Vollständige Mitschrift der Sitzung 82, 2026-03-12.
Sprach am meisten: Vasili Franco (6% Wörter). Redner: 76, Wortmeldungen: 199.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gu- ten Morgen, liebe Zuschauer hier vor Ort und daheim an den Empfangsgeräten! Wir sprechen heute über das The- ma Organisierte Kriminalität. Das ist ein Thema, das uns insbesondere hier im Plenum, aber vor allen Dingen auch im Rechtsausschuss und natürlich auch – ich schaue auf die andere Seite – im Innenausschuss beschäftigt, denn Berlin ist nicht nur eine Touristenmetropole, sondern zieht aufgrund seiner besonderen Lage in Europa auch internationale Verbrecherbanden an. Unsere Stadt ist daher seit langem ein Hotspot krimineller Verbrecher- netzwerke. Wir wollen heute einmal schauen: Wo stehen wir? Was haben wir gemacht, und was sind die Ausblicke im Kampf gegen diese kriminellen Netzwerke? Der schwarz-rote Senat hat bereits 2023 genau diesen Kampf aufgenommen, der Organisierten Kriminalität den Kampf angesagt. Ich bin unserer Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg und Innensenatorin Iris Spranger sehr dank- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8236 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 bar, dass sie die Bekämpfung der Organisierten Krimina- lität zu einem persönlichen Schwerpunkt gemacht haben, aber auch zu einem Schwerpunkt unserer Strafverfol- gungsbehörden. Diese Arbeit kann sich sehen lassen. Hierfür Ihnen und beiden stellvertretend für die Bediensteten in den Straf- verfolgungsbehörden unser herzlichen Dank! Am Montag haben wir bereits im Innenausschuss intensiv über das Lagebild Organisierte Kriminalität gesprochen. Die Zahlen zeigen, dass die Arbeit der Behörden erfolg- reich ist und die Zahl der Ermittlungskomplexe und Tat- verdächtigen im Zusammenhang mit OK im Vergleich zum Vorjahr sogar zurückgegangen ist. Darauf sollten wir uns aber nicht ausruhen, denn die Zahlen belegen auch, dass die OK ihre Geschäftsfelder über den klassi- schen Rauschgifthandel hinaus erweitert hat, zum Bei- spiel auch ins Mietwagengeschäft, und jeweils dabei international bestens vernetzt ist. Alarmierend ist zudem – auch das war schon Thema hier im parlamentarischen Ablauf – die Zunahme der Bewaffnung und die steigende Anzahl von Schusswaffendelikten mit OK-Bezug. Die aktuell mit Schusswaffen ausgetragenen Revierkämpfe für Drogengeschäfte und Schutzgelderpressung auf Ber- lins Straßen belegen diesen gefährlichen Trend. Das ist eine große Gefahr für die Berliner Bevölkerung. Gegen diesen Bandenkrieg braucht es daher auch weiter- hin ein geschlossenes Vorgehen unserer Sicherheitsbe- hörden, sowohl im Justiz- als auch im Innenbereich. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass die als Antwort auf die massive Zunahme von Schießereien in Berlin gegründete Sondereinheit „Ferrum“ der Berliner Polizei weitere sechs Monate im Einsatz bleibt. Die Beamten bleiben nicht nur im Einsatz, die Son- dereinheit arbeitet nicht nur weiter, sondern der Aufga- benbereich umfasst jetzt auch das ganze Stadtgebiet, und das ist wichtig. Personell wurde „Ferrum“ auch verstärkt. Wenn man zurückschaut: November 2025 gegründet, ist bis jetzt, Stand heute, quasi 260 Ermittlungsverfahren, die eingeleitet wurden, eine respektable Zahl. Vielen Dank an die Sondereinheit für diese Erfolge! Die Justiz – und das ist ganz wichtig im Kampf gegen Organisierte Kriminalität – stellt mit der Ermittlungs- gruppe „Telum“ bei der Staatsanwaltschaft Berlin die passenden Abnahmestrukturen für diese Verfahren zur Verfügung. Denn auch das ist ja etwas: Wenn ich auf der einen Seite die polizeiliche Ermittlungsarbeit habe, auf der anderen Seite aber nicht die Strukturen in der Justiz, diese Ermittlungsverfahren auch schnell anzunehmen und zu bearbeiten, streicht Zeit ins Land, die die Organisierte Kriminalität natürlich nicht zu unseren Gunsten nutzt. Auf diese Weise wurde ein eingespieltes Ermittlungsclus- ter in beiden Behörden geschaffen. Polizei und Justiz arbeiten hier Hand in Hand. Das ist Strafverfolgung aus einem Guss, nach erfolgreichen Vorbildern zum Beispiel auch in der Terrorismusbekämpfung. Klar ist aber, dass das Lagebild OK nur die von den Strafverfolgungsbehörden ermittelten Taten und hier- durch verursachten Schäden dokumentiert. Das nicht berücksichtigte Dunkelfeld wird sehr groß sein. Umso wichtiger ist es, den Kampf der Strafverfolgungsbehörden gegen die Organisierte Kriminalität in Berlin entschlos- sen weiter voranzutreiben und im Interesse der Sicherheit unserer Stadt weiter zu intensivieren. Mit den massiven personellen Stärkungen der Justiz und Polizei sowie der Schaffung der notwendigen organisatorischen Strukturen zur Bekämpfung der OK, insbesondere auch im Bereich der Vermögensabschöpfung, haben wir hierfür als CDU und SPD in Berlin die notwendigen Grundlagen gelegt. Mit der Vermögensabschöpfung treffen wir nämlich die OK an ihrer empfindlichsten Stelle, beim Geld, und da tut es weh. Der Druck der Ermittlungsbehörden und die Strategie der Nadelstiche auf allen Ebenen dieser krimi- nellen Netzwerke wirkt. Die Höhe der Vermögensab- schöpfungen hat sich von 8,8 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 21,8 Millionen Euro im Jahr 2025 – das heißt, um fast 150 Prozent – gesteigert. Das ist ein großer Er- folg dieser schwarz-roten Koalition! Als Rechtsstaat müssen wir unseren Strafverfolgungsbe- hörden zudem auch alle für die Bekämpfung der OK notwendigen Instrumente zur Verfügung stellen. Das geht aber nicht nur hier allein im Berliner Abgeordnetenhaus, wo wir, glaube ich, dank Senatorin Badenberg und dank Senatorin Spranger auf einem guten Weg sind. Hier ist insbesondere auch der Bundesgesetzgeber gefragt. Ich bin daher Innensenatorin Iris Spranger und Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg sehr dankbar, dass sie auf der In- nenministerkonferenz beziehungsweise auf der Justizmi- nisterkonferenz seit 2023 jeweils zahlreiche wichtige Initiativen erfolgreich – und darauf kommt es ja an: Initi- ativen einbringen ist gut, erfolgreich einbringen ist besser – auf den Weg gebracht haben. Dafür vielen Dank! Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und für einen starken Rechtsstaat können sie und die Berliner Strafverfolgungsbehörden dabei auf die CDU-Fraktion stets zählen. – Vielen Dank! (Alexander Herrmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8237 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Dr. Vandrey das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Organisierte Kriminalität ist für die Justiz und für die Strafverfolgungsbehörden – und ich möchte sagen, für unsere ganze Gesellschaft überhaupt – eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Organisierte Kriminali- tät verursacht nicht nur Gewalt, sie ist mit den größten finanziellen und wirtschaftlichen Schäden für unsere Gesellschaft verbunden. Genau deshalb ist die Bekämp- fung der OK für uns Grüne zentrales Anliegen unserer Rechtspolitik. Die Täter agieren in komplexen Netzwerken oft internati- onal und entziehen sich mit einer erschreckenden Profes- sionalität dem Zugriff von Polizei und Justiz. Das kostet den Staat, also uns alle, jedes Jahr extrem viel Geld. Was mindestens genauso gravierend ist, und ich finde, sogar noch viel schlimmer: Die Organisierte Kriminalität untergräbt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Das gilt es zu stoppen! Schon 2018 hatten wir in Berlin im Übrigen unter der Amtszeit des grünen Justizsenators Dirk Behrendt den bislang größten Berliner Erfolg bei der Vermögensab- schöpfung: die Beschlagnahme von 77 Immobilien aus der Organisierten Kriminalität. Schon damals konnten wir sehen: Vermögensabschöpfung als strategisches Instru- ment gegen die OK, das funktioniert. Die jetzt vom Berliner Senat vorgelegte Initiative möchte Beweiserleichterung, setzt also den Weg über die Ab- schöpfung von Vermögen fort. Das begrüßen wir als Grüne ganz grundsätzlich. Der Ansatz, für die Strafver- folgungsbehörden die Beweisführung zu erleichtern, ist richtig. Das ist nachvollziehbar und wird auch schon lange in Justizkreisen diskutiert. Auch andere Bundeslän- der, übrigens auch das grün mitregierte Nordrhein- Westfalen, machen sich hier schon seit Längerem auf den Weg. Es ist auch sehr augenfällig, wie Verschleierungstaktiken der Täter mit verschachtelten Vermögensstrukturen, mit Kryptowährung, mit Immobiliendeals die Ermittlungen erschweren. Auch wenn konkrete Anhaltspunkte für eine kriminelle Herkunft von Vermögen vorliegen, scheitern Vermögensabschöpfungen bislang vielfach an der Be- weispflicht. Das ist extrem unbefriedigend. Das lässt den Rechtsstaat handlungsunfähig erscheinen, und da sagen wir als Grüne ganz klar: Das darf nicht sein. Der Rechts- staat darf vor der Organisierten Kriminalität nicht einkni- cken. Wir sind überzeugt: Ein Rechtsstaat muss handlungsfähig sein. Er muss schlagkräftig sein, um Basis einer starken Demokratie zu sein. Aber wir sind auch überzeugt: Alle staatlichen Instrumente müssen grundrechtskonform sein, und sie müssen rechtsstaatlich sein. Rechtsstaatliche Standards sind für uns Grüne die Basis für jegliche Re- form. Im Lichte dieser Rechtsstaatlichkeit ist jede neue Initiati- ve, auch die jetzige Initiative des Justizsenats, zu be- leuchten. Nun wird es juristisch, aber trotzdem spannend. Bislang ist es so, dass Vermögen nur dann eingezogen werden kann, wenn es nach richterlicher Überzeugung aus einer Straftat herrührt. Das nennt sich die Unschulds- vermutung. Immerhin ist die Unschuldsvermutung nicht mehr oder weniger als der wichtigste Grundsatz unseres Strafrechts. Ein Mensch, dem keine Straftat nachzuwei- sen ist, der ist als unschuldig zu betrachten. Sein Vermö- gen durfte bislang daher auch nicht eingezogen werden. Künftig soll es da eine Änderung geben. Künftig soll es so sein, dass schon bei einem groben Missverhältnis zwischen dem Wert des Vermögens und den Einkünften des Betroffenen vermutet wird, dass es sich um illegales Vermögen handelt – mit der Folge, dass es nun der Be- troffene sein soll, der zu beweisen hat, dass sein Vermö- gen legal erworben ist. Es muss dem Betroffenen also gar keine Straftat mehr nachgewiesen werden. Wenn er nicht beweisen kann, dass er sein auffällig hohes Vermögen legal erhalten hat, darf der Staat es einziehen. Die grundrechtliche Brisanz einer solchen Regelung ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Umso interessanter ist die Begründung der Justizverwaltung. Hier beginnt jetzt die Kritik: Der Senat findet, die Unschuldsvermutung werde durch die geplante Neuregelung gar nicht tangiert. Warum nicht? – Hoppla! Die Einziehung, sagt der Senat, sei gar kein Strafrecht. Der Senat sagt, bei der Einziehung von illegalen Vermö- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8238 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 gen handele es sich gar nicht um eine Strafe, daher gelte auch die Unschuldsvermutung nicht. Das erscheint mir doch, mit Verlaub, nicht ganz unpro- blematisch. Denn charakteristisch für Strafe ist ja gerade die Abschreckung, und natürlich soll die Einziehung von illegalen Vermögen der Abschreckung dienen. Schließ- lich soll die Regelung auch in der StPO stehen. Das hört sich doch alles sehr nach Strafrecht an, also müssen hier, rechtsstaatlich betrachtet, auch strafrechtliche Grundsätze gelten. Die Organisierte Kriminalität, so schlimm sie ist: Das darf nicht dazu führen, dass wir hier der Versuchung erliegen, mal eben Ausnahmen von rechtsstaatlichen Grundsätzen zu machen. Hier sehe ich noch massiven Diskussionsbedarf. Ich kann andererseits gut nachvollziehen, dass sich die Menschen in den Strafverfolgungsbehörden, bei der Poli- zei, bei den Staatsanwaltschaften, die Tag für Tag den Tätern hinterher sind, diese Beweiserleichterung zu Recht sehr wünschen. Wir als Grüne werden uns aufgeschlossen an der Debatte um die Beweiserleichterung beteiligen. Wir halten Beweiserleichterungen jedenfalls dann für ein probates Mittel, wenn sie rechtliche Standards erfüllen. Lassen Sie mich aber auch sagen, die Beweiserleichte- rung kann nur ein Baustein im Instrumentenkasten im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität sein. Wir Grüne fordern ein Gesamtpaket. Unsere erste Forderung: mehr Ressourcen für die Ermittlungsbehörden, neue Technologien und vor allem mehr Personal. Gerade ange- sichts der Pensionierungswelle in der Justiz brauchen wir neue Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Unsere zweite Forderung: Wir brauchen mehr internationale Zusam- menarbeit, und wir brauchen eine Bündelung von Zu- ständigkeiten. Ein Grundproblem bei der Verfolgung liegt im Zuständigkeitswirrwarr bei den Behörden. Dritte For- derung: Wir brauchen eine bessere Kontrolle von Finanz- strömen und eine konsequente Umsetzung von Gesetzen gegen Geldwäsche. Wir als Grüne wollen die Stärkung der Finanzaufsicht. Und schließlich, damit der Immobili- enmarkt nicht immer mehr zum Eldorado Organisierter Kriminalität wird, fordern wir Grüne auch bei uns in Berlin die Einführung eines Immobilienregisters. Zum Schluss noch ein Ausflug nach Italien, ein Land, das bekanntermaßen viel, und zwar sehr leidvolle Erfahrung mit Organisierter Kriminalität hat. Italien hat in den letz- ten Jahren mutige und innovative Wege eingeschlagen, um dieser Bedrohung zu begegnen, übrigens auch mit Beweiserleichterungen. Aber Italien hat noch etwas ande- res gemacht, und das ist toll. Eingezogene Immobilien werden in Italien der Allgemeinheit zur Verfügung ge- stellt. Häuser und Ländereien, die einst von der OK kon- trolliert wurden, werden heute in vielen Regionen Italiens für soziale Zwecke eingesetzt. Sie dienen als Gemeinde- zentren, als Schulen und als landwirtschaftliche Koopera- tiven. So werden Symbole der Kriminalität in Italien zu Orten der Hoffnung und des gesellschaftlichen Zusam- menhalts. Das schwächt die OK nicht nur finanziell, das stärkt auch das Selbstbewusstsein der Bevölkerung und das Vertrauen in einen gerechten, in einen handlungsfä- higen Staat. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN –
Wer regiert in Italien?] Abschließend sei noch eine Anmerkung erlaubt: Bei allem berechtigten und bitter nötigen Kampf gegen die Organisierte Kriminalität sollten wir eins nicht vergessen: Wirtschaftskriminalität ist leider in allen gesellschaftli- chen Bereichen präsent, von der Finanzwelt bis in die Politik. Besonders alarmierend sind Fälle wie der Cum- Ex-Skandal, bei dem Milliarden Steuergelder durch be- trügerische Aktiengeschäfte eingezogen wurden. Auch da dürfen wir nicht wegschauen. Lassen Sie uns alles daran setzen, dass überall, wo Milliardenschäden für unsere Gesellschaft entstehen, also auch bei der Wirtschafts- und Finanzkriminalität und bei der Organisierten Kriminalität, der Rechtsstaat stark ist und Handlungsfähigkeit beweist. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Lehmann das Wort. – Bitte schön!
Guten Morgen! Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade auch nach der in dieser Woche vorgestellten neuen Kriminalstatistik der Innenverwaltung wissen wir, der schwarz-rote Senat wirkt und macht Berlin sicherer. Zum Beispiel haben die Messerverbotszonen eine sicht- bare Auswirkung. Es gibt weniger Messertaten. In der Politik will natürlich jeder die Kriminalität und vor allem die Organisierte Kriminalität bekämpfen. Und das ist auch gut so. Sie sehen, ich kann mich hier aber auch nicht genau an die Überschrift halten und nur über die Justiz reden, wie in der Überschrift der Aktuellen Stunde steht, denn es sind alle Senatsverwaltungen irgendwie daran beteiligt. Dafür notwendig sind sowohl effiziente und nachhaltige Sicherheits- als auch effiziente und nachhaltige Justizpolitik allen voran. Genau hier greift die Arbeit des Berliner Senats ineinander. Vorab möchte ich noch einer anderen Senatsverwaltung meinen ausdrücklichen Dank zollen, der Senatsverwal- (Dr. Petra Vandrey) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8239 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 tung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, die mit ihren Verbundeinsätzen die Sache auf rechtlichen Füßen ziem- lich gut regelt und dafür sorgt, dass wir auf diesem Gebiet auch gut aufgestellt sind, mit den Gewerbekontrollen zum Beispiel. Es bleibt dennoch stets eine politische Versuchung: Bei jedem neuen Verbrechen fordern wir reflexhaft schärfere Strafen. Wir wetzen das sprichwörtliche Schwert, bis die Klinge dünn wird, aber wir müssen uns eingestehen, es liegt nicht unbedingt an der Schärfe der Waffe, dass wir den Kampf nicht gewinnen, es liegt daran, dass wir am falschen Ort kämpfen. Ein anderer Punkt ist, dass dauerhafte Lösungen zu etab- lieren, auch länger dauert, weil sie komplizierter werden. Das betrifft auch die Ausstattung der Justiz und damit eben auch über 1 Million offener Strafverfahren in ganz Deutschland. Jeder kann sagen: Wir brauchen eine besse- re personelle Ausstattung, und dann wird das schon –, aber das schreibt sich schlecht auf ein Wahlplakat. Und genau auch darüber entscheidet sich die Sicherheit unse- rer Stadt. Ein Rechtsstaat – das hatten die beiden Kolle- gen vorher schon gesagt –, der kapituliert, weil Millionen Verfahren offenliegen, wäre ein zahnloser Rechtsstaat, wo sich dann Kriminalität und auch Organisierte Krimi- nalität noch mehr Raum verschaffen würden. Die Organisierte Kriminalität lässt sich langfristig aber nicht allein mit harten Mitteln und scharfen Strafen be- kämpfen, denn auch das – Sie ahnen es schon – ist kom- plizierter. Noch mal zur Einordnung: Egal bei welcher Art von Organisierter Kriminalität, die Gewinne gehen immer an die Hintermänner und nicht an die kleinkrimi- nellen Täter in vorderster Reihe. Deshalb unser Fokus – drei Punkte ganz kurz –: konsequente Strafverfolgung im Alltag, echte Auswege bieten für Täter, die das auch wollen, und gegen die Hauptverantwortlichen vorgehen, indem wir dort ansetzen, wo es wirklich wehtut, beim Geld. Straßendealern und anderen Handlangern der Organisier- ten Kriminalität müssen wir Perspektiven abseits der Illegalität bieten: Resozialisierung nach erfolgter Strafe, insbesondere durch Bildung und Ausbildung, gesichertes Aufenthaltsrecht und die Möglichkeit zu arbeiten für diejenigen, die gerade nicht hinter Gitter sitzen, dazu Integrationshilfen, aufsuchende Sozialarbeit. – Das ist sozialdemokratischer Umgang mit dem Problem. Dort setzt jetzt die Berliner Bundesratsinitiative auch zur Beweislastumkehr an. Wir haben das Ziel, dass damit schneller Vermögen aus Straftaten eingezogen werden können. Wer bei wenig Einkommen ein dickes Auto fährt, soll künftig darlegen, woher das Vermögen dafür kommt, sonst verliert er es. Bisher musste zweifelsfrei nachgewiesen werden, aus welcher Straftat das Geld stammt. Jetzt findet die erwähnte Beweislastumkehr statt. Die Betroffenen müssen nachweisen, dass sie ihre Ver- mögenswerte eben nicht aus Straftaten haben. Diese Idee zur Beweislastumkehr – Kollege Herrmann hat es ange- deutet – geht ursprünglich auf die Initiative von Senatorin Spranger aus dem Jahre 2023 zurück, als sie den Vorsitz der Innenministerinnen- und Innenministerkonferenz inne hatte. Bereits damals hat Frau Spranger gefordert, den Nach- weis des legalen Erwerbs der Vermögenswerte bei Ver- mögen unklarer Herkunft umzukehren. Deswegen können wir diese Weiterbehandlung der Initiative durch unsere Justizverwaltung mit Frau Dr. Badenberg nur begrüßen. Hier arbeitet die Koalition Hand in Hand. Denn auch die Justizverwaltung hat den Handlungsdruck auf diesem Feld erkannt und wird ihn gesetzgeberisch nachvollzie- hen. Betroffene müssen künftig nachweisen, dass sie das Vermögen legal erworben haben. Frau Dr. Vandrey erwähnte auch gerade die Beweis- lastumkehr. Das ist ein schwieriges Thema. Ja, es gibt diese Meinung, Frau Dr. Vandrey. Das ist aber eine Min- derheitenmeinung. Die meisten Gerichte, einschließlich Bundesverfassungsgericht, und die herrschende Meinung gehen davon aus, dass es sich bei der Vermögensentzie- hung gerade nicht um eine Strafe handelt und deshalb die Unschuldsvermutung nicht gilt. Außerdem führt die frühzeitige Ermittlung, Sicherung und Abschöpfung illegal erlangten Vermögens zu einer nachhaltigen Schwächung der kriminellen Strukturen, und damit sinkt automatisch der Anreiz zur Begehung weiterer gewinnorientierter Straftaten. Und dafür allein lohnt es sich, die Beweislastumkehr hier einmal anzu- wenden. In der Bundesratsinitiative steht auch der Satz – ich zitiere –: „Zweifel gehen nunmehr zulasten des Betroffenen.“ Als Jurist gehen mir diese Worte – Frau Dr. Vandrey hat es angedeutet – nicht allzu leicht über die Lippen. Aber klar ist, dass wir bisher an viel illegales Geld eben nicht rankamen. Diese Gesetzesänderung wird das jetzt verhindern. Sie ist zur Bekämpfung schwerer Organisierter Kriminalität, wie oben beschrieben, not- wendig. Bei allem Lob auch für die Berliner Justiz an dieser Stelle dürfen wir Folgendes nicht vergessen: Auch wesentliche Teile der Arbeit der Bekämpfung der Organisierten Kri- minalität ruhen auf den Schultern der Polizei in Berlin. Ich sagte oben schon, bereits mehrere Ressorts sind betei- ligt. Die Bekämpfung der OK ist eine zentrale Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und auch in Berlin ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Polizei und des Lan- deskriminalamtes im Besonderen. Die Polizei arbeitet hier in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und anderen Behörden aus dem Justizbereich zusammen. Der Polizei, insbesondere dem LKA, obliegen die kriminalpo- (Jan Lehmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8240 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 lizeilichen Ermittlungen sowie die entsprechenden opera- tiven Maßnahmen. Nur durch diese Maßnahmen und Ermittlungen ganz am Anfang gelingt es, tief in die Strukturen der kriminellen Gruppierungen einzudringen. Nur so kann die Polizei die im Hintergrund agierenden Hauptverantwortlichen überhaupt erkennen und überfüh- ren. Die Berliner Polizei ist außerdem bundesweit Vorreiter bei der Bekämpfung der Kriminalitätsunterstützer der sogenannten Autovermieter. Kriminelle Strukturen nut- zen Autovermietungen zum einen zur Geldwäsche und zur Verschleierung der Besitzverhältnisse, und zum ande- ren stellen inkriminierte Autovermietungen Fahrzeuge für verbotene Fahrzeugrennen und zur Begehung von Strafta- ten zur Verfügung. Wir hatten dazu auch gerade im Aus- schuss ausführlich Anhörungen. Der Phänomenbereich sogenannte Clankriminalität oder auch Kriminalität groß- familiärer Strukturen wurde durch das LKA in Berlin seit 2019 in Bezug auf inkriminierte Autovermietungen ana- lysiert. Es wurden auch erste Bekämpfungsmaßnahmen vorgeschlagen. Hierzu zählt zum Beispiel, Autovermie- tungen als erlaubnispflichtiges Gewerbe einzustufen, und darum können wir auch verdachtsunabhängige Gewerbe- kontrollen ermöglichen. Die Berliner Polizei hat zudem etwa 1 Million Euro euro- päischer Fördergelder eingeworben, um die Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Phänomens umfassend weiterzu- entwickeln. Ein anderes Problem werden wir dabei sicher auch beach- ten, nämlich vorschnelle rassistische Diskriminierung. Wenn ich mit viel Bargeld erwischt werde, denkt man vielleicht, das ist normal, aber wenn einer mit dem Na- men Remmo angehalten wird und viel Bargeld hat, dann muss er sich äußern und sagen, woher das kommt. Darauf müssen wir ein Auge haben; nicht wie in den USA, dass bei Geldabschöpfung vor allen Dingen Kleinstvermögen und eben die Handlanger getroffen werden. Wir werden das beachten. Die Berliner Koalition ruht sich auf den hier besproche- nen Maßnahmen gerade nicht aus. Wir haben noch meh- rere Felder entdeckt, auf denen wir tätig werden müssen. Deshalb hat die Senatorin Spranger ja auf der letzten Innenministerkonferenz – ja, die heißt nur einmal Innen- ministerinnen- und Innenministerkonferenz und ab dann wieder Innenministerkonferenz, das tut mir leid – eine weitere Initiative eingebracht, nämlich um die Schuss- waffengewalt nachhaltig zu bekämpfen und bessere Er- mittlungstätigkeiten gerade für die Strafverfolgungsbe- hörden zu schaffen. Auch hierzu wird die Berliner Justiz nachfolgende Maßnahmen erarbeiten und die Arbeit der Innenbehörde fortsetzen und zu einem erfolgreichen Abschluss führen. Ich komme auch zum Schluss: Organisierte Kriminalität ist ein schwerwiegendes Problem in Berlin. Unsere Lö- sungen müssen konsequent und spürbar sein, doch Si- cherheitspolitik ist mehr als das Vorzeigen harter Fäuste; ich habe es eingangs erwähnt. Wahre Stärke zeigt ein Rechtsstaat dann, wenn er klug genug ist, Ursachen zu bekämpfen, und mutig genug ist, seine eigenen Methoden stets kritisch zu hinterfragen. Bieten wir der Organisier- ten Kriminalität die Stirn, aber ohne dabei das zu verlie- ren, was uns von ihr unterscheidet: unsere rechtsstaatli- chen Werte! – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat nun der Kollege Valgolio das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge- ehrte Damen und Herren! Wir können die Mafia nur bekämpfen, wenn wir verstehen, was sie ist, nämlich eine perfekt organisierte kriminelle Organisation und eine Wirtschaftsmacht. – Das ist ein Zitat von Giovanni Fal- cone, dem Anti-Mafia-Staatsanwalt von Palermo. Er ist 1992 von der sizilianischen Cosa Nostra ermordet wor- den, genauso wie sein Kollege Paolo Borsellino und einige andere mutige Richter und Staatsanwälte in Italien. Ich zitiere ihn nicht nur, weil er ein Held ist, sondern auch, weil Giovanni Falcone in den Achtzigerjahren der Erste war, der richtige Strukturermittlungen gegen die Mafia durchgeführt hat. Er hat angesetzt bei den Vermö- genszusammenhängen, bei den Geldflüssen, und er war auch der Erste, der die Banken hat durchsuchen lassen. Seine Gegner haben damals gesagt, er ist ein Kommunist. Ich glaube, für Falcone war das keine Beleidigung. Jetzt unterscheidet sich die Organisierte Kriminalität in Berlin zum Glück grundsätzlich von der sizilianischen Mafia, aber auch hier gilt: Wer die Organisierte Krimina- lität effektiv bekämpfen will, muss an ihre Wirtschafts- macht heran, an ihr Vermögen und an die Hintermänner. Und macht das der derzeitige Senat? – Na ja, leider nicht so richtig. Bisher hat der Senat vor allem mit öffentlich- keitswirksamen Verbundeinsätzen in Shishabars in Neu- kölln von sich reden gemacht. Die einzigen Vermögens- (Jan Lehmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8241 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 werte, die dort abgeschöpft worden sind, waren ein paar Pakete unverzollter Tabak. Das kann man in den Anfragen unseres Kollegen Niklas Schrader nachlesen. Sonst ist dabei nicht so viel herum- gekommen. Es gab Jubel dafür von rechten Boulevard- medien, aber man hat weder die Organisierte Kriminalität damit geschwächt noch irgendwelche Geldströme oder Hinter- männer ermittelt. Diese Maßnahmen waren also so ziem- lich genau das Gegenteil des Ermittlungsansatzes von Falcone und Borsellino. Das war also genau das Gegen- teil von Follow the Money. Vor Kurzem sind jetzt bei Polizei und Staatsanwaltschaft besondere Einheiten aufgestellt worden, die gegen illega- len Waffenbesitz im kriminellen Milieu vorgehen. Das ist deutlich besser als die Verbundeinsätze. Wir unterstützen das, das ist ein richtiger Ansatz. Natürlich: Jede illegale Waffe, die von den Straßen Berlins weggenommen wird, macht die Stadt sicherer, aber auch das ist, wenn wir ehrlich sind, nicht so richtig Follow the Money. Die rich- tig dicken Fische laufen nicht mit einer Knarre irgendwo auf der Straße in Berlin herum. Aber es ist zumindest ein Ansatz, der in die richtige Richtung geht. Darüber hinaus gibt es jetzt, darüber ist schon geredet worden, eine Bundesratsinitiative des Senats für die Be- weislastumkehr bei der Abschöpfung illegaler Vermögen. Unter bestimmten Umständen soll also vermutet werden, dass das Vermögen eines Verdächtigen aus trüben Quel- len stammt, und der muss dann das Gegenteil beweisen. Ich will das ausdrücklich sagen: Wir sind offen für solche Regelungen. Auch das ist ursprünglich in Italien entwi- ckelt worden. Es muss natürlich verfassungsgemäß aus- gestaltet werden, es müssen also die Voraussetzungen für eine solche Beweislastumkehr ganz klar definiert werden. Das Entscheidende ist aber: Ich glaube, auch dieser Vor- schlag des Senats ist eigentlich ein Placebo, denn so et- was steht ja jetzt schon im Gesetz. Ich zitiere § 437 Satz 1 Strafprozessordnung, aktuelle Fassung: „… kann das Gericht seine Überzeugung davon, dass der Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, insbesondere auf ein grobes Missverhält- nis zwischen dem Wert des Gegenstandes und den rechtmäßigen Einkünften des Betroffenen stüt- zen.“ Das steht jetzt schon so drin, dafür braucht man keine Bundesratsinitiative. Das ist formal keine Beweislastum- kehr, sondern eine starke Beweiserleichterung. Das ist rechtsdogmatisch ein bisschen etwas anderes, macht in der Praxis aber überhaupt keinen Unterschied. Das heißt, wenn es bisher relativ wenige Einziehungen gab, lag das nicht an einer falschen Ausgestaltung des Gesetzes, sondern, wie meistens, an einer mangelhaften Durchsetzung und Anwendung des Gesetzes, in der Re- gel, weil die Ermittlungsbehörden gar nicht in der Lage sind, die Vermögenswerte festzustellen und zu beschlag- nahmen. Das heißt, es kommt gar nicht zur Entscheidung des Gerichts für die Einziehung oder dagegen. Das ist das Hauptproblem. Deshalb steht zum Beispiel auch in dem Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität neben Vorschlägen zur Gesetzesänderung eine personelle und technische Stärkung von Zoll und Bundeskriminalamt. Jetzt gibt es nicht so viel an der Politik der Bundesregierung, was man loben kann, aber ich glaube, dies, personelle und technische Stärkung, ist ein vernünftiger Ansatz. Leider kann man von unserem Senat nicht behaupten, dass er die Ermittlungsbehörden personell und technisch stärkt, ganz im Gegenteil: Perso- nalaufbau sehe ich in diesen Bereichen überhaupt nicht. Die Haushaltsposten für IT-Hardwarebeschaffung im Justizhaushalt sind massiv gekürzt worden, ebenso die Posten für die Entwicklung von KI-Anwendungen für die Justiz. Das habe ich ja gerade gesagt: Das sind die entscheiden- den Instrumente, KI-Technik und Ermittlungstechnik, wenn man an die Vermögen heran will, wenn man die feststellen will. Und wenn man die hier kürzt, glaube ich nicht, dass man zu mehr Einziehungen von illegalem Vermögen gelangt. Da bringen Gesetzesänderungen auch nicht so viel. Jetzt sage ich Ihnen, wofür der Senat im Justizbereich Geld übrig hat, denn es ist ja nicht so, dass gar kein Geld da ist. Anstatt mehr in die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zu investieren, werden jährlich Millionen dafür ausgegeben, arme Schweine, die schwarzfahren und ihre Geldstrafe nicht bezahlen können, ins Gefängnis zu stecken. Diese Ersatzfreiheitsstrafen kosten uns jedes Jahr Millionen von Euro. Man könnte den Missstand sofort beenden, dafür braucht man auch keine Gesetzesänderung auf Bundesebene. Man könnte einfach die BVG anwei- sen, bei Schwarzfahrern keinen Strafantrag mehr zu stel- len. Damit würden wir Millionen sparen, und die könnte man einsetzen zur Bekämpfung der Orga- nisierten Kriminalität und der Mafia. Der Senat macht aber bei Ersatzfreiheitsstrafen sogar das Gegenteil. Sehen wir uns das Projekt Arbeit statt Strafe (Damiano Valgolio) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8242 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 an. Das ist ein Projekt, wo die Ersatzfreiheitsstrafer ihre Geldstrafe abarbeiten können, anstatt ins Gefängnis zu müssen und uns wieder Geld zu kosten. In diesem Be- reich hat der Senat durch eine Änderung der Tilgungs- verordnung die Stundenzahl, die ein Ersatzfreiheitsstrafer abarbeiten muss, um sich einen Hafttag zu ersparen, ein- fach mal so verdoppelt. Also da wird von diesem Gesetz richtig knallharte Härte des Gesetzes gezeigt. Das ist völliger Unfug. Das muss sofort wieder zurückgedreht werden. Heute haben wir einen entsprechenden Antrag von uns dazu auf der Tagesordnung. Wir müssen also leider feststellen, dass sich bei allen guten Ansätzen, die es gibt und die wir auch unterstützen, dieser Senat immer noch viel zu sehr auf die kleinen Fische und auf die armen Schweine konzentriert, anstatt wirklich Follow-the-Money-Ermittlungsansätze zu prak- tizieren und sich auf die Hintermänner und die Organi- sierte Kriminalität zu konzentrieren. Warum reden wir eigentlich bei Beweiserleichterungen und bei der Beweislastumkehr immer nur über die Tat- verdächtigen mit niedrigem oder gar keinem Einkommen und das Missverhältnis, das da möglicherweise zwischen den Vermögen besteht? Da muss man jetzt kein Jurist sein, um zu erkennen, dass, wenn man sich diese Perso- nengruppe anschaut, mit niedrigem oder gar keinem lega- len Einkommen, das wahrscheinlich nicht so die richtig dicken Fische sind. Wir sollten dabei nicht vergessen, dass die gemein schäd- lichste kriminelle Struktur der jüngeren Vergangenheit die schwerkriminellen Cum-Ex-Steuerbetrüger waren. Und die hatten keine arabischen Nachnamen. Die hatten Anzug und Krawatte und allerbeste Kontakte nach ganz oben bis zum späteren Bundeskanzler. Das ist übrigens eine Parallele zur Mafia in Italien. Das waren die gefähr- lichsten organisierten kriminellen Strukturen, die in Deutschland in den vergangenen Jahren den größten Schaden angerichtet haben. Wie viele von diesen mutmaßlichen Schwerkriminellen, mehreren Tausend Cum-Ex-Betrügern sind denn inzwi- schen schon verurteilt worden, weil die Staatsanwalt- schaft ausreichend ermitteln und Anklage erheben konn- te? Wie viele waren das? – Nicht viel mehr als zehn von mehreren Tausend sind verurteilt worden. Über 10 Milliarden Euro Steuern sind hinterzogen worden, über 10 Milliarden Euro Vermögensschaden sind ange- richtet worden in Deutschland, allein in Deutschland, in ganz Europa noch mehr. Wie viel von diesem illegalen Vermögen ist bisher abgeschöpft worden und an unseren Staat zurückgeführt worden? Wie viel war das? – Es war ein kleiner Bruchteil dieses gesamten Vermögens. Das müssen wir uns vielleicht genauer angucken, anstatt nur über einzelne Immobilien in Berlin zu sprechen. Wir unterstützen die verschiedenen Ansätze des Senats, die es gibt, um an illegales Vermögen heranzukommen. Aber warum macht denn der Senat nicht mal eine Bun- desratsinitiative zur Beweislastumkehr hinsichtlich des Vermögens von verurteilten Steuerhinterziehern? Das wäre doch mal Follow the Money. Da würde man sich mit den wirklich Mächtigen anlegen. – Frau Senatorin! Wenn Sie das machen, haben Sie unsere Unterstützung. Wir unterstützen ja einiges, was Sie machen. Machen Sie das auch noch. Da sind wir voll mit dabei. Dann wären wahrscheinlich auch Borsellino und Falcone stolz auf Sie. Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordne- te Vallendar das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Organisierte Kriminalität in Berlin bleibt eine erhebliche Herausforderung. Laut dem jüngsten Lagebild der Berliner Polizei von 2024 wurden 55 Er- mittlungskomplexe bearbeitet mit 371 Tatverdächtigen und einem verursachten Schaden von 6,9 Millionen Euro. Vermögenswerte in Höhe von 2,9 Millionen Euro konn- ten vorläufig gesichert werden. Wichtige Deliktsbereiche umfassen den Rauschgifthandel, Autodiebstähle und zunehmenden Waffenhandel oder -schmuggel. Der Anteil der bewaffneten OK-Täter stieg auf 8,6 Prozent, und es gab drei neue Verfahren zu Waffen, bei denen über 675 000 Euro gesichert wurden. Berlin gilt bundesweit als Hotspot für die OK mit 55 Komplexen auf Platz 5 hinter den großen Flächenlän- dern wie Nordrhein-Westfalen oder Bayern. Eine beson- dere Bedrohung geht von den türkisch-kurdischen Ban- den aus, die Revierkämpfe aus der Türkei nach Berlin tragen. Hierzu gehören Schießereien, Drohungen mit Schusswaffen und sogar Handgranatenwürfe auf Lokale. Im Jahr 2024 wurden 363 Schüsse und 303 Drohungen registriert, oft im Kontext von Drogenhandel und Territo- rialstreitigkeiten. In Berlin wurde nun die neue Ermittlungsgruppe „Telum“ bei der Staatsanwaltschaft eingerichtet, um die OK effek- tiver zu bekämpfen, was ausdrücklich zu begrüßen ist. Die Justizsenatorin Badenberg spricht von einer neuen Bedrohungslage, da Auftragstäter aus dem Ausland ein- geflogen werden. Sie sagt, ich zitiere mit Erlaubnis der (Damiano Valgolio) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8243 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 den, die auf Berlins Straßen sichtbar Gewalt einsetzen.“ Doch die Polizeipräsidentin Frau Slowik Meisel wider- spricht im Innenausschuss: Wir haben keine Hinweise auf einen Bandenkrieg in dieser Stadt. – Ja, was stimmt denn nun? Innen- und Justizverwaltung sind sich also uneins in dieser Frage. Es gibt keine gemeinsame Linie, keine gemeinsame Lagebeurteilung. Die Polizeipräsidentin lässt sich sogar im Ausschuss zu der Aussage hinreißen, ich zitiere erneut: Es gibt „keine Hinweise auf einen Banden- krieg“ wie im „Chicago der 1930er-Jahre“. – Ja, was soll man denn dazu sagen? Das ist eine totale Realitätsver- weigerung. Die Situation in Berlin ist nämlich noch viel schlimmer als in den Dreißigerjahren in Chicago. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2025 gab es insgesamt 515 Fälle von Schussabgaben. Dies umfasste Vorfälle im Kontext von Straftaten wie Körperverletzung, Raub, Verstöße gegen das Waffengesetz. Ergänzend wurden 604 Fälle von Drogen mit Schusswaffen regis- triert, was eine Gesamtzahl der Schusswaffenvorfälle auf 1 119 anhebt. Es gab 179 Verletzte und einen Toten und das nur durch Schusswaffen. Hinzu kommen noch die ganzen Messerdelikte: 3 599. In dieser Stadt wird jeden Tag mehrfach geschossen oder gemessert. Dagegen war Chicago in den Dreißigerjahren nahezu friedlich. Wenn man noch bedenkt, dass in den USA Schusswaffen frei erhältlich sind, ist es umso bemerkenswerter, dass in Berlin solche Zahlen entstehen konnten. Das ist ein kom- pletter Kontrollverlust, Staatsversagen auf höchster Ebe- ne. Die Polizeipräsidentin ist ungeeignet in ihrer Position. Doch mal abgesehen von der Realitätsverweigerung in der Innenverwaltung, die Probleme der Berliner Justiz sind leider auch mannigfaltig und die Gründung einer Ermittlungsgruppe kann dies leider nicht verdecken. Die Berliner Justiz kämpft mit strukturellen und organisatori- schen Herausforderungen, die die Effizienz und Glaub- würdigkeit beeinträchtigen. Ein zentrales Problem sind Verzögerungen im Verfahren. Im Februar kam es zu einem Skandal, als ein zu sieben Jahren und neun Mona- ten Haft verurteilter Vergewaltiger freigelassen wurde, weil die Protokolle zu 33 Verhandlungstagen nicht recht- zeitig fertiggestellt wurden. Dies verstieß gegen das Be- schleunigungsgebot und führte zur Aufhebung des Haft- befehls durch das Kammergericht. Es handelte sich of- fenbar nicht um Einzelfälle. Ähnliche Pannen mit verspä- teten Akten gab es bereits zuvor, was auch zu Kritik an der Justizführung führt. Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und Clan- kriminalität hatte die Staatsanwaltschaft seit 2017 ver- stärkt auch auf Vermögenseinziehung gesetzt, insbeson- dere nach der Reform des Strafgesetzbuches, die eine erweiterte Einziehung ermöglichte. Ziel war die Ab- schöpfung illegaler Profite, um kriminelle Strukturen zu schwächen. In Berlin wurden seitdem etwa 100 Einzie- hungsanträge gestellt, oft gegen arabisch- und türkisch- stämmige Clans wie die Remmo-Familie. Allerdings gab es mehrere Gerichtsentscheidungen, die die Einziehung ganz oder teilweise für rechtswidrig erklärten, meist auf- grund unzureichender Beweise, Verfahrensfehlern oder zu strenger Auslegung des Herrührens aus Straftaten. Herr Abgeordneter! Gestatten Sie einer Zwischenfrage?
Nein, danke, keine Zwischenfragen. Weitere Belastungen entstehen auch durch steigende Kosten im Justizvollzug, trotz sinkender Verurteilungen. Im Jahr 2024 gab es weniger Inhaftierungen, doch die Ausgaben steigen, unter anderem durch Ersatzfreiheits- strafen. Anhaltende IT-Probleme verhindern die Moder- nisierung. Insgesamt fehlt es an Ressourcen, Transparenz und Tempo, was das Vertrauen in die Justiz untergräbt. Zudem war die Besoldung der Beamten und Richter in Berlin über viele Jahre hinweg schlicht verfassungswid- rig. Eine Korrektur dessen wurde immer noch nicht er- zielt. Das Land Berlin muss bis zum 31. März 2027 Neu- regelungen schaffen. Bisher ist das noch nicht erfolgt. Die Richterschaft ist zu Recht erbost. Die Boomer- Generation geht in den Ruhestand. Erfahrene Richter und Staatsanwälte fallen aus, dürfen aber nicht verlängern, weil sich der Koalitionspartner, die SPD, sperrt, die Ge- setze in diesem Bereich anzupassen. Es ist ein Trauer- spiel. Der Anteil des Justizhaushalts am Gesamthaushalt von Berlin beträgt etwa 2,8 Prozent. 2,8 Prozent, das ist Ihr Schwerpunkt in der Justiz für eine solche zentrale Säule des Staates. Das hat die CDU zu verantworten. Wie wollen Sie mit 2,8 Prozent der gesamten Ressourcen des Staates Organisierte Kriminalität bekämpfen, die über viel mehr Ressourcen verfügt? Das kann doch nicht funk- tionieren. Und dann das Wichtigste: Was Sie im Zusammenhang mit ausländischer und internationaler Kriminalität über- haupt nicht angehen, nicht mal in Ihren Reden thematisie- ren, ist die effektive Zusammenarbeit von Justiz und dem Landesamt für Einwanderung. 292 ausländische Straftäter wurden 2015 in Berlin aus der Haft abgeschoben, haupt- sächlich nach Moldawien und Georgien. Das Clanmilieu aus der Türkei, dem Libanon und Syrien bleibt weitestge- hend verschont. Einen Teil haben Sie fahrlässigerweise schon eingebürgert, aber der Rest muss raus. (Marc Vallendar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8244 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Bei einem Häftlingsaufkommen von über 4 300 Personen und einem Ausländeranteil von 63 Prozent sind Ihre Zah- len zu niedrig. Wir brauchen eine Abschiebeoffensive und ein Abschiebegefängnis, konsequente Remigration von Clankriminellen in ihre Heimat ohne Rückkehropti- on. Das fordert der Bürger auch von der Politik. Was müsste zur Bekämpfung der OK in Berlin angegan- gen werden? – Die AfD hat bereits im Deutschen Bun- destag zahlreiche Initiativen diesbezüglich ergriffen. Wir fordern – erstens – ein jährliches eigenständiges Bundes- lagebild zur Clankriminalität, inklusive der Clans, der Familiennamen, des Personenpotenzials, der ethnischen Herkunft und der kriminellen Felder. Zweitens: weitere Schaffung rechtlicher Grundlagen für die Beschlagnahme des illegalen Vermögens, Beweis- lastumkehr und erleichterte Ausweisung krimineller Clanmitglieder. Drittens: personelle und technische Aufrüstung von Poli- zei und Justiz. Viertens: zentrale Datenbanken aus Poli- zei, Justiz, Jugendämtern und Ausländerbehörden. Fünf- tens: spezialisierte Ermittlungsgruppen beim BKA, ano- nyme Hinweissysteme und internationale Kooperation mit Europol. Sechstens: Prävention und Aussteigerpro- gramme für Jugendliche aus dem Clanmilieu – auch et- was, was es in Berlin nicht gibt. All das ist immer noch nicht umgesetzt. Sie werden es nur mit der AfD umsetzen können, und nicht mit der SPD, nicht mit den Linken, nicht mit den Grünen. Mit denen da drüben wird diese Stadt eine gescheiterte Stadt, eine Stadt der Verwahrlosung, der Kriminalität, der Gesetzlosigkeit, der Anstandslosigkeit, eine Stadt des Chaos sein. Wir stellen uns dagegen, und das sollten Sie auch tun. Frau Dr. Vandrey! Sie lobten gerade die Politik Italiens, wie sie gegen die Mafia so erfolgreich vorgehen würde. Wer regiert denn eigentlich in Italien? Es ist Frau Giorgia Meloni mit den bösen Rechtspopulis- ten, die dort eine solche Politik umsetzen. Das werden Sie in Berlin auch nur bekommen, wenn die AfD bei den nächsten Wahlen hier die Regierung übernimmt. – Vielen herzlichen Dank! Für eine Kurzintervention erhält der Abgeordnete Dennis Buchner das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Zwischenfrage waren Sie ja zu feige, Herr Kollege! Aber es war – – – Quatschen Sie nicht rein! Einfach mal den Rand halten hilft an der Stelle! – Aber es war unschwer nachzuschlagen, dass Ihre Behaup- tung, dass es uns in Berlin schlimmer gehen würde als im Chicago der 1930er-Jahre, hanebüchen ist. Ich habe es gerade einmal nachgeguckt: 2024 gab es in Berlin 44 vollendete Mordstraftaten. 44 Menschen haben nach einem Mord ihr Leben gelassen, jeder Einzelne einer zu viel. Die Anzahl der Mordtaten in den 1930er- Jahren in Chicago lag zwischen 500 und 700 im Jahr. Das ist ungefähr das Dreifache von dem, was wir an vollende- ten Mordtaten in ganz Deutschland im Jahr 2024 hatten. Ich weiß, dass das in Ihren Telegramgruppen und dort, wo Sie Menschen anstacheln, nicht zählt, aber ich finde, hier, in einem Parlament, muss die Zahl richtiggestellt werden. [Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN –
Richtig!] Sie lügen Ihre Wählerinnen und Wähler systematisch an. (Marc Vallendar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8245 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Ich möchte einmal festhalten, dass der Ausdruck „einfach mal den Rand halten“ nicht parlamentarisch ist. Nun hat der Abgeordnete Vallendar das Wort für eine
Peinlich! – Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)] Jetzt habe ich die Ehre, Polizeidienstkräfte begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen bei uns im Abgeordnetenhaus und vielen Dank für Ihren Einsatz! Für den Senat spricht nun die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz. – Bitte sehr, Frau Senatorin Dr. Ba- denberg! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich würde gerne zu unserem Thema zurückkommen wollen, dem Thema der Aktuellen Stun- de. Das Thema ist die Bekämpfung der Organisierten Krimi- nalität und die Frage, welche Maßnahmen im Bereich der Justiz veranlasst worden sind. Verantwortungsvolle Politik beginnt in der Tat mit einem klaren Blick auf die Wirklichkeit, und die Wirklichkeit ist, dass unsere Stadt ein Knotenpunkt international agie- render krimineller Netzwerke und deren lokaler Ableger ist. – Das wurde hier schon mehrfach angesprochen: Wir haben ein aktuelles Lagebild zur OK, das Innensenatorin Spranger Anfang Februar vorgestellt hat. Dieses Lagebild zeigt die Dimension sehr deutlich. Wir haben allein im Jahr 2024 einen Schaden von rund 6,9 Millionen Euro durch die Organisierte Kriminalität gehabt. Es sind aktu- ell 55 Ermittlungskomplexe im Bereich der OK anhängig. Mehr als die Hälfte dieser Verfahren weist einen interna- tionalen Bezug auf. Insofern zeigen die Fakten, dass wir es mit hochprofessionellen, häufig international vernetz- ten Strukturen hier zu tun haben. Wir im Senat, insbesondere die Innensenatorin und ich, haben die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zu einem Schwerpunkt gemacht, mit dem Ziel, kriminelle Netzwerke nachhaltig zu schwächen und rechtsfreie Räume konsequent zu schließen. Was haben wir bereits im Bereich der Justiz unternom- men? – Wir haben unterschiedliche Maßnahmen umge- setzt, sei es personeller Art, sei es organisatorisch, aber auch in rechtlicher Hinsicht. Das wurde schon mehrfach gefordert. Einige dieser Maßnahmen, die Sie alle richtig- erweise angesprochen haben, sind bereits umgesetzt wor- den, denn wir haben die Staatsanwaltschaft und auch die Amtsanwaltschaft in den letzten drei Jahren personell massiv verstärkt. Wir haben gleichzeitig spezialisierte Strukturen aufgebaut, die einen ganz klaren Schwerpunkt legen, nämlich auf die Vermögensabschöpfung. Bei- spielsweise haben wir bei der Staatsanwaltschaft eine neue Abteilung für Organisierte Wirtschaftskriminalität. Wir haben zwei neue Abteilungen eingerichtet, Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8246 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 nur für die Vermögensabschöpfung. Wir haben eine neue Abteilung für die Vermögensabschöpfung im Bereich der Ordnungswidrigkeiten bei der Amtsanwaltschaft einge- richtet sowie ein eigenes Referat bei mir in der Senats- verwaltung, das sich mit der Bekämpfung der Organisier- ten Kriminalität intensiv beschäftigt. Genau dieses Refe- rat koordiniert und unterstützt in rechtlicher Hinsicht, wenn es um Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung geht. Zentrales Instrument – das wurde hier mehrfach angesprochen – sind Verbundeinsätze mit der Polizei, dem Zoll, der Steuerfahndung, aber auch mit den Bezir- ken. Die Maßnahmen zeigen aus meiner Sicht doch eine ganz deutliche, spürbare Wirkung. Allein aufgrund der Einsätze im letzten Jahr sind Einziehungsgelder in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro in Bearbeitung. Der Ansatz bei diesen Maßnahmen, bei diesen Verbund- einsätzen ist klar: Da geht es darum, dass man kriminelle Strukturen systematisch unter Druck setzt durch konse- quente Einziehung illegalen Vermögens. Dass dieser Weg der richtige ist, zeigen auch die Zahlen im strafrechtli- chen Bereich. Wir haben im Jahr 2023 die Vermögensab- schöpfung im strafrechtlichen Bereich bei 4,9 Millionen Euro gehabt, 2024 hatten wir schon 8,8 Millionen Euro, die eingezogen werden konnten, das heißt, nahezu eine Verdopplung, und 2025 knapp 22 Mil- lionen Euro. Wenn man sagt, da ist bislang noch wenig geschehen, dann muss ich anhand der Zahlen und Fakten- lage ausdrücklich widersprechen. Wir ziehen also nicht nur die Täter strafrechtlich zur Verantwortung, sondern wir entziehen ihnen die finanzi- elle Grundlage. Denn man sieht bei der Organisierten Kriminalität, dass sie sich schon längst nicht mehr auf klassische illegale Märkte beschränkt, sondern sie weitet ihre Geschäftsfelder zunehmend aus, sei es durch Dro- genlieferdienste, den Betrieb illegaler Geldspielgeräte oder den illegalen Vertrieb von E-Zigaretten. Besorgniserregend, auch das ist angesprochen worden, ist zudem die zunehmende Bewaffnung in der Szene. In der Tat hat sich nach der Polizeilichen Kriminalstatistik die Zahl eingesetzter Schusswaffen im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Auch die Fälle der vergangenen Wochen zeigen deutlich, dass die Gefahr von gewaltsa- men Auseinandersetzungen wächst und damit auch das Risiko, dass möglicherweise irgendwann mal unbeteiligte Dritte in Mitleidenschaft gezogen werden. Was haben wir in rechtlicher Hinsicht getan? – Wir haben mehrere Initiativen auf den Weg gebracht. Ein Beispiel hierfür ist das sogenannte Hawala-Banking. Was ist das Hawala-Banking? – Dahinter verbirgt sich ein informel- les, auf Vertrauen basierendes Transfersystem, über das Vermögenswerte über Grenzen und Kontinente hinweg bewegt werden, und das Ganze außerhalb des regulären Finanzsystems. Gerade deshalb ist das Hawala-System für kriminelle Strukturen besonders attraktiv, sei es für Geldwäsche, Menschenhandel, Zuhälterei oder Terrorfi- nanzierung. Hier ist ganz klar und deutlich der Bundesge- setzgeber gefordert. Wir brauchen in dem Bereich eine klare gesetzliche Grundlage, um die enormen Summen, die über solche Systeme illegal bewegt werden, konse- quent einziehen zu können. Ich habe hierfür einen ent- sprechenden Antrag auf der Justizministerkonferenz erfolgreich eingebracht. Ein weiteres Betätigungsfeld der Organisierten Kriminali- tät ist der Bereich Autovermietungen – auch das ist ange- sprochen worden –, und zwar Autovermietungen, wo es Verbindungen zur OK-Szene gibt. Denn wir sehen, dass gerade Mietfahrzeuge immer wieder gezielt für Straftaten eingesetzt werden, sei es für Raubüberfälle, Drogenku- rierfahrten, Schleusungen, aber auch illegale Autorennen. Insofern haben wir eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Denn klar ist, wenn Fahrzeuge zur Begehung von Straftaten eingesetzt werden, müssen sie im Rahmen eines rechtsstaatlichen strafrechtlichen Verfahrens einge- zogen werden können, auch wenn sie formal einem Drit- ten gehören. Das ist zwar heute grundsätzlich möglich, aber die Praxis zeigt, dass dieses Instrument kaum greift. Denn Voraus- setzung dafür ist ein leichtfertiges Verhalten des Vermie- ters als Eigentümer des Fahrzeugs. Genau hier liegt das Problem, denn viele Vermieter, das sieht man in den unterschiedlichen Fallkomplexen, organisieren ihre Ge- schäftsmodelle über ganze Ketten von Untervermietun- gen. Das heißt, am Ende weiß angeblich niemand mehr, welches Fahrzeug von wem für welche Straftaten genutzt wurde. Diese Konstruktionen sind kein Zufall, sondern sie sind bewusst so angelegt, damit Verantwortung ver- schwimmt und strafrechtliche Konsequenzen am Ende ins Leere laufen. Genau diese Lücke wollen wir mit dem konkreten Gesetzesentwurf, den wir eingebracht haben, schließen, und ich freue mich sehr, dass genau dieser Entwurf am vergangenen Freitag im Bundesrat ange- nommen worden ist. Auch beim illegalen Glücksspiel besteht aus unserer Sicht rechtlicher Handlungsbedarf. Deshalb haben wir uns auf der Justizministerkonferenz für eine konsequente Be- kämpfung illegal betriebener Geldspielautomaten einge- setzt. Denn hier erzielt die OK teilweise bis zu 5 000 Euro pro Gerät im Monat. Zugleich, auch das darf nicht vernachlässigt werden, dienen diese Automaten als Instrumente der Geldwäsche, um kriminelle Gewinne in den legalen Wirtschaftskreislauf einbringen zu können. (Senatorin Dr. Felor Badenberg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8247 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Nach den Reden der Rechtspolitikerinnen und -politiker hier glaube ich, sind wir uns einig, dass die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität keine parteipolitische Frage ist, sondern eine Frage der Stärke und der Durch- setzungsfähigkeit unseres Rechtsstaates. Frau Dr. Van- drey, Sie hatten es vorhin angesprochen, in der Tat ganz richtig, auch Herr Valgolio hat es angesprochen: Da geht es um das Vertrauen der Menschen in die Funktionsfä- higkeit des Rechtsstaates. Wenn man sieht, dass auch hier in Berlin kriminelle Strukturen ihren illegal erworbenen Reichtum offen zur Schau stellen, dann stellt sich natür- lich die Frage: Sind wir eigentlich als Rechtsstaat stark genug, die richtigen Antworten zu geben? – Meine Ant- wort, unsere Antwort des Senats lautet ganz klar Ja, und zwar durch konsequente Vermögensabschöpfung. Es ist vorhin schon angesprochen worden, die Innensena- torin hat 2023 auf der Innenministerkonferenz in einem Antrag gesetzgeberisches Handeln gefordert. Es gibt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Vermögensab- schöpfung unter Leitung von Berlin und Bremen, die in ihrem Abschlussbericht zu einem relativ klaren Ergebnis kommt, nämlich: Wir brauchen eine rechtssichere Be- weislastregelung. Ich begrüße ausdrücklich, dass auch die Bundesregierung diesen Ansatz in ihrem Aktionsplan zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität bekräftigt hat. Berlin geht nun den nächsten Schritt. Gestern hat der Rechtsausschuss des Bundesrates unserem Gesetzesent- wurf zur Beweislastumkehr zugestimmt. Damit ist für diese lang diskutierte Reform ein aus meiner Sicht wich- tiger gesetzgeberischer Durchbruch für das Land Berlin gelungen. Warum ist das notwendig? – Weil die OK ihre Gewinne verschleiert; weil Luxusgüter, Bargeld oder Immobilien sich am Ende eines strafrechtlichen Verfah- rens nicht ganz eindeutig einer konkreten Straftat zuord- nen lassen. Nach geltendem Recht ist es so, dass der Staat diesen Nachweis für jeden einzelnen Vermögensgegen- stand erbringen muss. In der Praxis führt aber genau dieser Ansatz dazu, dass offensichtlich kriminelle Ver- mögenswerte nicht eingezogen werden können. An dieser Stelle setzt unser Vorschlag an. Künftig soll es so sein, dass unter klar definierten Voraussetzungen die Vermutung angestellt wird, dass bestimmte Vermögens- werte aus Straftaten stammen, wenn deren Wert in einem groben Missverhältnis zu den rechtmäßigen Einkünften des Betroffenen steht. Das ist nur eine Vermutungsrege- lung, das heißt, die betreffende Person hat natürlich die Möglichkeit, plausibel die legale Herkunft darzulegen. Selbstverständlich, und da muss ich Ihnen widersprechen, Frau Dr. Vandrey, bleibt die Unschuldsvermutung unbe- rührt, denn es geht nicht um eine strafrechtliche Verurtei- lung, sondern um die erweiterte selbstständige Einzie- hung, die tatsächlich an zivilrechtliche Grundsätzen ange- lehnt ist. Das heißt, Ziel der erweiterten selbstständigen Einziehung ist, rechtswidrig erlangte Vermögenswerte dem Betroffenen wieder zu entziehen. Ganz wichtig: Das ist kein selbstständiges Verfahren, sondern dieses Verfahren, diese Regelung gilt ausschließ- lich bei schwerer Kriminalität, sei es Geldwäsche, sei es Menschenhandel, sei es Zuhälterei oder Terrorismusfi- nanzierung. Sie ist relativ klar begrenzt. Sie ist aus unse- rer Sicht verhältnismäßig ausgestaltet und auch mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes vereinbar. – Den Hinweis des Abgeordneten Valgolio nehme ich an der Stelle sehr gerne mit. Sollte die Konstellation, die Sie vorhin angesprochen haben, von unserer Initiative nicht umfasst seien, dann kann ich Ihnen zusagen, dass wir genau in dem Bereich, den Sie vorhin angesprochen ha- ben, auch tätig werden. Was bedeutet das jetzt ganz konkret? – Ich würde gerne nur ganz kurz einen Beispielfall aus der Praxis darstellen, damit klar wird, was eigentlich damit beabsichtigt wird. Stellen Sie sich folgende Fallkonstellation vor: Gegen eine Person wird wegen des Verdachts beispielsweise des illegalen Waffenbesitzes ermittelt. Die Polizei durchsucht die Wohnung. Es werden zwar keine Waffen gefunden, aber stattdessen entdecken die Beamten Bargeld in Höhe von 100 000 Euro. Die Person ist einschlägig vorbestraft und hat kein eigenes Einkommen. Woher das Geld stammt, dieses Bargeld in Höhe von 100 000 Euro, kann die Person nicht erklären. Deshalb wird das Geld sicher- gestellt. Es wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet. Im Verfahren hat der Angeklagte natürlich die Möglichkeit, zu schweigen. Am Ende, wenn dem Staat der Nachweis nicht gelingt, muss die Staatsanwaltschaft, was auch richtig ist, das Verfahren einstellen, weil sie keine konkrete Straftat nachweisen kann, aus der das Geld stammt. Aber was passiert mit dem sichergestellten Geld? Wie kommt jemand, der kein eigenes Einkommen hat, zu 100 000 Euro? Nach geltendem Recht reicht dieser offen- sichtliche Verdacht nicht aus. Das heißt, wenn in einem gerichtlichen Verfahren Restzweifel bleiben, muss das Bargeld zurückgegeben werden, selbst wenn alles auf eine illegale Herkunft hindeutet. Genau an der Stelle, nur an der Stelle, setzt unser Gesetzesentwurf an. An der Stelle soll die Vermutungsregelung eingreifen. Mit dieser Beweislastumkehr, glaube ich, kann man sagen, geht Berlin voran. Berlin ist das erste Bundesland, das einen konkreten Gesetzesvorschlag erarbeitet hat. Die Initiative ist aus unserer Sicht, aus Sicht des Senats, rechtsstaatlich geboten, verfassungsrechtlich sauber und auch in der Sache längst überfällig. – Vielen Dank! (Senatorin Dr. Felor Badenberg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8248 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden. Ich freue mich, heute nochmals auf der Westtribüne Dienstkräfte der Polizei und auf der Osttribüne der Poli- zeiakademie als Gäste begrüßen zu können. Willkommen bei uns im Abgeordnetenhaus, und herzlichen Dank für Ihren Einsatz! Ich rufe auf lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurzge- fasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein, sonst werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfra- ge dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfra- ge kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Für die CDU-Fraktion stellt der Abge- ordnete Haustein die erste Frage. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Mir geht es um die Ausbildungssituation im öffentlichen Dienst. Auch Azu- bis haben damit zu kämpfen, dass sie unter dem schwie- rigen Berliner Wohnungsmarkt leiden und keine bezahl- bare Wohnung finden. Deswegen möchte ich gerne vom Senat wissen, was dieser dahingehend unternimmt. Bitte schön, Finanzsenator Evers! – Sie haben das Wort. Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehr- ter Herr Abgeordneter! In der Tat muss ich Ihnen nicht länglich ausführen, unter welchem Druck der Arbeits- markt in Berlin insgesamt steht und welchem Druck wir als Arbeitgeber Land Berlin im Wettbewerb mit all den- jenigen, die ebenfalls Arbeitskräfte suchen, ausgesetzt sind. Wir haben uns kürzlich auch im Senat über das Thema Fachkräftemangel beraten. Wir müssen uns in diesem Wettbewerb als guter Arbeitgeber positionieren. Wir sehen an der Zahl der in den letzten Jahren unbesetz- ten Ausbildungsplätze – das sind jährlich rund 300 –, dass wir hier konkreten Handlungsbedarf haben und eine Problemsituation zu beschreiben ist. Wir sehen gleichzei- tig, dass ungefähr jede dritte Bewerbung – und bei den Dualstudierenden ist es noch etwas mehr – von außerhalb kommt. Wenn also einerseits ein hohes Interesse von jungen Menschen gegeben ist, von außerhalb Berlins in die Stadt zu kommen und für das Land Berlin zu arbeiten und andererseits trotzdem 300 unbesetzte Ausbildungsplätze pro Jahr zu verzeichnen sind, dann liegt es nahe, dass – ähnlich, wie es auch andere Arbeitgeber beschreiben –, die aktuell angespannte Situation am Wohnungsmarkt eine der Eintrittsbarrieren ist, mit denen junge Menschen in Berlin zu kämpfen haben. Das vorausgeschickt, ist natürlich jede neue Wohnung, die entsteht, ein Beitrag dazu, die Situation zu entspan- nen. Deswegen setzt der Senat seinerseits alles daran – und das ist insbesondere der Aufgabenbereich des Kolle- gen Gaebler –, das Bauen zu beschleunigen, zu vereinfa- chen und die Wohnungsbauziele des Landes Berlin, am- bitioniert wie sie sind, zu erreichen. Gleichzeitig nehmen wir immer wieder wahr, dass sich Bauvorhaben verzögern, dass es nicht ganz so schnell geht, wie man es hofft und erwartet. Jeder kennt aus sei- nem persönlichen Bereich – im Bezirk, im Wahlkreis, in anderen Zusammenhängen – die Schwierigkeiten, die Wohnungsbauvorhaben häufig genug damit haben, zügig in die Umsetzung zu kommen. Wir werden also für diese Zwischenzeit, in der es noch nicht gelungen ist, die wohnungsbaupolitischen Ziele umfänglich zu erreichen, auch Lösungen anzubieten haben, die dazu beitragen, dass junge Menschen, die ein Interesse an einer Ausbildung beim Land Berlin haben, auch ein Wohnungsangebot bekommen, insbesondere, wenn sie von außerhalb kommen, und insbesondere dann, wenn ein dringender Bedarf – in bestimmten Bereichen ist es ja dringender als in anderen – besteht. Hierauf hat das Land Berlin reagiert. Wir haben generell für die Beschäftigten des Landes Berlin das Segment des Beschäftigtenwohnens in den Blick genommen, sind hier intensiv bemüht, das mit unterschiedlichen Partnern zu realisieren. Wir haben auch bei der Kollegin Spranger eine Koordinierungsgruppe eingesetzt, die das Thema voranbringt. Mit dem letzten Doppelhaushalt ist uns aber dankens- werterweise auch die Möglichkeit an die Hand gegeben Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8249 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 worden, ein weiteres Projekt aus dem PEP 2030 zu reali- sieren. Das ist der Bereich des Auszubildendenwohnens für Auszubildende und Anwärter des Landes Berlin. Unter dem Titel HomeBase sind wir damit jetzt gestartet. Ziel ist, dass wir im ersten Schritt 145 geförderte Apart- ments für Auszubildende und Anwärter des Landes Ber- lin bereitstellen, insbesondere in Mangelberufen und insbesondere dann, wenn sie von außerhalb nach Berlin kommen. Einerseits gilt es also, die Eintrittsbarriere abzusenken und andererseits gezielt solche Berufsgruppen zu adres- sieren, bei denen die Situation aus der aktuellen Einschät- zung heraus am dringlichsten ist. Das sind insbesondere diejenigen, die die jeweils höchste Quote an unbesetzten Stellen und Auszubildendenplätzen vorzuweisen haben. Das halten wir für einen sehr wichtigen Baustein unserer PEP-2030-Strategie, und wir sind, noch einmal, dem Abgeordnetenhaus dankbar dafür, diese Möglichkeit bekommen zu haben. Die Umsetzung hat unmittelbar begonnen. Bitte schön, Herr Haustein! Sie können die erste Nach- frage stellen.
Danke, Frau Präsidentin! – Das mache ich gerne und danke auch an dem Finanzsenator dafür, dass der Senat unsere Azubis und die, die es werden möchten, unter- stützt. Die Nachfrage ist: Sie haben das Beschäftigten- wohnen angesprochen. Da gibt es doch ein Pilotprojekt bei der Berlinovo. Könnten Sie uns da noch mal abholen? Bitte schön, Herr Senator! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – In der Tat befindet sich ein Pilotprojekt bereits in der Umsetzung und wird noch in diesem Sommer an den Start gehen. Es handelt sich um das Bauvorhaben der Berlinovo an der Iranischen Straße. Da geht es um insgesamt 950 Apartments mit unter- schiedlichen Nutzungsschwerpunkten. Wir errichten dort 400 Wohnheimplätze für Studierende und Auszubilden- de, die der allgemeinen Versorgung mit Wohnraum die- nen. Wir errichten dort 200 Apartmentplätze für Senio- rinnen und Senioren, und wir werden an diesem Standort den ersten Teil dieser geförderten Wohnungen für Aus- zubildende und Anwärter des Landes Berlin zur Verfü- gung stellen. Insgesamt werden es im ersten Schritt 100 sein. Wir hof- fen, das möglicherweise noch am gleichen Standort auf 145 ausweiten zu können. Das ist im Moment noch nicht final geklärt, aber der Vertrag für die ersten 100 ist be- reits unterzeichnet. Insofern werden ab September so oder so 45 weitere zur Verfügung gestellt, idealerweise an diesem Standort. Alternativ prüfen wir gerade auch andere Möglichkeiten. Das Pilotprojekt ist auf drei Jahre angelegt. Insgesamt ist das Projekt so aufgelegt, dass die mietvertragliche Bezie- hung für die gesamte Ausbildungszeit angelegt ist. Wir wollen Planungssicherheit für die Ausbildung schaffen. Das ist nicht nur ein Instrument der Auszubildendenge- winnung, sondern auch der Auszubildendenbindung. Wir beobachten neben der Zahl der unbesetzten Stellen auch die Entwicklung der Abbruchquoten sehr aufmerksam und glauben, dass dies auch ein Beitrag dazu ist, die Ab- bruchquoten zu senken. Insofern bin ich froh und dankbar, dass wir schon im Sommer in die konkrete Umsetzung kommen und die ersten Auszubildenden des Landes werden begrüßen können. Natürlich werden wir das Projekt auch zeitnah evaluieren, um seine Auswertung und Ausweitung zu prüfen und das anschließend dem Abgeordnetenhaus zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt der Abgeord- nete Bocian. – Bitte schön!
Danke, Frau Präsidentin! – Welche anderen Projekte realisiert die Berlinovo derzeit noch? Bitte schön, Herr Senator! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Der Schwerpunkt der Berlino- vo bei allen laufenden Projekten, 14 sind es aktuell an der Zahl, liegt auf den besonderen Wohnformen. Das sind solche, die sich – ich habe es eben am Beispiel der Irani- schen Straße erläutert – an die Zielgruppe der Seniorin- nen und Senioren richten, an die Zielgruppe der Studie- renden und Auszubildenden und an die Beschäftigten des Landes Berlin. Die Berlinovo ist einer der hauptsächli- (Bürgermeister Stefan Evers) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8250 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 chen Träger der Angebote des Beschäftigtenwohnens des Landes Berlin, und im Land Berlin von den aktuell 14 laufenden Projekten haben wir alleine 8 mit genau diesem besonderen Fokus auf die Beschäftigten, auf die Auszubildenden, auf die Studierenden des Landes Berlin, also ein deutlicher Schwerpunkt im Bau- und Projektge- schehen der Berlinovo. Wir werden auch bei den weiteren Projekten, die wir in der Pipeline haben, immer darauf achten, dass dieser Teil des Aufgabengebiets auch der Schwerpunkt des Geschäftsfelds der Berlinovo bleibt. Vielen Dank! Für die SPD-Fraktion stellt die Abgeordnete Kühnemann- Grunow die gesetzte Frage. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie schützt der Senat die Berliner Kulturlandschaft vor politischer Einflussnahme, wie sie durch die BKM- Intervention bei der Vergabe des Deutschen Buchhand- lungspreises vorliegt beziehungsweise vorlag, der nun leider auch komplett abgesagt wurde? – Vielen Dank! Bitte schön, Frau Senatorin Wedl-Wilson, Sie haben das Wort! Senatorin Sarah Wedl-Wilson (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da- men und Herren Abgeordnete! Liebe Abgeordnete Küh- nemann-Grunow! Vielen Dank für diese Frage! Ich möchte vorausschicken, wie wichtig für uns in Berlin und auch im ganzen Bundesgebiet die inhabergeführten Buchhandlungen sind. Diese leisten einen unverzichtba- ren Beitrag in unserer Gesellschaft, für Vielfalt, kulturelle Vielfalt, aber auch zur Leseförde- rung und auch zu unserer lebendigen Stadtkultur in Ber- lin. Sie sind auch ein ganz wichtiger Ort – weil meine Senatsverwaltung sich auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt verantwortlich zeigt – des gesellschaftli- chen Austausches und fördern literarische Vielfalt. Genau dieses Engagement, Frau Abgeordnete, würdigt der Deut- sche Buchhandlungspreis. Die Debatte, die Sie ansprechen, betrifft eine Entschei- dung des Staatsministers Wolfram Weimer, eine Ent- scheidung vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Als Land Berlin äußern wir uns nicht zu dieser Entscheidung. Allerdings möchte ich an dieser Stelle feststellen – Sie sprechen das Haber-Verfahren an –: Das vom BKM genutzte Verfahren findet an dieser Stelle hier in Berlin keine Anwendung, und es gibt keine Anordnung, vergleichbare Verfahren oder Kriterien an- zuwenden. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Frau Kühnemann-Grunow darf die erste Zusatzfrage stellen. – Bitte schön!
In dem Zusammenhang: Haben Sie zu der entsprechen- den Buchhandlung auch einmal Kontakt aufgenommen? Bitte schön, Frau Senatorin! Senatorin Sarah Wedl-Wilson (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt): Danke schön, Frau Präsidentin! – Liebe Frau Abgeordne- te! Das haben wir nicht getan. Das ist eine Entscheidung des Bundes, eine Entscheidung meines Kollegen Wolf- ram Weimer, und wir werden uns dazu nicht äußern. – Danke schön! Die zweite Nachfrage stellt der Abgeordnete Dr. Juhnke. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – In dem Zusammenhang interessiert mich, ob Ihnen bekannt ist, dass das in Kritik stehende Haber-Verfahren dem Vernehmen nach auch von der Vorgängerin von Herrn Weimer, Frau Claudia Roth, angewendet wurde. Bitte schön, Frau Senatorin! Senatorin Sarah Wedl-Wilson (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt): Danke schön, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Abgeord- neter Juhnke! Wir kennen dieses Verfahren. Das ist ein verwaltungsinternes Prüfverfahren der Bundesregierung. Das wird angewendet, wenn Bundesministerien vor der (Bürgermeister Stefan Evers) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8251 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Vergabe von Fördermitteln klären wollen, ob zu einer Organisation oder Person verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen. Wir kennen dieses Verfahren. Wie das im Bundesgebiet angewendet wird, ist, wie ge- sagt, nicht Gegenstand von Diskussionen in meiner Se- natsverwaltung. – Danke schön! Vielen Dank! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die Kolle- gin Hassepaß eine Frage. – Bitte schön!
Herzlichen Dank! – Meine Frage geht zu sicheren Schul- wegen: Wann wird die Prüfung der vielen Anträge auf Tempo 30 vor Schulen, die beim Senat haufenweise ein- gegangen sind, abgeschlossen sein? Bitte schön, Frau Senatorin Bonde, Sie haben das Wort! Senatorin Ute Bonde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abge- ordnete Hassepaß! Wir prüfen die Anträge natürlich kon- tinuierlich. Sie wissen, dass die Senatsverwaltung perso- nelle Ressourcenengpässe diesbezüglich hat, und insofern kann ich Ihnen kein Enddatum für den Abschluss der Prüfung der Anträge nennen. Für die erste Zusatzfrage, bitte schön, Frau Hassepaß!
Wie ist denn der Zeitplan zur Umsetzung von Tempo 30 an allen Hauptstraßen mit Unfall- und Gefahrenschwer- punkten, wie es die neue StVO vorgibt, damit die Men- schen hier in Berlin besser geschützt werden können? Bitte schön, Frau Senatorin Bonde! Senatorin Ute Bonde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abge- ordnete Hassepaß! Wir legen die StVO entsprechend aus. Wir haben Prüfungen vorgenommen. Die Prüfungen zur Wiedereinführung von Tempo 50 sind abgeschlossen. Insofern sind wir da rechtskonform mit den Änderungen der StVO. Die zweite Zusatzfrage stellt die Abgeordnete Kapek. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Dann frage ich den Senat, ob denn die vielen Schulen und auch Eltern und Elterninitiativen damit rechnen können, dass sie von der Verwaltung eine Antwort auf die vielen gestellten Anträ- ge zur Einführung von Tempo 30 vor Schulen, Kitas et cetera bekommen, da Sie zwar die Prüfung abgeschlossen haben, aber wir durch Nachzählungen von Eltern feststel- len mussten, dass diese nicht immer ausreichend und korrekt sind. Bitte schön, Frau Senatorin Bonde! Senatorin Ute Bonde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abge- ordnete Kapek! Ich möchte zunächst einmal klarstellen, dass an den Hauptverkehrsstraßen, wo Schulausgänge direkt auf die Straße führen, natürlich Tempo 30 existiert, und im Übrigen liegen viele Schulen und Schulausgänge in Bereichen, wo die Bezirksämter zuständig sind und die Bezirksämter dann für die Tempo-30-Anordnung zustän- dig sind. Vielen Dank! Für die Fraktion Die Linke stellt der Abgeordnete Lede- rer eine Frage. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Ist der Senat tatsächlich der Meinung, dass er zu dem kultur- politisch einmaligen Vorgang einfach nichts sagen kann, dass ein Berliner Kulturort, nämlich eine Buchhandlung nach ihrer Bewerbung um den Deutschen Buchhand- lungspreis, nicht nur den von der Jury zuerkannten Preis nicht erhalten hat und anders als vom Kulturstaatsminis- ter behauptet, auch nicht weil die Jury so entschieden habe, sondern auch noch mit der geschäftsschädigenden üblen Nachrede zu intransparenten und daher nicht zu (Senatorin Sarah Wedl-Wilson) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8252 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 widerlegenden geheimdienstlichen Erkenntnissen bezüg- lich extremistischer Aktivität zu kämpfen hat? Bitte schön, Frau Senatorin Wedl-Wilson, Sie haben das Wort! Senatorin Sarah Wedl-Wilson (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt): Danke schön, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Abgeord- neter Lederer! Ich habe mich vorhin sehr klar ausge- drückt. Wir werden in dieser bundespolitischen Angele- genheit, die das BKM betrifft, keine Aussagen treffen. – Danke schön! Bitte schön, Herr Lederer! Sie können Ihre erste Zusatz- frage stellen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Senatorin, kann ich also davon ausgehen, dass Sie das, was gerade bun- desweit das gesamte Kulturfeuilleton und die Kulturiniti- ativen auf die Barrikaden bringt, von Ihnen im Grunde gebilligt wird? Bitte schön, Frau Senatorin! Senatorin Sarah Wedl-Wilson (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt): Danke schön, Frau Präsidentin! – Lieber Herr Abgeord- neter Lederer! Das ist eine Unterstellung. Ich habe mich ganz klar geäußert. Ich werde mich an dieser Stelle zu dieser Entscheidung von meinem Kollegen Wolfram Weimer vom BKM nicht äußern. Die zweite Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Schrader. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Ich möchte vom Senat gerne wissen: War der Berliner Verfassungsschutz über diesen Vorgang informiert oder hat er Informationen zu diesem Vorgang beigesteuert, etwa im Rahmen einer Erkenntnisabfrage durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an die Län- der? Bitte schön, Frau Senatorin Spranger, Sie haben das Wort! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Wir haben für solche Fragen einen Geheimschutzraum, und da können Sie gerne, weil Sie Mitglied im Verfas- sungsschutzausschuss sind, diese Frage noch einmal stellen. In der Öffentlichkeit werde ich keinerlei Äuße- rungen dazu machen, genauso wie die zuständige Senato- rin. Für die AfD-Fraktion stellt nun der Abgeordnete Weiß eine Frage. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Die Frau Innensenatorin hat gestern den niedrigsten Kriminalitätsstand seit über zehn Jahren gefeiert. Wie bewertet der Senat den Um- stand, dass sich der Gesamtrückgang im Wesentlichen durch den Wegfall von Aufenthaltsverstößen, weniger Fällen von Warenkreditbetrug und weniger Fahrraddieb- stähle erklärt, während gleichzeitig die Schusswaffenkri- minalität um 68 Prozent gestiegen ist, Mord und Tot- schlag um 41 Prozent, Sexualdelikte um 16 Prozent, Messerangriffe um fast 6 Prozent, Wohnungseinbrüche um 25 Prozent und linksextreme Gewalt um 73 Prozent explodiert sind? Bitte schön, Frau Senatorin Spranger, Sie haben das Wort! (Dr. Klaus Lederer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8253 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich habe gestern gemeinsam mit der Polizeipräsidentin die entsprechenden Zahlen vorgestellt. Ich habe an der Gesamtfallzahl und Aufklärungsquote etwas sehr klar, an klaren Zahlen, festgestellt – diese nennen Sie nämlich gern nicht, des- halb mache ich es gern noch mal –: Im Jahr 2025 wurden in Berlin 502 743 Straftaten in der PKS erfasst. Das sind 36 306 Straftaten weniger als im Jahr 2024. Wir sprechen von der niedrigsten Quote innerhalb der letzten zehn Jahre. Ausgenommen ist nur ein einziges Jahr, und das ist das Jahr, in dem wir die Corona- Situation hatten. Ansonsten haben wir da klare Zahlen, und das verschweigen Sie gern. – Na ja, Moment! – Die Zahl der Menschen, die Opfer einer Straftat waren – auch das legen Sie in Ihren Darstel- lungen gern anders aus, das haben wir vorhin auch ge- merkt –, hat sich verringert, zum Glück! Wir verzeichnen 109 992 Opfer, ein Minus von 3 481 im Vergleich zum Vorjahr. Das hat alles etwas mit dem zu tun, das auch die Justizsenatorin gerade sehr ausführlich hier dargelegt hat. Ehe Sie die Nachfrage stellen, nenne ich Ihnen weitere Zahlen, denn diese wollen Sie auch nicht hören oder, besser gesagt, sprechen Sie nicht an. Wir haben in Berlin Waffen- und Messerverbotszonen eingeführt. Jetzt sage ich Ihnen, wie diese gewirkt haben, denn auch das muss man hier ansprechen, ich habe es gestern schon gemacht, aber ich wiederhole es hier gern: im Görlitzer Park minus 43,75 Prozent aufgrund der Messer- und Waffenverbots- zonen, am Kottbusser Tor minus 28,95 Prozent aufgrund dessen, was wir gemacht haben, am Leopoldplatz minus 32,14 Prozent aufgrund der Messer- und Waffenverbots- zonen. Das heißt, die Polizei, und dafür möchte ich mich aus- drücklich bedanken, macht eine sehr gute Arbeit in Ber- lin. Noch eine Sache: Dass Sie hier in einer Rede die Polizei- Der Abgeordnete Weiß stellt die erste Zusatzfrage.
Vielen Dank, Frau Innensenatorin! – Bemerkenswert! Die ganzen Anwürfe, die Sie mir gerade entgegengebracht haben, habe ich in meiner ersten Frage gestellt. Vielleicht sollten Sie mehr auf das eingehen, was die Abgeordneten Sie fragen und weniger von Ihrem Zettel ablesen. Nichtsdestotrotz möchte ich Sie gern in diesem Zusam- menhang noch einmal fragen: Sie haben gestern in Ihrer Pressekonferenz jeden einzelnen Anstieg, sei es bei häus- licher Gewalt, Sexualdelikten, Schusswaffengebrauch oder Messerangriffen, mit externen Faktoren wie verän- derter Erfassung oder höherer Anzeigenbereitschaft rela- tiviert. Räumen Sie dann im Gegenzug ein, dass konse- quenterweise auch der von Ihnen gefeierte Gesamtrück- gang auf externe Faktoren zurückzuführen ist, nämlich weniger Aufenthaltsverstöße durch weniger Asylsuchen- de und weniger Warenkreditbetrug durch Zwei-Faktor- Überprüfung, und somit überhaupt nichts mit ihrer Arbeit zu tun hat? Bitte schön, Frau Senatorin! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrter Abgeord- neter! Ich finde es schon spannend, was Sie als letzten Satz sagten: Dass das Ganze mit meiner Arbeit nichts zu tun hat. Ich habe vorhin sehr klar gesagt, was wir in Ber- lin alles machen. Die Justizsenatorin hat es gesagt. Jeder einzelne Fall von Gewalt ist einer zu viel, da haben Sie recht, und jeder Fall, und das zeigt auch gerade die Ver- gewaltigung dieses jungen Mädchens, ist ein Skandal, ja! Sexualisierte Gewalt wird von uns rigoros verfolgt. Sie sehen – die Justizsenatorin hat es hier vorhin auch gesagt –, wir haben über die Polizei Berlin, die Justiz und die Staatsanwaltschaft sehr viele Maßnahmen, die wir ma- chen. Ich werde keinerlei Zahlen beschönigen. Ich habe gestern klar gesagt, wo wir in der Gesamtstatistik nach unten gegangen sind. Darüber bin ich sehr froh. Ich habe aber auch sehr klar gesagt, wo wir noch Erhöhungen haben. Ja, das habe ich gesagt, und jeder Fall ist einer zu viel. Aber noch mal: die Anzeigenbereitschaft zeigt auch, dass wir das dann aufdecken. Ich rufe immer wieder dazu auf: Machen Sie Anzeigen! Gehen Sie zur Polizei! Die Polizei ist nicht nur sehr gut dafür geschult, sondern die Polizei unternimmt sofort etwas dagegen, was wir im Übrigen auch bei der Vergewaltigung gemerkt haben. Die Sozial- arbeiter haben es leider nicht gemacht, und darüber bin Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8254 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 ich sehr entsetzt, das muss ich deutlich sagen. Die Polizei hat es sofort gemacht. Ich bin der Polizistin sehr dankbar, dass sie das junge Mädchen zu ihren Eltern begleitet hat und dann nicht nur Aufklärung gefordert hat, sondern auch tatsächlich rea- giert hat. Ich bin jemand, die klar sagt, wie es ist. Das habe ich selbstverständlich gemeinsam mit der Polizeipräsidentin gestern auch gemacht. Ich werde nicht über das Stöck- chen springen, was Sie mir immer versuchen hinzuhalten. – Herzlichen Dank! Vielen Dank! – Die zweite Zusatzfrage stellt die Kollegin Ahmadi. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Was macht der Senat gegen das wachsende Sicherheitsri- siko durch Rechtsextreme und ihren illegalen Waffenbe- sitz in Berlin? Bitte schön, Frau Senatorin Spranger! [Dr. Kristin Brinker (AfD): Wie viele gibt es denn? –
Über Rechtsextreme will die AfD nicht reden! – Zuruf von der AfD: Das macht ihr ja schon genug! Weitere Zurufe von den GRÜNEN und der AfD] Bitte schön, Frau Senatorin Spranger, Sie haben das Wort! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Danke schön, Frau Präsidentin! – Sehr verehrte Kollegin- nen und Kollegen Abgeordnete! Auch hierzu habe ich gestern klare Worte gefunden. Ich habe sehr klar gesagt, dass auch da ein enormer Anstieg zu verzeichnen ist, nämlich Gewalttaten sowohl im Rechtsextremismus als auch im Linksextremismus. Beides habe ich gestern sehr klar benannt, und ich habe dem nichts hinzuzufügen. Das wird natürlich die AfD nicht gern hören, und das sagen sie natürlich auch nicht. Deshalb, es ist leider so, ich habe es hier auch schon so oft gesagt: Jede Form des Extremismus muss verurteilt werden. Da sind wir dran, sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Justiz und selbstverständlich erst recht wir als Zuständige, über alle Wege, die uns dafür offenstehen. – Danke schön! Vielen Dank! – Die Runde nach der Stärke der Fraktio- nen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Mel- dungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegange- nen Meldungen werde ich hier nicht erfassen. Sie bleiben unberücksichtigt. Ich gehe jetzt davon aus, dass alle Fragestellerinnen und Fragesteller die Möglichkeit zur Anmeldung hatten, und beende die Anmeldung. Ich verlese Ihnen die Liste der Namen der ersten acht Wortmeldungen: Das sind Herr Vallendar, Herr Franco, Herr Walter, Herr Bertram, Frau Vierecke, Frau Wolff, Frau Schedlich und Herr Simon. Die Liste der Wortmel- dungen, die ich soeben verlesen habe, bleibt hier erhalten, auch wenn Ihre Mikrofone diese Anmeldungen nicht mehr darstellen. Sie können sich also wieder zu Wort melden, wenn sich aus der Beantwortung des Senats Nachfragen ergeben. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Vallendar, Sie haben damit die Möglichkeit, die erste Frage zu stellen!
Vielen Dank! – Ein Mädchen soll in einem Jugendzent- rum in Berlin-Neukölln von Jugendlichen vergewaltigt und bedrängt worden sein, doch die Polizei erfuhr davon erst spät. Weder die Einrichtung noch das später zustän- dige Jugendamt des Bezirksamts Neukölln erstatteten zunächst Anzeige. Ich frage den Senat daher: Wie konnte es zu dem Fall kommen? Gegen welche Personen wird im Moment ermittelt, und wegen welcher Straftatbestände? Bitte schön, Frau Senatorin Günther-Wünsch, Sie haben das Wort! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Zunächst möchte ich einmal sagen, dass hier Vorwürfe im Raum stehen, die uns alle, glaube ich, zutiefst scho- ckieren, die furchtbar und schrecklich sind. Meine Ge- danken sind momentan ausschließlich bei dem Mädchen, (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8255 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 seiner Schwester, und mein Hauptanliegen ist, dass den Kindern, den jungen Mädchen und der Familie maximale Unterstützung und Hilfe zuteil werden. Gleichzeitig möchte ich sagen, dass es sich bei der Ju- gendfreizeiteinrichtung um eine kommunale Einrichtung handelt, also um eine Einrichtung, die ausschließlich in der Verantwortung des Bezirks Neukölln liegt. Die Pflicht zur Untersuchung und zur Aufklärung der Vor- fälle in den öffentlichen Einrichtungen liegt im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht demzufolge auch beim Bezirksamt und der dort zuständigen Bezirksstadträtin Frau Nagel. Selbstverständlich bin ich aber nach Be- kanntwerden des Vorfalls – und auch ich musste aus der Öffentlichkeit von dem Vorfall erfahren – im Rahmen der dezentralen Bezirksaufsicht umgehend mit der Bitte um vollständige Aufklärung an den Bezirk herangetreten. Es ist auch meine ganz klare Erwartungshaltung, dass ich sowohl von der zuständigen Bezirksstadträtin als auch von dem Jugendamt vollständig aufgeklärt werde – über den Sachverhalt, über die Vorgehensweise, darüber, wer wann zu welchem Zeitpunkt informiert war und dann wie gehandelt hat. Dann werden wir sehen, welche Maß- nahmen weiter notwendig sind. Momentan prüfen wir, ob alle Verantwortlichen – ins- besondere die Jugendfreizeiteinrichtung – die Vorgaben und Ausführungsvorschriften zum Kinderschutz ein- gehalten haben. Da ist natürlich auch die zuständige Be- zirksstadträtin in der Pflicht, dem nachzukommen und zu schauen, ob sie das gewährleisten kann. Jetzt sind wir, wie gesagt, dabei, mit dem Bezirk gemeinsam die Vor- fälle vollumfänglich aufzuklären. – Vielen Dank! Der Abgeordnete Vallendar erhält das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Senatorin! Der Fall erinnert fatal an die sogenannten Grooming Gangs im britischen Rotter- ham und an jahrelange Vertuschung von Missbrauchs- und Vergewaltigungsfällen durch Behörden, ebenfalls mit dem Argument, man wolle eine Stigmatisierung muslimi- scher Täter verhindern. Was unternimmt der Senat, um sicherzustellen, dass es keine weiteren solcher Fälle bis- her unentdeckt in Berlin und in anderen Jugendeinrich- tungen gibt, und wie stellt der Senat die Aufklärung des- sen sicher? Bitte schön, Frau Senatorin Günther-Wünsch! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Zunächst möchte ich hier einmal ganz klar formulieren: Sollte es sich bewahrheiten, dass unter falschen Ver- mutungen und unter solchen Überlegungen keine Straf- anzeigen gestellt worden sind, dann verurteile ich das nicht zutiefst, sondern dann erwarte ich von der zuständi- gen Bezirksstadträtin, dass ganz klar Konsequenzen ge- zogen werden. Das Zweite, was ich ganz klar sagen kann, ist, dass wir jetzt, wo wir diesen Vorfall haben, nicht nur mit unseren Abteilungen, sondern auch in den Runden mit den Be- zirksstadträten und mit dem Staatssekretär noch einmal ganz genau die Vorgehensweisen besprechen werden, sensibilisieren werden und gewährleisten werden, dass die Kinder- und Jugendschutzkonzepte in den Ein- richtungen vorhanden sind und dass auch entsprechend gehandelt wird. Grundsätzlich gilt dennoch: Es sind kommunale Jugendfreizeiteinrichtungen, und die Ver- antwortung liegt bei den zuständigen Bezirksstadträten, dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu solchen Vorfällen kommt. Wenn es zu Übergriffen kommt, dann haben die Verantwortlichen vor Ort in den Jugendfreizeiteinrich- tungen, die Träger und dann auch die zuständigen Be- zirksstadträte entsprechend zu handeln. Das ist meine ganz klare Erwartungshaltung. Dementsprechend werden wir ins Gespräch gehen. Jetzt gilt es aber, diesen einen Fall zunächst einmal vollumfänglich aufzuklären. Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt der Abgeord- nete Krüger. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Gewalt gegen Frauen und auch gegen Mädchen ist ja leider in Deutschland und auch in Berlin tägliche Realität. Das wird auch begünstigt durch patriarchale Strukturen, in denen wir leben. Insofern möchte ich den Senat fragen, inwiefern die Se- natsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit entsprechenden Angeboten gegen diese patriarchalen Strukturen kämpft und entsprechende Bildungsangebote zur Verfügung stellt. (Senatorin Katharina Günther-Wünsch) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8256 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Bitte schön, Frau Senatorin Günther-Wünsch! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Herr Krüger! Sehen Sie es mir nach: Wir haben hier den Verdacht im Raum stehen, dass eine junge Frau miss- braucht und vergewaltigt worden ist. Ihre Frage richtet sich schon wieder ausschließlich auf die Zuwendungen und darauf, welche Träger dabei berücksichtigt werden. Das löst ein wenig Irritation aus. Sie können sich aber sicher sein, Herr Krüger – Sie waren ja bei den Haushaltsberatungen im Ausschuss dabei; Ihre Kolleginnen und Kollegen waren im Hauptausschuss dabei –, dass wir selbstverständlich nach wie vor auch Zuwendungen ausreichen und Projekte fördern, die genau diese Präventionsarbeit leisten, die Sie gerade eben an- gesprochen haben. – Vielen Dank! Bitte erlauben Sie mir die Anmerkung, dass die Abgeord- neten frei sind, ihre Fragen hier zu stellen. Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Franco.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Nachdem das Verfahren wegen des Maskenskandals mit Milliardenschaden durch den früheren Bundesgesundheitsminister Jens Spahn durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin eingestellt wurde, frage ich den Senat, ob die Berichte des Bundes- rechnungshofs und der Sachverständigenbericht von Frau Sudhof, aus denen sich ein entsprechender Anfangs- verdacht doch recht offensichtlich ergeben sollte, berück- sichtigt wurden oder ob im Kontext dieser Einstellung gegebenenfalls eine Weisung der Justizverwaltung im Spiel war. Bitte schön, Frau Senatorin Dr. Badenberg, Sie haben das Wort! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter Franco! Selbstverständlich sind im Rahmen des Ermittlungsverfahrens sämtliche Informationen und Erkenntnisse – und dazu gehören natürlich auch der Sud- hof-Bericht und weitere Informationen, die der General- staatsanwaltschaft zugeleitet worden sind und die sie von Amts wegen ermittelt hat – berücksichtigt worden. Im Hinblick auf Ihre zweite Frage, ob es eine Weisung gab, kann ich sagen: Die gab es natürlich nicht. Ich bin über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet worden. Die erste Nachfrage stellt der Abgeordnete Franco. – Bitte schön!
Vielen Dank – auch an Frau Senatorin! So lange wir noch ein formelles Weisungsrecht haben, ist diese Frage, glau- be ich, recht wichtig. Ich würde Sie aber diesbezüglich auch noch mal fragen: Es gab meines Wissens mehr als 170 Strafanzeigen. Wie gesagt, ein Anfangsverdacht ist ja noch kein Tatvorwurf, aber ich frage Sie schon, gerade aufgrund des Umfangs dieses Falls: Haben Sie da noch mal nachgefragt, wieso nicht zumindest Ermittlungen aufgenommen worden sind? Und was war die Antwort, die Sie von der Generalstaatsanwaltschaft bekommen haben? Bitte schön, Frau Senatorin Dr. Badenberg! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter Franco! Es ist in der Tat natürlich richtig: Es gibt ein formelles Weisungsrecht, von dem ich noch nie Gebrauch gemacht habe, seitdem ich da bin. Zweitens: Dieser Fall ist bei mir im Hause genauso be- handelt und bearbeitet worden wie alle anderen Fälle auch. Das bedeutet, dass ich bei Verfahren entsprechend informiert werde, ob nun Anklage erhoben wird oder nicht. In dem Fall ist es genau so gelaufen: Ich bin über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet worden und ich sehe überhaupt gar keinen Anlass, nachzufragen, ob die Staatsanwaltschaft dieses und jenes berücksichtigt hat. Das tue ich ja auch in allen anderen Fällen nicht. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt die Abgeord- nete Dr. Vandrey. – Bitte schön! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8257 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026
Vielen Dank für die Ausführungen! Danke auch für die deutliche Antwort, dass Sie in Ihrer Amtszeit noch nie eine Weisung ausgesprochen haben. Das Weisungsrecht ist ja sehr umstritten. Wie schätzen Sie das ein? Würden Sie als Senatorin auch eine Erklärung abgeben, dass Sie generell darauf verzichten, Weisungen an die Staatsan- waltschaft zu erteilen? Bitte schön, Frau Senatorin! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Abgeordnete Dr. Vandrey! Das ist in der Tat ein Thema, über das nun seit Jahren gerade auf Justizministerkonferenzen in den Kreisen diskutiert wird. Der Stand ist, dass momentan, weil man von diesem formellen Weisungsrecht keinen Gebrauch macht, keine Notwendigkeit gesehen wird, eine Änderung herbeizuführen. Insofern gibt es jetzt auch keinen Anlass für mich, tätig zu werden. – Vielen Dank! Vielen Dank! Ich möchte, wie bei jeder Fragestunde, glaube ich, einmal festhalten, dass wir im Präsidium Fragen erst berücksich- tigen können, wenn durch Beantwortung des Senats auch eine Frage ermöglicht ist. Das heißt – ich spreche da auch gern, wie die Präsidentin immer spricht –, wenn zumin- dest vier Wörter gefallen sind. Als Nächster hat der Ab- geordnete Walter das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie stellt der Senat sicher, dass die bereits zugesagten Kofinanzierungsmittel des Bundes in Höhe von rund 30 Millionen Euro für die Sanierung und den Ausbau der Urania nicht zum Jahresende verfallen, sondern im Sinne der Urania und auch des Landes Berlin wirklich abgeru- fen werden können? Bitte schön, Herr Senator Evers, Sie haben das Wort! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Eine fachliche Zuständigkeit dafür hätte ich dem Grunde nach zwar nicht, ich kann aber in bekannter Weise antworten, dass der aktuelle Haushaltsplan hierfür keine Bereitstellung von Mitteln vorsieht. Wenn eine Berücksichtigung erfolgen soll, dann müsste es im Rahmen der Fortschreibung der I-Planung, also Richtung Ende des Jahres, geschehen. Ob es seitens der Fachverwaltung diesbezügliche Bestrebungen gibt, ist mir aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Bitte schön, Herr Walter, für Ihre erste Zusatzfrage haben Sie das Wort!
Dem würde ich mit folgender Nachfrage widersprechen: Wie ist denn der Senat mit den Kofinanzierungsmitteln des Landes verfahren, die der Vorgängersenat im Investi- tionsförderfonds für die Urania vorgehalten hatte? Wa- rum stehen diese Mittel nicht mehr zur Verfügung? Bitte schön, Herr Senator Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Wie Ihnen aus allen Debatten zur Haushaltsaufstellung auch bekannt ist, ist der Haus- haltsplan so kalkuliert, dass er sämtliche Rücklagen des Landes verbraucht. Vielen Dank! – Die zweite Zusatzfrage stellt der Abge- ordnete Schulze. – Bitte schön!
Danke schön! – Das war ja jetzt eine Antwort, die wir uns schon alle denken konnten, da wir an den Haushaltsbera- tungen beteiligt waren. Was wir uns allerdings nicht denken können, ist die Haltung des Senats zur Frage, ob er die Urania dann quasi sterben lassen will ohne diese investiven Mittel, und was damit insbesondere die Bedeu- tung der Urania für die politische Bildung und für die demokratische Debatte zu tun hat. Vielleicht ist das keine finanzielle, sondern eine fachpolitisch inhaltliche Frage. Bitte schön, Herr Senator Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Noch einmal vielen herzlichen Dank! – Ich bin zwar nicht Fachverwaltung, Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8258 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 ich habe aufgezeigt, dass wir nach einer I-Planung auch vor einer I-Planung stehen. Wenn es im Rahmen der Fortschreibung der I-Planung eine Berücksichtigung der Maßnahme geben und dementsprechend eine Berücksich- tigung in kommenden Doppelhaushalten erfolgen soll, dann wird es natürlich am Senat sein, mit dem Bund eine Verständigung darüber zu treffen, wann jeweils welche Finanzierungsanteile bundes- und landesseitig erbracht werden sollen. Noch einmal: Ich verantworte das nicht operativ, aber so sähe hier der Weg aus. Vielen Dank! Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Bertram. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Die Berliner Bäder- Betriebe haben kurz vor der Freibadsaison die Sommer- mehrfachkarte heimlich, still und leise abgeschafft und durch ein rein digitales, unübersichtliches Abosystem ersetzt. Wie rechtfertigt der Senat diese Anpassung, die faktisch für die Besucherinnen pro Badbesuch eine Ver- dopplung auf 7 Euro bedeutet? Und wie stellen Sie si- cher, dass nicht gerade finanziell schwächere Gruppen in dieser Stadt dann damit vom Badbesuch im Sommerbad ausgeschlossen werden? Bitte schön, Frau Senatorin Spranger, Sie dürfen sich eine der Fragen aussuchen! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Sehr verehrte Frau Präsidentin, herzlichen Dank! – Sehr verehrter Herr Abgeordneter! Wir werden uns das sehr klar im Aufsichtsrat noch mal anschauen. Die Bäder- Betriebe haben das getan, weil sie damit flexibler mehr Karten am Ende in so einem Umlauf haben, weil das dann für drei Monate und für alles gilt, also sowohl für die Freibäder als auch für die Hallenbäder. Sie verspre- chen sich davon, dass es für die Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch günstiger wird. Deshalb kann ich und werde ich – Sie werden dazu ja mit Sicherheit auch noch eine Schriftliche Anfrage stellen – Ihnen das dann auch entsprechend dort beantworten. Die Wirtschaftlich- keit, gerade für Menschen, die wenig Geld haben, ist nicht ganz nachzuweisen. Das sehe ich genauso wie Sie. Wir werden uns das im Aufsichtsrat noch mal sehr genau anschauen. – Danke schön! Der Abgeordnete Bertram stellt die erste Zusatzfrage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Antwort, die durchaus Irritationen weckt! Wir sprechen über ein hundertprozentig landesei- genes Unternehmen, und wie hier quasi im Preissystem diese Ankündigung öffentlich gemacht werden kann und stadtweit für Wirrungen und Irrungen sorgt, ist dann schon erklärungsbedürftig. Ich würde Sie gern fragen, wie Sie das rechtfertigen, dass diese Irrungen und Wir- rungen seitens Ihrer Funktion im Aufsichtsrat so zustande gekommen sind. Bitte schön, Frau Senatorin Spranger! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrter Herr Ab- geordneter! Ich habe ja vorhin schon etwas dazu gesagt. Das heißt also, es sollte für alle Bäder flexibler gemacht sein, noch mal: Hallenbäder und Freibäder für drei Mona- te. Die Bäder-Betriebe haben das so begründet, dass sie in den letzten zehn Jahren keine Erhöhungen der Eintritts- preise gemacht haben und sie dadurch flexibler reagieren wollten für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Des- halb werden wir uns das noch mal anschauen. – Danke schön! Die zweite Nachfrage stellt die Abgeordnete Kapek. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Senatorin Spran- ger! Wir haben morgen Sportausschuss, das heißt, wir müssen nicht auf eine Schriftliche Anfrage warten, son- dern vielleicht können Sie einfach morgen nachliefern. Aber habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass die Tatsa- che, dass wir selten zu einem Thema so viel Wut in der Bevölkerung und von Bürgerinnen und Bürgern bekom- men haben wie zu diesem Thema, zu dieser Abschaffung der Abomöglichkeit, dazu führen wird, dass Sie sich dafür einsetzen, dass es doch noch einmal eine Wieder- einführung oder eine Alternative geben wird? Bitte schön, Frau Senatorin! (Bürgermeister Stefan Evers) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8259 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Abgeordne- te! Ja, das werde ich tun, denn nicht nur Sie haben diese entsprechenden Anfragen bekommen, sondern selbstver- ständlich auch ich als Aufsichtsratsvorsitzende. Deshalb werde ich mir das noch mal anschauen. Wir haben mor- gen nicht nur den Sportausschuss, sondern wir haben auch den Unterausschuss Beteiligung. Da wird es mit Sicherheit auch Thema sein. Und ich habe auch den Vor- ständen dazu schon etwas gesagt. – Danke schön! Vielen Dank! Die nächste Frage stellt die Abgeordnete Vierecke. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Welche Erkenntnisse hat der Senat zu der toten Graugans, die auf dem Gelände des Tierheims gefunden wurde, vor allem in Hinblick auf eine mögliche Gefahr durch die Vogelgrippe? Bitte schön, Frau Senatorin Bonde, Sie haben das Wort! Senatorin Ute Bonde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abge- ordnete Vierecke! Wir hatten es neulich schon bei den Schwänen, es handelt sich hier um geteilte Zuständigkei- ten zwischen der Senatsverwaltung für Verbraucher- schutz und meiner Senatsverwaltung. Ich kann etwas zu dem Wildtier sagen. Die Wildtiere liegen in meinem Bereich, und insofern kann ich Ihnen sagen, dass derzeit untersucht wird, woran dieses Tier letztlich verendet ist. – Vielen Dank! Die Kollegin Vierecke darf die erste Zusatzfrage stellen. – Bitte schön!
Welche Vorsichtsmaßnahmen gelten jetzt für das Tier- heim und auch für den Tierpark? Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abge- ordnete! Ich kann die Frage so ad hoc nicht beantworten, aber gerne werde ich die Beantwortung der Frage nach- reichen. Die zweite Nachfrage geht an die Kollegin Kapek. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Dieses Thema „Tote Schwäne, tote Gän- se, tote Vögel überhaupt“ ist fast wie die Berliner Bäder- Betriebe so ein richtiges Wutthema unter Bürgerinnen und Bürgern, zu dem wir sehr viele Anfragen bekommen. Deshalb möchte ich hier noch mal bei der ersten Frage von Frau Vierecke anknüpfen, erstens: Wissen Sie eigent- lich, wer bei Ihnen zuständig ist? – Und zweitens: Wer kümmert sich? Was sagen Sie den Bürgerinnen und Bür- gern, wie der Berliner Senat jetzt auf das häufiger vor- kommende Sterben von Wildvögeln reagiert? Das waren, wenn ich richtig gezählt habe, insgesamt drei Fragen. Die Senatorin darf sich eine aussuchen, die sie beantworten möchte. Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete! Die Zuständigkeiten sind schon klar zwischen uns. Das hat die Senatorin Frau Bonde vorhin eigentlich auch gesagt. Sie ist tatsächlich für die Wildtiere zuständig, während alle anderen Tiere in die Zuständigkeit der Senatsverwal- tung für Justiz und Verbraucherschutz fallen. Dann gibt es in der Tat auch unterschiedliche Zuständigkeiten, wenn es um Tierheim und Zoo geht. Wenn diesbezüglich parlamentarische Anfragen gestellt werden, wird die Beantwortung natürlich von allen zuständigen Senats- verwaltungen vorgenommen. Gerade was die toten Schwäne angeht, diese Frage war ja schon mehrfach sowohl hier im Plenum als auch im Rechtsausschuss, da hatte ich bereits gesagt, was die toten Schwäne angeht, gerade aufgrund der kalten Temperaturen, da sind wir sehr intensiv mit den Bezirken, die in erster Linie die Zuständigkeit dafür haben, im Gespräch gewesen. Wir haben das LAGeSo entsprechend eingebunden. Da sind auch konkrete Handlungsempfehlungen ausgearbeitet worden, wonach die Bezirke entsprechend handeln. – Vielen Dank! Dann geht die nächste Frage auch an die SPD-Fraktion, und zwar an die Kollegin Wolff. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8260 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wel- che Bedeutung misst der Senat sozialen Unternehmen für den Wirtschaftsstandort Berlin bei, insbesondere mit Blick auf Innovationen, nachhaltige Wertschöpfung und Beschäftigung? Das beantwortet Frau Senatorin Giffey. – Bitte schön! Bürgermeisterin Franziska Giffey (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abge- ordnete! Sehr gerne beantworte ich Ihre Frage. Wir haben natürlich eine vielfältige Wirtschaftslandschaft in Berlin, aber das Thema soziale Unternehmen nimmt zunehmend an Entwicklung auch zu. Wir sehen, dass es sehr viele Unternehmen gibt, die sich eben nicht nur einem wirt- schaftlichen Profit verschreiben, sondern wirklich auch gemeinwohlorientiert agieren, ganz besonders beim Thema der Frauen, die gründen, die hier ihre Unterneh- men voranbringen. Auch im Start-up-Bereich sehen wir zunehmend eine Orientierung auf die Themen Nachhal- tigkeit und Gemeinwohlorientierung, auch auf die Frage, wie Beschäftigung sozial organisiert werden kann, wie man zum Beispiel Menschen, die am Arbeitsmarkt schwerer zu vermitteln sind, eben in die Arbeit in sozia- len Unternehmen bringt. Das heißt, die Fokussierung eines sozialen Unternehmertums geht sowohl in die Rich- tung der entsprechenden Beschäftigung von Menschen, die es vielleicht schwerer am Arbeitsmarkt haben, als auch von Unternehmenszielen, die sozialen Zwecken dienen. Wir unterstützen diese Tätigkeit sehr stark vonseiten der Wirtschaftsverwaltung, haben auch entsprechend eine gute Vernetzung, machen regelmäßig Veranstaltungen zu diesen Themen und sind mit der IHK im Austausch dazu. Wir denken, dass das auch ein wichtiger Teil der Berliner Wirtschaftsstruktur ist, dass eben das soziale Unterneh- mertum, die Verbindung von wirtschaftlicher Stärke, guter Arbeit, Innovationsgeist und nachhaltigen Themen wirklich ein Merkmal der Wirtschaft unserer Metropolre- gion sein kann und in Berlin natürlich ganz besonders gute Beispiele dafür stehen. Ich kann Ihnen sagen, wenn wir den Unternehmerinnen- preis verleihen, das haben wir in diesem Jahr wieder gemacht, haben wir mehrere hervorragende, innovative und auch erfolgreiche Unternehmensideen dabei, die tatsächlich dem sozialen Unternehmertum zuzuordnen sind. Ich würde ganz klar sagen, soziales Unternehmer- tum heißt nicht, dass man im Geschäft minus macht, sondern das heißt, dass auch Geld verdient wird, aber eben mit einem gemeinwohlorientierten und auf die Be- schäftigten und Gute Arbeit orientierten Angang. Ich finde, das passt sehr gut zum Wirtschaftsstandort Ber- lin. – Vielen Dank! Dann frage ich die Kollegin Wolff, ob sie nachfragen möchte. – Das ist der Fall. – Bitte schön!
Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident! – Ich frage nach: Haben Sie das Gefühl, dass das soziale Unternehmertum bei den Gründerinnen und Gründern insbesondere mehr verwachsen ist und dass das eben bei den Frauen ganz besonders Beachtung findet? Bitte sehr, Frau Senatorin! Bürgermeisterin Franziska Giffey (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe): Vielen Dank! – Wir sehen, dass wir in der Gründungsför- derung, auch in der Beratung sowohl in den bezirklichen Wirtschaftsförderungen als auch bei Berlin Partner und in unserer Förderberatung, die wir in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unternehmen, zu- nehmend diese Gründungsideen haben. Wir sehen, dass, wenn wir am Round Table Start-ups oder mit den Scale- ups zusammensitzen, das soziale Unternehmertum eben auch Ideen mit berücksichtigt, die verstärkt in diese Rich- tung gehen, gerade bei den Frauen, ob das die Weiber- Wirtschaft ist, die seit vielen Jahren Tradition in der Gründungsunterstützung hat, tolle Arbeit in Berlin macht, oder auch bei den moderneren, neueren Unternehmerin- nennetzwerken ganz deutlich ist, Berlin ist die Stadt der Frauen. Wir haben einen höheren Anteil an Gründerinnen als im Bundesgebiet. Es könnte immer noch mehr sein, gar keine Frage, dafür arbeiten wir auch, aber dort sehen wir eben, dass gerade in diesem Bereich das Thema sozi- ales Unternehmertum, gemeinwohlorientiertes Unter- nehmertum bei den Gründerinnen eine immer größere Rolle spielt, und unsere Förderung, die wir im Gründe- rinnenBONUS, auch bei der Existenzgründungsberatung machen, orientiert darauf, genau diese Ideen zu unterstüt- zen. – Vielen Dank! Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Wapler von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Frau Sena- torin, für das Bekenntnis zur sozialen, solidarischen Öko- nomie! Allerdings helfen da warme Worte wenig, insbe- sondere wenn man in den letzten Jahren die Haushalts- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8261 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 mittel für die soziale, solidarische Ökonomie eingedampft hat. Herr Kollege, bitte fragen!
Die Frage: Wie konkret richten Sie künftig die Förderung auf soziale, solidarische Unternehmen aus, und wird auch bei der anstehenden Reform des Berliner Ausschrei- bungs- und Vergabegesetzes die soziale, solidarische Ökonomie eine Rolle spielen? Bitte sehr, Frau Senatorin! Bürgermeisterin Franziska Giffey (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe): Vielen Dank für die Nachfrage! – Wir haben ja in den nächsten Tagen eine Kommunikation auch darüber, dass schon am 11. März eine neue Studie zum Status quo und zum Entwicklungspotenzial der sozialen Unternehmen in Berlin veröffentlicht worden ist. Ich empfehle Ihnen die sehr, denn dort wird noch mal vermerkt, dass wir in unse- rer Stadt wirklich sagen können, wir sind zentraler Stand- ort für soziales Unternehmertum in Deutschland, aber auch im europäischen Vergleich. Wir haben rund 3 000 idealtypische soziale Unternehmen in der Hauptstadt, die aktiv sind. Das entspricht etwa 2 Prozent aller Berliner Unternehmen. Wir sehen es ganz klar so, dass natürlich, wenn wir eine Vergaberechtsreform machen, wenn wir das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz anfassen, so wie Sie es gesagt haben, das Thema soziale und ökologische Standards ein wichtiger Bestandteil auch in Zukunft da- von sein wird. Wir wollen, dass eben dieses unternehme- rische Handeln, das mit sozialen und ökologischen Zielen verbunden wird, weiterhin ein Idealtypus der sozialen Unternehmen in Berlin ist. Dazu gehört, dass mindestens 50 Prozent der Gewinne reinvestiert werden und mindes- tens die Hälfte ihrer Einnahmen am Markt erwirtschaftet wird. Wir gehen davon aus, dass soziale Unternehmen gerade im Gesundheits- und Sozialwesen, aber auch im Handel besonders erfolgreich sind. Für uns ist es völlig klar, dass wir unsere Förderpolitik, unsere Beratungs- strukturen, die wir haben, eben danach ausrichten, dass wir genau diese Unternehmenstätigkeit fördern können. Das haben wir ja schon entsprechend ausgeführt. Ich will noch mal sagen, die aktuelle Statistik sagt, im Jahr 2024 haben die befragten Unternehmen, also die sozialen Unternehmen, einen durchschnittlichen Umsatz von 1,79 Millionen Euro erzielt. Hochgerechnet ergibt sich also für den gesamten Sektor ein geschätzter Ge- samtumsatz zwischen 5 und 6 Milliarden Euro. Das ist schon ein enormer Wert. Wenn man das sieht, dann ist ganz klar, dass wir den Studienempfehlungen, die gerade veröffentlicht worden sind, also eine langfristige strategi- sche Verankerung der Förderung des sozialen Unterneh- mertums – –, dass wir das natürlich in unseren wirt- schaftspolitischen Strategien machen. Auch das Thema Sichtbarkeit, eine bessere Ausgestaltung der Förderinstrumente, die Fokussierung darauf sind für uns ein Auftrag – und natürlich das Ökosystem insgesamt aufzubauen. Das machen wir auch in vielen anderen Branchen. Das ist wichtig, genauso, die Wirtschaftsförde- rungen, sowohl in den Bezirken als auch bei uns im Land, darauf auszurichten. Für uns ist natürlich ein Thema Venturecapital, der Finanzsektor, das heißt, die Unter- nehmen, die in diesem Bereich tätig sein wollen, brau- chen natürlich auch eine entsprechende Finanzierungsun- terstützung. Wir haben gerade mit der Initiative Female- Capital, die wir voranbringen und unterstützen, ganz klar den Fokus, Venturecapitalgeber, Investoren auf das The- ma soziales Unternehmertum zu lenken und damit ganz besonders auch die Gründungen von Frauen zu unterstüt- zen. Wenn Sie da mehr wissen wollen, die Studie ist aktuell schon auf Berlin.de veröffentlicht, auf der Seite unserer Wirtschaftsverwaltung. Lesen Sie da gerne mal rein. Da haben wir ganz frisch vom 11. März, sozusagen von gestern, aktuelle Daten und Fakten, und das passt doch sehr schön, dass diese Frage heute hier gestellt wurde. – Vielen Dank! Dann geht die nächste Frage an die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen, und zwar an die Kollegin Schedlich.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage: Hat die Senats- kommission Wohnungsbau die Planung und den Bau der Magnetschwebebahn zwischen Urban-Tech-Republic und Spandau in ihrer letzten Sitzung am 17. Februar befür- wortet? Bitte sehr, Herr Senator Gaebler! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Kollegin Schedlich! Die Senatskommission Woh- nungsbau befasst sich nicht vorrangig mit Verkehrsmit- (Christoph Wapler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8262 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 teln, sondern mit Wohnungsbau. Deshalb war das Thema an dieser Stelle, ob der Wohnungsbau, der auf der Insel Gartenfeld aktuell entsteht, bezogen werden kann, weil die verkehrliche Erschließung laut Bebauungsplan und städtebaulicher Vereinbarung gesichert sein muss. Es hat daraufhin mit dem Bezirk noch mal eine Abstimmung gegeben, was der Bezirk genau für erforderlich hält, um die verkehrliche Erschließung dort so als gesichert anzu- sehen, dass die Wohnungen bezogen werden können. Dabei ist festgestellt worden, dass mit dem Bau der Brü- cke zur Rhenaniastraße dies gewährleistet ist und sich damit die Systemfrage an dieser Stelle, zumindest für die Senatskommission Wohnungsbau, nicht stellt. Insofern hat es dazu keine weiteren Beschlüsse gegeben. Dann frage ich die Kollegin Schedlich, ob sie nachhaken möchte. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Wie wird der Senat den Erschließungs- nachweis für das Gebiet Gartenfeld rechtzeitig zur Fertig- stellung sicherstellen, wenn die Tram auf der Strecke gestoppt wird? Das beantwortet die Verkehrssenatorin. – Bitte sehr, Frau Senatorin Bonde! Senatorin Ute Bonde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abge- ordnete Schedlich! Herr Senator Gaebler hat es in seinen Ausführungen bereits mitgeteilt. Der Bezirk hat gesagt, dass über den Bau der Rhena- niabrücke die Erschließung entsprechend sichergestellt ist, und damit ist Ihre Frage beantwortet. Die zweite Nachfrage geht an die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen und das an die Kollegin Kapek. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Dann frage ich den Senat doch noch einmal, ob denn fristgerecht, also zur geplan- ten Eröffnung des neuen Stadtquartiers Gartenfeld oder auch der Urban-Tech-Republic, die Erschließung sicher- gestellt ist, wenn eine Magnetschwebebahn von der mit Frau Bonde befreundeten Firma Max Bögl auch noch geprüft werden soll. Bitte sehr, Herr Senator Gaebler! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Kapek! Erst mal ist es nicht so, dass es einen Termin gibt, wo alle Wohnungen auf einmal eröffnet werden, sondern das ist eine schritt- weise Inbetriebnahme, wenn ich es so nennen darf. Wir haben gerade aktuell die Diskussion, welcher Prozentan- teil auch schon vor Eröffnung der Brücke zur Rhenania- straße bezogen werden kann. Da gibt es offensichtlich Möglichkeiten, auch da schon etwas weiterzugehen. Inso- fern ist die Frage, welches Verkehrsmittel dort am Ende zur Erschließung eingesetzt wird, eine Qualitätsfrage, aber keine entscheidende für den Bezug der Wohnungen. Die Fragestunde ist damit für heute beendet. Dann freuen wir uns, dass wir die Polizei wieder im Haus haben, und zwar auf der Osttribüne noch mal eine Gruppe der Polizeiakademie. – Willkommen im Abgeordneten- haus! Viel Erfolg bei Ihrer Ausbildung! Tagesordnungspunkt 3 steht auf der Konsensliste. Deswegen kommen wir jetzt zu lfd. Nr. 4: Prioritäten gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Ich rufe auf lfd. Nr. 4.1: Priorität der Fraktion der CDU Tagesordnungspunkt 58 Katastrophenschutz und Notfallvorsorge an Berliner Schulen stärken Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/3006 (Senator Christian Gaebler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8263 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU, und zwar mit dem Kollegen Bocian. – Bitte sehr, Sie haben das Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich bitte vor, an einem dunklen, kalten Winternachmittag fällt in Berlin flächendeckend der Strom aus. Ihr Kind ist in der Grundschule. Der stromgebundene ÖPNV fährt nicht mehr, und ihre Ar- beitsstelle, Supermärkte, Tankstellen und alle Gebäude und Schulen liegen im Dunkeln. Die Ampeln sind aus, und auch ihr Handy hat kein Netz mehr. Wäre es gut zu wissen, dass die Schule Ihres Kindes auf so einen Kata- strophennotfall vorbereitet ist, dass Ihr Kind sicher und versorgt ist? Diese Frage haben wir uns nach dem An- schlag in Grünheide gestellt und diesen Antrag geschrie- ben, welcher während seiner Genese in den Arbeitskrei- sen und in den Expertenrunden noch weiter qualifiziert worden ist. Wir haben nach Österreich geschaut, wo es ein Blackout- konzept verpflichtend für alle Schulen vom Bundesminis- terium gibt. Vor allen Dingen für die Grundschulen soll im Notfall ein einheitliches Vorgehen vorgegeben sein und sie materiell in die Lage versetzt sehen, eine solche Situation gut zu überstehen. Wir als CDU möchten, dass die Eltern wissen, dass ihre Kinder im Notfall ausrei- chend versorgt sind und sich die Eltern erst einmal auf den Weg nach Hause oder die Lösung anderer akuter Probleme konzentrieren können. Das Blackoutkonzept beinhaltet nicht nur wichtige Aus- rüstungen wie Decken, Schlafsäcke, Batterielampen, Notrationen Wasser und Funkgeräte, sondern auch wich- tige Einspeisesteckdosen für eine Notstromversorgung der Gebäude und ein Satellitentelefon zur Kommunikati- on mit Behörden und der Außenwelt. Wie wichtig das ist, haben wir am Anfang des Jahres gesehen. Das hat uns der linksterroristische Anschlag am Jahresanfang gezeigt. Dass es geht, hat uns die Jeanne-Barez-Schule in Pankow gezeigt, die ich letztens besuchen durfte. Hier wurde das Blackoutkonzept vor einiger Zeit schon vorbildlich um- gesetzt. Danke, dass das Schulteam hier voranschreitet und zeigt, wie es geht. Wir als Koalition denken noch weiter. Wir möchten, dass alle Schüler in ihrer Schulzeit Kurse in Erster Hilfe und Wiederbelebung erhalten, wie es in skandinavischen Ländern Standard ist. Wenn jeder in der Lage ist, lebens- rettend einzugreifen, wird die Überlebensrate in lebens- bedrohlichen Situationen stark ansteigen, da sie davon abhängt, wie schnell Hilfe vor Ort beziehungsweise ob jemand vor Ort ist, der sofort reanimieren kann. Wenn solche Kurse an etlichen Schulen stattfinden, was vorbildlich ist, sollten alle Berliner Schulen diesem Bei- spiel folgen. Dafür müssen und werden wir sorgen. Ob der Wissenstransfer direkt über die Blaulichtverbände oder Vereine erfolgt oder indirekt über Lehrkräfte, sollte in praktikabler Weise abgestimmt werden. Wir werden im Fachausschuss noch darüber sprechen und auch Ex- perten anhören. Das Ziel ist aber klar definiert. Alle Schüler sollen in die Lage versetzt werden, Hilfe zu leis- ten, wenn ein Notfall es erfordert. Wir möchten auch, dass alle Schulgebäude in Berlin eine gut sichtbare Kennzeichnung erhalten, damit im Notfall, wie zum Beispiel einem Brand, einem tätlicher Angriff, einem Amoklauf oder Ähnliches, die Polizei und Feuer- wehr direkt und schnell in das richtige Gebäude geführt werden. Auch die bestehenden Amoksysteme sollen noch einmal überprüft und evaluiert werden. Wir möchten beim Katastrophenschutz klare pragmatische Politik, und wir werden den Katastrophenschutz und die Notfallvor- sorge vorantreiben, auch in den Schulen. Dann folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Franco.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt bekanntlich mehr Baustellen beim Kata- strophenschutz als Schlaglöcher in Berlin. Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass sich die Koalition nach dem mehrtägigen Stromausfall am Anfang des Jahres damit auseinandersetzt. Doch dieser Antrag gleicht einem Schweizer Käse: Er ist ganz schön löchrig. Der Katastrophenschutz an Berliner Schulen soll gestärkt werden – so weit, so richtig. Maß- nahmen wie Notstromeinspeisung, Gebäudekennzeich- nung und bauliche Schutzmaßnahmen – alles nicht falsch. Aber irgendwie haben Sie vergessen, dass es beim Kata- strophenschutz um Menschen geht. Katastrophenschutz- kompetenzen verordnet man nicht von oben herab. Kata- strophenschutz funktioniert nur gemeinsam, indem wir Strukturen schaffen, in denen Menschen sich selbst und anderen helfen können. Es ist auch nicht so, dass wir die Menschen dazu zwingen müssen. Denn auch im Berliner Südwesten haben die Menschen einmal mehr bewiesen, (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8264 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 dass sie in der Krise füreinander einstehen und anderen helfen. Alles, was tatsächlich an Bildung in diesem Antrag steht, sind einige schwammige Sätze zur Erste-Hilfe-Aus- bildung. Wir finden: Erste-Hilfe-Unterricht sollte Stan- dard an jeder Schule werden. Aber kommt das jetzt ei- gentlich? Denn in diesem Antrag finde ich nicht mehr als einen Prüfantrag. Sie schaffen es nicht einmal, die Stär- kung der Schulsanitätsdienste zu erwähnen – wieder ein Loch mehr im Käse. Zu anderen Bildungsmaßnahmen schweigt Ihr Antrag. Meinen Sie nicht auch, es wäre eigentlich angebracht, Kindern Kompetenzen zu vermitteln? Wie verhalte ich mich bei einem Stromausfall? Was mache ich, wenn ich eine Sirene höre? Wo finde ich eigentlich in der Krise vertrauenswürdige Informationen? Kinder stellen diese Fragen, und es wäre schön, wenn wir sie nicht erst be- antworten, wenn alle im Dunkeln sitzen. Wir müssen auch darüber sprechen, was Katastrophen und die ständigen Krisen mit uns als Gesellschaft ma- chen. Kinder, Jugendliche und ihre Familien treffen Kri- sen besonders hart. Sie haben Ängste. Die psychische Belastung nimmt zu. Schule kann ein Ort sein, der mode- riert, der Familien Mittel an die Hand gibt, damit umzu- gehen. Resilienz zeigt sich auch dadurch, dass man ein soziales Umfeld hat, in dem es dafür Räume gibt. Wissen und Auseinandersetzung mit Krisen öffnen Wege, besser mit ihnen umzugehen. Zur ganzen psychologischen und sozialen Dimension in Ihrem Antrag kein Wort. Was Ihr Antrag allerdings ausspart, liefere ich Ihnen gern nach: Als Grünenfraktion haben wir eine Strategie für eine krisenfeste Hauptstadt vorgestellt, und auf drei Maß- nahmen möchte ich Sie zumindest hinweisen. Anders als in der Schule gilt hier: Abschreiben ausdrücklich erlaubt! Erstens: Über 700 Schulen im gesamten Stadtgebiet sind Liegenschaften in öffentlicher Hand. Diese könnte man als dezentrale Informations-, Anlauf- und Versorgungs- punkte nutzen. Dieses Potenzial lassen wir bisher liegen. Zweitens: Wie kommuniziert man eigentlich in der Krise zwischen Schulen und Eltern? Gibt es Meldewege, Pla- nungssicherheit, Antworten auf dringende Fragen? Hier haben wir doch oft genug gesehen, dass Eltern schnell in die Überforderung laufen können, wenn sie nicht die Informationen bekommen, die sie im Ernstfall brauchen. Drittens: Was ist eigentlich Ihr Plan für den Fall, dass die Schule in einer Krise länger ausfällt? Wie wird der Zu- gang zu Bildung organisiert? Was machen Sie mit Kin- dern mit besonderen Hilfsbedarfen? Wie versorgen Sie Kinder, deren Eltern auch in der Krise zur Arbeit müs- sen? Bevölkerungsschutz funktioniert nur miteinander und nicht per Dekret. Da liegt dann vielleicht auch der Unter- schied zwischen uns und Ihnen als Koalition. Anstatt jungen Menschen zuzuhören, gibt es oftmals Zwang, Pflicht und Belehrung. Ich habe mich an eine Diskussion vor zwei Wochen erin- nert, als hier zur Frage der Bundeswehr an den Schulen bei jedem Mal, als das Wort Bundeswehr fiel, aus der CDU donnernder Applaus kam, und auf Sorge und Ängs- te aus Ihren Reihen nur mit Häme und Spott reagiert wurde. Dabei sollten wir doch froh sein, wenn Kinder und Jugendliche uns ihre Sicht der Dinge auf diese Welt voller Krisen anbringen. Erst letzte Woche beim Schul- streik gegen die Wehrpflicht haben sie gezeigt, dass sie nicht herumgeschubst werden, sondern selbst mitbestim- men wollen, und wie groß auch die Sorge ist, dass sie eingezogen werden könnten, dass sie im schlimmsten Fall in einem Krieg sterben müssen, den sie nie gewollt ha- ben. Egal, ob in der Schule oder in der Politik: Mit Befehl werden wir nicht verteidigungsfähig und auch nicht resi- lient. Vielleicht sollte gerade der Generation an Politi- kern, die für die Krisen dieser Zeit verantwortlich sind, etwas mehr Vertrauen in unsere Jugend erwachsen, damit sie die Fehler unserer Generation nicht wiederholt. – Vielen Dank! Dann folgt für die SPD-Fraktion die Kollegin Dr. Lasić.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schulen sind Orte des Lernens, der Begegnung und der Zukunft. Aber sie müssen auch Orte der Sicher- heit sein, und genau darum geht es bei unserem Antrag „Katastrophenschutz und Notfallvorsorge“. Denn die Realität hat sich verändert. Wir erleben häufiger extreme Wetterereignisse, wir sprechen über mögliche Blackouts, über Krisenlagen und leider auch über Gewaltlagen. Ge- rade deshalb müssen wir uns als Politik eine einfache Frage stellen: Sind unsere Schulen auf den Ernstfall vor- bereitet? – Die ehrliche Antwort ist: noch nicht überall ausreichend. Deshalb schlagen wir konkrete Maßnahmen vor. Erstens: Stärkung der technischen und baulichen Vorsor- ge. Viele Berliner Schulen verfügen noch nicht über die notwendigen Möglichkeiten, im Notfall schnell zu reagie- (Vasili Franco) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8265 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 ren. Deshalb wollen wir die vorhandenen Schutzmecha- nismen überprüfen und verbessern. Dazu gehört auch, dass Schulen künftig die Möglichkeit erhalten, Notstrom einzuspeisen, damit grundlegende Funktionen erhalten bleiben. Zweitens: Anders als Herr Franco das gerade dargestellt hat, liegt ein klarer Fokus im Bereich der Pädagogik. Wir wollen nämlich bei Schülerinnen und Schülern Kompe- tenzen stärken, und dazu dient eben die genannte Ersthel- ferausbildung für alle Schülerinnen und Schüler, die ein Meilenstein in der Kompetenzentwicklung ist. Drittens: Vorbereitung auf besondere Krisenszenarien. Ein Beispiel ist ein möglicher großflächiger Stromausfall. Andere Länder, etwa Österreich, haben dafür bereits klare Konzepte für Schulen entwickelt. Wir wollen ein Muster- konzept für den Blackoutfall für Berliner Grundschulen, damit Krisenteams vorbereitet sind und nicht erst impro- visieren müssen. Daher, Herr Franco! Es wäre gut gewesen, wenn Sie den Antrag gelesen hätten, denn das, was Sie fordern, steht in dem Antrag! [Beifall bei der SPD und der CDU –
Bravo! – Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Wir wollen viertens mehr Übersicht und klare Strukturen im Ernstfall. Das ist ein roter Faden, der sich durch die komplette Verwaltungsreform zieht und sich auch hier wiederfindet. Dazu gehört eine eindeutige Gebäudekenn- zeichnung sowie eine bessere Abstimmung und Evaluati- on bestehender Sicherheitssysteme, zum Beispiel bei Amokläufen an Schulen. Nur wenn wir wissen, was funk- tioniert und wo es Lücken gibt, können wir gezielt nach- bessern. Für uns ist besonders wichtig: Katastrophenschutz ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Der Staat hat die Ver- antwortung, Menschen zu schützen – und ganz besonders Kinder und Jugendliche. Gleichzeitig wollen wir aber auch keine Panik erzeugen. Schulen sind keine Orte der Angst. Sie müssen nur vorbereitet sein. Denn Vorsorge bedeutet Sicherheit, und Sicherheit schafft Vertrauen. Darum ist unser Ansatz: Prävention statt Improvisation, Kooperation statt Zuständigkeitsgerangel und konkrete Maßnahmen statt bloßer Appelle. Kinder und Jugendliche verbringen einen Großteil ihres Tages in der Schule. Dort müssen sie sich sicher fühlen, und ihre Eltern müssen sicher sein können, dass wir als Politik alles tun, um sie bestmöglich zu schützen. Mit diesem Antrag gehen wir einen wichtigen Schritt, um Berliner Schulen krisenfester zu machen, und ich bitte daher um Ihre Unterstützung! – Vielen Dank! Dann hat Herr Kollege Franco um das Wort für eine Zwischenbemerkung gebeten und erhält es. [Torsten Schneider (SPD): Der will uns seine Strategie mit vier Fragen noch mal vorstellen! –
Er hat dafür nur drei Minuten! –
Ach, es waren nur drei Fragen!]
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Schneider! Mit Ihnen diskutiere ich besonders gern über den Katastro- phenschutz. Wenn ich so schaue, was vom Senat kommt, dann werden da die Verwaltungen gefragt: Schreibt mir doch in 24 Stunden einmal irgendetwas auf. – Da gibt es irgendwelche Listen mit 75 oder dann 66 Punkten, die aneinandergereiht werden. Also wenn das Ihre Strategie für ein krisenfestes Berlin ist, dann gute Nacht! Dann geht hier bald das Licht aus! Aber ich wollte eigentlich auf Frau Lasić eingehen. Sie hatten mir vorgeworfen, ich hätte den Antrag gar nicht gelesen. Das stünde doch alles drin. Ich darf Sie beruhi- gen, liebe Kollegin, ich habe den Antrag gelesen, und ich nehme Sie beim Wort. Hier eine Aneinanderreihung von einigen Punkten: Wir sind uns ja einig. Soll jetzt die Ersthelferinnen- und Ersthelferausbildung an Schulen kommen, und zwar für alle, dann haben Sie mich an Ihrer Seite. Das können wir gerne machen. Im Antrag steht: „Eine Ersthelferausbildung und nötige Auffri- schungskurse für alle Schülerinnen und Schüler in Schulen sind zu ermöglichen. Dabei sollen die Hilfsorganisationen mit einbezogen werden.“ Also wenn Sie so Ihre Pläne formulieren, dann müssen Sie sich nicht wundern, dass die Umsetzung nicht klappt. Und außerdem haben Sie gesagt, alle pädagogischen Konzepte, die ich hier angesprochen hätte, seien doch irgendwie Gegenstand des Antrags. Sie verweisen auf einige Punkte, die wirklich sinnvoll sind. Auch in ande- ren Ländern werden Sie gemacht. Aber wenn Ihre einzige Antwort darauf ist, dass die Kinder sich an Grundschulen damit auseinandersetzen sollen, was man bei einem Blackout macht, dann frage ich Sie: Was ist denn mit den Kindern an den Oberschulen? Könnte es vielleicht sein, dass dieser Stadt im Krisenfall sogar noch andere Fälle außer der Stromausfall drohen? – Ich begrüße ausdrück- lich, dass Sie sich mit dem Thema beschäftigen, aber qualitativ ist in dem Antrag noch viel Luft nach oben. Aber dafür gibt es ja die Ausschussberatungen. Dann (Dr. Maja Lasić) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8266 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 helfen wir Ihnen gerne dabei, dass der Antrag noch einen Tick besser wird. – Vielen Dank! Dann hat die Kollegin Lasić das Wort für die Erwide- rung.
Herr Franco! Nur, weil wir jetzt immer wieder miteinan- der sprechen, wird es nicht besser. Daher kann ich nur wiederholen, was wir vorhin gesagt haben. Wenn Sie bei Ihrer Widerrede die Punkte aufgreifen, die wir genannt haben, und dann einfach nur sagen, wir sollten aus der Legislative heraus so tun, als ob wir im Senat seien und die Umsetzung machten, dann haben Sie die Logik der Trennung zwischen Antragstellung und dem Regierungs- handeln nicht verstanden. Was wir hier machen, ist eine Vision dafür, wie Katastro- phenschutz sinnvoll im Schulsystem aus der Logik der Trennung der äußeren und inneren Schulangelegenheiten abgebildet wird, welche äußeren Maßnahmen wir voll- ziehen müssen, was sich strukturell in dem Zusammen- spiel zwischen Land und Bezirken widerspiegeln muss. Das ist im Besonderen im Bereich des Katastrophen- schutzes abgebildet, und in der Pädagogik spiegelt sich vor allen Dingen die sogenannte Ersthelferausbildung wider. Ich glaube, Sie sind einfach nur neidisch, dass wir in der Regierung sind und dass wir tatsächlich in die Umsetzung kommen und zeigen können, dass wir es mit der Sicherheit in diesem Land ernst meinen. Das belegt auch dieser Antrag. – Vielen Dank! Dann hat nun die Kollegin Brychcy aus der Linksfraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich begrüßen wir das Anliegen von Ihnen als Koalition, unsere Schulen resilient zu machen für eine Notlage wie den Stromausfall, für den Katastro- phenfall oder einen Amokfall. Auch einen Notfallkoffer und die Erweiterung des Notfallordners um das Thema Stromausfall finden wir sinnvoll. Aber wir fragen uns, warum dies nur für die Grundschulen erfolgen soll, wie Sie in Ihrem Antrag ausführen. Dass alle Schulen mit der Möglichkeit zur Notstromeinspeisung und Amoksyste- men ausgestattet werden sollen, ist ebenfalls sinnvoll. Aber warum gehen Sie nicht noch viel grundsätzlicher ran an funktionierende Brandschutzsysteme? Denn da haben wir wirklich ein Problem. Es gibt Schulen, wo Brandwachen mit Trillerpfeifen eingesetzt werden müs- sen, weil der Brandschutz mangelhaft ist, enorme Kosten verursachen würde und teilweise auch gar nicht mehr herstellbar ist. Die Erika-Mann-Grundschule im Wedding – Frau Dr. Lasić und ich haben die besucht – entging 2023 nur knapp einer Katastrophe. Der Brand in der Doppelturnhalle brach zum Glück nach 16 Uhr aus und nicht am Vormittag, wo alle Schülerinnen und Schüler noch anwesend waren, weil der Feueralarm nämlich nicht funktionierte. Wir haben wirklich ein massives Problem mit dem Brandschutz. In manchen Bezirken wurde der Brand- schutz an etlichen Schulen seit über zehn Jahren, teilwei- se zwanzig Jahren nicht kontrolliert. Der Kollege Andre- as Otto hatte Anfang des Jahres eine Schriftliche Anfrage dazu gestellt. Es fehlen personelle Kapazitäten in den Bezirksämtern und auch beträchtliche Finanzmittel. Und wenn die Bezirke den Brandschutz kontrollieren würden, stünde sogar die Schließung von Schulen sofort im Raum. Aber dazu steht überhaupt nichts in Ihrem Antrag. Es ist eigentlich die Basisaufgabe der Bezirke, sich darum zu kümmern. Unsere Schulen entsprechend resilient zu machen – was wir als Ziel teilen –, wird keinesfalls im Rahmen der vorhandenen Mittel möglich sein, wie Sie in Ihrem An- trag schreiben. Das ist auch unprofessionell. Man schreibt einen Antrag und sagt „im Rahmen der verfügbaren Mit- tel“, obwohl man weiß, dass gar nichts eingestellt ist, weil die Bezirke strukturell unterfinanziert sind. Die mangelnde Basiskorrektur für HzE-Leistungen, etwa für junge Volljährige, belastet die Bezirkshaushalte so ext- rem, dass sie in der Haushaltskonsolidierung sind. Wenn wir Brandschutz, Katastrophenschutz, Notstromeinspei- sung, Amokalarmsysteme wollen, braucht es natürlich auch Personalmittel in den Bezirken und die Investiti- onsmittel seitens des Landes. Ansonsten ist Ihr Antrag nur Makulatur. Was die Erste-Hilfe-Ausbildung der Schülerinnen und Schüler ab Klasse 3 anbelangt, würden wir uns dem nicht entgegenstellen. Aber auch das ist nicht kostenneutral umzusetzen. Eine Erste-Hilfe-Ausbildung auf selbstfi- nanzierter Basis, wie Sie im Antrag schreiben, lehnen wir ab, denn sonst würden nur die Kinder, deren Eltern sich das auch leisten können, eine solche Erste-Hilfe- Ausbildung machen. Wenn die Erste-Hilfe-Ausbildung im schulischen Rahmen umgesetzt werden soll, muss sie auch bezahlt werden. (Vasili Franco) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8267 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Kurzum: Wir unterstützen die Ziele Ihres Antrags, aber ohne entsprechende Finanzierung für Brandschutz, Kata- strophenschutz, Notstromeinspeisung, Amokalarmsyste- me und die Erste-Hilfe-Ausbildung werden sie nicht umgesetzt. Da, Frau Dr. Lasić, sind wirklich wir als Le- gislative verantwortlich. Wir sind der Haushaltsgesetzge- ber, haben den Haushalt beschlossen. Bis jetzt ist dafür nichts eingestellt. Dann folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Tabor.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Dieser Antrag behandelt wichtige Themen, und genau das ist der grundlegende Mangel an diesem Antrag. Es fehlt ihm an klarer Struktur. Wir haben es gerade schon gehört. Der Antrag erinnert mich eher an eine kroatische Potpourri- platte. Irgendwie ist alles dabei, doch man kann sich irgendwie geschmacklich auf nichts konzentrieren. Hier werden unterschiedliche Bereiche miteinander vermischt, die jeweils für sich genommen ernst zu nehmen sind, aber eben nicht einfach in einen Antrag gehören. Da geht es zunächst um die Blackoutszenarien, dann um Erste-Hilfe- Ausbildung für Kinder, dann um Gebäudekennzeichnung, technische Anschlüsse für Notstromaggregate und weite- re Maßnahmen zur Notfallvorsorge. Das alles sind unter- schiedliche Ebenen mit unterschiedlichen Anforderungen. Was hier vorgelegt wird, ist deshalb kein klar geglieder- tes Konzept, sondern eher eine lose Sammlung unter- schiedlicher Anliegen, als hätten Sie, Herr Bocian, mit Ihren Parteimitgliedern Brainstorming gemacht, alles an die Tafel geschmissen, und als Sie fertig waren, haben Sie einfach alles hier reingegossen und dann einfach mal schnell einen Antrag daraus gemacht. Kritisch ist ein Teil der Begründung, in dem mit dem Blackoutszenario gearbeitet wird. Auch hier wäre etwas mehr Präzision, vor allem aber Ehrlichkeit angebracht. Blackouts fallen ja schließlich nicht vom Himmel. Die konkreten genannten Stromausfälle hatten Ursachen. Nennen Sie doch einfach mal Ross und Reiter! Zeigen Sie doch mal Rückgrat! Benennen Sie es doch einfach! Sie haben es zwar einmal kurz erwähnt in der Rede, aber es gehört einfach auch in den Antrag hinein. Dahinter standen eben nicht nur abstrakte Risiken, sondern konkre- te linksextremistische Angriffe auf kritische Berliner Infrastruktur, die es zukünftig einfach besser zu schützen gilt. Klar kann es auch Blackouts durch technische Fehler geben. Die große Frage der Versorgungssicherheit hängt aber eben auch immer mit sehr dummen politischen Fehl- entscheidungen zusammen. Davon haben wir leider ge- nug in Deutschland. Wenn in Deutschland hervorragende und sichere Kern- kraftwerke oder modernste Kohlekraftwerke abgeschaltet werden, dann darf man sich eben später nicht hinstellen, als hätte man mit den heutigen Risiken für Blackouts nichts zu tun. Flatterstrom durch wetterabhängige, schwankende Ein- speisung von Wind- und Solarenergie kann eben keine solide Grundlast ersetzen. Der nächste Blackout ist daher auch ohne Linksterror nicht eine Frage des Ob, sondern eine Frage des Wann. Trotz dieser Kritik enthält der Antrag auch vernünftige Punkte. Die Kennzeichnung von Gebäuden und Gebäude- teilen an Schulen ist natürlich sinnvoll. Feuerwehr und andere Rettungskräfte können so schneller ihr Ziel fin- den. Die Frage ist natürlich, warum über all die Jahrzehn- te so etwas überhaupt nicht Standard ist. Ebenso sinnvoll sind einheitliche und praxistaugliche Anschlüsse für Notstromaggregate. Auf diesen Mangel hatte auch die Bildungssenatorin völlig zu Recht hingewiesen. Aller- dings war zu dieser besagten Ausschusssitzung damals auch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege hinzugeladen. Herr Zückmantel hat klar kommuniziert, dass Notstromaggregate einfach aus kos- tentechnischen Gründen überhaupt nicht umsetzbar sind. Berlin hat dafür gar kein Geld, und technisch ist das Gan- ze so gut wie nicht umsetzbar. Von daher könnte man denken, zumindest dieser Punkt im Antrag ist ein Schau- fensterantrag. Auch eine Erste-Hilfe-Ausbildung für Kinder und Ju- gendliche ist grundsätzlich richtig. Es schadet natürlich nicht, unseren Kindern etwas Neues beizubringen. Sie sollten früh lernen, wie man in Notsituationen handelt und Verantwortung übernimmt. Nur zeigt sich auch hier wieder das Problem dieses Antrags: Ein sinnvoller Punkt wird an andere, völlig anders gelagerte Themen ange- hängt, statt ihn als eigenständige Maßnahme sauber her- auszuarbeiten. Deshalb bleibt unser Fazit: Es gibt in diesem Antrag einzelne richtige Ansätze, aber aus mehreren richtigen Einzelpunkten wird noch kein guter Antrag. Wer Kata- strophenschutz und Notfallvorsorge an Schulen wirklich stärken will, muss sauber gliedern, sachlich trennen und politisch ehrlich argumentieren. Daher werden wir uns natürlich über die Beratung im Ausschuss freuen und (Franziska Brychcy) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8268 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 werden definitiv noch einen Änderungsantrag zu Ihrem Antrag einbringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksam- keit! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Wir kommen zu lfd. Nr. 4.2: Priorität der Fraktion der SPD Tagesordnungspunkt 59 Verbesserung der gerichtsfesten Dokumentation und Spurensicherung durch Berliner Krankenhäuser bei körperlicher Gewalt Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/3007 Neu In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD, und zwar mit der Kollegin Golm.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeden Tag werden hier in Berlin Frauen Opfer von Gewalt. Nicht jede Gewalttat wird gleich angezeigt, sondern viele Frau- en ertragen es lange, warten und überlegen sich, was sie machen müssen, aber oft sind die körperlichen Folgen so schlimm, dass sie versorgt werden müssen. Deshalb ist der Weg in die Notaufnahme der erste, den Frauen nach dieser Gewalttat gehen. Dieser Weg ist für die Frauen überhaupt nicht einfach, denn er ist behaftet mit Scham, mit Angst und mit diesem unguten Gefühl: Was passiert in dieser Notaufnahme? Wir müssen uns das ganz praktisch vorstellen: Da kom- men die Frauen an, oft in Begleitung des Täters, gehen dort hinein, sind den Blicken der ganz vielen anderen wartenden Patienten ausgesetzt, müssen umständlich erklären, was sie erlebt haben, immer wieder, möglichst noch laut und zum Mithören. Und genau dem wollen wir mit diesem Antrag etwas entgegensetzen. Wir möchten einen separaten, geschützten Eingang, im besten Fall mit einer Klingel, wo die Frau weiß: Wenn ich hier klingle, wenn ich hier reinkomme, dann treffe ich auf Personal, das geschult ist, dann habe ich einen ge- schützten Raum und muss nicht alles noch mal erklären und wissen –, denn wir müssen doch dafür sorgen, dass diese Frauen in einem öffentlichen Raum nicht noch mal stigmatisiert sind oder unter Druck gesetzt werden. Und nur, wenn dieses Gefühl von Sicherheit und Vertrauen vermittelt werden kann, dann geht es auch darum, dass die Frauen langfristig Hilfe annehmen. In den Notaufnahmen passiert noch etwas Weiteres. Bei der Untersuchung kommt es ganz entscheidend darauf an, ob die Gewalt, die die Frauen erlebt haben, auch sichtbar bleibt oder ob sie später bei Gericht schlicht nicht mehr bewiesen werden kann. Nur wenn Verletzungen richtig dokumentiert werden, wenn Spuren gesichert werden, verschwindet die Gewalt nicht aus den Akten. Viele Be- troffene erstatten natürlich nicht sofort Anzeige. Manche haben Angst vor dem Täter, manche stehen unter Schock, manche brauchen Zeit, um überhaupt zu entscheiden, wie sie weiter vorgehen sollen. Eine frühzeitige und sorgfälti- ge Dokumentation von Verletzungen kann später ent- scheidend dafür sein, ob Verfahren überhaupt erfolgreich sind. Wir wollen endlich ein standardisiertes Verfahren zur gerichtsfesten Spurensicherung und Dokumentation nach dem Vorbild der Gewaltschutzambulanzen an allen Ber- liner Kliniken etablieren, denn es kann doch nicht sein, dass Frauen weiterverwie- sen werden, warten oder sich nach Öffnungszeiten richten müssen. Dafür braucht es natürlich auch fachkundiges Personal. Deshalb wollen wir weiter, dass Krankenhäuser in landeseigener Trägerschaft dafür Sorge tragen, dass ihre Ärztinnen und Ärzte und Pflegekräfte geschult wer- den, um Gewaltfolgen zu erkennen und die Anwendung standardisierter Verfahren durchführen zu können, denn Gewaltschutz darf nicht davon abhängen, ob jemand zufällig an die richtige Stelle gerät oder auf besonders engagiertes Personal trifft. Gewaltschutz muss strukturell funktionieren, auch in den Berliner Kliniken. Mit diesem Antrag stärken wir genau diese Strukturen. Wir erhöhen die Sensibilität im Gesundheitssystem, wir verbessern die Dokumentation und Spurensicherung von Gewaltfolgen, wir sorgen dafür, dass Betroffene schneller geschützt und traumasensibel den Weg in die Beratung und Unterstützung finden, und wir schaffen geschützte Räume für Gewaltbetroffene in den Kliniken. Das ist für uns konkrete Gewaltschutzpolitik. – Vielen Dank! (Tommy Tabor) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8269 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Dann hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Dr. Haghanipour das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Viele von uns waren letzten Sonntag, am 8. März, auf einer Demonstration zum Internationalen Frauentag. Frauenrechte müssen uns alle angehen, unab- hängig vom Geschlecht. Deshalb mal die Frage in die Runde: Wer von den hier anwesenden Männern war denn da? – Ich sehe drei Meldungen; ich habe persönlich vier gesehen. Ich danke euch, die da waren und ein Zeichen gesetzt haben. Ich hoffe, dass noch viel mehr männliche Abgeordnete sich für Frauenrechte einsetzen, denn wir sind noch im- mer von einer echten Gleichberechtigung weit entfernt. Deshalb sind wir demonstrieren gegangen, dafür, dass Frauen ökonomisch Männern gleichgestellt sind, dafür, dass wir Betroffene von Gewalt schützen, und dafür, dass die Hälfte der Macht den Frauen gehört. Wir wissen, Spurensicherung ist nur innerhalb von 72 Stunden nach der Tat wirklich effektiv. Seit März 2020 gibt es den gesetzlichen Anspruch auf vertrauliche, anzeigenunabhängige Spurensicherung, doch die Realität in Berlin ist schwierig. Die Gewaltschutzambulanz leistet sehr gute Arbeit, aber leider nicht flächendeckend, und sie ist nicht rund um die Uhr erreichbar. Doch Beweissi- cherung nach Gewalt ist kein Extra, sondern ein Instru- ment, um Täter zur Verantwortung zu ziehen und echte Gerechtigkeit zu schaffen. Die im Antrag vorgeschlagenen Nebeneingänge, eine zentrale Rufnummer oder verbindliche standardisierte Verfahren für gerichtsfeste Spurensicherung können hier helfen. Dennoch bleiben weiterhin rechtliche und struktu- relle Fragen ungeklärt: Wie werden bestimmte Leistun- gen finanziert? Wie erreichen wir besonders vulnerable Gruppen wie Frauen mit Behinderung oder Menschen ohne Deutschkenntnisse? Wie wird die Anonymität tat- sächlich sichergestellt? – Klar ist, vertrauliche Spurensi- cherung darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Deshalb danke ich für den Antrag, denn wir brauchen flächendeckende, niedrigschwellige und schnell verfüg- bare Strukturen, damit Betroffene Gerechtigkeit erfahren und wir patriarchale Machtstrukturen aufbrechen. Apropos Machstrukturen: In diesem Zusammenhang denke ich auch an das Paritätsgesetz, und wenn ich an das Paritätsgesetz denke, dann denke ich oft an eine Frau, die dieses Anliegen mit großer Überzeu- gung vertreten hat: Rita Süssmuth. Im Februar ist sie von uns gegangen, eine herausragende Politikerin der CDU, die über Parteigrenzen hinweg geschätzt wurde. Mit Nachdruck hat sie sich für Frauenrechte eingesetzt. Ihr Engagement sollte uns Verpflichtung und Inspiration zugleich sein. Vielleicht sollten wir uns gerade jetzt fragen: Wie würde sie sich freuen, wenn wir auch zu ihrem Andenken ein Paritätsgesetz beschlössen und damit das Erbe anträten, für das sie so leidenschaftlich gekämpft hat? Was wäre das für ein schönes Zeichen, um Parität in Berlin umzu- setzen, um gemeinsam diese Geschichte zu schreiben, um die Hälfte der Macht auch endlich in diesem Parlament einzuführen? Das wäre ein großer Schritt zu einer gerech- teren Demokratie. Wir stehen bereit. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Derya Çağlar (SPD) und Mirjam Golm (SPD) –
Ideologie ist wichtiger!] Dann folgt für die CDU-Fraktion die Kollegin Dr. Wein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich keh- re jetzt noch einmal stärker zu dem vorliegenden Antrag zurück [Beifall bei der CDU und der AfD –
Ja!] und sehe zu, dass wir noch einmal besprechen, worum es hier geht. Gewalt hinterlässt Spuren körperlich, seelisch und oft auch rechtlich. Doch viel zu häufig gehen ent- scheidende Beweise verloren, weil sie nicht rechtzeitig oder nicht gerichtsfest dokumentiert werden. Unser An- trag greift deshalb konkrete Wünsche von Betroffenen auf. Wir wollen prüfen, wie Berliner Krankenhäuser Gewaltfolgen besser dokumentieren können, Spuren sichern und Betroffenen einen niedrigschwelligen Zugang zur Hilfe ermöglichen können. Wer Opfer körperlicher Gewalt geworden ist, befindet sich häufig in einer extrem belastenden Situation. Viele Betroffene stehen unter Schock, haben Angst vor dem Täter oder sind unsicher, welche Schritte sie gehen wollen. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8270 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 In dieser Situation ist das Krankenhaus oft der erste Ort, an den sich Betroffene wenden. Dort suchen sie medizini- sche Hilfe, manchmal aber auch Schutz und Orientierung. Genau deshalb tragen Krankenhäuser eine besondere Verantwortung. Sie sind häufig die erste Institution, die mit den Folgen der Gewalt konfrontiert wird. Sie können entscheidend dazu beitragen, dass Betroffene später die Möglichkeit haben, ihre Rechte durchzusetzen. Doch wir wissen auch, der Zugang zur Hilfe ist nicht immer ein- fach. Manche Betroffene zögern, ein Krankenhaus zu betreten, weil sie befürchten, erkannt zu werden oder sogar dem Täter zu begegnen. Andere wissen schlicht nicht, wohin sie sich wenden können. Deshalb setzt unser Antrag genau hier an. Frau Kollegin! Ich darf Sie kurz fragen, ob Sie eine Zwi- schenfrage der Kollegin Pieroth aus der Grünenfraktion zulassen möchten.
Ja! – Catherina, was willst du wissen?
Ich duze hier nicht. – Ich wollte kurz fragen, ob Sie die Anfrage vom September 2023 von Frau Haghanipour und mir kennen, und wundere mich, dass Sie jetzt anfangen zu prüfen. Also das Thema ist wirklich sehr präsent, und es sind hohe Bedarfe an Zentralisierungen in den Kran- kenhäusern inklusive Notaufnahmen vorhanden. Ich wundere mich, dass erst jetzt geprüft werden soll.
Meine liebe Frau Kollegin! Die Situation ist die, dass die Opfer flächendeckend in der Stadt Hilfe suchen und dass wir mit einer reinen Zentralisierung hier nicht weiter- kommen, sondern wir brauchen breit aufgestellt das Wis- sen in den Krankenhäusern und eine gute Bevölkerungs- information, wohin sie sich wenden können. Zentralstruk- turen in einer Stadt mit vier Millionen Einwohnern sind nicht unbedingt die besten Lösungen. Ich gehe jetzt wieder zu meinem Text zurück. Ein zentra- ler Punkt unseres Antrags ist die Frage, wie der Zugang zu medizinischer Hilfe noch niedrigschwelliger und si- cherer gestaltet werden kann. Wir schlagen vor zu prüfen – es geht erst einmal um Prüfung –, ob separate Eingänge mit Klingel eingerichtet werden können, über die Be- troffene anonym Zutritt zu einem Krankenhaus erhalten. Das mag auf den ersten Blick wie eine ganz kleine Maß- nahme wirken, kann für die Betroffenen aber einen gro- ßen Unterschied ausmachen. Hier spielt allerdings die räumliche Struktur, die Lagestruktur von Krankenhäusern eine große Rolle. Nicht immer passt eine Klingel. Gerade in Fällen häuslicher Gewalt besteht die reale Gefahr, dass Täter versuchen, ihre Opfer zu kontrollieren oder daran zu hindern, Hilfe zu suchen. Auch da spielt es wieder eine Rolle, wo sich die Hilfe befindet. Ein diskreter Zugang kann hier Sicherheit schaffen. Des- halb soll nämlich auch geprüft werden, ob eine zentrale Rufnummer, also telefonisch, eingerichtet werden kann. Es ist wesentlich schwerer zu kontrollieren, ob eine Frau so etwas nutzt. Eine solche Nummer könnte Betroffenen Orientierung geben und sie gezielt an Krankenhäuser weiterleiten, die entsprechende Unterstützung anbieten. Wichtig ist dabei, dass das alles praktikabel sein muss. Es muss im Alltag funktionieren, und zwar in der ganzen Stadt, sowohl für Betroffene wie auch für die Kranken- häuser selbst. Genau deshalb beauftragen wir den Senat mit einer sorgfältigen Prüfung gemeinsam mit der Berli- ner Krankenhausgesellschaft. Ich komme jetzt noch mal zur gerichtsfesten Dokumenta- tion. Das bedeutet nämlich, dass die Spurensicherung sicher und zuverlässig und nach klaren Standards ausge- führt werden muss, damit sie auch verwendet werden kann. Damit ist es wichtig, dass die Spuren frühzeitig gesichert werden. Sie können später entscheidend sein, wenn sich Betroffene vielleicht dann doch auch verspätet entschließen, rechtliche Schritte einzuleiten. Berlin ver- fügt mit der Gewaltschutzambulanz über eine Einrich- tung, die bundesweit als Vorbild gilt. Darauf wurde schon Bezug genommen. Sie ist nun allerdings nicht rund um die Uhr sozusagen geöffnet. Da kommen dann wieder die Krankenhäuser ins Spiel. Schulung und Zusammenarbeit spielen also eine sehr große Rolle, damit die Verfahren funktionieren. Wir wollen mit den Krankenhäusern in Landesträgerschaft beginnen, erwarten aber, dass sich auch weitere Kranken- häuser anschließen, weil es sich um ein äußerst wichtiges Vorhaben handelt. Die Zusammenarbeit mit Fachbera- tungsstellen, Gewaltschutzambulanz, weiteren Institutio- nen ist selbstverständlich auch erforderlich und muss dann weiter aufgebaut werden. Die Istanbul-Konvention verpflichtet uns, Gewalt zu verhindern, Betroffene zu schützen und Straftaten konse- quent zu verfolgen. Mit diesem Antrag gehen wir einen wichtigen Schritt in diese Richtung. Wir prüfen, wie Berlin den Zugang zur Hilfe verbessern und gleichzeitig dafür sorgen kann, dass Beweise gesichert werden. Ich bitte Sie daher um Unterstützung für diesen Antrag. – Vielen Dank! (Dr. Claudia Wein) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8271 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Dann folgt für die Linksfraktion die Kollegin Engelmann. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörende! Zunächst einmal es ist gut, dass sich die Koalition mit der Verbesserung der gerichtsfesten Dokumentation und Spurensicherung nach körperlicher Gewalt beschäftigt. Jede Verbesserung in diesem Bereich ist wichtig, denn sie kann den Betroffe- nen helfen, Gewalt sichtbar zu machen und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Wir werden uns jedoch enthal- ten, und ich begründe Ihnen auch, warum. Vergegenwär- tigen wir uns kurz die Ausgangslage: Bereits seit März 2020 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf vertrauliche Spurensicherung und Dokumentation nach sexualisierter Gewalt und Vergewaltigung. Dieser Anspruch soll Be- troffenen ermöglichen, medizinische Spuren sichern zu lassen, auch wenn sie noch keine Anzeige erstattet haben. Doch heute, volle sechs Jahre später, müssen wir feststel- len, dass dieser Anspruch in Berlin immer noch nicht vollständig umgesetzt ist. Erst jetzt, im Jahr 2026, soll ein Vertrag zur Umsetzung der kassenfinanzierten vertrauli- chen Spurensicherung abgeschlossen werden. Wir haben erst vor kurzem Antworten auf eine Schriftli- che Anfrage der Senatsverwaltung erhalten. Diese zeigen mehrere strukturelle Probleme. Der Senat kann derzeit nicht einmal sagen, welche Berliner Kliniken barriere- freie Spurensicherung anbieten. Auch der Zugang für privat- oder nichtversicherte Personen ist noch nicht abschließend geklärt. Und selbst die grundlegende Frage etwa zur Spurensicherung bei Verdacht auf K.-o.-Tropfen ist weiterhin offen. Das zeigt, das wir weiterhin erhebli- che Versorgungslücken haben. Vor diesem Hintergrund stellen sich für uns einige grund- legende Fragen zu den Vorschlägen der Koalition. So fragen wir uns zum Beispiel: Woher kommt die Forde- rung nach einem Nebeneingang für Betroffene von Ge- walt? Die Experten und Expertinnen und Fachstellen, mit denen wir gesprochen haben, kennen diese Forderung nicht und halten sie auch für wenig praktikabel. Umbau- ten in Krankenhäusern werden teuer. Eine Kampagne, um diese Eingänge überhaupt bekannt zu machen, ebenso. Auch die Berliner Krankenhausgesellschaft sieht diesen Vorschlag kritisch. Wir fragen uns daher: Ist das wirklich die Priorität, die Betroffene jetzt brauchen? Ebenso unklar ist: Warum wird eine neue zentrale Tele- fonnummer benötigt? Berlin hat bereits etablierte Struk- turen, etwa die BIG Hotline gegen häusliche Gewalt. Auch die bundesweite Nummer 116117 ist im Gesund- heitsbereich bekannt. Statt neue Doppelstrukturen aufzu- bauen, wäre es aus unserer Sicht weitaus sinnvoller, vor- handene Strukturen zu stärken und besser zu vernetzen. Hinzu kommt offensichtlich ein mangelnder Austausch. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege hat bereits Träger damit beauftragt, ein Konzept zur Verbesserung der Spurensicherung zu erarbeiten. Offenbar redet die Koalition hier nicht mit der eigenen Verwaltung. Nicht zuletzt fallen deutliche inhaltliche Lücken auf. Im Antrag ist von „körperlicher Gewalt“ die Rede. Sexuali- sierte Gewalt wird nicht ausdrücklich genannt. Wir gehen mal wohlwollend davon aus, dass sie selbstverständlich mitgemeint ist, aber gerade bei diesem sensiblen Thema soll das auch klar benannt werden. Die im Antrag beschriebenen Maßnahmen sind außerdem keineswegs so schnell und kostengünstig umzusetzen wie dargestellt. Ein zentrales Problem wird im Antrag zudem gar nicht behandelt, nämlich die Lagerung der gesicher- ten Spuren. Die Frage, wo und wie Spuren langfristig aufbewahrt werden, ist bisher noch nicht abschließend geklärt. Wir unterstützen ausdrücklich verpflichtende Standards zur gerichtsfesten Spurensicherung und Doku- mentation. Aber wir halten es für sinnvoller, an Kranken- häusern Gewaltschutzteams aufzubauen. Solche Teams sichern Wissen dauerhaft in den Einrichtungen. Einzelne Schulungen reichen nicht aus, weil Personal wechselt und mit ihm oft auch die Expertise. – Oh, ich sehe, meine Redezeit ist zu Ende. Richtig!
Sexualisierte und häusliche Gewalt sind keine Randthe- men. Sie gehören zu den gravierendsten Formen ge- schlechtsspezifischer Gewalt in unserer Gesellschaft. Wenn Betroffene den Mut aufbringen, medizinische Hilfe zu suchen, dann darf der Staat sie nicht in Nebenstruktu- ren oder Warteschleifen abschieben. Er muss sicherstellen, dass sie sofort professionelle Hilfe und Unterstützung erhalten: niedrigschwellig, vertraulich und ohne Hürden. – Beim nächsten Mal halte ich mich an die Redezeit. – Vielen Dank! Dann folgt jetzt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Ubbelohde. – Bitte schön! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8272 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag beschreibt ein reales Problem im Berliner Hilfesystem für Gewaltbetroffene und einen Arbeitsauftrag an die eigene Regierungskoalition. Diese Lücke im Hilfesystem ist weder theoretisch, noch ist sie neu. Nein, diese Lücke ist im Alltag der medizinischen Versorgung Berlins tagtäglich existent, traurig genug. Die Gewaltambulanz Berlin leistet bereits eine sehr gute Arbeit. Sie ist bundesweit Vorbild, wenn es um die ge- richtsfeste Dokumentation von Verletzungen nach kör- perlicher Gewalt geht. Doch zur Wahrheit gehört auch, dass die Kapazitäten begrenzt sind – das wissen wir –; Öffnungszeiten sind es auch. Suchen die Betroffenen außerhalb dieser Zeiten Hilfe, gehen sie in ein reguläres Krankenhaus, und genau dort, das ist völlig richtig, ent- steht das Problem. Beweise können verloren gehen und damit auch die Möglichkeit, Gewalt später juristisch aufzuarbeiten. Der vorliegende Antrag will diese Lücke schließen, und das ist auch aus Sicht unserer Fraktion grundsätzlich richtig. Er setzt damit auch endlich Verpflichtungen um, die Deutschland mit der Istanbul-Konvention eingegangen ist und die bereits im Berliner Landesaktionsplan verankert sind. Der Ansatz, bestehende Strukturen zu nutzen, ist auf jeden Fall richtig. Die Berliner Krankenhäuser sind natür- lich häufig die erste Anlaufstelle für Gewaltbetroffene, und deshalb müssen sie möglichst rasch alle in die Lage versetzt werden, Verletzungen nicht nur medizinisch zu behandeln, sondern auch gerichtsfest zu dokumentieren. Der Antrag greift ebenfalls richtigerweise ein praktisches Element auf, das Sie bereits erwähnt haben: den anony- men Zugang über einen Seiteneingang. Ein entsprechen- der Zugang existiert bereits bei der Gewaltschutzambu- lanz, und das zeigt doch: Dieses Prinzip funktioniert und kann den Betroffenen helfen, Hilfe zu suchen, ohne Angst zu haben, abgefangen oder gesehen zu werden. Gleichzeitig muss aber auch hier darüber diskutiert wer- den, was der vorliegende Antrag noch offenlässt. Er for- dert zunächst ein Konzept, und zwar bis August 2026. Das ist ein wichtiger Schritt, keine Frage, aber angesichts der Tatsache, dass diese Versorgungslücke bereits seit Jahren bekannt ist und die Gewaltzahlen stetig steigen, stellt sich doch die Frage: Reicht ein Konzept? Brauchen wir einen erneuten Zeitplan für eine konkrete Umsetzung, oder fangen wir nicht endlich an, das auch umzusetzen, was dort auf dem Tisch liegt? Wir kommen zu den Ressourcen: Im Antrag heißt es, die Maßnahmen seien „kostengünstig“. – Das ist ein weitge- hender Begriff. Das mag im Vergleich zu großen Struk- turreformen stimmen, aber Schulungen für medizinisches Personal, standardisierte Dokumentation und Spurensi- cherung und vieles mehr kosten Zeit, Personal und Geld; das wissen Sie alle. Ein Konzept muss daher auch klären, wie diese Maßnahmen finanziell und personell hinterlegt werden können. Und schließlich hängt der Erfolg ent- scheidend davon ab, dass nicht nur landeseigene Kran- kenhäuser mitmachen. Berlin hat viele Krankenhäuser in freier Trägerschaft, und wir wollen hier kein Zweiklas- sensystem in der Notfallversorgung mit unterschiedlichen Standards für Gewaltbetroffene haben. Trotz dieser offenen Fragen gilt: Der Antrag adressiert eine reale Versorgungslücke und schlägt praktikable Maßnahmen vor. Wenn es gelingt, daraus nicht nur ein Konzept, sondern eine verbindliche Umsetzung zu entwi- ckeln, kann er einen wichtigen Beitrag leisten. Denn eines dürfte uns allen klar sein: Wenn Gewalt dokumen- tiert wird, steigt die Chance auf Aufklärung. Noch ein Punkt ist ebenfalls wichtig: Auch hier könnte ein Beitrag geleistet werden, das Dunkelfeld ein bisschen zu erhellen, denn in diesem verstecken sich insbesondere seit 2015 zunehmend Respektlosigkeit und Gewalt, ins- besondere gegenüber Frauen, und die allgemeine Krimi- nalität, wie die Kriminalitätsstatistik, die wir heute auch schon behandelt haben, kaum verhohlen aufweist. Ich komme zum Schluss: Es bedarf mehr als dieses An- trags, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. In dem Sinne wünsche ich uns allen, dass wir uns gemeinsam an die Arbeit machen. – Ich danke Ihnen! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege sowie mitberatend an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstel- lung, Vielfalt und Antidiskriminierung. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Dann rufe ich auf lfd. Nr. 4.3: Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tagesordnungspunkt 63 Preisfalle Gasheizung: Mieter*innenschutz statt schwarz-rotem Heizungshammer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/3025 Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8273 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und das mit der Kollegin Schmidberger. – Bitte schön! Dann warten wir, bis die Senatorin es wieder in den Raum geschafft hat. – Es wäre gut, wenn jemand Frau Giffey kurz informiert. Wir sind etwas vor der Zeit. Die Kollegin signalisiert, sie würde jetzt anfangen. – Bitte sehr, Frau Schmidberger, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, sehr geehrter Präsident! – Liebe Kollegin- nen! Liebe Mieterinnen und Mieter! Berlin wird mit der CDU unbezahlbar. Berlin wird mit der CDU unsozial. Berlin wird mit der CDU immer kälter. Während die Welt darüber diskutiert, wie lange das Öl und das Gas noch reichen, verheizen Friedrich Merz und Katherina Reiche unsere Zukunft. Denn die schwarz- roten Eckpunkte der Bundesregierung zur Abschaffung des habeckschen Heizungshammers – allein der Titel ist so bescheuert – bedeuten in Wirklichkeit die Rückkehr in die Energieabhängigkeit von Diktatoren und explodieren- de Nebenkosten. Was die Gas- und Öllobby mit CDU und SPD hier pla- nen, ist klimapolitisch eine Vollkatastrophe. Mit dieser Politik können Sie die Klimaziele eigentlich auch direkt in die Tonne kloppen. Nur bitte erklären Sie dann Ihren Kindern und Enkelinnen und Enkeln später, warum es Ihnen wichtiger war, die Gaslobby zu fördern und ideolo- gische Politik wider wissenschaftliche Fakten zu machen, statt die Zukunft zu sichern. Und als wäre das nicht schon schlimm genug, sorgen Sie jetzt noch dafür, dass die explodierenden Preise bei Gas und Öl alleine die Mieter zahlen müssen, während die Vermieter nun die Hände in den Schoss legen können. Im Namen aller Mieter: Danke für nichts! Jens Spahn hat allen Ernstes gesagt: „Die Bürger haben wieder die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie hei- zen“. Ja, wenn man ein reicher Hausbesitzer wie er ist, kann man das behaupten! Noch dreister finde ich es, sich dafür abzufeiern. Wie sehr verachten Sie eigentlich die Mieterinnen und Mieter, frage ich Sie, liebe CDU? In Berlin leben 83 Prozent der Menschen zur Miete, die eben nicht selbst darüber ent- scheiden dürfen, was in ihrem Heizungskeller steht. Sie sind abhängig von der Entscheidung ihres Vermieters. Das ist doch keine Freiheit im Heizungskeller! Was Sie Technologieoffenheit nennen, wird sich als Kostenfalle für die Mieterinnen und Mieter entpuppen, aus der es kein Entkommen gibt. Ja, liebe CDU, „Berlin wird“, kann ich da nur wiederholen – Berlin wird teurer und für viele Menschen kälter. Dank Ihnen wird Heizen zum neuen Luxusgut. Auch Ihr kläglicher PR-Versuch, den Heizungshammer mit der Grünölquote oder Biotreppe zu kaschieren, ändert daran nichts, ebenso wenig die vagen Versprechen der SPD an die Mieterinnen und Mieter, man werde sie ir- gendwie vor überhöhten Heizkosten schützen. Wie das konkret funktionieren soll, wissen Sie wahrscheinlich selbst nicht. Doch genau darauf haben die Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt eine Antwort verdient, denn sie müssen die vollen Kosten Ihrer politischen Fehlent- scheidung tragen. Dass die Kosten steigen werden, ist bereits heute abseh- bar. Biogas und Bioöl sind nur in begrenzten Mengen verfügbar und werden vorrangig in der Industrie ge- braucht. Gleiches gilt für grünen Wasserstoff. Noch schlimmer, unter Expertinnen und Experten herrscht weitgehend Einigkeit, dass beides nicht für die Gebäude- wärme eingesetzt werden sollte. Die Bundesregierung drückt es trotzdem durch, frei nach dem Motto „Hauptsa- che, die Gaslobby wird glücklich“. Der Staat als Beute bei der CDU, das kennen wir ja schon. Hauptsache bei den Reichen knallen die Sektkorken! Das Institut der deutschen Wirtschaft schätzt, dass allein die Grüngasquote für einen Zweipersonenhaushalt das Heizen um 350 Euro pro Jahr verteuert, andere gehen sogar von etwa 450 Euro aus. Hinzu kommen dann noch die steigenden Kosten für die Netzentgelte. Spätestens an diesem Punkt müsste Ihnen eigentlich allen klar sein: Wärmepumpen und Geothermie sind langfristig deutlich günstiger. Genau deswegen legen wir heute unseren Antrag vor. Denn wenn der Bund zurück ins letzte Jahrhundert will, dann muss Berlin zumindest dort Verantwortung über- nehmen, wo wir direkten Einfluss haben – bei unseren landeseigenen Wohnungsunternehmen mit ihren 370 000 Wohnungen. Unser Antrag fordert deshalb klar: In diesen Beständen sollen keine neuen Öl- oder Gashei- zungen mehr eingebaut werden, sondern wir müssen hier konsequent auf zukunftsfähige Lösungen setzen. Das schützt das Klima und vor allem die Mieterinnen und Mieter unserer Stadt vor dauerhaft steigenden fossilen Heizkosten. (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8274 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Auch wenn es manche hier im Raum nicht wahrhaben wollen, wir leben in geopolitisch brandgefährlichen Zei- ten, in denen Energie längst eine Frage der Sicherheitspo- litik geworden ist. Die Gewinner Ihrer Politik, liebe CDU, liebe SPD, sind nicht nur die Gasindustrie, sondern auch Trump, Putin und viele Diktatoren in den Golfstaa- ten. Blechen müssen dafür aber die Mieterinnen und Mieter. Das ist eine Katastrophe, nicht nur für Berlin. Wir Grüne mussten uns ja jahrelang von ihnen anhören, Klimaschutz sei zu teuer, das ist nur was für Leute, die es sich leisten können, und so weiter. Aber der schwarz-rote Heizungshammer zeigt überdeut- lich: Kein Klimaschutz wird noch viel teurer, und zwar genau für diejenigen, die es sich am wenigsten leisten können und die sich am wenigsten dagegen wehren kön- nen. Wer also nicht will, liebe SPD, dass die Nebenkosten neben der Nettokaltmiete auch explodieren, und nicht will, dass Berlin fossil bleibt, der muss diesen Heizungs- hammer verhindern. – Vielen Dank! Dann folgt jetzt für die CDU-Fraktion der Kollege Dr. Nas.
– Heute dafür? Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Da- men und Herren! Liebe Mieterinnen und Mieter! Es tut weh, wenn ein von den Grünen initiiertes Bundesgesetz abgeschafft oder reformiert wird. [Benedikt Lux (GRÜNE): Ihnen auch! –
Mir nicht!] Ich kann es menschlich sehr gut nachvollziehen, wenn die Berliner Grünen dem ehemaligen Heizungsgesetz hinter- hertrauern, ja sogar Tränen vergießen. Sie trauern aber nicht nur, sondern nehmen dieses wichtige Thema auch zum Anlass, um von einer „Preisfalle“ für alle Berline- rinnen und Berliner zu reden. Lassen Sie uns dieses Ge- setz daher genauer ansehen! Was hat es mit den Reformen auf sich? – Mit diesen Reformen soll die 65-Prozent-Regel abgeschafft werden. Neu installierte Heizungen müssen nicht mehr zu mindes- tens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Pflicht entfällt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude; eine Flexibilität für die Eigen- tümer. Ja, Sie haben es angesprochen: Die Eigentümer sollen selbst entscheiden, welche passende Lösung sie haben wollen. Die Verpflichtung, die mit diesem Gesetz vorgesehen war, zum Austausch funktionierender Heizungen ist nicht vorgesehen. Sie wird abgeschafft. Was Sie aber verges- sen, ist: Der Klimaschutz bleibt auch nach diesem Gesetz wichtig, und die Wärmepumpe soll auch weiterhin gezielt gefördert werden. Diese Reform zielt darauf ab, techno- logieoffener, flexibler und praxistauglicher zu werden, während gleichzeitig der Klimaschutz weiterhin ein zent- rales Anliegen dieses Gesetzes ist. [Werner Graf (GRÜNE): Bei der Gaslobby, genau! –
Na klar! Ob Frau Reiche das auch so sieht?] Natürlich müssen wir alles daran setzen, dass Heizkosten bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen nicht steigen. Wir müssen alles tun, damit die Mieterinnen und Mieter bei den landeseigenen Wohnungen nicht mit über- höhten Mieten oder Heizkosten belastet werden. Das ist unsere Aufgabe. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit muss gerade bei den landeseigenen Wohnungsunterneh- men besondere Beachtung finden. Aber umso wichtiger ist es, dass wir Technologieoffenheit zeigen – Offenheit statt Verbote einzelner Heizsysteme. Ich weiß, liebe Linksfraktion, Sie wollen am liebsten alles verbie- ten, aber Verbote sind aus meiner Sicht der falsche An- satz. [Beifall bei der CDU –
Ihr hättet vorher mal den Antrag lesen sollen! – Zuruf von Werner Graf (GRÜNE)] Was wir brauchen: Wir brauchen eine strategische Wär- meplanung und Investitionen in die Wärme- und Strom- netze. Eigentümer – – – Hören Sie doch mal zu! Dann können Sie noch was dazulernen. – Eigentümer und Unternehmen sollten nicht auf eine einzige Technologie festgelegt werden, sondern verschiedene Lösungen sollten möglich sein, ob Fern- wärme, Wärmepumpe, ja, aber auch Gas. (Katrin Schmidberger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8275 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 In diesem Zusammenhang darf ich daran erinnern, dass dieser Senat in diesem Jahr einen Klimapakt unterzeich- net hat. Über 13,8 Milliarden Euro wollen wir in den Klimaschutz, aber auch in die Energiewende investieren. Zentrale Bausteine zur Erreichung dieser Klimaziele sind die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und die Senkung des Energiebedarfs. In diesem Zusammenhang nehmen wir natürlich gerade die landeseigenen Woh- nungsunternehmen in die Pflicht, und wir investieren in die Wohnungsbestände. Das muss sein, und das wird auch umgesetzt. An diesem Klimapakt und an der Schaf- fung alternativer, nachhaltiger Heizsysteme werden wir festhalten und das auch umsetzen. Wir brauchen hierfür Ihren Antrag definitiv nicht. – Ich danke Ihnen für das Zuhören! Dann folgt für die Linksfraktion der Kollege Dr. Efler.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat etwas Bemer- kenswertes vollbracht: Sie hat gleichermaßen Umwelt- verbände, Mieterorganisationen, aber auch Immobilien- verbände sowie Akteure aus Wissenschaft und Kommu- nen gegen sich aufgebracht. Mit den von Katherina Reiche initiierten Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz wird zum Doppelschlag gegen Mieterinnen- und Mieterrechte sowie die Wärme- wende ausgeholt. CDU und SPD treten bei der Wärme- wende mit voller Kraft auf das Bremspedal und handeln damit unsozial sowie klima- und geopolitisch verantwor- tungslos. Warum ist das unsozial? Wer Vermietern ermöglicht, weiterhin neue Gas- und Ölheizungen zu installieren, lässt die Mieterinnen und Mieter am Ende die Zeche zahlen, denn diese haben keinen Einfluss auf die Auswahl der Heizung und sind damit steigenden Kosten von Öl und Gas schutzlos ausgeliefert. In einer Situation, in der jetzt schon viele Mieterinnen und Mieter an den Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit sind, ist ein solches Vor- haben sozialpolitischer Wahnsinn. Die Kosten für Öl und Gas werden weiter steigen, ob durch Kriege wie zum Beispiel den russischen Angriffs- krieg gegen die Ukraine oder die aktuelle Bombardierung des Irans, ob durch die CO₂-Steuer, den Emissionshandel oder schlicht deshalb, weil es sich um knappe Güter han- delt, die nach ökonomischen Gesetzmäßigkeiten teurer werden. Klimapolitisch ist es eine massive Rolle rückwärts, denn das bisherige Gesetz hat gewirkt. Noch nie wurden so wenige Gas- und Ölheizungen in Deutschland installiert wie im letzten Jahr. Der Einbau von Wärmepumpen wur- de um 55 Prozent gesteigert, und erstmals haben Wärme- pumpen Gasheizungen überholt. Von daher ist es völlig unverständlich, warum die SPD eine solche Rolle rück- wärts mitträgt, aber das werden wir vielleicht gleich vom Redner der SPD erfahren. Die Vorgabe, eine klimafreundliche Heizung durch einen Beimischungszwang in Form einer Grüngasquote einzu- bauen, ist ein Irrweg und grober Unfug, denn diese Gase sind zu knapp und zu wertvoll, um sie im großen Umfang im Wärmesektor einzusetzen. Die Kosten sind erheblich, was wiederum am Ende des Tages zu höheren Heizkosten für die Mieterinnen und Mieter führen wird. Richtig auf die Palme bringt mich dieses Mantra der Technologieoffenheit, was eben auch Herr Dr. Nas wie- der verkündet hat, denn die Technologieoffenheit ist an dieser Stelle einfach nur verkehrt. Sie ist nicht nur ver- kehrt, sondern auch gefährlich. Denn wir wissen genau, welche Technologien für die Energiewende zur Verfü- gung stehen. Wir wissen auch, welche Technologien die Mieterinnen und Mieter belasten und welche Technolo- gien die Mieterinnen und Mieter nicht belasten. Deswegen brauchen wir hier keine Technologieoffenheit, sondern wir sollten nach Skandinavien schauen und ein- fach gucken, dass Wärmepumpen und Wärmenetze eine entscheidende Rolle bei der Wärmeversorgung spielen. Das wird in Deutschland auch so geschehen. Letztlich führt diese sogenannte Technologieoffenheit dazu, dass das Geschäftsmodell der Öl- und Gasindustrie verlängert wird. Für Frau Reiche, die vor ihrem Minister- amt für einen Verband der Gaswirtschaft arbeitete, scheint genau das auch Absicht zu sein. Insofern muss man sich nicht groß wundern. Dass die SPD dies auf Bundesebene noch mitmacht, ist wirklich ein Offenbarungseid, denn es ist auch geopolitisch absurd. Wenn die Eckpunk- te so umgesetzt werden, wird länger auf Öl und vor allem auf Gas gesetzt werden. Die Öl- und Gasvorräte liegen aber vor allem in autokratisch oder diktatorisch regierten Ländern. Statt konsequent auf heimische, erneuerbare Energieträger zu setzen, fördert ein Festhalten am Erdgas die Abhängigkeit von Importen aus problematischen Lieferländern und belastet unsere Volkswirtschaft. (Dr. Ersin Nas) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8276 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Von daher ist der Grünenantrag zu begrüßen. Wir werden ihn im Ausschuss vertieft behandeln. Noch hoffe ich, dass auch der Druck der Öffentlichkeit helfen wird, diese mieten- und klimapolitische Blindfahrt der Bundesregie- rung zu verhindern. – Danke! Dann hat für die SPD der Kollege Stroedter das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Antrag geht mal wieder an der Rea- lität vorbei, denn es ist nicht so, dass Gasheizungen grundsätzlich teurer sind als Heizsysteme auf der Basis erneuerbarer Energien. Insofern hätte hier wahrscheinlich lieber der Kollege Dr. Taschner geredet. Darüber hinaus hat die Abschaffung des Verbotsgesetzes von Herrn Habeck keinerlei Einfluss auf die Situation bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen. Das wissen Sie auch ganz genau. Die landeseigenen Wohnungsunter- nehmen sind grundsätzlich angehalten, möglichst niedri- ge Heizungskosten und damit niedrige Nebenkosten zu realisieren. Dieser Verantwortung kommen sie nach, unabhängig davon, dass auch der Gesellschafter, also das Land Ber- lin, daran interessiert ist. Dass die Kosten für eine Gasheizung gestiegen sind, hängt an der politischen Entscheidung, damit haben Sie recht, kein Gas mehr aus Russland zu beziehen. Das wollen Sie auch zukünftig. Diese Entscheidung wird nach meiner Kenntnis vor allem aus der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt. Hierzu gibt es be- kanntermaßen sowohl bei der CDU als auch bei der SPD, insbesondere was die Zukunft in den ostdeutschen Bun- desländern betrifft, auch andere Positionen. – Ihr ward mal eine Friedenspartei! Da ist nicht mehr viel übrig geblieben bei den Linken, das muss ich euch leider sagen! [Beifall bei der AfD – Vereinzelter Beifall bei der CDU –
Aiaiai! –
Ah! – Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Die aktuell gestiegenen Ölpreise und daraus folgend auch steigende Gaspreise hängen jedoch mit der Situation im Nahen Osten zusammen. Hier kann niemand beurtei- len, welche langfristigen Konsequenzen dies hat. Das Land Berlin hat übrigens in seiner Kooperationsver- einbarung mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen sichergestellt, dass die Mieterinnen und Mieter vor Miet- erhöhung sowohl der Nettokaltmiete, aber auch der Be- triebskosten im Rahmen des Möglichen geschützt sind. Gleichwohl müssen wir uns auch darüber im Klaren sein, dass auch städtische Wohnungsbaugesellschaften wirt- schaftlich arbeiten müssen, insbesondere, da sowohl der Gesellschafter als auch das Abgeordnetenhaus viele An- forderungen an die Wohnungsbaugesellschaften stellen, die diese verkraften müssen. Die werde ich einfach noch mal nennen. Erstens, wir wollen mehr Neubau von bezahlbarem Wohnraum. Zwei- tens, wir wollen Mieterhöhungen grundsätzlich begren- zen. Drittens, wir wollen Härtefallregelungen bezogen auf das jeweilige Einkommen der Mieterinnen und Mie- ter. Viertens, wir wollen regelmäßige Modernisierungs- maßnahmen, die sozial verträglich gestaltet sind und zur Verbesserung der energetischen Situation der Gebäude führen. Fünftens, wir wollen einen regelmäßigen Zukauf von Wohnungen, um den Anteil landeseigener Wohnun- gen kontinuierlich zu erhöhen. Mithilfe der Stadtwerke sowie verschiedener Tochterge- sellschaften unserer städtischen Wohnungsbaugesell- schaften treiben wir die energetische Sanierung voran. Dazu gehört vor allen Dingen der Ausbau von Solarener- gie auf den Dächern der Gebäude unserer Wohnungsbau- gesellschaften. Auch der konsequente Ausbau der erneu- erbaren Fernwärme wird angestrebt. Aus diesem Grunde war die Rekommunalisierung der Berliner Fernwärme von entscheidender Bedeutung. Die von Ihnen gemachten Forderungen gehen an der Realität vorbei, da die Gesellschaften alles tun, um den Einsatz erneuerbarer Energien in ihren Wohnungen zu erhöhen. Ihre Forderung, in der Kooperationsvereinba- rung die Mieterhöhung aufgrund energetischer Moderni- sierung auf 4 Prozent der aufgewendeten Modernisie- rungskosten und maximal 1,50 Euro zu begrenzen, würde zum gegenteiligen Effekt führen. Die energetische Mo- dernisierung würde dadurch behindert werden, weil die Kosten einfach zu hoch wären. (Dr. Michael Efler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8277 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Städtische Wohnungsbaugesellschaften müssen wirt- schaftlich arbeiten können, um günstige Mieten sicherzu- stellen. Eine zu große Beschränkung der Erhöhung so- wohl der Nettokaltmieten als auch der energetischen Modernisierung ist ausdrücklich kontraproduktiv. Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes auf Bundesebe- ne soll dazu führen, dass die Bereitschaft zur energeti- schen Modernisierung wieder steigt und nicht durch Ver- bote der gegenteilige Effekt erreicht wird. Dass die Bürgerinnen und Bürger diese typisch grüne Verbotsmentalität nicht wollen, konnten sie am Wahler- gebnis bei der Bundestagswahl sehen. Da Sie immer die Autokraten ansprechen: Ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie Herr Habeck den Diener vor dem Emir von Katar gemacht hat, um das Flüssiggas zu bekommen, das gehört auch zur Wahrheit. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften planen die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude prioritär, um die Klimaziele zu erreichen. Die Investiti- onsplanungen sind ambitioniert und können mit Sicher- heit auch jetzt schon nicht vollständig ohne finanzielle Hilfe durch das Land Berlin finanziert werden. Dies macht klar, dass Ihr Vorschlag schon aus finanziel- len Gründen nicht einfach umsetzbar ist. Er ist aus- schließlich dem Wahlkampf geschuldet. Er ist hochgradig populistisch. Er verspricht den Mieterinnen und Mietern Dinge, die nicht zu halten sind. Er behindert die energetische Sanie- rung. Das ist nicht im Sinne der Mieterinnen und Mieter, und aus diesem Grund werden wir diesen Antrag entspre- chend ablehnen und die gute Politik, die die Wohnungs- baugesellschaft machen, entsprechend fortsetzen. [Beifall bei der SPD und der CDU –
Das reicht aber nicht!] Dann hat Herr Kollege Dr. Taschner aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Zwischenbemerkung ange- meldet und erhält das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lieber Kollege Stroedter! Wir kennen uns jetzt schon einige Zeit, über zehn Jahre. Ich finde, wir haben da eigentlich gemeinsam viel erreicht, von der Enquete- kommission bis hin zur gemeinsamen Regierungszeit haben wir daran gearbeitet, Berlin klimaneutral auf den richtigen Weg zu bringen. Doch was Sie hier gerade vorgetragen haben, lässt mich daran zweifeln, ob Sie noch auf dem richtigen Weg sind. Ein paar Bemerkungen, weil Sie ja immer gerne vom „habeckschen Gesetz“ sprechen: Lieber Herr Stroedter, ich möchte Sie daran erinnern, dass es ein Gemein- schaftsgesetz von Habeck und Geywitz, Ihrer SPD- Bundesministerin gewesen ist. Ihre These, sich hinzustellen, dass Gasheizungen nicht teurer seien als nicht fossile Wärmequellen, ist schon extrem steil, und hält einer fachlichen Beurteilung letzt- endlich definitiv nicht stand. Wir wissen jetzt schon, dass in Zukunft der Gaspreis massiv steigen wird und alle Expertinnen und Experten sagen, wer heute auf wärme- pumpenbasierte Ansätze setzt, wird letztendlich günstiger sein. Am Montag im Wirtschaftsausschuss haben wir gehört, wie günstig Geothermie zu haben ist. Herr Veil aus Potsdam sprach da nach 20 Jahren von 4 Cent. Das schaffen Sie mit Gas niemals, auch nicht, wenn man wie Sie so gerne zu dem angeblich billigen Gas aus Russland zurückkehren würde. Ich hatte schon gedacht, dass es die Rede von Herrn King ist, aber Sie sind da letztendlich in Ihrer Meinung in der SPD vielleicht auch alleine. Ihre Kollegin Nina Scheer aus dem Bundestag sieht das auf alle Fälle anders. Selbst wenn wir mal annehmen, es gäbe wieder dieses tolle Gas aus Russland. Warum – wie Kollege Efler geschildert hat – wurden im letzten Jahr mehr Wärmepumpen verkauft als Gasheizungen, obwohl der Gaspreis letztes Jahr rela- tiv vergleichbar war mit dem Niveau vor dem Krieg ge- gen die Ukraine? Auch Ihre These, dass mit dem neuen Gebäudemoderni- sierungsgesetz mehr energetische Sanierung ausgelöst würde, ist fast so steil wie die These von Senatorin Bon- de, als sie im Ausschuss meinte, es würden ja noch mehr Wärmepumpen geschaffen. Wenn wir klimaschädliche Energien wie Gas und Ölheizungen befördern, dann kau- fen die Menschen Wärmepumpen. Oder anders gesagt in Ihrer Logik: Wenn ich die teure Gasheizung habe und nicht im Kalten sitzen will, dann muss ich endlich sanie- ren. – Das macht doch keinen Sinn. Klar, wir brauchen die energetische Sanierung, und ja, dafür ist der Klimapakt auch gut. Und ja, ich erwarte, dass dort auch ordentlich investiert wird, auch in erneuerbare Wärme- quellen. Aber der Weg, den Sie hier beschrieben haben, ist definitiv ganz großer Blödsinn. Tut mir leid, lieber (Jörg Stroedter) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8278 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Kollege, ich schätze Sie sonst wirklich sehr, aber da lie- gen wir so weit auseinander. Dann erhält Herr Kollege Stroedter die Gelegenheit zur
Aber die Mieterinnen?] Deshalb sind die inhaltlichen Dinge, die Dr. Taschner hier vorträgt, in der Sache ja nicht völlig falsch, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass der Antrag an der Realität letztendlich weit vorbeigeht. Nun kommen wir mal zur Bundesregierung und zu Herrn Habeck. Bei aller Liebe, Herr Habeck ist mit diesem Gesetz kom- plett gescheitert. Er hat doch der Wärmepumpen eher geschadet. Er hat auch insgesamt den erneuerbaren Energien eher geschadet mit seinen Forderungen. Am Ende musste statt dem russischen Gas das teure Flüssiggas von Trump, Katar, Norwegen und so weiter eingekauft werden. Das ist die Realität. Wir haben an dieser Stelle viel Zeit ver- säumt. Deshalb glaube ich, dass es realistisch ist, dass die Koalition eine Politik macht, an den Zahlen orientiert, die auf dem Markt darstellbar sind. Deshalb glaube ich, ist es völlig falsch, wenn wir heute hier einen Antrag unterstüt- zen würden, der den Mieterinnen und Mietern zusagt, dass wir die entsprechenden Zulagen günstiger machen. Das ist nicht finanzierbar, im Gegenteil. Es wird noch ein harter, steiniger Weg, bis zu dem Termin 2045 alles zu erfüllen. Da brauchen wir die Bereitschaft und die finan- zielle Handlungsfähigkeit der Wohnungsbaugesellschaf- ten. Diese Koalition wird das weiter unterstützen. – Dan- ke sehr! Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Laatsch das
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Für ein bezahlbares Berlin legen wir dem Parlament heute unser Sicher-Wohnen-Gesetz vor, das hoffentlich allerspätes- tens nach der Wahl im September Realität wird. Es stellt sicher, dass sich endlich auch große Immobilien- konzerne und Vermieter an Recht und Gesetz halten müssen. Wir verpflichten sie, ihren Beitrag für bezahlbare Mieten zu leisten: Jeder, der mehr als 50 Wohnungen hat, muss mindestens jede dritte freiwerdende Wohnung be- zahlbar vermieten. Es ist das erste Gesetz zur Wohn- raumbewirtschaftung, das dem Parlament nun vorliegt, denn wenn Sie, Herr Wegner – Sie sind jetzt nicht da – und Ihr Senat nicht handeln, obwohl es eigentlich Ihr Job wäre, für bezahlbare Mieten zu sorgen, dann machen wir es eben. Jahrelang haben wir daran gearbeitet, unser Gesetz rechtssicher und so effektiv wie nur irgend möglich zu machen. Wir haben Gutachten und Expertisen eingeholt von Ver- fassungs- und Verwaltungsrechtlerinnen und -rechtlern sowie von Soziologen und Stadtforschern, damit der Mie- tennotstand in Berlin endlich beendet wird. Frau Kollegin, ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage zulassen?
– Nein. – Denn es kann nicht sein, dass meine Nachbarin Melek als alleinerziehende Mutter mit vier Kindern in einer Zweizimmerwohnung leben muss, weil sie keine größere, bezahlbare Wohnung findet, während gleichzei- tig spekulativ gebaute Luxuswohnungen leerstehen. Es kann nicht sein, dass Manfred, der seit seiner Geburt in seiner Wohnung im Wedding lebt, wegen Luxussanie- rung und Mieterhöhung zum Auszug gezwungen wird. Wohnen ist kein Spekulationsobjekt, es ist das Dach über unserem Kopf, es ist unser Zuhause. Unser Sicher-Wohnen-Gesetz beinhaltet daher vier zent- rale Maßnahmen. Erstens: Wir verpflichten große Ver- mieter, einen Teil ihrer Wohnungen zu bezahlbaren Mietpreisen abzugeben. Damit schaffen wir 17 000 zu- sätzliche, bezahlbare Wohnungen jedes Jahr. Weil bei der letzten Debatte hier wieder ein CDU-Abge- ordneter meinte, dass ihm nicht klar sei, was denn be- zahlbar heiße: Ich glaube Ihnen von der CDU, dass Sie nicht wissen, was das heißt, weil Sie diese Probleme wahrscheinlich nicht kennen. Für uns heißt bezahlbar, dass die Erzieherin, der Pfleger, die Verkäuferin und der Busfahrer, die die ganze Woche hart arbeiten, sich nicht am Ende des Monats fragen müs- sen, ob das Geld auch noch für den Kinobesuch mit den Kindern reicht. Für mich heißt das, dass die Rentnerin, die mir neulich am Infostand ihren Beutel aufhielt und mir das eine Brot zeigte, das sie sich beim Supermarkt gerade noch hat leisten können, auch wieder frisches Gemüse, Gurken, Käse und auch Wurst leisten kann. Bezahlbar heißt, dass Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen nicht mehr als ein Drittel ihres Einkommens für Miete zahlen. Bei geringem Einkommen heißt das beispielsweise eine Miete von nicht mehr als 7 Euro nettokalt pro Quadrat- (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8281 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 meter, denn Realität ist aktuell, dass in immer mehr Ber- liner Familien einer nur für die Miete arbeitet und dass Menschen, die eine Wohnung suchen, mit Angebotsmie- ten von bis zu 25 Euro nettokalt rechnen müssen. Wie der letzte Sozialbericht gezeigt hat, sind der Hauptarmutstrei- ber in Berlin die viel zu hohen Mieten. Daher regeln wir hier, dass ein Vermieter, dem 50 Woh- nungen gehören, jede dritte Wohnung bezahlbar vermie- ten muss. Ab 500 Wohnungen sind es 40 Prozent, ab 1 000 jede zweite Wohnung. Wir wollen, dass davon 10 Prozent an wohnungslose Menschen vermietet wer- den, denn auch Wohnungslosigkeit ist ein echtes Prob- lem, das nicht nur jeder auf den Straßen von Berlin täg- lich sehen kann, sondern das ich, als ich letzte Woche meine Spätschicht bei der Stadtmission hatte, auch erle- ben musste. Ich weiß, dass die CDU wieder schreien wird, das sei ein Eingriff ins heilige Eigentumsrecht und es drohe der Sozialismus, aber da hilft ein Blick in unser Grundgesetz. Dort heißt es zu Recht: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zu- gleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Die SPD hat zwar auch eine Sozialquote ins Wahlpro- gramm geschrieben, Realität ist doch aber, dass die SPD aktuell Teil der Regierungskoalition ist, übrigens sogar die zuständige Stadtentwicklungsverwaltung mit über 1 000 Mitarbeitenden innehat und genau so ein Gesetz hätte erarbeiten und dem Parlament vorlegen können. Stattdessen haben wir uns aber diese Arbeit gemacht. Das können Sie aber heilen, liebe Kolleginnen und Kol- legen von der SPD, indem Sie dann wenigstens unserem Gesetz zustimmen – für die Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt. Die zweite Maßnahme ist, Transparenz zu schaffen, denn der Wohnungsmarkt ist kein Wilder Westen. Es braucht Vorgaben und Meldepflichten. Wir müssen wissen, wel- cher Konzern und Vermieter wie viele Wohnungen hat. Drittens: Wir wollen einen Abrissstopp für Wohnhäuser. Berlin kann es sich nicht leisten, bezahlbaren Wohnraum zu vernichten, damit einige wenige noch mehr Profit machen können. Auch für das Klima ist der Erhalt und die Sanierung von Wohnhäusern besser. Viertens und letztens: Wir richten ein Landesamt für Mieterschutz ein, denn ein großes Problem in unserer wunderschönen Stadt ist, dass sich einige Vermieter nicht an Recht und Gesetz halten. Daher wollen wir Law and Order gegen Immobilienkonzerne und dreiste Vermieter. Allein die von uns Linken für die Berlinerinnen und Ber- liner erstellte Mietwucher-App hatte kürzlich ihre ein- hunderttausendste Berechnung. 70 000 der angezeigten Mieten waren zu hoch, und zwar nicht nur ein bisschen, sondern 70 Prozent zu hoch. Bei einer Absenkung auf die ortsübliche Vergleichsmiete würden den Mieterinnen und Mietern über 260 Millionen Euro zu viel gezahlte Miete pro Jahr zurückerstattet werden. [Beifall bei der LINKEN –
Haben Sie mal gefragt, wie viele davon Untermieter sind?] Einige der über unsere App eingegangenen Beschwerden haben schon dazu geführt, dass Mieter ihr Geld zurück- bekommen haben, wie kürzlich in Kreuzberg. Auch in Friedrichshain hatte unsere linke Sozialstadträtin Som- mer-Wetter, die hart gegen Mietwucher vorgeht, Erfolg. Das von ihr verhängte Bußgeld von 26 000 Euro hatte vor Gericht Bestand, und der Vermieter musste zusätzlich 22 000 Euro Miete zurückzahlen. Als Linke werden wir nicht locker lassen. Neben der App bieten wir daher Sozialsprechstunden sowie kostenlose Rechtsberatung an und organisieren berlinweit Mieterver- sammlungen. … Ende letzten Jahres habe ich gemeinsam mit Niklas Schenker und unserem Charlottenburger Bezirksverband eine Mieterversammlung im Westend organisiert. Dort hat sich der Vonovia-Konzern wohnwerterhöhende Merkmale ausgedacht, um die Mieten illegal zu erhöhen. Wir haben die Mieter beim Widerspruch unterstützt und etliche haben Geld zurückbekommen. Das Gleiche haben wir bei einer Mieterversammlung von uns in der Rudolf- Wissell-Siedlung in Spandau gemacht, und Herr Wegner ist zwar nicht da, aber ja: Herr Wegner! Ich kümmere mich auch um Ihren Wahlkreis und diejenigen Mieter, die vielleicht – noch – die CDU wählen. In der Spandauer Siedlung hat der Deutsche-Wohnen- Konzern es mit Heizkostentricks versucht, aber ist dank unserer Hilfe nicht damit durchgekommen. So bedankte sich ein Rentnerpaar bei mir und schrieb, dass sie 299 Euro zurückbekommen hätten und das Weihnachts- essen mit den Enkeln im italienischen Lokal somit geret- tet worden sei, das sie sich sonst nicht mehr hätten leisten können. Während also Kai Wegner und sein Senat die Mieten- mafia gewähren lassen und die Mietenkrise durch die Erhöhung der Mieten in den kommunalen Wohnungen (Elif Eralp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8282 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 noch selbst verschärfen, holen wir Tag für Tag, Euro für Euro die zu viel gezahlte Miete der Berlinerinnen und Berliner wieder zurück – und das, obwohl wir noch nicht einmal im Amt sind. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Katrin Schmidberger (GRÜNE) –
Wird auch nie passieren!] Genau das werden wir noch 192 Tage bis zur Wahl tun, und auch darüber hinaus. Wenn ich im Roten Rathaus bin, werden wir aber ab Tag 1 damit beginnen, unser Sicher- Wohnen-Gesetz in Kraft zu setzen, bei den kommunalen Wohnungen die Mieten zu deckeln, unser Sozialwohnungsbauprogramm zu starten und den Volksentscheid zur Vergesellschaftung endlich umzu- setzen, [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Werner Graf (GRÜNE) –
Schauen Sie sich mal an, wie die Häuser im Osten aussehen! –
Haben Sie die auf Fotos gesehen?] und zwar, damit Berlin wieder bezahlbar wird und alle Menschen, die unsere Stadt jeden Tag am Laufen halten, wieder ein gutes Leben haben und in Würde in unserer Stadt leben können! – Danke! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN –
Sie verschärfen die Wohnungskrise!] Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Dr. Nas.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Da- men und Herren! Liebe Mieterinnen und liebe Mieter, die uns heute zuhören! Wir reden heute über ein Gesetz, das sich Sicher-Wohnen-Gesetz nennt. Wir haben vorhin aber eine Wahlkampfrede einer Spitzenkandidatin gehört, die anmaßend behauptet, sie kenne die Probleme der Stadt viel besser als jeder andere. – Liebe Frau Elif Eralp! Lassen Sie mich das mal gesagt haben: Erst seit Ihrer Kandidatur sind Sie unterwegs und versuchen, die Sorgen der Mieterinnen und Mieter zu hören. Ich mache das seit mindestens zehn Jahren. Wenn Sie in Spandau sind, dann lade ich Sie gern zu meiner Mietersprechstunde ein; dann hören Sie, was die Menschen tatsächlich brauchen und was nicht. Sie brau- chen nämlich keine linke Fraktion, und Sie auch nicht. [Vereinzelter Beifall bei der CDU –
Bravo!] Herr Kollege! Ich darf Sie kurz fragen, ob Sie Zwischen- fragen zulassen möchten.
Keine Zwischenfragen, Herr Präsident! Ich möchte die Zeit nämlich nutzen, um die wesentlichen Punkte zu benennen. Lassen Sie uns genau ansehen, was mit diesem Gesetz tatsächlich gefordert wird. Das Gesetz zielt darauf ab, Eigentümer mit mehr als 50 Wohnungen dazu zu verpflichten, einen bestimmten Anteil an WBS- Berechtigte, insbesondere mit WBS 140, zu vermieten. Bei einer Anzahl von 50 bis 500 Wohnungen sind es 30 Prozent, und wenn Sie über 1 000 Wohnungen haben, müssen Sie 50 Prozent, also die Hälfte, an WBS- Berechtigte vermieten. Zusätzlich müssen Sie noch 10 Prozent an wohnungslose Menschen vermieten. Dabei haben Sie, Frau Eralp, so getan, als hätten Sie in das Grundgesetz hineingeschaut, als hätten Sie in Gesetze hineingeschaut. Bei dem Gesetz frage ich mich, ob es auch dann Anwendung findet, wenn ich unter 1 000 Wohnungen auch Wohnungen in anderen Bundesländern habe. Wenn ich 900 Wohnungen in einem anderen Bundesland habe und 100 Wohnungen in Berlin, findet das dann auch Anwendung? – Das bezweifele ich, aber das sei erst mal dahingestellt. [Dr. Kristin Brinker (AfD): So weit kann sie gar nicht denken! –
Weiterlesen hilft!] Sie möchten das Zweckentfremdungsgesetz abschaffen und es durch andere Vorschriften ersetzen. In keinem einzigen Satz – und ich habe genau zugehört – wird er- wähnt, was Berlin tatsächlich braucht. Berlin braucht – wahrscheinlich kennen Sie die Statistik noch nicht – bis zum Jahr 2040 insgesamt 222 000 Wohnungen. Sie wollen keine einzige Wohnung schaffen; (Elif Eralp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8283 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Sie wollen diese entweder anderen wegnehmen oder andere dazu verpflichten, diese an bestimmte Personen- gruppen zu vermieten, und gegebenenfalls sanktionieren. Das kommt doch einer Enteignung gleich! [Beifall bei der CDU und der AfD –
So ein Unsinn!] Das ist die Linkspartei. Das ist die Linksfraktion. Sie sprachen ja von einer Nachbarin Melek, die auf eine Wohnung wartet. Die Nachbarin Melek wird weiterhin auf eine Wohnung warten, wenn Sie tatsächlich – was nicht passieren wird – in das Rote Rathaus einziehen, denn mit Ihnen wird es keine weitere Wohnung in Berlin geben. [Beifall bei der CDU – Beifall von Dr. Kristin Brinker (AfD) –
Wir haben mehr gebaut als Sie!] Das ist die Linksfraktion. Das ist die Linkspartei. Sie wollen nicht selber bauen, wenn man denn auch anderen etwas wegnehmen kann. Sie kennen die Statistik. Allein der Gedanke an Ent- eignung und Zwangsvermietung wird dazu führen, dass keiner mehr in Berlin investiert, gerade in diesen schwie- rigen Zeiten. Kein privater Eigentümer wird Geld in die Hand nehmen, um Wohnungen zu schaffen oder diese in einen ord- nungsgemäßen Zustand zu versetzen. Auch, wenn Sie private Eigentümer nicht mögen, verwenden Sie keinen einzigen Satz dafür, um zu erklären, wie man gemein- wohlorientiertes oder genossenschaftliches Bauen fördern kann. Auch daran haben Sie offensichtlich kein Interesse. Aber angenommen, liebe Frau Eralp, Sie kommen mit Ihrem Vorhaben durch, trotz verfassungsrechtlicher Be- denken. Lassen wir die mal außen vor. Was wird passie- ren? – Der Eigentümer, der den Bestand an WBS- Berechtigte vermieten muss, wird gerade in diese Woh- nungen und Häuser nicht mehr investieren. Er wird nicht energetisch sanieren. Gerade diese Objekte werden verwahrlosen, und das ist nicht im Interesse der Mieterinnen und Mieter von Berlin. Dieses Gesetz ist kein Sicher-Wohnen-Gesetz. Dieses Gesetz ist ein Sicher-Stagnieren-Gesetz. Sie wollen Stag- nieren. Stagnation, das gehört zu Ihnen. Das haben wir erlebt. Das ist nicht neu. Auch in der Vergangenheit war es die Linkspartei, und es waren die Vertreter der Linkspartei, die alles daran gesetzt haben, zu blockieren, zu verhindern, und so sind Sie auch in die Geschichte eingegangen. Wir müssen das nicht wiederholen. [Beifall von Kurt Wansner (CDU) –
Das ist zwar Unsinn, aber egal!] Sie wollen mit allen Mitteln die Schaffung von bezahl- barem Wohnraum verhindern. Sie wollen mit allen Mitteln verhindern, dass in die Be- stände investiert wird, dass mehr Wohnqualität entsteht. – Ich kann die Aufregung verstehen. Sie können sich an diese Zeit sehr gut erinnern, deswegen verstehe ich auch Ihre Aufregung, aber hören Sie lieber zu, ich habe Ihnen ja auch zugehört! Sie wollen in die Bestände nicht investieren, und das wird dazu führen, dass wir keine Wohnqualität haben, dass wir keine gesunden und funktionierenden Stadtquartiere haben. – Wir werden das nicht zulassen, liebe Frau Eralp. Wir werden auch nicht zulassen, dass diese schöne Stadt von Ihnen gehemmt und blockiert wird und die Menschen darunter leiden. Ja, die Menschen leiden immer noch darunter, dass Sie in diesen Jahren nicht gebaut haben, blockiert haben, und auch beim Schneller-Bauen-Gesetz haben Sie blockiert. [Beifall bei der CDU –
Wir haben mehr gebaut als Sie!] Blockade, das gehört zu Ihnen, aber nicht zu uns! Die Mieterinnen und Mieter in Berlin wollen keine sozia- listischen Versuche. Sie wollen pragmatische Lösungen und einen effektiven Mieterschutz statt Symbolpolitik. Ich möchte aber noch einen wichtigen Aspekt an- sprechen. (Dr. Ersin Nas) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8284 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Herr Kollege Ronneburg! Zwischenrufe sind schon in Ordnung, Zwischenreden aber ein bisschen schwierig.
Die Aufregung verstehe ich, aber bitte nicht dazwischen- rufen, damit Sie auch etwas hören können. Ein wesentlicher Aspekt ist, dass Sie die Wohnungen nur für eine bestimmte Personengruppe haben wollen, nur für WBS-Berechtigte und Wohnungslose. Der Wohnungsmangel betrifft jedoch breite Schichten unserer Bevölkerung. Der Wohnungsmangel betrifft Familien, Alleinerziehen- de, Ältere, Fachkräfte, die nach Berlin kommen wollen. Im Gegensatz zu Ihnen wollen wir Wohnungen für die breite Schicht der Bevölkerung und nicht für eine be- stimmte Personengruppe. [Vereinzelter Beifall bei der CDU –
Die breite Schicht hat einen WBS!] Wir wollen mehr Qualität haben. Wir wollen, dass in die Bestände investiert wird und die Menschen in guten Wohnverhältnissen leben. Lassen Sie mich bitte abschließend im Gegensatz zu diesem Wirrwarr von Gesetzesvorhaben zusammenfas- sen, was tatsächlich benötigt wird und wofür wir – zu- mindest wir, die CDU – stehen. Wir wollen nicht zurück in die Zeit der Bau- und Investitionsblockade. Eine Stag- nation schadet dieser schönen Stadt und den vielen Mie- terinnen und Mietern, die auf eine Wohnung angewiesen sind. Seit nunmehr zwei Jahren ist Berlin dank dieser Koalition auf einem Erfolgskurs. Im Jahr 2024 – liebe Frau Eralp, bitte mitschreiben! – haben wir über 5 100 Sozialwoh- nungen bewilligt, im Jahr 2025 haben wir circa 5 170 Wohnungen bewilligt. Wir fördern mit Rekordsummen den Wohnungsbau in Berlin. Wir stellen fest, dass die Baugenehmigungen wieder gestiegen sind. Im Jahr 2026 erwarten wir wieder deutlich höhere Fertigstellungszahlen. Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss, Ihre Rede- zeit ist zu Ende!
Es ist auch genau diese Koalition, die nicht vom Mieter- schutz redet, sondern diesen effektiv umsetzt. Das, was Berlin braucht, ist nicht die Wiederholung von Projekten, die in der Vergangenheit gescheitert sind. Berlin braucht keine Linksregierung. Berlin braucht eine vernünftige, eine verlässliche Mietenpolitik. Berlin braucht diese Koalition oder die CDU-Fraktion. Herr Kollege!
Und diese Arbeit werden wir auch bis zu den Wahlen erfolgreich fortsetzen. – Ich danke Ihnen für das Zuhören! Für eine Zwischenintervention hat die Kollegin Eralp noch einmal das Wort. – Bitte schön!
So. Wenn ich mir die wohnungspolitische Bilanz von Herrn Wegner anschaue, kann ich sagen: Versagen auf ganzer Linie. Wenn Sie hier von unserer wunderschönen Stadt spre- chen – und ich liebe unsere wunderschöne Stadt, unser Berlin –, dann will ich Ihnen mal sagen: Dieser Herr Wegner, dieser Bürgermeister, ist der unbeliebteste Bür- germeister, den Berlin und Deutschland jemals hatten. Haben Sie die Umfragen mal gelesen? – 75 Prozent der Berlinerinnen und Berliner sind komplett unzufrieden und sogar jeder dritte CDU-Wähler. Auch die letzte Um- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8285 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 frage von Civey sagt, dass die Berliner finden, dass sich die Wohnungssituation, seit diese Regierung im Amt ist, sehr verschlechtert hat. [Beifall bei der LINKEN –
Thema!] Wenn Sie mir vorwerfen, dass ich die Probleme der Mie- terinnen und Mieter nicht kenne oder jetzt gerade erst durch die Stadt laufe, dann kann ich nur lachen, denn vor vielen Jahrzehnten war ich schon aktiv gegen Verdrängung, gegen Gentrifizierung, gegen die zu hohen Mieten. In unseren Sozialsprechstunden – auch in meinen – sind die Mieter tagtäglich und erzählen, wie unglücklich sie mit Ihrer Mietenpolitik sind, und zwar auch die Mieter in Spandau. Wer waren denn die ganzen Leute auf unserer Mieterversammlung? – Die waren alle sauer auf die CDU, denn es gab Mieterhöhung, wogegen Sie nichts getan haben. Aber wir haben den Leuten das Geld zurückgeholt. Und wenn Sie schon persönlich werden, Herr Dr. Nas: Wer ist denn so in Ihrer Sprechstunde als Anwalt? Kom- men vor allem die Vermieter, denen Sie helfen, Leute rauszuräumen? Das würde mich interessieren. Können Sie uns ja gern mal erzählen, was Sie in Ihrem Nebenjob so treiben. [Beifall bei der LINKEN –
Unterstellungen und Lügen!] Ich kann nur sagen: Ich kenne das Leben der Mieterinnen und Mieter nicht nur aus der Zeitung oder von den Reden, die hier andere halten, sondern aus eigenem Erleben. Auch ich kenne Mieterhöhung, auch ich habe rechtliche Auseinandersetzungen mit einem Vermieter. Ich bin mal gespannt, was Sie dazu haben. Was ich auch noch sagen möchte: Sie erzählen hier jedes Mal die Mär von: Die Linke hätte die ganze Zeit den Wohnungsneubau verhindert. Erstens: Wir wollen keinen Luxusneubau. Zweitens: Wir wollen bezahlbaren Wohnraum. Und unter Katrin Lompscher wurde so viel gebaut wie noch nie. Meine Nachbarin Melek bekommt nicht nur dann eine größere Wohnung, wenn es ganz viel neuen sozialen Wohnungsbau gibt, für den wir übrigens sind, sie ist WBS-Berechtigte, wie übrigens 65 Prozent der Berline- rinnen und Berliner, also der überwiegende Teil der Ber- liner Bevölkerung. Für den wollen wir hier Wohnungen schaffen. Melek bekommt auch eine Wohnung, wenn die Be- standsmieten endlich reguliert werden. Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss!
Denn es ist nicht so, dass es gar keine Wohnungen gibt, sondern nicht ausreichend bezahlbare. Wenn Sie mal bei Immo Scout gucken, finden Sie da eine Menge Angebote, aber die meisten sind möbliertes Woh- nen, und da zahlt man – wir haben es neulich selbst erlebt – 1 700 Euro für 40 Quadratmeter möbliertes Wohnen. Das sind die Angebotsmieten. Es ist nicht so, dass es gar keine Wohnung gibt, aber keine bezahlbare. Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss, Ihre Zeit ist um.
Deswegen werden wir Linke – Kommen Sie jetzt zum Schluss, Frau Kollegin!
– gemeinsam mit anderen und vor allem mit der Stadtge- sellschaft für ein bezahlbares Berlin sorgen – komme, was wolle. Der Abgeordnete Dr. Nas erhält nun auch das Wort für eine Widerrede. – Bitte schön!
Liebe Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mensch, liebe Frau Eralp, ich habe Sie aber richtig hart getroffen. (Elif Eralp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8286 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Diese Aufregung, so ein Gebrüll. Sie müssen doch nicht brüllen! Versuchen Sie doch mal, ganz sachlich und fachlich mit uns zu reden. Liebe Frau Eralp! Okay, ich habe nicht nur Sie getroffen, auch Ihre Kolle- ginnen und Kollegen von der Linksfraktion ziemlich hart getroffen. Ich habe jahrelang als eines von sieben Kin- dern in einer Mietwohnung gewohnt, mit Ofenheizung. Ich bin mir sicher, da haben Sie nicht gewohnt. Ich kenne die Sorgen der Mieterinnen und Mieter sehr gut. Wenn Sie Interesse haben, mit wem ich in meiner Mietersprechstunde rede, lade ich Sie herzlich ein. Und ich mache das nicht seit gestern, Frau Eralp. Ja, ich bin Anwalt; Anwalt für Mieter seit Jahren. Ich mache das nicht seit gestern. Wenn Sie kommen, sind Sie herzlich eingeladen. Aber Frau Eralp, ich weiß, Sie sind ziemlich unter Druck und Sie können nicht verkraften, dass die CDU die stärkste Kraft in Berlin ist, und Sie können nicht verkraften, dass wir auch im September die stärkste Kraft in Berlin wer- den. Das tut mir leid, aber damit müssen Sie umgehen. [Beifall bei der CDU –
Bravo! –
Da regiert das Prinzip Hoffnung!] Vielen Dank! – Und jetzt hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Schmidberger das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Mieterinnen und Mieter! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Und vor allem lieber Herr Nas! Ich habe Ihnen jetzt acht Minuten zugehört. Sie haben mir ja gesagt, ich soll noch ganz viel lernen. Ich habe mich wirklich bemüht, aber ich muss sagen, ich habe von Ihnen übrigens auch sehr viel Ge- schrei gehört, aber kein einziges Mal, was Sie eigentlich für eine Lösung für die Mieterinnen und Mieter dieser Stadt haben, [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Das kann aber auch an Ihnen liegen!] die, die wirklich schlaflose Nächte haben, weil sie Angst um ihre Bleibe haben. Und wir alle wissen ja, wenn du erst einmal dein Zuhause verlierst, hast du verdammt schlechte Chancen, eine neue Wohnung zu finden, weil sich nun mal die Neuvertragsmieten in den letzten zehn Jahren verdoppelt haben. Also sollten Sie das mal zur Kenntnis nehmen. Ich muss auch ganz ehrlich sagen, ich wünschte wirklich mal, Sie würden sich genauso über schlechte Vermiete- rinnen und Vermieter aufregen, wie Sie sich über uns hier als Opposition aufregen, denn eigentlich sollte es darum gehen, die besten Lösungen für die Mieterinnen und Mieter zu finden. Obwohl die Situation so schlimm ist für die Menschen, wie sie da draußen ist, ist es doch auffällig, dass Sie be- ziehungsweise auch der Senat trotzdem ein Wohnraumsi- cherungsgesetz vorlegen, das seinen Namen überhaupt nicht verdient und sogar hinter den eigenen Koalitions- vertrag zurückfällt. Von den vielen vorgeschlagenen Änderungen sind vor allem bestehende Regelungen drin, etwa die im Wohnraumgesetz schon stehen, oder ein bisschen so kleine Korrekturen zur Wohnungsaufsicht, aber nicht mal die Regelungslücken beim Zweckentfrem- dungsverbot, was Abriss- und Ferienwohnungen angeht, werden von Ihnen geheilt, und neue, wirksame Instru- mente zur Regulierung fehlen sogar komplett. Klatschen kann man da eigentlich nicht, aber ich habe bei der CDU ja auch schon die Hoffnung aufgegeben, dass sich da jemals etwas ändern wird. Deswegen möchte ich heute die lieben Kolleginnen der SPD noch mal anspre- chen: Ist das wirklich der Anspruch, den ihr beim Mieterschutz in dieser Stadt haben wollt? Warum lasst ihr euch eigent- lich damit so abspeisen? Und wenn das die wohnungspo- litische Antwort von euch auf die größte soziale Krise ist, die wir in dieser Stadt haben, dann ist das nicht ambitio- niert, sondern es ist schlicht eine Kapitulation vor der renditegetriebenen Immobilienlobby. Mit unserem grünen Bezahlbare-Mieten-Gesetz und dem Sicher-Wohnen-Gesetz der Linken hat die demokratische Opposition zwei Entwürfe geliefert, die deutlich machen, es gibt Alternativen zum Nichthandeln des Senats. Beide (Dr. Ersin Nas) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8287 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Vorschläge erkennen an, dass Wohnen eine öffentliche Aufgabe sein muss, und nutzen die gesetzlichen Spiel- räume, um den Markt einzufangen, denn der regelt es eben nicht. Beide zeigen, dass der Schutz von Mieterin- nen und Mietern politisch möglich ist, man muss es nur wollen. Mit unserem Bezahlbare-Mieten-Gesetz wollen wir Ei- gentümer, die mehr als 50 Wohnungen besitzen, dazu zwingen, auch Wohnungen an WBS-Berechtigte zu ver- mieten. – Ja, wie schrecklich! Es ist ja die Mehrheit der Bevölke- rung in Berlin. Hier haben wir die Sozialquote mit 30 Prozent sogar auf das laut Experten höchste verfas- sungsrechtlich konforme Level gesetzt, und zwar ohne Förderung. Aber das allein reicht nicht. Die Probleme der Mieterin- nen und Mieter fangen oft viel früher an. Oft geht es los mit dem Verkauf der Wohnhäuser zu exorbitant hohen Preisen. Vorher wurde meist jahrelang die Instandhaltung versagt. Dann wird zu noch teureren Preisen weiterver- kauft. Das Ergebnis: Häuser verfallen, weil die maximale Rendite rausgepresst wurde. Für die Mieterinnen und Mieter bedeutet das: immer weiter steigende Mieten trotz immer schlechter werdender Wohnverhältnisse. Wer das nicht glaubt, wer daran Zweifel hat, der möge mich gleich zum Hafenplatz begleiten, der hier um die Ecke ist. Das ist ein ziemlich deutliches Beispiel, wo der Handlungs- druck ist. Mit unserer Instandhaltungspflicht und der Rücklage wollen wir für Recht und Ordnung auch auf dem Woh- nungsmarkt sorgen. Es ist wirklich nicht zu viel verlangt, wenn Mieter für ihre Miete auch in intakten Wohnungen mit funktionierender Heizung oder Warmwasser leben wollen, wofür sie schließlich auch Miete bezahlen. Damit das Ganze dann auch durchsetzbar ist, brauchen wir harte Sanktionen. – Ich habe Sie nicht gehört! – Es muss Schluss sein mit laxen Strafzahlungen, die von Vermietern aus der Porto- kasse gezahlt werden. Wer trotz Strafzahlungen, Ab- schöpfung und Treuhändereinsatz weiter verantwortungs- los handelt, wer sich also partout nicht an die Regeln hält, der hat auf dem Berliner Wohnungsmarkt schlicht und einfach nichts verloren. Deshalb fordern wir als Ultima Ratio eben auch eine Veräußerungspflicht. Darüber können wir aber gerne mit SPD und Linken diskutieren. Wenn man sich die ver- schiedenen Vorschläge anschaut, wird eines deutlich: Die Schnittmengen zwischen den Ansätzen von SPD, Linken und Grünen sind groß. Lieber Kollege Saleh, wir arbeiten ja bereits in Spandau gemeinsam für den Milieuschutz und dabei gegen die CDU, also auch gegen Herrn Dr. Nas. Deshalb jetzt auch hier das Angebot: Lasst uns gemeinsam noch in dieser Legislaturperiode ein wirksames Gesetz zum Schutz der Mieterinnen und Mieter auf den Weg bringen oder zu- mindest vorbereiten! Es sei euch gegönnt, ob dieses Gesetz am Ende Bezahlba- re-Mieten-Gesetz, Sicher-Wohnen-Gesetz oder anders heißt, ist mir total schnuppe. Entscheidend ist, dass wir als Staat endlich wieder an der Seite der Mieterinnen und Mieter stehen und zeigen, die Politik kann einen Unter- schied machen und das Leben der Menschen spürbar verbessern. Doch uns allen muss hier klar sein, mit einer CDU, die weiterhin vor allem auf Marktmechanismen setzt, wird sich die Wohnungskrise in Berlin nicht lösen lassen. – Sie können mir gerne eine Frage dazu stellen! – Ihr Wohnraumsicherungsgesetz ist das perfekte Beispiel, konsequenten Schutz von Mieterinnen und Mietern wird es mit der CDU nie geben. Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Kollegin!
Die Berlinerinnen und Berliner brauchen dringend Ent- lastung. Die Vorschläge liegen jetzt auf dem Tisch. Also lieber Raed Saleh, lass uns daraus ein gemeinsames star- kes Gesetz machen! Wir stehen bereit. Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Aydin das Wort. – Bitte schön! (Katrin Schmidberger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8288 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026
Es wird nicht so leicht. Ein Nebensatz: Lompscher hat nur das umgesetzt, was Michael Müller und Andreas Geisel auf den Weg gebracht haben. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich begrüße es sehr, wenn eine demokratische Oppositi- onsfraktion einen konstruktiven parlamentarischen Bei- trag leisten möchte und einen eigenen Gesetzesvorschlag einbringt. Umso mehr begrüße ich es, wenn es hier um so ein wichtiges Thema wie die Mietenfrage in Berlin geht, denn die Leistbarkeit der Mieten in dieser Stadt ist das zentrale soziale Thema unserer Zeit. Genau weil das so ist, haben wir als SPD-Fraktion die Mietenpolitik zu unserem Schwerpunktthema der SPD-Fraktionsklausur im Januar gemacht. [Beifall bei der SPD –
Ist ja toll!] Auf unserer Klausur haben wir unsere Pläne für leistbare und faire Mieten vorgestellt und als Resolution einstim- mig beschlossen. Die Linksfraktion hat unsere Resolution anscheinend intensiv studiert und findet sie so gut, dass sie viele unse- rer SPD-Vorhaben nun in dem vorliegenden Antrag auf- greift. Das freut uns sehr. Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Nein! – Bevor ich auf die Inhalte zu sprechen komme, muss ich eines doch noch erwähnen, denn ich habe mich schon über das Timing dieses Antrages gewundert. Vor zwei Monaten hat die SPD-geführte Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen das Wohnraumsi- cherungsgesetz im Senat vorgelegt. Dieses Gesetz wurde jetzt mit den Bezirken im Rat der Bürgermeister bespro- chen und kurz ergänzt. Kurz bevor das Gesetz nun im Senat beschlossen wird und als Drucksache ins Parlament kommt, da taucht auf einmal das Sicher-Wohnen-Gesetz der Linken im Parlament auf. Ach, welch ein Wunder! Man könnte nun denken, dass hier eine Partei die von der Koalition geplanten Verbesse- rungen im Mieterschutz für sich vereinnahmen will, ohne diese zu verantworten, aber dieser Eindruck mag natürlich täuschen. Kommen wir nun zu den Inhalten! Da muss ich erst ein- mal feststellen, über die Hälfte dessen, was Sie hier als neues Gesetz präsentieren, ist schlichtweg bereits gelten- des Recht. Für mich, und das muss ich leider so sagen, ist das ein parlamentarischer Taschenspielertrick. Sie schlagen nämlich einerseits vor, das Zweckentfrem- dungsverbotsgesetz aus dem Jahr 2013 komplett aufzuheben. Das steht in Artikel 3 Ihres Gesetzentwurfs. – Vielleicht sollten Sie auch mal zuhören. Lassen Sie mich erst reden, dann können Sie weiterhin schimpfen und Zwischenrufe starten! – Sie wollen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz von 2013 aufheben. Das steht in Artikel 3 Ihres Gesetzentwurfs. Und was machen Sie dann? – Dann nehmen Sie einfach die 13 Paragrafen aus dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz und bauen diese fast eins zu eins in Ihr neues Gesetz ein. Ich habe mir mal die Mühe gemacht und mir das angese- hen. Den § 1 des bestehenden Gesetzes machen Sie zu § 6 in Ihrem Entwurf. Der aktuelle § 8 wird zu Ihrem § 4. § 5 findet sich auf einmal in § 15 wieder und so weiter und so fort. Sie wollen also ein gutes und wichtiges Gesetz abschaf- fen, nehmen die Paragrafen raus, sortieren sie neu und schreiben vorn einen neuen Titel und Ihren Namen drauf. Das kann man machen, und anscheinend haben Sie genau das gemacht, das ist aber nicht mein Verständnis von Mieterschutz. Unser Verständnis von Mieterschutz als SPD-Fraktion ist ein anderes. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8289 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Wir arbeiten hier eng mit der Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung, Bauen und Wohnen zusammen und wollen das Gesetz unseres Senators Gaebler, das in Kürze zu uns in das Parlament kommen wird, um wichtige Punkte ergänzen. Im Senatsentwurf werden wichtige Dinge an- gepackt. Endlich wird es eine bessere Handhabe gegen Schrottimmobilien und Geisterhäuser in dieser Stadt geben. Dafür ändern wir das Wohnungsaufsichtsgesetz und stär- ken die öffentliche Hand gegen Vermieter, die Häuser einfach jahrelang leer stehen und verfallen lassen. Auch bei der Zweckentfremdung werden die Zügel gegenüber Vermietern, die Wohnraum dem Markt entziehen, straffer gezogen. Wenn ein Eigentümer nicht kooperiert, gibt es zukünftig mehr Möglichkeiten, Maßnahmen schneller auf seine Kosten anzuordnen. Die Senatsverwaltung ruht sich außerdem auf diesen Änderungen nicht aus. Gegen illega- le Ferienwohnungen gibt es bald ein EU-weit ver- pflichtendes Onlineregistrierungsverfahren, das in Berlin umgesetzt wird. Während die Linksfraktion noch ein Landesamt für Mie- terschutz fordert, bauen wir als SPD-Fraktion und SPD- Verwaltung genau diese Personalressourcen bereits aus. 31 neue Stellen sind hier vom Senat und der SPD- Fraktion im Rahmen der Haushaltsaufstellung geschaffen worden, die gerade Schritt für Schritt besetzt werden. Damit bauen wir eine Mietaufsicht auf und sorgen dafür, dass das Vermieten in dieser Stadt kein rechtsfreier Raum sein kann. Lassen Sie mich abschließend auf die kommenden Geset- zesberatungen im Ausschuss eingehen. Wenn Sie unsere Resolution aus dem Januar zum Mieterschutz gelesen haben, dann wissen Sie, dass wir als SPD-Fraktion noch weitere Ergänzungen im Senatsgesetz fordern und hierfür auch gute Gründe haben. Diese werden wir mit unserem Koalitionspartner beraten und hoffen im Sinne der Milli- onen Mieterinnen und Mieter in Berlin, dass die CDU sich hier nicht versperrt, wie sie es im Bund in der Ver- gangenheit leider immer wieder getan hat. [Vereinzelter Beifall bei der SPD –
Das muss die Blockade sein!] Das wichtigste Instrument für uns ist die Einführung eines digitalen Mietenkatasters, künftig sollen sämtliche Mieten in Berlin systematisch erfasst und geprüft werden. Werden auffällige Mietenentwicklungen, überhöhte For- derungen beziehungsweise Verstöße gegen die ortsübli- che Vergleichsmiete festgestellt, gehen diese Informatio- nen automatisch an die zuständigen Behörden, ob Bezirk- samt oder Staatsanwaltschaft. Das ist ein echter Paradigmenwechsel, Mietwucher wird künftig von Amts wegen verfolgt. Die Mieterinnen und Mieter müssen nicht mehr allein beweisen, dass sie über den Tisch gezogen wurden. Der Staat übernimmt diese Aufgabe. Damit stärken wir die Mietpreisprüfstelle ganz gezielt und entwickeln sie zu einer echten Schlagkraft im Kampf gegen Mietwucher und überhöhte Renditen. [Vereinzelter Beifall bei der SPD –
Sehr gut!] Ich sage es ganz klar: Mit dem digitalen Mietenkataster wird Berlin zum Vorreiter in Sachen Mieterschutz. Wir schaffen Transparenz. Wir schaffen Vertrauen. Wer ehr- lich vermietet, hat nichts zu befürchten. Wer Mieten missbraucht, um Gewinne zu maximieren, muss sich künftig verantworten. An dieser Stelle kann ich nur an meine Kollegen von der CDU appellieren: Das Mietenkataster steht im Koaliti- onsvertrag, jetzt ist es Zeit, das wir es umsetzen. Das ist ein Instrument und ist kein ideologisches Projekt, sondern praktische Politik für Millionen Berlinerinnen und Berliner. Lassen Sie uns also diesen Weg gemeinsam gehen für mehr Mieterinnenschutz in dieser Stadt. – Vie- len Dank! [Anhaltender Beifall bei der SPD – Beifall von Dirk Stettner (CDU) –
Bravo! –
Bravo!] Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat nun der Abge- ordnete Laatsch das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir bespre- chen heute zwei gänzlich unterschiedliche Themen, und deshalb komme ich zunächst zum Antrag Ferienwohnun- gen zurückholen. Zurückholen zu wem? Wem gehören die denn? Aber, na gut. Der Inhalt ist schnell erklärt: Sie wollen den Berlinern, sowohl Vermietern als auch Mie- tern, das Verfügungsrecht über ihre Wohnungen nehmen, mindestens aber mit einer dysfunktionalen Verwaltung so erschweren, dass schon der Versuch durch einen un- durchdringlichen Gesetzesdschungel führt. Natürlich haben Sie nur Gutes im Sinn und wollen wieder mal Mieter retten, ist ja klar. So die Story zum Antrag. (Sevim Aydin) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8290 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Die alte Dame, die ein Zimmer zur Aufbesserung ihrer kargen Rente untervermietet, muss dann eben für das Kollektiv auf der Strecke bleiben. So sind sie halt, die Kommunisten. Gerettet wird dabei niemand, denn sie bleibt ja in ihrer Wohnung. Die Wahr- heit ist: Sie greifen mit jeglichem Verfassungsbruch, den man im deutschen Recht finden kann, das Eigentum und die informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 und die Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 an. Um es jedermann verständlich zu machen, der Staat in der Rolle des Blockwartes mit den Mitteln der Neuzeit, wie der automatisierten Durchschnüffelung des ganzen Lebens. Sie wollen nahtlos da weitermachen, wo Sie 1989 aufgehört haben. [Beifall bei der AfD –
Ich gehe mal Schokolade kaufen!] So träumen Honeckers Erben vom gläsernen Bürger, und die SPD ist davon auch nicht weit weg, grüne Kommu- nisten sowieso nicht. Sie wollen also Wohnungen zu- rückholen, sozusagen vom Klassenfeind, dem Eigentü- mer, heim ins kommunistische Reich. Das können Sie vergessen, nicht mit uns! Haben Sie Ihren Mitmenschen auch erklärt, dass die Berliner Wirtschaft zu 85 Prozent aus Dienstleistungen besteht? Ganz vorne mit dabei: der Tourismus. Für eine Handvoll Menschen, die eine Feri- enwohnung auf Dauer dann beziehen, werden andere, die vom Tourismus leben, arbeitslos. Aber, was interessieren Sie schon Zusammenhänge? Lassen Sie uns doch lieber die Wohnungen von den ille- galen Untervermietern zu weit überhöhten Preisen zu- rückholen. Da sind wir dabei, den Zuhältern des Woh- nungsmarktes das Handwerk zu legen. Können wir gern machen, aber ich glaube, dafür können wir Sie nicht begeistern. Ich komme zum Sicher-Wohnen-Gesetz, und da habe ich aufmerksam gelesen, aber den Punkt, wo Wohnen siche- rer würde, nicht gefunden. Allenfalls wird das Angebot durch Ihre mehrfachen Verfassungsbrüche kleiner, und auch das haben Sie ja schon vor Jahren dokumentiert mit Ihrer Komplizenschaft zur Interventionistischen Linken, die Chaos am Wohnungsmarkt stiften will, um damit die Vermieter zu diskreditieren, siehe Verfassungsschutzbe- richt des Bundes aus 2018, als der Verfassungsschutz noch einen richtigen Präsidenten hatte. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil zum Mietendeckel klar und deutlich gesagt, was im Grundge- setz steht: Wo der Bund geregelt hat, hat das Land Berlin keinerlei Rechte zur Regelung. Noch knackiger: Sie wol- len privaten Eigentümern vorschreiben, wer in ihre Woh- nung einzieht und zu welchem Preis, ebenfalls ein klarer Verfassungsbruch, aber mal ehrlich, wer im roten Berlin interessiert sich noch für das Grundgesetz, siehe Mieten- deckel? Das Grundgesetz haben Sie doch längst hinter sich gelas- sen. Fassen wir mal zusammen: Sie haben gemeinsam Massen ins Land geschleust und wollen die jetzt unterbringen auf Kosten der Berliner, vornehmlich der Vermieter, aber auch der Mieter, die auf der Strecke bleiben. Ohne diese Refugees-Welcome-Schleusung, übrigens der nächste Verfassungsbruch nach Artikel 16a und § 96 Aufent- haltsgesetz Einschleusung von Ausländern, gäbe es den Wohnraummangel nicht, zumindest nicht in der Form, wie er sich jetzt darstellt. [Beifall bei der AfD –
Gab es vorher schon!] Sie wollen ein Problem lösen, wieder einmal, welches Sie gemeinsam, und zwar Sie alle hier, selbst geschaffen haben. Eingriffe in den Wohnungsmarkt haben noch nie etwas Gutes bewirkt. Sie verstoßen gegen das Eigentums- recht Artikel 14 Grundgesetz und erneut gegen das Rege- lungsrecht des Bundes nach Artikel 72 Absatz 1 Grund- gesetz, wie schon beim Mietendeckel. Gegen die allge- meinen Menschenrechte Artikel 17 verstoßen Sie so- wieso. Das ist allerdings systemimmanent beim Kollekti- visten, dem das Leben des Einzelnen nur dann etwas bedeutet, wenn man daraus eine tränenreiche Geschichte basteln kann, um politische Ziele durchzusetzen. Ansonsten wird das Individuum gnadenlos dem Kollektiv untergepflügt. Sie nennen das Gerechtigkeit, ich nenne das Kommunismus, und wie es so ist im Kommunismus, gibt es immer Gleichere unter Gleichen, die dann in Lu- xuslimousinen gefahren werden, wie die rote Heidi, und in Feudalmanier auf das Volk herunterblicken, wel- ches nach ihren Wünschen dann schon längst nicht mehr Autofahren darf. Und wessen Köpfe sehen wir da hinter verdunkelten Scheiben auf dem Weg zu Wandlitz 2.0? – Ihre, meine Herrschaften, der umbenannten SED. Sie wollen die Nachfolge von Walter Ulbricht und Erich Honecker antreten, und wir schauen mal, wer Ihnen dabei behilflich sein wird. Wir sind es nicht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Und an die Berliner: Liebe Berliner, die Frau, die hier als Erste geredet hat, die möchte Bürgermeisterin dieser Stadt werden. Ich bitte euch, das könnt ihr nicht ernst meinen! – Danke! (Harald Laatsch) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8291 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Geset- zesantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/3031 „Sicher-Wohnen-Gesetz“ wird eine Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie an den Hauptausschuss vorgeschlagen. – Wider- spruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/2566 „Wohnraum zurückholen: Zweck- entfremdung durch Ferienwohnungen konsequent unter- binden“ empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Be- schlussempfehlung auf Drucksache 19/3016 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke sowie bei Enthaltung der AfD-Frak- tion – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Lin- ke, Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abge- ordnete Dr. King. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle weiteren Fraktionen. Ich frage, ob es noch Enthaltungen gibt. – Die gibt es nicht. Damit ist der Antrag – – – Ah, danke! Der fraktionslose Abgeordnete Brousek hat auch dagegen gestimmt. – Damit ist der Antrag abge- lehnt. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.5: Priorität der AfD-Fraktion Tagesordnungspunkt 70 Null-Toleranz gegen Gewalt an Schulen: Schüler und Lehrer wirksam vor Angriffen schützen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/3036 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Tabor, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Friede- nau, Bergius-Schule: Ein Siebtklässler muss flüchten, weil er von einer größeren Gruppe Jugendlicher verfolgt wird, die mit Messern, Baseballschlägern und Schlagrin- gen bewaffnet sind. Spandau, Grundschule am Wein- meisterhorn: Ein Dreizehnjähriger verletzt einen Zwölf- jährigen mit einer Stichwaffe lebensgefährlich. Wedding, Schule am Schillerpark: Ein fünfzehnjähriger Schüler greift einen Sicherheitsmitarbeiter mit einem Messer an. Diese Beispiele stehen nicht für Einzelfälle. Sie stehen für eine Entwicklung, die den Schulalltag in Berlin zu- nehmend prägt. Diese gesellschaftliche Fehlentwicklung muss endlich konsequent angepackt werden. Denn Gewalt an Schulen ist zu einer dauerhaften Belas- tung geworden. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal sind körperlichen und psychi- schen Gefahren ausgesetzt. Besonders alarmierend ist die Schwere der Gewalt, der Einsatz von Messern und das immer geringere Alter der Täter. Gewalt wirkt sich nicht nur unmittelbar auf die Betroffenen aus. Körperliche Übergriffe, Bedrohungen, Mobbing und psychische Ge- walt zerstören das Sicherheitsgefühl, beeinträchtigen die Lernatmosphäre und gefährden dabei die Bildungserfolge aller. Schulen müssen Orte sein, an denen Kinder und Jugend- liche geschützt lernen und Lehrkräfte ohne Angst unter- richten können. Dieser Anspruch wird derzeit leider nicht überall eingelöst. Der Senat hat Gewalt an Schulen als Problem anerkannt und Erhebungen sowie ein Meldever- fahren eingeführt. An Erkenntnissen mangelt es also offensichtlich nicht. Entscheidend ist jedoch, ob daraus konkrete und wirksame Maßnahmen folgen. Die bisheri- gen Präventions- und Interventionsansätze haben diese schreckliche Entwicklung in unserer Stadt nicht ausrei- chend aufhalten können. Sie müssen deshalb kritisch überprüft und weiterentwickelt werden. Zahlreiche Programme zur Gewaltprävention bestehen bereits. Gleichzeitig berichten Schulleitungen und Lehr- kräfte von einer deutlichen Diskrepanz zwischen den Angeboten und den tatsächlichen Anforderungen des Schulalltags. Maßnahmen sind häufig zu bürokratisch, greifen zu spät oder entfalten keine unmittelbare Wirkung in akuten Gefahrensituationen. Schulen benötigen rechts- sichere Instrumente, die schnell anwendbar sind und ihre Handlungsfähigkeit stärken. Kernforderung unseres Antrags ist eine klare und konse- quente Haltung gegenüber Gewalt, egal wie sie aussieht. Bedrohungen und Übergriffe müssen spürbare Konse- quenzen haben. Die im Schulgesetz vorgesehenen Erzie- hungs- und Ordnungsmaßnahmen reichen in schweren Fällen einfach nicht aus. Deshalb muss als äußerstes Mittel auch in Berlin die Entlassung aus der Schule recht- lich möglich sein, wenn Schülerinnen und Schüler eine ernsthafte Gefahr für andere darstellen. Dabei gilt: Nicht das Umfeld darf weichen, sondern der Verursacher, also der Täter. Gleichzeitig dürfen betroffene Jugendliche nicht sich selbst überlassen werden. Die bisherigen sogenannten Ringtausche, bei denen gewalttätige Schülerinnen oder Schüler von einer Schule zur nächsten wechseln, sind zu beenden. Es bringt nichts. Stattdessen braucht es verbind- liche Schulersatzmaßnahmen, gegebenenfalls verbunden mit therapeutischer oder psychiatrischer Betreuung. Auch die Fürsorgepflicht gegenüber Lehrkräften muss gestärkt werden. Bei Angriffen ist die Schulleitung verpflichtet, Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8292 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 die Betroffenen konsequent zu unterstützen und Strafan- zeige zu stellen – unabhängig vom Alter der Täter. Darüber hinaus ist eine verbindliche und rechtssichere Zusammenarbeit von Schulen, Jugendamt, Polizei und Staatsanwaltschaft erforderlich, um Risiken frühzeitig erkennen und angemessen reagieren zu können. Präventi- onsmaßnahmen sollten gezielt dort eingesetzt werden, wo Gewalt tatsächlich auftritt – nicht flächendeckend, son- dern punktuell. Transparenz ist dabei nach wie vor ein zentrales Thema. Schulen dürfen aber keine Nachteile befürchten, wenn sie Gewaltvorfälle melden. Nur ein verlässliches Meldesystem ermöglicht gezielte Unterstüt- zung und wirksame Prävention. Gewalt an Schulen erfor- dert entschlossenes, koordiniertes und rechtsstaatliches Handeln zum Schutz der Betroffenen und zur Sicherung eines verlässlichen Lernumfelds in Berlin. Den Wachschutz an Schulen sieht meine Fraktion, und ich persönlich auch, sehr kritisch, aber als Ultima Ratio ist es in vielen Fällen in Berlin leider nötig, wenn auch nur temporär. Die Bürger wollen letztendlich auch keine Schulen, die wie Hochsicherheitstrakte aussehen. Sie wollen einen Kulturwandel in dieser Stadt, Schulen, in denen Respekt und Sicherheit selbstverständlich sind. Diese neue Schulkultur wird es nur mit der AfD geben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Khalatbari das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Gewalt an Schulen ist kein Randphä- nomen. Sie betrifft Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das gesamte Schulklima. Wer einmal erlebt hat, wie eine Lehrerin oder ein Lehrer nach einem Übergriff vor der Klasse steht, der weiß: Hier geht es nicht nur um Ordnung, hier geht es um Vertrauen, Sicherheit und Res- pekt im Schulalltag. Genau deshalb handeln wir. Berlin hat bereits klare ge- setzliche Regeln. Seit 2021 verpflichtet das Berliner Schulgesetz alle Schulen zu verbindlichen Schutzkonzep- ten und in § 74a des Schulgesetzes zur Einrichtung von Krisenteams für Prävention und Intervention. Bei Gewalt greifen abgestufte Maßnahmen: von pädagogischen Maß- nahmen, § 62 Schulgesetz, bis hin zu Ordnungsmaßnah- men, § 63 Schulgesetz. Diese reichen vom Verweis bis zur Überweisung an eine andere Schule oder gar zur Entlassung aus der Schule, wenn die Schulpflicht erfüllt ist, zum Schulausschluss – immer natürlich in Verbin- dung mit der Schulaufsicht. Diese Aussage, die Sie getätigt haben, dass eine Entlas- sung aus der Schule als Ordnungsmaßnahme im Berliner Schulgesetz nicht vorgesehen sei, entspricht einfach nicht den Tatsachen. Mit anderen Worten: Die Instrumente, die Sie sich wünschen, existieren bereits. Was wir brauchen, ist weiterhin konsequente Anwendung und nicht populis- tische Schlagworte. Der Antrag der AfD suggeriert, dass es in Berlin keine Möglichkeiten gäbe, gegen Gewalt vorzugehen. Das ist schlicht falsch! Unsere Schulen verfügen über ein differenziertes und rechtssicheres Instrumentarium, das sowohl den Schutz der Schulgemeinschaft als auch den Bildungsauftrag des Staates berücksichtigt. Denn es ist ebenso klar: Ein pau- schaler Ausschluss von Schülerinnen und Schülern aus dem gesamten Schulsystem wäre ein massiver Eingriff in das Recht auf Bildung, und er würde eines verhindern, was Schule leisten muss, nämlich pädagogische Aufarbei- tung des Fehlverhaltens und Reintegration in geordnete schulische Lern- und Erziehungsprojekte. Gerade in schweren Vorfällen gibt es weitere Möglich- keiten. Wenn Schülerinnen und Schüler andere gefährden und sich auch durch eingeleitete Maßnahmen nicht beein- flussen lassen, kann sogar das Ruhen der Schulpflicht beantragt werden. Auch Lehrkräfte werden nicht alleinge- lassen. Die Berliner Notfallpläne enthalten klare und konkrete Handlungsempfehlungen bei Übergriffen auf Schulpersonal. Schulaufsicht, Schulpsychologie und SIBUZ unterstützen die Schulen unmittelbar. Schuler- satzprojekte gibt es selbstverständlich in Absprache mit Schulhilfekonferenzen. Und selbstverständlich arbeiten Schulen auch mit den Präventionsbeamten der Polizei zusammen bei Programmen zur Deeskalation und Ge- waltprävention. Gewaltprävention – Frau Präsidentin, ich komme zum Abschluss – funktioniert nicht durch Schlagworte wie Nulltoleranz. Sie funktioniert durch klare Regeln, professionelle Unterstützung und starke Schulgemeinschaften. Genau daran arbeitet der Senat kontinuierlich. Deshalb lehnen wir als CDU-Fraktion diesen Antrag ab – nicht, weil wir Gewalt verharmlosen, sondern weil wir ernsthaft und wirksam mit einem bereits vorhandenen Instrumentarium vorgehen. – Danke sehr! Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Krüger das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Dass die AfD sich hier hinstellt und einen Antrag gegen (Tommy Tabor) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8293 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Gewalt an Schulen einbringt, ist ja wohl ein schlechter Scherz. Die AfD ist es doch, die unsere Schulen unter Druck setzt, die bedroht und die ausgrenzt. Das ist keine Form politischer Opposition, das ist eine Form psychi- scher Gewalt. Ich möchte im Folgenden an drei Punkten darstellen, wie sich das konkret auf den Schulalltag auswirkt. Erstens: die Strategie der Einschüchterung gegenüber Lehrkräften. Mehrfach wurden von AfD-Politikerinnen und -Politikern Plattformen oder Meldeportale unterstützt, über die Schü- lerinnen und Schüler Lehrkräfte melden sollten, wenn diese die demokratiefeindlichen Positionen der Partei benennen oder bestimmte gesellschaftliche Themen im Unterricht behandeln. Man muss sich einmal vorstellen, was das für den Unterricht bedeutet. Lehrkräfte sollen Demokratie erklären, über Rassismus sprechen, über Gleichberechtigung oder Geschichte diskutieren, und gleichzeitig müssen sie damit rechnen, von ihren eigenen Schülerinnen und Schülern oder den Eltern politisch gemeldet zu werden. Das erzeugt ein Klima der Angst und damit ganz konkret psychischen Druck auf die Lehr- kräfte. Zweitens: die Wirkung politischer Rhetorik auf die Schü- lerinnen und Schüler. Wenn politische Akteurinnen und Akteure regelmäßig Gruppen von Menschen pauschal abwerten, etwa Menschen mit Migrationshintergrund, queere Menschen oder religiöse Gruppen, dann bleibt das nicht außerhalb der Schule. Schülerinnen und Schüler hören diese Botschaften, und für diejenigen, die sich selbst zu diesen Gruppen zählen, bedeutet das, ihre Iden- tität wird öffentlich infrage gestellt. Wer jeden Tag hört, seine Herkunft, seine Familie oder seine Identität seien angeblich ein Problem für die Gesellschaft, erlebt jeden Tag psychische Gewalt durch Stigmatisierung. Drittens: der Angriff auf demokratische Bildung. Lehr- kräfte haben den Auftrag, demokratische Werte zu ver- mitteln, Menschenrechte, Gleichberechtigung, kritisches Denken. Wenn genau diese Themen politisch als In- doktrination diffamiert werden, geraten Lehrkräfte unter permanenten Rechtfertigungsdruck. Mit ihren Anfragen und Beschwerden zum Verhalten von Schulleitungen und Lehrkräften erhöht die AfD diesen Druck noch, stellt die Menschen teilweise öffentlich an den Pranger. Auch das hat Folgen: Unsicherheit im Unterricht, Selbstzensur bei Lehrkräften und ein vergiftetes Schulklima. Wozu das im schlimmsten Fall führen kann, haben wir in Brandenburg gesehen, wo Lehrkräfte dem Druck nicht mehr standhal- ten konnten und die Schule verlassen haben. Schulen brauchen das Gegenteil. Sie brauchen Vertrauen statt Denunziation, Respekt statt Stigmatisierung und Sicherheit statt politischer Einschüchterung. Lehrkräfte müssen ohne Angst unterrichten können. Schülerinnen und Schüler müssen wissen, dass sie unab- hängig von ihrer Herkunft, Religion oder geschlechtli- chen Identität respektiert werden, denn Bildung funktio- niert nur dort, wo Menschen sich sicher fühlen. Deshalb müssen wir klar sagen, Politik, die durch Diskriminie- rung, Einschüchterung oder öffentliche Stigmatisierung Druck auf Schulen ausübt, gefährdet genau das: eine freie, demokratische Bildung für alle. Wenn Sie von der AfD also etwas gegen Gewalt an Schulen tun wollen, dann schaffen Sie sich einfach ab. Damit wäre allen ge- holfen. Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat nun der Abge- ordnete Hopp das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt im Schulkontext ist ein Thema, das wir als SPD-Fraktion sehr ernst nehmen. Schulen als Lern- und Lebensort unserer Kinder und Jugendlichen müssen sicher sein. Nur in einem gewaltfreien Raum kann erfolg- reich miteinander gelernt werden. Wir wissen aber auch, dass so, wie Gewalt eine Lebens- realität der Erwachsenengesellschaft ist, dieses Phänomen eben nicht vor dem Schultor haltmacht. Hinzu kommt die Verschärfung der sozialen Lage für viele Familien und junge Menschen in diesem Land. Die seit der Coronazeit und durch Krisen und Kriege unserer Zeit massiv gestei- gerte psychosoziale Belastung von Kindern und Jugendli- chen, eine weiterhin eklatante psychosoziale Versor- gungslage für Minderjährige, ein insgesamt erhöhter Leistungsdruck für Schülerinnen und Schüler und die zunehmende Arbeitsbelastung von Lehrkräften, all das begünstigt Gewalt. Deshalb ist für uns als SPD-Fraktion wichtig, dass wir unsere Schulen darin stärken und dazu verpflichten, ver- bindliche Schutzkonzepte und schulinterne Krisenteams zur Prävention und eben auch zur Intervention einzurich- ten. Gerade die Prävention ist ein Bereich, den wir in den letzten Jahren strukturell gestärkt haben, unter anderem auch durch verstärkte und engere Kooperation mit der Schulpsychologie und den SIBUZ, mit der Stärkung von außerschulischer Expertise, wie zum Beispiel mit proRespekt, mit Präventionsangeboten gemeinsam mit der Polizei Berlin, mit der Stärkung der Sozial- und auch (Louis Krüger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8294 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 der Straßensozialarbeit und multiprofessionellen Teams in Schulen. Die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach §§ 62 und 63 des Schulgesetzes stellen für die Schulen ein differenziertes Instrumentarium zur Verfügung, das es ermöglicht, auf Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern angemessen, verhältnismäßig und rechtssicher zu reagieren. Um Rechtssicherheit geht es eben auch. Das lässt sich hier nicht einfach wegdiskutieren, wie von der AfD-Fraktion mit diesem Antrag, denn jede Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme bewegt sich stets im Span- nungsfeld zwischen dem Schutz des Opfers, aber eben auch dem Recht auf schulische Bildung, dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag sowie der Verpflichtung zur Sicherstellung der Schulpflicht. Eine pauschale „Wer schlägt, fliegt sofort und unwiderruflich raus“-Haltung, wie sie sich hier im Antrag durchzieht, ist rechtlich ein- fach nicht haltbar und würde sofort vor Gericht einkas- siert werden. Das Entscheidende ist, dass die vorhande- nen Schutzkonzepte hier in Schulen auch umgesetzt wer- den und auf Gewaltvorfälle konsequent und schnell rea- giert wird. Gestatten Sie mir an diesem Punkt aus aktuellen Gründen eine Bemerkung zu der äußerst erschreckenden Gewalttat in einem Neuköllner Jugendclub, in dem ein 16-jähriges Mädchen mutmaßlich vergewaltigt wurde und die Ver- antwortlichen der Jugendeinrichtungen als auch die des zuständigen Jugendamtes sich nach Informationen der Presseberichterstattung dazu entschieden haben, die Poli- zei nicht über diese Gewalttat zu informieren und auch nicht Anzeige zu erstatten. Genau das ist das Gegenteil von der Umsetzung von Schutzkonzepten, von Schutz des betroffenen Opfers und von konsequentem Handeln auf solch eine erschreckende Gewalttat. Das ist absolut inak- zeptabel und vor allem dem Opfer gegenüber unverant- wortlich. Deswegen sage ich auch klar, es braucht hier eine voll- ständige Aufklärung dieses Falles, klare Konsequenzen für die Verantwortlichen und eine kritische Überprüfung der Schutzkonzepte unserer Jugendeinrichtungen. Hier steht in Neukölln die zuständige Jugendstadträtin in der Pflicht. Wir fordern klare Konsequenzen. Aber zurück zu unseren Schulen: Bei schwerwiegendem Verhalten von Schülerinnen und Schülern bietet das Schulgesetz den Schulen diverse wirksame Instrumente an. Hierzu gehören Maßnahmen bis hin zur Überweisung in eine andere Schule desselben Bildungsbildungsgangs, die Entlassung aus der Schule, wenn die Schulpflicht erfüllt ist, und – meine Kollegin, Frau Khalatbari, hat darauf hingewiesen – eben auch das Ruhen der Schul- pflicht, nämlich nach § 43b, um weiterhin gewalttätige Schülerinnen und Schüler aus dem Schulumfeld zu neh- men. Auch die Notfallpläne für Berliner Schulen gehen ausführlich auf den Schutz vor Gewalt, insbesondere bezogen auf Übergriffe auf das Schulpersonal, ein und geben der Schulleitung und dem schulischen Krisenteam konkrete und konsequente Handlungsempfehlungen zum Vorgehen in der Schule. Vor diesem Hintergrund leisten die hier vorliegenden Vorschläge der AfD-Fraktion in keiner Weise einen Mehrwert oder eine Verbesserung. Das meiste, was sie fordern, fällt hinter das zurück, was wir bereits tun, und der Rest ist entweder rechtlich nicht möglich oder auch pädagogisch nicht sinnvoll. Wir lehnen den Antrag des- wegen ab. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat die Kolle- gin Brychcy das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt an Schulen hat zugenommen, und jeder Fall von Körperverletzung, Bedrohung oder Beleidigung ist einer zu viel. Ihre Antwort seitens der AfD, fast aus- schließlich auf repressive Maßnahmen zu setzen, löst die Probleme nicht, sondern schafft neue. Das allererste Ziel muss immer die Prävention sein, also möglichst zu verhindern, dass es überhaupt zu Gewalt kommt. Wir haben multiprofessionelle Krisenteams an unseren Schulen, unsere schulpsychologischen und inklusionspä- dagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren, klare Vorschriften bei Gewalt, Krisen und Notfällen in der Schule, und diese Strukturen müssen wir weiter stärken. Ihr Antrag jedoch zielt in allererster Linie auf Repression, mit Ordnungsmaßnahmen, Schulausschluss, Exklusion, Stigmatisierung, Wachschutz und Polizei. Damit werden die Ursachen gewaltvollen Verhaltens komplett ausgeblendet und überhaupt nicht angegangen. Es ist eine pädagogische Aufgabe, junge Menschen an eine regelbasierte Gemeinschaft heranzuführen, und dafür braucht es ein funktionierendes Präventions- und Hilfe- system, ausreichende Ressourcen, multiprofessionelle Teams und gegebenenfalls auch externe Unterstützung. (Marcel Hopp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8295 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Aber besonders perfide finde ich, dass Sie von der AfD beantragen, Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in Förderzentren abzuschulen, und dass Sie bei Gewalt- meldungen die Herkunft der Täterinnen und Täter erfas- sen wollen. Das ist menschenverachtend [Beifall von Regina Kittler (LINKE) –
Das ist notwendig!] und zeigt ihre behindertenfeindliche und rassistische Einstellung und auch die Verachtung unserer demokrati- schen Grundwerte wie der Menschenwürde. Und ja: Wir müssen uns intensiv mit Gewalt an Schulen befassen, aber nicht so wie Sie von der AfD. Repression löst keine Ursachen. Ihr Antrag belegt erneut, dass Sie keine Probleme lösen, sondern Debatten mit Hass vergiften und unsere Demokratie abschaffen wollen, und das werden wir nicht zulassen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Damit kommen wir zu den geheimen verbundenen Wah- len. Ich rufe dazu auf lfd. Nr. 5: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 in Verbindung mit lfd. Nr. 6: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0915 und lfd. Nr. 7: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936 und lfd. Nr. 8: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000 und lfd. Nr. 9: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung Wahl Drucksache 19/1008 und lfd. Nr. 10: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1057 und lfd. Nr. 11: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel- Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1058 und lfd. Nr. 12: Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH Wahl Drucksache 19/1247 und lfd. Nr. 13: Wahl von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern der Enquete- (Franziska Brychcy) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8296 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Kommission „Für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung“ Wahl Drucksache 19/2068 und lfd. Nr. 14: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Vergabe von öffentlichen Projektfördermitteln aus dem Haushaltsplan 2024/25 Wahl Drucksache 19/2740 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheiten gefun- den. Die AfD-Fraktion schlägt heute erneut zur Wahl vor: für den ersten Untersuchungsausschuss Herrn Abgeord- neten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertreten- den Vorsitzenden, für die G-10-Kommission Herrn Ab- geordneten Alexander Bertram als Mitglied und Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser als stellvertretendes Mitglied, für das Präsidium Herrn Abgeordneten Martin Trefzer und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als Mitglieder, für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als Mitglied und Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertreten- des Mitglied, für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Herrn Abgeordneten Rolf Wieden- haupt als Mitglied und Herrn Abgeordneten Carsten Ub- belohde als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Lette Vereins Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß als Mitglied und Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses Herrn Abgeordneten Tommy Tabor als Mitglied und Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann als stellvertretendes Mitglied, für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH Frau Abgeordnete Jean- nette Auricht als Mitglied, für die Enquete-Kommission Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglied, Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als stellvertreten- des Mitglied, Herrn Feroz Khan als Sachverständigen sowie Herrn Dr. Fabian Schmidt-Ahmad als stellvertre- tenden Sachverständigen und für den zweiten Untersu- chungsausschuss Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als Mitglied und Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als stellvertretendes Mitglied. Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Das Wahlverfahren erfolgt wie in den letzten Sitzungen, wes- halb ich auf eine ausführliche Erläuterung verzichte. Es stehen wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abge- ordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rech- te Seite. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich jetzt frei zu machen. Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen direkt fortge- setzt und nicht für die Auszählung unterbrochen. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabi- nen aufzustellen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisit- zer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen, mit dem Namensaufruf zu beginnen und die Stimmzettel auszuge- ben. Dann frage ich jetzt schon mal, ob auch alle Beisitzerin- nen und Beisitzer die Gelegenheit zur Wahl hatten. Fehlt hier noch jemand? – Da ist noch eine Kollegin, das sehe ich. – Hatten jetzt alle Mitglieder des Abgeordnetenhau- ses, einschließlich der Präsidiumsmitglieder, die Gele- genheit zur Wahl? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir set- zen, wie angekündigt, jetzt gleich nach dem Abbau durch den Saaldienst die Sitzung fort. Die Wahlergebnisse gebe ich später bekannt. Die Tagesordnungspunkte 15 und 16 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 17: Rahmengesetz zur Regelung grundsätzlicher Fragen im Zusammenhang mit der Ausübung der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin nach Artikel 15 Grundgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 25. Februar 2026 Drucksache 19/3004 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2842 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragra- fen 1 bis 8 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Bera- tung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. In der Beratung be- ginnt die Fraktion der SPD und das mit dem Kollegen Schlüsselburg. (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8297 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der ersten Lesung und im Rechtsausschuss haben wir uns ausführlich mit der verfassungsrechtlichen Dogmatik von Artikel 15 Grundgesetz und den Pro- und Kontra-Argumenten des Gesetzentwurfs selbst befasst. Das will ich heute nicht wiederholen, sondern stattdessen eine politische Einordnung vornehmen. Artikel 15 ist die große wirtschaftliche Offenhaltungs- norm unseres Grundgesetzes für den Moment, in dem wir erkennen: Die soziale Marktwirtschaft ist nicht mehr sozial. – Berlin hat circa 1,4 Millionen ungebundene Privatwohnungen, und dort gilt für Mieterinnen und Mie- ter im Kern nur die unzureichende Mietpreisbremse. Wir wissen inzwischen, schwarz auf weiß, durch die Zahlen der von der SPD eingeführten Mietpreisprüfstelle: Von vielen Vermietern werden nicht einmal diese löchrigen Regelungen eingehalten. Was ist die Antwort zum Bei- spiel von Linken, Grünen oder der Initiative? – Sie sagen: Beschließt einfach sofort den Gesetzentwurf der Initiati- ve! Nur das ist die reine Lehre, alles andere ist Quatsch. Aber was hieße das in der Realität? – Der Gesetzentwurf der Initiative würde nach eigenen Angaben nur rund 220 000 Wohnungen vergesellschaften. Das wären also nur circa 15 Prozent der 1,4 Millionen ungebundenen Privatwohnungen. Für die übergroße Mehrheit der Men- schen würde sich entsprechend nichts ändern. Artikel 15 Grundgesetz kann mehr. Er erlaubt nicht nur die Überführung in Gemeineigentum, er erlaubt aus- drücklich auch andere Formen der Gemeinwirtschaft. Oder um es mit Prof. Kempny zu sagen: Gemeinwirt- schaft muss nicht als unversöhnlicher Gegenbegriff zu Marktwirtschaft verstanden werden. Die Einräumung weitreichenden Vergesellschaftungsermessens zeigt, dass das Grundgesetz nicht zu einem Entweder-oder zwingt. – Zitat Ende. Genau das ist unser Ansatz als SPD. Wir leuchten Arti- kel 15 Grundgesetz vollständig aus. Wir wollen die Spiel- regeln dieses Marktes verändern, und zwar so, dass alle Mieterinnen und Mieter geschützt werden – nicht nur 15 Prozent, sondern alle. Wer das aber ernst meint, der darf den zweiten Schritt nicht vor dem ersten machen. Wer dauerhaft etwas ver- ändern will, muss rechtssicher handeln. Das ist die bittere Lehre aus dem gescheiterten Mietendeckel. Zu Artikel 15 gibt es leider nur Expertenmeinungen, aber eben keine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Uns bleibt deswegen vor dem Erlass eines Anwendungsgeset- zes nur die Möglichkeit, ein Gesetz zu erlassen, das be- klagt werden kann. Ob Karlsruhe es zur Entscheidung annimmt oder nicht oder bei einer Nichtannahme trotz- dem eine umfassende Begründung mitliefert oder nicht, weiß niemand, aber den Versuch unternehmen wir heute mit diesem Gesetz. Das ist Verantwortung, und das ist Respekt vor den Mieterinnen und Mietern dieser Stadt, die sich ein zweites großes Scheitern nicht leisten kön- nen. Zum Schluss: Wir werden als SPD-Fraktion – denn mit der CDU werden wir da wahrscheinlich nicht rechnen können – noch weitergehen. Wir werden bald nach recht- licher Prüfung einen eigenen Gesetzentwurf für die An- wendung von Artikel 15 Grundgesetz vorlegen und zur breiten öffentlichen Diskussion stellen. Denn am Ende des Tages gibt es zur Lösung der Mieten- und Wohnungs- frage nicht nur die eine Maßnahme, die eine Wunderwaf- fe. Unsere Antwort ist ein Dreiklang: leistbarer Neubau, harte Regulierung und neue gemeinwirtschaftliche Spiel- regeln, die alle schützen. In diesem Sinne spielen wir die gesamte Klaviatur der politischen Möglichkeiten, und dazu gehört auch das bereits erwähnte bald kommende Wohnraumsicherungsgesetz. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank! Dann folgt nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Schmidberger.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mieterinnen und Mieter! Dieses Rah- mengesetz ist überflüssig wie ein Kropf, denn das Grund- gesetz ist der Rahmen. Es bringt uns keinen Schritt wei- ter. Es ist eine Mischung aus Themaverfehlung und poli- tischer Bankrotterklärung. Daher weigere ich mich, heute weiter Zeit zu verschwenden und hier noch mal näher auf das Gesetz einzugehen; das haben wir bereits in mehreren Ausschüssen und hier im Plenum gemacht. Aber dieses Rahmengesetz ist, sorry, Volksverarsche – tut mir leid für meine Wortwahl! – und vor allem auch Ausdruck von kollektiver Verantwor- tungslosigkeit dieses schwarz-roten Senats. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Unverschämtheit!] Am 8. Dezember 2025 sagte Sevim Aydin im Aus- schuss: „Als SPD-Fraktion wollen wir natürlich neben dem Vergesellschaftungsrahmengesetz auch wei- ter an einem Umsetzungsgesetz arbeiten.“ Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8298 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Sorry, aber das ist doch der klare Beleg dafür, dass die SPD selbst zugibt, dass das Rahmengesetz kein Umset- zungsgesetz ist. Von daher frage ich Sie: Wann wollen Sie das denn noch machen bis 20. September? Übrigens hat Ihnen auch keiner verboten, dass Sie beides gleichzeitig machen. Von daher, sorry, ist es nicht glaubwürdig, was Sie hier gerade darstellen. Wer die wirklich grundsätzlichen Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt lösen will, muss sich halt hier ehrlich machen. Daher sage ich noch mal Danke an die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, die es eben wieder selbst macht und mit einem Gesetz einen neuen Volksentscheid starten wird. Wir werden weiter mit euch kämpfen für eine echte Um- setzung, denn wir brauchen endlich einen mehrheitlich gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt à la Wien und Zürich. Von einst 590 000 landeseigenen Wohnungen wurde seit den Neunzigerjahren über die Hälfte privati- siert. Auch über 10 000 Grundstücke wurden übrigens verhö- kert, eine Fläche größer als Friedrichshain-Kreuzberg. Damals fand die größte eigentumsrechtliche Umvertei- lung in der Geschichte Berlins statt. Mit dem Volksent- scheid 2021 hatten wir die Chance, diesen historischen Fehler ein Stück weit zurückzudrehen. Ich hoffe sehr, so eine Chance bekommen wir noch einmal. – Vielen Dank! Dann folgt für die CDU-Fraktion der Kollege Herrmann.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer daheim an den Empfangsgeräten! – Hier vor Ort ist gerade niemand. – Liebe Frau Kollegin Schmid- berger, Sie haben gesagt, Sie wollen ganz wenig sagen, und am Ende waren es dann doch zumindest viele Worte; aber das kennt man ja von Ihnen. Ich will nur ganz kurz darauf hinweisen, bevor ich auch noch einmal zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf aus- führe: Es waren ja Rot-Rot und auch Rot-Grün, die in dieser Stadt Immobilienbestände aus dem kommunalen Bestand in private Hand gegeben haben. So viel Ehrlichkeit sollte doch in so einer Debatte auch notwendig sein. Als Opposition kritisieren Sie dieses Gesetz. Um es vor- wegzunehmen: Auch ich habe nach zwei Lesungen wei- terhin verfassungsrechtliche und auch politische Bauch- schmerzen bezüglich dieses Rahmengesetzes. Letztlich wird ein Verfassungsgericht über all die im Raum ste- henden Fragen entscheiden. Dieses Rahmengesetz ist ausschließlich die Umsetzung einer Vereinbarung unseres Koalitionsvertrages mit der SPD und ganz sicher kein politischer Vorstoß der CDU. Das habe ich auch schon in der Lesung im Ausschuss deutlich gemacht. – Vielen Dank! Da ist die Rückendeckung der eigenen Fraktion. – Politik ist immer und in den aktuellen Zeiten ganz besonders auch das Finden von Kompromissen. Als im Wettbewerb stehende Parteien mit unterschiedlichen und in dieser Frage sogar stark inhaltlich abweichenden Positionen müssen wir uns letztlich auf etwas verständi- gen und am Ende diese Vereinbarung gemeinsam umsetzen. Für mich und meine Kollegen in der CDU ist dieser Weg dennoch kein leichter. Für die Funktionsfähigkeit der Demokratie und aufgrund des Gebots der Vertragstreue werden wir diesem Gesetz heute zustimmen. – Ja, da ist der Applaus verhalten, aber wir sind vertrags- treu. – Ich betone jedoch ausdrücklich, dass wir politisch nicht hinter den Zielen des Gesetzes und erst recht nicht hinter den auch in der heutigen Lesung bereits vom Kol- legen Schlüsselburg wieder geäußerten politischen Ab- sichten, insbesondere der Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände, stehen. Eine Vergesellschaftung oder gar Enteignung von Woh- nungen wird es mit der CDU-Fraktion nicht geben. Denn diese Frage, dieses Thema löst am Ende nicht das Wohnungsproblem. Da hilft nur das Instrument Bauen, und das verhindern Sie an vielen Stellen in der Stadt. Schöne Grüße an Ihre Genossinnen in Marzahn-Hellers- dorf, wo Wohnungsbau durch städtische Gesellschaften (Katrin Schmidberger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8299 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 mit obskuren Instrumenten verhindert wird! Man greift zu populistischen Maßnahmen, um sich dort beim Bürger anzudienen. Das ist der falsche Weg, aber das an dieser Stelle nur als Einschub. Unabhängig von dieser politischen Grundhaltung stehen hier der Möglichkeit der Vergesellschaftung – einem praktisch bislang nicht erprobten Instrument – auch er- hebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber. Für uns ist daher absolut klar, dass die nach dem Grundgesetz grundsätzlich mögliche Vergesellschaftung stets verhält- nismäßig, das heißt geeignet, erforderlich und angemes- sen sein muss. Die Entschädigung muss sich zudem auch stets im Einklang mit der Rechtsprechung zur Enteig- nungsentschädigung nach Artikel 14, Absatz 3 Grundge- setz am Verkehrswert orientieren. Auch das ist wichtig: am Verkehrswert. Herr Kollege, ich darf Sie fragen, ob Sie Zwischenfragen zulassen.
Nein, vielen Dank! Ich bin auch gleich durch, das passt schon. – Die Vergesellschaftung darf zudem auch kein Selbstzweck sein. Sie darf nicht aus rein ideologischen Gründen erfolgen, sodass ein auf Dauer aus dem Staats- haushalt zu zahlender Aufwand entsteht. Vergesellschaftungsziel darf vielmehr nur die Stärkung des Gemeinwohls sein. Bereits die damit einhergehende Frage, ob Wohnungen überhaupt, wie in der politischen Debatte gefordert, auch nur theoretisch vergesellschaftet werden könnten, ist rechtlich höchst umstritten. Das hat der Kollege eben in der Kürze der Zeit nicht noch einmal ausführen können. Als CDU-Fraktion sehen wir dies weiterhin kritisch. Wir können diesen schmerzlichen Weg angesichts dieser Bedenken letztlich überhaupt nur gehen, weil wir verein- bart haben, dass dieses Rahmengesetz verfassungsge- richtlich überprüft wird. Die fachkundige Kontrolle des Rahmengesetzes durch die dafür berufene Stelle ist damit sichergestellt. Als CDU-Fraktion bekennen wir uns klar zum Grundge- setz und der darin verankerten sozialen Marktwirtschaft. Dem vorliegenden Gesetzesentwurf stimmen wir daher allein unter der Maßgabe meiner vorstehenden Ausfüh- rungen zu. Meine Bauchschmerzen bleiben. Es folgt dann für die Linksfraktion der Kollege Valgolio.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Herrmann hat gerade als Einbrin- ger dieses Rahmengesetzes gesagt, es werde mit den Einbringern keine Vergesellschaftung geben. Ich glaube, viel mehr muss man zur Sinnlosigkeit dieses Gesetzes gar nicht sagen. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN –
Jawohl! –
Die CDU hat das gesagt!] Damit ist eigentlich alles gesagt. Der Vorgang ist allerdings so unglaublich ärgerlich und widersinnig, dass ich schon noch einmal ein bisschen tiefer darauf eingehen und uns allen – so viel Respekt vor dem Volk muss sein – die tatsächlichen Hintergründe vor Augen führen möchte. Fast 60 Prozent der Berlinerinnen und Berliner haben 2021 für die Vergesellschaftung der Bestände der großen Immobilienkonzerne gestimmt. Danach hat eine hochkarätig besetzte Expertenkommissi- on gesagt: Jawohl, das ist rechtlich und wirtschaftlich machbar. Jetzt ist es die verdammte Pflicht des Senats und jeder Mehrheit in diesem Parlament, das Ergebnis dieses Volksentscheids umzusetzen, Feierabend, zumin- dest, wenn man demokratische Spielregeln ernst nimmt! Was macht der Senat, was macht die Koalition stattdes- sen? – Erst mal wird bei zwei großen Wirtschaftskanzlei- en für 100 000 Euro ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die eine der beiden Kanzleien hat Vermieter bei der Klage gegen den Mietendeckel vertreten. Die zweite Kanzlei – das ist noch schlimmer – ist Greenberg Traurig, eine der größten Immobilienkanzleien, die es weltweit überhaupt gibt. Die hat Deutsche Wohnen und Vonovia beraten, also die Unternehmen, die hauptsächlich verge- sellschaftet werden sollen. Deren Anwälte werden also damit beauftragt, für 100 000 Euro ein Gutachten darüber zu machen, ob die Vergesellschaftung zulässig ist oder nicht. Das ist so, als ob man die Anwälte von Pablo Escobar damit beauftragen würde, ein Gutachten darüber zu machen, ob Drogenschmuggel strafbar ist oder nicht. Es ist völliger Unsinn, und dafür werden 100 000 Euro bezahlt! Wenn man sich jetzt fragt: Kann man sich eigentlich als Senat und Koalition noch mehr zum Obst machen als durch dieses Gutachten? – Ja, kann man. Jetzt kommen wir zum Vergesellschaftungsrahmengesetz. (Alexander Herrmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8300 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Ich habe noch zwei Minuten, deswegen will ich es nicht mehr allzu lang machen. Zwei hochkarätige Mitglieder der von diesem Parlament eingesetzten Expertenkommission, nämlich Herr Profes- sor Rödl und Frau Professorin Mangold, haben zum Rahmengesetz schon alles gesagt, nämlich, dass es ver- fassungsrechtlich völliger Quatsch und vollkommen überflüssig ist. Es ist schon deswegen Quatsch, wenn man das so scharf formulieren will, weil es natürlich keine Rahmengesetze vom Gesetzgeber selbst geben kann. Kein Gesetzgeber kann sich selbst einen Rahmen für zukünftige Gesetze setzen. Deswegen, lieber Kollege Schlüsselburg, ist es auch einfach falsch, zu sagen: Wir dehnen durch das Rahmen- gesetz den Anwendungsbereich auf über 15 Prozent aus. Man macht mit dem Rahmengesetz gar nichts. Jeder neue Gesetzgeber kann irgendwelche Gesetze erlassen, wie er will. Er ist durch das Rahmengesetz weder gebunden, noch sind dadurch irgendwelche Fenster aufgestoßen. Es ist als Rahmengesetz einfach juristisch völlig nutzlos und unsinnig. Letzter Punkt, da, finde ich, habt ihr wirklich einen Punkt. Wenn man jetzt sagt: Na ja, wir machen das Rah- mengesetz nur als eine Art verkappten Gutachtenauftrag an das Bundesverfassungsgericht, wir machen das Ge- setz, und dann schicken wir das an das Bundesverfas- sungsgericht, damit die das vorher prüfen können und uns so eine Art Gutachten machen und wir nicht in so eine Rechtswidrigkeitsfalle reinlaufen wie beim Mietendeckel – das ist ein Argument, dem kann ich folgen. Aber wenn man das ernst meint und nicht nur vorgescho- ben, dann muss man doch dem Bundesverfassungsgericht das Gesetz vorlegen, das tatsächlich die Immobilienbe- stände vergesellschaftet, also das Umsetzungsgesetz. Nur dann macht das doch Sinn. Irgendein anderes Gesetz vorzulegen, das gar nicht die Rechtsfragen beantwortet, die am Ende dem Bundesverfassungsgericht vorliegen werden, ist wirklich – da ist vielleicht das Wort Quatsch sogar noch viel zu zurückhaltend. Insofern werden wir natürlich dagegen stimmen. Am 20. September sind wieder Wahlen. Vielleicht haben wir dann eine Situation, in der wir wirklich zur Umsetzung des Volksentscheids kommen. Ich glaube, Berlin hat das bitter nötig! Dann hat der Kollege Vallendar für die AfD-Fraktion das
Ja, ja, genau!] Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Geset- zesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2842 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Annahme. Wer den Gesetzesantrag – gemäß der Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 19/3004 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU- Fraktion und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Links- fraktion, die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abge- ordneter. Damit ist der Gesetzesantrag angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 18: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG im Recht der Pflege- und Gesundheitsfachberufe und zur Anpassung von Vorschriften an das Pflegeberufegesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege vom 2. März 2026 Drucksache 19/3013 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2924 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2924 emp- fiehlt der Fachausschuss einstimmig – mit allen Fraktio- nen – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/3013 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke, die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Dann kann niemand dagegen stimmen. Ist das so? – Es kann sich auch nie- mand enthalten. – Auch das, stelle ich fest, ist so. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 19: Zweites Gesetz zur Änderung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 4. März 2026 Drucksache 19/3040 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2486 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Bera- tung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2486 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Annahme mit Änderungen. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/3040 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzei- chen. – Das sind die CDU-Fraktion und die SPD- Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktion (Marc Vallendar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8302 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die AfD- Fraktion. Wer enthält sich? – Das ist ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist der Gesetzesantrag so ange- nommen. Tagesordnungspunkt 20 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 21: Gesetz zur Ergänzung des Verwaltungsstrukturreformgesetzes Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/3030 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Arbeit und Soziales. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 22 war Priorität der Fraktion Die Linke unter 4.4. Ich rufe auf lfd. Nr. 23: Wahl von 7 Personen zu Mitgliedern der zwei Besuchskommissionen Empfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege vom 2. März 2026 Drucksache 19/3014 zur Wahl Drucksache 19/2926 Das Abgeordnetenhaus hat in seiner 62. Sitzung am 27. Februar 2025 nach den Bestimmungen des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten die Mitglieder von Besuchskommissionen gewählt. Durch das Ausscheiden von Mitgliedern bedarf es der Nachwahl von sieben Personen. Die Einzelheiten und die Namen der vom Landesbeirat für psychische Gesundheit und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege vorgeschlagenen Personen sind der Drucksache 19/2926 zu entnehmen. Der Fachausschuss empfiehlt – einstimmig mit allen Fraktionen – dem Wahlvorschlag zu folgen. Wer die Vorgeschlagenen gemäß der Wahlempfehlung auf Druck- sache 19/3014 wählen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD- Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Frak- tion Die Linke, die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit sind die vorgeschlagenen Personen zu Mitgliedern der Besuchskommissionen ge- wählt. Ich rufe auf lfd. Nr. 24: a) Senatsbeauftragte*n gegen antimuslimischen Rassismus einsetzen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung vom 3. Juli 2025 Drucksache 19/2596 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1796 b) Handlungsempfehlungen der Expert*innenkommission Antimuslimischer Rassismus Berlin umsetzen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 28. Januar 2026 Drucksache 19/2934 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1797 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und das mit der Kollegin Bozkurt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte jetzt darüber sprechen, wie anti- muslimischer Rassismus wirkt, was er ist, wen er meint und wie er Menschen alltäglich trifft. Ich könnte über Marwa El-Sherbini sprechen, darüber, wie sie in einem Gerichtssaal ermordet wurde. Ich könnte abermals von eigenen Erfahrungen sprechen, von roher Gewalt, Angst und wiederkehrenden Mustern. Allein, es bringt einfach nichts. Diese Koalition hat es in drei Jahren Regierungszeit ge- schafft, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in dieser Stadt, Heimat Hunderttausender Musliminnen und Mus- lime, einen Bärendienst zu erweisen. Was haben Sie eigentlich für von Rassismus betroffene Musliminnen und Muslime vorzuweisen, liebe Kollegin- nen und Kollegen der Regierungsfraktionen? Lassen Sie uns doch gemeinsam bilanzieren: den vermurksten Ein- satz einer Ansprechperson gegen antimuslimischen Ras- sismus etwa, ein Vorhaben, dass eigentlich ein wichtiges Signal hätte sein können? Stattdessen erleben wir ein politisches Schauspiel aus Ankündigungen, Rücknahme und Koalitionsstreit, mit der Folge, dass eine Personalie, eine Struktur und ein wichtiges Anliegen beschädigt (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8303 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 werden. Zurück blieb nicht Vertrauen, sondern Verunsi- cherung, gerade bei denjenigen Menschen, die erwarten, dass dieses Thema ernsthaft behandelt wird. Oder nehmen wir die Enquete-Kommission, ein Gremi- um, das eigentlich dazu dienen sollte, antimuslimischen Rassismus wissenschaftlich aufzuarbeiten und politische Konsequenzen zu ziehen. Was wir dort stattdessen immer wieder erlebt haben, war etwas anderes. Die Infragestel- lung des Begriffs antimuslimischer Rassismus, die Be- hauptung, es handle sich doch eigentlich nur um – Zitat – allgemeinen Rassismus, was immer das sein soll, und die Verschiebung der Debatte auf die Frage, ob man den Islam noch kritisieren dürfe. Statt über Diskriminierung zu sprechen, wurde darüber gestritten, ob es sie überhaupt in dieser Form gibt. Dabei wissen wir längst: Antimusli- mischer Rassismus besteht nicht nur aus Straftaten. Es zeigt sich im Alltag, auf dem Wohnungsmarkt, im Klas- senzimmer und auf dem Arbeitsmarkt. Er zeigt sich in Strukturen, nicht nur in Schlagzeilen. Bemerkenswert dabei ist auch Ihr Doppelstandard. Wenn wir über andere Formen von Diskriminierung sprechen, diskutieren wir selbstverständlich über Strukturen, Pro- gramme und politische Verantwortung. Wenn es aber um antimuslimischen Rassismus geht, beginnt plötzlich eine Debatte darüber, ob es ihn überhaupt gibt. Während über Begriffe gestritten wurde, blieb die entscheidende Frage unbeantwortet: Was folgt politisch daraus? Unsere Ant- wort darauf waren konkrete Vorschläge: die Umsetzung der Empfehlungen der Expertinnen- und Expertenkom- mission, klare Zuständigkeiten, Strukturen gegen anti- muslimischen Rassismus. Doch diese Anträge wurden von der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion abgelehnt, mit Zustimmung der AfD-Fraktion. Auch das ist eine politische Botschaft. Nun also als vorläufiger Höhepunkt dieser Bilanz die Einführung eines Tages gegen Islamfeindlichkeit, ein Gedenktag, der bereits jetzt als politischer Erfolg gefeiert wird. Nur stellt sich auch hier wieder die einfache Frage, wem genau das hilft. Hilft dieser Tag der Familie, die wegen ihres Namens keine Wohnung bekommt, der Schülerin, die wegen ihres Kopftuchs benachteiligt wird? Hilft er Menschen, die im Alltag rassistische Anfeindun- gen erleben? Ein Gedenktag alleine verändert keine Lebensrealität. Wenn er eingeführt wird, entsteht ein politischer An- spruch, dass auf Erinnerung auch Konsequenzen folgen müssen, doch genau diese Konsequenzen sehen wir nicht. Mit anderen Worten: Der zweite Schritt wird gemacht, bevor der erste überhaupt gegangen wurde. Deshalb wird sich diese Koalition im Wahljahr die Frage gefallen las- sen müssen, was sie eigentlich in Moscheen, muslimi- schen Gemeinden und Communitys erzählen will. Dass sie das Kopftuchverbot für Lehrerinnen abgeschafft hat, obwohl die diskriminierende Praxis und rechtliche Unsi- cherheit bis heute fortbestehen? Dass sie einen Tag gegen Islamfeindlichkeit eingeführt hat, während strukturelle Maßnahmen ausbleiben? Oder dass sie eine Ansprechper- son geschaffen hat, deren Einführung Sie selbst politisch sabotiert haben? Wer in Moscheen und Gemeinden um Vertrauen wirbt, sollte vorher auch dafür sorgen, dass dieses Vertrauen politisch verdient wurde. Symbolpolitik ersetzt keine ernsthafte Antidiskriminie- rungspolitik, und das sehen nicht nur wir. Genau deshalb haben wir diese Anträge eingebracht. Sie hätten Gelegen- heit gehabt, sie anzunehmen und umzusetzen. Mit Ge- denktagen jedenfalls werden Sie keinen Rassismus be- kämpfen können, und für politische Entscheidungen fehlt Ihnen offenbar der Mut. Schade für Sie! – Vielen Dank! Dann spricht nun für die CDU-Fraktion die Abgeordnete Dr. Wein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag fordert die Umsetzung der Hand- lungsempfehlungen einer Expertinnen- und Experten- kommission zum sogenannten antimuslimischen Rassis- mus. Die Bekämpfung von Rassismus ist selbstverständ- lich ein zentrales Anliegen auch der CDU-Fraktion. Doch der Antrag geht weit darüber hinaus. Er fordert neue Beauftragte, neue Programme, neue Studien und neue Strukturen. Rassismus ist abzulehnen, ohne Wenn und Aber. Für uns als CDU-Fraktion ist klar: Jeder Mensch in Berlin muss unabhängig von Herkunft oder Religion sicher und res- pektiert hier bei uns leben können. Aber: Die Bekämpfung von Rassismus und von Diskri- minierung ist eine Querschnittsaufgabe des gesamten Staates. Sie darf nicht auf immer neue Sonderbeauftragte, Einzelstellen oder spezialisierte Programme ausgelagert werden. Wenn wir beginnen, für jede gesellschaftliche Gruppe eigene Antidiskriminierungsstrukturen zu schaf- fen, verlieren wir den Blick für das Ganze und für uns insgesamt mit unserem Zusammenhalt. Unser Ansatz ist daher ein anderer: konsequente Gleich- behandlung für alle statt immer neuer Parallelstrukturen. (Tuba Bozkurt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8304 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Jetzt zum Begriff des antimuslimischen Rassismus: Ein zentraler Kritikpunkt betrifft den verwendeten Begriff selbst. Der Begriff antimuslimischer Rassismus ist außer- halb politischer und akademischer Debatten für viele Menschen kaum verstehbar. Rassismus bezieht sich nach klassischem Verständnis auf vermeintlich unveränderli- che vererbliche Merkmale. Der muslimische Glaube ist jedoch eine Religion, also eine persönliche Überzeugung, keine biologische Eigenschaft. Wenn wir Begriffe un- scharf verwenden, erschweren wir eine sachliche Debatte. Für uns ist die Diskriminierung aufgrund von Religion unbedingt zu bekämpfen. Dafür gibt es bereits rechtliche Instrumente, etwa im Grundgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, was übrigens auch bei Woh- nungsfragen anzuwenden wäre. Ein anderer Punkt: Der Antrag erweckt teilweise den Eindruck, als würden Muslime vorrangig Opfer gesell- schaftlicher Diskriminierung. Dabei wissen wir auch, dass es innerhalb muslimischer Milieus ernste Probleme mit Antisemitismus gibt – auch in der deutschen Bevöl- kerung, aber eben auch in der muslimischen –, die wir ebenso klar benennen und bekämpfen müssen. Gerade in Berlin dürfen wir davor nicht die Augen ver- schließen. Eine glaubwürdige Antidiskriminierungspoli- tik muss alle Formen von Menschenfeindlichkeit glei- chermaßen in den Blick nehmen: Antisemitismus, Ras- sismus, religiöse Intoleranz und Extremismus. Berlin braucht keine neuen Symbolstrukturen und keine ideologisch aufgeladenen Begriffe. Berlin braucht eine klare Politik gegen jede Form von Diskriminierung, für alle Menschen gleichermaßen. Dafür stehen wir, und wir lehnen den Antrag, um den es heute geht, aus den besag- ten Gründen ab. – Vielen Dank! Dann spricht nun für die Linksfraktion die Kollegin Eralp. [Zuruf von links: Unsäglich! –
Kommt doch erst, hat noch gar nichts gesagt!]
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle- gen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Ich wollte es eigentlich nicht machen, aber jetzt muss ich doch dazu sagen, dass der Rassismusbegriff, den die CDU-Abge- ordnete hier verwendet hat, absolut verengt ist und nicht dem aktuellen Forschungsstand entspricht. Außerdem muss es auch möglich sein, über antimuslimi- schen Rassismus zu sprechen, ohne sofort wieder einen Generalverdacht gegen Muslime im Hinblick auf Anti- semitismus zu äußern. In ein paar Tagen ist der Internationale Tag gegen Islam- feindlichkeit. Statt für den 1. Juli, den Tag, den migranti- sche und muslimische Communitys seit Jahren als Tag gegen antimuslimischen Rassismus in Deutschland bege- hen, hat sich die Koalition aus CDU und SPD für den 15. März entschieden, obwohl dieser sich, anders als der 1. Juli, nicht auf ein deutsches Verbrechen, sondern auf ein Verbrechen im weit entfernten Christchurch in Neu- seeland bezieht. Dabei ist antimuslimischer Rassismus auch auf struktureller und institutioneller Ebene ebenso ein deutsches und ein Berliner Problem: in Ämtern, bei der Polizei, in Bildungseinrichtungen, gesellschaftlich. Trotzdem waren wir bereit, auch dieses Datum zu unter- stützen – Hauptsache, es gibt einen Tag, an dem antimus- limischer Rassismus und muslimisches Leben vom Senat sichtbar gemacht werden. Nun ist es aber fast ein Jahr her, seitdem die Koalition den Antrag zum Tag gegen Islamfeindlichkeit einge- bracht hat, und außer der Einsetzung einer von uns und von den Grünen schon lange geforderten Ansprechperson durch SPD-Senatorin Kiziltepe passierte nichts. Hier hat der Regierende Bürgermeister ganz persönlich verhindert, dass Frau Meheroğlu eine Ansprechperson des Landes Berlin wird. Damit wurde sie, wohlgemerkt als Einzige, nicht mit den anderen Ansprechpersonen gleichgestellt. Ihr fehlt es an der nötigen Anerkennung und den Res- sourcen. Das zeigt leider, wie wenig sich Herr Wegner und seine CDU für die Anliegen muslimischer Berlinerinnen und Berliner interessieren und wie wenig er bereit ist, auch dieses Thema gleichwertig zu bearbeiten. Kein Wunder, leugnet doch die CDU schon die Existenz von strukturel- lem Rassismus, weswegen letztlich auch die Enquete- Kommission scheiterte. Bitter ist auch, wenn ich mir den Antrag der Koalition und die genau sieben nichtssagenden Sätze dort anschaue, dass ich nicht einmal auf den Webseiten der Senatskanz- lei oder der Antidiskriminierungsverwaltung etwas zu der dort versprochenen Sichtbarmachung und öffentlichen Thematisierung des Tags gegen Islamfeindlichkeit finde. Wenn ich dieses Schlagwort eingebe, kommt diese Aus- sage: Sorry! Es wurden keine Ergebnisse zu ihren Such- kriterien gefunden. – Wo also bleibt die Sichtbarma- chung, Herr Wegner? In einem kürzlichen Senatsbericht (Dr. Claudia Wein) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8305 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 schrieb der Senat, dass bis zum 15. März 2026 ein Eck- punktepapier zur Prävention von Islamfeindlichkeit erar- beitet werde. Auch hierzu ist nichts zu finden. Wieder versprochen, gebrochen, Herr Wegner! Wir werden Sie nicht aus der Verantwortung lassen. In den eingebrachten Anträgen fordern wir neben einer Ansprechperson des Senats weiterhin verpflichtende Fortbildungen und Schulungen zu diesem Thema für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die Sichtbarma- chung und dauerhafte Förderung muslimischen Lebens, die Stärkung von Beratungs- und Registrierstrukturen, die Abschaffung des sogenannten Neutralitätsgesetzes, das kopftuchtragende Frauen diskriminiert, und das Ende von Pauschalverdacht und Kriminalisierung von Muslimen. Diese Empfehlungen etlicher Antidiskriminierungsver- bände und Expertinnen- und Expertenkommissionen warten weiter auf ihre Umsetzung. Diese Punkte standen selbst in einem Bericht der Studie, die vom BMI, dem Innenministerium, auf Bundesebene in Auftrag gegeben wurde. Sie sind immer noch nicht umgesetzt, und das, obwohl erst vorgestern wieder eine repräsentative Studie belegte, dass Muslime und insbesondere kopftuchtragen- de Frauen besonders oft Diskriminierung im Alltag erle- ben. Das ist ein echtes Demokratieproblem. Deswegen werden wir als Linke weiter an der Seite von Betroffenen von antimuslimischem Rassismus für ihre Rechte kämpfen, für ein Leben in Würde und ohne Demütigung für alle Berlinerinnen und Berliner. – Danke! Dann folgt nun für die SPD-Fraktion die Kollegin
Herr Omar darf gerne fragen, damit ich Luft holen kann. Ob ich ihm aber antworten kann, weiß ich noch nicht.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Frau Kolle- gin! Sie haben in Ihrer Rede auch vom antimuslimischen Rassismus gesprochen. Wie bewerten Sie die Aussage Ihrer Kollegin Frau Wein, die diesen Begriff als einen falschen Begriff bezeichnet hat, den man in diesem Kon- text nicht nutzen dürfe?
Ich möchte diese Aussage von ihr nicht bewerten, son- dern mit meinem Text fortsetzen. Ich denke, wir werden das in anderen Kontexten noch bewerten. Wir haben am 15. März den Gedenktag. Diesen Gedenk- tag haben wir hier gemeinsam beschlossen. Es ist ein Tag zum Internationalen Tag zur Bekämpfung von Islamo- phobie, konkret Islamfeindlichkeit. Das haben wir ge- meinsam hier benannt. An diesem Tag, an diesem Sonn- tag, finden diverse Aktionen und Veranstaltungen statt, um Diskriminierung entgegenzuwirken und aufzuklären. Mit diesem jährlichen Gedenktag gegen Islamfeindlich- keit gedenken wir auch der Opfer, und das ist auch eine wichtige Gedenkkultur. Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss!
Ja, mache ich! – Es ist unsere gemeinsame Verant- wortung, diesen strukturellen Rassismus anzuerkennen und ihm entschlossen entgegenzuwirken. Auch die En- quete-Kommission arbeitet hieran. Berlin handelt – für eine Stadt, in der Menschen frei von Diskriminierung und Ausgrenzung leben können. Wichtige Schritte sind einge- leitet. Nach der Beratung in den Ausschüssen können wir also heute den Beschlussempfehlungen folgen und beide Anträge ablehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerk- samkeit! Für die AfD hat der Abgeordnete Trefzer das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Am 7. Februar 2005 wurde Hatun Sürücü von ihrem Bruder ermordet, weil er glaubte, die Ehre der Familie wiederherstellen zu müssen. Sowohl der Mörder als auch andere Mitglieder der Familie, die den Mord billigten, hatten Kontakte zu islamistischen Kreisen und fühlten sich durch Islamisten angespornt. Seither hat die islamistische Ideologie keinesfalls an Rückhalt verloren, sondern weiter Fuß gefasst in Deutschland und Europa. Frauen werden weiter unterdrückt, zwangsverheiratet und unerträglicher häuslicher Gewalt ausgesetzt – um nur diesen Aspekt herauszugreifen, der das Leben von Hatun Sürücü zerstört hat. Von alldem ist in den Anträgen von Linken und Grünen nicht die Rede. Im Gegenteil: Mit Ihrem pseudowissen- schaftlichen Geraune vom vermeintlichen antimuslimi- schen Rassismus gehen Sie dem legalistischen Islamis- mus auf den Leim und verbreiten dessen Parolen im poli- tischen Raum. Damit tragen Sie dazu bei, Kritik am politischen Islam zu erschweren und muslimischen Antisemitismus kleinzu- reden. Dabei nehmen Sie billigend in Kauf, dass sich der Vorwurf des antimuslimischen Rassismus in allererster Linie gegen säkulare und moderate Muslime richtet. Denn sie sind es, gemäßigte Muslime wie Ahmad Mansour und Seyran Ateş oder Kritiker des Islams wie Hamed Abdel-Samad, die mit dem Vorwurf der Islamfeindlichkeit überzogen wer- den. Den Vogel abgeschossen haben aber die SPD und Raed Saleh, der es geschafft hat, Kai Wegner mit dem Tag gegen Islamfeindlichkeit gleich einen ganzen Gedenktag unter diesem Label unterzujubeln. [Beifall von Melanie Kühnemann-Grunow (SPD) –
Hat er gut gemacht!] Wie tief die SPD im islamistischen Sumpf steckt, hat die aktuelle Titelgeschichte des Monatsmagazins Cicero deutlich gemacht. Martin Hikel, einer der letzten auf- rechten Genossen, der sich dem politischen Islam noch widersetzte, hat gegenüber dem Cicero Klartext geredet, liebe Kollegen von der SPD: Zum 9. November 2025, dem Tag, an dem ihn die SPD-Kreisdelegiertenkonferenz abstrafte, weil er den Begriff des antimuslimischen Ras- sismus für falsch hält, Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8307 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 sagte der Neuköllner Bezirksbürgermeister – ich zitiere: „Dieser Tag hat mir in erschreckender Klarheit gezeigt, wie tief der legalistische Islamismus längst in die Diskurse der Berliner SPD hinein- wirkt.“ Und er fügte hinzu, liebe Kollegen von der SPD: „Wir haben ein Problem mit dem politischen Is- lam, das wir nicht länger wegreden dürfen.“ – Zitat Ende. – So weit Martin Hikel, bis vor Kurzem SPD-Landesvorsitzender. Es würde mich wirklich mal interessieren, Frau Çağlar oder auch Frau König, was Sie dazu zu sagen haben. Auf dem Cicero-Titelbild halten sich übrigens zwei Hän- de fest umklammert, und zwar die Hand eines Islamisten und die Hand eines Sozialdemokraten beziehungsweise Linken. Dieses Titelbild bringt die zurzeit größte Be- drohung für die freiheitliche Ordnung in vielen west- lichen Ländern zum Ausdruck, und zwar das grün-rote Bündnis zwischen Islamisten und Sozialisten beziehungsweise das grün-grüne Bündnis zwischen Is- lamisten und Grünen. In Frankreich ist die Verbrüderung dieser Lager am weitesten fortgeschritten; man spricht dort von Islamo-Gauchisme, also vom islamischen Links- radikalismus. Wohin das führt, zeigt der offene Antisemi- tismus der französischen Linken. Mit Ihrer Rede vom antimuslimischen Rassismus bereiten Sie dafür den Nährboden auch in Deutschland und Berlin. Der Vorwurf des antimuslimischen Rassismus gehört jedenfalls zur Immunisierungsstrategie des Islamismus; das hätten Sie ganz einfach in der DEVI-Studie oder auch bei Susanne Schröter und Ruud Koopmans nachlesen können, Frau Bozkurt. Außerdem ist der Begriff schlicht widersinnig, denn Re- ligion ist keine Rasse. Ihnen geht es dabei offensichtlich allein darum, falsche historische Analogien zu ventilieren. Doch Gott sei Dank fällt die Mehrheit der Muslime in unserer Stadt nicht darauf herein: Die meisten von ihnen sehnen sich gerade- zu danach, dass beim Thema Islamismus endlich Klartext geredet wird und die Probleme angegangen werden, statt dem legalistischen Islamismus hinterherzurennen. Zum Abschluss, liebe Kollegen von der SPD, lieber Herr Saleh, habe ich eine Buchempfehlung für Sie mit- gebracht, und zwar das am Montag erscheinende Buch des Investigativjournalisten Sascha Adamek mit dem Titel „Unterwanderung“. Auf dem Klappentext wird unter anderem Folgendes zu lesen sein – ich zitiere: „Offener Judenhass durch Migranten auf unseren Straßen. Schülerinnen werden von islamistischen Jugendlichen drangsaliert. Zwangsverheiratungen gehören längst zum Alltag. Jetzt fällt in Berlin auch das Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Hamas und Hizbullah nutzen Deutschland als Rückzugs- raum zur Terrorfinanzierung. Gleichzeitig ver- folgen die Führer des politischen Islams – aus dem Ausland finanzierte Moscheeverbände – eine er- folgreiche Strategie, unsere Politik, unsere Medien und unsere Kultur zu unterwandern. Ein Netzwerk von linken und islamischen NGOs wird seit Jahren mit hohen Millionensummen aus Steuermitteln gefüttert. Kritiker dieser Entwick- lung werden als ‚antimuslimische Rassisten‘ dif- famiert. Sascha Adamek deckt anhand von ge- heimen Ermittlungsakten und Dokumenten auf, wie die Islamisten vorgehen.“ Das ist also auf jeden Fall eine spannende Lektüre für Sie, liebe Kollegen – für den Tag nach dem Tag gegen Islamfeindlichkeit. Schauen Sie doch einfach mal rein. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für eine Zwischenintervention hat die Kollegin Radziwill das Wort. – Bitte schön! [Zuruf von Carsten Ubbelohde (AfD) –
Was soll man dazu noch sagen?]
– Dazu gibt es sehr viel zu sagen. Das, was Sie hier vor- getragen haben, ist eine absolute Frechheit, das, was Sie hier sagen als eine Partei, die vom Ver- fassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextrem be- titelt worden ist. Es kann schon wissenschaftlich dargestellt und nach- gewiesen werden, dass in Ihrem Gedankengut Menschen- feindlichkeit vorhanden ist. Sie als Partei hetzen, spalten (Martin Trefzer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8308 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 diese Gesellschaft. In unserer Partei ist das eben nicht so. Wir sind eine Partei auf den Grundwerten von Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit. Wir integrieren Menschen. Wir spalten nicht. Wir haben diese Gesellschaft zum Guten gestaltet. In unseren Rei- hen akzeptieren wir Islamismus nicht. Das akzeptieren wir in keiner Form der Gesellschaft; keine Form von Rassismus, von Extremismus akzeptieren wir hier. Und das, was Sie hier vortragen, ist einfach als Partei in die- sem Parlament beschämend, und wir verachten das. Ich möchte einmal sagen, dass der Ausdruck „dummes Zeug“ auch nicht parlamentarisch ist. Und damit hat der Abgeordnete Trefzer jetzt das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Radziwill, dass Sie mir noch einmal die Gelegenheit geben, etwas zu dem Thema zu sagen! Also, was Sie hier gesagt haben, ist wirklich eine Frechheit, einfach so zu tun, als wäre das Thema Islamismus in Ihrer Partei kein Problem, nachdem ich Ihnen doch gerade gesagt habe, was Ihr Landesvorsitzender – bis vor drei Monaten Lan- desvorsitzender Ihrer Partei – über Ihre eigene Partei gesagt hat. Ich sage Ihnen den Satz noch einmal, Sie können ihn in der aktuellen Ausgabe des Monatsmagazins Cicero nach- lesen. Und dieser Satz heißt – er sagt zu dem 9. Novem- ber 2025 – : „Dieser Tag hat mir in erschreckender Klarheit gezeigt, wie tief der legalistische Islamismus längst in die Diskurse der Berliner SPD hinein- wirkt“. Da kann ich Ihnen gern Nachhilfeunterricht geben, liebe Kollegen und auch liebe Frau Radziwill. Ich glaube, Sie kennen diese Parteifreunde – Stichwort Lydia Nofal, seit vielen Jahren Gewährsfrau des fundamentalistischen Islamismus, des legalistischen Islamismus in Ihrer Partei. Das können Sie nachlesen und sollten Sie einfach mal zur Kenntnis nehmen. Diese Dame ist auch Mitglied der Kommission gewesen, die uns hier über antimuslimi- schen Rassismus freundliche Empfehlungen aufgeschrie- ben hat. Ist doch Wahnsinn, dass Sie sich von solchen Leuten den Stift führen lassen! Oder Mohamad Hajjaj, der sich erst aus dieser Kommis- sion zurückgezogen hat, nachdem es hier einen Aufruhr gab, nachdem beispielsweise Kollege Dregger gesagt hat, dass das nicht in Ordnung ist. Der Islamismus ist in Ihrer Partei zu Hause, der Islamismus feiert fröhliche Urstände in Ihrer Partei. Sie setzen dem Islamismus nichts entgegen, und der Is- lamismus ist eine unglaublich große Gefahr für das Zu- sammenleben in unserer Gesellschaft. Schauen Sie sich doch mal um, was in unserer Gesell- schaft wirklich passiert, was in den letzten Wochen und Monaten unserer Gesellschaft wirklich passiert ist. Es ist doch so, dass das Leben und die Sicherheit von Jüdinnen und Juden in dieser Stadt um ein Vielfaches, um ein Vielhundertfaches bedrohter sind als das Leben von Muslimen in unserer Stadt. Dazu haben Sie kein Wort verloren. Schauen Sie doch mal, was auf unseren Straßen los ist. Schauen Sie doch mal, was in den ASten unserer Hoch- schulen los ist, beispielsweise jetzt an der Hertie School, wo Propaganda für den BDS gemacht wird. Schauen Sie doch mal an, wer hier die Drahtzieher sind. Sie sollten sich diesem Problem wirklich stellen. Es gibt einige wenige Sozialdemokraten und auch einige wenige Linke, die das tun. Das honoriere ich. Dazu gehört Herr Hikel, aber dazu gehört Ihre Fraktion unter Leitung von Raed Saleh leider nicht. Herr Saleh, Sie sind leider immer wieder auffällig geworden durch Kontakte ins islamistische Milieu. Sie lachen. Sie ziehen da leider die Fäden an der Stelle. Ich kann Ihre Partei nur auffordern, endlich diese extre- mistischen Kontakte zu kappen und wieder auf den Bo- den der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zurückzukommen, denn so, wie Sie agieren, machen Sie leider das Geschäft der Extremisten und der Islamisten. – Vielen Dank! (Ülker Radziwill) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8309 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Für die Unterstellung, dass der Kollege Raed Saleh die Fäden des Islamismus in der Partei ziehen würde, be- kommen Sie eine Rüge. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN –
Es gibt nach der Geschäftsordnung keine Rüge!] Dann fahre ich fort. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/1796 „Senatsbeauftragte*n gegen antimuslimischen Rassismus einsetzen“ empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Be- schlussempfehlung auf Drucksache 19/2596 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Hand- zeichen. – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grü- nen und Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle weiteren Fraktionen sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. King. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der An- trag abgelehnt. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/1797 „Hand- lungsempfehlungen der Expert*innenkommission Anti- muslimischer Rassismus Berlin umsetzen!“ empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2934 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Frakti- onen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle weiteren Fraktionen und der fraktionslose Abgeordnete Dr. King. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich darf Ihnen nun die Wahlergebnisse aus dem Tages- ordnungspunkt 5 vorlesen. Ich beginne mit der Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und des stellvertreten- den/der stellvertretenden Vorsitzenden des Untersu- chungsausschusses Neukölln, Drucksache 19/0909. Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: als stellvertretendes Mitglied für Herrn Abge- ordneten Robert Eschricht: abgegebene Stimmen: 127, ungültige 3, Ja: 21, Nein: 100, Enthaltungen: 3; damit nicht gewählt. Als stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit: abgegebene Stimmen: 127, ungültige: 1, Ja: 21, Nein: 101, Enthaltungen: 4; und damit nicht gewählt. Zur Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin, Drucksache 19/0915. Auf die Wahlvorschläge der AfD- Fraktion entfielen folgende Stimmen: als Mitglied für Herrn Abgeordneten Alexander Bertram: abgegebene Stimmen: 127, ungültige: 1, Ja: 18, Nein: 103, Enthaltun- gen: 5; damit nicht gewählt. Als stellvertretendes Mit- glied für Herrn Abgeordneten Frank Scheermesser: abge- gebene Stimmen: 127, ungültige: 2, Ja: 18, Nein: 102, Enthaltung: 5; und damit nicht gewählt. Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeord- netenhauses, Drucksache 19/0936: Auf die Wahlvor- schläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: für Herrn Abgeordneten Martin Trefzer: abgegebene Stimmen: 127, davon ungültige: 1, Ja: 21, Nein: 101, Enthaltungen: 4; und damit nicht gewählt. Und für Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson: abgegebene Stimmen: 127, ungültige: 1, Ja: 20, Nein: 100, Enthaltungen: 6; damit nicht gewählt. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mit- glieds des Ausschusses für Verfassungsschutz, Drucksa- che 19/1000: Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: als Mitglied für Herrn Ab- geordneten Marc Vallendar: abgegebene Stimmen: 127, ungültige: 1, Ja: 18, Nein: 105, Enthaltungen: 3; und damit nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied für Herrn Abgeordneten Robert Eschricht: abgegebene Stimmen: 127, davon ungültige: 1, Ja: 18, Nein: 104, Enthaltungen: 4; und damit nicht gewählt. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mit- glieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Drucksache 19/1008: Auf die Wahl- vorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: als Mitglied für Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt: abgegebene Stimmen: 127, ungültige: keine, Ja: 23, Nein: 100, Enthaltungen: 4; damit nicht gewählt. Als stellver- tretendes Mitglied Herrn Abgeordneten Carsten Ubbe- lohde: abgegebene Stimmen: 127, ungültig: keine, Ja: 21, Nein: 101, Enthaltungen: 5; und damit nicht gewählt. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mit- glieds des Kuratoriums des Lette Vereins, Drucksache 19/1057: Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion ent- fielen folgende Stimmen: als Mitglied für Herrn Abge- ordneten Thorsten Weiß: abgegebene Stimmen: 127, davon ungültige: 1, Ja: 19, Nein: 104, Enthaltungen: 3; und damit nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied für Herrn Abgeordneten Harald Laatsch: abgegebene Stimmen: 127, ungültige: 1, Ja-Stimmen: 19, Nein: 104, Enthaltungen: 3; und damit nicht gewählt. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mit- glieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses, Drucksache 19/1058: Auf die Wahlvorschläge der AfD- Fraktion entfielen folgende Stimmen: als Mitglied für Herrn Abgeordneten Tommy Tabor: abgegebene Stim- men: 127, ungültige: 1, Ja: 20, Nein: 101, Enthaltungen: Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8310 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 5; und damit nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied für Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann: abgegebene Stimmen: 127, ungültige: 1, Ja: 19, Nein: 105, Enthaltun- gen: 2; damit nicht gewählt. Zur Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadt- werke GmbH, Drucksache 19/1247: Auf den Wahlvor- schlag der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen, für Frau Abgeordnete Jeannette Auricht: 127 abgegebene Stimmen, 1 ungültige, 20 Ja-Stimmen, 101 Nein- Stimmen, 5 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Zur Wahl von zwei Mitgliedern und zwei stellvertreten- den Mitgliedern der Enquete-Kommission „Für gesell- schaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Ras- sismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskri- minierung“, Drucksache 19/2068: Auf die Wahlvorschlä- ge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen, für Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglied: 127 abgegebene Stimmen, 2 ungültige, 21 Ja-Stimmen, 99 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen, damit nicht gewählt; für Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als stell- vertretendes Mitglied: 127 abgegebene Stimmen, 2 un- gültige, 23 Ja-Simmen, 97 Nein-Stimmen, damit nicht gewählt; für Herrn Feroz Khan als Sachverständigen: 127 abgegebene Stimmen, 2 ungültige, 21 Ja-Stimmen, 98 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen, damit nicht gewählt; für Herrn Dr. Fabian Schmidt-Ahmad als stellvertreten- den Sachverständigen: 127 abgegebene Stimmen, 2 un- gültige, 21 Ja-Stimmen, 98 Nein-Stimmen, 6 Enthaltun- gen, damit nicht gewählt. Zur Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Untersuchungsausschusses Fördergeld, Drucksache 19/2740, entfielen auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion folgende Stimmen, für Herrn Abgeord- neten Marc Vallendar als Mitglied: 127 abgegebene Stimmen, 4 ungültige, 21 Ja-Stimmen, 98 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen, damit nicht gewählt; für Herrn Abgeord- neten Rolf Wiedenhaupt als stellvertretendes Mitglied: 127 abgegebene Stimmen, 4 ungültige, 24 Ja-Stimmen, 94 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen, damit nicht gewählt. Die Tagesordnungspunkte 25 bis 40 stehen auf der Kon- sensliste. Tagessordnungspunkt 41 wurde bereits in Ver- bindung mit der Priorität der Fraktion Die Linke unter der Nummer 4.4 behandelt. Die Tagesordnungspunkte 42 bis 44 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 45: Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/3038 Von den vorgelegten Rechtsverordnungen hat das Haus hiermit Kenntnis genommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 46: Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 50 Absatz 1 Satz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/3037 Von der Vorlage hat das Abgeordnetenhaus hiermit Kenntnis genommen. Die Tagesordnungspunkte 47 bis 55 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 56: Wirksamere Kontrolle von Autovermietungen zur Eindämmung organisierter Kriminalität zur Stärkung der Verkehrssicherheit in Berlin Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2976 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Wiedenhaupt, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über einen Bereich, der auf den ersten Blick harmlos wirkt: Autovermietung. Aber ein Teilbereich dieser Autover- mietung ist zum Kernproblem bei der Bekämpfung illega- ler Autorennen geworden. In diesem Teil des Marktes haben sich in Berlin kriminelle Strukturen etabliert, die Autovermietungen gezielt als Infrastruktur der Organi- sierten Kriminalität nutzen. Es geht ausdrücklich nicht um den ehrlichen Mittelständler, der seine Flotte sauber führt, Wartung und Versicherung im Griff hat und seine Kunden ordentlich prüft. Es geht um die schwarzen Scha- fe, die ihr Geschäftsmodell genau darauf aufgebaut ha- ben, dass der Staat weg sieht, dass es keine Erlaubnis- pflicht, keine wirksame Zuverlässigkeitsprüfung und kaum anlassunabhängige Kontrollen gibt. Diese Firmen sind nicht irgendwie auch problematisch, sie sind ein aktiver Teil der Clanökonomie und der Organisierten Kriminalität dieser Stadt. Sie nutzen die Lücke der Gewerbefreiheit aus, tarnen sich über Strohmänner, Briefkastenadressen und Auslandsfir- men, betreiben systematischen Versicherungsbetrug und Geldwäsche. Die Folgen spürt die ganze Stadt, nicht nur im Bereich der inneren Sicherheit, sondern ganz konkret auf der Straße. Genau diese Mietfahrzeuge werden für (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8311 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 hochriskante Fahrten eingesetzt, illegale Autorennen, sogenannte Protzfahrten nachts durch Wohngebiete mit massiv überhöhter Geschwindigkeit ohne Rücksicht auf Verluste. Das sind fahrende Mordwaffen. Unbeteiligte werden gefährdet, Familien, Kinder auf dem Zebrastrei- fen, Radfahrer, die eigentlich nur nach Hause wollen. Schauen wir uns an, warum diese schwarzen Schafe so bequem operieren können! Es gibt keine Erlaubnispflicht speziell für Autovermietungen. Es gibt keine standardi- sierte Zuverlässigkeitsprüfung, auch nicht der wirtschaft- lich Berechtigten. Es gibt kein zentrales, digitales Regis- ter, das Verantwortlichkeiten, Betriebsstätten und Fuhr- park transparent macht. Die Folge: Behörden stehen im Ernstfall vor einem Dschungel aus Schein- und Stroh- mannkonstruktionen. Der rbb hat das in seiner Doku sehr gut dargestellt, wie potenzielle Geschäftsführer vom Balkan hergeholt werden, hier vor dem Notar unter- schreiben, dafür einen Anzug und ein wenig Geld zuge- spielt bekommen, anschließend wieder in die Heimat gebracht werden, und die Autovermietung wird dann durch Berliner Clans dirigiert. Wenn ein Mietwagen wiederholt bei illegalen Rennen, bei Unfallfluchten, bei schweren Straftaten auftaucht, vergeht viel zu viel Zeit, bis klar ist, wer wirklich dahin- ter steckt, wer Verantwortung trägt, wo man effektiv ansetzen kann. Genau hier setzt unser Antrag an. Wir schlagen vor – erstens – die Einführung einer Zuverläs- sigkeitsprüfung für Autovermietungen im definierten Risikosegment. Wo bestimmte Fahrzeugkategorien, Un- ternehmensstrukturen oder Buchungsmuster ein erhöhtes Missbrauchsrisiko bergen, brauchen wir zwingend eine Zuverlässigkeitsprüfung. Zweitens: Wenn dafür bundesrechtliche Änderungen nötig sind, muss Berlin aktiv werden. Wir fordern den Senat auf, entsprechende Bundesratsinitiativen einzubrin- gen. Drittens: Wir brauchen ein zentrales, digitales Register, ein einheitliches Melde- und Nachweisverfahren, in dem verantwortliche, wirtschaftlich berechtigte Betriebsstätten und relevanter Fahrzeugbestand nachvollziehbar erfasst sind. Das erschwert Strohmann- und Auslandsverschleie- rungen und beschleunigt Kontrollen und Vollzug. Und viertens: Wir wollen eine verbindliche, behörden- übergreifende Zusammenarbeit. Gewerbeämter, Wirt- schaftsverwaltung, Polizei, LKA und weitere zuständige Stellen müssen mit gemeinsamen Prüfkriterien arbeiten und Schwerpunktkontrollen nach klaren Kriterien durch- führen. Auffällige Vermieterstrukturen müssen konse- quent und einheitlich adressiert werden. Verkehrssicherheit muss ausdrücklich als Ziel der Regu- lierung verankert werden, weil offensichtlich von diesen Firmen ungeeignete und nicht hinreichend verifizierte Nutzer Wagen mit 600 PS und mehr bekommen, die eben als Rennwagen auf Stadtstraßen fahren. Dabei wollen wir kein flächendeckendes, bürokratisches Gitter, sondern wir wollen abgestufte Schwerpunktkontrollen dort, wo die Missbrauchswahrscheinlichkeit hoch ist. Wenn wir diese Regelungslücke nicht schließen, dann schützen wir nicht die Wirtschaft, sondern ein kriminelles Geschäftsmodell. Bei über 400 verschiedenen Straßen- strecken, die in Berlin für illegale Autorennen benutzt werden, hilft es nicht, in einzelnen Straßen Gehweg- vorstreckungen zu machen. Die Vorstellung, Tempo-30- Schilder zu installieren, hält diese Fahrer nicht ab, genau- so wenig, wie sich diese Klientel auch nicht durch Blitzer abhalten lässt. Deshalb lassen Sie uns die Gefahr an der Wurzel packen, verhindern wir, dass durch obskure Autovermietungen diese Boliden in die falschen Hände geraten, und das nicht erst, wenn der Wagen schon mit Vollgas durch die Innenstadt rast! Lassen Sie uns die Verkehrssicherheit voranstellen! – Herzlichen Dank! Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr- mann. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier vor Ort, jetzt wieder ein paar mehr hier auf der Tribüne, und natürlich auch daheim an den Emp- fangsgeräten! An die AfD-Fraktion: Das Problem haben Sie zutreffend beschrieben, auch wenn ich nicht verstan- den habe, warum Sie geklatscht haben an der Stelle, wo Ihr Redner ausgeführt hat, dass am Ende auch Mietwagen zur Organisierten Kriminalität gehören, das ist ja nichts, was man irgendwo mit Beifall noch beklatschen sollte, aber sei es darum. Am Ende hat Ihr Antrag keinerlei Lösungen, echte Lö- sungen sind da nicht enthalten. Es gibt zahlreiche Auto- vermieter, die direkt und indirekt Verbindung zur Organi- sierten Kriminalität aufweisen. Das ist unstreitig. Das haben wir auch in vielen Reden und in vielen Runden im Innenausschuss gehört, auch Clanangehörige fallen im- mer wieder damit auf, dass sie gezielt Autovermietungen betreiben, um die Fahrzeuge dann für schwere Straftaten zu nutzen. Aktuell gehen die Sicherheitsbehörden von 60 Firmen mit rund 2 200 Autos und Verbindungen zur Clankriminalität und zur Organisierten Kriminalität aus, das dazu. Sie haben dann Verkehrsdelikte und Organisierte Krimi- nalität in einen Topf gepackt, haben es ein bisschen um- gerührt, ich glaube, das wird dem Thema nicht gerecht. (Rolf Wiedenhaupt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8312 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Wichtiger ist – das hat ja heute Morgen die Aktuelle Stunde auch schon gezeigt: Als schwarz-roter Senat ha- ben wir uns diese Kriminalitätsbekämpfung auf die Agenda geschrieben, und ich bin Innensenatorin Iris Spranger und unserer Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg sehr dankbar, dass sie dort ganz konkrete Lösungen auf den Weg gebracht und erste Erfolge erzielt haben. Ich will mir jetzt die Wiederholung von heute Morgen erspa- ren. Hören Sie es sich gern noch mal an, Sie haben ja doch das eine oder andere einfach noch mal wiederholt im Kontext Ihres Antrags, aber konkret hat Senatorin Badenberg eine erfolgreiche Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Verschuldensmaßstabs für Autovermie- ter und der Erleichterung der Einziehung von Mietwagen im Strafgesetzbuch und Betäubungsmittelgesetz auf den Weg gebracht. Das ist sehr wichtig, weil das abschreckt, das ist die Politik der kleinen Nadelstiche gegen die Or- ganisierte Kriminalität. Durch die gesetzlichen Änderun- gen muss dem Vermieter künftig nun nachgewiesen wer- den, bei der Überlassung des Fahrzeugs die Möglichkeit der Begehung von Straftaten mit dem Kraftfahrzeug sorgfaltswidrig außer Acht gelassen zu haben. Dafür vielen Dank, Frau Senatorin! Auch die Innensenatorin hat mit dem Berliner Landes- kriminalamt zudem 2025 das europaweite Projekt „Rent“ im Kampf gegen kriminelle Autovermieter mit initiiert. Hierfür stehen EU-Fördermittel in Höhe von 1 Million Euro zur Verfügung. Auch hierfür vielen Dank, Frau Innensenatorin! Das zeigt ein weiteres Mal, Polizei und Staatsanwalt- schaft kämpfen in Berlin auch beim Thema Mietwagen gemeinsam Hand in Hand gegen die Organisierte Krimi- nalität, und das ist wichtig. Ihren Antrag braucht es daher überhaupt nicht. Sie stellen allerhand schwammige For- derungen auf, die weder realisieren noch berücksichtigen, was schon passiert ist, was konkret in der Pipeline ist. Sie stellen Forderungen auf, die rechtlich nicht durchdacht sind. Im Ergebnis ist es deshalb allenfalls ein gut gemein- ter Schaufensterantrag, aber gut gemeint ist eben noch nicht gut gemacht, und daher werden wir Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Kapek das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das Problem des Antrags beginnt schon damit, dass tatsächlich sehr viele unterschiedliche Themen verquirlt werden, was sich daran zeigt, dass hier Verkehrspolitikerinnen und Verkehrspolitiker, Innenpoli- tikerinnen und Innenpolitiker und Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker sprechen. Ich glaube, da hätten Sie sich selbst einen Gefallen getan, wenn Sie das deutlicher strukturiert hätten. In der Sache sind wir uns, glaube ich, einig. Das Thema illegale Autorennen, oft oder fast ausschließlich durchge- führt mit solchen Mietwagen, die aus diesen illegalen Autovermietungen stammen, sind ein massives Problem für die Verkehrssicherheit. Wenn ich jetzt noch die soge- nannten Kokstaxis und andere da mit reinmische, dann sind wir uns, glaube ich, alle einig, dass das nicht auf der Basis von Recht und Ordnung passiert und dass wir selbstverständlich als Staat hier auch einen Riegel vor- schieben müssen, und zwar nicht nur, um den Rechtsstaat durchzusetzen, sondern tatsächlich auch, um etwas für die Verkehrssicherheit zu tun. Das Problem ist aber nicht, dass wir hierfür fehlende Rechtsgrundlagen haben, denn die gibt es. Anders herum muss man sagen, das Problem, was wir haben, ist, dass diese nicht ausreichend angewandt werden oder ähnlich wie beim Beispiel der Bußgeldstelle wir einfach nicht genug Personal haben, um dies anzuwenden. Denn die Tatsache, dass es zum Beispiel illegale Autorennen gibt – und ich vermute, das ist der Verweis, den Sie mit Ihrem Antrag hier anstellen wollen –, ist ja kein Geheimnis. Die Polizei weiß in der Regel sogar, wann sie stattfinden, wo sie stattfinden, aber es gelingt ihnen dann dennoch nicht, diese zu unterbinden, und das liegt sehr oft daran, dass die Direktion Einsatz und Verkehr mit anderen Großla- gen, mit der Begleitung von Demonstrationen oder vielen anderen Aufgaben betraut ist und diese Kontrolle und Ahndung nicht durchführen kann. Es gäbe einfache Lösungen, die befinden sich aber nicht im Aufgabenbereich der Justizsenatorin, sondern eher im Bereich der Innensenatorin, und das wären beispielsweise mehr Blitzer in Berlin. Wenn ich eine konsequente Überwachung des Verkehrs- geschehens hätte, wenn ich Schwerpunktkontrollen an den Stellen hätte, wo die Polizei zum Beispiel weiß, dass hier regelmäßig illegale Autorennen stattfinden, dann könnte ich hier auch viel gezielter die Menschen zur Ahndung bringen und damit auch das Geschäftsgebaren unterbinden. Dann möchte ich nur mal – ein Vorschlag ist ja, eine Bundesratsinitiative zu starten – diesen letzten Schwenk machen, und das wäre dann tatsächlich eher in Ihrem Bereich, dann könnte man wie andere Länder in Europa darüber diskutieren, ob man nicht, wenn zum Beispiel solche Fahrzeuge zum Einsatz kommen und für schwere Straftaten verwendet werden, diese dauerhaft einzieht, gleichzeitig die Führerscheinerlaubnis lebenslang entzieht (Alexander Herrmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8313 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 und – so, wie Finnland das beispielsweise macht – sagt, entsprechende Strafen und Bußgelder werden einkom- mensabhängig verhängt. Das sind nämlich die Dinge, die den jungen Männern – und es sind fast ausschließlich Männer, die dann diese Straftaten durchführen – wirklich wehtun werden. Damit hätten wir wahrscheinlich schon einen großen psychologischen Beitrag zur Strafverfol- gung beitragen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Matz nun das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Prob- lemanalyse kann man nur teilen, auch das, was jetzt hier eben von den Kollegen von der CDU und den Grünen gesagt worden ist. Auch für uns als SPD-Fraktion ist die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ganz vorne. Natürlich muss man sich in dem Zusammenhang auch mit diesen ganz speziellen Autovermietungen beschäfti- gen, die wir in Berlin nun mal haben. Da passiert so eini- ges, was natürlich seit einer Zeit beobachtet worden ist. Jetzt ist natürlich die Frage: Warum kommt so ein Antrag der AfD zu diesem Zeitpunkt, wo wir ein – der Kollege von der CDU hat es gesagt – europaweit laufendes Pro- jekt schon haben, an dem sich das Landeskriminalamt beteiligt. Wir haben bereits Bundesratsinitiativen, wir haben Punkte, die in Ministerkonferenzen angesprochen werden, über all die Dinge, die man eben nur auf der Bundesebene machen kann und nicht in Berlin, und da kann man hier auch nur noch mal die Rolle hervorheben, die dabei die Innensenatorin und die Justizsenatorin spie- len. Warum aber macht die AfD jetzt so einen Antrag? – Mein Eindruck beim Lesen war: Sie haben sich da jetzt auch mal so ein bisschen umgehört, was alles schon ge- macht wird, haben das irgendwo mal erzählt bekommen und haben daraus mal schnell einen Antrag geschrieben, damit Sie das Thema irgendwie für sich vereinnahmen können. Das wird aber im Ansatz scheitern. Das ist nämlich im- mer dann der Fall, wenn jede noch so kurze Recherche sofort dazu führt, dass man feststellt, dass diese Dinge alle schon gemacht werden, was deswegen nicht zwin- gend bedeutet, dass das Problem dann schon gelöst ist, denn zum einen muss man die Dinge auf der Bundesebe- ne natürlich dann auch umgesetzt bekommen – das ist immer mit einem hohen Zeitaufwand verbunden –, und zum anderen hat man es hier mit Gegnern zu tun, die relativ flexibel dabei sind, sich auf neue Verhältnisse einzustellen und die unterlaufen zu wollen. Deswegen ist es nicht ganz einfach. Ich bin aber froh, dass wir da ein sehr rühriges Referat im Landeskriminalamt haben, das das macht, was sich das vorgenommen hat und was nach meiner Kenntnis auch alle Unterstützung der Hausleitung bekommt, um bei diesem Thema voranzukommen, sprich, die Kriminalität, die sich zusammen mit diesen Autovermietungen hier herausgebildet hat, dann tatsäch- lich auch zu bekämpfen mit den landes- und bundespoli- tischen Maßnahmen. Ich will in dem Zusammenhang auch noch das Thema hervorheben, das wir heute auch schon angesprochen haben, nämlich die Vermögensabschöpfung, die natürlich auch in diesem Kontext eine Rolle spielen kann, und dass deswegen auch wichtig ist, dass es auch dazu Initiativen gibt sowohl der Innensenatorin wie auch der Justizsenato- rin. Denn wir müssen diese Dinge natürlich auch aus dem Verkehr ziehen können und auch hier die Frage natürlich stellen, wo die Mittel herkommen, die zur Anschaffung von solchen Luxuskarossen teilweise verwendet worden sind. Also, der Weg muss konsequent weitergegangen werden. Wir müssen nicht nachlassen, wir sollen und wollen nicht nachlassen in der Bekämpfung der Organi- sierten Kriminalität in Berlin. Das ist eine große Aufgabe. Die wird aber beschritten, und deswegen brauchen wir auch keine kleinteiligen Anträge, die hier gestellt werden, die letztendlich nur Entschließungscharakter haben, wo wir aber inzwischen schon längst weiter sind, – Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss!
– weil wir die entsprechenden Initiativen schon ergriffen haben. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat der Kolle- ge Schrader das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über die Bundesratsinitiativen des Senats und andere Maßnahmen ist heute Morgen schon ausführlich diskutiert worden, das müssen wir hier nicht wiederholen. Ein Punkt ist uns hier auch im Zusammenhang mit Autovermietungen wichtig: Zielgerichtete Ermittlungen zu Strukturen und Eigen- tumsverhältnissen sind natürlich richtig, aber rechtsstaat- liche Grundsätze dürfen dabei nicht angetastet werden. Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel. Sie von der AfD (Antje Kapek) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8314 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 sind natürlich die ersten, die hier die Axt anlegen, wenn es gegen Ihre eigenen Feindbilder geht. Sie haben auch in der Aktuellen Stunde heute bewiesen, dass Sie den Großteil der Organisierten Kriminalität außer Acht lassen. Sie haben Ihre zehn Minuten nur über sogenannte Clankriminalität geredet. Das ist aber etwas anderes, und das ist auch, wenn überhaupt, nur ein kleiner Teil der OK. Wenn wir Ihren Konzepten also folgen würden, dann gute Nacht! Dann blüht die OK in dieser Stadt auf. Noch ein Punkt, der eher an den Senat geht: Eine Regu- lierung des Marktes bei Autovermietungen für mehr Transparenz und Kontrollmöglichkeiten würden wir begrüßen – wie übrigens in vielen anderen Bereichen, wie etwa der Immobilienwirtschaft, auch. Aber die Gewerbe- überwachung im Land Berlin, das wissen wir, ist dafür nicht besonders gut aufgestellt. Die HWR hat schon vor drei Jahren eine Studie im Auftrag des Senats vorgestellt. Danach führt eben die spezielle Konstruktion, die wir hier in Berlin mit dem Gewerbeaußendienst beim LKA haben, dazu, dass einige Gewerbebereiche, wie Finanzdienstleis- tungen oder Immobilienmakler, überhaupt nicht oder nur sporadisch überwacht werden, bestimmte Gewerbe aber dann oft und regelmäßig. Da hat der Senat nunmehr seit drei Jahren nichts getan, um diesen Zustand zu ändern, und da helfen dann, solange das so bleibt, auch gute Maßnahmen und Gesetzesänderungen nichts. So, jetzt habe ich noch ein paar Sekunden. Ich habe ge- hört, die Innensenatorin möchte sich krankheitsbedingt für den Rest der Sitzung entschuldigen. – Ich wünsche Ihnen eine gute Besserung, liebe Iris Spranger! Das wünschen wir alle. Gute Besserung Ihnen, Frau Se- natorin! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 57: Katastrophenschutz ist Kulturgutschutz – Lektionen des Anschlags vom 3. Januar endlich ernst nehmen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2977 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Eschricht, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Am Anfang war das Wort. Am Anfang waren die Richtlinien der Regierungspolitik, die der CDU- geführte Senat im Mai 2023 vorgestellt hat. Dort steht schwarz auf weiß: „Der Senat prüft die Errichtung eines Landesamtes für Katastrophenschutz.“ und „Der Senat setzt sich für den Kulturgutschutz der Ukraine ein.“ – einmal Ankündigungspolitik, das andere Mal bemer- kenswerte Prioritäten. Der 3. Januar wird als Zäsur in die Stadtgeschichte ein- gehen. Im grünen Wahn gegen fossile Energie und im Bekenner- schreiben in perfider Weise zur gemeinwohlorientierten Aktion verbrämt, war der terroristische Brandanschlag einer linksextremen Gruppierung auf eine Kabelbrücke im Südwesten Berlins hoffentlich ein politischer Erwe- ckungsmoment. 45 000 Haushalte und über 2 200 Betrie- be bei Minusgraden mitten im Winter fünf Tage ohne Strom, fünf Tage ohne Heizung. Der längste Stromausfall in Berlin seit Bestehen der zweiten Republik. Der Gene- ralbundesanwalt übernahm die Ermittlungen, und das Wort machte schnell die Runde: Das Establishment will nicht wahrhaben, was passiert ist. Der CDU-Kreisvor- sitzende von Steglitz-Zehlendorf attestiert dem Regieren- den, eine verspätete Einsicht der Tragweite des Vorfalls zu haben. Dabei ist die Antwort viel simpler: In Berlin wird seit Jahrzehnten das aggressive Gewaltpotenzial des Links- extremismus und die kulturelle Verankerung in die Be- zirkspolitik vorsätzlich heruntergespielt. Die eingetretene Großschadenslage ist ein Desaster mit Ansage gewesen. Denn zwei Monate vor dem 3. Januar kam der Jahresbe- richt des Rechnungshofs und hatte genau den Finger in die Wunde gelegt. Ob Berliner Zeitung oder FOCUS, das Presseecho war schon damals vernichtend. Wie viel Leid, und auch Tote, dieser Terroranschlag mittelbar verursacht hat, wird noch abschließend festzuhalten sein. Aber es gibt noch eine andere Seite der Geschichte, und zwar die kulturpolitische Perspektive bei dem, was wir aus dem 3. Januar lernen müssen. Im Südwesten Berlins waren bedeutende Kultureinrichtungen betroffen, Orte mit sensiblem Inventar. Ausgefallene Klimatechnik ge- (Niklas Schrader) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8315 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 fährdet Leinwände, ausgefallene Alarmsysteme öffnen Plünderern Tür und Tor. Ziel des Kulturgutschutzes ist das Bewahren der Kulturgüter für zukünftige Generatio- nen durch Maßnahmen zum Schutz vor Beschädigung, Zerstörung und Verlust. Berlin hat 175 Museen, dazu Dutzende Archive, Gedenk- stätten und Ausstellungshäuser. Allein die Staatlichen Museen zu Berlin bewahren rund 5,3 Millionen Werke. Berlin ist einer der bedeutendsten Museumsstandorte der Welt. Aber wie viele dieser Einrichtungen verfügen über einen standardisierten Notfallplan für den Großschadens- fall? Wie viele haben einen Alarmplan nach den Mustern des Berliner Museumsverbandes oder der Notfallallianz Kultur? Wie viele haben ihre Bestände nach Bergungs- priorität klassifiziert? – Die Antwort ist erschreckend: Wir wissen es nicht einmal. Genau das ändern wir mit diesem Antrag. Wir fordern einheitliche Notfallpläne für alle Berliner Kultureinrich- tungen! Wir fordern einen gemeinsamen Notfallverbund der Kul- tureinrichtungen, eine zentrale Koordinierungsstelle und regelmäßige Notfallübungen. Denn bekanntlich liegt der Charme der Vorsorge im zeitlichen Vorlauf, der es er- möglicht, gute und durchdachte Strukturen zu schaffen, die im Notfall abrufbar sind. Kein Versicherungsbetrag der Welt kann ein Original wiederherstellen. Kein politi- sches Bedauern gibt der Nachwelt zurück, was durch Fahrlässigkeit zerstört wurde. Zu Recht hat der Deutsche Kulturrat kritisiert, dass Kultur im KRITIS-Dachgesetz nicht als systemrelevanter Sektor anerkannt wurde. Papier ist geduldig. Die Berliner sind es nicht. Für den 10. September 2026 ist ein bundesweiter Warntag ange- setzt, und auch hier in Berlin werden Übungen laufen. Aber auch am 20. September ist ein berlinweiter Warntag angesetzt, bei dem der demokratische Ernstfall geübt wird, bei dem der Berliner Bürger darüber richten kann, ob er mit dem Krisenmanagement der Koalition zufrieden ist. In diesem Sinne: Wir bleiben wachsam. – Vielen Dank! Für die Fraktion der CDU hat der Abgeordnete Mock- Stümer das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herausfordernde Tage liegen hinter uns. Herausfordernde Tage waren es vor allem für die Menschen unserer schönen Stadt im Südwesten. 45 000 Haushalte, 100 000 Berlinerinnen und Berliner waren in Steglitz-Zehlendorf vom 3. Januar an ohne Strom und ohne Wärme. Auch Gewerbebetriebe, Schu- len, Heime, Arztpraxen und auch einige Kultureinrich- tungen hatten auf einen Schlag keinen Strom und in der Folge keine Wärmeversorgung mehr – und das bei wirk- lich frostigen Temperaturen. Ursache, und das gehört zur Erwähnung mit dazu, war ein verabscheuungswürdiger linksterroristischer Anschlag auf eine Kabelbrücke über den Teltowkanal. Aber unabhängig von dem konkreten Ereignis: Unsere freiheitliche Gesellschaft ist permanent Angriffen ausge- setzt, sei es aus dem Ausland oder aus dem Inland, sei es ein islamistischer Hintergrund oder Terrorismus von rechts oder von links. Die Motive mögen unterschiedlich sein, aber die Herausforderungen für unser Gemeinwesen in der Bewältigung der Folgen dieser Angriffe auf unsere Freiheit bleiben gleich. Von Albert Einstein kommt das Zitat: „In der Mitte der Schwierigkeit liegt die Möglich- keit.“ Daher ist keine Katastrophenabwehr so gut, dass sie nicht doch verbessert werden könnte. Das ist ein permanenter Prozess, und zu diesem Zweck wird der Senat auch einen entsprechenden Maßnahmenplan vorlegen. Das ist Work in Progress und kein einmaliger Vorgang. Nun zu Ihrem Antrag, und gestatten Sie mir einen kurzen zeitlichen Rücksprung: Am 5. Januar konnte Senatorin Wedl-Wilson im Kulturausschuss berichten, dass der Katastrophenschutzkrisenstab der Kulturverwaltung ein- satzbereit war und dass die Alarmroutinen gegriffen ha- ben. Es gab direkten Kontakt zu den betroffenen Instituti- onen Haus am Waldsee, Haus der Wannsee-Konferenz und Liebermann-Villa. Und das zeigt eins: Vom Grund- satz her sind unsere kulturbewahrenden Institutionen und die Senatsverwaltung für Kultur auf solche Szenarien gut vorbereitet. Denn sie alle wissen, dass ausfallende Si- cherheits- und Kommunikationstechnik das allgemeine Einbruchsrisiko erhöhen und dass ausfallende Lüftungs- und Klimatechnik ein erhöhtes Risiko für konservatori- sche Schäden bedeuten. Nun bringt die AfD-Fraktion einen Antrag ein und regt an, dass die Handlungsempfehlungen, die sich auf der Homepage des Berliner Museumsverbandes befinden, umgesetzt werden sollen. Aber die Handlungsempfehlun- gen des Berliner Museumsverbandes werden berücksich- tigt, und die von der AfD geforderten Alarmpläne bezo- gen auf die einzelnen Häuser und Institutionen gibt es ja. Und dass Bestände inventarisiert werden müssen, ist nun auch keine neue Erkenntnis, sondern geübte Praxis. Und auch die Forderung der Schaffung eines zentralen Not- fallverbundes und die Forderung der gegenseitigen Un- (Robert Eschricht) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8316 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 terstützung der Kulturinstitutionen im Notfall wird dort, wo es angezeigt ist, auch umgesetzt. Zusätzlich unter- stützt der Senat die kulturgutbewahrenden Einrichtungen zudem bei der Vernetzung, bei der Projektion und Um- setzung von Maßnahmen zur Stärkung ihrer Resilienz, bei der Prävention und im Schadensfall. Vor diesem Hintergrund sehen wir als CDU-Fraktion auch keinen zusätzlichen Bedarf für eine zentrale Spei- cherung beziehungsweise zentrale Koordinierungsstelle ergänzend zu den bereits vorhandenen und bewährten Strukturen und Instrumenten zum Schutz von Kulturgut im Katastrophenfall. Also kurzum: Vielen Dank für den Hinweis auf die Internetseite! Aber bei Ihrem Antrag handelt es sich um alten Wein in neuen Schläuchen. Da- her lehnen wir den Antrag ab. Von Churchill kommt der Satz: „Keine Krise sollte verschwendet werden.“ Wir als Koalition tun das auch nicht, sondern ziehen die notwendigen Schlüsse permanent daraus. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Billig das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Kollegin- nen! Meine Damen und Herren! Der Antrag erinnert mich an einen anderen Antrag, in dem die AfD vor ein paar Jahren forderte, den Bahnhof „Kochstraße – Checkpoint Charlie“ in „Kochstraße – Checkpoint Charlie“ umzube- nennen. Ich sehe etwas irritierte Gesichter, aber ja, Sie haben richtig verstanden. Die AfD tut zwar so, als hätte sie die Weisheit mit Löffeln gefressen, in Wahrheit ist sie einfach nur extrem late to the party. Der Antrag fordert zum Beispiel einen gemeinsamen Notfallverbund der Museen, Archive, Sammlungen und so weiter. Der Kollege Mock-Stümer hat gerade schon gesagt, das gibt es bereits. Das gibt es schon seit gerau- mer Zeit. Und neben dem Berliner Museumsverband ist auch die Bundesregierung ziemlich aktiv. Als Ergebnis gibt es den SiLK, den Sicherheitsleitfaden Kultur, um nur ein Beispiel zu nennen. Außerdem ist die Behauptung falsch, dass durch verän- derte Temperaturen und Feuchtigkeitsbedingungen Ob- jekte in der Liebermann-Villa gefährdet waren. Niedrige- re Temperaturen sind in Wahrheit sogar eher gut, zumin- dest oder erst recht kurzfristig. Also fragen Sie doch einfach mal ein paar Leute, die sich damit auskennen. Und natürlich haben sich die Kultureinrichtungen nach dem terroristischen Anschlag wieder mal zusammenge- setzt. Sie haben sich mit dem Fall beschäftigt und ihre Pläne angepasst. Und natürlich werden die gesamten Notfallpläne ständig überprüft, hinterfragt und verbessert. Natürlich sind die Kultureinrichtungen außerdem vorbe- reitet auf Wassereinbruch, Feuer, Klimarisiken, Vanda- lismus, Evakuierung von Besucherinnen und so weiter. Das Rathgen-Forschungslabor hat zum Beispiel schon 2020 die Taskforce Risikomanagement aufgebaut und hatte bis letzten November ein zweijähriges Forschungs- projekt zu dem Thema, das von der BKM gefördert war. Ich habe noch ganz viele Punkte in der Richtung auf dem Zettel stehen, die der Antrag fordert, die aber schon lange vorhanden sind. Die Details werden wir sicherlich noch besprechen. Auf jeden Fall sind die Berliner Museen, Archive und so weiter ständig dabei, an ihrem holisti- schen Risikomanagement zu arbeiten, und das geht weit darüber hinaus, was Sie im Antrag fordern. Klar könnten wir jetzt sagen: Hier muss noch ein bisschen mehr, und das reicht noch nicht –, aber es wird das Menschenmögli- che getan, und die Zuständigen bleiben ständig am Ball. Frau Kollegin! Darf ich fragen, ob Sie eine Zwischenfra- ge des Abgeordneten Eschricht – –
Nein, danke! Ich möchte erst mal zu Ende reden. Die Zeit ist kurz. – Ich möchte nämlich gerne noch zur ZLB kommen. Da könnte der Herr Dr. Fansa vielleicht ir- gendwann mal zuverlässig seine Gummistiefel im Schrank lassen, wenn die Koalition aufhören würde, jedes Jahr eine neue Immobilie aus dem Hut zu zaubern, und endlich mal was hinkriegt. Noch ganz kurz zur geforderten Zentralisierung und Ver- einheitlichung: Die sind nicht nur nicht sinnvoll, sondern sogar gefährlich und in mehrfacher Hinsicht ein Sicher- heitsrisiko. Ich komme leider nicht mehr dazu, das ge- nauer auszuführen. Aber von oben herab trägt das, was der AfD gefällt, nicht zum Schutz der Kulturgüter bei. Ihnen geht es nur darum, die Möglichkeit, Anträge zu formulieren, für Ihr politisches Ziel zu missbrauchen. Sie verbreiten unsinnige Ängste. Sie suggerieren potenzielle Verluste. Sie behaupten Versagen des Staates. Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Kollegin!
Das alles ist absurd. In Wahrheit sind Sie einfach nur mal wieder late to the party, und wir fallen darauf nicht rein. (Peer Mock-Stümer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8317 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Kühnemann- Grunow das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich ist der Schutz der Berliner Kulturgüter die Aufgabe des Staates. Museen, Archive, Denkmäler und Bibliotheken beherber- gen nicht nur Kunstgegenstände von unschätzbarem Wert, sie bewahren auch das Gedächtnis unserer Gesell- schaft. So weit, so gut! Sie zu schützen vor Naturkata- strophen, vor Bränden, vor Kriegsschäden oder aber eben – und das ist noch gar nicht angeklungen – vor kriminel- len Taten ist selbstverständlich richtig und notwendig. Ich habe gerade zu meinem PGF gesagt, Repetitorien gibt es eigentlich nur bei den Juristen, aber wir wiederholen uns hier heute alle ein bisschen. Wer denkt, dass unsere re- nommierten Kulturinstitutionen über keine detaillierten Inventarlisten oder Notfallpläne verfügen, der irrt und spricht eine entsprechende Expertise eben auch ab. Der Kollege Mock-Stümer und die Kollegin Billig sind darauf eingegangen. Viele der im Antrag aufgeworfenen Punkte sind längst Teil bestehender Strategien. Bund, Länder und Kommunen arbeiten seit Jahren eng zusammen, wenn es um den Schutz von Kulturgütern geht. Es gibt Notfall- verbünde von Museen und Archiven mit Einzelplänen. Feuerwehr und Katastrophenschutz sind involviert. Und es gibt selbstverständlich auch Programme zur Sicherung und Digitalisierung gefährdeter Bestände. Wer den Anschlag auf unsere kritische Infrastruktur vom 3. Januar ernsthaft aufarbeiten will, der sollte dies sach- lich, verantwortungsvoll und ohne politische Instrumenta- lisierung tun. Dies ist aber eben nicht das Geschäft der AfD. Das hat meine Kollegin Daniela Billig gerade ge- sagt. Die AfD schürt Hass und Angst. Unser Ziel muss es sein, aus solchen Ereignissen konkrete und praktikable Lehren zu ziehen, wie es im Übrigen auch der Senat und die Koalition mit der AG Resilienz tun, um gemeinsam mit Sicherheitsbehörden und Katastrophenschutzorgani- sationen zu handeln. Und noch etwas: Wie immer bei der AfD bleibt der An- trag trotz der großen Worte erstaunlich vage. Er formu- liert Forderungen, die bereits entweder umgesetzt werden oder aber kaum über allgemeine Absichtserklärungen hinausgehen. Ein echter Mehrwert für den Schutz unserer Kunstschätze ist daraus für mich nicht erkennbar. Für die SPD ist klar: Kulturschutz braucht keine symbolischen Anträge, sondern verlässliche Strukturen, ausreichend Personal und nachhaltige Finanzierung. Genau daran arbeiten wir im Dialog mit den Einrichtungen. Zum Abschluss möchte ich noch etwas erwähnen, das der AfD auch völlig egal ist. Kulturschutz ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch eine Frage des Zu- gangs. Spätestens seit den schweren Einbrüchen beschäf- tigt uns die Frage, wie wir unsere kulturellen Einrichtun- gen besser schützen können, denn bei allen Schutzmaß- nahmen müssen sie zugleich auch offene Orte bleiben, Orte der Bildung, der Begegnung und der demokratischen Öffentlichkeit. Der Schutz unserer Kunstgegenstände, unserer Kultur- schätze ist uns zu wichtig, um ihn für parteipolitische Inszenierungen zu nutzen. Deshalb lehnen wir den vor- liegenden Antrag ab – nicht, weil wir den Schutz für unwichtig halten, sondern weil der Senat bereits handelt und der Antrag nichts Neues beinhaltet. Wie war das mit dem alten Wein in neuen Schläuchen? Hauptsache Wein! – Danke! Für die Fraktion Die Linke hat der Abgeordnete Schrader das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Natürlich müssen wir aus den Angriffen auf die kritischen Infra- strukturen lernen, und Kultureinrichtungen müssen sich auf solche Szenarien besser vorbereiten, wie sie es ja auch schon tun, wie wir gerade gehört haben. Sie müssen sich übrigens auch auf Gefahrenlagen vorbereiten, die sich aus klimatischen Veränderungen ergeben: Dauerhit- ze, Überschwemmungen, Stürme –, was bei der AfD aber keine Rolle spielen dürfte, weil sie ja den Klimawandel leugnet. – Danke! – Hilfreich ist es auch, dass Sie in Ihrem An- trag das Haus der Wannsee-Konferenz erwähnen, das betroffen war, das, wie ich finde, sich ohnehin sehr gut schützen muss, weil es uns ja alle davor warnt, dass Kräf- te wie Sie nie wieder an die Macht kommen dürfen. Wovor man die Kultur im Allgemeinen, aber auch das Kulturgut im Besonderen besonders schützen muss, das ist nämlich die AfD, denn es sind ja Sie, die offen die Arbeit der Gedenkstätten zum Nationalsozialismus in diesem Land angreifen. Es sind Sie, die regelmäßig die Freiheit der Kunst und die Diversität in der Kunst angrei- fen. Also, wenn Leute wie Sie an der Macht sind, dann stirbt die freie Kunst. Das schaffen Sie ganz ohne Stromausfall. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Beifall von Martin Matz (SPD) – Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8318 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026
Wer hat denn das Stromnetz angegriffen? Linksextreme!] Deswegen brauche ich hier eigentlich auch nur Max Lie- bermann zu zitieren, dessen Villa Sie ironischerweise auch in Ihrem Antrag erwähnen, denn von ihm ist ja der bekannte Satz überliefert, den er gesagt hat, als 1933 die Nazis vor seinem Fenster entlangmarschierten: Ick kann jar nich so ville fressen, wie ick kotzen möchte –, und dem ist an dieser Stelle auch nichts weiter hinzuzufügen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für eine Zwischenbemerkung hat der Abgeordnete Eschricht nun das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Schrader! Der Vergleich mit dem Haus der Wannsee-Konferenz ist nicht satisfaktionsfähig. Die AfD ist eine demokratische, frei- heitliche Kraft von Staatsbürgern, die sich um ihre Hei- mat sorgen, und die AfD ist nachweislich die einzige Fraktion in diesem Hause, in der noch nie ein NSDAP-Mitglied war, im Vergleich zur Linken, zu den Grünen, zur SPD oder zur CDU. Und was Max Liebermann angeht und unser Verhältnis zu Israel oder unseren jüdischen Mitbürgern, würde ich aus der Linksfraktion, der die ganze alte Garde wegge- brochen ist wegen ihrer als Palästinensersolidarität ver- steckten Ressentiments, hier nicht so laut brüllen. – Vie- len Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung. – Wider- spruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 58 war Priorität der Fraktion der CDU unter der Nummer 4.1. Tagesordnungspunkt 59 war Priorität der Fraktion der SPD unter der Nummer 4.2. Ich rufe auf lfd. Nr. 60: a) Einführung eines Pflegenotfall-Telefons für Berlin – Entlastung für pflegende An- und Zugehörige Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/3008 b) Rund um die Uhr erreichbar: Ein Pflegenottelefon für akute Pflegekrisen in Berlin Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/3027 In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU und das mit dem Abgeordneten Zander.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie sind zu Hause und haben Atemnot oder einen Hexenschuss. Sie wissen, was zu tun ist: Sie rufen entweder den ärztlichen Bereit- schaftsdienst an unter der 116117 oder die Feuerwehr mit dem Notruf über die 112. Es gibt also eine für uns ver- lässliche Struktur, die wir kennen und die den Menschen in Notfällen hilft. Ihre Existenz sehen wir als selbstver- ständlich an. Im pflegerischen Bereich gibt es so eine unterstützende Struktur jedoch nicht. Stellen wir uns vor, in der Situati- on, in der wir für uns selbst den Rettungswagen rufen, haben wir zu Hause noch eine pflegebedürftige Person, die wir betreuen und die auf uns angewiesen ist. Was passiert dann mit dieser? Wer kümmert sich um sie, wenn ich unerwartet und plötzlich ins Krankenhaus muss? Und an wen kann man sich in diesem Fall wenden? Soll ich dann noch mal verschiedene Nummern anrufen und ver- suchen, eine Lösung zu finden? Nicht nur bei gesundheit- lichen Problemen geht es darum, sondern auch in einer Situation, in der ich darin überfordert bin, meine Angehö- rigen oder Zugehörigen zu pflegen, und ich dadurch ris- kiere, dass es der pflegebedürftigen Person schlecht geht, dass sie nicht optimal gepflegt wird. Wir müssen uns immer in Erinnerung rufen, dass die Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen, nämlich sechs von sieben, in der eigenen Häuslichkeit lebt und von diesen Menschen wiederum die große Mehrheit ohne Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes von An- und Zugehörigen gepflegt wird. In der Situation, die ich Ihnen geschildert habe, bei Überforderung oder Not- fällen, besteht eine Versorgungslücke, die wir mit dieser Initiative schließen wollen. Wir als Koalition haben damit schon im letzten Jahr angefangen und während der Haus- haltsberatungen einen Teilansatz in den Haushalt einge- stellt und auch Mittel zur Verfügung gestellt, weil wir erkannt haben, dass wir dort etwas tun müssen, und weil wir zum Beispiel auch am Bundesland Hamburg ein (Niklas Schrader) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8319 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 positives Beispiel gesehen haben, welchen Weg man gehen kann. Seitdem ist aber auch bekannt geworden, dass die Bun- desregierung ebenso eine Lücke und Handlungsbedarf gesehen hat und ihr vorschwebt, ab dem nächsten Jahr in Modellregionen ausgewählte Pilotprojekte einzuführen und zu schauen, wie man das dort jeweils umsetzen kann. Das finde ich sehr positiv und begrüße es ausdrücklich. Deshalb zielen wir in diesem Antrag wie auch die Grünen darauf ab, dass das Land Berlin sich darum bewerben soll, eine Modellregion zu sein, und dadurch noch ein bisschen mehr Ressourcen und ein bisschen mehr Unter- stützung zu haben bei der Einführung dessen, was aus meiner Sicht für die Menschen, die im Pflegekontext unterwegs sind, zu Hause sind, sich kümmern, sich sor- gen, eine sehr wichtige Institution und neue Einrichtung wäre. Diese Chance sollten wir unbedingt ergreifen. Es geht aber auch darum, dass wir, falls wir nicht als Modellregion ausgewählt werden, alles dafür tun, dass wir selbst, in dem Umfang, in dem wir es leisten können, ein Pflegenotfalltelefon nur als Land Berlin einrichten. Dabei geht es darum, möglichst effektiv und effizient zu sein und an bestehende Strukturen anzuknüpfen und nicht das Rad völlig neu zu erfinden. Meine Vision ist, dass es nicht im pflegerischen und gesundheitlichen Bereich unterschiedliche Nummern gibt, sondern dass es, weil man im pflegerischen und medizinischen Kontext nicht immer ganz genau trennen oder auch erkennen kann, worum es geht, wenn man in einer solchen Stresssituation ist, in einer nicht zu fernen Zukunft eine möglichst einheitliche Nummer gibt, die Betroffene anrufen können, an die sie sich wenden kön- nen und wo sie die passende Unterstützung erhalten und nicht das passiert, was wir heute oftmals haben: In der Situation, die ich geschildert habe, wäre es wahrschein- lich so gewesen, dass die pflegebedürftige Person eben- falls mitgenommen worden wäre ins Krankenhaus und dort in die Geriatrie gesteckt worden wäre; ein klarer Fall der Fehlversorgung. Wir wissen spätestens seit dem An- schlag auf die Stromversorgung, dass dort dringend da- von abgeraten worden ist, betroffene Pflegebedürftige in den Krankenhäusern unterzubringen, weil es sich eher nachteilig auswirkt. Im Ergebnis ist es so, dass dadurch Pflegebedürftige eine bessere Pflege erhalten sollen. Pflegebedürftige sollen die nötige Unterstützung erhalten, was auch zugleich ein präventiver Ansatz ist, da sich Unterstützung und Entlas- tung auch positiv auf die Gesundheit und die Lebenszu- friedenheit der Pflegepersonen auswirkt. Im Unterschied zu dem Antrag der Grünen halten wir es aber etwas all- gemeiner, weil wir in verschiedene Richtungen gehen wollen, und vermeiden es ausdrücklich, zum Beispiel nur „Pflege in Not“ oder ein bestimmtes Projekt hier schon zu nennen, an das man anknüpfen kann. Ich möchte, dass es künftig selbstverständlich ist, dass wir möglichst nur eine Nummer anrufen, wenn wir eine medizinische oder eine pflegerische Notfallsituation haben, und uns bei dieser Nummer weitergeholfen wird und wir nicht aus dem Wust von zur Verfügung stehen- den Nummern irgendeine wählen, denn wer weiß denn schon, dass es zum Beispiel ein bundesweites Pflegetele- fon gibt und welche Leistungen dieses Pflegetelefon anbietet? Warum gibt es Hausnotrufe von verschiedenen ambulanten Diensten? Warum gibt es die Pflegestütz- punkte und dies und jenes? – Das muss alles zusammen- gefügt werden, damit jeder sicher und souverän in einer Notsituation entscheiden kann, an wen er sich wendet, und sich auch darauf verlassen kann, dass er dort Hilfe bekommt. Deshalb freuen wir uns über Unterstützung für unseren Antrag. Dann folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Gebel.
Sehr geehrte Damen und Herren! Erst mal finde ich es gut, dass die Koalition das Thema auch aufgesetzt hat, denn ich glaube, in einer alternden Gesellschaft müssen wir uns noch viel mehr Gedanken darüber machen, wie wir eine gute Pflegeversorgung hinbekommen, denn es gibt über 200 000 pflegebedürftige Menschen in Berlin. In den meisten Fällen leben diese Menschen zu Hause und werden von Angehörigen und/oder ambulanten Pfle- gediensten unterstützt, und in den allermeisten Fällen läuft das auch gut. Ich finde, bevor wir über die Probleme sprechen, müssen wir auch einmal als Parlament sagen: Hut ab, Respekt dafür! Danke, dass Sie jeden Tag mit Ihrer Unterstützung pflegebedürftiger Menschen auch diese Stadt am Laufen halten! Danke an alle pflegenden Angehörigen! Denn es ist ja mehr als die Quadratur des Kreises, wenn man Angehörige pflegt, häufig noch neben Erwerbsarbeit vielleicht auch Erziehungsaufgaben oder selbst beginnen- der Pflegebedürftigkeit. Gleichzeitig sieht man, wie ein geliebter Mensch körperlich immer mehr abbaut, sich vielleicht sogar verändert, wenn vielleicht auch unausge- sprochene Probleme eines gelebten Lebens auf einmal hochkommen und dann nämlich Überforderungssituatio- nen entstehen. Zu diesen Fragen gab es letztes Jahr einen großen Fach- tag zur gewaltfreien Pflege des LKA 12 „Gewaltfreie Pflege“ im Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge. Die große Forderung, die wirklich von allen aus ver- (Christian Zander) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8320 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 schiedenen Ecken kam, war: Bitte schafft in Berlin ein Pflegenottelefon nach Hamburger Vorbild. Denn ja, wir haben die super Beratungsstelle Pflege in Not. Im Gegen- satz zu Herrn Zander fanden wir das wichtig, das hier auch einmal zu erwähnen in unserem Antrag, weil wir glauben, dass man daran anknüpfen muss. Wir haben die regional vernetzten Pflegestützpunkte, wir haben die Kontaktstellen Pflegeengagement, aber wir haben keine Struktur, die akut 24/7 greift, wenn eine Situation eska- liert und ein pflegebedürftiger Mensch aus einer Notsitua- tion dringend heraus muss. Heute passiert im schlimmsten Fall nichts, und es kommt zu einem Gewaltvorfall, und im besten Fall wird die 112 oder 110 angerufen, und die pflegebedürftige Person kommt ins Krankenhaus. Das muss sich dringend ändern. Ich gebe zu, ich war erst skeptisch, denn das Wort Pfle- genottelefon suggeriert, es sei nur eine weitere Hotline. Da kann ich an Herrn Zander gut anknüpfen, denn nach der 116117 wäre das dann die dritte zu den ganzen indi- viduellen Notrufen. Wer soll sich das merken? Aber die Idee ist viel klüger, denn die Hotline ist ein Hebel, um zum einen eine digitale Echtzeitübersicht über freie Not- fall- und Kurzzeitpflegeplätze zu haben, die wir momen- tan nämlich nicht haben, auf die Krisenhotline, Rettungs- dienste, Krankenhäuser und Pflegestützpunkte zugreifen können. Und es gibt die Möglichkeit, endlich neue Not- fall- und Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen, denn aktuell gibt es in Berlin ein paar Hundert. Das ist angesichts von über 200 000 pflegebedürftigen Menschen in Berlin viel zu wenig, denn wenn es mehr Kurzzeitpflegeplätze gäbe – Studien sagen zum Beispiel: Eigentlich bräuchten wir 4 000 für Berlin –, dann würde es auch weniger Notfallsi- tuationen und Überlastungen geben. Da müssen wir hin. Wir beantragen das heute hier im Parlament, konkret gut eingefügt in die Berliner Pflegelandschaft, denn wir wol- len keine Verwirrung stiften. Es gibt sowieso schon viel zu viel Pflegedschungel. Nur gemeinsam meistern wir die Pflegeaufgaben, die vor uns liegen. Deswegen habe ich mich sehr gefreut, als der Kollege Herr Düsterhöft bei dem Abendgespräch von „wir pflegen“, was wir hier interfraktionell hatten, gesagt hat, dass die Koalition ein Pflegenottelefon auf den Weg bringen will. Denn es wird unbedingt mehr Unterstützung benötigt, damit wir keine akute Pflegekrise haben. Alle, die dabei waren, erinnern sich sicherlich noch an die pflegende Angehörige, die uns weinend ihre Situation geschildert hat. Ich glaube, da würde ein Telefon wie in Hamburg gut helfen. – Jetzt ist meine Zeit zu Ende. Ich will nur eines sagen: Bitte lassen Sie uns nicht auf den Bund warten, sondern hier endlich zu Taten kommen. Denn bei der Krankenhausreform warten wir schon ewig auf den Bund und nichts passiert. Wir müssen in Berlin unsere Probleme selber lösen. Dann folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Düsterhöft.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Da- men und Herren! Ich habe selbst sechs Jahre lang am Bett gestanden und habe gepflegt, damals als Zivildienstleis- tender und danach als Hilfskraft in der ambulanten Pfle- ge. Ich habe viel zu oft erlebt, wie pflegende Angehörige, die sogar schon die Unterstützung durch den ambulanten Pflegedienst hatten, tatsächlich in arge Bedrängnis ka- men, emotional und körperlich überfordert waren, an die Grenzen gingen und weit darüber hinaus. Ich habe erlebt, wie Menschen am Bett der Angehörigen zusammenbra- chen und nicht mehr weiter wussten. Wir sind uns einig, wir brauchen definitiv ganz besonders für diejenigen, für die es keinen ambulanten Pflegedienst gibt, wo niemand mindestens einmal am Tag vorbei- kommt und unterstützt, ein Pflegenottelefon, wo Men- schen, die dankenswerterweise ihre Angehörigen ohne die Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst pflegen, jederzeit Hilfe bekommen, wenn sie tatsächlich nicht mehr weiter können. Wir sind uns also im Ziel einig. Wir brauchen dieses Telefon, damit es schnelle Hilfe in der Krise gibt, damit es Verlässlichkeit gibt für die Angehö- rigen, dass sie immer wissen: Ich habe zwar keinen am- bulanten Pflegedienst, der zu mir kommt, aber wenn ich wirklich nicht mehr weiter weiß, dann kann ich diese Hotline anrufen, und dann bekomme ich diese Unterstüt- zung. Wir sind uns da auch einig bei dem Ziel, dass wir Entlas- tung in der Überlastung brauchen. Tatsächlich ist es manchmal auch so, dass im Bund auch etwas Gutes passiert, dass auch die Bundesregierung den richtigen Weg geht. Das kommt nicht so oft vor. Das wissen wir ja gemeinsam, wenn wir auf die großen Re- formen im Sozialstaatswesen schauen. Aber tatsächlich hat sich der Bund auf den Weg gemacht und auch das Pflegenottelefon auf den Weg gebracht beziehungsweise bringt es gerade auf den Weg. Deswegen ist es auch abso- lut richtig, jetzt hier nicht einen Berliner Sonderweg einzuschlagen, sondern zu schauen, dass wir auf das aufsetzen, was im Bund gerade geschaffen wird, geschaf- fen werden soll. (Silke Gebel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8321 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Deswegen fordern wir auch zu Recht, dass sich Berlin bewerben soll, Modellregion zu werden, damit es eben keine Doppelstrukturen gibt, denn ich glaube, das wäre das Dümmste, würden wir uns jetzt hier in unserem Kleinklein auf den Weg machen und mit dem wenigen Geld, das wir als Koalition immerhin einstellen konnten, im Haushalt anfangen, diese Strukturen peu à peu in Berlin aufzubauen. Dann werden wir parallel vom Bund überholt beziehungsweise von anderen Kommunen über- holt, die sich als Modellregion beworben haben und die es dann geworden sind. Genau das wollen wir nicht. Wir wollen, dass Berlin voranschreitet – absolut, aber als Modellregion für den Bund. Sollte dies tatsächlich nicht klappen, sollte es uns nicht gelingen, dass Berlin Modellregion wird, dann müssen wir natürlich selbst schauen, dass wir unseren Versprechungen Taten folgen lassen und hier vor Ort Strukturen schaffen beziehungsweise Strukturen stärken, die es schon teils gibt und die wir auch nutzen können, um tatsächlich das Angebot noch einmal deutlich auszu- bauen. – Ich komme zum Schluss und bitte Sie um Unter- stützung für den Antrag der Koalition. Ich glaube, ich habe hinreichend erklärt, warum wir den Antrag der Grü- nen leider ablehnen müssen, auch wenn wir in der Sache einig sind. – Danke! Dann folgt für die Linksfraktion der Kollege Lederer. – Herr Dr. Lederer, bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Gebel hat es eben schon gesagt: Wir sind auf ver- schiedenen Veranstaltungen darauf hingewiesen worden, dass auch Berlin ein Pflegenottelefon ähnlich wie Ham- burg einrichten sollte. Wenn pflegende Angehörige in Berlin beispielsweise einen Unfall haben oder einfach mal schnell erkranken, dann muss der Krankenwagen auch die Pflegebedürftigen in die Krankenhäuser bringen. Das überlastet die Krankenhäuser, die ohnehin schon genug um die Ohren haben und entspricht auch nicht dem Pflegebedarf der Betroffenen. Insofern war es gut und richtig und von unserer Seite auch unterstützt, dass die Koalition im aktuellen Doppelhaushalt Mittel für die Entwicklung eines solchen Pflegenottelefons eingestellt hat. Leider kam es, wie so oft. Schon im Januar, als wir über den Stand der Vorbereitungen etwas mehr erfahren woll- ten, wurde uns mitgeteilt, dass man in der Bund-Länder- Arbeitsgruppe zur Pflegereform ein Pflegenottelefon als Bundesprojekt in Modellregionen plant und ausprobieren möchte. Abgesehen von der Idee in der Bund-Länder- Arbeitsgruppe ist aber vieles total unklar. Man weiß nicht, ob Berlin Modellregion wird, man weiß nicht ein- mal, ob das Modellprojekt auf Bundesebene überhaupt stattfinden wird. Aber die Senatsverwaltung freute sich im Ausschuss noch einmal darüber, dass sie die Mittel im Haushalt für ein Berliner Pflegenottelefon nun für die Kofinanzierung eines Modellprojekts im Bund nutzen kann. Da ist sie wieder, die Ankündigungspolitik von Senat und Koalition, und es ist ein Armutszeugnis. Wir wissen alle, dass wir jetzt die Probleme haben und dass wir jetzt Lösungen brauchen. Ich kann das für uns als Linksfraktion sagen. Wir werden den Grünenantrag unterstützen. Ein Pflegenottelefon in Berlin muss jetzt vorbereitet und eingerichtet werden, damit sich die Pfle- gebedürftigen und ihre Angehörigen auf schnelle und unbürokratische Hilfe im Notfall verlassen können. Wir haben in Berlin auch schon entsprechende Struktu- ren, zum Beispiel Pflege in Not, die entsprechend weiter- entwickelt werden könnten. Wenn der Bund tatsächlich ein Modellprojekt umsetzen sollte, dann kann sich Berlin dem anschließen, kann sich auch dafür bewerben, aber auf keinen Fall sollten wir uns auf diese Bundesregierung verlassen und jetzt wieder warten, warten, warten. So ein Berliner Pflegenottelefon lässt sich nicht von heute auf morgen aufbauen. Deswegen müssen wir jetzt anfan- gen, damit sich die Menschen mit Pflegebedarf und ihre An- und Zugehörigen darauf verlassen können, dass die Stadt im individuellen Krisenfall für sie da ist und sie nicht alleine lässt. – Vielen Dank! Dann folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Ubbe- lohde.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitbürger! Beide Anträge versprechen, Menschen in einem akuten Pflegenotstand schneller Hilfe zu ermögli- chen. Dieses grundsätzliche Ziel teilt die AfD-Fraktion bekanntermaßen und selbstverständlich. Wer wollte das nicht? Gerade Angehörige leisten tagtäglich enorme Arbeit, häufig unter großem Druck und mit wenig Unterstützung. Genau deshalb hat die AfD-Fraktion weit mehr als nur ein Dankeschön zu sagen an die pflegenden Angehörigen, was ich hier auch noch mal ausdrücklich unterstreichen möchte. (Lars Düsterhöft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8322 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Wir haben Anträge eingebracht zur Stärkung und Verbes- serung der Situation von pflegenden Angehörigen, die allesamt von Ihnen hier im Hause abgelehnt wurden; das nur schon mal an dieser Stelle zur Erinnerung. Ihre guten Absichten alleine reichen aber nun mal nicht aus. Politik muss auch seriös, realistisch und finanzierbar sein, und genau daran fehlt es beiden Anträgen. Betrachten wir zuerst den finanzpolitischen Kontext: Schon heute weist die Pflegeversicherung ein enormes Defizit auf. Der Bund selbst musste im Jahr 2025 mit rund 3,2 Milliarden Euro einspringen. Für das Jahr 2026 werden sogar rund 5 Milliarden Euro Fehlbetrag erwartet. Vor diesem Hintergrund stellen sich doch zwei zentrale Fragen: Wollen wir in einer Situation knapper Mittel wirklich zusätzliche Strukturen aufbauen, deren Finanzie- rung nicht gesichert ist? Soll das zulasten der Pflege am hilfsbedürftigen Menschen gehen? – Doch wohl nicht! In den beiden vorliegenden Anträgen findet sich jedenfalls kein Hinweis auf die mögliche Finanzierung. Oder wol- len Sie mal wieder über Steuer- und Beitragserhöhungen Ihre vollmundigen Ankündigungen gegenfinanzieren? Beide Anträge wecken daher heute Erwartungen, die vermutlich morgen wieder niemand erfüllen kann. Hinzu kommt: Es stimmt schlicht nicht, dass es in Berlin an Anlaufstellen fehlt. Im Gegenteil, wir verfügen bereits über ein breites Netz an Beratungs- und Unterstützungs- angeboten. Dazu gehören, wie schon gesagt, die Pflege- stützpunkte, die Kontaktstellen Pflegeengagement und das bundesweite Pflegenetzwerk. Die entscheidende Herausforderung besteht daher nicht darin, neue Telefon- nummern und bürokratisch zu verwaltende Strukturen zu schaffen. Die Herausforderung besteht darin, dass vor- handene Entlastungs- und Kurzzeitpflegeangebote bis- lang nur von einem vergleichsweise kleinen Teil der Anspruchsberechtigten überhaupt genutzt werden. Hier wäre eine andere Lösung deutlich sinnvoller: eine bessere Übersicht über vorhandene Unterstützungsangebote, eine verständliche und zentrale Darstellung von Beratungsstel- len sowie eine stärkere Bekanntmachung bestehender Strukturen. Das würde Betroffenen unmittelbar helfen, ohne neue Parallelstrukturen zu schaffen. Besonders kritisch sehen wir zudem die praktischen An- forderungen, die besonders der zweite Antrag formuliert. Ein berlinweites Pflegetelefon, das sieben Tage die Wo- che rund um die Uhr erreichbar ist, bedeutet nichts ande- res als einen dauerhaften operativen Betrieb. Das Land Berlin müsste Personal bereitstellen, Strukturen aufbauen und diese dauerhaft finanzieren. Wer hier glaubt daran wirklich? Ist das überhaupt realistisch? Ist das überhaupt nötig? Wo sollen die Fachkräfte herkommen, die diesen 24-Stunden-Betrieb sicherstellen? – Wir haben doch jetzt schon erhebliche Personalengpässe im Gesundheits- und Pflegebereich. Statt neue Strukturen aufzubauen, wäre es deutlich sinnvoller, diese Idee in die geplante Reform der Notfallversorgung einzubetten. Wir sollten uns davor hüten, gut klingende, aber letztlich wenig durchdachte Lösungen zu beschließen. Die Pflege braucht vor allem eins: mehr Personal, mehr Unterstüt- zung für pflegende Angehörige, eine stabile Finanzierung und die nötige Seriosität. Aus diesem Grund wird die AfD-Fraktion beide Anträge ablehnen. – Danke für die Aufmerksamkeit! Dann hat der Kollege Düsterhöft um das Wort für eine Zwischenbemerkung gebeten – und erhält dieses jetzt.
Ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihren Redebeitrag und hoffe, dass möglichst viele Menschen, die zu Hause pfle- gen, das auch hören, wofür die AfD an dieser Stelle steht. Ich finde es wirklich bemerkenswert, mit welcher Chuzpe Sie die Probleme einfach ignorieren können, die die pfle- genden Angehörigen tagtäglich ertragen und schultern müssen. Und dass Sie dann mit der Finanzkeule kommen und sagen: Das ist alles nicht finanzierbar, und was soll das überhaupt? –, das ist wirklich sehr bemerkenswert. Nur dank der pflegenden Angehörigen ist es überhaupt möglich, dass in unserem Land die Menschen gepflegt werden, die pflegebedürftig sind – nur dank dieser Ange- hörigen. Wenn wir sie unterstützen können durch eine Hotline oder durch andere Maßnahmen, dann ist es mir, ehrlich gesagt, relativ egal, was es kostet, weil jeder Cent, der dort investiert ist, richtig, wichtig und gut investiert ist, um die Menschen zu unterstützen, die diesen Laden am Laufen halten und dafür sorgen, dass die Menschen versorgt sind. Sie sollten sich über Ihre Rede vielleicht noch mal Gedanken machen, ob Sie da wirklich richtig abgebogen sind. – Ich glaube, nicht. Dann erhält Herr Abgeordneter Ubbelohde die Möglich- keit zur Replik. (Carsten Ubbelohde) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8323 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026
Vielen Dank, Herr Düsterhöft, für die direkte Ansprache und die beste Pflege der Tradition des Parlamentarismus, nämlich den unmittelbaren Austausch! Sonst gehen Sie dem leider ein wenig aus dem Weg; Sie wissen ja, Brandmauer und so weiter. Das hat mit Parlamentarismus und mit Demokratie, wie wir wissen, nichts zu tun. Also sind Sie vorbildlich in diesem Punkt. Zu Ihrem Vorwurf: Wissen Sie, der Unterschied zwi- schen seriöser Politik und der Politik, für die Sie stehen, liegt darin, dass wir uns positiv nach oben weiterentwi- ckeln und Sie als SPD nach unten, Richtung 5,5 Prozent. Das ist der Unterschied. Und wissen Sie, warum das so ist? – Weil wir deswegen seriös sind, weil wir schauen, dass wir den Menschen dort helfen, wo es wirklich etwas bringt. Wir haben Anträge eingebracht zur Stärkung der pflegenden Angehörigen, und Sie haben sie abgelehnt. Warum haben Sie sie abgelehnt, Herr Düsterhöft, wenn es Ihnen so eine Herzensangelegenheit ist? – Wir haben seriös gesagt, übrigens auch im Gespräch mit den pfle- genden Angehörigen: An den und den Stellen können wir unmittelbar helfen: Erhöhung des Pflegegeldes, Anpas- sung an die Sachleistungen der ambulanten Pflegedienste, Inflationsausgleich. – Ihre Partei hat einen Inflationsaus- gleich von ein paar Prozent beschlossen im Bund. Darf ich Sie daran erinnern? – Wir haben gesagt, wir wollen mindestens den wirklichen Inflationsausgleich von 20 Prozent haben. – Sehen Sie, das ist der Unterschied. Sie sagen nicht: Wenn die Pflegeversicherung dieses Jahr geschätzte 5 Milliarden Euro an Defizit hat – – 5 Milli- arden Euro Defizit in der Pflegeversicherung, und Sie kommen hierher und sagen: Wir wollen das finanzieren, egal was es kostet; koste es, was es wolle –, weil Sie genau wissen, dass Sie es gar nicht durchhalten. Sie machen Ankündigungspolitik. Sie wollen ein Pflege- nottelefon einführen, machen den Leuten den Mund wässrig, streuen ihnen Sand in die Augen, und am Ende werden Sie es nicht bringen. Es wird nicht funktionieren, und die Leute sind frustriert. Und wissen Sie, was sie dann machen? – Sie kommen zu uns, zur AfD, zur Alter- native. – Danke! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Anträge an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Dann rufe ich auf lfd. Nr. 61: a) Kinder und Jugendliche vor Rechtsextremismus schützen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/3023 b) Schulen gegen Rechts: Keine Bühne für Faschismus! Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/3034 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke, und zwar mit der Kollegin Brychcy.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn prominente Mitglieder und Abgeordnete der AfD den Schusswaffeneinsatz gegen geflüchtete Menschen befürworten, Homosexualität unter Gefängnis- strafe stellen wollen und verbotene Losungen der SA und NSDAP skandieren, dann brauchen wir nicht den Verfassungsschutz, um festzustellen: Das widerspricht den Werten des Grundge- setzes, der Menschenwürde. Wir als demokratische Gesellschaft müssen uns dem Hass, der Menschenfeindlichkeit und dem extrem rechten Gedankengut der AfD entgegenstellen. Immer und über- all, insbesondere auch an unseren Schulen: Keine Bühne für Faschismus! Keine Schule ist verpflichtet, AfD-Politikerinnen und AfD-Politiker auf das Podium einzuladen. Das haben Sie, Frau Senatorin Günther-Wünsch, im Bildungsausschuss noch mal deutlich klargestellt. Mit unserem Antrag fordern wir Sie auf, die Schulge- meinschaften, besonders jetzt im Wahljahr, mit einer verbindlichen Leitlinie zum Umgang mit der extremen Rechten zu unterstützen, so, wie es sie bereits in Sachsen- Anhalt gibt. Niemand muss Beatrix von Storch auf ein Podium einladen. Die Pädagoginnen und Pädagogen müssen und sollen auch nicht neutral sein. Es gehört zu ihrem grundgesetzli- chen und schulgesetzlichen Auftrag, sich menschenver- achtenden Positionen entgegenzustellen Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8324 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 und für demokratische Grundwerte, Menschenwürde und Gleichberechtigung einzustehen. Unsere Lehrkräfte müssen sich jederzeit darauf verlassen können, dass ihr Engagement für Demokratie und Grund- rechte ausdrücklich gewollt, notwendig und geschützt ist, auch von der Senatsbildungsverwaltung. Ein großes zivilgesellschaftliches Bündnis aus unter an- derem GEW, Landesjugendring, Kinderschutzbund, AWO, Landeselternausschuss und vielen weiteren for- dert, der AfD und ihren menschenverachtenden Positio- nen kein Podium in Schulen zu geben. Kein Kind soll miterleben müssen, wie Beatrix von Storch vom Schulpodium aus die Erschießung von Ge- flüchteten fordert. Frau Senatorin, bitte geben Sie den Schulen durch eine Leitlinie Rückhalt, den sie dringend brauchen! Denn viel zu oft werden diejenigen, die sich in den Schulen gegen menschenfeindliche Hetze aussprechen, alleingelassen und erfahren zu wenig Unterstützung. Und die Lage spitzt sich dramatisch zu: Die Anzahl politisch rechts motivierter Vorfälle und Straftaten an den allge- meinbildenden Schulen des Landes Berlin ist von 41 im Jahr 2021 auf 108 im Jahr 2024 angestiegen, und das sind nur diejenigen, die in die Polizeistatistik aufgenommen wurden. Einem Schulleiter in Teltow wurde gedroht, dass er entlassen, verhaftet oder aufgehängt wird, nachdem er ein Schulpraktikum bei der AfD untersagt hatte. Ein Schulleiter in Berlin erhielt Hassmails, nachdem er einen Aufruf zu einer Schülerinnendemonstration gegen rechts geteilt hatte. Keine Pädagogin, kein Pädagoge sollte sich allein gelas- sen fühlen, wenn er oder sie sich für demokratische Grundwerte einsetzt. Wir fordern Sie hier wirklich auf, den Berliner Pädago- ginnen und Pädagogen, aber auch den Schülerinnen, Schülern und Eltern, die sich gegen die extreme Rechte zur Wehr setzen, den Rücken zu stärken und mit einer Leitlinie für Klarheit zu sorgen. Zudem braucht es auskömmlich finanzierte Beratungs-, Aus- und Fortbildungsangebote für die Schulleitungen und die Beschäftigten. Für gute Bildung braucht es eben nicht nur Lesen, Schreiben und Rechnen, sondern auch eine demokratische Schulkultur und Demokratiebildung im Schulalltag. Dafür müssen wir die schulische wie außerschulische politische Bildung weiter stärken, statt sie zusammenzu- streichen oder auf bloße Institutionenkunde zu beschrän- ken. Das ist auch kein Wildwuchs. Das sind genau die Beratungs-, Fortbildungs- und Präventionsprojekte, die wir an den Schulen dringend brauchen. Durch die von Ihnen angedrohten Kürzungen im Bereich der außerschu- lischen politischen Bildungsarbeit und die Hängepartie im Haushalt sind bestehende Strukturen extrem unter Druck geraten, obwohl der Unterstützungsbedarf der Schulen enorm groß ist. Lassen Sie uns handeln! Kein Raum für Menschenfeindlichkeit und Hetze der AfD an unseren Schulen! Dann folgt nun für die CDU-Fraktion die Kollegin Kha- latbari.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eines zu Beginn ganz klar sagen: Rechtsextremismus hat in unseren Schulen keinen Platz. Er widerspricht unseren Grundwerten, unserer Verfas- sung und unserem Bildungsauftrag. Deshalb bekämpfen wir ihn entschlossen, rechtsstaatlich und pädagogisch verantwortungsvoll. Doch was wir heute von den Grünen und von der Links- fraktion hören, ist vor allem eines: viel Symbolpolitik und wenig Blick auf die Realität an unseren Schulen. Denn der Senat tut bereits sehr viel, um Kinder und Ju- gendliche vor extremistischen Einflüssen zu schützen. Berlin verfügt längst über klare rechtliche Grundlagen und funktionierende Strukturen. Parteipolitische Werbung an Schulen ist nicht zulässig. Schulleitungen können über (Franziska Brychcy) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8325 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 ihr Hausrecht einschreiten, und bei extremistischen Vor- fällen greifen klare Handlungsanweisungen, etwa über die Ausführungsvorschrift Gewalt, Notfälle und Krisen. Außerdem arbeiten an allen Schulen Krisenteams, die genau für solche Situationen vorbereitet sind. Mit ande- ren Worten, die Instrumente existieren längst. Frau Kollegin!
Keine Zwischenfragen! – Auch beim Thema Demokra- tiebildung erwecken die Anträge den Eindruck, als be- ginne Berlin gerade erst damit. Das Gegenteil ist der Fall. In der Lehrkräfteausbildung, in der Ausbildung von Er- zieherinnen und Erziehern und in der Fortbildung päda- gogischer Fachkräfte sind Themen wie Extremismusprä- vention, Antisemitismusbekämpfung und Demokratiebil- dung längst fest verankert. Das Berliner Landesinstitut BLiQ bietet regelmäßig Fortbildungen für Lehrkräfte und Schulleitungen an, und auch in der Jugendhilfe existieren entsprechende Programme, etwa über das Sozialpädago- gische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg. Kurz gesagt, wir haben bereits ein breites und funktionierendes System. Was wir nicht brauchen, sind immer neue Anträ- ge, die so tun, als gäbe es all das noch nicht. Besonders problematisch ist aber ein anderer Punkt in diesen Anträgen: Die Linksfraktion spricht von einem „Neutralitätsmythos“. Ich sage Ihnen ganz deutlich, das Neutralitätsgebot ist kein Mythos. Es ist ein Grundprinzip unseres Rechtsstaats. Schulen dürfen keine parteipolitische Bühne sein. Sie dürfen keine politische Richtung bevorzugen und keine benachteiligen; § 48 Absatz 5 Schulgesetz. Das bedeutet aber keineswegs Wertneutralität. Natürlich müssen Schulen gesetzlich vorgegebene demokratische Werte vermitteln. Natürlich müssen sie sich klar gegen jeglichen Extremismus stellen. Doch das geschieht auf der Grundlage unseres Grundgesetzes, nicht durch Aus- grenzung, Abwertung oder menschenwürdeverletzende Botschaften. Auch beim Thema Monitoring und Prävention wird hier so getan, als gäbe es keinerlei Strukturen. Dabei wurde erst 2024 das Meldeverfahren für schwere Vorfälle rechtsverbindlich neu geregelt. Extremistische Vorfälle müssen gemeldet werden. Die Schulaufsicht koordiniert die Maßnahmen, und es gibt ein zentrales Beschwerde- management der Senatsverwaltung. Auch außerhalb der Schule existieren bereits zahlreiche Programme, Bera- tungsangebote wie Crossroads, Elternprogramme wie ElternStärken oder die Mobile Beratung gegen Rechtsext- remismus. Diese Projekte leisten wichtige Arbeit, und sie werden bereits durch das Landesprogramm „Demokratie. Viel- falt. Respekt.“ gefördert. Deshalb gilt auch hier: Die Strukturen sind vorhanden. Der Kampf gegen jeglichen Extremismus ist eine Dauer- aufgabe unserer Demokratie, aber er gelingt nicht durch immer neue Resolutionen oder politische Symboldebat- ten. Er gelingt durch klare Regeln, starke Schulen und gut ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen. Genau daran arbeiten wir kontinuierlich und gemeinsam. Deshalb lehnen wir beide Anträge ab – nicht, weil wir Extremis- mus unterschätzen, sondern weil wir ihn bereits ent- schlossen bekämpfen. – Vielen Dank! Dann folgt nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Mirzaie. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Liebe Senatorin Günther-Wünsch! Als Sie Ihr Amt ange- treten haben, 2023, ging gerade der Brandbrief der beiden Lehrkräfte Laura Nickel und Max Teske aus Burg in Brandenburg durch die Presse. Sie haben damals als neu angetretene Vorsitzende der Kultusministerinnenkonfe- renz Folgendes gesagt – ich zitiere mit Erlaubnis –: „Rechtsextremismus ist ganz eindeutig ein Thema, zu dem alle Bildungsminister und -senatoren einen klaren Standpunkt haben müssen.“ Ich muss nach drei Jahren leider feststellen: Diesen Standpunkt vermisse ich bei Ihnen, Frau Senatorin. Die- ser Standpunkt fehlt nicht nur bei Ihnen, der fehlt beim gesamten schwarz-roten Senat, wenn es um die Bekämp- fung von Rechtsextremismus geht. Wir haben es hier mit einer CDU zu tun, die sich groß Sicherheit auf die Fahnen schreibt, aber beim größten sicherheitspolitischen Risiko für die Demokratie und die Menschen in unserer Stadt leider schweigt und keine Anträge vorlegt. Die SPD schafft es in dieser Koalition leider nicht, ihre antifaschis- tische Haltung, die ich ja wirklich anerkenne, in antifa- schistische Politik umzumünzen. Hier braucht es endlich einen Politikwechsel in Berlin. (Sandra Khalatbari) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8326 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Es ist ja nicht so, als gäbe es nicht genug Alarmsignale. Im April 2024 haben die Landesschülerinnen- und Lan- desschülerräte der ostdeutschen Bundesländer, zu denen auch Berlin zählt, erklärt, dass völkische Narrative, anti- semitische Verschwörungstheorien und extremistisches Gedankengut im Raum Schule immer häufiger zutage treten und die Schulgemeinschaft dabei personell, materi- ell und vom Wissen her schlecht vorbereitet ist. Wir wissen zum Beispiel auch aus den Zahlen des Bun- desinnenministeriums zum letzten Jahr, dass die Zahl der rechtsextremen Straftäterinnen und Straftäter, die minder- jährig sind, explodiert ist. Über 3 000 Teenager zwischen 14 und 17 Jahren sind letztes Jahr laut Bundesinnenministerium durch rechtsext- reme Straftaten aufgefallen. Rund 200 von denen waren unter 13 Jahre alt. Erst gestern haben wir hier in Berlin erfahren, dass rechtsmotivierte Straftaten weiterhin auf einem Höchst- stand sind. Wann, wenn nicht jetzt, muss endlich eine klare Politik gegen Rechtsextremismus betrieben werden? Ich sage auch ganz klar: Was wir in dieser Debatte si- cherlich nicht brauchen, sind irgendwelche Scheindiskus- sionen um Social-Media-Verbote oder Ähnliches. Was wir bräuchten, wäre ein Senat, der sich gegenüber der Bundesregierung und auf der europäischen Ebene dafür einsetzt, dass die Tech-Giganten endlich anfangen, gegen rechtsextreme Inhalte auf ihren Plattformen vorzugehen. Es kann doch nicht sein, dass man weiterhin mit Hass und Hetze gute Geschäfte macht. Dem muss eindeutig ein Riegel vorgeschoben werden! Pädagogisches Personal: Schülerinnen, Schüler und El- tern dürfen im Kampf gegen Rechtsextremismus nicht länger alleingelassen werden. Dabei muss klar sein, der Beutelsbacher Konsens und das Neutralitätsgebot ver- pflichten nicht zur falschen Gleichbehandlung demokra- tiefeindlicher Positionen, sondern zur Orientierung an den Grundwerten der Verfassung und zur aktiven Zurückwei- sung menschenfeindlicher, rechtsextremer Ideologien. Dazu zählt auch diese Partei hier im Parlament. Die hat an unseren Schulen nichts verloren. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Wann machen Sie denn endlich mal Ihre Therapie, Herr Mirzaie?] Bereits in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung muss die Grundlage für Handlungssicherheit und die richtigen Instrumente gelegt werden. Ja, Frau Kollegin Khalatbari, es gibt diese Angebote, aber wir sagen auch ganz klar: Die müssen verpflichtend sein, und wenn Sie hier über die Projekte gegen Rechtsextremismus sprechen, dann weise ich auch darauf hin, dass Ihre Koalition diejenige ist, die diese um 1 Million Euro pro Jahr kürzt. Wenn die so wichtig sind, dann geben Sie Ihnen auch das Geld und die Ressourcen, die sie brauchen. Denn das sind diejenigen, die an die Schulen gehen und die Feuer löschen, die dort entstehen. Deswegen braucht es hier mehr und nicht weniger Projektarbeit gegen Rechtsextremismus. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –
Linksextremismus stört sie nicht, oder?] Berlin hat ein Rechtsextremismusproblem und muss jetzt handeln, mit klaren Schutzmechanismen in Schulen und Freizeiteinrichtungen, mit einem konsequenten Vorgehen gegen rechtsextremis- tische Vorfälle, mit gezielten Angeboten für Kinder und Jugendliche und mit einem intensivierten Vorgehen im digitalen Raum. Ich komme zum Schluss. Nur so können Kinder und Jugendliche wirksam ge- schützt werden und frei von Hass und Hetze als eine Generation aufwachsen, die Vielfalt lebt und unsere De- mokratie nachhaltig und wehrhaft gegen Rechtsextreme verteidigt. – Vielen herzlichen Dank! Dann folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Freier-
Strategie bitte nicht ändern! – Zurufe von Alexander Bertram (AfD) und Rolf Wiedenhaupt (AfD) –
Kognitive Dissonanz! – Heiterkeit bei der AfD] Dann hat für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Tabor das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Demokraten der AfD-Fraktion! Diese angeblich extremistische Rechte, die angeblich die Demokratie abschaffen will, ist ein linksradikales Hirnge- spinst. [Beifall bei der AfD –
Bravo!] Wenn Sie wirklich antidemokratische Einstellungen fin- den wollen, dann schauen Sie sich doch einfach nur diese beiden Anträge der Grünen und Linken an. Das ist die Kategorie unterste Schublade. Bei den Grünen feiern die K-Grüppler Auferstehung und wollen an Schulen und in Jugendhäusern ein tschekisti- sches Spitzelsystem gegen nicht linke Meinungen etablie- ren. Die mehrmals gehäutete, aber leider nicht geläuterte SED-PDS-Linke will ein direktes Aufeinandertreffen von AfD-Vertretern und Schülern verhindern. Aber warum eigentlich? Weil sie dann ungestört, vor allem aber unwidersprochen Lügen über die AfD verbrei- ten können? Haben Sie Angst, dass ihr gebautes, mediales Lügenkon- strukt da draußen von den Schüler durchschaut wird? Denn Theorie und Praxis, das, was da draußen los ist, passt alles gar nicht mehr zusammen. Die Grünen und Linken haben argumentativ und diskursiv längst Bankrott angemeldet. Statt zu diskutieren, wollen sie Andersden- kende einschüchtern und politischer Verfolgung ausset- zen. Auf perfide Weise betreiben sie eine künstliche Verengung des Meinungskorridors. Sie wollen Menschen mit anderer Meinung mundtot machen und an Schulen (Alexander Freier-Winterwerb) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8328 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 linksgrüne Propagandashows veranstalten, ohne dass dem linksgrünen Irrsinn noch irgendjemand richtig widerspre- chen kann. Denn wir wissen auch, dass die sich leider permanent anbiedernde CDU einfach nicht den Mut aufbringt, sich richtig gegen den linksgrünen Mainstream zu stellen. Aber die AfD wird das weiterhin tun, denn unsere Schul- tern sind breit und kräftig, und das machen wir auch für Sie, liebe CDU, denn Ihnen wird das eines Tages auch zugutekommen. Grüne und Linke wollen nichts weniger als einen Frei- brief dafür, unsere Jugend durch störungsfreie Gehirnwä- sche auf Linie zu bringen. Was Grüne und Linke uns hier vorgelegt haben, ist ein Offenbarungseid, ein Lehrbeispiel an Demokratieverach- tung. Man will unser Grundgesetz eindeutig mit den Füßen treten, und das müssen wir verhindern. Statt den Abgesang auf die Demokratie zu üben, sollten Sie endlich anfangen, echte Demokratie zu leben. Es ist nämlich entlarvend, wenn Sie von unserer Demokratie sprechen, die Sie verteidigen wollen. „Unsere Demokra- tie“, so heißt übrigens ein Kapitel in der Pseudoautobio- grafie von wem? – Von Erich Honecker. Sie verstehen Demokratie als Ihren eigenen Besitz und die Ergebnisse des demokratischen Diskurses stehen für Sie doch schon immer im Vorfeld fest. Sie wollen sich gar nicht argumentativ auseinandersetzen. Es soll nur alles so pfeifen, wie Sie das wollen, und was Sie für rich- tig halten, wollen Sie dann auch mit undemokratischen Mitteln durchsetzen. Der Widerstand der AfD gegen die Zustände bedeutet doch eine Renaissance, eine Wiedergeburt der echten Demokratie in Deutschland Mit Exklusivitätsansprüchen rühmen sich die „demokra- tischen Fraktionen“; wir haben es gerade wieder von Herrn Freier-Winterwerb gehört. Diese Exklusivdemo- kraten haben schon lange aufgegeben, die dringenden Probleme in diesem Land wirklich zu lösen. Das, was Sie lösen, schafft immer nur wieder neue Probleme. Stattdes- sen suchen Sie die Stärke darin, die einzige wirkliche Oppositionskraft in Deutschland zu verunglimpfen. Die- ser ganze Zinnober um die angebliche Gefahr des Rechtsextremismus ist doch einfach nur ein billiges Ab- lenkungsmanöver. Die Bürger durchschauen das immer mehr. Sie wollen einen echten Austausch der Argumente, und sie wollen vor allem auch die Argumente der AfD hören. Wenn das Ihr Demokratieverständnis ist, dann bin ich echt froh, dass wir nicht Teil „unserer Demokratie“ sind, denn wir wollen Teil der Demokratie sein! Die Ausgrenzung der AfD dient nur einem einzigen Zweck – und jetzt gut zuhören, liebe CDU, vielleicht verstehen Sie es ja endlich –: Es garantiert Links-Grün, aber auch der SPD einen ständigen Zugang zur Macht, egal wie die Leute wählen. Die Bürger wählen Mitte- rechts und bekommen immer eine links-grüne Suppe vorgebröckelt. Das Land darf bröckeln, nur die Brand- mauer nicht. Dafür werden Sie irgendwann auch die Quittung bekommen, spätestens bei den Wahlen am 20. September hier für das Berliner Abgeordnetenhaus. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen die Überweisung der Anträge an den Ausschuss für Bil- dung, Jugend und Familie. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 62 steht auf der Konsensliste. Ta- gesordnungspunkt 63 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Nummer 4.3. Die Tagesord- nungspunkte 64 und 65 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 66: Psychosoziale Prozessbegleitung verbessern – Betroffene von sexualisierter Gewalt nicht alleine lassen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/3029 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und das mit der Kollegin Dr. Haghanipour.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen! Stellen Sie sich vor, Sie sind von sexualisierter Gewalt betroffen. Als wenn das nicht schon schlimm genug wäre, müssen Sie emotional abwägen, ob Sie eine Anzeige stellen, das Geschehene noch einmal formulieren und ein Strafverfahren psychisch überstehen. Dieser Prozess ist für Betroffene von sexualisierter Gewalt emotional hoch- belastend. Auch an der Belastung wird es liegen, dass nur in den allerwenigsten Fällen es überhaupt zu einer Anzei- ge kommt. (Tommy Tabor) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8329 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Eine kürzlich erschienene Dunkelfeldstudie zeigt: Der größte Teil sexualisierter Gewalt wird offiziell nicht erfasst. Weniger als 10 Prozent der Gewalterfahrungen werden angezeigt. Das muss uns doch alarmieren. Das dürfen wir so nicht stehenlassen! Wir müssen die Bedin- gungen schaffen, damit Betroffene Gewalterfahrungen anzeigen. Dafür brauchen die Betroffenen die psychosoziale Pro- zessberatung. Denn ohne Unterstützung drohen den Be- troffenen Retraumatisierung, Rückzug und Aussagever- weigerung. Die psychosoziale Prozessbegleitung sorgt dafür, dass Betroffene nicht allein durch dieses psychisch aufreibende Verfahren gehen müssen. In Berlin erreichen diese Angebote aber noch nicht alle, die sie benötigen. Viele Betroffene erfahren zu spät oder gar nicht von ihrem Recht auf Begleitung, und die vor- handenen Kapazitäten sind unzureichend. Deshalb for- dern wir in unserem Antrag die frühzeitige Information der Betroffenen durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Beratungsstellen, den Ausbau und eine Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung und die Einführung von Qualitätsstandards für alle Prozessbegleiterinnen und -begleiter. Sexualisierte Gewalt ist kein individuelles Problem, son- dern Ausdruck patriarchaler Machtverhältnisse. Jede Frau hat ein Recht auf ein gewaltfreies Leben. Lassen Sie mich bitte auch einmal zu den aktuellen Er- eignissen in Neukölln Bezug nehmen, denn die Berichte über eine mutmaßliche Vergewaltigung in einer Jugend- einrichtung sind erschütternd. Entscheidend ist jetzt, dass die betroffene Person geschützt und unterstützt wird. Jetzt braucht es eine vollständige Aufklärung. Der Senat muss darlegen, ob die bestehenden Schutz- und Interventions- konzepte ausreichen oder berlinweit nachgebessert wer- den müssen. [Zuruf von Heiko Melzer (CDU) –
Hat Sie doch gar nicht!] Fest steht: Orte der Jugendarbeit müssen verlässlich Schutz bieten. Junge Menschen müssen dort Unterstüt- zung finden und sich sicher fühlen können. Jede Maß- nahme, die Betroffene stärkt, ist ein konkreter Schritt hin zu einem gerechten und sicheren Berlin, in dem jede Frau ein gewaltfreies Leben führen kann. Deshalb bitten wir um Unterstützung für unseren Antrag. – Vielen Dank! Dann folgt jetzt für die CDU-Fraktion die Kollegin Niemczyk.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Sexualisierte Gewalt gehört zu den schwersten Straftaten, die vor allem Frauen erleben können. Für die Betroffenen bedeutet sie häufig nicht nur eine körperliche, sondern vor allem eine tiefe seelische Verletzung. Viele Opfer kämpfen noch lange nach der Tat mit Angst, Scham, Schuldgefühlen und dem Verlust von Vertrauen. Wenn ein Strafverfahren folgt, stehen Betroffene oft erneut unter enormen Druck. Sie müssen ihre Erlebnisse schildern, werden befragt und stehen und sehen sich teilweise auch mit dem Täter kon- frontiert. Gerade in Verfahren wegen sexualisierter Ge- walt kann das eine enorme Belastung darstellen. Deshalb ist die psychosoziale Prozessbegleitung ein wichtiger Bestandteil eines funktionierenden Opferschut- zes. Sie hilft Betroffenen, das Verfahren zu verstehen, sich darauf vorzubereiten und emotional stabil durch diese schwierige Zeit zu gehen. Für viele Opfer ist diese Unterstützung ein entscheidender Faktor, um überhaupt den Mut zu finden, Anzeige zu erstatten und vor Gericht auszusagen. Die CDU-Fraktion erkennt diese Bedeutung ausdrücklich an. Wir sind überzeugt, dass Opfer sexuali- sierter Gewalt im Strafverfahren nicht alleingelassen werden dürfen. Ein starker Rechtsstaat zeigt sich auch daran, wie er mit den Schwächsten umgeht. Gerade deshalb müssen wir darauf achten, dass unsere Maßnahmen wirklich wirksam sind. In Berlin existieren bereits Strukturen der psychosozialen Prozessbegleitung. Diese wurden in den vergangenen Jahren aufgebaut und weiterentwickelt. Unser Anspruch muss es sein, diese bestehenden Angebote gezielt zu stärken, besser bekannt zu machen und den Zugang für Betroffene zu erleichtern. Unser Fokus muss klar sein: praktische Unterstützung für Opfer, insbesondere für Betroffene sexualisierter Gewalt. Das bedeutet niedrigschwellige Beratung, gute Zusam- menarbeit zwischen Polizei, Justiz und Hilfsorganisatio- nen sowie eine verlässliche Finanzierung der bestehenden Angebote. Wir brauchen Lösungen, die direkt bei den Betroffenen ankommen, nicht zusätzliche Verwaltungs- prozesse. Die CDU-Fraktion steht klar für einen starken Opfer- schutz und eine verlässliche psychosoziale Unterstützung im Strafverfahren. Den vorliegenden Antrag halten wir jedoch nicht für den richtigen Weg und lehnen ihn des- halb ab. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksam- keit! (Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8330 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Dann folgt jetzt für die Fraktion Die Linke die Kollegin
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Lehmann, der eigentlich hier zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen sollte, ist leider aus drin- genden persönlichen Gründen daran gehindert, sodass ich das an seiner Stelle hier übernehme. Wir sprechen heute über Menschen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben. Für sie ist jeder Gang in ein Polizei- revier oder einen Gerichtssaal ein erneuter Ausnahmezu- stand. Deshalb haben sie Anspruch auf einen Staat, der ihnen in dieser schwierigen Lage beisteht und sie stärkt. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist dafür ein zentra- les Instrument. Sie stabilisiert Betroffene, erklärt Abläufe, schützt vor Retraumatisierung und hilft, dass Straftaten überhaupt aufgeklärt werden können. Das ist eine zutiefst sozialdemokratische Ansatzweise. Menschen in der schwersten Lebenslage dürfen nicht im Stich gelassen werden. Ihnen auch in der oft einschüchternden Atmo- sphäre der Gerichte beizustehen, sollte sich von selbst verstehen. Darum sage ich auch: Die Ziele des Antrags von Grünen und Linken, nämlich klare Standards, bessere Vergütung, mehr Fachkräfte und niedrigschwelliger Zu- gang, sind richtig. Politik braucht aber natürlich auch die Redlichkeit, das anzuerkennen, was bereits aufgebaut wurde. Wer so tut, als stünde Berlin hier bei null, ignoriert die harte Arbeit der letzten Jahre, und das wäre nicht richtig. Berlin hat Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8331 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 ein Verzeichnis anerkannter psychosozialer Prozessbe- gleiterinnen und -begleiter, geführt von der Justizverwal- tung und regelmäßig aktualisiert, mit spezialisierten An- geboten, etwa für Kinder, Menschen mit Behinderung, und auch in verschiedenen Sprachen. Über die Service- stelle der Opferhilfe werden Betroffene nach der Anzeige aktiv über psychosoziale Prozessbegleitung informiert und weitervermittelt. Wir haben mit der Studie zur Situa- tion gewaltbetroffener Frauen und Mädchen eine aktuelle Grundlage, die Lücken, aber auch Stärken des Hilfesys- tems deutlich beschreibt, und wir kooperieren bereits mit Fachverbänden und Trägern, deren Standards faktisch gesetzt sind. Der Ausbau ist nötig, aber wir fangen ganz sicher nicht bei null an. Zur Vergütung: Ja, der bundesrechtliche Rahmen ist unzureichend, aber Berlin nutzt Spielräume und setzt sich in der Justizministerkonferenz für Verbesserungen ein, ganz im Sinne des Bundesverbands Frauenberatungsstel- len und Frauennotrufe, bff. Unser sozialdemokratischer Anspruch ist klar: Wer professionelle Begleitung leistet, darf nicht in prekäre Verhältnisse gedrängt werden. Der Antrag beschreibt also vieles, das wir bereits begon- nen haben, formuliert es aber so, als ob der Senat untätig sei und gewesen wäre. Ja, wir brauchen starke Rechte für Betroffene, verbindliche Standards, bessere Vergütung und einen niedrigschwelligen Zugang. Ich sage aber auch: Wir werden den Senat natürlich weiter daran mes- sen, wie die psychosoziale Prozessbegleitung in Berlin Schritt für Schritt gestärkt wird, es ist allerdings auch schon viel geschehen. Denn eines ist klar: Wer sexuali- sierte Gewalt erlebt hat, darf im Strafverfahren niemals allein gelassen werden. Das hat Kollegin Niemczyk schon gesagt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dann folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Val- lendar.
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein wichtiger Baustein innerhalb eines Strafprozesses. Neben dem Opferanwalt ist sie mit Sicherheit eine gute und wichtige Ergänzung für Betroffene, die eine solche Beratung wün- schen und eine solche Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Geregelt ist allerdings alles schon in einem Bundesgesetz. Da ist dann die Frage, ob der Antrag, der an den einen oder anderen Punkten noch etwas unklar oder nebulös bleibt, denn wirklich weiterhilft. Die Vergütung ist auf Bundesebene in § 5 Gesetz über die psychosoziale Pro- zessbegleitung geregelt, auch die Höhe der Vergütung. Das heißt, wenn überhaupt, könnten Sie das Ganze nur im Rahmen einer Bundesratsinitiative verändern. Auch die Anforderungen an die Qualifikation sind schon im § 3 geregelt. Wir werden den ganzen Antrag ergebnisoffen im Aus- schuss beraten, denke ich. Die Justizsenatorin wird uns mit Sicherheit Auskunft darüber geben können, wie die Situation in Berlin ist, und dann werden wir dementspre- chend entscheiden. – Vielen herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz sowie mitberatend an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstel- lung, Vielfalt und Antidiskriminierung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 67: Humanitäre Lage in Rojava – Anerkennung und Hilfe für kurdische Menschen in Nord- und Ostsyrien und Ausschluss der Zusammenarbeit mit islamistischen Akteuren Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/3032 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke, und zwar mit der Kollegin Schubert.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörende! Ich bin beruhigt, dass die Innensenatorin durch den Bausenator würdig vertreten wird und auf- merksam dem lauscht, was wir jetzt zu besprechen haben. An immer mehr Orten dieser Welt brennt es, und Europa schottet sich ab, Deutschland schottet sich ab, Berlin schottet sich ab. Berlin sieht sich gern als Stadt der Freiheit ‒ zu Recht. Alle demokratischen Parteien in diesem Haus wollen, dass Berlin Stadt der Freiheit ist, und wollen auch, dass Berlin ein sicherer Hafen für Menschen in Not ist, die vor Verfolgung fliehen, die für Freiheit, Demokratie und Frauenrechte gekämpft haben und kämpfen. Schauen wir aber auf die Realität, dann schließt Berlin die Augen, (Florian Dörstelmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8332 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 dann sieht Berlin weg und duckt sich weg, und das ist ein Drama angesichts der Weltlage, angesichts der Situation, in der wir sind. Schauen wir nach Rojava: Rojava steht für die kurdische Selbstverwaltung im Nordosten Syriens, die massiv unter Druck gesetzt ist, natürlich vonseiten der türkischen Re- gierung ‒ einer islamistischen Regierung, die die Rechte der Kurdinnen und Kurden schon immer bis auf das Blut bekämpft ‒, und von dem islamistischen Übergangs- regime Syriens. Jetzt gab es zwar Ende Januar einen Waffenstillstand, aber nach allem, was man hört, ist die- ser brüchig, und das Recht auf Selbstverwaltung, das Recht auf Demokratie und Freiheit ist damit nicht garan- tiert. Es steht jeder islamistischen Strategie diametral entgegen. In Syrien, in der Türkei, im Iran, in Afghanistan regieren Islamisten. Dass die AfD keinen Begriff davon hat, was Islamismus ist, und lieber den Fraktionsvorsitzenden der SPD in deren Fahrwasser setzt, zeigt, dass von rechts nur Hass, Hetze und Widerlichkeit kommt. Aber hier, in einem Parlament, das demokratische Mehr- heiten hat, muss es natürlich so etwas wie Solidarität geben mit den Menschen, die um Demokratie und Freiheit kämpfen, so wie in Rojava. Wenn Berlin sich weiter als Stadt der Freiheit sieht ‒ und das hoffe ich sehr; dafür werbe ich sehr ‒, wäre es jetzt sehr wichtig, dass wir vier Zeichen der Solidarität an die Menschen senden, die in Rojava leben, die da arbeiten, die da kämpfen, die sich dem Is- lamismus in jeglicher Form zur Wehr setzen. Das eine ist unser Vorschlag einer Städtepartnerschaft mit Kobane im Herzen dieser Region, denn das bedeutet: Wir stehen an der Seite derer, die für Demokratie und Gleich- berechtigung kämpfen. Wir erkennen ihren Kampf gegen den Islamismus, wir erkennen an, dass sie den IS vernich- tend geschlagen haben, und wir sehen, dass sie mit die- sem Problem ziemlich allein gelassen werden, mit den ganzen großen Gefängnissen und Lagern voller IS- Kämpfer, die sie gar nicht selbst verwalten können, die aber die Herkunftsländer ‒ unter anderem Deutschland, denn es gibt auch deutsche Staatsbürger, die zum IS übergewandert sind, übrigens mit blauen Augen und blonden Haaren ‒ nicht zurücknehmen wollen. Das ist ein großes Problem. Wir sagen: Wir leisten damit einen Bei- trag, diese Menschen zu schützen und damit ein öffent- liches Zeichen der Solidarität abzugeben. Eine Städte- partnerschaft wäre also ein wichtiges Signal. Das zweite Signal: Berlin nutzt alle Ermessensspiel- räume, um Menschen aus diesen Regionen und anderen von Islamisten bedrängten Menschen hier Schutz und Aufnahme zu bieten und das Aufenthaltsrecht auch ent- sprechend dafür zu nutzen. Drittes Signal: Berlin sorgt dafür, dass kurdische, jesidi- sche, alawitische und drusische Menschen, die von is- lamistischen Übergriffen betroffen sind, auch hier ge- schützt werden. Das Gleiche gilt übrigens für die Ange- hörigen der verschiedenen iranischen Oppositions- gruppen, die das islamistische Regime im Iran ablösen wollen. Auch die sind hier in Berlin permanenter Gefahr durch Geheimdienste und die Revolutionsgarden ausge- setzt. Und der vierte Vorschlag ist, endlich einen Abschiebe- stopp nach Syrien zu beschließen, und zwar einen dauer- haften Abschiebestopp nach Syrien, und natürlich auch einen Abschiebestopp nach Iran. Man braucht nur mal einen Blick in die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts zu werfen, dann weiß man, dass Syrien kein siche- rer Staat ist, dass sich eine Abschiebung dahin verbietet, genauso, wie es sich verbietet, in den Iran abzuschieben oder nach Afghanistan, wo die Taliban wüten und nach wie vor die Rechte der Frauen mit den Füßen treten. Berlin will und soll Stadt der Freiheit sein, und deswegen verbietet sich jede Kooperation, jede Kumpanei mit is- lamistischen Regimen. Deswegen heißt es für uns auch: Wir brauchen unbedingt eine Städtepartnerschaft mit Kobane. Abschiebungen in diese Region müssen für die Stadt der Freiheit ein Tabu sein. ‒ Danke! Vielen Dank! ‒ Für die CDU-Fraktion hat der Abgeord- nete Wansner das Wort. ‒ Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schubert! Der Antrag der Linkspartei ‒ Anerkennung und Hilfe für kurdische Menschen im Nordosten Syriens und der Ausschluss der Zusammenar- beit mit islamistischen Akteuren ‒ ist ein Thema, das eigentlich ‒ und da sind wir uns hoffentlich alle einig ‒ in den Bundestag gehört. Es ist sicherlich richtig, dass die humanitäre Lage der Kurden im Nordosten Syriens sehr schwierig ist und nach dem viel bejubelten Sturz des Diktators Assad nicht im (Katina Schubert) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8333 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Ansatz besser geworden ist. Richtig ist auch: Die Kurden hier haben sich sicherlich lange und erfolgreich gegen den Terror des sogenannten Islamischen Staates behaup- tet. Es besteht jetzt sogar die Gefahr, dass die islamis- tischen Kämpfer versuchen, nach Europa, Deutschland und Berlin einzureisen, denn viele ihrer Gesinnungs- genossen haben wir schon über längere Zeit in Berlin. Über deren Aktivitäten in unserer Stadt haben wir bereits im Innenausschuss und Verfassungsausschuss sehr oft diskutiert. Deshalb war es richtig, Frau Schubert, dass der Bundesaußenminister Syrien besucht hat und sich vor Ort über die jetzigen Gegebenheiten sehr ausführlich infor- miert hat. Seine Berichte über die derzeitige Lage in Syrien waren sehr ausführlich. Schockierend waren hier die massiven Zerstörungen insbesondere in den Städten Syriens. Die Bundesregierung wird sehr massiv darauf achten müssen, wie sich die politische Entwicklung in der nächsten Zeit in Syrien darstellen wird. Umso mehr macht es uns doch zuversichtlich, dass viele syrische Flüchtlinge aus unserem Land bereits freiwillig in ihre Heimat zurückkehren und ihr Land wieder auf- bauen wollen. Dabei müssen wir sie in Deutschland mas- siv unterstützen. In Berlin müssen wir darauf achten, dass innenpolitische Auseinandersetzungen in den anderen Ländern von einigen Akteuren in Berlin nicht auf unseren Straßen ausgetragen werden. Das müssen wir ‒ und das haben wir gemacht ‒ verhindern. Deshalb ist der letzte Absatz in Ihrem Antrag sogar rich- tig. Ich zitiere: „Als Stadt der Freiheit … steht Berlin in der … Pflicht, den hier lebenden Menschen Schutz und Sicherheit zu gewährleisten. Dazu gehört die Ver- sammlungsfreiheit, Schutz auf Demonstrationen sowie Schutz vor Hetze, Angriffen und Bedrohung ...“ Das ist eigentlich, liebe Frau Schubert, eine Selbstver- ständlichkeit. Deshalb ist es manchmal besorgniserregend, wie einer Ihrer Parteigenossen in Neukölln zwischenzeitlich auf- tritt. Geben Sie dem doch mal diesen Antrag; er sollte sich damit mal beschäftigen. [Beifall bei der CDU und der AfD ‒
Der ist Kurde! ‒ Zuruf von Jian Omar (GRÜNE)] Herr Kollege! Sie müssten jetzt zum Schluss kommen.
Wie Herr Koçak in Neukölln auftritt, ist besorgnis- erregend für die Sicherheit dieser Stadt. Vielen Dank! ‒ Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Omar das Wort. ‒ Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wansner! Es ist bemerkenswert, dass wir heute über den Schutz der kurdischen Bevölkerung spre- chen und darüber, was diese im Kampf gegen den Terro- rismus geleistet hat, und Sie greifen den einzigen kurdi- schen Abgeordneten in der Linksfraktion an. Das ist wirklich unglaublich. Unglaublich, wie unsensibel die CDU-Fraktion in dieser Frage ist! Wenn wir heute über Rojava beziehungsweise über Nordostsyrien sprechen, dann sprechen wir über eine Region, die für Europa eine viel größere Bedeutung hat, als viele hier wahrhaben wollen, denn dort haben die Menschen etwas erreicht, was lange als unmöglich galt: Sie haben den sogenannten Islamischen Staat mithilfe der internationalen Anti-IS-Koalition militärisch besiegt. Es waren vor allem die kurdischen Kräfte, insbesondere die Frauenverteidigungskräfte YPJ sowie die kurdischen Peschmerga, die mit enormen Opfern den Terrorismus in Syrien, im Irak bekämpft und zurückgedrängt haben. Zehntausende Kurdinnen und Kurden haben ihr Leben in diesem Kampf gegen den IS und al-Qaida in Syrien und im Irak geopfert, um eine Bedrohung zu stoppen, die auch unsere Sicherheit in Europa und auch hier in Berlin getroffen hat. Ohne diesen Einsatz wäre der IS möglicherweise bis heute ein territorialer Terrorstaat. Die Menschen in Roja- va und in Irakisch-Kurdistan haben nicht nur ihre eigene Freiheit verteidigt, sie haben auch unsere Sicherheit in Europa verteidigt. Und was ist der Dank der USA und Europas für diesen Einsatz gegen den Terror? – Die Men- schen dort wurden im Stich gelassen. Die desaströse Außenpolitik von Donald Trump führte zum Abzug der US-Truppen aus Rojava aus der Region und schuf damit auch ein Machtvakuum, das neue Instabilität in Syrien ausgelöst hat. Islamistische Milizen griffen dann in Folge die kurdischen Gebiete an, und das ohnehin fragile Syrien wurde erneut destabilisiert. Das ist nicht nur geopolitisch kurzsichtig und falsch, es ist auch ein Verrat an den Wer- ten, die wir hier in Europa zu Recht hochhalten: Freiheit, Demokratie und Frauenrechte. (Kurt Wansner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8334 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 Dabei haben die Kurden in Rojava nicht nur den IS be- kämpft. Während in anderen Teilen Syriens religiöse Minderheiten wie die alevitische Minderheit in der Küs- tenregion und die russische Minderheit im Süden des Landes ebenso in der Region massakriert werden, haben die Kurden ein Gegenmodell zu diesen patriarchalen und autoritären Strukturen der Region aufgebaut. Eine Selbst- verwaltung, in der Frauen eine zentrale Rolle politisch und militärisch spielen und in der die ethnische und reli- giöse Vielfalt als Stärke verstanden und gelebt wird. Gerade deshalb stellt sich die Frage, welche Zukunft Syrien überhaupt haben kann, wenn genau solche Ansät- ze ignoriert oder gar geopfert werden. Was wir derzeit erleben, ist keine nachhaltige Politik für Syrien, sondern kurzfristiges Krisenmanagement ohne politische Perspektive. Wenn Syrien dauerhaft instabil bleibt, wenn Minderheiten nicht effektiv geschützt wer- den und extremistische Kräfte wieder Raum gewinnen, dann werden wir die Folgen auch hier in Europa spüren: Terrorismus, neue Fluchtbewegungen und eine weitere Destabilisierung des Nahen Ostens. Die Kurdinnen und Kurden waren und sind immer noch unsere zuverlässigs- ten Partner in der Region, sowohl in Rojava als auch im Irakisch-Kurdistan. Wer seine Partner im Stich lässt, zerstört Vertrauen, auch das Vertrauen in ein Europa der Menschenrechte, der Werte und der Demokratie. Umso irritierender ist es, worauf sich die politische De- batte in Deutschland derzeit konzentriert. Statt über Men- schenrechte, Frauenrechte, Minderheitenschutz, Wieder- aufbau Syriens unter demokratischen Bedingungen zu sprechen, geht es vor allem um die Frage der Abschie- bungen. Die Bundesregierung lädt die islamistische syrische Übergangsregierung zigmal nach Berlin, um mit ihr nur über ein Thema zu sprechen: über Abschiebungen nach Syrien. Syrien ist jedoch ein zerstörtes Land und in vielen Teilen faktisch ein failed state. Die Gefahr eines Wiedererstar- kens des IS ist real. Gerade deshalb braucht es eine Au- ßenpolitik, die langfristig denkt und die Kräfte unter- stützt, die für Vielfalt, Stabilität und ein friedliches Zu- sammenleben stehen. Deshalb fordert auch meine Grü- nenfraktion die Unterstützung der Kurdinnen und Kurden der Region der Rojava, damit auch diese Region Stabilität weiterhin verfolgen und in Frieden leben kann. – Vielen Dank! Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Matz das Wort. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Solidarität mit den Menschen in der kurdischen autonomen Region Rojava im Nordosten Syriens ist angezeigt. Im Unter- schied zu anderen Teilen Syriens und der islamistischen Zentralregierung hat die autonome Region eine Selbst- verwaltung und steht für Gleichberechtigung und die Durch- und Umsetzung von Frauenrechten. Auch wenn die gleichberechtigte Einbeziehung der nicht kurdischen Bewohner in der Region sich mitunter schwierig gestaltet, haben wir hier trotzdem ein positives Vorbild für diese Region. Das verdient unsere Anerken- nung und unsere Unterstützung. Was kann das heißen für Berlin und für die konkreten Forderungen im Antrag der Linken? – Ich glaube, dass die aufenthaltsrechtlichen Ermessensspielräume da, wo sie gegeben sind, bereits genutzt werden. Es gibt auch praktisch keine Abschiebungen nach Syrien. Außerdem müssen wir hier natürlich zwischen den verschiedenen Regionen Syriens durchaus ein bisschen differenzieren. Aber ich habe extra noch mal nachgeguckt, weil es ja im Einzelfall Abschiebungen nach Syrien tatsächlich gibt, aber in der Statistik des LEA finden wir tatsächlich im- mer nur bis zu einen Fall pro Monat. Das werden seltene Ausnahmefälle sein und sind vermutlich – das hoffe ich jedenfalls – mit den kurdischen Gebieten auch gar nicht im Zusammenhang stehend. Was die Sicherheitslage in Berlin angeht: Die Berliner Polizei schützt die Versammlungsfreiheit ausnahmslos. Deswegen glaube ich, dass wir hier auch sicher sein kön- nen, dass auch die Teilnehmenden an Versammlungen, die diese Volksgruppe betreffen, geschützt sind, sich auf die Polizei Berlin verlassen können und dafür nicht zwin- gend eine Bestätigung durch einen zusätzlichen Be- schluss des Abgeordnetenhauses brauchen. Ich freue mich auch über die deutlichen Aussagen im Antrag der Linken gegen islamistische Gewalt und die Bedrohung, die das für die betroffenen Menschen auch bei uns darstellt. Ich glaube, dass wir das tatsächlich in verschiedenen Kontexten sehr im Blick haben sollten. Grundsätzlich muss man sagen, wir sind hier ein Berliner Landesparlament, und es ist ein bisschen schwierig, zu- mindest insoweit hier Forderungen drin sind, der Senat (Jian Omar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8335 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 möge sich gegenüber dem Bund für dieses oder jenes einsetzen. – Ihnen steht alles Mögliche zu. Wir können auch alles Mögliche beschließen. Das ist überhaupt gar kein Prob- lem. Aber der Senat hat keine wirkliche Rolle in Bezug auf die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Deswegen müssen wir natürlich schon gucken, welche Appelle wir tatsächlich an den Senat richten, aber dass wir hier heute für die Solidarität mit den Menschen in der autonomen Region Rojava ein Signal setzen, finde ich sehr richtig und verdient Unterstützung. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordne- te Lindemann das Wort. – Bitte schön!
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Liebe Berliner! Liebe Frau Schubert, liebe Linke, herzlichen Dank für diesen Antrag! Mit diesem Antrag zeigen Sie den Berlinern, für wen Sie Politik machen. Anstatt sich um die Wohnungsnot, steigende Energie- oder Benzin- preise oder die desaströse Straßeninfrastruktur in Berlin zu kümmern, kümmern Sie sich um Kurdistan. Wir sind hier in Berlin das Landesparlament, der Landtag und haben uns um die Belange der Berliner Bevölkerung zu kümmern und nicht um Außenpolitik in fernen Län- dern. Wir haben jetzt schon keine Wohnungen mehr in Berlin, in Marzahn-Hellersdorf pflastern Sie jeden Hinterhof zu, um Ihre Flüchtlinge unterzubringen, und dann fordern Sie in diesem Antrag de facto ein weiteres Aufnahmepro- gramm für Kurden und einen Abschiebestopp nach Syri- en. Das ist mit uns nicht zu machen. Einen generellen Abschiebestopp wird es nicht geben, weil zumindest Kriminelle immer in ihr Heimatland ab- geschoben werden müssen. Aufnahmeprogramme wird es mit uns auch nicht geben. Wir haben jetzt keinen Wohnraum für die Berliner Be- völkerung, und die Menschen, die hier leben, wollen ihre Hinterhöfe nicht zugepflastert haben. Darum lehnen wir das ab. Wir wollen, dass die Berliner in Freiheit leben können, darum setzen wir als AfD-Fraktion uns für die Berliner Bevölkerung ein und nicht für Menschen in fernen Ländern. Das kann man gern im Bundestag ma- chen. – Danke schön! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung – federführend – sowie mitberatend an den Ausschuss für Bundes- und Euro- paangelegenheiten, Medien und an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und An- tidiskriminierung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 68 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 69: Unternehmensnachfolgen sichern – Arbeitsplätze und Existenzen in Berlin erhalten Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/3035 In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD. – Bitte schön, Frau Kollegin Lüdke, Sie haben das Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich einmal vor, Ihr Lieblingsladen im Kiez macht plötzlich zu, die Bäckerei, in der Sie jeden Sonntag ihre Schrippen holen, die Schusterei, die Ihre Lieblingsstiefel rettet, oder die Fahrradwerkstatt, die Ihr Rad immer wieder flott bekommt. Der Grund ist über- haupt nicht, dass der Betrieb schlecht läuft, sondern der Grund ist, der Inhaber oder die Inhaberin möchte nach einem langen Arbeitsleben einfach in den Ruhestand gehen, aber findet niemanden, der oder die das Unter- nehmen übernimmt. Dabei geht es in Berlin nicht um Einzelfälle, in Berlin stehen nämlich in den nächsten Jahren rund 7 700 Unternehmen vor einer Nachfolge. Schon heute (Martin Matz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8336 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 finden etwa 40 Prozent dieser Betriebe keine passende Nachfolgerin oder keinen passenden Nachfolger. Wenn diese Unternehmen verschwinden, verschwinden aber nicht nur Arbeitsplätze, wir verlieren gewachsene Struk- turen in unseren Kiezen, wir verlieren lokale Wertschöp- fung und oft auch einfach jahrzehntelange Erfahrung. Genau hier setzt die Nachfolgezentrale Berlin schon jetzt an. Man kann sich das so ein bisschen vorstellen wie eine Datingplattform, nur eben für Unternehmen. Sie bringt Menschen, die sich selbstständig machen möchten, mit Betrieben zusammen, deren Inhaberinnen und Inhaber in den Ruhestand gehen, damit erfolgreiche Unternehmen weiterlaufen können und Lebenswerke nicht einfach enden. Aber wie bei vielen Datingplattformen eben auch, gibt es genau ein Problem, und zwar ein bekanntes Problem. Unter den potenziellen Nachfolgenden sind viel zu wenig Frauen. Das hat strukturelle Gründe. Viele Frauen grün- den später, häufig neben Erwerbsarbeit und Care- Verantwortung. Sie haben oft weniger Zugang zu Netz- werken, Kapital oder unternehmerischen Vorbildern. Genau deshalb reicht es eben nicht, einfach nur eine Plattform bereitzustellen und zu hoffen, dass sich das schon irgendwie von allein regelt. Wir wollen, dass be- sonders Frauen öfter Unternehmen übernehmen. Denn genau dafür müssen wir gezielt Rahmenbedingun- gen schaffen, die ihre Lebensbedingungen auch berück- sichtigen. Deshalb stärken wir mit diesem Antrag auch ausdrücklich noch mal die Zusammenarbeit der Nachfol- gezentrale mit bereits bestehenden Frauenförderstruktu- ren, zum Beispiel mit der Gründerinnenzentrale oder der WeiberWirtschaft. Wir wollen, dass Beratungsangebote flexibler sind. Wir wollen Netzwerke, in denen sich Frau- en austauschen und gegenseitig stärken können. Wir wollen Programme, die den Einstieg in so eine Unter- nehmensnachfolge auch dann ermöglichen, wenn Care- Verantwortung, Teilzeit oder eben andere Lebensrealitä- ten eine Rolle spielen, denn jede erfolgreiche Nachfolge ist eine Chance für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihr Lebenswerk natürlich in gute Hände übergeben möchten. Oder anders gesagt: Wenn wir mehr Frauen beim Matching unterstützen, bleiben eben auch mehr erfolgreiche Betriebe in Berlin erhalten. Dann kann Ihr Lieblingsladen im Kiez auch weiter beste- hen, nur eben dann mit einer Geschäftsführerin. Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Bozkurt das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Täglich grüßt das Murmeltier. Wieder einmal haben wir es mit einem Vorstoß der schwarz-roten Regie- rung zu tun, der uns darüber rätseln lässt, warum sie Wirtschaftspolitik vor allem als Marketingaufgabe ver- steht. Das Muster kennen wir inzwischen. Es gibt eine Herausforderung, in diesem Fall die Unternehmensnach- folge, und die Antwort lautet: mehr Sichtbarkeit, mehr Veranstaltungen und mehr Öffentlichkeitsarbeit. Unternehmen brauchen von der Politik aber eher funktio- nierende Rahmenbedingungen. Schauen wir also kurz auf das eigentliche Problem! In Berlin stehen in den kom- menden Jahren Tausende Betriebe vor einem Generatio- nenwechsel. Viele davon sind kleine und mittlere Unter- nehmen, oft über Jahrzehnte gewachsene Strukturen mit Mitarbeitenden, Ausbildungsplätzen und Kundenbezie- hungen. Wenn diese Unternehmen keine Nachfolge fin- den, verschwinden Wertschöpfung und Arbeitsplätze, und ganze Branchen oder Kieze verlieren wirtschaftliche Stabilität. Dass sich die Koalition mit diesem Thema beschäftigt, ist also richtig, aber der Antrag bleibt genau dort stehen, wo die eigentlichen Probleme erst beginnen. Mehr Personal für die Nachfolgezentrale, das kann sinnvoll sein. Die Plattform hilft beim Matching, die Kollegin Lüdke hat das gerade ausgeführt, zwischen Übergebenden und Inte- ressierten, aber dieses Matching setzt erst an einem Punkt an, an dem viele Probleme längst entstanden sind. Viele Unternehmen würden gerne intern übergeben, und doch scheitert interne Nachfolge viel zu häufig, nicht weil niemand Verantwortung übernehmen will, sondern weil die Rahmenbedingungen schlicht nicht passen. Da geht es um Finanzierungen, Eigenkapital, persönliche Haftung und darum, wie Mitarbeitende überhaupt auf eine solche Rolle vorbereitet werden. Das sind keine Marketingauf- gaben, das sind handfeste wirtschaftspolitische Fragestel- lungen. Wer heute ein Start-up gründet, findet eine ganze Infrastruktur aus Programmen, Coaching und Finanzie- rung. Wer ein bestehendes Unternehmen übernehmen will, steht oft vor Finanzierungsgesprächen und rechtli- chen Hürden. Wenn wir wirklich mehr erfolgreiche Nachfolgen wollen, müssen wir genau dort ansetzen, bei Qualifizierungspro- grammen für zukünftige Übernehmerinnen und Über- nehmer, bei besseren Finanzierungszugängen und bei Beteiligungsmodellen, die Mitarbeitenden überhaupt erst ermöglichen, schrittweise Verantwortung und Eigentum (Tamara Lüdke) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8337 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 zu übernehmen. Darüber steht in diesem Antrag aller- dings kein einziger Satz. Noch etwas wird in dieser Debatte häufig unterschätzt: Nachfolge ist nicht nur eine Frage von Eigentum und Risiko, sondern auch eine Frage von Unternehmenskul- tur. Unternehmen, die Verantwortung früh teilen und vielfältige Teams entwickeln, finden häufiger Nachfolge- rinnen und Nachfolger im eigenen Haus. Diversität ist hier ein entscheidender wirtschaftlicher Faktor. Erfolgrei- che Unternehmensnachfolge entscheidet über Resilienz, Innovationsfähigkeit und darüber, ob Wertschöpfung in unserer Stadt bleibt. Der Antrag greift ein wichtiges Thema auf, bleibt aber dort stehen, wo Wirtschaftspolitik eigentlich beginnen müsste. Die Talente, die Unternehmen weiterführen könnten, arbeiten oft längst dort. In diesem Antrag steht nur leider nicht, wie wir sie befähigen, diesen Schritt auch tatsächlich zu gehen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Abgeord- nete Schaal das Wort. Ich muss hier einmal darauf hin- weisen, dass das Redezeitkontingent der Fraktion schon etwas fortgeschritten ist. Sie haben knapp zwei Minuten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Schade, dass nur noch zwei Minuten Redezeit da sind, denn es ist viel zu sagen, vor allen Dingen dazu, dass Unternehmertum etwas Großartiges ist. Sich selbstständig zu machen und ein Unternehmen zu gründen, ist Ausdruck eines Glau- bens an die Zukunft, eines Vertrauens in den Standort Berlin und in den Standort Deutschland. Wir sind stolz auf die Unternehmerinnen und Unternehmer, die selbst- ständig in unserer Stadt die Werte schaffen, die etwas bewegen, Güter und Dienstleistungen anbieten, die mit ihren Steuern einen Beitrag zur Finanzierung des Ge- meinwesens tragen. Wir stehen hinter ihnen, und wir wollen, dass sie in dieser Stadt erfolgreich sind. Deswegen, muss ich ganz ehrlich sagen, bin ich sehr überrascht, denn wir haben anders als Linke und Grüne ein positives Bild vom Unternehmertum. – Ja, ja, das höre ich oft von Ihnen, dass Sie ein positives Bild vom Unternehmertum haben! Das hören wir leider sehr oft. Es sind häufig auch Ihre Reden, die wir hier hören, wie Sie über Unternehmertum, wie Sie über Wirtschaft reden, die dazu führen, dass sich junge Menschen nicht auf den Weg machen, eine Unternehmensnachfolge anzugehen. Wir ändern das. Wir sorgen mit der Nachfolgezentrale dafür, das Matching hinzubekommen, und wir sorgen mit einem Mentalitätswandel, auch im Reden und Tun hier im Abgeordnetenhaus, dafür, dass sich junge Menschen dafür interessieren, Unternehmen zu übernehmen, und dass sie nach vorne gehen wollen. Es stehen in den nächsten vier Jahren 7 700 Unternehmen zur Unternehmensnachfolge an. Das ist eine wahnsinnig große Aufgabe, die wir haben und die wir mit der Nach- folgezentrale angehen wollen. Wir wollen junge Men- schen in Unternehmen bringen, wir wollen diese Unter- nehmen fortführen. Sie sind ein ganz wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge auch in den Nachbarschaften und in den Kiezen, in allen Bezirken. Deswegen stärken wir das hier vollkommen zu Recht und gehen einen Weg, ein positives Bild vom Unternehmertum und von der Selbst- ständigkeit zu zeichnen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat der Abge- ordnete Valgolio das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Acht Minuten haben wir noch – na, dann kön- nen wir ja ein bisschen weiter ausholen. Lieber Kollege Schaal! Es freut mich, dass Sie die Unter- nehmer unterstützen. Ich bin ja selber Unternehmer, und deswegen finde ich das super, dass wir in unserer tägli- chen Arbeit auch den Rückhalt der CDU haben. Wir werden auch diesem Antrag zustimmen. Der ist abso- lut zustimmungsfähig. Das gilt ja nicht für alle Anträge der Koalition, aber hier gibt es nicht viel daran zu me- ckern, also werden wir zustimmen. Die Nachfolgezentra- le macht natürlich eine wichtige Arbeit. Natürlich ist es so: Wenn ein Betrieb, ein Unternehmen nicht fortgeführt (Tuba Bozkurt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8338 Plenarprotokoll 19/82 12. März 2026 werden kann – das sind ja meistens kleine Betriebe, Handwerksbetriebe –, gehen Arbeitsplätze verloren, wer- den volkswirtschaftliche Werte vernichtet, werden Le- bensleistungen vernichtet. Insofern ist es natürlich völlig richtig, die Nachfolgezent- rale zu stärken. Auch das, was Sie an Vorschlägen aufge- schrieben haben, klingt alles plausibel: die quantitative Arbeit zu stärken, zu erhöhen, Personalaufbau, für stärke- re Sichtbarkeit zu sorgen, eine Öffentlichkeitskampagne, das Potenzial von Frauen als Unternehmensnachfolgerin- nen besser zu nutzen, das ist alles richtig. Der Vorschlag, die Arbeit auch mal zu evaluieren drängt sich, glaube ich, auch auf. Es ist also vernünftig. Man könnte es vielleicht noch verbessern – die Kollegin Bozkurt hat ja einiges vorgeschlagen –, aber das ist ein okayer Antrag. Ich habe eine Sache nicht verstanden, denn es ist ja so: Die Nachfolgezentrale ist ja keine Einrichtung des Senats oder des Landes, sondern wird vor allem von der Hand- werkskammer, der IHK und der Bürgschaftsbank betrie- ben. Insofern, glaube ich, geht der Antrag ein bisschen in die falsche Richtung, wenn man den Senat auffordert, in irgendeiner Weise die Arbeit der Nachfolgezentrale zu beeinflussen, weil der Senat das, glaube ich, gar nicht kann. Insofern ist die Formulierung auch ein bisschen schräg, zu sagen, der Senat soll dafür sorgen, dass die der Nachfolgezentrale zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel in einer bestimmten Art und Weise verwendet werden. Also entweder der Senat macht das oder die Nachfolgezentrale. Ich glaube, das muss man sich noch mal anschauen, wer hier überhaupt handelt und inwieweit man direkt Einfluss auf die Nachfolgezentrale nehmen kann, aber das können Sie ja bei Gelegenheit noch mal erklären. – Vielen Dank! Vielen Dank! Wir sind schon weit fortgeschritten. Ich würde dennoch bitten, alle Gespräche einmal einzustellen und sich zu setzen oder die Gespräche nach draußen hin zu verlagern. – Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete