnsteig würde an großen Knotenpunkten einen erheblichen Teil der Fahr- zeit beanspruchen. Gleichzeitig sind bei den engen Tak- tungen in Berlin Umstiege in der Regel gesichert. Zudem stehen bereits barrierefrei nutzbare, digitale Routenpla- nungen, etwa über das Smartphone, zur Verfügung, in- klusive Vorlesefunktion. Nicht zuletzt wird die akustische Fahrgastinformation in den Fahrzeugen bereits weiter- entwickelt. Wer hier ein Pilotprojekt fordert, erweckt den Eindruck, es sei bislang nichts geschehen, obwohl längst an praktikablen Lösungen gearbeitet wird. Ähnlich verhält es sich bei der Forderung, visuelle Infor- mationen konsequent akustisch auszugeben. Das Zwei-Sinne-Prinzip, Sie haben es gerade genannt, ist ein wichtiges Ziel. Entscheidend ist jedoch, wie es technisch und wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden kann. Kon- zepte wie die sogenannte sprechende Haltestelle wurden nach Beratungen mit Verbänden und der Verwaltung verworfen, – Herr Kollege!
– nicht aus Desinteresse, sondern weil fehlende Echtzeit- daten, mangelnde Stromversorgung an vielen Standorten und hohe Kosten eine flächendeckende Umsetzung un- realistisch gemacht hätten. Herr Kollege! Ich darf Sie kurz fragen, ob Sie eine Zwi- schenfrage des Abgeordneten Wiedenhaupt zulassen möchten.
Stattdessen wird ein praktikablerer Weg verfolgt. Künftig sollen verstärkt die Fahrzeuge selbst akustische Informa- tionen bereitstellen, allerdings zielgerichtet und nicht in Form ausufernder Ansagen sämtlicher Umsteigemöglich- keiten. Bereits heute werden einfahrende U-Bahnen akus- tisch und visuell angekündigt, und auch Störungen sowie Ersatzverkehre werden in der U-Bahn regelmäßig ange- sagt. Wer etwas anderes behauptet, der sollte vielleicht häufiger mitfahren und nicht nur dann einsteigen, wenn er neues Material für einen Antrag braucht. [Beifall bei der CDU – Beifall von Katina Schubert (LINKE) –
Das war die Behindertenbeauftragte!] Auch beim vorgeschlagenen flächendeckenden Boden- leitsystem in Bahnhöfen greift Ihr Antrag zu kurz. Die Herstellung vollständiger Barrierefreiheit ist fester Be- standteil der bestehenden Planungen im Nahverkehr. Blindenleitsysteme sind bereits in vielen Stationen vor- handen. Weitere werden im Zuge von Modernisierungen sukzessive ergänzt. Ein pauschales Sonderprogramm würde laufende Maßnahmen teilweise duplizieren und Ressourcen binden, die an anderer Stelle dringender be- nötigt werden. Hinzu kommt: Orientierung entsteht nicht durch mög- lichst viele Linien, durch Farben, durch Piktogramme. Gerade in hoch frequentierten Bahnhöfen kann eine Überfrachtung mit zusätzlichen Markierungen die Über- sichtlichkeit beeinträchtigen. Gute Wegeleitung bedeutet Klarheit, nicht visuelle Reizüberflutung. Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Sie erfordert technische Kompetenz, finanzielle Verantwortung und eine enge Abstimmung mit den Betroffenenverbänden. Sie entsteht nicht durch das Aneinanderreihen einzelner Forderungen ohne Einbettung in bestehende Strukturen. Wer den Eindruck erweckt, es passiere nichts, der ver- kennt die Realität, oder er ignoriert sie sogar bewusst. Und wer gelegentlich einzelne Schaufensteranträge ein- bringt, ohne ein kohärentes Gesamtkonzept vorzulegen, zeigt, dass ihn das Thema nicht wirklich interessiert. – Wir stehen für eine Verkehrspolitik, die nachhaltig wirkt, bestehende Programme stärkt und Schritt für Schritt echte Verbesserungen schafft. Nicht symbolische Anträge brin- gen Menschen voran, sondern durchdachte und umsetzba- re Maßnahmen. – Vielen Dank! (Christopher Förster) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8195 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Dann folgt nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Wahlen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, Zu- schauende und Gäste! Die Anträge, über die wir jetzt sprechen, betreffen die Barrierefreiheit im ÖPNV, ein wichtiges Thema, das leider durch die AfD-Fraktion missbraucht wird. Es sind drei Anträge, in denen diese Fraktion über Barrierefreiheit quasselt, ohne auch nur einen der Grundsätze von Inklusion zu beachten. Der erste Antrag wurde vermutlich von einer Pressemit- teilung der BVG aus dem Oktober 2024 abgeschrieben. Damals teilte die BVG mit, mit welchen Schritten sie an der Umsetzung der Barrierefreiheit für sehbehinderte Fahrgäste arbeitet. Nach einer europaweiten Ausschrei- bung wurde nämlich die Schweizer Firma Trapeze mit der Lieferung des Systems INTROS beauftragt, das die Einführung der sprechenden Fahrzeuge und der spre- chenden App ermöglicht. Das wurde in der Schweiz von Betroffenen für Betroffene entwickelt und wird jetzt in Berlin gemeinsam mit Vertreterinnen der Betroffenen- verbände angepasst. Der zweite Antrag – „Einführung eines barrierefreien Bodenleitsystems in Bahnhöfen mit Umsteigemöglichkei- ten“ – impliziert, wir hätten nichts in Berlin, aber 77 Pro- zent der U-Bahnhöfe, 72 Prozent der Straßenbahnhalte- stellen und ein Großteil der Bushaltestellen in Berlin haben Blindenleitsysteme. Hier würde es übrigens sehr helfen, wenn Menschen nicht auf diesen Blindenleitsys- temen draufstehen würden. Frau Kollegin! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage des Abgeordneten Wiedenhaupt zulassen möchten.
Nein, danke! – Da ist noch Luft nach oben. Haltestellen müssen mit einem Blindenleitsystem nachgerüstet oder ausgerüstet werden, wie der Kollege Förster schon ausge- führt hat, aber diese Nachrüstung muss ein fortlaufender Prozess sein, und der muss auch weitergehen, wenn der Senat komplett autozentrierte Politik macht. Bei dem dritten Antrag versuchen Sie, umständlich etwas zu beschreiben für seh- und hörbehinderte Menschen. Dieses Etwas kennt die Welt als Zwei-Sinne-Prinzip. Das bedeutet, dass alle wichtigen Informationen gleichzeitig sichtbar und hörbar sind. Es ist wichtig, das Zwei-Sinne- Prinzip auf den ÖPNV auszurollen. Das Wichtigste aber ist, Menschen mit Behinderungen grundsätzlich und von Anfang an bei der Entwicklung von Lösungen mitwirken zu lassen. Die Barrierefreiheit im ÖPNV muss und kann verbessert werden, aber doch nicht so! Durch das bewusste Weglas- sen aller Elemente der Beteiligung und der Expertise von Menschen mit Behinderungen schafft es diese Fraktion gleichzeitig, Anträge zur Barrierefreiheit so auszugestal- ten, dass Menschen mit Behinderungen ausgegrenzt und unsichtbar gemacht werden. Diesem Versuch, Kreide zu fressen, gehen wir nicht auf den Leim. – Danke schön! Dann folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Dr. Kollatz.
Danke schön, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ausgangslage ist eine andere, als die Antrag- steller uns beschreiben. Vielmehr haben wir jetzt über viele Jahre hohe Investitionen in den ÖPNV, um die Barrierefreiheit, die Behindertengerechtigkeit oder wie auch immer man die verschiedenen Themen sehen will, zu verbessern. Als die Systeme in der Mehrzahl konstru- iert und gebaut wurden – am ehesten sinnstiftend ist das immer bei dem U-Bahn-System mit seinen über 100 Jah- ren zu sehen –, hat das nicht im Mittelpunkt gestanden. Es sind also hohe Investitionen erforderlich. Beim letzten Mal – der Kollege Förster hat schon darauf hingewiesen – hatten wir hier eine Diskussion, ob Ver- einzelungsanlagen überhaupt kompatibel sind mit dem, was die AfD für die Barrierefreiheit will. – Nein, das ist es nicht. Ich habe hier genau ausgeführt, dass Vereinze- lungsanlagen eben nicht zu dem Ansatz passen, der in Berlin gewählt wurde, mit den Fahrstühlen direkt auf dem Bahnsteig. Das kann man sich auch alles in London oder in Paris ansehen. Richtig ist, dass in dem Bereich noch viel zu tun ist. Ich will mich jetzt aber nur noch auf ein Beispiel konzentrie- ren, warum auch in Berlin bestimmte Ansätze, die viel- leicht anderswo greifen, vielleicht auch aus guten Grün- den nicht greifen. Bei dem Thema des Vorlesens ist es so, dass nach langen Diskussionen die BVG, glaube ich, auch mit Recht zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das in Berlin nicht funktioniert. Also wird statt Vorlesen für alle an Systemen gearbeitet, die individuell ausgelesen werden können. – Warum funktioniert das nicht? – Da gebe ich nur einmal ein Zahlenbeispiel vom Rathaus Spandau: Dort gibt es, wenn ich mich nicht verzählt habe, 16 Buslinien, zwei S-Bahn-Linien, acht Regionalzug- linien und eine U-Bahn. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8196 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Diese 27 Linien führen, wenn der nächste Anschluss angesagt werden soll, zu 53 Ansagen. Diese 53 Ansagen können bei den hohen Frequenzen, die wir richtigerweise im ÖPNV in Berlin haben, überhaupt nicht umgesetzt werden. Also ist es besser, nicht ein Vorlesesystem für alle zu haben, sondern ein individuell über Apps reali- sierbares Auslesesystem. Daran wird gearbeitet, und das ist der richtige Weg. Deswegen: Die Anträge führen nicht in die richtige Rich- tung. Insofern denke ich, dass wir auch in der Diskussion schon einen Schritt weiter sind, als die Anträge uns dar- stellen. – Danke! Dann folgt für die Linksfraktion der Kollege Ronneburg.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Her- ren! Zunächst einmal muss ich sagen, dass ich es schon ziemlich dreist finde, Herr Wiedenhaupt, dass Sie jetzt diese Anträge einbringen, wo wir in der letzten Sitzung über Ihre U-Bahn-Anträge gesprochen haben und über Ihre Forderung, Ihre Programmatik, das U-Bahn-System zu einem geschlossenen System umzubauen. Was ist ein geschlossenes System? – Ein geschlossenes System be- deutet, Zugänge werden blockiert, und damit wird selbst- bestimmte Mobilität in Berlin signifikant eingeschränkt. Das ist Ihr Programm: Sie wollen mehr Barrieren im Nahverkehr schaffen. Da tischen Sie uns jetzt diese An- träge auf für die Barrierefreiheit; das ist wirklich in ekla- tantem Widerspruch zu dem, was Sie uns hier noch vor wenigen Wochen präsentiert haben. Das ist unglaub- würdig. Das Thema Barrierefreiheit muss an der Stelle gewürdigt werden, weil wir hier natürlich enorm hinterherhinken. Wir haben gestern im Ausschuss Frau Braunert- Rümenapf gehört, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen. Was wir da noch einmal gelernt haben und was überfällig ist, ist, dass wir in Berlin das schon lange versprochene Konzept zur Mobilitäts- sicherung von Menschen mit Behinderung brauchen. Es ist wirklich fatal und es zeigt sich immer wieder. Ich möchte es an einem kurzen Beispiel demonstrieren, dass wir diese Gesamtplanung für Berlin nicht haben, dass wir keine konkrete, auf bestimmte Einschränkungen abgestimmte Politik haben, und wie bestimmte Dienst- leistungen hier in Berlin zusammengreifen könnten. Ein Beispiel dafür ist BVG Muva. Ja, es war zu teuer, es wurde aber auch viel genutzt; das ist alles richtig. Das hätte man aber auch alles abstellen können. Dass Sie es als Koalition nicht geschafft haben, aus diesem Produkt ein besseres zu machen, und dass das dann am Ende von einem großen Teil der darauf angewiesenen Nutzerinnen und Nutzer nicht etwa als Fortschritt, sondern eher als Rückschritt wahrgenommen wird, das ist schon eine große Leistung. Dieses Kunststück bringt nur diese Koa- lition zustande. Sie gehen einen Schritt vor und zwei zurück. Das muss enden. Wir müssen hier zu einer inte- grierten Planung kommen, für bessere Barrierefreiheit, für mehr Inklusion und für mehr Teilhabe. Stattdessen sehen wir Flickschusterei. Das muss ein Ende haben. Lassen Sie mich zuletzt auch noch einmal sagen: Was wir auf jeden Fall brauchen, ist Priorisierung. Wir brauchen eine Priorisierung an der Oberfläche, bei den Bushalte- stellen, keine Frage. Wir müssen weitermachen bei der Barrierefreiheit von S- und U-Bahnhöfen. Wir haben einen Mangel an Behindertenparkplätzen, der gelöst werden muss. Wir haben Aufzüge und Rolltreppen, die nicht verlässlich funktionieren. Wir brauchen dort eine viel zuverlässigere Vorhaltung von Ersatzteilen. Wir brauchen eine ausreichende Versorgung mit öffentlichen Toiletten an Bahnhöfen und Umsteigepunkten. Die spon- tane Verfügbarkeit von Inklusionstaxis muss deutlich verbessert werden. Auch der VBB-Begleitservice muss auf jeden Fall gesetzmäßig abgesichert werden. Diese Litanei könnte jetzt noch viel länger gehen. Ich freue mich weiterhin auf die Debatten mit den Kollegin- nen und Kollegen, nicht nur im Mobilitätsausschuss, sondern auch in den anderen Ausschüssen über barriere- freie Mobilität. Diese Anträge sind aber wirklich in sich widersprüchlich, weil diese Partei ein ganz anderes Pro- gramm hat. – Danke schön! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann kommen wir zur Überweisung der drei Anträge: Zu dem Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/2346 „Verbesserung der Barrierefreiheit und Fahrgastinformation im Berliner Nahverkehr durch automatisierte Umsteige-ansagen in Bussen und Straßenbahnen“ wird die Überweisung an den Ausschuss für Mobilität vorgeschlagen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Zu dem Antrag der AfD-Fraktion auf Druck- sache 19/2637 „Einführung eines barrierefreien Boden- leitsystems in Bahnhöfen mit Umsteigemöglichkeiten“ wird die Überweisung an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr sowie an den Hauptausschuss vorgeschla- (Dr. Matthias Kollatz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8197 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 gen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Zu dem Antrag der AfD-Fraktion auf Druck- sache 19/2936 „Barrierefreiheit auf Bahnhöfen weiter verbessern – akustische und visuelle Informationen kon- sequent verzahnen“ wird die Überweisung an den Aus- schuss für Mobilität und Verkehr vorgeschlagen. – Wi- derspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so. Dann darf ich Ihnen die Wahlergebnisse des heutigen Nachmittags bekannt geben, zunächst zum Punkt 6 der Tagesordnung, Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und der oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Un- tersuchungsausschusses Neukölln, Drucksache 19/0909. Hier sind auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion wie folgt die Stimmen entfallen: Als stellvertretendes Mit- glied auf Herrn Abgeordneten Robert Eschricht 124 abgegebene Stimmen, davon 2 ungültige, 19 Ja- Stimmen, 98 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Eschricht nicht gewählt. Als stell- vertretender Vorsitzender war vorgeschlagen Herr Abge- ordneter Karsten Woldeit: 124 abgegebene Stimmen, davon 2 ungültig, 20 Ja-Stimmen, 97 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Woldeit nicht gewählt. Punkt 7 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10- Kommission des Landes Berlin, Drucksache 19/0915. Hier war der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion als Mit- glied Herr Abgeordneter Alexander Bertram: 124 abgegebene Stimmen, davon 2 ungültig, 16 Ja- Stimmen, 102 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Bertram nicht gewählt. Als stellvertre- tendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Frank Scheermesser: 124 abgegebene Stimmen, davon 2 ungültig, 16 Ja-Stimmen, 102 Nein-Stimmen, 4 Ent- haltungen. Damit ist der Abgeordnete Scheermesser nicht gewählt. Punkt 8 der Tagesordnung war die Wahl von zwei Mit- gliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses, Druck- sache 19/0936. Wahlvorschlag der AfD-Fraktion war der Abgeordnete Trefzer: 124 abgegebene Stimmen, davon 3 ungültig, 19 Ja-Stimmen, 98 Nein-Stimmen, 4 Enthal- tungen. Damit ist der Abgeordnete Trefzer nicht gewählt. Des Weiteren war vorgeschlagen der Abgeordnete Dr. Hugh Bronson: 124 abgegebene Stimmen, davon 4 ungültig, 18 Ja-Stimmen, 97 Nein-Stimmen, 5 Enthal- tungen. Damit ist auch der Abgeordnete Dr. Bronson nicht gewählt. Punkt 9 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz, Drucksache 19/1000. Als Mitglied war der Abgeordnete Marc Vallendar vorgeschlagen: 124 abgegebene Stimmen, davon 1 ungültig, 17 Ja- Stimmen, 104 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Vallendar nicht gewählt. Als stellvertre- tendes Mitglied war vorgeschlagen der Abgeordnete Robert Eschricht: 124 abgegebene Stimmen, davon 2 ungültig, 16 Ja-Stimmen, 103 Nein-Stimmen, 3 Enthal- tungen. Damit ist der Abgeordnete Eschricht nicht ge- wählt. Punkt 10 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Druck- sache 19/1008. Als Mitglied war vorgeschlagen der Ab- geordnete Rolf Wiedenhaupt: 124 abgegebene Stimmen, davon 2 ungültige, 23 Ja-Stimmen, 95 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Wiedenhaupt nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vor- geschlagen der Abgeordnete Carsten Ubbelohde: 124 ab- gegebene Stimmen, davon 3 ungültige, 19 Ja-Stimmen, 98 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist der Abge- ordnete Ubbelohde nicht gewählt. Punkt 11 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette Vereins, Drucksache 19/1057. Vorgeschlagen war als Mitglied der Abgeordnete Thorsten Weiß: 124 abgegebene Stimmen, davon 6 ungültige, 17 Ja- Stimmen, 98 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Weiß nicht gewählt. Als stellvertreten- des Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Ha- rald Laatsch: 124 abgegebene Stimmen, davon 5 ungültige, 20 Ja-Stimmen, 96 Nein-Stimmen, 3 Enthal- tungen. Damit ist auch der Abgeordnete Laatsch nicht gewählt. Punkt 12 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses, Drucksache 19/1058. Hier war der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion als Mitglied der Abgeordnete Tommy Tabor: 124 abgegebene Stimmen, davon 3 ungültig, 20 Ja-Stimmen, 96 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Tabor nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschla- gen der Abgeordnete Gunnar Lindemann: 124 abgegebe- ne Stimmen, davon 3 ungültig, 18 Ja-Stimmen, 102 Nein- Stimmen, 1 Enthaltung. Damit ist auch der Abgeordnete Lindemann nicht gewählt. Punkt 13 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH, Druck- sache 19/1247. Vorgeschlagen war die Abgeordnete Jeannette Auricht: 124 abgegebene Stimmen, davon 2 ungültig, 18 Ja-Stimmen, 100 Nein-Stimmen, 4 Enthal- tungen. Damit ist die Abgeordnete Auricht nicht gewählt. Punkt 14 der Tagesordnung war die Wahl von zwei Mit- gliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern der En- quete-Kommission für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8198 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 und jede Form von Diskriminierung, Drucksache 19/2068. Als Mitglied war vorgeschlagen Frau Abgeord- nete Jeannette Auricht: 124 Stimmen abgegeben, davon 3 ungültig, 20 Ja-Stimmen, 97 Nein-Stimmen, 4 Enthal- tungen. Damit ist die Abgeordnete nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abge- ordneter Frank-Christian Hansel: 124 Stimmen abgege- ben, 3 ungültig, 21 Ja-Stimmen, 95 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist auch der Abgeordnete Hansel nicht gewählt. Als Sachverständiger war Herr Feroz Khan vorgeschlagen: 124 Stimmen abgegeben, davon 3 ungül- tig, 20 Ja-Stimmen, 96 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist Herr Khan nicht gewählt. Als stellvertretender Sachverständiger war vorgeschlagen Herr Dr. Fabian Schmidt-Ahmad: 124 Stimmen abgegeben, davon 3 un- gültig, 20 Ja-Stimmen, 96 Nein-Stimmen, 5 Ent- haltungen. Damit auch Herr Dr. Schmidt-Ahmad nicht gewählt. Punkt 15 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Untersu- chungsausschuss „Fördergeld“, Drucksache 19/2740. Auf den Vorschlag des Abgeordneten Marc Vallendar als Mitglied wurden 124 Stimmen abgegeben: 5 Stimmen waren ungültig, 17 Ja-Stimmen, 100 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen ‒ damit ist der Abgeordnete Vallendar nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied sollte Herr Abgeordneter Rolf Wiedenhaupt gewählt werden: 124 Stimmen wurden abgegeben, davon 5 ungültige, 21 Ja-Stimmen, 94 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Da- mit ist auch der Abgeordnete Wiedenhaupt nicht gewählt. Ich rufe auf lfd. Nr. 52: „Nicht ohne uns“ – 2. UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Berlin umsetzen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2558 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und zwar mit dem Kollegen Walter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Berlin hat sich 2018 zur Umsetzung der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft be- kannt und sich damit verpflichtet, anti-Schwarzen Ras- sismus zu bekämpfen und die gleichberechtigte Teilhabe von Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen Menschen in allen gesellschaftlichen und politischen Bereichen sicherzustellen. Wie weit der Weg der Anerkennung aber noch ist, zeigte sich erst vor Kurzem im Rahmen der Enquete- Kommission, in der die CDU-Fraktion erneut die Exis- tenz von strukturellem und institutionellem Rassismus abgestritten und bagatellisiert hat. Dabei stellt gerade wieder die InRa-Studie des Bundesinnenministeriums klar: Rassismus wirkt auch strukturell und institutionell in Behörden, ob es um die Leistungsgewährung geht oder um Racial Profiling durch die Polizei. Das muss endlich abgestellt werden. Berlin hat damals die Konzepterstellung völlig richtig in die Hände von Wissenschaft und Zivilgesellschaft gelegt. Dem Team von Diversifying Matters, der Generation ADEFRA mit Maisha Auma, Peggy Piesche und Katja Kinder möchte ich hier und heute großen Respekt für ihre Arbeit zollen. Ausdrücklich danke! In der Umsetzung des umfangreichen Forderungskatalogs gab es Erfolge, aber auch viel Untätigkeit. Und es ist eine bezeichnende Leerstelle, dass der Kampf gegen anti- Schwarzen Rassismus nicht in den Richtlinien der Regie- rungspolitik auftaucht. Es fehlt bis heute das Bekenntnis des gesamten Senats zur UN-Dekade. Besonders schmerzlich ist es, dass es dem Senat bis heute nicht gelungen ist, einen Studiengang Intersectional Black European Studies einzurichten. Da hängt Berlin anderen Wissensmetropolen hinterher, und das ist enttäuschend. Mit der zweiten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft für die Jahre 2025 bis 2034 hat Berlin nun die Chance, die Lücken in der Umsetzung zu schließen. Es geht um die Fortsetzung der bisherigen Arbeit und die Verstetigung von geschaffenen Strukturen, es geht um die Umsetzung des bestehenden Forderungskatalogs, und wir fordern von der Koalition einen konkreten Aktionsplan bis 2034 ein, hinter der endlich alle Senatsverwaltungen und alle Bezirke stehen und Top-down Verantwortung übernehmen, selbstverständlich gemeinsam mit Wissen- schaft, Zivilgesellschaft und Vertreterinnen und Vertre- tern der Schwarzen, afrikanischen und afrodiasporischen Communitys. „Nicht ohne uns“ ist kein Slogan, sondern muss demokratische Grundhaltung sein. Berlin trägt hier eine besondere Verantwortung, gerade aufgrund seiner kolonialen Vergangenheit. Sie beginnt dort, wenn wir Anti-Schwarzen Rassismus überall be- kämpfen und für Gerechtigkeit, Gleichbehandlung und echte Teilhabe sorgen. Ich fordere den Senat daher auf: Setzen Sie die zweite UN-Dekade um! (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8199 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Dann folgt für die CDU-Fraktion der Kollege Graßelt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Rassismus muss überall bekämpft werden und natürlich auch Ras- sismus gegen Menschen mit afrikanischer Herkunft. Darüber müssen wir uns hier vollkommen einig sein. Das ist die Verpflichtung von uns Abgeordneten und von diesem Parlament. Die zweite UN-Dekade für Menschen afrikanischer Her- kunft ist richtig, genauso war die erste richtig, und genau- so ist es auch richtig, dass wir heute hier darüber spre- chen. Wenn wir uns Ihren Antrag anschauen, dann geht es in diesem Antrag konkret weniger darum, sich zur UN- Dekade zu bekennen, als vielmehr darum, Handlungs- maßnahmen und Forderungen an den Berliner Senat zu stellen. Wenn wir uns die Forderungen genauer anschauen, dann sind das viele einzelne Forderungen, die erhebliche Mittel des Landes Berlins binden würden, Mittel, die knapp sind, wie wir es wissen. Allem voran fordern Sie mal wieder einen Beauftragten. Das ist ein bisschen die Lösung aller Probleme dieser Stadt für Sie: Beauftragter hier, Beauftragter da, Beauf- tragter überall, alles ist wunderbar. Das funktioniert leider nur so nicht. Das ist nicht so ganz zielführend. Was hilft es dem konkreten Kind, dem Jugendlichen, dem Men- schen, wenn er gerade rassistisch beleidigt, wenn er dis- kriminiert wird, dass wir einen Beauftragten haben? – Herzlich wenig. Wir brauchen Strukturen, um Rassismus und Diskriminierung zu bekämpfen, und diese Strukturen gibt es zur Genüge in unserer Stadt. Sie wollen sie noch weiter ausbauen, noch mehr Geld hineinstecken. Ich bin der Meinung, wir sollten mal evaluieren, was mit unse- rem Geld eigentlich passiert, wie diese Träger, diese Verbände, diese Vereine eigentlich arbeiten. Da sind viele dabei, die gute Arbeit machen, aber da gibt es sicherlich auch den einen oder anderen Träger, den man mal hinterfragen könnte. Wir müssen die Ressourcen in dieser Stadt effizient nutzen. Das ist unsere Aufgabe. Und so ganz glaubhaft ist das alles irgendwie nicht. Es wirkt sehr symbolisch, denn wenn wir uns anschauen, wie lange dieser Antrag schon im Geschäftsgang ist, dann stellen wir fest, dass das über acht Monate sind, dass zahlreiche Plenarsitzungen stattgefunden haben, zwei antragstellende Fraktionen, drei Rederunden pro Plenar- sitzung, und trotzdem ist es erst jetzt möglich, diesen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen. Sich jetzt hier als Verfechterin und Verfechter für die Menschen mit afrikanischer Herkunft hinzustellen, ist unglaubwürdig, unseriös, und das werden Ihnen die Leute auch nicht abkaufen. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Dann hat für die Linksfraktion die Kollegin Eralp das
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Anti-Schwarzer Rassismus ist keine Debattenfigur. Er ist strukturelle Realität in dieser Stadt. Er zeigt sich in Be- hörden, im Bildungssystem, im Gesundheitswesen, im Alltag und auch hier im Haus heute von ganz rechts au- ßen. Wer das bestreitet, verkennt ganz einfach die Reali- tät, die Lebensrealität schwarzer Berlinerinnen und Berli- ner. Berlin hat sich 2018 zur UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft bekannt. Das war kein symboli- scher Akt, sondern ein staatlicher Auftrag: Strukturen verändern, Diskriminierungen erfassen, koloniale Konti- nuität aufarbeiten und Communitys verbindlich einbezie- hen. Dieser Auftrag endet nicht 2026. Der vorliegende Antrag enthält Anliegen, die wir in der Sache teilen, aber politisch ist er nicht unbedingt notwen- dig, denn das Vakuum, das hier suggeriert wird, existiert nicht. Die Expertinnen- und Expertenkommission arbeitet weiter. Empfehlungen werden umgesetzt. Strukturen werden verstetigt. Unter der Verantwortung von Senato- rin Cansel Kiziltepe werden die begonnenen Prozesse nicht verwaltet, sondern abgesichert und weiterentwi- ckelt. Antirassismus entscheidet sich nicht an wohlklin- genden Strategietiteln, sondern an der Durchsetzungskraft des Staates. Genau darum geht es, und daran arbeiten wir als SPD. (Elif Eralp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8201 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Eine Gesamtstrategie auf dem Papier hilft nicht, wenn sie Doppelstrukturen schafft oder bestehende Prozesse über- lagert. Wer Rassismus strukturell bekämpfen will, muss Instrumente verbindlich machen, finanziell absichern und ressortübergreifend durchsetzen, so wie wir es tun. Auch die Debatte über einzelne Ansprechpersonen greift zu kurz. Das kann man alles machen. Das schadet nicht, aber es geht um noch mehr. Es geht um funktionierende Verwaltungsarchitektur, um gebündeltes Kontextwissen, um Vertrauen und klare Zuständigkeiten. Insbesondere daran arbeitet unsere zuständige Senatorin Kiziltepe unter politisch widrigen Umständen. Dafür möchte ich ihr ausdrücklich meinen Dank aussprechen. Ich sage auch ganz klar: Wir brauchen starke Black Stu- dies in Berlin, aber eingebettet in eine kohärente Antiras- sismus- und Hochschulpolitik, nicht als isoliertes Signal. Unsere Fraktion und unsere Senatorin arbeiten längst an der strukturellen Verankerung von Antirassismus in all seinen Formen in dieser Stadt. Schwarze, afrikanische und afrodiasporische Berlinerinnen und Berliner sind für uns kein Randthema. Sie sind unverzichtbarer Teil dieser Stadt. Staatliches Handeln muss das dauerhaft abbilden. Die SPD-Fraktion und unsere Senatorin Cansel Kiziltepe verteidigen diese Position jeden Tag und setzen sie Schritt für Schritt um. Das wird auch so bleiben. – Vielen Dank! Dann folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Tref- zer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorlie- gende Antrag gibt vor, Menschen mit afrikanischer Her- kunft besser fördern, würdigen und vor Diskriminierung schützen zu wollen. Bezeichnenderweise machen die Antragsteller aber genau das, was sie zu bekämpfen vor- geben, sie diskriminieren Schwarze Menschen. Wer den Antrag liest, könnte meinen, Schwarze wären von einem anderen Stern. Fleißig wird da am Rad der Exotisierung Schwarzer Menschen gearbeitet, aber vor allem werden Schwarze im Antrag von Grünen und Lin- ken gnadenlos viktimisiert und als Menschen dargestellt, die ohne politische Betreuung durch wohlmeinende Wei- ße nicht durchs Leben kämen. Schwarze Menschen, die ihr Leben selbst in die Hand nehmen und erfolgreich durchs Leben gehen, sind in dem Antrag nicht vorgesehen, passen scheinbar auch gar nicht in Ihr Weltbild, Herr Özdemir! Schwarze erscheinen bei Ihnen ausschließlich in der Rolle des Opfers oder als Objekt der Fürsorge. Um nicht missverstanden zu werden: Natürlich gibt es anti- Schwarzen Rassismus, aber mit Ihrer völlig überzeichne- ten Opfererzählung verfestigen Sie eher Stereotype, als dass Sie sie bekämpfen. Das ist bitter und wird der Vitalität und Dynamik des afrikanischen Kontinents, aber auch der afrikanischen Communitys in Berlin und anderswo in keiner Weise gerecht. Der eine oder andere von Ihnen war vielleicht dabei, als Joe Chialo im Herbst 2023 nach der Rückkehr von seinem Besuch in Tansania im Kulturausschuss eine Lanze für Afrika gebrochen und ein flammendes Plädo- yer gehalten hat, Afrika endlich auf Augenhöhe zu be- gegnen und die kulturelle, aber auch wirtschaftliche Dy- namik dieses Kontinents und seiner Menschen angemes- sen zu würdigen. Davon, liebe Antragsteller, hätten Sie sich mal eine Scheibe abschneiden können. Was Ihren Antrag nicht besser macht, ist die vollkommen belegfreie Rede von einem angeblichen institutionellen und strukturellen Rassismus. Als Brücke in die Geschich- te muss dann wieder die koloniale Vergangenheit herhal- ten, aber Ihr Loblied auf den Postkolonialismus ist schal geworden nach den zahlreichen antisemitischen Äuße- rungen aus postkolonialen Gruppen und den Angriffen auf die abendländische Kultur, wie zum Beispiel im Rahmen des vom Senat geförderten Projekts Decoloni- zing Christmas. Noch ein Wort zur UN, weil davon im Antrag die Rede ist. Ich weiß nicht, ob Sie es mitbekommen haben, An- nalena Baerbock, die Präsidentin der UN-Vollversamm- lung, war vor Kurzem als Fackelträgerin bei den Olympi- schen Winterspielen in Italien unterwegs. Bei der Gele- genheit hat sie auch ein politisches Statement abgegeben: Es sei ihr eine Riesenfreude, und es sei ein Riesendurch- bruch, dass mit Kirsty Coventry jetzt erstmals eine Frau an der Spitze des IOC stehe. Dass die weiße Simbabwerin Kirsty Coventry bis vor Kurzem für viele Jahre Ministe- rin eines korrupten und menschenverachtenden Regimes in Simbabwe war, in dem Wahlen gefälscht und Opposi- tionelle verfolgt werden, hat sie dabei geflissentlich unter den Tisch fallen lassen. Warum hat Baerbock das mit keinem Wort erwähnt? – Die Vermutung liegt auf der Hand: weil eben Afrika und die Afrikaner bei den Grünen wider alle Antidiskriminie- rungsbeteuerungen nicht ernst genommen werden, (Orkan Özdemir) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8202 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 allenfalls als Betreuungsobjekt vorkommen und jederzeit mit einem gönnerhaft gewährten Demokratierabatt rech- nen dürfen. Ganz genau das ist der Geist, den dieser An- trag atmet, Sie reden über Diskriminierung, operieren aber selbst durch und durch ressentimentgetrieben. Mit diesem neokolonialen Paternalismus und der Infantilisie- rung Schwarzer Menschen sollten Sie endlich aufhören. Nehmen Sie Afrikaner endlich für voll! Und hören Sie auf, liebe Linke, liebe Grüne, lieber Herr Özdemir, afrikanischstämmige Menschen in Berlin als Ihre Mündel zu betrachten! – Vielen Dank für Ihre Auf- merksamkeit! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und An- tidiskriminierung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte 53 bis 56 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 57: Berliner Schüler vor Zwangsverheiratung und Kinderehen schützen – Datenlage verbessern, Prävention stärken, staatliche Verantwortung sichern Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2776 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion mit der Abge- ordneten Auricht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte heute mal mit einer Frage beginnen, einer einfachen, aber vielleicht unbequemen Frage: Wie viele minderjährige Kinder sind derzeit in Berlin verheiratet? – Sie wissen es nicht. Wir wissen es nicht. Und der Senat weiß es auch nicht. Er hat es in seiner Antwort auf meine Schriftliche Anfrage vom September letzten Jahres selbst eingeräumt: keine Daten, keine Schätzungen, keine Erkenntnisse. Dabei reden wir nicht über ein Randphänomen. Der Ber- liner Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratung dokumen- tierte allein im Jahr 2022 – aktuellere Zahlen haben wir nicht – insgesamt 496 vollzogene, geplante oder befürch- tete Zwangsverheiratungen, darunter Kinder im Alter von zehn, elf und zwölf Jahren. 88 Prozent der Ehen wurden im Ausland geschlossen, bewusst jenseits des deutschen Rechts. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für Berlin jährlich sechs bis neun Fälle aus. Sechs bis neun Fälle in einer Millionenstadt mit fast 500 dokumentierten Beratungsfäl- len allein in einem Jahr – das glaubt kein Mensch. Das ist kein Dunkelfeld, das ist organisierte Unsichtbarkeit. Ich habe den Senat gefragt, ob das Gesetz zur Bekämp- fung von Kinderehen aus dem Jahr 2017 wirkt. Antwort: Es liegen keine Erkenntnisse vor. – Das Gesetz ist seit acht Jahren in Kraft, und niemand weiß, ob es irgendet- was bewirkt hat. Ich habe gefragt, wie viele Berliner Schulen seit 2020 Aufklärungsmaßnahmen durchgeführt haben. Antwort: Eine Übersicht liegt dem Senat nicht vor. – Ich habe gefragt, welche Defizite, die bereits im Jahr 2019 im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung benannt wurden – fehlende Prävention, unzureichende Datenlage, Finanzierungslücken – heute noch bestehen. Die Antwort des Senats war: Bitte lesen Sie die Antwort auf die vorherigen Fragen. – Das ist keine Antwort. Das ist Gleichgültigkeit und Desinteresse. Was tut der Senat stattdessen? – Er verweist auf Projekte wie Papatya oder auf die Weißen Wochen von TERRE DES FEMMES. Das sind gute Projekte, die wir auch wirklich unterstützen wollen, und die Menschen, die dort arbeiten, leisten hervorragende Arbeit, aber der Senat kann nicht einmal sagen, wie viel Geld davon tatsächlich bei Zwangsverheiratungsopfern oder in diesen Maßnah- men überhaupt landet, weil es nicht separat ausgewiesen wird. Wer mehr Geld in ein System fordert, ohne zu wis- sen, wo es ankommt, tappt im Dunkeln. Genau deshalb brauchen wir Daten. Ich weiß, jetzt kommt gleich wieder der Widerspruch. Sie werden uns vorwerfen, dass wir dieses Thema instrumen- talisieren. Ich erinnere mich noch an die Debatte in die- sem Haus im Jahr 2022, da wurde uns vorgeworfen, wir würden einen Kulturkampf und Zombiedebatten führen. Alles Mögliche haben Sie uns an den Kopf geworfen, aber Argumente habe ich von Ihnen nicht gehört, nur Metaphern. Wir haben wieder einen Antrag gestellt, noch konkreter, noch nüchterner und sachlicher, weil uns diese Debatte wichtig ist, weil uns diese Mädchen wichtig sind und weil diese Mädchen auch diese sachliche und ehrliche Debatte verdienen. Güner Balcı, Neuköllns Integrationsbeauftrag- te, hat es öffentlich ausgesprochen: Im politischen Mainstream herrsche eine üble Form der Gleichgültigkeit, die klare Problembeschreibungen verhindere. Nicht nur Seyran Ateş warnt jedes Jahr vor den Sommerferien vor Zwangsverheiratung im Ausland und fordert Aufklärung bereits in Grundschulen. (Martin Trefzer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8203 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Selbst der Tagesspiegel schreibt: Jedes Jahr wächst die Angst bei den Mädchen in den großen Ferien. – Das sind Stimmen, die sie hier einfach nicht hören wollen. In unserem Antrag fordern wir fünf konkrete Dinge: eine einheitliche Erfassung aller Fälle, eine Dunkelfeldanaly- se, verpflichtende Aufklärungsmodule in allen Berliner Schulen, Schulungen für Jugendämter und Polizei und verlässliche Finanzierung der Beratungsstrukturen. Keine Ideologie, keine Kampfparolen, simple Verwaltungsstan- dards, die in jedem Rechtsstaat eigentlich selbstverständ- lich sein sollten. Sie werden sicherlich jetzt wieder mit der Camino-Studie kommen; der Senat hat die auch in Auftrag gegeben. Das ist gut, aber sie ist methodisch auf zwei Jahre beschränkt und ersetzt keine systematische Dauererfassung. Sie ist der Anfang einer Antwort, aber keine Antwort. Ich würde mir wünschen: Debattieren Sie diesen Antrag sachlich, lesen Sie die Senatsantwort auf meine Anfrage und fra- gen Sie sich, ob Sie diesen Mädchen noch in die Augen schauen können, wenn Sie heute wieder Nein sagen. Es sind noch knapp fünf Monate bis zu den Sommerferi- en, Zeit, um endlich wirksam tätig zu werden, damit sich viele Mädchen und auch Jungen wirklich auf die Ferien freuen können und diese nicht fürchten müssen. – Vielen Dank! Für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Usik das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema Zwangsverheiratungen und Kinderehen ist ernst und verlangt klare Haltung und staatliche Konsequenz. Noch immer erleben Mädchen und junge Frauen Zwangsverheiratungen, Gewalt und Unterdrückung, auch bei uns in Deutschland. Die Geset- zeslage dazu ist klar. Zwangsverheiratungen sind eine schwere Menschenrechtsverletzung und nach § 237 StGB auch strafbar. Das Mindestheiratsalter beträgt in Deutsch- land 18 Jahre ohne Ausnahme. Auch dürfen Minderjähri- ge nicht in inoffiziellen religiösen oder traditionellen Zeremonien verlobt oder getraut werden. Kinderehen, auch wenn sie nach ausländischem Recht geschlossen worden sind, sind in Deutschland unwirksam oder auf- hebbar. Für uns als CDU ist klar: null Toleranz gegenüber Zwang, Drohungen und Gewalt, ohne Wenn und Aber! Jede Betroffene hat Anspruch auf Schutz, Intervention und Perspektive. Der Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich eine wissenschaftliche Untersuchung zum Ausmaß und zu den Verhinderungsmöglichkeiten von Zwangsverhei- ratungen und Kinderehen vor. Der Forschungsauftrag wurde am 24. Juni 2025 an die Camino gGmbh vergeben. Die Studie soll Ende des ersten Quartals 2026 veröffent- licht und digital zugänglich gemacht werden. Es gilt, sie auszuwerten und evidenzbasierte Maßnahmen abzuleiten. Der Antrag fordert eine neue systematische Erfassung, obwohl bereits die Polizeiliche Kriminalstatistik, Staats- anwaltschaft und wissenschaftliche Studien laufen. Bei den zwischen 2020 und 2025 eingeleiteten Ermittlungs- verfahren nach § 237 StGB kam es bereits zu Anklagen, Strafbefehlen, Geldstrafen und gerichtlichen Entschei- dungen. Der Antrag suggeriert darüber hinaus ein strukturelles Staatsversagen, obwohl erhebliche Landesmittel für Schutzplätze, Beratung und Prävention fließen. Die spe- zialisierte Kriseneinrichtung Papatya setzt sich seit über 35 Jahren für Mädchen und junge Frauen ein, die von familiärer Gewalt, Verschleppung und Zwangsverheira- tung betroffen sind. Sie bietet Schutz und Beratung und das alles anonym und kostenlos. Die Fachberatungsstelle IN VIA arbeitet gegen Ausbeutung von Minderjährigen. Projekte wie Elişi Evi, TIO, HÎNBÛN, Internationales Bildungs- und Beratungszentrum für Frauen und ihrer Familien oder Beraberce leisten kontinuierliche Bera- tungsarbeit. Das Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hil- fen koordiniert ressortübergreifend Prävention und Inter- vention. Die Onlineberatung SIBEL bietet niedrigschwel- lige Angebote und anonyme Unterstützung. Auch die Notfallpläne an den Berliner Schulen wurden 2024 um ein Ergänzungsblatt zu Zwangsverheiratungen ergänzt. Wir stärken Fachkräfte durch Handlungsempfehlungen und bestehende Netzwerke. Uns allen ist klar: Es bleibt noch sehr viel zu tun. Die Schicksale der betroffenen Mädchen und jungen Frauen sind für uns eine Mahnung und ein Auftrag zugleich. Es bleibt wichtig und absolut notwendig, Betroffene zu schützen, ihnen Perspektive zu geben und für ihr Recht auf selbstbestimmtes Leben einzustehen. Dafür setzen wir uns ein. – Vielen Dank! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Burkert-Eulitz das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kollegin von der CDU hat die Strukturen, die wir in (Jeannette Auricht) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8204 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Berlin haben, gut dargestellt. Die Debatte um die Zwangsverheiratung und die Maßnahmen, die man er- greifen muss, geht auf 2010 und folgende Jahre zurück. Da hat auch der Bund gesetzgeberisch sehr viel gemacht, das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat vom 1. Juli 2011. Wir haben im BGB bei der Frage des Verbots der Minderjährigenehen entsprechende gesetzliche Verände- rungen, § 1305 BGB und fortfolgende, dass Ehen unter 16 Jahren, auch die, die im Ausland geschlossen wurden, nach deutschem Recht nicht anerkannt werden. Dann gab es eine Debatte und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber, dass diese Kinder dann auch sämtliche Ansprüche verlieren. Da gab es noch mal entsprechende Nachbesserung. Es ist nicht so, dass nichts passiert. Es geht immer besser, klar, aber bei den Schulen – das ist ein Kinderschutzthema – sehe ich, dass die Senatsverwaltung daran arbeitet, dass das auch in den Arbeitskreisen Thema ist, dass es in den Schulen Thema ist. Sicherlich wäre eine öffentliche Debatte dazu noch einmal angemessen, aber wenn es die entsprechende Studie dazu jetzt geben wird, dann wird es dazu auch eine Debatte geben und auch die Frage der Maßnahmen, die zu ergreifen sind. Da sollte man einfach abwarten, was die Wissenschaft dazu sagt und dann unser System nachbessern. Da kann man immer besser werden. Wir als Grüne sind auch als Unterstützung an der Seite der Koalition. – Vielen Dank! Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Golm das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zwangsverheiratungen und Kinderehen sind schwere Menschenrechtsverletzungen. Es geht um Kin- der, Jugendliche, meist um Mädchen, und da ist schon das erste Problem Ihres Antrags: Sie wollen „Berliner Schüler vor Zwangsverheiratungen … schützen“ – wo sind denn da die Mädchen? Der Schutz der Mädchen ist für uns natürlich nicht ver- handelbar. Aber wir unterscheiden ganz klar zwischen echter Schutzpolitik und dem, was die AfD hier vorlegt – einer verzerrenden, migrationspolitisch aufgeladenen Instru- mentalisierung eines so hochsensiblen Themas. Es geht Ihnen doch gar nicht um Schutz. Es geht Ihnen darum, bestimmte Gruppen zu stigmatisie- ren. Unser Grundsatz lautet: Wir schützen Mädchen, wir diffamieren keine Communitys. Jetzt die Argumente, ganz sachlich, so wie Sie es haben wollten: Sie fordern eine umfassende, einheitliche Erfas- sung aller Fälle. – So eine Datenerfassung in einem so großen Maß ist doch gar nicht zulässig und gefährdet eher die Betroffenen. Viele Daten sind personenbezogen. Hochrisikodaten unterliegen dem Daten- und Opfer- schutz. Sie fordern eine Studie. Wir haben schon längst eine Studie vom Senat beauftragt. Die Camino-Studie wird systematisch das Ausmaß von Zwangsverheiratungen untersuchen, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, in Zu- sammenarbeit mit Beratungsstellen und der Evaluierung existierender Netzwerke und Strukturen. Sie fordern Schulungen und Zusammenarbeit von Polizei und Jugendämtern. Fakt ist, bei Polizei und Jugendämtern werden jetzt schon regelmäßig Fortbildungen durch aner- kannte Fachstellen durchgeführt. Berlin ist in der Jugend- hilfe bundesweit führend bei der kultursensiblen Gefähr- dungsanalyse. Dann fordern Sie plötzlich auch noch sensible Beratungs- angebote, obwohl Sie doch in Bund und Ländern regel- mäßig gegen die Finanzierung dieser Einrichtungen stimmen, feministische Schutzprojekte diffamieren und interkulturelle Frauenprojekte als ideologisch bekämpfen. Für uns als SPD ist klar: Schutz braucht Kompetenz, nicht Kulturkampf. – Vielen Dank! Für die Linksfraktion folgt dann die Kollegin Kittler.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank an meine drei Vorrednerinnen! Für AfD-Anträge möchte ich eigentlich nicht viel Zeit ver- plempern, (Marianne Burkert-Eulitz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8205 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 denn am 10. Oktober – ergänzend zu dem, was schon gesagt wurde – beschloss der Berliner Senat den Berliner Landesaktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die soge- nannte Istanbul-Konvention. Hier finden wir übrigens auch einen umfangreichen Maßnahmenkatalog, der unter anderem Präventionsmaßnahmen im Bildungsbereich, in den Schulen, in den Universitäten beinhaltet, dabei Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte aller Schular- ten und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Trägern der Jugendhilfe, für Richterschaft, Staatsanwaltschaft und Polizei; Änderungsbedarfe bei der nächsten Überarbei- tung aller Rahmenlehrpläne, des Lehrkräftebildungsge- setzes, Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche und Erwachsene auch in den Volkshochschulen und der Lan- deszentrale für politische Bildung; Schutz-, Unterstüt- zungs- und Gesundheitsmaßnahmen, Maßnahmen zu einem Berliner Monitoring, einer Verlaufsstatistik und Weiterentwicklung der statistischen Datenerfassung und zur Durchführung von Studien und Evaluationen und so weiter und so fort. Seit 2017 gilt in der Bundesrepublik, heute mehrfach gesagt, das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen. Danach sind Kinderehen in Deutschland verboten. Damit die Betroffenen trotzdem abgesichert sind, hat das Bun- desverfassungsgericht eine Nachbesserung gefordert. Diese hat der Bundestag 2024 beschlossen. Die Fraktio- nen der Ampelkoalition und die CDU/CSU stimmten dafür. Als einzige Fraktion stimmte die AfD gegen diese Gesetzesvorlage. Was wollen Sie denn eigentlich? – So viel also zu der Frage der Abgeordneten Auricht, ob das Gesetz wirklich wirkt! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen mit Überweisung des Antrags federführend an den Aus- schuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Viel- falt und Antidiskriminierung sowie mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie und an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Wider- spruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte 58 bis 64 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 65: Gegen den Abbau sozialer Sicherung: Existenzbedrohende Grundsicherungsreform stoppen Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2967 hierzu: Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2967-1 In der Beratung beginnt die Linksfraktion und das mit der Kollegin Schubert.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Zuhörende! Vielleicht ein kurzes Wort dazu, warum wir zu unserem eigenen Antrag einen Ände- rungsantrag einbringen: Wir gingen natürlich davon aus, dass eine so grundlegende Reform wie die SGB-II- Reform ein Zustimmungsgesetz ist, denn es ist ja nicht so, dass diese Reform ohne Auswirkungen auf die Kom- munen und die Länder wäre. Dass die Bundesregierung das nicht so sieht, ist mehr als befremdlich. Deswegen haben wir unseren Antrag geändert und fordern den Senat entsprechend auf, für eine Mehrheit in der Länderkammer zu sorgen, um dann wenigstens den Vermittlungsaus- schuss anzurufen. Der Bundesrat hat im zuständigen Ausschuss durchaus sehr sachliche, aber sehr harte Kritik an diesem Geset- zesentwurf geäußert. Diese Kritik des Bundesrates ist der Bundesregierung zugegangen. Jetzt habe ich mir mit hohem Interesse am letzten Montag die Anhörung im Deutschen Bundestag angehört und habe mir auch genau angehört, welche Bundestagsfraktionen welche Sachver- ständigen was gefragt haben. Und siehe da – die Kritik des Bundesrates spielte bei den Regierungskoalitionen null Rolle. Da ging es nur um die Frage: Wie kann ich irgendwie ein Argument finden, um mir diese Reform – die keine Reform ist, sondern eine Verschlimmbesserung schlimmster Form – schönzureden? Diejenige, die danach gefragt hat und die die Kritik des Bundesrates noch mal angeführt hat, war die Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes; in diesem Hause ja nicht ganz unbekannt. Das zeigt aber auch, dass die Regierungskoalition im Bund überhaupt keine Ernsthaftigkeit daran legt, was sie eigentlich anrichtet mit diesem Gesetz, und dass Schwarz-Rot hier offensichtlich noch keine Vorstellung hat, was das eigentlich für Berlin bedeutet. Denn wenn diese Karenzzeitregelungen, wenn die Decke- lung der KdU, wenn all diese Regelungen in Kraft treten, dann werden wir es hier, nimmt man die AV Wohnen noch dazu, mit einem massiven Anstieg der Wohnungslo- (Regina Kittler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8206 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 sigkeit zu tun haben. Ich erinnere an den Koalitionsver- trag: Bis 2030 soll die Wohnungslosigkeit überwunden sein. – Das Gegenteil wird der Fall sein. Allein das ist schon ein Skandal! Wenn ich mir angucke, was an Neuregelungen zu Sankti- onen beschlossen wird, dann stelle ich fest, dass etwa 30 Prozent der Betroffenen Kinder sein werden, Kinder und Jugendliche, weil es natürlich Bedarfsgemeinschaf- ten mit ihren Eltern trifft. Dass also jetzt Kinder und Jugendliche die Zielscheibe der schwarz-roten Bundesre- gierung sind, scheint mir skandalös; ich sage es mal höf- lich, denn ich soll ja parlamentarisch bleiben in meinen Ausdrucksweisen. Auch von daher ist es zwingend notwendig, dass der Senat versucht, weiter zu intervenieren und diesen Bun- desrat in Bewegung zu bringen. Da reicht es nicht, wenn die Senatorin einen Brief schreibt. Das ist alles schön und gut, und ich glaube auch, dass die Senatorin diesen Ge- setzentwurf Mist findet. Aber das hilft eben nichts, wenn die Bundestagsfraktionen, die jetzt die Mehrheit haben, darauf nicht reagieren und nichts ändern. Diese ganze Propaganda, die schon im Bundestagswahl- kampf von den CDU-Oberen Linnemann, Merz, wie sie alle heißen, losgetreten worden ist, dass sie irgendwie Hunderte von Millionen Euro einsparen, wenn das Bür- gergeld nur ordentlich verschärft wird und man all diese sogenannten Arbeitsverweigerer jetzt mal in Arbeit kriegt – da sieht man, das ist alles eine einzige Chimäre gewe- sen. Die sogenannten Arbeitsverweigerer, das betrifft höchstens 0,4 Prozent der Erwerbsfähigen – höchstens! – unter den SGB-II-Beziehenden. Die tatsächlichen Kosteneinsparungen werden im Gesetz- entwurf gar nicht mehr benannt, es gibt nämlich auch keine Kosteneinsparungen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Bürokratie wird sich erheblich ausweiten, denn diese ganzen Sanktionen, die da angesetzt sind, müssen ja erst mal verhängt werden, und nun ist es ja nicht so, dass die Leute darauf warten, dass sie endlich sanktioniert werden, sondern wir haben unter den Menschen, die betroffen sind, sehr viele Menschen, die gar nicht in der Lage sind, mit einer solchen Anforderung umzugehen, weil sie zum Beispiel psychisch krank sind, weil sie zum Beispiel im Krankenhaus sind, weil sie zum Beispiel pflegende An- gehörige sind, die gerade ein anderes Problem haben. Dass darauf keine Rücksicht genommen wird, sondern stattdessen die Jobcenter mit mehr und mehr Aufgaben belegt werden, wofür sie weder Personal haben noch sonst was – – Bezeichnend übrigens, dass die Jobcenter nicht zu der Anhörung bei uns im Ausschuss kamen und das mal gesagt haben. Das Jobcenter in der Bundestags- anhörung war da sehr klar in der Einschätzung, dass es nicht funktioniert. Insofern sagen wir, dieser Gesetzentwurf ist menschen- verachtend. Er dient überhaupt nicht dazu, Integration in den Arbeitsmarkt voranzutreiben. Ganz im Gegenteil, er wird den Niedriglohnsektor ausweiten, indem nämlich der Vermittlungsvorrang vor Qualifizierung und Weiter- bildung gestellt wird, die so wichtig sind, damit wir den Fachkräftemangel beheben können und damit Menschen wieder in Arbeit kommen. Wir hier in Berlin – wir haben es hier immerhin mit fast einer halben Million Menschen zu tun, die im SGB-II-Bezug sind – werden massive Friktionen auf dem Wohnungsmarkt haben. Deswegen sage ich nur noch mal: Senat, kümmere dich! Das darf so nicht gehen! Dann folgt für die CDU-Fraktion der Kollege Wohlert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen im Abgeordnetenhaus! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Linken stellt die neue Grundsicherung als existenzbedrohenden Abbau sozialer Sicherung dar. Wer das so formuliert, erweckt den Eindruck, unser Sozial- staat werde mit dieser Reform grundsätzlich infrage ge- stellt. Das geht an der Realität vorbei und wird der Ernst- haftigkeit der Debatte um die Sicherung, aber auch die Grenzen unseres Sozialstaats nicht gerecht. Das bisherige Bürgergeld soll so weiterentwickelt wer- den, dass Hilfe verlässlich bleibt, Arbeit sich wieder mehr lohnt und Missbrauch eingedämmt wird. Unterstützung ja, aber verbunden mit klaren Mitwirkungspflichten. Fördern und Fordern. Das verfassungsrechtlich garantier- te Existenzminimum bleibt dabei selbstverständlich Maß- stab. Allerdings wollen wir die Jobcenter wieder stärker auf Vermittlung in Arbeit ausrichten. Qualifizierungsangebo- te sollen zielgerichteter eingesetzt werden, insbesondere für jüngere Leistungsberechtigte, damit sie gar nicht erst dauerhaft im System hängenbleiben. Ja, die Regeln bei Pflichtverletzungen werden schärfer. Wer Termine immer wieder schwänzt oder zumutbare Arbeit dauerhaft ab- lehnt, muss mit spürbaren Kürzungen bis hin zum Weg- fall einzelner Leistungen rechnen. Im Fokus stehen hier ausdrücklich nur diejenigen, die sich jeglicher Mitwirkung bewusst und dauerhaft entzie- hen. Besonders vulnerable Gruppen, Menschen mit ge- (Katina Schubert) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8207 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 sundheitlichen Einschränkungen oder in schwierigen Familiensituationen werden von den härtesten Sanktionen ausgenommen sein. Denen, die nicht können, wird nichts weggenommen, aber denen, die nicht wollen, wird mit klarer Haltung begegnet. Wer unsere Hilfe braucht, wird sie bekommen, aber wer arbeiten kann, muss einen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Es geht um Leistungsgerechtigkeit gegenüber den Millionen, die arbeiten gehen, Steuern zahlen und unse- ren Sozialstaat finanzieren. Die Linken sprechen immer ausführlich über mögliche Härten, aber kaum über die, die mit ihrer Arbeit das System tragen und kaum über die Menschen, die aus der Grundsicherung heraus und nicht dauerhaft von ihr leben wollen. Dahinter steckt ein Gesellschaftsbild, dem wir als CDU- Fraktion widersprechen. Wir stehen zu einem starken Sozialstaat, der Chancen eröffnet und Existenzen sichert, der aber eben auch klare Regeln hat. Statt einer symboli- schen Bundesratsblockade brauchen wir eine konstruktive Begleitung der Reformen und eine kluge Umsetzung in den Jobcentern. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen hat der Kollege Kurt das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Immer mehr Menschen in Berlin machen sich Sorgen um Ihren Ar- beitsplatz. Die Arbeitslosigkeit ist nach wie vor hoch. Große Unternehmen wie BASF verlassen unsere Stadt, und bei vielen Arbeitnehmern geht deshalb gerade die Angst um, wie es um ihre eigene berufliche Zukunft steht. Junge Menschen finden nach dem Studium keinen Job und schreiben bis zu 100 Bewerbungen, ehe sie überhaupt zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Unter jungen Akademikern war die Arbeitslosigkeit in den letzten 20 Jahren noch nie so hoch wie heute. Warum erzähle ich Ihnen das? – Weil die Debatte um die Grundsicherung nicht losgelöst von der problematischen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt betrachtet werden darf. Die Bundesregierung setzt bei der Grundsicherung zum Großangriff auf den Sozialstaat an. Aus dem Bürgergeld wird Hartz V, statt Kooperation gibt es Sanktionen, und wer nicht gehorcht und den nächstmöglichen schlecht bezahlten Job annimmt, steht übermorgen auf der Straße, wenn das Jobcenter Leistungen wie die Wohnkosten leichter streichen kann. Das ist zutiefst menschenunwür- dig, und dagegen müssen wir uns auch als Abgeordneten- haus positionieren! All das findet in einer Situation statt, in welcher der Ar- beitsmarkt eben nicht mehr floriert. Da frage ich Sie: In welche Jobs sollen denn die Menschen mit mehr Sanktio- nen und mehr Druck vermittelt werden, wenn schon die, die einen haben, um ihre Jobs zittern? Das ist der blanke Hohn. Was die Bundesregierung angesichts dieser dramatischen Situation tut, ist noch schlimmer. Anstatt Arbeitsplätze zu sichern und die Qualifizierung für Menschen, die Jobs suchen, auszubauen, wird genau hier die Axt angelegt. Sie streichen Sprachkurse für Geflüchtete, und dann wundert man sich, dass Menschen, die kein Deutsch können, schwieriger einen Arbeitsplatz finden. Die Bun- desregierung ist auf einem Raubzug gegen die erneuerba- ren Energien und gefährdet damit Tausende Arbeitsplät- ze, wo auch neue entstehen könnten. Schließlich diese Bürgergeldreform, die nichts außer Armut, Leid und Existenzangst produzieren wird. Das ist zutiefst unehrlich und gegen die Menschen gerichtet, die wenig Geld haben. Und der Senat? – Der duckt sich weg und schweigt. Wa- rum wohl? Vielleicht, weil die Federführung für die Bür- gergeldreform nicht bei der CDU im Bund, sondern bei der SPD liegt, weil Sie kein Konzept gegen die steigende Arbeitslosigkeit in Berlin haben, nachdem Sie das Solida- rische Grundeinkommen abgeschafft haben, oder weil die Sozialsenatorin ihre eigene Parteifreundin schützen will? Ihr Schweigen ist an dieser Stelle unüberhörbar. Der Senat macht sich zum Komplizen dieses groß ange- kündigten Sozialabbaus. Der Senat ist nicht in der Lage, zumindest bei den Wohnkosten materielle Härten abzufe- dern. Das hat Ihr Reförmchen bei der AV-Wohnen ge- zeigt, auf die wir ein ganzes Jahr gewartet haben. Gerade in Berlin wird diese Bürgergeldreform dazu führen, dass die Zahl der Wohnungslosen noch weiter ansteigen wird. Sie produzieren noch mehr Armut, wo schon Armut ist, und Sie sorgen dafür, dass es auch Dank geben wird. Aber nicht von den Menschen, die Arbeit suchen oder Arbeit haben, sondern von denjenigen, die Wohnungsun- terkünfte betreiben und die sich mit der drohenden Aus- sicht auf Wohnungslosigkeit ihr Geschäft komplett ver- golden lassen. Das ist dann die andere Art der Umvertei- lung, wenn es um die Einsparung der angeblichen Kosten beim Bürgergeld gehen soll. (Björn Wohlert) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8208 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Diese Bürgergeldreform leistet keinen Beitrag, um Men- schen in Arbeit zu bringen. Sie ist falsch, und dazu müs- sen wir uns auch als Abgeordnetenhaus bekennen. Es ist die Fortsetzung einer Politik, die nach unten tritt, erst gegen Geflüchtete, jetzt gegen Arbeitslose. Wir müssen aufhören mit der Ausgrenzung von Bevölkerungsgrup- pen. Wir lehnen diese Reform ab. – Danke! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Kollege Düsterhöft das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte gern mit einem Zitat von Bärbel Bas anfangen. Bärbel Bas ist ein bisschen umstritten, trotz- dem passt das Zitat sehr gut. Auf die Frage, ob der Sozi- alstaat noch finanzierbar sei, sagte sie: „Bullshit!“ – Tat- sächlich finde ich das sehr passend. Das ist auch mein größtes Problem mit diesen Debatten, die wir seit vielen Monaten, eigentlich schon seit ein paar Jahren, in Deutschland führen, dass es nämlich ein Storytelling ist, was wir dort erleben, dass es bestimmte Gruppen, politi- sche Richtungen in unserem Land gibt, die uns von mor- gens bis abends erzählen, dass unser Sozialstaat nicht mehr finanzierbar sei. Das stimmt einfach nicht. Damit komme ich auch zum Bürgergeld. Wenn man sich mal die Ausgaben im Bund anschaut, dann merkt man, dass auch dieses Storytelling einfach nicht zutrifft. Man kann sich die Ausgaben der letzten zehn Jahre anschauen. Dann wird man feststellen, dass die Ausgaben im Bund immer weniger als 0,7 Prozent des BIP betrugen, immer darunter lagen, und dass die Ausgaben auch im Jahr 2025 ungefähr auf dem Niveau von 2015 lagen. Ja, manchmal geht es ein bisschen runter, mal ein bisschen hoch. Es ist immer im Bereich des Machbaren und kein Haushaltsri- siko für unser Land. Wenn es in der Summe zu steigenden Ausgaben kommt, dann hat das natürlich auch Gründe. Wir erleben das hier in Berlin. Aber da geht es um steigende Mieten, da geht es um steigende Preise, da geht es um steigende Arbeits- losigkeit und um die Versorgung von Menschen, die hierhergekommen sind und dann natürlich auch das ver- fassungsmäßige Anrecht auf das Existenzminimum ha- ben. Deswegen haben wir tatsächlich auch mit steigenden Kosten in diesem Bereich in der Summe zu tun, nicht in Bezug auf das BIP. Zugleich erzählt uns unser Bundes- kanzler, dass wir im Bereich des Bürgergeldes 10 Prozent einsparen können: Es muss ja wohl möglich sein, 10 Prozent einsparen zu können. – Nein, ist es nicht. Gleichzeitig werden Steuern gesenkt und Milliarden zusätzlich für Investitionen ausgegeben. Dafür ist dann das Geld vorhanden. Der Antrag fordert, dass SenASGIVA sich für massive Änderungen einsetzen soll. Da muss ich feststellen: Ge- nau das macht sie. SenASGIVA hat uns auch in der letz- ten Ausschusssitzung im Detail erklärt, wofür sie sich derzeit auf Bundesebene einsetzt. Deswegen wäre dieser Antrag eigentlich nicht nötig gewesen, denn das ist das tätige Handeln von SenASGIVA. Es geht tatsächlich um sehr viel: die Karenzzeiten wurden schon genannt, die Deckelung der KdU, und die drohen- den Folgen für Berlin wurden auch schon erwähnt. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die Vollsanktionie- rung tatsächlich auch ein großes Problem verfassungs- rechtlicher Natur ist. Das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu eigentlich klar positioniert. Es ist gesellschafts- politisch ein großes Problem, und es ist auch eine Bedro- hung für die Mitte unserer Gesellschaft. Für diese ist es nämlich ein Problem, nicht für die Men- schen, die schon wenig Geld haben, sondern für die Men- schen, bei denen es dann darauf ankommt, wenn sie ar- beitslos werden: Wie geht es dann eigentlich für mich weiter? – Da droht dann tatsächlich sehr schnell der Ab- sturz. Ich komme zum Schluss. Meine Redezeit ist leider zu Ende. Ich kann mich tatsächlich der Forderung der Kolle- gin anschließen. Es braucht den Vermittlungsausschuss, und wenn der Bundesrat beteiligt wird, dann erwarte ich die Enthaltung des Bundeslandes Berlin, denn die SPD-Fraktion hat massive Probleme mit dieser Reform. [Beifall bei der SPD –
Stimmen Sie unserem Antrag zu? –
Dazu habe ich doch was gesagt!] Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die AfD-Fraktion hat die Abgeordnete Auricht das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Linke will mit diesem Antrag nichts anderes, als eine notwendi- ge Reform der Grundsicherung verhindern. Wieder ein- mal wird das Schreckgespenst des Sozialabbaus bemüht und suggeriert, der Sozialstaat stehe vor dem Zusammen- bruch, und das ausgerechnet jetzt, wenn endlich Fehlent- wicklungen korrigiert werden sollen. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8209 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Wir sagen ganz klar: Wir brauchen diese Reform, und zwar dringend. Nur zur Erinnerung, für die Ausgestaltung der Grundsicherung ist der Deutsche Bundestag zuständig und nicht das Berliner Abgeordnetenhaus, aber natürlich kann man auch hier symbolpolitische Appelle formulie- ren. Symbolpolitik nützt aber niemandem und löst kein Problem. Das sogenannte Bürgergeld hat das Prinzip von Fördern und Fordern aus dem Gleichgewicht gebracht. Mitwir- kungspflichten wurden abgeschwächt, Sanktionen relati- viert und Fehlanreize geschaffen. Der Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Transferleistungen, das ist leider auch die traurige Wahrheit, ist vielerorts so gering ge- worden, dass sich Arbeit für viele kaum noch lohnt. Das untergräbt die Akzeptanz unseres Sozialstaats. Ich sage es hier mal ganz deutlich: Niemand – und ich betone nie- mand – hat das Recht, sich von anderen seinen Lebensstil finanzieren zu lassen, wenn er selbst in der Lage ist, ar- beiten zu gehen. Das Grundgesetz garantiert ein menschenwürdiges Exis- tenzminimum, es garantiert aber kein bedingungsloses Einkommen ohne Mitwirkung. Unterstützung und Eigen- verantwortung gehören zusammen. Wer arbeiten kann und es grundlos verweigert, darf nicht dauerhaft mit vol- len Leistungen rechnen. Ein Sozialstaat ohne Verbind- lichkeit ist kein Sozialstaat, er ist ein bedingungsloses Transfersystem, und das gefährdet seine Legitimation. Auch diese Zahlen sprechen eine klare Sprache: Rund 48 Prozent der Bürgergeldbezieher besitzen keinen deut- schen Pass. Die größten Gruppen: Ukrainer, Syrer und Afghanen, die meisten aus Asylgründen oder Fluchtgrün- den hierhergekommen. [Zuruf von Katina Schubert (LINKE) –
Quatsch!] Gerade deshalb müssen wir darüber sprechen, ob unser Sozialsystem in seiner jetzigen Ausgestaltung noch ziel- gerichtet wirkt. Wer neu in dieses Land kommt, kann nicht vom ersten Tag an denselben Anspruch auf steuerfinanzierte Voll- leistungen haben wie diejenigen, die dieses System über Jahre und Jahrzehnte mit aufgebaut und finanziert haben. Gerade im Bundestag hat auch meine Fraktion mehrfach klargemacht, dass das Bürgergeld in seiner jetzigen Form gescheitert ist. Es setzt zu wenig Anreize zur Arbeitsauf- nahme, es schwächt Mitwirkungspflichten und belastet die Solidargemeinschaft über Gebühr. Deshalb fordert die AfD seit Langem klare und durchsetzbare Mitwirkungs- pflichten, wirksame Sanktionen bei Arbeitsverweigerung, einen klaren Vorrang von Arbeit vor Transfer, konse- quente Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und eine stärkere Priorisierung derjenigen, die über Jahre in unser System eingezahlt haben. Die Bundesregierung plant nun, das Bürgergeld in eine neue Grundsicherung zu überführen, mit stärkerem Ver- mittlungsvorrang, klaren Pflichten und schärferen Sankti- onen. Das geht in die richtige Richtung. Zur Wahrheit gehört auch: Die Kosten des Bürgergelds sind massiv gestiegen. Selbst das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist auf steigende Ausgaben hin. Unser Sozialstaat ist nun mal kein Selbstbedienungsla- den. Er wird von Millionen Arbeitnehmern, Selbstständi- gen, Pflegekräften und Handwerkern getragen. Wer wirk- lich soziale Gerechtigkeit will, darf nicht immer nur auf die Leistungsbezieher schauen, sondern muss auch mal auf die Beitragszahler schauen und an sie denken. Gerade in Berlin sehen wir doch die Widersprüche: hohe Transferquoten, steigende Wohnkosten, gleichzeitig Fachkräftemangel in vielen Branchen, Unternehmen suchen überall händeringend Personal, und gleichzeitig wächst der Leistungsbezug. Das passt nicht zusammen. Statt hier im Abgeordnetenhaus bundespolitische Symbo- lanträge zu verabschieden, sollten wir uns lieber auf unse- re Arbeit konzentrieren: Verwaltung effizienter machen, Integration in den Arbeitsmarkt fördern, Missbrauch bekämpfen und dafür sorgen, dass sich Leistung wieder lohnt. [Beifall bei der AfD –
Wunderbar!] Der vorliegende Antrag will die Reform stoppen. Wir sagen: Nicht stoppen, sondern konsequent weitergehen! Die Grundsicherung muss wieder das sein, was sie ur- sprünglich war: eine Hilfe in Notlagen und kein dauerhaf- tes Lebensmodell. Die AfD steht für einen Sozialstaat mit klaren Regeln, für Unterstützung in Not, aber nicht für Dauerabhängigkeit. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Fraktion Die Linke hat eine sofortige Abstimmung über ihre An- träge beantragt. Die Koalitionsfraktionen beantragen dagegen die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie mitberatend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie an den Hauptausschuss. Dann lasse ich gemäß § 68 der Geschäftsordnung zu- nächst über den Überweisungsantrag abstimmen. Wer die Anträge der Fraktion Die Linke an die genannten Aus- (Jeannette Auricht) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8210 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 schüsse überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion sowie die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion. Enthaltungen? – Bei Enthaltung eines fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Über- weisung beschlossen und eine Abstimmung über die Anträge erfolgt heute nicht. Tagesordnungspunkt 66 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 67: Öffentliche Mittel, faire Löhne: Gender Pay Gap im Zuwendungsbereich schließen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2972 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier die Kollegin Dr. Haghanipour. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gleiche Arbeit, weniger Geld – würden Sie das akzeptieren? Millionen Frauen erleben genau das jeden Tag. Wir nennen das noch immer Gender-Pay-Gap, als wäre es ein Naturphänomen wie Ebbe und Flut. Dabei ist das kein Naturgesetz. Der Gender-Pay-Gap ist ein strukturelles Problem. Frauen verdienen in Berlin im Schnitt 10 Prozent weniger als die Männer. – Die dürfen hier im Übrigen auch zuhö- ren! – Das sind 2,80 Euro die Stunde oder ein belegtes Brötchen – jede Stunde –, und zwar nicht, weil Frauen schlechter arbeiten oder weniger leisten, sondern weil unser Arbeitsmarkt sie strukturell benachteiligt. Es ist gut und richtig, dass die EU-Entgelttransparenz- richtlinie Unternehmen künftig stärker in die Pflicht nimmt. Berlin darf aber nicht nur umsetzen, was Brüssel vorgibt, Berlin muss auch selbst vorangehen. Und deshalb haben wir als Grüne einen Antrag für mehr Entgeltgleichheit eingebracht, mit einem klaren Fokus: die öffentlich geförderten Projekte dieser Stadt. Denn Hand aufs Herz: Wenn der Senat nicht einmal sagen kann, wie groß die Lohnunterschiede im eigenen Zuwen- dungsbereich sind, dann haben wir ein Glaubwürdig- keitsproblem. Berlin verteilt Millionen Euro an Förder- geldern. Dann muss auch gelten: Wer öffentliches Geld bekommt, sorgt für faire Löhne und Transparenz. Wir wollen Klarheit statt Wegschauen. Deshalb fordern wir in unserem Antrag verbindliche Kriterien, konkrete Maßnahmen, jährliche Berichte und vor allem Transpa- renz über die tatsächliche Lohnlücke in öffentlich geför- derten Projekten. Denn nur wer eine Datenlage hat, kann daran etwas verändern. Nur wer hinschaut, kann handeln. Es geht uns darum, bestehende Daten auszuwerten. Es geht um die Menschen, die dort arbeiten, viele von ihnen Frauen. Der Zuwendungsbereich ist kein Randbereich. Hier wird unverzichtbare Arbeit geleistet in Beratungs- stellen, Kulturprojekten, Integrationsprojekten. Wenn wir dort für faire Löhne sorgen, stärken wir nicht nur die Mitarbeiterinnen, wir stärken den sozialen Zusammenhalt in dieser Stadt. Berlin kann Vorreiterin sein für Gute Arbeit, für Transpa- renz, für Gleichstellung. Doch was haben wir stattdessen bisher erlebt? – CDU und SPD haben im letzten Jahr eine Sensibilisierungskampagne zu Equal Pay beschlossen, mit großen Worten. Wir haben das kritisiert und gesagt: Das ist Symbolpolitik. Wir brauchen Strukturveränderun- gen, keine Plakatkampagnen. Unseren Grünenantrag für mehr Entgeltgleichheit in der Verwaltung haben Sie letztes Jahr abgelehnt. Und was ist aus der groß angekündigten Kampagne geworden? – Eine Anfrage von Linken und uns Grünen hat gezeigt: Sie ist nicht einmal etatisiert, sie wird nicht umgesetzt. Begrün- dung: Die Senatsverwaltung hält sie nicht für sinnvoll. – Gut, dass der Senat das inzwischen auch so sieht, schlecht, dass auf diese Einsicht kein Handeln folgt. Wenn Sie wirklich etwas für Entgeltgleichheit tun wol- len, dann sorgen Sie für Transparenz, dann machen Sie Berlin zu einem Ort, an dem Equal Pay nicht plakatiert, sondern praktiziert wird! Symbolische Bekenntnisse am Equal-Pay-Day reichen nämlich nicht. Equal Pay ist kei- ne Frauenförderung, es ist eine Frage der Fairness, der Glaubwürdigkeit und des Respekts, denn es geht schlicht um gleiche Arbeit für gleiches Geld. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Niemczyk das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Grünen (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8211 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 spricht ein zentrales Anliegen an: die Verringerung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Auch wir als CDU sagen klar: Gleicher Lohn für gleiche und gleich- wertige Arbeit ist keine Option, sondern ein Gebot der Gerechtigkeit. Wir lehnen diesen Antrag trotzdem ab, nicht weil wir das Ziel der Entgeltgleichheit infrage stel- len, sondern weil wir den vorgeschlagenen Weg für nicht zielführend halten. Ein Blick in die aktuellen Zahlen einer kürzlich veröf- fentlichten Studie zeigt, dass die unbereinigte Gender- Pay-Gap in Deutschland zuletzt auf 16 Prozent gesunken ist – der niedrigste Stand seit Beginn der Berechnung im Jahr 2006. Wir als CDU stehen klar für eine Entbürokratisierung der Zuwendungspraxis. Unsere freien Träger, Vereine und sozialen Einrichtungen klagen seit Jahren über kompli- zierte Antragsverfahren, langwierige Prüfungsprozesse und immer neue Dokumentationspflichten. Berlin arbeitet seit Jahren mit dem Gender-Budgeting. Dieses Instrument dient gerade dazu, öffentliche Mittel geschlechtergerecht zu analysieren und zu steuern. Wir wollen eine moderne, digitale und schlanke Zuwen- dungspraxis. Deshalb sagen wir Ja zum Ziel der Entgelt- gleichheit, Ja zu Transparenz und Verantwortung bei öffentlichen Mitteln, aber Nein zu zusätzlicher Bürokra- tie, Doppelstrukturen und pauschalen Berichtspflichten. – Lassen Sie uns gemeinsam an pragmatischen Lösungen arbeiten, die Gleichstellung fördern und zugleich unsere Zuwendungspraxis endlich einfacher, digitaler und effizi- enter machen. Frau Kollegin!
Vielen Dank fĂĽr Ihre Aufmerksamkeit! FĂĽr die Linksfraktion hat jetzt die Kollegin Kittler das
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! ‒ Erst mal zu Ihnen: Es gab kein Kür- zungschaos bei den Frauenprojekten, sondern eine 65- prozentige Steigerung in den letzten vier Jahren. Ich finde, wir können über vieles reden, aber wir müssen durchaus bei den Fakten bleiben, und das ist ja nachzu- lesen und begründet. Ich finde immer, mit diesen falschen Informationen sich hier vorne hinzustellen, das ist einfach nicht in Ordnung und wird der Sache nicht gerecht. So, jetzt zum Thema. Morgen ist der Equal-Pay-Day. Das ist der Tag, der uns jedes Jahr vor Augen führt, wie absolut ungerecht es ist, dass Frauen für die gleiche Arbeit einfach weniger Geld bekommen als Männer. Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Dr. Haghanipour?
Nein. ‒ Wir wissen doch: Besonders hart trifft es Mütter, die ständig alles vereinbaren müssen ‒ Beruf, Familie. Sie arbeiten zu 68 Prozent in Teilzeit. Sie leisten den Großteil der Pflege- und Sorgearbeit ‒ jede Woche 39 Stunden im Schnitt unbezahlte Pflege- und Sorge- arbeit ‒, und sie scheitern an so vielen Hürden: an Teil- zeit, an Arbeitszeitmodellen, die sich nicht in ihre Wirk- lichkeit einpassen. Jede Entscheidung in jungen Jahren über Arbeitszeit, über Karriere, über Gehalt, Familie oder Kinder prägt die wirtschaftliche Zukunft von Frauen bis an ihr Lebensende. Bei Männern ist das übrigens nicht der Fall. Ja, wir hatten im letzten Jahr eine umfangreiche Sensibi- lisierungskampagne starten wollen, und die ist noch nicht umgesetzt. Da muss ich sagen: Das ist aus Sicht der Koa- lition nicht perfekt gelaufen, und ich hoffe, dass die Sen- sibilisierungskampagne noch umgesetzt wird. Davon gehe ich aus. Was aber nicht Ziel dieser Kampagne war: schicke Plakate zu hängen. Es war eben gerade nicht das Ziel, den Gender-Pay-Gap damit zu beseitigen, sondern junge Frauen und Mädchen ‒ gerade vor dem Hinter- grund bestehender Hürden und Barrieren ‒ zu befähigen, vernünftige Entscheidungen zu treffen, denn weniger Lohn heute bedeutet weniger Rente morgen. Jeder muss an seiner Stelle gegen den Gender-Pay-Gap arbeiten. Unsere Frage muss doch sein: Was können wir hier im Land Berlin ganz konkret tun? ‒ Die Senats- verwaltung tut ja bereits vieles, wie Sie im Übrigen auch der Antwort auf Ihre schriftliche Frage entnehmen kön- nen. Es gibt Aktionen zum Equal-Pay-Day, Informations- angebote, Veranstaltungen im Rahmen des Frauen- märzes, und ganz wichtig ist die Vorbereitung der Um- setzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Ihr Antrag „Öffentliche Mittel, faire Löhne: Gender Pay Gap im Zuwendungsbereich schließen“ zielt darauf ab, die Lohnlücke bei der Vergabe von Zuwendungen zu berücksichtigen. Dabei müssen wir erst mal ganz nüch- tern feststellen: Das Zuwendungsrecht ist durchaus opti- mierungswürdig. Wir müssen aber einen Schritt nach dem anderen gehen: Transparenz schaffen, Daten er- heben, Strukturen prüfen, mit dem Ziel einer nachvoll- ziehbaren, angemessenen Eingruppierung, einheitlicher Mindeststandards, klarer Handlungsempfehlungen für vorliegende Stellen. Eine pauschale Gleichstellungs- pauschale im Zuwendungsbereich wird das Problem des Gender-Pay-Gap doch auch nicht lösen. Sie schaffen zusätzlichen Prüfaufwand, und das greift viel zu kurz. Wir lehnen den Antrag ab, aber wir sagen auch klar: Wenn es strukturelle Schieflagen gibt, müssen sie sicht- bar gemacht werden. ‒ Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Kollegin! ‒ Für die AfD-Fraktion hat die Abgeordnete Auricht das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Öffentliche Mittel, faire Löhne ‒ das klingt ja gut. Aber was steckt dahinter? ‒ Noch mehr Berichte, noch mehr Daten- erhebung, noch mehr Bürokratie, noch mehr Eingriffe in Organisationen, die ohnehin schon unter einer erdrücken- den Fördermittelbürokratie leiden. Sie wollen Mindest- standards, neue Prüfkriterien, Schulungen, Berichtspflich- ten, Evaluierungen und natürlich jährlich neue Zahlenko- lonnen produzieren. (Regina Kittler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8213 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wenn es um öffentliche Gelder geht, bin ich absolut für mehr Kontrolle, aber nicht zur Durchsetzung grüner Gleichstellungsdogmen, sondern zur Sicherstellung von Wirtschaftlichkeit, Trans- parenz und verantwortungsvollem Mitteleinsatz. Wir würden sehr gern darüber reden, was mit diesen Millio- nen an Zuwendungen tatsächlich geschieht: Welche Pro- jekte bringen messbare Erfolge? Welche versickern im Verwaltungsapparat? Welche fördern realen Schutz für Frauen? Welche stärken den gesellschaftlichen Zusam- menhalt? ‒ Doch darüber reden Sie hier nicht. Stattdessen konstruieren Sie im Zuwendungsbereich pauschal erst mal einen strukturellen Gender-Pay-Gap-Verdacht, ob- wohl selbst Ihre Datenlage lückenhaft ist: 60 Prozent ohne Geschlechtseintrag, aber Hauptsache, man kann schon mal neue Eingriffsrechte fordern. Sie reden ständig von Gleichstellung, aber wo bleibt Ihr Engagement bei den wirklichen Problemen von Frauen, bei Gewalt gegen Frauen, bei Zwangsehen, bei Genital- verstümmelung und anderen Unterdrückungsformen? ‒ Da wird es plötzlich ganz leise, weil man ja kultur- sensibel handeln will. [Beifall bei der AfD ‒
Das stimmt doch gar nicht!] Bei der Frage, wo Träger ihre Gehaltsstrukturen doku- mentieren sollen und wie, kennen Sie aber keine Zurück- haltung: Da wird reguliert, normiert und kontrolliert. Da ist doch die eigentliche Schieflage. Sie sprechen von strukturellen Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt, wir sprechen von strukturellem Staatsversagen bei der Si- cherheit und Rechtsdurchsetzung. Sie sprechen von neuen Schulungsangeboten, wir spre- chen von konsequenter Strafverfolgung bei Gewalt- verbrechen. Sie sprechen von Equal-Pay-Kriterien in der Zuwendungsrechtsreform, wir sprechen von einer umfas- senden Evaluation aller Förderprogramme, Wirksamkeit, Effizienz und Zielrichtung. Wenn öffentliche Mittel flie- ßen, dann muss gelten: Transparenz über die Mittel- verwendung, nachweisbare Ergebnisse und im Zweifel auch die Bereitschaft, Projekte einzustellen, die nicht wirken. Was Sie hier vorschlagen, ist aber keine ergebnisoffene Evaluation. Es ist eine politische Vorgabe mit ideologi- schem Zielkorridor. Sie wollen nicht prüfen, ob es ein Problem gibt, Sie gehen davon aus, dass es eins gibt und bauen den Kontrollmechanismus schon gleich mit ein. [Beifall bei der AfD ‒
Wunderbar!] Gleichberechtigung bedeutet für uns: Gleiche Rechte, gleiche Chancen, gleiche Freiheit, nicht staatlich ver- ordnete Lohnarchitektur nach politischem Geschmack. Wir brauchen weniger ideologische Schablonen und mehr Mut zur Prioritätensetzung. Und wir brauchen vor allem eins: eine Politik, die Frauen nicht als statistische Katego- rie behandelt, sondern eher ihre reale Sicherheit, ihre körperliche Unversehrtheit und ihre Freiheit in den Mit- telpunkt stellt. Dieser Antrag leistet dies nicht, und des- halb lehnen wir ihn ab. ‒ Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Anti- diskriminierung sowie an den Hauptausschuss. ‒ Wider- spruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte 68 bis 72 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 73: Keine Werbung der Bundeswehr an Berliner Schulen! Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2978 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke, und hier die Kollegin Brychcy. ‒ Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf dem Schulflur einer Integrierten Sekun- darschule steht ein digitaler Bildschirm. Auf der inter- aktiven Zukunftssäule wird Werbung der Bundeswehr gezeigt, „Mach, was zählt ‒ 70 Gründe für die Bundeswehr“ ‒ mit einem QR-Code, der auf die Website www.bundes- wehrkarriere.de verweist. Auf dem Youtube-Kanal „Bundeswehr Exclusive“ finden sich Videoformate mit dem Titel „Explorers ‒ Roadtrip durch die Bundeswehr“, „FOLLOW TO LEAD“ oder „Für alle, die sich etwas beweisen wollen“, mit Folgen zur Marine, zum Heer, zum Drillteam, zur Garde, dem Airteam, dem großen Gefecht, dem Geschwader auf See, zum ersten scharfen Schuss, Bodenzielbekämpfung, Kampfjet, Eurofighter, 48 Stunden Hölle, zur Survival- prüfung. Die Bundeswehr ‒ Arbeitgeber der besonderen Möglichkeiten! (Jeannette Auricht) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8214 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Durch Social-Media-Formate mit Technik, Abenteuer, Corpsgeist und Karriereperspektiven sollen junge Men- schen für den Dienst in der Bundeswehr gewonnen wer- den, während reale Gefahren ‒ traumatisiert, verletzt oder sogar getötet zu werden und in Kriegseinsätzen gegebe- nenfalls sogar selbst töten zu müssen ‒ ausgeblendet werden. Solche Inhalte sind ganz eindeutig keine politische Bil- dung, das ist Werbung ‒ mit dem Ziel militärischer Nachwuchsgewinnung. Das ist einseitig beeinflussend und kann überwältigend sein, besonders für Minderjährige. An Integrierten Sekundarschulen ist die übergroße Zahl der Schülerinnen und Schüler minderjährig, ab 12 Jahren aufwärts. Die Werbung und Rekrutierung Minderjähriger durch die Bundeswehr verletzt die UN- Kinderrechtskonvention. Dennoch hat die Zahl der einge- stellten Minderjährigen in die Bundeswehr den Rekord- wert von 2 200 pro Jahr erreicht. Und da frage ich Sie als Bildungssenatorin: Nehmen Sie die Kinderrechte ernst? Weil, wenn ja, müssen Sie dafür sorgen, dass unsere Kinder und Jugendlichen an den Schulen vor einseitiger Beeinflussung geschützt sind. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –
Vor Ihrer auf jeden Fall!] Mit unserem Antrag fordern wir Sie auf, keine Werbung der Bundeswehr an unseren Schulen zuzulassen und das Überwältigungsverbot gemäß Beutelsbacher Konsens verbindlich einzuhalten. Wenn ausschließlich Jugendoffiziere der Bundeswehr in den Unterricht eingeladen werden, wird das Kontroversi- tätsgebot verletzt, denn die Bundeswehr ist nicht neutral und verfolgt ein klares Rekrutierungsinteresse. Mindes- tens 20 000 Rekrutinnen und Rekruten sollen jährlich neu eingestellt werden, allein 6 000 mehr im Vergleich zum Vorjahr durch das neue Wehrdienstmodell. Zuletzt hat sich die Zahl der Auftritte der Bundeswehr an Berliner Schulen deutlich erhöht und im Vergleich zu 2021 ver- sechsfacht. Das Kontroversitätsgebot gebietet, dass neben den Ju- gendoffizieren auch friedenspolitische Positionen gleich- berechtigt zu Wort kommen. Und wir fordern Sie wirk- lich als Bildungsverwaltung auf, auf die Einhaltung des Kontroversitätsgebots hinzuwirken und die Schulen zum Beispiel per Rundschreiben zu informieren und entspre- chend zu unterstützen. Seit Januar 2026 erhalten 18-jährige junge Männer den verpflichtenden Fragebogen der Bundeswehr und müssen sich mustern lassen. Wir als Linke halten es für geboten, im Unterricht über das Grundrecht auf Kriegsdienstver- weigerung gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes hinzuweisen und über die entsprechenden Verfahrenswe- ge aufzuklären. Darauf haben die jungen Menschen ein Recht. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –
Soviel zu Überwältigungsverbot! – Weitere Zurufe von der CDU und der AfD] Am 5. März streiken die Berliner Schülerinnen und Schü- ler zu Recht erneut gegen die Wehrpflicht. Wir als Linke sagen klar: Keine Werbung und einseitige Beeinflussung der Bundeswehr an unseren Schulen, kein Werben fürs Sterben! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Zuruf von der CDU: Buh! –
Da wird ja beim nächsten Gelöbnis wieder ein Banner raushängen!] Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Kollege Bocian das
Dieser Antrag nützt nur den Gegnern unseres Landes und den Feinden unserer freiheitlichen Grundordnung. Ich kürze ab. Wir sind ein Land, eine Nation, ein Europa, eine Gesellschaft. Und wir sind ein starkes Europa. Herr Kollege, Sie müssten bitte tatsächlich zum Ende kommen, weil die CDU-Fraktion keine Redezeit mehr hat.
Wir sind eine starke Gesellschaft. Dazu gehört auch eine Friedensarmee wie die Bundeswehr. Spalten Sie nicht unser Land! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt die Kollegin Schedlich das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur verpflichtenden Musterung für Männer oder besser gesagt für Jungs, die nach 2008 ge- boren wurden, ist ungerecht und ein völlig falsches Signal an die junge Generation. Wenn Sie die Bundeswehr alle so feiern, dann können Sie ja in der CDU dafür Werbung machen oder selbst hinge- hen und nicht die Jüngsten in der Gesellschaft dazu ver- pflichten wollen. Folgendes ist die wichtige und richtige Botschaft an die Jugend: Verweigern aus Gewissensgründen ist ein Grundrecht. Man kann, wenn man verweigert hat, nicht gezwungen werden, den Dienst an der Waffe machen zu müssen. Man kann schon vor oder während der Muste- rung verweigern. Das macht man schriftlich bei der Bun- deswehr, indem man mit Begründung den Lebenslauf einreicht. Parallel zur Einführung dieses unsäglichen Gesetzes auf Bundesebene zur Musterung von jungen Männern ist es in Berlin mehrfach vorgekommen, dass es Werbespots, Screens, Infomaterial an Schulen gab, an Schulen, wo die meisten Leute sogar unter 18 Jahre alt sind. An den Schulen sollte Demokratiebildung stattfinden und keine Waffenwerbung. (Lars Bocian) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8216 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Überhaupt ist das Ganze erst recht nicht zumutbar, solan- ge die Bundeswehr ein massives Rechtsextremismus- problem hat, es laufend schreckliche Sexismusvorfälle gibt und Be- richte von Gewalt. Das ist die allererste Baustelle, die man angehen muss, wenn man möchte, dass Leute sich freiwillig der Bun- deswehr anschließen. Da hat die Bundeswehr ordentlich Hausaufgaben zu erledigen und sollte diese dann auch, wie man das dann so macht, zu Hause tun und hat nichts in den Schulen zu suchen. Ich hoffe, viele von euch und Ihnen nächste Woche Don- nerstag beim Schulstreik gegen die Wehrpflicht zu sehen, hier direkt um die Ecke am Potsdamer Platz. Bis nächste Woche, Donnerstag 11 Uhr! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Lieber rot als tot! – Weitere Zurufe von der CDU und der AfD] Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Kollege Hopp das Wort. [Torsten Schneider (SPD): Jetzt wird es seriös! –
Der geht auch zur Demo!]
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich ja, dass zu so später Stunde alle noch mal wach geworden sind. Bevor ich jetzt auf das Thema eingehe, möchte ich grundsätzlich, weil hier auch etwas ein bisschen durcheinandergeht, untypischerweise als Landesabgeordneter etwas zur Weltlage sagen. Vor mittlerweile vier Jahren hat Putin versucht, die Ukra- ine durch eine völkerrechtswidrige Invasion zu erobern. Seitdem ist wieder Krieg in Europa. Getrieben wird Putin von großrussischen Allmachtsfantasien, und er selbst macht keinen Hehl daraus, dass es ihm bei Weitem nicht nur um die Ukraine geht, sondern sein Blick auch auf andere europäische Nachbarn gerichtet ist. Vor einem guten Jahr wurde Donald Trump zum zweiten Mal zum US-Präsidenten gewählt. Die Vereinigten Staaten haben sich seitdem in rasanter Geschwindigkeit zu einem zu- nehmend autoritären Staat entwickelt. Und die USA dis- tanzieren sich unter Trump ganz klar von der transatlanti- schen Freundschaft und sagen uns klar: Auf uns könnt ihr euch nicht mehr verlassen. – Wir befinden uns, gemessen an vor noch wenigen Jahren, heute in einer für uns völlig anderen Welt, die auch Gewissheiten, die bisher beste- hen, lange bestanden haben, auch für mich, infrage stellt. Ich gehöre deswegen auch zu denjenigen, die hier deut- lich sagen: Wir müssen zum Selbstschutz der europäi- schen Demokratien nach innen und auch nach außen wehrhafter und wehrfähiger werden. Dazu gehört auch die Stärkung der Bundeswehr. – Danke für den Applaus! – Dennoch, jetzt kommen wir mal zur Landespolitik zurück, als Bildungspolitiker halte ich es bei aller Notwendigkeit, die Wehrfähigkeit und auch die Resilienz auf allen Ebenen zu erhöhen und zu stärken, für gleichzeitig essenziell, dass wir gerade in Bezug auf Minderjährige weiterhin strikt und sogar umso mehr darauf achtgeben, dass Schulen weiterhin Schutz- räume auch vor einer verstärkten Militarisierung bleiben. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten Vallendar?
Vallendar? – Nein, danke schön! – Das ist kein Wider- spruch, sondern eine Abwägung zwischen Jugendschutz, dem Bildungsauftrag der Schule sowie dem notwendigen Schutz vor erstarkten imperialistischen und autoritären Interessen in dieser Welt, ein für uns verantwortungsbe- wusster Weg in der schulischen Bildung. Deshalb bleibt Werbung für die Bundeswehr an Schulen ein Schritt, der für uns als SPD-Fraktion inakzeptabel bleibt. Für uns ist ganz klar: Natürlich gilt hier der Beutelsba- cher Konsens. Das Überwältigungsverbot muss in jede Richtung bestehen bleiben. Auch das von Frau Brychcy angesprochene Kontroversitätsgebot, das neben dem Überwältigungsverbot genauso zum Beutelsbacher Kon- sens gehört, heißt mit Blick auf die Themen Krieg und militärische Verteidigung, dass auch diese komplexen Themen ebenso kontrovers und eben mehrperspektivisch in der Schule behandelt werden müssen. Deshalb bleibt das für uns weiterhin eine unverrückbare Leitlinie von schulischer und demokratischer Bildung, die von unseren Schulen und Kollegien übrigens, auch wenn Frau Schedlich mit sozusagen besorgniserregenden Ein- zelfällen durchaus recht hat – – Die Schulen und Kolle- gien Berlins tragen in der Breite diese pädagogische Leit- linie mit. Wir wünschen uns allerdings auch von der zuständigen Bildungssenatorin hier mehr Klarheit für (Klara Schedlich) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8217 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 unsere Schulen. Deshalb danke ich erst mal für den Auf- schlag. Ich freue mich auf die weitere Diskussion im Bildungsausschuss. – Vielen Dank! Für die AfD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Tabor das
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Gesellschaft soll kriegstüchtig werden, und was das heißt, können wir überall in Berlin sehen und erleben: Riesige, monströse Werbeposter der Bundeswehr prangen am Alexanderplatz und überall sonst – – Ja, bravo, ganz toll! – im öffentlichen Raum. Die BVG wirbt an ihren Haltestellen, an U-Bahnen und Trams für die Bundeswehr. Die Bundeswehr rüstet massiv auf, und sie will größer werden, viel größer. Sie rekrutiert in Berliner Einkaufszentren, man kann ihr kaum noch entkommen, auf Messen und in Schulen. Die erste Voraussetzung für diese Kriegsertüchtigung ist natürlich die Mobilisierung finanzieller Mittel. Das muss man auch mal in Richtung Linke sagen. Diese Vorausset- zung wurde vor einem knappen Jahr im Bundesrat ge- schaffen, als nicht nur das Land Berlin, sondern alle von CDU, SPD, Grünen und Linken regierten Bundesländer den unbegrenzten Kriegskrediten zugestimmt haben. Hunderte von Milliarden wurden dadurch mobilisiert. Die zweite Voraussetzung ist natürlich die mentale Mobi- lisierung. Dazu gehört leider auch der verstärkte Besuch der Bundeswehrjugendoffiziere in den Berliner Schulen. Es geht doch nicht darum, jetzt irgendwie eine Stimmung gegen die Bundeswehr oder gegen Soldaten zu machen. Ich habe überhaupt nichts gegen die Bundeswehr, wir brauchen sie. Soldat ist ein ehrenwerter Beruf, aber es ist nun mal kein normaler Beruf wie Bäcker oder Friseur, schon gar nicht in dieser Zeit. Der Bundeswehrbesuch in Schulen, erst recht, wenn keine Gegenmeinung eingeladen wird, widerspricht na- türlich den Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses – – Ruhe jetzt mal da drüben, bitte! –, eines zentralen Be- zugspunkts der politischen Bildung in Deutschland, der Schüler vor Indoktrination schützen soll. Überwältigungsverbot, Kontroversität, Schülerorientie- rung – darum geht es. Aber Kollege Hopp – was ist denn hier los? –, der Senat hält es doch überhaupt nicht nach, der kontrolliert es doch gar nicht. Ich habe im August eine Schriftliche Anfrage zum Beutelsbacher Konsens im Zusammenhang mit dem Besuch von Bundeswehrju- gendoffizieren an den Schulen gestellt, und der Senat hat geantwortet, dass er diese Angebote der Jugendoffiziere durchaus als geeignet dafür ansieht und dass man überhaupt keine Gegenmeinung braucht. Man braucht gar keine Gegenmeinung. Bundeswehr deckt alles ab: Pro, Contra, Krieg, Frieden. Das ist doch vollkommen absurd. Folgerichtig hält der Senat auch gar nicht nach, ob zum Beispiel Gegenpositionen eingeladen werden, Vertreter der Friedensbewegung. Diese Daten werden nicht erhoben, hat mir der Senat mitgeteilt. Inso- fern kann ich das nicht bestätigen, wenn Sie sagen, der Beutelsbacher Konsens wird hier in diesem Zusammen- hang kontrolliert. Das ist nicht so. Wir brauchen aber Friedensbildung in der Schule. Des- halb bereitet das BSW eine Volksinitiative mit diesen beiden Inhalten vor – erstens: Im Schulgesetz soll als weiteres Ziel der schulischen Erziehung das Ziel der schulischen Erziehung ergänzt werden, die Werte des Friedens, der Menschenrechte und der gewaltlosen Kon- fliktlösung zu fördern. Zweitens: Werbung oder Rekrutierung für die Bundes- wehr ist nicht mehr gestattet. Sachliche, ausgewogene Informationen, Diskussionen, – Herr Abgeordneter! Sie müssen zum Schluss kommen!
– wie sie hier eingefordert wurden, natürlich schon. Wer das teilt, kann uns gern dabei unterstützen. Alle anderen sehen wir dann hoffentlich als Unterstützer beim Schüler- streik am 5. März. – Danke! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch dazu höre ich nicht, dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 73 A war Priorität der Fraktion Die Linke unter der Nummer 5.2. Tagesordnungspunkt 74 steht auf der Konsensliste. Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unse- rer heutigen Sitzung. Die nächste Sitzung findet am Don- nerstag, den 12. März 2026, wie immer um 10 Uhr statt. Die Sitzung ist damit geschlossen – und Ihnen allen einen guten Heimweg! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8219 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Anlage Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Lfd. Nr. 4: „Die Spiele für Berlin“ Volksinitiative gemäß Artikel 61 Absatz 1 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/2962 an Sport Lfd. Nr. 17: Gesetz über den Schwimmunterricht: Schwimmbus einsetzen und Wasserzeiten sichern Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 22. Januar 2026 Drucksache 19/2918 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2478 vertagt Lfd. Nr. 23: Für eine offene Kommunikation – Gesicht zeigen im Unterricht (Verschleierungsgesetz Berlin) Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2890 vertagt Lfd. Nr. 29: a) Senatsbeauftragte*n gegen antimuslimischen Rassismus einsetzen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung vom 3. Juli 2025 Drucksache 19/2596 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1796 vertagt b) Handlungsempfehlungen der Expert*innenkommission Antimuslimischer Rassismus Berlin umsetzen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 28. Januar 2026 Drucksache 19/2934 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1797 vertagt Lfd. Nr. 31: Asbestfreie Hauptstadt ist Ziel des Landes Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 8. Dezember 2025 Drucksache 19/2814 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1205 vertagt Lfd. Nr. 32: Balkonsolaranlagen im landeseigenen Wohnungsbestand erleichtern und fördern Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 8. Dezember 2025 Drucksache 19/2815 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1231 vertagt Lfd. Nr. 33: Ein Wirtschaftsplan für die Bußgeldstelle Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 15. Dezember 2025 Drucksache 19/2836 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2714 vertagt Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8220 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Lfd. Nr. 35: Abschiebestopp nach Syrien Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 15. Dezember 2025 Drucksache 19/2838 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2469 vertagt Lfd. Nr. 36: Honorarkräfte an den Musikschulen besserstellen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur, Engagement und Demokratieförderung vom 5. Januar 2026 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 21. Januar 2026 Drucksache 19/2907 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0240 vertagt Lfd. Nr. 37: Rechtsprechung umsetzen – Festanstellung für Honorarkräfte ermöglichen – Berlins kulturelle Grundversorgung retten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur, Engagement und Demokratieförderung vom 5. Januar 2026 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 21. Januar 2026 Drucksache 19/2908 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1958 vertagt Lfd. Nr. 38: Masterplan Solarcity: Zielklarheit durch verbindliche Ausbauzahlen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 12. Januar 2026 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 21. Januar 2026 Drucksache 19/2910 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2607 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – abgelehnt Lfd. Nr. 39: Gewalthilfegesetz bedarfsgerecht umsetzen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung vom 11. Dezember 2025 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 21. Januar 2026 Drucksache 19/2911 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2739 vertagt Lfd. Nr. 40: Mehrsprachigkeit in Schulen fördern und § 15 Schulgesetz endlich umsetzen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 22. Januar 2026 Drucksache 19/2915 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1844 vertagt Lfd. Nr. 41: Erwerb der Schwimmfähigkeit – Gesamtkonzept Schulschwimmen und „Masterplan für Schwimmbäder“ Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 22. Januar 2026 Drucksache 19/2919 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2638 Neu vertagt Lfd. Nr. 42: Gesundheitliche Akutversorgung sicherstellen – Medipoint für Geflüchtete in der Unterkunft am Tempelhofer Feld einrichten! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung vom 22. Januar 2026 Drucksache 19/2920 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2274 vertagt Lfd. Nr. 43: Rechtsstaat stärken – Reform des Schöff*innenwesens in Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 28. Januar 2026 Drucksache 19/2929 Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8221 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2549 vertagt Lfd. Nr. 44: Taxi-Halteplätze am Europaplatz vor dem Berliner Hauptbahnhof erhalten! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 28. Januar 2026 Drucksache 19/2930 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1284 mehrheitlich – gegen LINKE und AfD bei Enthaltung GRÜNE – auch mit geändertem Berichtsdatum abgelehnt Lfd. Nr. 45: a) Gegen Migrantengewalt an Silvester: Konsequente Maßnahmen gegen die Aushöhlung des Rechtsstaats! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 9. Februar 2026 Drucksache 19/2945 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2157 mehrheitlich – gegen AfD – abgelehnt b) Gegen Migrantengewalt zu Silvester: Konsequente Maßnahmen gegen die Aushöhlung des Rechtsstaats endlich umsetzen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 9. Februar 2026 Drucksache 19/2946 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2858 mehrheitlich – gegen AfD – abgelehnt Lfd. Nr. 46: Verwaltung stärken, Service verbessern: Ein Beirat für digitale Nutzerfreundlichkeit Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz vom 9. Februar 2026 Drucksache 19/2947 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2629 mehrheitlich – gegen GRÜNE bei Enthaltung LINKE – abgelehnt Lfd. Nr. 47: Reformieren, entlasten, vorbereiten: Die Zukunft der Jurist*innenausbildung Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 11. Februar 2026 Drucksache 19/2953 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2372 vertagt Lfd. Nr. 48: Sichere Geh- und Radwege auch im Winter – Glättechaos beenden, BSR zentral mit dem Winterdienst auf allen Wegen beauftragen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 11. Februar 2026 Drucksache 19/2960 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2303 mehrheitlich – gegen GRÜNE bei Enthaltung LINKE – auch mit geändertem Berichtsdatum abgelehnt Lfd. Nr. 49: Entwurf des Bebauungsplans VI-140cab (Urbane Mitte Süd) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 16. Februar 2026 Drucksache 19/2961 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2571 mehrheitlich – gegen GRÜNE, LINKE und eine Stimme SPD – zugestimmt Lfd. Nr. 53: Keine Waffen in extremistischen Händen: AfD-Mitglieder konsequent entwaffnen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2633 vertagt Lfd. Nr. 54: Einsatz von offenporigem Asphalt zur Reduzierung von Verkehrslärm und Verbesserung des Regenwassermanagements Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2636 Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8222 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 vertagt Lfd. Nr. 55: Föderale Verantwortung in transnationalen Krisen: Berlins Beitrag zur Weiterentwicklung der EMRK im Zeichen europäischer Migrationspolitik Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2679 vertagt Lfd. Nr. 56: Armut reduzieren, soziale Teilhabe fördern I: Neue Landeskommission zur Prävention von Altersarmut und Landesstrategie für Teilhabe im Alter Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2712 vertagt Lfd. Nr. 58: Bürger*innenrat zur Umgestaltung des Karstadt- Gebäudes am Hermannplatz unter Berücksichtigung einer Platzneugestaltung Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2887 vertagt Lfd. Nr. 59: Linksterroristischer Anschlag – Nachhaltiger Schutz der kritischen Strominfrastruktur in Berlin: Betreiber verpflichten, Resilienz herstellen! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2892 vertagt Lfd. Nr. 60: Verkehrssicherheit durch funktionierende Infrastruktur, moderne Technik und transparente Prioritäten – Maßnahmenpaket für ein sicheres Berlin Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2894 vertagt Lfd. Nr. 61: Einbürgerung stärker kontrollieren – Ermessen statt Anspruch Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2895 vertagt Lfd. Nr. 62: Gemeinsam stark: Maßnahmen zur sozialräumlichen Vernetzung von Schulen im Kiez Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2964 an BildJugFam Lfd. Nr. 63: Sicherung der Gleichstellung von Schwangeren im Quereinstieg: Änderung der Verordnung über Qualifizierungsmaßnahmen zur Deckung des Lehrkräftebedarfs (LQVO) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2965 an BildJugFam Lfd. Nr. 64: Klimaanpassungsgesetz umsetzen: Mit einem Baumgipfel beim Regierenden Bürgermeister gemeinsam für das Stadtgrün Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2966 vertagt Lfd. Nr. 66: Klimaanpassungsgesetz umsetzen: Hitzeinseln effektiv und ressourcenschonend bekämpfen! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2971 vertagt Lfd. Nr. 68: Niedrigschwellige Sportangebote fördern – Berliner Sport- und Stadtkultur weiterentwickeln Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2973 an Sport Lfd. Nr. 69: AIDS bis 2030 beenden – Berlin braucht einen Aktionsplan zur Bekämpfung von HIV, Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8223 Plenarprotokoll 19/81 26. Februar 2026 Hepatitis B und C und anderen sexuell übertragbaren Infektionen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2974 an GesPfleg Lfd. Nr. 70: Ernährungssouveränität und Agrobiodiversität sichern: In Kooperation mit Brandenburg die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln stärken Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2975 vertagt Lfd. Nr. 71: Wirksamere Kontrolle von Autovermietungen zur Eindämmung organisierter Kriminalität zur Stärkung der Verkehrssicherheit in Berlin Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2976 vertagt Lfd. Nr. 72: Katastrophenschutz ist Kulturgutschutz – Lektionen des Anschlags vom 3. Januar endlich ernst nehmen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2977 vertagt Lfd. Nr. 74: Kreditermächtigung nach § 3 Abs. 3 BerlSchuldenbremseG für das als Extrahaushalt eingestufte Beteiligungsunternehmen Landesanstalt Schienenfahrzeuge Berlin AöR (LSFB) für das Geschäftsjahr 2026 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2970 an Haupt