Protokoll — Sitzung 83 Abgeordnetenhaus von Berlin

Vollständige Mitschrift der Sitzung 83, 2026-03-26.

Sprach am meisten: Jeannette Auricht (9% Wörter). Redner: 66, Wortmeldungen: 178.

Vollständige Mitschrift

Christopher Förster

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da- men und Herren! Vor vier Wochen haben wir bereits hier über die Dringlichkeit der Drucksache gesprochen. Da- mals ging es noch um die erste Lesung, Sie erinnern sich hoffentlich. Seitdem ist das parlamentarische Verfahren ganz normal weitergelaufen, es gab zwei Ausschussberatungen, zunächst im Sportausschuss und erst diesen Montag eine zweite Beratung im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz inklusive einer Expertenanhörung. Wir ha- ben auf die Hinweise aus der Zivilgesellschaft gehört und haben diese ernst genommen und haben Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Das ist verantwortungsvolle parlamentarische Arbeit. Umso bemerkenswerter ist allerdings das Verhalten der Opposition. Herr Schrader von den Linken, Sie haben im Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8356 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Ausschuss angekündigt, dass Sie keine Änderungsanträge einbringen werden, da Sie dieses Gesetz in Gänze ableh- nen. Das kann man politisch so sehen. Opposition darf Geset- ze ablehnen, aber wer ein Gesetz pauschal ablehnt und gleichzeitig keine inhaltlichen Verbesserungen vor- schlägt, der sollte wenigstens nicht versuchen, das parlamentari- sche Verfahren weiter zu verzögern. Dann geht es näm- lich nicht mehr um inhaltliche Kritik, dann geht es Ihnen schlicht um Blockade. Diese Blockade ist in diesem Fall besonders verantwor- tungslos, denn wir reden hier über den Schutz kritischer Infrastruktur. [Niklas Schrader (LINKE): Nein, reden wir eben nicht! –

Heiko Melzer

Sie haben es nicht mal gelesen!] Die Realität zeigt uns leider, wie ernst die Lage ist. Erst am Dienstag gab es mehrere Durchsuchungen in Berlin und Brandenburg im Zusammenhang mit dem Anschlag auf das Stromnetz in Adlershof im September 2025. An- griffe auf die Energieversorgung sind keine theoretische Gefahr. Sie sind real, und sie können jederzeit wieder passieren. Wer in einer solchen Lage versucht, notwendi- ge gesetzliche Anpassungen zu verzögern, der handelt nicht im Interesse der Sicherheit dieser Stadt. Die nächste Plenarsitzung dieses Hauses findet am 23. April 20226 statt. Sollen wir ernsthaft einen Monat warten, wenn wir heute handeln können? Wollen Sie das? Die Berlinerinnen und Berliner erwarten zu Recht, dass wir als Parlament beim Schutz der kritischen Infrastruktur entschlossen handeln und nicht parteipolitische Spielchen spielen, wie Sie das hier tun. Deshalb bitte ich Sie, stimmen Sie dieser Dringlichkeit zu und lassen Sie uns heute diese Drucksache beraten! Vor allem, und darum geht es uns: Die Berlinerinnen und Berliner haben ein Recht darauf, dass wir die kritische Infrastruktur in Zukunft besser schützen wollen. Darum geht es. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD –

Tobias Schulze

Dass wir die Informationsfreiheit abschaffen! –

Elke Breitenbach

Purer Populismus ist das!] Vielen Dank, Herr Kollege! – Gegen die Dringlichkeit spricht jetzt der Kollege Walter. – Bitte schön!

Sebastian Walter

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Senat hat dem Abgeordnetenhaus einen Gesetzentwurf zum Schutz der kritischen Infra- struktur als dringlich verkauft. Doch mittlerweile dürfte jeder und jede hier mitbekommen haben: Das war nur Augenwischerei. Denn der Schutz der kritischen Infrastruktur ist schon heute ohne dieses Gesetz möglich, und er bleibt auch weiterhin möglich, auch wenn dieses Gesetz heute nicht beraten wird. Das hat uns im Übrigen erst vor drei Tagen die Wirtschaftssenatorin im Ausschuss bestätigt, indem sie umfangreiche Maßnahmen vorgestellt hat, die zu- sammen mit der Stromnetz bereits in den letzten Wochen umgesetzt wurden. Darunter fällt auch die Videoüberwa- chung nach geltendem Gesetz und Recht. Den Schutz kritischer Infrastruktur stellt hier niemand infrage, ganz im Gegenteil. Im Parlament gilt aber: Wo Dringlichkeit draufsteht, muss auch Dringlichkeit drin sein. Das ist hier nicht der Fall. So entsteht der Eindruck, dass es der Koalition vielmehr darum geht, im beschleunigten Verfahren weitreichende Einschränkungen der Informationsfreiheit durchzusetzen, die überhaupt nichts mit dem Schutz der kritischen Infra- struktur zu tun haben, sondern vor allem den Senat vor unliebsamen Fragen von Bürgerinnen und Bürgern schüt- zen sollen. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN –

Anne Helm

Ganz genau!] Das soll hier möglichst ohne große Debatte durchgezogen werden und vor allem nicht mit einem angemessenen parlamentarischen Verfahren, wie es sonst in den Aus- schüssen üblich ist und auch hier notwendig gewesen wäre. Üblich ist, dass es Anhörungen und danach eine Auswertung der Anhörungen gibt und die Expertinnen und Experten auch wirklich zu Wort kommen und gehört werden. Wir haben die Rückmeldung bekommen: Es war eine Farce. Die Expertinnen und Experten haben sich gefragt, warum Sie überhaupt eingeladen worden sind. (Christopher Förster) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8357 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Der Änderungsantrag der Koalition lag zu Beginn der Sitzung schon vor. Sie setzten sich leichtfertig über massive Einwände der Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin und vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen wie FragDenStaat und Wikimedia hinweg. Alle weisen darauf hin, dass sensible Sicherheitsinformationen auch jetzt nach der bestehenden Rechtslage ausreichend geschützt werden können. Kurzum: Ihr Gesetz braucht es nicht, erst recht nicht dringlich. Bei der Informationsfreiheit richten Sie aber einen enormen demokratischen Schaden an. Wir können darin fürwahr keine Dringlichkeit erkennen und werden sie daher ablehnen. Vielen Dank, Herr Kollege! – Dann lasse ich über die Dringlichkeit abstimmen. Wer der dringlichen Behand- lung der Beschlussempfehlung zu der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzei- chen. – Das sind die CDU-Fraktion und die SPD-Frak- tion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Linksfraktion, der AfD-Fraktion und zweier fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist dem Vorgang die Dringlichkeit zuerkannt, und die Beschlussempfehlung zum Datenschutzgesetz wird als Tagesordnungspunkt 22 A in die Tagesordnung auf- genommen. Die Fraktion der CDU hat den Vorgang zur Beratung angemeldet. Unsere heutige Tagesordnung ist damit so beschlossen. Dann weise ich auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Konsensliste hin und stelle fest, dass dazu kein Wider- spruch erfolgt. Die Konsensliste ist damit ebenfalls ange- nommen. Dann darf ich Ihnen noch die Entschuldigungen des Se- nats mitteilen. Herr Regierender Bürgermeister Wegner leitet heute die Regionalkonferenz der Regierungschefin und der Regierungschefs der ostdeutschen Länder, wird aber zur Fragestunde anwesend sein. Frau Senatorin Bonde ist aufgrund der Verkehrsministerkonferenz heute abwesend. Ich rufe auf lfd. Nr. 1: Aktuelle Stunde gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nicht jeder Mann, aber immer ein Mann: Frauen vor digitaler Gewalt schützen – rechtliche Schutzlücken jetzt schließen! (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) in Verbindung mit lfd. Nr. 63: Sexuell motivierte Bildaufnahmen: Persönlichkeitsschutz stärken, Strafbarkeitslücken schließen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/3063 Für die gemeinsame Besprechung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfü- gung. In der Runde der Fraktionen beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier zunächst die Kollegin Dr. Haghanipour. – Bitte schön!

Dr. Bahar Haghanipour

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Fall von Collien Fernandes hat uns auf erschütternde Weise vor Augen geführt, wie real und wie zerstörerisch digitale Gewalt ist. Virtueller sexueller Missbrauch, etwa durch manipulierte Bilder oder Deepfakes ist keine Spielerei, kein Kavaliersdelikt. Es ist Gewalt, auch dann, wenn sie durch Bildschirme und Algorithmen geschieht. Ich bin darüber erschüttert, denn digitale Gewalt ist Gewalt – Punkt –, und ich sage ganz klar: Es reicht! In den letzten Monaten wurden immer wieder Fälle digi- taler sexueller Gewalt bekannt, die bisher nicht strafbar sind, darunter Fälle von Frauen, die heimlich in der Sauna fotografiert wurden. Im Sommer 2025 filmte ein Mann in einer öffentlich zugänglichen Sauna mehrere unbekleide- te Frauen heimlich mit seinem Handy. Das Verfahren wurde eingestellt. Warum? – Weil eine öffentliche Sauna rechtlich nicht als besonders geschützter Raum gilt. Das bedeutet im Klartext: Die Aufnahmen waren legal. Der Täter hat sie zurückbekommen. Was für ein fatales Signal senden wir damit? – Zurück bleiben die Betroffenen mit Angst, mit Scham, mit Depressionen und mit einem Staat, der sie nicht ausreichend schützt. Wer Frauen nicht schützt, schützt Täter. Deshalb sage ich: Es reicht! Genau hier setzt die Bundesratsinitiative aus Niedersach- sen und Nordrhein-Westfalen an. Für uns Grüne ist klar: Digitale Übergriffe müssen endlich strafbar werden. Das Recht am eigenen Bild muss endlich wirksam geschützt (Sebastian Walter) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8358 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 werden. Berlin muss sich dieser Initiative anschließen, denn wir dürfen nicht länger zuschauen. Wir Grünen warnen nicht erst seit gestern. Bereits 2023 haben wir einen Antrag für eine Meldestelle gegen digita- le Gewalt eingebracht. Wir haben innerhalb der Ampel- regierung ein digitales Gewaltschutzgesetz angestoßen. Beides wurde blockiert, sogar mit der Begründung, digi- tale Übergriffe seien keine echte Bedrohung. Ich sage: Es reicht! Verstehen wir endlich, dass wir Frauen damit nicht länger alleinlassen dürfen? Verstehen das nun auch die Männer aus allen Parteien? Ich frage mich: Wo sind denn die Männer? Wenn ich in der Suchmaschine suche, wer sich solidarisch mit Collien Fernandes zeigt, sehe ich Frauen- meldungen, wie von Luisa Neubauer, Carolin Kebekus, Nina Chuba. Unser Bundeskanzler Friedrich Merz hat noch bis gestern zu digitaler Gewalt geschwiegen, und dann hat er wieder einmal gezeigt, dass er nicht versteht, worum es geht. Es geht hier nicht um die Herkunft. Es geht darum, dass es immer ein Mann ist, und der kann auch Christian heißen. Ich finde, es reicht! Deshalb: Wenn wir Gewalt wirklich konsequent bekämp- fen wollen, dann brauchen wir Männer: Männer, die nicht schweigen, Männer, die widersprechen, Männer, die han- deln. Denn wer Frauen nicht schützt, schützt Täter. Ich erwarte von Männern, dass sie sich endlich konsequent gegen Gewalt an Frauen einsetzen, und zwar jetzt! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Dann hat als zweiter Red- ner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Graf das Wort. – Bitte schön!

Aldona Maria Niemczyk

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute einen Antrag, der ein Thema betrifft, bei dem es keinerlei Grauzonen geben darf: den Schutz von Menschen vor sexuell motivierten Bildaufnahmen ohne ihre Einwilli- gung. Lassen Sie mich deshalb zu Beginn unmissver- ständlich sagen: Wer andere Menschen heimlich filmt, wer ihre Intimsphäre verletzt, wer solche Aufnahmen speichert, bearbeitet oder verbreitet, begeht einen massi- ven Übergriff. Das ist kein Bagatelldelikt. Das ist kein Kavaliersdelikt. Das ist ein Angriff auf die Würde eines Menschen! Diese Täter, das sage ich ganz bewusst so deutlich, han- deln skrupellos, übergriffig und mit einer erschreckenden Gleichgültigkeit gegenüber den Folgen ihres Handelns. Sie nutzen technische Möglichkeiten aus, um andere Menschen zu erniedrigen. Sie verletzen Vertrauen, sie zerstören Sicherheit, und sie nehmen billigend in Kauf, dass die Betroffenen oft über Jahre hinweg unter den Folgen leiden. Diese Täter verdienen unsere klare Verur- teilung, und sie müssen konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Für uns als CDU-Fraktion steht deshalb eines im Mittel- punkt dieser Debatte: der Schutz der Opfer. Denn hinter jeder dieser Taten stehen konkrete Menschen; Menschen mit einem Recht auf Würde, auf Privatsphäre und Selbst- bestimmung, Menschen, deren Leben durch solche Taten oft tief erschüttert wird, Menschen, deren Bilder gegen ihren Willen aufgenommen wurden, Menschen, die sich ausgeliefert fühlen, Menschen, die oft nicht wissen, wo ihre Aufnahmen überall kursieren. Wenn wir über dieses Thema sprechen, müssen wir auch klar benennen, wen es besonders betrifft: Es sind vor allem Frauen und Mädchen. Sie sind überproportional häufig Opfer solcher Taten. Sie sind es, deren Körper sexualisiert wird, objektiviert und gegen ihren Willen auch zum Gegenstand digitaler Ver- breitung gemacht wird. Für viele Frauen gehört die Sor- ge, heimlich gefilmt zu werden, mittlerweile zum Alltag – im Schwimmbad, in der Sauna, im Fitnessstudio, im öffentlichen Raum. Genau hier liegt eine Dimension, die wir besonders ernst nehmen müssen. Diese Bilder bleiben nicht an einem Ort. Sie landen im Internet. Für die Be- troffenen bedeutet das einen nahezu vollständigen Kon- trollverlust. Die Tat endet nicht mit dem Moment der Aufnahme. Sie vervielfacht sich mit ihrer Weiterleitung. Mit dem Upload, mit jedem erneuten Auftauchen im Netz wird die Verletzung wiederholt. Das ist es, was diese Formen der Gewalt so perfide macht. Der vorliegende Antrag fordert den Beitritt zu einer Bun- desratsinitiative, die im Bundesrat bereits beschlossen wurde und der auch das Land Berlin zugestimmt hat. Die Forderung des Antrags ist also hinfällig. Wir wollen keine Symbolpolitik. Wir wollen wirksame Politik. (Werner Graf) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8360 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Die Opfer haben Anspruch auf wirksame Gesetze, schnelle Hilfe, konsequente Strafverfolgung und Schutz auch im digitalen Raum. Genau dafür tragen wir Verant- wortung. Lassen Sie uns dieser Verantwortung gerecht werden, nicht durch schnelle Beschlüsse, sondern durch sorgfältige Arbeit! Am Ende zählt nicht, was wir heute beschließen. Am Ende zählt, ob wir die Realität der Men- schen verbessern. Genau das sollte immer im Vorder- grund stehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Als zweite Rednerin der CDU-Fraktion hat die Kollegin Knack das Wort.

Elif Eralp

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Gemeinsam mit den Grünen haben wir heute diese Aktuelle Stunde beantragt, denn es reicht! Die Scham muss die Seite wechseln, und es braucht mehr Schutz für Frauen vor sexualisierter Gewalt. Die Scham muss die Seite wechseln ist der Leitsatz der Autobiografie von Gisèle Pelicot, in der sie von dem, was ihr angetan wurde, der jahrelangen sexuellen Gewalt und den Vergewaltigungen durch den eigenen Ehemann und seinesgleichen, berichtet, aber in der sie auch anderen Frauen Mut macht, sich zu wehren. Beim Gerichtsprozess gegen die Täter, den sie nicht hinter verschlossenen Tü- ren führen wollte, sagte sie: Ich will anderen Frauen Mut machen. Ich will, dass sie keine Scham mehr verspüren. Nicht wir sollten uns schämen, sondern sie. Das beeindruckt mich tief, und genauso beeindruckt mich, wie jetzt Collien Fernandes nicht geschwiegen hat, sondern laut ausgesprochen hat, was ihr angetan wurde, was Millionen von Frauen von Männern, vor allem von Männern, angetan wird. Es trifft auch Kinder, es trifft auch queere Menschen und andere, und es muss endlich aufhören. Ich möchte ein paar Zahlen nennen – nicht weil Zahlen alles sagen, denn das Dunkelfeld ist enorm, sondern weil manche erst dann zuhören, wenn etwas gemessen wurde. Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Bocian?

Elif Eralp

Nein! – Über 50 000 Frauen wurden in den letzten Jahren Opfer von Sexualdelikten in Deutschland. Allein in Ber- lin werden täglich 20 Sexualstraftaten begangen. Auch die Zahl der Femizide ist erschreckend. Im Durchschnitt wird nahezu jeden Tag eine Frau in Deutschland getötet. Oft sind die Täter Partner, Freunde, Familienangehörige, Menschen aus dem eigenen Umfeld. Viel zu selten wird das bekannt. Nur 5 Prozent der Fälle häuslicher Gewalt werden überhaupt angezeigt, und laut der jüngsten Dun- kelfeldstudie des Bundesfamilienministeriums hat jede fünfte Frau in den letzten fünf Jahren digitale Gewalt erlebt. Bei jungen Frauen liegt die Betroffenheit sogar bei über 60 Prozent. Das zeigt, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen, auch und gerade digitale Gewalt, in Deutschland längst kein Randphänomen mehr ist. Sie ist Realität. Sie zerstört Leben, sie zerstört Hoffnungen, sie führt zu Depression, zu innerer Migration, sie führt zu Wut und zu Verzweiflung, und sie muss endlich aufhö- ren. Es fängt da an, wo ein sexistischer Spruch eines Freundes oder eines Kollegen unwidersprochen bleibt. Welche Frau hier kennt das nicht, auch aus der männerdominier- ten Politikwelt? Es fängt da an, wo Frauen auf digitalen Plattformen auf ihr Geschlecht reduziert oder sexualisiert und zum Objekt gemacht werden. Es geht da weiter, wo Frauen online sexuell beschimpft und erniedrigt werden, und es geht bis hin zu Gewaltfantasien. Was wir digitale Gewalt nennen, klingt nach Technik, nach Bildschirm, nach etwas, das man abschalten kann, aber man kann es nicht abschalten. Wenn das intime Foto einer Frau ohne ihr Einverständnis geteilt wird, auf Por- noseiten, in Chatgruppen, unter Kollegen, unter Fremden, dann ist das kein Datenschutzproblem. Das ist sexuali- sierte Gewalt mit anderem Werkzeug, aber mit demsel- ben Ziel: eigene Befriedigung, Erniedrigung der Frau, Kontrolle, Schweigen erzwingen. Wenn eine Frau aus einem politischen Amt gedrängt wird, weil die Flut der Hassnachrichten nicht abreißt, weil sie jeden Morgen aufwacht und weiß, dass ihr auf digitalen Plattformen die Gewalt von Hunderten von Männern entgegenschlägt, dann ist das kein Kommunikationsproblem. Das ist ein Demokratieproblem. Das ist ein Angriff auf die Würde von Frauen und auf die Repräsentation von Frauen im öffentlichen Leben, denn neben vielen anderen sind auch politisch engagierte Frau- en massiv betroffen. 63 Prozent berichten von digitalen sexistischen und sexualisierten Angriffen. Und wer kennt das nicht? Auch ich habe sexualisierte Beschimpfungen bei Plattformen gemeldet und oft die Rückmeldung erhal- ten, dass mein Fall geprüft wurde, aber nicht gegen die Plattformregeln verstößt. Das kann doch nicht wahr sein! (Lisa-Bettina Knack) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8362 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 250 prominente Frauen aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Zivilgesellschaft haben, nachdem Collien Fernandes die digitale sexualisierte Gewalt, die ihr angetan wurde, öffentlich gemacht hat, einen Aufruf gestartet, mit zehn wichtigen Forderungen. Wir und ich unterstützen den Aufruf. Kernforderung ist, dass die Erstellung und Ver- breitung sogenannter sexualisierter Deepfakes, die ohne Einvernehmen erstellt wurden, unter Strafe gestellt wird. Zudem sollten auch sogenannte „Nudify“-Apps, mit denen gefälschte Sexbilder erstellt werden können, verbo- ten werden. Anbieter, die solche Werkzeuge bereitstellen, dürfen sich nicht hinter der Neutralität von Technik ver- stecken. Internetplattformen müssen stärker zur Verant- wortung gezogen werden; keine freiwilligen Selbstver- pflichtungen, die nach drei Monaten in einer Pressemit- teilung verschwinden, sondern Haftung. Betroffene soll- ten klare Rechtsansprüche auf Löschung, Auskunft und Identifizierung der Täter bekommen, die versuchen, ihr Leben zu zerstören. Das ist ja wohl das Mindeste! Außerdem braucht es spezialisierte Gerichte und Staats- anwaltschaften. Spanien hat es vorgemacht: geschulte Richterinnen und Richter, die wissen, was ein Deepfake ist, und die nicht fragen: Warum haben Sie denn zugelas- sen, dass das Foto überhaupt gemacht wurde? – Wir brauchen Beratungsstellen, die digital kompetent sind und dauerhaft finanziert werden, nicht von Projektmitteln abhängig, die nicht im nächsten Haushalt gestrichen wer- den können, nicht von engagierten Einzelpersonen getra- gen, die nach drei Jahren im Burn-out landen, sondern als feste Infrastruktur, als selbstverständlicher Teil der Da- seinsvorsorge, so wie die Feuerwehr, so wie der Notruf. Eine solche Stelle ist beispielsweise HateAid. Dass sol- che und andere Programme – Werner Graf hat es gerade angesprochen – der Demokratieförderung rechte Kam- pagnen erfahren, muss uns wachrütteln, aber statt sie dauerhaft zu sichern, wird ihre Weiterfinanzierung nun infrage gestellt. Und natürlich braucht es auch mehr Bil- dungsarbeit und gezielte Sensibilisierung. Diese und weitere Forderungen sind Teil des Aufrufs und auch weiterer Aufrufe wie #NetzohneGewalt oder Brand New Bundestag – Gemeinsam gegen digitale Gewalt. Die Forderungen müssen aber auch endlich umgesetzt werden. Das ist ein Appell an die Bundesregierung, aber auch Berlin kann noch mehr tun. Berlin kann sich im Bundesrat für die entsprechenden Gesetzesänderungen einsetzen, und Berlin kann die Bedingungen für die Un- terstützung von Frauen und allen Betroffenen verbessern. Erstens: Ein lösbares Problem ist die fehlende statistische Erfassung von geschlechtsspezifischer und digitaler Ge- walt in der Kriminalstatistik. Zweitens: Die bestehenden Beratungsangebote in Berlin müssen ausgebaut werden. Fachstellen und Frauenhäuser müssen, wie im Ab- schlussbericht digitale Gewalt der Frauenhauskoordinie- rung gefordert, personell und technisch so ausgestattet werden, dass sie Betroffene fundiert beraten können, beim Erkennen von Ortungs- und Spionageapps bei- spielsweise auf digitalen Endgeräten. Drittens: Es braucht mehr psychosoziale Prozessbegleitung. Viertens: Wir fordern, wie in Österreich auch hier Täterarbeit bei häus- licher Gewalt und digitaler sexualisierter Gewalt ver- pflichtend zu machen. Und fünftens: Im Berliner Gewalt- hilfegesetz muss geschlechtsspezifische digitale Gewalt ausdrücklich benannt werden. Liebe Koalition! Schauen Sie sich bitte all diese Vor- schläge, die von Frauen, die aus der Wissenschaft, die von Expertinnen gemacht wurden, ganz genau an, und setzen Sie sie vor allem bitte zügig um! Die Scham muss die Seite wechseln, heute, morgen und für immer. Lassen Sie uns gemeinsam einstehen für eine Gesellschaft, in der Täter Konsequenzen fürchten müssen und Betroffene sich trauen können aufzustehen. Gisèle Pelicot hat nicht geschwiegen, für sich und für uns alle. Collien Fernandes hat nicht geschwiegen, für sich und für uns alle. Viele andere haben nicht geschwiegen, für sich und für uns alle, aber viele, viele Stimmen blieben unge- hört, und einige andere konnten das Schweigen noch nicht brechen. Liebe Kolleginnen! Liebe Berlinerinnen! Lasst uns niemals schweigen, für uns und für alle ande- ren! – Danke! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD –

Martin Trefzer

Kein Wort zu Neukölln!] Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Golm jetzt das Wort.

Mirjam Golm

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der aktuelle Fall von Collien Fernandes, über den wir heute schon so oft gesprochen haben, hat eine emotionale Debatte ausgelöst, eine, die längst überfällig war, denn dieser Fall ist kein Einzelfall. Es ist richtig und wichtig, dass so viele Frauen und auch Männer wütend sind, laut werden, demonstrieren, auf die Straße gehen und ihre Solidarität bekunden. Dieser Fall zeigt uns auch mit aller Deutlichkeit, was wir alle schon längst wissen: Unser Recht hält mit den technischen Ent- wicklungen nicht Schritt. Digitale Gewalt, insbesondere in Form von Deepfakes, ist längst Realität, rechtlich al- lerdings bei Weitem nicht ausreichend erfasst. Es geht hier um die Erstellung und Verbreitung sexualisierter (Elif Eralp) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8363 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Inhalte ohne Einwilligung unter Verwendung des realen Erscheinungsbilds einer Person durch künstliche Manipu- lation. Es ist sexualisierte Gewalt, die mithilfe von Tech- nologie erzeugt wird; Bilder, die Frauen zeigen, ohne dass sie je existiert haben, aber die das ganz reale Leben dieser Frauen zerstören. Wenn Betroffene hier von virtu- eller Vergewaltigung sprechen, dann ist das keine Über- treibung. Es ist die Beschreibung von Kontrollverlust, von Demütigung und von massiver Grenzüberschreitung. Dass im aktuellen Fall die Betroffene ihr Verfahren in Spanien führt, ist kein Zufall. Der rechtliche Schutz dort ist wesentlich wirksamer, durch klare gesetzliche Rege- lungen, durch spezialisierte Strukturen und durch die politische Priorisierung dieses Themas. Das muss für uns klarer Auftrag sein, auf Bundesebene endlich die Straf- barkeitslücken im digitalen Raum zu schließen. Denn das geltende Strafrecht, insbesondere beim Schutz der höchstpersönlichen Lebenssphäre, setzt vielfach voraus, dass tatsächliche Aufnahmen vorliegen. Deepfakes unter- laufen genau diese Voraussetzung. Deshalb muss klarge- stellt werden: Die Herstellung und Verbreitung nicht einvernehmlicher sexualisierter Deepfakes wird aus- drücklich strafrechtlich erfasst, auch dann, wenn keine echten Aufnahmen zugrunde liegen. Wir brauchen einen effektiveren Rechtsschutz mit schnel- len, wirksamen Instrumenten für die Betroffenen, klare, durchsetzbare Löschfristen und zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Entfernung. Wir müssen die bestehenden Möglichkeiten zur Strafver- folgung der digitalen Realität anpassen, insbesondere bei der Identifizierung von Tätern und bei der Verantwortung von Plattformen. Das Bundesjustizministerium hat hierzu Vorschläge vor- gelegt, die genau diese Punkte erfassen: Erweiterung strafrechtlicher Tatbestände auf manipulierte Inhalte, Schließung von Schutzlücken im Persönlichkeitsrecht, Verbesserung des Rechtsschutzes für Betroffene. Das ist ein wichtiger, notwendiger Schritt, der längst überfällig ist und jetzt auch mit aller Konsequenz durchgesetzt werden muss, auch wenn einzelne Gesetzesänderungen nicht reichen werden. Denn die entscheidende Frage wird sein: Welchen Stel- lenwert werden wir dem Schutz von Gewalt tatsächlich einräumen? Dazu gehört auch eine gesellschaftliche Di- mension. Gewalt, auch digitale Gewalt, entsteht nicht isoliert. Sie knüpft an bestehende Strukturen und Verhal- tensmuster an. Es ist notwendig und Voraussetzung für eine Veränderung, dass Verantwortung nicht nur institu- tionell, sondern auch gesellschaftlich übernommen wird. Wir müssen uns als Gesellschaft alle gegen solche For- men und jegliche Form von Gewalt positionieren. Dazu gehört ausdrücklich auch, dass Männer sich sicht- bar und eindeutig dagegenstellen, ganz besonders, wenn sie die politische Verantwortung haben, unser Land zu regieren; nicht als Adressaten von Schuldzuweisungen, sondern als Teil der gesellschaftlichen Verantwortung, solche Verhaltensweisen nicht zu tolerieren. Denn ohne klare Haltung werden rechtliche Maßnahmen nicht ausreichen. Wir brauchen beides: wirksame rechtli- che Instrumente und eine klare gesellschaftliche Haltung. Gewalt gegen Frauen ist eine gemeinsame Aufgabe. Sie verlangt entschlossenes Handeln über alle Fraktionsgren- zen hinweg, und sie verlangt einen breiten gesellschaftli- chen Konsens. Digitale Gewalt ist kein isoliertes Phäno- men. Denn auch sie ist, wie alle anderen Gewaltformen, Ausdruck von Machtverhältnissen. Sie entsteht dort, wo patriarchale Strukturen fortwirken, wo über Frauenbilder verfügt, wo Sichtbarkeit kontrolliert wird und wo Grenz- überschreitungen gegen Frauen systematisch relativiert werden. Deepfakes sind in diesem Kontext kein technisches Ein- zelproblem. Sie sind ein Instrument, mit dem sich Kon- trolle digital fortsetzen lässt, ein Instrument, mit dem die Realität manipuliert wird, um Macht auszuüben. Genau deshalb trifft diese Form von Gewalt überwiegend Frauen; nicht zufällig, sondern strukturell, in einem Sys- tem, in dem Frauen häufiger bewertet und sexualisiert und viel zu häufig infrage gestellt werden. Antifeminismus spielt dabei eine zentrale Rolle. Auch er ist kein Randphänomen mehr und auch kein bloßes Ge- geninstrument in einer politischen Debatte. Antifeminis- mus richtet sich gezielt gegen Gleichstellung. Er stellt die Legitimation von Frauenrechten infrage. Er verschiebt die Perspektive weg von den Betroffenen hin zu Relativie- rungen und Abwehrmechanismen. Auch die von Ihnen in Ihrem Antrag herangezogene Ex- pertise zum Antifeminismus zeigt noch mal ganz deut- lich, dass wir es nicht mit einem seltenen Problem zu tun haben, sondern mit einem heterogenen, oft transnational vernetzten Geflecht aus Akteuren, Narrativen und Kom- (Mirjam Golm) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8364 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 munikationsstrukturen. Diese Dynamiken finden längst im digitalen Raum statt. Sie verbreiten sich über Platt- formen, über Netzwerke, über gezielte Kampagnen, schnell, grenzüberschreitend und mit einer enormen Reichweite. Die Herausforderung, dem entgegenzutreten, ist riesig und vor allem komplex. Es wird nicht, wie im Antrag gefordert, ausreichen, einzelne Maßnahmen, zusätzliche Berichte und noch mehr Verwaltung zu etablieren. Es geht um gesellschaftliche Einstellungen, um politische Konflikte und um die Frage, wie wir Gleichstellung end- lich tatsächlich verankern. Es braucht klare politische Antworten: die konsequente Durchsetzung von Gleichstellung und Teilhabe, denn sie entzieht antifeministischen Narrativen den Boden; die Stärkung von Strukturen, die konkret in Bildung, Bera- tung und in der Zivilgesellschaft wirken und vor allem eine klare rechtliche Handhabe, wo antifeministische Aktivitäten in Rechtsverstöße übergehen. Das, was wir heute in der Aktuellen Stunde diskutieren, ist kein Randthema, kein Gedöns und vor allem kein Frauenthema. Es ist ein Gradmesser dafür, wie ernst wir Gleichstellung und Rechtsstaatlichkeit nehmen. Was wir gegen Gewalt an Frauen unternehmen, ist ein Prüfstein für unseren Rechtsstaat, und wer in Gesellschaft und Politik jetzt noch wegschaut, macht sich mitschuldig. Wir werden nicht zulassen, dass Betroffene weiter den Preis dafür zahlen. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die AfD-Fraktion hat die Abgeordnete Auricht das Wort.

Jeannette Auricht

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich würde in der Aktuellen Stunde gerne mit dem Antrag – Druck- sache 19/3063 – beginnen, der sich mit sexuell motivier- ten Bildaufnahmen beschäftigt. Ich sage ganz klar: Dieser Antrag benennt ein echtes Problem. Denn es darf nicht sein, dass Frauen in Saunen, in Schwimmbädern oder Umkleidekabinen heimlich gefilmt oder fotografiert wer- den, ohne dass Täter dafür strafrechtlich belangt werden können. Ich möchte mir das gar nicht vorstellen, dass eine Frau in der Sauna sitzt oder im Schwimmbad, heimlich gefilmt wird und dann nicht den Täter belangen kann, das nicht juristisch verfolgt werden kann, weil es in keinem beson- ders geschützten Raum stattgefunden hat. Das ist eine Gesetzeslücke, die definitiv geschlossen werden muss, denn das ist ein Angriff auf die Intimsphäre und die sexu- elle Selbstbestimmung von Frauen, im umgekehrten Fall übrigens auch von Männern. Die derzeitige Rechtslage weist eine Schutzlücke auf. § 201a Strafgesetzbuch erfasst nicht alle Fälle heimlich sexuell motivierter Bildaufnahmen in öffentlich zugängli- chen Räumen. Wie gesagt, da müssen wir nachsteuern. Da stimme ich diesem Antrag vollkommen zu. Öffentli- che Räume dürfen natürlich nicht rechtsfreie Zonen für Voyeure oder perverse Handyfilmer bleiben, das ist ganz klar. Aber ich sage hier auch: Das Selbstbestimmungsge- setz erleichtert natürlich so ein Vorgehen, wenn jeder Mann, der sich plötzlich als Frau fühlt, in solche Räume vordringen kann. Denn manchmal, Frau Haghanipour, heißt ein Mann auch Maja oder Tessa. Ich hätte heute auch gerne zu Ihrem Antifeminismusan- trag gesprochen. Den haben Sie leider zurückgezogen, schade eigentlich, denn es wäre ein perfektes Beispiel für Ihre ideologische Symbolpolitik und Ihre Heuchelei ge- wesen, die wir heute wieder kritisieren werden. Denn auch die Überschrift „Frauen vor digitaler Gewalt schüt- zen – rechtliche Schutzlücken jetzt schließen!“ zeigt eigentlich einfach nur Ihre falsche Prioritätensetzung. Lassen Sie mich eine Sache sagen: Digitale Gewalt ist in Deutschland bereits in weiten Teilen über zahlreiche Einzelnormen strafbar, von Stalking über Beleidigung bis hin zur Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbe- reichs. Das Problem, und das sagen auch namhafte Juris- ten, ist in erster Linie nicht das Fehlen von Gesetzen, sondern die Durchsetzung von Gesetzen. Wir haben eine zersplitterte Rechtslage, keinen einheitli- chen Straftatbestand digitale Gewalt. Opfer müssen oft selbst wissen, welcher Paragraf greift. Wir haben ein Beweisproblem. Täter sind oft anonym, Inhalte werden schnell gelöscht, Server stehen im Ausland. Wir haben ein Durchsetzungsproblem. Verfahren dauern zu lange, und wir haben eine zu geringe Aufklärungsquote, unter anderem auch, weil die Polizei nicht gut ausgestattet ist, um es gelinde zu sagen. Wir haben einige Strafbarkeits- lücken, ich sagte es bereits, denn bestimmte Formen der Belästigung unterhalb von Bedrohung sind schwer greif- bar. Die Phänomene Deepfake und KI-Manipulation sind noch nicht vollständig geregelt, und da muss nachgesteu- ert werden. Das Problem, ich habe es auch schon gesagt, liegt also weniger im Recht als in der praktischen Umsetzung. Genau das ist der Unterschied zwischen unserer Position und Ihrer Politik: Wir setzen auf konsequente Strafver- folgung und effektive Durchsetzung. Sie setzen auf neue Maßnahmenkataloge, die am Ende vor allem neue Struk- (Mirjam Golm) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8365 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 turen und neue Fördergelder schaffen, aber die Lage für betroffene Frauen einfach nicht verbessern. Gerade bei der heutigen Debatte haben wir den Eindruck, dass sie vor allem dazu dienen soll, von den viel brutale- ren analogen Gewaltdelikten abzulenken, die täglich in Berlin stattfinden. Während Sie hier über digitale Sicher- heit und Bildaufnahmen diskutieren, passiert draußen jeden einzelnen Tag das Schlimmste, was einer Frau oder einem Mädchen passieren kann – Belästigung, Misshand- lung, Vergewaltigung, Mord und pure Angst. Wo sind denn die messbaren Erfolge Ihrer Politik im Rahmen von Sicherheit für Frauen? – Ich kann sie nicht sehen! Die Gewalttaten steigen jeden Tag. Während Sie neue Fortbildungen für Verwaltung, Schulen und Richter for- dern, steigen draußen die Zahlen der sexuellen Gewaltta- ten. Während Sie Kampagnen planen, verlieren Frauen die Sicherheit im öffentlichen Raum. Laut der Berliner Polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2025 hatten wir 8 652 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Das ist ein Plus zum Vorjahr von 15,7 Prozent; fast 24 Fälle pro Tag, mehr als zwei Vergewaltigungen jeden Tag. Ja, häusliche Gewalt trifft zu über 80 Prozent Frauen, und bei den aufgeklärten Taten ist der Anteil nicht deutscher Tatverdächtiger dramatisch hoch. Auch das erwähnen Sie hier überhaupt gar nicht, da schweigen Sie. Aber das ist der Alltag in unserer Stadt. Frauen trauen sich abends nicht mehr raus. Mädchen werden in der U- Bahn belästigt, im Park belästigt, Mütter haben Angst um ihre Töchter. Und was machen Sie und der Senat? – Sie verweisen auf Istanbul-Konvention, auf digitale Gewalt, auf Aktionspläne, die überhaupt nichts bringen. Ich sehe es nämlich nicht; ich sehe keine Erfolge Ihrer Politik. Ein besonders erschütterndes Beispiel dafür, wie Ihre Ideologie nicht Opfer schützt, sondern die Täter ist der Fall des Jugendzentrums in der Wutzkyallee in Neukölln. Davon habe ich heute überhaupt nichts gehört! Im No- vember 2025 und erneut im Januar 2026 wird eine 16- jährige kurdische Schülerin von neun arabischen Jugend- lichen sexuell belästigt, vergewaltigt und mit Videos erpresst. Monatelang wissen Clubleitung und Jugendamt Bescheid und schalten bewusst die Polizei nicht ein. Begründung: Man wolle die Täter wegen ihres Migrati- onshintergrundes nicht stigmatisieren. Das ist doch wirk- lich die Spitze der Heuchelei! Das ist kein Versehen und ist auch keine Verschwörungs- theorie, das steht in der offiziellen Stellungnahme des Bezirksamtes Neukölln, mitgetragen von der Linken- Jugendstadträtin Sarah Nagel. Mich erinnert das Ganze stark an den Fall im englischen Rotherham. Genau wie in Großbritannien Behörden jah- relang Mädchen den Groominggangs überließen, weil sie Rassismusvorwürfe fürchteten, schaut man hier auch weg aus Angst vor dem Vorwurf der Islamophobie. In Groß- britannien haben Behörden jahrelang Tausende Mädchen aus Angst vor Rassismusvorwürfen den pakistanischen Groominggangs überlassen. Hier in Neukölln lässt man arabische Jugendliche ein kurdisches Mädchen missbrau- chen, weil man die Täter nicht stigmatisieren will. Das ist super! Das gleiche Muster: Täter aus patriarchal gepräg- ten Milieus, Opfer von vermeintlich schwachen Gruppen, Behörden, die schweigen, Politiker, die erst handeln, wenn es die Presse aufgreift. Und dann immer schön von Frauenrechten reden – nicht, liebe Grünen und liebe Lin- ke? Erst als die BILD-Zeitung am 11. März berichtete, gab es Hausverbot. Erst dann wird der Fall an das LKA abgege- ben. Erst dann wird der Club geschlossen. Der Bundes- vorsitzende der Kurdischen Gemeinde in Deutschland, Ali Ertan Toprak, hat es auf den Punkt gebracht: Hier ging offensichtlich Täterschutz vor Opferschutz. Die kurdische Community und viele kurdische Frauenor- ganisationen übrigens sind fassungslos. Und wissen Sie, was die Antwort der Linken in Neukölln dazu ist? – Es sei eine „rassistische Instrumentalisierung“. Schlimmer geht es eigentlich wirklich nicht mehr! Wir als AfD sagen klipp und klar: Niemand darf einen Täter schützen, nur weil er einen Migrationshintergrund hat. Kein Kinder- schutzgesetz, keine Rechtsgrundlage darf bewusst miss- achtet werden, nur weil man Angst vor dem Vorwurf der Islamophobie hat. Das ist nämlich ideologischer Wahn- sinn auf Kosten unserer Mädchen. Ich stelle auch hier eine Frage an den Senat: Wie viele solcher Fälle gibt es oder gab es noch, die vertuscht oder verzögert worden sind, weil man Täter nicht stigmatisie- ren will? Was gedenkt der Senat endlich konkret dagegen zu tun, außer auf Istanbul-Konvention und irgendwelche Aktionspläne zu verweisen, die ja offensichtlich nichts bringen? Unsere Forderungen sind ja ganz klar: Die Jugendstadträ- tin Sarah Nagel und alle verantwortlichen Mitarbeiter des Jugendamtes müssen sofort zurücktreten, bis zur voll- ständigen Aufklärung müssen sie freigestellt werden; eine unabhängige Untersuchungskommission, keine linke Alibirunde, die am Ende nur strukturellen Rassismus feststellt; konsequente Abschiebung straffälliger Auslän- der auch bei sexuellem Missbrauch; Null Toleranz in Jugendclubs, keine Parallelgesellschaften mehr und Prä- (Jeannette Auricht) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8366 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 senz statt Arbeitskreise. Die AfD hat es immer gesagt: Wer Masseneinwanderung aus patriarchalisch geprägten Kulturen ohne Kontrolle zulässt, importiert auch die Gewalt gegen Frauen mit. – Herr Graf, Ihre Fraktion ist doch immer dafür, noch mehr Einwanderung aus frauen- feindlichen Kulturen zu bestätigen. Wer dann noch wie Teile der Linken mit Islamisten pak- tiert, hat jede moralische Berechtigung verloren, über Frauenschutz zu sprechen. Wir wollen keine Scheindebat- ten über digitale Gewalt und Antifeminismusprogramme, während im echten Leben Mädchen vergewaltigt und Behörden zum Schweigen gebracht werden. Wir wollen Opferschutz statt Täterschutz, auch im Netz, aber vor allem auf der Straße, in der U- Bahn und in Jugendzentren. Frauen und Mädchen in diesem Land haben ein Recht auf Sicherheit. Genau des- halb sagen wir, ja, Gesetzeslücken müssen geschlossen werden, ja, der Schutz der Privatsphäre muss verbessert werden, und ja, Straftaten müssen als solche benannt und konsequent geahndet werden, und straffällige Ausländer müssen abgeschoben werden. Hören Sie endlich auf, den Menschen vorzugaukeln, dass immer neue Programme, Gesetze, Kampagnen und femi- nistische Stuhlkreise ihre Sicherheit erhöhen. Das tun sie nämlich nicht. Wir brauchen Strafverfolgung statt Sym- bolpolitik, Polizeipräsenz statt Kampagnen und Opfer- schutz statt Projektförderung. Ihre Programme, werte Kollegen, schützen keine einzige Frau. Sie müssen bitte zum Schluss kommen!

Jeannette Auricht

Konsequentes Handeln würde es tun. – Vielen Dank! Dann darf ich auf der Westtribüne Soldatinnen und Sol- daten des Landeskommandos Berlin ganz herzlich will- kommen heißen. – Vielen Dank für Ihre Arbeit! Und auch ein herzliches Willkommen an die Polizeiaka- demie auf der Osttribüne. – Herzlich willkommen im Berliner Abgeordnetenhaus! Für den Senat spricht zunächst die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz. – Bitte sehr, Frau Senatorin Dr. Badenberg! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen findet sowohl im analogen als auch im digitalen Raum statt, denn mit der Dynamik technologi- scher Entwicklung wächst naturgemäß auch die Reich- weite und Intensität solcher Taten. Gewalt im Netz ist kein Randphänomen mehr, sie potenziert sich, und sie trifft überdurchschnittlich Frauen; nach dem aktuellen Lagebild des Bundeskriminalamtes sind über 60 Prozent der Betroffenen digitaler Gewalt weiblich. Digitale Gewalt ist häufig die Fortsetzung analoger Ge- walt mit anderen Mitteln. Sie wirkt teils als Verstärker bestehender Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse. Die aktuelle öffentliche Debatte führt uns die Tragweite die- ses Phänomens eindrücklich vor Augen. Es ist die Rede von Deepfakes, also täuschend echt wirkenden, technisch erzeugten oder verfälschten Bild- oder Videoinhalten, die neue Dimensionen der Persönlichkeitsrechtsverletzung eröffnen. Insbesondere Deepfakepornografie stellt eine besonders schwerwiegende Form digitaler Gewalt dar, denn sie zielt auf Erniedrigung, Kontrolle und nachhalti- ge soziale Ausgrenzung. Die Schäden – das wurde mehr- fach gesagt – sind häufig irreversibel, denn viele Be- troffene leiden über Jahre hinweg unter Angstzuständen, Depressionen sowie Scham- und Schuldgefühlen. Selbst professionelle psychologische Hilfe kann die Symptome oft nur unzureichend lindern. Hinzu kommt leider, dass die Täter vergleichsweise milde davonkommen, da sie entweder durch die Anonymität im Internet schwer zu identifizieren sind oder die aktuelle Rechtslage erhebliche Strafbarkeitslücken aufweist. Insofern ist es richtig und höchste Zeit, das Cyberstrafrecht zu reformieren und Strafbarkeitslücken, insbesondere bei bildbasierter sexua- lisierter Gewalt, zu schließen. Ja, Deepfakes müssen unter Strafe gestellt werden, und auch die Plattformen müssen stärker als bislang in die Pflicht genommen werden. Konkret bedeutet das, digitalen Voyeurismus, Deepfakes mit sexuellem Bezug sowie das Verbreiten von Verge- waltigungsvideos und Rachepornografie strafrechtlich zu sanktionieren. Gleiches muss auch für manipulierte Stimmaufnahmen und verfälschte Filmsequenzen gelten, die gezielt zur Herabwürdigung oder Einschüchterung eingesetzt werden. (Jeannette Auricht) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8367 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Ein wesentlicher Bestandteil, wenn man ein wirksames Schutzkonzept haben will, ist die spürbare Verbesserung der Rechtsdurchsetzung; das wurde mehrfach gesagt. Das bedeutet auch schnellere Unterlassungs- und Löschungs- ansprüche gegenüber Plattformbetreibern. Insofern ist es auch richtig, dass die Bundesjustizministerin angekündigt hat, zeitnah ein digitales Gewaltschutzgesetz vorzulegen, um bestehende Schutzlücken zu schließen und die Her- stellung sowie Verbreitung KI-generierter Inhalte wirk- sam zu sanktionieren. Klar ist aber auch: Strafrechtsnormen reichen nicht aus; sie müssen auch effektiv durchgesetzt werden. Das be- deutet, dass die Strafverfolgungsbehörden über die not- wendigen Ermittlungsinstrumente verfügen müssen, um digitale Tatbegehungsformen aufklären zu können. Dazu gehört die IP-Adressenspeicherung, denn die IP-Adresse ist im digitalen Raum oft der einzige Ansatz, um Straftä- ter zu identifizieren. Die Rechtsprechung des Europäi- schen Gerichtshofs an der Stelle ist relativ klar: Solche Regelungen sind möglich unter klar eingegrenzten Vo- raussetzungen. Wir brauchen aber moderne Verfahren, eine ausreichende personelle Ausstattung der Justiz und in der Tat eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Wir als Senat werden – und haben das auch in der Ver- gangenheit getan – diesen Prozess konstruktiv begleiten und unsere Erfahrung einbringen. Wir haben inzwischen bei der Staatsanwaltschaft und bei der Amtsanwaltschaft spezialisierte Abteilungen für digitale Gewalt. Wir haben mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in dieser Legislaturperiode ein wirksames Instrument zum Schutz von Betroffenen geschaffen. Wir setzen auf multiinstitu- tionelle Fallkonferenzen, um Gefährdungslagen frühzeitig zu erkennen und abgestimmt zu handeln. Ein zentrales Anliegen – auch das wurde mehrfach gesagt – ist die Unterstützung von Betroffenen. Wir haben hier in Berlin die Servicestelle proaktiv. Damit wird sicherge- stellt, dass Opfer nach einer Anzeige nicht allein bleiben, sondern frühzeitig einen Zugang zu passenden Hilfsange- boten bekommen. – Nicht zuletzt spielt auch die Täter- arbeit eine wichtige Rolle. Täterarbeit dient immer dem Opferschutz und ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Prävention, denn Gewalt ist ein erlerntes Verhalten, das auch wieder verlernt werden kann – vorausgesetzt, dass die Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wer- den. Zum Schluss noch einmal kurz: Gewalt gegen Frauen kennt schon längst keine Trennung mehr zwischen digita- lem und analogem Raum. Die Folgen sind gravierend, wenn das Bild einer Frau digital manipuliert, ihre Identi- tät missbraucht, sie öffentlich herabgewürdigt wird. Der- jenige, der dafür verantwortlich ist, begeht Unrecht, und dieses Unrecht muss klar benannt und konsequent geahn- det werden. Unser Maßstab ist klar – es wurde mehrfach gesagt; da stimme ich Ihnen zu –: Die Verantwortung darf nicht bei den Betroffenen bleiben, sondern in der Tat: Die Scham muss die Seite wechseln. Wir als Berliner Senat stellen uns dieser Herausforderung entschlossen, rechtssicher und, da können Sie sicher sein, mit ganz klarem Fokus auf den Schutz der Betroffenen. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Nun folgt ein Beitrag der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integrati- on, Vielfalt und Antidiskriminierung. – Bitte sehr, Frau Senatorin Kiziltepe! Senatorin Cansel Kiziltepe (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Kollegin- nen und Kollegen! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Berlinerinnen! Wir alle haben in den vergangenen Tagen die Berichte verfolgt, die heute Anlass für die Aktuelle Stunde sind. Zuerst waren wir ungläubig, dann waren wir schockiert. Schock wird zu Mut. Am Sonntag war ich mit vielen Tausenden Frauen mit unterschiedlichsten Hinter- gründen am Brandenburger Tor, um aus dieser Wut her- aus ein klares Zeichen zu setzen, nämlich, dass wir end- lich aufwachen müssen, wenn es um Gewalt im digitalen Raum geht. Gut, dass diese Debatte so laut geführt wird, und gut, dass wir heute hier im Abgeordnetenhaus diese Debatte führen. Seit Jahren tolerieren wir im digitalen Raum Zustände, die wir auf der Straße niemals zulassen würden. Unter dem Deckmantel der Anonymität sind im Internet Hass- rede, Stalking, Beleidigungen, Deepfakes und das uner- laubte Teilen intimer Inhalte an der Tagesordnung. Doch was immer noch nicht alle verstanden haben: Wir reden hier über echte Gewalt, über echte Menschen, über Wür- de, die wir schützen müssen. Denn diese Gewalt hinterlässt Spuren; sie geht nicht einfach an einem vorbei. Diese Gewalt hat eine ge- schlechtsspezifische Dimension. Fast immer sind es Frauen, die betroffen sind, und fast immer sind es Män- ner, die Täter sind. In dieser Situation brauchen wir Antworten, Antworten auf die digitale Gewalt, Antworten, um diesen Frauen zu helfen, und keine Scheindebatten. Frauen in diesem Land (Senatorin Dr. Felor Badenberg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8368 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 haben mehr verdient als schäbige Stimmungsmache und Nebelkerzen. Ich werde als Gleichstellungssenatorin nicht zulassen, dass das Schicksal von Frauen in diesem Land instrumentalisiert wird für spaltende Rhetorik oder für rassistische Narrative. Digitale Gewalt muss als das gesehen werden, was sie ist: keine Einzelfälle, sondern ein strukturelles Problem. Deshalb muss Gleichstellungspolitik auch im digitalen Raum gedacht werden. Denn der Schutz von Frauen ist eine demokratische Verpflichtung. Aus diesem Grund verpflichtet sich das Land Berlin im Rahmen der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes, ab dem 1. Januar 2027 ein bedarfsgerechtes Schutz- und Bera- tungsangebot für von häuslicher und geschlechtsspezifi- scher Gewalt betroffene Frauen sicherzustellen. Es wird endlich Zeit. Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes werden wir noch in dieser Legislaturperiode hier be- schließen. Über 120 Millionen Euro werden zusätzlich in die Stärkung des Gewaltschutzes in Berlin fließen. Sie wissen: Wir haben in diesem Doppelhaushalt noch mehr Geld in die Hand genommen, um den Antigewaltbereich zu stärken. Dazu haben wir starke Reformen wie die Einführung der elektronischen Fußfessel und Fallkonfe- renzen durchgesetzt. Das zeigt: Dieser Senat schützt Berlinerinnen vor Gewalt. Aber der Schutz vor digitaler Gewalt stellt eine besondere Herausforderung dar: für die Verwaltung, die Strafverfol- gungsbehörden, für Fachkräfte und Beratungsangebote. Viele Ansätze aus dem analogen Bereich führen hier ins Leere. Beratungsstellen und Schutzunterkünfte berichten vom steigenden Aufkommen digitaler Gewalt. Doch zu oft fehlen technische oder fachliche Kompetenzen, Wei- terbildungsangebote und einheitliche Schutz- und Hand- lungskonzepte, um den Betroffenen gezielt helfen zu können. Genau aus diesem Grund hat meine Senatsver- waltung bereits konkrete Projekte zur Versorgung von Betroffenen von digitaler Gewalt gestartet. Einerseits haben wir in diesem Monat ein Schulungs-projekt gestar- tet, bei dem Fachkräfte aus dem Gewaltschutzbereich endlich dafür ausgebildet werden, den Herausforderungen von digitaler Gewalt zu begegnen. Dabei werden sie von Expertinnen und Experten mit technischem Know-how unterstützt. Andererseits fördern wir bereits schon länger ein Projekt für die Beratung von Frauen, die von Stalking und Verfolgung im digitalen Raum betroffen sind. Ich bin stolz darauf, dass wir in Berlin mit diesen Projekten Vor- reiter werden für die Ausweitung von Gewaltschutz in den digitalen Räumen. [Beifall bei der SPD –

Jeannette Auricht

Stuhlkreise! Arbeitsgruppen! – Zuruf von Harald Laatsch (AfD)] Auch antidiskriminierungspolitisch denken wir digital: Im Haushaltsjahr 2026 geben wir fast 1 Million Euro für Projekte aus, die die digitale Gewalt und Hassrede im Netz bekämpfen, indem sie wertvolle Präventions- und Bildungsarbeit leisten. Auf TikTok, auf Twitter und auf Youtube wird die Gesellschaft von morgen geformt. Antidemokratische Kräfte haben das schon lange ver- standen. Deshalb müssen wir endlich unsere Gesetze und unsere Werte in den digitalen Raum transportieren. Und ja, dazu muss der Bund auch Wege finden, Täter schnell und zuverlässig zu identifizieren. Dazu müssen Strafbarkeitslücken geschlossen werden und Plattformen endlich wirksam in die Verantwortung genommen wer- den. Ich sage: Schluss mit dem Internet als rechtsfreier Raum! Wir brauchen ein lückenloses und barrierefreies Hilfe- system, ein Leben ohne Gewalt. Dafür ist das eben ge- nannte Projekt ein starker Baustein. Deshalb entwickeln wir gemeinsam mit dem Projekt- träger zudem ein berlinweites Gesamtkonzept, welches die Versorgung im Bereich digitaler Gewalt strukturiert, die Zusammenarbeit von Akteurinnen und Akteuren verbessert und Versorgungslücken aufzeigt und schließt. Das sind wir jeder Berlinerin schuldig. Ich möchte hier auch die Arbeit der Innensenatorin Iris Spranger würdigen, die im Rahmen des Vorhabens „Ge- waltfrei in die Zukunft“ bereits Schulungsprojekte für die Berliner Polizei durchführt sowie im Rahmen der Lan- deskommission gegen Gewalt konkrete Projekte zur digi- talen Bildung und Aufklärung junger Menschen fördert. Ziel des Berliner Senats ist es, jeder von digitaler Gewalt betroffenen Frau in Berlin eine schnelle, fachgerechte und effektive Versorgung und Unterstützung anbieten zu können. Ziel des Senats ist es auch, dass durch wirksame Vorbeugung und starke Gesetze die Anzahl solcher Ge- waltdelikte insgesamt sinkt. Gemeinsam mit einem star- ken, digitalen Gewaltschutzgesetz aus dem Bund können wir Prävention, Unterstützung und Strafverfolgung für digitale Gewalt endlich wirksam und flächendeckend leisten. Dafür ist es höchste Zeit, und dafür ist dieser Senat bereits bestens aufgestellt. Berlin hat sich bereits (Senatorin Cansel Kiziltepe) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8369 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 im Bundesrat klar zum Schließen der Strafbarkeitslücken bekannt, und ich setze mich auch dafür ein, dass wir dem Entschließungsantrag aus Mecklenburg-Vorpommern morgen im Bundesrat zustimmen. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Druck- sache 19/3063 wird die Überweisung federführend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Me- dien sowie mitberatend an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminie- rung sowie an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucher- schutz vorgeschlagen. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann können wir so verfahren und die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden. Ich komme zu lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz ge- fasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein, ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatz- frage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatz- frage kann auch von einem weiteren Mitglied des Hauses gestellt werden. Aus gegebenem Anlass darf ich noch einmal darauf hin- weisen, dass Sie zunächst eine Antwort des Senats abwar- ten müssen, bis Sie sich mit einer weiteren Frage eindrü- cken. Der Satz „Sehr geehrte Damen und Herren“ reicht nicht, um eine Frage zu stellen. – Dann beginnt für die stärkste Fraktion, die CDU-Fraktion, die Kollegin Usik mit ihrer Frage. – Bitte schön!

Lilia Usik

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Der Vergewaltigungs- fall im Jugendclub in Neukölln, in der Wutzkyallee, hat ganz Berlin und uns alle tief erschüttert. Da wir aus dem Bezirk nicht so viel hören, ist die Frage an den Senat, wie der aktuelle Stand ist. – Vielen Dank! Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Usik! Vielen Dank für die Frage! Las- sen Sie mich zunächst ein weiteres Mal sagen, dass ich nach wie vor erschüttert bin und auch sehr betroffen, was das Leid dieser zwei Mädchen betrifft, denn wir reden von zwei Schwestern, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind. Lassen Sie mich zu Beginn einmal einordnen, welche zentrale Rolle die Jugendarbeit in unserer Stadt spielt und welche Verantwortung damit einhergeht. Sie ist eine Leistung auf der Grundlage des § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. In Jugendzentren in unserer Stadt werden offene Angebote, außerschulische Bildungs- angebote, kulturelle Bildungsangebote oder sport- orientierte Angebote Kindern und Jugendlichen des je- weiligen Sozialraums angeboten. Gemäß den §§ 8a und 8b haben diese Einrichtungen – ganz egal, ob öffent- lich oder in freier Trägerschaft –, in denen sich die Kin- der und Jugendlichen einen Teil des Tages aufhalten, Schutzkonzepte zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt einrichtungsbezogen zu entwickeln. Dabei haben sie Anspruch auf Beratung bei der Entwick- lung und Umsetzung, aber die Umsetzung und die Er- stellung liegen in der Verantwortung der Leitung einer Einrichtung und damit bei ihrem jeweiligen Träger. Das ist es auch, worauf sich Familien und die Eltern in unse- rer Stadt verlassen können müssen. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, den Sach- stand einmal klar und transparent darzustellen: Was ist wirklich bislang zu den Vorfällen in der bezirklichen Jugendeinrichtung in der Wutzkyallee in Neukölln be- kannt? – Ende Februar hat die Bildungsverwaltung durch einen anonymen Hinweis von dem Vorfall Kenntnis erlangt. Daraufhin wurde umgehend eine fachliche Prü- fung in der zuständigen Abteilung veranlasst und der Bezirk wurde um Stellungnahme gebeten. Da die Rück- meldungen die zentralen Fragestellungen nicht schlüssig beantworten konnten und es auch Widersprüche gab, wurde vor diesem Hintergrund am 18. März eine Fall- besprechung mit dem Bezirk auf Einladung der SenBJF durchgeführt. An der Besprechung dieses Fall unter der Federführung des Staatssekretärs Falko Liecke nahmen Frau Nagel als zuständige Bezirksstadträtin in Neukölln, der Regionalleiter und die zuständige Jugendamts- leiterin, Kolleginnen und Kollegen der Direktion 4 und des Abschnitts 48, ein Vertreter des LKA 13 sowie die (Senatorin Cansel Kiziltepe) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8370 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Leiterin des Trägers MaDonna und die zuständige Ab- teilung Kinder- und Jugendschutz aus der SenBJF teil. Im Ergebnis dieser ersten Fallbesprechung wurde deut- lich, dass das Jugendamt im Fall der mutmaßlichen Ver- gewaltigung kein reguläres Kinderschutzverfahren gemäß § 8 SGB VIII eingeleitet hat, kein Meldebogen gefertigt wurde, es keine stringente Fallführung in dem Kinder- schutzfall gegeben hat und bezüglich der Vorfälle sexuel- ler Übergriffe seit Februar 2025 die Dienst- und Fachauf- sicht über die kommunale Jugendfreizeiteinrichtung nicht in ausreichendem und erforderlichem Maße in Kinder- schutzfällen ausgeübt wurde. Weder das Kinderschutz- team noch der polizeiliche Präventionsbeauftragte wur- den zur Beratung hinzugezogen. Auch wurde es sehr deutlich, dass es widersprüchliche Angaben zum An- zeigeverhalten gab, nämlich dazu, ob und zu welchem Zeitpunkt das Opfer selbst eine Anzeige erstatten wollte oder den Wunsch äußerte. Da gibt es unterschiedliche Aussagen zwischen Jugendamt, Träger und der Polizei. Aufgrund der teils widersprüchlichen Ergebnisse dieser Sitzung wurde im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben der dezentralen Bezirksaufsicht die Bezirksstadträtin für Jugend in Neukölln, Frau Nagel, am 23. März aufgefor- dert, gemäß § 22 Absatz 1 LOG BE alle vorhandenen Unterlagen, Akten und Vorgänge der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Prüfung vorzulegen. Gleichzeitig wurde ein weiterer umfangreicher Fragen- katalog zu folgenden Komplexen übersandt: Welche strukturellen Vorgaben für kommunale Jugendfreizeitein- richtungen zum Kinderschutz gibt es in Neukölln? Wie erfolgt die Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden der Jugendfreizeiteinrichtung in der Wutzkyallee? Erfolgte die Einhaltung der Kinderschutz- verfahren nach § 8a SGB VIII gemäß der AV Kinder- schutz? Fanden die Handlungsempfehlungen bei sexuel- ler Gewalt Beachtung, und wie wird sichergestellt, dass die Aufarbeitung unabhängig und durch nicht befangene Personen erfolgt? Die schriftliche Beantwortung der Fragen sowie die Vor- lage aller Unterlagen, E-Mails und Vorgänge wurden zum 25. März angefordert. Gleichzeitig wurde der Träger MaDonna, dem sich das Mädchen anvertraut hat, um Vorlage aller trägerseitigen Dokumentationen im Rahmen der Vorfälle ebenfalls zum 25. März gebeten. Der Träger hat die Antworten fristgerecht vorgelegt, und diese wer- den aktuell geprüft. Vom Bezirk liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Rückmeldungen vor. Zusätzlich ist am 25. März bei der SenBJF eine eidesstattliche Versiche- rung von den Mitarbeiterinnen des Trägers Ma-Donna eingegangen, aus der hervorgeht, dass spätestens seit dem Zeitraum vom 29. bis zum 30. Januar diesen Jahres die Jugendamtsleiterin über die Vorfälle und den Wunsch der Anzeigenerstattung durch das Jugendamt informiert war. Damit widersprechen die Schilderungen des Trägers den Schilderungen des Jugendamts. Beim Jugendzentrum Wutzkyallee handelt es sich um eine kommunale Einrich- tung des Bezirks Neukölln. Es geht hier um das Versagen des bezirklichen Jugendamts, das Kinder und Jugendliche als besonders vulnerable Gruppen schützen muss. Ich sage es noch mal – das ist die oberste Aufgabe eines jeden Jugendamts in unserem Land –: Es muss den Kin- derschutz gewährleisten. Wer den Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht gewährleistet, kann und darf keine Verantwortung in einer Jugendfreizeiteinrichtung oder im Jugendamt tra- gen. Ich sage es ganz klar – und ich denke, da geht es mir genauso wie den Berlinern –: Es reicht nicht, betroffen zu sein. Es reicht nicht, Betroffenheit zu bekunden. Ich habe heute in den letzten anderthalb Stunden ganz viel darüber gehört, dass wir über Frauen und Gewalt und sexualisierte Gewalt gegen Frauen gesprochen haben. Frau Eralp! Sie haben darüber gesprochen, dass der Scham die Seite wechseln muss, und Sie haben mehr Schutz für Frauen vor sexueller Gewalt eingefordert. [Tobias Schulze (LINKE): Wir sind in der Fragestunde! –

Elif Eralp

Das steht Ihnen nicht zu!] Ganz ehrlich: Wir reden hier über ein 14- und ein 16- jähriges Mädchen. Wo ist eigentlich da der Schutz vor sexualisierter Gewalt? [Beifall bei der CDU und der AfD – Beifall von Jörg Stroedter (SPD) –

Tobias Schulze

Wir sind in der Fragestunde! Kurze Frage, kurze Antwort!] Wer jetzt nur betroffen reagiert, der verkennt den Ernst der Lage, denn es geht jetzt um Konsequenzen und um klare und spürbare Konsequenzen. Genau diese habe ich bereits in der vergangenen Woche im Bildungsausschuss mit Nachdruck eingefordert. Die zentralen Fragen lauten: Wer hat wann was gewusst im Jugendamt Neukölln und deren Verantwortungsbereich? Warum wurde nicht zum Schutz des Opfers gehandelt? Wie stellt der Bezirk eine lückenlose und unbefangene Aufarbeitung des Falls endlich sicher? Und wie wird der Schutz der Betroffenen sichergestellt? Ganz aktuell ist mir bekannt, dass mehrere Anträge von MdAs auf Akteneinsicht im Bezirksamt Neukölln und der (Senatorin Katharina Günther-Wünsch) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8371 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 SenBJF zu den relevanten Akten vorliegen. Es gibt aber auch aufgrund einer Strafanzeige gegen zwei Betreuer- innen der Jugendfreizeiteinrichtung ein Verfahren, näm- lich zum Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung. Es gibt weiterhin Strafanzeigen wegen Strafvereitelung und an- derer in Betracht kommender Delikte gegen die Leiterin des Jugendamts, und es gibt ein Verfahren gegen die Jugendstadträtin des Bezirksamts Neukölln wegen Strafvereitelung im Amt. Das Bezirksamt Neukölln steht hier in der klaren Pflicht, lückenlos aufzuklären und Konsequenzen zu ziehen. Die Personal- und Dienstverantwortung liegt ausschließlich im Bezirk. Ich denke, nicht nur ich stelle mir die Frage, sondern auch viele Berlinerinnen und Berliner: Wo ist eigentlich der Bezirksbürgermeister Martin Hikel? Kein einziges Wort zu diesem Fall, keine Übernahme von Verantwortung. Stattdessen erleben wir eine Situation, dass eine Bezirksstadträtin, die selbst Gegenstand von Ermittlungen ist, an der Aufklärung mitwirken soll, und einen Bezirksbürgermeister, der nicht präsent ist. [Beifall bei der CDU und der AfD –

Thorsten WeiĂź

Unglaublich! – Zuruf von Elke Breitenbach (LINKE)] Wenn Meldewege und gesetzlich vorgeschriebene Abläu- fe in einem Jugendamt nicht funktionieren, dann reden wir nicht über Einzelfehler, sondern über ein strukturelles Problem. Umso notwendiger ist es, dass dieser Fall durch unabhängige und unbefangene Stellen vollständig aufge- klärt wird mit der klaren Bereitschaft, Fehler zu benennen und Konsequenzen zu ziehen. – Vielen Dank! Frau Senatorin, ich darf Sie bitten, die Fragen zu beant- worten und die politischen Bewertungen insbesondere anderer Bezirksmitarbeiter oder Politiker zu unterlassen. – Danke schön! Dann geht die erste Nachfrage an die Kollegin Usik. – Bitte schön!

Lilia Usik

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Senatorin, für die ausführliche Darstellung des aktuellen Stands! Der Fall ist grausam. Und da jetzt neue Details ans Licht kommen, erschüttert uns der Fall noch mehr. Sind die Aussagen der zuständigen Bezirksstadträtin korrekt, dass sie dienstrechtlich keine Konsequenzen aus dem Fall im ansässigen Jugendamt ziehen kann? – Vielen Dank! Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Bislang wurden nach meiner Kenntnis keine personellen Konsequenzen aus dem Versagen des Jugendamts im Bezirksamt Neukölln gezogen. [Dr. Klaus Lederer (LINKE): Glatte Lüge! –

Tobias Schulze

Stand doch in der Zeitung!] Grundsätzlich gilt: Mögliche dienst- und arbeitsrechtliche Konsequenzen sind im verantwortlichen Bezirk Neukölln zu ziehen. Aufgrund dessen habe ich letzte Woche auch im Bildungsausschuss die politisch verantwortliche Be- zirksstadträtin aufgefordert, eine sofortige Prüfung einzu- leiten, ob die Neuköllner Jugendamtsleitung und die betroffenen Mitarbeiter des Amts mindestens zunächst aus den Arbeitsfeldern herauszunehmen sind. Dies be- trifft bei Beamten die Einleitung von Maßnahmen nach dem Disziplinargesetz. Je nach Schwere des Dienst- vergehens kann dies beamtenrechtlich eine vorläufige Dienstenthebung bedeuten. Bei Tarifbeschäftigten, denen ein schweres Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, sind ebenfalls arbeitsrechtliche Maßnahmen zu prüfen. Dies kann auch hier eine Umsetzung oder Freistellung bedeuten. Die Schwere des Vergehens ist für mich hier ganz klar erkennbar. Deswegen auch meine Aufforderung letzte Woche – ich wiederhole diese gern –: Die Instrumente liegen auf dem Tisch, sie müssen nur genutzt werden. Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Bocian. – Bitte schön!

Lars Bocian

Danke, Frau Präsidentin! – Es handelt sich ja hier schein- bar um ein strukturelles Problem. Deswegen haben wir auch sehr umfangreich Akteneinsicht beantragt. Wir (Senatorin Katharina Günther-Wünsch) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8372 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 werden genau hinschauen, besonders da, wo linke Be- zirksstadträte im Amt sind. Zu meiner Frage: Wie unterstützt der Senat die beteilig- ten Akteure in der weiteren Aufarbeitung des Falls? Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Senatsverwaltung hat nach Bekanntwerden des Vor- falls im Rahmen ihrer dezentralen Bezirksaufsicht umge- hend Informationen vom Bezirk angefordert, und im Rahmen des LOG BE übt die SenBJF alle damit mögli- chen Mittel zur Aufklärung dieses schrecklichen Falls aus. Außerdem hat die SenBJF eine Fallkonferenz am 18. März mit Vertretern des Bezirks, des benachbarten Mädchentreffs sowie der Berliner Polizei durchgeführt. Diesem konsequenten Einsatz der SenBJF ist es auch zu verdanken, dass auf Wunsch der Eltern zum Schutz der Schwester eine Umschulung umgesetzt wurde. Gleichzei- tig haben wir seit dieser Woche alle Jugendfreizeitein- richtungen, egal ob kommunal oder öffentlich, angefragt und um Vorlage und Vorhandensein ihrer Kinderschutz- konzepte gebeten. Die ersten Rückmeldungen sind da. Sobald eine vollständige Rückmeldung aller Jugend- freizeiteinrichtungen – es handelt sich im Land Berlin um ungefähr 400 – vorliegen, werden wir auch daraus die notwendigen Rückschlüsse ziehen. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! Dann geht die nächste Frage an die SPD-Fraktion und da an die Kollegin Aydin. – Bitte schön!

Sevim Aydin

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Welche neuen Quartiersmanagementgebiete will der Senat in der näheren Zukunft ausweisen, um den sozialen Zusammenhalt in Berlin zu stärken? Herr Senator Gaebler, bitte schön! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordne- te! Frau Abgeordnete Aydin! Ab dem Jahr 2028 sollen in Berlin insgesamt elf neue Quartiere in das Programm Sozialer Zusammenhalt aufgenommen und als Quar- tiersmanagementgebiete festgelegt werden. Die entspre- chenden Beschlüsse der Bezirksämter liegen bereits vor. Den Senatsbeschluss wollen wir gerne im April herbei- führen. Ausgewählt wurden folgende Quartiere: Nauener Platz und Südpankepark in Mitte, Askanischer Platz in Fried- richshain-Kreuzberg, die Paul-Hertz-Siedlung in Charlot- tenburg-Wilmersdorf, die Neustadt-West und die Georg- Ramin-Siedlung in Spandau, der Tirschenreuther Ring in Tempelhof-Schöneberg, Britz-Nord und Britz-Süd in Neukölln, die Böhlener Straße in Marzahn-Hellersdorf sowie der Hausotterplatz in Reinickendorf. Die Auswahl erfolgte nach fachlichen Kriterien. Es handelt sich um Gebiete mit besonderem Aufmerksamkeitsbedarf gemäß Monitoring Soziale Stadtentwicklung, in denen soziale Herausforderungen gebündelt auftreten. Gleichzeitig müssen die Quartiere auch eine geeignete Größe und Struktur haben, Entwicklungspotenzial für investive Maßnahmen aufweisen und durch die Bezirke organisato- risch getragen werden können. Das Quartiersmanagement ist ein zentrales Instrument der integrierten Stadtentwicklung, um im Bestand dafür zu sorgen, dass wir starke, lebendige Quartiere haben, in denen sich Menschen zu Hause fühlen. Es verbindet bauliche Aufwertung mit sozialer Stabilisierung. Vor Ort arbeiten Quartiersmanagementteams daran, Nachbar- schaften zu aktivieren, Beteiligung zu organisieren, Netzwerke zwischen lokalen Akteuren und Akteurinnen aufzubauen und konkrete Projekte umzusetzen. Dazu gehört auch die Schaffung von Begegnungsorten, die Stärkung von Bildungs- und Freizeitangeboten und die Aufwertung des öffentlichen Raums. Es geht auch wirk- lich darum, Menschen zu motivieren, sich ehrenamtlich für ihre Nachbarschaft einzusetzen, sie dabei zu unter- stützen, Quartiere damit langfristig zu stabilisieren, sozia- le Teilhabe zu verbessern und den Zusammenhalt im Kiez zu stärken. Möglich wird die Aufnahme neuer Ge- biete, weil gleichzeitig 19 bestehende Quartiersmanage- mentgebiete abgeschlossen werden. Danke, Herr Senator! – Die erste Nachfrage geht an die Kollegin Aydin. – Bitte schön!

Sevim Aydin

Wie wird sichergestellt, dass in bestehenden Quartiers- managementgebieten auch nach Beendigung der bisheri- gen Förderung die aufgebauten Strukturen und Netzwer- ke nachhaltig erhalten bleiben? Herr Senator, bitte schön! (Lars Bocian) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8373 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordne- te! Frau Abgeordnete Aydin! Das ist tatsächlich eine Herausforderung. Wir haben eine begrenzte Zeit, in der wir Städtebauförderungsmittel des Bundes einsetzen können. Ziel ist natürlich, in diesem Zeitraum, der über 15 Jahre plus eventuell noch mal zwei Jahre läuft, Struk- turen aufzubauen, die dann in bezirkliche Regelstrukturen überführt werden, so sie sich bewährt haben. Insofern ist das ein wichtiges Element, dass das parallel immer pas- siert. Für uns ist wichtig, dass die aufgebauten Strukturen weiterhin unterstützt werden. Für die Gebiete, in denen weiterhin ungünstige Sozialra- ten vorliegen, haben wir deshalb das neue Landespro- gramm Quartiersmanagement light geschaffen. Ziel ist es auch, hier nach dem Ende der regulären Förderung eine starke Kümmererstruktur vor Ort zu erhalten, also auch die Ehrenamtlichenstrukturen, die sich dort etabliert ha- ben, durch hauptamtliche Unterstützung zu stärken und zu stabilisieren, um dort Netzwerke, Beteiligung und Stabilität im Quartier weiter zu sichern. Von diesem Programm profitieren folgende Quartiere: der Mehring- platz, der Wassertorplatz, das Zentrum Kreuzberg, die Hellersdorfer Promenade, die Reinickendorfer Stra- ße/Pankstraße, das Gebiet Soldiner Straße/Wollankstraße, die Dammwegsiedlung, die Rollbergsiedlung, Sonnen- allee-Süd/High-Deck-Siedlung, Heerstraße-Nord, Span- dauer Neustadt sowie Falkenhagener Feld-West. Dort werden wir mit diesen Quartiersmanagement-light- Strukturen sicherstellen, dass dort die aufgebauten Netz- werke nicht zusammenbrechen. Gleichzeitig sind die Bezirke in der Verantwortung, erfolgreiche Projekte und Strukturen zu bestätigen. Für die verbleibenden sieben auslaufenden Quartiersmanagementgebiete haben wir jetzt noch die Möglichkeit entwickelt, über Städtebauför- derungsmittel eine Stadtteilkoordination plus einzurich- ten. Das greift in den Quartieren Beusselstraße, Brunnen- straße, Moabit-Ost, Donaustraße-Nord, Flughafenstraße, Rixdorf und Letteplatz. Das ist eine zeitlich befristete personelle Verstärkung der bezirklichen Stadtteilkoordi- nation. Der Bezirk muss dann sozusagen seinen Anteil leisten, aber wir unterstützen ihn dabei, um den Übergang in die Regelversorgung aktiv zu begleiten. Zusätzlich sollen mit Auslaufen der Förderung aus dem Programm Sozialer Zusammenhalt vorbehaltlich der entsprechenden Mittelzurverfügungstellung folgende Großsiedlungen ab 2028 Mittel für sozialintegrative Pro- jekte aus dem Landesprogramm Stärkung Berliner Groß- siedlungen erhalten. Das sind die Hellersdorfer Promena- de, die Dammwegsiedlung, die High-Deck-Siedlung, Heerstraße-Nord und Falkenhagener Feld-West. Insge- samt wird damit sichergestellt, dass nach dem Übergang aus der großen Förderung ein gleitender Übergang si- chergestellt wird, dass sich die Bezirke noch mal überle- gen können, wie sie entsprechende Strukturen mit eige- nen Programmen in eigenen Strukturen auffangen, und dass dort nichts abbricht, sondern dass wir weiterhin für starke Quartiere, für ein gutes Zuhause in allen Bereichen der Stadt eintreten. Vielen Dank, Herr Senator! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Mirzaie. – Bitte schön!

Ario Ebrahimpour Mirzaie

Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Ende 2027 werden, wie schon gesagt, 19 QM- Gebiete auslaufen. Darunter sind auch Gebiete, in denen die sozialräumliche Entwicklung, die MSS-Daten nicht besser geworden sind, sondern teilweise stagnieren oder sogar schlechter geworden sind. Ich frage, wenn jetzt hier immer von den bezirklichen Nachfolgestrukturen und Projekten die Rede ist: Wird denn der Senat auch bereit sein, die notwendigen Gelder zur Verfügung zu stellen, damit das in den Bezirken auch umgesetzt werden kann und dass wir nicht schon wieder nur eine Wünsch-dir- was-Liste an die Bezirke stellen, die dann am Ende nicht mit Geld unterfüttert wird? Herr Senator Gaebler, bitte schön! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordne- te! Herr Abgeordneter Mirzaie! Ich will jetzt nicht noch mal alles wiederholen. Vielleicht lesen Sie es im Proto- koll noch mal nach. Ich glaube, ich habe gerade sehr ausführlich dargestellt, was der Senat an Initiativen an dieser Stelle macht, um Anschlussfinanzierungen sicher- zustellen. Ich habe aber auch darauf hingewiesen, dass die Bezirke in ihren Regelstrukturen bestimmte Dinge auch leisten müssen. Dafür bekommen Sie einen Global- haushalt. Dafür hat das Abgeordnetenhaus Mittel bereit- gestellt. Natürlich gibt es Mittel für Jugendförderung und Strukturmaßnahmen, und da müssen die Bezirke eben sehen, wie in diese Strukturen Dinge eingearbeitet wer- den können, die aus dem Quartiersmanagement heraus als gute Projekte entdeckt worden sind. Wie gesagt, wir unterstützen das auch dank der Unter- stützung hier aus dem Haus, was entsprechende Mittel angeht, über dieses Quartiersmanagement light und die Stadtteilkoordination plus. Das wird vom Land finanziert, und die Bezirke müssen eben auch sehen, wie sie ihren Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8374 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Teil dazu beitragen. Diese Legende, die Bezirke haben alle kein Geld, da bitte ich einfach mal, in den Haushalts- plan zu gucken. Da sieht man, dass die Bezirke sehr wohl Geld haben, sie müssen es nur an der richtigen Stelle einsetzen. Vielen Dank, Herr Senator! Die nächste Frage geht an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier an den Kollegen Franco. – Bitte schön!

Vasili Franco

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wann gedenkt der Regierende Bürgermeister, vollständi- ge Transparenz über seinen Tagesablauf am 3. Januar zu schaffen und sich damit ehrlich dafür zu entschuldigen, dass er bewusst die Berlinerinnen und Berliner getäuscht hat, indem er mehrfach unrichtige Angaben zu seinem Krisenmanagement gemacht hat? Herr Regierender Bürgermeister, bitte schön! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Fran- co! Ich glaube, spätestens seit Dienstag ist mein Tagesab- lauf präsent, ich will das an dieser Stelle aber noch ein- mal sagen. Ich habe bei der Kommunikation Fehler ge- macht, für die ich mich bei allen Berlinerinnen und Berli- nern entschuldigt habe, und das will ich gerne in diesem Haus auch noch mal wiederholen. Ich habe nichtsdestotrotz meinen Job gemacht. Ich will Ihnen das an dieser Stelle noch einmal sagen: Wir haben eine schwere Krise ab dem 3. Januar erlebt, einen An- schlag einer linksextremen Organisation, einen Anschlag auf unsere kritische Infrastruktur, und wir haben das im Senat gemeinsam hinbekommen, die zuständigen Senato- rinnen Franziska Giffey und Iris Spranger, wir gemein- sam im Senat, Ina Czyborra war, was die Gesundheits- versorgung angeht, auch beteiligt, die Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch war beteiligt, gemeinsam mit dem Bezirk, mit den Hilfsorganisationen, mit der Strom- netz Berlin GmbH, aber vor allen Dingen auch mit Poli- zei, Feuerwehr und Bundeswehr, diese Krise anderthalb Tage vor dem befürchteten Ende zu beenden. Ich glaube, das war gut, dass wir das gemeinsam hinbe- kommen haben. Vielen Dank! – Die erste Nachfrage geht an den Kollegen Franco. – Bitte schön!

Vasili Franco

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wenn der Regierende schon keine vollständige Transpa- renz über die Abläufe am 3. Januar schaffen will, kann er denn diesem Hohen Hause unmissverständlich klarstel- len, dass er am 3. Januar nur zu Hause und einmal Tennis spielen war und nirgendwo sonst? Herr Regierender Bürgermeister, bitte schön! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Also ich glaube schon, ich habe auch hier Transparenz hergestellt, und ich kann Ihnen das auch hier in aller Klarheit sagen: Ich habe um 8.07 Uhr eine Nachricht der Innensenatorin bekommen. Zu diesem Zeitpunkt saß ich zu Hause am Frühstückstisch. Sofern Sie nicht Dinge meinen – wissen Sie, ich tue mich ein bisschen schwer, das zu sagen, weil ich will es auch gar nicht ins Lächerliche ziehen –, sofern Sie nicht Dinge meinen, dass ich zum Beispiel an diesem Tag auch mal mit meinem Hund draußen war, war ich – außer der einen Stunde Sport – den ganzen Tag zu Hause. Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage geht an die Kolle- gin Kapek, bitte schön!

Antje Kapek

Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Ich glaube, das war jetzt gerade eher eine Verschlimmerung der Kommunikationskrise als eine Verbesserung. – Deshalb knüpfe ich doch direkt mal an und stelle die Frage: Wann hat die Wirtschaftssenatorin den Regierenden Bürger- meister an diesem Tag, dem 3. Januar, über das Ausmaß des Schadens und die Tatsache eines länger anhaltenden Stromausfalls informiert? War das um 9.47 Uhr, als be- (Senator Christian Gaebler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8375 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 reits klar war, dass 50 000 Haushalte betroffen sind, um 12.46 Uhr als die Stromnetz einen länger anhaltenden Stromausfall kommunizierte oder erst nach dem Tennis- match um 14 Uhr? – Vielen Dank! Herr Regierender Bürgermeister. Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Ich habe mit der Wirtschaftssenatorin um 12.45 Uhr telefoniert. Sie rief mich um circa 11.30 Uhr an, da will ich mich jetzt nicht genau festlegen. Ich habe dann um 12.45 Uhr zurückge- rufen. Ich bekam von der Wirtschaftssenatorin um 12.07 Uhr einen Lagebericht, wo übrigens auch drin- stand, dass noch nicht sicher ist, dass es noch offen ist, wann der Strom wieder da ist. Das war um 12.07 Uhr, um 12.45 Uhr haben wir dann länger telefoniert. Um oder gegen 14.30 Uhr – so muss ich es formulieren – hat ja dann Stromnetz Berlin eine Presseerklärung herausgege- ben, wo erst so richtig deutlich wurde, wie dramatisch die Situation sein wird, dass der Stromausfall gegebenenfalls bis Donnerstag dauert. Zum Glück hat es nicht bis Don- nerstag gedauert. Vielen Dank! Dann geht die nächste Frage an die Linksfraktion und hier den Kollegen Valgolio. – Bitte schön!

Damiano Valgolio

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Die Justizsenatorin hat gestern im Justizausschuss angekündigt, dass die Justiz- verwaltung das Partizipationsgesetz weiter brechen will und nicht im Umfang von 40 Prozent Menschen mit Mig- rationshintergrund zu Bewerbungsgesprächen einladen will, wenn diese die formalen Eignungsvoraussetzungen erfüllen. Deshalb frage ich den Senat, ob das insgesamt für alle Einstellungen und Vorstellungsgespräche im öffentlichen Dienst gilt. Frau Senatorin Dr. Badenberg, bitte schön! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter Valgolio! Ich muss erst mal eines richtigstellen: Ich habe gestern nicht im Rechtsausschuss gesagt, dass ich das Gesetz brechen will, sondern ich habe darauf hingewie- sen, dass die §§ 11 und 12 des Partizipationsgesetzes verfassungskonform auszulegen sind. Ich will das an der Stelle auch verdeutlichen: Das Ziel oder die Zielsetzung dieses Gesetzes ist ja auch richtig und wichtig, die Förderung der Vielfalt, die Unterstüt- zung der Menschen mit Migrationshintergrund, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Es gibt 8 von 16 Bundes- ländern, die auch entsprechende Partizipationsgesetze haben. Aber es gibt kein Gesetz, in keinem anderen Bun- desland, wo eine Quote vorgeschrieben ist bei der Vor- auswahl, und wenn es um den Zugang zum öffentlichen Dienst geht, dann gibt es zwei Vorschriften, die maßgeb- lich sind. Das ist einmal Artikel 33 Absatz 2 Grundge- setz, das ist das Bestenausleseprinzip, und da steht wört- lich drin: Jeder Deutsche hat nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Zugang zu einem öffentlichen Amte. Die zweite Vorschrift, die wichtig ist, ist der Gleichbe- handlungsgrundsatz: Alle Menschen sind gleich. Kein Mensch – mit oder ohne Migrationshintergrund – darf weder benachteiligt werden, aber ohne verfassungsrecht- liche Grundlage auch nicht bevorzugt werden. Das sind die zwei Maßstäbe, die auch beim Partizipationsgesetz gelten müssen. Insofern, in der Zielsetzung sind wir rich- tig. Ich habe nur darauf hingewiesen, wenn im § 12 des Partizipationsgesetzes feststeht, dass Einstellungen nach dem Bestenausleseprinzip zu erfolgen haben, dann muss natürlich die Vorauswahl auch im Lichte des Bestenaus- leseprinzips erfolgen. Das bedeutet, das ist eine verfas- sungskonforme Auslegung und nicht die Brechung des Rechts. – Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Valgolio. – Bitte schön!

Damiano Valgolio

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die Grenze der Ausle- gung eines Gesetzes ist ja immer der Wortlaut. Ich glaube nicht, dass man § 11 Absatz 1 PartMigG so auslegen kann, dass man nicht die 40 Prozent Menschen mit Mig- rationshintergrund zum Bewerbungsgespräch einladen muss. Jetzt meine Nachfrage: Haben der Senat und die Verwal- tung nicht die Pflicht, das Gesetz einzuhalten, auch bei verfassungsrechtlichen Zweifeln, bis das Verfassungsge- richt darüber entschieden hat, ob ein Gesetz verfassungs- gemäß ist oder nicht.? (Antje Kapek) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8376 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Kommen wir nicht in Teufels Küche, wenn die Verwal- tung und die Regierung immer selber entscheiden, ob sie ein Gesetz anwendet oder nicht? Frau Senatorin Dr. Badenberg. – Bitte schön! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter Valgolio! Wir beide sind Juristen, und wir beide wissen auch: Wenn eine Vorschrift mehrere Auslegungsformen zulässt, dann muss die Vorschrift verfassungskonform ausgelegt werden, das ist keine Brechung des Rechts, sondern das ist ein allgemein anerkannter Grundsatz, durch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mehrfach bestätigt. In dem Fall, wenn Sie das Zusammenspiel zwischen § 11 und § 12 Partizipationsgesetz, wenn Sie diese zwei Vor- schriften miteinander lesen und wenn im § 12 ausdrück- lich drinsteht, dass Einstellungen nur nach dem Besten- ausleseprinzip zu erfolgen haben, dann ist das in der Tat auch meine Pflicht, die Vorschrift, die Vorauswahl nach § 11 verfassungskonform auszulegen. Ungeachtet dessen sprechen Sie ja einen richtigen Punkt an. Die Frage ist, wie geht man jetzt damit vor. Es beste- hen natürlich unterschiedliche Möglichkeiten. Man kann natürlich das Gesetz an der Stelle anpassen. Das ist die eine Möglichkeit. Wenn es dafür aber keine Mehrheit gibt, ist die zweite Möglichkeit, diese Frage entweder dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin zur Über- prüfung vorzulegen oder aber dem Bundesverfassungsge- richt, weil es insbesondere um die Vereinbarkeit mit Artikel 33 Absatz 2 und mit Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes geht. Wir sind im Senat diesbezüglich im Gespräch. Bis dahin bin ich nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, denn ich habe einen Diensteid abgelegt und der beginnt: "Ich achte das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze". – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU –

Anne Helm

Genau, geltende Gesetze!] Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die zweite Nachfrage geht an die Kollegin Vandrey.

Dr. Petra Vandrey

Sehr geehrte Frau Senatorin! Sie haben ja eben selbst beschrieben, was der richtige Weg wäre, wenn eine Sena- torin ein Gesetz für verfassungswidrig hält, nämlich zum Verfassungsgericht zu gehen. Sie wissen ja, wie Sie sel- ber im Rechtsausschuss erklärt haben, seit Herbst letzten Jahres davon, dass Sie das für verfassungswidrig halten. Warum gehen Sie denn dann nicht zum Verfassungsge- richt, so, wie es richtig wäre? Frau Senatorin, bitte schön! Senatorin Dr. Felor Badenberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Abgeordnete Dr. Vandrey! Ich bin erst im Herbst, im Oktober letzten Jahres, darauf aufmerksam geworden. Da ist mir erst mal die Vorgehensweise bei der Generalstaatsanwaltschaft bekannt geworden. Insofern, sofort zum Verfassungsge- richtshof zu laufen, wäre vielleicht ein bisschen übereilig gewesen. Was ich erst mal getan habe, ist, mich mit der Genese des Gesetzes auseinanderzusetzen. Das heißt, ich habe mir die Akten – das Gesetz ist ja 2021 in Kraft getreten – von damals gezogen, was damals im Rahmen der Rechtsför- migkeitsprüfung die Senatsverwaltung für Justiz, Ver- braucherschutz und Antidiskriminierung festgelegt hat. Erst danach war mir bewusst, dass bereits damals – und da ist, glaube ich, unstreitig, da war ich nicht hier –, da- mals hat die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucher- schutz und Antidiskriminierung in zwei Dokumenten ganz klar den Verstoß gegen Artikel 33 Absatz 2 doku- mentiert. Das war der erste Schritt. Der zweite Schritt war: Ich habe das jetzige Verfassungs- referat noch mal um Überprüfung gebeten, ob tatsächlich nicht das ganze Gesetz, sondern diese zwei Vorschriften, ob das eigentlich nicht sowohl mit der Berliner Landes- verfassung als auch mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Solche Prüfungen macht man nicht innerhalb von zwei, drei Minuten, sondern dafür braucht man durchaus ein bisschen Zeit. Man muss natürlich die Rechtspre- chung auswerten. Das aktuelle Verfassungsreferat hat das Ergebnis der damaligen Rechtsförmlichkeitsprüfung relativ klar und deutlich bestätigt. Danach, um mir noch eine dritte Meinung einzuholen, habe ich eine Rechtsan- waltskanzlei, spezialisiert auf Verfassungsrecht, um ein Rechtsgutachten gebeten, nicht bezüglich des ganzen (Damiano Valgolio) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8377 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Gesetzes, sondern bezüglich der Vorauswahl und Einstel- lung. Auch dieses Gutachten hat einige Zeit in Anspruch genommen. Das Gutachten liegt mir jetzt seit zwei Wo- chen vor. Insofern konnte ich vorher auch nicht agieren. Das wäre, ehrlich gesagt, nicht professionell gewesen. [Beifall bei der CDU –

Vasili Franco

Warum haben Sie nicht die zuständige Verwaltung gefragt? – Zuruf von Elke Breitenbach (LINKE)] Vielen Dank, Frau Senatorin! Die nächste Frage geht an die AfD-Fraktion und hier den Abgeordneten Wiedenhaupt. – Bitte schön!

Rolf Wiedenhaupt

Frau Präsidentin! In der gestrigen Sitzung des Verkehrs- ausschusses hat Staatssekretär Kraus mitgeteilt, dass die geplante und seit Langem in Aussicht gestellte Verlänge- rung der U-Bahn-Linie 7 in Richtung Staaken nicht wei- terverfolgt werde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Wie erklärt der Senat den Anwohnern rund um die westliche Heerstraße, dass sie nunmehr keine Aussicht auf einen U-Bahn-Anschluss haben und auf Dauer von langsamen und störanfälligen Busverbindungen abhängig sind? Herr Staatssekretär Kraus, bitte! Staatssekretär Andreas Kraus (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abge- ordneter Wiedenhaupt! Vielen Dank für die Frage! Für die U-Bahn-Verbindung Spandau – Heerstraße Nord konnte in den untersuchten Zuschnitten des Projekts ein Nutzen-Kosten-Indikator größer als 1 nicht nachgewiesen werden. Damit erfüllt das Vorhaben derzeit nicht die Vorgaben von § 7 Landeshaushaltsordnung und ist nach den Förder- kriterien gemäß des Gemeindeverkehrsfinanzierungsge- setzes nicht durch den Bund förderfähig. Die heutige Verkehrsinfrastruktur im Bezirk Spandau ist jedoch, und das wissen Sie – willkommen in Spandau! –, durch stark belastete Busverkehre geprägt, die nicht in der Lage sind, weitere Verkehre aufzunehmen. Ich erin- nere nur daran, dass sechs von 25 der am meisten genutz- ten und frequentiertesten Bushaltestellen mit den größten Kapazitätsengpässen Berlins in Spandau liegen. Also braucht es eine neue Betrachtung dieses verkehrli- chen Problems, eine ganzheitliche Betrachtung, und auch eine neue Betrachtung der schienenseitigen Erschließung im Bezirk Spandau. Das ist bisher nur unzureichend der Fall und nur in Ost-West-Richtung gewährleistet. Die starke Konzentration auf den Bereich Altstadt und Bahn- hof Spandau führt dazu, dass auch Umwegverkehre in Kauf genommen werden müssen. Wenn wir tatsächlich wollen, dass Menschen auf den ÖPNV umsteigen, müs- sen wir hier handeln und die verkehrlichen Herausforde- rungen in Spandau adressieren. Vielen Dank! – Die erste Nachfrage stellt der Abgeordne- te Wiedenhaupt. – Bitte schön!

Rolf Wiedenhaupt

Frau Präsidentin! – Teilt der Senat die Ansicht der AfD-Fraktion, dass nunmehr alles unternommen werden muss, Herr Staatssekretär, dass doch noch diese U-Bahn-Verlängerung zustande kommt, um den Men- schen in Spandau eine attraktive Mobilität zu geben? Bitte schön, Herr Staatssekretär! Staatssekretär Andreas Kraus (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Frau Präsidentin, vielen Dank! – Was wir derzeit tun, ist, wir vergleichen die Verkehrsmittel und schauen uns ge- nau diese Anbindung an zwischen UTR, der Urban Tech Republic, und dem Rathaus Spandau. Wir ergänzen das auch um die Betrachtung einer Magnetschwebebahn. Noch einmal: Zur Lösung der komplexen verkehrlichen Herausforderungen des Bezirks sind gesamträumliche Betrachtungen und Systementscheide notwendig. Das wird nun auch durch den ÖPNV-Bedarfsplan des Nah- verkehrsplans 2026 – 2028 adressiert, indem dort eine Systementscheidung getroffen wird. Klar ist auch: Eine U-Bahn-Verlängerung allein würde die Probleme eben nicht lösen. (Senatorin Dr. Felor Badenberg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8378 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt die Abgeord- nete Hassepaß. – Bitte schön!

Oda HassepaĂź

Herzlichen Dank! – Die CDU beerdigt also die U7, weil Sie sagen, das ist nicht rentabel genug. Die Tram wollen Sie allerdings auch nicht. Deshalb die Frage: Wann und wie will die CDU denn das gravierende Verkehrschaos in und bis Spandau beseitigen? Bitte schön, Herr Staatssekretär Kraus! Staatssekretär Andreas Kraus (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! – Sehr geehr- te Frau Hassepaß, vielen Dank für die Nachfrage! Ich habe gerade geschildert, dass wir einen ÖPNV-Bedarfs- plan im Nahverkehrsplan für die Jahre 2026 bis 2028 vorgelegt haben. Das ist eine klare und transparente Dar- stellung, was funktionieren kann und was Lösungsansätze sind. Entsprechend werden dort auch noch einmal die System- entscheide adressiert, und daraus werden wir dann auch Lösungen für die verkehrlichen Herausforderungen in Spandau ableiten. Vielen Dank! Damit ist die Runde nach der Stärke der Fraktionen been- det. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit ei- nem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftas- te anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt. Die Meldungen, die ich sehe, werden von der Technik herausgenommen. Ich gehe jetzt davon aus, dass alle Fragestellerinnen und Fragesteller die Möglichkeit zur Anmeldung hatten, und beende die Anmeldung. Ich verlese Ihnen die Liste der Namen der ersten sieben Wortmeldungen. Das sind Herr Ubbelohde, Herr Wans- ner, Frau Kapek, Herr Ronneburg, Herr Tabor, Frau Vierecke und Herr Dr. Husein. Die Liste der Wortmel- dungen, die ich soeben verlesen habe, bleibt hier erhalten, auch wenn Ihre Mikrofone diese Anmeldungen nicht mehr darstellen. Sie können sich also wieder zu Wort melden, wenn sich aus der Beantwortung des Senats Nachfragen ergeben. Damit hat der Abgeordnete Ubbe- lohde das Wort. – Bitte schön!

Carsten Ubbelohde

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – In Berlin gibt es laut Senatsantwort auf eine Anfrage meiner Fraktion derzeit fast 20 000 vollziehbar ausreisepflichtige, abgelehnte Asylbewerber. Mehr als 85 Prozent von ihnen werden geduldet und dürfen bleiben, sind aber de facto illegal hier. Wie erklärt der Senat den Berliner Steuerzahlern die Tatsache, dass sie Tausende Ausreisepflichtiger vermut- lich dauerhaft über Sozialleistungen alimentieren, obwohl diese kein Aufenthaltsrecht haben? Bitte schön, Frau Senatorin Spranger, Sie haben das Wort! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Sie haben die Zahlen schon völlig richtig genannt. Der Inhalt der Zahlen heißt, es gibt verschiedene Duldungs- gründe. Auf der einen Seite werde ich ständig vom Flüchtlingsrat ermahnt, dass wir zu viele ausweisen be- ziehungsweise der Ausreise zuführen. Auf der anderen Seite wird kritisiert, dass wir nach humanen Vorgängen Menschen, die einen Duldungsgrund in Berlin, in Deutschland haben aus den unterschiedlichsten Gründen, ob sie schwanger sind, ob sie gerade entbunden haben, ich gehe mal auf diese Seite – – Das sind Duldungsgrün- de. – Ja. 28 verschiedene Duldungsgründe gibt es nach hu- manitären Ansichten. Deshalb noch mal: Auf der einen Seite werde ich kriti- siert. Ich glaube, dreimal bin ich schon die Abschiebekö- nigin von ganz Deutschland gewesen. Auf der anderen Seite muss man aber eines ganz klar sagen: Duldungen sind immer mit Begründungen verbunden, und diese Begründungen liegen im humanitären Umgang mit den- jenigen, die wir dann nicht ausweisen. Die erste Nachfrage stellt auch der Abgeordnete Ubbe- lohde. – Bitte schön! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8379 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026

Carsten Ubbelohde

Vielen Dank! – Bei allem Respekt, Frau Senatorin! 17 000 von 20 000 werden mit Sicherheit nicht schwan- ger sein oder gerade ihr Kind bekommen haben. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Stellen Sie bitte Ihre Frage, Herr Abgeordneter!

Carsten Ubbelohde

Wir kennen die Statistiken, mit welchen Nachteilen das Ganze zu rechnen hat. Keine Kommentare!

Carsten Ubbelohde

Die Frage ist: Wann wird der Senat zu einer realistischen Einschätzung der Lage kommen und den rechtswidrigen Zustand schnellstmöglich beenden? Bitte schön, Frau Senatorin! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Frau Präsidentin! Sehr verehrter Herr Abgeordneter! Dann sollten Sie sich mit dem Recht tatsächlich einmal beschäftigen, denn Sie unterstellen uns, dem Senat, dass wir rechtswid- rig handeln. Nein, das tun wir nicht, um das ganz klar zu sagen. Ich habe hier zwei kleine Beispiele genannt. – Herzlichen Dank! [Orkan Özdemir (SPD): Das Recht interessiert die Kollegen nicht! –

Ăślker Radziwill

Das sind keine Kollegen! – Zuruf von der AfD: Unterirdisch!] Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt der Abgeord- nete Franco. – Bitte schön!

Vasili Franco

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat, ob er bestimmten Fraktionen hier im Hause noch einmal erklären könnte, dass der Senat verpflichtet ist, sich an Recht und Gesetz zu halten, und gar keine Personen ab- schieben kann, wenn zum Beispiel die Herkunftsländer sie nicht annehmen, wenn humanitäre Gründe oder so etwas wie Familien mit Kleinkindern der Fall sind, dass es ganz viele Gründe gibt, warum Menschen tatsächlich nicht abgeschoben werden können und dass der Senat verpflichtet ist, sich an geltendes Recht zu halten. Bitte schön, Frau Senatorin! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrter Herr Ab- geordneter! Genau das ist es. Wir haben eine Härtefall- kommission, in der Kirchen sind, in der Wohlfahrtsver- bände sind und in der jeder einzelne Fall, der dorthin getragen wird, entsprechend bewertet wird. Es geht ausschließlich um humanitäre Gründe. Wir haben im Regelfall 28 genaue Festlegungen, wann Abschiebun- gen nicht zu erfolgen haben. Daran halten wir uns sehr klar und sehr deutlich, und deshalb kann ich nur bestäti- gen, was Sie gesagt haben: Selbstverständlich muss zu jeder Zeit diese rechtliche Grundlage eingehalten werden, und selbstverständlich hält sich der Senat an Recht und Gesetz. – Danke schön! Vielen Dank! Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Wansner. – Bitte schön!

Kurt Wansner

Ich frage den Senat: Die linke Szene plant, so wie sie es auch ankündigt, am 1. Mai den Zaun um den Görlitzer Park, den die Anwohner begrüßt haben, [Lachen bei den GRÜNEN und der LINKEN –

Katina Schubert

Welchen Einwohner haben Sie denn gefunden?] zu beschädigen. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die Beschädigung des Zaunes am 1. Mai zu verhin- dern? Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8380 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Bitte schön, Frau Senatorin Spranger, Sie haben das Wort! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrter Herr Ab- geordneter! Selbstverständlich schützen wir am 1. Mai jede Demonstration, denn wir leben in einer Meinungs- freiheit, die am 1. Mai durchgeführt wird. Da oben sitzen junge Kolleginnen und Kollegen von der Polizei Berlin, und wir bereiten gerade sehr ausführlich den 1. Mai vor. Natürlich haben auch ich und mein Haus und auch die Polizei und das LKA mitbekommen, was so alles an Aufrufen im Netz kursiert. Ich kann hier immer nur noch einmal sehr klar sagen: Der 1. Mai ist ein Feier- tag, an dem der DGB beispielsweise eine große Demonst- ration durchführt, an dem es natürlich auch andere De- monstrationen gibt, an dem aber auch in Parks – wir haben es beim letzten Mal erlebt – mit sehr vielen Men- schen Feiern stattfinden, weil sie diesen Tag, das ist der Tag der Arbeit, feiern. Ich bin der Polizei, ich bin der Feuerwehr, ich bin allen Beteiligten, die am 1. Mai dafür Sorge tragen, dass wir einen weiteren friedlichen 1. Mai in Berlin erleben wer- den, dankbar. Wir haben gestern eine große Sitzung dazu gehabt, und wir bereiten das natürlich alles entsprechend vor. Wir werden wie immer selbstverständlich auch die innenpolitischen Sprecher hinzuziehen, sodass auch dort jeder weiß, was geplant ist, und sich darauf vorbereiten kann. Völlig klar, wir werden die Sicherheit der Berline- rinnen und Berliner und selbstverständlich auch dieses Zauns sicherstellen. – Danke schön! Der Abgeordnete Wansner erhält das Wort für die erste

Katrin Schmidberger

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Frau Spranger! Als Anwohnerin kann ich nur bestätigen: Der Zaun wirkt. Deswegen frage ich den Senat: Was unter- nimmt der Senat, um die Anwohnerinnen und Anwohner rund um den Görlitzer Park zu schützen, angesichts der Tatsache, dass viel mehr arme, kranke, drogenabhängige Menschen in den Hausfluren und im öffentlichen Raum zu finden sind? Bitte schön, Frau Senatorin Spranger! Senatorin Iris Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport): Verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Schmid- berger! Wir beide haben uns gemeinsam über viele Jahre im Stadtentwicklungsausschuss und vor Ort die Situation im und um den Görlitzer Park angeschaut. Wir haben beide auch mit Anwohnerinnen und Anwohnern gespro- chen. Die Polizei macht regelmäßig – das wissen Sie, und das ist auch gut so – Sprechstunden, um den Menschen, die dort wohnen, die Sicherheit zu gewährleisten, im Übrigen auch den Gewerbetreibenden. Sie führen Sprech- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8381 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 stunden durch, was es heißt: Wir müssen die Türen schließen et cetera. Wir und die Gesundheitsverwaltung von Ina Czyborra haben dort, weil Sie auch Drogen ansprechen, viel gegen Drogenkonsum gemacht. Das heißt also auch dahin ge- hend – – – Doch, Frau Schmidberger, haben wir. Dann müssen Sie die Gesundheitssenatorin fragen. Aber was wichtig ist: Diejenigen, die dort leben, müssen selbstverständlich auch selbst mit ihren Hauseigentümern sprechen. Das heißt also: Die Sicherheit hängt nicht nur an der Polizei, sondern auch an jedem Einzelnen, der dort lebt. Verschlossene Türen, verschlossene Keller, wir haben zigmal darüber gesprochen. Wir beide waren vor Ort, noch in einer anderen Funktion. – Danke schön! Vielen Dank! Die nächste Frage stellt die Abgeordnete Kapek. – Bitte schön!

Antje Kapek

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Welche Gründe stehen einer Erhöhung der Anwohner- parkgebühren und somit der Einlösung des Versprechens des Regierenden Bürgermeisters, diese auch ohne eine Einigung und ohne ein Konzept zu erhöhen, entgegen, nachdem der zuständige Software-Hersteller VOIS | PAM uns mitgeteilt hat, dass, wie vom Senat behauptet, es zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung der Wahlen durch eine Gebührenanpassung im Fachverfahren geben kann? Bitte schön, Herr Staatssekretär Kraus, Sie haben das Wort! Staatssekretär Andreas Kraus (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank! – Sehr ge- ehrte Frau Kapek! Vielen Dank für die Frage! Vielleicht noch einmal zur Einordnung: Der grundsätzlich maßge- bende Gebührenrahmen für die Erteilung eines Bewoh- nerparkausweises stellt die Gebührenordnung für Maß- nahmen im Straßenverkehr als Bundesrecht dar. Aller- dings kann der Senat für das Ausstellen von Parkauswei- sen für Bewohner städtischer Quartiere davon abwei- chend Gebühren mittels einer Verordnung festlegen. Diese Gebühren können dabei auch dem wirtschaftlichen Wert eines Bewohnerparkausweises angemessen begeg- nen. Jetzt zum Verfahren: Noch im Dezember 2025 bestand die Absicht des Senats, eine solche Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise zu erlassen. Der damalige Zeit- plan sah vor, dass die Gebührenordnung für Bewohner- parkausweise zum 1. April 2026 in Kraft treten sollte. Dies wäre vor der zum 1. Juni 2026 verorteten Fachver- fahrensruhe im Fachverfahren VOIS des LABO zur Si- cherstellung eines störungsfreien Wahlablaufes erfolgt. Die Fachverfahrensruhe wurde im Zeitraum 1. Juni bis 22. September 2026 durch die Senatsverwaltung für Sonstiges- res und Sport und den Landeswahlleiter festgelegt. Die geplante Verordnung ließ sich dann aber nicht mehr um- setzen, da keine Einigung über die konkreten Gebühren- höhen gefunden werden konnte. Obwohl die Gebührenerhöhung kein typischer Fall der verordneten Fachverfahrensruhe darstellt, bliebe eine Änderung mit unkalkulierbaren Risiken behaftet. Auf- grund dieser Restrisiken hat das Landeswahlamt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ebenfalls darum gebeten, die Gebührenerhöhung im VOIS | PAM bis spätestens zum 1. Juni abzuschließen oder aber erst nach den Wahlen zum 1. Oktober zu beginnen. Angesichts der Bedeutung der Abgeordnetenhauswahlen – wir haben mal bei Abgeordnetenhauswahlen eine Erfahrung im Straßen- raum gemacht, dass Doppelnutzungen schwierig sind – sollten die Risiken nicht eingegangen werden. [Lachen von Bettina Jarasch (GRÜNE) –

Torsten Schneider

Meine Güte!] Vielen Dank! – Frau Kapek erhält das Wort für die erste Nachfrage. – Bitte schön!

Antje Kapek

Vielen Dank! – Dann sage ich es noch einmal: Alle Ex- pertinnen, Software-Hersteller, alle anderen Beteiligten haben darauf hingewiesen, dass es keine Risiken gibt und damit die Verfahrensruhe nicht beeinträchtigt wird. Des- halb frage ich Sie noch einmal: Wann und in welcher Form wird der Senat die Erhöhung der Anwohnerparkge- bühren beschließen, um weitere Millionenverluste für das Land Berlin zu vermeiden und das Versprechen des Re- gierenden Bürgermeisters endlich einzulösen? Bitte schön, Herr Staatssekretär Kraus! (Senatorin Iris Spranger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8382 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Staatssekretär Andreas Kraus (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abge- ordnete! Sehen Sie es mir bitte nach, dass ich der Senats- verwaltung für Inneres und Sport und dem Landeswahl- leiter mehr Kompetenz bei der Beantwortung dieser Fra- ge und der Beurteilung der Fachverfahrensruhe zutraue als einem Softwarehersteller. Die zweite Nachfrage stellt die Abgeordnete Hassepaß. – Bitte schön!

Oda HassepaĂź

Dann würde ich den Regierenden Bürgermeister fragen – das wäre der Moment, sich ehrlich zu machen –: Sie haben versprochen, dass Sie noch in dieser Legislaturpe- riode die Gebühren des Anwohnerparkens anheben. Wird das noch kommen, oder müssen Sie Ihr Wort brechen? Für die Beantwortung spricht der Regierende Bürger- meister. – Bitte schön! Regierender Bürgermeister Kai Wegner: Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Sie können nicht den Regierenden Bürgermeister befragen, sondern den Senat, aber ich antworte gerne. Sie kennen meine Haltung zu dieser Thematik. Die ist bekannt. Dass Sie das in Ihrer Regierungszeit nicht ge- schafft haben, gehört übrigens auch zur Wahrheit. Sie hatten ja lange Zeit. Meine Haltung ist bekannt. Es liegen jetzt unterschiedliche Konzepte vor. Ich bleibe auch bei meiner Aussage, dass ich es spannend finde, nicht nur über einfache Erhöhungen – das kann jeder –, sondern über Gesamtkonzepte in diesem Zusammenhang zu spre- chen. Jetzt kennen Sie auch Koalition. Offenkundig gibt es in der Koalition hierüber noch keinerlei Verständi- gung. Deswegen kann ich Ihnen meinen Wunsch sagen: Ich würde mir wünschen, dass wir innerhalb dieser Koalition gemeinsam – – – Herr Wesener! Was die Erhöhung angeht, liegt es si- cherlich an meiner Fraktion, wenn ich das so sagen kann, aber was eine Gesamtkonzeption angeht, gibt es noch keine Übereinstimmung in der Koalition. Ich glaube, deswegen wollte ich das noch einmal deutlich machen, meine Haltung ist klar. Die CDU-Fraktion und die SPD- Fraktion sind in Gesprächen, wie ich höre. Jetzt müssen wir schauen, ob wir auch zu diesem Thema noch eine Einigung bekommen. Ich will Ihnen sagen: Diese Koalition hatte bislang drei Jahre Zeit. Sie hatten deutlich mehr Zeit. Sie haben es leider nicht hinbekommen. Deswegen müssen wir uns jetzt darum kümmern. [Beifall bei der CDU –

Tobias Schulze

Sie auch nicht!] Vielen Dank! Die Fragestunde ist damit für heute beendet. Ich freue mich, heute nochmals eine Gruppe der Polizeiakademie als Gäste begrüßen zu dürfen. Willkommen bei uns im Abgeordnetenhaus und viel Erfolg für Ihre Ausbildung! Ich rufe auf lfd. Nr. 3: Eingliederung der Servicetöchter von Charité und Vivantes in die Mutterkonzerne Dringlicher Zwischenbericht des Hauptausschusses gemäß § 27 Absatz 4 GO Abghs vom 18. März 2026 Drucksache 19/3086 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2378 Die Fraktion Die Linke hat diesen Zwischenbericht ver- langt und ebenfalls verlangt, dass er auf die Tagesord- nung der Plenarsitzung gesetzt wird. Die Fraktion hat den Zwischenbericht zur Beratung angemeldet und beginnt dementsprechend. Für die Fraktion Die Linke spricht der Abgeordnete Schulze. – Bitte schön!

Tobias Schulze

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mit einem Zitat beginnen. Ich zitiere: „Die Koalition wird die Rückführung der Tochter- unternehmen der landeseigenen Krankenhäuser schnellstmöglich durchführen.“ Die Koalitionsabgeordneten schauen schon vielsagend; ich nehme an, Sie kennen diesen Satz. Er steht nämlich im Koalitionsvertrag und auch in den Richtlinien der Regierungspolitik des Senats. Beide Sätze sind von 2023, also drei Jahre her. Passiert ist bisher nichts. Ach doch, es Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8383 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 ist etwas passiert! Es gab eine Senatsarbeitsgruppe zu diesem Thema, und diese Senatsarbeitsgruppe führt auf 30 Seiten auf, warum der Senat seine eigenen Richtlinien der Regierungspolitik nicht umsetzen will. Dabei hätte diese Senatsarbeitsgruppe eigentlich aufschreiben müs- sen, wie es denn funktionieren könnte, die Töchter zu- rückzuholen. Ich sage Ihnen: Wer etwas nicht will, der sucht Gründe. Wer etwas will, der sucht Wege. Ich frage mich: Wann will die Koalition endlich das eige- ne Versprechen umsetzen? Wir als Linke haben vor ei- nem Jahr einen Antrag eingebracht, den Sie, Herr Weg- ner, Frau Czyborra, Herr Stettner, Herr Saleh, an Ihr eigenes Versprechen erinnern soll, die Servicetöchter von Charité und Vivantes in die Mutterkonzerne zu integrie- ren. Nach einem Jahr ist mit diesem Antrag in den Aus- schüssen nichts passiert. Wir haben versucht, unseren Antrag im Hauptausschuss auf die Tagesordnung zu bringen, und selbst darüber musste die Koalition erst einmal länger beraten. Was für ein Armutszeugnis für Sie! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Sebastian Walter (GRÜNE) –

Heiko Melzer

Was? Das stimmt ja gar nicht!] Wir müssen aber feststellen: Offenbar hat die Koalition immer noch sehr viel Zeit mit der Umsetzung ihrer Schwerpunktvorhaben. Ich hörte, dass es eine Klausur der Koalition am kommenden Wochenende geben soll – ist das richtig? –, auf der die Vivantes-Töchter auch Thema werden sollten. Ist es nun richtig, dass die auch noch einmal um vier Wochen verschoben worden ist? Können Sie das hier einmal bestätigen oder absagen? Die Beschäftigten draußen vor dem Haus wollten es je- denfalls wissen. Aber na ja, selbst wenn die im April stattfindet, dann sind es immerhin ja auch noch drei Monate, die Sie noch ha- ben bis zur Sommerpause, und dann geht es in die End- phase des Wahlkampfs. Sie haben also offenbar noch sehr viel Zeit mit Ihren Kernvorhaben. Ich sage Ihnen: Diese Zeit haben die Be- schäftigten der Vivantes-Töchter nicht. Und ich sage Ihnen auch, warum: Mit der Rückführung der Töchter würde auch die vollständige Angleichung der Tarifbedingungen an den TVöD, also 100 Prozent Lohn- niveau inklusive Zulagen und der Alterssicherung der VBL, einhergehen. Es geht hier um die Löhne und die Renten von Beschäftigten aus der Reinigung, der Sterili- sation, in Küchen und Essensverteilung, es geht um Elektriker und Laborantinnen. Wir reden hier von Be- schäftigten vor allem aus den unteren Lohngruppen, da- runter viele Frauen und auch viele Menschen mit Migra- tionsgeschichte. Wir reden hier von Menschen, ohne die kein Vivantes-Krankenhaus und keine Universitätsmedi- zin Charité funktionieren würde. Räume von Körperflüs- sigkeiten und Keimen zu reinigen, Instrumente für die OP vorzubereiten oder den Patientinnen und Patienten das Essen zuzubereiten – ich denke, wir sind uns alle einig, dass diese Tätigkeiten untrennbar mit dem Betrieb eines Krankenhauses verbunden sind, und daher sollte gelten: ein Betrieb, ein Tarifvertrag, eine Belegschaft. Das haben Sie sich selber zum Ziel gesetzt, und jetzt setzen Sie es nicht um. Und weil ich schon weiß, was die CDU gleich ins Feld führen wird, um sich selbst zu entlasten: Sie werden sa- gen, dass unter Rot-Rot-Grün ja in den sieben Jahren nichts dazu passiert sei. Das ist aber falsch. Wir haben unter Rot-Rot-Grün dafür gesorgt, dass die Vivantes- Töchter überhaupt erst mal Tarifverträge abgeschlossen haben, und wir haben dann dafür gesorgt, dass Tarifver- träge abgeschlossen werden, die sich am TVöD orientie- ren. Wir haben ganz konkret für bessere Löhne bei den Vivantes-Töchtern gesorgt, und was haben Sie gemacht? – Nichts; eine Arbeitsgruppe. Der nächste Schritt wäre aber nun TVöD für alle an der Spree und die Rückfüh- rung der Töchter, und deswegen sage ich: Blockieren Sie unseren Antrag nicht länger im Hauptausschuss! Ich will auch noch ein Wort an die SPD verlieren. Lieber Raed Saleh – jetzt ist er gerade nicht da, aber Torsten Schneider ist ja da –: Vereinbarungen mit der CDU, das solltet ihr vielleicht mittlerweile gemerkt haben, sind offenbar nicht das Papier wert, auf dem sie stehen. Aber wir haben hier in diesem Haus eine Mehrheit für die Rückführung der Töchter von Vivantes und Charité, und vielleicht nutzen wir diese Mehrheit noch mal in den nächsten drei Monaten. – Danke schön! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Zander das Wort. – Bitte schön! (Tobias Schulze) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8384 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026

Christian Zander

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wahrsa- ger Schulze, indem Sie jetzt schon wissen, was ich jetzt sagen werde! Ich dachte eigentlich, wir würden uns mehr auf den Zwi- schenbericht konzentrieren, der hier auf der Tagesord- nung steht. Sie haben überwiegend zu dem Antrag gere- det. Ich habe mich gefragt, warum Sie das Schaufenster Abgeordnetenhaus noch brauchen, wenn Sie heute ja auch schon auf der Demo Ihre Haltung deutlich machen konnten und Dinge erzählt haben, die man jetzt vielleicht noch mal ein bisschen geraderücken sollte. Was ich mich auch gefragt habe, weil wir erst vor zwei Wochen über dieses Thema geredet haben und weil wir ja gleich nach den Osterferien im Gesundheitsausschuss auch zu diesem Thema reden: Sie haben jetzt hervorge- hoben, dass es eine Debatte im Hauptausschuss darüber gab, ob man dieses Thema überhaupt behandelt. Wenn ich mich aber an unsere Sprecherrunden im Ge- sundheitsausschuss erinnere, war es nie ein Streitthema oder ein Problem, warum wir diesen Antrag nicht auf die Tagesordnung genommen haben. Dafür wären ja auch Sie als Linksfraktion zuständig, aber das wurde gar nicht weiter vorangetrieben. Es wurde jetzt beim letzten Mal geäußert, und wir haben diesem Wunsch dann auch Rechnung getragen. Dass das also hier von Ihnen immer mit einer Vehemenz vorgetragen worden ist und die Koa- lition das abgelehnt oder verweigert hätte, stimmt ja gar nicht. Wir waren dafür jetzt im Gesundheitsausschuss offen und haben das auch gemacht. Dann komme ich aber, weil Sie jetzt auch über den An- trag geredet haben und auch inhaltlich über die Geschich- te, noch mal auf die letzte Plenarsitzung zurück und auf das, was Sie gesagt haben, und auf das, was Sie vermu- ten, was ich jetzt sagen werde. Sie waren damals auch in der Abendschau, Sie hatten sich nach meinem Wortbei- trag im letzten Plenum noch mal zu Wort gemeldet, weil ich Sie gefragt hatte: Warum haben Sie denn nicht das wahrgemacht, was Sie auch im Koalitionsvertrag ver- sprochen haben? – Sie haben ja das versprochen, was bei uns auch im Koalitionsvertrag steht –, und warum Sie das nicht umgesetzt haben. Sie sind ausgewichen und haben gesagt, na ja, – weil Sie das ja gar nicht erst begründet haben –, es gebe ja eine ganz schwierige Haushaltslage, die man berücksichtigen müsste, und deshalb konnte das nicht passieren. Sie hatten damals auch die Situation dargestellt, und ich glaube nicht, dass Sie bestreiten wollen, dass wir gerade auch eine schwierige Haushaltslage haben. Ich glaube aber auch nicht, dass Sie bestreiten würden, dass wir schon mal eine recht gute Haushaltslage hatten, und diese gute Haushaltslage war unter anderem im Jahr 2016, als Sie einen Koalitionsvertrag mit Grünen und SPD ge- schlossen haben. Sie erinnern sich vielleicht, dass wir Hunderte von Millionen Überschuss hatten. Damals ha- ben Sie auch schon Ihr Versprechen gemacht – TVöD, Eingliederung der Töchter in den Mutterkonzern –, und dann frage ich mich, warum Sie bei einer so verdammt guten Haushaltslage Ihr Versprechen nicht umgesetzt haben und stattdessen jetzt, in einer erneut schwierigen Haushaltssituation, mit dem Finger auf uns zeigen, wa- rum wir es nicht umgesetzt haben, obwohl wir genau das, was Sie als Ihre Politik beschrieben hatten – – Sie schließen nicht Tarifverträge ab, Sie sorgen auch nicht dafür, dass ein Tarifvertrag abgeschlossen wird, sondern das machen die Tarifparteien. Das Ganze ist jetzt auch weiter fortgesetzt worden mit dem Tarifabschluss bei der CFM, und das Ganze wird jetzt auch in einer Weise, die nicht schlechter sein wird als bei der CFM, auch bei den Vivantes-Töchtern passie- ren, was man allein schon an dem Angebot von Vivantes sehen kann. Deshalb: Es ist ein riesiger Widerspruch, den Sie nicht auflösen können. Warum – das war ja auch die Frage in der Abendschau, die ich gerne auch noch mal stelle – haben Sie Ihr Versprechen im Koalitionsvertrag 2016 trotz einer verdammt guten Haushaltslage nicht umge- setzt, obwohl Ihnen das Anliegen und die Situation der Beschäftigten angeblich von so großer Wichtigkeit sind, dass man sie prioritär berücksichtigen musste, sondern haben andere Wahlgeschenke gemacht? Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Wapler das Wort. – Bitte schön!

Christoph Wapler

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube ja, dass von diesen gegenseitigen Schuldzuweisungen die Beschäftigten am allerwenigsten haben. Es ist schon bezeichnend, wenn ein Antrag zur Wiedereingliederung der Töchtergesellschaften von Charité und Vivantes auf Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8385 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 seiner Grand Tour durch die Ausschüsse genauso lang- sam vorankommt wie die Wiedereingliederung selbst. Die Beschäftigten, die heute früh vor der Tür gegen die Zweiklassengesellschaft in den Berliner Krankenhäusern demonstriert haben, sind sehr geduldig gewesen; deshalb auch von hier noch mal volle Solidarität und Dank für die geleistete Arbeit! Und an die Adresse der Linken: Ja, es ist gut und richtig, wenn die Mittel, die unsere Geschäftsordnung zur Verfü- gung stellt, genutzt werden, um die Forderungen der Beschäftigten hier auf die Tagesordnung zu setzen, denn auch darauf haben die Menschen ein Anrecht. Das ist ja tatsächlich auch nichts anderes als das Versprechen, das wir, das alle demokratischen Fraktionen dieses Hauses seit vielen Jahren abgegeben haben: die Eingliederung der Töchter, die Angleichung an den TVöD, und zwar umgehend oder schnellstmöglich, wie es etwas kryptisch im aktuellen schwarz-roten Koalitionsvertrag heißt. Die Beschäftigten dort draußen, die haben mit uns keine Ge- duld mehr. Sie wollen keine Mitarbeiterinnen zweiter Klasse mehr sein, sie wollen endlich, dass „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ keine hohle Phrase mehr ist, sie wollen endlich gleichberechtigter Teil von Charité und Vivantes sein, und wir sollten sie dabei unterstützen, statt Anträge auf die lange Bank zu schieben. Gerade dieses Hohe Haus ist gefordert, deutlich zu ma- chen: Wer für den Betrieb bei Charité und Vivantes un- verzichtbar ist, der gehört unmittelbar dazu. Wer dort Tag für Tag den Betrieb am Laufen hält, der verdient gleiche Bezahlung. Es ist unsere Verantwortung, den Beschäftig- ten eine Perspektive zu geben, für Gleichstellung und ein Ende der Zweiklassengesellschaft, und dass wir es nicht zulassen, dass diesen Menschen nach einem langen, har- ten und unterbezahlten Erwerbsleben auch noch Alters- armut droht. Und dann ist es auch unsere Pflicht, darüber zu reden, wie der Weg dahin aussieht. Die Beschäftigten dort draußen wollen endlich ein faires Angebot von der Klinikleitung, und von uns wollen sie, dass wir uns mit ihrer prekären Lage befassen, dass wir die vielen leeren Versprechungen endlich mit Leben füllen und sagen: Ja, wir finden einen Weg zur Wiedereingliederung, zum TVöD und zu gleichem Lohn für gleiche Arbeit. Wenn diese verunglückte Koalition schon nichts macht, dann lassen Sie uns hier im Parlament den Druck auf- rechterhalten! Lassen Sie uns debattieren, auch kontro- vers, wie wir endlich Schluss machen mit dem Sparen auf Kosten der Beschäftigten und wie wir eine Krankenhaus- finanzierung hinbekommen, die nicht die untersten Lohn- gruppen bezahlen! Das gehört hierher und nicht auf die lange Bank. – Vielen Dank! Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin König das Wort. – Bitte schön!

Bettina König

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eines möch- te ich zu Beginn noch einmal klarstellen: Für uns als SPD-Fraktion stehen gute Arbeitsbedingungen im Zent- rum unseres politischen Handelns. Das ist für uns kein Randthema, das ist ein Kernthema, und Herr Schulze, Sie wissen das ganz genau, denn wir, die SPD-Fraktion, haben hier unter Rot-Rot-Grün hart getrieben! Wir waren es, die die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung auf den Weg gebracht haben und auch die ersten Rück- führungen von CPPZ und VTD. Auch der jetzige Koalitionsvertrag macht das an mehre- ren Stellen deutlich, und an einer bringt er das besonders auf den Punkt, bei den Tochterunternehmen. Sie haben uns zu Recht zitiert, Herr Schulze, und ich kenne den Satz sehr gut, denn ich habe ihn hineinverhandelt: Die Tochterunter- nehmen unserer landeseigene Krankenhäuser sollen schnellstmöglich zurückgeführt werden. – Danke schön! Dieser Satz ist mehr als irgendeine Aussage, er steht für eine klare Linie: Einsparungen in Unternehmen dürfen nicht zulasten derjenigen gehen, die ohnehin am wenigs- ten verdienen. Deshalb ist es gut, dass der Hauptausschuss sich in seiner nächsten Sitzung damit befassen wird. Ja, der Antrag der Linken lag lange in den Fachausschüssen, aber Sie haben ihn auch nicht auf die Tagesordnung gesetzt, und wir arbeiten auch trotz Oppositionsantrag. Es ist nämlich nicht nichts passiert, im Gegenteil. Das Thema CFM wurde bereits im letzten Sommer geeint. Wir haben da geliefert. Und wir sind natürlich die ganze Zeit im Austausch mit dem Betriebsrat, der Gewerk- schaft, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, immer wieder mit Vivantes und Charité. Wir haben bereits wich- tige Schritte unternommen. Es stimmt nicht, dass nichts passiert ist. Wir haben die sachgrundlose Befristung be- endet, erste Rückführungen umgesetzt, bessere tarifliche Perspektiven geschaffen, zum Teil auch noch mit Rot- Rot-Grün. Aber ja, wir sind noch nicht am Ziel. Bei Vivantes haben wir noch Baustellen, und das geht so nicht, denn ohne Reinigung, ohne Küche, ohne Sterilisation, ohne Trans- (Christoph Wapler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8386 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 port funktioniert kein Krankenhaus. Diese Arbeit ist es- senziell, und so muss sie auch behandelt werden. Wer unverzichtbare Arbeit leistet, hat Anspruch auf faire Löhne, eine sichere Beschäftigung und gleiche tarifliche Bedingungen. Genau dafür stehen wir als Sozialdemokra- tie. Gute Arbeit ist für uns ein Auftrag, kein Schlagwort, überall dort und besonders dort, wo das Land Verantwor- tung trägt. Deshalb haben wir die Rückführung der Toch- terunternehmen in den Koalitionsvertrag verhandelt. Deshalb stehen wir zur Umsetzung und erwarten dies auch von unserem Koalitionspartner. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass wir die Bezah- lung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tochterun- ternehmen endlich nach gleichem Tarif vornehmen. Bei- de, CDU und SPD, haben sich im Wahlkampf 2023 sehr deutlich zu schnellstmöglichen Rückführungen geäußert. Jetzt ist es Zeit für die Umsetzung. Die Berlinerinnen und Berliner erwarten zu Recht, dass dieses Thema endlich gelöst wird. Wir, die SPD-Fraktion, stehen bereit. Unser Ziel bleibt klar: ein Unternehmen, eine Beleg- schaft, ein Tarifvertrag. Ich sage das gerne noch mal an dieser Stelle: Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Be- schäftigten bei Vivantes und bei der Charité, in der Pfle- ge, in der Medizin und ebenso in allen Servicebereichen. Ihr alle tragt unser Gesundheitssystem, und ihr alle ver- dient Anerkennung, faire Bezahlung und gleiche Rechte! Dafür setzen wir uns als SPD ein, heute und in Zukunft! – Vielen Dank! Für die AfD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Ubbe- lohde das Wort. – Bitte schön! [Zuruf von Torsten Schneider (SPD) –

Carsten Ubbelohde

Schönes Thema! –

Torsten Schneider

Ich bin Kumpel!]

Carsten Ubbelohde

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mitarbeiter und Leistungsträger in den Servicetöchtern von Vivantes und der Charité! Bereits vor Kurzem haben wir hier über den Tarifkonflikt bei den kommunalen Krankenhäusern debattiert. In dieser Debat- te hat die AfD-Fraktion auch verdeutlicht, dass dieser schwelende Konflikt kein gewöhnlicher Tarifstreit ist und einer Klärung bedarf. Tausende Betroffene in den Töchterunternehmen hängen förmlich in der Luft und fühlen sich, als wären sie für die Berliner Politik ein Stück weit Luft. Das ist in der Tat völlig unangemessen. Das darf nicht sein. Die Verzöge- rung einer angemessenen Befassung in den mitberatenden Ausschüssen in diesem Haus unterstreicht die Komplexi- tät des Themas. Dies wird zusätzlich durch politische Zusagen angeheizt, die nicht eingehalten werden, ja – das gehört zu einer aufrichtigen Debatte über die Zukunft dieser Leistungsträger in unseren Krankenhäusern dazu – offenbar womöglich zurzeit so nicht alle eingehalten werden können. Der Konflikt offenbart eine allgemeine politische Unkul- tur, mehr zu versprechen, als man halten kann, und Prob- leme auszusitzen. Der Konflikt offenbart Abgründe, bei denen sich die antragstellende Fraktion mal wieder als Retter und Interessensvertreter in einer Auseinanderset- zung aufspielt, die bis in eine Zeit zurückreicht, in der die Linke selbst noch Verantwortung im Senat trug. Offen- sichtlich haben die Bemühungen damals nicht zur Zufrie- denheit der Mitarbeiter geführt, denn sonst würden sie heute nicht auf der Straße stehen. Sie schlagen aus der Not anderer politisches Kapital, ohne je ein tragfähiges, langfristiges Konzept beigesteuert zu haben oder beisteu- ern zu können. Auch das frustriert Menschen, lässt sie konsterniert zu- rück und schließlich nach einer anderen, echten politi- schen Alternative suchen, meine Damen und Herren der Linken, und die sitzt Ihnen gegenüber. Sie verführen und verletzen Menschen, auf deren Rücken ein grundsätzli- ches Finanzierungsdefizit der Krankenhäuser ausgetragen wird. Es ist an der Zeit, den Blick mal ein wenig zu wei- ten und zu schauen, was die eigentlichen Hintergründe sind. Sie suggerieren nämlich eine Besserung, wenn nur die Rückführung der sogenannten Töchter in die Mutterkon- zerne gelänge. Den Ärger der betroffenen Mitarbeiter über Ungerechtigkeit und politische Untätigkeit verstehe ich, einen Streik für bessere, faire Arbeitsbedingungen auch. Aber wäre es denn mit einer Wiedereingliederung und einer einheitlichen Tarifgestaltung alleine getan? Ist das Zurück unter einen staatlichen Rettungsschirm städti- scher Unternehmen angesichts staatlichen, städtischen Versagens auf breiter Front und ruinöser Haushalte tat- sächlich eine Option – oder nicht vielmehr eine hohle Kulisse Potemkinscher Dörfer? Eines muss uns doch allen im Plenarsaal und draußen auf der Straße klar sein: Eine Wiedereingliederung kostet alleine bei Vivantes bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr. Woher soll das Geld denn kommen? Charité und Vivan- tes kämpfen bereits jedes Jahr mit zum Teil dreistelligen (Bettina König) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8387 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Millionendefiziten. Ihre Einnahmen pro Behandlungsfall sind vorgegeben, gedeckelt. Der Senat kommt seit Jahr- zehnten seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Krankenhäusern nicht vollumfänglich nach, auch zu der Zeit, als Sie noch im Senat waren. Notwendige Investitionen unterbleiben. Alleine zwei Milliarden Euro an Investitionsstau hat die Berliner Krankenhausgesellschaft beziffert. Die Ausgaben von Vivantes, Charité und Co steigen jedoch dank Ihrer Ener- giepolitik, der von Ihnen mit zu verantwortenden Inflati- on, Ihrer ideologischen Auflagen, der dazu notwendigen Bürokratie. Den Rest bereiten die steigenden Material- und Personalkosten. In dieser Systemzange stecken unsere Krankenhäuser. Die Preise anpassen, nach oben setzen, können sie nicht. Den galoppierenden Ausgaben entkommen können sie auch nicht. Die skizzierten Kosten bei der Eingliederung der externen Dienstleister würden voraussichtlich zu weiteren Krankenhausschließungen führen. Wollen Sie das? Dann sagen Sie das den Bürgern da draußen aber auch! Wenn Sie nicht wollen, dass die Steuern und Ab- gaben weiter nach oben getrieben und die Menschen zur Kasse gebeten werden, dann sagen Sie, wie Sie es finan- zieren wollen! Wollen Sie Ihr vorpolitisches Wahlklientel weiter zulasten von Krankenhäusern, Brücken und Schu- len unterstützen und finanzieren? Dann sagen Sie, wie Sie es anders finanzieren wollen! Über Enteignungen geht es wohl sicherlich nicht. Das hat in der Vergangenheit in diesem Land noch nie funktioniert. Wir brauchen etwas anderes. Wir brauchen eine tatsächli- che Krankenhausreform, die Bestand hat und die nachhaltig ist. Wir brauchen den Mut zur Wahrheit. Wir brauchen eine konsequent andere Ausrichtung der Gesundheitspolitik, hin zu mehr Effizienz, mehr Eigenverantwortung, mehr Freiheiten und Leistungsgerechtigkeit. Dann, aber nur dann, zählen auch die emsigen Mitarbeiter bei den Cha- rité- und Vivantes-Töchtern, ob drinnen, im Mutterkon- zern, oder draußen, zu den Gewinnern. – Vielen Dank! Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der fraktionslose Abgeordnete Dr. King einen Redebeitrag angemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter! Sie haben das Wort.

Dr. Alexander King

Vielen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schulze hat ja auf den Koalitionsvertrag hingewiesen, der die Rückführung der ausgegründeten Unternehmen in die landeseigenen Krankenhäuser „schnellstmöglich“ ankündigt. Das ist in dem Koalitionsvertrag nicht im Konjunktiv formuliert, sondern als festes Vorhaben dieser Koalition, deren Zeit jetzt langsam abläuft, insofern sollte das jetzt schnell umgesetzt werden. Und in der Tat, der Umgang mit dem Antrag ist da überhaupt nicht in Ordnung. Aber selbst wenn die Koalition sich jetzt also nicht dazu durchringen kann, das umzusetzen – wir haben hier min- destens drei Fraktionen, die das zu ihrem politischen Ziel erklärt haben und die damit bei jeder Gelegenheit öffent- lich und insbesondere vor den betroffenen Kollegen auf- treten, um Stimmen einzusammeln, und die gemeinsam eine Mehrheit in diesem Haus haben; es wurde ja schon darauf hingewiesen. Insofern kann ich an die SPD nur appellieren: Das Ende einer Wahlperiode ist eigentlich der ideale Zeitpunkt für eine solche Crossover-Entschei- dung, sage ich mal. Ich erinnere – das ist ein anderes politisches Thema, aber die Konstellation passt – an die Einführung der Ehe für alle durch Beschluss des Deutschen Bundestags 2017. Damals regierte im Bund Schwarz-Rot. Die SPD suchte für diese Entscheidung kurz vor dem Ende der Legisla- turperiode, weil die Union nicht mitzog, andere Partner. Es kam eine Mehrheit im Bundestag ohne die Union, also jenseits der eigentlichen Regierungsmehrheit, zustande. Das war im Juni 2017. Im September 2017 wurde ein neuer Bundestag gewählt. Es lagen also noch drei Monate vor dieser Koalition, und die Koalition hielt auch nach dem Bundestagsbeschluss noch locker die restlichen drei Monate durch und wurde nach der Wahl sogar erneuert. Insofern kann es nicht so schlimm gewesen sein. Also keine Angst, haben Sie einfach mal Mut, und gehen Sie da an die Grenze! Was für die Ehe für alle möglich war, sollte doch für die Beseitigung dieser himmelschreienden Ungerechtigkeit erst recht möglich sein, die ja zudem auch von der Berliner Politik verursacht wurde. Heute und morgen streiken die Vivantes-Töchter, heute Morgen war die Kundgebung. In einer Urabstimmung haben 98,2 Prozent für den Erzwingungsstreik gestimmt. Das ist alles vollkommen berechtigt. Im selben Zusam- menhang will ich noch einen anderen Appell loswerden: Frau Eralp, Herr Graf und ich waren neulich bei der Teil- betriebsversammlung der Vivantes-Töchter. Da wurde viel versprochen, auch, dass die Vivantes- Geschäftsführung angewiesen wird, endlich damit aufzu- hören, das Streikrecht der Kollegen gerichtlich ein- schränken zu wollen. Auch hier wäre eine Umsetzung dringlich, sonst glaubt irgendwann wirklich keiner der (Carsten Ubbelohde) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8388 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 betroffenen Kollegen überhaupt noch an irgendwas, was die Politik ihnen erzählt. – Danke! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zu lfd. Nr. 4: Prioritäten gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Ich rufe auf lfd. Nr. 4.1: Priorität der Fraktion der SPD Tagesordnungspunkt 21 Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsförderungsfonds im Land Berlin Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 18. März 2026 Drucksache 19/3083 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2552 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Arti- kel 1 bis 13 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu ver- binden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. In der Bera- tung beginnt die Fraktion der SPD. – Bitte schön, Herr Kollege Meyer, Sie haben das Wort!

Sven Meyer

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle- gen! Wieder sprechen wir über die Ausbildungsumlage, jetzt aber sicherlich zum letzten Mal in dieser Legislatur- periode, und zwar über den aktuellen Gesetzesentwurf. Die Ausbildungssituation ist in Berlin, das wissen wir alle, nach wie vor herausfordernd. So liegen wir bei der Ausbildungsquote mit 3,1 sehr deutlich über dem Bun- desdurchschnitt von circa 4,7, und das, obwohl unsere Wirtschaft seit sehr vielen Jahren überdurchschnittlich wächst, worauf wir stolz sein können. Nicht einmal jeder fünfte Betrieb bildet in Berlin aus, auch das ist deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Und auch, was die Aus- bildungserlaubnis der Unternehmen anbelangt, sind wir in Berlin weit hinten. Die Gründe dafür sind bekannt und teilweise strukturell bedingt. So ist für viele kleine Unternehmen, von denen Berlin ja auch geprägt ist, die Ausbildung strukturell deutlich schwieriger zu stemmen. Viele Start-ups befin- den sich im Aufbau und in der Findung, auch das prägt Berlin. Es gibt hohe Kosten bei der Verbundausbildung, der ÜLU, auch das steigt; die Kosten steigen rapide. Darüber haben wir schon mehrfach gesprochen. Und der Fachkräftemangel macht auch vor Ausbilderinnen und Ausbildern nicht halt. Auch das kennen wir in vielen Bereichen, und gerade kleine und mittlere Betriebe sind davon betroffen. Dazu kommen noch Probleme beim Matching und bei der Passung; auch das haben wir in den Ausschüssen wie auch hier mehrfach behandelt. Die Konsequenzen sind teilweise dramatisch – für die Wirtschaft durch den Fachkräftemangel, für die jungen Leute wegen der fehlenden Perspektive und letztlich für die gesamte Stadtgesellschaft. Genau deshalb haben wir als Koalition Verantwortung übernommen und zu Beginn eine Verabredung getroffen, die besagt: Wenn keine 2 000 zusätzlichen Ausbildungsplätze geschaffen werden, wird – neben vielen anderen Maßnahmen, die wir getrof- fen haben – eine Ausbildungsumlage zur Steigerung der Ausbildungsverträge, zur Stärkung der Ausbildungsbe- triebe eingeführt. Das Ziel ist die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungs- plätzen durch Förderung und Unterstützung von Ausbil- dungsbetrieben. Es geht letztlich um starke Betriebe, und vor allem geht es um gute Chancen für junge Leute. Ja, der vorliegende Entwurf – das wird mit Sicherheit jetzt auch noch ganz viel Thema sein – ist ein Kompro- miss. Er unterscheidet sich zweifellos in Teilen sehr deut- lich von dem ursprünglichen Antrag. Aber, und das möchte ich ganz deutlich und mit Überzeugung sagen, es ist kein fauler Kompromiss. Dieser Entwurf ist ausgewo- gen, er ist tragfähig. Er ist sehr wohl zielgerichtet und in seiner Wirksamkeit geschärft. Hier möchte ich auch die entscheidenden Punkte aufzählen: Nicht alle Unterneh- men zahlen ein. Kleine Betriebe mit bis zu zehn Beschäf- tigten werden nun entlastet. Starke Schultern tragen mehr, kleinere werden entlastet. Genau das ist der richtige Weg. Es werden zielgerichtet zusätzliche Ausbildungen geför- dert, um eine echte Dynamik zu entwickeln. Auch das ist richtig. Die Ausbildungsvergütung wird dafür vollständig refinanziert. Das ist ein echter Anreiz und eine Entlastung für Betriebe, gerade auch für kleine und mittlere Betriebe. (Dr. Alexander King) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8389 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Wir stärken die Tarifbindung und beenden Dumping bei der Ausbildungsvergütung, was seriöse, gute Ausbil- dungsbetriebe nochmals stärkt. Wir schaffen Möglichkei- ten, die Ausbildungsqualität weiter zu verbessern sowie auch weitere Berufsqualifizierung zu fördern. Auch das sind weitere gute Punkte, die in den Gesprächen und auch in der Weiterbearbeitung getroffen wurden. Herzlichen Dank auch dafür! Wir stärken auch noch den Beirat, in dem die Menschen aus der Praxis, aus der Wirtschaft, von den Gewerkschaf- ten gemeinsam Verantwortung übernehmen. Das ist auch ein ganz wichtiger und zentraler Punkt. Das haben wir, glaube ich, gemeinsam gut gemacht. Alles in allem ist es ein durchdachtes, ein wirklich aus- gewogenes und, wie ich mit Überzeugung sagen kann, zukunftsorientiertes Gesetz; ein Gesetz, das Ausbil- dungsbetriebe stärkt, jungen Menschen neue Chancen eröffnet und damit auch der ganzen Stadt zugutekommt. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Wojahn das Wort. – Bitte schön!

Tonka Wojahn

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Vor- weg: Es ist gut, dass diese Koalition heute endlich den Weg für eine Ausbildungsplatzumlage freimacht. Wir werden diesem Gesetz zustimmen und damit ein zentrales Versprechen der Koalition retten – nicht, weil es in seiner jetzigen Form gut und überzeu- gend ist, sondern weil es grundsätzlich richtig ist, dass Berlin angesichts der strukturellen Ausbildungskrise nicht länger zusieht, sondern handelt. Nichtstun ist in dieser Lage die schlechteste aller Optionen, und sie wur- de zu lange von dieser Koalition zur politische Linie gemacht. Für alle, die die Ausbildungskrise in dieser Stadt gelöst sehen wollen, ist heute aber trotzdem kein Tag zum Ju- beln. Es ist sehr bedauerlich, wie weit sich dieses Gesetz inzwischen von seinem ursprünglichen Anspruch entfernt hat. Was als solidarisches Modell zu einer strukturellen Stärkung des Ausbildungsstandorts Berlin begonnen hatte, wurde im Streit zwischen SPD und CDU zuneh- mend verwässert zu einem Modell, das lediglich Geld umverteilt, Betriebe gegeneinanderstellt und den eigentli- chen Strukturauftrag der Umlage aus dem Blick verliert. Und das ist der eigentliche politische Schaden dieses Gesetzes. Die Koalition hat die Ausbildungsplatzumlage von ihrem Zweck weit entfernt. Das Ziel ist doch, gerade die Betrie- be, die ausbilden wollen, es aber nicht können, zu befähi- gen. Stattdessen werden nun solche, die ausbilden, und solche, die nicht ausbilden, gegenübergestellt. Das Ziel eines Ausbildungsförderungsfonds ist, die Verbundaus- bildung zu verbessern und in Ausbildungszentren als Orte moderner, zukunftsfester Qualifizierung zu investieren. Stattdessen werden nur zusätzliche Ausbildungsplätze gefördert und die Ausbildungsfähigkeit, also die Qualität, nur – Zitat – „gegebenenfalls“. Branchenspezifischen Regelungen wurde im ursprünglichen Entwurf ausdrück- lich der Vorrang eingeräumt. Arbeitgeber können sich jetzt nur im Einzelfall von der Entrichtung befreien las- sen. Herausgekommen ist ein Gesetz, das auf kurzfristige Verteilungseffekte schaut und viele zusätzliche bürokrati- sche Hürden schafft. Dennoch gibt es positive Aspekte. Kleinsten und kleinen Betrieben entsteht durch das Ge- setz kein Nachteil. Und trotzdem: Diese Koalition hat sich mal wieder im Klein-Klein verloren, nur bedacht darauf, dass jede Seite ihre jeweiligen Punkte unterbringt. Der Blick für das große Ganze, für das, was dieser Stadt dauerhaft guttut, auch bei der Bekämpfung des Fachkräf- temangels, fehlt. Auch das Bündnis für Ausbildung könnte hier eine wich- tige Rolle spielen. Die Idee war richtig, Akteure an einen Tisch zu bringen, Verantwortung gemeinsam zu organi- sieren, langfristige Lösungen zu entwickeln. Aber auch hier gilt: Der Koalition ist es nicht gelungen, das Bündnis zu einem starken Ort für die dauerhafte strukturelle Überwindung der Krise zu machen. Und schließlich das Verfahren: Es ist eine Missachtung des Parlaments, dass diesem Haus praktisch über Nacht in wesentlichen Teilen ein völlig anderes Gesetz vorgelegt wurde als das, das ursprünglich beraten worden war. Dass ein solcher Kurswechsel weder mit den Wirtschaftsver- bänden noch mit den Sozialpartnern erkennbar bespro- chen wurde, setzt die Akzeptanz dieses Lösungsmodells zusätzlich aufs Spiel. Sie merken: Unsere Zustimmung ist lediglich ein Vor- schuss für die Notwendigkeit einer gesetzlichen Steue- rung bei der Bewältigung der Ausbildungskrise. Das Gesetz ist jetzt schon reformbedürftig, aber dazu kommen (Sven Meyer) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8390 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 wir nach dem 20. September, wenn Berlin entschieden hat. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat nun der Abge- ordneten Prof. Pätzold das Wort. – Bitte schön!

Rolf Wiedenhaupt

Ui!] um dieses Zitat historisch aufzunehmen und zu sehen, dass es auch in unserer Fraktion durchaus die eine oder andere Meinung zu bestimmten Vorhaben geben kann. Aber das, was uns doch alle im Haus einen muss, ist die Überzeugung, dass es gelingen muss, mehr junge Men- schen in Ausbildung zu bekommen, und dass es nicht sein darf, dass Tausende junge Men- schen Jahr für Jahr die Schule verlassen und keine klare Perspektive haben. Wir sind bestrebt, gute Politik für diese Stadt zu machen, und deswegen ist es auch wichtig, dass wir alle dieses Ziel nicht aus den Augen verlieren. Es ist ja bekannt: Mein Kollege Sven Meyer und ich haben oft unterschiedliche Positionen. Wir kommen von anderen Denkschulen, aber finden am Tisch gemeinsame Kompromisse. Ich will das Richtung Grüne sagen, weil ich es aus den Ausschüssen schätze, dass wir fachpoli- tisch um die besten Lösungen ringen, ringen können. – Frau Wojahn! Ich habe in Ihrer Rede heute schon ver- misst, dass es die klare Aussage gibt und vielleicht auch mal den Dank an die Senatorin, an den Regierenden Bür- germeister, an die Fraktionen der CDU und der SPD, an die Wirtschaft, an das Handwerk, an die Unternehmerin- nen und Unternehmer unserer Stadt, dass 1 300 zusätzli- che Ausbildungsstellen im letzten Jahr geschaffen wur- den. Das ist eine großartige Leistung, weil dahinter 1 300 einzelne junge Menschen stehen. Sie verlieren sich dann in Ihrer ideologischen Debatte, werfen uns vor, dass wir die Herausforderungen nicht angehen. Sie hatten in Ihrer Zeit sieben Jahre lang wirk- lich desaströse Zahlen, so muss man es auch hier sehr deutlich formulieren. Die Zahlen sind übrigens schlechter geworden, als damals der Regierungswechsel von Rot- Schwarz zu einer etwas linkeren Regierung stattfand. Auch das – Sie haben den 20. September angesprochen – sollte viele junge Menschen aufschrecken, das Kreuz nicht an der falschen Stelle zu machen, um dann im nächsten Jahr nicht die Sorge zu haben, keinen Ausbil- dungsplatz zu finden. Deswegen stellen wir Ihnen heute einen Kompromiss der Fraktionen vor, dem man auch, wenn man wie ich ord- nungspolitisch anders geprägt ist, am Ende zustimmen kann. – Erstens – es wurde schon angesprochen –: Wir schauen, dass wir das so gestalten, dass dieser Fonds vor allen Dingen dafür gedacht ist, dass er zusätzliche Aus- bildungsstellen finanziell unterstützt. Zweitens, und das ist auch wichtig für die Struktur der Berliner Wirtschaft: Wir nehmen Betriebe, Unternehmen heraus mit weniger als zehn Beschäftigten beziehungsweise weniger als zehn Vollzeitäquivalenten. Und drittens: Wir schauen, dass wir auch mit Rahmenbe- dingungen, mit Möglichkeiten, die wir schaffen, die Bü- rokratie in dem Bereich verringern. Das machen wir alles deshalb, weil wir die Verantwor- tung für die Stadtgesellschaft sehen, weil wir die Verant- wortung für die jungen Menschen sehen, mehr junge Menschen in Ausbildung zu bekommen. Und das, was das Bestreben sein muss – auch das wurde gerade von Frau Wojahn angesprochen; Sie haben angekündigt, dass Sie das Ziel haben, dieses Gesetz noch weiter zu vertiefen oder auszubauen –: Wir haben uns ganz bewusst so ent- schieden, einen Mechanismus einzuführen, und da treffen wir uns als große Volksparteien: Wenn wir gemeinsam erfolgreich sind, wenn es über viele Jahre gelingt, mehr als 2 000 zusätzliche Ausbil- dungsstellen zu schaffen, dann ist dieses Gesetz nicht mehr notwendig, und dann ist es uns gemeinsam gelun- (Tonka Wojahn) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8391 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 gen, viele junge Menschen, viele Tausende junge Men- schen mehr in Ausbildung zu bringen. Und das sollten wir bei all dem, was wir hier diskutieren und heute be- schließen, nicht aus dem Blick verlieren: dass es um die jungen Menschen geht, die eine gute Perspektive in dieser Stadt brauchen. – Deswegen bitte ich Sie um Zustim- mung. Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat nun der Kollege Valgolio das Wort. – Bitte schön!

Damiano Valgolio

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dem Gesetzesentwurf zustimmen, auch wenn er in letzter Minute in einem intransparenten Verfahren massiv eingedampft wurde. Wir werden zustimmen, weil wir auch relativ kleine Schritte in die richtige Richtung unterstützen, weil für uns das Interesse der jungen Men- schen in der Stadt und der Ausbildungsbetriebe im Vor- dergrund steht und weil wir seriös und verantwortungs- bewusst an dieses Thema herangehen, und das unter- scheidet uns von einem Teil der Koalition und von der CDU bei dem Thema. [Beifall bei der LINKEN –

Heiko Melzer

Aber Sie stimmen unserem Vorschlag zu! Merken Sie was?] Das will ich am Anfang doch deutlich sagen, bevor ich auf die Details des Gesetzes eingehe. Wie hier diese Koa- lition und die CDU mit einem so wichtigen Thema um- gegangen sind, ist ignorant gegenüber den jungen Men- schen unserer Stadt, die einen Ausbildungsplatz suchen, und es ist ignorant gegenüber den Ausbildungsbetrieben. Da sind in letzter Sekunde, praktisch über Nacht, massive Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen worden, ohne eine einzige Beratung in den Fachausschüssen. Es ist ein ewiges Hin und Her. Wenn man sich anguckt, wie das jetzt geschrieben ist, kann man nur zu dem Schluss kommen, dass sich die CDU auf dem Tennisplatz oder auf dem Golfplatz in irgendeiner Pause mit diesem Ge- setz beschäftigt hat. Die Ausbildungsplatzumlage schafft, wenn sie richtig gemacht ist, natürlich zusätzliche Ausbildungsplätze. In jeder Branche, in der die Umlage bisher eingeführt wor- den ist, hat sich die Ausbildungsquote erhöht. In der Baubranche hat sich in den Jahren nach der Einführung die Ausbildungsquote verdreifacht. Es ist doch auch völ- lig klar, dass es für einen kleinen Betrieb, der es nicht so dicke hat, einfacher ist, Ausbildungsplätze und zusätz- liche Ausbildungsplätze anzubieten, wenn er die Kosten der Ausbildung komplett über die Umlage ersetzt be- kommt, als wenn er das alles aus eigener Tasche zahlen muss. Darüber muss man doch gar nicht diskutieren. Da muss ich mich schon sehr wundern über die IHK und andere Kammern, die sich ernsthaft hinstellen und sagen: Das ist für einen kleinen Betrieb egal. Ob der die Aus- bildungskosten ersetzt bekommt oder nicht, ist völlig egal und völlig unbedeutend für die Frage, ob er Ausbildung anbietet oder nicht. – Da frage ich mich: Was haben die Herren bei der IHK für eine Ahnung, was haben die für ein Bild von unseren Ausbildungsbetrieben, von unseren Kleinbetrieben? Wissen die nicht, dass man da in den Betrieben oft auf jeden einzelnen Cent gucken muss? Wo wir gerade bei der IHK und dieser unsäglichen Kam- pagne sind, die die Kammern gefahren haben, muss ich sagen, dass ich mich schon sehr über das Auftreten der Kammern wundere. Man muss sich auch fragen, ob sie ihrem gesetzlichen Auftrag da noch gerecht werden. Ich muss auch sagen, ich verstehe es schlicht nicht, was die IHK da behauptet hat, dass diese Umlage eine Bestrafung oder eine Belastung für die Betriebe und die Unter- nehmen sein soll. Das stimmt doch einfach nicht. Wenn man sich die Betriebe insgesamt anguckt, wird den Unternehmen und den Betrieben durch die Umlage kein einziger Cent entzogen. Es wird umverteilt, von den Betrieben, die nicht ausbilden, hin zu den Betrie- ben, die ausbilden. Kein einziger Cent geht den Unter- nehmen verloren. Wenn die IHK alle Betriebe vertritt, würde ich es ja ver- stehen, wenn sie sagt: Na ja, wir vertreten die Betriebe, die ausbilden, und wir vertreten die Betriebe, die nicht ausbilden. Den einen nützt es, den anderen nicht. Dann müssen wir uns wohl neutral verhalten. – Das würde ich verstehen. Aber dass die IHK sich so massiv nur auf die Seite der Betriebe stellt, die nicht ausbilden, und von einer Belastung spricht, kann ich überhaupt nicht ver- stehen. Da muss sich die IHK, glaube ich, auch vorhalten lassen, dass sie nicht alle Betriebe vertritt, nicht die Aus- bildungsbetriebe, sondern offensichtlich eher ideologisch und politisch zu wirken versucht. Das geht nicht. Wir werden heute für den Gesetzesentwurf stimmen, auch wenn die Koalition den ursprünglichen Gesetzes- entwurf auf den letzten Metern massiv eingedampft hat. Das Schlimmste, das über Nacht verändert worden ist, ist, dass der Anwendungsbereich der Umlage massiv einge- schränkt worden ist. Du bekommst als Ausbildungs- (Dr. Martin Pätzold) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8392 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 betrieb jetzt nämlich nur noch eine Förderung über die Umlage, wenn du mehr Auszubildende ausbildest, als du 2024 ausgebildet hast. Das heißt, alle Betriebe, die schon vor 2024 ihre Pflicht erfüllt haben und viel ausgebildet haben, die also die ganze Zeit am meisten belastet waren, bekommen über die Umlage überhaupt nichts. Mein Un- ternehmen, meine Kanzlei, hat ungefähr 30 Beschäftigte und regelmäßig zwei Auszubildende. Das ist eine sehr gute Quote. Wir werden über diese Umlage überhaupt nichts bekommen. Diese Ausbildungsbetriebe werden von der Koalition im Regen stehen gelassen, und das muss sich ändern. Da müssen wir noch mal ran. Es ist in den vergangenen Tagen sehr viel über das Ab- stimmungsverhalten der CDU-Fraktion in dieser Frage spekuliert worden. Ich weiß nicht, wie die CDU-Fraktion abstimmen wird und wer da wie abstimmen wird, ich kann Ihnen aber Folgendes sagen: Es ist vollkommen egal, wie die CDU bei dieser Frage abstimmen wird, denn heute wird es eine Mehrheit für diese Umlage aus Linken, Grünen und SPD geben. Ab September werden wir hof- fentlich auch eine Konstellation haben, die es uns ermög- licht, die Fehler, die jetzt noch im Gesetz stecken, aufzu- heben und dann zu einer Umlage zu kommen, die diesen Namen wirklich verdient und die wirklich für mehr Ausbildungs- plätze in Berlin sorgt. Für die AfD-Fraktion spricht nun die Abgeordnete Au- richt. – Bitte schön!

Jeannette Auricht

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Offensicht- lich ist die AfD die einzige Partei in diesem Haus, die dieses Gesetz zur Ausbildungsplatzumlage konsequent und von Anfang an ablehnt. Wir tun das, weil es eine falsche Antwort auf ein echtes Problem ist. Ja, Berlin hat ein Ausbildungsproblem: Nur jedes zehnte Berliner Unternehmen bildet noch aus. Die Ursache liegt doch aber nicht bei der Wirtschaft, sondern bei dem Bildungssystem, das Schulabgänger ohne ausrei- chende Grundkenntnisse verabschiedet, ohne Sprach- kenntnisse und ohne echte Berufsorientierung. Das ist doch das Problem! Das bestätigen auch die Kammern. In den letzten zwei Jahren haben Berliner Betriebe trotz der wirtschaftsfeindlichen Politik dieses Senats, trotz steigender Energiekosten, trotz höherer bürokratischer Auflagen, trotz Inflation und geopolitischer Unsicherheit 1 300 Ausbildungsplätze geschaffen und gehalten. Die Unternehmen dieser Stadt haben gezeigt: Sie wollen ausbilden, und sie stehen zu ihrer Verantwortung. Die Wirtschaft hat geliefert, nur der Senat nicht. Im Gegen- teil: Sie bestrafen die Betriebe mit einer Zwangsabgabe, einem Fonds mit garantiert 75 Millionen Euro pro Jahr, massivem Bürokratieaufwand und einem Beirat, in dem der Senat die Mehrheit hat. Der Runde Tisch der Wirt- schaft hat uns Abgeordneten erst neulich geschrieben, und ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: Für Berliner Unternehmen wirkt die Einführung dieser Abgabe wie ein Schlag ins Gesicht. – Recht haben die Betriebe! Hören Sie doch endlich mal zu. Wer soll denn in dieser Stadt noch Fachkräfte von morgen sichern – der Staat in seiner Behördenfestung oder der Handwerksmeister im Kiez, der Einzelhandel und der Start-up-Betrieb? Man liest heute in der Presse, die Wirtschaft habe sich ver- zockt, weil sie sich diesem Gesetz nicht frühzeitig ge- beugt hat. Ich sage: Nicht die Wirtschaft hat sich ver- zockt, der Senat hat sich verzockt. Die CDU verzockt sich hier. Sie verspielen gerade das Vertrauen derer, die diesen Standort noch tragen. Dieses Gesetz ist in seiner geänderten Fassung – egal, wie intransparent das jetzt entstanden ist – sogar noch ungerechter geworden. Wir haben 9 000 offene Ausbil- dungsplätze. Das Problem ist also nicht das Angebot, sondern, dass Angebot und Nachfrage nicht zusammen- finden. Eine Abgabe macht keinen einzigen Schul- abgänger ausbildungsreifer. Sie heilt keine Defizite in der Bildungspolitik. Sie schiebt lediglich Geld von links nach rechts, während die Qualität der Ausbildung auch auf der Strecke bleibt. Während der öffentliche Dienst seine Abgaben bequem aus Steuermitteln umschichtet, wird der private Mittel- stand existenziell belastet. Und es kommt noch schlimmer: Wer seinen mühsam gefundenen Azubi an die Konkurrenz verliert, der zahlt künftig über diesen Fonds auch noch die Ausbildung beim Wettbewerber mit. Das kann dann auch ein großer Konzern sein. Das muss man sich mal vorstellen. Die juristische Sackgasse hat Prof. Dr. Waldhoff in sei- nem Gutachten glasklar formuliert: Das Gesetz steht auf (Damiano Valgolio) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8393 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 tönernen Füßen. Das Auseinanderklaffen von Verant- wortlichkeit und Nutzen – sprich: zwischen Zahlern und Profiteuren – ist verfassungsmäßig fragwürdig. Sie schaf- fen hier Rechtsunsicherheit in einer Zeit, in der Betriebe Verlässlichkeit brauchen. Besonders perfide ist da Ihr § 14, diese Selbstzerstörungsklausel: Das Gesetz soll erst enden, wenn 2 000 zusätzliche Plätze dauerhaft geschaf- fen werden. Da Sie aber bei der Bildung und der Berufs- orientierung weiterhin versagen werden, wird dieses Ziel auch nie erreicht werden können. Hören Sie doch also bitte endlich auf die Betroffenen! Hören Sie auf den Run- den Tisch der Wirtschaft! Investieren Sie das Geld in Jugendberufsagenturen, in deren Reformierung. Investie- ren Sie in Berufsschulen, und schaffen Sie endlich Anrei- ze statt Sanktionen. Wer die Wirtschaft wie eine Zitrone auspresst, darf sich nicht wundern, wenn er keine Früchte mehr ernten kann. Und ich sage es Ihnen auch ganz deutlich: Wenn Sie nicht bereit sind, die Ausbildung in Berlin durch echte Anreize und Bildungschancen zu retten, dann werden wir das zukünftig tun. Besonders richte ich mich noch mal an die CDU: Sie wollten diese Abgabe selber nicht. Sie haben es kritisiert. Genau wie wir haben Sie Einwände gehabt, massive Einwände, die auch die Kammern und Verbände hatten. Aber aus purem Machtkalkül – und weil Sie sich mit Ihrer eigenen Brandmauer selbst eingemauert haben – stimmen Sie heute zu. Die CDU ist zum willfährigen Erfüllungsgehilfen der SPD, der Kommunisten und der Ökosozialisten geworden. [Beifall bei der AfD –

Tommy Tabor

Bravo! – Zuruf von der SPD] Sie opfern den Berliner Mittelstand auf dem Altar der Koalition. Deshalb sage ich ganz direkt an die Wähler der CDU, vor allem an die betroffenen Betriebe, Hand- werker, Einzelhändler und Mittelständler, die jetzt diese Abgabe zahlen müssen: Kommen Sie bitte zum Schluss!

Jeannette Auricht

Denken Sie am 20. September daran, wer Sie hier ver- schaukelt hat. Denken Sie daran, wem Sie auf keinen Fall auch nur ein Wort glauben können. Wortbruch hat einen Namen, der heißt CDU. Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Schluss, die Redezeit ist um!

Jeannette Auricht

Ich komme zum Schluss. Die Berliner Wirtschaft steckt im vierten Jahr in der Konjunkturschwäche. Die Stunde schreit nach Entlastung und nicht nach noch mehr Abga- ben. – Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Ge- setzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2552 empfiehlt der Hauptausschuss gemäß der Be- schlussempfehlung mehrheitlich – gegen die AfD- Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion die Linke – die Annahme mit Änderungen. Die Oppositionsfraktionen haben eine na- mentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte den Saal- dienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer nach vorne. Eine namentli- che Abstimmung ist mit Namensaufruf durchzuführen. Ich bitte ein Mitglied des Präsidiums, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. Die Stimmkarten werden Ihnen durch Präsidiumsmitglie- der ausgegeben. Ich weise darauf hin, dass die tatsächli- che Stimmabgabe erst nach Namensaufruf möglich ist. Nur so ist eine reibungslose und geordnete Abstimmung möglich; bitte also nicht wie sonst, wann es einem passt. Sie finden Urnen vor, die eindeutig gekennzeichnet sind. Eine Urne für die Ja-Stimmen, eine Urne für die Nein- Stimmen, eine Urne für die Enthaltungen sowie für die nicht benötigten restlichen Karten und Umschläge. Ich eröffne die Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung auf Drucksache 19/3083 zum Antrag der Koalitions- fraktionen auf Drucksache 19/2552 „Gesetz zur Errich- tung eines Ausbildungsförderungsfonds im Land Berlin“. Ich bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Ich frage mal: Hatten alle anwesenden Mitglieder des Hauses die Möglichkeit, abzustimmen? – Ich höre keinen Widerspruch und schließe die Abstimmung. Ich bitte die Präsidiumsmitglieder, die Auszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Auszählung wird die Sitzung für 20 Minuten unterbrochen. Wir sehen uns um 14 Uhr wieder. (Jeannette Auricht) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8394 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Erklärungen zum Abstimmungsverhalten nach § 72 Satz 1 GO Abghs Tom Cywinski (CDU) : Iris Gertig (CDU) : Christian Goiny (CDU) : Marco Hahnfeld (CDU) : Cornelia Seibeld (CDU) : Stephan Standfuß (CDU) : Dr. Claudia Wein (CDU) : Ariturel Hack (CDU) : Stefan Häntsch (CDU) : Sandra Khalatbari (CDU) : Peer Mock-Stümer (CDU) : In Anbetracht der anhaltenden Kritik aus der Berliner Wirtschaft und der Unstimmigkeiten und Fehlanreize des Ausbildungsförderungsfondsgesetzes, aber auch unter Berücksichtigung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD getroffenen Vereinbarungen, haben wir uns die Entscheidung für eine Zustimmung zu dem Ge- setz in der zweiten Lesung nicht leicht gemacht. Die Verhandlungserfolge der CDU-Fraktion bilden sich in der dringlichen Beschlussempfehlung des Hauptausschusses – Drucksache 19/3083 – gegenüber der ursprünglichen Gesetzesfassung deutlich ab. Diese erkennen wir aus- drücklich als Schritt in die richtige Richtung an. Wesent- liche Verbesserungen konnten dank der Intervention der CDU-Fraktion erreicht werden, die den wirtschaftsfeind- lichen Charakter des Gesetzentwurfs substanziell ent- schärft haben. Dazu zählen im Besonderen der Geltungs- bereich des Gesetzes nur noch für Betriebe ab zehn Voll- zeitäquivalenten einschließlich Betriebsinhaber, die Höhe der Abgaben sowie das Außerkrafttreten bei Zielerrei- chung von 2 000 Arbeitsverhältnissen im Land Berlin. Dennoch stellen wir fest, dass ein Ausbildungsplatzförde- rungsfondsgesetz zusätzliche Belastungen für Unterneh- men in Berlin schafft und damit Risiken für den Wirt- schaftsstandort Berlin einhergehen. Dies ist vor dem Hintergrund der anhaltenden Rezession bei gleichzeitiger bereits durch die Wirtschaft erreichter Steigerung der Zahl der Ausbildungsplätze das falsche Signal. Wir be- fürchten zudem marktwirtschaftliche Fehlsteuerungen, da kleinere bis mittlere Unternehmen, die ihre Ausbildungs- plätze nicht vollständig belegen können, für größere Be- triebe, die bereits über ihren Bedarf ausbilden, die Aus- bildungsplätze „querfinanzieren“. Zudem wird der Man- gel an ausbildungsfähigen Bewerberinnen und Bewerbern für eine duale Ausbildung in vielen Branchen durch das zur Abstimmung stehende Ausbildungsplatzförderungs- fondsgesetz ebenfalls nicht gelöst. Zudem treibt uns die Sorge um, dass zusätzlich ein bürokratischer Verwal- tungsaufwand entsteht, der mit steigenden Personalkosten verbunden ist. Das unbestritten richtige Ziel, mehr Plätze der dualen Ausbildung durch Unternehmen im Land Berlin zur Ver- fügung zu stellen, wäre aus unserer Sicht besser durch gemeinsame freiwillige Anstrengungen mit der Berliner Wirtschaft zu erreichen gewesen, denn durch eine büro- kratische gesetzliche Regelung. Denn es liegt im urei- gensten Interesse der Wirtschaft, im erforderlichen und möglichen Umfang auszubilden und damit gut qualifi- zierte Nachwuchskräfte zu gewinnen. Aus Verantwortung gegenüber der regierenden Koalition aus CDU und SPD und der getroffenen Koalitionsverein- barung und damit der Handlungsfähigkeit der Berliner Landesregierung, haben wir dem Ausbildungsplatzförde- rungsfondsgesetz trotz der dargestellten gravierenden Bedenken zugestimmt. Gemeinsam mit der Wirtschaft müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die wünschenswerten Zielmarken für die Erreichung der Anzahl der Ausbildungsplätze zu erreichen und das Aus- bildungsplatzförderungsfondsgesetz so schnell als mög- lich wieder außer Kraft treten zu lassen. Sven Rissmann (CDU) : Lucas Schaal (CDU) : Björn Wohlert (CDU) : Wir stehen zum Wirtschaftsstandort Berlin, und wir stehen hinter dem Ziel, im Miteinander von Arbeitge- bern und Arbeitnehmern mehr Jugendliche in einen Ausbildungsplatz zu bringen. Wir erkennen dabei das große freiwillige und privatwirtschaftliche Engage- ment der Berliner Wirtschaft und insbesondere die Erfolge des Bündnisses für Ausbildung beim Ab- schluss zusätzlicher Ausbildungsverträge in den letz- ten Jahren ausdrücklich an. Den nun vorgeschlagenen Weg, das Ziel mit der Er- richtung eines Ausbildungsförderungsfonds, der Ein- führung einer Berufsausbildungssicherungsabgabe und der Schaffung zusätzlicher Bürokratie weiter zu verfolgen, erachten wir für falsch. Wir nehmen dabei die anhaltende Kritik aus der Ber- liner Wirtschaft, ihren Verbänden und Kammern sehr ernst, die in den letzten Monaten sehr sachlich und konstruktiv auf die offenkundigen Schwachstellen und rechtlichen Unsicherheiten des Gesetzesvorha- bens hingewiesen haben. Die Verhandlungserfolge der CDU-Fraktion, die sich in der dringlichen Beschlussempfehlung des Haupt- ausschusses – Drucksache 19/3083 – gegenüber der ursprünglichen Gesetzesfassung deutlich wiederfin- den, sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, vermögen aber nicht die grundsätzliche Fehlkonstruk- tion des Vorhabens zu beheben. (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8395 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Der nun vorliegende Gesetzentwurf gibt keine Ant- wort auf wesentliche Fragen, etwa wie die bereits vorhandenen offenen Ausbildungsstellen in Berlin besetzt werden können und wie jugendliche Schulab- gänger besser vorbereitet und qualifiziert werden können, um eine Ausbildung auch mit Aussicht auf Erfolg antreten zu können. Vielmehr schafft das Gesetz zusätzliche Belastungen durch neue bürokratische Auskunftspflichten für alle Berliner Unternehmen und finanzielle Belastungen für einige Unternehmen durch die neu eingeführte Abga- be. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der seit Jah- ren anhaltenden Rezession das vollkommen falsche Signal und erst recht die falsche ordnungspolitische Maßnahme. In nahezu allen Gesprächen mit Unter- nehmen und Gewerbetreibenden in unserer Stadt wird stets angemahnt, dass Berichtspflichten und Bürokra- tie schon jetzt ein wesentlicher Kostenfaktor sind und immer weniger Raum für die eigentliche Geschäftstä- tigkeit lassen. Das Gesetz zum Ausbildungsförderungsfonds eröffnet die Gefahr, dass die Standortkosten in Berlin weiter steigen und ein erheblicher Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Städten in Deutschland und dem europäischen Ausland entsteht. In einer wirtschaftli- chen Situation, die von Arbeitsplatzabbau und - verlagerungen geprägt ist, muss Berlin ein attraktiver Standort für Unternehmen und Unternehmensgrün- dungen bleiben. Andernfalls drohen Unternehmen abzuwandern und Investitionen in den Standort Berlin auszubleiben. Das Gesetzesvorhaben lässt zudem wesentliche Fra- gen bisher ungeklärt, wie etwa die prozentuale Höhe der Abgabe, die Frage der mathematischen Rundung hinsichtlich der zu erfüllenden Ausbildungsstellen und die Behandlung von Härtefällen. Die Ausgliede- rung dieser wesentlichen Fragen aus dem Kernbereich des Gesetzes in einen zu errichtenden Beirat erachten wir als Teil der Legislative für höchst bedenklich. Hinsichtlich des Ausbildungskostenausgleichs, der künftig von der zu schaffenden „Berliner Ausbil- dungskasse“ zugewiesen werden soll, bestehen zudem unionsrechtliche Bedenken. Fraglich ist, ob ein derar- tiges Umlagesystem mit dem europäischen Beihilfe- recht nach Artikel 107 ff. AEUV vereinbar ist. Aufgrund der immensen Anzahl der jährlich jeweils neu zu erlassenden Abgabe- oder Förderbescheide ist zudem von einer erheblichen Zahl von behördlichen Widerspruchsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren auszugehen. Die daraus resultierende Verwaltungs- und Kostenlast für das Land Berlin und die Belastung der Berliner Verwaltungsgerichtsbar- keit stehen in einem erheblichen Missverhältnis zum erhofften Nutzen des Gesetzes. Zudem besteht ein erkennbares Risiko, dass das Gesetz als solches ge- richtlich verworfen werden könnte. Aus den vorgenannten Gründen und weil diese Ge- setzesvorlage fundamental gegen unsere ordnungs- politischen Überzeugungen verstößt, stimmen wir dem Vorhaben nicht zu. Aus Verantwortung gegenüber der regierenden Koalition aus CDU und SPD, der in unserer CDU-Fraktion getroffenen Mehrheitsentscheidung und der Handlungsfähigkeit der Berliner Landesregierung haben wir uns bei der Abstimmung enthalten. Michael Dietmann (CDU) : Niklas Graßelt (CDU) : In Anbetracht der anhaltenden Kritik aus der Berliner Wirtschaft und der Unstimmigkeiten und Fehlanreize des Ausbildungsförderungsfondsgesetzes, aber auch unter Berücksichtigung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD getroffenen Vereinbarungen, haben wir uns die Entscheidung für eine Zustimmung zu dem Ge- setz in der zweiten Lesung nicht leicht gemacht. Die Verhandlungserfolge der CDU-Fraktion bilden sich in der dringlichen Beschlussempfehlung des Hauptausschusses – Drucksache 19/3083 – gegenüber der ursprünglichen Gesetzesfassung deutlich ab. Diese erkennen wir aus- drücklich als Schritt in die richtige Richtung an. Wesent- liche Verbesserungen konnten dank der Intervention der CDU-Fraktion erreicht werden, die den wirtschaftsfeind- lichen Charakter des Gesetzentwurfs substanziell ent- schärft haben. Dazu zählen im Besonderen der Geltungs- bereich des Gesetzes nur noch für Betriebe ab zehn Voll- zeitäquivalenten einschließlich Betriebsinhaber, die Höhe der Abgaben sowie das Außerkrafttreten bei Zielerrei- chung von 2 000 Arbeitsverhältnissen im Land Berlin. Dennoch stellen wir fest, dass ein Ausbildungsplatzförde- rungsfondsgesetz zusätzliche Belastungen für Unterneh- men in Berlin schafft und damit Risiken für den Wirt- schaftsstandort Berlin einhergehen. Dies ist vor dem Hintergrund der anhaltenden Rezession bei gleichzeitiger bereits durch die Wirtschaft erreichter Steigerung der Zahl der Ausbildungsplätze das falsche Signal. Wir be- fürchten zudem marktwirtschaftliche Fehlsteuerungen, da kleinere bis mittlere Unternehmen, die ihre Ausbildungs- plätze nicht vollständig belegen können, für größere Be- triebe, die bereits über ihren Bedarf ausbilden, die Aus- bildungsplätze „querfinanzieren“. Zudem wird der Man- gel an ausbildungsfähigen Bewerberinnen und Bewerbern für eine duale Ausbildung in vielen Branchen durch das zur Abstimmung stehende Ausbildungsplatzförderungs- fondsgesetz ebenfalls nicht gelöst. Zudem treibt uns die Sorge um, dass zusätzlich ein bürokratischer Verwal- tungsaufwand entsteht, der mit steigenden Personalkosten verbunden ist. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8396 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Das unbestritten richtige Ziel, mehr Plätze der dualen Ausbildung durch Unternehmen im Land Berlin zur Ver- fügung zu stellen, wäre aus unserer Sicht besser durch gemeinsame freiwillige Anstrengungen mit der Berliner Wirtschaft zu erreichen gewesen, denn durch eine büro- kratische gesetzliche Regelung. Denn es liegt im urei- gensten Interesse der Wirtschaft, im erforderlichen und möglichen Umfang auszubilden und damit gut qualifi- zierte Nachwuchskräfte zu gewinnen. Aus Verantwortung gegenüber der regierenden Koalition aus CDU und SPD und der getroffenen Koalitionsverein- barung und damit der Handlungsfähigkeit der Berliner Landesregierung, haben wir dem Ausbildungsplatzförde- rungsfondsgesetz trotz der dargestellten gravierenden Bedenken zugestimmt. Gemeinsam mit der Wirtschaft müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die wünschenswerten Zielmarken für die Erreichung der Anzahl der Ausbildungsplätze zu erreichen und das Aus- bildungsplatzförderungsfondsgesetz so schnell als mög- lich wieder außer Kraft treten zu lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir würden dann mit der Sitzung weitermachen, und ich darf Ihnen das Ergeb- nis der namentlichen Abstimmung zum Gesetz zur Er- richtung eines Ausbildungsförderungsfonds im Land Berlin verlesen. Abgegeben wurden 149 Stimmen. Mit Ja haben 128 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein 16, und es gab fünf Enthaltungen. Der Antrag auf Druck- sache 19/2552 ist gemäß Drucksache 19/3083 mit Ände- rungen angenommen. Dann rufe ich auf lfd. Nr. 4.2: Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tagesordnungspunkt 47 Die Schwächsten schützen – Verkehrssicherheit für alle mit Tempo 30 statt noch mehr Schwerverletzte und Tote mit Tempo 50 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 11. März 2026 Drucksache 19/3060 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1527 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und das mit der Kollegin Hassepaß. Es wäre schön, wenn alle wieder ihre Plätze einnehmen, dann sieht es hier nicht ganz so wie auf dem Hauptbahn- hof aus, und dann kann die Kollegin direkt beginnen. – Bitte schön, Frau Hassepaß!

Oda HassepaĂź

Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kol- leginnen und Kollegen! Werte Gäste! Wieder geht es um Tempo 30, und diesmal auch um Wissenschaftsfeindlich- keit. Ich war, wie der eine oder die andere von Ihnen hier auch, vor ein paar Wochen auf einem Parlamentarischen Abend der DGP. Es war sehr interessant. Da haben viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre For- schungsergebnisse präsentiert. In der Diskussion kam dann heraus, dass viele von den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern doch harsche Kritik daran haben, dass diese Erkenntnisse in der Politik eigentlich nicht umgesetzt werden und dass die aufgearbeiteten Fakten eigentlich ignoriert werden. Ich wollte lautstark protestieren, und dann habe ich an unsere Tempo-30-Diskussionen gedacht und ge- merkt: Die Tempo-30-Blockade der CDU vor Schulen und Kitas ist das beste Beispiel für wissenschaftsfeindli- che Politik. Obwohl reine Physik und obwohl keiner bezweifelt, dass Tempo 30 Menschenleben rettet, arbeitet die CDU aktiv dagegen an. Das ist nicht nur wissenschaftsfeindlich, es ist auch be- drückend und schmerzlich, und mit diesem Gefühl bin ich nicht allein. Das Ziel unseres Grünen-Antrags ist klar: Wir wollen Menschenleben retten. – Versprochen hatte die CDU es auch. Sie haben gesagt: Keine Toten und Schwerverletzten mehr im Verkehr, Vision Zero. – Doch irgendwo sind Sie dann falsch abgebogen. Denn bisherige Bemühungen? – Fehlanzeige. Katastro- phenbilanz: Berlin bleibt die Hauptstadt der Verkehrsto- ten. Die Anzahl der Verletzten steigt auf 17 000. Für die CDU aber kein Grund zum Handeln. Kein Aufschrei, keine Maßnahmen, kein Lösungsvorschlag. Wie kann das sein? Berlin sollte eine Stadt sein, die ihren Bürgerinnen und Bürgern und vor allem ihren Kindern verspricht: Wir passen auf dich auf, wir schützen dich. Aber seit Sie regieren, liebe CDU, passiert das Gegenteil. Hunderte Eilanträge für Tempo 30 vor Schulen und Kitas bleiben unbearbeitet in der Ablage der CDU-Verwaltung liegen, obwohl Eltern darauf hinweisen, an welchem konkreten Ort ihre Kinder gefährdet werden, und einen akuten Handlungsbedarf sehen. Ich finde, das ist unterlas- sene Hilfeleistung. Es ist in jedem Fall erschütternd. Nehmen Sie das Thema Verkehrssicherheit endlich ernst! In jedem anderen Kontext wäre die schiere Zahl an Ver- letzten ein riesiger Aufschrei. Im Verkehr wird es von der CDU normalisiert. Aber ich sage Ihnen: Es ist nicht nor- mal. Das ist Politik gegen die Menschen! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8397 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Unsere Kinder sollen sicher zur Schule kommen, und die Seniorinnen und Senioren sollen auch sicher zum Einkau- fen, zum Arzt oder zum Chor gelangen. Unsere Liebsten sollen sicher unterwegs sein. Die notwendigen Verände- rungen dafür sind lange bekannt, sie liegen alle auf der Hand. Aber von der CDU kommt genau: nichts. Kommen Sie mir jetzt nicht wieder mit: Ach, Tempo 30 macht doch gar keinen Unterschied. – Es macht einen riesigen Unterschied, und das wissen Sie auch. Wenn ein Autofahrer bei Tem- po 50 erst anfängt zu bremsen, dann steht das Auto bei Tempo 30 bereits still – und das ist der große Unterschied zwischen Beerdigung oder Nachhausekommen. Trotzdem fordert die CDU wieder mehr Tempo 50. Herr Stettner lässt sich jubelnd mit Tempo-50-Schildern in der Hand fotografieren. Das ist doch vollkommen absurd! Für wen machen Sie das denn eigentlich? Ich glaube, Sie haben es immer noch nicht verstanden. 76 Prozent der Berlinerinnen und Berliner sind zu Fuß, mit dem Rad oder den Öffis unterwegs. Das ist die Mehrheit, und diese wird durch Tempo 50 konkret gefährdet. Das ist ein fata- les Signal. Hinzu kommt: Viele Menschen wohnen direkt in der Stadt, nicht im grünen Kladow, in Rosenthal oder in Buch, und sie leiden besonders unter Lärm, Abgasen und Raserei. Aber auch sie haben ein Recht auf Schutz und Unversehrtheit. Deshalb fordern wir eine Stadt, die die Schwächsten schützt und das Klima schont. Dafür braucht es Tempo 30 vor allen Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen – und es geht ja mit der neuen Straßenverkehrs-Ordnung seit 9. Mai letzten Jahres auch sehr gut. Machen Sie das einfach! Auch mehr Tempo 30 für Luftreinhaltung und Lärmschutz. Ich fordere Sie auf: Machen Sie das endlich! Denn eines bleibt klar: Wer Verkehrssicherheit ernst nimmt, muss auch die entspre- chenden Maßnahmen umsetzen, und wer das nicht tut, der nimmt Tote und Verletzte billigend in Kauf. Wollen Sie das? Dann folgt nun für die CDU-Fraktion der Kollege Kraft.

Johannes Kraft

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste und Zuschauer! Ich will vorwegschicken, und das ist ein Punkt, in dem wir uns einig sind: Ver- kehrssicherheit ist unglaublich wichtig für die Koalition, für die CDU und auch für mich persönlich. Wir haben eine Menge getan. Wir haben zusätzliche Mittel im Haushalt eingestellt, wir haben die Unfallkommission gestärkt, wir haben uns dafür eingesetzt und setzen uns weiter dafür ein, dass die Räume für die einzelnen Ver- kehrsmittel getrennt werden. Wir haben uns um die Schulwegsicherheit gekümmert. Die Senatsverwaltung hat sich dafür starkgemacht, dass die Straßenverkehrs-Ordnung und das Straßenverkehrs- gesetz angepasst werden, um tatsächlich Tempo 30 einfa- cher anordnen zu können. Heute, verehrte Kollegin Ka- pek, diskutieren wir noch einen Antrag von uns zum Thema Zebrastreifen, temporäre Fußgängerüberwege. Mal sehen, wie die Diskussion da läuft. Da Sie aber überhaupt nicht zu Ihrem Antrag gesprochen haben, sondern irgendwie sehr abstrakt geblieben sind und etwas von Wissenschaft und Fakten in Ihrer Rede erzählt haben: Ganz ehrlich, Fakten und das, was Sie gesagt haben, passen nicht zusammen, diese beiden Be- griffe. Jeder einzelne Unfalltote und Verletzte in dieser Stadt ist einer zu viel, Punkt. Da gibt es überhaupt gar kein Ver- tun. Aber nehmen Sie bitte zur Kenntnis – auch wenn es tragisch ist –, wenn Sie davon sprechen, dass Berlin die gefährlichste Stadt Europas oder Deutschlands ist: In Berlin ist die Anzahl der Verkehrstoten pro 1 000 Einwohner auf dem geringsten Wert aller Groß- städte in Deutschland. So viel zu den Fakten. Dann kommen wir einmal zur Rechtslage. § 45 Straßen- verkehrs-Ordnung sieht vor, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist, Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheit. Wenn diese Gründe entfallen – noch einmal, sie müssen besonders sein, und sie müssen sich auf bestimmte Orte beziehen –, dann sind diese Verkehrszeichen wieder abzuordnen. Das, verehrte Kollegin Hassepaß, ist Geset- zeslage. Wie nicht nur Kollegin Badenberg, sondern auch verschiedene andere erklärt haben: Wir als CDU halten uns an Gesetze, und wir nehmen sie ernst. Jetzt kommen wir mal zu dem Antrag. Herr Kollege! Ich will kurz fragen, ob Sie eine Zwischen- frage der Kollegin Hassepaß zulassen möchten. (Oda Hassepaß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8398 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026

Johannes Kraft

Immer gerne! –

Oda HassepaĂź

Herr Kraft! Sie haben wieder betont, wie wichtig Ihnen das ist und wie viel Priorität das alles hat. Wir sehen auch, andere Städte machen es vor. Bei Ihnen liegen die Anträge auf mehr Tempo 30, und Sie sagen uns die ganze Zeit hier nur Gründe, warum es nicht geht. Warum setzen Sie das nicht einfach um, und welche Vorschläge wären denn von Ihnen zu machen, wo es geht?

Johannes Kraft

Vielleicht zu dem, was wir zu Tempo 30, oder die Se- natsverwaltung insbesondere, gemacht haben: Warum geht alles nicht so schnell, und warum ist alles nicht so einfach? Ihre Kollegin, die geschätzte Kollegin Kapek, zitiert gerne Pippi Langstrumpf und sagt immer so etwas wie: Man malt sich die Welt, wie es einem gefällt. – Den Ein- druck habe ich ehrlicherweise auch bei Ihnen. Das haben wir doch gesehen: Die Verkehrssenatorin Günther und die Verkehrssenatorin Jarasch haben mal so schnapp die Friedrichstraße zugemacht, haben temporäre Busspuren angelegt und verschiedene andere Dinge, die dann alle von Gerichten wieder gekippt wurden. Solche Dinge, Frau Kollegin, gehen nicht schnell. So etwas muss man vernünftig und begründet machen. Ich sage es noch mal: Lesen Sie sich doch mal bitte den § 45 StVO und weitere Rechtsvorschriften durch. [Zuruf von Oda Hassepaß (GRÜNE) –

Julian Schwarze

Was machen Sie?] Jetzt komme ich aber mal zu dem Inhalt dessen, was Sie in Ihrem Antrag aufgeschrieben haben. Dazu haben Sie ja nichts gesagt, kein einziges Wort. Sie wollen Tempo 30 aus Verkehrssicherheitsgründen anordnen. Das ist in Ordnung, das unterstützen wir. Nichts anderes passiert tagtäglich, und zwar sowohl in den Bezirken, wo die CDU-Stadträte Verantwortung haben, als auch in dieser Stadt in den Hauptstraßen, wo die Senatsverkehrs- verwaltung die Verantwortung hat. Ich sage es noch mal: Es war unsere Senatorin Bonde, die sich im Bundesrat dafür stark gemacht hat, dass genau das, was sie fordern, dass es einfacher wird, Tempo 30 vor Schulen auch an Nebeneingängen anzuordnen, er- möglicht wird, erfolgreich übrigens. Das passiert jetzt in dieser Stadt. Dann wollen Sie Tempo 30 wegen Lärm anordnen. Auch das passiert. Ich weiß nicht, ob Sie Zeitung lesen oder in den Ausschusssitzungen zuhören. Da ist das regelmäßig Thema. Die Senatorin hat die Straßen geprüft, und hat auf 52 Straßen Tempo 30 aus Lärmschutzgründen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr angeordnet. Ganz klares Faktum! Ich wäre doch wirklich sehr dafür, dass wir über Fakten spre- chen. Dann kommen wir zum Thema Luftreinhaltung. Ja, das haben Sie damals angeordnet, aber auch da gibt es Geset- ze. Da empfehle ich Ihnen die Lektüre des § 40 Absatz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz. Da steht drin, wenn an einer bestimmten Anzahl von Tagen ein bestimmter Grenzwert der Emissionen überschritten wird, dann ist Tempo 30 anzuordnen. Das ist passiert. In demselben Paragrafen im Bundesimmissionsschutzgesetz ist ge- schrieben, dass nach vier Jahren diese Anordnung – übri- gens in Verbindung mit § 45 StVO – zu überprüfen ist, ob diese Grenzwerte immer noch überschritten werden. Wenn das nicht der Fall ist, ist es ganz klare Gesetzesla- ge, kein Interpretationsspielraum, Tempo 30, wenn es keine anderen Gründe dafür gibt, abzuordnen. Punkt! Gesetzeslage, geltendes Recht, an das sich unsere Senato- ren und die Staatssekretäre, die dafür zuständig sind, halten! Was bleibt also von Ihrem Antrag? – Entweder Dinge, die sowieso schon passieren, oder Dinge, die einfach nicht umsetzbar sind, weil sie Gesetzen widersprechen. Die Diskussion, verehrte Kollegin, haben wir hier schon mehrfach geführt. Wir werden Sie heute auch noch ein- mal führen, vermutlich sogar zweimal, weil wir drei An- träge haben, die sich mit Verkehrssicherheit beschäftigen. Ich würde Ihnen sehr empfehlen, dass Sie mal unseren Antrag zu temporären Fußgängerüberwegen lesen. Der ergibt nämlich echt Sinn. Der widerspricht auch nicht Gesetzen. Da können wir wirklich ganz viel für die Ver- kehrssicherheit tun. Ich sage nachher noch etwas, wenn ich ein bisschen mehr Redezeit habe, zu all dem, was wir als Koalition und was der Senat zum Thema Verkehrssi- cherheit getan hat. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU –

Kristian Ronneburg

Einfach mal machen!] Nun hat für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Ronneburg das Wort. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8399 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026

Kristian Ronneburg

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich vielleicht mal so anfangen: Was wir, denke ich, in den letzten Jahren auch belegt sehen – das zeigen auch die Statistiken, das zeigen die Umfra- gen –, ist, dass das Gegeneinander im Verkehr in Berlin zugenommen hat. Viele Kolleginnen und Kollegen hier lesen offenbar gerne Presse. Wenn Sie die Presse studie- ren, werden Sie das genau so nachlesen können. Deswegen ist es auch genauso wichtig, dass wir hier in Berlin auch konsequent an der Umsetzung des Mobili- tätsgesetzes arbeiten, weil dieses Mobilitätsgesetz dafür da ist, dass der öffentliche Raum besser umverteilt wird, hin zu denen, die schutzlos sind. Wir brauchen mehr Platz für Fuß- und Radverkehr. Wir brauchen natürlich auch mehr Platz und die richtige Richtung für den Umweltver- bundausbau, den öffentlichen Nahverkehr. Und dazu gehören legitime Sicherheitsbedürfnisse auf den Straßen und entsprechende Maßnahmen, die zur Beruhigung und für ein besseres Miteinander beitragen. Dabei sind wir natürlich an einer strukturellen Frage angekommen, auch hier in Berlin, und zwar, wie wichtig uns das in der Ab- wägung ist. Da haben wir die Debatte um Tempo 30, und die mögen Sie scheuen, die wollen Sie nicht gerne führen, aber sie wird geführt. Ich darf vielleicht auch noch anfangen, zu den Fakten zu berichten. Denn es gibt aus der Verkehrsunfallforschung eine sehr eindeutige Faktenlage, und die kann man erst einmal zur Kenntnis nehmen. Das ist zum einen die Frage danach, wie sich Unfallzahlen entwickeln. Da können Sie in alle europäischen Städte schauen, größere und kleinere, auch internationale Metropolen, da können Sie auch über Europa hinausschauen. Überall sehen wir einen Rück- gang von real gefahrenen Geschwindigkeiten und Unfall- zahlen. Hier gibt es einen Zusammenhang. Wenn wir uns die Verunglückten anschauen, dann sehen wir auch, dass gerade in den Städten, wo mehr Tempo 30 angeordnet und umgesetzt wird, die Unfälle mit Fußgängerbeteili- gung abnehmen. Unfälle werden weniger schwer, wir haben weniger Leichtverletzte, wir haben weniger Schwerverletzte und – um das noch mal hinzuzufügen – auch weniger Getötete. Das ist Physik. In Physik war ich nicht ganz so gut, aber ich verstehe den Zusammenhang, dass Tempo 50 im Vergleich zu Tempo 30 eine fast dreimal so große Aufprallwucht bedeutet. Die Konse- quenzen daraus will ich hier gar nicht weiter ausmalen. Die Frage von Fahrtdauern und Verkehrsmengen ist inte- ressant, wenn man sich die anschaut. Denn im Vergleich wird deutlich, dass die realen Fahrzeiten nicht signifikant verlängert werden. Die Zeitplanung wird am Ende für uns alle auch verlässlicher. Natürlich sind wir bei dem Thema Schadstoffe und Lärm. Da gibt es auch einen klaren Zu- sammenhang: weniger Belastung mit Stickstoffdioxid, weniger Feinstaub, weniger Emissionen. Auch beim Lärm sehen wir signifikante Rückgänge. Lärmbelastun- gen nehmen subjektiv wie objektiv ab. Wir haben insge- samt positive Effekte, Herr Kraft, mehr Sicherheit, weni- ger Abgase, weniger Lärm, mehr Lebensqualität. Das muss doch auch für uns das Ziel hier in Berlin für die Berlinerinnen und Berliner sein. Können wir diesen Kon- sens einmal festhalten? Natürlich zitieren Sie Gesetzeslage, und natürlich muss dann am Ende auch eine rechtssichere Abwägung erfol- gen. Bloß was Sie hier gerade vorgetragen haben, ist nur die halbe Wahrheit. Der Luftreinhalteplan ist hier zitiert worden. Wir hatten hier auch eine Fraktion, die sehr stolz verkündet hat, an welchen Straßen jetzt wieder Tempo 50 kommt. Dann müssen Sie bitte auch genau sein, Herr Kraft, denn aus den entsprechenden Anordnungen sind uns mittlerweile Beispiele bekannt, die von Gerichten beanstandet werden. Ich nenne nur mal das Thema Saarstraße, wo wir erst vor Kurzem im Ausschuss die Gelegenheit hatten, darüber zu sprechen. Bei diesem Beispiel ist jetzt, erst einmal in der ersten Instanz, richterlich festgestellt worden, dass die Senatsverkehrsverwaltung die Gründe eben nicht ausrei- chend abgewogen hat und Richterinnen und Richter zu der Einschätzung gekommen sind, dass hier eine qualifi- zierte Gefahrenlage vorlag. Dieser Beschluss für die Erhöhung der Durchschnittsgeschwindigkeit auf Tem- po 50 wird bemängelt, und es wird dagegen vorgegangen. Hier sehen wir einen Widerspruch zwischen dem, was Sie hier einerseits sagen, Verkehrssicherheit, und dem, was Sie machen. Damit werden wir Sie immer wieder kon- frontieren. Was ist also zu tun? – Da kann ich jetzt, da meine Rede- zeit jetzt langsam zu Ende geht, an das anknüpfen, was Sie zuletzt gesagt haben, Herr Kraft. Bitte setzen Sie doch diese Konzepte, die wir hier haben, die übrigens der Vor- gängersenat auch schon vorgearbeitet hat, um. Das Tem- po-30-Nachtkonzept – das ist ja sehr interessant, dass Sie das anführen: Sorgen Sie bitte dafür, dass diese zig Kilo- meter Strecke auch wirklich angeordnet und umgesetzt werden. Denn auch da wissen wir aus den Antworten, die wir von der Senatsverkehrsverwaltung bekommen: Na ja, eigentlich sind am Ende alle Bezirke zuständig, und es wird lange dauern. – Das, Herr Kraft, nährt wieder diese Widersprüche, die Sie hier aufmachen, und die Zweifel daran, dass dieser Senat unter dieser CDU-Führung es mit der Verkehrssicherheit wirklich ernst meint. Wir und die Grünen helfen Ihnen bei der Gelegenheit gerne immer weiter nach und unterstützen natürlich sinn- volle Initiativen von Ihnen, aber hier kommen Sie nicht um die Fakten und um Ihre originären Aufgaben herum, die Sie als Senatsverwaltung mit den Bezirken umzuset- zen haben. – Danke schön! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8400 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Dann folgt nun für die SPD-Fraktion der Kollege Schopf.

Tino Schopf

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für meine Fraktion hat die Verkehrssicherheit Priorität, und ja, es gibt innerhalb der Koalition unterschiedliche Auf- fassungen, wie dies am besten gelingen kann. Das hat die Debatte um die Abordnung von Tempo 30 deutlich ge- zeigt, und das habe ich an dieser Stelle sowie im Aus- schuss mehr als einmal deutlich gemacht. Wir sagen, die Möglichkeiten, die uns die neue Verwaltungsvorschrift zur StVO gibt, müssen wir nutzen, und nicht nur zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Be- schleunigung des ÖPNV, Stichwort Bussonderfahrstrei- fen. Die StVO wurde angepasst und erleichtert künftig die Anordnung von Tempo 30 in bestimmten Bereichen. Nunmehr dürfen Lücken zwischen bestehenden Tempo- 30-Abschnitten von bis zu 500 Metern geschlossen wer- den, um häufige Wechsel zwischen Tempo 30 und Tem- po 50 zu vermeiden. Zudem wird der Kreis der Orte er- weitert, an denen Tempo 30 auch ohne den Nachweis einer besonderen Gefahrenlage angeordnet werden kann, etwa an Zebrastreifen, Spielplätzen, stark frequentierten Schulwegen sowie Einrichtungen für Menschen mit Be- hinderung. Auch die Anordnung von Zebrastreifen wird und wurde erleichtert. Liebe Kollegin Hassepaß, liebe Oda! Die Kritik, die du, die Sie äußern, ist nachvollziehbar. Sie haben dieses wichtige Thema heute zu Ihrer Priorität gemacht. Aber wissen Sie: Genau dieses Engagement hätte ich mir in der letzten Legislaturperiode von einer grünen Verkehrssena- torin Regine Günther ebenso gewünscht. Warum? – Eine kurze Rückschau, denn das muss sein, das gehört zur Wahrheit mit dazu: Ich erinnere an Tem- po 30 in der Conrad-Blenkle-Straße in Prenzlauer Berg; Kita, Schule, soziale Einrichtungen. Zunächst war das nicht möglich. Antwort der damaligen Senatorin: Ein FGÜ und ein Verkehrszeichen „Achtung, Kinder!“ müs- sen reichen. – Ein Anforderungstaster an der Querung Landsberger Allee/Conrad-Blenkle-Straße wurde erst nach einer Demo, einer medialen Berichterstattung und einer Petition umgesetzt. Ein FGÜ im Komponistenvier- tel mit Schulen, Kitas und einer Senioreneinrichtung wurde nicht genehmigt. Erst nach einer Petition und der Intervention des zuständigen Polizeiabschnitts war das dann möglich. Sie sehen, das sind drei Beispiele aus meinem Wahlkreis. Das heißt, da waren auch bei Ihnen in der letzten Legislaturperiode durchaus dicke Bretter zu bohren. Herr Kollege, möchten Sie eine Zwischenfrage der Kol- legin Hassepaß beantworten?

Tino Schopf

Nein! – Bei der Abordnung von Tempo 30 auf Hauptstra- ßen und der Rückkehr zu Tempo 50 nach Einhaltung der Luftgrenzwerte haben wir als Fraktion deutlich Position bezogen. Wir haben die Entscheidung der Senatorin kriti- siert, weil wir Zweifel daran hatten, dass sensible Ein- richtungen und Schulwege ausreichend geprüft und be- rücksichtigt wurden; zu Recht, es wurden daraufhin ent- sprechende Anpassungen vorgenommen. Rechtlich ist Tempo 30 heute deutlich einfacher umsetzbar. Dieser Senat, das hat mein Kollege Kraft gesagt, hat das im Bundesrat mit unterstützt, und genau diesen Rahmen gilt es nun vollumfänglich auszuschöpfen. In einer Antwort aus der Senatsverwaltung für Verkehr, in der es um Tempo 30 vor einer Senioreneinrichtung ging, hieß es – und ich zitiere mit Erlaubnis des Präsiden- ten –: „Aufgrund der körperlichen Konstitution von Se- nioren in Alten- und Pflegeheimen ist in der Regel nicht davon auszugehen, dass dieser Personenkreis sich unvermittelt und plötzlich einem Fußgänger- überweg nähert oder das Rotlicht missachtet. Da- her wird hier grundsätzlich kein zwingendes Er- fordernis für die Anordnung von Tempo 30 gese- hen.“ Das ist völlig daneben, das geht so nicht! „Sicherheit im Straßenverkehr beginnt bei den Schwächsten. … Die Verkehrsplanung muss sich ändern – weg vom Vorrang für das Auto, hin zu einer Verkehrsordnung, die Leben schützt.“ Das ist keine Forderung, die von mir stammt, sondern diese Forderung stammt von der Senioren-Union, also der CDU. Und ich finde, Ihre Senioren haben in diesem Punkt vollkommen recht. – Vielen Dank! Dann folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Wie- denhaupt. – Bitte schön!

Rolf Wiedenhaupt

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berliner! 37 Verkehrstote, über 1 800 Schwerverletzte im Berliner Straßenverkehr 2025 Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8401 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 sind nicht hinnehmbar. Wir dürfen uns mit diesen Zahlen nicht abfinden, weil jeder Tote ein eigenes Schicksal ist, ein einschneidender Vorfall für die Familie und die An- gehörigen. Wir dürfen aber diese Zahlen auch nicht in- strumentalisieren, wie das die Grünen hier mit diesem Antrag erneut machen, indem unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit unzureichende Vorschläge gemacht werden, die nur eines im Sinn haben – Frau Kollegin Hassepaß –, die nur eines wollen: die Mobilität in unserer Stadt einzuschränken. Das haben Ihre grünen Verkehrssenatorinnen Günther und Jarasch ja schon versucht und sind 2023 mit Recht abgestraft worden von den Wählern in dieser Stadt. Die AfD ist die Fraktion, die sich in diesem Hause dezidiert für Verkehrssicherheit einsetzt und dabei genau die Fak- toren anspricht, die auch im letzten Jahr zu Toten und Schwerverletzten geführt haben, und klare, konkrete Veränderungsvorschläge einbringt. Darüber werden wir nachher unter dem Tagesordnungspunkt 56 noch ausführ- lich reden, wo es um unseren Antrag zu funktionierender Infrastruktur, moderner Technik und transparenten Priori- täten geht. Ich freue mich übrigens auch, dass die Koali- tion auf der 69. Sitzung des Mobilitätsausschusses genau unseren Antrag als eigenen Besprechungspunkt einge- bracht hat. Das zeigt, dass unsere Ansätze anscheinend überzeugend sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und der SPD, dann haben Sie Mut und stimmen Sie unserem Antrag auch zu, den sie ja selber im Mobilitäts- ausschuss zur Besprechung gebracht haben! Doch zum Antrag der Grünen: Im vorliegenden Antrag „Die Schwächsten schützen“ wird Tempo 30 auf Haupt- verkehrsstraßen zum zentralen Hebel erklärt, obwohl in allen Statistiken genau dies widerlegt wird. Niedrige Geschwindigkeiten sind sinnvoll vor Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen. Darüber müssen wir hier auch nicht diskutieren, das sehen alle Fraktionen im Hause so. Aber die Grünen verengen Verkehrssicherheit auf das Tempolimit und übersehen, dass die meisten schweren Unfälle an unübersichtlichen Knotenpunkten, bei schlechten Sichtbeziehungen, mangelnder Markierung oder fehlenden Querungshilfen passieren. Wer nur am Tacho dreht, aber die Infrastruktur marode lässt, handelt inkonsequent und erreicht seine eigenen Ziele nicht. Schauen wir uns doch mal die Berliner Verkehrsstatistik an: Die meisten Unfälle entstanden durch Fehler beim Abbiegen. Die zweithäufigste Ursache war das Missach- ten der Vorfahrt. Es folgen nicht angepasste Geschwin- digkeit und Fahren unter Alkoholeinfluss. Vielleicht, verehrte Kollegen der Grünen, muss ich Ihnen das noch mal erklären: Wenn wir uns das Thema der Verkehrsge- schwindigkeit anschauen, dann geht es, und das sagen alle Statistiken der letzten Jahre aus, nicht um überhöhte Geschwindigkeiten, sondern darum, dass die Menschen nicht entsprechend der Situation ihre Geschwindigkeit anpassen. Ein Tempo-30-Schild nützt gar nichts, wenn ein Fahrer bei Schneeglätte 30 fährt und nicht seine Ge- schwindigkeit anpasst und nur 10 Stundenkilometer fährt. Das Problem ist also nicht die Regelgeschwindigkeit von Tempo 50, sondern das mangelnde Anpassen der Ge- schwindigkeit auf die äußeren Umstände. Deshalb wer- den Ihre Anträge, auch wenn Sie sie zehnmal stellen, nicht besser. Darüber hinaus führt Ihr Antrag aber auch zu negativen Auswirkungen, die wir alle persönlich spüren werden, nämlich im öffentlichen Personennahverkehr. Sie erin- nern sich an unsere Anhörung, wo die Vertreter der BVG natürlich und logisch ausgeführt haben, dass ein flächen- deckendes Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit den Bus- verkehr absolut ausbremsen würde. Wir haben Bezirke – schauen Sie sich Spandau, schauen Sie sich Reinicken- dorf an –, in denen der ÖPNV durch den Busverkehr gewährleistet wird. Das heißt, die Geschwindigkeit der Busse flächendeckend auf 30 herunterzusetzen, führt zu deutlichen Taktverschlechterungen und zeitlichen Lü- cken. Deshalb ist Ihr Antrag vielleicht gut gemeint, aber in die völlig falsche Richtung gehend, und daher müssen wir ihn ablehnen. – Herzlichen Dank! Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/1527 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/3060 mehr- heitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das kann eigentlich niemand sein. – So ist es. – Damit ist der An- trag abgelehnt. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.3: Priorität der Fraktion Die Linke Tagesordnungspunkt 17 Berliner Transparenzgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz vom 23. Februar 2026 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 4. März 2026 Drucksache 19/3041 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1014 (Rolf Wiedenhaupt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8402 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags und rufe die Überschrift auf, die Einleitung sowie die Arti- kel 1 bis 13 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu ver- binden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke und das mit dem Kollegen Schrader. – Bitte schön!

Niklas Schrader

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es könnte heute ein besonderer Tag für die Demokratie und für die Transparenz im Land Berlin werden. Denn eines ist be- kannt: Alle demokratischen Fraktionen in diesem Haus unterstützen das Vorhaben, ein Transparenzgesetz zu schaffen, ein Transparenzgesetz, mit dem die öffentliche Verwal- tung grundsätzlich dazu verpflichtet wird, die Datenbe- stände, die ihnen vorliegen, der Öffentlichkeit proaktiv zur Verfügung zu stellen, maschinenlesbar, nach transpa- renten und klaren Standards, digital im Internet. Es ist Zeit für diesen Paradigmenwechsel in der Informations- politik des Landes Berlin. Es ist Zeit, dass alle, die sich demokratisch einbringen wollen, die Zivilgesellschaft, Journalistinnen und Journa- listen, auch wirtschaftliche Akteure, nicht mehr mühsam Anträge stellen müssen, um Information zu erhalten, sondern dass sie für alle zugänglich im Netz stehen. Also lassen Sie uns diese Chance ergreifen und diesen Gesetzesentwurf heute beschließen! Es könnte ein beson- derer Tag werden. Nicht nur die Antragstellenden von Grünen und Linken befürworten dieses Gesetz, sondern auch die SPD und die CDU haben sich dieses Vorhaben in den Koalitionsvertrag geschrieben. Unser Gesetzesentwurf ist aus dem Mai 2023. Das ist schon ein bisschen her. Wir haben der Koalition bewusst Zeit gelassen, um sich mit diesem Vorschlag auseinan- derzusetzen, fast drei Jahre. Passiert ist in der Koalition nichts, also machen wir es jetzt, und das machen wir gerne, liebe Koalition. Sie sind eingeladen, setzen Sie sich an den gedeckten Tisch, das Transparenzgesetz ist angerichtet. Stimmen Sie einfach zu! Wir sind auch nicht die Ersten. Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen haben bereits sol- che Gesetze. Auch in Berlin gibt es dieses Vorhaben schon lange. Wir können jetzt nicht mehr Vorreiter sein, aber wir können zumindest wieder aufholen. Der SPD dürfte es besonders leicht fallen, kann ich hier sagen, denn unser Entwurf entspricht genau dem, was SPD, Grüne und Linke vor der Wiederholungswahl schon geeint hatten. Es gibt für diesen konkreten Gesetzestext also eine Mehrheit in diesem Haus. Ich bleibe aber bewusst auch im Konjunktiv, denn seit Kurzem wissen wir auch, warum es mit Schwarz-Rot mit so einem Transparenzgesetz nichts wird: weil Sie sich schon längst von diesem Vorhaben verabschiedet haben und jetzt das Gegenteil machen. Sie haben versprochen, das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln. Statt- dessen haben Sie ein Gesetz eingebracht, und das ist heute auch auf der Tagesordnung, in dem Sie unter dem Vorwand des Schutzes kritischer Infrastrukturen das Recht auf Informationsfreiheit beschränken, und zwar massiv. Sie schaffen Bereichsausnahmen für alles, was einen Bezug zu kritischer Infrastruktur hat. Verwaltungen von den Bereichen Energie, Verkehr, Verkehr und Ge- sundheit bis hin zu Medien und Kultur können sich in Zukunft auf diese Bereichsausnahmen berufen und In- formationen zurückhalten. Die Steuerverwaltung nehmen sie gleich aus. Das ist ein krasser Rückschritt. Das ist auch nicht maß- voll. Sie gehen hier mit der Kettensäge durch das Infor- mationsfreiheitsrecht, und das sollten alle wissen, die im September zur Wahl gehen. Ich sage bewusst: Das mit der Sicherheit ist ein Vorwand, denn mit dem Schutz kritischer Infrastrukturen hat Ihr Gesetzesentwurf nichts zu tun. Bei keinem Anschlag auf die Strominfrastruktur haben Daten, die über das IFG öffentlich wurden, eine Rolle gespielt. Sollte durch die Veröffentlichung von Daten wirklich mal eine Gefahr für die Allgemeinheit entstehen oder auch für die Versor- gungsnetze, dann ist es auch jetzt nach geltender Rechts- lage möglich, Informationen zurückzuhalten. Deswegen sage ich: Es geht Ihnen offensichtlich nicht um die kritische Infrastruktur. Es geht Ihnen darum, sich lästiger Transparenzpflichten zu entledigen. Dass Sie das nicht ehrlich sagen und versuchen, das den Menschen als Sicherheitsmaßnahme zu verkaufen, ist wirklich erbärm- lich, liebe Koalition! Deswegen ist heute genau der richtige Tag, um über so ein Transparenzgesetz abzustimmen, denn wir können uns jetzt entscheiden, in welche Richtung es geht: mehr Transparenz oder ein Staat, der sich einmauert. Meine Damen und Herren hier im Haus, Sie haben jetzt die (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8403 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Wahl, in welche Richtung es geht. Liebe Berlinerinnen und Berliner, Sie haben im September die Wahl. – Vielen Dank! Dann hat für die CDU-Fraktion der Kollege Förster das

Christopher Förster

Sehr gerne.

Benedikt Lux

Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie meine Zwischenfra- ge zulassen. Sie haben vorhin, wie ich finde, zu Recht betont, dass wir als Staat ein Interesse daran haben müs- sen, wer sich möglicherweise für schützenswerte Infor- mationen interessiert. Stimmen Sie mir nicht zu, dass wir überhaupt keine Erkenntnisse darüber haben, wer sich für welche Informationen interessiert, wenn Sie dieses Recht, die Möglichkeit einer Bürgerin, eines Bürgers von An- fang an vereiteln? Sprich, ist das bisherige IFG nicht gerade Ausdruck von Augenhöhe zwischen offenem Staat und mündigen Bürgerinnen und Bürgern, und machen Sie damit nicht eher einen Schritt zurück und vereiteln, dass der Staat dort in den Dialog oder auch in eine kritische Aufmerksamkeit gehen kann?

Christopher Förster

Sehr geehrter Kollege Lux! Ich komme da in der Tat zu einem anderen Ergebnis, und da bin ich nicht allein, das (Niklas Schrader) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8404 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 sind wir auch in der Koalition. Für uns ist das kein Rück- schritt, und wir wollen auch nicht alles verbieten. Aber wir müssen in der Tat abwägen: Wer sind diejenigen, die hier anfragen? Was wollen sie, und wie wollen wir uns in Zukunft besser schützen? Die beiden Anschläge auf das Stromnetz im September 2025 und im Januar dieses Jah- res haben die Karten komplett neu gemischt. Wir wollen und wir müssen uns besser schützen, und deswegen gibt es diese Anpassung, die wir später auch noch beschließen werden. Ich möchte zurück zu dem Antrag des Transparenzgeset- zes von Linken und Grünen kommen, denn es gibt noch einen weiteren Punkt, der mir zeigt, dass das Oppositi- onsbündnis von Ihnen beiden sich nicht auf die aktuelle Zeit in Ihrem Entwurf eingestellt hat. Mir geht es hier um § 8, die veröffentlichungspflichtigen Informationen. Die Liste ist lang, und manche Punkte sind Informationen, die ohnehin schon frei verfügbar sind. Mir geht es aber hier um Punkt 28, Quelltexte von Computerprogrammen. Ich sage es jetzt mal frei heraus: Wir müssten doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein und ziemlich viele Bretter vor dem Kopf haben, wenn wir uns entscheiden, die Quelltexte unserer Software zu veröffentlichen. Das wäre nicht nur ein Sicherheitsrisiko, sondern das könnte auch zu einem Datenschutzrisiko werden. Das wollen wir doch nicht wirklich. Das können auch Sie nicht wirklich wol- len. Solche Punkte können und wollen wir daher nicht mitgehen. Im Digitalausschuss letzten Montag ist klar geworden, dass wir als Koalition an dem Thema weiterarbeiten. Aus CDU-Sicht, das möchte ich nicht verhehlen, könnten wir auch schon weiter sein, aber alles braucht seine Zeit. Dieser Gesetzesentwurf ist nicht zustimmungsfähig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dann folgt nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Franco.

Vasili Franco

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Transparenz ist kein Luxus und auch kein Selbst- zweck. Sie ist das Fundament einer lebendigen, einer funktionierenden Demokratie. Transparenz stärkt demo- kratische Teilhabe, die Kontrolle des Staates durch die Öffentlichkeit und damit auch das Vertrauen in staatliche Institutionen. Beides, eine kritische Öffentlichkeit und Darlegungspflichten für die Exekutive, sind unverzicht- bar, um Willkür, Misswirtschaft und Korruption vorzu- beugen. Transparenz muss gestärkt, nicht geschwächt werden. Regierungen, die mauern, haben nicht selten etwas zu verbergen. In der Vergangenheit wurden durch die In- formationsfreiheit Skandale aufgedeckt, rechtswidrige Praktiken öffentlich gemacht und Missstände ans Licht gebracht. Das mag eine Gefahr sein, aber nur für diejeni- gen, die im Hinterzimmer Recht und Gesetz biegen oder gar brechen wollen. Ich höre, wenn es um Überwachungsmaßnahmen der Bevölkerung geht, immer wieder die Floskel von der CDU: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. Angesichts des Agierens in den letzten Monaten im Um- gang mit Akteneinsichten, erfundenen Verkehrssimulati- onen, der CDU-Fördergeldaffäre und nicht zuletzt den kommunikativen Blackouts des Regierenden, muss man fragen, Herr Förster – gilt das auch für Sie, oder haben Sie etwas zu verbergen? Ein Schelm, wer Böses denkt! Heute zeigen wir Ihnen, dass es auch anders geht. Berlin war in Sachen Transparenz sogar mal Vorreiterin mit unserem Informationsfreiheitsgesetz, doch inzwischen sind wir hinter Länder wie Hamburg zurückgefallen. Durch die Rolle rückwärts der Koalition beim Informati- onsfreiheitsgesetz drohen uns in Berlin bald bayerische Verhältnisse. Ein Berliner Transparenzgesetz wäre wegweisend. Es macht öffentliche Daten öffentlich nutzbar, ob zur For- schung durch die Zivilgesellschaft oder für Innovationen in der Wirtschaft. Es muss Schluss sein mit der Geheim- haltung bei Stellen und Vorhaben, die vom Staat finan- ziert werden. Es ist an der Zeit, dass wir die staatlichen Informationssilos öffnen und mittels eines Transparenz- portals vorhandene Daten gebündelt und barrierearm zur Verfügung stellen, und das nicht nur als Lippenbekennt- nis, sondern als Ausdruck einer modernen öffentlichen Verwaltung; einer Verwaltung, die Potenziale und Chan- cen der Digitalisierung nutzt, die eigene Arbeit effizienter organisiert und damit auch besser erklären kann. All das müssten Sie, liebe Koalition, für gut befinden, zumindest, wenn man Ihrem Koalitionsvertrag Glauben schenkt; Herr Schrader hat es schon angesprochen. Ich zitiere: „Die Koalition wird schnellstmöglich ein Transpa- renzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen und dabei nur den Bereich Verfassungsschutz aus dem Geltungsbereich herausnehmen.“ (Christopher Förster) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8405 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Dafür hatten sie drei Jahre Zeit; drei Jahre ist nichts pas- siert. Stattdessen setzen Sie auf Intransparenz und Ge- heimniskrämerei. Statt ein echtes Transparenzgesetzes zu schaffen, schleifen Sie das Informationsfreiheitsgesetz. Das nenne ich mal eine 180-Grad-Wende! Spätestens aber seit der Anhörung am Montag im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz sollten zumindest die verbliebenen Bürgerinnenrechtler in der Koalition aufwa- chen. Was Sie hier heute in vorauseilendem Gehorsam dringlich durch das Parlament jagen, ist das Gegenteil von dem, was Sie Berlin versprochen haben. Auch unsere Demokratie ist Teil der kritischen Infra- struktur. Wer Transparenz einschränkt, wer die Zivilge- sellschaft im Dunkeln lässt, wer Bürgerrechte beschnei- det, der sägt am Fundament des demokratischen Ge- meinwesens. Unser Vorschlag für ein Transparenzgesetz liegt Ihnen nicht erst seit gestern vor. Schon im Septem- ber 2023 gab es in dieser Legislaturperiode dazu eine Anhörung. Wenn die Koalition an einigen Stellen Ver- besserungsbedarf sieht, dann hätten wir uns ja auch über Änderungsanträge gefreut. Dafür hätten Sie alle Zeit der Welt gehabt. Stattdessen kündigen Sie wenige Monate vor dem Ende der Wahlpe- riode an, da käme noch etwas. Wer soll Ihnen das eigent- lich glauben? Offenbar glaubt es Ihnen ja nicht mal der SPD-Parteivorstand; der hat das Transparenzgesetz sogar in den Entwurf für das nächste Wahlprogramm geschrie- ben. – Herr Lehmann, dann machen wir es eben in der nächsten Legislatur! Aber statt einer Rolle rückwärts haben wir als Abgeord- nete schon heute die Chance, einen Meilenstein für mehr Transparenz zu beschließen. Berlin hat eine Regelung verdient, die auf Offenheit und Transparenz setzt, und eine Verwaltung, die den Bürgerinnen und Bürgern dient. Also lassen Sie uns gemeinsam das Versprechen wahr- machen, das Sie in Ihren eigenen Koalitionsvertrag ge- schrieben haben! Oder haben Sie etwas zu verbergen? – Vielen Dank! Dann folgt jetzt für die SPD-Fraktion der Kollege Leh- mann. [Benedikt Lux (GRÜNE): Herr Lehmann hat Geheimnisse! –

Vasili Franco

Er kann es uns nicht sagen, ist Verschlusssache! – Weitere Zurufe]

Jan Lehmann

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal beneidet man als Angehöriger der Regierungskoalition die Opposition ja etwas – einfach mal etwas fordern, was man sich so wünscht, ohne sich Gedanken um die Umsetzung zu machen! Gerne möchte ich sehen, wie eine links oder grün geführte Verwaltung den vorliegenden Vorschlag umsetzen würde. – Nein, eigentlich möchte ich das nicht sehen. Informationsfreiheit ist ein Thema, bei dem man nie alle glücklich machen kann. Das betrifft sowohl die Vor- schläge zum Transparenzgesetz als auch den später noch zu erörternden Punkt 22 A, den Vorlagebeschluss zur Änderung der Datenschutz- und anderer Gesetze. Zurück zum Transparenzgesetz – ich habe jedenfalls den Anspruch, hier die Rede in Ruhe vorlesen zu können, vortragen zu können –: Die organisierte Zivilgesellschaft, der ich für ihr Enga- gement sehr dankbar bin, fordert maximale Transparenz, und am besten sollte jede E-Mail und jede SMS öffent- lich gemacht werden. Die Verwaltungsfachleute halten dagegen, dass dies das alltägliche Arbeiten praktisch unmöglich machen würde, und jedes Recht auf Informa- tionsfreiheit verursacht natürlich Arbeit und Kosten. Aus dem Sicherheitsbereich heißt es dann außerdem, dass ganz genau hingeschaut werden muss, was veröffentlicht wird. Natürlich kann man sich jetzt einfach für die eine oder andere oder für alle Gruppen aussprechen, aber das ist nicht die Politik, für die die SPD, für die diese Koali- tion steht. Die Wahrheit ist: Eine Lösung, die alle lieben, kann es hier nicht geben. Die Zivilgesellschaft wird kritisieren und mehr verlangen, was ja auch ihre Aufgabe ist. Die Verwaltung wird sich über die zusätzliche Arbeit be- schweren. Die Fachleute von der Sicherheit werden an- zweifeln, ob es diese Transparenz wirklich überall geben soll. Wichtig aber ist: Wir suchen nach einem Kompro- miss, mit dem alle leben können. Der heute hier vorlie- gende Entwurf, der weitgehend der Arbeitsentwurf auch von mir ist, von der rot-rot-grünen Koalition vor drei Jahren, ist eben nicht mehr ein solcher Kompromiss. Von einem Transparenzgesetz betroffen sind nämlich in erster Linie die Verwaltung und die an den Informationen inte- ressierten Bürgerinnen und Bürger, auch vertreten durch die aktive Zivilgesellschaft. Wir in der Koalition wollen alle Seiten hören und gemeinsam Kompromisse erarbei- (Vasili Franco) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8406 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 ten. Das wird sich auch in unserem Vorschlag zeigen, den wir gemäß dem Koalitionsvertrag noch in dieser Legisla- turperiode vorlegen werden. Sie werden uns daran mes- sen können. Der Oppositionsentwurf aber ist veraltet. Wir haben hier in Berlin erleben müssen, welche Gefahr für die Infra- struktur durch Attentäter besteht. Es kommt hinzu, dass wir die Hauptstadt des größten europäischen Staates sind. Wollen wir wirklich Russland eine Anleitung dafür ge- ben, wie man mit Kamikazedrohnen möglichst sensible, kritische Einrichtungen angreifen kann? Die IFG-Änderungen, die später noch auf der Tagesord- nung stehen, sind eine erste Reaktion. Sie haben das Verhältnis von Informationsfreiheit und Sicherheit etwas in die Richtung zu mehr Sicherheit verschoben. Wir in der Koalition glauben, dass das eine verhältnismäßige Änderung zum Schutz unserer kritischen Infrastruktur in gefährlichen Zeiten darstellt. Denn es geht um das Wohl unserer Gesellschaft, um das Wohl unserer Wirtschaft und zuallererst um das Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger. An einer anderen Stelle werden wir die Informationsfrei- heit dagegen entschieden stärken, und zwar in der alltäg- lichen Praxis, denn die meisten Menschen haben vom Informationsfreiheitsgesetz noch nie etwas gehört und stellen auch keine IFG-Anträge. Vielleicht wissen die Leute nicht einmal genau, wonach sie fragen könnten. Dort wollen wir ansetzen. Anstatt dass die Bürgerinnen und Bürger beim Amt nach Informationen fragen müssen, sollen die Verwaltungen möglichst alles proaktiv online teilen. Dann könnten die Menschen, zum Beispiel aus Marzahn-Hellersdorf, genau wissen, was ihre Verwaltung so treibt, oder gucken, was auf dem Nachbargrundstück für Baugenehmigungen erteilt wurden. Dafür wollen wir das Berliner Informationsfreiheitsgesetz auch ändern. Die Zeit dafür ist knapp. Es ist wahrlich keine leichte Geburt. Wir arbeiten aber daran, dass es schnellstmöglich, wie im Koalitionsvertrag versprochen, noch kommt. Bereits zweimal konnte es nicht umgesetzt werden, und daran waren die rot-rot-grünen Koalitionen schuld. Nun hat sich diese Koalition mit anderen Schwer- punkten in einer gefährlichen Zeit daran versucht, und unser Entwurf wird entsprechend anders ausfallen. Das Kernstück der Reform, das angesprochene Transparenz- portal – der Kollege Franco hat es auch erwähnt –, wird aber Informationsfreiheit für viel mehr Menschen Realität werden lassen, als es bisher der Fall war. Der vorliegende Antrag der Grünen und Linken jedenfalls ist im Detail nicht zustimmungsfähig. Unrealistische Fristen, juristisch nicht tragbare Kompetenzüberschrei- tungen und ein mangelnder Schutz der kritischen Infra- struktur sind nur einige Punkte, die diesen Vorschlag leider unbrauchbar machen. Wir werden nicht zulassen, dass unsere Verwaltung un- nötig überlastet wird und unsere Wasser- und Stromnetze durch unüberlegte Informationsherausgabe gefährdet werden. Deshalb werden wir diesen Antrag heute ableh- nen. – Vielen Dank! Dann folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Val- lendar.

Marc Vallendar

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! 66 Seiten, 28 Paragrafen, 12 Artikeländerungen: Die Fraktionen der Grünen und der Linken haben hier ein komplettes Transparenzgesetz vorgelegt. Die AfD- Fraktion hat diesen Antrag im Ausschuss abgelehnt, und wir werden das heute auch bestätigen, aber nicht, weil wir gegen Transparenz wären, sondern weil dieses Gesetz handwerklich nicht überzeugt. Der Entwurf würde einen bürokratischen Apparat schaf- fen, der die Berliner Verwaltung, die schon jetzt mit der Digitalisierung kämpft, schlicht überfordern würde. Transparenzbeauftragte in jeder Behörde, ein neues Transparenzportal, Aktualisierungsfristen, Veröffentli- chungspflichten für Tausende Vertragskategorien – das klingt gut im Antrag, ist aber für die Berliner Verwal- tungsrealität nicht umsetzbar. Wir müssen auch davon wegkommen. Der Staat muss reduziert werden. Wir brau- chen nicht mehr Staat, wir brauchen auch nicht mehr Gesetze, und wir brauchen auch nicht mehr Bürokratie. Das ist ein ganz wichtiger Faktor, weshalb dieses Trans- parenzgesetz, so, wie es hier vorgelegt wurde, keine Un- terstützung von uns findet. Nun könnte man meinen, die Koalition hätte einen besse- ren Gegenentwurf. Schließlich steht in den Richtlinien der Regierungspolitik, das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln. Aber was hat dieser Senat in der Sache geliefert? – Nichts, keinen Entwurf, keinen Zeitplan und kein Konzept. Es ist sogar noch schlimmer. Statt das Informationsfreiheitsgesetz auszubauen, schränkt die Koalition es mit der Drucksa- che 19/2999 gerade massiv ein: neue Bereichsausnahmen, eine Missbrauchsklausel. Ganze Verwaltungsbereiche (Jan Lehmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8407 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 wurden von der Informationsfreiheit herausgenommen und ihr entzogen. Man fragt sich, ob das Zufall ist, denn diese Einschränkungen fallen in eine Zeit, in der parla- mentarische Anfragen zur Fördergeldverwendung auf ebenjene Dokumente angewiesen sind, die künftig schwe- rer herauszubekommen wären. Transparenz versprechen und gleichzeitig die Schotten dicht machen, das ist keine Informationspolitik, das ist Vertuschungspolitik. Die AfD-Fraktion lehnt diesen Antrag ab, weil er nicht praxistauglich ist. Aber wir stellen fest: Die Koalition, die ihn ebenfalls ablehnt, hat keinerlei Recht, sich als Hüterin der Transparenz aufzuspielen. Wer das Informationsfrei- heitsgesetz aushöhlt, statt es weiterzuentwickeln, hat das Recht auf dieses Etikett verwirkt. Herr Förster! Sie brachten gerade als Beispiel, warum Sie das Informationsfreiheitsgesetz einschränken, den Angriff auf unser Stromnetz. Man muss dazu sagen: Sie haben keinen einzigen Beleg dafür geliefert, dass dieser Angriff dadurch verursacht wurde, dass der Senat irgendwelche Informationen herausgegeben hätte, die dazu geführt haben, dass dieser Terroranschlag durchgeführt wurde. Vielmehr haben wir diesen Terroranschlag dem Umstand zu verdanken, dass Sie jahrzehntelang, obwohl der Ver- fassungsschutz eigentlich schon die Vulkangruppe beo- bachtet, geschlafen haben und in diesem Bereich die Netzwerke, die linksextremen Netzwerke in dieser Stadt nicht beleuchtet haben und nicht vorzeitig, präventiv in diesem Bereich tätig geworden sind. Es hat Sie eiskalt überrascht. Vor allen Dingen hat es den Regierenden Bürgermeister eiskalt überrascht, als er erst mal sagte: Ich gehe erst mal Tennis spielen. – Das hat nichts mit dem Informationsfreiheitsgesetz zu tun. Sie belügen die Bür- ger, wenn Sie ihnen sagen, dass Sie einen solchen An- schlag verhindert hätten, indem Sie hier die Informations- freiheit einschränken. Das ist einfach nicht richtig. – Vielen herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Geset- zesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/1014 empfehlen die Ausschüsse gemäß den Beschlussempfehlungen auf Drucksache 19/3041 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD und die AfD-Fraktion. Ich darf noch fragen: Wer enthält sich? – Das ist niemand. Damit ist der Gesetzes- antrag abgelehnt. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.4: Priorität der AfD-Fraktion Tagesordnungspunkt 70 Kein „Kulturbonus“ für Migranten – Vergewaltigung ist ein Schwerverbrechen! Berliner Jugendhäuser müssen zu sicheren Orten werden Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/3078 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion mit dem Abge- ordneten Tabor.

Tommy Tabor

Mein aufrichtiges Mitgefühl gilt zuallererst den betroffe- nen Schwestern und deren Familie. Was diese jungen Mädchen erleiden mussten, erleiden müssen und wahr- scheinlich ihr ganzes Leben lang mit sich tragen müssen, ist entsetzlich und kann man kaum in Worte fassen. Ich wünsche ihnen auf jeden Fall auf diesem Wege alles Gute für ihren Lebensweg. Sehr geehrter Präsident! Liebe Kollegen! Erschütternd ist, was nach den Angriffen geschehen ist. Ein Rechtsstaat hat in einem solchen Fall eine klare Pflicht: schützen, aufklären, handeln – sofort, ohne Zögern und ohne Aus- flüchte. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind Teil des Rechtsstaats, also gibt es keine Ausnahmen. Im Jugend- zentrum Wutzkyallee in Neukölln wurde eine Minderjäh- rige über Monate bedrängt und Opfer einer schweren sexuellen Gewalttat. Mitarbeiter wussten davon, später auch das Jugendamt. Dennoch wurde keine Anzeige erstattet, keine klare Trennung von mutmaßlichen Tätern und Opfern durchgesetzt, kein konsequenter Kinder- schutz gelebt. Stattdessen gab es den Reflex, das Ganze intern pädagogisch zu regeln und die Polizei außen vor zu lassen. Doch Vergewaltigung ist eine schwere Straftat, ein Offizialdelikt, kein pädagogischer Konflikt. Es gibt also eine Pflicht zur Anzeige von Amts wegen. Die zuständige Bezirksstadträtin Sarah Nagel von den Linken trägt die politische Gesamtverantwortung für den Bereich Jugend in Neukölln. Sie räumte ein, man habe auf eine Anzeige verzichtet, um die muslimischen Täter nicht zu stigmatisieren. Später hieß es als Ausrede, es sei eigentlich nur um die fehlende Einwilligung des Opfers gegangen. Wie wir seit gestern wissen, war das eine glat- te Lüge. (Marc Vallendar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8408 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Die eidesstattliche Versicherung einer Mitarbeiterin des Mädchentreffs MaDonna besagt, mutmaßliche Vergewal- tiger und Sexstraftäter wurden von Amts wegen nicht angezeigt, weil muslimische Jungen bereits genug im Visier der Polizei seien. Das muss man erst mal sacken lassen. Die Angst vor dem Vorwurf des Rassismus und – oder – der Stigmatisierung wog offenbar schwerer als das Martyrium eines Mädchens. Wenn das kein Kulturbonus in Reinkultur ist, dann weiß ich es auch nicht. Wer jetzt von einem Einzelfall spricht, verharmlost diese ganze Dimension. Neukölln ist seit Jahren Hotspot mas- siver Integrationsprobleme mit Parallelgesellschaften, Clankriminalität, Drogenhandel, Schießereien, radikal- islamisch geprägten Milieus, die den deutschen Staat und seine Bürger verachten. In einer Verwaltung, die offiziell für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zuständig ist, entsteht ein Klima, in dem der Vorwurf des anti- muslimischen Rassismus schwerer wiegt als der Schutz realer Opfer. So entsteht ein System, das Täter schont und Opfer im Stich lässt. Wenn ich hier in die Reihen von SPD, Grünen und Linken gucke, dann sind es doch genau Sie, die um diese Personenkreise wetteifern: Sie wollen der politische Arm werden. Sie sollten doch heute einmal eingestehen und einsehen: Das Trugbild vom anti- muslimischen Rassismus ist in praktischer Konsequenz quasi ein Freibrief für solche Gewalttaten. Der Fall – meine Kollegin hat es in der Aktuellen Stunde auch schon erwähnt – erinnert fatal an den Missbrauchs- skandal in Rotherham in Großbritannien. Dort wurden über Jahre 1 400 Mädchen von überwiegend muslimi- schen Tätern missbraucht, während Behörden und Politik wegschauten – aus Angst, des Rassismus verdächtigt zu werden. Das Muster ist hier dasselbe, und das muss Ihnen doch mal auffallen. Man schweigt, relativiert, ver- schleppt, um die eigene Erzählung von bunter Vielfalt in Berlin nicht zu gefährden. Damit sind Sie der Sargnagel des Rechtsstaats und der Demokratie in diesem Land. Heinz Buschkowsky hat in seinem Buch „Neukölln ist überall“ vor ein paar Jahren genau vor dieser Entwick- lung gewarnt. Frau Giffey ist leider nicht da; sie könnte das sicherlich bestätigen. Der Staat verliert Autorität, wenn er Probleme nicht mehr klar ausspricht. Dieses Wegschauen ist das Produkt eines linksgrünen Gut- menschentums, das jede Kritik an kulturell und religiös geprägter Gewalt reflexhaft als rassistisch diffamiert. Wer so Politik macht, erzieht Verwaltungen dazu, die Täter zu schützen und Opfer zu vergessen. Die Täter sind musli- mische Jugendliche. Die politischen Hintermänner sind aber Linke und Grüne! Die CDU setzt auf einen Abwahlantrag in Neukölln. Die AfD wird das natürlich unterstützen, doch wenn Frau Nagel auch nur ein Fünkchen Anstand hat, dann wird sie selber zurücktreten, sich bei den Opfern, bei der Familie und bei den Berlinern entschuldigen. In Berlin gilt der Rechtsstaat für alle, ohne Ausnahme, ohne Angst, ohne ideologische Scheuklappen, und natür- lich mit ein bisschen Remigration dazu. Doch diesen Wandel wird es nur mit der AfD geben. Liebe Berliner: Am 20. September diesen Jahres haben Sie die Möglich- keit, diesen Wandel zu wählen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dann folgt nun für die CDU-Fraktion die Kollegin Usik.

Lilia Usik

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sprechen heute über einen Fall, der uns alle tief erschüttert. In einem Jugendzentrum in der Wutzkyallee in Neukölln wurde ein 16-jähriges Mäd- chen mutmaßlich vergewaltigt, anschließend erpresst und sexuell bedrängt. Menschen, die ihr eigentlich helfen sollten, haben ihr gar nicht geholfen. Nach bisherigem Kenntnisstand haben weder das Jugend- zentrum noch das zuständige Jugendamt zeitnah eine Polizeianzeige erstattet. Das betroffene Mädchen sollte sich an den Mädchentreff wenden, weil es im Jugendzent- rum keine Hilfe bekommen hat. Erst dann erfolgte eine Anzeige, deutlich später als nötig. Noch schlimmer – und das hat die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, in der Fragestunde themati- siert: Es steht der Verdacht im Raum, dass das Mädchen von Tätern, die sie sexuell bedrängt haben, erpresst und gezwungen wurde, ihre 14-jährige Schwester zum Ju- gendclub zu bringen. Wo bleiben die großen Demons- trationen vor dem Brandenburger Tor, um diese zwei Mädchen zu schützen, um auf diesen grausamen Fall aufmerksam zu machen, Betroffene zu unterstützen und um dazu beizutragen, dass so etwas nie wieder passiert? Was im Jugendzentrum in Neukölln alles passiert ist, ermitteln mittlerweile die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt. Dieser Vorgang wirft allerdings massive Fragen auf, auch zum gesamten Umgang mit schweren Straftaten. Unsere volle Unterstützung als CDU-Fraktion gilt den beiden betroffenen Mädchen. (Tommy Tabor) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8409 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Unsere Kinder und Jugendlichen brauchen Schutz, Unter- stützung und klare Rückendeckung. Opfer sexualisierter Gewalt dürfen nicht alleingelassen werden. Opferschutz steht vor Täterschutz. Jede Verzögerung, jede unter- lassene Meldung, kann für Betroffene eine zusätzliche Belastung bedeuten, eine Retraumatisierung. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss Vorrang haben, auch – und das ist sicher – vor falsch verstandener Tole- ranz. Das ist der Maßstab, an dem sich das Handeln der zuständigen Stellen messen lassen muss. Der Fall wurde bereits im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie im Abgeordnetenhaus von Berlin themati- siert. Dort wurde deutlich, dass es erhebliche Unklar- heiten über Präventionsketten, Maßnahmen im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes, Abläufe und Entscheidun- gen gab. Jugendfreizeiteinrichtungen sind Orte der Bil- dung, der Sicherheit, der Entwicklung und des Vertrau- ens. Wenn dort schwere Straftaten geschehen und nicht konsequent gehandelt wird, erschüttert das dieses Ver- trauen grundlegend. Was für ein Signal geht an Kinder, an Jugendliche, an Fachkräfte, an Eltern, an Jugend- zentren, die ihre Arbeit gut machen, wenn dieser Fall nicht aufgeklärt wird? – Deshalb ist es die Pflicht aller Zuständigen, dafür zu sorgen, dass dieser Fall reibungslos und lückenlos aufgeklärt wird und dass solche Fälle nie wieder vorkommen. Die Vorgehensweise der zuständigen Jugendstadträtin Sarah Nagel von der Linkspartei und des Jugendamts in Neukölln wirft erhebliche Fragen auf. Warum wurde die Polizei nicht unverzüglich eingeschaltet? Warum wurde die Anzeige nicht zeitnah erstattet? Warum wurden bestehende Schutz- und Interventions- konzepte offenbar nicht konsequent angewendet? Die zuständige Bezirksstadträtin und das zuständige Ju- gendamt stehen hier in der Verantwortung, Transparenz herzustellen. Auch der Bezirksbürgermeister Hikel ist gefragt, für eine vollständige Transparenz und Auf- klärung zu sorgen. Die CDU-Fraktion steht klar für konsequenten Kinder- schutz und die Verfolgung von Straftaten. Wir lehnen den Antrag der AfD aber dennoch ab. Die AfD versucht, ein ernstes Thema für pauschale, spaltende Narrative zu instrumentalisieren. Kinderschutz darf nicht für politische Stimmungsmache missbraucht werden. Viele der Forderungen sind bereits geltendes Recht oder fachlicher Standard der Jugendhilfe. Natürlich müssen sie auch funktionieren. Unser Ansatz ist klar, konsequent rechtsstaatlich, diffe- renziert und ohne jede Form der Pauschalisierung. Für uns als CDU-Fraktion steht ohne Frage fest: Dieser Fall muss vollständig aufgeklärt werden. Deshalb haben wir als Bildungs- und Jugendpolitiker der CDU-Fraktion eine Akteneinsicht beantragt. Wir wollen ganz genau wissen, wer wann was wusste und wie ge- handelt wurde. Wir wollen klären, ob Vorschriften miss- achtet wurden und wo strukturelle Defizite bestehen. Und wir wollen sicherstellen, dass solche Fälle nie wieder vorkommen. Jugendfreizeiteinrichtungen müssen sichere Orte sein, ohne Wenn und Aber. Das Vertrauen der Kin- der und Jugendlichen, ihrer Eltern, aller Bürgerinnen und Bürger entsteht nur durch Transparenz, Konsequenz und klare Verantwortung. Dafür sorgen wir. – Vielen Dank! Dann hat als Nächstes die Kollegin Burkert-Eulitz für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Marianne Burkert-Eulitz

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von all denjenigen, die sich hier aus dem Fenster hängen, erwarte ich, dass sie das Thema Kinderschutz und die Begleitung und Unterstützung von Betroffenen auch in einem Monat, in zwei Monaten, in sechs Monaten und drei Jahren noch genauso stark vertreten wie heute. Das erwarte ich von Ihnen. Die Überlebenden sexueller Gewalt und die Familien haben unsere Solidarität und Anteilnahme und keine auf- gesetzte Betroffenheit verdient. Sexuelle Gewalt hinter- lässt ihre Spuren ein Leben lang. Das kann das weitere Leben massiv einschränken. Überlebende sind oft mehr- fach viktimisiert. Das gilt es gerade hier zu verhindern, und deswegen ist Aufklärung wichtig. (Lilia Usik) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8410 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Mitarbeitende des freien Trägers im Mädchenzentrum nebenan haben den Mut gehabt, und auch ihr Engagement hat dazu geführt, dass dieser Fall überhaupt in die Öffent- lichkeit kam und dass diese Mädchen jetzt auch geschützt werden können. Allen diesen Mitarbeitenden gilt unser Dank für ihren Mut und für gelebten Kinderschutz. Artikel 6 Absatz 2 im Grundgesetz sagt ganz klar: Der Staat ist der Wächter beim Kinderschutz. Hier hat der Wächter, das Jugendamt, komplett versagt. Wir haben klare Regelungen. Jeder, der in der Jugendhilfe unterwegs ist, weiß, was der § 8a bedeutet, der sagt: „Werden dem Jugendamt gewichtige Anhalts- punkte für die Gefährdung des Wohls … eines Ju- gendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsri- siko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen“ und wirksame Schritte zu unternehmen, um den Schutz zu garantieren. All das hat hier nicht stattgefunden. Das heißt, dass der Wächter, das Jugendamt selbst, seinen Auftrag nicht wahrgenommen hat. Darin sehe ich vor allem das Versagen des öffentlichen Trägers, des Jugendamts. Wir müssen dafür sorgen, dass der Kinderschutz in allen Einrichtungen, seien sie kom- munal oder in freier Trägerschaft, gewährleistet wird. Da muss auch noch mal nachgeprüft und nachgesorgt wer- den, ob das tatsächlich so ist. Daran müssen wir jetzt arbeiten. Es muss aufgearbeitet werden, und dann müssen die richtigen Schritte gegangen werden. – Vielen Dank! Dann spricht nun für die SPD-Fraktion der Kollege Frei- er-Winterwerb!

Alexander Freier-Winterwerb

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon viel dazu gesagt worden, wie erschütternd der Fall ist, mit dem wir uns hier auseinandersetzen. Wenn man sexuelle Gewalt erfährt oder ein Familienmitglied hat, das sexuelle Gewalt erfahren hat, dann ist das quasi ein Trauma, das ein Leben lang bleibt. Die Opfer stellen sich auch für uns seltsam wirkende Fragen wie: Habe ich etwas falsch gemacht? Wie ist es dazu gekommen? Hätte ich mich anders verhalten können, wenn ich als Eltern da gewesen wäre? Hätte das was gemacht? – Das sind die Dinge, mit denen sich Menschen auseinandersetzen, die sexuelle Gewalt erfahren haben. Ich finde, dass es unsere gemeinsame Aufgabe ist, jetzt in diesem Moment zu fragen: Was brauchen die Opfer? Müssen wir darüber sprechen, was Opfer für Unterstützungsbedarfe und An- sprüche haben? Wie können wir den konkreten Mädchen helfen, sei es Kontakt zu Wildwasser, zu WEISSER RING herstellen? Wie kann man die Familie unterstüt- zen; psychotherapeutische Angebote? – Wir als Mitglie- der des Abgeordnetenhauses haben die Aufgabe, die Systemfrage zu stellen. Ist das, was wir an Angeboten haben, in solchen Fällen ausreichend? Oder müssen wir da nachsteuern? Es ist unverantwortlich, nach dem, was ich gerade gesagt habe, diese Fälle zu politisieren, zu instrumentalisieren und rauszuholen, um gegen Men- schen mit Migrationshintergrund zu hetzen oder andere politische Spielchen zu spielen. Das ist eine Retraumati- sierung, jeden Tag, immer wieder, an jeder Stelle. Ein weiterer Punkt, der mir wirklich wichtig ist: Wir geben unsere Kinder in Kitas, in Jugendfreizeiteinrich- tung, manche sind in stationären Jugendeinrichtungen. Und wir müssen darauf vertrauen, dass das sichere Orte sind. Darauf müssen wir vertrauen können. Viele Tausend Menschen stehen jeden Tag für dieses Schutzversprechen in unseren Einrichtungen ein. Das ist auch die Wahrheit. Unsere Bibel als Menschen aus der Jugendhilfe ist das SGB VIII und die AV Kinderschutz. Das kennen die Leute normalerweise rauf und runter. In diesem Fall hat unser System versagt, ohne Zweifel. Es ist jetzt die Aufgabe von Staatsanwaltschaft, Polizei und den Gerichten zu klären, was passiert ist und wie bestraft werden muss. Dann muss man sich angucken, was für Versäumnisse – die aus meiner Sicht sehr offensichtlich sind – haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendfreizeiteinrichtung und dem Jugendamt gemacht? Auch die werden zur Rechenschaft gezogen, dienstrecht- lich und im Zweifel strafrechtlich. Es ist nicht unsere Aufgabe, hier Urteile zu fällen. Nichtsdestotrotz, was ist jetzt die Aufgabe aus meiner Sicht? – Wir müssen den Fall lückenlos aufklären. Lilia Usik hat gerade gesagt, sie hat Akteneinsicht beantragt. Das haben wir auch gemacht, das haben auch andere gemacht. Wir müssen verstehen, was ist des Pudels Kern? Was ist da passiert? Was ist dort nicht passiert? Dann müssen wir aus dieser Situation die richtigen Schlüsse fassen. Es ist auch eine Aufgabe, jetzt ins Ju- gendamt Neukölln hinzuschauen. Emotional kann ich das nachvollziehen zu sagen: Die müssen jetzt da alle weg. All diese Führungskräfte müs- sen da jetzt weg, und lieber ein bisschen mehr als ein (Marianne Burkert-Eulitz) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8411 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 bisschen weniger! – Aber welche Aufgabe hat das Ju- gendamt Neukölln? – In einem der belastetsten Gebiete überhaupt insbesondere den Kinderschutz zu gewährleis- ten. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht das Jugendamt Neukölln zerkloppen und niemand mehr da ist, der Kin- derschutz gewährleisten kann. Das ist eine Gefahr, die wirklich akut ist. Ich möchte uns alle miteinander aufrufen, hinzuschauen, zu verstehen, was passiert ist, die richtigen Schlüsse zu ziehen und das Thema Kinderschutz ernst zu nehmen und auch ernsthaft umzusetzen, und das gemeinsam. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der LINKEN –

Jeannette Auricht

Was gibt es denn da nicht zu verstehen?] Dann folgt nun für die Linksfraktion die Kollegin Kittler. – Bitte schön!

Regina Kittler

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden hier über die Vergewaltigung eines Mädchens und weitere sexualisierte Gewalttaten. Hier haben junge Männer sexualisierte Gewalt ausgeübt, über Monate, wie sich nach Akteneinsicht ergeben hat. Und alle demokratischen Fraktionen haben heute in der Aktu- ellen Stunde ein Bekenntnis abgegeben, dass Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt geschützt werden müssen, immer und mit aller Kraft. Die Reaktionen der kommunalen Jugendeinrichtungen und des Jugendamts, sowohl im vergangenen Jahr als auch, als sich das Mädchen im Mädchenzentrum anver- traut hat, sind nicht zu verstehen. Kinder, Jugendliche und Eltern – das haben heute schon mehrere betont – müssen sich darauf verlassen können, dass Kinder- und Jugendeinrichtungen geschützte Räume sind. Das Mädchen, dem ein Verbrechen angetan wurde, ist traumatisiert, ihre Schwester und ihre Familie auch. Die- ses Trauma wird wahrscheinlich seit Wochen immer wieder durch die öffentliche Auseinandersetzung in den Medien, in den Jugendausschüssen der BVV Neukölln, des Abgeordnetenhauses und auch heute wieder hier durch jede Schlagzeile in den Zeitungen, die ihnen die Taten entgegenschreit, neu aufbrechen. Hoffentlich wird das aber auch zur Heilung der Wunden beitragen, wenn sie merken, dass jetzt die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Und ja, es ist unfassbar, dass erst jetzt wirklich gehandelt wird und davor nicht entsprechend geltender Kinder- und Jugendschutzketten gehandelt wurde. Eine notwendige dokumentierte Gefährdungseinschätzung unter Nutzung der in Berlin einheitlichen Erfassungsbögen fand nach Aussage der Bezirksstadträtin nicht statt. Dass erst durch die Anzeige des Vaters des Mädchens die Polizei von den schrecklichen Taten erfuhr, ist meines Erachtens auch nicht nachvollziehbar, ebenso wenig, dass die Bezirks- stadträtin über zwei Monate nicht informiert wurde. Dass das Jugendamt nicht bereits im vorigen Jahr den Anfän- gen wehrte, lässt mich die Frage stellen, ob die schreckli- chen Taten damit nicht hätten verhindert werden können. Im Jugendamt und in den Freizeiteinrichtungen sind Fehler passiert, die nicht hätten passieren dürfen. Es gilt auch hier: Wer Frauen und Mädchen nicht schützt, schützt Täter. Die Neuköllner Bezirksstadträtin Sarah Nagel sagte ges- tern in der BVV, wie sie und wie das Jugendamt jetzt handeln will und muss. Ich möchte daraus zitieren: Um die Vorfälle sexualisierter Gewalt in der Jugendfreizeit- einrichtung Wutzkyallee und den Umgang damit aufzu- arbeiten, Fehler zu analysieren sowie Empfehlungen auszusprechen, wird schnellstmöglich eine unabhängige Kommission aus Fachleuten mit Expertise zu Prävention von sexualisierter Gewalt, Begleitung von Betroffenen, Jugendhilfe und Jugendarbeit sowie Kinderschutz beste- hend aus Vertreterinnen aus Verwaltung unter Hinzuzie- hung der Senatsverwaltung, aus Fachberatung und Wis- senschaft. Interne Meldeketten werden überarbeitet. Der Handlungsleitfaden zum Krisenmanagement wird überar- beitet, Zuständigkeiten besser geklärt, damit alle im Kri- senfall handlungsfähig sind. Die Schutzkonzepte aller Jugendeinrichtungen werden überprüft und wo nötig verbessert. Der institutionelle Kinderschutz, auch mit externer Hilfe, wird gestärkt. Der Krisenfall soll regelmä- ßig geprobt werden. Vorhandene Schutzkonzepte müssen gelebt werden. Erste personelle Konsequenzen wurden getroffen. Weitere werden nicht ausgeschlossen. Die Jugendfreizeiteinrichtung Wutzkyallee bleibt voraussicht- lich bis zum Sommer geschlossen und wird erst mit ei- nem neuen pädagogischen Konzept und grundlegenden Änderungen öffnen können. – Ich möchte hinzufügen, eine Kürzung von Mitteln für präventive Jugendarbeit, auch mit Jungen und jungen Männern, verbietet sich. Und wer macht jetzt Angebote für die bis zu 100 Jugendlichen, die bisher täglich in der Jugendfrei- zeiteinrichtung waren? Lassen Sie mich noch eines sa- gen! Es muss uns allen um den Schutz des Opfers und die Verhinderung weiterer sexualisierter Gewalttaten gehen. Wahlkampf auf Kosten eines Opfers verbietet sich. (Alexander Freier-Winterwerb) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8412 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Frau Senatorin Günther-Wünsch! Sehr zu Recht haben Sie auf die Anfrage der CDU heute die Vorkommnisse in Neukölln kritisiert und richtige Forderungen aufgemacht. Aber in diesem Zusammenhang unsere Abgeordnete Elif Eralp anzugreifen und auch die linke Stadträtin und den SPD-Bürgermeister von Neukölln in der Art, wie Sie es getan haben, verbietet sich. Aber damit wird sich sicher- lich auch der Ältestenrat noch beschäftigen. Und wenn Herr Tabor hier Die Linke und die Grünen als politische Hintermänner dieser Tat bezeichnet, so möchte ich die Frage stellen, ob das nicht justiziabel ist. Zu diesem Tagesordnungspunkt hat der fraktionslose Abgeordnete Dr. King einen Redebeitrag angemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort!

Dr. Alexander King

Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! – Liebe Kol- leginnen und Kollegen! Was sich im Jugendzentrum in Neukölln zugetragen hat, das Martyrium des kurdischen Mädchens und der Umgang, wenn man überhaupt von einem Umgang reden kann, von Jugend- und Bezirksamt damit, das hat alle Berliner tief erschüttert, und es ist auch das Berliner Thema schlechthin. Ich finde, darüber muss man auch reden können. Das ist dann schlecht, wenn man dann gleich mit Wahlkampfvorwürfen kommt. Das ist wichtig. Es gibt Handlungsbedarf. Es gibt Rege- lungsbedarf. Es gibt Redebedarf. Darüber kann man sich beschweren, dass das Wasser auf die Mühlen der AfD ist, ja, in der Tat, das ist auch ein Problem, aber es ist symp- tomatisch und, ich finde, traurig, dass man es der AfD überlassen hat, dieses Thema überhaupt hier einzubrin- gen. Insofern, muss ich sagen, war ich vorhin im Gegensatz zu Ihnen vielleicht sehr froh, dass die Senatorin Günther- Wünsch heute in der Fragestunde die Initiative über- nommen, die ganzen Vorgänge dargestellt und die Zu- sammenhänge eingeordnet hat. Das war wirklich wichtig, allerdings unpassend an der Stelle. Ich hätte es viel besser gefunden, wenn wir darüber eine Aktuelle Stunde gehabt hätten. Ich verstehe gar nicht, wie man ein so wichtiges Thema, das so viele Berliner bewegt, dann kurz mal in der Fragestunde abhandelt oder eben der AfD überlassen kann. Ich finde das einen Riesenfehler, muss ich sagen. – Ja, Sie hatten die beantragt, aber besser wäre es gewe- sen, die Koalition hätte es beantragt. Natürlich, Frau Günther-Wünsch, gibt es auch weiterhin viele Fragen, die offenstehen, nämlich, wie der Senat überhaupt sicherstellt, wie es in Zukunft anders gehen wird, wie die vorgeschriebenen Meldeketten und insbe- sondere die Einschaltung von Polizei und Jugendamt eingehalten werden, welche Kontrollmechanismen es gibt und auch wirklich zur Wirkung kommen und was Sie an Maßnahmen geplant haben. Ich finde, darüber zu reden, was da jetzt passiert ist, und auch zu kritisieren, das dann immer unter den Rassismusvorwurf zu stellen, wie das Die Linke in Neukölln gemacht hat, das stellt wirklich die Verhältnisse auf den Kopf, denn das Verbrechen ist das Problem und nicht, dass man darüber spricht. Vorhin wurde zu Recht Ali Ertan Toprak, der Bundesvor- sitzende der Kurdischen Gemeinde, zitiert. Er hat kriti- siert, hier ginge offensichtlich Täterschutz vor Opfer- schutz. Was die AfD nicht mit zitiert hat, war seine War- nung davor, dass es ein gefährlicher Irrtum ist zu glauben, man könne durch die Vertuschung, durch solche Aktio- nen irgendwie die Migranten schützen und eine Rechts- entwicklung verhindern. Genau das Gegenteil ist der Fall. Er hat gesagt, genau so hat man die AfD großgemacht. Der aktuelle Fall ist ein exemplarisches Beispiel dafür, und das ist das Problem. Junge Menschen, insbesondere Mädchen, müssen auf den Schutz durch das Jugendamt zählen können. Das war hier nicht gegeben. Ich finde wirklich, unabhängig davon, ob die Bezirksstadträtin erst spät informiert wurde und wie sie oder ob sie überhaupt in die Entscheidung gegen eine Anzeige involviert war, es ist ihr Amt, es sind ihre Leute, es ist ihre politische Kultur, die sie dort offenbar seit Jahren etabliert hat und die zu einem solchen Totalausfall geführt hat, zu einer solchen Katastrophe, und sie ist in diesem Sinne verantwortlich. Tut mir leid! Leute sind schon aus weit geringerem Anlass zurückgetreten. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf (Regina Kittler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8413 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 lfd. Nr. 4.5: Priorität der Fraktion der CDU Tagesordnungspunkt 26 Wohnraumsicherungsgesetz Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/3072 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Zu- nächst möchte der Senat seine Gesetzesvorlage begrün- den. Dafür hat der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen das Wort. – Bitte schön, Herr Gaebler! Senator Christian Gaebler (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Lage am Wohnungsmarkt ist extrem angespannt. Das betrifft vor allem diejenigen, die auf Wohnungssuche sind und keine oder nicht bezahlbare Angebote vorfinden, aber auch im Bestand sehen wir trotz noch relativ moderater Durchschnittsmieten Ver- drängung, Vernachlässigung und die Umgehung von Mieterschutzregelungen und Mietpreisbremsen. Dem müssen und wollen wir entschlossen entgegentreten. Hauptursache ist der Mangel an Wohnungen. Diesen geht diese Koalition auch konsequent an, trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Mit dem Schnel- ler-Bauen-Gesetz im vergangenen Jahr und aktuell mit dem Einfach-Bauen-Gesetz haben wir die Rahmenbedin- gungen für schnelle und effiziente Planungs- und Ge- nehmigungsverfahren geschaffen und setzen den Verzicht auf übertriebene Vorgaben und Standards um. Mit vo- raussichtlich 80 000 neuen Wohnungen in dieser Legisla- turperiode werden mehr als 160 000 Berlinerinnen und Berliner ein neues Zuhause haben. Damit setzen wir auch bundesweit Maßstäbe. Auch die Förderung von sozialem Wohnungsbau steht im Mittelpunkt dieser Koalition. Mehr als 5 000 neue Sozial- wohnungen pro Jahr sind 2024 und 2025 bewilligt wor- den, so viele wie nie zuvor. Diese können jetzt zügig gebaut werden. Frühere Koalitionen haben viel über So- zialwohnungen diskutiert, jetzt aber wird bewilligt und gebaut. Diese Koalition handelt. Der Wohnungsmarkt ist in Bewegung. Es gibt eine Viel- zahl von seriösen Vermietern. Die sind auch nicht im Fokus unserer Gesetzesmaßnahme. Aber wir müssen die Mieterinnen und Mieter vor den Abzockern schützen, die das schnelle Geld wittern und denen Wohnen als Daseinsvorsorge egal ist. Wir haben bereits viele gesetz- liche Regelungen, um den schwarzen Schafen entgegen- zutreten, aber es hakt im Detail und in der Anwendung. Wir wollen den vorhandenen Wohnraum in Berlin besser schützen, seine zweckgerechte Nutzung sicherstellen und die Durchsetzung bestehender Regelungen spürbar stär- ken. Gleichzeitig geht es darum, Verwaltungsverfahren effizienter zu gestalten und die Bezirke in ihrer täglichen Arbeit wirksam zu unterstützen. Nur gemeinsam können wir gegen den Missbrauch vorgehen. Ich bedanke mich an der Stelle ausdrücklich bei den Verantwortlichen in den Bezirken, die dies erkannt haben und die auch ent- sprechend aktiv werden. Wir verbessern die Kontrolle und Transparenz im Bereich der Sozialwohnungen. Wenn jemand eine Sozialwohnung untervermietet, muss er oder sie zukünftig den Unter- mietvertrag vorlegen. Damit stellen wir sicher, dass die Wohnung nur an WBS-Berechtigte untervermietet wird und zudem nur die entsprechende Miete kassiert werden kann. Die Sozialwohnungen sollen so denjenigen zugute- kommen, für die sie bestimmt sind, und nicht irgendwel- chen anderen Leuten. Zugleich sorgen wir mit der verpflichtenden Meldung von Ein- und Auszügen sowie der aktuellen Miethöhe für eine deutlich bessere Datenlage. Das WBS-Kataster wird damit verlässlicher, aktueller und insgesamt auch praxis- tauglicher, und wir haben erste Elemente eines Mietenka- tasters. Eine allgemeine Verpflichtung für alle Wohnun- gen ist noch in rechtlicher Prüfung und Abstimmung, kann aber gegebenenfalls im parlamentarischen Verfah- ren noch eingebracht werden. Das ermöglicht nicht nur effektivere Kontrollen, sondern beschleunigt auch Verwaltungsverfahren und erhöht die Rechtssicherheit, insofern eine gute Grundlage für weite- re Maßnahmen des Mieterschutzes. In den Änderungen im Wohnungsaufsichtsgesetz steht die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Bezirke im Mittelpunkt. Wir sorgen dafür, dass das gegebene Instru- mentarium wirksamer eingesetzt werden kann, insbeson- dere durch eine präzise Regelung zum Einsatz von Treu- händern. Damit verhindern wir auch, dass notwendige Maßnahmen durch Verzögerungstaktik unterlaufen wer- den. Ein ganz wesentlicher Punkt ist aber die Beschleuni- gung von Instandsetzungsmaßnahmen. Hier gilt künftig: Mängel sind unverzüglich zu beseitigen und bei aktuellen (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8414 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Gefährdungslagen innerhalb von maximal 48 Stunden. So stellen wir sicher, dass gravierende Missstände schneller behoben und menschenwürdige Wohnverhältnisse für alle und in ganz Berlin gewährleistet werden. Beim Zweckentfremdungsverbot stärken wir die Durch- setzungsmöglichkeit der Behörden deutlich. Wir harmo- nisieren zentrale Instrumente wie die Ersatzvornahme und den Einsatz von Treuhändern mit dem Wohnungs- aufsichtsgesetz und schaffen damit einheitliche praxis- taugliche Standards. Wir setzen enge Fristen, an denen sich auch die Bezirksämter orientieren müssen. Die Si- cherstellung guter Wohnverhältnisse muss auch im be- zirklichen Handeln absolute Priorität haben. Das fordern wir hier ein und setzen es auch um. Ein besonders wichtiger Baustein ist die Einführung der Möglichkeit, die Kosten einer Ersatzvornahme dem Rich- tigen im Voraus aufzuerlegen. Damit stellen wir sicher, dass behördliche Anordnungen ohne Verzögerungen umgesetzt werden können und ohne zusätzliche Belas- tung für die öffentliche Hand. Ergänzend erhöhen wir mit einer praxistauglichen Regelung zur Anfangsmiete bei Ersatzwohnraum die Anwendbarkeit des Gesetzes und entlasten die Verwaltung dort, wo es sinnvoll und vertret- bar ist. In der Gesamtbetrachtung leistet dieses Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Berliner Woh- nungsmarktes und zur Sicherung der Qualität am Berliner Wohnungsmarkt. Es verbessert die Datenlage. Es erhöht die Transparenz. Es beschleunigt Verfahren und stärkt die Durchsetzungskraft der Verwaltung. Zugleich greifen wir zentrale Anliegen der Bezirke auf, insbesondere bei der Bekämpfung von sogenannten Schrottimmobilien. Das dient nicht nur der Sicherung von Wohnraum, sondern auch der Stabilisierung ganzer Quartiere. Auch das ist ein entscheidender Punkt für die praktische Wirksamkeit dieses Gesetzes und auch die Wirkung vor Ort. Vor allem schützt es aber Mieterinnen und Mieter und sorgt dafür, dass vorhandener Wohnraum konsequent für Wohnzwe- cke genutzt wird. Flankierend zu diesem Gesetz haben wir deshalb ein untergesetzliches Maßnahmenpaket entwickelt, das der Senat zur Kenntnis genommen hat und weiter verfolgen wird. Zehn Themenkomplexe wurden dort erarbeitet, zum Beispiel Vorkaufsrecht, Bestätigung bestehender Anwen- dungsvereinbarungen. Hier haben wir gerade festgestellt durch Gerichtsverfahren, dass bestehende Anwendungs- fallvereinbarungen weiterhin Geltung haben. Wir fordern den Bundesgesetzgeber auf, die alte Regelung zum Vor- kaufsrecht wieder wirksam zu machen, damit die Bezirke und das Land Berlin ihr Vorkaufsrecht an der Stelle in den entsprechenden Anwendungsfällen geltend machen können. Wir sind in allen Handlungsfeldern aktiv geworden und konnten bereits erste Vorhaben umsetzen, etwa den Aus- bau der Mietpreisprüfstelle, die Erhöhung von Aus- gleichszahlungen für ersatzlos beseitigten Wohnraum und die Anhebung vom Bußgeldrahmen im Zweckentfrem- dungsrecht. Weitere Themen sind auch das Wohnen auf Zeit in Milieuschutzgebieten, Rechtsanpassung zur Um- setzung der EU-Verordnung und zur Begrenzung von Ferienwohnungen. Da folgt voraussichtlich ein gesonder- ter Gesetzesentwurf. All dies, gesetzliche und unterge- setzliche Maßnahmen, hat das Ziel, geltendes Recht zu schärfen und konsequent zur Anwendung zu bringen, die Nutzung von Wohnraum zu sichern und die Mieterinnen und Mieter zu schützen für ein gutes und sicheres Zuhau- se in ganz Berlin. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Senator! – In der Beratung beginnt nun die Fraktion der CDU und das mit dem Kollegen Dr. Nas.

Dr. Ersin Nas

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Da- men und Herren! Liebe Mieterinnen und Mieter! Wir beraten heute die erste Fassung des Wohnraumsiche- rungsgesetzes. Ich danke zunächst der Senatsverwaltung und den vielen Mitarbeitern, die an dem Gesetz gearbeitet haben. Ich danke auch den Kolleginnen und Kollegen der SPD- Fraktion, mit denen wir wesentliche Punkte besprochen und geeint haben, aber auch weiter besprechen werden. Es ist klar, dass kein Gesetz dieses Parlament in der Form verlässt, wie es eingebracht worden ist. Berlin ist eine wachsende Stadt. Berlin ist eine schöne Stadt. Berlin hat jedoch eine soziale Herausforderung zu bewältigen, nämlich die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Hierzu hatten wir bereits früh die Verab- schiedung eines Wohnraumsicherungsgesetzes beschlos- sen. Mit dem heutigen Entwurf setzen wir ein weiteres Vorhaben um, das uns als Koalition wichtig war. Was bezweckt dieses Gesetz? – Der Herr Senator hat schon die wesentlichen Grundzüge genannt. Ich würde gerne noch ein paar Grundsätze aufgreifen. Das Gesetz schließt Lücken wie zum Beispiel bei der Untervermie- tung, der Durchsetzung der Wohnungsaufsicht oder in Bezug auf das Zweckentfremdungsverbot. Wir erschwe- (Senator Christian Gaebler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8415 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 ren die ungenehmigten Untervermietungen bei öffentlich geförderten Wohnungen. Wir führen wichtige Änderun- gen in Bezug auf die Wohnungsaufsicht ein. Wir haben das Thema bei der letzten Ausschusssitzung ausführlich besprochen. Wenn Objekte von Vermietern vernachläs- sigt werden, müssen wir schneller und effektiver handeln können. Wir müssen in der Lage sein, die möglichen Kosten der Ersatzvornahme per Leistungsbescheid fest- zusetzen und zu vollstrecken. Nur so können Mängel schneller beseitigt werden. Eine weitere Reform ist im Bereich der Zweckentfrem- dung. Hier gibt es wichtige Verbesserungen, es wird aber weitere Verbesserungen für Eigentümer mit Ein- und Zweifamilienhäusern geben. Die Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist nicht von alleine entstanden. Gerade die Parteien, die heute am lautesten schreien und den Mietern das Blaue vom Him- mel versprechen, haben erheblich dazu beigetragen, dass wir nicht genug Wohnraum haben und in dessen Folge die Mieten drastisch gestiegen sind. [Vereinzelter Beifall bei der CDU –

Tobias Schulze

Wird nicht wahrer, Herr Nas!] Das, was uns von den anderen unterscheidet, ist, wir haben Verantwortung übernommen, um das Problem nicht zu umschreiben und leere Versprechungen zu ma- chen, sondern um das Problem zu lösen. Wir packen im Gegensatz zu anderen an. Wir packen an, und lassen Sie mich bitte kurz umschreiben, was wir in den letzten drei Jahren angepackt und erfolgreich umge- setzt haben. Berlin erstickt in Baubürokratie. Wir haben das Schneller-Bauen-Gesetz verabschiedet, damit für die breite Schicht der Bevölkerung schneller Wohnraum entsteht. Ich danke Ihnen, Herr Senator, dass Sie das auch noch mal aufgegriffen haben. Wir werden weiterhin Bü- rokratie abbauen und mit dem Einfach-Bauen-Gesetz nicht nur das Bauen vereinfachen, sondern auch günstiger machen. Wir wollten über 5 000 öffentlich geförderte Wohnungen schaffen beziehungsweise fördern. Dieses Ziel haben wir mehr als erreicht. Ich hatte letztens die Zahlen genannt. Der Herr Senator hat sie auch genannt, aber gerne auf die Schnelle: 2023 waren es insgesamt 3 492 Sozialwohnungen, 2024 waren es über 5 000 So- zialwohnungen und 2025 über 5 175 Wohnungen. Das haben wir geschafft. Gerade auch für Bürger mit mittlerem Einkommen schaf- fen wir mehr Wohnraum. Gerade uns als CDU-Fraktion ist es ein besonderes Anliegen, Wohnraum für viele zu schaffen, für die breite Schicht der Bevölkerung. Wir haben die landeseigenen Wohnungsunternehmen gestärkt. Das Wohnen bei den landeseigenen Wohnungsunterneh- men darf kein Nachteil sein. Wir haben für einen effekti- ven Mieterschutz gesorgt, nicht nur über Mieterschutz gesprochen, sondern diesen effektiv umgesetzt. Zum Abschluss: Ja, auch wenn einige das nicht hören wollen, wir haben auch die Eigentumsförderung in Berlin umge- setzt. Das Thema Wohneigentum für Geringverdiener und junge Familien ist leider in diesem Saal nur ein The- ma, das von der CDU-Fraktion gezielt gefördert und vorangebracht wird. Wir stehen aber dazu. Die AfD hatte dagegen gestimmt. Wohnungspolitik ist für uns auch die Förderung von Wohneigentum. Herr Kollege, Sie müssten bitte zum Schluss kommen.

Dr. Ersin Nas

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wir wollen bauen, wir wollen fördern und wir schützen. Wir halten nichts von ideologischer Symbolpolitik. Genau mit diesem Gesetz gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung mehr Wohnqualität und mehr Mieterschutz. Diesen Erfolgskurs werden wir weiter fortsetzen. – Ich danke Ihnen für das Zuhören! Dann folgt nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Schmidberger.

Katrin Schmidberger

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Nas! Ich kann es nicht mehr hören: RGR, also Rot-Grün-Rot, ist angeblich schuld an dieser Wohnungsmisere und Wohnungskrise. Wenn Sie sich aber die Zahlen einmal genau anschauen, ist es so, dass wir bereits seit 2011 beziehungsweise 2013 einen angespannten Wohnungsmarkt in Berlin haben. Das trifft übrigens auch andere Städte. Sie müssen auch zur Kennt- nis nehmen, dass natürlich jetzt die private, renditegetrie- bene Immobilienwirtschaft mehr Förderung für Sozial- wohnungen in Anspruch nimmt, weil wir in einer Hoch- zinsphase sind, im Gegensatz zu damals, als wir eine Niedrigzinsphase hatten. Natürlich ist das attraktiver für sie. (Dr. Ersin Nas) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8416 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Übrigens haben wir damals genauso viel Geld in die Förderung gesteckt, wie Sie es gemacht haben. Ich will nur ganz kurz darauf verweisen. Wenn man sich die Neu- baubilanz von Rot-Grün-Rot anguckt: 2017 zum Beispiel hatten wir im Land Berlin fast 25 000 genehmigte Wohnungen, 2021 waren es ungefähr 18 000 Wohnungen. Das war nach der Krise mit Corona. Danach ging die Zahl rapide herunter. Hören Sie daher bitte auf, das hier so einseitig darzustellen! Das bringt uns nicht weiter, und das ist auch eine Volksverdummung, die Sie hier versuchen. Generell muss ich einmal sagen: Seit fast drei Jahren sind Sie jetzt im Amt, und wenn man sich die Bilanz anschaut, was Sie hier im Parlament wohnungspolitisch geleistet haben, kann ich aufzählen: Sie haben mit der Änderung des Wohnraumgesetzes die Mietzuschüsse für einkom- mensschwache Haushalte gekürzt. Sie haben mit einer Gesetzesänderung die Wohnraumversorgung Berlin ab- geschafft und dafür gesorgt, dass die landeseigenen Wohnungsunternehmen weniger politisch kontrolliert und gesteuert werden. Sie haben ein Rahmengesetz zur Ver- gesellschaftung gemacht, das erst in ein paar Jahren in Kraft treten wird, wenn überhaupt, und dann sowieso nur ein Placebo ist, um die Vergesellschaftung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben. So, und ich frage Sie jetzt: Wir befinden uns hier in Ber- lin in der größten wohnungs- und mietenpolitischen Krise seit fünf, sechs Jahrzehnten. Das soll also heute Ihre Antwort sein, um auf die Wohnungsnotlage in Berlin einzugehen? – Das ist wirklich bitter. Vor allem geht es gar nicht darum, dass ich zufrieden bin, sondern es geht darum, dass die Mieterinnen und Mieter da draußen doch genau wissen, was los ist. Ihr laxes Ge- setz, das das Problem eben nicht an der Wurzel packt, sondern einfach nur herumdoktert, wird ihnen nicht hel- fen. Viele der vorgeschlagenen Änderungen betreffen nämlich vor allem bestehende Regelungen. Das haben Sie gerade schon gesagt: Wohnraumgesetz, Wohnungsauf- sicht. Sie haben nicht mal beim Zweckentfremdungsver- bot-Gesetz die Regelungslücken, die bekannt sind, zum Beispiel, dass es keine Mindestbußgelder gibt, obwohl es diese braucht, dass es Lücken gibt bei den Themen Leer- stand und Abriss von intaktem Wohnraum oder eben auch Lücken bezüglich des Ferienwohnungsverbots – – Sie haben kein einziges neues Instrument zur Regulierung in dieses Gesetz gepackt. Das schwarz-rote Wohnraumsicherungsgesetz wird dieser Wohnungsnotlage nicht ansatzweise gerecht. Das müssen wir heute leider feststellen. Bei Ihnen, liebe CDU, bin ich auch nichts anderes gewohnt. Das ist auch völlig in Ord- nung, Sie können gern Ihren neoliberalen Kurs weiterfah- ren, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, was ist denn eigentlich aus eurer Forderung geworden, ver- pflichtende Sozialquoten auch für den privaten Woh- nungsmarkt einzuführen? Im Koalitionsvertrag habt ihr dazu zum Beispiel auch geschrieben, dass ihr insbesonde- re besondere Bedarfsgruppen, wie Menschen im Besitz eines WBS mit Dringlichkeit, Alleinerziehende, Men- schen mit Behinderung und Obdachlose, in den Blick nehmen wollt. Wo ist dieser Vorschlag hin? Warum steht er nicht in diesem Gesetz? Wo bleibt eigentlich das Woh- nungskataster, das die SPD auch schon mehrfach auf Parteitagen beschlossen hat? Dieses WBS-Kataster, das jetzt hier angekündigt ist, gibt es doch schon längst. Das Senatsgesetz müssen übrigens auch wieder die Be- zirke umsetzen. So, und wer letzte Woche im Stadtent- wicklungsausschuss war, hat dort live erleben können, wie der Bezirksstadtrat Cornelius Bechtler aus Pankow berichtet hat, dass es eben keine funktionierende Woh- nungsbauaufsicht gibt, weil schlichtweg das Personal fehlt. Wenn man sich einmal die Stellungnahmen der Bezirke anschaut, gerade auch von Mitte, muss man leider fest- stellen: Auch sie stellen ernüchtert fest, dass sie teilweise nicht wissen, wie sie das Gesetz umsetzen sollen, und dass überhaupt nicht eingeflossen ist, dass es einen Fi- nanz-, Personal- und Schulungsbedarf gibt. Beim Woh- nungsaufsichtsgesetz sagen sie übrigens auch, es geht insgesamt eher um geringfügige Änderungen, und auch beim Zweckentfremdungsgesetz sagen sie, die Änderun- gen des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes sind eher marginal. Deswegen, sehr geehrter Senator, will ich damit gar nicht sagen, dass wir diese Änderungen hier falsch finden. Das ist nicht der Punkt. Da sind auch viele sinnvolle Sachen drin, aber es reicht eben nicht. Dieses Gesetz ist der kleinste gemeinsame Nenner von CDU und SPD. Sie sind meilenweit entfernt von einem wohnungspolitischen Gesamtkonzept für un- sere Stadt, obwohl die Mieterinnen und Mieter es doch so dringend bräuchten. Mit diesem Gesetz werden die Berli- nerinnen und Berliner eben nicht entlastet, auch wenn Sie das anders behaupten. (Katrin Schmidberger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8417 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Deswegen muss ich feststellen, auch wenn wir noch sechs Monate bis zur Wahl haben: Wohnungspolitisch ist diese Koalition jetzt schon am Ende, und wir alle von SPD, Linken und Grünen stehen in der Verantwortung. Wir sind hier jetzt schon im Wahlkampf, aber es gibt auch einen Tag nach der Wahl, und da reicht es nicht mehr, eine progressive Wohnungspolitik zu fordern, sondern es geht darum, sie auch umzusetzen. Dieses Gesetz zeigt, dass das nur geht, wenn wir ein progressives Bündnis für die Mieterinnen und Mieter schließen. Wir Grüne stehen dafür bereit. – Vielen Dank! Dann folgt für die SPD-Fraktion die Kollegin Aydin.

Sevim Aydin

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Berlin ist eine Stadt der Chancen, aber auch eine Stadt, in der Wohnen für viele zur Existenzfra- ge geworden ist. Wir wissen: Die Angebotsmieten steigen massiv, und gleichzeitig wachsen die Einkommen nicht im gleichen Maße. Immer mehr Menschen müssen einen immer größeren Teil ihres Einkommens für die Miete aufbringen. Wir sehen auch eine besonders problematische Entwick- lung, den Boom des möblierten Wohnens und des Woh- nens auf Zeit. Was früher eine Nische war, ist heute ein Geschäftsmodell. Mieten von 20, 25, sogar 30 Euro pro Quadratmeter für solche möblierten oder befristet vermie- teten Wohnungen sind keine Ausnahme mehr. Besonders alarmierend: Rund 69 Prozent dieser Angebote verstoßen laut dem Mietenmonitor 2025 des Deutschen Mieterbun- des gegen die Mietpreisbremse. Das bedeutet, dass das kein Einzelfall ist, sondern ein strukturelles Problem. Wohnraum wird dem Markt entzogen, Regeln werden umgangen, und Mieten werden systematisch in die Höhe getrieben. Genau auf diese Realitäten geben wir mit dem Wohn- raumsicherungsgesetz im Rahmen unserer landesrechtli- chen Möglichkeiten eine Antwort, indem wir Anpassun- gen im Wohnraumgesetz, im Wohnungsaufsichtsgesetz und im Zweckentfremdungsverbot-Gesetz vornehmen. Dieses Gesetz ist aber ein Durchsetzungsgesetz, weil wir natürlich immer wieder feststellen, dass es nicht nur an Regeln mangelt, sondern meistens natürlich an der Um- setzung beziehungsweise auch an der Anwendung. Es sorgt dafür, dass Regeln nicht nur existieren, sondern auch eingehalten werden. Ich möchte heute nur auf drei Punkte eingehen, die der Senator selbst zum Teil auch erläutert hat. Erstens: Wir stärken die Handlungsfähigkeit der Bezirke im Umgang mit Schrottimmobilien und Problemhäusern, indem wir die Regelungen präzisieren und die Fristen verkürzen. Wir sagen dann klar: Wenn Wohnungen verfallen, muss gehandelt werden, und zwar schnell. Instandsetzung muss unverzüglich erfolgen, bei Gesundheitsgefahr sogar in- nerhalb von 48 Stunden. Wenn Eigentümer sich entzie- hen, dann greifen wir mit Ersatzvornahmen und Treuhän- dern durch. Zweitens: Wir gehen gegen Zweckentfremdung vor und ziehen die Zügel gegenüber Vermietern an, die Wohn- raum dem Markt entziehen. Wenn Eigentümer nicht ko- operieren, schaffen wir mehr Möglichkeiten, Maßnahmen schneller und wirksamer – und auf ihre Kosten, wie zum Beispiel bei der Ersatzvornahme – durchzusetzen. Wir erhöhen die Bußgelder bei Zweckentfremdung deutlich. Illegale Nutzung, Leerstand und Abriss werden künftig spürbar teurer, mit klaren, angehobenen Mindest- und Höchstbeträgen. Drittens: Wir gehen das Problem mit dem Wohnen auf Zeit auf mehreren Ebenen an. Der Senat stellt mit einer neuen Ausführungsvorschrift das Wohnen auf Zeit unter Genehmigungsvorbehalt, in allen 82 Milieuschutzgebie- ten. Das betrifft rund 1,1 Millionen Berlinerinnen und Berliner, die vor Verdrängung und überhöhten Mieten geschützt werden. Im Parlament werden wir den Senats- entwurf um einen wichtigen Punkt ergänzen: Ab Mai müssen alle Ferienwohnungsanbieter in der EU eine Re- gistrierungsnummer haben und diese zentral melden. Das wird den illegalen Wildwuchs eindämmen. Im Bund wird Bundesministerin Hubig das temporäre Wohnen auf höchstens sechs Monate begrenzen. Damit schaffen wir auf allen Ebenen endlich eine klare, bessere Rechtsgrund- lage gegen Missbrauch. Ganz zentral: Wir bauen parallel dazu die Mietpreisprüf- stelle zu einer Mietenaufsicht in Berlin aus, und ich freue mich, dass die 19 Stellen, die wir im Rahmen des Dop- pelhaushalts zur Verfolgung von Mietwucher für die Bezirke vorgesehen haben, bereits Ende Mai, Anfang Juni ihre Aufgaben in den Bezirken wahrnehmen können. Gleichzeitig wird eine digitale Anzeige von Mietpreiser- höhungen auf dem ServicePortal Berlin bis Juni 2026 eingerichtet. Das heißt: Wir liefern. Uns ist bewusst, dass dies wichtige, aber noch nicht die letzten Maßnahmen sind, die wir in Gang setzen können und werden. Deshalb möchte ich auch deutlich machen: Wir bleiben hier nicht stehen. Als SPD-Fraktion werden wir diesen Weg weiter- gehen – mit mehr Transparenz durch ein Mietenkataster, mit mehr sozialer Verantwortung durch eine Sozialquote und mit klaren Instandhaltungspflichten für Vermietende. (Katrin Schmidberger) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8418 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Denn für uns Sozialdemokraten und auch für unseren Spitzenkandidaten Steffen Krach ist klar: Wohnen ist die Grundlage für Sicherheit, Teilhabe und ein gutes Leben in dieser Stadt. Wir sind fest entschlossen, alle Hebel bei diesem Thema im Sinne der Mieterinnen und Mieter in Gang zu setzen. – Vielen Dank! Dann folgt für die Linksfraktion Herr Dr. Efler. – Bitte schön!

Dr. Michael Efler

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mieterinnen und Mieter! Zunächst einmal möchte ich an dieser Stelle gute Genesungswün- sche an meinen Kollegen Niklas Schenker übermitteln, den ich hier vertrete und der wahrscheinlich jetzt an ei- nem Endgerät zusieht. Wir reden hier über den Entwurf eines Wohnraumsiche- rungsgesetzes, und ich will am Anfang einmal über die Realität reden, der viel zu viele Mieterinnen und Mieter in dieser Stadt ausgesetzt sind. Der Mietenwahnsinn in dieser Stadt macht sich in immer höheren Bestandsmieten und irrsinnig explodierten Angebotsmieten bemerkbar. Aber es sind nicht nur die Mieten und die Miethöhe, es ist auch der zum Teil skandalöse Umgang mit unseren Woh- nungen. Ein ganzes Quartier zum Beispiel, wie der Ha- fenplatz, wird vom Vermieter dem Verfall anheimgege- ben. Bei vielen Häusern in dieser Stadt wird nicht mehr in die Instandhaltung investiert, und in der Habersaathstraße wird Wohnraum sogar durch vom Vermieter engagierte Schlägertrupps zerstört. Am Samstag gibt es eine Soli- Demo gegen diese Entmietungspraxis, die wir natürlich unterstützen. [Beifall bei der LINKEN –

Katrin Schmidberger

Wir auch!] Wenn Sie wie ich mit Mieterinnen und Mietern in einem Haus mit vielen kleinen Kindern in Kreuzberg in der Gneisenaustraße gesprochen haben, bei dem mitten im Winter die Heizung ausgefallen ist und der Vermieter 14 Tage nicht erreichbar war, dann ist völlig klar: Berlin hat ein Problem mit dreisten Vermietern, und wir müssen dringend dagegen vorgehen. Insofern ist es auch erst einmal zu begrüßen, dass der Senat einen Gesetzentwurf vorlegt, der an einigen Stellen tatsächlich Verbesserungen herbeiführt. Ja, es ist richtig, dass die illegale Untervermietung von Sozialwohnungen stärker reguliert wird, dass der Wegfall der Sozialbindung bei vorzeitiger Rückzahlung der Förderung später eintritt, und es ist ebenfalls richtig, dass die Anordnung von Er- satzvornahme und Treuhänderschaft bei der Wohnungs- aufsicht erleichtert wird. Das ist wirklich ein Riesenthe- ma, wo wir vorankommen müssen. Alles in allem – das hat die Kollegin Schmidberger schon ausgeführt – sind das relativ kleine und moderate Nachschärfungen, die aber zwei Probleme nicht adressieren. Erstens: Bei der Treuhänderschaft ist – das haben wir gerade erst letzte Woche im Stadtentwicklungsausschuss in einer Anhörung gelernt – eine wesentliche Hürde, dass die Bezirke finanziell in Vorleistung gehen müssen. Sie gehen da zwar jetzt ran, aber nach allem, was die Erfah- rung uns lehrt, wird es auch weiterhin kaum möglich sein, Geld im Vorfeld einer Maßnahme vom Eigentümer ein- zutreiben. Wir glauben also nicht daran, dass es wirklich effektiv passiert. Die naheliegende Lösung könnten Sie einfach in den Griff bekommen, indem der Senat den Bezirken das Geld für diese Aufgabe vorstreckt. Dazu haben wir in den Haushaltsverhandlungen mehrfach An- träge gestellt. Diese haben Sie – und Sie – abgelehnt. Jetzt bieten Sie auch keine Lösung, und so wird das Prob- lem nicht in den Griff zu bekommen sein. – Ja, für andere Sachen geben Sie Geld aus, was Ihnen wichtiger ist! Zweitens, und das ist der ganz große Knackpunkt: Die Personalsituation in der Zweckentfremdung und Woh- nungsaufsicht ist katastrophal. Das ist lange bekannt und hat auch eine Anhörung in der letzten Woche deutlich gemacht. In vielen Bezirken gibt es nur eine einzige Stel- le in der Wohnungsaufsicht, zum Beispiel in Pankow – das hat Herr Bechtler uns vorgerechnet –, eine einzige Stelle für die Kontrolle von Wohnungen in einem Bezirk mit 430 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Viele sind noch nicht einmal besetzt, manche sind noch nicht einmal Vollzeit. In der Zweckentfremdung sieht es kaum besser aus, und die wenigen Stellen müssen sich jetzt auch noch um Mietwucher kümmern, weil Sie auch hier nicht das Notwendige tun. Ohne mehr Personal wird sich an diesen teils desaströsen Zuständen nichts ändern. Ihr Gesetz ist also alles andere als ein großer Wurf, und wenn ich jetzt schon eine Ankündigung von Herrn Nas höre, dass kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es eingebracht worden ist, dann kann man das auch als Dro- hung verstehen. Aber ich hoffe, dass die SPD sich we- nigstens bei den Fortschritten hier nicht noch etwas von der CDU abkaufen lässt. Was wir aber wirklich brauchen, und ich glaube, das kriegen Sie in dieser Regierungskonstellation nicht hin: Wir brauchen deutlich mehr Personal, welches das Recht gegen dreiste Vermieter durchsetzt, (Sevim Aydin) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8419 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 und zwar in den Bezirken und mit einem gut ausgestatte- ten Landesamt für Mieterschutz, welches mit politischer Rückendeckung und höchster Priorität die Mieter in Ber- lin wirklich schützt. Natürlich brauchen wir auch ein Sicher-Wohnen-Gesetz, das private Vermieter dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil frei werdender Wohnungen zu einer bezahlbaren Miete an Menschen mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Wir haben ein solches Gesetz in der vergan- genen Plenarsitzung hier eingebracht. Die Grünen haben eine ähnliche Regelung, und im SPD-Wahlprogramm findet sich auch eine solche Regelung. Ich will mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren: „Eigentümer*innen mit mindestens 50 Wohn- einheiten verpflichten wir im Rahmen“ – eines – „von uns erlassenen Wohnraumsicherungsgeset- zes,“ – genau darüber reden wir gerade – „… einen festgelegten Anteil ihres Bestands an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zu ver- mieten.“ Ich habe das im Gesetz nicht gefunden. Das ist leider wieder typisch SPD: Links blinken vor der Wahl, aber in Regierungsverantwortung nicht liefern. Aber zum Glück gibt es eine Alternative: Das ist die Mieterpartei Die Linke. – Vielen Dank! Dann folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete

Christopher Förster

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da- men und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir heute Ände- rungen am Datenschutzgesetz, am Informationsfreiheits- gesetz und an weiteren Vorschriften beschließen, die zeigen, dass wir aus den Ereignissen rund um die Angrif- fe auf unsere Infrastruktur und den Hinweisen auf hybri- de Kriegsführung gelernt haben. Ich danke an dieser Stelle allen Verwaltungen, die daran mitgewirkt haben, aber auch allen, die sich kritisch damit auseinandergesetzt haben. Diese Zuschriften haben uns dazu gebracht, kleinere Änderungen am Entwurf vorzu- nehmen. So begrenzen wir die Möglichkeiten, Aktenein- sicht zu verhindern, wenn es um die Vorbereitung von Prozessen und Geltendmachungen geht. Außerdem be- grenzen wir Videoüberwachung bei den Schwimmbädern auf die Bereiche an den Eingängen und Kassen sowie auf die Befestigungsanlagen, um Hausverbote konsequent durchsetzen zu können. Aus meiner Sicht ist das ein guter Kompromiss, mit dem wir jetzt diese Gesetzesänderung auf den Weg bringen und damit den veränderten Gege- benheiten und der deutlich verschärften Sicherheitslage Rechnung tragen. (Präsidentin Cornelia Seibeld) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8424 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Wir reden hier über einen klassischen Zielkonflikt. Auf der einen Seite steht ein weitreichendes Informationsfrei- heitsrecht, das Transparenz schafft, Kontrolle ermöglicht und Vertrauen in staatliches Handeln stärkt. Auf der anderen Seite steht die Pflicht des Staates, die Funktions- fähigkeit seiner kritischen Infrastrukturen zu schützen und damit letztlich Leib, Leben und die Versorgung der Bevölkerung. Dies wurde auch bei der Anhörung am letzten Montag im Digitalausschuss klar. Auch an dieser Stelle ein Dank an die Anzuhörenden, die das Thema tiefgehend im Ausschuss beleuchtet haben! Die vorliegende Drucksache macht deutlich, dass sich die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren spürbar verän- dert haben. Insbesondere die wiederholten Angriffe auf die Energieversorgung zeigen, dass kritische Infrastruktur nicht mehr abstrakt gefährdet ist, sondern real im Fokus steht. In einer solchen Lage kann der Staat nicht allein mit den Instrumenten arbeiten, die für eine stabile Sicher- heitslage konzipiert wurden. Denn Transparenz ist kein Selbstzweck, sie dient dem demokratischen Gemeinwe- sen, aber sie darf dieses Gemeinwesen nicht zugleich gefährden. Kritische Infrastruktur ist dabei kein abstrakter Begriff. Es geht um Energieversorgung, um Wasser, Verkehr, IT- Systeme, Gesundheitsversorgung – also genau die Struk- turen, deren Ausfall unmittelbar zu Versorgungsengpäs- sen oder der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führt. Wenn Informationen über diese Systeme unkontrol- liert offengelegt werden, können sie selbst zum Sicher- heitsrisiko werden. Das ist der entscheidende Punkt. Informationsfreiheit darf nicht dazu führen, dass Schwachstellen offengelegt werden, die von Dritten ge- zielt ausgenutzt werden können. Wer beispielsweise Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen über Energieanlagen, IT-Sicherheitskonzepte oder Notfallplä- ne erhält, kann daraus Rückschlüsse ziehen, die die Resi- lienz dieser Systeme untergraben. Deshalb ist es folge- richtig, dass der Gesetzentwurf bestimmte Informationen aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheits- gesetzes herausnimmt, wenn sie die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastruktur betreffen. Es geht dabei nicht um pauschale Geheimhaltung, sondern um den gezielten Schutz besonders sensibler Bereiche. Wichtig ist: Diese Einschränkungen erfolgen nicht schrankenlos. Der Gesetzentwurf bleibt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichtet. Eingriffe in die Informationsfreiheit sind nur insoweit vorgesehen, wie sie zum Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter erfor- derlich sind, insbesondere der öffentlichen Sicherheit und der elementaren Lebensgrundlagen der Bevölkerung. Im Ergebnis geht es also nicht um ein Entweder-oder, sondern um eine neue Balance. Die Informationsfreiheit bleibt ein hohes Gut, aber sie findet ihre Grenze dort, wo die Sicherheit und Funktionsfähigkeit unseres Gemein- wesens konkret gefährdet ist. Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kol- legen Franco?

Christopher Förster

Gerne! Bitte schön!

Vasili Franco

Vielen Dank, Herr Kollege! Ich frage Sie, da Sie darstel- len, dass es hier nur um Informationen geht, die die kriti- sche Infrastruktur betreffen: In dem Gesetz sind weiterhin alle Dokumente ausgenommen, die als Verschlusssachen eingestuft sind. Das heißt, früher wurde geschwärzt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, heute ab Ver- schlusssache „Nur für den Dienstgebrauch“ keine Infor- mationen, keine Transparenz. Halten Sie das wirklich für verhältnismäßig?

Christopher Förster

Ich halte es immer dann für verhältnismäßig – da wieder- hole ich mich gerne; auch heute Morgen zur Dringlich- keit –, wenn es darum geht: Wie schützen wir uns als Staat zukünftig besser? – Und wenn in solchen Doku- menten sensible Auskünfte, Daten, Informationen enthal- ten sind, dann halte ich es für verhältnismäßig, ja. Wir müssen uns schützen. Die Zeiten haben sich geändert. Wir dürfen nicht mehr so blauäugig in die Zukunft gehen und so tun, als wären wir unantastbar und unangreifbar. Das ist nicht mehr der Fall. Das haben wir im Januar dieses Jahres und im vergangenen September erlebt. Deshalb finde ich es folgerichtig, dass wir als Koalition, aber gemeinsam mit dem Senat, entsprechend handeln. Gerade in einer Zeit wachsender Bedrohungen ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, diese Balance neu zu justie- ren. Der Schutz kritischer Infrastruktur ist dabei kein technisches Detail, sondern eine zentrale Voraussetzung für staatliche Stabilität, für Versorgungssicherheit und letztlich für das Vertrauen der Menschen in die Hand- lungsfähigkeit des Staates. Wer die Informationsfreiheit stärken will, der darf die Sicherheit nicht schwächen. Und wer die Sicherheit ernst nimmt, muss bereit sein, Trans- parenz dort zu begrenzen, wo sie zur Gefahr wird. Genau diesen ausgewogenen Ansatz verfolgt der vorliegende Gesetzentwurf. – Ich bitte um Ihre Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit! (Christopher Förster) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8425 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen hat der Kollege Ziller das Wort.

Stefan Ziller

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Wir beraten heute ein Gesetz, das vorgibt, die Sicherheit zu stärken, tatsächlich aber an zentralen Stellen unseren Rechtsstaat schwächt. Denn dieser Entwurf greift tief in zwei Grundpfeiler unserer Demokratie ein: den Daten- schutz und die Informationsfreiheit. Das Informations- freiheitsgesetz ist nämlich kein nettes Extra, es ist ein zentrales Kontrollinstrument unserer Demokratie. Es ermöglicht Journalistinnen und Journalisten, der Zivilge- sellschaft und den Bürgerinnen und Bürgern, staatliches Handeln nachzuvollziehen und Missstände sichtbar zu machen. Wir haben das in den letzten Wochen in der Anwendung immer wieder erlebt. Und genau dieses In- strument wird nun massiv eingeschränkt. Das Thema Verschlusssache haben wir gerade gehört. Wo früher eine Zeile geschwärzt war, aber die Informati- onen, die nicht risikobehaftet waren, veröffentlicht wer- den konnten, soll es nun alles verheimlicht werden, und die Frage ist, warum. In allen Debatten, die wir zu dem Gesetz im Fachausschuss hatten, wurde keine einzige IFG-Anfrage vorgebracht, die tatsächlich Anlass zur Sorge gibt, die einen Bezug zu dem Anschlag auf das Stromnetz hat oder in irgendeiner Form sicherheitsrele- vant wäre. Insofern auch der Aufruf hier: Wenn irgend- wer eine solche IFG-Anfrage kennt, die Sicherheitsprob- leme erzeugt hat, dann gern in einer Kurzintervention nennen – oder sonst auch mit diesem Argument nicht weiter kommen, denn wenn es so etwas nicht gibt, ist es kein Anlass für dieses Gesetz. Damit wird, glaube ich, auch klar: Das ist kein Sicher- heitsgesetz, das ist ein Blankoscheck für Intransparenz. Manche wollten das schon immer. Sie haben jetzt diesen Anlass genutzt, die Zeit zurückzudrehen und Berlin auch im Transparenzranking nach unten zu bringen. Wir haben im Ausschuss gelernt, jetzt sind wir auf bayrischem Ni- veau. Das heißt bei Sicherheit und Transparenz etwas; es ist kein Qualitätskriterium. Das Entscheidende ist, glaube ich, noch dazu, dass das bestehende Recht den Schutz der sicherheitsrelevanten Informationen und eine differenzierte Abwägung schon erlaubt. Wer das nicht glaubt: Hören Sie sich die Auf- zeichnung des Ausschusses für Digitalisierung und Da- tenschutz noch mal an! Die Datenschutzbeauftragte hat uns super in verständlicher Sprache erklärt, was die be- stehende Rechtslage ist und was geht. Alles, was Sie mit dem Gesetz vermeintlich erreichen wollen, können Sie auf bestehender Rechtslage tun. Insofern besteht für das Gesetz auch an der Stelle kein Anlass. Das Grundproblem: pauschaler Ausschluss statt Einzel- fallprüfung. Das ist nicht der Weg. Sie haben im Gesetz diverse rechtliche Schwierigkeiten. Unbestimmte Begrif- fe führen zu unbestimmten Eingriffen. Das muss alles nicht sein. Einschränkungen von Grundrechten müssen notwendig, verhältnismäßig und präzise sein. Genau daran fehlt es in Ihrem Gesetzentwurf. Das steht auf wackligen Beinen und schafft keine Sicherheit. Einen Denkfehler möchte ich Ihnen zum Abschluss noch mitgeben, denn dieses Gesetz glaubt, mit mehr Überwa- chung mehr Sicherheit zu erreichen, und setzt das gleich. Aber Sicherheit entsteht nicht nur durch Überwachung, sondern auch durch Präsenz, Prävention, konsequente Durchsetzung und durch eine starke Zivilgesellschaft. Wer Grundrechte einschränkt, trägt die Begründungslast, nicht die Bürgerinnen und Bürger. Wir brauchen Sicher- heit, die wirksam, verhältnismäßig und rechtsstaatlich ist. Das leistet Ihr Entwurf nicht. Deswegen lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Lehmann das Wort.

Jan Lehmann

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung über die Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften. Als rechtspolitischer Sprecher und Sprecher für Digitalisierung der SPD-Fraktion sage ich deutlich: Wir stärken mit diesem Gesetz sowohl die Si- cherheit unserer kritischen Infrastruktur als auch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Datenschutz und Informationszugang. Der Anschlag auf die Berliner Stromversorgung im Janu- ar 2026 hat uns vor Augen geführt, wie verwundbar eine moderne Metropole ist. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport trägt die Verantwortung, die Krisenvorsorge für Berlin nicht nur organisatorisch, sondern auch recht- lich so zu verankern, dass der Staat handlungsfähig ist, wenn es darauf ankommt. Diese Verantwortung nehmen wir mit der Vorlage wahr, aber wir tun das nicht um den Preis eines pauschalen Rückbaus der Informationsfrei- heit. Die von der Datenschutzbeauftragten, von FragDenStaat und weiteren Organisationen vorgebrachte Kritik nehmen wir ernst. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass der Schutz Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8426 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 kritischer Infrastruktur kein Einfallstor sein darf, um jede Information mit nur entferntem Bezug zu Infrastruktur dauerhaft dem Informationszugang zu entziehen. Genau aus diesem Grund haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gemeinsam mit dem Koalitionspartner im Digitalisierungsausschuss einen entsprechenden Än- derungsantrag vorgelegt. Wir stellen klar: Nur laufende und ruhende Ermittlungs- verfahren und laufende Gerichtsverfahren können zur Versagung der Einsichtsbefugnisse führen. – Damit ver- hindern wir eine zeitlich uferlose Vorverlagerung des Ausschlussgrundes, die in der Stellungnahme von Frag- DenStaat zu Recht kritisiert wurde. Zweitens gehen wir sorgsam mit zusätzlichen Eingriffen in die informationelle Selbstbestimmung um. Das gilt besonders für die Videobeobachtung in den Berliner Bädern. Hier schränken wir den Anwendungsbereich des Gesetzes ausdrücklich auf die Kassen- und Eingangsbe- reiche sowie auf die Umgrenzungsanlagen ein. Es geht um die Zugangskontrolle, das Hausrecht – – Ich möchte bitte keine Zwischenfrage, vielen Dank! Es geht um die Zugangskontrolle, das Hausrecht und die Gewährleistung eines sicheren Badebetriebs, nicht um die flächendeckende Überwachung von Liegewiesen, Bä- dern, Becken oder Duschen. Wir wissen, dass der Begriff der kritischen Infrastruktur im Katastrophenschutz recht weit ist und im Vollzug zu Unsicherheit führen kann; das hat mein Vorredner gerade erwähnt. Deshalb ist für die SPD aber auch klar: Parallel zu diesem Gesetz arbeiten wir mit dem Koalitionspartner am zugesagten Transpa- renzgesetz. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport muss ge- meinsam mit der Datenschutzbeauftragten und der Zivil- gesellschaft dafür sorgen, dass die Bereichsausnahmen eng ausgelegt werden und nicht dazu führen, dass Anfra- gen zu ÖPNV, Müllversorgung oder Brücken pauschal abgelehnt werden dürfen, wenn es um Fragen geht, die keine Sicherheitsrelevanz haben. Als SPD-Fraktion stehen wir zu unserem Ziel, Berlin sicherer, digitaler und transparenter zu machen. Dieses Gesetz ist ein Baustein dafür, und deshalb stimmen wir hier der Vorlage in der Fassung des Änderungsantrags der CDU/CSU – Quatsch, der CDU-Fraktion und der SPD zu. [Lachen von Vasili Franco (GRÜNE) und Stefan Ziller (GRÜNE) –

Vasili Franco

Bayerische Verhältnisse!] Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Linksfraktion hat jetzt der Kollege Schrader das Wort.

Niklas Schrader

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz ist weder dringlich noch schützt es die kritische Infrastruktur. Es ist schon erstaunlich, zu welcher Verdrehung von Tatsachen dieser Senat und diese Koalition fähig sind, wenn es darum geht, Freiheitsrechte und Transparenz in dieser Stadt einzuschränken. Die Alternativen sind ja heute auf der Tagesordnung klar geworden: Wir wollen die Informationsfreiheit – gemeinsam mit den Grünen – ausbauen. Wir machen das, was die CDU und die SPD in ihrem Koalitionsvertrag versprechen, aber nicht tun, nämlich ein Transparenzgesetz schaffen. Sie brechen nicht nur ihr Versprechen, sie versuchen auch, den An- schlag auf unsere Infrastruktur für ihre Zwecke zu ins- trumentalisieren, nämlich dafür, Transparenzregeln ein- zuschränken, die ihnen beim Regieren lästig werden können. Es ist ja schon klar geworden, dass die Menschen da draußen und die interessierte Zivilgesellschaft Ihnen dieses Märchen nicht abkaufen, dass das Informations- freiheitsgesetz, wie es jetzt gefasst ist, in irgendeiner Form eine Gefahr für die kritische Infrastruktur darstellen soll. Das kaufen sie Ihnen nicht ab. Es ist wirklich allen klar geworden: Was Sie machen, ist ein Täuschungs- manöver für eine Einschränkung von Transparenzregeln, völlig ohne Not. Herr Lehmann! Ich empfinde es ja schon als spannend: Wenn Sie jetzt sagen, Sie wollen trotzdem noch ein Transparenzgesetz machen, dann passt das für mich nicht zusammen, denn dann müssten Sie als Allererstes Ihren eigenen Gesetzentwurf wieder zurückziehen, weil Sie nicht gleichzeitig mehr und weniger Transparenz machen können. [Dr. Michael Efler (LINKE): Die SPD kann das! –

Carsten Schatz

Bei der SPD geht das! –

Torsten Schneider

Über diese Dialektik würde ich jetzt mal nicht nachdenken! – Weiterer Zuruf von Carsten Schatz (LINKE)] Jetzt hätte Herr Schrader das Wort! (Jan Lehmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8427 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026

Niklas Schrader

Danke, Frau Präsidentin! – An der Kritik, die wir und viele andere in dieser Stadt haben, ändert auch Ihr – muss ich sagen – lächerlicher Änderungsantrag nichts, denn damit wird nur der Ausnahmetatbestand der Vorbereitung auf gerichtliche Verfahren wieder herausgestrichen, das stimmt, der Teil mit den Bädern. Sonst bleibt aber alles drin, was FragDenStaat, Transparency und andere – und auch wir – kritisiert haben. Da fühlen die sich zu Recht von Ihnen verschaukelt, liebe Koalition. In der Anhörung ist der Gesetzentwurf wirklich von vorn bis hinten von den Anzuhörenden und von der Daten- schutzbeauftragten auseinandergenommen worden, und zwar zu Recht – nicht nur wegen der Informations- freiheit, sondern auch wegen der Regelungen zur Video- überwachung an neuralgischen Punkten der Netz- infrastruktur. Erstens verhindern solche Kameras solche Taten wie beim Anschlag auf die Stromversorgung in Steglitz-Zehlendorf nicht, und zweitens ist sie auch jetzt schon möglich, wenn man sich denn dafür entscheidet, das zu machen. Sowohl die Berliner Energie und Wärme als auch Stromnetz Berlin machen das ja schon. Das haben sie doch schon verkündet; das haben sie uns schon erzählt. Die Gesetzesänderung, die Sie vorschlagen, ist also unnötig. Darüber hinaus – das müssen wir auch mal sagen – kommt ja auch nicht viel vom Senat, was den Bevölke- rungsschutz angeht. Der Regierende beschäftigt sich weitgehend mit sich selbst und seinem Verhältnis zur Wahrheit, und auch sonst ist zu dem Thema nicht wirk- lich viel zu hören vom Senat. Wo bleibt denn das Notfall- register für Personen mit Einschränkungen im Katastro- phenfall? Wann kommen die Personalstellen für die Be- zirke? Wann kommen die Katastrophenschutzleucht- türme? – Das wäre mal dringlich, liebe Koalition. Da würden wir auch mitmachen! Dass Sie jetzt im selben Gesetz, sozusagen als Beiboot, auch noch die Videoüberwachung in den Schwimm- bädern und die Ausweiskontrollen regeln wollen, ist, finde ich, schon wirklich frech. Dazu könnten wir jetzt eine eigene Rederunde machen, aber ich fasse es mal kurz zusammen: Es ist nicht nachgewiesen, dass diese Maßnahmen einen abschreckenden Effekt haben. Es ist gerade nicht der Fall, dass Videobilder zur Überführung von Straftätern geführt haben. Das können Sie nicht nachweisen. Insofern ist diese Regelung – wie vieles andere auch, was diese Koalition macht – Symbolpolitik auf Kosten der Grundrechte. Insgesamt kann ich allen, die das hier jetzt verfolgen, nur raten: Schauen Sie genau hin, was diese Koalition macht, wie sie Berlin regiert und auch, wie sie mit Kritik aus der Zivilgesellschaft umgeht. Sorgen Sie dafür, dass das im September ein Ende hat! – Danke! Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordne- te Vallendar das Wort.

Marc Vallendar

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sechs Gesetze in einer Drucksache, sechsmal Änderun- gen, einmal Abstimmung: Was die Koalition hier vorlegt, ist kein Datenschutzgesetz, es ist ein Omnibus-gesetz. Der wichtigste Passagier sitzt hinten und hofft, nicht erkannt zu werden. Wir haben diese Vorlage bereits in der ersten Lesung kritisiert. Wir haben die Ausschussberatung abgewartet. Was hat sich geändert? – Nichts. Die Berliner Daten- schutzbeauftragte hat 14 Seiten Kritik und 44 Seiten Änderungsvorschläge eingereicht. Aufgegriffen wurde nichts Wesentliches. Vorschläge zur Europarechts- konformität, die seit 2020 auf dem Tisch liegen, wurden ignoriert. Lassen Sie mich kurz zum Kern kommen: Die AfD- Fraktion unterstützt den Schutz kritischer Infrastruktur. Videoüberwachung an KRITIS-Anlagen, Ausweis- kontrollen in Bädern, schärfere Befugnisse gegen Sabo- teure – das tragen wir alles mit. Allerdings stellt selbst die Berliner Datenschutzbeauftragte fest, dass die Bäderrege- lung rechtlich nichts ändert. § 20 des Berliner Daten- schutzgesetzes, der bereits jetzt gilt, reicht vollkommen aus. Das ist alles Symbolgesetzgebung, die Sie hier ver- abschieden. Das eigentliche Problem sitzt im Informationsfreiheits- gesetz. Die neuen Bereichsausnahmen, die Sie da für KRITIS eingeführt haben, sind so breit gefasst, dass In- formationen aus den Bereichen Energie, Verkehr, Ge- sundheit und Ernährung pauschal gesperrt werden kön- nen, ohne Einzelfallprüfung. Die Steuerverwaltung wird komplett aus dem Informationsfreiheitsgesetz heraus- genommen, und eine neue Missbrauchsklausel gibt der Verwaltung ein Instrument, um unbequeme Anfragen als querulatorisch abzuweisen. Das geschieht ausgerechnet in einer Zeit, in der die parlamentarische Aufklärung von Fördergeldskandalen auf genau solche Dokumente ange- wiesen ist. Wer Transparenz verspricht und gleichzeitig Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8428 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 die Auskunftsrechte beschneidet, der hat etwas zu ver- bergen – oder nimmt billigend in Kauf, dass andere etwas verbergen können. Die Koalition hat im Ausschuss ein desolates Bild abge- liefert. Alle vier Anzuhörenden und die Landesdaten- schutzbeauftragte konnten eigentlich nur Kritik an Ihrem Gesetzentwurf äußern. Sie ignorieren das und schaffen es nicht mal, eigene gute Argumente vorzutragen. Teilweise hat man das Gefühl, Sie verstehen Ihren eigenen Gesetz- entwurf selbst gar nicht so richtig – Hauptsache, irgend- etwas zum Schutz der Infrastruktur verabschieden, nach- dem man es jahrelang verpennt hatte und im Winter durch einen der vielen Anschläge eiskalt überrascht wur- de. Im Koalitionsvertrag steht ein Transparenzgesetz. Was hier vorliegt, ist das genaue Gegenteil. Die AfD- Fraktion lehnt Ihre Vorlage daher ab. – Vielen herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu der Ge- setzesvorlage auf Drucksache 19/2999 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Oppositions- fraktionen – die Annahme mit Änderungen. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/3095 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Linksfraktion, der AfD-Fraktion sowie eines fraktionslosen Abgeordne- ten ist die Gesetzesvorlage so angenommen. Die Tagesordnungspunkte 23 und 24 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 25: Gesetz zum Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/3071 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien. – Wider- spruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 26 war Priorität der Fraktion der CDU unter der Nummer 4.5. Tagesordnungspunkt 27 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 28: Balkonsolaranlagen im landeseigenen Wohnungsbestand erleichtern und fördern Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 8. Dezember 2025 Drucksache 19/2815 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1231 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier der Kollege Dr. Taschner. – Bitte schön!

Dr. Stefan Taschner

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle- gen! Mit Berlins Solarwende geht es in den letzten Jahren beeindruckend voran. Immer mehr Dächer liefern Strom, und immer mehr Menschen wollen sich aktiv daran betei- ligen. Diesen Trend wollen und müssen wir fortsetzen. Fakt ist aber auch: Ein großer Teil der aktuellen Solar- booms in Berlin geht auf Balkonsolaranlagen zurück. Nur wenige Menschen haben ein Eigenheim, nicht alle verfü- gen über ein Dach, aber sehr viele Berlinerinnen und Berliner haben einen Balkon, und dieses Potenzial wollen sie nutzen. Denn ja, Balkonsolar lohnt sich. Moderne Anlagen können einen spürbaren Teil des Haushalts- stroms decken und die Stromkosten um rund 200 Euro im Jahr senken. Für viele Berlinerinnen und Berliner Haus- halte ist das eine ganz konkrete Entlastung, die am Mo- natsende einen Unterschied macht. Balkonsolar ist des- halb kein grünes Lifestyleprojekt mehr, sondern auch eine soziale Frage. Umso bedauerlicher ist es, dass nun die Förderung dafür eingestellt werden soll, und das auf Grundlage falscher Annahmen über die Kosten. Es hilft ja niemandem, Mär- chen aus dem Baumarkt zu erzählen, seriöse Balkonso- laranlagen gibt es eben nicht für 100 Euro, Frau Giffey. Selbst einfache Anlagen liegen eher bei 400 bis 450 Euro. Wer mehr Leistung oder gar einen Speicher will – nicht ganz unwichtig, wenn der Strom mal wieder länger aus- fällt –, ist dann schnell bei deutlich mehr als 1 000 Euro. Doch selbst wer diese Kosten tragen kann, hat noch lange keine funktionierende Anlage auf dem Balkon. Es ist eben nicht die Berliner Realität, dass man sich das Modul kauft, wie einen Blumenkasten an den Balkon hängt, Stecker rein und fertig. In der Praxis erleben viele Mie- terinnen und Mieter einen regelrechten Hürdenlauf, lange Listen von Anforderungen, uneinheitliche Genehmi- gungsverfahren, zusätzliche Auflagen und teilweise ab- surde Forderungen. Und ja, darunter sind auch viele, fast alle, landeseigenen Wohnungsunternehmen, die eher bremsen als ermöglichen. Auf meinem Schreibtisch lan- den häufig Fälle, in denen sich die Kosten durch zusätzli- (Marc Vallendar) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8429 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 che Auflagen um mehrere Tausend Euro erhöhen. Da geht es dann um Prüfungen, Nachrüstungen oder bauliche Anforderungen. Wenn aber aus einer kleinen Investition plötzlich ein finanzielles Großprojekt wird, dann ist es wohl wenig verwunderlich, dass viele einfach entnervt aufgeben. Genau hier setzen wir Grünen an. Wir sagen, die Förde- rung für Balkonsolar muss erhalten bleiben. Gleichzeitig müssen wir dort, wo wir Verantwortung tragen, endlich die Voraussetzungen schaffen, damit die Installation und die Nutzung von Balkonsolaranlagen nicht unnötig blo- ckiert wird, und das sind unsere landeseigenen Woh- nungsunternehmen. Der Antrag unserer Fraktion ist deshalb bewusst pragma- tisch. Wir wollen Balkonsolaranlagen im landeseigenem Wohnungsbestand erleichtern und fördern, mit einheitli- chen Genehmigungsverfahren, klaren technischen Re- geln, besserer Information, sozialer Unterstützung und dem Abbau unnötiger Kosten und Bürokratie, damit mög- lichst viele Berlinerinnen und Berliner von günstigem Solarstrom vom eigenen Balkon profitieren können. Balkonsolar wird nicht alleine die Welt retten – das ist uns allen klar –, aber es ist ein kluger Baustein, sozial, praktisch, sichtbar und sofort wirksam. Genau deshalb wollen wir jede unnötige Hürde hierfür aus dem Weg schaffen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Dr. Nas das Wort. – Bitte schön!

Dr. Ersin Nas

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute Solaranlagen auf Balkonen von landeseigenen Wohnungsunternehmen. Auf dem Weg zur klimaneutralen Metropole muss Berlin in der Tat alle Maßnahmen ergreifen, um den Solaraus- bau zu fördern. Da haben Sie recht. Solaranlagen auf Balkonen sind natürlich eine wichtige Maßnahme, um Energie, aber auch um Kosten zu sparen. Dabei sollten wir meines Erachtens nicht nur die landeseigenen Woh- nungsunternehmen in Betracht ziehen, sondern auch die Wohnungen in privater Hand. Bekanntlich gab es ein erfolgreiches Förderprogramm. Mit dem Förderpro- gramm SolarPLUS wurden über 19 000 sogenannte Bal- konkraftwerke gezielt gefördert. Über das Thema Balkonsolaranlagen haben wir häufig, lieber Herr Kollege Dr. Taschner, zwar nicht mit Ihnen, aber mit Ihrer Kollegin, im Ausschuss geredet. Wir haben vielfach unsere Argumente ausgetauscht. Sie haben sich heute leider nur darauf beschränkt, was das Ganze kostet. Wenn man sich aber die Maßnahmen, die Sie fordern, genau ansieht, dann ist es alles andere als Pragmatismus, sondern mehr Bürokratie. Daher will ich mich ganz kurz erneut mit Ihren Forderungen auseinandersetzen. Sie fordern, dass wir per Obiter dictum die Wohnungs- unternehmen dazu verpflichten, alle Wohnungen für die Installation von Solaranlagen auszurüsten. Damit müssten alle Wohnungen, die geeignet wären, erst einmal ermittelt werden. Unabhängig von der Frage, ob in dem Miet- objekt andere dringliche Maßnahmen durchgeführt wer- den müssen oder nicht, sollen Solaranlagen Vorrang haben. Es spielt also nach Ihrem Antrag keine Rolle, ob Mängel vorhanden sind oder ob man vielleicht nicht Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des BGB durch- setzen sollte. Dann soll eine Identifizierung von Woh- nungen stattfinden, das heißt, mit einem erheblichen Aufwand sollen wir genau prüfen, welche Wohnungen dafür geeignet sind. Sie wissen, es sind Einzelfallprüfun- gen. Ich glaube, dieser Aufwand rechtfertigt diese Einzel- fallprüfungen nicht. Dann fordern Sie einheitliche Genehmigungsprozesse und Richtlinien. Dabei dürfte doch bekannt sein, dass die Installation von Solaranlagen von der Beschaffenheit des Gebäudes und von technischen und statischen Vorausset- zungen abhängig ist. Somit gelten unterschiedliche Vo- raussetzungen. Wie kann man dann einheitliche Geneh- migungsprozesse oder Richtlinien schaffen? Zusammenfassend darf ich festhalten, dass wir diesem Antrag aus den oben genannten Gründen nicht zustimmen werden. – Ich danke Ihnen für das Zuhören! Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat der Abge- ordnete Dr. Efler das Wort. – Bitte schön!

Dr. Michael Efler

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will erst mal, bevor ich zum Antrag kom- me, über die Bedeutung der Solarenergie allgemein spre- chen, denn ich finde, das ist die sinnvollste und beste Form der Energieerzeugung überhaupt. Sie ist fossilfrei – was man, glaube ich, nicht bestreiten kann –, spielt eine Schlüsselrolle bei der Erreichung von Klimaneutralität, sie ist dezentral und sicher – und das ist in diesen kriegs- treibenden Zeiten wirklich noch mal ganz besonders wichtig, ich glaube, dass wir gerade angesichts der welt- weiten Konflikte zunehmend auf Energiesouveränität und Energieautarkie, zumindest tendenziell, achten müssen –, (Dr. Stefan Taschner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8430 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 und sie ist günstig. Es ist die günstigste Form der Strom- erzeugung, die Kosten sinken kontinuierlich. Es ist oft die billigste Stromquelle, und Bürgerinnen und Bürger mit PV-Anlagen auf dem Dach oder eben mit Balkonsolaran- lagen profitieren davon finanziell. Aus all diesen Gründen – um das mal vorwegzunehmen – ist der Antrag der Grünen richtig. Wir werden dem zu- stimmen. Diese Vorteile scheinen sich herumgesprochen zu haben, und zwar weltweit, denn die Nutzung der Solarenergie ist förmlich explodiert. Sie hat sich verdoppelt in gerade einmal zwei Jahren. Wir haben ein exponentielles Wachs- tum. Auch in Deutschland und in Berlin kommen wir da sehr gut voran, wenn auch nicht ganz so fulminant wie weltweit. Man kann wirklich sagen, dass wir dazu unter Rot-Rot-Grün einige Vorbedingungen geleistet haben. Wir haben Förderprogramme eingeführt, wir haben den Masterplan Solarcity auf den Weg gebracht und ein So- largesetz beschlossen, das, glaube ich, Maßstäbe gesetzt hat und immer noch setzt. Es gibt aber auch erste dunkle Wolken am Horizont. Es gibt meines Erachtens keine größere Dynamik mehr beim Wachstum – und es gibt Katherina Reiche. Es gibt die Bundeswirtschaftsministerin, die offensichtlich alles daransetzt, den Ausbau der Erneuerbaren abzuwürgen. Das hat sie schon einmal auf Bundesebene gemacht, und offensichtlich will sie es ein zweites Mal tun. Deswegen sollten wir gerade auch da, wo wir Verantwortung tragen, nämlich in Berlin, alles tun, um diese Dynamik nicht abbrechen zu lassen und alle Potenziale in Berlin er- schließen. Dazu gehören eben auch die Balkonsolaranla- gen bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen. Der Antrag ist wichtig – das habt ihr schon gesagt –, und ich finde es deswegen auch so wichtig, da wir damit den Mieterinnen und Mietern eine breite Beteiligung an der Energiewende ermöglichen. Wir können gerade da, wo die Kosten in den letzten Jahren immer weiter gestiegen sind, zu einer gewissen Senkung, zumindest der Strom- kosten, beitragen und auch zu einer höheren Akzeptanz der Energiewende und des Klimaschutzes. Ich will jetzt nicht alle Punkte des Antrags durchgehen, dafür hätte ich auch gar nicht die Zeit, sondern mich auf das Thema der Förderung beschränken. Der Senat hat ja nun im Januar die Förderung von Balkonsolaranlagen ersatzlos abgeschafft. Das halten wir tatsächlich für einen Fehler. Ja, die Kosten sind gesunken. Das ist richtig, aber trotzdem, das hat auch der Kollege Taschner vorhin aus- geführt, ist es immer noch, gerade für einkommens- schwächere Familien, Mieterinnen und Mieter, ein Prob- lem, sich diese Module anzuschaffen, möglicherweise sogar noch mit einem Speicher zu verbinden. Deswegen finden wir schon eine Fortsetzung der Förderung gut, dann aber vielleicht eine Konzentration auf einkommens- schwache Haushalte. Abschließend will ich noch sagen, ja, Balkonsolaranlagen sind wichtig und notwendig. Sie treiben zum Teil auch die Installation von Solarenergie. Die Priorität allerdings, um die Solarenergie in Berlin wirklich noch stärker aus- zubauen, sollte auf den großen Dächern liegen. Wir ha- ben hier noch sehr viele brachliegende Potenziale. Ich glaube, da hat auch die Wirtschaftssenatorin eine ähnli- che Priorität, dass wir wirklich große Dächer in Berlin erschließen, also Wirtschaft und Industrie in die Pflicht nehmen, denn dann schaffen wir es vielleicht tatsächlich, diese Ziele zu erreichen. Wenn der Senat so weitermacht, fürchte ich, wird das schwierig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Stroedter. – Bitte schön!

Jörg Stroedter

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle- gen! Einerseits haben Sie hier gesagt, wie erfolgreich wir bei Solarenergie sind, auch mit unseren Programmen, und andererseits ist das dann wieder kritisch. So richtig bringt man das nicht zusammen. Also das Modell der Balkonso- laranlagen ist eigentlich sehr erfolgreich, aber es ist nicht so, dass jedes Gebäude für jede Anlage sozusagen geeig- net ist. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben schon eine Menge getan. Darüber haben wir auch im Ausschuss geredet. Sie haben in ihren Hauszeitschrif- ten auf die mögliche Installierung von Balkonsolaranla- gen hingewiesen. Ich sehe nicht, dass da noch eine zu- sätzliche Informations- und Werbekampagne durch die Gesellschaften sinnvoll wäre. Ich sehe auch nicht, was die Mieterbeiräte da tun sollen. Es liegt am jeweiligen Mieter, ob er sich dafür interessiert und einen Antrag stellen möchte. Wir halten es für ausgeschlossen, ich sage das mal so deutlich, dass auf dieser Art und Weise Druck auf die Mieterinnen und Mieter ausgeübt wird, weil eben viele daran kein Interesse haben. Der Ansatz von Dr. Efler zu sagen, wir müssen erst auf die großen Dächer, ist richtig. Im Übrigen machen wir ein neues Solarprogramm, wo wir auch durch die Änderung der Bauordnung dafür gesorgt haben, dass wir jetzt viel stärker auf Doppel- und Reihenhäusern und anderen Gebäuden die Möglichkeit haben, Solaranlagen zu instal- lieren. Da ist sicherlich das Thema hier ein Nebenthema. Insofern macht aus meiner Sicht auch ein einheitlicher und rasch durchzuführender Genehmigungsprozess nur dann Sinn, wenn eine größere Nachfrage danach festzu- (Dr. Michael Efler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8431 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 stellen ist, was aber erkennbar nicht der Fall ist. Es bleibt unerklärlich, nach welchen Kriterien die landeseigenen Wohnungsunternehmen in ihren Beständen vorab, wie Sie fordern, weitere Prüfungen durchführen sollen. Dieser erhöhte Aufwand macht nur dann Sinn, wenn die größere Nachfrage vorhanden wäre. Die ist trotz aller Information nicht vorhanden. Noch schwieriger wird es, wenn Sie sagen, es soll unter Umständen auf eine Fachfirma ver- zichtet werden, damit die Mieterinnen und Mieter die Balkonsolaranlagen selbst installieren können. Das ist sicherlich im Einzelfall möglich, das Problem ist nur die Haftungsfrage, und das haben alle Wohnungsbau- gesellschaften bei uns im Ausschuss gesagt, dass sie da große Bedenken haben, und das verstehe ich. Auch der Vorschlag, ein Finanzierungsmodell zu entwi- ckeln oder Förderungen auszubauen, erscheint bei der aktuellen Preissituation für solche Anlagen völlig über- zogen. Die Einbeziehung des SolarZentrums, der Ver- braucherzentrale und von Energieberaterinnen und -bera- tern ist ebenso übertrieben. Worüber man grundsätzlich nachdenken kann, ist eine Überprüfung der Anforderun- gen an den Denkmalschutz sowie der Berliner Bauord- nung. Das ist auf jeden Fall richtig. Leider ist dieser An- trag für eine grundsätzlich gute Sache, wie das so aufge- setzt ist, mit Druck und zusätzlicher Bürokratie Mieterin- nen und Mietern das Projekt Balkonsolaranlage aufge- zwungen werden soll, mit entsprechend zusätzlichen Kosten bei den Gesellschaften, was leider typisch auch für Ihre Fraktion ist. Ich habe diese Debatte mit Katrin Schmidberger das letzte Mal bei meiner Rede zu dem Thema „Preisfalle Gasheizung“ geführt. Wir geben den Gesellschaften immer neue Aufgaben, finanziell und im Sinne von Bürokratie. Wie sollen die das eigentlich auf Dauer alles leisten? Denn gleichzeitig müssen sie die fünf Punkte, die ich Ihnen letztes Mal gesagt habe, auch noch leisten. Deshalb ist dieser Antrag in der Sache nicht rich- tig, und wir werden Ihnen deshalb ablehnen. – Danke sehr! Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Hansel das

Frank-Christian Hansel

Wir sagen das seit Jahren, wir werden Recht behalten. – Ich bedanke mich. – Ach, eine Zwischenfrage! Sehr ger- ne! Wer möchte? Ich hatte nur schwer Gelegenheit. – Dr. Efler hat sich eingedrückt.

Frank-Christian Hansel

Oh, da freue ich mich, super!

Dr. Michael Efler

Herr Hansel! Wo in Berlin wollen Sie denn eigentlich ein Atomkraftwerk hinbauen?

Frank-Christian Hansel

Herr Dr. Efler! Nicht auf dem Alexanderplatz! Schauen Sie, die Zukunft liegt nicht in Großanlagen, das wissen Sie doch ganz genau! Sie lesen doch. Es geht um die kleinen modularen Reak- toren, die in ganz Europa und in den USA geplant wer- den. Die kriegen Sie in drei Jahren hingestellt, kosten eine Milliarde, können Sie 400 000 Haushalte machen. Befassen Sie sich doch mal mit den Sachen, und lernen Sie dazu! Ich kann immer wieder nur sagen, auch wenn Sie es nicht hören wollen, mit Sonne und Wind können Sie eine Industrienation nicht am Laufen halten. Wir haben eben Dunkelflaute, und wir haben auch nicht die Gaskraftwerke, die das kompensieren. Was andere Länder machen? – Die steigen alle in die Kernkraft ein. Die Japaner haben es gemacht, trotz Fukushima. Da gab es keine 10 000 Toten, wie Frau Roth immer behauptet hat. Das war nämlich der Tsunami, Herr Kollege! Die Kernkraft ist heute eine ganz andere Ge- schichte, als das Narrativ, dass Sie alle hier noch vermit- teln. Ich gucke schon mit einer gewissen Trauer auf die gute alte Sozialdemokratie. Sie werden den Schwenk genauso machen wie die dänischen Sozialdemokraten, die nämlich auch gerade als Regierung prüfen, wieder einzu- steigen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drucksa- che 19/1231 – empfiehlt der Fachausschuss gemäß Be- schlussempfehlung – Drucksache 19/2815 – mehrheitlich, gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Frak- tion Die Linke, die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion. Enthaltungen sehe ich bei der AfD-Fraktion. Darf ich fragen, wie die Fraktion die Linke abstimmt? Ich frage noch einmal, wer zustimmt: Das sind die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke. Enthal- tungen? – Sehe ich bei dem fraktionslosen Abgeordneten Dr. King. Damit ist der Antrag abgelehnt. Die Tagesordnungspunkte 29 bis 41 stehen auf der Kon- sensliste. Tagesordnungspunkt 42 wird in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 58 behandelt. Die Tagesord- nungspunkte 43 bis 46 stehen auf der Konsensliste. Ta- gesordnungspunkt 47 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Nummer 4.2. Ich rufe auf lfd. Nr. 48: a) Voraussetzungen für inklusiven Sport schaffen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 13. März 2026 Drucksache 19/3066 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2434 b) Echte Teilhabe statt systemischem Ausschluss: Barrieren im Sport durch Assistenzfonds, Gebärdensprachdolmetschung und Partizipation überwinden! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 13. März 2026 Drucksache 19/3067 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2474 (Frank-Christian Hansel) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8433 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 c) Inklusion verbindlich machen: Für konsequent barrierefreie Sportstätten, inklusive Veranstaltungen und verpflichtende Sensibilisierung! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 13. März 2026 Drucksache 19/3068 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2475 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. – Bitte schön, Frau Kollegin Engelmann, Sie haben das Wort!

Claudia Engelmann

Vielleicht warten wir darauf, dass Vertreter der Verwal- tung für Sport anwesend sind. Es sind gerade weder die Senatorin noch die Staatssekretärin anwesend. Ich entnehme aus Ihrem Wortbeitrag einen Zitierantrag für die Senatorin für Sport, Senatorin Spranger, und ich würde darüber abstimmen lassen. Wer stimmt dem An- trag zu? – Das ist die Fraktion Die Linke, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen sehe ich bei der CDU- Fraktion und der SPD-Fraktion. Damit warten wir einen Moment. Sie wird auch schon angerufen. – Die Senatorin ist angekommen. – Bitte schön, Frau Engelmann!

Claudia Engelmann

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor knapp drei Jahren feierten wir in Berlin die Special Olympic World Games. Die Sonntagsreden waren lang. Der Stolz auf unsere vermeintlich inklusive Sportmetropole war groß. Doch wenn die Kameras aus sind, sieht der Alltag für die rund 600 000 Berlinerinnen und Berliner mit Behinderungen leider immer noch an- ders aus. Die nackten Zahlen, die uns in der Anhörung präsentiert wurden, sprechen Bände. 55 Prozent der Men- schen mit Behinderung treiben nie Sport. Nur etwa 2,5 Prozent sind im organisierten Vereinssport aktiv. Es gibt also massive strukturelle Barrieren, die wir endlich einreißen müssen. Genau darauf hat das Berliner Behindertenparlament schon vor über zwei Jahren hingewiesen. Wir als Fraktion Die Linke haben diese Expertise in zwei Anträge gegos- sen, über die wir heute abstimmen. Es geht um echte Teilhabe statt systemischen Ausschluss. Wir fordern einen personenzentrierten Assistenzfonds, konkret zwei Vollzeitstellen für Gebärdensprachdolmetschende beim Landessportbund sowie verbindliche Vorgaben für barrie- refreie Sportstätten und Großveranstaltungen. Was passierte mit unseren Anträgen in den Ausschüs- sen? – Sie wurden abgelehnt. Vonseiten der SPD wurde uns dabei ernsthaft Populismus vorgeworfen. Ein solcher Fonds sei ein bloßer Goodwill-Fonds. Athletinnen und Athleten sollten sich ihre Assistenz doch bitteschön selbst über das Bundesteilhabegesetz als persönliches Budget organisieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, das ist neoliberale Verantwortungsumkehr par excellence! Sie wälzen die staatliche Pflicht zum Abbau von systemi- schen Barrieren einfach auf die Schultern der Einzelnen ab. Wenn Sie uns schon nicht zuhören, dann hören Sie auf Ihren eigenen Parteifreund. Der Experte Stefan Schenck, nicht nur Vizepräsident des Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes, sondern auch Mitglied der SPD, hat in der Anhörung im Sportausschuss eindrück- lich geschildert, dass die Beantragung persönlicher Assis- tenz ein extrem langwieriger Kampf mit den Ämtern ist, der oftmals vom Wohnbezirk abhängt. Eine zentral vom Land finanzierte Dolmetschung öffnet tauben Menschen überhaupt erst die Tür zur Teilhabe, lange bevor dieser bürokratische Hürdenlauf beginnen kann. Es ist absolut zynisch, das als Populismus abzutun. Es geht hier auch um grundlegenden Respekt. Wie inklu- siv sind wir denn hier im Parlament, aber auch im Senat, wenn Anträge des Behindertenparlaments nicht mal in einfacher Sprache beantwortet werden? Wie wenig ernst dieser Senat Inklusion nimmt, zeigt sich auch bei Groß- veranstaltungen. Da werden 11,5 Millionen Euro Steuer- gelder für ein NFL-Spiel in Berlin ausgegeben, aber als ein Vertreter der Fokusgruppe Sport, der selbst blind ist, bei der Sportverwaltung nach barrierefreien Ticketing fragte, wurde er lediglich an die NFL verwiesen. Mit dieser Haltung träumt dieser Senat ernsthaft von einer Olympiabewerbung, was auch immer eine Bewerbung für die Paralympischen Spiele ist. Wie lief das bisher ab? – Wie im Ausschuss berichtet wurde, gab es zur Olympiabewerbung nicht einmal das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung. Wer Inklusion bei Olympia und den Paralympics will, darf die Betroffenen nicht schon bei der Bewerbung ignorieren. Ein Experte sagte im Ausschuss völlig zu Recht, dass es schwer fällt, sich Paralympische Spiele in Berlin vorzu- stellen, wenn man befürchten muss, als Mensch mit Be- hinderung am Stadioneinlass aufgrund fehlender Sensibi- lisierung vor Ort nichts davon zu haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition! Inklusion ist kein nettes Extra. Sie ist keine teure Symbolpolitik, wie die AfD im Ausschuss fabulierte. Sie ist ein in der (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8434 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 UN-Behindertenrechtskonvention verbrieftes Menschen- recht. Wer unsere Anträge heute ablehnt, entscheidet sich ganz bewusst dafür, taube Menschen und andere Sportle- rinnen und Sportler mit Behinderungen weiterhin syste- matisch auszuschließen. Hören Sie auf, die fundierte Expertise des Behindertenparlaments zu ignorieren. Stimmen Sie unseren Anträgen zu und lassen Sie uns den inklusiven Sport in Berlin endlich verbindlich machen! – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Standfuß das Wort. – Bitte schön!

Stephan StandfuĂź

Sehr geehrte Frau Engelmann! Auch für Inklusion und Barrierefreiheit gilt: Berlin gewinnt mit der Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele und nicht ohne. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da- men und Herren! Heute haben wir es mit drei Anträgen der Opposition zu tun, die sich mit Inklusion und Barrie- refreiheit im Sport beschäftigen, oder vielmehr: beschäf- tigen wollen. So müsste man es eigentlich richtigerweise sagen, denn eine Sache ist ganz klar: Wenn wir hier in diesem Haus Anträge debattieren, unter denen die Namen Schedlich und Engelmann stehen, ist es meist ein raben- schwarzer Tag für den Berliner Sport, siehe eben Olym- piabewerbung beziehungsweise die Bewerbung für Para- lympische Spiele. – Sie können sich gleich wieder beruhigen, denn auch Ihre Anträge bringen Inklusion und Barrierefreiheit nicht nach vorne. – Immer mit der Ruhe, jetzt kommt mal was Nettes: Ei- nes möchte ich vorneweg klarstellen. Wir haben ein ge- meinsames Ziel, tatsächlich eint uns sogar das Ziel. Wir wollen mehr Inklusion und auch Barrierefreiheit im Sport. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung selbstverständlich teilhaben können, als Sportlerinnen und Sportler, als Zuschauerinnen und Zuschauer, als Mitglieder unserer Vereine. Wir wollen eine bessere Infrastruktur im Sport in Berlin, inklusiv und barrierefrei. Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Ab- geordneten Breitenbach?

Stephan StandfuĂź

Nein, danke! Aber wir haben unterschiedliche Wege, wie wir dahin kommen, und wir gehen fest davon aus, dass unsere We- ge die richtigen sind und Ihre leider falsch. Dafür gibt es drei Gründe. Erstens: Zentralismus – die Anträge setzen auf neue Fonds, neue Stellen, neue zentrale Strukturen, doch Inklusion entsteht nicht am Schreibtisch. Sie ent- steht vor Ort in unseren Vereinen. Was hilft dem kleinen Sportverein in Spandau oder Marzahn oder Hellersdorf wirklich? – Nicht ein weiterer Bericht, nicht ein weiterer Fonds mit komplizierten Anträgen, sondern konkrete Unterstützung, Qualifizierung und flexible Lösungen. Zwei zentrale Dolmetscherstellen, wie in Ihren Anträgen gefordert, lösen nicht die Realität von Hunderten von Sportvereinen. Unser Ansatz ist: Stärkung der Vereine und Abbau der Bürokratie. Zweitens: Unklare Finanzierung – alle drei Anträge eint: Sie sind finanziell nicht sauber unterlegt. Wir reden über neue Strukturen, zusätzliche Stellen, umfassende Be- richtspflichten und weitreichende bauliche Anforderun- gen. Gleichzeitig wissen wir aber, dass wir insgesamt über 400 Millionen Euro Sanierungsstau bei unserer Infrastruktur haben. Das passt nicht zusammen. Wer neue Verpflichtungen beschließt, ohne zu sagen, wie sie finan- ziert werden sollen, der betreibt keine Verantwortungspo- litik, sondern Wunschdenken. Das kann man sich maxi- mal in der Opposition leisten. Drittens: Sie erklären den Vereinen Ihr Misstrauen. Be- sonders merkt man das im Antrag der Linken, „Inklusion verbindlich machen“. Fördermittel sollen nur noch flie- ßen, wenn umfassende Inklusionsstandards erfüllt sind. Daraus spricht ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Vereinen, denn nicht jeder Verein kann sofort alle Standards erfüllen, nicht jeder kann komplexe Nachweise erbringen, und nicht jeder hat die personellen Ressourcen dafür. An der Stelle möchte ich mal ganz herzlich den Ehrenamtlichen in den Vereinen danken, die alles daran- setzen, dass die Vereine funktionieren und sich nebenbei noch um die Themen Inklusion und Barrierefreiheit kümmern. Ich war gestern auf zwei Mitgliederversamm- lungen, da waren genau diese Themen immer mit dabei, bei dem einen großen Verein und bei dem anderen großen Verein. Herzlichen Dank an dieser Stelle an die Ehren- amtlichen! Herr Kollege, darf ich fragen, ob Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Schedlich zulassen? (Claudia Engelmann) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8435 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026

Stephan StandfuĂź

Gerne! Bitte schön!

Klara Schedlich

Vielen Dank, Herr Kollege! – Würden Sie mir nicht zu- stimmen, dass es, vor allen Dingen, weil die ganzen For- derungen, die wir in den Anträgen jeweils abgedruckt haben, ja zum großen Teil aus dem Behindertenparlament kommen, völlig verständlich ist, wenn Menschen mit Behinderung aufgrund dieser katastrophalen Situation, die sie in den bekannten Bereichen der Inklusion, aber eben auch im Sport vorfinden, ein Misstrauen generell gegenüber Politik und allen Strukturen haben? Das kann man doch eigentlich nur nachvollziehen, und da muss man doch dann Änderungsvorschläge erarbeiten. Wann also wird denn die Koalition zu diesem Thema irgend- welche Vorschläge oder Anträge machen?

Stephan StandfuĂź

Frau Schedlich, wir haben ja sehr viel gemacht, gerade eben auch nach den Special Olympics hier in Berlin. Ich erinnere nur mal an unser Leuchtturmprojekt, den Jahn-Sportpark; inklusiv und barrierefrei, ist am Laufen. Ich erinnere an die Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele. Hier würde ich mir wünschen, dass Sie an der Stelle zustimmen. Wenn Sie das machen, dann ist das ein richtiger Schub für Barrierefreiheit, für Inklusion in dieser Stadt, übrigens nicht nur im Sport, sondern in allen Bereichen. Ich kann Ihnen nur empfeh- len: Machen Sie das, und dann wird Berlin auch inklusiv und barrierefrei. Inklusion im Sport ist eine Daueraufgabe. Sie gelingt nicht durch große Ankündigungen, sondern durch kon- krete Verbesserungen im Alltag der Menschen. Deshalb gilt für uns als CDU-Fraktion – leider ist meine Zeit schon zu Ende, sonst könnte ich Ihnen noch zwei Seiten weiter vortragen –: Wir sagen Ja zur Inklusion und zur Barrierefreiheit, aber Nein zu Ihren Anträgen. – Herzli- chen Dank! Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Wahlen das Wort. – Bitte schön!

Catrin Wahlen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen, Zuschauende und Gäste! Mehr als die Hälfte der Menschen mit Behinderungen macht nie Sport, Ten- denz steigend, während das bei den nicht behinderten Menschen lediglich bei einem Drittel so ist. Warum das denn? – Betroffene nennen insbesondere die fehlenden barrierefreien Sportstätten und Angebote als Hauptursa- che für die sportliche Inaktivität, denn wenn die Halle nicht betretbar, das Training nicht inklusiv ist, kann mensch eben nicht hin. Die gleichberechtigte Teilnahme an Sportaktivitäten zu ermöglichen, ist Verantwortung des Landes Berlin, und das sowohl im Leistungs-, vor allem aber auch im Breitensport. – Danke! – Der oder die eine oder andere hier im Raum kann sich vielleicht daran erinnern, dass es seit 17 Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention gibt. Das ist heute auf den Tag genau 17 Jahre her, dass es geltendes deut- sches Recht geworden ist. Und auch die Teilhabe am Sport ist darin verankert, in Artikel 30; können Sie gerne nachschlagen. Diese Anträge buchstabieren das aus, was geltendes Recht ist und wie man dessen Umsetzung erreichen kann. Sie wurden zusammen mit Menschen erarbeitet, die aus eigener Erfahrung wissen, worauf es ankommt. Sie enga- gieren sich in der Fokusgruppe Freizeit und Sport des Behindertenparlaments, und sie sind übrigens sportlich aktiv, sodass sie wirklich wissen, worum es geht. Wenn es gleich vom Kollegen Buchner heißt: Ist doch schon alles da, und es gibt kein Problem! –, dann muss ich Sie im Voraus jetzt schon enttäuschen: Erfahrungsexpertin- nen sehen das anders. Und ein Leuchtturm, der Jahn- Sportpark, möchte ich erwähnen, macht auch noch keine Inklusion in der ganzen Stadt. Wo sind denn die barrierefreien Hallen und Sportplätze, die Assistentinnen und Assistenten, die Dolmetscherin- nen und Dolmetscher, die intelligente Beleuchtung? Wann können taube Menschen beim Basketball mitma- chen oder Menschen mit Lernschwierigkeiten beim Lauf- training, und zwar inklusiv, Menschen mit, Menschen ohne, Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigun- gen, einfach weil sie in demselben Viertel wohnen und Freude an demselben Sport haben? Denn das ist das Ziel: zusammen spielen, im wahrsten Sinne des Wortes. Für viele Menschen mit Beeinträchtigung ist die Sport- AG ihrer Werkstatt immer noch der einzige Weg, Sport Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8436 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 zu machen. Das ist zwar bestimmt guter Sport, aber wahr- lich das Gegenteil von Inklusion. Vielleicht ist es gar nicht so schlimm, wenn man zu der nicht existenten barrierefreien Sportstätte vor lauter BVG-Krise, Schienenersatzverkehr und ausfallenden Fahrstühlen sowieso nicht hinkommt. Die barrierefreie App zu den Special Olympics ist ja wieder weg, und der Muva-Fahrdienst auch. Sollte man sich als Mensch mit Beeinträchtigung ins Publikum eines Sportevents setzen: Auch da braucht es Barrierefreiheit, auf allen Ebenen – baulich, beim Ticketing, bei Infomaterial und bei der Sensibilisierung von Personal, übrigens auch und gerade bei den kommerziellen Orten und Anbietern. Ich möchte an dieser Stelle allen Menschen danken, die trotz aller Widrigkeiten an dem Ziel, Berlin zu einer in- klusiven Sportstadt zu machen, unermüdlich arbeiten. Es freut mich sehr, dass es in einer gemeinsamen demokrati- schen Aktion gelungen ist, das Berliner Behindertenpar- lament zu verstetigen, und ich wünsche mir für die Zu- kunft so sehr, dass die Berliner Politik auch in diesem Hause die Inklusion ernst nimmt. Dafür kämpfen wir. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion spricht nun der Kollege Buchner. – Bitte schön!

Dennis Buchner

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat ein wichtiges Thema, über das wir hier spre- chen. Sie können sich sicher sein, dass es unser gemein- sames Ziel ist, den Anteil von Menschen mit Behinde- rungen im organisierten Sport weiter zu erhöhen. Wir haben in den letzten Jahren einiges dafür getan, den Sport dafür zu stärken. Wir haben das Ziel in der Förder- vereinbarung mit dem Berliner Sport verankert und fi- nanzieren zahlreiche Projekte. Wir haben die Verbands- förderung für den Berliner Behindertensportverband deutlich erhöht, und wir haben sie für die Special Olym- pics erst geschaffen. Das Personal in diesen beiden Verbänden ist ganz we- sentlich, um dafür zu sorgen, dass inklusives Sporttreiben in Berlin organisiert wird. Wir finanzieren inzwischen zahlreiche Projekte und Stellen beim Landessportbund, um Fortbildungen und Beratungen zu organisieren. Wir ermöglichen Projekte wie Inklusion durch Sport, und wir haben mit dem Netzwerk Sport & Inklusion einen regel- mäßigen Austausch bekommen. Wenn ich in die Anträge gucke, in denen Sie fordern, dass für alle Sportstätten die Barrierefreiheit katalogisiert werden soll: Man müsste wissen, dass wir das längst gemacht haben. Unter sportstaetten.berlin.de ist das zu finden. Da ist unter anderem die Barrierefreiheit der Sportstätte, der Zuwegung und der Sanitäranlagen erfasst worden. Das könnte man wissen, das haben wir nämlich gemeinsam auf den Weg gebracht. Ansonsten ist der Antrag mal wieder ein buntes Sammel- surium an Forderungen von Dingen, die längst umgesetzt sind, die seit Jahren getan werden und die auch Erfolge zeigen. Denn immer mehr Vereine bieten inklusive Sportangebote an. – Es gibt eine Zwischenfrage. Genau, danke! Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Schedlich?

Dennis Buchner

Aber natürlich. Bitte schön!

Klara Schedlich

Vielen Dank, Herr Buchner! Ist Ihnen bewusst, dass diese Katalogisierung, die es bereits gibt, häufig nur in barrie- refrei oder nicht barrierefrei unterscheidet, der Datensatz Lücken aufweist und es deswegen für Menschen mit Behinderung noch nicht möglich ist – und das sollte ja das Ziel sein –, zu gucken: Ist folgende Sportstätte in meiner Nähe für mich persönlich barrierefrei oder nicht? Sehen Sie da keinen Verbesserungsbedarf?

Dennis Buchner

Verbesserungsbedarf gibt es immer. – Meine Uhr läuft gerade weiter, deswegen irritiert mich das gerade. Das ist die eine Minute, die Sie zur Verfügung haben.

Dennis Buchner

Sehr gut, hervorragend! – Verbesserungsbedarf gibt es bestimmt immer. Ich war vorhin im Sportstättenportal. Dabei konnte man nach barrierefreien Sportanlagen su- chen, und zwar nach unterschiedlichen Kriterien, also ob die Sportanlage, die Halle als solche, die Dusche, die Toilette oder die Zuwegung barrierefrei ist. Ich finde, das ist erst mal ein wichtiger Schritt, um bei Sportanlagen feststellen zu können, ob die für mich nutzbar sind. (Catrin Wahlen) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8437 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Ich will aber an dieser Stelle auch noch einmal sagen, dass bei Ihnen die Begriffe Barrierefreiheit und inklusiv immer munter durcheinandergehen. So ist es zum Bei- spiel ganz selbstverständlich, dass barrierefrei gebaut wird, wenn Sportstätten saniert oder neu gebaut werden, weil es einfach per Norm so vorgeschrieben ist. Uns geht es aber in den letzten Jahren darum, inklusiven Sport voranzutreiben, also insbesondere das Sporttreiben von Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam, und dafür die entsprechenden Sportanlagen zu schaffen; übrigens auch Sportanlagen, die sich im Zweifel auf eine ganz bestimmte Behinderung beziehen können, wie etwa Autismus, wie Sehbehinderungen, wie Hörbehinderun- gen, und bestimmte Sportanlagen entsprechend auszustat- ten. Deswegen, muss ich am Ende sagen, lehnen wir den Antrag ab. Eines muss übrigens trotzdem klar sein, weil das richtig drinsteht: Die Bezirke müssen mehr tun, um Sportanlagen inklusiver hinzubekommen. Das haben wir in Anträgen verabschiedet. Am Ende muss man aber feststellen, dass im Wesentlichen die Bezirke dafür ver- antwortlich sind, die Sportanlagen zu bauen. Wir tun das auf unseren landeseigenen Sportanlagen. Ich will auch noch mal den Jahn-Sportpark als inklusiven, barrierefreien Park erwähnen. Das haben wir eher gegen die Grünen als mit den Grünen durchgekämpft, insbeson- dere im Bezirk. Und die Paralympische Spiele, die für das Sporttreiben von Menschen mit Behinderung eine echte Initialzündung sein könnten, werden von Ihnen bekämpft, insbesondere auch wieder von den Grünen. Überall an- ders haben die Grünen das hingegen als Chance verstan- den, gerade auch da, wo sie Wahlen gewonnen haben. Dann kommen wir zu dem Thema, das gerade angespro- chen wurde, die Gängelung von Vereinen. Politik heißt, sich Interessen anzuhören, unterschiedliche Interessen, und dann zu entscheiden, was man macht. Das Berliner Behindertenparlament hat hier berechtigte Interessen platziert, richtig. Am Ende gibt es aber auch Interessen von den Sportvereinen, und Ihr Problem bei den Grünen und den Linken ist, dass Sie die Vereinslandschaft in Berlin einfach nicht kennen. Es gibt über 2 000 Sportvereine in dieser Stadt. Ein Groß- teil von denen arbeitet mit deutlich weniger als 100 Mitgliedern. Natürlich gibt es Vereine wie den TSC oder Pfeffersport oder die Karower Dachse, die mit einer deutlich vierstelligen Mitgliederzahl und Hauptamtlich- keit jede Menge Siegel erwerben, jede Menge Fortbil- dungen machen und ihre Hauptamtlichen schulen können. Aber ein Großteil der Vereine in Berlin arbeitet im Zwei- fel mit einem Ehrenamtlichen, und diese Leute immer mehr verbindliche Schulungen machen, immer mehr Siegel erwerben zu lassen, Förderungen an solche Schu- lungen zu knüpfen, ist einfach eine Gängelung von den Vereinen. Letzter Satz, den ich unbedingt zum Thema UN- Behindertenrechtskonvention und Assistenzfonds sagen will: Was mir hier unterstellt wird, das ist wirklich hane- büchen. Ich habe im Ausschuss noch mal sehr deutlich gesagt: Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt, und die betrifft die Teilhabe in allen Lebensbereichen. Herr Kollege! Kommen Sie bitte zum Schluss.

Dennis Buchner

Zu allen Lebensbereichen gehört das Thema Sport. Dazu gehört übrigens auch ehrenamtliches politisches Engage- ment. Ich bin fest davon überzeugt, wenn es schwierig ist, die Anträge zu stellen, um die persönliche Assistenz für diese Lebensbereiche zu bekommen, obwohl wir im SGB IX festgeschrieben haben, dass es den Anspruch auf Assistenzleistungen gibt, dann ist es einfach ein Pflaster auf eine riesige Wunde, das Sie kleben wollen, wenn man irgendwo in irgendeinen Verband zwei Dolmetscher stellen will. Herr Kollege! Ihre Zeit ist abgelaufen. Bitte kommen Sie zum Schluss!

Dennis Buchner

Nein, dann müssen wir politisch durchkämpfen, dass die Assistenzleistungen gewährt werden und dass sich das SGB IX durchsetzt. Dann müsste man das im Zweifel auch gegen die Verwaltung durchsetzen. Das ist die poli- tische Aufgabe, nicht zwei Dolmetscher irgendwohin zu setzen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Für die AfD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Scher- messer das Wort. – Bitte schön!

Frank Scheermesser

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Her- ren! Wir beraten heute drei Anträge, die alle das gleiche Thema haben, einer von den Grünen, zwei von den Lin- ken. Ich möchte gleich zu Beginn feststellen: Über das Ziel, Menschen mit Behinderungen eine bessere Teilhabe am Sport zu ermöglichen, sind wir uns, glaube ich, in diesem Hause alle einig. (Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8438 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Der Unterschied beginnt aber spätestens damit, wie dies verwirklicht werden soll. Denn was Grüne und Linke hier vorlegen, ist kein Sportkonzept, sondern ein Bürokra- tiepaket. Schauen wir uns an, was konkret gefordert wird: verbind- liche Aktionspläne mit Fristen und Sanktionen, extern evaluierte Pflichtschulungen für alle Mitarbeiter der Se- natsverwaltung, ein neuer Assistenzfonds, zwei neue Vollzeitstellen für Gebärdensprachdolmetscher beim Landessportbund, ein Zuschauerkonzept mit Leihrollstüh- len und Evakuierungsplänen und die Kopplung sämtli- cher öffentlicher Sportförderungen an die Erfüllung hoher Inklusionsstandards. Wer diese Standards nicht erfüllt, dem soll die Förderung gestrichen werden. Klingt das nach Hilfe für den Berliner Breitensport oder klingt das eher nach einem Programm, das kleine Vereine und ehrenamtliche Veranstalter in die Knie zwingt? [Vereinzelter Beifall bei der AfD –

Carsten Ubbelohde

Bravo!] Ein Bezirkssportfest, das keine Audiodeskription und keine Übersetzungen in die Gebärdensprache anbieten kann, soll keine öffentlichen Mittel mehr erhalten. Das ist die Konsequenz dieser Anträge, und das ist nicht Inklusi- on, das ist Exklusion durch Überregulierung. Dazu kommt: Keiner dieser Anträge enthält ein schlüssi- ges Finanzierungskonzept. Neue Stellen, neue Fonds, neue Strukturen, aber woher das Geld kommen soll, bleibt offen. In einer Haushaltslage, in der wir nicht ein- mal genügend Mittel für die Sanierung bestehender Sportstätten haben, fordern Grüne und Linke neue Aus- gabenprogramme ohne Deckung. Das ist absolut unseri- ös. Bezeichnend ist auch die Sprache dieser Anträge. Da ist von einem systemischen Ausschluss die Rede und von struktureller Diskriminierung. Der Berliner Sport diskri- miniert nicht systemisch. Die Vereine leisten gerade im Bereich Inklusion gute Arbeit, oft aus eigener Initiative. Was sie brauchen, sind Anerkennung und Investitionen, nicht der Vorwurf, Teil eines diskriminierenden Systems zu sein. Die Linke fordert in einem ihrer Anträge, die ich zitiere: „vollständige bauliche Barrierefreiheit aller öffent- lichen Sportstätten.“ Berlin hat rund 4 500 Sportanlagen. Beim massivem Sanierungsrückstau ist das keine politische Forderung, das ist Phantasie! Was der Berliner Sport wirklich braucht, sind Investitio- nen in Beton, nicht in Bürokratie. Der Koalitionsvertrag sieht im Übrigen den Ausbau inklusiver Sportstätten bereits vor. Was fehlt, ist die Umsetzung, aber nicht ein weiterer Antrag, der dem Senat vorschreibt, wie viele Schulungen seine Mitarbeiter besuchen müssen. Trotz des guten Ansatzes können wir daher diesen Anträgen nicht zustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und wir kom- men zu den Abstimmungen. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/2434 „Voraussetzungen für inklusiven Sport schaffen“ empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/3066 mehrheit- lich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Hand- zeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke und Bünd- nis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Dr. King. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle weiteren Fraktionen. Enthaltungen gibt es demnach nicht, und damit ist der Antrag abgelehnt. Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/2474 „Echte Teilhabe statt systemischem Ausschluss: Barrieren im Sport durch Assistenzfonds, Gebärden- sprachdolmetschung und Partizipation überwinden!“ empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussemp- fehlung auf Drucksache 19/3067 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch anneh- men möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grü- nen und der fraktionslose Abgeordnete Dr. King. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle weiteren Fraktionen. Enthaltungen gibt es demnach nicht, und damit ist der Antrag abgelehnt. Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/2475 „Inklusion verbindlich machen: Für konsequent barrierefreie Sportstätten, inklusive Veranstaltungen und verpflichtende Sensibilisierung!“ empfiehlt der Fachaus- schuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/3068 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ab- lehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Dr. King. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle weiteren Fraktionen. Enthaltun- gen gibt es nicht, und damit ist der Antrag abgelehnt. Die Tagesordnungspunkte 49 und 50 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf (Frank Scheermesser) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8439 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 lfd. Nr. 51: Kreditermächtigung nach § 3 Abs. 3 BerlSchuldenbremseG für das als Extrahaushalt eingestufte Beteiligungsunternehmen Landesanstalt Schienenfahrzeuge Berlin AöR (LSFB) für das Geschäftsjahr 2026 Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 18. März 2026 Drucksache 19/3085 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2970 Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Vorlage auf Drucksachen 19/2970 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig – bei Enthaltung der AfD-Fraktion – die An- nahme. Wer die Vorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/3085 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Bünd- nis 90/Die Grünen, SPD, CDU und die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich nirgends. Und Enthaltungen? – Die AfD-Fraktion. Damit ist die Vorlage angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 52: Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/3077 Von den vorgelegten Rechtsverordnungen hat das Haus hiermit Kenntnis genommen. Die Tagesordnungspunkte 53 bis 55 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 56: Verkehrssicherheit durch funktionierende Infrastruktur, moderne Technik und transparente Prioritäten – Maßnahmenpaket für ein sicheres Berlin Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2894 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Wiedenhaupt, Sie haben das Wort!

Rolf Wiedenhaupt

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berliner! In Berlin stirbt niemand im Straßenverkehr, weil wir zu wenig wohlklingende Anträ- ge verabschieden. Menschen kommen ums Leben, weil Ampeln blinken statt zu funktionieren, weil Querungen unübersichtlich sind, weil Schlaglöcher und schlechte Markierungen Fehler provozieren, kurz, weil wir eine Infrastruktur haben, die jedes Versprechen von Verkehrs- sicherheit Lügen straft. Die Unfallkommission kennt die Brennpunkte, die Ver- waltungen schreiben Berichte, und trotzdem fahren die Berliner täglich durch ein Netz aus bekannten Gefahren- stellen. Das Bittere ist, auf dem Papier sind wir uns hier im Hause einig, aber dort, wo es konkret wird, bei ver- bindlichen Sicherheitsaudits, ehrlichem Monitoring, kla- ren Prioritäten und moderner Steuerungstechnik, bremsen ausgerechnet diejenigen, die am lautesten für Verkehrssi- cherheit eintreten. [Beifall bei der AfD –

Frank-Christian Hansel

Richtig!] Unser Antrag ist der Realitätstest für diese Bekenntnisse. Wer ihn ablehnt, nimmt in Kauf, dass bekannte Gefahren weiter bestehen. Wenn man sich die Titel der in der 69. Sitzung des Mobilitätsausschusses beratenen Bespre- chungspunkte ansieht, klingt es fast wie eine große Koali- tion des guten Willens, aber entscheidend ist, ob wir bereit sind, die notwendigen strukturellen und techni- schen Voraussetzungen wirklich zu schaffen und zwar nachvollziehbar, priorisiert mit überprüfbarer Wirkung und genauer, transparenter Steuerung. Genau das leistet unser Antrag, und genau an diesem Punkt handeln Grüne und die Regierungskoalition gegen ihre eigenen prokla- mierten Ziele, wenn sie ihn ablehnen. Unser Antrag setzt bei der Grundlage jeder Verkehrssi- cherheit an: der Infrastrukturqualität. Wir fordern ver- bindliche Sicherheitsaudits für Straßeninfrastruktur, kon- sequente Beseitigung von Unfallhäufungsstellen, klare Priorisierung nach tatsächlicher Unfalllage und Gefähr- dungspotenzial. Kleine, schnell umsetzbare Maßnahmen, bessere Markierungen, Sichtfeldverbesserungen, sichere Querung sollen erleichtert und nicht wie bisher verzögert werden. Schauen wir zunächst auf die Grünen: In ihrem Antrag heute Vormittag haben wir über den Antrag „Die Schwächsten schützen“ mit Tempo 30 auf Hauptver- kehrsstraßen diskutiert. Ja, niedrige Geschwindigkeiten, das habe ich vorhin ausgeführt, können sinnvoll sein an Kitas, an Schulen und auch an Senioreneinrichtungen, aber insgesamt ist das nicht die Möglichkeit, wirklich Verkehrssicherheit zu erzeugen. Wir schlagen mehrere Kernelemente vor: Erstens: ein landesweites einheitliches Verkehrssicherheitsmonito- ring, in dem Unfallstatistiken, Infrastrukturzustände und Umsetzungsstände von Maßnahmen gebündelt und re- gelmäßig veröffentlicht werden. Berlin braucht eine ro- buste, auswertbare Verkehrsdateninfrastruktur anstatt (Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8440 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 immer neuer Einzelprojekte und bunter Broschüren. Nur wer weiß, wo genau die Gefahren liegen und welche Maßnahmen wirklich Wirkung hatten, kann seriös priori- sieren und nachsteuern. Zweitens: den gezielten Einsatz moderner Technik. Wir wollen den Ausbau verkehrsabhängiger adaptiver Licht- signalanlagen, die auf Basis moderner Detektion – Senso- rik, Kamerasysteme, Radar – den Verkehrsfluss steuern und Konfliktsituationen entschärfen, bevor es kracht. Drittens: klare, transparente Prioritäten bei der Beseiti- gung von Gefahrenstellen. Wir wollen, dass landesweit einheitliche Kriterien gelten – Unfalllage, Verkehrsbelas- tung, örtliche Gegebenheiten, Gefährdungspotenzial – und dass der Senat regelmäßig berichtet, wie viele Gefah- renstellen tatsächlich entschärft wurden. Und viertens: eine bessere Unterstützung der Bezirke. Viele Maßnahmen scheitern heute nicht am guten Willen vor Ort, sondern an fehlenden Ressourcen, komplizierten Abläufen und uneinheitlichen Vorgaben. Unser Antrag fordert ausdrücklich, die Bezirke bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Verkehrssicherheit zu stärken, statt sie mit widersprüchlichen Signalen allein zu lassen. Um noch einmal auf die 69. Sitzung zurückzukommen: Wir haben uns gefreut, dass die Koalition genau unseren Antrag hier übernommen hat, in einem Besprechungs- punkt wortwörtlich abgeschrieben hat. Das zeigt uns, dass wir anscheinend auf dem richtigen Weg sind. Wir würden uns freuen, liebe Kollegen der Koalition, wenn Sie jetzt auch den Mut haben, dann entsprechend hier unseren Antrag zu unterschreiben. Lassen Sie uns den Unter- schied machen zwischen wohlfeilen Bekundungen und wirksamer Politik, stimmen Sie unserem Antrag zu im Interesse eines wirklich sicheren Berlin, in dem Ver- kehrssicherheit nicht nur versprochen, sondern systema- tisch umgesetzt wird! – Herzlichen Dank! Für die CDU-Fraktion spricht dann der Kollege Kraft.

Johannes Kraft

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Wiedenhaupt! Ich will eins kurz vorwegschicken: Ich glaube, nicht nur heute hat die CDU-Fraktion ziemlich viel Mut gezeigt, aber das ist eine andere Geschichte. Ich möchte mich aber ganz herzlich bei Ihnen bedanken für diesen Antrag, denn dieser Antrag ist nichts anderes als eine schöne Zusam- menfassung des Wahlprogramms der CDU, des Koalitionsvertrags, der Initiativen der Koalition und des Handelns des Senats. [Beifall bei der CDU – Beifall von Jörg Stroedter (SPD) –

Anne Helm

Herzlichen Glückwunsch!] Nun habe ich leider nur drei Minuten Redezeit, und in diesen drei Minuten werde ich auf gar keinen Fall schaf- fen, alles das, was wir schon gemacht haben, was wir angestoßen haben und was läuft, aufzuzählen, deshalb nur eine unvollständige Liste. Fangen wir an mit dem, was der Senat gemacht hat: Überschrift Verkehrssicherheitsprogramm Berlin 2030. Umfangreichste infrastrukturelle und technische Maß- nahmen sind ergriffen worden. Maßnahmen im schuli- schen Umfeld zur Verkehrssicherheit sind gemacht wor- den. Die Neuorganisation bei abbiegenden Fahrzeugen an Lichtsignalanlagen wird sukzessive und priorisiert nach Unfallschwerpunkten durchgeführt. Die Priorisierung von bestimmten Maßnahmen, auch das trägt Senatorin Bonde nach wie vor mantraartig vor sich her. Wir müssen klare Prioritäten setzen, damit wir in dieser Stadt endlich vo- rankommen und uns nicht immer nur verzetteln. Die Unfallkommission haben Sie gestärkt. Das war eine der ersten Amtshandlungen, dass diese Unfallkommission und die Kompetenz gestärkt wurden. Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischen- frage des Abgeordneten Wiedenhaupt aus der AfD- Fraktion zulassen möchten.

Johannes Kraft

Gerne!

Rolf Wiedenhaupt

Danke, Herr Präsident! – Danke, Herr Kollege! Sie haben hier richtig aufgeführt, was die CDU gerne möchte. Die Frage ist nur: Was ist wirklich umgesetzt worden? – Da möchte ich Sie – Sie haben das Thema Schulwegesicher- heit angesprochen – daran erinnern, dass Ihr Koalitions- kollege im Verkehrsausschuss genau das kritisiert hat, dass es eben nicht passiert, obwohl es passieren sollte. Und insofern komme ich noch mal zu unserem Antrag zurück. Wir sollten vielleicht doch mehr handeln, als nur darüber zu sprechen, was wir für gute Gedanken haben.

Johannes Kraft

Vielen Dank für die Frage! Jetzt gibt es Kollegen, die kritisieren mal, und dann loben sie mal. (Rolf Wiedenhaupt) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8441 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Ich finde, das gehört zum parlamentarischen Geschäft. Das hat mich jetzt nicht erheblich irritiert. Nichtsdestotrotz ist natürlich viel passiert. Herr Wieder- haupt! Sie sind, glaube ich, immer in den Ausschusssit- zungen da, und Sie verfolgen die Sitzungen sehr intensiv, und natürlich war das dort mehrfach Thema. Natürlich hat die Senatsverwaltung mehrfach erklärt, wo die Her- ausforderungen sind. Ich habe es vorhin auch schon mal gesagt: Es war das Land Berlin, es war die CDU-geführte Verkehrsverwaltung, die sich im Bundesrat dafür stark- gemacht hat, dass es Erleichterungen gibt bei der Anord- nung von Tempo 30 vor Schulen, Kitas und bei anderen vulnerablen Gruppen. Das – auch das habe ich vorhin gesagt – muss rechtssicher umgesetzt werden. Das geht nicht von heute auf morgen, auch wenn es schön wäre. Ich bin ein sehr ungeduldiger Mensch; das ist eine Stärke und Schwäche zugleich. Ich würde mir wünschen, dass viele Dinge viel schneller gehen. – Also natürlich passiert da eine ganze Menge. Jetzt lassen Sie mich noch kurz zu den anderen Punkten kommen; ich schaffe das sowieso nicht alles. Die syste- matische Auswertung des Unfallgeschehens haben Sie angesprochen. Es gibt eine inzwischen sehr starke Kom- munikation und einen Datenabgleich zwischen Polizei, Senatsverwaltung und den Bezirksverwaltungen. Das betrifft auch Daten zu Unfällen und das Thema Überwa- chungstechnologie. Sicherheitsaudits haben Sie ange- sprochen; die werden durchgeführt. Öffentlichkeitsarbeit ist auch ein Punkt in Ihrem Antrag und auch das, was uns immer wichtig war. Sie werden sich an die Kampagnen erinnern. Manche fanden sie lustig, manche eher nicht so; aber natürlich passiert das alles. – Ich habe noch eine knappe Minute. Das ist jetzt nur das, was die Senatsver- waltung getan hat. Ich versuche jetzt noch schnell, ein paar Beispiele dafür zu bringen, was die Koalition beziehungsweise die CDU auf den Weg gebracht hat: Die Schulwegsicherheit habe ich schon angesprochen, da ist ein Antrag gerade im Geschäftsgang, wir haben uns um die Sammelausschrei- bung für Zebrastreifen gekümmert, die temporären Fuß- gängerüberwege, also die Zebrastreifen, stehen nachher noch auf der Tagesordnung, ein ganz wichtiger Punkt, das Thema Dialogdisplays, Baustellenregister, Baustel- lenkoordinierung, der digitale Zwilling des Berliner Ver- kehrs, um Baustellensimulationen durchzuführen, damit der Verkehr besser planbar wird und so auch die Ver- kehrssicherheit zu adressieren, Baustellen beschleunigen, intelligente Ampelsteuerung, KI-Ampeln. Und nicht zuletzt: Im Haushalt haben wir nicht nur hier die Mittel für die Gehwegsanierung, die auch zur Verkehrssicher- heit beiträgt, und für die Barrierefreiheit zur Verfügung gestellt, sondern wir haben auch den Bezirken Mittel in Millionenhöhe zur Verfügung gestellt, um genau das Thema Verkehrssicherheit – insbesondere die Barriere- freiheit – auf die Straße zu bringen. Also: Noch mal ganz herzlichen Dank für den vielen Fleiß und die viele Arbeit, die Sie investiert haben in diesen Antrag! Es waren ja doch umfangreiche Doku- mente, die Sie da sichten mussten, um das alles zusam- menzutragen. Aber ich empfinde Ihren Antrag und das, was Sie gesagt haben, ehrlicherweise als Lob für das, was wir aufgeschrieben haben und was wir schon umgesetzt haben. – Vielen Dank! Dann folgt nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Hassepaß.

Oda HassepaĂź

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen! Werte Gäste! Herr Kraft! Wenn Sie wirklich sagen, der AfD- Antrag ist eine Zusammenfassung des CDU-Wahlpro- gramms, dann gute Nacht! Ja, wer auf Berlins Straßen unterwegs ist, lebt gefährlich. Im Jahr 2025 gab es über 17 000 Verletzte, davon über 660 verletzte Kinder, 25 ganze Schulklassen verletzter Kinder. Das ist Realität. Auch viele ältere Menschen fühlen sich gefährdet, und sie sind es ja auch; die Zahlen zeigen es. Und es wird immer schlimmer statt besser, schlimmer und teurer. In Kosten gesprochen: allein im letzten Jahr 400 Millionen Euro volkswirtschaftliche Kosten allein für Berlin durch Verkehrsopfer – 400 Millionen Euro. Jeder Berliner, ob Kind oder Senior, zahlt also 100 Euro jährlich, damit der Durchgangsver- kehr rasen kann. Das ist doch absurd. Das ist das Ergebnis eines Autofetischs, einer Verkehrs- politik, die Poser und Raser über die Sicherheit der Bür- gerinnen und Bürger stellt, eine Politik gegen die Men- schen. Ja, es braucht mehr Verkehrssicherheit, auf jeden Fall, aber dieser Antrag kann das nicht leisten. Viele Worte, viel Technik, Musterverfahren, Monitoring, Prüfschema- ta, Register und Evaluation – keine Taten, aber es fehlt genau an Taten, an der Umsetzung; die brauchen wir in Berlin. Das Problem ist nicht ein fehlender Antrag, das Problem ist die fehlende Umsetzung. Die CDU setzt das Mobilitätsgesetz einfach nicht um. Die CDU ruft nach Law and Order, hält sich aber nicht an geltendes Recht. Sie schafft es nicht, Verstöße zu kontrollieren, und sie (Johannes Kraft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8442 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 schafft es nicht, sich Hilfe bei Kontrollen zu holen – keine neuen Blitzer, keine Scancars, keine Bremsschwel- len, keine stummen Polizisten. Und bei der Maßnahme Poller wird die CDU so aufgeregt, dass sie gleich einen berlinweiten Finanzierungstopp verhängt. Das ist CDU-Ideologie auf Kosten der Schwächsten. – Wo ist eigentlich Herr Kraft? Halten wir also fest: Es herrschen zu hohe Geschwindig- keiten auf den Straßen, und es gibt zu wenig geschützten Raum für die Schwächsten. Die CDU verhindert, dass sich das ändert. Eltern haben weiter Angst um ihre Kinder, Radfahrer riskieren ihr Leben. Berlin ist ein abschreckendes Bei- spiel geworden. Andere Städte machen es vor. Berlin macht sich hier lächerlich. Wir Grüne sagen: Schluss mit der Angst! Wir wollen Verkehrssicherheit für alle, und dazu braucht es drei Elemente. Erstens: mehr Tempo 30, zweitens: mehr Kontrolle und mehr Blitzer, drittens ge- schützte Wege für alle. Berlin kann verkehrssicher wer- den. Wir Grüne wollen echte Lösungen auf der Straße sehen. Der AfD-Antrag bleibt Verwaltungsmodus. – Vielen Dank! Dann hat als Nächstes der Kollege Schopf für die SPD- Fraktion das Wort.

Tino Schopf

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Thema Schulwegsicherheit, Herr Wiedenhaupt, laufen Sie bei mir, das wissen Sie, offene Türen ein. Ich bin jederzeit dabei, wenn es darum geht, hier die beste und die sicherste Lösung zu finden. Aber dieser Antrag, Ihr Antrag – ich weiß nicht, wer Ihnen da beim Formulie- ren, beim Schreiben geholfen hat –, gelungen ist er nicht, und ich sage Ihnen auch gleich mal, warum. In Ihrem Antrag befinden sich eine Fülle an Aufträgen zur Erstellung von Richtlinien, Konzepten, Monitorings, Registern und Handlungsempfehlungen. Wir sprechen ja immer wieder von tätigem Handeln, und gemeint ist meist, dass Prozesse bereits längst angestoßen sind oder in Arbeit oder bereits umgesetzt worden sind, und davon findet sich in Ihrem Antrag einiges. Fangen wir mal an mit dem Punkt 1.2: Die Überprüfung von Sichtbeziehungen an Knotenpunkten, Querungs- und Haltestellen sowie im Schulumfeld ist bereits im Mobili- tätsgesetz geregelt; das brauchen wir nicht zu fordern. Die Priorisierung bei der Auflösung von Gefahrenstellen ist dort ebenfalls festgeschrieben. Warum also das Rad neu erfinden? – Nächstes Beispiel, 2.1.: Unterstützung der Bezirke bei der Erstellung von Schulwegplänen. ‒ Das war Thema im Verkehrsausschuss, und zwar am 5. und am 19. November. Die Verwaltung hat unterstri- chen, dass man die Bezirke bei der Erstellung mit dem Mobilitätsmanagement für Schulen und Kitas sowie einer Arbeitshilfe und einer Webanwendung unterstützen will. Muss da mehr Tempo rein? ‒ Ja, na selbstverständlich. Gar keine Frage. Das wurde im Ausschuss deutlich. Ihre Forderung ist also überholt. Weiter geht es: Entwicklung von Musterverfahren zur Beteiligung, Punkt 2.2. ‒ Was glauben Sie denn, Herr Wiedenhaupt, wie dieses Mobilitätsmanagement entstan- den ist? ‒ Das ist nicht einfach so vom Himmel gefallen; dieses Mobilitätsmanagement wurde gemeinsam mit Eltern, Schulen, Kitas, Verwaltungen, der Wissenschaft sowie Verbänden erarbeitet. Dafür wurden unter anderem eine Interviewreihe und mehrere Befragungen organisiert, nachzulesen auf der Webseite der Senatsverkehrsverwal- tung. Reinschauen lohnt sich also! Dann nehmen Sie sich die Unfallkommission zur Brust, bei Ihnen unter Punkt 5.2.: Die Kommission soll gestärkt werden und es sollen jetzt jährlich priorisierte Übersich- ten mit Gefährdungsstellen und Handlungsempfehlungen vorgelegt werden. ‒ Okay, dann schauen wir uns doch mal an, was die Aufgabe der Unfallkommission bisher ist und war: Die Unfallkommission hat die Aufgabe, Unfall- orte zu untersuchen, Verkehrsanlagen auf Mängel zu analysieren, Abhilfemaßnahmen festzulegen und deren Wirkung zu überprüfen. Das ist bereits deren Aufgabe. Auch hier wollen Sie das Rad neu erfinden. Es ist also völlig unnötig. Die Redezeit ‒ ich habe ja nur drei Minuten ‒ reicht nicht aus, um jetzt wirklich auf jeden Punkt und Unterpunkt einzugehen. Diesen Antrag, Herr Wiedenhaupt, hätte es in dieser Form und in diesem Umfang aber einfach nicht gebraucht. ‒ Vielen Dank! Für die Linksfraktion spricht dann der Kollege Ronne- burg. (Oda Hassepaß) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8443 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026

Kristian Ronneburg

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen zu einem Antrag der AfD-Fraktion zu einem Verkehrssicherheitsprogramm, das der Senat hier längst beschlossen hat. Wenn wir durch alle Punkte durchgehen würden, was wir in der gegebenen Zeit nicht machen können ‒ die Kolleginnen und Kollegen haben das zum Teil ja auch schon gewürdigt ‒, dann würden Sie sehen, dass es zu jedem Unterpunkt, den Sie hier notiert haben, entsprechende inhaltsgleiche Formulierungen im bereits im letzten Jahr beschlossenen Verkehrssicher- heitsprogramm gibt. Dieses Programm haben wir auch im Verkehrsausschuss bereits gewürdigt und es geht jetzt darum, nach einem Jahr anzufangen zu evaluieren: Welche Maßnahmen sind angelaufen? Welche Maßnahmen sind wirklich unter- setzt? Was braucht länger? Was sind die kurz-, mittel- und langfristigen Projekte? Wo hakt es? ‒ Das können und sollten wir im Verkehrsausschuss immer wieder regelmäßig auf die Tagesordnung rufen. Aber, mit Ver- laub: In den Punkten, die Sie hier auflisten, habe ich nichts Neues erkannt. Die Kolleginnen und Kollegen haben es auch schon erwähnt: Sie versuchen hier, das Rad ein Stück weit neu zu erfinden, aber ‒ wie gesagt ‒ mit Maßnahmen, die so bereits in Beschlüssen des Senats stehen. Letztendlich will ich vielleicht eine Sache herauskehren, die ich ganz interessant fand, die andere Rednerinnen und Redner noch nicht angesprochen hatten, und zwar: Sie beziehen sich in vielen Ihrer Formulierungen durchaus auch sehr positiv auf das Berliner Mobilitätsgesetz. Das ist ja sehr spannend, denn eigentlich gehören Sie ja zu der Fraktion, die das Berliner Mobilitätsgesetz, das SPD, Grüne und Linke vorangebracht haben, immer in Bausch und Bogen verurteilt hat. Aber ausgerechnet in diesem Antrag beziehen Sie sich jetzt auf viele Paragrafen aus dem Mobilitätsgesetz und führen aus, was nicht alles umgesetzt werden soll; also kann ja auch nicht alles so schlecht gewesen sein, was Rot-Rot-Grün zum Thema Mobilität und Schulwegsicherheit verabredet hat. Wichtig ist doch vor allem, dass diese Maßnahmen ‒ und ich wiederhole mich jetzt noch einmal: Es sind hier keine neuen Maßnahmen genannt; ansonsten zeigen Sie die gern noch mal im Ausschuss ‒ auch wirklich nach- gehalten werden und dass wir eine ausreichende Finan- zierung und eine ausreichende Personaldecke haben. Vor allem sollten wir auch sehr stark daran arbeiten, den Mo- nitoring-Ansatz und die Digitalisierung voranzutreiben. Eine letzte kritische Bemerkung zu diesem Antrag: Ich finde, Sie gehen hier wirklich sehr technokratisch an dieses ganze Verfahren heran. Es ist sehr viel von Steue- rung, von Monitoring und so weiter die Rede, von Prüf- kriterien und so weiter und so fort. Wir sollten uns bei der Frage der Verkehrssicherheit eher darum streiten, was unser Anspruch an die Stadt, an die Stadtgestaltung, an den öffentlichen Raum ist: Wo gehen wir hin bei der Umgestaltung des öffentlichen Raums? ‒ Das, was Sie hier beschreiben, sind eigentlich alles Dinge, die fachlich schon erarbeitet worden sind. Es bringt uns an dieser Stelle, glaube ich, nicht viel weiter. Trotzdem freuen wir uns immer wieder auf Verkehrssicherheitsdiskussionen hier und im Ausschuss. ‒ Ich bedanke mich für die Auf- merksamkeit! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr. ‒ Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Dann darf ich Ihnen die Wahlergebnisse des heutigen Nachmittags verlesen. Punkt 5 der Tagesordnung war die Wahl eines stell- vertretenden Mitglieds und der oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses Neukölln. Hier sind auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion wie folgt die Stimmen entfallen: Als stellvertretendes Mit- glied war Herr Abgeordneter Eschricht vorgeschlagen ‒ 124 abgegebene Stimmen, davon 2 ungültige, 19 Ja- Stimmen, 101 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Eschricht nicht gewählt. Als stell- vertretender Vorsitzender war Herr Abgeordneter Woldeit vorgeschlagen: 124 abgegebene Stimmen, davon 2 ungültig, 21 Ja-Stimmen, 98 Nein-Stimmen, 3 Ent- haltungen. Damit ist der Abgeordnete Woldeit nicht ge- wählt. Punkt 6 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10- Kommission des Landes Berlin. Hier war der Wahl- vorschlag der AfD-Fraktion als Mitglied Herr Abgeord- neter Bertram: 124 abgegebene Stimmen, davon 1 ungül- tige, 18 Ja-Stimmen, 102 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Bertram nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abge- ordneter Scheermesser: 124 abgegebene Stimmen, davon 2 ungültig, 18 Ja-Stimmen, 101 Nein-Stimmen, 3 Ent- haltungen. Damit ist der Abgeordnete Scheermesser nicht gewählt. Punkt 7 der Tagesordnung war die Wahl von zwei Mit- gliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses. Wahl- vorschlag der AfD-Fraktion war der Abgeordnete Tref- zer: 124 abgegebene Stimmen, davon 2 ungültig, 21 Ja- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8444 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Stimmen, 99 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Trefzer nicht gewählt. Des Weiteren war vorgeschlagen der Abgeordnete Dr. Bronson: 124 abgegebene Stimmen, davon 3 ungültig, 20 Ja- Stimmen, 98 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist auch der Abgeordnete Dr. Bronson nicht gewählt. Punkt 8 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz. Hier sind auf die Wahlvorschläge die folgenden Stimmen entfallen: Als Mitglied war der Ab- geordnete Vallendar vorgeschlagen ‒ 124 abgegebene Stimmen, davon 2 ungültig, 17 Ja-Stimmen, 102 Nein- Stimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Vallendar nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen der Abgeordnete Eschricht: 124 abge- gebene Stimmen, davon 2 ungültig, 17 Ja-Stimmen, 102 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist der Abge- ordnete Eschricht nicht gewählt. Punkt 9 der Tagesordnung war die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung. Als Mit- glied war vorgeschlagen der Abgeordnete Wiedenhaupt: 124 abgegebene Stimmen, davon 1 ungültige, 24 Ja- Stimmen, 98 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung. Damit ist der Abgeordnete Wiedenhaupt nicht gewählt. Als stell- vertretendes Mitglied war vorgeschlagen der Abgeord- nete Ubbelohde: 124 abgegebene Stimmen, davon 2 un- gültige, 20 Ja-Stimmen, 100 Nein-Stimmen, 2 Enthaltun- gen. Damit ist der Abgeordnete Ubbelohde nicht gewählt. Punkt 10 der Tagesordnung war die Wahl eines Mit- glieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kurato- riums des Lette Vereins. Vorgeschlagen war als Mitglied der Abgeordnete Weiß: 124 abgegebene Stimmen, davon 3 ungültige, 18 Ja-Stimmen, 102 Nein-Stimmen, 1 Ent- haltung. Damit ist der Abgeordnete Weiß nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Laatsch: 124 abgegebene Stimmen, davon 3 ungültige, 19 Ja-Stimmen, 100 Nein-Stimmen, 2 Ent- haltungen. Damit ist auch der Abgeordnete Laatsch nicht gewählt. Punkt 11 der Tagesordnung war die Wahl eines Mit- glieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kurato- riums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses. Hier war der Wahl- vorschlag der AfD-Fraktion als Mitglied der Abgeordnete Tabor: 124 abgegebene Stimmen, davon 3 ungültig, 21 Ja-Stimmen, 98 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Da- mit ist der Abgeordnete Tabor nicht gewählt. Als stellver- tretendes Mitglied war vorgeschlagen der Abgeordnete Lindemann: 124 abgegebene Stimmen, davon 3 ungültig, 19 Ja-Stimmen, 100 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Lindemann nicht gewählt. Punkt 12 der Tagesordnung war die Wahl eines Mit- glieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH. Hier war vorgeschlagen Frau Abgeordnete Auricht: 124 abge- gebene Stimmen, davon 3 ungültig, 21 Ja-Stimmen, 98 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist die Abge- ordnete Auricht nicht gewählt. Punkt 13 der Tagesordnung war die Wahl von zwei Mit- gliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern für die Enquete-Kommission für gesellschaftlichen Zusammen- halt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeind- lichkeit und jede Form von Diskriminierung. Als Mit- glied war vorgeschlagen Frau Abgeordnete Auricht: 124 Stimmen abgegeben, davon 4 ungültige, 21 Ja- Stimmen, 97 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist die Abgeordnete nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Hansel: 124 Stimmen abgegeben, 4 ungültig, 21 Ja-Stimmen, 95 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist auch der Abgeordnete Hansel nicht gewählt. Als Sachverständiger war Herr Feroz Khan vorgeschlagen: 124 Stimmen abge- geben, davon 4 ungültige, 21 Ja-Stimmen, 97 Nein- Stimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist Herr Khan nicht gewählt. Als stellvertretender Sachverständiger war vor- geschlagen Herr Dr. Fabian Schmidt-Ahmad: 124 Stim- men abgegeben, davon 4 ungültig, 21 Ja-Stimmen, 97 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Dr. Schmidt-Ahmad nicht gewählt. Punkt 14 der Tagesordnung war die Wahl eines Mit- glieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Unter- suchungsausschusses „Fördergeld“. Als Mitglied war hier vorgeschlagen der Abgeordnete Vallendar: 124 Stimmen abgegeben, 5 ungültige, 20 Ja-Stimmen, 95 Nein- Stimmen, 4 Enthaltungen ‒ damit ist der Abgeordnete Vallendar nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied sollte der Abgeordnete Wiedenhaupt gewählt werden: 124 Stimmen abgegeben, davon 4 ungültige, 24 Ja- Stimmen, 93 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist auch der Abgeordnete Wiedenhaupt nicht gewählt. Tagesordnungspunkt 57 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 58: Klimaanpassungsgesetz umsetzen: Mit einem Baumgipfel beim Regierenden Bürgermeister gemeinsam für das Stadtgrün Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2966 in Verbindung mit lfd. Nr. 42: Bäume erhalten – Baumfällungen überprüfen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 5. März 2026 Drucksache 19/3045 (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8445 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2862 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und das mit dem Kollegen Lux.

Benedikt Lux

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unserem gemeinsamen Freund, dem Baum, geht es schlecht, genauer: Jeder zweite ist krank. Die meisten haben Kronenschäden, Trockenstress, Klimaanpassung, schlechte Luft, aktuell von der Linde in Wittenau bis zur Buche in Schmöckwitz. Ich denke, uns allen ist klar: Wir müssen was tun, wir müssen jetzt was tun, und wir wol- len was tun. Schauen wir auf die Baumbilanz für das Jahr 2025. Häu- fig kommt dann ja immer so die Frage: Ja, was haben die Grünen denn in ihrer Regierungsverantwortung gemacht? Da ging es den Bäumen ja auch nicht besser, wurden auch mehr gefällt. – Aber ich habe mir die Baumbilanz für die Berliner Bezirke mal genau angeschaut. Da sind acht grüne Umweltbezirksämter im Spiel und vier von der CDU. Alle anderen sind nicht im Game. Da fällt bei der Betrachtung der Zahlen ganz nüchtern etwas auf: Die CDU-geführten Umweltämter fällen im Schnitt doppelt so viel wie die grünen Ämter; und die grünen Ämter pflanzen doppelt so viel wie die CDU-geführten Ämter. Da würde ich doch mal sagen: Schauen wir genau in die grüngeführten Bezirke, wie wir mehr Bäume pflanzen können – jetzt! Dann frage ich Sie, Herr Kollege, ob Sie eine Zwischen- frage des Abgeordneten Wiedenhaupt beantworten möch- ten.

Benedikt Lux

Ja, unbedingt!

Rolf Wiedenhaupt

Danke, Herr Kollege! Danke, Herr Präsident! – Ist Ihnen bekannt, dass die grüne Stadträtin in Reinickendorf, Ste- phan, sich weigert, einen Radweg umzuplanen, und des- halb 150 Straßenbäume gefällt werden müssen, obwohl alle anderen Fraktionen und die Bürger drumherum sie gebeten haben, das doch noch einmal nachzuschaffen?

Benedikt Lux

Herr Kollege, mir ist bekannt, dass sich die Grünen in der Ollenhauerstraße sehr stark für die Bäume einsetzen und der Senat momentan droht, die Planung an sich zu ziehen. Es ist ja auch Bestandteil unseres ersten Antrags, den wir heute besprechen werden, dass wir fordern, dass wir alle Baumfällungen an diesen Straßen – Ollenhauerstraße in Reinickendorf, Torstraße in Mitte, Tempelhofer Damm in Tempelhof-Schöneberg und auch in Marzahn-Hellersdorf am Auerbacher Ring – überprüfen. Es gibt alternative Planungen, dass mehr Bäume stehen bleiben können. Wir haben ja alle gemeinsam, außer Sie – deswegen sollten Sie vielleicht mal den Hintergrund und auch die Glaub- haftigkeit Ihrer Frage überprüfen –, Sie waren die einzi- gen, die dem Klimaanpassungsgesetz, das für mehr Stra- ßenbäume sorgen soll, nicht zugestimmt haben. Deswe- gen halte ich Ihre Zwischenfrage für unredlich. Aber ich beantworte sie gern in dem Sinne: Wir Grüne kämpfen hier für jeden Baum, der stehen bleiben soll. Wir tun es jetzt, denn diese Bäume sind uns wichtig, und wenn das bei Ihnen auch so ist, dann stimmen Sie unseren Anträgen zu. Wir haben gemeinsam das Klimaanpassungsgesetz im November beschlossen, ohne die AfD. Aber wenn man auf das Verhalten der CDU und auf das des Regierenden Bürgermeisters schaut, dann darf es nicht bei diesem One-Night-Stand bleiben, denn das Klimaanpassungsge- setz verpflichtet uns alle. Das waren auch die Worte von Kai Wegner. Deswegen fordern wir mit unserem zweiten Antrag einen Baumgipfel, einen Wipfelgipfel, beim Re- gierenden Bürgermeister – zeitnah. Wir haben von ihm seit November zu der Frage mehr Bäume nichts mehr gehört. Wir wissen, die Umweltverwaltung macht ein bisschen was. Es geht auch gar nicht so sehr um die Er- kenntnis bei den Fachleuten. Es gibt gute Leute in der Umweltverwaltung im Land, es gibt gute Leute bei den Berliner Forsten, die zu Recht dort mehr Verantwortung bei der Konzeptionierung bekommen, wie das Klimaan- passungsgesetz umgesetzt werden soll, es gibt gute Leute in den Umweltämtern der Bezirke. Aber es fehlt an Ge- wicht, es fehlt an Führung, es fehlt daran, dass jemand auch von oben sagt: Wir kommen hier alle gemeinsam an einen Tisch, wir setzen uns zusammen mit den Wasserbe- trieben, den Leitungsbetreibern, den Stromnetzen, den Bezirken, den NGOs, den Gartenlandschaftsbauern, den Baumschulen und planen Stück für Stück durch, wie Berlin mehr Straßenbäume bekommt. Also: mehr Füh- rung statt ein Männlein steht im Walde, ganz still und stumm. Wir brauchen über die Jahre mehr Vertrauen bei allen Beteiligten, die das Klimaanpassungsgesetz umsetzen sollen. Wir brauchen Durchhaltefähigkeit. Da kann man bei diesem Senat große Zweifel haben, der bislang noch nicht viel mehr dazu gesagt hat, wie er das Klimaanpas- sungsgesetz umsetzen will, und wir brauchen einen ech- ten politischen Willen. Den fordern wir als Grüne ein. Wir haben hier alle gemeinsam im November der Stadt- gesellschaft ein Versprechen gegeben, dieses Klimaan- passungsgesetz umzusetzen. Da geht es nicht nur um sehr (Vizepräsident Dennis Buchner) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8446 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 viele Bäume mehr, sondern es geht auch darum, die Stra- ßen so zu befähigen, so umzubauen, dass die Schwamm- stadt kommen kann, dass wir klimaresilienter werden können, die Böden mehr Wasser speichern, Bäume ge- pflanzt und stehen gelassen werden können. Und wir brauchen natürlich starke Bezirke, die für die Pflege mehr Mittel brauchen. Ein letzter Appell: Sie von CDU und SPD regieren noch, und es hindert Sie niemand daran, die Leute, die sich tagtäglich bemühen, unsere grüne Stadt so grün und le- bendig zu halten, Bäume zu pflanzen, Bäume zu pflegen, jetzt zu unterstützen. Verschieben Sie diese Frage nicht auf morgen, sorgen Sie heute für mehr Straßenbäume in Berlin. – Vielen Dank! Dann folgt für die CDU-Fraktion Kollege Luhmann. Der Kollege wird keine Zwischenfragen zulassen. – Dann kann es losgehen.

Frank Luhmann

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Wenn man den Antrag der Grünen liest, könnte man zunächst denken: Das klingt doch alles richtig, mehr Bäume, bessere Pflege, mehr Zusammenarbeit. – Und ja, das ist auch genau richtig, nur, das alles ist längst be- schlossen. Genau an diesen Punkten arbeiten wir bereits. Was Sie hier vorlegen, ist deshalb kein Fortschritt, son- dern im Kern eine Wiederholung. Die zentrale Idee ist dann ein Baumgipfel oder „Wipfelgipfel“, wie Sie es gerade gesagt haben, Herr Kollege Lux, beim Regieren- den Bürgermeister Kai Wegner. Ich sage es mal ganz offen: Wenn man nicht mehr weiter weiß, dann bildet man einen Arbeitskreis. Und bei Ihnen ist es dann ein „Wipfelgipfel“. Was ich aber noch interessanter finde, ist, dass Sie auch der Meinung sind, dass, wenn in Berlin etwas fundiert und schnell vorangehen und umgesetzt werden soll, man da den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner braucht. Darüber freue ich mich ausdrücklich. Und ja, da haben Sie recht. Das ist wirklich eine bemerkenswerte Erkenntnis. Und ja, unser Regierender Bürgermeister setzt um. Wir sehen das an vielen Stellen. Es gibt wieder Termine bei den Bürger- ämtern, vor drei Jahren undenkbar. Bei der Verwaltungs- reform, über die seit über 25 Jahren diskutiert wird, – – Ich rede darüber, worüber ich möchte, Frau Vierecke! – – stehen wir kurz vor einem Beschluss. Auch das war vor drei Jahren undenkbar. Das ist die konkrete Arbeit an der Stadt, an der Funktionsfähigkeit unserer Stadt und nicht das nächste Gipfelformat. Berlin hat kein Gipfelproblem, Berlin braucht Umset- zung. Die Menschen in dieser Stadt interessiert auch nicht, ob im Roten Rathaus ein weiteres Treffen stattfin- det, sie interessiert, ob vor ihrer Haustür Bäume gepflanzt werden, ob sie nachgepflanzt werden, ob es am Tempel- hofer Damm zukunftsfähige Bäume gibt und ob sie den nächsten Sommer überstehen. Genau hier müssen wir doch ehrlich sein, Herr Kollege Lux. Sie haben gesagt, acht von zwölf Stadträten in den Grünflächenämtern sind von den Grünen. Da habe ich den Eindruck, Sie trauen Ihren Stadträten es ja selbst nicht zu, dass Sie es umset- zen. Und ja, bei mir in Tempelhof setzen die Grünen im Grün- flächenamt Parkautomaten auf Parkplätze. Was soll der Bürger denn da denken bei einem 9 Meter breiten Bür- gersteig? – Es ginge angeblich nicht anders. Das ist nicht die Lösung, die wir uns vorstellen. Darum verstehe ich auch, dass Sie an Ihren Stadträten zweifeln. Aber die Bezirke sind nun mal vorrangig. So! Was ist nun eigentlich aus Ihren durchdachten Lösun- gen – – Und genau das Gefühl entsteht auch bei Ihrem Antrag: viel Ankündigung, viel Format, aber wenig kon- krete Verbesserung. Genau an dieser Stelle bleibt Ihr Antrag schwach. Er geht über das, was bereits läuft und auf den Weg gebracht ist, keinen Schritt hinaus. Wer das Stadtgrün in Berlin wirklich stärken will, der muss doch bestehende Instrumente konsequent nutzen und die prak- tische Umsetzung vor Ort verbessern. Genau darauf kommt es jetzt an, nicht auf neue Formate, sondern auf Ergebnisse. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab, nicht weil uns das Stadtgrün egal ist, sondern weil wir es ernst meinen. – Vielen Dank! Dann hat der Kollege Lux eine Zwischenbemerkung angemeldet. – Bitte schön!

Benedikt Lux

Du kriegst noch eine Mao-Bibel zum Abschied, so wie du dich aufführst. – Vielen Dank für das Wort! – Da fehlt der liebe Kollege Danny Freymark hier mal einen Tag, und schon sieht man, wie es um die CDU bestellt ist. (Benedikt Lux) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8447 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Aber nachher redet ja auch noch eine geschätzte Vertrete- rin der SPD. Und daran sehen Sie, weshalb dieses Parla- ment, und zwar mit einer Mehrheit, die hier vorhanden sein könnte, den Regierenden Bürgermeister auffordern muss. Sie haben das in der CDU-Fraktion häufiger. Sie interessieren sich für Ihre Wahlkreise, alles andere ist Ihnen ziemlich egal. Dann führt hier Danny Freymark ab und zu mal so eine Ökorede im Mund, und dann kommt einen halben Tag später Kollege Luhmann und sagt, wir brauchen mehr Autos, breitere Straßen, Beton ist voll geil, Bäume hau weg. Er hat ja nicht eine Sache auf der Pfanne gehabt, was Sie denn tatsächlich mehr machen für mehr Grünflächen. Schauen Sie sich mal die Bezirke an wie Reinickendorf, CDU-Umweltamt, wie Spandau! Die fällen 900 Bäume pro Jahr und pflanzen keine 50. Das ist die Bilanz von CDU-Stadträten. Deswegen liegt es an diesem Parlament, den Regierenden Bürgermeister aufzufordern, ein paar Monate hat er ja noch, also super, dass man einen Termin auf dem Bürger- amt bekommt, aber die verantwortliche Staatssekretärin nach Brandenburg geht, weil sie keinen Bock mehr hat auf ihren Job beziehungsweise dort irgendwie was – – Das ist dem Regierenden Bürgermeister – –, dass er es nicht schafft, diese Staatssekretärin zu halten und dass man na ja – – Es scheint ja – – Schauen Sie sich mal diese Stadt an! Wie viel Müll liegt hier eigentlich rum in dieser Stadt? Ich kriege einen Termin auf dem Bürgeramt, aber die ganzen Straßen sind dreckig. Was tut denn die CDU dafür? Da war es unter einer grünen Regierungsbeteiligung sauberer in der Stadt. Es war grüner in der Stadt. Die Luft war besser in der Stadt. Es hat besser funktioniert in der Stadt. Dieser Senat ist nicht krisenresilient, und Sie erzählen hier, dass Sie grüne Anträge nicht brauchen. Sie sollten Sie mal lesen. Sie sollten sich an den grünen Bezirken ein Beispiel nehmen. Dann kommt diese Stadt vorwärts, und so werden wir das dann auch machen. – Vielen Dank! Dann folgt nun für die Linksfraktion der Kollege Dr. Efler.

Dr. Michael Efler

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht können sich alle mal wieder ein bisschen beruhigen, wäre gar nicht so schlecht. – Ich fange mal an mit dem Antrag zum Baumgipfel und kann erst mal rückwirkend sagen, dass der Beschluss des Klimaanpassungsgesetzes im November wirklich eines der seltenen Highlights hier war – – ja, richtig! –, ein großer Erfolg für soziale und natürli- che Klimaanpassung und übrigens auch für direkte De- mokratie. Ich stimme völlig mit den Grünen überein, dass man dem Senat genau auf die Finger schauen muss bei der Umset- zung, gar keine Frage! Denn der Beschluss des Gesetzes war offensichtlich auf CDU-Seite nicht nur aus Überzeugung, sondern auch aus purer Angst vor einem verlorenen Volksentscheid erfolgt. Das war in mehreren Redebeiträgen, die ich noch sehr genau in Erinnerung habe, sehr deutlich zu spüren. Aus den ursprünglich angedachten 2 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen ist jetzt auch nur noch 1 Milliarde ge- worden. Ein wirklicher Gesamtfinanzierungsplan liegt auch nicht vor. Dennoch, von diesem konkreten Antrag, jetzt einen Baumgipfel mit ganz vielen Beteiligten einzu- berufen, bin ich nicht wirklich überzeugt. Denn das vor Kurzem beschlossene Gesetz regelt sehr genau, welche Umsetzungsschritte bis wann zu erfolgen haben: die Einsetzung eines Steuerungskreises, eines wissenschaftlichen Beirats, eine Umsetzungsplanung, die Festlegung von Hitzevierteln, der Beschluss eines Klima- anpassungsprogramms und so weiter und so fort. All das ist genau festgelegt. Ich hätte eher die Sorge, dass in die Vorbereitung eines Baumgipfels viele Ressourcen fließen würden, die besser direkt in die Umsetzung der gesetzli- chen Vorgaben gesteckt werden sollten. (Benedikt Lux) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8448 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Ich bin entschieden nicht der Meinung, dass Kai Wegner der Richtige ist, um diese Umsetzung dieses wichtigen Gesetzes zur Chef- sache zu machen. Ich finde, das sollte man sich noch mal überlegen. Aber wir haben noch Beratungen im Aus- schuss. Da können wir das noch mal vertiefen. Damit jetzt hier kein Hassel aufkommt, es gibt noch ei- nen zweiten Antrag zu den Baumfällungen. Dem stehen wir positiv gegenüber. Dem werden wir zustimmen. Mei- ne Kollegen Franziska Leschewitz, die ich jetzt vertreten darf, hat dazu bei der Einbringung des Antrags eigentlich schon alles Wesentliche gesagt. Das geforderte Moratori- um, das ist kein kompletter Baustopp, ist richtig. Es ist ein Instrument, um noch mal innezuhalten, Alternativen ernsthaft zu prüfen, Baumfällungen auf die zwingende Erforderlichkeit zu überprüfen. Es würde der Glaubwür- digkeit bei der Umsetzung des Klimaanpassungsgesetzes guttun. – Vielen Dank! Dann spricht nun für die SPD-Fraktion die Kollegin

Linda Vierecke

Gerne!

Benedikt Lux

Es könnten jetzt aber zwei werden, weil ich noch länger zugehört habe. Tut mir leid! Nein, es können nicht zwei sein!

Benedikt Lux

Dann muss ich mich noch mal eindrücken. Also die Frage ist ja, Frau Kollegin: Ist Ihnen eine Drucksache bekannt, die seit Beschlussfassung dieses Klimaanpassungsgesetzes dieses Haus erreicht hat, mit der die Umsetzung, die Sie gerade beschrieben haben, läuft, und stimmen Sie mir zu, dass von der Spitze – und damit meine ich nicht die Person, sondern die Funktion des Regierenden Bürgermeisters, wenn Sachen, wo mit vielen unterschiedlichen Leitungsträgern, Gas oder Was- ser, oder eben den Straßenbaulastträgern in den Bezirken Vereinbarungen zu treffen sind, wo neue Bäume ge- pflanzt werden können – – es sinnvoll wäre, dazu ver- bindliche Vereinbarungen, die eben auch von der Spitze der Regierung angesagt und umgesetzt werden können, vielleicht nicht durch dieses Haus zu fordern sind? – Es waren jetzt doch zwei. Es war die längste Zwischenfrage, die ich je zugelassen habe, und auch nur, weil ich hier eine Info von hinten bekommen habe, aber Frau Kollegin Vierecke sucht sich aus, was sie beantworten möchte. (Dr. Michael Efler) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8449 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026

Linda Vierecke

Ich erinnere mich, dass wir auch schon im Gesetzge- bungsverfahren darüber geredet haben, ob ein solches Gesetz und die Umsetzung beim Regierenden Bürger- meister von Berlin angesiedelt sein sollten oder bei der zuständigen Fachverwaltung, die vielleicht auch eine gewisse Expertise mitbringt. Ich würde mir wünschen, dass das auch dort mit einfließt. Genau das, finde ich, ist auch das, was passiert. Ein Baumgipfel unter Leitung des Regierenden Bürgermeisters steht nicht im Gesetz, auch ganz bewusst nicht. Ganz ehrlich, ich glaube, wir brau- chen nicht irgendwie einen weiteren Termin im Kalender des Bürgermeisters, denn der kommt jetzt schon nicht mit den Terminen in seinem Kalender zurecht, Herr Lux, das wissen auch Sie. Wir brauchen Ergebnisse, und ich bin gerne bereit, diese Regierung und diesen Senat da auch zu treiben, aber momentan haben sie eine ganz klare Deadline. Die Hitze in der Stadt ist real. Ich glaube, da müssen wir uns nichts vormachen. Und die wartet eben nicht auf Gipfeltreffen. Was bei Ihrem Antrag bleibt, ist der Eindruck – Sie stel- len gerade sehr regelmäßige Anträge zu unserem Klima- anpassungsgesetz, aber nicht vergessen: Das ist bereits beschlossen, das haben wir auf den Weg gebracht, und das war auch, finde ich, ein schöner Moment; das haben wir als Koalition gemacht und auch umgesetzt –, dass es weniger um konkrete Fortschritte in der Sache geht, son- dern um die öffentliche Inszenierung. Die ganze Stadt damit zu plakatieren und zu sagen, dass es mehr Bäume braucht – okay! Auf Social Media zu verkünden, dass Sie das Baumgesetz persönlich auf den Weg gebracht ha- ben – mit Verlaub, das haben Sie nicht! Es war diese Koalition, die es verhandelt, durchgesetzt und eine Mehr- heit im Plenum geholt hat. Sie wiederholen mit Ihren Anträgen, was im Kern schon beschlossen ist. Das einzig Neue: Der Bürgermeister soll als eine Art Grußonkel auftreten. Nein danke, Herr Lux, diesen Antrag lehnen wir ab. Aber – und das gehört zur Ehrlichkeit dazu – beim zwei- ten Antrag, den Sie einbringen, zum Thema Baumfällung auf der Torstraße, in Reinickendorf, auf dem Tempelhof- er Damm – sprechen Sie ein reales Problem an. Ich er- warte von einem CDU-geführten Senat, dass er das eige- ne Gesetz gerade bei Bauvorhaben konsequent umsetzt. Denn genau das stimmt bei den genannten Bauvorhaben nicht. – Danke schön! Dann folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Ber- tram.

Alexander Bertram

Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Kollegen! Lieber Herr Kollege Lux! Es hat schon ein bisschen was Skurriles, dass Sie die Überprüfung der Baumfällungen wieder auf die Tagesordnung bringen und auch wieder zur Beratung anmelden. Sie haben durchaus einen Punkt, sage ich Ihnen, wenn es darum geht, dass man durchaus Vorsicht bei Baumfällungen walten lassen sollte. Es ist aber die Realität, das haben wir ja auch schon in der ers- ten Debatte hier gesagt, dass wir in einer hochverdichte- ten Stadt mit einer massiven Flächenkonkurrenz zwi- schen Stadtnatur und der verkehrlichen Infrastruktur, sozialen Infrastruktur, Wohnbebauung und den verlegten Medien leben. Natürlich muss bei jedem Bauprojekt ein individueller Abwägungsprozess stattfinden, der mal mehr in die eine oder in die andere Richtung ausschlagen kann, mal im Sinne der Stadtnatur und dann mal wieder zugunsten von anderen Infrastrukturprojekten. Das ist bereits jetzt schon so, und durch das Klimaanpas- sungsgesetz, das wurde auch schon gesagt, ist das auch noch mal deutlich nachgeschärft worden. Da braucht es Ihren Antrag ganz bestimmt nicht, schon gar nicht einen Antrag von Ihnen und Ihrer Fraktion, wo Sie ein paar Baumfällungen rauspicken, das habe ich Ihnen auch schon bei der ersten Lesung gesagt, nur um sich vor Ort ein wenig bei den eigenen Parteifreunden vielleicht beliebt zu machen. Wenn Sie – und das muss man Ihnen auch sagen – schon die Überprüfung der Baumfällungen heute zur Beratung anmelden, dann hätte ich schon er- wartet, dass Sie wenigstens den Antrag in geänderter Fassung vorlegen und Ihren Antrag auch auf den neues- ten Stand bringen. Wir haben zum Beispiel gerade gehört, dass gerade eine rege Debatte in Reinickendorf stattfindet. Da gibt es durchaus Entwicklungen, da gibt es Diskussionen, ob man Umplanungen machen kann. Es wurde gestern auf eine Große Anfrage in der BVV geantwortet. Es finden gerade Abstimmungen mit den Berliner Wasserbetrieben und mit der Senatsverwaltung statt. Da bin ich mal ge- spannt, was dabei rauskommt. Darum wäre es an der Stelle richtig gewesen, dass Sie sich vielleicht die einzel- nen Projekte noch mal angeschaut hätten und dem ganzen Antrag einfach mal eine Art Frischzellenkur verpasst hätten. Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8450 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Wir haben aber noch ein anderes Thema, und zwar Ihren Baumgipfel beim Regierenden Bürgermeister, auch ein Antrag, der vollkommen überflüssig ist. In den letzten Ausschusssitzungen wurde uns durchaus detailliert vom Senat dargestellt, welche Gremien eingebunden sind, wie das Gesetz umgesetzt werden soll, welche Schritte die Verwaltung nun macht, welchen zeitlichen Rahmen es gibt, wie das alles passieren soll. Ich weiß leider gerade nicht, ob Sie in der Ausschusssitzung anwesend waren. Nach der Rede habe ich das Gefühl, dass Sie irgendwie nicht so ganz da waren, zumindest haben Sie der Aus- schusssitzung wohl nicht so ganz gefolgt. Das läuft alles bereits, und da braucht es definitiv auch keinen Baumgip- fel beim Regierenden Bürgermeister. Es gibt durchaus eine ganze Reihe an offenen Fragen. Die habe ich auch in den entsprechenden Sitzungen gestellt, wenn es um die Umsetzung des Gesetzes geht. Angefan- gen bei der ganz großen Frage, wie man denn überhaupt die Mitarbeiter gewinnen möchte, um diese Vielzahl an Maßnahmen überhaupt umzusetzen. Es gibt bereits Hun- derte unbesetzte Stellen in den Straßen- und Grünflä- chenämtern, und da kommen mindestens, wie wir gehört haben, vielleicht 500 Stellen obendrauf, die noch zusätz- lich zu den Hunderten unbesetzten Planstellen benötigt werden. Da geht es um Landschaftsplaner, Gärtner, Ar- chitekten, da geht es um ganz viele Stellen, die für die Umsetzung wichtig werden. Das sind die zentralen Fra- gen, um die wir uns mal kümmern sollten und garantiert nicht um irgendeinen Baumgipfel beim Regierenden Bürgermeister. Wenn ich mir die Performance unseres Regierenden Bürgermeisters in den letzten vier Monaten anschaue, muss ich sagen, ich würde mir da Sorgen machen, wenn es einen Baumgipfel beim Regierenden Bürgermeister geben würde. Ich hatte echt überlegt, ob ich zu Ihrem Antrag noch einen Änderungsantrag einbringe, wo ich sage: Bitte macht niemals einen Baumgipfel beim Regierenden Bür- germeister! Wir wollen doch die Stadtnatur schützen und erhalten. – Ich glaube, wenn es beim Regierenden Bür- germeister wäre, dann würde im Zweifel das Gegenteil dabei rauskommen. Ganz ehrlich, diesen Antrag braucht es ebenfalls nicht. Ich freue mich aber darauf, wenn wir im Ausschuss aus- führlich darüber diskutieren können und freue mich daher auf die Beratung. – Herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Druck- sache 19/2966 – Klimaanpassungsgesetz umsetzen: Mit einem Baumgipfel beim Regierenden Bürgermeister gemeinsam für das Stadtgrün – wird eine Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz vorgeschla- gen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/2862 – Bäume erhalten – Baumfällungen überprüfen – empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/3045 mehrheit- lich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dage- gen? – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die AfD-Fraktion. Enthalten kann sich entsprechend niemand. Damit ist der Antrag abgelehnt. Die Tagesordnungspunkte 59 und 60 stehen auf der Kon- sensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 61: Abschaffung der CO₂-Steuer – Berlin muss sich für ein Ende der Teuerung einsetzen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/3053 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und das mit dem Abgeordneten Hansel.

Frank-Christian Hansel

Herr Präsident, vielen Dank! Sie haben diesen Antrag schon mit so viel Verve im Titel vorgetragen. Da bin ich Ihnen sehr dankbar! – Wenn die Preise für Benzin und Diesel explodieren, hat vernünftige Politik nur eine Pflicht: die selbstgemachten Preistreiber beseitigen. Aber was machen Sie? – Sie machen das Gegenteil. Während Handwerker, Pendler und Kleinunternehmen jeden Tag die Rechnung dieser Politik bezahlen, hält diese Koalition an einer ideologischen Verteuerungsmaschine fest – an der CO₂-Steuer. Schauen wir uns die Zahlen an: Diesel kostet heute rund 2,31 Euro pro Liter, Super E10 über 2 Euro. Seit Anfang März sind die Dieselpreise um 40 Cent gestiegen, und die CO₂-Steuer macht fast 20 Cent aus. Sie erinnern sich: 5 Deutsche Mark pro Liter war das große Ziel von Jürgen Trittin. Jetzt haben wir es fast geschafft. Wenn es nach den Linksgrünen ginge, soll es auch so bleiben. Denn sie wollen die Leute doch genau an dieses irre Preisniveau gewöhnen, damit ihnen das Auto verleidet wird, und die (Alexander Bertram) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8451 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Berliner SPD macht da mit. Sie von der Union machen das auch, nicht, weil sie das vielleicht politisch so toll finden, sondern weil Sie nur noch reine Machtklempner sind und sich an die SPD samt Grünen zum Machterhalt ketten. Das ist doch die Wahrheit, meine lieben Freunde der Union! Ja, der Iran-Krieg – Sie lachen, Herr Stroedter, Ihnen wird das Lachen bei den nächsten Wahlen schon verge- hen – treibt die Ölpreise, aber 61 Prozent des Kraftstoff- preises sind Steuern und Abgaben: Energiesteuer, CO₂- Abgabe plus Mehrwertsteuer. Mal ein Rechenbeispiel – das dürfte Herrn Schneider interessieren. Sie haben doch die Zahlen drauf als Haus- hälter –: Zurzeit 95 bis 100 Dollar pro Barrel, heute, die Preise haben wir gerade gehört. Wissen Sie, was der Preis 2008 war? – 150 Dollar pro Barrel! Wissen Sie, wie der Benzinpreis war? – 1,50 Euro. Woran liegt es? – Weil der Staat daran packt, weil der Staat am meisten verdient. Der Staat ist der Preistreiber, und das muss aufhören, liebe Freunde. Der Staat ist der größte Preistreiber an der Zapfsäule, und er profitiert von jeder Preiserhöhung. Das ist die Wahr- heit, und das müssen die Leute draußen auch wissen. In Polen und Tschechien ist Benzin 30 bis 60 Cent günsti- ger – nicht, weil dort ein Wunder geschehen würde, son- dern weil die Steuerbelastung niedriger ist. Tschechien, die Slowakei und Ungarn lehnen den EU- Emissionshandel ab und fordern eine Aussetzung bis mindestens 2030. Und Deutschland? – Wir bleiben stur dabei und bleiben der Zahlmeister Europas. Viele Autofahrer tanken längst im Ausland, das wissen wir; Sie fahren wahrscheinlich auch rüber nach Polen. Und was macht unsere Regierung? – Die Bürger werden nicht entlastet, sondern sie werden mit dem Zoll, mit verstärkten Kontrollen, belastet. Das ist Ihre Energiepoli- tik, und das ist – ich habe es heute Morgen schon gesagt – asozial. Und hören wir endlich auf mit dem Märchen, diese Poli- tik treffe die Richtigen! Nein, sie trifft den Pendler aus dem Außenbezirk, die Krankenschwester im Frühdienst, den Handwerker mit dem Transporter, den Pflegedienst, den Kurierdienst, die alleinerziehende Mutter, den Schichtarbeiter. Selbst das Umweltbundesamt bestätigt: Die CO2-Bepreisung wirkt regressiv, das heißt, sie belas- tet kleine Einkommen stärker als hohe. Wer daran fest- hält, betreibt keine soziale Politik. Ich wiederhole noch mal – für Sie, Herr Stroedter, für Sie, Herr Schneider –: Das ist asozial. Im Bundestag hat unsere Fraktion seit 2022 bereits in fünf Anträgen die Abschaffung der CO2-Bepreisung gefordert, jedes Mal von CDU, SPD und Grünen abge- lehnt. – Die AKWs kommen früh genug. Das werden Sie schon noch merken in Ihrer Lebensspanne, das werden Sie merken! – Es gibt in Deutschland genau eine Partei, und das muss man den Leuten einfach sagen, die systema- tisch, konsequent und auf jeder parlamentarischen Ebene für die Abschaffung dieser CO2-Steuer kämpft, und das ist die – richtig! – AfD. Wer die Wirtschaft entlasten will, muss die Energiepreise senken. Wer die Bürger entlasten will, muss die Kraftstoffpreise senken. Wer die kleinen Einkommen schützen will, muss diese regressiv wirkende CO2-Steuer abschaffen. Wer Berlin als Wirtschaftsstandort – jetzt ist die Wirt- schaftssenatorin leider nicht mehr da – retten will, darf Mobilität nicht verteuern. Die CO2-Steuer muss weg, sofort, über eine Bundesratsinitiative; nicht irgendwann, jetzt, denn jede weitere Woche mit dieser Steuer ist eine zusätzliche Belastung für die Berliner, für unsere Betrie- be, für den Mittelstand und für die wirtschaftliche Sub- stanz unseres Landes. Die Menschen brauchen keine Belehrung von Ihrer Seite, sie brauchen Entlastung, und dafür werden wir sorgen. – Vielen Dank! Dann folgt für die CDU-Fraktion der Abgeordnete

Frank-Christian Hansel

Ich schätze Sie ja sehr, Herr Schaal, weil ich weiß, dass wir als AfD auch manchmal mit der Union den gemein- samen Kampf gegen Grün führen, aber ich finde es natür- lich hochinteressant, dass Sie uns sagen, dass unsere CO2-Steuer-Abschaffungsforderung viel zu spät kommt. Da kann ich nur sagen: Warum haben Sie es nicht ge- macht? Wo ist denn Ihre CO2-Steuer-Abschaffung? Aber das soll gar keine Polemik sein, ich meine das ernst. – Nein, Herr Schneider, von Ihnen! – Aber Sie sind immer so präsent, Herr Schneider! Ich werde Sie auch vermissen. – Herr Düsterhöft, was haben wir denn? Bleiben Sie doch entspannt! – Herr Schaal, es ist doch so: Natürlich ist das richtig. Es kann ja sein, dass die Mineralölkonzerne sich absprechen und dass das eine oder andere Mal da was passiert. Nur, Sie haben jetzt ein Gesetz auf den Weg gebracht, da wird irgendwas geprüft, da wird aber nicht sofort entschieden. Wir brauchen jetzt, wie Sie es gerade gesagt haben, die praktische Reduzierung, und das kann man einfach machen, indem man die Bundesratsinitiative ganz schnell umsetzt, mit anderen von Ihren Leuten ge- führten Landesregierungen, wenn Sie das möchten. Schaffen wir die CO2-Steuer ab! Beschweren Sie sich nicht, dass wir es erst jetzt machen; Sie hätten es machen können. Ich bedanke mich, dass Sie das eingesehen ha- ben! Dann bekommt der Kollege Schaal die Gelegenheit zu antworten und hat das Wort.

Lucas Schaal

Sehr geehrter Herr Hansel! Ich sage es gerne noch mal: Ab morgen gilt das. Wir haben gehandelt. Die CDU- geführte Bundesregierung zusammen mit der SPD hat gehandelt. Morgen ist es im Bundesrat und wird be- (Lucas Schaal) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8453 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 schlossen, und ab dann gilt sofort das österreichische Modell an den Tankstellen, mit dem die Preise besser kontrolliert und gemonitort werden. Und ich sage Ihnen noch eines: Sie sagen, den Vorschlag, eine Steuer abzuschaffen. Sie haben einen Antrag ge- schrieben, der besteht aus einem Satz: Wir fordern die Abschaffung der CO2-Steuer über eine Bundesratsinitiative –, und dann kommt ein bisschen Begründung. Daran sieht man, dass Sie noch nie Regie- rungsverantwortung getragen haben, denn wenn Sie den Vorschlag machen würden, eine Steuer abzuschaffen, müssten Sie sich ernsthaft mit den Alternativen der Fi- nanzierung der Haushalte auseinandergesetzt haben. Das haben Sie nicht, insofern ist der Vorschlag, den Sie hier machen, viel zu kurz greifend. Dann hat als Nächster der Kollege Schulze für die Frakti- on Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

André Schulze

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kohlekraftwerke, Verbrennermotoren, Gasheizungen – wir sind strukturell immer noch abhängig von endlichen Ressourcen anderer, von ihren Kriegen, ihren Exportregeln und ihren Preisschocks. Und das spü- ren – ja, das ist richtig – dieser Tage wieder all jene an der Zapfsäule, die noch auf ein Verbrennerauto angewie- sen sind: die Pendlerinnen und Pendler, die Handwerke- rinnen und Handwerker, die Taxifahrerinnen und Taxi- fahrer, die übrigens ihren Fahrpreis trotz hoher Tankkos- ten nicht kurzfristig anpassen können. Das können nur die Ölmultis mit ihren Kartellen. Und als Nächstes spüren das die Mieterinnen und Mieter wieder an ihrer Heiz- rechnung, weil ihre Vermieter bis heute die fossilen Mär- chen der Gaslobby glauben. Doch statt konsequent in grünen Strom, grüne Wärme und grüne Mobilität zu investieren, statt konsequent die Stromnetze auszubauen und Batterie- speicher zu fördern, statt konsequent die Menschen und Unternehmen von den fossilen Fesseln zu befreien, ver- größert die Gaslobbyministerin Katherina Reiche gerade wieder konsequent unsere Abhängigkeit von autoritären Herrschern und fossilen Energiekartellen, indem sie den Ausbau der Erneuerbaren ausbremst, wie- der auf Gaskraftwerke und Gasheizungen setzt und damit Arbeitsplätze gefährdet und Mieterinnen und Mieter in die Kostenfalle schickt. Für diese Fehler der CDU zahlen am Ende wir alle: beim Tanken, beim Heizen, beim Ein- kaufen. Solange wir Kohle, Gas, Öl oder Atomkraft in diesem Umfang nutzen, diktieren Autokraten und fossile Ener- giekonzerne die Preise für unsere Wärme, unseren Strom und unsere Mobilität. Deshalb sagen wir Grünen seit Jahrzehnten: Raus aus der fossilen Kostenfalle, rein in die Erneuerbaren! Denn Wind und Sonne schicken uns keine Rechnung. Lassen Sie uns diesen Weg der Energiewende konsequent fortsetzen. Den vorliegenden Antrag werden wir ablehnen, denn er geht am eigentlichen Problem vorbei. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Zurufe von Thorsten Weiß und Jeannette Auricht (AfD) –

Thorsten WeiĂź

Dunkelflaute!] Als Nächstes hat der Kollege Stroedter für die SPD- Fraktion das Wort.

Jörg Stroedter

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! – Herr Hansel! Bei Ihrer Rede habe ich wieder gesehen: Sie haben nichts verstanden. Klimawandel gibt es bei der AfD nicht. Das ist schon beeindruckend. Der Sinn der CO₂-Steuer besteht darin, die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. Auch in Berlin bleibt es für den Senat und die Koalitions- fraktionen natürlich bei dem Ziel: klimaneutrales Berlin 2045. Daran werden wir nichts ändern. Es ist unstrittig, dass die erhebliche Belastung für die Bürger und Unter- nehmen durch den Hintergrund der Kriege in der Ukraine (Lucas Schaal) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8454 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 und jetzt in Iran erhebliche Konsequenzen für die Öl- und Gasversorgung sowie die Energiepreise hat. Der Ausstieg aus der Energie aus Russland ist eine politi- sche und keine wirtschaftliche Entscheidung und hängt erst recht nicht mit dem Klimaschutz zusammen. Es ist im Gegenteil so, dass der Einsatz von Flüssiggas unter Umweltschutzkriterien nicht hilfreich ist – wir hätten das übrigens selbst in Niedersachsen und haben gute Gründe, es nicht hochzuholen – und zu einer zusätzlichen Verteu- erung geführt hat. Positiv ist, dass in den vier Jahren des Ukrainekriegs und des Ausstiegs aus den Energielieferungen aus Russland der Umstieg auf erneuerbare Energien deutlich zuge- nommen hat. Insofern, Herr Schulze, verstehe ich Ihre Kritik nicht. Denn es ist eine einzige Erfolgsgeschichte, die stattgefunden hat. Dies ist von entscheidender Bedeu- tung, wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen. Da Sie als AfD-Fraktion den Klimawandel natürlich grundsätzlich leugnen, ist Ihnen dieser Erfolg nicht wichtig, aber der Klimawan- del schreitet fort, auch bei Ihnen, Herr Kollege Hansel. Was der Krieg in Iran für die Benzin- und Heizölpreise auf Dauer bedeutet, ist noch nicht absehbar. Wir können nur hoffen, dass dieser Konflikt bald endet und die Blo- ckade der Straße von Hormus aufgehoben wird. Aktuell von Bedeutung ist, dass die Bundesregierung unter anderem mithilfe des Kartellamts gegen die überzo- genen Preise der Mineralölkonzerne vorgeht. Denn was die Konzerne sich in diesem Land erlauben, ist einzigar- tig. Das Beispiel Italien war gut gewählt. Das ist in keiner Weise akzeptabel, was die Konzerne machen. Das geht nur mit dem Kartellrecht, nicht dadurch, dass man nur einmal am Tag die Preise erhöhen kann. Das halte ich für völlig absurd. Es ist erkennbar, dass die jetzigen Preiserhöhungen völlig überzogen sind und nicht mit Einkaufspreisen in Übereinstimmung gebracht wer- den. Die Bundesregierung muss natürlich prüfen, welche Entlastungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher möglich sind, ohne dass die Klimaziele infrage gestellt werden. Von entsprechenden Maßnahmen darf nämlich nicht die Mineralölindustrie profitieren, sondern die Ver- braucherinnen und Verbraucher müssen davon profitie- ren. Die Abschaffung der CO2-Steuer ist keine Lösung für die aktuelle Problematik, und deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen, wie wir, wie Sie ja wissen, aus politi- schen Gründen grundsätzlich alle Anträge der AfD ab- lehnen. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD –

Frank-Christian Hansel

Und irgendwann werden Sie unter 5 Prozent landen! – Weitere Zurufe von der AfD] Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Linksfraktion hat jetzt der Kollege Bertram das Wort.

Philipp Bertram

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es stimmt, die aktuelle Preislage für fossile Energieträger ist problematisch. Es ist richtig, dass insbe- sondere kleinere und mittlere Einkommen dadurch im- mens belastet, soziale Ungleichheiten forciert werden und auch weite Teile der Wirtschaft, insbesondere der Indust- rie, damit zu kämpfen haben. Aber was machen Sie? Sie kommen mit einem sehr ein- dimensionalen Vorschlag um die Ecke, der eigentlich nur Ihr wahres Antlitz offenbart. Sie haben sich geriert und gerieren sich immer wieder als die Retter des kleinen Mannes, kommen jetzt hoch, wenn es populistisch passt und kon- zentrieren sich nur auf die Autos. Wenn Ihnen die CO₂- Abgabe so wichtig gewesen wäre, hätten Sie damit viel- leicht schon im Winter um die Ecke kommen sollen. Denn wir sprechen nicht nur über Benzin, sondern am Ende auch über Heizkosten. Ich bin Herrn Stroedter an der Stelle ganz dankbar. Er hat es auch gesagt: Am Ende basiert Ihr Vorschlag auf zwei Punkten. Der eine ist: Der Klimawandel ist nicht existent, geschenkt. Der zweite ist aber interessant, nämlich Ihr Marktglaube und der Schutz von Vermögen, den Sie betreiben wollen. Sie, die sich als die Vertreter des klei- nen Mannes gerieren, verfolgen mit ihrem Vorschlag nur den Schutz der Vermögenden und der Gewinnerzielung der Ölkonzerne. Nichts anderes schaffen Sie. Wenn wir wirklich über Regulierung in der aktuellen Situation reden wollen, dann – das geht auch an Herrn Schaal – hilft uns das Thema Kartellrecht an der Stelle nicht wirklich weiter. Das hat der Kollege Stroedter gera- de ausgeführt. Wir müssen weitergehen. (Jörg Stroedter) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8455 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Das Zauberwort heißt am Ende Marktregulierung. Wir müssen den Missbrauch von Marktmacht regulieren und endlich eingreifen. Dazu gehört erstens die Einführung eines Spritpreisdeckels, wie in anderen EU-Staaten bereits geschehen, und zweitens die Einführung einer Übergewinnsteuer für die Öl-, Gas- und Kohleindustrie. Wer mit der Krise Gewinne erzielt, der muss auch dafür zahlen. Wir haben bereits zu Beginn des Ukrainekrieges gelernt, dass dieses Instrument, wenn man es sinnvoll und richtig einsetzt, auch entsprechende Wirkungen erzielen kann. Wir müssen diese Schritte der Marktregulierung gehen, um die Inflationsdynamik zu durchbrechen, erneuten Rezessionsschüben Vorschub zu leisten und endlich eine tatsächliche Entlastung breiter Bevölkerungsschichten zu erreichen. Das, was wir im Moment sehen, ist aber ein Wegducken der Bundesregierung. Man könnte auch noch weiter ge- hen und sagen: ein Wegducken weiterer Landesregierun- gen, die in der aktuellen Situation nicht die entsprechen- den Ideen und Vorschläge einbringen, die neben den marktregulierenden Eingriffen auch Anreize setzen könn- ten. Unser Vorschlag ist daher, noch einmal die Stärkung des Deutschlandtickets in die Hand zu nehmen, eine deutliche Preisreduzierung zu schaffen, damit der ÖPNV in der aktuellen Lage eine echte Alternative für breite Bevölke- rungsschichten sein kann und somit auch finanzielle Entlastung schafft. Zum Abschluss, Herr Stroedter, ich bin bei Ihnen: Wir müssen an der CO₂-Abgabe festhalten, aber wir sollten sie weiterdenken. Vielleicht kann auch die SPD daran mitwirken, dass wir dieses Instrument der CO₂-Abgabe endlich zu Ende denken. Ursprünglich war angedacht, das Ganze auch mit einem Klimageld zu koppeln. Vielleicht kommen wir dahin noch. [Thorsten Weiß (AfD): So viel zur Politik des kleinen Mannes! –

Frank-Christian Hansel

Macht 5 Mark!] Wenn wir es ernst meinen, sollten wir die Lenkungswir- kung komplett aussteuern. Das heißt, dass wir auch über Klimageld und Direktzahlungen nachdenken sollten. Die Instrumente sind inzwischen geschaffen. Lassen Sie es uns anpacken, die Probleme ordentlich lösen und Ihre Scheinlösung vergessen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags feder- führend an den Ausschuss für Bundes- und Europaange- legenheiten, Medien sowie mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Betriebe. – Widerspruch höre ich nicht. Dann können wir so verfahren. Tagesordnungspunkt 62 steht auf der Konsensliste. Ta- gesordnungspunkt 63 wurde bereits in Verbindung mit der Aktuellen Stunde behandelt. Die Tagesordnungs- punkte 64 bis 66 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 67: Temporäre Fußgängerüberwege ermöglichen – sichere Querung beschleunigt umsetzen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/3074 In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU und hier der Kollege Kraft. – Bitte schön!

Johannes Kraft

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und diejenigen, die uns zu so später Stunde noch zuschauen! Es gibt Menschen in die- ser Stadt, die fahren mit dem Auto. Es gibt Menschen in dieser Stadt, die fahren mit dem Fahrrad. Es gibt Men- schen in dieser Stadt, die fahren mit Bus und Bahn. Aber alle, wir alle, gehen zu Fuß. Das ist die Verkehrsform, die alle betrifft. Sie hat erhebli- chen Einfluss auf das Thema Verkehrssicherheit, und sie bedient ein Mobilitätsbedürfnis, das, wie gesagt, alle Menschen miteinander teilen. Wir haben das Thema Verkehrssicherheit heute schon mehrfach besprochen. Jeder Unfall ist einer zu viel. Fußgängerüberwege können erheblich zur Verkehrssicherheit beitragen. Sie ermögli- chen ein sicheres Queren, insbesondere von stark befah- renen Straßen. Ich will mal einen Blick in die Vergangenheit werfen, und ich konzentriere mich auf meinen Wahlkreis im Pan- kower Norden. Aus Buch, Karow und Französisch Buch- holz habe ich Ihnen drei Beispiele mitgebracht. Auf den Fußgängerüberweg in der Karower Chaussee haben wir elf Jahre lang gewartet. Es gab einen Beschluss in der BVV, und es hat elf Jahre gedauert, bis dieser Fußgän- gerüberweg gebaut wurde. Schauen wir in die Blanken- burger Chaussee, die ist nicht weit weg: Das Ganze hat sieben Jahre gedauert, übrigens über fünf Jahre nach der verkehrsbehördlichen Anordnung, die schon da war. Gucken wir uns als gutes Beispiel die Blankenfelder (Philipp Bertram) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8456 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Chaussee an: Da ist jetzt der Bau begonnen worden, da hat es nur drei Jahre gedauert. Das heißt, erste Effekte durch das, was die Koalition getan hat, sind bereits zu sehen. Wir haben die Sammel- ausschreibung für die Zebrastreifen übernommen. Das heißt, die Bezirke können bestimmte Kontingente abgrei- fen, müssen damit nicht selbst ausschreiben. Das Problem mit den Lieferengpässen und auch die Kosten haben sich dadurch erheblich reduziert. Und wir haben die Geneh- migungsverfahren für Baustelleneinrichtungen mit dem Schneller-Bauen-Gesetz deutlich vereinfacht und be- schleunigt. All das hat dazu beigetragen, dass auch Fußgängerüber- wege, die nach meiner festen Überzeugung, nach unserer Überzeugung einen erheblichen Beitrag zur Verkehrssi- cherheit leisten können, jetzt schneller gebaut werden. Aber drei Jahre sind immer noch 36 Monate, und ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, wenn Sie mit den Bürge- rinnen und Bürgern in Ihren Wahlkreisen sprechen, wenn Sie mit Eltern von Grundschulkindern, von Kitakindern sprechen, die sich einen Zebrastreifen wünschen – kön- nen Sie denen erklären, warum der Bau eines Zebrastrei- fens in Berlin, wenn es gut läuft, drei Jahre, wenn es schlecht läuft, elf oder mehr Jahre braucht? Ich kann es nicht. Genau das ist der Grund, warum wir mit einer pragmati- schen Lösung hier gerne an Sie herantreten möchten. Was wir Ihnen vorschlagen, ist: Wenn die verkehrsbehördliche Anordnung bereits vorliegt, also wenn klar ist, dass dieser Zebrastreifen gebaut wird, und wenn zweitens klar ist, dass dieser Bau noch viele Monate brauchen wird, weil die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind, weil es mal wieder Lieferengpässe gibt oder was auch immer da passiert in diesem so hochkomplexen Prozess, dann schlagen wir Ihnen vor, sogenannte temporäre Fuß- gängerüberwege zu ermöglichen. Die kennen Sie alle in dieser Stadt; wann immer irgendwo eine Baustelle ist, wenn ein Fußweg gesperrt werden muss, dann finden Sie diese gelben Klebestreifen auf der Straße, und dann fin- den Sie ein Schild, das mit einer Baustellenkonstruktion dort befestigt ist, und dann haben Sie einen temporären Fußgängerüberweg, der verkehrlich genau dieselbe Wir- kung entfaltet, genauso intensiv die Verkehrssicherheit erhöht, der aber schnell umgesetzt werden kann. Was Private können, was die Deutsche Bahn kann, was Vor- habenträger, die das öffentliche Straßenland nutzen, kön- nen, das muss auch die Berliner Verwaltung können. Genau das schlagen wir Ihnen vor. Ziel dieses Antrages ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Querungssi- cherheit zu erhöhen, die Querung von viel befahrenen Straßen zu erleichtern, und das nicht mit einer Karenzzeit von fünf, zehn oder 15 Jahren, sondern möglichst schnell, da, wo es notwendig ist. Es gibt auch keine großen Kos- tenargumente, die da eine Rolle spielen. Also lassen Sie uns gemeinsam einen Weg zu mehr Verkehrssicherheit finden durch die Ermöglichung von temporären Fußgän- gerüberwegen! – Vielen Dank! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Grünen hat die Kollegin Kapek jetzt das Wort.

Antje Kapek

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Relevanz für dieses Thema ist schon ein bisschen schockierend, wenn man mal schaut, wie leer die Reihen bei der Koalition sind. Ich habe gerade schon überlegt, ob wir nicht eigentlich eine Sofortabstimmung beantragen müssten. Es ist auf jeden Fall keine Glanzstunde für Sie. Aber ich werde Ihnen am Ende auflösen, warum ich es nicht tue. Nichtsdestotrotz, seit drei Jahren regiert die CDU in Ber- lin, und seit drei Jahren warten wir darauf, dass Sie Ihr Versprechen auf ein Sofortprogramm für mehr Fußgän- gerüberwege einlösen. Passiert ist in diesen drei Jahren nämlich so gut wie nichts beziehungsweise zumindest lächerlich wenig, weder für die Verkehrssicherheit noch für den Fußverkehr. Eigentlich stimmt es so nicht mal ganz: Die Situation hat sich sogar verschlechtert. Wir haben jetzt Tempo 50 statt Tempo 30 vor Kitas, eine Reihe von Kiezblocks wurde gestoppt, und Sie haben kaum sicher umgebaute Kreuzungen vorzuweisen, weil, anders als Herr Kraft behauptet hat, die Unfallkommissi- on nämlich nicht gestärkt, sondern weiter ausgekürzt wurde. Wer heute zu Fuß unterwegs ist, hat es schwerer als vor einigen Jahren. Deshalb, lieber Herr Kraft, ist Ihr Antrag auch nichts anderes als ein Eingeständnis des eigenen Versagens. Sie haben unter Verkehrssenatorin Manja Schreiner als 100- Tage-Programm versprochen, dass es ganze 100 neue Zebrastreifen geben soll. 100 Maßnahmen in 100 Tagen, klingt super! Was haben Sie erreicht? – So gut wie kein einziger neuer Zebrastreifen wurde gebaut. Es kommt sogar noch schlimmer, denn mittlerweile, also drei Jahre später, haben wir sogar einen Rückstau von rund 250 bereits angeordneten Zebrastreifen, für die was fehlt? – Die Finanzierung, weil Ihre Senatsverkehrsverwaltung erkannt hat, dass das das wirkungsvollste Mittel ist, um die Bezirke auszubremsen, wenn man ihnen die Finanzie- rung versagt. Also 250 zusätzliche Überwege, die geplant sind, die gebraucht werden, aber die einfach nicht umge- setzt werden können, weil die CDU mal wieder blockiert! (Johannes Kraft) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8457 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kol- legen Kraft?

Antje Kapek

Nein, hatte ich heute schon genug! Was bringt uns also ein Sofortprogramm, wenn die Maß- nahmen gar nicht auf die Straße kommen? Was bringt eine Planung ohne Umsetzung? Für die CDU scheint das Wort „Sofortprogramm“ kein anderes Wort als „Verhin- derung“ zu sein. Und wenn es nicht läuft, dann ist bei Ihnen die Schuldfrage ja auch immer sofort geklärt. Zwar regieren Sie, was für jeden Bürger bedeutet, Sie haben die Verantwortung, aber schuld sind alle anderen: die Bezir- ke, die Grünen, die Aliens, die SPD, wer auch immer, Hauptsache nicht Sie. Das ist meines Erachtens die kol- lektive Verantwortungsverweigerung, und deshalb sollten Sie auch nicht weiterregieren. Dass wir überhaupt Maßnahmen im Bereich Fußverkehr haben, verdanken wir einzig und allein den Bezirken. Ganz ehrlich – hätte der Senat ihnen nicht die Zuständig- keit entzogen, dann wären wir heute bereits viel weiter. Alles, was in Ihrem Antrag steht, ist prima. Deshalb be- antrage ich auch nicht die Sofortabstimmung. Ich möchte sehr gerne, dass wir im Ausschuss darüber noch einmal diskutieren. Aber wissen Sie, was das Problem ist? – Sie haben schon vor drei Jahren nur gequatscht. Deshalb sagen wir, was „sofort“ genannt wird, sollte auch sofort kommen, und deshalb werden wir Sie genau daran messen, und zwar noch vor dem 20. Sep- tember, an der Frage: Wie viele Zebrastreifen, wie viele Fußgängerüberwege und wie viele Gehwegvorstreckun- gen, wie viele sicher umgebaute Kreuzungen hat es denn nach diesem Antrag gegeben? – Ich habe eine Prognose, Herr Kraft, und die ist keine gute. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Schopf jetzt das Wort.

Tino Schopf

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition hat sich vorgenommen, die Verkehrssicherheit gerade an Gefahrenschwerpunkten deutlich zu erhöhen, und dazu leisten sichere Fußgängerüberwege einen ent- scheidenden Beitrag. Viele sind bereits angeordnet und auf den Weg gebracht, doch die Umsetzung dauert oft Monate, oft sogar Jahre. Und das, liebe Antje, hat jetzt nicht unbedingt irgendetwas zu tun mit irgendeinem Versagen einer Senatsverkehrsverwaltung. Da freuen wir uns natürlich auf die Diskussion. Wir haben genau diesen Antrag ja auf die Tagesordnung gesetzt am 22. April, und da freuen wir uns wie gesagt auf die Diskussion, auf den Austausch, und dann schauen wir mal weiter. Ein Blick auf das Realisierungszeitfenster des Maßnah- menpakets 2 – da kann ich dann nämlich anknüpfen – zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende zeigt: Es reicht bis ins vierte Quartal 2028. Das ist natür- lich viel zu lange, deshalb brauchen wir eine pragmati- sche Lösung. Die Bedenken sind uns bekannt: Provisori- en halten in Berlin oft länger als geplant, ihre Unterhal- tung belastet die Bezirke, und ihr Schutzniveau wird infrage gestellt. Diese Bedenken nehmen wir als Koaliti- on natürlich sehr ernst. Gleichzeitig zeigt die Erfahrung mit temporären Baustellen-FGÜs, dass solche Lösungen in der Praxis ja durchaus funktionieren. Klar ist aber auch, temporäre FGÜs sind und bleiben eine Zwischenlösung. Sie dürfen keine Dauerprovisorien wer- den und ersetzen keine dauerhaften Überwege. Ihr Zweck ist ein anderer: Sie sollen schnell und unmittelbar Sicher- heit schaffen. Die Bezirksämter tragen als bauausführen- de Behörden Verantwortung für Umsetzung und Pflege, und deshalb wollen wir sie auch in unserem Antrag eng in die Entwicklung geeigneter Regelungen für temporäre Lösungen einbinden. Wie gesagt, die FGÜs brauchen Zeit – Zeit, die wir nicht haben. Deshalb brauchen wir jetzt pragmatische Lösungen. Temporäre FGÜs sind genau das: ein wirksames Instrument, um schnell und konkret für mehr Sicherheit zu sorgen, und das muss jetzt begin- nen. – Vielen Dank! Vielen Dank! – Für die Linksfraktion hat der Kollege Ronneburg das Wort.

Kristian Ronneburg

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Beginnen“, hat gerade der Kollege Schopf ge- sagt – das ist ein bisschen spät, denn diese temporären Fußgängerüberwege sind ja seit 2021 Teil des Mobili- Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8458 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 tätsgesetzes. § 55, Querungen, haben wir ja miteinander verhandelt damals, und da wurde das auch entsprechend in diesem Paragrafen mit aufgenommen. Das heißt, spä- testens seit der Beschlussfassung über den Teil zum Fuß- verkehr ist der Auftrag an die Senatsverkehrsverwaltung, entsprechende Regelungsvorschriften zu fassen, um ge- nau dieses Zwischending, sage ich jetzt mal – – Es ist kein temporärer Fußgängerüberweg bei einer Baustellen- einrichtung, sondern es ist ein temporärer Fußgänger- überweg, der realisiert werden soll, bevor ein wirklich baulich umgesetzter Fußgängerüberweg umgesetzt wer- den kann, aufgrund der Erfahrungen, die wir hier im Land Berlin haben, und bei all den Themen, die wir in der Vergangenheit auch besprochen haben, an Beschleuni- gungsmaßnahmen. Und das wollen Sie uns jetzt als An- trag wenige Monate vor den Wahlen präsentieren. Ich frage mich ein bisschen: Die Senatorin ist heute nicht hier, aber ist das jetzt noch mal der Schubser für die Senatorin, mit dem sie zum Handeln getrieben wird? Also was ist eigentlich der Hintergrund dessen? – Denn ich könnte jetzt immer wieder sagen: Die Senatsverkehrsverwaltung hat das Mobilitätsgesetz umzusetzen. Punkt. – Da sollte die Verkehrsverwaltung auch handeln und nicht unbe- dingt nur von der Koalition zum Handeln getrieben wer- den müssen. Ich konstatiere zu diesem Antrag: Das ist jetzt der Fall. Wenn Sie diesen Druck brauchen als Koalition, dann schließen wir uns dem gerne an, denn wir finden das Mobilitätsgesetz gut. Wir finden auch gut, was wir da- mals miteinander vereinbart haben. Und wir fänden es noch besser, wenn es tatsächlich auf die Straße gebracht werden würde. – So, das war jetzt der erste Teil meiner Rede. Der zweite Teil meiner Rede wird sich noch einmal mit der Frage beschäftigen: Warum gehen Sie eigentlich nicht die Probleme an, die wir jetzt haben bei der dauerhaften Etablierung von Fußgängerüberwegen? – Ich vermisse einen Ansatz der Koalition, auch einmal darüber nachzu- denken, wo gerade die Engpässe sind. Meine Beobach- tung ist – ich hoffe, ich bin damit nicht ganz allein –, dass in letzter Zeit jedenfalls das größte Problem war, dass man auf die Stromnetz Berlin GmbH warten musste bei der baulichen Umsetzung, weil der Stromanschluss fehl- te, und das teilweise über Jahre. Das können Sie bei ver- schiedenen Projekten, bei verschiedenen Fußgängerüber- wegen abfragen – ich garantiere Ihnen, Sie werden ir- gendwann darauf stoßen: Es ist ein Auftrag an die Strom- netz Berlin GmbH ergangen, und es sind Jahre vergan- gen, ehe die Stromnetz Berlin GmbH das umsetzt. Ich bitte Sie darum, dass wir unseren Gehirnschmalz auch im Ausschuss noch einmal aktivieren und vielleicht über diesen Antrag hinausgehen, um die Probleme anzupacken und dort kluge Aufträge an die Senatsverkehrsverwaltung zu formulieren, wo es darum geht, dann auch echte Fuß- gängerüberwege baulich umzusetzen. – Wie gesagt, die- sen Antrag finden wir gut und werden ihm auch ansons- ten im Ausschuss zustimmen. – Danke schön! Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die AfD-Fraktion hat der Kollege Wiedenhaupt das Wort.

Rolf Wiedenhaupt

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Berliner! Ich freue mich zunächst, dass wir die heutige Sitzung so oft für das Thema Verkehrssi- cherheit benutzen. Auch wenn vielleicht nicht jeder An- trag der Grünen – und jetzt auch der Koalition – so tief- sinnig ist wie der Antrag der AfD-Fraktion, ist es einfach wichtig, dass wir dieses Thema hier auf die Tagesordnung bringen. Ein Zweites freut mich, Herr Kollege Kraft! Nachdem Sie vorhin gesagt haben: Na ja, die Punkte im AfD-Antrag sind alle erledigt –, nehmen Sie, genau weil Sie es nicht erledigt haben, jetzt unseren Punkt 2.3 auf und sagen: Wir müssen jetzt beim Thema Fußgängerüberwege, beim Thema Zebrastreifen vorankommen. – Danke, dass Sie darauf reagiert haben, was wir vorgegeben haben! Aber dann hört die Freude auch schon auf, denn, liebe Kollegen der Koalition, was Sie hier machen, grenzt an eine Gefährdung der Fußgänger, denn ein Zebrastreifen ist ein Sicherheitsversprechen. Es ist ein Sicherheitsver- sprechen, dass ich als Fußgänger über diesen Zebrastrei- fen eine Fahrbahn sicher überqueren darf. Deshalb wäre es Ihre Aufgabe gewesen, und so war das Sofortpro- gramm auch gedacht, dass Sie sich überlegen, wie man einen gesicherten Zebrastreifen in kürzerer Zeit umsetzen kann. Daran sind Sie gescheitert. Sie sind daran geschei- tert und wollen sich jetzt durchmogeln mit einer Behelfs- lösung, die, so frage ich mich, wirklich einen Sicherheits- vorsprung mitbringt? – Ich glaube, nein. Warum haben wir – der Kollege hat das richtig angesprochen – das Thema mit der Stromnetz Berlin GmbH? – Weil Zebra- streifen beleuchtet sein müssen. Das heißt nur: Das, was Sie uns erzählt haben, Herr Kollege Kraft, ist nicht die Wahrheit. Es geht nicht darum, Streifen aufzumachen, sondern es geht darum, die beispielsweise zu beleuchten. (Kristian Ronneburg) Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8459 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Ab- geordneten Kraft?

Rolf Wiedenhaupt

Gerne! Bitte schön!

Johannes Kraft

Lieber Kollege Wiedenhaupt! Das provoziert bei mir doch zwei Fragen. Die erste Frage ist, ob Ihnen bekannt ist, dass in dieser Stadt an vielen Straßen Straßenlaternen stehen, die in aller Regel mit Strom betrieben werden. – Und zweitens: Ist Ihnen bekannt, dass es in dieser Stadt zahlreiche tem- poräre Fußgängerüberwege gibt, die genau von diesen Straßenlaternen mit Strom versorgt werden und es keinen Anschluss der Stromnetz Berlin GmbH für diese tempo- räre Einrichtung braucht?

Rolf Wiedenhaupt

Danke, Herr Kollege, für die Zwischenfrage! Ist Ihnen bekannt, dass wir damals – ich glaube, das war noch die Kollegin Schreiner als Senatorin – zusammensaßen, im Ausschuss darüber redeten, dass wir alle, alle Fraktionen, gerne mehr Fußgängerüberwege hätten und wir sie gerne schneller hätten und wir dargestellt bekommen haben, dass das Problem in der Tat darin besteht, dass dieses Sicherheitsversprechen, das ich gerade in den Mittelpunkt gestellt habe, nicht so einfach herzustellen ist, sondern dass beispielsweise eine solche Ausleuchtung eines Fuß- gängerüberwegs eine der zentralen Fragen ist und dafür nicht die Straßenlaterne – leider Gottes – herhalten kann, sondern wir oben diese Beleuchtung brauchen? Deshalb hätte ich erwartet, dass Sie das Thema angehen. Das zweite Thema ist, dass wir in manchen Gegenden die Geschwindigkeit vorher drosseln müssen, weil ansonsten die Aufprallgeschwindigkeit der Fahrzeuge auf den Zeb- rastreifen zu groß wird. Und genau das sind die Dinge, die die Bezirke nicht umsetzen. Deshalb hätte ich erwar- tet, dass Sie uns im Sofortprogramm Fußgängerüberwege Lösungen präsentieren, wie wir in der Tat die viel zu lange Bearbeitungszeit für Fußgängerüberwege beschleu- nigen können, ohne aber an der Sicherheit zu sparen. Deshalb bin ich gespannt auf die Ausschussberatung, freue mich darauf und hoffe, dass wir alle einen Weg finden, dass wir schneller vorankommen und sichere Zebrastreifen bauen können. – Herzlichen Dank und ein schönes Osterfest Ihnen allen! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte 68 und 69 stehen auf der Kon- sensliste. Tagesordnungspunkt 70 war Priorität der AfD- Fraktion unter der Nummer 4.4. Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unse- rer heutigen Tagesordnung. Die nächste Plenarsitzung findet am Donnerstag, den 23. April 2026, wie immer um 10 Uhr statt. Und damit nicht zu schnell Feierabend wird, trifft sich jetzt der Äl- testenrat in Raum 304. Ich wünsche Ihnen eine schöne Osterpause! Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8460 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Anlage 1 Namentliche Abstimmung Zu lfd. Nr. 4.1 (TOP 21): Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsförderungsfonds im Land Berlin Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 18. März 2026 Drucksache 19/3083 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2552 Zweite Lesung CDU Balzer, Frank ja Bocian, Lars ja Brauner, Kerstin ja Bung, Stefanie - Cywinski, Tom ja Dietmann, Michael ja Dregger, Burkard ja Evers, Stefan ja Förster, Christopher ja Freymark, Danny ja Gauks, Olga ja Gertig, Iris ja Goiny, Christian ja Graßelt, Niklas ja Günther-Wünsch, Katharina ja Hack, Ariturel ja Hahnfeld, Marco ja Häntsch, Stefan ja Haustein, Dennis Enthaltung Herrmann, Alexander ja Husein, Dr. Timur ja Juhnke, Dr. Robbin ja Khalatbari, Sandra ja Knack, Lisa-Bettina ja Körber, Scott ja Kraft, Johannes ja Lenz, Stephan ja Luhmann, Frank ja Martin, Johannes ja Meißner, Bettina ja Melzer, Heiko ja Mock-Stümer, Peer ja Nas, Dr. Ersin ja Niemczyk, Aldona Maria - Pätzold, Dr. Martin ja Penn, Maik ja Rissmann, Sven Enthaltung Sattelkau, Dr. Martin ja Schaal, Lucas Enthaltung Schenk, Olaf ja Schmidt, Stephan ja Seibeld, Cornelia ja Senge, Katharina ja Simon, Roman ja Standfuß, Stephan ja Stettner, Dirk ja Usik, Lilia ja Wansner, Kurt ja Wegner, Kai - Wein, Dr. Claudia ja Wohlert, Björn Enthaltung Zander, Christian ja SPD Altuğ, Dr. Turgut ja Atli, Sebahat ja Aydin, Sevim ja Buchner, Dennis ja Çağlar, Derya ja Czyborra, Dr. Ina ja Dörstelmann, Florian ja Düsterhöft, Lars ja Freier-Winterwerb, Alexander ja Geisel, Andreas - Giffey, Franziska ja Golm, Mirjam ja Heinemann, Sven ja Hopp, Marcel ja König, Bettina ja Kollatz, Dr. Matthias ja Kühnemann-Grunow, Melanie ja Lasić, Dr. Maja ja Lehmann, Jan ja Lüdke, Tamara ja Matz, Martin ja Meyer, Sven ja Naumann, Reinhard - Neumann, Wiebke ja Özdemir, Orkan ja Radziwill, Ülker ja Rauchfuß, Lars ja Saleh, Raed ja Schlüsselburg, Sebastian ja Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8461 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Schneider, Torsten ja Schopf, Tino ja Schulz, Mathias ja Spranger, Iris ja Stroedter, Jörg ja Vierecke, Linda ja Wolff, Dunja ja GRÜNE Ahmadi, Gollaleh ja Billig, Daniela ja Bozkurt, Tuba ja Burkert-Eulitz, Marianne ja Ebrahimpour Mirzaie, Ario ja Franco, Vasili ja Gebel, Silke ja Graf, Werner Sebastian ja Haghanipour, Dr. Bahar ja Hassepaß, Oda ja Jarasch, Bettina ja Kahlefeld, Dr. Susanna ja Kapek, Antje ja Krüger, Louis ja Kurt, Taylan - Lux, Benedikt ja Neugebauer, Laura ja Omar, Jian ja Otto, Andreas ja Pieroth-Manelli, Catherina - Schedlich, Klara ja Schmidberger, Katrin ja Schulze, André ja Schwarze, Julian ja Taschner, Dr. Stefan ja Tomiak, June ja Vandrey, Dr. Petra ja Wahlen, Catrin ja Walter, Sebastian ja Wapler, Christoph ja Wesener, Daniel ja Wojahn, Tonka ja Ziller, Stefan ja LINKE Bertram, Philipp ja Breitenbach, Elke ja Brychcy, Franziska ja Efler, Dr. Michael ja Engelmann, Claudia ja Eralp, Elif ja Helm, Anne ja Kittler, Regina ja Klein, Hendrikje ja Lederer, Dr. Klaus ja Leschewitz, Franziska - Ronneburg, Kristian ja Schatz, Carsten ja Schenker, Niklas - Schmidt, Dr. Manuela ja Schrader, Niklas ja Schubert, Katina ja Schulze, Tobias ja Valgolio, Damiano ja Zillich, Steffen ja AfD Auricht, Jeannette nein Bertram, Alexander nein Brinker, Dr. Kristin nein Bronson, Dr. Hugh nein Eschricht, Robert nein Hansel, Frank-Christian nein Laatsch, Harald nein Lindemann, Gunnar nein Scheermesser, Frank nein Tabor, Tommy nein Trefzer, Martin nein Ubbelohde, Carsten nein Vallendar, Marc nein Weiß, Thorsten nein Wiedenhaupt, Rolf nein Woldeit, Karsten - fraktionslos Brousek, Antonin nein King, Dr. Alexander Enthaltung Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8462 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Anlage 2 Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Lfd. Nr. 18: Recht auf Filmen von Polizeieinsätzen klarstellen – Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 23. Februar 2026 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 4. März 2026 Drucksache 19/3044 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2350 vertagt Lfd. Nr. 23: Für eine offene Kommunikation – Gesicht zeigen im Unterricht (Verschleierungsgesetz Berlin) Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2890 vertagt Lfd. Nr. 24: Gesetz zur Aufhebung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/3052 vertagt Lfd. Nr. 27: Asbestfreie Hauptstadt ist Ziel des Landes Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 8. Dezember 2025 Drucksache 19/2814 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1205 vertagt Lfd. Nr. 29: Abschiebestopp nach Syrien Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 15. Dezember 2025 Drucksache 19/2838 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2469 vertagt Lfd. Nr. 30: Honorarkräfte an den Musikschulen besserstellen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur, Engagement und Demokratieförderung vom 5. Januar 2026 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 21. Januar 2026 Drucksache 19/2907 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0240 vertagt Lfd. Nr. 31: Rechtsprechung umsetzen – Festanstellung für Honorarkräfte ermöglichen – Berlins kulturelle Grundversorgung retten Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur, Engagement und Demokratieförderung vom 5. Januar 2026 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 21. Januar 2026 Drucksache 19/2908 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1958 vertagt Lfd. Nr. 32: Mehrsprachigkeit in Schulen fördern und § 15 Schulgesetz endlich umsetzen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 22. Januar 2026 Drucksache 19/2915 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1844 vertagt Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8463 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 Lfd. Nr. 33: Erwerb der Schwimmfähigkeit – Gesamtkonzept Schulschwimmen und „Masterplan für Schwimmbäder“ Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 22. Januar 2026 Drucksache 19/2919 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2638 Neu mehrheitlich – gegen AfD – abgelehnt Lfd. Nr. 34: Gesundheitliche Akutversorgung sicherstellen – Medipoint für Geflüchtete in der Unterkunft am Tempelhofer Feld einrichten! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung vom 22. Januar 2026 Drucksache 19/2920 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2274 vertagt Lfd. Nr. 35: Rechtsstaat stärken – Reform des Schöff*innenwesens in Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 28. Januar 2026 Drucksache 19/2929 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2549 vertagt Lfd. Nr. 36: Konnexitätsprinzip zügig umsetzen und Konnexitätsgesetz auf den Weg bringen Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 18. Februar 2026 Drucksache 19/2987 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2537 vertagt Lfd. Nr. 37: Verfassungstreue von Schöff*innen stärken Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 25. Februar 2026 Drucksache 19/3010 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2457 vertagt Lfd. Nr. 38: Haltung von Listenhunden bei landeseigenen Wohnungsunternehmen ermöglichen – ein Herz für alle Hunde! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 2. März 2026 Drucksache 19/3015 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2563 vertagt Lfd. Nr. 39: a) Berlin braucht soziale Sicherheit und kein Olympia! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 27. Februar 2026 Drucksache 19/3019 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2059 vertagt b) Olympia-Bewerbung nur mit Transparenz, Fakten und echter Bürger*innenbeteiligung – Keine ungedeckten Schecks für Berlin! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 27. Februar 2026 Drucksache 19/3020 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2556 vertagt c) Transparenz im Bewerbungsverfahren zu Olympischen und Paralympischen Spielen sicherstellen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 27. Februar 2026 Drucksache 19/3021 Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8464 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2861 vertagt Lfd. Nr. 40: Equal Pay-Bericht in der Berliner Verwaltung – Berlin für mehr Geschlechtergerechtigkeit Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 4. März 2026 Drucksache 19/3042 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2245 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – auch mit geändertem Berichtsdatum abgelehnt Lfd. Nr. 41: Ergebnisse des Runden Tisches Sexarbeit endlich umsetzen – Rechte und Schutz von Sexarbeitenden im Kurfürstenkiez stärken Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung vom 19. Februar 2026 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 4. März 2026 Drucksache 19/3043 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2327 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – auch mit geändertem Berichtsdatum abgelehnt Lfd. Nr. 43: Arbeitsgelegenheiten gemäß § 5 AsylbLG voll ausschöpfen, Verpflichtungen konsequent umsetzen! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung vom 5. März 2026 Drucksache 19/3046 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2067 vertagt Lfd. Nr. 44: Gleichbehandlung jetzt – für eine Ramadan- Beleuchtung in Berlin! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung vom 5. März 2026 Drucksache 19/3047 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2433 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – auch mit Änderung abgelehnt Lfd. Nr. 45: „Nicht ohne uns“ – 2. UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Berlin umsetzen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung vom 5. März 2026 Drucksache 19/3048 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2558 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – auch mit geändertem Berichtsdatum abgelehnt Lfd. Nr. 46: Verkehrssicherheit erhöhen – Menschen an Straßenbahnhaltestellen vor Autoverkehr schützen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 11. März 2026 Drucksache 19/3059 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1204 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – abgelehnt Lfd. Nr. 49: Freie Fahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste – Pollerideologie darf keine Menschenleben gefährden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 11. März 2026 Drucksache 19/3069 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2305 mehrheitlich – gegen AfD – auch mit geändertem Be- richtsdatum abgelehnt Lfd. Nr. 50: Fortführung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst über das Jahr 2026 hinaus sicherstellen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien vom 11. März 2026 Drucksache 19/3070 Abgeordnetenhaus von Berlin 19. Wahlperiode Seite 8465 Plenarprotokoll 19/83 26. März 2026 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2864 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – abgelehnt Lfd. Nr. 53: Armut reduzieren, soziale Teilhabe fördern I: Neue Landeskommission zur Prävention von Altersarmut und Landessstrategie für Teilhabe im Alter Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2712 vertagt Lfd. Nr. 54: Bürger*innenrat zur Umgestaltung des Karstadt- Gebäudes am Hermannplatz unter Berücksichtigung einer Platzneugestaltung Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2887 vertagt Lfd. Nr. 55: Linksterroristischer Anschlag – Nachhaltiger Schutz der kritischen Strominfrastruktur in Berlin: Betreiber verpflichten, Resilienz herstellen! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2892 vertagt Lfd. Nr. 57: Einbürgerung stärker kontrollieren – Ermessen statt Anspruch Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2895 vertagt Lfd. Nr. 59: Ernährungssouveränität und Agrobiodiversität sichern: In Kooperation mit Brandenburg die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln stärken Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2975 vertagt Lfd. Nr. 60: Antifeminismus in Berlin bekämpfen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/3049 vertagt Lfd. Nr. 62: Ein Herz für Katzen: Berliner Katzenschutzverordnung konsequent weiterentwickeln Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/3062 an Recht Lfd. Nr. 64: Geflüchtete mit Behinderungen angemessen versorgen: Teilhabefachdienst beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten einrichten und Übergänge ins Regelsystem sichern Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/3064 an ArbSoz (f) und IntGleich Lfd. Nr. 65: Mieter*innen mit Kosten der Unterkunft stärken: Kein Finanzierungsstopp bei Mitgliedsbeiträgen von Mieterorganisationen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/3065 an ArbSoz (f) und StadtWohn Lfd. Nr. 66: Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit – Vergabe vereinfachen und soziale Kriterien schärfen Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/3073 vertagt Lfd. Nr. 68: Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen: Bedarfe kennen, Budgetassistenz stärken Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/3075 vertagt Lfd. Nr. 69: Keine Kriminalisierung von Armut und Bagatelldelikten: Ersatzfreiheitsstrafen abschaffen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/3076 vertagt

Sitzung 83 · Radoskop Berlin

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